Richtlinien für den Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare

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Richtlinien für den Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare
Richtlinien
für den Unterricht in der Schule für
Praktisch Bildbare
(Sonderschule)
vom 21. November 1983
Der Hessische Kultusminister, Luisenstraße 10, 6200 Wiesbaden
Grundlage der „Richtlinien für den Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare
(Sonderschule)" sind die „Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Geistigbehinderte
(Sonderschule)", die am 9.2.1979 von der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen worden sind.
Die vorliegende Richtlinie ist ein elektronisches
Faksimile der Papierfassung vom 21.11.1983 und
wurde von Daniel Bognar im Januar 2003 erstellt.
Auf Übereinstimmung der vorliegenden Version
mit dem Original wurde weitgehend geachtet. ©
Inhalt:
l. Allgemeiner Teil
I. Grundlagen
1.1 Der Geistigbehinderte / Praktisch
Bildbare im schulpflichtigen Alter
3
3
1.2 Schule im Gesamtrahmen der
Fördermaßnahmen
3
2. Pädagogischer Auftrag der Schule
für Praktisch Bildbare
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3. Pädagogische Grundsätze
3.1 Unterricht
3.1.1 Organisationsformen des Unterrichts
3.1.2 Sozialformen des Unterrichts
3.1.3 Lehr- und Lernformen des Unterrichts
3.1.4 Fachorientierte Lehrgänge
3.2 Didaktische Grundsätze
3.3 Unterrichtsplanung
3.4 Beobachtung, Berichte und Zeugnisse
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4
4
4
4
4
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5
4. Organisation der Schule für
Praktisch Bildbare
4.1 Größe
4.2 Aufnahme, Stufung und Überweisung
4.3 Personal
4.4 Schulweg und Schülerbeförderung
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6
II. Unterrichts- und Erziehungsziele
7
3
Allgemeiner Teil
Die Schule für Praktisch Bildbare wird von Schülern besucht, deren Lernverhalten und Entwicklungsstand so erheblich unter der altersgemäßen Erwartungsnorm liegen,
daß sie in anderen Schulen nicht entsprechend gefördert
werden können.
tigen Informationen über Interessen und Verhaltensweisen
des Schülers die Mitwirkung der Eltern am Schulleben über
die Elternvertretung hinaus-etwa in bestimmten Arbeitsgruppen - ebenso "wichtig wie die Beratung und Unterstützung der Eltern durch die Schule. Hausbesuche der Lehrer
und Mitarbeiter, regelmäßige Elternsprechstunden, Elternabende und ähnliche Veranstaltungen sind wichtige Hilfen.
Der Geistigbehinderte / Praktisch Bildbare erfüllt seine
Schulpflicht in der Schule für Praktisch Bildbare. Sie muß in
ihrer Arbeit die individuellen Ansprüche des behinderten
Kindes und die Ansprüche der Gesellschaft zur Synthese
bringen. Die Bedürfnisse der Schüler bestimmen jedoch
vorrangig Aufgaben und Ziele dieser Schule.
Die Beteiligung der Eltern am Unterricht und an sonstigen
Schulveranstaltungen erfolgt im Rahmen des § 18 der
Allgemeinen Dienstordnung für Schulleiter, Lehrer und
Erzieher vom 19. März 1981 (ABI. S. 199) sowie des Elternmitbestimmungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.
1. Grundlagen
7.7 Der Geistigbehinderte / Praktisch Bildbare im schulpflichtigen Alter
Ein Geistigbehinderter/ Praktisch Bildbarer wird aufgrund
organischer Schäden und der infolge davon auftretenden
Störungen und/oder aufgrund anderweitiger Schädigungen, wie auch durch extremes sozioökonomische Benachteiligung und soziale Isolation in seiner Lebensführung derart
eingeschränkt, daß er besonderer Hilfen bedarf.
Das Zusammenwirken dieser Gegebenheiten führt zu Beeinträchtigungen der Entwicklung kognitiver und emotionaler Fähigkeiten, zu einer umfassenden Störung des kommunikativen Bereiches sowie zu starken Ausfällen im Bereich der Psvchomotorik. Deshalb ist ein geistigbehindertes
Kind stets in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigt.
Schule und berufliche Eingliederung
Geistigbehinderte / Praktisch Bildbare erhalten in der Regel
nach der Schulentlassung einen Arbeitsplatz in der Werkstatt für Behinderte, sofern sie nicht in einem Haushalt, in
einem Betrieb - ggf. an einem geschützten Arbeitsplatz eine Tätigkeit finden können, die ihren besonderen Möglichkeiten und Schutzbedürfnissen Rechnung trägt. Beim
Übergang in diese Bereiche kommen der Schule in enger
Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung unterstützende bzw. beratende Funktionen zu. Gegen Ende der Schulzeit
bekommen Maßnahmen der Hinführung an die Berufswelt
zunehmend besondere Bedeutung. Ziel sollte es sein, möglichst viele Schüler auf einem geschützten Arbeitsplatz
außerhalb der Werkstatt für Behinderte unterzubringen.
Entsprechend dem unterschiedlichen Ausmaß der geistigen Behinderung lassen sich verschiedene Grade der Lernfähigkeit und verschiedene Arten des Lernverhaltens feststellen. Sie sind aber nicht als unveränderbar anzusehen.
Unter Einsatz geeigneter, das Lernverhalten anregender
und verbessernder Maßnahmen sind im Laufe einer angemessenen schulischen Förderung Lernfortschritte möglich.
Ohne intensive und spezielle Bemühungen wird die Variationsbreite seiner möglichen Daseinsführung grundlegend
eingeengt.
Schule und Freizeiteinrichtungen
Grundsätzlich ist jeder Geistigbehinderte/Praktisch Bildbare unabhängig von Art und Schwere seiner Behinderung in
Fördermaßnahmen der Schule einzubeziehen. Den jeweiligen Lernvoraussetzungen ist bei der sachlichen und personellen Ausstattung der Schule sowie der Planung und
Gestaltung des Unterrichts Rechnung zu tragen.
Schule und Heim
Einrichtungen der Freizeitgestaltung ergänzen die Eingliederungshilfen. Wechselseitige Anregungen zwischen
Schule und diesen Einrichtungen können sich als besonders fruchtbar erweisen.
Die familiäre Situation sowie Art und Grad der Behinderung
können die Aufnahme eines geistigbehinderten Kindes in
ein Heim erforderlich machen. Schule und Heim müssen
zur Erfüllung ihres Auftrags ständig eng zusammenarbeiten. Sind im Rahmen einer Vollzeiteinrichtung weitere
Fachdienste und Institutionen vorhanden, so ist auch hier
eine Kooperation notwendig.
Schule und medizinische Versorgung
1.2 Schule im Gesamtrahmen der Fördermaßnahmen
Die schulische Förderung soll in ihrer Wirksamkeit von
vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Maßnahmen unterstützt werden, die sich von der Frühförderung bis
hin ins Arbeitsieben erstrecken. Die Schule hat hierbei eine
kooperative Aufgabe zu erfüllen. Sie soll die Erziehungsberechtigten auf entsprechende Beratungs- bzw. Hilfsmöglichkeiten hinweisen und besondere Hilfen anregen.
Schule und Elternhaus
Schulische und häusliche Erziehung ergänzen sich wechselseitig. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und
Schule ist unbedingt notwendig. Dabei ist neben gegensei-
Obgleich bei vorliegender geistiger Behinderung der
Schwerpunkt fördernder Bemühungen im Kindes- und Jugendalter im pädagogischen Bereich liegt, übernimmt die
Medizin wichtige Rehabilitationsfunktionen. An erster Stelle steht hier die Klärung der somatischen Bedingungen.
Dazu gehört auch das Erkennen zusätzlich vorhandener
Schäden wie Hör-, Seh-, Zahn- und Kieferschäden sowie
Bewegungsbeeinträchtigungen und innere Erkrankungen.
Sowohl die sonderpädagogische Förderung als auch die
medizinische Versorgung sind auf die wechselseitige Berücksichtigung somatischer und pädagogisch-psychologischer Befunde angewiesen. (Auf die Verpflichtung, alle
Daten und Maßnahmen nach Abschnitt 11 Nr. 2 des
Erlasses vom 28.7.77 (ABI. S. 389) in den Schülerbogen
aufzunehmen, wird hingewiesen.)
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Schule und Öffentlichkeit
Um die Einstellung der Umweit zum Geistigbehinderten /
Praktisch Bildbaren und zu seiner Familie zu verbessern,
bedarf es auch seitens der Schule gezielter Maßnahmen,
z.B.
- Partnerschaften mit Gruppen Nichtbehinderter,
- gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Schulen,
- Unterrichtsgänge und Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Benutzung öffentlicher Spielplätze,
gen Vorhaben durchzuführen, in denen das Erreichen des
Lernziels nur in der Kleingruppe oder in der Arbeit mit dem
einzelnen Schüler möglich ist. Einzelunterricht ist zeitlich zu
begrenzen.
Der Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare wird
überwiegend als fächerübergreifender Gesamtunterricht
erteilt. Religion wird mit zwei Wochenstunden ausgewiesen.
In der Ganztagsschule beträgt die Zahl der Schülerwochenstunden 41, mindestens jedoch 36, und in der Halbtagsschule 30.
- Ausstellungen der Schule und andere schulische Veranstaltungen, u.a.m.
In der Regel liegt der Unterrichtsbeginn in der Ganztagsschule zwischen 8.00 und 9.00 Uhr, das Unterrichtsende
zwischen 15.00 und 16.00 Uhr; an einem Tag in der Woche
endet der Unterricht zwischen 12.00 und 13.00 Uhr. In dem
angegebenen Rahmen sind tägliche Pausenzeiten bis zu 60
Minuten bzw. an einem Tag bis zu 30 Minuten einzuplanen.
2. Pädagogischer Auftrag der Schule für praktisch Bildbare
In der Halbtagsschule sind in der Regel tägliche Pausenzeiten zwischen 30 und 40 Minuten einzuplanen.
Der Geistigbehinderte/Praktisch Bildbare hat das Recht,
sich als handelnder und erlebender Mensch zu verwirklichen. Es ist pädagogischer Auftrag der Schule, ihm das
Lernen und die Soziale Eingliederung in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, z.B.
- Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens;
- Selbstversorgung und Beitragen zur eigenen Existenzsicherung;
- Zurechtfinden und angemessenes Erleben in der Umweit;
- Orientieren in sozialen Bezügen und Mitwirken bei ihrer
Gestaltung;
- Erkennen und Gestalten der Sachumwelt.
3. Pädagogische Grundsätze
3.1 Unterricht
Der Unterricht in der Schule für Praktisch Bildbare erfordert
es, daß bei den unterrichtlichen Lernprozessen die Bedürfnisse und Lernerfahrungen der jeweiligen Schülergruppe
beachtet und nach Möglichkeit von ihr mitangeregt und
mitgesteuert werden. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Schule muß der Unterricht auch in die Umwelt
außerhalb der Schule verlegt werden.
3.1.1 Organisationsformen des Unterrichts
Pädagogische Einheit in der Schule für Praktisch Bildbare
ist die Klasse (Gruppe), in der Schüler mit unterschiedlichem Alter sein können; ein zu großer Altersunterschied
sollte vermieden werden.
Die Klassen'/Gruppengröße richtet sich nach den „Richtlinien für die Festlegung der Anzahl und der Größe der
Klassen (Gruppen/Kurse) in allen Schulformen" in der jeweils geltenden Fassung.
Die Klasse/Gruppe ist die wesentliche Bezugsgruppe für
den Schüler; dies erfordert eine Beständigkeit von Bezugsgruppe und Bezugspersonen.
Eine Klasse soll nicht einseitig nach Gesichtspunkten der
Leistungsfähigkeit zusammengesetzt werden. Abteilungsbildung und Differenzierungsmaßnahmen sind in denjeni-
3.1.2 Sozialformen des Unterrichts
Durch partnerschaftliche Arbeit und Gruppenarbeit lernen
die Schüler, Aufgaben durch selbständige Beiträge gemeinsam zu lösen. Arbeit mit dem Partner und Arbeit in Gruppen
sind nicht nur Lehrmethoden, sondern auch Lernziele.
Klassenübergreifende Veranstaltungen sind geeignet, über
die genannten Sozialformen hinaus Impulse zu geben.
3.1.3 Lehr- und Lernform im Unterricht
Der handlungsbezogene und am Projekt orientierte Unterricht geht von den Bedürfnissen, Interessen, Erfahrungen
und Ansprüchen der Schüler aus. Im Unterricht sollen
ebenso aktuelle, die Schüler interessierende Ereignisse
aufgegriffen und zur Anregung von Lernprozessen genutzt
werden.
Um Erlerntes zu festigen und zu erhalten oder um erkennbar gewordene Mängel an Fertigkeiten und Erfahrungen
auszugleichen, sind in den Unterrichtsablauf stets Lernsituationen einzuplanen, die dem Schüler vielfältige Übungsmöglichkeiten eröffnen.
3.1.4 Fachorientierte Lehrgänge
Für eine Reihe von Lernzielen sind Unterrichtsformen notwendig, die sachstrukturell ausgerichtet sind und lehrgangsartig fortschreiten. Fachorientierte Lehrgänge sind
bei Bedarf zur speziellen Förderung im Bereich der Kulturtechniken sowie bei Sport und im Religionsunterricht einzurichten.
Weitere fachorientierte Lehrgänge können dazu dienen, ein
spezielles Wahrnehmungstraining oder besondere
psychomotorische und sprachheilpädagogische Maßnahmen durchzuführen.
3.2 Didaktische Grundsätze
Im Unterricht der Schule für Praktisch Bildbare sollen die
Lernziele in einem fortschreitenden und ständig überprüften Prozeß der Annäherung verfolgt und erreicht werden.
Die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernfortschritte der Schüler machen es notwendig, den Unterricht
so zu planen und durchzuführen, daß er den Lernbedürfnissen und Interessen aller Schüler gerecht wird.
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Die Verwirklichung der Ziele erfordert es, daß Handlungsoffenheit den Unterricht bestimmt. Dem Lehrer fällt die Aufgabe zu. jedem Schuler weitgehende Möglichkeiten der
Mitgestaltung des Unterrichts zu eröffnen.
3.3 Unterrichtsplanung
Der Unterricht orientiert sich an der Lernausgangslage der
Lerngruppe und des einzelnen Schülers; entsprechend
wählt der Lehrer in Abstimmung mit der Klassenkonferenz
die Lernziele aus, wobei alle Leitzielbereiche angemessen
zu berücksichtigen sind. Den Erziehungsberechtigten ist
möglichst frühzeitig die Unterrichtsplanung auf einem Elternabend zu erläutern, damit Anregungen gegeben werden können. Dabei ist zu prüfen, ob die Lernziele an ganz
bestimmte Situationen gebunden sind oder sich auf verschiedenartige Situationen übertragen lassen.
Komplexe Lernvorhaben müssen in überschaubare, dem
Lernverhalten entsprechende Teilschritte gegliedert wer•den. Das Lernangebot ist entsprechend den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zu differenzieren.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß die Schüler vielfach
Gelegenheit erhalten, ihre Erlebnisse und Erfahrungen, ihre
Bedürfnisse und Interessen einzubringen und ihnen die
Möglichkeit zum Erproben, Erkunden und Gestalten gegeben wird. Dies ist vor allem bei den Schülern von Bedeutung, die überwiegend passiv sind und ohne motivierende
Anreize nicht mitarbeiten.
Durch Handeln erwirbt der Schüler die Verhaltensweisen,
Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Bewältigung der jeweiligen Situation erforderlich sind. Diese Situationen sollen
so gewählt werden, daß sie für das gegenwärtige und
zukünftige Leben des Schülers bedeutsam sind. In die
Unterrichtsplanung sind daher Lernorte auch außerhalb
der Schule einzubeziehen.
Lernfortschritte sind zur Feststellung der Wirksamkeit des
Unterrichts und als Grundlage weiterer Planung zu kontrollieren. Dabei erhält auch der Schüler die Möglichkeit, seine
Lernbereitschaft bestätigt zu sehen und den Lernerfolg zu
erfahren.
4.7 Größe
Damit die Schule ihren pädagogischen Auftrag erfüllen
kann, muß die Zahl der Schüler so bemessen sein, daß
einerseits ausreichende Differenzierungsmaßnahmen
möglich sind und der einzelne Schülersich andererseits im
sozialen Bereich orientieren kann. Eine Schule für Praktisch
Bildbare sollte demnach in der Regel 30 bis 130 Schüler
haben. Die räumliche Zuordnung der Schule zu anderen
Schulen kann Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröffnen.
Die Bildung von heilpädagogischen Zentren ist jedoch zu
vermeiden.
4.2 Aufnahme, Stufung und Überweisung .
Mit Beginn der Schulpflicht werden die Kinder, die aufgrund ihrer geistigen Behinderung in einer Grundschule
oder einer anderen Sonderschule nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können, in die Schule für Praktisch
Bildbare aufgenommen.
Für die Aufnahme in die Schule für Praktisch Bildbare ist der
erfolglose Besuch eines anderen Sonderschultyps oder
einer anderen Schulform nicht Voraussetzung.
Werden Kinder mit Beginn der Schulpflicht von den Erziehungsberechtigten direkt in der Schule für Praktisch Bildbare angemeldet, benachrichtigt der Leiter dieser Schule die
zuständige Grundschule. Bei derAnmeldung zum erstmaligen Schulbesuch direkt bei der Sonderschule ist stets eine
Überprüfung erforderlich.
Einzelheiten der Überprüfung werden durch die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften geregelt.
Die Schule für Praktisch Biidbare gliedert sich in
Aufnahme- und Beobachtungsstufe,
Grundstufe,
Mittelstufe,
Hauptstufe und
Werkstufe.
Aus pädagogischen Gründen kann auf die Aufnahme- und
Beobachtungsstufe verzichtet werden.
Die Schüler sollen nach Möglichkeit alle Stufen durchlaufen. Über die Umstufung entscheidet die Gesamtkonferenz
auf Vorschlag der Lehrer, die in der Gruppe/Klasse bzw.
Stufe unterrichten.
3.4 Beobachtung, Berichte und Zeugnisse
Während des Schuljahres sind Beobachtungen über den
einzelnen Schüler festzuhalten. Sie bilden insbesondere
durch Beschreibung der Lernausgangslage, der Lernfortschritte und des Lernstandes eine Arbeitshilfe zur weiteren
Lernplanung.
Die Regelung der Zeugnisse erfolgt durch Rechtsverordnung.
4. Organisation der Schule für Praktisch Bildbare
Für die besonderen Unterrichtserfordernisse der Schule für
Praktisch Bildbare ist die Ganztagsschule die geeignetste
Organisationsform. Die Belastbarkeit, Ansprechbarkeit und
Leistungsfähigkeit der Schüler sind zu berücksichtigen.
Daher ist ein angemessener Wechsel zwischen Lern-, Spielund Erholungsphasen erforderlich.
Innerhalb der Stufen muß der Lehrer die Lerninhalte aufgrund der Unterrichts- und Erziehungsziele, wie sie in Teil II
dargestellt werden, zuordnen. Dabei unterscheiden sich die
Inhalte zu gleichen Lernzielen in den Stufen aufgrund der
unterschiedlichen Entwicklung und Lernausgangslage der
Schüler.
Hiervon unabhängig werden die Lernziele innerhalb der
einzelnen Stufen verschieden gewichtet sein.
Die Überweisung eines Schülers aus der Schule für Praktisch Bildbare in einen anderen Sonderschultyp ist in allen
Fällen vorzunehmen, in denen Aussicht besteht, daß der
Schüler am Unterricht diesen Schultyps erfolgreich teilnehmen kann.
Gründliche Überlegungen zur Entwicklung des Schülers
und entsprechende Unterrichtsversuche müssen der Entscheidung des Staatlichen Schulamtes vorausgehen. Vor
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der Überweisung ist daher eine Zusammenarbeit der abgebenden und der aufnehmenden Schule unerläßlich.
- der Durchführung von gemeinsamen Vorhaben der
Gruppe oder mit dem einzelnen Kind und
(Vgl.'Verwaltungsvorschriften zum Hess. Schulpflichtgesetz (SchPflG) i.d.F. vom 30.5.1969 (GVBI. l S. 104), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 10.10.1980 (GVBI. l S. 393) hier:
Überprüfungsverfahren nach §§ 6, 7 und 18 Abs. 2 SchPflG
vom 22. Juli 1981 (ABI. S. 493) in der jeweils gültigen
Fassung)
- der Übernahme selbständiger Erziehungsaufgaben in
der Gruppe oder am einzelnen Kind im jeweils dazu
erteilten Auftrag des Schulleiters.
Pädagogische Mitarbeiter nehmen keine Unterrichts-, sondern ausschließlich Erziehungsaufgaben wahr.
Für die Sozialpädagogen und die Mitarbeiter ist eine sonderpädagogische Zusatzausbildung notwendig.
4.3 Mitarbeiter
In der Schule für Praktisch Bildbare unterrichten und erziehen Sonderschullehrer; in der Aufnahme- und Beobachtungsstufe sowie in der Grundstufe können Sozialpädagogen eingesetzt werden.
Um den Auftrag der Schule für praktisch Bildbare zu erfüllen, sollen die Sonderschullehrer bei ihren Erziehungsaufgaben durch weitere pädagogische Mitarbeiter (Erzieher)
unterstützt werden. Den Bedürfnissen der Schüler entsprechend, können an Stelle von Erziehern hierfür auch Kindergärtnerinnen, Krankengymnasten, Beschäftigungstherapeuten, Logopäden, Krankenschwestern eingesetzt
werden.
4.4 Schulweg und Schülerbeförderung
Unabhängig von der Notwendigkeit, aufgrund der Größe
der Einzugsbereiche der Schulen Schulbusse einzusetzen,
ist es im Bildungsauftrag der Schule für Praktisch Bildbare
begründet, den Schüler so weit wie möglich zu befähigen,
den Schulweg ganz oder teilweise selbständig zu bewältigen.
Die Schulleiter geben den Erziehungsberechtigten jeweils
zu Beginn eines Schuljahres in geeigneterweise Kenntnis
von diesen Richtlinien.
Für diese Mitarbeiter liegt der Aufgabenbereich in
- der Unterstützung der Gruppenleiter (Klassenlehrer) bei
der Erziehungsarbeit,
Diese Richtlinien treten am 1. Februar 1984 in Kraft.
Wiesbaden, den 21. November 1983
Der Hessische Kultusminister
(Krollmann)
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II. Unterrichts- und Erziehungsziele
1. Fähigkeit zum Erfahren der eigenen Person und zum
Aufbau eines Lebenszutrauens
- sich dabei um eine intensive Kommunikation bemühen.
Bei geistigbehinderten Kindern sind selbst frühkindliche
Entwicklungsprozesse strukturell und funktional so beeinträchtigt, daß es ohne entsprechende intensive Maßnahmen zu schweren zusätzlichen Beeinträchtigungen kommt.
- sein eigener Körper;
Da die Entwicklungs- und Lernprozesse stark verzögert
verlaufen, ist eine nicht geringe Anzahl der Kinder auch bei
Aufnahme in die Schule noch nicht in der Lage, sich selbst
als Person zu erfahren. Dies ist jedoch Voraussetzung für
ein über reines Reiz-Reaktions-Verhalten hinausgehendes
Lernen. Daher müssen die aufgrund organischer Beeinträchtigung bestehenden Ausfälle soweit als möglich behoben oder kompensiert werden. Aus einem stärker erlebnisbetonten und auf Empfindungen ausgerichteten Zuwendungsangebot entwickeln sich durch entsprechende Lernhilfen erste Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Grob- und
Feinmotorik zuzurechnen sind. Krankhafte Bewegungsmuster und -ablaufe sind durch gezielte therapeutische Angebote auszugleichen. In diesem Sinne kann die Förderung
des Kindes durch Lernprozesse versucht werden, wie sie
die Lernziele ausweisen.
Der eigene Körper ist ein erstes Erlebnis- und Lernfeld.
Durch körperliche Nähe und körpernahe Angebote lernt ein
Mensch, Kontakt zu seiner Umwelt aufzubauen, Informationen zu übernehmen und sich somit in seinem Erleben zu
bereichern. Je umfassender ein Schüler diese Lernprozesse
vollzieht, desto differenzierter wird seine Ich- und Persönlichkeitsentwicklung und damit der Aufbau seines Lebenszutrauens gelingen. Dies wiederum sind Voraussetzungen
für eine seinen jeweiligen Fähigkeiten entsprechende
Selbstverwirklichung.
Als Hilfe dienen dem Lehrer unter anderem:
- verschiedene Materialien;
- Gegebenheiten des Klassenraumes;
- Einrichtungsgegenstände;
- andere Räume.
Hat ein Schüler bis zur Aufnahme in die Schule aufgrund
intensiver Fördermaßnahmen (Frühförderung) entsprechende Fähigkeiten annähernd entwickelt, kann davon abgesehen werden, spezielle Übungen durchzuführen. Es
wird dann notwendig sein, im Rahmen des Unterrichts
Möglichkeiten zu schaffen, die eine weitere Ausbildung
dieser Fähigkeiten anregen.
Hinweise für den Unterricht
Ein Schüler kann zum Erleben verschiedener Raumlagen
geführt werden.
Durch den Lehrer:
- einen bettlägerigen Schüler in eine senkrechte Haltung
bringen,
- an den Füßen hochheben,
- von einer Seite auf die andere herumrollen,
- vom Rücken auf den Bauch rollen,
- in Schräglage bringen,
- wippen, wiegen,
- herumtragen,
- herumführen.
1.1 Fähigkeit, körperliche Beeinflussungen zu erleben
Durch Benutzen von Geräten:
1.1.1 Empfinden der Raumlage des Körpers und Erhalten
des Gleichgewichts in Ruhe und Bewegung
- Rutschbahn,
Didaktisch-methodische Grundlegung
«
Störungen im Bereich des Gleichgewichts können zu
schwersten psychischen Beeinträchtigungen führen und
Ausfälle im Bereich der Motorik bedingen, die es dem
betroffenen Schüler unmöglich machen können, seine Umwelt „begreifend" zu erfassen. Die Ausdifferenzierung entsprechender Fähigkeiten muß als Grundlage selbst der
einfachsten Lernprozesse angesehen werden.
- Bootfahren in bewegtem Wasser,
Jede Veränderung de? Raumlage des Körpers macht die
Wiederherstellung eines Gleichgewichtszustandes erforderlich. Damit^iiese komplexen Vorgänge wahrgenommen
und in der Folge beherrscht werden können, ist es erforderlich, daß der Verlust und die Wiederherstellung von Gleichgewicht deutlicherlebt werden. Im Unterricht müssen entsprechende Situationen geschaffen werden. Dabei ist von
den individuellen Gegebenheiten der körperlichen Verfassung eines Schülers auszugehen; diese ist anzunehmen
und als Lernansatz zu nutzen durch:
- auf Autoreifen wippen und schaukeln,
- Veränderung und Erleben der Raumlage;
- schiefe Ebenen laufen,
- Körperlichkeit empfinden lassen;
- die jeweiligen Bedürfnisse der Schüler aufnehmen;
- sie zu zunehmend selbständigem Regulieren der Raumlage veranlassen;
- Karussellfahren,
- Schaukelpferd,
- Schaukeln,
- Radfahren,
- Trampolinspringen,
- Rollerfahren,
- auf Rollen laufen,
- Rutsche,
- Wippe,
- Reiten,
- Leiter.
In Räumen und im Gelände:
- Unterrichtsgänge durch unebenes Gelände,
- einen Abhang herunterrollen,
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- im Wind stehen,
Reizen ausgesetzt wird. Bei der Verwirklichung dieser Lernabsicht ist einerseits auf ein Ausgewogensein von lehrgangsgemäßem Aufbau motorischer Fähigkeiten und andererseits auf ein Einbezogensein in kindentsprechende
Spiel- und Lernsituationen zu achten.
- auf Glatteis gehen, rutschen,
- Übungen, die den gesamten Körper betreffen:
- auf Balken, Bäumen, Mauern balancieren,
- im Wasser gehen, hüpfen, gleiten,
- gegen den Wind gehen (vorwärts/rückwärts),
- Treppensteigen,
- über eine Hängebrücke gehen,
- Rolltreppe,
- Aufzug,
- verschiedene Geländeformen,
- rhythmische Übungen und Musik,
- gymnastische Übungen.
in verschiedenen Aktionshöhen... strecken, bücken, beugen, knien, schieben, heben, tragen; Bewegungen nachmachen, vor einem Spiegel bewegen.
