VorsorgE - BHM GmbH iL

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VorsorgE - BHM GmbH iL
Makler & Pflege
Makler &
Ausgabe
1 / 2013
pflege beraten
pflege verkaufen
Beratung
So machen es
die Kollegen
Schwerpunkt
Pflegetagegeld
Rating
Pflegetagegeld
Pflege-Bahr
Großes
Info-Paket
Pflege-Bahr
12
Bausteine
für Ihre Beratung
Extra-Service für Sie!
Kunden-Service-Seiten
von „Makler & Pflege“
Starke Bedingungswerke
Haftungssicher beraten. „Makler & Pflege“
zeigt Bedingungswerke mit klarer Kante
100%
BeratungsKompetenz
pflege beraten
pflege verkaufen
Ausgabe 01-2013 · 25.03.2013
Inhalt
Editorial
Leistungsspiegel von „Makler & Pflege“
Kunden-Service: Grafik Pflegewahrscheinlichkeit
Makler-Bausteine der Pflege-Beratung
Seminare
Produkt Know-how: Pflegetagegeld
Leistungsstarke Pflegetagegelder im Vergleich
Makler-Arbeitsseite zum Produktvergleich
Im Gespräch: Signal Iduna Gruppe
Makler & Vergütung
Pflegelücke ermitteln
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Im Gespräch: VSP Versicherungs Software Portal
So beraten Kollegen
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Im Gespräch: Münchener Verein
Kunden-Service: Die 3 Pflegestufen
Kunden-Service: Pflegestufe abgelehnt
Pflege-Bahr: Preis-Leistungs-Vergleich
Geförderte Pflegetagegeldtarife: Vor- und Nachteile
Pflege-Bahr-Tabelle: Leistungen & Prämien
Pflege-Bahr: WFS Rating
Im Gespräch: Deutsche Familienversicherung (DFV)
Tarifvorstellung: Deutsche Familienversicherung (DFV)
Pflegetagegeld: WFS Rating
Kunden-Service: Unterhaltspflicht der Kinder
Kunden-Service: Kontakt-Daten Pflegestützpunkte
Kunden-Service: Informationswegweiser Demenz
21
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Editorial
Geburtsstunde eines Megatrends
2012 hat der Markt der Pflegezusatzversicherung an Schwung gewonnen. Dessen ungeachtet befindet sich die Pflegefall-Absicherung
nach wie vor auf bescheidenstem Niveau. Der
Maklerschaft erschließt sich Neuland wie selten
zuvor im deutschen Versicherungsmarkt.
Gesetzliche Pflegeversicherung und PflegeBahr können für den Kunden stets nur eine
Teilkasko-Lösung sein. Ihr Potenzial als Türöffner für ergänzende, private Vorsorgeprodukte
ist jedoch für jeden Makler unerschöpflich!
Um diese ideale vertriebliche Startsituation zu
unterstützen, bietet der BHM Fachmedienverlag ab sofort 6 x jährlich das Fach-Magazin
„Makler & Pflege“. Kostenfrei für alle Marktteilnehmer, die bestens informiert ihre Chancen für
sich nutzen möchten.
Mut für Neugeschäft wünscht Ihnen
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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Herzlichst, Ihr
Klaus Barde
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Leistungsspiegel
3
„Makler & Pflege“ konzentriert sich
auf die Absicherung des Pflegefalls.
Sie erhalten Informationen, die Ihnen helfen
a)
den Kunden für das Thema zu sensibilisieren*
b)
die Beratung des Kunden zu erleichtern
c)
Ihre Produktkenntnis zu vertiefen
d)
Ihr Marketing für Beratung und Verkauf zu unterstützen
* „Makler & Pflege“ bietet Ihnen im Inhalt „Kunden-Service“ Seiten
Diese können Sie zusätzlich unter dem Menüpunkt „Kunden-Service“
downloaden und für Ihr Marketing nutzen.
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Beispiel: Kunden-Service Seite
Diese und andere Seiten finden
Sie im Magazin „Makler & Pflege“
sowie auf www.makler-pflege.de
zum Download unter dem
Menü-Punkt „Kunden-Service“.
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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
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Pflegevorsorge
Quelle: BArmer
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Einzigartig
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Einfach
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PrEiswErt
Kennst Du das Märchen von der
gesetzlichen Pflege?
Mit der DfV gibt es jetzt ein happy End.
Die Idee ist märchenhaft: der staat sorgt für eine angemessene Versorgung im Pflegefall. Die realität sieht
anders aus. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in der regel nicht aus. Das heißt: die
angehörigen müssen pflegen und zahlen. in den meisten
fällen unmöglich! Die Bevölkerungsentwicklung wird diese Problematik noch weiter verstärken. Die einzige Möglichkeit, sich und seine angehörigen zu schützen: eine
private Pflege-zusatzversicherung. Das hat auch der
staat erkannt und versucht, mit Pflege-Bahr anreize zu
Die DfV-DeutschlandPflege ist ausgezeichnet:
Bewertung von Leistungen in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen der Pflegetagegeldtarife
Versicherbare Höhe
Auslandsaufenthalt
Rahmenbedingungen
Leistungsrahmen
Leistungsanspruch
Stand 06/12
DFV
Deutsche Familienversicherung AG
Ausgezeichnet mit
5 von 5
PremiumPlusPoints
+
Tarif:
Premium
Erläuterungen und Bewertungsparameter:
www.premiumcircle.de
schaffen: wer mindestens 10 Euro monatlich einsetzt,
erhält 5 Euro monatlich vom staat dazu. Bei der DfV heißt
das DfV-förderPflege. in Kombination mit der DfVDeutschlandPflege so ziemlich das Beste, was sie für ihre
private Pflegevorsorge tun können. Damit wäre das Kapitel
„angst vor der Pflege“ für sie geschlossen und das gute
Ende vorprogrammiert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dfv.ag oder
direkt beim DFV-Maklermanagement unter 069 24794422.
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Kunden-Service
5
So hoch ist heute Ihre Pflegewahrscheinlichkeit
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36,8
90 und mehr
66,7
Quelle: Destatis / Statistisches Bundesamt, Stand 2011, Pflegebedürftige in % der jeweiligen Bevölkerungsgruppe (Deutschland)
Mit rechtzeitigen Gesprächen, ausreichender Information und bewusster Vorsorge können Sie das Thema Pflege in
aller Ruhe angehen.
Hier sind einige der Punkte, die Sie sehr
gut selbst klären können.
1. Wie ist meine Pflegevorsorge
finanziert?
2. Wie haben meine Eltern ihre
Pflegevorsorge finanziert?
3. Werden und wollen wir überhaupt
die Eltern pflegen?
4. Ist eine echte Pflege räumlich bei uns
oder eher in der Wohnung der Eltern
möglich?
5. Müsste man im Pflegefall Umbauten
vornehmen?
6. Wir sehen uns mit den Eltern
Pflegeheime in der Nähe an.
7. Wir nehmen Kontakt mit einem oder
mehreren Pflegediensten auf und
führen ein Informationsgespräch.
8. Was ist Demenz – wie kann ich
sie erkennen?
9. Wer soll uns im Ernstfall vertreten
können?
10. Wer von uns oder aus dem
familiären Umfeld soll als
Bevollmächtigter die Eltern
vertreten?
11. Ich lege mir einen Pflegeordner
an, damit auch meine Kinder
Zugriff auf alle wichtigen
Informationen haben.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
fotolia.com
Einfache Maßnahmen zu Ihrer Pflege-Vorsorge
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Pflege-Beratung
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Die 12 Makler-Bausteine der Pflege-Beratung
I. Die Fakten des Marktes
Zehn Millionen Menschen haben heute
einen Pflegefall in der Familie. Hinzu
kommen 17 Millionen Menschen, die in
den nächsten 5 bis 10 Jahren mit
einem Pflegefall rechnen. Stand 2012
(IfD Allensbach).
Verteilung der Pflegefälle
nach Pflegestufen
Pflegestufe I: 51 %
Pflegestufe II: 36 %
Pflegestufe III: 13 %
II. Ihr Vorsorge Know-how
a) Sicherheit bis zum Beginn der Altersrente: Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung, Produkte zur Absicherung der
funktionellen Invalidität. Zudem fallen auch die einmalige Kapitalleistung aus einer Dread Disease oder
einer Unfallversicherung sowie die
Unfallrentenversicherung mit ihrer
Zahlung bis zum Lebensende in diese Betrachtung.
b) Produkte zur Absicherung im Pflegefall sind statistisch betrachtet für
die Zeit nach dem Erwerbsleben
von hoher Relevanz. Sie sollten prämientechnisch betrachtet jedoch
schon im ersten Drittel des Erwerbslebens gezeichnet werden.
III. Der politische Wandel
Die Pflegeversicherung
hat zwei Varianten:
a) die umlagefinanzierte
Soziale Pflegeversicherung
b) die kapitalgedeckte
Private Pflegeversicherung.
In der umlagefinanzierten Pflegeversicherung werden die laufenden Pflegekosten über aktuelle, in die Umlage
eingezahlte Beiträge finanziert. Der
demografisch bedingte Anstieg der
Zahl der Pflegefälle wird jeweils von der
nächsten Generation getragen. Eine
Vorsorge für diese Entwicklung wird
nicht gebildet. Die Beitragssätze müssen entsprechend stetig nach oben
angepasst werden. Das Prinzip der
Kapitaldeckung in der Privaten Pflegeversicherung führt dazu, dass der Versicherte durch Bildung von Alterungsrückstellungen frühzeitig eine Vorsorge
für sein individuelles Pflegerisiko bildet.
IV. Aufdecken der
Risikoverdrängung
Das persönliche Pflegerisiko wird vom
Kunden verdrängt. Jeder kann täglich
zum Pflegefall werden. Jedes Kind ist
bereits ein möglicher Pflegefall. Wer
an Pflege denkt, hat nur die Eltern im
Fokus. Dann, wenn die private Vorsorge am preiswertesten ist, wird in jungen Familien am wenigsten daran gedacht. Und: Mangelnde Vorsorge der
Eltern kann die Angehörigen zusätzlich belasten. Darum hat der Makler
immer beide Zielgruppen im Auge.
V. Der Faktor Demenz / Alzheimer
47% aller Pflegebedürftigen wurden
erst durch ihre Demenz zum Pflegefall.
Demenz ist auch für jedes Kundengespräch der wesentliche Ansatzpunkt.
Der Pflegefall aufgrund körperlicher
Gebrechen ist heute nicht die Hauptsorge des Verbrauchers. Der Verlust der
Identität und die entsprechende Außenwirkung der eigenen Person oder die
der Eltern ist der Angstfaktor Nr. 1. Auf
diesem Feld muss der Makler über ein
solides Grundlagenwissen verfügen.
Halbwahrheiten zu diesem Thema hat
jeder Verbraucher parat.
Mit den Kunden-Service Seiten von
„Makler & Pflege“ erhält der Makler
attraktiv aufbereitetes Informationsmaterial (PDF) zum Thema Demenz.
VI. Drei relevante
Produktgruppen*
Pflegekostenversicherungen /
Produktwelt: Krankenversicherung
Anstatt einen festen monatlichen (Pflegerentenversicherung) oder täglichen
(Pflegetagegeldversicherung) Satz zu
vereinbaren, erstatten Pflegekostentarife die nicht durch die gesetzliche
Pflegepflichtversicherung
abgedeckten Pflegekosten. Je nach Anbieter werden die Kosten bis zu einem
bestimmten absoluten oder prozentualen Höchstsatz erstattet. Dieser orientiert sich regelmäßig an der Höhe
der durchschnittlichen Pflegekosten in
Deutschland. Dabei sind die Leistungen anhand der tatsächlichen Höhe
der angefallenen Pflegekosten durch
Originalrechnungen nachzuweisen.
Pflegetagegeldversicherungen /
Produktwelt: Krankenversicherung
Pflegetagegeldversicherungen versichern einen bestimmten Tagessatz,
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Pfllege-Beratung
der meist je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung
kommt. Die Pflegestufe orientiert sich
dabei regelmäßig an der gesetzlichen
Einstufung nach SGB.
Pflegerentenversicherungen /
Produktwelt: Lebensversicherung
Pflegerentenversicherungen versichern eine monatliche Rente, die meist
je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung kommt.
Die Pflegestufe orientiert sich dabei
regelmäßig entweder an einer Einstufung nach ADL, zum Teilam SGB oder
an beidem.
* Über den jeweilig optimalen Einsatz und die
Differenzierung innerhalb der Produktgruppen
wird fortlaufend in „Makler & Pflege“ informiert.
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
VIII. Assistance-Leistungen
Wer seinem Kunden eine Vielfalt nützlicher Assistance-Leistungen offerieren kann, entlastet diesen in seiner
Anspannung vor dem Tag „X“. Zu den
Assistance-Leistungen zählen:
• Beratung über zustehende Leistungen der gesetzlichen oder privaten
Pflegepflichtversicherung
• Unterstützung bei der Beantragung
von Leistungen
• Beratung, Vermittlung und Organisation von Pflegeleistungen und Pflegeeinrichtungen
IX. Pflegelücke ermitteln*
VII. Basiswissen vertiefen*
Bei allen drei Produktgruppen zur Pflegeabsicherung sind Besonderheiten
zu beachten. Viele Tarife leisten erst
ab Pflegestufe II oder III. Damit soll
erreicht werden, dass das Angebot
auch für preissensible Kunden von
Interesse ist. Teilweise werden beim
Pflegetagegeld Optionen geboten, um
den Schutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung auf eine höherwertige Tarifvariante umzustellen. Einige Pflegekostenund Pflegetagegeldtarife sehen eine
Wartezeit von 3 Jahren vor, bevor der
Versicherungsschutz beginnt. Manche
Lebensversicherer bieten Optionstarife, bei denen der Versicherungsschutz erst nach 12 oder noch mehr
Jahren einsetzt. Das bis dahin gebildete Kapital soll einen lebenslangen
Pflegeversicherungsschutz ausfinanzieren.
* Zu weiteren Besonderheiten wird fortlaufend
in „Makler & Pflege“ informiert.
Die Theorie: Als Assekuranzmakler
ermitteln Sie die „Pflegelücke“ Ihres
Kunden. Im zweiten Schritt wird diese
mit einem vertretbaren finanziellen
Aufwand geschlossen.
Die Praxis: Eine genaue Berechnung
der „Pflegelücke“ ist nicht möglich.
a) Sie wissen nicht, ob der Kunde
zum Pflegefall wird.
b) Sie wissen nichts über eventuelle
Pflegestufe, eventuelle Demenz,
Pflegezeit und Pflegeort
Sie ermitteln daher einen Annäherungswert auf Basis
a) der allgemein zugänglichen
statistischen Daten
b) der generellen gesetzlichen
Leistungen
c) der individuellen Vermögenssituation und dem Familienstand des
Kunden.
Das tarifliche Problem bei der Bedarfsermittlung besteht darin, dass die
meisten Tarife keine Unterscheidung
zwischen ambulanter und stationärer
Pflege vorsehen. Daraus folgt eine
7
mögliche Überversicherung im ambulanten oder eine Unterversicherung im
stationären Bereich.
*„Makler & Pflege“ zeigt hierzu die beste Vorgehensweise auf.
X. Ausschnittdeckung beachten
Beispiel Pflegestufe I:
a) Bei ambulanter Pflege beträgt die
Versorgungslücke nach Vorleistung
der gesetzlichen / privaten Pflegepflichtversicherung etwa 60 Euro
monatlich.
b) Bei stationärer Pflege beträgt die
Versorgungslücke nach Vorleistung
der gesetzlichen / privaten Pflegepflichtversicherung etwa 1.200 Euro
monatlich.
Die Absicherung der Pflegestufen II
und III allein ist daher nur nach sorgfältiger Prüfung und Beratung zu verantworten.
51 % aller Pflegebedürftigen fallen in
Pflegestufe I
XI. Beratungsprotokoll
Die Ergänzung der Basisleistungen der
gesetzlichen / privaten Pflegepflichtversicherung mittels einer Pflege-Zusatzversicherung muss der Makler in
seinem ureigensten Interesse in einem
Beratungsprotokoll festhalten.
XII. Netzwerke bilden
Der eine will Pflege-Zusatzversicherungen nur ab und zu auf Nachfrage
verkaufen. Der andere will vor Ort und
darüber hinaus, seine Kompetenz als
Pflege-Experte gezielt vermarkten. Da
kann es durchaus Sinn machen, Partnerschaften zu bilden.
In „Makler & Pflege“ kommen Kollegen
mit Pflege-Kompetenz zu Wort
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Seminare
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Das Pflegefallrisiko –
Kinder haften für ihre Eltern!
Themen:
• Warum wollen Ihre Kunden nicht mit Ihnen über eine
private Pflegeversicherung sprechen?
• Wer kann das bezahlen – nur das Schutzvermögen ist
gesichert!
• Pflegeunterhalt – Ehepartner und Kinder in der Pflicht
• Unterhaltspflicht in Zahlen …
• Die Pflegepflichtversicherung – historischer Rückblick
• Was regelt der Gesetzgeber?
– Pflegebedürftigkeit –Pflegestufen – Pflegeleistungen
• Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
• Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 2013
• Die private Pflege-Zusatzversicherung (KV-Tarife)
• Pflegekostenversicherung
• Pflegetagegeldversicherung
• Unfall-Pflegetagegeldversicherung
• Kriterien für die Bewertung von
Pflegekosten-/-tagegeldtarifen
• Die private Pflegerentenversicherung
• Pflegerentenversicherung
• Kriterien für die Bewertung von Pflegerententarifen
• Alternative Pflegeversicherungsprodukte
• Stolpersteine für Versicherungsmakler
• Wählen Sie die richtige Kundenansprache!
Kontakt
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Tel: 0611 / 1746377-80
[email protected]
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10.04. / VD Baden Württemberg Pfalz - Stuttgart
24.04. / VD Ost - Berlin
30.04. / VD Ost - Leipzig
06.05 / VD Bayern – Bad Gögging
07.05 / VD Hessen Thüringen - Erfurt
14.05 / VD Hanse – Lübeck
16.05 / VD Niedersachsen - Hannover
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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Produkt Know-how
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
9
Pflegetagegeld
Trends
1. Die Zahl der Anbieter wächst,
die Leistungen auch bei Demenz
vorsehen.
Beispiele: Axa (Flex), DFV (DFVDeutschland Pflege PZV), Münchener
Verein (Deutsche Privat Pflege) Nürnberger (PTF1), R+V (PK).
Dieser Versicherungsschutz ist aber
häufig noch recht bescheiden.
2. Mehr Tarife mit flexibler Leistung
in jeder Pflegestufe. Auch in
Pflegestufe I also bereits bis zu
100% Leistung.
Beispiele: Continentale (PTK), DFV
(DFV-Deutschland Pflege PZV), Düsseldorfer (VIGO) (PZ), Münchener
Verein (Deutsche Privat Pflege)
Allgemeine Produktbeschreibung
Die Pflegetagegeldversicherung kommt
aus der Produktwelt der Krankenversicherer. Es versichert einen bestimmten
Tagessatz, der meist je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung kommt. Die Pflegestufe orientiert sich an der gesetzlichen Einstufung nach SGB. Bei einigen Tarifen gilt
eine Wartezeit von bis zu 3 Jahren,
bevor der Versicherungsschutz beginnt. Ein Vorteil der meisten Pflegetagegeldversicherungen ist, dass der Kunde
frei über die Auszahlungen verfügen
kann, diese also auch zweckentfremdet
einsetzen darf. Ein umfassender
Schutz ist auch für junge Familien mit
kleinen Kindern durchaus finanzierbar.
Vorteile:
Geringe Prämien; Bildung von Alterungsrückstellungen für bezahlbare
Prämien im Alter; freie Festlegung
eines Tagessatzes, auch über den voraussichtlichen Bedarf hinaus; meist
freie Verfügbarkeit der Leistung.
Ausnahmeregelung, wenn pflegebedürftig durch Unfall.
Nachteile, je nach Tarif:
Keine langfristig garantierte Prämienstabilität; Verlust der Alterungs-rückstellungen bei Kündigung; Beitragszahlung oft auch im Rentenalter und
bei Pflegebedürftigkeit; häufig noch
keine Leistungen bei Demenz (Pflegestufe 0); eine gezielte Bedarfsdeckung
ist kaum möglich, da die Leistungen
entweder nach Pflegestufen oder nach
Art der Pflege (ambulant, stationär)
bemessen sind; die Bei-tragsfreistellung ohne Verlust des Versicherungsschutzes ist nicht möglich; oft erfolgt
eine strengere Risikoprüfung als in der
Pflegerentenversicherung; der Geltungsbereich ist bei fast allen Tarifen
auf Deutschland oder Europa beschränkt.
Dynamik
Kunden können während der Laufzeit
des Vertrags einen Inflationsausgleich
vereinbaren. Üblicherweise haben sie
die Möglichkeit, die Leistungen in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen, um
die allgemeine Kostensteigerung auszugleichen.
Demenz /Alzheimer
Eine wirklich umfassende Absicherung von Demenz /Alzheimer ist selten. Der Markt der Pflegerentenversicherer und insbesondere die Pflegekostenversicherung bietet hier mehr.
Das Thema Demenz darf aber auch
unter Haftungsgesichtspunkten bei
der Beratung eines Pflegetagegeldes
vom Makler nicht unberücksichtigt
bleiben.
Wartezeit
Versicherte haben erst drei Jahre nach
Abschluss des Vertrags Anspruch auf
Leistungen. Etliche Unternehmen verzichten jedoch auf die Wartezeit. Oder:
Einmalzahlungen
Ein weiteres Produktmerkmal kann eine Einmalzahlung bei erstmaligem
Leistungsanspruch sein.
Zwei Tarifvarianten
I. Gestaffelte (statische) Tarife
Nur die Höhe des Tagegeldes in Stufe
III kann der Kunde hier frei bestimmen.
Dieser Betrag zählt als Basiswert
(100%). Für die Pflegestufen II und I
gibt der Versicherer ein festes Verhältnis des zu leistenden Pflegetagegelds
vor. Es ist, ausgehend von Pflegestufe
III, fallend gestaffelt.
• Standard ist ein Verteilungsverhältnis
von III / 100% , II / 60% und I / 30%.
Tarife mit Verteilungsverhältnissen
von 100 %, 60 % und 40 % - 100 %
,70 % und 30 % - 100 %, 50 % und
25 % sind ebenfalls im Markt.
• Ferner gibt es Tarife, die keine Leistung in Stufe I oder II vorsehen. Je
nach Anbieter, kann ein Pflegetagegeld von bis zu 150 Euro pro Tag
vereinbart werden. Andere Tarife bieten eine Staffelung nur bei häuslicher
Pflege. Bei stationärer Pflege dagegen wird immer zu 100 % geleistet.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Produkt Know-how
Somit ein Tarif für Personen, die im
Fall der Fälle nicht zu Hause gepflegt
werden wollen oder können.
II. Modulare (flexible) Tarife
Der Kunde bestimmt frei das zu vereinbarende Pflegetagegeld in den drei
Pflegestufen. Es können alle drei Stufen gleich hoch – also zu 100 % – versichert werden.
Wer also, z.B. aus Gründen der statistischen Wahrscheinlichkeit, keinen besonderen Wert auf die Absicherung
von Stufe III legt, kann einen hohen
Schutz in Stufe I zeichnen.Viele dieser
flexiblen Tarife ermöglichen die zusätzliche Pflegetagegeld-Absicherung
einer Demenz (Pflegestufe 0).
Verkaufs-Argument!
Umstufungsoption
Einige Anbieter offerieren in ihren Pflegetagegeldtarifen eine Umstufungsoption. Mit der Umstufungsoption sichert
sich der Kunde zu festen Zeitpunkten
das Recht, den Versicherungsschutz
– ohne erneute Gesundheitsprüfung –
in einen höherwertigen Versicherungsschutz (mit früher einsetzender Pflegeleistung) umzustufen. Vor allem für
junge Menschen und Personen, die
sich aktuell keine höherwertige Pflegetagegeldabsicherung leisten können,
bietet die Umstufungsoption eine Alternative. Man besitzt eine kostengünstige
Absicherung für den Ernstfall und kann
später ohne Auflagen „nachbessern“.
Im Detail unterscheiden sich die Umstufungsoptionen je nach Anbieter:
z.B. danach, bis wann die Optionsausübung möglich ist; z.B. nach Eintrittsalter. Der Makler sollte gezielt prüfen,
inwiefern eine Umstufung nach Eintritt
des Leistungsfalles immer noch möglich ist. Ein Plus z.B. von Hallesche
und SDK.
10
Achtung: Haftung!
Der Kunde muss regelmäßig über sein
Optionsrecht informiert werden. Ablehnungen sind zu dokumentieren.
Morgen & Morgen
„Die Bedingungswerke der Pflegetagegeld-Tarife liegen auf dem Niveau
der gesetzlichen Pflichtversicherung
oder knapp darüber. Es gibt aber erfreuliche Tendenzen einzelner Tagegeld-Tarife, die sich in Richtung der
Pflegerenten-Tarife weiter entwickelt
haben.“ M&M-Geschäftsführer, Stephan Schinnenburg.
Die Tarifkombinationen von 34 PKVAnbietern wurden in 2012 im Rahmen
des ersten M &M Pflegetage-Ratings
untersucht. Ein Top-Versicherer muss
laut M & M vor allem diese drei von
insgesamt 39 Kriterien besonders gut
erfüllen:
1. Leistung bei Demenz, auch
wenn sonst keine Pflegebedürftigkeit vorliegt
2. Beitragsbefreiung bei Eintritt
einer Pflegestufe
3. Leistung auch bei Verzug ins
Ausland.
Im Ergebnis gibt es zwei Anbieter, die
im Rahmen ihres gesamten Tarifwerks
auch mit fünf Sternen aufwarten können: Deutsche Familienversicherung
und Münchener Verein.
Vier Sterne finden sich bei Allianz,
AXA und SDK.
Ein Bild, welches sich aus Erfahrung
schon mit dem nächsten Rating deutlich ändern wird.
Stand: April 2012
WFS- Leistungsrating
GOLD: DFV, Domcura, Maxpool, SDK
SILBER: DFV, Domcura, Hallesche,
Maxpool, Münchener Verein
Stand: 01.03.2013
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Pflegetagegeld
11
Ausgewählte leistungsstarke Pflegetagegelder
im Leistungsvergleich
Axa
vigo
Krankenversicherung
Hallesche
SIGNAL IDUNA
Tarif
Pflegevorsorge Flex
(Flex 1, Flex 2, Flex 3)
PT
OLGAextra
PflegeTOP
Wartezeit
nein
nein
nein
nein
Einstufung
Pflegebedürftigkeit
analog PPV
ja
ja
ja
ja
volle Leistung auch
bei Laienpflege
ja
ja
ja
ja
Leistung bei Demenz
(Pflegestufe 0)
20% des Tagessatzes
(sofern VP mindestens
20 Jahre alt ist)
ja , gleicher Tagessatz
wie in Pflegestufe I max.
30 Euro
nein
10% des versicherten
Tagessatzes (maximal
330 Euro monatlich)
Pflegestufe I
100%
100%
30%
30%
Pflegestufe II
100%
100%
70%
70%
Pflegestufe III
100%
100%
100%
100%
Einmalleistung bei
erstmaliger
Pflegebedürftigkeit
nein
ja, zusätzlich wählbar
bei erstmaliger Pflegebebei erstmaliger Einstufung
dürftigkeit in Pflegestufe III: in Pflegestufe III: 90facher
60facher Tagessatz
Tagessatz
zusätzlich
Beitragsbefreiung
im Pflegefall
ab Pflegestufe 1
ab Pflegestufe I
ab Pflegestufe III
ab Pflegestufe III
Pflegeplatzgarantie
ja (innerhalb von 24h) mit
Pflegevorsorge Akut
nein
nein
ja (24 h)
sonstige
Assistanceleistungen
a, mit Pflegevorsorge Akut
nein
ja
ja
Dynamisierungsoptionen
ohne Gesundheitsprüfung
alle 3 Jahre Erhöhung des
versicherten Tagessatzes
um 10%, ab Alter 21 bis 65.
Sogar dann noch einmal,
wenn bereits ein Pflegefall
eingetreten ist.
Erhöhung alle 3 Jahre um
höchstens 2 Leistungsstufen bis zum Eintritt des
Leistungsfalls, 3 maliges
Aussetzen hintereinander
möglich. Im Leistungsfall
Dynamik ab Pflegestufe II
3 % jährlich auf das jeweils
erreichte Pflegetagegeld
alle 3 Jahre zum 01.07.
Erhöhung des versicherten
Tagessatzes um 10%
(frühestens nach Ablauf
von 36 Monaten) – auch
wenn bereits ein Pflegefall
eingetreten ist.
alle 3 Jahre zum 01.07.
Erhöhung des versicherten
Tagessatzes um 10%
(sofern VP min. 20 Jahre
alt ist, das 70. Lebensjahr
noch nicht vollendet ist und
der Tagessatz seit min.
3 Jahren in dieser Höhe
versichert war)
Geltungsbereich
Staaten der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraums,
Schweiz
Grundsätzlich in allen
weltweit
Ländern mit SV-Abkommen
(Kranken und Pflege)
insbesondere EU und EWR,
nach Vereinbarung weltweit
Staaten der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraums,
Schweiz
vereinfachte
Gesundheitsprüfung
ja
ja
ja
ja (4 Fragen einschließlich
einer offenen Frage)
maximal versicherbarer
Tagessatz für Pflegestufe
III
150 Euro
100 Euro, darüber hinaus
mit Genehmigung des
Vorstandes
120 Euro
110 Euro
Diese Rahmendaten bieten eine vereinfachte Zusammenfassung von Versicherungsbedingungen und ermöglichen einen generellen Leistungsvergleich.
Eine Prüfung sämtlicher Bedingungen kann dadurch nicht ersetzt werden. Stand März 2013.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Pflegetagegeld
12
Arbeitsseite
Muster-Vergleichsseite für Ihre eigene Tarif-Selektion
Versicherer
1.
2.
3.
4.
Tarif
Wartezeit
Einstufung Pflegebedürftigkeit
analog PPV
volle Leistung auch
bei Laienpflege
Leistung bei Demenz
(Pflegestufe 0)
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Einmalleistung bei
erstmaliger Pflegebedürftigkeit
Beitragsbefreiung
im Pflegefall
Pflegeplatzgarantie
sonstige
Assistanceleistungen
Dynamisierungsoptionen
ohne Gesundheitsprüfung
Geltungsbereich
vereinfachte
Gesundheitsprüfung
maximal versicherbarer
Tagessatz für Pflegestufe III
Diese Rahmendaten bieten die Möglichkeit für eine vereinfachte Zusammenfassung von Versicherungsbedingungen und ermöglichen einen generellen
Leistungsvergleich. Eine Prüfung sämtlicher Bedingungen kann dadurch nicht ersetzt werden.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Im Gespräch
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
13
INTERVIEW
Der Pflege-Bahr ist ein Schritt
in die richtige Richtung
„Makler & Pflege“ sprach mit Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Gruppe,
über den so genannten Pflege-Bahr, der deutlich mehr Musik in die private Pflegevorsorge zu bringen verspricht.
Wo wir beim Pflege-Bahr sind: Was
versprechen Sie sich von der staatlich
„Geförderten Pflegezusatzversicherung“, und kann der Makler diese Vorlage nutzen, um anhaltendes Geschäft
zu generieren?
Reinhold Schulte,
Vorstandsvorsitzender der
Signal Iduna Gruppe.
Pflege ist ein zunehmend auch in den
Medien präsentes Thema, die damit
auch das öffentliche Problembewusstsein wecken. Können Sie hierzu bereits eine gesteigerte Nachfrage feststellen?
Das Problembewusstsein ist in der Tat
da, wie uns eine repräsentative Umfrage bewies, die wir kürzlich durchführen ließen. Was mich hier am meisten überrascht hat, ist, dass sich
auch die meisten jungen Leute unter
35 bewusst sind, dass es im Pflegefall
eine Versorgungslücke gibt, die nur
durch private Pflegevorsorge zu
schließen ist. Leider ist das Problembewusstsein alleine noch nicht viel
wert, solange man daraus keine Konsequenzen zieht.
So liegt der Anteil derjenigen, die
schon privat für den Pflegefall vorsorgen, derzeit noch im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Was wir aber auch feststellen: Dank
des Pflege-Bahr ist die Nachfrage
nach privaten Pflegezusatzversicherungen generell deutlich gestiegen.
Der Pflege-Bahr zeigt in die richtige
Richtung. Die Politik hat erkannt, dass
es jetzt gilt, die demografischen Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft endlich anzupacken. Die geförderte Pflegezusatzversicherung wird in der Breite die Bereitschaft steigern, privat vorzusorgen. Ich
bin da sehr optimistisch.
Unsere von mir bereits angesprochene Umfrage hat gezeigt, dass fast
die Hälfte der Menschen, die bisher
noch keine private Pflegeversicherung
abgeschlossen hat, mit Pflege-Bahr
den ersten Schritt machen will. Ich
sehe den Pflege-Bahr als preiswerten
Einstieg in die private Pflegevorsorge.
Damit kommt ihm sozusagen eine Türöffnerfunktion zu.
Wie sehen die Förderbedingungen des
Pflege-Bahr aus? Reicht dies aus, um
„Musik“ in das Thema zu bringen?
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung sieht zum Beispiel keine
Gesundheitsprüfung vor, ist also ein
Angebot für alle Bürger. Das begrüßen
wir. In der Pflegestufe III beträgt das
Pflegegeld monatlich mindestens 600
Euro. Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat
zum 1. Januar 2013 unter dem Namen
PflegeBAHR ein entsprechendes Angebot aufgelegt, das auch attraktive
Leistungen in den Pflegestufen I und II
vorsieht. Dass, wie Sie es ausdrücken,
„Musik“ in dem Thema ist, zeigen die
Abschlüsse unseres Fördertarifs: So
haben bis Mitte März dieses Jahres
schon über 5.000 Menschen einen
PflegeBAHR abgeschlossen.
Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Die neuen Angebote sind so
attraktiv, dass sie dazu beitragen werden, die Pflegeabsicherung hierzulande spürbar zu verbessern. Diese sollte
allerdings unbedingt um nicht geförderte Tarife aufgestockt werden. Hier
steht zum Beispiel unser Upgrade-Tarif
PflegeBAHRPLUS zur Verfügung,
aber auch unser vielfach ausgezeichnetes Pflegeschutzprogramm.
Schwierig, hier den Überblick zu behalten. Bietet Ihr Haus Service-Tools
an, die hier helfen?
Unser Angebotsspektrum muss so
breit sein, um individuelle Lösungen
vorhalten zu können. Hier ist umso
mehr der Vertrieb gefordert: Wir setzen
nach wie vor auf eine fundierte Beratung. Wir haben verschiedene ServiceOptionen, um unsere Vertriebspartner
individuell zu unterstützen. Darüber
informieren wir gerne die Ansprechpartner vor Ort.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Markt & Vergütung
14
Neue Beratungsanlässe
schaffen
Vergütungssalternative
Schließen Sie doch auf Honorar-Basis
einen Vorsorge-Vertrag mit Ihren Kunden. Dieses Kundenbindungsinstrument kann auch jedweden anderen
sinnvollen Namen tragen. Entscheidend für Sie: Sie generieren ein lau-
Buchtipp
fendes Betreuungshonorar und operieren entsprechend mit Netto-Tarifen.
Will man wirklich eine langfristige Kundenbetreuung betriebswirtschaftlich
sinnvoll gestalten, dann geht das nur
mit einer laufenden Vergütung.
Biometrische Risiken bündeln
Langfristig kann die durch diverse versicherungstechnische Vorsorgemaßnahmen stetig anziehende finanzielle
Belastung der Gesamtbevölkerung nur
mittels staatlicher Förderung kompensiert werden.
» Es gibt kein Geschäftsfeld in der
Versicherungswirtschaft, wo ein so
großes Potenzial und eine so geringe
Bedarfsdeckung zusammentreffen.
Der Makler muss keine Konkurrenz
fürchten. Umdeckungen entfallen.
Pflege ist ein riesengroßer Markt. «
Ein Lösungsbaustein wäre zudem die
Kombination aller biometrischen Risiken in einem Produkt. Kombiprodukte, die bei dem Thema Arbeitsunfähigkeit einsetzen und mit der Pflegezusatzversicherung enden. Für die
Beratung wäre dies ein unschlagbares
Thema. Die Pflegeabsicherung wäre
eingebunden und würde sicher nicht
auf Widerstand stoßen. Der Makler
könnte dann auch „von oben“ argumentieren und aus dem Kombiprodukt
wieder Module herauslösen. Das ist
natürlich alles kein Vergnügen für die
Aktuare.
Die Gesamtkalkulation für ein Kombiprodukt wäre in Bezug auf das Preis/
Leistungsverhältnis sehr attraktiv. In
Korrelation mit dem Alter des Kunden
dürften sich interessante Einstiegspreise entwickeln.
„Allein aus demografischen Gründen hat der Makler weiterhin zunehmende und vor allem mehrmalige
Beratungsleistungen zu erbringen.
Mit der Einmal-Courtage ist das im
Rahmen einer Kosten / Zeitrechnung betriebswirtschaftlich nicht
immer zu verantworten. Die Gesellschaften werden sich hier etwas
einfallen lassen müssen, um Motivation und Neugeschäft in Einklang
miteinander zu bringen.“
fotolia.com
Generell sind Optionstarife im Pflegemarkt ein guter Anlass, um mit dem
Kunden in Kontakt zu treten. So werden neue Beratungsanlässe geschaffen. Wenn dem Kunden der sehr preiswerte Einstieg in ein Produktsegment
geboten wird, dann sind Folgetermine
von zwingender Logik. Wenn man diese dann auch als Makler wahrnimmt!
Stichwort: gezieltes Optionsmanagement. Solange die Beratungsleistung
im Pflegesegment jedoch nicht angemessen honoriert wird, werden etliche
Vermittler zurückhaltend bleiben.
Ein positiver Aspekt sind die vielen,
vielen anstehenden Bestandswechsel.
Bestände, in denen man das Wort
Pflegezusatzversicherung vergeblich
suchen wird. Der Makler kann sich
zudem über die Pflegeberatung beim
Kunden für eine lebenslange Vorsorge-Beratung qualifizieren.
Fachbücher für Beratung & Verkauf
www.promakler.de
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Optimale Absicherung
15
Pflegelücke ermitteln
Die Theorie
Als Assekuranzmakler ermitteln Sie die „Pflegelücke“
Ihres Kunden. Im zweiten Schritt wird diese mit einem
vertretbaren finanziellen Aufwand geschlossen.
Die Praxis
Eine genaue Berechnung der „Pflegelücke“ ist nicht
möglich.
a) Sie wissen nicht, ob der Kunde zum Pflegefall wird.
b) Sie wissen nichts über Pflegestufe, eventuelle
Demenz, Pflegezeit und Pflegeort sowie über die
Entwicklung des Versicherten im Pflegefall.
Sie ermitteln daher einen Annäherungswert auf Basis
a) der allgemein zugänglichen statistischen Daten
b) der generellen gesetzlichen Leistungen
c) der individuellen Vermögenssituation und dem
Familienstand des Kunden.
Das tarifliche Problem bei der Bedarfsermittlung
besteht darin, dass die meisten Tarife keine Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege
vorsehen. Daraus folgt eine mögliche Überversicherung
im ambulanten oder eine Unterversicherung im
stationären Bereich.
Durchschnittswerte für abzudeckende Risiken
Ambulante Pflege durch Pflegedienst - Stand 01.2012
Stufe
Leistungen
Pflichtversicherung
Durchschnittliche monatliche Kosten*
Pflegelücke
0
200 Euro
703 Euro
503 Euro
I
450 Euro
703 Euro
253 Euro
II
1.100 Euro
1.632 Euro
532 Euro
III
1.550 Euro**
2.540 Euro
990 Euro
fotolia.com
Stationäre Pflege durch Pflegedienst - Stand 01.2012
Stufe
Leistungen
Pflichtversicherung
Durchschnittliche monatliche Kosten*
Pflegelücke
I
1.023 Euro
2.131 Euro
1.108 Euro
II
1.279 Euro
2.511 Euro
1.232 Euro
III
1.550 Euro**
2.791 Euro
1.241 Euro
*Quelle: Statistische Bundesamt
** Härtefälle 1.918 Euro
• Etwa 51% aller Pflegebedürftigen
fallen in die Pflegestufe I
• Etwa 36% aller Pflegebedürftigen
fallen in die Pflegestufe II
• Etwa 13% aller Pflegebedürftigen
fallen in die Pflegestufe III
Hier handelt es sich um Durchschnittsberechnungen. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einzelfall höher
sein. Ein Pflegeplatz in einer guten
stationären Einrichtung kann in der
Pflegstufe III bis zu 3.500 Euro kosten.
Für die Pflegestufen I und II sowie die
Demenzpflege ohne Pflegestufe variieren die monatlichen Kosten stark.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Optimale Absicherung
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Das Problem der
Bedarfsermittlung
Ein tarifliches Problem bei der Bedarfsermittlung ergibt sich daraus, dass die
meisten Tarife keine Unterscheidung
zwischen ambulanter und stationärer
Pflege vorsehen. Damit ist also eine
Überversicherung im ambulanten oder
eine Unterversicherung im stationären
Bereich nicht unwahrscheinlich. Fast
alle Pflegebedürftigen – insbesondere
trifft dies auf die Männer zu – starten
in der Pflegestufe 0 oder I und gleiten
dann nach und nach in die letzte Pflegestufe.
Ideal betrachtet, wird ein Produkt
benötigt, das den von Makler und Kunde ermittelten Bedarf in jeder Pflegestufe passgenau deckt. Bei den Leistungen sollte das Produkt sowohl zwischen ambulanter und stationärer
Pflege unterscheiden, als auch ein frei
wählbares Pflegetagegeld für jede
Pflegestufe ermöglichen. In allen bekannten Musterbeispielen der Gesellschaften liegt je nach Pflegestufe eine
mehr oder minder deutliche Über- oder
Unterversorgung vor.
Riskante Ausschnittsdeckung
Tarife, die ausschließlich in der Pflegestufe II und III oder nur in Pflegestufe
III leisten, sind eine riskante Ausschnittsdeckung.
Der Kunde muss zudem auch wissen, dass bereits die Bewilligung der
PflegestufeI mit etlichen Hürden verbunden ist. Siehe Kunden-ServiceSeiten „Pflegestufen“.
Nach erstmaligem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit kommt es bei mehr als
einem Drittel aller Männer und mehr
als der Hälfte aller Frauen schon nach
zwei Jahren zur Inanspruchnahme einer stationären Pflege.
Alternativen zur Versicherung?
Vor dem Hintergrund der diversen
Eventualitäten beim Thema Pflegeabsicherung könnte der Makler sich auch
mit dem Gedanken anfreunden, eine
Kapitalansammlung mittels „sicherer“
Anlagen zu empfehlen.
Die Problematik bei der Bedarfsermittlung wird damit aber nur an eine
andere Absicherung delegiert. Vor
allem: wo sind die notwendigen Beträge, wenn der Pflegefall frühzeitig eintritt? Die durchschnittliche Pflegedauer, die bei mehr als 5 Jahren liegt,
steigt natürlich mit der zunehmenden
Lebenserwartung. Nicht unerheblich
ist zudem der Teil der Pflegebedürftigen, die über einen Zeitraum von 20
Jahren oder mehr pflegebedürftig sind.
Das bedingt einen erheblichen Kapitalbedarf.
Pflegekraftbewertung
Nimmt ein Kunde eine in Deutschland
anerkannte Pflegekraft in Anspruch,
so stehen ihm bei ambulanter Pflege
in der Pflegestufe III bis zu 1.550 Euro
monatlich zur Verfügung (Pflegesachleistung).
Erfolgt die Pflege durch eine selbst
beschaffte Pflegekraft oder Familienangehörige, so reduziert sich die gesetzliche Leistung auf 700 Euro im
Monat (Pflegegeld). Eine 24-h-Pflegekraft aus Osteuropa kostet zwischen1.300 bis 1.800 Euro monatlich.
Üblicherweise sind diese in Deutschland nicht als professionelle Pflegekräfte anerkannt, auch wenn sie in ihrer Heimat ausgebildete Krankenschwestern oder Altenpflegerinnen
sind. Daher wird für sie nur das Pflegegeld erstattet.
Stationäre Pflege =
Übersterblichkeit
Bei Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung gilt für beide Geschlechter,
speziell jedoch für die Männer, eine
stark erhöhte Übersterblichkeit. Wer
davon Kenntnis hat, wird ebenfalls versuchen, einer stationären Pflege durch
eine verbesserte ambulante Pflege zu
entgehen. Professionelle Pflegedienste kosten jedoch viel Geld.
16
Inflationsausgleich
Bei der Pflegetagegeldversicherung
sehen viele Anbieter eine Dynamik des
Tagessatzes in definierten zeitlichen
Abständen vor. Meist gilt das Nachversicherungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung jedoch nur vor Eintritt des
Leistungsfalles. Tritt dieser unerwartet
früh ein, so ist ein weitergehender Inflationsausgleich ausgeschlossen.
2 Muster-Beratungsabläufe
zur Pflegeabsicherung finden
Sie im nächsten Magazin von
„Makler & Pflege“ am 25. Mai 2013
Statistische Aussagen
in der Beratung beachten!
Eine Langzeitstudie der Deutschen
BKK aus dem Jahr 2007 kommt zu
dem Ergebnis, dass von 88.575 statistisch verwertbaren Pflegepatienten „10 Jahre nach dem Pflegebeginn nur noch 11,5% in Pflege, 4,3%
reaktiviert und 84,2% verstorben“
waren. Die Übersterblichkeit in den
ersten drei Jahren nach erstmaligem Pflegeeintritt lag sogar bei
über 50%.
Bei pflegebedürftigen Kindern und
Jugendlichen kam es zu deutlich
abweichenden Ergebnissen: „Bei
den Kindern und Jugendlichen im
Alter von 0-19 Jahren bei Pflegebeginn sind nach 10 Jahren noch
50,6% in Pflege, 42,9% reaktiviert
und nur 6,5% verstorben.“
Damit sind die Ergebnisse für diese
Altersgruppe deutlich abweichend
von denjenigen der Altersgruppen
der 20-49jährigen, 50-69jährigen
und Personen ab 70 Jahren.
K Pflegestufe abgelehnt – was tun?
Hier hilft „Makler & Pflege“ Ihrem
Kunden mit 2 Kunden-Service-Seiten. Siehe im Download-Menü.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Im Gespräch
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
17
INTERVIEW
„Wir können schon manche Rabatte ermöglichen.“
„Makler & Pflege“ sprach mit Martin Kinadeter, VSP Versicherungs Software Portal
Ein Lizenzvertrag kommt zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zustande. Alle Informationen werden generell
zwischen diesen Vertragsparteien
ausgetauscht.
Martin Kinadeter
VSP Versicherungs
Software Portal
[email protected]
Ihr Online Kaufhaus für Versicherungs- und Finanzsoftware ist seit
2008 im Markt. Ein Nutzen Ihrer
Dienstleistung erschließt sich dabei
auf den ersten Blick: Makler-Software
aus einer Hand. Doch welche weiteren
Vorteile hat es, über VSP Software zu
erwerben?
Wir bieten dem Markt die Transparenz
und Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Spartenprogramme und beraten
unsere Kunden, welche Produkte für
sie die geeignetsten sind. Der Kunde
spart mit unserer Analyse viel Zeit, da
er von uns schon Produktempfehlungen und Hinweise bekommt, die auf
seine Situation zugeschnitten sind. Wir
unterstützen unsere Kunden bei der
Preis- und Vertragsverhandlung mit
dem Softwarehersteller. Da können wir
schon manche Rabatte ermöglichen.
Um Produkte im Vorfeld kennenzulernen bieten wir auch Produktvorstellungen und Webinare an. Demoversionen können im Software-Kaufhaus
bestellt werden.
Vielleicht ein Wort zur generellen Bestellabwicklung. Überwachen Sie für
den Kunden auch das Lizenzwesen,
updates, etc?
Auf dem Feld der KV bieten Sie aktuell
acht Programme von sechs Anbietern.
Nach welchen Kriterien wurde hier
ausgewählt?
Die aufgeführten Produkte geben keine Vollständigkeit des Marktes wieder,
bilden aber sicherlich ca. 90% der
Anwender des gesamten Marktes ab.
Wir arbeiten mit von uns ausgewählten
und für gut befundenen Anbietern vertrauensvoll zusammen.
Für den Makler, der sich dem Trend der
Zeit folgend, verstärkt mit dem Thema
Pflegeabsicherung befasst, sind entsprechende Vergleichsprogramme und
sonstige Software sinnvoll. Was beinhalten Ihre KV – Angebote hierzu?
Wir nehmen die Vielfalt der angebotenen Software im Markt auf und beraten
unsere Kunden somit optimal entsprechend deren individueller Situation. Die
Bandbreite der Rechner reicht vom Vergleich von Produkten bis zu unterschiedlichst ausgeformten Beratungskomponenten. Ebenso kommt es auf
die Möglichkeit der Integration der
Rechner in Bestandsführungssystemen
oder In-/ Extranets der Vertriebe an.
Gemäß der Anforderungen unserer
Kunden prüfen wir die Programme
nach Umfang, Inhalt und Usability sowie technischen Gegebenheiten und
sprechen dann Empfehlungen aus. Wir
erstellen u.a. auch Marktübersichten
zur Entscheidungsfindung.
Welches Angebot der sechs Anbieter
würden Sie im Rahmen von Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung
für besonders empfehlenswert halten?
Das können wir erst nach den Anforderungen und Wünschen eines jeden
Kunden beurteilen. Jeder Anbieter hat
spezielle Schwerpunkte, die erst analysiert werden müssen, um einen passenden Rechner als Empfehlung zu
benennen.
Die Ermittlung der Pflegelücke ist, verantwortungsbewusst betrieben, ein
durchaus anspruchsvolles Vorhaben.
Haben Sie hierzu einen Marktüberblick,
was die spezifische Software angeht?
Wir kennen eine Vielzahl von Anbietern, mit denen wir vertrauensvoll zusammen arbeiten. Die Möglichkeit, die
Pflegelücke zu ermitteln besteht über
diverse Rechner als Einzelkomponenten, anzutreffen auf vielen Homepages
im Endkundenbereich und auch als
Beratungsunterstützung für den Vertrieb in Intranet und Extranet von Vertrieben und Versicherungen. In Kombination mit dem Prozess der Beratungsunterstützung sowie der Ermittlung der
Pflegelücke, über die Auswahl von
Produkten und der abschließenden
Versendung des Angebotes oder des
Vertrages mit allen Dokumenten und
auch der Protokollierung, steht manches
im Markt bereit.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Makler-Praxis
18
INTERVIEW
So beraten Kollegen
Eine Frage: 2 Antworten
Versicherungsmakler
Matthias Schlüter,
Korschenbroich
www.pflegeversicherungrheinland.de
Fachmaklerin
Leonie Pfennig, Berlin
www.fachmaklerin-pflege.de
1. Seit wann beraten Sie Pflegezusatzversicherungen?
fotolia.com
Pfennig: 2006 habe ich meinen Abschluß zur Fachwirtin für Finanzberatung (IHK) absolviert und bin seitdem
als Versicherungsmaklerin tätig. Im
Jahr 2009 habe ich mich auf den
Fachbereich private Pflegezusatzprodukte spezialisiert. Seit dem berate
ich meine Kunden und Interessenten
zum Thema Private Pflegezusatzversicherung.
Kunden nach, die gesundheitlich angeschlagen sind. Sie haben die Befürchtung, gar keine Absicherung mehr zu
erhalten und wollen nicht noch länger
warten, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Schlüter: Sicherlich kommt es seit gut
einem Jahr verstärkt nach Anfragen
aus der Kundschaft. Nicht zuletzt aufgrund der Einführung des „PflegeBahr“.
Schlüter: Ich berate seit 2009 in der
Pflegezusatzversicherung.
3. Wie betreiben Sie Ihre Selektion
auf dem Feld der Pflegetagegeldtarife?
2. Müssen immer Sie das Thema
aktiv angehen oder kommt es auch
auf der Kundenseite vermehrt zur
Nachfrage?
Pfennig: Ich komme aus der Pflegepraxis. Ich war Inhaberin eines ambulanten Pflegedienstes (ich bin ursprünglich gelernte Kauffrau) von
1991-2002 und habe die Einführung
des SGB XI praxisnah miterlebt und
umgesetzt. Daher schaue ich mir die
Tarife wie folgt an:
Erhält man Leistungen aus den privaten Pflegezusatztarifen, wenn man
durch den MDS (Medizinischer Dienst
des Spitzenverbandes Bund der
Pfennig: Die Kunden fragen von sich
aus sehr selten nach. Schon eher mal
nach einer Sterbegeldversicherung.
Ende 2012 gab es einige Nachfragen,
meistens von Männern, bedingt durch
die Umstellung auf die Unisex-Tarife.
Und es fragen immer mal wieder die
Krankenkassen e.V., auch bekannt
unter MDK) eingestuft wurde? Reicht
der Leistungsbescheid der Pflegekasse für die Leistungsprüfung aus?
Oder welche zusätzlichen Unterlagen
muss man erbringen? Und danach
schaue ich mir das weitere Leistungspaket an.
Schlüter: Durch regelmäßige interne
und externe Weiterbildung, computergestützter Tarifvergleiche sowie durch
regen Austausch mit Maklerkollegen.
4. Welche drei Kernkriterien muss
ein Bedingungswerk bei Pflegetagegeldtarifen grundsätzlich erfüllen?
Pfennig: 1. Reicht der Leistungsbescheid der Pflegekasse aus, damit
man Leistungen erhält? 2. Wird ambulant wie stationär geleistet oder ist die
stationäre Leistung höher? 3. Gibt es
Demenzabsicherung und wenn ja, in
welcher Höhe?
Schlüter: Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1 halte ich für genauso wichtig
wie die Leistungsanpassung auf die
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler-Praxis
Höhe der Pflegestufe 3 bei Pflegestufe
1 und 2 bei stationärer Unterbringung.
Die Demenzleistung sollte i.d.R. auch
nicht fehlen.
5. Wie viele Tarifwerke zum Pflegetagegeld sind bei Ihnen heute generell in der engeren Wahl?
Pfennig: In meiner engeren Wahl
sind zwei Tarife, welche die Kriterien
erfüllen, die ich wichtig finde. Dann
gibt es natürlich noch 2–3 Ausweichtarife. Bei einem sind zum Beispiel
die Gesundheitsfragen optimaler geregelt. Oder der andere bietet noch
zusätzliche Leistungen an oder ein
anderer, der einfach vom Beitrag
preiswerter ist.
Natürlich weise ich meine Kunden
bei allen Tarifen auf die Vor- und
Nachteile hin und erkläre ihnen, welche Auswirkungen diese Merkmale
auf die Pflegepraxis und die Leistungsprüfung bei den Versicherern
haben könnten.
Schlüter: Aktuell fließen in meine Auswertungen schwerpunktmäßig sieben
Tarife ins Ergebnis ein. In alphabetischer Reihenfolge sind das: Allianz,
AXA, Deutsche Familienversicherung,
Münchener Verein, SDK, Signal-Iduna
und Vigo.
6. Halten Sie das Thema „Gesundheitsfragen“ mit den vereinfachten
Gesundheitsfragen bei Ihren TopTarifen für befriedigend gelöst?
Pfennig: Zum Glück sind die Pflegetagegeldtarife inzwischen dazu übergegangen, sich auf die Abfragen nach
den Schwersterkrankungen zu beschränken. Das Risiko Pflege wird ja
ganz anders risikogeprüft. Und somit
kann man als Makler eher eine Pflegezusatzversicherung vermitteln, wenn
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
z.B. das Risiko Berufsunfähigkeit nicht
versichert werden kann.
Schlüter: Nein, weil es „verwaschene
Fragen“ sind und nicht wie beim Münchener Verein und teilweise VIGO geschlossen formuliert sind.
7. Wenn Sie aktiv aus dem Bestand
heraus Pflegezusatzversicherungen akquirieren: Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Pfennig: Die jüngeren Kunden so bis
Mitte 30 sind sich des Pflegethemas
bewußt, evtl. pflegen die Eltern schon
die Großeltern. Allerdings sind diese
Probleme für dieses Kundenklientel
noch zu weit weg. Ganz wenige möchten überhaupt ein Angebot haben.
Die Kunden ab 40 sind da schon
offener. Sie möchten informiert und
beraten werden, weil sie das Risiko im
Alter sehen und unsicher sind, welche
finanzielle Lücken auf sie zukommen.
Einige möchten dann auch lieber eine
Altersvorsorge abschließen, um einfach Geld fürs Alter zu haben und damit flexibler zu sein.
Für die Kunden ab 50 und älter ist
das Pflegethema natürlich viel aktueller und interessanter. Sei es, dass sie
es selbst bei ihren Eltern live miterleben oder erlebt haben, sei es, dass sie
selbst merken, dass man im Alter nicht
gesünder wird. Sie nehmen die Beratung sehr gern an, allerdings ist der
Beitrag für eine Pflegezusatzversicherung im Alter nicht gerade günstig.
Schlüter: Durchweg positiv, gerade
dann, und das ist immer häufiger der
Fall, wenn im Bekannten- oder Verwandtenkreis ein Pflegefall aufgetaucht ist.
8. Haben Sie, von der Maklerseite
aus betrachtet, Anforderungen an
19
Ihre Produktpartner, die generell
noch nicht befriedigend gelöst
sind?
Pfennig: Ich würde mir wünschen,
dass die Tarife mehr Nachversicherungsgarantien anbieten und mit genügender Meldezeit, z.B. mind. 3–6 Monate.
Auch die weltweite Geltung wird für
die Menschen immer wichtiger.
Bei Änderung des SGB XI sollte es
Anpassungsgarantien an das neue
Gesetz geben, natürlich nur, wenn es
für den Kunden auf jeden Fall eine
Verbesserung darstellt.
Beitragsbefreiungen sollten bei allen
Pflegezusatztarifen schon ab den Pflegestufen 0 oder 1 einschließbar sein,
gern als zusätzlichen Baustein, so
dass der Kunde wählen kann.
Die Optionen zu Tarifanpassungen
haben zu wenige Versicherer und diese sind auch sehr terminlich eingeschränkt. Hier wünschte ich mir auch
mehr Flexibilität.
Und eine höhere Absicherung der
Pflegestufe 0 sollte möglich sein, hier
auch gern als Zusatzmerkmal zur Auswahl.
Schlüter: Ja, generell freie Wählbarkeit
der Absicherung in den einzelnen Pflegestufen, Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1 und beim Pflege-Bahr eine
Absicherungshöhe von über 600 € bei
älteren Kunden.
9. Kommen wir zur „großen Kunst“,
nämlich der Ermittlung der Pflegelücke. Die Praxis zeigt, eine genaue
Bedarfsermittlung ist nicht möglich. Sie wissen nicht, ob der Kunde
zum Pflegefall wird. Sie wissen
nichts über eventuelle Pflegestufe,
eventuelle Demenz, Pflegezeit und
Pflegeort. Hinzu kommt: Viele Tarife
machen keine Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Makler-Praxis
Pflege. Daraus folgt eine mögliche
Überversicherung im ambulanten
oder eine Unterversicherung im stationären Bereich. Wie gehen Sie
das Thema an?
Pfennig: Ich nutze 1–2 Pflege-Bedarfsrechner, in welchen die statistischen Werte (welche Kosten entstehen im ambulanten und stationären
Bereich und in welcher Region
Deutschlands) hinterlegt sind. Zusätzlich nutze ich im Beratungsgespräch
meine Erfahrungen aus den unzähligen Einstufungsterminen, an denen
ich teilgenommen habe. Die Kunden
sind teilweise durch die Medien verunsichert, wo es z.B. heißt, man bekäme
nur sehr schwer eine Pflegeeinstufung.
Die Kunden finden es sehr hilfreich,
wenn ich ihnen berichten kann, wie ein
Einstufungstermin abläuft. Auch zeige
ich Ihnen Beispiele aus der Pflegepraxis, wie z.B. einen Leistungsnachweis.
Ich sage meinen Kunden einfach, wie
es ist und was schlimmsten Falls auf
sie zukommen kann.
Oftmals muss der Kunde aber Einschränkungen in der Höhe der Absicherung hinnehmen, weil der Beitrag
meistens zu hoch ausfällt.
20
sultierende finanzielle Unterversorgung decken können. Ideal sind die
Policen, die die Leistungen bei stationärer Unterbringung auf die Höhe der
Pflegestufe 3 anheben.
Schlüter: Sicherlich ist es einfacher
eine Lücke in der Altersvorsorge zu
berechnen, als die Pflegelücke zu bestimmen.
In unseren Berechnungen weisen wir
den Kunden auf den teuersten Fall hin
und schauen gemeinsam, inwieweit wir
mit seinen Bordmitteln die daraus re-
Weitere Makler-Interviews zur
Makler-Praxis: Ausgabe Mai 2013
PflegeS
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Im Gespräch
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
21
INTERVIEW
Pflegeversicherung: Trendprodukt oder stabiles
Zukunftsthema?
Interview mit Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe
Dr. Rainer Reitzler
Vorstandsvorsitzender
der Münchener Verein
Versicherungsgruppe
Zum Thema Pflegeabsicherung zu beraten ist für den Makler das eine, mit
der Pflege-Beratung auch Courtagen
zu erzielen, das andere Thema. Kann
es für den Makler heute rentabel sein,
sich gezielt auf das Geschäftsfeld
„Pflege“ zu konzentrieren?
Mit dieser Frage sind Sie bei mir – mit
einem Augenzwinkern – an der richtigen Adresse. Ich habe vor vielen
Jahren zum Thema Versicherungen für
Senioren meine Doktorarbeit verfasst
und 2004 ein Buch veröffentlicht mit
dem Titel „Seniorenmarkt: 1000 Euro
Provision an einem Vormittag“. Meine
frühe These, dass mit Versicherungen
für Senioren Geld zu verdienen ist, hat
der MÜNCHENER VEREIN heute in
die Praxis umgesetzt, v.a. mit einem
Pflegetagegeld, der DEUTSCHEN
PRIVAT PFLEGE. Aber ich würde
noch einen Schritt weiter gehen. Es
kann für einen Makler nicht nur rentabel sein, sich auf die Pflegeversicherung zu konzentrieren, sondern ich
sehe das als ein „Muss“ für jeden zukunftsorientierten Makler. Gerade in
der Krankenversicherung ist es ent-
scheidend für eine erfolgreiche Zukunft, mit der Pflegeversicherung ein
weiteres zukunftsträchtiges und ertragsstarkes Standbein neben der
Krankenvollversicherung aufzubauen.
Demgegenüber hat die Pflegeversicherung aus meiner Sicht nachhaltig
großes Potenzial für Makler. Zum
1.1.2013 hat der Staat mit der Pflegeförderung die Bevölkerung sensibilisiert, denn bisher haben nicht einmal
2 Mio. Deutsche aktuell eine private
Pflegeabsicherung. Eine bedarfsgerechte Absicherung ist im Übrigen
auch im Bereich der Pflegevorsorge
kein „Klein-Klein-Geschäft“, wie ich
das manchmal von Vermittlern höre.
Für Makler, die bedarfsgerecht verkaufen können, sehe ich in der Pflegevorsorge ein riesiges Potenzial.
In der Vergangenheit gab es seitens
der Versicherungswirtschaft immer
wieder neue „Türöffner“ für den Makler-Vertrieb. Ist das Thema „Pflege“
Ihres Erachtens ein nachhaltiger
Trend?
Private Pflegevorsorge ist mehr als
ein Trend. Pflegevorsorge ist ein
nachhaltiges Thema der Zukunft. Weder gesellschaftspolitisch betrachtet,
noch individuell gesehen können wir
es uns in Deutschland leisten, dieses
Thema wieder beiseite zu schieben.
Erst langsam setzt sich das Bewusstsein durch, dass das Thema Pflege
jeden von uns individuell betreffen
kann. Die Pflege eines lieben Angehörigen belastet psychisch und physisch
und fordert der Sozialversicherungsträger Pflegekosten zurück, können
Familienvermögen aufgezehrt und sogar Kinder finanziell belastet werden.
Was es bedeutet, kurzfristig die Pflege der eigenen Eltern, z.B. nach
einem Schlaganfall o.ä. organisieren
zu müssen, können wohl nur diejenigen ermessen, die diese Situation
durchleben mussten. Gesellschaftspolitisch haben wir heute knapp 2,4
Mio. Pflegefälle in Deutschland. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung werden wir im Jahr 2030 bereits
3,4 Mio. Pflegefälle in unserem Land
haben – Tendenz weiter steigend. Ohne eine nachhaltige private Pflegevorsorge in der Breite wird unsere Gesellschaft die entstehenden Kosten nicht
bewältigen können.
Aus diesen Gründen denke ich, dass
die Pflegeversicherung mehr ist als nur
Trend oder Türöffner. Für den MÜNCHENER VEREIN ist die Pflegeversicherung zentrales Geschäftsfeld unserer Unternehmensstrategie.
Das Know-how rund um die „Pflege“
ist sehr vielgestaltig. Es bedarf daher
schon einiger Fachkenntnis, um den
informierten Kunden von der eigenen
Kompetenz zu überzeugen. Was bietet
Ihr Haus auf diesem Feld an vertriebsunterstützenden Maßnahmen?
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Im Gespräch
Wir beschäftigen uns beim MÜNCHENER VEREIN schon sehr lange
und sehr intensiv mit dem Thema Pflege und ich sage mit einem gewissen
Stolz auf meine Mitarbeiter, dass wir
hier unsere Hausaufgaben gemacht
haben. Unsere Vorreiterrolle im Markt
für Pflegevorsorge behaupten wir seit
Jahren mit innovativen Produktkonzepten, die von Maklern hervorragend angenommen werden. Dies ist der beste
Beleg für das Knowhow, das sich der
MÜNCHENER VEREIN in den vergangenen Jahren erarbeitet hat.
„ Dass die Pflegeproduktion
sich mittlerweile zu einem
stabilen Standbein unseres
Unternehmens entwickelt
hat, sehe ich sehr positiv.
“
Für den Transfer dieses Fachwissens
an unsere Vertriebspartner tun wir eine
Menge. Qualifizierungsmaßnahmen
wie sie jeder Versicherer anbietet, gehören bei uns zum Tagesgeschäft.
Laufende Präsenzschulungen unserer
hausinternen Akademie, Webinare,
Workshops, Qualifizierung von eigenen Servicecenter-Mitarbeitern, die
den Maklern mit Rat und Tat zur Seite
stehen und vieles mehr. Darüber hinaus arbeiten wir ständig daran, auch
in der Verkaufsunterstützung den Spitzenplatz zu behalten: So bekommen
Makler bei uns kostenfrei den „PflegeLotsen“, den wir mit dem Softwarehaus
Softfair entwickelt haben und der bei
Bedarfsermittlung, Marktvergleich und
Abschluss unterstützt. Da für Vertriebspartner der Beratungsaufwand durch
die zusätzliche Förderung höher ist,
honorieren wir dies auch mit einer höheren Vergütung. Für Kundenveranstaltungen verleihen wir einen Alterssimulationsanzug an unsere Vertriebspartner, wir bieten Sale-Stories wie
z.B. „Erbenschutzprogramm“ und
vieles mehr.
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
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Zu einem ordentlichen, tragfähigen Absicherungskonzept gehören auch stets
ein paar konkrete Rechenaufgaben.
Wie ermittelt man am besten die individuelle Pflegelücke des Kunden?
stabilen Standbein unseres Unternehmens entwickelt hat, sehe ich sehr
positiv.
Es gibt aktuelle Zahlen, wie hoch die
Kosten in einem Pflegeheim in Pflegestufe 3 sind. Diese variieren zwar je
nach Region, aber die finanzielle Größenordnung liegt bei 3.200 bis 3.500
Euro pro Monat. Eine Pflegepflichtversicherung leistet maximal 1.550 Euro.
