Tätigkeitsbericht 2000 / 2001 - Max-Planck

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Tätigkeitsbericht 2000 / 2001 - Max-Planck
I.
Forschungskonzeption des Instituts
1.
Forschungsziele und –schwerpunkte
Die Forschungen des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sind
rechtsvergleichend, internationalrechtlich, interdisziplinär und auf empirische Untersuchungen der
Kriminalität, der Kriminalitätskontrolle sowie des Opfers der Straftat ausgerichtet. Im rechtsvergleichenden Zugang werden ausländische Rechtsordnungen und Rechtspraktiken untersucht und mit dem
deutschen Strafrechtssystem kontrastiert. Dabei geht es gleichermaßen um Erkenntnisse über den bereits existierenden Vorrat an rechtlichen Lösungen für bestimmte soziale Probleme, funktionale rechtliche und außerstrafrechtliche Alternativen sowie daraus zu ziehende Konsequenzen für die Fortentwicklung des Strafrechts. Untersuchungen zur Implementation des Rechts, zu den tatsächlich eingetretenen Folgen sowie zu Entwicklungen in Kriminalitätsphänomenen stellen in diesem Zusammenhang wichtige Grundlagen für die Beurteilung der Wirksamkeit des Rechts zur Verfügung. Von
hervorragender Bedeutung für die wissenschaftliche Tätigkeit des Instituts sind weiterhin Fragen der
europäischen Integration und hierbei bedeutsamer Ziele wie Harmonisierung und Angleichung des
Straf- und Strafverfahrensrechts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie die Identifizierung
von Problemen und Lösungsmöglichkeiten im Prozess der Gestaltung einer durch gleiches Recht und
durch gleiche Rechtsanwendung geprägten Region.
Das Max-Planck-Institut arbeitet insoweit an Grundlagenfragen zu den Strukturen des Strafrechts und
dessen Rolle und Funktionen in einer sozial und wirtschaftlich vernetzten Welt, die einem rapiden
sozialen Wandel unterworfen ist. Im Vordergrund steht dabei die Frage nach dem in modernen, vernetzten und komplexen Gesellschaften noch vorhandenen Potential an Steuerung und Lenkung durch
Strafrecht, mit den ihm eigenen Zielsetzungen des Schutzes von Rechtsgütern sowie der Gewährleistung von Sicherheit, Vorhersehbarkeit und Gerechtigkeit in sozialen und wirtschaftlichen Austauschprozessen. Drastische Zuwächse in grenzüberschreitenden kriminellen Aktivitäten, in Mobilität,
Migration und in Verlagerungspotentialen stellen die Politik der Steuerung durch national gesetztes
Strafrecht vor neue Probleme. Im vergangenen Jahres wurde dies in tragischer Weise durch die Terroranschläge des 11. September und die sich hieraus ergebenden Herausforderungen an Politik, Justiz
und Gesellschaft deutlich. Nicht nur im Hinblick darauf zeichnen sich durch die Internationalisierung
von Strafverfolgung, insbesondere als neuer Lösungsansatz zur Bewältigung internationaler und interner Konflikte, grundlegende Fragen ab, die sich einer Beantwortung im nationalen Kontext entziehen.
Stärker noch als bisher wird es also auf die Untersuchung europäisch und international verbindlicher
(menschenrechtlicher) Standards sowie ihrer Kontrolle und Durchsetzung ankommen.
Die Bearbeitung strafrechtsvergleichender, internationalrechtlicher und empirischer Fragestellungen
der angesprochenen Art führt die Tätigkeit des Max-Planck-Instituts schließlich in die wissenschaftliche Beratung in- und ausländischer Gesetzgebung sowie zur Bereitstellung von Gutachten für Gerichte, Behörden, Kanzleien und sonstigen einschlägig tätigen Organisationen. Die Aufgaben der Grundlagenforschung im Bereich der Rechtsvergleichung und des internationalen Rechts sind ferner mit der
Einrichtung und Unterhaltung einer Schwerpunktbibliothek für die Bereiche des Strafrechts, des Strafverfahrensrechts und der Kriminologie verbunden.
Zukünftige Forschungsvorhaben sind insbesondere an der strafrechtlichen Bedeutung zunehmender
internationaler Verflechtung von Staaten und Institutionen, aber auch an der wachsenden Mobilität
auch des Verbrechens orientiert. Dabei wird sich die Forschungsgruppe Strafrecht in der Grundlagenforschung vor allem den langfristig angelegten Projekten eines Allgemeinen Strafrechtlichen Strukturvergleichs sowie der Möglichkeiten und Grenzen internationaler Strafrechtsvereinheitlichung bis hin
zu supranationaler Strafjustiz widmen.
Die Forschungsgruppe Kriminologie wird der wachsenden Bedeutung der Internationalität von gesellschaftlichen wie Verbrechens-Phänomenen durch einen weiteren Ausbau international vergleichend
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Forschungskonzeption des Instituts
angelegter Projekte Rechnung tragen, bei denen zudem nach Bedarf eine Vernetzung mit anderen europäischen wie außereuropäischen Forschungseinrichtungen stattfindet, wie dies beispielsweise durch
(komparative) Untersuchungen zum Phänomen der organisierten Kriminalität und insbesondere zu der
Rolle und Funktion von (Drogen-)Märkten geschieht.
2.
Überblick über derzeit zentrale Forschungsfelder des Instituts
Die Gemeinsamen Projekte der strafrechtlichen und kriminologischen Arbeitsgruppen nehmen sich
solcher Fragestellungen an, die – wie beispielsweise im Falle der Untersuchungen zum Umweltschutz
durch Strafrecht (strafrechtlicher Projektteil: „Umweltschutz durch Strafrecht? – national und transnational“, kriminologischer Projektteil: „Umweltschutz durch Strafrecht – Eine empirische Untersuchung zur Implementation strafbewehrter Vorschriften im Bereich des Umweltrechts) – auf die Rolle
des Strafrechts als Antwort auf transnationale und grenzüberschreitende Probleme in rechtsvergleichender und empirischer Hinsicht gerichtet sind. Weitere exemplarisch ausgewählte interdisziplinärforschungsgruppenübergreifende Vorhaben sind z.B. rechtsvergleichende und kriminologische Untersuchungen zur Rolle und Funktion von Rechtsmitteln im Strafverfahren, Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie zur Beendigung des Strafverfahrens ohne richterliches Urteil im deutsch-chinesischem Vergleich.
Wichtige laufende Tätigkeitsfelder der strafrechtlichen Forschungsgruppe sind – neben der kontinuierlichen Beobachtung der Fortentwicklung des ausländischen und internationalen Strafrechts –
exemplarisch: Strukturvergleich des Strafrechts, Strafrechtsangleichung in Europa, Straf- und Strafverfahrensrecht im Hinblick auf Korruption, Doping, Möglichkeiten und Grenzen der Auslieferung in
rechtsvergleichender Sicht und dabei insbesondere die Rechtsstellung des betroffenen Individuums bei
der Internationalen Rechtshilfe, Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht, Völkerstrafrecht (d.h. sowohl die Arbeit der internationalen Tribunale als auch die nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher
Verbrechen), rechtliche Reform- und Emanzipationsbestrebungen in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie allgemein der strafrechtliche Schutz von Menschenrechten. Ferner ist auf die – neuerdings zweisprachige – Herausgabe von Übersetzungen fremdländischer Strafgesetzbücher hinzuweisen.
Die laufenden Arbeiten der kriminologischen Forschungsgruppe lassen sich insgesamt sechs Schwerpunkten zuordnen. Dabei handelt es sich um die Sanktions- und Vollzugsforschung, die Themenkomplexe „organisierte Kriminalität und Innere Sicherheit“ sowie „Normanwendung im Strafverfahrensrecht“, die Opferforschung und das LEA – Laboratoire Européen Associé, schließlich das Gebiet
„Sozialer Wandel, Veränderung von Lebenslagen, Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“. Damit
werden einerseits Fragestellungen aufgegriffen, die – wie etwa die Viktimologie – schon länger zum
Forschungsprogramm des Instituts gehören und in verschiedenen Vertiefungen von ungebrochener
Aktualität sind, andererseits Phänomene bearbeitet, die – wie beispielsweise die organisierte Kriminalität oder die Transaktionskriminalität– neue methodische und theoretische Zugänge erfordern und erst
im letzten Jahrzehnt in die kriminologische Forschung Eingang gefunden haben.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
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II.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
1.
Gemeinsame Projekte beider Forschungsgruppen
1.1
Rechtsvergleichende und kriminologische Untersuchungen zum
Schwangerschaftsabbruch
●
Mitarbeiter: Albin Eser, Hans-Georg Koch (Projektkoordinatoren, Juristen), sowie weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen innerhalb und außerhalb des Instituts
●
Zeitrahmen: 1982/1983 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: vgl. dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1992/1993, 1994/1995 und
1996/1997, jeweils S. 4, 1998/1999, S. 3
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Über die Ergebnisse des Projekts wurde anlässlich der Fachbeirats- und Kuratoriumssitzung 2000
referiert (vgl. auch Albin Eser/Hans-Georg Koch, Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich: Befunde – Einsichten – Vorschläge, Ein Projektbericht, forschung aktuell – research in brief/1,
edition iuscrim. Freiburg i. Br. 2000, 33 Seiten). Um eine größere Verbreitung der Projektergebnisse
zu ermöglichen, wurde eine Kurzfassung des rechtsvergleichenden Querschnitts (ca. 200 Seiten) erstellt, die zusammen mit den rechtspolitischen Schlussbetrachtungen gesondert als Taschenbuch in
deutscher Sprache und zeitgleich mit einer kurz vor ihrer Fertigstellung befindlichen englischen Übersetzung (Emily Silverman u. a.) publiziert werden soll.
Als wesentliche Ergebnisse des Projekts seien hervorgehoben: Trotz einer ungewöhnlichen Vielfalt
unterschiedlicher Regelungen in den untersuchten Ländern besteht in den untersuchten Ländern weitgehende Einigkeit im Ziel, Schwangerschaftsabbrüche möglichst zu vermeiden. Uneins ist man jedoch
über den dazu einzuschlagenden Weg. Bis zu einem gewissen Grade hängt die jeweils vertretene Position davon ab, wie die Interessen der Schwangeren und des ungeborenen Lebens jeweils gewichtet
werden. Von erheblicher Bedeutung ist aber etwa auch, inwieweit der jeweilige Gesetzgeber sich einer
„Prinzipientreue“ verpflichtet fühlt oder eher pragmatisch orientierten Strategien zu öffnen bereit
zeigt.
Die herkömmliche Unterscheidung zwischen „Indikationslösung“ (Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs nur bei Vorliegen – mehr oder weniger weitgehender – besonderer, einer eigenen Feststellung unterliegenden Zulässigkeitsvoraussetzungen) und „Fristenlösung“ (Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsalter) hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Etliche moderne Gesetzgebungen folgen einem neuartigen Regelungsmodell, für das die Bezeichnung als „notlagenorientiertes Diskursmodell“ vorgeschlagen wurde. Dieses Regelungsmodell kann
als Wegbereiter jenes „dritten Weges“ gelten, wie er in Gestalt des „Beratungsmodells“ durch die
Neuregelung von 1993/95 nunmehr auch im deutschen Recht grundsätzliche Anerkennung gefunden
hat. Es lässt sich folgendermaßen charakterisieren: Rat und Hilfe für die Schwangere werden als erfolgversprechenderer Impuls für die Bereitschaft zum Austragen des Kindes angesehen als eine – wie
auch Erfahrungen aus Ländern mit strenger Schwangerschaftsabbruch-Gesetzgebung zeigen – weitgehend nur auf dem Papier stehende Drohung mit Strafe. Schwangerschaftsabbruch wird als grundsätzlich zu vermeidende und im Hinblick auf den Wert des ungeborenen Lebens generell missbilligte
Ausnahme für Fälle einer Not- oder Konfliktlage angesehen. Deren Beurteilung und damit die Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch bleibt allerdings (weitgehend) der Schwangeren und
ihrem Arzt überlassen. Durch das Erfordernis oder zumindest das Angebot einer Beratung der
Schwangeren, die einen Abbruch erwägt, kann im konkreten Fall eine Entscheidung für das Kind her-
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Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
beizuführen versucht und künftigen unerwünschten Schwangerschaften entgegengewirkt, nicht zuletzt
aber auch in genereller Weise die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens zum Ausdruck gebracht
werden. Der Vermeidung unerwünschter Schwangerschaften durch Sexualaufklärung, Zugänglichkeit
geeigneter Verhütungsmittel, aber auch bereits durch Erhöhung des Bildungsniveaus und angemessene
gesundheitliche Versorgung vor allem von Frauen wird bei der Bekämpfung des Schwangerschaftsabbruchs eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Für dieses Regelungskonzept lässt sich auf Rechtsordnungen wie die Niederlande verweisen, in denen der Schwangerschaftsabbruch trotz seiner weitgehenden Erlaubtheit bemerkenswert selten praktiziert wird.
Im Hinblick auf einige aktuelle rechtspolitische Aspekte ergibt sich aus der rechtsvergleichenden Perspektive des Projekts:
▪ Bei der Auseinandersetzung innerhalb der katholischen Kirche um die Beteiligung an der
Schwangerschaftskonfliktberatung handelt es sich um ein spezifisch deutsches Problem, da in
anderen Ländern die Beratung meist staatlichen Institutionen vorbehalten, Ärzten übertragen oder nicht zwingend vorgeschrieben ist.
▪ Zur Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche, die wegen festgestellter Schädigung des Kindes
im fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium vorgenommen werden (sogenannte Spätabtreibungen) ist auf neuere ausländische Regelungen hinzuweisen, in denen die Zulässigkeit eines
Schwangerschaftsabbruchs von besonders strikten Voraussetzungen abhängig gemacht wird,
wenn das Kind so weit entwickelt ist, dass es außerhalb des Mutterleibes überleben könnte.
Auch für das deutsche Recht wird eine derartige – durch entsprechende Gesetzesauslegung
schon heute mögliche – Grenzziehung empfohlen, der zufolge ein Schwangerschaftsabbruch bei
lebensfähigem Kind nur noch in Fällen ernstlicher Lebensgefahr der Mutter oder fehlender Überlebensfähigkeit des Kindes als zulässig angesehen werden sollte.
▪ Bei Handeln im Einklang mit den gesetzlichen Voraussetzungen sollten die daran Beteiligten –
insbesondere Schwangere und Arzt – sich als rechtmäßig handelnd (und nicht nur als rechtswidrig, aber straffrei) verstehen dürfen. Dies ist freilich keineswegs mit einem Werturteil als
„sozialethisch billigenswert“ gleichzusetzen. Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
in dieser Frage gerecht zu werden, müsste im Gesetz die Erforderlichkeit einer der Schwangeren
nicht anders abwendbar erscheinenden Not- und Konfliktlage deutlicher als bisher zum Ausdruck gebracht werden.
▪ Die anstehende Diskussion um ein Fortpflanzungsmedizingesetz könnte Anlass und Gelegenheit
bieten, wichtige punktuelle Verbesserungen und Klarstellungen zu weiteren Aspekten - etwa
auch zur kontrovers diskutierten Frage des Schwangerschaftsabbruch bei Minderjährigen - vorzunehmen.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
Aus dem Projekt sind bisher zahlreiche Buch- und Aufsatzveröffentlichungen hervorgegangen. Exemplarisch seien genannt:
ESER, A., KOCH, H.-G. (Hrsg.), Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich. Rechtliche
Regelungen – Soziale Rahmenbedingungen – Empirische Grunddaten, Teil 1: Europa, 1744 S., Teil 2:
Außereuropa, 1353 S., Teil 3: Rechtsvergleichender Querschnitt – Rechtspolitische Schlußbetrachtungen – Dokumentation zur neueren Rechtsentwicklung, Baden-Baden 1988, 1989 bzw. 1999, 932 S.
HÄUßLER-SZEPAN, M., Arzt und Schwangerschaftsabbruch. Eine empirische Untersuchung zur Implementation des reformierten § 218 StGB, Freiburg 1989, 291 S.
HOLZHAUER, B., Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch: Die Rolle des § 218 StGB bei der
Entscheidungsfindung betroffener Frauen, Freiburg 1991, 436 S.
LIEBL, K., Ermittlungsverfahren, Strafverfolgungs- und Sanktionspraxis beim Schwangerschaftsabbruch. Materialien zur Implementation des reformierten § 218 StGB, Freiburg 1990, 189 S.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
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ESER, A., KOCH, H.-G., Schwangerschaftsabbruch: Auf dem Weg zu einer Neuregelung, Gesammelte
Studien und Vorschläge, Baden-Baden 1992, 249 S.
ESER, A. (unter Mitwirkung von Hülsmann, C. und Koch, H.-G.), Schwangerschaftsabbruch: Auf dem
verfassungsgerichtlichen Prüfstand. Rechtsgutachten im Normenkontrollverfahren zum Schwangerenund Familienhilfegesetz von 1992, Baden-Baden 1994, 120 S.
1.2
Rechtsvergleichende und empirische Untersuchungen zu Umweltschutz und
Strafrecht
●
Kriminologischer Projektteil (1985 bis 1997): Implementation des Umweltstrafrechts
●
Strafrechtlicher Projektteil: Umweltschutz durch Strafrecht? - National und transnational
●
Mitarbeiter(innen): Günter Heine (Projektkoordinator, Jurist, Universität Bern), Lucas
Schmidt (Jurist), Anja Käller (Juristin), Mauro Catenacci (Italien), Eftichis El. Fitrakis
(Griechenland), Markus Hoffmann (Übersetzung Spanien), Peter Hünerfeld (Portugal),
Stéphanos Emm. Kareklás (Griechenland), Miguel Polaino-Navarrete (Spanien), Marco
Ronzani (Schweiz), Margret Spaniol/Benno Hilgers (Frankreich), Silvia Tellenbach (Türkei), Hans Vest (Schweiz)
●
Zeitrahmen: 1984/85 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1998/1999, 1996/1997, 1994/1995 und
1992/1993 jeweils S.5)
Die Frage nach Rolle und Funktion des Strafrechts beim Schutz der Umwelt wirft eine Fülle von
grundlegenden Problemen quer durch Dogmatik und Rechtspolitik auf, angefangen bei dogmatischen
Fragestellungen des Allgemeinen und des Besonderen Teils des StGB, der Sanktionen und des Strafverfahrensrechts, über die Beziehung des Strafrechts zu anderen Rechtsgebieten, zu Grundfragen des
Verantwortungsbereichs einzelner oder Kollektivpersonen, zu steuerungstheoretischen Ansätzen bis
hin zu Grundfragen moderner Kriminalpolitik.
Bei diesem langjährigen Forschungsprojekt geht es um eine Analyse der strafrechtlichen Umweltschutznormen und ihrer Funktionsbedingungen innerhalb des jeweiligen Rechtssystems. Dabei ermöglichen es die bisherigen Forschungsergebnisse nicht nur, sondern verpflichten geradezu dazu, zu aktuellen Fragestellungen auf nationaler und internationaler Ebene Stellung zu beziehen und das Projektdesign entsprechend weiterzuentwickeln. Dies betrifft etwa die Mitarbeit des Projektleiters an der
Konvention des Europarats zum Schutz der Umwelt durch Strafrecht, die EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt von 2001 sowie ein Anschlussprojekt im Auftrag der EU, die Implementation europäischer Vorgaben zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt in den Mitgliedstaaten zu
überprüfen. Dieses Anschlussprojekt wird derzeit verantwortlich von dem Projektleiter in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut METRO, Universität Maastricht, durchgeführt.
Die Basis solcher Grundlagenforschung wurde ermöglicht durch Landesberichte, die sich nicht mit der
blossen Dokumentation des jeweiligen Umweltstrafrechts begnügen, sondern sich um das Aufzeigen
von Strukturmerkmalen und Funktionsbedingungen des Strafrechts im gesamten Rechtsgefüge bemühen. Veröffentlicht wurden bislang Landesberichte zum „Umweltstrafrecht in England, Kanada und
den USA“ (hrsg. v. Eser/Heine, 1994), „Umweltstrafrecht in den nordischen Ländern“ (hrsg. v. Cornils/Heine, 1994), „Umweltstrafrecht in osteuropäischen Ländern“ (hrsg. v. Heine, 1995) und „Um-
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Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
weltstrafrecht in mittel- und südeuropäischen Ländern“ (hrsg. v. Heine, 1997). Diese Landesberichte
stellen einen bislang nicht ermöglichten Fundus zu Grundmerkmalen strafrechtlicher Einflussnahme
zur Verfügung, der Schlussfolgerungen über das ursprüngliche Ziel (Schutz der Umwelt) hinaus nahe
legt und exemplarisch auch Gewinn verspricht für die Entwicklung internationaler Leitlinien zur Strafrechtsdogmatik und Kriminalpolitik in den Risikogesellschaften. Dieses Gewahrwerden von grundlegenden Konsequenzen führte zu der Erkenntnis, dass der Ertrag des Forschungsprojekts nicht bloss in
einem einzigen Abschlussbericht zu sichern ist, auch zumal mehrfach Ergebnisse publiziert wurden
und monographische Vertiefungen zentraler Fragestellungen, etwa zur Reform des Umweltstrafrechts
in Deutschland, zur Verantwortlichkeit von Unternehmen bei Großrisiken oder zum Spannungsfeld
von umweltrechtlichen Offenbarungspflichten und strafverfahrensrechtlichen Garantien, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden. Wichtige Entwicklungen des Umweltstrafrechts wurden im
Tätigkeitsbericht 1998/1999 näher dargestellt.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Jahre 2000 konnte die Dokumentation „Environmental Criminal Law in the European Union“ mit
einer kommentierten Einführung in das Umweltschutzrecht von 15 EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut METRO, Universität Mastricht, und dem Lehrstuhl des Projektkoordinators veröffentlicht werden.
●
Arbeitsplanung 2002:
Auf dieser breiten Basis der bisher erarbeiteten Forschungsergebnisse wird derzeit am abschließenden
rechtsvergleichenden Querschnitt mit Nachdruck gearbeitet. Berücksichtigt werden dabei rechtliche
und tatsächliche Befunde zu 32 Ländern. Entwickelt werden dabei rechtliche Modelle strafrechtlichen
Umweltschutzes im Längsschnitt, die es Forschung, Lehre und den Gesetzgebern erlauben, Vor- und
Nachteile geltenden Umweltstrafrechts konsistenter als bislang auszutarieren. Zugleich wird ein Beitrag zur Harmonisierung des Umweltstrafrechts geleistet. Der rechtsvergleichende Querschnitt wird
baldmöglichst vorgelegt werden.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen (Auswahl s. a. Tätigkeitsbericht
1998/1999):
HEINE, G., PRABHU, M., ALVAZZI DEL FRATE, A., Environmental Protection – Potentials and Limits
of Criminal Justice, Evaluation of legal Structures, Freiburg 1997.
ESER, A., HUBER, B., HEINE, G. (Hrsg.), Criminal Responsibility of Legal and Collective Entities.
edition iuscrim, Freiburg 1999, 379 S.
HEINE, G, Unternehmen, Strafrecht und europäische Entwicklungen, ÖJZ 2000, 871-881.
HEINE, G., FAURE, M., Environmental Criminal Law in the European Union. Documentation of the
main Provisions with Introductions, Freiburg 2001.
HEINE, G., Umweltstrafrecht. In: Brandt, E., Studium der Umweltwissenschaften, Rechtswissenschaften, 2001, 201-209.
HEINE, G., Kommentierung von §§ 61, 62 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Bußgeldvorschriften mit allgemeinem Teil und Einziehung, in Brandt, E., Ruchay, D., Weidemann, C. (Hrsg.),
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Kommentar, Bd. 3. München 2000, B 100.
HEINE, G., Kommentierung von §§ 324 bis 330 d (Straftaten gegen die Umwelt). In: Schönke, A.,
Schröder, H., Strafgesetzbuch, Kommentar, 26. Aufl. München 2001, 2475-2568.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
7
1.3
Rechtswirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittelsystems im
Strafrecht unter Berücksichtigung des internationalen Standards
●
Bearbeiter(innen): Monika Becker, Jörg Kinzig (Projektkoordinatoren, Juristen), Ulrich
Baumann (Soziologe) und die Landesberichterstatter: Paulo Pinto de Albuquerque (Portugal), Alberto Alonso Rimo (Spanien), Stefania Carnevale/Renzo Orlandi (Italien), Karin
Cornils/Bettina Schütz-Gärdén (Schweden), Anne-Solène Heurtin (Frankreich), Anton
van Kalmthout/Jeanette M. M. de Win (Niederlande), Karl-Friedrich Lenz/Christian
Schwarzenegger (Japan), Oliver Quick/Celia Wells (England), Kevin R. Reitz (USA), Ingeborg Zerbes (Österreich)
●
Zeitrahmen: 1997 bis 1999
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1996/1997 S. 6 sowie 1998/1999 S. 7)
Dem Forschungsprojekt liegen Fragestellungen zur Rechtswirklichkeit und Effizienz des deutschen
Rechtsmittelsystems im Strafrecht unter Berücksichtigung des internationalen Standards zu Grunde.
Es geht auf einen Gutachtenauftrag des Bundesministeriums der Justiz zurück (zu Einzelheiten der
Entstehung der Studie vgl. den Tätigkeitsbericht der Jahre 1998/99).
Die Untersuchung gliedert sich in zwei Teile. Im rechtsvergleichenden Teil wird überprüft, wie das
deutsche Rechtsmittelsystem im Verhältnis zu internationalen, vor allem europäischen Standards und
Trends eingeordnet werden kann. Der zweite Teil präsentiert neben einer Darstellung der Entwicklung
des deutschen Rechtsmittelsystems eine empirische Untersuchung mit Ergebnissen über dessen
Rechtswirklichkeit. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Folgen einer Kürzung der Rechtsmittelmöglichkeiten im Bereich der Berufung gelegt.
●
Arbeitsbericht 2000:
Die Veröffentlichung des Forschungsberichts ist im März 2000 erfolgt. Die Ergebnisse wurden im
Rahmen der Fachbeirats- und Kuratoriumssitzung 2000 sowie anlässlich des Strafverteidigertags 2000
sowie im Rahmen des Deutschen Juristentages 2000 vorgestellt.
●
Drittmittel: Bundesministerium der Justiz
1.4
Gemeinsames Projekt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
(Falcone-Programm der Europäischen Union)
●
Mitarbeiter(innen): Vincenzo Militello (Projektkoordinator des Gesamtprojekts, Jurist,
Universität Palermo); Jörg Arnold (Koordinator der strafrechtlichen Forschungsgruppe,
Jurist); Barbara Huber, Susanne Hein (Juristinnen); Michael Kilchling, Jörg Kinzig (Juristen); Letizia Paoli (Koordinatorin der kriminologischen Forschungsgruppe, Soziologin); Joachim Obergfell-Fuchs (Psychologe)
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
Das Projekt verfolgte primär das Ziel, Analysen und Befunde normativer sowie empirischer Wissenschaften einerseits und praktische Erfahrungen und Diagnosen andererseits zusammenzuführen, um
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Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
hieraus im Vergleich verschiedener Länder und durch den Kontrast von Theorie und Praxis zu innovativen Beschreibungen, Erklärungen sowie Kontrollansätzen zu gelangen.
Das Vorhaben orientierte sich in seinen Grundzügen an dem europäischen „Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“, welcher im Juli 1997 von der Europäischen Union verabschiedet
wurde. Dabei werden vor allem folgende Bereiche und Themen untersucht:
- Die kriminelle Vereinigung: normative Bedeutung, strukturelle Merkmale, Tätigkeitsgebiete,
Beteiligungsformen;
- Unrechtmäßige Gewinne und ihre Bekämpfung: Geldwäsche, vermögensbezogene Ermittlungen
und Gewinnabschöpfung;
- Kronzeugen und die sie prämierende Gesetzgebung („legislazione premiale”);
- Einflussnahme der organisierten Kriminalität auf Politik, Wirtschaft und Justiz: Erscheinungsformen und Gegenmaßnahmen;
- Reaktionen der Zivilgesellschaft und kommunale Prävention.
Hinsichtlich dieser Themen werden insbesondere solche normativen Lösungen verglichen, die bereits
im geltenden Recht vorhanden sind, bzw. in Italien, Deutschland und Spanien oder in anderen europäischen Ländern diskutiert werden. Um den Studien einen größeren Praxisbezug zu verschaffen,
werden die Themen auch vor dem Hintergrund der in strafrechtlichen Ermittlungen in Sachen organisierter Kriminalität und insbesondere der in Anti-Mafia-Prozessen gewonnenen praktischen Erfahrungen behandelt.
Der Gesamtrahmen des gemeinsames Projektes wird, um der Komplexität der Materie gerecht zu werden, durch zwei weitere Schwerpunkte vervollständigt:
- eine soziologisch-kriminologische Beschreibung der wichtigsten Erscheinungsformen organisierter Kriminalität und ihrer territorialen Besonderheiten;
- eine Darstellung des prozessualen Instrumentariums, welches im Bereich der organisierten Kriminalität in den untersuchten Rechtsordnungen zum Einsatz kommt.
Die Untersuchung ist gleichzeitig Teil des Forschungsschwerpunkts zur organisierten Kriminalität.
Neben dem Max-Planck-Institut nehmen die folgenden Institutionen an dem Projekt teil:
Italien:
- Stadt Palermo (antragstellende Einrichtung)
- Institut für Strafrecht, Universität Palermo
- Generalstaatsanwaltschaft sowie Landgericht von Palermo
- Instituto superiore internazionale di scienze criminale (ISISC)
Deutschland:
- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
- Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
- Stadt Freiburg im Breisgau
Spanien:
- Universität Pablo de Olavide Sevilla (Prof. Francisco Muñoz Conde)
- Instituto Europeo de España (Prof. Enrique Bacigalupo)
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Die Ergebnisse der Untersuchungen der ersten Phase des Projektes sowie die Beiträge aus den Seminartreffen mit Richtern und Staatsanwälten wurden in einer zweisprachigen Veröffentlichung zusammengefasst. Dieses Buch ist im Jahre 2000 im Verlag edition iuscrim des Max-Planck-Instituts erschienen.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
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Im Jahre 2000 wurden Gesetzesvorschläge anlässlich einer vom Instituto Europeo de España ausgerichteten Tagung in Madrid vom 15.-17.6.2000 zu den drei Themen „Kriminelle Vereinigung“, „Besondere Ermittlungsmaßnahmen“ und „Finanzielle Sanktionen“ erarbeitet und diskutiert. Sie wurden
der EU-Kommission als Vorlage für die Schaffung supranationaler Instrumente sowie den Mitgliedern
der UN Konferenz in Palermo, auf der die UN-Konvention gegen die organisierte Kriminalität unterzeichnet wurde, vorgelegt. Die Gesamtmaterialien der Untersuchung wurden in deutscher und italienischer Sprache veröffentlicht. Im Übrigen wurde auch ein englischsprachiger Band vorgelegt.
Zur Umsetzung des vorgestellten Projektvorhabens sind innerhalb der strafrechtlichen und kriminologischen Forschungsgruppe die oben genannten Themen durch sieben Arbeitsgruppen vertieft worden.
Die Arbeiten der Forschungseinheiten wurden durch zwei jeweils zweitägige Workshops ergänzt. Die
erste Zusammenkunft hat am 5.-6. Februar 1999 in Palermo stattgefunden, das zweite Treffen fand in
Freiburg i.Br. vom 2. bis 4. September 1999 statt. Anlässlich des ersten Treffens haben zehn deutsche
und zehn italienische Richter bzw. Staatsanwälte die jeweiligen Erfahrungen mit dem genannten
Problembereich vorgetragen. Der Ertrag wurde im Rahmen der Arbeiten der einzelnen Forschungseinheiten vertieft. Beim zweiten Treffen wurden die von jeder Forschungseinheit erstellten Berichte
diskutiert und im Rahmen von „Round-table-Konferenzen”, an denen jeweils zehn italienische und
deutsche Richter oder Staatsanwälte teilnahmen, kritisch gewürdigt. Bei beiden Zusammenkünften
fanden auch die Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Prävention Eingang. Um darüber hinaus eine weitere Verbreitung der diskutierten Themen zu erreichen, standen die Seminartreffen einem
größeren Kreis von Personen offen, die auf verschiedenen Ebenen mit der Bekämpfung organisierter
Kriminalität beschäftigt sind.
