Kˆmpf NEU Mietpreisliste DRUCKDATEN 11_2012.indd

Transcription

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Mietservice
Schnell. Einfach. Günstig.
,
Baumaschinen
zeuge
Baugeräte, Werk
te für
und Gartengerä
Profis
Bauherren und
Baumarkt
Baumarkt
Gartencenter
Gartencenter
Baustoffe
Baustoffe
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Mietgeräte vom i&M-B
Schnell. Einfach. Günstig.
Arbeitserleichterung
für Bauherren
Selbermachen kann beim Hausbau eine
Menge Geld sparen. Vorausgesetzt, Sie
haben auch die richtigen Geräte und Werkzeuge. Bei Baugeräten, die Sie vielleicht nur
einmal brauchen, kommt ein Kauf natürlich
nicht in Frage. Stattdessen können Sie bei
uns alles mieten, was Ihnen bei der Arbeit hilft
– zu günstigen Konditionen.
Informieren Sie sich. Mieten ist übrigens einfacher, als Sie vielleicht glauben. Fragen Sie
uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Service vom
Bauzentrum
KÖMPF
Sie können sich darauf verlassen, dass
alles, was Sie bei uns mieten „in Schuss“
ist. Die Geräte und Maschinen werden von
uns professionell gewartet und sind sofort
einsatzbereit. Und wenn Sie z. B. noch nie
einen Radlader bedient haben: Kein Problem, eine Einweisung gehört bei uns dazu.
Zusammen mit dem Mietvertrag können Sie
außerdem eine Versicherung abschließen.
Baumaschinen und größere Geräte fahren
wir Ihnen auf Wunsch zu. Die Preise hierfür
finden Sie auf den folgenden Seiten unter
„So leihen Sie aus“.
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M-Bauzentrum KÖMPF
Mehr Flexibilität
für Profis
Eine schwankende Auftragslage und teilweise schwierige
Finanzierungsbedingungen erfordern von Bauprofis Flexibilität. Diese Flexibilität können Sie sich verschaffen, indem Sie Baugeräte und Maschinen mieten, statt sie zu
kaufen. Denn nicht durch das Eigentum an Baumaschinen,
sondern durch deren Nutzung lässt sich Gewinn erzielen.
Wieso also in Baugeräte und Maschinen investieren, die
nicht ständig genutzt werden und in den Standzeiten nur
Kosten verursachen?
Die clevere Alternative heißt: Mieten statt kaufen. So
können Sie jederzeit auf eine schwankende Auftragslage reagieren, ohne unnötig Kapital zu binden und Stillstandskosten zu tragen. Bei uns finden Sie ein Angebot,
das auch Ihren professionellen Ansprüchen gerecht wird.
Überzeugen Sie sich selbst.
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Inhalts-Übersicht
Baumaschinen (Minibagger, Kompaktlader, Minidumper,
Radlader und Zubehör)
Kompressoren und Zubehör
8 - 10
11 - 12
Verdichtungsgeräte (Stampfer, Rüttler, Walzen,
Vibratoren, Betonmischer)
13 - 15
Trenn- und Bohrgeräte (Fugenschneider, Kernbohrgeräte, Steintrennmaschinen, Sägen und Zubehör)
15 - 19
20 - 21
21 - 22
23 - 26
Stromerzeuger, Kabeltrommeln, Verteilerkästen
Hochdruckreiniger und Entwässerungspumpen
Leitern, Gerüste, Baugeräte
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Montagelifte, Aufzüge, Kippmulden, Schuttrohre
Heiz- und Trocknungsgeräte
Reinigungsgeräte
Hebe- und Transportgeräte
Bodenbearbeitungsmaschinen
Elektrische Handgeräte
Gartengeräte
26 - 27
28 - 30
31
32
33 - 38
38 - 46
47 - 51
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Sicherheit an erster Stelle
Sicheres Arbeiten
Auch bei der Zusammenstellung dieses Kataloges haben wir zu jeder Zeit die Rolle des
Arbeitsschutzes ganz obenan gestellt. Jede
Maschine, jedes Werkzeug, das in den Verleih
kommt, wird umfangreichen Tests auf Basis
der deutschen Arbeitsschutzbestimmungen
unterzogen.
Arbeitsschutzbekleidung
Benötigte Arbeitsschutzbekleidung bekommen
Sie selbstverständlich auch bei uns. Zusätzlich
erhalten Sie von unseren Mitarbeitern wertvolle
Tipps und Hinweise.
Natürlich setzt das voraus, dass jeder Kunde
sachgemäß mit den Geräten umgeht und entsprechend den Sicherheitsinstruktionen mit
den Mietgeräten arbeitet.
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So leihen Sie aus
Telefonische
Bestellung
Rufen Sie uns an und wir liefern Ihnen die
Geräte. Im Rahmen der Anlieferung oder Abholung erfolgt auch die Bezahlung.
Telefon Mietpark
Telefax Mietpark
E-Mail
(0 70 51) 9 39 - 152
(0 70 51) 9 39 - 299
[email protected]
Bitte weisen Sie
sich aus
Die nötigsten Formalitäten sind auch bei uns
unerlässlich. Wie ein Autovermieter, so benötigen auch wir von Ihnen einen Identitätsnachweis. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis
mit. Ihre Personalien werden nur auf dem Mietvertrag festgehalten.
Zufuhr-Service
Auf Wunsch fahren wir Ihnen gerne alle Leihmaschinen und -geräte zu. So brauchen Sie
sich nicht um den Transport zu kümmern und
können gleich mit Ihrer Arbeit beginnen.
Fahrtstrecke .....................................Preis €
bis 5 km ................................................30,00
5 bis 10 km ...........................................40,00
10 bis 15 km .........................................50,00
15 bis 20 km .........................................60,00
über 20 km .................................. Auf Anfrage
Preise zuzüglich MwSt.
Die aufgeführten Strecken beziehen sich auf
unseren Standort in Calw, Leibnizstraße 2.
Die genannten Preise gelten jeweils für eine
Fahrtstrecke (entweder für die Anlieferung
oder die Abholung).
Alle Preise zuzüglich Betriebsstoffen
Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit. Stand: Oktober 2013.
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
930000
100,00
75,00
12,00
5
930001
120,00
110,00
12,00
5
930002
135,00
120,00
12,00
5
930003
165,00
150,00
12,00
5
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Kompakt-Bagger
Gewicht 990 kg
Breite 75 - 99 cm
max. Grabtiefe 1,80 m
max. Reichweite 2,43 m
mit Gummiketten
Der geringe Heckschwenkradius garantiert eine einfache Bedienung. Bei einer
eingestellten Fahrwerksbreite von nur 750 mm kann der U10-3 sich durch
fast jede Tür, z. B. in Innengebäuden bewegen.
Gewicht 1,8 to
Breite 99 - 130 cm
max. Grabtiefe 2,38 m
max. Reichweite 3,92 m
mit Gummiketten
Einfache Bedienung, für leichte Fundament- und Grabarbeiten. Einsatzbereiche
z. B. Garten- und Hofeinfahrten, Renovierungen oder leichter Tiefbau.
Gewicht 2,6 to
Breite 140 cm
max. Grabtiefe 2,49 m
max. Reichweite 4,35 m
mit Gummiketten
Auch Planierarbeiten (Grabenräumlöffel) und Abbrucharbeiten sind hiermit möglich.
Gewicht 3,5 to
Breite 145 cm,
Grabtiefe 3,10 m
mit Gummiketten
Auch Planierarbeiten (Grabenräumlöffel) und Abbrucharbeiten sind hiermit möglich.
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
930004
195,00
180,00
12,00
5
930122
930123
930124
930125
930126
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
-
1
1
1
1
1
Mehrzweckgreifer
Bagger Kinshofer A03H
für 5 to Bagger
930100
35,00
32,00
10,00
4
Alu-Auffahrschienen
Länge 4m, Tragkraft 4,2 to (Paar),
ähnlich Abb.
930110
20,00
15,00
-
1
930127
930128
25,00
25,00
20,00
20,00
-
1
1
Mietdauer
Gewicht 5,5 to
Breite 196 cm,
max. Grabtiefe 3,89 m,
max. Reichweite 6,31 m
mit Gummiketten
VersicherungsGruppe
Auch Planierarbeiten (Grabenräumlöffel) und Abbrucharbeiten
sind hiermit möglich.
Zubehör
Zubehör für Kompakt-Bagger bis 5,5 to zum Auf- und Abbrechen von
Mauern oder Betonböden.
Tieflöffel
Schnittbreite: 300 mm
Schnittbreite: 400 mm
Schnittbreite: 500 mm
Schnittbreite: 600 mm
Schnittbreite: 800 mm
Grabenraumlöffel
hydraulisch
Breite: 1000 mm
Breite: 1400 mm
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
930200
135,00
120,00
12,00
5
930300
90,00
80,00
12,00
5
Pkw, einachsig mit Plane
Nutzlast: 800 kg
930399
20,00
13,00
6,00
3
Pkw-Tandemkipper (zweiachsig)
Nutzlast: 1800 kg
930400
25,00
15,00
6,00
3
Pkw Tandem mit Plane
Nutzlast: 2000 kg
930404
35,00
25,00
6,00
3
Pkw / Lkw Tandemtieflader
Nutzlast: 2,8 to, hydraulisch absenkbar,
mit Auffahrschienen, höhenverstellbare,
auswechselbare Deichsel
930401
30,00
25,00
6,00
3
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Unilader
Kompaktlader Bobcat 751
Breite: 140cm, Höhe: 193cm
Länge: 310cm, Kipplast 1.200 kg,
Hubhöhe 2,70 m,
fahrbare Nutzlast 600 kg,
Gewicht ca. 2,3 to, Diesel,
4-Rad-Antrieb, 38,4 PS
Be- und Entladen von Containern/Lkw, für Planier- und Räumarbeiten.
