DruckFassung1 1m - Regierungspräsidium Kassel

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DruckFassung1 1m - Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel
Raumordnungsverfahren
380-kV-Leitung Wahle-Mecklar
Abschnitt Hessen
Landesplanerische Beurteilung
Antrag der TenneT TSO GmbH (vormals: transpower stromübertragungs
GmbH) vom 31.03.2010 auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) nach § 18 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)
November 2011
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar
Abschnitt Hessen
Landesplanerische Beurteilung
Inhaltsverzeichnis
A. Ergebnis
6
B. Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen
7
C. Maßgaben
7
D. Hinweise
9
E. Zulassung von Abweichungen
11
F. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
11
G. Raumordnungsverfahren in Niedersachsen
12
H. Begründung
13
I.
Grundlagen
13
1.
Beschreibung des Vorhabens
13
2.
Trassenverlauf der Varianten
14
II. Verfahren
15
1.
Verfahrensablauf
15
2.
Verfahrensbeteiligte
18
3.
Verfahrensunterlagen
21
2
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
III. Stellungnahmen
1.
23
Erste Beteiligung/Anhörung
23
1.1
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten
23
1.1.1 Stellungnahmen zum Verfahren und zu den
Antragsgrundlagen
23
1.1.2 Stellungnahmen zu Variante A (Westkorridor)
26
1.1.3 Stellungnahmen zu Variante B (Ostkorridor)
35
Stellungnahmen von Bürgerinitiativen und Privaten
36
2.
Zweite Beteiligung/Anhörung zu Teilerdverkabelungsabschnitten
der Variante B (Ostkorridor)
37
3.
Nachanhörung zu Trassenmodifizierungen
37
1.2
IV. Begründung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen
der Raumordnung
38
1.
Formelle Voraussetzungen
38
2.
Materielle Voraussetzungen
39
2.1
Rechtfertigung des Vorhabens
39
2.2
Regionalplan Nordhessen 2009
39
2.3
Vorgelagerte Trassenvoruntersuchung
40
2.4
Technische Alternativen und Auswahlgründe
42
2.5
Ausschluss der Variante B (Ostkorridor)
45
2.6
Geprüfte Trassenmodifizierungen der Variante A
51
•
•
•
•
2.7
Waldtangente Söhre
Waldtangente Morschen
Waldtangente Ludwigsau
Fuldatalvariante bei Rotenburg
52
54
54
57
Raumordnerische Bewertung der Variante A (Westkorridor)
unter Einbeziehung der Trassenmodifizierungen
58
2.7.1 Lage im Raum
58
2.7.2 Siedlungswesen
59
2.7.3 Bevölkerung
60
2.7.4 Wirtschaft
60
2.7.4.1
Regionale Wirtschaft
60
3
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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2.7.4.2
Energiewirtschaft – Windenergie
61
2.7.4.3
Tourismus und Fremdenverkehr
63
2.7.5 Verkehr
64
2.7.5.1
Luftverkehr
64
2.7.5.2
Straßenverkehr
65
2.7.5.3
Schienenverkehr
67
2.7.6 Ver- und Entsorgung / Telekommunikation
2.7.6.1
Ver- und Entsorgung
68
2.7.6.2
Information und Telekommunikation
68
2.7.7 Bodennutzung
69
2.7.7.1
Landwirtschaft
69
2.7.7.2
Wald und Forstwirtschaft
70
2.7.7.3
Rohstoffwirtschaft
72
2.7.8 Regionaler Grünzug
V. Darstellung und Bewertung der Auswirkungen von Variante A
auf die Umweltschutzgüter
1.
68
73
75
Mensch
75
1.1
Wohnen, Wohnumfeld und Erholung
75
1.2
Elektrische und magnetische Felder
77
1.3
Geräuschemissionen (Korona-Effekt)
80
2.
Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Schutzgut Tiere und
Pflanzen, biologische Vielfalt
80
3.
Boden
82
4.
3.1
Bodenschutz
82
3.2
Altlasten (Altlasten und altlastenverdächtige Flächen)
83
Wasser
83
4.1
Wasserversorgung und Grundwasser
83
4.2
Hochwasserschutz, Oberflächenwasser und Retentionsraum
84
5.
Luft / Schadgase
85
6.
Klima
85
4
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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7.
Landschaft und Erholung
86
8.
Kultur- und sonstige Sachgüter
88
8.1
Denkmalpflege
88
8.2
sonstige Sachgüter
89
9.
Ergebniszusammenführung der Darstellung und Bewertung
der Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter
VI. FFH-Verträglichkeit – Natura 2000-Gebiete
89
90
1.
Variante A (Westkorridor)
90
2.
Variante B (Ostkorridor)
90
VII. Zusammenfassende Bewertung
93
1.
Gesamtabwägung
93
2.
Abstimmung
95
3.
Begründung der Maßgaben
97
4.
Begründung der Abweichungszulassung
100
VIII. Abschließende Hinweise zum Raumordnungsverfahren
101
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte Verfahrensergebnis, Karte M 1:180.000, DIN A 3
Anlage 2: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 2, M 1:35.000 (Guxhagen)
Anlage 3: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 4, M 1:35.000 (Morschen)
Anlage 4: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 5, M 1:35.000 (Ludwigsau)
5
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen
Landesplanerische Beurteilung
Das auf Antrag der TenneT TSO GmbH (vormals: transpower stromübertragungs GmbH)
vom 31.03.2010 nach § 18 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) durchgeführte Raumordnungsverfahren wird wie folgt abgeschlossen:
A.
Ergebnis
Die Führung der geplanten 380-kV-Leitung Wahle–Mecklar stimmt im Gebiet des Landes
Hessen für die vom Antragsteller beantragte Variante A (Westkorridor) mit Trassenoptimierungen in den Bereichen
Guxhagen (OT Wollrode / OT Albshausen) und Körle,
Körle und Melsungen (OT Röhrenfurth),
Morschen (OT Binsförth / OT Wichte),
Ludwigsau (Emmrichsrode bis OT Gerterode)
und unter Beachtung der Maßgaben M 1 bis M 5 mit den Erfordernissen der Raumordnung
überein.
Die beantragte Variante B (Ostkorridor) würde zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten führen und ist aus naturschutzrechtlichen Gründen auszuschließen.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist mit Niedersachsen abgestimmt.
Die 220-kV-Leitung von Hardegsen-Göttingen-Sandershausen wird abgebaut, ebenso die
Überspannung des Gewerbegebietes „Sandershäuser Berg“ im Gebiet der Gemeinde Niestetal.
6
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Die Voraussetzungen gemäß Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) zur Errichtung der Leitung als Erdkabel sind in keinem Abschnitt der Variante A (Westkorridor) gegeben.
Der Trassenverlauf ergibt sich aus der beiliegenden Karte Anlage 1 (DIN A 3). Die Trassenoptimierungen sind aus den Anlagen 2 bis 4 „Graphische Kennzeichnung zu den Maßgaben
M2, M 4 und M 5“ ersichtlich. Der Trassenverlauf liegt als Karte im Maßstab 1: 50.000 bei
der Oberen Landesplanungsbehörde im Regierungspräsidium Kassel vor.
B.
Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen
Raumbedeutsame Planungen mit Bedeutung für das Vorhaben sind
die geplante A 44 Kassel-Eisenach, die bei Kaufungen-Papierfabrik von der beantragten
Leitung gequert wird
geplante Windkraftanlagen bei Ludwigsau-Hainrode / Ersrode, deren Standorte sich im
Nahbereich der geplanten Leitungsführung befinden.
Die Abstimmung mit diesen raumbedeutsamen Planungen ist in das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung eingeflossen.
C.
Maßgaben
M1 Lohfelden
Im Rahmen der Planfeststellung ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die bestehende 380-kV-Leitung aus der Ortslage von Lohfelden heraus genommen und mit
der neuen Leitung außerhalb der Ortslage gebündelt werden kann (Segmente 482 bis
488). Mit einer Bündelung der 380-kV-Leitungen im Raum Lohfelden würde eine erhebliche Verbesserung der Raumverträglichkeit der Höchstspannungsleitung erzielt.
7
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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M 2 Guxhagen (OT Wollrode und Albshausen) - Körle
In der Gemeinde Guxhagen, östlich von Wollrode und Albshausen (Segmente 491 bis
496) ist zu prüfen, ob die Leitung parallel zur 110-kV-Bahnstromleitung in einer ortsferneren Leitungsführung im Randbereich zum bzw. im Wald der Söhre zur Genehmigungsreife entwickelt werden kann.
Darüber hinaus sollte in dieser ortsferneren Leitungsführung eine engere Leitungsbündelung der 380-kV-Leitung mit der vorhandenen 110-kV-Bahnstromleitung geprüft
werden (Karte Anlage 2).
Mit dem Verzicht auf eine zusätzliche Freileitung zwischen Guxhagen und Wollrode /
Albshausen können weitere Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes und der Landschaft vermieden werden.
Im weiteren Verlauf ist die Leitung im Bereich Körle (Segmente 496 bis 498) auf der
Ostseite der Schnellbahntrasse zu führen.
M 3 Körle – Melsungen (OT Röhrenfurth)
Zwischen Körle und Melsungen-Röhrenfurth (Segmente 498/499) ist eine Trassierung
zu wählen, mit der ein optimierter Abstand zu dem Wohngebäude im Außenbereich
eingehalten wird.
M 4 Morschen (OT Binsförth und Wichte)
In der Gemeinde Morschen ist im Bereich der Ortsteile Binsförth und Wichte (Segmente 511 bis 524) eine Leitungstrasse zu wählen, die abweichend von den vom Antragsteller vorgelegten zwei Trassierungsmöglichkeiten HU1-a (Wichte) und HU1-b
(Konnefeld), weiter westlich zwischen den Erhebungen „Wichter Höhe“ und „Eichelsberg“ verläuft (Karte Anlage 3).
M 5 Ludwigsau (Emmrichsrode bis OT Gerterode)
In der Gemeinde Ludwigsau (Segmente 537 bis 544) soll die geplante 380-kV-Leitung
in dem Abschnitt der bestehenden 380-kV-Leitung Borken-Mecklar, in dem die geplante Leitung nicht in Parallelführung zur Bestandsleitung errichtet werden kann,
abweichend von der Antragstrasse geführt werden. Die geplante Leitung soll am südli8
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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chen Talrand in einer gestreckten Führung geplant werden (Karte Anlage 4). Die in
kumulierender Wirkung mit der vorhandenen 380-kV-Leitung erhebliche Beeinträchtigung des Talraums durch die Antragstrasse ist damit zu minimieren.
Zur Vermeidung der erheblichen Problematik von zwei einzelnen 380-kV-Leitungen
in räumlichen Zusammenhang, die auch mit der geänderten Trassierung nicht vollständig gelöst werden kann, ist anzustreben, die beiden Leitungen möglichst eng parallel in der neuen Trassierung zu führen. Zu diesem Zweck sind im Planfeststellungsverfahren der Abbau der bestehenden Leitung und ihre Neuerrichtung eng parallel zu der
geplanten Leitung anzustreben. Dabei sind sowohl die Frage einer möglichen naturschutzrechtlichen Notwendigkeit zur Sicherstellung der Raumverträglichkeit als auch
die rechtlichen und zeitlichen Möglichkeiten zum Erreichen dieses Zieles zu prüfen.
Die Begründung der Maßgaben enthält Punkt VII.3. (S. 97) am Ende der landesplanerischen
Beurteilung.
D.
Hinweise
Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf die weitere Planung des Vorhabens und das
Planfeststellungsverfahren.
H 1 Die forst- und naturschutzrechtlich notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
sind in einem zwischen Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz abgestimmten Konzept zu planen.
H 2 Bei Kreuzung des bestehenden regionalbedeutsamen Straßennetzes sind die gesetzlichen Mindestabstände einzuhalten. Kreuzungsvereinbarungen sind mit der Straßenbauverwaltung zu schließen. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege und Kassel ist erforderlich.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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H 3 Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sind die Planungen mit dem 4 –streifigen Neubau der BAB A 44 zwischen der A 7 Kassel-Ost und dem Anschluss an die
A 4 bei Herleshausen-Wommen abzustimmen. Eine Ausnahmegenehmigung zur Aufhebung der Veränderungssperre für den Planungsbereich der BAB A 44 westlich von
Kaufungen ist über das ASV Kassel zu beantragen.
H 4 Die Planungen sind mit den beabsichtigten Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der
Eisenbahnunterführung bei Melsungen-Röhrenfurth im Zuge der B 83 mit dem ASV
Kassel abzustimmen.
H 5 Bei Kreuzung von Bahnanlagen sind die gesetzlichen Mindestabstände und die raumordnerischen Vorgaben einzuhalten. Kreuzungsvereinbarungen sind mit der DB AG zu
schließen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der DB Netz ist erforderlich.
H 6 Die Kreuzung von Gewässern im Uferbereich und in Überschwemmungsgebieten sind
in schonender Weise und in enger Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden
vorzusehen und die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen sind zu beantragen. Bei der Querung von Wasserschutzgebieten sind Bodeneingriffe in den Schutzgebietszonen I und II nicht zulässig, wenn hierdurch der Schutzzweck gefährdet wird
oder nicht überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit den Eingriff erfordern.
H 7 In Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind zu Altlasten-Verdachtsflächen
weitere detaillierte Untersuchungen durchzuführen.
H 8 Im Leitungsabschnitt Ludwigsau, Ortsteile Ersrode und Hainrode (Leitungssegmente
529 bis 533) ist der Leitungskorridor um ca. 500 m nach Westen erweitert, um in der
weiteren Planung die Prüfung einer ggf. sinnvollen Verschiebung der Trassenachse im
Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen zu ermöglichen.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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E.
Zulassung von Abweichungen
Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist eine raumverträgliche Trasse festgelegt. Damit ist gleichzeitig die Grundlage für Abweichungszulassungen geschaffen. Gemäß
§ 12 (2a) des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) ist neben der nachfolgenden
Planfeststellung eine eigenständige Entscheidung über die Abweichung von Zielen der
Raumordnung nicht erforderlich. Sofern sich im Rahmen der Feinplanung raumbedeutsame
Auswirkungen auf Zielfestlegungen des Regionalplans ergeben, werden die erforderlichen
Abweichungen im Planfeststellungsverfahren zugelassen.
F.
Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Bei der Variante A können erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten – ggf. durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen – ausgeschlossen werden.
Bei der Variante B sind nach fachlicher Prüfung der Oberen Naturschutzbehörde Kassel für
die zwei Gebiete
FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“
Vogelschutzgebiet (VSG) „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“
erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten.
Ferner können bei der Variante B für zwei FFH-Gebiete und zwei VSG erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden - auch unter Einschluss von Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen. Es handelt sich hierbei um die Gebiete:
FFH-Gebiet „Meißner und Meißner Vorland“
FFH-Gebiet „Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“
VSG „Meißner“
VSG „Werrabergland südwestlich Uder“ im Landkreis Eichsfeld (Thüringen)
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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G.
Raumordnungsverfahren in Niedersachsen
Für das länderübergreifende Vorhaben in Hessen und Niedersachsen wurden zeitgleich
Raumordnungsverfahren in beiden Ländern durchgeführt.
Alle Verfahrensschritte und Inhalte wurden eng zwischen Hessen und Niedersachsen abgestimmt, so dass sowohl die Beteiligungen als auch die Erörterungen etwa zeitgleich durchgeführt wurden. Durch die enge länderübergreifende Koordinierung wurde eine möglichst einheitliche Anwendung von Bewertungsmaßstäben sicher gestellt sowie eine effektive und
koordinierte Verfahrensdurchführung erreicht. Durch die gegenseitige Information über den
Verfahrensstand ist gewährleistet, dass das jeweilige Ergebnis der Raumordnungsverfahren
mit dem Ergebnis in dem anderen Bundesland korrespondiert und sich eine länderübergreifende Vorzugstrasse ergibt.
Von besonderer Bedeutung ist die Abstimmung über die Korridorfestlegung im Abschnitt
von südlich Göttingen bis Ludwigsau-Mecklar. Im Ergebnis schließt sich Niedersachsen
dem Ausschluss von Variante B (Ostkorridor) auf hessischer Seite an (Pkt IV 2.5, S.45).
Auch in Niedersachsen wird für den Abschnitt südlich von Göttingen / Rosdorf das Verfahren mit Variante A abgeschlossen, obwohl die Variante A im Vergleich mit der Variante B
in Niedersachsen die größeren Umweltkonflikte aufweist.
Die Regierungsvertretung Braunschweig als verfahrensführende Stelle für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung führt dazu aus, dass sie die hessische raumordnerische Beurteilung in vollem Umfang
mit trägt, da die Trasse unabhängig von Landesgrenzen im Gesamtverlauf bewertet werden
muss und mit der Trasse A auch auf niedersächsischem Gebiet eine realisierungsfähige Variante zur Verfügung steht.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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H.
Begründung
I. Grundlagen
1. Beschreibung des Vorhabens
Die TenneT TSO GmbH plant, das Übertragungsnetz in Niedersachsen und Hessen auszubauen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk (UW) Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) in Niedersachsen und dem UW Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) in
Hessen. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens ergibt sich aus § 1 Abs. 1
und 2 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) i.V. mit Nr. 6 der Anlage zum EnLAG.
Hier ist diese 380-kV-Höchstspannungsverbindung als vordringlicher Bedarf festgelegt.
Das Gesamtvorhaben untergliedert sich in zwei Planungsabschnitte:
Abschnitt Niedersachsen
vom UW Wahle über das UW Hardegesen in Niedersachsen bis zur niedersächsisch/
hessischen Landesgrenze
Abschnitt Hessen
von der niedersächsisch/ hessischen Landesgrenze bis zum UW in Mecklar.
Die TenneT TSO GmbH hat am 31.03.2010 beim Regierungspräsidium Kassel die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für den hessischen Abschnitt von der Landesgrenze Hessen/Niedersachsen bis Mecklar (LK Hersfeld-Rotenburg) beantragt.
Der Abschnitt von Wahle bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Hessen war Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens in Niedersachsen.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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2. Trassenverlauf der Varianten
Die Antragsunterlagen enthalten für den in Hessen verlaufenden Abschnitt der geplanten
380-kV-Leitung zwei mögliche Planungskorridore:
Variante A – Westkorridor (Göttingen) – Niestetal – Kaufungen – Lohfelden – Söhrewald – Fuldabrück - Guxhagen – Körle – Felsberg – Melsungen – Malsfeld – Morschen – Knüllwald – Alheim –
Neuenstein – Ludwigsau
Variante B – Ostkorridor
(Göttingen) – Neu-Eichenberg – Witzenhausen – Bad Sooden-Allendorf – Berkatal – Meißner – Waldkappel – Rotenburg – Bebra – Ludwigsau
Die Trassenverläufe sind in den folgenden Karten abgebildet:
Variante A (Westkorridor)
Variante B (Ostkorridor)
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Wesentliche Angaben zu den Antragsvarianten zeigen die folgenden Tabellen:
II. Verfahren
1. Verfahrensablauf
Im Vorfeld des Raumordnungsverfahren (ROV) sind zahlreiche Vorbesprechungen und
Voruntersuchungen durchgeführt worden. Zur Vorbereitung des ROV fand am 08.10.2007
beim Regierungspräsidium Kassel eine Antragskonferenz statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden dabei über das Projekt informiert. Im März 2008 wurde der räumliche und
inhaltliche Untersuchungsrahmen für die UVS festgelegt.
Die TenneT TSO GmbH als Vorhabensträger hat am 31.03.2010 beim Regierungspräsidium
Kassel für den hessischen Abschnitt die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Die Einleitung des Verfahrens erfolgte mit der öffentlichen Bekanntgabe im Staatsanzeiger
für das Land Hessen vom 07.06.2010 (StAnz. Nr. 23/2010, Seite 1554). Die Verfahrensunterlagen lagen in der Zeit vom 14.06.2010 bis 16.08.2010 im Regierungspräsidium Kassel
und in den betroffenen Kommunen Neu-Eichenberg, Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf,
Berkatal, Meißner, Waldkappel, Cornberg, Rotenburg an der Fulda, Alheim, Bebra, Ludwigsau, Neuenstein, Knüllwald, Morschen, Malsfeld, Melsungen, Felsberg, Körle, Guxhagen, Söhrewald, Lohfelden, Fuldabrück, Kaufungen und Niestetal öffentlich aus. Während
dieser Zeit und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bestand für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen der beteiligten Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände nach §
48 Hessisches Naturschutzgesetz endete am 31.08.2010.
Ein Ergebnis dieser Anhörung war, dass vom Vorhabensträger ergänzende Unterlagen zur
Machbarkeit von Teilverkabelungsabschnitten im Bereich der Variante B (Ostvariante) zu
erstellen waren. Die ergänzenden Unterlagen zu Erdkabelabschnitten bezogen sich ausschließlich auf Abschnitte, in denen eine Unterschreitung der in § 2 (2) EnLAG genannten
Abstände unvermeidbar ist. Ein Ausweichen auf angrenzende Natura 2000 Gebiete (VSG,
bzw. FFH-Gebiete) im Freileitungsbau ist auf Grund der Erhaltungsziele der VSG bzw. FFHGebiete an diesen Stellen auszuschließen (Punkt IV. 2.5, S.45). Dies betrifft die Abschnitte
Witzenhausen - Unterrieden/Witzenhausen
Witzenhausen - Wendershausen
Bad Sooden-Allendorf - Hilgershausen
Meißner - Vockerode/Germerode
Waldkappel - Rodebach
Waldkappel.
Bei der Variante A werden die als Voraussetzung für ein Erdkabel genannten Mindestabstände für Freileitungsbau zu Wohnsiedlungsflächen eingehalten.
Die ergänzenden Verfahrensunterlagen lagen in der Zeit vom 8. November 2010 bis
7. Dezember 2010 im Regierungspräsidium Kassel sowie in den betroffenen Kommunen
Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Meißner und Waldkappel sowie beim Kreisausschuss
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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der Werra-Meißner-Kreises aus. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen der beteiligten
Kommunen, Träger öffentlicher Belange und Verbände nach § 48 Hessisches Naturschutzgesetz endete am 21. Dezember 2010.
Am 04.04.2011 wurden das geplante Vorhaben und die hierzu abgegebenen Stellungnahmen
mit den Verfahrensbeteiligten, Privateinwendern und dem Vorhabensträger in Kassel erörtert. Es wurde deutlich, dass die Variante B (Ostvariante) auch unter Berücksichtigung einer
Erdverkabelung aus naturschutzrechtlichen und -fachlichen Gründen nicht realisierbar ist.
Die bisherigen Untersuchungen haben gezeigt, dass die Variante A unter verschiedenen
raumordnerischen Aspekten zu bevorzugen ist.
Zur Variante A wurden im Erörterungstermin folgende für das Raumordnungsverfahren wesentlichen Aspekte thematisiert:
Im Hinblick auf die Forderungen ortsfernere Trassenführungen zu finden, wurde die
Überspannung von Wald anstelle von Leitungsschneisen erörtert.
Neben der bereits im Vorfeld intensiver behandelten Trassenmodifizierung in Morschen
wurden mögliche Waldtrassen durch die Söhre und bei Ludwigsau/ Neuenstein/Alheim
thematisiert. Hintergrund dieser Diskussion ist die Forderung nach einer stärkeren Gewichtung zu Gunsten des Menschen in der Abwägung mit Beeinträchtigungen für den
Wald.
Die vom BUND angeregte Fuldataltrasse bei Alheim/Rotenburg wurde räumlich konkretisiert und als zu prüfende Möglichkeit vereinbart.
Der vom BUND Hessen eingebrachte Trassierungsvorschlag (Variante Fuldatal) wurde zur
Beurteilung den betroffenen Gemeinden Rotenburg, Alheim, Bebra und Morschen zur Stellungnahme übersandt.
Weitere im Verfahren (Beteiligung und Erörterungstermin) vorgetragene Trassenmodifizierungen im Zuge der Variante A (Tangentialverbindung Morschen, Tangentialverbindung
Ludwigsau, Leitungsführung durch die Söhre zwischen Lohfelden und Körle) wurden raumordnerisch, umwelt- und naturschutzfachlich geprüft, bewertet und mit dem Vorhabensträger
insbesondere im Hinblick auf eine Machbarkeit erörtert. Es handelt sich um Vorschläge der
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Gemeinden bzw. im Fall der Söhre um einen gemeindlich mitgetragenen Vorschlag der BI
Schwalm-Eder. Diese Vorschläge wurden unter Beteiligung der Oberen Naturschutzbehörde
und der Oberen Forstbehörde auf ihre Machbarkeit überprüft. Die genannten Variantenmodifikationen sind in Punkt IV. 2.6 (S.51ff) als Textkarten abgebildet.
