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Recht + Geld DPD-Klage Paketstreit: Sortieren versus Kassieren Es geht um zweifelhafte Verträge und um falsche Versprechen: Weil ihr die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen bei DPD ungerecht erscheinen, hat die ehemalige Subunternehmerin Eva Heredero den Paket- und Expressdienstleister verklagt. VR/André Gieße G ünter Wallraff wollte am 23. Januar 2014 eigentlich nach Niederbayern kommen, um vor dem Landgericht Deggendorf einen Protestzug anzuführen. Gesundheitliche Probleme haben dem Enthüllungsjournalisten, der vor ungefähr zwei Jahren verdeckt als Zusteller bei GLS gearbeitet und in seiner Undercover-Recherche Missstände bei dem Paketdienst angeprangert hatte, allerdings einen Strich durch die Reiseplanung gemacht. Öffentliches Interesse weckt der Auftakt des Zivilprozesses gegen den Paket- und Expressdienstleister DPD an diesem Tag dennoch: Vor dem Landgericht Deggendorf tummeln sich Reporter und empörte Berufskraftfahrer. Drinnen, im voll besetzten Verhandlungssaal, geht es wenig später um die Vergütungsansprüche der ehemaligen Zustellerin Eva Heredero-Berrocal. Eva Heredero fühlt sich von DPD betrogen und hat ihren früheren Auftraggeber deshalb verklagt Eva Heredero hat DPD verklagt, weil das Unternehmen sich weigert, ihr 44.000 Euro zu zahlen vor Fahrtbeginn hat jeden Tag mindestens drei Stunden gedauert“, moniert Heredero. Weil DPD diese Arbeitszeit nicht extra vergüte, sondern nach der Anzahl der ausgelieferten Pakete bezahle, bliebe den Subunternehmern oft bloß ein Hungerlohn. Die Vorsortierung hat die gelernte Bäckermeisterin deshalb mit 30 Euro pro Stunde gesondert in Rechnung gestellt. „Von dem damaligen Depotleiter bin ich anschließend immer wieder vertröstet worden, dass ich mein Geld demnächst bekomme und die Situation sich bald verbessert“, berichtet sie. Im Vertrauen darauf, dass DPD sich an diese Zusage halte, habe sie sogar Verträge für weitere Touren unterschrieben. Zwischen vier und fünf Uhr morgens sei sie damals täglich zum Depot Hengersberg gefahren, um rund 400 Pakete für ihre Tour von einem Förderband abzunehmen, sie einzuscannen und in einen Transporter zu verladen. „Das Sortieren dieser Packstücke Geblieben ist Heredero ein Schuldenberg Für Heredero endete der Job als DPD-Subunternehmerin in der Privatinsolvenz. Das System sei so ausgelegt, dass die Selbstständigen nichts daran verdienten, kritisiert sie. „Viele der Subunternehmer gehen Pleite oder arbeiten an der Grenze zur Selbstaus- DPD vergütet Vorsortierung nicht extra Die 43-Jährige hat 2012 als selbstständige Transportunternehmerin für DPD gearbeitet und das Franchise-Unternehmen jetzt verklagt, weil dieses sich weigert, ihr rund 44.000 Euro zu zahlen. Diese Summe verlangt die Frau aus Kirchberg im Wald für die Sortierung von Paketen, die sie neun Monate lang für DPD ausgeliefert hat. 54 8/2014 VerkehrsRUNDSCHAU beutung.“ Allein während ihrer Zusammenarbeit mit dem Depot Hengersberg sei knapp die Hälfte der Systempartner-Kollegen in die Zahlungsunfähigkeit gerutscht. Klägerin fühlt sich übers Ohr gehauen Zudem würden Leute unter falschen Vorzeichen in die Selbstständigkeit gelockt, sagt Heredero: Als Beispiel nennt die zweifache Mutter ihren ersten Monat bei DPD. Anfangs habe sie allein eine sogenannte Springertour bestückt und die Pakete bereits vorsortiert am Depot übernommen, sagt sie. Dass sich dies ändere, sobald man Systempartner wird und Fahrer einstellt, habe ihr niemand gesagt, beteuert Heredero. Sie habe vor der Unterzeichnung des DPDVertrags nicht einmal die Sortierhalle betreten dürfen. „Ich habe nicht richtig absehen können, was alles auf mich zukommt.