Mini-Dumper
Minitrac
Breite: 98 cm
Nutzlast: bis max. 1,0 t,
3-Seiten-Kipper
Anhänger
Ständige Hilfe für den Selbstabholer, aber auch für die Zulieferung von
Mietgeräten.
Anhängerpreis bei Abholung von Mietgeräten oder Handelsware:
Tagespreis minus 30 %.
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
930500
45,00
40,00
10,00
4
bis 5 kg
930501
8,00
7,00
3,00
2
bis 10 kg
930502
11,00
10,00
3,00
2
bis 23 kg
930503
13,00
11,00
3,00
2
Spitzmeißel
930504
3,50
-
-
1
Flachmeißel
930511
3,50
-
-
1
Putzmeißel
930512
3,50
-
-
1
Flachspaten
930513
5,00
-
-
1
Meißel schmieden
930514
6,00
-
-
1
Spaten schmieden
930515
11,00
-
-
1
Preßluftschlauch
Gummi ¾
Betriebsdruck: 18 bar
Länge 20 m
930520
5,00
4,00
-
1
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Kompressoren
Schraubenkompressor
Superschallgedämpft, 4,0m³/min;
Dieselmotor mit Wärmetauscher,
mit Pkw- / Lkw- Zugöse
Für Drucklufthämmer, Sandstrahlgeräte usw. (Einsatz bei Abbruchund Renovierungsarbeiten)
Drucklufthämmer
Drucklufthämmer
Zubehör Drucklufthämmer
Einsteckwerkzeuge:
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
Hycon Hydraulikaggregat HPP09
mit Schlauch, Hammer und Meißel
komplett
930499
60,00
55,00
6,00
3
Kompressor
230 V; 2,2 kW, Betriebsdruck
bis 10 bar, Kesselinhalt ca. 60 l
932400
30,00
15,00
3,00
2
932413
20,00
15,00
-
1
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Das Grundgerät für alle druckluftbetriebenen Werkzeuge im Innen- und
Außenbereich. Fahrbar mit 50-l-Behälter. Leistung bis 350 l/min. Für die
Farbspritzpistole bis zum Magazinnagler
Druckluftnagler mit Zubehör
12
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
930700
35,00
30,00
6,00
3
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Verdichten
Vibrationsplatte
Gewicht bis 70 kg,
Arbeitsbreite 35 cm
Verdichtet Sand, Kies oder Erde bis ca. 20 cm Tiefe. Zum Abrütteln von Gehwegplatten und leichtem Pflaster, einschl. Feinbitumeneinbau.
Vibrationsplatte
Gewicht 90 bis 150 kg,
Arbeitsbreite 40 cm
930701
42,00
35,00
6,00
3
930703
10,00
8,00
-
-
Verdichtet Sand, Kies oder Erde bis ca. 30 cm Tiefe. Zum Abrütteln von
Gehwegplatten und leichtem Pflaster, einschließlich Feinbitumeneinbau.
Platten-Gleitvorrichtung
für Vibrationsplatten.
Für empfindliche Steine und
Farbpflaster.
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
930702
50,00
40,00
6,00
3
930704
65,00
50,00
10,00
4
930010
82,00
75,00
12,00
5
930750
40,00
35,00
6,00
3
Mietdauer
Vibrationsplatte
mit Vor- und Rücklauf, Diesel
Gewicht ca. 240 kg,
Arbeitsbreite 50 cm
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Vorwiegend für Pflaster - verdichtet bis ca. 40 cm Material.
Vibrationsplatte
mit Vor- und Rücklauf, Diesel
Gewicht ca. 600 kg,
Arbeitsbreite 60 cm
Vorwiegend für Pflaster - verdichtet bis ca. 50 cm Material.
Grabenwalze/Ramax
Gewicht ca. 1,8 to
Bandagenbreite 80 cm
Vibrationsstampfer
Vibrationsstampfer
Gewicht ca. 70 kg, 4-Takt-Motor,
28 cm Fußplatte,
Tiefenwirkung bis ca. 60 cm
Hohe Verdichtungsleistung im Graben und für das unebene Gelände
(z. B. Aufschüttung), mit wenig Platzbedarf.
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
Flasche 38 mm Durchmesser
930801
40,00
30,00
3,00
2
Flasche 58 mm Durchmesser
930802
40,00
30,00
3,00
2
930810
20,00
18,00
3,00
2
930900
40,00
35,00
6,00
3
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Innenvibratoren
Rüttelflasche
mit integriertem Spannungsumformer
Betonmischer
Betonmischer
230V
140 Ltr.
Für die kleinere Baustelle oder Umbau; zum
Anmischen von Beton oder Mörtel.
Trennschneider
Trennschneider
2-Takt-Motor, Freihand,
Schnittiefe: bis 115 mm,
Blatt Durchm. bis 350 mm
Universaltrennschneider zum Schneiden von Steinzeug und Metall,
stromunabhängig. Achtung: Schutzvorschriften beachten !
Diamanttrennscheiben
Diamanttrennscheibe 350 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr für 0,3 mm
930952
60,00
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
930901
55,00
45,00
6,00
3
60,00
6,00
3
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Fugenschneider
Fugenschneider
Benzinmotor 13 PS,
Scheibendurchmesser 450 mm,
Schnittiefe 15 cm, ohne Trennscheibe,
mit Wasserkühlung
Schneidet Asphalt + Beton; auch im Trockenschnitt einsetzbar, ideal zur
Fugensanierung und Dehnungsfugenherstellung.
Diamanttrennscheibe 450 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930954
90,00
Kernbohrgeräte
930903
75,00
Metall-Schwerlastdübel
12 mm
1343720
Kaufpreis
Handkernbohrgerät nass
für Hochbau; 2,3 kW, Elektro 230 V,
2-Gang-Bohrgetriebe
Bohrbereich von 50 bis max. 100 mm,
ohne Bohrkrone
930904
35,00
30,00
6,00
3
Handkernbohrgerät trocken
ideal zur nachträglichen Kaminlochbohrung
bis max. 170 mm
930905
35,00
30,00
6,00
3
Kernbohrgerät
für Hochbau, 2,3KW, Elektro 230 V,
mit Überlastanzeiger, 2-Gang-Bohrgetriebe mit Ölbadrutschkupplung, Bohrbereich von 90 - 300 mm,
ohne Bohrkrone.
Für Beton + Stahlbeton. Leichte Montage und exaktes Bohren von Löchern bis 300 mm Durchm. Über
Vakuumpumpe oder mit Dübeln fixieren.
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Mietdauer
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Diamantbohrkronen
Diamantbohrkrone 50 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930960
Diamantbohrkrone 65 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930961
Diamantbohrkrone 80 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930962
Diamantbohrkrone 100 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930963
Diamantbohrkrone 110 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930966
Diamantbohrkrone 150 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930964
Diamantbohrkrone 170 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930967
Diamantbohrkrone 200 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930965
Diamantbohrkrone 300 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930968
50,00
55,00
60,00
65,00
70,00
80,00
90,00
100,00
140,00
17
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
Mechanischer Plattenschneider
Schnittlänge 330 mm,
Schnitthöhe bis 120 mm
931001
22,00
20,00
-
1
Schnittlänge 430 mm,
Schnitthöhe bis 155 mm
931002
25,00
23,00
-
1
932211
15,00
13,00
-
1
931003
931004
931011
10,00
15,00
20,00
8,00
12,00
15,00
-
1
1
1
Fliesentrennmaschine
230 V, klein, Durchmesser 230 mm bis 80 cm
Schnittlänge
931005
25,00
20,00
3,00
2
Fliesentrennmaschine
230 V, groß, Durchmesser 230 mm bis 120 cm
Schnittlänge
931007
35,00
28,00
3,00
2
Diamant-Blatt dazu
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930951
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Verbundsteinspalter
Zum Brechen von Verbundpflaster, Klinkern, Bordsteinen usw.
Faserzementschere
mit Knackvorrichtung bis 8 mm Dicke,
nutzbare Schnittlänge 75 cm
Fliesen-Trennmaschinen
Fliesenschneider mechanisch
Schnittlänge bis 60 cm
Schnittlänge bis 90 cm
Schnittlänge bis 120 cm
Optimaler Profihandfliesenschneider mit Brechvorrichtung
40,00
Elektrisch, mit Wasserbad. Kleine Abmessung, handlich, auch Diagonalschnitt möglich.
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
Steintrennsäge
Anschluss 230 V,
Blattdurchm. 350 mm,
Schnitthöhe 125 cm
Schnittlänge 640 mm
931006
35,00
30,00
6,00
3
Diamanttrennscheibe 350 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr 0,3 mm
930952
20,00
6,00
3
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Sägen
60,00
Universalmaschine, robust, leicht zu transportieren, ideal für
Natursteinplatten und Pflaster aller Art. Auch als Kappsäge
einsetzbar.
Baukreissäge
400 Volt
Schnitthöhe bis 160 mm
931008
25,00
Sägeblatt schärfen (generell)
932686
16,00
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
931101
30,00
20,00
3,00
2
931102
40,00
30,00
6,00
3
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Stromerzeuger
Stromerzeuger
Leistung: 3,0 kW,
2 x 230 Volt
Profigerät für Elektrohäcksler, Winkelschleifer, Heizlüfter, Staubsauger, Küchenmaschinen, Baustellenbeleuchtung usw.
Stromerzeuger
Leistung: 6,1 kW,
2 x 230 Volt,
1 x 400 Volt, 16 A CEE
Für Baukreissägen, Wasserpumpen, Partyausstattung, Baubeleuchtung, Hochdruckreiniger, Steintrennsägen usw.
Größere Stromerzeuger auf Anfrage.