Der Regionalversammlung Nordhessen ist eine Vorlage mit den wesentlichen Ergebnissen
des durchgeführten Raumordnungsverfahrens und den daraus abgeleiteten Maßgaben als
Grundlage für die Abgabe ihrer Stellungnahme vorgelegt worden. In ihrer Sitzung am
14.09.2011 hat die Regionalversammlung Nordhessen als Stellungnahme beschlossen, diesem Ergebnis unter Ergänzung um eine weitere Maßgabe (M 0) zuzustimmen. Die beschlossene Maßgabe lautet:
„M 0
Den berechtigten Interessen der Anwohner/innen und betroffenen Kommunen muss
ein höheres Gewicht eingeräumt werden. Alternativen sind bei der Trassierung
stärker in Betracht zu ziehen, wenn dies die Streckenführung verkürzt oder ortsfernere Lösungen beinhaltet. Vom starren Grundsatz „Natur vor Mensch“ ist vor diesem Hintergrund abzuweichen. Für die Trasse Wahle-Mecklar ist auf hessischem
Gebiet eine Erdkabelerprobung für mindestens einen Teilabschnitt zu prüfen.“
Die von der Regionalversammlung Nordhessen beschlossene Stellungnahme ist als „sonstiges Erfordernis der Raumordnung“ gemäß § 4 (2) HLPG in dem Verfahrensergebnis berücksichtigt.
2. Verfahrensbeteiligte
Im Raumordnungsverfahren wurden beteiligt:
1.
Kreisausschuss des Landkreises Kassel
2.
Zweckverband Raum Kassel
3.
Gemeindevorstand der Gemeinde Fuldabrück
4.
Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen
5.
Gemeindevorstand der Gemeinde Lohfelden
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6.
Gemeindevorstand der Gemeinde Niestetal
7.
Gemeindevorstand der Gemeinde Söhrewald
8.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreis
9.
Magistrat der Stadt Felsberg
10. Gemeindevorstand der Gemeinde Guxhagen
11. Gemeindevorstand der Gemeinde Knüllwald
12. Gemeindevorstand der Gemeinde Körle
13. Gemeindevorstand der Gemeinde Malsfeld
14. Magistrat der Stadt Melsungen
15. Gemeindevorstand der Gemeinde Morschen
16. Kreisausschuss des Landkreises Hersfeld-Rotenburg
17. Gemeindevorstand der Gemeinde Alheim
18. Magistrat der Stadt Bebra
19. Gemeindevorstand der Gemeinde Ludwigsau
20. Gemeindevorstand der Gemeinde Neuenstein
21. Magistrat der Stadt Rotenburg an der Fulda
22. Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreis
23. Magistrat der Stadt Bad Sooden-Allendorf
24. Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal
25. Gemeindevorstand der Gemeinde Cornberg
26. Gemeindevorstand der Gemeinde Meißner
27. Gemeindevorstand der Gemeinde Neu-Eichenberg
28. Magistrat der Stadt Waldkappel
29. Magistrat der Stadt Witzenhausen
30. Magistrat der Stadt Großalmerode
31. Bundesforstverwaltung Schwarzenborn
32. Forstamt Bad Hersfeld
33. Forstamt Hess. Lichtenau
34. Forstamt Melsungen
35. Forstamt Neukirchen
36. Forstamt Rotenburg/F.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
37. Forstamt Wehretal
38. Landesamt für Denkmalpflege in Hessen, Abt. Baudenkmalpflege, Marburg
39. Landesamt für Denkmalpflege in Hessen, Abt. Archäologische Denkmalpflege, Marburg
40. Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel), Abt. III, Umwelt- und Arbeitsschutz, Dez. 33
Bad Hersfeld, Immissions- und Strahlenschutz
41. RP Kassel, Abt. III, Umwelt- und Arbeitsschutz, Dez. 31.2 Bad Hersfeld und Kassel,
Oberirdische Gewässer und Hochwasserschutz
42. RP Kassel, Dezernat 25, Obere Landwirtschaftsbehörde
43. RP Kassel, Dezernat 26, Obere Forstbehörde
44. RP Kassel, Dezernat 27.1, Eingriffe und Landschaftsplanung
45. RP Kassel, Dezernat 27.2, Schutzgebiete
46. RP Kassel, Dezernat 21.2 L, Regionalplanung (Raum- und Siedlungsstruktur)
47. RP Kassel, Dezernat 21.2 R, Regionalplanung (Freiraum- und Infrastruktur)
48. Wehrbereichsverwaltung West, Wiesbaden
49. Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege
50. Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel
51. Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V.
52. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hessen
53. Landesverband Hessen e.V. der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine
54. Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.
55. Hessischer Bauernverband e.V.
56. Hessischer Waldbesitzerverband e.V.
57. Landesjagdverband Hessen e.V.
58. Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Hessen e.V.
59. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Hessen e.V.
60. Verband Hessischer Fischer
61. DB Netze Energie
62. DB-Service Immobilien GmbH, NL Frankfurt
63. Deutsche Telekom AG
64. E.ON Mitte AG
65. E.ON Netz GmbH
20
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
66. Gas-Union Transport GmbH
67. K+S Aktiengesellschaft
68. Städtische Werke Kassel
69. Thyssengas GmbH
70. Wingas GmbH
71. Landkreis Göttingen
72. Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Braunschweig
73. Landkreis Eichsfeld
74. Verwaltungsgemeinschaft Hanstein-Rusteberg
75. Verwaltungsgemeinschaft Uder
76. Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen
77. Bürgerinitiative „Keine 380-kV-Freileitung im WMK“ e.V.
78. Bürgerinitiative Schwalm-Eder-Kreis
79. Bürgerinitiative Hersfeld-Rotenburg
Nachrichtlich beteiligt wurden:
1. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
2. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3. Magistrat der Stadt Kassel
4. Thüringer Landesverwaltungsamt
5. TenneT TSO GmbH
3.
Verfahrensunterlagen
Dem Raumordnungsverfahren lagen folgende Unterlagen der Antragstellerin zugrunde:
• Band A
Erläuterungsbericht und allgemein verständliche Zusammenfassung
• Band B
Vorgelagerte Trassenfindung
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
• Band C
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
• Band D
Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
• Band E
Kartenband UVS und RVS
(alle März 2010)
• Band F
Ergänzende Unterlage
„Untersuchung der Machbarkeit möglicher Teilerdverkabelungen in Witzenhausen,
Hilgershausen, Meißner und Waldkappel“
(Oktober 2010)
• Ergänzende Angaben
Mögliche Waldtangente Söhre
Mögliche Fuldatalvariante
Mögliche Waldtangente Ludwigsau
(Juni 2011)
Die Unterlagen der Antragstellerin sind ebenso wie die abgegebenen Stellungnahmen und
die Vorgaben der Raumordnung Bestandteil des Raumordnungsverfahrens. Die Prüfung und
Abwägung und somit die landesplanerische Beurteilung als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens beruhen auf sämtlichen in das Verfahren eingegangen Unterlagen und mündlichen
Stellungnahmen im Erörterungstermin. In der landesplanerischen Beurteilung wird auf die
Inhalte dieses Abwägungsmaterials Bezug genommen. Soweit es der Verständlichkeit und
Begründung des Ergebnisses dient, werden Einzelheiten wieder gegeben, jedoch nicht vollständig und ohne sie als Zitate zu kennzeichnen.
22
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
III. Stellungnahmen
1.
Erste Beteiligung/Anhörung
Im Rahmen der ersten Beteiligung gingen 113 Stellungnahmen über e-Government ein.
7768 Stellungnahmen wurden von Privateinwendern in Papierform eingereicht. Fast alle
waren Unterschriftenlisten der Bürgerinitiativen (BI) „Keine 380-kV-Freileitung durch den
Werra-Meißner-Kreis“, „Keine 380-kV-Freileitung im Schwalm-Eder-Kreis“ und der „BI
Hersfeld-Rotenburg“. Gegen die Variante A haben sich 2891 und gegen die Variante B 4877
Bürger gewendet.
1.1 Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten
1.1.1
Stellungnahmen zum Verfahren und zu den Antragsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen und Erdverkabelung
Ein Großteil der betroffenen Kommunen und einige Träger öffentlicher Belange fordern die
Überarbeitung des Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG), da die Rechtsgrundlage für eine
Erdverkabelung als unzureichend angesehen wird. Bis die gewünschte eindeutige gesetzliche Regelung vorliegt, soll die Fortführung des Raumordnungsverfahrens ausgesetzt werden. Einhergehend mit der Fortschreibung des Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sollte
eine Kostenklärung im Rahmen des Investitionsbudgets erfolgen. Andere Kommunen fordern in ihren Stellungnahmen die evtl. Mehrkosten für den Vorhabensträger auf die Netznutzungsentgelte umzulegen. In zahlreichen Stellungnahmen wird die Hessische Landesregierung aufgefordert einen entsprechenden Antrag über die Änderung des EnLAG in den
Bundesrat einzubringen.
Die fehlende Betrachtung der Erdverkabelung im Variantenvergleich wird von zahlreichen
Kommunen als Verfahrensfehler eingestuft. Deshalb wird empfohlen das Verfahren auszusetzen. Eine Erdverkabelung könnte zu einer anderen Abwägung beim Trassenvergleich der
Varianten A und B bzw. zu einer anderen Trassenentscheidung im jeweiligen Trassenkorridor führen. Darüber hinaus wird in einigen Stellungnahmen bemängelt, dass eine abschnittsweise Erdverkabelung nicht untersucht wurde. In den Antragsunterlagen würden sich
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
lediglich die Untersuchungsergebnisse wiederfinden, die sich auf die Gesamtlänge beziehen
und damit eine Erdverkabelung unwirtschaftlich erscheinen lassen. Einige Einwender führen
aus, im Planfeststellungsverfahren sei für besondere Teilbereiche eine Erdverkabelung zu
prüfen und ggf. festzuschreiben. Einige Städte und Gemeinden fordern bereits Festlegungen
im ROV für Erdverkabelungen, sofern der Abstand von 400 m zur Wohnbebauung unterschritten wird. Das Immissions- und Strahlenschutzdezernat des Regierungspräsidiums Kassels bittet von einer Festsetzung von Erdverkabelungsabschnitten im ROV abzusehen, sofern
diese nicht zwingend aus anderen rechtlichen Gründen erforderlich werden. Festlegungen
von etwaigen Erdverkabelungsabschnitten sollten dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten bleiben.
Einzelne Einwender fordern das Raumordnungsverfahren (ROV) zu stoppen, weil der Plankorridor von 1.000 m eine genaue Trassenführung nicht erkennen lasse und damit eine Risikobeurteilung nur bedingt zulasse. Alternativprüfungen im Trassenkorridor werden vermisst. Es werden Vorfestlegungen für das Planfeststellungsverfahren befürchtet.
Der BUND führt aus, es fehle an einer gerichtsfesten Begründung für eine Planrechtfertigung des Vorhabens, wenn die Raumordnungs- und Planfeststellungsbehörde auf Grund
einer nicht nachvollziehbaren gesetzlichen Bedarfsfeststellung keine Prüfung der Bedarfsfrage vornehme. Sofern die Raumordnungsbehörde die Auffassung des BUND nicht teilt,
spricht sich dieser für die Variante A aus. Mit dieser Entscheidung wird die Forderung verbunden, eine Variantenmodifizierung der Variante A im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu
prüfen.
Die Gemeinde Morschen lehnt die Variante A mit ihren Untervarianten HU 1-a und HU 1-b
ab und fordert eine Erdverkabelung. Sofern eine Erdverkabelung aus rechtlichen Gründen
nicht möglich sei, wird eine Trassenmodifizierung, die sogenannte „Wichtetaltrasse“ vorgeschlagen. Dieser Trassierungsvorschlag wird mit zu geringen Siedlungsabständen sowie
Bedenken naturschutzfachlicher Art gegenüber der Antragstrasse begründet.
Die Gemeinden Ludwigsau und Neuenstein regen eine Trassenmodifizierung zwischen
24
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Ersrode und Mecklar an, die weitestgehend durch Wald verläuft. Gleichfalls wird eine „Söhretrasse“ zwischen Vollmarshausen, Dörnhagen, Wollrode, Albshausen, Körle und Röhrenfurt vorgeschlagen.
Die geprüften Modifizierungsvorschläge sind unter Punkt IV. 2.6 (S.51ff) dargestellt.
Stellungnahmen zum Bedarf
Von mehreren Einwendern wird bemängelt, dass der Bedarf in den Antragsunterlagen nicht
ausreichend dargestellt sei. Es werden Alternativlösungen für die Energieversorgung vorgeschlagen. Verschiedene Einwender bezweifeln grundsätzlich den Bedarf der 380-kVLeitung Wahle-Mecklar. Eine nachvollziehbare Begründung (Planrechtfertigung) für das
Vorhaben würde nicht vorliegen. Die Ergebnisse der dena-Netzstudie I werden bezweifelt.
Es wird kritisiert, dass sich die Bedarfsbegründung auf die dena -Netzstudie I stützt, die lediglich den geplanten noch ungesicherten Zuwachs an Offshore-Windstrom berücksichtigt,
aber nur von einem sehr begrenzten Ausbau der Windenergie an Land - fast ausschließlich
durch Repowering in Norddeutschland - ausgeht. Für eine Planrechtfertigung sollten die
dena -Netzstudie II, das Energiekonzept der Bundesregierung sowie die Lastflussdaten Berücksichtigung finden. Weiter wird kritisiert, dass der Bedarf durch den Bundestag mit dem
EnLAG pauschal für vierundzwanzig 380-kV-Leitungen in einem nicht ergebnisoffenen
Verfahren mit Einzelbedarfs- und Alternativenprüfung und ohne nachprüfbare Lastflussdaten (Ist- und Prognosedaten) beschlossen wurde.
Eine Bindungswirkung gem. § 1 Abs. 2 EnLAG würde darüber hinaus aufgrund einer fehlerhaft nicht durchgeführten strategischen Umweltprüfung (SUP) im Rahmen der Erstellung
des Bedarfsplans nicht bestehen.
Stellungnahmen zur technischen Planung
Der BUND und einige Kommunen bemängeln, dass mögliche Verbesserungen einer Übertragungskapazität nicht geprüft wurden. Die Alternativenprüfung zum Stromleitungsausbau
sollten sich nicht auf Freileitungstechniken mit 110/380 kV Wechselstrom beschränken sondern auch die Realisierung neuere Techniken, wie Hochtemperaturseile mit höherer Kapazi25
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
tät, ACCR-Seile aus Aluminium Komposit, Erdkabelvarianten mit Wechselstrom und
Gleichstrom (HGÜ), Freileitungen mit HGÜ sowie die 16 2/3 Hertz-Übertragungstechniken
mit einbeziehen. Alle diese Techniken seien geeignet, einen alternativen Netzleitungsausbau
zu bewirken, der weniger neue Leitungen bzw. Trassen erfordern würde. Daneben werden
die Darstellungen auf Seite 37, Ziffer 5.4.1.1 der Antragsunterlagen (Band A) bezweifelt.
Entgegen dieser Darstellungen seien europaweit bereits Erdkabel von über 3.000 km mit
220 kV oder 380 kV verlegt. Erfahrungswerte würden hier vorliegen und müssten damit in
das Verfahren eingebracht werden.
Daneben sollte geprüft werden, ob die neue 380 kV-Leitung mit vorhandenen Leitungen auf
einem Gestänge geführt werden kann. Konkret wird hier der Bereich Vollmarshausen, Lohfelden, Fuldabrück-Dörnhagen, Guxhagen bzw. im Bereich Morschen, Alheim, Knüllwald,
Neuenstein bis Mecklar die Bündelung mit einer Bahnstromleitung bzw. der 380 kVLeitung Borken-Mecklar angeregt.
1.1.2 Stellungnahmen zu Variante A (Westkorridor)
Stellungnahmen zu Siedlungs- und Gewerbeflächen
Die Variante A quert im Bereich der gewerblichen Bauflächen in Kaufungen-Papierfabrik
einen Siedlungsbereich. Es werden Nutzungseinschränkungen für den Siedlungsbereich befürchtet. Bei Realisierung der Variante A sollten Nutzungsbeeinträchtigungen für das Gewerbegebiet „Sandershäuser Berg“ einschließlich möglicher Erweiterungen in der Gemeinde
Niestetal, des ehemaligen interkommunalen Gewerbegebiets „Heiligenrode Süd“, für das
Gewerbegebiet „Papierfabrik –Leipziger Straße“ sowie des Gewerbegebiets „Im Nassen“ in
Kaufungen ausgeschlossen werden. Die Gutsanlage Ellenbach in der Gemarkung Niestetal
und die Hundeschule mit Übungsplatz in der Gemarkung Kaufungen sollten bei den weiteren Planungen Berücksichtigung finden. Im Ortsteil Wellerode der Gemeinde Söhrewald
wird für eine geplante Siedlungserweiterungsfläche eine erhebliche Beeinträchtigung befürchtet. Einige Gemeinden befürchten negative Auswirkungen auf landwirtschaftliche Einzelbetriebe außerhalb der Ortslage und auf Einrichtungen von örtlichen Vereinen.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Die Gemeinde Kaufungen fordert unter Berücksichtigung des Schutzzieles „Regionaler
Grünzug“ im Regionalplan Nordhessen die Erdverkabelung mit einem Siedlungsabstand von
mindestens 500 m vorzusehen.
Stellungnahmen zum Verkehr
Die Ämter für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Kassel und Eschwege sowie die Landkreise tragen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben aus verkehrstechnischer
Sicht vor. Durch die geplante 380-kV-Leitung wird eine Vielzahl von überörtlichen Straßen
(Autobahnen, Bundes- und Landestraßen) aber auch Kommunalstraßen und Radwege tangiert. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Kreuzung mit bestehenden Straßen die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen und es während der Überspannung zu keinen Vollsperrungen kommen dürfe. Weiter wird auf die gesetzlich festgelegten
Bauverbotszonen verwiesen (Hinweise für die Planfeststellung). Bei Erdverkabelung sollte
die Kreuzung des überörtlichen Straßennetzes in geschlossener Bauweise erfolgen. Es wird
weiter ausgeführt, dass bei Realisierung der Variante A die Planungen der A 44 bei Kaufungen zu berücksichtigen seien. Gem. § 9a FStrG gelte für die Planungsabschnitte der A 44 bei
Kaufungen eine Veränderungssperre. Vor einer Realisierungsplanung wäre ein Antrag auf
Ausnahmegenehmigung beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zu stellen.
Die Variante A quere – teilweise mehrfach - die Schienenstrecken Hannover-KasselWürzburg, Kassel - Hess. Lichtenau und Kassel - Guntershausen - Bebra. Es werden keine
grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Allerdings sollte in den nächsten Planungsschritten
bei Über- oder Unterquerung des Schienennetzes eine frühzeitige Abstimmung mit der DB
Netz erfolgen. Bei Kreuzung von Bahnanlagen seien die gesetzlichen Mindestabstände einzuhalten und Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG abzuschließen.
Stellungnahmen zur wohnortnahen Erholung und Tourismus
Im Verdichtungsraum Kassel wird von einigen Einwendern eine Einschränkung der wohnortnahen Erholung und Freizeitnutzung befürchtet. Durch die Durchschneidung wertvoller
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Räume für die landschaftsbezogene Erholung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden negative Auswirkungen auf den Tourismus befürchtet.
Stellungnahmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen
Viele Einwender befürchten Wertminderungen ihrer Immobilien und Grundstücke durch
Lärmbelastungen (Surren / Koronaentladungen) und optische Beeinträchtigungen, die nicht
kompensiert würden. Die Gemeinde Guxhagen befürchtet durch die Umweltbelastungen die
Unverkäuflichkeit bereits erschlossener Baugrundstücke.
Bei der Überspannung von Gewerbegebieten werden Nutzungseinschränkungen und damit
wirtschaftliche Einbußen von Kommunen befürchtet. Die Wertminderung könne mit einer
Erdverkabelung vermieden werden.
Für land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden teilweise bau-, anlage- sowie betriebsbedingte Beeinträchtigungen befürchtet, die zu Ertragseinbußen führen. Bei einer Trassenführung durch die Landkreise Kassel, Schwalm-Eder und Hersfeld-Rotenburg könnte es
vereinzelt bei einigen Waldbesitzern zu erheblichen wirtschaftlichen Betroffenheiten kommen. Für die Jagd werden darüber hinaus während der Bauzeit Beeinträchtigungen befürchtet. Sofern ein An- oder Durchschneiden von Wäldern unvermeidbar ist, werden unter Berücksichtigung der Betroffenheiten Entschädigungen erwartet.
Wirtschaftliche Einbußen werden darüber hinaus für die Landwirtschaft und den Tourismussektor durch Strahlenbelastungen befürchtet.
Stellungnahmen zur Ver- und Entsorgung sowie Energie und Telekommunikation
Es wird darauf verwiesen, die Variante A tangiere nördlich von Niestetal ein Vorrangebiet
für Windenergienutzung. Mögliche Konflikte mit den vorhandenen Windenergieanlagen
bzw. mit der Problemstellung „Repowering“ seien zu berücksichtigen. Daneben wird ausgeführt, dass die Zuwegung zur Biokompostanlage Lohfelden-Vollmarshausen (ausreichender
Mastabstand) jederzeit sichergestellt sein müsse.
28
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Die Deutsche Telekom AG weist darauf hin, dass geschützte Telekommunikationsleitungen
im Trassenbereich liegen und sicherzustellen sei, dass die Nutzung des Netzes nicht beeinträchtigt wird. Dies gelte auch für Abschnitte von Erdgasfernleitungen und der begleitenden
Mess- und Fernmeldekabel, die im Korridor liegen. Bei Annäherung und Kreuzung bis zu
1000 m könne es zu einer unerwünschten Wechselstrombeeinflussung kommen, so dass Sicherungsmaßnahmen abzustimmen seien. Für den Schutzstreifen der Gasleitung besteht absolutes Bauverbot.
Stellungnahmen zum Flächenverbrauch (land- und forstwirtschaftliche Flächen)
Eine Flächenauswahl für Maststandorte und evtl. Baustelleneinrichtungsflächen sollte unter
frühzeitiger Einbindung der Agrarverwaltung erfolgen. Ein darüber hinausgehender Flächenentzug von landwirtschaftlichen Flächen östlich von Kassel wird abgelehnt. Aus landwirtschaftlicher Sicht wird eine Erdverkabelung für wünschenswert gehalten.
Im Bereich der Gemeinde Niestetal soll die 380-kV-Leitung auf einer abzubauenden 220kV-Leitung errichtet werden. Dies wird von einigen Einwendern begrüßt. Zahlreiche Einwender führen aus, dass das Zerschneiden von Waldstandorten vermieden und eine Trassenbündelung mit vorhandenen Stromtrassen angestrebt werden sollte. Die Zerschneidung von
unzerschnittenen Waldgebieten wird sehr kritisch gesehen und teilweise abgelehnt. Sie würden zu größeren Rodungen und linienhaften Aufrissen führen, was die Gefahr von Windwurf bei Sturmereignissen erhöhe. Die bisherigen Planungen sollten hinsichtlich ihrer waldökologischen Folgen überarbeitet werden. Durch Waldüberspannungen ließen sich Eingriffe
in das Waldgefüge weitgehend vermeiden, da der Funktionszusammenhang erhalten bleibe.
Umweltverträglichkeit
Stellungnahmen zum Schutzgut Mensch
Viele Einwender befürchten erhöhte Lärmbelastungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder im Niederfrequenzbereich. Hierbei werden nicht näher
bezeichnete Untersuchungen zitiert, die aufzeigen sollen, dass es noch in einer Entfernung
von 400-500 Metern von Höchstspannungsleitungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigun29
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
gen kommen könne. Beispielhaft werden Leukämie und Lungenkrebs angeführt. Darüber
hinaus würde durch akustische und optische Beeinträchtigungen im Wohnumfeld die Lebensqualität stark vermindert.
Befürchtungen hinsichtlich der Abstände zur Wohnbebauung, Lärmbelastungen und der
gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden mit verminderter Lebensqualität werden
von dem Landkreis Kassel, dem Schwalm-Eder-Kreis sowie dem Landkreis HersfeldRotenburg und deren betroffenen Landkreisgemeinden vorgetragen. Von einer Kommune
wird ein Gutachten von einem unabhängigen Institut eingefordert, das die gesundheitlichen
Beeinträchtigungen der Leitungstrasse ausschließt.