- Übungen, die die Beine betreffen;
Gehfähigkeit aufbauen, variieren, steigern.
- Übungen, die die Hände betreffen:
Schau-Greifkasten, Greifbrett; systematischer Aufbau
von Greifschemata (Faustgriff, palmales Greifen, Pinzettengriff); etwas Einfüllen, Verstecken; Schleife binden.
- Übungen, die die Zunge/Zähne/Lippen betreffen:
Saug-Schluckreflex, Kauen; Lippen- und Zungenbewegungen, Kerze ausblasen, mit Halm trinken u.a.
1.1.2 Erfahren der physischen Einheit des Körpers durch
Kennen der Körperteile und ihrer Funktionen und
Empfinden der Körperoberfläche
- Übungen, die die Augen betreffen:
verschiedene Blickwinkel und Blickrichtungen einnehmen; Hände bei gestalterischen Tätigkeiten verfolgen;
Pantomime.
Didaktisch-methodische Grundlegung
Ferner:
Die Erfahrung der physischen Einheit des Körpers und
seiner Oberfläche als Begrenzung ist notwendig, um ein
integriertes Körperschema aufzubauen. Das vermittelt das
Bewußtsein der Eigenkörperlichkeit. Der Lehrer ermöglicht
dem Schüler, erste differenzierte Körpererfahrungen zu
machen, um ihm zum Kennen und Gebrauchen des Körpers
und dessen Teilleistungen zu verhelfen und damit zu einer
grundlegenden Selbsterfahrung beizutragen.
- Haut, Haare als Empfindungsbereich benutzen, z.B.
durch Erleben von Wind, Regen, Sonne, Schatten, Sand
u.a., durch Erleben verschiedener Wassertemperaturen,
durch Behandeln der Haut (Eincremen, Waschen,
Sprays);
Ferner geht es um ein systematisches und kontinuierliches
Gewinnen und Aufbauen von Basisfähigkeiten. Diese sind
vorwiegend der Grob- und/oder der Feinmotorik zuzuordnen. Als Hilfen dienen Materialien und Vorrichtungen, die
dem Schüler die Erfahrung der Funktionen seiner Körperteile ermöglichen. Hierzu gehören Lernsituationen, die ein
gezieltes motorisches Tätigwerden erfordern. Beim Aufbau
solcher motorischer Fähigkeiten sind die entsprechenden
entwicklungspsychologischen Gesetzmäßigkeiten zu berücksichtigen.
Der Schüler erfährt die äußere Beschaffenheit seines Körpers unter verschiedenen Aspekten. Dabei lernt er diese
zunehmend besser kennen:
- die Körperoberfläche als Empfänger für Sinnesreize/Zuwendungsleistungen,
- die Körperoberfläche als für den einzelnen Menschen
typisches, persönlich-charakteristisches Merkmal,
- Teile der Körperoberfläche als Träger ganz bestimmter
Eigenschaften und Funktionen und eines ganz bestimmten Aussehens.
Dadurch wird nicht nur eine Sensibilisierung der Körperoberfläche und Durchstrukturierung des jeweiligen Körperfeldes eines Schülers, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Identifikation geleistet. Als Hilfen dienen natürliche
Gegebenheiten wie Sonne, Schatten, Regen, Wind; Materialien wie Wasser, Sand, Ton, Stoff, Holz u.a.; Objekte wie
Fön, Creme, Bürste, Spiegel, Bilder, Kamm, Nagelschere
u.a.
Hinweise für den Unterricht
Übungsmöglichkeiten können in Situationen geschaffen
werden, in denen der gesamte Körper Elementen und
- Haut, Haare als Medium für Zuwendungen benutzen, z. B.
durch Streicheln, Beruhigen, Festhalten, Bürsten, Cremen, Kämmen, Bedecken, Einwickeln;
- Haut, Haare, Fingernägel als „Wirkungsbereiche" erleben, z.B. durch Schwitzen, Frieren, angenehm Duften;
- Haut, Haare, Fingernägel als Schutzvorrichtung erleben.
Ich erkenne mich selbst,
z.B. als Gegenüber im Spiegel.
Das sind meine Haare.
Ich habe Fingernägel.
Ich finde mich auf einem Foto wieder.
- Beeinflussung des Körpers durch wechselnde Kleidung.
1.1.3 Wahrnehmen und Einordnen von Sinnesreizen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Menschliche Existenz ist ohne die Aufnahme von Reizen
nicht denkbar. Lernen wird jedoch erst dann möglich, wenn
aufgenommene Reize zu Wahrnehmungen werden. Je differenzierter Wahrnehmung stattfindet, desto differenzierter
wird sich eine Persönlichkeit entwickeln, auch dann, wenn
durch bestehende Schädigungen motorische Reaktionen
auf Sinnesreize nicht erfolgen können. Deshalb ist auch für
sehr schwer behinderte Kinder ein vielgestaltiges und umfassendes Reizangebot unerläßliche Voraussetzung jeglicher Förderung.
Entsprechend dem Lernniveau ist zu berücksichtigen:
- das Einüben einfachster Mechanismen auf reflektorischer Grundlage, die der Existenzsicherung dienen;
- das Bewußtmachen der natürlichen Reizumwelt;
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- das Aufnehmen und Beantworten von SinneSeindrÜkken, die Informationen vermitteln;
- das Verarbeiten umfassender Reizsituationen entsprechend (dem eigenen Bedürfnis und der Zuträglichkeit)
der Individuallage.
Zur Erreichung dieses Zieles können speziell angesetzte
Übungen nur Teilbereiche oder besondere Ausfälle berück.sichtigen. Die Ausgestaltung des Schul-, Wohn- und Arbeitsbereiches erhält unter diesem Gesichtspunkt einen
wesentlichen Stellenwert.
Dem Anliegen dieses Zieles ist in der gesamten Unterrichtsorganisation und -planung Rechnung zu tragen. Dabei ist
eine entsprechende Begriffsbildung im Hinblick auf Sinnesqualitäten zu leisten.
Hinweise für den Unterricht
- Wechselnde Lichtverhäitnisse schaffen (hell-dunkel;
künstliches-natürliches Licht); abwenden von zu starkem
Licht; angenehme Beleuchtung aufsuchen und diese
verändern; Farben als Raumelement und als Einzelelement erleben;
- abwechselnd in warmem und kaltem Wasser waschen;
sich wechselnden Temperaturen und Luftströmungen
aussetzen; sich angenehme Sinneseindrücke erhalten;
Vorlieben entdecken (Wechsel als lustbetont erfahren);
- auf Geräusche aufmerksam machen; Stille herbeiführen
.und ertragen; Geräusche erzeugen und verändern; Musik hören; Musik verstehen als Ausdruck von verschiedenen Stimmungen (Freude, Trauer) und als Veranlassung
zu geformter Bewegung (Tanz, Schreiten, Schwingen,
Klatschton);
- sensomotorische Eindrücke sammeln; barfuß auf verschiedenem Untergrund laufen; Oberflächenstruktur mit
der Hand erarbeiten;
- Geruchs- und Geschmacksdifferenzierung ermöglichen;
süß, sauer, salzig, bitter schmecken; Signalwert von
verschiedenen Gerüchen, Geräuschen und weiteren Sinneseindrücken erkennen.
- Weiterführende-Lernsituationen:
Wirkungsweise des Auges bei viel Licht, bei wenig Licht;
die Brille verbessert das Sehen; farbenblind; optische
Täuschung; das Ohr nimmt den Schall auf.
Wenn Schüler Bewegungen nicht ausführen oder nicht
ausführen können, müssen sie, auch dann, wenn sie
diesen
Einsatz der Lehrer abwehren, zur Aufnahme neuer Bewegungsabläufe geführt werden. Dabei ist zu beachten, daß
sich der Lehrer nicht an bestimmte Hilfestellungen gewöhnt
oder sich ausschließlich auf diese verläßt, auch dann nicht,
wenn die Hilfestellungen nie ganz abgebaut werden können. Technische Hilfsmittel, die die Bewegungsfreiheit der
Schüler einschränken, sollten nur dann eingesetzt werden,
wenn es die Sicherheit des Schülers unbedingt erforderlich
macht.
Da sich viele Schüler massiv gegen entsprechende Aktivierungshilfen wehren, muß die Annäherung an den Schüler
unter Einsatz der Maßnahme schrittweise erfolgen, damit
die Abwehr des Schülers überwunden und seine Mitarbeit
erreicht werden kann.
Das Ziel beinhaltet, daß gelernt wird, Handlungen anderer
an sich geschehen zu lassen, diese anzunehmen, um
darauf
aufbauend selbst tätig werden zu können. Dabei soll die
zunehmende eigene Aktivität sichtbar werden.
Wesentlich ist dabei der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Schüler und Lehrer. Die umfangreiche
Hilfe, die intensive Zuwendung und der Einsatz von Verstärkern (Belohnung) sollen dabei immer entbehrlicher
werden.
Notwendige Hilfestellungen sollen kurzzeitig ausgesetzt
oder verringert werden (z.B. beim Laufenlernen, beim Balancieren, im Wasser, beim Treppensteigen usw.), um den
Schüler zur Aufnahme eigener Aktivitäten zu provozieren.
Hinweise für den Unterricht
- Bei Berührungen: anfassen, anstoßen, streicheln, halten,
tragen.
- Bei Lageveränderungen: legen, aufrichten, setzen, stellen, führen, Kopf in gewünschte Blickrichtung drehen.
- Bei Versorgungen: Nahrung zu sich nehmen (löffeln, Brot
holen, Unterkiefer zum Kauen bewegen); beim An- und
Ausziehen; bei der hygienischen Versorgung.
- Bei Beschäftigungen: z. B. Material berühren, annehmen,
behalten, hergeben.
- Motivierungen und Verstärkungen annehmen.
1,2 Fähigkeit, Eigenaktivitäten zu erleben, zu differenzieren
und zu steuern
1.2.1 Aktivierungshilfen an sich geschehen lassen und sie
unterstützen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Besonders bei extrem geistigbehinderten Schülern finden
wir häufig eine totale Passivität. Diese kann verursacht
werden;
- durch mangelnde Möglichkeiten zum Aufbau von Bewegungsstrukturen aufgrund fehlender Anregungen;
- durch Verharren in ungerichteten stereotypen Bewegungen;
- durch hohe Dosen von Sedativa (z.B. bei Schülern mit
Anfallsleiden, bei Schülern mit zwang- und dranghafter
Bewegungsunruhe).
1.2.2 Bewegungsstereotypien aufgeben und gezielte Bewegungen aufnehmen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Bewegungsstereotypien können bei geistigbehinderten
Schülern häufig als Folge von hirnorganischen Schäden
und gestörter Reizverarbeitung auftreten. Durch das Verhaftetsein in Stereotypien werden die Umwelterfahrungen
und der Aufbau sozialer Beziehungen weitgehend verhindert.
Bewegungsstereotypien treten auch als motorische Abreaktionen psycho-physischer Spannungszustände auf, binden große Teile des Aktivitätspotentials des Schülers und
beeinträchtigen dadurch Möglichkeiten zum Lernen.
Die pädagogische Aufgabe besteht in erster Linie darin,
freie Aktivitäten durch zielgerichtetes und lustvolles Tun zu
verstärken. Dadurch können stereotype Bewegungsabläufe
in gezielte und frei verfügbare Handlungen umgewandelt
werden. Dies ist z.B. möglich, indem man zunächst bei
stereotypen Bewegungen des Schülers vermittelnd ein-
10
greift und ihnen Sinn und Ziel unterschiebt, dann die
Situation und den Gegenstand verändert, um dadurch den
Schüler zu veranlassen, sich in verschiedenen Situationen
angepaßt zu verhalten.
Nur wenn dieses Verfahren nicht möglich ist, und wenn
starke Selbstverletzungen, wie z. B. mit dem Kopf gegen die
Wand schlagen, sich ins Gesicht schlagen, sich beißen u.a.
vorliegen, muß dieses stereotype Verhalten unterbunden
werden. Sind die Stereotypien an bestimmte Materialien
gebunden, kann ein erster Schritt zur Lösung durch den
kurzzeitigen Entzug des gewohnten oder bevorzugten Materials und dessen Ersatz durch andere Materialien erzielt
werden.
Hinweise für den Unterricht
- Dem Schüler während der Darstellung der Stereotypien
keine besondere Beachtung schenken.
- Positive Verstärkung des Schülers bei allen Handlungen,
die von Stereotypien frei sind.
- Den Schüler in Situationen bringen, in denen die Stereotypien nicht ausgeführt werden können, weil der Schüler
z.B. zur Erhaltung eines Gleichgewichtszustandes seine
Hände benötigt.
- Herausfinden und Anbieten stark motivierender Tätigkeiten, die der Schüler der Darstellung von Stereotypien
vorzieht.
- In besonders schwierigen Fällen kann die Durchführung
eines verhaltenstherapeutischen Trainings unumgänglich sein.
- Beim Auftreten von Stereotypien der Aktivität des Schülers Sinn und Ziel unterlegen (z.B. der Schüler klopft
stereotyp auf den Tisch; der Lehrer klopft mit dem
Tamburin mit, ändert den Rhythmus, gibt dem Schüler
Gegenstände in die Hand, wechselt die Gegenstände).
- Fördern neuer Verhaltensweisen durch Verbindung von
Mittel und Zweck;
- Aufzeigen verschiedener Möglichkeiten zum Experimentieren;
- Fördern mimisch-gestischer und sprachlicher Ausdrucksweisen;
- Antworten auf die Umwelt durch emotionale Verhaltensweisen;
- Angebote machen, die ein Auswählen, Bewerten, Einordnen zulassen.
Hinweise für den Unterricht
Bei Lernvorhaben ist darauf zu achten, daß der Schüler
zunächst auf den Konto kt mit dem Lehrer angewiesen ist, an
dem und durch den er auf die Umwelt antworten lernt:
- auf die Bezugsperson reagieren (lächeln, anschauen,
nachschauen, auf andere zugehen);
- bewegte Lichtquellen in einem abgedunkelten Raum
verfolgen;
- auf Dinge mit Aufforderungscharakter zugehen (greifen,
fixieren, hinhören u.a.);
- gemeinsam Musik hören, singen, im Kreis sitzen u.a.;
- zu Musik bewegen;
- in einem Handlungsdialog eintreten (Ball zurückrollen,
Bausteine in Tonne werfen, Geräusche machen. Vor- und
Nachmachen u.a.);
- Material, Personen suchen;
- Anregen zur Nachahmung von mimischen, gestischen
und lautlichen Äußerungen, die betont Wohlgehagen
, oder Mißfallen ausdrücken;
- Dinge in Ordnung bringen (Jacke an den Haken, Stuhl an
den Tisch, Material sortieren, u. a.).
Seite 10
1.2.3 Umweltreize und Anregungen beantworten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Selbst bei extrem geistigbehinderten Kindern sind eine
diffuse Beantwortung von Reizen durch entsprechende
Reflexe und emotionale Äußerungen zu beobachten (z.B.
Versteifung des Körpers, Wimmern, Aufnahme stereotyper
Bewegungsabläufe, Fiuchtverhalten). Verfestigen sich diese Verhaltensweisen als Reaktionsmuster, verhindern diese
eine differenzierte Reizaufnahme, deren Verarbeitung und
Beantwortung. Derart verfestigte Reaktionsschemata müssen abgebaut werden.
Es müssen alle Voraussetzungen geschaffen werden, damit
der Schüler immer besser angemessen auf die Umwelt
reagieren und antworten kann. Es geht darum, die Umwelt
so zu gestalten, daß sie Aufforderungscharakter hat und
individuelle Antwortmöglichkeiten anbahnt und festigt.
Je schwerer die Behinderung, um so begrenzter muß das
Lernfeld sein.
Dies kann in Frage kommen durch:
- Einüben einfachster Mechanismen;
- Festigen angebahnter Verhaltensweisen durch Wiederholen;
- Koordinieren der verschiedenen sensomotorischen
Schemata (Hören-Sehen/Sehen-Greifen);
1.2.4 Gerichtete Aktivitäten aufnehmen und zur Befriedigung von Bedürfnissen und zur Lösung von Aufgaben über einen längeren Zeitraum einsetzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Es kann davon ausgegangen werden, daß die gerade von
extrem geistigbehinderten Schülern gezeigten Aktivitäten
auf die Befriedigung eines Bedürfnisses ausgerichtet sind,
auch wenn dieses Bedürfnis für den Lehrer nicht erkennbar
ist. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die Aktivitäten der
Schüler, die zur Befriedigung eingesetzt werden, zu strukturieren und in entsprechende Handlungsabläufe umzusetzen. Durch die Erweiterung und Umstrukturierung der
Handlungsabläufe und deren langsame Ablösung aus ihrer
direkten Koppelung mit einer Bedürfnisbefriedigung kann
der Schüler dazu geführt werden, auch Aufgaben zu übernehmen, deren Lösungen nicht unmittelbar der Befriedigung
grundlegender Bedürfnisse dienen. Das ermöglicht die Herauslösung des Schülers aus der Situation eines zwanghaften Reagieren-müssens auf auftretende Impulse. Durch
diese Lernprozesse kann eine sachbezogene Arbeitshaltung aufgebaut werden.
Der Lehrer hat die Aufgabe, seinen Schülern für bereits
vorhandene und geformte Aktivitäten im Sinne ihrer Anwendung angemessene Aufgäben und Vorhaben zu bieten.
Dadurch hat der Schüler die Möglichkeit, Aktivitäten zu
nutzen, anzuwenden und zu üben, aber auch die Möglich-
11
keit zu erleben, daß er zunehmend Partner seiner Mitmenschen werden kann.
Es sind auch Aufgaben notwendig, die mehr Eigenbeteiligung, größeren Abstand des Schülers von seinen Bedürfnissen und zeitlich umfangreichere Hinwendung zur Umwelt erforderlich machen.
Hinweise für den Unterricht
Grundsätzlich können alle schulischen Situationen im Sinne dieses Lernzieles genutzt werden. Besonders geeignet
erscheinen die Situationen, in denen eine Bedürfnisbefriedigung erfolgt.
Verschiedene Dimensionen des Wohlfühlens vermitteln:
Als Hilfe dienen alle Anlässe im Schulalltag, die jedoch
einer methodisch-didaktischen Planung bedürfen, Spielsituationen, die durch Materialvorgabe bestimmt sind. Lernvorhaben, die bewußt gestaltet und dem Schüler als Forderung übergeben werden.
- Wärme empfinden (z.B. behaglich);
Im Rahmen dieses Vorgehens werden einzelne Bewegungsmuster (wie Greifen, Bewegungen weg vom Körper,
Bewegungen hin zum Körper u. a.) aufgebaut und eingeübt,
die dann in Handlungsabläufen zur Anwendung kommen
und in der Folge dem Schüler frei verfügbar werden.
- individuelle Zuwendung und das Erleben der Gemeinschaft erfahren (bereichernd);
Hinweise für den Unterricht
Erlebnis von Situationen, die erfahrungsgemäß NichtWohlfühlen mit sich bringen:
Durch entsprechende Angebote Bedürfnisse wecken mit
dem Ziel, Hinwendungen und Handlungen zu provozieren,
die auf deren Befriedigung gerichtet sind. Auf dem Weg zur
Befriedigung des Bedürfnisses können dann Umwege und
Hindernisse eingebaut werden, worunter auch die Anregung zur lautlichen Äußerung gehört:
- einfache Spielsituationen, z.B. Luftballon verfolgen;
- Situationen, die sich auf der Basis sozialen Verhaltens
abspielen, z.B. sich von einem anderen etwas holen;
- Anstrengungen, die Vital-Bedürfnisse erfüllen, z.B. ein
Stück... abbrechen; das Glas austrinken; Essens-Situationen vorbereiten;
- Schwierigkeiten und Hindernisse überwinden, z.B. Frühstücksbrote aus der Tasche holen.
1.3 Fähigkeit psycho-physische Spannungen zu erfahren
und zu bewältigen
- Trocken-sein, Sauber-sein empfinden (angenehm);
- Helle empfinden (z.B. freundlich);
- die Anwesenheit vertrauter Personen erleben (z. B. beruhigend);
- handelnden Umgang mit Objekten erfahren (befreiend).
- Unterkühlung empfinden (unangenehm);
- Ausgeschlossensein erleben (einschränkend);
- mangelnde Möglichkeit des Handelns erfahren (beengend).
Siluaiiünen, in denen der Schüler, der noch einnäßt oder
einlotet, gesäubert wird, und solche, die mit Nahrungsaufnahme verbunden sind, bieten sich an.
Situationen, in denen ein Schüler Hilfestellung erfährt, in
denen er getröstet oder in Schutz genommen wird.
Situationen, in denen er Anerkennung und Lob erfährt oder
in denen er ermutigt wird, eine Aufgabe zu bewältigen, der
er sich noch nicht gewachsen fühlt.
1.3.2 Möglichkeiten, Wohlbefinden zu erreichen, kennen
und nutzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
1.3.1 Sich in verschiedenen Situationen wohl'/nicht wohlfühlen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Man muß annehmen, daß aufgrund noch nicht stattgefundener psychischer Ausformung, insbesondere bei schwer
geistigbehinderten Kindern, entsprechende psycho-physische Spannungen nur undeutlich und vieldeutig erlebt
werden. Das zeigt sich, wenn z.B. Schüler in derselben
Situation plötzlich vom Lachen zum Weinen wechseln.
Hinzu kommt meist auch der Mangel an Möglichkeiten, das
jeweilige Befinden auszudrücken.
Es müssen Hilfen gegeben werden, die es ermöglichen, das
Sich-Wohl-/Nicht-Wohlfühlen zu unterscheiden und in seiner Stärke zu verändern. Das Gefühl des Angenehmen ist
an
lebensförderliche, das des Unangenehmen an lebensbeeinträchtigende Situationen zu binden. Dabei ist die Art der
jeweiligen persönlichen Gefühlstönung des Erlebens aufzuspüren und als Ausgangslage festzuhalten.
Als Verfahren, den Schüler zur Reflexion seines Befindens
zu veranlassen, bieten sich Techniken an, wie sie die „nondirektive Kindertherapie" ausweist. Das ist auch auf der
Grundlage vorsprachlicher Verständigung möglich. Aus
einem solchen Vorgehen kann der Schüler auch ein Gefühl
von Sicherheit und Geborgenheit aufbauen.
Man kann davon ausgehen, daß auch Behinderte,
unabhänggig vom Schweregrad ihrer Behinderung, die Befriedigung
ihrer Bedürfnisse als angenehm erleben.
Geistigbehinderte Schüler erkennen Art und Ursachen ihrer
Bedürfnisse und die Möglichkeiten ihrer Befriedigung oft
nicht mehr. Eine Folge ist häufig die Wahl unangemessener
Mittel oder Techniken beim Versuch der Befriedigung undeutlicher Bedürfnisse. Dies führt jedoch nicht zur Lösung
psycho-physischer Spannungszustände, so daß es zu einem Bedürfnisstau kommen kann. Dieser kann sich unter
anderem auch in gesteigerter motorischer Unruhe, in
Affektausbrüchen, in Destruktionen oder Aggressionen entladen. Aber auch diese Verhaltensweisen führen nicht zur
Befriedigung des ursächlich vorliegenden Bedürfnisses. Es
ist daher notwendig, dem Schüler entsprechende Hilfen zu
geben.
Die Möglichkeiten, sich Erlebnisse des Wohlbefindens zu
verschaffen, sind im täglichen Leben im allgemeinen gekoppelt an notwendige Handlungen. Lust und Freude sollten besonders in sozialen Bezügen durch eigenes Zutun
erlebt werden.
Hinweise für den Unterricht
Erlebnisse des Wohlbefindens bieten sich im schulischen
Bereich an:
12
- bei Mahlzeiten;
- Sich in einem dunklen Raum aufhalten;
- durch Belohnungen;
- Versteck spielen;
- beim Umgang mit Lerngegenständen im Unterricht;
- bei Ruhepausen und Freizeit;
- Spiele mit verbundenen Augen durchführen (z.B. Blindekuh);
- beim Spielen;
- Rollenspiele (z.B. Arztspiele);
- bei allen Formen der Zuwendung.
- Friseurbesuch;
Um Gegenstände und Handlungen mit affektiven Bedeutungen zu besetzen, sollten die Handlungen am Gegenstand zunächst zeitlich und räumlich nahe mit dem Erlebnis
des Wohlbefindens vollzogen werden.
- Umgang mit Tieren;
-Wassergewöhnung;
- ein Gewitter beobachten;
Möglichkeiten, Erlebnisse des Wohlbefindens bewußt zu
machen und dadurch zu verstärken:
- alleine bleiben.
- über Erlebnisse sprechen;
1.3.4 Stimmungen und Gefühlsregungen erleben
- Vorfreude vermitteln;
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Wohlbefinden vorstellungsmäßig erleben
(Rollenspiele, Puppenspiel, Lehrererzählung u.a.).
Zum Aufbau der Persönlichkeit ist es erforderlich, nicht nur
Empfindungen wie Wohl- und Nicht-Wohlfühlen und Lust-/
Unlustgefühle zu unterscheiden, sondern auch Stimmungen und Gefühlsregungen wie Freude, Trauer, Glück, Mitleid, Feierlichkeit, Hoffnung, Enttäuschung, Bewunderung
u.a. erleben zu können.
1.3.3 Angsterlebnisse bewältigen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Angst tritt vor allem auf im Zusammenhang mit der Bedrohung physischer Unversehrtheit (z.B. Krankheit, ärztliche
Eingriffe, Verletzungsgefahr) und sozialer Isolation (z.B.
Trennung von der Mutter während der Schulzeit, Strafe,
Ablehnung, mangelnde Beachtung). Bei geistigbehinderten Schülern tritt Angst verstärkt in Erscheinung, weil sie
nur begrenzte Möglichkeiten zur Analyse von Situationen
haben, die für sie subjektiv ängstigend sind. Damit der
Schüler Angsterlebnisse zu bewältigen lernt, können ihm
Hilfen in zweierlei Hinsicht gegeben werden:
Dies setzt seitens des Lehrers die Bereitschaft voraus,
entsprechende Situationen, in denen Stimmungen und
Gefühlsregungen seiner Schüler sich ereignen und zunehmend artikulieren, zu gestalten und sein eigenes Miterleben
den Schülern darzustellen.
Dabei stellt sich die Aufgabe:
- .im emotional-affektiven Bereich durch den Aufbau einer
tragfähigen mitmenschlichen Beziehung, auf deren
Grundlage der Schüler auch bei sehrgeringen kognitiven
Fähigkeiten Vertrauen entwickeln und Sicherheit und
Geborgenheit erfahren kann und
- denSchülern den Erlebnisgehalt von Umweltsituationen
zu erschließen. Voraussetzung ist, daß der Lehrer den für
die Schüler möglichen emotionalen Gehalt von Dingen,
Personen und Situationen kennt und weiß, daß er die
affektive Besetzung von Dingen, Personen und Situationen durch den Schüler in hohem Maße durch sein eigenes gefühlsmäßiges Verhältnis dazu beeinflußt;
- im kognitiven Bereich durch die Vermittlung von Einsichten in die Zusammenhänge von Situationen durch deren
räumlich-zeitliche und logische Strukturierung.
- die Erlebnisfähigkeit zu wecken, zu erweitern und zu
vertiefen durch einfach gegliederte, klar begrenzte, emotional eindeutig zu bewertende Erlebnisse und Situationen und deren Wiederholung, z.B. beim Spielen, bzw.
bei der Wiederkehr im Jahreskreis, im Tages- und Wochenablauf.
Grundvoraussetzung zur Realisierung dieses Lernzieles ist
eine auf der Basis eines freundlichen Beziehungsverhältnisses zum Schüler wirksame konsequente pädagogische Haltung, auch dann, wenn ein Schüler aus Angst panisch,
chaotisch, aggressiv, regressiv oder ähnlich reagiert. Alle
Ängste der Schüler sind ernstzunehmen. Der Aufhellung
der Ursachen dieser Ängste ist besondere Aufmerksamkeit
zu widmen.
