Fragen zu PFT Sehr geehrter Herr Minister, für Ihr Schreiben vom

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Fragen zu PFT Sehr geehrter Herr Minister, für Ihr Schreiben vom
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Johannes Remmel
Grüne im Landtag NRW ‚ Platz des Landtags 1 ‚ 40221 Düsseldorf
Parlamentarischer Geschäftsführer
Minister Eckhard Uhlenberg
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
02 11/884-2860
¬ 02 11/884-2870
40476 Düsseldorf
[email protected]
8. Dezember 2006
Fragen zu PFT
Sehr geehrter Herr Minister,
für Ihr Schreiben vom 27.10.2006 bedanke ich mich. Leider sind Sie meiner Bitte, mir die
Daten (Lage, Größe, Tonnage) der in NRW mit "Bodenhilfsstoffen" beaufschlagten
Flächen zur Verfügung zu stellen, nicht nachgekommen.
Wir teilen ihre Haltung, dass der gesamte Komplex einer umfassenden Untersuchung
zugeführt wird, und haben dazu einen ausführlichen Fragenkatalog erarbeitet. Darin
werden die relevanten Teilaspekte gegliedert und spezifiziert. Wir gehen davon aus, dass
aufgrund einer sorgfältig, vollständig und präzise durch Ihr Haus erarbeiteten
Beantwortung eine weit reichende politische Bewertung auch hinsichtlich notwendiger
Konsequenzen möglich sein wird.
Wir haben die formlose Art eines Briefes gewählt, um zu schnellen Antworten zu
gelangen. Wohl wissend, dass wir darauf keinen Anspruch haben, gehen wir von einer
maximalen reinen Bearbeitungszeit von vier Wochen aus. Für uns ist klar, dass die
Weihnachtspause vom 24.12.2006 bis zum 5.01.2007 einer möglichen Bearbeitungszeit
nicht zuzurechnen ist. Sollten Sie hinsichtlich des vorgeschlagenen Verfahrens
abweichende Auffassungen haben, so bitten wir um schnelle Abklärung.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, habe ich dieses Schreiben und den beigefügten
Fragenkatalog Frau Fasse als Ausschussvorsitzende und den Sprecherinnen aller
anderen Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
08. Dezember 2006
A.
Fragenkomplexe
Die Auswirkungen der Belastung der Umwelt mit PFT lassen sich in vier thematische Bereiche
unterteilen. Die vier Umweltbereiche unterscheiden sich in der jeweils spezifischen Belastung mit
PFT, in den damit verbundenen jeweiligen umweltrelevanten Auswirkungen und den
unterschiedlichen Handlungsfeldern, die ergriffen werden müssen.
Aus diesem Grund möchte ich eingangs die vier Problembereiche skizzieren. Die nachfolgenden
Fragen sind entsprechend in diese vier Gruppen aufgeteilt:
I
Die PFT-Verschmutzung gefährdet die Bodenfruchtbarkeit und eine gesundheitlich
einwandfreie Landwirtschaft.
Gefährliche Stoffe wie PFT, die unerlaubterweise auf dem Boden aufgebracht worden sind,
gefährden mittel- und langfristig die Bodenfruchtbarkeit. Je nach landwirtschaftlicher Nutzung
können diese Stoffe über die Nahrungskette bis hin zum Menschen gelangen. Die Flächen, die
aufgrund ihrer Belastung die Grenzwerte überschreiten und mit ihrem Schadstoffinventar ein
Umweltrisiko darstellen, sind durch geeignete Maßnahmen zu sanieren.
II
Die PFT-Verschmutzung gefährdet die Gewässer und eine gesundheitsunbedenkliche
Trinkwasserversorgung im Einzugsgebiet der Ruhr.
Gefährliche Stoffe wie PFT gefährden unmittelbar die Gewässerökologie. Sie verteilen sich im
Wasser und reichern sich in Sediment und Lebewesen an. Dabei werden PFT in der Natur nur sehr
langsam abgebaut.
Im Einzugsgebiet der Ruhr findet die Trinkwassergewinnung vorwiegend aus der Uferfiltration
und Grundwasseranreicherung mit dem Ruhrwasser als Rohwasser statt. Die Trinkwasserqualität
ist deshalb eng mit dem Vorhandensein von gefährlichen Stoffen wie PFT im Rohwasser der Ruhr
verknüpft. Gefährliche Stoffe im Rohwasser, die mit den ortsüblichen Verfahren an der Ruhr
Weitere Informationen:
Johannes Remmel MdL ‚ Umweltpolitischer Sprecher ‚ Telefon 02 11/884-2748 ‚ Telefax 02 11/884-3511 ‚ [email protected]
Ellen Brouns ‚ wiss. Mitarbeiterin ‚ Telefon 02 11/884-2809 ‚ Telefax 02 11/884-3516 ‚ [email protected]
nicht eliminiert werden können, müssen mit modernen Trinkwasseraufbereitungsverfahren nach
Stand der Technik entfernt werden.
III
Die PFT-Verschmutzung erfordert eine Novellierung der Verordnungen und Gesetze zu
den biogenen Abfallstoffen wie Kompost, Klärschlamm, Gärreste.
Täglich werden in der Bundesrepublik flächendeckend biogene Abfallstoffe nach der
Bioabfallverordnung, Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung aufgebracht. Die
Erfahrungen mit der PFT-Problematik lassen es angebracht erscheinen, diese Verordnungen zu
novellieren.
IV
Die PFT-Verschmutzung erfordert Aktivitäten der Landesregierung zur EUChemikalienpolitik
Die Vorkommnisse der Belastungen mit PFT in den Umweltmedien Wasser und Boden geben
weiteren aktuellen Anlass, vorhandenen und zukünftigen Umweltbelastungen durch eine
vorausschauende und nachhaltige Chemiepolitik entgegenzuwirken. Entsprechend einer
umfassenden Präventionsstrategie muss die EU-Chemiekalienverordnung auch für Altstoffe
hinsichtlich Tonnage und Überprüfung verändert werden. Sowohl auf EU- als auch auf BundesEbene ist ein Verbot von gesundheitsgefährdenden Stoffen notwendig, insbesondere wenn sie
trotz guter Aufbereitungstechnik ins Trinkwasser gelangen. Das bereits ausgesprochene Verbot
von PFOS muss auch auf PFOA ausgedehnt werden.
Ausgehend von bisher veröffentlichten Informationen bitten wir Sie, uns folgende Fragen
innerhalb der Problembereiche zu beantworten:
B.
Fragen
I. Bodenschutz
I.1.
Grenzwerte und Interventionswerte
Es entspricht allgemeiner Handlungskonvention und Gefahrenabwehrstrategie in allen Staaten
der europäischen Union, dass bei Vorliegen von Bodenkontaminationen zu allererst über
umwelterhebliche Grenzwerte nachgedacht wird. Essentieller Bestandteil einer
Gefährdungsabschätzung ist zuallererst die Bestimmung bzw. Erarbeitung der ökotoxikologischen
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Kenngrößen der im Focus stehenden Substanz für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft und die
toxikologischen Kenngrößen gegenüber der menschlichen Gesundheit. Aus diesen Werten werden
dann die Interventionskonzentrationen abgeleitet, bei deren Überschreitung in den jeweiligen
Umweltmedien Sanierungskonzepte eingeleitet werden.
I.1.1. Welche ökotoxikologisch begründeten Grenzwerte bzw. Vorüberlegungen existieren
bezüglich der PFT-Verbindungen für die einzelnen Umweltmedien?
I.1.2. Welche humantoxikologisch begründeten Grenzwerte bzw. Vorüberlegungen existieren
bezüglich der PFT-Verbindungen für die menschliche Gesundheit?
I.1.3. Welche Interventionswerte bzw. Vorüberlegungen existieren bezüglich der PFTVerbindungen für die Veranlassung von Sanierungsmaßnahmen?
I.1.4. Wurde die Ermittlung bzw. Ableitung von Grenzwerten und Interventionswerten vom
Umweltministerium angeregt bzw. inzwischen beauftragt?
I.2.
Veröffentlichung der beaufschlagten Flächen einschließlich Tonnage – Widerspruch
gegen die Ablehnung des Antrags auf Übermittlung von Umweltinformationen
In meinem Antrag vom 28.09.2006 bat ich um Übermittlung von Angaben über die Flächen, auf
denen die mit PFT verunreinigten Bodenhilfsstoffe aufgetragen wurden („PFT-Verdachtsflächen“).
