160919 Schulung Grundlagen SGB II Broschüre

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160919 Schulung Grundlagen SGB II Broschüre
Module zur Grundlagenschulung
Beginn September 2016 im Wissenschaftspark
Gelsenkirchen
Praxis Sachbearbeitung SGB II
im Jobcenter
für Berufsanfänger sowie
Mitarbeiter/innen,
die keine oder nur geringe
praktische Vorkenntnisse
im Leistungsrecht des SGB II haben
Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“
Inhalt
HINWEISE ZUR SCHULUNGSMASSNAHME ..................................................................................... 2
SEMINARGEBÜHR......................................................................................................................... 3
12.09.2016 – PRAXIS DES LEISTUNGSANSPRUCHS.......................................................................... 4
19.09.2016 – LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS (ALG II UND SOZIALGELD) .... 4
26.09.2016 – PRAXIS DER BEDARFE FÜR UNTERKUNFT UND HEIZUNG........................................... 5
27.09.2016 – PRAXIS DES EINSATZES DES EINKOMMENS UND VERMÖGENS................................... 5
05.10.2016 – BESCHEIDE RECHTSSICHER ERLASSEN........................................................................ 6
06.10.2016 – PRAXIS DER ANTRAGSPRÜFUNG............................................................................... 6
ANMELDUNG ............................................................................................................................... 7
SCHULUNGEN „SOZIALRECHT JOBCENTER“ IM WIPA GELSENKIRCHEN............................................ 8
HINWEISE ZUR SCHULUNGSMASSNAHME
Die Teilnehmer/innen werden durch anwendungsbezogene Veranstaltungen vor dem Hintergrund der beruflichen Tätigkeiten für die Aufgaben in der Praxis vorbereitet. Die Vermittlung
der notwendigen Kenntnisse erfolgt unter Beachtung berufspraktischer Notwendigkeiten.
ZIELGRUPPE
Berufsanfänger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcentern, die bisher in anderen Aufgabenfeldern eingesetzt waren.
Die Anzahl der Teilnehmer/innen je Modul ist auf 10 begrenzt.
Bitte beachten Sie, dass für Mitarbeiter/innen, die bereits Berufserfahrung haben und diese
vertiefen möchten die Qualifizierungsmaßnahme „Fachberater / Fachberaterin – Fachkraft
SGB II“ zu empfehlen ist. Fordern Sie die Broschüre telefonisch unter 0209 167 1220 oder
per E-Mail: [email protected] bei Frau Pauls an.
AUFBAU DER GRUNDLAGENSCHULUNG
Die Schulungsmaßnahme umfasst 6 Tagesveranstaltungen. In den Modulen werden jeweils
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr die notwendigen Grundkenntnisse durch fachliche
Inputs, Seminargespräche sowie einer Vielzahl von Übungen und Fallbeispielen vermittelt.
© Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH, Tel.: 0209/167-1220; Fax: 0209/167-1221; Mail: [email protected], www.ifv.de
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Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“
SCHULUNGSMODULE
Bei den Schulungsmodulen handelt es sich um Lerneinheiten, die im jeweiligen Teilgebiet
mit einem Zuwachs an praktischer Kompetenz verbunden sind. Vermittelt werden die rechtlichen Regelungszusammenhänge, um im Einzelfall sicher beraten und entscheiden zu können.
Zu jedem Teil werden umfangreiche Seminarunterlagen zur Verfügung gestellt, die auch in
der Praxis als Hilfsmittel dienen.
LEISTUNGSNACHWEISE
Mittels Übungen und möglicher Abschlusstest weisen die Teilnehmer/innen die Beherrschung der Schulungsinhalte nach.
REFERENTEN
Die Referenten sind ausgesprochene Experten des jeweiligen Fachgebiets:
Farchmin, Dirk
Dipl. Verwaltungswirt, Abteilungsleitung Leistungsrecht Jobcenter
und freiberuflicher Trainer
Stehl, Alexander
Leiter Rechtsstelle SGB II Widerspruch und Klage Jobcenter
Grosse, Michael
Dozent an der FHöV NRW und freiberuflicher Trainer, Mitautor
„SGB II und SGB XII für Studium und Praxis“
ZERTIFIZIERUNG
Bei erfolgreicher Absolvierung einzelner oder aller Module wird ein Zertifikat ausgestellt, das
die Teilnahme bescheinigt.
SEMINARGEBÜHR
Der Teilnehmerbeitrag für die Schulung beläuft sich insgesamt für alle Module auf 998,00 €.
