Allgemeiner Anzeiger

Transcription

Allgemeiner Anzeiger
Das Wochenblatt für Thüringen
Preisliste Nr. 23
Allgemeiner Anzeiger
Werbe- und Vertriebsgesellschaft mbH
Gottstedter Landstraße 6
99092 Erfurt
Gültig ab 1. Januar 2012
Der Allgemeine Anzeiger am
Sonntag belegte 2009 den
zweiten Platz beim Preis für
Bürger- und Verbrauchernähe.
Das Wochenblatt für Thüringen:
Was finden Sie wo ...
2
• Aufschläge, Nachlässe
Seite
4
• Zahlungsbedingungen, Anzeigenschlusstermine
Seite
4
• Digitale Druckunterlagen
Seite
5
• Alle Fakten über den AA am Mittwoch
Seite
6
• Alle Lokalausgaben des AA am Mittwoch auf einen Blick
Seite
6
• Alle Fakten über den AA zum Sonntag
Seite
8
• Alle Lokalausgaben des AA zum Sonntag auf einen Blick
Seite
8
• Sonntagsmärkte: Reise-, Immobilien und Stellenmarkt
Seite
10
• Alle Fakten über die Prospekt- und Beilagenverteilung
Seite
13
• Die Reichweiten- und Leseranalyse
Seite
14
• Alle Kombinationsmöglichkeiten mit Partnerverlagen
Seite
16
• OSTPOOL: Ganz Ostdeutschland mit einem Auftrag!
Seite
17
• meinAnzeiger.de – das Mitmach-Internetportal des AA
Seite
18
• finden-sie.de – die interessanteste Online-Kombi Thüringens
Seite
20
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seite
22
• Die wichtigsten Telefon-Nummern auf einen Blick
Seite
24
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
Qualität, die sich auszahlt!
Wöchentlich mehr als 1,7 Mio. Exemplare
Am Mittwoch sowie am Wochenende werden mehr als
1,7 Mio. Exemplare* des Allgemeinen Anzeigers an die
Haushalte in Thüringen verteilt.
Der Allgemeine Anzeiger erscheint am Mittwoch in
14 verschiedenen Lokal-Ausgaben mit einer verteilten
Gesamtauflage von 868.655 Exemplaren. Der AA am
Wochenende erscheint in zwölf Ausgaben mit insgesamt
864.295 Exemplaren.
Lokal am Mittwoch,
überregional am Wochenende
Am Mittwoch konzentriert sich die redaktionelle Berichterstattung auf lokale Ereignisse, die von unseren Redakteuren vor Ort aufbereitet und präsentiert werden.
Am Wochenende liegt der Fokus verstärkt auf überregionalen Themen mit den Schwerpunkten Boulevard, Reisen
und Menschen. Natürlich kommt auch der Sport dabei
nicht zu kurz. Ebenso sorgen der Reise-, der Stellen- und
der Immobilienmarkt für große Aufmerksamkeit.
Ausgezeichnet vom Verband
Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) unterliegt der Allgemeine Anzeiger der
strengen Auflagenkontrolle ADA und führt seit 2006 das
GDZ-Gütesiegel als Beleg für seine hochwertige Zustellqualität.
Hoch geschätzt von Lesern und Anzeigenkunden
Die große Anzahl an privaten und geschäftlichen Zeilenanzeigen ist Beweis für die hohe Akzeptanz beider Titel
bei Lesern und Anzeigenkunden.
* Stand: 14.9.2010
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
3
Allgemeine Verlagsangaben 1
Aufschläge, Nachlässe, Zahlungsbedingungen, Anzeigenschluss-Termine
Aufschläge
Titel-Anzeige
Mindestgröße: 1/50 mm 50 % Aufschlag
(begrenzte Platzierungsmöglichkeiten)
Satelliten-Anzeigen 20 % Aufschlag
Insel-Anzeigen
20 % Aufschlag
Anzeigenstrecken
Preis auf Anfrage
Farbanzeigen
mit Aufschlag,
nachlassfähig
1 Zusatzfarbe
15 % Aufschlag,
Mindestgröße 20 mm
2 Zusatzfarben
25 % Aufschlag,
Mindestgröße 100 mm
4c
35 % Aufschlag,
Mindestgröße 100 mm
Bei fertigen Druckunterlagen muss die
Zusatzfarbe 4c-fähig angelegt werden.
Erotik-Anzeigen nur in s/w möglich.
Nachlässe bei Abschlüssen
Malstaffel oder Mengenstaffel je Ausgabe
6 Anzeigen
oder
3.000 mm
5%
12 Anzeigen
oder
5.000 mm
10 %
24 Anzeigen
oder 10.000 mm
15 %
44 Anzeigen
oder 20.000 mm
20 %
Einmaliger Wechsel von Mal- in die Mengenstaffel möglich.
Zeilenanzeigen zählen nicht zur Abschlusserfüllung. Rabatte und Ausgabennachlässe
gelten nicht für Privatkunden.