In Ihrem Antwortschreiben vom 24.10.2006 weisen Sie darauf hin, dass Ihnen eine
„flurstücksscharfe“ Benennung der Flächen unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen
verwehrt sei. Sie stellen mir in Aussicht, bei Vorliegen einer schädlichen Bodenverunreinigung
i.S.d. § 4 Abs. 3 BBodSchG bzw. eines Störers im ordnungsrechtlichen Sinne die Liegenschaftskatasterdaten für die betroffenen Flächen anzugeben. Ferner kündigen Sie an, bei neuen
belastbaren Erkenntnissen die Öffentlichkeit zu informieren. In Anlage 1, 2 und 3 findet sich
eine nicht weiter räumlich konkretisierte Auflistung von Flächen im Hochsauerlandkreis, im Kreis
Soest und im Kreis Paderborn, auf denen Untersuchungen durchgeführt wurden. Ihr
Antwortschreiben stellt damit eine Ablehnung meines Antrags auf Übermittlung von
Umweltinformationen dar.
Diese Ablehnung ist nicht begründet. Bei meiner Anfrage handelt es sich nicht um einen Antrag
auf Einsichtnahme in das Bodeninformationssystem nach § 6 LBodSchG bzw. in das
Liegenschaftskataster, sondern auch um einen (formlos gültigen) Antrag auf Übermittlung von
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Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 der Umweltinformationsrichtlinie
2003/4/EG.
Anträge im Sinne dieser Richtlinie sind nicht auf Angaben über „schädliche Bodenverunreinigung“ im Sinne des § 4 Abs. 3 BBodSchG beschränkt, sondern umfassen auch bloße
Verdachtsfälle von Umweltschäden (vgl. Art. 2 lit. a) und b) RL 2003/4/EG sowie Fluck/Theuer,
UIG, § 3 Rdn. 198; Turiaux, UIG, §§ 2,3, Rdn. 45). Mein Informationsanspruch greift mithin auch
nicht erst zu einem Zeitpunkt, zu dem durch Labortests o.ä. feststeht, welche Flächen tatsächlich
belastet sind oder eine Eintragung in das Liegenschaftskataster bzw. das
Bodeninformationssystem erfolgt ist.
Entgegen Ihrer Auffassung steht auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einer
Übermittlung der Daten nicht entgegen. Gem. Art. 4 Abs. 2 lit. f) der Richtlinie 2003/4/EG
werden nur Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmbaren
Person geschützt. Werden grundstückssachbezogene Daten hinreichend anonymisiert – z.B. durch
die Wahl eines großräumigeren Maßstabes – sind sie zu übermitteln. Als Faustregel für einen
hinreichend anonymisierte Übermittlungsform ist ein Kartenmaßstab von mehr als 1:5.000
anzusehen (Schomerus/Schrader/Wegener, § 8 UIG, Rdn. 6; Taeger, CR 1991, 681, 685). Die von
mir beantragten Kartenauszüge im Maßstab 1:50.000 genügen damit in jedem Fall den
Anforderungen an einen Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung betroffener
Grundstückseigentümer oder -besitzer.
Soweit es sich bei Eigentümern oder Besitzern der Flächen um juristische und nicht um
natürliche Personen handelt, greift der Schutz personenbezogener Daten ohnehin nicht.
Geschützt wären nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Art. 4 Abs. 32 lt. d) UIRichtlinie (vgl. Schomerus/Schrader/Wegener, UIG, § 8, Rdn. 6). Die von mir beantragten
Informationen über Ablagerungen von sog. "Bodenhilfsstoffen" auf Grundstücken eines
Unternehmens weisen jedoch keinen umfassenden Zusammenhang zu einem Geschäftsbetrieb auf
(vgl. dazu auch Schomerus/Schrader/Wegener, UIG, § 8 Rdn. 24 f.).
Im Übrigen haben die Eigentümer bzw. Pächter von Flächen durch die Zustimmung zum
Aufbringen von Stoffen und Gemischen die Vorschriften der BioAbfV anerkannt bzw. müssen
diese erfüllen. Danach haben sie gem. § 9 Abs. 1 BioAbfV zwei Wochen nach der ersten
Aufbringung von behandelten Bioabfällen oder Gemischen die Aufbringungsfläche der
zuständigen Behörde anzugeben. Innerhalb der im § 11 BioAbfV verankerten Nachweispflichten
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hat der Bewirtschafter in seiner Ausfertigung des Lieferscheins die eindeutige Bezeichnung der
Aufbringungsfläche (Gemarkung, Flurstücknummer, Größe in Hektar) einzutragen. Die
Ausfertigungen des Lieferscheins werden 30 Jahre lang aufbewahrt.
Wie Ihr Ministerium am 23. August im Umweltausschuss mitteilte, besteht der betroffene
Bodenhilfsstoff "terrafarm" im Wesentlichen aus Abwasserschlämmen aus der Nahrungsmittelindustrie, und zwar aus der Industrie von pflanzlichen Nahrungsmitteln. Der feste
Rückstand des Abwasserabfallstroms wie Kartoffel- und Möhrenschalen wird entkalkt und mit
Gesteinsmehl versetzt. Dieses Material ist Abfall und unterliegt der Bioabfallverordnung. Bringt
ein Bodenmischwerk das Material als Düngemittel in den Verkehr, muss es ebenfalls nach der
Düngemittelverordnung als Düngemittel zugelassen sein.
Auf den Flächen, auf denen dieses Düngemittel ausgebracht wird, gilt die Düngemittelverordnung. Danach müssen die Landwirte Düngepläne vorlegen sowie Stickstoff- und
Phosphorberechnungen durchführen.
Aufgrund der Nachweispflichten der BioAbfV und der DüngemittelV liegen die notwendigen Daten
für das Flächenkataster den zuständigen Behörden vor und includieren die Anmerkung, dass die
öffentlichen Güter Wasser, Boden und Luft sowie die Gesundheit der Menschen betroffen sein
könnten.
Meinem Antrag auf Übermittlung der Daten hätte daher stattgegeben werden müssen.
Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) bedarf eine Ablehnung eines Antrags
einer ausführlichen Abwägung. Dabei muss das öffentliche Interesse besondere Berücksichtigung
finden. Aufgrund der vorliegenden akuten Gesundheitsgefahr für Mensch, Tier, Pflanzen und
Umwelt, die von den belasteten Flächen ausgehen, überwiegt das öffentliche Interesse eindeutig.
Ich bitte daher nachdrücklich, meinen Informationswunsch nach Umweltinformationsrichtlinie zu
erfüllen. Im Fall der Ablehnung behalte ich mir vor, diesen Anspruch auf
Informationsübermittlung gerichtlich geltend zu machen.
Ein Anspruch auf die Erteilung der geforderten Informationen besteht unbeschadet der
Regelungen des Umweltinformationsgesetzes auf der Grundlage des Informationsrechts der
Abgeordneten gegenüber der Landesregierung. Die parlamentarische Kontrolle erfasst den
Verantwortungsbereich der Landesregierung und der Landesverwaltung. Dieses Recht folgt aus
Art. 46 Abs. 1 der Landesverfassung NRW und der ständigen Rechtsprechung des
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Bundesverfassungsgerichts zum Fragerecht der Abgeordneten. Der einzelne Abgeordnete hat
einen verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf die Beantwortung von Fragen durch die
Landesregierung. Sofern geheimhaltungsbedürftige Informationen oder Geheimhaltungsinteressen berührt sind, können diese unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch
geeignete Maßnahmen gewahrt werden.
Im Zusammenhang mit der Kontaminierung von Böden und Gewässern mit PFT besteht folglich
ein Anspruch des Abgeordneten auf die Vorlage des Flächenkatasters der mit den verunreinigten
Bodenhilfsstoffen beaufschlagten Flächen in NRW sowie der aufgebrachten Tonnage. Der einzelne
Abgeordnete hat einen Anspruch darauf, die erforderlichen Informationen zu erhalten, um
kontrollieren zu können, ob sich das Ministerium und die unteren Abfallbehörden rechtmäßig
verhalten haben. Das Flächenkataster ist hier ein Hilfsmittel, um eine solche Kontrolle zu
ermöglichen.