●
Drittmittel: Europäische Union (Falcone-Programm)
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
MILITELLO, V., ARNOLD, J., PAOLI, L. (Hrsg.), Organisierte Kriminalität als transnationales Phänomen. Edition iuscrim, Freiburg 2000, 470 S.
MILITELLO, V., PAOLI, L., ARNOLD, J. (Hrsg.), Il crimine organizzato come fenomeno transnazionale.
edition iuscrim, Freiburg 2000, 505 S.
MILITELLO, V., HUBER, B. (Hrsg.), Towards a European Criminal Law Against Organised Crime.
edition iuscrim, Freiburg 2001, 313 S.
MEHRENS, S., Die Kronzeugenregelung als Instrument zur Bekämpfung organisierter Kriminalität.
edition iuscrim, Freiburg 2001, 413 S.
GROPP, W., HUBER, B. (Hrsg.), Rechtliche Initiativen gegen organsierte Kriminalität. edition iuscrim
Freiburg, 2001, 991 S.
PAOLI, L., Organisierte Kriminalität: Erscheinungsformen, Prävention und Repression in Italien,
Deutschland und Spanien. Verwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (Hrsg.) Max-Planck-Gesellschaft,
Jahrbuch 2000, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, 857-863.
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Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
1.5
Beendigung des Strafverfahrens ohne richterliches Urteil. Eine vergleichende
Untersuchung zur Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland
●
Mitarbeiter: Hans-Jörg Albrecht, Michael Kilchling, Thomas Richter (Projektkoordinatoren und Juristen)
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2002
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
In Zusammenarbeit mit dem in Peking ansässigen Forschungszentrum für Strafrecht der China-Hochschule für Politik und Recht untersucht das Max-Planck-Institut in einem gemeinsamen Forschungsprojekt der strafrechtlichen und der kriminologischen Forschungsgruppe vergleichend für China und
Deutschland, welche rechtlichen Möglichkeiten für Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften bestehen, Strafverfahren ohne richterliches Urteil zu beenden. Neben der zentralen Untersuchung des
Rechts des chinesischen Festlandes wurde auch das Recht der Sonderverwaltungszone Hongkong mit
berücksichtigt.
Über die normative Analyse hinaus sollte empirisch ermittelt werden, inwieweit Polizei und Staatsnwaltschaften von solchen Diversionsbefugnissen Gebrauch machen und welche Auffälligkeiten sich
aus dieser Praxis erkennen lassen. Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, wie in beiden Ländern
das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens, Effizienz und Kontrolle der
Strafverfolgungsorgane und Gleichbehandlung der Straftäter sowohl normativ wie faktisch aufgelöst
wird. Dazu werden neben der Erfassung von statistischen Daten zur Einstellung der Strafverfahren vor
allem Polizisten und Staatsanwälte befragt. Die Studie soll auch dazu dienen, rechtspolitische Schlussfolgerungen in konkreter und genereller Form zu erarbeiten.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Berichtszeitraum wurden die Berichte zu den drei untersuchten Rechtsordnungen (Bundesrepublik
Deutschland, Volksrepublik China sowie zusätzlich Sonderverwaltungszone Hongkong) fertig gestellt.
Die englischsprachigen Beiträge wurden ins Chinesische übersetzt und der chinesischsprachige Band
wurde Ende des Jahres 2001 publiziert.
●
Arbeitsplanung 2002:
Die ins Englische übersetzten chinesischsprachigen Beiträge bedürfen noch der weiteren Durchsicht
und Redigierung. Der englischsprachige Band wird Anfang 2002 erscheinen.
●
Drittmittel: Auswärtiges Amt, Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
CHEN, G., ALBRECHT, H.-J. (Hrsg.), Zhong-De bu-qisu zhidu bijiao yanjiu (Comparative Research on
Sino-German Non-prosecution Policies), Beijing 2002.
RICHTER, TH., Zur Diversion im chinesischen Strafverfahren – Eindrücke einer Reise, in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 1/2000, 23-29.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.
Forschungsvorhaben und Referatsbereiche auf dem Gebiet des
Strafrechts
2.1
Überblick über die Arbeitsschwerpunkte der strafrechtlichen Forschungsgruppe
11
Da die einzelnen Forschungsvorhaben wie schon zuvor so auch nachfolgend jeweils nur aus sich selbst
heraus dargestellt werden, erscheint es zum Verständnis der Arbeitsweise in der strafrechtlichen Forschungsgruppe angebracht, vorweg auf gewisse inhaltliche Zusammenhänge und Methoden aufmerksam zu machen.
In struktureller Hinsicht lassen sich die Forschungsgegenstände im Wesentlichen als drei Säulen
verstehen, die auf dem Fundament von Länder- und Sachreferaten beruhen. Die erste Säule bilden
reine Eigenprojekte des Instituts, die ohne Anstoß von außen aus der Forschungsgruppe selbst heraus
entstehen: Hauptbeispiele dafür sind die – gemeinsam mit der kriminologischen Forschungsgruppe
entwickelten – Projekte zum Schwangerschaftsabbruch (oben 1.1) und zum Umweltschutz (oben 1.2)
sowie die strafrechtlichen Projekte zu einem Allgemeinen Strafrechtlichen Strukturvergleich (unten
2.2.2) und zur Wiedergutmachung (unten 2.2.3). Die zweite Säule besteht aus Projekten, die auf externe Initiative – sei es im Wege eines Gutachtenauftrags oder in Verbindung mit einer anderen Institution – durchgeführt werden: Hier sind beispielsweise die Projekte zur organisierten Kriminalität (oben
1.4) und zur Privaten Bestechung (unten 2.2.8) zu nennen. Die dritte Säule setzt sich aus einem bunten
Mosaik von individuellen Einzelvorhaben zusammen, die von Mitarbeitern in weitergehender Eigenverantwortung im Interesse ihrer persönlichen Profilierung betrieben werden: Dazu zählen vor allem
Habilitationen und Promotionen, die zum Teil mit bestimmten Forschungsschwerpunkten zusammenhängen, wie beispielsweise die Dissertationen von Hamdorf über Tatbeteiligungsmodelle
(unten 2.3.1.2) oder Schmidt zur Organisationsherrschaft (unten 2.3.1.3) im Hinblick auf den allgemeinen Strukturvergleich. Sie können aber zum Teil auch völlig vereinzelt stehen. Zu dieser dritten
Säule ist auch die Mehrheit der Einzelveröffentlichungen zu rechnen, wenngleich auch davon nicht
wenige Publikationen bestimmten Schwerpunkten zuzuordnen sind, wie sich aus der jeweils den einzelnen Projekten angefügten Veröffentlichungsauswahl entnehmen lässt.
Mit Rücksicht darauf, dass rechtsvergleichendes Arbeiten spezifisch rechtliche und sprachliche Kompetenzen voraussetzen, die man schlechterdings nicht global, sondern immer nur für einen bestimmten
Rechtskreis besitzen kann und die zudem meist eine nicht unerhebliche Einarbeitungszeit erfordern, ist
die Forschungsgruppe in bestimmte Referate gegliedert (vgl. unten 2.4), wobei es sich überwiegend
um bestimmte Länderbereiche handelt (vgl. im einzelnen unten 2.4.2-16), teils aber auch um einzelne
Sachbereiche, die, wie das Internationale Strafrecht, das Europarecht und das Referat Recht und Medizin länderübergreifend auf spezifische Problembereiche fokussiert sind (unten 2.4.17-19). Die Zuordnung eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Referat bedeutet jedoch nicht, dass er sich nicht auch
in anderen Referatsbereichen wissenschaftlich betätigen könnte.
Auch wenn bereits aus der Referatsaufgliederung und den nachfolgenden Projektbeschreibungen gewisse Schwerpunktbildungen sichtbar werden, seien wenigstens folgende sieben Forschungsbereiche
exemplarisch hervorgehoben und in ihrer teils unterschiedlichen Bearbeitungsweise demonstriert.
Als Beispiel für verschiedene Projekte aus dem Bereich des Besonderen Teils des Strafrechts, wie
etwa auch das Umweltprojekt (oben 1.2), ist als bislang umfangreichstes und demzufolge auch langwieriges das mittlerweile abgeschlossene Gesamtprojekt Schwangerschaftsabbruch (oben 1.1) zu
nennen. Durch Berücksichtigung von nahezu 60 Ländern, was die Hinzuziehung zahlreicher externer
Landesberichterstatter erforderte, beliefen sich die bereits erschienenen beiden Berichtsbände auf über
3000 Druckseiten. Hinzu kamen drei kriminologische Monographien mit Einstellungsuntersuchungen
zu Schwangeren, Ärzten und Verfolgungsorganen sowie separate Veröffentlichungen zu Einzelfragen.
Diese Stofffülle durch einen rechtsvergleichenden Querschnitt zu profilieren, dabei zwischenzeitliche
12
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Reformen in verschiedenen Ländern zu berücksichtigen und in Form von rechtspolitischen Schlussbetrachtungen auszuwerten, erforderte einen nun vorliegenden Abschlussband von nahezu weiteren 1000
Seiten. Gleichwohl dürfte sich der Aufwand gelohnt haben, weil immer wieder Zwischenergebnisse
der Untersuchung in die aktuelle rechtspolitische Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland eingebracht werden konnten und auch aus dem Ausland zahlreiche Nachfragen zu verzeichnen waren.
Allerdings wurden bei diesem Vorhaben auch die Schwierigkeiten deutlich, die sich bei einem nahezu
globalen, von vielen externen Mitwirkenden abhängigen Untersuchungsbereich stellen, die sich durch
Heranziehung zu legislativen Vorhaben vergrößern und die sich nicht zuletzt bei einem weltanschaulich derart vorbelasteten Problembereich aus dem Gebot bestmöglicher rechtspolitischer Neutralität
ergeben können.
Daraus gezogene Lehren führten bereits bei dem für den Sanktionsbereich stehenden Projekt zur Wiedergutmachung im Strafrecht (unten 2.2.3) zu einer deutlichen Einschränkung der zu berücksichtigenden Länder. Auch steht die Arbeitsweise bei diesem (kurz vor dem Abschluss stehenden)
Projekt als Beispiel dafür, dass im Sinne einer Pilotstudie ein internationales Kolloquium vorausgehen
kann (wie dokumentiert im Sammelband von Eser/Kaiser/Madlener) oder dass sich eine Dissertation
vertiefend mit bestimmten Ländern befasst (wie Silverman zum US-amerikanischen Strafrecht).
Auf die vorgenannte Weise lässt sich das Wiedergutmachungsprojekt zugleich als Teilstück eines
Allgemeinen Strafrechtlichen Strukturvergleichs (unten 2.2.2) verstehen, der, auch wenn dies der
Titel nicht ohne weiteres erkennen lässt, als programmatisch für eine neue Methodik der Strafrechtsvergleichung verstanden sein will. Nachdem der rein normative Vergleich strafrechtlicher Vorschriften, selbst wenn in rechtsfiguralem und institutionellem Kontext gesehen, häufig nur vordergründige
Übereinstimmungen oder auch Unterschiede erkennen lässt, wird mit diesem Projekt der Versuch unternommen, anhand von Fällen (mit weiteren Variierungen) herauszufinden, nach welchen materiellrechtlichen Kriterien sie in einem Land jeweils erfasst werden und auf welche Weise mit welchem
Ergebnis sie in der Praxis das Strafverfolgungssystem durchlaufen. Erste Schritte in diese Richtung
waren durch die auf Mitte der 80er Jahre zurückreichenden Untersuchungen zu Rechtfertigung und
Entschuldigung unternommen worden: Damit sollte ein Schlüssel zu den zum Teil sehr unterschiedlichen Verbrechensbegriffen gefunden werden, indem man sich nicht von der „Außenfassade“ unterschiedlicher positiver Verbrechenselemente abhalten lässt, sondern gleichsam durch die „dogmatische
Hintertür“ danach fragt, unter welchen Voraussetzungen und etwaigen Abstufungen trotz Erfüllung
aller Merkmale einer Straftat die Strafbarkeit – durch Rechtfertigung, Entschuldigung oder sonstige
Gründe – entfallen kann. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse konnten in den nunmehr unternommenen „Allgemeinen Strafrechtlichen Strukturvergleich“ eingebracht und insoweit erweitert werden, als
auch mentale Elemente mitberücksichtigt und nicht zuletzt auch Sanktionierungsaspekte miteinbezogen werden. Sollte sich diese Methodik als erfolgreich erweisen, wofür die ersten Zwischenergebnisse
sprechen, so könnte sie auch für die Anwendung auf andere Ländervergleiche und Rechtsbereiche –
auch über das Strafrecht hinaus - neue Wege weisen.
Kennzeichnend für die Arbeit der Forschungsgruppe sind ferner gewisse regionale Schwerpunktbildungen. Das gilt zum einen für Europa, wo es zum Teil um die Implementation von zwischenstaatlichen Einrichtungen geht, wie in den Projekten zu Europol/Eurojust und Schengen (Gleß/Heine
unten 2.2.10, Gleß 2.2.9 und 2.2.11, Voß 2.3.4.1), oder wo das Erkenntnisinteresse auf Rechtsvereinheitlichung (s. etwa Haeusermann, unten 2.3.1.1, Hamdorf, unten 2.3.1.2) sowie das Zusammenspiel von nationalen Rechtsordnungen ausgerichtet ist (Kniebühler, 2.3.3.4). Ferner hat für den
Bereich Lateinamerika die Rolle der Polizei (unten 2.2.13) besonderes Gewicht. Im Übrigen besteht
in diesem Zusammenhang auch Veranlassung zu dem Hinweis, dass eine umfassende Betreuung von
Lateinamerika und Afrika, wie dies bei den üblichen Länderreferaten der Fall ist, infolge von Mittelkürzungen schon seit einigen Jahren zurückgenommen werden musste und demzufolge die Länderbereiche Hispanoamerika (unten 2.4.15) und Afrika (unten 2.4.16) im Grunde nur noch in Form von
speziellen Projekten Berücksichtigung finden können und insofern den Sachreferaten nahestehen. Im
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
13
Hinblick auf Asien wurden in letzter Zeit Projekte zur Diversion im Strafverfahren (oben 1.5) und
zum Umweltstrafrecht (Richter, unten 2.3.2.1) abgeschlossen.
Einen Schwerpunktbereich, der in den letzten Jahren noch einmal an Wichtigkeit gewonnen hat, bildet
das Transnationale Strafrecht. Neben dem diesbezüglichen Sachbereich (unten 2.4.17) zählen hierzu
das von Lagodny koordinierte Rechtshilfeprojekt (unten 2.2.12) sowie neuerdings vor allem auch die
mit der Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) und den bereits existenten
Strafgerichtshöfen für Ex-Jugoslawien und Ruanda verbundenen Vorhaben. Dazu gehören die Habilitation von Ambos (unten 2.3.5.1) sowie verschiedene Promotionsvorhaben, so von Kreicker (unten
2.3.5.4), Nemitz (unten 2.3.5.5), Weltz (unten 2.3.5.6), Wei (unten 2.3.5.7) und Biehler (unten
2.3.5.8). Nicht zuletzt bleibt dazu die bei den Projekten nicht eigens ausgewiesene Mitwirkung an
einem (von Triffterer) herausgegebenen Kommentar zum ICC-Statut (Ambos/Eser) sowie die Mitherausgeberschaft (von Eser) an einem Handbuch zum ICC-Statut und dem sonstigen Völkerstrafrecht
zu nennen. Neben einer Systematisierung der bisherigen völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung (Ambos, unten 2.2.6) werden aber auch neue Ansätze der Konfliktbewältigung berücksichtigt (Ambos,
unten 2.3.5.2). Insgesamt lässt sich sagen, dass die sich immer weiter verstärkenden Bemühungen um
eine internationale Strafjustiz ganz klar ihren Niederschlag in der Forschung des Instituts gefunden
haben. Neben der Betrachtung der supranationalen Ebene wird das Augenmerk aber künftig auch auf
die Auswirkung auf nationale Rechtsysteme gerichtet werden: Eines der zentralen Gemeinschaftsprojekte der strafrechtlichen Forschungsgruppe wird die Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher
Verbrechen im internationalen Vergleich zum Gegenstand haben (unten 2.2.5).
Obwohl er in gewisser Nähe zum transnationalen Strafrecht steht, stellt der Fragenbereich „Reaktionen auf staatliches Unrecht“, wie er bisher unter dem Stichwort „Vergangenheitsbewältigung“
behandelt wurde, einen Schwerpunkt besonderer Art dar, der sich zum einen aus dem Forschungsgegenstand selbst, dem Menschenrechtsschutz durch Strafrecht nach demokratischen Transitionen,
ergibt und der nicht zum Ziel hat, unter mehr als zwanzig einbezogenen Ländern Modelle der strafrechtlichen Reaktion vergleichend herauszuarbeiten. Nach dem Workshop von 1999 hat dies nun in
ersten Veröffentlichungen seinen Niederschlag gefunden (unten Eser/Arnold zu 2.2.4, sowie der Kolloquiumsband von Eser/Zoll, 1998, vgl. unten III., 1.2). Auch die Untersuchungen zur Impunidad in
Lateinamerika sind hierher zu rechnen (vgl. im einzelnen unten 2.4.15 und Veröffentlichungen unten
III. zu Ambos). Ferner ist in diesem Zusammenhang auf Einzelvorhaben hinzuweisen, die sich mit der
Absicherung von Menschenrechten befassen, wie die Arbeiten von Gropengießer (unten 2.3.5.3),
Grammer (unten 2.3.5.9) und Tallroth (unten 2.3.3.2).
Schließlich ist als besonderer Sachbereich noch das Referat „Recht und Medizin“ (unten 2.4.19)
hervorzuheben. Obgleich für diesbezügliche Grenzfragen eingerichtet, führt es keineswegs ein isoliertes Eigenleben, sondern steht in enger Kooperation mit den Länderreferaten, wie beispielhaft demonstriert durch die von Referatsleiter Koch koordinierten Projekte zum Schwangerschaftsabbruch
(oben 1.1) oder zum Doping (unten 2.2.15). Andererseits fungiert gerade dieses Referat als wichtiges
Bindeglied zur Universität in Form der Mitträgerschaft des „Zentrums für Ethik und Recht in der Medizin“. Diese Außenkontakte haben noch eine gesteigerte Bedeutung dadurch erfahren, dass für den
von der Geisteswissenschaftlichen Sektion der Max-Planck-Gesellschaft als förderungswürdig anerkannten „Forschungsverbund Medizinrecht und Medizinethik“ mit anderen Max-Planck-Instituten
die Federführung bei diesem Referat lag. Inhaltlich werden neben klassischeren medizinrechtlichen
Themen wie der Arzneimittelzulassung (Hägele, unten 2.3.6.1) insbesondere auch höchst aktuelle und
in der Öffentlichkeit nicht minder kontrovers diskutierte Themen der biomedizinischen Forschung wie
Fortpflanzungsmedizin oder Klonen behandelt (Hetz, Jungfleisch, Kiriakaki, 2.3.6.2-4).
Neben alledem fallen bei den Länder- und Sachreferaten nicht unbeträchtliche Serviceaufgaben an,
wie sie teils in knapperen Auskünften, teils aber auch in umfangreicheren Gutachten bestehen (näher
dazu unten 2.5). Unabhängig von solchen konkreten Anfragen ist in der bereits auf die frühen 80er
Jahre zurückgehenden Berichterstattung über die „Strafrechtsentwicklung in Europa“ (unten 2.2.1)
14
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
eine kontinuierliche Informationsleistung zu erblicken. Gleiches gilt für die hier betriebene Herausgabe von Übersetzungen außerdeutscher Strafgesetzbücher (vgl. unten III, 1.6). Auf derselben Linie
liegen etwa die von Tellenbach verfasste Einführung in das türkische Recht (2.3.2.3) wie auch die von
Weigend in das polnische Strafprozeßrecht (unten 2.3.2.5). Der Unterstützung der Forschungsgruppe
dienen schließlich Einrichtungen wie das Veröffentlichungsreferat (unten 2.6) oder das Übersetzungsreferat Deutsch-Englisch (unten 2.7).
2.2
Gemeinschaftliche Projekte
(in Kooperation von mehreren Mitgliedern der Forschungsgruppe)
2.2.1
Strafrechtsentwicklung in Europa Folge 5
●
Mitarbeiterin: Barbara Huber (Juristin) als Projektkoordinatorin, sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb und außerhalb des Instituts.
●
Zeitrahmen: 1995 bis 2000 (Berichtszeitraum)
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1998/1999, S. 15, 1996/1997, S. 9, und
1994/1995, S.14)
Das Projekt hat das Ziel, Gesetzgebern, Praktikern und Wissenschaftlern in Europa darüber zu informieren, welche gesetzlichen Neuerungen derzeit zu verzeichnen sind, mit welchen Reformvorhaben
zu rechnen ist, inwieweit die Rechtsprechung neue Wege geht, welche Probleme die Wissenschaft
bewegen und was sonst an strafrechtlich Bemerkenswertem zu beobachten ist. Die gegenwärtige Darstellung ist die fünfte Aufzeichnung der strafrechtlich relevanten Ereignisse seit Beginn der 80er Jahre.
Die Berichtsländer sind nicht auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beschränkt. Besonders
im 2. Teilband der aktuellen (fünften) Projektstufe erscheinen Berichte über zahlreiche Rechtsordnungen von Nachbarländern, deren Strafrechtsordnungen als (noch) Nichtmitglied bisher in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen nicht die notwendige Beachtung finden. Gerade in diesen Rechtsordnungen ist die Entwicklung durch den Prozess der Ablösung von sowjetisch beeinflusster Kriminalpolitik
und der Versuch einer grundlegenden Erneuerung des Strafrechts unter veränderten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie unter dem Druck zuvor unbekannter Kriminalitätsformen und -ausmaße gekennzeichnet. Die Autoren der Länderberichte haben diesen Erneuerungsprozess zum Teil mitgestaltet oder ihn aus unmittelbarer Nähe beobachten können.
In den Mitgliedsstaaten der EU sind ebenfalls grundlegende Erneuerungen des materiellen wie des
prozessualen Regelungswerks, aber auch der Strafverfolgungsstrukturen zu verzeichnen, die weiterhin
durch die Bekämpfung der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität verursacht wurden.
Auch die Bemühungen um einen gemeinsamen europäischen Rechtsraum haben weitere Fortschritte
gemacht, wobei der Schutz der finanziellen Interessen der EU, die Verhütung der Korruption und das
Streben nach einem vereinfachten Auslieferungsverfahren hier gewisse „Lokomotivfunktion“ haben.
Das Projekt bietet ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit des Instituts mit ausländischen Wissenschaftlern. Neben spezialisierten Referenten des Instituts wurden 25 auswärtige Autoren gewonnen,
mit deren Hilfe die ständig wachsende Fülle des Materials in überschaubare und brauchbare Form
gegossen wurde. Die Berichte über die Entwicklung in Belgien und in Italien sind gleichzeitig in der
Landessprache in den jeweiligen Ländern veröffentlicht worden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
15
Arbeitsbericht 2000/2001:
Der Veröffentlichung des ersten Teilbands (5.1/1997) mit 12 Beiträgen über den Zeitraum 19921995/96 folgte 1998 die Sammlung des Materials und Vorbereitung der Berichte über die EURechtsordnungen Belgien, Griechenland und Großbritannien sowie über die mittel- und osteuropäischen Länder Bulgarien, Kroatien, Russland, Slowenien und Tschechien zur Veröffentlichung. Der
zweite Teilband wurde 1999 veröffentlicht.
●
Arbeitsplanung 2002:
Wegen der Fülle des Materials, das in den fast acht Jahren seit der letzten Veröffentlichung der Überblicke über die europäische Strafrechtsentwicklung angefallen ist, konnten nicht alle Beiträge in den 2.
Teilband aufgenommen werden. Ein 3. Teilband wird neben den Berichten über Frankreich, Italien,
Niederlande, Österreich und Portugal auch einen umfassenden Überblick über die Entwicklung des
durch die europäischen Organen in Brüssel bestimmten und beeinflussten Strafrechts enthalten. Die
Zusammenstellung und editorische Bearbeitung der Beiträge dieses 3. Teilbands war für 2001 vorgesehen, musste jedoch wegen anderer Arbeiten noch zurückgestellt werden. Die Auswertung der Beiträge in Form von vergleichenden Beobachtungen wird erneut angestrebt.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichung:
ESER, A., HUBER, B. (Hrsg.), Strafrechtsentwicklung in Europa 5, Teilband 1. edition iuscrim, Freiburg 1997. Teilband 2. edition iuscrim, Freiburg 1999, 1043-1164.
2.2.2
Allgemeiner Strafrechtlicher Strukturvergleich
●
Mitarbeiter(innen): Walter Perron (Projektkoordinator, Universität Mainz), Holger Barth
(Frankreich), Karin Cornils (Schweden), Helmut Gropengießer (Deutschland), Susanne
Hein/Konstanze Jarvers (Italien), Barbara Huber (England), Peter Hünerfeld (Portugal),
Josef Kürzinger (empirische Fragestellungen), Ursula Medigovic (Österreich, Universität
Wien), Hans Vest (Schweiz, Universität Basel), alle JuristInnen
●
Zeitrahmen: 1995 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vgl. dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1994/1995, S. 15-19 und 1996/1997, S. 10-14)
Projektziel und -methode
Ziel des Projektes ist, Regelmäßigkeiten (sowohl Übereinstimmungen als auch Abweichungen) herauszufinden, nach denen die zu untersuchenden Rechtsordnungen im Bereich des materiellen Strafrechts organisiert sind. Dabei wird das Strafrecht als ein auf tatsächliche Wirkung angelegtes Produkt
menschlichen Geistes verstanden, das nur im spezifischen Zusammenspiel von normativer Regelung
und faktischer Anwendung adäquat erfaßt werden kann.
Die Untersuchungsmethode muss sowohl der rechtstatsächlichen als auch der normativ-dogmatischen
Seite jeweils ausreichend Rechnung tragen. Zu einem konkreten Thema soll jeweils ein Satz von
praktischen Fällen gebildet werden, für die in jedem Land zu untersuchen ist, mit welchen materiellrechtlichen Kategorien die Fälle jeweils erfaßt und wie sie in der Praxis durch das Strafverfolgungssystem transportiert werden.
Die Ausgangsfälle sind so gebildet, dass sie einerseits den tatsächlich vorkommenden Phänomenen in
dem gewählten Themenbereich entsprechen, andererseits aber auch die Differenzierungen der materiell-rechtlichen Institutionen und Kategorien möglichst deutlich werden lassen. Sie werden für jede
16
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Rechtsordnung zunächst schulmäßig auf der normativ-dogmatischen Ebene gelöst, um die Differenzierungen des materiellen Rechts in den verschiedenen Ländern transparent und vergleichbar zu machen.
Ein besonders wichtiger Teil des Projekts ist sodann die Untersuchung des Transports der Ausgangsfälle durch das jeweilige Strafverfolgungssystem. Die grundlegende Hypothese ist, dass die Differenzierungen des materiellen Rechts nicht ausschließlich aus sich bzw. aus normativ-dogmatischen
Erwägungen heraus verstanden werden können, sondern auch maßgeblich von den praktischen Konsequenzen bestimmt werden. Um diese rechtstatsächliche Seite zu erfassen, werden Juristen des Landes aus verschiedenen Berufsgruppen (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Hochschullehrer) zu der
materiellrechtlichen Lösung, prozessualen Behandlung und konkreten Sanktionierung der einzelnen
Fälle befragt. Die dabei gewählte Methode ist die des Intensivinterviews mit vorgefertigtem Interviewleitfaden, aber ohne vorgegebene Antwortmöglichkeiten. Die einzelnen Gespräche werden auf Tonband aufgezeichnet, in der Originalsprache transkribiert und sodann anhand eines für alle Länder einheitlichen Auswertungsbogens einer Inhaltsanalyse unterzogen.
Konkretes Untersuchungsthema
Die Untersuchung konzentriert sich zunächst auf die Tötungsdelikte als denjenigen Bereich, in welchem sich die „klassischen“ dogmatischen Fragen (einschließlich Rechtfertigung und Entschuldigung)
besonders zuspitzen. Dabei wurde als konkretes Thema die Tötung des tyrannischen Ehegatten durch
die Ehefrau ausgewählt und in vier Fallvarianten aufgefächert (geplante Tötung nach längerem Heranreifen des Tatentschlusses - spontane Tötung aufgrund plötzlicher Gefühlsaufwallung - Tötung nach
kurz zuvor erlittener Mißhandlung - Tötung in einer Notwehrsituation). Für eine spätere Projektphase
ist eine Einbeziehung auch „moderner“ Probleme vorzugsweise im Bereich der Wirtschafts- und Umweltdelikte geplant.
In die Untersuchung einbezogene Länder
Die Untersuchung wird zunächst auf europäische Länder beschränkt. Gegenwärtig sind folgende Länder in das Projekt einbezogen: Deutschland, England und Wales, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz. Später sollen weitere europäische und außereuropäische Länder zu denselben Fallvarianten in diesen Projektteil einbezogen werden.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
a) Vorarbeiten bis 2000: Von 1995 bis 2000 wurden die Projektkonzeption entwickelt, die Befragungen durchgeführt sowie die Befragungsergebnisse gesichtet, in einem einheitlichen Auswertungsbogen erfasst und teilweise in Landesberichten dargestellt.
b) Arbeiten 2000/2001: Aufgrund anderweitiger Verpflichtungen mehrerer Projektarbeiter konnten die
Landesberichte nicht, wie ursprünglich vorgesehen, zu Beginn 2000 fertiggestellt werden. Insbesondere musste für das Land Italien Konstanze Jarvers im Laufe des Jahres 2001 die Verantwortung für
den Landesbericht übernehmen. Dadurch konnte auch mit der rechtsvergleichenden Gesamtauswertung erst im Herbst 2001 begonnen werden. Die Landesberichte liegen inzwischen vor – mit Ausnahme von Italien, für das die Fertigstellung des Landesberichtes für Ende 2001 angekündigt ist. Bei der
Fertigstellung der Landesberichte ergaben sich neue Auffälligkeiten in den EDV-Auswertungen, die
inzwischen ebenfalls weitgehend behoben sind.
●
Arbeitsplanung 2002:
Nachdem die erforderlichen Daten und Landesberichte vorliegen bzw. – für Italien – bald vorgelegt
werden, ist davon auszugehen, dass das Projekt im Jahr 2002 tatsächlich abgeschlossen werden kann.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
17
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
ESER, A., Einführung aus deutscher Sicht, sowie Justification and Excuse: A Key Issue in the Concept
of Crime. In: Rechtfertigung und Entschuldigung. Rechtsvergleichende Perspektiven. Hrsg. A. Eser,
G. P. Fletcher, Freiburg 1987, 1-8 bzw. 17-65.
PERRON, W., Rechtfertigung und Entschuldigung im deutschen und spanischen Recht. Ein Strukturvergleich strafrechtlicher Zurechnungssysteme, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1988, 251 S.
Veröffentlichung in japanischer Sprache (Übersetzung: Norio Takahashi) im Seibundo-Verlag, Tokyo
1992.
ESER, A., Eröffnungsansprache. In: Rechtfertigung und Entschuldigung IV. Hrsg. A. Eser, H. Nishihara, Freiburg 1995, 3-7.
