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AUSSENHANDELAKTUELL
3|13
Der Newsletter des Landesgremiums Wien des Außenhandels
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Export von Waren und Dienstleistung
beträgt mehr als die Hälfte der heimischen
Wirtschaftsleistung und ist damit ein bedeutender Wachstumsmotor für Beschäftigung
und Wohlstand, somit hat der Austausch von
Gütern und Dienstleistung eine fundamentale
Bedeutung.
Sie als Außenhändler tragen dazu einen wesentlichen Teil bei. Durch Ihr Engagement,
die vielen Innovationen und Ihre Bereitschaft
über einen 8 Stundentag hinaus Ihre Arbeitsleistung einzubringen sowie Reisen in politisch unstabile Länder, ermöglichen Sie die
positiven Exportzahlen, welche Österreich
vorweisen kann.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle herzlich
danken und Sie weiterhin einladen, unsere
Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.
Nützen Sie unser Know-How in Ihrem Arbeitsalltag.
INHALT
Landesgremium Wien
des Außenhandels
Wirtschaftskammer Wien
Schwarzenbergplatz 14
A-1040 Wien
T 01/514 50-3232
F 01/514 50-3237
E [email protected]
W wko.at/wien/handel/aussenhandel
W www.foreign-trade.at
Für 2014 wünschen wir Ihnen Gesundheit,
Erfolg und viele interessante und gute Geschäfte.
Mit besten Grüßen
Ihr Obmann
des Gremiums Außenhandel
Nr. 3 | Dezember 2013
Support to Export - Die Initiativen Ihres Gremiums........................................................ 2, 3.4
Ihre Berater in Versicherungsangelegenheiten!.................................................................... 4
Bericht aus Brüssel................................................................................................................. 5
EPU-Ein-Personen-Unternehmen, Slowakei: Neue Förderperiode 20014-2020................. 6
Exportfinanzierung für KMU durch den Exportfonds........................................................6
AMS-Lohnnebenkostenförderung für den 1. Mitarbeiter ab 2014 unbefristet verlängert ..7
Diplomlehrgang Exportmanagement, der Österreichische Außenhandel .........................7
Deutschland: Warnwestenpflicht ab 1.Juli 2014..............................................................8
Bulgarien setzt EU – Abfallrichtlinie um, Vorsicht bei Internetplattforen!.......................8
Exportfinanzierung für KMU durch den Exportfonds.......................................................8
Übermittlung von Spediteur Bescheinigungen und anderer Ausfuhrnachweise................9
Verwendung eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Österreich............................... 9
WAFF Förderung.................................................................................................................... 10
BRICS-Konferenz 2013 - Exporte in Emerging Markets bis 2020 verdoppeln...................10
Zollwertkurse ab 1.November 2013, Antidumpingmaßnahmen.....................................10, 11
Schwarzes Brett..................................................................................................................... 12
FACHGRUPPENNEWS
2
Außenhandel
SUPPORT TO EXPORT - Die Initiativen Ihres Gremiums
Auf Grund unserer vielen Kooperationen können wir ein umfangreiches Förderungsprogramm und Vergünstigungen anbieten - nützen
NEWS
7 Sie das Angebot!
Die Direktfördermaßnahmen werden verlängert und den Mitgliedsfirmen auch 2014 zur
Verfügung gestellt.
0,25% Zinsenzuschuss beim Abschluss eines
Außenhandelskredits bei der Bank Austria
AG UniCredit. Formular in der Bank einfach
ausfüllen und beantragen. Bis 2.500,-- Euro
pro Jahr /Firma wird ausbezahlt. Als Gesamtsumme stellt das Gremium € 25.000,-- zur
Verfügung.
Achtung Windhundverfahren!!!
Kostenloser Beratungsscheck, zu allen Fragen
im Außenhandel wie Absicherung, Finanzierung, Akkreditive usw. beraten Sie Experten
der Bank Austria Fordern Sie Ihren Scheck
einfach beim Gremium (elfriede.teufl@wkw.
at)an.
Besonders in Ländern mit hohem Risikofaktor, ist gezielte Information besonders
wichtig. Wir bieten Ihnen dieses Service,
nehmen Sie sich die Zeit für Ihr persönliches, informatives Gespräch.
Für Mitgliedfirmen entfällt das Prüfentgelt,
von 1% des beantragten Kreditrahmens.
Der Gesamtbetrag ist ebenfalls mit € 25.000,- limitiert. Pro Jahr/Firma wird ein Betrag
von € 2.500,-- zur Verfügung gestellt.
AUSLANDSZAHLUNGSVERKEHR ÜBER DIE
ERSTE BANK AG
Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie als
Mitglied des Gremiums folgende Spezial-Angebote der Erste Bank AG im Auslandszahlungsverkehr:
Sonderkonditionen für Auslandsüberweisungen 0,1% min EUR 9,20
Sonderkonditionen für SEP-Überweisungen
EUR 4,90
Die Firma „atradius“ bietet Ihnen auch weiterhin eine kostenlose Bonitätsprüfung Ihrer
(max 10) Kunden.
Diese Maßnahme soll die Sicherheit bei Ihren täglichen Geschäftstätigkeiten erhöhen.
Schicken Sie uns die zu prüfenden Angaben (Firmenname, Adresse, Land) per Fax
51450/3237 oder Mail an elfriede.teufl@
wkw.at, die Firma Atradius wird sich dann
mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen.
Weiters erklärt sich die Firma Atradius Kreditversicherung bereit, unter Bekanntgabe der
WK- Mitgliedsnummer vergünstigte Kreditversicherungspolizzen mit erhöhtem Schutz
auszustellen – ebenso wird für alle Mitglieder
des Außenhandel, welche noch keine Polizze
bei Atradius Kreditversicherung haben, der
marktübliche Deckungsschutz von 80% auf
90% erhöht – so bekommt die versicherte Firma im Falle einer Insolvenz des Kunden und
unter Berücksichtigung der Obliegenheiten
und des genehmigten Kreditlimits 90% des
Forderungsbetrages erstattet (siehe Polizze).
Weiters hat sich die Atradius Kreditversicherung bereit erklärt den Mitgliedern des
Gremiums Außenhandel Polizzen mit einer
Laufzeit von 15 Monaten zum Preis von 12
Monaten auszustellen.
Bei Interesse anbei die Mailadresse:
[email protected] – sie erhalten umgehend eine Rückmeldung mit den
benötigten Daten betreffend eines Angebots.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS
Der Unterstützungsfonds des Gremiums wurde ins Leben gerufen um Mitgliedsfirmen,
welche durch Unverschulden oder unvorhergesehene Ereignisse (schwere Krankheit,
starke wirtschaftliche Einbußen usw.) in eine
Notlage geraten sind eine finanzielle Erstmaßnahme in der Höhe von € 5.000,-- zu
gewährleisten.
Ihren Antrag richten Sie diesbezüglich bitte an das Gremium Außenhandel mit der
Schilderung der Situation, Unfallbericht,
Krankenhausaufenthalt,(min. 2 Bilanzen)
Im BEREICH VERSICHERUNGEN können wir
Ihnen noch die Firma Helvetia und die BACA
GrECo als unsere Kooperationspartner anbieten.
Transport ist mit Risiko verbunden. Ladegut
wird meist über weite Strecken transportiert
und kommt nicht immer so wohlbehalten an.
Naturkatastrophen, Unfälle und unsachgemäße Verpackung tragen ihren Teil dazu bei.
Da jeder Transport individuell ist, sollte dieses auch beim Abschluss einer Versicherung
bedacht werden.
Informieren Sie sich direkt bei der
HELVETIA Versicherung
Dr. Manfred Saria
1010 Wien, Jasomitgottstraße 2
T 01/533 81 55-0, F 01/535 63 91,
Auch Außenhändler sind
bei Ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten viel
unterwegs. Die BACA
GrECo bietet ihren Kunden eine maßgeschneiderte Versicherungslösung und spezielles Angebot bei Dienstreisen
an. Auch bei in anderen Bereichen wie Transporten oder bei Zahlungsausfällen werdenVErsicherungslösungen angeboten.
Haben Sie einen Überblick über Ihre derzeitige Versicherungssituation? Ein PolizzenCheck hilft eventuelle qualitative Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Ansprechpartner: Marion Glaser
1190 Wien, Elmargasse 2-4,
M [email protected],
T +43 05 0404/257
F +43 05 0404/11257
FÜR FESTE DER GANZ BESONDEREN ART!