Elektroverteiler
Kabeltrommel
931904
10,00
8,00
-
1
931905
15,00
10,00
-
1
931906
15,00
10,00
-
1
3 x 1,5 mm, 230 V, mit 40 m
Kabeltrommel
5 x 1,5 mm, 400 V, mit 25 m
Kabeltrommel
mit FI-Schutzschalter, 20 m,
5 x 2,5 mm; 2 x 230 V, 16 A,
1 x 400 V, 16 A
20
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Mietdauer
Artikel-Nr.
Anschluss-Verteilerschrank
3 Steckdosen 230 V,
2 Steckdosen 400 V 16 A
1 Steckdose 400 V 32 A
1 Steckdose 400 V 63 A
1 Zählerplatz
Tag
Woche
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
931950
3,00
-
-
1
931300
25,00
20,00
3,00
2
Kanalratte Rohrreinigungsset
10 m lang
931350
10,00
8,00
-
1
Verlängerungs-Hochdruckschlauch
10 m
931351
6,00
3,00
-
1
Wasserschlauch ½“
10 m inkl. Schlauchwagen
931352
6,00
3,00
-
1
Für den Neu- und Umbau, komplett mit Sicherungszubehör, Untergestell, Kreuzerder,
Erdungskabel und Anschlusskabel HO 7 RNFN 4 x 16 mm 2,30 m lang. Mindestmietdauer 30 Tage!
Hochdruckreiniger
Hochdruckreiniger
Anschluss 230 V,
Betriebsdruck 150 bar,
einschließlich 10 m Druckschlauch
und Dreckfräser
Reinigt Gehwege, Fassaden, Mauern, Autos, Lkw, vermooste Dächer usw.
21
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Mietdauer
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Pumpen
Kleine flachabsaugende Mast-Pumpen
931201
25,00
15,00
3,00
2
Fäkalienpumpe
400 V / 16 A CEE, mit Festkupplung,
B-Schlauch-Anschluss, Fördermenge 1400 l/min,
Durchgang 75 m
931203
40,00
30,00
3,00
2
Feuerwehrschlauch
Größe B oder C
20 m mit Kupplung
931250
7,50
6,00
-
1
Tauchpumpe
230 V - Wechselstrom,
mit Festkupplung; 1,2 kW,
C-Schlauch-Anschluss,
Leistung: bei 4 m WS ca. 40 cbm/h,
Gewicht 24 kg, max. Förderhöhe 18 m
Dient der Schnellentwässerung von Schächten, Gräben, Kellern usw.
22
_Kömpf NEU Mietpreisliste DRUCKDATEN 11_2012.indd 22
15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Mietdauer
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Leitern
Alu-Schiebeleiter
3-teilig á 3 x 12 Sprossen,
ausziehbar bis 8,6 m
931500
16,00
11,00
-
1
931501
16,00
11,00
-
1
Baumpflegearbeiten, Dachreinigung usw.
Vielzweckleiter
4 x 3 Sprossen,
Gesamtlänge 3,92 m
Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten z. B. beim Tapezieren, Innenausbau.
23
_Kömpf NEU Mietpreisliste DRUCKDATEN 11_2012.indd 23
15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Mietdauer
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Fahrgerüste
Fahrgerüst Alu
Arbeitsbühne: 0,75 m x 1,80 m
Arbeitshöhe: bis 7,5 m
Nutzlast 275 kg
931502
45,00
40,00
6,00
3
Fahrgerüst Alu klein
Arbeitsbühne: 0,75 x 1,5 m
Arbeitshöhe: ca. 2,95 m
931503
20,00
15,00
3,00
2
Deckenstützen
Größe II
1,75 bis 3,00 m
Die Universalstütze für den Deckenbereich, z. B.
Lastabstützung aller Art nach Belastungstabelle.
932221
-
0,15
-
1
932500
0,30
0,25
-
1
Flach zusammengelegt leicht zu transportieren,
schnell aufgebaut, standsicher, fahrbar. Für Maler,
Installationen, für Renovierung in und um
Gebäuden. Variable Arbeitshöhe möglich.
Baugeräte
Mindestmietzeit 14 Tage!
Bauzaun
Elemente 3,50 x 2,00 m,
inkl. Betonfuß,
Preis pro laufender Meter
Zum Absperren von Baustellen, Veranstaltungen, Grundstücken und Flächen.
Mindestmietzeit 7 Tage!
24
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Mietdauer
Ortsveränderliche Türe
für Baustellen,
Breite 790 - 1080 mm, verstellbar
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932212
-
3,00
-
1
932215
3,00
2,00
-
1
932216
3,00
2,00
-
1
932500
0,30
0,25
-
1
Mindestmietzeit 14 Tage!
Gerüstbock
ausziehbar von
120 cm auf 200 cm
Höhenverstellbare Arbeitsfläche im Innen- und Außenbereich.
Mindestmietzeit 7 Tage!
Putzgerüstbock
Breite 110 cm,
ausziehbar von 50 – 80 cm
Mindestmietzeit 7 Tage
Kurbel-Gerüstbock
Höhe: 170 cm - 300 cm
Mindestmietzeit 7 Tage
25
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Mietdauer
Deckenstützenkopf
für Schalungsträger
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932227
-
0,15
-
1
932228
-
0,10
-
1
Ergänzung zu Universalstützen. Aufnahme von Kanthölzern und Holzschalungsträgern
im Deckenbau. Mindestmietzeit 14 Tage!
Schalungsträger Holz
Preis per lfm.
Längen: 2,60 m
3,90 m
Für die Unterkonstruktion im Deckenbau. Mindestmietzeit 14 Tage!
Montagelift
Deckenplattenmontagelift
Montagehöhe bis 3 m
931800
25,00
20,00
3,00
2
931801
30,00
25,00
3,00
2
Hebt Span- und Rigipsplatten bis ca. 3 m. Plattenträger waagerecht und schräg
fixierbar einsetzbar bis Plattengröße von 4,80 x 1,25 m; passt durch Normtüren,
leicht zerleg- und transportierbar.
Bauaufzug
Bauaufzug
230 V, mit Steuerung,
Tragfähigkeit 200 kg, Fördergeschwindigkeit max.
25 m/min., mit Spezial-Zugseil 25 m, inkl Zubehör
Schwenkarmaufzug zum Heben von Lasten.
26
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
931850
60,00
45,00
6,00
3
Kippmulde
für Schüttgüter
931861
25,00
20,00
-
1
Bauschuttrohr-Satz
Länge kompletter Schuttrohrsatz ca. 10 m
931700
30,00
25,00
3,00
2
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Leiteraufzug
Leiteraufzug Alu
17,5 m, Nutzlast 150 kg, 230 V,
Hubgeschwindigkeit 25m/min.,
Grundausstattung mit Knickstück und
Universalpritsche
Zusammensetzbar bis ca. 17 m, abknickbar, ideal zum Dachdecken oder zum
Transportieren von Lasten in verschiedenen Höhen. Auch zum Umzug geeignet. In
Verbindung mit der Kippmulde auch für Schüttgut einsetzbar.
27
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932001
10,00
8,00
-
1
932015
15,00
12,00
-
1
bis 30 kW
932004
20,00
15,00
3,00
2
bis 50 kW
932005
25,00
20,00
3,00
2
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Heizgeräte
Aufwärmbrennergarnitur
Flammenbecher Durchmesser 50 cm
Zum Flächentrocknen, zum Aufschweißen von Bitumenbahnen u. v. m.
Heißluftfön 2000 Watt
bis 600° C
Propangas-Heizgerät
Regelbar, Gewicht 16,0 kg
Raumheizer mit Elektrogebläse (230 V) fahrbar, Thermostate auf Wunsch,
100 kW nur mit Mehrflaschenanschluss einsetzbar, Leistung siehe Wärmetabelle,
nicht in geschlossenen Räumen betreiben
28
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15.10.13 15:52
Wärmebedarfstabelle
Wärmebedarf für Industriehallen, Werkstätten und Gewächshäuser:
Wärmebedarf in kcal/kW
1 kW = 380 kcal
Rauminhalt Werkhallen je
nach Bauart Temperaturdifferenz 30° C
Rauminhalt Werkhallen je
nach Bauart Temperaturdifferenz 20° C
10.000/12
20.000/23
30.000/35
50.000/58
60.000/70
80.000/93
100.000/116
120.000/139
150.000/174
200.000/232
250.000/291
300.000/349
400.000/465
140 – 200 m³
280 – 400 m³
450 – 600 m³
800 – 1.000 m³
1.000 – 1.200 m³
1.200 – 1.600 m³
1.800 – 2.300 m³
2.300 – 2.600 m³
2.800 – 3.400 m³
4.000 – 5.000 m³
5.000 – 6.800 m³
7.000 – 9.000 m³
9.000 – 13.000 m³
200 – 240 m³
350 – 480 m³
600 – 760 m³
1.000 – 1.400 m³
1.200 – 1.750 m³
1.600 – 2.500 m³
2.300 – 3.200 m³
2.600 – 4.000 m³
3.400 – 5.200 m³
5.000 – 7.400 m³
6.800 – 9.500 m³
9.000 – 11.500 m³
13.000 – 16.000 m³
Grundfläche Gewächshäuser
Glas/Folie
Temperaturdifferenz
30° C
20° C
40 m²
75 m²
110 m²
185 m²
225 m²
300 m²
370 m²
445 m²
555 m²
740 m²
930 m²
1.150 m²
1.500 m²
60 m²
115 m²
170 m²
280 m²
335 m²
445 m²
560 m²
670 m²
835 m²
1.115 m²
1.390 m²
1.670 m²
2.230 m²
29
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
pro Tag ca. 25 l
bis max. Raumgröße ca. 200 m³
932100
22,00
17,00
3,00
2
pro Tag ca. 45 l
bis max. Raumgröße ca. 350 m³
932101
27,00
22,00
3,00
2
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Trocknungsautomaten
Trocknungsautomaten
Anschluß 230 V,
Luftentfeuchtungsleistung:
Ob Wolkenbruch oder Wasserrohrbruch, ob feuchte Wände vom Tapezieren: die
Kondenstrockner holen schnell die Feuchtigkeit aus Holz, Textilien, Fell, Kartons,
Mauerwerk usw. Pro Tag bis 82 l. Feuchtigkeit je nach Gerät,
7 Tage Woche
30
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
Teppichreinigungsgerät
932103
25,00
18,00
3,00
2
Reiniger
Behälter 1,0 l
932104
Kaufpreis
Industriesauger
nass/trocken,
35 l Inhalt,
Saugen ohne Filter
931400
22,00
18,00
3,00
2
Filterbeutel
931402
Kaufpreis
Industriesauger
nass/trocken,
74 l Inhalt,
Saugen ohne Filter
931401
28,00
23,00
3,00
2
Filterbeutel
931402
Kaufpreis
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Reinigungsgeräte
31
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932203
25,00
20,00
-
1
Treppenroll-Transportkarre
60 cm breit
932205
20,00
15,00
-
1
Sackkarre
932204
10,00
8,00
-
1
Bauschuttkarre
85 l
932206
10,00
8,00
-
1
932208
20,00
15,00
-
1
932210
15,00
12,00
-
1
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Hebe- und Transportgeräte
Palettenhubwagen
2 to.2,0 to
Hilfsmittel zum Versetzen von Paletten oder Gitterboxen:
z. B. beim Verladen im Lkw. Vielseitige Transporthilfe.