Die Äußerungshilfen sollen den Schüler entlasten, ihn
führen und ihm Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen, z.B. durch Darstellen, Erinnern und Erwarten von
Erlebnissen mit Hilfe von Bewegung, Musik, Gegenständen und Spielen.
Hinweise für den Unterricht
Der Schüler erfährt und lernt:
- Es gibt Angst, und es kann sich bei konkreten Gefühlen
um Angst handeln.
Hinweise für den Unterricht
- Angst ist etwas, das zum Menschsein gehört. Man
braucht sich dessen nicht zu schämen, man ist der Angst
aber auch nicht ausgeliefert.
- Es treten immer wieder neue Ereignisse, Dinge, Situationen und Erlebnisse auf, die ängstigen können.
'^
.
- Ereignisse, die dem Kind bisher Angst machten (z. B
Gewitter), sind natürlich.
- Neues braucht nicht gefährlich zu sein.
Diese Lernabsichten werden weitgehend als Prinzipien verfolgt:
'
- im täglichen Leben; beim Essen, Lieblingsspeisen; beim .
Duschen, Baden, Wechseln von Kleidung;
- beim Spielen: Freude an vorbeirollender Kugel; beim
Wippen, Schaukeln; beim Wiederfinden von Verstecktem;
- beim Erleben von Jahreszeit und Wetter: Rodeln,
Schneemann bauen; Baden; gegen Wind und Sturm
angehen; vom Regen durchnäßt werden, in Regenpfützen herumplantschen;
- beim Erleben von Dunkelheit und Licht: dunkler Raum-
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Kerze; Naturhöhle-Taschenlampe; Turmaufgang-Fensterluke;
- beim Feiern: Advent, Geburtstag, Erntedank, Nikolaus,
Gottesdienst;
- beim Besuch kirchlicher Gebäude;
- bei Unternehmungen: Ausflug, Schullandheim; Zirkus,
Zoo; Museums- und Theaterbesuch; Volksfest;
- durch Anteilnahme an den häuslichen Ereignissen der
Schüler.
1.4 Fähigkeit, Veränderungen der eigenen Personzuerkennen, sich in seinen Möglichkeiten zu erfahren und zu
stabilisieren
1.4.1 Eigene körperliche Wachstums- und Reifungserscheinungen kennen und sich darauf einstellen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Biologische Wachstums- und Reifungserscheinungen treten bei Geistigbehinderten in gleicher Weise wie bei Nichtbehinderten in Erscheinung, wenn sie auch aufgrund des
Vorliegens einer geistigen Behinderung im zeitlichen Ablauf ihres Auftretens Verzögerungen oder Beschleunigungen aufweisen können. Sie stellen sich dar als:
- Längenwachstum;
- Entwicklung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale;
- Haar- und Nagelwachstum.
Im Vergleich zwischen dem eigenen Entwicklungsstand
und dem wesentlich jüngerer oder älterer Menschen kann
auch dem Geistigbehinderten eine Vorstellung über den
zeitlichen Ablauf dieser Prozesse vermittelt und seine eigene Entwicklungssituation bewußt gemacht werden. Auf
dieser Basis wird es möglich, die Schüler mit den aus den
jeweiligen Entwicklungsstadien sich ergebenden Besonderheiten vertraut zu machen, sie in der Bewältigung neu
entstehender kosmetischer oder hygienischer Erfordernisse zu verselbständigen und in bezug auf Veränderungen am
eigenen Körper möglicherweise bestehende Ängste abzubauen.
Der Schwerpunkt liegt auf dem Erfahren und Erleben natürlicher Veränderungen der eigenen Körperlichkeit. Dabei
sollen Hilfen zur Bewältigung der Auswirkungen von
Wachstum und Reifung gegeben werden. Wachstum kann
nur in entsprechenden Situationen erkannt werden. Körperliche Reifungsvorgänge werden in der Regel erst ab etwa
dem 11./12. Lebensjahr bedeutsam. Die Geschlechtsreife
soll von den Kindern als ein natürlicher Vorgang akzeptiert
werden können. Damit bietet dieses Ziel ebenfalls die
Möglichkeit zur Geschlechtserziehung, die nur als durchgängige Erziehungsaufgabe während der gesamten Schulzeit, niemals jedoch als isoliertes Unterrichtsfach gesehen
werden kann.
Allgemein gilt, daß stets das natürliche Schamgefühl zu
berücksichtigen ist und von allen Maßnahmen keine Stimulationen ausgehen. Die ständige Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrern ist unerläßlich.
Hinweise für den Unterricht
Längenwachstum anhand von Meßlatten, die in der Klasse
angebracht sind, in gewissen Abständen überprüfen und
markieren;
Hinweise geben auf zu klein oder zu eng werdende Kleidung/Schuhe;
die Schüler erfahren lassen; sie haben mehr Kraft, sie sind
schneller, ausdauernder, leistungsfähiger; ,
Haarwuchs unter Berücksichtigung einer für die Schüler
vorteilhaften Frisur kontrollieren;
Finger- und Fußnägel pflegen;
geschlechtsspezifische Reifungsvorgänge, Bartwuchs,
Stimmbruch bewußt machen;
in Zusammenarbeit mit den Eltern auf die Geschlechtsreife
vorbereiten.
1.4.2 Eigene Wünsche erkennen, deren Realisierungsmöglichkeiten abwägen und über Erfüllung oder Verzicht
entscheiden
Didaktisch-methodische Grundlegung
Je nach Schweregrad der Behinderung bleiben Geistigbehinderte ohne eine entsprechende Erziehung länger als
Nichtbehinderte einer unmittelbaren Befriedigung aufkommender Bedürfnisse oder Wünsche verhaftet. Hierbei werden meist weder die soziale Situation noch die persönliche
Zuträglichkeit berücksichtigt. Daher muß von Anfang an auf
dem Weg über Gewöhnung an von außen gesetzte Begrenzungen vermittelt werden, daß ein Bedürfnis im Sinne eines
Wunsches begriffen und artikuliert werden kann.
Daraus kann die Fähigkeit entwickelt werden, auf Grund
sozialer Bedingungen und anderer Notwendigkeiten (z.B.
Berücksichtigung des jeweiligen Gesundheitszustandes)
entweder einen Aufschub der Befriedigung eines Wunsches zu leisten oder dessen Nichterfüllung zu akzeptieren
(z.B. Aufarbeitung der im Zusammenhang mit uneinlösbaren Berufswünschen oder Kinderwünschen stehenden Probleme).
Es geht hier auch um die erste Weckung des Selbstvertrauens und der Ichstärke des Schülers, indem er von der
anfangs starken Führung des Lehrers gelöst und zu eigener
Äußerung von Wünschen geführt wird.
Der Schüler wird dazu in Situationen gebracht, in denen er
sich für eine oder mehrere Möglichkeiten (Gegenstände,
Tätigkeiten, Verhaltensweisen) von vielen Angeboten entscheiden kann. Anfangs werden diese Wünsche sich auf
Gegenstände beziehen. Mit wachsender Einsicht können
später Realisierungsmöglichkeiten oder Wünsche in Hinsicht auf Materialien und soziale Bezüge erprobt werden.
Daraus erwächst die Entscheidung über Erfüllung oder
Verzicht.
Neben der Stärkung des Selbstvertrauens wird die Verantwortlichkeit für sich selbst und die Gruppe gefördert, indem
die eigene Leistungsfähigkeit bedacht und die Zuträglichkeit der Wünsche für sich und die Gruppe erkannt werden.
Das Ziel erfüllt sich anfangs weniger in speziellen Unterrichtsvorhaben als in einer bei allen Vorhaben zu berücksichtigenden Ermunterung zur Äußerung von Wünschen.
Der Lehrer muß hier Spielraum gewähren, Ansätze der
Selbsthilfe und Aktivität verstärken, den Ständpunkt des
Schülers anerkennen und ihn zu zunehmend einsichtiger
Entscheidung führen.
Hinweise für den Unterricht
Für erste Gewöhnungen bieten sich folgende Bereiche bzw.
Situationen an:
14
- Nahrungsaufnahme (zu festgesetzten Zeiten essen; anderen das Essen nicht wegnehmen; nicht alles Erreichbare sofort essen oder trinken);
- Spielsituationen (anderen Spielsachen nicht wegnehmen; warten, bis man an der Reihe ist);
- Arbeitssituationen (begonnene Arbeiten fertigstellen;
Arbeitsaufträge unter Zurückstellung eigener Wünsche
annehmen);
- Sozialbereich (Kontaktpersonen mit anderen teilen; auf
unmittelbare Kontaktaufnahme, z.B. bei Besuchen, verzichten);
- Die Schüler sind zur Äußerung und zur Entscheidung
über eigene Wünsche zu führen bei der
Besonders aktuell werden entsprechende Erlebnisse bei
progressiv fortschreitenden Krankheiten (z.B. Muskeldystrophie). Auch im normalen Lernvollzug stößt der behinderte Schüler auf Situationen, die ihm seine Behinderung
offenkundig werden lassen. Der einzelne geistigbehinderte
Schüler soll auch erkennen, daß er nicht der einzige Behinderte ist. Er soll erfahren, daß zur Erfülltheit/Zufriedenheit
nicht ausschließlich der gut funktionierende Körper ausschlaggebend ist. Zuversicht und Orientierung im Sinne
einer inneren Ausrichtung, vertreten durch den Lehrer oder
in sich selbst gewonnen, tragen wesentlich zur Stabilisierung der Gesamtpersönlichkeit bei.
Hinweise für den Unterricht
Folgende Fragen können, sich u.a. ergeben:
- Erfüllung von vitalen Bedürfnissen;
- Ich möchte ein Moped.
- Auswahl des Beschäftigungs- und Arbeitsmaterials;
- Ich möchte heiraten.
- Sitzordnung, Partnerwahl, Bildung von Spielgruppen;
- Ich will... werden und kann es nicht.
- Übernahme von Rollen im Rollenspiel;
- Einhaltung von Verhaltens- und Spielregeln;
- Inanspruchnahme technischer Mittel.
In der zunehmend sichererwerdenden Wahl angemessener
Wünsche erfährt der Schüler Anerkennung. Im VersuchIrrtum-Lernen erlebt er seine eigenen Möglichkeiten und
kann seine Wünsche danach richten.
- Ich will auf einen Baum klettern, aber ich habe Anfälle.
- Ich möchte mit den Freunden meines Bruders spielen, die
aber lassen es nicht zu.
Ferner:
- Tatsache des Besuchs einer Sonderschule;
- Schülertransport;
- regelmäßige Einnahme von Medikamenten.
2. Fähigkeit, sich selbst zu versorgen und zur Sicherung
der eigenen Existenz beizutragen
1.4.3 Seine Behinderung und zur Behinderung führende
Vorgänge erkennen, einschätzen und bewältigen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Dieses Lernziel ist nur dann bedeutsam, wenn ein entsprechend aktueller Anlaß gegeben ist. Der Behinderte sollte
über seine Behinderung Bescheid wissen:
- um zu vermeiden, daß eine vorliegende organische
Schädigung weiter verstärkt wird oder zusätzliche Schädigungen hervorgerufen werden (z.B. bei Stoffwechselkrankheiten, Anfallsleiden);
- um im Sinne psycho-hygienischer Maßnahmen psychische Beeinträchtigungen durch die Behinderung soweit
als möglich zu vermeiden oder vorhandene weitgehend
abzubauen (z.B. Minderwertigkeitsgefühle, Identitätskrisen).
Der zentrale Inhalt dieses Zieles besteht darin, daß der
Geistigbehinderte bei der Befriedigung vitaler Grundbedürfnisse in zunehmendem Maß unabhängig werden soll.
Dieser Prozeß der Verselbständigung stellt ihn Gefahren
gegenüber, auf die er im Interesse seiner eigenen Sicherheit vorbereitet werden muß. Die Befähigung zur Existenzsicherung bedeutet, daß der Geistigbehinderte so weit wie
möglich in die Lage versetzt wird, selbständig zu leben und
damit zu seiner Integration in die Gesellschaft beizutragen.
Dieses Ziel beinhaltet jedoch nicht den Bereich der materiellen und finanziellen Sicherung seines Lebensunterhaltes.
Erzieherisches Verhalten und erzieherische Maßnahmen
müssen dem jeweiligen Grad der erreichten Selbständigkeit angepaßt werden. Die zunehmende Verselbständigung
steigert das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl des Geistigbehinderten.
Der Lehrer muß sensibel sein für Situationen, in denen
einzelne Schüler sehr subjektiv ihre Grenzen durch die
Behinderung erleben und mehr oder weniger erkennbar
darunter leiden. Er muß verschiedene Reaktionsweisen auf
Behinderung kennen, sie erklären und darauf eingehen
können.
Das Maß des Leidens/Erleidens entspricht sehr selten dem
objektiven Maß der tatsächlichen Behinderung. Das Subjektive Erleben ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
2.1 Fähigkeit auf Bedürfnisse und Notlagen aufmerksam
zu machen
- Reaktionen der Umwelt auf die Behinderung;
2.1.1 Hunger- und Durstempfindungen ausdrücken
- einmal vorhanden gewesene, durch Krankheit verminderte Leistungsfähigkeit;
Didaktisch-methodische Grundlegung
- persönliches Anspruchsniveau;
- kognitive Struktur;
- psychische Sensibilität;
- Alter und Reifezeit.
Der Geistigbehinderte soll lernen, vitale Bedürfnisse mit
Hilfe von gestischen, mimischen oder akustischen Zeichen
auszudrücken.
Eine Verstärkung dieses Verhaltens kann durch Angebot
von Speisen und Getränken erfolgen.
In vielen Fällen wird über diesen Weg eine Sprachanbahnung möglich sein, da Hunger und Durst den Geistigbehinderten stark motivieren.
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Bei zunehmender sprachlicher Fertigkeit sollte der Geistigbehinderte auch fähig werden, Speisen und Getränke im
einzelnen zu benennen.
In Ergänzung zur Empfindung des Hungers und Durstes ist
die der Sättigung zu sehen, die in mimischer, gestischer,
akustischer und schließlich in sprachlicher Form ausgedrückt werden kann.
Hinweise für den Unterricht
Lernanlässe ergeben sich:
- Frühstück,
- Mittagessen,
- nach der Sportstunde,
- beim Wandern,
- im Schwimmbad,
- beim Restaurantbesuch,
eigenen Bedürfnis entsprechend Ruhe- und auch Bewegungsphasen bestimmen können.
Wenn der Schüler einen ausreichenden Freiraum der
Selbstbestimmung besitzt und nicht ständig gegängelt und
geführt wird, kann er auch in angemessener sprachlicher
Form seine Wünsche nach Bewegung, Betätigung und auch
nach Ruhe und Entspannung ausdrücken lernen.
Der Lehrer soll auf entsprechende Äußerungen achten und
situationsgemäß darauf reagieren.
Hinweise für den Unterricht
- Spiele im Hof,
- Laufspiele,
- Sport,
- Unterrichtsgänge und Wanderungen,
- Pausen.
- in Lebensmittelladen, Metzgerei, Bäckerei.
2.1.2 Notdurft mitteilen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Eine zunehmend differenzierte Mitteilung der Notdurft muß
insbesondere bei schwer geistigbehinderten Kindern als
notwendiger Bestandteil einer Erziehung zur Selbständigkeit und zur weitgehenden Selbstversorgung angesehen
werden.
Sobald der Schüler das Einnässen und -koten als unangenehm empfindet, wird er dieses Unlustgefühl durch Schreien, Gesten, Mimik oder durch Worte äußern:
- nachdem Notdurft bereits verrichtet wurde;
- während Notdurft verrichtet wird;
- wenn ein Drang zur Verrichtung der Notdurft verspürt
wird.
Wichtig ist, daß der Lehrer jede Äußerung des Schülers in
Verbindung mit der Erledigung der Notdurft verstärkt, indem er darauf reagiert, sich dem Schüler zuwendet, ihn
belohnt bzw. lobt.
2.1.4 Unbehagen, Unwohlsein und Schmerzen mitteilen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Unbehagen kann durch Mienenspie!, Bewegungen, Schreien und durch sprachliche Äußerungen mitgeteilt werden.
Die Verbindung zu der Ursache des unangenehmen Gefühls sollte für den Schüler einsichtig werden.
Neben einer Differenzierung der Mitteilung sollte der Schüler zu einer nicht übertriebenen Darstellung seiner Schmerzen geführt werden.
Schmerzen und Unwohlsein dürfen dem Schüler aus didaktischen Gründen keinesfalls zugefügt werden.
Hinweise für den Unterricht
Eingehen auf situationsbedingte Erlebnisse, die Schmerzen
und Unbehagen bereiten:
- unangenehme Lichtreize,
- unangenehme Geräusche,
Der Geistigbehinderte sollte an eine zurückhaltende Form
der Äußerung in diesem Bereich gewöhnt werden.
- unangenehme Temperaturen,
Hinweise für den Unterricht
- unangenehme Gerüche,
Lernanlässe ergeben sich, wenn das Kind, den Drang verspürt, seine Notdurft zu verrichten.
- Ursachen für Unbehagen und Schmerzen.
2.1.3 Bedürfnis nach Ruhe oder Bewegung ausdrücken
Didaktisch-methodische Grundlegung
Bevor der Schüler sein Bedürfnis nach Ruhe oder Bewegung ausdrücken kann, muß er im Tagesabfauf Phasen der
Anstrengung und Bewegung und Phasen der Ruhe und
Entspannung erlebt haben. Dazu ist es notwendig, dem
Bedürfnis des Schülers nach Bewegung im Unterrichtsablauf zu entsprechen.
Das Bedürfnis nach Bewegung kann sich u.a. in vielen
Fällen durch Unruhe, Herumlaufen und Schreien, das Bedürfnis nach Ruhe durch Dösen, Hinlegen, Hinsetzen ausdrücken.
Um diese Phase zu erkennen, sollte der Schüler seinem
- unangenehme taktile Reize,
2.1.5 Grundlegende Kontakte eingehen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Als wichtige Voraussetzung zur Entwicklung des Menschen
ist das Kontakterleben anzusehen, d.h. das Angenommensein, das Erleben von Zuwendung.
Bei einigen Schülern ist festzustellen, daß sie aus eigenem
Antrieb kaum Kontakte zu Lehrern und Mitschülern suchen
und auch auf Kontaktangebote kaum antworten, so daß sie
dadurch vielfältige Stimulationen, die für die Entwicklung
von grundlegender Bedeutung sind, nicht erhalten.
In vielen Fällen verwenden Geistigbehinderte unangemessene Signale für einen Kontaktversuch (Wimmern, Weinen,
Schreien, andere an sich heranziehen), so daß den verschiedenen Formen eines Äußerungsverhaltens besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. In diesem Zusammenhang
sollte beachtet werden, daß oft gerade auto-aggressives
Verhalten als ein entsprechender Kompensationsversuch
16
verstanden und durch die Aufnahme von Kontakten beantwortet werden muß.
- gemeinsame Mahlzeiten bei Schullandheimaufenthalten;
Häufig entbehren diese Kontaktbedürfnisse bzw. diese
Wünsche nach Kontakt einer kommunikativen Absicht, jedoch sollte beachtet werden, daß differenzierte Formen des
Kontakterlebens und der Kontaktäußerung nur über basale
Kontakte aufgebaut werden.
- Besuch von Gaststätten;
Der Lehrer muß sein Antwortverhalten auf Kontaktforderungen des Schülers entsprechend dem jeweils erreichten
Entwicklungsstand verändern. Es ist besonders darauf zu
achten, daß nicht durch die Beantwortung unangemessener Versuche der Kontaktaufnahme unerwünschte Verhaltensweisen verstärkt oder gefestigt werden. Als mögliches
Verfahren bietet.sich eine Beobachtung der Verhaltensweisen von Schüler zu Lehrer nach verhaltenstherapeutischen
Grundsätzen an.
Hinweise für den Unterricht
Lernsituationen ergeben sich jeweils dann, wenn der Schüler, in welcher Form auch immer, sein Bedürfnis nach
Kontakt auszudrücken versucht.
In folgenden Situationen kann grundlegendes Kontakterleben vermittelt werden:
- auf den Schoß nehmen;
- getragen werden;
- wiegen, streicheln, drücken;
- Schulfeste;
- Essen geschnittener Brotstückchen mit allmählicher Steigerung der Anzahl und Größe;
- Essen von Keksen;
- Essen von Brotscheiben und Obstschnitten.
2.2.2 Kleidung aus- und anziehen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Das Aus- und Ankleiden umfaßt eine Vielzahl von Handgriffen, die vor allem an Koordinationsvermögen und Feinmotorik beträchtliche Anforderungen stellen. Hierbei sind die
Möglichkeiten des einzelnen Schülers, zu berücksichtigen.
Beim Aus- und Ankleiden sollte das Zuordnen und Unterscheidenkönnen von rechts/links, vorne/hinten, oben/unten
sowie das Einhalten der richtigen Reihenfolge, in der die
einzelnen Kleidungsstücke abgelegt und angezogen werden, geübt werden. Auch das An- und Ablegen von Armbanduhr und Schmuck bedarf der Übung.
Neben den täglichen Übungen in realen Situationen können auch - speziell für den Erwerb einer größeren Fertigkeit
im Gebrauch der verschiedenartigen Verschlüsse-Arbeitsmittel eingesetzt werden. Sie müssen so konzipiert sein,
daß durch sie das Sichselbst-Anziehen gefördert wird.
- anfassen, Hand geben;
Hinweise für den Unterricht
- anblicken, Kuckuck-Spiel;
Aus- und Anziehen vor dem Unterricht,.der Pause, dem
Mittagsschlaf, der Gymnastik, dem Werken, dem Schwimmen, zum hauswirtschaftlichen Arbeiten, beim Schullandheimaufenthalt:
- ansprechen, singen.
2.2 Fähigkeit, Bedürfnisse selbst zu befriedigen und hygienische Erfordernisse selbständig zu erfüllen oder entsprechende Hilfen in Anspruch zu nehmen
2.2.1 Speisen und Getränke zu sich nehmen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll zu einer weitgehend selbständigen Nahrungsaufnahme befähigt werden. Grundlegende Voraussetzung dafür ist das Beherrschen von Funktionen wie
Saugen, Schlucken, Kauen, Beißen. Schüler, die bisher nur
mit Breikost ernährt worden sind, müssen - soweit keine
anderslautende ärztliche Anweisung besteht - auf feste
Nahrung umgestellt werden. Zu den Fertigkeiten, die die
angestrebte selbständige Nahrungsaufnahme ermöglichen, gehören:
- sicheres Umgehen mit dem Eßbesteck
(Löffel, Gabel, Messer);
- Trinken aus verschiedenartigen Trinkgefäßen
(Becher, Tasse, Glas);
- Eingießen von Getränken;
- Essen aus tiefen und von flachen Tellern;
- Auffüllen von Speisen.
Mit dem Erlernen dieser Fertigkeiten sind die Schüler an die
Umgangsformen beim Essen zu gewöhnen.
Hinweise für den Unterricht
- Einnehmen der täglichen Schulmahlzeiten
(Frühstück, Mittagessen);
- Mantel, Knöpfe, Gürtelschnalle;
- Jacke, Anorak (Reißverschluß, Druckknöpfe);
- Mütze (Unterscheiden von vorne/hinten);
- Handschuhe (Unterscheiden von rechts/links);
- Schuhe (Unterscheiden von rechts/links; Knoten und
Schleife binden).
2.2.3 Ausscheidungsvorgänge beherrschen und Toilette
benutzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Entleerung von Blase und Darm, Absonderungen der
Nasenschleimhaut (Katarrh) und Speichelfluß sind diejenigen körperlichen Ausscheidungsvorgänge, deren Ablauf
auch bei schwer geistigbehinderten Kindern weitgehend
unter Kontrolle gebracht werden soll. Der Grad ihrer Beherrschung - insbesondere von Blase und Darm - bestimmt
wesentlich das Ausmaß des Pflegeaufwandes. Durch Unabhängigwerden von fremder Hilfe in diesem Bereich wird
entscheidend die Persönlichkeitsentwickiung des Geistigbehinderten gestärkt. Enge Zusammenarbeit von Schule
und Elternhaus und gemeinsam abgestimmtes Verhaltenstraining sind zum Erreichen dieses Zieles erforderlich.
Hinweise für den Unterricht
- Gewöhnung des Kindes an den neuen Zustand „trocken
und sauber" als normal und angenehm durch ständiges
Trockenlegen und Säubern;
17
- Durchführung des Toilettenganges in zweckmäßig eingerichteten Toiletten;
- Herausfinden der individuellen Zeiten der Blasen- und
Darmentleerung;
wertung von Schmerzen und Verletzungen sollen einsichtig
gemacht und zunehmend abgebaut werden.
- gefüllte Blase als Organreiz in Verbindung mit dem Wort
„Toilette";
Dazu gehört sowohl der Umgang mit Pflastern (z. B. Schnittwunden) als auch der Hinweis, selbstversorgte Wunden
Erwachsenen zu zeigen.
- positive Verstärkung durch Lob und Zuwendung;
- regelmäßiger Gang zur Toilette;
- ein Mitschüler hat Schnupfen;
- richtiges Naseputzen;
- Taschentücher aus Stoff und aus Papier;
Die Schüler müssen mit verschiedenen Möglichkeiten, Hilfe
in Anspruch zu nehmen, vertraut gemacht werden:
Hinweise für den Unterricht
- Schuluntersuchungen durch Schularzt und Schulzahnarzt;
- ein Kind ist gestürzt;
- Speichelfluß.
- ein Kind hat sich verletzt (Schnittwunde, Prellung, Verbrennung);
2.2.4 Körperpflege und Kosmetik durchführen
- Nasenbluten;
Didaktisch-methodische Grundlegung
- ein Mitschüler ist krank;
Im Vordergrund stehen solche Fertigkeiten, die eine selbständige Körperpflege ermöglichen. Es handelt sich dabei
um:
- Besuch im Krankenhaus.
- allgemeine Körperpflege,
2.2.6 Für Sauberkeit im persönlichen Lebensbereich
sorgen
- Zahnpflege,
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Haarpflege,
Die Schüler sollen erkennen, wann ein Gegenstand gereinigt und gepflegt werden muß (unterscheiden können
zwischen sauber/schmutzig). Sie sind mit den für die betreffende Arbeit benötigten Geräten und Materialien vertraut
zu machen und müssen mit ihnen sachgerecht umgehen
können.
- Nagelpflege,
- geschlechtsspezifische Körperpflege.
Den Schülern soll auch die Wichtigkeit der täglichen Körperpflege bewußt gemacht werden. Sie sollen erkennen,
daß Sauberkeit eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit ist und soziale Kontaktaufnahme erleichtert.
Speziell für Mädchen kann der Umgang mit den gebräuchlichen Kosmetika zur Entwicklung des Selbstwertgefühls
beitragen.
Voraussetzung füreine positive Einstellung zur Raumpflege
ist das Erleben einer gepflegten Umgebung als angenehm.
Aus diesem Grunde kommt sowohl der wohnlichen Ausstattung der Unterrichtsräume als auch ihrer Pflegewesentliche Bedeutung zu.
Bei allen Hilfen, die den Schülern bei der Durchführung der
Körperpflege gegeben werden, ist ihr Anspruch auf Beachtung des Intimbereichs zu respektieren.
Im Ablauf eines Schultages bietet sich eine Fülle von
Anlässen, die Schüler mit Ordnungs- und Reinigungsarbeiten vertraut zu machen.
Hinweise für den Unterricht
Hinweise für den Unterricht
- Händewaschen vor und nach den Mahlzeiten, nach dem
Toilettengang u.a.;
- Reihigungs- undAufräumungsarbeiten im Klassenraum;
- Zähneputzen nach den Mahlzeiten;
- Spielmaterial nach Gebrauch auf den Platz zu rücktragen;
- Arbeitstische abwischen;
- Waschen und Duschen sowie Haarpflege in Verbindung
mit Schwimmen und Leibeserziehung;
- Staubwischen;
- Durchführen der gesamten Körperpflege während Schullandheimaufenthalten;
- Papier aufsammeln - Papierkorb leeren;
- Fußboden kehren;
- sich und andere für ein Theaterspiel oder Kostümfest
herrichten (schminken, frisieren);
- Blumen versorgen (Wasser erneuern. Topfblumen säubern);
- sich für einen besonderen Anlaß (Tanznachmittag, Theaterbesuch, Schulfest) zurechtmachen (Make up, Maniküre, Frisur).