Wiener Tramwaymuseum – Tramway Sonderfahrten
Sie haben Gäste zu Besuch, ein Jubiläum oder
suchen etwas Originelles für die Weihnachtfeier,
als Mitglied des Gremiums Außenhandel erhalten
Sie bei der Buchung eine 10% ige Ermäßigung.
Infos dazu: T 01 786 03 03,
M [email protected] , www.tram.at
3
KOOPERATION MIT
ASLE CHEMLINE TECHNISCHE
SPEZIALPRODUKTE FÜR HYGIENE
UND SAUBERKEIT
Die 2009 ins Leben gerufene Produktlinie
ASLE-Cat-LINE umfasst folgende Bereiche:
High Tech-Beschichtungen, Raumklimaverbesserungen und Oberflächenschutz.
Die Aspekte der Nachhaltigkeit und Werterhaltung stehen im Rahmen unserer Dienstleistungen im Vordergrund. Unsere einzigartigen photokatalytischen und superhydrophielen Beschichtungen finden Sie in der
Lebensmittelindustrie, dem Gesundheitswesen und der Bauwirtschaft. Sie werden aber
auch in Spezialbereichen wie z.B. der Photovoltaik verwendet.
Leider wird über mangelnde Hygiene nicht
gerne gesprochen – trotzdem ist Hygiene –
nicht nur im Lebensmittelbereich und im
Handel unverzichtbar.
Wenn auch Sie nach Lösungen suchen, um
die Luftqualität zu verbessern oder Oberflächenverschmutzungen verhindern wollen,
dann rufen Sie uns an!
Wir bieten unseren Kunden umfassende Beratung und die Umsetzung einer exzellenten
Dienstleistung.Selbstverständlich wird die
Gewährleistung mit einem Zertifikat belegt.
Für Mitglieder des Außenhandels der Wirtschaftskammer bieten wir aktuell eine einmalige kostenlose Beratung, Planung und
Luftmessung in Ihrem Betrieb an. Zusätzlich
können wir für aktive Mitglieder des Gremiums Spezialkonditionen bei Beschichtungen
anbieten.
Ihr Ansprechpartner: Hr. Peter Binder
A - 1030 Wien, Rennweg 98 Top7
T +43 1 710 2007-0,
F +43 1 710 2007-77
E [email protected]
AUSTRIA TREND HOTELS & RESORT
Ihre Geschäftspartner kommen nach Österreich, dann nützen Sie die vereinbarten Sonderkonditionen von den Austria Trend Hotels
bei Ihrer Hotelbuchung. Diese gilt für alle
Austria Trend Hotels österreichweit. Suchen
Sie ein Hotel mit Tradition, dann empfehlen wir das Parkhotel Schönbrunn. In dem
neu renovierten Hotel finden Sie technisch
hochwertig ausgestattete Seminarräume für
Tagungen, Veranstaltungen sowie Vorträgen.
Auch hier gibt es für Außenhändler Preisvorteile.
Ansprechpartner ist Frau Jasmin Daniel
T 01 54620-968
Mail: [email protected]
SCHICK HOTELS WIEN
Einzigartige Feste für einzigartige Gäste
Es gibt viele Gründe
um ein Fest zu geben.
Und manchmal möchte
man einfach zu Hause
bleiben und sich trotzdem den Gästen widmen anstelle sich mit
Einkaufen,
Kochen,
Aufdecken und der
ganzen Organisation
zu beschäftigen. Hin
und wieder soll es auch ein ganz besonderer
Ort sein, wo gefeiert wird - die schöne Wiese
hinter dem Haus, die Fabrikationshalle im Unternehmen oder ein besonderes öffentliches
Gebäude. Dann ist ein vertrauenswürdiger
und erfahrener Catering-Partner gefragt.
Das SCHICK-Catering bietet für jeden Anlass
für bis zu 200 Personen das passende Angebot.
KOOPERATION MIT 7P AUSTRIA GMBH
Effizientes Management mobiler Endgeräte
(Smartphones)
Handys werden seit Jahren immer „intelligenter“ und haben bereits jetzt das Niveau
von PCs erreicht. Damit steigen aber auch
die laufenden Supportkosten und das Sicherheitsrisiko.
Ansprechpartner: Hr. Dr. Josef Baier
T 0664-2155353;
E [email protected]
Für Ihre Veranstaltung bietet SCHICK-Catering von der Planung über die Organisation
bis hin zur Ausführung professionelle Dienstleistung und aufmerksamste Betreuung. Das
Team kümmert sich mit Freude um den perfekten Ablauf Ihres Festes. Das Angebot wird
im Rahmen eines persönlichen Gespräches Ihren ganz speziellen Vorstellungen angepasst.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Barbara Danzer
Tel: +43 1 211 50 520
[email protected]
www.schick-catering.at
HILTON HOTELS AUSTRIA
Sonderkonditionen nur für Mitgliedsfirmen des Gremiums mit dem Buchungs
Code: 000031765 bei Ihrer Hotelbuchung .
Dieses Angebot gilt für alle Hilton Hotels
im In- und Ausland, wenn die Buchung
über Wien erfolgt.
Ansprechpartner für Ihre Reservierung ist
Frau Ilaria Grava (Sales Executive) 1030 Wien,
Stadtpark 1, T 717 00 13421, F 717 00 12321,
oder ilaria.grava@hilton .com
Profitieren Sie von Sonderkonditionen im InterContinental Wien! Als Mitglied des Gremiums erhalten Sie 15% Nachlass auf den tagesaktuellen Zimmerpreis.
Das InterContinental Wien liegt im Herzen
der Stadt, direkt am Stadtpark und bietet einen optimalen Ausgangspunkt für einen privaten sowie geschäftlichen Aufenthalt in der
Donaumetropole.
Mit seinen 459 Gästezimmer und Suiten vermittelt das Hotel stilvolles Wiener Ambiente und
alle Annehmlichkeiten eines modernen Businesshotels. Die Club Lounge auf der 12. Etage
bietet einen faszinierenden Blick über die Stadt,
sowie jeden erdenklichen Komfort, vom privaten
Frühstück bis hin zum Business Corner mit kostenlosem Internetzugang und Meetingraum.
Als Konferenzhotel hat das InterContinental
Wien Tradition. Das 1.200 m² große Konferenzzentrum mit 16 flexiblen Tagungsräumen ist für
Veranstaltungen bis zu 800 Personen geeignet.
Kulinarisch werden Sie mit internationalen
Spezialitäten und traditioneller Wiener Küche im Restaurant MediterraNeo verwöhnt.
Im Café Vienna, einem klassischen Wiener
Kaffeehaus, werden Kaffee- und Teespezialitäten sowie Mehlspeisen serviert. Am Abend
erwartet Sie in der legendären Intermezzo
Bar neben Live Musik ein breites Angebot an
Cocktails, Longdrinks und internationalem
Barfood.
Reservierungen per Mail an [email protected]
oder telefonisch unter Tel: +43 1 711 22 0
FACHGRUPPENNEWS
4
Außenhandel
IHRE PARTNER FÜR PERSONALBERATUNG
Qualifizierte und bewährte MitarbeiterInnen
sind das Fundament für den Erfolg eines Unternehmens.
NEWS
NECPAL CONSULTING ist ein renommiertes Per-
sonalberatungsbüro, das für nationale wie internationale Unternehmen tätig ist.
necpal consulting unterstützt und entlastet Sie
bei der Suche nach den besten MitarbeiterInnen
und begleiten Ihr Unternehmen während des
gesamten Rekrutierungsprozesses.
Die Kandidatenauswahl kann sowohl mittels
Inserat als auch vertraulicher Direktansprache
erfolgen.
Ansprechpartner: Mag. Jeannette Necpal
T 0664 42 00 672 E [email protected]
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PC PERSONALMARKETING GMBH –
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Qualifizierte MitarbeiterInnnen sind DIE Erfolgsgarantie für jedes Unternehmen.
PC Personalmarketing steht Ihnen als Partner
in Personalfragen zur Seite und bietet maßgeschneiderte Lösungen für IHR Unternehmen.
Mitgliedern des Gremiums für Außenhandel werden günstigere Konditionen eingeräumt.