PERRON, W., Überlegungen zum Erkenntnisziel und Untersuchungsgegenstand des Forschungsprojektes „Allgemeiner Strafrechtlicher Strukturvergleich“. In: Grenzüberschreitungen Beiträge zum
60. Geburtstag von Albin Eser. Hrsg. J. Arnold, B. Burkhardt, W. Gropp, H.-G. Koch, Freiburg i. Br.
1996, 127-136.
PERRON, W., Sind die nationalen Grenzen des Strafrechts überwindbar? Überlegungen zu den strukturellen Voraussetzungen der Angleichung und Vereinheitlichung unterschiedlicher Strafrechtssysteme. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft Bd. 109 (1997), 281-301. Japanische
Übersetzung in: The Journal of the Faculty of Law, Universität Aichi, Japan, Nr. 145, 1–25 (1997).
PERRON, W., Strafrechtsvereinheitlichung in Europa. In: Europa als Rechtsgemeinschaft. Hrgs. D.
Dörr, M. Dreher, Baden-Baden 1997, 135-154.
PERRON, W., Hat die deutsche Straftatsystematik eine europäische Zukunft? In: Festschrift für Theodor Lenckner. Hrsg. A. Eser, U. Schitthelm, H. Schumann, München 1998, 227-247.
2.2.3
Wiedergutmachung im Strafrecht
●
Mitarbeiter(innen): Mitarbeiter: Susanne Walther (Projektkoordinatorin, Juristin, jetzt
Universität zu Köln); Interne: Emily Silverman, Ewa Weigend (Juristinnen); Externe:
Bertrand Madignier, Kurt Madlener, Lucia Zedner, Daniel N. Nsereko, Kate Warner,
Norio Takahashi, Toshio Yoshida, Marc Groenhuijsen, Simonetta Grassi, Johanna
Bosch, Francoise Lombard, Dirk van der Landen, Xavier Pin, Josef Zila, Tapio LappiSeppälä, Zbigniew Doda, Alfred Zhalinski
●
Zeitrahmen: 1992 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1998/1999, S. 19, 1996/1997, S.14,
1994/1995, S. 19)
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Anschluss an die Berichte der Vorjahre konnte im Projekt "Wiedergutmachung im internationalen
Kriminalrecht" im Berichtsjahr die redaktionelle Überarbeitung der Landesberichte Frankreich, Italien
und Spanien abgeschlossen werden. Band S 57/3 befindet sich im Druck, sollte also noch im Jahre
2001 erscheinen. Die Erarbeitung und Veröffentlichung von Landesberichten, die anhand eines entsprechenden Gliederungsplans einen differenzierten und insbesondere nach einzelnen Verfahrensstadien und Verfahrensformen aufgefächerten Zugang zu Erkenntnissen über den Entwicklungsstand,
die rechtspolitischen Hintergründe, die verschiedenen Konzeptionen wie auch zur praktischen Durchführbarkeit und den dabei sich zeigenden Problemen erlaubt, ist damit abgeschlossen.
18
●
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Arbeitsplanung 2002:
Für die Jahre 2002/2003 wird es darum gehen, die bereits weit vorangetriebene Vertiefung für das USamerikanische Recht fertigzustellen (siehe hierzu „Wiedergutmachungsansätze für Kriminalitätsopfer
im deutschen und amerikanischen Recht“, unten 2.3.3.3), sowie eine monographische Auswertung der
Landesberichte mit dem Ziel einer auf naheliegende Verbesserungen der Stellung des Deliktsopfers
konzentrierten Beratung der deutschen Politik in Angriff zu nehmen und zum Abschluss zu bringen.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
ESER, A., KAISER, G., MADLENER, K., Neue Wege der Wiedergutmachung im Strafrecht. 2.Aufl.,
Freiburg i. Br. 1992.
WAMBACH, TH., Straflosigkeit nach Wiedergutmachung im deutschen und österreichischen Strafrecht.
edition iuscrim, Freiburg i.Br. 1996.
ESER, A., WALTHER, S. (Hrsg.), Wiedergutmachung im Kriminalrecht – Internationale Perspektiven.
edition iuscrim, Freiburg i.Br. 1996, 1997.
WALTHER, S., Reparation and Criminal Justice: Can they be integrated? European Journal of Crime,
Criminal Law and Criminal Justice 4, 163-172 (1996) und Israel Law Review 30, 316-330 (1996).
WALTHER, S., Idee und Praxis der Mediation im künftigen Recht: marginal oder radikal? (Tagungsbericht). Juristenzeitung 52, 1110-1112 (1997).
WALTHER, S., Täter-Opfer-Ausgleich: Vermittler im Zeugenstand? Zeitschrift für Rechtspolitik 30,
395-397 (1997).
2.2.4
Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse
●
Mitarbeiter(innen): Jörg Arnold (Projektkoordinator, Jurist), Kumelio Koffi A. Afanđe,
Kai Ambos, Peter Hünerfeld, Barbara Huber, Nora Karsten, Helmut Kreicker, Siegfried
Lammich, Clivia Namgalies, Thomas Richter, Jan-Michael Simon, Julie Trappe, Ewa
Weigend sowie zahlreiche externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
●
Zeitrahmen: 1996 bis voraussichtlich 2004
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1998/1999, S. 21, 1996/1997, S. 16, und
1994/1995, S. 20)
Die Frage der strafrechtlichen Reaktion auf Systemunrecht nach politischem Systemwechsel bezieht
sich auf den klassischen Systemwechsel, also die Ablösung eines totalitären bzw. autoritären Systems
durch ein demokratisches bzw. pluralistisches System. Die Zielsetzung des rechtsvergleichenden Projekts besteht in der Klärung der Frage, auf welche Weise unterschiedliche Rechtsordnungen auf staatsgesteuertes Unrecht reagieren, das vor einem politischen Systemwechsel begangen wurde und welche
unterschiedlichen Modelle strafrechtlicher Vergangenheitsbewältigung sich herausstellen. Anliegen
des Projekts ist es, der Frage nachzugehen, was von nationalem und/oder internationalem Recht zu
fordern ist, um künftig einerseits die Verfolgbarkeit von Systemunrecht nach politischem Systemwechsel sicher zu stellen, andererseits aber notwendige Aussöhnungen nicht unmöglich zu machen.
Die Untersuchung erfolgt in vier Stufen: Zunächst (1. Stufe) wird zur Klärung des Vorverständnisses
der Frage nach der Charakterisierung des Systemwechsels in den einbezogenen Ländern nachgegangen sowie eine Erfassung der verübten politischen Systemkriminalität vorgenommen. Sodann (2. Stufe) wird untersucht, welche der beschriebenen Taten nach dem Recht des abgelösten bzw. des neuen
politischen Systems strafbar waren bzw. sind und wie die Vergangenheitsaufarbeitung im neuen Sys-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
19
tem rechtstatsächlich erfolgte bzw. erfolgt. Dabei wird auch die Frage beantwortet, ob und inwieweit
mit dem nationalen Strafrecht in Drittstaaten wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in einer
Diktatur reagiert wird (Fall Pinochet). Anschließend (3. Stufe) werden die aufgeworfenen Fragen anhand des eigenständigen Völkerrechts bzw. Völkerstrafrechts bearbeitet. Schließlich (4. Stufe) werden
der rechtsvergleichende Querschnitt sowie die rechtspolitischen Schlussfolgerungen gezogen. Die
Bearbeitung der ersten beiden Stufen erfolgt in Form von einzelnen Landesberichten, die vor allem
durch externe Projektmitarbeiter aus den jeweiligen Ländern erstellt werden und die zunächst überwiegend eigenständig veröffentlicht werden sollen.
Folgende Länder sind in die Untersuchung einbezogen: Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Deutschland (DDR), Estland, Georgien, Ghana, Griechenland, Guatemala, Litauen, Mali, Polen,
Portugal, Ruanda, Russland, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tschechien, Ungarn, Uruguay, Weißrussland.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Als erster Landesbericht und zugleich erste größere Projektpublikation wurde der Landesbericht
Deutschland als Band 2 der neuen Reihe „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht“ im Verlag „edition iuscrim“ im Frühjahr 2000 veröffentlicht (Kreicker, Ludwig, Rossig, Rost, Zimmermann). Der
Deutschlandbericht beschreibt und analysiert den Umgang mit dem DDR-Systemunrecht nach der
gesellschaftlichen Wende in der DDR im November 1989 und der Vereinigung Deutschlands im Jahr
1990. Im Herbst 2000 wurde als Band 1 der Tagungsband zu dem internationalen Kolloquium, das im
Sommer 1999 in Freiburg mit allen Landesberichterstattern und zahlreichen weiteren Wissenschaftlern
aus dem In- und Ausland stattgefunden hatte, publiziert (Karsten, Kreicker, Simon, Trappe). Dieser
enthält unter anderem von den Landesberichterstattern gefertigte Kurzberichte zum strafrechtlichen
Umgang mit Systemunrecht in dem von ihnen bearbeiteten Land in englischer und deutscher Sprache,
zum Teil auch in französischer und spanischer Sprache. Im Sommer 2001 konnte als dritte eigenständige Projektpublikation der Landesbericht Griechenland (Band 4) veröffentlicht werden (Kreicker). Dieser geht der Frage nach, wie in Griechenland nach Wiederherstellung rechtsstaatlichdemokratischer Verhältnisse auf das Unrecht reagiert wurde, das während der Militärdiktatur von
1967 bis 1974 begangen worden war.
Der bereits 1999 in spanischer Sprache veröffentlichte Landesbericht zu Argentinien wurde überarbeitet und lektoriert, er wird demnächst als Band 3 der Reihe „Systemunrecht“ auch auf deutsch
erscheinen (Ambos, Simon). Aufgrund der gegenwärtigen Dynamik des im Argentinien-Bericht dokumentierten Prozesses wurde beschlossen, diesen später um einen weiteren Bericht zu ergänzen, mit
dessen Erstellung begonnen wurde (Simon). Die Entwürfe der Landesberichte zu Estland, Georgien,
Litauen, Russland und Weißrussland wurden inhaltlich und sprachlich überarbeitet sowie zu einer
Gesamtdarstellung zusammengeführt (Karsten). Das Manuskript ist nahezu veröffentlichungsreif.
Fertiggestellt werden konnte auch das Manuskript für den Landesbericht zu Ungarn (Trappe). Die
Entwürfe der Landesberichte zu Mali und Ghana wurden überarbeitet und übersetzt. Ihre in einem
gemeinsamen Band vorgesehene Veröffentlichung wurde damit erheblich vorangebracht (Kreicker).
Überarbeitet wurde zudem der Entwurf des Landesberichts zu Polen. Dieser kann damit ebenfalls als
nahezu fertiggestellt bezeichnet werden, wurde aber noch mit der Bitte um inhaltliche Aktualisierung
an die Autoren zurückgereicht. Eingegangen sind ferner Entwürfe der Landesberichte zu Brasilien,
Chile, China, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tschechien und Uruguay. Einige dieser Berichte wurden
bereits in der Projektgruppe bearbeitet, andere zunächst mit Überarbeitungshinweisen an die Landesberichterstatter zurückgegeben. Die Landesberichterstatter zu Ghana, Griechenland, Russland, Tschechien und Ungarn haben 2000/2001 ihre Berichte im Rahmen von Forschungsaufenthalten am MPI
ergänzt und überarbeitet. Sie wurden von Mitgliedern der Projektgruppe betreut (Karsten, Kreicker,
Trappe). Der Eingang der Berichte für Bulgarien, Guatemala, Portugal und Ruanda steht noch aus.
20
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Im Frühjahr 2001 konnte in der Reihe „forschung aktuell – research in brief“ des Max-Planck-Instituts
eine Broschüre veröffentlicht werden, mit der das Projekt als solches sowie die zentralen Forschungsergebnisse des Landesberichts Deutschland einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert werden. Diese
Broschüre gibt auch die vorgenommene Weiterentwicklung der Modellbildung und der Länderzuordnung wieder (Arnold/Kreicker). Ferner wurde ein Faltblatt erarbeitet, in dem in knapper Form das
Projekt vorgestellt wird und in dem über die bislang erschienenen Projektveröffentlichungen informiert wird. Dieses Faltblatt wurde als Werbemittel an Interessierte in Wissenschaft und Politik versandt. Darüber hinaus wurde das Programm eines wissenschaftlichen Kolloquiums für die lateinamerikanische Region erstellt, dessen Ziel es ist, die methodischen Grundlagen des Projekts fortzuschreiben (Simon).
Die Mitglieder der Projektgruppe haben sich intensiv mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Vereinbarkeit der strafrechtlichen Ahndung der Gewalttaten an der
deutsch-deutschen Grenze mit der EMRK befasst. Eine Übersetzung der beiden Urteile vom 22. März
2001 wurde erstellt und in Heft 5/2001 der Zeitschrift „Neue Justiz“ sowie in Auszügen in der „Süddeutschen Zeitung“ veröffentlicht (Karsten/Kreicker). Eine ausführliche Analyse und Bewertung der
Urteile wurde angefertigt und in Heft 11/2001 der „Neuen Justiz“ publiziert (Arnold/Karsten/Kreicker). Mitglieder der Projektgruppe waren drei Mal beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, unter anderem mit einer Gruppe von Studenten der Berliner HumboldtUniversität im Rahmen eines Seminars von Arnold (mit Karsten, Kreicker, Simon). Die Urteile wurden zudem bei einer Vortragsveranstaltung im MPI erläutert (Karsten, Kreicker).
Im Rahmen einer Artikelserie der Wochenzeitung „Freitag“ wurden kürzere Beiträge zu den Straßburger Urteilen (Arnold), zum deutschen Weg der strafrechtlichen Reaktion auf Systemunrecht (Arnold) sowie zum strafrechtlichen Umgang mit dem Unrecht der kommunistischen Vergangenheit in
Ungarn (Trappe) publiziert.
Das Zeitungs- und Zeitschriftenarchiv, in dem Presseveröffentlichungen zum strafrechtlichen Umgang
mit Systemunrecht gesammelt werden, wurde fortgeführt.
●
●
Arbeitsplanung 2002:
Veröffentlichung der Landesberichte zu Argentinien (Band 3), zu Ungarn (Band 5), zu Estland,
Georgien, Litauen, Rußland und Weißrußland (Band 6), zu Mali und Ghana (Band 7) sowie zu
Polen (Band 8)
Bearbeitung weiterer Landesberichte mit Priorität des Berichtes zu Südafrika
Fortführung des projektbezogenen Zeitungsarchivs
Durchführung eines wissenschaftlichen Kolloquiums zum Thema „Rechtsstaat und Staatskriminalität in Lateinamerika“ sowie Vorbereitung eines Kolloquiumbandes.
Finanzierung:
Das Projekt wird durch Mittel der VolkswagenStiftung und des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft gefördert sowie aus Eigenmitteln des Max-Planck-Instituts finanziert.
●
-
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen 2000/2001:
Bände der Reihe „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht“:
ESER, A., ARNOLD, J. (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in
Transtionsprozesse. Criminal Law in Reaction to State Crime – Comparative Insights into Transitional
Processes, Band 1: Internationales Kolloquium, International Colloquium (unter Mitarbeit von Nora
Karsten, Helmut Kreicker, Jan-Michael Simon, Julie Trappe). Freiburg i.Br. 2000.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
21
ESER, A., ARNOLD, J. (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in
Transitionsprozesse. Band 2: Deutschland (Helmut Kreicker, Martin Ludwig, Kai Rossig, Antje Rost,
Stefan Zimmermann). Freiburg i. Br. 2000.
ESER, A., ARNOLD, J. (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in
Transitionsprozesse. Band 4: Griechenland (Stéphanos Emm. Kareklás, Charis Papacharalambous
unter Mitarbeit von Helmut Kreicker). Freiburg i. Br. 2001
-
Weitere Veröffentlichungen:
ARNOLD, J., Überpositives Recht und Andeutungen völkerrechtsfreundlicher Auslegung von Strafrecht. In: Erich Samson/Friedrich Dencker/Peter Frisch/Helmut Frister/Wolfram Reiß (Hrsg.), Festschrift für Gerald Grünwald, Baden-Baden 1999, S. 31-68. Zweitveröffentlichung in: Institut für juristische Zeitgeschichte, Jahrbuch der juristischen Zeitgeschichte, Bd. 1 (1999/2000), hrsg. von Thomas
Vormbaum, Baden-Baden 2000, S. 417-456.
ARNOLD, J. (Hrsg.), Strafrechtliche Auseinandersetzung mit Systemvergangenheit am Beispiel der
DDR, Baden-Baden 2000, 273 Seiten.
ARNOLD, J., La "superaión" del pasado de la RDA ante las barrceras del Derecho penal del Estado de
Derecho, in: Institudo de Ciencias Criminales de Frankfurt (ed.), Área de Derecho Penal de la Universidad Pompeu Fabra (ed. Espanola), La insostenible situación del Derecho Penal, editorial Comares,
Grenada 2000, 307-340.
TRAPPE, J., L'ouverture des archives de la Securitate en Roumanie – à propos de la loi 187/1999, in:
L'Astrée N° 11, Revue de Droit Pénal et des Droits de l'Homme, Université Paris I PanthéonSorbonne, September 2000, 17-21.
ARNOLD, J., KREICKER, H., Die Verjährung von DDR-Systemunrecht, Neue Justiz 2001, S. 225-230.
KARSTEN, N., KREICKER, H., Übersetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.03.2001 in dem Verfahren Streletz, Keßler, Krenz ./. BRD wegen der Tötung von
Flüchtlingen an der deutsch-deutschen Grenze, Beschwerden Nr. 34044/96, 35532/97 und 44801/98,
Neue Justiz 2001, S. 261-268 und auszugsweise in "Süddeutsche Zeitung" Nr. 135 vom 15.06.2001, S.
11. Zweitveröffentlichung in: Redaktion "Neue Justiz" (Hrsg.), Der Politbüroprozeß. Eine Dokumentation, Baden-Baden 2001, 547-566.
KARSTEN, N., KREICKER, H., Übersetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.03.2001 in dem Verfahren K.-H. W. ./. BRD wegen der Tötung eines Flüchtlings an der
deutsch-deutschen Grenze, Beschwerde Nr. 37201/97, Neue Justiz 2001, S. 268-274 und auszugsweise
in „Süddeutsche Zeitung“ Nr. 135 vom 15.06.2001, S. 11.
ARNOLD, J., Künftig viel Arbeit für Carla Del Ponte. Strassburger Entscheidung zum „Fall Krenz“,
Wochenzeitung "Freitag" Nr. 14 vom 30.03.2001.
ARNOLD, J., Im Geschirr von Strafe und Vergeltung, Wochenzeitung „Freitag“ Nr. 17 vom
20.04.2001.
ARNOLD, J., "Kreative Juristen", die Unrecht greifen können, Wochenzeitung „Freitag“ Nr. 18 vom
27.04.2001.
TRAPPE, J., Falltür Völkerrecht, Wochenzeitung "Freitag" Nr. 23 vom 01.06.2001.
ESER, A., ARNOLD, J., KREICKER, H., Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Ein Projektbericht. Freiburg i. Br. 2001 (Reihe „forschung aktuell“).
ARNOLD, J., KARSTEN, N., KREICKER, H., Menschenrechtsschutz durch Art. 7 Abs. 1 EMRK, Neue
Justiz 2001, 561-569.
●
Rezensionen:
Rezension von C. D. CLASSEN zu: Jörg Arnold (Hrsg.), Strafrechtliche Auseinandersetzung mit Systemvergangenheit am Beispiel der DDR, Baden-Baden 2000. In: Goltdammer`s Archiv für Strafrecht
148, 198-200 (2001).
22
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Rezension von M. KLEINE-COSACK zu Jörg Arnold (Hrsg.), Strafrechtliche Auseinandersetzung mit
Systemvergangenheit am Beispiel der DDR, Baden-Baden 2000. In: Neue Justiz 55, 417 (2001).
F.-C. SCHROEDER, Schnell den Schlußstrich ziehen? Im Vergleich: Wie 23 Länder auf staatliches Unrecht reagieren. Rezension zu: A. Eser, J. Arnold (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht,
Band 1: Internationales Kolloquium, Freiburg i. Br. 2000. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
11.07.2001, 8.
K. AMELUNG, Rezension zu A. Eser, J. Arnold (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht,
Band 1: Internationales Kolloquium und Band 2: Deutschland, beide Freiburg i. Br. 2000. In: Neue
Justiz 2001, 527.
2.2.5
Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen im internationalen Vergleich
●
Mitarbeiter: Helmut Kreicker (Jurist) als Projektkoordinator, sowie Länderreferentinnen
und Länderreferenten der strafrechtlichen Forschungsgruppe des Max-Planck-Instituts
sowie gegebenenfalls externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Die Verabschiedung des Rom-Statuts für einen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im Juli 1998
hat die Staaten zum einen vor die Frage gestellt, ob sie den Vertrag ratifizieren sollen oder nicht und
inwieweit hierfür innerstaatliche Verfassungsänderungen erforderlich sind. Zum anderen gilt es für die
Mitgliedsstaaten des Statuts, nationale Rechtsgrundlagen für die vom Rom-Statut geforderte Zusammenarbeit der Staaten mit dem Gerichtshof zu schaffen. Darüber hinaus aber stellt sich für die Staaten
drittens die Frage, inwieweit sie selbst in der Lage sind, völkerrechtliche Straftaten zu verfolgen und
zu bestrafen beziehungsweise hierfür Änderungen der eigenen Strafrechtsordnung erforderlich sind.
Aus dem Rom-Statut als solchem ergibt sich kein ausdrücklicher Zwang für die einzelnen Staaten,
eine nationale Strafgewalt für völkerrechtliche Verbrechen zu begründen und auszuüben. Doch liegt
der Gesamtkonzeption des Statuts die Vorstellung zugrunde, dass die Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen primär Aufgabe der einzelnen Nationalstaaten ist. Diese Vorrangzuständigkeit manifestiert sich im Prinzip der Komplementarität: Nach Art. 17 Rom-Statut ist eine Strafverfolgung
durch den IStGH nur dann zulässig, wenn und insoweit eine effektive Strafverfolgung auf nationaler
Ebene an rechtlichen oder faktischen Hindernissen scheitert. Folge des Unterbleibens einer nationalen
Strafverfolgung ist nach dem Rom-Statut also lediglich die Ahndungskompetenz des IStGH. Es liegt
aber im Interesse der einzelnen Staaten, zu einer Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen zumindest in gleichem Umfang wie der IStGH in der Lage zu sein. Damit wird nicht nur der Idee einer
primären Ahndung völkerrechtlicher Verbrechen durch nationale Gerichte Rechnung getragen, sondern auch nationalen Souveränitätsinteressen.
Allerdings geht das Rom-Statut in Abs. 6 seiner Präambel davon aus, dass die Staaten unabhängig
vom Statut durch das Völker(gewohnheits)recht zu einer Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen verpflichtet sind: Tatsächlich ergeben sich Verpflichtungen zu einer nationalen Strafverfolgung
völkerrechtlicher Verbrechen aus anderen völkerrechtlichen Verträgen wie den Genfer Abkommen
und der Völkermordkonvention, die für die große Mehrzahl der Staaten bindend sind. Zunehmend gewinnt auch die Auffassung völkergewohnheitsrechtlicher Verfolgungspflichten an Boden.
Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass die einzelnen Staaten zum Teil verpflichtet sind zu
einer nationalen Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, im übrigen eine solche aber durch das
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
23
Rom-Statut generell gewünscht wird und wegen des Prinzips der Komplementarität im Interesse der
einzelnen Staaten liegt.
In vielen Staaten wird deshalb darüber diskutiert, ob und inwieweit eine Anpassung des nationalen
Strafrechts an die materiellen Strafnormen des Rom-Statuts und des Völkergewohnheitsrechts erforderlich oder jedenfalls sinnvoll ist. Die deutsche Bundesregierung beispielsweise hat einen Entwurf
eines eigenständigen Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) vorgelegt, damit Deutschland befähigt wird, in
die Zuständigkeit des IStGH fallende Verbrechen stets auch selbst zu verfolgen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist Forschungsgegenstand des rechtsvergleichenden Projekts, wie und in welcher Weise die Strafrechtsordnungen verschiedener Staaten die Ahndung von
Völkerstraftaten durch eigene nationale Gerichte vorsehen bzw. ermöglichen, welche Defizite gegenüber dem geltenden Völkerrecht (und dort normierten Verfolgungspflichten) im Hinblick auf eine
solche nationale Strafgewalt bestehen und welche Reformen zur Ermöglichung einer solchen Strafverfolgung durchgeführt wurden oder geplant sind.
Über den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der strafrechtlichen Grundlagenforschung
hinaus ist es Ziel des Projekts, zum einen Anstöße und Impulse für Reformüberlegungen in einzelnen
Staaten zu geben, indem verschiedene Regelungsmechanismen zur Ahndung völkerrechtlicher Verbrechen rechtsvergleichend aufgezeigt und bewertet werden. Zum anderen kann dargelegt werden, inwieweit verschiedene Staaten normativ zur eigenen Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen in
der Lage sind. Diese Erkenntnis dürfte im Hinblick auf das Komplementaritätsprinzip des Rom-Statuts
von erheblicher praktischer Relevanz sein. Nicht zuletzt können aus Feststellungen zu den Rechtsauffassungen in verschiedenen Staaten, etwa bezüglich des Umfangs völkerrechtlicher Verpflichtungen
zur nationalen Strafverfolgung, möglicherweise auch Rückschlüsse auf den Stand des Völkergewohnheitsrechts gezogen werden.
Die Untersuchungen erfolgen in Form von Landesberichten zu einzelnen Staaten, die anhand einer
einheitlichen und verbindlichen Projektskizze erstellt werden, um so die spätere Vergleichbarkeit sicherzustellen. Im Rahmen der Landesberichte sollen im wesentlichen folgende Fragestellungen untersucht werden:
-
Inwieweit sind die im Rom-Statut und im geltenden Völkergewohnheitsrecht als völkerrechtliche
Verbrechen pönalisierten Verhaltensweisen (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord,
Kriegsverbrechen) nach der Strafrechtsordnung des untersuchten Landes strafbar? Ist darüber hinaus das Verbrechen der Aggression im nationalen Recht unter Strafe gestellt?
-
Werden diese Straftaten durch spezielle Straftatbestände des nationalen Strafrechts erfasst, lediglich durch die "normalen" Straftatbestände eines Strafgesetzbuches oder aber durch Verweis auf
Völkerrecht (Völkergewohnheitsrecht oder das Rom-Statut)?
-
Welche im Völkerrecht anerkannten Völkerstraftaten sind im betreffenden Land nicht unter Strafe
gestellt?
-
Nach welchen Anknüpfungsprinzipien des sogenannten „internationalen Strafrechts“ wie etwa
dem Territorialitätsprinzip, dem Personalitätsprinzip oder dem Weltrechtsprinzip wird die räumliche und personale Reichweite der nationalen Strafgewalt über völkerrechtliche Verbrechen begründet?
-
Inwieweit gelten bei völkerrechtlichen Verbrechen nationale Besonderheiten im Hinblick auf allgemeine Regeln der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Allgemeiner Teil des Strafrechts), etwa
bezüglich der Rechtfertigungsgründe der Notwehr oder des Handelns auf Befehl, eines Verbotsirrtums oder einer Verantwortlichkeit von Befehlsgebern (Hintermännern)?
-
Gibt es im betreffenden Land besondere Regelungen im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Strafverfolgung, etwa bezüglich völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Immunitäten oder Verjährung?
24
●
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Arbeitsbericht 2000/2001:
Der auf große Zustimmung gestoßene Vorschlag, den Gesetzentwurf für ein deutsches Völkerstrafgesetzbuch und die auch in vielen anderen Ländern stattfindende Diskussion über eine Anpassung der
nationalen Strafrechtsordnung an das materielle Strafrecht des Rom-Statuts zum Anlass für ein größeres völkerstrafrechtliches Projekt zu nehmen, wurde auf mehreren Referentenbesprechungen im Dezember 2001 dahingehend konkretisiert, die im MPI vorhandenen Kernkompetenzen in der Rechtsvergleichung und die gegebenen Organisationseinheiten der Landesreferate für ein „klassisch rechtsvergleichendes Projekt“ zu nutzen. Daraufhin haben die im Völkerstrafrecht tätigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der strafrechtlichen Forschungsgruppe unter der Federführung von Helmut Kreicker
eine Konzeption für ein solches Projekt entwickelt, die relevanten Fragestellungen herausgearbeitet
und eine Projektskizze entworfen. Anschließend wurde festgelegt, das Projekt in zwei Stufen durchzuführen: Der Anfertigung von Landesberichten zu einzelnen ausgewählten Staaten wird eine Projektphase vorgeschaltet, in der sich die Länderreferentinnen und Länderreferenten einen Überblick über
die Rechtslage und die Reformüberlegungen in möglichst vielen ihrer Staaten verschaffen, damit so
anschließend eine wissenschaftlich fundierte Länderauswahl getroffen werden kann und die Fragestellungen präzise bestimmt werden können. Für diese Voruntersuchungen wurde Ende Dezember
2001 eine eigene Projektskizze entwickelt.
●
Arbeitsplanung 2002:
Auf der Basis der Projektskizze für die Voruntersuchungen verschaffen sich die Länderreferentinnen
und Länderreferenten der strafrechtlichen Forschungsgruppe einen Überblick über die Rechtslage und
über Reformbestrebungen in den von ihnen betreuten Ländern. Die Ergebnisse dieser Voruntersuchungen werden in Form einer kurzen Skizze (2-3 Seiten) zu jedem Land zusammengefasst und bis
Ende Februar 2002 vorgelegt. Nach Abschluss dieser ersten Projektphase wird dann gemeinsam zu
überlegen sein, zu welchen Staaten in der zweiten Projektphase detaillierte Landesberichte angefertigt
werden sollen. Die Ergebnisse der Voruntersuchungen werden ferner dazu dienen, gemeinsam eine
endgültige und praktikable Projektskizze zu erstellen, an deren Gliederung und Fragestellung sich die
einzelnen Landesberichte dann möglichst eng anlehnen sollen. Sodann wird festzulegen sein, welche
Landesberichte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts angefertigt werden können bzw.
inwieweit es zur Bearbeitung wichtiger Staaten sinnvoll oder erforderlich ist, auf externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dann noch zu gewinnen wären, zurückzugreifen. Die Einbeziehung externer Bearbeiter wird jedoch auch davon abhängig sein, ob es gelingt, Drittmittel für Honorare und
Übersetzungskosten einzuwerben. Noch im März 2002 soll dann mit der zweiten Projektphase, also
der Erstellung der einzelnen Landesberichte, begonnen werden. Die Landesberichte, die – je nach
Land - einen Umfang zwischen 40 und 80 Seiten haben sollen, sind möglichst noch im Jahr 2002 als
Manuskript vorzulegen. Im Jahr 2003 sollen sie dann zusammen mit einem rechtsvergleichenden
Querschnitt in der institutseigenen Reihe veröffentlicht werden.