- Waschbecken ausscheuern;
- Durchführung ähnlicher Arbeiten in Verbindung mit Werken, Hauswirtschaft u.a.;
- Trainingswohnung instandhalten;
- Ausführen anfallender raumpflegerischer Arbeiten wie
Staubsaugen, Aufkehren und Aufwischen, Spiegel putzen, WC reinigen.
2.2.5 Sich bei Beschwerden und Verletzungen angemessen verhalten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll Schmerzen als Begleiterscheinung krankhafter Vorgänge im Körper sowie von Verletzungen erkennen. Individuelle Tendenzen zu einer Über- bzw. Unterbe-
18
2.3 Fähigkeit Gefahren zu erkennen und ihnen angemessen zu begegnen
wichtig, die Kenntnis von entsprechenden Signalen und
Zeichen zu vermitteln.
2.3.1 Gefährdungen, die aus Situationen und Handlungen
entstehen können, abschätzen und sich entsprechend
verhalten
Das Vermeiden von Gefahren, die von Gegenständen ausgehen, läßt sich am wirkungsvollsten üben, wenn deren
Zweck oder Funktion erläutert und erprobt wird. So lassen
sich beispielsweise Gefährdungen durch einen Herd verdeutlichen, wenn etwas gekocht wird.
Didaktisch-methodische Grundlegung
Im Gegensatz zu den in den folgenden Grobzielen angesprochenen Situationen handelt es sich hier um vergleichsweise komplexe Situationen, deren vielfältigen Gefahrenmomenten der Schüler in besonderer Weise ausgesetzt ist.
Bei diesem Ziel geht es um die Kenntnis der Gefahrenmomente und um das Einüben des richtigen Verhaltens. Das
Erkennen von Gefahrensituationen kann zu einer Angstbesetzung oder anderen Affekten führen, die rational erforderliches Handeln erschweren oder gar verhindern. Die für die
Bewältigung des Zieles notwendige, tiefergehende Einsicht
in Zusammenhänge wird nicht von allen Schülern erreicht
werden, so daß das Einüben des richtigen Verhaltens vorrangig sein wird. Für die didaktische Umsetzung des Zieles
in Lernsituationen ergibt sich die Schwierigkeit, daß eine
realistische Einübung des Erkennens und Meidens von
Gefährdungen durch zu Lehrzwecken provozierte Situationen zumeist nicht verantwortbar ist, z.B. Brandgefahr, Gefahr des Ertrinkens, Verletzungsgefahr, sexuelle Verführung.
Es geht darum, richtiges Verhalten einzuüben, über aktuelle
Ereignisse zu sprechen und auf Konsequenzen des Nichtbeachtens von Gefahren hinzuweisen (Wenn-Dann-Aussagen). Verbale Belehrungen allein sind weitgehend wirkungslos. Gebote und Verbote dürfen aber nicht dazu
führen, daß die Schüler überängstlich werden und die für
sie so notwendige Haltung des Entdeckens, Erforschens,
neugierigen Probierens und spontanen Tuns im Keime
erstickt wird. Es gilt, vor allem das Kontaktbedürfnis, auch
gegenüber fremden Personen, wachzuhalten, dabei aber
dafür zu sorgen, daß Kontakte nur in gesicherten und
vertrauten Situationen gesucht werden.
Hinweise für den Unterricht
Gefährdungen bei Sport und Schwimmen:
- Schwimmbadbesuch (Verhaltensregeln, unterscheiden
von Schwimm- und Nichtschwimmerbecken),
- Sport (Geräte sichern, Hilfestellung geben. Turnkleidung
beachten);
Gefahr durch Tiere;
Gefahren durch das Wetter;
Gefahren.durch ungesteuertes Verhalten in der Gruppe:
- nicht auf die Straße stoßen,
- Wutausbrüche steuern;
Gefahren durch Feuer (Grillen, Lagerfeuer, Verhalten bei
Brandgefahr, Feueralarm in der Schule, Feuermelder).
Der richtige Umgang mit Werkzeugen sollte immer wieder
demonstriert und vielfältig geübt werden. Auf die Handhabung oft gebrauchter Gegenstände wie Messer und Schere
ist besonderer Wert zu legen.
Bei Elektrogeräten ist vor allem darauf zu achten, daß nur
bestimmte Handgriffe zur Bedienung durchgeführtwerden.
Hinweise für den Unterricht
- Feuergefährliche Stoffe;
- Umgang mit Streichhölzern;
- Giftstoffe;
- Kochen, Werken und sonstige Arbeiten (Elektrogeräte
wie Elektroherd, Staubsauger, Waschmaschine, Lampen
.u.a.);
- heiße Gerichte und Flüssigkeiten;
- Arbeiten mit Gartengeräten im Schulgarten;
- Umgang mit Messer und Schere;
- Umgang mit Werkzeugen und Maschinen;
- Umgang mit zerbrechlichen und zerbrochenen Gegenständen.
2.3.3 Gesundheitsgefährdungen durch Nahrungs-und Genußmittel vermeiden
Didaktisch-methodische Grundlegung
Um gesundheitliche Gefährdungen durch Nahrungsmittel
zu vermeiden, sind das Unterscheiden genießbarer und
ungenießbarer Speisen, Kenntnisse über sachgerechte
Aufbewahrung von Nahrungsmitteln (z.B. im Kühlschrank)
und die richtige Dosierung der Nahrungsmenge erforderlich. Während die wissensmäßigen Qualitäten in schulischen Lernsituationen zu vermitteln sind, lassen sich unerwünschte Eßgewohnheiten in der Schule nur in Zusammenarbeit mit Elternhaus und Arzt verändern. Bei Schülern
mit Stoffwechselkrankheiten ist auf die jeweilige Diät zu
achten.
Der Schüler kommt auch mit alkoholischen Genußmitteln
und Tabakwaren in Berührung. Für die Behandlung im
Unterricht ist zu bedenken, daß Hinweise auf mögliche
Gefährdungen den Genußmitteln manchmal den Reiz des
Neuen und Unbekannten verleihen und deren Genuß erst
provozieren.
Hinweise für den Unterricht
- Rohe und gekochte Speisen;
- faule, angeschimmelte Speisen;
- reifes und unreifes Obst;
- Einwecken;
2.3.2 Gefährdungen, die von Gegenständen ausgehen, erkennen und vermeiden
- Aufbewahren von Speiseresten im Kühlschrank;
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Mittagessen, Frühstück;
Dieses Ziel bezieht sich auf Gefährdungen, die sich im
Umgang mit Giftstoffen und der Handhabung von Geräten
und anderen Gegenständen ergeben können. Dabei ist es
- Genuß von Süßigkeiten;
19
- Speiseplan (Diätplan) aufstellen;
- Hilfen erbitten, wenn eigenes Vermögen nicht ausreicht;
- Diätplan beachten;
- Verhalten als Brillenträger, als Kranker, mit Prothesen.
- Gewichtskontrolle;
2.4.2 Kritik im Hinblick auf eine richtige Selbsteinschätzung
annehmen oder ungerechtfertigte Kritik zurückweisen.
- alkoholische Getränke;
- Rauchen.
2.3.4 Gefährdungen durch Medikamente vermeiden
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll lernen, Medikamente zu erkennen und von
Nahrungs- und Genußmitteln zu unterscheiden. Es soll ihm
bewußt werden, daß Medikamente Heilungsprozesse unterstützen, daß aber durch unsachgemäßen Gebrauch die
Gesundheit gefährdet wird.
Geistigbehinderte besitzen oft weder die kognitiven Fähigkeiten noch die Zuverlässigkeit, mit Medikamenten ohne
fremde Hilfe richtig umzugehen. Es ist notwendig, darauf
hinzuwirken, daß nur verordnete Medikamente eingenommen werden.
Im Rahmen der Schule stehen hier vor allem gelegentlich
sich ergebende Situationen im Vordergrund z.B. wenn ein
Schüler ein bestimmtes Medikament regelmäßig auch in
der Schule einnehmen muß.
Didaktisch-methodische Grundlegung
In Erweiterung der Erfahrungen der eigenen Grenzen und
damit auch der eigenen Leistungsfähigkeit sollte der Schüler lernen, daß sich aus einer überhöhten oder zu geringen
Selbsteinschätzung Schwierigkeiten ergeben können. Diese Grunderfahrung muß als Voraussetzung dafür angesehen werden, Kritik annehmen zu können, sich danach zu
richten oder sie zurückzuweisen.
Der Schüler sollte fähig werden, berechtigte Kritik auch
dann anzunehmen, wenn er die negativen Konsequenzen
seiner Handlung nicht oder noch nicht erfahren kann.
Der Schüler soll nicht jede Kritik vorbehaltlos annehmen. Er
sollte im Unterricht die Möglichkeit haben, Kritik zu rückzuweisen, sich zu rechtfertigen, d.h. Gründe für das eigene
Verhalten darzulegen.
Hinweise für den Unterricht
Hinweise für den Unterricht
- Lernen durch Versuch und Irrtum;
- Berichte über Medikamentenschäden;
- aus Mißerfolgen Konsequenzen ziehen;
- Besuch bei einem kranken Mitschüler;
- ein Schüler muß während der Schulzeit Medikamente
einnehmen;
- Werkkritik;
- Aufgreifen von Situationen bei Spiel und Sport
(Schiedsrichter anerkennen, Spielregeln beachten).
- Schul- und Hausapotheke.
3. Fähigkeit, sich in der Umwelt zurechtzufinden und sie
angemessen zu erleben
2.4 Fähigkeit, eigene Kräfte im Hinblick auf Anforderungssituationen einzuschätzen und entsprechend zu handeln
2.4.1 Sich der Grenzen seiner Leistungsfähigkeit bewußt
werden und danach handeln
Didaktisch-methodische Grundlegung
Folgende Gesichtspunkte stehen im Vordergrund:
- Schädigungen durch Selbstüberschätzung vermeiden;
- innerhalb seiner Grenzen sich etwas zutrauen.
Der Schüler soll durch Erfahrung lernen, was er allein tun
kann und wo er Hilfen benötigt. Im Unterricht ist zu beachten, daß die Schüler einerseits ihre Grenzen erfahren,
andererseits einen möglichst großen Freiraum haben sollten, ohne daß sie dabei gefährdet werden. Zum Erfahren
dieser Grenzen sollte das kalkulierte Risiko einbezogen
sein. Eine ständige Überbehütung läßt sie diese Grenzen
nicht erfahren.
Der Schüler soll erkennen, daß alle Menschen über ein
begrenztes Leistungsvermögen verfügen.
Hinweise zum Unterricht
- Möglichst viele Tätigkeiten durch den Schüler verrichten
lassen (allein waschen, essen, kochen);
- Grenzen erleben lassen;
- Abwägen von Schwierigkeitsgraden;.
Schwerpunktmäßig werden jene Ausschnitte der Umwelt,
die für den Geistigbehinderten hinsichtlich der praktischen
Lebensbewältigung und der Erlebnisfähigkeit besonders
bedeutsam sind, berücksichtigt. Die Lernziele beziehen sich
vor allem auf die notwendige Anpassung des behinderten
Schülers an sachgebundene Umweltbedingungen, d.h. auf
die Orientierung in der Fülle der Umwelterscheinungen und
-einflüsse, auf das sachgerechte Verhalten gegenüber der
Umwelt und damit auch auf die Voraussetzungen für deren
erlebnismäßige Erschließung.
Ausreichende physische und psycho-dynamische Voraussetzungen, z.B. Sinnestüchtigkeit, Funktionsfähigkeit der
Motorik, Antriebe, sind Grundbedingungen dafür, daß ein
Mensch überhaupt in die Auseinandersetzungen mit seiner
Umwelteintreten kann. Inwieweit und auf welche Weise es
ihm aber gelingt, sich in dieser Umwelt zu orientieren, zu
betätigen und sie zu erleben, bestimmen seine kognitiven,
pragmatischen und affektiven Fähigkeiten.
3.1 Fähigkeit, sich im Alltagsbereich zurechtzufinden
3.1.1 Die Räume der Wohnung/Schule und deren Einrichtung kennen und benutzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Funktionen eines Raumes und die Funktionen der
darin
befindlichen Gegenstände bilden eine Einheit. Wohnung
und Schule unterscheiden sich erheblich. Bei den
Schulräu-
20
men sind jedem Schüler der Klasse dieselben Erfahrungen
und Eindrücke zugänglich, die gleichbleibend sind, während die elterliche Wohnung individuelle Merkmale aufweist, die einer Generalisierung bedürfen.
„Kennen" umfaßt nicht nur Kenntnis über die räumliche
Lokalisation und Zuordnung, Wissen über die Zweckbestimmtheit, Fähigkeit, sich orientieren zu können, sondern
auch angemessenes Verhalten. Die Raumerfahrungen bilden den Ausgangspunkt des didaktisch-methodischen Vorgehens. Dieses ist durch eine konzentrische Erweiterung
des Erfahrungshorizonts beim einzelnen Schüler gemäß
seinen eigenen und der schulischen Bedürfnisse bestimmt.
Dabei sind zunächst emotionale Beziehungsgefüge - sowohl personale als auch funktionale - die Grundlage für
eine erweiterte Raumerfahrung und eine lokale Zuordnung.
Es sind anfangs optische Orientierungshilfen zu geben,
wobei von einfachen Ausgliederungsübungen auszugehen
ist. Erst später kann mit unterschiedlicher Gewichtung die
Benennung erfolgen, unterstützt durch Gestaltungsaufgaben in verschiedenen Techniken und unter Einbeziehung
von didaktischem Material. Einrichtungen, Ausgestaltungen und räumliche Zu- und Anordnungen der einzelnen
Schulräume und der Freiplätze in ihrer Unterschiedlichkeit,
Übereinstimmung und Veränderbarkeit können nur handelnd erfaßt werden. Beim Kennenlernen derWohnräume
sind die unterschiedlichen Erfahrungen der Schüler zu
berücksichtigen.
Hinweise für den Unterricht
Spiellieder und rhythmische Übungen, die den Raum einbeziehen (Spielen von „Schlange", „Eisenbahn");
Didaktisch-methodische Grundlegung
Das Ziel umfaßt sowohl die motorische Handhabung als
auch die Erfassung von Wirkungszusammenhängen
(Wenn-Dann-Relation).
Beim methodischen Vorgehen stehen die praktischen Er-.
fahrungen und das manuelle Einüben in der wirklichen
Situation im Vordergrund.
Durch Orientierungshilfen soll das Auffinden von Bedienungsknöpfen erleichtert .und den Schülern bewußt gemacht werden, daß sich bestimmte Bedienungsknöpfe (z. B.
Lichtschalter) in der Regel an bestimmten Stellen befinden.
Dabei ist zugleich das Erkennen und Beachten optischer
und gegebenenfalls auch akustischer Zeichen und Signale
mit einzuüben.
Lernsituationen und Lernanlässe werden durch die Ausstattung der Schule mit den unterschiedlichen Geräten und
technischen Einrichtungen (z.B. verschiedene Arten von
Türen, Schlössern, Schaltern) geschaffen.
Auf mögliche Gefährdungen, die durch die Benutzung
schadhafter Geräte oder durch unsachgemäße Handhabung dieser technischen Geräte entstehen, muß besonders
eingegangen werden.
Hinweise für den Unterricht
Benutzung und Bedienung von technischen Geräten des
täglichen Gebrauchs:
Licht an/ausschalten bei verschiedenen Arten von Lichtschaltern (Dreh-, Kipp-, Zugschalter),
- Gebrauch verschiedenartiger Schlösser und Schlüssel,
Raumstrukturierungen in gegenständlichen und lokalen
Zuordnungen:
- verschiedene Arten von Türen und Türgriffen,
- Suchen eines versteckten Gegenstandes,
Benutzung und Bedienung elektrischer Geräte (Radio/Fernsehgerät ein- und ausschalten, Cassettenrecorder, Plattenspieler, Taschenradio);
- Wegräumen von Spielsachen,
- Schrank auf seinen Inhalt hin untersuchen,
- Aufräumen des Klassenzimmers,
- Möbel der Puppenstube oder der Spielecke anders anordnen,
- Möbel des Klassenzimmers umstellen;
Besuch einer Nachbarklasse;
Funktionsräume aufsuchen;
allein zur Toilette gehen;
- Wasserhähne und Wasserspülungen;
Umgang mit dem Staubsauger, Geschirrspüler;
Reinigungsarbeiten in der Schulküche:
- Küchenmaschine,
- Kühlschrank.
3.1.3 Zeichen, Signale und Symbole erkennen, beachten
und entsprechend ihrer Bedeutung handeln; durch
das Symbolverständnis soll es zur ersten Begegnung
mit den Kulturtechniken im weitesten Sinne kommen.
Reinigen und Aufräumen des Klassenzimmers/der Trainingswohnung;
Didaktisch-methodische Grundlegung
einen Gast durchs Schulhaus führen;
Rollenspiele;
- graphische Zeichen und Symbole, die auf Gefahren hinweisen und deshalb Verbote und Gebote beinhalten (z. B.
Zeichen für „Hochspannung", „Gift");
Bauen einer Wohnung aus Konstruktionsmaterial (Holzbaukasten - Lego);
- graphische Zeichen und Symbole, die auf Hilfen hinweisen (z.B. „Rotes Kreuz");
Prospekte aus Bauzeitungen anschauen, ausschneiden und
neue Bilder zusammenkleben;
- graphische Zeichen und Symbole, die zur Orientierung
dienen und informative Hinweise beinhalten (z.B. Zeichen für WC, für Fernsprecher, für Notausgang);
Spiel mit dem Puppenhaus;
Besuch bei Mitschülern;
Besuch bei Verwandten oder anderen Bezugspersonen.
3.1.2 Geräte und technische Einrichtungen der Wohnung/
Schule kennen, sich ihrer bedienen und sie pfleglich
behandeln
Es sind zu unterscheiden:
- Lichtzeichen, wie Verkehrsampeln und Kontrollampen;
- akustische Zeichen, die der Warnung oder der Mitteilung
dienen (z.B. Hupen, Pfeifen, Klingeln).
Das Einüben des Erkennens dieser Zeichen, Signale und
21
Symbole, ihrer Beachtung und des entsprechenden Handelns kann nur in konkreten Situationen erfolgen.
Hinweise für den Unterricht
- Aufsuchen öffentlicher Einrichtungen,
Um den Schüler zu befähigen, akustische und optische
Zeichen zu erkennen, muß die Wahrnehmung so geschult
werden, daß er in der Lage ist, diese Zeichen von allgemeinen zu unterscheiden.
- Unterrichtsgang zum Supermarkt,
Hinweise für den Unterricht
- Aufsuchen eines Kaufhauses,
3.1.5 Kleidung erkennen und situationsgerecht gebrauchen
- Aufsuchen von Verkehrsbauwerken,
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Fußgängerampeln bedienen,
- Aufsuchen öffentlicher Einrichtungen,
Sach- und situationsgerechter Umgang mit der Kleidung
bedingt, daß der Schüler sich nicht nur dem jeweiligen
Anlaß entsprechend kleidet, sondern daß er die Kleidung
auch ordnet und pflegt. Dies umfaßt Ausbürsten der Kleider, Fleckenentfernung, Schuheputzen, Wechseln der Unterwäsche und das Waschen von Kleidungsstücken von
Hand und mit der Maschine. Die einzelnen Tätigkeitsbereiche sind durch Vor- und Nachmachen einzuüben und die
notwendigen Kenntnisse (z. B. Waschmittel, Wassertemperatur) und Fertigkeiten (z. B. Bedienung einerWaschmaschine) sind zu vermitteln. Auch einfache Ausbesserungen (z. B.
Knopf annähen) sollte der Schüler selbst ausführen können.
Die Namen der einzelnen Kleidungsstücke sind dem Schüler z. T. schon vom Elternhaus her bekannt. Sie sind weiter
einzuprägen und zu festigen. Die Auswahl der Kleidung
erfolgt nach Witterungsverhältnissen und nach bestimmten Anlässen.
- Fahrstuhl fahren,
- Aufsuchen von Haltestellen.
3.1.4 Signalwörter und Ziffern erkennen, beachten und
entsprechend ihrer Bedeutung handeln
Didaktisch-methodische Grundlegung
Neben den rein graphischen Zeichen und Symbolen stehen
häufig Wörter allein (z.B. „Vorsicht") oder in Verbindung
mit graphischen Zeichen als sogenannte „Signalwörter".
Diese Signalwörterwarnen, orientieren oder informieren in
knapper Form und haben gerade deshalb für den Geistigbehinderten existentielle Bedeutung:
- Signalwörter, die auf Gefahren hinweisen (z.B. Gift, Lebensgefahr, Hochspannung);
- Signalwörter, die auf Hilfen hinweisen (z.B. Arzt, Rotes
Kreuz, Polizei);
- Signalwörter, die informativen Charakter haben (z.B.
Bäcker, Richtungsanzeiger).
Signalwörterwerden ganzheitlich erfaßt. Um dem Schuler
das Aufnehmen, Speichern, Wiedererkennen und Unterscheiden zu ermöglichen, muß in einem langfristig angesetzten Kurs diese Fertigkeit vermittelt werden:
- Zuordnung eines Signalwortes zu einem gleichbedeutenden, dem Schüler vertrauten graphischen Zeichen,
Sachverhalt oder Bild;
- Verknüpfung von Signalwort und graphischem Zeichen,
Sachverhalt oder Bild in vielfältigen Übungen;
- Unterrichtsgang zum Omnibusbahnhof,
- Unterrichtsgang zu einer Baustelle.
Hinweise für den Unterricht
- Strümpfe von Hand waschen;
- in der Schule schmutzig gewordene Schürzen in der
Waschmaschine waschen.
3.1.6 Eßbare Dinge erkennen, unterscheiden, beschaffen
und herrichten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Das Ziel umfaßt den Bereich der Nahrung und Genußmittel.
Hinsichtlich der Zubereitung sind zu unterscheiden:
- Nahrungsmittel, die keiner weiteren Zubereitung bedürfen (z.B. Brot, Wurst, Butter und fertige Getränke);
- eßbare Dinge, die einer einfachen Zubereitung bedürfen
(z.B. Fertigsuppen, Tiefkühlkost);
- Nahrungsmittel, die einer umfangreicheren Zubereitung
bedürfen (z.B. Salate, Gemüse, Braten).
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen:
- Lösung des Signalwortes vom graphischen Zeichen,
Sachverhalt oder Bild durch abwechselnde Verwendung
von Zeichen oder Signalwort;
- Lösung des Signalwortes vom Zeichen, Sachverhalt oder
Bild durch abwechselnde Darstellung von Zeichen, Sachverhalt oder Bild und vom Signalwort;
- das Einkaufen von Lebensmitteln;
- Isolierung des Signalwortes durch Diskriminierung;
- Erkennen des isoliert dargebotenen Signaiwortes und
Zuordnung zum Sachverhalt oder Zeichen und Zuordnung des Signaiwortes zum entsprechenden Sachverhalt.
Es ist auch erforderlich, daß der Schüler über Erfahrungen
im Umgang mit Mengen/Größen (Geld und Gewichte) verfügt.
Durch wiederholendes Einprägen wird das Signalwort gefestigt.
Auch Ziffern, die der Kennzeichnung dienen (z.B. Linienbezeichnung bei der Straßenbahn), können diese Funktion
übernehmen. Dasselbe gilt auch für Einzelbuchstaben (Haltestelle - H).
- die Zubereitung von Mahlzeiten;
- Tischdecken entsprechend den vorgesehenen Mahlzeiten.
Ein wesentlicher Teil dieser Aufgaben kann nur in einer
Lehrküche mit Trainingswohnung durchgeführt werden.
Hinweise für den Unterricht
- Gang zum Bäcker;
- Gang zum Metzger;
22
- belegte Brote richten;
- Frühstück zurechtmachen (Kaffee aufsetzen, Tee anbrühen, Eier kochen);
- Zubereitung eines einfachen Abendbrotes;
- Fertiggerichte wärmen;
- einfache Mahlzeiten selbst zubereiten (z.B. Pudding anrühren, Nudeln kochen, Steak braten, Salat anmachen);
- Zubereitung eines Mittagessens;
- Zerkleinern von Obst;
- Schälen von Obst;
- Einschenkenvon Getränken;
- Einkaufen im Supermarkt;
~ Nahrungsmittel Oberbegriffen zuordnen;
- Geburtstagsfeier;
- Sommerfest.
3.1.7 Bezugspersonen in ihren Rollen und Tätigkeiten kennen und unterscheiden
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der angesprochene Personenkreis umfaßt Vater, Mutter,
Geschwister, Großeltern, Tante, Onkel, die Nachbarn und
das gesamte Personal der Schule. Auch die unvollständige
Familie ist angemessen zu berücksichtigen, ferner Bezugspersonen im Heim, am Arbeitsplatz, in der Klinik u.a.
Diese Personen werden vorwiegend emotional erlebt. Die
Rolle des einzelnen erschließt sich dem Schüler weitgehend durch das Erleben der jeweiligen Tätigkeiten.
Der Schüler ist dabei auf Rollen vorzubereiten, die er
möglicherweise später übernehmen wird.
Hinweise für den Unterricht
- Erkrankungen von Familienmitgliedern,
- Berufe,
- Mitarbeiter der Schule bei der Arbeit beobachten (z.B.
Hausmeister, Busfahrer, Sekretärin).
deshalb ist das Lernen am Modell wenig geeignet. Vorbildliches Verhalten von Verkehrsteilnehmern, das Wiederholen
und das Ausnutzen aller situativen Anlässe unterstützen
das Einüben eines verkehrsgerechten Verhaltens.
Der Geistigbehinderte wird aber nicht nur als Fußgänger
oder Radfahrer aktiv, sondern auch passiv am Verkehr
teilnehmen (z.B. Mitfahrer im Pkw, Fahrgast in öffentlichen
Verkehrsmitteln).
3.2.1 Verkehrswege des näheren Wohnbereichs und der
Schulumgebung benutzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Das Benutzen der Verkehrswege in der Umgebung der
Schule und der Wohnung in beiden Richtungen umfaßt
sowohl Orientierung und Zurechtfinden als auch verkehrsgerechtes Verhalten. Es zielt auf ein Sich-Auskennen, d.h.
auf ein selbständiges Bewegen in diesem Raum ab. Die
Auswahl dieser Verkehrswege ist nicht nur durch die Bedürfnisse der Schüler im Hinblick auf deren angestrebte
Verselbständigung bestimmt. Diese Wege sind sowohl auf
mögliche Gefahrenmomente als auch auf deutlich wahrnehmbare Orientierungshilfen unter jeweiliger Einbeziehung der den Schülern bereits bekannten Wege auszuwählen.
Um diese Wege zu bewältigen, müssen die Schüler die an
den Verkehrswegen, liegenden Gebäude benennen, sie aus
anderen Blickwinkeln heraus als identisch erkennen und
sich an Einzelpunkten orientieren können. Das Zurechtfinden auf diesen Verkehrswegen als Voraussetzung für deren
selbständige Benutzung erfolgt durch häufiges Abgehen.
Dabei ist den Schülern immerwieder Gelegenheit zu geben,
über die als Orientierungshilfen ausgewählten Objekte zu
sprechen. Hin- und Rückweg sind als zwei verschiedene
Wege zu sehen.
Durch den Einsatz technischer Medien (Sofortbildkamera,
Videorecorder u.a.) werden zum Erreichen des Lernzieles
wichtige Hilfen gegeben.
Die Schüler sind darauf vorzubereiten, daß die ihnen vertraut gewordenen Verkehrswege verändert sein können
(z. B. durch Baustellen, Sperrungen). Für diesen Fall sind sie
mit alternativen Möglichkeiten vertraut zu machen.
Hemmnisse für die selbständige Bewältigung dieser Verkehrswege sind oft die Ängste der Schüler. Sie sind entsprechend zu berücksichtigen.