Ansprechpartner: Frau Manuela Gröger,
T 0664/394 55 70 | E [email protected]
7
ICC Internationale Handelskammer – die Mitgliedschaft des Gremiums bringt Vorteile für alle
Wiener Außenhändler. Alle Serviceleistungen,
Prüfung von Verträgen und Seminarangebote
können so zu vergünstigten Preisen in Anspruch genommen werden.
Die weltweiten Aktivitäten der ICC umfassen die
Ausarbeitung internationaler Handels-regeln Incoterms, Dokumentenakkreditive, Bankgarantien, ATA-Carnets, die bei fast jeden Kauf- und
Liefervertrag verwendet werden, und schaffen
so Erleichterungen im internationalen Handel.
Ansprechpartner:
Herrn Dr. Maximilian Burger-Scheidlin
E [email protected]
T 01-504 83 00, F 01-504 83 00-3703
MUT ZU VERÄNDERUNGEN! WISSEN IST MACHT!
LEBEN LANGES LERNEN!
Das sind Slogans die man immer wieder hört
und auch seitens des Gremiums unterstützt werden. Ständige Aus- und Weiterbildung sowohl
für Unternehmer als auch deren Mitarbeiter ist
besonders wertvoll und hilft neue Perspektiven
zu finden und Innovationen zu tätigen, welche
den Wirtschaftsstandort Österreich stärken.
Ihr Gremium fördert dieses Engagement mit einer 50% igen Refundierung aller Kurskosten mit
einem Betrag bis zu € 2.500,-- pro Jahr/Firma.
Inbegriffen sind sämtliche Schulungen, Seminare und Kurse die dem Außenhandel dienlich
sind und in Österreich absolviert werden.
Nach Zusendung der Kursbestätigung, Zahlungsbestätigung und einem firmenmäßig gefertigten
Schreiben, dass keine weiteren Förderungen in
Anspruch genommen wurden, wird das Geld auf
Ihr Konto überwiesen. Der Gesamtbetrag eines
Kalenderjahres ist mit Euro 50.000,-- limitiert.
W www.foreign-trade.at
die Homepage der Außenhändler bietet Ihnen
ƒƒ verlässliche Partner für Ihre wirtschaftliche
Tätigkeit im Export und Import
ƒƒ das Service einer exklusiven Datenbank
ƒƒ Partnersuche, - Produktsuche, - Ländersuche
ƒƒ aktueller Wochenbericht
ƒƒ Schwarzes Brett von www.foreign-trade.at
ƒƒ Plattform zum Informationsaustausch
ƒƒ Links zu unsere Kooperationspartnern
Nützen Sie die umfassenden Informationen
rund um den Außenhandel mit Ihren aktuellen
Eintragungen die kostenlose Werbung Ihres Unternehmens
Mar Adentro - Kooperationspartner des Gremiums
Regionen, da sind richtige Informationen
entscheidend.
Sie sind im Außenhandel tätig und haben
Ihre Kunden und Lieferanten weltweit verstreut, manche auch in sicherheitskritischen
Die Datenbank http://sicherheitsportal.
maradentro.at/ gibt Auskunft über die politische und wirtschaftliche Lage der unterschiedlichen Länder weltweit. Spezielle Anfragen zu bestimmten Ländern richten Sie
direkt an Herrn Dr. Pisecky h.pisecky@mara-
dentro.at zu einem ermäßigten Preis (Kooperation Gremium Außenhandel) erhalten Sie
Auskunft darüber.
Jede Woche wird ein Länderbericht über
Krisenregionen, Länder mit politischen Veränderungen auf unserer Homepage www.
foreign-trade.at oder unter wko.at/wien/
aussenhandel gestellt.
Helvetia Versicherungen
RISIKOFAKTOR TRANSPORT!
Transporte von Gütern sind erheblichen Gefahren ausgesetzt, speziell wenn diese über längere Strecken führen und dabei auch noch öfter
umgeschlagen werden. Zuletzt wurde uns das
durch den Untergang des Containerschiffes MOL
Comfort wieder einmal eindrücklich vor Augen
geführt.
Am Beginn der Katastrophe stand noch eine
Havarie Grosse, als ein Teil der mittig auseinander gebrochenen MOL Comfort schwimmend
Richtung nächstgelegenen Hafen abgeschleppt
wurde. Eine Havarie derartigen Ausmaßes hätte wohl den gesamten Warenwert betroffen und
aufgebraucht.
Nach dem Untergang der 2. Hälfte des Containerschiffes war dieses Thema vom Tisch, die
Ware allerdings zur Gänze verloren. Selbst berechtigte Forderungen, die vom Haftpflichtversicherer der Reederei zu erfüllen wären, wird
man nur zu einem Bruchteil (Experten gehen
von weniger als 10% aus) durchsetzen können,
wenn man den dafür nötigen Atem zeitlich und
finanziell hat. Das Ganze spielt sich noch dazu
vor japanischen Gerichten ab, da dort ein begrenzter Haftungsfonds eingerichtet wurde.
Wer seine Güter nicht selbst versichert hatte,
kann den Warenwert lediglich als uneinbringliche Forderung in der Bilanz abschreiben.
Aber auch Diebstähle und Raub von Sendungen
sind in Zeiten der nicht enden wollenden Wirt-
schaftskrise weiter stark im Steigen. Somit
bleibt es unerlässlich, dass jeder Unternehmer
dafür selbst verantwortlich zeichnet, seine Güter vor solchen und weiteren Gefahren zu bewahren und Risiken entsprechend abzuwälzen.
Dieser Schutz beginnt bei der Verpackung und
endet in einer maßgeschneiderten Vorsorge, damit es nicht dem Zufall überlassen bleibt, ob ein
Geschäft zu einem Gewinn oder Verlust wird.
Informieren sie sich direkt beim Spezialisten!
Helvetia Versicherungen
Dr. Manfred Saria
1010 Wien, Jasomitgottstraße 2
T 01/533 81 55 ::
Email:[email protected]
5
Reiseversicherung - CorporateTravel Insurance (CTI)
ERWEITERUNG UND AKTUALISIERUNG DER
INDIVIDUELLEN REISEVERSICHERUNG
Eine umfassende Reiseversicherung, die sich
auf Kostenersatz für Reisestorno, Reiseabbruch, Rückholung, Ersatz für abhanden gekommenes Reisegepäck und andere während
einer Reise auftretende Schwierigkeiten
erstreckt, ist kein Luxus, sondern oft eine
notwendige und willkommene Hilfe. Speziell für teure Reisen, insbesondere für Fernreisen, die man allein oder mit der Familie
unternimmt, ist sie zu empfehlen.
Der größte österreichische Reiseversicherer,
die Europäische Reiseversicherung, hat im
Zuge eines „Relaunch“ die Konditionen für
die individuell abzuschließenden Reiseversicherungen überarbeitet und damit den Deckungsumfang in einigen Punkten erweitert
sowie die Versicherungssummen für die verschiedenen Bausteine erhöht.
Exemplarisch zu erwähnen sind die folgenden Punkte:
•Entfall der Ausschlussfristen bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung für Reisestorno und Reiseabbruch
•Kurzarbeit
aufgrund
wirtschaftlicher
Schwierigkeiten des Betriebs des Beschäftigten, die zu einer Verringerung des Bruttobezugs um mindestens 35% führt, als
Stornogrund
•Erhöhung der Versicherungssummen beim
Verspätungsschutz, bei Ersatz für Reisegepäck, bei Nächtigungskosten beim Krankenbesuch und bei der Hilfe bei Haft oder
Haftandrohung im Ausland
•Zusätzlich erhöhte Versicherungssummen
bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden
•Erweiterung des Geltungsraums „Europa“
auf das gesamte Russland
Wir informieren Sie gerne im Detail über diese Versicherung, die auch besonders einfach,
zumeist mit einem Zahlschein-Antrag, abgeschlossen werden kann.
Senden Sie uns ein Mail oder rufen Sie uns
an, wenn Sie an unserem Versicherungsmanagement interessiert sind, wir werden Sie
umgehend kontaktieren.