2.2.6
Systematisches Völkerstrafrecht (Teil I: Die Tatbestände)
●
Projektkoordination: Kai Ambos (Jurist), Mitarbeiter: Steffen Wirth
●
Zeitrahmen: ab 2002
●
Projektstatus: in Vorbereitung
●
Projektbeschreibung:
Das Projekt soll die bisherige völkerstrafrechtliche Rechtsprechung systematisch erschließen und gegebenenfalls kommentieren.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
25
Seit der Schaffung der Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the Former Yugoslavia, ICTY: 1993) in Den Haag und Ruanda (International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR: 1994) in Arusha durch den UN-Sicherheitsrat befindet sich das Völkerstrafrecht in einer rasanten Entwicklung, die durch die Verabschiedung des Römischen Statuts zur Schaffung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (International Criminal Court ICC) noch beschleunigt worden ist. Es ist damit zu rechnen, dass der ICC schon in Kürze seine Arbeit aufnehmen
kann, da von den erforderlichen 60 Ratifikationen zum Inkrafttreten des Statuts derzeit (9.01.2002)
schon 48 vorliegen. Doch auch ohne den ICC ist das zwischenzeitlich von den Ad-hoc-Tribunalen
vorgelegte Rechtsprechungsmaterial (case law) beeindruckend: Das ICTY hat bisher 33 Urteile erlassen, die regelmäßig einen Umfang von mehreren hundert Seiten haben; hinzu kommen pro Urteil noch
einmal Dutzende verfahrensbegleitender Beschlüsse. Die Rechtsprechung des ICTR erreicht vergleichbare Dimensionen. In Anbetracht der personellen Aufstockung der Tribunale sowie der steigenden Zahl inhaftierter Verdächtiger (im Untersuchungsgefängnis des ICTY befinden sich z.Zt. ca. 50
Gefangene, in dem des ICTR sogar noch einige mehr) ist für die Zukunft damit zu rechnen, dass die
Zahl der Entscheidungen noch schneller anwachsen wird als bisher.
Schon durch ihren Umfang ist diese Rechtsprechung auch Fachleuten kaum noch erschließbar. Es
mangelt an einer Systematisierung, welche die (gesamte) Rechtsprechung zu den einzelnen Rechtsproblemen schnell zugänglich macht. Dieser Mangel hat u.a. zur Folge, dass die wissenschaftliche
Auseinandersetzung mit den betroffenen Problemen häufig unterbleibt. Die bisherigen Bemühungen
um eine Systematisierung erschöpfen sich im Wesentlichen im Abdruck von Urteilen und Entscheidungen, wie beispielsweise in den Sammlungen von Klip und Sluiter (Annotated Leading Cases of
International Criminal Tribunals, bisher 3 Bde., 1999 und 2001) oder der von McDonald und SwaakGoldman (Substantive and Procedural Aspects of International Criminal Law, 2 Bde., 2000) oder periodischen Rechtsprechungsberichten, wie die von Ambos und Ruegenberg in der NStZ-RR (zuletzt:
2001, 225), von King und La Rosa in EJIL (zuletzt EJIL 11 (2000), Heft 1) bzw. von den wechselnden
Autoren in der Insights-Reihe der American Society of International Law (zuletzt Wedgewood,
<http://www.asil.org/insights/insigh76.htm>). Bestenfalls werden in diesem Zusammenhang einige
Rechtprobleme in Entscheidungsanmerkungen (so bei Klip/Sluiter) und in thematischen Aufsätzen (so
McDonald/Swaak Goldman, Band I) näher untersucht.
Vor diesem Hintergrund soll mit dem Projekt "Systematisches Völkerstrafrecht" (Systematic International Criminal Law) versucht werden, einen Beitrag zur Erschließung der genannten Rechtsprechung zu leisten. Sie soll für Praktiker und Wissenschaftler zugänglich gemacht und damit zugleich
die Arbeit des zukünftigen ICC vorbereitet bzw. unterstützt werden. Zugleich kann damit ein Beitrag
zur nationalstaatlichen Umsetzung des Völkerstrafrechts erbracht werden (vgl. z.B. den Entwurfs eines
deutschen Völkerstrafgesetzbuchs <www.bmj.bund.de>; den International Criminal Court Act 2001
des Vereinigten Königreichs, <http://www.legislation.hmso.gov.uk/acts/ acts2001/20010017.htm>
oder den kanadischen Crimes Against Humanity and War Crimes Act <http://laws.justice.gc.ca/en/C45.9/text.html>; weitere nationale Gesetzgebung findet sich unter <http://www.legal.coe.int/criminal/icc/Default.asp?fd=docs&fn=Docs.htm>).
Projektsprache soll Englisch sein, weil nur dadurch eine weite Verbreitung der Projektergebnisse gewährleistet sein kann.
Das Hauptziel des Forschungsprojekts ist die chronologische Ordnung des Rechtsprechungsmaterials
nach Stichwörtern, die das rasche Auffinden der Judikatur zu einer bestimmten Rechtsfrage ermöglichen (etwa zur Definition eines bestimmten Tatbestandsmerkmals). In einem weiteren Schritt soll die
so geordnete Rechtsprechung kommentiert werden; dabei wird es in erster Linie um die Herausarbeitung der besonders komplexen rechtlichen Probleme, aber auch der Widersprüche in der Rechtsprechung gehen.
Gegenstand der Systematisierung ist die gesamte Rechtsprechung von ICTY und ICTR. Historische
Entscheidungen, etwa der Nürnberger oder nationaler Nachkriegsgerichte, werden in selektiver Form
26
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
berücksichtigt, soweit sie für das moderne Völkerstrafrecht noch von Bedeutung sind, indem etwa in
der Rechtsprechung von ICTY und ICTR darauf Bezug genommen wird und sie zur Stützung einer
bestimmten Rechtsauffassung herangezogen werden. Einbezogen werden auch – ebenfalls in selektiver Form – die nach Ad-hoc-Tribunalen errichteten internationalen oder semi-internationalen Gerichte, wie etwa der Serious Crimes Panel am Dili District Court in Ost Timor oder der zukünftige Special
Court in Sierra Leone (vgl. näher das Projekt „New approaches in International Criminal Justice“).
Schließlich werden gegebenenfalls auch die normativen Grundlagen der Rechtsprechung (UN-Dokumente, Vertragstexte oder nationale Gesetze) zu berücksichtigen sein.
In sachlicher Hinsicht wird sich die Untersuchung in einer ersten Phase auf einen Ausschnitt des Völkerstrafrechts, nämlich den „Besonderen Teil“ (die einzelnen Tatbestände) beschränken. Dabei geht es
um die in die Zuständigkeit von ICTY, ICTR und ICC fallenden „Kernverbrechen“ (core crimes), also
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen (vgl. Art. 5-8 ICC-Statut).
Sobald der erste Teil der Sammlung zum Besonderen Teil abgeschlossen ist, sollen weitere Gebiete
der Rechtsprechung systematisiert werden. Hierzu gehören u.a. der Allgemeine Teil des Völkerstrafrechts, die Quellen des Völkerstrafrechts, das völkerstrafrechtliche Prozessrecht, das Recht der Staatenkooperation mit internationalen Strafgerichten und das Recht der Strafzumessung und Strafvollstreckung. Eine Prioritätenliste wird sich im Laufe der Untersuchung ergeben.
●
Arbeitsplanung 2002:
Die erste Aufgabe des Projektes wird sein, das relevante Material (die Entscheidungen der Tribunale,
die zusätzlich auszuwertenden Urteile anderer Gerichte sowie die internationalen Rechtsgrundlagen)
zusammenzutragen und die Textpassagen zum Besonderen Teil zu identifizieren. Hierzu muss eine
Liste mit Stichwörtern erstellt werden, anhand derer das Material in einem weiteren Schritt in – den
Stichwörtern entsprechende – Passagen aufgeteilt wird. Daneben müssen die Urteile bzw. die Textpassagen in einer Datenbank erfasst werden, damit sie einerseits der weiteren Bearbeitung zugänglich
gemacht werden und andererseits eine problemlose Aktualisierung des Bestandes möglich ist. Dazu
müssen die Urteile bzw. Textpassagen in ein einheitliches Dokumentenformat überführt werden (z.B.
durch Download aus dem Internet oder durch Einscannen).
2.2.7
Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität
●
Mitarbeiter(innen): Walter Gropp (Projektkoordinator, Universität Gießen), Barbara
Huber (Projektkoordinatorin), Karin Cornils, Vagn Greve, Piotr Hofmanski, Anton van
Kalmthout, Marianne Löschnig-Gspandl, Judith Natterer, Renzo Orlandi, Bahri Öztürk,
Maria-José Pifarrè, Ingrid van de Reyt, Arnd Sinn, Liane Schubert, Stephen C. Thaman,
Matthias Wörner, Frank Zieschang (alle JuristInnen)
●
Zeitrahmen: 1996 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
Das Forschungsvorhaben stellte die Fortsetzung des mit dem Band „Besondere Ermittlungsmaßnahmen gegen die organisierte Kriminalität“ begonnenen Projekts dar. Die zu Beginn der neunziger Jahre
zunächst als Gutachten für das Bayerische Justizministerium erstellten und 1993 veröffentlichten Landesberichte behandelten mit den Rechtsgrundlagen und der Rechtswirklichkeit der besonderen Ermittlungsmaßnahmen einem Teilaspekt des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität, der in
Deutschland im Vorfeld des Erlasses des OrgKG von 1992 große Aktualität gewonnen hatte.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
27
Die rasche Entwicklung der Gesetzgebung auf diesem Gebiet machte schon bald eine neue Bestandsaufnahme der rechtlichen Bewältigung von Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität
im In- und Ausland notwendig, nachdem das Geldwäschegesetz von 1993, das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 und die Fernmeldeüberwachungs-Verordnung 1995 die Bedeutung dieser gezielten Gesetzgebung vertieften. Für diese zweite Phase wurde das Thema über die besonderen Ermittlungsmaßnahmen hinaus auf die gesamte Palette der rechtlichen Initiativen erstreckt, um ein umfassendes Bild der Situation zu erstellen.
●
Arbeitsbericht:
Die Arbeit hieran begann mit finanzieller Unterstützung der Thyssen-Stiftung mit einem Kolloquium
in Leipzig (28.-31. März 1996), auf dem Überblicksreferate zur legislatorischen Aktivität in neun Ländern der EU, in der Schweiz, den USA und der Türkei gehalten wurden. Gleichzeitig wurde ein „Europäischer Arbeitskreis zu rechtlichen Initiativen gegen die organisierte Kriminalität“ gegründet, um
die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu intensivieren.
Die stark erweiterten und nach einer einheitlichen Gliederung erstellten Landesberichte über die neueren strafrechtlichen Entwicklungen gegen die Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität in
den Ländern Deutschland, Dänemark, Polen, Österreich, England, Frankreich, Italien, Niederlande,
Türkei, Spanien, USA und Schweiz sowie ein Bericht über die supra-nationalen Maßnahmen in Europa werden durch einen rechtsvergleichender Querschnitt abgerundet.
Der Band wurde im Jahr 2000 für die Veröffentlichung vorbereitet und erschien im Februar 2001 als
Bd. S 84 in der institutseigenen Reihe edition iuscrim unter dem Titel Gropp, Walter/Huber, Barbara
(Hrsg.), Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität. Freiburg, 995 S.
Den Abschluss des Projekts bildete ein vom 22.-29.9.2001 durchgeführtes internationales Kolloquium
über „Massnahmen gegen organisierte Kriminalität im Rechtsstaat: Möglichkeiten und Grenzen“, das
die Universitäten Giessen und Izmir ausrichteten. Die Beiträge zu dieser Veranstaltung sollen vom
türkischen Veranstalter in türkischer und deutscher Sprache veröffentlicht werden.
●
Drittmittel: Thyssen-Stiftung
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichung:
GROPP, W., HUBER, B. (Hrsg.), Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität. Freiburg,
995 S.
2.2.8
Private Commercial Bribery Laws in Major OECD Country Groups
●
Mitarbeiter(innen): Günter Heine (Projektkoordinator, Universität Gießen/Bern), Barbara
Huber (Projektkoordinatorin, Juristin), Stéphane Bonifassi, Nadja Capus, Byung- Sun
Cho, Jaroslav Fenyk, Luigi Foffani, Karen Guida, Keith Henderson, Philipp Keller, KarlLudwig Kunz, Madeleine Leijonhufvud, Emil Plywaczewski, Joan Queralt, Seiji Saito,
Bob Sullivan, Peter Tak, Michael Überhofen
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Das rechtsvergleichende Projekt im Auftrag der Internationalen Handelskammer (ICC), Paris, bezweckt die Darstellung der straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Grundlagen, die in den Rechtsordnungen der OECD-Mitgliedsländer Deutschland, Frankreich, England, Italien, Tschechische Republik,
28
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Schweiz, Schweden, Polen, Spanien, Niederlande, Korea, Japan, USA gegen die private Korruption
und Erpressung vorhanden sind. Der Schwerpunkt der Landesberichte soll auf dem strafrechtlichen
Instrumentarium liegen. Ein Bericht über die internationalen Bestrebungen auf diesem Gebiet ergänzt
die Landesberichte. Mit einer rechtsvergleichenden Analyse sollen die Entwicklungen evaluiert und
ggf. Vorschläge für eine gemeinsame Strategie der ICC vorgelegt werden.
●
Arbeitsbericht 2000:
Im Jahr 2000 wurde eine eingehende Gliederung erstellt und mit den Auftraggebern abgestimmt. Für
die Bearbeitung der Landesberichte wurden Experten in den Ländern selbst gewonnen, die bis zum
Herbst vorläufige Berichte vorlegten. Auf der Grundlage dieser Berichte erstellten die Projektkoordinatoren einen Zwischenbericht, der auf einer internationalen Sitzung der ICC im Oktober in Paris
vorgestellt wurde.
●
Arbeitsbericht 2001:
Die Autoren erstellten bis Ende März die nationalen und internationalen Schlussberichte. Auf der
Grundlage dieses Materials verfasste Heine bis Ende April die rechtsvergleichende Analyse. Der Auftraggeber hat die endgültige Diskussion der vorgelegten Analyse und Thesen von November 2001 auf
April 2002 verschoben.
●
Drittmittel:
Das Projekt wird finanziert mit Mitteln der International Chamber of Commerce.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
ESER, A., ÜBERHOFEN, M., HUBER, B. (Hrsg.), Korruptionsbekämpfung durch Strafrecht. edition iuscrim Freiburg 1997, 795 S.
ÜBERHOFEN, M., Korruption und Bestechungsdelikte im staatlichen Bereich. edition iuscrim Freiburg,1999, 516 S.
HUBER, B., Il sistema tedesco di lotta alla corruzione: una comparazione con quelli di altri paesi europeo. Rivista trimestrale di Diritto Penale dell’Economia, 507-525 (1999).
2.2.9
Rechtsvergleichende Übersichten – Die Schengen-Zusammenarbeit und Rechtsintegration in der Europäischen Union
●
Mitarbeiter(innen): Sabine Gleß (Projektkoordinatorin, Juristin), Anke Biehler (Juristin)
sowie ExpertInnen von Universitäten und Forschungsinstituten der SchengenVertragsstaaten
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
Gegenstand des Projektes waren Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Umsetzung des Schengener
Durchführungsübereinkommens (SDÜ) vom 19. Juni 1990. Ziel des Projektes war zum einen das
Erstellen eines rechtsvergleichenden Leitfadens, der den mit den Fahndungsausschreibungen im
Schengener Informationssystem (SIS) betrauten Stellen der Schengen-Vertragsstaaten Hilfestellungen
geben kann für die Anwendung des Rechts anderer Schengen-Staaten. Ein solcher Leitfaden wurde
durch das Konzept des SDÜ notwendig, das eine Vereinfachung des innereuropäischen Rechtshilfeverkehrs unter anderem dadurch erzielen will, dass die zuständigen Stellen des ersuchenden Staates
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
29
die Rechtmäßigkeit bestimmter Rechtshilfeersuchen selbst prüfen. So sollen beispielsweise Ausschreibungen zur Festnahme mit dem Zweck der Auslieferung im SIS direkt durch den ersuchenden
Staat vorgenommen werden dürfen; die zuständigen Behörden sind verpflichtet, vor jeder Ausschreibung zu prüfen, ob die Festnahme nach dem Recht der ersuchten Staaten zulässig ist. Die Erkenntnisse aus der Arbeit für den Leitfaden dienten zum anderen als Grundlage für eine eingehendere
rechtsvergleichende Untersuchung der neueren Entwicklungen des Auslieferungsrechts der SchengenVertragsstaaten, die insbesondere durch die Schengener Übereinkommen und die beiden EU-Auslieferungsübereinkommen (vom 10. März 1995 und vom 27. September 1996) in Gang gesetzt wurden.
●
Arbeitsbericht 1999:
Anhand eines durch das hiesige Institut ausgearbeiteten Fragebogenkatalogs haben Kooperationspartner aus allen Schengen-Vertragsstaaten Landesberichte erarbeitet, welche Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Ausschreibung zum Zwecke der Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung gem. Art. 95
SDÜ wegen Betrugsdelikten und ausgewählter anderer Straftaten gegen fremdes Eigentum und Vermögen behandeln.
Bei der Auswahl der Arbeitskomplexe wurde besonderer Wert darauf gelegt, solche Fragen des materiellen Rechts wie auch des Verfahrensrechts zu untersuchen, die es den mit der Umsetzung betrauten Stellen erlauben, einen ersten Zugang zu dem jeweils fremden Recht zu finden, und die gleichzeitig ein Ansatzpunkt für weitergehende, grundlegendere Studien zu der Rechtsvereinheitlichung durch
grenzüberschreitende Zusammenarbeit bieten können. Ausgesucht wurden im Allgemeinen Teil die
Lehren zu der Abgrenzung der straflosen Vorbereitungshandlung vom strafbaren Versuch und vom
Übergang zur Vollendung des Delikts, sowie Probleme der Täterschaft und Teilnahme. Im Besonderen
Teil wurden die Straftatbestände zum Schutz des Vermögens vor Täuschung, vor Wegnahme bzw.
Vertrauensbruch und der strafrechtliche Schutz der rechtmäßigen Amtsausübung untersucht. Des
Weiteren wurden die Grundsätze des Auslieferungsrechts zwischen den Schengen-Vertragsstaaten
analysiert.
Vorläufige Berichte der Landesberichterstatter waren Grundlage für einen Workshop am 23. und 24.
April 1999 im hiesigen Institut. In diesem Rahmen haben die Teilnehmer einerseits erste Ergebnisse
ihrer Berichte diskutiert.
Dabei fanden insbesondere die folgenden fünf Komplexe Beachtung:
●
Strafrechtlicher Schutz des Vermögens vor Täuschung, Vertrauensbruch und Wegnahme
Strafrechtliche Ahndung der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation
Korruptionsbekämpfung – Schutz der rechtmäßigen Amtsausübung oder Schutz vor unzulässiger
Einflussnahme auch im Wirtschaftsbereich
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von leitenden natürlichen Personen als Vertreter juristischer
Personen
Das Auslieferungsrecht zwischen den Schengen Vertragsstaaten
Arbeitsbericht 2000:
Auf der Grundlage der Landesberichte wurden die „Rechtsvergleichenden Übersichten“ – als Vorlage
für einen elektronischen Kommentar – ausgearbeitet. Die Übersichten sollen den mit der Ausschreibung im SIS betrauten nationalen Behörden als Orientierung für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit
bestimmter Ausschreibungen dienen. Im September 2000 wurde dieser Kommentar für die Testphase
in das Internet eingestellt.
Parallel dazu wurden von den Landesberichterstatter(innen) vorläufige Berichte für die rechtsvergleichende Studie zur „Entwicklung des Auslieferungsrechts zwischen den Schengen-Vertragsstaaten„
vorbereitet, die insbesondere die neueren europäischen Konventionen (SDÜ, EU-AuslÜbereinkommen
vom 27. September 1996, EU-VereinfAuslÜbereinkommen vom 10. März 1995) berücksichtigen. Die
30
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Studie war in der Weise konzipiert, dass einerseits die Auswirkungen dieser Abkommen auf das nationale Auslieferungsrecht (in der Praxis) illustrieren und andererseits auch der Wandel in der normativen Ausgestaltung des Auslieferungsrechts zwischen den Schengen-Vertragsstaaten und die besondere Problematik dieser Rechtsintegration auf der Grundlage intergouvernementaler Zusammenarbeit
in der dritten Säule der Europäischen Union illustriert werden konnte.
●
Arbeitsbericht 2001:
Bis zum Ende des Jahres 2000 haben die Landesberichterstatter ihre Berichte ausgearbeitet, die anschließend für die Veröffentlichung redigiert wurden. Der parallel dazu erstellte „Rechtsvergleichende
Querschnitt“ hält mit Blick auf die Auswirkungen der jüngeren europäischen Übereinkommen im Wesentlichen folgende Ergebnisse fest:
Der Auslieferungsverkehr zwischen den Schengen-Staaten wird verkürzt und vereinfacht. Dazu trägt
zum einen die Vereinheitlichung der - in SDÜ und im EU-VereinfAuslÜbk - vorgesehenen vereinfachten Verfahren bei. Zum anderen wesentlicheren Teil wird in der Praxis eine Verkürzung der Dauer
der Auslieferungsverfahren durch die Ausschreibungen im SIS erreicht.
Die drei neueren europäischen Übereinkommen nivellieren ferner verschiedenste Auslieferungsvorbehalte und zielen auf eine Einschränkung der Geltung des Spezialitätsprinzips im Rechtshilfeverkehr zwischen den EU-Staaten. Welche Auswirkungen die Neuregelungen in der Praxis des Auslieferungsverkehrs der EU-Staaten haben werden, bleibt jedoch abzuwarten. Denn die Unterschiede der
verschiedenen nationalen Regelungen, scheinen oftmals eher in Gesetzesformulierungen als in der
Praxis zu liegen. Deutlich wird an diesen Bestrebungen jedenfalls, dass die Länder des „integrierten
Europas“ trotz aller Verschiedenheiten heute anzuerkennen beginnen, dass ein Strafverfolgungsanspruch eines Vertragspartners legitimer Grund für ihre Mitwirkung an dessen Strafverfolgung bzw.
Grenze für eine eigene Strafverfolgung sein kann, auch wenn die eigenen Gesetze eine andere Wertung treffen würden.
Sowohl auf europäischer Ebene wie auch in allen nationalen Rechtsordnungen gewinnen Menschenrechte, bzw. Rechte des von der Auslieferung betroffenen Individuums an Bedeutung und fließen in
Auslieferungsentscheidungen ein. Insgesamt scheint dadurch in den nationalen Auslieferungsrechten
fast eine Verschiebung stattzufinden: Während sich die Staaten früher vorrangig vorbehalten haben,
nur für bestimmte Taten auszuliefern, findet jetzt die Einhaltung bestimmter (Verfahrens-)Rechtsgrundsätze große Beachtung - insbesondere unter Hinweis auf die durch die EMRK garantierten
Rechte. Dieser Ansatz hat viele Überlegungen mit Blick auf die Rechtsstellung der gesuchten Person
in Gang gesetzt, die sich vom Objekt des Auslieferungsverfahrens zu einem Subjekt entwickelt hat.
Der Rechtsvergleichende Querschnitt weist ferner auf folgende offenen Fragen hin:
-
das „Chaos im Rechtshilferecht“: Infolge der verschiedenen Initiativen, die alle darauf gerichtet
sind, Auslieferungen im „integrierten Europa“ zu vereinfachen, wird der Auslieferungsverkehr
zwischen den EU-Staaten heute durch verschiedene, teilweise parallel geltende Übereinkommen
geregelt. Dadurch wird es der Praxis, von der die Umsetzung – und damit der Erfolg – der Übereinkommen letztlich abhängt, schwer bis unmöglich gemacht, festzustellen, welche Regelung im
Einzelfall durchgreift. Die Vertreter des Konzepts eines „Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten“, das hinter diesen Parallelübereinkommen steht, müssen sich fragen lassen, ob bzw. wie
diese Probleme durch eine pragmatische Lösung aufgehoben werden können.
-
die Probleme hinsichtlich der Vereinbarkeit unterschiedlicher nationaler Vorstellungen: Aus den
bisherigen Erfahrungen mit der Harmonisierung des Auslieferungsrechts darf prognostiziert werden, dass eine weitere Vereinfachung des Auslieferungsverkehrs angesichts der immer noch zwischen den EU-Staaten bestehenden unterschiedlichen nationalen Vorstellungen über (Grenzen der)
Strafverfolgung nicht einfach werden wird. Solche Unterschiede werden vor allem in Form von
Auslieferungsvorbehalten manifest. Exemplarisch seien der portugiesische Vorbehalt gegenüber
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
31
dem Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe oder auch die Differenzen über die Privilegierung
bestimmter Handlungen als sog. politische Delikte genannt. Die Staaten sehen solche Vorbehalte
als unverzichtbaren Ausdruck ihres Verständnis von gerechter Strafe an oder meinen an bestimmten Vorbehalten aus unverzichtbaren Souveränitätsgesichtspunkten - zunächst - weiter festhalten
zu müssen, wie beispielsweise an dem - zeitlich begrenzten - Vorbehalt gegenüber der Auslieferung eigener Staatsangehöriger. Das Recht zu strafen bzw. nicht zu strafen, erweist sich somit
auch im Auslieferungsrecht als Kristallisationspunkt nationaler Identität, in dem von unterschiedlichen Rechtstraditionen getragene Überzeugungen aufeinander prallen.
●
Drittmittel: EG-Kommission (GROTIUS-Programm) und die Schengen-Vertragsstaaten
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichung:
GLEß, S., NELLES, U., Grenzenlose Strafverfolgung. In: Neue Kriminalpolitik 12, 22-25 (2000).
2.2.10
Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol
●
Projektkoordination: Sabine Gleß (Juristin), Günter Heine (Jurist, jetzt Universität Bern)
MitarbeiterInnen: LänderreferentInnen des Max-Planck-Institutes für ausländisches und
internationales Strafrecht in Freiburg und des Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg sowie ausländische ExpertInnen
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2000
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
Die polizeiliche Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat seit der Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres und der Einrichtung des Europäischen Polizeiamtes (Europol) durch das Übereinkommen vom 18. September 1995 kontinuierlich
an Bedeutung gewonnen. Art. 30 Abs. 2 des EU-Vertrags in der Fassung des Amsterdamer Vertrags
sieht den Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch das Europäische Polizeiamt vor und zieht zu diesem Zweck eine Reihe konkreter Maßnahmen in Betracht, die
innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags verwirklicht werden sollen.
Gegenstand des Projektes „Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol“ – das in Kooperation
mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht durchgeführt wurde – war die Frage nach den normativen Anforderungen an eine justizielle Einbindung und Kontrolle
von Europol durch die (verfassungs-)rechtlichen Vorgaben der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten
bzw. europäischer Rechtsquellen und mögliche verfahrensrechtliche Anbindungen sowie die Formulierung von Leitlinien auf Basis dieser Anforderungen für die verschiedenen Stufen der (geplanten)
Kompetenzübertragung auf Europol, anhand derer eine Einbindung und Kontrolle von Europol gewährleisten werden könnte.
Entsprechend der Aufgabenstellung von Europol erfolgte sowohl eine Analyse der justiziellen Einbindung und Kontrolle polizeilich-präventiver sowie polizeilich-repressiver Tätigkeit. Erstere wurde
durch das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg
durchgeführt; letztere durch das hiesige Institut: Verglichen wurden die normativen Anforderungen an
die Kontrolle strafrechtlicher Ermittlungen der Polizei in ausgewählten mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen: Österreich (Ingeborg Zerbes), Dänemark (Karin Cornils/Ulrike Verch), Deutschland
(Thomas Voß), Frankreich (Holger Barth/ Jocelyne Leblois-Happe), Italien (Renzo Orlandi/Michele
Caianiello, Universität Bologna), den Niederlanden (Michael Faure/Bas van Riel/Stefan Ubachs,
METRO Maastricht ), England und Wales (Barbara Huber/Christiane Rabenstein). Darüber hinaus
32
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
erfolgte eine Analyse der justiziellen Kontrolle gemeinschaftsrechtlicher Ermittlungstätigkeit und der
grenzüberschreitenden Ermittlungstätigkeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Sabine Gleß/Helge Elisabeth Zeitler).
Ausgewählte Ergebnisse:
1. Die rechtsvergleichende Untersuchung der deutschen, dänischen, französischen, italienischen,
niederländischen, österreichischen und englischen Rechtsordnungen haben ergeben, dass folgende
Elemente für eine Verantwortlichkeit von Strafverfolgungsorganen wesentlich – und aus Sicht der
Rechtsordnungen grundsätzlich unverzichtbar – sind:
-
Kontrolle der laufenden polizeilichen Ermittlungen durch ein justizielles bzw. externes Organ,
richterliche Überwachung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen,
Kontrolle durch die Wahrnehmung von Beschuldigtenrechten.
Wie diese Elemente tatsächlich im einzelnen ausgebaut sind, variiert zwischen den Rechtsordnungen.
So existiert eine gerichtliche Kontrolle polizeilicher Ermittlungen in allen Mitgliedstaaten – (a) kontrollierend während der laufenden Ermittlungen, (b) im Rahmen der Hauptverhandlung, (c) in einer
Rechtsmittelinstanz, und schließlich (d) im Wege der Ahndung persönlichen Fehlverhaltens von
Strafverfolgungsorganen.
Beispielsweise sind in den Rechtsordnungen, die eine gerichtliche Voruntersuchung für bestimmte
Formen von Kriminalität kennen (Frankreich, Niederlanden), strafrechtliche Ermittlungen in diesem
Bereich ohnehin Sache eines Richters. Aber auch wenn eine gerichtliche Voruntersuchung nicht erforderlich ist oder in Rechtsordnungen, in denen sie nicht bekannt ist, unterliegen Eingriffe ab einer bestimmten Erheblichkeitsschwelle grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Legitimation, die in der
Regel über einen sogenannten Richtervorbehalt, also eine vorherige richterliche Genehmigung eines
bestimmten Eingriffs, sichergestellt wird.
Die Rechtsordnungen kontinentaler Prägung kennen ferner die Möglichkeit einer nachträglichen richterlichen Kontrolle, initiiert durch die Beschwerde der Betroffenen gegen die Anordnung und Durchführung bestimmter Ermittlungsmaßnahmen. Jedoch hat diese richterliche Überprüfung in den verschiedenen Rechtsordnungen eine ganz unterschiedliche Ausgestaltung erhalten.
In England und Wales findet eine vorherige Einbeziehung eines Richters in strafrechtliche Ermittlungen nur ausnahmsweise statt. Selbst die Verhaftung eines Verdächtigten, die - anders als in den
kontinentalen Rechtsordnungen - regelmäßig einen Weg zur Beweisgewinnung darstellt (nämlich zur
Erlangung eines Geständnisses), erfolgt in der Regel zunächst ohne richterlichen Haftbefehl.
Gleichwohl erkennt auch das englische Recht an, dass bestimmte persönliche Bereiche vor unkontrollierten Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen sind. So bedarf es eines vorherigen richterlichen Beschlusses, wenn bestimmtes vertrauliches Material beschlagnahmt werden soll. Daneben haben sich
im angelsächsischen Strafprozess andere, dem Richtervorbehalt vergleichbare Sicherungen herausgebildet: So erfordern bestimmte Ermittlungsmaßnahmen, welche in den kontinentalen Rechtsordnungen
dem Richtervorbehalt unterfallen würden, eine vorherige Zustimmung eines externen Organs mit
justiziellem Charakter. Hier hat insbesondere der „Commissioner“, der eine unabhängige Stellung bekleidet, Bedeutung erlangt, er muss beispielsweise die Überwachung des drahtlosen Fernmeldeverkehrs genehmigen.
Weiteres Element justizieller Kontrolle strafrechtlicher Ermittlungen ist die persönliche Haftung der
Strafverfolgungsorgane für irreguläres Verhalten, wie es in unterschiedlicher Ausgestaltung in allen
untersuchten Rechtsordnungen zu finden ist. Danach müssen sich Hoheitsträger (ohne ein weiteres
förmliches Vorverfahren, in dem die Anstellungsbehörde über die Zulässigkeit einer Verfolgung entscheidet) nach dem allgemeinen Strafrecht für missbräuchliches Verhalten in Zusammenhang mit der
Amtsausübung verantworten; das gilt auch für missbräuchliche Datenverarbeitung. Ferner erlauben
die Rechtsordnungen zivilrechtliche Schadensersatzklagen wegen persönlichen Fehlverhaltens. Sie
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
33
normieren schließlich Aufsichtsbeschwerdeverfahren, die im Detail recht unterschiedlich ausgestaltet
sein können.