Ausgabennachlass
Bei Belegung von mindestens zwei Einzelausgaben mit derselben Anzeige an einem Erscheinungstag: 10 % Nachlass.
Chiffregebühr
Je Veröffentlichung: 5,50 5 zzgl. MwSt. (private
Anzeigen inkl. MwSt.). Zeilenanzeigen werden
in der Grundschrift gesetzt. Die angegebene
Spaltenbreite muss nicht der Abdruckbreite
entsprechen.
Spaltenbreiten
1-spaltig = 44 mm
2-spaltig = 91 mm
3-spaltig =138 mm
4-spaltig = 185 mm
5-spaltig = 232 mm
6-spaltig = 279 mm
7-spaltig = 326 mm
Zahlungsbedingungen
Zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne
Abzug. 2 % Skonto auf alle Geschäftsanzeigen
bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
Bankverbindung
Deutsche Bank Essen
BLZ 360 700 50
Kto.-Nr. 2 86 01 38 00
Rechnungsschreibgebühr
1,50 5 (brutto) bei Privatanzeigen mit einem
Rechnungsbetrag unter 25,00 5 (brutto).
Anzeigenschlusstermine
AA am Mittwoch
Gestaltete Anzeigen
Zeilenanzeigen
Druckunterlagenschluss
Montag 10.00 Uhr
Montag 18.00 Uhr
Montag 12.00 Uhr
AA am Sonntag
Gestaltete Anzeigen
Mittwoch 17.30 Uhr
Zeilenanzeigen
Freitag 11.30 Uhr
Reisemarkt
Mittwoch 12.00 Uhr
Immobilien- und Stellenmarkt
Gestaltete Anzeigen
Mittwoch 17.00 Uhr
Zeilenanzeigen
Freitag 11.30 Uhr
Druckunterlagenschluss Donnerstag 12.00 Uhr
Zentraler Mediaservice
Telefon: 0361/227 54 90
4
Telefax: 0361/227 54 92
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
Allgemeine Verlagsangaben 2
Digitale Druckunterlagen
Digitale Druckunterlagen
Dateien müssen als .pdf- oder .eps-Dateien
geliefert werden, mit inkludierten Schriften und
Vorschau. Bei Erstübermittlung von digitalen
Druckunterlagen bitten wir im Vorfeld um Rücksprache mit der technischen Koordination unter
Tel.: 0361/227 54 65.
Abweichende Anlieferung auf Anfrage.
Hardware
Dateien
•Mac
• EPS • PDF • generisch
•Windows-PC • EPS • PDF • generisch
Generische Mac-Dateien
•Macromedia Freehand bis Version MX
•Adobe Illustrator bis Version CS 4
•Adobe Photoshop bis Version CS 4
•Adobe InDesign bis Version CS 4
•Adobe Acrobat Version 9.0 Professional
•QuarkXPress bis Version 7.31
Generische Windows-Dateien
•Corel Draw bis Version 14.0.
•ab Word 2003 (nur Text)
•QuarkXPress (Version 4.0)
•Adobe Illustrator CS 4
•Adobe Photoshop CS 4
•Adobe InDesign CS 5
•Adobe Acrobat 9.0 Pro
Achtung: Sonderschriften bitte in
Kurven wandeln!
Hinweise zu den Dateiformaten
• Die bevorzugten Dateiformate sind .eps und
.pdf. Achtung: Schriften müssen hier in Zei-
chenwege umgewandelt („inkludiert”) und eventuell eingebundene Farbbilder als CMYK angelegt sein. Für alle anderen Formate gilt: Unbedingt die verwendeten Postscript-Schriften, und zwar Screen- und Printerfonts, mitliefern!
• True-Type-Schriften sind nur für Corel Draw
geeignet.
• Farbbilder müssen als CMYK-Bilder angelegt sein.
•Farbbilder dürfen nicht als DCS-Separation
und nicht im RGB-, LAB- oder Duplex-Modus
angelegt sein.
•EPS-Farbbilder dürfen nicht JPG-kodiert sein,
sondern binär.
•Alle Farben werden aus den Grundfarben CMYK
gedruckt. Sie entsprechen weitgehend dem
HKS Z-Standard. Daten, die nicht in CMYK –
basierend auf HKS Z – angelegt sind, werden
zu CMYK konvertiert. Die dabei entstehenden
Farbabweichungen sind kein Grund für Ersatzansprüche.
•Nicht geeignet sind Microsoft-Office-Dateien
(Word, Excel, PowerPoint). Nur für die Lieferung
von Rohtexten können Sie Word verwenden.
•Wichtig: Bei Druckdatenübermittlung muss der Zusatz AA (Allgemeiner Anzeiger) vermerkt werden.
Übertragungsprogramme
•LeonardoPro 0361 / 2 22 70 03
•E-Mail anzeigenempfang@
allgemeiner-anzeiger.de
•Telefon
0361 / 2 27 55 37
Der digitale Anzeigenempfang ist besetzt:
Montag bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr
Datenträger: CD-ROM, DVD
Technische Daten
Druckverfahren: Rollenoffsetdruck
Druckunterlagen: Nur digitale Datenanlieferung.