Geschlossen werden kann die Lücke
von über 1.500 Euro mittels Förderpflege und/oder privater Vorsorge. Unsere DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE
PLUS bietet beide Möglichkeiten. Wir
machen in der täglichen Beratungspraxis die Erfahrung, dass sich Kunden
nach einer verständlichen Darstellung
ihrer Pflegelücke sensibilisieren lassen
für eine private Pflegezusatzversicherung. Niemand möchte, dass das Familienvermögen aufgezehrt wird oder
gar die Kinder finanziell belastet werden. Unser Pflegelückenrechner kann
Makler bei der Berechnung unterstützen und der gerade erwähnte PflegeLotse legt der Analyse sogar die individuellen Pflegekosten in jedem Bundesland zugrunde.
ständig daran, auch in der
Verkaufsunterstützung den
Spitzenplatz zu behalten.
Wie entwickelt sich der Trend? Müssen
Sie die Maklerschaft noch anstoßen
oder gibt es bereits eine kontinuierliche
Nachfrage für Produkte zur Pflegevorsorge?
Die überschaubare Zahl an Bürgern,
die bislang privat vorgesorgt haben,
zeigt, dass wir hier noch Potenzial
haben. Noch ist das Thema Pflegevorsorge bei Vertriebspartnern kein
Selbstläufer. Beim MÜNCHENER
VEREIN erleben wir seit einigen Jahren einen regelrechten Boom im Bereich Pflegetagegeld. Dass die Pflegeproduktion sich mittlerweile zu einem
„ Darüber hinaus arbeiten wir
“
Unsere Vertriebspartner haben wir erreicht mit einem Top-Produkt, mit attraktiven Konditionen und den bereits
dargestellten Maßnahmen zur Vertriebsunterstützung. Unsere Positionierung geht dabei so weit, dass wir
auf der letzten DKM als Produktmarke
„DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE“ vertreten waren – m.W. hat es das bislang
auf dieser Messe nicht gegeben. Sie
sehen, wir setzen vielfältige Impulse
für unsere Vertriebspartner.
Die Erfahrung zeigt, dass neue Herausforderungen häufig einen Kreativitätsschub auslösen. Arbeiten Sie bereits an Produkten jenseits von PflegeTagegeld, Pflege-Rente und PflegeKostenversicherung?
Dass neue Herausforderungen einen
Kreativitätsschub auslösen, beweist
die Einführung der Pflegeförderung
zum Jahresbeginn 2013. Während die
meisten Anbieter einer „Förderpflege“
sich hier an den Vorgaben des Gesetzgebers orientieren, hat unsere Produktentwicklung eine absolute Innovation geschaffen, die im deutschen
Markt ihresgleichen sucht. Die DEUTSCHE PRIVAT PFLEGE PLUS bietet
dieselben Bedingungen, die bei Morgen & Morgen aktuell mit 5 Sternen
bewertet werden – d.h. echte Weltgeltung, Beitragsbefreiung ab Pflegestufe
0, nur 3 Jahre Wartezeit, Dynamik und
vieles mehr. Der Clou: Das Produkt ist
trotzdem förderfähig. An welchen Innovationen wir aktuell arbeiten, kann ich
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Im Gespräch
natürlich nicht ausplaudern, aber seien
Sie versichert! Unsere Produktentwickler gönnen sich keine Verschnaufpause, auch wenn Sie diese zweifellos
verdient hätten.
Welchen Impuls erwarten Sie von der
neuen staatlichen Förderung einer privaten Pflegeabsicherung und welche
Vorsorgemodelle bietet der MÜNCHENER VEREIN hier konkret?
Die stattliche Förderung sensibilisiert
die Bevölkerung sicher für den Bedarf
einer privaten Pflegevorsorge. Dazu
haben nach meiner Beobachtung bereits die Diskussionen im Vorfeld der
Makler & Pflege
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25. März 2013
Einführung beigetragen. Nach meinem
subjektiven Eindruck war die Medienpräsenz des Themas Pflege in den
vergangenen Wochen sehr hoch. Zusammengefasst denke ich, dass ein
steigendes Bewusstsein gepaart mit
der Pflegeförderung für den Makler der
ideale Türöffner beim Kunden sein
kann. Die staatlich geförderte zusätzliche Pflegeversicherung alleine hilft
dabei eine existierende Pflegelücke zu
reduzieren, mehr nicht. Eine bedarfsgerechte Vorsorge sollte deutlich weitergehen. Wir unterstützen mit unserem Produkt die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, damit
möglichst schnell viele Kunden die
23
geförderte Pflege abschließen. Eine
bedarfsgerechte Vorsorge sollte deutlich weiter gehen. Diesen Weg geht
der MÜNCHENER VEREIN mit der
DEUTSCHEN PRIVAT PFLEGE PLUS,
indem wir eine qualitativ ausgezeichnete Absicherung verbinden mit der
Förderfähigkeit. In dieser Form ist das
einzigartig auf dem deutschen Markt.
Zusammengefasst erwarte ich von der
staatlichen Förderung eine Sensibilisierung der Bevölkerung, Motivation
für den Vertrieb und mit der DEUTSCHEN PRIVAT PFLEGE PLUS eine
Festigung der Positionierung des
MÜNCHENER VEREIN als erste
Adresse bei der Pflegevorsorge
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Die drei Pflegestufen
Die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet 3 Pflegestufen. Bezieht man die Einstufung als „Härtefall“ mit ein,
so kann auch von 4 Pflegestufen gesprochen werden. Über die Zuordnung zur jeweiligen Pflegestufe entscheidet das
Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Informationen dazu werden vom MDK
zuhause oder im Pflegeheim erhoben. Maßgeblich sind dabei die sogenannten Zeitorientierungswerte. Diese sind
geregelt im Paragraphen 15 Abs. 3 SGB XI. Sie beziehen sich auf den täglichen Zeitaufwand für die Grundpflege.
Demenz / Alzheimer wird in vielen behördlichen und versicherungstechnischen Unterlagen als Pflegestufe 0 bezeichnet.
Pflegestufe I
– Erhebliche Pflegebedürftigkeit –
Erhebliche Pflegebedürftigkeit erfordert mindestens einmal täglich die Hilfe bei mindestens zwei Verrichtungen
aus einem oder mehreren Bereichen
der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der
Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein.
Pflegestufe II
– Schwerpflegebedürftigkeit –
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor bei
einem mindestens dreimal täglich zu
verschiedenen Tageszeiten erforderlichen Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität.
Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigt werden.
Pflegestufe III
– Schwerstpflegebedürftigkeit –
Bei Schwerstpflegebedürftigkeit muss
der Hilfebedarf so groß ist, dass jederzeit eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muß, weil der konkrete
Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und
Tag und Nacht anfällt. Bei besonderer
Härte (z.B. Krebserkrankung im Endstadium) kann auch die Anerkennung
als „Härtefall“ erfolgen. Hieraus ergeben sich Vorteile bei der Höhe der
Sachleistung bzw. bei der Kostenübernahme im Pflegeheim.
Kinder:
Bei der Zuordnung von Kindern in die
Pflegestufen ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden
gleichaltrigen Kind maßgebend.
Begutachtung & Pflegetagebuch
Paragraph 18 SGB XI regelt die Prüfung/Begutachtung einer eventuellen
Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekassen
haben dazu durch den Medizinischen
Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen
der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und
welche Stufe der Pflegebedürftigkeit
vorliegt. Der Medizinische Dienst muss
den Versicherten in seiner Wohnung
oder im Pflegeheim untersuchen. Wird
diese Untersuchung verweigert, dann
kann die Pflegekasse die Leistung verweigern. Die Untersuchung kann nur
dann unterbleiben, wenn auf Grund
der Aktenlage das Ergebnis der medizinischen Untersuchung bereits sicher
ist. Die Untersuchung durch den MDK
kann in Abständen wiederholt erfolgen. Oft dauert diese Begutachtung
nur eine gute halbe Stunde. Das Ergebnis spiegelt dann nicht immer die
Realität des Pflegealltags wieder.
Warum?
• Der Pflegebedürftige verhält sich
während der kurzen Begutachtung
häufig anders als „normal“.
• Die Angehörigen sind nicht in der
Lage, alle pflegerelevanten Aspekte
in der kurzen Zeit umfassend und
strukturiert mitzuteilen.
Pflegetagebuch
Darum empfiehlt sich zwingend ein
„Pflegetagebuch“. Geht es doch immerhin um die wirtschaftlich für Sie so
entscheidende Eingruppierung in die
richtige Pflegestufe. Das „Pflegetagebuch“ verzeichnet über mindestens einen Monat, welche Hilfen täglich zu welcher Zeit und wie lange im
Rahmen der Pflege erbracht werden.
Für viele Ärzte des MDK ist das „Pflegetagebuch“ heute eine wichtige Hilfe,
um den Grad der Pflegebedürftigkeit
korrekt zu bestimmen. Vordrucke dazu
halten die Pflegekassen bereit.
Zeitorientierungswerte
• Pflegestufe I
Mindestens 90 Minuten;
hierbei müssen auf die Grundpflege
mehr als 45 Minuten entfallen
• Pflegestufe II
Mindestens drei Stunden;
hierbei müssen auf die Grundpflege
mindestens zwei Stunden entfallen
• Pflegestufe III
Mindestens fünf Stunden;
hierbei müssen auf die Grundpflege
mindestens vier Stunden entfallen.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
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Zusätzlich muss in der Pflegestufe III
auch in der Nacht (22:00 Uhr bis 6:00
Uhr) regelmäßig ein Pflegeeinsatz notwendig sein.
„Pflegebedürftigkeit“
im Detail erklärt
Ein Blick in den Paragraphen 14 SGB
XI klärt auf: Pflegebedürftig im Sinne
dieses Buches (SGB XI) sind Personen, die wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des
täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
in erheblichem oder höherem Maße (§
15) der Hilfe bedürfen.
Das Gesetz bezieht sich dabei ausschließlich (!) auf Verrichtungen in den
folgenden Bereichen:
1. Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder
Blasenentleerung,
2. Ernährung
Mundgerechtes Zubereiten oder die
Aufnahme der Nahrung,
3. Mobilität
Selbständige Aufstehen und Zu-BettGehen, An- und Auskleiden, Gehen,
Stehen, Treppensteigen, Verlassen
und Wiederaufsuchen der Wohnung,
4. Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen
der Wäsche und Kleidung, Beheizen
der Wohnung.
In den von 1 bis 4 genannten Bereichen werden nur Hilfeleistungen
(z.B. durch Angehörige, Nachbarn
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25. März 2013
oder Pflegedienste) berücksichtigt, die
regelmäßig anfallen. Kämmen heißt
somit nicht Dauer welle und Waschen
steht nicht für Fußpflege. Eine medizinische Betreuung wird beim festzustellenden Hilfebedarf nicht berücksichtigt.
Behandlungspflege (Einreibungen,
Verbandwechsel, Wundpflege usw.)
wird ebenfalls nicht als Hilfeleistung im
Sinne der Pflegeversicherung berücksichtigt. Demenz (z.B. geistige Behinderung oder Alzheimer): Hier wird nur
25
der Zeitaufwand berücksichtigt, der für
eine Hilfe unter den Punkten 1–4 anfällt. Alles, was darüber hinaus geht,
fällt nicht unter die gesetzliche Pflegeversicherung. Es ist nicht von Bedeutung, wer den Pflegebedürftigen pflegt
(bzw. nicht pflegt). Der Medizinische
Dienst der Krankenkassen (MDK)
stellt anhand von Durchschnittwerten
ausschließlich fest, in welchem Umfang jemand auf Hilfestellungen angewiesen ist.
Wenn Sie es genau wissen wollen!
Die Begutachtungs-Richtlinien zur „Pflegebedürftigkeit“ nach SGB XI finden sich
in den „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches.“* Hier zwei Beispiele.
Orientierung
Orientierung beschreibt das Bescheidwissen über Ort, Zeit, Situation und Person.
• Örtliche Orientierung beinhaltet die Fähigkeit seinen Aufenthaltsort zu kennen
und sich im eigenen Bewegungsradius zurecht zu finden. Eine leichte Orientierungsstörung liegt vor, wenn der Ortsname nur mit Mühe genannt werden
kann, schwer ist die Störung, wenn die Orientierung in der Wohnung nicht
mehr gelingt.
• Zeitliche Orientierung beinhaltet die Fähigkeit, Tag und Uhrzeit zu kennen und
entsprechend den Tagesablauf strukturieren zu können. Das Nichtwissen des
Kalendertages kann nicht generell als zeitliche Orientierungsstörung beurteilt
werden, allerdings muss die Tageszeit gewusst werden.
• Situative Orientierung beinhaltet das Verständnis für die derzeitige Lebenslage. Gemeint ist damit nicht nur das Wissen, sich als Antragsteller in einer
Begutachtung u befinden, sondern auch das Wissen um die Hintergründe, die
zur Begutachtung geführt haben.
• Personelle Orientierung beinhaltet das Wissen über die aktuelle persönliche
als auch lebensgeschichtliche Situation und die individuelle Beziehung zu den
Kontaktpersonen. Eine schwere Störung liegt vor, wenn weder der Name, noch
der Geburtstag, noch das Alter angegeben werden können.
Gedächtnis
Hierzu gehört die Fähigkeit, Erlebtes und Erlerntes behalten und wiedergeben
zu können. Im Langzeitgedächtnis sind biografische und anamnestische Angaben gespeichert. Das Kurzzeitgedächtnis umfasst die Merkfähigkeit, d. h. die
Speicherung neu gelernter Inhalte für einige Minuten. Seine Störung hat insbesondere Auswirkungen im täglichen Ablauf, somit beeinflusst das Kurzzeitgedächtnis entscheidend das Pflegegeschehen, diesbezügliche Störungen lassen
sich mit einfachen Tests feststellen.
* www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_ 090608.pdf
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Pflegestufe abgelehnt …
Täglich kommen in Deutschlands Haushalte ablehnende Bescheide zum Thema Pflegestufe. Die Verärgerung ist dann
groß. Subjektiv empfundene Härtefälle werden aus Sicht der Betroffenen als „nicht so schlimm“ abqualifiziert. Gleiches
gilt auch häufig für beantragte Höherstufungen der bereits bestehenden Pflegestufe. In allen Fällen geht es um dringend
benötigtes Geld. Da ist dann kaum Platz für ein ruhiges Durchatmen und die Akzeptanz des erhaltenen Bescheides.
Die „Schuld“ im Falle einer Ablehnung
wird dem MDK (Medizinischer Dienst
der Krankenversicherung) zugeordnet.
Das ist falsch! Der MDK begutachtet
die Betroffenen als völlig unabhängige
Instanz. Das Ergebnis wird als Pflegegutachten bei der Pflegekasse des
Pflegebedürftigen eingereicht. Das
Gutachten des MDK gibt zu folgenden
Punkten Auskunft:
• Liegen die Voraussetzungen
für eine Pflegebedürftigkeit vor?
• In welche Pflegestufe muss
eingestuft werden?
• Beginn der Pflegebedürftigkeit
bzw. der Höherstufung
• Liegt ob ein außergewöhnlich hoher
Pflegebedarf vor (Härtefall)?
• Ist eine erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz festgestellt
worden?
• Welchen Umfang hat die
Pflegetätigkeit der Pflegeperson?
An diesem Gutachten orientiert sich
die Pflegekasse. Unter Berücksichtigung aller bekannten Fakten (Aktenlage) wird dann die Pflegestufe erteilt
oder abgelehnt.
fotolia.com
Ihr Widerspruch
Ihre erste Konsequenz gegen einen
ablehnenden Bescheid der Pflegekasse ist der Widerspruch. Er muss durch
Sie oder den zu Pflegenden innerhalb
von 4 Wochen nach Zustellung der
Ablehnung erfolgen. Ihr Widerspruch
muss schriftlich und direkt bei der für
Ihren Angehörigen zuständigen Pflegekasse erfolgen. Es empfiehlt sich
grundsätzlich der Versand als Einschreiben mit Rückschein.
Inhalt: Ein formloses Schreiben darüber, dass Sie Widerspruch einlegen
und die Begründung dazu nachreichen. Ferner bitten Sie um Zusendung
des MDK-Gutachtens (Erteilung von
Akteneinsicht). Die Unterschrift zu diesem Schreiben muss der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) leisten.
Ein Fehler Ihrerseits kann gewesen
sein, dass Sie das so wichtige Pflegetagebuch nicht (!) geführt haben. Das
sollten Sie von nun ab tun, um für einen weiteren Besuch des MDK gerüstet zu sein.
Ablehnungsgründe
Mit dem Gutachten des MDK in der
Hand können Sie nun nachprüfen, woran es bei der Feststellung der Pflegestufe gemangelt hat.
Der typischste Ablehnungsgrund ist
das Nichterreichen der für die jeweilige
Pflegestufe erforderlichen Gesamtpflegezeit (Tagespflegezeit). In die Gesamtpflegezeit fallen alle Maßnahmen
(Grundpflege und hauswirtschaftliche
Versorgung) über einen Zeitraum von
24 Stunden. Da es hier nicht um „wenn“
und „aber“ geht, sondern ganz einfach
um Zeit, ist jede fehlende Minute der
konkrete Ablehungsgrund für die jeweilige Pflegestufe.
Entweder haben Sie Ihrerseits in
Anspruch genommene bzw. von Ihnen
geleistete Hilfen übersehen oder der
tatsächliche Pflegebedarf (Pflegezeit)
ist wirklich zu niedrig, um eine Pflegestufe zu rechtfertigen. Eine Botschaft,
die natürlich niemand gerne akzeptiert.
Allein geht es nicht
Es ist wichtig für Sie, sich mit der Hilfe
von Fachleuten (Pflegedienst) an die
Arbeit zu machen, um Ihre tatsächlichen Pflegedienstleistungen minutensicher zu erfassen. Ohne diese Erfassung macht die Widerspruchsbegründung keinen Sinn! Alles, was Sie bei
der angestrebten zweiten Begutachtung durch den MDK als Erschwernisfaktor anerkannt bekommen können,
wirkt sich natürlich positiv auf den Zeitaufwand für die pflegerischen Maßnahmen aus. Hieraus können die Minuten erwachsen, die Ihnen zur Anerkennung einer Pflegestufe noch fehlen. Informationen hierzu im Kasten
„Das sind Pflege-Erschwernisse“.
Zweite Begutachtung
Im Rahmen Ihres Widerspruchsverfahrens beauftragt die Pflegekasse
den MDK für Ihren Fall mit einer weiteren Begutachtung. Die Erstbegutachter untersuchen nun anhand der
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25. März 2013
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Unterlagen sowie Ihrer schriftlich eingereichten Begründung, ob ein neues
Ergebnis im Vergleich zum Erstgutachten zu rechtfertigen ist. Bei einem Nein
kommt 4–6 Wochen später der MDK
zu Ihnen, um eine zweite Begutachtung vor Ort vorzunehmen. Der nun
neue Gutachter des MDK, also nicht
die Person von der ersten Begutachtung, dokumentiert die Situation einschließlich Ihrer Angaben. Aus Erfahrung und zu Ihrer eigenen Sicherheit
sollte neben eventuell weiteren Angehörigen auf jeden Fall auch fachkundiges Pflegepersonal während dieser
Zweitbegutachtung mit anwesend ist.
Zweite Ablehnung
Bei Ablehnung Ihres Widerspruchs ist
der Ihnen nächste mögliche Schritt
eine Klage vor dem Sozialgericht. Generell gilt: Wenn Sie mangels einer
Pflegestufe keine Leistungen der Pflegekasse erhalten, können Sie, bei Erfüllung der Voraussetzungen, Pflegeleistungen der Sozialhilfe beantragen.
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Gesamtpflegezeiten pro Pflegestufe
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
–> mindestens 90 Minuten Gesamtpflegezeit
–> mindestens 180 Minuten Gesamtpflegezeit
–> mindestens 300 Minuten Gesamtpflegezeit
Die Gesamtpflegezeit muss einen bestimmten Anteil Grundpflege enthalten:
Anteilige Grundpflege
Pflegestufe 1
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
–> mehr als 46 Minuten
–> mehr als 120 Minute
–> mehr als 240 Minuten
Das sind „Pflege-Erschwernisse“.
Alles, was Sie bei der Begutachtung durch den MDK zwecks Beantragung einer
Pflegestufe als Erschwernisfaktor anerkannt bekommen, wirkt sich positiv auf
den Zeitaufwand für die pflegerischen Maßnahmen aus.
A ) Pflege-Erschwernisse
• zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz (u.a. fahrbare Lifter, Decken-, Wand-Lifter)
• Körpergewicht des Pflegebedürftigen beträgt über 80 kg
• Einsteifung großer Gelenke, Fehlstellungen der Extremitäten
• hochgradige Spastik (Halbseitenlähmung / unvollständige Lähmung)
• spontane unkontrollierte Bewegungen
• Atemnot, die nur durch eine aufrechte Körperhaltung gemindert werden kann
• Blausucht durch mangelnde Sauerstoffsättigung
• Periphere Oedeme
• Verminderte Funktion und Leistung des Herz-Lungen-Kreislaufs
• Mechanische Harnlösung oder digitale Enddarmentleerung
• Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik, Atemstörungen
• Abwehrverhalten, fehlende Kooperation (u.a. bei geistigen Behinderungen)
• stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen)
• starke, therapieresistente Schmerzen
• pflegebehindernde räumliche Umstände
B ) Zusätzliche krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen
• Maßnahmen aus medizinischen Gründen, die fortlaufend ein untrennbarer
Bestandteil der Hilfe bei den Verrichtungen der Grundpflege sind und die
objektiv notwendig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit diesen Verrichtungen vorgenommen werden müssen.
Was Sie auch wissen sollten …
Diese Einflussgrößen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherer (MDK) als pflegeerleichternd angesehen. Sie führen entsprechend zu
Abzügen in der Bemessung der Pflegezeit!
• Körpergewicht des Pflegebedürftigen unter 40 kg
• Pflegeerleichternde räumliche Gegebenheiten
• Erleichternder Hilfsmitteleinsatz
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
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Pflege-Bahr
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Preis-Leistungs-Vergleich der derzeitigen Wettbewerber
Die neue geförderte Pflegevorsorge
Seit Jahresanfang bieten die ersten Versicherer geförderte Pflegezusatzversicherungen („Pflege-Bahr“) an.
Zum Redaktionsschluss am 06.03.2013 waren insgesamt 18 Pflege-Bahr-Tarife von 15 Versicherern bekannt.
Angekündigt ist darüber hinaus ein weiterer Tarif aus dem Hause Domcura in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Familienversicherung, während die HUK-Coburg bereits die erste bestandswirksame Überarbeitungen in den Markt
gegeben hat. „Makler & Pflege“ hat dies zum Anlass genommen, einen ersten Preis-Leistungs-Vergleich der
derzeitigen Wettbewerber zu erstellen. Zunächst einmal sollen jedoch an dieser Stelle einige Grundsätzlichkeiten
zusammengefasst werden.
Von Stephan Witte
Gemeinsamkeiten der geförderten
Pflegegeldabsicherung
Alle staatlich geförderten Pflegeprodukte setzen nach § 127 SGB XI Absatz 1 einen monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro voraus, wobei pauschal eine staatliche Förderung von 5
Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr
zum Tragen kommt. Tatsächlich müssen Versicherte also nur mindestens
10 Euro im Monat aus eigenen Mitteln
aufbringen. Um die volle staatliche
Förderung noch für das Jahr 2013 zu
erhalten, sollte nach Medienberichten
ein Vertragsabschluss vor dem
01.07.2013 erfolgen.1
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass entsprechend auch die
Beiträge rückwirkend entrichtet werden müssen, um den Förderanspruch
nicht zu gefährden. Hierzu heißt es im
Gesetz nach § 127 SGB XI Absatz 3
wie folgt:
„Der Anspruch auf die Zulage entsteht
mit Ablauf des Kalenderjahres, für das
die Beiträge zu einer privaten Pflege-
Zusatzversicherung gemäß § 127 Absatz 1 geleistet worden sind (Beitragsjahr).“
Andernfalls oder bei einem späteren
Vertragsabschluss wird die Förderung
nur für die Monate gewährt, in denen
der Vertrag bereits bestanden hat.
In jedem Fall wird die Förderung vom
privaten Krankenversicherer für den
Versicherten unbürokratisch bis zum
31.03. des Folgejahres beantragt und
kann auch nur für insgesamt einen
Vertrag gewährt werden.
Versicherungsleistungen sind nach §
127 SGB XI Absatz 4 in allen Pflegestufen, so auch bei eingeschränkter
Alltagskompetenz wegen Demenz
(Pflegestufe 0) zu erbringen, wobei das
Pflegegeld in der Pflegestufe III mindestens 600 Euro monatlich betragen
muss, in der Pflegestufe II mindestens
30% davon (= 180 Euro), in der Pflegestufe I mindestens 20% davon (= 120
Euro) und in der Pflegestufe 0 mindestens 10% von 600 Euro (= 60 Euro).
Die Folge dieser Voraussetzungen
wird von der Deutschen Familienversicherung gut auf den Punkt gebracht:
„Im Rahmen der Gestaltung der förderfähigen Pflegeversicherungen hat
der Gesetzgeber die Versicherungswirtschaft gezwungen umzudenken.
Bisher wurden markteinheitlich feste
Tagegeldhöhen mit variablen Beiträgen je Eintrittsalter vermarktet. Im
Rahmen der staatlich geförderten
Pflegeversicherung ging es darum,
welche Tagegeldhöhen für einen fixen
Beitrag von 15 Euro (10 Euro Mindesteigenbetrag + 5 Euro Förderung)
pro Monat abgebildet werden können.
Dieses Tarifkonfigurationsmodell haben wir auf die DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung übertragen.
Insofern können unsere Kunden gemäß ihrem Eintrittsalter zwischen verschiedenen, definierten Gesamtbeitragshöhen (Summe DFV-FörderPflege + DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung) wählen und so dann
über entsprechende Leistungsumfänge in den jeweiligen Pflegestufen verfügen.“
Ein Anspruch auf staatliche Förderung
besteht nach § 126 SGB XI für alle
Personen ab 18 Jahren, die Mitglied
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Pflege-Bahr
der deutschen sozialen oder privaten
Pflegepflichtversicherung sind und
nicht pflegebedürftig sind oder bereits
pflegebedürftig waren.
Nicht zulässig sind nach § 127 SGB
XI Absatz 4 eine Beitragsbefreiung bei
Pflegebedürftigkeit, etwaige Einmaloder Assistanceleistungen.
Der Abschluss muss grundsätzlich
uneingeschränkt vom Gesundheitszustand möglich sein (Kontrahierungszwang). Einzige Ausnahmen sind Personen, die bei Antragsstellung bereits
Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben.
Risikozuschläge oder -ausschlüsse
sind nicht zulässig.
Dafür darf nach § 127 SGB XI Absatz 6 eine Wartezeit von bis zu fünf
Jahren verlangt werden. Die Pflegeeinstufung der sozialen oder privaten
Pflegepflichtversicherung muss als
Leistungsauslöser anerkannt werden.
Versicherte müssen das Recht haben, den Vertrag bei finanzieller Hilfebedürftigkeit bis zu drei Jahre lang
ruhen lassen zu dürfen.
Pflege-Bahr-Tarife dürfen ausschließlich von Krankenversicherern
angeboten werden.
Die Courtage für geförderte PflegeBahr-Tarife ist auf zwei Monatsbeiträge
maximiert. Ebenfalls gedeckelt ist die
Höhe der zulässigen Verwaltungskosten für geförderte Pflegegeldtarife.
Eintrittsalter und
Beitragskalkulation
Nur wenige Versicherer wie die Debeka weisen in ihren Unterlagen ausdrücklich Beiträge auch für unter
18jährige aus – dies allerdings naturgemäß ohne Zulagenanspruch und nur
im Rahmen der Kindernachversicherung (siehe unten) mit Verzicht auf eine
Gesundheitsprüfung.
Je nach Versicherer werden in den
offiziellen Vertriebsunterlagen der Ver-
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Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
sicherer unterschiedliche Höchstalter
ausgewiesen. Diese bedeuten allerdings lediglich, dass Beiträge für höhere Eintrittsalter anzufragen wären.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben
(Förderfähigkeit nach § 127 SGB XI
Absatz 2) ist eine Höchstaltersbeschränkung faktisch unzulässig.
Auf der anderen Seite suggerieren
Beitragstabellen mit Beiträgen nur bis
65 Jahren (PAX Familienfürsorge), 70
Jahren (Deutscher Ring Kranken,
DKV, Signal Iduna), 75 Jahren (Barmenia2, Ergo), 90 Jahren (Münchener Verein), 100 Jahren (Central, Deutsche
Familienversicherung, Envivas), 102
Jahre (SDK), 103 Jahre (Allianz), 105
» Allein die Kombination aus ge-
setzlicher oder privater Pflegepflichtversicherung, ergänzt um
einen Pflege-Bahr-Tarif, ist in keinem Fall dazu geeignet, die zu erwartende Versorgungslücke bei
Pflegebedürftigkeit umfassend zu
schließen. Vielmehr handelt es sich
um einen ersten Schritt zum Erhalt
zusätzlicher Pflegeleistungen, die
von hinreichend gesunden Personen durch eine Kombination mit
nicht geförderten Tarifen weiter
reduziert werden können. «
Jahre (Debeka) bzw. 112 Jahre (HUKCoburg), dass die Aufnahme älterer
Kunden nicht möglich seien.
In der Praxis sind die entsprechenden Beiträge für höhere Eintrittsalter bei den jeweiligen Versicherern
anfragepflichtig.
Eine Besonderheit der SDK ist, dass
es geringfügig rabattierte Tarife für
Mitglieder der mhplus Betriebskrankenkasse gibt. Vergleichbar sind günstigere Prämien der HUK-COBURG für
29
Mitglieder und Versicherte der Barmer
GEK.
Alle Tarife arbeiten mit Alterungsrückstellungen und sind demnach
nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Demnach ist bei keinem Anbieter eine technisch einjährige Prämienkalkulation vorhanden.
Teilweiser Verzicht
auf Wartezeiten
Bei Allianz, Barmenia, Central, Debeka, Envivas, Deutsche Familienversicherung, Deutscher Ring, Ergo Direkt,
HUK-Coburg (Tarif mit Stand 01.2013),
PAX Familienfürsorge und Signal Iduna entfällt jeweils die fünfjährige Wartezeit, wenn die Pflegebedürftigkeit
durch einen Unfall verursacht wurde.
Durch die Verdoppelung der Leistung im Tarif PflegeBAHRPLUS wird
die fehlende Leistung bei nicht unfallbedingtem Eintritt von Pflegebedürftigkeit innerhalb der Wartezeit beispielsweise in den Tarifen Pflegebahr von
Deutscher Ring und Signal Iduna aufgefangen.
Fehlende Unfall-Definition
Was unter einem versicherten Unfallereignis zu verstehen ist, wird allein von
Deutscher Ring, Deutscher Familienversicherung, Signal Iduna und VPV
definiert. Bei den anderen Wettbewerbern bleibt unklar, ob z.B. eine Pflegebedürftigkeit infolge einer willensgesteuerten Eigenbewegung, durch ärztliche Kunstfehler oder durch Gase und
Dämpfe als Unfall zu bewerten ist.
Eine Bewertung ist hier schwierig.
Einerseits ermöglicht eine fehlende DeIm Rahmen des Online-Abschlusses für die
Förder-Pflege der Barmenia können abweichend sämtliche Eintrittsalter berechnet werden. (siehe https://ssl.barmenia.de/de/service/
online-abschluesse/pflegevorsorge/foerderpflege.xhtml?prd=Deutsche-Frder-Pflege%20/%20
Pflege+&produkt=193&dom=http://www.barmenia.de/&red=2
2
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
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Pflege-Bahr
finition eine besonders verbraucherfreundliche Interpretation, andererseits
besteht für Kunden und Vermittler ein
gerütteltes Maß an Rechtsunsicherheit.
Letztlich überzeugen die Argumente,
die eine Klarstellung nicht nur aus
Gründen der Transparenz für notwendig erachten, sondern auch um im Leistungsfall ohne einen Rechtsschutzversicherer im Rücken seinen Leistungsanspruch durchsetzen zu können.
Als einzige Versicherer nicht auf eine
Wartezeit bei unfallbedingter Invalidität
verzichten derzeit die HUK-Coburg
(bereits geschlossener Tarif mit Stand
12.2012) und der Münchener Verein.
Positiv vom Wettbewerb abweichend
ist die Regelung der SDK, wonach im
Einzelfall auf eine Anrechnung von
Wartezeiten verzichtet werden kann:
„Versicherten, die die beim Versicherer
geführten Tarife PS oder PE beenden
und im unmittelbaren Anschluss einen
Tarif PZ oder PZM abschließen, wird
die in den Tarifen PS oder PE ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.
Voraussetzung ist, dass die Versicherung nach diesen Bedingungen spätestens zwei Monate nach Beendigung
der Vorversicherung beantragt wurde.
§1 bleibt unberührt.“
Kindernachversicherung
Generell gilt bei allen Versicherern ein
Verzicht auf die Wartezeit im Rahmen
der Kindernachversicherung nach § 24
der Musterbedingungen für Neugeborene und minderjährige, adoptierte
Kinder, „wenn am Tage der Geburt ein
Elternteil mindestens drei Monate beim
Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens
zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt.“
Diese Kindernachversicherung erklärt, wieso die Debeka Prämien bereits für neugeborene Kinder ausweist.
30
Obwohl für Personen unter 18 Jahren
kein Förderanspruch besteht, kann die
Nachversicherungsoption nach § 24
MB/GEPV 2013 die Möglichkeit eröffnen, bereits bei Geburt pflegebedürftigen Kindern uneingeschränkten Versicherungsschutz im Umfang des elterlichen Versicherungsschutzes zu
ermöglichen.
Beispielsweise könnte ein neugeborenes Kind für einen Monatsbeitrag
von 15,00 Euro bei der Debeka einen
monatlichen Pflegegeldanspruch von
1.315,79 Euro versichern. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass auch
die Eltern bereits in dieser Höhe versichert wären, was zumindest bei Redaktionsschluss faktisch noch nicht
möglich war. Eine Versicherung über
die Absicherungshöhe der Eltern hinaus ist im Rahmen der Kindernachversicherung ausgeschlossen.
fürsorge dar, bei denen wahlweise eine
Leistung zwischen 600 und 1.200 Euro
monatlich abgesichert werden kann.