Auch diese Ableitung ergibt zwingend, dass mir die Ihnen vorliegenden Daten mittelbar
zugestellt werden. Da meine Informationsrechte verfassungsabgeleitet sind, behalte ich mir hier
ebenfalls weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
Darüber hinaus ergeben sich folgende Fragen:
I.2.1
Wie viele Flächen sind mit welcher Tonnage "Bodenhilfsstoff" nach Bioabfallverordnung in
welchem Kreis beaufschlagt worden? (Bitte Angabe: Zeitraum 2000 - 2006, Anzahl der
Flächen, Flächengröße und registrierte Tonnage je Kreisgebiet)
I.2.2
Wie viele Flächen sind mit welcher Tonnage "Klärschlamm" nach Klärschlammverordnung
in welchem Kreis beaufschlagt worden? (Bitte Angabe: Zeitraum 2000 - 2006, Anzahl der
Flächen, Flächengröße und registrierte Tonnage je Kreisgebiet)
I.3
Systematische Bodenuntersuchung
Die Landesregierung gibt als Grund dafür an, alle Aufbringungsflächen nicht zeitgleich
untersuchen und damit einem PFT-Verdacht nachgehen zu können, dass die Anzahl von
Verdachtsflächen zu groß und die bundesweiten Laborkapazitäten zu gering seien. Deshalb
wurden aufbauend auf die dokumentierten Aufbringungsdaten und die Erkenntnisse aus den
Oberflächenwasseruntersuchungen von Ruhr, Möhne und verschiedener anderer Bachläufe
Flächen ausgewählt und einem sog. Screening unterzogen. Dabei wurden an der Oberfläche
entnommenes erkennbares Aufbringungsmaterial und Oberboden untersucht. Die Ergebnisse
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stellten die Grundlage für die Auswahl von sieben Flächen für qualifizierte Bodenuntersuchungen
von insgesamt ca. 750 Flächen im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis dar.
I.3.1
Wie wurde das "Screening"-Verfahren als Grundlage für die Auswahl der Flächen
angewandt und warum wurde es so eingesetzt?
I.3.2
Wie viele und welche der ca. 750 Flächen im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis wurden
dem sog. Screening unterzogen?
I.3.3
Welche Probenentnahmen und welche Messungen wurden nach Vorgabe des
Bundesbodenschutzgesetzes durchgeführt?
I.3.4
An welchen Standorten wurden Oberflächenwasseruntersuchungen mit welchen
Ergebnissen mit den Bodenuntersuchungen verknüpft und die Auswertungen miteinander
in Zusammenhang gestellt?
I.3.5
Laut Presseberichten hat der Kreis Soest von 31 Flächen Bodenproben genommen:
a) Auf welchen Flächen wurden diese Proben genommen?
b) Wie wurden diese Proben genommen?
c) Wurden die Probenentnahme und Messungen nach Bundesbodenschutzgesetz
durchgeführt?
d) Hat der Kreis Soest weitere Beprobungen durchgeführt?
e) Was sind die Ergebnisse für die einzelnen Flächen?
Mit dem Datum vom 15.11.2006 ist mir über Frau Fasse als Ausschussvorsitzende ein
Zwischenbericht "Pilotuntersuchungen zu Vorkommen und Auswirkungen von perflourierten
Tensiden (PFT) in Abfällen, die der BioAbfV unterliegen" übersandt worden.
I.3.6
Wann liegt der Abschlussbericht vor?
In Kapitel 6 des Zwischenberichts wird in Ziffer 8 ausgeführt: "Allerdings ist den ermittelten
Daten zufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass es noch andere Flächen und
Quellen mit relevanten PFT-Einträgen gibt. Während PFOA schon deutlich ausgelaugt ist, muss
mit dem Austrag von PFOS durch stärkere Sorption zeitverzögert gerechnet werden (Chromatographie-Effekt)."
I.3.7
Wie will die Landesregierung die "hohe Wahrscheinlichkeit" validieren?
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In Kapitel 6 Punkt A, B, C und D werden Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ausgesprochen:
„A. Im Rahmen der Detailplanung sind die Austragswege zu ermitteln.“
I.3.8
Welche Austragswege werden bei der hochbelasteten Fläche BH 01 wie ermittelt?
„B. Aus gutachterlicher Sicht ist es erforderlich, weitere beaufschlagte Flächen zu untersuchten.
Dabei sollen 30 Flächen aus dem Kreis Soest und fünf Flächen aus dem Hochsauerlandkreis in die
Untersuchungen einbezogen werden.“
I.3.9
Wie viele und welche weiteren Flächen wurden/werden daraufhin wann untersucht?
I.3.10 Was sind die Untersuchungsergebnisse bzw. wann liegen die Ergebnisse vor?
„C. Um den Kenntnisstand zur Mobilität von PFT in Böden insgesamt zu verbessern, sollten
Säulenversuche an realen Bodenproben vorgenommen werden.“
I.3.11 Wie viele Säulenversuche wurden/werden an Bodenproben von welchen Flächen
vorgenommen?
I.3.12 Was sind die Untersuchungsergebnisse bzw. wann liegen die Ergebnisse vor?
I.3.13 Welcher realistische Boden/Wasser-Verteilungskoeffizient wurde daraus entwickelt?
Zitat aus Kapitel 6, Seite 37: "Mit den zusätzlich erhobenen Daten sollte versucht werden, im
Abschlussbericht
-
Belastungsschwerpunkte zu ermitteln, die sich aus den aktuellen Gewässeruntersuchungen
ableiten lassen;
-
Konzentrations- und Frachtenabschätzungen im Bodensickerwasser vorzunehmen;
-
einen realistischen Abgleich zwischen Sickerwasser- und Oberflächengewässerfrachten
anzustellen sowie
-
aus den gewonnenen Erkenntnissen Empfehlungen für den weiteren Umgang mit der PFTProblematik abzuleiten."
I.3.14 Welche Belastungsschwerpunkte lassen sich aus den Gewässeruntersuchungen ableiten?
I.3.15 Wie hoch sind die Konzentrationen und Frachten von PFOA und PFOS im Bodensickerwasser der einzelnen Untersuchungsflächen?
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I.3.16 Wie sind die Frachten von PFOA und PFOS im Sickerwasser und im Oberflächengewässer mit der Bitte um eine vergleichende Darstellung?
I.3.17 Welche Konsequenzen ziehen die Gutachter/innen aus den Ergebnissen der
Pilotuntersuchungen für den weiteren Umgang mit der PFT-Problematik?
Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6. Oktober 2006 ist zu entnehmen, dass die
Bezirksregierung Arnsberg in einem Vermerk vom 13. September 2006 die PFT-Menge auf der 10
Hektar großen Fläche in Brilon-Scharfenberg auf rund 390 Kilogramm beziffert. Der Landtag
wurde auf meine Anfrage hin am 27. Oktober 2006 über die Ergebnisse der ScreeningUntersuchungen unterrichtet, die Mitglieder des Umweltausschusses mit Vorlage (14/770) vom
15. November 2006. Für die Fläche in Scharfenberg ergaben sich dabei Werte von ca. 200 bzw.
600 µg/kg TS PFT.
In der Vorlage (14/771) vom 15. November wird der Landtag über die Ergebnisse der
Bodenuntersuchung im Rahmen der Studie "Pilotuntersuchungen zu Vorkommen und
Auswirkungen von perfluorierten Tensiden (PFT) in Abfällen, die der BioAbfV unterliegen"
informiert. Die Beprobungen fanden am 01. und 03. August 2006 statt. In der Studie wird die
PFT-Menge auf der gesamten Fläche in Brilon-Scharfenberg mit 391 Kilogramm angegeben, bei
einer durchschnittlichen Belastung der Flächen von 1.472.693 µg/kg TS. Somit besteht ein
Unterschied zwischen der Screening-Messung und der weiteren Untersuchung von 1.472.693 :
600 = 2.455.
I.3.18 Wie erklärt sich die Landesregierung bzw. der Gutachter die Unterschiede zwischen den
Ergebnissen der Screening-Untersuchungen und der Beprobung nach BBodSchG im
Rahmen der Pilotuntersuchungen?
I.3.19 Die unterschiedlichen Konzentrationen führen zu unterschiedlichen Inventarberechnungen der Fläche für PFT. Welches Inventar mit welcher Begründung wird zurzeit
angenommen?
I.3.20 Hat das Institut seine Berechnungen über den PFT-Gehalt der Scharfenberger Fläche
bereits vor dem 13. September der Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt?
I.3.21 Wenn nein, wie ist die Berechnung der Bezirksregierung Arnsberg zustande gekommen?
I.3.22 Welche Daten lagen dem Vermerk der Bezirksregierung Arnsberg vom 13. September 2006
zugrunde?
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Am 13.10.2006 ist das Wasserwerk Eickeloh wegen erhöhter PFT-Werte vom Netz genommen
worden. Im Einzugsbereich des Wasserwerkes wurden ebenfalls Flächen mit Material der Fa. GW
Umwelt beaufschlagt.
