Historische Militärfahrzeuge

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Historische Militärfahrzeuge
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DOROTHEUM
SEIT 1707
Historische Militärfahrzeuge
Samstag, 6. Juni 2009
HEEREGESCHICHTLICHES MUSEUM ARSENAL
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umschlag vorne innen
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Historische Militärfahrzeuge
Samstag, 6. Juni 2009
HEEREGESCHICHTLICHES MUSEUM ARSENAL
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Ab sofort finden Sie unsere Kataloge im Internet: www.dorotheum.com
Katalogpreis (exkl. Porto): 2,–
Jahresabonnement Wien KFZ (inkl. Porto): Inland 25,–
Europa und Übersee 30,– (Abonnement-Kategorie 030)
Jahresabonnement Bundesländer KFZ (inkl. Porto): Inland 35,–
Europa und Übersee 42,– (Abonnement-Kategorie 031)
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Impressum:
Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber:
Dorotheum GmbH & Co KG, A-1010 Wien, Dorotheergasse 17
DVR 0105104, FN 213974 v / Handelsgericht Wien
UID Nr.ATU 52615305
Für den Inhalt verantwortlich: Manfred Humer
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KFZ / TECHNIK ZENTRUM WIEN, OBERLAAERSTRASSE / SULZENGASSE 7
1230 WIEN
Dorotheum-Katalogproduktion
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Kaufauftrag / Absentee Bid Form
Kfz
An / To
KFZ / TECHNIK ZENTRUM, 1230 WIEN, OBERLAAERSTRASSE / SULZENGASSE 7
Telefon 01/602 04 58,Telefax 603 72 53, E-Mail: [email protected]
DVR 0105104, FN 213974 v / Handelsgericht Wien
Für die Auktion am:
Sale Date:
Ich beauftrage Sie, bei folgenden Gegenständen bis zum angegebenen Limit für mich mitzusteigern. Die Geschäftsordnung für den
Versteigerungsbetrieb samt Gebührentarif der Dorotheum GmbH & Co KG wird dem Kaufauftrag zugrunde gelegt. Ausschließlicher
Gerichtsstand Wien. Österreichisches Recht findet Anwendung.
I hereby request the Dorotheum to bid, on my behalf, on the following lot(s) up to the limit stated.This absentee bid is subject to
the Business Rules and the Tariff governing the auction sales of the Dorotheum GmbH & Co KG. Disputes shall be
submitted exclusively to the law courts of Vienna. Austrian law shall apply.
Katalognummer
Lot Number
Ausrufpreis
bzw. Schätzpreis
Starting Price
or Estimate
Gegenstand
Item
Ankaufslimit
(Exkl. Gebühr u. USt.)
Top Limit of Bid
(excl. Premium & VAT)
Die Angabe der Höhe des Ankaufslimits muß ziffernmäßig in Euro erfolgen. Aufträge wie ,,bestens’’ oder ,,unbedingt kaufen’’ usw.
können nicht berücksichtigt werden. Eine genaue Adressenangabe ist unbedingt erforderlich. Für die Auftragsvormerkung ist nur die
Katalognummer des Gegenstandes verbindlich. Kaufaufträge mit gleichhohem Ankaufslimit werden in der Reihenfolge ihres
Einlangens berücksichtigt.
Für unsere Auslandskunden: Bei Verkäufen ins Ausland wird die Umsatzsteuer rückerstattet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
für die Umsatzsteuerfreiheit gegeben sind und der Ausfuhrnachweis erbracht wird. Wir ersuchen daher schon bei Ausftragserteilung
um Ihre Versandorder.
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received will take precedence.
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HISTORISCHE MILITÄRFAHRZEUGE
AUKTION IM RAHMEN DES TREFFENS
“AUF RÄDERN & KETTEN”
SAMSTAG, 6. JUNI 2009
Versteigerungs, Besichtigungs- &
Abholungsort:
BEGINN: 15:00 Uhr
HEERESGESCHICHTLICHES MUSEUM
1030 Wien, Arsenal
Besichtigung:
Samstag, 06. Juni 2009 09:00 – 14:30 Uhr
Abholung:
Samstag, 06. Juni 2009 16:00 – 18:00 Uhr
Sonntag, 07. Juni 2009 09:00 – 16:00 Uhr
Montag, 08. Juni 2009 09:00 – 16:00 Uhr
Abholung nur mit eigenem Ausfolgeschein möglich.
Information:
KFZ / TECHNIK ZENTRUM WIEN
Telefon +43 1 602 04 58
Fax
+43 1 603 72 53
E-Mail
[email protected]
Lagergebühr:
je Fahrzeug
je Kleinobjekt
Aufschläge:
Zum Höchstgebot werden 22 % Käufergebühren
hinzugerechnet.
€ 10,00 pro Tag
€ 5,00 pro Tag
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Jeep Willy`s M 38
Baujahr 1950, Fgnr. 62732 lt. Messingschild am Armaturenbrett, teilrestauriert, bedingt
fahrbereit, neuer Benzintank, neue Bremszylinder, neue Batterien, fehlen Teile u. a. Dachschere, Planenverdeck, hintere Sitzbank. Rechnung von griechischer Armee. Fahrzeug kann
nach Restaurierung entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden.
1.000
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Jeep Anhänger 1/4 ton
Baujahr 1945, Fgnr. 0891475, erstmalige Zulassung beim ÖBH 24.04.1956, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom österreichischen Bundesheer. Fahrzeug kann nach Restaurierung,
entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug
einzelgenehmigt werden.
360
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Jeep Willy`s M 38A1
Baujahr 1955, Fgnr. 84806 lt. Messingschild, wurde von der griechischen Armee 2004 verkauft und nach Österreich verbracht, unrestauriert, Motor lässt sich von Hand durchdrehen,
mehrere Teile fehlen, unter anderem: Benzintank, Dachschere und hintere Sitzbank. Fahrzeug
kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch
erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden.
900
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Jeep Willy`s MB
Vermutlich Baujahr 1943 (entspricht der originalen Motornummer), Fgnr. MB306306,
Motornummer MB328416, bedingt fahrbereit, erstmalige zivile Zulassung in Österreich
06/1951 mit Einzelgenehmigung, ausgestellt am 12.06.1951 in Salzburg. Dieses Fahrzeug
dürfte gleich nach dem Krieg verkauft worden sein und wurde von seinem Nutzer für
Transportzwecke insofern umgebaut, dass der Rahmen und die Karosserie verlängert wurden. Das restliche Fahrzeug und auch der Benzinmotor sind im Originalzustand. Bis zuletzt
wurde dieses Fahrzeug dann von einem privaten Sammler gepflegt und in gutem, fahrbereitem Zustand gehalten. Die letzte Überprüfungsplakette zeigt die Lochung 6/2008. Dazu
gebrauchte Ersatzteile wie: Lichtmaschine,Verdeck,Vergaser, Regler, Fernthermometer und
Kleinteile. Diverse neue Kabelstränge.
