3 - in Witten

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Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 1
Stadt Witten
Die Bürgermeisterin
BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN
FORTSCHREIBUNG 2011
GEM. § 22 FSHG
Stand 17.10.2011
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 2
INHALT
1.
Allgemeiner Teil..........................................................................................
3
2.
Darstellung der Risikoanalyse............................................................
5
3.
Schutzzielfestlegung.................................................................................. 9
4.
Bilanz des Fortschreibungszeitraumes 2001 – 2011........................ 20
4.1
4.2
4.3
Entwicklung des Einsatzgeschehens 1989 – 2011.......................................... 21
Überprüfung der Erreichungsgrade der Schutzzieldefinition............................ 26
Überprüfung des Maßnahmenkataloges des Brandschutzbedarfsplans 2001
und der Fortschreibung 2007........................................................................... 36
5.
Feuerwehr Witten im interkommunalen Vergleich............................ 38
6.
SOLL-Struktur gemäß Fortschreibung................................................... 44
6.1
6.2
6.3
Personelle Ausstattung.................................................................................... 44
Technische Ausstattung.................................................................................. 61
Bauliche Ausstattung....................................................................................... 64
7.
IST-Struktur.................................................................................................. 66
7.1
7.2
7.3
7.4
Organisation der Feuerwehr............................................................................
Personelle Ausstattung....................................................................................
Technische Ausstattung..................................................................................
Bauliche Ausstattung.......................................................................................
8.
Vergleich der Strukturen........................................................................... 79
8.1
8.2
Berufsfeuerwehr.............................................................................................. 79
Freiwillige Feuerwehr....................................................................................... 83
9.
Maßnahmen.................................................................................................. 87
9.1
9.2
Maßnahmenkatalog - kurzfristig -.................................................................... 88
Maßnahmenkatalog - mittel- und langfristig -.................................................. 88
10.
Fortschreibung............................................................................................ 89
11.
Glossar.......................................................................................................... 90
12.
Anhänge................................................................................................ 92
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77
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
1.
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ALLGEMEINER TEIL
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998
sind die Gemeinden zur Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen verpflichtet.
Zu diesem Gesetz erfolgten seitens der Landesregierung keinerlei weiterführende Verwaltungsvorschriften oder sonstigen Erlasse, in welcher Form die jeweiligen Brandschutzbedarfspläne zu erstellen sind.
Eine ad-hoc-Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrverbandes NRW e.V., der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW und der Bezirksregierungen erarbeitete einen Leitfaden
„Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen“,
dessen Inhalte bei der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Witten weitestgehend berücksichtigt werden konnten.
Der Bedarfsplan Rettungsdienst wurde mit Beteiligung der rettungsdienstlichen Aufgabenträger
(kreisangehörige Gemeinden) durch den Träger des Rettungsdienstes, dem Ennepe-Ruhr-Kreis,
erstellt und vom Kreisausschuss am 27.01.2003 beschlossen. Eine Fortschreibung erfolgt kontinuierlich. Dieser Bedarfsplan steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Brandschutzbedarfsplan, da die Feuerwehr Witten auch im Rettungsdienst mitwirkt.
Der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde (und damit auch seine Aufstellung und Fortschreibung) im
Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 FSHG
• enthält Gegenstände, die für die Aufgabenerledigung der Gemeinde (hier: FSHG ) grundlegende Bedeutung haben,
• bildet die grundlegende Entscheidung der Gemeinde sowohl über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 FSHG als auch über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Ressourcen,
• stellt eine wichtige (Planungs-) Grundlage dar für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in der Gemeinde,
• soll den Anspruch der Bevölkerung Öffentlichkeit an die Gemeinde erfüllen helfen, eine leistungsfähige
Feuerwehr zur Abwehr der im § 1 Abs. 1 FSHG bezeichneten Gefahrenpotentiale zu unterhalten (entfaltet insoweit zumindest auch mittelbare Außenwirkung),
• ist daher insgesamt eine Angelegenheit im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a) und f) GO, die
der Rat nicht übertragen kann,
• erfordert daher die Zustimmung des Rates der Gemeinde (Ratsbeschluss notwendig).
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Sinn, Ziel und Konsequenzen des Brandschutzbedarfsplans:
Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt die Qualität der Aufgabenerledigung der
Daseinsvorsorge der Gemeinde für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich des
Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen
Notständen.
Er definiert die Schutzziele und beschreibt den notwendigen Umfang an Technik,
Organisation und Personal, um diese Schutzziele zu erfüllen. Dies führt zur Transparenz der dafür notwendigen finanziellen Ausstattung.
Der Brandschutzbedarfsplan wird mittels eines Ratsbeschlusses eingeführt, demzufolge übernimmt der Rat der Gemeinde die Verantwortung für die Inhalte.
Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Witten wurde vom Rat in seiner Sitzung am 2. Juli 2001 beschlossen, die Fortschreibung am 11. Juni 2007. Darin ist u.a. die Verpflichtung zur Fortschreibung verankert.
Die Fortschreibung soll nach fünf Jahren erfolgen oder wenn wesentliche Änderungen dies erforderlich
machen.
In dieser Fortschreibung erfolgt eine Bilanzierung der festgelegten Ziele mit den tatsächlich erreichten Ergebnissen.
Es werden nur die Inhalte präsentiert, die sich seit der Beschlussfassung aus dem
Jahr 2001 bzw. seit der Fortschreibung 2007 geändert haben.
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2.
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DARSTELLUNG DER RISIKOANALYSE
1
In diesem Kapitel erfolgt eine Kurzdarstellung der Brandrisiken der Stadt Witten .
In der Sicherheitswissenschaft wird das Risiko wie folgt beschrieben:
Risiko
=
Schadensschwere
x
Schadenshäufigkeit
Ziel der angewandten Sicherheitswissenschaft ist es, zum Schutz von Personen das Risiko zu minimieren. Dies gelingt, indem wenigstens einer der beiden Faktoren gegen ‘Null’ geht.
Mit Hilfe der Flächennutzungskartierung konnte eine Gefahrenbeschreibung ermittelt werden. Aussagen
über die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses werden auf der folgenden Grafik (Bild 1)
vermittelt. Dazu erfolgte im Vorfeld eine statistische Auswertung von 1.319 Einsätzen der Jahre 1996 2000 der Feuerwehr Witten (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr). Die Grafik zeigt die Verteilung dieser
Einsätze, hochgerechnet und gemittelt auf ein Jahr, auf das Stadtgebiet. So kann näherungsweise eine
Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensfalles erhoben werden.
Das Gesamtergebnis des Brandrisikos der Stadt Witten ist eine Zusammenfassung der
Interpretation der Teilaspekte
bauliche Nutzung
Freiraum- und Erholungsnutzung
technische Infrastruktur
Löschwasserangebot
Verteilung der Brandeinsätze
und im Folgenden zusammenfassend grafisch dargestellt.
Bereiche mit sehr hohem Brandrisiko finden sich im Wesentlichen im Innenstadtbereich und in den Gewerbegebieten Annen/Rüdinghausen. Diese Objekte besonderer Art und Nutzung unterliegen der gesetzlichen Brandschau und sind entsprechend mit einem Feuerwehreinsatzplan beschrieben. Sie stellen Individualrisiken dar, auf die entsprechend im Rahmen der Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes
reagiert werden muss.
Zwei Industrieobjekte (Deutsche Edelstahlwerke GmbH/Evonik Degussa GmbH) verfügen zur individuellen Schadensabwehr über eine gemeinsame Werkfeuerwehr. Diese Betriebe sind nicht Gegenstand der
Risikoanalyse.
1
Die ausführliche Risikoanalyse ist im Brandschutzbedarfsplan 2001 dargestellt.
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Die Bereiche mit hohem Brandrisiko sind im gesamten Innenstadtbereich vorhanden (Bild 2), des Weiteren ebenfalls in den vorgenannten Gewerbegebieten, im Zentrum Herbede und im Hammertal. Der abwehrende Brandschutz ist entsprechend der Schutzzieldefinition auszurichten und sicher zu stellen.
Flächendeckend im Stadtgebiet mit Ausnahme der peripheren Bereiche besteht gemäß der Realnutzung
ein erhöhtes Brandrisiko. Dieses Risiko findet seinen Niederschlag in der Schutzzieldefinition für den kritischen Wohnungsbrand in einem Obergeschoss mit Menschenleben in Gefahr. Dies ist überall dort der
Fall, wo mehrgeschossige Wohngebäude errichtet sind.
Risiko erhöhend ist in jedem Fall der Aspekt einer unzureichenden Löschwasserversorgung in den entsprechend dargestellten Straßenzügen. In solchen Gebieten ist u.U. mit Totalverlusten der Gebäude zu
rechnen. Die Substitution einer Sammelwasserversorgung durch Tanklöschfahrzeuge der Feuerwehr führt
nicht zur Lösung dieser Problematik.
Anmerkung:
Die Begriffe sehr geringes, geringes, erhöhtes, hohes und sehr hohes Brandrisiko beschreiben an dieser
Stelle relative Größen im Rahmen der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung und stehen in einem Wirkungsgefüge zueinander.
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Bild 1: Verteilung der Brandeinsätze über das Stadtgebiet (Risikoanalyse 2001)
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Bild 2: Brandrisiko gemäß Realnutzung (Risikoanalyse 2001)
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3.
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SCHUTZZIELFESTLEGUNG
Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden
soll. Dabei sind festzulegen:
• die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder tätig werden
(Hilfsfrist),
• in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und
• in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).
Bei einer Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen.
Gemäß ihrer Priorität sind dies:
1. Menschen retten,
2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen und
3. die Ausbreitung des Schadens verhindern.
Die zeitkritischste Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Zur Erreichung der weiteren Ziele bzw. zur Beherrschung des Schadenereignisses wird gegebenenfalls zusätzliches Personal benötigt. Alle zu formulierenden Schutzziele müssen
daher die Erreichung der o.a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen.
Ausgangspunkt eines oder mehrerer Schutzziele können nur bemessungsrelevante Schadenereignisse
sein. Bemessungsrelevant sind insbesondere Schutzziele, die die Aufgabenerfüllung nach § 1 FSHG gewährleisten. Sie sind nicht gleichbedeutend mit den häufigsten Schadenereignissen.
Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrungen
gesicherten Grenzen orientieren. In diesem Zusammenhang ist besonders auf Untersuchungen zum
Brandverlauf und zu medizinischen Grenzwerten hinzuweisen, beispielsweise die so genannte "ORBITStudie".
Nach dem Örtlichkeitsprinzip ist die Erfüllung der Schutzziele primär durch die einzelne kommunale Feuerwehr zu gewährleisten.
Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut
sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten.
Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der
gegensätzlichen Faktoren "Bedürfnis an Sicherheit" und "Wirtschaftlichkeit" bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar.
Für die Hilfsfrist gelten u.a. folgende Grundsätze:
Zur Definition der Hilfsfrist werden nur solche Zeitabschnitte herangezogen, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird z.B. angenommen,
dass die Zeit zwischen Schadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt.
Für den Bereich der Brandbekämpfung gelten zwei Überlegungen:
Die für die Menschenrettung zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition
bestimmt. In der Mitte der siebziger Jahre veröffentlichten ORBIT-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Dies besagt:
nach 13 Minuten verliert die Person das Bewusstsein (und kann sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen), nach 17 Minuten bleibt eine Reanimation erfolglos. Die Feuerwehr muss daher spätes-
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tens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein und hat dann noch 4 Minuten Zeit,
die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren.
2
Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandflächen über 400 m nur noch
bei günstigen Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten zwischen einer und drei Meter pro Minute, so dass die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei 10 Minuten liegt. Unter den Aspekt des reinen Sachwertschutzes müssen die
Hilfsfristen also ebenfalls in der genannten Größenordnung liegen.
Für den Bereich der technischen Hilfeleistungen können in Ermangelung anderer Daten Anforderungen
des Rettungsdienstes übernommen werden, da bei allen betrachteten Szenarien von lebensbedrohlichen
Verletzungen der zu rettenden Person ausgegangen wird.
Diverse Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationserfolgs und des Verbleibens dauerhafter Schädigungen von der Zeit zwischen Notfalleintritt und Einsetzen erster Maßnahmen (so
genanntes „Therapiefreies Intervall"). Nach Untersuchungen der Gesundheitsbehörde Hamburg sinken
die primären Erfolgschancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf etwa
5% bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfeleistung zugrunde gelegten
Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung der betroffenen Person aus, die nicht notwendigerweise sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand einhergehen, aber ohne notfallmedizinische Maßnahmen zu einem solchen führen. Eine Gleichsetzung mit der Hilfsfrist für den Brandschutz scheint aufgrund
der empirischen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Einsätzen vertretbar. Genauere Untersuchungen
dieser Zusammenhänge stehen noch aus.
Für die Mindesteinsatzstärke gelten u.a. folgende Grundsätze:
Es ist immer mindestens truppweise vorzugehen. Ein Trupp besteht dabei mindestens aus zwei Einsatzkräften. Besondere rechtliche Vorgaben (z.B. im Strahlenschutzeinsatz) sind zu beachten. Im Atemschutzeinsatz ist nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und der FwDV 7 mindestens ein
Rettungstrupp zu stellen. An unübersichtlichen Einsatzstellen (z.B. in unterirdischen Verkehrsanlagen,
Tiefgaragen) ist für jeden eingesetzten Trupp ein Rettungstrupp zu stellen.
Für den Erreichungsgrad gelten u.a. folgende Grundsätze:
Ein globales Sicherheitsniveau von 100 % an jeder Stelle des Stadtgebiets ist unbestritten unrealistisch.
Es wird daher immer Zeiten und Bereiche geben, in denen ein geringeres Sicherheitsniveau hingenommen wird. Dennoch ist notwendig, zumindest die planerische Erreichbarkeit bestimmter Gebiete innerhalb
bestimmter Hilfsfristen zu gewährleisten. Diese Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer hundertprozentigen Erreichbarkeit ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen („Erreichungsgrad") einzuhalten. Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze, etc.) verhindern immer eine vollständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad sinkt unter 100 %. Da diese Hinderungsgründe jedoch immer auftreten, liegt der reale Erreichungsgrad immer um diesen (mathematisch nicht exakt bezifferbaren) Ausfallanteil unter dem geplanten
Sicherheitsniveau.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist das in einer Gemeinde gewünschte Sicherheitsniveau eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und der Beschluss dieses
Sicherheitsniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung
der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die
Aufsichtsbehörden (u.a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist
nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger durch die Feuerwehr möglich. Bis zu einer
diesbezüglichen politischen Aussage gehen die Planungen von einem Sicherheitsniveau von 100 % aus.
In Anlehnung an die „Schutzzieldefinition" der AGBF Bund wurde in allen Fällen ein Erreichungsgrad von
95% als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen angesetzt. Eine Differenzierung der Erreichungsgrade zwischen den einzelnen Schutzzielen erscheint nicht sachgerecht.
Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen
Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf
"Regeln der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in
einem Gutachten festgestellt, dass die "Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und
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in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann.
Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung.
Schutzzieldefinition der AGBF-Bund2:
Vorbemerkung
Bundesweit wird in den Kommunen das „Neue Steuerungsmodell (NSM)“ eingeführt. Hauptziel des NSM
ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, also die Zusammenführung von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenz. Für definierte Produkte werden Budgets zur Verfügung gestellt; die Produkte
sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Von der KGSt wurde ein “Produktkatalog Feuerwehr“ erstellt.
Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte „Brandbekämpfung“ und „Technische Hilfeleistung“ die
wesentlichen Qualitätskriterien erarbeitet. Diese sind „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“
für ein standardisiertes Schadensereignis.
Qualitätskriterien:
Hilfsfrist
Funktionsstärke
Erreichungsgrad
Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der jeweiligen Stadt.
Standardisiertes Schadensereignis
Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen.
Da die Qualitätskriterien für das Produkt „Brandbekämpfung“ bekanntlich auch für das Produkt „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, können sich diese Betrachtung auf den „Kritischen Wohnungsbrand“
beschränken.
Spezielle Risikoanalyse
Außer den Überlegungen zum Standardereignis ist die Risikoanalyse des Stadtgebietes eine unabdingbare Voraussetzung für die richtige Bedarfsplanung der Feuerwehr.
Hilfsfrist
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze für
Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe Abb.).
2
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der BRD im Deutschen Städtetag
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Bild 3: ORBIT-Studie: CO-Konzentration
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung
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muss der Löscheinsatz vor dem „flash-over “ liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20
Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
• Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
• Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
• Zeit vom Brandausbruch bis zum flash-over: 18 bis 20 Minuten
3
Rauchgasexplosion
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Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich generell wie folgt zusammen:
Zeitpunkt
1
Brandausbruch
2
Brandentdeckung
3
Betätigung einer Meldeeinrichtung
(Telefon, Notrufmelder usw.)
4
Beginn der Notrufabfrage in der
zuständigen Notrufabfragestelle
5
Alarmierung der Einsatzkräfte
6
Ausrücken der Einsatzkräfte
7
Eintreffen an der Einsatzstelle
8
Erteilung des Einsatzauftrages
9
Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen
Zeitabschnitt_________________
>Entdeckungszeit
>Meldezeit
>Aufschaltzeit
>Gesprächs- und Dispositionszeit
>Ausrückezeit
>Anfahrtzeit
>Erkundungszeit
>Entwicklungszeit
Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und
dokumentierbar sind. Hierunter fallen
• die Gesprächs- und Dispositionszeit,
• die Ausrückezeit sowie
• die Anfahrtszeit.
Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.
In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die
Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. drei Minuten sowie die Erkundungs- und
Entwicklungszeit ca. vier Minuten betragen. Eine wissenschaftliche Untersuchung hierzu ist notwendig.
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:
• 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie
• acht Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.
Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet.
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Funktionsstärke
Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen.
Diese 16 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt
werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich.
Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest zehn Funktionen in der Regel nur die
Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet werden.
Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kritischen Wohnungsbrand“
die ersten zehn Funktionen innerhalb von acht Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren fünf
Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „flash-over“ mindestens 16 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren sechs Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten und der Risikobetrachtungen sind gegebenenfalls die Funktionszahlen zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren.
Die Funktionsstruktur für den Einsatzfall „Kritischer Wohnungsbrand“ lässt sich wie folgt beschreiben:
Erste Phase mit zehn Funktionen:
1 Funktion
Einsatzleiter
1 Funktion
Maschinist
2 Funktionen Angriffstrupp: Rettung und Angriff über ersten Rettungsweg (Treppenraum)
2 Funktionen Rettungstrupp
2 Funktionen Drehleiter: Rettung über zweiten Rettungsweg
2 Funktionen Sicherstellung der Löschwasserversorgung/Überdruckbelüftung/2. Angriffstrupp
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Dies sieht grafisch wie folgt aus:
Ergänzung durch Freiwillige Feuerwehr
Ma
StF
ATr
WTr
(Rettungstrupp)
GF
1. ATr
WTr
(Rettungstrupp)
Ma
Ma
2. ATr
LW-Versorgung/
Überdruckbelüftung
Bild 4: Schutzziel kritischer Wohnungsbrand
Die darüber hinaus notwendigen Ergänzungskräfte werden durch die Freiwillige
Feuerwehr sichergestellt.
Die Reihenfolge der ersteintreffenden Kräfte in den peripheren Stadtteilen kann sich
umkehren, da auch die Freiwillige Feuerwehr zuerst an der Einsatzstelle eintreffen
kann. Dann wechseln entsprechend die Funktionen und deren Aufgaben.
Einheiten des Rettungsdienstes kommen zusätzlich zum Einsatz (additiv!).
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Zweite Phase mit sechs Funktionen:
Die Ergänzungskomponente hat die Aufgabe Menschenrettung, Brandbekämpfung, Entrauchung sowie
Eigensicherung der Einsatzkräfte. Erst durch sie kann ein umfassender Löschangriff gewährleistet werden.
Die Kräfte des Rettungsdienstes kommen darüber hinaus zum Einsatz.
Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
10 Funktionen
8 min
1,5 min
0 min
3,5 min
BrandBeginn
ausbruch Notrufabfrage
+
5 min
Alarmierung
6 Funktionen
5 5 min
13 min
Eintreffen
10 Funktionen
18 min
Zeit
16 Funktionen
verfügbar
Bild 5: Zeitlicher Ablauf der Hilfsfrist
Die Funktionsstruktur für den Einsatzfall „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ lässt sich wie
folgt beschreiben:
Erste Phase mit zehn Funktionen:
2 Funktionen: 1. Angriffstrupp: Zugang schaffen, lebensrettende Sofortmaßnahmen
2 Funktionen: 2. Angriffstrupp: Rettung mit hydraulischen Rettungsgeräten
2 Funktionen: 1. Sicherungstrupp: Bereitstellung Löschangriff
2 Funktionen 2. Sicherungstrupp: Absichern der Unfallstelle/Aufnahme Betriebsstoffe
1 Funktion:
Maschinist
1 Funktion:
Einsatzleiter
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Dies sieht grafisch wie folgt aus:
Berufsfeuerwehr und/oder bei deren
Nichtverfügbarkeit Freiwillige Feuerwehr
2. ATr
(Rettungsgerät)
1. ATr
(Zugang schaffen)
1. SiTr
(Löschangriff)
GF
2. SiTr
(Absichern)
Ma
Bild 6: Schutzziel Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person
Die notwendigen Kräfte werden durch die Berufsfeuerwehr aus dem Brandschutz
sichergestellt, ergänzt durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr. In Fällen der Nichtverfügbarkeit der Berufsfeuerwehr erfolgt die Aufgabenerledigung ausschließlich
durch die Freiwillige Feuerwehr.
Ein Paralleleinsatz durch Kräfte der Berufsfeuerwehr ist nicht möglich!
Die Reihenfolge der ersteintreffenden Kräfte in den peripheren Stadtteilen kann sich
umkehren, da auch die Freiwillige Feuerwehr zuerst an der Einsatzstelle eintreffen
kann. Dann wechseln entsprechend die Funktionen und deren Aufgaben.
Einheiten des Rettungsdienstes kommen zusätzlich zum Einsatz (additiv!).
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Erreichungsgrad
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen
„Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass
für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von
•
•
•
•
der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwache teilweise oder ganz binden,
der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,
der Optimierung des Personaleinsatzes,
den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und sich die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer
Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstvorgesetzten. Die Personalkosten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erreichungsgrad.
Um für eine Stadt den Erreichungsgrad festzulegen und zu bewerten, sind auch interkommunale Vergleiche erforderlich. Diese müssen auf gesicherten, vergleichbaren statistischen Daten beruhen. Aus fachlicher Sicht wird derzeit sowohl für die Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle als auch für die Alarmierungs- und Anfahrtzeit ein Erreichungsgrad von jeweils 95 % als Zielsetzung für richtig angesehen.
In anderen Bereichen der Feuerwehr und des Notfallrettungsdienstes existieren international ebenfalls
Zielerreichungsgrade bis zu 95 %.
Besondere Erlasslage in Nordrhein-Westfalen:
• In einem Erlass des Innenministeriums (V D 1 - 031 vom 07.04.2000) wird eindeutig festgelegt, dass
Gebäude, bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sicher gestellt wird,
binnen acht Minuten erreicht werden müssen. Diese Hilfsfrist muss planerisch zu 100 % erreicht werden.
• In einem weiteren Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (II A 5 29.08.2000) wird ausgeführt, dass im Umkehrschluss nachträglich ein zweiter baulicher Rettungsweg
(auf Kosten der Gemeinde!) für Gebäude gefordert werden muss, wenn die Feuerwehr nicht in der Lage ist, in angemessener Weise eine Menschenrettung durchzuführen.
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Schutzzielfestlegungen für die Stadt Witten
Schutzziel 1:
Zur Menschenrettung und Bekämpfung eines kritischen Wohnungsbrandes in einem Obergeschoss mit Menschenleben in Gefahr müssen nach einer Dispositionszeit von 1,5 Minuten
zehn Einsatzkräfte in acht Minuten in 95 % aller Fälle
am Einsatzort sein und zur Verstärkung weitere
sechs Einsatzkräfte nach weiteren fünf Minuten in 95 % aller Fälle
am Einsatzort sein.
Ergänzung:
Alle Gebäude, bei denen zur Rettung von Menschen Rettungsgeräte der Feuerwehr Verwendung finden (Kraftfahrdrehleiter), müssen binnen acht Minuten erreicht werden können, dies mit einem planerischen Erreichungsgrad von 100 %.
Schutzziel 2:
Zur Menschenrettung und technischen Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall mit einer
eingeklemmten Person müssen nach einer Dispositionszeit von 1,5 Minuten
zehn Einsatzkräfte in acht Minuten in 95 % aller Fälle
am Einsatzort sein.
Anmerkung:
Bei den Einsatzkräften des Brandschutzes in der Schutzzieldefinition 2 handelt es sich um Kräfte gem.
Schutzzieldefinition 1, also ergänzend zu den Kräften der Hilfeleistungskomponente oder um Kräfte der
Freiwilligen Feuerwehr. Ein Paralleleinsatz der Kräfte der Berufsfeuerwehr ist nicht möglich.
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4. BILANZ DES FORTSCHREIBUNGSZEITRAUMES
2001 - 2011
Der Brandschutzbedarfsplan von 2001 legte neben technischen, organisatorischen und personellen Vorgaben die Ziele für eine Qualitätsoptimierung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung der
Feuerwehr der Stadt Witten fest. Diese Maßnahmen wurden bemessen auf einer Risikoanalyse und einer
Festlegung von Schutzzielen für den kritischen Wohnungsbrand einerseits und für einen KfzVerkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person andererseits.
So lauteten die Maßnahmen allgemein:
Die Prioritäten der Vorgehensweisen werden dabei auf die folgenden Aspekte gelegt:
Erhöhung der IST-Werte des Erreichungsgrades der Schutzzieldefinition
Qualitätsverbesserungen
Verstärkung der präventiven Maßnahmen (Vorbeugender Brandschutz, Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung)
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4.1 ENTWICKLUNG DES EINSATZGESCHEHENS 1989 - 2011
getötete Personen
gerettete Personen
Einsätze gesamt
First Response
Notfallseelsorge
Rettungsdienst
gesamt
Einsätze BS/THL
gesamt
blinde/böswillige
Alarme
Technische Hilfe
gesamt
Brände gesamt
6
Kleinbrände
Großbrände
Mittelbrände
4
5
Anhand der jährlichen Statistik erfolgt eine Darstellung der Entwicklung der Einsatzzahlen.
1989
n.e.
n.e.
n.e.
216
776
n.e.
992
6.182
n.v.
n.e.
7.174
n.e.
n.e.
1990
n.e.
n.e.
n.e.
214
1.156
n.e.
1.370
6.668
n.v.
n.e.
8.038
n.e.
n.e.
1991
12
22
201
235
747
170
1.152
7.311
n.v.
n.e.
8.463
98
4
1992
5
13
203
221
925
170
1.316
7.788
n.v.
n.e.
9.104
86
14
1993
8
18
216
242
947
172
1.361
7.228
n.e.
n.e.
8.589
67
16
1994
3
9
227
239
956
151
1.346
7.091
n.e.
n.e.
8.437
66
14
1995
6
13
206
225
981
174
1.380
7.869
74
n.e.
9.323
75
18
1996
9
30
264
303
803
127
1.233
7.850
34
12
9.117
40
8
1997
2
48
210
260
1.150
272
1.682
7.261
60
5
9.003
111
10
1998
2
16
222
240
1.187
216
1.643
8.618
54
12
10.315
150
12
1999
12
27
237
276
956
253
1.485
8.175
77
8
9.737
133
14
2000
6
22
223
251
838
245
1.334
8.268
66
13
9.668
226
16
2001
3
13
172
188
846
231
1.265
8.578
63
19
9.906
167
9
2002
4
10
205
219
931
199
1.349
8.918
76
23
10.343
156
15
2003
1
19
176
196
929
247
1.372
8.969
56
53
10.397
99
16
2004
0
64
147
211
830
239
1.280
8.004
52
24
9.336
202
10
2005
0
66
135
201
849
159
1.209
8.438
64
48
9.711
220
13
2006
3
45
107
155
865
140
1.160
8.699
67
55
9.926
95
10
2007
2
27
191
220
1.330
197
1.951
8.951
72
40
10.974
30
2
2008
1
22
163
186
782
152
1.306
9.884
43
110
11.233
44
4
2009
3
17
218
238
1.002
175
1.578
9.982
61
113
11.621
49
4
2010
7
15
178
200
1.022
122
1.498
10.270
65
94
11.833
27
5
n.e.: nicht erfasst
n.v.: nicht vorhanden
Anmerkung:
Bei dem Begriff „First Response“ (engl. erste Antwort) handelt es sich um eine organisatorische Maßnahme, um das therapiefreie Intervall bei Notfallpatienten im Falle einer Nichtverfügbarkeit von Rettungsmitteln (Rettungswagen, Krankentransportwagen) zu überbrücken.
Dazu wird zunächst der nächstgelegene Rettungswagen einer Nachbargemeinde (Herdecke, Hattingen,
Bochum, Dortmund) über die Kreisleitstelle alarmiert. Zusätzlich wird ein Hilfeleistungslöschfahrzeug
4
Gemäß Definition werden mehr als 3 C-Rohre oder/und Sonderrohre wie B-Rohre, Monitore oder Schaumstrahlrohr eingesetzt.
Gemäß offizieller deutscher Definition werden nicht mehr als 3 C-Rohre und keine Sonderrohre eingesetzt.
6
Einsatz von einem Kleinlöschgerät oder Einsatz von nicht mehr als einem C-Rohr.
5
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 22
(HLF) der Berufsfeuerwehr Witten zur Einsatzstelle alarmiert. Die HLF sind in gleicher Weise mit Notfallkoffern und Beatmungsgeräten wie die Rettungswagen ausgestattet. Das Feuerwehrpersonal verfügt über
die Qualifikation von Rettungsassistenten. So kann eine qualifizierte Erste Hilfe (lebensrettende Sofortmaßnahmen) unmittelbar am Patienten bis zum Eintreffen des Regelrettungsdienstes durchgeführt werden.
Brände 1989 - 2010
350
300
250
200
150
100
50
2009
2010
2007
2008
2005
2006
2003
2004
2001
2002
1999
2000
1997
1998
1995
1996
1993
1994
1991
1992
1989
1990
0
Bild 7: Brände 1989 - 2010
Technische Hilfeleistungen 1989 - 2010
1400
1200
1000
800
600
400
200
Bild 8: Technische Hilfeleistungen 1989 - 2010
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2000
2001
2002
2003
2004
1994
1995
1996
1997
1998
1999
1989
1990
1991
1992
1993
0
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 23
Blinde/böswillige Alarme 1991 - 2010
300
250
200
150
100
50
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
0
Bild 9: Blinde und böswillige Alarmierungen (Brandschutz und Technische Hilfeleistung)
1991 - 2010
Einsätze BMA 1989 - 2010
250
200
150
100
50
Bild 10: Einsätze durch Brandmeldeanlagen 1990 - 2010
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
0
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Rettungsdienst 1989 - 2010
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
0
Bild 11: Rettungsdienst (Krankentransport und Notfallrettung) 1989 - 2010
Gesamteinsätze 1989 - 2010
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
0
Bild 12: Gesamteinsätze 1989 - 2010
Seite 24
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 25
Verteilung der Einsätze
Brände 2%
Hilfeleistungen
10%
Rettungsdienst
88%
Bild 13: Verteilung der Einsatzarten
In die grafischen Darstellungen der Einsatzentwicklung auf den vorhergehenden Seiten wurden Trendlinien eingefügt. Mit dieser Methode ist die prognostische Entwicklung der Datenreihen visualisierbar.
Bei der Anzahl der Brände ist ein marginaler Rückgang erkennbar, die Anzahl der Einsätze der Technischen Hilfeleistung legt zu. Spitzen in den Datenreihen sind erklärbar durch das Auftreten klimatischer
Ereignisse (Stürme, Starkregenereignisse, Hochwasser etc.).
Erfreulich ist die stetige Abnahme der böswilligen und blinden Alarme.
Einsätze durch Brandmeldeanlagen sinken seit dem Jahr 2007, dies hängt offensichtlich mit einer konsequenten Ausschöpfung der Gebührentatbestände zusammen.
Im Bereich des Rettungsdienstes ist trotz des Einbruches im Jahr 2004 weiterhin eine erhebliche Zunahme der Einsatzzahlen zu verzeichnen. Dies führt letztendlich zu einer Steigerung der Gesamteinsatzzahlen.
Die hochgerechneten Zahlen des Jahres 2011 bestätigen diese Trends.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 26
4.2 ÜBERPRÜFUNG DER ERREICHUNGSGRADE DER
SCHUTZZIELDEFINITION
BETRACHTUNG ÜBER 15 JAHRE (GEMITTELT)
Jeder Einsatz der Feuerwehr Witten ab einer bestimmten Größenordnung („Zugalarm“) wird seit 1996
einer detaillierten statistischen Auswertung unterzogen. So entstand im Laufe der Jahre ein Datenbestand
von mittlerweile mehr als 4.300 Einsätzen.
Mit Stand vom 30.09.2011 stellt sich der Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition 1 der Stadt Witten für
den kritischen Wohnungsbrand wie folgt dar:
Erreichungsgrad für das ersteintreffende Löschfahrzeug
7
(unterbesetzt ) in acht Minuten:
91,4 %
Erreichungsgrad für zehn Funktionen in acht Minuten:
74,1 %
Erreichungsgrad für 16 Funktionen in 13 Minuten:
77,8 %
Grafisch lässt sich der Erreichungsgrad für das gesamte Stadtgebiet über die Zeitachse verdeutlichen:
Erreichungsgrade Schutzziel "Kritischer
Wohnungsbrand"
100
91,4
90
Erreichungsgrad (%)
80
77,8
74,1
70
60
50
Eintreffen erste Kräfte
40
Eintreffen 10 Kräfte
Eintreffen 16 Kräfte
30
20
10
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 >=18
Eintreffzeit (min)
Bild 14: Erreichungsgrade der Schutzzieldefinition für den kritischen Wohnungsbrand über
das Stadtgebiet (gemittelte Werte 1996-2010)
7
Unterbesetzt bedeutet, dass der Löschzug der Berufsfeuerwehr mit weniger als zehn Kräften ausrückt oder die Freiwillige Feuerwehr im ersten Zugriff mit weniger als zehn Kräften die Einsatzstelle binnen 8 Minuten erreicht.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 27
Hierbei handelt es sich um eine recht allgemeine Aussage, die statistisch als Kennzahl für die Gesamtqualität des Brandschutzes herangezogen werden kann.
An der Grafik ist jedoch leicht der Unterschied zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr erkennbar.
Während durch das unmittelbare Ausrücken der hauptamtlichen Kräfte die Kurven „erste Kräfte“ und „10
Kräfte“ schnell ansteigen, kommt er bei der dritten Kurve „16 Kräfte“ zu einer Verzögerung des Anstiegs.
Dies hat die Ursache darin, dass die alarmierten Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr zuerst das jeweilige
Gerätehaus von ihrem individuellen Aufenthaltsort erreichen müssen, bevor sie dann zum Einsatz ausrücken.
In der nachfolgenden Grafik wird die Entwicklung der Erreichungsgrade über den Zeitraum 1996-2010
dargestellt:
100,0
90,0
80,0
Erreichungsgrad (%)
70,0
60,0
50,0
40,0
Eintreffen erste Kräfte in 8 Minuten
30,0
10 Kräfte in 8 Minuten
20,0
16 Kräfte in 13 Minuten
10,0
0,0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Jahr (gem ittelt)
Bild 15: Entwicklung des Erreichungsgrades 1996 – 2010 (gemittelt)
Um konkretere Aussagen über eine Lokalisierung der Qualität des Brandschutzes der Stadt Witten treffen
zu können, ist es erforderlich, für jeden einzelnen statistischen Bezirk den Erreichungsrad der Schutzzieldefinition 1 für den kritischen Wohnungsbrand zu ermitteln.
Bei den vorliegenden Werten ist zu berücksichtigen, dass die Aussagen zum Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition nur verlässlich sind, wenn eine ausreichende
Anzahl von Werten (Einsätze) der Berechnung zugrunde liegen!
Dies ist z.Zt. noch nicht in allen statistischen Bezirken der Fall. Die statistische Erfassung des Einsatzgeschehens wird nach wie vor fortgesetzt.
Die über 15 Jahre gemittelten Werte zeigen nahezu eine Konstanz.
Die nachfolgende Tabelle erhält eine Übersicht über die Erreichungsgrade in den Stadtteilen.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Stadtteil
Seite 28
Erreichungsgrad (%)
Tendenz
Bezeichnung
Nr.
Löschzug
unterbesetzt
Löschzug "10"
Ergänzung
"16"
Fallzahlen
Witten-Mitte
1
97,9
83,6
91,0
2.061
+
Stockum/Düren
2/3
75,0
47,8
26,1
102
0
Annen
4
97,2
76,1
68,7
827
-
Rüdinghausen
5
92,0
65,1
84,2
488
-
Bommern
6
94,5
81,3
82,9
174
+
Heven
7
74,9
60,7
78,8
296
+
Herbede
8
33,7
18,5
69,0
400
0
91,4
74,1
77,8
4.348
0
Witten
Erreichungsgrade in den Stadteilen:
80 - 100 %
50 - 79 %
0 - 49 %
Um eine visualisierte Darstellung dieser Zahlenwerte zu erhalten, wurden alle Tabellenwerte entsprechend farblich hervorgehoben in eine vereinfachte Stadtkarte (Statistische Bezirke) übertragen.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 29
Erreichungsgrad Schutzzieldefinition
kritischer Wohnungsbrand
erstes Löschfahrzeug in 8 Minuten
Erreichungsgrad
> 91 %
Bild 16: Erreichungsgrad Schutzzieldefinition in statistischen Bezirken: erstes Löschfahrzeug in 8 Minuten
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 30
Erreichungsgrad Schutzzieldefinition
kritischer Wohnungsbrand
10 Kräfte in 8 Minuten
Erreichungsgrad
> 74 %
Bild 17: Erreichungsgrad Schutzzieldefinition in statistischen Bezirken: 10 Kräfte in 8 Minuten
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 31
Erreichungsgrad Schutzzieldefinition
kritischer Wohnungsbrand
16 Kräfte in 13 Minuten
Erreichungsgrad
> 78 %
Bild 18: Erreichungsgrad Schutzzieldefinition in statistischen Bezirken: 16 Kräfte in 13 Minuten
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 32
Auswertung der Ergebnisse
Aufgrund der Ergebnisse der umfangreichen statistischen Auswertungen des Einsatzgeschehens der
letzten elf Jahre (4.348 Einsätze) lässt sich feststellen:
• Bei der Ermittlung des Eintreffens der Hilfskräfte ist es unerheblich, ob es sich um Kräfte der Berufsbzw. der Freiwilligen Feuerwehr handelt. Immer das zuerst eintreffende Löschfahrzeug gelangt zur
Auswertung. Dabei ist es nahe liegend, dass in den peripheren Stadtgebieten bei gleichzeitiger Alarmierung zuerst die Freiwillige Feuerwehr am Einsatzort eintrifft. Im Stadtkern ist dies genau umgekehrt.
• Da der Löschzug der Berufsfeuerwehr im Mittel mit zehn Einsatzkräften (Funktionen) besetzt ist, kann
die Ergänzungskomponente (sechs Funktionen) aus der Schutzzieldefinition sich nur aus Kräften der
Freiwilligen Feuerwehr zusammensetzen.
• Bei der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr ist zu berücksichtigen, dass sich die Kräfte erst von
ihrem Aufenthaltsort (Arbeitsplatz, Zuhause etc.) zum Gerätehaus begeben müssen. Des Weiteren ist
die Arbeitsplatzproblematik entsprechend zu würdigen, insbesondere der Trend zur Mobilität.
