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Recht + Geld DPD-Klage
Paketstreit: Sortieren
versus Kassieren
Es geht um zweifelhafte Verträge und um falsche Versprechen:
Weil ihr die Bezahlung und die
Arbeitsbedingungen bei DPD
ungerecht erscheinen, hat die
ehemalige Subunternehmerin
Eva Heredero den Paket- und
Expressdienstleister verklagt.
VR/André Gieße
G
ünter Wallraff wollte am 23. Januar
2014 eigentlich nach Niederbayern
kommen, um vor dem Landgericht
Deggendorf einen Protestzug anzuführen.
Gesundheitliche Probleme haben dem Enthüllungsjournalisten, der vor ungefähr zwei
Jahren verdeckt als Zusteller bei GLS gearbeitet und in seiner Undercover-Recherche
Missstände bei dem Paketdienst angeprangert hatte, allerdings einen Strich durch die
Reiseplanung gemacht.
Öffentliches Interesse weckt der Auftakt des
Zivilprozesses gegen den Paket- und Expressdienstleister DPD an diesem Tag dennoch: Vor dem Landgericht Deggendorf
tummeln sich Reporter und empörte Berufskraftfahrer. Drinnen, im voll besetzten
Verhandlungssaal, geht es wenig später um
die Vergütungsansprüche der ehemaligen
Zustellerin Eva Heredero-Berrocal.
Eva Heredero fühlt sich von DPD betrogen und hat ihren früheren Auftraggeber deshalb verklagt
Eva Heredero hat DPD verklagt,
weil das Unternehmen sich weigert, ihr 44.000 Euro zu zahlen
vor Fahrtbeginn hat jeden Tag mindestens
drei Stunden gedauert“, moniert Heredero.
Weil DPD diese Arbeitszeit nicht extra vergüte, sondern nach der Anzahl der ausgelieferten Pakete bezahle, bliebe den Subunternehmern oft bloß ein Hungerlohn.
Die Vorsortierung hat die gelernte Bäckermeisterin deshalb mit 30 Euro pro Stunde
gesondert in Rechnung gestellt. „Von dem
damaligen Depotleiter bin ich anschließend
immer wieder vertröstet worden, dass ich
mein Geld demnächst bekomme und die
Situation sich bald verbessert“, berichtet sie.
Im Vertrauen darauf, dass DPD sich an
diese Zusage halte, habe sie sogar Verträge
für weitere Touren unterschrieben.
Zwischen vier und fünf Uhr morgens sei sie
damals täglich zum Depot Hengersberg gefahren, um rund 400 Pakete für ihre Tour
von einem Förderband abzunehmen, sie
einzuscannen und in einen Transporter zu
verladen. „Das Sortieren dieser Packstücke
Geblieben ist Heredero ein Schuldenberg
Für Heredero endete der Job als DPD-Subunternehmerin in der Privatinsolvenz. Das
System sei so ausgelegt, dass die Selbstständigen nichts daran verdienten, kritisiert sie.
„Viele der Subunternehmer gehen Pleite
oder arbeiten an der Grenze zur Selbstaus-
DPD vergütet Vorsortierung nicht extra
Die 43-Jährige hat 2012 als selbstständige
Transportunternehmerin für DPD gearbeitet und das Franchise-Unternehmen jetzt
verklagt, weil dieses sich weigert, ihr rund
44.000 Euro zu zahlen. Diese Summe verlangt die Frau aus Kirchberg im Wald für die
Sortierung von Paketen, die sie neun Monate lang für DPD ausgeliefert hat.
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beutung.“ Allein während ihrer Zusammenarbeit mit dem Depot Hengersberg sei
knapp die Hälfte der Systempartner-Kollegen in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht.
Klägerin fühlt sich übers Ohr gehauen
Zudem würden Leute unter falschen Vorzeichen in die Selbstständigkeit gelockt, sagt
Heredero: Als Beispiel nennt die zweifache
Mutter ihren ersten Monat bei DPD. Anfangs habe sie allein eine sogenannte Springertour bestückt und die Pakete bereits vorsortiert am Depot übernommen, sagt sie.