“ Giovanni Berardi kann ihren Unmut nachvollziehen. Der Geschäftsführer des Interessenverbandes selbstständiger Subunternehmer im Transportgewerbe (Issit) war DPD-Klage Recht + Geld mehrere Jahre als Transportleiter bei DPD im Depot Villingen-Schwenningen tätig und begrüßt, dass die Justiz das Geschäftsmodell des Paket- und Expressdienstleisters derzeit unter die Lupe nimmt. Berardi hofft, dass sich durch ein Urteil die Situation der Zusteller in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) verbessert. Viele seien täglich zwölf Stunden unterwegs und hätten wegen der Paketsortierung oft schon einen halben Arbeitstag auf dem Buckel, bevor sie auf Tour gehen. „Wir wollen, dass dafür keine Subunternehmer mehr herangezogen werden“, betont er. Dadurch würde nicht nur etwas für die Sicherheit im Straßenverkehr getan, sondern es würden auch neue Arbeitsplätze geschaffen. „Die langen Arbeitszeiten wirken sich gravierend auf die Arbeitsqualität aus. Man muss froh sein, wenn keine Unfälle passieren“, sagt der Geschäftsführer von Issit. Anwalt spricht von Knebelverträgen Bessere Arbeitsbedingungen. Faire Löhne. Dafür streitet auch Heredero. Längst geht es nicht mehr nur um ihr eigenes Schicksal. Ihr geht es um die Sache. Nachdem die versprochenen Änderungen im Depot nicht eintraten und auch keine Vergütung vonseiten ihres Auftraggebers erfolgte, entschloss sie sich, ihre Forderungen mithilfe von Max Pausenberger vor Gericht durchzusetzen. Der Deggendorfer Anwalt rechnet sich gute Chancen aus. Er hält die bei DPD gezahlte „Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zulasten des Verwenders“ AXEL GÜNTHER, Rechtsanwalt des BdKEP Vergütung für „sittenwidrig“ und spricht von „Knebelverträgen“. In den Verträgen gebe es viele Unklarheiten, die zulasten der Systempartner gingen. Zum Beispiel sei die Paketvorsortierung nicht explizit erwähnt. Dieser Arbeitsschritt gilt bei DPD als „Disposition“ – und die ist laut Vertrag automatisch mit abgegolten. „Zudem schaffen viele Zusteller das vorgeschriebene Arbeitspensum nicht, was zur Folge hat, dass ihnen der Aufwand für die Ersatzvornahme wie der Einsatz von Ersatzfahrzeugen von der Vergütung abgezogen werden“, erklärt Pausenberger. Manche Touren seien dadurch von vornherein ein Minusgeschäft, ergänzt seine Mandantin. Vor dem Landgericht Deggendorf geht es deshalb nach Ansicht des Rechtsexperten auch darum, ob die geforderten Leistungen objektiv überhaupt zu erbringen sind. Sind sie es nicht, wären die Verträge nichtig. Vertragsklauseln müssen eindeutig sein Ähnlicher Meinung ist Anwalt Axel Günther aus Bad Dürkheim-Leistadt, der den Bundesverband der Kurier-Express-Post- Dienste (BdKEP) in rechtlichen Angelegenheiten vertritt: „Nach meiner Auffassung deckt der Begriff der Disposition nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit und Eindeutigkeit die Paketvorsortierung ab.“ Unter Disposition versteht er „die Organisation der eigenen betrieblichen Mittel zur Erbringung der geschuldeten Leistung“. Günther verweist in diesem Zusammenhang auf Paragraf 305 c Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zulasten des Verwenders gehen. In den darauffolgenden Paragrafen sei festgeschrieben, dass die Bestimmungen in AGB unwirksam seien, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Eine unangemessene Benachteiligung könne sich demnach auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich sei. Zusätzliche Tätigkeiten sind zu vergüten Soweit AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages laut Günther nach den gesetzlichen Vorschriften. „Wenn also die von Frau Heredero abverlangte Sortier- beziehungsweise Kommissioniertätigkeit sich nicht eindeutig unter den Begriff der Disposition fassen