Somit sind nachstehende Aussagen für die Zukunft wahrscheinlich:
Beim kritischen Wohnungsbrand trifft binnen acht Minuten in 91 % aller Fälle ein
Löschfahrzeug (BF oder FF, unterbesetzt) am Einsatzort ein, um erste Maßnahmen
(i.d.R. Menschenrettung, Erkundung) durchzuführen. Löschmaßnahmen können zu
diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführt werden. Selbst eine Menschenrettung ist
nur mit sehr hohem Risiko für die Einsatzkräfte möglich, da gfs. kein Rettungstrupp
gestellt werden kann.
Um erste gezielte Maßnahmen der Menschenrettung bei einem kritischen Wohnungsbrand durchführen zu können, bedarf es einer Mindeststärke von zehn Funktionen in acht Minuten. Dies wird in Witten für die Bürger durch ihre Feuerwehr in 74
% aller Fälle erreicht.
Da über die Dauer der Datenerhebung die durchschnittliche Personalstärke des
Löschzuges der Berufsfeuerwehr 9,2 Kräfte betrug, konnte der Erreichungsrad hier
nur unter Hinzuziehung der Freiwilligen Feuerwehr ermittelt werden. Die zehnte
Einsatzkraft wird so von der FF gestellt (Additionsprinzip). Dies führt in der Konsequenz zu einer Reduzierung des Ergebnisses für den Erreichungsgrad.
Um den kritischen Wohnungsbrand umfassend bekämpfen zu können, bedarf es
mindestens einer Ergänzungskomponente von sechs Kräften binnen weiteren fünf
Minuten, dann stehen nach insgesamt 13 Minuten 16 Kräfte zur Verfügung. Dies gelingt in Witten in 78 % aller Fälle. Erst mit dieser Personalstärke gelingt es, neben
der Menschenrettung auch eine Brandbekämpfung einzuleiten.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 33
Interpretation der Ergebnisse der detaillierten Betrachtung der (gemittelten) Erreichungsgrade:
Die vorangehenden Grafiken (Bilder 16-18) machen deutlich, dass die „grünen Bereiche“ mit einem entsprechenden Erreichungsrad sich auf den Innenstadtbereich, konzentrisch um den Standort der Feuerund Rettungswache an der Dortmunder Straße erstrecken. Die ersteintreffenden Kräfte werden hier in der
Regel von der Berufsfeuerwehr gestellt. Vergleicht man dies mit der nächsten Grafik (Bild 17: zehn Kräfte)
fällt der Wert des Erreichungsgrades an der Peripherie der Innenstadt sofort. Daraus ist zu schließen,
dass hier kein Entfernungs- sondern ein Personalproblem vorliegt.
Die durchschnittliche Stärke des Löschzuges der Berufsfeuerwehr beträgt 9,2
Einsatzkräfte.
Die Ausrückestärke des Löschzuges ist generell mit zehn Funktionen vorgeschrieben. Zu einer Unterbesetzung kommt es aus nachfolgenden Gründen:
• unvorhersehbarer Ausfall (Krankheit, Dienstunfall)
• Einsatz von Springerbesatzungen zur brandschutzfremden Aufgabenerledigung:
− Besetzung von Reserve-Rettungswagen
− Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen
Anmerkung:
Die Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Verkehrsflächen obliegt dem Träger der Straßenbaulast. Siehe dazu Urteil OVG Münster vom 16.02.2007: Zuständigkeit der Feuerwehr). Während der allg. Arbeitszeiten übernimmt diese Aufgabe das Tiefbauamt (StA. 66), außerhalb dieser
Zeiten wird dies von der Berufsfeuerwehr durchgeführt. Dieses Personal steht im Einsatzfall
dann nicht für originäre Aufgaben zur Verfügung.
Die Qualität der Aufgabenerledigung der Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren entspricht in
8
keinster Weise den Regeln der Technik . Es mangelt insbesondere an geeigneten Fahrzeugen und
Gerät (Ist nicht Gegenstand der SOLL-Struktur!).
• Parallelität von Ereignissen:
− Einzelfahrzeug-Alarme
− Rüstzug-Alarme
• sonstige Gründe:
− Versorgungsfahrten
− Werkstattfahrten
− Sicherheitswachen
− Übungen
8
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.: Merkblatt DWA-M715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“, Juni 2007
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 34
In den südöstlichen Stadtgebieten sinkt der Erreichungsgrad der Schutzzieldefinition für zehn Kräfte in
acht Minuten deutlich. Die Berufsfeuerwehr ist aufgrund der Entfernung nicht in der Lage, binnen der
Hilfsfrist am Einsatzort einzutreffen. Die Freiwillige Feuerwehr ist aufgrund ihrer längeren Alarm- und Ausrückezeiten dazu ebenfalls nicht in der Lage (Arbeitsplätze!).
Ursachen liegen in der mangelhaften Tagesalarmsicherheit infolge der Entfernung Arbeitsplatz - Gerätehaus und der immer stärker zu verzeichnenden mangelnden Bereitschaft der Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter
für Belange der Freiwilligen Feuerwehr freizustellen.
Allerdings steigt der Wert des Erreichungsgrades 16 Kräfte in 13 Minuten in einigen Stadtteilen gegenüber
dem Wert zehn Kräfte in acht Minuten. Dies liegt an der Struktur einer Freiwilligen Feuerwehr. Nach der
erfolgten Alarmierung bedarf es der Zeit für die Zurücklegung des Weges zum Gerätehaus. Einige wenige
statistische Bezirke (Bommern, Heven, Herbede) erreichen Werte rund um das jeweilige Gerätehaus von
> 75 %.
BETRACHTUNG ÜBER 15 JAHRE (EINZELWERTE)
Interessante Ergebnisse kommen Zustande, wenn man die Werte der einzelnen Jahre detailliert betrachtet. Hier erfolgt keine Mittelwertbildung über den Betrachtungszeitraum von 15 Jahren, sondern eine Darstellung der Jahreswerte:
100,0
90,0
80,0
Erreichungsgrad (%)
70,0
60,0
50,0
40,0
Eintreffen erste Kräfte in 8 Minuten
30,0
10 Kräfte in 8 Minuten
20,0
16 Kräfte in 13 Minuten
10,0
0,0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Jahr (einzeln)
Bild 19: Entwicklung des Erreichungsgrades 1996 – 2010 (Jahreswerte)
Diese Darstellung lässt wesentliche Sprünge der Werte des (jährlichen) Erreichungsgrades erkennen
(siehe dazu Vergleich Bild 15).
Gründe dafür liegen in der innerbetrieblichen Organisation der Feuerwehr. So ist der Abfall des Wertes
„10 Kräfte in 8 Minuten“ im Jahr 2003 durch den Umstand zu erklären, dass in diesem Jahr erhebliche
Personalprobleme bei der Berufsfeuerwehr herrschten. Die Durchführung eines Grundausbildungslehrgangs bindet erfahrungsgemäß zusätzliches Personal. Diese Probleme konnten in den Folgejahren kompensiert werden.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 35
Während in der Vergangenheit dieser Wert stetig verbessert werden konnte, zeichnet sich ab dem Jahr
2009 ein erkennbarer Abfall des Wertes „16 Kräfte in 13 Minuten“ ab. Dies ist ein Zeichen für eine beginnende Problematik bei der Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr. 16 Kräfte können nur unter Hinzuziehung der Freiwilligen Feuerwehr dargestellt werden. Da der Wert „10 Kräfte in 8 Minuten“ in der Regel
durch die Berufsfeuerwehr sichergestellt wird, kommt der verringerten Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr hier eine besondere Betrachtung zu. Die Gründe liegen offensichtlich in einer nachvollziehbaren
Änderung der Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes und der geforderten Mobilität in unserer Gesellschaft.
Die Entfernungen zum Arbeitsplatz nehmen zu. Probleme der demografischen Entwicklung sind hieraus
noch nicht unmittelbar abzuleiten, da die Stärke der Freiwilligen Feuerwehr (noch) keinen Anlass zur Sorge gibt.
Betrachtet man weiterhin die Erreichungsgrade nur für das laufende Jahr 2011 (Stand 30.09.2011), so
wird unmittelbar deutlich, dass eine Verschlechterung des Wertes „16 Kräfte in 13 Minuten“ erkennbar ist.
Während die Werte „unterbesetzt“ und „10 Kräfte in 10 Minuten“ konstante Werte zum 15-Jahresmittel
ausweisen, flachen die Werte der blauen Kurve ab, es kommt zu einer Parallelverschiebung nach rechts.
Da für das Jahr 2011 (Stand 30.09.) nur 190 Einsätze ausgewertet werden konnten, ist dies lediglich ein
Näherungswert und als Trend zu interpretieren.
Erreichungsgrade Schutzziel "Kritischer
Wohnungsbrand"
100
91,1
90
80
Erreichungsgrad (%)
75,3
72,9
70
60
50
Eintreffen erste Kräfte
40
Eintreffen 10 Kräfte
Eintreffen 16 Kräfte
30
20
10
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9 10 11 12 13 14 15 16 17 >=18
Eintreffzeit (min)
Bild 20: Erreichungsgrade der Schutzzieldefinition für den kritischen Wohnungsbrand über das
Stadtgebiet (Jahreswerte 2011, Stand 30.09.2011)
Die Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr sinkt!
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 36
4.3 ÜBERPRÜFUNG DES MAßNAHMENKATALOGES DES
BRANDSCHUTZBEDARFSPLANS 2001 UND DER
FORTSCHREIBUNG 2007
Im Einzelnen wurde der Maßnahmenkatalog im Fortschreibungszeitraum wie folgt umgesetzt:
Maßnahmenkatalog – kurzfristig –
Erstellung eines Personalwirtschaftskonzeptes für
die Berufsfeuerwehr einschließlich einer Bewertung aller Stellen
erfolgt für 2012
Bau eines Gerätehauses für die Löscheinheit 7
(Bommerholz, Durchholz, Vormholz)
nicht erfolgt,
Genehmigungsreife Planung liegt vor
Optimierung der Kommunikationsmittel (Fortsetzung)
teilweise erfolgt,
laufender Prozess
Fortführung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung entsprechend der SOLL-Struktur (Fortsetzung)
teilweise erfolgt,
laufender Prozess
Erhöhung der Mitgliederzahlen der Freiwilligen
Feuerwehr entsprechend der SOLL-Struktur
(notwendige Erhöhung der Investitions- und Folgekosten)
Erhöhung Mitgliederzahlen nicht erfolgt,
laufender Prozess
Maßnahmen zur Erhöhung der Stärke der Jugendfeuerwehr
teilweise erfolgt,
laufender Prozess
Optimierung der Ausstattung der Freiwilligen
Feuerwehr für die technische Hilfeleistung
teilweise erfolgt,
laufender Prozess
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für die Verwendung von Heimrauchmeldern
laufender Prozess
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 37
Maßnahmenkatalog – mittelfristig –
Umsetzung des SOLL-Konzeptes für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr
laufender Prozess
Fortführung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung entsprechend der SOLL-Struktur
laufender Prozess
Maßnahmen zur Erhöhung der Stärke der Jugendfeuerwehr
laufender Prozess
Gründe für Defizite in der Umsetzung der Maßnahmen
Eine leichte Steigerung der Erreichungsrade der Schutzzieldefinition konnte durch organisatorische Maßnahmen (Ausbildung, Optimierung der Alarmierung der FF) erreicht werden. Allerdings verhinderte ein
strikter Einstellungsstopp die Anpassung des notwendigen Personals bei den hauptamtlichen Kräften der
Berufsfeuerwehr. Hier zeichnet sich eine Entspannung durch den im Jahr 2011 begonnenen Grundausbildungslehrgang ab.
Zusätzliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr konnten nur bedingt gewonnen werden (Fluktuationsausgleich). Das Aussetzen der Wehrpflicht birgt weitere Risiken. Hauptsächlich rekrutiert die FF ihren
Nachwuchs aus der Jugendfeuerwehr.
Im Fall des Neubaus des Gerätehauses für die Löscheinheiten Bommerholz, Durchholz und Vormholz
führte nach Abschluss eines Planungsauftrages eine Deckelung der Nettokreditaufnahme durch die Aufsichtsbehörde zu einer Abkehr von der Absicht, das gemeinsame Gerätehaus noch im Jahr 2007 zu errichten. Die Realisierung scheint für das Jahr 2012 absehbar.
Damit liegen die Gründe für eine nicht in notwendigem Umfang durchgeführte Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen allein in einer mangelnden Finanzierbarkeit. Aufgrund der dramatischen Entwicklung
des kommunalen Haushaltes musste eine restriktive Haushaltsführung auf Weisung der obersten Aufsichtsbehörde eingehalten werden. Dies hatte auch unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung der Feuerwehr.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
5.
Seite 38
FEUERWEHR WITTEN IM INTERKOMMUNALEN VERGLEICH9
Am 24.10.2002 fand in Köln die Auftaktveranstaltung zum Vergleichsring Berufsfeuerwehren für Städte in
der Größenordnung von 100.000 bis 250.000 Einwohner statt, an der sich 19 Städte beteiligten. In der 8.
Projektphase 2010/2011 haben sich neben der Stadt Witten weitere sieben Städte entschlossen, die konkrete Arbeit im Vergleichsring fortzusetzen.
Im Vergleichszeitraum 2010 arbeitete der Vergleichsring vorrangig mit den Kennzahlen zur Messung der
Ergebnisqualität in den Bereichen Brandschutz, technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst, sowie der
Personalwirtschaft, der Finanzwirtschaft und der Leitstelle. Weiteren Bereiche sind ebenfalls untersucht
worden.
Der Vergleichsring arbeitete zielorientiert und konnte im September 2011 umfangreiche kennzahlenbasierte Vergleichswerte für das Jahr 2010 vorlegen. Im Nachgang zur Abschlusssitzung sind noch einige
Wertekorrekturen im Portal des IKO-Netzes eingegangen, die in diesem Bericht Berücksichtigung finden.
Auszugsweise werden hier einige Zahlenwerte grafisch dargestellt und interpretiert.
Witten
Median
Bild 21: Anzahl der Brandeinsätze je 100.000 Einwohner
Die Anzahl der Brandeinsätze ist „unauffällig“ und liegt nahe am Mittelwert der Vergleichstädte.
9
Vergleichsring Berufsfeuerwehr Städte Größenordnung 100.000 – 260.000 Einwohner bundesweit, 8. Projektphase, KGSt, IKONetz, Köln 30.09.2011
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 39
Witten
Median
Bild 22: Ist Erreichungsgrad Schutzzieldefinition (10 Kräfte in 8 Minuten)
Bei der Schutzzieldefinition fällt auf, dass der IST-Erreichungsgrad unter dem Mittelwert der Vergleichsstädte liegt. Dies bestätigen auch die Trends der vergangenen Jahre. Es ist bisher nicht gelungen seit der
Beschlussfassung des Brandschutzbedarfsplans im Jahr 2001 diese Werte zu erhöhen (SOLL = 95%).
Witten
Median
Bild 23: Anteil der FF-Beteiligung an Brandalarmierungen
Diese Grafik verdeutlicht anschaulich, welchen Stellenwert die Freiwillige Feuerwehr bei der Brandbekämpfung in Witten hat. Mit 95% Beteiligung an allen Brandeinsätzen ist dies, neben einer weiteren Kommune, der Spitzenwert im Vergleichsfeld. Ohne Freiwillige Feuerwehr ist Brandschutz in Witten nicht darstellbar.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 40
Witten
Median
Bild 24: Anzahl der Einsätze der Technischen Hilfeleistung je 100.000 Einwohner
Einsätze der Technischen Hilfeleistung liegen in Witten weit über dem Mittelwert der Vergleichsstädte und
nehmen mittlerweile mehr als 10% des Gesamteinsatzaufkommens an.
Witten
Median
Bild 25: Anteil FF an Einsätzen der technischen Hilfeleistung
Auch hier wird deutlich, wie wichtig die Freiwillige Feuerwehr bei der Technischen Hilfeleistung ist. Der
Anteil nimmt im Vergleichsfeld einen Spitzenwert ein.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 41
Witten
Median
Bild 26: Gefahrenabwehrfunktionen je 100.000 Einwohner
Mit 10 Funktionen für die Schutzzieldefinition der Stufe 1 (10 Kräfte in 8 Minuten) liegt die (Berufs-) Feuerwehr Witten unterhalb des Durchschnitts der Vergleichsstädte (normierter Wert). Es gibt nur noch eine
Stadt, die einen geringeren Wert hat.
Witten
Median
Bild 27: Normierter IST-Personalfaktor
Der Personalfaktor (siehe Kap. 6) wurde hier normiert auf einen Vergleichswert, da die beteiligten Städte
unterschiedliche Schichtdienstmodelle mit unterschiedlichen, durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten
leisten. Abweichungen sind nur sehr gering.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 42
Witten
Median
Bild 28: Mehrarbeitsstunden je Schichtdienstleistenden
Hier ist eine eklatante Abweichung vom Mittelwert feststellbar. Gründe hierfür werden detailliert in Kap. 6
erläutert. Einer der Umstände ist die bisher nicht erfolgte Umsetzung der Maßnahmen aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans 2007 (Wegfall Funktionsstelle Einsatzzentrale).
Witten
Median
Bild 29: Erfüllungsgrad Brandschauen (Einhaltung Prüfzyklus)
Brandschauen müssen entsprechend gesetzlich vorgegebener Prüffristen in längstens fünfjährigem Abstand wiederholt werden. Dies gelingt in Witten nur in ca. 55% aller Fälle. Dies ist zwar gemessen am
Medianwert weit darüber, aber dennoch nicht zufrieden stellend.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 43
Witten
Median
Bild 30: Schutzzielrelevante Feuerwachen je qkm
Hier zeigt sich deutlich, dass die Anzahl der Feuerwachen über dem Vergleichswert liegt. Dies wurde
bereits im Brandschutzbedarfsplan 2001 erkannt und die Anzahl der Gerätehäuser von 12 auf 6 reduziert.
Dies konnte bis heute nicht umgesetzt werden.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
6.
Seite 44
SOLL-STRUKTUR GEMÄSS FORTSCHREIBUNG
Die Feuerwehr der Stadt Witten dient der Gefahrenabwehr im Sinne des Bevölkerungsschutzes:
Rettung von Menschenleben, Bekämpfung von Bränden, Maßnahmen zur Technischen Hilfeleistung, Schutz von Sachwerten, Schutz kritischer Infrastruktur und Umweltschutz. Sie ist aufgestellt, um den Anforderungen aus dem Einsatzgeschehen gerecht zu werden. Sie wird jedoch niemals in der Lage sein, alle möglichen und denkbaren Anforderungen zu beherrschen. In solchen
Fällen greifen Instrumente der überörtlichen und nachbarlichen Hilfe (Interkommunale Zusammenarbeit).
6.1 PERSONELLE AUSSTATTUNG
Berufsfeuerwehr - SOLL-Personalstärke
Die Personalstärke der Idealplanung entspricht der Vorgabe der Schutzzieldefinition, wobei eine Unterstützung durch die Freiwillige Feuerwehr, insbesondere für die Ergänzungskomponente, vorgesehen ist.
Anmerkung zum Personalfaktor:
Als wichtige Bemessungsrundlage in der Personalwirtschaft für Schichtdienstmodelle zählt der Personalfaktor. Mit diesem Wert wird eine Funktionsstelle multipliziert, um zu gewährleisten, dass diese Funktionsstelle rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr besetzt ist. Der Personalfaktor ist eine statistisch ermittelte Größe, die durch nachstehende Ausfallgründe beeinflusst wird:
•
•
•
•
Lehrgang
Freizeit
Urlaub
krank
Das Ergebnis dieser Multiplikation ist die tatsächliche Anzahl der benötigten Stellen.