Wer einen weitergehenden Schutz
wünscht, muss auf ungeförderte Pflegeergänzungstarife ausweichen,
kommt also nicht ohne eine Gesundheitsprüfung aus.
Berücksichtigt man die tatsächlich zu
erwartende Pflegelücke in der Pflegestufe III von etwa 1.900 Euro monatlich
ambulant bzw. 1.700 Euro monatlich
stationär, so ist die geförderte Zusatzversorgung in der Tat nur ein Tropfen
auf den heißen Stein. Die Leistungen
in den einzelnen Pflegestufen wie
auch das Prämienniveau der einzelnen
Anbieter weichen teilweise stark voneinander ab. Siehe Tabelle Seite 36.
Versicherte Leistungen
Aus der Tabelle (Seite 36) gehen gut
die zwei Ansätze hervor, wie mit den
gesetzlichen Vorgaben umgegangen
wird. Ausgangspunkt ist dabei in beiden Fällen, dass 600 Euro monatliches
Pflegegeld in der Pflegestufe III erreicht werden muss und zugleich die
eingangs beschriebenen Mindestleistungen in den anderen Pflegestufen
erreicht werden müssen. Ist die zu
versichernde Person sehr jung, so sind
die vorgegebenen 15 Euro im Monat
nicht erforderlich, um den verlangten
Versicherungsschutz zu finanzieren.
Alle Versicherer sehen in der Pflegestufe III entsprechend der gesetzlichen
Vorgabe ein monatliches Pflegegeld
bzw. ein auf 30-Tages-Basis berechnetes Pflegetagegeld von mindestens
600 Euro vor. Da die Mindestleistung
in Pflegestufe III sowie der Mindestbeitrag gesetzlich vorgeschrieben sind,
sehen die Wettbewerber jeweils in Abhängigkeit vom Eintrittsalter andere
Mindestleistungen vor.
Im Schnitt erhält beispielsweise ein
40jähriger Kunde eine monatliche Pflegeleistung in der Pflegestufe III von bis
zu 797,96 Euro, ein 50jähriger Kunde
hingegen nur noch von 712,94 Euro.
Pflegegelder in der Regel verbindlich
Anders als im Rahmen ungeförderter
Produkte sind die benannten Pflegegelder in der Regel verbindliche Sätze
und können weder reduziert oder erhöht werden. Eine Ausnahme stellen
die HUK-Coburg und die PAX Familien-
Die Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben in der Praxis
„Für Personen näher am Leistungsfall“
Ein Teil der Versicherer (z.B. Ergo Direkt) ist im Rahmen der Produktgestaltung an einem möglichst attraktiven
Verhältnis staatlicher Förderung zu Eigenbeitrag interessiert. Als Folge orientieren sich diese Anbieter an den gesetzlichen Mindestvorgaben, was die
maximale Höhe des monatlichen Pflegegeldes in den einzelnen Pflegestufen
betrifft. Damit können Angebote auch
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
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Pflege-Bahr
für Personen in fortgeschrittenem Alter
preislich attraktiv gestaltet werden. Als
Vorteil in jungen Jahren kann eine deutlich über 600 Euro im Monat hinausgehende Pflegeleistung dargestellt werden. Die Beschränkung auf die gesetzlichen Mindestleistungen hat nach Ansicht von Ergo Direkt auch mit Beitragsstabilität bei geförderten Tarifen zu tun:
„Für Personen, die näher am Leistungsfall stehen, dürften insbesondere Anbieter mit hohen wählbaren Leistungen attraktiv sein. Das Antiselektionsrisiko und damit das Risiko der
„Beitragsstabilität“ ist dort deshalb
gegenüber Anbietern der MindestLeistung deutlich erhöht.“
Erhöhte Prozentsätze in den
einzelnen Pflegestufen
Ein anderer Teil des Marktes (z.B.
Debeka, Deutsche Familienversicherung, Deutscher Ring) sieht erhöhte
Prozentsätze in den einzelnen Pflegestufen vor. Als Folge wird die Absicherung des Mindestbeitrages mit zunehmendem Alter immer teurer, wenngleich die prozentualen Leistungen
deutlich besser abschneiden als jene
von Anbietern mit dem vorbenannten
Modell. Für junge Leute mit noch geRestkosten
ringem Pflegefallrisiko wird allerdings
mit dem Mindestbeitrag im Zweifel
auch nur das monatliche Pflegegeld
von 600 Euro erreicht.
Welche der einzelnen Pflegestufen
besonders erhöht werden, ist ein weiteres Thema, zu dem man unterschiedlich argumentieren kann. Fakt
ist, dass die überwiegende Zahl der
Pflegebedürftigen in die Pflegestufen
0 und I fallen dürften. Auf der anderen
Seite sind jedoch besonders hohe Kosten vor allem in den Pflegestufen II
und III zu erwarten.
Eine Sache der Verkaufs- und
Beratungsideologie?
Was nun besser ist, eine Erhöhung
des Pflegegeldes in der Pflegestufe III
oder eine Erhöhung der Mindestleistungen in allen Pflegestufen, ist und
bleibt sowohl der jeweiligen Verkaufsund Beratungsideologie überlassen.
Im Kern entscheidend sollte wohl
sein, dass die zu erwartende Pflegelücke nach Vorleistung von gesetzlicher / privater Pflegepflichtversicherung und Pflege-Bahr bestmöglich
geschlossen wird. Insbesondere gilt
dies natürlich für Personen, denen aus
gesundheitlichen Gründen der Zugang
zu einer ungeförderten Pflegeversorgung verwehrt ist. Insofern kann man
auch die Ansicht vertreten, dass eine
möglichst hohe Leistung in jeder Pflegestufe im Fokus stehen sollte, obwohl
dies ggf. zu Lasten einer dauerhaften
Beitragsstabilität gehen könnte.
Für alle Wettbewerber gilt gleichermaßen, dass ein Betreuungsgeld (sog.
Demenzleistung) nur dann erbracht
wird, wenn nicht zugleich eine Einstufung in eine der Pflegestufen I, II oder
III im Sinne von § 14 SGB XI erfolgt.
Pflege-Bahr allein reicht nicht aus
Als Fazit bleibt auch hier festzuhalten,
dass allein die Kombination aus gesetzlicher oder privater Pflegepflichtversicherung ergänzt um einen PflegeBahr-Tarif in keinem Fall dazu geeignet
ist, die zu erwartende Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit umfassend
zu schließen. Vielmehr handelt es sich
um einen ersten Schritt zum Erhalt
zusätzlicher Pflegeleistungen, die von
hinreichend gesunden Personen durch
eine Kombination mit nicht geförderten
Tarifen weiter reduziert werden können. Selbstverständlich setzt dies auch
hinreichende finanzielle Mittel voraus.
Für die Kunden, die allein auf Pflichtversicherung und staatliche Förderung
setzen, gelingt dies zu Vertragsbeginn
mit der HUK-Coburg sowie der PAX
Familienfürsorge wie folgt.
ohne Pflege-Bahr
ambulant
stationär
31
mit Pflege-Bahr
ambulant
stationär
Erwartete Restkosten nach Vorleistung der
gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung
ohne Pflege-Bahr *
Erwartete Restkosten nach Vorleistung der
gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung
sowie dem Pflege-Bahr-Tarif der HUK-Coburg
Pflegestufe III
1.900 Euro
1.700 Euro
700 Euro
500 Euro
Pflegestufe II
1.000 Euro
1.500 Euro
280 Euro
780 Euro
Pflegestufe I
400 Euro
1.300 Euro
40 Euro
940 Euro
Pflegestufe 0
200 Euro
2.000 Euro
80 Euro
1.880 Euro
* berechnet auf Basis des PflegeVorsorgeBeraters (Version 1.7) aus dem Hause Volkswohl Bund in Kombination mit Angaben zu den Restkosten bei
ambulanter Pflege durch einen professionellen Pflegedienst auf Basis der Schulungspräsentation „Vermögensabsicherung im Pflegefall“ der Continentale
aus dem Jahre 2010. Alle Angaben gerundet auf volle hundert Euro. Die Zahlen für die Pflegestufe 0 wurden stationär auf Basis der Kosten des Johanniter-Stifts Hannover-Ricklingen (Stand 08.2010) berechnet, ambulant wurden pauschal 200 Euro unterstellt, da hierzu keine verwertbaren Zahlen vorlagen.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Pflege-Bahr
Trotz der insgesamt sehr hohen Absicherung von bis zu 1.200 Euro in der
Pflegestufe III, 720 Euro in der Pflegestufe II, 360 Euro in der Pflegestufe I
sowie 120 Euro monatlich in der Pflegestufe 0, fallen die erwartungsgemäßen Lücken einschließlich der gesetzlichen Zuzahlungen noch immer
extrem hoch aus.
Der reine Abschluss des Pflegebahrtarifs kann demnach nur als Tropfen
auf den heißen Stein bezeichnet werden. Für eine umfassende Absicherung ist der ergänzende Abschluss
auch ungeförderter Pflegetarife unabdingbar.
Schleichende Geldentwertung
durch Inflation – Was dagegen
getan werden kann
Wann immer es gilt, biometrische Risiken abzusichern, stellt sich die Frage
nach der Kaufkraft einer konkreten
Absicherung. Ohne dynamische Anpassungen ist eine Pflegegeldleistung
von heute 1.200 Euro schon in 20 oder
30 Jahren erwartungsgemäß höchstens noch die Hälfte wert. Von daher
spielen kundenfreundliche Bedingungen zum Thema Dynamik eine entscheidende Rolle.
Keine Anpassung bei HUK-Coburg
und PAX Familienfürsorge
Vor diesem Hintergrund scheiden die
HUK-Coburg und die PAX Familienfürsorge als Versicherer aus dem Vergleich aus, da hier keine Anpassung
der anfänglich vereinbarten Versicherungssummen vorgesehen ist. Zur
Verteidigung des Versicherers sind
allerdings die anfänglich besonders
hohen Absicherungshöhen anzuführen. Nimmt man allerdings eine durchschnittliche jährliche Inflation von 3%
an, so bedeuten heute 1.200 Euro
Pflegegeld bei der HUK in 10 Jahren
noch 919,70 Euro, in 20 Jahren nur
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
noch 684,34 Euro und in 30 Jahren
sogar nur noch 509,22 Euro. Wer also
mit 18 Jahren seinen Vertrag beginnt,
hat mit 65 Jahren gerade einmal eine
inflationsbereinigte Pflegeabsicherung
in Höhe von knapp 300 Euro. Im Vergleich bedeuten 600 Euro Pflegegeld
mit 5% Dynamik im Abstand von 3
Jahren bei gleichzeitiger Inflation von
3% p.a. eine kaufkraftbereinigte Absicherung von 419,03 Euro mit 45 Jahren, 360,95 Euro mit 55 Jahren bzw.
gerade einmal 310,91 Euro monatlich
mit Alter 65 Jahre.
Ohne bedingungsseitige
Dynamikoption
Ebenfalls keine bedingungsseitige Dynamikoption gilt bei der DKV, Ergo
Direkt, dem Münchener Verein sowie
der SDK. Daher macht auch ein Abschluss dieser Tarife vor dem Hintergrund der allmählichen Geldentwertung keinen Sinn.
Dynamikregelungen ohne Biss
Nur bedingt überzeugen die Dynamikregelungen der Tarife von Allianz, Barmenia, Central, Deutscher Familienversicherung, Deutscher Ring, Envivas, Signal Iduna und VPV; dies allerdings aus unterschiedlichen Gründen.
Bei der Allianz findet eine Dynamisierung grundsätzlich alle drei Jahre in
Höhe von 5% statt, maximal jedoch in
Höhe der allgemeinen Inflationsrate
und auch nicht später als bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres. Nimmt
man eine durchschnittliche Inflation
von 3% p.a. an, so bedeutet dies tatsächlich eine allmähliche Kaufkraftentwertung der Absicherungshöhe im
Verlauf der Jahre (siehe oben).
Die Barmenia schreibt, dass sie
„dem Versicherungsnehmer von Zeit
zu Zeit eine Erhöhung des vereinbarten Pflegemonatsgeldes ohne Gesundheitsprüfung entsprechend der
Entwicklung der allgemeinen Inflationsrate anbieten“ werde. Welcher Zeit-
32
raum unter „von Zeit zu Zeit“ zu verstehen ist und ob der Angebotswille
des Versicherers etwaigen Einschränkungen unterliegt, wird bedingungsseitig im Dunkeln gelassen. Der Versicherer äußert sich dazu wie folgt:
„Eine dynamische Leistungserhöhung
kann laut Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz maximal in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate vereinbart werden. Die
genauen Rahmenbedingungen sind
unklar, da der Gesetzgeber keine eindeutige Definition vorgegeben hat und
auch die MB/GEPV diesen Punkt in
Anlehnung an den Gesetzeswortlaut
offen halten.
Eine Dynamik wollten wir in jedem
Fall im Tarif verankern. Daher haben
wir eine Variante gewählt, die auf keinen Fall den Anspruch des Kunden auf
staatliche Zulage gefährdet.“
Aus diesem Blickwinkel betrachtet, ist
die Regelung der Barmenia sinnvoll
und nachvollziehbar. Transparenter
und m.E. kundenfreundlicher wäre es
allerdings gewesen, wenn man darauf
hingewiesen hätte, dass in definierten
Abständen – sofern förderunschädlich
möglich – eine Dynamisierung der Leistungen im Rahmen der allgemeinen
Inflationsrate vorgenommen würde.
Alle drei Jahre
Central, Deutsche Familienversicherung, Envivas und VPV sehen einen
Anspruch auf Dynamisierung im Abstand von drei Jahren entsprechend der
allgemeinen Inflationsrate, höchstens
jedoch um 10% vor. Nimmt man eine
durchschnittliche Inflation von 3% p.a.
an, so bedeutet dies tatsächlich eine
allmähliche Wertsteigerung der Absicherungshöhe im Verlauf der Jahre.
Bei Deutscher Ring Kranken und
Signal Iduna kann eine Dynamik entsprechend der allgemeinen Inflationsrate alle drei Jahre in Anspruch genommen werden, maximal jedoch um
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Pflege-Bahr
5% und nicht später als bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.
Kundenfreundliche
Dynamikregelung
Bezogen auf die maximal mögliche
Höhe der Dynamisierung ist die Dynamikregelung der Debeka sicher am
kundenfreundlichsten. Hier findet alle
drei Jahre eine Anpassung der versicherten Leistungen analog zur Inflationsrate der für diesen Zeitraum gemittelten Inflationsrate mit Stichtag 01.01.
statt. Dabei werden weder die Höhe der
Anpassung noch ein Höchstalter für die
Inanspruchnahme negativ reglementiert. Bei Allianz, Barmenia, Central und
Envivas kann das vereinbarte Recht
auf Dynamik prinzipiell auch nach Eintritt des Leistungsfalls ausgeübt werden. Ausdrücklich präzisieren tut dies
allerdings nur Central und Envivas.
Anrechnung auf die
Grundversorgung
Wie auch jeder Altersvorsorgevertrag
gilt auch für geförderte Pflegegeldund Pflegetagegeldversicherungen,
dass deren Auszahlungen auf eine
etwaige Grundversorgung angerechnet werden können. Im Zweifel bedeutet die Anrechnung für betroffene Geringverdiener, dass die Wirkung der
geleisteten Einzahlungen im Leistungsfall wirkungslos verpufft.
Insofern sollte darauf geachtet werden, dass eine geförderte Pflegezusatzversorgung in jedem Fall durch einen hinreichenden Ergänzungsschutz
aufgestockt wird. Nur dann kann die
Absicherung auch ihr Ziel erreichen.
Einschränkungen des
Geltungsbereiches
Wer eine Unfall-, Berufsunfähigkeitsoder Pflegrentenversicherung ab-
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
schließt, darf üblicherweise einen weltweiten Versicherungsschutz erwarten.
Im Rahmen von geförderten Pflegegeld- und Pflegetagegeldtarifen ist dies
allerdings nur bei der Deutschen Familienversicherung und der VPV der Fall.
Zu beachten ist allerdings, dass die
DFV und die VPV zwar eine weltweite
Geltung vorsieht, diese jedoch an Voraussetzungen geknüpft ist:
• Mitglied in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung der Bundesrepublik Deutschland
• Erhalt von Pflegevorsorgezulagen
außer während der Ruhezeit und für
minderjährige Kinder im Rahmen der
Kindernachversicherung
Diese Regelung kann im Vergleich zu
den Wettbewerbern als äußerst verbraucherfreundlich angesehen werden, da die bis zu dreijährige Ruhenszeit beispielsweise einen Au-Pair-Aufenthalt im Ausland, aber auch sonstige
vorübergehende Auslandsaufenthalte
weitgehend möglich machen dürfte.
Sieht man einmal von kurzfristigen
Aufenthalten im außereuropäischen
Ausland ab, so gilt der Versicherungsschutz bei Barmenia, Central, Envivas,
Deutscher Ring Kranken, HUK-Coburg
und Signal Iduna grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der
Schweiz, bei Allianz, Debeka, DKV,
Ergo Direkt, Münchener Verein und
SDK in diesem Geltungsbereich, allerdings ausgenommen der Schweiz.
Die Barmenia weist darauf hin, dass
die für die Förderfähigkeit zwingend zu
verwendenden MB/GEPV in § 6 Abs.
2 regeln, „dass das vereinbarte Pflegemonats- oder Pflegetagegeld gezahlt
wird, wenn der Versicherungsfall (…)
festgestellt wurde und die versicherte
Person für diesen Versicherungsfall
Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung für eine der Pflegestufen I
bis III gemäß § 15 SGB XI (…) oder bei
33
erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne des § 45a SGB XI (…)
oder nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen in der privaten
Pflegepflichtversicherung bezieht. Da
die soziale und private Pflegepflichtversicherung bei Aufenthalten in EUund EWR-Staaten sowie der Schweiz
Pflegegeld zahlt, werden dann auch
Leistungen aus der staatlich geförderten Pflegeversicherung erbracht.“
Konkretisierung in
Bedingungswerken fehlt!
Bei dauerhaftem Verzug ins sonstige
Ausland endet der Versicherungsschutz
üblicherweise, wenn nicht binnen drei
Monaten nach dem Wegfall der Versicherungsvoraussetzungen eine schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer
über eine Fortsetzung des Versicherungsschutzes in Form einer Anwartschaft nach § 26 Abs. 3 MB/GEPV getroffen werden konnte. Leider geht kein
Versicherer in seinen Bedingungen
darauf ein, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Prämien in
solchen Fällen eine Fortsetzung des
Versicherungsverhältnisses – selbstverständlich ohne Förderanspruch –
möglich wäre. Besonders intransparent
sind in diesem Zusammenhang die Angebote von Deutscher Ring Kranken
und Signal Iduna, da hier noch nicht
einmal die 3-Monats-Frist benannt wird.
High- und Lowlights der
Wettbewerber in der
Zusammenfassung
Betrachtet man die Höhe der möglichen Absicherung vor dem Hintergrund des statistisch definierten Bedarfs, so wird diese bei Vertragsbeginn
durchschnittlich am besten von der
HUK-Coburg und der PAX Familienfürsorge, gefolgt von Central, Envivas
und Münchener Verein und am
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Pflege-Bahr
schlechtesten von der DKV, der Ergo
Direkt und der SDK erfüllt.
Absicherung Pflegestufe I
Nimmt man als Maßstab allein die
Absicherung in der statistisch besonders häufigen Pflegestufe I, so schneiden im Durchschnitt der 20 bis 70jährigen die HUK Coburg und die PAX
Familienfürsorge, gefolgt von der
Debeka, der Deutschen Ring Kranken
und der Signal Iduna am besten ab.
Makler & Pflege
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25. März 2013
Selektion nach Prämienniveau
Selektiert man die Versicherer nach
ihrem Prämienniveau, so erscheint eine Absicherung im Durchschnitt der 20
bis 70jährigen am attraktivsten bei
Central und Envivas, gefolgt von Münchener Verein, SDK und Ergo Direkt.
Am unattraktivsten ist das Prämienniveau von PAX Familienfürsorge, Debeka, HUK-Coburg und Barmenia. Je
nach Eintrittsalter weicht diese Bewertung teilweise deutlich ab.
34
Das aktuell beste Leistungsniveau
Das insgesamt beste Leistungsniveau
– losgelöst von der Prämienhöhe – haben zurzeit Central, Envivas, Deutsche
Familienversicherung und VPV.
Bezogen auf das Preis-Leistungsverhältnis schneiden in den Altern 20, 40
und 60 Jahre am besten die Central
und die Envivas ab.
Für den Maklermarkt sind diese Ergebnisse nur bedingt erfreulich.
Vorteile und Nachteile von
geförderten Pflegetagegeld-Tarifen
Zusammengefasst besteht bei allen
Wettbewerbern die Notwendigkeit einer weitergehenden Absicherung des
Pflegefalls. Dazu äußert sich die Deutsche Familienversicherung wie folgt:
„Gerade jüngere Menschen können
mit dem gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestbeitrag von 10 Euro im Monat
und einer staatlichen Förderung von
50 % sehr attraktive Tagegeldhöhen
absichern. Die gesetzliche Initiative in
Verbindung mit einer attraktiven staatlichen Förderung wird zu deutlich mehr
Wahrnehmung in breiteren Bevölkerungsschichten führen. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade bei jüngeren
Eintrittsaltern das heutige Absicherungsniveau nahe null läuft – dies wird
sich mit „Pflege-Bahr“ ändern. Das ist
gut.
Gleichzeitig ist es so, dass durch die
staatlich geförderte Pflegeversicherung die erhebliche Versorgungslücke
im Pflegefall nicht geschlossen werden
kann. Es ist quasi die 3. Säule der
Pflegevorsorge. Eine umfassende
werden soll. Die Debeka äußert sich
dazu wie folgt: „Voraussetzung für
den Abschluss des Tarifs EPC ist
das Bestehen des Tarifs EPG. Auf
diese Art und Weise verhindern wir
eine „Rosinenpickerei“ nach dem
jeweils günstigsten Tarif und wollen
einen ausgewogenen Kundenbestand erreichen. “
Pflegevorsorge wird nur durch eine
Kombination zu erreichen sein: zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Abschluss
eines staatlich geförderten Produktes
und einer privaten Pflegezusatzversicherung, die über entsprechend erweiterte Leistungsumfänge verfügt.“
Wenn man also zum Schließen der
vorhandenen Pflegelücke auf einen
Pflegetagegeldtarif zurück greift, stellt
sich die Frage, ob man nicht generell
auf einen geförderten Pflege-BahrTarif verzichtet und gleich in ein und
ungefördertes Produkt investiert.
Gegen einen Verzicht auf
geförderte Tarife sprechen
insbesondere folgende Punkte
O Beispielsweise verkaufen Barmenia
und Debeka ihre ungeförderten Pflegegeld- / Pflegetagegeldtarife nur
noch dann, wenn zugleich auch ein
Pflege-Bahr-Tarif abgeschlossen
In diesem Zusammenhang kann
durchaus vermutet werden, dass einzelne Anbieter versuchen werden, das
Kollektiv zu verbessern, in dem geförderte Tarife bewusst günstig kalkuliert
werden und damit gerade auch gesunde Personen anziehen.
O Die Kombination aus einem geförder-ten Pflege-Bahr und einem ungeförderten Pflegeergänzungstarif
kann für Kunden Preisvorteile bedeuten. So heißt es etwa bei der
Signal Iduna: „Die nach Abzug der
staatlichen Förderung zu zahlenden
Beiträge für den PflegeBAHR sind
bei gleicher Leistungshöhe für den
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
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Pflege-Bahr
jeweiligen Kunden immer günstiger
als der PflegeTOP. In den meisten
Fällen gilt dies auch für das Gesamtpaket aus PflegeBAHR und PflegeBAHRPLUS.“
O Bei Verzicht auf einen geförderten
Tarif ist der geförderte Tarifanteil (60
Euro staatliche Förderung pro Jahr,
was im Schnitt um die 200 Euro
Pflegegeld im Monat bedeutet) aus
eigenen Mitteln zu bestreiten.
O Durch die Kombination von zwei
aufeinander aufbauenden Tarifen
desselben Anbieters kann sich das
Leistungsniveau verbessern. Beispielsweise gilt für die Deutsche Familienversicherung in diesem Fall
der Wegfall aller Wartezeiten auch
für den ungeförderten Teil. Darüber
hinaus gilt dann eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit im
Sinne der Bedingungen für beide
Tarifbestandteile.
O Im Rahmen von Pflegebahrtarifen
gelten nicht die gängigen Ausschlusstatbestände für Pflegebedürftigkeit
durch Kriegs- oder Terrorereignisse
oder auch Pflegebedürfgtigkeit infolge von Suchterkrankungen oder aufgrund sonstiger psychischer Erkrankungen.
O Aufgrund der Provisionsdeckelung
auf zwei Monatsbeiträge für den
geförderten Teil dürfte der geförderte Tarifbaustein für die meisten
Kunden trotz der strengen gesetzlichen Reglementierung ein insgesamt attraktives Preis-Leistungsverhältnis bieten.
O Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch,
dass viele Kunden gerade in jüngeren Jahren nur dann zu einer ergänzenden Pflegeversorgung bereit
sein werden, wenn sie dazu die
staatliche Förderung als „Lockmittel“
erhalten.
Für einen Verzicht auf geförderte
Tarife sprechen insbesondere
diese Punkte
O Anbieter mit guten geförderten Produkten müssen nicht zwangsweise
auch gute ungeförderte Produkte
anbieten und umgekehrt. Zumal sind
viele ungeförderte Produkte ungleich
flexibler bei der Gestaltung der gewünschten Absicherung und lassen
beispielsweise unterschiedliche Tagessätze im ambulanten und stationären Bereich zu.
O Die Beitragsstabilität in ungeförderten Tarifen mit Gesundheitsprüfung ist voraussichtlich höher als
diejenige in geförderten Angeboten
mit Kontrahierungszwang. Voraussichtlich werden nämlich gerade
Personen mit vielen Vorerkran-
35
kungen, ältere Personen oder Personen, die bereits in der ungeförderten Variante abgelehnt wurden,
zum Abschluss eines Pflege-BahrVertrages neigen, um eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Damit
könnten tendenziell stärker steigende Prämien Verträge gerade für
gesunde Leute unattraktiv werden.
O Wer Wert auf eine voraussichtlich
dauerhafte Prämienstabilität liegt,
würde sich bei freier Wahl ggf. lieber
für eine Pflegerentenversicherung
entscheiden, für die eine staatliche
Förderung ausscheidet.
O Für alle bislang platzierten geförderten Pflege-Bahr-Tarife gilt gemäß
MB/GEPV eine Einschränkung des
Geltungsbereichs, also höchstens
sehr eingeschränkt und zeitlich befristet eine weltweite Geltung. Abweichend davon ist eine weltweite
Geltung im Rahmen der Pflegerentenversicherung schon heute gang
und gäbe. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass
eine Anlehnung an die Musterbedingungen nach § 127 Absatz 2 zwingend vorgeschrieben ist.
O Versicherungsschutz im Rahmen
der geförderten Pflegeprodukte besteht ausnahmslos nur nach Ablauf
einer Wartezeit, die nur bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit entfallen
kann.
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Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Pflege-Bahr
36
Leistungen in den Pflegestufen und Prämienniveau der Anbieter
Allianz
Barmenia
Central
Debeka
Deutscher Ring
Kranken
Deutsche Fami- DKV **
lienversicherung (DFV) *
Envivas
Tarif:
PflegeBahr
(PZT G02)
Tarif: „
DeutscheFörder-Pflege“
(DFPV)
Tarif:
central.pflege
Tarif:
Pflegemonatsgeldversicherung (EPG)
Tarif:
PflegeBAHR
Tarif:
DFV-FörderPflege
Tarif:
KombiMed
Förder-Pflege
Tarif KFP
Tarif:
PflegeAktiv
monatliches Höchstpflegegeld / Höchstpflegetagegeld in der Pflegestufe III
Eintrittsalter: 20 Jahre
1.440,00 €
1.304,34 €
1.890,00 €
909,10 €
1.383,00 €
1.346,00 €
1.515,30 €
1.890,00 €
Eintrittsalter: 30 Jahre
960,00 €
862,06 €
1.470,00 €
691,25 €
932,00 €
890,00 €
905,40 €
1.470,00 €
960,00 €
Eintrittsalter: 40 Jahre
660,00 €
600,00 €
960,00 €
600,00 €
612,00 €
600,00 €
600,00 €
Eintrittsalter: 50 Jahre
600,00 €
600,00 €
630,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
630,00 €
Eintrittsalter: 60 Jahre
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
Eintrittsalter: 70 Jahre
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
Leistungen in den anderen Pflegestufen
Pflegestufe II
60%
60%
30%
70%
70%
70%
30%
30%
Pflegestufe I
30%
30%
20%
35%
30%
30%
20%
20%
Pflegestufe 0
10%
10%
10%
20%
10%
10%
10%
10%
15,03 €
Monatsbeitrag
Eintrittsalter: 20 Jahre
15,94 €
15,00 €
15,03 €
15,00 €
15,01 €
15,00 €
15,00 €
Eintrittsalter: 30 Jahre
15,84 €
15,00 €
15,12 €
15,00 €
15,00 €
15,00 €
15,00 €
15,12 €
Eintrittsalter: 40 Jahre
16,19 €
15,54 €
15,07 €
17,52 €
15,01 €
15,32 €
15,42 €
15,07 €
Eintrittsalter: 50 Jahre
22,16 €
23,70 €
15,57 €
24,60 €
22,91 €
23,62 €
23,44 €
15,57 €
Eintrittsalter: 60 Jahre
35,14 €
37,56 €
24,06 €
36,60 €
37,26 €
37,82 €
35,98 €
24,06 €
Eintrittsalter: 70 Jahre
60,46 €
64,08 €
40,81 €
59,04 €
65,56 €
64,79 €
65,88 €
40,81 €
ERGO Direkt
HUK-Coburg
Förder-Pflege- Tarif:
Schutz (Tarif:
PTS
GEPV)
Münchener
Verein
PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung
AG im Raum
der Kirchen
PAX-FamilienSignal Iduna
fürsorge Krankenversicherung
AG im Raum
der Kirchen ***
SDK
SDK
VPV
Tarif:
Förderpflege
(490)
Tarif:
PTS
Tarif:
PTS
Tarif:
PflegeBAHR
Tarif:
PZ
Tarif:
PZM
Tarif:
VPV
FörderPflege
monatliches Höchstpflegegeld / Höchstpflegetagegeld in der Pflegestufe III
Eintrittsalter: 20 Jahre
1.219,51 €
1.200,00 €
1.800,00 €
1.200,00 €
1.200,00 €
1.383,00 €
1.280,00 €
1.480,00 €
1.346,00 €
Eintrittsalter: 30 Jahre
1.034,48 €
1.200,00 €
1.260,00 €
1.200,00 €
1.200,00 €
933,00 €
1.000,00 €
1.120,00 €
890,00€
Eintrittsalter: 40 Jahre
781,25 €
1.200,00 €
840,00 €
1.200,00 €
1.200,00 €
612,00 €
740,00 €
800,00 €
600,00€
Eintrittsalter: 50 Jahre
600,00 €
1.200,00 €
660,00 €
1.200,00 €
1.200,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00€
Eintrittsalter: 60 Jahre
600,00 €
1.200,00 €
660,00 €
1.200,00 €
1.200,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00€
600,00 €
1.200,00 €
660,00 €
1.200,00 €
1.200,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00 €
600,00€
30%
Eintrittsalter: 70 Jahre
Leistungen in den anderen Pflegestufen
Pflegestufe II
30%
60%
30%
60%
60%
70%
30%
30%
Pflegestufe I
20%
30%
20%
30%
30%
30%
20%
20%
20%
Pflegestufe 0
10%
10%
10%
10%
10%
10%
10%
10%
10%
Monatsbeitrag
Eintrittsalter: 20 Jahre
15,00 €
16,26 €
15,06 €
16,74 €
15,36 €
15,01 €
15,10 €
15,10 €
15,00 €
Eintrittsalter: 30 Jahre
15,00 €
22,08 €
15,33 €
22,56 €
21,18 €
15,00 €
15,00 €
15,12 €
15,00 €
Eintrittsalter: 40 Jahre
15,00 €
30,66 €
15,06 €
31,12 €
29,74 €
15,01 €
15,10 €
15,04 €
15,32 €
Eintrittsalter: 50 Jahre
16,50 €
44,44 €
17,95 €
44,90 €
43,52 €
22,91 €
17,52 €
16,56 €
23,62 €
Eintrittsalter: 60 Jahre
26,22 €
68,08 €
28,71 €
68,56 €
67,18 €
37,26 €
26,70 €
25,74 €
37,82 €
Eintrittsalter: 70 Jahre
45,18 €
113,62 €
50,23 €
113,66 €
112,72 €
65,56 €
44,52 €
43,56 €
64,79 €
* für besondere Härtefälle in der Pflegestufe III gilt bei der Deutschen Familienversicherung und der VPV abweichend eine erhöhte Leistung von 127% der Leistung aus
Pflegestufe III. . Desweiteren gilt: „Haben Sie neben der PZV zusätzlich eine staatlich geförderte, ergänzende Pflegeversicherung bei uns abgeschlossen, erhöhen wir bei
einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit das im Rahmen der staatlich geförderten, ergänzenden Pflegeversicherung vereinbarte Pflegegeld um 15 %, vorausgesetzt, Sie
haben das 65.Lebensjahr noch nicht vollendet.“
** nach Ablauf von 15 Versicherungsjahren besteht Anspruch auf ein erhöhtes Pflegemonatsgeld, wobei diese Frist frühestens mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der
Versicherungsnehmer sein 18. Lebensjahr vollendet hat.
*** Tarif nur für Mitglieder der Barmer GEK
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Rating aktuell: Pflege-Bahr
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
37
Analysiert wurden staatlich geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldtarife, die ergänzend zu einer gesetzlichen
oder privaten Pflegepflichtversicherung abschließbar sind.