I.3.23 Welche Untersuchungen wurden auf welchen Flächen in Eickeloh und Umgebung mit
welchen Ergebnissen durchgeführt?
I.3.24 Welche weiteren Untersuchungen sind geplant?
I.4.
Gefahrenabwehr und Sanierung
Selbstverständlich müssen die Verantwortlichen für diesen großen Umweltskandal mit allem
Nachdruck gesucht und zur Rechenschaft gezogen werden. Darauf aber können die betroffenen
Menschen und die Umwelt nicht warten, da das Gift täglich nachsickert und in die Gewässer
gelangt.
Deshalb wird ein umfassendes Programm benötigt, das Sofortmaßnahmen zur dauerhaften
Gefahrenabwehr und die Sanierung der hochbelasteten Felder vorsieht. Es muss der verseuchte
Boden abgetragen, 'entsorgt' und durch entsprechenden Mutterboden ersetzt werden. Nur wo
eine großflächige hohe Wasserundurchlässigkeit angetroffen wird, können Drainagemaßnahmen
sinnvoll sein.
Ansonsten sollte abgestuft über Abpumplösungen und großflächige Bepflanzungen nachgedacht
werden. Schon heute könnte das belastete Wasser ablaufender kleiner Bäche, abgefangen und
aufbereitet werden. Größere Frachten und belastete Wassermengen dürfen auf keinen Fall weiter
auf die Reise gehen.
II.4.1. Wie sieht das Programm der Landesregierung zur Gefahrenabwehr und Sanierung aus?
II.4.2. Welche Maßnahmen sind sofort, mittel- und langfristig vorgesehen?
II.4.3. Wie viel Mittel will die Landesregierung für diese Maßnahmen im Haushalt 2007ff.
bereitstellen?
II.4.4. Was würde ein Bodenabtrag, Entsorgung und Ersatz durch entsprechenden unbelasteten
Boden für eine 10 ha große Fläche - Beispiel Brilon-Scharfenberg - kosten?
II.4.5. Welche geologischen Voruntersuchungen und Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit
sind in welchem Umfang nötig, um eine optimale Sanierung zu ermöglichen?
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II.4.6. Sind solche Voruntersuchungen einschließlich einer Gefährdungsabschätzung
Voraussetzung für eine Landeszuwendung?
I.5.
Ursachenermittlung und Zuständigkeiten
Die Fa. GW Umwelt GmbH betreibt ein nach Bundesimmissionsschutzgesetz zugelassenes
Bodenmischwerk, das zahlreiche Abfälle annimmt und zu Gemischen verarbeitet, die dann zur
Düngung abgegeben werden. Die Herstellung, Mischung und Abgabe dieser Gemische unterliegt
u.a. der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und der Düngemittelverordnung.
Für die Überwachung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sowie der anlagenbezogenen Anforderungen der BioAbfV ist das StAfUA OWL zuständig. Nach Bekannt werden der
PFT-Belastung hat das StAfUA OWL Schlamm/Wassergemische aus den Sickerwassertanks der
Anlage untersuchen lassen. Dabei wurden PFT-Gehalte von rund 5000 µg/kg gemessen.
Allein im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis (HSK) sind laut Welt am Sonntag vom
22.10.2006 mehr als 54.000 Tonnen sog. "Bodenhilfsstoff" der GW Umwelt mit zum Teil hoch
belasteten PFT-Chargen vermischt und auf ca. 600 bis 650 Feldern ausgebracht worden. Dabei
haben die Landwirte für das „Verklappen des Abfalls“ zwischen 10 und 30 Euro je Tonne
"Bodenhilfsstoff" von der GW Umwelt kassiert. Bis zu 90 Tonnen pro Hektar wurden ausgebracht,
vorzugsweise in der Nacht. Ein Landwirt in Rüthen soll auf diese Weise bis 180.000 Euro verdient
haben.
Aufgrund der riesigen Mengen hat auch eine systematische Zwischenlagerung des belasteten
Materials stattgefunden. Bisher wurden rund 1000 Tonnen des verseuchten Düngers von den
Feldrändern in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen eingesammelt und verbrannt.
I.5.1
Welche Unternehmen an welchen Standorten zählen zu den Lieferanten der Fa. GW
Umwelt GmbH?
I.5.2
Wie sind die Zuständigkeiten für die Kontrolle der Stoffströme geregelt?
I.5.3
Wer war/ist für die Genehmigung bzw. Überwachung der Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig?
I.5.4
Wer war/ist für die Genehmigung bzw. Überwachung der Anlagen nach Bioabfallverordnung zuständig?
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I.5.5
Wie stuft die Landesregierung die Notifizierungsscheine aller Lieferungen an die Fa. GW
Umwelt GmbH ein?
I.5.6
Anhand von Notifizierungsscheinen (geführt bei den Bezirksregierungen) und des
Vollzugs der Bioabfallverordnung (geführt bei den Kreisen) lassen sich Abfallströme
nachvollziehen. Welche konkreten Angaben lassen sich für den Zeitraum 2000-2006
hinsichtlich Tonnage, Klassifizierung und Herkunft machen?
I.5.7
An welchen Standorten hat die Fa. GW Umwelt GmbH weitere Betriebsstätten?
Aufgrund der riesigen Mengen des belasteten "Bodenhilfsstoffes" muss eine systematische
Zwischenlagerung stattgefunden haben, organisiert worden sein bzw. von den Behörden
genehmigt worden sein.
I.5.8
Wer hat wann auf wessen Antrag welche Genehmigung zur Zwischenlagerung von
"Bodenhilfsstoffen" in welchem Kreis in welcher Größenordnung erteilt? (Bitte
tabellarische Übersicht beifügen)
I.5.9
Wie viel Material des belasteten "Bodenhilfsstoffes" wurde wo zwischengelagert?
Bisher wurden laut Presseberichten rund 1000 Tonnen des verseuchten Düngers von den
Feldrändern in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen eingesammelt und verbrannt.
I.5.10 Wie wurde/wird das belastete Material beseitigt?
I.5.11 Wurden/werden hierbei die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten?
I.5.12 Welche Anforderungen müssen eingehalten werden?
I.5.13 Warum wurde die Abfallverbrennung zwischenzeitlich unterbrochen?
MR Dr. Christel Wies (MUNLV) erläuterte am 23. August im Umweltausschuss:
"Terrafarm bestehe im Wesentlichen aus Abwasserschlämmen aus der Nahrungsmittelindustrie, und
zwar aus der Industrie von pflanzlichen Nahrungsmitteln. Das habe man sich so vorzustellen, dass
da Kartoffelschalen, Möhrenschalen usw. enthalten seien, bevor der Abwasserabfallstrom dann
getrennt werde und das Abwasser behandelt werde. Dieser feste Rückstand werde aufgekalkt und
mit Gesteinsmehl versetzt, um das in eine andere Konsistenz zu bringen. Dieses Material sei zum
einen Abfall, unterliege also dem Abfallrecht, der Bioabfallverordnung, müsse zum anderen aber
auch, wenn ein Bodenmischwerk das als Düngemittel in den Verkehr bringe, natürlich als
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Düngemittel zugelassen sein. Das entspreche also auch einem zugelassenen Düngemitteltyp der
Düngemittelverordnung und sei damit verkehrsfähig.
Zusätzlich gelte natürlich auf den Flächen auch die Düngeverordnung. Die Landwirte, die dieses
Material aufbrächten, müssten also die nach Düngeverordnung erforderlichen Düngepläne vorlegen
und Stickstoffberechnungen, Phosphorberechnungen durchführen. Nach der Bioabfallverordnung
müssten sie Lieferscheine führen. Das habe auch dazu geführt, dass man überhaupt so schnell in
der Lage gewesen sei, dieses Flächenkataster für die Flächen zu haben, auf denen dieses Material
aufgebracht worden sei." (APr 14/236)
I.5.14 Wie stellt sich im Zeitraum von 2000-2006 die jeweilige Verwaltungspraxis der zuständigen
unteren Abfallbehörden der Kreise Soest, Hochsauerland, Warendorf, Gütersloh und
Höxter hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung und des Vollzugs der BioAbfV im Hinblick
auf die §§ 4 (Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe und weiterer Parameter), 5
(Anforderungen an Gemische), 6 (Beschränkungen und Verbote der Aufbringung), 7
(Zusätzliche Anforderungen bei der Aufbringung auf Dauergrünland sowie Feldfutter- und
Feldgemüseanbauflächen), 8 (Zusammentreffen von Bioabfall- und Klärschlammaufbringung), 9 (Bodenuntersuchungen), 10 (Ausnahmen für die Verwertung von
bestimmten Bioabfällen), 11 (Nachweispflichten) und 13 (Ordnungswidrigkeiten) der
BioAbfV dar? Bitte tabellarische Darstellung.