Der Personalfaktor entwickelte sich in den vergangenen Jahren wie folgt, angegeben ist der tatsächliche,
tagesscharf ermittelte Wert für das jeweilige Bezugsjahr:
Personalfaktor (Brandschutz und Rettungsdienst)
4,60
4,50
4,40
4,30
4,20
4,10
4,00
3,90
3,80
19
90
19
91
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
3,70
Bild 31: Personalfaktor Einsatzpersonal 1990-2011 (30.09.2011)
Personalfaktor
Brandschutz
und
Rettungsdienst
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 45
Jahr
Personalfaktor
Brandschutz und
Rettungsdienst
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
10
2011
Mittelwert:
4,13
4,41
4,21
4,21
4,23
4,31
4,30
4,14
4,26
4,13
4,15
4,15
4,01
4,19
4,32
4,17
4,19
4,11
4,50
4,50
4,33
4,30
4,24
Die grafische Darstellung, unter Einfügung einer Trendlinie, verdeutlicht den stetigen Anstieg des Personalfaktors bei den Einsatzkräften. Gründe hierfür liegen in den Parametern „Lehrgang, Freizeit, Urlaub,
krank“. Während „Lehrgang“ und „Urlaub“ über die Jahre weitestgehend konstante Größen sind, kommt
es zu Änderungen bei den Parametern „Freizeit“ und „krank“.
Aufgrund der restriktiven Personalplanungen und der Erfüllung der Pflichtaufgaben, diese stehen in einem
Missverhältnis, besteht derzeit ein Überstundenüberhang in Höhe von ca. 18.000 Stunden. Durch stetige
Versuche, diese Überstunden abzubauen (Arbeitschutz), kommt es anderer Stelle wiederum zu einer
Anhäufung von Überstunden, da Funktionsstellen generell zu besetzen sind.
Der für das Jahr 2011 hochgerechnete Personalfaktor liegt bei 4,30. Rechnet man die systematischen
Überstunden, d.h. die Überstunden, die in jedem Jahr immer wieder anfallen, hinzu, so steigt der Wert auf
4,53.
10
Der Personalfaktor liegt bei Berücksichtigung aller Überstunden hochgerechnet für
das Jahr 2011 bei 4,53.
Stand 30.09.2011
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 46
Altersstruktur
Aufgrund der Altersstruktur der Feuerwehr ist eine Verjüngung in den nächsten Jahren zwingend erforderlich. Der Altersdurchschnitt beträgt derzeit 43,7 Jahre. Dies hat unmittelbare Folgen für die dienstliche
Verwendbarkeit der Mitarbeiter.
Die Belastungen des Einsatzdienstes führen zwangsläufig zu einer Erhöhung des Krankenstandes mit
zunehmendem Lebensalter. Dies ist auch ableitbar aus den Zahlen des Krankenstandes, welche durch
StA. 10 erhoben werden. Mit zunehmendem Alter ist die Ableistung des Dienstes in Feuerwehr und Rettungsdienst erfahrungsgemäß immer schwieriger, der multifunktionale Einsatz wird zusehends eingeschränkt werden müssen.
In der folgenden Abbildung ist erkennbar, dass die Fluktuation in den kommenden Jahren ein erhebliches
Maß erreichen wird. Diesem Umstand ist durch vorsorgliche Planung der Personalentwicklung zu begegnen. Idealerweise erfolgt zu einem frühen Zeitpunkt bereits eine vorausschauende Einstellung von Nachwuchskräften.
Altersstruktur Berufsfeuerw ehr
0
59
2
58
3
57
1
56
0
55
1
54
3
53
0
52
2
51
3
50
1
49
48
5
47
5
14
46
45
5
44
5
43
5
8
Alter
42
5
41
3
40
2
39
38
1
37
2
36
1
35
1
2
34
1
33
1
32
0
31
1
30
0
29
2
28
27
0
26
0
1
25
24
0
23
0
2
22
0
2
4
6
8
10
A n z a hl B e a m t e ( 8 8 )
Bild 32: Altersstruktur Berufsfeuerwehr
12
14
16
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 47
Angesichts der im SOLL-Konzept festgesetzten Zahl der Funktionsstellen ist eine zusätzliche Personalreserve nach wie vor erforderlich, um die IST-Stärke nicht über Gebühr absinken zu lassen. Dies ist erreichbar durch die Anwendung eines höheren Personalfaktors.
Der Personalfaktor wird für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst im Fortschreibungszeitraum weiterhin festgeschrieben auf 4,5. Dies gilt nur für den 54 Stunden-Dienst11!
Europäische Arbeitsschutzrichtlinie, AZVOFeu NRW, Situation in Witten
Die „RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2007 in die
„Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im
Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung Feuerwehr – AZVOFeu)“ überführt.
Dabei ist von einer wöchentlichen, durchschnittlichen Arbeitszeit von 48 Stunden auszugehen. Ausnahmen sind über das sog. „Opting-out“ möglich. Danach kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 54
Stunden betragen, wenn sich die Beamten dazu bereit erklären und Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden. Eine Kündigung ist darin geregelt.
Die Beamten erhalten auf der Grundlage der Rechtsvorschrift „Gesetz über die Gewährung von Einmalzahlungen an Beamte und die Gewährung einer Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen
Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2007“ eine Zulage in Höhe von 20 EUR für jede geleistete
12
Schicht. Das Gesetz tritt am 31.12.2013 außer Kraft .
Bei der Feuerwehr Witten haben, bis auf einen Beamten, alle anderen Beamten eine Vereinbarung zur
Mehrarbeit unterzeichnet. Alle erhalten eine dementsprechende Zulage. Der Dienstplan wurde nicht umgestellt, es wird weiter in 24-Stunden-Schichten Dienst geleistet, diese Ausnahme ist gem. AZVOFeu
möglich.
Die Kosten für dieses „Opting-out“ belasten das Budget mit jährlich ca. 110.000 EUR.
Weiterhin muss bedacht werden, dass die Dienststelle vom „Wohlwollen“ der Mitarbeiter abhängig ist, da
diesen eine Kündigungsmöglichkeit dieser Vereinbarung jederzeit zum Jahresende zusteht.
Derzeit stellt das Modell der „Opt-out-Vereinbarung“ die wirtschaftlichste Lösung dar und wird von der
Kommunalaufsicht geduldet.
Eine Nichtzahlung führt in der Konsequenz zur Kündigung der Vereinbarung durch die Mitarbeiter und
somit zur Verpflichtung, unmittelbar einen 48-Stunden-Dienst einzuführen. Dies kann nur erreicht werden
durch:
•
Reduzierung von Funktionsstellen
•
unmittelbare Zuführung von Personal
Alternativ kann eine Anordnung von Mehrarbeit die derzeitige Situation – befristet – aufrechterhalten. Die
Kosten für die Anordnung von Mehrarbeit betragen überschlägliche 200.000 EUR im Jahr.
Auf der Ebene der Europäischen Union streiten Mitgliedsstaaten und Interessenverbände über die Zukunft der Arbeitszeitgestaltung. Einige Staaten sehen die 48 Stunden als Obergrenze, wieder andere wol11
12
Sollte ein Wechsel in den 48 Stunden-Dienst erfolgen, ist ein neuer Personalfaktor festzulegen.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im
feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2010
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 48
len eine Öffnung durch das dauerhafte Zulassen von Ausnahmen. Im Vermittlungsverfahren zwischen Rat
und Kommission im Frühjahr 2009 konnte im Ergebnis keine Einigung erzielt werden, d.h. „Opting-out“ ist
ohne Fristbindung nun unbegrenzt gültig. Die Europäische Union kann nun eine völlig neue Richtlinie entwerfen und beschließen.
Abzuwarten bleibt die Entwicklung der EU-Arbeitszeitrichtlinie aus Sicht des Ministers für Inneres und
Kommunales. Dazu werden zurzeit auf EU-Ebene Überlegungen angestellt, von dem Grundsatz der vollen
Anrechnung der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit Ausnahmeregelungen für solche Branchen vorzusehen,
in denen die Kontinuität des Dienstes sichergestellt werden muss.
Die endgültige Umstellung auf den 48-Stunden-Dienst muss in NRW spätestens zum 01.01.2012 erfolgen, da die AZVOFeu (nationales Recht) ihre Gültigkeit am 31.12. 2011 verliert, aber: Die Landesregierung hat jedoch am 01.03.2011 eine Kabinettsvorlage des Ministers für Inneres und Kommunales gebilligt,
13
wonach die AZVOFeu bis Ende 2015 verlängert wurde .
Es ist jedoch schon früher mit einer Umstellung zu rechnen wegen der Einstellung der Zahlungen für „Opting-out“ zum 31.12.2013 (s.o.)
Die Umstellung auf den 48-Stunden-Dienst eröffnet des Weiteren die Diskussion über die Gestaltung des
Dienstplanmodells. Der derzeitige 24-Stunden-Schichtdienst kann hierbei durchaus in Frage gestellt werden. Dieses Thema birgt in der Regel ein erhebliches Konfliktpotenzial unter den Kollegen.
Der Personalfaktor steigt bei der Einführung des 48-Stunden-Dienstes rechnerisch
auf 5,5.
Folgende Funktionsstellen sind zu besetzen:
SOLLFunktionsstellen
Personalfaktor
Anzahl Stellen
Hilfeleistungslöschfahrzeug 1
Drehleiter
Hilfeleistungslöschfahrzeug 2
Einsatzleitkomponente
5
2
3
4,5
4,5
4,5
22,5
9,0
13,5
Einsatzleitwagen (Melder)
Einsatzzentrale
1
4,5
4,5
Disponent
2
4,5
9,0
Summe (SOLL gesamt)
13
4,5
59
Brandschutzkomponente FRW
13
Schreiben des Ministers für Inneres und Kommunales an den Präsidenten des Landtags vom 11.07.2011
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 49
Gründe für die Änderung des Funktionsstellenplans
„Zusammenarbeit Kreisleitstelle Ennepe-Ruhr und Feuerwehr Witten14
Ausgangslage:
Die Gesetzeslage in NRW sieht zwei konkurrierende Aussagen zur Abfrage des Notrufes 112 vor. Im
Gesetz über den Rettungsdienst (RettG) darf der Notruf ausschließlich auf die Leitstellen der Kreise oder
der kreisfreien Städte aufgeschaltet sein. Das Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) sieht jedoch
auch eine Notrufaufschaltung auf große kreisangehörige Gemeinden vor, wenn diese Aufgaben im Rettungsdienst wahrnehmen (trifft für Witten zu). Mit der anstehenden Novelle des FSHG wird dieser Umstand jedoch zugunsten der Regelung im RettG angepasst werden. Da mehr als 90% der eingehenden
Notrufe den Bereich des Rettungsdienstes betreffen entschied sich der Ennepe-Ruhr-Kreis sehr frühzeitig,
den Notruf auf eine Abfragestelle zu konzentrieren. Mit Unterstützung einer externen gutachterlichen Begleitung, beginnend ab 1998, beschloss der Ennepe-Ruhr-Kreis, diese Leitstelle im Kreishaus vollkommen
neu zu konzipieren. Räume, Technik und Infrastruktur wurden dem Stand der Technik angepasst. Die
personelle Ausstattung wurde erhöht. Mit Datum des 01.04.2009 erfolgte vereinbarungsgemäß die Aufschaltung des Notrufes 112 der Stadt Witten. Die Aufschaltung der anderen Städte des Ennepe-RuhrKreises wurde im Jahr 2006 abgeschlossen.
Für die Stadt Witten war letztlich die Finanzsituation entscheidend. Mit der Vorhaltung einer eigenen
Einsatzzentrale entstanden offensichtlich vermeidbare finanzielle Doppelbelastungen. Zum einen berechnete der Kreis in den letzen Jahren regelmäßig für die „Inanspruchnahme der Kreisleitstelle für rettungsdienstliche Leistungen“ einen Betrag von ca. 250.000 EUR/Jahr. Diese Kosten konnten nicht in der Gebührenbedarfskalkulation der Stadt Witten für den Rettungsdienst berücksichtigt werden, da dort bereits
die Personalkosten der eigenen Einsatzzentrale enthalten waren. Die Krankenkassen erhoben hier zu
Recht einen Einspruch.
So fiel die Entscheidung, abgebildet in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Witten
2007 (Ratsbeschluss), die Einsatzzentrale künftig nur noch mit einer Funktionsstelle (4,5 Stellen) auszustatten. Diese Kosten können natürlich nicht dem Rettungsdienst zugeordnet werden.
Da derzeit noch ein rechnerischer Personalüberhang von fünf Stellen besteht, kann die Einsatzzentrale
noch mit zwei bis drei Kräften täglich besetzt werden. Tatsächlich resultieren schon heute aus dem heutigen Einsatz-, Arbeits- und Ausbildungsgeschehen erhebliche Überstunden. Spätestens infolge von Pensionsabgängen bei der Berufsfeuerwehr ist diese entsprechende Besetzung nicht mehr leistbar.
Neu ist auch die seit Mitte 2005 organisatorische und wirtschaftliche Einheit des Rettungsdienstes im Ennepe-Ruhr-Kreis. Sämtliche den Trägern der Rettungswachen entstehenden Kosten werden in einem
abgestimmten Betriebsabrechnungsbogen zusammengefasst und erstattet. Die Disposition sämtlicher
Rettungsmittel im Kreis erfolgte durch die Kreisleitstelle. Alle rettungsdienstlichen Notrufe mussten bis zur
endgültigen Aufschaltung zur Weiterbearbeitung der Kreisleitstelle übermittelt werden (Weisungsbefugnis
des Trägers des Rettungsdienstes).
So erfolgte in der Konsequenz die Entscheidung zur Notrufaufschaltung ab dem 01.04.2009.
Gemäß Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz ist Brandschutz Aufgabe der Gemeinde. Auch bei einer
Aufschaltung des Notrufs auf eine Kreisleitstelle bleiben die Stadt Witten, ihr Rat sowie der Leiter der
Feuerwehr und der Brandschutzbeigeordnete in ihrer Verantwortung. Die Kreisleitstelle ist im Brandschutz
somit Dienstleister für die Gemeinde.
Die Verwaltungen des Kreises und der Stadt haben ein hohes Interesse, die gemeinsame Leitstelle für
Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz auf den gewohnten Standard zu bringen. Die öffentliche zum Teil verwirrende Berichterstattung über die vermeintlich mangelnde Leistungsfähigkeit löst kein
einziges, der durchaus vorhandenen und von allen Verantwortlichen erkannten Probleme. Bis heute hat
es im Ergebnis keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheitslage der Wittener Bevölkerung oder gar
vermeidbare Schäden für Personen oder Sachen gegeben. Das Zusammenführen von technisch, organi14
Zitiert aus einer Antwort der Bürgermeisterin auf eine Anfrage der Ratsfraktion der CDU vom 02.10.2010
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 50
satorisch und personell doch recht unterschiedlichen Systemen ist nicht von heute auf morgen reibungslos leistbar. Es ist aber grundsätzlich leistbar. In diesem Sinne sind alle nachstehenden Ausführungen als
Momentaufnahme zu verstehen.
Es gibt aber seit Anfang an einen grundlegenden Auffassungsunterschied über die Aufgaben der Leitstelle
mit Bezug auf den Brandschutz und außergewöhnliche Ereignisse unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses. Genauso wie unbestritten der Landrat für seine Lenkungsfunktionen bei Großschadenslagen die Leitstelle zur Führungsunterstützung benötigt, so unverzichtbar ist die Leitstelle nach hiesiger
Auffassung für die politisch verantwortliche (Bürgermeisterin, Brandschutzdezernent) wie für die operative
Führung durch die Leitung der Feuerwehr für den Brandschutz und im Falle außergewöhnlicher Ereignisse. Dies beeinträchtigt nicht die zwingend zu erfüllenden Funktionen der Leitstelle. Es bleibt aber eine
Lücke zur örtlichen Aufgabenwahrnehmung, die entweder über die Leitstelle oder durch örtliche Maßnahmen zu kompensieren ist. Hieraus ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Auffassungen z.B. zur
Frage von Art und Umfang der Führungsunterstützung.
Konkrete Qualitätsprobleme in der Zusammenarbeit mit der Kreisleitstelle
Technische Aspekte:
Der Kreis beschaffte im Rahmen der Neukonzeption der Kreisleitstelle ein Einsatzleitsystem der Fa.
Siemens (System PFEIL-web), wie es auch bei vielen anderen Leitstellen Verwendung findet. Es ist
jedoch m.W. kein derartiges System bei einer Kreisleitstelle im Einsatz, bei Leitstellen in kreisfreien
Städten ist dies anders. Die Fa. Siemens hat sich bis dato noch nicht mit einer „Mandantenfähigkeit“ beschäftigt. Dies bedeutet, dass kreisangehörige Feuerwehren im Rahmen ihrer Einsatzsachbearbeitung interaktiv in das Leitsystem des Kreises eingebunden sind. In kreisfreien Städten ist
dies nicht erforderlich, da es dort eben nur eine Feuerwehr gibt. Die Mandantenfähigkeit war eine
der Hauptforderungen der Feuerwehr Witten bei der Neukonzeption der Kreisleitstelle.
Die Fa. Siemens hatte offensichtlich große Probleme mit der Gestaltung dieser Eigenschaft. Die
Stadt Witten musste erhebliche Finanzmittel aufwenden, um diese Möglichkeit der interaktiven Einbindung zu erhalten. Die Lösung sieht heute so aus, dass die Einsatzzentrale Witten über zwei
abgesetzte Arbeitsplätze des Leitrechners verfügt, die eine „Nur-gucken-Version“ des Leitsystems
darstellen. Eine Freischaltung der Arbeitsplätze für die eigenständige Bearbeitung von Einsätzen ist
durch den Kreis möglich und besteht in Ausnahmefällen, dies wurde in einer gegenseitigen Vereinbarung erklärt. Bis zum heutigen Tage wurde keine selbständige Einsatzbearbeitung mittels
Einsatzleitrechner durch die Feuerwehr Witten durchgeführt. Daher kann zurzeit nicht beurteilt werden, ob diese Funktion stabil nutzbar ist.
Das System war anfangs geprägt durch unzählige Systemabstürze und Leitungsunterbrechungen.
Die Systemverfügbarkeit entsprach in keiner Weise dem Stand der Technik. Mittlerweile ist auf
Drängen der Verantwortlichen durch Nachbesserungen ein befriedigender Zustand erreicht.
Einsatzleitsystem:
Das verwendete Einsatzleitsystem Siemens PFEIL-Web funktioniert in seiner Kernkomponente
sehr gut. Es findet auch bei einer Vielzahl anderer Leitstellen (kreisfreier Städte) Verwendung. Dabei muss natürlich berücksichtigt werden, dass das System nur solche Einsatzsituationen berücksichtigen kann, die zuvor planerisch im Datenbestand versorgt sind. Dies ist ein dynamischer Prozess und muss ständig durch Nachbesserungen in einen optimalen Zustand überführt werden.
Änderungen im Datenbestand werden ausschließlich durch Mitarbeiter in der Kreisleitstelle durchgeführt. Einen interaktiven Einblick in den Bestand der Datenversorgung für Witten hat die Stadt
Witten nur eingeschränkt.
Die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Witten musste auf das einheitliche System des
Ennepe-Ruhr-Kreises zugeschnitten werden, dies erfolgte in enger Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Witten. Die Vereinheitlichung ist im Rahmen einer Vereinfachung auch nachvollziehbar.
