2 - ENNI

Transcription

2 - ENNI
ENNI Stadt & Service Niederrhein
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Verwaltungsrat –
Moers, den 10.12.2013
Niederschrift
über die 22. Sitzung des Verwaltungsrates
- öffentlich Sitzungsdatum:
09.12.2013
Sitzungsdauer:
16.00 - 17.00 Uhr
Sitzungsort:
Ratssaal Neues Rathaus
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeister Ballhaus
a)
die Verwaltungsratsmitglieder
Herr Brohl, K.
Herr Hüskes
Herr Küster
Frau Kaenders
Herr Laakmann
Herr Messerschmidt
Herr Reimann
Herr Marschmann
Herr Wildschütz
Herr Schneider für Herrn Yetim
Herr Schröder
b)
die beratenden Mitglieder
Stadtkämmerer Thoenes
c)
von der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Herr Rötters
Herr Hormes
Herr Rupprecht
Herr Müller
Herr Kempken
Herr Laslop
Herr Baum
Herr Hornung
Frau Fels als Schriftführerin
d)
Gäste
Herr Ey, stellv. Verwaltungsratsmitglied
Herr Möwes, Personalrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Herr Hohensträter, Geschäftsführer ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH
Herr Krieger, Architekturbüro Krieger, bis 16.25 Uhr, TOP 10
2 Vertreter der Presse
2
TAGESORDNUNG
1.
Begrüßung und Allgemeines
Vorsitzender Ballhaus begrüßt die Anwesenden zur 22. Sitzung des Verwaltungsrates.
1.1
Prüfung der Einladung
Die Einladungen sind rechtzeitig zugestellt worden. Beanstandungen werden nicht erhoben.
1.2
Feststellung der Anwesenheit und der Beschlußfähigkeit
Vorsitzender Ballhaus stellt fest, daß zu Beginn der Sitzung 12 stimmberechtigte Mitglieder des Verwaltungsrates anwesend sind. Der Verwaltungsrat ist damit beschlußfähig. Darüber hinaus sind ein beratendes Mitglied sowie vier Gäste anwesend.
1.3
Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO
Nach dem Eintrag in die Anwesenheitsliste wird festgestellt, daß Ausschließungsgründe
gem. § 31 GO nicht vorliegen.
1.4
Genehmigung der Tagesordnung
Vorsitzender Ballhaus schlägt vor, TOP 12 „Sachstand Solimare“ vorzuziehen und nach
TOP 9 zu behandeln, damit sich Herr Krieger vom Architekturbüro Krieger vorstellen
kann. Die bisher als TOP 10 und 11 vorgesehenen Tagesordnungspunkte verschieben
sich entsprechend.
Nach Befragen stellt Vorsitzender Ballhaus das Einverständnis mit der Tagesordnung
einschließlich der von ihm vorgeschlagenen Änderung fest.
2.
Bericht des Vorstands über die Durchführung von Beschlüssen
Herr Rötters berichtet, daß die Beschlüsse des Verwaltungsrates ausgeführt wurden
bzw. sich in der Durchführung befinden oder auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung stehen.
Zum Antrag 34/2013 der CDU-Fraktion an den Rat der Stadt Moers vom 26.09.2013
weist Vorsitzender Ballhaus auf das als Tischvorlage beigefügte Antwortschreiben der
ENNI Sport & Bäder GmbH vom 04.12.2013 nebst Stellungnahme des Fachbereichs
Tiefbau und Verkehr vom 28.10.2013 hin.
[Das Antwortschreiben nebst Stellungnahme ist der Niederschrift als
Anlage 1 beigefügt.]
3
Zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 3 - 9 verweist Vorsitzender Ballhaus auf die
Beschlußfassung des Rates der Stadt Moers, an dessen Weisungen der Verwaltungsrat gebunden ist.
3.
Gebührenkalkulation zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers
(Straßenreinigungssatzung)
- Vorlage Nr. 131 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Der Verwaltungsrat beschließt, die zurzeit bestehenden Gebührensätze der Gebührensatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (Straßenreinigungssatzung) unverändert für das Jahr 2014 zu übernehmen.
4.
12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt
Moers (Straßenreinigungssatzung)
- Vorlage Nr. 132 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Der Verwaltungsrat beschließt die der Vorlage beigefügte 12. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Moers (Straßenreinigungssatzung)
mit Wirkung vom 01.01.2014.
5.