Rating: Geförderte Pflegetagegeld - /
Pflegemonatsgeldtarife (Pflege-Bahr)
Stand: 06.03.2013
Anbieter im Test: 15
Tarife und Tarifkombinationen im Test: 20
Kategorien: WFS 1 (Gold), WFS 2 (Silber), WFS 3 (Bronze)
Versorgungslücke stark
unterschätzt
Viele Deutsche verlassen sich darauf,
dass die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung umfassend für
alle Pflegekosten im Alter aufkommen
wird. Leider ist dies ein Irrglaube.
Um eine Motivation zu schaffen, dass
sich möglichst viele Personen ergänzend gegen den Pflegefall absichern,
hat die Bundesregierung zu 2013 beschlossen eine ergänzende private
Pflegemonatsgeld- / Pflegetagegeldversicherung mit staatlichen Mitteln zu
fördern. Diese Zusatzabsicherung soll
allerdings nur einen Teil der bestehenden Versorgungslücke schließen, steht
dafür jedoch fast jedem Versicherungswilligen zur Verfügung. Ergänzend ist in
jedem Fall ein ungeförderter Zusatzschutz anzuraten. In diesem Zusammenhang haben viele Versicherer speziell abgestimmte Pflegebahrzusatztarife geschaffen, mit denen eine mehr
oder minder umfassende Absicherung
realisiert werden kann.
Eine ergänzende, ungeförderte Absicherung kann viele Vorteile für den
Versicherungsnehmer haben, so etwa
eine Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit, Einmalleistungen bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit, Assistanceleistungen sowie eine bedarfsgerecht hohe Pflegetagegeld- bzw. Pflegemonatsgeldhöhe.
gewissenhaft
im Detail
transparent
unabhängig
Gemeinsamkeiten der geförderten
Pflegegeldabsicherung
Alle staatlich geförderten Pflegeprodukte setzen nach § 127 SGB XI Absatz 1 einen monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro voraus, wobei pauschal eine staatliche Förderung von 5
Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr
zum Tragen kommt. Tatsächlich müssen Versicherte also nur mindestens
10 Euro im Monat aus eigenen Mitteln
aufbringen.
Um die volle staatliche Förderung
noch für das Jahr 2013 zu erhalten,
sollte ein Vertragsabschluss vor dem
01.07.2013 erfolgen. Entscheidend ist
Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege, Stand 01.2012
Pflegestufe
I
II
(erhebliche (SchwerPflegebepflegebedürftigkeit)
dürftigkeit)
Pflegegeld monatlich
235 €
440 €
(§ 37 SGB XI)
Pflegesachleistung maximal monatlich
450 €
1.100 €
(§ 36 SGB XI)
Ersatzpflege maximal jährlich
1.550 €
1.550 €
(§ 39 SGB XI)
Kurzzeitpflege maximal jährlich
1.550 €
1.550 €
(§ 42 SGB XI)
teilstationäre Pflege maximal monatlich 450 €
1.100 €
(§ 41 SGB XI)
Gesetzliche Leistungen bei stationärer Pflege
(§ 43 SGB XI)
1.023 €
1.279 €
III
(Schwerstpflegebedürftigkeit)
700 €
Härtefall
1.550 €
1.918 €
1.550 €
1.550 €
1.550 €
1550 €
1918 €
Statistische Restkosten im Pflegefall*
Pflegestufe I
professionelle Pflege zu Hause
Pflege in einem Pflegeheim
ca. 400 Euro monatlich
ca. 1.300 Euro monatlich
Pflegestufe II
ca. 1.000 Euro monatlich
ca. 1.500 Euro monatlich
Pflegestufe III
ca. 1.900 Euro monatlich
ca. 1.700 Euro monatlich
* berechnet auf Basis des PflegeVorsorgeBeraters (Version 1.7) aus dem Hause Volkswohl Bund
in Kombination mit Angaben zu den Restkosten bei ambulanter Pflege durch einen professionellen
Pflegedienst auf Basis der Schulungspräsentation „Vermögensabsicherung im Pflegefall“ der
Continentale aus dem Jahre 2010. Alle Angaben gerundet auf volle hundert Euro.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Rating aktuell: Pflege-Bahr
in diesem Zusammenhang, dass entsprechend auch die Beiträge rückwirkend entrichtet werden müssen, um
den Förderanspruch nicht zu gefährden. Hierzu heißt es im Gesetz nach §
127 SGB XI Absatz 3 wie folgt:
„Der Anspruch auf die Zulage entsteht
mit Ablauf des Kalenderjahres, für das
die Beiträge zu einer privaten PflegeZusatzversicherung gemäß § 127 Absatz 1 geleistet worden sind (Beitragsjahr).“
Andernfalls oder bei einem späteren
Vertragsabschluss wird die Förderung
nur für die Monate gewährt, in denen
der Vertrag bereits bestanden hat.
In jedem Fall wird die Förderung vom
privaten Krankenversicherer für den
Versicherten unbürokratisch bis zum
31.03. des Folgejahres beantragt und
kann auch nur für insgesamt einen
Vertrag gewährt werden.
Versicherungsleistungen sind nach
§ 127 SGB XI Absatz 4 in allen Pflegestufen, so auch bei eingeschränkter
Alltagskompetenz wegen Demenz
(Pflegestufe 0) zu erbringen, wobei
das Pflegemonatsgeld in der Pflegestufe III mindestens 600 Euro monatlich betragen muss, in der Pflegestufe
II mindestens 30% davon (= 180 Euro),
in der Pflegestufe I mindestens 20%
davon (= 120 Euro) und in der Pflegestufe 0 mindestens 10% von 600 Euro
(= 60 Euro).
Ein Anspruch auf staatliche Förderung besteht nach § 126 SGB XI für
alle Personen ab 18 Jahren, die Mitglied der deutschen sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind
und nicht pflegebedürftig sind oder
bereits pflegebedürftig waren.
Der Abschluss muss grundsätzlich
uneingeschränkt vom Gesundheitszustand möglich sein (Kontrahierungszwang). Einzige Ausnahmen sind Personen, die bei Antragsstellung bereits
Pflegeleistungen beziehen oder bezo-
Eine ausführliche Darstellung aller
Ratingkriterien finden Sie unter
www.witte-financial-services.de.
gen haben. Risikozuschläge oder -usschlüsse sind nicht zulässig.
Dafür darf nach § 127 SGB XI Absatz 6 eine Wartezeit von bis zu fünf
Jahren verlangt werden. Die Pflegeeinstufung der sozialen oder privaten
Pflegepflichtversicherung muss als
Leistungsauslöser anerkannt werden.
Versicherte müssen das Recht haben, den Vertrag bei finanzieller Hilfebedürftigkeit bis zu drei Jahre lang
ruhen lassen zu dürfen.
Pflegebahrtarife dürfen ausschließlich von Krankenversicherern angeboten werden.
Die Courtage für geförderte Pflegebahrtarife ist auf zwei Monatsbeiträge
maximiert. Ebenfalls gedeckelt ist die
Höhe der zulässigen Verwaltungskosten für geförderte Pflegegeldtarife.
Ratingsystematik
Grundlage für das Leistungsrating waren insgesamt 3 Teilbereiche mit zusammen 15 Einzelfragen. Diese umfassen die besonders praxisrelevanten
Punkte, in denen sich die Angebote
voneinander unterscheiden. Für das
Preis-Leistungsrating wurde darüber
hinaus das Prämienniveau für das
Neugeschäft bewertet.
Leistungsbewertung:
• Höhe der Leistung in den
einzelnen Pflegestufen für
Neu- und Bestandskunden mit
den Eintrittsaltern 20, 40 bzw.
60 Jahre (Anteil von 30% an der
Gesamtwertung)
• Dynamikregelungen (Anteil von
40% an der Gesamtwertung)
• Sonstige Leistungen (z.B. Warte-
38
zeiten, Unfallbegriff, räumlicher
Geltungsbereich) (Anteil von 30%
an der Gesamtwertung)
Preis-Leistungsbewertung:
• Beitragsniveau für Personen mit den
Eintrittsaltern 20, 40 bzw. 60 Jahre
(jeweils mit einem Anteil von 25% an
der Gesamtwertung)
• Oben beschriebenes Leistungsniveau für Personen mit den Eintrittsaltern 20, 40 bzw. 60 Jahre (jeweils
mit einem Anteil von 75% an der
Gesamtwertung)
Die einzelnen Leistungen wurden mit
0 bis 16 Punkten bewertet. Dabei stellt
16 Punkte die jeweils für den Verbraucher vorteilhafteste Regelung dar. 12,
8, 4, 2 bzw. 1 Punkt(e) stehen für den
jeweils nächstplatzierten Rang. Fehlt
eine Leistung, so wird dies mit 0 Punkten bewertet.
Jedes Kriterium wurde mit einem
Faktor zwischen 1 und 3 gewichtet, der
der Bedeutung für die Mehrzahl der
Versicherten gerecht werden soll.
Im Sinne des Verbraucherinteresses
wurden bestimmte K.O.-Kriterien festgelegt, die das Erreichen der drei Rating-Stufen verhindern. Nur Versicherer, die ausnahmslos alle dieser Kriterien erfüllt haben, wurden näher betrachtet.
Für die Kategorie Pflegebahrversicherung wird zwischen zwei Kategorien
unterschieden:
• Leistung
und
• Preis-Leistung
Beide Kategorien werden mit Bronze,
Silber und Gold bewertet.
Voraussetzung für das Erreichen einer
dieser Kategorien ist, dass die jeweiligen Mindestkriterien in allen Punkten
erfüllt werden.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Rating aktuell: Pflege-Bahr
Für die Bewertung mit Bronze gelten
über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus folgende Vorgaben:
• Versicherungsschutz bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ohne
Wartezeit
• Mindestens 60% der Höchstpunktzahl in der bewerteten Kategorie
PFLEGE
Positionieren Sie sich!
• Dynamisierung des Pflegetagegeldes bzw. des Pflegemonatsgeldes in Höhe der allgemeinen Inflationsrate (maximiert auf minimal 5%)
• Mindestens 70% der Höchstpunktzahl in der bewerteten Kategorie
Um eine Bewertung mit Gold zu
erzielen, muss ergänzend folgendes Leistungsmerkmal erfüllt
sein:
• Dynamisierung des Pflegetagegeldes bzw. des Pflegemonatsgeldes mindestens vor Eintritt des Leistungsfalles in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate (maximiert auf minimal
5%)
• Mindestens 80% der Höchstpunktzahl in der bewerteten Kategorie
Jeder Tarif, der nach diesen Kriterien
mit Bronze, Silber oder Gold bewertet
werden kann, kann als „empfehlenswert“ angesehen werden, wobei dennoch stets der individuelle Kundenbedarf zu prüfen ist.
Im Zweifel sind umfassende Leistungen wichtiger als ein günstiges Prämienniveau.
Dies gilt insbesondere für Personen,
denen aus gesundheitlichen Gründen
kein ungeförderter Tarif zur Verfügung
steht.
Makler & Pflege
Für die Bewertung mit Silber gilt
zusätzlich folgende Mindestanforderung:
Makler &
Ausgabe
1 / 2013
pflege beraten
pflege verkaufen
Beratung
So machen es
die Kollegen
Schwerpunkt
Pflegetagegeld
Rating
Pflegetagegeld
Pflege-Bahr
Großes
Info-Paket
Pflege-Bahr
12
Bausteine
für Ihre Beratung
Extra-Service für Sie!
Kunden-Service-Seiten
von „Makler & Pflege“
Starke Bedingungswerke
Haftungssicher beraten. „Makler & Pflege“
zeigt Bedingungswerke mit klarer Kante
„Makler & Pflege“
Nächste Ausgabe:
26. Mai 2013
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
39
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Rating aktuell: Pflege-Bahr
40
I. Leistungsrating
Pflege-Bahr (gefördert)
WFS 1 (Gold) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung
(Pflege-Bahr)
• Central (Allgemeine Versicherungsbedingungen (MB/GEPV 2013, TB/GEPV 2013); Tarif central.pflege)
Eintrittsalter 20 Jahre
Eintrittsalter 40 Jahre
Eintrittsalter 60 Jahre
Leistung in Pflegestufe 0
189,00 €
96,00 €
60,00 €
Leistung in Pflegestufe I
378,00 €
192,00 €
120,00 €
Leistung in Pflegestufe II
567,00 €
288,00 €
180,00 €
Leistung in Pflegestufe III
1.890,00 €
960,00 €
600,00 €
Beitragshöhe
15,03 €
15,07 €
24,06 €
• Envivas (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung,
Teil I Musterbedingungen (MB/GEPV 2013), Teil II Tarifbedingungen (TB/GEPV 2013): Tarif PflegeAktiv)
Eintrittsalter 20 Jahre
Eintrittsalter 40 Jahre
Eintrittsalter 60 Jahre
Leistung in Pflegestufe 0
189,00 €
96,00 €
60,00 €
Leistung in Pflegestufe I
378,00 €
192,00 €
120,00 €
Leistung in Pflegestufe II
567,00 €
288,00 €
180,00 €
Leistung in Pflegestufe III
1.890,00 €
960,00 €
600,00 €
Beitragshöhe
15,03 €
15,07 €
24,06 €
• Deutsche Familienversicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV
Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013)
Eintrittsalter 20 Jahre
Eintrittsalter 40 Jahre
Eintrittsalter 60 Jahre
Leistung in Pflegestufe 0
135,00 €
60,00 €
60,00 €
Leistung in Pflegestufe I
405,00 €
180,00 €
180,00 €
Leistung in Pflegestufe II
943,00 €
420,00 €
420,00 €
Leistung in Pflegestufe III*
1.346,00 €
600,00 €
600,00 €
Beitragshöhe
15,00 €
15,32 €
37,82 €
• VPV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung
AG In der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013: VPV FörderPflege )
Eintrittsalter 20 Jahre
Eintrittsalter 40 Jahre
Eintrittsalter 60 Jahre
Leistung in Pflegestufe 0
135,00 €
60,00 €
60,00 €
Leistung in Pflegestufe I
405,00 €
180,00 €
180,00 €
Leistung in Pflegestufe II
943,00 €
420,00 €
420,00 €
Leistung in Pflegestufe III*
1.346,00 €
600,00 €
600,00 €
Beitragshöhe
15,00 €
15,32 €
37,82 €
Dynamik: Alle 3 Jahre Dynamisierung entsprechend der allgemeinen Inflationsrate (max. um 10%).
Bewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre.
* Wurde bei der versicherten Person eine Pflegebedürftigkeit gemäß der Pflegestufe III festgestellt und erhält die versicherte Person von der Pflegekasse zusätzliche Härtefallleistungen gemäß § 36 Abs. 4 oder § 43 Abs. 3 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI), leistet auch der Versicherer als gesonderten Leistungszuschlag zu dem vertraglich vereinbarten Pflegemonatsgeldes in der Pflegestufe III eine erhöhte Leistung (127% der
Leistung in Pflegestufe III)
Pflege-Bahr (gefördert)
WFS 2 (Silber) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung
(Pflege-Bahr)
• nicht vergeben
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Rating aktuell: Pflege-Bahr
Pflege-Bahr (gefördert)
41
WFS 3 (Bronze) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung
(Pflege-Bahr)
• Barmenia (Pflegemonatsgeldversicherung (DFPV): „Deutsche-Förder-Pflege“)
Eintrittsalter 20 Jahre
Eintrittsalter 40 Jahre
Eintrittsalter 60 Jahre
Leistung in Pflegestufe 0
130,43 €
60,00 €
60,00 €
Leistung in Pflegestufe I
391,30 €
180,00 €
180,00 €
Leistung in Pflegestufe II
782,60 €
360,00 €
360,00 €
Leistung in Pflegestufe III
1.304,34 €
600,00 €
600,00 €
Beitragshöhe
15,00 €
15,54 €
37,56 €
• Debeka (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Teil II Tarif EPG mit Tarifbedingungen Stand: 1. Januar 2013 - Pflegemonatsgeldversicherung)
Eintrittsalter 20 Jahre
Eintrittsalter 40 Jahre
Eintrittsalter 60 Jahre
Leistung in Pflegestufe 0
181,82 €
120,00 €
120,00 €
Leistung in Pflegestufe I
318,19 €
210,00 €
210,00 €
Leistung in Pflegestufe II
636,37 €
420,00 €
420,00 €
Leistung in Pflegestufe III
909,10 €
600,00 €
600,00 €
Beitragshöhe
15,00 €
17,52 €
36,60 €
Dynamik: Gelegentliche Anpassung ohne nähere Konkretisierung auf Initiative des Versicherers möglich, höchstens jedoch in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate.
Bewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre.
II. Preis-Leistungsrating
Pflege-Bahr (gefördert)
WFS 1 (Gold) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung
(Pflege-Bahr)
• Central (Allgemeine Versicherungsbedingungen (MB/GEPV 2013, TB/GEPV 2013); Tarif central.pflege
• Envivas (Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung, Teil I Musterbedingungen
(MB/GEPV 2013), Teil II Tarifbedingungen (TB/GEPV 2013): Tarif PflegeAktiv
Bewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre
Pflege-Bahr (gefördert)
WFS 2 (Silber) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung
(Pflege-Bahr)
• nicht vergeben
Pflege-Bahr (gefördert)
WFS 3 (Bronze) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung
(Pflege-Bahr)
• nicht vergeben
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Im Gespräch
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
42
INTERVIEW
„Wir verzeichnen ein fantastisches
Neugeschäft“
„Makler & Pflege“ im Gespräch mit Philipp J. N. Vogel, Vorstand Deutsche Familienversicherung (DFV)
Philipp J. N. Vogel,
Vorstand Deutsche
Familienversicherung (DFV)
Das Haushaltsnetto etlicher Familien
reicht oft nicht für eine den realen Erfordernissen entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die vollständige Schließung einer seriös ermittelten Deckungslücke für den Ruhestand ist nur von einem Teil der Bevölkerung zu leisten. Nun kommt neben
vielem weiteren Versicherungsschutz
noch „oben drauf“ die Absicherung für
den Pflegefall. Sind da nicht eher
ganzheitliche Beratungskonzepte gefragt, anstatt noch ein Produkt in den
Markt zu drücken? Hat Ihr Haus Antworten hierzu?
Die Vorsorgequote von weniger als 3%
dokumentiert, wie dramatisch unterversorgt die Deutschen im Thema
Pflege sind. Dabei sind sich alle Experten einig, dass dieses Risiko dringend abgesichert werden sollte. Um
die Pflege als eine der größten Herausforderungen der Zukunft besser
bewältigen zu können, bemüht sich die
Politik mittlerweile um sinnvolle Maßnahmen. Auch in finanzieller Hinsicht.
Die Versicherungswirtschaft hat daher
nicht einfach nur ein neues Produkt
entwickelt, sie bietet Versicherungslösungen für ein existenzielles Risiko an.
Mit Blick auf das Haushaltsnetto der
Menschen sollten wir uns dabei von
dem vertikalen Beratungsansatz lösen
hin zu einer horizontalen Sichtweise.
Es ist wichtiger, die existenziellen Risiken mit kleineren Umfängen abzudecken und diese dann aufzustocken, als
sich auf einige wenige Risiken mit
hohen Umfängen zu konzentrieren.
Um die adäquate Absicherung aller
relevanten Risiken sicherzustellen
wird es daher – entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Kunden
– mehr denn je auf ganzheitliche Beratung ankommen.
Die Beiträge für eine private Pflegeversicherung steigen mit zunehmendem
Alter rasant. Für den Makler stellt sich
die Frage, wie motiviere ich einen
25-jährigen zum Abschluss eines Pflegevorsorgeproduktes?
Ganz einfach: mit Pflege-Bahr. Jüngere Zielgruppen können mit staatlich
geförderten Pflege-Bahr-Tarifen – was
gleichermaßen auch für ungeförderte
Tarife gilt – mit geringen monatlichen
Beiträgen attraktive Tagegeldhöhen
absichern. Für sie kostet Pflege im
Monat gerade einmal so viel, wie ein
Kinobesuch. Und im Fall von PflegeBahr legt Vater Staat jeden Monat 5
Euro oben drauf – ein Leben lang.
Außerdem können junge Menschen
ihren Eigenanteil an den Pflegekosten
meist noch nicht aus eigenem Vermögen zahlen.
»
„Wir verzeichnen ein fantastisches Neugeschäft,
weil unsere Partner verstanden haben, dass die
Ansprache junger, oft auch
neuer Zielgruppen über
Pflege-Bahr kaum besser
sein könnte.“
«
Schon heute ist aber jeder vierte Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung jünger als 50 Jahre.
Ganz abgesehen von den Prognosen,
dass jede 2. Frau und jeder 3. Mann im
Alter pflegebedürftig werden. Noch nie
gab es einen so guten Türöffner, um
Kunden pro-aktiv anzusprechen. Vor
allem mit Blick auf das enorme Potential dieses Marktsegments.
Unabhängig von der Qualität des einzelnen Maklers, seinen Kunden überhaupt für Vorsorgemaßnahmen zu gewinnen, stellt dieser sich natürlich die
nüchterne Frage: Lohnt sich der nicht
unerhebliche Beratungsaufwand für
diese Produkte? Darum: Wie attraktiv
sind heute die Courtagen im Pflegesegment?
Nach zahlreichen Gesprächen ist unser Eindruck, dass Pflege noch immer
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Im Gespräch
ein Thema ist, mit dem sich die Wenigsten gut auskennen. Und dort wo
man sich nicht gut auskennt, wird es
schnell kompliziert und aufwändig. Das
Kosten-Nutzen-Verhältnis erscheint
dann unattraktiv. Pflegeberatung kann
aber ganz einfach sein. Die Deutsche
Familienversicherung verfügt hier über
zwei entscheidende Vorteile: Das beste Produkt sowie einfache, verständliche Produktkombinationen und Abläufe. Der Beratungsaufwand ist bei
uns daher überschaubar.
»
„Als einziger Anbieter verdoppeln wir auf Wunsch
die Leistung, wenn Demenz und Pflegestufe zusammenfallen.
«
Und die intensive Zusammenarbeit mit
einer großen Zahl von Vertriebspartnern hat uns bestätigt: Pflegeberatung
ist einfach, wenn das Produkt einfach
zu verstehen ist. Außerdem hilft Pflege-Bahr als Türöffner hier in doppelter
Hinsicht: Für den Pflegevertrieb selbst
und mit Blick auf sein Cross-SellingPotential.
Mit welchen Alleinstellungsmerkmalen
kann Ihr Haus aktuell, produkttechnisch betrachtet, aufwarten?
Ganz einfach: mit dem besten Produkt.
Die besondere Leistungsstärke unserer
DFV-DeutschlandPflege wurde von
Morgen & Morgen, PremiumCircle und
FOCUS-MONEY 2012 daher eindrucksvoll mit Höchstwerten bestätigt.
So bieten wir bei Demenz zum Beispiel
besonders umfassende Leistungen an.
Ein wichtiger Baustein, denn mit rund
300.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist
diese betreuungsintensive Erkrankung
in Deutschland auf dem Vormarsch.
Produkte ohne adäquate Antwort hierauf sind in unseren Augen keine guten
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Produkte. In der so genannten Pflegestufe 0 leisten wir daher bereits bei
Erfüllung von zwei Kriterien gemäß §
45a SGB XI. Psychische Erkrankungen,
wie die Volkskrankheit Burnout, haben
wir eingeschlossen. Und als einziger
Anbieter verdoppeln wir auf Wunsch die
Leistung, wenn Demenz und Pflegestufe zusammenfallen. Außerdem bieten
nur wir eine umfassende Beitragsbefreiung bereits ab Pflegestufe 0: bei
Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit
und natürlich im Pflegefall. In einer
globaler werdenden Welt ist unbedingte
weltweite Leistung außerdem ein wichtiges Thema. Bei uns eine Selbstverständlichkeit, für die keine zusätzliche
Vereinbarung nötig ist.
Kein Gespräch auf diesem Feld ohne
Pflege-Bahr. Einig sind sich alle Marktteilnehmer darin, dass die Verabschiedung von Pflege-Bahr in der öffentlichen Wahrnehmung einen Schub ausgelöst hat und damit auch eine Sensibilisierung im Vertrieb. Aber, Hand
aufs Herz, setzt sich der Vertrieb für
den Absatz des reinen Pflege-Bahr
überhaupt nachhaltig in Bewegung?
Sie sehen es ja vor Ort. Wie läuft es in
der Praxis?
Auch wenn der Gesetzgeber PflegeBahr provisionsseitig stark begrenzt
hat, erzeugt die staatliche Förderung
Nachfrage und vereinfacht den Verkauf. Ziel der Politik ist es, die Pflegekosten mit Pflege-Bahr perspektivisch
senken. Das besondere Potential liegt
daher bei den jungen Zielgruppen,
denn gerade sie können mit PflegeBahr attraktive Tagegeldhöhen absichern. Damit ist Pflege-Bahr „die“
Steilvorlage schlechthin zur Neukundenakquise oder dem langfristigen
Ausbau bereits bestehender Bestände.
Wir verzeichnen ein fantastisches
Neugeschäft, weil unsere Partner verstanden haben, dass die Ansprache
junger, oft auch neuer Zielgruppen
43
über Pflege-Bahr kaum besser sein
könnte. Insofern ist mein Rat: ja, unbedingt in Bewegung setzen!
Ganz ohne Qualifizierungsmaßnahmen und generellen Support geht
heute kein Produkt mehr auf die Reise.
Wie unterstützen Sie Ihre Vertriebspartner betreffs der Pflege-Thematik?
Grundlage unseres Vertriebserfolgs
im Bereich Pflege ist natürlich auch
der umfassende Support unserer Vertriebspartner. Gerade bei mehrdimensionalen Produkten wie der Pflege ist
dieser wichtig. Heißt konkret: mit Hilfe
unserer Serviceleistungen können
Makler schnell, unkompliziert und haftungssicher beraten. Probieren Sie es
einfach aus – Sie sind herzlich eingeladen.
Noch eine Frage zu den generellen
Kalkulationsrisiken bei geförderten Policen. Mangels Gesundheitsprüfung
sind hier die Risiken für die spätere
Beitragsentwicklung durchaus überproportional. Dennoch haben Sie sich
mit einem, zudem exzellent geratenen,
Produkt in den Ring begeben. Rechnet
die DFV anders als andere?
Auch unter Risiko-Gesichtspunkten ist
die Deutsche Familienversicherung
einzigartig positioniert. Dabei rechnen
wir natürlich nicht anders als andere.
Vielmehr ist das Risiko der Negativselektion in erster Linie für kleinere Bestände erheblich. Unsere bisherigen
Erfahrungen und die darauf aufbauenden, prognostizierten Erwartungen
sprechen dafür, dass wir in puncto Bestandsgröße eine führende Position
einnehmen werden. Weil unsere Produkte so einfach zu verstehen sind,
verzeichnen wir zum Beispiel große
Erfolge über Mailing-Aktionen. Unter
Risiko-Gesichtspunkten ein optimaler
Vertriebskanal, da hierdurch ein ausgeglichenes Gesamtprofil erreicht wird.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Tarif-Vorstellung
44
Tarif-Vorstellung
Ergänzend zum Interview auf Seite 42-43 finden Sie hier eine aktuelle Tarifvorstellung
der Deutschen Familienversicherung (DFV)
Tarif
DFV-DeutschlandPflege (Tarif PZV)
Leistungen
Mit Blick auf individuelle Bedürfnisse und Lebensplanungen kann je nach Leistungshöhe und abgesicherten Pflegestufen zwischen den standardisierten Tarifen „Basis“,
„Komfort“ und „Premium“ gewählt werden. In der Tarif-Variante „Flex“ kann die Leistungshöhe in jeder einzelnen Pflegestufe und die Höhe der Sofortleistung variabel
bestimmt werden. Nur bei der DFV-DeutschlandPflege ist es möglich, das Demenzrisiko bei Pflegebedürftigkeit in den einzelnen Pflegestufen separat zu versichern und
das Pflegetagegeld auf Wunsch zu verdoppeln.
Eine Absicherung ist in jeder einzelnen Pflegestufe ab einem Pflegetagegeld von 150 €
bis maximal 6.000 € pro Monat möglich.
Pflegestufe III
Pflegestufe II
Pflegestufe I
ambulante
Pflege
3.000 €
2.250 €
1.500 €
stationäre
Pflege
3.000 €
3.000 €
3.000 €
Demenz
3.000 €
2.250 €
1.500 €
maximale
Absicherung
6.000 €
5.250 €
4.500 €
Der Leistungsumfang kann darüber hinaus mit umfangreichen Assistance-Paketen
ergänzt werden.
Eintrittsalter
1-75 Jahre
Leistungen bei Pflegestufe 0 / Demenz ohne Pflegestufe
Leistungen in der Pflegestufe 0 werden bis zu 900 € pro Monat gezahlt. Geleistet wird
bereits bei einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz (2 Kriterien) und
sowohl bei Demenz als auch bei einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung.
Sofortleistungen
Sofortleistungen werden unmittelbar bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit einmalig bis zu
10.000 € gezahlt.
Versicherungsdynamik
Vor Eintritt des Pflegefalls werden die Leistungen alle drei Jahre um 5% erhöht.
Leistungsdynamik
Nach Eintritt des Pflegefalls werden die Leistungen auf Wunsch alle drei Jahre um 10%
erhöht ohne Altersgrenze.
Nachversicherungsgarantie
Der Tarif umfasst eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung bei
Scheidung oder Tod des Partners: Die Versicherungsleistungen können bis zum 50.
Lebensjahr innerhalb der ersten 5 Versicherungsjahre oder bei Eintritt persönlicher
Ereignisse bis zu 30% ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Beitragsfreiheit
Der Kunde profitiert von einer einzigartigen Beitragsbefreiung bereits ab Pflegestufe 0:
im Pflegefall, bei Arbeitslosigkeit und bei Arbeitsunfähigkeit.
Wartezeit/Karenzzeit
Keine.
Mindestvertragsdauer
Keine Mindestvertragsdauer. Der Vertrag kann bei Leistungsfreiheit täglich gekündigt
werden.
Leistungen im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt ohne erforderliche Zusatzvereinbarung unbedingt weltweit. Unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort des Kunden werden die Leistungen
auf ein deutsches Bankkonto gezahlt.
Gutachten
Die Versicherung folgt uneingeschränkt dem Gutachterverfahren der Pflegepflichtversicherung.
Bewertungen
– Morgen & Morgen: Bestes Produkt im Test (April 2012)
– PremiumCircle: Bestes Produkt im Test (April 2012)
– FOCUS Money: Bestes Pflegetagegeld für 40-, 50-, 60-jährige Frauen (August 2012)
– FOCUS Money: TOP Pflegetagegeld für 40-, 50-, 60-jährige Männer (August 2012)
– Witte Financial Services: Gold im Bedingungsrating Pflegetagegelder (Oktober 2012)
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Tarif-Vorstellung
45
Ihre Zeitschrift
zum Thema
PflEgE & VorsorgE
Die DFV-FörderPflege – ein staatlich geförderter Pflege-Bahr-Tarif
mit besonderen Leistungsmerkmalen
• Zusatzleistungen bei Pflegestufe III, wenn gleichzeitig ein sogenannter
Härtefall festgestellt wurde und
• weltweiter Geltungsbereich.
PFLEGE
Ausgabe 2-2013 I 4,90 Eur0
PFLEGE
• Wegfall der vom Gesetzgeber vorgegebenen 5-jährigen Wartezeit,
wenn der Versicherte durch einen Unfall pflegebedürftig wird,
OPtimaL vOrsOrGEn Für ELtErn & FamiLiE
Besserstellung
fürDemenzkranke
RatgebeR
GELD
2013 mehr
DFV-FörderPflege und DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung –
eine sinnvolle Kombination
Durch die Kombination von DFV-FörderPflege und DFV-DeutschlandPflege
Ergänzungsdeckung erhält der Kunde beides: die staatliche Förderung und besonders leistungsstarke Tarifbausteine einer der besten Pflegezusatzversicherungen.
Grenzen gesetzlicher Tarife können so ausgeglichen und die Versorgungslücke
geschlossen werden. Vorteile der Tarifkombination sind zum Beispiel:
• vollständiger Wegfall der Wartezeit,
• umfassende Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit
und bei Eintritt des Pflegefalls,
• Pflegestufen 0 und I werden besonders berücksichtigt,
ovielGeldbekommen
S
Sieausdergesetzlichen
Pflegeversicherung
Dasbieten
Pflege-Dienste
Private
VorsorgeMaßnahmen
Pflege-Kosten
Rechenbeispiele
Wohnheime
imVergleich
DEmEnz
Die neuen
Fakten
• bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit erhöht sich das im Rahmen
der DFV-FörderPflege vereinbarte Pflegegeld einmalig um 15%,
sofern das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde und
• optionale Leistungsdynamik und Verdopplung des Pflegegeldes im
Demenzfall für die Ergänzungsdeckung.
Das neue Tarifmodell dieser Produktkombination ermöglicht effizienten
Pflege-Vertrieb. Vorteil für den Kunden: entsprechend seinen finanziellen
Vorstellungen kann zwischen Kombinationsangeboten von zum Beispiel
15, 20 oder 25 Euro gewählt werden.
Ein Leistungsbeispiel für das Eintrittsalter 30 Jahre.
(ohne Leistungsdynamik und Verdopplung Demenz)
Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG.
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Optimal vorsorgen für
Eltern und Familie
• Pflegestufen
• Pflegedienste
• Pflegekosten
• Pflegeheime
• Pflegeversicherung
• Demenz & Alzheimer
Erhältlich im
Zeitschriftenhandel
oder unter
www.promakler.de
Rating aktuell: Pflegetagegeld
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
46
Analysiert wurden Pflegetagegeld- und Pflegegeldtarife, die ergänzend zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung abschließbar sind.
Rating: Pflegetagegeld- und
Pflegegeldversicherungen
Stand: 08.03.2013
Anbieter im Test: 26
Tarife und Tarifkombinationen im Test: 282
Kategorien: WFS 1 (Gold), WFS 2 (Silber), WFS 3 (Bronze), empfehlenswert
Standards im Wandel
Bei den Pflegetagegeldversicherern
sind grundlegende Trends zu beobachten. Zum einen nimmt die Zahl der
Anbieter zu, die Leistungen auch bei
Demenz vorsehen. Dazu gehören derzeit etwa Axa (Flex), DFV Deutsche
Familienversicherung (Premium),
Domcura (Pflege Basis, Pflege Basis
Plus, Pflege Premium, Pflege Premium Plus, Pflege Flex, Pflege Demenz),
maxPool (Pflege Basis, Pflege Basis
Plus, Pflege Premium, Pflege Premium Plus, Pflege Flex, Pflege Demenz),
Nürnberger (PTF1, PTF2, PTF3), R+V
(PK), SDK (PS0A, PS0S) oder SIGNAL IDUNA (PflegeTOP). Damit folgen die benannten Anbieter dem seit
mehreren Jahren bestehenden Trend,
den die Pflegerentenversicherer vorgezeichnet haben. Zu beachten bleibt
aber, dass besagter Versicherungsschutz oft sehr eingeschränkt ist.