I.5.15 Wie stellt sich im Zeitraum von 2000-2006 die jeweilige Verwaltungspraxis der
landwirtschaftlichen Fachbehörde hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung und des
Vollzugs der BioAbfV im Hinblick auf die §§ 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 13 BioAbfV
bezogen auf die jeweiligen Kreise dar? Bitte tabellarische Darstellung.
I.5.16 Wie stellt sich im Zeitraum von 2000-2006 die jeweilige Verwaltungspraxis der
landwirtschaftlichen Fachbehörden hinsichtlich der Nachweispflichten bzw.
Deklarationsvorschriften der DüngemittelV dar?
I.5.17 In welcher Höhe haben die Landwirte Geldbeträge für die Aufbringung des
Bodenhilfsstoffes auf ihre Felder erhalten?
I.5.18 Welche rechtlichen Konsequenzen können sich nach den bisherigen Ermittlungen für die
Fa. GW Umwelt ergeben?
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I.5.19 Inwiefern können die betroffenen Landwirte bzw. Grundstückseigentümer zur
Verantwortung gezogen werden?
I.5.20 Hat die Landesregierung bzw. haben die zuständigen Behörden seit dem Bekannt werden
des PFT-Skandals das vermutlich mit PFT verseuchte Ausgangsmaterial (Bodenhilfsstoffe),
das an den verschiedensten Stellen zwischengelagert wurde, im Hinblick auf andere
organische Stoffgruppen untersucht?
Zu der Frage, ob die Fa. GW Umwelt in Borchen in der Vergangenheit bereits auffällig geworden
sei, antwortete StS Dr. Schink am 23. August im Umweltausschuss: "Das Unternehmen habe in der
Vergangenheit auf der Basis der Bioabfallverordnung und einer immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung diesen sogenannten Biodünger hergestellt. Die Bioabfallverordnung lasse viele
Zusatzstoffe zur Herstellung von Bioabfalldünger zu. (…) In der Vergangenheit habe es zwischen
diesem Unternehmen und dem Staatlichen Umweltamt OWL erhebliche Diskussionen darüber
gegeben, wo die Grenzen des Einsatzes solcher Zusatzstoffe lägen. Das Unternehmen habe sich
seinerzeit aber immer – jedenfalls so weit, wie man das habe feststellen können – im Rahmen der
rechtlichen Regelungen, also der Bioabfallverordnung und der immissionsschutzrechtlichen
Zulassung, bewegt." (APr 14/236)
Minister Uhlenberg am 3. November auf einer Pressekonferenz in Möhnesee:
"Bis heute ist die Frage offen, weshalb Hinweise in Fachzeitschriften in den Jahren 2002 und 2003
offensichtlich zu keinen wirksamen Konsequenzen geführt haben."
Aachener Nachrichten vom 4.11.06:
Umweltminister Uhlenberg sieht "eklatante Versäumnisse" bei seiner grünen Amtsvorgängerin
Höhn. Bis heute sei offen, weshalb etliche Warnhinweise "offensichtlich zu keinen wirksamen
Konsequenzen geführt haben."
I.5.21 Welche neuen Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, die dazu führen, dass gegen
die Feststellung von StS Dr. Schink "Das Unternehmen habe sich (…) im Rahmen der
rechtlichen Regelungen (…) bewegt." nun die Aussage von Minister Uhlenberg, es hätte
Versäumnisse gegeben, steht?
I.5.22 Welche Unterlagen, Vermerke und Vorgänge geben Anlass zu der These, dass Bärbel Höhn
schwere Versäumnisse begangen hat?
Westfalenpost vom 4.11.06:
14/27
Umweltminister Uhlenberg: "Es hat bereits in den Jahren 2002 und 2003 Hinweise auf die
gefährliche Chemikalie PFT in Zeitschriften geben."
I.5.23 Welche Hinweise auf PFT in Bodenhilfsstoffen liegen dem Ministerium aus den Jahren
2002 und 2003 vor?
II.
Gewässerschutz und Trinkwasserversorgung
II.1.
Gewässermonitoring
Seit Bekannt werden der PFT-Belastungen werden im Rahmen eines Gewässermonitoring die
bekannten belasteten Gewässerabschnitte 14-täglich untersucht und gleichzeitig Witterungs- und
Abflussdaten erhoben.
II.1.1 Wie viele Messstellen und an welchen Standorten gibt es?
Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten.
II.1.2 Wer ist Betreiber/in der genannten Messstellen?
Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten.
II.1.3 Was sind die Messergebnisse der einzelnen Messstellen für die letzten sechs Monate?
Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten
II.1.4 Werden in bzw. von den betroffenen Kreisen Hochsauerland, Soest, Warendorf, Paderborn,
Gütersloh, Höxter und Lippe Sondermessungen durchgeführt und wenn ja mit welchen
Ergebnissen?
Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten
II.1.5 Führt der Ruhrverband als Betreiber der Möhnetalsperre Gewässeruntersuchungen durch
und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten
II.1.6 Werden im Möhnestausee Proben des Sediments als einer der Belastungsschwerpunkte
untersucht? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten
15/27
II.2.
Frachtenbetrachtung
Bislang lag der Fokus Ihrer Untersuchungen zur PFT-Problematik auf dem Hochsauerlandkreis
und den Flächen entlang der Möhne vor Eintritt in den Möhnestausee. Stellt man aber eine grobe
Betrachtung der Frachten in der Möhne an, wird klar, dass die Belastung der im nördlichen
Hochsauerlandkreis bei der Gemeinde Scharfenberg gelegenen Fläche die hohen PFT-Frachten am
Ausgang des Möhnestausees nicht allein erklären können.
Mit Ihrem Schreiben vom 24.10.2006 erhielt ich die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen auf die
PFT-Schadstoffproblematik für zwölf Flächen im Hochsauerlandkreis (Anlage 1), neun Flächen im
Kreis Soest (Anlage 2) und vier Flächen im Kreis Paderborn (Anlage 3). Aus den
Schadstoffgehalten der Bodenuntersuchungen lassen sich die Inventare der Flächen abschätzen
bzw. hochrechnen.
Die Fraktion der Grünen im Kreistag des Hochsauerlandkreises erhielt mit Schreiben des
Landrates vom 24.10.2006 eine tabellarische Zusammenstellung aller bis zum 29.09.2006
gemessenen Gewässerproben aus dem Ruhreinzugsgebiet (einschl. des Nebenflusses Möhne) für
den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest.
Aus den nun vorliegenden Daten lassen sich auf der einen Seite die Schadstoffbelastungen der
Flächen abschätzen und auf der anderen Seite korrespondierend dazu die aus den Flächen
ausgetragenen Schadstofffrachten, die im Gewässer der Möhne und ihrer Zuflüsse austreten,
bestimmen. Das Gleiche gilt für die Ruhr als Hauptstrom und ihre Zuflüsse.
II.2.1 Warum fußen alle offiziellen Argumentationen der Landesregierung zur Ermittlung der
Schadstoffquellen auf den Konzentrationen im Gewässer anstatt auf den absoluten
Frachten?
MR Prof. Dr. König (MUNLV) berichtete am 23. August im Umweltausschuss: "Man müsse
erkennen, ob man noch auf dem aufsteigenden Ast der Gewässerbelastung sei oder auf dem
absteigenden Ast. Dies werde durch regelmäßige Untersuchungen ermittelt, um den Verlauf der
Belastungen in den verschiedenen Umweltmedien besser zu erkennen.
Begleitend würden Frachtenbetrachtungen gemacht, die ausgingen von den Mengen, der Zahl und
der Größe der Flächen, die von der Anlage aus beschickt worden seien. (…) Durch die laufenden
Analysen müsse versucht werden, diese Frachtenbetrachtungen ständig fortzuschreiben und zu
aktualisieren. Bisher könne nur ein Teil von dem, was man in der Möhne finde, aus den
Bodenuntersuchungen erklärt werden. Es sei aber bereits gesagt worden, dass die Analysen aus der
16/27
Anlage, wo sehr hohe Belastungen festgestellt worden seien, zeigten, dass die Anlage und dieses
Material eine wesentliche Quelle seien. Ob es die einzige und ausschließliche sei, werde durch
weitere Recherchen noch ermittelt." (APr 14/236)
II.2.2 Welche Frachtenbetrachtungen hat die Landesregierung bisher durchgeführt?