Im Garten sowie auf jeder Baustelle im Einsatz.
Hand-Trittstufenversetzzange
Öffnungsweite 50-540 mm,
Tragfähigkeit 250 kg
Ideal zum Setzen von Bordsteinen, Randsteinen und Naturbordsteinen.
Palisadenversetzzange
Handgerät
Ideal zum Setzen von Bordsteinen, Randsteinen und Naturbordsteinen.
32
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932300
35,00
30,00
3,00
2
932350
8,00
6,00
-
1
932360
932361
932362
932363
932364
932365
Kaufpreis
per Stück
16,00
10,00
9,50
9,00
8,00
7,00
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Bodenbearbeitungsmaschinen
Boden-Schleifmaschine
Anschluss 230 V
Einscheibenschleifmaschine zum Entfernen von Belagresten. Zum Schleifen von
Estrichen, gespachtelten Unterböden und Farben (kein Zementestrich, zu hart). Auch
als Einwachsgerät (Zubehör) einsetzbar. Zum Polieren von glatten Steinböden.
Zubehör
Treibteller für Schleifpapier
Schleifpapier
Korn 16
Korn 40
Korn 60
Korn 80
Korn 100
Korn 120
Zum Schleifen von Estrichen und Spachtelmasse.
33
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932366
8,00
6,00
-
932367
932368
932369
932370
Kaufpreis
per Stück
15,00
15,00
10,00
15,00
Schleifgitter
zum Schleifen von Korkbelag und
Zwischenschliff bei Parkett
K 60 - zum Aufrauhen
K 180 - zum Feinschliff
932371
932372
Kaufpreis
per Stück
15,00
15,00
Fräsring
zum Entfernen von Kleberesten
932354
25,00
20,00
-
Mietdauer
Pad-Treibteller, ohne Abb.
Polyester-Pads, ohne Abb.
- beige - zum Einwachsen
- weiß - zum Polieren
- schwarz (als Unterlage für Schleifgitter)
- rot
VersicherungsGruppe
1
34
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932310
45,00
40,00
6,00
932311
932312
932313
Kaufpreis
per Stück
8,00
7,50
7,00
Mietdauer
Parkett-Schleifmaschine
Bandschleifer, 2200 Watt, 230 V,
Schleifbreite: 200 mm
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
3
Zum Schleifen und Versiegeln von Parkett-, Dielen,- Schiffsböden. Vom Grobschliff
bis zum Feinschliff. Fragen Sie nach unserer Bedienungsanleitung! - Hier wird Ihnen
der komplette Arbeitsablauf genauestens und verständlich erklärt.
Gewebe- Schleifbänder
Maße 480 x 200 mm
K 40
K 60
K 100
35
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932320
25,00
20,00
3,00
2
3-M-Scheiben 150 mm K 40
3-M-Scheiben 150 mm K 60
3-M-Scheiben 150 mm K 100
932321
932322
932323
Kaufpreis
per Stück
1,50
1,00
1,00
Fila Polier- und Reinigungsgerät
931010
15,00
10,00
-
1
Pad weiß
932373
Kaufpreis
per Stück
Pad rot
932374
Kaufpreis
per Stück
Mietdauer
Treppen-, Rand- und
Eckschleifmaschine
1200 Watt, 230 Volt,
mit Vorsatz 110 lang,
150 mm Durchmesser
VersicherungsGruppe
Diese Maschine ist besonders geeignet für das Schleifen von Holztreppen.
Sie kann aber auch zum Schliff der Ränder, Ecken oder mit dem langen
Vorsatz unter Heizkörpern eingesetzt werden.
36
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
Parkett- und LaminatVerlegezwingensätze
1 Satz besteht aus:
3 Stück Verlegezwingen,
6 Stück Abstandhaltern
932330
20,00
15,00
-
1
Power-Stripper
2000 Watt, 230 Volt,
Arbeitsbreite 210 mm
932340
30,00
23,00
3,00
2
Laminatschneider
932590
15,00
-
-
1
Türfutterspannzwingen
(3 Stück)
932599
7,50
-
-
1
Dämmstoffschneider
932960
10,00
-
-
1
Einblasmaschine für Zellulosedämmstoff
932580
100,00
80,00
6,00
3
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Zum Entfernen von alten Bodenbelägen z.B. PVC oder Teppichboden. Beläge in Streifen schneiden und mit dem Powerstripper vom Untergrund abschälen. Belag vorher
nicht von Hand entfernen. Untergrundabhängig.
37
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932341
105,00
95,00
10,00
4
932601
20,00
18,00
3,00
2
932607
26,00
20,00
3,00
2
Mietdauer
Unterbodenfräse
Arbeitsbreite 200 mm, 230 V
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Entfernt Fliesenkleber und leichte
Betonunebenheiten
Elektrische Handwerkszeuge
Rührgerät
1100 Watt, 230 V, mit Wendelrührer
135 mm Durchmesser, 2- Gang Elektronik
Rührt Farbe, Kleber und Mörtel schnell und gleichmäßig.
Putz und Fassadenfräse
230 V, zum Fräsen und Abschleifen
38
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
Elektrofuchsschwanz
230 V, zum Schneiden von Holz, Hanf, Gipskarton
etc.
932608
15,00
10,00
3,00
2
Messerersatz
932969
Kaufpreis
932602
26,00
21,00
3,00
2
932603
26,00
21,00
3,00
2
Mietdauer
Mauernutfräse 230 V
Frästiefe 13 - 45 mm,
Fräsbreite 13 - 30 mm,
Gewicht 7 kg
VersicherungsGruppe
Schnelles Fräsen in Poroton, Blähbeton (Ytong) und Bims. Kanäle für Kabel- und
Wasserleitungen.
Mauerschlitzer
für Heizung/Sanitär
max. Nuttiefe 60 mm
max. Nutbreite 35 mm
Für größere Schnittbreite und Tiefe. Besonders für lange Schnittarbeiten geeignet.
2 Diamanttrennscheiben 230 mm
Abnutzung pro mm / pro Scheibe
Mindestgebühr: 0,3 mm
930951
40,00
39
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932604
15,00
10,00
-
1
932605
20,00
15,00
-
1
12,00
-
1
Mietdauer
Winkelschleifer 125 mm
230 V, elektronisch geregelt
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Winkelschleifer sind hochleistungsfähige Maschinen mit langer Lebensdauer.
Vielseitig und leicht in der Handhabung. Anwendungsbereiche: Metallverarbeitung
bei Bau und Konstruktion, bei Anstrich- und Lackierarbeiten, bei Karosseriebau bis
hin zur Steinbearbeitung.
Winkelschleifer
mit Anlaufstrombegrenzung,
230 V, 2000 W
Trennscheiben Durchm. 230 mm
Der Starke unter den Winkelschleifern.
Diamant-Trennscheiben 230 mm
Abnutzung pro mm
Mindestgebühr: 0,3 mm
930951
Akku-Bohrschrauber
12 V, Gewicht 1,7 kg, 2,2 AH,
Bohrfutterspannbereich 1-13 mm
932606
40,00
15,00
40
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932620
15,00
12,00
-
1
12,00
-
1
13,00
-
1
Mietdauer
Handhobel
Hobelbreite bis 82 mm
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Nur für die Holzbearbeitung mit auswechselbarem Wendemesser (Strukturen).
Ersatzmesser
Excenterschleifer
Kaufpreis
per
Stück
932630
Schleifpapier
15,00
Kaufpreis
Flächenbearbeitung, z. B. Schleifen, Polieren mit Oberflächenabsaugung. Abtragsleistung wesentlich höher als bei einem Schwingschleifer.
Schwingschleifer
Schleifpapier
932640
15,00
Kaufpreis
Bearbeitung von Oberflächen und Kanten speziell für den Feinschliff auf Metallen,
Kunststoffen, Holz, Stein usw.
41
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932650
15,00
12,00
-
1
13,00
-
1
13,00
-
1
13,00
-
1
Mietdauer
Bandschleifer
82 mm breit
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Kaufpreis
Schleifpapier
Für größere Flächenbearbeitung. Abschleifen alter Lacke oder Farben auf Holz oder
Metall.
FEIN-Universalschleifer
932660
Schleifpapier/Zubehör
15,00
Kaufpreis
Schwingschleifer speziell für Eckbereiche, Lamellen usw. im Holz-, Kunststoffoder Metallbereich.
Elektrotacker
230 V
932680
Klammern
15,00
Kaufpreis
Zum Befestigen von Folien oder dünnen Holzlatten im Innenausbau.