Die Gemeinden des Zweckverbandes Raum Kassel fordern deutliche Abstände zur Wohnbebauung. Die Gemeinde Niestetal fordert die bestehende oberirdische Hochspannungsleitung auf ihre Notwendigkeit und Gesundheitsgefährdung über den Wohnsiedlungsbereichen
zu prüfen, abzubauen bzw. unterirdisch zu verlegen. Die Gemeinden Kaufungen und Lohfelden fordern Erdverkabelung auf ihrem Gemeindegebiet; die Gemeinde Lohfelden verlangt darüber hinaus die Auslagerung der zwei bestehenden Freileitungen in den Trassenbereich der 380-kV-Leitung. Die Gemeinde Fuldabrück schlägt eine Bündelung mit der im
Ortsteil Dörnhagen verlaufenden 110-kV-Leitung vor, um die Belastungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.
Der Landkreis Kassel sowie der Zweckverband Raum Kassel unterstützen die Forderungen
der betroffenen Landkreis- bzw. Zweckverbandsgemeinden und führen in ihren Stellungnahmen weiter aus, dass bei einem Abstand unter 400 m zur Wohnbebauung eine Erdverkabelung angestrebt werden sollte. Weiter wird ausgeführt, bei Realisierung der Variante A
müsse im Planfeststellungsverfahren nachgewiesen und sichergestellt werden, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sowohl für bestehende als auch für geplante Siedlungsbereiche (z.B. Kaufungen OT Papierfabrik) eingehalten werden.
Die Stadt Melsungen führt aus, dass bei der Trassenführung der Variante A werde der in § 2
(2) EnLAG genannte Abstand bei einem einzeln stehenden Wohnhaus (Bahnwärterhaus an
30
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
der Bahnstrecke Kassel-Melsungen-Bebra) nordwestlich von Melsungen-Röhrenfurth zwischen Röhrenfurth und Körle unterschritten. Lärmbeeinträchtigungen werden vor allem für
die Bereiche Bürstoß, Mittelhöhe, Kuhmannsheide und den Campingplatz Röhrenfurt befürchtet.
Die Gemeinden Morschen und Alheim fordern aufgrund zu geringer Abstände zur Wohnbebauung – sofern keine Erdverkabelung realisierbar ist – eine Variantenmodifizierung (unter
Punkt IV. 2.6 (S.54) näher beschrieben).
Stellungnahmen zu Natur und Landschaft (Schutzgut Tiere/Pflanzen)
Einige Einwender führen aus, die Variante A nordöstlich von Lohfelden tangiere das Naturschutzgebiet „Vollmarshäuser Teiche“ und das VSG „Knüll“. Im fachlichen Beitrag der
Oberen Naturschutzbehörde werden die Konflikte erkannt und beschrieben, sie werden aber
als im Folgeverfahren lösbar eingestuft.
Einige Einwender verweisen auf die landschaftssensiblen Bereiche der Nieste-, Wahlebachund Lossebachaue sowie des Fahrenbaches mit ihren potentiellen Rast- und Brutgebieten
sowie Biotopkomplexen. Das LSG Kalkberg mit seinen Biotopen sollte Beachtung finden.
Der Landschaftsplan des Zweckverbands Raum Kassel weise hier Förder- und Kompensationsflächen aus. In der Gemarkung Vollmarshausen seien zwei Naturdenkmale zu beachten.
Zum Schutz von Natur und Landschaft wird für die Bereiche östlich von Heiligenrode, westlich von Niederkaufungen und östlich von Vollmarshausen eine konsequente Bündelung auf
einer Trasse bzw. Mastsystemen gefordert, was eine Verlegung vorhandener Leitungen zur
Folge haben würde. Hierbei sollten alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Sollte in siedlungsnahen Bereichen keine Erdverkabelung möglich sein, wird angeregt im
Bereich östlich von Vollmarshausen die bestehende relativ ortsnah verlaufende Freileitung
auf die Variante A, die über den Wald verläuft, zu verlegen.
Einige Einwender befürchten bei Realisierung der Untervarianten HU1-a und HU1-b die
Zerschneidung des dortigen Landschaftsraumes sowie die Einschränkung der Flugkorridore
von Zugvögeln. Sie lehnen diese Untervarianten deshalb ab. Für die ONB sind diese Unter31
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
varianten naturschutzfachlich ebenfalls problematisch. Es wird eine Trassenmodifizierung
im Bereich Altmorschen-Wichte-Licherode empfohlen.
Die Zerschneidung von unzerschnittenen Waldgebieten wird abgelehnt. Die obere Forstbehörde kritisiert die Herleitung des Konfliktrisikos für den Waldbereich und fordert eine
Überarbeitung der Bewertung der Beeinträchtigungsintensität.
Stellungnahmen zu Wasser
Grundwasser
Variante A quert bzw. tangiert innerhalb des Landkreises Kassel und des Schwalm-EderKreises mehrere amtlich festgesetzte und geplante Wasserschutzgebiete (WSG). Das Dezernat 31.1 des Regierungspräsidiums Kassel weist daraufhin, dass jegliche Bodeneingriffe und
bauliche Tätigkeiten in den WSG-Schutzzonen I und II verboten sind. Im Folgeverfahren
wird zu klären sein, ob Ausnahmen von Verboten innerhalb der WSG-Schutzzone II zugelassen werden können.
Eine Erdverkabelung wird auf Grund des großen Flächenbedarfs und des daraus resultierenden Bodeneingriffs für die WSG-Schutzzone II grundsätzlich abgelehnt. Bodeneingriffe in
der WSG-Zone III müssten im Folgeverfahren geprüft werden.
Grundsätzlich bestehen gegen die Realisierung der Variante A keine Bedenken.
Oberflächenwasser und Retentionsraum
Bei der Kreuzung von Gewässern im Uferbereich bzw. Überschwemmungsgebiet sind im
Folgeverfahren die gesetzlichen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des
Hessischen Wassergesetzes (HWG) zu beachten.
Stellungnahmen zu Landschaftsbild / Erholung
Grundsätzlich wird ausgeführt, die Variante A sollte sich weitestgehend an bestehenden Leitungen orientieren, um so die Beeinträchtigungen von Freiraumfunktionen für den Menschen bzw. die Zerschneidung von Naherholungsgebieten zu minimieren. Eine Zusammen32
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
legung (Aufsattelung) von Stromtrassen sollte angestrebt werden, eine Bündelung von Trassen (zwei Freileitungen nebeneinander) würde allerdings zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen und stößt auf Ablehnung.
Weiter wird ausgeführt, dass der Trassenbereich im Verdichtungsraum Kassel ein hohes
Konfliktpotential für das Kriterium Landschaftsbild aufweise und deshalb eine Erdverkabelung angestrebt werden sollte. Im Bereich Crumbach und Ochshausen sollte eine Verlagerung der bestehenden Höchst- und Hochspannungsleitung auf die Variante A geprüft werden.
Im Trassenbereich der Variante A wird von verschiedenen Kommunen ausgeführt, dass die
Landschaft / das Landschaftsbild im Stadt- und Gemeindegebiet der Gemeinden Fuldabrück
(OT Dörnhagen), Guxhagen (OT Wollrode und Albshausen), Körle und Melsungen (OT
Röhrenfurth und Obermelsungen) bereits durch bestehende Freileitungen der ICE-Trasse
und den beiden Windenergieanlagen bei Albshausen beeinträchtigt werde. Eine weitere Verschlechterung durch 50 bis 60 m hohe Masten im Stadt- bzw. Gemeindegebiet wird abgelehnt.
Ähnliches wird für den Trassenbereich in der Gemarkung Morschen/Alheim ausgeführt und
ein neuer Trassierungsvorschlag unterbreitet.
Stellungnahmen zu Kultur- und sonstigen Sachgüter
In verschiedenen Korridorabschnitten wird auf das Vorhandensein von Bodendenkmälern
hingewiesen und auf die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zur Sicherung dieser Bodendenkmäler verwiesen.
Stellungnahmen zur Vereinbarkeit mit der FFH- und VSG-Richtlinie
Einige Einwender sehen durch die Variante A das FFH-Gebiet „Lossewiesen“ beeinträchtigt.
33
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Für den Bereich Morschen/ Wichte und Alheim/ Licherode wird aus naturschutzfachlichen
Gesichtspunkten eine Variantenmodifizierung angeregt (s. Anlage 3). Einige Einwender
lehnen die Untervarianten HU1-a und HU1-b ab, weil im Verlauf dieser Varianten im Gebiet von Konnefeld und Oberellenbach der Schwarzstorch beheimatet sei.
Stellungnahmen zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Für die weiteren Planungen sollen in konfliktträchtigen Abschnitten Optimierungen (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen) vorgesehen werden, die neben einer Trassenoptimierung auch technische Parameter beinhaltet. Hier werden insbesondere die Entscheidung
über Masttypen und die streckenweise bauliche Bündelung mit vorhandenen Leitungen angesprochen. Zur naturschutzfachlichen Kompensation wird vorgeschlagen die Verkabelung
störender Mittelspannungsleitungen mit anderen Versorgern zu prüfen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Im Hinblick auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird gefordert, im Folgeverfahren die
zusätzliche Flächenbeanspruchung landwirtschaftlicher Flächen für naturschutz- und forstrechtliche Kompensationsmaßnahmen zu minimieren.
Teilweise werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf land- und forstwirtschaftlichen
Flächen abgelehnt. Weiter wird vorgeschlagen, dass bei Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen der Renaturierung sowie der Verbesserung und der Durchgängigkeit der, Bäche,
Flüsse und Teiche im näheren Umfeld des Vorhabens Vorrang eingeräumt werden sollte.
Die obere Forstbehörde weist darauf hin, dass ein forstrechtlicher Ausgleich nur außerhalb
von Wald im Sinne des Hessischen Forstgesetzes erfolgen kann. Gleichzeitig können naturschutzrechtliche Kompensationen, die Wald in Offenlandbiotope umwandeln, aus forstrechtlicher Sicht Ersatzaufforstungen erforderlich machen. Waldflächenstilllegungen, die nicht
den Anforderungen der „Hinweise für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen im
Wald“ entsprechen, kommen auch aus forstrechtlicher Sicht nicht in Betracht.
34
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
1.1.3 Stellungnahmen zu Variante B (Ostkorridor)
Im Hinblick auf den Ausschluss der Variante B aufgrund ihrer FFH-Unverträglichkeit
(Punkte F. „Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung“ (S.11) und IV. 2.5 „Ausschluss der
Variante B (Ostkorridor)“, S.45) werden im Folgenden nur die Stellungnahmen dargestellt,
die Bedeutung haben für den Ausschluss der Variante B. Alle übrigen Stellungnahmen zur
Variante B beziehen sich auf Fragestellungen, die nur im Fall der Realisierung der Variante
B zum Tragen gekommen wären. Auf eine Darstellung dieser für das Verfahrensergebnis
nicht entscheidungserheblichen Stellungnahmen wird an dieser Stelle verzichtet.
Stellungnahmen zum Schutzgut Mensch
Viele Einwender befürchten bei der Variante B erhöhte Lärmbelastungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder im Niederfrequenzbereich. Hierbei
werden nicht näher bezeichnete Untersuchungen zitiert, die aufzeigen sollen, dass es noch in
einer Entfernung von 400-500 Metern von Höchstspannungsleitungen zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen kommen könne. Beispielhaft werden Leukämie und Lungenkrebs angeführt. Darüber hinaus würde durch akustische und optische Beeinträchtigungen im Wohnumfeld die Lebensqualität stark vermindert. Die in § 2 (2) EnLAG genannten Abstände
würden im Bereich der Wohnbebauung der Städte und Gemeinden Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Meißner, Waldkappel, Rotenburg/Fulda, Bebra unterschritten, in der Gemeinde Berkatal nur knapp eingehalten. Die Variante B wird von zahlreichen Einwendern
abgelehnt. Es wird daher die Erarbeitung neuer Trassenvarianten gefordert, die einen deutlichen Abstand zur Wohnbebauung einhalten und/oder eine Erdverkabelung in die Planungen
mit einbeziehen.
Stellungnahmen zur Vereinbarkeit mit der FFH- und VSG-Richtlinie sowie Naturschutzgebieten
Zahlreiche Einwender führen aus, dass es sich bei den Natura 2000-Gebieten um Schutzgebiete handele, die zur Wiederherstellung oder Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
der natürlichen Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichen Interesse dienen sollen und
Bestandteile eines zusammenhängenden europaweit angelegten Netzes von ökologischen
Schutzgebieten seien. Für die Natura 2000-Gebiete gelte ein Verschlechterungsverbot.
35
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Insgesamt würden durch die Variante B sechs Natura 2000-Gebiete konfliktträchtig gequert
oder tangiert. Im Einzelnen sind dies die FFH-Gebiete „Meißner und Meißner Vorland“,
„Werra- und Wehretal“ sowie „Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“ und die Vogelschutzgebiete (VSG) „Meißner“, „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ sowie
„Werrabergland südwestlich von Uder.“ Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts lehnen
zahlreiche Einwender die Variante B ab.
Die Obere Naturschutzbehörde (ONB) sowie weitere Einwender schließen sich der Ansicht
des Vorhabensträgers an, dass erhebliche Beeinträchtigungen für die Variante B bei drei
FFH- und drei VSG Gebieten auch unter Einschluss von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden können. Zum FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“
sowie für das „VSG Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula (für die Untervariante
HU2-b Lispenhausen-Ost) wird ergänzend ausgeführt, es müsse von erheblichen Beeinträchtigungen i.S. des FFH-Rechtes ausgegangen werden, die nicht vermeidbar und minimierbar
sind. Die Untervariante „HU2-b“ (Lispenhausen-Ost) führe darüber hinaus zu erheblichen
Schädigungen der Schutzziele des Naturschutzgebietes „Haselgrund bei Schwarzenhasel“.
Variante B sei aus naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen nicht genehmigungsfähig. Sie sprechen sich unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts für die Variante
A aus.
1.2
Stellungnahmen von Bürgerinitiativen und Privaten
Innerhalb der Auslegungszeiten haben im Werra-Meißner-Kreis, im Landkreis HersfeldRotenburg und im Schwalm-Eder Kreis Bürgerinitiativen und Private ihre Stellungnahmen
zu der geplanten 380-kV-Höchstspannungsverbindung vorgetragen. 7768 Stellungnahmen
wurden von Privateinwendern in Papierform eingereicht. Fast alle waren Unterschriftenlisten der Bürgerinitiativen (BI) „Keine 380-kV-Freileitung durch den Werra-Meißner-Kreis“,
„Keine 380-kV-Freileitung im Schwalm-Eder-Kreis“ und der „BI Hersfeld-Rotenburg“.
Gegen die Variante A haben sich 2891 und gegen die Variante B 4877 Bürger gewendet.
Die Bürger befürchten erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt
und fordern u. a. Erdverkabelungsabschnitte.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Viele der privaten Einwender sprechen sich aufgrund persönlicher Betroffenheit, u. a. aus
gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Gründen, gegen die 380-kV-Höchstspannungsverbindung aus.
2.
Zweite Beteiligung / Anhörung zu Teilerdverkabelungsabschnitten der
Variante B (Ostkorridor)
Im Rahmen der 2. Anhörung zu den Teilverkabelungsstrecken der Variante B werden von
den Beteiligten bereits vorgetragene Bedenken, insbesondere zur technischen Planung und
zu den Auswirkungen auf die Umwelt, bekräftigt und dargelegt, dass auch bei Teilverkabelungsabschnitten die Variante B abgelehnt wird. Insbesondere werden die entgegenstehenden natur- und landschaftsschutzrechtlichen Aspekte angeführt. Es werden aber auch erhebliche Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung durch Änderung des
Bodengefüges und des Wasserhaushaltes in den Erdverkabelungsabschnitten beschrieben.
Durch den zusätzlichen Bau von Kabelübergangsstellen würden die ohnehin hohen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und die Auswirkungen auf den Tourismus und die
Naherholung weiter verstärkt. Auch aus Gründen des Bodenschutzes und wegen der befürchteten Beeinträchtigung des Bodenwasserhaushalts werden die Erdkabelabschnitte abgelehnt. So wird befürchtet, dass von den Kabelgräben eine Drainagewirkung auf das bodennahe Grundwasser ausgeht und es werden negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate aufgezeigt.
3.
Nachanhörung zu Trassenmodifizierungen
In der Beteiligung bzw. dem Erörterungstermin wurden für den Verlauf der Variante A mehrere Trassenmodifizierungen vorgeschlagen. Um die raumverträglichste Trassenführung zu
finden, wurden die vorgeschlagenen Modifizierungen im Verfahren auf ihre Machbarkeit
geprüft. Im Juni/Juli 2011 wurde zu diesem Zweck eine Anhörung der betroffenen Kommunen sowie der oberen Forstbehörde und der oberen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Bei zwei Vorschlägen handelt es sich um kommunale Vorschläge (Wichte (Karte Anlage 3),
Ludwigsau (Karte S.55)) bzw. in einem Fall (Söhre, Karte S.53) um einen von der Gemeinde mitgetragenen Vorschlag der BI Schwalm-Eder. Diese Vorschläge wurden unter Beteiligung der Oberen Naturschutzbehörde und der Oberen Forstbehörde auf ihre Machbarkeit
37
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
überprüft. Bei dem Vorschlag des BUND Hessen für eine Fuldatalvariante bei Rotenburg
wurden auch die betroffenen Kommunen beteiligt.
IV.
Begründung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der
Raumordnung
1.
Formelle Voraussetzungen
Die landesplanerische Beurteilung einschließlich der Zulassung von Abweichungen von
Zielen der Raumordnung ist Ergebnis eines nach § 18 HLPG durchgeführten Raumordnungsverfahrens. Die im Verfahren vorgeschriebenen Beteiligungsrechte sind gewahrt worden. Die betroffenen Kommunen – Landkreise, Städte und Gemeinden – die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Verbände nach § 48 Hessisches Naturschutzgesetz und
auch die Öffentlichkeit hatten in dem erforderlichen Umfang Gelegenheit, sich über das
Vorhaben und seine Auswirkungen zu unterrichten sowie hierzu Stellung zu nehmen.
Die von dem Vorhabensträger erstellten Planungsunterlagen ermitteln, beschreiben und bewerten die zu erwartenden raumbedeutsamen Auswirkungen auf die in § 18 (3) HLPG und
§ 2 ROG genannten Belange, auf die Schutzgüter des § 2 (1) Satz 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) sowie auf Natura 2000-Gebiete nach § 34 (1) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Sie ermöglichen die für die Beteiligung erforderliche Unterrichtung und
bieten – ergänzt durch sonstige Planungsunterlagen und die Stellungnahmen und Anregungen der Beteiligten – eine vollständige Grundlage für die landesplanerische Beurteilung.
Umfang und Tiefe der Untersuchung entsprechen den Erfordernissen des Raumordnungsverfahrens. Problemschwerpunkte (Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt, die
technischen und räumlichen Alternativen und die Begründung ihrer Auswahl einschließlich
der zu erwartenden Beeinträchtigungen) wurden durch Gutachten und fachliche Beiträge
hinreichend geklärt. Dies schließt eine schutzgutbezogene und schutzgutübergreifende, aber
auch abschnittsübergreifende Gesamtbetrachtung der untersuchten Varianten ein. Soweit
hier im Detail noch Untersuchungs- und Klärungsbedarf besteht, kann dieser im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren gedeckt werden. Damit werden die verfahrensrechtlichen
38
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Vorgaben des § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) § 18 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) i.V. mit dem UVPG unter Berücksichtigung insbesondere der naturschutzrechtlichen, wasserrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt.
2.
Materielle Voraussetzungen
2.1
Rechtfertigung des Vorhabens
Nach § 1 Abs.1 und 2 Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Verbindung mit Nr. 6 der
Anlage zum EnLAG ist der vordringliche Bedarf der 380 kV-Leitung Wahle-Mecklar gesetzlich festgelegt. Damit ist auch die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens
i.S. des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgestellt.
Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien aufgrund des Gesetzes zum Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG) besteht vor allem im Norden und Osten Deutschlands ein gesteigerter Bedarf vermehrte Stromerzeugungskapazitäten, insbesondere von Windenergieanlagen Onshore und Offshore, in die süddeutschen Verbrauchsschwerpunkte zu leiten. Im
Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurde die Netzsituation untersucht und in
einer Referenzstudie evaluiert, durch welche Maßnahmen die vorhandenen Netzengpässe
behoben werden können. Dabei ist u. a. die Notwendigkeit einer neuen 380-kV-Leitung
Wahle – Mecklar herausgearbeitet worden. Darauf bezieht sich auch die gesetzliche Bedarfsfestlegung des EnLAG.
2.2
Regionalplan Nordhessen 2009
Der Ausbau des Höchst- und Hochspannungsfreileitungsnetzes ist ein Grundsatz im Regionalplan Nordhessen 2009 (Kap. 5.2.1, Grds.3, S. 152). In der Begründung dazu ist – entsprechend den dena Netzstudien I und II – die Verbindung zwischen den Netzknoten Wahle
und Mecklar genannt. Als weitere Anforderungen enthält der Grundsatz
Vorzug von Erdkabel vor Freileitung unter bestimmten Bedingungen,
soweit möglich Ab- und Rückbau bestehender Leitungen,
Bündelung mit anderen Versorgungsleitungen und Verkehrswegen,
Abstand zur Wohnbebauung, der eine gesundheitliche Gefährdung durch elektrische und
magnetische Felder vermeidet,
39
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes möglichst gering halten,
Belange des Artenschutzes berücksichtigen.
Diesen Erfordernissen der Regionalplanung entspricht die vorgelegte Planung, auch in der
Ausführung als Freileitung.
2.3
Vorgelagerte Trassenvoruntersuchung
Unter Berücksichtigung der Anschlusspunkte Wahle und Mecklar, des Aspektes der Bündelung mit vorhandenen Leitungen,
sowie weiterer netztechnischer
Voraussetzungen wurde in einem
Untersuchungsraum, der Teile
Niedersachsens und Hessens und
angrenzend Nordrhein-Westfalen
bzw. Thüringen einschließt, auf
der Basis einer Raumwiderstandsanalyse ein Bündel möglicher
Leitungs-Korridore identifiziert.
Dabei wurden den wesentlichen
Umweltaspekten Siedlungsflächen,
Lebensräume gefährdeter Arten
der Avifauna, besonders geschützter Teile von Natur und Landschaft, wertvolle Bereiche des
Landschaftsbildes, sowie der landschaftsbezogen Erholung Rechnung getragen.
Das Ergebnis dieser Arbeitsschritte
ist in der hier dargestellten Karte
40
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
„Grobkorridore“ (Trassen I bis IV) im Untersuchungsraum dokumentiert. Durch einen bewertenden Vergleich zeigte sich, dass keiner der untersuchten Korridore vollständig konfliktarm, bzw. konfliktfrei ist und im Längenvergleich die Trassen I und II mit 266 km, bzw.
257 km wegen der damit verbunden höheren Kosten (im Bau und Betrieb) als nicht vorzugswürdig einzustufen sind.
Im Hinblick auf die großräumige Querung und Berührung
von Vogelschutzgebieten im
Raum Nord-Thüringen und der
damit verbundenen Konflikte,
bzw. Genehmigungsrisiken bei
der Trasse IV wurde die Trasse
III als vorzugswürdig eingestuft, zumal durch diese bei
einer Trassenlänge von 181 km
gleichzeitig der höchste Anteil
einer Bündelung mit vorhandenen Leitungen erzielt wird.
Unter Berücksichtigung von
Hinweisen und Vorschlägen
Planungsbeteiligter und in Abstimmung mit der Regierungsvertretung Braunschweig und
dem Regierungspräsidium Kassel wurden dann Planungskorridore für die Antragskonferenzen in Niedersachsen
und Hessen erarbeitet, welche
im weiteren Diskussionsverlauf
41
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
in Niedersachsen zu weiteren Varianten führten. Im hessischen Bereich wurden die bei der
Antragskonferenz (2007) vorgestellten Varianten A (Hessen – West) und B (Hessen Ost) als
Grundlage der Unterlagen zum ROV herangezogen. Dabei wurden auch netztechnische
Überlegungen berücksichtigt und der Netzknoten Hardegsen als Ausgangspunkt gewählt.
Die Varianten A und B führen in Niedersachsen durch die Landkreise Northeim und Göttingen und in Hessen (A) durch die Landkreise Kassel, Schwalm-Eder und Hersfeld-Rotenburg
bzw. (B) durch den Werra-Meißner Kreis und Hersfeld-Rotenburg.