Hinweise für den Unterricht
- Unterrichtsgänge,
- Schulweg,
- Beobachten des Straßenverkehrs,
- Suchspiele,
- Straßen überqueren,
3.2 Fähigkeit, sich im Verkehr zurechtzufinden
Der Schüler soll befähigt werden, durch ein angemessenes
Verhalten im Straßenverkehr sowohl Gefährdungen-seiner
Person als auch Schäden an Dritten zu vermeiden.
Dieses angestrebte verkehrsgerechte Verhalten ist durch
die Gebote und Verbote der Straßenverkehrsordnung bestimmt und deshalb im wesentlichen das Ergebnis angewöhnter und eingeschliffener Verhaltensweisen.
Die Gewöhnung an verkehrsgerechte Verhaltensweisen
stellt eine Aufgabe für die gesamte Schulzeit dar. Dabei sind
die für Fußgänger und Radfahrer getroffenen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung besonders wichtig. Die
Auswahl richtet sich dabei nach den örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der für den Geistigbehinderten
in seiner Umwelt und in seinem Lebensbereich anzutreffenden Verhältnisse, die von Ort zu Ort verschieden sind. Im
didaktisch-methodischen Vorgehen ist es notwendig, Verbote durch Gebote zu ergänzen. Die angestrebten Verhaltensweisen werden nur als Verkehrsteilnehmer erworben,
- den Schulweg allein bewältigen.
3.2.2 Hinweis- und Verkehrsschilder erkennen und sich an
ihnen orientieren
Didaktisch-methodische Grundlegung
Hinweisschilder dienen der Orientierung und haben mehr
informativen Charakter. Sie lassen sich auch innerhalb des
Schulgebäudes sinnvoll anbringen, um natürliche Lernanlässe zu schaffen.
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Verkehrsschilder sind dagegen in der Straßenverkehrsordnung festgelegt und hier nur insoweit bedeutsam, als sie
Fußgänger und Radfahrer betreffen.
Günstige Lernsituationen bieten Unterrichtsgänge, das
Aufsuchen des Weges zur Wohnung bzw. zur Schule, der
Gang zum Spielplatz u.a.
Hinweise für den Unterricht
- Unterrichtsgänge,
- Verkehrszeichen-Spiel,
- Such- und Verfolgungsspiele.
3.2.3 Ein- und Ausgänge, Treppen, Aufzüge und Rolltreppen finden und benutzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler muß mit den Zeichen und Symbolen für Treppen, Ein- und Ausgänge, Aufzüge und Rolltreppen und den
Zeichen, Symbolen und Ziffern für deren sachrichtige Bedienung vertraut gemacht werden. Darüber hinaus muß er
immer wieder beim Aufsuchen von Rolltreppen und Aufzügen in Kaufhäusern und dergleichen Gelegenheit haben,
sich im Auffinden und Verstehen von Signalwörtern zu
üben.
Besonders angeleitet werden müssen die Schüler zur Benutzung von Dreh-, Schwing- und automatischen Türen,
Rolltreppen und Aufzügen.
Hinweise für den Unterricht
- Aufsuchen von Kaufhäusern,
- Vorbereitende Übungen (z.B. Seilhüpfen, in schwingendes Seil springen).
3.2.4 Schulbusse und öffentliche Verkehrsmittel kennen,
sie benutzen und sich dabei situationsgerecht verhalten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Das Angewöhnen des richtigen Verhaltens während der
Fahrt geschieht durch unmittelbares Anleiten durch Begleitpersonen. Um eine Verselbständigung der Schüler zu
erreichen, sind jedoch besondere Übungen in Spielform
anzusetzen, die das Einprägen der notwendigen Verhaltensweisen unterstützen.
Örtliche Bedingungen und Gegebenheiten bestimmen das
didaktisch-methodische Vorgehen.
Innerhalb der einzelnen Sachbereiche ergibt sich folgende
Sachstruktur:
- Haltestelle erkennen und aufsuchen,
- sich nach Haltestellen erkundigen,
- sich an Haitestellen angemessen verhalten,
- Liniennummer und Fahrtziel wissen und angeben,
- automatische Türöffner kennen und bedienen,
- Entwertungsautomaten benutzen,
- Fahrschein kaufen.
Es können sich zusätzliche Schwierigkeiten ergeben, wenn
die Aussteigestation nicht mit dem am Fahrzeug angegebenen Fahrtziel (Endstation!) übereinstimmt. Der Schüler
muß zusätzlich lernen, auf die Ankündigungen des Fahrers
zu achten.
Schwierigkeiten ergeben sich auch dann, wenn verschiedene Fahrzeugtypen eingesetzt sind..
Vielfach wird der Schüler bei häufiger Benutzung eines
öffentlichen Verkehrsmittels nicht auf Einzelfahrscheinen,
sondern mit Streckenkarte oder Mehrfahrtenscheinen
fahren.
Er ist deshalb mit den Verkaufsstellen oder der entsprechenden Automatenbedienung vertraut zu machen. Die
Schüler sind auch darauf vorzubereiten, daß die gewohnte
Verkehrssituation sich ändern kann (Ausfall von Kurswagen, Verspätungen u.a.).
Hinweise für den Unterricht
- Verhalten an der Haltestelle,
- Fahrschein kaufen,
- sprachliche Kommunikationsformen des Fragens und
Erkundens,
- Aufsuchen des Omnibus- bzw. Straßenbahndepots,
- Unterrichtsgang zum Omnibusbahnhof,
- Unterrichtsgang zum Bahnhof,
- Unterrichtsfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
unbekannten Verkehrssituationen helfen
3.2.5 Sich in
können
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der fortgesetzte und nicht vorhersehbare Wechsel in der
Verkehrssituation sowohl im Straßenverkehr als auch im
Bereich der öffentlichen Nahverkehrsmittel verlangt vom
Verkehrsteilnehmer ein Maß an Wendigkeit und Flexibilität,
das der Geistigbehinderte nur begrenzt aufbringt.
Auf ein aus der Situation sich ergebendes, von eingeübten
Verhaltensweisen abweichendes Reagieren kann der Geistigbehinderte nicht direkt vorbereitet werden. Es ist ihm
deshalb dafür ein grundsätzliches Reaktionsschema zu vermitteln, das ihn befähigt, in all diesen vom Regelfall abweichenden Verkehrslagen entsprechend zu handeln.
Besonders muß darauf geachtet werden, daß die Neugierde des Schülers einerseits und Angstgefühle andererseits
seine Reaktionsweisen beeinflussen und situationsangepaßtes Verhalten verhindern können.
Hinweise für den Unterricht
- Ausfall einer Verkehrsampel,
- Sperrung einer Straße,
- Sperrung des Gehweges,
- starker Schneefall,
- Ausfall eines Verkehrsmittels,
- Verlegung einer Haltestelle
3.3 Fähigkeit, öffentliche Institutionen und Einrichtungen
in Anspruch zu nehmen und an Veranstaltungen teilzunehmen
3.3.1 Notrufeinrichtungen erkennen und situationsgerecht
benutzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Das sach- und situationsgerechte Benutzen von Notrufein-
24
richtungen ist von besonderer Bedeutung, weif die Schüler
in akuten Gefahrensituationen auf schnelle Hilfe angewiesen sind.
Neben der Kenntnis verschiedener Notrufeinrichtungen
und deren sachgerechter Bedienung kommt es vor allem
darauf an, die Situationen, die zur Benutzung einer Notrufeinrichtung zwingen, richtig einzuschätzen und daseigene
Handeln entsprechend zu steuern.
Unterrichtlich bilden die Erfahrungen und Erlebnisse der
Schüler den auch für die Motivation wichtigen Ausgangsund Bezugspunkt. Am Modell und in der gestalteten Realsituation erwerben sie die erforderlichen Kenntnisse und
üben die Bedienungsabläufe. Im Spielhandeln bis hin zum
komplexen Planspiel werden die Notsituationen wirklichkeitsentsprechend ausgeführt. Jeder Schüler sollte dabei
verschiedene Rollen einnehmen, um sowohl im Benutzen
der Notrufeinrichtungen als auch z.B. im Reagieren auf
akustische Signale im Alarmfall handlungssicher zu
werden.
Hinweise für den Unterricht
Notrufeinrichtungen:
- zum Polizeirevier gehen,
- um Hilfe bitten,
- Polizisten Auskünfte erteilen (zur eigenen Person, zu
beobachteten Vorgängen und daran beteiligten Personen).
3.3.3 Fernsprecheinrichtungen in Anspruch nehmen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Benutzung der öffentlichen Fernsprecheinrichtungen
und des Telefons im Elternhaus, bei Verwandten oder
Bekannten ermöglicht dem Schüler, seinen persönlichen
Angelegenheiten schnell und zweckmäßig nachzugehen.
Sie hilft ihm auch, Kontakte aufrechtzuerhalten, zu stärken
und zu erweitern. Die Schüler sind deshalb durch intensive
und wiederholte Maßnahmen dazu zu befähigen, den Vorgang des Telefonierens und die dabei notwendigen Gesprächsformen sicher zu beherrschen.
Die praktischen Vorgänge des Anrufens und der Annahme
eines Anrufes sowie verschiedene Gesprächsabläufe sind
entsprechend den Anlässen in Form von Rollenspielen zu
üben.
- Notrufnummern,
Hinweise für den Unterricht
- Notrufsäule der Polizei,
- Fernsprechauskunft,
- Feuermelder,
- mit Freunden oder Verwandten telefonieren,
- Straßentelefon,
- Alarmglocke, Sirene, Feuerhorn;
- Mitteilungen an Schule, Heim oder Elternhaus ausrichten,
Situative Lernanlässe:
- Bestellungen aufgeben und entgegennehmen,
- Unfall, Krankheit, Krankentransport,
- Münzautomaten.
- Autopanne, Abschleppdienst,
- Verhalten bei Feueralarm,
- Feuerausbruch, Feuerweh reinsatz,
- Überfall. Verkehrsunfall,
- Katastrophenfälle,
- Polizeieinsatz.
3.3.2 Polizisten erkennen und im Bedarfsfall rufen oder
aufsuchen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Vom uniformierten Polizisten kann sich der Schüler Informationen verschaffen, die ihm anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Oft stellt dies die einzige Möglichkeit dar,
Wege und Auswege zu erfragen oder Unterstützung zu
erlangen.
Nach sorgfältiger methodischer Vorbereitung durch Rollenspiele sollte dieses Lernziel zunehmend und in Zusammenarbeit mit Polizeidienststellen in wirklichkeitsnahen Anforderungssituationen angestrebt werden.
Die Einbeziehung der Polizei in den Unterricht bzw. der
häufige Kontakt mit Einrichtungen der Polizei tragen dazu
bei, vorhandene Barrieren, Polizisten anzusprechen, zu
überwinden, Polizisten von anderen Uniformträgern zu
unterscheiden und die helfende Funktion des Polizisten zu
erfahren. Die Lernzielkontrolle sollte in der Realsituation
erfolgen.
Hinweise für den Unterricht
- Polizisten ansprechen (nach dem Weg fragen),
3.3.4 Automaten in ihrer Zweckbestimmung erkennen und
benutzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll Automaten bedienen können. Wichtig ist
dabei, Angebote oder Funktionen der Automaten zu erkennen und zu differenzieren, sowie unterschiedliche Bedienungsarten zu beherrschen.
Bei in der Regel gleichem Bedienungsprinzip liegen die
Schwierigkeiten für den Schüler oft im Erfahren der Bedienungsteilschritte. Da er sich den Bedienungsablauf anhand
schriftlicher oder symbolischer Hinweise oft nicht ausreichend aneignen kann, ist es notwendig, ihn durch häufiges
Üben zum sicher beherrschten Benutzen verschiedener
Automaten zu befähigen.
Sicherheit im Umgang mit Automaten und damit auch die
Überwindung der Scheu vor ihrer sicheren und vernünftigen Benutzung werden um so eher erreicht, wenn häufig
vorgefundene Automaten auch in der Schule aufgestellt
werden. Vor allem an diesen Automaten kann der Schüler
auch auf mögliche Bedienungsschwierigkeiten vorbereitet
werden, indem er ein situationsentsprechendes Verhalten
lernt (z.B. Geldstück klemmt, Automat ist leer oder abgeschaltet).
Hinweise für den Unterricht
- Geld am Automaten wechseln,
- Gepäck im Schließfach aufbewahren,
- Fahrscheine lösen und entwerten,
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- Nahrungs- und Genußmittel besorgen,
- Briefmarkenautomaten,
- automatische Waage.
3.3.5 Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge als nützlich
und hilfreich erkennen, aufsuchen und sich dortsituationsgerecht verhalten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Infolge von Beeinträchtigungen und Anfälligkeiten im organischen Bereich kommen die Schüler verhältnismäßig oft
mit Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge in Berührung.
Die dabei erfahrenen oftmals schmerzhaften Eingriffe haben vielfach Ängste und Abwehrhaltungen entstehen lassen, die berücksichtigt werden müssen.
Dennoch sollte versucht werden, beim Schüler die Bereitschaft zu erzeugen, diese Einrichtungen in ihrer Nützlichkeit
für sich selbst und andere anzuerkennen. Er sollte wissen,
daß sie vorbeugende und schützende, heilende, helfende,
stärkende und unterstützende Maßnahmen vornehmen
oder einleiten.
Ausgehend von den vielfältigen Erfahrungen der Schüler
sind zunächst die Gelegenheiten in der Schule zu nutzen
(Schularzt- und Schulzahnarztuntersuchung). Gemeinsame
Unterrichtsgänge vermitteln Kenntnisse und Einstellungen.
Spielhandlungen und Rollenspiele bereiten das Verständnis für organisatorische Abläufe und Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge vor. Die Kenntnis von Personen und
ihren Funktionen kann beim Schüler Ängste abbauen und
die Bereitschaft erhöhen, sich entsprechenden Maßnahmen zu unterziehen.
3.3.6 Öffentliche Toiletten benutzen
3.3.7 Wichtige Dienstleistungsbetriebe und Versorgungseinrichtungen kennen und bei Bedarf in Anspruch
nehmen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Bei einigen Dienstleistungseinrichtungen genügt die Vermittlung von Kenntnissen als Orientierungshilfe; andere
sind von so erheblicher Bedeutung für die selbständige
Lebensführung des Schülers, daß er in ihre Inanspruchnahme eingeführt werden sollte.
Als Lernweg bietet sich vor allem das Kennenlernen und
Einüben in realen Situationen an.
Hinweise für den Unterricht
- Versorgung mit Elektrizität und Wasser,
- Entsorgung durch Müllabfuhr und Abwasser,
- Rathaus,
- Fundbüro,
- Personalausweis oder Paß beantragen,
- Sparbuch/Konto anlegen,
- Einkaufen,
- Elektrogeräte zur Reparatur bringen,
- Schuhe reparieren lassen,
- Kleider reinigen lassen,
- Kleidung ändern lassen,
- Haare schneiden oder frisieren lassen,
- Besuch bei einer Kosmetikerin,
- Sauna benutzen.
3.3.8 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Didaktisch-methodische Grundlegung
Um öffentliche Toiletten sach- und situationsgerecht zu
benutzen, muß der Schüler diese anhand von Hinweisen
aufsuchen, sich in ihnen orientieren und die dort angetroffenen Vorrichtungen bedienen können.
Die Teilnahme des Schülers an kulturellen Veranstaltungen
und Ereignissen trägt wesentlich zu seiner Integration bei.
Sie führt zu der ihm möglichen geistigen und interessenbestimmten Teilhabe am Dargebotenen und Erlebten und
bietet Anlässe für Gespräche.
Aufbauend auf einer gewissen Fähigkeitsstufe in der körperlichen Selbstversorgung wird es notwendig, den Schüler zu befähigen, sich anhand verschiedener Zeichen zu
orientieren, die auf unterschiedlichem Abstraktionsniveau
bildlich, figural oder in Schriftzeichen Bedeutungen übermittein. Das Verstehen der Hinweise und das Beherrschen
aller Vorrichtungen können nicht im Schulhaus allein erreicht werden, obwohl schon Bau und Ausstattung der
Schule notwendige Bedingungen schaffen können, sondern auch anläßlich von Einkaufsgängen, Veranstaltungen
und Schulwanderfahrten. Dem Schüler ist bewußt zu machen, daß er in öffentlichen Toiletten gefährdenden Einflüssen ausgesetzt sein kann.
Hierbei ist es wichtig, daß der Schüler lernt, sich die jeweils
geltenden Verhaltensregeln anzueignen, um sich dem Charakter der jeweiligen Veranstaltung entsprechend verhalten
zu können.
Es kommen Veranstaltungen in Frage, die während der
Schulzeit stattfinden, und solche, die auf Anregung und
Empfehlung der Schule außerhalb der Unterrichtszeit vom
Elternhaus bzw. Heim besucht werden können.
Hinweise für den Unterricht
- Kirchliche Veranstaltungen,
- Theater,
Hinweise für den Unterricht
- Konzerte,
- Damen- und Herrentoiletten,
- Heimatfeste und folkloristische Darbietungen,
- Automatenbedienung,
- Sportveranstaltungen,
- weitere Hygienemaßnahmen,
- Tiergarten und Zoo,
- Regeln der Bezahlung,
- Zirkus,- Puppenbühnen,
- verschiedene Spülmöglichkeiten.
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- Lichtbilder- und Filmvorträge,
Hinweise für den Unterricht
- Ausstellungen und Sammlungen,
Ereignisse des Tagesablaufs in der Schule
- die morgendliche gemeinsame Planung eines einzelnen
Tagesablaufs;
- die gemeinsame Besinnung am Ende des Schultags;
- Berichte einzelner Schüler über ihre Pläne für noch verbleibende Zeit zwischen Rückkehr von der Schule und zu
Bett gehen;
- Jugendheime.
3.4 Fähigkeit, Zeitabläufe zu erfahren, sich in ihnen auszukennen und sich auf sie einzustellen
3.4.1 Elementare Zeitabläufe und ihre sprachlichen Bezeichnungen erfassen und sich danach richten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll lernen, in seine Alltagshandlungen und
-erlebnisse die Zeit zunehmend einzubeziehen und so zu
gliedern, daß für ihn anschauliche, praktische Zeitschemata
für möglichst viele und möglichst lange Einzelabschnitte
innerhalb des Tagesablaufs entstehen. Er soll lernen, Bezeichnungen wie „jetzt", „nachher", „heute", „morgen" zu
erfassen und zu verwenden.
Da die Entwicklung des Zeiterlebens an Handlungs- bzw.
Erlebnisfoigen gebunden ist, kann dieses Ziel je nach Stand
der kognitiven Entwicklung des einzelnen Kindes erreicht
werden:
- durch Handlungen mit darauffolgendem Wahrnehmungseffekt, um sensomotorische Erwartungen hervorzurufen (z.B. Glocken anschlagen, Umwerfen von Bauklotztürmen);
- durch zweckbezogene Handlungen des Kindes (z. B. Wegräumen einer Schachtel, um an ein Spielauto zu gelangen), d.h. Einordnen von Bewegungsabläufen in ein
zielgerichtetes Zeitschema;
- durch aktives Experimentieren des Kindes mit Gegenständen in Erwartung interessanter Wahrnehmungsereignisse (zukunftsbezogenes Neugierverhalten).
Hinweise für den Unterricht
- Rollenspiele.
3.4.3 Den Wochenablauf in seiner Bedeutung erfassen und
beachten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Auch die Woche tritt meist nicht als Zeiteinheit ins Bewußtsein, sondern wird als Abfolge mehrerer Tage erlebt. Werktage haben dabei andere Erlebnisqualitäten als Samstage
und Sonn- und Feiertage, die der Schüler überwiegend zu
Hause verbringt.
Zuerst werden die Schüler deshalb nur eine undeutliche
Gliederung in Schultage und in die Tage des Wochenendes
zustande bringen. Erst danach lassen sich die Tage des
Wochenendes und die fünf Schultage weiter ausgliedern
und mit den Namen benennen. Der Schüler soll lernen, daß
sich Werktage von den Tagen des Wochenendes hinsichtlich gesellschaftlicher Erwartungshaltung und den damit
zusammenhängenden Betätigungsmöglichkeiten und-notwendigkeiten unterscheiden.
Berichte über die Erlebnisse vergangenerWochentage (-enden), Besinnungen auf notwendige und gewünschte Tätigkeiten an künftigen Tagen, für die Schüler verstehbare
Wochenpläne usw. bieten sich als Lernanlässe an.
Hinweise für den Unterricht
- Quietschtiere,
- Bericht vom vergangenen Wochenende zu Hause (am
Anfang der Schulwoche);
- Bericht über die vergangene Schulwoche;
- Stehaufmännchen,
- Besinnung auf das kommende Wochenende;
- Papiere, Textilien u.a.
- die Besonderheit eines Feiertages;
- Geräuschbüchsen,
- die Namen der Wochentage;
- Aufstellen eines Wochenplans mit den Schülern;
- Fortschritte bei Herstellungs- und Produktionsvorgängen
besprechen;
- Benutzen eines Wochenkalenders;
3.4.2 Den Tagesablauf in seiner Bedeutung erfassen und
beachten
- Beobachtungen an Schnittblumen (wie lange halten
sie?);
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Wachstumsvorgänge beobachten;
- Begegnung mit Menschen, die samstags, sonntags/feiertags, nachts arbeiten.
Der Tag wird meist nicht als Zeit und nicht als Zeiteinheit
wahrgenommen, sondern als Abfolge von Geschehnissen
erlebt.
Der Schüler soll lernen, den geregelten Tagesablauf zunehmend deutlich wahrzunehmen, die einzelnen Abschnitte in
ihrer Bedeutung für sich und für andere zu erkennen und
sich danach zu richten. Außerdem soll er die wichtigsten
Bezeichnungen wie Morgen, Mittag, Nachmittag, Abend
kennen- und gebrauchen lernen.
Diese Ziele bedürfen nur teilweise einer gesonderten unterrichtlichen Behandlung. Sie müssen hauptsächlich durch
das tägliche Erleben des regelmäßigen Tagesablaufs erreicht werden. Ausgehend vom „Jetzt", sind den Schülern
immer wieder die kommenden und die schon vergangenen
Tagesereignisse bewußtzumachen.
3.4.4 Den Jahresablauf erfahren
Didaktisch-methodische Grundlegung
Dieses Ziel muß während des ganzen Schuljahres berücksichtigt werden. Das Jahr kann zwar nicht als Zeitraum
überschaut, aber doch als eine Abfolge von bedeutsamen
Ereignissen gegliedert werden. Solche Ereignisse sind u. a,
Feste, Geburtstage und Ferien. Die Monate eignen sich nur
bedingt als Strukturierungshilfen, weil sie eine weitgehend
27
abstrakte, an eine nicht überschaubare Anzahl von Tagen
gebundene Zeiteinheit geworden sind.
Dagegen können die Jahreszeiten als Ausprägungen der
Veränderungen in der Natur von den Schülern erlebt und
als Gliederungsmerkmale im Jahresablauf aufgefaßt
werden.
Ereignisse im Jahresablauf sind in den Unterricht und das
Schulleben einzubeziehen. Sie bieten in Form von Erwartungen und Vorbereitungen, aber auch als Rückbesinnungen, Anlässe zur Konkretisierung des Grobzieles.
Hinweise für den Unterricht
- Vorbereitungen für Ostern, Weihnachten, Urlaub usw.,
- Geburtstagsfeiern,
3.4.6 Sich mit Hilfe von Kalendern zeitlich orientieren
Didaktisch-methodische Grundlegung
Hier ist vor allem an einfache Kaiendarien gedacht, die in
der Vorausschau auf besondere Ereignisse über einen begrenzten Zeitraum hinweg selbst angelegt werden können:
Wochenkalender, Wochenämterpläne, Adventskalender
und andere Kalender, auf denen die Tage bis zu einem
bestimmten Ereignis ablesbar sind. Sie sind deutlich zu
gliedern und sollen zeitliche Längen durch entsprechende
räumliche Längen darstellen. Sofern Jahresübersichten
verwendet werden, müssen diese die zu erwartenden Ereignisse bildhaft bzw. symbolisch erkennen lassen. Auch Datumskalender mit abtrennbaren oder umlegbaren Einzeldaten können Orientierungshilfen sein.
- bedeutsame Jahresereignisse (Sport-, Herbst-, Sommerfest u.a.),
Hinweise für den Unterricht
- Verteilung der Wochenämter,
- Fahrt ins Schullandheim,
- Geburtstagsfeier,
- Sammeln von Blumen, Früchten Blättern,
- Vorbereitungen für ein Schulfest nach Zeitplan,
- Einmachen,
- Arbeiten nach Zeitplan in der Schulwerkstatt,
- Kleidung der Jahreszeit anpassen,
- Anlegung einer Monatsuhr,
- Schals häkeln,
- Schnee schippen,
- Vorbereitung von Schülern auf deren bevorstehende
Entlassung,
- Fotos, Dias, Filme von Ereignissen anschauen,
- Tagebuch im Schullandheim,
- Jahreskalender.
- verstellbare Tageskalender.
3.4.5 Sich mit Hilfe von Uhren zeitlich orientieren
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die objektive Messung der Zeit als Abfolge von Abschnitten
verschiedener Dauer setzt die Verfügbarkeit über logische
Zahl- und Zeitbegriffe voraus. Diese Voraussetzung haben
Geistigbehinderte nicht. Viele von ihnen können jedoch im
Verlauf ihrer Schulzeit lernen, bestimmte Uhrzeiten abzulesen und diese als Fixpunkte bei der zeitlichen Orientierung
im Tagesablauf zu benutzen, auch wenn dieser noch sehr
subjektiv erlebt wird. Manchen Schülern wird es gelingen,
bestimmte Zeiträume, z. B. volle Stunden mit der veränderten Zeigerstellung bzw. mit der Zeigerbewegung über bestimmte Strecken in Beziehung zu bringen. Ansätze zur
Zeitmessung ergeben sich bei der Verwendung von Eieruhren, Kurzzeitweckern und Weckeruhren.
Im Klassenzimmer sollte eine gut sichtbare Uhr mit klaren
arabischen Ziffern aufgehängt sein. Dre ausschließliche
Verwendung von Lernuhren ohne Werk ist nicht angezeigt.
Uhren mit zeigerloser Ziffernanzeige (Digitaluhren) können
wegen ihrer Abstraktheit nur ausnahmsweise im Unterricht
berücksichtigt werden (z. B. bei leistungsbegünstigten Voraussetzungen einzelner Schüler, die im täglichen Leben
regelmäßig solche Uhren sehen und beachten).
Hinweise für den Unterricht
- Beachten der Zeigerstellung (zur Pause, zum Mittagessen),
- Schulschluß,
- Weg des Minuten-/Sekundenzeigers,
- ein Schüler hat eine Armbanduhr geschenkt bekommen,
- Verwendung des Kurzzeitweckers,
- Ein- und Ausschalten des Fernsehgerätes.
3.5 Fähigkeit, Natur in verschiedenen Erscheinungsformen
und Zusammenhängen zu erfahren und sich auf sie
einzustellen
3.5.1 Sich Tieren gegenüber richtig verhalten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Zum Umgang mit Tieren sind Einstellungen und Haltungen
erforderlich, die die Ansprüche der Tiere und der mit ihnen
in Berührung kommenden Menschen gewissenhaft beachten. Hierzu sind Kenntnisse über die Merkmale und Verhaltensweisen der Tiere zu vermitteln. Darüber hinaus sind
Fertigkeiten zu erlernen, die den Umgang mit den Tieren
ermöglichen und erleichtern. Das Verhalten der Tiere muß
als nicht immer vorhersehbar erkannt werden. Das Verhalten des Schülers gegenüber dem Tier soll deshalb von
Vorsicht bestimmt sein.
Die notwendige Sorge für Pflege, Gesundheit und Leben
der anvertrauten Tiere ist geeignet, verantwortungsbewußte Handlungen zu fördern. Dem schutzlosen und hilfsbedürftigen Tier soll sich die Sorge des Schülers zuwenden unter
Beachtung der in der Situation notwendigen Sicherungen.
Die überstarke Fixierung auf ein Tier verhindert oftmals die
notwendige soziale Öffnung.
Der Schule stehen nur begrenzte Möglichkeiten derTierhaltung offen. Daher sind Besuche im Zoo, auf dem Bauernhof
u.a. sehr geeignet, Begegnungen mit Tieren zu ermöglichen.