Gebührenkalkulation zur Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Moers für das Jahr 2014
- Vorlage Nr. 1323 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:
Restabfallentsorgung einschließlich zwölf Leerungen:
60 l Gefäß
196,80 €
80 l Gefäß
242,40 €
120 l Gefäß
331,20 €
240 l Gefäß
578,40 €
Restabfallentsorgung einschließlich zehn Leerungen für Eigenkompostierer:
60 l Gefäß
186,00 €
80 l Gefäß
228,00 €
120 l Gefäß
308,40 €
240 l Gefäß
541,20 €
Restabfallentsorgung einschließlich zehn Leerungen für Nutzer der Biotonne:
60 l Gefäß
164,40 €
80 l Gefäß
200,40 €
120 l Gefäß
271,20 €
240 l Gefäß
466,80 €
4
Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne:
120 l Gefäß
37,20 €
240 l Gefäß
70,80 €
Zusatzleerungen für jede über die Mindestleerungen hinausgehende Leerung:
60 l Gefäß
5,00 €
80 l Gefäß
6,40 €
120 l Gefäß
9,10 €
240 l Gefäß
16,60 €
Restabfallentsorgung bei wöchentlich einmaliger Leerung im Jahr:
60 l Gefäß
483,40 €
80 l Gefäß
585,00 €
120 l Gefäß
781,80 €
240 l Gefäß
1.329,00 €
770 l Gefäß
5.216,60 €
1.100 l Gefäß
7.326,20 €
2.500 l Gefäß
11.268,00 €
5.000 l Gefäß
21.320,40 €
Restabfallentsorgung bei zweiwöchiger Leerung im Jahr:
770 l Gefäß
2.565,00 €
1.100 l Gefäß
3.619,80 €
Restabfallentsorgung bei wöchentlich zweimaliger Leerung im Jahr:
2.500 l Gefäß
22.536,00 €
5.000 l Gefäß
42.640,80 €
Großabfallbehälter mit Schleusensystem u. Standortservice bei wöchentlicher Leerung:
2.500 l Oberflurcontainer
14.798,40 €
2.500 l Halbunterflurcontainer15.308,40 €
2.500 l Unterflurcontainer
16.788,40 €
5.000 l Unterflurcontainer
27.480,00 €
Großabfallbehälter mit Schleusensystem u.
Leerung:
2.500 l Oberflurcontainer
9.164,20 €
2.500 l Halbunterflurcontainer 9.674,20 €
2.500 l Unterflurcontainer
11.154,20 €
5.000 l Unterflurcontainer
16.820,00 €
Standortservice bei zweiwöchentlicher
Großabfallbehälter mit Schleusensystem u. Standortservice bei dreiwöchentlicher Leerung:
2.500 l Oberflurcontainer
7.213,90 €
2.500 l Halbunterflurcontainer 7.723,90 €
2.500 l Unterflurcontainer
9.203,90 €
5.000 l Unterflurcontainer
13.130,00 €
Großabfallbehälter mit Schleusensystem und Standortservice bei vierwöchentlicher
Leerung:
2.500 l Oberflurcontainer
6.347,10 €
2.500 l Halbunterflurcontainer 6.857,10 €
2.500 l Unterflurcontainer
8.337,10 €
5.000 l Unterflurcontainer
11.490,0 €
5
Zusatzleerung Großabfallbehälter je Leerung:
2.500 l Container
216,70 €
5.000 l Container
410,00 €
Säcke für Inkontinenzabfälle pro Stück:
Säcke für Restabfälle pro Stück:
2,80 €
5,80 €
Annahme von weichem Grünschnitt (z.B. Laub, Rasen)
am Kreislaufwirtschaftshof pro Annahme
3,00 €
6.
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Moers
- Vorlage Nr. 134 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Der Verwaltungsrat beschließt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Moers.
7.
Friedhofsgebühren im Jahr 2014 und Gebührenkalkulation für Grabbereitungsund Gebäudenutzungsgebühren
- Vorlage Nr. 135 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Für das Wirtschaftsjahr 2014 werden auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung
die Gebühren für die Grabbereitung und je Nutzung wie folgt neu festgesetzt:
Grabstelle für Erdbestattung für Kinder bis zu 5 Jahren:
235 € (bislang 212 €)
Wiesengrabstelle für Tot- und Fehlgeburten:
59 € (bislang 53 €)
Grabstelle für Erdbestattung für Verstorbene über 5 Jahren: 359 € (bislang 337 €)
Wiesengrabstelle für Erdbestattung:
505 € (bislang 465 €)
Urneneinzelgrabstelle:
114 € (bislang 103 €)
Urnenwiesengrabstelle:
114 € (bislang 103 €)
Wahlerdgrab je Grabstelle:
Wahlurnengrab je Grabstelle:
Sonderwahlgrab je Einzelgrabstelle:
Beisetzung einer Urne im Kolumbarium:
530 € (bislang 491 €)
114 € (bislang 103 €)
3.474 € (bislang 3.464 €)
103 € (bislang 94 €)
Ausgrabung eines Sarges:
Ausgrabung einer Urne:
Umbettung eines Sarges:
Umbettung einer Urne:
704 € (bislang 665 €)
93 € (bislang 84 €)
1.126 € (bislang 1.055 €)
103 € (bislang 94 €)
Benutzung einer Leichenzelle je Tag:
Benutzung der Trauerhalle:
Aufbahrung vor der Beerdigung:
36 € (vormals 25 €)
190 € (vormals 145 €)
90 € (vormals 60 €)
Ansonsten werden die seit dem 01.07. 2008 bzw. seit dem 01.01.2012 und 01.01.2013
bestehenden Gebührensätze in der Stadt Moers über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Moers unverändert für das Jahr 2014 übernommen.
