NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme)

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NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme)
NGA-Breitbandausbau im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
1. Kommunale Gebietskörperschaft
1.1. Kontaktstelle, Ansprechpartner
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Tanja Steinecke
Telefon: 04261/983-2857
E-Mail: [email protected]
1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses
Gegenstand dieses nicht-förmlichen Interessenbekundungsverfahrens ist die Schaffung einer
zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Next Generation Access
(NGA)‐Breitbandinfrastruktur mit einer Bandbreite von 50 Mbit/s und mehr, mindestens jedoch 30
MBit/s im Download und einer deutlichen Verbesserung des Uploads beim Endkunden.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) ist bereit, sofern kein Anbieter in der Lage ist, den Ausbau
kostendeckend
durchzuführen,
eine
Beihilfe
zum
Aufbau
der
zukunftssicheren
NGA-Breitbandinfrastruktur zu leisten, und zwar in Gebieten, in denen nach der vorangegangenen
Markterkundung die aktuelle Versorgung unter 30 Mbit/s oder noch geringer ist, und in denen in
den kommenden drei Jahren keine Breitbandversorgung durch den Markt vorgesehen ist.
Dieses Interessenbekundungsverfahren dient als zusätzliche Planungsgrundlage und zur
Vorbereitung eines späteren, gesondert durchzuführenden Verfahrens zur Vergabe der geplanten
Beihilfe. Es ist sowohl für den Auftraggeber, als auch den Bieter unverbindlich.
Grundlage der für den Ausbau zu vergebenen Beihilfe sind folgende verbindlichen Richtlinien und
Regelungen:

Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im
Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), zuletzt geändert
durch Mitteilung der Kommission vom 27.06.2014 (2014/C 198/30),

Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer
flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015,

Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.Oktober
2015, in der ersten Überarbeitung vom 20. Juni 2016 (Bundesförderrichtlinie),
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung
ländlicher Räume (RL Breitbandförderung – ländlicher Raum) des niedersächsischen

Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, in Verbindung mit der
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Rates vom 17.12.2013 über die Förderung der
ländlichen Entwicklung durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raumes (ELERVO)
2. Projektgebiet
Zielgebiete der Interessenbekundung sind die im Landkreis Rotenburg (Wümme) identifizierten,
unterversorgten Gebiete (unter 30 Mbit/s), in denen in den kommenden drei Jahren keine Erschließung
durch den Markt zu erwarten ist. Diese Gebiete liegen in den folgenden Städten und Gemeinden:










Gemeinde Gnarrenburg
Gemeinde Scheeßel
Samtgemeinde Bothel
Samtgemeinde Geestequelle:
Gemeinde Alfstedt
Gemeinde Basdahl
Gemeinde Ebersdorf
Gemeinde Hipstedt
Samtgemeinde Fintel
Samtgemeinde Selsingen
Samtgemeinde Sottrum
Gemeinde Bötersen
Gemeinde Sottrum
Samtgemeinde Tarmstedt
Samtgemeinde Zeven
Stadt Rotenburg
Die Identifizierung der Gebiete beruht auf den dem Landkreis Rotenburg (Wümme) bekannten und im
Rahmen des vorangegangenen Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber.
Für die daraus resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Interessent
ist verpflichtet im Rahmen seiner Interessenbekundung die Adressen in weißen Flecken zu verifizieren
und ggf. zu ergänzen bzw. zu ändern.
2.1. Losbildung
Für die im Nachgang zum Interessenbekundungsverfahren anstehenden Entscheidungen über den
weiteren Ausbau wird für jedes unterversorgte Gebiet entsprechend der Vorgaben der beteiligten
Gebietskörperschaften wird ein einzelnes Los gebildet (insgesamt 85 Lose). Im Rahmen der
Interessenbekundung sind die geforderten Angaben je Los zu machen. Interessenbekundungen
können auch für mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Vor diesem Hintergrund gliedert sich
das Vorhabengebiet im Landkreis Rotenburg (Wümme) wie folgt:
Los
Hauptverwalt
ungseinheit
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
1.14
1.15
1.16
1.17
1.18
1.19
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.13
3.14
3.15
3.16
3.17
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Gnarrenburg
Scheeßel
Scheeßel
Scheeßel
Scheeßel
Scheeßel
Scheeßel
Scheeßel
Scheeßel
Scheeßel
Scheeßel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
SG Bothel
Gemeinde
Projektgebiet
Bothel
Brockel
Brockel
Brockel
Brockel
Hemsbünde
Hemsbünde
Hemsbünde
Hemsbünde
Hemsbünde
Hemslingen
Hemslingen
Kirchwalsede
Kirchwalsede
Kirchwalsede
Kirchwalsede
Karlshöfen Süd/Ost
Neu Kuhstedter Moor / Nord
Oberfindorf
Glinstedt Nord
Karlshöfener Berg
Karlshütte
Neu Kuhstedt
Ober Barkhausen
Augustendorf
Unter Barkhausen
Kuhstedt West
Messelkamp
Friedrichsdorf /
Langenhausen
Marienbusch
Hasselhorst
Volkmarsterweg / Franzhorn
Klenkendorf
Osterwede
Findorf
Bartelsdorf
Deepen Nord
Hetzwege
Ostervesede Nord
Ostervesede Süd
Veersebrück
Wenkeloh
Westeresch
Westervesede Nord
Westervesede Ost
Bothel Ost
Bahnhof
Brockel Ost
Brockel B71
Wensebrock West
Hemsbünde West
Worth
Hassel*
Hastedt
Hastedt West
Hemslingen Ost
Hemslingen Ziegelei
Federlohmühlen
Kirchwalsede Nord
Riekenbostel
Weißenmoor
Anschlüsse
Haushalte
43
43
49
22
26
59
23
17
65
13
10
57
39
56
56
64
29
34
77
30
22
85
17
13
74
51
13
49
33
44
27
33
52
10
25
35
13
34
14
16
31
6
11
15
12
9
16
26
25
38
10
5
22
7
10
11
27
6
17
64
43
57
35
43
68
13
33
46
17
44
18
21
40
8
14
20
16
12
21
34
33
49
13
7
29
9
13
14
35
8
3.18
4.1
4.2
4.3
SG
SG
SG
SG
Bothel
Geestequelle
Geestequelle
Geestequelle
Westerwalsede
Basdahl
Basdahl
Alfstedt/
Ebersdorf
Rahnhorst
Basdahl südl
Basdahl Oese
Alfstedt Ebersdorf
10
20
143
13
13
26
186
17
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.9
6.1
SG
SG
SG
SG
SG
SG
SG
SG
SG
Fintel
Fintel
Fintel
Fintel
Fintel
Fintel
Fintel
Fintel
Selsingen
Fintel
Fintel
Fintel
Vahlde
Lauenbrück
Helvesiek
Helvesiek
Stemmen
Haxloh
Eurostrand
Fintel West
Vahlde
Lauenbrück Ost
Helvesiek Ost
Helvesiek West
SüdOst Neddervieh
Rugenberg/Hohe
Lucht/Ölkershusen
56
65
12
70
22
15
49
12
27
73
85
16
91
29
20
64
16
35
6.2
SG Selsingen
Schwarzer
Pool/Mojenhoop/Sprakel
33
43
6.3
6.4
6.5
6.6
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
9.1
9.2
9.3
9.4
9.5
9.6
9.7
9.8
10.1
10.2
SG Selsingen
SG Selsingen
SG Selsingen
SG Selsingen
SG Sottrum
SG Sottrum
SG Sottrum
SG Sottrum
SG Sottrum
SG Tarmstedt
SG Tarmstedt
SG Tarmstedt
SG Tarmstedt
SG Tarmstedt
SG Tarmstedt
SG Tarmstedt
SG Zeven
SG Zeven
SG Zeven
SG Zeven
SG Zeven
SG Zeven
SG Zeven
SG Zeven
Stadt Rotenburg
Stadt Rotenburg
Winderwohlde
Byhusen
Rockstedt
Stüh
Fährhof Ost
K237
Hemelberg
kl Sottrum West
Jeerhof
Tarmstedt Süd
Tarmstedt Nord
Hepstedt
Breddorf
Hanstedt
Altenbülstedt
Hof Hollinghausen
Ehestorf
Hesedorf
Osterheeslingen West
Weertzen West
Wense Nord
Wiersdorf
Hofkoh
Ost Bahntrasse
Campus Unterstedt
Predigerseminar
9
13
1
6
75
58
55
45
11
44
102
66
41
39
30
11
42
50
14
21
59
23
21
14
3
17
12
17
1
8
98
75
72
59
14
57
133
86
53
51
39
14
55
65
18
27
77
30
27
18
4
22
Sottrum
Sottrum
Sottrum
Sottrum
Bötersen
Elsdorf
Gyhum
Heeslingen
Heeslingen
Heeslingen
Heeslingen
Zeven
Zeven
* Los 3.8 Projektgebiet Hassel: Die Versorgungsdaten aus der Markterkundung für Hassel sind
fehlerhaft, da der neue KVz 04260_1_A481 nicht berücksichtigt wurde. Interessenten werden gebeten
den weißen Fleck anhand Ihrer Datenlage zu identifizieren und nur für die unterversorgten Bereiche
eine Kalkulation abzugeben.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende
tatsächliche Durchführung eines Vergabeverfahrens für jedes, und getrennt nach Losen ebenso
vor. Gleiches gilt für Änderungen im Loszuschnitt im weiteren Verfahren.
Die Pläne zu den einzelnen Projektgebieten werden über einen
Kooperationsserver zur Verfügung gestellt. Ein entsprechender Zugang ist
über die unter 1.1 angegebene Kontaktstelle anzufordern.
3. Gegenstand der Zuwendung
3.1. Bezeichnung des Ziels des Verfahrens
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) bittet um die Einreichung von nach Losen aufgeteilten
Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit NGA‐
Anschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung
an § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige
Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht um
eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts.
Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen auszuwerten
und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung und eine mögliche
Beantragung von Fördermitteln zu nutzen.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich die Gewährung einer Zuwendung vor.
Nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund des durchgeführten Markterkundungsverfahrens vom
28.Januar 2016 liegen die Bandbreiten im Zielgebiet unterhalb von 30 MBit/s und eine Erschließung
durch den Markt ist in den kommenden 3 Jahren nicht zu erwarten.
3.2. Kurze Beschreibung des Vorhabens
Ziel des Vorhabens ist, betrachtet für jedes Los, eine flächendeckende NGA‐Breitbandversorgung
für die Projektgebiete zu erreichen. Nach Abschluss der Maßnahme sollen für alle Endkunden
(100% der sich in den Zielgebieten befindenden Teilnehmeranschlüsse) zuverlässige Bandbreiten
von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden, wobei erhebliche neue Investitionen
im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der
Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis
zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Dabei sollen die NGA‐Anschlüsse sowohl den privaten als auch gewerblichen Endkunden die
geforderten Bandbreiten bieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich
willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren
Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden
kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine
Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
3.3. Inhalt der und Anforderungen an die Interessensbekundungen
Die vom Anbieter vorzulegende Interessenbekundung muss folgende Mindestinformationen je Los
enthalten:

Detaillierte Darstellung der technischen Lösung

Angaben zur Backbone‐Anbindung (per Funk oder Glasfaser) sowie der Anbindung der
Gebäude per Funk, per Kupfer (TAL) oder per Glasfaser

Angaben zur Länge der neu zu verlegenden Streckenkilometer an Glasfaserleitung im
Rahmen der möglichen Beihilfe

Angaben zu den technisch mindestens erreichbaren (nicht „bis zu“) Übertragungsraten
bei den Endkundenanschlüssen für folgende Staffelung:
o
o
o
o

>=
>=
>=
>=
30 Mbit/s %
50 Mbit/s %
100 Mbit/s %
200 Mbit/s %
Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projektes gemäß der RL Breitbandförderung
ländlicher Raum Niedersachsen und Bundesförderrichtlinie, hierzu zählen u.a.
o
o
o
umfassende Angaben zu den förderfähigen Investitionskosten
die erwarteten laufenden Einnahmen für einen Zeitraum von mindestens zehn
Jahren,
eine detaillierte Aufstellung der Betriebskosten für einen Zeitraum von
mindestens zehn Jahren
Hierzu ist je Los die auf dem Kooperationsserver hinterlegte Tabelle –
Excel-Liste zur Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke auszufüllen.

Anzahl der Bestands- und Neukunden je Jahr für einen Zeitraum von mindestens zehn
Jahren

Angaben zu Endkundenprodukten und –preisen

Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme – Der Ausbau muss bis spätestens Ende
2018 abgeschlossen sein

Angaben zu existierenden Möglichkeiten, bestehende Infrastrukturen für die Maßnahme
zu nutzen