2. Vergleichbare Strukturen wie in den nationalen Rechtsordnungen finden sich auf der Ebene des
Gemeinschaftsrechts und im Corpus Juris: Hier spielt die justizielle Kontrolle durch den EuGH bzw.
den juge des libertés sowie die (dem nationalen Strafverfahren entsprechende) Stellung des Betroffenen eine herausragende Rolle. Auch hier haften die Ermittlungsorgane für irreguläres Verhalten.
Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wird eine justizielle Einbindung und Kontrolle
grundsätzlich durch die zuständigen nationalen Behörden nach deren nationalem Recht gewährleistet.
Dementsprechend stimmen die Elemente justizieller Kontrolle mit denen überein, die auf nationaler
Ebene eine Verantwortung gewährleisten; diese lassen aber in Bezug auf tatsächlich grenzüberschreitende Maßnahmen Platz für ein Kontrollvakuum.
●
Arbeitsbericht:
Die Arbeit an dem Projekt wurde im Sommer 1998 aufgenommen und im Sommer 2000 abgeschlossen.
●
Drittmittel: Förderung durch das Bundesministerium der Justiz
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
GLEß, S., GROTE, R., HEINE, G. (Hrsg.), Justitielle Einbindung und Kontrolle von Europol, 2 Bände.
edition iuscrim, Freiburg 2001, 1.332 Seiten (2 Bände).
GLEß, S., „...daß überall dem Gesetz ein Genüge geschehe. Justitielle Kontrolle des strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens“, in: Deutsche Richterzeitung 78, 365-375 (2000).
GLEß, S., ZEITLER, E., Fair Trial Rights and the European Community’s Fight against Fraud, in: European Law Journal 7, 219-237 (2001).
2.2.11
Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol durch Eurojust
●
Mitarbeiter(innen): Sabine Gleß (Juristin), Günter Heine (Jurist, Universität Gießen),
beide Prokjektkoordination, Anke Biehler (Juristin), sowie Mitarbeiter(innen) des MaxPlanck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
Eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung wird von den EU-Mitgliedstaaten zu den
wichtigsten gemeinsamen Anliegen bei dem Aufbau einer Rechtsunion gezählt – die Einrichtung des
Europäischen Polizeiamtes (Europol) als grenzüberschreitender Ermittlungsbehörden im Bereich der
organisierten Kriminalität ist eines ihrer zentralen Anliegen. Politik, Rechtspraxis und -wissenschaft
haben im Hinblick auf die Institutionalisierung der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit von
Anfang an die Forderung nach einer effektiven justiziellen Einbindung sowohl des Europäischen Polizeiamtes als auch anderer Formen der Polizeikooperation erhoben. Eine erste Reaktion auf diese Forderungen stellt die Einrichtung einer europäischen (justiziellen) Zentralstelle, „EUROJUST“ (ABl. EG
Nr. C 206 vom 19.7.2000, 1) sowie die Etablierung eines „Europäischen Justitiellen Netzes“ (ABl. EG
Nr. L 191 vom 7. 7. 1998, 4) durch die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten dar. Damit stellt sich die
Frage, ob EUROJUST als taugliches Instrument zur Verwirklichung der aus rechtsstaatlichen Gründen
unverzichtbaren justiziellen Einbindung der europäischen Polizeiarbeit angesehen werden kann.
34
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Die Studie „Möglichkeiten der justiziellen Einbindung und Kontrolle von Europol durch EUROJUST“
sollte als Anschlussuntersuchung an das Projekt „Justitielle Einbindung und Kontrolle von Europol“
untersuchen, ob EUROJUST in der Form, in der es derzeit von den Mitgliedstaaten der EU konzipiert
wird, in Zukunft eine justizielle Verantwortlichkeit der europäischen Polizeibehörde gewährleisten
könnte.
●
Arbeitsbericht 2001:
Im Jahr 2001 wurde – auf der Grundlage der einschlägigen EU-Ratsdokumente und vor dem Hintergrund der durch die Studie „Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol“ gewonnenen Ergebnisse – ein Bericht über die derzeitigen Funktionen und Kompetenzen von Europol und EUROJUST
angefertigt. Dies erfolgte unter Beachtung der konzipierten Funktionen und der für EUROJUST zur
Verfügung gestellten Ressourcen.
Die Evaluierung von EUROJUST als Kontrollorgan von Europol – im Vergleich zu alternativen Kontrollmodellen – war dabei Voraussetzung für eine kritische Einschätzung des EUROJUST-Potentials
im Hinblick auf die angestrebte effektive justizielle Einbindung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit. Daneben sollten auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen die verschiedenen möglichen Entwicklungsstrategien für EUROJUST gebührend berücksichtigt werden. Insbesondere war mit Blick auf die EUROJUST von den EU-Justizministern bereits im Stadium der Datenanalysetätigkeit durch Europol zugedachte Aufgabe einer treuhänderischen Interessenwahrnehmung für die zuständigen nationalen Justizbehörden auch zu klären,
welche Anforderungen an Zusammensetzung und Struktur von EUROJUST erfüllt sein müssen, damit
die Koordinierungsstelle von den ersten (noch vorbereitenden) Ermittlungsschritten an eine eigenständige Kontrollfunktion wahrnehmen kann.
Nach dem vorläufigen Ergebnis wird EUROJUST – in seiner bisherigen Konzeption – keine Kontrollfunktion gegenüber Europol wahrnehmen können:
Zwar erfüllt EUROJUST von der personellen Zusammensetzung her grundsätzlich die Anforderungen
an eine qualifizierte Aufsicht. Es fehlt bisher aber die Entscheidung für die Ausstattung (a) mit einer
eigenen Rechtspersönlichkeit – ein „runder Tisch“ kann nicht die Kontrolle über das mit eigener
Rechtspersönlichkeit ausgestattete Europäische Polizeiamt übernehmen – sowie (b) mit einem eigenen
Budget, das die finanzielle Unabhängigkeit gewährleisten würde. Ungeklärt erscheint ferner zum derzeitigen Zeitpunkt noch, welche Verfahrensordnung der Arbeit von EUROJUST zugrunde liegen wird.
Dementsprechend führt auch keines der einschlägigen Ratsdokumente die Kontrolle von Europol
durch EUROJUST in den vorgesehenen Kompetenzkatalogen. Es sind weder die notwendigen Kontrollrechte, noch Weisungs- oder Sanktionsrechte vorgesehen.
Das Projekt wurde im Dezember mit dem Schlussbericht für den Auftraggeber abgeschlossen.
●
Drittmittel: Förderung durch das Bundesministerium der Justiz
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
GLEß, S., Regionalisierung oder Zentralisierung europäischer Polizei(-zusammenarbeit)? – „Europäisches Justitielles Netz“ und „Eurojust“. In: Fehérváry/Stangl, Regionalisierung und Internationalisierung der Sicherheitsexekutive, SIAK-Band 3. Wien 2001, 85-99.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
35
2.2.12
Rechtliche Grenzen und Möglichkeiten der Auslieferung in rechtsvergleichender
Sicht (The Individual as Subject of International Cooperation in Criminal Matters)
(Projektdurchführung in englischer Sprache)
●
Mitarbeiter: Otto Lagodny (Projektkoordinator, Jurist, Universität Salzburg) und zahlreiche externe WissenschaftlerInnen
●
Zeitrahmen: 1992 bis 2002
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
Nach zum Teil sehr langen Verzögerungen beim Rücklauf überarbeiteter Landesberichte konnte das
Projekt nun abgeschlossen werden. Alle Manuskriptteile befinden sich zur Zeit im institutsinternen
Redaktionssekretariat und werden für die Veröffentlichung beim Nomos-Verlag aufbereitet.
Christopher Blakesley (Louisiana State University) konnte als Mitherausgeber gewonnen werden, weil
nur dadurch das Problem der sprachlichen Kontrolle durch einen Native Speaker in den sehr
verschiedenen und speziellen, vom Projekt tangierten Rechtsgebieten erreicht werden konnte.
1. Ein erstes wichtiges Ergebnis des Projekts sind eine Vielzahl neuer Fragestellungen, auf die
gegenwärtig in den Landesberichten zum Teil keine Antwort gefunden werden konnte. Grund dafür
dürfte sein, dass die Fragen bislang nicht in dieser Deutlichkeit identifiziert worden waren. Dies gilt
insbesondere für die Anwendung von Verfahrensstandards. Gerade hier hat sich gezeigt, dass die
verfahrensrechtliche Gemengelage der internationalen Rechtshilfe zu erheblichen Friktionen und
Widersprüchen führt, weil sich die Zuordnung der jeweils einschlägigen Prinzipien des Straf- und des
Verwaltungsverfahrens vor dem Hintergrund einer materiellrechtlich auf rein nationales Recht und auf
völkerrechtliche Rechtsgrundlagen gestützten Sachmaterie als äußerst schwierig erweisen hat. Deshalb
hat sich im Laufe des Projekts herauskristallisiert, dass der Schwerpunkt auf verfahrensrechtlichen
Aspekten liegt. Zu Beginn des Projekts erschien das materielle Rechtshilferecht als Schwerpunkt.
Die verfahrensrechtlichen Probleme konnten auch nur deshalb in ihrer Schärfe herausgearbeitet werden, weil sich das Projekt nicht nur auf die Auslieferung beschränkt hat, sondern auf alle Formen der
Rechtshilfe in Strafsachen sowie auch in Verwaltungssachen erweitert worden ist. Nur beispielhaft
seien zwei generelle Probleme herausgegriffen.
a) Weitgehend als terra incognita hat sich der Grenzbereich zwischen internationaler Verwaltungs- und Strafrechtshilfe erwiesen. Exemplifiziert werden konnte dies bei der Rechtshilfe in Steuersachen bzw. Steuerstrafsachen. Die zentrale Problematik der Freiheit vor Selbstbelastung wird etwa in
der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden im Ansatz geregelt, gesehen und diskutiert. In
den anderen Ländern sieht man entweder die Problematik nicht oder bejaht – wie in den USA –
großzügig die Verwendung von Informationen aus der Verwaltungsrechtshilfe in Strafverfahren. Dies
hat zur Folge, dass strafverfahrensrechtliche Garantien sehr leicht umgangen werden können.
b) Im Ausgangspunkt kann man in allen beteiligten Rechtsordnungen grundsätzlich zwei Verfahren
unterscheiden: das Bewilligungsverfahren mit verwaltungs- oder exekutivischem Verfahrenseinschlag
und ein gerichtliches Verfahren, das sich in je unterschiedlichem Maße an den justiziellen Garantien
des Strafverfahrens orientiert. Hervorzuheben ist die Situation in den Niederlanden, die sich schon
1967 bei Schaffung eines neuen nationalen Rechtshilfeverfahrensrechts ausdrücklich an den Garantien
der EMRK orientiert haben, während etwa die Bundesrepublik dies in vergleichbarer Situation 1983
weder im Hinblick auf die EMRK noch auf das Grundgesetz getan hat.
aa) Friktionen ergeben sich aber auch daraus, dass man sich auf einfachrechtlicher Ebene an
national-strafverfahrensrechtlichen Standards angelehnt und damit – jedenfalls aus kontinentaler Sicht
– ein Übermaß an Schutz erzeugt hat. Dies gilt für das Erfordernis des prima facie-Beweises für
36
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Auslieferungen aus Common Law-Staaten. Hier werden Erfordernisse des Strafverfahrens auf letztlich
verwaltungs(verfahrens)rechtliche und auf verfassungsrechtliche Fragestellungen übertragen.
bb) Umgekehrt hat sich insbesondere beim Bewilligungsverfahren gezeigt, dass ein verfahrensrechtliches Regelungsvakuum besteht. Die Folge ist, dass sich zum einen scheinbar perplexe Fragen stellen
wie die Anfechtbarkeit von Bewilligungsentscheidungen nach vorausgegangener (straf-)gerichtlicher
Entscheidung, zum anderen fallen verfahrensrechtliche Standards gleichsam „unter den Tisch“.
cc) Ein tieferliegender Grund für solche Widersprüchlichkeiten ist darin zu sehen, dass verfassungsrechtliche Garantien daran anknüpfen, dass es um ein „Strafverfahren“ geht. Dies wird deutlich
bei Art. 6 EMRK oder bei den Garantien der U.S.-amerikanischen Verfassung, aber auch bei Art. 104
Abs. 3 GG. Zudem spielt die Voraussetzung eines „Strafverfahrens“ etwa in der Bundesrepublik eine
Rolle für die Kompetenzfrage (Strafverfahren als Ländersache).
Bei den Antworten bekommt man oft den Eindruck eines „Hase-und-Igel“-Spieles: Die Verfahrenssachfrage wird damit beantwortet, dass eine verwaltungsverfahrensrechtliche Garantie nicht anwendbar sei, weil es sich mehr um ein Strafverfahren handele; umgekehrt wird eine strafverfahrensrechtliche Garantie nicht angewendet, weil es sich mehr um ein nicht-strafrechtliches Verfahren handele.
2. Neben dem soeben angesprochenen Problem der rechtsnorm-tatbestandlichen Voraussetzung
eines „Strafverfahrens“ in verfassungsrechtlichen oder menschenrechtlichen Garantien hat sich auch
die Problematik der Geltung solcher Garantien für Auslandssachverhalte als zentrale Problematik
herausgestellt. Besonders deutlich wurde dies in den USA. Dort herrschte bislang die Ansicht vor,
dass die Garantien des 4. Amendment für solche Personen nicht gelten, die sich im Ausland aufhalten.
Doch auch kontinentale Rechtsordnungen sind insoweit noch zurückhaltend. Begründet wird dies
unter anderem mit dem Grundgedanken, man wolle nicht das eigene Recht fremden Rechtsordnungen
überstülpen oder es exportieren. Dies steht teilweise in krassem Kontrast zur Behandlung des
einfachen Rechts. So wird etwa das nationale Strafrecht nahezu grenzenlos auf Auslandssachverhalte
ausgedehnt.
Soweit grundrechtliche Garantien doch angewendet werden, sind die Beweisanforderungen für
drohende Menschenrechtsverletzungen fast unerreichbar hoch.
3. Als zentrale Ursache für die Erzeugung von Problemen hat sich die Existenz eines Bewilligungsverfahrens herausgestellt, weil sich erst dadurch die Frage der Abgrenzung zu einem – wo auch immer
angesiedelten – gerichtlichen Verfahren stellt. Deutliche Antworten sind hier in der Schweiz zu
finden, wo ein Gericht nicht vor, sondern nach der Bewilligungsbehörde entscheidet und es sich
zudem um ein Verwaltungsgericht handelt. Andererseits scheint etwa in den USA der Verfahrenscharakter der Bewilligungsentscheidung gar nicht an die Oberfläche zu treten, weil es dort keine
allgemeine verwaltungsrechtliche Gerichtskontrolle gibt.
Hinter der Abgrenzung zwischen gerichtlichem und Bewilligungsverfahren verbergen sich auch und
insbesondere Probleme der Gewaltenteilung. Deutlich wird dies an der sehr verschieden gestalteten
Kognitionsbefugnis der Gerichte.
a) In den USA gilt die Rule of Non-Inquiry. Danach dürfen die Gerichte nicht über die Lage und den
Zustand in ausländischen Staaten befinden. Dies ist dem Präsidenten der USA und der hinter ihm
stehenden Exekutive vorbehalten. Im Gegensatz hierzu untersuchen kontinentale Gerichte sehr wohl
die Rechts- und Faktenlage in ausländischen Staaten, etwa bei der Frage der Gefahr politischer
Verfolgung oder der drohenden Todesstrafe. In den Niederlanden wiederum sind bestimmte Voraussetzungen – wie gerade die Gefahr politischer Verfolgung – ebenfalls der Exekutive vorbehalten und
den Gerichten entzogen. Hieran kann man nicht wenige Reste eines Denkens verdeutlichen, wonach
das Individuum im Rechtshilfeverfahren eher nur Objekt denn Subjekt ist.
b) Besonders deutlich zeigt sich dies anhand des Erfordernisses einer vertraglichen Grundlage für
Auslieferungen, wie sie etwa die USA oder die Niederlande voraussetzen. Illustriert werden kann
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
37
daran die Frage: Wer vertraut wem auf welcher Abstraktionsebene? Hinter dem Vertragserfordernis
scheint nämlich die Grundauffassung zu stehen: Die vertragsschließende Exekutive und die das Ergebnis absegnende Legislative bejahen bei Vertragsschluss, dass man dem anderen Staat grundsätzlich
vertrauen kann. Folglich scheint man kein Bedürfnis dafür zu haben, dass das Vertrauen später im
individuell-konkreten Fall durch ein Gericht auf den Prüfstand gehoben wird.
c) Lösungsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich in zwei Richtungen: Entweder werden Verfahrensgarantien auch im Bewilligungsverfahren umgesetzt oder man schafft dieses ab. In letztere Richtung
gehen ganz aktuelle Tendenzen der EU, wenn dort ein europäischer und als solcher ohne weitere
Voraussetzungen vollstreckbarer Haftbefehl eingeführt werden soll.
4. Ein der Abgrenzung zwischen Bewilligungs- und gerichtlichem Verfahren vergleichbares Hinund-Her ist bei der Frage zu beobachten, welcher Staat wofür die Verantwortung im Verhältnis zum
betroffenen Individuum trägt. Mittelbar wird sie schon geprägt durch die Anwendung bzw. Nichtanwendung von Grundrechten auf Auslandssachverhalte. An scheinbaren Detailfragen wie der Entschädigung für unrechtmäßige Strafverfolgung zeigen sich Mechanismen der Verantwortungsverschiebung auf den jeweils anderen Staat.
5. Insgesamt hat das Projekt zwar in Detailfragen Klärungen bringen können. Für Grundsatzfragen
hat es aber nur neue Fragenstrukturen entwickeln können, die aber die Mängel bisherigen Denkens
aufzeigen und Antworten vielleicht in Zukunft ermöglichen. Dass die Rechtsentwicklung gerade im
transnationalen Rechtshilferecht sehr von der rechtspolitischen Großwetterlage abhängig ist, haben die
Ereignisse des 11. September 2001 aber auch der Harmonisierungsdruck im Europa der Union gezeigt:
dass die Lösung vieler Probleme über die Abschaffung des Bewilligungsverfahrens erreicht werden
kann, hat sich im Laufe des Projekts angedeutet. Gleichwohl bestand Skepsis, ob eine solche
rechtspolitische Erkenntnis überhaupt theoretisch auf fruchtbaren Boden fallen könnte. Nunmehr
scheint die Praxis wiederum die Theorie zu überholen, aber auf einer anderen Spur, weil die praktische
Entwicklung von ganz anderen Prämissen ausgeht als die Erkenntnisinteressen dieses Projekts.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichung:
ESER, A., LAGODNY, O., BLAKESLEY, C. L. (eds.), The Individual as Subject of International Cooperation in Criminal Matters. A Comparative Study. Baden-Baden 2002, ca. 800 S.
2.2.13
Die Polizei im lateinamerikanischen Rechtsstaat
●
Projektkoordination: Kai Ambos (Jurist), Mitarbeiter(innen): Teresa Manso, Juan Luis
Gómez Colomer (Universität Castellón, Spanien) und Richard Vogler (Universität
Sussex, Großbritannien) als externe Berater sowie zahlreiche weitere lateinamerikanische
Mitarbeiter(innen)
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Anfang 1997 wurde zusammen mit dem Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung
(Buenos Aires, Argentinien) die Durchführung eines gemeinsamen Forschungsprojekts mit dem Titel
„Strafverfahrensreform in Lateinamerika“ vereinbart, dessen Ziel es war, den Stand des geltenden
Strafverfahrensrechts und der Reformen in Lateinamerika zu ermitteln. Zu diesem Zweck wurden im
Laufe des Jahres 1997 Juristen aus 15 lateinamerikanischen Ländern unter Vertrag genommen, die
aufgrund einer detaillierten Gliederungsvorgabe Landesberichte erarbeiteten. Ende 1997 fand ein
einführendes Seminar mit den Landesberichterstattern in Santiago de Chile statt. Bis Oktober 1998
38
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
waren alle Berichte eingegangen, wurden von einer Redaktionsgruppe geprüft und mit den Berichterstattern mündlich oder auf schriftlichem Wege diskutiert. Ende 1999 wurde die Auswertung, Prüfung und Überarbeitung der Landesberichte abgeschlossen. Im März 2000 wurde im Max-PlanckInstitut der rechtsvergleichende Querschnitt fertiggestellt. Zuletzt fand am 30./31. Oktober 2000 in
Santiago de Chile das Abschlussseminar des Projekts statt. Dort wurde die zugehörige Veröffentlichung von Julio B. J. Maier, Kai Ambos und Jan Woischnik (Hrsg.) mit dem Titel „Las Reformas
Procesales Penales en América Latina“ (896 S.) vorgestellt (Ad-Hoc-Verlag, Buenos Aires, in
Verbindung mit der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Max-Planck-Institut).
Während dieses Abschlussseminars unterbreitete die von Prof. Juan Luis Gómez Colomer geleitete
Arbeitsgruppe den Vorschlag, ein Anschlussprojekt über die Rolle der Polizei in Lateinamerika durchzuführen. Die Teilnehmer hielten eine solche Untersuchung angesichts der in Lateinamerika alltäglichen polizeilichen Willkür und den damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen zum einen, der
Ineffizienz und Bestechlichkeit der Polizei zum anderen übereinstimmend für dringend erforderlich.
Im Hinblick auf das Strafverfahren wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Qualität und Gewicht der polizeilichen Ermittlungen maßgeblich über Erfolg oder Misslingen der lateinamerikanischen Reformbestrebungen entscheiden. Mit anderen Worten: alleine eine rechtsstaatlichen Kontrollen unterworfene und in ihrer Bedeutung eingeschränkte Polizei wird sich nicht als Hindernis der
Reformen erweisen, sondern diese aktiv begleiten. Das Ziel der Untersuchung ist demgemäss, die
existierenden Organisationsformen und Befugnisse der lateinamerikanischen Polizeien (nicht nur im
Hinblick auf das Strafverfahren) zu erarbeiten, um auf dieser Grundlage die eventuell erforderlichen
Reformvorschläge zu unterbreiten.
Im Hinblick auf die konkrete Projektdurchführung bietet sich ein ähnliches Vorgehen wie in dem
erfolgreich abgeschlossenen Ausgangsprojekt zur Strafverfahrensreform an.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Vom 30. Juli bis 3. März 2001 fand ein erstes Treffen in Sao Paulo statt. Dort wurde unter der
Schirmherrschaft des dortigen Ministerio Público ein Internationaler Kongress über den Strafprozess
organisiert, auf dem einige der nationalen Berichtserstatter sowie Experten und der Projektkoordinator
Vorträge gehalten haben (Der Vortrag von Prof. Eser, der kurzfristig verhindert war, wurde von einem
lateinamerikanischen Kollegen präsentiert.). Parallel zu dem Kongress fand ein workshop mit allen
Projektteilnehmern statt. In diesem workshop ging es um Folgendes:
- Der Projektkoordinator und die externen Berater informierten die Landesberichterstatter und
weitere Teilnehmer des Seminars über Organisationsformen und Befugnisse der Polizei in
ihren Heimatländern.
- Die Landesberichterstatter informierten in kurzer Form über die Organisationsformen und
Befugnisse ihrer Polizeien, insbesondere im Hinblick auf einen eventuellen Reformbedarf im
oben genannten Sinne.
- Auf Grundlage dieser Informationen sowie einer vom Max-Planck-Institut vorgelegten
Grobgliederung wurde die Struktur der zukünftigen Landesberichte diskutiert und beschlossen.
Die Landesberichterstatter verpflichteten sich nach ihrer formellen Ernennung auf die Einhaltung einer
ersten Abgabefrist für ihre Berichte bis zum 31. März 2002.
●
Arbeitsplanung 2002:
Es wurde angeregt, dass die Berichterstatter auf nationaler bzw. regionaler Ebene den interdisziplinären Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsbarkeit, Universitäten usw. suchen sollen.
Zu diesem Zweck sollen nationale oder regionale Seminare - auf der Grundlage der in der Gliederung
angesprochenen Aspekte - durchgeführt werden. Durch den Kontakt mit nationalen und internationalen Institutionen soll zugleich das Projekt gefördert werden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
39
Als nächster Schritt sollen die Landesberichte erarbeitet und dem Projektkoordinator fristgemäß
abgegeben werden. Diese sollen daraufhin von einer aus dem Projektkoordinator und den externen
Beratern bestehenden Redaktionsgruppe geprüft und den Autoren gegebenenfalls zur Nachbesserung
bis Ende 2002 zurückgegeben werden. Die Projektergebnisse sollen Mitte 2003 auf einem Abschlussseminar vorgestellt und jedenfalls auf Spanisch und Portugiesisch (möglicherweise auch auf Englisch)
veröffentlicht werden.
●
Finanzierung:
Bisher ausschließlich über Drittmittel vom Auswärtigen Amt. Die Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützt
die Landesberichtserstatter Kolumbiens, El Salvadors und Guatemalas. Die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) finanziert die Teilnahme Paraguays.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen (Auswahl):
AMBOS, K., Rechtsberatung in Lateinamerika als Aufgabe der Strafrechtswissenschaft. Zeitschrift für
die gesamte Strafrechtswissenschaft 108, 445-456 (1996);
AMBOS, K., Strafprozeßreform in Lateinamerika. Normalverfahren und abgekürztes Verfahren in den
neuen Strafprozeßordnungen von Chile, Bolivien, Venezuela, Paraguay und Uruguay. Zeitschrift für
die gesamte Strafrechtswissenschaft 110, 225-251 (1998);
AMBOS, K., El proceso penal alemán y la reforma en América Latina, Bogotá (editorial Gustavo
Ibañez) 1998.
MAIER, J. B. J., AMBOS, K., WOISCHNIK, J. (in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung),
Las Reformas Procesales Penales en América Latina. Ad-Hoc-Verlag, Buenos Aires 2000.
AMBOS, K., CHOUKR, F. H., A reforma do processo penal no Brasil e na América Latina, Sao Paulo
(editora método) 2001.
AMBOS, K., WOISCHNIK, J., Strafverfahrensreform in Lateinamerika. Ein intrakontinentaler Rechtsvergleich. ZStW 113 (2001), 334-368.
AMBOS, K., WOISCHNIK, J. (in spanischer Sprache), Las reformas procesales penales en América
Latina. Un resumen. Justicia. Revista de Derecho Procesal (España). 2000 Nos. 2-3-4, 427-483.
AMBOS, K., CHOUKR, F. H., A reforma do processo penal no Brasil e na América Latina, Sao Paulo
(editora método) 2001.
TERESA MANSO PORTO, La Policía en el Estado de Derecho Latinoamericano, Boletim IBCCRIM Ano 9 - n° 106, 6-7.
2.2.14
Die Rolle der Ehre im Strafrecht
●
Mitarbeiterin: Silvia Tellenbach (Projektleiterin), 8-12 externe Länderberichterstatter(innen)
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2004
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Ehre ist ähnlich wie Scham in den verschiedensten Kulturen der Welt als Begriff und Wert anerkannt.
Worauf sie sich aber jeweils bezieht, ist unterschiedlich und in Raum und Zeit in besonderem Maße
dem Wandel unterworfen. Die Frage von Ehre und Ehrverletzung im Strafrecht kann vor allem in
folgenden Problemkreisen eine Rolle spielen:
-
Beleidigungsdelikte
Geschehene Ehrverletzung als Motiv für eine Straftat
Befürchteter Ehrverlust als Motiv für eine Straftat
40
-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei Handeln zum Schutz der Ehre
Ehrenstrafen
Rücksicht auf Ehre im Strafverfahren
Rechtsvergleichende Untersuchungen zu Fragen von Ehre und Strafrecht sind bisher dünn gesät, am
ehesten finden sich noch Arbeiten zum englischen und amerikanischen Recht, allerdings meistens auf
die Presse orientiert. Überdies spielen strafrechtliche Fragen häufig eine untergeordnete Rolle, was
auch damit zusammenhängt, dass in Großbritannien und USA der Ehrenschutz vorwiegend auf zivilrechtlichem Wege erfolgt. Strafrechtsvergleichende Arbeiten mit dem Recht der Länder, welche die
größten Ausländergruppen in Deutschland stellen und daher für Deutschland auch von praktischem
Interesse wären, nämlich die Türkei, die Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Italien, Spanien, Portugal,
fehlen, von Arbeiten, die sich rechtsvergleichend mit der Rolle der Ehre im Strafrecht in fernerstehenden Kulturen, etwa Ostasien, befassen, ganz zu schweigen.
In dem Projekt sollen zunächst 8-12 Länderberichte von besonders interessant erscheinenden Ländern
erstellt und auf deren Grundlage ein rechtsvergleichender Querschnitt erarbeitet werden. Der erhoffte
Erkenntnisgewinn liegt zunächst in einem Deutlichwerden der möglicherweise recht verschiedenartigen juristischen Beurteilungen von objektiv gleichgelagerten Sachverhalten und den dabei verwendeten Argumentationen. Dahinter steht jedoch auch das Bestreben nach einem Erkennen der diesen
juristischen Bewertungen zugrundeliegenden, aber darüber hinausgehenden gesellschaftlichen und
kulturellen Unterschieden zwischen den beteiligten Ländern.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Erstellung einer präzisen Gliederung, Gewinnung von Länderberichterstattern, Beginn der ersten
Arbeiten an Länderberichten.
●
Arbeitsplanung 2002:
Im Wesentlichen Erstellung der Erstfassung der Länderberichte.
2.2.15
Rechtsvergleichende Untersuchungen zur Bekämpfung des Dopings im Sport
●
Mitarbeiter(innen): Hans-Georg Koch (Projektkoordinator, Jurist), Interne: Karin Cornils, Vigor Fröhmcke, Andreas Günther, Claudia Hoefer, Peter Hünerfeld, Konstanze
Jarvers, Roland Kniebühler, Jan Christoph Nemitz, Christiane Rabenstein, Anne Tuennemann, Bas van Riel, Ingeborg Zerbes; Externe: Rando Antsmäe, Marc Boes, Katharina
Duell, Dominic Freitag, Heikki Halila, Stephanos Kareklás, Magdalena Kędzior, Ants
Nõmper, Alenas Piesliakas, Vytautas Piesliakas, Maria Immaculada Ramos Tapia, Jaan
Sootak, Liina Teras; Übersetzungen: James Cohen, Emily Silverman
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
Das Projekt war Teil einer umfassend angelegten, international-interdisziplinären Untersuchung mit
dem Titel „Legal Comparison and the Harmonisation of Doping Rules“ und stand im Kontext des EUPilotprojekts für Kampagnen zur Bekämpfung des Dopings im Sport in Europa. Am Gesamtprojekt
waren neben dem MPI das T.M.C. Asser Institute for International Law, Den Haag/Niederlande, das
Institut für Recht und Technik (IRUT) an der Universität Erlangen/Nürnberg und die Anglia Polytechnic University, Chelmsford/Großbritannien beteiligt. Die Leitfrage des Gesamtprojekts lässt sich
wie folgt formulieren: Inwieweit ist eine internationale Harmonisierung der Anti-Doping-Regularien
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
41
im Hinblick auf eine Effektivierung der Dopingbekämpfung nötig und möglich? Grundlage der Untersuchung bildeten Analysen und Vergleichsuntersuchungen zu den einschlägigen Bestimmungen internationaler und nationaler Sportverbände (ASSER) sowie nationaler Gesetzgebung und – soweit vorhanden – Rechtsprechung (MPI/IRUT). Was die staatliche Regelungsebene angeht, so galt es, neben
den speziellen Anti-Doping-Bestimmungen auch die Bedeutung allgemeiner straf- und arzneimittelrechtlicher Regelungen für die Doping-Bekämpfung im Breiten- wie im Spitzensport zu untersuchen,
aber auch, Unterschiede im generellen Verhältnis zwischen „Staat“ und „Sport“ herauszuarbeiten.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Das Projekt folgte in seinem rechtsvergleichenden Teil der bewährten Methode, zu den einzelnen
Ländern Länderberichte zu erarbeiten, in denen die jeweilige nationale Rechtslage und -entwicklung
unter schwerpunktmäßiger Berücksichtigung des jeweils aktuell geltenden Rechts detailliert dargestellt werden. Diese Berichte wurden auf der Grundlage einer zunächst vom MPI unter primär strafrechtlichen Gesichtspunkten entwickelten und vom IRUT um öffentlich- und privatrechtliche Aspekte
ergänzten Checkliste teils von Mitarbeitern des MPI, teils von Autoren aus den jeweiligen Ländern
und teils von Angehörigen des IRUT erarbeitet, wobei den Autoren der vorab im Entwurf erstellte
deutsche Landesbericht als Anregung und Leitlinie zur Verfügung gestellt wurde. Erste Ergebnisse
wurden im Juni 2001 im Rahmen eines Projektmeetings, das zugleich der Projektevaluation diente,
vorgestellt und diskutiert. Die Erarbeitung der rechtsvergleichenden Querschnittsanalysen und
rechtspolitischen Empfehlungen erfolgte arbeitsteilig (allgemeiner Rahmen und strafrechtliche
Aspekte: Koch/MPI; verfassungsrechtliche Aspekte: Krogmann/IRUT). Alle Projektergebnisse
wurden auf einer Tagung im November 2001 Vertretern der Europäischen Kommission und zahlreicher internationaler Sportverbände zusammenfassend präsentiert; die schriftlichen Ausarbeitungen
konnten der Europäischen Kommission termingerecht Ende November 2001 übergeben werden.