6
8.
Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
- Vorlage Nr. 136 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Der Verwaltungsrat beschließt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Satzung
über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung).
9.
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Inanspruchnahme freiwilliger Leistungen der ENNI Stadt & Service Niederrhein
- Vorlage Nr. 137 / Verwaltungsrat / 09.12.2013 Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Der Verwaltungsrat beschließt die beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme freiwilliger Leistungen der
ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR mit Wirkung zum 01.01.2014.
10.
Sachstand Solimare
- ohne Vorlage Herr Hohensträter berichtet zum aktuellen Sachstand zu Neubau Aktivbad und Instandsetzung von Freibad und Eishalle. Er informiert über Planungsteam, Projektzeitplan sowie kleinere Veränderungen in der Planung (Verlegung des Rutschenstandorts). Er teilt mit, daß das Architekturbüro Krieger den Neubau des Aktivbades planen
wird.
[Die von Herrn Hohensträter verwendete Präsentation ist als Anlage 2
beigefügt.]
Herr Krieger stellt seine Firma Dr. Krieger Architekten und Ingenieure GmbH & Co KG
vor. Er informiert über Leitung, Organisation, Team, Referenzobjekte sowie konzeptionelle Ansätze für den Neubau des Aktivbades.
[Die von Herrn Krieger verwendete Präsentation ist als Anlage 3 beigefügt.]
Auf Nachfrage von Herrn Laakmann bestätigt Herr Krieger, daß der Zeitplan nach seiner derzeitigen Einschätzung eingehalten werden kann.
11.
Eintrittsentgelte Frühschwimmer
- Vorlage Nr. 126 / Verwaltungsrat / 09.10.2013 Herr Hohensträter erläutert die Gründe für die vorgesehene Rabattierung der Einzelkarten für Frühschwimmer.
Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig:
Der Verwaltungsrat nimmt die Einführung einer zehnprozentigen Rabattierung auf eine
Einzelkarte für Frühschwimmer zur Kenntnis.
7
12.
Sachstand SwinGolf
- ohne Vorlage Herr Hohensträter berichtet zum aktuellen Sachstand zur Errichtung einer SwinGolfAnlage am ENNI Sportpark Rheinkamp.
Auf Nachfrage von Vorsitzendem Ballhaus bestätigt er, daß eine Eröffnung vor den
Sommerferien 2014 geplant ist.
13.
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen und
die Auswirkungen auf ENNI Stadt & Service
- ohne Vorlage Herr Rupprecht berichtet zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und zur Umsetzung bei der ENNI Stadt & Service.
[Die von Herrn Rupprecht verwendete Präsentation ist als Anlage 4
beigefügt.]
Auf Nachfrage von Vorsitzendem Ballhaus teilt Herr Hormes mit, daß die Festsetzung
der Wasserschutzzone Vinn zunächst für 2013 avisiert war, aber nunmehr davon ausgegangen werden muß, daß dies erst 2014 geschieht. Er stellt fest, daß die Wasserschutzzonen Rumeln und Niep-Süsselheide mit einer Gültigkeit bis 31.07.2017 bzw.
09.05.2028 festgelegt sind.
Herr Laakmann schildert die Verunsicherung der betroffenen Bürger. Er erkundigt sich,
wie die AöR damit umgeht.
Herr Hormes erklärt, daß neben der Nutzung aller Medien, z.B. durch Berichterstattung
in der Lokalpresse, auch gezielte Informationsveranstaltungen für die betroffenen Bürger geplant sind.
Herr Messerschmidt, fragt nach, welche Auswirkungen es hätte, wenn die Festlegung
der Wasserschutzzone Vinn sich weiter verzögert, die erstmalige Prüfpflicht für ältere
Häuser in der Wasserschutzzone aber 2015 abläuft.
Herr Hormes stellt fest, daß das sinnvoll zeitlich passen muss und eine Verzögerung
bei der Festlegung der Wasserschutzzone nicht zu einer Schlechterstellung für die betroffenen Grundstückseigentümer führen darf.
Herr Rupprecht betont, daß auch Grundstückseigentümer, die bereits eine Prüfung
haben durchführen lassen, auf keinen Fall schlechter gestellt werden.
Weitere Nachfragen von Herrn Laakmann und Frau Kaenders werden von Herrn
Rupprecht und Herrn Hormes beantwortet.
14.