Durch diese Anpassung haben sich für die Feuerwehr Witten aber Nachteile ergeben, die systembedingt sind, aber keine Schlechtleistung der Leitstelle darstellen.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
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Insbesondere ist es dem Leitsystem nicht möglich, einen RTW zeitgleich mit einem Löschzug zu
alarmieren, welches tägliche Einsatzpraxis ist. Aufgrund der Systemspezifikation des Leitsystems
erfolgt die Disposition grundsätzlich nacheinander. Dies ist begründet in der Tatsache, dass der
den Löschzug zum Eigenschutz der Einsatzkräfte begleitende Rettungswagen im Sinne einer Hilfsfristoptimierung nicht mehr grundsätzlich von der Hauptfeuer- und Rettungswache ausrückt, sondern von dem der Einsatzstelle nächstgelegenen Standort. Somit ist eine automatische gemeinsame Alarmierung nicht mehr gegeben. In diesen Fällen sind Verzögerungen die Folge. Mit dem derzeit noch vorhandenen Einsatzleitsystem der Feuerwehr Witten stellte dies kein Problem dar. Allerdings bestand der Nachteil, dass das Einsatzleitsystem lediglich die eigenen Wittener Rettungswagen zuordnen konnte. Bei Nichtverfügbarkeit der eigenen RTW musste über Telefon bei der Kreisleitstelle ein überörtliches Rettungsmittel angefordert werden. In diesen Fällen, die allerdings zahlenmäßig erheblich geringer waren, waren ebenfalls Verzögerungen die Folge.
Berichtswesen:
Im Nachgang zu einem jeden Einsatz im Brandschutz und in der Technischen Hilfeleistung muss
neben der Auflistung aller einsatzrelevanten Daten (Zeiten, Einsatzmittel, Personal, Material) auch
eine gerichtsverwertbare Schilderung des Einsatzes angefertigt werden. Gerade im Falle von gebührenrelevanten Auseinandersetzungen legen die Verwaltungsgerichte erfahrungsgemäß großen
Wert auf diese Einsatzberichte. Auch die Staatsanwaltschaft fordert regelmäßig Einsatzberichte bei
Ermittlungsverfahren an. Das neue System des Kreises enthielt zwar in der Beauftragung das Modul für das Berichtswesen, aber die Fa. Siemens hat dies nur äußerst schleppend umgesetzt. Bis
vor kurzem gab es keinerlei Möglichkeit, aus einer Verknüpfung der Einsatzdaten einen Einsatzbericht zu generieren zu. Erst seit Anfang März 2010 steht der Feuerwehr Witten erstmals das Berichtswesen zu Verfügung. Diese Software wurde mit positivem Ergebnis auf Verwendbarkeit geprüft. Die Schulung der Mitarbeiter (auch von Mitarbeitern anderer Städte im Kreis) ist angelaufen
und verläuft Erfolg versprechend.
Bis zum heutigen Tag verwendet die Feuerwehr Witten ihr im Jahr 1999 beschafftes Einsatzleitsystem CKS-112. Die daraus resultierenden Schnittstellenprobleme werden in absehbarer Zeit gelöst
werden können.
Krankentransportabrechnung:
Die Stadt Witten übt im Auftrag des Ennepe-Ruhr-Kreises auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung die Krankentransport- und Rettungsdienstabrechnung für den gesamten Kreis aus.
Dazu bedient sich die Stadt Witten eines Abrechnungsprogramms, welches zunächst auf dem in
Witten vorhandenen Einsatzleitrechner (System CKS) vorhanden war. Durch die städt. EDV (StA.
15) konnte dieses Programm zunächst für den erweiterten Einsatz ertüchtigt werden. Dies sollte
jedoch nur für eine kurze Übergangszeit Anwendung finden, da die Fa. Siemens mit dem neuen
System im Kreishaus auch eine entsprechende Software für die Abrechnung zu Verfügung stellen
sollte. Bis zum heutigen Tag liegt diese Softwarekomponente nicht vor. In einem umständlichen
Verfahren wird die Schnittstelle zwischen Einsatzleitrechner (Siemens PFEIL-web) und Abrechnungsprogramm (REFEU-light) durch personalintensive Maßnahmen gewährleistet. Eine Plausibilitätsprüfung ist nicht möglich, eine statistische Auswertung gelingt ebenfalls nur händisch.
Alarmierung und Einsatzdisposition:
Die Notrufdispositionszeit, d.h. die Zeit von der Annahme des Notrufs bis zur Alarmierung der
örtlich und sächlich zuständigen Einheiten soll gemäß Schutzzieldefinition der AGBF-Bund 90 Sekunden nicht überschreiten. Diese Zeit ist Bestandteil des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Witten und konnte bis zum 31.03.2009 von den Mitarbeitern der Einsatzzentrale der Feuerwehr Witten
in 95% der Fälle eingehalten werden. Dies ist durch die Kreisverwaltung auch für die Kreisleitstelle
bestätigt.
Die Alarmierung der Kräfte der Berufsfeuerwehr geschieht in der Regel über die Rundspruchanlage in der Wache mittels Alarmgong und einer spezifizierten Durchsage sowie einen Alarmdrucker.
So erfahren die Kräfte die Art des Einsatzes, den Ort und die Auswahl der entsprechenden
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Einsatzmittel (Fahrzeuge). Die Alarmierung durch die Kreisleitstelle ist durch technische Probleme
leider nach wie vor fehlerbehaftet. Hinzu kam anfangs die überproportionale Anhäufung von Systemausfällen. Die grundsätzlich weiter hohe Motivation der Einsatzleiter und der Kräfte der Berufsfeuerwehr drohte dadurch deutlich beeinträchtigt zu werden. Daher wird die Alarmierung in stetem
Austausch mit der Kreisleistelle laufend optimiert.
Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr geschieht wie bisher über analoge Funkmeldeempfänger durch die Kreisleitstelle. Meldungen über falsche oder keine Alarmierungen aus dem Bereich
der Freiwilligen Feuerwehr wurden von der Kreisleitstelle überprüft und konnten ausgeräumt werden. Durch die festen Einsatzbereiche wird es nicht auszuschließen sein, dass beispielsweise bei
ungenauen Ortsangaben eine örtlich nicht zuständige Löscheinheit alarmiert wird. Es ist aber sicher
gestellt, dass jedenfalls eine Löscheinheit alarmiert wird.
Eine Führungsunterstützung durch Disponenten in der Kreisleitstelle findet nicht in dem für Witten gewohnten und erforderlichen Maße statt. In diesem Zusammenhang darf ich auf den letzten
Absatz der einleitenden Ausführungen verweisen. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zu Art und
Umfang der Führungsunterstützung. Damit sind und werden vor Ort entsprechend organisatorische
und personelle Vorkehrungen zu treffen sein.
Neben den üblichen Einsätzen stellen insbesondere Großschadensereignisse und Flächenlagen
(Sturm, Hochwasser etc.) die Feuerwehren und auch die Leitstellen vor große Herausforderungen.
Die Lage „Kyrill“ im Jahr 2007 konnte durch die Feuerwehr Witten gut abgearbeitet werden. Nahezu
500 Einsätze wurden in einer Nacht abgearbeitet. Die Notrufannahme in Witten erfolgte durch eine
personell stark besetzte Einsatzzentrale. Allerdings sind auch nur die Notrufe aus dem Festnetz des
Wittener Vorwahlbereiches in der Einsatzzentrale der Feuerwehr Witten aufgelaufen. Infolge des
unmittelbaren Kontakts zum Anrufer konnte jedem Einsatz durch den Lagedienstführer eine Priorität
zugeordnet werden, da nicht auf jeden Einsatz zeitgleich reagiert werden konnte. Unwichtiges
musste länger warten, auf zeitkritische Einsätze wurde sofort reagiert.
Ende Februar 2010 ereilte den Ennepe-Ruhr-Kreis das Sturmtief „Xynthia“ mit heftigem Sturm und
ausgiebigen Schneefällen. Die Feuerwehr Witten leistete ca. 50 Einsätze in einer Nacht. Diese
Einsätze wurden vollkommen unkoordiniert abgewickelt: Zu den Einsätzen erfolgte keinerlei Alarmierung durch die Kreisleitstelle, die Einsätze erschienen lediglich im Display des Leitrechners in
einer unsortierten Reihenfolge. Alarmfaxe wurden nur noch vereinzelt übermittelt. Die Einsätze
waren mit keiner Priorisierung durch die Kreisleitstelle versehen, so dass der Lagedienstführer in
der Einsatzzentrale Witten keine Möglichkeit hatte, situationsgerecht auf die Hilfeersuchen zu reagieren. Es mussten zunächst umfangreiche Erkundungsfahrten vor Ort durchgeführt werden, was
zu einem erheblichen Zeitverlust führte. Die Kreisverwaltung verweist hier auf die Praxis mit den
anderen Städten, dass die Priorisierung dort ebenfalls nicht erfolge und nur von der örtlichen Feuerwehr geleistet werden könne. Auch hier spiegeln sich die unterschiedlichen Verfahrensweisen
und Erwartungen bzw. Möglichkeiten wieder, ohne dass damit ein Urteil über die Arbeitsleistung der
Kreisleitstelle verbunden ist.
Zu berücksichtigen ist, dass alle Notrufe aus dem Mobilfunknetz, also der überwiegende Teil, seit
Beginn der Mobiltelefonie in der Kreisleitstelle auflaufen. Ein funktionierendes Zusammenspiel mit
der Kreisleitstelle ist schon daher ausgesprochen wichtig.
Der Rettungsdienst liegt kraft Gesetzes in alleiniger Zuständigkeit des Kreises. Demzufolge obliegt dem Kreis auch die alleinzuständige Disposition aller Rettungsmittel im Kreisgebiet. Diese
Aufgabe nimmt der Kreis seit Mitte 2005 wahr. Einzelheiten zur Qualität, Erreichungsgrad usw., die
zum Teil öffentlich diskutiert worden sind, kann daher nur der Ennepe-Ruhr-Kreis beantworten.
Auswirkungen ergeben sich für die Feuerwehr Witten durch die kreisweite Disposition aller Rettungsmittel. So kommt es zu längeren Einsatzzeiten. Alarmfahrzeiten werden länger. Außerdem
werden First-Responder-Einsätze häufiger. Wurden Mitarbeiter in der Vergangenheit fast ausschließlich im Stadtgebiet Witten eingesetzt, so erfolgen heute die Einsätze kreisweit. Die Zunahme
des Stresses infolge der Alarmfahrten ist unbestritten. Aus Gründen des Arbeitsschutzes erfolgte
kürzlich die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für RTW und NEF, da die Kollegen im 24hDienst eingesetzt werden, um die berechtigten Belange des Rettungsdienstes und des Arbeitsschutzes dauerhaft vereinbaren zu können.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 53
Auffallend ist, dass die vorgezeigten Mängel ausschließlich von der Feuerwehr Witten vorgebracht
werden. In keiner anderen Feuerwehr werden ähnliche Situationen beschrieben. Der Grund kann
einerseits darin liegen, dass die Feuerwehr Witten und, nach Angaben des Kreises, die Feuerwehr
Ennepetal einen abgesetzten Arbeitsplatz des Einsatzleitrechners vorhalten und somit etwas umfangreichere Informationen erhalten.
Andererseits hat die gesamte Feuerwehr Witten über Jahrzehnte ein Verständnis von ihrer Aufgabe
entwickelt, das auf den örtlichen Anforderungen und Entscheidungen, insbesondere der politischen
und verwaltungsseitigen Führung basiert. Diese bilden sich im beschlossenen Brandschutzbedarfsplan ab und sind unabhängig von der technischen Lösung für die Leitstelle formuliert.
Im Ergebnis spiegeln sich auch hier die unterschiedlichen Erwartungen und Möglichkeiten an die
Funktionalitäten der Kreisleitstelle und die damit verbundenen örtlichen Reaktionen wieder, um die
vorgegebenen Ziele des Brandschutzbedarfsplans umzusetzen. Damit wird weder die Arbeit der
Kreisleitstelle und noch weniger die anderer Feuerwehren beurteilt, die ihre Arbeit ebenfalls an den
örtlichen Gegebenheiten ausrichten.
Bis heute hat es im Ergebnis keine negativen Auswirkungen auf eine Sicherheitslage der Wittener
Bevölkerung oder gar vermeidbare Schäden für Personen oder Sachen gegeben.
Auswirkungen auf den Personalbestand der Berufsfeuerwehr
Die Einsatzzentrale soll gemäß Brandschutzbedarfsplan der Stadt Witten nur noch mit einer Funktionsstelle ausgestattet sein, d.h. für diese Aufgabe stehen rechnerisch 4,5 Stellen zur Verfügung.
Die Umsetzung dieser beschlossenen Maßnahme ist derzeit nicht möglich. Täglich werden zwei bis
drei Beamte in der Einsatzzentrale eingesetzt. Dies ist jedoch nur noch kurze Zeit möglich (pensionsbedingte Reduzierung des Stellenüberhangs).
Die Feuerwehr Witten hat bereits seit längerer Zeit einen Dienst aus der Freizeit für einen Lagedienstführer (Beamter gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) organisiert. Dieses System hat sich
hervorragend bewährt, führt aber zu stetig wachsenden Überstundenkonten.
Um vor Ort an der Einsatzstelle den Verlust der rückwärtigen Führung noch weiter zu kompensieren, wird seit einiger Zeit der „Zweite Führungsassistent“ auf dem Einsatzleitwagen eingesetzt. Dieser zweite Assistent wird aus der dritten Stelle in der Einsatzzentrale besetzt und hat sich ebenfalls
sehr bewährt. Allerdings kann dieses Modell aus den oben genannten Gründen nur von kurzer
Dauer sein, zumal auch hier nicht abbaubare Überstunden die Folge sind mit entsprechenden zusätzlichen finanziellen Lasten.
Lösungsansätze
Um ihrer Verantwortung für die Qualität der gemeinsamen Leitstelle gerecht zu werden, wurde ein
Mitarbeiter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes der Feuerwehr Witten für die Dauer
eines Jahres von seinen Aufgaben entbunden, um in Projektform gemeinsam mit dem EnnepeRuhr-Kreis die nachstehenden Aufgaben zu erledigen:
•
•
•
•
•
•
Ertüchtigung der Systemverfügbarkeit des ELR
Einführung des Berichtswesens (nutzbar auch für andere Städte im Kreis)
Einführung der Krankentransport- und Rettungsdienstgebührenabrechnung (im Auftrag des
Kreises)
Optimierung der Datenversorgungslage und Sicherstellung der Datenpflege im ELR
Optimierung der Zusammenarbeit Kreisleitstelle – FW Witten (Vorbereitung zur
Umsetzung der Ziele des Brandschutzbedarfsplans)
Schulung der Mitarbeiter in der EZ, regelmäßige gegenseitige Hospitationen, Sicherstellung der
Ergebnisqualität bei Flächenlagen“
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
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Das Projekt wurde im August 2011 abgeschlossen. Die Ziele konnten weitestgehend nicht erreicht werden. Eine Fortsetzung erscheint notwendig.
Es ist erkennbar, dass die endgültige zufrieden stellende Umsetzung voraussichtlich länger dauert als
ursprünglich angenommen. Deshalb sind daher für den Brandschutzbedarfsplan und die Personalausstattung der Feuerwehr Witten Konsequenzen zu ziehen.
Die Einsatzzentrale der Feuerwehr Witten wird künftig mit zwei Funktionsstellen ausgestattet.
Die Berufsfeuerwehr wirkt (kostendeckend!) im Rettungsdienst mit und besetzt die nachfolgenden Rettungsmittel:
SOLLFunktionsstellen
Personalfaktor
Anzahl Stellen
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungswagen FRW
1
2
4,5
4,5
4,5
9,0
Summe (SOLL gesamt)
3
4,5
14
Rettungsdienst
Dauerhaft sind das Notarzteinsatzfahrzeug und einer der drei Rettungswagen von
der Berufsfeuerwehr zu besetzen.
Darüber hinaus sind gemäß Rettungsdienstbedarfsplan des Ennepe-Ruhr-Kreises
zwei weitere Rettungswagen vorzuhalten. Davon wird einer vom Deutschen Roten
Kreuz und ein weiterer vom Arbeiter-Samariter-Bund besetzt.
Eine vollkommen neue Konstellation kann sich ab dem 01.01.2013 ergeben, da der
Kreis voraussichtlich sämtliche (nicht kommunalen) Rettungsdienstleistungen in
2012 neu ausschreiben wird.
Weiterhin müssen im Einzelnen die Stellen des feuerwehrtechnischen Tagesdienstes aufgeführt werden.
Die Stelleninhaber sind sowohl Sachbearbeiter als auch wechselweise Einsatzleiter bei größeren und
schwierigen Einsätzen im Brandschutz, bei der technischen Hilfeleistung und im Rettungsdienst (Beamter
vom Alarmdienst, Lagedienst in Rufbereitschaft).
Die Sachbearbeiterstellen im Einzelnen:
• Leiter der Berufsfeuerwehr
• Abteilungsleiter „Einsatz und Organisation“, stellvertretender Leiter der Berufsfeuerwehr
− SB Einsatzvorbereitung und Personalplanung
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 55
− SB Aus- und Fortbildung BF und FF, Fahrschule, Krankentransport und Rettungsdienst
− SB Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr
• Abteilungsleiter „Vorbeugender Gefahrenschutz“
− SB Vorbeugender Gefahrenschutz
− 2 x SB Brandschau, Brandsicherheitswachen
• Abteilungsleiter „Technischer Dienst“
− SB Fahrzeuge und Geräte, Informations- und Kommunikationstechnik
− SB Atem-, Chemie- und Strahlenschutz, Taucherwesen
− SB Informations- und Kommunikationstechnik (Administrator) (Refinanzierung ERK)
Hinzu kommt die Stelle des Leiters der städtischen Fahrschule im Beschäftigtenverhältnis.
Die Verwaltung des StA. 37 wird wie folgt wahrgenommen:
• Abteilungsleiter „Verwaltung und Allgemeine Gefahrenabwehr“
− 1 x SB Verwaltung, Haushaltsangelegenheiten
− 1 x SB Gefahrenabwehr, Desinfektion, Kampfmittel (Refinanzierung ERK)
− 4 x SB Gebührenabrechnung Rettungsdienst (Refinanzierung ERK)
− 0,5 x SB Haushaltsangelegenheiten
Im Rahmen der Produktorientierung erfolgt eine anteilige Refinanzierung einzelner Stellen über den Rettungsdienst.
Es wird eine Stelle des Tagesdienstes (gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) für
Administrationszwecke (Informations- und Kommunikationstechnik) eingerichtet.
Eine Refinanzierung ist sicher zu stellen.
Zusammenfassung Personalstärke (SOLL):
SOLLFunktionsstellen
Personalfaktor
Anzahl Stellen
Brandschutz/Technische Hilfe
12
4,5
59
Rettungsdienst
3
4,5
14
Fwt. Tagesdienst
13
Fahrschule
1
Allgemeine Verwaltung
7,5
Summe
94,5
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 56
Freiwillige Feuerwehr - SOLL-Personalstärke
Die Personalstärke der Idealplanung entspricht bei der FF ebenfalls der Vorgabe der Schutzzieldefinition
und der Risikoanalyse, wobei im Unterschied zur Bemessung für die Berufsfeuerwehr der Personalfaktor
nur geschätzt werden kann, da derzeit keine empirischen Daten infolge einer Verfügbarkeitsanalyse der
einzelnen Funktionsstellen vorliegen.
Empfohlen
15
wird die folgende Verfahrensweise:
„Sollte die Ermittlung dieser Faktoren nicht möglich sein, so wird an dieser Stelle empfohlen, entgegen
älteren Planungen (Faktor 3) von einem Faktor von 4 (nachts/Wochenende) bzw. 6 (tagsüber) auszugehen.“
Hintergrund dieser Empfehlungen ist die Erfahrung, wonach nachts viele Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen (Wohnung im Löschbereich), aber tagsüber entweder nicht vom Arbeitsplatz
wegkommen (Arbeitgeberproblematik) oder aber weit weg vom Gerätehaus arbeiten.
15
Infolge der Bildung von Schwerpunkteinheiten wird für die Bemessung der Stärke
der Freiwilligen Feuerwehr Witten ein Personalfaktor von 4,0 festgelegt, dies nicht
zuletzt vor dem Hintergrund der Existenz der Berufsfeuerwehr.
Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen,
Landesfeuerwehrverband NRW e.V., Stand 01/2001, S. 64
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 57
Die Gesamtstärke der jeweiligen Löscheinheiten ergibt sich aus der Multiplikation der Funktionsstellen der
Einsatzmittel mit dem Ausfallfaktor:
SOLLFunktionsstellen
Personalfaktor
Personalstärke
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschfahrzeug
9
9
4,0
4,0
36
36
Summe
18
4,0
72
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
9
9
3
4,0
4,0
4,0
36
36
12
Summe
21
4,0
84
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
9
9
3
4,0
4,0
4,0
36
36
12
Summe
18
4,0
84
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Drehleiter
9
3
4,0
4,0
36
12
Summe
12
4,0
48
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Löschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
9
9
3
4,0
4,0
4,0
36
36
12
Summe
18
4,0
84
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter
9
3
3
4,0
4,0
4,0
36
12
12
Summe
21
4,0
60
Gesamtstärke
105
4,0
432
Löscheinheit 3
Heven, Altstadt
Löscheinheit 4
Annen, Schnee
Löscheinheit 5
Rüdinghausen, Stockum
Löscheinheit 6
Bommern
Löscheinheit 7
Bommerholz, Durchholz, Vormholz
Löscheinheit 8
Buchholz, Herbede
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 58
Qualität der Freiwilligen Feuerwehr (Stellenplan)
Anzahl der ehrenamtlichen Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst, gestaffelt nach Dienstgraden
SOLL
432
100,00%
Feuerwehrfrauanwärterin/-mannanwärter
Feuerwehrfrau/-mann
Oberfeuerwehrfrau/-mann
Hauptfeuerwehrfrau/-mann
117
26,50%
Unterbrandmeister/in
207
47,80%
Brandmeister/in
Oberbrandmeister/in
Hauptbrandmeister/in
76
17,50%
Brandinspektor/in
18
4,20%
Brandinspektor/in mit Verbandsführerqualifikation
(Lehrgang F/B V-I)
7
1,60%
Brandoberinspektor/in
6
1,40%
Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in
(Sprecher)
1
1,00%
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Weitere Aspekte der SOLL-Planung (Berufs- und Freiwillige Feuerwehr)
Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Aus ihr rekrutieren sich im Wesentlichen
die Nachwuchskräfte für die Freiwillige Feuerwehr. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung gebührt dieser Einrichtung ein sehr hoher Stellenwert. Um künftig der Konkurrenzsituation mit anderen Hilfsorganisationen oder Vereinen gewidmet zu sein, bedarf es einer besonderen Aufmerksamkeit, nicht zuletzt auch in Bezug auf die finanzielle Ausstattung. Jede Löscheinheit der Freiwilligen Feuerwehr soll über
eine Jugendgruppe verfügen.
Einsatzzentrale
Auch nach Aufschaltung des Notrufes auf die Kreisleitstelle nach Schwelm wird für Großschadensereignisse bzw. eine Vielzahl von Ereignissen (Sturm/Hochwasser) sowie als Ausfallreserve die technische
Funktionalität der Einsatzzentrale der Feuerwehr Witten erhalten.
Die Feuerwehr Witten verfügt darüber hinaus unter Ausnutzung ihrer multifunktionalen Eigenschaften
über die nachstehenden Möglichkeiten zur Bearbeitung besonderer Einsatzlagen:
Einsatzführungsdienst (Beamter vom Alarmdienst, Lagedienst)
Den Einsatzführungsdienst nehmen die feuerwehrtechnischen Beamten des gehobenen und höheren
Dienstes (Tagesdienst) wahr. Der Beamte vom Alarmdienst versieht seinen Dienst auf der Feuer- und
Rettungswache, der Beamte vom Lagedienst in Rufbereitschaft.
Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE)
Zur Bewältigung größerer Schadensereignisse (Einzellage, Flächenlage) unterhält die Stadt Witten einen
Stab außergewöhnliche Ereignisse. Der SAE, organisatorisch durch StA. 37 gewährleistet, kam in der
Vergangenheit insbesondere bei Starkregen-, Sturm- und Schneeereignissen zum Einsatz. Eine permanente Aus- und Fortbildung ist sicherzustellen.
Sondereinsatzgruppe Taucher (SEG-T)
Zur Rettung von Menschen an, in und auf Gewässern verfügt die Feuerwehr Witten über eine Tauchereinheit (Feuerwehrtaucher gem. FwDV) innerhalb der Berufsfeuerwehr in einer Stärke von fünf Tauchern
auf jeder Wachabteilung (Multifunktional, Springer). Dazu verfügt sie auch über eine entsprechende Anzahl an Bootsführen.
Sondereinsatzgruppe Umweltschutz (SEG-U)
Da insbesondere Einsätze mit gefährlichen Stoffen sehr personal- und zeitintensiv sind, kann im ersten
Zugriff mit den Kräften der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr nur ein Grundschutz sichergestellt werden. Mit der Unterhaltung der SEG-U kann bei derartigen Einsätzen ein über das Maß des Grundschutzes
hinaus gehende Erledigung dieser Aufgaben sichergestellt werden. Die Mitglieder der SEG-U sind intensiv
geschult und mit Funkmeldeempfängern ausgestattet. Eine Kooperation mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis ist
zu gewährleisten.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 60
Sondereinsatzgruppe Informations- und Kommunikationstechnik (SEG-IuK)
Um bei Großschadensereignissen die kommunikative Unterstützung der Technischen Einsatzleitung zu
gewährleisten, unterhält die Feuerwehr Witten eine Gruppe besonders ausgebildeter Feuerwehrkräfte
(BF/FF), die im Bedarfsfall mit den technischen Komponenten (AB-Einsatzleitung) eingesetzt werden können, auch auf Anforderung in anderen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises (s.u.). Die Mitglieder sind über
Funkmeldeempfänger / digitale Funkmeldeempfänger alarmierbar. Eine Kooperation mit dem EnnepeRuhr-Kreis ist zu gewährleisten.
Versorgungsgruppe
Insbesondere lang andauernde Einsätze machen eine Versorgung der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle
notwendig. Dazu unterhält die Feuerwehr eine Gruppe aus Mitgliedern der Berufs- und der Freiwilligen
Feuerwehr, die die notwendigen Geräte unterhalten und die Vorbereitungen treffen.
Überörtliche Schadensabwehr
Die Feuerwehr Witten wirkt mit in überörtlichen Konzepten zur Schadensabwehr:
Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs (Landeskonzept)
Hier sind Kontingente der Feuerwehr (Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte) fest eingebunden in die
Strukturen des Bereitschaftsverbundes „Dortmund – Ennepe-Ruhr-Kreis“ innerhalb der Abteilung
Arnsberg.
Mobile Führungsunterstützung Arnsberg (MoFüSt)
Mitarbeiter des Führungsdienstes sind besonders aus- und fortgebildet, um im Bedarfsfall eine überörtliche Führungsunterstützung gewährleisten zu können. In gleicher Weise erfolgt eine Unterstützung für die Luftbeobachtung auf Bezirksebene.
Dekontamination von Verletzten, Personen und Geräten
Die Feuerwehr Witten ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Landeskonzeptes für den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis. Sie ist vom Kreis (Land) zusätzlich ausgestattet mit Fahrzeugen, Abrollbehälter und Geräten. Diese Aufgabe ist der SEG-U zugewiesen.
Information- und Kommunikation
Die Feuerwehr Witten ist in gleicher Weise verantwortlich für die Unterstützung von Informationsund Kommunikationsbedarf an Einsatzstellen im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis. Hierfür erfolgte eine
Ausstattung mit einem Abrollbehälter des Kreises (Land. Diese Aufgabe übernimmt die SEG-IuK.
Notfallseelsorge
Notfallseelsorge ist integrativer Bestandteil der Gefahrenabwehr im Brandschutz und im Rettungsdienst.
Sie wird gewährleistet durch Seelsorger (ökumenisch), die sich ehrenamtlich im Bedarfsfall um Unfallopfer, Angehörige und sonstige Beteiligte kümmern. Des Weiteren stehen sie als Hilfe für die Helfer zur
Verfügung. Organisiert wird die Notfallseelsorge durch einen leitenden Notfallseelsorger bzw. leitende
Notfallseelsorgerin.
Warnung der Bevölkerung
Zur Warnung der Bevölkerung bei besonderen Schadenslagen (Hochwasser, gefährliche Stoffe und Güter
etc.) ist ein leistungsfähiges System, beispielsweise Sirenen, erforderlich.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 61
6.2 TECHNISCHE AUSSTATTUNG
Berufsfeuerwehr - SOLL-Fahrzeugausstattung
Anzahl
Typ
Bemerkung
Brandschutzkomponente
Hilfeleistungslöschfahrzeug
3
HLF
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter
1
2
TLF
DL(A)K
Hilfeleistungskomponente
Rüstwagen
Gerätewagen
Gerätewagen-Wasserrettung
Boot
1
1
1
1
RW
GW
GW-W
RTB 2
Abrollbehältersystem
Wechselladerfahrzeug
AB-Einsatzleitung
AB-Atemschutz
AB-Gefährliche Stoffe
AB-Großbrand/Schlauch
AB-Einsatzmittel Hilfeleistung
AB-Sonderlöschmittel
AB-Ölsperre
AB-Ladeboden
AB-Mulde
AB-Versorgung
AB-Aufenthalt/Besprechung
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
WLF
AB-EL
AB-AS
AB-G
AB-Schlauch
AB-Rüst
AB-Schaum
AB-Öl
AB-L
AB-M
AB-V
AB-AB
große Kabine, Kran am Fahrgestell
Ausstattung EZ-/LtSt--redundant
PKW/sonstige
Einsatzleitwagen 3,5 to
Einsatzleitfahrzeug
Dienstfahrzeug allgemein
Mannschaftransportwagen
Multifunktionsanhänger
1
2
3
2
1
ELW 1
ELW 1
PKW
MTW
Kastenwagen, Hochdach
PKW Kombi, Reserve NEF, KdoW
gesamtes Stadtgebiet einschl. BAB, 2.000l
Wasser, 200l Schaummittel (CAFS), erweiterte
THL-Ausstattung
Pulverlöschanlage
Niedrigbauweise, Zusatzlenkung, Krankentragenlagerung
Ölspuren, kleine Hilfeleistungen
Wasserrettung, Taucherfahrzeug
Motorboot auf Trailer
Zusatzmodul zu AB-EL
Logistik
Fahrzeuge des Bundes aus dem Katastrophenschutz und des Ennepe-Ruhr-Kreises finden hierbei
keine Berücksichtigung.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 62
Besondere Auswirkungen der Erreichbarkeit mit Kraftfahrdrehleitern
Aus dem Baurecht erfolgte im Dezember 1999 eine Abfrage der kreisangehörigen Gemeinden durch den
Ennepe-Ruhr-Kreis im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg vor dem Hintergrund der Erreichbarkeit von
Gebäuden, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr (tragbare Leitern, Kraftfahrdrehleitern) sicher gestellt werden muss (Erlasslage).
Dabei stellte sich für Witten sehr schnell heraus, dass im Bereich Herbede erhebliche Defizite bestehen.
Dies konnte bereits im Brandschutzbedarfsplan 2001 gewürdigt werden. Die Reserveleiter der Berufsfeuerwehr wurde kurzfristig zur Löscheinheit Herbede umgesetzt. Die Beschaffung einer weiteren Drehleiter
erfolgte im Rahmen der SOLL-Planung des Brandschutzbedarfsplans.
Die auf der Feuer- und Rettungswache Dortmunder Straße stationierte zweite Drehleiter dient dem zweiten Abmarsch für das gesamte Stadtgebiet und wird in der Regel durch die Freiwillige Feuerwehr oder
Beamte aus der Freischicht besetzt. Dazu sind zwei Löscheinheiten (Altstadt, Annen) an diesem besonderen Hubrettungsgerät ausgebildet.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 63
Freiwillige Feuerwehr - SOLL-Fahrzeugausstattung
Anzahl
Typ
Bemerkung
Löscheinheit 3
Heven, Altstadt
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Sonderfahrzeug
2
2
1
HLF
MTW
GW
Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter
2
1
2
HLF
TLF
MTW
Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter
Tragkraftspritze
2
1
2
HLF
TLF
MTW
Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter
1
1
1
HLF
DLK
MTW
Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter
1
1
1
2
HLF
TLF
LF
MTW
Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter
1
1
1
2
HLF
TLF
DLK
MTW
Hilfeleistungssatz, Sprungretter, Überdrucklüfter
Tragkraftspritze
1
1
LF
MTW
Poolfahrzeug für JF
2
1
HLF
GW-V
Reservefahrzeuge für FF, Ausbildungsfahrzeug
Versorgung an Einsatzstellen
Löscheinheit 4
Annen, Schnee
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Mannschaftstransport
Löscheinheit 5
Rüdinghausen, Stockum
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Mannschaftstransport
Löscheinheit 6
Bommern
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Drehleiter
Mannschaftstransport
Löscheinheit 7
Bommerholz, Durchholz, Vormholz
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschfahrzeug
Mannschaftstransport
Löscheinheit 8
Buchholz, Herbede
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter
Mannschaftstransport
Jugendfeuerwehr
Löschfahrzeug
Mannschaftstransport
Gemeinsamer Bedarf (Pool)
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Sonderfahrzeug
Fahrzeuge des Bundes aus dem Katastrophenschutz und des Ennepe-Ruhr-Kreises finden hierbei
keine Berücksichtigung.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 64
6.3 BAULICHE AUSSTATTUNG
Freiwillige Feuerwehr - SOLL-Standorte der Gerätehäuser
Auch die Idealplanung der Anzahl und Standorte der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr unterliegt
den Vorgaben der gemeindlichen Schutzzieldefinition und der Risikoanalyse.
Folgende Voraussetzungen liegen darüber hinaus der Analyse zugrunde:
1. Gemäß Schutzzieldefinition wird eine Anmarschzeit von acht Minuten festgelegt.
2. Es wird unterstellt, dass die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am jeweiligen Gerätehaus vier Minuten beträgt (starke Näherung!).
3. Es verbleibt eine Fahrzeit von vier Minuten mit einer durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit
von 40 km/h.
4. Der Einsatzradius beträgt somit 2,6 km rund um das jeweilige Gerätehaus.
5. Eine detaillierte Untersuchung der Wohnorte und der Orte der Arbeitsplätze der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr konnte noch nicht berücksichtigt werden.
Näherungsweise erfolgt in der Grafik eine Abdeckung des Stadtgebietes mit Kreisen mit einem Durchmesser von 5,2 km. Dabei sollen möglichst wenige Überschneidungen stattfinden und möglichst wenige
Flächen außerhalb des Stadtgebietes liegen.
Es handelt sich bei diesem Verfahren ausschließlich um ein grafisches Verfahren (sehr starke Näherung), eine Isochronendarstellung aufgrund der tatsächlichen Verkehrsinfrastruktur führt zu
genaueren Ergebnissen.
Die grafische Näherung zur Ermittlung der Anzahl und der Standorte der Gerätehäuser der Freiwilligen
Feuerwehr ergibt eine Anzahl von
sechs Standorten.
Ein Überschneiden der Kreise erfolgt in günstiger Konstellation gerade in den Gebieten mit hohem und
sehr hohem Brandrisiko.
Die Idealplanung sieht somit folgende Standorte der Löscheinheiten der FF Witten vor:
Löscheinheit 3:
Heven, Altstadt
Löscheinheit 4:
Annen, Schnee
Löscheinheit 5:
Rüdinghausen, Stockum
Löscheinheit 6:
Bommern
Löscheinheit 7:
Bommerholz, Durchholz, Vormholz
Löscheinheit 8:
Buchholz, Herbede
Diese Standorte sind bis auf das Gerätehaus der Löscheinheit Bommern nicht identisch mit den tatsächlichen Standorten der Gerätehäuser!
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Bild 33: SOLL-Planung Standorte Gerätehäuser Freiwillige Feuerwehr (aus Risikoanalyse 2001)
Seite 65
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 66
7. IST-STRUKTUR
7.1 ORGANISATION DER FEUERWEHR
Die Feuerwehr der Stadt Witten besteht aus einer Berufsfeuerwehr und aus einer Freiwilligen Feuerwehr
mit angegliederter Jugendfeuerwehr. Gemeinsam bilden sie die Feuerwehr der Gemeinde. Die Feuerwehr
ist im Amt 37 „Feuerwehr und Rettungsdienst“ in die Organisationshoheit der Stadt Witten eingebunden.
Geführt wird die Berufs- und die Freiwillige Feuerwehr vom Leiter der Berufsfeuerwehr.
Die Berufsfeuerwehr, die sich ausschließlich aus hauptamtlichen Kräften zusammensetzt, wurde aufgrund
einer Organisationsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg im Jahr 1976 gegründet. Sie ist seit dem
Jahr 1983 in der Feuer- und Rettungswache an der Dortmunder Straße stationiert. Die Berufsfeuerwehr
nimmt Aufgaben des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und des Rettungsdienstes wahr (Details siehe Kap. 3). Im Jahre 1993 wurde die Rettungswache Herbede an der Zeche-Holland-Straße in
Betrieb genommen.
Die Freiwillige Feuerwehr, in der ausschließlich ehrenamtliche Angehörige ihren Dienst versehen und
deren Gründerzeit auf das Jahr 1863 zurück geht, ist in zwölf Löscheinheiten gegliedert. Die Gerätehäuser sind über das Stadtgebiet wie folgt verteilt:
• Löscheinheit Altstadt:
Hauptstraße 60
• Löscheinheit Annen:
In der Mark 120
• Löscheinheit Bommerholz:
Bommerholzer Straße 59
• Löscheinheit Bommern:
Bommerfelder Ring 110
• Löscheinheit Buchholz:
Buchholzer Straße 35
• Löscheinheit Durchholz:
Hohe Egge 7
• Löscheinheit Herbede:
Meesmannstraße 100a
• Löscheinheit Heven:
Wannen 143
• Löscheinheit Rüdinghausen:
Kreisstraße 85b
• Löscheinheit Schnee:
Hackertsbergweg 9
• Löscheinheit Stockum:
Heuweg 6a
• Löscheinheit Vormholz:
Berghauser Straße 14
Die Freiwillige Feuerwehr nimmt Aufgaben im Brandschutz und in der technischen Hilfeleistung wahr,
Notfallhelfer-Systeme sind bereits angelaufen und werden fortgesetzt. Viele Mitglieder wirken darüber
hinaus in der Jugendarbeit (Jugendfeuerwehr) mit und engagieren sich in den Sondereinsatzgruppen
„Umweltschutz“, „Informations- und Kommunikationstechnik“ und im „Versorgungszug“. Die Löscheinheiten versehen zusätzlich und eigenverantwortlich Aufgaben in der Brandschutzerziehung.
Dazu ist die Freiwillige Feuerwehr eingebunden in die Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Witten. Sie wird nach einsatzstrategischen Gesichtspunkten grundsätzlich zu jedem Ereignis zu jeder Tagesund Nachtzeit gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr alarmiert. Die Mitglieder sind ausgestattet mit Funkmeldeempfängern. Eine Alarmierung erfolgt über das vom Ennepe-Ruhr-Kreis betriebene Funknetz (4mBand) durch die Leitstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm. Eine Umstellung auf Digitale Alarmierung (DME) ist für das Jahr 2011 vorgesehen.
Die Grundausbildung aller Feuerwehrkräfte erfolgt in eigener Regie. Weiterführende Lehrgänge und Sonderlehrgänge finden sowohl auf Stadt- wie als auch auf Kreisebene statt. Der Bedarf kann annähernd
gedeckt werden.
Weiterführende Lehrgänge werden am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen in Münster absolviert.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 67
7.2 PERSONELLE AUSSTATTUNG
Berufsfeuerwehr
Aufgrund der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2007 ist die Stärke der Berufsfeuerwehr auf
80 Beamte
festgelegt worden. Im Einzelnen setzt sich diese Zahl aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einsatzdienstes (operativer Dienst in 24h-Schichten gem. AZVOFeu) und solchen des Tagesdienstes (AZVO)
zusammen. Hinzu kommen noch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verwaltungsdienst (Beamte
und Beschäftigte). Die Gesamtzahl der feuerwehrtechnischen Beamten beträgt derzeit 88, davon 5 Anwärterstellen.