[email protected], T + 43050404-303
www.greco.eu
Bericht aus Brüssel
Harald Past | EuroCommerce
Adviser, International Trade
www.eurocommerce.be
EU und Kanada vereinbaren Freihandelsabkommen
Nach mehr als vier Jahren intensiver Verhandlungen haben sich die EU und Kanada nun grundsätzlich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Dieses weitreichende
Abkommen führt zu einer klaren Handelsliberalisierung. 99 % der bestehenden Zölle
werden abgebaut wenn das Abkommen erst
einmal voll in Kraft tritt. Neben der Liberalisierung des Warenverkehrs wird auch der
Handel im Dienstleistungsbereich deutlich
vereinfacht und attraktiver für europäische
Importeure und Exporteure.
Insgesamt werden sich die europäischen
Unternehmen alleine durch den Zollabbau
500 Mio. Euro jährlich ersparen. Handelsbeschränkungen werden im Wesentlichen
im Agrarbereich bestehen bleiben. Während sich die EU nicht zu einer Öffnung
des Marktes für Rind- und Schweinefleisch
durchringen konnte, blieb Kanada beim Abbau von Handelsbeschränkungen im Bereich
der Milchprodukte sehr zurückhaltend. Die
gesamtwirtschaftlichen Effekte des ausverhandelten Deals können sich sehen lassen.
Der Handel zwischen der EU und Kanada
wird im Vollausbau des Abkommens nach Berechnungen der EU-Kommission um etwa 23
% oder 26 Mrd. Euro jährlich wachsen. Die
Wirtschaftsleistung in der EU wird dadurch
um 11,6 Mrd. Euro und in Kanada um 8 Mrd.
Euro pro Jahr steigen.
Nach der grundsätzlichen politischen Einigung über das Abkommen geht es nun
darum, an den technischen Details zu arbeiten. Der Deal wird nach der Übersetzung
des Abkommenstextes in die 24 Amtssprachen der EU noch vom EU- sowie vom kanadischen Parlament den Deal abgesegnet.
Auch die europäischen Regierungen müssen
dem ausgehandelten Vertrag noch zustimmen. Die EU Kommission rechnet mit einem
Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2015.
FACHGRUPPENNEWS
6
Außenhandel
Das FORUM Ein-Personen-Unternehmen
eingerichtet.
NEWS
7
Die Angebote und die Serviceleistungen werden stetig weiterentwickelt um den kleinsten Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite
stehen zu können.
Als EPU hat man gleichzeitig zwei Jobs, den
eines Fachmannes in der jeweiligen Branche,
sowie den des Unternehmers. Unwissenheit
über Buchhaltung, die richtigen Kundenkontakte & Co können dazu führen, dass der
finanzielle Erfolg ausbleibt.
In Österreich werden rund 230.000 Unternehmen ohne unselbständig Beschäftigte
d.h. als Ein-Personen-Unternehmen geführt.
Die meisten EPU sind in den Bundesländern
Wien (55.000, das sind beinahe 57 % aller
Wiener Unternehmen), NÖ (45.000) und OÖ
(35.000) angesiedelt. Bei der Aufteilung
nach Sparten ist der Handel mit 48% an dritter Stelle. Diese Zahlen steigen stetig an und
der Trend zum Ein-Personen-Unternehmen
ist nicht nur in Österreich.
Rund 60% aller Unternehmer sind Kleinbetriebe ohne angestellte Beschäftigte. Die
Entwicklung ist ein Resultat des Wandels
von einer industriellen geprägten Ökonomie
hin zu einer Wissens Ökonomie.
Die Wirtschaftskammer Wien hat die besonderen Bedürfnisse dieser Unternehmensform
erkannt und für diese Zielgruppe im Jahr
2009 das FORUM Ein-Personen-Unternehmen
Fragen zur Versteuerung der Einnahmen oder
„wie finde ich potenzielle Kunden?“ stellen
sich oft schwieriger heraus, als anfangs gedacht. Antworten dieser und anderer Fragen
gibt es im EPU Center bei Veranstaltungen,
Vorträgen oder Einzelberatungen.
3. kostenlose Meeting-Räume für Besprechungen mit in- und ausländischen Geschäftspartnern.
Die Meeting-Räume in unterschiedlichen
Größen sind mit modernster Technik ausgerüstet (Beamer, Laptop, Flipchart, Pinnwand
und WLAN) und können Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 19:00 Uhr und Freitag
von 09:00 bis 17:00 Uhr über die Homepage
wko.at/wien/epu gebucht werden.
Kontakt:
FORUM Ein-Personen-Unternehmen
Operngasse 17-21, 6. OG
1040 Wien
T 01/514 50-1111, F 01/514 50-1116
E [email protected],
W wko.at/wien/epu
Das FORUM bietet Unterstützung in 3 Bereichen:
1. Qualifizierungssupport mit 17 verschiedenen Workshops und Einzelcoachings
2. Netzwerkmanagement mit Veranstaltungen wie „Willkommen im Club“ oder
„EPU-Business-Talk“, welche dazu dienen
den Ein-Personen-Unternehmer beim Aufbau eines Netzwerkes zu unterstützen.
Manchmal helfen schon ein Gespräch und
ein Erfahrungsaustausch mit anderen Selbständigen. Wichtige Kontakte werden so geknüpft und Wissen weitergegeben.
Slowakei: Neue Förderperiode 20014-2020
Die aktuelle Ausgabe unseres Fördernewsletters bietet zudem einen Überblick über
Fördermöglichkeiten, aktuelle Calls und nationale Förderungen sowie EU-Förderungen.
Förderungen in der Slowakei sind meist für
Unternehmen möglich, die bereits eine Niederlassung in der Slowakei haben und mindestens ein Jahr aktiv sind. Daneben stehen
aber auch Förderungen zur Verfügung, die
Erstinvestitionen betreffen.
Darüber hinaus kann man als östereichisches
Unternehmen Informationen über Förderausschreibungen zum Anlass nehmen, um gezielt Dienstleistungen und Produkte für die
geförderten Investitionsvorhaben anzubieten. Kenntnisse über Förderungen und aktuelle Ausschreibungen steigern Ihre Chance
erfolgreich im Markt zu agieren. In vielen
Fällen sind Förderungen Grundbedingung,
damit ein Projekt realisiert werden kann.
Unser Fördernewsletter erscheint quartalsmäßig und ist kostenlos.
Wenn Sie den Fördernewsletter erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine schriftliche
Anfrage. Wir schicken Ihnen gerne den Fördernewsletter Slowakei:
Nationale & EU Förderungen, internationale
Finanzierungen im pdf Format.
[email protected]
Exportfinanzierung für KMU durch den Exportfonds
NIEDRIGE VERFAHRENSZINSEN NUTZEN UND
EXPORTE STEIGERN
Der Verfahrenszinssatz des Exportfonds beträgt per 1. Oktober 2013 1,40 % p.a. und
stellt damit österreichischen KMUs eine attraktive Kreditmöglichkeit zur Finanzierung
ihrer Exportgeschäfte zur Verfügung.
Fragen Sie Ihre Hausbank nach ExportfondsKrediten.
Der Exportfonds stellt österreichischen Exportunternehmen Rahmenkredite zur Verfügung. Diese können Sie über Ihre Hausbank
in Anspruch nehmen. Damit können Sie Ihre
laufenden Exportaufträge und -forderungen
finanzieren und sichern sich zusätzlich Li-
quidität. Als Partner der Hausbank kann der
Exportfonds einen Teil des Risikos übernehmen. Auch für Markterschließungsvorhaben
außerhalb der EU bietet Ihnen der Exportfonds passende Lösungen
Weitere Informationen finden Sie unter
www.exportfonds.at.
7
AMS-Lohnnebenkostenförderung - Die Lohnnebenkostenförderung für den
ersten Mitarbeiter wird per 1. Jänner 2014 unbefristet verlängert.
Ein-Personen-Unternehmer, die ihren ersten
Mitarbeiter aufnehmen, erhalten 25 % des
Bruttolohns zurück. Die Beihilfe wird für das
erste Jahr in durchgehende Beschäftigung
des Mitarbeiters gewährt.
„Wir haben uns intensiv für die Fortführung
der Förderung eingesetzt und freuen uns über
diesen Erfolg. Durch die unbefristete Verlängerung wird ein wesentliches Wachstumshindernis langfristig beseitigt. Das ist ein wichtiger Impuls für unsere Wirtschaft in Zeiten,
in denen jeder Arbeitsplatz zählt“, betont
WKÖ-Präsident Christoph Leitl.