lässt und der Abgeltungsumfang der Vergütung sich nicht auf diese Tätigkeit objektiv INTERVIEW „Ich bin guter Dinge, dass wir zum Erfolg kommen“ Rechtsanwalt Max Pausenberger vertritt Eva Heredero in der DPD-Klage. Er glaubt, das der Prozess zugunsten seiner Mandantin ausgeht und andere Subunternehmer vor Gericht eine Chance haben. Wie bewerten Sie den Prozessauftakt am Landgericht Deggendorf? Max Pausenberger: Der Richter hat durch die Übertragung des Falls an die Zivilkammer des Landgerichts Deggendorf zu erkennen gegeben, dass es von der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit überzeugt ist. Ich sehe das genauso. Die Entscheidung dieses Prozesses hat für sämtliche DPD-Systempartner große Bedeutung. Diese möchten wissen, ob sie gegebenenfalls ebenfalls Ansprüche gegen das Franchise-Unternehmen stellen können. Bis zum 1. März 2014 können die beiden Parteien zu den Schriftsätzen der Gegenseite Stellung nehmen. Danach wird der Einzelrichter der Zivilkammer des Landesgerichts Deggendorf den Fall vorlegen. Die Zivilkammer kann dann entscheiden, ob sie das Verfahren übernimmt. Tut sie dies, wird sie einen neuen Termin anberaumen, an dem sie die Zeugen vernimmt. Welche Chancen rechnen Sie sich aus? Ich bin guter Dinge, dass wir zum Erfolg kommen. DPD hat keine stichhaltigen Argumente vorgelegt. Meine Mandantin und ich werden diesen Rechtsstreit bis zum Ende ausfechten – wenn nötig, vor einem Bundesgericht. VR/André Gieße Wie geht es jetzt weiter? Max Pausenberger Damit wären immense Kosten verbunden. Kann Eva Heredero den Weg über mehrere Instanzen hinweg überhaupt bestreiten? Die Klägerin kann dieses Rechtsstreit nicht komplett aus der eigenen Tasche finanzieren. Sie ist hier auf Prozesskostenhilfe angewiesen. Eine solche haben wir für dieses Verfahren vom Landesgericht München bekommen. Der zuständige Richter geht davon aus, dass die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Angenommen, dieser Rechtsstreit geht zugunsten von Eva Heredero aus und das Urteil wird rechtswirksam: Können andere Systempartner dann einfach so von DPD Geld für die Paketvorsortierung verlangen? Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Das heißt, den anderen Paketzustellern wird damit nicht die Notwendigkeit abgenommen, selbst zu klagen. Es könnte natürlich sein, dass DPD nach einer Niederlage vor Gericht seinerseits auf seine Subunternehmer zukommt und ihnen Angebote macht. ag VerkehrsRUNDSCHAU 8/2014 55 Recht + Geld DPD-Klage DPD von Heredero jemals Rechnungen über die Vergütung der Paketvorsortierung erhalten zu haben. Auch von dem Versprechen, DPD werde die Tätigkeit am Förderband ab Mitte 2012 mit anderen Mitarbeitern durchführen, will er nichts wissen. DPD ist überzeugt, dass sein Geschäftsmodell es Subunternehmen ermöglicht, erfolgreich zu sein erstreckt, dann handelt es sich um eine zusätzliche, über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Tätigkeit“, erklärt er. Diese sei laut BGB gesondert zu vergüten. DPD weist die Anschuldigungen zurück Der beklagte Paket- und Expressdienstleister widerspricht der Anschuldigung der Klägerseite: „Die Verträge mit den Systempartnern entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und regeln sowohl den Leistungskatalog für die Systempartner als auch die Vergütung klar und eindeutig“, erklärt DPD in einer Stellungnahme. Bisher sei kein Zusteller auf die Idee gekommen, die Vorsortierung gesondert in Rechnung zu stellen, sagt Sprecher Peter Rey auf Anfrage. Den Vorwurf, der damalige Leiter des Depots Hengersberg habe Heredero nicht aus- „Die Verträge mit den Systempartnern entsprechen den gesetzlichen Vorgaben“ PETER REY, Sprecher von Dynamic Parcel Distribution (DPD) reichend