2.4
Technische Alternativen und Auswahlgründe
Gemäß § 6 Abs. 3, Satz 1 Nr. 5 des UVPG und nach § 18 Abs. 5 HLPG muss der Vorhabensträger eine Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen technischen Lösungsmöglichkeiten vorlegen und die wesentlichen Auswahlgründe u.a. im Hinblick auf die
Umweltauswirkungen des Vorhabens angeben. Dazu gehört der Aspekt des § 2 Abs. 1 Nr. 2
des EnLAG, wonach Erdkabel nur als Pilotvorhaben auf vom Gesetzgeber festgelegten
Trassen, zu denen die Höchstspannungsleitung Wahle – Mecklar gehört, erprobt werden
sollen.
Dazu werden im Band A der Antragsunterlagen, Kapitel 5 die Technischen Alternativen,
deren Auswirkungen auf die Umwelt und die Auswahlgründe für die Ausführung als Freileitung beschrieben.
Die Übertragung von elektrischer Energie (Drehstrom und Gleichstrom) ist im Grundsatz als
Freileitung oder als Erdkabel möglich und muss dabei Anforderungen des Energie-Wirtschaftsgesetzes (EnWG) entsprechen, dies sind die Kriterien der Sicherheit / Versorgungszuverlässigkeit, Preisgünstigkeit, Verbraucherfreundlichkeit, Effizienz und Umweltverträglichkeit.
Um den Stromübertragungsbedarf zu befriedigen, wären in der Ausführung als Erdkabel für
die 380 kV-Leitung (Drehstrom) Wahle – Mecklar vier Kabelsysteme mit je drei Kabeln
(12 Einzelkabel) erforderlich. Wegen der Übertragungsleistung ist ein Schutzabstand von rd.
1 Meter zwischen den Kabeln erforderlich, was zu einer Schutzstreifenbreite von 15 Metern
42
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
führt, bei einer Regeltiefe in der Verlegung von 1,5 Meter. In der Bauausführung können
sich andere Dimensionen (Abstand, Tiefe) ergeben, abhängig z.B. vom Untergrund und dessen Wärmewiderstand. Das Bettungsmaterial besteht je nach Beschaffenheit des Untergrundes aus Sand-Kies-, oder Sand-Zement-Gemischen.
Wegen des Eigengewichtes der Erdkabelstränge (Gewicht 40 kg/m) ist die Kabellänge auf
den Kabeltrommeln auf rund 900 Meter (= 36 t Eigengewicht) begrenzt, was umgekehrt
beim Transport in Wald und Flur über die Drucklast der Fahrzeuge zu erheblicher Verdichtung im Erdreich führt. Diese Längenbegrenzung führt dazu, dass die Kabelabschnitte mittels Muffen verbunden werden müssen. Dies erfordert jeweils ein Muffenbauwerk (Grundfläche ca. 10 x 3 m) mit dem Anspruch einer ebenen und druckfesten Bodenplatte, welche
die erforderliche Isolierfähigkeit für eine langfristig zuverlässige stromtragfähige Übergangsstelle (Muffe) garantiert. Jede 2. bis 3. Muffenverbindung wird bei längeren Abschnitten in einem Cross-Bonding-Kasten ausgeführt, zur Sicherung der Übertragungsleistung und
zur Vermeidung von Mantelströmen. Dabei wird die Cross-Bonding Muffe, welche zur
Auskreuzung der Kabelschirme verwendet wird, in einem dauerhaft zugänglichen Schachtbauwerk untergebracht. Am Anfang und Ende des Teilverkabelungsabschnittes ist ein Übergangsbauwerk (Kabelübergangsanlage zur Freileitung) erforderlich mit einem Platzbedarf
von ca. 70 x 30 Meter und einer Höhe von ca. 37 Meter.
Neben den Möglichkeiten Drehstrom als Freileitung, bzw. als Erdkabel zu verlegen, besteht
die technische Möglichkeit der gasisolierten Rohrleitung (GIL), bei der ein 18 cm starker
Rohrleiter in einem Schutzrohr (50 cm Ø) geführt wird, welches mit einem Gemisch aus
Stickstoff (N2) und Schwefelhexafluorid (SF 6) gefüllt ist. Wegen der Treibhauswirkung von
SF 6 erfordert dies höchste Anforderungen an die Dichtigkeit der verschweißten Rohrverbindungen bei gleichzeitiger Zugänglichkeit über Zugangsschächte. Daher werden GILVerbindungen aus Kostengründen bevorzugt auf kurzen Strecken und in Tunneln oder Kanälen verlegt.
Als weitere technisch denkbare Möglichkeit besteht die Hochspannungs-GleichstromÜbertragung (HGÜ), die sowohl in der Ausführung als Freileitung wie auch als Erdkabel
43
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
möglich ist. Unabhängig von der ausgeführten Übertragungstechnik (HGÜ, klassisch oder in
der Version HGÜ-Light) werden die Vorteile der Gleichstromtechnik mit nur zwei Leiterseilen und den damit verbundenen geringeren Eingriffen gemindert durch das Erfordernis von
Stromrichterstationen. Jeweils am Anfang und Ende und im Falle der 380 kV-Leitung Wahle-Mecklar an den beiden auszuführenden 110 kV Abgängen im Bereich Hildesheim und bei
Hardegsen würden solche Stationen notwendig.
Im Vergleich der Systeme unter den Aspekten Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit wird deutlich, dass keines der hier angeführten Systeme ausschließlich Vorteile aufweisen kann. Bezogen auf einzelne Schutzgüter des UVPG haben
sowohl Freileitungen, wie auch Kabeltrassen Vorteile. Für die Schutzgüter Mensch (Wohlbefinden und Erholungsnutzung), Klima, Luft und insbesondere Landschaft / Landschaftsbild haben Kabeltrassen einen Vorteil, auch wenn das unmittelbare Magnetfeld über einem
Erdkabel faktisch höher ist, als unter der Freileitung. Beide Werte liegen jedoch unterhalb
des Grenzwertes der 26. BImSchV. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter wiegen insbesondere wegen der Eingriffe in den Boden, die dauerhafte Inanspruchnahme eines Kabelkorridors (Eingriffsintensität) und die daraus resultierenden Kompensationsflächenäquivalente eindeutig zugunsten der
Freileitung. Im Umweltgutachten 380kV-Leitung Schwerin-Krümmel z.B. wird ein 3-fach
höherer Kompensationsbedarf für die Ausführung als Erdkabel gegenüber der Ausführung
als für Freileitung angegeben.
Technische und betriebliche Nachteile sowie die Mehrkosten der Erdverkabelung gegenüber
der Freileitung sind dargestellt, so dass nachvollziehbar der Vorhabensträger die Stromübertragung im hessischen Teil unter Beachtung der geforderten Abstände des § 2 (2) EnLAG
(400 bzw. 200 Meter) als Freileitung beantragt.
Der Ausbau des Übertragungsnetzes auf der Verbindung Wahle – Mecklar mit gasisolierten
Rohrleitern (GIL) oder Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) stellt unter den
bestehenden Bedingungen des vermaschten Drehstromnetzes und der Länge der Leitungsverbindung weder in Erdkabelversion noch als Freileitung eine mit den notwendigen Gege44
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
benheiten des vermaschten Netzes bzw. den Zielen des § 1 EnWG vereinbare Alternative
dar.
2.5
Ausschluss der Variante B (Ostkorridor)
Für den in Hessen verlaufenden Abschnitt der geplanten 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar
enthalten die Antragsunterlagen zwei mögliche Planungskorridore:
Variante A – Westkorridor
Variante B – Ostkorridor
Die Variante A (Westkorridor) wird vom Antragsteller für Hessen und damit auch für Niedersachsen bevorzugt. Zur Begründung der Vorzugstrasse trifft der Antragsteller in dem
Erläuterungsbericht inhaltlich folgende wesentlichen Feststellungen:
Bei einer Betrachtung der gesamten Trasse allein unter wirtschaftlichen Aspekten wird die
Variante B im Vergleich zu Variante A als günstiger angesehen, für Hessen allein nicht.
Entscheidend für die Bevorzugung der Variante A in der Antragstellung ist die Einschätzung
des Antragstellers, dass Variante B genehmigungsrechtlich problematisch ist. Der Antragsteller geht davon aus, dass für die Querung von sechs Natura 2000-Gebieten im Planungskorridor B erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können, während er für Variante A erhebliche Beeinträchtigungen ausschließt. Auch hinsichtlich des
Schutzgutes Mensch schätzt er die Variante A im Unterschied zu Variante B als nahezu konfliktfrei ein.
In der Gesamtschau aus ökonomischer, ökologischer und raumrelevanter Sicht sieht der Antragsteller die Variante A als die zur Erfüllung des Zwecks des EnWG besser geeignete Variante.
Die Feststellungen des Antragsstellers sind im Raumordnungsverfahren überprüft worden.
Das Ergebnis der Überprüfung ist der Ausschluss der Variante B (Ostkorridor) für den Bau
einer 380-kV-Leitungsverbindung. Die dafür ausschlaggebenden Punkte werden im Folgenden dargelegt.
45
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Schutzgut Mensch / Siedlungsabstände
Gemäß den Vorgaben des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) ist das Vorhaben 380kV-Leitung Wahle – Mecklar eines der Pilotvorhaben (§ 2 Abs. 1, Nr. 2), bei denen auf einem Teilabschnitt die Ausführung als Erdkabel in Betracht kommt. Vorraussetzung dafür
sind:
ein technisch und wirtschaftlich effizienter Teilabschnitt und
dass die Leitung in einem Abstand von weniger als 400 Meter zur Wohnbebauung im
Innenbereich bzw. weniger als 200 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich errichtet
werden soll.
Bei den im Mai 2010 eingereichten Unterlagen kommt es bei der Variante B in sechs Abschnitten (Stadt Witzenhausen und Witzenhausen - Wendershausen; Bad Sooden-Allendorf Hilgershausen; Meißner - Germerode; Waldkappel - Rodebach und Stadt Waldkappel) zu
nicht vermeidbaren Siedlungsannäherungen unterhalb der im EnLAG genannten Siedlungsabstände. Die im EnLAG u.a. als Voraussetzung für ein Erdkabel genannten Abstände sind
in diesen sechs Abschnitten aus naturschutzrechtlichen Gründen in Folge der dort vorhandenen Habitate und Schutzgebiete nicht einzuhalten, so dass hier die Möglichkeit der Errichtung als Erdkabel zu prüfen war.
Das Regierungspräsidium Kassel (Obere Landesplanungsbehörde) hat daher im Oktober
2010 den Vorhabensträger aufgefordert, ergänzende Unterlagen mit Teilerdverkabelungen
vorzulegen, um deren Raumverträglichkeit zu beurteilen.
Ziel der Prüfung war hier, ob in der Ausführung als Erdkabel die Hinderungsgründe zu
überwinden sind, welche durch die nach EnLAG genannten Siedlungsabstände für Freileitungen entstehen. Die Prüfung bezog sich ausschließlich auf die Konfliktgebiete, welche
durch die Unterschreitung der Abstände nach EnLAG entstehen. Weitergehende Prüfungen,
auch die Zusammenfassung einzelner Abschnitte zu einer wirtschaftlich effizienten Abschnittslänge von mehr als 3 Kilometer, waren hier auf der Ebene des Raumordnungsverfahren mit dem Ziel einer möglichen Trassenfindung entbehrlich.
46
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Maßgebliche Größen bei der Beurteilung der Vorhabensauswirkungen von Erdkabelabschnitten auf das Schutzgut Mensch sind
die Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit durch elektrische und magnetische
Felder,
die Nutzungseinschränkung von Siedlungs- und Siedlungsfreiflächen,
die visuelle Beeinträchtigung durch die oberirdischen Übergangsbauwerke von Freileitung zum Erdkabel und umgekehrt sowie
bauzeitliche Störungen durch Schallimmissionen.
Die Bewertung der elektrischen und magnetischen Felder erfolgt, unabhängig von einer
Ausführung als Freileitung oder als Erdkabel, gemäß der 26. BImSchV (Verordnung über
elektromagnetische Felder), welche für Niederfrequenzanlagen den Grenzwert für die magnetische Flussdichte mit 100 Mikrotesla (µT) und für die elektrische Feldstärke mit 5 Kilovolt/Meter angibt. Diese Grenzwerte (100 µT und 5 kV/m) werden auch bei der Ausführung
als Erdkabel eingehalten. Dies gilt auch für den direkt über dem Kabel gemessenen Wert für
die magnetische Flussdichte, auch wenn die direkt über dem Kabel gemessenen Werte in
Relation zum Freileitungsbau höher sind. Das elektrische Feld wird durch den Kabelmantel
abgeschirmt.
Dem Aspekt der Nutzungseinschränkung von Siedlungsflächen und Freiflächen, sowie dem
Schutz des Wohnumfeldes vor technischen Anlagen wird dann Rechnung getragen, wenn
die Abstände der Kabelanlage und der Kabelübergangsanlagen einen ausreichenden Siedlungsabstand einhalten. Mit der Einhaltung der Grenzwerte ist dem Aspekt des Schutzes der
menschlichen Gesundheit Rechnung getragen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass unter den Aspekten des Schutzgutes Mensch
die Osttrasse (Variante B) insoweit nicht auszuschließen ist.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Natura 2000 – FFH- und Vogelschutzgebiete
Bei der fachlichen Prüfung der Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturschutzrechts
und deren Darlegung in den Antragsunterlagen ist die Obere Naturschutzbehörde Kassel
(ONB) zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Die Variante A ist bezüglich der Wirkungen auf Natur und Landschaft deutlich günstiger als
die Variante B. Dies gilt besonders für die Belange Biotope und Arten, aber auch Landschaft
mit stiller Erholung.
Naturschutzrechtlich besonders relevant sind die unterschiedlichen Prüfungsergebnisse im
Bereich Natura 2000-Gebiete und Naturschutzgebiete.
Bei der Variante A können erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten vermieden werden.
Bei der Variante B können für zwei FFH-Gebiete und zwei VSG erhebliche Beeinträchtigungen - auch unter Einschluss von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen - nicht
ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um die Gebiete:
FFH-Gebiet „Meißner und Meißner Vorland“
FFH-Gebiet „Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“
VSG „Meißner“,
sowie das
VSG „Werrabergland südwestlich Uder“ im Landkreis Eichsfeld (Thüringen),
für das der ONB das Ergebnis „erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden“ plausibel erscheint.
Noch entscheidender ist, dass bei der Variante B nach fachlicher Prüfung der ONB für die
zwei Gebiete
FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“
VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“
48
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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erhebliche Beeinträchtigungen nicht nur nicht ausgeschlossen werden können, sondern dass
von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen werden muss. Die Gründe werden im Folgenden kurz dargelegt, in Punkt VI. sind die Auswirkungen detaillierter dargestellt.
FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“
Im FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ sind Waldlebensräume von der Leitung weit über
die Bagatellgrenzen hinaus betroffen (LRT 9110 und LRT 9130). Beeinträchtigt würden
zentrale Lebensräume der charakteristischen Art Schwarzspecht sowie Jagdhabitate der
Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs, ferner Quartierbäume der Bechsteinfledermaus.
Eine Erdverkabelung von Teilabschnitten zum Schutz von Siedlungsbereichen hätte noch
eine Erhöhung der Gebietsbetroffenheiten zur Folge.
VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“
Das Vogelschutzgebiet umfasst den zentralen Teil des Mittleren Fuldatals mit einer Vielzahl
kleinerer Kiesabgrabungen und der flächigen Renaturierung der Fulda (Aufweitung des
Flusses, Anlage hochwasserdurchströmter Flutmulden), darunter der Forbachsee (NSG), der
als einzige stehende Wasserfläche im Umkreis auch in strengen Wintern nicht zufriert. Die
vielfältigen und zahlreichen Gewässer- und Auenbiotope führen u.a. zu einer hohen Bedeutung für die Avifauna, sowohl für Brut- als auch für Gastvögel. Maßgebliche Bestandteile
des VSG sind fünf Brutvogel- sowie neun Gastvogelarten (vier davon in beiden Kategorien).
Neben den baubedingten Störungen haben die mit dem Leitungsbau verbundenen Habitatentwertungen und die Erhöhungen des Anflugrisikos zur Folge, dass von erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ausgegangen werden muss.
Teilerdverkabelung der Variante B
Die im Verfahren ergänzend untersuchte Möglichkeit, durch Teilerdverkabelung in fünf
Abschnitten der Variante B das Problem der unvermeidlichen Unterschreitung des Siedlungsabstandes gemäß EnLAG zu lösen, wird von der ONB naturschutzfachlich und –
rechtlich wie folgt bewertet:
49
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Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Bei einer Erdverkabelung in diesen fünf Abschnitten sind erhebliche Beeinträchtigungen für
die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete in vier dieser Teilabschnitte ebenfalls nicht
auszuschließen. Betroffen sind die FFH-Gebiete „Werra- und Wehretal“ und „Meißner und
Meißner Vorland“ sowie das VSG „Meißner“.
Im FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ sind für eine Erdverkabelung Teilrodungen von
Streuobstwiesen und Kirschplantagen unvermeidlich. Daraus können erhebliche Beeinträchtigungen für Fledermaus- und Neuntöterlebensräume nicht ausgeschlossen werden.
Für das FFH-Gebiet „Meißner und Meißner Vorland“ sind bei einer Erdverkabelung erhebliche Beeinträchtigungen für den Lebensraumtyp „Kalkmagerrasen“ nicht auszuschließen.
Ferner ist eine Betroffenheit besonders geschützter Gewässerläufe wahrscheinlich.
Im VSG „Meißner“ sind in drei Fällen erhebliche Beeinträchtigungen von Schwarzstorchbrutplätzen (Erhaltungsziel) nicht auszuschließen.
Aufgrund dieser Ergebnisse führt die Untervariante Teilerdverkabelung nicht zu einer Entlastung und Konfliktlösung im Hinblick auf die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Variante B (Ostkorridor), sondern zu einer Zunahme naturschutzrechtlicher Konflikte. Auch mit den Erdverkabelungsabschnitten sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch die Variante B zu erwarten bzw. nicht auszuschließen.
Fazit
Die Variante B ist naturschutzfachlich deutlich ungünstiger zu beurteilen als die Variante A.
Die anzunehmende erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele der beiden
genannten Schutzgebiete würde zur Unzulässigkeit des Vorhabens in dieser Variante führen
(§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Eine Raumverträglichkeit der Variante B lässt sich demnach nur
dann herstellen, wenn die Voraussetzungen einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG
vorliegen. Da mit der Variante A eine geeignete Alternative besteht, bei der Natura 2000Gebietsbeeinträchtigungen vermieden werden können, ist dies nicht der Fall.
50
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Da die Voraussetzungen für eine Abweichung vom Gebietsschutz nach § 34 Abs. 3
BNatSchG nicht vorliegen, erübrigt sich für die Variante B die weitere differenzierte Betrachtung hinsichtlich aller übrigen Raumordnungs- und Umweltfaktoren. Eine realisierbare
Trasse im Ostkorridor ist aus naturschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Alle nachfolgenden Darstellungen haben deswegen nur noch die Prüfung und Festlegung einer raumverträglichen Trassenführung im Bereich des Westkorridors (Variante A) zum Gegenstand.
2.6
Geprüfte Trassenmodifizierungen der Variante A
Im Beteiligungsverfahren bzw. dem Erörterungstermin sind für mehrere Teilabschnitte Trassenoptimierungen vorgeschlagen worden:
Waldtangente Söhre
Siedlungsferne Leitungsführung durch den Wald der Söhre statt der beantragten Offenlandführung zwischen Guxhagen und Wollrode
Waldtangente Morschen
Siedlungsferne Leitungsführung durch den Wald westlich und nördlich von Wichte statt
der beantragten Führungen bei Neumorschen / Konnefeld / Wichte (Anlage 3)
Waldtangente Ludwigsau
Siedlungsferne Leitungsführung durch den Wald bei Ludwigsau statt der beantragten
Führung über Mühlbach (Gem. Neuenstein) / Oberthalhausen und im Rohrbachtal.
Fuldatalvariante bei Rotenburg
Leitungsführung im Fuldatal im Bereich Konnefeld / Baumbach / Braach / Rotenburg.
Um die raumverträglichste Trassenführung zu finden, wurden die vorgeschlagenen Trassenoptimierungen im Verfahren geprüft. Bei den ersten drei Vorschlägen handelt es sich um
Vorschläge der Gemeinden bzw. im Fall der Waldtangente Söhre um einen von der Gemeinde mitgetragenen Vorschlag der BI Schwalm-Eder. Diese Vorschläge wurden unter
Beteiligung der Oberen Naturschutzbehörde und der Oberen Forstbehörde auf ihre Mach51
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
barkeit überprüft. Bei dem letzt genannten Vorschlag des BUND Hessen wurden auch die
betroffenen Kommunen beteiligt. Die Prüfungen ergaben folgende Resultate:
Waldtangente Söhre
Die in den Antragsunterlagen vorgestellte Trasse der Umgehung von Guxhagen (Wollrode
und Albshausen) verlässt wegen der Abstandsregelungen des EnLAG die nördlich vorhandene gebündelte Trasse auf einer Länge von ca. 5 km, um dann die Bündelung auf Höhe der
ICE Schnellbahnstrecke Kassel-Fulda in südlicher Richtung wieder aufzunehmen. Da dieser
Landschaftsbereich durch Stromleitungen, die ICE Trasse und BAB 7 stark vorbelastet ist,
wurde zur Vermeidung weiterer Landschaftsbildbeeinträchtigung eine mögliche Trassenverbindung, wie in der folgenden Textkarte (blau) gestrichelt dargestellt, ab Söhrewald bis
westlich Empfershausen untersucht.
Dabei wurde weiträumig zwischen Warpel und Schorn bis zur Überspannung des Mühlmischtales in der Söhre nach möglichen Leitungsführungen gesucht. Die Stellungnahmen
der Oberen Forst- und Naturschutzbehörden bringen jedoch einhellig zum Ausdruck, dass
wegen der naturschutzfachlichen Hochwertigkeit und forstfachlich außerdem wegen der
Hangneigungen und Exposition des Geländes, der fließenden Gewässer sowie der Bodenbeschaffenheit (Molkeböden) mit der Gefahr des großflächigen Windwurfes in dem angesprochenen Bereich keine Möglichkeit besteht, eine 380-kV Trasse zu realisieren.
Als weitere Optimierungsmöglichkeit bietet sich eine weitgehende gebündelte Trassenführung mit der östlich von Wollrode und Albshausen geführten 110-kV-Leitung an (in der
folgenden Textkarte schraffiert dargestellt (rot)). Da zu den Möglichkeiten dieser Trassenführung im Raumordnungsverfahren keine abschließende Bewertung vom Naturschutz bzw.
Forst durchgeführt wurde, ist der Untersuchungskorridor in den Segmenten 491 bis 496 in
östliche Richtung um ca. 500 Meter aufzuweiten, um die vertiefte Prüfung und Realisierung
in der Planfeststellung durchzuführen (Anlage 2 „Grafische Kennzeichnung zu Maßgabe
M 2“).
52
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Diese Trassenführung kann im weiteren Verlauf in Richtung Körle östlich entlang der Bahnstrecke Kassel - Fulda bis zum Segment 498 weiter geführt werden und umgeht Körle in
einem größeren Abstand zur Siedlungsfläche als die Antragstrasse. Diese Leitungsführung
stellt sich aus Sicht der Regionalplanung und in Abstimmung mit den Gemeinden Guxhagen
und Körle als insgesamt raumverträglicher dar als die Antragstrasse. Die Raumverträglich-
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
keit der geplanten neuen Leitungstrasse wäre noch weiter zu verbessern, wenn eine Verlagerung der 110-kV-Bahnstromleitung auf einen gemeinsamen Korridor weiter östlich von
Wollrode realisiert werden kann.
Waldtangente Morschen
Die Antragstrasse lässt sich mit den Untervarianten HU1-a (Neumorschen – Wichte - Licherode) und HU1-b (Neumorschen –Konnefeld - Licherode) wegen der Siedlungsannäherung
nicht in gebündelter Leitungsführung realisieren. Aufgrund der Inanspruchnahme sensibler
Landschaftsräume im Fuldatal wird diese zusätzliche Leitungsführung sehr kritisch betrachtet. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Morschen hat daher eine Trassenführung angeregt, welche ausgehend von Segment 512 in direkter Linie im Segment 524 an der ICE Trasse ankommt und dort in Parallelführung weiter realisiert wird (Anlage 3 „Grafische Kennzeichnung zu Maßgabe M 4“).