Schließlich stellt die Aufnahme eines Mitarbeiters für EPU eine große Herausforderung
und Veränderung dar. Neben der zusätzlichen
Führungsaufgabe kommen für den Unternehmer Ausgaben für den neuen Arbeitsplatz des
Mitarbeiters und sein Equipment dazu.
Mit dem Stichtag der Einstellung verdoppelt
sich zwar die Zahl der für das Unternehmen
tätigen Personen - in den meisten Fällen verzweifacht sich aber nicht sofort die Auftragslage.
Österreichweit wurden seit der Einführung
der Förderung 2009 bereits mehr als 2.500 Arbeitsplätze mit dieser Maßnahme geschaffen.
Der Antrag auf Förderung kann vom EPU
bei der regionalen AMS-Stelle eingebracht
werden. Weitere Informationen sind unter
http://epu.wko.at/mein-erster-mitarbeiter
bzw. http://ams.at zu finden.
Vor allem die höheren Fixkosten sehen viele
EPU als Hemmschwelle - selbst, wenn das Unternehmen durch die personelle Unterstützung schneller wachsen kann. Hier bringt die
Lohnnebenkostenförderung eine deutliche
Entlastung und soll Einzelunternehmer ermutigen, einen Arbeitsplatz zu schaffen.
Diplom-Lehrgang Exportmanagement
NEUE MÄRKTE MIT DEM RICHTIGEN KNOWHOW EROBERN
Neu und speziell für Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit Auslandsgeschäften
zu tun haben, besonders aber auch für Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Export,
Import, Transit, Vertrieb, Spedition und Beratung wurde der Diplomlehrgang Exportmanagement entwickelt.
Die Freude über einen Käufer im Ausland
ist immer begründet, jedoch wie kommt
die Ware zum Kunden? Wie sind Verträge
zu gestalten um Risiken zu senken? Was
sind Incoterms, Zölle ja/nein und wie gehe
ich mit USt, Verbrauchersteuern und Ähnlichen um? Der Exportlehrgang wendet sich
an Personen, die mit der kaufmännischen
Abwicklung, Führung und Abwicklung von
Auslandsgeschäften betreut sind, denn hier
ist hochqualifiziertes Wissen gefragt, um die
praktische Abwicklung möglichst friktionsfrei gestalten zu können.
Die Herausforderungen sind vielfältig und
jedes Land bringt meist spezifische Bestimmungen ein.
Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab.
Die Teilnehmer/innen erhalten nach dem
positiven Abschluss ein Zeugnis sowie das
WIFI-Diplom zum „Exportkaufmann/-frau“.
Mehr Informationen und zur Anmeldung
http://www.wifiwien.at/eShop/bbDetails.
aspx/Exportmanagement/@/bbnr/303003/
zg/Dba/SIM/on/
Nützen Sie in diesem Zusammenhang auch
die 50% Förderung Ihres Gremiums für Ausund Weiterbildung bis € 2.500,-- pro Jahr/
Unternehmen. Einfach die Kurs- und Zahlungsbestätigung an das Gremium schicken
und der Betrag wird umgehend refundiert.
Der Österreichische Außenhandel
Nach Angeben der Statistik Austria zufolge ist der österreichische Außenhandel ein
überaus wichtiger Faktor der heimischen
Wirtschaft und Motor der Konjunktur.
Als kleine offene Marktwirtschaft entwickelte Österreich einen weit verzweigten
und hoch differenzierten Außenhandel.
So ist etwa die Exportquote (Waren- und
Dienstleistungsexporte gemessen am BIP)
von 34,8% (1995) auf 57,2% (2012) rasant
angestiegen und liegt beträchtlich über dem
EU-Durchschnitt (EU-27) von 44,7%. Die
Importquote hat im gleichen Zeitraum von
35,8% auf 54,0% (EU-27: 42,7%) ebenfalls
stark zugenommen.
Bei den Einfuhren nahmen Brennstoffe
und Energie wertmäßig am deutlichsten zu
(+10,5% auf 17,3 Mrd. Euro). Die Einfuhr
von Maschinen und Fahrzeugen stieg im
Jahr 2012 um 0,9%, woraus ein Warenwert
von insgesamt 42,1 Mrd. Euro resultierte. In
der Ausfuhr verzeichneten Maschinen und
Fahrzeuge die größten absoluten Zuwächse.
Der SITC-Einsteller legte um 1,9% (auf 47,0
Mrd. Euro) zu. Der Ausfuhrwert von Chemischen Erzeugnissen stieg 2012 um 5,4%
(auf 16,5 Mrd. Euro). Die Warenposition Bearbeitete Waren verzeichnete im Berichtszeitraum den wertmäßig stärksten Rückgang
um 1,1% auf 28,2 Mrd. Euro.
Wichtigster Überseemarkt bleiben die Vereinigten Staaten. 2012 wurden Waren im Wert
von 6,9 Mrd. Euro dorthin exportiert (+8,5%)
und im Wert von 4,1 Mrd. Euro importiert
(+9,3%). Im Handel mit China stiegen die
Exporte um 3,8% (auf 3,0 Mrd. Euro) und die
Importe um 5,6% (auf 6,8 Mrd. Euro).
FACHGRUPPENNEWS
8
7
Außenhandel
Deutschland: Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014
Der Bundesrat hat eine Warnwestenpflicht für
Deutschland beschlossen und folgt damit dem
Vorbild der europäischen Nachbarstaaten.
NEWS
Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in
Deutschland in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen
sowie Kraftomnibussen pro Fahrzeug eine
Warnweste mitgeführt werden (ausgenommen
davon sind Krafträder und einachsige Zugoder Arbeitsmaschinen). Der entsprechende
Beschluss des Bundesrates ist am 01.08.2013
in Kraft getreten.
Die Warnwesten müssen (gem. Bundesratsbeschluss) der Norm EN 471:2003+A1:2007 genügen. In einer der nächsten Verkehrsblattverlautbarungen wird das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung klarstellen, dass Warnwesten nach EN ISO 20471
die Vorschriften der Verordnung gleichwertig
erfüllen. Eine Vorgabe zur Klasse oder zur
Farbe ist nicht beabsichtigt.
Wer bislang noch keine Warnweste im Auto
hat, sollte sich zügig eine entsprechende
Weste (Europäische Norm EN 471) zulegen
und - ebenso wie das Warndreieck - jederzeit
mitführen.
7
Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein. Die
neue Regelung betrifft alle in Deutschland
zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen.
In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen beziehungsweise diese Signalweste
bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen.
Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug
verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg,
Slowenien, Spanien und Ungarn.
Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je
nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro.
Wer bislang noch keine Warnweste im Auto
hat, sollte sich (laut ADAC) zügig eine entsprechende Weste zulegen und - ebenso wie
das Warndreieck - jederzeit mitführen. Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/adac-imeinsatz/motorwelt/warnwestenpflicht.aspx
Für weitere Fragen steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Berlin, [email protected],
gerne zur Verfügung.
Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im
Bedarfsfall zwingend getragen werden muss,
gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei.
Bulgarien setzt EU – Abfallrichtlinie um
NEUE GESCHÄFTSCHANCEN IM BEREICH ABFALLWIRTSCHAFT
Mit der neuen Gesetzeslage werden Kommunen verpflichtet, für getrennte Sammelmöglichkeiten für Papier, Metall, Plastik und
Glas zu sorgen. Das soll dazu führen, dass
Bulgarien bis 2016 25% des gesammelten
Abfalls recycelt.
Die vorgegebene Quote für 2020 beträgt 50%.
Unternehmen, deren Niederlassung sich in
einer Gemeinde befindet, die die Mülltrennung und –sammlung noch nicht geregelt
hat, befinden sich in einer Sonderposition.
Sofern es sich nicht um eine Gemeinde mit
weniger als 5000 Einwohnern handelt, ist
das Unternehmen verpflichtet, sich selber
um die Mülltrennung zu kümmern.
Firmen, die Container aufstellen bzw. den
Müll abholen, brauchen dafür spezielle Lizenzen. Österreichische Firmen sind bereits
im Bereich Abfall- und Müllmanagement aktiv.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im
Außenwirtschaftscenter Sofia.
E [email protected]
Vorsicht bei Internetplattformen!