●
Drittmittel: Europäische Gemeinschaft
●
Projektbezogene Veröffentlichungen/Arbeitsplanung 2002:
Die Projektmaterialien (Querschnitt in deutscher und englischer Sprache, Landesberichte überwiegend
in deutscher, teils in englischer Sprache) wurden auf CD-ROM dokumentiert. Eine Veröffentlichung
in Buchform (ca. 750 Seiten), wofür die Landesberichte teilweise nochmals überarbeitet werden
sollen, ist für 2002 vorgesehen.
2.3
Einzelvorhaben
2.3.1
Schwerpunkt: Deutsches Straf- und Strafverfahrensrecht
2.3.1.1
Der Verband als Straftäter und Strafprozeßsubjekt
●
Bearbeiter: Axel Haeusermann
●
Zeitrahmen: 1995 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Societas delinquere potest – auch ein Verband kann eine Straftat begehen. Dieser Gedanke bildet den
Ausgangspunkt dieses von Prof. Albin Eser betreuten Promotionsvorhabens.
Angesichts der Tatsache, dass die Strafbarkeit von Verbänden in Deutschland bislang überwiegend
nicht einmal als kriminalpolitische Option anerkannt ist, wird im ersten Teil der Arbeit zu der Frage
42
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Stellung bezogen, in welcher Weise eine solche Strafbarkeit denkbar wäre. Zu diesem Zweck wird
untersucht, welche Modelle für eine Verbandstäterschaft in Betracht gezogen werden könnten. Dabei
beschäftigt sich die Arbeit zunächst mit Verbandstäterschaftsmodellen, die in Deutschland oder im
Ausland bereits Gesetzeskraft haben, also mit dem Aspekt de lege lata. Anschließend wird der
Aspekt de lege ferenda beleuchtet. Die Konzepte in der deutschen wissenschaftlichen Diskussion werden rekapituliert und kritisch gewürdigt, bevor ein eigener Vorschlag unterbreitet wird. Vorbild dieses
Vorschlages ist die Regelung in den Niederlanden, die sich zur Nachahmung für den deutschen
Gesetzgeber anbietet.
Im zweiten Teil der Untersuchung wird die bislang meist vernachlässigte Frage nach der Stellung des
Verbandes im Strafprozeß aufgeworfen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Frage, inwieweit sich ein
Verband auf Rechte berufen kann, die für natürliche Personen als Täter als selbstverständlich
erscheinen. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei dem Problem der Unschuldsvermutung gewidmet,
deren Konzeption auch im derzeitigen Strafprozeßrecht unbefriedigend erscheint. Es wird gezeigt,
dass es am überzeugendsten ist, die Unschuldsvermutung nicht als Vermutung im Wortsinne zu
begreifen, sondern als ein Verfassungsprinzip, das sich aus der Menschenwürdegarantie und dem
Rechtsstaatsprinzip ableiten läßt. Weiter wird argumentiert, dass Verbände sich stets dort auf die
Unschuldsvermutung berufen können, wo sich deren Wirkung aus der rechtsstaatlichen Wurzel
ableiten läßt. Rein menschenwürdegespeiste Wirkungen erstrecken sich hingegen nicht auf Verbände.
Diese Grundlinie liefert die Richtschnur für die Untersuchung weiterer Garantien, wie etwa dem
Schweigerecht und dem Recht auf Verteidigung.
In einem Ausblick werden abschließend noch einige praktische Aspekte der Beteiligung des Verbandes am Strafprozeß beleuchtet, so etwa dessen Vertretung im Prozeß. Erfahrungen aus dem Ausland lehren, dass hier bestimmte Probleme auftauchen können. Als Ergebnis der Untersuchung wird
dafür plädiert, eine Verbandsstrafbarkeit nur dann einzuführen, wenn zugleich sichergestellt ist, dass
die fundamentalen Rechte des Verbandes im Strafprozeß beachtet werden.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Der Eintritt in den Justizdienst des Landes Berlin ließ im Jahr 2000 nur wenig Zeit für die Fortführung
des Promotionsvorhabens. Dennoch konnte die bereits 1999 begonnene Arbeit an dem Kapitel zum
Schweigerecht abgeschlossen und das Kapitel zum Verteidigungsrecht fortgeführt werden. Im Jahr
2001 wurden sodann die Kapitel zum Verteidigungsrecht und zum Recht auf ein faires Verfahren
fertiggestellt. Anschließend wurde mit der grundlegenden Überarbeitung des gesamten Manuskriptes
begonnen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Das Projekt soll in der ersten Jahreshälfte 2002 mit der Erstellung einer abgabereifen Fassung des
Manuskriptes vorläufig abgeschlossen werden.
2.3.1.2
Modelle strafrechtlicher Beteiligung
●
Bearbeiter: Kai Roger Hamdorf, M.C.L.
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Im April 1999 wurde das von Prof. Albin Eser betreute Promotionsvorhaben begonnen. Sowohl auf
der Ebene der Europäischen Union, als auch im Rahmen der Schaffung eines Internationalen Straf-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
43
gerichtshofs werden strafrechtliche Regelungen entwickelt, die unabhängig von ihrer Geltung – sei es
als direkt anwendbares Recht, als bloßer Rechtsangleichungsvorschlag oder als implementationsbedürftiges Modellstrafgesetzbuch – in Ländern mit unterschiedlichen Vorstellungen über den Grund
und die wesentlichen Voraussetzungen strafrechtlicher Haftung zumindest mittelfristig angewendet
oder umgesetzt werden müssen. Die historische Erfahrung lehrt uns, dass selbst bei direkten Übernahmen von Gesetzestexten aus anderen Staaten sich im Laufe der Zeit durchaus gegensätzliche Auslegungs- und Anwendungspraktiken entwickeln, wenn nicht ein gemeinsames Verständnis des Verbrechens vorhanden ist. Ziel der Arbeit ist die Herausarbeitung grundlegender Modelle der Behandlung der Beteiligung mehrerer an einer Straftat, die mit den gängigen Begriffen von Teilnahme- und
Einheitstätersystem nicht hinreichend beschrieben werden. Die verschiedenen Modelle sollen dabei
auch auf ihre Leistungsfähigkeit bei der Erfassung moderner Formen der Kriminalität, aber auch bei
der Begrenzung der Haftung auf den Bereich des als strafwürdig und strafbedürftig Angesehenen
untersucht werden. Arbeitshypothese ist, dass die im Rahmen der europäischen Entwicklung besonders bedeutsame Wirtschaftskriminalität und die beim Internationalen Strafgerichtshof behandelten
schweren Menschenrechtsverletzungen sich nur als Ausdruck kollektiver Leistungen verstehen lassen,
was man bisher mit dem Begriff des Systemunrechts zu beschreiben versucht. Die hierfür eher
ungeeignete Fokussierung des Blicks auf den Einzeltäter dient aber auch nur in geringem Maße der
Beschränkung des Bereichs des Strafbaren, da die wesentlichen Entscheidungen hierfür auf der allen
Modellen gemeinsamen Ebene der Zurechnung erfolgen.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im zweiten Jahr der Arbeit konnte der Länderteil (A, D, DK, N, S) fertiggestellt und mit der gedanklichen Entwicklung eines eigenen Ansatzes begonnen werden. Dieser wurde auf dem nordischen
Workshop im Strafrecht in Bergen/Norwegen im September 2000 vorgestellt und kritisch diskutiert.
Neue Erkenntnisse u.a. aus diesen Diskussionen wurden sodann in die bisherige Konzeption integriert.
In der zweiten Jahreshälfte 2001 konnte die Arbeit weitestgehend abgeschlossen werden.
●
Arbeitsplanung 2002:
Endgültiger Abschluss und Doktorprüfung.
2.3.1.3
Organisationsherrschaft als dogmatisches Konstrukt?
●
Bearbeiter: Lucas Schmidt
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Thema der von Priv.-Doz. Dr. Jörg Arnold (Humboldt-Universität zu Berlin) betreuten Arbeit ist die
rechtliche Analyse der Diskussion um die Organisationsherrschaft als Zurechnungsnorm, also unabhängig davon, ob eine „Organisation“ in Zukunft etwa auch als ganze strafbar sein kann. Danach soll
das Handeln eines am Tatort tatsächlich Tätigwerdenden auch einem anderen individuell zugerechnet
werden, weil der eigentlich Ausführende als Teil einer „Organisation“ handelt, die maßgeblich von
dem anderen beherrscht wird. Dabei ist umstritten, welche Anforderungen an eine „Organisation“ in
diesem Sinne zu stellen sind und welche Kriterien innerhalb dieser „Organisation“ die Herrschaft über
einen anderen begründen können.
Es werden die verschiedenen Ansätze untersucht, die eine dogmatische Absicherung der Organisationsherrschaft zum Ziel haben. Hiernach wird der, der mittels Organisationsherrschaft einen Deliktserfolg auslösen kann, entweder als mittelbarer Täter (§ 25 I Alt.2 StGB), als Mittäter (§ 25 II StGB),
44
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
als Anstifter (§ 26 StGB) oder lediglich als Gehilfe (§ 27 StGB) zur Tat angesehen. Dabei ist fraglich,
ob eine dogmatische Konstruktion der Organisationsherrschaft als Form von Täterschaft mit dem
Bestimmtheitsgebot vereinbar ist und wie nach Verantwortungsbereichen abzugrenzen ist, da auch der
Ausführende wegen der Tat strafbar ist.
Der BGH hat sich bei der Beurteilung der Delikte im Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime
einer Lösung nach § 25 I Alt.2 StGB angeschlossen und so auch Funktionäre strafrechtlich als Täter
qualifizieren können, die für den Schießbefehl an der Grenze mitverantwortlich waren und somit staatliche Machtbefugnisse mißbraucht haben. Darüber hinaus deutet der BGH in diesem Urteil (BGHSt
40, 218 ff.) an, dass für ihn die Konstruktion der Organisationsherrschaft auch denkbar sei im Rahmen
mafiaähnlich organisierter Verbrechen sowie zur Klärung von Verantwortlichkeiten beim Betrieb
wirtschaftlicher Unternehmen, wenn es hier zu Delikten kommt. In der Arbeit wird geprüft, inwieweit
die Beurteilung durch den BGH mit den gewonnenen Erkenntnissen über die dogmatische Konstruktion der Organisationsherrschaft zu vereinbaren ist bzw. – wenn das nicht der Fall sein sollte – wie ein
existierendes Spannungsverhältnis zwischen rechtspolitischen Bedürfnissen und einer dogmatischen
Einordnung in den allgemeinen Teil des StGB aufgelöst werden kann.
Schließlich soll untersucht werden, ob auf der Ebene des Völkerstrafrechts eine Weiterentwicklung
zur Organisationsherrschaft festzustellen ist und ob sich daraus Schlußfolgerungen für die Situation
nach deutschem Recht ziehen lassen.
2.3.1.4
NS-Fortsetzungspropaganda zwischen Versammlungsrecht und Internet – Ein
Beitrag zum strafrechtlichen Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit NSbezogenen Delikten
●
Bearbeiterin: Clivia Namgalies
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Strafvorschriften, die auf die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts reagieren, wie §§ 86
Abs. 1 Nr. 4, 86 a und 130 Abs. 3 StGB, haben heute eine neue Aktualität gewonnen, weil sie zunehmend im neuen Medium Internet begangen werden. So hat etwa der BGH im Dezember 2000 sein
erstes Urteil in Internetstrafsachen gefällt und entschieden, dass auch das Einspeisen holocaustleugnender Äußerungen in englischer Sprache über einen australischen Server die deutsche Strafnorm des
§ 130 Abs. 3 StGB verletzt.
Die Arbeit, die von Prof. Dr. Detlef Krauß (Humboldt-Universität zu Berlin) betreut wird, soll mit
einem entwicklungsgeschichtlichen Überblick über die NS-bezogenen Normen beginnen (Teil 1).
Ausgehend von den zur Verfügung stehenden strafrechtsdogmatischen Kategorien sind die Delikte in
einem zweiten Teil auf ihre Eigenart hin zu untersuchen (Teil 2). Schließlich sollen die Herausforderungen, die eine Begehung der Delikte im Internet an das Strafrecht stellt, in einem dritten und
letzten Teil herausgearbeitet werden (Teil 3).
In dem entwicklungsgeschichtlichen Überblick soll untersucht werden, wie die Gesetzgebung im Bereich von NS-Fortsetzungspropaganda auf neu entstehende Probleme reagiert hat. Anlass und Motive
für die jeweilige Gesetzgebung sollen herausgearbeitet werden. Die Darstellung der Entwicklungsgeschichte soll dabei die nachfolgende dogmatische Analyse des zweiten Teils vorbereiten.
Im zweiten Teil sollen vor allem die durch die NS-Bezugsdelikte geschützten Rechtsgüter näher
untersucht werden. Dabei sind die herkömmlich als die geschützten Rechtsgüter bezeichneten Schutzgüter wie der „öffentliche Friede“ im Falle des § 130 Abs. 3 StGB und die „freiheitlich-demokratische
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
45
Grundordnung“ und der „Gedanke der Völkerverständigung“ bei den §§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86 a StGB
kritisch zu beleuchten. Da es sich dabei nicht um Individualrechtsgüter handelt, die das System des
StGB ansonsten prägen, ist auf die Besonderheit dieser Rechtsgüter insgesamt näher einzugehen.
Ergänzend sollen die verfassungsrechtlichen Probleme der NS-Bezugsdelikte untersucht werden. Es
soll gezeigt werden, dass die Besonderheiten, die die strafrechtsdogmatische Ausgestaltung dieser
Delikte prägen, sich auch in ihrem Verhältnis zu verfassungsrechtlichen Vorgaben widerspiegeln.
Schließlich soll in einem dritten Teil der Frage nachgegangen werden, ob die neue Form der Begehung
der NS-Bezugsdelikte im Internet Probleme verdeutlicht, die bereits in ihnen angelegt waren. Es soll
der innere Zusammenhang zwischen der generellen Problematik der Delikte einerseits und der
Problematik, die sich durch eine Internetbegehung andererseits ergibt, untersucht werden. Schwerpunkt der Untersuchung wird die Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf im Internet
begangene NS-Bezugsdelikte sein. Schwierigkeiten bereiten hier die Fälle, in denen der Täter rechtswidrige Inhalte von einem ausländischen Server aus ins Netz einspeist. Eine mögliche Strafbarkeit
nach deutschem Recht setzt nach § 3 i.V.m. § 9 StGB voraus, dass entweder der Handlungsort oder
aber der Erfolgsort im Inland liegt. Probleme ergeben sich insbesondere bei abstrakten Gefährdungsdelikten, da diese gerade keinen Erfolgsort als klaren Anknüpfungspunkt aufweisen. Als abstrakte
Gefährdungsdelikte eignen sich die §§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86 a und 130 Abs. 3 StGB in besonderem
Maße, die Diskussion um eine Anwendbarkeit deutschen Strafrechts darzustellen und schließlich zu
hinterfragen.
●
Arbeitsbericht 2001:
Neben der Erarbeitung einer ausführlichen Gliederung wurde mit den Vorarbeiten zu den einzelnen
Teilen der Arbeit begonnen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Es ist beabsichtigt, die Arbeit im Jahr 2002 so weit voran zu bringen, dass sie in der ersten Jahreshälfte
2003 eingereicht werden kann.
2.3.2
Schwerpunkt: Ausländisches Straf- und Strafverfahrensrecht
2.3.2.1
Das Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China
●
Bearbeiter: Thomas Richter
●
Zeitrahmen: 1997 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Die Volkswirtschaft der Volksrepublik China ist seit dem Beginn der Wirtschaftsreformen Ende der
1970er Jahre kontinuierlich und in einem kaum für möglich gehaltenen Ausmaß gewachsen und hat
selbst die asiatische Wirtschaftskrise ab 1997 relativ stabil überstanden. Der ökonomische Aufschwung hat in den zurückliegenden Dekaden aber nicht nur starke Umwälzungen in der chinesischen
Gesellschaft hervorgebracht, sondern ist auch mit massiven Schädigungen der Umwelt einhergegangen. Diese Umweltschäden sind nicht nur von nationaler Bedeutung, sondern belasten schon heute
Nachbarstaaten und spielen nicht zuletzt aufgrund der hohen Bevölkerungszahl Chinas auch global
eine immer größere Rolle.
Das von Prof. Albin Eser betreute Dissertationsvorhaben versucht – aus deutscher Perspektive – zu
klären, inwieweit das Strafrecht als Mittel zur Reduzierung von Umweltbelastungen verwendet wird
und welcher Erfolg dieser Strategie beschieden ist. Dazu gliedert sich die Studie in sieben Teile. Teil
46
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
A skizziert die für die Umweltsituation maßgeblichen Rahmenbedingungen, insbesondere topographischer, demographischer und ökonomischer Art sowie die Umweltpolitik der Volksrepublik. Teil
B enthält einen Überblick über das geltende Umweltrecht mit seiner jüngeren Entwicklungsgeschichte,
was im Wesentlichen Umweltverwaltungsrecht bedeutet. Das materielle Umweltstrafrecht wird im
Teil C vorgestellt. Mit der Reform des Strafgesetzes vom 14.3.1997 wurde ein eigener Abschnitt im
Strafgesetz geschaffen, welcher als Kernstück des aktuellen Umweltstrafrechts gelten kann. Im
Bereich der Amtsdelikte sind konkrete Tatbestände mit Bezug zu Bediensteten der Forst-, Boden- und
Umweltaufsichtsverwaltung hinzugekommen. Weitere Tatbestände mit Bezug zur Umwelt finden sich
über den sonstigen Besonderen Teil des Strafgesetzes verstreut. Die Darstellung der strafrechtlichen
Regelungen beinhaltet ihre Interpretation durch die chinesische Literatur und ihre Konkretisierung
durch die Justizorgane. Anschließend geht Teil D auf die strafrechtsdogmatischen Strukturen des
Umweltstrafrechts ein. Hinterfragt werden etwa das durch die strafrechtlichen Tatbestände geschützte
Interesse, Täterschaft, Sanktionen und Konkurrenzen. Hier findet eine Analyse des strafrechtlichen
Systems der Volksrepublik China statt – beschränkt nur für den Bereich des engeren Umweltstrafrechts. Teil E möchte der normativen Ausgangssituation die empirisch erfasste Umweltkriminalität gegenüberstellen, was nach jetzigem Stand mangels veröffentlichter, aussagekräftiger Statistiken kaum möglich ist, so dass auf die Darstellung bekannt gewordener Kriminalfälle zurückgegriffen
werden muss. Teil F geht auf die verschiedenen Reformtendenzen in der Literatur hinsichtlich des
Umweltstrafrechts ein, die mehrheitlich auf eine Effizienzsteigerung des aktuellen Rechts abzielen. Im
abschließenden Teil G wird das geltende chinesische Umweltstrafrecht aus deutscher Perspektive
gewürdigt; auf Stärken und Schwächen wird hingewiesen.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Das Projekt wurde im Wesentlichen Ende 2000 fertiggestellt. Nach Abschluss des Promotionsverfahrens im Juli 2001 wurden noch einmal Verbesserungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die
neue Fassung liegt mittlerweile beim Verlag und wird voraussichtlich im Februar 2002 als
Veröffentlichung der edition iuscrim erscheinen.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
RICHTER, TH., Zum Handlungs- und Erfolgsunrecht bei Umweltdelikten. In: Albrecht, H.-J., Eser, A.,
Richter, Th., Drittes deutsch-chinesisches Kolloquium über Strafrecht und Kriminologie. Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminalität, Staatsanwaltschaft und Diversion, Strafvollzugsanstalten und
ihre Überfüllung. Freiburg i.Br. 2000, 71-78.
RICHTER, TH., Zum Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China, insbesondere zur Strafbarkeit von
Körperschaften. In: Albrecht, H.-J., Eser, A., Richter, Th., Drittes deutsch-chinesisches Kolloquium
über Strafrecht und Kriminologie. Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminalität, Staatsanwaltschaft und Diversion, Strafvollzugsanstalten und ihre Überfüllung. Freiburg i.Br. 2000, 135-140.
RICHTER, TH., „Umweltrecht“, Teil D.IV. des Länderteils China, Handbuch Wirtschaft und Recht in
Asien, München 1999.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.3.2.2
Islamisches Strafrecht in der modernen Welt
●
Bearbeiterin: Silvia Tellenbach
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2004
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
47
Geplant ist eine Monographie von voraussichtlich ca. 300-400 Seiten, die sich mit dem islamischen
Strafrecht in der heutigen Welt befaßt. Hierbei sind folgende Themenschwerpunkte zu setzen:
- Islamisches Strafrecht in der Diskussion fundamentalistisch-islamischer und modernistisch-islamischer Kreise
- Islamisches Strafrecht als staatliches Recht und die dabei bestehenden Probleme in der Rechtspraxis
(z.B. Iran, Sudan, Pakistan)
Islamisches Strafrecht wird zum einen diskutiert in dem größeren Rahmen des Geltungsanspruchs der
Šari‘a, des islamischen Rechts, überhaupt. In den heutigen Staaten mit mehrheitlich muslimischer
Bevölkerung gilt nur noch in wenigen Bereichen islamisches Recht. Das zentrale Anliegen der fundamentalistischen Kreise ist die Wiedereinführung des islamischen Rechts; die Geltung des islamischen
Rechts ist das entscheidende Kriterium, das den muslimischen Staat zum islamischen Staat macht.
Hier müssen zwar auch wesentliche Züge einer breiteren Diskussion dargestellt werden, jedoch stets
mit Schwerpunktsetzung auf die Darstellung der strafrechtsbezogenen Teile.
Zentrales Problem ist, dass das, was als unveränderliches göttliches Recht anzusehen ist, den Erfordernissen der heutigen Zeit nicht mehr gerecht wird. Besonders in den Fällen, in denen islamisches
Strafrecht geltendes staatliches Recht ist, zeigen sich praktische Probleme. Viele Beteiligte suchen auf
ihre Art nach Wegen, Entwicklungen in religionsgesetzlich zulässiger Weise Rechnung zu tragen.
Nur ein Beispiel: dass ein Tötungsdelikt nur durch Geständnis oder Zeugen bewiesen werden kann, ist
bei den heutigen kriminalistischen Möglichkeiten nicht mehr akzeptabel. So versuchen z.B. schiitische
Juristen, das „Wissen des Richters“ als Beweismittel in derartigen Fällen einzuführen und religionsrechtlich abzusichern. Aber auch Stimmen in der Diskussion, die die alten Interpretationen nicht
aufgeben wollen, müssen mit neuen Argumentationen ihren Standpunkt verteidigen.
Fast alle derartigen Fragen bleiben in der Literatur in westlichen Sprachen, die bis auf wenige noch
nicht erreichbare Texte ausgewertet wurde, so gut wie unberührt. Eine Darstellung dieser Diskussionen wird ein wesentlich differenzierteres Bild vom islamischen Strafrecht liefern als es bis jetzt
westlichen Lesern zugänglich ist. Was an der Arbeit weiterführend sein wird, ist fast nur aus arabischen und persischen Quellen zu erarbeiten, bei denen manchmal die Beschaffung nicht leicht sein
wird. Je nach den anderen Aufgaben, die hier anfallen, und den Schwierigkeiten, die die Beschaffung
unverzichtbarer Literatur aus dem Nahen Osten bietet, wird man eine zeitliche Perspektive von noch
ca. 4 Jahren ansetzen müssen.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Sammlung und Auswertung von Materialien.
●
Arbeitsplanung 2002:
Sammlung und Auswertung von Materialien.
48
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.3.2.3
Einführung in das türkische Strafrecht
●
Bearbeiterin: Silvia Tellenbach
●
Zeitrahmen: 1997 bis 2001
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
Fragen des türkischen Strafrechts tauchen auch in der deutschen Rechtspraxis immer wieder auf. In
Asylverfahren stellen sich vornehmlich Fragen nach dem Staatsschutzstrafrecht, in Abschiebeverfahren ist oft das türkische internationale Strafrecht von Bedeutung, vor allem die Ne-bis-in-idemProblematik, insbesondere im Rauschgiftbereich. Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte haben
mit Fällen zu tun, in denen es um Entführung oder gar Tötung von jungen türkischen Frauen geht;
auch legen sie für die Einschätzung der individuellen Täterschuld Wert auf die Kenntnis des türkischen Rechts und der türkischen Rechtspraxis. Fragen nach der Tatortstrafbarkeit treten auf, von der
Fahrerflucht bis zur Doppelehe.
Bisher fehlt eine Einführung, die vor allem deutschen Praktikern, aber auch sonstigen Türkeiinteressierten einen Überblick und einen ersten Einstieg ins türkische Strafrecht gibt. Dass dafür ein Markt
vorhanden ist, lässt auch der rasche Verkauf der zweisprachigen Ausgabe des Türkischen Strafgesetzbuchs vermuten.
Das Buch soll eine kurze Darstellung des im türkischen Strafgesetzbuch enthaltenen Kernstrafrechts
bieten, mit Schwerpunktsetzungen auf denjenigen Fragen, die nach der langjährigen Erfahrung der
Autorin besonders häufig angesprochen werden. Dabei wird vor allem die Rechtsprechung dargestellt,
die Lehre erst in zweiter Linie. Das ergibt sich auch aus dem Anliegen, der Praxis einen Leitfaden zu
geben. Wenn es z.B. um eine Abschiebung in die Türkei geht, will man wissen, was dort tatsächlich
geschehen würde und nicht, was für eine Lehrmeinung der Autor X vor 30 Jahren geäußert hat. Ein
weiteres Anliegen war auch eine möglichst anschauliche Schilderung, mit zahlreichen Fällen aus der
höchstrichterlichen Rechtsprechung. Hintergedanke dabei war einmal, das Buch auch für türkeiinteressierte Nichtjuristen noch lesbar zu machen, zum anderen auch unterschiedliche tatsächliche
Lebensverhältnisse sichtbar werden zu lassen.
Das Buch hat drei Anhänge: I. Eine kurze Darstellung besonders wichtiger strafrechtlicher Nebengesetze II. einen Abriß des Strafprozeßrechts III. Justizstatistiken
Das Buch wird ca. 300 Seiten umfassen und steht vor dem Abschluß.
●
Arbeitsbericht 2001:
Es wurden noch jüngste Neuerscheinungen eingearbeitet und in übrigen technische Arbeiten geleistet.
2.3.2.4
Übersetzung der türkischen Strafprozeßordnung
●
Bearbeiterin: Silvia Tellenbach
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Nachdem die Übersetzung des türkischen Strafgesetzbuchs auf rege Nachfrage gestoßen ist und immer
wieder der Wunsch geäußert wurde, auch eine Übersetzung der türkischen Strafprozeßordnung zur
Hand zu haben, wurde eine Übersetzung der türkischen StPO für die Institutsreihe „Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung“ erstellt. Ihr wird eine kurze Einführung in die
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
49
türkische Strafprozeßordnung beigegeben. In einem Anhang sollen auch noch strafprozeßrechtliche
Vorschriften wichtiger Nebengesetze (z.B. Staatssicherheitsgerichtsgesetz, Gesetz gegen die organisierte Kriminalität) aufgenommen werden.
●
Arbeitsbericht 2001:
Die Übersetzung der StPO wurde im Wesentlichen abgeschlossen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Im Jahr 2002 wird die Einführung und die Übersetzung der in den Anhang aufzunehmenden Vorschriften angefertigt.
2.3.2.5
Übersetzung polnischer Reformvorhaben (StPO/StGB) sowie Einführung in
polnisches Strafprozeßrecht
●
Bearbeiterin: Ewa Weigend
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Die erste Fassung der Übersetzung der polnischen StPO vom 6. Juni 1997 liegt bereits seit Mitte 2000
vor. Mehrere Novellen der StPO aus dem Jahre 2000 wurden in den Text der Übersetzung eingearbeitet. Am 24.8.2001 wurde eine weitere, ca. 200 Artikel umfassende, Novelle vom polnischen Parlament verabschiedet. Auch diese Novelle wurde übersetzt und in den bestehenden Text der Übersetzung eingearbeitet. Überraschend legte der polnische Präsident am 9. Oktober 2001 ein Veto gegen
diese Novelle ein, was zur Folge hatte, dass sie nicht in Kraft getreten und ihre Übersetzung somit
hinfällig geworden ist.
Da die besagte Novelle zur StPO nur einen Teil einer notwendigen umfassenden Reform des gesamten
polnischen Strafrechts (materielles Recht, Prozeßrecht und Vollzugsrecht) darstellte, bleibt außer
Zweifel, dass weitere Novellierungen durch die seit Oktober 2001 im Amt befindliche neue Regierung
in Polen folgen werden. So hat der Präsident bereits angekündigt, bis Ende des Jahres 2001 einen
neuen Entwurf der Novelle des gesamten Strafrechts, darunter auch der StPO, in das Parlament einzubringen und zu diesem Zwecke eine Kommission eingesetzt.
●
Arbeitsplanung 2002:
Aus diesem Grunde wird bis Ende 2001 die jetzt gültige Fassung der polnischen StPO fertiggestellt.
Mit der Veröffentlichung soll jedoch solange gewartet werden, bis das Novellierungsvorhaben des
Präsidenten das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, und die dann endgültige
Fassung der StPO in den bestehenden Text übersetzt und eingearbeitet wurde. Dies wird voraussichtlich Mitte 2002 der Fall sein.
Die 1. Auflage der Übersetzung des polnischen StGB, die 1998 erschienen ist (Band 112 der Reihe
„Sammlung ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung“), ist bereits vergriffen. Da die
erste Fassung des StGB seit 1998 mehrmals novelliert wurde und eine umfangreiche Novelle in
Vorbereitung ist (s.o.), sowie aufgrund großer Nachfrage, wird die Übersetzung und Veröffentlichung
einer aktuellen Fassung des polnischen StGB von 1997 Mitte des Jahres 2002 in Angriff genommen.