Dieser Trassenvorschlag ist forst- und naturschutzfachlich abgestimmt. Als Ergebnis des
Raumordnungsverfahrens werden die beantragten Trassierungsmöglichkeiten HU1-a und
HU1-b durch die im Verfahren angeregte Leitungsführung ersetzt. Die Abgrenzung des Leitungskorridors ist im kartografischen Verfahrensergebnis entsprechend geändert (Karten
Anlagen 1; 3 und 5).
Waldtangente Ludwigsau
Die beantragte Trassenführung im Bereich Ludwigsau lässt sich im Bereich Emmerichsrode
bis Gerterode wegen der Siedlungsnähe der vorhandenen 380-kV-Leitung Borken – Mecklar
nicht durchgängig bündeln.
Die Ortsbeiräte von Ober- und Niederthalhausen haben die geplante Trassenführung befürwortet, mit der Maßgabe, die bestehende Leitung in der geplanten ortsferneren Variante mit
aufzunehmen. Die Gemeindevertretung hat davon abweichend eine Erdverkabelung gefordert, alternativ dazu eine neue Trassenführung durch den Wald südlich von Licherode nach
Mecklar. Die in der folgenden Karte dargestellte Trassenführung wurde geprüft.
54
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Die Möglichkeit einer Leitungsführung durch den Wald ist vom Antragsteller sowie von der
Oberen Naturschutz- und der Oberen Forstbehörde untersucht worden. Übereinstimmendes
Ergebnis ist, dass die Waldtrasse gegenüber der Antragstrasse ungünstiger ist bzw. aus natur- und landschaftsschutzfachlicher sowie forstfachlicher Sicht ausscheidet.
Bei einer Leitungsführung durch das FFH-Gebiet „Wald westlich Lüdersbach“ kann eine
erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele nicht ausgeschlossen werden. Eine Trassierung
südlich von Schloss Ludwigseck würden das „Malchustal“ und das obere Rohrbachtal beeinträchtigen, die hinsichtlich ihrer besonderen Ausstattung mit Schutzgütern des Naturschutzrechtes, des Biotopschutzes und der Landschaft für den Neubau einer 380-kV-Leitung als
ungeeignet bewertet werden.
Bei dem Gebiet insgesamt handelt es sich um ein Waldgebiet mit einem hohen Anteil von
Steilhanglagen. Dies führt trotz der überwiegend intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung
zu einem hohen Anteil extensiver bewirtschafteter Bereiche mit hochwertigen und seltenen
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Mischbeständen und ausgeprägter Stufigkeit. Die wertvollen Bereiche mit relevanten Waldbiotopen sind flächig so verteilt, dass nur wenige Konflikt minimierende Leitungsabschnitte
möglich wären und kein zusammenhängendes Leitungsband entwickelt werden könne. Belegt sind Schwarzstorchhorste. Im Bereich der Steillagen ist ein Leitungsbau mit extrem
eingriffswirksamen baubedingten Auswirkungen verbunden, da diese nur einen sehr geringen Erschließungsgrad aufweisen. Gerade in diesen Bereichen ist die Erhaltung des Waldbestandes zur Sicherung der Hänge vor Abrutschen erforderlich. Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist reliefbedingt von sehr unterschiedlichen räumlichen Auswirkungen von kaum wahrnehmbar bis landschaftsverunstaltend auszugehen.
Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind rechtlich dann nicht zulässig, wenn sie
vermieden oder vermindert werden können. Für die Antragstrasse ergibt sich im Vergleich
zu der Waldtrasse ein wesentlich geringeres naturschutzfachliches Konfliktpotential. In Verbindung mit der Maßgabe M 5 vermeidet sie gleichzeitig unverträgliche Beeinträchtigungen
für Mensch und Landschaft. Es besteht somit keine Möglichkeit, die Waldtrasse im Raum
Ludwigsau als die bessere Variante zu begründen.
Aufgrund dieser Situation wurde der beantragte Trassenverlauf optimiert. Der Korridor zur
Realisierung der 380-kV-Leitung von Emmerichsrode bis Trunsbach (Segmente 537 bis
544) in der Planfeststellung wurde nach Süden um ca. 500 Meter erweitert und der Trassenverlauf entsprechend gekennzeichnet. Hinter Trunsbach wird das Rohrbachtal überquert und
die ursprüngliche Linienführung nördlich Gerterode wieder aufgenommen. Diese Trassenführung der 380-kV-Leitung in einer ortsferneren Linie stellt die insgesamt raumverträglichste Variante für den Bereich Ludwigsau dar. Von wesentlicher Bedeutung für die Raumverträglichkeit der Leitung ist ferner die Möglichkeit einer Bündelung der beiden 380-kVLeitungen in einer Achse, so dass die Prüfung der Verlagerung der bestehenden Leitung eine
wichtige Frage im Hinblick auf die Raumverträglichkeit des Vorhabens ist. Sowohl die geänderte Trassierung der Antragsleitung als auch die Möglichkeit der Verlagerung der Bestandsleitung sind Gegenstand von Maßgabe M 5. Die Begründung der Maßgabe M 5 enthält weitere Aussagen zu diesen Lösungen (Punkt VII.3. S.98).
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Fuldatalvariante bei Rotenburg
Die bereits in den Voruntersuchungen ausgeschiedene denkbare Variante als Verbindung
von West- und Osttrasse (südlich von Morschen bis Bebra) wurde im Rahmen der Anhörung
vom BUND Hessen als Alternative zur Variante A eingebracht. Dies wurde begründet mit
der kürzeren Trassenlänge, der Minimierung von Waldeingriffen und der Möglichkeit der
Bündelung mit der vorhandenen 110-kV-Leitung.
Die Prüfung hat diese Ergebnisse nicht bestätigt. Die vorhandene 110-kV-Leitung unter
schreitet im Siedlungsband Morschen-Bebra mehrfach die im EnLAG genannten Abstände
zu Wohnsiedlungsflächen, die Neutrassierungen (ca. 13 km) queren auf 6,5 km Wald und
beeinträchtigen im Fuldatalbereich Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft, bzw. das FFH-Gebiet „Wald westlich von Lüdersdorf“. Damit stellt sich diese Variante insgesamt als ungünstiger dar und bestätigt den Ausschluss in der Voruntersuchung.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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2.7
Raumordnerische Bewertung der Variante A (Westkorridor)
unter Einbeziehung der Trassenmodifizierungen
2.7.1
Lage im Raum
Raumstrukturell führt die Leitung im nördlichen Abschnitt durch den „Verdichtungsraum
Kassel“ (Niestetal, Kaufungen, Lohfelden, Guxhagen), verläuft dann in südlicher Richtung
mit abnehmender Siedlungsdichte durch den „Ordnungsraum“ (Körle, Felsberg, Melsungen), und führt für den Rest der Trasse durch „ländlichen Raum“ (Malsfeld, Morschen,
Knüllwald, Neuenstein, Ludwigsau). Hintergrund der Festlegung dieser Räume sind Aspekte der Raumstruktur und der Verflechtungsbeziehungen. Für die Bewertung des Vorhabens
hat diese Raumgliederung keine wesentliche Bedeutung. Bei den durch die Trasse berührten
Kommunen handelt es sich durchgängig um Grundversorgungszentren bzw. bei der Stadt
Melsungen um ein Mittelzentrum. Auswirkungen auf die zentralörtlichen Funktionszuweisungen, insbesondere die Versorgungsfunktionen, sind von dem Vorhaben nicht zu erwarten. Mittelbar gibt es einen Zusammenhang zu den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
die auch von den räumlichen Bedingungen bestimmt werden. Dies ist in den raumordnerischen und umweltbezogenen Bewertungen berücksichtigt. Das Gleiche gilt in Bezug auf die
naturräumliche Raumgliederung. Naturräumlich sind von Norden nach Süden im Wesentlichen die naturräumlichen Haupteinheiten „Westhessische Senke“ und „Fulda-Werra-Bergland“ berührt.
Im Hinblick auf die nordhessischen Landschaften lässt sich die räumliche Lage kurz wie
folgt beschreiben:
Nach der Durchquerung des Kasseler Beckens an seinem östlichen Rand (ca. 12 km) führt
die Leitung in einer vorhandenen Leitungsschneise durch das Waldgebiet Söhre (ca. 5 km)
in das Fuldatal zurück. Die Trasse verläuft bis Morschen im Fuldatal (ca. 22 km), bei Melsungen Röhrenfurth überquert sie die Fulda und wechselt von rechts der Fulda (Ostseite) auf
links der Fulda (Westseite). Ab Morschen verlässt die Leitung das Fuldatal und verläuft in
südlicher Richtung im östlichen Randbereich des Knülls (ca. 14 km). Die Trassenführung ab
hier durchläuft den waldreicheren und höher gelegenen Abschnitt der Gesamtstrecke, jedoch
überwiegend außerhalb oder im Randbereich der Wälder entlang von Tälern und Rodungsinseln. Bei Neuenstein-Mühlbach knickt die Leitung nach Osten ab und folgt dem Enders58
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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und dem Rohrbachtal bis zu dem Umspannwerk bei Mecklar, das wieder im Fuldatal liegt
(ca. 14 km). Die gegenüber der Antragstrasse um etwa 5 km verkürzte Gesamtlänge ergibt
sich vor allem aus der Trassenoptimierung bei Morschen.
Da sich der Trassenverlauf von kleinräumigen Abweichungen abgesehen an vorhandenen
Leitungen orientiert, ist seine Lage im Raum als prinzipiell günstig anzusehen und entspricht
dem Grundsatz einer raumordnerisch anzustrebenden Leitungsbündelung.
2.7.2 Siedlungswesen
Durch den beantragten Trassenverlauf werden Siedlungsbereiche der Gemeinden Niestetal,
Kaufungen, Lohfelden, Söhrewald, Fuldabrück, Guxhagen, Körle, Felsberg, Malsfeld, Morschen, Knüllwald, Alheim, Neuenstein und Ludwigsau sowie der Stadt Melsungen im Trassenkorridor berührt, aber nicht beeinträchtigt. Die im Bereich des Trassenkorridors liegenden Siedlungsgebiete sind mit Ausnahme des Abschnittes im Bereich der Gemeinden Niestetal, Kaufungen und Lohfelden ländlich geprägt und vor allem durch Wohn- und Mischgebiete charakterisiert. Gewerbegebiete sind nur in der Gemeinde Kaufungen, Ortsteil Niederkaufungen im Bereich Papierfabrik betroffen. Hier quert der Trassenkorridor ein regionalplanerisch ausgewiesenes bestehendes bzw. geplantes Vorranggebiet Industrie und Gewerbe
Bestand bzw. Planung. Allerdings ist das bestehende Gewerbegebiet hier bereits von drei
vorhandenen Leitungen (380-kV-Leistung und zwei 110 kV-Leitungen) überspannt und darunter entwickelt worden, so dass die mit der vorgesehenen Bündelung einhergehende weitere Belastung vertretbar ist, zudem die erforderlichen Grenzwerte nach der 26.BImSchV eingehalten werden. Die Bündelung ist unter diesem Aspekt einer anderen Trassierung, die mit
einer Neuinanspruchnahme oder Zerschneidung verbunden wäre, überdies vorzuziehen.
Darüber hinaus erfolgt durch die Trassenführung eine Annäherung auf unter 400 m an den
Bereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes der Gemeinde Morschen. Der im Regionalplan aufgrund der Größe als Siedlungsbestand dargestellte Bereich ist sowohl als Gewerbegebiet als auch Mischgebiet ausgewiesen, wobei das Mischgebiet etwa bei dem 400 MeterAbstand beginnt. Der Plan wurde 1991 rechtskräftig, einen Bebauung ist bis dato aber noch
nicht erfolgt. Unbeschadet dessen, dass hier die Detail-Trassierung ggf. im weiteren Verfah59
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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ren entsprechend abgerückt werden könnte, ist eine relevante Betroffenheit in diesem Trassenabschnitt durch die optimierte Trassenführung (Optimierung im Raum Morschen, OT
Binsförth und Wichte, vgl. M 4) nicht mehr gegeben
Eine Beeinträchtigung von vorhandenen Wohnsiedlungsgebieten wie auch Gewerbegebieten
liegt damit nicht vor. Die Siedlungsabstände gemäß EnLAG werden somit bei der Variante
A eingehalten.
2.7.3
Bevölkerung
Die Bevölkerungsentwicklung in Nordhessen ist insgesamt rückläufig. Dies gilt überwiegend auch in den Teilbereichen, die durch den vorgesehenen Trassenverlauf berührt sind.
Lediglich in den Gemeinden Niestetal, Kaufungen, Lohfelden im Verdichtungsraum Kassel
sowie der Gemeinde Alheim ist mit einer leichten Zunahme der Einwohnerzahlen bis zum
Jahr 2020 zu rechnen, die sich wiederum hauptsächlich aus Wanderungsgewinnen ergibt.
Mit Ausnahme des Verdichtungsraumes Kassel liegt eine geringe Siedlungsdichte vor. Für
die bevölkerungsrelevanten Aspekte (natürliche Entwicklung, Wanderung, Pendlerverhalten
etc.) ergeben sich durch das Vorhaben keine relevanten oder signifikanten Wechselbeziehungen oder Sachzusammenhänge, so dass eine weitere Betrachtung aus Sicht der Demografie obsolet ist. Die Einflüsse auf das Schutzgut Mensch im Allgemeinen wird unter den
Auswirkungen auf Siedlungsbereiche und die Gesundheit des Menschen betrachtet.
2.7.4
Wirtschaft
2.7.4.1
Regionale Wirtschaft
Die Erforderlichkeit der geplanten Höchstspannungsleitung Wahle-Mecklar ist durch die
Netzstudie dena I begründet und bundesgesetzlich im EnLAG festgelegt. Ziel des Vorhabens ist eine Anpassung des Hoch- und Höchstleitungsnetzes an die sich ändernden Strukturen in der Stromerzeugung sowie die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Betriebssicherheit des Leitungsnetzes. Der allgemeine Nutzen dieser im nationalen und internationalen Kontext stehenden Ziele kommt auch der regionalen Wirtschaft in Form einer leistungsfähigen und zuverlässigen Infrastruktur zur Stromversorgung mittelbar zu Gute.
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Wesentliche nachteilige Auswirkungen für die regionale Wirtschaft durch die geplante Leitung sind nicht erkennbar.
2.7.4.2
Energiewirtschaft - Windenergie
Die überregionale energiewirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens ist in Punkt 2.1 „Rechtfertigung des Vorhabens“ angesprochen.
An dieser Stelle ist dargelegt, ob und mit welcher Bedeutung das geplante Vorhaben regionale Projekte der Energiewirtschaft berührt. Im Raumordnungsverfahren haben sich folgende Standorte für Windenergieanlagen (WKA) als betroffen ergeben:
drei bestehende Windenergieanlagen in Niestetal
zwei bestehende Windenergieanlagen in Körle
Geplante Windenergieanlagen in Ludwigsau - westlich von Ersrode und Hainrode im
Bereich „Klosterstein“ (Pkt. B „Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Vorhaben“,
S.7)
Niestetal
Ausgangssituation
In Niestetal ersetzt die geplante 380-kV-Leitung eine vorhandene 220-kV-Leitung. Die
Windkraftanlagen sind zu einem Zeitpunkt im Bereich der vorhandenen Leitung mit ca. 200
m Abstand errichtet worden, als diese schon bestanden hat.
Auswirkung und Bewertung
Aufgrund der Ausgangssituation ist durch das Leitungsbauvorhaben keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Status Quo abzuleiten. Eine vorhandene Leitung wird durch eine
neue Leitung ersetzt.
Erfordernisse der Raumordnung
Die Raumverträglichkeit der Leitungsführung ist durch die vorhandenen Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt.
61
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Körle
Ausgangssituation
In Körle würde die beantragte 380-kV-Leitung im Bereich einer Neutrassierung auf ca. 100
m an die zwei vorhandenen Windräder heranrücken. Die vorhandene 110-kV-Bahnstromleitung befindet sich in etwa 300 m Abstand zu der näher gelegenen WKA.
Auswirkung und Bewertung
In Körle ist der Konflikt wesentlicher als in Niestetal, da es sich um eine Neutrassierung in
deutlich geringerer Entfernung handelt. Die räumliche Nähe ist technisch beherrschbar
(Schwingungsschutz). Mit der Umsetzung des letzten Satzes in Maßgabe M 2 (Verlagerung
der geplanten Leitungsführung auf die Ostseite der ICE-Trasse) ist dieser Konflikt vermeidbar.
Erfordernisse der Raumordnung
Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung bestehen nicht. Die Raumverträglichkeit der Leitungsführung bei Körle ist durch Verlagerung der geplanten Leitungsführung auf die Ostseite der ICE-Trasse (Maßgabe M 2, letzter Satz (S.8)) zu verbessern.
Ludwigsau
Ausgangssituation
In der Gemeinde Ludwigsau, Ortsteile Ersrode und Hainrode verläuft die Leitung in räumlicher Nähe zu einem Gebiet, das als geplanter Standort für Windkraftanlagen in der engeren
Betrachtung steht und unter raumordnerischen Gesichtspunkten als dafür geeignet erscheint.
Der Konflikt mit dem Leitungsbauvorhaben liegt nicht im räumlichen Abstand von Leitung
und Windkraftanlagen zueinander, sondern in der Akzeptanz dieser beiden energiewirtschaftlichen Bauvorhaben in ihrem räumlichen Zusammenhang.
Auswirkung und Bewertung
In Ludwigsau (OT Ersrode und Hainrode) geht es darum, durch eine Abstimmung der beiden Vorhaben aufeinander in einem frühen Stadium der Planung sowohl für die 380-kVLeitung, als auch für die möglichen Windkraftanlagen eine Akzeptanzsteigerung zu erzielen.
62
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Dafür sollte in den nachfolgenden Planungs- und Verfahrensschritten geprüft werden, ob
eine Verlagerung der Leitungsführung nach Westen in den Segmenten 529 bis 533 verwirklicht werden kann. Die vom Vorhabensträger beantragte Leitungsführung in Bündelung mit
der vorhandenen 110-kV-Bahnstromleitung in ausreichenden Siedlungsabständen ist für sich
als raumverträglich zu bewerten. Im Hinblick auf die Gesamtbetrachtung mit den angestrebten Windkraftanlagen kann die kleinräumige Raumverträglichkeit der vorgeschlagenen Leitungsverschiebung erst nach Abschluss der Detailprüfung beurteilt werden, bezogen auf den
Gesamtverlauf des Trassenkorridors ist die zu prüfende Verschiebung verträglich. Der Leitungskorridor wird daher im erforderlichen Umfang (ca. 500 m) nach Westen aufgeweitet.
Erfordernisse der Raumordnung
Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung bestehen nicht. Eine westliche Aufweitung des Trassenkorridors bei Ludwigsau, OT Ersrode und Hainrode erzeugt die
raumordnerische Grundlage für die Abstimmung der Vorhaben 380-kV-Leitung und
geplante Windenergieanlagen westlich von Ersrode/ Hainrode im Bereich „Klosterstein“.
2.7.4.3
Tourismus und Fremdenverkehr
Ausgangssituation
Die Anforderungen der Raumordnung zu den Tourismusfunktionen einzelner Regionen sind
im Regionalplan Nordhessen 2009 nicht örtlich festgelegt. Sie sollen jedoch insbesondere
den ländlichen Raum unterstützen. Dazu zählen im Planungskorridor der Trasse A die Gemeinden Witzenhausen, Malsfeld, Morschen, Knüllwald, Alheim und Ludwigsau. Die anderen betroffenen Städte und Gemeinden liegen im Verdichtungs- oder Ordnungsraum mit
ihren siedlungs- und wirtschaftlichen Schwerpunkten.
Im Untersuchungsraum der Westtrasse (Variante A) liegt im Raum Kassel in den Gemeinden Niederkaufungen und Fuldabrück der für die touristische Infrastruktur bedeutsame
„Märchenlandweg“ mit den Etappen 9, 13 und 30. Im Werra-Meißner-Kreis liegt ein dem
Tourismus förderliches Ferienhausgebiet in Ziegenhagen/Ziegenberg im Untersuchungsraum der Variante A in Niedersachsen.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Auswirkungen und Bewertung
Die Trassenquerung des Märchenlandweges kann zwar visuelle Beeinträchtigungen hervorrufen, diese sind jedoch im Bereich der Gemeinde Kaufungen durch eine Trassenbündelung
nur gering. Nur im Schwalm-Eder-Kreis stellt die geplante Trasse durch eine Neutrassierung
auf kurzer Strecke eine zusätzliche visuelle Beeinträchtigung dar. Da das Ferienhausgebiet
in Ziegenhagen 3,5 km von der Trassenachse entfernt liegt und hier durch einen Ersatzneubau eine Verminderung der Konflikte erreicht werden kann, entstehen auch hier keine erheblichen Beeinträchtigungen.
Erfordernisse der Raumordnung
Der Tourismus ist in der Region als ein wichtiger regionaler Einkommens- und Wirtschaftsfaktor zu sichern und weiterzuentwickeln. Insbesondere die ländlichen Räume (naturnahe
Kulturlandschaften) sind sie für eine touristische Nutzung relevant. Die Heilbäder, Kurorte
und Großeinrichtungen des Tourismus sind zu beachten.
Räumlich begrenzte Beeinträchtigungen der touristischen Funktionen lassen sich nicht
ausschließen, die Trasse stellt aber die raumordnerischen Grundsätze zum Thema
Tourismus in diesen Regionen nicht grundsätzlich in Frage. Das Konfliktrisiko ist
nicht so hoch, dass keine Vereinbarkeit mit den Grundsätzen zum Thema Tourismus
erreicht werden kann.
Raumbedeutsame Auswirkungen auf den Tourismus sind nicht zu erwarten.
2.7.5
Verkehr
2.7.5.1
Luftverkehr
Ausgangssituation
Im Untersuchungsraum der Westtrasse (Variante A) befindet sich weder ein Flugplatz (Verkehrs- und Sonderlandeplätze) noch Segelfluggelände.
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Auswirkung und Bewertung
Aspekte des Flugverkehrs sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Erfordernisse der Raumordnung
Das Vorhaben steht in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung
2.7.5.2
Straßenverkehr
Ausgangssituation
Im Untersuchungsraum der Westtrasse (Variante A) befindet sich eine Vielzahl regionalbedeutsamer Straßen (Bestand), die als Ziel (Vorrang) im Regionalplan Nordhessen 2009 dargestellt sind. Daneben gibt es im Untersuchungsraum eine große Anzahl von Straßen von
lokaler Bedeutung.
Darüber hinaus befindet sich im Untersuchungsraum ein geplantes Straßenbauprojekt, das
im Regionalplan Nordhessen als Ziel (Vorrang) ausgewiesen ist. Hierbei handelt es sich um
den 4-streifigen Neubau der BAB A 44 zwischen der A 7 Kassel-Ost und dem Anschluss an
die A 4 bei Herleshausen-Wommen.
Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel weist auf eine weitere geplante Maßnahme, ein Ersatzbauwerk für eine Eisenbahnunterführung bei Melsungen-Röhrenfurth hin.
Auswirkungen und Bewertungen
Die Westtrasse (Variante A) quert eine Vielzahl von Straßen (Bestand) von regionaler und
lokaler Bedeutung. Daneben wird die geplante BAB A 44 Kassel-Eisenach im Teilabschnitt
zwischen Kaufungen und Kassel tangiert. Es wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen
die Variante A vorgetragen. Allerdings sollte in den nächsten Planungsschritten bei einer
Über- bzw. Unterquerung des bestehenden regionalbedeutsamen und lokalen Straßennetzes
eine frühzeitige Abstimmung mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Kassel (ASV)
herbeigeführt werden. Für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg ist die Zuständigkeit des ASV
Eschwege gegeben.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Für die BAB A 44 Teilabschnitt Kassel-Kaufungen läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren. Für diesen Planungsbereich gilt nach § 9 a FStrG eine Veränderungssperre. Eine Ausnahmeregelung im Falle der Westtrassierung ist durch den Vorhabensträger über das ASV
Kassel beim Hess. Ministerium für Verkehr und Landesentwicklung zu beantragen.
Das ASV Kassel führt für die B 83, Ersatzbauwerk bei Melsungen-Röhrenfurth aus, dass die
vorstehende Brückenbaumaßnahme für 2013/2014 vorgesehen sei. Der Vorhabensträger
sollte vor Realisierungsplanung (Planfeststellungsverfahren) frühzeitig Kontakt mit ASV
Kassel aufnehmen um mögliche Erschwernisse beim Bau auszuschließen.
