IVK New_Ausgabe 3_September 2011_aktuellle Version

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IVK New_Ausgabe 3_September 2011_aktuellle Version
Unsere News für Sie zusammengestellt
Themen in dieser Ausgabe:
• Transportversicherungen
• Frei-Haus-Lieferung
• Fahrerschutzversicherung
• Vertrauensschadenversicherung
Transportversicherung - so wichtig wie nie
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten
organisierte Kriminalität immer mehr
betrifft in zunehmendem Maße auch
und transportbedingte Lagerungen.
tend für viele Schadenfälle sei hier
nur die Frachtpiraterie erwähnt.
nimmt die
zu. Dieses
Transporte
Stellvertrebeispielhaft
Frei-Haus - nicht immer frei von Gefahren
Aber auch die alltäglichen Risiken sind nicht zu
unterschätzen, wie z. B.
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Be-, Um– und Entladeschäden,
nicht vorschriftsmäßig gesicherte Ladung,
Zerstörung der transportierten oder gelagerten
Waren durch Unfall, Feuer oder Leitungswasser,
Ausfall oder Unterbrechung der Kühlkette,
Vermögensschäden auf Grund von Lieferfristüberschreitungen.
Dies sind nur einige Schadenereignisse, die während eines Transportes auftreten können.
Ein weiterer Gefahrenpunkt sind witterungsbedingte Risiken.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass starke Unwetter
überdimensional zunehmen. Wenn man berücksichtigt, dass 95 Prozent des Welthandels über
die Weltmeere abgewickelt wird, ist es naheliegend, dass der Verlust an Containern und Schiffen eher zu- denn abnehmen wird. Derzeit spricht
man von 10.000 Containern, die jährlich samt Ladung über Bord gehen.
Nicht ausreichender oder fehlender Versicherungsschutz kann teuer werden und schlimmstenfalls zur Insolvenz des Unternehmens führen.
Damit es nicht soweit kommt, empfehlen wir eine
eigene Warentransportversicherung.
Im Allgemeinen gehen Käufer von Waren davon
aus, dass unter der Bezeichnung „frei Haus“ klar
definiert ist, dass der Verkäufer alle Kosten und
Risiken trägt, bis er die Ware entladen dem Käufer
übergibt.
Was dabei jedoch häufig unberücksichtigt bleibt,
ist, dass es sich bei der Klausel „frei Haus“ um eine
deutsche Vereinbarung handelt, die nicht zu den
Incoterms® 2010 gehört und die abweichend von
den gesetzlichen Regelungen, grundsätzlich festlegt, dass zwar die Kosten des Versandes und der
Verpackung vom Verkäufer zu tragen sind, die Gefahr des „zufälligen Untergangs“ jedoch vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, wenn die Ware an
den ersten Frachtführer übergeben wird. Dieser
hat die Ware zwar nach den gesetzlichen Vorschriften zu versichern, der darüber hinausgehende Schaden ist jedoch bei einem Verlust vom Käufer zu tragen.
Zumindest im internationalen Bereich ist daher
dringend anzuraten, anstelle der Klausel „frei
Haus“ die bewährten Incoterms® 2010 zu verwenden und im nationalen Bereich eine konkrete Vereinbarung über Kosten und Gefahrenübertragung
zu treffen, damit im Streitfall klar definiert ist, welche Rechte und Pflichten die jeweilige Vertragspartei übernimmt.
I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung ♦ Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg
Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: [email protected]
Unsere News für Sie zusammengestellt
Fahrerschutzversicherung - Absicherung für
Fahrer
Als Autofahrer und Versicherungslaie wissen wir häufig nur eines:
Bei einem selbstverschuldeten Unfall trägt unsere
Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners, während die Kasko-Versicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommt.
So schön - so gut !
Leider ist die Realität jedoch wesentlich komplexer.
Der Unfallverursacher könnte - es sei denn er verfügt
über eine eigene private oder betriebliche Unfallversicherung - auf Grund eigener, schwerer Verletzungen sehr schnell vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen.
Führt der Unfall im schlimmsten Fall zur Invalidität, so
decken die Ansprüche an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger in der Regel bei weitem nicht die
entstehenden Kosten für jahrelange Pflege, eventuellen Umbau der häuslichen Umgebung sowie
Verdienst- und Rentenausfall des Unfallverursachers
ab. Schnell kann hier eine Größenordnung von 2 Mio.
Euro und mehr erreicht werden.
Um diese Deckungslücke abzusichern, bieten einige
Versicherer, als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Fahrerschutzversicherung an, die
einen kostengünstigen und vor allem sinnvollen
Schutz bei einem selbstverschuldeten Unfall darstellt.
Die einzelnen Versicherer haben hierzu unterschiedliche Modelle entwickelt. Dabei ist individuell zu prüfen, welcher Anbieter der jeweils Richtige ist.
Vertrauensschadenversicherung Absicherung von Risiken infolge von Wirtschaftskriminalität
In der Öffentlichkeit wird der Begriff „Wirtschaftskriminalität“ häufig gleichgesetzt mit dem
habgierigen, kriminellen Manager, der sein Unternehmen ohne Rücksicht auf Verluste schädigt. Dieses ist jedoch nur die Spitze des Eisberges, denn die Täter sind oftmals auch unzufriedene und häufig sogar langjährige Mitarbeiter.
Insbesondere Vermögensschäden
durch
„Geheimnisverrat“ von Mitarbeitern stellen in
diesem Zusammenhang national und international ein Problem dar.
Weitere ernst zu nehmende Schäden sind:
• Diebstahl, Fälschen von Zahlungsanweisungen, Unterschlagung, Betrug und Untreue
• Schäden an Hard– und Software durch
Hacker und evtl. daraus resultierende Folgeschäden durch die Aufrechterhaltung des
Geschäftsbetriebes
• Wirtschaftskriminalität im weitesten Sinne
Zur Sicherung des Fortbestehens eines Unternehmens sollte dieses ausreichende Kontrollund Sicherheitsmechanismen installieren, um
alle Bereiche eines Unternehmens gegen kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder Dritten
zu schützen. Darüber hinaus sollte das versicherbare „Restrisiko“ durch eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert werden.
Diese ersetzt dem Versicherungsnehmer die
Vermögensschäden, die ihm durch vorsätzlich
unerlaubte Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, unmittelbar zugefügt werden.
Sollten wir mit unseren Beiträgen Ihr Interesse geweckt haben und sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte gern an unseren Mitarbeiter, Herrn Claas Hußmann, Telefon: 040-646 50 110
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Bernd Fischer
Ute-Gabriele Röhrig