II.2.3 Warum wurden bis heute keine umfassenden integrierten Frachtenanalysen vorgelegt?
II.2.4 Welcher Teil der PFT-Belastung in der Möhne kann heute aus Bodenuntersuchungen
erklärt werden?
II.2.5 Ist es richtig, dass in der Möhne im Abfluss unterhalb der Möhnetalsperre im Zeitraum
zwischen dem 26.07.2006 und dem 11.09.2006 im Schnitt eine mittlere Fracht von 357 g
PFT am Tag verließen? (Dieser Wert ergibt sich, wenn man die fünf vom Ruhrverband an
der Entnahmestelle Wasserwerk „Möhnebogen“ entnommenen Wasserproben
berücksichtigt).
II.2.6 Ist es richtig, dass in der Möhne im Abfluss unterhalb der Möhnetalsperre eine PFT-Fracht
von 314 g bis 357 g pro Tag verlässt, wenn die Messwerte, die von staatlicher Seite
zwischen dem 04.07.2006 und dem 28.08.2006 erhoben wurden, mitberücksichtigt
werden?
Beim Wasserwerk am Möhnebogen (Stadt Arnsberg) fließt dementsprechend eine tägliche
durchschnittliche Schadstofffracht von 314 g bis 357 g PFT ab. Diese Menge am Auslauf der
Möhnetalsperre belegt, dass eine sehr hohe Schadstoffmenge täglich im Grundablass der
Staumauer die Talsperre verlässt.
Aus den sogenannten hochbelasteten Flächen im Bereich Scharfenberg fließt im gesamten
Einzugsbereich des Baches „Steinbecke“ eine tägliche Fracht von 22 g PFT ab. Dies stellt mit
seinem Zufluss zur Möhnetalsperre einen Anteil von 7 Prozent der Schadstofffracht dar.
II.2.7 Bedeutet dies, dass eine Sanierung der Fläche durch Drainage und Reinigung dieses
Wassers nur einen Effekt von weit unter 10 Prozent auf die giftige Gesamtfracht hat, die
die Möhnetalsperre verlässt?
II.2.8 In der Folge des Flüsschens „Möhne“ auf dem Weg zur Möhnetalsperre wird das Gewässer
bis zur Grenze des Hochsauerlandkreises zum Kreise Soest mit weiteren
durchschnittlichen 12 g an PFT-Fracht belastet. Woher bzw. von welchem Verursacher
wird diese Fracht in das Gewässer abgegeben?
17/27
II.2.9 Von der Kreisgrenze bis hin zur Gemeinde Heidberg wird der Möhne zusätzlich eine
durchschnittliche tägliche Fracht von 23 g PFT zugeführt. Woher bzw. von welchem
Verursacher wird diese Fracht in das Gewässer abgegeben?
Von der Gemeinde Heidberg bis zum Beginn der Möhnetalsperre bei der Gemeinde Völlinghausen
erreicht die Möhne nochmals eine zusätzliche durchschnittliche Schadstofffracht von 15 g PFT. In
dieser Fracht sind sämtliche Austräge der landwirtschaftlichen Flächen, die im Kreis Soest zurzeit
untersucht werden und in der öffentlichen Diskussion sind, enthalten.
II.2.10 Woher bzw. von welchem Verursacher wird diese Fracht in das Gewässer abgegeben?
Berücksichtigt man alle bisher ermittelten Schadstofffrachten, die die Möhne von ihrem Ursprung
bis zur Mündung der Möhnetalsperre erreichen, so entspricht dies einer täglichen Gesamtfracht
von 72 g.
II.2.11 Ist es richtig, dass alle Zuflüsse, die mit der Möhne in die Möhnetalsperre gelangen, noch
nicht einmal 25 Prozent der Fracht transportieren, die täglich die Möhnetalsperre
verlässt?
II.2.12 Trifft es zu, dass selbst das Abtragen aller Flächen im Bereich der Gemeinde Scharfenberg
an dem Bach Steinbecke und die Abtragung der Flächen im Bereich des Silberbaches im
Kreis Soest die Schadstofffracht, die die Möhnetalsperre in Richtung Wasserwerk der Stadt
Arnsberg im Möhnebogen verlässt, nur um einen Beitrag von ca. 10 Prozent erniedrigen
würde?
II.2.13 Im Bereich der Ruhr beträgt die Fracht an PFT oberhalb der Elpe-Mündung 4,6 g. Die Elpe
führt der Ruhr an der Mündung eine Fracht von durchschnittliche ca. 23 g pro Tag zu. Ist
es richtig, dass damit die Elpe in ihrer Schadstofffracht-Relevanz in der gleichen
Größenordnung wie die Steinbecke liegt?
Der Nierbach führt der Ruhr durchschnittlich 11 g PFT pro Tag zu. Zwischen dem Nierbach und
der Messstelle am Wasserwerk Mengesohl findet keine Fracht-erhöhung in der Ruhr statt.
Zwischen dem Ruhr-Messpunkt Wasserwerk Mengesohl und dem Ruhr-Messpunkt vor der
Einmündung der Möhne findet ein absoluter Frachtzuwachs in der Ruhr von durchschnittlich 45
g pro Tag statt.
18/27
II.2.14 Diese tägliche Fracht ist die höchste bisher in der Ruhr nachgewiesene Fracht und
entspricht der Summe der täglichen Fracht von Steinbecke und Elpe. Woher bzw. von
welchem Verursacher wird diese Fracht in das Gewässer abgegeben?
II.2.15 Bei sachgerechter Beurteilung der tatsächlichen Fakten wird klar, dass die erhebliche
Schadstofflagerung in der Möhnetalsperre ein großes Problem darstellt. Was gedenkt die
Landesregierung an diesem entscheidenden und verfahrensleitenden Punkt zu tun?
II.2.16 Wer ist für den sach- und umweltgerechten Betrieb der Möhnetalsperre verantwortlich?
II.2.17 Wer hat zugelassen, dass seit dem Bekannt werden der PFT-Problematik in der Ruhr im
Mai 2006 ca. 47 bis 50 kg PFT aus der Möhnetalsperre über den Grundablass in Richtung
Ruhr abgelassen wurden?
II.2.18 Wie verträgt sich diese Erlaubnis bzw. das Dulden mit der Tatsache, dass Schadstoffe
nicht mehr in die Umwelt verdünnt entlassen werden dürfen, wenn sie an einer Stelle
konzentriert gesammelt (Möhnetalsperre) sind?
II.2.19 Schließt das Verdünnungsverbot des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) den erlaubten oder
geduldeten Sachverhalt nicht eindeutig aus?
II.2.20 Ist dieser Schadstoffablass direkt oder indirekt (z.B. mit der Begründung: notwendige
Reparaturmaßnahme) genehmigt worden? Durch welche Behörde und wer hatte davon
Kenntnis?
II.2.21 Wer trägt nach Auffassung der Landesregierung die rechtliche, finanzielle und politische
Verantwortung für eine aktive und bewusste Sanierungsstrategie, seit Mai 2006
vorsätzlich 50 kg Schadstoffinventar aus der Möhnetalsperre abzulassen?
II.2.22 Ist es richtig, dass derzeit noch ein Inventar von 70 kg PFT (überwiegend PFOA) in der
Möhnetalsperre verblieben ist?
II.2.23 Ist es richtig, dass eine ähnliche Menge PFT (überwiegend PFOS) im Sediment lagert?
II.2.24 Hat der für den Betrieb der Möhnetalsperre verantwortliche Ruhrverband vor mehreren
Wochen eine Stellungnahme/Studie zur Problematik der Aufbereitung des
Möhnetalsperrenwassers gegeben, die sich mit der Machbarkeit und den Kosten
beschäftigt?
II.2.25 Welche Inhalte wurden in dieser Stellungnahme/Studie abgehandelt?
19/27
II.2.26 Wer wurde wann über diese Stellungnahme/Studie in Kenntnis gesetzt?
II.2.27 Warum wurde diese Stellungnahme nicht veröffentlicht, überprüft, bzw. warum haben die
staatlichen Stellen keine Überlegung zur technischen Realisierbarkeit der Aufbereitung
erarbeitet?
Der Ruhrverband will "durch Verdünnung und Vermischung des Wassers aus dem Möhnesee
erreichen, dass das ankommende Wasser an den Wasserwerken eine PFT-Belastung von 300
Nanogramm nicht überschreitet. (…) Unser Ziel ist es, nach der Sanierung der am stärksten
betroffenen Flächen mit weniger belastetem Wasser den Möhnesee aufzustauen." (Wochenblatt vom
15.11.2006)
II.2.28 Wie bewertet die Landesregierung die Strategie des Ruhrverbandes "der bewussten
Verdünnung" aus rechtlicher Sicht?