über den Ablauf und den Umfang der zu erbringenden Leistung informiert, weist das Franchise-Unternehmen ebenfalls zurück. „Eine ausführliche Einweisung vor einem Vertragsabschluss sorgt dafür, dass jeder Systempartner seine vertraglichen Aufgaben auch in der Praxis kennenlernt“, hält Rey dagegen. Detlev Hannibal, der Anwalt des Paket- und Expressdienstleisters, bestreitet beim Prozessauftakt in Deggendorf darüber hinaus, ZWEITE KLAGE GEPLANT Heredero fordert Nachvergütung für Übergrößenpakete Eva Heredero bereitet derzeit eine weitere Klage gegen DPD vor. Streitwert: erneut mehrere zehntausend Euro. Unter anderem wirft sie dem Paket- und Expressdienstleister vor, dass dieser Übergrößenpakete nicht richtig als solche ausweist und seine Subunternehmer so systematisch austrickst. Konkret geht es ihr um die Nachvergütung von Übergrößenpaketen, die sie 2012 eigenen Angaben zufolge im Rahmen von fünf Touren zugestellt hat – schätzungsweise 250 Pakete sollen es am Tag gewesen sein. „DPD zahlt laut Vertrag für jedes übergroße Paket fünf Euro – mehr als dreimal so viel wie für ein normales Paket“, erklärt Heredero. Bis heute habe sie allerdings keinen Zuschlag bekommen für Pakete, die die Ober- 56 8/2014 VerkehrsRUNDSCHAU grenzen der Standardmaße überschreiten (Gewicht: 31,5 Kilogramm, Länge: 175 Zentimeter, Gurtmaß: 300 Zentimeter). Die ehemalige Subunternehmerin kritisiert, dass Übergrößenpakete im Jahr 2012 während der Vorsortierung im DPD-Depot Hengersberg nicht durch Barcodes oder Etiketten zu erkennen gewesen seien und deren Tourenanteil auch nicht kommuniziert worden sei – obwohl diese Daten vorgelegen hätten. „Systempartnern ist es aufgrund des Zeitdrucks bei der Vorsortierung kaum möglich, jedes größere der rund 400 Pakete, die in drei Stunden über das Förderband laufen, auszumessen, sagt die 43-Jährige, „deswegen sind sie am Ende des Monats darauf angewiesen, dass die Abrechnung von DPD stimmt“, sagt sie. Ohne Nachweise gingen viele der selbstständigen Transporteurunternehmer ohne Zuschläge aus. ag 40 Millionen für Entlastung der Zusteller Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Verfahrens sieht DPD sein Geschäftsmodell in keiner Weise gefährdet. „Die Arbeit mit den Systempartnern hat sich seit 30 Jahren bewährt“, sagt Rey. Es sei eine lang etablierte Praxis, dass die Vorsortierung der Pakete im Verantwortungsbereich der Systempartner liege. „Viele Subunternehmer sind damit in der Vergangenheit erfolgreich gewesen“, erklärt der Sprecher des Paket- und Expressdienstleisters. Die Ergebnisse des Rechtsstreits wolle DPD im Hinblick auf die künftige Vertragsgestaltung berücksichtigen. Gleichzeitig verweist Rey darauf, dass DPD derzeit dabei sei, bestimmte Prozesse zu verbessern: Bereits 2008 habe man ein Programm gestartet mit dem Ziel, die Arbeitszeit der Paketzusteller zu reduzieren. „In zahlreichen Depots werden die Subunternehmer heute schon von einzelnen Arbeitsschritten bei der Be- und Entladung ihrer Fahrzeuge entlastet“, erklärt er. Dafür investiert der Paket- und Expressdienstleister eigenen Angaben zufolge zwischen 2013 und 2014 fast 40 Millionen Euro. Im Kern strukturiert der Paket- und Expressdienstleister vielerorts die Arbeitsorganisation neu. Langfristig sollen nicht mehr die Systempartner selbst, sondern Hilfskräfte morgens und am Ende eines Arbeitstages die Pakete sortieren. Mit dem Einsatz unter anderem von Minijobbern an den Sortieranlagen folgt DPD dem Beispiel anderer Dienstleister im KEP-Markt. „Wir sind hier auf Kurs – bis Ende des Jahres greifen die Verbesserungen flächendeckend“, erklärt der DPD-Sprecher. Darüber hinaus seien Umbaumaßnahmen in den Paketumschlagszentren geplant. Die Umsetzung vor Ort