Als Unterrichtsmaterial dienen Filme, Dias, Bildreihen. Auf
die Gefahren der Übertragung von Krankheiten durch Tiere
ist hinzuweisen.
Hinweise für den Unterricht
- Aufstellen eines Vogelbauers,
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- Einrichten eines Aquariums,
- Tiere in der Wohnung,
- kranke Tiere,
- Ungeziefer in der Wohnung,
- Tiere.richten Schaden an,
- Tiere auf dem Bauernhof,
- Tierprodukte,
- Gefahren durch Tiere (Tollwut, Hundebiß u.a.),
- ärztliche Versorgung nach der Verletzung durch ein Tier,
- Tiere im Zoo,
- Tiere im Zirkus,
- Tiere im Tierheim.
3.5.2 Mit Pflanzen sachgerecht umgehen
Didaktisch-methodische Grundlegung
3.5.3 Sich Landschaften in ihrer Vielfalt erschließen und
sich dort angemessen verhalten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler erschließt sich die Landschaft und ihre Einzelmerkmale durch die unmittelbare Erfahrung. Das bedeutet,
daß er Kenntnisse und Einstellungen beobachtend, wandernd, handelnd und erlebend in der Natur selbst erwirbt.
Gefahren sind anschaulich zu erklären.
Durch Eigenerlebnisse, Beobachtungen und Hinweise wird
die Landschaft zunehmend als pflege- und schutzbedürftiger Lebensraum des Menschen erfaßt. Hieraus ergeben
sich Aufgaben und Möglichkeiten des Umweltschutzes.
Bilder, Filme und andere Medien lassen die erfahrene
Wirklichkeit im Schulraum wieder aufleben und erleichtern
eine vertiefende Bearbeitung. Selbsthergestellte Filme und
Fotos haben besonderen Wert.
Hinweise für den Unterricht
Es sind folgende Gesichtspunkte zu beachten:
- Wanderungen durch den Park, überwiesen und Felder,
durch den Wald, auf Berge usw.,
- Nutzen, z.B. Nahrung;
- auf dem Aussichtsturm,
- Pflege, z.B. Pflanzen einsetzen, gießen, düngen, aber
auch jäten;
- im Hafen,
- Gestaltung, z.B. Blumensträuße;
- Sozialaspekt, z.B. jemandem mit Pflanzen eine Freude
bereiten.
Neben den Kenntnissen über Art, Kennzeichen und Besonderheiten der Pflanzen ist auch der sorgsame Umgang mit
ihnen anzubahnen.
- am Wasser,
- Bootsfahrt,
- Sauberhalten des Schulgeländes,
- Abfälle im Wald,
- Schullandheimaufenthalt.
Grundsätzlich sollten die Schüler bei der gärtnerischen
Pflege des Schulgrundstückes mitarbeiten.
Gefahren, die von Pflanzen ausgehen können, sollen bewußtgemacht werden.
Hinweise für den Unterricht
- Pflege von Zimmerpflanzen,
- Pflege einer Großpflanze im Schulhaus,
- Rasenpflege,
- Anlegen und Pflegen eines Gemüsebeetes,
- Ernten und Schneiden von Pflanzen, Früchten und
Blumen:
- Äste schneiden,
- Wurzeln ausgraben,
3.5.4 Die Bedeutung des Wetters und der Wettereinflüsse
erkennen und sich darauf einstellen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Wettereinflüsse bestimmen das menschliche Verhalten in
vielfältiger Weise:
- Verhalten im Freien,
- Anpassen der Kleidung,
- Aufsuchen von Schutzräumen vor dem Wetter,
- Sträucherobst ernten,
- geeignete Maßnahmen in Wohn- und Aufenthaltsräumen,
- Setzlinge einpflanzen,
- affektive Reaktionen.
- Pflanzen im Gewächshaus,
Das Einstellen auf wetterbedingte Einflüsse soll situationsbezogen erfolgen.
Angsthaltungen und Fehleinstellungen können dadurch
überwunden werden, daß die Schüler wirklichkeitsnahe
Einstellungen erwerben, indem ihre Kenntnisse erweitert,
geordnet und vertieft werden.
Hinweise für den Unterricht
- einen Obstbaum abernten,
- Feldfrüchte;
- Waldpflanzen,
- Pflanzen und Früchte aus fremden Ländern,
- schädliche Pflanzen beseitigen (Unkrautvertilgung, Wucherhecken lichten u.a.),
- Pflanzen, die Gift enthalten.
- Spiel, Sport und andere Erholungsmöglichkeiten bei verschiedenartigem Wetter;
- Sommer (leichte Kleidung, Schutz vor der Sonne, Erfrischungen bei großer Hitze, Sonnenbrand vermeiden und
lindern u.a.);
- Winter (warme Kleidung, Gefahren bei Schnee und Eis,
Heizen der Wohnung);
- wechselhaftes Wetter (z.B. Gefahren für die Gesundheit,
Schutz vor Regen);
29
- Gewitter.
- Wind und Sturm (z.B. Durchzug im Haus);
4. Fähigkeit, sich in der Gemeinschaft zu orientieren, sich
einzuordnen, sich zu behaupten und sie mitzugestalten
In seinem Verhältnis zum Mitmenschen muß derGeistigbehinderte zunehmend dazu befähigt werden, auch partnerschaftliche Beziehungen aufzunehmen und aufrechtzuerhalten. Solche Beziehungen gewähren ihm sowohl Sicherheit und Geborgenheit als auch die Möglichkeit einer Mitgestaltung.
Zu stark bindende Sozialbezüge können ebenso Fehlentwicklungen anbahnen bzw. die Entwicklung insgesamt behindern wie ungenügend entfaltete soziale Beziehungen
aufgrund zu geringer Zuwendung.
4.7 Fähigkeit Kontakte anzunehmen, anzubahnen und aufrechtzuerhalten
4.1.2 Verstehen und Erwidern sprachlicher Äußerungen
Didaktisch-methodische Grundlagen
Mit dem Erwerb der Fähigkeit zur sprachlichen Äußerung
gewinnt der Schüler zusätzliche Möglichkeiten, Kontakte
anzubahnen, Gefühle auszudrücken und andere zu etwas zu
veranlassen. Darüber hinaus erwirbt er mit der Sprache und
deren symbolischer Funktion die Möglichkeit der Erschließung und Strukturierung der Umwelt. Das macht erforderlich, bestehende sprachliche Strukturen zu verstehen und
zu übernehmen.
Der Erwerb der Sprache vollzieht sich in enger Koppelung
mit vorsprachlichen Ausdrucksmitteln. Gestische und mimische Zeichen müssen deshalb von eindeutigen und prägnanten sprachlichen Äußerungen begleitet werden.
Handlungs- und erlebnisträchtige Lernsituationen rufen in
besonderer Weise sprachliche Äußerungen hervor. Der
Unterricht muß den Schüler in außerschulische Kontaktsituationen bringen, in denen er sich ohne Hilfe des Lehrers
beim Einkaufen, in Verkehrsmitteln, auf Ämtern u.a. verständlich äußern muß. Formale und isoliert eingesetzte
Sprachtrainingsprogramme erfüllen diese Aufgabe nicht.
Hinweise für den Unterricht
- Grüßen,
- Wunschäußerungen,
- Zurufe, Anweisungen,
4.1.1 Anbahnen von Kontakten: Verstehen und Erwidern
gestischer und mimischer Zeichen
Didaktisch-methodische Grundlagen
Gestik und Mimik sind Träger differenzierter nicht-sprachlicher Kommunikation. Gefühle und Stimmungen werden
über diese Medien im zwischenmenschlichen Bereich ausgedrückt und vermittelt. Dazu gehören z. B. Freude, Trauer,
Angst, Ablehnung, Zuwendung, Hilfsbereitschaft.
Um diese ausdrücken zu können, bedarf es der Fähigkeit der
Wahrnehmung gestischer und mimischer Zeichen des Partners, deren Verarbeitung und Umsetzung in ein eigenes
motorisches Ausdrucks- und Kontaktverhalten.
Um gestische und mimische Zeichen zu verstehen und zu
gebrauchen, muß deren Bedeutungsgehalt erlernt werden.
Da formale Übungen den Anspruch des Lernziels nicht
einlösen, ist es Aufgabe des Lehrers, seine Gefühle und
Einstellungen eindeutig und deutlich auszudrücken.
Oft wird dadurch Emotionalität erst geweckt, entwickelt und
bewußtgemacht. Mit diesen Fähigkeiten gewinnt der Schüler vielfältige Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
Hinweise für den Unterricht
- Gefühle der Freude, der Trauer, des Schreckens, der
Abwehr,
- Streicheln,
- Blickkontakt,
- gestische Anweisungen,
- Begrüßungsgesten,
- Schultertippen,
- Anstoßen als Warnung,
- Zärtlichkeiten,
- Körperkontakt,
- pantomimische Spiele.
- Berichten und Erzählen,
- sich vorsteilen,
- etwas erklären,
- gemeinsame Regel- und Rollenspiele,
- Einladungen,
- Gratulieren,
- Gespräche (z.B. beim Einkaufen, auf Behörden, im Postamt, beim Friseur).
4.1.3 Auswählen von Kontaktangeboten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Fähigkeit, Kontakte auszuwählen, gibt die Möglichkeit,
Intensität, Dauer und Art von Kontakten mitbestimmen zu
können. Insbesondere sollte hier die selbständige Entscheidung in bezug auf erwünschte und nicht erwünschte Kontakte ausgebildet werden. Dabei ist jedoch das Ausweichen
oder Flüchten vor nicht erwünschten Kontakten abzubauen
und zur Auseinandersetzung mit dem Partner anzuleiten.
Hinweise für den Unterricht
- Spiel in der Zweiergruppe,
- Spiel in der Großgruppe,
- Auswählen von Spielrollen,
- Kreis- und Freispiele,
- Teilnahme an Veranstaltungen mit Erziehern,
- Teilnahme an Reisen,
- Theaterspielen,
-
Freundschaften.
30
4.1.4 Kontaktstörungen und Kontaktablösungen bewältigen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die starke soziale Abhängigkeit des Geistigbehinderten und
vor allem die oft anzutreffende Haltung der Eltern, den
Behinderten in besonderem Maße zu behüten, kann zu
Situationen führen, die seine emotionale Verarbeitungsfähigkeit überfordern. Erlebnisse des Wechsels oder des
Todes von Bezugspersonen können sich in überstarker
Trauer, Aggression, Regression usw. äußern.
Soziale Konflikte können ebenfalls Fehlverhalten auslösen.
Dem Schüler sind Hilfen zur Konfliktlösung zu geben.
Hinweise für den Unterricht
- Wechsel des Tischnachbarn und der Spielpartner,
- Lehrerwechsel,
- Übergang in eine andere Gruppe,
- Verlegung in ein Heim,
- Aufenthalt in der Klinik,
- Verlust eines Elternteils oder beider Elternteile,
- Veränderungen in der Familie,
- Umzug,
- Weggang einer Freundin/eines Freundes,
- allein verreisen (Schullandheim, Kuraufenthalt etc.).
4.2 Fähigkeit zum Zusammenleben und zu gemeinsamem
Tun
Der Geistigbehinderte ist Mitglied einer Gemeinschaft und
auf Gemeinschaft angewiesen. Die Fähigkeit zum Zusammenleben und zu gemeinsamem Tun ist daher von fundamentaler Bedeutung. Davon werden Lernen und Entwicklung entscheidend mitgeprägt. Das Erreichen des Zieles
vollzieht sich in enger Zusammenarbeit mit allen Personen
seiner Umwelt und zielt auf eine größtmögliche Mündigkeit
des einzelnen Schülers. Bei extremer geistiger Behinderung kann diese Fähigkeit im Einzelunterricht angebahnt
und im Unterricht mit Kleingruppen weitergeführt werden.
Anzustreben ist die volle Eingliederung in die Klassen- und
Schulgemeinschaft.
4.2.1 In Gegenwart anderer etwas tun
Didaktisch-methodische Grundlegung
Wenn ein Schüler aufgrund extremer geistiger Behinderung, durch Überbehütung, aufgrund autistischer Verhaltensweisen und/oder einer Hypersensibilität die Anwesenheit anderer nicht erträgt, muß z. B. durch Einzelunterricht
die Fähigkeit zur Duldung der Anwesenheit anderer aufgebaut werden. Der Schüler soll Scheu und Isolierungstendenzen abbauen, Sicherheit und Selbstvertrauen zum eigenen Tun entwickeln. Druck und Zwang sind dabei zu vermeiden.
Eine genaue Beobachtung des Verhaltens hilft, negativ
verstärkende Einflüsse auzuschalten.
Die Schaffung einer entsprechenden Atmosphäre durch
Raumgestaltung, Raumausstattung und ggf. rhythmischmusikalische Elemente im Unterricht können diese Bemühungen unterstützen.
Auch Räume mit besonderem Aufforderungscharakter (z. B.
Sand- und Matschräume, Schwimm- und Bewegungsbekken) sollten hierzu zur Verfügung stehen.
Hinweise für den Unterricht
- Zusammensein mit einer Person in einem Raum der
Schule,
- mit mehreren Personen in einem Raum Zusammensein,
- Zusammensein mit anderen (außerhalb der Schule),
- in gewohnter Umgebung mit fremden Personen Zusammensein,
- unruhige Mitschüler,
- Veränderungen im Aussehen bekannter Personen,
- etwas vorführen,
- mit anderen am Tisch sitzen/spielen/arbeiten/essen.
4.2.2 Auf Anregung oder unter Anleitung allein oder gemeinsam etwas tun
Didaktisch-methodische Grundlegung
Durch Anregungen und Anleitungen im Unterricht erfährt
der Schüler eine Lenkung und Begrenzung seines Handelns. Dies zu akzeptieren muß er lernen, weil davon
entscheidend weiteres Lernen abhängt.
Die Gefahr der Verunselbständigung und der Einschränkung von Spontanaktivität muß dabei vermieden werden.
Durch veränderte oder reduzierte Anleitungen wird die
Wendigkeit der Schüler vergrößert.
Darstellende Spiele (Rollenspiel, Musizieren, Puppenspiel)
bieten Hilfen, um die Annahme von Anleitungen oder
Anregungen zu erleichtern. Dabei lernt der Schüler, auch
Anregungen der Mitschüler zu übernehmen oder sich in
deren Spiel einzuordnen.
Hinweise für den Unterricht
- Regelmäßig anfallende Aufgaben in der Klasse, Schule,
Familie;
- einfache Aufträge wie Botengänge, Überbringen von
Mitteilungen, Begrüßung, Pflanzen- und Tierpflege;
- Gemeinschaftsarbeiten (z.B. Tischdecken, Abräumen,
Aufräumen, Spülen, Reinigungsarbeiten, Raumgestaltung);
- Bilder gestalten;
- Spielen, Spaziergänge;
- Musizieren.
4.2.3 Selbständig etwas allein oder miteinander tun
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Förderung der Selbständigkeit in allen Bereichen ist
eine der wichtigsten Aufgaben des Unterrichts. Die Initiative und Spontaneität des Schülers muß in die Arbeit einbezogen werden. Die Bereitschaft, anderen zu helfen, sollte
unterstützt werden.
Der Aufbau von Eigenverantwortlichkeit bedarf der Förderung, ebenso wie die Fähigkeit, Möglichkeiten zur Hilfe
selbst zu erkennen.
Selbst bei Vorliegen extremer Behinderung können in ele-
31
mentaren Bereichen selbständige Tätigkeiten angestrebt
werden (z.B. den Mund selbständig bei der Aufnahme von
Speisen öffnen, Speichel selbständig wegwischen).
Hinweise für den Unterricht
Täglich anfallende, sich wiederholende Tätigkeiten:
- Selbstbesorgung auf der Toilette,
- Händewaschen,
- Kleidung auf den Platz hängen,
'- Aufräumen, Ordnen, Säubern von Klassen- und Kursräumen, Spiel- oder Arbeitsplatz;
Gelegentlich anfallende Tätigkeiten:
- Helfen beim Tragen, Ziehen, Schieben, Bringen, Öffnen,
- Essen und Getränke allein oder mit anderen bereiten,
- etwas versorgen (Tiere, Blumen),
- Ausgestalten (Arbeitsplatz, Raum, Halle),
- sich etwas beschaffen, einkaufen,
- Gemeinschaftsarbeiten (Planung von Veranstaltungen).
4.2.4 Verschiedene Rollen im Zusammenleben erkennen,
sich darauf einstellen und sie annehmen und übernehmen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll erkennen, daß er in Schule, Familie, im
Verkehr, in der Freizeit u. a. verschiedene Rollen einnehmen
muß und andere Menschen ebenfalls verschiedene Rollen
wahrnehmen.
Er muß lernen, sich auf Rollen als Kind, Schüler, Mitspieler,
Gast, Gastgeber, Käufer u.a. einzustellen.
Der verbalen Kommunikation kommt hierzunehmend Bedeutung zu. Rollenspiele müssen ausreichend in das Unterrichtsgeschehen einbezogen werden, um zur Klärung der
Rollenverteilung beizutragen.
Hinweise für den Unterricht
- Besuch,
- Einkauf,
- Geburtstags- und andere Feiern,
- Feste in der Klasse und Schule,
- Schullandheimaufenthalte, Restaurantbesuche, Wanderungen, Fahrten, Elternnachmittage, Schülertreffen.
- Feste und Feiern,
- Wanderungen,
- Besuche,
- Arbeitsvorhaben,
- Klassenwechsel,
-Gestaltung der Räume (Sitzordnung, Raumschmuck
u.a.),
- Freizeitgestaltung.
4.2.6 Über das gemeinsame Tun mit anderen entscheiden
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Absprache mit anderen bedarf der Bereitschaft, von
eigenen Wünschen und Vorstellungen teilweise oder ganz
abzurücken, gemeinsame Vorhaben abzuwägen und sich
daran zu beteiligen.
Die Vorbereitung von Unterrichtsvorhaben bietet eine Fülle
von Möglichkeiten, die Fähigkeit des Mitentscheidens zu
fördern.
Der Lehrer sollte alle Möglichkeiten des Schulalltags nutzen, um mit einzelnen Schülern oder einer Gruppe Entscheidungsvorgänge zu klären und zu praktizieren. Dabei sollen
die Entscheidungsmöglichkeiten des Schülers voll berücksichtigt werden.
Der Gesprächsförderung kommt hierbei große Bedeutung
zu.
Hinweise für den Unterricht
- Entscheiden mit anderen überArt, Ort, Folge, Teilnehmer
und Aufgabenverteilungen bei Spiel und Arbeit;
- Mitbestimmen über Geschenke, Gestalten von Festen
und Feiern, Veranstaltungen und Treffen.
4.3 Fähigkeit, mit Regeln umzugehen
4.3.1 Annehmen gebräuchlicher Umgangsformen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Einfache Umgangsformen können auch ohne Einsicht in
Sozialbezüge und -regeln erlernt werden. Dennoch gilt es,
eine nur formale Anpassung des Schülers möglichst zu
vermeiden und Einsicht in Verhaltensformen zu wecken.
Der Tagesablauf bietet hierzu ausreichend Übungssituationen.
Hinweise für den Unterricht
4.2.5 Das Zusammenleben mitgestalten
- Begrüßung,
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Verabschiedung,
Zur Verwirklichung dieses Zieles bedarf es einer abwartenden Zurückhaltung des Lehrers, damit Initiativen von Schülern zum Tragen kommen können.
- Hilfe leisten,
- Besuche,
- Einkauf,
Bedürfnisse der Schüler müssen auch auf ihre Bedeutung
für das Zusammenleben in der Gruppe überprüft werden.
- Entschuldigung,
Wichtig ist die Ermutigung der Schüler zum Mittun.
- Gratulation,
Das Mitgestalten des Zusammenlebens kann besonders im
Rahmen von Projekten gelernt werden.
- Anklopfen,
Hinweise für den Unterricht
- Klassen- und Schulveranstaltungen,
- Stuhl anbieten,
- die Hand geben,
- Rollenspiel.
32
4.3.2 Befolgen von notwendigen Regeln
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler sollte erfahren, daß ihm Regeln Hilfen und
Sicherheit bieten, daß sie aber auch anderen gegenüber
eingehalten werden müssen. Einige Regeln sind so bedeutungsvoll für den Schüler, daß er sie auch dann einhalten
muß, wenn er ihren Sinn nicht oder nicht ganz einsehen
kann.
4.4 Fähigkeit, die Berechtigung von Ansprüchen abzuschätzen und entsprechend zu handeln
4.4.1 Ansprüche äußern und berechtigte Ansprüche vertreten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, daß die
Schüler Kenntnisse über ihre Grundrechte erwerben und
den Zusammenhang von Rechten und Pflichten erkennen.
Aufgrund der eingeschränkten Transfermöglichkeit ist notwendiges Regelverhalten in vielfältigen Situationen einzuüben. Ergänzend zu den täglichen aktuellen Anlässen bieten sich gezielte Projekte und Rollenspiele an. Belehrungen
allein sind in der Regel nicht ausreichend. Das Vorbild aller
Mitarbeiter der Schule ist von größter Bedeutung.
- Maßnahmen der Sicherheit und des Schutzes,
Den Wissenshintergrund kann der Geistigbehinderte anfänglich nur erwerben, indem er die Erfüllung berechtigter
Ansprüche ständig erfährt durch:
- Versorgung und Pflege seiner Person,
Hinweise für den Unterricht
- Achtung vor seinem Intimbereich und Privatleben,
- Zusammenspiel,
- Freundlichkeit und Wertschätzung,
- Zusammenarbeit,
- Hausordnung,
- Hilfen zur Selbstentfaltung und Selbstdarstellung in der
Gemeinschaft,
- Besuch,
- Gleichbehandlung in der Gemeinschaft,
- Einkauf,
- Achtung vor seinen Entscheidungen,
- Benutzung von Verkehrsmitteln,
- Achtung vor seiner religiösen Einstellung,
- Teilnahme an Feiern und Veranstaltungen,
- Verständnis für seine Wünsche zur Partnerschaft,
- Besuch bei Behörden,
- Achtung vor seinem Eigentum
- auf einer Baustelle,
Bei einzelnen Schülern wird es möglich sein, das Erfahrungswissen durch Belehrungen, Erklärungen oder gemeinsame Diskussion zu erweitern und zu vertiefen.
- an der Bushaltestelle,
- im Schwimmbad,
- Medikamenteneinnahme,
- Körperhygiene.
Möglichkeiten und Anregungen, Ansprüche zu äußern,
müssen den Schülern in einem sozialintegrativen Unterricht ständig geboten werden.
Hinweise für den Unterricht
- Zumutbare Fahrzeiten,
- Versorgung und Sicherheit während der Fahrt,
- notwendige Hilfen beim Ein- und Aussteigen-,
- bekömmliches Essen,
- ausreichende Portionen,
4.3.3 Regeln veränderten Situationen entsprechend anwenden
- sauberes und ansprechendes Gedeck,
Didaktisch-methodische Grundlegung
Projekte: Familie/Gemeinde/Klasse
Die Einübung gewünschter regelhafter Verhaltensweisen in
ein und derselben Situation birgt die Gefahr, daß der
Schüler veränderten Situationen gegenüber hilflos ist.
Plötzlich auftretende Gefahren- und Notsituationen können
häufig erst nachträglich im Unterricht ausgewertet werden.
- Streit um Plätze in Verkehrsmitteln,
Über das Rollenspiel kann die Einsicht des Schülers in die
Veränderbarkeit von Regeln geweckt werden und seine
Bereitschaft dazu erreicht werden, Regeln entsprechend
veränderten Situationen abzuwandeln.
- Übermüdung,
Hinweise für den Unterricht
- neue Wohnung,
- Arbeitsplatz,
- neue Aufgaben,
- neue Gesetze,
- neue Mode,
- andere Sitten,
- Gefahren- und Notsituationen,
- Verletzungen,
- Bedrohungen.
- Berücksichtigung von Diätvorschriften;
- Probleme beim Ein- und Aussteigen,
- ein Raum ist überhitzt, zu kalt,
- Unterrichtsausfall,
- Ungerechtigkeiten,
- Streitigkeiten,
- tätliche Angriffe,
- zu kleine Portionen beim Essen,
- Störungen in Pausen,
- Diebstahl und Betrug.
33
4.4.2 Die Nichterfüllung eigener Ansprüche akzeptieren
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Ablehnung eines erhobenen Anspruchs löst Unlustgefühle aus, wodurch aggressive oder resignierende Reaktionen bewirkt werden können, Die Bewältigung solcherSituationen bedarf eines Lernprozesses auf der Grundlage sachlicher Kenntnisse und einsichtigen Verhaltens.
Die Tatsache, daß einige Schüler nicht in der Lage sind,
sachliche Gründe für die Ablehnung eines erhobenen Anspruchs einzusehen, darf nicht dazu führen, unberechtigte
Ansprüche zu erfüllen. Jedoch sollte immer eine Begründung gegeben werden. Nur so wird es möglich sein, daß
der Schüler in die Lage versetzt wird, die Ablehnung eines
Anspruches zu verarbeiten und zu akzeptieren.
Ablehnung eines Anspruchs erfolgt z.B., wenn
- kein Anrecht vorliegt,
- keine Möglichkeiten zur Erfüllung vorhanden sind,
- die Erfüllung getroffenen Vereinbarungen widerspricht,
4.4.4 Ansprüche zurückweisen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Geistigbehinderte lebt weitgehend in sozialer Abhängigkeit und ist deshalb auch in höherem Maße auf Wohlwollen und Hilfsbereitschaft seiner Mitmenschen angewiesen.
Ständig um Hilfsbereitschaft, Wohlwollen und soziale Anerkennung bemüht, aber auch aus Angst vor Zuwendungsverringerung und Liebesverlust, ist er deshalb viel eher
dazu geneigt, an ihn gestellte Ansprüche bedenkenlos zu
erfüllen. Der Geistigbehinderte läuft Gefahr, unzumutbar
ausgenutzt zu werden.
Die Schüler sollen befähigt werden, ungerechtfertigte Ansprüche zu erkennen und angemessen, aber bestimmt
zurückzuweisen..
Als Orientierungshilfen können folgende Leitsätze vermittelt werden;
- Ansprüche anderer vorrangig sind,
Ansprüche werden zurückgewiesen, wenn
- mit der Erfüllung andere unzumutbar benachteiligt oder
belastet werden.
- das eigene Können überfordert wird,
Hinweise für den Unterricht
Wunsch nach:
- Klassenwechsel,
- Aufenthalt in bestimmten Räumen:
Nachbarklasse, Lehrerzimmer, Küche,
- Überlassen von bestimmten Unterrichtsmitteln oder
Spielsachen und bestimmten Gebrauchsgegenständen
(Telefon, Schreibmaschine u.a.),
- sie unzumutbar gegen eigene Interessen und Wünsche
gerichtet sind.
Hinweise für den Unterricht
- Eingriffe in den Bereich des eigenen Körpers (z. B. Berührungen, Züchtigungen);
- Eingriffe in die Würde der Person (z.B. Geringschätzung,
ungerechte Strafe, Vorführungen und Zurschaustel-'
iung);
- Bevorzugung der eigenen Person,
- Eingriffe in Intimbereich und Privatleben (z.B. Aussagen
über häusliche Verhältnisse, Preisgabe von Geheimnissen, Körpervisitationen, Entkleidungen, Einmischungen);
- Wechsel von Lehrer oder Gruppe,
- Eingriffe in das Eigentum;
- bestimmten Unterrichtsveranstaltungen:
Hallenbad, Spaziergänge, Besuche,
- gefährdende Anforderungen.
- .Tätigkeiten, die gemeinschaftsstörend sind,
- besonderem Essen.
4.4.5 Zur Erfüllung berechtigter Ansprüche anderer beitragen
4.4.3 Eigene Ansprüche zurückstellen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Weg zu diesem Ziel führt über die Erfahrung und
Einsicht, daß die Ansprüche anderer genauso wichtig sind
wie die eigenen und somit jeder die Erfüllung berechtiger
Ansprüche erwarten darf. Das Ziel ist dann erreicht, wenn
der Schüler sich selbst als Träger von Rechten und Pflichten •
erlebt und anerkennt, daß eigene Rechte durch Pflichten
dem anderen gegenüber begrenzt sind.