Da die kriminalpolitische Ausrichtung des polnischen Strafprozeßrechts in den Jahren 2000 und 2001
einem ständigen Wandel unterlagen war, wird die endgültige Fertigstellung der Einführung in das
50
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
geltende polnische Strafprozeßrecht erst nach Vollendung der Novellierungsvorhaben durch das
Parlament erfolgen.
2.3.3
Schwerpunkt: Rechtsvergleichung
2.3.3.1
Mitwirkungsrechte des Beschuldigten im französischen Strafverfahren - Zugleich
eine Strukturanalyse des französischen Strafverfahrensmodells mit rechtsvergleichendem Blick auf das deutsche Strafverfahren und die zugehörige Diskussion zur
gesetzlichen Aufwertung der Subjektstellung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
●
Bearbeiter: Holger Barth
●
Zeitrahmen: 1993 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
In der von Prof. Albin Eser betreuten Arbeit werden die passiven wie aktiven Mitwirkungsrechte des
Beschuldigten in den verschiedenen Abschnitten des französischen Erkenntnisverfahrens daraufhin
untersucht, wie diese dort im Einzelnen ausgestaltet und in die Gesamtstruktur des Verfahrens eingebettet sind. Dies geschieht für die heute weitaus in der Minderzahl befindlichen Verfahren (ca. 7 % der
Aburteilungen), in welchen im Vorverfahren nach den polizeilichen Ermittlungen unter der Leitung
der Staatsanwaltschaft wegen der Schwere oder der Komplexität der aufzuklärenden Tat noch eine
vergleichsweise stark formalisierte richterliche Voruntersuchung stattfindet, bevor schließlich das
Hauptverfahren eingeleitet wird.
Über das allgemeine Interesse an der Funktionsweise des mit dem deutschen verwandten französischen Verfahrenssystems hinaus wird hierbei eine Strukturanalyse des letzteren mit dem Ziel angestrebt, in einer rechtsvergleichenden wie rechtspolitischen Rückwendung möglicherweise Anregungen
für die Lösung von Problemen des deutschen Strafverfahrens de lege ferenda zu erhalten. Konkret
handelt es sich hierbei um die an sich wünschenswerte Verstärkung der Subjektstellung des Beschuldigten im deutschen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die jedoch mit einer gleichzeitigen Entlastung der Hauptverhandlung von einer möglichen Duplizierung der Ermittlungen einhergehen sollte.
Insoweit kommt der Arbeit allerdings nur vorbereitende Funktion zu. Sie soll die nähere Untersuchung
etwaiger Schlußfolgerungen für die Reform des deutschen Strafverfahrens ermöglichen, ohne sich
damit zu überfrachten.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Der Schwerpunkt der Bearbeitung lag auf der Analyse der Beschuldigtenrechte im französischen
Strafverfahren. Hierbei hat sich ergeben, dass während der polizeilichen Ermittlungen im Vorverfahren – unter anderem mangels Belehrung über ein Schweigerecht und ausreichenden Anwaltsbeistands
in der vornehmlich Vernehmungszwecken dienenden Polizeihaft (garde à vue) – bereits der status
passivus des Beschuldigen sehr schwach ausgestaltet ist, während Möglichkeiten zur aktiven Beeinflussung der Beweiserhebungen durch diesen hier kaum auszumachen sind. Positiver fällt die Bilanz
für die gerichtliche Voruntersuchung aus, in welcher der nun erstmals formell Beschuldigte ein notfalls von Amts wegen zu sicherndes Recht auf Anwaltsbeistand hat und immerhin Beweisanträge stellen kann, deren Ablehnung beschwerdefähig ist. Gleichwohl sind auch in dieser gewichtigen Phase
des Verfahrens die Anwesenheits- und Beteiligungsrechte des Beschuldigten in der Bilanz nur eingeschränkt gewährleistet. In der Hauptverhandlung ist sein status activus in Bezug auf die Sachnähe der
eingeführten Beweise sowie neue Beweisinitiativen eher schwach ausgebaut, wofür allerdings ein de
lege ferenda noch stärker kontradiktorisches richterliches Vorverfahren eine hinreichende Legiti-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
51
mation bieten könnte. Hieran lassen sich schließlich auch die erwähnten Überlegungen zur Reform des
deutschen Strafverfahrens mit einer stärkeren aktiven Beteiligung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren anknüpfen, wobei letzteres unter funktionalen wie Legitimationsaspekten eventuell richterlicher Leitung zu unterstellen wäre.
●
Arbeitsplanung 2002:
Derzeit werden aktuelle französische Reformvorhaben eingearbeitet, die unter anderem den zu verstärkenden kontradiktorischen Charakter der richterlichen Voruntersuchung, aber auch schon die Verbesserung der Rechtsposition des Verdächtigen in der vorangehenden Phase der polizeilichen Ermittlungen betreffen. Das Projekt soll 2002 abgeschlossen werden.
2.3.3.2
Informationsrechte des Beschuldigten im Vorverfahren. Eine rechtsvergleichende
Studie strafprozessualer Garantien im Verfahrensrecht Deutschlands und der
nordischen Länder unter Berücksichtigung der Europäischen
Menschenrechtskonvention
●
Bearbeiterin: Paulina Tallroth
●
Zeitrahmen: 1996 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Das von Prof. Albin Eser betreute Promotionsvorhaben ist eine rechtsvergleichenden Studie strafprozessualer Garantien im Verfahrensrecht Deutschlands und der nordischen Länder (Dänemark,
Finnland, Norwegen und Schweden) unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die untersuchten Verfahrengarantien sind die sogenannten Informationsrechte des
Beschuldigten, u.a. das Recht auf Verdachtsmitteilung und Akteneinsicht. Die Darstellung beschränkt
sich auf die Behandlung der Informationsrechte des Beschuldigten im Vorverfahren.
Die Beschreibung der deutschen Rechtslage bildet den Ausgangspunkt für jedes untersuchte Informationsrecht. Gegen den Hintergrund des deutschen Verfahrensrechts werden die Regelwerke der vier
nordischen Ländern en bloc dargestellt, und anschließend wird ein Rechtsvergleich unter Einbeziehung der fünf Rechtsordnungen durchgeführt. Der mögliche Beitrag der verfahrensrechtlichen Garantien der EMRK und die Auslegung derselben durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in bezug auf die Informationsrechte des Beschuldigten wird in einem getrennten Kapitel untersucht.
●
Arbeitsplanung 2002:
Die Arbeit wurde im Jahre 2001 bis auf die abschließende Bewertung der Informationsrechte
abgeschlossen. Vorgesehen ist, die Bewertung Anfang des Jahres 2002 abzuschließen und die Arbeit
noch im Sommersemester 2002 einzureichen.
52
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.3.3.3
Wiedergutmachungsansätze für Kriminalitätsopfer im deutschen und
amerikanischen Recht
●
Bearbeiterin: Emily Silverman
●
Zeitrahmen: 1997 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Die von Prof. Albin Eser betreute Arbeit wird die wichtigsten materiellen und strafprozessualen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, durch die den Interessen von Kriminalitätsopfern in den beiden zu
berücksichtigenden Ländern stärker Rechnung getragen werden soll, erforschen und einer rechtsvergleichenden Analyse unterziehen. Zu den bedeutsamen Themenbereichen zählen insbesondere:
- die Verpflichtung von Verurteilten oder Beschuldigten zu Geldleistungen an die Opfer der Straftat
als -Strafe, Bewährungs- oder „Diversions“-Auflage („Restitution“);
- staatliche Opferentschädigung aus speziell dafür eingerichteten Opferfonds;
- Mitwirkungs- und Informationsrechte im Strafprozeß und bei der Strafzumessung;
- sowie Zugang zum Täter-Opfer-Ausgleich.
Aktuelle Bestrebungen nach einer Ergänzung der amerikanischen Verfassung durch ein VictimsRights-Amendment werden im Hinblick auf die rechtspolitischen Hintergründe und möglichen
Erfolgschancen diskutiert.
Darüber hinaus wird auch Entwicklungen der zivilrechtlichen Schiene spezielle Aufmerksamkeit gewidmet, wo ebenfalls eine Verbesserung der rechtlichen Position von Kriminalitätsopfern angestrebt
wird. Besonders erwähnenswert ist in diesem Bereich das deutsche „Opferanspruchsicherungsgesetz“,
für das in den USA unter dem Namen der sogenannten Son-of-Sam-Gesetze ein rechtliches Pendant
existiert, sowie die jüngst in verschiedenen Einzelstaaten der USA erlassenen Drug-Dealer-LiabilityActs. Nach diesen Gesetzen, die wegen ihrer Erweiterung des Kausalitätsbegriffs eine teils heftige
Diskussion auslösten, können Opfer von Beschaffungskriminalität im Falle der Mittellosigkeit ihrer
Täter im Durchgriff Schadensersatzansprüche direkt gegen Drogendealer geltend machen, selbst wenn
diese an der Straftat selbst nicht unmittelbar beteiligt waren, jedoch zur Tatzeit Drogen in der
Umgebung des betreffenden Tatortes verkauften.
Die Arbeit wird auch zeigen, dass – zumindest in den USA – die in den letzten Jahren implementierten
Änderungen oft neben einer Verbesserung der rechtlichen Position von Kriminalitätsopfern auch mit
einer erkennbar repressiven Motivation verbunden sind. Nicht von ungefähr finden „Opfergesetze“
häufig Unterstützung von politischen Gruppierungen ganz unterschiedlicher Couleur.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
SILVERMAN, E., Reparation in Criminal Law: Landesbericht USA.. In: Wiedergutmachung im
Kriminalrecht: Internationale Perspektiven. Hrsg. A. Eser, S. Walther. Edition iuscrim, Freiburg 1997,
1-153.
SILVERMAN, E., Der Zugriff auf Profite aus der Vermarktung von Straftaten. Juristenzeitung 53, 552559 (1998).
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.3.3.4
Grenzüberschreitende Auswirkungen von ne bis in idem in horizontaler und
vertikaler Richtung
●
Bearbeiter: Roland Michael Kniebühler
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
53
Ziel der Arbeit ist es, durch eine rechtsvergleichende Untersuchung Erkenntnisse im Hinblick darauf
zu gewinnen, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Form eine Verfahrensbeendigung strafklageverbrauchende Wirkung sowohl im zwischenstaatlichen (horizontalen) als auch im staatlich/überstaatlichen (vertikalen) Bereich entfaltet.
Zu diesem Zweck werden die rechtlichen Konzeptionen Deutschlands, Belgiens und Spaniens (sowie
eventuell eines weiteren „Civil Law“-Staates) auf folgende wesentliche Punkte hin untersucht:
-
Welches Verständnis herrscht hinsichtlich der ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen
Verfahrensbeendigungen im rein nationalen Bereich?
Welche Regelungen des nationalen Rechts bestehen im Hinblick auf eine zwischenstaatliche
(horizontale) ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrensbeendigungen?
Welche internationalen und supranationalen Bestimmungen hinsichtlich einer zwischenstaatlichen
(horizontalen) ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrensbeendigungen sind
für diese Staaten bindend?
Welche Regelungen des nationalen Rechts bestehen im Hinblick auf eine staatlich/überstaatliche
(vertikale) ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrensbeendigungen?
Welche internationalen und supranationalen Bestimmungen hinsichtlich einer staatlich/überstaatlichen (vertikalen) ne bis in idem-Wirkung von Urteilen und sonstigen Verfahrens-beendigungen sind für diese Staaten bindend?
Neben diesen Hauptfragen soll in der Arbeit noch der Frage nachgegangen werden, ob eine ne bis in
idem-Problematik auch im überstaatlichen/horizontalen Bereich (also zwischen internationalen Gerichtshöfen) entstehen kann.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten könnte ein Bereich der Arbeit auch Überlegungen gewidmet werden, die auf eine Vermeidung der ne bis in idem-Problematik zielen, etwa durch ein System
von Kompetenzhierarchien.
Zunächst soll in der Arbeit die deutsche Konzeption der erwähnten Punkte erörtert werden. Danach
folgt eine Darstellung dessen, wie das belgische Recht die Frage des Strafklageverbrauchs gelöst hat.
Schließlich soll gezeigt werden, welche Position der spanische Gesetzgeber im Hinblick auf die Frage
des horizontalen und vertikalen ne bis in idem eingenommen hat.
Im Anschluss an die Teile, die sich mit dem unterschiedlichen nationalen Recht beschäftigen, folgt
eine Untersuchung hinsichtlich der internationalen und supranationalen Regelungen, die für die
behandelten Staaten bindend sind.
Das Ziel der Arbeit ist es, durch die Analyse der unterschiedlichen nationalen Konzeptionen
Grundaussagen zu finden, mit Hilfe derer allgemeingültige Rechtsansätze entwickelt werden können.
●
Arbeitsbericht 2001:
Eine eingehende Beschäftigung mit der belgischen Rechtslage und einigen für Belgien und Spanien
gültigen internationalen Übereinkommen ist bereits erfolgt.
54
●
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Arbeitsplanung 2002:
Bis Ende des Jahres soll die Arbeit abgeschlossen werden.
2.3.4
Schwerpunkt: Europäische Zusammenarbeit in Strafsachen
2.3.4.1
Europol – Polizei ohne Grenzen? Eine Untersuchung zu den strafrechtlichen
Europol-Immunitätenregelungen
●
Bearbeiter: Thomas Voß
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Die von Prof. Thomas Würtenberger und Prof. Albin Eser (beide Universität Freiburg) betreute Arbeit
beschäftigt sich mit Immunitätenregelungen zugunsten internationaler Organisationen und europäischer Einrichtungen und ihrer Bediensteten. Zentraler Untersuchungsgegenstand ist die strafrechtliche Immunität in Artikel 8 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol vom 19. Juni
1997 (Europol-IP). Danach wird Europol-Bediensteten Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit
hinsichtlich der von ihnen in Ausübung ihres Amtes vorgenommenen mündlichen und schriftlichen
Äusserungen und Handlungen gewährt. Europol nimmt als Einrichtung in der intergouvernementalen
polizeilichen Zusammenarbeit grundrechtsrelevante Eingriffe vor, und zwar insbesondere durch die
sog. Intelligence-Arbeit, bei der personenbezogene Daten für Analysezwecke verarbeitet werden.
Ziel der Arbeit war, die Europol-Immunitätenregelungen im Zwischenbereich zwischen Völkerrecht,
Europarecht und nationalem Recht auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit, ihre Rechtfertigung und auf
ihre verfahrensrechtlichen Auswirkungen zu untersuchen. Dabei gelangte auch die Frage in den Blick,
ob eine Erweiterung der Kompetenzen von Europol eine Änderung der Immunitätenregelungen zur
Folge haben müsse.
In einem ersten Teil werden die Grundlagen von Immunitätenregelungen bei internationalen Organisationen (Vereinte Nationen und ihre Sonderorganisationen, IKPO/Interpol) und europäischen Einrichtungen (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung [OLAF], Europäische Beobachtungsstelle für
Drogen und Drogensucht [EMCDDA], Europäische Beobachtungsstelle von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit [EUMC]) dargestellt. Nach deutschem Recht besteht mit der Immunität für ein
laufendes Strafverfahren ein Verfahrenshindernis, das entfällt, wenn die Immunität aufgehoben wird.
Das Ziel von Immunitätenregelungen wird darin gesehen, die Unabhängigkeit der internationalen
Organisationen von den jeweils betroffenen Mitgliedstaaten zu sichern und die Funktionsfähigkeit der
Organisationen, ihrer Mitglieder und Organe zu gewährleisten. In der historischen Entwicklung hat
sich zum einen eine Differenzierung der Immunitätenregelungen nach bestimmten Gruppen von Bediensteten gezeigt, und zum anderen ist die Tendenz zu verzeichnen, die „Privilegiengewährung“ von
der Erfüllung bestimmter Funktionen abhängig zu machen. So wurden die traditionellen Immunitätenkonzepte (Vereinte Nationen) auf der Ebene der supranationalen Organisationen weiterentwickelt
und zeichnen heute im Vergleich zu klassischen internationalen Organisationen ein „niedrigeres
Privilegienniveau“ auf.
Im zweiten Teil werden die Immunitätenregelungen von Europol dargestellt und in den Gesamtzusammenhang der international-rechtlichen Immunitätenregelungen gestellt. Die Europol und seinen Mitgliedern eingeräumten Immunitäten entsprechen zwar weitgehend denen anderer internationaler Organisationen. Der Ausgleich zwischen dem Schutz von betroffenen Bürgern einerseits und der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit von Europol andererseits hat aber zu gewissen Einschränkungen
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
55
bzw. Modifizierungen geführt. Zwar ist eine unmittelbare (straf)richterliche Kontrolle des Tätigwerdens von Europol-Mitgliedern im Einzelfall nur in dem von der Immunisierung ausgesparten Teil
möglich. Allerdings ist ein Grossteil der Strafvorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs bei einer
restriktiven Auslegung des Tatbestandsmerkmals „in Ausübung ihres Amtes“ von der Immunität nicht
erfasst. Ferner ist die (straf)richterliche Kontrolle auf tatbestandlicher Ebene insoweit erweitert worden, als die meisten Europol-Mitglieder den Amtsträgern im deutschen Strafrecht gleichgestellt
wurden. Im Gegensatz zu den Immunitätenregelungen der supranationalen Europäischen Gemeinschaften besteht bei Europol jedoch (derzeit) keine Möglichkeit, die Aufhebungsentscheidung des
Direktors gerichtlich zu überprüfen.
Im dritten Teil wird nach der Kontrolle der Tätigkeit von Europol als Ausgleich einer partiellen Immunität gefragt. Dabei werden die exekutivischen, parlamentarischen und justiziellen Kontrollmechanismen untersucht. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass einem Übergewicht der Exekutive keine
effektive parlamentarische und justizielle Kontrolle auf nationaler oder supranationaler Ebene gegenübergestellt ist. Eine gerichtliche Kontrolle ist zum Beispiel nur bei der Datenerhebung und –verarbeitung der von den nationalen Stellen der Mitgliedstaaten angelieferten Daten möglich und auch nur
bis zu dem Moment, bis sie bei Europol eingespeichert und mit Zusätzen versehen oder mit anderen
Daten vermischt werden. Rechtsschutz gegen das Tätigwerden von Europol gewährt eine mit judikativen Befugnissen ausgestattete unabhängige Kontrollinstanz, die den Anforderungen von Artikel 23
Abs. 1 GG und den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch genügt.
Insgesamt hat sich gezeigt, dass die pauschale Kritik am Europol-IP nicht gerechtfertigt ist. Im dritten
Pfeiler der Europäischen Union, der strukturell näher bei traditionellen zwischenstaatlichen Organisationen angesiedelt ist, besteht nach wie vor ein Bedürfnis für Immunitätenregelungen. Sie sind vor
dem Hintergrund einer potentiellen Beeinträchtigung einer ordnungsgemässen Funktionsausübung von
Europol noch erforderlich. Je grundrechtsrelevanter die Befugnisse einer mit Hoheitsbefugnissen
ausgestatteten Organisation jedoch sind, desto schwieriger wird es, Immunitätenregelungen zu rechtfertigen. Regelungs- bzw. Änderungsbedarf besteht bei der Ausgestaltung der Europol-Immunitätenregelungen, insbesondere beim Aufhebungsverfahren und der Justitiabilität der Aufhebungsentscheidung. Die Arbeit endet daher mit rechtspolitischen Vorschlägen, die zum einen Änderungen des
Europol-IP zum Gegenstand haben und zum anderen „Immunitätenregelungen“ bei der bevorstehenden Erweiterung der Befugnisse Europols formulieren.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
In den Jahren 2000/2001 wurden – referendariatsbegleitend – die letzten Kapitel fertiggestellt und
Korrekturarbeiten bzw. formale Verbesserungen vorgenommen. Die Arbeit ist im Mai 2001 abgegeben werden. Das Promotionsverfahren wurde mit dem Rigorosum im November 2001 erfolgreich
abgeschlossen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Die Veröffentlichung der Arbeit ist für Mitte 2002 geplant.
56
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.3.5
Schwerpunkt: Internationales Strafrecht, Völkerstrafrecht sowie Menschenrechte
2.3.5.1
Der „Allgemeine Teil“ eines Völkerstrafrechts – Ansätze einer Dogmatisierung
●
Bearbeiter: Kai Ambos
●
Zeitrahmen: 1996 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (Habilitationsvorhaben)
Das Ende 1996 begonnene Habilitationsvorhaben (bei Profs. Drs. Volk und Simma, Universität
München) besteht – neben Abkürzungs- und Literaturverzeichnis – aus einer Einleitung, drei Teilen
und einem dreiteiligen Anhang.
In der Einleitung (§ 1) werden die Grundlagen gelegt, indem Quellen, Gegenstand und 'Allgemeiner
Teil' des Völkerstrafrechts sowie der Gang der Untersuchung und methodische Aspekte dargelegt
werden.
Im ersten Teil (§§ 2-7) wird die völkerstrafrechtliche Rechtsprechung im Wege einer deskriptiven
Inhaltsanalyse nach Regeln eines Allgemeinen Teils durchforstet und diese vergleichend zusammengefasst. Die Rechtsprechungsanalyse beginnt mit den Nürnberger Urteilen und endet mit der Rechtsprechung des Jugoslawien- und Ruandatribunals.
Der zweite Teil (§§ 8-16) überprüft die ermittelten AT-Regeln anhand der völkerstrafrechtlichen
Kodifikationsbemühungen, die mit den Nürnberger Grundsätzen begannen und mit dem Rom-Statut
endeten. Am Ende steht ein System von Zurechnungsregeln, das durch Richterrecht und kodifiziertes
Völkerstrafrecht abgesichert ist.
Im dritten Teil werden Ansätze einer (weitergehenden) Dogmatisierung eines Allgemeinen Teils des
Völkerstrafrechts entwickelt. Nach einem einführenden Kapitel zu „Zurechnung und Völkerstrafrecht“
(§ 17) steht dabei die Beteiligungslehre (§ 18) im Mittelpunkt; weiter werden die Lehre von der Vorgesetztenverantwortlichkeit (command responsibility), der Versuch im Völkerstrafrecht, die subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit (einschließlich Irrtum) sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe (Schwerpunkt Nötigungsnotstand) behandelt (§ 19-22). Das Schlußkapitel (§ 23) bietet
zusammenfassende Thesen und einen Ausblick auf Fragestellungen der zukünftigen Forschung.
Die Anhänge geben einen Überblick über die ausgewertete Rechtsprechung (A) und die einschlägigen
Rechtsgrundlagen (B); zuletzt werden zwei Alternativentwürfe eines „General Part“ dokumentiert (C).
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Die Arbeit wurde im Januar 2001 bei der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ludwig-MaximiliansUniversität eingereicht. Das Habilitationsverfahren wurde am 19.7.2001 mit der Habilitation in den
Fächern Strafrecht, Strafprozeßrecht, Kriminologie, Rechtsvergleichung und Völkerrecht abgeschlossen. Derzeit wird die Veröffentlichung der Arbeit vorbereitet.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen (Auswahl):
AMBOS, K., Zur Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs. Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft 111, 175-211 (1999).
AMBOS, K., Article 25. Individual criminal responsibility. In: Commentary on the Rome Statute of the
International Criminal Court. Hrsg. O. Triffterer, Baden-Baden 1999, 475-492.
AMBOS, K., Individual criminal responsibility in International Criminal Law: A jurisprudential
analysis – From Nuremberg to The Hague. In: McDonald, G. K./Swaak-Goldman, O. (eds.),
Substantive and procedural aspects of International Criminal Law. The experience of international and
national courts. Volume I. Commentary. The Hague et al. 2000, 1-31.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
57
AMBOS, K., mit RUEGENBERG, G., Rechtsprechung zum internationalen Straf- und Strafverfahrensrecht. NStZ-RR, 193-208 (2000).
AMBOS, K., Beihilfe durch Alltagshandlungen. Juristische Arbeitsblätter (JA) 32, 721-725 (2000).
AMBOS, K., The International Criminal Court and the traditional principles of international
cooperation in criminal matters. The Finnish Yearbook of International Law (FYBIL) IX (1998), S.
413-426 (veröffentlicht 2000).
Ambos, K., „Verbrechenselemente“ sowie Verfahrens- und Beweisregeln des Internationalen
Strafgerichtshofs. NJW 54, 405-410, (2001);
AMBOS, K., mit STEINER, CHR., Vom Sinn des Strafens auf innerstaatlicher und supranationaler
Ebene. Juristische Schulung (JuS) 41, 9-13 (2001).
2.3.5.2
New Approaches in International Criminal Justice: Kosovo, East Timor, Sierra
Leone & Cambodia
●
Mitarbeiter: Kai Ambos zusammen mit Mohamed Othman, z.Zt. Prosecutor General bei
UNTAET, Ost-Timor; Referat Internationales Strafrecht; externe Autoren
●
Zeitrahmen: 2002
●
Projektstatus: in Vorbereitung
●
Projektbeschreibung:
Das Projekt wird sich mit neuen Formen und Modellen der supranationalen Strafverfolgung schwerster internationaler Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen) in Post-Konflikt-Situationen beschäftigen. Solche neuen Modelle werden zusätzlich zu den vom
UN-Sicherheitsrat direkt eingesetzten Ad Hoc-Tribunalen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda
entwickelt. Sie sehen die Strafverfolgung internationaler Verbrechen im Rahmen einer Übergangsadministration der UN (Ost-Timor) oder auf der Grundlage einer bilateralen Vereinbarung zwischen
den UN und dem betroffenen Staat (Sierra Leone und Kambodscha) vor.
●
Arbeitsplanung 2002:
Es soll eine englischsprachige Publikation mit folgender Gliederung erarbeitet werden:
Foreword (Directors MPI as general editors)
Introduction (Ambos/Othman as volume editors)
Part I: Prosecution of international crimes within the framework of a UN transitional administration
1. Kosovo
1.1. Historical and political background to the conflict
1.2. Legal framework of the prosecution/the courts
1.3. Practical problems in the adjudication
2. East Timor
2.1. Historical and political background to the conflict
2.2. Legal framework of the prosecution/the special panels
2.3. Practical problems in the investigation
Part II: Prosecution of international crimes on the basis of an agreement between the UN and the
territorial state
3. Sierra Leone
3.1. Historical and political background to the conflict
3.2. Legal framework of the prosecution/the courts
58
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
4. Cambodia
4.1. Historical and political background to the conflict
4.2. Legal framework of the prosecution/the courts
5. Comparative summary
Appendix:
1. Kosovo (SC resolution, statute)
2. East Timor (SC resolutions, UNTAET regulations 1999/1, 2000/15 & 16)
3. Sierra Leone (SC resolution S/2000/915 with agreement and statute)
4. Cambodia (SC resolution, agreement)
2.3.5.3
Amnestien im Licht der Menschenrechte
●
Bearbeiter: Helmut Gropengießer
●
Zeitrahmen: 1991 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Amnestien begünstigen den (potentiellen) Straftäter und mögen so auf den ersten Blick als unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten vollkommen unproblematisch, ja sogar als gelungene Umsetzung
der Menschenrechte im historischen Einzelfall erscheinen. Eine solche Sichtweise ist jedoch verkürzt
und wird den komplexen Wirkungen einer Amnestie nur teilweise gerecht. Denn die durch die
Amnestie angeordnete Straffreiheit hat auch ihre Kehrseiten: Aus dem Blickwinkel der Opfer bleibt
das an ihnen begangene Unrecht ungesühnt, und zugleich droht die Präventionswirkung des Strafrechts zum Nachteil künftiger Opfer Schaden zu nehmen. Andere Straftäter, die beim Erlaß der Amnestie übergangen wurden, werden die mit der Amnestie verbundene Bevorzugung einer bestimmten
Gruppe von Tätern als ungerecht empfinden. Und selbst für den Amnestierten kann sich eine Amnestie
als Danaergeschenk erweisen, wenn sie in ein laufendes Strafverfahren eingreift und dem
Beschuldigten somit den Nachweis seiner Unschuld abschneidet.
Ziel der von Prof. Albin Eser betreuten Arbeit ist es, diese negativen Wirkungen von Amnestien nicht
einfach als politisch bedauerliches Faktum hinzunehmen, sondern in einen rechtlichen Rahmen einzubinden. Den Maßstab dafür liefern die Menschenrechte, die allein auch auf supranationaler Ebene dem
regelmäßig für den Erlass einer Amnestie zuständigen nationalen Gesetzgeber Schranken setzen können. So lässt sich die Fragestellung der Arbeit präzisieren: Welche rechtlichen Vorgaben hat ein
Amnestiegeber zu beachten, wenn er den Menschenrechten genügen will?
Die Amnestie ist ein rechtlich wenig beackertes Feld. Deshalb versucht diese Arbeit im ersten Teil
zunächst, den nationalen Erkenntnisstand zusammenzutragen, d.h. im wesentlichen einzelne Amnestiegesetze und einschlägige wissenschaftliche Stellungnahmen auszuwerten. Bei der Auswahl der
einzelnen Staaten setzt die Untersuchung einen gewissen Schwerpunkt einerseits auf Argentinien als
einem Land mit einer großen Zahl sehr weitreichender politischer Amnestien sowie andererseits auf
Deutschland, das wegen seiner bewegten Geschichte wie kein anderes Land eine in jeder Hinsicht
enorme Vielfalt unterschiedlicher Amnestieformen aufweisen kann. Wichtige Anstöße für die Amnestiediskussion kommen daneben aber auch aus den klassischen europäischen Amnestiestaaten
Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien. Schließlich werden in der Arbeit noch Belgien,
Dänemark, England, die Niederlande, Schweden, die Schweiz und die USA berücksichtigt, auch wenn
in diesen Ländern Amnestien mehr oder weniger Seltenheitswert besitzen und die wissenschaftliche
Durchdringung der Materie entsprechend geringer ausgefallen ist.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
59
Auf dieser Grundlage aufbauend, sollen im zweiten Teil die Schranken bestimmt werden, welche die
Menschenrechte den Amnestien setzen. Dabei gewinnt die schon am Anfang vorgenommene Einteilung der durch eine Amnestie mittelbar Betroffenen in drei Hauptgruppen an Bedeutung: Je nachdem welche Gruppe man im Auge hat, liegt der Akzent auf gänzlich unterschiedlichen Menschenrechten, so für die Opfer auf den Freiheitsrechten mit dem Recht auf Leben an der Spitze, für die nicht
amnestierten Straftäter auf den Gleichheitsrechten und für die Amnestierten selbst auf den justiziellen
Menschenrechten, so dass jede dieser Gruppen gesondert behandelt werden soll. Entsprechend der
praktischen Bedeutung gebührt dabei dem Blickwinkel der Opfer die erste Stelle, gefolgt von dem der
nicht unter die Amnestie fallenden Straftäter, während es sich bei den Menschenrechten der
Amnestierten doch eher um ein Spezialproblem handelt, auf das zuletzt eingegangen werden soll.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Nach Abschluß des ersten, rechtsvergleichenden Teils der Arbeit, hat sich die Arbeit nun dem zweiten,
völkerstrafrechtlichen Teil der Arbeit zugewandt. Wenn auch Begründung und Reichweite im
einzelnen umstritten sind, so hat sich doch weitgehend im Völkerstrafrecht die Überzeugung durchgesetzt, dass schwere Verstöße gegen die Menschenrechte und elementare Werte der internationalen
Gemeinschaft zu bestrafen sind. Aus dieser grundsätzlichen Strafpflicht darf jedoch nicht ohne
weiteres auf ein Amnestieverbot geschlossen werden. Derzeit wird ein differenziertes Modell entwickelt, dass sowohl den Interessen an der Bestrafung solcher schwerster Straftaten als auch den mit
Amnestien verfolgten berechtigten Zielen, die ein Absehen von Strafverfolgung verlangen, in
möglichst weitem Umfang gerecht zu werden versucht.
●
Arbeitsplanung 2002:
Für das Jahr 2002 wird der Abschluß der schriftlichen Arbeit anvisiert.