Stichsäge
Schnitttiefe bis 90 mm
Sägeblätter
932681
15,00
Kaufpreis
Ideal zum Aussägen von Holz oder Kunststoff, speziell im Kreisausschnitt
(Küchenplatten).
42
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15.10.13 15:52
Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932683
15,00
13,00
-
1
-
1
3,00
2
3,00
2
-
1
Mietdauer
Elektrischer Fuchsschwanz
Schnittlänge 425 mm, wahlweise mit HM-Blatt
für Porenbeton oder für Ziegel
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
Sägeblätter
VersicherungsGruppe
Kaufpreis
Stabiles, verwindungsfreies Schwert. Zum Schneiden von Poroton und Leichtziegel
sowie Blähbeton (Ytong). Für kleinere Umbauten oder im Giebelbereich.
Handkreissäge
Schnitttiefe: 85 mm
932685
15,00
13,00
Sägeblatt schärfen, generell
932686
15,00
pro Stück
Kapp- und Gehrungssäge
932690
30,00
25,00
Sägeblatt schärfen, generell
932686
15,00
pro Stück
Kapp- und Zugsäge
932692
30,00
25,00
Sägeblatt schärfen, generell
932686
15,00
pro Stück
Schattenfugensäge
Schnitttiefe: 0 - 42 mm
932691
18,00
13,00
Sägeblatt schärfen, generell
932686
15,00
pro Stück
Zum Sägen von Holz, Kunststoff und bedingt Metall. Stufenlose Einstellung von
Gehrungswinkel bis 45 Grad.
43
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932700
15,00
13,00
-
1
932701
932702
3,00
8,00
2,00
6,00
-
1
1
Akku-Bohrhammer
24 V, 3 AH, 4 kg,
SDS-Aufnahme,
Bohrbereich 4 - 22 mm
932705
20,00
15,00
3,00
2
Bohrhammer
Gewicht 4 kg,
SDS-Plus,
Bohrbereich 12 - 40 mm
932710
20,00
15,00
3,00
2
Mietdauer
Pneumatic Bohrhammer
Gewicht 2,4 kg,
Bohrbereich Durchmesser 4 - 20 mm
VersicherungsGruppe
Speziell für Stahlbeton geeignet.
Zubehör:
SDS Bohrer bis 10 mm
SDS Bohrer bis 20 mm
44
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932720
25,00
20,00
3,00
2
932730
932731
932732
932742
10,00
12,00
15,00
22,00
-
-
1
1
1
1
932740
30,00
25,00
3,00
2
932750
932751
932752
10,00
10,00
10,00
-
-
1
1
1
Mietdauer
Bohr- und Meißelhammer
Gewicht: bis ca. 6 kg,
Bohrbereich 12 - 40 mm,
SDS-max.
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Für Putzarbeiten oder kleinere Spitzarbeiten auch über Kopf. (Kabelkanal) geeignet.
Zubehör:
SDS max Bohrer
bis 20 mm
bis 30 mm
bis 40 mm
bis 50 mm
Pneumatic Meißelhammer
Gewicht 10 kg,
Der mittelschwere Profi im Beton und Mauerbereich. Zum Spitzen auch für
mittelgroße Flächen z. B. Fensterdurchbruch!
Dosensenker
66 mm
80 mm
82 mm
45
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932800
40,00
35,00
6,00
3
Spitzmeißel
Flachmeißel
932810
932810
3,50
3,50
3,00
3,00
-
1
1
Flachspaten
932811
5,00
4,00
-
1
Mietdauer
Elektro-Abbruchhammer
230 V, Gewicht 27 kg
VersicherungsGruppe
Der schwere Elektro-Aufbruchhammer zum Stemmen im
Bodenbereich.
46
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932900
10,00
8,00
-
1
932901
5,00
-
-
1
4-Takt-Benzinmotor
932902
35,00
30,00
3,00
2
Elektro 230 Volt
932903
30,00
25,00
3,00
2
Mietdauer
VersicherungsGruppe
Gartengeräte
Garten-Rasenwalze
Handgeführt, Arbeitsbreite 45 cm,
Gewicht mit Wasser 45 kg
Mit Sand oder Wasser befüllbar. Zum Einwalzen der frisch eingesäten Rasenfläche.
Sähwagen für Rasen
Befüllbar mit Grassamen oder Dünger.
Rasenlüfter (Vertikutierer)
Belüftet den Rasen und entfernt Rasenfilz, stellenweise auch Moos.
47
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932904
30,00
26,00
3,00
2
932905
50,00
40,00
6,00
3
Balkenmäher
4-Takt-Benzinmotor, 4 PS,
Fahr- und Mähantrieb unabhängig abschaltbar
Mähbalken 91 cm breit
932930
45,00
40,00
6,00
3
Messer schärfen
932950
10,00
pro Stück
932906
30,00
26,00
3,00
2
Mietdauer
Rasenmäher
- mit Auffangkorb
- 4-Takt-Motor
- Eigenantrieb
- Schnittbreite 45 cm
VersicherungsGruppe
Höhenverstellbarer Rasenmäher für mittlere Rasenflächen.
Wiesenmäher, 4-Rad Allradantrieb
- 2-Takt-Motor
- 6 PS mit Motorbremse
- Eigenantrieb,
- Schnittbreite 51 cm
Schneidet meterhohes Gras, Unkraut und Gestrüpp.
Für große Wiesen und Grasflächen. Auch für steiles und schweres Gelände. Eigenantrieb, bedienungsfreundlich.
Motorsense
Leistung 3,1 PS,
mit Schneidwerkzeug wahlweise:
Grasschneidkopf, Mähkopf-Autocut-Dickichtmesser,
Spitzzahn, Kreissägenblatt
Einsatz im schwierigen Gelände (Böschung), zum ausmähen von Rebflächen.
Gestrüpp und Buschbereich wird schnell gelichtet. Achtung: Schutzkleidung tragen!
(Helm, Gesicht und Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, -Hose).
48
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932910
40,00
35,00
6,00
3
932911
932912
932913
15,00
15,00
15,00
-
-
1
1
1
932931
45,00
35,00
6,00
3
932932
70,00
60,00
10,00
4
Mietdauer
Erdbohrgerät
mit Zweitakt-Motor
Bohrer für Erdbohrgerät
90 mm Durchmesser
150 mm Durchmesser
300 mm Durchmesser
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Zum Setzen von Pfosten, Pflanzen, Masten im Erdreich.
Motorhacke
zum Hacken, Lockern und Lüften von Böden, mit
4-Takt-Motor, Hackenbreite 55 cm,
Hacktiefe bis 25 cm, Gewicht 28 kg
Zum Hacken, Lockern und Lüften von Böden. Nicht einzusetzen
in zu nassen und zu feuchten Böden.
Gartenfräse
mit 4-Takt-Motor, 6 PS,
Fräsbreite 60 cm, Gewicht 70 kg,
mit Paar-Triebrädern sowie Hack- und
Fräseinrichtung
Lockert Ihren Boden, sowie zum Feinfräsen im Gartenbereich.
49
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Artikel-Nr.
Tag
Woche
932933
20,00
15,00
3,00
2
932934
35,00
30,00
3,00
2
932935
30,00
25,00
3,00
2
Mietdauer
Heckenschere
elektrisch 230 V,
Messerbalken 45 cm
Versicherung
Tagesprämie
ohne
MwSt.
VersicherungsGruppe
Zum Schneiden von Hecken und Sträuchern.
Heckenschere
mit 2-Takt-Benzinmotor
Messerbalken 56 cm
Stromunabhängig durch 2-Takt-Benzinmotor.
Häcksler
leise Häcksler, mit Elektromotor
230 V, für Äste bis max. 40 mm,
Gew. 54 kg
Der handliche Häcksler für Äste und Sträucher.
50
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Mietpreis pro Tag ohne MwSt.
Versicherung
Artikel-Nr.
Tag
Woche
Tagesprämie
ohne
MwSt.
932937
30,00
25,00
6,00
3
Elektrokettensäge
230 V, Schnittlänge 30 cm
932938
25,00
20,00
3,00
2
Ketten schärfen generell
932951
8,50
Zubehör:
Kettenhaftöl 1 ltr.
932952
Kaufpreis
932550
60,00
50,00
6,00
3
Mietdauer
Motorkettensäge
mit 2-Takt-Benzinmotor, Schwertlänge 37 cm,
mit Elektronikzündung, Gewicht 4,6 kg
VersicherungsGruppe
Für den Brennholzschnitt im Wald. Zum Fällen und zerkleinern von Ästen
und Bäumen. Achtung: unbedingt Schutzkleidung tragen!
Stromabhängig, für den Einsatz auf Baustellen zum Sägen von Kanthölzern. Für den
Brennholzschnitt im Wald. Zum Fällen und zerkleinern von Ästen und Bäumen.
Achtung: unbedingt Schutzkleidung tragen!