Als zweiter Trend sind Tarife zu beobachten, bei denen die Leistung in jeder Pflegestufe flexibel vom Antragssteller gewählt werden kann, also bei
Bedarf bereits in der Pflegestufe I zu
100% erfolgt. Bekannte Beispiele hierfür sind Axa (Flex), Continentale (PTK),
DFV Deutsche Familienversicherung
(Pflege Premium), vigo Krankenversicherung (PZ), Inter (PTN), Münchener
Verein (Deutsche Privat Pflege) und
Nürnberger (PTF1, PTF2, PTF3).
Immer mehr Versicherer sehen auch
des Weiteren eine Beitragsbefreiung
bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe
I, II oder III sowie Einmalzahlungen bei
erstmaligem Eintritt des Pflegefalls vor.
Als bislang – soweit bekannt – einzige
Anbieter wird von der Domcura und
von maxPool eine Beitragsrückgewähr
bei Tod im Rahmen der Pflegerentenversicherung angeboten.
Ratingsystematik
Für die Kategorie Pflegetagegeldversicherung werden drei Kategorien unterschieden: empfehlenswert, Bronze,
Silber und Gold. Voraussetzung für
das Erreichen einer dieser Kategorien
ist, dass die jeweiligen Mindestkriterien
in allen Punkten erfüllt werden.
Für die Bewertung mit empfehlenswert gelten folgende Mindestanforderungen:
• Einstufung des Pflegefalls analog
zur soziale Pflege- oder privaten
Pflegepflichtversicherung
• Ungekürzte Leistung auch bei Laienpflege
• Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege in Pflegestufe I mindestens 500 Euro monatlich (unabhängig davon, ob es sich um eine
unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt)
gewissenhaft
im Detail
transparent
unabhängig
• Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege in Pflegestufe II mindestens 1.000 Euro monatlich (unabhängig davon, ob es sich um eine
unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt)
• Leistung bei ambulanter und vollstationärer Pflege in Pflegestufe III mindestens 1.500 Euro monatlich (unabhängig davon, ob es sich um eine
unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt)
• Dynamisierung des Pflegetagegeldes bzw. des Pflegegelde vor und
auch noch nach Eintritt des Leistungsfalles bereits ab Pflegestufe I
möglich (mindestens bis auf 150 Euro pro Tag in der Pflegestufe III)
• Beitragsbefreiung bei bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe III
• Versicherungsschutz auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
mindestens in den Staaten der Europäischen Union, den Staaten des
Europäischen Wirtschaftsraums und
der Schweiz
• Versicherungsschutz bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ohne
Wartezeit
• Verzicht des Versicherers auf sein
ordentlichen Kündigungsrecht
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Rating aktuell: Pflegetagegeld
Für die Bewertung mit Bronze gilt zusätzlich folgende Mindestanforderung:
47
Ergänzende Voraussetzungen für die
Höchstbewertung mit Gold sind wie
folgt beschrieben:
Jeder Tarif, der nach diesen Kriterien
mit Bronze, Silber oder Gold bewertet
werden kann, kann als „empfehlenswert“ angesehen werden, wobei dennoch stets der individuelle Kundenbedarf zu prüfen ist. Schließlich ist nie
auszuschließen, dass im Zweifel ein
anderer Anbieter, der die beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt,
für den konkreten Kunden interessanter sein kann oder ein Kunde vielleicht auch bestimmte Risiken zu
Gunsten einer geringeren Prämie billigend in Kauf nehmen möchte. Bitte
beachten Sie, dass auch ein positiv
bewerteter Tarif in einzelnen Punkten
für Ihre Kunden relevante Einschränkungen beinhalten kann, weshalb eine
ausführliche Tariflektüre dringend angeraten wird.
• Bei professioneller Pflege zu Hause
mindestens 500 Euro monatlich
(Pflegestufe I), 1.000 Euro monatlich
(Pflegestufe II), 1.900 Euro monatlich (Pflegestufe III) [unabhängig davon, ob es sich um eine unfall- oder
krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt]
• Bei vollstationärer Pflege in einem
Pflegeheim mindestens 1.300 Euro
monatlich (Pflegestufe I), 1.500 Euro
monatlich (Pflegestufe II) bzw. 1.700
Euro monatlich (Pflegestufe III) [unabhängig davon, ob es sich um eine
unfall- oder krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit handelt]
• Beitragsbefreiung bei bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe I
• Genereller Verzicht auf eine Wartezeit für den Versicherungsschutz
wegen Pflegebedürftigkeit
• Versicherungsschutz auch bei nicht
nur vorübergehendem Verzug während der Vertragsdauer ins Ausland
(Versicherungsschutz mindestens in
den Staaten der Europäischen Union, den Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums und der Schweiz)
1
Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich sinnvoll wäre
eine möglichst hohe Leistung bei Demenz in der
Pflegestufe 0. Derzeit wird jedoch nur von wenigen Versicherern überhaupt eine solche Leistung
angeboten. Bei stationärer Pflege von Demenzkranken können in der Praxis durchaus Restkosten von über 2.000 Euro anfallen. In diesem Fall
würde eine Absicherung in Höhe von 200 bis 400
Euro zwangsweise nur einen Tropfen auf den
heißen Stein bedeuten. Da derzeit (Stand
03.2013) nur wenige Versicherer (z.B. die DFV
Deutsche Familienversicherung AG, die Domcura sowie maxPool mit der DFV als Risikoträger)
eine Absicherung in der benannten Höhe vorsehen, wurde bislang noch auf eine solche als
Mindestanforderung verzichtet.
• Leistungen bei Demenz mindestens
mittleren Grades in der Pflegestufe
0 in Höhe von mindestens 200 Euro
monatlich1
Um eine Bewertung mit Silber zu erzielen, muss ergänzend folgendes Leistungsmerkmal erfüllt sein:
• Leistungen bei Demenz mindestens
mittleren Grades in der Pflegestufe
0 in Höhe von mindestens 400 Euro
monatlich
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
DI E OPTIMALE
A N L A G ESTRATEGIE
Nahezu täglich werden
wir dazu aufgefordert,
stärker Privatvermögen zu
bilden – von Politikern,
den Medien oder unserem
Finanzberater. Aber wie
funktionieren die Finanzmärkte eigentlich? Wissen
wir, was wir tun, wenn
wir eine Aktie kaufen
oder eine Versicherung
abschließen? Und: Tun wir
das Richtige?
2007 · 228 Seiten · Gebunden
€[D] 24,90/€[A] 25,60/sFr 44,00 (UVP)
ISBN 978-3-593-38247-0
Sie finden unser
Gesamtprogramm auf
www.campus.de
Rating aktuell: Pflegetagegeld
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
48
Bedingungsrating Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung
Vorbemerkung: Dargestellt werden hier nur noch Unisextarife. Selbstverständlich erfüllen alle mit „Gold“ bewerteten
Tarife auch die Kriterien für Bronze oder Silber. Das ist auch der Grund, weshalb manche Tarife mehr als einmal
Erwähnung finden.
WFS 1 (Gold) für die Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung
Deutsche Familienversicherung
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG
in der Fassung PZV-UNISEX 01-12 Stand: Januar 2012: Premium (Unisex))
Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in
Pflegestufe I ambulant bzw. 1.350 Euro stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. 1.500 Euro stationär sowie 2.250 Euro
in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal 900 Euro monatliches Pflegegeld. Bei gleichzeitigem Vorliegen von Demenz in
einer der anderen Pflegestufen wird die vereinbarte Leistung verdoppelt
Maximal versicherbares Pflegegeld: in Pflegestufe I bis 1.500 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär,
in Pflegestufe II bis 2.250 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe III bis 3.000 Euro monatlich
ambulant und stationär
Achtung: aufgrund der für die Goldbewertung geforderten Versicherungssumme ist eine Beantragung nur telefonisch beim
Versicherer, nicht jedoch online möglich!
Beitragsbeispiele bezogen auf die beschriebenen Mindestanforderungen für Gold:
Eintrittsalter 0 Jahre:
kein Angebot möglich
Eintrittsalter 10 Jahre: 10,44 Euro monatlich
Eintrittsalter 20 Jahre: 15,79 Euro monatlich
Eintrittsalter 30 Jahre: 29,42 Euro monatlich
Eintrittsalter 40 Jahre: 50,92 Euro monatlich
Eintrittsalter 50 Jahre: 86,42 Euro monatlich
Eintrittsalter 60 Jahre: 147,85 Euro monatlich
Eintrittsalter 70 Jahre: 274,59 Euro monatlich
Domcura
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV
Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die
Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung
PZV-A 10-11 S tand: Oktober 2011)
Folgende Tarifvarianten:
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege (Unisex) - Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege sowie
Assistance-Paket Schutzengelgarantie (Unisex) – Flex
Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 500 Euro in
Pflegestufe I ambulant bzw. 1.300 Euro stationär, 1.000 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. 1.500 Euro stationär sowie 2.250 Euro
in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal 900 Euro monatliches Pflegegeld. Bei gleichzeitigem Vorliegen von Demenz in
einer der anderen Pflegestufen wird die vereinbarte Leistung verdoppelt
Maximal versicherbares Pflegegeld: in Pflegestufe I bis 1.500 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in
Pflegestufe II bis 2.250 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe III bis 3.000 Euro monatlich
ambulant und stationär
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
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49
Domcura
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG
in der Fassung PZV-UNISEX 01-12, Stand: Januar 2012: DOMCURA Pflege ASS, Versicherungsbedingungen für die DFV DeutschlandAssistance der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-AA
10-11, Stand: Oktober 2011: DOMCURA Pflege ASS (Unisex): Flex)
Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in
Pflegestufe I ambulant bzw. 1.300 Euro stationär, 1.000 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. 1.500 Euro stationär sowie 2.250 Euro
in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal 900 Euro monatliches Pflegegeld.
Maximal versicherbares Pflegegeld: in Pflegestufe I bis 1.500 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in
Pflegestufe II bis 2.250 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe III bis 3.000 Euro monatlich
ambulant und stationär
maxPool
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche
Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 1011 Stand: Oktober 2011)
Folgende Tarifvarianten:
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex
Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in
Pflegestufe I ambulant bzw. 1.300 Euro stationär, 1.000 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. 1.500 Euro stationär sowie 2.250 Euro
in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal 900 Euro monatliches Pflegegeld. Bei gleichzeitigem Vorliegen von Demenz in
einer der anderen Pflegestufen wird die vereinbarte Leistung verdoppelt
Maximal versicherbares Pflegegeld: in Pflegestufe I bis 1.500 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in
Pflegestufe II bis 2.250 Euro monatlich ambulant bzw. 3.000 Euro monatlich stationär, in Pflegestufe III bis 3.000 Euro monatlich
ambulant und stationär
SDK
• (PS0A, PS0S, PS1A, PS1S, PS2A, PS2S, PS3A, PS3S, PSU; Stand 01.03.2013) mit einem monatlichen Pflegegeld von min. 390
Euro für die Tarifstufe PS0A und PS0S, min. 510 Euro monatlich für die Tarifstufe PS1A bzw. 1.320 Euro monatlich für die Tarifstufe
PS1S, min. 1.020 Euro monatlich für die Tarifstufe PS2A bzw. 1.500 Euro monatlich für die Tarifstufe PS2S sowie min. 1.920 Euro
monatlich für die Tarifstufen PS3A bzw. PS3S
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal analog Pflegegeld in der Pflegestufe I, jedoch mindestens 100 Euro und höchstens
500 Euro monatlich
Maximal versicherbares Pflegegeld: 3.000 Euro monatlich (PS1 bis PS3) bzw. 500 Euro monatlich (PS 0); ab dem Eintrittsalter 61
Jahre liegt das maximal versicherbare Pflegegeld bei 2.400 Euro monatlich für die die Pflegestufen 1 bis 3, ab 66 Jahren bei 1.800
Euro. Damit sind die Anforderungen an das Rating nur bis höchstens zur Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt.
SDK
• (PS0A, PS0S, PS1A, PS1S, PS2A, PS2S, PS3A, PS3S; Stand 01.03.2013) mit einem monatlichen Pflegegeld von min. 390 Euro für
die Tarifstufe PS0A und PS0S, min. 510 Euro monatlich für die Tarifstufe PS1A bzw. 1.320 Euro monatlich für die Tarifstufe PS1S,
min. 1.020 Euro monatlich für die Tarifstufe PS2A bzw. 1.500 Euro monatlich für die Tarifstufe PS2S sowie min. 1.920 Euro monatlich
für die Tarifstufen PS3A bzw. PS3S
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal analog Pflegegeld in der Pflegestufe I, jedoch mindestens 100 Euro und höchstens
500 Euro monatlich
Maximal versicherbares Pflegegeld: 3.000 Euro monatlich (PS1 bis PS3) bzw. 500 Euro monatlich (PS 0); ab dem Eintrittsalter 61
Jahre liegt das maximal versicherbare Pflegegeld bei 2.400 Euro monatlich für die die Pflegestufen 1 bis 3, ab 66 Jahren bei 1.800
Euro. Damit sind die Anforderungen an das Rating nur bis höchstens zur Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt.
Beitragsbeispiele bezogen auf die beschriebenen Mindestanforderungen für Gold:
Eintrittsalter 0 Jahre:
4,61 Euro monatlich *
Eintrittsalter 10 Jahre:
4,61 Euro monatlich *
Eintrittsalter 20 Jahre: 29,89 Euro monatlich
Eintrittsalter 30 Jahre: 39,98 Euro monatlich
Eintrittsalter 40 Jahre: 56,06 Euro monatlich
Eintrittsalter 50 Jahre: 83,38 Euro monatlich
* Abschluss nur im Rahmen der Kindernachversicherung, zusammen mit
Eintrittsalter 60 Jahre 136,20 Euro monatlich
mindestens einem Elternteil oder mit einem ergänzenden Zahnzusatz- bzw.
stationären Tarif möglich.
Eintrittsalter 70 Jahre: kein Angebot möglich
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WFS 2 (Silber) für die Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung
Deutsche Familienversicherung
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG
in der Fassung PZV-UNISEX 01-12 Stand: Januar 2012: Premium (Unisex)) mit einem monatlichen Pflegegeld von min. 450 Euro
bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär
sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe
Achtung: aufgrund der für die Silberbewertung geforderten Versicherungssumme ist eine Beantragung nur telefonisch beim Versicherer,
nicht jedoch online möglich!
Beitragsbeispiele bezogen auf die beschriebenen Mindestanforderungen für Silber:
Eintrittsalter 0 Jahre:
kein Angebot möglich
Eintrittsalter 10 Jahre:
8,50 Euro monatlich
Eintrittsalter 20 Jahre: 12,71 Euro monatlich
Eintrittsalter 30 Jahre: 23,66 Euro monatlich
Eintrittsalter 40 Jahre: 40,89 Euro monatlich
Eintrittsalter 50 Jahre: 69,44 Euro monatlich
Eintrittsalter 60 Jahre 118,66 Euro monatlich
Eintrittsalter 70 Jahre: 220,10 Euro monatlich
Domcura
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche
Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 1011 Stand: Oktober 2011)
Folgende Tarifvarianten:
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex)
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege (Unisex) – Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege sowie Assistance-Paket
Schutzengelgarantie (Unisex) – Flex
Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro
in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III
ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“
Domcura
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG
in der Fassung PZV-UNISEX 01-12, Stand: Januar 2012: DOMCURA Pflege ASS, Versicherungsbedingungen für die DFV DeutschlandAssistance der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-AA
10-11, Stand: Oktober 2011: DOMCURA Pflege ASS (Unisex): Flex)
Voraussetzungen für die Bewertung mit Gold: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro
in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III
ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“
Hallesche
• (OLGA Extra, Stand 01.2013) mit einem Tagessatz von min. 60 Euro
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: 20% des Pflegetagegeldes in der Pflegestufe III (max. 720 Euro monatlich)
Maximal versicherbarer Tagessatz: 120 Euro
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maxPool
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/BISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche
Familienversicherung AG in der Fassung PZV-BISEX (BRG) 01-12 Stand, Versicherungsbedingungen für die DFV DeutschlandAssistance der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-AA 10-11
Stand: Oktober 2011)
Folgende Tarifvarianten:
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Bisex) – Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Bisex) – Flex
Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in
Pflegestufe I, 1.050 Euro in Pflegestufe II sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“
maxPool
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche
Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 10-11
Stand: Oktober 2011)
Folgende Tarifvarianten:
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex)
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex
Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegegeld von min. 450 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro
in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III
ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“
Münchener Verein
• (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung
07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 421 B, 422, 423, 430 sowie Einmalleistung nach Tarif 434, Stand 09.2012)
Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegetagegeld von min. 15 Euro pro Tag bei Demenz in Pflegestufe 0,
20 Euro pro Tag in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 35 Euro pro Tag in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 50 Euro pro
Tag in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal in Höhe von 40 Euro pro Tag
Maximal versicherbarer Tagessatz: 40 Euro (Pflegestufe 0), 80 Euro (Pflegestufe I), 120 Euro (Pflegestufe II) bzw. 150 Euro
(Pflegestufe III)
Münchener Verein
• (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung
07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 423, 430, 430 B sowie Einmalleistung nach Tarif 434, Stand 09.2012)
Voraussetzungen für die Bewertung mit Silber: monatliches Pflegetagegeld von min. 15 Euro pro Tag bei Demenz in Pflegestufe 0,
20 Euro pro Tag in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 35 Euro pro Tag in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 50 Euro pro
Tag in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal in Höhe von 40 Euro pro Tag
Maximal versicherbarer Tagessatz: 40 Euro (Pflegestufe 0), 80 Euro (Pflegestufe I), 120 Euro (Pflegestufe II) bzw. 150 Euro
(Pflegestufe III)
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WFS 3 (Bronze) für die Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung
Deutsche Familienversicherung
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG
in der Fassung PZV-UNISEX 01-12 Stand: Januar 2012: Premium (Unisex)) mit einem monatlichen Pflegegeld von min. 450 Euro bei
Demenz in Pflegestufe 0, 500 Euro in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.000 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär
sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe bei „Gold“
Achtung: aufgrund der geforderten Versicherungssumme für die Bronzebewertung ist eine Beantragung nur telefonisch beim
Versicherer, nicht jedoch online möglich!
Domcura
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche
Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 10-11
Stand: Oktober 2011)
Folgende Tarifvarianten:
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex)
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege (Unisex) – Flex
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr und Domcura Assistance Paket Pflege sowie Assistance-Paket
Schutzengelgarantie (Unisex) – Flex
Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegegeld von min. 300 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro
in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III
ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“
Domcura
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX der DFV Deutsche Familienversicherung AG
in der Fassung PZV-UNISEX 01-12, Stand: Januar 2012: DOMCURA Pflege ASS, Versicherungsbedingungen für die DFV DeutschlandAssistance der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-AA
10-11, Stand: Oktober 2011: DOMCURA Pflege ASS (Unisex): Flex)
Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegegeld von min. 300 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro in
Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“
maxPool
• (Versicherungsbedingungen für die Private Pflege-Zusatzversicherung (PZV)/UNISEX – mit Beitragsrückgewähr der DFV Deutsche
Familienversicherung AG in der Fassung PZV-UNISEX (BRG) 01-12 Stand: Januar 2012; Besondere Bedingungen für die Assistanceleistungen der Privaten Pflege-Zusatzversicherung (PZV) der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung PZV-A 10-11
Stand: Oktober 2011)
Folgende Tarifvarianten:
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance ohne Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex)
o Pflege Flex inkl. Deutschland Assistance mit Beitragsrückgewähr (Unisex) - Flex
Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegegeld von min. 300 Euro bei Demenz in Pflegestufe 0, 600 Euro
in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 1.050 Euro in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 1.500 Euro in Pflegestufe III
ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Gold“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe „Gold“
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Rating aktuell: Pflegetagegeld
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Münchener Verein
• (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung
07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 421 B, 422, 423, 430 sowie Einmalleistung nach Tarif 434, Stand 09.2012)
Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegetagegeld von min. 15 Euro pro Tag bei Demenz in Pflegestufe 0,
20 Euro pro Tag in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 35 Euro pro Tag in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 50 Euro pro
Tag in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Silber“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe bei „Silber“
Münchener Verein
• Münchener Verein (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand
09.2012; Satzung 07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 423, 430, 430 B sowie Einmalleistung nach Tarif 434, Stand
09.2012)
Voraussetzungen für die Bewertung mit Bronze: monatliches Pflegetagegeld von min. 15 Euro pro Tag bei Demenz in Pflegestufe 0,
20 Euro pro Tag in Pflegestufe I ambulant bzw. stationär, 35 Euro pro Tag in Pflegestufe II ambulant bzw. stationär sowie 50 Euro pro
Tag in Pflegestufe III ambulant bzw. stationär
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: siehe bei „Silber“
Maximal versicherbares Pflegegeld: siehe bei „Silber“
Signal Iduna
• (PflegeTOP, Fassung 01.2013) mit einem Tagessatz von min. 60 Euro
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: Die Leistung bei Demenz beträgt 10% des versicherten Tagessatzes
Maximal versicherbarer Tagessatz: 110 Euro
Beitragsbeispiele bezogen auf die beschriebenen Mindestanforderungen:
Eintrittsalter 0 Jahre:
5,87 Euro monatlich
Eintrittsalter 10 Jahre:
5,87 Euro monatlich
Eintrittsalter 20 Jahre: 15,45 Euro monatlich
Eintrittsalter 30 Jahre: 24,33 Euro monatlich
Eintrittsalter 40 Jahre: 39,11 Euro monatlich
Eintrittsalter 50 Jahre: 62,92 Euro monatlich
Eintrittsalter 60 Jahre 104,49 Euro monatlich
Eintrittsalter 70 Jahre: 189,11 Euro monatlich
Weitere empfehlenswerte Tarife für die Pflegetagegeld- und Pflegegeldversicherung
Hallesche
• (OLGA Plus, Stand 01.2013) mit einem Tagessatz von min. 60 Euro
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: 20% des Pflegetageldes in der Pflegestufe III (max. 720 Euro monatlich)
Maximal versicherbarer Tagessatz: 120 Euro
• Münchener Verein
(Allgemeine Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (AB/PV 2012), Stand 09.2012; Satzung
07.2004; Tarif SELECT CARE Pflege - Tarifstufen 421, 422, 423, 427, 428 und 435 in Verbindung mit Tarifstufe 421 B, Stand 09.2012)
Leistung bei Demenz in der Pflegestufe 0: maximal in Höhe von 40 Euro pro Tag
Maximal versicherbarer Tagessatz: 40 Euro (Pflegestufe 0), 80 Euro (Pflegestufe I), 120 Euro (Pflegestufe II) bzw. 150 Euro (Pflegestufe III)
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Kunden-Service
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54
Unterhaltspflicht der Kinder
Wenn Ihre Einkommens- und Vermögenslage es ermöglicht,
so können Sie verpflichtet werden, mit Ihren privaten Mitteln
die Pflege Ihrer Eltern zu unterstützen.
Hierzu sollten Sie folgende Informationen kennen:
• Welche Angehörigen sind zur Unterstützung verpflichtet?
• Die Vermögenswerte des Pflegebedürftigen
• Ab welcher Einkommenshöhe kann man Sie zu
Unterhaltszahlungen verpflichten?
• Ausnahmen von der Unterhaltspflicht
Welche Angehörigen sind zur
Unterstützung verpflichtet?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
finden Sie in den Paragraphen §§ 1601
ff. die Bedingungen, unter denen Angehörige zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können. Wir zitieren:
„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ Kinder sind mit ihren Eltern und
Großeltern direkt verwandt.Die Unterhalts-Verpflichtung gilt auf dieser Ebene in beide Richtungen. Die Seitenlinie
Geschwister, Verschwägerte und noch
weiter entfernte Verwandte müssen
nicht für einander aufkommen. Wenn
mehrere Kinder vorhanden sind, richtet
sich deren Anteil an den Unterhaltszahlungen nach deren individueller
Leistungsfähigkeit. Sich zu drücken,
hat kaum Erfolg. Der Pflegebedürftige
muss nämlich seine unterhaltspflichtigen Angehörigen bekannt geben. Wird
eine Beteiligung z.B. an den Heimkosten notwendig, dann informiert das
Sozialamt die Angehörigen mittels der
„Rechtswahrungsanzeige“, dass sie
nun prinzipiell zur Beteiligung am Unterhalt verpflichtet sind. Jetzt müssen
Sie Ihre Leistungsfähigkeit/Nicht-Leistungsfähigkeit durch Offenlegung Ih-
rer finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Sozialamt nachweisen. Das
Sozialamt ermittelt danach auf der
Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihrer sonstiger Belastungen
(Selbstbehalt) den zu zahlenden Betrag. Sollte sich eine Zahlungspflicht
für Sie ergeben, dann setzt diese rückwirkend mit dem Datum der Zustellung
der Rechtswahrungsanzeige ein.
Die Vermögenswerte
des Pflegebedürftigen
Eine Alten- und Pflegeheimunterbringung kostet heute im Durchschnitt zumindest 3000 Euro monatlich. Darüber
hinaus sind keine Grenzen gesetzt.
Darum ist es so wertvoll, sich bereits
schon lange vor dem möglichen Pflegefall ein Bild von den Heimen in der
eigenen Region zu machen! Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt
beim Heimaufenthalt nur die reine
Pflege ab. Unterkunft und Verpflegung
müssen anderweitig finanziert werden.
Reichen die finanziell verfügbaren Mittel des Pflegebedürftigen nicht aus, so
informiert das Heim das Sozialamt.
Dieses zahlt den Restbetrag als Hilfe
zur Pflege. Vorher wird geprüft, ob der
A Der Eltern-Unterhalt ist im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB),
Paragraf 1601 geregelt.
A Elternunterhalt muss nur dann
gezahlt werden, wenn die Eltern
bedürftig sind.
A Das Sozialamt wird aktiv, wenn
bei einem Pflegebedürftigen die
Rente nicht ausreicht. Dieses
Geld wird jedoch von den Kindern
zurück verlangt.
A Wer dem Sozialamt sein Vermögen nicht nennt, wird geschätzt.
A Das Sozialamt wird zudem über
Nachfragen bei den Finanzämtern
aktiv.
A Zuerst kommen die Ehepartner
füreinander auf. Danach werden
die Kinder belangt.
A Bei mehreren unterhaltspflichtigen und zudem auch leistungsfähigen Kindern, wird der Unterhalt anteilig nach Einkommen
geschuldet.
A Durch den Unterhalt darf es
nicht zur dauerhaften Senkung
der Lebenshaltung des Kindes
kommen.
A Immobilien müssen für den
Unterhalt der Eltern nicht beliehen
werden.
A Unterhaltszahlungen sind nach
Paragraf 33 a Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar
(8004 Euro).
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Pflegebedürftige größere Vermögenswerte innerhalb der letzten 10 Jahre
verschenkt hat. Nun treten die Erben
in gerader Linie ins Bild. Schenkungen
an diese müssen an den Pflegebedürftigen zurückerstattet und zunächst verbraucht werden, bevor das Sozialamt
eintritt.
So genannte Pflicht- und Anstandsschenkungen können im Einzelfall von
diesem Procedere ausgenommen werden. Schwierig gestalten sich Vermögensnachweise im Rahmen von Erbschaft und Schenkung bei Immobilien.
In diesem Fall sollte man anwaltlichen
Beistand suchen.
Ab welcher Einkommenshöhe
können Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden?
Nicht ganz leicht zu erfassen sind die
Regelungen, die die finanzielle Leistungsfähigkeit von Angehörigen betreffen. Denn hier kommt der Selbstbehalt ins Spiel.
Der Selbstbehalt ist die Summe, die
einem Angehörigen zugestanden wird,
um seine eigene Lebensführung angemessen bestreiten zu können. Maßstab für den Selbstbehalt ist eine für
das Unterhaltsrecht vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellte Tabelle.
Siehe Kasten „Düsseldorfer Tabelle“.
Diese Tabelle ist jedoch im Einzelfall
nicht immer verbindlich.
Vom Einkommen, das die 1.500 Euro
übersteigt, können dem Angehörigen
weitere 50 % als Selbstbehalt zugerechnet werden. Manche Städte und
Gemeinden ziehen jedoch auch 100 %
des über dem Selbstbehalt von 1500
Euro liegenden Einkommens ein. Für
den Ehegatten des zahlungspflichtigen
Angehörigen verbleiben mindestens
1.050 Euro, sofern der Ehegatte nicht
selber ein hohes Einkommen erzielt.
Wenn sich Kinder des Zahlungspflichtigen in der Ausbildung befinden, kön-
nen pro Kind ebenfalls Selbstbehalte
angerechnet werden.
Die konkrete Berechnung soll laut
dem Gesetzgeber generell nicht mechanisch erfolgen, sondern auch die
soziale Stellung und die Lebensgewohnheiten des Unterhaltsverpflichteten berücksichtigen. Vermögenswerte
der Kinder wie Wohneigentum und
Geldanlagen werden nur im Falle großer Kapitalvolumina derselben beansprucht. Zudem ist es sinnvoll, den
staatlichen Anspruch der Eltern auf
Grundsicherung zu prüfen. Wenn der
Pflegebedürftige eine so niedrige Rente bezieht, daß er beim Sozialamt einen
Anspruch auf die Grundsicherung hat,
kann nicht auf Ihr Einkommen zurückgegriffen werden, sofern es nicht über
100.000 Euro im Jahr beträgt.
Auf Ihr Vermögen darf das Sozialamt
erst dann zurück greifen, wenn es höher ist als das Schonvermögen. Das
aus der Hartz-IV-Gesetzgebung bekannte Schonvermögen beinhaltet zum
Beispiel ein Haus, in dem Sie wohnen,
einen PKW der Klein- oder Mittelklasse
sowie Vermögen, das Sie für Ihre eigene Altersvorsorge angelegt haben. Der
Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass diese Rückstellungen
für die Altersvorsorge 5% des während
der bisherigen Arbeitszeit erzielten Einkommens betragen dürfen. Jedes Sozialamt hat zudem seine eigene Bewertung zum Thema Schonvermögen.
Auf einen Blick
Von Ihrem Nettoeinkommen werden
zuerst die Kosten für die Kinder und
Ihren Ehepartner (sofern nicht voll berufstätig) abgezogen. Hinzu kommen
Kosten wie die eigene Altersvorsorge
und Gesundheitskosten, Ihre Fahrtkosten für den Besuch des bedürftigen
Angehörigen sowie die regelmäßige
Begleichung von Zins- und Tilgungsbeträgen. Danach wird der Selbstbe-
55
halt abgezogen. Ergebnis: Für Sie verbleibt ein hoher Freibetrag.
Ausnahmen von der
Unterhaltspflicht
Nach § 1611 BGB gibt es Gründe dafür, dass die formale Unterhaltspflicht
eines Angehörigen nicht in Kraft tritt.
Dies gilt, wenn sich der betreffende
Elternteil nicht um den Unterhalt der
Kinder oder des Kindes gekümmert
oder den/die Zahlungspflichtigen
schwer beleidigt hat. Sollte der jetzt
Bedürftige seinen Lebensunterhalt und
sein Vermögen fahrlässig aufs Spiel
gesetzt haben, entfällt die Zahlungsverpflichtung ebenfalls.
„Düsseldorfer Tabelle“
In der „Düsseldorfer Tabelle“, herausgegeben
vom OLG Düsseldorf, werden Unterhaltsleitlinien und Regelsätze für den Kindesunterhalt festgelegt. Zum 01.01.2013 trat die neue
Düsseldorfer Tabelle in Kraft.
UnterhaltsSelbstbehalt
pflichtig gegen- bisher
über...
Selbstbehalt
ab 2013
Kindern bis 21
Jahre (im
Haushalt eines
Elternteils und
allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger
erwerbstätig
950 Euro
1000 Euro
Kindern bis 21
Jahre (im
Haushalt eines
Elternteils und
allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger
nicht erwerbstätig
770 Euro
800 Euro
anderen
volljährigen
Kindern
1150 Euro
1200 Euro
Ehegatten oder 1050 Euro
Mutter/Vater
eines
nichtehelichen
Kindes
1100 Euro
eigenen Eltern
1600 Euro
1500 Euro
www.olg-duesseldorf.nrw.de
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Kunden-Service
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
56
Kontakt-Daten aller Pflegestützpunkte
Alle Daten wurden von der Zeitschrift „Pflege & Vorsorge“ erhoben und aktuell überprüft.
Sie finden „Pflege & Vorsorge“ im Zeitschriftenhandel und vielen Arztpraxen.