Erfordernisse der Raumordnung
Im Regionalplan Nordhessen 2009 wird ausgeführt, dass die in der Karte dargestellten regionalbedeutsamen Straßen (Bestand) in ihrer Funktion zu sichern sind. Ihre Darstellung
schließt im räumlich eng begrenzten Bereich ihres Verlaufs andere, entgegenstehende
Raumansprüche aus. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts sollten die Mastabstände
so gewählt werden, dass einem möglichen Aus- oder Umbau einer Straße nichts entgegensteht.
Die geplanten Straßenprojekte in Nordhessen sind in 3 Dringlichkeitsstufen mit unterschiedlichen rechtlichen Inhalten eingestuft. Projekte der Kategorie I, die in der Karte als Trassierung dargestellt und in dem Textteil des Regionalplans Nordhessen 2009, S. 137 Tab. Geplante Maßnahmen (Kategorie I) aufgeführt sind, sind Ziele der Raumordnung und Landesplanung und haben die Wirkung von Vorranggebieten (§ 6 Abs. 3, Ziffer 1 HLPG). Sie sind
nach § 4 HLPG zu beachten.
Die A 44 westlich von Kaufungen zwischen Kaufungen und Kassel ist in der Kategorie I
dargestellt. Sie hat die Wirkung eines Vorranggebietes. Planungen und Maßnahmen, die
eine Realisierung des Vorhabens verhindern oder wesentlich erschweren würden, dürfen
nicht vorgenommen werden.
66
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Die Westtrasse (Variante A) steht in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der
Raumordnung. Im Hinblick auf die Realisierung des Vorhabens sind die oben unter D.
aufgeführten Hinweise zu beachten.
2.7.5.3
Schienenverkehr
Ausgangssituation
Im Untersuchungsraum der Westtrasse (Variante A) befinden sich die drei nachstehenden im
Betrieb befindlichen Schienenstrecken:
Kassel-Hess.Lichtenau
Kassel-Fulda-Würzburg
Kassel-Bebra
Auswirkung und Bewertung
Die Westtrasse (Variante A) quert teilweise mehrfach die vorstehenden Schienenstrecken.
Im Verfahren werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Allerdings sollte in den
nächsten Planungsschritten bei der Überquerung der Schienentrassen eine frühzeitige Abstimmung mit der DB Netz und der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) erfolgen.
Erfordernisse der Raumordnung
Die vorstehenden und im Regionalplan 2009 (Karte) dargestellten Schienenstrecken schließen im räumlich eng begrenzten Bereich ihres Verlaufs andere, der Funktion als Schienenstrecke entgegenstehende Raumansprüche aus. Da der Schienenverkehr – in seiner Funktion
als Fern- und Regionalverkehr – zukünftig in der Region eine noch größere Rolle spielen
soll, ist es erforderlich seine Betriebsmittel in ihrem Bestand zu sichern und ihnen darüber
hinaus Spielraum für Erweiterungen zu geben, die sich in enger Nachbarschaft zur bestehenden Infrastruktur abwickeln. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts sollten die
Mastabstände so gewählt werden, dass einem möglichen Aus- oder Umbau einer Schienentrasse nichts entgegensteht.
67
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Die Westtrasse (Variante A) steht in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der
Raumordnung. Für die Realisierung des Vorhabens ist der oben unter D. aufgeführten
Hinweis zu beachten.
2.7.6
Ver- und Entsorgung / Telekommunikation
2.7.6.1
Ver- und Entsorgung
Ausgangssituation
Die Standorte der regional bedeutsamen Anlagen der Abfallentsorgung oder der Abwasserbehandlung sind in der Karte des Regionalplans Nordhessen 2009 dargestellt und als Standorte zu sichern. Eine Querung der Standorte ist zu vermeiden, um Einschränkungen/ Beschränkungen bezüglich der Schütthöhen insbesondere bei Deponien zu vermeiden.
Auswirkungen und Bewertung
Im Trassenverlauf der Variante A liegen keine raumbedeutsamen Anlagen. Die Zuwegung
zur Biokompostanlage Lohfelden-Vollmarshausen kann durch die entsprechende Wahl der
Maststandorte sicher gestellt werden.
Erfordernisse der Raumordnung
Raumbedeutsame Auswirkungen auf Abwasser- und Abfallentsorgungsanlagen sind
nicht zu erwarten.
2.7.6.2
Information und Telekommunikation
Innerhalb des Sachthemas „Information und Telekommunikation“ ist nur der Teilaspekt
Richtfunknetze bezüglich möglicher Auswirkungen des geplanten Vorhabens zu betrachten.
Betroffenheiten von Richtfunknetzen sind in diesem Verfahrensstadium nicht erkennbar.
Eine Abstimmung sollte bei konkretisierenden Planungen auf der nächsten Planungsstufe
erfolgen.
68
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
2.7.7
Bodennutzung
2.7.7.1
Landwirtschaft
Ausgangssituation
Der weitaus größte Teil der geplanten Leitung im Korridor A in Hessen verläuft im Offenland (ca. 40 Kilometer, entspricht etwa 61 % der Strecke). Die dort von der Leitungstrasse
betroffen Flächen werden weitgehend landwirtschaftlich genutzt. Die Ausführung als Freileitung überspannt die landwirtschaftlichen Flächen.
Auswirkungen und Bewertung
Auswirkungen durch eine als Freileitung ausgeführte Leitung entstehen aus
der Flächeninanspruchnahme für die Maststandorte,
Beeinträchtigungen für die landwirtschaftliche Nutzung während der Bauphase,
Ausgleichs- und Kompensationsflächenbedarf zu Lasten landwirtschaftlicher Fläche.
Bei der Flächeninanspruchnahme für die Maststandorte handelt es sich um kleinräumige
Flächen in einem nicht raumbedeutsamen Gesamtumfang. Die Beeinträchtigungen während
der Bauphase sind zeitlich begrenzt. Nachteilige Auswirkungen sowohl durch die Maststandorte als auch baubedingte Auswirkungen können darüber hinaus im Rahmen der Detailplanung so weit wie möglich vermieden und jedenfalls minimiert werden. Raumordnungsrelevante Auswirkungen auf die Landwirtschaft entstehen nicht.
Für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen zu Lasten landwirtschaftlicher Fläche wird
ein Umfang von etwa 11 ha erwartet. In der Ausarbeitungstiefe des ROV lassen sich Umfang und Lage noch nicht genau abschätzen. Im Verhältnis zur Größe des von der Leitung
betroffenen Gesamtraums ist handelt es sich um eine geringe Größenordnung. Dennoch sollte eine weitest mögliche Minimierung der Auswirkungen angestrebt werden.
Erfordernisse der Raumordnung
Raumbedeutsame Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind nicht zu erwarten.
Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich im Hinblick auf das Ziel der Sicherung
der landwirtschaftlichen Fläche für die Landwirtschaft.
69
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Um die nachteiligen Auswirkungen von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen möglichst gering zu halten, sollten diese durch ein zwischen Landwirtschaft, Forst und Naturschutz abgestimmtes Konzept geplant werden. Diesem Zweck dient der Hinweis H 1.
2.7.7.2
Wald und Forstwirtschaft
Ausgangssituation
Von den ca. 66 Kilometern Leitungslänge im Westkorridor verlaufen etwa 25 Kilometer im
Wald (~ 38 % der Streckenlänge), verteilt auf ca. 20 Abschnitte mit Längen von 100 Metern
bis etwa 5 Kilometern. Bei 15 dieser Abschnitte handelt es sich um die Bündelung mit vorhandenen Leitungen. In fünf Abschnitten in den Bereichen Söhrewald-Vollmarshausen, bei
Melsungen-Röhrenfurth (in der Gemarkung Felsberg-Melgershausen), Morschen-Wichte,
Neuenstein-Mühlbach und sowie in Ludwigsau (Bereich Rohrbachtal) werden Neutrassierungen im Wald erforderlich.
Der größte Teil der Leitungsabschnitte im Wald ergibt sich aus der Einhaltung vergrößerter
Siedlungsabstände. Von den Neutrassierungen im Wald ist der Abschnitt in MorschenWichte (rund 5 Km), der sich aus der Trassenoptimierung ergibt (Maßgabe M 4, S.8), in
seinem Umfang am längsten. Durch diese Neutrassierung wird eine deutliche Verkürzung
der Gesamtrassenlänge erzielt und es können mehrere Waldführungen und sonstige landschaftliche Beeinträchtigungen im Verlauf der beantragten Untervarianten (HU1-a und
HU1-b) vermieden werden. Im Bereich Ludwigsau/Rohrbachtal können sich durch die in
Maßgabe M 5 (S.8) getroffene Regelung noch kleinräumige Änderungen an der Waldbetroffenheit bei gleichzeitiger Minimierung landschaftsräumlicher Konflikte ergeben.
Auswirkungen und Bewertung
Nur wenige der Konflikte mit Wald sind – unter Berücksichtigung bereits vorhandener Leitungen als Vorbelastung - vom Antragsteller als „hoch“ bewertet. Dies sind die Waldführungen bei Vollmarshausen, bei Röhrenfurth, in beiden Trassenvarianten bei Wichte sowie
an drei Stellen im Raum Ludwigsau. Für die möglichen Konflikte bei Wichte und in Ludwigsau werden durch die Maßgaben M 4 und M 5 deutliche Verbesserungen der Raumverträglichkeit erzielt.
70
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Durch Freileitungsführung im Wald gehen die Flächen der Maststandorte als Waldfläche
verloren. Die betroffenen Waldflächen unter den Leitungen bleiben Wald im Sinne des
Forstgesetzes, abhängig vom Bodenabstand der Leitung, unterliegen sie in weiten Teilen
jedoch Nutzungsbeeinträchtigungen (Aufwuchshöhenbeschränkung). Die vorgesehenen
Waldführungen dienen dazu, eine insgesamt landschaftlich und technisch vertretbare Freileitungsführung zu erzielen. Dies ist mit teilräumlichen Abwägungen zu Lasten des Waldes
bzw. seiner Nutzung verbunden.
Weitere im Verfahren betrachtete, großräumigere Waldführungen im Bereich der Hoch- und
Hanglagen (Waldtangente Söhre, Waldtangente Ludwigsau, Fuldatalvariante bei Rotenburg
tlw.) haben sich als forst- und naturschutzfachlich und -rechtlich als so problematisch erwiesen, dass sie – insbesondere auch in Abwägung mit den rechtskonformen Trassierungsmöglichkeiten außerhalb des Waldes – nicht als eine realistische Option für die Trassierung der
380-kV-Leitung im nachfolgenden Verfahren abgestimmt werden können (vgl. IV 2.6, S.51
ff).
Die Summe der für Maststandorte verloren gehenden Fläche hat keine raumbedeutsame
Größenordnung. Die Konflikte im Hinblick auf Wald und Forstwirtschaft sind durch Regelungen im Planfeststellungsverfahren (Feintrassierung, Wahl der Maststandorte, usw.) minimierbar. Die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Wald stellen die Raumverträglichkeit der Trasse nicht in Frage.
Erfordernisse der Raumordnung
Ziel der Regionalplanfestlegung „Vorranggebiete für Forstwirtschaft“ ist die Erhaltung einer dauerhaften Bewaldung. Die forstwirtschaftliche Nutzung hat Vorrang vor
anderen Nutzungen.
Ob raumbedeutsame Auswirkungen für den Wald und die Forstwirtschaft entstehen
werden, ist im Konkretisierungsstand Raumordnungsverfahren noch nicht abschließend festzustellen. Gegebenenfalls notwendige Abweichungszulassungen werden im
Rahmen der Feinplanung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren zugelassen. Unter den aufgezeigten raumordnerischen Gesichtspunkten, die für die festgestellte Tras71
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
senvariante A sprechen, liegen die Voraussetzungen nach § 12 (3) HLPG vor – die Entscheidung ist unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar und die Grundzüge
der Regionalplanung werden nicht berührt. Eine Raumunverträglichkeit der Trasse
kann ausgeschlossen werden. Von notwendigen Ersatzaufforstungen ist auszugehen.
Art und Umfang werden im Planfeststellungsverfahren ermittelt. Daraus entstehende
Auswirkungen auf andere Nutzungen und Schutzgüter sind durch entsprechende Abstimmung möglichst gering zu halten. Diesem Zweck dient der Hinweis H 1.
2.7.7.3 Rohstoffwirtschaft
Ausgangssituation
Im Trassenkorridor der Variante A befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Fuldabrück
südlich von Dörnhagen an der Gemeindegrenze zu Guxhagen ein „Vorranggebiete für den
Abbau von oberflächennahen Lagerstätten (Bestand)“. Es handelt sich hierbei um einen
Quarzsandabbau. Darüber hinaus überquert die Variante A in der Gemeinde Lohfelden zwischen Ochshausen und Vollmarshausen zusammen mit einer weiteren Hochspannungsleitung ein Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe Lagerstätten.
Auswirkung und Bewertung
Bei der im ROV-Antrag dargestellten Trassierung wird das Quarzsandabbaugebiet in Fuldabrück-Dörnhagen am Rand betroffen sein. Im Folgeverfahren ist dies bei der Trassenkonkretisierung zu berücksichtigen. Mit der Maßgabe M 2 vorgeschlagenen Trassenverschiebung
in östliche Richtung könnten bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen für das Abbaugebiet Fuldabrück-Dörnhagen vermieden werden.
In dem Trassenverlauf der Variante A auf dem Gemeindegebiet Lohfelden befindet sich
bereits eine Hochspannungsleitung. Die Flächeninanspruchnahme sollte unter Berücksichtigung einer schon vorhandenen Hochspannungsleitung auf ein Minimum reduziert werden.
72
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Erfordernisse der Raumordnung
Das Quarzsandbauabbaugebiet südlich von Fuldabrück-Dörnhagen dient der kurz- und mittelfristigen Deckung des Bedarfs für die Rohstoffwirtschaft. Das Abbaugebiet stellt eine
regional bedeutsame Lagerstätte dar und ist deshalb als „Vorranggebiete für den Abbau
oberflächennaher Lagerstätten“ im Regionalplan Nordhessen 2009 ausgewiesen. In diesen
Vorranggebieten hat der Lagerstättenabbau Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen und
Ausweisungen (§ 6 Abs. 3 Ziffer 1 HLPG).
Das Abbaugebiet in der Gemarkung Lohfelden ist als „Vorbehaltsgebiet für oberflächennahe
Lagerstätten“ ausgewiesen. Mit dieser Ausweisung wird die Existenz von abbauwürdigen
und abbaufähigen oberflächennaher Lagerstätten einheimischer mineralischer Rohstoffe
einschließlich der Energierohstoffe aufgezeigt. Sie sollen vor Inanspruchnahme geschützt
werden, die einen künftigen Abbau unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Sie
dienen der mittel- bis langfristigen Rohstoffvorsorge.
Die Variante A steht in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung. Mit einer
Trassenverschiebung in östliche Richtung können bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen für das Quarzsandabbaugebiet südlich von Fuldabrück-Dörnhagen
vermieden werden. Ansonsten sind die Maststandorte so zu wählen, dass bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen für das Quarzsandabbaugebiet auszuschließen sind.
Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung können so ausgeschlossen werden.
2.7.8
Regionaler Grünzug
Ausgangssituation
Im Regionalplan Nordhessen 2009 sind Regionale Grünzüge festgelegt. Regionale Grünzüge sind multifunktionale Vorranggebiete der Regionalplanung zur Sicherung von wichtigen
Ausgleichsfunktionen der Freiräume in Verdichtungsräumen. Sie dienen dem Ausgleich
höherer Belastungen, die durch die höhere Siedlungsdichte, intensivere Raumnutzung und
größere Raumansprüche im Verdichtungsraum entstehen.
73
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Vordringlich geht es um die Sicherung der Funktionen Erholungsnutzung, klimatischer Ausgleich, Gliederung von Siedlung und Landschaft sowie Schutz des Wasserhaushaltes.
Die geplante 380-kV-Leitung durchquert den Regionalen Grünzug Kassel östlich von Kassel
in den Gemeinden Niestetal, Kaufungen Lohfelden und Söhrewald.
Der Leitungsabschnitt im Regionalen Grünzug Kassel wird im größten Teil seines Verlaufs
mit vorhandenen Leitungen gebündelt. Wesentliche Ausnahmen bilden die ersten zwei Kilometer südlich der Landesgrenze (Niestetal), hier wird eine vorhandene Leitung (220-kV)
durch die geplante 380-kV-Leitung ersetzt, sowie die Leitungsführungen östlich von Niestetal-Heiligenrode, westlich von Kaufungen Niederkaufungen und östlich von LohfeldenVollmarshausen. Hier wird die enge Leitungsbündelung verlassen, um die im EnLAG genannten Abstände zu gewährleisten.
Auswirkungen und Bewertung
Im Verlauf des Regionalen Grünzuges Kassel wird die Leitung überwiegend mit bestehenden Leitungen gebündelt. Soweit die enge Bündelung verlassen wird, handelt es sich um
kleinräumige Abweichungen in vorbelasteten Räumen. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und das Klima sind bedeutungslos. Eine nachteilige Wirkung einer Hochspannungsleitung auf das Landschaftsbild ist unvermeidbar (dazu auch Pkt. V.1.1, S.75ff). In
Bezug auf das Ziel der Gliederung von Siedlung und Landschaft hat eine Freileitung als linienhaftes Infrastrukturelement keine mit Bauflächen vergleichbare Wirkung. Die angestrebte Erhaltung einer Siedlungsgliederung wird durch die Freileitung nicht nachteilig beeinflusst. Im Hinblick auf die Naherholung ergibt sich eine Vergrößerung der Landschaftsbeeinträchtigung. Da es sich aber um kleinräumige Abweichungen von der engen Leitungsbündelung handelt, sind die Auswirkungen räumlich eng begrenzt und bleiben im Zusammenhang mit vorhandenen Vorbelastungen.
Erhebliche Beeinträchtigungen für die Funktionen, die mit dem Regionalen Grünzug gesichert werden sollen, entstehen nicht bzw. sind nicht zu erwarten.
74
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Erfordernisse der Raumordnung
Aus der Durchquerung des Regionalen Grünzugs Kassel in der beantragten Form einer weitgehenden Bündelung mit vorhandenen Leitungen ergeben sich keine besonderen Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung.
V.
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen von Variante A auf die
Umweltschutzgüter
1.
Mensch
1.1
Wohnen, Wohnumfeld und Erholung
Die Frage von Siedlungsabständen in Bezug auf elektrische und magnetische Felder ist im
folgenden Punkt V.1.2 „Elektrische und magnetische Felder“ (S.77ff) dargestellt. An dieser
Stelle wird der Aspekt der visuellen Beeinträchtigung von Wohnen, Wohnumfeld und Erholung durch den Raumanspruch der Maste und Freileitungen dargelegt. Dabei wird auch auf
die Bedeutung der nicht mehr dem Wohnumfeld zugerechneten Landschaft (ab 400 m Abstand) für Wohnen, Wohnumfeld und Erholung eingegangen.
Ausgangssituation
Der Raumanspruch der Maste und Freileitungen wird vom Antragsteller im Hinblick auf den
Menschen als visuelle Beeinträchtigung von Wohnen und Wohnumfeld betrachtet. Die Unterscheidung zur möglichen Beeinträchtigung für das Schutzgut Landschaft trifft der Antragsteller anhand der räumlichen Abstände zur Wohnbebauung (bis 400 m Wohnen/Wohnumfeld, größer 400 m Landschaft). Generell sieht der Antragsteller in der visuellen Beeinträchtigung von Wohnen und Wohnumfeld ein hohes Konfliktpotential, jedoch kein wesentliches Konfliktrisiko, da die Siedlungsabstände gemäß EnLAG bei der Variante A ausnahmslos eingehalten werden. Größere Siedlungsabstände sind dann nur noch als potenzielle
Konflikte mit dem Schutzgut Landschaft zu betrachten.
Tatsächlich ist der Aspekt „visuelle Beeinträchtigung des Menschen“ nicht so eindeutig anhand von Abständen, etwa zu Siedlungsbereichen, auszuschließen. Insbesondere im Zu75
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
sammenwirken mit bestehenden Vorbelastungen korrespondiert der Aspekt Schutz des Menschen eng mit dem Schutzgut Landschaft auch bei größeren Siedlungsabständen. Beispiele
dafür sind im Verlauf der Trassenvariante A die Räume Guxhagen, Morschen und Ludwigsau. In diesen Fällen wird durch das Abrücken der geplanten Freileitung von vorhandenen
ortsnäheren Freileitungen, um die Siedlungsabstände gemäß EnLAG zu erzielen, in relativ
engen Räumen eine disperse Verteilung von visuell beeinträchtigender Infrastruktur erreicht.
Bei Guxhagen führt dies darüber hinaus zu einem Stück Neutrassierung zwischen Guxhagen
und Körle, das den allseitigen Einschluss der Orte Wollrode und Albshausen durch Hochund Höchstspannungsleitungen zur Folge hat.
Auswirkungen und Bewertung
Die disperse Leitungsverteilung zur Einhaltung eines 400-Meter Siedlungsabstandes führt
nicht zu einer Minimierung visueller Konflikte, sondern zu einer erheblichen und raumrelevanten Vergrößerung der Konflikte im Hinblick auf Mensch und Landschaft, auch dann,
wenn die Landschaft an dieser Stelle mit keiner schützenden oder aufwertenden Ausweisung
wie Landschaftsschutzgebiet, Regionaler Grünzug o.ä. versehen ist.
Die Problematik dieses Effektes begründet die Einschätzung, dass in den genannten Räumen
mit der Art der „ausweichenden“ Trassenplanung nicht die raumverträglichste Lösung erzielt wird. Die methodische Abarbeitung in den Antragsunterlagen ist aufgrund des schematischen Vorgehens auf der Basis objektiver Kriterien zwar gut nachvollziehbar und ein unverzichtbarer Bestandteil zur Situationserfassung und –bewertung. Sie ist aber nicht geeignet, den Konflikt der „Streuung“ von visuell beeinträchtigender Infrastruktur deutlich zu
machen. Das Konfliktpotenzial dieser Situation ergibt sich nicht aus der Frage der Betroffenheit von Ausweisungen, die einen besonderen Wert der Landschaft nachweisen, sondern
aus der räumlichen „Verteilung“ von Freileitungen sowie dem örtlich empfunden Wert der
Landschaft. In zahlreichen Stellungnahmen von Kommunen und Bürgern im ROV ist der
Konflikt der „Leitungsstreuung“ ein zentrales Thema. Diese Stellungnahmen bestätigen die
Notwendigkeit der Suche nach raumverträglicheren Lösungen. Wenn diese Lösung nicht in
der Teilerdverkabelung liegt bzw. nicht liegen kann, weil die Voraussetzungen des EnLAG
nicht erfüllt sind, ist die enge Leitungsbündelung in siedlungsferner Trassierung durch Ver76
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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lagerung der bestehenden Freileitung mit in die neue Trasse eine geeignete Lösung zur Sicherung eines raumverträglichen Leitungsnetzes. Diese aus Sicht der Raumordnung anzustrebende Lösung zur Verbesserung der Raumverträglichkeit des Leitungsnetzes ist zu prüfen.
Erfordernisse der Raumordnung
Aus der beschriebenen Problematik der Raumverträglichkeit im Hinblick auf die
Schutzgüter Mensch und Landschaft werden Prüfaufträge formuliert, um Erfordernissen der Raumordnung weitergehend Rechnung zu tragen, die in den Maßgaben M 2
(Guxhagen) und M 5 (Ludwigsau) fixiert sind.
In Morschen ist der Konflikt durch eine kürzere Neutrassierung weiter reduzierbar,
die im ROV abgestimmt werden konnte (Maßgabe M 4).
Im Raum Ludwigsau konnte eine geänderte ortsfernere Leitungsführung der geplanten Leitung als realistische Option sowie die Prüfung einer engen Leitungsbündelung
durch Verlegung der Bestandsleitung in der neuen Trasse abgestimmt werden (Maßgabe M 5).
Für den Raum Guxhagen ist eine Konfliktreduzierung durch eine Trassenführung östlich von Wollrode / Albshausen auf ihre Realisierbarkeit zu überprüfen. Die Prüfung
ihrer Machbarkeit in den nachfolgenden Planungs- und Verfahrensschritten ist daher
in Maßgabe M 2 als ein dringender Auftrag formuliert.
Sollten die Prüfungen der vorgeschlagenen Leitungsbündelungen ergeben, dass diese
nicht realisiert werden können, stimmt der im Raumordnungsverfahren festgelegte
Korridor gemäß Karte Anlage 5 mit den Erfordernissen der Raumordnung überein.