Abweichende Anlieferung nur nach Anfrage.
Vierfarbanzeigen: Je Druckort und Druckverfahren wird ein Skalendruck auf Zeitungspapier
mit Zeitungsrotationsfarbe nach Europaskala
benötigt – unter Berücksichtigung des zeitungsüblichen Tonwertzuwachses.
Die Druckreihenfolge der Farbskala richtet sich
nach dem jeweiligen Druckort. Geringfügige Abweichungen in Passer und Ton bei Anzeigen mit
Zusatzfarben berechtigen nicht zu Ersatz bzw.
Minderungsansprüchen.
Verkaufsleitung
Telefon: 0361/227 54 90
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
Telefax: 0361/227 54 92
5
Anzeigenpreise Mittwoch
Millimeteranzeigen
Mindestgröße 20 mm
Ausgabe
verteilte
Auflage
Grundpreis
7/mm (s/w)
Ortspreis
7/mm (s/w)
A02
A03
A04
A05
A07
A45
A09
A12
A16
A17
A19
A22
A26
A27
A28
Ilm-Kreis (Arnstadt/Ilmenau)
Eisenach
Holzlandbote
Erfurt
Gera/Schmölln
Schmölln
Gotha
Jena
Mühlhausen/Bad Langensalza
Nordhausen/Sondershausen
Rudolstadt/Saalfeld/Pößneck
Sömmerda/Artern
Weimar/Apolda
Eichsfeld
Thüringer Vogtland (Zeulenroda/Greiz/Schleiz)
55.095
48.385
28.700
119.500
88.250
13.450
58.710
60.200
52.750
64.200
79.972
47.240
65.750
44.825
55.078
1,00
0,88
0,79
1,60
1,29
0,48
1,09
1,07
1,00
1,15
1,10
0,92
1,10
0,88
1,06
0,85
0,75
0,67
1,36
1,10
0,41
0,93
0,91
0,85
0,98
0,94
0,78
0,94
0,75
0,90
B35
Gesamtausgabe
868.655
12,23
10,40
B36
B37
B38
Nord-Thüringen
Mittel-Thüringen
Ost-Thüringen
161.775
394.680
312.200
2,60
5,65
4,58
2,21
4,80
3,89
1 Wirtschaftsraum Nord-Thüringen
Nordhausen
2 Wirtschaftsraum Mittel-Thüringen
Worbis
BAB38
Sondershausen
Heilbad
Heiligenstadt
3 Wirtschaftsraum Ost-Thüringen
Artern
A17
A27
A22
Mühlhausen/Thür.
Sömmerda
A16
Bad Langensalza
A05
A03
A26
Erfurt
BAB4
Eisenach
Gotha
Apolda
Eisenberg
Weimar
Schmölln
A04
Jena
Gera
A09
Arnstadt
A12
A02
Stadtroda
A07
A28
A19
BAB71
Zeulenroda
Pößneck
Ilmenau
Saalfeld/Saale
Greiz
Schleiz
Bad Lobenstein
Verbreitungskarte Mittwoch
6
BAB9
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
Zeilenanzeigen
geschäftlich
privat
Grundpreis
7/Zeile (s/w)
Ortspreis
7/Zeile (s/w)
Ortspreis
7/Zeile (s/w)
1,86
1,58
1,53
2,34
2,21
–
1,86
1,98
1,59
1,91
1,99
1,62
1,98
1,45
1,94
1,58
1,34
1,30
1,99
1,88
–
1,58
1,68
1,35
1,62
1,69
1,38
1,68
1,23
1,65
1,58
1,34
1,30
1,99
1,88
–
1,58
1,68
1,35
1,62
1,69
1,38
1,68
1,23
1,65
A02
A03
A04
A05
A07
A45
A09
A12
A16
A17
A19
A22
A26
A27
A28
Ilm-Kreis (Arnstadt/Ilmenau)
Eisenach
Holzlandbote
Erfurt
Gera/Schmölln
Schmölln
Gotha
Jena
Mühlhausen/Bad Langensalza
Nordhausen/Sondershausen
Rudolstadt/Saalfeld/Pößneck
Sömmerda/Artern
Weimar/Apolda
Eichsfeld
Thüringer Vogtland (Zeulenroda/Greiz/Schleiz)
21,18
18,00
18,00
B35
Gesamtausgabe
4,25
9,66
8,29
3,61
8,21
7,05
3,61
8,21
7,05
B36
B37
B38
Nord-Thüringen
Mittel-Thüringen
Ost-Thüringen
Preise für geschäftliche Anzeigen zuzüglich MwSt.;
für private Gelegenheitsanzeigen inkl. MwSt.
In der Gesamtausgabenkombination sind
18 % Kombinachlass beinhaltet.
Ausgabe
Satzspiegel: (Höhe x Breite in mm) 480 x 326
Spalten/Spaltenbreite: 7/44 mm
1/1-Seite: 3.360 mm
In den Wirtschaftsraumkombinationen sind
14 % Kombinachlass beinhaltet.
