Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien berufsprakt

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Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien berufsprakt
Amtsblatt für die Diözese Augsburg 2013, Nr. 15 vom 18. Nov. 2013, S. 458 ff
Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien für das berufspraktische Jahr in der
Diözese Augsburg für Absolventen/innen von „Theologie im Fernkurs“ zur
Ausbildung zur Gemeindereferentin/zum Gemeindereferenten
1. Ausbildungsziele
Der erfolgreiche Abschluss des berufspraktischen Jahres ist Voraussetzung für eine Anstellung
als Gemeindeassistent/in in der Berufseinführung mit dem Ausbildungsziel Gemeindereferent/in:
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Die Ausbildung während des berufspraktischen Jahres befähigt die Auszubildenden, in
Zusammenarbeit mit dem/der Mentor/in, dem Pfarrer und anderen haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen im pastoralen Dienst, eigenständig Aufgaben im Bereich
der Gemeindepastoral wahrzunehmen und schulischen Religionsunterricht an Grund-, Mitteloder Förderschulen zu erteilen.
Die im Studium erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse werden vertieft,
erweitert und selbständig in den konkreten Aufgaben des Berufes Gemeindereferent/in
umgesetzt.
Die berufliche Identität und Eignung wird geklärt und die persönliche und geistliche
Kompetenz gefördert.
Das berufspraktische Jahr wird durch die erste Dienstprüfung abgeschlossen.
2. Zugangsvoraussetzungen
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Mindestens Mittlerer Bildungsabschluss (Mittlere Reife) und abgeschlossene Berufsausbildung oder Fachhochschulreife.
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Abschluss aller Kurse des Studiengangs Pastorale Dienste (Grundkurs, Aufbaukurs, Pastoraltheologischer Kurs) von „Theologie im Fernkurs“ mit mindestens der Note 2,5.
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Abschluss Religionspädagogisch-katechetischer Kurs von „Theologie im Fernkurs“ mit
mindestens der Note 2,5.
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Positive Stellungnahmen der Praxisbegleitung des Pastoral- theologischen Kurses, der
Praxisbegleitung
des
Religionspädagogisch-katechetischen
Kurses
sowie
des
Heimatpfarrers.
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Schriftliche Bewerbung zum Ende des vorausgehenden Kalenderjahres
Hauptabteilung I – Personalabteilung Diakone und pastorale Mitarbeiter/innen.
an
die
3. Rahmenbedingungen
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Zuständigkeiten
Die Verantwortung des berufspraktischen Jahres liegt bei der Diözese Augsburg. Die
Durchführung des berufspraktischen Jahres liegt in der Verantwortung der
Ausbildungsleitung der Gemeindereferenten/innen des Fachbereichs Personalgewinnung
und Ausbildung der Personalabteilung Diakone und pastorale Mitarbeiter/innen in
Kooperation mit der Abteilung Schule und Religionsunterricht.
Anstellung
Das berufspraktische Jahr wird in einer Gemein- de/Seelsorgeeinheit im Rahmen einer
Anstellung als Gemeindeassistent/in im Vorbereitungsdienst durchgeführt.
Einsatzort
ist
eine
als
Ausbildungsstelle
geeignete
Pfarrgemeinde
oder
Pfarreiengemeinschaft. Die Hospitation im Religionsunterricht findet an einer Grund- und
Mittelschule im Gemeindebereich oder gegebenenfalls an einer Schule in zumutbarer
Entfernung statt.
Der örtliche Dienstvorgesetzte ist der Pfarrer der Seelsorgeeinheit.
Dauer
Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt ein Jahr. Die Anstellung erfolgt zum 1.
September und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres.
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Hospitation im Religionsunterricht
Die Hospitation im Religionsunterricht umfasst 6 Religionsstunden an einer Grund- und
Mittelschule und eine schrittweise Übernahme des Religionsunterrichts in zwei Klassen.
Mentoren
Am Einsatzort (Gemeinde/Seelsorgeeinheit) übernimmt ein/e vor Ort eingesetzte/r
berufserfahrene/r
Gemeindereferent/in
die
Aufgabe
des/der
Mentors/in.
Im
Religionsunterricht übernimmt der/die für die Hospitationsstunden eingesetzte
Religionslehrer/in i. K. die Aufgabe als Schulmentor/in.
Die Mentoren erstellen zu einem von der Ausbildungsleitung festgesetzten Termin eine
Beurteilung über die fachliche Leistung und das dienstliche Verhalten des/der
Gemeindeassistenten/in im Vorbereitungsdienst (siehe Anlagen Aufgabenbeschreibung für
Mentoren/innen und Beurteilungsformular).
Arbeitszeit und Ausbildungsanteile
Bei einer Anstellung in Vollzeit werden ca. 3/4 der Arbeitszeit für die Praxis und ca. 1/4 für
die Ausbildung angerechnet. Bei einer Anstellung in Teilzeit bedarf es einer gesonderten
Regelung.
Der Anstellungsumfang soll 24 Stunden pro Woche nicht unterschreiten.
Vergütung
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8, Stufe 1, ABD (analog TVöD - VKA).