II.2.29 Wann soll der Möhnesee wieder aufgestaut werden?
II.2.30 Ist die Strategie des Ruhrverbandes mit dem MUNLV abgestimmt?
II.2.31 Wenn ja, in welcher Form und seit wann?
II.3
Mehrquellentheorie
Aufgrund der gemessenen PFT-Werte ist davon auszugehen, dass es mehr als eine Quelle gibt.
Deshalb sind weitergehende Messungen und Analysen notwendig.
II.3.1 Hat eine Überprüfung der über 100 Direkteinleiter an den betroffenen Gewässern
stattgefunden und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
II.3.2 Hat eine Überprüfung der Abläufe der Kläranlagen an Ruhr und Möhne stattgefunden und
wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg ermittelt gegen das Unternehmen Gebrüder Witteler OHG, das
bei der Sanierung eines ehemaligen Treibstoffdepots des belgischen Militärs in Rüthen
verseuchten Boden illegal als Dünger entsorgt haben soll. Die Fa. Gebrüder Witteler hatte nach
Abzug der Belgier ihr Betriebsgelände auf dem ehemaligen Spritdepot errichtet und dort Dünger
hergestellt. Zu den Altslasten könnte zum Beispiel der Nato-Treibstoff JP-8 gehören, der
wiederum die giftige Chemikalie PFOS enthält.
II.3.3 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Vorfall?
20/27
II.3.4 Haben zu einem früheren Zeitpunkt Untersuchungen auf diesem Gelände stattgefunden?
Herr StS Dr. Schink erklärte am 23. August im Umweltausschuss, dass derzeit untersucht wird, ob
die Spülung einer stillgelegten Kerosinpipeline ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und ob
es gegebenenfalls Leckagen gegeben hat. (APr. 14/236)
II.3.3 Was sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen?
II.4.
Neue Fälle
Bei einer Untersuchung des Rheder Bachs im Mündungsbereich in die Bocholter Aa (Kreis Borken)
sind Anfang November 2006 erhöhte PFT-Werte festgestellt worden. Eine Gewässerprobe
unterhalb der Kläranlage Rhede hat eine PFT-Belastung von 1,4 Mikrogramm pro Liter ergeben.
Verursacher sind offensichtlich zwei Firmen, deren Abwässer in die Kläranlage Rhede geleitet
worden sind.
Auch in den Flüssen Inde und Rur im Raum Aachen sind Mitte November erhöhte PFT-Werte
festgestellt worden. Die Belastung kommt durch den Ablauf von Kläranlagen in Stolberg und
Düren.
II.4.1 Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um die Trinkwasserversorgung vor Ort
sicherzustellen?
II.4.2 Welche Konsequenzen werden für die Reinigungsverfahren der Kläranlagen Rhede,
Stolberg und Düren gezogen?
II.4.3 Welche genehmigten Produktionsverfahren könnten dazu führen, dass PFT-belastete
Abwässer in die Kläranlagen Rhede, Stolberg und Düren eingeleitet werden?
II.4.4 Werden alle Abläufe von Kläranlagen in NRW auf PFT bzw. andere Stoffgruppen
untersucht?
II.4.5 Werden alle Kläranlagen im Einzugsgebiet der Ruhr und ihrer Nebenflüsse auf PFT und
andere Stoffgruppen untersucht?
II.4.6 Welche anderen Stoffgruppen sind in diese Untersuchungen mit einbezogen?
II.4.7 Welche Ergebnisse liegen hierzu vor?
II.4.8 Wann sind die Untersuchungen abgeschlossen?
21/27
II.5.
Sicherstellung einer gesundheitlich einwandfreien Trinkwasserversorgung
Nach Bekannt werden der Trinkwasservergiftung mit PFT im Raum Arnsberg haben die Behörden
davor gewarnt, Babynahrung mit Trinkwasser zuzubereiten. Die Stadt Arnsberg hat daraufhin
Mineralwasser an junge und werdende Mütter verteilt. Erst nach Einbau eines Aktivkohlefilters in
das Wasserwerk Möhnebogen ist das Arnsberger Trinkwasser nicht mehr gesundheitsgefährdend.
II.5.1. Über 4 Millionen Trinkwasserverbraucher/innen waren sofort durch die PFT-Mengen im
Rohwasser der Ruhr beeinträchtigt. Alle Diskussionen über die Kontamination der Fläche
wirken mittelfristig bis langfristig. War eine kurzfristige Maßnahme, wie sie am
Trinkwasserwerk Möhnebogen durchgeführt wurde, nicht auch für die übrigen
Wasserwerke stromabwärts der Ruhr angezeigt?
II.5.2. Die Sanierung der Fläche in Brilon-Scharfenberg wird mit dem Erhalt der Trinkwasserversorgung begründet. Wenn diese mittel- bis langfristige Maßnahme mit dem Erhalt der
Trinkwasserversorgung begründet wird, wäre eine kurzfristige Maßnahme ebenso
gerechtfertigt. Warum wurde mit der Ordnungsverfügung zur Sanierung der Fläche nicht
auch über Sanierungsverfügungen der Trinkwasserwerke mit der gleichen Begründung
nachgedacht?
Entscheidend für den unbedenklichen Genuss des Trinkwassers für die Verbraucherinnen und
Verbraucher ist das, was sie aktuell zu sich nehmen.
II.5.3. Warum sind nicht unmittelbar nach Bekannt werden der PFT-Verschmutzung umfassende
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr von der Landesregierung veranlasst worden?
II.5.4 Können Sanierungsverfügungen für Trinkwasseraufbereitungen zur Gefahrenabwehr
beitragen?
II.5.5 Was trägt nach Auffassung der Landesregierung eher zur Gefahrenabwehr in Bezug auf
die Trinkwasseraufbereitung bei: Die Anordnung zur Sanierung einer Fläche oder die
Sanierung bzw. Ergänzung der Trinkwasseraufbereitung an Möhne und Ruhr?
II.5.6 Wurden bei den bisherigen Untersuchungen auch auf andere gefährliche Stoffe hin
untersucht? Es wird um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten.
II.5.7 Welche weiteren trinkwassergefährdenden Stoffe wurden mit welchen Ergebnissen
gemessen und in dem Fachinformationssystem PFT (FIS PFT) zusammengestellt? Es wird
um eine tabellarische Gesamtdarstellung gebeten.
22/27
II.7.
Trinkwasseraufbereitung
Mehrere tausend Tonnen an Röntgenkontrastmitteln und Antibiotika gelangen weltweit über das
Abwasser ins Oberflächenwasser und letztendlich ins Trinkwasser. Viele öffentliche Kläranlagen
können Pharmaka und Röntgenkontrastmittel derzeit nicht aus dem Abwasser entfernen. Bis zu
25 Prozent der verkauften Mengen bestimmter Wirksubstanzen gelangen in die Gewässer
Nordrhein-Westfalens (NRW) und stellen dort ein unkalkulierbares Umwelt- und
Gesundheitsrisiko dar. Das Problem verschärft sich besonders dort, wo Trinkwasser aus
Oberflächenwasser gewonnen wird. Dies ist in NRW im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern
im Verhältnis 60 zu 40 der Fall.
Die Aufbereitungstechniken für Trinkwasser einiger Wasserwerke an der Ruhr und von
Gelsenwasser sind nicht auf dem neuesten Stand. Angesichts der möglichen Belastungen, die
über die Stoffe in der Trinkwasserverordnung hinausgehen (z. B. Röntgenmittel, Arzneimittel
oder PFT), und des hohen geklärten Abwasseranteils in der Ruhr (in trockenen Sommern besteht
das Ruhrwasser aus 40 % Kläranlagenablauf) ist eine technische Sanierung und Nachrüstung
zwingend notwendig, um zumindest den Standard zu erreichen, der an den meisten Stellen im
Land seit langem Praxis ist.
Im September 2006 wurde dem Umweltministerium die Studie „Eintrag von Arzneimitteln und
deren Verhalten und Verbleib in der Umwelt“ übergeben. In dieser Studie wird unter anderem auf
die unterschiedlichen Rückhaltevermögen der verschiedenen Trinkwasseraufbereitungsverfahren
eingegangen. Des weiteren werden die umwelterheblichen und gesundheitsgefährdenden
Substanzen, die im Einzugsbereich der Trinkwasserwerke an der Ruhr die real existierenden
Aufbereitungsverfahren durchschlagen und somit im Trinkwasser nachgewiesen werden,
dargestellt und die somit vorhandene Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung diskutiert.