Zeilenanzeigen: mindestens 3 Zeilen
Ihre Notizen:
Farbanzeigen mit Aufschlag, nachlassfähig
1 Zusatzfarbe:
15 % Aufschlag, Mindestgröße 20 mm;
2 Zusatzfarben:
25 % Aufschlag, Mindestgröße 100 mm;
4c:
35 % Aufschlag, Mindestgröße 100 mm
Anzeigenschlusstermine:
Gestaltete Anzeigen Montag 10.00 Uhr
Zeilenanzeigen
Montag 18.00 Uhr
DU-Schluss
Montag 12.00 Uhr
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
7
Anzeigenpreise am Wochenende
Millimeteranzeigen
Mindestgröße 20 mm
Ausgabe
verteilte
Auflage
Grundpreis
7/mm (s/w)
Ortspreis
7/mm (s/w)
A65
A60
A67
A61
A63
A77
A72
A66
A74
A70
A73
A76
Ilmkreis (Arnstadt/Ilmenau)
Eisenach
Erfurt/Sömmerda
Gera/Schmölln
Gotha
Jena/Holzland
Mühlhausen/Bad Langensalza
Nordhausen/Sondershausen/Kyffh.
Rudolstadt/Saalfeld/Pößneck
Weimar/Apolda
Eichsfeld
Thüringer Vogtland (Zeulenroda/Greiz/Schleiz)
54.805
48.255
145.470
87.800
58.600
88.900
52.750
84.490
79.020
65.750
44.825
53.630
1,00
0,88
1,90
1,29
1,09
1,26
1,00
1,20
1,10
1,10
0,88
1,06
0,85
0,75
1,62
1,10
0,93
1,07
0,85
1,02
0,94
0,94
0,75
0,90
B80
Gesamtausgabe
864.295
11,28
9,59
B86
B85
B84
Nord-Thüringen
Mittel-Thüringen
Ost-Thüringen
182.065
372.880
309.350
2,64
5,13
4,06
2,24
4,36
3,45
1 Wirtschaftsraum Nord-Thüringen
Nordhausen
2 Wirtschaftsraum Mittel-Thüringen
Worbis
BAB38
Sondershausen
Heilbad
Heiligenstadt
A73
3 Wirtschaftsraum Ost-Thüringen
Artern
A66
A72
Mühlhausen/Thür.
Sömmerda
Bad Langensalza
A67
A70
A60
Erfurt
BAB4
Eisenach
Gotha
Apolda
Eisenberg
Weimar
Schmölln
A77
Jena
Gera
A63
Stadtroda
Arnstadt
A61
A65
A76
A74
BAB71
Zeulenroda
Pößneck
Ilmenau
Saalfeld/Saale
Greiz
Schleiz
Bad Lobenstein
Verbreitungskarte zum Sonntag
8
BAB9
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
Zeilenanzeigen
geschäftlich
privat
Grundpreis
7/Zeile (s/w)
Ortspreis
7/Zeile (s/w)
Ortspreis
7/Zeile (s/w)
1,86
1,58
2,49
2,26
1,86
2,49
1,59
2,40
1,99
1,98
1,45
1,94
1,58
1,34
2,12
1,92
1,58
2,12
1,35
2,04
1,69
1,68
1,23
1,65
1,58
1,34
2,12
1,92
1,58
2,12
1,35
2,04
1,69
1,68
1,23
1,65
A65
A60
A67
A61
A63
A77
A72
A66
A74
A70
A73
A76
Ilmkreis (Arnstadt/Ilmenau)
Eisenach
Erfurt/Sömmerda
Gera/Schmölln
Gotha
Jena/Holzland
Mühlhausen/Bad Langensalza
Nordhausen/Sondershausen/Kyffh.
Rudolstadt/Saalfeld/Pößneck
Weimar/Apolda
Eichsfeld
Thüringer Vogtland (Zeulenroda/Greiz/Schleiz)
19,59
16,65
16,65
B80
Gesamtausgabe
4,67
8,40
7,47
3,97
7,14
6,35
3,97
7,14
6,35
B86
B85
B84
Nord-Thüringen
Mittel-Thüringen
Ost-Thüringen
Preise für geschäftliche Anzeigen zuzüglich MwSt.;
für private Gelegenheitsanzeigen inkl. MwSt.
In der Gesamtausgabenkombination sind
18 % Kombinachlass beinhaltet.
Ausgabe
Satzspiegel: (Höhe x Breite in mm) 480 x 326
Spalten/Spaltenbreite: 7/44 mm
1/1-Seite: 3.360 mm
In den Wirtschaftsraumkombinationen sind
14 % Kombinachlass beinhaltet.