Anträge und Anfragen von Verwaltungsratsmitgliedern
a)
Herr Küster bittet darum, die Präsentationen den Verwaltungsratsmitgliedern
auch als pdf-Dokument in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
8
15.
b)
Frau Kaenders bittet im Hinblick auf die geänderte Trinkwasserverordnung und
die sich daraus ergebende Pflicht das Trinkwasser auf Legionellen zu untersuchen, um Prüfung, ob die ENNI solche Untersuchungen zukünftig als Dienstleistung anbieten kann.
c)
Frau Kaenders teilt mit, daß der Außenbereich/Parkplatz vor der Eishalle unzureichend beleuchtet ist. Sie hält dies insbesondere bei Aufführungen in der Eishalle aus Verkehrssicherungsgründen für bedenklich. Darüber hinaus stellt sie
fest, daß die Parkplätze direkt vor der Eishalle durch abgestellte Lkw-Anhänger
blockiert waren.
Bericht des Vorstands
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
16.
Sonstiges
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Ballhaus
Vorsitzender
Fels
Schriftführerin
Anlagen:
- Schreiben der ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH vom 04.12.2013 mit Stellungnahme
des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr vom 28.10.2013
- Präsentation 1 zu TOP 10
- Präsentation 2 zu TOP 10
- Präsentation zu TOP 13
Solimare
Aktivbad
Freibad Modul B
Eissporthalle
Inhalt
Ausgangslage
Planungsteam
Projektzeitplan
2012 - Optimierte Planungsvariante 2
Ausgangslage
Variante 4a
2012
Optimierte Planungsvariante 2
Neubau Aktivbad
4 Sammelumkleiden
Kleinkindbereich, Wasserfläche rd. 25 qm
Kombibecken 16,66 * 10 m und 12*8 m
Instandsetzung Freibad
best. 50m-Becken, Kürzung auf 25m, 8 Bahnen
best. Nichtschwimmerbecken 4 Bahnen 25m
best. Kleinkindbereich
Neubau Beachbereich, Spielattraktionen
best. Umkleiden
Großrutschenanlage
Instandsetzung Eishalle
best. Eishalle (20 Jahre)
Eisfläche 60*30
Planungsteam Solimare
Projektsteuerung Solimare
ENNI Sport & Bäder +
IngenieurNetzwerk Energie e G (Oldenburg)
Neubau Aktivbad
Krieger – Architekten (Velbert)
Instandsetzung Freibad
Pos 4 Architektur (Düsseldorf)
Instandsetzung Eishalle
Walter Architektur (Moers)
Projektzeitplan
Optimierte Planungsvariante 2
Pos4 Architektur
Krieger – Ing.
Walter Architektur
2012 - Optimierte Planungsvariante 2
Beach +
Spielattraktionen
Großrutsche
Solimare
2012 - Optimierte Planungsvariante 2
Aktivbad
Neubau Aktivbad
NEUBAU AKTIVBAD SOLIMARE
Bürovorstellung 09.12.2013
In Kooperation mit
WIR STELLEN UNS VOR
Leitung – Organisation – Team – Referenzobjekte
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
ARCHITEKTURBÜRO
DREI GENERATIONEN – ÜBER 40 JAHRE BÄDERPLANUNG
KARL KRIEGER
DR. FRIEDHELM KRIEGER
MICHAEL KRIEGER
1932 – 1950 Geschäftsleitung
1950 – 2002 Geschäftsleitung
Ab 2003 beratend tätig
Seit 1989 Geschäftsleitung
2002 -2009 alleiniger
Geschäftsführender Gesellschafter
Ab 2009 Vorsitzender der
Geschäftsführung
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
ERFAHRUNG UND ERNEUERUNG
ERWEITERUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG 2009
THOMAS KALMAN
DR. CHRISTIAN KUHN
MICHAEL KRIEGER
JOCHEN BATZ
Architekt
Geschäftsführer seit 2009
Raumplaner
Geschäftsführer seit 2009
Architekt
Geschäftsführender Gesellschafter
Architekt
Geschäftsführer seit 2009
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
GENERALPLANUNG
ALLES AUS EINER HAND
Generalplanung KRIEGER Architekten I Ingenieure GmbH
Architektur-und Ingenieurbüro
Planen
Objektplanung,
Innenarchitektur
KRIEGER Architekten
I Ingenieure
Betrieb DSBG
Bauen
TGA-Planung
Baumanagement
DTF, Velbert
pbp – projektbauleitungpetraczek,
Mülheim a. d. Ruhr
Therm. Bauphysik,
Akustik
IB Graner
Schallschutz
IB Graner
SIGEKO
ECOPROTEC
Betreiben
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
PRE-OPENING UND BETRIEB
Maritimo Oer-Erkenschwick – Betrieb