1.2
Elektrische und magnetische Felder
Ausgangssituation
Ursache des elektrischen Feldes ist die Spannung, die des magnetischen Feldes der elektrische Strom. Die stärksten elektrischen und magnetischen Felder treten bei einer Freileitung
direkt unterhalb der Leitung zwischen den Masten am Ort des größten Durchhanges der Leiterseile bzw. dem geringsten Abstand zum Boden auf. Die Stärke der Felder nimmt mit zunehmendem seitlichem Abstand zu den Leiterseilen relativ schnell ab. Elektrische Felder
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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werden durch bauliche Strukturen oder Bewuchs abgeschirmt, Magnetfelder durchdringen
Stoffe nahezu ungehindert.
Darstellung des magnetischen Feldes von Freileitung und Erdkabel
Quelle: Dr. Brüggemann, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz,
Aufgabenbereich Strahlenschutz, Vortrag in Rotenburg am 17.02.2011, aus Jahresbericht 2009 des BfS
Die Trasse, mit der das ROV abgeschlossen wird, hält die Abstände gemäß EnLAG durchgängig ein (400 Meter zur Wohnbebauung im Innenbereich bzw. 200 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich).
In der Gemeinde Lohfelden ist auf einer Länge von ca. 6 Kilometern eine Neutrassierung
geplant, weil die vorhandene 380-kV-Leitung, mit der die geplante Leitung im nördlichen
Abschnitt gebündelt ist, hier über ein Wohngebiet verläuft. Die Lage der bestehenden Leitung im Wohngebiet wird von den Bewohnern als eine Belastung empfunden, die nach heutigen Planungsvorgaben vermieden werden soll. Die Lösung der Bestandsproblematik durch
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
ihre Herausnahme aus der Ortslage und Bündelung mit der neuen Leitung war auch Gegenstand einer Petition an den Hessischen Landtag. Die Maßgabe M 1 greift das Ergebnis des
Petitionsverfahrens auf.
Auswirkungen und Bewertung
Die Bewertung der elektrischen und magnetischen Felder erfolgt gemäß der 26. BImSchV
(Verordnung über elektromagnetische Felder), welche für Niederfrequenzanlagen den
Grenzwert für die magnetische Flussdichte mit 100 Mikrotesla (µT) und für die elektrische
Feldstärke mit 5 Kilovolt/Meter (kV/m) angibt. Bei einem Abstand von 20 m (Bodenabstand
zum ersten Leiter) werden die Grenzwerte der 26. BImSchV sicher eingehalten. In einem
Abstand von 200 Metern zu der Leitung ist das von der Leitung (Freileitung oder Kabel)
erzeugte Magnetfeld kleiner als das Magnetfeld durch die häusliche Stromversorgung (0,1
µT) (vgl. Vortrag Dr. Brüggemann in Rotenburg am 17.02.2011).
Die Abstände, die auf der Grundlage des EnLAG eingehalten werden, liegen hinsichtlich
magnetischer Flussdichte und elektrischer Feldstärke weit über den nach der 26. BImSchV
erforderlichen Abständen zu Gebäuden oder Grundstücken, die für den dauernden Aufenthalt der allgemeinen Bevölkerung bestimmt sind. Die einzige engere Annäherung an Bauflächen der Variante A befindet sich bei dem geplanten Gewerbegebiet bei Kaufungen Papierfabrik, sie fällt aber nicht unter diese Bedingung. Auch hier werden die Grenzwerte der
26. BImSchV eingehalten. Zudem ist das bestehende Gewerbegebiet bereits von drei vorhandenen Leitungen überspannt, bzw. unter diesen erweitert worden (eine 380-kV-Leitung,
zwei 110-kV-Leitungen).
Die Grenzwerte gemäß der 26. BImSchV (100 µT und 5 kV/m) werden eingehalten.
Erfordernisse der Raumordnung
Auf der Basis der Abstände der im ROV festgelegten Trassenachse zu Siedlungsflächen und Gebäuden ergeben sich keine Konflikte mit Erfordernissen der
Raumordnung.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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1.3
Geräuschemissionen (Korona-Effekt)
Ausgangssituation
Geräuschentwicklung an Freileitungen treten bei Witterungsbedingungen wie Nebel oder
hoher Luftfeuchtigkeit auf (Korona-Geräusche).
Auswirkungen und Bewertung
Durch die geplanten Siedlungsabstände sind unzulässige Lärmbelastungen nicht zu
erwarten. Ihre Vermeidung wird zudem im Planfeststellungsverfahren auf Basis der TALärm sicher gestellt. Durch exemplarische Berechnungen für ein typisches 380-kVSpannfeld mit einer Regelspannweite ist ermittelt, dass unter ungünstigen Witterungsverhältnissen die zu Grunde zu legenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm Nr. 6.1 von 40
dB(A) (nachts) bereits in der Leitungsachse sicher eingehalten werden können. Aufgrund
der Abstände der im ROV festgelegten Trassenachse zu Siedlungsflächen und Gebäuden
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Menschen zu erwarten. Die vorgesehenen
Abstände der geplanten Trasse zu Siedlungsbereichen tragen über die Einhaltung der Grenzund Richtwerte hinaus zu einer weitestgehenden Minimierung der Auswirkungen auf
Menschen bei.
Erfordernisse der Raumordnung
Auf der Basis der Abstände der im ROV festgelegten Trassenachse zu Siedlungsflächen und Gebäuden ergeben sich keine Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung.
2.
Naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Schutzgut Pflanzen und Tiere,
biologische Vielfalt
Ausgangssituation
Mögliche Wirkfaktoren einer Freileitung und deren potentielle Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Pflanzen und Tiere sowie die biologische Vielfalt sind:
Flächeninanspruchnahme
Verlust von Vegetation und Lebensraum
Maßnahmen im Schutzstreifen
Zerschneidungswirkung,
Beeinträchtigung von Vegetation
80
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Raumanspruch durch Maste und Seile
Meidung, Vogelschlag
Schall
empfindliche Arten
Störungen
vor allem baubedingt
Im Themenfeld „Naturschutz“ zeigt die für die Antragstellung durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie auf der Trasse der Variante A über 50 potenzielle Konflikte unterschiedlicher Intensität auf. Hohe Konfliktrisiken ergeben sich für neun dieser potzenziellen Konflikte, im Wesentlichen aus der Querung der Flussauen sowie aus der Querung und dem Anschnitt von hochwertigen Gehölz- und Waldbereichen. Dabei handelt es sich um Trassenabschnittslängen von 100 m bis 1,5 km. Der längste Abschnitt mit hohem Konfliktrisiko befindet sich bei Morschen-Wichte.
Auswirkungen und Bewertung
Die Konflikte im Bereich der Variante A sind im Rahmen der weiteren Planung durch Feinplanung, technische Maßnahmen, u.ä. vermeid-, minimier- oder ausgleichbar. Durch die
Trassenmodifizierung bei Morschen (Maßgabe M 4) lässt sich das dort mögliche hohe Konfliktrisiko durch die Wahl einer verträglicheren Leitungsführung vermeiden.
Erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten können, wie unter Punkt
VI. „FFH-Verträglichkeit – Natura 2000-Gebiete“ dargelegt, bei Variante A vermieden werden.
Erfordernisse der Raumordnung
Raumbedeutsame Auswirkungen für naturschutzrechtlich relevante Schutzgebiete,
Pflanzen und Tiere sowie die biologische Vielfalt können ausgeschlossen werden, weil
auch im Planfeststellungsverfahren den naturschutzrechtlichen Anforderungen, z.B.
einschlägiger LSG-VO oder NSG-VO zu erfüllen sind. Gegebenenfalls notwendige
Abweichungszulassungen werden im Rahmen der Feinplanung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren zugelassen. Unter den aufgezeigten raumordnerischen Gesichtspunkten, die für die festgestellte Trassenvariante A sprechen, liegen die Voraussetzungen nach § 12 (3) HLPG vor – die Entscheidung ist unter raumordnerischen Gesichts81
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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punkten vertretbar und die Grundzüge der Regionalplanung werden nicht berührt.
Die Raumverträglichkeit der Variante A ist durch mögliche kleinräumige naturschutzfachliche Konflikte nicht in Frage gestellt.
3.
Boden
3.1
Bodenschutz
Ausgangssituation
Der Boden hat in den verschiedenen Stoffkreisläufen von Luft, Wasser und mineralischen
und organischen Stoffen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und den Menschen, als
Grundlage für die land- und forstwirtschaftliche Produktion und als Archiv für die Landschafts- und Nutzungsgeschichte der Böden vielfältige Funktionen. Durch das Vorhaben
sind Einwirkungen auf Böden durch die Flächeninanspruchnahme und Erdbaumaßnahmen
zu erwarten.
Auswirkungen und Bewertung
Auswirkungen durch Versiegelung und Verdichtung auf das Schutzgut Boden sind im Bereich der zukünftigen Mastenstandorte, auf Flächen der Baustelleneinrichtungen und den
Zufahrten möglich, wenn Wert gebende Funktionen erheblich oder nachhaltig gestört oder
zerstört werden. Dabei kann bei den Verlusten der Lebensraumfunktionen das höchste Konfliktpotential erwartet werden.
Erfordernisse der Raumordnung
Die wesentlichen Bodenfunktionen sind in den freiraumbezogenen Erfordernissen der
Raumordnung impliziert und besondere Aussagen zum Bodenschutz trifft der RPN 2009
nicht, die Bewertungsmaßstäbe ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Unter Beachtung
der erforderlichen Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen zum Bodenschutz im Folgeverfahren sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden zu befürchten
und die Auswirkungen sind nur sehr lokal und kleinräumig an den Mastenstandorten zu erwarten.
82
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Das Vorhaben führt nicht zu Konflikten mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für das Schutzgut Boden.
3.2
Altlasten (Altlasten und altlastenverdächtige Flächen) (Kap. 4.2.2 RPN 2009)
Ausgangssituation
Altlasten und altlastenverdächtige Flächen im Korridor können sich aus der Altflächendatei
des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergeben.
Auswirkungen und Bewertung
Verdachtsflächen mit besonderer Raumrelevanz sind nicht betroffen.
Erfordernisse der Raumordnung
Bei der Festlegung der Maststandorte im nachfolgenden Planungsverfahren ist darauf zu
achten, dass die Inanspruchnahme von Flächen bekannter Altablagerungen und Altstandort
vermieden wird.
Raumbedeutsame Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Im Hinblick auf die Realisierung des Vorhabens ist der unter D. aufgeführte Hinweis zu beachten.
4.
Wasser
4.1
Wasserversorgung und Grundwasser
Ausgangssituation
Der Regionalplan weist zum Schutz der Ressource Wasser „Vorbehaltsgebiete für den
Grundwasserschutz“ aus. In diesen Gebieten ist den Belangen des Grundwasserschutzes bei
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen besonderes Gewicht beizumessen. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist auch das Erfordernis der öffentlichen Wasserversorgung mit qualitativ einwandfreiem und ausreichendem Trinkwasser zu berücksichtigen.
Durch die Neuanlage der Mastenfundamente kann es zu lokalen qualitativen und quantitativen Beeinträchtigungen des Grundwassers kommen, dies ist besonders relevant in den 14 im
83
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Untersuchungsraum der Westtrasse liegenden Wasserschutzgebieten und in dem Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz zwischen Morschen und Alheim.
Auswirkungen und Bewertung
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser können allenfalls aus dem Bau der Masten und
deren Fundamente und den damit etwaig verbundenen bau- und anlagenbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Grundwasser resultieren, insbesondere auf die Grundwasserneubildungsrate und die Verunreinigung.
Erfordernisse der Raumordnung
Die Auswirkungen der geplanten Leitung auf den Grundwasserschutz und die Trinkwasserversorgung liegen in einer größtmöglichen Minimierung hinsichtlich der Anzahl der Maststandorte sowie einer Beachtung der einschlägigen Schutzvorschriften in den Trinkwasserschutzzonen I und II. Raumbedeutsame Auswirkungen können dadurch vermieden werden. Das Vorhaben führt nicht zu Konflikten mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung für das Schutzgut Wasser.
4.2
Hochwasserschutz, Oberflächenwasser und Retentionsraum
Ausgangssituation
In den „Vorranggebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz“ ist die Funktionsfähigkeit für den Hochwasserschutz nach den wasserrechtlichen Vorgaben zu erhalten und zu
sichern. In „Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz“ ist bei Planungen
diesen Belangen im besonderem Maße Rechnung zu tragen. Grundlage für die Festlegungen
im Bereich der Variante A sind die amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete der
Nieste, Losse, Mülmisch, Beise, Rohrbach und Fulda.
Auswirkungen und Bewertung
Grundsätzlich können die Mastenstandorte so festgelegt werden, dass sie die Gebiete für den
Hochwasserschutz überspannen. Gegebenfalls erforderlich werdende Standorte in Überschwemmungsbieten können in ihrer Ausführung und Anordnung so gewählt werden, dass
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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ein ungestörter Hochwasserabfluss gewährleistet werden kann und keine Beeinträchtigungen
entstehen.
Erfordernisse der Raumordnung
Die Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind von beeinträchtigenden
Nutzungen freizuhalten, eine Verschlechterung der Wasserqualität ist zu vermeiden. Werden
in Ausnahmefällen Überschwemmungsgebiete durch Mastenstandorte in Anspruch genommen, ist der Retentionsraumverlust auszugleichen.
Raumbedeutsame Auswirkungen auf den Hochwasserschutz sind nicht zu erwarten.
Im Hinblick auf die Realisierung des Vorhabens ist der unter D. aufgeführte Hinweis
zu beachten.
5.
Luft / Schadgase
Ausgangssituation
Als stoffliche Emissionen sind Ozon und Stickoxide zu betrachten, die durch Teilentladungen an den Leiterseilen gebildet werden. Die Mengen sind so gering, dass schon in einem
Abstand von wenigen Metern keine Konzentrationserhöhungen mehr nachweisbar sind.
Auswirkungen und Bewertung
Von der geplanten Leitung gehen keine relevanten Auswirkungen auf die Luft aus.
Erfordernisse der Raumordnung
Im Hinblick auf das Schutzgut Luft ergeben sich keine Konflikte mit Erfordernissen
der Raumordnung.
6.
Klima
Ausgangssituation
Regionalklimatische Funktionen und Wirkungen werden im Wesentlichen durch das Relief,
den Bewuchs, räumliche Flächenzusammenhänge und Nutzungen bestimmt. Zur Sicherung
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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regionalklimatischer Funktionen enthält der Regionalplan Regionale Grünzüge (Vorranggebiet) und Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen.
Die geplante Höchstspannungsleitung hat keinen nennenswerten Einfluss auf diese Gebiete
und regionalklimatischen Einflussgrößen.
Auswirkungen und Bewertung
Von der geplanten Leitung gehen keine nachteiligen Auswirkungen auf die dynamischen
und die thermischen regional- und lokalklimatischen Funktionen aus.
Erfordernisse der Raumordnung
In klimatischer Hinsicht ergeben sich keine Konflikte mit Erfordernissen der Raumordnung.
7.
Landschaft und Erholung
Ausgangssituation
Die Qualität von Landschaft und Orten für Erholung, Fremdenverkehr und Tourismus besteht sehr stark in ihrer ästhetischen und gesundheitlichen Wirkung. Eine räumliche Konkretisierung und Quantifizierung der Auswirkungen auf diese Raumordnungsfaktoren ist nur
bedingt möglich. Die Überspannung von z.B. Wanderwegen ist nachteilig, sie ist kleinräumig begrenzt und stellt die Funktion des Wanderweges nicht in Frage.
Bei der Antragstellung und insbesondere bei der Bewertung des Antrags im Verfahren ist
die Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch eine entsprechende Trassenfestlegung und das Prinzip einer weitest möglichen Trassenbündelung ein
wesentlicher Gesichtspunkt. Damit wird auch ein Beitrag zur Erhaltung möglichst günstiger
Bedingungen für die Erholung sowie auch für den Fremdenverkehr und Tourismus geleistet.
Auswirkungen und Bewertung
Eine Höchstspannungsfreileitung ist als generell nachteilig für die Landschaft zu bewerten,
auch im Hinblick auf ihre Erholungsfunktionen. Soweit das Prinzip der Trassenbündelung in
einer engen Parallelführung umgesetzt ist, sind die nachteiligen Auswirkungen auf das
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Landschaftsbild auf ein möglichst geringes Ausmaß reduziert. In diesen Abschnitten oder
soweit keine hinsichtlich des Landschaftsbilds sensible Räume betroffen sind, tritt eine
raumbedeutsame Beeinträchtigung dieser Funktionen durch die geplante Leitung nicht ein.
Kur- und Ferieneinrichtungen sind von der Leitungstrasse nicht betroffen. Soweit eine Bündelung mit vorhandenen Leitungen nicht oder nicht in unmittelbarer Nähe möglich ist, muss
von einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild ausgegangen werden.
In ihrer Auswirkung auf die Landschaft problematisch sind die Bereiche, in denen die geplante Leitung die in § 2 (2) EnLAG vorgesehenen Abstände einhält, sich aber vorhandene
Freileitungen innerhalb des 400/200-Meter-Abstandes befinden. Die geplante und die vorhandene Leitung befinden sich damit zwar in der Regel noch im selben Korridor und sind
aus großräumiger Sicht gebündelt. Tatsächlich entsteht aber visuell eine zweite Freileitung
in einem Abstand bis zu fast 400 Metern zu einer vorhandenen Leitung. Diese Folge einer
Einhaltung der Abstände nach § 2 (2) EnLAG ist im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft
unbefriedigend, aber aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen unausweichlich und
führt je nach Gesamtsituation zu stark belasteten landschaftlichen Situationen und ggf. auch
zu einer naturschutzfachlichen Problematik.
Die als wichtiges Erfordernis der Raumordnung für sich positiv zu bewertende Meidung des
näheren Wohnumfelds von der Freileitung geht einher mit der teilräumlichen Entstehung
erheblicher neuer landschaftlicher Konflikte. Erst wenn sich die Möglichkeiten zur Vermeidung und Minimierung dieser Konflikte in der weiteren Prüfung als nicht realisierbar erwiesen haben, ist die Leitungsführung in der jeweiligen beantragten Führung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar.
Im Punkt V.1.1 unter „Mensch – Wohnen, Wohnumfeld und Erholung“ (S.75ff) sind die
wesentlichen Beurteilungen für das Schutzgut Landschaft und die Bewertung der möglichen
visuellen Beeinträchtigung durch den Raumanspruch der Maste und Freileitungen bereits
ausgeführt. Dort ist auch noch umfassender auf die o.g. Problematik und ihre bewertende
Erfassung eingegangen.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Erfordernisse der Raumordnung
Bei der Trassenfestlegung ist die Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf das
Landschaftsbild eine wesentliche Planungsgrundlage. Diesem Zweck dient insbesondere der Grundsatz der Trassenbündelung. Die modifizierte Variante A wird dieser Anforderung weitgehend gerecht. Zur Optimierung der Leitungsführung in den Abschnitten der Variante A (Guxhagen, Morschen, Ludwigsau) sind die Maßgaben M 2,
M 4 und M 5 aufgenommen, die die Modifizierungen zum Gegenstand haben. Wenn
sich in der weiteren Prüfung der durch die Maßgaben vorgegebenen Modifizierungen
keine konfliktärmeren Realisierungsmöglichkeiten als Freileitung finden lassen,
stimmt die Antragstrasse mit den Erfordernissen der Raumordnung überein.
8.
Kultur- und sonstige Sachgüter
8.1
Denkmalpflege
Ausgangsituation
Die Erhaltung und die Erkundung der Kulturdenkmäler Nordhessens sind bei raumbedeutsamen Planungen sicherzustellen. Die von den Kulturdenkmälern ausgehenden großräumigen Sichtbeziehungen und die historischen Kulturlandschaften sind angemessen zu berücksichtigen. Historische Ortsansichten und denkmalgeschützte Landschaften sind zu schützen
und zu erhalten.
Auswirkungen und Bewertung
Potentielle Beeinträchtigungen von Bodendenkmälern können sich erst im Zuge der Erdarbeiten ergeben. Sonstige Kulturdenkmäler können durch die Trasse in ihrer Erlebbarkeit
beeinträchtigt werden, die Auswirkungen sind jedoch bei einer Bündelung mit bestehenden
Freileitungen als gering zu bewerten.
Erfordernisse der Raumordnung
Ein hohes Konfliktrisiko für Bodendenkmäler kann nicht abgeleitet werden. Durch die weitgehende Bündelung mit vorhandenen Freileitungen und durch die Vorbelastungen sind keine erheblichen Veränderungen für die Erlebbarkeit von Orts- und Kulturdenkmälern gegeben.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Raumbedeutsame Auswirkungen auf die Denkmalpflege sind nicht zu erwarten.
Im nachfolgenden Verfahren werden die gesetzlichen Anforderungen zur Sicherung
von Bodendenkmälern beachtet.
8.2
Sonstige Sachgüter
Auswirkungen des Vorhabens auf sonstige Sachgüter, z.B. Bauwerke und bauliche Anlagen
wie Brücken oder Tunnel, können ausgeschlossen werden.
9.
Ergebniszusammenführung der Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter
Aus der Umweltverträglichkeitsstudie in den Antragsunterlagen und den Erkenntnissen, die
im durchgeführten Verfahren gewonnen wurden, ergibt sich folgendes Ergebnis:
Die geplante Freileitung in der modifizierten Variante A ist bei Ausschöpfung tatsächlich
und rechtlich möglicher Minderungsmaßnahmen in ihren Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter raumverträglich.
Für einige Schutzgüter ist die Freileitung in ihren Auswirkungen konfliktfrei. Dies sind die
Schutzgüter Klima und Luft, ebenso die Frage von Geräuschen sowie elektrischen und magnetischen Feldern im Schutzgut Mensch und sonstige Sachgüter.
Die Schutzgüter Boden, Wasser und Denkmalpflege sind nur unerheblich betroffen. Die
Hinweise in Punkt D. (S.9) bzw. in der Begründung haben lediglich die Funktion von Verfahrenshinweisen zur sachgerechten Abarbeitung.
Im Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und naturschutzrechtliche Schutzgebiete
treten eine Reihe von Konflikten auf. Es ist aber davon auszugehen, dass diese in der weiteren Planung vermeidbar, minimierbar oder ausgleichbar sind. Die Raumverträglichkeit der
Leitungsführung, mit der das Verfahren abgeschlossen wird, ist hierdurch nicht in Frage
gestellt. Bei der Konkretisierung im Planfeststellungsverfahren haben naturschutzfachliche
Fragen und ihre Lösung eine absehbar hohe Bedeutung.
Als die konfliktträchtigsten Schutzgüter haben sich Landschaft und Mensch/Wohnumfeld
erwiesen. Hier sind vor allem die visuellen Beeinträchtigungen zu nennen, die sich aus der
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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„siedlungsausweichenden“ Trassenplanung ergeben, wenn die Freileitung die in § 2 (2) EnLAG vorgesehenen Abstände einhält.
Die damit verbundene Problematik ist über die kategorisierenden Verfahren des Antragstellers zur landschaftlichen Konfliktbeschreibung und -bewertung nur unzureichend erfassbar.
Im Verfahren hat sich das örtliche Empfinden der Landschaftsbeeinträchtigung als wesentliche Quelle für Forderungen nach Erdkabel, technischen Alternativen oder weniger sichtbaren Waldtrassen erwiesen, die allerdings in Anbetracht der gesetzlichen Voraussetzungen
und der Vertretbarkeit einer Freileitung unter Beachtung der Abstände des § 2 (2) EnLAG
als nicht ohne weiteres erfüllbar darstellen. Soweit rechtlich und tatsächlich Optionen für
Modifizierungen zur Trassenverbesserung, Minimierung der Eingriffswirkung und Verbesserung der Raumverträglichkeit erkennbar waren, ist dies in den Maßgaben festgehalten.
VI
FFH-Verträglichkeit – Natura 2000-Gebiete
1.
Variante A (Westkorridor)
Bei der Variante A können erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten vermieden werden.
2.
Variante B (Ostkorridor)
Bei der Variante B sind nach fachlicher Prüfung der ONB für die zwei Gebiete
FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“
VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“
erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten.
Ferner können bei der Variante B für zwei FFH-Gebiete und zwei VSG erhebliche
Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden- auch unter Einschluss von Vermeidungsund Minimierungsmaßnahmen. Es handelt sich hierbei um die Gebiete:
FFH-Gebiet „Meißner und Meißner Vorland“
FFH-Gebiet „Auewiesen von Fulda, Rohrbach und Solz“
VSG „Meißner“
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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VSG „Werrabergland südwestlich Uder“ im Landkreis Eichsfeld (Thüringen)
Für dieses außerhalb von Hessen liegende Gebiet beurteilt die Obere Naturschutzbehörde
Kassel das Ergebnis „erhebliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen
werden“ als plausibel.