4. Anforderungen und Einsatzbereiche
Die Gemeindeassistenten/innen im Vorbereitungsdienst sollen durch Hospitieren bzw. durch die
Übernahme von Teilaufgaben unter Anleitung mit allen wesentlichen Bereichen der Pastoral vor
Ort vertraut werden,
z. B.:
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Liturgie (Vorbereitung und Mitgestaltung von Eucharistie- und Wortgottesfeiern)
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Diakonie (Kinder- und Jugendarbeit, Alten- und Krankenseelsorge, Menschen mit
Behinderung, Hilfsorganisationen, z. B. Caritas und weltkirchliche Projekte)
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Verkündigung (Sakramentenkatechese, Zielgruppenpastoral, Einzelseelsorge)
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Arbeitsorganisation und Zeitmanagement; Kooperation im Team und mit Ehrenamtlichen
Dabei soll beachtet werden, dass es sich noch um ein Praktikumsjahr handelt. Durch allmählich
steigende Anforderungen soll die Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten gefördert werden. Dies
geschieht insbesondere durch die Zuweisung eines festen Teilbereiches der Gemeindepastoral.
Die Entscheidung, wie umfangreich dieser Teilbereich ist und ab welchem Zeitpunkt die
Übertragung erfolgen soll, treffen Mentor/in, Pfarrer und Gemeindeassistent/in im
Vorbereitungsdienst unter Berücksichtigung der pastoralen Situation und der schon mitgebrachten
Erfahrungen des/der Gemeindeassistenten/in im Vorbereitungsdienst.
Im Religionsunterricht soll ab November eine Klasse des/der Schulmentors/in schrittweise
übernommen werden. Zu Beginn des zweiten Halbjahres erfolgt die Übernahme einer weiteren
Klasse, jeweils unter Aufsicht des/der Schulmentors/in.
5. Ausbildungsinhalte und Ausbildungsaufgaben
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Verpflichtende Teilnahme an diözesanen Ausbildungsveranstaltungen (Einführungstag;
insgesamt 10 Studientage in den Bereichen Religionsunterricht und Gemeindepastoral, 2
geistliche Tage)
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Teilnahme an den regionalen Fortbildungstagen für Religionslehrer/innen
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Durchführung eines pastoralen Praxisprojektes
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Erstellen von schriftlichen Praktikumsberichten (Institutions- und Reflexionsbericht)
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Erstellen von schriftlichen Wochenberichten
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Vorbereitung und Durchführung einer pastoralen Veranstaltung mit ausführlicher didaktischer
Analyse
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Vorbereitung und Durchführung einer Unterrichtsstunde mit ausgearbeiteter didaktischer
Analyse
Die schriftliche Ausarbeitung der Berichte und der didaktischen Analysen sind bei der
Ausbildungsleitung der Gemeindereferenten/innen fristgerecht zu den vorgegebenen Terminen
einzureichen.
6. Erste Dienstprüfung
Das berufspraktische Jahr wird mit der ersten Dienstprüfung abgeschlossen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Erfüllung der unter 5. beschriebenen
Ausbildungsinhalte und -aufgaben.
Zuständig und verantwortlich für den geregelten Ablauf der ersten Dienstprüfung ist der Leiter der
Hauptabteilung I. Die einzelnen Prüfungen finden in zeitlich angemessenem Abstand im letzten
Drittel des berufspraktischen Jahres statt.
7. Prüfungsleistungen
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Eine
Schullehrprobe (schriftliche Vorbereitung und
praktische Durchführung),
abgenommen von dem/der Schulmentor/in und dem/der Beauftragten der Abteilung Schule
und Religionsunterricht.
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Eine gemeindepraktische Prüfung (schriftliche Vorbereitung und praktische Durchführung),
abgenommen von dem/der Gemeindementor/in und der Ausbildungsleitung der
Gemeindereferenten/innen.
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Eine mündliche Prüfung (Dauer: 20 Minuten) mit Teilfragen aus Religionsunterricht und
Gemeinde zum Ende des Ausbildungsjahres, abgenommen vom Leiter der Hauptabteilung I,
der Ausbildungsleitung der Gemeindereferenten/innen und dem/der Beauftragten der
Abteilung Schule und Religionsunterricht.
8. Benotung und Beurteilung
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Notenskala
Die Einzelleistungen werden mit folgenden Notenstufen bewertet:
sehr gut
1,0 – 1,5 =
1,6 – 2,5 =
gut
2,6 – 3,5 =
befriedigend
3,6 – 4,5 =
ausreichend
4,6 – 5,5 =
mangelhaft
5,6 – 6,0 =
ungenügend
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Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn als Gesamtnote ein Durchschnittswert von
schlechter als 4,5 ermittelt wird.
Gesamtnote
Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnittswert der drei Teilnoten (Lehrprobe,
gemeindepraktische Prüfung, mündliche Prüfung). Alle Noten werden auf eine
Dezimalstelle berechnet.
Nichtbestehen der Prüfung
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in einem der drei Prüfungsteile auch nach
Wiederholung eine schlechtere Note als „ausreichend“ (4,5) erteilt wurde.
Mitteilung der Ergebnisse
Über das Ergebnis der Prüfung wird ein schriftliches Zeugnis erstellt. Dieses Zeugnis
enthält die Einzelnoten und die Gesamtnote.