-- 2004
Cabrio Senden – Betriebsführung
-- 2007
Rappsodie Bad Rappenau – Betrieb
-- 2007
AquaSole Kitzingen – Betriebsführung
-- 2008
Lahn-Dill-Bergland-THERME Bad Endbach
Betriebsführung
-- 2010
Schwimm In Gevelsberg – Betrieb
-- 2012
Wellneuss – Pre-Opening
-- 2007
Therme Bad Aibling – Pre-Opening
-- 2007
CabrioSol Pegnitz – Pre-Opening
-- 2010
DINamare Dinslaken – Pre-Openin
-- 2010/11
INVESTITIONS- UND UNTERHALTSKOSTEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
DAS TEAM
ERFAHRUNG UND KOMPETENZ
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
QUALITÄTSMANAGEMENT
QUALITÄT
• Eingeführtes und regelmäßig aktualisiertes QualitätsManagement-System n. DIN ISO 9001
• Nutzung vereinheitlichter Formulare / Formblätter /
Dokumente
• Nutzung der durch den Auftraggeber vorgegebener
Dokumentenstrukturen bei Bedarf
• Vereinheitlichung EDV-Strukturen
• Nutzung Projektübergreifender Checklisten zur
Überprüfung der Qualitäten
• Regelmäßige zielorientierte Fortbildungsmaßnahmen der
Mitarbeiter
• Regelmäßige Informationen aus der eigenen
Bäderbetriebsgesellschaft DSBG über die tägliche Praxis
• Sicherstellung des ausreichenden Personalressourcen
durch effiziente und praxisgerechte Personaleinsatzplanung
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
ANSICHTEN BÜRO
KRIEGER + DTF INGENIEURE
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
INNENANSICHTEN BÜRO
KRIEGER + DTF INGENIEURE
MENU
10
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
WESTFALENBAD
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
FAMILIENBAD GEORGSMARIENHÜTTE
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
SPORTBAD NEUSS NORD
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
KITZINGEN
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
BINGEN
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
MOLZBERGBAD KIRCHEN
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
FAMILIENBAD AHAUS
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
KAMP-LINTFORT
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
DARMSTADT
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
WAIBLINGEN
REFERENZEN
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
Referenzen
Traglufthalle Moers
WIR STELLEN UNS VOR
TEAM
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
TEAM
Generalplaner mit langjähriger Bäderbauerfahrung
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
PROJEKTLEITER
Geschäftsführer
THOMAS KALMAN
Geschäftsführer, im Team seit 1998
Architekt AKNW
Kurzdaten
10.1997
bis 03.1998
seit 04.1998
seit 01.2009
projektleitung
mitgliedschaften
Diplom an der Gesamthochschule Siegen, Fachrichtung Architektur
Tätigkeit bei Decathlon Sportvertriebsgesellschaft Dortmund, Abteilung Hochbau
Tätigkeit im Büro Dr. Krieger Planung / Projektleitung
Geschäftsführer
Neubau Sport- und Freizeitbad Bad Staffelstein
Neubau Neißebad Görlitz
Neubau Regionalbad Bingen-Ingelheim
Aquarius Borken (Umbau- und Erweiterung Saunagarten u. Umkleiden)
Generalinstandsetzung Solehallenbad Kitzingen, Erweiterung Sauna und Außenanlagen
Neubau eines Sport- u. Freizeitbades Westfalenbad-Hagen
Neubau Sport- und Freizeitbad Darmstadt-Nord
Neubau Allwetter-Freibad Wolfenbüttel
Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Technischer Ausschuss (ehem.BÖB)
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
PROJEKTLEITER TGA
ROBERT JÖRES, beratender Ingenieur
Geschäftsführer DTF
Dipl. Ing
Kurzdaten
05|92
- 05|95
- 05|99
- 07|01
- 03|04
ab 04|04
projektleitung
mitgliedschaften
Diplom an der FH Münster, Fachrichtung Versorgungstechnik
Tätigkeit bei Ingenieurbüro Kirchhoff GmbH, Düsseldorf
Gesellschafter Ingenieurbüro Jöres, Mülheim/Ruhr
Prokurist Ingenieurbüro Möller + Partner GmbH, Düsseldorf