Das Anliegen dieses Zieles ist es, im Schüler die Bereitschaft zu wecken und zu fördern, auf die Erfüllung seines
berechtigten Anspruchs im Hinblick auf eine Notwendigkeit, eine Verpflichtung oder eine Gefälligkeit freiwillig zu
verzichten.
Hinweise für den Unterricht
Hinweise für den Unterricht
- Übernahme der Arbeit eines Mitschülers,
- Übernahme von Dienstleistungen während der Erholungspause,
- Schadenersatz leisten,
- Überlassen von eigenen Sachen,
- Schulden bezahlen,
- von einem Anrecht zurücktreten: Sitzplatz, Nachtisch,
Hilfeleistung,
- geliehene Sachen sorgsam behandeln,
- Einstellen bestimmter Tätigkeiten.
- Hilfeleistung gewähren,
- geliehene Sachen zurückgeben,
- Einhalten von Vereinbarungen,
- Hausrecht achten,
- Gastrecht gewähren,
- Belästigungen,
34
-
Beschimpfungen,
Beleidigungen,
Gefährdungen
Verleumdung,
Körperverletzung,
Zerstörung fremden Eigentums,
Wegnehmen fremden Eigentums,
Hinweise auf Rechtsansprüche geben,
Richtigstellen von Vorkommnissen,
Wahrheitsgetreue Wiedergabe von Sachverhalten,
Zeugenaussagen
5. Fähigkeit, die Sachumwelt zu erkennen und mitgestalten zu können
In den Bereichen des Material-, Geräte- und Werkzeuggebrauches, der Gestaltung von Räumen, von Tätigkeiten und
Spielen und der Nutzung von erkannten Zusammenhängen
sollen die Schüler lernen, die ihnen möglichen Erkenntnisse
und Einsichten zu erlangen, sich ein gesichertes Können
anzueignen und ihre Gestaltungskräfte so zu entwickeln
und einzusetzen, daß ihnen durch selbstbestimmte Einflußnahme eine anerkannte Teilnahme am Zusammenleben
möglich ist.
5.1 Fähigkeit, Materialien, Geräte und Werkzeuge zu beschaffen, zu probieren und zu gebrauchen
5.1.1 Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften handhaben bzw. gestalten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Kenntnis von Werk-, Gestaltungs- und Grundmaterialien
befähigen den Schüler zu eigentätigerAuseinandersetzung
mit ihnen im schulischen und im Freizeitbereich. Der Schüler soll Eigenschaften wie hart, rauh, formbar, klebend,
splitternd usw. kennenlernen.
Das Hantieren mit Grundmaterialien wie Sand, Wasser, Ton
und Natursteinen geht allem Arbeiten und Gestalten mit
vorgeformten Materialien wie Holz, Baumaterialien u.a.
voraus, da es gilt, mit allen Sinnen Grunderfahrungen zu
sammeln.
-Ausflüge zum Strand, zur stillgelegten Kiesgrube,
-einen Schneemann bauen
-Reiß- und Faltarbeiten mit Papier
-Kneten und Formen mit Ton und anderen Materialien,
-Collagen aus verschiedenen Natur- und Grundmaterialien,
-Stoff-, Fell- und Lederreste
-Färben und Farben mischen.
5.1.2 Materialien ihren verschiedenartigen, praktischen und
gestalterischen Verwendungsmöglichkeiten entsprechend wählen
und einsetzen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Kenntnis der Materialien und ihrer Eigenschaften macht diese für
praktische Zwecke und für ihren gestalterischen Einsatz verfügbar.
Die
Schüler
sollen
jetzt
für
einzelne
Vorhaben
der
Kleiderzusammenstellung, bei Reparaturen im häuslichen Bereih, für
Konstruktionsvorhaben und für spielerische Aktionen selbständig das
geeignete Material wählen du es zweckmäßig einsetzen und
verwenden. Dabei wird die Erfahrung gewonnen, daß einzelne
Materialien in Vorhaben vielfältig eingesetzt werden können.
Einzelne Schüler oder kleine Gruppen arbeiten an selbstgewählten oder gestellten Aufgaben der Raumgestaltung,
Verpackung von Geschenken, an einfachen Spielzeug- oder
Schönheitsreparaturen und an vielfältigen Gestaltungsaufgaben. Die selbständige Wahl des Materials, seine Bearbeitung und sein Einsatz in der Fertigstellung einfacher
Werkstücke führen zu zielsicherem Einsatz von Kenntnissen
und schöpferischen Vorstellungen.
Die Aufgabenstellungen sollten so gewählt werden, daß die
Lernvoraussetzungen individuell berücksichtigt werden
und jedem Schüler der motivierende Erfolg zuteil wird.
Hinweise für den Unterricht
- Raumgestaltung durch Farbgebung,
- e'm Faschingskostüm aus der Kleiderkiste,
- einen Steingarten anlegen,
- Naturmaterialien als Hausschmuck,
- ein Totempfahl aus Holz, Stein und Farbe,
In möglichst offener Themenstellung können die Schüler
schon hier ihre Vorstellungen am Material erproben.
- Handhaben von Gips und Moltofill,
Hinweise für den Unterricht
- Anlegen und Pflegen eines Blumenfensters.
- Bau einer Erdhöhle,
- Spiel in der Sandkiste mit Sand, Steinen und Wasser,
- Umgang mit Holzbrettern,-klotzen und-scheiten auf dem
Bauspielplatz im Freien,
- eine Landschaft im Sandkasten gestalten,
- Naturmaterialien sammeln und mit ihnen gestalten (z.B.
Gräser, Kastanien, Eicheln, Bucheckern, Baumwurzelstöcke),
- Verpackungen wählen und ausführen,
5.1/.3 Materialien, Geräte und Werkzeuge entsprechend
dem Vorhaben oder dem Auftrag beschaffen, erproben und verwenden
Didaktisch-methodische Grundlegung
Ausgehend von gemeinsam gewählten und beschlossenen
Vorhaben oder vom Arbeitsauftrag sollen die nötigen Materialien besorgt und bereitgestellt, geeignete Geräte und
Werkzeuge beschafft und ihre Anwendung am Material
erprobt werden.
Unter Anleitung des Lehrers wird die Erfahrung gemacht,
daß der richtige Werkzeuggebrauch für die Fertigung
ebenso wichtig ist wie das zu bearbeitende Material.
35
Arbeitsteilige Fertigungsprozesse erlauben den zweckmäßigen Einsatz von Geräten und Werkzeugen in übersichtlicher Weise.
- Nähkasten einsortieren,
An verschiedenen Arbeitsplätzen werden leichtere und
schwierigere Teilfertigungen vollzogen. Der günstigste Einsatz von Materialien, Geräten und Werkzeugen richtet sich
nach dem gestalterischen Vorhaben, nach Material und
Werkzeug und nach zeit-, kraft- und kostengünstigen Überlegungen.
5.1.5 Gegenstände entwerfen und aus bestimmten Materialien herstellen
Während des gesamten Vorhabens sollte Raum für die
Eigeninitiative des Schülers sein. Alternative Planungen bei
der Beschaffung und Bereitstellung, beim erprobenden
Hantieren mit Materialien und Werkzeugen und schließlich
beim Finden des angemessenen Umgangs im Fertigen der
Teile des Vorhabens schaffen unterschiedliche Lernmöglichkeiten und entwickeln Kreativität im Denken, Handeln
und Schaffen.
Die Ergebnisse der eigenen Arbeit sollten im Hinblick auf
Wirtschaftlichkeit der Fertigung und Qualität des Produktes
gewertet werden.
Hinweise für den Unterricht
- Bau einer Werkzeugk'iste aus Holz,
- Tisch- und Raumschmuck für Feiern,
- Einsatz im Küchengarten,
- Bau eines Kasperletheaters,
- Anstreichen oder Tapezieren eines Raumes,
- Bereiten einer Mahlzeit,
- Reparaturen an Möbeln, Räumen, Geräten, Kleidung und
Spielzeug.
- Baukästen instand halten.
Didaktisch-methodische Grundlegung
Grundkenntnisse der bekanntesten Materialien und Fertigkeiten im Umgang mit ihnen sind die Voraussetzung für
gestaltendes Handeln. Vom Planungsentwurf, der eine einfache Zeichnung oder ein Modell sein kann, bis zur Fertigstellung soll mit Hilfe der nötigen Werkzeuge selbständig
gearbeitet werden. Im Vordergrund steht hier das Arbeiten
an einem Werkstück vom Anfang bis zum Ende. Aber auch
der Einsatz von verschiedenen Arbeitsplätzen einer Serienproduktion ist möglich.
Bei allen didaktischen Zielsetzungen sollte die Freude am
eigenen Werkstück und seiner Fertigstellung Richtschnur
vor allem im Hinblick auf den Schwierigkeitsgrad der'gestellten oder selbstgewählten Aufgabe sein. Eine entsprechende
Beratung und Lenkung der Schüler bleibt lange notwendig.
Nur zu Beginn eines Vorhabens wird ein gemeinsames
Vorgehen im Klassenverband möglich sein. Der Arbeitsgang wird dann überwiegend vom Schüler bestimmt. Dabei
können Arbeitsgruppen gebildet werden, die ein Vorhaben
gemeinsam planen, durchführen und vollenden, um partnerschaftliches Verhalten zu fördern.
Hinweise für den Unterricht
- Figuren aus Sperrholz,
- Schlüsselbrett,
- Brieföffner,
- Phantasiefiguren aus Natursteinen,
- Arbeiten aus Gasbeton,
- Gegenstände aus Ton,
- eine Baumhütte bauen,
- einen Kaninchenstall bauen,
5.1.4 Materialien, Geräte und Werkzeuge ordnen, aufbewahren und pflegen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll vorgegebene Anordnungen für Materialien, Geräte und Werkzeuge kennen und einhalten und, wo
diese fehlen, selbstgefundene sinnvolle Ordnung herstellen können.
Materialien wie Lebensrnittel, Werkstoffe oder Baustoffe
müssen sachgerecht gelagert werden, damit sie brauchbar
bleiben. Papier, Holz oder Metallteile bedürfen der ihren
Eigenschaften entsprechenden Ordnung und Aufbewahrung.
- Blumengestecke, -Sträuße und Kränze,
- einen Bauernhof bauen,
- Sandkastenstadt aus verschiedenen Materialien.
5.1.6 Beim Umgang mit Materialien, Geräten und Werkzeugen Sicherheitsmaßnahmen beachten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Vor dem Umgang mit gefährlichen Materialien, Geräten
und Werkzeugen wird die sichernde Handhabung erläutert,
demonstriert und mehrfach geübt (z.B. Messer, Säge,
schwerer Hammer).
Geräte und Werkzeuge zur Kleidungsreparatur und Pflege,
Schuhputzzeug, Gartengeräte, aber auch Werkzeuge zur
Holz-, Stein- und Metallbearbeitung sollen übersichtlich
geordnet, brauchbar und verfügbar gehalten werden.
Ätzende, feuergefährliche und giftige Materialien sollten
besonderer Unterrichtsanlaß sein. Auch der sichere Umgang mit Elektrizität und elektrisch getriebenen Maschinen
muß in wiederkehrenden Unterrichtsvorhaben geübt
werden.
Jeder Schüler sollte einen eigenen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich haben, für den er selbständig Sorge trägt,
über den er aber auch Rechenschaft ablegen muß.
Die Kenntnis der Hilfsmittel zur Brandbekämpfung und ihre
richtige Anwendung ist ebenso wichtig wie das Verhalten
bei Bränden.
Hinweise für den Unterricht
Wichtige Sicherheitsbestimmungen, Gebote und Verbote
müssen gelernt werden.
- Hausputz,
- Werkraum einrichten oder aufräumen,
- Gartengeräte pflegen und unterbringen,
- Streumaterialien beschaffen und lagern,
- Materialräume ordnen,
36
Hinweise für den Unterricht
- Hitze-, Kälte- und Wasserschäden,
- Druckexplosionen (z.B. Sprudelflaschen, Spraydosen),
- Feuer,
- feuergefährliche Stoffe in Haushalt und Betrieb,
- Dia- und Filmprojektoren, Tonband,.Plattenspieler und
andere Geräte bereitstellen,
- Turn- und Spielgeräte aufstellen,
- Hobbyraum vorbereiten, '
- Werktisch für bestimmte Vorhaben einrichten.
- Arbeit mit Nitroverbindungen,
5.2.3 Räume für Feste, Feiern und Besuche herrichten
- Licht, Schalter, Leitungen und Steckdosen,
Didaktisch-methodische Grundlegung
- elektrische Haushalts- und Arbeitsgeräte
(Geschirrspüler, Waschmaschine, Kühlschrank),
Jahreszeitliche Feste, persönliche Feiern und Besuche sind
Gelegenheiten zum Planen, Gestalten, Basteln und Einkaufen.
- Ofen, Gas- und Elektroherd,
- Feuerwerkskörper.
Nachdem'die Besprechung des Vorhabens alle notwendigen Planungs- und Verwirklichungsschritte bewußtgemacht hat und die Motivation zur Durchführung geschaffen
ist, kann die Vorbereitung arbeitsteilig in Gruppen erfolgen.
Hinweise für den Unterricht
5.2 Fähigkeit, Räume herzurichten, einzurichten und umzuräumen
- Geburtstagstisch,
- Advents- und Weihnachtsschmuck.
- einen Partyraum herrichten.
5.2.1 Spiel- oder Beschäftigungsplätze mit und ohne Hilfe
für wiederkehrende Tätigkeiten herrichten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Jeder Schüler soll seine Spiel- oder Beschäftigungsplätze
kennen und sie benutzen können.
Der Schüler ist für die Anordnung der Spiele und Arbeitsmittel genauso verantwortlich wie für das Her- und Abräumen von Materialien.
Der Schüler übt, seinen Besitz, seine Arbeitsmittel, das ihm
anvertraute Spielzeug oder das von ihm selbst gesammelte
Material zu lagern, in eine selbstgewählte Ordnung zu
bringen und darüber zu verfügen.
Wenn Selbständigkeit im Herrichten und Abräumen nicht
erreicht werden kann, sollen die Schüler mit Hilfe anderer
diese Fähigkeit zumindest teilweise erwerben.
Entdecken und Prüfen anderer Ordnungskategorien bei
anderen Schülern und Gruppen, ebenso Entwickeln von
Alternativen zur eigenen Ordnung, schaffen Beweglichkeit
im Denken und. Handeln des Schülers.
Hinweise für den Unterricht
- Puppenspielecke,
- Sandspielzeug,
- Arbeitsplatz,
- Geschirr abwaschen.
5.2.4 Spielräume improvisierend aus verschiedenen Materialien erstellen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der selbstgewählte und selbständig ausgestaltete Spielraum, auch wenn er nur aus wenigen Möbelstücken, einer
Wolldeckenhöhle unter dem Tisch oder einer abgeteilten
Raumecke besteht, kann zur Erlebnisweltwerden, in der die
persönliche Verfügung und Anordnung uneingeschränkt
gilt.
Diese Spielräume sind für die Entwicklung von Initiativen
und der Phantasie- und Gestaltungskräfte des Schülers von
großer Bedeutung.
Materialien wie Kisten, Pappkartons, Textilien, Raumteiler,
Seile, Wolldecken. Säcke u. a. sollten bereitgestellt werden.
Der Lehrer hat bei diesen Vorgaben eher die Rolle des
Helfenden als die des Anleitenden.
Hinweise für den Unterricht
- Robinsonhöhle auf dem Spielplatz,
- Papphäuser, Pappkartonecken,
- Burg aus Kisten und Kartons,
- Höhle im Klassenzimmer,
- Gruppenraum als Spielraum.
5.2.5 Einen Wohnbereich nach eigenen Wünschen und
Möglichkeiten einrichten
Didaktisch-methodische Grundlegung
5.2.2 Räume oder Teile eines Raumes für Spiel oder Arbeit
herrichten
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll denkend und planend für ein Vorhaben die
Bedingungen schaffen und so für sich und andere das Spiel
und die Arbeit ermöglichen bzw. erleichtern helfen.
Obwohl jeder Schüler diese Fähigkeiten für Spiel und Arbeit
braucht, gelingt der Aufbau oft nur über einzelne Helfer
oder Helfergruppen.
Hinweise für den Unterricht
- Stuhlkreis für Kreisspiele aufbauen,
- Tische zum Malen vorbereiten,
Der Schüler soll die'Fähigkeit erwerben, seine Vorstellungen zur Wohnraumgestaltung zu verwirklichen. Der Klassenraum bietet viele Möglichkeiten, durch die Gestaltungskraft der Schüler ein Gepräge zu erhalten, das ihnen erlaubt,
ihn als eigenen Wohnbereich anzunehmen. Der gesamte
Schulbereich läßt sich in dieserWeise weitgehend nach den
Bedürfnissen, Ideen und Wünschen der Schüler gestalten.
Unterstützt durch Elterngespräche sollten diese Aktivitäten
im häuslichen Bereich fortgesetzt werden.
37
Hinweise für den Unterricht
- Klassenraum umgestalten (z.B. Sitzordnung, Wand- und
Blumenschmuck),
- Trainingswohnung einrichten, umräumen,
- Blumenfenster anlegen,
- Vorhänge anbringen,
- Raumteiler stellen,
- Türbeschilderung,
- Ausstellung selbstgefertigter Gegenstände,
- Poster anbringen.
5.3.3 Mit verschiedenen Materialien Spielszenerien aufbauen und vollenden
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Lehrer muß eine Fülle von Material bereithalten, das
durch Hinzufügen von Farben, Zeichen und Veränderungen
dem darzustellenden Gegenstand angeglichen werden
kann. Bei Gebrauchsgegenständen muß die Mehrfachfunktion deutlich bzw. entdeckt werden. Der Lehrer soll mit
eigenen Lösungsvorschlägen zurückhaltend sein.
Eine Kleiderkiste, in der Kleidungsstücke für vielfältige
Spiel- und Verkleidungsaktivitäten gesammelt werden, bietet den Schülern Gelegenheit, mit Spaß und Phantasie
eigene Ideen zur Geltung zu bringen.
Hinweise für den Unterricht
5.3 Fähigkeit, Tätigkeiten und Spiele aufzunehmen, zu
wechseln, zu variieren, zu differenzieren und zu Ende zu
führen
- Bauen und Stellen von Straßensituationen, Zoos, Bauernhöfen, Wohnräumen u.a.,
- Bus oder Eisenbahn aus Kartons und Kissen,
- Wohnräume, Schule, Werkstatt aus Stühlen, Kisten u.a.,
- Sandkastenspiele,
5.3.1 Spielmaterial und Spielmöglichkeiten erkennen,
wählen und nutzen
- mit Decken oder sonstigen Vorhängen neue Räume
schaffen lassen,
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Verkleidungsspiele,
Aufgabe des Lehrers ist es, Material bereitzustellen, Spielmöglichkeiten finden zu lassen und Situationen zu schaffen,
die Alternativen zulassen. Durch Anspielen, z.T. auch durch
Vormachen und durch eigenes Nachmachen, regt er die
Kinder an oder verstärkt sie, selbst etwas zu finden, zu
wählen oder zu entdecken. Jeweils im richtigen Augenblick
muß er sich zurückziehen und die Kinder ihrer eigenen
Initiative überlassen.
- Sperrmüll.
Hinweise für den Unterricht
- Umgang mit Naturmaterial,
- Legen, Fädeln, Bauen und Schnitzen mit Kastanien,
Eicheln, Blättern, Borke u.a.,
- Sammeln. Ordnen, Probieren,
- Bauen mit handwerklichem Abfall und Verpackungsmaterial (z.B. Holz, Styropor, Kartons, Schachteln, Wellpappe u.a.),
- Spielplätze (z.B. Hofplätze) auf Versteck- und Unter, schlupfplätze erkunden und Versteckspiel durchführen.
5.3.4 Im Spiel Rollen übernehmen und variieren
Didaktisch-methodische Grundlegung
Die Übernahme und Abwandlung von Rollen im Spiel sind
eine gute Möglichkeit zum Kennenlernen, aber auch zum
Verständnis und zur Übernahme von Funktionen. Dadurch
wird die Beobachtungsfähigkeit entwickelt und geschult
und fördert Sprachverständnis und Sprechfähigkeit.
Gestik und Mimik werden geübt. Der Lehrer sollte die
Schüler viele Situationen beobachten lassen, ehe er sie
nachspielen und abwandeln läßt, aber auch Spieltechniken
vermitteln.
Die Schüler sollten nach Möglichkeit eine Rolle erklären,
beschreiben und vorausschauend planen.
Hinweise für den Unterricht
- Berufs- und Arbeitskleidung anlegen und die Rolle bekannter Mitarbeiter spielen (z.B. Busfahrer, Schularzt,
Hausmeister, Schaffner),
- Telefonieren,
- Stimm- und Bewegungsimitationen,
- Fingerspiele,
5.3.2 Andere Spiele oder Tätigkeiten vorschlagen, sie
durchführen, variieren und zu Ende führen
,-pantomimische Spiele,
- Kreisspiele.
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll fähig werden, zu anderen Schülern und
Erwachsenen durch gemeinsame Tätigkeit oder gemeinsames Spiel Kontakt aufzunehmen und auf den anderen
einzugehen. Dazu müssen vom Lehrer Tätigkeitsbereiche
und Zeiten angesetzt werden, bei denen Vorschläge, Durchführung und Variation von den Schülern erfolgen können.
Der Lehrer übernimmt Vorschläge der Schüler. Das bedeutet, daß der Lehrer seine Führungsrolle, auch im Blick auf
das Zuendeführen von Tätigkeiten, weitgehend indirekt
und unter Einordnung in das Geschehen wahrnimmt.
Hinweise für den Unterricht
- Spiele in der Pause,
- Schullandheimaufenthalt,
- Spielplatzbesuch.
5.4 Fähigkeit, Zusammenhänge in der Sachumwelt zu erkennen, zu berücksichtigen und zu nutzen
5.4.1 Wirkungen von Handlungen voraussehen und berücksichtigen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Der Schüler soll lernen, daß er in Wirkungszusammenhän-
38
ge der Sachumwelt eingreifen kann. Diese Handlungen
verändern nicht nur die Sachumwelt, sondern können sich
auch auf ihn selbst und andere auswirken.
Toiletten- und Waschraumbenutzung und -Ordnung,
Schul'/Hausordnung.
Hinweise für den Unterricht
- Zubereiten, Kochen, Servieren und Verzehren von
Speisen,
5.4.4 Natur- und sachgegebene Wirkungszusammenhänge erfassen, berücksichtigen und nutzen
- mechanisches und technisches Spielzeug in Gang
setzen.
Didaktisch-methodische Grundlegung
5.4.2 Vorsorgen können
Didaktisch-methodische Grundlegung
Eine über den unmittelbar überschaubaren Zukunftsbereich hinausreichende Vorsorgehaltung ist zur Sicherung
der gesundheitlichen und ökonomischen Existenz von Bedeutung. Den Schülern soll diese Einstellung durch Beispiele deutlich gemacht werden.
Hinweise für den Unterricht
- Wochenendeinkäufe für die Familie,
- Witterungsgerechte Kleidung beschaffen und bereithalten,
- Winterstreusalz bereitstellen,
- Feuerung für den Winter,
- Einkellern von Winterkartoffeln,
- Bevorratung durch günstigen Einkauf und Lagerung,
Einsicht in natur- und sachgegebene Wirkungszusammenhänge kann mithelfen, daß die Schüler sicherer im Umgang
mit Gegenständen werden und Herstellungsabläufe und
Funktionszusammenhänge besser verstehen. Der Schüler
soll z.B. die Ausdehnung von Materialien bei Wärme, den
Wasserhaushalt, die Wirkungszusammenhänge in der Behandlung verschiedener Materialien als Wenn-Dann-Ketten
erkennen, sich diese nützlich machen und sie beeinflussen
lernen. Die Einbeziehung der Erfahrungswelt in den Unterricht ist unverzichtbares methodisches Prinzip.
Hinweise für den Unterricht
- Temperaturen und Jahreszeiten,
- Abhängigkeiten zwischen Tier und Mensch,
- verschiedene Heizstoffe,
- Niederschläge und deren Auswirkungen,
- Ernährung,
- Jahresablauf und Schulgarten,
- Wetter und Jahreszeiten,
- Bedeutung des Umweltschutzes.
- Sparen,
- Ausverkäufe nutzen,
K- Sicherung in Haus, Hof und Garten gegen Wetter, Kälte
und Wärme.
5.4.3 Ordnungs- und Organisationszusammenhänge in der
täglichen Umweit erfassen, sich in ihnen zurechtfinden und entsprechend neuen Voraussetzungen abän•,-,äern.
Didaktisch-methodische Grundlegung
Im familiären, schulischen und beruflichen Zusammenleben bestehen Ordnungsschemata und, mit ihnen verbunden, Sraanisationszusammenhänge, parallel und aufeinander bezogen. So gibt es Zusammenhänge zwischen Kleidung, deren Reinigung, Lagerung, Instandhaltung, Neubeschaffung und den dazu erforderlichen Materialien und
Geräten, den Personen, die hierfür zuständig sind, dem
zeitlichen Bereitstellungsrahmen in der Familie. Ähnliches
gilt z. B. für Nahrungsmittel, Möbel, Geschirr und Bestecke,
technische Geräte.
Diese Ordnungen zu verstehen und mitzuvollziehen, bieten
dem Schüler Orientierung und Verhaltenssicherheit. Dies
erleichtert ihm, Aufgaben und Rollen zu übernehmen und
sie mitzugestalten.
Hinweise für den Unterricht
- Ordnung im Geschirrschrank,
- Tischdecken,
- Aufbewahrung von Nahrungsmitteln,
- Werkzeugaufbewahrung und -benutzung,
- Pflege des Schuhzeugs,
5.5 Fähigkeit, in Arbeit und Beruf tätig zu sein
Vielen Geistigbehinderten ist es nicht möglich, durch eine
berufliche Tätigkeit zum eigenen Unterhalt ausreichend
/beizutragen. Ihnen wird gesellschaftliche Anerkennung
meist nur dann zuteil, wenn sie die zur Erhaltung und zum
Funktionieren sozialer Gruppen notwendigen Einstellungen und Fähigkeiten erwerben. Demnach meint hier „Arbeit" auch das Übernehmen und Ausführen von Aufgaben
in der Familie, Schule und Wohngemeinschaft.
Neben der Befähigung zur beruflichen Tätigkeit, durch die
ein finanzieller Beitrag zur Existenzsicherung geleistet wird,
sollen Fähigkeiten angestrebt werden, die ein geordnetes
Leben auch bei geringen Mitwirkungsmöglichkeiten zum
Ziel haben.
5.5.1 Gestellte Aufgaben zuverlässig und sorgfältig ausführen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Von den Grundqualifikationen „Zuverlässigkeit und Sorgfältigkeit" hängen im privaten und beruflichen Zusammenleben Anerkennung und Wertschätzung, Sicherung des
Arbeitsplatzes und des Einkommens entscheidend ab.
Im Schulleben bieten sich täglich Gelegenheiten, den Schülern die Bedeutung dieser Eigenschaften für die Erfüllung
der gemeinsamen Aufgaben zu vermitteln.
Neben den im Tageslauf anfallenden Aufgaben dienen vor
allem die Vorbereitung, Organisation und die sorgfältige
Durchführung werkgerichteter Projekte der Erziehung zu
Zuverlässigkeit und Sorgfalt.
39
Hinweise für den Unterricht
- Tapezieren,
- Botengänge in der Schule,
- Reinigungsmaterialien.
- Besorgungsaufträge zu Geschäften, Behörden und Nachbarn,
- Ämter übernehmen und ausführen,
- Sammel- und Beschaffungsaufträge als Hausaufgaben,
5.5.3 Grundlegende Techniken, für die Bearbeitung verschiedener Materialien mit Maschinen beherrschen
- Blumenpflege,
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Führen eines Ordners.
5.5.2 Grundlegende Techniken bei der Bearbeitung häufig
vorkommender Materialien beherrschen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Papier und Pappe, Holz und Metall in alltäglich vorkommenden Formen, Natur- und Kunststeine, Klebe- und Füllmaterialien, Bänder und Seile und zunehmend Kunststoffe als
Haushalts- und Werkmaterialien erfordern die ihrer Beschaffenheit angemessene Handhabung und Bearbeitung.