Zeilenanzeigen: mindestens 3 Zeilen
Ihre Notizen:
Farbanzeigen mit Aufschlag, nachlassfähig
1 Zusatzfarbe:
15 % Aufschlag, Mindestgröße 20 mm;
2 Zusatzfarben:
25 % Aufschlag, Mindestgröße 100 mm;
4c:
35 % Aufschlag, Mindestgröße 100 mm
Anzeigenschlusstermine:
Gestaltete Anzeigen Mittwoch 17.30 Uhr
Zeilenanzeigen
Freitag 11.30 Uhr
DU-Schluss
Donnerstag 12.00 Uhr
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
9
Sonntagsmärkte
Millimeteranzeigen
Zeilenanzeigenpreise
Mindestgröße 20 mm
Ausgabe
verteilte
Auflage
Grundpreis
7/mm (s/w)
Ortspreis
7/mm (s/w)
Grundpreis
7/mm
Ortspreis
7/mm
B81
Reisemarkt
864.295
6,85
5,82
3,02 5/mm
2,57 5/mm
B82
Stellenmarkt
864.295
8,32
7,07
6,08 5/Zeile
5,17 5/Zeile
B83
Immobilienmarkt
864.295
8,32
7,07
6,08 5/Zeile
5,17 5/Zeile
Stellen- und Immobilienmarkt
Farbanzeigen mit Aufschlag, nachlassfähig
Reisemarkt
Farbanzeigen mit Aufschlag, nachlassfähig
1 Zusatzfarbe: 15 % Aufschlag, Mindestgröße 20 mm;
2 Zusatzfarben: 25 % Aufschlag, Mindestgröße 100 mm;
4c: 35 % Aufschlag, Mindestgröße 100 mm
1 Zusatzfarbe: 15 % Aufschlag, Mindestgröße 20 mm;
2 Zusatzfarben: 25 % Aufschlag, Mindestgröße 50 mm;
4c: 35 % Aufschlag, Mindestgröße 50 mm
Mindestgröße für Zeilenanzeigen: 3 Zeilen
Mindestgröße für Zeilenanzeigen: 4 Zeilen = 10 mm
Satzspiegel: (Höhe x Breite in mm) 480 x 326
Spalten/Spaltenbreite: 7/44 mm
1/1-Seite: 3.360 mm
Profitieren Sie...
im Stellen-, Immobiliensowie im Reisemarkt
von der hohen Akzeptanz
des AA am Wochenende
und der hohen Auflage von
mehr als 860.000 Exemplaren!
10
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
Allgemeiner Anzeiger Ausgabe 2012 • 13. Jahrgang
Reiseziele • Sehenswürdigkeiten
Übernachtungsverzeichnis • Gewinnspiel
Ferienland Thüringen
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
11
Die besten Tipps
Sonderheft für thüringen
der Ausbilder
 KAtjA HerFortH (Kfz-Gewerbe)
 NorBert ANutH (Industrie)
 HeIKe BoxBerGer (einzelhandel)
 CLAuS ALBotH (Gastronomie)
 VeroNIKA Krey (tourismus)
 toBIAS KroMBHoLz (IHK)
 LIANe FrItSCH (Friseurgewerbe)
 rAINer MüLLer (elektrohandwerk)
 MArC FrINGS (Bank)
Wichtig für uns: Sei flexibel.‘
Katja Herforth, Senger-Kraft GmbH & Co. KG
Wir brauchen Nachschub.
Aber nicht um jeden Preis.‘
Mein Tipp: Verstell dich nicht.‘
Norbert Anuth, Personalleiter der Schuler AG
Informiere dich über die Firma.‘
Marc Frings, Deutsche Bank
Claus Alboth, Sternekoch
Azubi gesucht
September 2011 • www.allgemeiner-anzeiger.de
12
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
Prospekt-Beilagen
Preise, Technische Angaben
Preis pro 1.000
Exempl. bis
Grundpreis 7 10 g 20 g 30 g 40 g 50 g 60 g 70 g
30,59 36,47 42,35 48,24 54,12 60,00 65,88
Ortspreis
26,00 31,00 36,00 41,00 46,00 51,00 56,00
7
Mindestauflage: 5.000 Stück
Beilagenaufträge sind nicht nachlassfähig. Alle Preise zuzüglich
Mehrwertsteuer. Bei Abnahmemengen von mehr als 1,0 Mio.
Stück auf Anfrage Gewährung von Beilagen-Mengen-Boni.
Letzter Anmeldetermin:
4 Arbeitstage vor Erscheinen bis 12.00 Uhr
Letzter Anlieferungstermin:
3 Arbeitstage vor Erscheinen „frei Haus“ bis 12.00 Uhr
Versandanschriften
TA-Druckhaus Erfurt,
Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt, Bindersleben
Eichsfeld, Erfurt, Gotha, Mühlhausen/Bad Langensalza, Nordhausen/Sondershausen, Sömmerda/Artern, Weimar/Apolda,
Ilmkreis, Eisenach
OTZ Druckzentrum GmbH & Co. KG,
Alte Straße 3, 04626 Löbichau
Gera, Holzlandbote (Mittwoch), Jena (Mittwoch), Rudolstadt/
Saalfeld/Pößneck, Jena/Holzlandbote (Sonntag), Thüringer
Vogtland
Empfehlung für die Beschaffenheit von Beilagen bei
maschineller Einsteckung
Um eine weitestgehend fehlerfreie Beisteckung zu gewährleisten, sollten folgende Vorgaben nach Möglichkeit beachtet
werden:
1. Einzelblätter:
Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von
170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten
größer als DIN A 6 bis DIN A 4 müssen ein Flächengewicht von
mindestens 120 g/m2 aufweisen.