Stärke Berufsfeuerwehr
120
100
80
60
40
20
20
10
20
08
20
06
20
04
20
02
20
00
19
98
19
96
19
94
19
92
19
90
19
88
0
Bild 34: Stärke der Berufsfeuerwehr 1988 – 2010 (Einsatzdienst und Tagesdienst)
Im Einzelnen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgenden Tätigkeitsfeldern eingesetzt:
•
•
•
•
•
•
Rettungsdienst:
Brandschutz/Hilfeleistung:
Einsatzzentrale:
feuerwehrtechnischer Tagesdienst:
Anwärter
Verwaltung Beamte und Beschäftigte:
14
48
9
12
5
8,5
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 68
Funktionsstellenplan der Berufsfeuerwehr (operativer Dienst)
Der Rettungsdienst wird mit betrachtet, da aufgrund der Multifunktionalität synergistische Effekte bestehen!
Rettungsdienst
Einsatzmittel
Anzahl Funktionen
Personalfaktor
RTW 1
NEF
2
1
4,5
4,5
Summe (gerundet):
3
erforderliches
Personal
9,0
4,5
14
Zwei weitere Rettungswagen werden 24-stündig jeweils durch die Hilfsorganisationen Arbeiter-SamariterBund und Deutsches Rotes Kreuz besetzt.
Brandschutz-/
Hilfeleistungsdienst
Einsatzmittel
Anzahl Funktionen
Personalfaktor
HLF 1
DLK
HLF 2
ELW
Einsatzzentrale
5
2
3
1
2
4,5
4,5
4,5
4,5
4,5
Summe:
13
erforderliches
Personal
22,5
9,0
13,5
4,5
9,0
erforderlich: 59
Vorgabe: 54
Diese Differenz (erforderliches Personal 59, Vorgabe 54) resultiert aus der zusätzlichen Besetzung von
Funktionsstellen, da die Umsetzung der 2007 beschlossenen Fortschreibung des Brandschutzbedarfplans
einvernehmlich ausgesetzt wurde bis die Frage der Änderung der Arbeitszeit der feuerwehrtechnischen
Beamten geklärt ist (EU-Recht, nationales Recht). Darüber hinaus wird die Einsatzzentrale nach wie vor
mit 2 Funktionsstellen besetzt (siehe Kap. 6).
Paralleleinsätze im Bereich der Berufsfeuerwehr
Basierend auf den statistischen Einsatzdaten der Feuerwehr aus den Jahren 1996 – 2006 kann für den
Paralleleinsatz folgende Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden:
Einsatzzahlen:
3.073
Gründe für Paralleleinsätze:
Reserve-RTW, Löschzug, Einzelfahrzeuge, Rüstzug
durchschnittliche Personalstärke im
Paralleleinsatz bei Schutzziel 10
Fm(SB):
7
Anzahl Paralleleinsätze:
263
Prozentuale Häufigkeit:
9%
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 69
Werkstättendienst, Gefährdungsbeurteilung Rettungsdienst
Aufgrund der europäischen und nationalen (NRW) Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Gestaltung der Arbeitszeit (AZVOFeu) ist eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes anzufertigen, wenn
Ausnahmen von Vorschriften in Anspruch genommen werden.
Hierbei ist zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen auf der Grundlage der Verordnung über die
Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande NordrheinWestfalen (AZVOFeu) ein 24-Stunden-Dienst möglich ist.
Nach Auffassung des Arbeitsschutzes sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
•
•
•
•
Der Anteil der aktiven Arbeitszeit darf innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes 12 Stunden nicht
überschreiten,
24-Stunden-Schichten sind nur nach umfänglicher Analyse der Arbeitsabläufe und Belastungen
über einen Zeitraum von mindestens drei bis sechs Monaten möglich,
Liegt in einem mehrstündigen Zeitraum der Anteil der aktiven Arbeitszeit regelmäßig über 50 %,
dürfen einzelne Stunden innerhalb dieses Zeitraumes nicht als inaktive Arbeitszeit gewertet werden,
Ein Ausgleich über wenig beanspruchte Tage (z. B. Sonntag) ist möglich.
Basis dieser Gefährdungsbeurteilung ist eine auf der Grundlage des 24-Stunden-Dienstes erstellte Muster-Arbeitszeitbetrachtung für den Bereich Rettungsdienst. Diese Gefährdungsbeurteilung wurde 2010 für
den Rettungsdienst (RTW und NEF) durchgeführt.
Im Ergebnis, auf Grund der untersuchten Fallzahlen und der Belastungen, dürfen die im Rettungsdienst
eingesetzten Mitarbeiter nicht noch zusätzlich für Arbeiten herangezogen werden. Nicht zuletzt
aufgrund hygienischer Bedingungen werden Mitarbeiter im Rettungsdienst nicht im allgemeinen Werkstättendienst eingesetzt. Der Arbeitsdienst konzentriert sich ausschließlich auf die Pflege/Desinfektion der
Rettungsmittel und -geräte sowie den Ausbildungsdienst.
Dies hat zur Folge, dass täglich drei Mitarbeiter für den Werkstättendienst nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Kompensation ist nur durch Fremdvergabe von Reparaturen möglich. Dies belastet das Budget
zusätzlich.
Die zweite Funktionsstelle in der Einsatzzentrale wird nach wie vor besetzt. Eine
Umsetzung der Fortschreibung 2007 konnte bisher nicht erfolgen. Infolge der zusätzlichen Dienstleistung zur Besetzung der Einsatzzentrale kommt es zwangsläufig zu
einer Anhäufung von Überstunden.
Die erforderliche Mindeststärke des Löschzuges von zehn Kräften wurde im Jahr
2006 in insgesamt 161 von 294 Einsätzen erreicht, dies entspricht 55% aller Einsätze!
Bei ca. 280 Einsätzen im Jahresmittel kommt es in 25 Fällen zu einem Paralleleinsatz, der in der Konsequenz mit einer Personalstärke von durchschnittlich 7 Fm(SB)
vom erklärten Schutzziel abweicht.
Ein Beamter versieht 48-Stunden-Dienst. Dessen zusätzlich zu gewährende Freischichten müssen durch Mehrarbeit aufgefangen werden.
Der Werkstättendienst kann nicht mehr in bisherigem Umfang durchgeführt werden.
Fremdvergaben bedürfen einer zusätzlichen Finanzierung.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Stellenplan feuerwehrtechnischer Dienst (Tagesdienst)
37
Leiter der Feuerwehr
37.2
37.21
37.22
37.23
Abteilungsleiter Einsatz und Organisation/stv. Amtsleiter
Einsatzvorbereitung und Personalplanung
Aus- und Fortbildung, Krankentransport- und Rettungsdienst
Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr
37.3
37.31
37.32
37.33
Abteilungsleiter Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Brandschau
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Brandschau
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Brandschau
37.4
37.41
37.42
Abteilungsleiter Technischer Dienst
Fahrzeuge und Geräte
Atem-, Chemie-, Strahlenschutz, Taucherwesen
Summe:
12
Stellenplan Verwaltung: Beamte, Beschäftigte (Tagesdienst)
37.1
37.11
37.121-125
37.13
37.14
Abteilungsleiter Verwaltung und Allgemeine Gefahrenabwehr
Verwaltung, Haushaltsangelegenheiten
Gebührenabrechnung Rettungsdienst
Haushaltsangelegenheiten
Gefahrenabwehr, Desinfektion, Kampfmittel
37.22-F
Städt. Fahrschule
Summe:
8,5
Seite 70
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Organigramm der Stellen des Tagesdienstes:
Bild 35: Organigramm Tagesdienst StA. 37 (IST-Struktur)
Seite 71
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 72
Freiwillige Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Witten gliedert sich operativ in zwölf Löscheinheiten, die wiederum aus einsatzstrategischer Sicht in fünf Löschbereiche zusammengefasst sind:
Anzahl der aktiven Mitglieder
16
Löschbereich 3 :
Altstadt
Heven
29
23
Löschbereich 4:
Annen
Stockum
31
32
Löschbereich 5:
Rüdinghausen
Schnee
36
33
Löschbereich 6:
Bommern
Bommerholz
Durchholz
41
31
26
Löschbereich 7:
Herbede
Buchholz
Vormholz
34
22
19
Summe der aktiven Mitglieder:
357
16
Die Löschbereiche 1 und 2 sind der Berufsfeuerwehr zugeordnet.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 73
Der nicht-operative Bereich der Freiwilligen Feuerwehr setzt sich wie folgt zusammen:
Anzahl der Mitglieder
Jugendfeuerwehr Bommern:
21
Jugendfeuerwehr Buchholz:
17
Jugendfeuerwehr Herbede:
15
Jugendfeuerwehr Heven:
18
Jugendfeuerwehr Nord:
26
Jugendfeuerwehr Auf dem Schnee:
15
Ehrenabteilung:
91
Die Entwicklung der Mitgliederzahlen bleibt auf einem konstanten Niveau. Trotz erheblicher Anstrengungen, so unterhält die Freiwillige Feuerwehr Witten derzeit sechs Gruppen der Jugendfeuerwehr, ist dieser
Verlauf nicht abzuwenden. Es gelingt nicht, die Stärke der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen. Inwieweit
Aspekte des demografischen Wandels in den nächsten Jahren diese Zahl beeinflussen, muss beobachtet
werden.
Stärke Freiwillige Feuerwehr
400
350
300
250
200
150
100
50
20
10
20
08
20
06
20
04
20
02
20
00
19
98
19
96
19
94
19
92
19
90
19
88
0
Bild 36: Stärke der Freiwilligen Feuerwehr Witten 1988 – 2010
Es gelingt nicht, die Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 74
Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr (Stellenplan)
Anzahl der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im
Einsatzdienst, gestaffelt nach Dienstgraden
IST
357
Feuerwehrfrauanwärterin/-mannanwärter
Feuerwehrfrau/-mann
Oberfeuerwehrfrau/-mann
Hauptfeuerwehrfrau/-mann
171
Unterbrandmeister/in
124
Brandmeister/in
Oberbrandmeister/in
Hauptbrandmeister/in
45
Brandinspektor/in
15
Brandinspektor/in mit Verbandsführerqualifikation (Lehrgang F/B V-I)
1
Brandoberinspektor/in
2
Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in
(Sprecher)
0
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 75
7.3 TECHNISCHE AUSSTATTUNG
Berufsfeuerwehr
Fahrzeugtyp
Einsatzleitwagen
Einsatzleitwagen (PKW)
Kommandowagen
PKW
PKW
Mannschaftstransportwagen
Mannschaftstransportwagen
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter
Drehleiter
Rüstwagen
Gerätewagen Wasserrettung
Rettungsboot mit Trailer
Gerätewagen
Gerätewagen Versorgung
Wechselladerfahrzeug
Wechselladerfahrzeug
Abrollbehälter Ladeboden
Abrollbehälter Atemschutz
Abrollbehälter Gefährliche Stoffe
Abrollbehälter Mulde
Abrollbehälter Einsatzleitung
Abrollbehälter Schlauch
Abrollbehälter Ölsperre
Multifunktionsanhänger
Kurzbezeichnung
ELW 1
ELW 1
KdoW
MTW
MTW
HLF 20/16
LF 16/12
HLF 20/16
TLF 24/50
DLK 23-12
DLK 23-12
RW
GW-W
RTB 2
GW
GW-V
WLF
WLF
AB-L
AB-AS
AB-GSG
AB-Mulde
AB-EL
AB-S
AB-Öl
Baujahr
2009
2005
2010
2004
2009
2007
2010
2010
2003
2011
2003
1998
2002
2007
1998
1998
1999
1988
2007
2010
2006
1991
1992
1992
1993
1995
1999
2007
Fahrzeuge des Ennepe-Ruhr-Kreises:
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungswagen
Rettungswagen
Rettungswagen
Krankentransportwagen
Krankentransportwagen
Abrollbehälter Einsatzleitung
Abrollbehälter Dekontamination Verletzte
NEF
RTW
RTW
RTW
KTW
KTW
AB-EL
AB-V-Dekon
2007
2009
2008
2006
2008
2006
2006
2011
GW Dekon-P
2000
Fahrzeuge des Bundes:
LKW Dekon-P
Die Stadt Witten verfügt nicht über ein Sirenensystem zur Warnung der Bevölkerung bei besonderen
Schadenslagen. Die Warnung geschieht derzeit bei Bedarf mit Mannschaftstransportfahrzeugen und
Lautsprecherdurchsagen.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 76
Freiwillige Feuerwehr
Löscheinheit/Fahrzeugtyp
Löscheinheit Altstadt
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Heven
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Annen
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Stockum
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Rüdinghausen
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Schnee
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Bommern
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Drehleiter
Löscheinheit Bommerholz
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Durchholz
Tanklöschfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Herbede
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Drehleiter
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Buchholz
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Löscheinheit Vormholz
Löschgruppenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Jugendfeuerwehr
Löschgruppenfahrzeug
Kurzbezeichnung
Baujahr
HLF 8/12
LF 16
MTW
1994
1998
2007
HLF 8/6
MTW
1995
2010
HLF 20/16
HLF 8/6 (Reserve)
MTW
2010
1996
2000
HLF 8/6
MTW
2000
1999
HLF 20/16
HLF 8/6 (Reserve)
MTW
2010
1995
2002
HLF 20/16
MTW
2009
2009
HLF 20/16
LF 16-TS (Bund)
DLK 23-12
2009
1988
1986
HLF 8/12
MTW
1994
1999
TLF 8/18
MTW
1988
2001
HLF 20/16
LF 16
DLK 23-12
MTW
2008
1988
1995
1999
HLF 8/12
MTW
2008
2002
LF 10/6
MTW
2008
2002
LF 8
1989
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 77
7.4 BAULICHE AUSSTATTUNG
Berufsfeuerwehr
Die im Jahr 1983 bezogene Feuer- und Rettungswache der Berufsfeuerwehr liegt verkehrstechnisch
günstig gelegen an der Dortmunder Straße. Eine Reduzierung der ursprünglichen Entwurfsplanung aufgrund des Kostendruckes führte in der Bauausführung zu erheblichen Einschränkungen in der Funktionalität.
Die räumlichen Kapazitätsgrenzen sind weit überschritten, nicht alle Fahrzeuge können in den Hallen abgestellt werden. Abrollbehälter und Anhänger stehen im Freien und sind der Witterung ungeschützt ausgesetzt. Die Ruhe- und Sozialräume sind nicht in ausreichendem Maß vorhanden, die Qualität entspricht
nicht mehr den Erfordernissen. Sportmöglichkeiten existieren nicht. Es fehlt an geeigneter Bürofläche für
den Verwaltungsbereich bzw. den Tagesdienst. Setzungsrisse im Gebäudekörper zwingen zu ständigen
Ausbesserungen. Die Arbeit des „Stab außergewöhnliche Einsätze (SAE)“ gelingt nur mit Kompromissen,
die Erneuerung der Technik (Informations- und Kommunikationstechnik) ist für das Jahr 2012 vorgesehen.
Freiwillige Feuerwehr
Löscheinheit
Baujahr
Gerätehaus
Anzahl
Stellplätze
Norm bzw. Größe
der Stellplätze
Sozialräume
1928/55
8
Norm
ausreichend
Heven
1952
3
3,70m x 10,50m
nicht ausreichend
Annen
1972
3
Norm
ausreichend
Stockum
1959
2
Norm
ausreichend
Rüdinghausen
1963
2
Norm
ausreichend
Schnee
1994
2
Norm
ausreichend
1962/77
3
Norm
ausreichend
Bommerholz
1970
1
Norm
nicht ausreichend
Durchholz
1967
1
6,97m x 10,19m
nicht ausreichend
Herbede
1960
4
3,90m x 11,00m
nicht ausreichend
Buchholz
1971
1
Norm
nicht ausreichend
Vormholz
1925
1
3,60m x 7,20m
nicht ausreichend
Altstadt
Bommern
Die Normgröße der Stellplätze ist der DIN 14.092 Teil 1 „Feuerwehrhäuser, Planungsgrundsätze“ zu entnehmen. Die Mindestbreite beträgt je Stellplatz 4,50 m. Die Stellplatzlänge bemisst sich in Abhängigkeit
vom einzustellenden Fahrzeugtyp:
Größe 1
Größe 2
Größe 3
Größe 4
Fahrzeugtyp
TSF, ELW
LF 8, TLF 8/18, RW 1
LF 16, TLF 16/25, SW 2000
DLK 23/12
Mindestlänge
8,00 m
10,00 m
12,50 m
12,50 m + besondere Höhe 4,00 m
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 78
Mit Ausnahme des Gerätehauses Auf dem Schnee (Baujahr 1994), und das auch nur in Teilen, entspricht
keines der Gerätehäuser dem heutigen Stand der Technik. Insbesondere sind eklatante Mängel im Bereich der Sozialräume (tw. keine vorhanden bzw. im Fahrzeughallenbereich angeordnet) zu verzeichnen.
Defizite ergeben sich auch im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften und der Hygiene. Sanitärräume
sind nicht in der erforderlichen Qualität und Quantität (Frauen in der Feuerwehr!) vorhanden. Duschen
existieren nur vereinzelt. Eine konsequente Schwarz-/Weiß-Trennung ist nirgendwo vorhanden, AbgasAbsauganlagen (TRGS 554) bestehen baulicherseits nicht, dies wird über Umwege mit Druckhaltekompressoren in den Fahrzeugen erreicht.
Sanierungsstau
Im Rahmen der Planungen für das Konjunkturprogramm II der Bundesregierung erfolgte im Jahr 2009
eine Bestandsaufnahme des Sanierungsstaus in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr durch die
17
Siedlungsgesellschaft Witten m.b.H. (SGW) . Nicht berücksichtigt wurden die Gerätehäuser Bommern,
Bommerholz, Durchholz und Vormholz (s.u.).
Im Ergebnis ergab die baugutachterliche Stellungnahme einen Sanierungsbedarf in Höhe von
532.823 EUR.
Das dargestellte Investitionsvolumen umfasst rd. 530.000 EUR, gut ein Drittel davon machen Wärmedämmmaßnahmen (Fassade, Kellerdeckendämmung, Dachdeckendämmung), in der Summe rd. 146.000
EUR. Größere Defizite sind auch im Bereich der Sanitäranlagen aufzufinden, in einigen Löscheinheiten
fehlen sie komplett, hier besteht die Möglichkeit einer Nachrüstung im Kellerbereich, anderen Einheiten ist
eine Benutzung unzumutbar. Es müssen in den Löscheinheiten getrennte Duschen und WC für Männer
und Frauen nachgerüstet werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rd. 60.000 EUR. Hallentore und
Hallenböden benötigen rd. 70.000 EUR. Fenster und Türen rd. 32.000 EUR, Heizungsanlagen rd. 14.000
EUR. Teuerste Löscheinheit ist die Altstadtwache. Mit einem Investitionsvolumen von rd. 89.000 EUR ist
die Nutzungsmöglichkeit jedoch eingeschränkt und die laufende Instandhaltung nach wie vor hoch, dies
ist bedingt durch das Baujahr 1928 und den Schlauchturm.
Diese Maßnahmen konnten jedoch nicht im Rahmen des Konjunkturprogramms II berücksichtigt werden.
Es zeigt aber deutlich, in welchem Zustand sich die Gerätehäuser befinden und ein erheblicher Sanierungsbedarf nach wie vor besteht.
Nutzungserweiterung
In Gerätehäusern, in denen Wohnungen vorhanden sind, wird in Einzelfällen die Möglichkeit der Übernahme einzelner Wohnungen durch die Löscheinheit geprüft. So soll der Bedarf an Unterrichtsräumen,
Sozialräumen und Räumen für die Jugendfeuerwehr gedeckt werden.