6.800
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Jeep Willy`s M 38 A1
Baujahr 1955, Fgnr. 83361 lt. Schild am Armaturenbrett, in gutem restauriertem Zustand,
fahrbereit, neuer Scheibenrahmen, neue Windschutzscheiben, vor 4 Jahren wurden alle
Bremszylinder und Batterien erneuert. Fahrzeug wurde komplett gereinigt und lackiert,
Sitzpolster, Planenverdeck sowie Dachschere und viele andere Teile wurden ebenso erneuert. Rechnung von der griechischen Armee. Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechen den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden.
5.000
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Jeep Anhänger Type M 100 1/4 ton
Unrestaurierter Zustand, stammt aus dem Bestand der griechischen Armee. Fahrzeug kann
nach der Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden.
200
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Feldküche Type FK 58
Einachsanhänger mit Feldküchenaufbau, Baujahr 1960, Fgnr. 58152, mit Typenschein der
Firma Geburth, Wien. Stand ursprünglich in Verwendung des Österreichischen Bundesheeres
und verfügt über 4 Feuerstellen für Holz oder Kohle, 2 Kesseln sind als Druckkochkessel mit
Glyzerinwannen ausgeführt, einer ist direkt befeuert und die vierte Feuerstelle ist eine
Bratpfanne, zwischen den Kochkesseln befindet sich ein Warmwasserkessel. Der Rauchfang ist für den Transport umklappbar. Das Zugfahrzeug muss ein Eigengewicht von über
1550 kg aufweisen (lt.Typenschein). Zum Erhalt einer Straßenzulassung ist eine Überprüfung nach 57a und die Eintragung in dem öffentlichen Zulassungsregister nötig.
400
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Jeep Willy`s M 38 A1C
Ausführung wie M 38 A1, jedoch als Waffenträger für Pak 10,6 cm ausgeführt. Baujahr vermutlich 1955, Fgnr. 40862 lt. Messingschild, 4 Zylinder Benzinmotor mit 72 PS, unrestauriert,
rostig, bei Verladearbeiten wurde das Fahrzeug u. a. rechts hinten, der rechte vordere Kotflügel und die Motorhaube beschädigt. Aus dem Bestand der griechischen Armee. Fahrzeug
kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch
erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden.
900
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Dogde M 43B1
Baujahr 1964, Fgnr. 266 811 602, bedingt fahrbereit, frühere Restaurierung, Innenausstattung dem Alter entsprechend in gutem und komplettem Zustand, vor 2 Jahren neu lackiert,
beim österreichischen Bundesheer verwendet und 1986 ausgeschieden. Das Fahrzeug
wurde 1988 einzelgenehmigt und kann mit Führerschein B gefahren werden. Höchstzulässiges Gesamtgewicht 3500 kg. Das Fahrzeug war privat angemeldet bis Juni 1999.
3.600
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Steyr Puch Pinzgauer AP 712M
Baujahr 1975, Fgnr. 475 1121, 3-achsiger LKW mit Sanitätsaufbau, aus dem Bestand der
schweizer Armee. In Österreich seit zwei Jahren als historisch erhaltenswertes Fahrzeug
einzelgenehmigt. Kann mit Führerschein B gefahren werden, da das Gesamtgewicht unter
3500 kg typisiert wurde. Fahrbereit, vor der Einzelgenehmigung technisch kontrolliert und
von der Behörde überprüft.
6.800
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Steyr 680 M3
Dreiachsiger Bundesheer LKW mit Seilwinde, Baujahr 1975, Fgnr. 2615/723, teilrestauriert,
Batterien und Luftkessel erneuert, neuwertige Sitze und Plane, neu lackiert, fahrbereit.
Typenschein, Prüfbuch für Seilwinde. Fahrzeug war bis 03. Juli 2003 beim Bundesheer angemeldet. Zum Erhalt einer Straßenzulassung ist eine Überprüfung nach 57a und die
Eintragung in dem öffentlichen Zulassungsregister nötig. Es ist auch möglich nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes
Fahrzeug umzutypisieren.
4.000
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Pak 52/55
Panzerabwehrkanone, Baujahr 1955, Rohrnummer 280, restauriert, neu lackiert, Funktion
des geschnittenen Verschlusses im geschnittenen Verschlusskasten erhalten, Seitenrichtanlage verschweißt, Protzstützen jeweils 2x eingeschnitten, Geschütz kann daher nicht auf
öffentlichen Straßen gezogen werden. Im demilitarisierten Zustand vom österreichischen
Bundesheer ohne Auflagen für eine Weiterveräußerung übernommen, Übernahmebestätigung vom HMatA vom 27. Jan. 1999. Bei Verkauf ins Ausland sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
5.000
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Zubehörsatz Pak 52/55
Konvolut Zubehörsatz zu Panzerabwehrkanone Pak 52/55 bestehend aus Deco-Granate
85 mm, große Kiste mit Zubehör, große Kiste mit Fett und Ölbehältnissen, Blechkiste mit
Ölpumpe, 2 Ergänzungskisten mit Werkzeug, kleine Kiste mit Nachtmarschbeleuchtung
usw.
280
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Truck Utility M 151, 1/4 ton
Baujahr unbekannt, teilrestauriert, neu lackiert, ein neuer Benzintank und ein neuer originaler Vergaser sind eingebaut. Die elektrische Anlage muss noch instandgesetzt werden.
5 neuwertige Reifen “Semperit” 7.00–16 sind montiert. Keine Papiere, Kaufbestätigung
vorhanden, wurde ca. 1980 durch die US Army in Deutschland per Auktion nach Österreich verkauft. Letztes Kennzeichen lt. “Pickerl” W 5118. Fahrzeug kann nach Restaurierung,
entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug
einzelgenehmigt werden.
2.800
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Jeep Willy`s M 38
Erstzulassung 06/1952 in Griechenland, Fgnr. 30394, 4 Zylinder, Benzinmotor mit 60 PS,
aufwändig restauriert mit vielen Neuteilen, stammt von der griechischen Armee und wurde in
Österreich mit 14.11.2007 einzelgenehmigt als historisch erhaltenswertes Fahrzeug.
8.000
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Austin Champ MK 2 Truck 1/4 ton 4 x 4 CT
Englisches Militärfahrzeug mit Rolls-Royce-Technik, Baujahr 1953, Erstzulassung 1960,
einzelgenehmigt in Österreich 1975, Fgnr. 104, 4 Zylinder Benzinmotor mit 80 PS, 24 V
funkentstört mit Antennensockel, 5 Vorwärts- und 5 Rückwärtsgänge,Vorderantrieb während
der Fahrt ohne kuppeln zuschaltbar, rechtsgelenkt. Maul- und Kugelkopf AHK. Elektrik und
Motor sind wasserdicht bis 2 m Wattiefe (eigener Schnorchel für Fahrer benötigt),Verdeck vorhanden, gepolsterte Sitze vorne nicht original, nicht fahrbereit, da das Fahrzeug seit einigen
Jahren steht. Original Service-Manual und einige Ersatzteile. Restaurierungswürdiges Fahrzeug
mit guter Substanz und großteils im Originalzustand, bekannte Mängel sind: ein Getriebelager
etwas laut, Fehler in der Elektrik, falscher Regler (Original vorhanden), eine Windschutzscheibe
gebrochen, Stoßstange verbogen, Scheibeninnenrahmen im Eck durchgerostet.