2. Mehrseitige Beilagen:
Beilagen mit bis zu 6 Seiten müssen ein Papiergewicht von
mindestens 120 g/m2 aufweisen. Für Beilagen mit 8 und mehr
Seiten Umfang ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m2
erforderlich.
3. Falzarten:
Leporello- (Ziehharmonika-Falz) und Altarfalz (von links
und rechts zur Mitte hin gefalzt) können nicht verarbeitet
werden. Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5
(148 x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.
4. Beschnitt:
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich beschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
5. Angeklebte Produkte:
Postkarten sind in der Beilage grunsätzlich innen anzukleben. Sie
müssen dabei gleichmäßig platziert sein. Bei allen Beilagen mit
außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem
Verlag notwendig.
Verpackung, Transport
1. Anlieferung:
Die Anlieferung erfolgt „frei Haus“ zur jeweiligen Lieferanschrift. Das Transportmittel sollte über Ladebordwand
und Hubwagen verfügen. Wir empfehlen, 0,5 % mehr Prospekte
anzuliefern, als beizulegen sind.
2. Anlieferungszustand:
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass
eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
Mehrpreis für jede weitere
angefangene 10 g je
1.000 Exemplare 5,88 7
(Ortspreis 5,00 7).
zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch
aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht
verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken bzw.
Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken
sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
3.Lagen:
Die einzelnen Lagen sollten nicht kreuzweise liegen und eine
Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar
sind. Die Anlieferung muss in Paketen zu je 100 Stück erfolgen.
4.Palettierung:
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein.
Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar
mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Beilagen sollten gegen eventuelle Transportschäden und gegen Eindringen von
Feuchtigkeit geschützt sein.
5.Begleitpapiere:
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich von einem
korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben
enthalten muss:
· zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgabe
· Erscheinungsdatum
· Auftraggeber der Beilage
· Beilagentitel bzw. Motiv oder Stichwort
· Absender und Empfänger
· Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
Sonstige Angaben
1.Teilbelegungen sind möglich. Bedingungen auf Anfrage. In diesen Fällen wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen,
dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst
wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein
Schieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte
Beilagenaufträge.
2. Eine Alleinbelegung sowie Konkurrenzausschluss können
nicht eingeräumt werden. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte auch ineinander
gesteckt dem Anzeigenblatt beigefügt werden.
3. Die Durchführung des Auftrages ist von der rechtzeitigen
Vorlage eines Musters abhängig. Der Verlag behält sich die
Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn
Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.
4. Sofern mindestens 50 % der Ausgabe belegt werden, erfolgt
ein kostenloser Beilagenhinweis. Nichterscheinen dieses Hinweises berechtigt jedoch nicht zu Ersatzansprüchen.
5. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken,
werden nicht angenommen.
6. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt.
Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg haftet der
Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz
entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem
Exemplar des Anzeigenblattes beigefügt werden. Reklamationen
müssen innerhalb von 3 Tagen dem Verlag schriftlich vorliegen.
7. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen kann der
Verlag die ihm entstandenen Kosten berechnen.
8.Letzter Rücktrittstermin: 8 Tage vor Erscheinen.
9. Haushaltsdirektverteilung auf Anfrage jederzeit möglich.
Sonder- und Parallelverteilungen sowie Stand-by-Beilagen
auf Anfrage.
13
Reichweiten- und Leseranalyse
der Forschungsgruppe Medien 2009
9 von 10 Thüringern im Verbreitungsgebiet kennen den Allgemeinen Anzeiger.
Gesamt (1.000)
(schon einmal in der Hand gehabt,
um darin zu blättern oder zu lesen)
100 %
89
% 83 % 80 %
70 %
60 %
40 %
20 %
0%
Allgemeiner Anzeiger
Allgemeiner Anzeiger
am Wochenende
Allgemeiner Anzeiger
am Mittwoch
Der Allgemeine Anzeiger ist das mit Abstand bekannteste Wochenblatt in Thüringen. Fast 90 % aller
Thüringer im Verbreitungsgebiet des Allgemeinen Anzeigers haben schon einmal eine Ausgabe in der
Hand gehabt, um darin zu blättern oder zu lesen. Der Allgemeine Anzeiger wird intensiv gelesen.
15 Min.
15-30 Min.
Allgemeiner Anzeiger
zum Sonntag
(Fallzahl 602)
42 % Allgemeiner Anzeiger
am Mittwoch
(Fallzahl 498)
50 % 0%
20 % 30-45 Min.
45-60 Min.
34 % 34 % 1 Std. und mehr
6 % 11 % 6 %
4 % 7 %3 %
Basis: LpA
40 % 60 % 80 %
100 %
Sowohl am Mittwoch als auch am Wochenende beschäftigt sich jeder dritte Leser zwischen 15 und
30 Minuten mit den Blättern. Fast jeder vierte Leser der Wochenendausgabe investiert mehr als eine
halbe Stunde in die Lektüre des Allgemeinen Anzeigers.
