Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test

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Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test
Qualifizierter Clearing-Mitarbeiter
(„Qualified Clearing Staff“ – QCS)
Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Eurex Clearing AG
August 2016
© Eurex Clearing 2015
Die Deutsche Börse AG (DBAG), die Clearstream Banking AG (Clearstream), die Eurex Frankfurt AG, die Eurex Clearing AG (Eurex
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STOXX® Europe 50 Index Futures, STOXX® Europe 600 Index Futures, STOXX® Europe 600 Banks/Industrial Goods &
Services/Insurance/Media/Travel & Leisure/Utilities Futures, STOXX® Europe Large/Mid/Small 200 Index Futures, Dow Jones Global
Titans 50 IndexSM Futures (EUR & USD), DAX®-/MDAX®-/TecDAX®-Futures, SMIM®-Futures, SLI Swiss Leader Index®-Futures,
MSCI World/Europe/Europe Value/Europe Growth/Emerging Markets/Emerging Markets Latin America/Emerging Markets
EMEA/Emerging Markets Asia/China Free/India/Japan/Malaysia/South Africa/Thailand/AC Asia Pacific ex Japan Index-Futures, TA-25
Index-Futures, Daily Futures auf TAIEX-Futures, VSTOXX®-Futures, Gold- und Silber-Futures sowie Eurex Agrar-, Immobilien- und
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Handels- und Dienstleistungsmarken
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FWB®, GC Pooling®, GCPI®, MDAX®, ODAX®, SDAX®, TecDAX®, USD GC Pooling®, VDAX®, VDAX-NEW® und Xetra® sind
eingetragene Handelsmarken der Deutsche Börse AG.
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sein.
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Eurex Clearing - Handbuch
Version 3.0
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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
3
Abkürzungen
7
Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
9
1 Einleitung
10
1.1
Prüfungsaufbau, Art der Fragen und Bewertung
10
1.2
Ansprechpartner/Anmeldung
11
2 Rechtliche Grundlagen
12
2.1
Kontrahentenfunktion der Eurex Clearing
12
2.2
Clearing-Mitgleidschaften und Kunden
13
2.2.1 Basis-Clearing-Mitglied
15
2.3
Clearing-Services
16
2.4
Abschluss von Transaktionen
17
2.4.1 Transaktionskategorien
17
2.4.2 Markttransaktionen
17
2.4.3 OTC-Transaktionen
18
2.5
Clearing-Lizenz
19
2.6
Vorgeschriebene Geschäftszeiten
24
2.7
Interne Konten
25
2.8
Beitrag zum Clearing-Fonds
26
2.9
Outsourcing von Clearing-Funktionen
27
2.9.1 Outsourcing-Rahmenbedingungen
27
2.10 Musterfragen
29
3 Clearingmodelle (Client Asset Protection)
31
3.1
32
Omnibus Segregated Accounts (OSA)
3.1.1 Grund-Clearingmodell (Elementary Clearing Model - ECM)
32
3.1.1.1
Wertbasierte Zuordnung
32
3.1.1.2
Gegenstandsbasierte Zuordnung
33
3.1.1.3
Berechnung von Margin-Anforderungen
35
3.1.1.4
Porting
36
3.1.2 Net Omnibus Clearingmodell (NOCM)
36
3.2
36
Individual Segregated Accounts (ISA) - Individual Clearingmodell (ICM)
3.2.1.1
Porting
38
3.3
Fondmanager Set-Up
38
3.4
Clearingmodelle auf einen Blick
39
3.5
Musterfragen
40
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Inhaltsverzeichnis
Seite 4 von 139
4 Liefermanagement
42
4.1
43
Mitgliederspezifische Standardeinstellungen
4.1.1 Settlement Netting-Unit
43
4.1.2 Weitere Settlement Netting-Optionen
44
4.2
45
Handhabung und Disposition im Liefermanagement-System
4.2.1 Abfrage von Transaktionen
46
4.2.2 Kennzeichnung von Transaktionen zur Bruttoverarbeitung
47
4.2.3 Kopplung von Transaktionen
48
4.2.4 Sperrung/Freigabe von Transaktionen
49
4.3
50
Netting-Modelle
4.3.1 Abwicklungszyklen bei Clearstream Banking Frankfurt
52
4.3.2 Clean-up-Verfahren
52
4.4
Netting-Algorithmus und Priorisierung von Transaktionen
52
4.5
Handhabung bei Lieferverzug/Nichtlieferung
53
4.5.1 Feststellung von verspäteten Lieferungen innerhalb von CBF
53
4.5.2 Eindeckungsverfahren
53
4.5.2.1
Buy-in-Plan für ISINs, die der EU-Leerverkaufsverordnung unterliegen
54
4.5.2.2
Buy-in-Plan für ISINs, die nicht der EU-Leeverkaufsverordnung unterliegen
54
4.6
Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen
56
4.6.1 Income Events
56
4.6.2 Kupon-Kompensation
57
4.6.3 Non-Income Events
57
4.6.4 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen
57
4.7
Reporting
58
4.8
Ausblick TARGET2-Securities
59
4.8.1 Änderungen im Liefermanagement
59
4.8.2 Verspätete Lieferungen und Eindeckungsverfahren
60
4.8.3 Kapitalmaßnahmen
60
4.9
61
Musterfragen
5 Risikomanagement
63
5.1
Margining-Prozess
64
5.2
Margin-Methoden und Margin-Arten
65
5.3
Zurückblickende Margin-Arten
67
5.3.1 Premium-Margin für Optionen (Traditionelle Optionen, Premium Styled-Optionen)
67
5.3.2 Variation Margin
67
5.3.3 Current Liquidating Margin
68
5.4
69
Vorausschauende Margin-Arten
5.4.1 Risk Based Margining
69
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Inhaltsverzeichnis
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5.4.1.1
Grundlagen
69
5.4.1.2
Additional Margin und Future Spread Margin
72
5.4.2 Prisma
73
5.4.2.1
Liquidationsgruppen
73
5.4.2.2
Cross Margining innerhalb der FI Liquidationsgruppe
74
5.4.2.3
Initial Margin
76
5.5
Margin Reports/Enhanced Risk Solution
80
5.6
Überblick Clearing System-Fenster
82
5.7
Musterfragen
83
6 Sicherheitenmanagement
87
6.1
Überblick zugelassene Sicherheiten
87
6.2
Sicherheitenmanagement – Wertpapiersicherheiten
90
6.2.1 Risikoabschläge (Haircuts)
90
6.2.2 Verarbeitung von Wertpapiersicherheiten
92
6.2.2.1
Einlieferung und Freigabe von Sicherheiten – Individual-Clearingmodell
95
6.2.2.2
Direkte Übertragung von Sicherheiten – Individual-Clearingmodell
97
6.2.3 Annahmeschluss für Wertpapiersicherheiten
98
6.2.4 Wertpapierkonten
99
6.2.5 Sicherheitenmanagement über Clearstream
6.3
Sicherheiten-Management – Geldsicherheiten
101
102
6.3.1 Verarbeitung von Geldsicherheiten
103
6.3.2 Direkte Übertragung von Geldsicherheiten im Individual-Clearingmodell
105
6.3.3 Annahmeschluss für Geldsicherheiten
106
6.3.4 Anlagepolitik und Zinszahlungen auf Geldsicherheiten
106
6.4
Reportauswahl zum Thema Sicherheiten
108
6.5
Liquiditätsmanagement
111
6.5.1 Intraday Margin Calls
111
6.5.1.1
111
Intraday Margin Call-Verfahren
6.5.2 Übernacht-Zahlungen
114
6.5.2.1
Prozessablauf
115
6.5.3 Permanent Cash Balance
116
6.6
118
Musterfragen
7 Default Management-Prozess
121
7.1
121
Überblick
7.1.1 Beendigungsgründe
122
7.1.2 Close-out Netting
123
7.2
123
Default Management Committees
7.2.1 Definition und Aufgabe der DMCs
123
Eurex Clearing - Handbuch
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Inhaltsverzeichnis
Seite 6 von 139
7.2.2 Zusammensetzung der DMCs
124
7.3
Hedging
125
7.4
Unabhängiger Verkauf
125
7.5
Auktion
126
7.5.1 Auktionsprozess für die Liquidationsgruppe OTC IRS/Fixed Income
128
7.5.1.1
„Single Unit“ Auktionen
128
7.5.1.2
Teilnahme an Auktionen
128
7.5.1.3
Juniorisierung von Beiträgen zum Clearing-Fonds und Strafen
129
7.5.2 Auktionsprozess für die Equity Liquidationsgruppe (und andere LGs)
130
7.5.2.1
Prozessablauf
130
7.5.2.2
Nichterfüllung der Verpflichtung zur Abgabe eines Gebots in einer Equity-Auktion
130
7.5.2.3
Auktionsergebnisse
131
7.6
Bereinigung der Asset-Klasse
133
7.7
Lines of Defense
133
7.8
Schließung einer Liquidationsgruppe am Ende eines Default-Waterfalls
135
7.9
Überblick: Pflichten der Clearing-Mitglieder
136
7.10 Musterfragen
137
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Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test
August 2016
Abkürzungen
Seite 7 von 139
Abkürzungen
Abkürzung
Bedeutung
AM
Additional Margin
BCM
Basis-Clearing-Mitglied
CA
Clearing-Agent
CASCADE
Elektronische Abwicklungsplattform von Clearstream Banking Frankfurt
(Central Application for Settlement, Clearing And Depository Expansion)
CBF
Clearstream Banking Frankfurt  CSD
CBL
Clearstream Banking Luxemburg  ICSD
CCP
Central Counterparty / Zentraler Kontrahent
CHF
Schweizer Franken
CFS
Clearing-Fonds-Segmente
CLM
Current Liquidating Margin
CSD
Zentralverwahrer (Central Securities Depository)
DCM
Direkt-Clearing-Mitglied
DMC
Default Management Committee
DvP
Lieferung gegen Zahlung (Delivery versus Payment)
EB
Euroclear Bank  ICSD
ECM
Grund-Clearingmodell (Elementary Clearing Model)
EoD
Tagesendverarbeitung (End of day)
EoM
Monatsende (End of month)
EUR
Euro
FoP
frei von Zahlung (Free of payment). Bezeichnung für eine Wertpapiertransaktion,
bei der nur Wertpapiere geliefert aber kein Gegenwert gezahlt wird
GBP
Britische Pfund
GCM
General-Clearing-Mitglied
ICM
Individual-Clearingmodell
ICSD
Internationaler Zentralverwahrer ((International Central Securities Depository)
IM
Initial Margin
ISIN
International anerkannte Kennnummer zur eindeutigen Identifizierung von
Wertpapieren (International Securities Identification Number)
MEZ
mitteleuropäische Zeit
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Abkürzungen
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Abkürzung
Bedeutung
NCM
Nicht-Clearing-Mitglied
NTP
Nachtverarbeitung (Night time processing)
OTC
außerbörslich (Over-the-Counter)
PAI
Price Alignment Interest, ausführliche Erklärung siehe Kapitel Fehler!
erweisquelle konnte nicht gefunden werden.
PM
Premium Margin
RBM
Risk Based Margining
RK
Registrierter Kunde
RvP
Receive versus Payment - Erhaltinstruktion
S
Settlement Date - Abwicklungstag
SDN
Settlement Day Netting
SDS
Same Day Settlement
SDS1
1. Same-Day-Settlement - Erste Tagesverarbeitung bei CBF für das gleichtägige
Settlement (Erfüllungstag = Heute)
SDS2
2. Same-Day-Settlement - Zweite Tagesverarbeitung bei CBF für das gleichtägige
Settlement (Erfüllungstag = Heute).
STD
Nachtverarbeitung bei CBF
TDN
Trade Day Netting
T2S
Target2Securities
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Vorbereitungsmaterial für den Clearer Test
August 2016
Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
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Änderungen im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test
Datum
Version
Kapitel
Änderung
August 2016
3
2.2.1
Basis-Clearing-Mitglied
2.5
Clearing Währung GBP
4.3
Trade Day Netting ergänzt
4.8
Ausblick Target2Securities (T2S)
5
Überarbeitet
6.5.3
Reaktivierung der „Permanent Cash Balance“Funktionalität für GBP
7
Aktualisiert
Eurex Clearing - Handbuch
Version 3.0
Vorbereitungsmaterial Clearer Test
August 2016
1 Einleitung
Seite 10 von 139
1 Einleitung
Dieses Handbuch dient der Vorbereitung auf den Clearer-Test.
Das Handbuch bietet eine Zusammenfassung aller Dokumente, die für diesen Test relevant sind. Es
beschreibt den Clearing-Prozess und enthält Musterfragen für den Test. Zusätzlich finden Sie im Text
Verweise auf Quellenangaben als ergänzende Informationen zu den jeweiligen Themen, wenn Sie an
weiteren Details interessiert sind. Diese Verweise sind jedoch nicht prüfungsrelevant. Die jeweils aktuelle
Version des Handbuchs finden Sie unter: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo
Bitte beachten Sie, dass das Dokument regelmäßig aktualisiert wird.
1.1 Prüfungsaufbau, Art der Fragen und Bewertung
Der Clearer-Test ist ein elektronischer Test, in dem mittels eines Computerprogramms für jeden
Testkandidaten individuell per Zufallsgenerator 60 Fragen aus einem Gesamtfragenpool ausgewählt
werden. Der Test kann in deutscher und englischer Sprache abgelegt werden.
Der Test umfasst drei verschiedene Fragetypen:
 Richtig/Falsch-Aussagen (TF)
2 Punkte
 Multiple Choice (MC)
2 Punkte
 Multiple Response/mehrere Antworten möglich( MR)
4 Punkte
MC/MR Fragen ohne Antworten werden nicht gewertet (0 Punkte).
Bei MR-Fragen können sowohl eine als auch mehrere Antworten richtig sein.
Zur Bewertung der Fragen wird folgende Methode angewandt:
 für die Kennzeichnung der richtigen Antwort und die Nichtkennzeichnung der falschen Antwort gibt es
einen Punkt,
 für die Kennzeichnung der falschen Antwort und die Nichtkennzeichnung der richtigen Antwort wird ein
Punkt abgezogen.
Somit können 4, 2 oder 0 Punkte erreicht werden; ein negatives Ergebnis ist nicht möglich.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl und Art Fragen, die pro Thema ausgewählt
werden:
Nr.
Thema
TF
MC
MR
Anzahl der Fragen
1.0
2.0
3.0
Allgemein
Clearingmodelle
Liefermanagement
3
2
2
3
2
2
3
2
3
9
6
7
4.0
5.0
Risikomanagement
Sicherheitenmanagement
7
5
6
6
2
0
15
11
6.0
Default Management
Gesamt
5
24
5
24
2
12
12
60
Zum erfolgreichen Bestehen müssen mindestens 75% der Gesamtpunktzahl erreicht werden, hierfür
stehen dem Testkandidaten 60 Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Eurex Clearing - Handbuch
Version 3.0
Vorbereitungsmaterial Clearer Test
August 2016
1 Einleitung
Seite 11 von 139
1.2 Ansprechpartner/Anmeldung
Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG („Clearing
Bedingungen“) jedes Clearing-Mitglied verpflichet ist, mindestens einen qualifizierten Clearing-Mitarbeiter
("Qualified Clearing Staff" / QCS) bei Eurex Clearing zu registrieren. Eine Möglichkeit, den Nachweis für
die Qualifikation zu erbringen, ist das erfolgreiche Ablegen des Clearer-Tests.
Termine (auch eine individuelle Online-Prüfung ist möglich) und weitere Informationen finden Sie unter
folgendem Link: www.deutsche-boerse.com/qcs_qbo
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Capital Markets Academy gerne zur Verfügung:
Capital Markets Academy der Gruppe Deutsche Börse
Tel: +49 69 211 13767
Fax: +49 69 211 13763
Homepage: http:// deutsche-boerse.com/cma
E-Mail: [email protected]
Um sich als QCS anzumelden, nutzen Sie bitte die elektronische Zulassungsverwaltung (eXAS). Der
eXAS-Service befindet sich im Mitglieder-Bereich der Eurex Clearing Webseite oder unter folgendem
Link: member.eurexclearing.com.
Für Fragen in Bezug auf den Zugang zur „Member Section“ von Eurex Clearing steht Ihnen das Member
Section-Team unter +49-(0) 69-2 11-1 78 88 oder per E-Mail [email protected] zur
Verfügung.
Alle Fragen zu den Funktionen von eXAS beantworten Ihnen die folgenden Member Services &
Admission-Teams:
Standort
Zürich
Paris
London
Chicago
Frankfurt
Telefon
+41-(0)43-430-72 60
+33 (0) 155- 27-67 67
+44 (0) 207-8 62-71 65
+1-312-5 44-11 50
+49 (0) 69-2 11-1 16 40
E-Mail
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
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Vorbereitungsmaterial Clearer Test
August 2016
2 Rechtliche Grundlagen
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2 Rechtliche Grundlagen
2.1 Kontrahentenfunktion der Eurex Clearing
Die Eurex Clearing AG (“Eurex Clearing”) tritt für mehrere Märkte in Europa als zentrale Gegenpartei ein.
In den Clearing-Service sind börsliche und außerbörsliche Transaktionen in Derivaten, Aktien, Anleihen,
Repos und Wertpapierdarlehens-Transaktionen einbezogen. Für jeden Markt ist eine eigene ClearingLizenz erforderlich.
Abbildung2-1: Überblick der Eurex Clearing Märkte
Eurex Clearing steht zwischen Käufern und Verkäufern und ermöglicht so, den beteiligten Parteien
Entscheidungen unabhängig voneinander zu treffen und die jeweiligen Kontrahentenrisiken auf einen
einzelnen Vertragspartner einzugrenzen.
Nur Clearing-Mitglieder können als Vertragspartner von Eurex Clearing auftreten. Wird ein Kauf- oder
Verkaufsauftrag für ein Nicht-Clearing-Mitglied (Non-Clearing Member, NCM) oder einen Registrierten
Kunden (RK) ausgeführt oder eine OTC-Transaktion abgeschlossen, entsteht eine Transaktion zwischen
dem NCM/RK und seinem CM sowie eine entsprechende Transaktion zwischen Eurex Clearing und dem
CM.
Eurex Clearing - Handbuch
Version 3.0
Vorbereitungsmaterial Clearer Test
August 2016
2 Rechtliche Grundlagen
Seite 13 von 139
2.2 Clearing-Mitgleidschaften und Kunden
Die nachfolgenden Tabellen bieten einen Überblick über die unterschiedlichen Mitgliedsarten und
Teilnehmer, die den Clearing-Service von Eurex Clearing nutzen. Zusätzlich gibt es spezielle Lizenzarten
für Eurex Repo und Wertpapierdarlehns-Transaktionen.
Arten der
Mitgliedschaften
General-ClearingMitglied (GCM)
Direkt-Clearing-Mitglied
(DCM)
Hauptmerkmale
Märkte


Clearing-Vereinbarung mit Eurex Clearing
Clearing Service Angebot für Dritte (NCM, RK,
Kunden) möglich
Alle



Verpflichtende Kapitalanforderungen
Beitrag zum Clearing-Fonds
Technische Anbindung an die Systeme von Eurex
Clearing oder Outsourcing-Vertrag


Clearing-Vereinbarung mit Eurex Clearing
Clearing Service nur für konzernverbundene
Unternehmen möglich

Verpflichtende Kapitalanforderungen
(geringer als GCM)


Beitrag zum Clearing-Fonds
Technische Anbindung an die Systeme von Eurex
Clearing oder Outsourcing-Vertrag
Abbildung 2-2: Arten der Clearing-Mitgliedschaften
Nicht für
EurexOTC
Clear IRS
Service
Eurex Clearing - Handbuch
Version 3.0
Vorbereitungsmaterial Clearer Test
August 2016
2 Rechtliche Grundlagen
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Kundentypen von
Clearing-Mitgliedern
Nicht-Clearing-Mitglied
(NCM)
Registrierter Kunde
(RK)
Kunde
Hauptmerkmale
Märkte

Nicht für
EurexOTC
Clear IRS
Service oder
Securities
Lending

Dreiparteien-Vereinbarung mit dem jeweiligen CM
sowie Eurex Clearing
Keine verpflichtenden Kapitalanforderungen

Handelsteilnehmer an einem Markt, in dem Eurex
Clearing zentrale Gegenpartei ist

Technische Anbindung an Systeme von Eurex
Clearing oder Outsourcing-Vertrag

Dreiparteien Vereinbarung mit dem jeweiligen CM
sowie Eurex Clearing

Keine verpflichtenden Kapitalanforderungen

Keine Handelszulassung an einem Eurex Clearing
Markt (eine Member-ID wird für systeminterne
Zwecke zugeteilt)



Juristische Person
Kunde eines CM
Systemzugriff ist optional, Zugang zur Common
Report Engine (Plattform zum Empfang der Berichte)
ist verpflichtend

Vereinbarung mit dem jeweiligen CM, keine
Beziehung mit Eurex Clearing
Endkunde eines CM (kein NCM oder RK), Identität
gegenüber Eurex Clearing nicht offengelegt

Abbildung 2-3: Kundentypen von Clearing-Mitgliedern
Nur:
Eurex Börsen
EurexOTC
Clear IRS
Service
Alle
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Version 3.0
Vorbereitungsmaterial Clearer Test
August 2016
2 Rechtliche Grundlagen
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2.2.1 Basis-Clearing-Mitglied
Eine Basis-Clearing-Mitgliedschaft ermöglicht Buyside-Kunden wie Finanzinstituten, Wertpapierfirmen,
Versicherungsunternehmen oder Fondsgesellschaften, unterstützt durch den Clearing-Agenten, eine
direkte vertragliche Beziehtung mit Eurex Clearing.
Die Hauptvertragsbeziehung zum Kunden im „traditionellen“ Kunden-Clearing geht vom bestehenden
Clearing-Mitglied direkt an den CCP über und das Clearing-Mitglied übernimmt die Rolle des ClearingAgenten. Dieses direkte Zugangsmodell wird ISA-Direkt-Modell genannt.
Abbildung 2-4: Überblick ISA-Direkt-Modell
Basis-Clearing-Mitglieder sind, analog zu regulären Clearing-Mitgliedern, rechtlich für die Erfüllung der
Zulassungskriterien verantwortlich (siehe Kapitel 2.5).
Geld- oder Wertpapiersicherheiten können über die eigene Kontenstruktur des Basis-Clearing-Mitglieds,
über Unterkonten des Clearing-Agenten oder durch eine Drittpartei bereitgestellt werden. Das BasisClearing-Mitglied bleibt in jedem Fall rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Sicherheiten.
Der Clearing-Agent wird als Agent/Dienstleister tätig und übernimmt die verpflichtenden
Kerndienstleistungen (Clearing-Fonds-Beitrag und Verpflichtungen im Rahmen des Default-Management(DMP)-Prozesses) sowie gegebenenfalls bestimmte operative Zusatzdienstleistungen (z. B. Cash- oder
Collateral Management).
Nur General-Clearing-Mitglieder können die Rolle des Clearing-Agenten übernehmen.
Dieser Service wird zunächst für das Clearing von Repo-Transaktionen an der Eurex Repo GmbH sowie
OTC-Derivat-Transaktionen angeboten.
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2.3 Clearing-Services
Eurex Clearing bietet die folgenden Services für den Clearing-Prozess an.
Clearing-Services
Funktion

Life Cycle/Transaktionsmanagement
Abhängig von den unterschiedlichen Märkten: Das
Transaktionsmanagement für Eurex-Transaktionen ist
im Vorbereitungmaterial für den Back-Office-Test
beschrieben.
 Brutto-Liefermanagement
Liefermanagement
 Netting-Modelle
 Handhabung bei Lieferverzug
 Handhabung von Kapitalmaßnahmen
Risikomanagement
 Risk-Based-Margining
 Portfolio-basiertes Risikomanagement (Prisma)
 Geld- & Wertpapiersicherheiten
Sicherheitenmanagement
 Handhabung von Margin Calls
 Intraday- und Overnight-Margining
Abbildung 2-5: Clearing-Services
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2.4 Abschluss von Transaktionen
2.4.1 Transaktionskategorien
Gemäß der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (“Clearing-Bedingungen”) und der
Clearingmodelle von Eurex Clearing (siehe Kapitel 3) werden in den genannten Märkten (siehe Abbildung
2-1) abgeschlossene Transaktionen zwischen Eurex Clearing und einem Clearing-Mitglied
folgendermaßen kategorisiert:
Transaktions-Kategorie
GrundClearingmodell
Net
Omnibus
Clearingmodell
Elementary
OmnibusTransaktion
Net
OmnibusTransaktion
Individual
Clearingmodell
Eigentransaktion
Abgeschlossene Transaktion des jeweiligen
Clearing-Mitgliedes
Kundentransaktion
Entsprechende Transaktion mit einem Kunden
eines Clearing-Mitgliedes, der kein NichtClearing-Mitglied oder Registrierter Kunde ist
NCM-bezogene Transaktion
Transaktion zwischen einem Clearing-Mitglied
und einem Nicht-Clearing-Mitglied
EinbezogeneTransaktion
RK-bezogene Transaktion
Transaktion zwischen einem Clearing-Mitglied
und einem Registrierten Kunden
Abbildung 2-6: Transaktions-Kategorien
2.4.2 Markttransaktionen
Wird eine Order oder ein Quote von einem
Clearing-Mitglied/Nicht-Clearing-Mitglied im
Handelssystem eines Marktes ausgeführt, so wird
jeweils eine Markttransaktion mit identischen
Bedingungen zwischen der Eurex Clearing und den
entsprechenden Clearing-Mitgliedern
abgeschlossen.
Abbildung 2-7: Ein Schritt zur Open Offer
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Dies erfordert den Zugang des CCP zur Handelsinfrastruktur und wird auch als Open Offer bezeichnet.
Die folgenden Transaktionsarten sind möglich:
Matching von
Orders/Quotes in
Handelssystem von
Transaktionsart
ClearingBedingungen
Futures/Optionen
Kontrakten
Eurex Deutschland und Eurex
Zürich (Eurex Börsen)
Eurex-Transaktionen
Kapitel II
Wertpapieren
Eurex Bonds GmbH (Eurex Bonds)
Eurex Bonds-Transaktionen
Kapitel III
Wertpapieren
Eurex Repo GmbH (Eurex Repo)
Eurex Repo-Transaktionen
Kapitel IV
Wertpapieren
Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
FWB-Transaktionen
Kapitel V n
Wertpapieren
Irish Stock Exchange (ISE Dublin)
ISE-Transaktionen
Kapitel VI
Abbildung 2-8: Markttransaktionen mit Open Offer
2.4.3 OTC-Transaktionen
OTC-Transaktionen werden durch Novation in das Clearing einbezogen.
Die Novation von ursprünglichen OTCGeschäften unterliegt den in den ClearingBestimmungen festgelegten Novationsverfahren, Novationskriterien und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Die aufgrund der
Novation entstandenen OTC-Transaktionen
sind vom Bestand des ursprünglichen OTCGeschäfts unabhängig (abstrakte Novation).
Abbildung 2-9: Zwei Schritte zur Novation
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Durch Novation der ursprünglichen OTC-Transaktionen entstehen bei Eurex Clearing die folgenden
Transaktionsarten:
Novation von
Transaktionsart
ClearingBedingungen
Geschäften, die außerbörslich abgeschlossen und
über die OTC Trade Entry-Funktionalität in das
Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse
(FWB) eingegeben werden
FWB-Transaktionen
Kapitel V Teil 2
Off-Book Geschäfte, die außerbörslich
abgeschlossen und über den Trade Entry Service
in das Handelssystem von Eurex Deutschland und
Eurex Zürich (Eurex Börsen) eingegeben werden
Eurex-Transaktionen
Kapitel II Part 4
OTC-Transaktionen in Zinsderivaten
OTC-DerivatTransaktionen
Kapitel VIII Teil 2
Wertpapierdarlehens-Transaktionen
WertpapierdarlehensTransaktionen
Kapitel IX
Abbildung 2-10: OTC-Transaktionen mit Novation
2.5 Clearing-Lizenz
Für die Teilnahme am Clearing als Clearing-Mitglied ist für jede Transaktionsart jeweils eine durch die
Eurex Clearing erteilte Lizenz erforderlich. Mit Abschluss einer Clearing-Vereinbarung wird eine ClearingLizenz für die betreffende Transaktionsart erteilt. Die allgemeinen Voraussetzungen für Clearing-Lizenzen
werden in Kapitel 1, Abschnitt 2.1 der Clearing-Bedingungen näher erläutert.
Wie in der jeweiligen Clearing-Vereinbarung näher geregelt, werden die folgenden Clearing-Lizenzen
erteilt:
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Clearing-Lizenz
General-Clearing-Lizenz
(GCM)
Kategorien von Transaktionen zwischen Eurex
Clearing und dem Clearing-Mitglied
Märkte
Für das Clearing von
Alle Märkte
(außer
EurexOTC
Clear IRS
Service)
 Eigentransaktionen
 Kundentransaktionen
 RK-bezogenen Transaktionen

NCM-bezogenen Transaktionen
Für das Clearing von
 Eigentransaktionen
Direkt-Clearing-Lizenz
(DCM)
 Kundentransaktionen
 RK-bezogenen Transaktionen

ausschließlich solchen NCM-bezogenen
Transaktionen, die sich auf Transaktionen von
konzernverbundenen Nicht-Clearing-Mitgliedern
beziehen
Für das Clearing von
OTC Clearing-Lizenz
(CM)*
Alle Märkte
(außer
EurexOTC
Clear IRS
Service)
 Eigentransaktionen
EurexOTC
Clear IRS
Service
 Kundentransaktionen
 RK-bezogenen Transaktionen
*Eine DCM Lizenz wird nicht angeboten, daher gibt es keine Unterscheidung zwischen GCM und DCM.
Abbildung 2-11: Clearing-Lizenzen
Jede Transaktion zwischen dem Basis-Clearing-Mitglied und der Eurex Clearing wird ausschließlich als
eigene Transaktion des Basis-Clearing-Mitglieds abgeschlossen. Das Basis-Clearing-Mitglied kann kein
Clearing von Kunden-Transaktionen, sondern nur für sich selbst, durchführen.
In einer Transaktion kann nur ein Clearing-Mitglied Kontrahent von Eurex Clearing sein. Daher werden
Rechtsverhältnisse zwischen Eurex Clearing und dem Clearing-Mitglied und wiederum zwischen dem
jeweiligen Clearing-Mitglied und dem dazugehörigen NCM oder RK geschlossen. So erfolgt
beispielsweise die Hinterlegung der Margin oder Gebührenzahlungen immer zugunsten des ClearingHauses über das vertraglich bestimmte Clearing-Mitglied. Hierbei können NCMs ihre eigenen Orders
sowie die ihrer Kunden selbstständig in die Handelssysteme der jeweiligen Märkte eingeben.
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Abbildung 2-12: Arten von Mitgliedschaften
Für die Erteilung einer Clearing-Lizenz müssen Clearing-Mitglieder eine Reihe von Voraussetzungen
erfüllen. Um sicherzustellen, dass die Clearing-Mitglieder im Falle veränderter Marktbedingungen
ausreichend kapitalisiert sind, ist die Erteilung einer Clearing-Lizenz an bestimmte Eigenmittel geknüpft.
Märkte
General-Clearing-Mitglied/
Minimum in Millionen EUR
Direkt-Clearing-Mitglied
Minimum in Millionen EUR
Eurex-Börsen
30
7,5
EurexOTC Clear IRS Service
30
Nicht zutreffend
Eurex Bonds
30
7,5
Eurex Repo
200
50
Wertpapierleihe
200
50
Frankfurter Wertpapierbörse
15
3,75
Irish Stock Exchange (ISE)
15
3,75
Abbildung 2-13: Eigenmittel-Anforderungen für Clearing-Lizenzen
Die erforderlichen Eigenmittel für mehrere Lizenzen in verschiedenen Anlageklassen sind additiv. Für
Lizenzen innerhalb der gleichen Anlageklasse gilt dies nicht, so beträgt die Kapitalanforderung für eine
General-Clearing-Lizenz für die Frankfurter Wertpapierbörse und die Irish Stock Exchange
zusammen15 Millionen EUR.
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Außerdem berechnet Eurex Clearing eine dynamische Komponente für die erforderlichen Eigenmittel. So
sollen die Anforderungen dem Risiko entsprechend abgestuft werden, je nachdem, welches Risiko für
Eurex Clearing von dem jeweiligen Clearing-Mitglied ausgeht. Unabhängig von den Mindestbeträgen ist
der tatsächliche Betrag an Eigenmitteln, den ein Clearing-Mitglied nachweisen und vorhalten muss, der
jeweils höhere Betrag von:
 20 Prozent des 30-Tage-Durchschnitts der Initial1 Margin
 20 Prozent des 250-Tage-Durchschnitts der Initial Margin
 der in der Tabelle oben genannten Mindestanforderung
Die Höhe der Eigenmittel wird vierteljährlich für das folgende Quartal berechnet, jeweils Ende März, Juni,
September und Dezember.
1
Die Initial Margin im Risk-Based Margining-System entspricht der Summe aus Additional Margin und Futures Spread Margin
sofern zutreffend.
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Außerdem benötigt ein CM die folgenden Konten:
Geldkonten für Prämien,
Margin, Entgelt, Strafzahlungen und andere
Zahlungsverpflichtungen
Zweckbestimmte
Wertpapierdepotkonten
(Sicherheitenhinterlegung)
Für die Clearing-Währungen
EUR, CHF und GBP:
 Bei Clearstream Banking AG
Frankfurt (CBF),
Clearstream Banking
Luxemburg (CBL) oder SIX
SIS AG (SIS).



für Zahlungen in EUR ein
TARGET2-Konto bei einer
Zentralbank des
Eurosystems
für Zahlungen in CHF ein
Konto bei der SIX Interbank
Clearing AG (SIC) bei der
Schweizerischen
Nationalbank*
für Zahlungen in GBP ein
Konto bei einer anerkannten
Geschäftsbank**
Für Produktwährungen:

Fremdwährungskonten (z.B.
USD***, GBP) bei einer
anerkannten Geschäftsbank je nach ClearingLizenz
 Gemäß den ClearingModellen:
Wertpapierabwicklungskonten
 Konto bei von Eurex Clearing
anerkanntem (I)CSD, das
für die physische Lieferung
von Wertpapieren, für die
betreffenden Transaktionen
erforderlich ist
 Pfanddepot und Elementary
Omnibus-Pfanddepot
(optional) bei CBF, CBL
und/oder SIS (GrundClearingmodell)
 Wertpapier-Margin-Konto bei
CBF
(Individual-Clearingmodell)
 Net Omnibus-Pfanddepot bei
CBF, CBL und/oder SIS
(Net Omnibus
Clearingmodell)
* Für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen in CHF ist alternativ die Nutzung von Geldkonten bei anerkannten Geschäftsbanken
gestattet. Eine Geschäftsbanken-Infrastruktur für EUR wird ab November 2016 zu Verfügung stehen.
** GBP wird für EurexOTC Clear ab November 2016 als Clearing-Währung zur Verfügung stehen.
Eurex Clearing wird ein Abwicklungsbank-Entgelt für Zahlungen in Clearing-Währungen über die Geschäftsbanken-Infrastruktur
einführen.
*** Zwingend erforderlich für EurexOTC IRS-Lizenz
Abbildung 2-14: Für Clearing-Lizenzen erforderlichen Konten
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Ein Clearing-Mitglied ist nicht verpflichtet, Wertpapierdepotkonten zu unterhalten, sofern es Margin
ausschließlich in Form von Geld liefert.
Außerdem muss das CM auch einen Nachweis über die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen
erbringen:
 Technische Anbindung an die Systeme von Eurex Clearing und entsprechenden Anschlussvertrag
 Back-Office-Infrastruktur, um die Erfüllung der Clearing-Verpflichtungen sicherzustellen
 Mindestens einen hinreichend qualifizierten Mitarbeiter für die ordentliche Erfüllung der ClearingVerpflichtungen
 Mindestens einen Notfallkontakt für Eurex Clearing, der in der Lage ist, in Notfällen die notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen.
 Zahlung des Beitrages zum Clearing-Fonds (weitere Einzelheiten dazu in Kapitel 2.8)
 Gewährung einer Vollmacht für Eurex Clearing gegenüber der jeweiligen Abwicklungsstelle zur
Erteilung, Freigabe und Übermittlung der Lieferinstruktionen, soweit für das Clearing von
Transaktionen des jeweiligen Transaktions-Typs erforderlich.
 Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der US-amerikanischen Quellensteuer im Falle des Clearings
von Wertpapiertransaktionen, die nach Definition der US-amerikanischen Steuerbehörde (Internal
Revenue Service) der US-amerikanischen Quellensteuer unterliegen.
Die Aufzählung oben stellt einen Auszug aus den Clearing-Bedingungen dar.
2.6 Vorgeschriebene Geschäftszeiten
Clearing-Mitglieder, Clearing-Agenten, Nicht-Clearing-Mitglieder, Registrierte Kunden und Basis-ClearingMitglieder sind verpflichtet sicherzustellen, dass sie an Geschäftstagen (im Fall von Clearing-Mitgliedern
und Clearing-Agenten von 7:00 Uhr bis 23:30 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) zur Durchführung
clearingbezogenen Geschäfts, insbesondere zur Prüfung von Reports und Mitteilungen bereit sind.
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2.7 Interne Konten
Eurex Clearing führt für jedes Clearing-Mitglied und Basis-Clearing-Mitglied interne Konten, auf denen die
Transaktionen, Geldbeträge und Margin des jeweiligen Clearing-Mitgliedes oder Basis-Clearing-Mitglieds
verbucht werden:
 Transaktionskonten (siehe Abbildung unten)
 Geldkonten
 Margin-Konten
 Entgeltkonten
Abbildung 2-15: Überblick Transaktionskonten
Eurex Exchange und EurexOTC IRS Clear Service Clearing-Mitglieder können zusätzliche A-Konten (A1A7, A9) beantragen. Für NCMs und RKs der Eurex Exchanges stehen außerdem flexible A-Konten (in
unbegrenzter Zahl) zur Verfügung. Im Falle des Fondmanager Set-Up beim EurexOTC Clear IRS Service
(siehe Kapitel 3.3) sind auch mehrere A-Konten verfügbar. Eurex Exchanges CMs nutzen mehr als ein
Konto für Eigentransaktionen (weitere Informationen finden sich im Vorbereitungsmaterial für den BackOffice Test). Immer wenn Eurex Clearing Mitteilungen und Reports zur Verfügung stellt, einschließlich
derer, die sich auf die oben genannte internen Konten beziehen, sind CM, NCM oder RK dazu
verpflichtet, diese unverzüglich und einschließlich aller über Dritte an Eurex Clearing übermittelten oder
von Eurex Clearing erhalten Informationen und Daten zu überprüfen.
Eurex Clearing muss unverzüglich schriftlich oder per Fax über sämtliche Fehler, Irrtümer, Auslassungen,
Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten, die in den Mitteilungen oder Reports festgestellt werden,
informiert werden, spätestens jedoch zum Ende der Pre-Trading-Periode für die jeweilige
Transaktionsart am nächstfolgenden Geschäftstag (im Falle von Marktteilnehmern) oder bis 9:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main) am nächstfolgenden Geschäftstag (in allen anderen Fällen).
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2.8 Beitrag zum Clearing-Fonds
Der Clearing-Fonds umfasst die von Clearing-Mitgliedern hinterlegten Mittel zur Verwendung bei Ausfall
eines Clearing-Mitglieds. Er ist Teil der “Lines of Defense” (Sicherheitsmechanismen) von Eurex Clearing
(weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 7.7 Lines of Defense). Jedes Clearing-Mitglied (Basis-ClearingMitglieder über ihren Clearing-Agenten) muss einen Beitrag zum Clearing-Fonds leisten.
Der Clearing-Fonds ist in unterschiedliche Clearing-Fonds-Segmente (CFS) unterteilt, wodurch jede
Liquidationsgruppe2 einem bestimmten CFS zugeteilt ist. Die Größe des jeweiligen CFS ist abhängig vom
Engagement der in dieser Liquidationsgruppe tätigen Clearing-Mitglieder im Verhältnis zum GesamtExposure dieses Mitglieds. Die Summe der CFS ergibt das Gesamtvolumen vom Clearing-Fonds des
Clearing-Hauses.
Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds kann nur das entsprechende CFS zur Abdeckung von Verlusten aus
einer bestimmten Liquidationsgruppe verwendet werden, es sei denn, es besteht ein Überschuss aus
anderen, bereits abgewickelten Liquidationsgruppen. Diese Segmentierung stellt sicher, dass vom
Clearing-Fonds abzudeckende Verluste zuerst unter jenen Clearing-Mitgliedern verteilt werden, die in den
entsprechenden Liquidationsgruppen aktiv sind.
Der Default Management-Prozess wird in Kapitel 7 beschrieben.
Die Basis für die Berechnung der Beitragsanforderungen eines Clearing-Mitglieds zum Clearing-Fonds
bilden alle vom Clearing-Mitglied abgeschlossenen Transaktionen innerhalb des Geltungsbereiches des
Clearing-Fonds. Eurex Clearing führt die Neuberechnung und Anpassung der Beitragsanforderungen, in
Übereinstimmung mit der entsprechenden Beitrags-Berechnungsmethode, für jedes Clearing-Mitglied
zum Ende jedes Kalenderquartals durch.
Clearing-Mitglieder müssen die folgenden Beträge hinterlegen:
Dynamischer Clearing-Fonds-Beitrag in EUR Million
Markt
Produkt
(1)
(2)
Alle Märkte
Das
jeweilige
Produkt
GCM
Min.
(3)
DCM
Min.
(4)
5
1
Maximalwert
(5)
•
•
•
7 % der jeweiligen Initial MarginAnforderung (30 Tage)
7 % der jeweiligen Initial MarginAnforderung (250 Tage)
Oder jeweils Spalte (3) oder (4)
Abbildung 2-16: Clearing-Fonds-Beiträge
Die Beiträge zu den Clearing-Fonds können in von Eurex Clearing akzeptierten Geldsicherheiten (nur
EUR und CHF) und/oder Wertpapiersicherheiten geleistet werden.
Gemäß den Clearing-Bedingunen muss der Clearing-Agent die Beiträge zum Clearing-Fonds in Bezug
auf alle Basis-Clearing-Mitglied-Transaktionen leisten (min. 100.000 Euro oder 1 Mio. Euro abhängig vom
Basis-Clearing-Mitglied oder dynamische Komponente 7 % Initial Margin).
2
Eine Liquidationsgruppe umfasst marktübergreifend alle Produkte, die ähnliche Risikoprofile aufweisen (weitere Einzelheiten
finden Sie in Kapitel 5.2.1).
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Eurex Clearing kann jederzeit eine Neubewertung und Anpassung jeder Beitragspflicht auf Grundlage der
jeweiligen Beitragsberechnungsmethode vornehmen und nimmt diese zumindest zum Ende jedes
Kalenderquartals vor
2.9 Outsourcing von Clearing-Funktionen
Generell hat jedes Clearing-Mitglied/Nicht-Clearing-Mitglied alle im Zusammenhang mit dem Clearing
obliegenden Funktionen selbst und eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Ein Clearing-Mitglied/Nicht-Clearing-Mitglied (Outsourcer) kann Clearing-Funktionen ganz oder teilweise
an ein anderes Clearing-Mitglied, Nicht-Clearing-Mitglied oder eine dritte Partei (Insourcer) mittels einer
Outsourcing-Vereinbarung auslagern. Das Outsourcing kann mit vorheriger Zustimmung des betreffenden
Outsourcers ein weiteres Outsourcing der ausgelagerten Funktionen an einen weiteren Insourcer („SubOutsourcing“) umfassen. Die Vorgaben für das Outsourcing gelten entsprechend für das SubOutsourcing.
Abbildung 2-17: Outsourcing von Clearing-Funktionen
Die folgenden Clearing-bezogenen Funktionen können bezüglich der entsprechenden Clearing-Lizenz(en)
ausgelagert werden:
 Trade- und Positionsmanagement
 Positionstransfers
 Give-up-/Take-up
 Notifizierung & Zuordnung
 Ausübungen & Zuteilungen
 Risikomanagement
 Cash-, Liefer- & Sicherheitenmanagement
2.9.1 Outsourcing-Rahmenbedingungen
Es gelten die folgenden Outsourcing-Prinzipien:
1. Jede Outsourcing-Vereinbarung muss Eurex Clearing schriftlich in einem von ihr festgelegten Format
angezeigt werden.
2. Der Outsourcer bleibt gegenüber Eurex Clearing zu jeder Zeit in vollem Umfang für die
ordnungsgemäße Ausführung der ausgelagerten Funktionen verantwortlich.
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3. Das Outsourcing muss in Übereinstimmung mit den für den Outsourcer und den Insourcer geltenden
gesetzlichen Bestimmungen und der betreffenden Clearing-Vereinbarung erfolgen.
4. Die ordnungsgemäße Ausführung der ausgelagerten Funktionen muss sichergestellt sein,
diesbezüglich ist der Outsourcer verpflichtet, für die Dauer des Outsourcing angemessene, schriftlich
zu dokumentierende Verfahren zur Überwachung der Durchführung der ausgelagerten Funktionen
durch den Insourcer einzurichten und vorzuhalten.
5. Der Outsourcer muss den jederzeitigen Zugang zu den ausgelagerten Funktionen sicherstellen, die
Fähigkeit des Insourcers zur Durchführung der ausgelagerten Funktionen fortlaufend überwachen und
beim Insourcer regelmäßig Prüfungen (Audits) durchführen. Die Audits können entweder vom
Outsourcer selbst oder von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden. Alternativ
kann der Insourcer verpflichtet werden, die Einhaltung der Outsourcing-Prinzipien zu bestätigen.
6. Der Outsourcer muss vertraglich sicherstellen, dass Eurex Clearing berechtigt ist, selbst Compliance
Audits beim Outsourcer und Insourcer durchzuführen.
7. Der Outsourcer muss den Insourcer verpflichten, einen qualifizierten Mitarbeiter zu benennen, sofern
der Outsourcer selbst hierzu verpflichtet ist (außer im Fall eines Outsourcings an ein ClearingMitglied). Im Falle eines Outsourcings an Gruppenunternehmen wird das auslagernde ClearingMitglied davon befreit, einen QCS zur Verfügung zu stellen und kann stattdessen einen QCS des
Insourcers „nutzen“, d.h. in diesem Falle muss der Insourcer einen QCS benennen auch wenn das
CM nicht dazu verpflichtet ist.
8. Outsourcer und Insourcer müssen zur Eskalation von Problemen in Bezug auf die ausgelagerten
Funktionen jeweils mindestens eine Kontaktperson benennen, die ausreichende Kenntnisse der
deutschen und/oder englischen Sprache besitzt und die während des gesamten ClearingGeschäftstages inklusive aller Handels- und Nachhandelsphasen ununterbrochen zur Verfügung
steht.
9. Wenn der Insourcer eine direkte technische Anbindung an die EDV der Eurex Clearing wünscht,
muss der Insourcer einen “Vertrag über die technische Anbindung an die Clearing-EDV der Eurex
Clearing AG (Anschlussvertrag)” ausgefüllt und unterschrieben bei Eurex Clearing einreichen.
10. Eine Outsourcing-Vereinbarung kann, mit Einverständnis des entsprechenden Outsourcers, weiteres
Outsourcing von ausgelagerten Funktionen seitens des Insourcers an einen anderen Insourcer
einschließen (“Sub-Outsourcing”).Der Insourcer ist verpflichtet, kundenbezogene Daten vertraulich zu
behandeln und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz solcher
kundenbezogenen Daten zu ergreifen.
12. Der Outsourcer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Beschränkungen des § 181 BGB hinsichtlich
Insichgeschäften oder ähnlicher gesetzlicher Bestimmungen eingehalten werden.
13. Outsourcing von Backoffice-Funktionen eines Nicht-Clearing-Mitglieds an ein anderes Unternehmen
als sein Clearing-Mitglied für den entsprechenden Markt erfordert die vorherige Zustimmung des
entsprechenden Clearing-Mitglieds.
14. Wenn ein Clearing-Mitglied sämtliche Clearing-Funktionen auslagert, ist es nicht erforderlich, dass
das Clearing-Mitglied einen vollständigen technischen Zugang zur EDV der Eurex Clearing besitzt. Es
muss jedoch mindestens eine Anbindung an die Common Report Engine und einen Zugang zum
Eurex Clearing GUI (alternative über den Zugang einer MISS) vorhanden sein.
15. Eurex Clearing kann zu jeder Zeit ein Vetorecht in Bezug auf eine Outsourcing-Vereinbarung
ausüben, wenn ihr bekannt wird, dass die ordnungsgemäße Ausführung der ausgelagerten
Funktionen nicht gewährleistet ist (wie in den Clearing-Bestimmungen der Eurex Clearing AG
dargelegt).
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2.10 Musterfragen
2-001
Die Anforderungen an die Eigenmittel für ein Clearing-Mitglied hängen vom Markt und dem Risiko des
jeweiligen Clearing-Mitglieds ab.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
2-002
Welche der folgenden Voraussetzungen sind für eine Clearing-Lizenz erforderlich?
A: Geldkonto in Clearing-Währung
B: Mindestbetrag an Eigenmitteln
C: Wertpapierkonto zur Hinterlegung von Sicherheiten
D: Handelsinfrastruktur, um Handelsaktivität sicherzustellen
Richtige Antworten: A|B
2-003
In den Clearing-Bedingungen werden Transaktionen u. a. wie folgt eingeteilt:
A: Eigentransaktionen
B: Kundentransaktionen
C: NCM-bezogene Transaktionen
D: Alle Antworten sind richtig.
Richtige Antwort: D
2-004
Entsprechend dem Clearingmodell können Transaktionen wie folgt eingeteilt werden:
A: Elementary-Omnibus-Transaktionen
B: Einbezogene Transaktionen
C: Net-Omnibus-Transaktionen
D: RK-bezogene Transaktionen
Richtige Antworten: A|B|C
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2-005
Welche der folgenden internen Konten werden für ein Clearing-Miglied von Eurex Clearing eingerichtet?
A: Entgeltkonten
B: Margin-Konten
C: Transaktionskonten
D: Geldkonten
Richtige Antworten: A|B|C|D
2-006
Der Clearing-Fond ist in unterschiedliche Clearing-Fond-Segmente aufgeteilt.
Richtig Falsch
Richtige Antwort: Richtig
2-007
Wann bewertet Eurex Clearing die Beitragsforderungen für den Clearing-Fonds neu und passt diese für
jedes Clearing-Mitglied an?
A: Zumindest zum Ende eines jeden Kalenderjahres (jährlich).
B: Nur am Ende eines jedenKalenderhalbjahres (halbjährlich).
C: Zumindest zum Ende eines jeden Kalenderquartals (vierteljährlich).
D: Zumindest zum Ende eines jeden Kalendermonats (monatlich).
Richtige Antwort: C
2-008
Welche der folgenden Clearing-Funktionen kann ausgelagert werden?
A: Positionstransfers
B: Risikomanagement
C: Ausübungen & Zuteilungen
D: Alle Antworten sind richtig.
Richtige Antwort: D
2-009
Die Zustimmung des Outsourcers ist erforderlich, wenn der ursprüngliche Insourcer ein weiteres
Outsourcing von Clearing-Funktionen vornimmt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
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3 Clearingmodelle (Client Asset Protection)
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3 Clearingmodelle (Client Asset Protection)
Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds kommt es bei der Handhabung von Kundenpositionen (nicht
offengelegte Kunden, NCMs und RKs) und Margin-Sicherheiten auf Transparenz und Rechtssicherheit
an. Dabei ist die Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten für Kunden des ausgefallenen CMs von
entscheidender Bedeutung für die Fortsetzungen ihrer Handelsaktivitäten.
Kunden der Clearing-Mitglieder können auswählen, wie ihre Positionen und Margin-Sicherheiten von
ihrem CM bei Eurex Clearing gehalten und ausgewiesen werden. Individuelle Kundenbedürfnisse können
so berücksichtigt werden.
Eurex Clearing, als Clearinghaus unter der European Market Infrastructure Regulation (EMIR)
zugelassen, stellt seinen Clearing-Mitgliedern und deren Kunden sowohl Omnibus-Modelle als auch ein
individuelles Segregationsmodell zur Verfügung:
Omnibus Segregated Accounts (OSA):
Positionen mehrerer Kunden werden getrennt von den Eigenpositionen des Clearing-Mitglieds in
segregierten Konten geführt und durch einen oder mehrere Sicherheitenpools abgesichert.
Individual Segregated Accounts (ISA):
Die Positionen eines NCMs oder RKs werden von anderen Kundenpositionen und Eigenpositionen des
Clearing-Mitglieds segregiert und durch individuelle Sicherheitenpools abgesichert.
In den Clearing Bedingungen werden die folgenden Namenskonventionen genutzt:
Eurex Clearing
Namenskonvention
Clearing Bedingungen
Kapitel I
Allgemeine Bedingungen
OSA
(Omnibus segregated accounts)
Multiple OSA (MOSA)
Grund-Clearingmodell (ECM)
Abschnitt 1
OSA/MOSA under CASS
(Client Assets Sourcebook)
Net Omnibus Clearingmodell
(NOCM) für CMs in UK zur
Einhaltung der CASS*
Regulierung, wenn sie ihren
Kunden OSA anbieten
Abschnitt 4
ISA
(Individual segregated accounts)
Individual-Clearingmodell (ICM)
Abschnitt 3
Marktübliche Terminologie
*Client Asset Sourcebook (CASS) der britischen Financial Conduct Authority zum Schutz von
Kundengeldern und depotverwahrten Vermögensgegenständen.
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3 Clearingmodelle (Client Asset Protection)
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Zurzeit stehen nicht alle Clearingmodelle für alle Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale
Gegenpartei eintritt, zur Verfügung. Die Verfügbarkeit eines Models und seiner Besonderheiten ist auch
von der Übereinstimmung mit der jeweiligen heimischen Rechtsprechung des CM abhängig. Die
folgenden Kapitel enthalten im Hinblick auf die Anforderungen des Clearer-Tests eine allgemeine
Übersicht zu den verschiedenen Clearingmodellen.
3.1 Omnibus Segregated Accounts (OSA)
3.1.1 Grund-Clearingmodell (Elementary Clearing Model - ECM)
Das ECM steht für alle Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei eintritt, zur Verfügung.
Die Clearing-Mitglieder können Positionen und Sicherheiten auf ihren Kundenkonten (von NCMS, RKs
und dem A-Konto) von ihren eigenen Positionen und Sicherheiten trennen, siehe Abbildung 2-15:
Überblick Transaktionskonten. Hierfür bietet Eurex Clearing zwei (technische) Methoden an:
 die wertbasierte und
 die gegenstandsbasierte Zuordnung
Sofern sich das Clearing-Mitglied nicht anders entscheidet, wird standardmäßig die wertbasierte Methode
angewandt.
3.1.1.1 Wertbasierte Zuordnung
Die Segregation der Kundensicherheiten von den eigenen Sicherheiten des Clearing-Mitglieds wird
automatisch bei Eurex Clearing durchgeführt. Die Zuordnung basiert auf den Margin-Anforderungen (pro
rata) für Eigen- und Kundenpositionen. Wertpapiersicherheiten werden auf einem Pfandepotkonto beim
CSD gehalten. Geldsicherheiten müssen der Eurex Clearing auf dem Zentralbankkonto zur Verfügung
gestellt werden. Die Zuordnung der Sicherheiten zum Eigen- oder Kundengeschäft wird dem ClearingMitglied am Tagesende in einem Report ausgewiesen.
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3 Clearingmodelle (Client Asset Protection)
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*Mehrere A-Konten A (A1-A7, A9) stehen nur für Eurex Exchanges und EurexOTC Clear IRS Service zur Verfügung.
Abbildung 3-1: Grund-Clearingmodell mit wertbasierter Zuordnungsmethode
Das Clearing-Mitglied benötigt für die Bereitstellung von Wertpapiersicherheiten für sich oder seine
Kunden ein Konto bei einem Zentralverwahrer (CSD), z. B. Clearstream Banking AG (CBF), Clearstream
Banking S.A. (CBL) oder SIX SIS Ltd.. Wertpapiersicherheiten werden im Rahmen einer Verpfändung
hinterlegt. Geldsicherheiten müssen Eurex Clearing mittels Vollrechtsübertragung auf dem
Zentralbankkonto zur Verfügung gestellt werden.
3.1.1.2 Gegenstandsbasierte Zuordnung
Die gegenstandsbasierte Zuordnung ermöglicht die Allokation der Sicherheiten zu Eigen- und
Kundenpositionen auf der Ebene des CSDs und auf dem Zentralbankkonto der Eurex Clearing. Bei der
gegenstandsbasierten Zuordnung werden separate Eigen- und Kunden(Unter-)konten bei CBF, CBL oder
SIX SIS Ltd. für Wertpapiersicherheiten und Pool-IDs für Geldsicherheiten für die Zuordnung von Eigenund Kundensicherheiten genutzt. Die gegenstandsbasierte Zuordnung bietet Clearing-Mitgliedern
außerdem die Möglichkeit, bestimmte Sicherheiten zur Erfüllung eigener oder Kunden MarginAnforderungen zuzuweisen.
Im ECM mit gegenstandsbasierter Zuordnung kann ein Clearing-Mitglied eine unbeschränkte Anzahl von
Omnibus Sicherheitenpools im Eurex Clearing System aufsetzen. Mehrere Omnibus Pools (Multiple
Omnibus Segregated Accounts MOSA) ermöglichen dem Clearing-Mitglied, Kunden in getrennte Gruppen
zu unterteilen.
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Ein Omnibus-Sicherheitenpool muss Folgendes enthalten:
 ein oder mehrere A-Konten3 oder
 mindestens zwei NCMs oder zwei RKs oder
 jede Kombination von A-Konten, NCMs und RKs.
Dem Clearing-Mitglied stehen zwei technische Varianten für die Zuweisung der Sicherheiten zu mehreren
Omnibus Pools zur Verfügung: Es kann
1. für jeden Omnibus Sicherheitenpool ein einzelnes Pfanddepotkonto beim CSD einrichten.
2. einem kundenbezogenen Pfanddepot die Sicherheiten mehrerer Omnibus Sicherheitenpools mittels
Kennzeichnung der Vermögenswerte (Asset Tagging) zuweisen. Diese Variante ist bei CBF und CBL
möglich.
Bei der Kennzeichnung der Vermögenswerte wird das CBF- oder CBL-Konto durch Verwendung einer
Referenz/Kennungen (Client Reference ID) mit verschiedenen Sicherheitenpool-IDs im Eurex ClearingSystem verknüpft.
* Mehrere A-Konten A (A1-A7, A9) stehen nur für Eurex Exchanges und EurexOTC Clear IRS Service zur Verfügung.
Abbildung 3-2: Grund-Clearingmodell mit gegenstandbasierter Zuordnungsmethode
3
Mehrere A-Konten A (A1-A7, A9) stehen nur für Eurex Exchanges und EurexOTC Clear IRS Service zur Verfügung.
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3.1.1.3 Berechnung von Margin-Anforderungen
Für beide Zuordnungsmethoden werden die Margin-Anforderungen für das Eigenkonto des CMs und
jedes einzelne Kundenkonto getrennt voneinander berechnet. Die Gesamt-Marginanforderung für jeden
Omnibus-Sicherheitenpool ergibt sich durch die Kumulation der Marginanforderungen für die
Kundenpositionen des A-Kontos/-Konten, jedes NCMs und jedes RKs. Es gibt getrennte Margin Calls (im
Fall einer Sicherheiten-Unterdeckung) für die eigenen Marginanforderungen des CMs und jeden
Omnibus-Sicherheitenpool. Mehr Informationen dazu finden Sie im Kapitel 0,
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Liquiditätsmanagement.
3.1.1.4 Porting
Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds ermöglicht das ECM die Übertragung von Positionen/Sicherheiten auf
ein neues Clearing-Mitglied (Porting) entsprechend der Anforderungen unter EMIR.
Jeder Omnibus -Sicherheitenpool stellt eine übertragbare Einheit dar und kann damit nur als Ganzes oder
gar nicht übertragen werden.
Wenn bestimmte Porting-Voraussetzungen innerhalb einer bestimmten Porting-Frist nach Ausfall des
Clearing-Mitglieds erfüllt werden, können die Positionen von NCMs, RKs und nicht offengelegten Kunden
zu einem neuen Clearing-Mitglied übertragen werden. Werden die Voraussetzungen während der PortingFrits nicht erfüllt, werden die entsprechenden Positionen, die diesem Omnibus-Sicherheitenpool
zugeordnet sind, entsprechend dem Standardverfahren des Default Management-Prozess gehandhabt.
Nach Durchführung eines Close-Out Netting (Glattstellung der Positionen) werden die einzelnen
Differenzansprüche aus den NCM-/RK- und Kundenpositionen und Sicherheiten für jeden OmnibusSicherheitenpool berechnet, für den Porting nicht möglich ist.
3.1.2 Net Omnibus Clearingmodell (NOCM)
Innerhalb des Client Asset Protection Service bietet Eurex Clearing das NOCM an, welches ebenfalls
Omnibus Segregation abbildet und Übertragbarkeit von Kundenpositionen und Sicherheiten gemäß EMIR
sicherstellt. Clearing-Mitgliedern aus Großbritannien ermöglicht dieses Modell die Anforderungen des
Client Asset Sourcebook (CASS) der Financial Conduct Authority zum Schutz von Kundengeldern und
depotverwahrten Vermögensgegenständen zu erfüllen. Das NOCM steht für Eurex- und OTC-DerivatTransaktionen (EurexOTC Clear IRS Service) zur Verfügung und ermöglicht den Clearing-Mitgliedern die
Trennung der Kundenpositionen/-sicherheiten von Eigenpositionen/-sicherheiten.
Das NOCM entspricht funktional und operativ der gegenstandsbasierten Zuordnungsmethode des ECM.
3.2 Individual Segregated Accounts (ISA) - Individual Clearingmodell (ICM)
Das ICM ermöglicht die individuelle Kundensegregation für NCMs/RKs und die Übertragbarkeit von
Positionen und Sicherheiten entsprechend den Anforderungen unter EMIR. Das ICM wird nicht für nicht
offengelegte Kunden angeboten. Es steht für NCMs aller Märkte, an denen Eurex Clearing als zentrale
Gegenpartei eintritt, sowie für RKs von Eurex Exchanges und EurexOTC Clear IRS Service zur
Verfügung. Das ICM kann außerdem für bestimmte Formen von Investmentfonds4 genutzt werden.
4
definiert in Kapitel I; Abschnitt 1, Nummer 1.1.6 der Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG
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Das ICM ermöglicht Clearing-Mitgliedern die vollständige
Trennung der Kundenpositionen/-sicherheiten von den
Positionen/Sicherheiten des Clearing-Mitglieds sowie von
denen aller anderen Kunden (vollständige Segregation).
Dafür werden Positionen/Sicherheiten der NCMs und RKs
auf individuell zugeordneten Kundenkonten erfasst und
auf Clearinghaus- als auch auf CSD-Ebene (nur CBF und
CBL) getrennt voneinander verbucht.
Die Trennung der Vermögenswerte wird über einen
Eigentumsübertragungsmechanismus gewährleistet, bei
dem das NCM/der RK Sicherheiten direkt oder über sein
Clearing-Mitglied an Eurex Clearing überträgt. Hierfür
stehen zwei Varianten zur Verfügung:
1. Das CM kann für jeden ICM-NCM/ICM-RK ein neues
zugeordnetes Sicherheitenkonto beim bestehenden CSD
eröffnen oder
2. ein CBF/CBL-Konto wird mehreren Sicherheitenpools,
die für ICM-Kunden im System der Eurex Clearing geführt
werden, zugeordnet. Dabei wird das CSD-Konto mit
mehreren Sicherheitenpool-IDs eines CMs unter Nutzung
einer zusätzlichen Referenz/Kennzeichnung (Client
Reference ID) verknüpft.
Die Margin-Anforderung des NCMs/RKs wird durch
diesen verknüpften Sicherheitenpool, der ausschließlich
Sicherheiten dieses NCMs/RKs für diesen Zweck
aufweist, gedeckt.
Abbildung 3-3: Überblick über den Aufbau des Individual Clearingmodell (ICM)
Sicherheiten in Geld und Wertpapieren werden immer auf Basis der Vollrechtsübertragung (zweifache
Vollrechtsübertragung) vom ICM-Kunden an sein CM und vom CM an Eurex Clearing übertragen. Eurex
Clearing wird rechtlicher Eigentümer (das wirtschaftliche Eigentum verbleit jedoch beim
Sicherheitengeber) der Wertpapiere, die bei Clearstream für den Kunden verwahrt werden. Das bedeutet,
dass bei einem Ausfall des Clearing-Mitglieds Eurex Clearing direkt mit dem Kunden des CMs, ohne die
Einschaltung des Insolvenzverwalters des CMs, interagieren kann.
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Abbildung 3-4: Rechtliche Struktur für Übertragung von Sicherheiten
3.2.1.1 Porting
Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds ermöglicht das ICM einen Porting-Mechanismus entsprechend den
Anforderungen unter EMIR. Da die Positionen/Sicherheiten der NCMs/RKs vollständig segregiert sind,
können bei Ausfall des CMs die Positionen/Sicherheiten ohne Einschaltung des Insolvenzverwalters
übertragen werden. Dies ermöglicht den Kunden des CMs die Weiterführung ihrer Handelsaktivitäten.
Porting im ICM erfordert eine Glattstellung (Close-Out) und unmittelbare Wiedereröffnung (Re-Opening)
der entsprechenden Positionen.
Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds hat das NCM/der RK drei Möglichkeiten:
1. Unmittelbare Wiederbegründung unter einem neuen CM-Vertrag
2. Teilnahme als Interims-Teilnehmer und Übertragung der Positionen und Sicherheiten auf eine
technische Clearing-Mitglieds-ID.
3. Liquidation (Close Out Netting) der entsprechenden Positionen durch Eurex Clearing mit einer
abschließenden Zahlung zwischen Eurex Clearing und dem NCM/RK.
3.3 Fondmanager Set-Up
Eurex Clearing hat für Fondsmanager eine Struktur entwickelt, die Flexibilität beim Aufbau von Positionsund Sicherheitenkonten gewährleistet und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Der
Fondsmanager und Eurex Clearing schließen hierfür eine entsprechende Vereinbarung (DreiparteienVereinbarung mit Fondsmanager als RK) und der Fondsmanager gibt an, für welche Fonds er tätig ist.
Vereinbarungen für jeden einzelnen Fonds sind dabei nicht nötig.
Der Fondsmanager erhält detaillierte und aggregierte Reports.
Segregierte Konten für Fondsmanager werden derzeit für Eurex Exchanges (C7 - Flexible
Kundenkonnten, mehr Informationen dazu im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Eurex
Exchanges) und für EurexOTC Clear IRS Service angeboten.
Die Fondsmanager können zwischen den folgenden von Eurex Clearing angebotenen Modellen wählen:
 Individual Clearingmodell:
jeder Fond erhält ein eigenes segregiertes Positions- und Sicherheitenkonto
 Grund Clearingmodell – gegenstandbasierte Zuordnung – mehrere Omnibus Pools:
ein Sicherheitenpool für mehrere Fonds
 Grund Clearingmodell – wertbasierte Zuordnung - ein Omnibus Pool:
ein Sicherheitenpool für mehrere Fondmanager oder andere Kunden des CM.
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3.4 Clearingmodelle auf einen Blick
CMs und ihre Kunden können individuell wählen, welchen Sicherheitsgrad sie in Abhängigkeit von ihrem
Risiko-Kosten-Profil haben möchten.
Hauptmerkmale
Grund-Clearingmodell (ECM)
Individual-Clearingmodell (ICM)
Allgemeiner
Aufbau
Positionen werden auf getrennten
Positionskonten verbucht und
Sicherheiten werden Eigen- und
Kundenpositionen zugewiesen
Individuell segregierte Konten für
Positionen und individuell segregierte
Sicherheitenpools
 wertbasiere Zuordnung – pro rata
 gegenstandsbasierte Zuordnung zu
bestimmten Sicherheitenpools
Rechtliche
Vereinbarung
Sicherheiten werden für eine Gruppe
von Kunden gehalten, d.h. sie können
nicht einzelnen Kunden zugewiesen
werden.
Wertpapiersicherheitenkonten bleiben
in der Kontenstruktur des CMs sind
aber eindeutig gekennzeichnet, dass
sie nur Sicherheiten enthalten, die für
segregierte Kunden bestimmt sind.
Für alle Kunden des CM möglich
Nur für NCMs/RKs
Für nicht offengelegte Kunden:
Vereinbarung auf CM-Ebene
Dreiparteien-Vereinbarung zwischen
Eurex Clearing-CM-NCM/RC
Für NCM/RK:
Dreiparteien-Vereinbarung zwischen
Eurex Clearing-CM-NCM/RC
Rechtsstruktur
für die Bereitstellung von
Sicherheiten
Vollrechtsübertragung von
Geldsicherheiten
Verpfändung von Wertpapiersicherheiten an Eurex Clearing
Zweifache Vollrechtsübertragung von
Geld- und Wertpapiersicherheiten
Übertragbarkeit
von Positionen
und Sicherheiten
Gegeben, wenn alle Kunden eines
Sicherheitenpools einer Übertragung
zustimmen und ein alternatives CM die
Übertragung akzeptiert.
Volle Übertragbarkeit an ein Ersatz-CM
oder Möglichkeit Interim-Teilnehmer zu
werden
Abbildung 3-5: Clearingmodelle – Besonderheiten der einzelnen Modelle
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3.5 Musterfragen
3-001
Welche Aussagen bezüglich Client Asset Protection bei Eurex Clearing sind richtig?
A: Eurex Clearing bietet Clearingmodelle mit unterschiedlichen Segregationslösungen an.
B: Kunden der Clearing Mitglieder können nicht selbst entscheiden, wie Positionen und Sicherheiten
segregiert werden.
C: Kunden der Clearing-Mitglieder können entscheiden, welches Clearingmodell sie bevorzugen.
D: Eurex Clearing bietet ein Pflicht-Clearingmodell für CMs an.
Richtige Antworten: AIC
3-002
Client Asset Protection steht nur zur Verfügung, wenn der Kunde des CMs Geldsicherheiten bereitstellt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
3-003
Eine Übertragbarkeit von Positionen und Sicherheiten ist nur gegeben, wenn alle Kunden eines
Sicherheitenpools dem Porting zustimmen und ein alternatives CM die Übertragung akzeptiert. Diese
Aussage gilt für das …
A: Grund-Clearingmodell
B: Net Omnibus-Clearingmodell
C: Individual-Clearingmodell
D: Alle Clearingmodelle
Richtige Antwort: AIB
3-004
Die Rolle als Interim-Teilnehmer steht Kunden in jedem Clearingmodell zur Verfügung, sobald ihr
Clearing-Mitglied ausfällt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
3-005
Welche der folgenden Aussagen trifft nicht auf die Omnibus Clearingmodelle von Eurex Clearing zu?
A: Mehrere Omnibus segregierte Konten sind möglich.
B: Die Sicherheiten von NCMs/RKs werden auf bestimmten individuellen Kundenkonten gehalten.
C: Für Clearing-Mitglieder aus Großbritannien (UK) steht das Net Omnibus Clearingmodell zur
Verfügung.
D: Für die Zuordnung der Sicherheiten werden im Grund-Clearingmodell zwei Methoden angeboten.
Richtige Antwort: B
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3-006
Welche Aussage gilt nicht für das Individual-Clearingmodell (ICM)?
A: Das ICM ermöglicht die individuelle Kundensegregation von nicht offen gelegten Kunden, NCMs- und
RKs.
B: Die Übertragung der Sicherheiten von den ICM-Kunden zum CM und vom CM zu Eurex Clearing
erfolgt immer auf Grundlage einer Vollrechtsübertragung.
C: Ein Clearing-Mitglied kann ein Sicherheitenkonto bei CBF nutzen, das mit mehreren internen
Sicherheitenpools verknüpft ist.
D: Bei Ausfall des Clearing-Mitglieds kann ein NCM/RK zu einem Interims-Teilnehmer werden.
Richtige Antwort: A
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4 Liefermanagement
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4 Liefermanagement
Eurex Clearing bietet einen elektronisch unterstützten Service, das Brutto-Liefermanagement-System
(BLM), für die Bearbeitung von Transaktionen mit Lieferverpflichtung in Wertpapieren an.
Dieses Kapitel beschreibt die Handhabung und Disposition von Transaktionen BLM sowie die
Aufrechnung von Kauf- und Verkaufstransaktionen von unterschiedlichen Handelsplätzen. Die
Aufrechnung führt zu einem reduzierten Abwicklungsvolumen und somit zu einer höheren
Abwicklungseffizienz und einem geringerem Risiko.
Die folgenden Inhalte basieren auf den Eurex Clearing CCP Release Notes, die weitere Informationen
enthalten (die CCP Release Notes sind in der Eurex Clearing Member Section unter dem Menüpunkt
Clearing Resources verfügbar).
Im Brutto-Liefermanagement-System sind Transaktionen aus den unten aufgelisteten Eurex ClearingMärkten verfügbar:
Märkte
Produkte / Instrumente
Eurex Börsen
Produkte mit physischer Lieferung
Frankfurter
Wertpapierbörse
Aktien, ETFs, Anleihen
Eurex Bonds
Anleihen, Basisprodukte
Liefermanagement von
 Ausübungen/Zuteilungen
 Notifikationen/Allokationen
Transaktionen
Eurex Repo
GC + Special Repos, GC Pooling
Wertpapierleihe
Darlehenswertpapiere
Alle Transaktionen des jeweiligen Marktes werden an das Clearinghaus übermittelt. Sie sind während des
Handelstages im BLM verfügbar und sofort nach Abschluss der Übermittlung sichtbar. Nach der
Disposition im BLM unterliegen sie dem Netting-Prozess. Beim Netting werden Kauf- und
Verkaufstransaktionen gegeneinander aufgerechnet und nur der verbleibende Überhang wird
abgewickelt, so dass die Abwicklung nicht jeder einzelnen Transaktion (Brutto-Verarbeitung) erfolgen
muss.
Bitte beachten Sie, dass für manche Transaktionen nur die Brutto-Verarbeitung zur Verfügung steht.
Einzelheiten finden Sie in den marktspezifischen Vorbereitungsmaterialen für den Clearer-Test.
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4.1 Mitgliederspezifische Standardeinstellungen
Für jede Transaktion werden im BLM Standardeinstellungen verwendet. Mit diesen Einstellungen werden
alle Transaktionen der CM und alle damit verbundenen NCM-Transaktionen aufgerechnet.
4.1.1 Settlement Netting-Unit
Die Settlement Netting-Unit (SNU) stellt die Einheit dar, für die das Netting durchgeführt werden soll. Die
SNU wird bei den mitgliederspezifischen Daten verwaltet. Eine SNU wird pro CM und Abwicklungskonto
definiert. Außerdem kann bestimmt werden, ob das Netting separat oder für die Kontotypen „Agent” und
„Proprietary” zusammen durchgeführt werden und ob es auf NCM-Ebene erfolgen soll.
Dies bedeutet, die höchste Nettingeffizienz erfolgt auf der Ebene
 ISIN,
 CM,
 Abwicklungskonto und
 Währung.
Abhängig vom Markt können von den Clearing-Mitgliedern unterschiedliche Abwicklungslokationen
genutzt werden, wie beispielsweise:
Eurex Börsen
Eurex Repo
FWB
Eurex Bonds
Sec. Lending
CBF und SIX SIS
CBF, CBL,
Euroclear Bank
und/oder SIX SIS
CBF
CBF, CBL
und/oder
Euroclear Bank
CBF, ESES
und/oder SIX SIS
Euroclear UK &
Ireland für
Lieferungen in
britischen und
irischen Wertpapierens
VP Securities A/S
Denmark für
dänische
Anleihen
Für Anleihen:
CBL oder
Euroclear Bank
CBF: Clearstream Banking Frankfurt
CBL: Clearstream Banking Luxemburg
ESES: Euroclear Settlement of Euronext-zone Securities, ESES-Märkte:Euroclear Frankreich,
Niederlande und Belgien
Mit der Standardeinstellung werden alle Transaktionen des CM sowie der zugehörigen NCMs
aufgerechnet. Darüber hinaus können zusätzliche Kriterien zur Trennung nach
 Kontotyp (Handelskonto: Proprietary P/Agent A)
 Kontotyp des CM und NCM-Transaktionen
definiert werden.
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4 Liefermanagement
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Abbildung 4-1: Mögliche Settlement Netting-Units (SNU)
Bei der Ermittlung der Settlement Netting-Unit ist zu berücksichtigen, welches Clearingmodell genutzt
wird. So muss beispielsweise die Settlement Netting-Unit auf der Ebene „Standard + Konto + NCM"
eingerichtet werden, wenn auch die abzuwickelnden Transaktionen von NCMs durch das IndividualClearingmodell geschützt werden sollen.
4.1.2 Weitere Settlement Netting-Optionen
Für jede Transaktion im CCP-System können die folgenden Standardeinstellungen gewählt werden:
Standardeinstellung
Kennzeichnung
Auswirkung
Positiv
Automatische Sperrung aller Transaktionen
Negativ
Automatische Freigabe aller Transaktionen
Netto
Alle Transaktionen werden in das Netting einbezogen
Brutto
Kennzeichnung aller Transaktionen zur Brutto-Verarbeitung
Ja
 Gesperrte Verkaufstransaktionen und zugeordnete
Kauftransaktionen sind nicht in der Zahlungsinstruktion
für den Aufrechnungsblock enthalten
Freigabeverfahren
Verarbeitungsmethode
 Die Geldverrechnung wird vorgetragen und erfolgt erst
mit Freigabe der Transaktion
Gleitende
Geldverrechnung
Nein
 Gesperrte Verkaufstransaktionen und zugeordnete
Kauftransaktionen sind in der Zahlungsinstruktion für
den Aufrechnungsblock enthalten
 Die Geldverrechnung erfolgt mit der Bildung des
Aufrechnungsblocks
Abbildung 4-2: Standardeinstellungen
Das Freigabeverfahren und die Verarbeitungsmethode können manuell im BLM pro Transaktion geändert
werden.
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4 Liefermanagement
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Für Eurex-Transaktionen in ADRs, ETCs (Exchange-Traded Commodities – Gold, Silber, Palladium,
Platin), britischen und irischen Aktienderivaten und Wertpapierleihe-Transaktionen steht nur die BruttoVerarbeitung zur Verfügung.
Verfügt ein CM über mehrere Clearing-Lizenzen, besteht die Möglichkeit des Cross-Trading Location
Netting:

Derivate/Aktien Trennung:
Mit dieser Option können CM veranlassen, dass Lieferungen aus Eurex Deutschland und der
Frankfurter Wertpapierbörse getrennt verarbeitet werden("yes"). Dies wird für Aktienderivate in Euro
angeboten.

Lieferungen aus Kapitalmarkt-Futures, die an den Eurex-Börsen gehandelt werden, sind immer vom
Cross-Trading Location Netting ausgenommen (automatische Trennung).

Eurex Bonds/Eurex Repo Trennung:
Mit dieser Option können CM auswählen, ob Eurex Bonds und Eurex Repo Transaktionen
gegeneinander aufgerechnet werden oder nicht.

Cross Trading Location Netting für Anleihe-Transaktionen der Frankfurter Wertpapierbörse, Eurex
Bonds und Eurex Repo ist nicht möglich.
4.2 Handhabung und Disposition im Liefermanagement-System
Laut der in Kapitel 0 beschriebenen Grundeinstellungen des CM werden Transaktionen aus den
entsprechenden Märkten in das Brutto-Liefermanagement-System übermittelt. Hier besteht die
Möglichkeit, einzelne Transaktionen zu disponieren. Die Funktionalität des BLM steht grundsätzlich für
alle Transaktionen, die der CCP-Verarbeitung unterliegen und/oder aus Kapitalmaßnahmen resultieren
zur Verfügung, siehe Kapitel 0. Es umfasst die folgenden Funktionen:
 Abfrage von Transaktionen:
Unterschiedliche Filter ermöglichen eine flexible Abfrage von Transaktionen. Alle noch nicht
abgewickelten Transaktionen können abgefragt werden. Dies beinhaltet auch den aktuellen
Abwicklungs- und Freigabestatus der Transaktion.
 Markierung von Transaktionen für Brutto-/Netto-Verarbeitung
Die Standardeinstellung von Brutto- oder Netto-Verarbeitung kann für einzelne Transaktionen
geändert werden, siehe Abbildung 4-3.
 Kopplung von Transaktionen
Sie erlaubt Mitgliedern, die Zusammensetzung der Settlement Netting-Unit zu bestimmen, da
bestimmte Kauf- und Verkaufstransaktionen einander zugeordnet werden können, siehe
Abbildung 4-4.
 Sperrung und Freigabe von Transaktionen
(Teil-)Sperrung/(Teil-)Freigabe von Transaktionen verhindert oder generiert Lieferinstruktionen je
nach Verfügbarkeit, siehe Abbildung 4-6.
Für die folgenden Transaktionen bestehen im BLM Einschränkungen:
 Wertpapierleihe-Transaktionen werden brutto abgewickelt und können daher nur abgefragt werden
 Für Front Legs von Overnight-Repos (Euro Repo Markt und GC Pooling Transaktionen) ist BruttoVerarbeitung vorgeschrieben
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Die folgenden Beispiele veranschaulichen den Einfluss der unterschiedlichen LiefermanagementFunktionen auf den Netting-Prozess.
4.2.1 Abfrage von Transaktionen
Die Abfrage liefert Informationen über die Transaktionen und deren Status. Transaktionen die sowohl auf
CCP-CM-Ebene als auch auf CM-Kunden-Ebene reguliert wurden, werden noch bis zum Ende des
Handelstages angezeigt.
Die folgenden Informationen zu einer Transaktion können abgefragt werden:
 Abwicklungsinformation
Diese beinhalten den Abwicklungsstatus auf der Ebene CCP - CM (schwebend, abgewickelt,
verspätet oder geschlossen5) und die Information über die Verarbeitungsart der Transaktion
(gekennzeichnet für Brutto- oder Nettoverarbeitung).
 Freigabe-Status
Der Freigabe-Status auf CM-Kunden-Ebene wird angezeigt. Die folgenden Werte sind dabei gültig:
-
Für Kauftransaktionen:
schwebend, manuell gekoppelt, automatisch gekoppelt oder abgewickelt.
-
Für Verkaufstransaktionen:
Gesperrt, freigegeben, teilweise freigegeben, manuell gekoppelt, automatisch gekoppelt oder
abgewickelt.
 Transaktionsinformation
Weitere Informationen zu Transaktionen sind je nach Weitergabe durch den Handelsplatz verfügbar
(z.B. Mitgliederinterne Ordernummer, Text, Handelskonto, etc.).
5
Wenn eine Transaktion auf der Ebene CCP-CM reguliert, aber auf der Ebene CM-Kunde noch schwebend ist, erhält sie einen Tag
nach dem die Abwicklung auf der Ebene CCP-CM erfolgt ist, im GUI sowie in den Reports den Abwicklungsstatus “geschlossen” auf
der Ebene CCP-CM.
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4.2.2 Kennzeichnung von Transaktionen zur Bruttoverarbeitung
Um Transaktionen vom Netting auszuschließen, ist es möglich, sie für die Bruttoverarbeitung zu
kennzeichnen.
Im Beispiel unten sind die Kauftransaktion K2 und die Verkaufstransaktion V3 für die Bruttoverarbeitung
gekennzeichnet. Daher werden zwei separate Lieferinstruktionen an den (I)CSD geschickt und die
Transaktionen getrennt im Risikomanagement berücksichtigt.
Abbildung 4-3: Auswirkung von Brutto gekennzeichneten Transaktionen auf den Netting-Prozess
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4.2.3 Kopplung von Transaktionen
Gekoppelte Transaktionen, beispielsweise desselben Kunden/NCM,
 werden automatisch in den Aufrechnungsblock einsortiert,
 sind am Abwicklungstag garantiert final,
 können nicht gesperrt werden.
Lieferungen können entweder manuell oder automatisch über eine Kopplungsreferenz gekoppelt werden:
 Manuelle Kopplung
Eine Verkaufstransaktion kann manuell mit einer Kauftransaktion mit gleichem oder höherem
Volumen gekoppelt werden (Verhältnis 1:1).
 Automatische Kopplung
Durch die Eingabe einer Kopplungsreferenz kann jede beliebige Zahl von Kauf- und
Verkaufstransaktionen automatisch gekoppelt werden (Verhältnis m:n).
Im folgenden Beispiel sind die Kauftransaktion K1 und die Verkaufstransaktion V1 vom gleichen Kunden.
Durch ihre Kopplung werden sie dem Aufrechnungsblock zugeordnet und sind am Abwicklungstag final.
Abbildung 4-4: Kopplung von Transaktionen
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4.2.4 Sperrung/Freigabe von Transaktionen
Verkaufstransaktionen können gesperrt werden, um sie von der Abwicklung beim (I)CSD auszuschließen.
Die Sperrung und Freigabe von Transaktionen ist nur für Verkaufstransaktionen möglich, die noch nicht
auf der Ebene CM-Kunde reguliert wurden. Verkaufstransaktionen können ganz oder teilweise
freigegeben oder gesperrt werden. Gesperrte Transaktionen, die für die Nettoverarbeitung
gekennzeichnet sind,
 werden soweit wie möglich dem Aufrechnungsblock zugeordnet
 verringern dadurch die Zahl möglicher Ausfälle von Lieferungen.
Eine vollständig gesperrte Transaktion kann sich teilweise im Aufrechnungsblock und teilweise im
Überhang befinden. Gesperrte Transaktionen, die Teil des Überhangs sind, werden nicht zur Lieferung
angewiesen. Das Gleiche gilt für gesperrte Transaktionen, die für die Bruttoverarbeitung gekennzeichnet
sind.
Abbildung 4-5: Sperren von Transaktionen
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4.3 Netting-Modelle
Eurex Clearing bietet zwei unterschiedliche Netting-Modelle an:

Settlement Day Netting (SDN)

Trade Day Netting (TDN)
T= Trade Day/Handelstag, S = Settlement Day/Abwicklungstag, TC = Trade Confirmation/Geschäftsbestätigung
Abbildung 4-6: Überblick Netting-Modelle
Trade Day Netting wird ausschließlich für FWB-Transaktionen angeboten. Aus dem Trade Day Netting
ergibt sich grundsätzlich am Ende des Handelstages eine Lieferinstruktion für den Zentralverwahrer
(CSD). Diese Instruktion enthält zusätzlich die Gelddifferenz aus dem Aufrechnungsblock (Käufe und
Verkäufe mit unterschiedlichen Preisen gleichen sich nur stückemäßig aus). Trade Day Netting ist nicht
prüfungsrelevant, daher enthält dieses Handbuch keine weiteren Informationen.
Aus dem Settlement Day Netting resultieren mindestens zwei Instruktionen:
 eine Lieferinstruktion an den (I)CSD für den Überhang und
 eine Zahlungsinstruktion für die Gelddifferenz aus dem Aufrechnungsblock an das entsprechende
Geldkonto des (I)CSD
 sowie für jede Brutto gekennzeichnete Transaktion eine Lieferinstruktion (siehe Abbildung 4-3).
Alle Kauf- und Verkaufstransaktionen einer Settlement Netting Unit (SNU), die das vertragliche
Abwicklungsdatum erreicht haben oder verspätet und nicht für die Bruttoverarbeitung gekennzeichnet
sind, unterliegen dem Settlement Day Netting. Der Netting-Algorithmus sowie die Priorisierung von
Transaktionen im Aufrechnungsblock werden in Kapitel 4.4 beschrieben.
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Wie in der Abbildung unten aufgezeigt, resultieren die Verkaufstransaktionen V1 und V4 in einer Deliveryversus-Payment (DvP) Instruktion an den entsprechenden (I)CSD. Übersteigt eine Lieferinstruktion eine
bestimmte Maximalgröße, so wird diese dem sogenannten „Shaping“ unterzogen. Um die Liefereffizienz
zu steigern, werden große Positionen in mehrere Lieferinstruktionen mit einem geringeren vordefinierten
Volumen aufgeteilt (Shaping wird auf Brutto-Lieferinstruktionen und auf Nettopositionen angewendet). Alle
anderen Transaktionen bilden den Aufrechnungsblock aus dem sich eine Zahlungsinstruktion ergibt, die
über das entsprechende Geldkonto des (I)CSD abgewickelt wird.
Abbildung 4-7: Settlement Day Netting
Das Settlement Day Netting wird am (späten) Nachmittag von S-1 durchgeführt. Die Lieferinstruktionen
werden dann dem entsprechenden (I)CSD rechtzeitig für die nächtlichen Abwicklungszyklen übermittelt.
Instruktionen, die während des nächtlichen Zyklus nicht erfolgreich reguliert wurden, gehen weiter in die
untertägigen Abwicklungszyklen des (I)CSDs.
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4.3.1 Abwicklungszyklen bei Clearstream Banking Frankfurt
CCP-Transaktionen (Nettopositionen aus dem Setllement Day Netting oder auch aus Trade Day Netting
für FWB Transaktionen oder bruttomarkierte Transaktionen, die das Abwicklungsdatum erreicht haben)
werden grundsätzlich in den folgenden drei Sequenzen (Batchverarbeitung) verarbeitet:



Nachtverarbeitung STD (Standard) 19:00 MEZ
Tagverarbeitung SDS 1 (Sameday Settlement) 10:00 MEZ
Day time processing SDS 2 (Sameday Settlement) 13:15 MEZ
Ausnahmen sind zum Beispiel Frontlegs von Overnight Repo-Transaktionen (inklusive GC Pooling).
Diese Transaktionen werden in der Realtime-Verarbeitung (RTS) berücksichtigt.
Figure 4-8: Abwicklungszyklen bei CBF
4.3.2 Clean-up-Verfahren
Um die Effizienz des Settlement Netting zu erhöhen, werden Lieferinstruktionen, deren Regulierung
weder innerhalb der Nacht- noch in der Tagverarbeitung erfolgreich war, durch den CCP gelöscht. Diese
nicht abgewickelten Transaktionen werden im nächsten Settlement Day Netting aufgenommen und mit
neu eingegangen Transaktionen aufgerechnet und zu einer neuen Instruktion verarbeitet.
4.4 Netting-Algorithmus und Priorisierung von Transaktionen
Bei der Bildung des Aufrechnungsblocks wird die Zuordnung einzelner Transaktionen nach folgenden
Prinzipen durchgeführt:
 Gesperrte Transaktionen werden soweit wie möglich, dem Aufrechnungsblock zugeordnet.
 Manuell und automatisch gekoppelte Transaktionen werden soweit wie möglich dem
Aufrechnungsblock zugeordnet.
 Wenn Cross-Trading Location Netting für die Eurex-Börsen und die Frankfurter Wertpapierbörse
aktiviert ist (Derivate/Aktien Trennung “No”), haben Eurex-Transaktionen eine höhere Priorität als
FWB-Transaktionen.
 Ältere Transaktionen werden vorrangig reguliert. Die Transaktionen mit dem frühesten Abwicklungstag
erhalten eine höhere Priorität, d. h. verspätete Transaktionen von früheren Netting-Zyklen werden
zuerst berücksichtigt.
Die letzten beiden Punkte gelten auch für die Gruppe der gesperrten und gekoppelten Transaktionen.
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Kauftransaktionen werden von einem Settlement-Netting zum nächsten kontinuierlich freigegebenen
Verkaufstransaktionen zugeordnet. So wird verhindert, dass eine Kauftransaktion nicht abgewickelt wird,
weil sie dauerhaft einer gesperrten Verkaufstransaktion zugeordnet ist.
4.5 Handhabung bei Lieferverzug/Nichtlieferung
Versäumt es ein Clearing-Mitglied, Wertpapiere am entsprechenden Lieferdatum an Eurex Clearing zu
liefern, so ist Eurex Clearing berechtigt, auf Kosten des säumigen Clearing-Mitgliedes einen Ersatzkauf
mit einer dritten Partei abzuschließen oder eine Buy-In-Auktion durchzuführen.
Abhängig vom Markt und der Anlageklasse finden unterschiedliche Prozesse Anwendung.
Für verspätete Lieferungen in Aktien, die der EU-Verordnung über Leerverkäufe unterliegen, fallen
grundsätzlich tägliche Strafzahlungen an, siehe Kapitel 4.5.2.1.
4.5.1 Feststellung von verspäteten Lieferungen innerhalb von CBF
Grundsätzlich gelten nicht abgewickelte Transaktionen nach dem 2. Abwicklungszyklus (SDS2) als
verspätet, wenn ihr vertraglich vereinbartes Abwicklungsdatum vor dem aktuellen Geschäftstag liegt oder
diesem entspricht (für einzelne Märkte gibt es Ausnahmen).
Für Transaktionen, die auf der Ebene CCP – CM nicht reguliert worden sind, werden Strafzahlungen
berechnet.
Verspätete Transaktionen sind:
 nicht regulierte Verkaufstransaktionen im Überhang der Settlement Netting Unit und/oder verspätete
Verkaufstransaktionen, die zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet worden sind oder
 nicht regulierte Kauftransaktionen im Überhang der Settlement Netting Unit und/oder verspätete
Kauftransaktionen, die zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet worden sind.
Die Erfassung von verspäteten Transaktionen wird separat für die Summe aller Verkaufs- und die Summe
aller Kauftransaktionen per CM vorgenommen (im Folgenden „verspätete Lieferungen“ und „verspätete
Belieferungen“).
4.5.2 Eindeckungsverfahren
Das Eindeckungsverfahren von Eurex Clearing für verspätete Lieferungen umfasst die folgenden zwei
Komponenten:
 Buy-in: Eine Auktion, bei der Gebote abgegeben werden. Der neue Buy-in-Verkäufer ersetzt den
ursprünglichen Verkäufer.
Jedes Clearing Mitglied oder von der Eurex Clearing anerkanntes NCM, der an Buy-in-Auktionen
teilnehmen möchte, kann auf Antrag autorisierter Buy-in-Teilnehmer werden. Zur Aufnahme muss ein
Buy-in-Vertrag mit Eurex Clearing unterzeichnet werden. Die Buy-in-Teilnehmer haben Zugang zum
Web-basierten Buy-in-Tool und können in jedem angekündigten Buy-in-Versuch Gebote abgeben. Ein
Buy-in-Teilnehmer erhält nur dann keine Erlaubnis, an einer Buy-in-Auktion teilzunehmen, wenn er
verspätete Transaktionen im entsprechenden zur Eindeckung stehenden Wertpapier aufweist.
 Cash Settlement (Barausgleich): Ist ein Buy-in- nicht erfolgreich, wird der säumige Verkäufer belastet
und dem Käufer wird ein Barausgleichsbetrag gutgeschrieben. Es findet keine Lieferung der
Wertpapiere statt.
Für einzelne Märkte gibt es Ausnahmen wie z.B. für Repo- oder Wertpapierdarlehns-Transaktionen.
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4.5.2.1 Buy-in-Plan für ISINs, die der EU-Leerverkaufsverordnung unterliegen
Bei nicht belieferten Aktientransaktionen, die der EU-Leerverkaufsverordnung unterliegen, wird der Buyin-Prozess an S+4 initiiert. Dies betrifft alle Stamm- und Vorzugsaktien mit Haupthandelsplatz innerhalb
der EU. ETFs und Anleihen sowie alle anderen CCP-fähigen Instrumente sind davon nicht betroffen.
Das Clearing-Mitglied, das für die verspätete Verkaufstransaktion verantwortlich ist, hat die Möglichkeit,
die Wertpapiere bis zum Buy-in-Versuch und zwischen dem Buy-in und dem Barausgleichsversuch zu
liefern.
Ein Barausgleich für das restliche Volumen wird an S+8 initiiert.
Abbildung 4-9: Ablauf Buy-in für ISINs, die unter die EU-Leerverkaufsverordnung fallen
Die täglichen Strafzahlungen für verspätete Lieferungen (von Aktien, deren Haupthandelsplatz in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt) werden ab dem ersten Tag einer nicht erfolgten Lieferung (an
S nach SDS2) so lange berechnet, bis die Transaktion vollständig abgewickelt wurde oder ein Buy-in oder
ein Barausgleich stattgefunden hat. Die Berechnung für nicht abgewickelte Lieferungen von Aktien deren
Haupthandelsplatz in Spanien liegt wird ab S+1 nach SDS2 durchgeführt, um eine Einheitlichkeit mit der
Abwicklung am Heimatmarkt herzustellen.
Die Grundlage für die Berechnung der Strafen sind alle verspäteten Verkaufstransaktionen (Eigen- und
Kundentransaktionen, Transaktionen von Nicht-Clearing-Mitgliedern) des Clearing-Mitglieds, unabhängig
von Kontotyp und Netting-Ebene. Die Strafe (0,2 Basispunkte) bezieht sich nur auf die verspäteten NettoVerkaufsverpflichtungen des Clearing-Mitgliedes und wird durch die Aufrechnung aller verspäteten Kaufsund Verkaufslieferungen ermittelt.
4.5.2.2 Buy-in-Plan für ISINs, die nicht der EU-Leeverkaufsverordnung unterliegen
Für ISINs, die nicht der EU-Leeverkaufsverordnung unterliegen, wird der erste Buy-in Versuch an S+5
initiiert, um ausstehende in Verzug geratene Transaktionen einzudecken. Der Buy-In Prozess besteht aus
einem normalen und einem zusätzlichen Buy-in-Initiierungsplan. Der normale Prozess umfasst eine
Sequenz von drei Buy-in-Versuchen und einen Barausgleich. Im Zusatzprozess wird jeweils eine Buy-inAuktion und in der Folge ein Barausgleich durchgeführt, wenn die vorhergehenden Versuche (teilweise)
erfolglos waren.
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Das säumige Clearing-Mitglied hat die Möglichkeit, die Wertpapiere bis zum ersten Buy-In Versuch sowie
zwischen den nachfolgenden Buy-in- und Barausgleichsversuchen zu liefern.
Ein Barausgleich für die verbleibenden Menge wird erstmals an S+30 veranlasst, wenn die zugehörige/n
Kauftransaktion/en mindestens 30 Tage verspätet sind.
Der Barausgleich kann während eines Zeitraumes von sechs Tagen ab S+30 bis S+36 vorgenommen
werden. Beim zusätzlichen Buy-in-Prozess kann die Auktions- und Barausgleichs-Sequenz
uneingeschränkt wiederholt werden, bis die Lieferverpflichtung einer verspäteten Transaktion (gänzlich)
erfüllt worden ist. Es muss jedes Mal ein Buy-in-Versuch durchgeführt worden sein, bevor ein eventueller
Barausgleich stattfinden kann.
Der Buy-in Prozess verläuft wie folgt:
Abbildung 4-10: Buy-in-Plan für ISINs, die nicht unter die EU-Leerverkaufsverordnung fallen
Weitere Informationen zum Buy-in Auktion-Tool, zum Ablauf und den Zeitplänen finden Sie im „Buy-in
User Guide“ in der Member Section der Eurex Clearing-Website.
Der oben Beschriebene Ablauf gilt nicht für Eurex Bonds-/Repo-Transaktionen. Dort kann ein Buy-in
durch das Clearing-Mitglied beantragt werden, welches keine fristgerechte Lieferung erhalten hat (Details
enthalten die Handbücher für die jeweiligen Marktmodule).
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4.6 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen
Kapitalmaßnahmen können bei Aktien, Anleihen und Zusatzrechten entstehen. Diese Ereignisse führen
zu Änderungen der Rechte des Anteilseigners oder zu Forderungen. Grundsätzliche werden
Kapitalmaßnahmen folgendermaßen unterschieden:

Kapitalveränderungen (Non-Income Event) und

Kapitalerträge (Income Event).
Income Event
Non-Income Event
 Dividendenzahlungen
 ISIN-Änderung (Umwandlung)
 Zinszahlungen
 Nominal-Änderung (Umwandlung)
 Tilgung
 Zusätzliches Recht (Forderung)
Bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen werden alle Transaktionen in Betracht gezogen, die am
Stichtag schwebend sind bzw. waren. Die Auswirkungen auf die Teilnehmer werden dadurch reduziert,
dass der CCP ein vollständiges Reporting der Ergebnisse von Kapitalmaßnahmen zur Verfügung stellt,
einschließlich des Reporting für Transaktionen, die auf der Ebene CM - Kunde schwebend sind. Der
Emittent muss diese Kapitaldienst-Informationen sowohl für die Teilnehmer, als auch für CBF und für den
CCP bereitstellen.
Je nach Markt gibt es Ausnahmen bzw. Besonderheiten.
4.6.1 Income Events
Der (I)CSD ermittelt, welche Kontoinhaber im System Bestände haben, die berechtigt sind die
Zinsen/Dividenden am Zahltag zu erhalten. Für deutsche Wertpapiere erfolgt die Ermittlung der
berechtigten Bestände zum Tagesende des Geschäftstages vor dem Kupontermin (Stichtag entspricht
dem Kupontermin).
Ansonsten variiert der Stichtag in Abhängigkeit der Wertpapiergattung und der Praxis am Heimatmarkt
(Stichtag vor Kupontermin – Record Date Verarbeitung).
Nach dem Stichtag erfolgt die Verarbeitung ex-Kupon. Die Zins-/Dividendenerträge werden den
Kundenkonten am Zahltag gutgeschrieben (Kupon-Zahltag).
Beispiel: Bei Dividendenzahlungen deutscher Aktiengesellschaften veranlasst CBF direkt Zahlungen im
Auftrag des CCP. Zahlungen werden dem Verkäufer belastet und dem Käufer gutgeschrieben. Die
Zahlung erfolgt über das Geldkonto des CM, das mit dem Abwicklungskonto der entsprechenden
Transaktion verknüpft ist. Die Gegenbuchung erfolgt über das CCP-Geldkonto.
Die Kompensation wird am Stichtag veranlasst und am Zahltag verbucht.
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4.6.2 Kupon-Kompensation
Ein Anspruch auf Kompensation entsteht normalerweise, wenn Erträge (Zinsen oder Dividenden)
aufgrund der noch ausstehenden Abwicklung einer Transaktion, dem „falschen“ Kontrahenten
gutgeschrieben werden (der Empfänger ist nicht mehr berechtig, da die Wertpapiere bereits verkauft
wurden).
Die Kompensationszahlungen erfolgen am jeweiligen Abwicklungstag (Abwicklungstag-Regel). Der
Erfüllungstag der Transaktion bestimmt, ob der Käufer einen Anspruch auf den Ertrag hat.
Die Kompensationszahlungen werden als Zahlungsinstruktion erstellt. Alle Kupon-Zahlungen werden
daher pro Clearing-Mitglied aggregiert und über die zugehörigen Geldkonten des (I)CSDs abgewickelt.
Die Kompensation wird vom Stichtag bis zum Zahltag im Risikomanagement betrachtet.
4.6.3 Non-Income Events
Bei Non-Income Events ändert der CCP Transaktionen und/oder erstellt neue Transaktionen für
zusätzliche Rechte. Folgende Änderungen von CCP-Transaktionen sind möglich:
 ISIN-Änderung,
 Änderung des Nominalwertes,
 Änderung der ISIN und des Nominalwertes
 Erstellung zusätzlicher Transaktionen (z.B. für Bezugsrechte).
 Für Transaktionen vom Vortag werden Transaktionsänderungen und zusätzliche Transaktionen für
das Settlement Day Netting und die Nachtverarbeitung am aktuellen Geschäftstag berücksichtigt.
 Für Transaktionen vom aktuellen Tag werden Transaktionsänderungen und zusätzliche
Transaktionen für das Settlement Day Netting und die Nachtverarbeitung am Folgetag berücksichtigt.
Freigabeverfahren und Verarbeitungsmethode der ursprünglichen Transaktion werden bei geänderten
Transaktionen beibehalten. Neue Transaktionen für zusätzliche Rechte erben die Einstellung der
Ursprungstransaktion.
4.6.4 Verarbeitung von Kapitalmaßnahmen
Wie Kapitalmaßnahmen verarbeitet werden, hängt davon ab, wann der Emittent dem (I)CSD die
erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
Original-Lauf
Storno-Lauf
Wiederholungslauf-(ReRun)
Der Emittent informiert den Markt und die CSDs fristgerecht, d.h.
spätestens am Cum Date. So können CSDs Kapitalmaßnahmen für alle
Bestände und schwebende Transaktionen durchführen.
Wenn der Markt und die CSDs fehlerhaft informiert werden, müssen die
falsch verarbeiteten Kapitalmaßnahmen korrigiert werden. Diesem
Ereignis folgt gewöhnlich ein Re-Run, d.h. die korrekte
Kapitalmaßnahme wird rückwirkend verarbeitet.
Wenn der Markt und die CSDs zu spät informiert werden, müssen die
Transaktionen, die am Cum Date berechtigt waren, rückwirkend
verarbeitet werden.
Abbildung 4-11: Verarbeitungstypen für Kapitalmaßnahmen
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4.7 Reporting
CCP-Reports können im Druckformat (Standard-Textreport) oder als Rohdaten(XML-Report) angefordert
werden. Im „Report Selection“-Fenster des BLM können alle verfügbaren Reports ausgewählt werden, die
generiert und versandt werden. Weitere Informationen stehen in der aktuellen CCP-Report Beschreibung
(Druckformat oder Rohdaten) zur Verfügung. Diese finden Sie unter dem aktuellen CCP-Release in der
Member Section der Eurex Clearing Website.
Die folgende Übersicht enthält die wesentlichen (formatierten) Berichte:
Report-ID
Name/Verfügbarkeit
Inhalt
CB230
Daily Gross
Delivery
Management
Beinhaltet alle am aktuellen Tag durchgeführten BruttoLiefermanagement-Transaktionen
EoD (End-of-Day)
CD250
Settled Cash
Transactions
EoD
CE260
Pending Delivery
EoD, Batch und
laufendes
Reporting
CE270
Settled Delivery
EoD, Batch und
laufendes
Reporting
CA160
CA180
Custody Payment
Statement
Beinhaltet alle Geldtransaktionen, die am aktuellen
Geschäftstag verbucht wurden (Abwicklungstag entspricht
dem aktuellen Geschäftstag). Geldtransaktionen, die für
den aktuellen Geschäftstag als Abwicklungstag
angewiesen, werden im Bericht als abgewickelt dargestellt
Beinhaltet alle Transaktionen, die zum jeweils
gegenwärtigen Zeitpunkt teilweise oder gänzlich
ausstehen. Diese Transaktionen sind auf der Ebene CCPCM oder auf der Ebene CM-Kunde schwebend.
Beinhaltet alle teilweise oder vollständig abgewickelten
Lieferungen des letzten Abwicklungszyklus bei dem
jeweiligen CSD auf der Ebene CCP-CM (die NettoLieferinstruktion ist Teil des Berichts) sowie die internen
Lieferungen des CM (Informationen zum
Aufrechnungsblock sind Teil des Berichts) welche nach
STD, SDS1 oder SDS2 sowie in der Nacht- und
Tagesverarbeitung abgewickelt werden.
EoD
Liefert Informationen zu Zahlungen aus Kapitalmaßnahmen (Original-Lauf, Wiederholungs-Lauf, Storno-Lauf)
und allen davon betroffenen Transaktionen.
Capital Adjustments
on Trades
Zeigt die Auswirkung des Original-Laufs von Non-Income
Events auf die betroffenen Transaktionen
EoD
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4.8 Ausblick TARGET2-Securities
TARGET2-Securities (T2S) steht für das Projekt des Eurosystems, eine harmonisierte und zentrale
Wertpapierabwicklung in Zentralbankgeld anzubieten. Dabei handelt es sich um einen reinen
Abwicklungsservice. Die Wertpapierverwahrung und die damit verbundenen Dienstleistungen verbleiben
in den Händen der nationalen Zentralverwahrer (Central Securities Depositories, CSDs). T2S selbst ist
kein Zentralverwahrer.
Es ermöglicht die Wertpapierabwicklung auf Basis einer Lieferung gegen Zahlung (DvP) in
Zentralbankgeld (zurzeit nur Euro). Auf Internationale Zentralverwahrer (ICSD) wie Clearstream Banking
Luxembourg und Euroclear Bank hat T2S keine Auswirkungen.
Mit der Einführung von T2S in Deutschland (für Februar 2017 geplant) wird die bisherige Tagverarbeitung
bei Clearstream Banking Frankfurt (siehe Abbildung 4-8) durch Realtime-Abwicklung in T2S ersetzt.
4.8.1 Änderungen im Liefermanagement
Der T2S-Geschäftstag ist in die folgenden fünf Phasen unterteilt:





Start der Tagverarbeitung (Start of Day, SoD),
Nachtverarbeitung (Night Time Settlement, NTS1, NTS2),
Wartung (Maintenance Window, MTW),
Realtime Settlement (RTS) und
Ende der Tagverarbeitung (End of Day, EoD).
Abbildung 4-12: T2S Geschäftstag
Die neuen Teillieferungsläufe (Partial Settlement Run, PSR) werden in die Nachtverarbeitungsläufe und
das Realtime-Settlement integriert. .
Eurex Clearing wird unter anderen die folgenden neuen Funktionen für das Liefermanagement einführen:
Untertägige Aggregationsläufe
Da bei CBF die Batchläufe (STD, SDS1 und SDS2), die für aktienähnliche Produkte genutzt werden,
entfallen, werden fünf untertägige Aggregationsläufe (Intraday Aggregation Run, IDA) eingeführt. Ziel ist
es, die Anzahl der untertägigen Lieferinstruktionen an T2S zu verringern. Für freigegebenen Stückzahlen
(Überhang oder bruttomarkierte Transaktionen) werden während jedes Aggregationslaufes
Lieferinstruktionen erstellt und über CBF an T2S geschickt. Für Anleihen wird es keine IDA-Läufe geben.
Lieferinstruktionen für T2S zulässige Anleihen und Repos werden umgehend ohne Aggregation
weitergeleitet.
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Teillieferungen
Um weiterhin die Effizienz in der Abwicklung zu steigern wird Eurex Clearing die T2S
Teillieferungssequenzen nutzen. Für den Fall, dass eine Instruktion am Abwicklungstag aufgrund
unzureichender Wertpapier- oder Geldbestände nicht abgewickelt werden kann, wird T2S versuchen
diese Instruktion während der Teillieferungsläufe teilweise zu regulieren. Teillieferungen haben keinen
Einfluss auf das Shaping (Aufteilung von Lieferinstruktionen in kleinere Tranchen zur Erhöhung der
Liefereffizienz). Für den Lending CCP und GC Pooling werden Teillieferungen nicht angeboten.
Conditional Settlement
T2S kann Instruktionen nur verarbeiten, wenn die Abwicklungswährung Euro ist. Für Lieferungen T2Sfähiger Wertpapiere in anderen Währungen wird Eurex Clearing die Serviceleistungen von CBF nutzen. In
diesem Fall wird die Wertpapierseite als FoP-Instruktion (Free of Payment) an T2S übermittelt und die
Geldseite wird über ein CBF Konto und nicht über das Dedicated Cash Account in T2S reguliert.
Gross Trade Identifier
Für die Abwicklungslokationen CBF und SIX SIS wird Eurex Clearing eine Markierung für BruttoTransaktionen einführen. Clearing-Mitglieder haben durch diese Kennzeichnung die Möglichkeit ihre
internen Abwicklungsprozesse auf Basis der T2S Bestätigungen aufzusetzen und müssen nicht auf
Reports von Eurex Clearing warten.
4.8.2 Verspätete Lieferungen und Eindeckungsverfahren
Zurzeit sind die Feststellung eines Lieferverzugs und die damit verbunden Strafzahlungen an die CBF
Abwicklungszyklen (SDS1 und SDS2) gekoppelt. Da diese Batchläufe durch die Realtime-Abwicklung in
T2S ersetzt werden, muss das Verfahren angepasst werden.
Aufgrund der neuen T2S Geschäftszeiten wird das Eindeckungsverfahren mittels Auktion angepasst. BuyIn Kandidaten werden nach den Clean-up-Verfahren ermittelt und die Buy-In Auktion am nächsten
Morgen (10:00 bis 10:30 MEZ) durchgeführt.
4.8.3 Kapitalmaßnahmen
Nicht ganzzahlige Wertpapiernominale („Fractions“), die aus Kapitalmaßnahmen resultieren werden im
Report CA180 - Capital Adjustments on Trades angezeigt. Der nicht ganzzahlige Teil (gerundet auf drei
Dezimalstellen) wird in bar ausgeglichen. Die entsprechende Geldtransaktion wird im Report CD250 Settled Cash Transactions angezeigt.
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4.9 Musterfragen
4-001
Was umfasst der Liefermanagement-Service von Eurex Clearing?
A: Einen Margin-Calculator.
B: Ein System zur Disposition von Transaktionen.
C: Verschiedene Netting-Lösungen, um das Abwicklungsvolumen zu reduzieren.
D: Eine Eingabefunktion für OTC-Transaktionen.
Richtige Antworten: BIC
4-002
Welche Aussagen zu gesperrten Transaktionen sind richtig?
A: Kauf- und Verkaufstransaktionen können gesperrt werden.
B: Sie werden so weit wie möglich in den Aufrechnungsblock übertragen.
C: Sie werden nie im Aufrechnungsblock berücksichtigt.
D: Nur Verkaufstransaktionen, die noch nicht reguliert sind, können gesperrt werden.
Richtige Antworten: BID
4-003
Welche Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Transaktionen zum Aufrechnungsblock sind richtig?
A: Gesperrte Transaktionen werden so weit wie möglich dem Aufrechnungsblock zugeordnet.
B: FWB-Transaktionen haben eine höhere Priorität als Eurex-Transaktionen.
C: Eurex-Transaktionen haben eine höhere Priorität als FWB-Transaktionen.
D: Gekoppelte Transaktionen werden nie in den Aufrechnungsblock einsortiert.
Richtige Antworten: AIC
4-004
Settlement Day Netting wird an S-1 durchgeführt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
4-005
Wenn Transaktionen im Liefermanagement generell im Settlement Day Netting berücksichtigt werden
sollen, dann muss die Standardeinstellung der Verarbeitungsmethode „Brutto“ sein.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
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4-006
Wann wird der Buy-in-Prozess für ISINs, die unter die EU-Leerverkaufsverordnung fallen, initiiert?
A: an S+2
B: an S+4
C: an S+6
D: an S+8
Richtige Antwort: B
4-007
Wenn der Emittent den CSD zu spät über eine Kapitalmaßnahme informiert, wird welche der folgenden
Verarbeitungsformen durchgeführt?
A: Wiederholungslauf (Re-run)
B: Verspäteter-Lauf (Late-Run)
C: Original-Lauf
D: Storno-Lauf
Richtige Antwort: A
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5 Risikomanagement
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5 Risikomanagement
Eurex Clearing steht zwischen Käufern und Verkäufern und ermöglicht den involvierten Parteien,
unabhängig voneinander Entscheidungen zu treffen und das Kontrahentenrisiko auf einen einzigen
Vertragspartner zu reduzieren. Genauer gesagt: nur Clearing-Mitglieder können in einer Transaktion
Kontrahenten von Eurex Clearing sein. Um diesen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, sichert
Eurex Clearing sich gegen das Risiko des Ausfalls von Mitgliedern ab.
Die Absicherung basiert im Wesentlichen auf
 den Beiträgen zum Eurex Clearing-Fonds6
 den Eigenmitteln des Unternehmens
 den Margin-Anforderungen.
Der hauptsächliche Träger dieses Sicherheitssystems ist die Margin, d. h. Geldmittel oder Wertpapiere,
die von Clearing-Mitgliedern als Sicherheiten für die jeweilige Position bzw. das jeweilige Engagement
hinterlegt werden müssen.
Eurex Clearing berechnet die Margin-Anforderungen täglich und untertägig nahezu Realtime pro
Mitglieds- ID und hält sich zur Sicherstellung von ausreichend hinterlegten Margins das Recht vor,
untertägige Margin Calls durchzuführen.
Clearing-Mitglieder sind grundsätzlich für ihre eigene Margin-Zahlungen und die ihrer Kunden (nicht
offengelegte Kunden, NCMs/RKs) verantwortlich. Transaktionen werden getrennt nach den einzelnen
Clearing-Mitgliedern im System des Clearinghauses verwaltet. Die Transaktionen eines Clearing-Mitglieds
werden weiterhin in Eigenhandel (Konto P7), nicht offengelegte Kunden (Konto A8) und NCM/RKbezogene Konten unterteilt.
Margin-Anforderungen werden immer für jedes Konto separat ermittelt9.
6
Beiträge zum Eurex Clearing-Fond und die Anforderungen an die Eigenmittel werden in Kapitel 2.5 Clearing-Lizenzen und Kapitel
2.5 Clearing-Fond beschrieben
7
Für Transaktionen an den Eurex Börsen die Konten P1/P2 und die Market Maker-Konten M1/M2 ( Bezeichnung im ClearingSystem PP).
8
9
Für Eurex- und OTC-Derivat-Transaktionen sind mehrere A-Konten (A1-A7, A9 sowie flexible Konten) verfügbar.
Eine Ausnahme sind die P- und M-Konten bei den Eurex Börsen. Zur Berechnung der Margin-Anforderung werden diese
zusammengefasst.
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5.1 Margining-Prozess
Die Berechnung der Sicherheitsleistungen (Margining) ist ein komplexer und zeitkritischer Prozess, bei
dem viele Faktoren berücksichtigt werden, um das Clearing-Mitglied, Kunden, das Clearinghaus und
somit den Markt insgesamt zu schützen. Eurex Clearing richtet diesen Prozess immer im Hinblick darauf
aus, dass nur so viel Kapital wie nötig gebunden wird.
Abbildung 5-1: Eurex Clearing – Margining Prozess
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5.2 Margin-Methoden und Margin-Arten
Eurex Clearing nutzt zurzeit zwei unterschiedliche Margin-Methoden. Um die Umstellung vom Risk-Based
Margining (RBM) zu Eurex Clearing Prisma zu vereinfachen, führt Eurex Clearing Prisma in mehreren
Schritten ein.
Während der Migrationsphase werden die beiden Methodenparallel unterstützt.
Markt
Risk-based Marging
Prisma


Eurex Exchanges

EurexOTC IRS Clear
Eurex Repo

Eurex Bonds

Frankfurter Wertpapierbörse

Securities Lending

Abbildung 5-2: Überblick Margin-Methoden
Ende 2015 wurde RBM für alle börsengehandelten Derivate (Exchange Traded Derivatives - ETDs), die
einer Liquidationsgruppe innerhalb von Eurex Clearing Prisma zugeordnet waren, eingestellt. Daher
wurde die Nutzung von Eurex Clearing Prisma verpflichtend. Bis Ende 2016 wird Prisma auch für die
verbleibenden ETDs verpflichtend.
Migration/geplante Migration
Dezember 2016
Derzeit in Planung
Derzeit in Planung
Produkte/Märkte

Eurex Deutschland/Eurex Zürich:
Verpflichtend für die verbliebenen
Produkte

Frankfurter Wertpapierbörse

Eurex Bonds

Eurex Repo
Einstellung Risk Based Margining (RBM)
Abbildung 5-3: Migrationsplan
Eurex Clearing ermöglicht die Aufrechnung von Margin-Anforderungen („Cross-Margining“ siehe Kapitel
5.4.2.2) zwischen unterschiedlichen, von Eurex Clearing geclearten Märkten. Innerhalb von Prisma gilt
dies insbesondere für Zinsprodukte. Positionen in börsengehandelten Fixed-Income-Produkten (Eurex
Börsen) und außerbörslich gehandelten Zinsswaps (EurexOTC Clear IRS Service) werden – unter
Berücksichtigung der Sensitivität dieser Produkte gegenüber dem allgemeinen Zinsniveau – einer
Liquidationsgruppe zugeordnet.
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Beide Margin-Methoden unterscheiden zwischen zurückblickenden und vorausschauenden Margin-Arten.
Die Berechnungsweise für alle zurückblickenden Margin-Arten unterscheidet sich nicht zwischen RBM
und Prisma. Die Berechnung der vorausschauenden Margin-Arten basiert jedoch auf unterschiedlichen
Ansätzen.
Produkte
Zeitrahmen: zurückblickend
RBM und Prisma*
Current
liquidating
margin
Traditionelle
Optionen
Premium
margin
Zeitrahmen: vorausschauend
Variation
margin

RBM:
Additional margin
Prisma:
Initial margin
(nur für die noch nicht
migrierten ETDs)

Futures**

(nur für die noch nicht
migrierten ETDs))

Optionen auf
Futures

(nur für die noch nicht
migrierten ETDs)