Tätigkeit als Projektleiter bei diversen Ingenieurbüros
Geschäftsführender Gesellschafter DTF Ingenieure
Friesentherme Emden
„cabrio“ Bad Senden
Kombibad Mönchengladbach Wickrath
Kombibad Ahaus
Ganzjahresbad Pegnitz
Kombibad Alfeld (Leine)
Hallenbad Dinslaken
FZB Kirchen Molzberg
Kombibad Lippstadt
Freibad Ludwigshafen
Mitglied der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen
Mitglied Deutsche Gesellschaft für das Badewesen
Mitglied Verband beratender Ingenieure
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
BAUMANAGEMENT: AUSSCHREIBUNG - OBJEKTÜBERWACHUNG
QUALITÄT – PRÄSENZ IN MOERS
ULRICH PETRACZEK
PBP-Projektleitung -Bauleitung
Dipl.-Ing. Architekt AKNW
Kurzdaten
10.1986
seit 1992
Mitarbeit im Büro Krieger LPH 6-9
PBP-Projektleitung - Bauleitung
Diplom an der GHS Essen
Tätigkeit für Dr. Krieger Architekten & Ingenieure
Umbau Hallenbad in Düren
Umbau Hallenbad Münster– Mitte
Neubau Freibad in Salzkotten
Neubau Freibad in Rheine
Neubau Spingerbecken Freibad Rheine
Frei- und Hallenbad Velbert- Mitte
Fassadensanierung Freizeitbad
Stadt Düren
Stadt Münster
Stadtwerke Salzkotten
Stadtwerke Rheine
Stadtwerke Rheine
Stadtwerke Velbert
Bergische Sonne GmbH
1,8 Mio €
2,5 Mio. €
5,7 Mio .€
5,5 Mio .€
0,5 Mio. €
2,8 Mio .€
0,6 Mio .€
Hallenbad Heiligenhaus
Neubau Rhein- Ruhr Bad in Duisburg
Stadtwerke Heiligenhaus
Wirtschaftsbetriebe Duisburg
3,1 Mio. €
10,5 Mio. €
Selbstständig ab 1.1.2004 LPH 6-9 für Dr. Krieger
Freibad Volksgarten in Mönchengladbach
Bäder- u. Saunaerweiterung
Freibad / Errichtung einer Traglufthalle Moers
Sanierung Nordbad NEUSS
Neubau Allwetterbad Alfeld (Lph 6,7)
Neubau Sportorientiertes Hallenbad
Sportbad Kampt Lintfort
CabrioLi Lippstadt
NVV Versorgung in MG
Gruga- Verwaltung- Essen
Wirtschaftsbetriebe - Moers
NBE - Neuss
Stadt Alfeld
Dinslakener Bäder GmbH
Stadt Kamp Lintfort
Stadtwerke Lippstadt
4,2 Mio. €
4,2 Mio. €
1,2 Mio. €
4,9 Mio. €
9,0 Mio. €
8,8 Mio. €
8,5 Mio. €
KONZEPTUELLE ANSÄTZE
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
Planungskonzepte
Ausgangslage
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
Schwimmbeckenkonfiguration
1. Schwimmen auf 25-Bahn, WT 1,80
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
Schwimmbeckenkonfiguration
Kursbetrieb, WT 0,6-1,25 + WT 1,80
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
Schwimmbeckenkonfiguration
Kursbetrieb, getrennt WT 0,6-1,25
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
Schwimmbeckenkonfiguration
Familienbetrieb – WT 1.00-1.35
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
3 BAUARTEN VON HUBBÖDEN - HUBWÄNDEN
Vergleich Vorteile - Nachteile
GFK - Auftriebsprinzip
Kombination Hubboden –
Trennwand
Hydraulischer Antrieb / Arretierung
Stabil zur Nutzung ü. Wasser
GFK-Bodenbelag
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
3 BAUARTEN VON HUBBÖDEN - HUBWÄNDEN
Vergleich Vorteile - Nachteile
GFK – Spindelantrieb
Viele Referenzen in Deutschland
Integrierbare Einstiegstreppe
Begrenzte Tragfähigkeit ü. Wasser
GFK-Bodenbelag / ggfs Fliesen
Griesheim
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
3 BAUARTEN VON HUBBÖDEN - HUBWÄNDEN
Vergleich Vorteile - Nachteile
GFK - Scherenhubmechanik
Viele Referenzen in Deutschland
Wartungsarmer Antrieb
Integrierbare Einstiegstreppe
Begrenzte Tragfähigkeit ü. Wasser
GFK-Bodenbelag / ggfs Fliesen
Ahaus
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
3 BAUARTEN VON HUBBÖDEN - HUBWÄNDEN
Vergleich Vorteile - Nachteile
GFK - Scherenhubmechanik
Viele Referenzen in Deutschland
Wartungsarmer Antrieb
Integrierbare Einstiegstreppe
Begrenzte Tragfähigkeit ü. Wasser
GFK-Bodenbelag / ggfs Fliesen
Kamp-Lintfort
Wassergewöhnungstreppe
über die gesamte Beckenbreite
Variable Nutzung möglich, da die
Treppe auch nur bei Bedarf
ausgefahren werden kann.