Angaben zur Gewährleistung eines offenen diskriminierungsfreien Zugangs (auf
Vorleistungsebene)
Die Vorgaben der GIS‐Nebenbestimmungen des Bundes nach Ziffern 1.1 ‐ 1.2.3 sind zu beachten.
Die Kosten sind so darzustellen, dass für den Landkreis Rotenburg (Wümme) die Ermittlung der auf
die jeweiligen Gemeinden und die Stadt sowie der auf die einzelnen Lose entfallenden Anteile
möglich ist.
Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse
und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und ‐betriebs (für einen Zeitraum von mindestens
zehn Jahren), so stellt der Landkreis Rotenburg (Wümme) eine finanzielle Förderung zur
Schließung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Nummer: 2.3.2 i.V.m. Nummer 5.5
der RL Breitbandförderung – ländlicher Raum Niedersachsen, sowie der Bundesförderrichtlinie in
Aussicht. Die Höhe der Beihilfe zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke ist maximal auf die
Investitionskosten begrenzt.
Die gewährten Beihilfen sollen entsprechend der aktuellen Planung zur Erstellung eines NGA‐Netzes
verwendet werden, welches im Eigentum eines Unternehmens steht. Der jeweilige Netzbetreiber
erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende
Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Beihilfen zu errichten und das NGA‐Netz in Betrieb zu
nehmen und für eine Mindestdauer von zehn Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen
Endkunden sowie interessierten Drittanbietern Zugang auf Vorleistungsebene für mind. zehn Jahre
zu gewähren.
Vor dem Hintergrund, des im Rahmen der Bundesförderrichtlinie geforderten
Wirtschaftlichkeitsvergleichs
werden
Interessenten
gebeten
neben
den
erforderlichen Angaben zur ggf. vorhandenen Wirtschaftlichkeitslücke optional auch
die Kosten für ein Betreibermodell als Nebenangebot mit anzugeben, sofern es als
umsetzbar erscheint (für die Angaben der Wirtschaftlichkeit ist das entsprechende
Formular auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (www.bmvi.de) zu nutzen). Sofern dieses Modell nicht umsetzbar
erscheint, bittet der Landkreis Rotenburg um eine kurze Erklärung der Hintergründe.
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich eine separate Entscheidung über die anschließende
Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.
Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.
Die Unterlagen sind schriftlich in 2‐facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in
welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
4.
Sonstige Informationen
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des
nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben, hierzu
gehören u.a. die Übersichtspläne des Vorhabens, sowie eine Beschreibung der technischen Lösung
unter Beachtung der Ziffern 1.1 – 1.2.3 der GIS‐Nebenbestimmungen des Bundes.
Eine Karte des Zielgebiets steht zum Download bereit. Die Verwendung ist ausschließlich zur
Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt.
5. Weiteres Verfahren
5.1. Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren muss unter Beachtung der besonderen Anforderungen der RL
Breitbandförderung – ländlicher Raum in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt werden.
Danach ist der auszuwählende Bewerber gemäß Nummer.: 4.3 der RL Breitbandförderung –
ländlicher Raum unter anderem dazu verpflichtet, im geförderten Netz für einen Mindestzeitraum
von zehn Jahren einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den errichteten
Infrastrukturen auf Vorleistungsebene zu gewährleisten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie
zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig
entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung.
In Fällen, in denen die Gewährleistung eines physisch entbündelten Zugangs zur
Teilnehmeranschlussleitung nicht realisierbar ist, muss stattdessen ein gleichwertiges virtuelles
Zugangsprodukt bereitgestellt werden. Dieses virtuelle Zugangsprodukt ist durch die EU‐
Kommission vorab genehmigen zu lassen. Die Genehmigung muss spätestens zur Inbetriebnahme
des zu errichtenden Netzes vorliegen.
Zur Bewertung der eingereichten Unterlagen werden folgende Kriterien mit ihrer prozentualen
Gewichtung herangezogen:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
Kriterium
Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe
Anzahl der mit 50 MBit/s versorgten Endkundenanschlüsse
im Zielgebiet
Mitnutzung bestehender Infrastrukturen
Nachhaltigkeit der technischen Lösung i.S. zukünftiger
Bandbreitenentwicklung
a. Funk
b. KVZ‐ Überbau
c. KVZ‐ Überbau und Migrationskonzept
d. FttB/FttH
Höhe der Endkundenpreise
Verhältnis Beihilfe zu Investitionskosten
Zeitplan
Gewichtung
40 %
20 %
5%
15 %
5%
10 %
5%
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) behält sich vor die Bewertungskriterien für ein sich später ggf.
anschließendes Vergabeverfahren anzupassen.
5.2. Fristen für die Einreichung der Interessenbekundungen
Beginn:
Ende:
07. Juli 2016
31.08.2016
Abschließend wird nochmals auf die unter 1.2. genannten Rechtsgrundlagen verwiesen.
Rotenburg (Wümme), den 07. Juli 2016
Im Auftrag
Tanja Steinecke