ACHTUNG! Die Firma JW Handelssysteme
GmbH (früher Melango) hat in den letzten
Jahren dazugelernt. Fand man in der Vergangenheit auf ihren Internetplattformen wie
www.gewerblicheinkaufen.de,
www.Online-Businessportal.de,
www.mega-einkaufsquellen.de,
www.platz-fuer-gewerbekunden.de,
www.gewerbe-einkauf.de,
www.nur-fuer-gewerbekunden.de,
www.gewerblicheinkaufen.de,
www.onlybusiness48.de,
www.beschaffungsplattform24.de,
www.restposten99.de,
www.b2b-Kundenportal.de,
www.overstock-business.de,
www.b2b-einkaufsplattform.de,
www.b2b-48.de,
www.nur-gewerbetreibende.de
doch nur durch akribisches Suchen die Informationen für eine kostenpflichtige Registrierung, so bestätigt man dies seit kurzem recht
deutlich über den Button „JETZT KAUFEN“.
War der Finger einmal zu schnell, kommt man
aus dem Dilemma leider ohne Zahlung so gut
wie nicht mehr heraus. Denn durch den Button „JETZT KAUFEN“ stimmt man einer Zahlung zu. Die Höhe der Kosten befindet sich
ebenfalls gut sichtbar auf der rechten Seite
der Registrierung.
Nichts desto trotz sollte man zunächst trotzdem versuchen, ohne Zahlung aus der Sache
herauszukommen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass der Betreiber der Plattformen auf
eine Zahlung beharrt und selbst vor gerichtlichen Schritten nicht zurückschreckt.
Für die Zukunft sollte man daher im WWW wie
auch im normalen Geschäftsleben ganz genau
lesen bevor man sich registriert.
Für Rückfragen steht das AußenwirtschaftsCenter München gern zur Verfügung,
muenchen@ wko.at.
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Übermittlung von Spediteur Bescheinigungen und anderer Ausfuhrnachweise
Die Zulässigkeit der elektronische Übermittlung der Spediteur Bescheinigung (aber auch
von Frachtbriefen) wird von den Anfragern
damit begründet, dass die Bundesabgabenordnung (BAO) mit § 132 Abs. 2 die Möglichkeit
zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen
auf Datenträgern bietet. Somit müsste die
elektronische Übermittlung auch akzeptiert
werden. Leider eine Fehlinterpretation, die im
Prüfungsfall zur Nachforderung der Umsatzsteuer führen kann!
Ein Auszug aus einer Arbeitsrichtlinie des Bundesministeriums für Finanzen, der die derzeitige grundsätzliche Haltung des BMF belegt.
Aus § 132 Abs. 2 BAO ergibt sich, dass zu den
Büchern und Aufzeichnungen gehörende
Belege, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen auch auf Datenträgern aufbewahrt
werden können, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue
Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet
ist. Hinsichtlich der Frage nach der urschriftgetreuen Wiedergabe ist UStR 2000 Rz 1559
sinngemäß anwendbar, nach der Mikroverfilmungen oder optische Speicherplatten, wenn
die mittels Scanner erfassten und urschriftgetreu auf der optischen Speicherplatte gespeicherten Daten nicht mehr verändert werden
können, zulässig sind.
Eine urschriftgetreue Speicherung setzt danach aber voraus, dass auch beschriebene oder
bedruckte Rückseiten der Belege eingescannt
werden und ist eine farbgetreue Wiedergabe
dann erforderlich, wenn beim Einscannen in
Schwarz-Weiß Informationen oder
Zusammenhänge, die nur auf Grund der farblichen Gestaltung erkennbar sind, verloren
gehen würden.
Durch den letzten Absatz wird eindeutig dargestellt, dass elektronisch übermittelte Unterlagen nicht als (Original-)Belege angesehen
werden und somit auch nicht als Ausfuhrnachweise für Umsatzsteuerzwecke (bzw. Beförderungsnachweise bei innergemeinschaftlichen
Lieferungen) in Frage kommen.
Das Umsatzsteuergesetz sieht nur einen Anwendungsfall für die elektronische Übermittlung von Ausfuhrnachweisen vor. Sie ist dann
möglich, wenn die Zollanmeldung elektronisch
abgegeben wurde und der Nachweis für Umsatzsteuerzwecke mittels der im Artikel 796e
Zollkodex-Durchführungsverordnung vorgesehenen Ausfuhranzeige erfolgt.
HIERVON ZU UNTERSCHEIDEN SIND KOPIERTE UND
GEFAXTE ODER EINGESCANNTE UND ALS MAIL IM
PDF- FORMAT ÜBERMITTELTE BELEGE (ZB KOPIEN
VON FRACHTBRIEFAUSFERTIGUNGEN USW.), DA ES
SICH BEI SOLCHEN UNTERLAGEN NICHT UM ELEKTRONISCH GESPEICHERTE (ORIGINAL-)BELEGE IM
SINNE DES § 132 ABS. 2 BAO, SONDERN LEDIGLICH
UM ELEKTRONISCH ÜBERMITTELTE BELEGE HANDELT.
Verwendung eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Österreich
Was gilt es zu beachten? Welche Fristen sind
einzuhalten?
Grundsätzlich gilt, dass Personen mit Hauptwohnsitz im Inland nur Fahrzeuge in Österreich verwenden dürfen, die auch hier zugelassen sind. Unter Inländern versteht das
Gesetz Personen, die ihren Hauptwohnsitz
in Österreich haben. Sie haben den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich,
wohnen hier, ihre Familie und Freunde sind
hier, hier befindet sich ihr „Heim“. Wenn
diese Personen Fahrzeuge mit ausländischem
Kennzeichen mehr als 1 Monat in Österreich
verwenden, riskieren sie Verwaltungs- und
Finanzstrafen.
Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug
länger als einen Monat in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich
hat. Diese Vermutung bewirkt, dass so ein
Fahrzeug auch in Österreich zum Verkehr
zugelassen werden muss (österreichisches
Kennzeichen) und alle nötigen Steuern
(Nova, Kfz-Steuer etc.) bezahlt werden müssen. Diese Vermutung gilt bis zum Gegenbeweis, den der von der Behörde beschuldigte
Lenker dann führen muss. Oft kann man aber
einen solchen Gegenbeweis nicht führen.
Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, dass Inländer im Ausland zugelassene
Fahrzeuge in Österreich legal verwenden
können.
• Verwendung in Inland weniger als einen
Monat lang ab Einbringung ins Inland:
Ab der erstmaligen Einbringung eines Fahrzeuges mit ausländischer Zulassung nach Österreich ist es auch Inländern erlaubt, dieses
Fahrzeug bis zu einem Monat in Österreich
zu verwenden, ohne dass es in Österreich
zum Verkehr zugelassen werden muss. Das
Verkehrsministerium hat in einem Erlass im
Juli 2013 die Ansicht vertreten, dass mit der
regelmäßigen Wiedereinbringung die Einmonatsfrist nicht immer wieder neu zu laufen
beginnt.
• Verwendung im Inland länger als ein Monat
ab Einbringung ins Inland:
Entscheidend dafür ist die Art der Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges in Österreich:
Fahrzeuge haben dann keinen dauernden
Standort im Bundesgebiet (daher gilt bei
ihnen nicht die Vermutung eines dauernden
Standortes in Inland), wenn sie z.B.
- für Messen oder Ausstellungen ins Inland
eingebracht werden
- überstellt werden und im Inland mehr als 1
Monat verbringen
- und Testzwecken (von Journalisten) im In
land verwendet werden
Sobald mit einem solchen Fahrzeug aber
Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein
FACHGRUPPENNEWS
10
Außenhandel
„typischer Inländer“ vornimmt (in die Arbeit
fahren, Einkaufen fahren etc.), wird die Behörde auf einen dauernden Standort im Inland schließen.
SONDERFALL Verwendung eines Kfz aus
einem Drittstaat (Schweiz, Serbien, Türkei,
Norwegen etc.) im Inland.
Das Zollrecht der Europäischen Union sieht
die vorübergehende Verwendung von KFZ
aus Drittländern durch Inländer nur in we-
nigen Ausnahmefällen vor. Verstöße führen
zur Entstehung der Zollschuld (10 % Zoll, 20
% Einfuhrumsatzsteuer) und können darüber hinaus auch ein Finanzstrafverfahren zur
Folge haben.
VERWENDUNG VON AUSLÄNDISCHEN FAHRZEUGEN DURCH PERSONEN OHNE HAUPTWOHNSITZ IM INLAND.
Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von
bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesent-
lich, dass der Lenker durch einen längeren
Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in
Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz gegeben, der auch
eine Ummeldung des ausländischen Kfz nach
Österreich erforderlich macht.
Rechtsgrundlagen
§§79, 82 Abs. 8 und 9 Kraftfahrgesetz (KFG)
§ 1 Normverbrauchsabgabe-Gesetz
WAFF Förderung
DER WAFF FÖRDERT INNOVATIVE WIENER UNTERNEHMEN
Die Einreichfrist läuft vom 9.12.2013 bis
11.2.2014. Mit der Förderung Innovation und
Beschäftigung unterstützt der waff kleine und
mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von
Innovationsvorhaben.Im Rahmen der Projek-
tumsetzung werden folgende Kosten gefördert:
Personalkosten von InnovationsassistentInneninnovationsbezogene Weiterbildungskosten
bei Bedarf Beratungskosten.
http://www.waff.at/html/index.aspx?page_
url=Service_f%C3%BCr_Unternehmen_Foerderung_Innovation&mid=283
BRICS-Konferenz 2013 - Exporte in Emerging Markets bis 2020 verdoppeln
BRICS-Länder und Emerging Markets in deren
Umfeld sind Synonym für Wachstum, Dynamik, Potenzial und Chance für österreichische
Firmen.
reich (WKÖ), heute (Dienstag, 12.11.13), anlässlich der Eröffnung der „BRICS-Konferenz
2013“ der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA im
Haus der Wirtschaft in Wien.
„Während die westlichen Industrienationen
heuer im Durchschnitt mit einem BIP-Plus
von nur rund 1,2% rechnen dürfen, wird das
Wirtschaftswachstum in den so genannten
Emerging Markets bei durchschnittlich 4,5%
liegen – und dieser Trend wird sich auch mittelfristig fortsetzen“, betonte Richard Schenz,
Vizepräsident der Wirtschaftskammer Öster-
„Wenn wir ein Teil dieser rasanten wirtschaftlichen Entwicklung sein wollen, müssen wir uns
neu ausrichten“, so Schenz weiter. „Während
seit dem Fall des Eisernen Vorhangs das Motto der österreichischen Unternehmen lautete,
‚das Gute liegt so nah‘ und die Export- und Investitionsentwicklung in die Region Osteuropa
auch eine enorme Erfolgsstory war, so muss
das neue Motto lauten, ‚auf zu neuen Ufern‘,
wenn wir im globalen Wettbewerb vorne mitspielen wollen.“ Derzeit gehen 80% der österreichischen Exporte in Länder Europas und nur
7% in die BRICS-Staaten. Schenz: „Unser Ziel
lautet: bis 2020 wollen wir den Anteil der Ausfuhren in die Emerging Markets verdoppeln!“
Ihre Rückfragenrichten Sie bitte an die
Stabsabteilung Presse
Herrn Mag. Bernhard Salzer
Tel.: (+43) 0590 900-4464
E-Mail: [email protected]
Zollwertkurse ab 01. Dezember 2013
ISO Code
AUD
BGN
BRL
CAD
CHF
CNY
CZK
DKK
GBP
HKD
HRK
HUF
IDR
ILS
INR
ISK
JPY
KRW
LTL
Währung
Gegenwert für je 1€
Australischer Dollar
1,4418
Lew
1,9558
Brasilianischer Real
3,0705
Kanadischer Dollar
1,4145
Schweizer Franken
1,2323
Chinesischer Renminbi Yuan
8,2434
Tschechische Krone
27,329
Dänische Krone
7,459
Pfund Sterling
0,83765
Hongkong-Dollar
10,4857
Kroatischer Kuna
7,6453
Forint
296,78
Indonesische Rupiah
15571,02
Neuer Schekel
4,7954
Indische Rupie
84,523
Isländische Krone
164,11
Yen
135,2
Won
1429,66
Litas
3,4528
ISO Code
LVL
MXN
MYR
NOK
NZD
PHP
PLN
RON
RUB
SEK
SGD
THB
TRY
USD
ZAR
Währung
Gegenwert für je 1€
Lats
0,7029
Mexikanischer Peso
17,531
Malaysischer Ringgit
4,3021
Norwegische Krone
8,228
Neuseeland-Dollar
1,6275
Philipinischer Peso
59,088
Zloty
4,1867
Neuer Rumänischer Leu
4,4465
Russischer Rubel
44,4208
Schwedische Krone
8,9195
Singapur-Dollar
1,6826
Thailändischer Baht
42,84
Neue Türkische Lira
2,7197
US-Dollar
1,3527
Rand
13,6817
ZOLLWERTKURSE - www.bmf.gv.at dann Zoll und hier
„Kassenwerte und Zollwertkurse“
11
Antidumpingmaßnahmen
PET AUS PAKISTAN
EU senkt Antisubventionszoll
Im September 2010 wurden gegen Einfuhren
von PET aus dem Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten endgültige Antisubventionsmaßnahmen eingeführt.
Im Oktober 2012 annullierte das Gericht
der Europäischen Union auf Antrag der pakistanischen Firma Novatex den Artikel I
der VO 857/2010, die zur Einführung dieser
Maßnahmen geführt hat, da die EU bei der
Berechnung der erhaltenen Subventionen
Steuerrückzahlungen von Novatex nicht berücksichtigt hat. Im Mai d. J. wurde daraufhin das Antisubventionsverfahren teilweise
wieder aufgenommen. Die Wiederaufnahme
beschränkte sich auf die Umsetzung des Urteils, soweit die Ermittlung der Höhe der Subventionen, die Novatex erhalten hat, und die
entsprechenden Auswirkungen auf den Ausgleichszollsatz betroffen sind.
Die Kommission hat in ihrer Untersuchung
den Ausgleichszollsatz unter Berücksichtigung der Einkommensteuererklärung der
Firma Novatex neu berechnet und mit 35,39
EUR/t (vorher 42,34 EUR/t) festgesetzt. Da
Novatex der einzige ausführende Hersteller
in Pakistan ist, gilt dieser geänderte Zollsatz
für alle Einfuhren aus Pakistan und soll rückwirkend ab dem Datum des Inkrafttretens
(2.6.2010) der Verordnung VO 473/2010 angewandt werden, mit der die vorläufigen Zölle festgesetzt wurden. Die entrichteten Zölle,
die den Betrag von 35,39 EUR/t übersteigen,
werden von den Zollbehörden erstattet.
Diese Änderung des Antisubventionszollsatzes wurde mit VO 917/2013, L 253 v.
25.9.2013 veröffentlicht.
PHOTOVOLTAIKMODULE AUS CHINA
EU vereinbart Verpflichtungserklärung
Bekanntlich hatte die EU mit VO 513/2013
mit Wirkung vom 6.6.2013 vorläufige Antidumping-Zölle auf Importe von Photovoltaik-Modulen oder –Paneelen aus kristallinem
Silicium sowie von Zellen und Wafern (Dicke
max. 400 Mikrometer) mit Ursprung in oder
versandt aus China eingeführt, die für die ersten beiden Geltungsmonate mit einheitlich
11,8 % festgesetzt wurden und ab 6.8. 2013
dann merkbar hätten angehoben werden sollen (siehe unsere diesbezügliche Aussendung
v. 5.6.2013, anbei).
In der Zwischenzeit führte die Europäische
Kommission Verhandlungen mit China durch,
die dieser Tage mit sog. Verpflichtungsvereinbarungen für etwa 70 % der chinesischen
Lieferanten zu Ende ging; diese Vereinbarung
wurde von der Mehrheit der Mitgliedstaaten
angenommen. Diese Vereinbarungen bestehen für die einbezogenen Lieferanten – bei
Einhaltung aller Bedingungen - aus einer
AD-Zoll-Befreiung, wobei dieser Vereinbarung
Mindestlieferpreise und eine maximale Gesamthöhe von zu liefernder Gesamtleistung
zugrunde liegt. Diese Details werden offiziell
nicht bekanntgegeben. Diese Regelung wurde am 3.8.2013 in der VO 748/2013 kundgemacht.