Der Schüler sollte ihre Verwendung im täglichen Leben und
bei der beruflichen Arbeit nicht nur kennen, sondern die
grundlegenden motorischen und gestalterischen Fertigkeiten im Umgang mit ihnen beherrschen.
Zu den gundlegenden Techniken zählen u.a. das Falten,
Reißen und Schneiden von Papier und Karton, das Sägen,
Spalten, Schleifen, Anstreichen, Nageln, Verschrauben und
Verleimen von Holz und holzähnlichen Stoffen, das Säubern, Biegen oder Schleifen von Werkstoffen, das Bearbeiten und Zusammenfügen von Steinen, die Anwendung von
Klebe- und Holzstoffen, die Handhabung von Gips, Moltofill, Spachtelmasse und Holzkitt und das Wickeln, Knoten
und Verknüpfen von Band- und Knüpfmaterialien.
Das eigene Ausprobieren ist hierbei nicht nur motivierender Lernanreiz, sondern - bei vorsichtig führender Anleitung - Grundlage für das Erlernen der Bearbeitungstechnik.
Der schrittweise Einsatz von Werkzeugen erleichtert ein
Hinführen zu schwierigeren Arbeiten. Das sorgfältige Bearbeiten ermöglicht grundlegende Erfahrungen am Werkstück und hinsichtlich der eigenen Geschicklichkeit und
Leistungsfähigkeit.
Die Maschine ist ein unentbehrliches Hilfsmittel im Arbeitsleben. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Berufsgrundbildung muß der Schüler lernen, mit Maschinen umzugehen. Er muß einerseits die Angst vor der Maschine
verlieren, wo sie unbegründet ist, andererseits muß er aber
die Gefahren einschätzen können, die von Maschinen ausgehen. Der Schüler muß z.B. wissen, daß die Kraft der
Elektromotoren gewerblicher Maschinen unvergleichlich
stärker als diejenige von Spielzeugmotoren, ist. Er muß
wissen, wie man laufende Maschinen abstellt und daß
manche Maschinen wegen ihrer Gefährlichkeit von ihm
nicht benutzt werden dürfen (z. B. Bandsäge, Kreissäge). Die
- einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind besonders zu
beachten.
Bei derAuswahl der Maschinen istdarauf zu achten, daß die
zu ihrer Benutzung notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten weitmöglich auf andere Maschinen übertragbar sind.
Hinweise für den Unterricht.
- Verschweißen von Kunststoff (-beuteln) mit Schweißgerät,
- Vernähen von Leder, Kunstleder und Karton,
- Bearbeitung von Holz (z.B. mit Schwingschleifer, Rutscher, Tellerschleifmaschine, Ständer- und Handbohrmaschine, Dekupiersäge),
- Bearbeitung von Metall (z.B. mit elektrischer Bohrmaschine),
- Rasen mähen.
Hinweise für den Unterricht
5.5.4 Zeitsetzungen anerkennen und sich danach richten
- Falten,
Didaktisch-methodische Grundlegung
- Verpacken,
Durch Zeitvorgaben werden Arbeitseinsatz, Arbeitsrhythmus und Möglichkeiten der eigenen Einflußnahme von
außen bestimmt und begrenzt. Die Fähigkeit, sich an zeitliche Gegebenheiten anzupassen, ist bedeutsam für das
Zusammenleben in der Schulgemeinschaft, im Elternhaus,
im Heim und in anderen Gemeinschaften.
- Laubsägearbeiten,
- Gebrauchsgegenstände aus Holz,
- Drahtbiegearbeiten,
- Treibarbeiten,
- Blechverkleidungen,
- Messer schärfen,
- Messing, Kupfer und Silber reinigen,
- Umgang mit Klebestoffen,
- Knoten, Schleifen und Knüpfen,
- Verwendung von Haushaltsfolien,
- Bohren und Dübeln in Holz und Stein,
- Umgang mit Anstreichfarben,
Der Sinn dieser zeitlichen Setzungen kann durch das Beispiel des Lehrers, der sich genau wie die Schüler an diese
Gegebenheiten hält, verdeutlich werden.
Hinweise für den Unterricht
- Tageszeiteinteilung,
- Schulbuszeiten,
- Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel,
- Gliederung des Arbeitstages,
- Arbeitsaufträge mit zeitlicher Begrenzung,
- Urlaub,
- Verabredungen.
40
5.5.5 Sich während des Arbeitsablaufs notwendige Hilfen
verschaffen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Bedeutung für die exakte Ausführung von Arbeitsaufträgen
hat die eigene Kontrolle und Prüfung des Werkstückes
während der einzelnen Bearbeitungsschritte.
sorgemaßnahmen treffen und die Pflichten der täglichen
Arbeit als Anspruch an sich selbst erkennen, erleichtern die
selbständige Teilnahme am Berufs- und Schulleben. Diese
Fähigkeiten können in der Schulzeit vorbereitet und erworben werden.
Hinweise für den Unterricht
Die Bereitschaft des Lehrers, stets mit Rat und Tat zur
Verfügung zu stehen, schafft beim Schüler das Vertrauen,
die notwendige Hilfe in Anspruch zu nehmen und so den
Erfolg der Arbeit zu sichern.
- Arbeitskleidung,
Der Umfang der Arbeitsaufträge, die selbstverantwortlich
zu bewältigen sind, sollte langsam gesteigert werden. Eine
genaue Kenntnis der Arbeitsmaterialien, Werkzeuge und
Geräte und ihrer Lagerung erlaubt es den Schülern, sich im
Bedarfsfall möglichst selbst zu helfen.
- Frühstücks- bzw. Mittagsbrot bereiten und verpacken,
Hinweise für den Unterricht
- Werkvorhaben, die vielfältigen Einsatz von Werkzeugen
und Materialien erfordern,
- Betriebserkundungen und -praktika,
- Reparaturarbeiten.
5.5.6 Sich in Arbeitsgruppen undArbeitsabläufeeinordnen
und seinerseits auf Gruppenmitglieder und Arbeitsabläufe einwirken
Didaktisch-methodische Grundlegung
In Gruppen, die einen gemeinsamen Arbeitsauftrag haben,
ist das eingeordnete Mitarbeiten für das Gelingen der
Arbeit von Bedeutung.
Diese Einordnung erfordert den Willen.und die Bereitschaft
des Einzelnen, aber auch seine Fähigkeit, die notwendigen
Handgriffe ausführen zu können. Gelingt das Mitarbeiten
am zugewiesenen Arbeitsplatz, so ist es weiterhin notwendig, sich hier gegenüber Mitschülern in der Weise zu behaupten, daß der Einzelne den Anspruch auf eine gleichberechtigte Rolle im Bezug zu den übrigen Mitarbeitern verdeutlicht und durchsetzt.
- Fahrkarten lösen,
- Fahrradpflege,
- Hygiene,
- Arbeitsplatz,
- Werkzeuge bereitlegen,
- Materialien bereitstellen,
- Absprachen treffen,
- Aufträge absprechen.
5.5.8 Geltende Arbeitsregeln kennen, sie einhalten und
gegebenenfalls auf Änderungen hinwirken
Didaktisch-methodische Grundlegung
Für Arbeitsabläufe gelten allgemeine Regeln und-abhängig von der Art der Arbeitsvollzüge und anderen Faktoren einzelne besondere Abmachungen.
Wo Regelungen im Einzelfall dauernd und gravierend dem
Anspruch auf Gleichbehandlung, Bedürfnisausgleich oder
angemessene Behandlung nicht gerecht werden, soll der
Behinderte seine Meinung kundtun und sie gegenüber
Mitarbeitern und Vorgesetzten zur Geltung bringen.
Hinweise für den Unterricht
- Hausordnung,
- Ämtarausführung,
Diese Notwendigkeit kann vor allem in Arbeitsabläufen bei
hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, in arbeitsteiligen Werkvorhaben, auf wechselnden Arbeitsplätzen und bei Gruppenvorhaben in der Schule entwickelt werden.
- Arbeitsabläufe,
Der Schüler sollte durch Beteiligung an Arbeitsanordnungen, Veränderungen von Fertigungsabläufen und Planungen von Vorhaben die Möglichkeit zur eigenen Rollenfindung und -einnahme erhalten.
- Sicherheitsvorschriften.
- Ansprüche,
- Probleme in der Zusammenarbeit,
Hinweise für den Unterricht
5.5.9 Beziehungen zwischen Arbeit und Lohn bzw. Sozialleistungen erkennen und sich daraus ergebende Ansprüche durchsetzen.
- Gemeinsame Hausreinigung,
Didaktisch-methodische Grundlegung
- hauswirtschaftliche Vorhaben,
In der Regel haben Einkommensfragen und die Verteilung
des Einkommens eine zentrale Bedeutung in der Familie.
wie auch in allen anderen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften. Dem Schüler sollten daher nach seinen Möglichkeiten Kenntnisse und Einsichten vermittelt werden, um
ihm ein Urteil, eine Meinung und entsprechendes Verhalten
zu ermöglichen. Auch komplizierte Zusammenhänge von
Arbeitsleistung und sozialen Leistungen müssen in vereinfachter Form deutlich gemacht werden, um ihm Vergleiche
zu seiner Situation als Verdiener, als Versicherter und
Anspruchsberechtigter zu eröffnen. Die Bedeutung und der
Wert der eigenen Arbeit können auch bei Arbeitsvorgängen
in der Familie, in der engeren Umgebung sowie bei einfachen Handreichungen bewußt werden. Am Beispiel eines
wöchentlichen Wirtschaftsplanes kann der Sinn der Pla-
- Theatergruppen,
- Arbeitsketten bei Werkvorhaben,
- Gestaltung und Durchführung von Schul- und Klassenfesten,
- Schullandheim.
5.5.7 Vorbereitungen für die tägliche Arbeit selbständig
treffen
Didaktisch-methodische Grundlegung
Vorausschauendes Denken und Handeln, selbständige Vor-
41
nung verdeutlicht werden, wenn eine Beziehung zum Einkommen hergestelltwird. Hinweise z. B. auf Urlaubs-, Weihnachts-, Kranken- und Schlechtwettergeld sind geeignet,
um die Beziehungen zwischen Ausgaben und Einkünften zu
verstehen. Eine Entlohnung für die Mithilfe bei der Erledigung bestimmter Arbeiten hilft dem Schüler, seinen Platz
im Gefüge der verteilten Aufgaben einzunehmen, zu verstehen und zu akzeptieren.
Hinweise für den Unterricht
- Invaliditäts- und Altersrente,
- Entgelte für Leistungen,
- Arbeitslohn und Kostendeckung für Wohnen, Nahrung,
Kleidung usw.,
5.6.2 Freizeit zu kreativem Tun nutzen
Freizeitgestaltung durch kreativ bestimmte Tätigkeiten hat
einen höheren Wert für die psycho-physische Gesunderhaltung des Menschen, als überwiegend passive Verhaltensformen während der Freizeit leisten können.
Eine aktive und kreative Freizeitgestaltung erfordert Einsatz, Beteiligtsein, Aufmerksamkeit und stellt Ansprüche an
Kenntnisse und Fähigkeiten auf Gebieten, die sich der
Schüler selbst wählt. Der Lehrer nimmt hierbei nur die Rolle
des Anleitenden ein.
Die Schule sollte eine Fülle dieser Möglichkeiten anbieten
und die Fähigkeit zur individuellen Wahl vorbereiten.
Hinweise für den Unterricht
- Wirtschaftsplan für eine Woche (z. B. Haushaltsführung),
- Basteln und Werken,
- Anspruch auf Entlohnung,
- Puzzle-, Lege- und Brettspiele,
- Urlaubs-, Weihnachts-, Kranken- und Schlechtwettergeld,
- Gartengestaltung und Blumenpflege,
- Streiks,
- Aquarien und Terrarien,
- Das Gehalt/der Lohn reicht nicht aus,
- Teilnahme an Klub- und Vereinsveranstaltungen in und
außerhalb der Schule,
- Ein Familienmitglied ist arbeitslos.
- Wohnraumgestaltung,
- Sammlungen anlegen, ergänzen und pflegen,
- Musik und Tanz,
- Briefe schreiben bzw. malen,
- Sport.
5.6 Fähigkeit, Freizeit in ihren verschiedenen Möglichkeiten zu erfahren
5.6.1 Freizeit zur Entspannung und Erholung nutzen
Jeder Schüler sollte die Möglichkeit haben, die Art seiner
individuellen Entspannung selbst zu wählen. Es sind daher
Formen der Entspannung zu praktizieren und entsprechende Techniken bewußt zu machen und zu üben. Voraussetzung hierfür ist die Einübung in entsprechende Techniken.
Auch überwiegend passiv erscheinende Formen der Erholung sollten zugelassen werden.
Erholung wird in der Regel wirksam, wenn der Schüler eine
Tätigkeit aufnimmt, die er selbst wählt, die er als Ausgleich
empfindet und die an ihn nicht den Anspruch einer gestellten Aufgabe oder eines auszuführenden Auftrages richtet.
5.6.3 Freizeit zur Weiterbildung nutzen
Unabhängig von schon vertrauten und häufig geübten
Beschäftigungen soll der Schüler den Anspruch an sich
selbst stellen lernen, sich neue und weitere Urteilsmaßstäbe anzueignen, die seiner persönlichen Lebensführung
dienen.
Die Schule kann hierbei helfen, indem sie selbst Neigungsgruppen oder freiwillige Arbeitsgemeinschaften einrichtet
oder den Schüler an entsprechende Möglichkeiten im außerschulischen Bereich heranführt.
Neben der-direkten Anleitung und Hinführung sind Eltern
bzw. Erziehungsberechtigte sorgfältig zu beraten. Übertriebenen Erwartungshaltungen ist vorzubeugen. Eine genaue
Kenntnis des örtlichen Angebots an Freizeittätigkeiten ist
besonders wichtig.
Hinweise für den Unterricht
Hinweise für den Unterricht
- Reit- und Schwimmkurse,
- Musik,
- Rundfunk,
- Bilderbücher, Prospekte und Zeitschriften,
- Bastelkurse,
- Geschichten,
- Zoobesuche,
- E^spannungsgymnastik,
- Museen, Ausstellungen, Veranstaltungen,
- Spaziergänge, Fuß- und Radwanderungen,
- Sammeln von Briefmarken, Postkarten oder Schallplatten,
- Schwimmbadbesuche,
- Freizeitsportanlagen (z.B. Minigolf, Boccia, Ponyreiten,
Tretbootfahren),
- Singkreise,
- Ausgleichsgymnastik in der Natur oder auf besonderen
Anlagen (z.B. Trimm-Pfad),
- Freizeit- und Jugendheime.
- Unterrichtsgänge,
- Schulwandertage,
- Freizeitspielgeräte (z.B. Tischfußball).
- Volkshochschulkurse,
42
III. Zusammenfassung der Unterrichts- und Erziehungsziele
1. Fähigkeit zum Erfahren der eigenen Person und zum
Aufbau eines Lebenszutrauens
1.1 Fähigkeit körperliche Beeinflussung zu erleben
1.1.1 Empfinden der Raumlage des Körpers und Erhalten
des Gleichgewichts in Ruhe und Bewegung
1.1.2 Erfahren der physischen Einheit des Körpers durch
Kennen der Körperteile und ihrer Funktionen und
Empfinden der Körperoberfläche
2.2.1 Speisen und Getränke zu sich nehmen
2.2.2 Kleidung aus- und anziehen
2.2.3 Ausscheidungsvorgänge beherrschen und Toilette
benutzen
2.2.4 Körperpflege und Kosmetik durchführen
2.2.5 Sich bei Beschwerden und Verletzungen angemessen
verhalten
1.1.3 Wahrnehmen und Einordnen von Sinnesreizen
2.2.6 Für Sauberkeit im persönlichen Lebensbereich
sorgen
1.2 Fähigkeit Eigenaktivitäten zu erleben, zu differenzieren und zu steuern
2.3 Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und ihnen angemessen zu begegnen
1.2.1 Aktivierungshilfen an sich geschehen lassen und sie
unterstützen
2.3.1 Gefährdungen, die aus Situationen und Handlungen
entstehen können, abschätzen und sich entsprechend
verhalten
1.2.2 Bewegungsstereotypien aufgeben und gezielte Bewegungen aufnehmen
1.2.3 Umweltreize und Anregungen beantworten
1.2.4 Gerichtete Aktivitäten aufnehmen und zur Befriedigung von Bedürfnissen und zur Lösung von Aufgaben
über einen längeren Zeitraum einsetzen
1.3 Fähigkeit, psycho-physische Spannungen zu erfahren
und zu bewältigen
1.3.1 Sich in verschiedenen Situationen wohl-/ nicht wohlfühlen
1.3.2 Möglichkeiten, Wohlbefinden zu erreichen, kennen
und nutzen
1.3.3 Angsterlebnisse bewältigen
2.3.2 Gefährdungen, die von Gegenständen ausgehen, erkennen und vermeiden
2.3.3 Gesundheitsgefährdungen durch Nahrungs- und Genußmittel vermeiden
2.3.4 Gefährdungen durch Medikamente vermeiden
2.4 Fähigkeit, eigene Kräfte im Hinblick auf Anforderungssituationen einzuschätzen und entsprechend zu
handeln
2.4.1 Sich der Grenzen seiner Leistungsfähigkeit bewußt
werden und danach handeln
2.4.2 Kritik im Hinblick auf eine richtige Selbsteinschätzung
annehmen oder ungerechtfertigte Kritik zurückweisen
1.3.4 Stimmungen und Gefühlsregungen erleben
1.4 Fähigkeit, Veränderungen der eigenen Person zu erkennen, sich in seinen Möglichkeiten zu erfahren und
zu stabilisieren
1.4.1 Eigene körperliche Wachstums-und Reifungserscheinungen kennen und sich darauf einstellen
1.4.2 Eigene Wünsche erkennen, deren Realisrerungsmöglichkeiten abwägen und über Erfüllung oder Verzicht
entscheiden
3. Fähigkeit, sich in der Umwelt zurechtzufinden und sie
angemessen zu erleben
1.4.3 Seine Behinderung und zur Behinderung führende
Vorgänge erkennen, einschätzen und bewältigen
3.1 Fähigkeit, sich im Alltagsbereich zurechtzufinden
3.1.1 Die Räume der Wohnung / Schule und deren Einrichtung kennen und benutzen
3.1.2 Geräte und technische Einrichtungen der Wohnung /
Schule kennen, sich ihrer bedienen und sie pfleglich
behandeln
3.1.3 Zeichen, Signale und Symbole erkennen, beachten
und entsprechend ihrer Bedeutung handeln
2. Fähigkeit, sich selbst zu versorgen und zur Sicherung
der eigenen Existenz beizutragen
2.1 Fähigkeit, auf Bedürfnisse und Notlagen aufmerksam
zu machen
2.1.1 Hunger- und Durstempfindungen ausdrücken
2.1.2 Notdurft mitteilen
2.1.3 Bedürfnis nach Ruhe oder Bewegung ausdrücken
2.1.4 Unbehagen, Unwohlsein und Schmerzen mitteilen
2.1.5 Grundlegende Kontakte eingehen
2.2 Fähigkeit, Bedürfnisse selbst zu befriedigen und hygienische Erfordernisse selbständig zu erfüllen oder
entsprechende Hilfen in Anspruch zu nehmen
3.1.4 Signalwörter und Ziffern erkennen, beachten und
entsprechend ihrer Bedeutung handeln
3.1.5 Kleidung erkennen und situationsgerecht gebrauchen
3.1.6 Eßbare Dinge erkennen, unterscheiden, beschaffen
und herrichten
3.1.7 Bezugspersonen in ihren Rollen und Tätigkeiten kennen und unterscheiden
3.2 Fähigkeit, sich im Verkehr zurechtzufinden
3.2.1 Verkehrswege des näheren Wohnbereichs und der
Schulumgebung benutzen
3.2.2 Hinweis- und Verkehrsschilder erkennen und sich an
ihnen orientieren
43
3.2.3 Ein- und Ausgänge, Treppen, Aufzüge und Rolltreppen finden und benutzen
4.1.1 Anbahnen von Kontakten: Verstehen und Erwidern
gestischer und mimischer Zeichen
3.2.4 Schulbusse und öffentliche Verkehrsmittel kennen,
sie benutzen und sich dabei situationsgerecht verhalten
4.1.2 Verstehen und Erwidern sprachlicher Äußerungen
3.2.5 Sich in unbekannten Verkehrssituationen helfen
können
3.3 Fähigkeit, öffentliche Institutionen und Einrichtungen
in Anspruch zu nehmen und an Veranstaltungen teilzunehmen
3.3.1 Notrufeinrichtungen erkennen und situationsgerecht
benutzen
3.3.2 Polizisten erkennen und im Bedarfsfall rufen oder
aufsuchen
3.3.3 Fernsprecheinrichtungen in Anspruch nehmen
3.3.4 Automaten in ihrer Zweckbestimmung erkennen und
benutzen
3.3.5 Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge als nützlich
und hilfreich erkennen, aufsuchen und sich dort situationsgerecht verhalten
4.1.3 Auswählen von Kontaktangeboten
4.1.4 Kontaktstörungen und Kontaktablösungen bewältigen
4.2 Fähigkeit zum Zusammenleben und zu gemeinsamem Tun
4.2.1 In Gegenwart anderer etwas tun
4.2.2 Auf Anregung oder unter Anleitung allein oder gemeinsam etwas tun
4.2.3 Selbständig etwas allein oder miteinander tun
4.2.4 Verschiedene Rollen im Zusammenleben erkennen,
sich darauf einstellen und sie annehmen und übernehmen
4.2.5 Das Zusammenleben mitgestalten
4.2.6 Über das gemeinsame Tun mit anderen entscheiden
4.3 Fähigkeit, mit Regeln umzugehen
4.3.1 Annehmen gebräuchlicher Umgangsformen
3.3.6 Öffentliche Toiletten benutzen
4.3.2 Befolgen von notwendigen Regeln
3.3.7 Wichtige Dienstleistungsbetriebe und Versorgungseinrichtungen kennen und bei Bedarf in Anspruch
nehmen
4.3.3 Regeln veränderten Situationen entsprechend anwenden
3.3.8 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen
3.4 Fähigkeit, Zeitabläufe zu erfahren, sich in ihnen auszukennen und sich auf sie einzustellen
4.4 Fähigkeit, die Berechtigung von Ansprüchen abzuschätzen und entsprechend zu handeln
4.4.1 Ansprüche äußern und berechtigte Ansprüche vertreten
4.4.2 Die Nichterfüllung eigener Ansprüche akzeptieren
3.4.1 Elementare Zeitabläufe und ihre sprachlichen Bezeichnungen erfassen und sich danach richten
4.4.3 Eigene Ansprüche zurückstellen
3.4.2 Den Tagesablauf in seiner Bedeutung erfassen und
beachten
4.4.5 Zur Erfüllung berechtigter Ansprüche anderer beitragen
4.4.4 Ansprüche zurückweisen
3.4.3 Den Wochenablauf in seiner Bedeutung erfassen und
beachten
3.4.4 Den Jahresablauf erfahren
3.4.5 Sich mit Hilfe von Uhren zeitlich orientieren
3.4.6 Sich mit Hilfe von Kalendern zeitlich orientieren
3.5 Fähigkeit, Natur in verschiedenen Erscheinungsformen und Zusammenhängen zu erfahren und sich auf
sie einzustellen
3.5.1 Sich Tieren gegenüber richtig verhalten
3.5.2 Mit Pflanzen sachgerecht umgehen
3.5.3 Sich Landschaften in ihrer Vielfalt erschließen und
sich dort angemessen verhalten
3.5.4 Die Bedeutung des Wetters und der.Wettereinflüsse
erkennen und sich darauf einstellen
5. Fähigkeit, die Sachumwelt zu erkennen und mitgestalten zu können
5.1 Fähigkeit, Materialien, Geräte und Werkzeuge zu bescharfen, zu probieren und zu gebrauchen
5.1.1 Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften handhaben bzw. gestalten
5.1.2 Materialien ihren verschiedenartigen praktischen und
gestalterischen Verwendungsmöglichkeiten entsprechend wählen und einsetzen
5.1.3 Materialien, Geräte und Werkzeuge entsprechend
dem Vorhaben oder dem Auftrag beschaffen, erproben und verwenden
4. Fähigkeit, sich in der Gemeinschaft zu orientieren,
sich einzuordnen, sich zu behaupten und sie mitzugestalten
4.1 Fähigkeit, Kontakte anzunehmen, anzubahnen und
aufrechtzuerhalten
5.1.4 Materialien, Geräte und Werkzeuge ordnen, aufbewahren und pflegen
5.1.5 Gegenstände entwerfen und aus bestimmten Materialien herstellen
5.1.6 Beim Umgang mit Materialien, Geräten und Werkzeugen Sicherheitsmaßnahmen beachten
44
5.2 Fähigkeit, Räume herzurichten, einzurichten und umzuräumen
den und entsprechend neuer Voraussetzungen abändern
5.2.1 Spiel- und Beschäftigungsplätze mit und ohne Hilfe
für wiederkehrende Tätigkeiten herrichten
5.4.4 Natur- und sachgegebene Wirkungszusammenhänge
erfassen, berücksichtigen und nutzen
5.2.2 Räume oder Teile eines Raumes für Spiel oder Arbeit
herrichten
5.2.3 Räume für Feste, Feiern und Besuche herrichten
5.2.4 Spielräume improvisierend aus verschiedenen Materialien erstellen
5.2.5 Einen Wohnbereich nach eigenen Wünschen und
Möglichkeiten einrichten
5.3 Fähigkeit, Tätigkeiten und Spiele aufzunehmen, zu
wechseln, zu variieren, zu differenzieren und zu Ende
zu führen
5.3.1 Spielmaterial und Spielmöglichkeiten erkennen,wählen und nutzen
5.5 Fähigkeit, in Arbeit und Beruf tätig zu sein
5.5.1 Gestellte Aufgaben zuverlässig und sorgfältig ausführen
5.5.2 Grundlegende Techniken bei der Bearbeitung häufig
vorkommender Materialien beherrschen
5.5.3 Grundlegende Techniken für die Bearbeitung verschiedener Materialien mit Maschinen beherrschen
5.5.4 Zeitsetzungen anerkennen und sich danach richten
5.5.5 Sich während des Arbeitsablaufs notwendige Hilfen
verschaffen
5.3.2 Anderen Spiele oder Tätigkeiten vorschlagen, sie
durchführen, variieren und zu Ende führen
5.5.6 Sich in Arbeitsgruppen und Arbeitsabläufe einordnen
und seinerseits auf Gruppenmitgtieder und Arbeitsabläufe einwirken
5.3.3 Mit verschiedenen Materialien Spielszenerien aufbauen und vollenden
5.5.7 Vorbereitungen für die tägliche Arbeit selbständig
treffen
5.3.4 Im Spiel Rollen übernehmen und variieren
5.5.8 Geltende Arbeitsregeln kennen, sie einhalten und
gegebenenfalls auf Änderungen hinwirken
5.5.9 Beziehungen zwischen Arbeit und Lohn bzw. Sozialleistungen erkennen und sich daraus ergebende Ansprüche durchsetzen
5.4 Fähigkeit, Zusammenhänge in der Sachumwelt zu
erkennen, zu berücksichtigen und zu nutzen
5.4.1 Wirkungen von Handlungen voraussehen und berücksichtigen
5.6 Fähigkeit, Freizeit in ihren verschiedenen Möglichkeiten zu erfahren
5.4.2 Vorsorgen können
5.6.1 Freizeit zur Entspannung und Erholung nutzen
5.4.3 Ordnungs- und Organisationszusammenhänge in der
täglichen Umwelt erfassen, sich in ihnen zurechtfin-
5.6.2 Freizeit zu kreativem Tun nutzen
5.6.3 Freizeit zur Weiterbildung nutzen
Die vorliegende Richtlinie ist eine elektronische
Verarbeitung der Papierfassung vom 21.11.1983
und wurde von Daniel Bognar im Januar 2003
erstellt. Auf Übereinstimmung der vorliegenden
Version mit dem Original ist zu achten. ©