Holzspalter hydraulisch
400 V, 3 kW
Spaltkraft 8 t
51
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15.10.13 15:52
Stichwortverzeichnis
Akku-Bohrhammer ...........................................44
Akku-Bohrschrauber ........................................40
Alu-Auffahrschienen ...........................................9
Anhänger ..........................................................10
Balkenmäher....................................................48
Bauaufzug ........................................................26
Bodenbearbeitungsmaschinen ...........ab Seite 33
Bohrhämmer .......................................ab Seite 44
Betonmischer....................................................15
Diamantbohrkronen .........................................17
Dosensenker ....................................................45
Drucklufthämmer .............................................. 11
Einblasmaschinen ............................................37
Elektro-Abbruchhammer...................................46
Elektro-Fuchsschwanz ...............................39, 43
Elektro-Kettensäge ...........................................51
Erdbohrgerät.....................................................49
Fahrgerüste......................................................24
Fila Polier- und Reinigungsgerät ......................36
Fliesen-Trennmaschinen ..................................18
Gartenfräse ......................................................49
Gartengeräte ......................................ab Seite 47
Garten-Rasenwalze ..........................................47
Häcksler ...........................................................50
Handkreissäge..................................................43
Heckenschere...................................................50
Heizgeräte ........................................................28
Holzspalter hydraulisch ....................................51
Hycon Hydraulikaggregat .................................12
Kapp- und Gehrungssäge................................43
Kernbohrgeräte.................................................16
Kompakt-Bagger...................................ab Seite 8
Kompressor ...................................................... 11
Leiteraufzug .....................................................27
Leitern...............................................................23
Mauernutfräse..................................................39
Mauerschlitzer .................................................39
Mehrzweckgreifer ...............................................9
Mini-Dumper .....................................................10
Montagelift ........................................................26
Motorhacke .......................................................49
Motorkettensäge ...............................................51
Motorsense .......................................................48
Putz und Fassadenfräse ..................................38
Putzgerüstbock .................................................25
Rasenlüfter (Vertikutierer) ................................47
Rasenmäher .....................................................48
Rüttelplatten .......................................ab Seite 13
Sähwagen für Rasen .......................................47
Schattenfugensäge...........................................43
Stichsäge ..........................................................42
Stromerzeuger ..................................................20
Tauchpumpe ....................................................22
Treppen-, Rand- und Eckschleifmaschine ........36
Trocknungsautomaten ......................................30
Unilader............................................................10
Unterbodenfräse ...............................................38
Verbundsteinspalter .........................................18
Wärmebedarfstabelle.......................................29
Wiesenmäher ...................................................48
Winkelschleifer .................................................40
52
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15.10.13 15:52
Mietpark-Abrechnungsmodus
Rückgabe
Bis spätestens 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag
Berechnung bis Ende Vortag
Nach 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag
Weiterer ½ Tag wird berechnet
Bis spätestens 12.00 Uhr bei Abholung am
gleichen Tag
Mietzeit: ½ Tag *)
Nach 12.00 Uhr
Mietzeit: 1 Tag
Abholung
Ab 13.00 Uhr und Rückgabe am gleichen Tag
Mietzeit: ½ Tag *)
Ab 13.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Tag
bis spätestens 8.30 Uhr
Mietzeit: ½ Tag *)
Nach 17.00 Uhr und Rückgabe bis spätestens
8.30 Uhr am übernächsten Tag
Mietzeit: 1 Tag
Miete über 1 Wochenende bei arbeitstäglich
vermieteten Geräten:
Bei Maschinen muss außerdem auf die Betriebsstundenzahl geachtet werden:
1 Tag = max. 8 Betriebsstunden
bis 12 Betriebsstunden
= pro Tag werden 1,5 Tage abgerechnet
ab 13 bis 16 Betriebsstunden
= pro Tag werden 2,0 Tage abgerechnet
Selbstbehalt bei Abschluss der Maschinenbruchversicherung
Versicherungs- Tagesgruppe
prämie
1
2
3
4
5
Selbstbehalt
pro Einzelschaden
3,00 €
6,00 €
10,00 €
12,00 €
250,00 €
650,00 €
1.000,00 €
1.000,00 €
1.000,00 €
oder 10 % der Schadenssumme
Abholung:
Freitag ab 17.00 Uhr und Rückgabe Samstag
bis 12.00 Uhr
Mietzeit: ½ Tag *)
Freitag an 17.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Montag bis 8.30 Uhr
Mietzeit: 1 Tag
Bei der Versicherungsgruppe 1 ist die Tagesprämie im Mietpreis bereits enthalten!
*) ½ Tag = 75 % der Tagesmiete
Samstag 8.00 Uhr und Rückgabe bis spätestens
13.00 Uhr
Mietzeit: ½ Tag *)
Samstag bis 13.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Montag bis 8.30 Uhr
Mietzeit: 1 Tag
53
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15.10.13 15:52
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Angebote, Vertragsabschluss, ausschließliche Einbeziehung der
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
Vermieters, Kaution
1.1. Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommen
ausschließlich unter Zugrundelegen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden genannt: AGB) zustande.
Sie gelten auch für alle künftigen Mietvertragsabschlüsse zwischen
den Vertragsparteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nur
insoweit wirksam, wie sie diesen AGB nicht widersprechen oder
durch den Vermieter schriftlich anerkannt werden.
Verwendet der Mieter im Zusammenhang mit dem Abschluss von
Mietverträgen eigene AGB, ist er verpflichtet, den Vermieter hierauf
hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, so gilt zwischen den Vertragsparteien als vereinbart, dass der Mieter darauf verzichtet, aus seinen
AGB- Rechte geltend zu machen, die denjenigen der AGB des
Vermieters widersprechen.
Soweit die AGB des Vermieters keine ausdrückliche Regelung
treffen, gilt das Gesetz. Dieses kann durch AGB des Mieters nicht
zum Nachteil des Vermieters abgedungen werden.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Anmieten
bestimmter spezieller Mietgegenstände oder für die Durchführung
von Reparaturen im Zusammenhang mit dem durch diese AGB
näher geregelten Mietvertrag zusätzliche AGB gelten, wie beispielsweise für die Anmietung von Containern, die Anmietung von
Arbeitsbühnen, die Durchführung von Reparaturen im allgemeinen,
die Reparatur von Diamantwerkzeugen, die Anmietung von Hochbaukränen.
Falls ein schriftlicher Abschluss des durch diese AGB näher
geregelten Mietvertrages unterblieben sein sollte und über den
Inhalt der mündlichen Vertragsabsprachen Uneinigkeit bestehen
sollte, kommt ein Mietvertrag ausschli6ßlich unter Zugrundelegung
dieser AGB spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes an
den Mieter oder seinen Bevollmächtigten zustande.
Sowohl bei schriftlichem als auch bei mündlichem Vertragsabs
chluß versichert der Empfänger des Mietgegens tandes, falls
er nicht selbst der Mieter ist, ausdrücklich, zum Abschluss des
Mietvertrages und zur Inempfangnahme des Mietgegenstandes
bevollmächtigt zu sein.
1.2. Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Angaben über den Mietgegenstand, wie beispielsweise in Werbeunterlagen, Abbildungen,
Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen, über technische Leistung, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit für den von dem
Mieter beabsichtigten Verwendungszweck sind nur bei schriftlicher
Bestätigung durch den Vermieter Vertragsbestandteil.
Der Vermieter haftet nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben.
Er verpflichtet sich jedoch gegenüber dem Mieter, diesem etwaige
Ansprüche gegen den Hersteller auf Verlangen des Mieters unverzüglich abzutreten.
Der Vermieter behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere
Mietgegenstand für den durch den Mieter beabsichtigten Gebrauch
in vergleichbarer Weise geeignet und dem Mieter zumutbar ist.
1.3. Der Vermieter behält sich vor, bei Abschluss des Vertrages, oder
während der Laufzeit des Vertrages, die Gestellung einer im Sinne
des § 315 BGB angemessenen Kaution zu verlangen.
2.
Dauer des Mietverhältnisses
2.1. Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages,
sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt vereinbart ist. Bei einem mündlichen Mietvertragsabschluss
beginnt das Mietverhältnis zum mündlichen vereinbarten Zeitpunkt
und, wenn dieser nicht eindeutig erweisbar ist, spätestens mit
Übergabe des Mietgegenstandes .
2.2. Das Mietverhältnis endet unter folgenden Voraussetzungen: Bei
einem auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Mietvertrag mit Ablauf des vereinbarten letzten Tages; bei einem auf
unbestimmte Zeit vereinbarten Mietverhältnis: entweder durch Kündigung des Vermieters unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen,
oder mangels Kündigung durch den Vermieter mit der vollständigen
Rückgabe des Mietgegenstandes einschließlich etwaigem Zubehör
an den Vermieter und der beidseitigen Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls durch die Vertragsparteien.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, die Rückgabe rechtzeitig, mindestens
jedoch fünf Werktage im voraus, gegenüber dem Vermieter
anzukündigen. Anderenfalls verlängert sich das Mietverhältnis um
mindestens fünf Werktage.
2.4. Wird der Mietgegenstand durch den Mieter mit Einverständnis des
Vermieters unmittelbar einem Nachmieter überlassen, endet das
Mietverhältnis mit dem Mieter, sobald dem Vermieter die vorbehaltlose Empfangsbestätigung des Nachmieters zugegangen ist.
3.
Übergabe des Mietgegenstandes
3.1. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand mangelfrei
und betriebsbereit zu übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, den
Mietgegenstand bei Inempfangnahme auf Mängelfreiheit und
Betriebsbereitschaft zu prüfen. Mit beanstandungsfreier Inempfangnahme erkennt der Mieter den Mietgegenstand als mangelfrei und
betriebsbereit an.
3.2. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt der Mieter des
weiteren den Empfang der Gerätepapiere (Bedienungsanleitungen
etc.), soweit solche für die einzelnen zu vermietenden Geräte durch
den jeweiligen Hersteller zur Verfügung stehen.
3.3 Mit der Übergabe des Mietgegenstandes gehen sämtliche Gefahren auf den Mieter über, insbesondere diejenigen des zufälligen
Untergangs, des Verlustes, der Verschlechterung. Beschädigung
und der vorzeitigen Abnutzung. Für den Fall des Diebstahls, der
Beschädigung durch Dritte und sonstige Delikte ist der Mieter zur
unverzüglichen Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle und der diesbezüglichen Beweissicherung verpflichtet.
3.4 Kommt der Vermieter mit der Übergabe des Mietgegenstandes in
Verzug, weil der Vormieter den Mietgegenstand nicht rechtzeitig
zurückgegeben hat, ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses
befreit. Für den Zeitraum von bis zu drei Werktagen sind Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter insoweit
ausgeschlossen, als der Vermieter nicht von dem Vormieter
Schadenersatz erlangt. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch,
auf Verlangen des Mieters, Schadener satzansprüche gegen den
Vormieter an den Mieter unverzüglich abzutreten..