14
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
Das Resultat in einem Satz:
große Bekanntheit, intensive Nutzung, ausgezeichnete Verteilqualität, hohe Bindung!
Fast alle Leser finden den Allgemeinen Anzeiger in ihrem Briefkasten.
in unserem Briefkasten
vor der Haus-/Wohnungstür
Allgemeiner Anzeiger
zum Sonntag
(Fallzahl 602)
97%
Allgemeiner Anzeiger
am Mittwoch
(Fallzahl 498)
97%
im Treppenhaus
anderswo
Basis: LpA
0%
20 % 40 % 60 % 80 %
100 %
Die Verteilqualität des Allgemeinen Anzeigers ist sowohl am Mittwoch als auch am Wochenende
ausgezeichnet. Der Allgemeine Anzeiger ist vom Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA)
autorisiert, das begehrte Gütesiegel „Geprüfte Verteilqualität“ zu führen. Hohe Bindung zur eigenen Leserschaft.
5
4
3
3,2
3,4
2,9
3,6
3,2
3,4
2
1
0
Weitester Leserkreis
Leser pro Nummer
Vielleser/Allesleser
Der Allgemeine Anzeiger am Mittwoch und erst recht der Allgemeine Anzeiger zum Sonntag erreichen
in ihren Verbreitungsgebieten sehr hohe Werte bei der Bindung zu ihren Lesern. Die Bindung ist ein
berechneter Indexwert, der sich auf einer Skala von 0 bis 5 aufgrund der Angaben zur Nähe zum Titel,
zum Vertrautsein mit dem Titel und zum Vermissen eines Titels ergibt. Design der Studie
Durchgeführt:
zwischen dem 27.7. und dem 19.8.2009
Grundgesamtheit:
deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren in Privathaushalten im Verbreitungsgebiet des Allgemeinen Anzeigers
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
Stichprobenverfahren: geschichtete Zufallsauswahl
(Fallzahl: 1.000 Fälle)
Erhebungsmethode: CATI (computergestützt) Durchführendes Institut:
FGM Forschungsgruppe Medien 15
Kombinationsmöglichkeiten
mit Partnerverlagen
Allgemeiner Anzeiger
Wochenspiegel Halle
Anzeigenblätter
Chemnitz BLICK
Leipziger
Rundschau
Wochenspiegel
Thüringen
VUV Coburg
mb-Media Verlag
Der neue Kreisanzeiger
Blickpunkt Hof
Kombinationsmöglichkeiten
mit Partnerverlagen
Allgemeiner Anzeiger
Wochenspiegel Halle
BAB38
Anzeigenblätter
Chemnitz BLICK
BAB7
BAB14
Sachsen Sonntag
BAB4
Wochenspiegel
Thüringen
mb-Media Verlag
BAB5
Der neue Kreisanzeiger
oder Express Waldhessen
Blickpunkt Hof
Sonntagsbelegung nicht
möglich
16
BAB73
BAB71
BAB9
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
Ostpool
Ganz Ostdeutschland mit einem Auftrag
Bundesland
Auflage
mm-Grundpreis
7/mm
1/1-Seite s/w
7
Beilagenpreis je
Tsd. Exempl. bis 20 g
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Berlin
Sachsen
Thüringen
1.124.453
1.198.243
1.135.561
1.463.148
1.947.713
1.086.862
13,15
20,22
17,52
19,90
31,58
16,20
44.184,00
68.246,64
54.962,11
51.342,00
93.958,30
54.664,75
50,00
43,00
48,00
49,00
36,00
46,47
Gesamtausgabe
7.955.980
118,57
367.357,80
Abschlussrabatte
6 Anzeigen = 5 %
12 Anzeigen = 10 %
24 Anzeigen = 15 %
48 Anzeigen = 20 %
Mengenstaffel
3.000 mm = 5 %
5.000 mm = 10 %
10.000 mm = 15 %
20.000 mm = 20 %
Kombi-Rabatt bei Belegung von
mehr als einem Bundesland
2 Bundesländer = 5 %
3 Bundesländer = 10 %
4 Bundesländer = 15 %
Komplettbelegung = 20 %
Farbzuschlag
2 ZF + 20 %
3 ZF + 30 %
4 ZF + 40 %
Der Allgemeine Anzeiger ist Mitglied im Ostpool. Mit dieser
Kombination können Sie 7,9 Mio. Exemplare in Ostdeutschland
belegen. Sie erteilen nur einen Auftrag und erhalten nur eine
Rechnung. Für die Abwicklung sorgen wir vom Allgemeinen
Anzeiger! Mehr Informationen über diesen starken Verbund
erhalten Sie im Internet unter www.ost-pool.de.
Alle dem Ostpool angeschlossenen Verlage bieten in ihrem Gebiet auch die Direktverteilung an. Die jeweiligen Preise und das Handling können über das Kontaktformular angefordert werden.