1.900
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Steyr 680 M
Zweiachsiger Bundesheer LKW, Baujahr 1970, Fgnr. aAb 1786, Motortype 610, neue Batterien, mit Planenverdeck hinten, fahrbereit,Typenschein, Fahrzeug wurde vom ÖBH am
08.11.2003 abgemeldet. Zum Erhalt einer Straßenzulassung ist eine Überprüfung nach 57a
und die Eintragung in dem öffentlichen Zulassungsregister nötig. Es ist auch möglich nach
Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug umzutypisieren.
2.400
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GMC Einachsanhänger
Nutzlast 1 Tonne, mit Spiegel und gebrauchter, beschädigter Stoffplane, aus dem Bestand
des österreichischen Bundesheeres, ohne Papiere - nur technisches Datenblatt des Bundesheeres vorhanden.
200
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Puch 300 GDN 6–2
Baujahr 1986, Fgnr. 446131317902886, 5 Zylinder Dieselmotor mit 2,998 Liter Hubraum
und 65 kW, 4 Gang Schaltgetriebe, zuschaltbarer Allradantrieb und Geländeuntersetzung,
Differenzialsperre wirkend auf Hinterachse. Aus dem Bestand des Österreichischen Bundesheeres, seit 2005 in privater Hand, Überprüfung 57a seit 08/2008 abgelaufen, bedingt
fahrbereit, Mängel bei Abgasführung, Radlager, Ölverlust, allgemeine Verschleißerscheinungen, dem Alter entsprechend.
4.800
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ÖAF 16–192 HA Tornado
Erstmalige Bundesheerzulassung 1973, in Privatbesitz seit 1994, Fahrzeug war bis 2008
angemeldet, Fgnr. 6460058, 6 Zylinder Dieselmotor mit 192 PS, 6-Ganggetriebe auf alle
Räder, Kipperaufbau dreiseitig, Einzelgenehmigung, unrestauriert, in gutem Allgemeinzustand, bedingt fahrbereit.
8.000
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Dodge M 37B1
Baujahr 1962, 6 Zylinder Benzinmotor, 4-Gang Schaltgetriebe mit zuschaltbarem Allradantrieb, Fgnr. 2661161076, unrestauriert, der Motor läuft,Vergaser, Benzinpumpe und die
Bremsanlage wurden überarbeitet.Von der US Army an die griechische Armee verkauft
und später nach Österreich importiert, keine Papiere (Verkaufsnachweis vorhanden). Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden.
3.600
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Einachsanhänger GMC
Nutzlast 1 Tonne, Baujahr ca. 1945, mit originaler US Bereifung, neu lackiert, aus dem Bestand des österreichischen Bundesheeres, keine Papiere. Fahrzeug kann nach Restaurierung,
entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug
einzelgenehmigt werden.
200
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Ford Bobtail F-350 special
Flughafen-Schlepper der US Air-Force, Baujahr 1983, 6 Zylinder Benzinmotor, 4,9 Liter
Hubraum, Automatik-Getriebe. Unbedenklichkeitserklärung des Zollamts Saarbrücken
(BRD), originaler US Title und gesamte Historie der US Air-Force für dieses Fahrzeug. Zustand ist sehr gut, erst ca. 8500 Meilen am Tachometer, fahrbereit, Fahrzeug muss
einzelgenehmigt werden, aufgrund der Bauart kann das nicht gewährleistet werden.
2.400
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Saab J-29F “Fliegende Tonne”
Einstrahliges Jagdflugzeug mit ein Mann Besatzung, Spannweite 11,00 m, Länge 10,22 m,
Höhe 3,75 m,Vmax 1.060 km/h, Leergewicht 4.845 kg, Stand im Einsatz des österreichischen Bundesheeres von 1961 bis 1972.Triebwerk ist ausgebaut und wird gesondert angeboten. Das Flugzeug ist auf Grund technischer Maßnahmen durch das Bundesheer flugunfähig. Die Saab 29 Tunnan ist das erste strahlgetriebene Jagdflugzeug, das nach dem
2. Weltkrieg in Westeuropa gebaut wurde. Es wurden 308 Maschinen zwischen 1955 und
1958 zur Version J-29F umgebaut. Aus dieser Charge gingen 30 Stück an das österreichische Bundesheer und mittlerweile gibt es nur mehr 3–4 Stück in Privatbesitz.
25.000
Besichtigungsort: KFZ-Technik Zentrum Wien
Sulzengasse 7, 1230 Wien
Symbolfoto
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Triebwerk zu Saab J-29F
Original Triebwerk von Katalognummer 24, Montagehalterung für Einbau fehlt, (Auflage
des Bundesheeres bei Verkauf)
3.800
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Steyr 680M Ersatzteile
Bestehend aus:2 Bremstrommeln vorne, 2 Bremstrommeln hinten, Bremsbackensatz mit
aufgenietetem Bremsbelag für Vorderachse, Bremsbackensatz mit aufgenieteten Bremsbacken
für Hinterachse, alle Teile sind original Steyr und neu.
180
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Steyr 680M3 Kipper Neuteile
Bestehend aus: Bordwand hinten mit Montageteilen, Steckelemente für Bordwände, Aufstieg, Bordwandverschlüsse, Schmutzfänger bei Hinterachse mit Aufschrift
100
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Steyr 680M Ersatzteile
Bestehend aus: Fahrerhaustüre rechts und links im Originalkarton, 2 Scheibenrahmen, Kotflügel links, Kotflügel rechts (Radlauf), diverse Fahrerhausbleche
180
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Bundesheer Fahrzeugzubehör
Diverses gebrauchtes Werkzeug, wie Spaten, Krampen, Äxte, Sägen, Schneeketten für
9.00–20 (Steyr 680), Stahlseil, 4 Kanister, Werkzeugtaschen, usw.
80
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Konvolut Bundesheer Bedienungsanleitungen
Bedienungsanleitung für Steyr Puch Pinzgauer, Steyr 680M, Puch Haflinger, KTM,VW Transporter. Ersatzteilliste für Puch 300 GD/GDN, Puch Haflinger, Jeep MB/GPW, Puch Ranger.
Diverse Reparaturanleitungen.
120
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Feldküchen Zubehörsatz
Bestehend aus: 2 Kunststoffkisten (je ca. 900 x 550 x 300 mm) gefüllt mit diversen Kochutensilien für die Feldküche. Behältnisse für Gewürze, Fleischwolf, Kochlöffel, Schöpfer,
Weidlinge, Schneebesen usw., 2 Essensträgerkisten. Alle Teile gebraucht.
120
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Feldküche Ersatzteile
Bestehend aus: 2 Räder mit Reifen 7.50–16 für Feldküchenanhänger, 1 kompletter Kochkessel, Überdruckventil, Dichtungen, Gussteile für Brennraum, Ofentüre, diverse Kleinteile.