E BADEN-WÜRTTEMBERG
Aalen
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
Tel. 07361-503-1403
Acher-Renchtal
Rathausplatz 1
77855 Achern
Tel. 07841-642-1267
[email protected]
Balingen
Filserstrasse 9
72336 Balingen
Tel. 07433-2450
Fax. 07433-91680
Bondorf
Landkreis Böblingen
Hindenburgstr. 33
71149 Bondorf
Tel. 07457-9463969
[email protected]
Bruchsal
Rathaus am Holzmarkt
Am Holzmarkt 5
76646 Bruchsal
Tel. 07251-79-199
pflegestuetzpunkt.bruchsal@
landratsamt-karlsruhe.d
Denkendorf
Furtstrasse 1
73770 Denkendorf
Tel: 0711-341680-38
Ehingen
Sternplatz 5
89584 Ehingen
Tel. 07391-779-2476
[email protected]
Ellwangen
Landratsamt Ostalbkreis
Dienststelle Ellwangen
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Tel. 07961-567-3403
Emmendingen
Bahnhofstrasse 2-4
79312 Emmerdingen
Tel. 07641-451-378
[email protected]
Esslingen
Ritterstrasse 16
73728 Esslingen
Tel. 0711-3512-3219 / - 20
Ettlingen
Begegnungszentrum
Am Klösterle
76275 Ettlingen
Tel. 07243-101546
pflegestuetzpunkt.ettlingen@
landratsamt-karlsruhe.de
Filderstadt-Bernhausen
Martinstrasse 5
70794 Filderstadt
Tel. 0711-7003-303
Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Tel. 0761-201-3032
Fax. 0761-201-3039
[email protected]
Friedrichshafen
Landratsamt Glärnischstr. 1-3
Tel. 07541-204-5195
[email protected]
Göppingen
Kreissozialamt Lorcher Strasse 6
73033 Göppingen
Tel. 07161-202-9110 /-9119
pflegestuetzpunkt@
landkreis-goeppingen.de
Haslach
Mehrgenerationenhaus Haslach
Sandhassstr. 4
77716 Haslach
Tel. 07832-99955-220
[email protected]
Heidelberg
Dantestrasse 7
69115 Heidelberg
Tel. 06221-58-37390
Tel. 06221-58-37391
Tel. 06221-58-38390
[email protected]
Karlsruhe
Markgrafenstr. 14
76131 Karlsruhe
Tel. 0721-133–5084
Fax 0721-133–5069
[email protected]
Kehl
Mehrgenerationenhaus Kehl
Richard-Wagner-Str. 3
77694 Kehl
Tel. 07851-8866558
[email protected]
Kirchheim
Widerholtplatz 3
73230 Kirchheim
Tel. 07021-502334
Lahr
Amt für Soziales, Schulen und Sport
Rathausplatz 7
77933 Lahr
Tel. 07821-910-5017
[email protected]
Offenburg
Stadt Offenburg Seniorenbüro
Kornstrasse 3
77652 Offenburg
Tel. 0781 82-2222
[email protected]
Lauda
Josef-Schmitt-Str. 26A
97922 Lauda-Königshofen
Tel. 09343-5899-478 / -479
pflegestuetzpunkt@
main-tauber-kreis.de
Ostfildern
Scharnhauser Str. 25
73760 Ostfildern
Tel. 0711 44009733
Leinfelden-Echterdingen
Neuer Markt 3
70771 Leinfelden
Tel. 0711-1600-251 / -229
Lörrach
Chesterpaltz 9
79539 Lörrach
Tel.07621-1611-431
Fax. 07621-410-99880
[email protected]
Mannheim
K1, 7-13
68159 Mannheim
Nördlich des Neckars
Tel.: 0621-293-8710
Südlich des Neckars
Tel. 0621-293-8711
[email protected]
Mengen
Hauptstrasse 116
88512 Mengen
Tel. 07572-71373-68 / -72
[email protected]
[email protected]
Metzingen, Grafenberg, Riederich
Rathaus Metzingen
Stuttgarter Str. 2-4
72555 Metzingen
Tel. 07123-925-340
[email protected]
Mühlacker
Bahnhofstr. 86
75417 Mühlacker
Tel. 07041-81469-22
[email protected]
Nürtingen
Marktstrasse 7
72622 Nürtingen
Tel. 07022 75-232
Oberkirch
Eisenbahnstrasse 1
77704 Oberkirch
Tel. 07802 82-530
[email protected]
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Pforzheim
Östliche Karl-Friedrich-Str. 9
75175 Pforzheim
Tel. 07231 39-3838
Fax. 07231 39-3236
pflegestuetzpunkt@
stadt-pforzheim.de
Pliezhausen
für Pliezhausen, Walddorfhäslach
Schulberg 8-14
72124 Pliezhausen
Tel. 07127 980015
pflegestuetzpunkt-pliezhausen@
gmx.de
Reutlingen
Stadt Reutlingen
Stadt Reutlingen, Abt. für Ältere
Gustav-Werner-Str. 25
72762 Reutlingen
Tel. 07121 303-2300
[email protected]
Reutlingen
für Bad Urach, Dettingen, Engstingen,
Eningen, Gomadingen, Grabenstetten,
Hayingen, Hohenstein, Hülben,
Lichtenstein, Mehrstetten, Münsingen,
Pfronstetten, Pfullingen, Römerstein,
Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen,
Zwiefalten
Landratsamt
Kaiserstr. 27
72764 Reutlingen
Tel. 07121 480-4030
Pflegestuetzpunkt@
kreis-reutlingen.de
Rottweil
Olgastrasse 6
78628 Rottweil
Tel. 0741 244-473
pflegestuetzpunkt@
landkreis-rottweil.de
Schwäbisch-Gmünd
Landratsamt Ostalbkreis
Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Haußmannstr. 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel. 07171 32-4403
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
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Kunden-Service
Schwäbisch-Hall
Landratsamt,
Münzstrasse 1
74523 Schwäbisch-Hall
Tel. 0791 755-7888
[email protected]
Stuttgart
Pflegestützpunkt - Innere Stadtbezirke
Schwabenzentrum B2
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart
S-Mitte
Tel. 0711 216-3264
[email protected]
Suttgart
Pflegestützpunkt Äußere Stadtbezirke
Schwabenzentrum B2
Eberhardstraße 33
70173 Stuttgart
S-Mitte
Tel. 0711 216-6400
[email protected]
Tübingen
Psychosoziale Beratungsstelle
für Ältere Menschen und deren
Angehörige e.V.
Tel. 07071 224 98
[email protected]
Außenstellen
Diakoniestation Ammerbuch e.V.
Tel. 07073 300-3210
[email protected]
Diakoniestation Härten e.V.
Tel. 07071 310 07
[email protected]
Diakoniestation Mössingen GmbH
Tel. 07473 4141
[email protected]
Sozialstation Rottenburg
[email protected]
Tuttlingen
Fachstelle für Pflege und Senioren
Gartenstrasse 22
78532 Tuttlingen
Tel. 07461 9008-998 oder -999
[email protected]
Ulm (Stadt)
Ochshäuser Hof
Grüner Hof 5
89073 Ulm
Tel. 0731 161-5153
[email protected]
Ulm (Landkreis)
Gebäude des Alb-Donau-Kreises
Wilhelmstrasse 23.25
89073 Ulm
Tel.0731 185-4501
[email protected]
Villingen-Schwenningen
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel. 07721 913-7456
[email protected]
Waiblingen
Landratsamt Waiblingen
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Tel. 07151 501-1657 oder -1659
pflegestuetzpunkt@
rems-murr-kreis.de
Waldshut-Tiengen
Kaiserstr. 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 86-4255 /-4256
Wannweil
Diakoniestation-Härten e.V.
Weinbergstr. 27 7
2127 Kusterdingen
Tel. 07071 31007
Weinheim
Weinheim Galerie
Dürrestrasse 2
69469 Weinheim
Tel. 06221 5222-620
[email protected]
E BAyERN
Das Bayerische Kabinett hat 2009 die
flächendeckende Einrichtung von 60
Pflegestützpunkten beschlossen. Aktuell wurden 8 Stützpunkte eingerichtet.
Die Alternative zum Pflegestützpunkt ist
die kostenlose, telefonische Auskunft
des Pflegeservice Bayern. Träger sind
die Bayerischen Kranken- und Pflegekassen, die laut Gesetz zu neutraler Beratung verpflichtet sind. Sie bieten eine
ähnlich umfassende Beratung wie die
geplanten Pflegestützpunkte.
Kostenlose Rufnummer des
Pflegeservice Bayern: 0800 / 772 11 11
Weitere Informationen unter:
www.pflegeservice-bayern.de
Bad Neustadt
Landratsamt Rhön-Grabfeld,
Zimmer 129
Spörleinstrasse 11
97616 Bad Neustadt
Tel: 09771-94-129
Fax: 09771-91-81129
pflegestuetzpunkt@
rhoen-grabfeld.de
Coburg
Oberer Bürglaß 1
96450 Coburg
Tel: 09561-89-1505
Fax: 09561-89-1579
[email protected]
Haßfurt
Landratsamt 1. Stock, Zi 113/114
Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt
Tel: 09521-27-395 Information & Hilfe
Tel: 09521-27-495 Pflegeberatung
Fax: 09521-27-700
[email protected]
Neuburg-Schrobenhausen
Bahnhofstr. 107 Geriatriezentrum
86633 Neuburg an der Donau
Tel: 08431-580366
Fax: 08431-580367
[email protected]
Nürnberg
Seniorenhaus Heilig-Geist-Haus
Hans-Sachs-Platz 2
90402 Nürnberg
Tel: 0911-5398953
Fax: 0911-8016626
[email protected]
Schweinfurt
Petersgasse 5, Am Schrotturm
97421 Schweinfurt
09721-533230
[email protected]
Würzburg
Bahnhofstraße 11
97070 Würzburg
0931/20781414
[email protected]
E BERLIN
Charlottenburg-Wilmersdorf
Zillestr. 10
10585 Berlin
0800-265 080-25201
[email protected]
Bundesallee 50
10715 Berlin
030-8931231
[email protected]
Friedrichshain-Kreuzberg
Mehringplatz 15
10969 Berlin
0800-265 080-22660
mehringplatz@
pflegestuetzpunkteberlin.de
Wilhelmstr. 115
10963 Berlin
030-25700673
[email protected]
Axel-Springer-Str. 50
10969 Berlin
030-25928245
vdek-pflegestuetzpunkt-berlin@
t-online.de
Wilhelmstr. 138
10963 Berlin
030-613760761
[email protected]
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
57
Lichtenberg
Rummelsburger Str. 13
10315 Berlin
030-25935 7955
Einbecker Str. 85
10315 Berlin
030-98 31 763 0
[email protected]
Marzahn-Hellersdorf
Janusz-Korczak-Str. 11
12627 Berlin
0800-265 080-28686
[email protected]
Marzahner Promenade 49
12679 Berlin
030-5143093
[email protected]
Mitte
Karl-Marx-Allee 3
10178 Berlin
0800-265 080-28100
Karl-Marx-Allee@
pflegestuetzpunkteberlin.de
Reinickendorfer Str. 61
13347 Berlin
030-45941101
[email protected]
Neukölln
Donaustr. 89
12043 Berlin
0800-265 080-27110
[email protected]
Werbellinstr. 42
12053 Berlin
030-6897700
[email protected]
Pankow
Hauptstr. 42
13158 Berlin
0800-265 080-24890
[email protected]
Mühlenstr. 48
13187 Berlin
030-47531719
[email protected]
Reinickendorf
Schloßstr. 23
13507 Berlin
030-41744891
[email protected]
Wilhelmsruher Damm 116
13439 Berlin
030-49872404
[email protected]
Spandau
Carl-Schurz-Str. 2-6
13578 Berlin
030-902792026
pflegestuetzpunkt.spandau@
evangelisches-johannesstift.de
Makler & Pflege
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Kunden-Service
Rohrdamm 83
13629 Berlin
030-343559960
[email protected]
Steglitz-Zehlendorf
Teltower Damm 35
14169 Berlin
0800-265 080-26550
[email protected]
Johanna-Stegen-Str. 8
12167 Berlin
030-76902600
[email protected]
Tempelhof-Schöneberg
Pallasstr. 25
10781 Berlin
0800-265 080-26210
[email protected]
Reinhardtstr.7
12103 Berlin
030-7550703
[email protected]
Treptow-Köpenick
Hans-Schmidt-Str. 16-18
12489 Berlin
0800-265 080-27450
hans-schmidt-str@
pflegestuetzpunkteberlin.de
Spreestr. 6
12439 Berlin
030-39063825
[email protected]
E BRANDENBURG
www.pflegestuetzpunkte-brandenburg.de
Brandenburg an der Havel
Wiener Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel
03381-584980
[email protected]
Außenstelle
Jacobstraße 12
14776 Brandenburg an der Havel
03381-796737
[email protected]
Cottbus
Neumarkt 5
03046 Cottbus
0355-612-2510
[email protected]
Eberswalde
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1, 16225 Eberswalde
03334-214-1140
[email protected]
58
Eisenhüttenstadt
Friedrich-Engels-Straße 12
15890 Eisenhüttenstadt
03364-283929
[email protected]
Potsdam
Jägerallee 2-4, Haus 2
14467 Potsdam
Tel.: 0331-2892210
[email protected]
Eimsbüttel
Garstedter Weg 13
22453 Hamburg
Tel.: 040 - 42899-1030
pflegestuetzpunkt@eimsbuettel.
hamburg.de
Erkner
Neu Zittauer Starße 15
15537 Erkner
03362-299852
[email protected]
Schwedt/Oder
Berliner Straße 123
16303 Schwedt/Oder
Tel.: 03332-2578014
[email protected]
Hamburg-Mitte
Besenbinderhof 41
20097 Hamburg
Tel.: 040 - 42899-1050
Pflegestuetzpunkt@hamburg-mitte.
hamburg.de
Falkensee
Dallgower Straße 9
14612 Falkensee
03321-4036823
[email protected]
Senftenberg
Ernst-Thälmann-Straße 129
01968 Senftenberg
Tel.: 03573 809600
[email protected]
Hamburg Nord
Kümmellstraße 7
20249 Hamburg
Tel.: 040 - 42899-1060
pflegestuetzpunkt@hamburg-nord.
hamburg.de
Forst
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)
03562-98615027
[email protected]
Strausberg
Klosterstraße 14
15344 Strausberg
03341 354970
[email protected]
Harburg
Harburger Ring 33
21073 Hamburg
Tel.: 040 - 42899-1040
pflegestuetzpunkt@
harburg.hamburg.de
Frankfurt
Logenstraße 1
15230 Frankfurt (Oder)
0335-5009-6964
Werder
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
03327 7393-43
[email protected]
Wandsbek Kern
Wandsbeker Allee 62
22041 Hamburg
Tel.: 040 - 42899-1070
pflegestuetzpunkt-wandsbek-kern@
wandsbek.hamburg.de
Herzberg
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg
03535-462-665
[email protected]
Luckenwalde
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-6083-892
[email protected]
Lübben
Poststraße 5
15907 Lübben
Tel.: 03546-792411
[email protected]
E BREMEN
Einkaufszentrum Berliner Freiheit
Berliner Freiheit 3
28327 Bremen
Tel.: 0421 - 696242 - 0
[email protected]
Einkaufszentrum Haven Höövt
Zum alten Speicher 1+2
28757 Bremen
Tel.: 0421 - 696241 - 0
[email protected]
Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Str. 29/31
27568 Bremerhaven
Tel.: 0471 - 309779 - 0
[email protected]
Wandsbek Rahlstedt
Rahlstedter Straße 151-157
22143 Hamburg
Tel.: 040 - 42899-1080
pflegestuetzpunkt-rahlstedt@
wandsbek.hamburg.de
Pflegestützpunkt für Kinder und
Jugendliche
Eppendorfer Landstr. 59
20249 Hamburg
Tel.: 040 - 42899-1090
pflegestuetzpunkt-kinder@
hamburg-nord.hamburg.de
E HESSEN
E HAMBURG
Pflegestützpunkt Bergstraße
Landratsamt Kreis Bergstraße
Graben 15
64646 Heppenheim
Tel.: 06252 15-5090 oder -5092
pflegestuetzpunkt@
kreis-bergstrasse.de
Oranienburg
Berliner Straße 106
16515 Oranienburg
Tel.: 03301-601-4890
[email protected]
Altona
Achtern Born 135
22549 Hamburg
Tel.: 040 - 428991010
pflegestuetzpunkt@
altona.hamburg.de
Pflegestützpunkt Stadt Darmstadt
Stadthaus
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt
Tel.: 06151 669-9631 oder -2971
[email protected]
Perleberg
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Tel.: 03876-7131727
[email protected]
Bergedorf
Weidenbaumsweg 21
21029 Hamburg
pflegestuetzpunkt@
bergedorf.hamburg.de
Pflegestützpunkt Darmstadt-Dieburg
Schlossgasse 17
64807 Dieburg
Tel.: 06071 881-2172 oder -2173
oder -2156 oder -2157
[email protected]
Neuruppin
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin
Tel.: 03391-405-9803
[email protected]
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Pflegestützpunkt Stadt Frankfurt am
Main
Rathaus für Senioren
Hansaallee 150
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 0800 5893659
[email protected]
Pflegestützpunkt Marburg-Biedenkopf
Landratsamt
Im Lichtenholz 60
35043 Marburg
Tel.: 06421 405-7401 oder -7402
[email protected]
Pflegestützpunkt Fulda
Zentrum Vital
Gerloser Weg 20
36039 Fulda
Tel.: 0661 6006-692 oder -693
Pflegestützpunkt Stadt Offenbach am
Main
Stadthaus der Stadtverwaltung
Berliner Str. 60
63065 Offenbach
Tel.: 069 8065-2453
[email protected]
Pflegestützpunkt Gießen
Kleine Mühlgasse 8
35390 Gießen
Tel.: 0641 20916497
pflegestuetzpunkt@
landkreis-giessen.de
Pflegestützpunkt Groß-Gerau
Landratsamt
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989463
[email protected]
Pflegestützpunkt Hersfeld-Rotenburg
Bahnhofstraße 20
36179 Bebra
Tel.: 06622 / 9139-6494 und 9139-6495
[email protected]
Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis
Landratsamt des Hochtaunuskreises
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg
Tel.: 06172 999-5171 oder -5172
[email protected]
Pflegestützpunkt Stadt Kassel
Rathaus, Zimmer K 302, K 304, K 305
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Tel.: 0561 787-5630
[email protected]
Pflegestützpunkt Landkreis Kassel
Kulturbahnhof, Südflügel
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117 Kassel
Tel.: 0561 1003-1371 oder -1399
[email protected]
Pflegestützpunkt Limburg-Weilburg
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg
Schiede 43
65549 Limburg
Tel.: 06431 296-375 oder -376
[email protected]
Pflegestützpunkt Main-Kinzig-Kreis
Hailerer Straße 24
63571 Gelnhausen
Tel.: 06051 828-4996 oder 4997
[email protected]
Pflegestützpunkt Main-Taunus-Kreis
Landratsamt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Tel.: 06192 201-0
[email protected]
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Hansestadt Rostock
Warnowallee 30
18107 Rostock
Tel.: 0381 381 - 1506, 1507
Tel.: 0381 381 - 1508, 1509
Fax: 0381 381-1505
Wismar
Turnerweg 4a
23966 Wismar
Tel.: 0800 265080-44218
Fax: 0800 265080-49348
E NIEDERSACHSEN
Pflegestützpunkt Rheingau-TaunusKreis
Kreisverwaltung
Heimbacher Str. 7
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 510-525 oder -527
[email protected]
Alfeld
Ständehausstr. 1
31061 Alfeld
Tel. 05181 / 7048131
Tel. 05181 / 7048132
PflegestuetzpunktAlfeld@
landkreishildesheim.de
Pflegestützpunkt Schwalm-Eder-Kreis
Kreisverwaltung
Parkstr. 6
34576 Homberg (Efze)
Tel.: 05681 775-250 oder -249
[email protected]
Landkreis Aurich
Amt für Gesundheitswesen
Extumer Weg 29
26603 Aurich
Tel. 04941 / 165555
Fax. 04941 / 165399
Mobil 0176 / 16000182
eva-maria.hoffnung@
landkreis-aurich.de
Pflegestützpunkt Vogelsbergkreis
Kreisverwaltung
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Tel.: 06641 977-2092 oder -2091
[email protected]
Pflegestützpunkt Werra-Meißner-Kreis
Schlossplatz 1
37269 Eschwege
Tel.:05654 302-1435 oder -1436
[email protected]
Pflegestützpunkt Wetteraukreis
Verwaltungsstelle
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 989-3700 oder 3701
[email protected]
Pflegestützpunkt Wiesbaden
Konradinger Allee 11
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 31-3648 oder -3590
[email protected]
E MECKLENBURG-VORPOMMERN
www.PflegestuetzpunkteMV.de
Güstrow
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Tel.: 03843 755-5050
Fax: 03843 755-1080
Pasewalk
Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Tel.: 03973/255-502/503
Stadt Braunschweig
Seniorenbüro der Stadt
Braunschweig
Kleine Burg 14
38100 Braunschweig
Tel. 0531 / 4703342
[email protected]
Bremervörde
Gesundheitsamt
Nebenstelle Bremervörde
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Tel. 04761 / 9835230
Fax 04761 / 9835249
[email protected]
Burgdorfer Land
Rathaus I, Marktstraße 55
31303 Burgdorf
Tel. 0511 / 700201-16
Pflegestuetzpunkt.BurgdorferLand@
Region-Hannover.de
Celle
Pflegestützpunkt von Stadt und
Landkreis Celle
Bullenberg 10
29221 Celle
Tel. 05141/ 9348581
Fax 05141/ 9348582
Cuxhaven (Landkreis)
Kreishaus
Vincent-Lübeck-Str. 2
27474 Cuxhaven
Tel. 04721 / 662261
Fax 04721 / 66270671
pflegestuetzpunkt@
landkreis-cuxhaven.de
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Diepholz (Landkreis)
Prinzhornstraße 4
49356 Diepholz
Tel. 05441 / 9761044
Tel. 05441 / 9761045
Fax 05441 / 9761780
[email protected]
[email protected]
Emden
Ysaak-Brons-Straße 16
26721 Emden
Tel. 04921 / 871623
Tel. 04921 / 871624
Fax 04921 / 87101623
[email protected]
[email protected]
Emsland
Kreisverwaltung Meppen
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Tel. 05931 / 442253
Tel. 05931 / 441254
Tel. 05931 / 442254
[email protected]
Gifhorn (Landkreis)
Gifhorn
Kreishaus II
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Tel. 05371 / 82820
Fax 05371 / 82595
[email protected]
Göttingen (Landkreis)
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Tel. 0551 / 525909
Tel. 0551 / 595908
Fax 0551 / 5256909
Fax 0551 / 5256908
pflegestuetzpunkt@
LandkreisGoettingen.de
Göttingen (Stadt)
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
Tel. 0551 / 4002177
Tel. 0551 / 4003143
[email protected]
Goslar
Jakobikirchhof 5 - 6
38640 Goslar
Tel. 05321 / 3119615
Fax 05321 / 319033
susanne.neumann@
landkreis-goslar.de
Grafschaft Bentheim
Am Bölt 27
48527 Nordhorn
Tel. 05921 / 961866
Tel. 05921 / 961848
Fax 05921 / 9651866
Fax 05921 / 9651848
[email protected]
[email protected]
59
Kunden-Service
Hannover
Landeshauptstadt Hannover 1
Zentrale Stelle des
SeniorenServiceZentrums
Ihmepassage 5
30449 Hannover
Tel. 0511 / 16842345
Fax 0511 / 16846401
[email protected]
Landeshauptstadt Hannover 2
Seniorenwohnanlage
Luise-Blume Stiftung
Luise-Blume-Straße 1
30659 Hannover
Tel. 0511 / 16842345
Fax 0511 / 16846401
[email protected]
Stadtbezirksbüro
Rathaus Misburg
Waldstraße 9
30629 Hannover
[email protected]
Stadtbezirksbüro
Rathaus Bemerode
Bemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
[email protected]
Hannover-Umland
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Tel. 0511 / 70020114
Tel. 0511 / 70020115
Fax 0511 / 6161123770
Fax 0511 / 6161124266
[email protected]
Heidekreis / Soltau-Fallingbostel
Dierkingstraße 19
29664 Walsrode
Tel. 05161 / 98060
Fax 05161 / 980636
[email protected]
[email protected]
Helmstedt
Conringstraße 27-30
38350 Helmstedt
Tel. 05351 / 1212470
Tel. 05351 / 1212464
pflegestuetzpunkt.helmstedt@
landkreis-helmstedt.de
Hildesheim
Kreishaus Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Tel. 05121 / 3091601
Tel. 05121 / 3091602
PflegestuetzpunktHildesheim@
landkreishildesheim.de
Leer (Landkreis)
Bergmannstr. 37
26789 Leer
Tel. 0491 / 9261600
Tel. 0491 / 9261660
Fax 0491 / 9261585
[email protected]
[email protected]
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Lüneburg (Region)
Heiligengeiststr. 29a
21335 Lüneburg
Tel. 04131 / 309-316
Tel. 04131 / 309-702
heinzhermann.twesten@
stadt.lueneburg.de
Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter-Lebenstedt
Tel. 05341 / 8393250
Tel. 05341 / 8394427
Fax 05341 / 8394956
[email protected]
Nienburg (Landkreis)
Rühmkorffstraße 12
31582 Nienburg
Tel. 05021 / 967682
Fax 05021 / 967623
[email protected]
Schaumburg (Landkreis)
Sozialamt des Landkreises
Schaumburg
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel. 05721 / 703789
Fax 05721 / 703798
fachdienstaltenhilfe.50@
landkreisschaumburg.de
Northeim
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Tel. 05551 / 708379
Tel. 05551 / 708123
Tel. 05551 / 708124
Fax 05551 / 7089584, -85, -86
[email protected]
[email protected]
Weiterbildungszentrum Norden
Uffenstraße 1
26506 Norden
Tel. 04931 / 924202
Fax 04931 / 924104
[email protected]
Oldenburg (Landkreis)
Kreishaus Wildeshausen
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Tel. 04431 / 85603
Tel. 04431 / 85604
Fax 04431 / 8586030, -31
[email protected]
Osnabrück (Landkreis)
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Tel. 0541 / 5013207
Fax 0541 / 50163207
Tel. 0541 / 5013208
Fax 0541 / 50163208
[email protected]
[email protected]
Osterode (Landkreis)
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
Tel. 05522 / 960249
ulrike.stahmannfuchs@
landkreis-osterode.de
Peine (Landkreis)
Winkel 31
31224 Peine
Tel. 05171 / 8047150
Fax 05171 / 8047159
[email protected]
[email protected]
Rotenburg (Landkreis)
Bahnhofstraße 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Tel. 04261 / 9833275
Tel. 04261 / 9833276
Fax 04261 / 9833249
[email protected]
[email protected]
Soltau
Bornemannstraße 2
29614 Soltau
Tel. 05191/ 970777
Tel. 05191/ 970786
Tel. 05191/ 970809
Uelzen (Landkreis)
Rathaus der Stadt Uelzen
Herzogenplatz 2
29525 Uelzen
Tel. 0581 / 800-6132
Tel. 0581 / 800-6133
Fax 0581 / 82429
[email protected]
[email protected]
Uslar
Altes Rathaus
Lange Straße 1
37170 Uslar
Tel. 05382 / 9176175
Tel. 05561 / 916419
Tel. 0173 / 8605005
Verden (Landkreis)
Lindhooper Str. 67
27283 Verden
Tel. 04231 / 15489
Tel. 04231 / 15374
Fax 04231 / 1510489
[email protected]
[email protected]
Wittmund (Landkreis)
Friedenstraße 1
26409 Wittmund
Tel. 04462 / 2051517
Fax 04462 / 2051519
[email protected]
Wolfsburg
Stadt Wolfsburg
Rathaus B
Zimmer B 162
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Tel. 05361 / 282848
Fax 05361 / 282908
pflegestuetzpunkt@
stadt.wolfsburg.de
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
60
E NORDRHEIN-WESTFALEN
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Karlshof am Markt
52062 Aachen
Tel.: 0241 464118
Fax: 0241 462282
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
Städteregion Aachen
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel.: 0241 51985074
Fax: 0241 51982635
pflegestuetzpunkt@
staedteregion-aachen.de
Pflegestützpunkt bei der
Vereinigten IKK
Bahnhofstraße 4-6
59227 Ahlen
Tel.: 02382 7600862
Fax: 02382 7605003
Pflegestützpunkt bei der
AOK Nord West
Einsteinstraße 2-4
59269 Beckum
Tel.: 02521 159 701 (-702 oder -703)
Fax: 02521 159303
Pflegestützpunkt bei der
Stadt Bielefeld
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Pflegestützpunkt bei der Knappschaft
Haus der Knappschaft
Hochstraße 24
46236 Bottrop
Tel.: 02041 72500542
Fax: 02041 72500543
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
Vereinigten IKK
Bahnhofstraße 56
32257 Bünde
Tel.: 05223 1839738
Fax: 05223 1839826
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
AOK NordWest
Wiesenstraße 22
32756 Detmold
Tel.: 05231 7603303
Fax: 05231 7603323
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
AOK NordWest
Königswall 25-27
44137 Dortmund
Tel.: 0231 9158 - 139/475
Fax: 0231 9158464
pflegestuetzpunkt-dortmund@
nw.aok.de
Kunden-Service
Pflegestützpunkt bei der
Knappschaft
Hansastraße 95
44137 Dortmund
Tel.: 0231 9063 668
Fax: 0231 9063 618
[email protected]
Pflegestützpunkt beim Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 15521
Fax: 02251 15566
pflegestuetzpunkt@
kreis-euskirchen.de
Pflegestützpunkt bei der
Vereinigten IKK
Semerteichstraße 50-52
44141 Dortmund
Tel.: 0231 22568175
Fax: 0231 3950417
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
AOK Nord West
Maelostraße 8
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 1693800 oder 0209 1693801
Pflegestützpunkt bei der
Stadt Dortmund
Kleppingstraße 26
44135 Dortmund
Tel.: 0231 5025727
Fax: 0231 5026016
Pflegestützpunkt beim Kreis Düren
Bismarckstraße 16
52351 Düren
Tel.: 02421 222263
Fax: 02421 222595
pflegestuetzpunkt-dueren@
kreis-dueren.de
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Jägerstraße 25
45127 Essen
Tel.: 0201 2011 750
Fax: 0201 2011 127
essen-jaegerstraße@
pflegestuetzpunkt-nrw.de
Pflegestützpunkt bei der Knappschaft
Heinickestraße 31
45128 Essen
Tel.: 0201 1759 281
Fax: 0201 1759 282
essen.heinickestrasse@
pflegestuetzpunkt-nrw.de
Pflegestützpunkt bei der Novitas BKK
Kurfürstenstraße 58
45138 Essen
Tel.: 0201 432 1680
Fax: 0201 432 1688
essen.kurfuerstenstrasse@
pflegestuetzpunkt-nrw.de
Pflegestützpunkt bei der Stadt Essen
Steubenstraße 53
45138 Essen
Tel.: 0201 88 50089
Fax: 0201 88 50153
essen.steubenstrasse@
pflegestuetzpunkt-nrw.de
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Kaplan Kellermann-Straße 2-6
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 703117
Fax: 02251 703119
pflegestuetzpunkt-euskirchen@
rh.aok.de
Pflegestützpunkt bei der
Stadt Gelsenkirchen
Vattmannstraße 2-8
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 1692560
Fax: 0209 1692366
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Geilenkirchener Straße 2
52525 Heinsberg
Tel.: 02452 181300
Fax: 02452 181310
pflegestuetzpunkt-heinsberg@
rh.aok.de
Pflegestützpunkt bei der
AOK Nord West
Kurfürstenstraße 3-7
32052 Herford
Tel.: 05221 594/401,402 oder 403
Fax: 05221 594 405
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der BKK HMR
Am Kleinbahnhof 5
32051 Herford
Tel.: 05221 1026400
Fax: 05221 10269000
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der Knappschaft
Westring 219
44629 Herne
Tel.: 02323 140613
Fax: 02323 140644
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der Stadt Herne
Hauptstraße 360
44649 Herne
Tel.: 02323 163081
Fax: 02323 163084
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der Knappschaft
Weberstraße 74-104
49477 Ibbenbüren
Tel.: 05451 443711
Fax: 05451 443721
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Promenadenstraße 1-3
52428 Jülich
Tel.: 02461 682299
Fax: 02461 682199
pflegestuetzpunkt-dueren-juelich@
rh.aok.de
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Pflegestützpunkt Kamen
Nordenmauer 18
59174 Kamen
Tel.: 02307 2899060
Fax: 02307 2899066
[email protected]
61
Pflegestützpunkt bei der Stadt Mülheim
Bülowstraße 104-110
45479 Mühlheim an der Ruhr
Tel.: 0208 4555055
Fax: 0208 4555099
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Von-Loe Straße 24-26
47906 Kempen
Tel.: 02152 913 468
Pflegestützpunkt bei der
AOK NordWest
Königstraße 18-20
48143 Münster
Tel.: 0251 595 700
Fax: 0251 595 512
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Friedrichstraße 27-31
47798 Krefeld
Tel.: 02151 856299
Fax: 02151 856166
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der Stadt Münster
Gasselstiege 11-13
(Gesundheitshaus)
48159 Münster
Tel.: 0251 492 5050
Fax: 02151 492 7924
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der Stadt Krefeld
Virchowstraße 128
47805 Krefeld
Tel.: 02151 862924