hänge aber von den Notwendigkeiten und Arbeitsabläufen in der jeweiligen Niederlassung ab, sagt Rey. Ex-Zustellerin will Prozess ausfechten Ob die Vertragsklauseln von DPD zulässig sind, muss nun die Justiz entscheiden. Die Fronten zwischen beiden Parteien sind verhärtet, eine außergerichtliche Einigung scheint nicht mehr möglich. „Meinem Rechtsanwalt und mir ist klar gewesen, dass es sich bei dem Prozessauftakt nur um einen Güteversuch handelt, der ohnehin zum DPD-Klage Recht + Geld Scheitern verurteilt ist“, erläutert Heredero. Den Rechtsstreit mit ihrem früheren Auftraggeber will sie bis zum Ende ausfechten – wenn nötig, vor einem Bundesgericht. Wenn Heredero mit ihrer Klage Erfolg hat, könnte das nicht nur ihren ehemaligen Auftraggeber teuer zu stehen kommen, sondern eine bislang gängige Praxis in der KEPBranche infrage stellen. „Eine Entscheidung zugunsten der ehemaligen DPD-Systempartnerin könnte eine Klagewelle auslösen“, erklärt Kläger-Anwalt Pausenberger. Andere Subunternehmer könnten vor Gericht ebenfalls nachträglich Geld für die Paketsortierung verlangen und sich dabei auf den Fall der Ex-Zustellerin stützen. BdKEP-Jurist Günther glaubt, dass die Auswirkungen auf den Markt zunächst gravierend wären: „Jeder DPD-Partner, der sich in der gleichen Situation befindet, kann unter Berufung auf diesen Fall seinerseits Vergütungsansprüche geltend machen, soweit diese nicht schon verjährt, verwirkt oder anderweitig vertraglich ausgeschlossen sind“, erklärt der Jurist. Auch andere Unternehmen müssten sich vorsehen, sofern sich diesen zweifelhafte AGB nachweisen ließen. BIEK SIEHT KLAGE GELASSEN Der Bundesverband Internationaler Expressund Kurierdienste (BIEK) fürchtet keine Negativfolgen für seine Mitgliedsunternehmen: „Für die KEP-Branche hat die Klage keinerlei Relevanz, da es in dem Verfahren um individuelle Vertragsvereinbarungen zwischen DPD und einer ehemaligen Systempartnerin geht“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage. Darüber hinaus will der BIEK in dieser Angelegenheit keine Stellungnahme abgeben. ag Mittelfristig rechnet der Anwalt aber damit, dass DPD seine bisherigen Verträge umstellt, um die Mängel, die durch den Fall Heredero auf den rechtlichen Prüfstand gekommen sind, auszugleichen. „Ein Erfolg in dieser Rechtssache wird also nicht nachhaltig die Arbeitsbedingungen der kleinen Transportunternehmer verbessern“, sagt er. Richter legt den Fall der Zivilkammer vor Ein Urteil wird beim Prozessauftakt noch nicht gesprochen werden. Wolfgang Kerscher, Vorsitzender Richter am Landgericht Deggendorf, hört zwar die Argumente der beiden Parteien. „Aufgrund der Bedeutung der Sache“ schlägt er jedoch vor, das Verfahren der Zivilkammer des Gerichts vorzulegen, die mit drei Richtern besetzt ist und mehr Erfahrung in solchen Streitigkeiten habe. Die Zivilkammer kann jetzt entscheiden, ob sie den Fall der früheren DPD-Frau annimmt. Kerscher hält allerdings für unwahrscheinlich, dass der Fall in Deggendorf entschieden wird. Schließlich habe der beklagte DPD nach einer Entscheidung des Landgerichts die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Um diese Berufung müsste sich dann das Oberlandesgericht München kümmern. Dort könnte das Prozedere nach Einschätzung des Richters von vorn beginnen und der Fall in letzter Instanz vor einem Bundesgericht landen. Ein rechtskräftiges Urteil sei somit nicht vor 2017 zu erwarten. Die nächste Verhandlung findet frühestens im Mai dieses Jahres statt. Dabei sein wird wohl auch Günter Wallraff. In der kommenden Woche will Eva Heredero den Enthüllungsjournalisten erneut einladen. ❙❚■ André Gieße 20. Handelslogistik Kongress 25.-26. 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