120
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Funk- bzw. Fernmeldeausrüstung
Diverse Funk- bzw. Fernmeldeausrüstung und Zubehör von Bundesheer und US Army.
100
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Funk- bzw. Fernmeldeausrüstung
Diverse Funk- bzw. Fernmeldeausrüstung und Zubehör von Bundesheer und US Army.
100
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Konvolut Zeltplanen M58
Flecktarnmuster, ca. 50 Stück, teilweise neuwertige Zeltplanen und Zeltstangen, Heringe
und Abspannschnüre aus Bundesheerbestand. Diese dreieckförmigen Zeltplanen konnte
man entweder als 1-Mann Zelt bzw. als Regenschutz einzeln oder zusammengeknöpft mit
anderen Zeltplanen als 3- oder 4-Mann Zelt verwenden.
160
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Cockpitausrüstung zu Saab J-29F
Ursprünglich montiert in Katalognummer 24: Sauerstoffpumpe, Zieleinrichtung, Betätigungszylinder und Warnsirene.
800
37 (ohne Abbildung)
Zusatztanks für Saab J-29F
Ursprünglich montiert auf Katalognummer 24: 2 Zusatztanks mit Montagehalterung unter
Tragflächen, 4 Reifen.
2.500
36
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VERLAUTBARUNGEN UND ZUSATZBEDINGUNGEN
VERSTEIGERUNG HISTORISCHE MILITÄRFAHZEUGE
Zur Teilnahme an der Auktion sind nur registrierte Bieter mit Bieternummer zugelassen. Die
Bieternummer erhalten Sie vor der Auktion durch Legitimation mit einem amtlichen
Lichtbildausweis und durch Hinterlegung einer Kaution von € 500,00.
Die Versteigerung der ausgebotenen Gegenstände erfolgt im Namen und für Rechnung der
Einbringer, nachstehend kurz Verkäufer genannt, auf der Grundlage der Geschäftsordnung für
den Versteigerungsbetrieb der Dorotheum GmbH & Co KG, nachstehend kurz “Dorotheum”
genannt (soweit diese Zusatzbedingungen nichts anderes bestimmen) und diesen nachstehend
gesondert verlautbarten Zusatzbedingungen. Weitere Grundlage ist der Gebührentarif des
Dorotheum.
Die Versteigerung wird im Auftrag des Verkäufers durchgeführt. Das Dorotheum tritt als
direkter Stellvertreter des Verkäufers auf, sodass eine direkte Geschäftsbeziehung des Käufers
mit dem Verkäufer entsteht.
Alle Exponate sind gebraucht, möglicherweise repariert und restauriert, haben ein erhebliches
Alter und haben gegebenenfalls mehrfach den Eigentümer gewechselt. Die zur Versteigerung
gelangenden Gegenstände wurden keinerlei technischer Begutachtung oder
Sachverständigenbewertung durch das Dorotheum oder den Verkäufer unterzogen. Sie können
vor der Auktion eingehend besichtigt werden und werden ausschließlich in dem Zustand
angeboten, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Die zur Identifikation der
Objekte verfassten Angaben sind subjektive Meinungen des Verkäufers, sind gänzlich
unverbindlich und wurden ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel und ohne Prüfung der
Funktionstüchtigkeit oder der technischen Beschaffenheit erstellt. Den Käufern wird empfohlen,
sich vor dem Zuschlag selbst ein Bild über den Zustand und die Beschaffenheit eine Meinung
zu bilden und sich von einem Sachverständigen beraten zu lassen. Das Dorotheum und die
Verkäufer übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die Qualität, Funktionstüchtigkeit,
Beschaffenheit, Mangelfreiheit oder irgendeinen sonstigen Zustand oder den Preis der
ausgebotenen Exponate einschließlich des Zubehörs. Jede Reklamation nach Zuschlagserteilung
ist ausgeschlossen.
Für sämtliche Exponate bestehen Liebhaberwerte und wurden Preise der besonderen Vorliebe
zugrunde gelegt. Jede Vertragsanfechtung und Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen.
Jeder Import nach/Export aus Österreich oder aus einem anderen Herkunftsland, wenn der
Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers im Herkunftsland ist sowie jeder Import in ein anderes
Bestimmungsland erfolgt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers. Weder Verkäufer noch
Dorotheum übernehmen eine Haftung oder Gewährleistung dafür, dass die Fahrzeuge den
jeweiligen Import-, Zulassungs- oder sonstigen Bestimmungen des Bestimmungslandes
(einschließlich des Landes Österreich) erfüllen. Jegliche mit dem Export aus dem
Herkunftsland, wenn der Sitz des Verkäufers Erfüllungsort ist, und Österreich oder Import nach
Österreich oder das jeweilige sonstige Bestimmungsland im Zusammenhang stehenden Kosten
(Transport und Lagerung), Spesen und Abgaben (wie z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Zölle,
österreichische Normverbrauchsabgabe, etc.) hat der Käufer zu tragen, sofern sie nicht vom
Verkäufer getragen wurden.
Erfüllungsort für die Übernahme ist grundsätzlich der jeweilige Standort der veräußerten
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Gegenstände zum Zeitpunkt der Versteigerung. Liegen weder das Herkunftsland noch das
Bestimmungsland innerhalb der Europäischen Union, ist Erfüllungsort der (Wohn-)Sitz des
Verkäufers, an welchen das Fahrzeug zunächst, wenn binnen 3 Werktagen (ausgenommen
Samstag) nach der Auktion keine andere Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer getroffen
wird, auf Kosten des Käufers zurückgestellt wird.
Der Risiko- und Gefahren- und der Haftungsübergang für die ersteigerten Gegenstände auf
den Käufer erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der Käufer trägt die Kosten und jegliches Risiko für
Lagerung,Verladetätigkeiten und Abtransport.
Der Kaufpreis ist sofort nach Zuschlagserteilung zur Zahlung fällig (bar oder bankgarantierter
Scheck), sofern nicht eine Sondervereinbarung vor der Auktion getroffen wurde. Die Zahlung
des Kaufpreises und der Käufergebühr erfolgt ausschließlich an das inkassoberechtigte
Dorotheum, während der Versteigerung am Ort der Versteigerung, danach am Sitz des
DOROTHEUM KFZ-Technik Zentrum Wien, Sulzengasse 7, 1230 Wien, oder auf Konto Nr.
700010090 bei Bankhaus Carl Spängler & Co. KG, BLZ 19530, IBAN Nr.
AT851953000700010090. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Dorotheum/der Verkäufer neben
allen ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehenden Rechten berechtigt, dem Käufer bis zu 15%
Verzugszinsen p.a. ab dem Datum der Fälligkeit zu verrechnen.
Jede Ausfolgung sowie jeder Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger
Kaufpreiszahlung einschließlich der Käufergebühr, aller Spesen und Nebengebühren.
Gegenstände, die innerhalb der angegebenen Zahlungs- und oder Abholfristen vom Käufer
nicht abgeholt wurden, werden auf seine Kosten und Gefahr vom Verkäufer abtransportiert
und eingelagert. Der Verkäufer ist bei Zahlungs- und/oder Annahmeverzug neben allfälligen
anderen gesetzlichen oder vertraglichen Rechten auch berechtigt die Wiederversteigerung
vorzunehmen.