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
3 BAUARTEN VON SCHWIMMBECKEN
Vergleich Vorteile – Nachteile (Bsp. 50x25)
STAHLBETON + FLIESEN
EDELSTAHL
EDELSTAHL BESCHICHTET
Herstellungskosten: 540.000.- EUR,
ohne Bodenplatte
Freie Farbwahl
Mehrere Anbieter - Wettbewerb
Ggfs. Reparaturkosten im Betrieb
CO2-Ausstoss bei Herstellung hoch
Herstellungskosten: 850.000.Ohne Bodenplatte
Keine Farbwahl
Mehrere Anbieter - Wettbewerb
Niedrige Folgekosten
Nachhaltige Produktion
Herstellungskosten: 524.000.Ohne Bodenplatte
3 Farben zur Auswahl
Ein Anbieter – keine Wettbewerb
Niedrige Folgekosten
Nachhaltige Produktion
AKTIVBAD SOLIMARE MOERS
Lüftungskonzept
Vorschlag z. Kubaturoptimierung
Umsetzung der Zustands- und
Funktionsprüfung privater
Abwasserleitungen
und
Auswirkungen für die
ENNI Stadt & Service
Gesetzliche
Grundlagen
Wasserhaushaltsgsetz
§60, §61, §62 WHG
Landeswassergesetz NRW
§53, §53c, §60a, §61
SüwVO Abw Teil2
Neue Abwasseranlagen
Neue Sammelgruben
und Kleinkläranlagen
Bestehende
Abwasseranlagen
Grundstücke in
Wasserschutzgebieten
(Schutzzone II und III)
Erneuerung der
Leitungen ≥ 50%
2020
2015
•
•
Dichtheitsprüfung bei
neuen Leitungen nach
DIN EN 1610
Dies ist geübte Praxis
seit 2005
Dichtheitsprüfung
der Sammelgruben
und
Kleinkläranlagen
nach DIN EN 4261-1,
DIN 12566-1, DIN EN 1610
Prüfverfahren:
mit Wasser oder mit Luft
Prüfverfahren:
mit Wasser oder mit Luft
(Mit Luft prüfen, nur
mit hohem Aufwand mögl.)
häuslich
bis 1965
gewerblich
bis 1990
Außerhalb des
Wasserschutzgebietes
•
•
häuslich
ab 1965
gewerblich
ab 1990
Dichtheitsprüfung von
Abwasseranlagen in
WSG nach ATV-A 142
und DIN 1986-30
Prüfverfahren:
TV-Inspektion / Druckprüfung
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
häuslich
Gewerblich
AbwVO
Anhang 2-57
Keine Prüfpflicht
Dichtheitsprüfung
von Leitungen
und Schächten
nach DIN 1986-30
Prüfverfahren:
TV-Befahrung oder mit
Wasser oder mit Luft
Stand: Dezember 2013
Was genau muss geprüft werden?
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Festgesetzte Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebietsverordnung
Wassergewinnungsanlage
1
Vinn
Wassergewinnungsanlage
2
Niep-Süsselheide
31.01.2012
3 Wasserwerk Rumeln
31.07.2017
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
gültig bis
09.05.2028
Stand: Dezember 2013
Wasserschutzzonen
Bemerkungen zu den geplanten Wasserschutzzonen
Wassergewinnungsanlage Vinn
● Die Bezirksregierung beabsichtigt, die neue Wasserschutzzone in der zweiten Jahreshälfte
2013 festzusetzen
● Die Abschätzung der möglichen betroffenen Gebäuden basiert auf den Entwurf der
Bezirksregierung Düsseldorf
Wassergewinnungsanlage Niep-Süsselheide
● Die geplante Wasserschutzzone ab 2028 betrifft nicht mehr das Moerser Stadtgebiet
Wasserwerk Rumeln
● Nach Ablauf der gültigen Verordnung (31.07.2017) verkleinert sich das Gebiet aufgrund der
gewerblichen Nutzung der Eigenwassergewinnung Niederrheingold
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Geplante Wasserschutzzonen
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
SüwV Kan-Untersuchungen
Selbstüberwachungspflicht der öffentlichen Kanalisation gemäß §61 LWG NRW
Anzahl bisheriger Untersuchungen der Anschlussleitungen
Fallzahlen
Ortslage, Gebietsbeschreibung
Soll
Ist
1410
1300
Wasserschutzgebiet, Vinn
1980
1000
Wasserschutzgebiet, Kapellen
500
Wasserschutzgebiet, Moers Süd
(Vennikel, Holderberg,
Alt-Schwafheim)
1600
Betroffene Gebäude innerhalb der Wasserschutzzonen
● Gebäude vor 1965:
ca. 350
● Gebäude nach 1965:
ca. 1420
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Häusliches Abwasser
Abwasser Art
Durchführung
der Prüfung
Art der Prüfung
Wiederholung der Prüfung
nach SüwVO Abw.
Häusliches Abwasser
bis 31.12.2015
vor Baujahr 1965
Schutzzone 2 DR1
Schutzzone 3a+b KA
DR1 = Wasserdruckprüfung
KA= Kanalfernsehuntersuchung
30 Jahren
Häusliches Abwasser
bis 31.12.2020
ab Baujahr 1965
Schutzzone 2 DR1
Schutzzone 3a+b KA
DR1 = Wasserdruckprüfung
KA= Kanalfernsehuntersuchung
30 Jahren
Häusliches Abwasser
keine Frist bzw.
außerhalb der
DIN 1986-30
Wasserschutzzonen
Keine Frist!