Dass sich dies ändere, sobald man Systempartner wird und Fahrer einstellt, habe ihr
niemand gesagt, beteuert Heredero. Sie
habe vor der Unterzeichnung des DPDVertrags nicht einmal die Sortierhalle betreten dürfen. „Ich habe nicht richtig absehen
können, was alles auf mich zukommt.“
Giovanni Berardi kann ihren Unmut nachvollziehen. Der Geschäftsführer des Interessenverbandes selbstständiger Subunternehmer im Transportgewerbe (Issit) war
DPD-Klage Recht + Geld
mehrere Jahre als Transportleiter bei DPD
im Depot Villingen-Schwenningen tätig
und begrüßt, dass die Justiz das Geschäftsmodell des Paket- und Expressdienstleisters
derzeit unter die Lupe nimmt.
Berardi hofft, dass sich durch ein Urteil die
Situation der Zusteller in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) verbessert.
Viele seien täglich zwölf Stunden unterwegs
und hätten wegen der Paketsortierung oft
schon einen halben Arbeitstag auf dem Buckel, bevor sie auf Tour gehen.
„Wir wollen, dass dafür keine Subunternehmer mehr herangezogen werden“, betont er.
Dadurch würde nicht nur etwas für die Sicherheit im Straßenverkehr getan, sondern
es würden auch neue Arbeitsplätze geschaffen. „Die langen Arbeitszeiten wirken sich
gravierend auf die Arbeitsqualität aus. Man
muss froh sein, wenn keine Unfälle passieren“, sagt der Geschäftsführer von Issit.
Anwalt spricht von Knebelverträgen
Bessere Arbeitsbedingungen. Faire Löhne.
Dafür streitet auch Heredero. Längst geht es
nicht mehr nur um ihr eigenes Schicksal. Ihr
geht es um die Sache. Nachdem die versprochenen Änderungen im Depot nicht eintraten und auch keine Vergütung vonseiten
ihres Auftraggebers erfolgte, entschloss sie
sich, ihre Forderungen mithilfe von Max
Pausenberger vor Gericht durchzusetzen.
Der Deggendorfer Anwalt rechnet sich gute
Chancen aus. Er hält die bei DPD gezahlte
„Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
gehen zulasten des Verwenders“
AXEL GÜNTHER,
Rechtsanwalt des BdKEP
Vergütung für „sittenwidrig“ und spricht
von „Knebelverträgen“. In den Verträgen
gebe es viele Unklarheiten, die zulasten der
Systempartner gingen.
Zum Beispiel sei die Paketvorsortierung
nicht explizit erwähnt. Dieser Arbeitsschritt
gilt bei DPD als „Disposition“ – und die ist
laut Vertrag automatisch mit abgegolten.
„Zudem schaffen viele Zusteller das vorgeschriebene Arbeitspensum nicht, was zur
Folge hat, dass ihnen der Aufwand für die
Ersatzvornahme wie der Einsatz von Ersatzfahrzeugen von der Vergütung abgezogen
werden“, erklärt Pausenberger. Manche Touren seien dadurch von vornherein ein Minusgeschäft, ergänzt seine Mandantin.
Vor dem Landgericht Deggendorf geht es
deshalb nach Ansicht des Rechtsexperten
auch darum, ob die geforderten Leistungen
objektiv überhaupt zu erbringen sind. Sind
sie es nicht, wären die Verträge nichtig.
Vertragsklauseln müssen eindeutig sein
Ähnlicher Meinung ist Anwalt Axel Günther aus Bad Dürkheim-Leistadt, der den
Bundesverband der Kurier-Express-Post-
Dienste (BdKEP) in rechtlichen Angelegenheiten vertritt: „Nach meiner Auffassung
deckt der Begriff der Disposition nicht mit
der erforderlichen Bestimmtheit und Eindeutigkeit die Paketvorsortierung ab.“ Unter
Disposition versteht er „die Organisation
der eigenen betrieblichen Mittel zur Erbringung der geschuldeten Leistung“.
Günther verweist in diesem Zusammenhang auf Paragraf 305 c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach Zweifel
bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zulasten des Verwenders gehen.
In den darauffolgenden Paragrafen sei festgeschrieben, dass die Bestimmungen in
AGB unwirksam seien, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den
Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Eine unangemessene Benachteiligung könne sich demnach
auch daraus ergeben, dass die Bestimmung
nicht klar und verständlich sei.
Zusätzliche Tätigkeiten sind zu vergüten
Soweit AGB ganz oder teilweise unwirksam
sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages
laut Günther nach den gesetzlichen Vorschriften. „Wenn also die von Frau Heredero abverlangte Sortier- beziehungsweise
Kommissioniertätigkeit sich nicht eindeutig
unter den Begriff der Disposition fassen
lässt und der Abgeltungsumfang der Vergütung sich nicht auf diese Tätigkeit objektiv
INTERVIEW
„Ich bin guter Dinge, dass wir zum Erfolg kommen“
Rechtsanwalt Max Pausenberger vertritt Eva Heredero in der DPD-Klage. Er glaubt, das der Prozess
zugunsten seiner Mandantin ausgeht und andere Subunternehmer vor Gericht eine Chance haben.