Den im Falle der Wiederversteigerung abzüglich aller hiefür angefallenen Spesen, Gebühren
und Kosten erzielten Nettopreis wird der Verkäufer der gegen den Käufer bestehenden
gesamten offenen Forderung aus Bruttokaufpreis, Gebühren und Kosten und Spesen aller Art
zuzüglich Zinsen hieraus anrechnen. Der Verkäufer/das Dorotheum kann sich sowohl zum
Abtransport als auch zur Einlagerung oder Wiederversteigerung dritter Personen auf Kosten
und Gefahr des Käufers bedienen.
Jede Besichtigung,Teilnahme an der Auktion, und Abholung der schaugestellten Gegenstände,
etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Unfälle und Beschädigungen haftet ausschließlich
jeder Interessent/Besucher/Käufer selbst.Vom Verkäufer, Heeresgeschichtlichem Museum, dem
Veranstalter von “Auf Rädern & Ketten 2009” oder dem Dorotheum wird hiefür keine Haftung
übernommen.
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VORANKÜNDIGUNG
19.06.2009
KRAFTFAHRZEUGE ÖBB IN RADOCHEN
Information: DOROTHEUM GRAZ
25.06.2009
KRAFTFAHRZEUGE UND TECHNIK
Land NÖ und Asfinag in Obergrafendorf
Information: KFZ-TECHNIK ZENTRUM WIEN
07.07.2009
KRAFTFAHRZEUGE UND TECHNIK
Information: KFZ-TECHNIK ZENTRUM TRAUN
10.07.2009
KRAFTFAHRZEUGE ÖBB IN RADOCHEN
Information: DOROTHEUM GRAZ
24.07.2009
KRAFTFAHRZEUGE POLIZEI
MESSEPARK DORNBIRN
04.08.2009
KRAFTFAHRZEUGE UND TECHNIK
Information: KFZ-TECHNIK ZENTRUM WIEN
14.08.2009
KRAFTFAHRZEUGE ÖBB IN RADOCHEN
Information: DOROTHEUM GRAZ
01.09.2009
KRAFTFAHRZEUGE UND TECHNIK
Information: KFZ-TECHNIK ZENTRUM WIEN
ALLE KATALOGE AUCH ONLINE:
www.dorotheum.com
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EXPERTENBERATUNG
Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr
Für unsere Auktionen übernehmen wir von PRIVAT und FIRMEN:
• Kraftfahrzeuge
• Maschinen und Geräte
• komplette Firmenauflösungen
• Überproduktionen
• Konkursmassen
Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen unsere Experten
• Franz Widler
• Gerhard Strauch
gerne jederzeit zur Verfügung.
KATALOGBESTELLUNGEN
Dorotheum Kundendienst
A-1010 Wien, Dorotheergasse 17
Telefon +43 1 515 60 – 289
Fax
+43 1 51560 - 508
E-Mail: [email protected]
KAUFAUFTRÄGE
Wir ersuchen höflich, Kaufaufträge persönlich unterschrieben inkl. Kopie eines
Lichtbilddokuments bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn zu übermitteln.
Fax: + 43 1 603 72 53
Email: [email protected]
AUKTIONSERGEBNISSE
Tel.
+43 1 515 6020458
Internet: www.dorotheum.com
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AUKTIONSTEILNAHME
Das Mitbieten in unseren KFZ-Auktionen ist ausschließlich mit Bieternummer möglich.
Diese erhalten Sie bei Registrierung vor Auktionsbeginn und Hinterlegung einer Kaution von
€ 500,–, die bei der Rückgabe der Bieternummer rückerstattet wird.
Im Sinne einer raschen administrativen Abwicklung ersuchen wir Sie, nachstehendes Formular
bereits ausgefüllt zur Auktion mitzubringen.
FAMILIENNAME
VORNAME
STRASSE
PLZ / ORT
LAND
TELEFON
E-MAIL
LEGITIMATION
KÄUFERGEBÜHREN UND MEHRWERTSTEUER
• Vermittlungsverkäufe (im Katalog mit V oder o neben der Katalognummer gekennzeichnet)
MEISTBOT + 22 % Käufergebühr
• Vollbesteuerung (im Katalog mit + neben der Katalognummer gekennzeichnet)
MEISTBOT + 15 % Käufergebühr + 20 % UST
BEZAHLUNG
Wir weisen darauf hin, dass der Kaufpreis sofort bei der Auktion fällig ist. Bei Anzahlungen
ersuchen wir Sie um 50 % des Kaufpreises. Bei Bezahlung mit Scheck benötigen wir die
Beibringung einer Scheckbestätigung der Bank des Ausstellers.
–––––––––––––––––––––––––––
Unterschrift
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UID-RECHNUNGEN
Unternehmer aus dem EU-Raum, die eine UID-Rechnung benötigen, ersuchen wir 24 Stunden
vor der Auktion um Übermittlung von:
• UID-Nummer
• Berechtigungsnachweis (UID-Bescheid, Handlungsvollmacht)
• Legitimation
Am Tag der Auktion ist die Ausstellung von UID-Rechnungen aus organisatorischen Gründen
nicht möglich, die Zustellung erfolgt ausnahmslos auf dem Postweg.
Die Ausstellung von EU – 1 Papieren ist nicht möglich.
SCHECKBESTÄTIGUNG
Bitte zahlen Sie mit bestätigtem Scheck
Die unterzeichnende Bank bestätigt, dass der anlässlich einer Versteigerung
ausgestellte Scheck zugunsten des Auftraggebers bis zu einem Betrag von
__________________________________ € eingelöst wird. Auf die banküblichen Vorbehalte
wird verzichtet, mit Ausnahme der Unterschriftsprüfungen.
Konto-Nr. __________________________ Scheck-Nr. _____________________________
Aussteller __________________________
________________________________________
Stempel Bank mit rechtsverbindlicher Unterschrift
Ort _____________________________
_______________________________
Ort / Datum
__________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN / AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERSTEIGERUNG
Die Versteigerung erfolgt nach den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Versteigerung samt dem einen
integrierenden Bestandteil bildenden Gebührentarif (siehe http://www.dorotheum.at/footer/agb.html) der Dorotheum
GmbH & Co KG (im folgenden kurz Dorotheum genannt).
Die Versteigerung kann im eigenen Namen, kommissionsweise oder vermittlungsweise (im Namen und auf Rechnung des
Einbringers) erfolgen. Das DOROTHEUM behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen jedes Objekt von der
Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurückzuziehen oder Beschreibungen und Preise zu ändern.
Kaufinteressenten können vor der Auktion einen kostenpflichtigen Zustandsbericht anfordern. Leitet das DOROTHEUM
Zustandsberichte dritter Sachverständiger weiter, ist jede Haftung für die Richtigkeit ausgeschlossen.