Zins- und Inflationsswaps***

Anleihen


Aktien


Repos


Geldpositionen

Abbildung 5-4: Überblick Margin-Arten
* Welche Methode genutzt wird hängt vom Migrationsrplan ab.
** Anstelle von Additional Margin wird für Spread-Positionen (gleiches Basisinstrument und gleiche Kontraktlaufzeit) im Rahmen des
Risk Based Marginings Futures Spread Margin berechnet.
*** Current Liquidating Margin wird nur für OTC Derivate in JPY angewendet. Da diese Transaktionen erst verspätet an T+2
abgewickelt werden, müssen Mitglieder Current Liquidating Margin (CLM) hinterlegen. Für OTC Derivate-Transaktionen wird
außerdem Price Alignment Interest (PAI) basierend auf der Variation Margin berechnet. PAI I ist imEurexOTC Clear Service
Prodecures Manual beschrieben.
***Bei Wertpapierdarlehens-Transaktionen werden Anpassungen der Loan Securities und des Principal Collateral durchgeführt. Das
Principal Collateral kann entweder in Form von Wertpapieren (Non-Cash) oder Cash erbracht werden. Die täglichen Anpassungen
(Mark-to-market) der Cash-Beträge werden ebenfalls Variation Margin genannt. Diese Variation Margin (VM) unterscheidet sich
jedoch von der VM bei Futures.
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5.3 Zurückblickende Margin-Arten
Premium-, Current Liquidating- und Variation-Margin decken das aktuell bestehende Liquidationsrisiko
(zurückblickend) ab.
5.3.1 Premium-Margin für Optionen (Traditionelle Optionen, Premium Styled-Optionen)
Premium-Margin wird für alle Positionen in so genannten Premium Styled-Optionen berechnet. Dazu
gehören Optionen, bei denen die Prämie in voller Höhe beim Kauf gezahlt wird (z. B. Aktienoptionen). Die
Premium-Margin muss nur vom Verkäufer der Option hinterlegt werden, wenn eine Transaktion in einer
offenen Position endet. Sie deckt den potenziellen Verlust, der entstehen könnte, wenn der Verkäufer am
gleichen Tag zur Liquidation der Position gezwungen wäre. Diese Premium-Margin wird kontinuierlich
angepasst, d. h. bei Preisänderungen, die dazu führen, dass der potenzielle Verlust bei Liquidation
zunimmt, ist der Verkäufer verpflichtet, zusätzliche Premium-Margin zu hinterlegen.
Der Käufer der Option ist nicht verpflichtet, Sicherheiten zu hinterlegen, da nach Zahlung der vollen
Optionsprämie kein Risiko mehr besteht, dass Vertragspflichten nicht erfüllt werden.
Im Falle von Future Styled-Optionen (z. B. Optionen auf Fixed Income-Futures) ist sowohl der Käufer
als auch der Verkäufer der Option verpflichtet, Sicherheiten zu hinterlegen. Der Käufer ist ebenfalls zur
Hinterlegung von Sicherheiten verpflichtet, da die Prämie in voller Höhe erst am Ende der Kontraktlaufzeit
oder bei Ausführung der Option fällig ist10. Daher stellt sowohl die Position des Käufers als auch die des
Verkäufers ein Risiko für das Clearing-Haus dar, bis die Position geschlossen ist.
Bei Future Styled-Optionen erfolgt im „Mark-to-Market-Verfahren ein täglicher Gewinn- und VerlustAusgleich (Variation Margin) wie bei Futures. Die Premium Margin wird nicht erhoben.
5.3.2 Variation Margin
Variation Margins wird für Futures, Future-Styled-Optionen und OTC Derivate-Transaktionen berechnet.
Eurex Clearing wickelt die Gewinne und Verluste aller in einem Positionskonto vorhandenen offenen
Positionen des Handelstages in bar, basierend auf dem Mark-to-Market-Prinzip ab. Anhand der Variation
Margin werden Gewinne und Verluste, die aufgrund der Preisschwankungen offener Positionen
entstehen, täglich aufgerechnet.
VM spiegelt die Wertveränderung eines Portfolios wider, quantifiziert also die täglichen und untertägigen
Mark-to-Market-Fluktuationen. Innerhalb des Tages ist die VM stets auch eine Komponente, die zur
Berechnung eines möglichen Margin Call herangezogen wird und kann durch Sicherheiten in Form von
Geld oder Wertpapieren gedeckt werden. Die täglichen Gewinne und Verluste, die sich jedoch auf Basis
der täglichen Abrechnungspreise (am Abend, Tagesendgewinne oder -verluste) ergeben, müssen immer
in bar ausgeglichen werden.
Der Unterschied zu anderen Margin-Arten basiert auf der Tatsache, dass es sich hier nicht um eine
Hinterlegung von Sicherheiten handelt, sondern vielmehr um einen Ausgleich der Gewinne und Verluste
eines Kontos in bar.
10
Gezahlte oder erhaltene Variation Margin wird hierbei berücksichtigt.
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Eurex Clearing berechnet die Gewinne und Verluste in jedem Positionskonto für alle Produkte stets in
Produktwährung. Die tatsächlichen Buchungen (Belastungen oder Gutschriften der entsprechenden
Konten der Clearing-Mitglieder) erfolgen am nächsten Morgen. Variation Margins werden separat auch für
alle segregierten Sicherheitenpools gebucht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 6.5.2
Übernacht-Zahlungen.
Die entsprechenden Beträge werden im Report CD010 (Daily Cash Account CM) ausgewiesen.
Hat ein Clearing-Mitglied Positionen in allen Produktwährungen, so werden täglich Gutschriften oder
Belastungen in allen Produktwährungen gebucht. Eurex Clearing zieht in jeder Produktwährung die
Verluste von den Clearing-Mitgliedern mit negativen Marktwerten ein und schreibt sie den ClearingMitgliedern mit positiven Marktwerten gut (durchgeleitete Zahlungen). Die an Clearing-Mitglieder zahlbare
EoD VM entspricht also der VM, die Eurex Clearing von Clearing-Mitgliedern empfangen wird (Eurex
Clearing ist immer ausgeglichen).
Details für Futures und Future-Styled-Optionen11: Dem Besitzer einer Long Position, die zu einem
niedrigeren Preis als dem täglichen Abwicklungspreis (Daily Settlement Price) gekauft wurde, wird die
Differenz zwischen beiden Preisen gutgeschrieben, während der Besitzer der Short Position die Differenz
bezahlen muss. 12 Bei der Festlegung der Variation Margin für Futures Styled Options hängt die
Berechnung des entsprechenden Soll und Haben (credits and debits) davon ab, wie sich eine Call- oder
Put-Position während des Handelstages verändert hat. Das Variation Margin-Verfahren stellt sicher, dass
jede Position zum täglichen Abwicklungspreis neu bewertet wird. Die Differenz zwischen dem aktuellen
täglichen Abwicklungspreis und dem des Vortages wird täglich durch Kompensationszahlungen
ausgeglichen. Am finalen Abwicklungstag müssen daher lediglich alle offenen Positionen zum
entsprechenden finalen Abwicklungspreis (Final Settlement Price) bewertet werden. Im Fall von Futures
Styled Options wird die endgültige Bewertung entweder am Verfallstag der Option oder am Ausübungstag
vorgenommen.
5.3.3 Current Liquidating Margin
Current Liquidating Margin (CLM) wird von Käufern oder Verkäufern von Anleihen und Aktien gefordert.
Außerdem wird sie für Repo und Wertpapierdarlehns-Transaktionen sowie für OTC Derivate13
Transaktionen in JPY berechnet . Die Current Liquidating Margin deckt Verluste, welche im Falle des
Close-Out einer Position am gleichen Tag entstehen. Wie die Premium Margin wird auch die Current
Liquidating Margin täglich neu angepasst.
Die Current Liquidating Margin für Anleihen und Aktien ist entweder durch den Käufer oder Verkäufer
zahlbar, abhängig vom Verhältnis des vereinbarten Kaufpreises zum aktuellen Marktpreis. Steigt nach
dem Geschäftsabschluss der Preis, so entsteht eine Margin-Verpflichtung für den Verkäufer, fällt
hingegen der Preis, so muss der Käufer CLM leisten.
11
Weitere Details zur Berechnung der VM bei OTC Derivate-Transaktionen sind im Eurex OTC Clear Service Procedures Manual
verfügbar.
12
Handelseinheiten (Trade Units), Tickwerte und Tickgrößen werden bei der Berechnung der Gewinne und Verluste berücksichtigt.
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5.4 Vorausschauende Margin-Arten
Zur Berechnung der vorausschauenden Margin-Arten werden beide Margin-Methoden derzeit parallel
genutzt. Beim Risk Based Margining wird mit der Additional- und der Futures Spread-Margin das
potenzielle Liquidationsrisiko der folgenden zwei Geschäftstage abgedeckt. Mit Prisma wird der in die
zukunft blickende Zeitraum durch die Initial Margin abgedeckt.
5.4.1 Risk Based Margining
Zur Berechnung der Margin-Anforderungen nutzt das Risk-Based Margining Matrix-Simulationsszenarien,
die auf Kombinationen von Preisen der Basiswerte (z. B. Anleihen, Aktien, etc.) und Volatilitäten beruhen.
Um das Risiko extremer Preisfluktuationen abzudecken, werden Margin-Parameter festgelegt, die auf
einer Volatilitätsprüfung sowie verschiedenen aktuellen Markteinschätzungen basieren.
5.4.1.1 Grundlagen
Risiken
Die Höhe der erforderlichen Sicherheit wird aufgrund der gesamten Risikoposition der entsprechenden
Konten berechnet. Das Gesamtrisiko wird aufgrund des Preisrisikos aller Positionen
(Kassamarktpositionen, Derivate, etc.) eines Kontos ermittelt. Für Optionen werden zusätzlich
Volatilitätsrisiken (so genannte Volatility Shifts) mitberücksichtigt. Kombinationen von Positionen, die das
Risiko verringern können, werden in diese Berechnung mit einbezogen. Gleichartige aber gegensätzliche
Risiken werden dabei gegeneinander aufgerechnet und gleichen sich so aus.
Die Höhe der benötigten Margin wird für jedes Mitglied innerhalb eines Handelstages neu berechnet, da
Transaktionen während des Tages zu neuen Positionen führen und existierende Positionen durch
entsprechende gegenläufige Transaktionen miteinander aufgerechnet (genettet) werden. Deshalb kann
Eurex Clearing innerhalb des Handelstages Mitglieder im Falle einer Unterdeckung mit einem Margin-Call
auffordern, zusätzliche Sicherheiten zu hinterlegen.
Die untertägige Anpassung von Margin-Anforderungen ist möglich, da die Preise von Produkten wie
Futures und Optionen, Anleihen und Aktien kontinuierlich überwacht werden können.
Grundsätzlich sollen die Margin-Anforderungen die potenziellen Verluste abdecken, die für ein Konto im
schlimmsten Fall an den nachfolgenden zwei Handelstagen im Fall der denkbar schlechtesten
Preisentwicklung eintreten könnten.
Margin-Klassen
Um unterschiedliche Produkte mit ähnlichen Risiken innerhalb eines Kontos zu bündeln, werden sie in
Margin-Klassen zusammengefasst (bei Derivaten auf Grundlage der Basiswerte). So bilden
beispielsweise alle DAX-Optionen14 gemeinsam mit den DAX-Futures die DAX Margin-Klasse. Im Fall von
Aktienoptionen werden alle Kontrakte mit dem gleichen Basiswert zusammengefasst.
14
Die Margin-Klasse DAX wurde Ende 2015 auf Prisma migriert.
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Nicht realisierte Gewinne und Verluste bei Produkten innerhalb derselben Margin-Klasse werden
15
gegeneinander aufgerechnet. Dieser Prozess wird „Cross-Margining“ genannt. Dadurch werden deutlich
weniger Sicherheiten zur Deckung der verschiedenen Positionen innerhalb eines Kontos benötigt, da es
nicht notwendig ist, Sicherheiten für die Summe aller Margin-Anforderungen für jeden einzelnen Kontrakt
zu hinterlegen.
Margin-Gruppen
Eine Margin-Gruppe entsteht bei der Zusammenfassung von zwei oder mehreren Margin-Klassen, deren
Basiswerte gleichartige Risikostrukturen aufweisen. Innerhalb einer Margin-Gruppe ist dann auch das
Cross Margining möglich, d. h. die Aufrechnung gegensätzlicher Risiken.
Netting
Risiken, die exakt gleich stark aber gegensätzlich sind, namentlich solche, die aus Long- und ShortPositionen innerhalb des gleichen Kontrakts mit dem gleichen Fälligkeitsdatum oder im gleichen
Wertpapier resultieren, würden bei separater Betrachtung zu unnötig hohen Margin-Anforderungen
führen. Um dies zu verhindern, werden solche Open Long- und Short-Positionen in den jeweiligen
Kontrakten vorher gegeneinander verrechnet, so dass entweder ein Überhang an Long-Positionen (d. h.
eine Netto-Long-Position) oder an Short-Positionen (Netto-Short-Position) entsteht.
Netto- und Brutto-Risikopositionen für Wertpapiertransaktionen
Im Bruttoliefermanagementsystem kann für Transaktionen zwischen Brutto- und Nettoverarbeitung
gewählt werden (Brutto-/Nettoverarbeitung siehe Kapitel 0). Risikopositionen, die aus Transaktionen
entstehen, die für die Bruttoverarbeitung vorgesehen sind (sogenannte Brutto-Risikopositionen), werden
als eigene Risikopositionen betrachtet. Die Netto-Risikopositionen werden zusammengefasst und als so
genannte aggregierte Netto-Risikoposition betrachtet. Um unnötig hohe Margins für
Wertpapiertransaktionen zu verhindern, werden die bestehenden Short-Risikopositionen und LongRisikopositionen auf jeder Seite nachträglich addiert, um die resultierende Margin zu berechnen.
Hauptrisikofaktoren: historische Volatilität / implizite Volatilität
Margin-Anforderungen werden entsprechend einem mathematischen Modell mit unterschiedlichen
Parametern sowie aktuellen Kassamarkt-Preisen festgelegt. Einer der wichtigsten Parameter ist die
Volatilität des zugrundeliegenden Wertpapiers. Als Volatilität bezeichnet man das Ausmaß der
Preisschwankungen zwischen aufeinander folgenden Handelstagen (Handelsperioden), wobei die
„historische Volatilität“ typischerweise als Vergleichsinstrument dient. Die historische Volatilität, d.h. die in
der Vergangenheit an einem Finanzinstrument beobachteten Preisschwankungen, bietet für den
zukünftigen Handel des entsprechenden Instruments einen wichtigen Indikator für dessen potenzielle
maximale Preisspanne. Eine hohe Volatilität ist durch große Preisschwankungen gekennzeichnet,
während geringe Preisschwankungen auf eine niedrige Volatilität hindeuten.
15
Cross Margining ist nicht für alle Derivate möglich. Für einige Eurex Exchanges Produkte (z.B. Dividenden-Derivate) variiert die
Volatilität von Produkten mit unterschiedlicher Fälligkeit stark. Daher kann das Cross Margining nicht innerhalb der Margin-Klassen,
wohl aber innerhalb von Margin-Gruppen angewendet werden. Eine spezielle „Margin by Contract and Maturity”-Methode wird
angewandt.
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Während das Risiko von Futures, Aktien und anderen Wertpapieren symmetrisch ist, basierend auf der
Volatilität des Basisinstruments, werden Preise von Optionen auch von anderen Faktoren beeinflusst,
insbesondere ihrer impliziten Volatilität. Daher werden für Optionen nicht nur zugrundeliegende
Preisschwankungen in die Berechnung mit einbezogen (Margin-Intervall) sondern auch weitere
Veränderungen in der impliziten Volatilität (Vola Shifts).
Margin-Parameter16
Um das Risiko extremer Preisfluktuationen abzudecken, werden Margin-Parameter für jedes einzelne
Produkt festgelegt, basierend auf der Volatilität und verschiedenen aktuellen Markteinschätzungen. Der
Margin-Parameter definiert die maximale Preisschwankung der nächsten zwei Handelstage, d. h. in
mindestens 99 Prozent der Fälle liegt der Preis des Basisinstruments nicht außerhalb des
vorausgesagten Margin-Intervalls. Diese Margin-Parameter werden durch Eurex Clearing bestimmt,
angepasst und veröffentlicht.17
Theoretische Preise
Wenn die minimalen und maximalen potenziellen Preise der (zugrundeliegenden) Produkte/Wertpapiere
anhand der Margin-Parameter bestimmt worden sind, werden daraufhin die resultierenden theoretischen
Preise der entsprechenden Produkte/Wertpapiere/Kontrakte berechnet. Eurex Clearing führt diese
Berechnungen im Falle von Optionen mit Hilfe unterschiedlicher Optionspreismodelle durch.
Zusammenfassung
Die RBM Margin-Berechnung basiert auf Nettopositionen von Produkten und Kontrakten innerhalb von
Margin-Klassen und Margin-Gruppen. Eine Margin-Klasse enthält alle Produkte mit demselben Basiswert
(Underlying). Margin-Gruppen bestehen aus mindestens zwei Margin-Klassen, die eine hohe Korrelation
zueinander aufweisen. Innerhalb von Margin-Klassen und -Gruppen werden Korrelationseffekte mit
einberechnet, um Margin-Anforderungen zu reduzieren (Cross-Margining). Für jede Margin-Gruppe
definiert Eurex Clearing ein Margin-Parameter aufgrund der historischen Volatilität des Basiswerts.
Theoretische Preise werden mithilfe der historischen Volatilität (99% Konfidenzintervall) berechnet.
16
Im Falle von GC Pooling wird die Margin-Berechnung hauptsächlich mit Xemac durchgeführt. Dazu wird der durchschnittliche EZB
Risikoabschlag (Haircut) der Wertpapiere verwendet, die im Zuge einer GC Pooling-Transaktion zugeordnet werden. Eurex Clearing
nutzt keine eigenen Margin-Parameter. Weitere Informationen finden Sie im Vorbereitungsmaterial für den Clearer-Test Eurex Repo.
17
Für jedes Underlying (innerhalb jeder Margin-Klasse) existiert normalerweise nur ein Margin-Parameter. Bitte beachten Sie, dass
für einige Produkte, wie beispielsweise Dividendenderivate, eine „Margin by Contract and Maturity“- Methode angewandt wird. Diese
Produkte werden ebenfalls in Margin-Klassen eingeteilt. Innerhalb einer Margin-Klasse wird allerdings der Margin-Parameter auf
unterschiedliche Fälligkeiten angepasst, unter Verwendung so genannter verfallsbezogener Risikofaktoren (Maturity Factors).
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5.4.1.2 Additional Margin und Future Spread Margin
Additional Margin
Die Additional Margin dient der Deckung von Kosten, die entstehen können; wenn Positionen in der
Zukunft liquidiert werden müssen. Diese möglichen Close-Out-Kosten würden dann entstehen, wenn,
basierend auf den aktuellen Preisen von Kontrakten/Wertpapieren in einem Konto, der denkbar
schlimmste Verlust während der zwei folgenden Handelstage eintreten würde. Additional Margin wird auf
Optionen erhoben (und auch auf Optionen auf Futures), Non-Spread Futures-Positionen sowie Anleihen,
Aktien, Repos und Wertpapierdarlehns-Transaktionen.
Beispiel für den Kauf/Verkauf von 100 XY-Aktien
Täglicher Abrechnungspreis am Ende des Tages: 100
Margin-Parameter für Margin-Klasse XY-Aktien: 10%
Margin-Intervall
Preisverlust (-10%)
Unterer Preis
90
EoD-Preis
100
Preisanstieg (+10%)
Oberer Preis
110
AM für den Verkäufer: (Oberer Preis – EoD-Preis) x 100 Aktien = (110-100) x 100 = 1.000
AM für den Käufer: (EoD-Preis – Unterer Preis) x 100 Aktien = (100-90) x 100 = 1.000
Futures Spread Margin
Futures-Long und Short-Positionen in einem Konto, die sich auf denselben Basiswert beziehen, aber
unterschiedliche Laufzeiten (Liefermonate) aufweisen, können miteinander verrechnet werden
(Spreading, Kalender-Spread). Für alle Spread-Positionen, die aus diesem Netting resultieren, wird die
Futures Spread Margin erhoben. Diese Margin ist deutlich niedriger als die Additional Margin, weil die mit
den Long- und Short Positionen verbundenen Risiken sich gegenseitig weitestgehends aufheben. Die
Margin-Anforderung wird deutlich reduziert, wenn sich Spread-Positionen im Portfolio befinden. Weitere
Details sind im Vorbereitungsmaterial für den Back-OfficeTest enthalten.
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5.4.2 Prisma
Prisma richtet die Margin-Methode nah am Default Management-Prozess aus, siehe Kapitel 7. Genauer
gesagt: der Default Management-Prozess ist die Grundlage der neuen Portfolio-basierten MarginingMethode. Damit werden sowohl die neue Margining-Methode als auch der überarbeitete Default
Management-Prozess zusammen mit dem neu eingeführten Liquidation Group Set-up implementiert. Dies
ist einer der Hauptunterschiede zum Risk-Based Margining, welches auf Netto-Positionen von Produkten
und Kontrakten innerhalb von Margin-Klassen und Margin-Gruppen basiert. Korrelationseffekte werden
nur innerhalb der Margin-Klassen und Margin-Gruppen berücksichtigt, um Margin-Anforderungen zu
reduzieren (Cross-Margining). Die Margin-Anforderung für ein CM-Konto ist (vereinfacht gesagt) die
Summe aller Margin-Anforderungen für die unterschiedlichen Margin-Klassen und Margin-Gruppen.
5.4.2.1 Liquidationsgruppen
Innerhalb von Prisma wird die Margin-Anforderung für eine geringe Anzahl von Liquidationsgruppen
berechnet, in denen Aufrechnungseffekte in weitaus stärkerem Maße als bei RBM berücksichtigt werden
können. Die gesamte Margin-Anforderung ist die Summe der Margin-Anforderungen für die
unterschiedlichen Liquidationsgruppen. Während RBM auf einem zwei-Tages-Risiko basiert, ist die
Risikoberechnung innerhalb von Prisma abhängig von der Liquidationsgruppe; die Anzahl von Tagen
korrespondiert mit der Haltedauer, die im Default Management-Prozess angenommen wird. Der Prisma
Margining-Ansatz beruht nicht auf einzelnen Produkten (Margin-Klassen und -Gruppen). Das Risiko wird
anhand von Simulationen für Liquidationsgruppen berechnet. Eine Liquidationsgruppe verbindet
marktübergreifend alle von Eurex Clearing geclearten Produkte mit ähnlichen Risikoprofilen und
ermöglicht so die gemeinsame Liquidation. Liquidationsgruppen stellen einen Eckpfeiler der Eurex
Clearing Prisma Portfolio-basierten Risikomanagement-Methode dar.
Diese Gruppen können effizient und schnell abgewickelt werden, was die Aufrechnung von
Risikopositionen beim Ausfall eines Clearing-Mitgliedes vereinfacht. Eine ganze Liquidationsgruppe kann
von Eurex Clearing abgesichert und ihr Preis von Clearing-Mitgliedern bestimmt werden. Innerhalb eines
angemessenen Zeitraumes kann die Liquidationsgruppe dann verauktioniert werden. Die
Zusammensetzung jeder Liquidationsgruppe wird regelmäßig überarbeitet und an aktuelle
Marktanforderungen angepasst. Gemeinsam mit seinen Clearing-Mitgliedern entscheidet Eurex Clearing
über die Zusammensetzung der Liquidationsgruppen.
Grundsätze:
 Die Liquidationsgruppen sind vordefiniert, d. h. sie bestehen unabhängig vom Ausfall eines ClearingMitgliedes.
 Portfoliobasierte Risikoaufrechnungen sind nur innerhalb dieser vordefinierten Liquidationsgruppen
zulässig.
 Für jede Liquidationsgruppe ist eine feste Haltedauer definiert; diese entspricht dem geschätzten
Zeitaufwand für Analyse, Hedging und Liquidation der entsprechenden Produkte. Die erwartete
Haltedauer kann zwischen zwei und fünf Tagen liegen, dies ist abhängig von der
Liquidationsgruppen und den darin enthaltenen Produkten. Sie stellt gleichzeitig die Basis für die
Marginberechnung dar.
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Derzeit verfügbare Liquidationsgruppen:
Liquidationsgruppe
Equity Derivatives (EQ)
 Equitiy Derivate (Single Stocks)
 Equity Index Derivate
Fixed Income Derivate (FI)
 Börsengehandelte Fixed Income und Money Market
Derivate (Eurex Exchanges)
 OTC Interest Rate Swaps (EurexOTC Clear IRS)
Währung
HD*
EUR, CHF
USD, GBP
3
EUR, CHF
GBP, USD
JPY
2/5
Börsengehandelte Rohstoff- (Index-) Derivate (PCM01)
USD
3
Edelmetallderivate (PPM01)
EUR,USD
3
Asien-Kooperationsprodukte KOSPI-/TAIFEX-Derivate
(PAC01)
EUR
2
GMX IRS Constant Maturity Futures (PGE01)
KRW,TWD
2
FX-Derivate (PFX01)
EUR,USD,
GBP
2
Immobilienderivate (PPR01)
GBP
3
HD = Haltedauer in Tagen, 2 Tage für Fixed-Income-Derivate, die nicht zum Cross Margining innerhalb
der Fixed Income Liquidationsgruppe eingesetzt werden.
Innerhalb jeder dieser Liquidationsgruppen können Positionen weiter in sogenannte LiquidationsgruppenSplits unterteilt werden, die unabhängig voneinander liquidiert werden.
Weitere Liquidationsgruppen sind in Vorbereitung und werden schrittweise nach Eurex Clearing Prisma
migriert.
5.4.2.2 Cross Margining innerhalb der FI Liquidationsgruppe
Die Liquidationsgruppe Fixed Income enthält Produkte aus zwei verschiedenen Märkten: IRS-Produkte in
den Währungen EUR, CHF, USD, GBP und JPY und EUR/CHF Fixed Income-Derivate und
Geldmarktderivate. Zwischen diesen beiden Märkten ist seit Mai 2014 das Cross Margining möglich.
Bevor die individuellen Margin-Komponenten innerhalb der Fixed Income Liquidationsgruppe für die
unterschiedlichen Liquidationsgruppen-Splits berechnet werden, nutzt Eurex Clearing einen MarginOptimierungsprozess. Ziel ist es, die optimale Portfoliostruktur aus einer Kombination von börslich
gehandelten Derivaten und Swap Positionen zu bestimmen und damit das Cross-Margining zu
ermöglichen.
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Fixed Income-Derivate (z.B. Euro-Bund-Futures) und Geldmarktderivate (z.B. EURIBOR-Futures), die das
Risiko von Zinsswaps absichern können, werden dem Liquidationsgruppen-Split „IRS + FI“ zugeordnet.
Diese Zuordnung reduziert die Zinssensitivität des IRS-Portfolios so weit wie möglich und damit ggf. die
Margin-Anforderung.
Nicht zugeordnete Fixed Income-Derivate und Geldmarktderivate verbleiben in dem LiquidationsgruppenSplit FI mit einer Haltedauer von 2 Tagen.
Abbildung 5-3: FI Liquidationsgruppe – Splits
Die Aufrechnung wird für verschiedene Laufzeitenbereiche („maturity buckets“) vorgenommen. Bei jedem
Schritt wird die Initial Margin für die beiden Splits IRS+FI und FI einzeln vor und nach der Zuordnung
vorgenommen. Wenn die gesamt Initial Margin in diesem Schritt nicht reduziert wird, wird die Zuordnung
rückgängig gemacht und die Berechnung wird mit dem nächsten Schritt fortgesetzt.
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5.4.2.3 Initial Margin
Wie bereits erwähnt basiert Eurex Clearing Prisma auf einer vollständigen Portfolioanalyse jedes
Clearing-Mitglieds. Dabei werden produktübergreifende Korrelationseffekte ebenso berücksichtigt wie
Absicherungseffekte. Somit werden auch die Initial Margin-Anforderungen auf Gesamtportfolioebene und
nicht produktspezifisch ermittelt. Die Eurex Clearing Prisma Initial Margin-Berechnung ist das Ergebnis
einer simulationsbasierten Value-at-Risk (VaR)-Methode unter Verwendung von:
 Gefilterten historischen Szenarien
 Stressphasen-Szenarien
 Ausgleich vereinfachter Modellannahmen
Abbildung 5-4: Prisma Margin-Komponenten
Die Initial Margin ist eine vorausschauende Margin-Komponente und quantifiziert als solche auf einem
vordefinierten und angemessenen Konfidenzniveau die möglichen künftigen Verluste, die innerhalb der
Haltedauer für alle Liquidationsgruppen der Clearing-Mitglieder eintreten könnten. Bei der Berechnung
der Initial Margin werden potenzielle Korrelations- und Netting-Effekte der Positionen einer
Liquidationsgruppe einbezogen. Initial Margin-Beträge der unterschiedlichen Liquidationsgruppensplits
und Positionskonten der Clearing-Mitglieder werden dann zu einer einzigen Margin-Anforderung
aggregiert.
Die Initial Margin besteht aus zwei wesentlichen Subkomponenten:
 dem Marktrisiko und
 dem Liquiditätsrisiko.
Sie werden anhand von Gewinn- und Verlustverteilungen für die Liquidationsgruppe berechnet und
diversen im Rahmen von Szenarien festgelegter Preisdaten der Basiswerte errechnet.
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Marktrisiko-Komponente
Die Berechnung des reinen Marktrisikos (also ohne den Ausgleich von Modelladjustierungen) basiert auf
Kennzahlen zu extremen Ereignissen (Value-at-Risk-Konzept), die Gewinn und Verlustverteilungen für
Liquidationsgruppen berücksichtigen. Diese wiederum werden anhand historischer Szenarien (1) und
Stress-Szenarien (2) ermittelt. Um die aus der Kalkulation resultierenden Modellrisiken zu begrenzen,
werden Modelladjustierungen (3.) berechnet und zu dem reinen Marktrisiko hinzugefügt.
1. Historische Szenarien: Um die potenziellen Gewinne und Verluste jedes von Eurex Clearing
abgewickelten Instrumentes zu berechnen, werden 750 gefilterte historische Szenarien aus einem
gleitenden Zeitfenster der jeweils vergangenen 750 Geschäftstage eingesetzt (historische Simulation).
Jedes Szenario stellt eine Simulation (Veränderung) über eine gewisse Anzahl von Tagen dar (n-Tage)
Die Anzahl der Tage n entspricht dem im Default Management Prozess angenommenen
Liquidationszeitraum.
2. Stress-Szenarien: Es werden 250 permanente Szenarien genutzt, welche die relevanten
Stresszeiträume der gesamten Datenhistorie abdecken18. In der Vergangenheit war ein typisches StressSzenario der Zeitraum um den Ausfall von Lehman Brothers im Jahr 2008 („Lehman-Krise“).
3. Modelladjustierungen: Es wird eine Korrektur für extreme Korrelationsveränderungen (Brüche)
vorgenommen. Eine zweite Korrektur korrigiert die Simulation um Preiseffekte, die aus der Kompression
von Daten resultieren. Der sogenannte Long Option Credit kompensiert ein durch Long- Optionen
dominiertes Portfolio und unterstütz mit einer Gutschrift im Fall, dass die Initial Margin die Premium
Margin übersteigt.
Liquiditätsrisiko-Komponente (Liquiditätsanpassung)
Die Liquiditätsrisiko-Komponente trägt den möglichen, zusätzlichen Kosten Rechnung, die bei der
Glattstellung eines Portfolios entstehen können, darunter mögliche Kursschwankungen der abgewickelten
Produkte. Die wichtigsten Aspekte im Überblick:
 Die Liquiditätsrisiko-Komponente ist von der relativen Positionsgröße und deren Verhältnis zur
Gesamtkapazität des Marktes, die sich wiederum über das tägliche Handelsvolumen oder das Open
Interest eines Instruments definiert, abhängig.
 Die Liquiditätsrisiko-Komponente ist vom aktuellen Marktrisiko des jeweiligen Produkts abhängig, d. h.
je höher dessen Preisvolatilität, desto höher der Aufschlag.
 Selbst bei kleinen Positionen wird das Liquiditätsrisiko berücksichtigt und ist daher immer größer Null.
 Marktkapazität und Liquiditätsrisiken sind produktspezifisch und verteilen sich ungleich über die
diversen Produktuntergruppen..
Die folgende Grafik zeigt die Abhängigkeit des Liquiditätsrisikos von der Positionsgröße. Dabei wird das
Marktrisiko dreier Positionen mit unterschiedlichem Risikoprofil dargestellt. Bei allen drei Positionen ist
das Liquiditätsrisiko größer Null – selbst bei einer kleinen Position (in den Grafiken jeweils links
dargestellt). Es wächst mit der Positionsgröße. Das Liquiditätsrisiko einer Position mit einem höheren
18
Die Stress-Szenarien können innerhalb oder außerhalb der vergangenen 750 Geschäftstage liegen.
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Marktrisiko wächst schneller als das einer Position mit einem geringeren Marktrisiko.
Abbildung 5-5: Darstellung des Liquiditätsrisikos
Aggregation der vorausschauenden Komponenten
Die Gesamt-Initial Margin einer einzelnen Liquidationsgruppe setzt sich aus dem aggregierten Marktrisiko
aller Untergruppen zusammen, einschließlich den Modelladjustierungen und der
liquidationsgruppenspezifischen Liquiditätsrisiken.
Die Value-at-Risk-Werte (VaR) jeder Untergruppe der gefilterten historischen und Stress-Szenarien
werden aggregiert, indem der Durchschnitts-VaR-Wert für jedes gefilterte historische oder StressSzenario separat ermittelt wird (ein schließlich der entsprechenden Modelladjustierungen).
Die zwei daraus resultierenden VaRWerte für gefilterte historische und Stress-Szenarien werden
ebenfalls aggregiert. Dabei wird auf den Höchstwert des gefilterten historischen Value-at-Risk und das
skalierte Value-at-Risk aus Stress-Szenarien zurückgegriffen.
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Die folgende Grafik zeigt, wie die Initial Margin für ein Clearing-Mitglied ermittelt wird.
Abbildung 5-6: Berechnung der Initial Margin nach Clearing-Mitglied und Liquidationsgruppe
Gewichtung:
Nach der Berechnung der zwei Marktrisiko-Komponenten (gefilterte historische Szenarien und StressSzenarien) werden das gefilterte historische Szenario mit 100 Prozent und das Stress-Szenario mit einem
geringeren Anteil, z.B. 60 % für die Equity Liquidationsgruppe (EQ), gewichtet.
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Diese Gewichtung erfolgt für jede Liquidationsgruppe. Dabei kann es je nach Clearing-Mitglied und
Positionskonto zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, d. h. einmal kann es sich dabei um den Wert
handeln, der aus dem gefilterten historischen Szenario gewonnen wurde, ein anderes Mal um das
Ergebnis des Stress-Szenarios. Gewählt wird jener Wert, der für das Clearinghaus und den Handelsplatz
die größte Sicherheit bietet.
Die Initial Margin einer Liquidationsgruppe wird durch Aggregation der Markt- und LiquiditätsrisikoKomponenten ermittelt. Dieser Ansatz wird auf jede Liquidationsgruppe innerhalb des Portfolios eines
Clearing-Mitglieds sowie auf jedes einzelne Positionskonto angewendet.
Die konsolidierte Initial Margin eines Clearing-Mitglieds entspricht der Summe der entsprechenden
Einzelergebnisse der Liquidationsgruppen.
Die IM kann sowohl untertags als auch zum Tagesabschluss durch Wertpapiere oder Barmittel in jeder
Währung abgedeckt werden. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6, Sicherheitenmanagement.
5.5 Margin Reports/Enhanced Risk Solution
Eurex Clearing bietet allen Teilnehmern, also CMs und NCMs/RKs, Reports bezüglich ihrer Positionen
und Margin-Anforderungen über die Common Report Engine (CRE).
Die nachstehende Tabelle bietet eine Übersicht über die Reports, die für den Clearer-Test relevant sind.
Eine vollständige Beschreibung aller Reports ist im „Eurex XML Report Reference Manual“ verfügbar
(www.eurexchange.com/technology/ Eurex Exchange's T7 /System documentation/Release 3.0/Eurex
Reports).
Report
Name/Verfügbarkeit
Beschreibung
CC710
Premium Margin
Dieser Report zeigt die Premium Margin aller Positionen in allen
Optionsserien innerhalb einer Klasse, die gesamte Premium
Margin einer Klasse sowie die Premium Margin des
entsprechenden Handelsteilnehmer-Kontos. Alle Beträge werden
in der Produktwährung dargestellt.
Täglich
CC711
Current Liquidating
Margin
Täglich
CC720
Futures Spread
Margin
Täglich
Dieser Report zeigt die Current Liquidating-Werte für NettoRisiko--Positionen und Bruttogeschäfte zusammen mit den
entsprechenden Bar-Risiko-Positionen und der daraus
resultierenden angepassten Margin-Anforderung je Risikoposition
(für Bruttogeschäfte werden Margin-Credits nicht berücksichtigt).
Außerdem wird die Current Liquidating Margin pro Margin-Klasse
und Kontotyp dargestellt.
Dieser Report zeigt die Future Spread Margin je Margin-Klasse
und Kontotyp, die für die Futures Spread-Positionen zahlbar sind
(Spot Month- und Back Month Spread Margin). Die gesamte
Spread Margin wird dann genutzt, um die Total Margin zu
berechnen. Alle Beträge werden in der Produktwährung
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Report
Name/Verfügbarkeit
Beschreibung
dargestellt.
CC745
Additional Margin
Täglich
CC750
Daily Margin EoD
Täglich
CC755
Daily Margin Offset
Dieser Report zeigt die Berechnung der Additional Margin,
dargestellt in der Währung der Margin-Klasse. Kontonamen für
flexible Konten (zusätzliche Kundenkonten) sind verfügbar.
Margin-Berechnungen aus Flexible Option-Transaktionen werden
in den entsprechenden Margin-Klassen ebenfalls berücksichtigt.
Dieser Report befasst sich mit den täglichen MarginAnforderungen (oder Margin-Credits) der einzelnen
Handelsteilnehmer. Zusätzlich zu den Margin-Komponenten, die
innerhalb der RBM berechnet werden, enthält dieser Report auch
die Premium und Initial Margin, welche innerhalb von Eurex
Prisma berechnet werden. Das Reporting zu Eurex PrismaZahlen findet in separaten Margin-Klassen statt, wobei das
Reporting jeder Liquidationsgruppe in einer Margin-Klasse
stattfindet. Die Margin-Anforderung wird basierend auf der
Premium/Current Liquidating Margin, Futures Spread Margin und
Additional/Initial Margin berechnet. Alle Margin-Komponenten
sind in diesem Report aufgeführt
Dieser Report zeigt die Aufrechnung zwischen MarginÜberschuss und -Defizit in unterschiedlichen Währungen
Täglich
CC760
Daily Margin
Summary
Täglich
CD010
Daily Cash Account
CM
Dieser Report stellt die tägliche Margin-Anforderung für alle
NCMs/RKs und CMs dar. Die Margin-Anforderung wird nach
Konto aufgelistet und für das Clearing-Mitglied und jedes/n
NCM/RK zusammengerechnet.
Der Report enthält Details zu Beständen und
Transaktionsbeträgen des Geldkontos (Cash Account) inklusive
Variation Margin.
Täglich
Außerdem haben Mitglieder die Möglichkeit, die optionale Schnittstelle Enhanced Risk Solution zu nutzen.
Über diese Schnittstelle stellt Eurex Clearing in Echtzeit Risiko- und Positionsdaten für alle Börsen und
Handelsplätze, für die das Clearing-Haus seine Clearing-Services anbietet, zur Verfügung.
Mit den Real-Time-Daten können Mitglieder Entwicklungen von Risiko und Positionen in Echtzeit
überwachen und so ein proaktives Risikomanagement betreiben. Außerdem unterstützt es die effiziente
Nutzung von Sicherheiten, da die Daten es den Risikomanagern ermöglichen, die aktuellen MarginÜberschüsse und -Defizite beim Entstehen zu überwachen und sie daraus auf potenzielle IntradayNachschusspflichten schließen können.
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Version 3.0
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5 Risikomanagement
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5.6 Überblick Clearing System-Fenster
Clearing-Mitglieder erhalten wichtige Informationen bezüglich dem Margining im Eurex Clearing-System
(die Informationen werden alle 10 Minuten aktualisiert).
Das Margin Requirement Information-Fenster bietet einen Überblick über die Margin-Anforderung des
Clearing-Mitgliedes.
 Die Surp/Short-Zahl zeigt die Differenz zwischen der Margin-Anforderung des Clearing-Mitgliedes und
dessen aktuell hinterlegten Sicherheiten bei Eurex Clearing für den Standard- (Default-) CollateralPool an.
 Das Intraday-Monitoring ermöglicht das proaktive Management der Sicherheitenbestände bei Eurex
Clearing und verhindert so Intraday-Nachschusspflichten (Margin Calls) – die Aktualisierung des
Fensters erfolgt alle zehn Minuten.
Abbildung 5-7: Margin Requirement Information-Fenster – Eurex @X-tract Clearing GUI
Das Collateral Pool Status-Fenster zeigt die aktuellen Anforderungen und Sicherheiten-Bestände
bezüglich der Margin (M), des Clearing Fonds (F) und Company Capital (C) eines Clearing-Mitgliedes.
Ein Pool hat zwei Attribute: das Attribut „Type“ zeigt an, für welches Clearingmodell dieser Pool genutzt
werden sollte. Die folgenden „Types“ sind verfügbar:
 Default: Eigensicherheiten und Omnibus segregierte Sicherheiten (Grund- Clearingmodell wertbasiert)
 Omnibus Segregated: Omnibus segregierte Sicherheiten (Grund-Clearingmodell gegenstandsbasiert
und Net Omnibus- Clearingmodell)
 Fully Segregated: Individual segregierte NCM/RK-Sicherheiten (Individual-Clearingmodell)
Das Attribut ‘usage’ (Nutzung) zeigt den Zweck der Sicherheiten. Sie können zur Abdeckung von MarginAnforderungen aus dem Tagesgeschäft (Margin), zur Abdeckung von Clearing Fonds-Anforderungen
(Clearing Fund) und zum Nachweis der erforderlichen Eigenmittel (Company Capital) genutzt werden.
Sicherheitenwerte, Wertpapier- und Geldsicherheiten, können immer nur einem Sicherheiten-Pool
zugeordnet werden.
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5 Risikomanagement
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Margin-Anforderungen werden in Echtzeit berechnet, Anforderungen für den Clearing-Fonds und die
Eigenmittel quartalsweise. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 2.3 und 2.5.
Abbildung 5-8: Collateral Pool Status-Fenster– Eurex @X-tract Clearing GUI
5.7 Musterfragen
5-001
Eurex Clearing berechnet Margin-Anforderungen nur am Ende eines Handelstages.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
5-002
Intraday-Margining ermöglicht Echtzeit-Monitoring für Eurex Clearing.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
5-003
Das Margin-Intervall innerhalb des Risk-Based Margining wird für zwei Tage berechnet.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
5-004
Die Margin-Anforderung innerhalb des RBM wird für Margin-Klassen und Margin-Gruppen berechnet. Das
Cross-Margining …
A: führt normalerweise zu höheren Margin-Anforderungen.
B: führt normalerweise zu niedrigeren Margin-Anforderungen.
C: hat normalerweise keinen Einfluss auf die Margin-Anforderung insgesamt.
D: ist einfacher zu berechnen.
Richtige Antwort: B
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5-005
Welche Antwort trifft auf die Current Liquidating Margin zu?
A: Die Current Liquidating Margin ist immer gleich, egal ob für den Käufer oder Verkäufer.
B: Nur der Käufer muss die Current Liquidating Margin zahlen.
C: Nur der Verkäufer muss die Current Liquidating Margin zahlen.
D: Die Margin-Anforderungen für den Käufer und den Verkäufer sind nicht identisch.
Richtige Antwort: D
5-006
Welche Margin berücksichtigt die Wertänderung eines Portfolios/ bewertet Preisschwankungen für den
Tag und untertägig (mark to market)?
A: Initial Margin
B: Variation Margin
C: Additional Margin
D: Liquidity Adjustment
Richtige Antwort: B
5-007
Cross-Margining beim RBM findet statt innerhalb von ...
A: Margin-Klassen.
B: Korrelationsgruppen.
C: Liquidationsgruppen.
D: Margin-Gruppen.
Richtige Antworten: AID
5-008
Die Korrelation zwischen unterschiedlichen Produkten wird bei Prisma automatisch berücksichtigt
für …
A: Margin-Klassen.
B: Liquidationsgruppen.
C: Margin-Gruppen.
D: Keine Antwort ist richtig.
Richtige Antwort: B
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5-009
Was sind die beiden wesentlichen Komponenten der Initial Margin innerhalb von Prisma?
A: Ausfallrisiko
B: Marktrisiko
C: Korrelationsrisiko
D: Liquiditätsrisiko
Richtige Antworten: BID
5-010
In Prisma erfolgen bei der Berechnung der Initial Margin keine Modelladjustierungen.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
5-011
Eine Liquidationsgruppe kombiniert alle Produkte mit ähnlichen Risikomerkmalen für sämtliche durch
Eurex Clearing unterstützten Märkte
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
5-012
Die Initial Margin in Prisma wird unter Berücksichtigung von Korrelationen und Netting-Effekten für
Positionen innerhalb einer Liquidationsgruppe berechnet.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig
5-013
Welches Eurex Clearing System-Fenster zeigt den Überschuss/die Unterdeckung (Surplus/Shortfall),
der/die sich aus der Differenz zwischen der Margin-Anforderung eines CMs und seinen derzeitig
hinterlegten Sicherheiten bei Eurex Clearing für den Standard- (Default-) Collateral-Pool ergibt?
A: Position Overview
B: Daily Margin Overview
C: Margin Requirement Information
D: Collateral Security Information
Richtige Antwort: C
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5-014
Welcher Report zeigt die tägliche Margin-Anforderung für alle NCMs/RKs eines Clearing-Mitglieds an?
Die Margin-Anforderung wird nach Konto aufgelistet und für das Clearing-Mitglied und jedes/n NCM/RK
zusammengerechnet.
A: CC745 Additional Margin
B: CC760 Daily Margin Summary
C: CC710 Premium Margin
D: CC755 Daily Margin offset
Richtige Antwort: B
5-015
Das Collateral Pool Status-Fenster zeigt unter anderem die Sicherheiten-Anforderungen und
Sicherheiten-Bestände für den Clearing Fonds, aber nicht für Margins.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
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6 Sicherheitenmanagement
6.1 Überblick zugelassene Sicherheiten
Der Umfang zugelassener Sicherheiten ist für Clearing-Mitglieder und NCM/RKs identisch, gleich welches
Clearingmodell sie nutzen. Dabei gelten die gleichen Regeln in Bezug auf die Zulassung von Sicherheiten
wie auch die anzuwendenden Obergrenzen. Für Zahlungen an Eurex Clearing müssen ClearingMitglieder eine so genannte Clearing-Währung wählen. Zugelassene Clearing-Währungen sind EUR,
CHF und GBP. Eurex Clearing ermöglicht die Auswahl mehrerer Clearingwährungen, d.h. die Auswahl
pro segregiertem Omnibus-Sicherheitenpool und/oder Individual- Clearingmodell (ICM)-Kunden.
Die beiden anderen ebenfalls als Geldsicherheiten zugelassenen Währungen USD und GBP werden
auch als Nicht-Clearing-Währungen bezeichnet. Bei einer Margin-Unterdeckung über Nacht, werden die
fehlenden Beträge in der vom Clearing-Mitglied gewählten Clearing-Währung durch Eurex Clearing
eingezogen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 6.3 Sicherheitenmanagement –
Geldsicherheiten und in Kapitel 6.5 Liquiditätsmanagement
Abbildung 6-1: Zugelassene Sicherheiten
Die Kriterien über die Zulassung und Beschränkung von Sicherheiten wurden von Eurex Clearing
entwickelt, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
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Laut EMIR sind Clearinghäuser dazu verpflichtet, jedes CM auf seine Bonität hin zu überprüfen und zu
überwachen, während die technischen Standards der ESMA Grundsätze für ein umsichtiges Management
von Konzentrationsrisiken vorgeben. Darüber hinaus definieren die technischen Standards der ESMA
strenge Anforderungen für die Überwachung der sogenannten „Wrong-Way-Risiken“ durch den zentralen
Kontrahenten.
Eurex Clearing führt bei CMs eine interne Bonitätsprüfung durch. Anhand dieser Bewertungen wird das
Clearing-Mitglied einer von mehreren vordefinierten CM-Klassen (grün, gelb, orange, rot und schwarz)
zugeordnet. Basierend auf der jeweiligen CM-Einstufung kann Eurex Clearing sogenannte
Kreditrisikoschwellen definieren. Die Einstufung des Clearing-Mitglieds entscheidet über die für das
jeweilige CM geltenden Schwellenwerte im Hinblick auf Konzentrationsrisiko und Wrong-Way-Risiko.
Das Konzentrationsrisiko ist der potenzielle Verlust, der Eurex Clearing im Rahmen des Default
Management-Prozess – aufgrund einer unzureichenden Diversifizierung des Sicherheitenpools eines CM
oder dem Portfolio zugrunde liegender Basiswerte – entsteht.
Das Wrong-Way-Risiko bezeichnet den potenziellen Verlust für Eurex Clearing während des Default
Management-Prozesses, aufgrund ungünstiger Wechselbeziehungen zwischen der Bonität des CMs, dem
Wert seines Sicherheitenpools und dem Wert seines Portfolios. Zur Vermeidung von Wrong-Way-Risiken
gestattet es Eurex Clearing den CMs nicht, Eigenemissionen oder Emissionen von Verbundunternehmen
(eng mit ihnen verbundenen Unternehmen) als Margin-Sicherheiten zu hinterlegen. Außerdem sind CMs
nicht berechtigt, diese Wertpapiere zur Besicherung von Repo- oder Wertpapierleihe-Transaktionen
(Principal Collateral) zu verwenden19.
Eurex Clearing hat darüber hinaus dedizierte Schwellenwerte für Wrong-Way-Risiken definiert, die sowohl
für den Sicherheitenpool des CMs, als auch für den jeweiligen ausstehenden Nominalbetrag eines CM
gelten. Wrong-Way-Risiko-Schwellenwerte werden für alle anwendbaren CM-Einstufungen und
Ländereinstufungen festgelegt und auf der Eurex Clearing-Website unter dem Link
http://www.eurexclearing.com/clearing-de/risikomanagement/kredit-konzentrations-wrong-way-risiko
veröffentlicht20.
Regeln für zulässige Sicherheiten
Zulassungskriterien
 Die Sicherheiten müssen Sicherheits-, Liquiditäts- und Zugänglichkeitskriterien entsprechen.
 Die Sicherheiten haben aus hochliquiden Wertpapieren und aus bei Zentral- oder Geschäftsbanken
hinterlegten Geldsicherheiten zu bestehen.
Einschränkungen
 Own Issues/eigene Emissionen (d. h. durch den Sicherheitengeber selbst emittierte Wertpapiere) und
Close Link-Wertpapiere (d. h. durch eng mit dem Sicherheitengeber verbundene Unternehmen
emittierte Wertpapiere) sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen sind im Eurex Clearing
Rundschreiben 126/14 definiert.
19
Ausnahmen im Rahmen der Own Issues oder Close-Link Bestimmungen sind möglich, z.B. Finanzinstrumente ausgewählter
öffentlicher Emittenten, Emissionen von Zentralregierungen und Covered Bonds von Emittenten mit hoher Kreditqualität. Siehe auch
Eurex Clearing Rundschreiben 126/14.
20
Weitere Informationen zur Überwachung von Ausfallrisiko, Konzentrations- und Korrelationsrisiko entnehmen Sie bitte dem Eurex
Clearing-Rundschreiben 121/13.
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
Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit von 15 Kalendertagen oder weniger sind nicht zulässig