Bei Neubau ist generell eine Prüfpflicht mit Luft oder Wasser erforderlich!
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Gewerbliches und industrielles Abwasser
Abwasser Art
Abwasser vor
Baujahr 1990
Abwasser nach
Baujahr 1990
Abwasser gemäß
Abwasserverordnung
Anhang 2-57
WSZ
ja
ja
nein
Datum der
Prüfung
bis
31.12.2015
bis
31.12.2020
bis
31.12.2020
Wiederholungsprüfung gemäß
DIN 1986-30
Art der Prüfung
vor einer Abwasserbehandlungsanlage DR1
DR1= Wasserdruckprüfung
5 Jahre
nach einer Abwasserbehandlungsanlage KA
KA= Kanalfernsehuntersuchung
10 Jahre
vor einer Abwasserbehandlungsanlage DR1
DR1= Wasserdruckprüfung
5 Jahre
nach einer Abwasserbehandlungsanlage KA
KA= Kanalfernsehuntersuchung
vor einer Abwasserbehandlungsanlage DR1
DR1= Wasserdruckprüfung
5 Jahre
nach einer Abwasserbehandlungsanlage KA
KA= Kanalfernsehuntersuchung
20 Jahre
10 Jahre
Bei Neubau ist generell eine Prüfpflicht mit Luft oder Wasser erforderlich!
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Veränderungen für die ENNI
Privater Bereich
● Weniger Informationsveranstaltungen
● Weniger Kundenanschreiben
● Mehraufwand durch Selektierung der Altersstruktur der Gebäude
● Mehraufwand durch Ermittlung und Beratung der gewerblichen und industriellen Betriebe
● Feststellung von Schäden im Grenzbereich außerhalb der Schutzzonen gemäß §61 WHG,
§61 LWG NRW werden weiterhin zur Sanierung aufgefordert
● 30-jährige Wiederholungsfrist beginnt nach Ablauf der gesetzten Frist (2015 bzw. 2020) für
häusliche Abwasseranlagen
● Für gewerbliche und industrielle Abwasseranlagen gelten die Wiederholungsfristen nach
DIN 1986-30 und DIN EN 1610
● Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine
landesrechtlichen Prüffristen festgesetzt.
● Vorlage der Prüfbescheinigung notwendig, um die Beratung und die Sanierungs- bzw.
Wiederholungsfristen zu koordinieren.
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Sanierungsfristen
Sanierungsprioritäten gemäß §10 SüwVO Abw
Sanierungspriorität
I
II
III
Schadensklasse
große Schäden
mittelgroße Schäden
Bagatellschäden
Sanierungsfristen
kurzfristig, spätestens
nach 6 Monaten
10 Jahre
i.d.R. keine Sanierung vor der
Wiederholungsprüfung nach
§8 Abs.8 erforderlich
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Synopse privater Abwasserleitungen
Fazit der Gesetzesänderung des Landeswassergesetzes
Mit dem Gesetzentwurf wird die Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater
Abwasseranlagen in NRW auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.
● Durch die Ergänzung des §53 um den Absatz 1e) erhalten Kommunen angepasste Satzungsbefugnisse. Diese soll es den Kommunen unter Gewässerschutz- und Effizienzaspekten
ermöglichen, die Überprüfung und ggfs. Sanierung öffentlicher Kanäle deutlich stärker mit der
Überprüfung und ggfs. Sanierung privater Abwasserleitungen zu verzahnen
● Die Verpflichtung der Kommunen, die Grundstückseigentümer über die Durchführung der
Funktionsprüfung zu unterrichten und zu beraten ist jetzt im §53 festgeschrieben
● In §61 wird zunächst klargestellt, dass Abwasseranlagen gemäß §60 Absatz 1 und 2 und
§61 Absatz 2 WHG zu betreiben sind. Mit dieser Regelung stellt das LWG die rechtliche
Verknüpfung zu den geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes her
● In §61 Absatz 2 wird die bestehende Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung aufgegriffen, erweitert und insbesondere im Hinblick auf die Prüfung des Zustands
und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen konkretisiert
● Verpflichtung der Erstprüfung bleibt durchgängig seit 1995 bestehen
● Umlage von Kosten der Kommune ist in §53c geregelt
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Landesförderungsmöglichkeiten
Landesförderung für die Sanierung von privaten Abwasserleitungen
● Für die Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung gibt es keine Landesförderung
● Über das Programm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW – ResA“ wird die
Sanierung gefördert
● Jeder Grundstückseigentümer kann über die Hausbank einen über die NRW.Bank
vermittelten Kredit mit einem Zinssatz von 1% erhalten. Hartz IV-Grundstückseigentümer
oder ältere Personen in der Grundsicherung erhalten einen 50%igen Zuschuss aus dem
Programm zu den Sanierungskosten.
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!
Umsetzung der Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen in Moers
Stand: Dezember 2013