Der Auktionsleiter ist berechtigt, ausnahmsweise Lose zu trennen, zu vereinigen, in einem zweiaktigen Bietvorgang
auszubieten, zurückzuziehen oder die Versteigerung abweichend von der vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen. Im Fall
eines zweiaktigen Bietvorganges werden die betroffenen Objekte ausdrücklich genannt und zunächst einzeln ausgeboten, die
Meistbote und jeweiligen Meistbieter notiert und zunächst noch kein Zuschlag erteilt. Sodann werden sie unter ein Los
zusammengezogen und unter Berücksichtigung der bereits erzielten Meistbote und Limite von allenfalls unbebotenen
Objekten als Sammlung angeboten. Die Zuschlagserteilung erfolgt sodann zu dem für die Sammlung gebotenen Meistbot
oder zu den Einzelmeistboten, je nachdem, wodurch unter Einbeziehung der Limite für allenfalls unbebotene Objekte ein
höherer Preis erzielt wird.
Bei den Beschreibungen wird entweder der Ausrufpreis oder die vom Sachverständigen als Orientierungshilfe
angenommene Preisspanne, innerhalb derer von ihm das Meistbot erwartet wird, jeweils in EURO, angegeben.
Die Ausbietung beginnt in der Regel bei der Hälfte des unteren Schätzwertes, wobei sich dieser Rufpreis bis hin zum
unteren Schätzwert bewegen kann. Gesteigert wird in der Regel um ca. 10% des Ausrufpreises bzw. des letzten Angebotes.
Zuschläge sind auch unter der Meistboterwartung des Experten möglich und erfolgen an den Meistbietenden, es sei denn,
dass ein mit dem Einbringer vereinbarter Mindestpreis nicht erreicht wurde. Erfolgt anlässlich der Ausbietung eine
sukzessive Herabsetzung des Ausrufpreises, beginnt der Steigerungsvorgang mit dem ersten gültigen Gebot. Wird lediglich
von einem Bieter ein Gebot abgegeben, erhält dieser Bieter den Zuschlag. Die Zuschlagserteilung kann vom Eintritt von
Bedingungen abhängig gemacht werden.
Die Entscheidung über die Annahme eines Gebotes, bei Meinungsverschiedenheiten, bei behaupteten Mehrfachangeboten,
wenn ein Gebot übersehen oder nicht wahrgenommen wurde oder sonst unbeachtet blieb oder der Auktionsleiter sich
über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Gebotes in einem Irrtum befand, obliegt ausschließlich dem DOROTHEUM.
Das DOROTHEUM ist aus diesen Gründen berechtigt, einen schon erteilten Zuschlag in der Auktion oder innerhalb von 3
Werktagen danach aufzuheben und den Gegenstand in derselben oder einer späteren Auktion neuerlich auszubieten.
Bei differenzbesteuerten Objekten, welche im Katalog nicht gesondert bezeichnet sind, wird ein einheitliches Aufgeld von
22 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie der eventuell anfallende Folgerechtszuschlag (bei mit * gekennzeichneten
Objekten) aufgeschlagen.
Bei Objekten, die der Vollbesteuerung unterliegen, wird zum Meistbot eine Käufergebühr von 15 % sowie der eventuell
anfallende Folgerechtszuschlag (bei mit * gekennzeichneten Objekten) hinzugerechnet. Auf den so ermittelten Betrag
(Nettopreis) werden bei Objekten, die mit „+” bezeichnet sind, 20 % Umsatzsteuer, bei Objekten, die mit „–” bezeichnet
sind, 10 % Umsatzsteuer hinzugerechnet.
Objekte, die im Namen und für Rechnung des Einbringers versteigert werden, sind im Katalog mit einem „V” (Vermittlung)
bezeichnet. Bei diesen Objekten beträgt die Käufergebühr einheitlich 22 % des Meistbotes. In dieser Käufergebühr sind
20 % Umsatzsteuer enthalten. In diesen Fällen ist die Rückvergütung der Umsatzsteuer für Lieferungen in Drittländer
gesetzlich nicht möglich. Nur bei Verkäufen von nichtbezeichneten Objekten und von Objekten, die mit „+” oder „–”
bezeichnet sind, wird die Umsatzsteuer rückerstattet, wenn der Verkauf in ein Nichtmitgliedsland der Europäischen Union
(Drittland) erfolgt und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen sowie der Ausfuhrnachweis erbracht wird.
Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (ausgenommen
Lieferungen an in Österreich ansässige Unternehmen und differenzbesteuerte Objekte) unterliegen der Erwerbsteuer im
jeweiligen Bestimmungsland. In diesem Fall ist die Lieferung der mit „+” und der mit „–” gekennzeichneten Objekte in
Österreich umsatzsteuerfrei, wenn uns vor dem Zuschlag die gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Käufers
bekanntgegeben wird.
Bitte beachten Sie, dass für Nachverkäufe eine um 2 % erhöhte Käufergebühr verrechnet wird.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis (Meistbot zuzüglich Käufergebühr und Umsatzsteuer sowie einen eventuell
anfallenden Folgerechtszuschlag) sofort nach dem Zuschlag bar zu bezahlen. Die Zahlung kann ausnahmsweise vom
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Dorotheum gestundet werden. Die Stundung kann von einer angemessenen Anzahlung abhängig gemacht werden. Wird
eine Stundung abgelehnt, kann der Zuschlag auch nachträglich aufgehoben und der Gegenstand neuerlich in derselben oder
einer späteren Auktion ausgeboten werden. Bei Aufhebung des Zuschlages ist das DOROTHEUM auch berechtigt, den
Zuschlag nachträglich dem Zweitbestbieter zu dessen letztem Gebot zu erteilen. Wird ein gestundeter Kaufpreis nicht
innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, so ist das Dorotheum berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen vom Rückstand
tageweise berechnet, vierteljährlich angelastet 6 % pro Jahr über der für das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf
Viertelprozentsätze gerundeten „European Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“ zu verrechnen. Der Käufer
haftet nach Zuschlagserteilung für die vollständige und rechtzeitige Kaufpreiszahlung auch im Fall der Bekanntgabe nach
Zuschlagserteilung, dass er für eine dritte Person mitgeboten hat. Stellt das DOROTHEUM auf Wunsch des Käufers eine
Rechnung an die namhaft gemachte dritte Person aus, erklärt das DOROTHEUM damit ausschließlich die Akzeptanz einer
schlichten (zusätzlichen) Erfüllungsverpflichtung durch die namhaft gemachte dritte Person, ohne ihr weitere Rechte wie
insbesondere Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüche, etc. einzuräumen, sowie unter Aufrechterhaltung der
vollständigen Haftung des Käufers.
Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen Kaufvertrag trotz einer Zahlungsaufforderung
innerhalb der ihm eingeräumten Frist nicht oder nicht vollständig, ist das DOROTHEUM unbeschadet allfälliger anderer
Rechte berechtigt, für sich und/oder den Einbringer
1. entweder weiter auf der Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und den Käufer neben der Kaufpreiszahlung zur
Bezahlung aller Zinsen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung zur
Durchsetzung der Erfüllung des Kaufvertrages, heranzuziehen, oder
2. vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall behält sich das DOROTHEUM für sich und/oder den Einbringer vor,
vom Käufer den Ersatz des gesamten von ihm verursachten Schadens, der sich nach einem Deckungsverkauf insbe
sondere aus angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Ausfällen an geringeren Kaufpreisen einschließlich
aller Kosten und Aufwendungen sowie der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung, etc., ergeben kann, zu verlangen,
oder
3. den Gegenstand für Rechnung des Käufers wiederzuversteigern.