Wie bewerten Sie den Prozessauftakt am
Landgericht Deggendorf?
Max Pausenberger: Der Richter hat durch die
Übertragung des Falls an die Zivilkammer des
Landgerichts Deggendorf zu erkennen gegeben, dass es von der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit überzeugt ist. Ich sehe
das genauso. Die Entscheidung dieses Prozesses hat für sämtliche DPD-Systempartner
große Bedeutung. Diese
möchten wissen, ob sie
gegebenenfalls ebenfalls
Ansprüche gegen das Franchise-Unternehmen stellen
können.
Bis zum 1. März 2014 können die beiden Parteien zu den Schriftsätzen der Gegenseite Stellung nehmen. Danach wird der Einzelrichter
der Zivilkammer des Landesgerichts Deggendorf den Fall vorlegen.
Die Zivilkammer kann dann entscheiden, ob
sie das Verfahren übernimmt. Tut sie dies, wird
sie einen neuen Termin anberaumen, an dem
sie die Zeugen vernimmt.
Welche Chancen rechnen Sie sich aus?
Ich bin guter Dinge, dass wir zum Erfolg kommen. DPD hat keine stichhaltigen Argumente
vorgelegt. Meine Mandantin und ich werden
diesen Rechtsstreit bis zum Ende ausfechten –
wenn nötig, vor einem Bundesgericht.
VR/André Gieße
Wie geht es jetzt weiter?
Max Pausenberger
Damit wären immense Kosten verbunden.
Kann Eva Heredero den Weg über mehrere
Instanzen hinweg überhaupt bestreiten?
Die Klägerin kann dieses Rechtsstreit nicht
komplett aus der eigenen Tasche finanzieren.
Sie ist hier auf Prozesskostenhilfe angewiesen.
Eine solche haben wir für dieses Verfahren vom
Landesgericht München bekommen. Der
zuständige Richter geht davon aus, dass die
Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat.
Angenommen, dieser Rechtsstreit geht
zugunsten von Eva Heredero aus und das
Urteil wird rechtswirksam: Können andere
Systempartner dann einfach so von DPD
Geld für die Paketvorsortierung verlangen?
Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung.
Das heißt, den anderen Paketzustellern wird
damit nicht die Notwendigkeit abgenommen,
selbst zu klagen. Es könnte natürlich sein, dass
DPD nach einer Niederlage vor Gericht seinerseits auf seine Subunternehmer zukommt und
ihnen Angebote macht. ag
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Recht + Geld DPD-Klage
DPD
von Heredero jemals Rechnungen über die
Vergütung der Paketvorsortierung erhalten
zu haben. Auch von dem Versprechen, DPD
werde die Tätigkeit am Förderband ab Mitte
2012 mit anderen Mitarbeitern durchführen, will er nichts wissen.
DPD ist überzeugt, dass sein Geschäftsmodell es Subunternehmen ermöglicht, erfolgreich zu sein
erstreckt, dann handelt es sich um eine zusätzliche, über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Tätigkeit“, erklärt er.
Diese sei laut BGB gesondert zu vergüten.
DPD weist die Anschuldigungen zurück
Der beklagte Paket- und Expressdienstleister widerspricht der Anschuldigung der
Klägerseite: „Die Verträge mit den Systempartnern entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und regeln sowohl den Leistungskatalog für die Systempartner als auch die
Vergütung klar und eindeutig“, erklärt DPD
in einer Stellungnahme. Bisher sei kein Zusteller auf die Idee gekommen, die Vorsortierung gesondert in Rechnung zu stellen,
sagt Sprecher Peter Rey auf Anfrage.
Den Vorwurf, der damalige Leiter des Depots Hengersberg habe Heredero nicht aus-
„Die Verträge mit den Systempartnern entsprechen den
gesetzlichen Vorgaben“
PETER REY,
Sprecher von Dynamic Parcel Distribution (DPD)
reichend über den Ablauf und den Umfang
der zu erbringenden Leistung informiert,
weist das Franchise-Unternehmen ebenfalls
zurück. „Eine ausführliche Einweisung vor
einem Vertragsabschluss sorgt dafür, dass
jeder Systempartner seine vertraglichen
Aufgaben auch in der Praxis kennenlernt“,
hält Rey dagegen.