Konkret bedeutet dies Folgendes:
Alle im Anhang zum Beschluss 2013/423/
EU gelisteten chinesischen Lieferanten sind
diese Verpflichtungsvereinbarungen eingegangen; ihre Lieferungen in die EU sind unter
Einhaltung aller nachstehenden formalen Voraussetzungen vom AD-Zoll befreit:
Die Waren werden von diesen Unternehmen
hergestellt, versandt und in Rechnung gestellt (direkt für den ersten unabhängigen
Abnehmer in der EU oder an ein ebenfalls
gelistetes verbundenes Unternehmen, das
als Einführer in die EU tätig ist und für die
zollamtliche Abfertigung sorgt – Details siehe
Art 6 Abs 1 a der VO 748/2013)
Es wird eine Verpflichtungsrechnung vorgelegt, die den Angaben des Anhangs II der VO
748/2013 entspricht („Handelsrechnung für
Waren, die einer Verpflichtung unterliegen“)
Für die Einfuhren liegt eine Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung der chinesischen
Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr
von Maschinen und Elektrizitätserzeugnissen
CCCME gem. Muster des Anhangs III der VO
748/2013 vor.
Es liegt Identität der zur Verzollung angemeldeten Waren mit den in den Bescheinigungen
beschriebenen Waren vor.
Sollte ein chinesisches Lieferunternehmen
zwar die beschriebenen Erklärungen vorle-
gen, sich aber im Innenverhältnis nicht an
die mit Europäischen Kommission getroffenen
Mindestpreis- oder Mengenvereinbarungen
gehalten haben oder sonst eine Voraussetzung nicht erfüllt sein, so trifft die Haftung
für eine etwaige AD-Zoll-Nachforderung das
importierende EU-Unternehmen; es erscheint
zweckmäßig, dass Importfirmen für einen
solchen Fall die Möglichkeit des Abschlusses
einer Vereinbarung auf Schad- und Klagloshaltung mit dem chinesischen Lieferanten
prüfen. Da die Details von Verpflichtungsvereinbarungen nicht bekannt gegeben werden,
liegt die Kontrolle der Einhaltung üblicherweise außerhalb des Einflussbereiches und
der Möglichkeiten der EU-Importeure.
KERZEN AUS CHINA;
bevoestehendes Außerkrafttreten
Gegen Einfuhren von bestimmten Kerzen und
dergleichen Der Tarifnummer ex 3406 mit
Ursprung in China bestehen endgültig Antidumpingmaßnahmen, die zum 15.5.2014
auslaufen. Sollte bis 15.02.2014 kein Antrag
auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Europäischen
Kommission eingehen (Amtsblatt C270 v.
19.09.2013)
WALZDRAHT AUS CHINA
EU gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der
Antidumpingmaßnahmen bekannt
Gegen Einfuhren von Walzdraht der Tarifnummern ex 7213 und ex 7227 mit Ursprung
in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen, die fristgemäß zum 6.8.2014
auslaufen würden, sollte bis 6.5.2014 kein
Antrag auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Kommission eingehen (Amtsblatt C 318 v. 1.11.2013).
FACHGRUPPENNEWS
Außenhandel
12
Das Schwarze Brett - Stellenbewerbung
FRAU MAG. (FH)
ASSIA TOPALOVA
HERR MMAG.MES CHRISTOF POLESNY
Sehr geehrte Damen und Herren,
Möchten Sie Ihre
Projekte,
Exportaktivitäten und den
Vertrieb im CEE- und
GUS-Raum forcieren?
Ein junger Rennfahrer sucht für 2014
Sponsoren, welche Waren nach Italien,
Frankreich, Belgien, Deutschland und
Spanien exportieren und bietet dafür
Werbeflächen an seinem Wagen an. Es
sind auch spezielle Zusatzsponsoren
Pakete möglich.
Ich bin auf der Suche nach einer Anstellung
als Researcher oder Analyst mit Bezug zu den
arabischen Länder bzw. dem Iran. Ich bin
jedoch auch für andere Aufgaben offen. Ich
habe das Studium der Geschichtswissenschaft
mit der Schwerpunktsetzung auf Arabistik
und Islamwissenschaft sowie den postgradualen Studienlehrgang „Europäische Studien“
mit Auszeichnung absolviert. Letzteres studierte ich ein Semester lang an der Jagiellonen Universität Krakau. Zudem absolvierte
ich ein Volontariat an der Österreichischen
Botschaft Teheran, wobei Botschafter Dr.
Thomas Buchsbaum wiederholt meine Sprachkenntnisse, meine Analysefähigkeit sowie
meine Expertise gewürdigt hat.
Ich spreche Englisch, Persisch, Arabisch sowie etwas Polnisch und bin mit den kulturellen Gepflogenheiten der islamischen Welt
vertraut.
Mein Studium finanzierte ich mir als Mitarbeiter im Aufsichtsdienst der Österreichischen Galerie Belvedere. Außerdem war ich
als SAP-Consultant in der Human Ressource
Abteilung der UNIDO in Wien tätig.
Zudem besitze ich
• einen hohen Grad an Selbstmotivation
• die Fähigkeit eigeninitiativ zu arbeiten und
einen hohen Grad an Eigenmotivation
• eine exzellente Analysefähigkeit.
• eine starke „Team Player“-Gesinnung
• eine ausgeprägte Fähigkeit effektiv und ergebnisorientiert zu handeln
Ich hoffe, ich habe Ihr Interesse geweckt
und freue mich, Ihnen in einem persönlichen
Gespräch mehr über meine Fähigkeiten und
Kenntnisse mitteilen zu können.
Wenn Sie Interesse haben, bitte Herrn
Harald Schwarz +43(0)650 7773320 oder
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T 0664 872 7040; E [email protected]
Dann bin ich Ihre richtige Wahl!
Was bringe ich mit?
Langjährige Erfahrung in der Kundenakquise
und im Logistikbereich, FH-Studium im Bereich Wirtschaft und Außenhandel, Fremdsprachenkenntnisse (Russisch, Türkisch,
Französisch, Bulgarisch und Englisch), Weiterbildung im Export und Projektmanagement
Was zeichnet mich aus?
Hands-on Mentalität, Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, Selbstständigkeit,
Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
Wie erreichen Sie mich?
per E-Mail an: [email protected]
per Telefon: +43 664 9200280
sowie auf XING unter Assia Topalova
Ich freue mich auf Ihren Kontakt.
Mag. (FH) Assia Topalova
SPONSOREN GESUCHT
FÜR INTERNATIONALEN RENNFAHRER
Impressum
Nr. 3 | Dez. 2013
MEDIENINHABER & HERAUSGEBER:
Landesgremium Wien für den Außenhandel, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien
LAYOUT & DESIGN: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel
DRUCK: Agensketterl Druckerei GmbH
FOTOS: © Erwin Wodicka; ©Corbis; ©Dick
Luria; ©Fotolia.com, ©Basismodul; Foto
Weinwurm
Offenlegung: wko.at/wien/aussenhandel/
offenlegung
FRAU MARTHA BIER
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Sie suchen eine kompetente und erfahrene
Mitarbeiterin.
Ich habe mehrjährige Erfahrung im Sekretariats- und Assistenzbereich (Verwaltung),
Qualitätsmanagement und Rechnungswesen
sowie im Gesundheitsbereich.
Während meiner kaufmännischen Ausbildung konnte ich auch Praxiserfahrung in
den Bereichen Banken und Versicherungen
sammeln, und habe dabei einen Einblick in
die Kundenbetreuung eines Dienstleistungsunternehmens gewonnen. Zu meinen persönlichen Stärken zähle ich Kontaktfreudigkeit,
Organisationstalent und Selbstständigkeit.
Mein Sinn für Prioritäten, Zahlengefühl und
Verhandlungsgeschick sowie ausgezeichnete
EDV Kenntnisse runden mein Profil ab.
Gute Umgangsformen und Flexibilität bei den
Arbeitsstunden sind für mich selbstverständlich. Ich arbeite gerne in einem Team, bin lösungsorientiert und neue Herausforderungen
stellen für mich keine Hindernisse dar, sondern ermöglichen mir, meine soziale Kompetenz in Ihrem Team einzubringen.
Neben meinem ausgezeichneten Deutsch sind
meine perfekten Fremdsprachenkenntnisse
sehr nützlich: slowakisch, tschechisch, serbisch, kroatisch.
Ich freue mich sehr, wenn Sie mir die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch geben.
Martha Bier; 0664 942 67 99;
E [email protected]