4.
Nutzung des Mietgegenstandes durch den Mieter, Reparatur - und
Wartungsarbeiten, Einsatzort, Gebrauchsüberlassung, Pfändungsund sonstige Maßnahmen Dritter, Versicherungspflicht .
4.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich
an dem vertraglich vereinbarten Einsatzort im Rahmen der betriebstechnischen Eignung des Mietgegenstandes einzusetzen und
ausschließlich durch geeignetes Fachpersonal bedienen und durch
geeignetes Fachpersonal oder durch den Vermieter oder durch
sonst fachkundige Unternehmen auf Kosten des Mieters warten zu
lassen.
Bedienungs- und Wartungsanleitungen sind durch den Mieter und
seine Erfüllungsgehilfen vollumfänglich zu beachten und insbesondere eine Überlastung des Mietgegenstandes zu vermeiden.
4.2. Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche während der Mietzeit
auftretenden Mängel oder zum Schutz der Mietsache gegen
nicht vorhergesehene Gefahren erforderlichen Maßnahmen
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist außerdem
verpflichtet, sämtliche durch ihn zu vertretenden Reparaturarbeiten
auf seine Kosten durch den Vermieter ausführen zu lassen. Diese
Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn der Mieter nachweist,
dass er die Reparaturarbeiten von einem durch ihn ausgewählten
Fachunternehmen und/oder kostengünstiger durchführen lassen
kann. Vor Durchführung dieser Arbeiten ist der Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter ist berechtigt, für die Durchführung der
Arbeiten verbindliche Anweisungen zu erteilen, wie beispielsweise
die Auswahl der Ersatzteile. In jedem Fall muss die Reparatur unter
Verwendung von Original- Ersatzteilen erfolgen.
Nicht vom Mieter zu vertretende Mängel hat der Vermieter auf
eigene Kosten zu beheben. Der Mieter kann den Mangel nur
unter den Voraussetzungen des § 536 a) Abs. 2 BGB selbst durch
fachkundige Unternehmen beseitigen lassen.
4.3. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu
besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu
lassen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, falls sich nicht ein
Mangel herausstellt, dessen Beseitigung der Mieter pflichtwidrig
nicht gemäß Ziff. 4.2. veranlasst hat.
4.4. Die Verbringung des Mietgegenstandes an einen anderen Einsatzort, insbesondere in das osteuropäische Ausland, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und des Nachweises des durch
den Mieter zu beschaffenden umfassenden Versicherungsschutzes,
insbesondere für die Risiken des Diebstahls, Brandes und sonstigen Abhandenkomme ns und der zeitweiligen Nichtrückführbarkeit.
4.5. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an
Dritte, die nicht Angestellte oder Arbeiter des Mieters sind, ist
ausgeschlossen.
4.6. Sollten Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder aufgrund sonstiger Rechte oder unbefugt Rechte an dem Mietgegenstand geltend
machen oder diesen befugt oder unbefugt in Besitz nehmen, ist
der Mieter verpflichtet, den Vermieter entweder durch Telefax
oder durch Einschreiben/Rüc kschein innerhalb von spätestens
drei Tagen zu benachrichtigen und vorab den oder die Dritten auf
das Eigentum des Vermieters schriftlich hinzuweisen und diesen
Hinweis dem Vermieter innerhalb gleicher Frist zu übermitteln.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Kosten zur
Wiedererlangung zu ersetzen und auf Verlangen des Vermieters für
die Rechtsverfolgungskosten angemessene Vorschüsse zu leisten.
4.7. Der Vermieter bietet bei Vertragsabschluss gegen einen angemessenen Kostenzuschlag den Abschluss einer Maschinenbruchver
sicherung an, die auch die weiteren typischen Risiken wie Diebstahl
u.a. abdeckt. Sofern der Mieter diese Versicherung nicht abschließt,
verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand während der Mietzeit gegen alle einsatztypischen Gefahren zugunsten des Vermieters
zu versichern, insbesondere gegen Brand, Diebstahl, sonstigen
Verlust, fehlerhafte Bedienung, Baustellenunfälle jeglicher Art
und bei für den Straßenverkehr zugelassenen Maschinen auch
gegen die Risiken des Straßenverkehrs, soweit diese Risiken zu
handelsüblichen Konditionen versicherbar sind und dem Vermieter
auf Verlangen den Versicherungsschutz vor Übergabe des Mietgegenstandes nachzuweisen.
4.8. Der Mieter trägt die Kosten der Betriebsmittel. Vorhandene Betriebsmittel werden bei Übergabe und Restbestände bei Rückgabe
des Mietgegenstandes vermerkt und entsprechend abgerechnet.
5.
Rückgabe des Mietgegenstandes
5.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß im Sinne der Ziff. 2 dieser
AGB frei von von ihm zu vertretenden Mängeln und gesäubert
zurückzugeben.
5.2. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt eine
unverzügliche gemeinsame Überprüfung des Mietgegenstandes
durch beide Vertragsparteien.
Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, wird der Zustand
des Mietgegenstandes in einem durch den Mieter und den
Vermieter zu unterzeichnenden- Rückgabeprotokoll festgehalten.
Soweit im Einzelfall über das Vorliegen von Mängeln keine Einigkeit
der Vertragsparteien besteht, ist jede Vertragspartei berechtigt, die
Aufnahme ihrer Ansicht in das Rückgabeprotokoll zu verlangen.
Jede der Vertragsparteien kann die Untersuchung des Mietgegenstandes durch einen durch die für den Vermieter örtlich zuständige
Industrie- und Handelskammer zu benennenden Sachverständigen
verlangen. Die Sachverständigenkosten tragen die Vertragsparteien
je nach dem Ergebnis der Feststellungen des Sachverständigen
über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein und das
Vertretenmüssen von Mängeln im Verhältnis ihres Obliegens oder
Unterliegens. Der Sachverständige entscheidet auch verbindlich
entsprechend dem Feststellungsergebnis darüber, in welchem
Verhältnis die Parteien die Sachverständigenkosten zu tragen
verpflichtet sind.
Soweit zahlenmäßig umfangreiche Mietgegenstände zurückgenommen werden, wie beispielsweise Schalungen und Kleinmaterial,
erfolgt die Rücknahme durch den Vermieter unter dem Vorbehalt
der nachträglichen Überprüfung.
5.3. Werden bei der Rückgabe die Wartungsbedürftigkeit oder vom
Mieter zu vertretende Mängel oder Verschmutzungen oder sonstige
von ihm zu vertretende Schäden des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Mieter verpflichtet, die entstehenden angemes senen
Kosten zu tragen.
5.4. Werden Mängel, Schäden oder Wartungsbedürftigkeit erst später
festgestellt, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter unverzüglich
zu benachrichtigen und ihm eine Nachprüfung durch Besichtigung
zu ermöglichen. Der Mieter ist in diesem Fall nur dann zum Ersatz
der Reparatur- und Wartungskosten verpflichtet, wenn der Vermieter dem Mieter nachweist, dass der Mieter die Mängel, Schäden
oder Wartungsarbeiten zu vertreten hat.
5.5 Ist der Mietgegenstand aufgrund von vom Mieter zu vertretenden
Schäden oder Wartungsarbeiten oder mangels Rückgabe mit sämtlichem Zubehör oder aufgrund sonstiger durch den Mieter zu vertretender Umstände nicht anderweitig vermietbar, schuldet der Mieter
eine Nutzungsentschädigung in Höhe der tagesanteiligen Miete,
zuzüglich eines vorläufigen Mietausfallschadens von mindestens
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15.10.13 15:52
Allgemeine Geschäftsbedingungen
drei Werktagen, falls der Vermieter nicht eine frühere anderweitige
Vermietung vornehmen kann. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegens
tandes unvollständig, insbesondere hinsichtlich etwaigen Zubehörs,
ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet, nach seinem Ermessen
etwa verfügbares Mietzubehör oder andere fehlende Teile mietweise und gegen zusätzliche Vergütung zur Verfügung zu stellen, um
eine anderweitige Vermietung zu ermöglichen.
5.6. Ist dem Mieter die Rückgabe des Mietgegenstandes aus einem
durch ihn zu vertretenden Grund unmöglich geworden, ist der
Mieter verpflichtet, Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes des
mängelfreien und uneingeschränkt betriebsbereiten Mietgegenstandes zuzüglich einer Wiederbeschaffungskostenpauschale (ohne
Bearbeitungsgebühr) von brutto 7,5 % des Zeitwertes sowie eine
Nutzungsentschädigung in Höhe des tagesanteiligen Mietzinses
für einen angemessenen Zeitraum zur Ersatzbeschaffung durch
den Vermieter, längstens jedoch für einen Monat zu leisten, falls
der Vermieter die sofortige Nachvermietbarkeit nachweist. Der
Vermieter ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur
Geringhaltung des Schadens zu unternehmen.
Die vorstehende Regelung unter Ziff. 5.6. gilt auch dann, wenn bei
Rückgabe des Mietgegenstandes die Reparaturkosten von vom
Mieter zu vertretenden Mängeln oder Schäden den Zeitwert um
mehr als 10 % übersteigen und der Mieter daher eine Reparatur
ablehnt. Zieht der Mieter in diesen Fällen eine Reparatur vor,
schuldet er für deren Dauer eine Nutzungsentschädigung in Höhe
des tagesanteiligen Mietzinses. Dem Mieter bleibt der Nachweis
vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder
wesentlich niedriger als die Pauschale. Weitergehende Schadenser
satzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
6.
Berechnung des Mietzinses und Abgeltungsumfang
6.1. Der Mietzins versteht sich zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe ohne Kosten für etwaige Transporte
ab der Betriebsstätte des Vermieters, sowie ohne Betriebsstoffe
und ohne Personal des Vermieters.