Detlev Hannibal, der Anwalt des Paket- und
Expressdienstleisters, bestreitet beim Prozessauftakt in Deggendorf darüber hinaus,
ZWEITE KLAGE GEPLANT
Heredero fordert Nachvergütung für Übergrößenpakete
Eva Heredero bereitet derzeit eine weitere
Klage gegen DPD vor. Streitwert: erneut mehrere zehntausend Euro. Unter anderem wirft
sie dem Paket- und Expressdienstleister vor,
dass dieser Übergrößenpakete nicht richtig als
solche ausweist und seine Subunternehmer so
systematisch austrickst. Konkret geht es ihr um
die Nachvergütung von Übergrößenpaketen,
die sie 2012 eigenen Angaben zufolge im Rahmen von fünf Touren zugestellt hat – schätzungsweise 250 Pakete sollen es am Tag gewesen sein. „DPD zahlt laut Vertrag für jedes übergroße Paket fünf Euro – mehr als dreimal so
viel wie für ein normales Paket“, erklärt Heredero. Bis heute habe sie allerdings keinen
Zuschlag bekommen für Pakete, die die Ober-
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grenzen der Standardmaße überschreiten
(Gewicht: 31,5 Kilogramm, Länge: 175 Zentimeter, Gurtmaß: 300 Zentimeter).
Die ehemalige Subunternehmerin kritisiert,
dass Übergrößenpakete im Jahr 2012 während
der Vorsortierung im DPD-Depot Hengersberg
nicht durch Barcodes oder Etiketten zu erkennen gewesen seien und deren Tourenanteil
auch nicht kommuniziert worden sei – obwohl
diese Daten vorgelegen hätten. „Systempartnern ist es aufgrund des Zeitdrucks bei der
Vorsortierung kaum möglich, jedes größere
der rund 400 Pakete, die in drei Stunden über
das Förderband laufen, auszumessen, sagt die
43-Jährige, „deswegen sind sie am Ende des
Monats darauf angewiesen, dass die Abrechnung von DPD stimmt“, sagt sie. Ohne Nachweise gingen viele der selbstständigen Transporteurunternehmer ohne Zuschläge aus. ag
40 Millionen für Entlastung der Zusteller
Unabhängig vom Ausgang des aktuellen
Verfahrens sieht DPD sein Geschäftsmodell
in keiner Weise gefährdet. „Die Arbeit mit
den Systempartnern hat sich seit 30 Jahren
bewährt“, sagt Rey. Es sei eine lang etablierte Praxis, dass die Vorsortierung der Pakete
im Verantwortungsbereich der Systempartner liege. „Viele Subunternehmer sind damit
in der Vergangenheit erfolgreich gewesen“,
erklärt der Sprecher des Paket- und Expressdienstleisters. Die Ergebnisse des Rechtsstreits wolle DPD im Hinblick auf die künftige Vertragsgestaltung berücksichtigen.
Gleichzeitig verweist Rey darauf, dass DPD
derzeit dabei sei, bestimmte Prozesse zu verbessern: Bereits 2008 habe man ein Programm gestartet mit dem Ziel, die Arbeitszeit der Paketzusteller zu reduzieren.
„In zahlreichen Depots werden die Subunternehmer heute schon von einzelnen Arbeitsschritten bei der Be- und Entladung
ihrer Fahrzeuge entlastet“, erklärt er. Dafür
investiert der Paket- und Expressdienstleister eigenen Angaben zufolge zwischen 2013
und 2014 fast 40 Millionen Euro.
Im Kern strukturiert der Paket- und Expressdienstleister vielerorts die Arbeitsorganisation neu. Langfristig sollen nicht mehr
die Systempartner selbst, sondern Hilfskräfte morgens und am Ende eines Arbeitstages
die Pakete sortieren. Mit dem Einsatz unter
anderem von Minijobbern an den Sortieranlagen folgt DPD dem Beispiel anderer
Dienstleister im KEP-Markt.
„Wir sind hier auf Kurs – bis Ende des Jahres
greifen die Verbesserungen flächendeckend“, erklärt der DPD-Sprecher. Darüber
hinaus seien Umbaumaßnahmen in den
Paketumschlagszentren geplant. Die Umsetzung vor Ort hänge aber von den Notwendigkeiten und Arbeitsabläufen in der
jeweiligen Niederlassung ab, sagt Rey.