Alle Finanzinstrumente, die von der Gruppe Deutsche Börse begeben sind (z. B. Aktien und Anleihen
der Deutsche Börse AG, Xetra-Gold) sind nicht zulässig (Ausschluss möglicher makroökonomischer
Effekte des Wrong-Way-Risikos).
Konzentrationslimite
Grundsätzlich ermöglicht Eurex Clearing ihren CMs, Margin-Verpflichtungen und Beiträge zum ClearingFonds nicht nur in Form von Geld, sondern auch in Form von Wertpapieren zu erfüllen. Falls Eurex
Clearing als Folge des Ausfalls eines CMs große Positionen bestimmter Wertpapiere liquidieren muss,
können sich auf Grund von Liquiditätsengpässen hieraus Verluste ergeben. Ähnliche Verluste können
sich ergeben, wenn das Portfolio eines ausgefallenen CMs Konzentrationen in bestimmten Instrumenten
aufweist und Eurex Clearing sich als Folge dessen mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sieht.
Um diesen Verlusten entgegen zu wirken, definiert Eurex Clearing Konzentrationslimite sowie
Schwellenwerte.
Emission/Wertpapier
Anleihen: 25% des Emissionsvolumen oder
Aktien: 1 % des täglichen Free Float pro Instrument
Emittent
Schwellenwerte beziehen sich auf den gesamten ausstehenden
Nominalbetrag pro Emittent:
 10% des gesamten Emissionsvolumens pro Staat
 5% des gesamten Emissionsvolumens pro supranationaler
Organisation
 2 Mrd. EUR oder 5% des gesamten Emissionsvolumens je
Industriesektor
Das gesamte Emissionsvolumen pro Emittent bezieht sich auf den
Wert, der dem CCP bekannt ist.
Gruppe von Emittenten:
Land/Staat
Supranationale
Organisationen
Diversifizierung
Absolute und relative Schwellenwerte beziehen sich auf den
gesamten ausstehenden Nominalbetrag aller Emittenten, welche
ein und derselben Gruppe zugeordnet sind.
Der Anteil der hinterlegten Aktien darf einen Schwellenwert von
30% des gesamten Sicherheitenpools nicht überschreiten.
Länderklassen und Klassen für supranationale Organisation
Zusätzlich zur CM-Einstufung führt Eurex Clearing eine sogenannte Ländereinstufung sowie eine
Einstufung der supranationalen Organisationen durch. Eurex Clearing definiert KonzentrationsrisikoSchwellenwerte für alle anwendbaren Ländereinstufungen und für Einstufungen der supranationalen
Organisationen und veröffentlicht diese auf ihrer Website (www.eurexclearing.com > Risikomanagement
> Risikoparameter).
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Theoretische Preise
Eurex Clearing berechnet theoretische Preise für die Bewertung von Anleihe-Sicherheiten, wenn aktuelle
Marktpreise nicht verfügbar sind.
Die vollständige Liste der zugelassenen Wertpapiersicherheiten finden Sie auf der Eurex ClearingWebseite: http://www.eurexclearing.com/clearing-de/sicherheitenmanagement/wertpapiersicherheiten
6.2 Sicherheitenmanagement – Wertpapiersicherheiten
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Einschränkungen gelten für Wertpapiersicherheiten strenge
Kriterien. Es werden zahlreiche Arten festverzinslicher, in EUR ausgewiesener Wertpapiere akzeptiert,
z.B. EZB-fähige handelbare Werte. Ebenfalls akzeptiert werden in CHF ausgewiesene festverzinsliche
Wertpapiere, z. B. von der SNB als Repo-fähig anerkannte Wertpapiere. Dasselbe gilt für Staatsanleihen
in ausgewählten anderen Währungen (USD, GBP, DKK, NOK, SEK, AUD, CAD, JPY).
Zulässige in Euro ausgewiesene Aktien sind die Aktien, die im DAX und EuroStoxx 50 beinhaltet sind.
Weitere Aktien werden von Eurex Clearing bekanntgemacht. In CHF begebene Aktien des SMI werden
ebenfalls akzeptiert. Andere zulässige Aktien werden von Eurex Clearing bekanntgemacht. Weitere
Aktien wie zum Beispiel US-Aktien sind nicht zulässig.
Zulässig sind auch ausgewählte Exchange Traded Funds (ETFs), die auf verschiedenen Indizes wie dem
DAX, dem DivDAX, dem Euro Stoxx50 und dem Stoxx50 basieren.
Aktuelle Informationen zum Thema zulässige Sicherheiten finden Sie auf der Homepage von Eurex
Clearing.
Für Margin-Sicherheiten in Wertpapieren wird eine Wertpapiersicherheitsgebühr erhoben. Die Gebühr gilt
nur für Margin-Sicherheiten und wird nicht für Wertpapiersicherheiten erhoben, die als Beiträge zum
Clearing-Fonds oder als Ersatz für fehlende Eigenmittel des betreffenden Unternehmens geleistet
werden.
Die Wertpapiersicherheitsentgelt wird auf der Ebene des Sicherheitenpools erhoben und gilt für alle Arten
von Sicherheitenpools (Standard, Omnibus und segregiert)21. Die Wertpapiersicherheitsgebühr wird nur
auf tatsächlich genutzte Wertpapiersicherheiten erhoben. Überschüssige Sicherheitsleistungen in dem
jeweils entsprechenden Pool werden im Rahmen der Gebührenerhebung nicht berücksichtigt. Die Gebühr
wird täglich ermittelt und monatlich in Rechnung gestellt.
6.2.1 Risikoabschläge (Haircuts)
Ein Haircut ist ein Bewertungsabschlag für hinterlegte Sicherheiten. Beispielsweise wird einem
hinterlegten Wertpapier nicht 100% des aktuellen Marktwerts zugestanden, sondern ein niedrigerer
Beleihungswert.
Eurex Clearing wendet auf Anleihen und Aktiensicherheiten dynamische sowie Mindest-Abschläge an, um
den jeweiligen vermögenswertspezifischen Risiken Rechnung zu tragen.
Risikoabschläge für Anleihen :
 Eine dynamische Haircut-Methode spiegelt die tatsächlichen Preisbewegungen auf den Märkten wider.
21
Mit einer Ausnahme betrifft die Gebühr auf Wertpapiersicherheiten alle durch Eurex Clearing abgedeckten Märkte. Für Registrierte
Kunden (RKs) wird im OTC-IRS-Markt die individuelle Margin-Anforderung nicht in die Gebührenberechnung einbezogen.
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 Ein dynamisches Berechnungsverfahren berücksichtigt die Preissensibilität von Anleihen in
Abhängigkeit von Renditeveränderungen (yield to maturity shifts) und spiegelt dabei die individuellen
Risikomerkmale von Anleihen wider.
 Mindestabschläge werden für unterschiedliche Wertpapierarten als eine Komponente der
dynamischen Berechnungsmethode festgelegt.
Um dem Wechselkursrisiko Rechnung zu tragen, werden für alle Bar-Einlagen in Nicht-ClearingWährungen sowie für verpfändete Wertpapiere in Nicht-Clearing-Währungen Währungs-Risikoabschläge
(cross currency haircuts) angewendet.
Risikoabschläge für Aktien :
Bei Aktien sorgt eine dynamische Risikoabschlags-Methode dafür, die Risikoprofile unterschiedlicher
Wertpapiere zu berücksichtigen:
Diese Methode steht im Einklang mit den festgelegten Margin-Parametern für Aktien und Aktien-ähnlichen
Handelsinstrumenten:
 Risikoabschläge basieren auf der aktuellen Volatilität des jeweiligen Instruments.
 Der Mindestabschlag beläuft sich derzeit auf 23,1%.
Die jeweils aktuellen als Haircuts bezeichneten Risikoabschläge werden auf der Eurex Clearing-Webseite
unter: http://www.eurexclearing.com/clearing-de/risikomanagement/risikoparameter veröffentlicht.
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6.2.2 Verarbeitung von Wertpapiersicherheiten
Clearing-Mitglieder können ihre Sicherheiten über die Funktionalitäten des Eurex @X-tract Clearing-GUI
verwalten und überwachen. Sie können auch Xemac22 dazu verwenden, ihre Sicherheiten in Echtzeit zu
verwalten. Das Xemac-Sicherheitenmanagement wird zu einem späteren Zeitpunkt beschrieben.
Ob ein Wertpapier zur Besicherung herangezogen werden kann, kann das Clearing-Mitglied im Fenster
„Collateral Security Information“ des Eurex @X-tract Clearing-GUI überprüfen. Eine Übersicht der
zulässigen Sicherheiten steht auch auf der Eurex Clearing Webseite
http://www.eurexclearing.com/clearing-en/risk-management/risk-parameters/ zur Verfügung.
Alle zulässigen ISINs
sind im SicherheitenManagement-System
hinterlegt
CMs können die
Zulässigkeit direkt über
die Felder
„DepositAllowed“ und
„UsedAsColl“ prüfen
Real-time Überprüfung,
welche Wertpapiere als
Sicherheiten zur
Verfügung stehen
Abbildung 6-2: Collateral Security Information-Fenster – Eurex@X-tract Clearing GUI
Einlieferung von Wertpapiersicherheiten
Wertpapierkonten können bei Clearstream Banking AG Frankfurt (CBF), Clearstream Banking SA,
Luxemburg (CBL) oder SIX SIS AG Zürich geführt werden. Im Folgenden wird nur das für CBF geltende
Verfahren beschrieben.
22
Als weitere Alternative steht die Nutzung des „Triparty Collateral Management Service – CmaX der Clearstream Banking
Luxemburg (CBL) zur Verfügung.
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Abbildung 6-3: Einlieferung von eigenen/Omnibus-segregierten Sicherheiten bei CBF
1. Das Clearing-Mitglied hinterlegt Eigen- oder Kundensicherheiten auf seinem Sicherheitenkonto
bzw. Unterkonto (z. B. über eine SWIFT-Meldung23). Die Verwendung des Eurex Clearing-GUI,
des Collateral Transaction Entry-Fensters für die Hinterlegung ist nicht möglich.
2. Einlieferungen werden automatisch gutgeschrieben, gleich nachdem das Clearing-Mitglied die
Übertragung im internen Sicherheitenverwaltungssystem von Eurex Clearing gebucht hat
(zeitnahe Übertragung) und die Zulässigkeitsprüfung erfolgreich durchgeführt wurde.
3. Im Collateral Transaction Overview-Fenster erhalten Clearing-Mitglieder eine aktuelle Übersicht
der hinterlegten Wertpapiere.
4. Für den Fall, dass eine Einlieferung nicht zulässig ist, weist Eurex Clearing eine zeitnahe
Rückbuchung auf das Hauptkonto des Clearing-Mitglieds an.
Abbildung 6-4: Collateral Transaction Overview-Fenster – Eurex @X-tract Clearing GUI
23
Clearing-Mitglieder können innerhalb von CASCADE/Creation verschiedene Möglichkeiten nutzen
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Freigabe von Wertpapiersicherheiten
1. Freigaben werden über das Eurex@X-tract Clearing-GUI im Collateral Transaction Entry-Fenster
angefordert.
Abbildung 6-5: Beispiel für einen Freigabeantrag für proprietäre Sicherheiten
Eurex Clearing prüft, dass die Freigabe nicht zu einer Unterdeckung führt. Für den Fall, dass der
Freigabeantrag zu einer Unterdeckung im Sicherheitenpool führt, wird die Übertragung der Wertpapiere
verschoben. Die weitere Verarbeitung hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.
Wenn der Freigabeantrag vor 17.30 Uhr MEZ eingereicht wird, informiert Eurex Clearing das CM darüber,
dass es zusätzliche Sicherheiten liefern muss und die zurück geforderten Sicherheiten erst im Anschluss
daran freigegeben werden können. Wenn der Antrag nach 17.30 Uhr MEZ eingeht, erfolgt die
Bearbeitung innerhalb der Nachtverarbeitung. Die Übertragung von Wertpapieren wird am nächsten
Werktag ausgeführt; bei Unterdeckung wird eine Sicherheitenanforderung in Geld (Cash Call) ausgelöst
(siehe auch Kapitel 0
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2. Übernacht-Zahlungen).
Weitere Informationen zu den Ein- und Auslieferungszeiten (Deadlines) für Wertpapiersicherheiten
finden Sie in Kapitel 6.2.3.
Sobald die Sicherheiten freigegeben worden sind, werden die Wertpapiere zeitnah von dem
Sicherheitenkonto des Clearing-Mitglieds abgebucht.
6.2.2.1 Einlieferung und Freigabe von Sicherheiten – Individual-Clearingmodell
Wertpapiersicherheiten können im Individual-Clearingmodell bei Clearstream Banking (CBF und CBL)
hinterlegt werden. Im Falle von CBF werden ein oder mehrere spezielle Wertpapierkonten innerhalb der
Kontostruktur eines Clearing-Mitglieds (Unterkonten) eröffnet. Dabei ist eine eindeutige Zuordnung der
Sicherheiten zu jeder Zeit zugesichert.
Erste Alternative: Das CM muss zugeordnete Sicherheiten-Unterkonten für jeden segregierten NCM/RC
bei CBF eröffnen. Die Sicherheitenkonten verbleiben in der Kontostruktur des CM. Rechtlicher
Eigentümer der Wertpapiersicherheiten ist Eurex Clearing.
Die zweite Alternative stellt das sogenannte Asset-Tagging dar. Ein CBF-Unterkonto ist in diesem Fall mit
mehreren internen, im System von Eurex Clearing eröffneten Sicherheiten-Pools verbunden. Das CBFKonto ist dabei durch die Nutzung von zusätzlichen Referenzierungen („tags“, Kundenreferenz-ID) mit
verschiedenen Collateral-Pool-IDs eines CM verknüpft (siehe auch Kapitel 3.2).
Eurex Clearing bietet auch Clearstream Banking Luxembourg (CmaX) also zusätzliche Lokation für
Margin-Sicherheiten bei individueller Segregierung. Die relevanten Konten werden im Namen von Eurex
Clearing gehalten. Clearing-Mitglieder müssen Eurex Clearing informieren, welche Konten benötigt
werden und Eurex Clearing wird dann die Eröffnung der Konten einleiten. Für jeden individuell
segregierten Kunden wird ein Konto benötigt. Asset Tagging ist auch bei CBL möglich.Das folgende
Beispiel zeigt die Einlieferung und den Abzug von Wertpapiersicherheiten bei CBF.
Einlieferung von Sicherheiten
1. Das NCM/der RK informiert sein CM und liefert die Wertpapiere an das Hauptkonto des CM (kann
über SWIFT durchgeführt werden; Matching-Instruktionen sind nicht erforderlich).
2. Um Sicherheiten zu hinterlegen, weist das CM die Lieferung von seinem Hauptkonto auf das
24
Sicherheitenkonto des segregierten NCM/RK an. Hat ein CM nur ein dezidiertes Unterkonto für
individuell segregierte Kunden bei CBF, so wird die Zuordnung der Sicherheiten durch Asset-Tagging
(mittels einer Kundenreferenz) vorgenommen.
3. Sobald die Wertpapiere auf dem Sicherheitenkonto gutgeschrieben wurden, wird eine entsprechende
Nachricht an Eurex Clearing verschickt. Die Einlieferungen werden zeitnah im Eurex Clearing-System
gutgeschrieben.
24
Das kann ein CBF-Unterkonto pro NCM/RK sein oder ein Unterkonto für mehrere NCMs/RKs, wenn das CM mit
Kennzeichnungen (Flagging) arbeitet. Weitere Informationen hierzu im Kapitel 6.2.4.1
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Abbildung 6-6: Prozessabläufe im Sicherheitenmanagement für segregierte NCMs/RKs
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Freigabe von Sicherheiten
1. Für den Fall, dass Sicherheiten wieder freigegeben werden sollen, muss das CM Eurex Clearing über
das Eurex@X-tract GUI darüber informieren (siehe Abbildung 6-5: Beispiel für einen Freigabeantrag
für proprietäre Sicherheiten).
2. Sobald Eurex Clearing eine Nachricht an die Sicherheiten-Lokation (Zentralverwahrer) sendet,
werden die Wertpapiere zeitnah dem Sicherheitenunterkonto des NCM/RKs belastet
3. Die Freigabe von Sicherheiten erfolgt – sofern ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen – vom
Sicherheitenunterkonto des NCM/RK auf das jeweilige Hauptkonto des CM.
Eurex-Reports stehen für CMs und segregierte NCMs/RKs zur Verfügung.
6.2.2.2 Direkte Übertragung von Sicherheiten – Individual-Clearingmodell
Segregierte ICM-Kunden (Kunden des CM, die das Individual-Clearingmodell nutzen) können
Sicherheiten direkt an Eurex Clearing übertragen.
Die direkte Übertragung von Sicherheiten ändert nicht den Rechtsbegriff der Zweifache
Vollrechtsübertragung, was bedeutet, dass das NCM/der RK, sobald die Sicherheiten tatsächlich geliefert
und auf dem segregierten internen Sicherheitenkonto bei Eurex Clearing gutgeschrieben sind, mit der
Lieferung seine Verpflichtung gegenüber seinem CM und der CM seine Verpflichtung gegenüber von
Eurex Clearing erfüllt hat.
Transformation von Sicherheiten ist möglich, geschieht aber außerhalb des IC-Modells von Eurex
Clearing.
Abbildung 6-7: Direktübertragung von Sicherheiten
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Direkte Übertragung von Sicherheiten – Wertpapiersicherheiten (Beispiel CBF)
Einlieferung:

ICM-segregierte NCMs/RKs liefern Wertpapiersicherheiten über eine FoP-Instruktion (FoP, free of
payment, frei von Zahlung) von ihrem Depotkonto in das vorgesehene Unterkonto des CM. Wenn ein
CM ein Unterkonto für mehrere NCM/RK nutzt, können die Wertpapiere dem jeweiligen
Sicherheitenpool bei Eurex Clearing durch die Angabe einer Kundenreferenz (Asset Tagging)
zugeordnet werden

Bei der Erfüllung erhalten Eurex Clearing und das CM eine SWIFT Abwicklungs-Bestätigung von
Clearstream, um Buchhaltung und Berichte zu aktualisieren.

Wenn die gelieferten Wertpapiere nicht zulässig sind, liefert Eurex Clearing diese an das Depotkonto
des NCM/RK zurück.
Freigabe:

Das NCM/der RK informiert sein CM über die beabsichtigte Freigabe (auf bilateraler Ebene zwischen
CM und NCM/RK)

Das CM gibt den Freigabeantrag in das Eurex @X-tract Clearing-GUI (Collateral Transaction EntryFenster) ein

Wenn die Freigabe nicht zu einer Unterdeckung führt, werden die Wertpapiere von Eurex Clearing
direkt in das Depot des NCM/RK zurück transferiert und Buchhaltung und Berichte werden
aktualisiert.
Eine direkte Wertpapierlieferung hat keine Auswirkungen auf die Wertpapier-Bearbeitungsgebühr.
6.2.3 Annahmeschluss für Wertpapiersicherheiten
Im Allgemeinen sind die Aktivitäten an Eurex Clearing durch die Verfügbarkeit der (I)CSDs (CBF, CBL
und SIX SIS) eingeschränkt.
Wertpapiere können ab Öffnung des CSD im jeweiligen System hinterlegt werden. Sie werden annähernd
in Echtzeit als Sicherheiten im Eurex Clearing-System angezeigt, sobald sie beim CSD verarbeitet sind.
Einlieferungen können bis maximal 18:00 CET bei CBF und SIX SIS und bis 19.30 CET bei CBL
(Xemac/CmaX: 17.45 CET) vorgenommen werden.
Freigabeanträge müssen bis 17.30 CET für CBFund SIX SIS und bis 19.30 CET für CBL instruiert werden
(Xemac/CmaX: 17.45 CET).
Wenn eine ISIN frühestmöglich am nächsten Arbeitstag entnommen werden soll, kann das CM diese
Freigabe bis zu 30 Minuten nach Annahmeschluss für Einlieferungen (d. h. ab 18:00 Uhr MEZ).des
laufenden Geschäftstages anweisen. Die Anweisung wird automatisch so früh wie möglich am nächsten
Tag durchgeführt. Wenn die Freigabe zu einer Unterdeckung führt, erfolgt eine Sicherheitenanforderung
in Geld (Margin Call) in der jeweiligen Clearing-Währung. In diesem Fall wird die Freigabe nur
vorgenommen, wenn der Margin Call erfüllt ist.
Dies ist nicht im Individual- Clearingmodell möglich. Freigabeanträge von individuell segregierten
NCMs/RKs nach den Annahmeschlusszeiten werden gelöscht.
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6.2.4 Wertpapierkonten
Grundsätzlich können Clearing-Mitglieder (auch Basis Clearing-Mitglieder (BCM), sofern sie eine eigene
Kontenstruktur unterhalten) ihr Sicherheitendepot wahlweise bei Clearstream Banking AG Frankfurt
(CBF), Clearstream Banking SA Luxemburg (CBL) oder SIX SIS AG (SIS) eröffnen. Sofern ein CM das
Individual Clearingmodell anbietet, sind CBF oder CBL als Hinterlegungsstelle vorgeschrieben.
Das Clearing-Mitglied ist nicht verpflichtet, ein Wertpapierdepot zu unterhalten, wenn es ausschließlich
Geldsicherheiten hinterlegt.
Neben den Konten für Margin-Sicherheiten werden auch Sicherheiten-Konten für die Erbringung von
Clearing-Fonds-Beiträgen und zur Hinterlegung der erforderlichen Eigenmittel von Unternehmen (falls
zutreffend) eingerichtet.
Die nachstehende Tabelle ist ein Beispiel für die Kontenstruktur innerhalb von CBF, mit verschiedenen
Unterkonten für die Abwicklung von Wertpapiersicherheiten. Dabei wird für ein CBF-Konto eine
Kontonummer erstellt, die aus einer 4-stelligen Hauptkontonummer (z. B. 7500) und einer 3-stelligen
Unterkontonummer besteht.
Außerdem gibt es internationale Konten (so genannte 6-series Konten) nach deutschem Recht, die zum
gleichen Zweck wie die oben beschriebenen CASCADE-Unterkonten verwendet werden können. Für
diese Konten gibt es aber weder Unterkonten noch bestimmte vorgesehene Kontonummern.
Konto
Merkmale
Hinweis
Hauptkonto
Dieses Konto nutzt ein Clearing-Mitglied
zur Abwicklung seines CBFTagesgeschäfts, also unabhängig von
Eurex Clearing
Tagesgeschäft
Ein an Eurex Clearing verpfändetes
Konto, auf dem Sicherheiten des CM
und seiner Omnibus-segregierten
Kunden gehalten werden
(sofern ein CM sich für die wertbasierte
Zuordnungsmethode des GrundClearingmodells entschieden hat).
Pfanddepot
Ein an Eurex Clearing verpfändetes
Konto, auf dem zur Absicherung des CM
und seiner Omnibus-segregierten
Kunden verpfändete Sicherheiten
gehalten werden (sofern ein CM sich für
die gegenstandsbasierte
Zuordnungsmethode des GrundClearingmodells entschieden hat).
Pfanddepot
BeispielKontonummer:
7500000
Margin-Sicherheiten
(Standard
Pfandunterkonto)
7500500
Kundensicherheiten
GrundClearingmodell
(Pfand)
7500584
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Konto
Merkmale
Hinweis
Xemac Unterkonto
Xemac ist das
Sicherheitenmanagement-System von
CBF. Sicherheiten in Verbindung mit
Geldmarktgeschäften der Deutschen
Bundesbank, Margin-Anforderungen von
Eurex Clearing, Euro GC Pooling von
Eurex Repo und bilateralen
Transaktionen von Xemac-Kunden
können gesteuert werden.
Sicherheiten-Pool
Konto für Clearing-Fonds-Sicherheiten.
Kennzeichnung, dass eine Eigentumsübertragung an Eurex Clearing vorliegt.
Eigentumsübertragung zu
Sicherungszwecken, wirtschaftlicher
Eigentümer bleibt das CM
Konto für Wertpapiere, die zur etwaigen
Ergänzung* der Eigenmittel des CM
dienen. Kennzeichnung, dass eine
Eigentumsübertragung an Eurex
Clearing vorliegt.
Eigentumsübertragung zu
Sicherungszwecken, wirtschaftlicher
Eigentümer bleibt das CM
Deutlich gekennzeichnete Konten, auf
denen Sicherheiten zur Deckung von
Geschäften segregierter NCM/RKs
gehalten werden. Es liegt eine
(zweifache) Vollrechtsübertragung vor.
Die Wertpapiere sind rechtlich Eigentum
von Eurex Clearing, wirtschaftlich
bleiben sie jedoch Eigentum des
jeweiligen NCMs/RKs.
Konten verbleiben in der
Kontostruktur des CM
Sicherheiten werden auf einem Net
Omnibus-Konto pro CM gehalten.
Sicherheiten können nicht einzelnen
Kunden zugewiesen werden.
Konto verbleibt in der Struktur des
CM, Sicherheiten werden an Eurex
Clearing verpfändet
7500550
Clearing-Fonds
7500501
Eigenmittel
7500580
Konto/Konten für
NCMs/RKs
z.B. 7500506
Konto für Net
Omnibus-segregierte
Kunden
7500583
* Reichen die Eigenmittel eines CM
für die Erteilung einer Clearing
Lizenz nicht aus, kann Eurex
Clearing erlauben, dass der
Fehlbetrag durch akzeptierte
Sicherheiten in Form von Geld oder
Wertpapieren ausgeglichen wird.
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6.2.5 Sicherheitenmanagement über Clearstream
Der deutsche CSD Clearstream Banking Frankfurt – CBF, und der ICSD, Clearstream Banking
Luxembourg – CBL, bieten gleichartige, umfassende Triparty-Sicherheiten-Services unter dem Global
Liquidity Hub an, obwohl sie zwei unterschiedliche Systeme nutzen: CmaX wird von CBL in Luxemburg
genutzt und Xemac von CBF in Frankfurt.
CMs können diese Sicherheitenverwaltungssysteme nutzen, um Eurex Clearing Sicherheiten zur
Verfügung zu stellen. CMs können auch segregierte Sicherheiten(unter)pools anlegen, um die
spezifischen Sicherheitenanforderungen ihrer NCMs/RKs im Individual-Clearingmodell abzudecken. Das
automatische Verfahren von Xemac/CmaX erlaubt eine optimale Nutzung der Sicherheiten und erhöht
deren Liquidität. Es bietet Kunden eine größere Effizienz im Echtzeit-Vermögensmanagement.
Vor der Nutzung des Triparty-Sicherheiten-Services sind einige Schritte notwendig (Beispiel auf der Basis
von Xemac):
Für die Bereitstellung von Margin-Sicherheiten ist der Vertragsdefinitionstyp (Contract Defintion Type)
„Eurex“ die Basis für einen Vertragsabschluss (Contract Conclusion) mit Eurex Clearing. Xemac stellt
hierfür fünf Vertragsdefinitionen (Segregated NCM Collateral, Collateralis. Eurex Clearing/Pledge, Eurex
Reuse, Eurex Reuse Equity and Eure Reuse EXTended) zur Verfügung. Für die Teilnahme im GC
Pooling Markt von Eurex Repo steht der Vertragsdefinitionstyp „Euro GC Pooling“ zur Verfügung. Der
Vertragsdefinitionstyp bestimmt die akzeptierten Wertpapiersicherheiten und Bewertungsparameter und
erlaubt Reuse-Möglichkeiten für erhaltene Sicherheiten aus GC Pooling-Transaktionen.
Eurex Clearing initiiert einen Vertragsabschluss in Xemac, der vom CM bestätigt werden muss. Im
nächsten Schritt muss das CM per Gutschrift-Instruktion Sicherheiten in den Sicherheitenpool einstellen.
Diese Sicherheiten werden auf das entsprechende Xemac Unterkonto 550 bei Clearstream Banking (CBF
Unterkonto 550) gebucht und sind nun für die Allokation bereit,
Das CM kann jetzt einen Claim in Xemac mit einem Wert von Null generieren. Dieser Claim kann
entsprechend dem Betrag, der für Eurex Clearing als volle oder teilweise Deckung der MarginAnforderung hinterlegt werden soll, schrittweise angehoben werden. Xemac weist diesem Claim
verfügbare Sicherheiten aus dem Xemac-Pool des CMs zu. Der festgesetzte Claim ist damit besichert.
Das CM kann durch eine Herabsetzung dieses Claims die Menge der an Eurex Clearing verpfändeten
Sicherheiten reduzieren. Diese Reduzierung benötigt eine Bestätigung durch Eurex Clearing. Xemac gibt
diese Sicherheiten sofort nach der Bestätigung von Eurex Clearing frei.
Weitere Informationen über Xemac finden Sie unter folgenden Link:
www.clearstream.com > Products and Services > Global Securities Financing > Global Liquidity hub CSD
services > Triparty collateral services (Xemac)
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6.3 Sicherheiten-Management – Geldsicherheiten
Geldsicherheiten müssen auf dem Konto hinterlegt werden, welches das CM (auch BCM, sofern sie eine
eigene Kontenstruktur unterhalten) Eurex Clearing als Zahlungskonto mitgeteilt hat.
Eurex Clearing akzeptiert vier Währungen, EUR, CHF, USD und GBP, als Geldsicherheiten. Als ClearingWährung kann EUR, CHF oder GBP gewählt werden.
Im Fall einer Unterdeckung über Nacht wird Eurex Clearing automatisch das vom CM benannte Konto
(Zentralbank- oder Geschäftsbank-Konto) in der gewählten Clearing-Währung belasten.
Eine untertägige Unterdeckung kann auch in anderen Nicht-Clearing-Währungen (z.B USD) ausgeglichen
werden.
Für Clearing-Währungen gilt:
Die Clearing-Mitglieder müssen auf ihrem benannten Konto die entsprechenden Geldbeträge
bereitstellen. Eurex Clearing bucht dann die Beträge von diesen Konten ab.
Für Nicht-Clearing-Währungen gilt:
Eurex Clearing nutzt die erteilte Vollmacht, um die benötigten Geldsicherheiten von dem vom Clearing
Mitglied für diese Zwecke genannten Konto abzubuchen. Überweisungen sind auch möglich. Die
Freigabe von Geldsicherheiten erfolgt auf demselben Konto.
Überschüssige Geldsicherheiten des Clearing-Mitglieds werden immer automatisch am nächsten Werktag
freigegeben, es sei denn, die Permanent Cash Balance-Funktion ist aktiv (siehe Kapitel 6.5.3).
Details zur Verarbeitung der täglichen Zahlungen wie zum Beispiel Intraday Margin Calls und
verpflichtende Übernacht-Zahlungen werden in Kapitel 0
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Liquiditätsmanagement beschrieben.
6.3.1 Verarbeitung von Geldsicherheiten
Die Währung EUR dient als Beispiel in dieser Abbildung
Abbildung 6-8: Hinterlegung von CM-Sicherheiten (proprietary collateral) am Beispiel von Geldsicherheiten in EUR
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Der Prozess zur Bereitstellung von Geldsicherheiten für Eigene Transaktionen des CM, Omnibussegregierte und individual-segregierte Transaktionen ist wie folgt:
Schritt 1: “Collateral Transaction Entry“ oder Permanent Cash Balance
CM nimmt eine Einzahlung von Geldsicherheiten untertägig über das Eurex @X-tract Clearing GUIFenster („Collateral Transaction Entry“) vor oder nutzt am Ende des Geschäftstages die Permanent Cash
Balance-Funktion (PCB).
Schritt 2: Verbuchung
Eurex Clearing belastet das entsprechende Konto des CM und schreibt diesen Betrag auf dem Eurex
Clearing-Konto untertägig gut (bei Transaktion über das „Collateral Transaction Entry“-Fenster), oder die
Gutschrift erfolgt zeitnah am darauffolgenden Morgen (bei Anweisung über die PCB-Funktion).
Schritt 3: Bestätigung/Aktualisierung des Sicherheiten-Saldos für die Pool-ID
Die Gutschriften auf das Eurex Clearing-Konto werden zeitnah bestätigt und die Höhe der Sicherheiten für
die entsprechende Pool-ID im Eurex Clearing-System aktualisiert.
Schritt 4: Reports/Zinsen
Das CM erhält täglich Reports; Zinsen für die geleisteten Geldsicherheiten werden monatlich gezahlt.
Der Prozess zur Freigabe von Geldsicherheiten ist wie folgt:
Schritt 1: Anweisung zur Freigabe von Sicherheiten
Das CM nutzt das Eurex@X-tract GUI, um Eurex Clearing über den geplanten Abzug von
Geldsicherheiten zu informieren.
Schritt 2: Prüfung durch Eurex Clearing
Eurex Clearing prüft, ob die Freigabe möglich ist, ohne dass es zu einer Unterdeckung führt. Liegt keine
Unterdeckung vor, wird die Freigabe durchgeführt.
Schritt 3: Freigabe der Geldsicherheiten
Überschüssige Geldsicherheiten werden gemäß den Fristen in der Tabelle in Kapitel 6.3.3 freigegeben.
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6.3.2 Direkte Übertragung von Geldsicherheiten im Individual-Clearingmodell
ICM-Kunden können Geldsicherheiten direkt an Eurex Clearing übertragen.
Bereitstellung:

Das CM des betreffenden NCM/RK informiert Eurex Clearing über das Eurex @X-tract Clearing-GUI
(Collateral Transaction Entry-Fenster) über die untertägige Einzahlung von Geldsicherheiten des
NCMs/RKs.

Eurex Clearing belastet das Konto des NCM/RKs im jeweiligen Zahlungssystem
(Zentralbankgeld)/der Korrespondenzbank und schreibt den entsprechenden Betrag untertägig auf
das Eurex Clearing-Konto gut.

Nach Erhalt der Geldsicherheiten auf dem Eurex Clearing-Konto wird die Höhe der Sicherheiten im
Sicherheitenpool des jeweiligen NCM/RKs im Eurex Clearing-System zeitnah aktualisiert.
Freigabe:

Das NCM/der RK informiert sein CM über die Freigabe (bilateral zwischen CM und NCM/RK).

CM gibt den Freigabeantrag in das Eurex @X-tract Clearing-GUI („Collateral Transaction Entry“
Fenster) ein.