Pflegestützpunkt bei der
AOK NordWest
Winterbergstraße 19
57462 Olpe
Tel.: 02761 87242 oder 02761 87177
Fax: 02761 87116
Pflegestützpunkt bei der Pronova BKK
Rheinuferstraße 7-9
47829 Krefeld
Tel.: 02151 447903139
Pflegestützpunkt bei der
Knappschaft
Heinrich-Cordes Platz 4
57368 Lennestadt
Tel.: 02723 7192526
Fax: 02723 7192533
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
Knappschaft
Arndtstraße 4
44534 Lünen
Tel.: 02306 700391
Fax: 02306 700393
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Neanderstraße 16
40822 Mettmann
Tel.: 02104 978303
Fax: 02104 978444
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg und TK
Dahlener Straße 69-77
41239 Mönchengladbach
Tel.: 02166 1445491
Pflegestützpunkt bei der
Stadt Mönchengladbach
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach
Tel.: 02161 256725
Fax: 02161 256749
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Friedrich-Ebert-Straße 65
45468 Mühlheim an der Ruhr
Tel.: 0208 4503224
Fax: 0208 4503129
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Pflegestützpunkt bei der
Vereinigten IKK
Kurfürst Heinrich Straße 13
57462 Olpe
Tel.: 02761 8367802
Fax: 02761 8367803
pflegestuetzpunkt.olpe@
vereinigte-ikk.de
Pflegestützpunkt beim
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
Pflegestützpunkt beim Kreis Steinfurt
Münsterstraße 55
48431 Rheine
Tel.: 05971 16131198
pflegestuetzpunkt@
kreis-steinfurt.de
Pflegestützpunkt bei der
AOK NordWest
Alexander-König Straße 17
48565 Steinfurt
Tel.: 02551 16299
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Frankentalstraße 16
52222 Stolberg
Tel.: 02402 104125
Pflegestützpunkt bei der
AOK Nord/West
Märkische Straße 2
59423 Unna
Tel.: 0203 201135
Fax: 02303 201247
[email protected]
Pflegestützpunkt beim Kreis Viersen
Königsallee 30
41747 Viersen
Tel.: 02162 101725
Kunden-Service
Emmelshausen
Kirchstrasse 2-4
56281 Emmelshausen
Tel: 06747 937713
Fax: 06747 937717
vogt-schmitt.monika@
caritas-sozialstation.de
Bitburg
Erdorfer Str. 9
54634 Bitburg
Tel.: 06561-602525
Fax: 06561-602511
[email protected]
Frankenthal
Nürnberger Str. 61
67227 Frankenthal
Tel.: 06233-3185511
Fax: 06233-319748
[email protected]
Bad Kreuznach
Salinenstrasse 109
55543 Bad Kreuznach
Tel: 0671 7961795
Fax: 0671 7947413
[email protected]
Bodenheim, Budenheim
Am Reichsritterstift 3
55294 Bodenheim
Tel: 06135 951361
Fax: 06135 951342
[email protected]
Foltzring 12
67227 Frankenthal
Tel.: 06233-220660
Fax: 06233-220662
[email protected]
Mannheimer Str. 243
55543 Bad Kreuznach
Tel: 0671 8881118
Fax: 0671 8881122
[email protected]
Böhl-Iggelheim
Kirchenstr. 23
67459 Böhl-Iggelheim
Tel: 06324 961113
Fax: 06324 961133
[email protected]
Bad Dürkheim
Gerberstr. 6
67098 Bad Dürkheim
Tel: 06322 989060
Fax: 06322 921298
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
AOK Rheinland/Hamburg
Bundesallee 265
42103 Wuppertal
Tel.: 0202 482318
[email protected]
Bad Ems
Kirchgasse 15-17
56130 Bad Ems
Herr Stefan Hauser
Tel: 02603 5750
Fax: 02603 5068017
[email protected]
Pflegestützpunkt bei der
Stadt Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 76
42285 Wuppertal
Tel: 0202-2522225
Fax: 0202-563 8553
pflegestuetzpunkt@
stadt.wuppertal.de
E RHEINLAND-PFALZ
Adenau
Kirchstrasse 15
53518 Adenau
Tel: 02691 30535
Fax: 02691 30593
[email protected]
Altenkirchen
Parkstrasse 1
57610 Altenkirchen
Tel: 02681 813401
Fax: 02681 813499
[email protected]
62
Birkenfeld / Baumholder
Schneewiesenstr. 18
55765 Birkenfeld
Tel: 06782-9 84 86 12
Tel: 06782-9 84 86 13
Fax: 06782-9848614
[email protected]
Pflegestützpunkt beim Kreis Warendorf
Waldenburgerstraße 2
48231 Warendorf
Tel.: 02581 535005
pflegestuetzpunkt@
kreis-warendorf.de
Pflegestützpunkt bei der BARMER GEK
Geschwister-Scholl-Platz 9-11
42275 Wuppertal
Tel.: 0185 00731111 oder 0202
5821731111
Fax: 0185 00731685
Wuppertal-Pflegestuetzpunkt@
barmer-gek.de
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Mittlerer Flurweg 43b
5543 Bad Kreuznach
Tel: 0671 4837936
Fax: 0671 4837938
[email protected]
Bad Marienberg
Bornwiese 1
56470 Bad Marienberg
Tel: 02661 9510417
Fax: 02661 9510413
[email protected]
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bahnhofstr. 5
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel: 02641 759850
Fax: 02641 759839
[email protected]
Alzey
Josselinstrasse 3, 55232 Alzey
Tel: 06731 940050
[email protected]
Bendorf
Entengasse 9 · 56179 Bendorf
Tel: 026228847048
Fax: 02622 8847049
[email protected]
Andernach
Haus der Familie, Gartenstrasse 4
56626 Andernach
Tel: 02632 94598-13 oder -16
[email protected]
[email protected]
Bernkastel-Kues
Stiftsweg 1
54470 Bernkastel-Kues
Tel: 06531 966018
Fax: 06531 966019
[email protected]
Arzfeld
Luxemburger Str. 5
54687 Arzfeld
Tel: 06550 9299 797
Fax: 06550 9299 799
[email protected]
Betzdorf
Elly-Heuss-Knapp-Str. 12
57518 Betzdorf
Tel: 02741 970551
Fax: 02741 23231
[email protected]
Asbach
Hospitalstrasse 8
53567 Asbach
Tel: 02683 9477184
Fax: 02683 9477185
[email protected]
Bingen
Rochusstrasse 8
55411 Bingen am Rhein
Tel: 06721-917747
Fax: 06721-917750
[email protected]
Brücken
Paulengrunderstr. 7a
66904 Brücken
Tel: 06386 921923 und -1639
Fax: 06386 921912
[email protected]
Dahn
Schulstrasse 11
66994 Dahn
Tel: 06391 9101222
Fax: 06391 9101229
[email protected]
Damscheid
St. Aldegundisstr. 3a
55432 Damscheid
Tel: 06744 94009
Fax: 06744 94007
[email protected]
Daun
Mehrener Strasse 1
54550 Daun
Tel: 06592 9573-201 oder - 202
Fax: 06592 9573-200
[email protected]
[email protected]
Dieblich
Gartenstrasse 32
56332 Dieblich
Tel: 02607 972247
Fax: 02607 972246
[email protected]
Diez
Friedhofstrasse 19
65582 Diez
Tel: 06432 919813
Fax: 06432 919888
[email protected]
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Germersheim
Bismarckstr. 12
76726 Germersheim
Tel: 07274 7030932
pflegestuetzpunkt-GER-brecht-stepp@
kreis-germersheim.de
Tel: 07274 7030177
pflegestuetzpunkt-GER-scheib@
kreis-germersheim.de
Gerolstein
Raderstrasse 9
54568 Gerolstein
Tel: 06591 7003 / 06591 983646
Fax. 06591 7002
[email protected]
[email protected]
Gillenbeuren
Gartenstrasse 17
56825 Gillenbeuren
Tel: 02677 951888 oder 952870
Fax: 02677 952864
[email protected]
[email protected]
Grünstadt
Friedrich-Ebert-Str. 2
67269 Grünstadt
Tel.: 06359-935915
Fax: 06359-935916
[email protected]
St. Peter-Strasse 23
67269 Grünstadt
Tel.: 06359-890118
[email protected]
Hachenburg
Gartenstrasse 11
57627 Hachenburg
Tel: 02662 958833
Fax: 02662 958844
[email protected]
Hamm/Sieg
Im Kulturhaus
Scheidter Str. 11-13
57577 Hamm/Sieg
Tel.: 0174 2028841
Kunden-Service
Hargesheim
Schlesienstr. 8
55595 Hargesheim
Tel: 0671 844644
Fax: 0671 844643
[email protected]
Haßloch
Langgasse 133
67454 Haßloch
Tel: 06324 9699524
Fax: 06324 9699529
margarete.buchholz@
sozialstation-hmh.de
Herdorf
Friedrichstrasse 5
57562 Herdorf
Tel: 02744 930312
Fax: 02744 930313
[email protected]
Hermeskeil
Kunickerstrasse 17
54411 Hermeskeil
Tel: 06503 9522750
Fax: 06503 9522752
[email protected]
Tel: 06503 9522751
Fax: 06503 9522752
[email protected]
Herrstein
Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein
Brühlstrasse 16
55756 Herrstein
Tel: 06785-99959 00
Tel: 06785-99959 01
Fax: 06785-99959 02
[email protected]
Herxheim
Käsgasse 15
76863 Herxheim
Tel: 07276 989010
Fax: 07276918850
ursula.schwarz@
sozialstation-ahz.de
Hilgert
Rheinstrasse 2a
56206 Hilgert
Tel: 02624 950636
Fax: 02624 940952
susanne.schaefer-weilberg@
juh-hrs.de
Idar-Oberstein
Tiefensteinerstr. 159
55743 Idar-Oberstein
Frau Christiane Flake
Tel: 06781-56 36 33
Tel: 06781-56 36 32
Fax: 06781-5636 34
[email protected]
Ingelheim
Stadt Ingelheim
Matthias-Grünewald-Str. 15
55218 Ingelheim am Rhein
Tel.: 06132-716700
Fax: 06132-719882
[email protected]
Verbandsgemeinden
Gau- Algesheim/Heidesheim
Matthias-Grünewald-Str. 15
55218 Ingelheim am Rhein
Tel.: 06132-719881
Fax: 06132-719882
[email protected]
Kaiserslautern
Berliner Strasse 30
67659 Kaiserslautern
Tel: 0631-3712719
Fax: 0631-3712755
[email protected]
Dornenstrasse 40b
67657 Kaiserslautern
Tel: 0631-43947
Fax: 0631-47484
[email protected]
Mennonitenstr. 28
67657 Kaiserslautern
Tel: 0631-34111633
Fax: 0631-3411619
[email protected]
Mannheimer Str. 21
67655 Kaiserslautern
Tel: 0631-31699101
Fax: 0631-31699201
[email protected]
Kandel
Gartenstrasse 8
76870 Kandel
Tel: 07275 960128
Fax: 07275 960101
[email protected]
Kastellaun
Eifelstrasse 7
56288 Kastellaun
Tel: 06762-4029-24
Fax: 06762-40290
[email protected]
Kirchberg
Konrad-Adenauer-Str. 32
55481 Kirchberg
Tel: 06763 301116
Fax: 06763 301124
[email protected]
Kirchen
Bahnhofstr. 12
57548 Kirchen
Tel: 02741-930167
Fax: 02741-930168
[email protected]
Kirchheimbolanden
Dannenfelser Str. 40b
67292 Kirchheimbolanden
Tel: 06352-71 90 61 9
Fax: 06352-71 90 62 1
[email protected]
Kirn
Bahnhofstrasse 35
55606 Kirn
Tel: 06752-71801
Fax; 06752-94223
[email protected]
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Klingenmünster
Steinstrasse 1
76889 Klingenmünster
Tel: 06349-929244
Fax: 06349-929243
[email protected]
Koblenz-Nord
Geisbachstr. 22
56072 Koblenz
Tel: 0261-29671900
Fax: 0261-20029998
[email protected]
Tel: 0261-29671901
[email protected]
Koblenz-Süd
In der Goldgrube 10
56073 Koblenz
Tel: 0261-94230186
Fax: 0261-94230187
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Koblenz-Mitte
Bogenstr. 53a
56073 Koblenz
Tel: 0261-29671921
Fax: 0261-29671920
Tel: 0261-29671921
[email protected]
Tel: 0261-29671919
[email protected]
Koblenz-Ost
Bogenstr. 53a
56073 Koblenz
Tel: 0261-94249652
Fax: 0261-94249653
[email protected]
Konz
Konstantinstrasse 50
54329 Konz
Tel: 06501-6075760
Fax: 06501-6075762
[email protected]
Tel: 06501-6075761
Fax: 06501-6075762
[email protected]
Kusel
Remigiusbergstr.12
66869 Kusel
Tel: 06381-925515
Fax: 06381-925525
[email protected]
Lahnstein
Gutenbergstr. 8, 56112 Lahnstein
Tel: 02621-940820
Fax: 02621-940841
[email protected]
Lambrecht
Klostergartenstr. 1
67466 Lambrecht
Tel: 06325-1801112
Fax: 06325-980169
[email protected]
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
63
Lambsheim
Mühltorstr. 10b
67245 Lambsheim
Tel: 06233-356711
Fax: 06233-356725
beko-dietz@
sozialstation-lambsheim.de
Landau in der Pfalz
Röntgenstrasse 54
76829 Landau i.d.Pfalz
Tel: 06341-945843
Fax: 06341-945849
[email protected]
Landstuhl
Kaiserstrasse 336
66849 Landstuhl
Tel: 06371-838359
Fax: 06371-838359
[email protected]
Langenlonsheim
Naheweinstr. 124
55450 Langenlonsheim
Tel: 06704-96386920
Fax: 06704-96386950
[email protected]
Lauterecken
Schulstrasse 10
67742 Lauterecken
Tel: 06382-993022
Fax: 06382-3027
[email protected]
Limburgerhof
Kirchenstr. 29
67117 Limburgerhof
Tel: 06236-479412
Fax: 06236-479420
Linz am Rhein
Am Schwimmbad 4
53545 Linz am Rhein
Tel: 02644-6030600
Fax: 02644-955535
[email protected]
Ludwigshafen
Weinbietstr. 36
67065 Ludwigshafen a.R.
Tel: 0621-57240176
Fax: 0621-57240470
[email protected]
Tel: 0621 57240403
[email protected]
Orangeriestr.9
67071 Ludwigshafen a.R.
Tel: 0621-680399
Fax: 0621-689939
[email protected]
[email protected]
Rohrlachstr. 68
67063 Ludwigshafen a.R.
Tel: 0621-59297241
Fax: 0621-68567582
[email protected]
Tel: 0621 59146966
[email protected]
Kunden-Service
Richard-Dehmel-Str. 2
67061 Ludwigshafen
Tel: 0621-58790276
Fax: 0621-58790280
drumm-januszik@
psp-ludwigshafen.de
Tel: 0621 58790282
[email protected]
Edigheimer Str. 45
67069 Ludwigshafen a.R.
Tel: 0621-6571640
Fax: 0621-6571645
[email protected]
[email protected]
Stadtgebiet Mainz
PSP 1: Neustadt
Lessingstr. 12a
55118 Mainz
Sabine Pilz
Joachim Kissel
Tel: 06131-6 93 860
Fax: 06131-66 93 862
[email protected]
PSP 2: Altstadt Nord, Oberstadt N
Hartenberg, Münchfeld
Kaiser-Wilhelm-Ring 6
55118 Mainz
Christine Hartmüller
Tel: 06131-57 66 960
Fax: 06131-21 87 447
Heike Stammer
Tel: 06131-21 64 563
[email protected]
[email protected]
PSP 3: Oberstadt S, Altstadt
Jägerstr. 33
55131 Mainz
Heike Beuscher
[email protected]
Tel: 06131-600 49 85
Fax: 06131-600 49 87
Norbert Mottl
Tel: 06131-600 49 86
[email protected]
PSP 4: Mombach, Gonsenheim
Emrichruhstr. 33
55120 Mainz
Ruth Stauder
Tel: 06131-69 31 120
[email protected]
Fax: 06131-69 31 122
Christoph Schäfer
Tel: 06131-69 31 121
[email protected]
PSP 5: Finthen, Drais
Bretzenheim, Lerchenberg
Ulrichstr. 42
55128 Mainz
Ellen Arnold
Tel: 06131-93 25 822
Fax: 06131-93 63 712
[email protected]
PSP 6: Weisenau, Hechtsheim,
Laubenheim, Marienborn, Ebersheim
Kaiser-Wilhelm-Ring 6
55118 Mainz
Katharina Gutsch
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Tel: 06131-21 33 468
Fax: 06131-27 77 672
[email protected]
Heike Stammer
Tel: 06131-21 64 563
[email protected]
Neuwied
Heddesdorder Str. 7
56564 Neuwied
Tel: 02631-824619
Fax: 02631-339159
[email protected]
Maßweiler
Luitpoldstr. 13
66506 Maßweiler
Tel: 06334-9848250
Fax: 06334-984869
[email protected]
Bahnhofstr. 14
56564 Neuwied
Tel: 02631-942660
Fax: 02631-560921
[email protected]
Mayen
St. Veit Strasse 14
56727 Mayen
Tel: 02651-986965
Fax: 02651-76490
[email protected]
Meisenheim
Untergasse 19
55590 Meisenheim
Tel: 06753-123370
Fax: 06753-123372
beko-meisenheim-badsobernheim@
t-online.de
Mendig
Brunnenstrasse 3
56743 Mendig
Tel: 02652-528359
Fax: 02652-528388
[email protected]
Monsheim
Alzeyer Str. 15
67590 Monsheim
Tel: 06243-180941
Fax: 06243-908242
[email protected]
Montabaur
Bahnhofstr. 39
56410 Montabaur
Tel: 02602-1068915
Fax: 02602-1068911
[email protected]
Morbach
Saarstrasse 5
54497 Morbach
Tel: 06533-955901
Fax: 06533-955905
[email protected]
Nastätten
Borngasse 14a
56355 Nastätten
Tel: 06772-939614
Fax. 06772-939633
[email protected]
Neustadt, Neustadt-Lambrecht
Neustadt-Maikammer
Rotkreuzstr. 2
67433 Neustadt a.d.Weinstr.
Tel: 06321-4840826
Fax: 06321-30032
michael-tossmann@
sozialstation-neustadt.de
Nieder-Olm
Alfred-Delp-Str. 2
55268 Nieder-Olm
Tel: 06136-3369
Fax: 06136-3398
[email protected]
Niederzissen
Marktplatz 1
56651 Niederzissen
Tel: 02636-19219
Fax: 02636-975820
[email protected]
Oppenheim
Postplatz 1, 55276 Oppenheim
Tel: 06133-9605323
Fax: 06133-9605315
[email protected]
Otterbach/Otterberg
In dem Geißbergring 2
67697 Otterberg
Tel: 06301-7933-11
Fax: 06301-7933-13
[email protected]
Pirmasens
Blumenstraße 1-5 UG Nr. 40
66953 Pirmasens
Frau Rohr
Tel: 06331-6080722
[email protected]
Frau Krakow
Tel: 06331-6080723
[email protected]
Fax: 06331-6080724
Pfarrgasse 1
66953 Pirmasens
Frau Rohr
Tel: 06331-1440157
[email protected]
Frau Kuntz
Tel: 06331-1440158
Fax: 06331-1440159
[email protected]
Polch
Bachstr. 19
65751 Polch
Tel: 02654 960489
Fax: 02654 960455
[email protected]
Prüm
Johannismarkt 8
54595 Prüm
Tel: 06551 148515
Fax: 06551 148495
[email protected]
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
64
Verbandsgemeinden Puderbach,
Dierdorf und Rengsdorf e.V.:
Schulstraße 23
56305 Puderbach
Tel: 02684-850170
Fax: 02684-850122
[email protected]
Tel.: 02684-956062
Fax: 02684-957667
[email protected]
Ransbach-Baumbach
Pflegestützpunkt
Beratungs und Koordinierungsstelle
Töpferstr. 2
Tel: 02623-9255574
[email protected]
Rockenhausen
Rognacallee 8
67806 Rockenhausen
Tel: 06361-993355
Fax: 06361-929010
[email protected]
Rülzheim
Kuhardter Strasse 37
76761 Rülzheim
Tel: 07272-750342
Fax: 07272-972967
[email protected]
Saarburg
Graf-Siegfried-Str. 32
54439 Saarburg
Tel: 06581-9967990
Fax: 06581-9967992
[email protected]
[email protected]
Tel: 06581-9967991
Fax: 06581-9967992
[email protected]
Schifferstadt
Kirchenstrasse 16, 67105 Schifferstadt
Tel: 06235-959535
Fax: 06235-959351
[email protected]
Schweich
Zum Schwimmbad, 54338 Schweich
Tel: 06502-9978601 /-2
Fax: 06502-9978603
[email protected]
r.katzenbä[email protected]
Selters
Am Saynbach 5-7
56242 Selters
Tel: 02626-764918
Fax: 02626-76420
[email protected]
Simmern
Poststrasse 2, 55469 Simmern
Tel: 06761-9650877
Fax: 06761-9650801
[email protected]
[email protected]
Sinzig
Lindenstrasse 7
53489 Sinzig
Tel: 02642-19219
Kunden-Service
Fax: 02642-5760
[email protected]
Speicher
Schulstrasse 2
54662 Speicher
Tel: 06562-930340
Fax: 06562-2072
[email protected]
Speyer
Kleine Gailergasse 3
67346 Speyer
Tel: 06232-604788
Fax: 06232-604747
[email protected]
[email protected]
Treis-Karden
Ambulantes Hilfezentrum (AHZ)
der Caritas
Im Bolz 4
56253 Treis-Karden
Tel: 02672 939013
Fax: 02672 939050
[email protected]
Trier
Schützenstr. 20
54295 Trier
Tel: 0651-97859237
Fax: 0651-9785926
[email protected]
Max-Planck-Str. 1
54296 Trier
Tel: 0651 810099800
Fax: 0651 81099800
[email protected]
Diedenhofener Str.1
54294 Trier
Tel: 0651-99849563 /-64
Fax: 0651-99849565
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Kochstrasse 2
54290 Trier
Tel: 0651-9120848 /-49
Fax: 0651-912050
[email protected]
[email protected]
Engelstr. 11a
54292 Trier
Tel: 0651-966378-60 / -61
Fax: 0651-966378-62
[email protected]
[email protected]
Waldfischbach-Burgalben
Schillerstr. 1
67714 Waldfischbach-Burgalben
Petra Kumschlies
Tel: 06333-6020652
Fax: 06333-6020653
p.kumschlies@
psp-suedwestpfalz.de
Waldrach
Hermeskeiler Str. 41a
54320 Waldrach
Tel: 06500-917943
Fax: 06500-917945
[email protected]
Tel: 06500-917944
Fax: 06500-917545
[email protected]
Wallmerod
Molsbergerstrasse 3a
56414 Wallmerod
Tel: 06435-961253
Fax: 06435-961254
annette.menges-schmidt@
cv-ww-rlp.de
Weilerbach
Hüttengärten 20
67685 Weilerbach
Tel: 06374-923168
Fax: 06374-923166
[email protected]
Weißenthurm
Kirchstrasse 8
56575 Weißenthurm
Tel: 02637-92444
Fax: 02637-92445
[email protected]
Welschbillig
Am Sportplatz 2
54298 Welschbillig
Tel: 06506-912301
Fax: 06506-912302
s.neukirch-meyer@
psp-trier-saarburg.de
[email protected]
Tel: 06506-912300
Fax: 06506-912302
[email protected]
Westerburg
Hergenrother Strasse 2
56457 Westerburg
Tel: 02663-9170433
Tel: 02663-9156667
Fax: 02663-9170436
[email protected]
beko-westerburg-rennerod@
evim.de
Wirges
Robert-Koch-Str. 18
56422 Wirges
Tel: 02602 9344095
Fax: 02602 60554
[email protected]
Wissen
Auf der Rahm 17
57537 Wissen
Tel: 02742 706119
Fax: 02742 5687
[email protected]
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Friedrichstr. 20
54516 Wittlich
Tel: 06571 697713
Fax: 06571 697711
[email protected]
Wöllstein
Schulrat-Span-Str. 2
55597 Wöllstein
Tel: 06703 911117
Fax: 06703 911120
[email protected]
Wörth
Arthur-Nisio-Str. 23
76744 Wörth
Tel: 07271 760820 / 07271 760822
Fax: 07271 760827
pflegestuetzpunkt-woerth@
kreis-germersheim.de
Worms
Am Bergkloster 2,
67547 Worms
Frau Nicole Oberthaler
Tel.: 06241-2004130
[email protected]
[email protected]
Seminariumsgasse 4 - 6
67547 Worms
Frau Christiane Rößler
06241-97 42 171
beko.diakoniestation.worms@
ekhn-net.de
Frau Nicole Oberthaler
06241-97 42 170
[email protected]
Petersstrasse 10
67547 Worms
Frau Mechthild Bopp-Mohrbacher
06241-2001 405
[email protected]
Frau Caroline Reinschmidt
06241- 2001 430
[email protected]
Frau Bettina Schröder
06241- 2001 430
[email protected]
Zell (Mosel)
St. Josef Krankenhaus Zelle
Barlstrasse 7
56856 Zell (Mosel)
Tel.: 06542 961539
[email protected]
Tel.: 06542 961538
[email protected]
Zweibrücken
Seniorenzentrum
Bleicherstrasse 8A
66482 Zweibrücken
Tel: 06332 800897
[email protected]
Wittlich
Kasernenstrasse 37
54516 Wittlich
Tel: 06571 146580
Fax: 06571 951045
[email protected]
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
E SAARLAND
Kreis Saarpfalz
Am Forum 1
66424 Homburg
Tel.: 06841 104-243 oder -244
oder -254
[email protected]
Kreis Merzig-Wadern
Bahnhofstrasse 27
66663 Merzig
Tel: 06861 804-77
Fax: 06861 804-80
[email protected]
Neunkirchen
Knappschaftsstr. 1
(AOK Gebäude)
66538 Neunkirchen
Tel: 06821 102-672
[email protected]
Regionalverband Saarbrücken
Stengelstr. 12
66117 Saarbrücken
Tel: 0681 506-4986
[email protected]
Saarlouis
Lothringer Str. 9
66740 Saarlouis
Tel: 06831 120630
Fax: 06831 1206329
[email protected]
St. Wendel
Mommstraße 27
St. Wendel
Tel: 06851-801-5251
[email protected]
Sulzbach
Regionalverband Ost
Rathaus
Sulzbachtalstr. 81
66280 Sulzbach
Tel: 06897 508194
[email protected]
Völklingen
Rathausstrasse 4-6
66333 Völklingen
Tel: 06898 135555t
[email protected]
E SACHSEN
Internet-Portal
Pflege-Datenbank des Freistaates
Sachsen
www.pflegenetz.sachsen.de
Rochlitz
Am Markt 7
09306 Rochlitz
Tel.: 03737 449000
[email protected]
65
Kunden-Service
E SACHSEN-ANHALT
Sachsen-Anhalt lehnt die Einrichtung
von Pflegestützpunkten ab. Man setzt
auf die Vernetzung der vorhandenen
Pflegeberatungsstellen. Unabhängig
von seiner Kassenzugehörigkeit kann
sich jeder Bürger in den 200 Beratungsstellen (Geschäftsstellen der Krankenkassen) beraten lassen.
Unabhängig davon gibt es den
Pilot-Pflegestützpunkt / Alter hat Zukunft
vom Kuratorium Deutsche Altershilfe
Rathaus Hettstedt
Markt 1-3
06333 Hettstedt
ServiceTel.:03476 - 55 99 555
Weitere Pflegestützpunkte vom
Kuratorium Deutsche Altershilfe
in anderen Bundesländern
www.kda.de
E SCHLESWIG-HOLSTEIN
Flensburg
Rathausplatz 1, 24931 Flensburg
Zimmer 221, 222, 223 und 239
Tel: 0461-85-2136
Fax: 0461-85-1590
[email protected]
FREIER TRäGER DER WOHLFAHRT
AWO Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband e.V.
Heinrich-Albertz-Haus
Blücherstr. 62/63
10961 Berlin
Tel.: 030 - 26 30 9 - 0
Fax: 030 - 26 30 9 - 32 59 9
[email protected].
www.awo.org.
Deutscher Caritasverband e.V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Tel.: 0761-200-0
www.caritas.de
[email protected]
Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14
D-10178 Berlin
Telefon 030-24636-0
Telefax 030-24636-110
[email protected]
www.paritaet.org
www.der-paritaetische.de
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Tel.: 030-85404 - 0
Fax: 030-85404 - 450
[email protected]
www.drk.de
Heide
Pflegestützpunkt im
Kreis Dithmarschen
Esmarchstr. 50, 25746 Heide
Tel: 0481-785-1112
Fax: 0481-785-1069
pflegestuetzpunkt-dithmarschen@
dithmarschen.de
Aussenstelle Brunsbüttel
Mehrgenerationhaus
Schulstr. 2-4, 25541 Brunsbüttel
Tel: 04852-9322
Husum
Kreishaus
Marktstraße 6, 25813 Husum
Tel.: 04841-67555 oder
04841-67548
[email protected]
Kaltenkirchen
Hamburger Str. 66
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191-5070934
Kiel
Stephan-Heinzel-Str. 2
24116 Kiel
Raum 120a, 121 und 122
Tel: 0431-901-3696
Fax: 0431-901-632
[email protected]
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Lübeck
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck
Tel: 0451-122-4903 oder -4931
Fax: 0451-122-4989
[email protected]
Mölln
Wasserkrüger Weg 7,
23879 Mölln
Tel: 04542-826549
gemeinschaft_pflegeberatung@
onlinehome.de
Bogenstrasse 7,
21502 Geesthacht
Tel: 04152 805795
Neumünster
Großflecken 71, 24534 Neumünster
Tel: 04321-942-2552
Fax: 04321-45970
[email protected]
Niebüll
Hauptstrasse 87
25899 Niebüll
Nebenstelle Pflegestützpunkt Husum
Norderstedt
Beratungsstelle für ältere Bürger und
ihre Angehörigen im Kreis Segeberg
Heidebergsstrasse 28
22846 Norderstedt
Diakonisches Werk der
Evangelischen Kirche in
Deutschland e. V.
Stafflenbergstraße 76
70184 Stuttgart
Tel.: 0711-2159-0
Fax: 0711-2159-288
[email protected]
www.diakonie.de
Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungsanpassung e.V.
Verein zur Förderung des
selbstständigen Wohnens älterer
und behinderter Menschen
Mühlenstr. 48
13187 Berlin
030-47531719
www.bag-wohnungsanpassung.de
Malteser Hilfsdienst e.V.
Kalker Hauptstraße 22-24
51103 Köln
Telefon 0221-9822-01
Telefax 0221-9822-78391
[email protected]
www.malteser.de
Forum gemeinschaftliches Wohnen
Bundesvereinigung
Haus der Region
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
0511-4753253
www.fgw-ev.de
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Lützowstrasse 94
10785 Berlin
Tel.: 030 - 26997 - 0
Fax: 030 - 26997 - 444
www.johanniter.de
Niedersächsische Fachstelle
für Wohnberatung
Haus der Region
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
0511-3882895
www.fachstelle-wohnberatung.de
WOHNFORMEN
DEMENZBERATUNG
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Senioren-Organisationen
(BAGSO e.V.
Bonngasse 10
53111 Bonn
0228-2499930
www.bagso.de
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
Friedrichstr. 236
10969 Berlin
Alzheimer-Telefon:
0 1803 - 17 10 17 (9 Cent/Min)
Tel: 0 30 - 259 37 95-0
Fax: 0 30 - 259 37 95-29
Mo.-Do. 9-18 Uhr, Fr. 9-15 Uhr
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
66
Tel: 040-52883830
Fax: 040-52883832
alten-und-angehoerigenberatung@
schleswig-holstein.de
Pinneberg:
Heinrich-Christiansen-Str. 45
25421 Pinneberg
Tel: 04101-555464
Fax; 04101-5299797
[email protected]
E w THÜRINGEN
Jena
Goethegalerie Büroaufgang B,
2.Etage
Goethestr. 36
07743 Jena
Tel: 03641-5076 60
Fax: 03641-507501
[email protected]
Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel. 03631-911-563 und -564
[email protected]
[email protected]
www.deutsche-alzheimer.de
Deutsche Seniorenliga e. V.
Gotenstr. 164
53175 Bonn
Tel.: 02 28 - 36 79 30
www.deutsche-seniorenliga.de
Stationäres Behandlungsprogramm
für Demenzkranke in Begleitung der
Angehörigen
Neurologische Klinik Bad Aibling
Leitung: Dr. Barbara Romero
Kolbermoorerstr. 72
83043 Bad Aibling
Tel.: 08061- 38 79 0
[email protected]
www.schoen-kliniken.de
Asklepios Klinik Schaufling
Hausstein 2
94571 Schaufling
Tel.: 09904 - 77-0
Fax: 09904 - 7299
[email protected]
www.asklepios.com/Schaufling/
Selbsthilfegruppen
Adressen und Ansprechpartner
von Alzheimer-Selbsthilfegruppen
finden Sie auf der Internet-Seite der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft:
www.deutsche-alzheimer.de
Makler & Pflege
Pflege beraten – Pflege verkaufen
25. März 2013
Kunden-Service
67
Informationswegweiser Demenz/Alzheimer
Mehr Geld ab Januar 2013: Leistungsbeträge für Demenzkranke
Leistungserhöhungen ab 2013 sind rot gekenzeichnet. Die Beiträge sind in Euro angegeben.
Keine Pflegestufe / jedoch
Anerkennung erheblicher
Betreuungsbedarf
Pflegestufe 1
bisher
ab 2013
bisher
ab 2013
bisher
ab 2013
bisher
ab 2013
Betreuungsleistungen
100/
200
100/
200
100/
200
100/
200
100/
200
100/
200
100/
200
100/
200
Pflegegeld
–
120
235
305
440
525
700
700
Sachleistung
–
225
450
665
1.100
1.250
1.550
1.550
Verhinderungspflegeleistung
–
1.550
1.550
1.550
1.550
1.550
1.550
1.550
Kurzzeitpflegeleistung
–
–
1.550
1.550
1.550
1.550
1.550
1.550
Wohnanpassung /
Hilfsmittel
–
2.557
2.557
2.557
2.557
2.557
2.557
2.557
Pflegestufe 2
Hier erfahren Sie mehr
Demenz-Telefon
Alzheimer Forschung Initiative e.V.
Erklärung von Demenz-Tests:
Mini-Mental-Status-Test (MMST),
Demenz-Detektions-Test (DemTekt),
Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung
(TFDD), Syndrom Kurztest (SKT).
A www.alzheimer-forschung.de
Der persönliche Besuch in einer Beratungsstelle ist nicht jedem leicht
möglich. Hilfreich ist dann ein Anruf
beim Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
Kompetenznetz Demenzen
Weiterführende Informationen zur
Früherkennung und Diagnostik.
A www.kompetenznetz-demenzen.de
Neurologen & Psychiater im Netz
Hier finden Sie Nervenärzte, Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten für einen Demenz-Test.
A www.psychiater-im-netz.de
Bundesweit einheitliche
Telefonnummer:
01803-17 10 17
(Alzheimer-Telefon)
Pflegestufe 3
Der Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums bietet ein umfassendes
Informations- und Unterstützungsangebot
für Demenzkranke und ihre Angehörigen:
www.wegweiser-demenz.de
Anzahl Dementer verdoppelt sich
Menschen mit Demenzerkrankungen,
absolute Zahl und Anteil an der Bevölkerung
Angaben gerundet.
2030 und 2060 Prognose
Telefonkosten bei Anrufen aus dem
deutschen Festnetz 9 Cent pro Minute. Anrufe aus dem Ausland oder
aus Handynetzen sind unter dieser
Nummer nicht möglich.
[email protected]
www.deutsche-alzheimer.de
Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft
Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2010