Ex-Zustellerin will Prozess ausfechten
Ob die Vertragsklauseln von DPD zulässig
sind, muss nun die Justiz entscheiden. Die
Fronten zwischen beiden Parteien sind verhärtet, eine außergerichtliche Einigung
scheint nicht mehr möglich. „Meinem
Rechtsanwalt und mir ist klar gewesen, dass
es sich bei dem Prozessauftakt nur um einen
Güteversuch handelt, der ohnehin zum
DPD-Klage Recht + Geld
Scheitern verurteilt ist“, erläutert Heredero.
Den Rechtsstreit mit ihrem früheren Auftraggeber will sie bis zum Ende ausfechten
– wenn nötig, vor einem Bundesgericht.
Wenn Heredero mit ihrer Klage Erfolg hat,
könnte das nicht nur ihren ehemaligen Auftraggeber teuer zu stehen kommen, sondern
eine bislang gängige Praxis in der KEPBranche infrage stellen. „Eine Entscheidung
zugunsten der ehemaligen DPD-Systempartnerin könnte eine Klagewelle auslösen“,
erklärt Kläger-Anwalt Pausenberger. Andere Subunternehmer könnten vor Gericht
ebenfalls nachträglich Geld für die Paketsortierung verlangen und sich dabei auf den
Fall der Ex-Zustellerin stützen.
BdKEP-Jurist Günther glaubt, dass die Auswirkungen auf den Markt zunächst gravierend wären: „Jeder DPD-Partner, der sich in
der gleichen Situation befindet, kann unter
Berufung auf diesen Fall seinerseits Vergütungsansprüche geltend machen, soweit
diese nicht schon verjährt, verwirkt oder
anderweitig vertraglich ausgeschlossen
sind“, erklärt der Jurist. Auch andere Unternehmen müssten sich vorsehen, sofern sich
diesen zweifelhafte AGB nachweisen ließen.
BIEK SIEHT KLAGE GELASSEN
Der Bundesverband Internationaler Expressund Kurierdienste (BIEK) fürchtet keine Negativfolgen für seine Mitgliedsunternehmen:
„Für die KEP-Branche hat die Klage keinerlei
Relevanz, da es in dem Verfahren um individuelle Vertragsvereinbarungen zwischen
DPD und einer ehemaligen Systempartnerin
geht“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage. Darüber hinaus will der BIEK in dieser Angelegenheit keine Stellungnahme abgeben. ag
Mittelfristig rechnet der Anwalt aber damit,
dass DPD seine bisherigen Verträge umstellt, um die Mängel, die durch den Fall
Heredero auf den rechtlichen Prüfstand gekommen sind, auszugleichen. „Ein Erfolg in
dieser Rechtssache wird also nicht nachhaltig die Arbeitsbedingungen der kleinen
Transportunternehmer verbessern“, sagt er.
Richter legt den Fall der Zivilkammer vor
Ein Urteil wird beim Prozessauftakt noch
nicht gesprochen werden. Wolfgang Kerscher, Vorsitzender Richter am Landgericht
Deggendorf, hört zwar die Argumente der
beiden Parteien. „Aufgrund der Bedeutung
der Sache“ schlägt er jedoch vor, das Verfahren der Zivilkammer des Gerichts vorzulegen, die mit drei Richtern besetzt ist und
mehr Erfahrung in solchen Streitigkeiten
habe. Die Zivilkammer kann jetzt entscheiden, ob sie den Fall der früheren DPD-Frau
annimmt.
Kerscher hält allerdings für unwahrscheinlich, dass der Fall in Deggendorf entschieden wird. Schließlich habe der beklagte
DPD nach einer Entscheidung des Landgerichts die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Um diese Berufung müsste sich dann
das Oberlandesgericht München kümmern.
Dort könnte das Prozedere nach Einschätzung des Richters von vorn beginnen und
der Fall in letzter Instanz vor einem Bundesgericht landen. Ein rechtskräftiges Urteil sei
somit nicht vor 2017 zu erwarten.
Die nächste Verhandlung findet frühestens
im Mai dieses Jahres statt. Dabei sein wird
wohl auch Günter Wallraff. In der kommenden Woche will Eva Heredero den Enthüllungsjournalisten erneut einladen.
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André Gieße
20. Handelslogistik Kongress
25.-26. März 2014 | Kristallsaal, Koelnmesse
Logistikprozesse
im Wandel
2014
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Parallelforum „Verpackung Spezial“; Verleihung der Lean and Green Awards
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VerkehrsRUNDSCHAU 8/2014
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