Rabattabschlüsse sind in der Ostpool-Gesamtbelegung
sowie in der Einzelbelegung eines Bundeslandes
möglich. Zur Erfüllung der Abschlüsse zählen Anzeigen
innerhalb der gewählten Belegung. Erscheint die gleiche Anzeige am gleichen Erscheinungstag in mehreren
Bundesländern, wird ein Kombinationsrabatt gewährt.
Die Anzeige trägt jedoch nur einmal zur Erfüllung des
Abschlusses bei.
AE-Provision wird für anerkannte Werbeagenturen in
Höhe von 15 % auf den Grundpreis gewährt.
Mindestgröße für Anzeigen in schwarz/weiß beträgt
100 mm; für Farbanzeigen 200 mm.
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt.
2 % Skonto für Inserenten mit Bankeinzug, bei Zahlung
innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum, sonst innerhalb 14 Tagen ohne Abzug.
Anzeigenschluss: 7 Tage vor Erscheinungstermin.
Belegungseinheiten: Als kleinste Belegungseinheit wird
das komplette Erscheinungsgebiet eines Bundeslandes
bei Anzeigen bzw. die Vollbelegung eines Bundeslandes
bei Beilagen vorgegeben.
Bei Belegung von Einzeltiteln bitte an die jeweilige Länderzentrale des betreffenden Bundeslandes bzw. direkt
an die Verlage wenden.
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die etwas zu sagen haben!
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was sich in der Region tut.
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Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
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21
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift
zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb
eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln,
sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten
Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb
der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch
über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu
erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung
auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der
Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch
vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte
Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,
ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich
gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt
oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar
ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen,
die durch Format oder Aufmachung beim Leser den
Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenblattes erwecken
oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und
einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
22
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Für nicht erkennbare Mängel von
Druckunterlagen haftet der Verlag nicht. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität
im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen
Möglichkeiten.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter
Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung
– ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und das für die betreffende Anzeige oder Beilage
zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters
und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages
für Schäden wegen eines Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber
Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe
des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang
der Rechnung geltend gemacht werden.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch
geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist
mitgeteilt werden. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so
wird die nach der Art der Anzeige übliche tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die
Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb
der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der
Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im
einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige
Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie
die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei
Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
Preisliste Nr. 23 | Gültig ab 1.1.2012
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei
Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen. 14. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausgedruckt. Wenn Art und Umfang
des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege;
kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft
werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und
Verbreitung der Anzeige.
15. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen sowie
vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung
und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen
Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffrenanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser
Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum
Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden
Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von
geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten
ist der Verlag nicht verpflichtet.
17. Reinzeichnungen werden nur auf besondere Anforderung
an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Copys oder Barytabzügen endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages.
d) e) f) g) h) i) k)
l) 18. Erfüllungsort ist Erfurt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen
Gerichtsstand Erfurt. Soweit Ansprüche des Verlages nicht
im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren
Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des
Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Erfurt vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und
Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine
Haftung. b) Sind in der Anzeigenpreisliste Ortsausgaben mit eigenen
Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.
c) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den
seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb der
Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn
Erscheinungsort: 99092 Erfurt | Nielsen VII
m)
n) o) p) der Frist einen Abschluss getätigt hat. Der Anspruch auf
rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb
eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht
wird. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung
der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet
jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt
oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der
Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf
tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige
bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils
gültigen Anzeigentarifs. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind
dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die
Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden
Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
Bei Rubrikanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der
Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der
Platzierung vor. Für Anzeigen-Abnahmemengen und -Stückzahlen, die
außerhalb der Preisliste liegen, kann der Verlag Sondervereinbarungen treffen. Für Sonderbeilagen, -seiten, -veröffentlichungen können abweichende Preise vereinbart
werden. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen von Inserenten mit begrenztem Reichweiteninteresse auch in anderen
Ausgaben erscheinen zu lassen, wenn dies aus Gründen
technischer Vereinfachung geboten erscheint.
Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die
neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in
Kraft. Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten
Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag
unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw.
Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen/ProspektBeilagen werden immer dann mit 15 % verprovisioniert,
wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden.
Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt
jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die
streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass
wieder belastet. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt
und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur
Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem
Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages
gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von
Sammelanzeigen abzulehnen. Für alle Anzeigenaufträge gelten die allgemeinen und
zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätzlichen
Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder
die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen
des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs
Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich
widerspricht. Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens
entfällt die Verpflichtung auf Auftragserfüllung und
Leistung von Schadenersatz. Wir weisen darauf hin, dass Vertragsdaten in einer
Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden; aufgrund
der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auch über den
Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. 23
Preisliste Nr. 23
Unser zentraler Media-Service steht Ihnen
für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.
Rufen Sie einfach an: 0361/227 54 90
Telefax: 0361/227 54 92
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführung
Tel.: 0361/227 50 33
Fax: 0361/227 50 34
E-Mail: geschaeftsfuehrung@
allgemeiner-anzeiger.de
Verkaufsleitung
Tel.: 0361/227 54 90
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