Im Falle eines Deckungsverkaufes oder der Wiederversteigerung für den Käufer wird der Käufer hinsichtlich der dabei zur
Anwendung gelangenden Gebühren wie ein Einbringer behandelt. Wird durch das Ergebnis des Deckungsverkaufes oder
der Wiederversteigerung die Forderung des Dorotheums nicht gedeckt, so haftet der säumige Käufer für den Ausfall.
Die Ausfolgung und der Eigentumsübergang hinsichtlich der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des
Kaufpreises einschließlich aller Zinsen, Gebühren, Kosten und Spesen.
Ersteigerte Objekte sind sofort zu übernehmen. Die bei der Versteigerung zugeschlagenen und bezahlten Gegenstände
geringeren Umfanges werden sofort, größere Objekte jedoch erst am nächstfolgenden Werktag ausgefolgt. Sie lagern ab
Zuschlag bis zur Übernahme auf Gefahr des Käufers. Die Verpackung und jeder Versand erfolgt auf alleinige Gefahr und
Kosten des Käufers.
Werden ersteigerte Objekte nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung abgeholt, ist das
DOROTHEUM berechtigt, Kosten für die Lagerung in Rechnung zu stellen (1% vom Meistbot pro Monat, soferne nichts
anderes im Katalog oder bei der Versteigerung angekündigt wird) oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem
Lagerhalter einzulagern.Wird die Abholung durch den Käufer oder einen von ihm beauftragten Frachtführer/Spediteur nicht
innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach dem Tag der Zuschlagserteilung bewirkt, ist das DOROTHEUM berechtigt, das
ersteigerte Objekt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers der Wiederversteigerung zuzuführen. Dabei wird der
säumige Käufer hinsichtlich der Gebühren wie ein Einbringer behandelt.
Die Beschreibung der Versteigerungsobjekte beruht auf subjektiven Überzeugungen der Experten und sie nehmen
dementsprechend die Ausrufpreise an. Ihre Angaben stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines
bestimmten Wertes dar. Das Dorotheum übernimmt für Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung, insbesondere
auch nicht nach den Maßstäben der §§ 1299f ABGB. Auch sofern die Beschreibung und/oder Preisfestsetzung nicht durch
das DOROTHEUM erfolgt, sondern durch den Einbringer selbst oder durch externe Sachverständige sowie bei
Vermittlungsverkäufen übernimmt das DOROTHEUM keinerlei Haftung. Bei Kunstgegenständen, insbesondere bei Bildern
und bei antiken Gegenständen, werden nur solche Fehler und Beschädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert
wesentlich beeinträchtigen.
Das DOROTHEUM garantiert bei Verkäufen im eigenen Namen Käufern die Richtigkeit seiner Angaben über die
Urheberschaft (Künstlerbezeichnung), über den Hersteller, über den Herstellungszeitpunkt, über den Ursprung, das Alter,
über die Epoche, über den Kulturkreis der Herstellung oder Verwendung sowie über Materialien, aus welchen die
Gegenstände hergestellt sind unter folgenden Voraussetzungen:
Unrichtig sind solche Angaben dann, wenn sie nicht den allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den
Meinungen allgemein anerkannter Sachverständiger entsprechen. Als wesentlich unrichtig gelten solche Angaben dann, wenn
ein durchschnittlicher Normkäufer den Kauf bei Nichtzutreffen der jeweiligen Angaben nicht geschlossen hätte.
Weist der Käufer innerhalb von drei Jahren ab dem Tag der Zuschlagserteilung nach, dass solche Angaben des
DOROTHEUMS wesentlich unrichtig sind, erhält der Käufer Zug um Zug gegen Rückstellung des unveränderten
Gegenstandes den Kaufpreis zurück. Bei Käufern, für die der abgeschlossene Kauf zum Geschäftsbetrieb ihres Unternehmens
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gehört, ist weiters vorausgesetzt, dass sie das DOROTHEUM unverzüglich nach Entstehen erster
begründeter Zweifel an der Richtigkeit hievon verständigen.
Ändern sich die allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Meinungen allgemein anerkannter
Sachverständiger bis zum Zeitpunkt der Reklamation durch den Käufer und deren Abwicklung, ist das DOROTHEUM nach
seinem ausschließlichen Ermessen berechtigt, den Ankauf entweder zu Lasten des Einbringers zu stornieren oder die
Reklamation abzulehnen.
Weist der zurückgegebene Gegenstand eine Beschädigung oder Abnützung auf, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
noch nicht vorhanden war, ist das DOROTHEUM berechtigt, angemessene Reparaturkosten und/oder eine allfällige
Wertminderung vom Kaufpreis in Abzug zu bringen. Hat der Käufer den zurückgesendeten Gegenstand bereits genutzt, steht
dem DOROTHEUM überdies ein angemessenes Nutzungsentgelt zu.
Das DOROTHEUM gewährt diese Garantie oder sonstige mit gesonderter Erklärung eingeräumte Garantien neben den
gesetzlichen Gewährleistungs- und Irrtumsrechten der Konsumenten, die durch diese Garantien nicht eingeschränkt werden.
Bei gebrauchten Gegenständen beträgt die Frist für die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Konsumenten 1 Jahr.
Sonstige Reklamationen und Ansprüche welcher Art auch immer betreffend den Preis, die Beschaffenheit und den Zustand
der ersteigerten Gegenstände oder Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht ohnehin von der Echtheitsgarantie umfasst
sind, sind gegenüber dem DOROTHEUM und jenen Personen, für die es ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte,
ausgeschlossen, sofern bei Kaufverträgen mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes darüber hinaus
gehende Ansprüche nicht in grobfahrlässigem, oder vorsätzlichem Verhalten von Mitarbeitern des DOROTHEUMS
begründet sind.
Bei exekutiv versteigerten Objekten ist jede Reklamation gesetzlich ausgeschlossen.
Bei Vermittlungsverkäufen übernimmt das DOROTHEUM keinerlei Gewährleistung oder sonstige Haftung.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die von den eingebrachten Gegenständen hergestellten Lichtbilder zu welchem
Zweck immer, insbesondere auch der allgemeinen Bewerbung der Geschäftstätigkeit des DOROTHEUMS zu verwenden,
vervielfältigen und zu verbreiten.