Für die Teilnahme an einem Abschlusstest wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
Die Berechnung von Umsatzsteuer erfolgt mit Verweis auf § 4 Nr. 21a (bb) UStG nicht.
Die Schulung wird bei einer Mindestanzahl von 6 Anmeldungen durchgeführt. Ausnahmsweise können bei Verhinderungen andere Referenten/innen eingesetzt werden.
Können im Einzelfall Termine von Teilnehmer/innen nicht wahrgenommen werden, kann eine
Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, soweit ein vergleichbares Seminar vom ifV
angeboten wird.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die zugleich die Rechnung
ist. Überweisen Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn die Seminargebühr auf unser Konto bei
der Deutschen Bank Gelsenkirchen, BLZ: 42070062 / Konto-Nr. 110 208 600.
Rücktritt:
Bis vier Wochen vor Seminarbeginn stornieren wir Ihre Anmeldung gebührenfrei. Danach
berechnen wir 50 v.H. der Seminargebühr. Sagen Sie nicht spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn ab, berechnen wir die volle Gebühr. Die Rücktrittsmeldung bedarf der Schriftform.
Ausfall von Seminaren: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Seminare bei zu geringer
Teilnehmerzahl oder Erkrankung des Referenten / der Referentin ausfallen oder verlegt werden können. Wenn möglich, wird ein Nachholtermin benannt bzw. bereits gezahlte Gebühren
werden anteilig erstattet. Wir werden Sie so früh wie möglich informieren.
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Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“
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12.09.2016 – PRAXIS DES LEISTUNGSANSPRUCHS
Inhalte
Einführung in die Grundschulung
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
•
Anspruchsberechtigter Personenkreis (Alg II und Sozialgeld),
•
Abgrenzung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II zu Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII,
•
Bedarfsgemeinschaft,
•
Ausschlusstatbestände für den Bezug von Alg II / Sozialgeld,
•
Ansprüche und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Referent
Michael Grosse
o Arbeitslosengeld II,
o Sozialgeld und
o sonstige Leistungen.
19.09.2016 – LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTS (ALG II UND SOZIALGELD)
Inhalte
Ermittlung der Höhe der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
•
Wiederholung / Vertiefung Personenkreis,
•
Leistungen der Sicherung des Lebensunterhalts
o Arbeitslosengeld II,
o Sozialgeld und sonstige Leistungen,
•
Ermittlung der Höhe des Regelbedarfs,
•
Ermittlung der Höhe möglicher Mehrbedarfe,
•
Ermittlung der Höhe sonstiger Leistungen und
•
Möglichkeit der Gewährung der Leistung als Darlehen.
Referent
Dirk Farchmin
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Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“
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26.09.2016 – PRAXIS DER BEDARFE FÜR UNTERKUNFT UND
HEIZUNG
Inhalte
Die Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei der Ermittlung der Höhe der Leistungen nach dem SGB II
•
Begriff der Unterkunft und tatsächliche Aufwendungen,
•
Bedarfe für Unterkunft bei selbst genutztem Hausgrundstück / selbst
genutzter Eigentumswohnung,
•
Begriff der „Angemessenheit“ und Anforderungen an ein schlüssiges
Referent
Dirk Farchmin
Konzept,
•
Verfahren bei unangemessenen Kosten (Kostensenkungsverfahren),
•
Sonstige Bedarfe für Unterkunft (Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution usw.),
•
Praxisfragen bei Mietschulden / Energieschulden sowie Grundlagen
der Übernahme bzw. Ablehnung entsprechender Hilfegesuche.
27.09.2016 – PRAXIS DES EINSATZES DES EINKOMMENS UND
VERMÖGENS
Inhalte
Der Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem SGB II
•
Grundsatz des Einsatzes der eigenen Kräfte und Mittel zur Beseitigung
der Hilfebedürftigkeit sowie Abgrenzung von Einkommen und Vermögen,
•
Referent
Dirk Farchmin
Grundlagen Bedarfs- und Einsatzgemeinschaft sowie Abgrenzung zur
Haushaltsgemeinschaft usw.,
•
Praxisfragen zum privilegierten Einkommen,
•
Grundsätze der Einkommensbereinigung,
•
Grundzüge zum Vermögensbegriff und Vermögenseinsatz sowie zum
geschützten Vermögen, Freibeträge / Absetzungsbeträge.
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Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“
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05.10.2016 – BESCHEIDE RECHTSSICHER ERLASSEN
Inhalte
Das Verwaltungsverfahren muss ordnungsgemäß durchgeführt werden und
Entscheidungen sind Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Hierbei handelt es
sich um Verwaltungsakte, die hinsichtlich Inhalt und Form bestimmte Anforderungen erfüllen müssen.