Die erwarteten erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzziele für das FFH-Gebiet „Werraund Wehretal“ und das VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“ ergeben sich
aus folgenden Gründen:
FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“
Das FFH-Gebiet wird in fünf Bereichen von der Leitung getroffen (randlich angeschnitten
bis gequert). Hierbei sind etwa fünf ha Waldlebensräume (LRT 9110 und LRT 9130 mit
etwa gleichen Anteilen) betroffen. Zentrale Lebensräume der charakteristischen Art
Schwarzspecht sind mit 13,75 ha Altholzbeständen betroffen. Jagdhabitate der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs sind in einer Größenordnung von ca. 11 ha
betroffen. Weiterhin kommt es zu einer Betroffenheit von Quartierbäumen der Bechsteinfledermaus im Umfeld der geplanten Bundesautobahn A 44.
Unter Berücksichtigung der gängigen Fachkonventionen, die vom BVerwG im Zuge der
BAB A 44 bestätigt wurden, geht diese Betroffenheit weit über die Bagatellgrenzen hinaus,
sodass von einer erheblichen Beeinträchtigung dieses FFH-Gebietes durch eine 380 kV
Freileitung auszugehen ist.
Die vorgenommene Prüfung einer Teilverkabelung von Abschnitten im Raum zum Schutz
von Siedlungsbereichen erhöht darüber hinaus nochmals diese Betroffenheiten.
VSG „Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula“
Das Vogelschutzgebiet umfasst den zentralen Teil des Mittleren Fuldatals mit einer Vielzahl
kleinerer Kiesabgrabungen, die häufig als NSG einem besonderen Schutz unterliegen. Zusätzlich wurde in den letzten 15 Jahren flächig eine Renaturierung des Flusses, auch aus
Hochwasserschutzgründen, begonnen und z.T. bereits fertig gestellt. Bereits jetzt wurde die
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Fulda auf mehr als einem Viertel der Flusslänge bis zur dreifachen Breite aufgeweitet und
zusätzlich eine Vielzahl, nur bei Hochwasser durchströmter Flutmulden angelegt. Hierdurch
entstanden Fluss- und Auenbiotope, die in Nordhessen vor dieser Renaturierung in so engem
Verbund nur an der Eder von Natur aus vorzufinden waren. Diese werden demnächst auf
fast der gesamten Lauflänge erscheinen. Insbesondere die ausgeprägten Kies- und Sandbänke, aber auch Röhrichte, mit dem Fluss verbundene Stillgewässer und Feuchtwiesen
sowie temporäre Kleingewässer führen u.a. zu einer hohen Bedeutung für die Avifauna,
sowohl für Brut- als auch für Gastvögel. Maßgebliche Bestandteile des VSG sind fünf
Brutvogel- sowie neun Gastvogelarten, von denen vier Arten in beiden Kategorien
aufgelistet sind.
Die Querung des VSG erfolgt im Bereich von Lispenhausen. Im direkten Wirkraum der
Trasse liegt das Naturschutzgebiet „Forbachsee“. Dieses besteht aus einem größeren Auskiesungsgewässer, das zwischenzeitlich an den Fluss angebunden und auch durchströmt
wird. Zusätzlich sind zwei Renaturierungsbausteine der Stadt Bebra betroffen.
Die Planunterlagen gehen für das VSG von folgenden Betroffenheiten aus, die dazu führen,
dass erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele nicht auszuschließen sind:
Brutvögel:
Bekassine
Habitatentwertung durch Meidung, baubedingte Störungen und
Erhöhung des Anflugrisikos
Eisvogel
baubedingte Störungen
Flussregenpfeifer
baubedingte Störungen, Erhöhung Anflugrisiko in der Balz
Flussuferläufer
baubedingte Störungen
Haubentaucher
baubedingte Störungen
Weißstorch
Zusätzlich ist der Weißstorch zu betrachten, der inzwischen im
Trassenkorridor brütet und ein erhöhtes Anflugrisiko aufweist.
Gastvögel:
Bekassine
Habitatentwertung durch Meidung, baubedingte Störung und
Erhöhung des Anflugrisikos
92
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Flussregenpfeifer
baubedingte Störungen
Flussuferläufer
baubedingte Störungen
Gänsesäger
baubedingte Störungen, Erhöhung des Anflugrisikos
Haubentaucher
baubedingte Störungen, Erhöhung des Anflugrisikos
Kiebitz
Entwertung von Habitaten durch Meidung, baubedingte Störungen
und Erhöhung des Anflugrisikos
Kormoran
Erhöhung des Anflugrisikos.
Die Querung des VSG erfolgt im Bereich von Lispenhausen. Im direkten Wirkraum der
Trasse liegt das Naturschutzgebiet „Forbachsee“. Zu der Einschätzung, dass nicht nur, wie
in den Unterlagen dargestellt, eine erhebliche Beeinträchtigung nicht auszuschließen ist,
sondern zu erwarten ist, trägt der Sachverhalt bei, dass der Forbachsee (NSG) die einzige
stehende Wasserfläche im Umkreis ist, die auch in strengen Wintern nicht zufriert. Damit
erhöht sich das Anflugrisiko gerade für Arten wie Gänsesäger und Kormoran extrem.
Gleiches gilt dann auch für sonstige Winterrastvögel, die bei derartigen Witterungsbedingungen vermehrt auftreten.
Aus diesen Gründen ist die Variante B naturschutzfachlich deutlich ungünstiger als die
Variante A. Die aufgezeigte anzunehmende erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und
Erhaltungsziele der beiden genannten Schutzgebiete würde zur Unzulässigkeit des Vorhabens in dieser Variante führen (§ 34 Abs. 2 BNatSchG). Eine Raumverträglichkeit der
Variante B lässt sich demnach nur dann herstellen, wenn die Voraussetzungen einer Abweichung nach § 34 Abs. 3 BNatSchG vorliegen. Da mit der Variante A eine geeignete
Alternative besteht, bei der Natura 2000-Gebietsbeeinträchtigungen vermieden werden
können, ist dies nicht der Fall.
VII Zusammenfassende Bewertung
1.
Gesamtabwägung
Nach durchgeführten Voruntersuchungen wurden zwei Möglichkeiten einer Trassenführung
in Hessen für die Leitung Wahle-Mecklar in das ROV eingebracht und auf ihre Raumver93
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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träglichkeit geprüft: Westvariante (A) und Ostvariante (B). Der Antragsteller favorisiert die
Variante A, weil auf dieser Variante die Raumwiderstände, die sich aus den Umweltschutzgütern ergeben, wesentlich geringer sind. Dieses Ergebnis hat sich im Raumordnungsverfahren für die Ostvariante in der Form bestätigt, dass für die Ostvariante bei zwei von sechs
betroffenen Natura 2000-Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind und bei
den anderen vier Gebieten nicht ausgeschlossen werden können. Weil für die Westvariante
als Alternative keine erheblichen Beeinträchtigungen für FFH- und Vogelschutzgebiete zu
erwarten sind, ist die Ostvariante naturschutzrechtlich ausgeschlossen. Eine dritte Alternative der Leitungsführung bietet sich nicht an. Somit hat sich das Verfahren seit dem Feststehen diese Ergebnisses allein auf die Variante A bezogen, der weitere Variantenvergleich in
Bezug auf Raumordnungs- und Umweltfaktoren war damit für das Verfahrensergebnis ohne
Belang. Gegenstand des Verfahrens war ab diesem Punkt allein die Klärung der Frage, ob
die Westvariante A raumverträglich ist.
Die geplante Freileitung in der modifizierten Variante A ist in ihren Auswirkungen auf die
Raumordnungsfaktoren raumverträglich. Die raumrelevantesten nachteiligen Auswirkungen
der Variante A auf Raumordnungsfaktoren sind für den Bereich Wald/Forstwirtschaft wahrscheinlich, allerdings nicht in einem Ausmaß, welches die Raumverträglichkeit in Frage
stellen würde.
In Bezug auf Windenergienutzung sind eine Trassenoptimierung bei Körle und ein Prüfungsbedarf in Ludwigsau aufgenommen worden. Beides dient der Optimierung der Raumverträglichkeit.
Es werden einige Hinweise unter Punkt D. (S.9) zu Raumordnungsfaktoren aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Gewässerschutz und Energiewirtschaft gegeben.
Dabei handelt es sich um Verfahrenshinweise für das weitere Verfahren, nicht um Voraussetzungen für das Erreichen der Raumverträglichkeit.
Die Ergebnisse der Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter sind in Punkt V.9. zusammengeführt. Die geplante Freileitung in der modifizierten Variante A ist unter Ausschöpfung der tatsächlich und rechtlich möglichen Minderungsmöglichkeiten in ihren Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter raumverträglich.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Für einige Schutzgüter ist die Freileitung in ihren Auswirkungen konfliktfrei oder sie sind
nur unerheblich betroffen. Diesbezügliche Hinweise in Punkt D. bzw. in der Begründung
sind auch hier lediglich Verfahrenshinweise zur sachgerechten Abarbeitung in der Planfeststellung.
Im Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt und naturschutzrechtliche Schutzgebiete
treten eine Reihe von Konflikten auf, die in der weiteren Planung vermeidbar, minimierbar
und ausgleichbar sind. Die Raumverträglichkeit der Leitungsführung, mit der das Verfahren
abgeschlossen wird, ist nicht in Frage gestellt.
Als die konfliktträchtigsten Umweltschutzgüter haben sich Landschaft und Mensch/ Wohnumfeld erwiesen. Hier sind vor allem die visuellen Beeinträchtigungen zu nennen, die sich
aus der „siedlungsausweichenden“ Trassenplanung ergeben, wenn die Freileitung die in § 2
(2) EnLAG vorgesehenen Abstände einhält. Im Verfahren hat sich das örtliche Empfinden
der Landschaftsbeeinträchtigung als wesentliche Quelle für Forderungen nach Erdkabel,
technischen Alternativen oder weniger sichtbaren Waldtrassen erwiesen. Aus diesen Anregungen ergeben sich im Wesentlichen die Modifizierungen zur Trassenverbesserung, Minimierung der Eingriffswirkung und Erzielung der Raumverträglichkeit. Diese Trassenoptimierungen bewirken eine Trassenverkürzung auf 66 Kilometer gegenüber der Antragstrassenlänge von 71 Kilometer.
Unter Berücksichtigung aller Raumordnungsfaktoren und Umweltschutzgüter ist als Ergebnis zu konstatieren, dass die Variante A unter Einbeziehung der Trassenoptimierungen und
der Maßgaben M 1 bis M 5 raumverträglich ist.
2.
Abstimmung
Mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens zugunsten einer Ausführung der geplanten
380-kV-Leitung Wahle–Mecklar als Freileitung im Westkorridor mit den Modifizierungen
und Maßgaben ist eine raumverträgliche Lösung gefunden. Das Ergebnis ist mit anderen
raumbedeutsamen Planungen abgestimmt.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Im Hinblick auf das länderübergreifende Vorhaben ist dieses Ergebnis ebenso wie die
Durchführung des Verfahrens durch ständigen Austausch mit der Regierungsvertretung
Braunschweig und dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung mit Niedersachsen abgestimmt.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird nicht von allen Verfahrensbeteiligten unterstützt. Neben der Frage der Notwendigkeit der geplanten Leitung sind insbesondere die
Möglichkeit und die Notwendigkeit einer Ausführung der Leitung als Erdkabel gegenüber
einigen kommunalen und privaten Einwendern strittig geblieben. Für die Feststellung eines
diesen Vorstellungen entsprechenden Ergebnisses bestehen keine Voraussetzungen. Die
Notwendigkeit der geplanten Leitung steht aufgrund der gesetzlichen Regelungen fest, so
dass diese Frage nicht zu prüfen war. Die Bedingungen für eine Ausführung als Erdkabel
sind rechtlich definiert. Weder der Inhalt des gestellten Antrags noch die Erkenntnisse im
Verfahren erfüllen diese Bedingungen, so dass es in diesem Verfahren keine Grundlage für
die Festlegung von Erkabelabschnitten gibt.
Umstritten blieb auch die Frage, ob eine (teilräumliche) Leitungsführung durch Waldgebiete
die raumverträglichere Lösung darstellt. Neben der „Waldlösung“ in Morschen, die im ROV
abgestimmt werden konnte, geht es um Leitungsführungen durch die Söhre und den „Ludwigsecker“ Wald. Auf diese Möglichkeiten zielen sowohl die Stellungnahme der Regionalversammlung Nordhessen, die ein Abweichen vom Grundsatz „Natur vor Mensch“ gefordert
hat, als auch die einiger kommunaler und privater Einwender. Das Ergebnis, mit dem das
ROV abgeschlossen wird, beruht auf den rechtlichen Vorgaben zur Behandlung dieser Fragen sowie auf den fachlichen Erkenntnissen, die dieses Verfahren zu den darin zu klärenden
Fragen erbracht hat. Einer Leitungsführung durch unzerschnittene, hochwertige Waldgebiete
stehen fachliche und rechtliche Gründe entgegen. Erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zulässig, wenn sie vermieden werden können.
Die beantragte Freileitungsführung weitest möglich im Offenland geht zwar mit visuellen
Beeinträchtigungen der Landschaft einher, sie begründet aber keine Gefährdung von Men-
96
Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
schen, hat gegenüber den Waldtrassen die geringeren Auswirkungen auf Schutzgüter des
Naturschutzrechtes und liegt im Rahmen der rechtlichen Grundlagen.
3.
Begründung der Maßgaben
Zu M 1
Maßgabe M 1 hat einen mittelbaren Bezug zum Gegenstand des Verfahrens. Die bestehende
380-kV-Leitungstrasse im Siedlungsbereich von Lohfelden wird vor Ort als problematisch
wahr genommen und wäre in einem heutigen Planungsverfahren in dieser Form nicht raumverträglich. Mit der Festlegung einer raumverträglichen Leitungsführung für die geplante
Leitung wird auch eine Möglichkeit aufgezeigt, wie die bestehende Leitung verträglich geführt werden könnte. Insofern besteht vor Ort und regional ein starkes Interesse daran, im
Zuge des Leitungsneubaus auch diesen Konflikt zu lösen. Die Maßgabe dient der Klärung
der Voraussetzungen für eine Herausnahme der bestehenden Leitung und ihrer Bündelung
mit der geplanten Leitung im Rahmen der Planfeststellung und greift das Ergebnis der an
den Hessischen Landtag gerichteten Petition Nr. 1922/18 auf.
Zu M 2
Die offene Landschaft im Raum Guxhagen ist durch eine große Dichte von sichtbarer Infrastruktur geprägt: vorhandene Freileitungen, ICE-Trasse, Autobahn. Die geplante Leitung
verlässt hier die Leitungsbündelung und führt, als weitere in den Raum „gestreute“ Infrastruktur, zu einer erheblichen Verstärkung der visuellen landschaftlichen Beeinträchtigungssituation. Zudem hat diese Leitungsführung die allseitige Umschließung der Ortsteile Wollrode und Albshausen durch Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen zur Folge.
Mit einer Leitungsführung östlich von Wollrode/Albshausen, in weitest möglicher Bündelung mit der vorhandenen 110-kV-Bahnstromleitung, könnten die nachteiligen Auswirkungen einer zusätzlichen Leitung im Offenland bei Guxhagen vermieden werden. Daher soll
die Realisierung einer solchen Trassierung geprüft werden (Karte Anlage 2). Sollte die Prüfung ergeben, dass diese Trassenführung nicht realisiert werden kann, ist die Antragstrasse
raumordnerisch vertretbar.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Zu M 3
Zwischen Röhrenfurth und Körle befindet sich die Antragstrasse zu nah an einem bewohnten Gebäude im Außenbereich (ehemaliges Bahnwärterhaus). Daher ist eine Vergrößerung
des Leitungsabstandes zu diesem Gebäude erforderlich.
Zu M 4
Die beiden im Antrag enthaltenen Untervarianten zur Leitungsführung im Raum Morschen
HU1-a (Wichte) und HU1-b (Konnefeld) sind mit einer Reihe von Konflikten der Raumund Umweltverträglichkeit behaftet. Die Problematik wurde durch ablehnende kommunale
und fachliche Stellungnahmen im Verfahren bekräftigt. Von der Gemeinde wurde eine Trassenmodifizierung vorgeschlagen, mit der die Konfliktbereiche unberührt bleiben. Diese Leitungsführung hat sich in der Prüfung im Vergleich zu den Antragsvarianten als konfliktärmer und raumverträglich erwiesen und ist zudem auch noch ca. 2,4 bzw. 4,2 Kilometer kürzer als die Antragsvarianten. Maßgabe M 4 legt diese geänderte Führung daher als Verfahrensergebnis fest (Karte Anlage 3).
Zu M 5
In der Gemeinde Ludwigsau liegt das Umspannwerk, zu dem die geplante Leitung führen
soll. Im Gebiet der Gemeinde Ludwigsau befinden sich daher weitere Leitungen. Im Rohrbach- bzw. Endersbachtal verläuft bereits eine 380-kV-Leitung, z.T. nah an bestehenden
Siedlungsflächen und Gebäuden und stellt für sich allein schon eine erhebliche Belastung
des Talraums dar. Die beantragte Leitung sieht die Bündelung mit dieser Leitung vor, allerdings mit vier Abweichungen von der engen Parallelführung, um die Siedlungsabstände
nach EnLAG einzuhalten. Dabei würde die geplante Leitung auf einer Gesamtlänge von
etwa 10 Kilometern zunächst südlich der vorhandenen Leitung verlaufen, diese einmal queren und auf die nördliche Talseite wechseln. Bei dem Talzug handelt es sich um einen relativ engen Talraum, in den mit dieser Planung faktisch eine „geschlängelt“ geführte zweite
380-kV-Leitung hinein gestellt würde. Das Ergebnis dieses Konzeptes ist landschaftsunverträglich.
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
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Die Gemeinde Ludwigsau hat im Zusammenwirken mit drei weiteren Kommunen daher den
Vorschlag gemacht, eine (deutlich kürzere) ortsferne Leitungsführung über den Ludwigsecker Wald zu führen. Die Prüfung dieses Vorschlags hat jedoch gezeigt, dass das Waldgebiet einen hohen Anteil von Steillagen hat und flächig verteilt, hochwertige und seltene
Mischbestände mit ausgeprägter Stufigkeit aufweist. Aufgrund seiner besonderen Ausstattung mit Schutzgütern des Naturschutzrechtes, des Biotopschutzes und der Landschaft wird
dieses Waldgebiet als ungeeignet für den Neubau einer 380-kV-Leitung eingeschätzt.
Die Möglichkeit der von den Gemeinden vorgeschlagenen Neutrassierung hat sich, insbesondere auch in Abwägung mit den rechtskonformen Trassierungsmöglichkeiten außerhalb
des Waldes, als nicht realisierbar ergeben, weil vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zulässig sind.
Mit Maßgabe M 5 werden zwei raumordnerische Festlegungen getroffen:
Die Führung der Leitung in der vom Antragsteller vorgelegten Form ist im örtlichen Kontext
landschaftlich nicht raumverträglich. Daher ist im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens
eine auf der südlichen Talseite verlaufende gestreckte Trassenachse neu festgelegt, mit der
im Vergleich zur beantragten Leitungsführung die zusätzliche Belastung des Talraumes
deutlich verringert werden kann. Die beschriebene Situation von zwei 380-kV-Leitungen in
einem dafür nicht geeigneten erscheinenden Talraum wäre damit entschärft, jedoch keineswegs gelöst, da das Problem von zwei unabhängigen Leitungen in engem räumlichen Kontext - Abstand von ca. 450 m - auch weiterhin bestehen würde.
Deswegen enthält Maßgabe M 5 über die Korridoränderung hinaus einen eindringlichen
Prüfauftrag zur Verlagerung der Bestandsleitung in den Bereich der festgelegten Leitungsachse. Die erheblichen Belastungen dieses an keiner anderen Stelle der Antragstrasse vergleichbar gegebenen Problems der Leitungskumulierung in getrennten Achsen in einem dafür ungeeigneten Landschaftsraum sind damit weitgehend minimierbar. Das Kernproblem
dieser Festlegung liegt in dem Bestandsschutz der vorhandenen Leitung, die folgerichtig für
sich weder Gegenstand des Antrages, noch des Verfahrens ist. Gleichwohl ergibt sich aber
aus dem Raumordnungsverfahren, dass eine ortsferne Leitungsbündelung anzustreben und
so schnell wie möglich realisiert werden sollte. Die naturschutzfachliche und -rechtliche
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Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar, Abschnitt Hessen, Landesplanerische Beurteilung
Regierungspräsidium Kassel, November 2011
Problematik der Situation im Endersbach-/Rohrbachtal bedarf sowohl im Hinblick auf den
Landschaftsschutz, als auch auf den Naturschutz der besonderen Beachtung in der Planfeststellung.
Maßgabe M 5 hat diese gestufte Problembehandlung zum Gegenstand: Änderung der Leitungsführung der Neubauleitung und vertiefte Prüfung der Möglichkeit einer Verlagerung
der Bestandsleitung in die neue Leitungsachse im Planfeststellungsverfahren bis hin zur
Frage ihrer Unverzichtbarkeit (Karte Anlage 4).
4.
Begründung der Abweichungszulassung
Gemäß § 12 (2a) des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) ist neben der nachfolgenden Planfeststellung eine eigenständige Entscheidung über die Abweichung von Zielen
der Raumordnung nicht erforderlich. Sofern sich im Rahmen der Feinplanung raumbedeutsame Auswirkungen auf Zielfestlegungen des Regionalplans ergeben, werden die erforderlichen Abweichungen im Planfeststellungsverfahren zugelassen.
Zielfestlegungen des Regionalplans für die – abhängig von der Erheblichkeit der Auswirkungen - raumbedeutsame Auswirkungen entstehen können sind
Vorranggebiet für Forstwirtschaft – (Kontext Flächenverlust, Bewirtschaftungseinschränkung)
Vorranggebiet für Natur und Landschaft – (Kontext Beeinträchtigung von Schutzzielen)
Vorrangebiet für Landwirtschaft - (Kontext möglicher Ausgleichsflächenbedarf)
Regionaler Grünzug - (Kontext Naherholung).
Das Raumordnungsverfahren hat ergeben, dass die geplante 380-kV-Leitung Wahle–
Mecklar in der Ausführung als Freileitung in der Trassierung, mit der das ROV abgeschlossen wird, insgesamt raumverträglich ist. Die Zulassung dafür ggf. erforderlich werdender
Abweichungszulassungen im Planfeststellungsverfahren ist fachlich und rechtlich vertretbar.
Aus dem durchgeführten Raumordnungsverfahren ergibt sich, dass die beantragte 380-kVLeitung und die mit ihr verbundenen Auswirkungen auf die Ziele des Regionalplans raumordnerisch vertretbar sind und die Grundzüge des Regionalplans nicht berührt werden.
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VIII.
1.
Abschließende Hinweise zum Raumordnungsverfahren
Diese landesplanerische Beurteilung enthält gleichzeitig eine Überprüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den raumordnerischen und überörtlichen Belangen
des Umweltschutzes (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung) sowie eine
raumordnerische FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
2.
Diese landesplanerische Beurteilung greift den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vor und ersetzt weder danach erforderliche öffentlichrechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen.
Die nachfolgenden Verwaltungsentscheidungen unterliegen als raumbedeutsame
Maßnahmen der Mitteilungspflicht.
3.
Die landesplanerische Beurteilung gilt nur so lange, wie sich ihre Grundlagen nicht
wesentlich ändern. Die Entscheidung darüber, ob Änderungen der Grundlagen wesentlich sind, trifft die Obere Landesplanungsbehörde.
4.
Die Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus § 4 i.
V. m. § 3 Abs. 1, Ziff.4 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008. Danach sind
die Ergebnisse dieser landesplanerischen Beurteilung „in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen“.
5.
Das ROV ist kein Verwaltungsakt. Widerspruch und Anfechtungsklage sind nicht
statthaft.
Dr. Walter Lübcke
Regierungspräsident
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Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte Verfahrensergebnis, Karte M 1:180.000, DIN A 3
Anlage 2: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 2, M 1:35.000 (Guxhagen)
Anlage 3: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 4, M 1:35.000 (Morschen)
Anlage 4: Grafische Kennzeichnung zur Maßgabe M 5, M 1:35.000 (Ludwigsau)
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