Kaufaufträge von Kunden, die der Versteigerung nicht persönlich beiwohnen, werden von Sensalen oder von der zuständigen
Abteilung des Dorotheums übernommen. Das DOROTHEUM übernimmt schriftliche, telefonische, mit Telefax oder im
automationsunterstützten Datenverkehr erteilte Kaufaufträge bis auf weiteres unentgeltlich als Serviceleistung. Das
DOROTHEUM wird für den Auftraggeber bis zu seinem Ankaufslimit bei der Versteigerung mitbieten. Es behält sich das
Recht vor, die Annahme von Kaufaufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eingelangte Kaufaufträge nicht zu
berücksichtigen. Das DOROTHEUM übernimmt in diesem Rahmen keinerlei Haftung für die fehlerfreie Abwicklung von
Kaufaufträgen. Kaufaufträge, die keine eindeutige Bezeichnung des Gegenstandes oder des Versteigerungstermines oder keine
ziffernmäßig bestimmte Höhe des Ankaufslimits in EURO enthalten, werden nicht angenommen. Aufträge wie
„günstig”, „bestens”, „unbedingt kaufen” usw. können daher nicht berücksichtigt werden. Kaufaufträge mit gleich hohen
Ankaufslimiten werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.
Kann bei einem telefonischen Gebot die Telefonverbindung aus welchem Grund immer nicht rechtzeitig hergestellt
werden, beträgt das Ankaufslimit 75 % des unteren Schätzwertes (150 % des Rufpreises bei Rufpreisauktionen). Das
Dorotheum ist berechtigt, das Limit auf die nächste Steigerungsstufe aufzurunden.
Der Bieter ist an sein Gebot im Nachverkauf bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auktionstag oder nach dem
Tag des Einlangens gebunden. Die Annahmeerklärung durch das Dorotheum im Nachverkauf ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie
bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auktionstag oder nach dem Tag des Einlangens, je nachdem welcher
Zeitpunkt später eintritt, zur Post gegeben oder telefonisch oder via Telefax vorgenommen wird.
Das DOROTHEUM und jene Personen, für die es ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte, können nicht zum Ersatz
leicht fahrlässig herbeigeführten Schadens herangezogen werden und haften gegenüber Unternehmern auch nicht für
schlichte grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen, für Schäden die sich
als Folge längerer Lagerung ergeben oder entgangenen Gewinn übernimmt das DOROTHEUM keine Haftung. Das
DOROTHEUM haftet dem Käufer eines Gegenstandes für den Verlust oder die Beschädigung desselben bei grobem
Verschulden, gegenüber Unternehmern jedoch nur bei mindestens krasser grober Fahrlässigkeit seiner Bediensteten bis zur
Höhe des bezahlten Kaufpreises.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz jener Filiale/Abteilung, in welcher das jeweilige Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde.
Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich österreichischem
materiellen Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Als
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird
ausschließlich das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Konsumenten im
Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen
gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind und dem nicht andere Regelungen
dagegenstehen.
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HINWEISE
Alle Gegenstände sind gebraucht und ihrem jeweiligen Alter entsprechenden Abnutzungen unterlegen. Werterhöhende
Restaurierungen, speziell bei Antiquitäten, finden in der Beschreibung keinen Niederschlag. In der Beschreibung werden
solche Beschädigungen oder Mängel nicht angegeben, die offenkundig (durch bloße Besichtigung festgestellt werden
können) oder für die Wertbestimmung unwesentlich sind. Bei solchen Mängeln ist jede Reklamation des Käufers gesetzlich
ausgeschlossen.
Jeder Einbringer ist grundsätzlich berechtigt, die zur Versteigerung übergebenen Gegenstände bis zum Beginn der Auktion
zurückzuziehen. Für die tatsächliche Ausbietung kann daher keine Haftung oder Gewähr übernommen werden. Gegenstände,
die mit „AS...“ gekennzeichnet sind, werden in Übereinstimmung mit den artenschutzgesetzlichen Regelungen ausgeboten. Die
Mitarbeiter des Dorotheums werden die Käufer bei der Beschaffung der notwendigen Exportgenehmigungen und
Bescheinigungen beraten und unterstützen. Der Export aus Österreich und der Import in Nichtmitgliedsländer der EU von
Gegenständen, die im Versteigerungstext mit ASA (oder Artenschutz A) gekennzeichnet sind, zu kommerziellen Zwecken wird
von der Artenschutzbehörde nicht genehmigt. Irrtums- und Druckfehlerberichtigungen bleiben vorbehalten. Ebenso behält sich
das Dorotheum das Recht vor, Berichtigungen der Beschreibung bis zur Versteigerung vorzunehmen.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR
V E R S T E I G E R U N G S B E D I N G U N G E N U N D K ATA L O G T E X T E
Versteigerungsbedingungen, Informationen und Katalogtexte in englischer, französischer, italienischer oder einer sonstigen
Sprache stellen lediglich unverbindliche Hilfsübersetzungen dar. Die Gesellschaft kann für die Richtigkeit der Übersetzung
keine Haftung übernehmen. Für die Auslegung von etwaigen Auffassungsunterschieden zwischen den Interessenten, Käufern
und der Gesellschaft sind ausschließlich die in der deutschen Sprache verfassten Versteigerungsbedingungen, Informationen
und Katalogtexte maßgeblich und bindend. Ebenso sind alle Währungsangaben in fremden Währungen sowohl im Katalog
als auch auf der Währungsumrechnungsanzeige nur als unverbindliche Richt-(Leit-)linien zu verstehen. Für die Durchführung
der Versteigerung
wird
ausschließlich
die
in
Österreich
alleine
gültige Währung
(EURO)
herangezogen.
I N F O R M AT I O N
Aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Union zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie
91/308/EWG idF 2001/97EG des Rates und des Parlamentes der Europäischen Union) besteht eine gesetzliche
Legitimationsverpflichtung bei Barzahlung von Kaufpreisen ab EUR 15.000,–. Wir ersuchen Sie daher um Verständnis, dass
wir Sie in einem solchen Fall um die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ersuchen müssen.
Bei Kaufaufträgen mit Barzahlungswunsch senden Sie bitte vorab bis längstens 48 Stunden vor Auktionsbeginn neben dem
Kaufauftragsformular auch eine Kopie eines solchen Ausweises zu, speziell jedenfalls auch dann, wenn Sie - z.B. bei
beabsichtigter Nachnahmezahlung bei Objekten mit Ruf- oder unteren Schätzpreisen ab EUR 15.000,–, - die Zahlung oder
Abholung nicht persönlich vornehmen werden.
Hinweis: Die gesetzliche Legitimationsverpflichtung entfällt auch bei Barzahlung, wenn zuvor eine (erste) Teilzahlung in Form
einer Überweisung von einem auf Ihren Namen lautenden Bankkonto eines von der EU anerkannten Bankinstitutes im
Bereich der EU erfolgt, auch dann, wenn die Auftragserteilung notariell beglaubigt oder mit einer sicheren e-mail-Signatur im
Sinne des Signaturgesetzes erfolgt.
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KFZ-Technik Zentrum Wien, Oberlaaer Straße/ Sulzengasse 7, 1230 Wien
Tel. 01-602 04 58, Fax 01-603 72 53, [email protected]
KFZ-Technik Zentrum Traun, Bäckerfeldstraße 7, 4050 Traun
Tel. 07229-62 954, Fax 07229-51 128, [email protected]
www.dorotheum.com
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umschlag hinten innen
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www.bundesheer.at