•
Aufklärung des Sachverhalts im Verwaltungsverfahren,
•
Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Vertrag und Verwaltungsakt,
•
Merkmale des Verwaltungsaktes,
•
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes,
•
Aufbau / Inhalt des Verwaltungsaktes (Tenor, Sachverhalt, rechtliche
Referent
Dirk Farchmin
Würdigung, Rechtsbehelfsbelehrung),
•
Grundsätze „Bestimmtheit“ und „Begründetheit“,
•
Ermessensentscheidungen und Begründung,
•
Form- und Verfahrensfehler / Heilungsmöglichkeiten sowie
•
Formulierungshilfen / Bescheidstil.
06.10.2016 – PRAXIS DER ANTRAGSPRÜFUNG
Inhalte
Die Antragsannahme und die Prüfung von Ansprüchen nach dem SGB II
(Alg II und Sozialgeld)
•
Grundsätze im Antragsverfahren (Antragsverfahren, Antragserfordernis, Leistungsbeginn usw.),
•
Nachrangigkeit der Leistungsgewährung; insbesondere im Hinblick auf
vorrangige Leistungen und mögliche Ansprüche,
•
Prüfung und Beratung zu Tatbeständen, die den Leistungsbezug nach
Referent
Michael Grosse
dem SGB II ausschließen,
•
Qualitätsstandards in der Antragsannahme, wie z. B. Prüfung eheähnliche Gemeinschaft, Prüfung der Vermögensverhältnisse, Prüfung von
Kontoauszügen, Umgang mit Zweifeln an der Bedürftigkeit und Beweislast / Beweislastumkehr sowie
•
Grundlagen der Gesprächs- und Verhandlungsführung.
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ANMELDUNG
Anschreiben: ifV, Wissenschaftspark, Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen,
Fax: unter der Ruf-Nr.
E-Mail:
telefonisch: unter der Ruf-Nr.
0209 167 1221
[email protected] oder
0209 1671220 erfolgen.
Bei Rückfragen hilft Ihnen telefonisch Frau Pauls, Geschäftsstelle des ifV, gerne weiter.
Anmeldebogen Grundlagenschulung: „Praxis Sachbearbeitung SGB II“
per Fax 0209 1671221
Behörde
Name,
Vorname
Anschrift
(Behörde)
Telefon
Telefax
E-Mail (bitte
unbedingt
angeben)
Anmeldung
(verbindlich)
Ort, Datum
Unterschrift
Stempel
□
Wir sind an der Durchführung der Schulung als Inhouse-Veranstaltung interessiert.
□
Wir sind an Seminaren Ihres Hauses interessiert und bitten um Informationen.
□
Wir sind an einer Inhouse-Schulung interessiert und bitten um ein unverbindliches Angebot
zum Thema: _________________________________________________
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Leistungssachbearbeiter/innen SGB II“
SCHULUNGEN „SOZIALRECHT JOBCENTER“ IM WIPA GELSENKIRCHEN
Thema
Zielgruppe
Termin
Qualifizierung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Jobcenter, die über Fachkenntnisse
verfügen bzw. praktische Erfahrungen
im SGB II-Bereich besitzen
ab Jan. 2015
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Jobcenter, um Kenntnisse zum Verfahrensrecht zu vertiefen
Voraussichtlich
ab 25.03.2015
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Jobcenter, die Existenzgründer und
Selbständige im Leistungsbezug beraten und betreuen
Ankündigung
Fachberater / Fachberaterin - „Fachkraft SGB II“
Ankündigung ab
Jan. 2016
10 Schulungstage
Qualifizierung
Fachreferent / Fachreferentin in Sozial-, Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren SGB II
Qualifizierung
Fachkraft – Fachberater / Fachberaterin für Existenzgründer und Selbstständige im Leistungsbezug des SGB II
6 Schulungstage
□
Wir sind an der Durchführung der Schulung __________________________________
als Inhouse-Veranstaltung interessiert. Unterbreiten Sie uns ein unverbindliches Angebot.
□
Wir sind an Schulungsmaßnahmen Ihres Hauses interessiert und bitten um Informationen.
□
Wir sind an einer sonstigen Inhouse-Schulung interessiert und bitten um ein unverbindliches
Angebot
zum Thema: _________________________________________________
Name,
Vorname
Anschrift
(Behörde)
Telefon / Fax
E-Mail (bitte
angeben)
an ifV Fax 0209 167 1221 oder telefonische Anforderung von Informationen unter 0209 167 1220
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