Bauvorhaben Gerätehäuser
Im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes Bommern und eines (privaten) Investitionsvorhabens
soll das Gerätehaus Bommern an anderer Stelle neu errichtet werden. Im Rahmen der Vertragsgestaltung
erhält der Investor das Grundstück der Liegenschaft Bommerfelder Ring und muss dafür im Gegenzug
ein neues Gerätehaus an der Wengernstraße Ecke Goltenbusch errichten. Mit dem Baubeginn ist noch in
2011 zu rechnen.
Die Finanzierung für den Bau des gemeinsamen Gerätehauses der Löscheinheiten Bommerholz, Durchholz und Vormholz ist im Entwurf des Haushaltsplans 2012 ff. eingestellt. Zustimmung des Rates der
Stadt vorausgesetzt, ist mit einem Baubeginn in 2012 zu rechnen.
17
Die Gebäudeunterhaltung der Gerätehäuser ist vertraglich der SGW übertragen.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
8.
VERGLEICH DER STRUKTUREN
8.1 BERUFSFEUERWEHR
Bauliche Ausstattung BF
Hier herrscht eine Differenz zwischen SOLL und IST. Im Einzelnen mangelt es an:
•
Fahrzeugstellplätze in der Halle
•
Qualität, Größe und Anzahl der Ruhe- und der Sozialräume der Wachmannschaften
•
Geeignete Ruhe- und Sanitärräume für Frauen im Einsatzdienst
•
Sportmöglichkeiten
•
Bürofläche für Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen im Tagesdienst
•
Größe und Qualität des feuerwehrspezifischen Werkstattbereiches
•
Toilettenanlagen im Werkstattbereich
•
Überdachte Abstellplätze für Abrollbehälter/Anhänger im Außenbereich
•
Stabsraum für den Stab außergewöhnliche Einsätze (SAE)
•
Schwarz-/Weiß-Trennung im Bereich der Wäscherei
Seite 79
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 80
Personalstärke BF (einschließlich Verwaltung)
IST
SOLL
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
3
3
1
1
0
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
4
0,5
1
1
4
0,5
1
20,5
21,5
DIFFERENZ
(SOLL - IST)
1. Amtsorganisation
37 Leiter der Berufsfeuerwehr
Abteilungsleiter 37.2 „Einsatz und Organisation“/Stv. AL
SB Einsatzvorbereitung und
Personalplanung
SB Aus- und Fortbildung, Rettungsdienst
SB Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr
Abteilungsleiter 37.3 „Vorbeugender
Brandschutz“
SB Vorbeugender Brandschutz, Brandschau
Abteilungsleiter 37.4 „Technischer Dienst“
SB Fahrzeuge und Geräte
SB Informations- und Kommunikationstechnik
SB Atem-, Chemie- und Strahlenschutz,
Taucherwesen
SB Fahrschule
1
18
2. Allgemeine Verwaltung
Abteilungsleiter 37.1 „Verwaltung und Allgemeine Gefahrenabwehr“
SB Verwaltung, Haushaltsangelegenheiten
SB Gebührenabrechnung Rettungsdienst
SB Haushaltsangelegenheiten
SB Gefahrenabwehr, Desinfektion, Kampfmittel
Summe 1. und 2.:
3. Einsatzdienst Brandschutz/
Hilfeleistung
Fu-St
PF
Stellen Fu-St
PF
Stellen
Hilfeleistungslöschfahrzeug 1
Drehleiter
Hilfeleistungslöschfahrzeug 2
5
2
3
5
2
3
4,5
4,5
4,5
22,5
9,0
14,0
Einsatzleitwagen
1
1
4,5
4,5
Einsatzzentrale
1
2
4,5
9,0
59
Summe BS/THL (gerundet):
54
5
4. Rettungsdienst
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungswagen 1
Summe RD (gerundet):
1
2
Summe:
18
Vorbehaltlich einer Refinanzierung über den Rettungsdienst
1
2
4,5
4,5
14
4,5
9,0
14
88,5
94,5
6
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 81
Zusammenfassung Personalstärke (SOLL):
Brandschutz/Technische Hilfeleistung/Rettungsdienst
SOLLFunktionsstellen
Personalfaktor
Anzahl Stellen
16
4,5
73 (gerundet)
Fwt. Tagesdienst
13
Fahrschule
1
Allgemeine Verwaltung
7,5
Summe
94,5
.
Durch Inkrafttreten der Arbeitszeitverordnung für die Beamten und Beamtinnen des
feuerwehrtechnischen Dienstes in Nordrhein-Westfalen (AZVOFeu) zum 01.01.2007
ist nach einer Übergangszeit (Opting-Out) mit einer Reduzierung auf eine durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zu rechnen. Eine neue Personalbedarfsberechnung ist dann vorzunehmen.
Die endgültige Umsetzung dieser Maßnahmen ist in einem jährlich fortzuschreibenden (Teil-)Personalwirtschaftkonzept abzubilden.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 82
Fahrzeugausstattung BF
IST
SOLL
DIFFERENZ
Einsatzleitwagen
ELW 1 (3,5 to)
ELW 1 (KdoW)
1
1
1
2
1
Löschfahrzeuge
HLF
TLF
3
1
3
1
Hubrettungsfahrzeuge
DLK 23-12 / DL(A)K
2
2
Rüst- und Gerätewagen
RW
GW-W
GW-V
GW
1
1
1
1
1
1
1
1
Feuerwehranhänger
Multifunktionsanhänger
RTB / Trailer
1
1
1
1
Sonstige Fahrzeuge
WLF
AB-Ladeboden
AB-AS
AB-G
AB-M
AB-EL
AB-S
AB-Öl
AB-Rüst
AB-Schaum
AB-AB
AB-V
MTW
PKW
2
1
1
1
1
1
1
1
0
0
0
0
2
3
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
3
1
1
1
1
1
Bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die Berufsfeuerwehr handelt es sich im
Wesentlichen um eine Migration der Fahrzeugtypen im Hinblick auf die Risikoanalyse.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 83
8.2 FREIWILLIGE FEUERWEHR
Standorte der Gerätehäuser FF
Die Ermittlung der Standorte der Gerätehäuser in der Idealplanung entstammt aus einem grafischen Verfahren und entbehrt einer Genauigkeit, um exakte Standorte zu nennen. Hierzu sind weitreichendere Untersuchungen (z.B. Wohnorte und Arbeitsplätze) notwendig. Es können lediglich Näherungen herangezogen werden. Einzig das Gerätehaus Bommern entspricht in Lage und Größe dem SOLL-Konzept.
Die restlichen der vorhandenen Gerätehäuser entsprechen jedoch nicht den genäherten Standortvorschlägen und sind darüber hinaus nicht in der Lage, jeweils eine der im SOLL-Konzept entwickelten
Löscheinheiten der Freiwilligen Feuerwehr aufzunehmen. Der erhebliche Sanierungsstau bei den Gerätehäusern muss abgebaut werden.
Eine Realisierung des SOLL-Konzeptes kann nur langfristig erfolgen. Erste Priorität hat weiterhin das
neue Gerätehaus der Löscheinheiten Bommerholz, Durchholz und Vormholz. Die Maßnahme ist in den
Entwurf des Haushaltsplans 2012 ff. eingestellt. Das Gerätehaus Bommern wird voraussichtlich im Jahr
2012 durch einen Investor im Rahmen eines Grundstückstauschs in geringer Entfernung vom derzeitigen
Standort neu errichtet.
Personalstärke FF
IST
Löscheinheit Altstadt
Löscheinheit Heven
Löscheinheit 3
29
23
Löscheinheit Annen
Löscheinheit Schnee
Löscheinheit 4
31
33
Löscheinheit Rüdinghausen
Löscheinheit Stockum
Löscheinheit 5
36
32
Löscheinheit Bommern
Löscheinheit 6
41
Löscheinheit Bommerholz
Löscheinheit Durchholz
Löscheinheit Vormholz
Löscheinheit 7
31
26
19
Löscheinheit Buchholz
Löscheinheit Herbede
Löscheinheit 8
22
34
Summe
357
SOLL
DIFFERENZ
72
20
84
20
84
16
48
7
84
8
60
4
432
75
Die resultierende Erhöhung der Stärke der Freiwilligen Feuerwehr um 75 Einsatzkräfte zieht Folgekosten nach sich. Dies ist bei der Bemessung des Haushalts zu
berücksichtigen.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 84
Qualität der Freiwilligen Feuerwehr (Stellenplan)
Zum Stichtag 30.06.2011 verfügte die FF Witten über nachstehende (Führungs-)Qualifikationen:
Anzahl der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst, gestaffelt
nach Dienstgraden
IST
SOLL
Bedarf
357
432
100,00%
75
Feuerwehrfrauanwärterin/-mannanwärter
Feuerwehrfrau/-mann
Oberfeuerwehrfrau/-mann
Hauptfeuerwehrfrau/-mann
171
117
26,50%
- 54
Unterbrandmeister/in
124
207
47,80%
83
Brandmeister/in
Oberbrandmeister/in
Hauptbrandmeister/in
45
76
17,50%
31
Brandinspektor/in
15
18
4,20%
3
Brandinspektor/in mit Verbandsführerqualifikation (Lehrgang F/B V-I)
1
7
1,60%
6
Brandoberinspektor/in
2
6
1,40%
4
Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in
(Sprecher)
0
1
1,00%
1
Hier sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Bedarfe zu decken. Einerseits ist die Anzahl
der Lehrgangsplätze am Institut der Feuerwehr zu gering und andererseits wird es immer schwieriger,
geeignete Führungskräfte für diese Aufgaben zu motivieren. Familie und Beruf haben i.d.R. einen höheren Stellenwert und dienen in erster Linie der Sicherung der Daseinsvorsorge.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 85
Eine Betrachtung des Bedarfs an Führungskräften, bezogen auf die aktuelle Stärke der Freiwilligen Feuerwehr liefert die nachstehende Übersicht:
Anzahl der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatzdienst, gestaffelt
nach Dienstgraden
IST
SOLL
Bedarf
357
357
100,00%
0
Feuerwehrfrauanwärterin/-mannanwärter
Feuerwehrfrau/-mann
Oberfeuerwehrfrau/-mann
Hauptfeuerwehrfrau/-mann
171
96
26,50%
- 75
Unterbrandmeister/in
124
171
47,80%
47
Brandmeister/in
Oberbrandmeister/in
Hauptbrandmeister/in
45
63
17,50%
18
Brandinspektor/in
15
15
4,20%
0
Brandinspektor/in mit Verbandsführerqualifikation (Lehrgang F/B V-I)
1
6
1,60%
5
Brandoberinspektor/in
2
5
1,40%
3
Gemeinde-/Stadtbrandinspektor/in
(Sprecher)
0
1
1,00%
1
Selbst bei Festlegung des Status quo (SOLL = IST in der Gesamtstärke) verbleiben noch erhebliche
Qualifikationsbedarfe, die zwingend zu befriedigen sind.
Die Freiwillige Feuerwehr verfügt nicht über eine ausreichende Anzahl an Führungskräften.
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 86
Fahrzeugausstattung FF
IST
SOLL
DIFFERENZ
Löschfahrzeuge
HLF
LF
TLF
LF (JF und Reserve)
10
2
1
3
9
1
4
3
-1
-1
3
Rüst- und Gerätewagen
Sonderfahrzeug
1
2
1
Hubrettungsfahrzeuge
DLK 23-12 / DL(A)K
2
2
Sonstige Fahrzeuge
MTW
11
13
2
Bei der Beschaffung von Fahrzeugen für die Freiwillige Feuerwehr handelt es sich
im Wesentlichen um eine Migration der Fahrzeugtypen im Hinblick auf die Risikoanalyse.
Persönliche Schutzausrüstung
19
Es ist kurzfristig erforderlich, die Helme und die HuPF-Bekleidung der Feuerwehr zu ersetzen, da diese
nunmehr seit über zehn Jahren verwendet werden. Hierzu müssen rd. 250.000 EUR aufgewendet werden. Der Ersatz soll ab dem Jahr 2012 erfolgen.
19
Schutzbekleidung für die Brandbekämpfung
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
9.
Seite 87
MASSNAHMEN
Die Prioritäten der Vorgehensweisen werden dabei auf die folgenden Aspekte gelegt:
Erhöhung der IST-Werte des Erreichungsgrades der Schutzzieldefinition
Qualitätsverbesserungen
Verstärkung der präventiven Maßnahmen (Vorbeugender Brandschutz, Brandschutzaufklärung und Brandschutzerziehung)
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 88
9.1 MASSNAHMENKATALOG - KURZFRISTIG -
Bau des Gerätehauses für die Löscheinheit 7 (Bommerholz, Durchholz, Vormholz)
Abbau des Sanierungsstaus bei den Gerätehäusern
Optimierung der Kommunikationsmittel (Fortsetzung)
Fortführung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung entsprechend der SOLL-Struktur
(Fortsetzung)
Ersatz der Helme und der HuPF-Bekleidung
Erhöhung der Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der SOLLStruktur (notwendige Erhöhung der Investitions- und Folgekosten)
Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl der Führungskräfte bei der Freiwilligen Feuerwehr durch eine Qualifizierungsoffensive
Maßnahmen zur Erhöhung der Stärke der Jugendfeuerwehr (notwendige Erhöhung
der Investitions- und Folgekosten)
Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit für die Verwendung von Heimrauchmeldern
9.2 MASSNAHMENKATALOG – MITTEL- UND LANGFRISTIG -
Fortführung der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung entsprechend der SOLL-Struktur
Maßnahmen zur Erhöhung der Stärke Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr
Umsetzung des SOLL-Konzeptes für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 89
10. FORTSCHREIBUNG
Regelmäßige Fortschreibung
Die Grundlagen zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplans verhalten sich dynamisch. Aus diesem
Grund ist es notwendig, den Brandschutzbedarfsplan zu gegebener Zeit fortzuschreiben. Dafür ist ein
festgelegter Zeitrahmen zu definieren. Hierbei ist u. a. zu berücksichtigen, dass bestimmte Maßnahmen
bis zu ihrem Wirksamwerden einen gewissen Vorlauf benötigen (z. B. kw-Stellen, Ausbildungsmaßnahmen). In Anbetracht der verwaltungstechnischen Abläufe sollte eine Fortschreibung immer azyklisch zur
Haushaltsplanung erfolgen. Eine
fünfjährige Fortschreibung
wird festgelegt, da beispielsweise Ausbildungsmaßnahmen (Z. B. Ausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes) in dieser Zeit i.d.R. abgeschlossen sind und ihre Wirkung beobachtet werden kann.
Besondere Abweichungen, die während der regulären Laufzeit eines Brandschutzbedarfsplans auftreten,
werden mit den Kontrollen des Berichtswesens erkannt. Ggf. ist dann eine außerordentliche Fortschreibung durchzuführen (s.u.).
Wesentliche Änderungen
Der Begriff „Wesentliche Änderungen“ sollte hier in Form einer Geringfügigkeitsschwelle, ab der eine außerordentliche Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführen ist, definiert werden.
Sollten durch unvorhergesehene Ereignisse (Mittelkürzungen oder -zuweisungen, Personalausfall, Schäden an Fahrzeugen oder Gebäuden, Änderungen in der Infrastruktur des betrachteten Gebietes o. ä.) die
Ziele des Brandschutzbedarfsplanes wesentlich verfehlt werden, ist eine Fortschreibung durchzuführen.
Wesentliche Änderungen sind u. a.:
• Wesentliche Nichteinhaltung des Erreichbarkeitsgrades
• Wesentliche Nichteinhaltung der personal- und/oder materialbezogenen Mindesteinsatzstärke
• Fehlende Möglichkeiten, vereinbarte Produkte zu leisten
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
11. GLOSSAR
AB
ABC
AG
AGBF
AL
ASB
ASU
Atr
AZVOFeu
BF
BIO
BSU
CAFS
CO
CSA
CTIF
D1 ... D4
DGK
DIN
DLK
DMF
DRK
DVGW
ELW
ERK
ETW
EZ
FF
FRW
FSHG
FW
FwDV
gD
GF
GH
GIS
GO
GSG
GW
HF
HLF
HU
HuPF
KatS
KGSt
KTW
KVR
kw
LE
LF
Abrollbehälter
atomar, biologisch, chemisch
Arbeitsgruppe
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
(auf Landes- und auf Bundesebene organisiert)
Amtsleiter
Arbeiter-Samariter-Bund
Abgas-Sonderuntersuchung
Angriffstrupp
Arbeitszeitverordnung Feuerwehr
Berufsfeuerwehr
Biologische Gefahren
Brems-Sonderuntersuchung
Compressed Air Foam System
Kohlenmonoxyd
Chemikalien-Schutzanzug
International Technical Committee for the Prevention and Extinction of Fire
Meldeschema für Rundfunkdurchsagen
Deutsche Grundkarte
Deutsches Institut für Normung
Kraftfahrdrehleiter mit Rettungskorb
Dekontaminations-Mehrzweckfahrzeug
Deutsches Rotes Kreuz
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Einsatzleitwagen
Ennepe-Ruhr-Kreis
Einsatz-Toleranzwert
Einsatzzentrale
Freiwillige Feuerwehr
kombinierte Feuer- und Rettungswache
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
Feuerwehr
Feuerwehr-Dienstvorschrift
gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
Gruppenführer
Gerätehaus
Grafische Informationssysteme
Gemeindeordnung
Gefährliche Stoffe und Güter
Gerätewagen
Hilfsfrist
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Hauptuntersuchung
Hersteller- und Prüfungsbeschreibung für Feuerschutzbekleidung
Katastrophenschutz
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
Krankentransportwagen
Kommunalverband Ruhr
künftig wegfallend
Löscheinheit
Löschfahrzeug
Seite 90
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
LNA
LuK
LZ
Ma
MAK
MANV
mD
MoFüSt
MTW
NEF
NN
NSM
ORBIT
OrgL
ÖWSF
PF
PsychKG
RettAss
RettG
RettSan
RTB
RTW
RW
RZ
SAE
SB
SEG-IuK
SEG-T
SEG-U
StA./StÄ.
SW
THW
THW
TLF
TRGS
TRK
TSF
TZ
VO
WF
WIBERA
WLF
WTr
ZSG
Seite 91
Leitender Notarzt
Lenkungs- und Koordinierungsgruppe bei Großschadensereignissen
Löschzug
Maschinist
Maximale Arbeitsplatzkonzentration
Massenanfall von Verletzten
mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
Mobile Führungsunterstützung
Mannschaftstransportwagen
Notarzt-Einsatzfahrzeug
Normal-Null
Neues Steuerungsmodell
Optimierte Rettung und Brandbekämpfung mit integrierter technischer Hilfeleistung
(Studie, Porsche AG, 1981)
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Ölspur-Wasch- und Saugfahrzeug
Personalfaktor
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
Rettungsassistent
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmer
Rettungssanitäter
Rettungsboot
Rettungswagen
Rüstwagen oder Rettungswache
Rüstzug
Stab außergewöhnliche Einsaätze
Sachbearbeiter
Sondereinsatzgruppe Informations- und Kommunikationstechnik
Sondereinsatzgruppe Taucher
Sondereinsatzgruppe Umweltschutz
Stadtamt/Stadtämter
Schlauchwagen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Technische Hilfeleistung
Tanklöschfahrzeug
Technische Regeln für gefährliche Stoffe
Technische Richtkonzentration
Tragkraftspritzenfahrzeug
Technische(r) Zeichner(in)
Verordnung
Werkfeuerwehr
Wirtschaftsberatungs AG
Wechselladerfahrzeug
Wassertrupp
Zivilschutzgesetz
Brandschutzbedarfsplan Stadt Witten – Fortschreibung 2011
Seite 92
12. ANHÄNGE
Statistische Auswertungen
Die Auswertebögen der 4.348 Löschzugalarme der Jahre 1996 - 2011 sind Bestandteil des Brandschutzbedarfsplans und werden entsprechend archiviert.