6.2. Sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen
wurde, errechnet sich der Gesamtmietzins aus dem Tagesmietzins
multipliziert mit der auf Tage bezogenen Mietdauer. Die Tage der
Über gabe und Rücknahme werden als volle Miettage berechnet.
6.3. Bei mit Betriebsstundenzählern ausgestatteten Mietgegenständen
werden acht Einsatzstunden als ein Einsatz innerhalb eines
Werktages im Durchschnitt zugrundegelegt. Nutzt der Mieter den
Mietgegenstand mehr als acht Stunden im Laufe eines Werktages,
erhöht sich der Mietzins für jede weitere angefangene Stunde um
1/8 des Tagesmietpreises.
Pro Werktag ist jedoch mindestens eine durchschnittliche
Mindesteinsatzzeit von acht Stunden zu Grunde zulegen und zu
vergüten.
7.
Fälligkeit, Zahlung des Mietzinses, Verzug
7.1 Die Abrechnung des Mietzinses und sonstiger Forderungen des
Vermieters erfolgt nach Rückgabe des Mietgegenstandes zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe.
Der Mietzins ist bei Rückgabe durch Barzahlung fällig. Sofern mit
Zustimmung des Vermieters durch Scheckoder Wechselbegebung
gezahlt werden sollte, erfolgt die Zahlung erfüllungshalber. Verlangt
der Mieter bei Barzahlung über die Empfangsbestätigung hinsichtlich des Mietzinses auf den Mietvertrag hinaus die Ausstellung
einer gesonderten Rechnung, wie bei Rechnungen bis zu brutto
Euro 300,00 ein Verwaltungskostenzuschlag von Euro 5,00 +
gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben.
7.2. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, jederzeit Zwischenabrechnungen vorzunehmen.
7.3. Die berechneten Beträge sind spätestens eine Woche ab Rechnungszugang bei dem Mieter ohne Abzüge eingehend bei dem
Vermieter zahlbar.
7.4. Gerät der Mieter in Verzug, ist seine Verbindlichkeit in Höhe der
dem Vermieter berechneten Kreditzinsen, mindestens jedoch in
Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen,
wenn es sich bei dem Mieter um einen Verbraucher handelt. Handelt es sich um einen Unternehmer, beläuft sich der Verzugszinssatz auf mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Nach Verzugseintritt schuldet der Mieter für jede Mahnung
einen Betrag von Euro 12,50.
7.5. Zahlungen des Mieters werden zunächst auf etwaige Auslagen und
Fremdkosten des Vermieters, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
den Mietzins angerechnet.
8.
Haftungsbegrenzung des Vermieters, Abtretung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte an den Mieter
8.1. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der
Vermieter für eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Im übrigen sind jedoch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen,
sofern dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen
Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die vorstehende Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn gegen wesentliche
Vertragspflichten verstoßen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Vermieters
dann auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
8.2. Soweit der Vermieter nach Ziff. 8.1. haftet, ist dieser nur schadenersatzpflichtig, soweit er den Schaden durch Versicherung seiner
gesetzlichen Haftpflicht gedeckt hat oder im Rahmen von durch
die Versicherungsaufsichtsbehörden genehmigten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellten Prämien und Prämienzuschlägen bei
einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer
hätte decken können und kein Fall der Leistungsfreiheit des
Versicherers vorliegt oder vorläge.
8.3. Der Vermieter ist verpflichtet, etwaige ihm gegen Dritte - insbesondere Versicherungen - zustehende Schadenersatzansprüche,
soweit er diese nicht zur Abdeckung eigener Schadenersatzpflichten benötigt, auf Verlangen an den Mieter abzutreten, soweit dies
nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.
9.
12.2. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Vermieter liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mit der Zahlung von nicht nur im Sinne des
§ 320 Abs. 2 BGB geringfügigen Verbindlichkeiten in Verzug ist,
Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter durchgeführt werden,
der Mieter seine Zahlungen einstellt oder in ein außergerichtliches
Vergleichsverfahren eintritt, der Mieter den Mietgegenstand trotz
Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise
oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt. der Mieter
den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt oder an einen
vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt.
13. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlichem Sondervermögen sowie mit Vertragspartnern,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach
Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, bzw. verlegen,
gilt als vereinbart, dass Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel- und Scheckklagen Karlsruhe ist. Der Vermieter ist jedoch
berechtigt, an einem sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand
Klage zu erheben.
14. Vertragslücken
Sollte sich eine Regelungslücke in diesem Vertrag herausstellen,
berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Die Vertragsparteien sind vielmehr verpflichtet, die lückenhaften Vertragsbestandteile durch solche Vertragsbestimmungen zu ergänzen, die dem
insgesamt gewollten Vertragsinhalt wirtschaftlich und in rechtlich
zulässiger Weise entsprechen oder ihm möglichst nahekommen.
Sicherungsrechte des Vermieters, Forderungsabtretungen
9.1. Der Mieter tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sicherungshalber in Höhe der gegenwärtigen und künftigen Forderungen des
Vermieters sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen
und Leistungsansprüche gegen seine Versicherer (soweit dies nach
den Bedingungen seiner Versicherer zulässig ist),sowie sämtliche
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber hinsichtlich derjenigen Leistungen des Mieters ab, zu deren
Erbringung der Mietgegenstand eingesetzt wurde. Der Vermieter
nimmt die Abtretungen an.
Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber dem Mieter, die Forderungsabtretung gegenüber dem oder den Drittschuldner(n) so lange
nicht offen zu legen, wie er Mieter sich nicht in Verzug befindet oder
das Mietverhältnis nicht aus wichtigem Grunde gekündigt ist.
9.2. Falls der Vermieter den Vertrag aus wichtigem Grunde gekündigt
hat oder der Mieter sich mit der Rückgabe des Mietgegenstandes
in Verzug befinden sollte, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auch ohne Zustimmung des Mieters in Besitz zu nehmen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Zugang zum Standort
des Mietgegens tandes zu ermöglichen und die Wegnahme zu
dulden.
Gesonderte Mietbedingungen für Hubarbeitsbühnen
1.
Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass das Gerät (Arbeitsbühne) für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Für die
Eignungsprüfung stellt der Vermieter Arbeitsdiagramme, technische
Daten der einzelnen Geräte auf Anfrage bereit.
2.
Ergibt sich, dass das angemietete Fahrzeug für den geplanten
Einsatz nicht geeignet ist (mangelnde Reichweite, Arbeitshöhe oder
dergleichen), steht dem Vermieter gleichwohl der Mietzins für die
gesamte vereinbarte Mietzeit zu.
3.
Wird das Fahrzeug ohne Bedienungspersonal vermietet, hat
der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die Bedienung von einer
Arbeitskraft unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der
UVV und entsprechend den Bestimmungen der UVV vorgenommen
wird. Gegebenenfalls weist der Vermieter einen oder mehrere Mitarbeiter des Mieters in die Handhabung der Maschine ein. Nur diese
Kräfte sind zum Bedienen der Arbeitsbühne Berechtigt und müssen
dies auch schriftlich bestätigen (It. UVV). Das Bedienungspersonal
mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben.
4.
Die Arbeitsbühnen dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden,
d. h. insbesondere dürfen sie nicht als Hebekran über die festgelegte Korbbelastung hinaus belastet werden.
5.
Etwaige für den Einsatz erforderliche behördliche Sondergenehmigungen sowie Absperrmaßnahmen hat der Mieter zu besorgen.
6.
Sollte an der Arbeitsbühne während der Einsatzzeit ein Defekt
festgestellt werden, ist das Gerät sofort stillzulegen. Der Vermieter
muss sofort verständigt werden, seine Anweisungen sind abzuwarten.
7.
Bei groben Arbeiten ist das Gerät ausreichend abzudec ken und zu
schützen. Dies gilt insbesondere bei Maler- , Schweiß- und Reinigungsarbeiten mit Säuren. Verboten sind Spritz- und Sandstrahlarbeiten.
8.
Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist eine entgeltliche
oder unentgeltliche Weitergabe der Arbeitsbühne an andere
Personen oder Firmen nicht möglich.
9.
Der Mieter ist verpflichtet, den Motor- und Hydraulikölstand sowie
den Wasserstand der Batterie täglich zu überprüfen und gegebenenfalls kostenlos aufzufüllen. Für Schäden, die auf Betriebsstoffmangel zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
10. Aufrechnungsbeschränkung, Abtretungs- und Einziehungsermächtigungsausschluss
10.1. Der Mieter ist berechtigt, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten oder zumindest als zugunsten des Mieters durch gerichtlichen Hinweis als entscheidungsreif bezeichneten Forderung
gegen den Vermieter aufzurechnen.
10.2. Die Befugnis des Mieters, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte
abzutreten oder Dritte zur Einziehung von Forderungen oder der
Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Vertrag zu ermächtigen, wird ausgeschlossen.
11. Leistungsverweigerungsrecht des Vermieters
Werden dem Vermieter nach Vertragsabschlus s Umstände
bekannt, die ernsthafte Bedenken darüber rechtfertigen, dass
in den Vermögens verhältnissen des Mieters eine wesentliche
Verschlechterung eingetreten ist oder der Mieter schon bei
Vertragsschlus s nicht mehr ausreichend zahlungsfähig war und dadurch der Anspruch auf die Zahlung des Mietzinses oder sonstiger
Forderungen aus dem Mietverhältnis gefährdet ist, ist der Vermieter
berechtigt, die ihm obliegende Leistung so lange zu verweigern, bis
die Gegenleistung bewirkt ist oder Sicherheit dafür geleistet wurde.
12. Kündigung aus wichtigem Grunde durch die Vertragsparteien
12.1. Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt. falls die jeweils andere
Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich
verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des
Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Stand: 2013
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