Wenn die Freigabe der Geldsicherheiten nicht zu einer Unterdeckung führt, bucht Eurex Clearing das
Geld direkt auf das NCM/RK-Konto zurück und aktualisiert die Bestandssalden.
Die direkte Geldzahlung hat keine Auswirkungen auf das Verfahren für Zinserträge bei Geldsicherheiten.
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6.3.3 Annahmeschluss für Geldsicherheiten
Generell sind die Fristen für Einlieferungen und Freigaben bei Eurex Clearing von den Verfügbarkeiten
der jeweiligen Zahlungsinfrastruktur abhängig.
Die folgenden währungsspezifischen Fristen gelten für Ein- und Auszahlungen von Geldsicherheiten:
Währung
Fristen für Einzahlungsanweisungen für taggleiche Bearbeitung
Fristen für
Freigabeanforderung
via Clearing
GUI
Fristen für Freigabeanforderung für Ausführung
am darauffolgenden Tag
(nur per Fax)
Empfang von
Fax-Avis bei
Eurex
Clearing (nur
im Auftrag/
On-behalf
Service)
Frühste
Rückzahlung von
Eurex
Clearing
(auf
Anfrage)
Frist zur
Berechnung der
Zinsen auf
Basis des
Geldguthabens im
Sicherheitenpool
Anweisung
über
Clearing
GUI
Anweisung
per FaxAvis (nur
im Auftrag/
On-behalf
Service)
17:00 MEZ
14:00 MEZ
17:00 MEZ
13:45 MEZ
9:30 MEZ
9:30 MEZ
18:00 MEZ
18:00 MEZ
8:00 MEZ
8:00 MEZ
18:00 MEZ
18:00 MEZ
CHF
13:30 MEZ
12:30 MEZ*
13:15 MEZ
12:15 MEZ*
9:30 MEZ
18:00 MEZ
9:00 MEZ
18:00 MEZ
USD
21:00 MEZ
20:45 MEZ
n.a.
n.a.
n.a.
22:00 MEZ
GBP
17:15 MEZ
17:00 MEZ
9:30 MEZ
18:00 MEZ
9:00 MEZ
18:00 MEZ
EUR
Traget2
EuroSIC
* Frist für Geldkonto bei Geschäftsbank.
Hinweis: Für Rückzahlungen in EUR wurde die Frist für CMs bis 14.30 Uhr und für CHF bis 13.30 Uhr
verlängert, für den Fall, dass eine Vorfinanzierung mit Geldsicherheiten für einzelne vorher festgelegte
segregierte NCMs/RKs am Morgen stattfindet. Die vorfinanzierten Unterdeckungen dieser NCMs/RKs
werden für eine spätere Rückzahlung vorgemerkt. Die reservierten Geldbeträge werden nicht verzinst.
6.3.4 Anlagepolitik und Zinszahlungen auf Geldsicherheiten
Um den Schutz des Clearinghauses und seiner Clearing-Mitglieder gewährleisten zu können, verfolgt
Eurex Clearing eine restriktive Investitionspolitik für Geldanlagen:
 Geldanlagen erfolgen nur kurzfristig (meist über Nacht).
 Geldanlagen erfolgen nur als besichertes Investment
 Wertpapieranlagen müssen von erstklassiger Bonität sein
 Geldanlagen erfolgen nur bei Partnern mit hoher Bonität.
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25
Eurex Clearing überträgt die monatlich anfallenden Zinsen aus Geldsicherheiten an seine ClearingMitglieder, wobei diese Bestandteil der regelmäßigen Zahlungsströme sind.
Ausgewiesen werden sie am Zahlungsdatum im Eurex Report CD010 (Daily Cash Account CM) und im
Eurex Report CD070 (Monthly Cash Account CM). Die Reports über die Zinsen auf Geldsicherheiten sind
für Clearing-Mitglieder, nicht aber für Registrierte Kunden zugänglich.
Hinweis: Bei Zinszahlungen werden vom Clearinghaus Abzüge einbehalten.
Währung
Abzüglich *
Bei Zinszahlung berücksichtigt, wenn geliefert bis
EUR
20 Basispunkte
15:00 MEZ
CHF
20 Basispunkte
10:00 MEZ
USD
50 Basispunkte
21:00 MEZ
GBP
50 Basispunkte
10:00 MEZ
*Diese Abschlagssätze können aufgrund von veränderten Marktbedingungen variieren. Mitglieder werden
gebeten, die aktuellsten Sätze auf der Eurex Clearing-Website zu prüfen. Zinszahlungen erfolgen
monatlich. Zinsen werden nur dann gezahlt, wenn Eurex Clearing entsprechende Beträge angelegt hat.
Eurex Clearing leitet keine negativen Zinsbeträge an seine CMs weiter, es sei denn, dass das
Clearinghaus selbst negative Zinsraten zahlen muss. Entsprechend der aktuellen Zinslandschaft werden
die Zinsabzüge zeitweise um 50% reduziert.
25
Die Zinsen werden täglich auf Pool-ID-Ebene berechnet und monatlich abgerechnet.
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6.4 Reportauswahl zum Thema Sicherheiten
Reports
Beschreibung
Verfügbarkeit
CD010 Daily Cash
Account
Enthält Einzelheiten zu den
Guthaben/Salden und
Transaktionssummen des
betreffenden Geldkontos.
Nur CMs
CD020 Collateral
Movement/Coverage
Führt Transaktionen und
Bewegungen auf sämtlichen
Sicherheiten-Konten auf. Dabei
werden auch Änderungen bei der
Sicherheitenverwendung angezeigt.
CMs und NCMs/RKs
Dieser Bericht enthält nur für
NCMs/RKs im Individual Clearingmodell Daten.
Für NCMs/RKs im Net Omnibus
Clearingmodell oder im GrundClearingmodell ist dieser Bericht
immer leer.
CD030 Security
Expiration
Führt die Verfallstage von
Sicherheiten auf, die als Deckung
verwendet werden und wann diese
innerhalb eines Zeitraumes von vier
Wochen verfallen und somit nicht
weiter genutzt werden können. Die
Wertpapiere sind nach ihrem
Fälligkeitstag sortiert und
aufsummiert.
CMs und NCMs/RKs
CD031 Daily
Collateral Valuation
Enthält Daten zum Marktwert der
Sicherheiten in den unterschiedlichen
Hinterlegungskonten sowie die
Summe der den Sicherheiten
zugeschriebenen Deckungswerte. Der
Betrag, des als Sicherheit zur
Erhebung von Zinsen hinterlegten
Bargelds, wird für die akzeptierten
Währungen auch unter einer
separaten ISIN ausgewiesen.
CMs und NCMs/RKs
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Reports
Beschreibung
Verfügbarkeit
CD032 Daily
Guarantee
Zeigt die vom Clearing-Mitglied
hinterlegten Garantien, welche nach
den Kategorien Margin, Clearinghaus,
Eigenmittel und Clearing-Fonds
sortiert sind. Zusätzlich enthält er
sämtliche Angaben zu den einzelnen
Garantien, den Gesamtgarantiewert
und den Gesamtwert je Mitglied in
Euro.
Nur für CMs
CD033 Collateral
Composition
Weist die Differenz zwischen dem
bewerteten und begrenzten
Wertpapiersicherheitenwert und der
Margin-Anforderung aus.
CMs und NCMs/RKs
Dieser Bericht enthält nur Daten für
NCMs/RKs im Individual Clearingmodell.
Für NCMs/RKs im Net Omnibus
Clearingmodell und im GrundClearingmodell ist dieser Bericht
immer leer.
CD037 Claim
Amount Based
Collaterals
Führt sämtliche über Xemac
verpfändete Sicherheiten auf
CMs und NCMs/RKs
CD042 Daily
Settlement
Statement
Dieser Report stellt die täglichen
Abwicklungen dar. Er listet die
erforderlichen Margin-Anforderungen,
hinterlegte Geld- und
Wertpapierguthaben sowie das
Deckungs-Soll und -Haben auf. Die
„Über-/Unter“-Deckungswerte per
Währung werden in die jeweilige
Clearing-Währung des Mitglieds
umgerechnet und zur Berechnung
des Margin-Überschusses oder Fehlbetrags summiert.
CMs und NCMs/RKs
Dieser Bericht enthält nur Daten für
NCMs/RKs im Individual Clearingmodell.
Für NCMs/RKs im Net Omnibus
Clearingmodell und im GrundClearingmodell ist dieser Bericht
immer leer.
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Reports
Beschreibung
Verfügbarkeit
CD090 Overall Asset
Summary
Dieser Report enthält die EigenmittelAnforderungen für jedes einzelne
Mitglied und im Vergleich dazu deren
Gesamtbestände an Clearing-FondsBeiträgen und Eigenmitteln. Zudem
enthält er die Gesamthöhe an
hinterlegten Margin-Sicherheiten.
Nur für CMs
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6.5 Liquiditätsmanagement
Gegenstand dieses Kapitels ist die Verarbeitung der täglichen Zahlungen, wie Intraday Margin Calls,
verpflichtende Übernacht-Zahlungen (EoD Margin Calls) und Gebühren.
6.5.1 Intraday Margin Calls
Für Intraday Margin Calls überwacht Eurex Clearing die Risikoentwicklung untertägig zwischen von 8.00
bis 22.00 Uhr MEZ und stellt so sicher, dass ausreichende Sicherheiten hinterlegt sind. Basierend auf
eigenen Risikobewertungen, die im Laufe eines Handelstages durchgeführt werden, behält sich Eurex
Clearing jederzeit das Recht vor, vom Clearing-Mitglied eine höhere oder zusätzliche Sicherheitsleistung
entweder in Form von an Eurex Clearing zulässigen Wertpapieren, Wertrechten oder Geldsicherheiten zu
verlangen. Rechtsgrundlage für die als Intraday Margin Calls bezeichneten Nachschusspflichten sind die
Clearing-Bedingungen von Eurex Clearing (vgl. Kapitel I, Teil 3). Zusätzliche Sicherheiten müssen
umgehend in der entsprechenden Währung auf den entsprechenden Konten hinterlegt werden.
Für OTC Derivat-Transaktionen wird ein spezielles Intraday Margin Call-Verfahren angewendet. Zu drei
festgelegten Zeitpunkten innerhalb des Tages stellt Eurex Clearing hierbei automatisch einen Margin Call
gegen alle CM mit nicht ausreichenden Sicherheiten aus, um die Novation der zum Clearing übermittelten
Transaktionen vornehmen zu können. Der Prozess soll die Wahrscheinlichkeit der Novation erhöhen.
6.5.1.1 Intraday Margin Call-Verfahren
Margin Calls finden auf Sicherheitenpool-Ebene statt, sie gelten nicht für einzelne Positionen/Geschäfte,
sondern über alle Anlagenklassen hinweg.
Margin-Calls beziehen sich immer auf eine Unterdeckung in einen bestimmten Sicherheitenpool, Eurex
Clearing veranlasst separate Margin-Calls für eine Unterdeckung im Sicherheitenpool des ClearingMitglieds (Standardpool, gilt auch für BCM mit eigener Kontostruktur) und für Unterdeckungen in einem
Sicherheitenpool für Kundenkonten
Überschüssige Sicherheiten im Standardpool werden nicht automatisch zur Absicherung von fehlenden
Sicherheiten auf segregierten Sicherheitenpools für Kunden angerechnet 26. Die überschüssigen
Sicherheiten müssen dem jeweiligen Sicherheitenpool zugewiesen (umgebucht) werden, damit sie dort
anerkannt werden und die Unterdeckung aufheben.
Eurex Clearing initiiert separate untertägige Margin Calls für die folgenden Sicherheitenpools:
 Standardpool (Eigengeschäft des CM und Grund-Clearingmodell wertbasiere Zuordnung)
 Omnibus Sicherheitenpool/s Grund-Clearingmodell (gegenstandsbasierte Zuordnung)
 Omnibus Sicherheitenpool/s Net Omnibus-Clearingmodell
 Sicherheitenpools im Individual-Clearingmodell für NCMs und RKs
26
Überschüssige Sicherheiten in einem Sicherheitenpool für Kundenkonten (individuell segregierte NCMs/RKs und Omnibussegregierte Konten) können ebenfalls nicht zur Eigendefizit-Deckung des CMs herangezogen werden.
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Die folgende Abbildung zeigt den Ablauf eines Intraday Margin Calls.
Abbildung 6-9: Ablauf Margin Call
Nach einer Margin Call-Ankündigung kann Eurex Clearing sofort ein Margin Call Payment aussprechen
(finaler Margin Call) oder dem CM wird nach der Margin Call-Ankündigung eine weitere Frist von maximal
30 Minuten eingeräumt.
Beginnend mit der Aussprache des Margin Call Payments hat das CM im jedem Fall 30 Minuten Zeit, die
Unterdeckung auszugleichen.
Für den Fall, dass das Margin Call Payment nicht direkt ausgesprochen wird, hat das CM 30 Minuten Zeit,
um:
 risikoreduzierende Geschäfte einzugehen,
 Eurex Clearing zu instruieren, Geldsicherheiten in einer zulässigen Währung zugunsten des
unterdeckten Sicherheitenpools einzuziehen (wobei die speziellen Cut-Off-Zeiten für die
verschiedenen Währungen beachtet werden müssen),
 Wertpapiersicherheiten zugunsten des Sicherheitenpools mit Unterdeckung einzuliefern, oder
 im Falle einer Unterdeckung in einem segregierten Sicherheitenpool, Geldsicherheiten vom
Standardpool auf den segregierten Pool umzubuchen.
Wenn innerhalb dieser 30 Minuten keine der oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt, spricht Eurex
Clearing das Margin Call Payment (finaler Margin Call) aus und veranlasst automatisch eine Belastung
des Geldkontos des CM. Im Fall einer Margin-Unterdeckung auf einem Kundenkonto wird das Geld
automatisch dem entsprechenden Sicherheitenpool zugewiesen.
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Bestimmung der Margin-Anforderungen
Untertägige Margin-Berechnungen ermöglichen eine Überwachung in Echtzeit. Jede vollständige
Portfolio-Neuberechnung bewertet das Portfolio eines Clearing-Mitglieds mit den letzten Marktdaten und
führt zu einer aktualisierten Margin-Anforderung27.
Eine positive Intraday-VM/PM/CLM wird von den Margin-Anforderungen des gleichen Kontos abgezogen,
um die Gesamt-Margin-Anforderung des Kontos zu bestimmen. Für den Fall, dass die positive IntradayVM/PM/CLM größer ist als die Margin-Anforderung für ein bestimmtes Konto, kann die überschüssige
positive VM/PM/CLM nicht zur Deckung der Margin-Anforderungen anderer Konten herangezogen
werden.
Bestimmung von Margin-Defiziten und Überschüssen
Eurex Clearing ermittelt, ob die Margin-Anforderungen für alle getrennten Konten (d. h. für individuell
segregierte NCMs/RKs, bzw. nach dem Grund-/Net Omnibus-Clearingmodell segregierte Konten) durch
die Geldsicherheiten und die Wertpapiersicherheiten abzüglich der Risikoabschläge für diese Konten
gedeckt sind.
Eurex Clearing ermittelt außerdem, ob die Margin-Anforderungen für das Eigentransaktionskonto des
CMs mit der Summe aus CM-eigenen Geld- und Wertpapiersicherheiten abzüglich der Risikoabschläge
abgedeckt ist.
Falls die Gesamt-Margin-Anforderung für einen Sicherheitenpool höher ist als die hinterlegten
Sicherheiten für diesen Pool, besteht ein Margin-Defizit, im umgekehrten Fall spricht man von MarginÜberschuss.
Grundsätzlich wird ein untertägiger Margin Call nur veranlasst, wenn der Betrag der Unterdeckung für
einen Sicherheitenpool 10 Prozent der Tagesend-Margin-Anforderung des vorigen Tages übersteigt.
Außerdem wird ein Margin Call aus Effizienzgründen erst ab einer Summe von 1.000.000 Euro gestartet.
Unterdeckungen in segregierten Sicherheitenpools für Kundenkonten, werden nicht automatisch durch die
proprietären Sicherheiten eines CMs gedeckt. Überschüsse segregierter Sicherheitenpools können nicht
zur Besicherung einer Unterdeckung im Standardpool des CMs herangezogen werden.
Nichterfüllung einer Nachschusspflicht (Margin Call Failure)
Kann der Erfüllung eines Margin Calls nicht nachgekommen werden, löst dies bei Eurex Clearing den
Beendigungsgrund (termination event) „Failure to provide margin" aus. Der dadurch ausgelöste Prozess
wird in Kapitel 7.2, Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. beschrieben.
27
Risk Based Margining: Additional Margin (AM), Futures-Spread-Margin/Prisma: Initial Margin (IM)) pro Konto und untertägige
Variation Margin (VM), Premium Margin (PM) und Current Liquidating Margin (CLM)-Anforderungen pro Transaktion (Margin-Arten
je nach Produkten/Märkten).
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6.5.2 Übernacht-Zahlungen
Zahlungen über Nacht können aus folgenden Gründen erforderlich werden:
 Margin Calls/Freigaben und
 anderen Zahlungen wie zum Beispiel Variation Margin, Optionsprämien und Gebühren.
End-of-Day (EoD) Margin Calls
End-of-Day (EoD) Margin Calls (Cash Calls) ergeben sich bei einer über Nacht entstehenden
Unterdeckung in einem Sicherheitenpool. Freigaben von Wertpapiersicherheiten übernacht können zu
einer Unterdeckung führen und so einen Margin Calls verursachen.
Eurex Clearing veranlasst separate Tagesend-Margin-Calls für den Standardpool des CM und für alle
segregierten Kunden-Sicherheitenpools. Im Falle einer Unterdeckung in einem segregierten KundenSicherheitenpool des CM wird Eurex Clearing einen individuellen Margin Call für diesen Pool starten und
durchführen (automatische Lastschrift). Der Geldbetrag wird direkt dem Sicherheitenpool zugeordnet, in
dem die Unterdeckung auftrat.
Innerhalb jedes Kontos werden Margin-Anforderungen für jede einzelne Währung (z.B. EUR, USD)
berechnet und danach in Clearing-Währung umgerechnet und zusammengefasst. Eurex Clearing
ermöglicht die Auswahl mehrerer Clearingwährungen, d.h. die Auswahl pro segregiertem OmnibusSicherheitenpool und/oder Individual- Clearingmodell (ICM)-Kunden
Tagesend-Margin-Calls (EoD Margin Calls) müssen in Clearing-Währung erfüllt werden. Eurex Clearing
belastet das entsprechende Konto des CM automatisch.
Andere Zahlungen (Variation Margin)
Auch andere Übernachtzahlungen wie Variation Margin oder die Zahlung von Optionsprämien müssen in
bar beglichen werden. Diese Zahlungen fallen in der jeweiligen Produktwährung an. Deshalb wird Eurex
Clearing das entsprechende Währungs-Konto auch dann belasten, wenn überschüssige Sicherheiten zur
Abdeckung der Gesamtmargin-Anforderungen vorhanden sind, aber in einer einzelnen Währungen
aufgrund von. Variation Margin-Anforderungen oder Zahlungen von Optionsprämien eine Unterdeckung
besteht.
Bei Zahlungen in der gewählten Clearing-Währung werden Margin Calls und andere Zahlungen jeweils zu
einer Belastung oder Gutschrift zusammengefasst.
Der Report "Daily Cash Account CM“ (CD010) enthält Details zu diesen verschiedenen Zahlungen. Für
eine effizientere Geld-Disposition erlaubt Eurex Clearing derzeit eine optionale Zahlungsverrechnung für
Gutschriften und Abbuchungen in derselben Währung über segregierte Pools.
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6.5.2.1 Prozessablauf
In der Tagesendverarbeitung (EoD) werden das Gesamtrisiko der Positionen und der Wert der
Sicherheiten (Geldsicherheiten, Wertpapiere) bestimmt und miteinander verglichen.
Belastungen werden von Eurex Clearing um oder vor 07.00 Uhr MEZ angewiesen und müssen vom
Clearing-Mitglied für EUR und USD bis 08.00 Uhr MEZ und für CHF und GBP bis 9.00 Uhr MEZ finanziert
werden. Belastungen in JPY müssen bis 07.00 Uhr MEZ an T+1 erfüllt werden.
In der Regel werden Freigaben von Sicherheiten im Anschluss an diesen Prozess angewiesen (08.00
bzw. 09.00 Uhr MEZ).
Wenn, wie weiter oben beschrieben, überschüssige Sicherheiten vorhanden sind, werden entsprechende
Geldsicherheiten automatisch auf das Konto des CM zurückgebucht (es sei denn, dass die Permanet
Cash Balance-Funktion aktiviert ist). Für überschüssige Wertpapiersicherheiten kann das CM die
Freigabe veranlassen. Für segregierte Sicherheitenpools ist die automatische Rückzahlung
überschüssiger Geldsicherheiten optional. Die Standardeinstellung ist „keine automatische Rückzahlung“.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 6.5.3 Permanent Cash Balance.
Abbildung 6-10: Margin-Berechnung über Nacht/ Margin-Freigabe
Auf der anderen Seite kann das Gesamtrisiko die verfügbaren Sicherheiten übersteigen. In einem solchen
Fall wird eine Pflichtzahlung angewiesen. Diese Zahlung muss in Bar erfolgen.
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Abbildung 6-11: Margin-Berechnung über Nacht / Margin-Fehlbetrag
6.5.3 Permanent Cash Balance
CMs und ihre NCMs/RKs haben mit der Permanent Cash Balance-Funktionalität die Möglichkeit, ein
permanentes Geldguthaben (Permanent Cash Balance, PCB) pro (segregiertem) Pool zu festzulegen. Für
segregierte Pools muss hierfür die automatische Rückzahlung von Bargeldüberschüssen aktiviert sein.
Wenn die automatische Rückzahlung aktiviert ist, werden überschüssige Barsicherheiten automatisch auf
das Hauptkonto des CM als Teil des EoD-Margining-Prozesses zurücküberwiesen. Wenn diese
Funktionalität nicht ausgewählt wurde, verbleiben die überschüssigen Geldsicherheiten im segregierten
Pool bis sie durch einen Freigabeantrag abgerufen werden.
Mit Aktivierung der automatischen Rückzahlung-Funktion, steht auch die optionale Permanent Cash
Balance-Funktionalität für segregierte Pools zur Verfügung.
Die Permanent Cash Balance ist ein vordefinierter Geldbetrag, den ein CM oder NCM/RK bei Eurex
Clearing halten möchte. CMs können die PCB über das Eurex @X-tract Clearing GUI im Collateral Pool
Overview Window festlegen.
Die Aktivierung der PCB kann zu einer Buchung von Geldbeträgen am Morgen führen:
 Verpflichtender Cash Call, wenn die Geldsicherheiten in dem jeweiligen Sicherheitenpool und in der
jeweiligen Währung unter die vordefinierte PCB fallen – unabhängig vom Besicherungsniveau.
 Automatische Rückzahlung von überschüssigen Geldsicherheiten oberhalb der PCB in dem jeweiligen
Sicherheitenpool und in der jeweiligen Währung – nur wenn keine Unterbesicherung vorliegt.
Die PCB ist für die Währungen EUR, CHF und GBP verfügbar.
Eurex Report CD042 (Daily Settlement Statement) zeigt die Besicherung über Nacht mit den Beständen
in der Permanent Cash Balance, wohingegen Report CD020 (Collateral Movement/Coverage) die
hinterlegten Werte aufschlüsselt.
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Die folgende Abbildung zeigt, dass der Kontostand (Cash Balance) eines Kontos aufgrund einer
Nachschussforderung über der definierten Permanent Cash Balance liegen kann. Allerdings wird er nicht
unter den definierten PCB-Wert fallen, auch dann nicht, wenn die Margin-Anforderung unter diesen Wert
sinkt.
Abbildung 6-12: Permanent Cash Balance-Funktion
Beispiel 1:
Permanent Cash Balance :
EUR 20 Mio.
Margin-Anforderung:
EUR 15 Mio.
Kontostand :
EUR 20 Mio.
Beispiel 2:
Permanent Cash Balance :
EUR 20 Mio.
Nachschussforderung:
EUR 5 Mio.
 Kontostand:
EUR 25 Mio.
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6.6 Musterfragen
6-001
Was wird von Eurex Clearing nicht als Sicherheiten akzeptiert?
A: DAX-Werte
B: Geldsicherheiten in EUR
C: Staatsanleihen
D: US-Aktien
Richtige Antwort: D
6-002
Wie hoch ist das Konzentrationslimit für Margin-Sicherheiten in Aktien?
A: 1 % des täglichen Free Floats pro Instrument.
B: 10 % des täglichen Free Floats pro Instrument.
C: 15 % des täglichen Free Floats pro Instrument.
D: 20 % des täglichen Free Floats pro Instrument.
Richtige Antwort : A
6-003
Für Wertpapiersicherheiten werden maximale Risikoabschläge festgelegt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
6-004
Wo können sich Clearing-Mitglieder über die aktuell bereitgestellten Wertpapiersicherheiten informieren?
A: Collateral Security Information-Fenster
B: Collateral Transaction Overview-Fenster
C: Collateral Transaction Entry-Fenster
D: In keinem der genannten Fenster
Richtige Antwort : B
6-005
Clearing-Mitglieder können Wertpapiersicherheiten über das Fenster „Collateral Transaction Entry“
einliefern.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
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6-006
Der Report „Daily Cash Account CM“ (CD010) enthält Informationen über die verschiedenen
verpflichtenden Übernacht-Zahlungen.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort : Richtig
6-007
Freigaben von Wertpapiersicherheiten können nur per Fax angefordert werden.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
6-008
Die letzte Möglichkeit (Deadline) für das Hinterlegen von Wertpapiersicherheiten bei CBF ist ...
A: 17:00 Uhr MEZ
B: 17:30 Uhr MEZ
C: 18:00 Uhr MEZ
D: 18:30 Uhr MEZ
Richtige Antwort: C
6-009
Eine Intraday Margin Call-Ankündigung von Eurex Clearing erfolgt um 11.15 Uhr MEZ. Bis wann muss
das Clearing-Mitglied spätestens zusätzliche Sicherheiten hinterlegen, falls das Risiko seiner Positionen
nicht bereits verringert und der Margin Call zurückgenommen wurde?
A: 11:30 Uhr MEZ
B: 11:45 Uhr MEZ
C: 12:00 Uhr MEZ
D: 12:15 Uhr MEZ
Richtige Antwort: D
6-010
Clearing-Mitglieder können Xemac/CmaX nicht nutzen, um Sicherheiten für Eurex Clearing
bereitzustellen.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
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6 Sicherheitenmanagement
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6-011
Welche der Aussagen zu Xemac ist richtig?
A: Bevor Xemac genutzt werden kann, muss das CM einen Vertragsabschluss (Contract Conlusion)
bestätigen.
B: Wertpapiere werden immer auf ein spezielles Eurex-Sicherheitenkonto übertragen, dabei
gehtgleichzeitig immer das Eigentumsrecht an Eurex Clearing.
C: Das CM muss die Zuweisung der Wertpapiere zu einem Claim manuell vornehmen.
D: Clearing-Mitglieder können keine segregierten Sicherheiten(unter)pools in Xemac anlegen.
Richtige Antwort : A
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7 Default Management-Prozess
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7 Default Management-Prozess
Dieses Kapitel bietet einen Überblick über den Vorgang, der beim Ausfall eines Clearing-Mitglieds
eingeleitet wird, den Default Management-Prozess (DMP). Die rechtliche Grundlage des DMP sind die
Clearing-Bedingungen, die Default Management Committee (DMC) Regeln und die Default Management
Auktions Regeln.
Zu beachten ist, dass der hier beschriebene Default-Management-Prozess genauso für Basis-ClearingMitglieder (BCM) in Verbindung mit einem Clearing-Agenten angewendet wird. Der Clearing-Agent
übernimmt die Verantwortung für das potenziell verpflichtende Bieten in einer DMP-Auktion und stellt die
Beiträge zum Clearing-Fonds für das BCM zur Verfügung, die in die Lines of Defense mit eingehen (siehe
Kapitel 7.7).
7.1 Überblick
Die Hauptkomponente des Prozesses ist ein Auktionsverfahren, bei dem das Risiko eines insolventen
Clearing-Mitglieds im Ganzen an andere Mitglieder übertragen wird, die bereit sind, dieses Risiko zu
übernehmen. Vor einer Auktion kann Eurex Clearing die entsprechenden Risiko-Positionen absichern.
Der Hedging Prozesswird durch Default Management Committees (DMC) unterstützt, die gemäß den
DMC Regeln jeweils aus mindestens zwei Clearing-Mitgliedern (DMC-Mitgliedsunternehmen) bestehen.
Bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds geht es Eurex Clearing primär um folgende Ziele:
 Minimierung der Störung des Marktumfelds
 Schutz der „Lines of Defense“
 Schutz von Kundenpositionen und Sicherheiten
Die folgenden Komponenten sind Teil des DMP:
 DMCs:
Jedes DMC besteht aus Vertretern von Clearing-Mitgliedern, die über Handels- und Risikomanagement-Kenntnisse in den Produkten der jeweiligen Liquidationsgruppe(n) verfügen. Sie
unterstützen Eurex Clearing bei allen wichtigen Angelegenheiten des Default ManagementProzesses, speziell bei der Absicherung (Hedging) und der Vorbereitung von Auktionen. Die DMCs
werden bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds sowie zu regelmäßigen Ausfallsimulationen einberufen.
 Hedging:
Absicherung innerhalb des DMPs, versetzt das Clearinghaus in die Lage, das Risiko einer
Liquidationsgruppe und damit auch für Eurex Clearing zu minimieren. Außerdem reduziert sich
dadurch die Sensibilität des Portfolios für Marktbewegungen und stabilisiert es für Auktionen.
 Unabhängiger Verkauf:
Um in einer Ausfallsituation ausreichend Flexibilität zu gewährleisten, können Liquidationsgruppen
einzeln verkauft werden. Beispielsweise können die Positionen eines ausgefallenen ClearingMitglieds vom Clearinghaus durch Geschäfte im Orderbuch oder bilaterale Geschäfte (OTC)
geschlossen werden.
 Auktionsprozess:
Der Auktionsprozess ist die Hauptkomponente des DMP. Bei einer Auktion kann Eurex Clearing das
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7 Default Management-Prozess
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Risiko im Ganzen schnell an interessierte Abnehmer transferieren und dabei faire Marktpreise für das
spezielle Portfolio schaffen.
Im DMP müssen nicht zwingend alle Komponenten zum Einsatz kommen. Abhängig vom geclearten
Markt, kann auch nur ein unabhängiger Verkauf erfolgen (z. B. für Repos und Anleihen) und es wird keine
Auktion durchgeführt.
Abbildung 7-1: Überblick Default Management-Prozess
7.1.1 Beendigungsgründe
Grundsätzlich werden automatische und nicht-automatische Beendigungsgründe unterschieden. Im Fall
eines automatischen Beendigungsgrundes hat das Clearing-Mitglied Konkurs angemeldet und Eurex
Clearing ist nach dem deutschen Insolvenzrecht verpflichtet die Clearingbeziehung zu beenden. Der DMP
startet und es gibt keinen Entscheidungsspielraum.
Nicht-automatische Beendigungsgründe sind in den Clearing-Bedingungen in Kapitel I, Abschnitt 1, Ziffer
7.2 dargelegt. Im Fall eines nicht-automatischen Beendigungsgrundes kann Eurex Clearing einem
Clearing-Mitglied schriftlich kündigen und dabei eine angemessene Frist setzen.
Beendigungsgründe laut Clearing-Bedingungen Kapitel I, Abschnitt 1, Nr. 7.2 sind:
1. Nichtzahlung; Nichtlieferung von Margin
2.
Nichteinhaltung der Clearing-Bedingungen
3.
Nichterfüllung von Voraussetzungen für eine Clearing-Lizenz
4.
Nichtanerkennung oder Einwände gegen Änderungen der Clearing-Bedingungen
5.
Insolvenzbezogene Ereignisse
6.
Verstoß gegen Aufsichtsrecht
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7.
Aufsichtsrechtliche Maßnahmen
8.
Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen
9.
Eröffnung eines Sanierungs- oder Reorganisationverfahrens sowie vergleichbare Maßnahmen
10. Gesetzesänderung oder ähnliche Gründe
11. Nichteinhaltung der Outsourcing-Vorgaben
12. Beendigung aus wichtigem Grund
7.1.2 Close-out Netting
In Übereinstimmung mit dem deutschen Insolvenzrecht beendigt Eurex Clearing im Falle eines Ausfalls
eines Clearing-Mitglieds alle Transaktionen mit diesem Clearing-Mitglied, rechnet alle ausstehenden
Forderungen zwischen sich und dem Clearing-Mitglied auf (Netting) und stellt eine einzige Geldforderung
fest, die eine der Parteien gegenüber der anderen hat (sogenannter “Difference Claim”Differenzanspruch).
Die Berechnung des Differenzanspruchs basiert auf den von Eurex Clearing während des DMP erzielten
Liquidationspreisen. Kosten, die mit dem DMP zusammenhängen wie zum Beispiel Hedging-Kosten,
werden in die Berechnung mit einbezogen.
Für jede Clearing-Vereinbarung zwischen Eurex Clearing und dem Mitglied wird ein entsprechender
Differenzanspruch berechnet.
Maximal wird ein Differenzanspruch für das Eigengeschäft des Clearing-Mitglieds im GrundClearingmodell, ein Differenzanspruch für jeden Omnibus-Kunden-Pool im Grund-Clearingmodell, ein
Differenzanspruch für jeden Omnibus-Kunden-Pool im Net Omnibus Clearingmodell und ein
Differenzanspruch für jeden individuell segregierten Kunden (NCM/RK) im Individual Clearingmodell
berechnet.
7.2 Default Management Committees
Der DMP wird auf Liquidationsgruppen-Ebene durchgeführt (Liquidationsgruppen werden in Kapitel
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. beschrieben). Eurex Clearing richtet Default
anagement Committees, so genannte DMCs, für jede Liquidationsgruppe ein.
7.2.1 Definition und Aufgabe der DMCs
Definition
Jedes DMC ist ein Beratungsgremium der Eurex Clearing, das zwar fortlaufend besetzt ist, aber nur
temporär einberufen wird. Ein DMC wird bei Ausfall eines Clearing-Mitglieds, einer Default-Simulation
oder anderen Angelegenheiten, welche die Konsequenzen und Risiken des Ausfalls eines ClearingMitgliedes betreffen, einberufen. DMC-Mitglieds-Institute sind teilnahmeberechtigte Clearing-Mitglieder,
die in den entsprechenden Liquidationsgruppen tätig sind. Nach Auswahl durch Eurex Clearing ernennt
das DMC-Mitglieds-Institut einen seiner Mitarbeiter zum DMC-Mitglied sowie einen Stellvertreter, um an
den DMC-Meetings teilzunehmen. Clearing-Mitglieder sind nicht dazu verpflichtet, einen Vertreter für
mehr als ein Default Management-Committee pro DMC-Periode zu ernennen.
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Ein DMC-Mitglied wird durch das entsprechende DMC-Mitgliedsinstitut ernannt und ist dazu verpflichtet,
die DMC-Bestimmungen während der gesamten DMC-Periode zu befolgen. Diese DMC-Bestimmungen
beschreiben alle Rechte und Pflichten der DMC-Mitglieder und der DMC-Mitgliedsinstitute gegenüber
Eurex Clearing, z. B. die Vertraulichkeitsvereinbarung.
DMC-Mitglieder sind dazu verpflichtet, im Notfall innerhalb von zwei Stunden nach Aufforderung durch
Eurex Clearing physisch zur Verfügung zu stehen. Im Notfall wird erwartet, dass DMC-Mitglieder auch an
Meetings außerhalb der üblichen Geschäftszeiten teilnehmen, sollte dies erforderlich sein.
Zweck
DMCs werden eingesetzt, um Eurex Clearing beratend und unterstützend zur Verfügung zu stehen und
Empfehlungen auszusprechen. Diese Beratung umfasst folgende Bereiche:
 Empfehlungen bezüglich Hedging-Strategien und Hedging-Kontrahenten
 Unterstützung bei der durch Eurex-Clearing vorgegebenen Hedging-Ausführung
 Unterstützung jeglicher Auktionsprozesse bezüglich der Auktionsparameter (d. h. Format und Timing)
7.2.2 Zusammensetzung der DMCs
Teilnahmeberechtigte DMC-Mitglieds-Institute
Grundsätzlich sind alle Clearing-Mitglieder mit Ausnahme von Basis Clearing-Mitgliedern berechtigt, nach
Aufforderung durch Eurex Clearing an einem DMC teilzunehmen. Der Rotationsprozess (DMC Rota) sieht
eine freiwillige Komponente vor, bei der alle CM Eurex Clearing anzeigen können, dass sie sich freiwillig
an einem DMC beteiligen möchten. Nur wenn diese freiwillige Komponente nicht zu einer ausreichenden
Anzahl von DMC-Mitglieds-Instituten in einem bestimmten DMC führt, wird eine nicht-freiwillige
Auswahlkomponente ausgelöst. Unter allen teilnahmeberechtigten Clearing-Mitgliedern wählt Eurex
Clearing (dann) mindestens zwei aus, die für einen vorgegebenen Zeitraum als DMC-Mitglieds-Institut
fungieren (die so genannte DMC-Periode). Dabei richtet sich die Auswahl nach dem Netto ClearingVolumen in der entsprechenden Liquidationsgruppe. DCM-Mitglieder sind für zwei aufeinander folgende
DCM-Perioden bestimmt. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Zusammensetzung des DMC mit
erfahren DMC-Mitgliedern, werden nicht alle Mitglieder zur selben Zeit ausgetauscht. Eurex Clearing
wechselt jedoch mindestens ein DMC-Mitglied jährlich. Kein Clearing-Mitglied ist dazu verpflichtet,
zeitgleich in mehr als einem DMC tätig zu sein.
DMC-Mitglieder
DMC-Mitglieder sind weniger Risikoexperten, sondern vielmehr Händler, die beraten und die vereinbarten
Absicherungsstrategien durchführen, so wie von Eurex Clearing vorgeschrieben.
Eurex Clearing entscheidet über die Zulassung der vorgeschlagenen Personen, wobei jedoch Kandidaten
nur aufgrund hinreichender Gründe abgelehnt werden können.
Eurex Clearing führt mindestens eine, jedoch nicht mehr als drei Ausfallsimulationen pro Jahr durch. So
kann Eurex Clearing die Kompetenz und die Sachkunde der DMC-Mitglieder in der entsprechenden
Liquidationsgruppe überprüfen. In allen DMC-Einsätzen und Simulationen muss entweder das DMCMitglied oder sein Stellvertreter physisch anwesend sein.
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7.3 Hedging
Das Risiko des Portfolios eines ausgefallenen CM abzusichern, ist aus zwei Hauptgründen wichtig:

Risiko-Minimierung im Sinne einer Verringerung der Initial Margin

Portfolio-Stabilisierung während der Liquidationsperiode bis zur Auktion
28
Das Ziel von Eurex Clearing ist es, den Einfluss von Marktbewegungen in einer gegebenen Situation auf
ein angemessen niedriges Niveau zu reduzieren. Die Initial Margin ist hierbei ein genereller Richtwert für
das Risiko des Portfolios und dient als Richtschnur bei der Bestimmung der Absicherungsstrategie.
Zusätzlich kann Hedging weitere Risiken senken und umfasst Geschäfte, die Konzentrationsrisiken
verringern und das Portfolio während der Liquidationsperiode stabilisieren. Die Hedge-Effizient wird
bestimmt durch den Vergleich der Risikoreduzierung (ausgedrückt durch die Margin-Anforderung) im
Verhältnis zu den Kosten für eine solche Transaktion. Absicherungstransaktionen werden mit Blick auf die
Gestaltung der Auktion durchgeführt, so dass die Transaktionen zusammen mit dem Original-Portfolio
verkauft und abgewickelt werden. Bezüglich jeder Liquidationsgruppe wird vom jeweiligen DMC erwartet,
eine Hedging-Strategie zu bestimmen, während zur gleichen Zeit Eurex Clearing unterstützt durch
geeignete Anwendungsprogramme einen eigenen Absicherungsvorschlag entwickelt.
7.4 Unabhängiger Verkauf
Unabhängige Geschäfte (Verkäufe) für Liquidationsgruppen (LG), in denen das ausgefallene ClearingMitglied aktiv war, können von Eurex Clearing vorgenommen werden. Eurex Clearing hat das Recht, die
Positionen ausgefallener Mitglieder über das Orderbuch oder bilateral im Markt glattzustellen (über OTCTransaktionen, deren Clearing durch Eurex Clearing erfolgt), ohne sich dabei einer verbindlichen Auktion
zu bedienen.
Sind bezüglich der Initial Margin-Anforderung weniger als fünf Clearing-Mitglieder in der entsprechenden
Liquidationsgruppe („spezielle“ Liquidationsgruppe) aktiv, führt Eurex Clearing im Regelfall einen
unabhängigen Verkauf durch.
Des Weiteren sollte ein unabhängiger Verkauf durchgeführt werden, wenn das ausgefallene ClearingMitglied nicht zu den 50% der aktivsten Clearing-Mitglieder dieser spezifischen Liquidationsgruppe zählt.
Wenn das ausgefallene Clearing-Mitglied Teil der Top-50% der aktivsten Clearing-Mitglieder ist
(gemessen an der Initial Margin), so wird von Eurex Clearing kein unabhängiger Verkauf durchgeführt,
sondern der Verkauf wird über eine verbindliche Auktion abgewickelt.
28
Initial Margin im Sinne der vorausschauenden Margin-Komponente (“Additional Margin” laut der Risiko-basierten MarginingMethodologie der Eurex Clearing)
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Abbildung 7-2: Verhältnis Portfolio-Größe des ausfallenden CM und DMP-Aktionsplan
Nach einer Portfolio-Analyse entscheidet Eurex Clearing, ob der jeweilige DMC einberufen werden soll.
Sollte dies der Fall sein und Eurex Clearing führt einen unabhängigen Verkauf durch, kann der DMC den
Ausführungsprozess des unabhängigen Verkaufs unterstützen. Die Ausführung der Transaktionen zu
Absicherungszwecken oder bei der Liquidierung eines Portfolios über einen unabhängigen Verkauf kann
an der Börse oder über OTC-Geschäfte, die von Eurex Clearing abgewickelt werden, durchgeführt
werden. Die Entscheidung darüber, wo die Ausführung stattfindet, hängt von dem jeweiligen Portfolio ab.
Falls die Liquidationsgruppe nicht innerhalb dieser Preisvorgabe verkauft werden kann, wird von Eurex
Clearing kein unabhängiger Verkauf sondern eine verbindliche Auktion durchgeführt.
7.5 Auktion
Die Hauptkomponente des Default Management-Prozesses ist die Liquidationsgruppen-spezifische
Auktion, die es Eurex Clearing ermöglicht, Risiko in großen Umfang an nicht ausgefallene ClearingMitglieder zu übertragen.
Jede Auktion wird bezüglich einer spezifischen Liquidationsgruppe, Teilen einer Liquidationsgruppe oder
einer Kombination von Liquidationsgruppen wie es von Eurex Clearing nach Empfehlung des jeweiligen
DMCs bestimmt wurde, ausgeführt. Mit Erlaubnis eines Clearing-Mitglieds können auch Nicht-ClearingMitglieder, Registrierte Kunden und andere Kunden an der Auktion teilnehmen und jedes von einem
NCM, RC oder anderen Kunden abgebebene Gebot wird berücksichtigt bei der Bestimmung, ob ein
Clearing-Mitglied seinen Gebotsverpflichtungen nachgekommen ist.
Die Auktionsregeln sehen eine freiwillige Beteiligung von Basis-Clearing-Mitgliedern vor. Die
verpflichtende Teilnahme liegt in der Verantwortung des Clearing-Agenten und kann nicht vom BCM
übernommen werden.
Grundsätzlich werden Auktionen nach dem in der folgenden Grafik dargestellten Zeitplan durchgeführt:
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Zeitplan einer Auktion
Abbildung 7-3: Überblick Auktionsprozess
Schritt 1 Einladung zur Auktion:
Der durch das Clearinghaus gewährte Zeitraum zur Bepreisung (Preisfindung) der jeweiligen
Liquidationsgruppe hängt von der Größe und Komplexität der Liquidationsgruppe sowie der Empfehlung
des DMCs ab (zwischen vier Stunden und einem Tag).
Schritt 2 - Preisfeststellung:
Auktionsteilnehmer werden gebeten, ihre Gebote innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters abzugeben,
über das sie beim Empfang der Positionen für die Bepreisung informiert werden (30 Minuten).
Schritt 3 - Informieren der Gewinner:
Sobald der Auktionsgewinner feststeht, wird er von Eurex Clearing umgehend informiert. Mit Erhalt dieser
Information wird der entsprechende Auktionsteilnehmer rechtmäßiger Eigentümer der Positionen. Geben
zwei oder mehr Teilnehmer das gleiche Gebot ab, gewinnt das zuerst durch Eurex Clearing empfangene
Gebot (Zeitpriorität).
Die in der Auktion liquidierten Positionen werden an den Gewinner übertragen und die entsprechende
Geldzahlung wird abgewickelt.
Für die Liquidationsgruppen Fixed Income (inclusive IRS, börsengehandelten Zins-Derivaten und Inflation
Swaps29) und für die Liquidationsgruppe Equity sind Unterschiedliche Auktionsprozesse festgelegt.
29
Interest Rate Swap Constant Maturity Futures (IRS CMF) stellen eine eigene Liquidationsgruppe dar, weil diese Futures in einer
anderen Form liquidiert werden als hier für die anderen Liquidationsgruppe dargestellt.) IRS CMF sind lizensierte Produkte der
GMEX als Handelserfassungsplattform, die von Eurex Clearing abgewickelt werden. Die Darstellung des Liquidierungsprozesses
dieser Produkte ist nicht Gegenstand dieses Dokuments.
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Eurex Clearing kann in Rücksprache mit dem jeweiligen DMC in außergewöhnlichen Umständen das
Auktionsformat anpassen.
Das Standard-Auktionsformat ist “Multi Unit”. Dieses Format wird die Liquidationsgruppe Equity und
verschiedene andere Liquidationsgruppen angewendet. Auktionen für die Liquidationsgruppe OTC
IRS/Fixed Income finden im Format “Single Unit” statt.
7.5.1 Auktionsprozess für die Liquidationsgruppe OTC IRS/Fixed Income
7.5.1.1 „Single Unit“ Auktionen
Auktionen werden grundsätzlich als geschlossene „Single Unit“ Auktionen durchgeführt. Für die OTC IRS/
Fixed Income Liquidationsgruppe werden innerhalb der Liquidationsgruppe durch die Hedging-Strategie je
Währung separate Auktionseinheiten, die separat abgesichert werden können, vorbestimmt. Ziel ist die
Durchführung separater Auktionen für jede Währung, die in einem OTC IRS Portfolio enthalten ist. Die
Währungen EUR und CHF können aufgrund des Cross Marginings Fixed Income Futures enthalten.
Bei der Auktionseinheit kann entsprechend unterschieden werden, d.h. für ein EUR-Portfolio aus
Zinsswaps und Bund-Futures kann eine „Single Unit“ Auktion gebildet werden oder das Portfolio wird
geteilt in eine Auktionseinheit mit EUR Zinsswaps und eine zweite Einheit mit börsengehandelten Fixed
Income-Derivaten.
Ebenso kann die Liquidationsgruppe IRS in verschiedene Auktionseinheiten mit unterschiedlichen
Laufzeitenbereichen aufgeteilt werden. Zusätzlich werden separate „Single Unit“-Auktionen für jede
Währung von bei Eurex Clearing abgewickelten Inflation Swaps durchgeführt. Abhängig von der
Absicherungsstrategie ist es auch möglich, dass eine Auktion für Inflation Swaps auch OTC Zinsswaps
enthält.
7.5.1.2 Teilnahme an Auktionen
Zu beachten ist, dass an jeder Auktion nur solche Clearing-Mitglieder zur Teilnahme verpflichtet sind, die
für alle im Auktionsportfolio enthaltenen Produkte eine Clearing-Lizenz besitzen. Mit Bezug auf OTC IRS
können CM bei der Clearing-Lizenz wählen, in welcher Währungen sie Produkte handeln möchten und ob
sie Inflation Swaps abwickeln möchten.
Das bedeutet, Clearing-Mitglieder müssen an Auktionen nur in diesen Produkten teilnehmen.
Angenommen, beispielsweise wurden die folgenden zwei Auktionseinheiten definiert:
1) Auktion für IRS in EUR und Bund-Futures
2) Auktion für IRS in JPY.
Wenn ein Clearing-Mitglied IRS in EUR handelt, aber keine IRS in JPY, aber gleichzeitig auch BundFutures, wäre dieses CM verpflichtet an der ersten Auktion teilzunehmen, nicht jedoch an der Zweiten.
Handelt das CM nur Bund-Futures, so würde es an keiner der beiden Auktionen teilnehmen.
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Im Gegensatz zu einer Auktionseinheit in der Liquidationsgruppe Equity, sind Anteile (zum Beispiel des
Nominalbetrages) für eine Auktionseinheit in der Liquidationsgruppe IRS nicht vorgesehen. Die
Auktionseinheit ist nur durch ihre “Lage” (Proximity), Absicherungsmöglichkeit und die Möglichkeit, sie zu
bepreisen, gesteuert. Eurex Clearing lädt alle CMs zu einer IRS Auktion ein, die die entsprechende
Clearing-Lizenz halten, um das entsprechende Portfolio erwerben zu können und sowohl aus Risiko- als
auch operationeller Sicht, dazu in der Lage sind, das Portfolio zu verbuchen, zu bepreisen und zu
managenen. Nach Einladung durch Eurex Clearing ist die Beteiligung verpflichtend.
Ein Clearing-Mitglied muss nicht an einer IRS Auktion teilnehmen, wenn dieses CM

weniger als zehn IRS Transaktionen in der jeweiligen Währung innerhalb der letzten 3 Monate
abgewickelt hat.

in den letzten 3 Monaten die durchschnittliche Initial Margin-Anforderung des CM weniger als 0,5
Prozent der Initial Margin-Anforderung aller CMs betrug und der durchschnittliche Nominalbetrag
der Transaktionen des CM geringer als 0,5 Prozent des Nominalbetrags aller CM in der jeweiligen
Währung war.
Eurex Clearing informiert jeden Auktionsteilnehmer über das Auktionsportfolio (in der jeweiligen
Währung). Jedes teilnehmende Clearing-Mitglied übermittelt an Eurex Clearing ein Gebot für das
gesamte Portfolio (in der jeweiligen Währung) und Eurex Clearing akzeptiert das höchste Gebot. Zu
beachten ist, dass es nicht möglich ist, Gebote nur für Teile des Portfolios zu stellen.
7.5.1.3 Juniorisierung von Beiträgen zum Clearing-Fonds und Strafen
Um Clearing-Mitglieder für eine besonders leistungsorientierte Teilnahme in einer Auktion zu belohnen,
werden die Clearing-Fonds-Beiträge solcher CM, die Gebote mit der besten Qualität übermittelt haben,
seniorisiert (bei der Verwertung später genutzt). Gebote von schlechterer Qualität („medium“) können
teilweise juniorisiert werden. Beiträge von Clearing-Mitgliedern mit unzureichenden oder keinen Geboten
werden vollständig juniorisiert, d.h. als erstes genutzt.
Ein Clearing-Mitglied, das als Pflichtteilnehmer eingestuft ist und seiner Verpflichtung nicht nachkommt,
d.h. kein Gebot in einer Auktion für IRS Transaktionen abgibt, unterliegt einer Geldstrafe. Diese
Geldstrafe ist vom Clearing-Fonds-Beitrag des CMs in Relation zu dem Beitrag aller Clearing-Mitglieder
zum Clearing-Fonds in der jeweiligen Währung abhängig. Sie ist auf fünf Millionen Euro begrenzt.
Wenn Clearing-Fonds-Beiträge von nicht ausgefallenen CM genutzt werden müssen, um die Verluste aus
dem DMP zu decken, werden Beiträge von CMs, die es versäumt haben ein Gebot in der IRS Auktion
abzugeben, von den anzuwendenden Geldstrafen für Nichtbeteiligung in einer solchen Auktion
abgezogen.
Um Mißverständnissen vorzubeugen kommt es keine Geldstrafe zur Anwendung, wenn unzureichende
Gebote in einer IRS Auktion abgegeben wurden.
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7.5.2 Auktionsprozess für die Equity Liquidationsgruppe (und andere LGs)
Auktionen werden generell als “Multi Unit” Auktionen durchgeführt. Bei allen “Multi Unit” Auktionen
unterteilt Eurex Clearing das gesamte Auktionsportfolio in mehrere identischer Auktionseinheiten (Auction
Units), wobei die exakte Anzahl der Auktionseinheiten von Fall zu Fall in Abhängigkeit von den
Marktbedingungen festgelegt wird.
7.5.2.1 Prozessablauf
Eurex Clearing lädt alle Clearing-Mitglieder, die die entsprechende Clearing-Lizenz zur Akquisition des
jeweiligen Portfolios besitzen und in den vergangenen drei Monaten in der entsprechenden
Liquidationsgruppe aktiv waren sowie sämtliche Anforderungen bezüglich Abwicklungs- und
Konteninfrastruktur erfüllen, zu einer Equity-Auktion ein. Nach der Einladung ist die Teilnahme an der
Auktion verpflichtend.
Jeder Auktionsteilnehmer wird über die Mindestanzahl Auktionseinheiten informiert, für die er bieten
muss. Die Mindestmenge richtet sich nach der relativen Größe eines Clearing-Mitglieds, gemessen an der
Initial Margin-Anforderung und somit dem Beitrag zum spezifischen Clearing-Fonds-Segment eines
Clearing-Mitglieds in der jeweiligen Liquidationsgruppe.
Eurex Clearing akzeptiert jeden ökonomisch verfünftigen Preis. Um die ökonomische Sinnhaftigkeit von
Geboten beurteilen zu können, müssen Auktionsteilnehmer Preise für zwei Portfolios stellen. Eines der
Portfolios ist das aktuelle Portfolio des ausgefallenen Clearing-Mitglieds, das liquidiert werden soll, das
andere Portfolio ist invers zu dem Liquidationsportfolio. Eurex Clearing legt nicht offen, welches der beide
Portfolios liquidiert werden soll.
Mit Einladung zur Equity Auktion werden alle teilnehmende Clearing.Mitglieder über die maximale
Differenz (Spread, angegeben in der Auktionswährung) zwischen den Preisen, die für die zwei Portfolios
von jedem Auktionsteilnehmer übermittelt werden, informiert.
Die maximale Differenz wird auf Basis eines DMC-Ratschlags festgelegt. Sofern erforderlich wird Eurex
Clearing alle jeweiligen Clearing-Mitglieder konsultieren, um einen vernünftigen Spread für eine Auktion
festzulegen.
7.5.2.2 Nichterfüllung der Verpflichtung zur Abgabe eines Gebots in einer Equity-Auktion
Erfüllt ein Clearing-Mitglied seine Verpflichtung zur Abgabe eines Gebotes nicht, unterliegt das nichtbietende Mitglied einer Vertragsstrafe, definiert als Kombination aus:

Einer Geldstrafe von 500.000 EUR je 1%-Anteil des gesamten Auktionsportfolios, für welches das
Clearing-Mitglied die bestehende Gebotsverpflichtung nicht erfüllt hat, mit einer Höchstgrenze von
EUR 5 Millionen pro Clearing-Mitglied und Auktion. Zu beachten ist, dass dieser Teil der
Vertragsstrafe nur angewendet wird, wenn alle Auktionseinheiten erfolgreich auktioniert werden
konnten.

Einer „Juniorisierung“ der CFS-Einlagen des Clearing-Mitgliedes, für den Fall, dass die entstehenden
Verluste höher sind, als die CFS-Rücklagen des säumigen Clearing-Mitgliedes, d. h. die ClearingFonds-Rücklagen des nicht bietenden Mitgliedes werden vor den Rücklagen der anderen ClearingMitglieder verwendet.

Einem Anspruch von Eurex Clearing gegenüber dem Clearing-Mitglied, alle Verluste auszugleichen,
die für Eurex Clearing aus offenen Positionen entstehen (bis zu einer Obergrenze von 1 Milliarde
Euro pro Auktion und Clearing-Mitglied). Dieser Teil der Vertragsstrafe kann durch das entsprechende
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Clearing-Mitglied vermieden werden, indem es freiwillig die entsprechenden Transaktionen mit Eurex
Clearing eingeht, und zwar entweder sofort nach der Auktion zum Abrechnungspreis der Auktion oder
zu einem späteren Zeitpunkt zum von Eurex Clearing festgelegten Marktpreis für die entsprechenden
Transaktionen. Um Unsicherheiten auszuschließen beachten Sie bitte, dass im Falle einer
Anwendung dieser dritten Komponente der Vertragsstrafe, die erste Komponente (d.h. die Geldstrafe
von EUR 500.000 pro 1%-Anteil des Portfolios) nicht angewendet wird.
7.5.2.3 Auktionsergebnisse
Folgende Konstellationen sind nach der Durchführung einer Auktion möglich:
Abbildung 7-4. : Auktionsergebnisse
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Gemäß der vorherigen Abbildung können sich die folgenden Szenarien ergeben:
Abbildung 7-5: Auswirkung der Auktionsergebnisse auf die Lines of Defense
Bei Verlusten:
A) Die Verluste übersteigen nicht die Beiträge des ausgefallenen Clearing-Mitglieds
(Szenario 1,3 und 5 in Abbildung 7-5).
Ergebnis:
Die Liquidationsgruppe wird innerhalb der Beiträge des ausgefallenen Mitgliedes veräußert. Mögliche
Überschüsse der Liquidationsgruppe können gegebenenfalls zur noch ausstehenden Liquidation anderer
Liquidationsgruppen verwendet werden.
B) Die Verluste übersteigen die Beiträge des ausgefallenen Mitglieds
(Szenario 2,4 und 6 in Abbildung 7-5) und führen entweder zu Szenario B1 oder B2
Szenario B1: Verlust LG ≤ CFS
Ergebnis:
Die Liquidationsgruppe wird im Rahmen ihres CFS verkauft und mögliche Überschüsse können für
andere Liquidationsgruppen verwendet werden.
oder
Szenario B2: Verlust LG > CFS
Ergebnis:
Wenn die abgegebenen Gebote zu Verlusten führen, die höher sind als das CFS für die
Liquidationsgruppe, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Gegebenenfalls fordert Eurex
Clearing alle Clearing-Mitglieder dazu auf, ihre Clearing Fonds-Beiträge aufzustocken.
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7.6 Bereinigung der Asset-Klasse
Wenn eine Auktion nicht erfolgreich oder nur teilweise erfolgreich endet, bietet Eurex Clearing allen
Clearing-Mitgliedern eine letzte Möglichkeit, Gebote für das jeweilige Portfolio abzugeben („last look“
opportunity).
7.7 Lines of Defense
Eurex Clearing verfügt über ein vielschichtiges Fundament von Sicherheitsmechanismen, um das
Clearinghaus und seine Mitglieder vor den Risiken ausfallender Clearing-Mitglieder zu schützen.
Während die ersten beiden Ebenen finanzielle Ressourcen des ausgefallenen Clearing-Mitglieds
umfassen (Margin Collateral und Beiträge zum Clearing-Fonds), sind die nachfolgenden Schichten
bestimmte Reserven von Eurex Clearing (so genannte zugeordnete Beträge, dedicated amounts) und
Clearing-Fonds-Beiträge von nicht ausgefallenen Clearing-Mitgliedern (einschließlich Nachschusspflicht
dieser Beiträge). Ziel des Clearing-Fonds ist es, den CCP vor extremen Verlusten (tail losses) zu
schützen und dabei gleichzeitig das verbleibende Kontrahentenrisiko für abgewickelte Kontrakte der
entsprechend involvierten Mitglieder zu senken.
Innerhalb des Clearing-Fonds sind unterschiedliche Clearing Fonds-Segmente (CFS) definiert. Jede
Liquidationsgruppe beziehungsweise jedes Produkt wird eindeutig einem bestimmten CFS zugeordnet
und jedes Clearing-Mitglied ist dem Risiko in mindestens einem CFS ausgesetzt. Der gesamte ClearingFonds des CCP ist die Summe all dieser Clearing-Fonds-Segmente.
Bei der Liquidation einer bestimmten Liquidationsgruppe kann nur das der Liquidationsgruppe
zugeordnete CFS verwendet werden, es sei denn, es besteht ein Überschuss aus anderen, schon
abgeschlossenen Liquidationsgruppen.
Eurex Clearing garantiert, dass zuerst nur diejenigen Sicherheiten zur Kompensation von Verlusten
verwendet werden, die derselben Liquidationsgruppe zugeordnet sind. Die Überleitungen (SpilloverEffekte) aus der Liquidation einer Liquidationsgruppe auf andere Liquidationsgruppen werden so auf das
geringstmögliche Ausmaß beschränkt. Gleichzeitig bleibt die Kapitaleffizienz nach dem Modell eines
einzelnen Clearing-Fonds bestehen.
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Die folgenden Abbildung zeigt den aktuell anzuwendenden Default-Waterfall:
Abbildung 7-6: Überblick Lines of Defense
Annahme: In einer bestimmten Ausfallsituation gibt es lediglich zwei Liquidationsgruppen, z. B. Fixed
Income und Equity, die betroffen sind, und zu Beginn der Fixed Income-Auktion ist die Auktion der
Liquidationsgruppe Equity bereits abgeschlossen, ohne dass das finanzielle Polster, das der
Liquidationsgruppe Equity zugeordnet wurde, komplett aufgebraucht wird. Eurex Clearing handelt dann
nach der oben dargestellten Reihenfolge. Davon ausgehend, dass die Verluste in der Liquidationsgruppe
Fixed Income höher sind als die Beiträge des ausgefallenen Clearing-Mitglieds, nutzt Eurex Clearing die
Margin- und Clearing Fonds-Beiträge des ausgefallenen CMs in der Liquidationsgruppe Equity, dann den
zugeordneten Betrag von Eurex Clearing und erst dann die Clearing Fonds-Beiträge der anderen
Clearing-Mitglieder.
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Für den Fall, dass bisher geleistete Beiträge zum Clearing-Fonds beim Ausfall eines Clearing-Mitgliedes
verwendet wurden, sind Clearing-Mitglieder generell dazu verpflichtet, ihre Beiträge im Clearing-Fonds
aufzustocken, d. h. zusätzliche Beiträge zum Clearing-Fonds zu erbringen. In den Clearing-Bedingungen
sind diese Anpassungen auf das Zweifache der anfänglichen Beiträge zum Clearing Fonds begrenzt. Dies
gilt für einen begrenzten Zeitraum von 20 fortlaufenden Geschäftstagen, beginnend am Tag des Ausfalls
eines Clearing-Mitgliedes. Im Anschluss daran sind die Clearing-Mitglieder verpflichtet, ihre Clearing
Fonds-Beiträge wieder entsprechend den neuen Anforderungen aufzufüllen.
Eurex Clearing wird ebenfalls weitere eigene Beträge dem Clearing-Fonds zuordnen (weitere
zugeordnete Beträge). Die weiteren zugeordneten Beträge werden auf pro rata Basis in Bezug auf den
Wert der aktuellen Nachschüsse der nicht ausgefallenen Clearing-Mitglieder bestimmt. Die weiteren
zugeordneten Beträge werden gemeinsam mit den Nachschüssen der nicht ausgefallenen ClearingMitglieder genutzt. Sie werden in der gleichen Liquidationsgruppen-Anwendungslogik verwertet wie die
Nachschüsse der Clearing-Mitglieder. Zusätzlich hat die Deutsche Börse AG zugunsten der Eurex
Clearing eine Patronatserklärung ausgestellt, in der sie sich verpflichtet, der Eurex Clearing diejenigen
finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigt, um ihre Verpflichtungen (einschließlich der
Verpflichtung zur Bereitstellung des Zusätzlich Zugeordneten Betrags) zu erfüllen. Der Maximalbetrag,
der gemäß der Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen ist, beträgt EUR 600 Millionen.
7.8 Schließung einer Liquidationsgruppe am Ende eines Default-Waterfalls
Um sicherzustellen, dass ein nicht erfolgreicher Auktionsprozess für eine Liquidationsgruppe nicht das
Clearinghaus in Mitleidenschaft zieht oder es zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen kommt,, hat
Eurex Clearing die Möglichkeit, eine Liqidationsgruppe am Ende der Lines of Defense zu schließen,
wobei alle anderen Liquidationsgruppen davon unberührt bleiben.
Um die Schließung einer Liquidationsgruppe zu erleichtern, verteilt Eurex Clearing alle verfügbaren
finanziellen Ressourcen über alle Liquidationsgruppen. Beginnend mit dem ersten zusätzlichen Beitrag
(Nachschuss) zum Clearing-Fonds. Wenn der Teil des ersten für eine Liquidationsgruppe bestimmten
Nachschusses unzureichend für eine Deckung aller Verluste ist, wird der Teil des zweiten Nachschusses,
der für diese Liquidationsgruppe bestimmt ist, angewendet. Zu beachten ist, dass auf Ebene der
Nachschüsse zum Clearing-Fonds keine Spillover-Effekte über Liquidationsgruppen hinweg auftreten
können.
Wenn alle finanziellen Mittel für eine bestimmte Liquidationsgruppe sich als unzureichend erweisen, um
die Verluste in dieser jeweiligen Liquidationsgruppe zu decken, wird Eurex Clearing diese schließen und
alle Transaktionen innerhalb dieser Liquidationsgruppe über alle nicht ausgefallenen Clearing-Mitglieder
hinweg bar abwickeln.
Alle anderen Liquidationsgruppen bleiben davon unberührt.
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7.9 Überblick: Pflichten der Clearing-Mitglieder
Während dem Ausfall
Vor dem Ausfall
Verantwortlich für das Management des Ausfallprozesses eines Clearing-Mitgliedes ist Eurex Clearing.
Um einen effizienten DMP sicherzustellen, müssen jedoch auch Clearing-Mitglieder Verpflichtungen
erfüllen und bestimmte Prozesse einhalten. Die Pflichten sind im Folgenden zusammengefasst:
Pflicht
Beschreibung
DMC-Mitglieder
nominieren
An einem DMC teilnehmende Clearing-Mitglieder sind dazu verpflichtet,
eine Person als DMC-Mitglied sowie eine Person zum Stellvertreter zu
ernennen, um das Clearinghaus bezüglich relevanter DMP-Angelegen
zu unterstützen, wie in den Clearing-Bedingungen definiert (Kapitel I,
Abschnitt 1, Nummer 7.5.1 Ziffer 2).
Teilnahme an
Ausfall-Übungssimulationen
Eurex Clearing verpflichtet Clearing-Mitglieder dazu, auf Anfrage an
regelmäßigen Ausfall-Übungssimulationen teilzunehmen, d. h. Preise für
Absicherungstransaktionen (Hedging) bereitzustellen oder an
simulierten Auktionen für die jeweiligen Liquidationsgruppen, in denen
die Teilnehmer aktiv sind, teilzunehmen. Die Ausfall-simulationen sind
dazu vorgesehen, den DMP zu prüfen und zu bewerten (Kapitel I,
Abschnitt 1, Nummer 7.5.5 der Clearing-Bedingungen).
Marktzugang
ermöglichen, um
beste Preise zu
erzielen
Eurex Clearing erwartet die Unterstützung durch nicht vom Ausfall
betroffene Clearing-Mitglieder im Prozess der Risikoreduzierung durch
die Bereitstellung wettbewerbsfähiger Preise für Hedge-Transaktionen
oder unabhängige Verkäufe.
Bieten in
Auktionen
Nicht ausgefallene Clearing-Mitglieder sind dazu verpflichtet, am
wettbewerbsmäßigen Auktionsprozess in den (abgesicherten)
Liquidationsgruppen, in denen sie aktiv sind, teilzunehmen und Gebote
für Mindestgebotsmengen abzugeben (Kapitel I, Abschnitt 1, Nummer
7.5.3 Ziffer 4 der Clearing-Bedingungen). Basis-Clearing-Mitglieder
können auf freiwilliger Basis an einem Auktionsprozess teilnehmen.
Außerdem sind Clearing-Mitglieder dazu verpflichtet, zwei geeignete Kontaktpersonen zu benennen, die
als DMP-Koordinator und DMP-Stellvertreter fungieren und von Eurex Clearing bezüglich jeglicher DMPrelevanter Information, wie z. B. Ausfallsimulationen, tatsächliche Ausfälle u.a. DMP relevanter
Angelegenheiten, wie DMC-Nominierung, Abwicklung unabhängiger Verkäufe und Einladungen zu
Auktionen kontaktiert werden können.
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7.10 Musterfragen
7-001
Welche Aussagen treffen auf Default Management Committees (DMC) zu?
A: DMC-Mitglieder müssen der Aufforderung von Eurex Clearing zur Anwesenheit innerhalb von zwei
Stunden nachkommen.
B: Von DMC-Mitgliedern wird erwartet, dass sie im Bedarfsfall an DMC-Meetings auch außerhalb der
üblichen Geschäftszeiten teilnehmen.
C: DMC-Mitglieds-Institute ernennen einen Mitarbeiter als DMC-Mitglied sowie einen zum Stellvertreter,
um an DMC-Meetings teilzunehmen.
D: DMC-Mitglieder müssen Risikoexperten sein.
Richtige Antwort: AIBIC
7-002
Wer wird typischerweise zum DMC-Mitglied ernannt?
A: Risikoexperte
B: Händler
C: Collateral-Manager
D: Back Office-Mitarbeiter
Richtige Antwort: B
7-003
Was ist der letzte mögliche Prozessschritt innerhalb des Default Management-Prozess?
A: Unabhängiger Verkauf
B: Absicherung
C: Auktion
D: Bereinigung der Asset-Klasse
Richtige Antwort: C
7-004
Innerhalb des Default Management-Prozesses ist die Teilnahme an Multi Unit Auktionen für ClearingMitglieder in einer Liquidationsgruppe, in der sie während der vergangenen drei Monate aktiv waren, nicht
verpflichtend.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
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7-005
Default Management-Prozess: Was wird üblicherweise direkt im Anschluss an die vorbereitenden
Maßnahmen, wie die Abwicklung von kurz vor dem Verfall stehenden Positionen durchgeführt?
A: Unabhängiger Verkauf
B: Absicherung (Hedge-Portfolio)
C: Auktion
D: Bereinigung von Asset-Klassen
Richtige Antwort: B
7-006
Welche Aussage trifft auf Auktionen zu?
A: Mitglieder, die bei der Auktion nicht bieten, müssen in jedem Fall mit einer Geldstrafe rechnen.
B: Kommt es nach einer Auktion zu Verlusten, die höher sind als die Clearing-Fonds-Beiträge des
ausgefallenen Clearing-Mitgliedes, werden die juniorisierten Clearing-Fonds-Beiträge von nicht
bietenden Auktionsteilnehmern zu erst herangezogen, um die verbliebenen Auktionsverluste zu
decken.
C: Die Geldstrafe beträgt maximal 3 Mio. EUR.
D: Erfüllt ein Clearing-Mitglied seine Verpflichtung zur Abgabe eines Gebots nicht, droht ihm keine
Geldstrafe.
Richtige Antwort: B
7-007
Welche Aussagen treffen auf das Hedging innerhalb des DMP zu?
A: DMC-Mitglieder sind zur Erstellung eines Absicherungsvorschlages verpflichtet.
B: Die Aufsichtsbehörde erstellt Absicherungsvorschläge.
C: Hedging-Strategien werden gemeinsam mit den DMC-Mitgliedern regelmäßig bei Ausfallsimulationen
getestet.
D: Eurex Clearing prüft die Absicherungsvorschläge.
Richtige Antwort: AICID
7-008
Im Fall einer Multi Unit-Auktion informiert Eurex Clearing jeden Auktionsteilnehmer über die
Mindestanzahl an Auktionseinheiten, für die er ein Gebot abgeben muss.
Richtig Falsch
Richtige Antwort: Richtig
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7-009
Bleiben nach Auktionsende Positionen offen, nimmt Eurex Clearing in jedem Fall einen Restausgleich mit
der oder den nicht bietenden Partei(en) vor.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Falsch
7-010
Die Mindestgebotsmenge für eine Multi Unit-Auktion richtet sich nach der relativen Größe eines CM,
gemessen an dem Beitrag, den das CM im Clearing Fonds-Segment hinterlegt hat.
Richtig Falsch
Richtige Antwort: Richtig
7-011
Was wird im Falle eines Ausfalls von einem Clearing-Mitglied im Rahmen der Eurex Clearing „Lines of
Defense“ zuerst genutzt?
A: Zugeordneter Betrag von Eurex Clearing.
B: Beiträge des ausgefallenen Clearing-Mitglieds (Margin Sicherheiten und Beitrag zum Clearing-Fonds).
C: Eigenkapital von Eurex Clearing.
D: Beiträge der solventen Clearing-Mitglieder zum Clearing-Fonds.
Richtige Antwort: B
7-012
Jede Liquidationsgruppe ist eindeutig einem bestimmten Clearing-Fonds-Segment (CFS) zugeteilt.
Richtig
Falsch
Richtige Antwort: Richtig