Moderne Aufbereitungsanlagen führen dabei nicht notwendigerweise zu Preiserhöhungen, wie die
Realität der Versorgung durch die Rheinwasserwerke zeigen.
Die Arnsberger Vereinbarung, die das Umweltministerium und die Arbeitsgemeinschaft der
Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) am 25.08.06 unterzeichnet haben, benennt Trippelschritte
aber keine Strategie.
II.7.1. Seit wann liegt dem MUNLV die Studie „Eintrag von Arzneimitteln und deren Verhalten
und Verbleib in der Umwelt“ vor?
23/27
II.7.2 Warum ist die Studie bis heute nicht veröffentlicht?
II.7.3 Welche Stoffe werden seit Bekannt werden der PFT-Problematik und der Studie „Eintrag
von Arzneimitteln und deren Verhalten und Verbleib in der Umwelt“ über die in der
Trinkwasserverordnung genannten Stoffe hinaus gemessen?
II.7.4 Ist es richtig, dass das Umweltministerium alle Messergebnisse der Trinkwasserversorger
an der Ruhr und auch über dieses Einzugsgebiet hinaus in einem Fachinformationssystem
PFT (FIS PFT) über eine Password geschützte Eingabeseite per Internet erfasst und diese
Daten zentral in einer Datenbank hält, die ebenfalls per Password für die Wasserversorger
zugänglich ist?
II.7.5 Es wird um eine tabellarische Zusammenstellung der bisher in dem unter II.7.4
beschriebenen Verfahren erfassten Messwerte gebeten.
II.7.6 Plant die Landesregierung ein landesweites Messprogramm (mit welchen Inhalten), das
die gefährlichen Stoffe außerhalb der Trinkwasserverordnung berücksichtigt?
II.7.7 Welche Konsequenzen werden aus dem PFT-Skandal für die Trinkwasseraufbereitung in
NRW gezogen?
II.7.8 Mit welchen Aufbereitungsverfahren arbeiten die jeweiligen Wasserwerke in den
betroffenen Gebieten?
III.
Novellierungsbedarf Bioabfall-, Klärschlammund Düngemittelverordnung
Ein Risiko für Böden und Wasser stellt die 1998 von der damaligen Umweltministerin Angela
Merkel erlassene Bioabfallverordnung dar. Die Landesregierung NRW und die dafür zuständige
Ressortministerin haben sich in der Zeit vor dem Jahr 2005 nachdrücklich für eine Änderung der
Klärschlamm- und Bioabfallverordnung eingesetzt. Im Vordergrund standen eine Verschärfung
der Schadstoffgrenzwerte im Bioabfall-, Klärschlamm- und Düngemittelbereich, der Qualitäts- und
Messanforderungen sowie die Vereinheitlichung der einzelnen Verordnungen. Entsprechende
Initiativen NRWs, die in diese Richtung zielten, wurden von der Ländermehrheit im Bundesrat
und der Umweltministerkonferenz abgelehnt.
24/27
In NRW allerdings ist ein wichtiger Erfolg erzielt worden: Der Anteil an Klärschlämmen, der
verbrannt wird anstelle ihn auf die Felder auszubringen, ist in der Regierungszeit von Rot-Grün
von circa 15 % auf etwa 65 % gestiegen. Damit ist ein großes Risikopotenzial deutlich verringert
worden.
Die Vorkommnisse um PFT zeigen dringender denn je, dass die Lücken der Bioabfallverordnung
geschlossen werden müssen. Dazu gehören auch Vorschriften für umfassende Analysen und
Messungen. Es muss zukünftig gewährleistet sein, dass keine belasteten industriellen Abfälle
verarbeitet werden dürfen und engmaschige Beprobungen die vorhandenen Risiken begrenzen.
Minister Uhlenberg berichtete am 18. Oktober im Umweltausschuss: "Die Agrarministerkonferenz
hat Ende September auf Initiative Nordrhein-Westfalens das BMU und das BMELV gebeten, die
Bioabfall- und die Düngemittelverordnung so zu ändern, dass sichergestellt werden kann, dass
Abfallgemische zur landbaulichen Verwertung nur aus solchen Bestandteilen hergestellt werden,
deren unvermischte Bestandteile, jeweils für sich gesehen, lückenlos bis zum Ort des Anfalls
rückverfolgt werden können und als unbedenklich im Sinne dieser Verordnung zu bewerten
sind." (APr 14/272)
III.1
Beinhaltet diese Initiative auch, dass die Grenzwerte entsprechend angehoben, neue
Stoffe z.B. organische Stoffgruppen mit einbezogen werden?
III.2
Soll das Messprogramm erweitert werden?
III.3
Sollen zukünftig die BioAbfV, KlärschlammV und die DüngemittelV in einer Verordnung
vor allem im Hinsicht auf einheitliche Grenzwerte und Handhabung zusammengeführt
werden?
III.4
Welchen Änderungsbedarf sieht das MUNLV bei der Klärschlammverordnung?
III.5
Welche weiteren Initiativen sind vom MUNLV auf Bundesebene geplant, um den o.g.
Änderungsbedarf umzusetzen?
III.6
Sollen zukünftig bestimmte Bestandteile, z.B. Fugate, ausgeschlossen werden?
25/27
IV.
Aktivitäten des MUNLV zur EU-Chemikalienpolitik
Der Umweltminister hat mehrfach auf eine Bundesratsinitiative zum Verbot von PFT auf EU-Ebene
hingewiesen (z.B. Vorlage 14/0531). Inzwischen hat das EU-Parlament einen entsprechenden
Beschluss gefasst.
IV.1.
Für ein Verbot welcher Stoffgruppen der PFT hat sich die Landesregierung in ihrer
Bundesratsinitiative Anfang dieses Jahres eingesetzt?
IV.2
Müsste Aufgrund der gemessenen Verhältnisse von PTOS zu PFOA im Boden bzw. im
Gewässer (Ruhr und Möhne) nicht PFOA verboten werden?
IV.3.
Warum konnte das MUNLV ein Verbot von PFOA nicht erreichen?
IV.4
Wann ergreift das MUNLV eine solche Initiative?
IV.5
Hält das MUNLV den europäischen Verordnungsentwurf zur Registrierung, Evaluierung
und Autorisierung von Chemikalien (REACH) nach derzeitigem Verhandlungsstand für
ausreichend, um einen schleichenden Eintrag solcher Stoffgruppen wie PFT zukünftig
auszuschließen?
IV.6
Wenn nein, wird sich das MUNLV für entsprechende Verbesserungen einsetzen?
IV.7
Ist das MUNLV der Ansicht, dass die nach REACH zu erhebenden Daten ausreichen, um die
von PFT ausgehenden Risiken zu identifizieren, und wird die Verwendung solcher
Chemikalien in der Produktionskette bis hin zum Abfall nach Meinung des MUNLV
ausreichend transparent?
IV.8
Ist der Verordnungsentwurf REACH nach derzeitigem Stand dazu geeignet, dass alle
gefährlichen Altstoffe zukünftig vom Markt verschwinden, und besteht nach Meinung des
MUNLV ein ausreichender Anreiz für die Substitution gefährlicher Chemikalien wie PFT?
IV.9
Teilt das MUNLV vor dem Hintergrund der aktuellen PFT-Funde die Auffassung, dass
Untersuchungen der biologischen Abbaubarkeit und der aquatischen Toxizität wichtige
Tests sind, die zur Gefährdungsbeurteilung einer Chemikalie unerlässlich sind?
IV.10
Teilt das MUNLV die Auffassung, dass solche Daten zur biologischen Abbaubarkeit und zur
aquatischen Toxizität für alle Chemikalien vorgelegt werden müssen, auch wenn diese nur
in geringen Mengen hergestellt werden?
26/27
IV.11
Wenn ja, wie beurteilt das MUNLV in diesem Zusammenhang den vorliegenden
Verordnungsentwurf REACH?
IV.12
Ist das MUNLV der Auffassung, dass durch REACH nach dem derzeitigen Stand eine
ausreichende Information der Öffentlichkeit über die von Chemikalien wie PFT
ausgehenden Gefahren gewährleistet ist?
IV.13
Wenn nein, wird sich das MUNLV für entsprechende Verbesserungen einsetzen?
IV.14
Welche Vorschläge hat das MUNLV vor dem Hintergrund des aktuellen PFT-Skandals bisher
zur Verbesserung der EU-Chemikalienverordnung (REACH) auf Bundes- und EU-Ebene
eingebracht?
27/27