2.3.5.4
Völkerrechtliche Exemtionen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit – Eine Untersuchung zu völkerrechtlichen Immunitäten und ihren Wirkungen im Strafrecht
●
Bearbeiterin: Helmut Kreicker
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
In den im Rahmen der strafjuristischen „Aufarbeitung“ der DDR-Vergangenheit stattfindenden Gerichtsverfahren gegen DDR-Funktionsträger haben sich diese wiederholt darauf berufen, ein bundesdeutsches Gericht dürfe über ihre Taten nicht urteilen, da sie für den Staat DDR gehandelt hätten und
somit Immunität genössen. Nachdem im Februar 1999 Wachpersonal des israelischen Konsulats in
Berlin mehrere auf dem Konsulatsgrundstück demonstrierende Kurden erschossen hatte, durfte die
Berliner Staatsanwaltschaft keine Strafverfahren einleiten, da die Israelis sich auf ihre Immunität
beriefen. Im Februar 1998 starben in Oberitalien Insassen einer Seilbahngondel, nachdem ein usamerikanischer Pilot mit seinem Militärflugzeug das Tragseil durchschnitten hatte. Aufgrund von
Regelungen des NATO-Truppenstatuts konnte die italienische Strafjustiz nicht gegen ihn vorgehen.
Besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit fand auch der „Fall Pinochet“. Der chilenische ExDiktator war im Oktober 1998 in London festgenommen worden, da die spanische Justiz, um ihn in
Spanien wegen seiner Verantwortung für die Ermordung vieler Regimegegner in Chile während der
Militärherrschaft vor Gericht zu bringen, seine Auslieferung beantragt hatte. Heftig umstritten war, ob
Pinochet sich auf eine „diplomatische Immunität“, eine Immunität als „ehemaliges Staatsoberhaupt“
oder auf „Staatenimmunität“ berufen könne und somit wegen einer Exemtion von strafrechtlicher
60
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Verantwortlichkeit nicht ausgeliefert werden könne. Das oberste britische Gericht, das House of
Lords, hat dies in zwei Entscheidungen verneint.
Diese Fälle aus jüngster Zeit machen deutlich, dass verschiedenartige Regelungen des Völkerrechts
dazu führen, dass bestimmte Personen von strafrechtlicher Verantwortlichkeit exemt sind, obwohl sie
eigentlich alle von den nationalen Rechtsordnungen für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aufgestellten Voraussetzungen erfüllt haben.
Ziel der von Prof. Albin Eser betreuten Arbeit ist es, die verschiedenen völkerrechtlichen Exemtionen
aus spezifisch strafrechtlicher Sicht darzustellen und zu analysieren, insbesondere ihre Reichweite zu
untersuchen. Der Schwerpunkt der Arbeit wird dabei auf dem Institut der Staatenimmunität liegen, da
diese völkervertraglich nicht normiert ist und im Hinblick auf das Strafrecht ihre Voraussetzungen und
Grenzen vielfach unklar sind. Aber auch die detailliert normierten Exemtionen wie die diplomatische
und konsularische Immunität oder die besonderen Regeln für Militärangehörige müssen in die
Untersuchung einbezogen werden, da diese zum einen zum Institut der Staatenimmunität abgegrenzt
werden müssen und zum anderen auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Strafjustiz etliche
offene Rechtsfragen existieren. Neben der Darstellung und Analyse der verschiedenen völkerrechtlichen Exemtionen und ihrer Reichweite wird zu erörtern sein, inwieweit de lege ferenda eine Änderung dieser Institute erforderlich ist, um einerseits den nötigen Schutz der betroffenen Personen zu
gewährleisten, andererseits aber die möglichst umfassende Anwendbarkeit des Strafrechts, gerade im
Hinblick auf schwere Menschenrechtsverletzungen, sicherzustellen.
Die völkerrechtlichen Exemtionen werden, dem spezifischen Blickwinkel der Arbeit entsprechend, nur
insoweit untersucht und dargestellt, als sie für das Strafrecht von Relevanz sind. Darin wird sich die
Arbeit von bisher vorliegenden deutschsprachigen Untersuchungen zu völkerrechtlichen Exemtionen
unterscheiden.
Angesichts der rasant fortschreitenden Entwicklung einer supranationalen Strafgerichtsbarkeit soll
nicht nur untersucht werden, inwieweit die völkerrechtlichen Exemtionen einer Strafverfolgung auf
nationaler Ebene entgegenstehen, sondern auch, ob sie eine Strafverfolgung durch supranationale
Gerichte zu verhindern vermögen. Hierbei wird es vor allem um eine Analyse von Art. 27 des Statuts
für den geplanten Internationalen Strafgerichtshof (Rom-Statut) und der entsprechenden Bestimmungen in den Statuten für die ad-hoc-Gerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien (Art. 7) und für
Ruanda (Art. 6) gehen.
In einem weiteren Teil der Arbeit soll der Frage nach der strafrechtsdogmatischen Einordnung der
untersuchten Institute nachgegangen werden. So stellt sich für das deutsche Strafrecht beispielsweise
die Frage, ob es sich bei den Exemtionen um materielle Strafausschließungsgründe oder lediglich um
prozessuale Strafverfolgungshindernisse handelt. Dies ist in der deutschen Strafrechtswissenschaft
umstritten, aber von großer Bedeutung für die Rechtspraxis, da sich hieran Fragen wie die nach der
Geltung des Zweifelsgrundsatzes oder nach der Art der vorgeschriebenen Beweiserhebung (Freibeweis oder Strengbeweis) anschließen. Umstritten ist ferner, ob der Beschuldigte auf seine Immunität
verzichten kann, ob ein unter Missachtung völkerrechtlicher Exemtion ergangenes Urteil Rechtswirkung zu entfalten vermag oder – um ein weiteres Beispiel zu nennen – die Gerichte selbstständig
über die Frage bestehender Exemtion entscheiden dürfen. Während sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts respektive Anfang des 20. Jahrhunderts die deutsche Strafrechtswissenschaft mit diesen
Fragen ausführlich befaßt hat (vgl. etwa Ernst Beling, Die strafrechtliche Bedeutung der Exterritorialität, Breslau 1896; Karl Binding, Die Privilegien der Straflosigkeit, Leipzig 1885) und zur
Exemtion von Militärangehörigen mehrere Arbeiten aus den fünfziger und sechziger Jahren vorliegen,
gibt es keine aktuelle Untersuchungen.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
61
Arbeitsbericht 2000/2001:
Nachdem im Frühjahr 1999 das Thema für die Dissertation in Absprache mit Prof. Albin Eser, der die
Arbeit betreut, festgelegt worden war und 1999 wichtige Vorarbeiten wie vor allem eine Sichtung der
umfangreichen Literatur und Rechtsprechung geleistet werden konnten, wurden im Frühjahr 2000 eine
detaillierte Gliederung und Problemskizze der Arbeit entworfen und ein ausführliches Exposé erstellt.
Die auf dessen Basis eingereichte Bewerbung um ein Graduiertenstipendium der Friedrich-EbertStiftung hatte Erfolg. Seit Januar 2001 wird das Promotionsvorhaben von der Friedrich-Ebert-Stiftung
unterstützt. Im Berichtszeitraum konnten wichtige Kapitel der Arbeit verfaßt werden. Die Erstellung
der übrigen Textteile wurde vorbereitet.
●
Arbeitsplanung 2002:
Für das Jahr 2002 ist die Erstellung der übrigen Kapitel vorgesehen, so dass die Arbeit hoffentlich
Ende 2002 abgeschlossen werden kann.
2.3.5.5
Die Strafzumessung im Völkerstrafrecht
●
Bearbeiter: Jan Christoph Nemitz
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Ziel der von Prof. Hans-Jörg Albrecht betreuten Arbeit ist es, durch die rechtsvergleichende Untersuchung nationaler Strafzumessungsrechte einen Beitrag zur Ermittlung allgemeiner Rechtsgrundsätze
im Bereich der Strafzumessung im Völkerstrafrecht zu leisten, wobei die Untersuchung vor allem im
Hinblick auf das Strafzumessungsrecht des zukünftigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
erfolgt.
Dazu werden die Strafzumessungsrechte Deutschlands, Schwedens, Frankreichs und Englands auf ihre
Gemeinsamkeiten in bezug auf drei Hauptfragen untersucht:
-
Welche Strafzwecke werden mit der Strafzumessung verfolgt und wie wird das Problem der
Antinomie der Strafzwecke gelöst?
Welche Methode der Strafzumessung wird angewandt?
Welche – ausgewählten – Strafzumessungsumstände existieren in diesen Rechtsordnungen und
welche Strafzumessungsrelevanz haben sie (hier wird insbesondere das prozessuale Nachtatverhalten – Geständnis, guilty plea, sonstige Kooperation mit Ankläger/Gericht – untersucht
werden)?
Neben diesen drei Hauptfragen soll in der Arbeit der Versuch unternommen werden, eine Kategorisierung einzelner Straftatbestände des Statuts vorzunehmen, um konkrete Anhaltspunkte für Strafrahmen zu geben, die das Statut nicht enthält.
Zusätzlich zu den oben genannten nationalen Strafzumessungsrechten wird auch die Rechtsprechung
der beiden Nachkriegstribunale von Nürnberg und Tokio sowie der beiden Ad hoc Tribunale in Den
Haag und Arusha in bezug auf die Strafzumessung untersucht.
Die Arbeit wird - ausgehend von Art. 21 Abs. 1 (c) IStGH-Statut - zunächst erörtern, welche Aussagen
das Statut sowie die Prozess- und Beweisregeln explizit zu den oben genannten Hauptfragen der
Strafzumessung machen. In ihrem Hauptteil wird sich die Arbeit dann mit der funktional-wertenden
Vergleichung der Länderrechtsordnungen sowie der völkerstrafrechtlichen Rechtsprechung befassen.
62
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Die Untersuchung soll im Ergebnis Gemeinsamkeiten in bezug auf die genannten Hauptfragen
herausarbeiten, die einen Beitrag zur Ermittlung allgemeiner Rechtsprinzipien darstellen können.
●
Arbeitsbericht 2000:
Die Abschnitte über die Methodik der Rechtsgewinnung, das anwendbare Recht des IStGH sowie die
zu verfolgenden Strafzwecke wurden abgeschlossen. Mit den Abschnitten über die anwendbaren
Strafzumessungsmethoden und die ausgewählten Strafzumessungsumstände wurde begonnen.
●
Arbeitsplanung 2001:
Die Arbeit wurde Ende des Jahres abgegeben.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
NEMITZ, J. C., Sentencing in the Jurisprudence of the International Criminal Tribunals for the Former
Yugoslavia and Rwanda. In: International and National Prosecution of Crimes Under International
Law. Current Developments. Hrsg. H. Fischer, C. Kreß, S. R. Lüder. Berlin Verlag Arno Spitz GmbH,
Berlin 2001, 605-625.
NEMITZ, J. C., Judgement, Sentence and Plea of Guilty. In: Annotated Leading Cases of International
Criminal Tribunals. The International Criminal Tribunal for Rwanda 1994-1999. Hrsg. A. Klip, G.
Sluiter. Intersentia, Antwerpen u.a. 2001, 835-840 (mit K. AMBOS).
2.3.5.6
Unterlassenshaftung im Völkerstrafrecht, aus dem Blickwinkel des französischen,
US-amerikanischen und deutschen Rechts
●
Bearbeiterin: Kerstin Weltz
●
Zeitrahmen: seit 1999
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Der Schwerpunkt der von Prof. Albin Eser betreuten Arbeit soll in der Herausarbeitung des derzeitigen
völkerrechtlichen Standes der individuellen Strafbarkeit durch Unterlassen liegen. Eine ausführliche
Befassung mit diesem Thema ist bisher im Völkerstrafrecht weder in internationalen Abkommen noch
in der einschlägigen Rechtsprechung zu finden. Deshalb werden die Rechtssysteme zweier kontinentaleuropäischer Länder (Frankreich, Deutschland) und das Rechtssystem eines angloamerikanischen
Landes (USA) auf ihre Unterlassungshaftung überprüft. Von diesem Rechtsvergleich sind Hinweise zu
erhoffen, ob – und gegebenenfalls wie (z.B. durch Einführung einer allgemeinen Regel) – die Weiterentwicklung einer völkerstrafrechtlichen Unterlassungshaftung sinnvoll wäre.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Jahr 2001 wurde die Auswertung der bisher vorgenommenen Analyse der nationalen Rechtssysteme im Rahmen eines Rechtsvergleichs durchgeführt. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse wurden zusammen mit dem Ergebnis der Analyse des Völkerstrafrechts besprochen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Für das Jahr 2002 ist geplant, im Rahmen der Rechtsfortbildung eine allgemeine Vorschrift zur
Unterlassungshaftung im Rom-Statut zu entwerfen.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.3.5.7
Die Rolle des Anklägers eines Internationalen Strafgerichtshofs
●
Bearbeiter: Wu Wei
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
63
Am 17 Juli 1998 wurde das Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verabschiedet,
das erste Statut für die Einrichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofs. Für die Funktionsfähigkeit des IStGH sind die Aufgaben und Befugnisse des Anklägers von maßgeblicher Bedeutung. Ziel der Arbeit ist es, durch die Untersuchung des Anklagesystems des zukünftigen IStGH
und durch die rechtsvergleichende Betrachtung nationaler Anklagesysteme einen Beitrag zur Ermittlung der Rolle des Anklägers für die internationale Sicherheit und die Möglichkeit des Aufbaus eines
internationalen Anklagesystems, insbesondere eines internationalen Strafverfahrensrechts, zu leisten.
Die von Prof. Albin Eser betreute Arbeit besteht aus einer Einleitung, drei Teilen und einer Zusammenfassung. In der Einleitung (§§ 1-3) werden die Problematik und Gang der Untersuchung dargelegt.
Die Rechtsstellung und die Funktion der nationalen Anklagebehörden werden im Überblick dargestellt. Der erste Teil (§§ 4-5) untersucht den Aufbau der Anklagebehörde und die Rechtsstellung des
Anklägers des IStGH. Im zweiten Teil (§§ 6-10) werden die Rolle des Anklägers des IStGH in
verschiedenen Verfahrensabschnitten (Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt-, Rechtsmittel- und Strafvollstreckungsverfahren) untersucht. Hierfür soll insbesondere auf die Erfahrung und Rechtsprechung der
beiden ad hoc-Tribunale in Den Haag und Arusha in Bezug auf die Rolle der jeweiligen Anklage
zurückgegriffen werden. Auch die einzelnen nationalen Anklagesysteme, die sich mit den Anklagesystem des IStGH befassen, sollen berücksichtigt werden. Im dritten Teil wird über die Eingangsuntersuchung hinaus eine eigene Auffassung über die Rolle des Anklägers eines internationalen Strafgerichtshofs entwickelt.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Nach der Erstellung einer Grundstruktur der Arbeit wurde der erste Teil bearbeitet. Hierbei wurde die
Rechtstellung und Funktion der Anklagebehörden in beiden Strafverfahrenssystemen (Common Law
und Civil Law) untersucht. Parallel hierzu wurden auch die anderen Kapitel behandelt.
●
Arbeitsplanung 2002:
Für diesen Zeitraum ist angestrebt, die Rolle des Anklägers im Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und
Rechtsmittelverfahren zu untersuchen. Hierbei soll der Vergleich zwischen den Strafverfahrenssystemen des Common Law und Civil Law helfen, Rückschlüsse auf die Einführung eines internationalen Anklagesystems zu ziehen.
2.3.5.8
Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung
●
Bearbeiterin: Anke Biehler
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Das im Jahr 2001 begonnene und von Prof. Rüdiger Wolfrum (Universität Heidelberg) betreute Dissertationsvorhaben soll den gezielten Einsatz von Vergewaltigung als Waffe in internationalen und nicht-
64
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
internationalen bewaffneten Konflikten aus völkerrechtlicher und völkerstrafrechtlicher Sicht
untersuchen. Die Arbeit besteht aus vier Teilen:
Im ersten Teil soll das Vorkommen von Vergewaltigungen in bewaffneten Konflikten rechtshistorisch
betrachtet werden, wobei besonders die Fragen, unter welchen Umständen Vergewaltigungen im
Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen bis heute vorkamen, ob sie einem Zweck bzw. Kriegsziel dienten und wie die jeweilige theoretische und praktische Rechtslage war, zu berücksichtigen
sind. Im zweiten Teil wird eine Bestandsaufnahme der heutigen Rechtslage unter Berücksichtigung
der Entwicklung von den Nürnberger Prozessen zum geplanten Ständigen Internationalen Strafgerichtshof erfolgen. Anschließend wird die Rechtsprechung des Jugoslawien- und des Ruanda-Tribunals zum Einsatz von systematischen Vergewaltigungen als Waffe im dritten Teil umfassend untersucht. Hierbei wird sowohl auf Beweisprobleme wie auch auf die Probleme der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des (unmittelbaren) Täters und des Befehlshabers einzugehen sein. Im
vierten und letzten Teil sollen schließlich mögliche völkerrechtliche Konsequenzen des gezielten
Einsatzes von Vergewaltigungen in einem bewaffneten Konflikt – auch in bezug auf eine mögliche
Haftung – für Staaten aufgezeigt werden.
2.3.5.9
Der Straftatbestand des zwangsweisen Verschwindenlassens von Personen
●
Bearbeiter: Christoph Grammer
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Die von Prof. Dr. Walter Perron (Universität Mainz) betreute Arbeit soll einen Beitrag für die
strafrechtliche Erfassung des Phänomens des zwangsweisen Verschwindenlassens leisten. Diese ist in
zweierlei Hinsicht von aktueller Bedeutung: zunächst im Rahmen der Erarbeitung der UN-Konvention
über den Schutz aller Personen vor dem zwangsweisen Verschwindenlassen, die aller Voraussicht
nach eine entsprechende Definition und eine Bestrafungspflicht enthalten wird. Außerdem stellt sich
für viele Unterzeichnerstaaten des Romstatuts, die auch auf nationaler Ebene denselben strafrechtlichen Schutz wie das Statut garantieren wollen, das Problem der Schaffung eines solchen Straftatbestandes. Ein entsprechender Tatbestand wurde auch in den Entwurf für ein deutsches Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen. Am Ende der Arbeit soll auf der Basis einer grundlegenden Untersuchung
ein Entwurf für einen Tatbestand des zwangsweisen Verschwindenlassens von Personen in die
Diskussion gestellt werden.
Der Gang der Untersuchung gliedert sich in drei Schritte. An erster Stelle wird die tatsächliche Erscheinungsform des zwangsweisen Verschwindenlassens anhand der Vorkommnisse in Lateinamerika
untersucht. Erkenntnisziel ist hierbei, einen typischen Fall bzw. typische Fallvarianten herauszuarbeiten, die als tatsächlicher Ausgangspunkt für einen Tatbestand herangezogen werden können.
In einer zweiten Phase soll die Rechtsprechung analysiert werden. Dabei soll besonderes Augenmerk
auf die Konzeption des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum zwangsweisen
Verschwindenlassen gelegt werden. Im Rahmen der Untersuchung der argentinischen Prozesse gegen
die ehemaligen Militärmachthaber soll die Notwendigkeit eines entsprechenden Tatbestandes hinterfragt werden. Bei beiden Prozess gilt ein besonderes Interesse den praktischen (Beweis-) Problemen.
In einem dritten Schritt sollen bestehende Normen hinsichtlich des zwangsweisen Verschwindenlassens rechtsvergleichend betrachtet werden. Neben den zahlreichen Straftatbeständen in Lateinamerika stehen dabei die Definition im Rahmen des Romstatutes sowie der deutsche Entwurf im
Mittelpunkt.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
65
Das Vorhaben wird vom Cusanuswerk gefördert.
●
Arbeitsbericht 2001:
Der Abschnitt über das tatsächliche Erscheinungsbild und die Untersuchung der Rechtsprechung des
Interamerikanischen Gerichtshofes wurden abgeschlossen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Zunächst soll der sog. argentinische Kommandantenprozess analysiert werden. Daran anschließend
wird der rechtsvergleichende Teil der Arbeit in Angriff genommen.
2.3.6
Schwerpunkt: Recht und Medizin
2.3.6.1
Grundstrukturen des Rechts der Arzneimittelprüfung am Menschen in
Deutschland, Österreich und der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung
strafrechtlicher Gesichtspunkte
●
Bearbeiter: Ralf H. W. Hägele
●
Zeitrahmen: 1994 bis 2001
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
1.
Ziel des Vorhabens
Ziel des von Prof. Albin Eser betreuten Promotionsvorhabens war es, Zulässigkeitsvoraussetzungen
und -grenzen der Arzneimittelprüfung am Menschen sowie entsprechende strafrechtliche Protektivund Sanktionsmechanismen rechtsvergleichend darzustellen; flankierend wurden internationalrechtliche bzw. EU-Bestimmungen berücksichtigt. Insbesondere wurde gebührend Bezug genommen auf das
neue schweizerische Heilmittelgesetz (HMG; in Kraft ab 1. Januar 2002), die GCP-Richtlinie der EU
vom 4. April 2001, die Bioethik-Konvention des Europarates und die im Oktober 2000 wesentlich
geänderte Helsinki-Tokio-Deklaration (RDH).
2.
Eine Auswahl wichtiger Resultate
a)
Bedeutung der Schnittstelle Recht – Ethik
Obwohl Recht und Ethik gerade im Medizinrecht synergetisch zusammenwirken, ist es eine Illusion,
anzunehmen, ethische Regeln und Codices allein könnten einen wirksamen Individualschutz für
Probanden und Patienten als Subjekte klinischer Forschung leisten. Gerade das „scharfe Schwert“ des
Strafrechts ist unverzichtbar, um die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Prüfungsvoraussetzungen
auch in Zukunft wirksam zu gewährleisten.
b)
„Klinische Arzneimittelprüfung“ als zentrale Regelungskondition
Nur biomedizinische Forschungseingriffe, welche die Definitionsmerkmale der klinischen Arzneimittelprüfung erfüllen, können die in den § 40 ff. dAMG verankerten Schutzmechanismen aktivieren;
aufgrund der Vielfalt ärztlicher Forschungsmodelle gibt es gerade an dieser Stelle mannigfache Abgrenzungsprobleme. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass jegliche Art von therapieermittelnder sowie therapieoptimierender, über den Einzelfall hinausgehender Behandlung, welche prospektiv und planmäßig umgesetzt wird und bei welcher zusätzlicher Erkenntnisgewinn über eingesetzte Arzneimittel zumindest als „Nebenprodukt“ anfällt, als klinische Arzneimittelprüfung anzusehen ist. Ob dies auch für ärztliche Maßnahmen der Grundlagenforschung gilt, ist für jeden Einzelfall
gesondert zu prüfen. Von besonderer Bedeutung ist diese Frage bei Versuchsanordnungen, in deren
66
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Rahmen neue Indikationen für bereits zugelassene Arzneimittel gesucht werden. Auch Pilotstudien
und vorstudienartige Selbstversuche erfüllen die Merkmale einer klinischen Prüfung, wenn über den
einzelnen Anwendungsfall hinaus Erkenntnisse hinsichtlich des therapeutischen oder diagnostischen
Wertes der Prüfsubstanz erarbeitet werden sollen. Ferner werden zentrale Fragen der in der ärztlichen
Praxis wichtigen Schnittstelle „Anwendungsbeobachtung – klinische Arzneimittelprüfung“ umfassend
erörtert.
c)
Unterschiedliche, länderspezifische Sanktionsstrategien
Die Sanktionierung von Verstößen gegen gesetzliche Prüfungsvoraussetzungen erfolgt in den drei
Vergleichsstaaten sowohl mittels Normen des Neben- und Verwaltungsstrafrechts als auch - im
Erfolgsfalle - aufgrund von Vorschriften der Strafgesetzbücher. Es werden allerdings unterschiedliche
Wege beschritten, um die Beachtung der spezifisch arzneimittelrechtlichen Bestimmungen, welche die
Zulässigkeit klinischer Prüfungen regeln, zu schützen. Während im dAMG sowohl Vorschriften des
Nebenstraf- als auch des Ordnungswidrigkeitenrechts eine Sanktionierung ermöglichen, weist das
öAMG ausschließlich Tatbestände des nicht dem Kriminalstrafrecht zuzuordnenden Verwaltungsstrafrechts auf. In der Schweiz wurden vereinzelt auf kantonaler Ebene entsprechende Ahndungsbestimmungen geschaffen. Bundesrechtlich sind nun jedoch erstmalig nebenstrafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten in den Art. 86 ff. HMG vorgesehen, und zwar sowohl in Form abstrakter als auch
konkreter Gefährdungstatbestände.
d)
Die zentrale Rolle der Nutzen-Risiko-Bewertung als Legitimationsinstrument
Das Postulat der Nutzen-Risiko-Bewertung wirft Fragen besonderer Art auf – die Möglichkeiten, als
klinischer Prüfer gegen diese grundlegende Eingriffsvoraussetzung zu verstoßen, sind vielfältig. Das
Verfehlungsspektrum reicht vom Nichterkennen objektiv vorliegender bzw. einer falschen Einschätzung richtig erkannter Risikofaktoren, dem Irrtum über die ärztliche Vertretbarkeit richtig erkannter
Risiken oder der Annahme eines nicht einschlägigen Rechtfertigungsgrundes bis hin zur putativdeliktischen Versuchsdurchführung. Grundsätzlich handelt es sich beim Institut der Nutzen-RisikoAbwägung um ein einheitliches, auf medizinische Tätigkeiten umfassend anwendbares, die Einwilligung oder ihre Surrogate ergänzendes Rechtfertigungsprinzip. Im Bereich der Zulässigkeit klinischer
Pharmaforschung stellt das Abwägungsgebot seiner Natur nach daher ein integratives, additivsupplementäres und überindividuelles Legitimationselement eines kombinierten Erlaubnistatbestandes
der Einwilligung in eine klinische Arzneimittelprüfung dar, dessen Vorliegen die Durchführung
klinischer Studien, die regelmäßig mit Körperverletzungen im strafrechtlichen Sinne verbunden sind,
gegenüber der Rechtsordnung legitimiert.
e)
Klinische Prüfung unter Einbeziehung besonders schutzbedürftiger Personen
Besonderes Augenmerk verdient die Teilnahme besonders schutzbedürftiger Personen an klinischen
Pharmastudien. Fokussiert werden insbesondere Einwilligungsprobleme hinsichtlich klinischer Tests
an Notfallpatienten (Einschätzung des mutmaßlichen Willens vor allem unter Heranziehung der
Meinung eines „Consent Auditor“), an dementen Menschen (Kriterien für die Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit), an Minderjährigen (Reichweite elterlicher Dispositionsbefugnis) sowie an untergebrachten Personen (vor allem Strafgefangener und anstaltlich verwahrter Psychiatriepatienten). Gerade
in Bezug auf letztgenannte Gruppen lässt sich ein genereller Ausschluss der Teilnahme an klinischen
Studien aus ethischer Sicht nur in frühen Phasen der Arzneimittelentwicklung rechtfertigen, wenn
nämlich der therapeutische Nutzen des neuen Pharmakons noch ungewiss ist und der Forschungszweck der Arzneimittelerprobung deutlich überwiegt. Spätestens ab Phase III-Prüfungen ist jedoch die
Argumentation, dass vor allem Gefängnisinsassen als leicht verfügbare Versuchsobjekte missbraucht
werden könnten, nicht mehr stichhaltig, da sich zu diesem Zeitpunkt das neue Medikament bereits am
Menschen bewährt hat und der therapeutische Nutzen im Vordergrund des Prüferinteresses steht.
f)
Strafrechtliche Relevanz der Voten von Ethik-Kommissionen
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
67
Ethik-Kommissionen verkörpern ein primär für den Bereich der biomedizinisch-innovatorischen
Humanforschung entwickeltes System prozeduraler Kontrolle und institutionell-präventiver Absicherung, um sanktionswürdiges Verhalten bereits im Vorfeld zu verhindern und damit eine strafrechtliche
Reaktion auf Rechtsgüterverletzungen zu erübrigen. Das Votum einer Ethik-Kommission ist als
antizipiertes juristisch-medizinisches Gutachten eines interdisziplinären Sachverständigengremiums zu
qualifizieren. Unter gewissen Voraussetzungen haben ethik-kommissionelle Entscheidungen
grundsätzlich das Potential, einen auf ein Votum vertrauenden Prüfungsleiter im Falle des Eintritts
strafrechtlich relevanter Erfolge zu entlasten, selbst wenn das Votum objektiv unrichtig ist.
g)
Kriminale Verantwortlichkeit der Mitglieder von Ethik-Kommissionen
Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern einer Ethik-Kommission insbesondere wegen
krimineller Gefährdung sowie wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung von
Studienteilnehmern könnte dann in Betracht kommen, wenn Kommissionsmitglieder bei einer fehlerhaften Begutachtung eines Studienprotokolls mitgewirkt haben. Vorausgesetzt, dass das fehlerhafte
Votum überhaupt kausal für den strafrechtlichen Erfolg war, kommt eine kriminale Verantwortlichkeit
jedoch grundsätzlich nur dann in Frage, wenn dem jeweiligen Kommissionsmitglied ein persönliches
Verschulden nachgewiesen werden kann, welches sich auf das konkrete Votum ausgewirkt hat.
Kommt es zu einem fehlerhaften Votum, welches einen kausalen Effekt auf einen strafrechtlich
relevanten Erfolg im Rahmen der klinischen Prüfung ausgeübt hat, so wird man zunächst nach
Fahrlässigkeitsmomenten suchen müssen. Es müssen Verhaltensweisen identifiziert werden, welche
das erforderliche Maß an Sorgfalt außer Acht gelassen und so zu einem vorausseh- und vermeidbaren
Erfolg geführt haben. Dabei ist detailliert zu prüfen, wie eine individuelle (Fahrlässigkeits-)Schuld der
betreffenden Kommissionsmitglieder überhaupt festgestellt werden kann. Wurde etwa ein fehlerhaftes
positives Votum in geheimer Abstimmung gefällt, ist aus dem Sitzungsprotokoll das persönliche
Abstimmungsverhalten nicht ersichtlich und wurde der Beschluss noch dazu nicht einstimmig gefasst,
so ist es schon wegen des Grundsatz in dubio pro reo nicht möglich, auch nur einem der
Kommissionsmitglieder ein persönliches Verschulden vorzuwerfen.
●
Arbeitsbericht 2001:
Die Dissertation wurde im Frühjahr 2001 fertiggestellt und am 3. Mai 2001 offiziell zur Begutachtung
im Rahmen des Promotionsverfahrens an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. abgegeben.
2.3.6.2
Gesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin – Eine Untersuchung unterschiedlicher
Regelungsansätze aus rechtsvergleichender und rechtspolitischer Perspektive
●
Bearbeiter: Frank Jungfleisch
●
Zeitrahmen: 1996 bis 2000
●
Projektstatus: im Berichtszeitraum abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Ausgangspunkt der von Prof. Albin Eser betreuten Arbeit war das „Gesetz zum Schutz von
Embryonen (ESchG)“, welches als reines Strafgesetz - bedingt durch seinen fragmentarischen Charakter - einerseits verschiedene Problemkreise offen läßt, andererseits jedoch zu strafrechtlicher Hypertrophie neigt, was im Hinblick auf das ultima-ratio-Prinzip des Strafrechts als problematisch erscheint.
Des Weiteren ergaben sich Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität des ESchG und seiner Durchsetzbarkeit durch die Strafverfolgungsorgane.
Ziel der Arbeit war es daher, im Wege der Rechtsvergleichung ein Regelungsmodell zu entwickeln,
welches den genannten Bedenken Rechnung trägt, es also insbesondere ermöglicht, die bestehenden
68
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Regelungslücken zu schließen und die strafrechtlichen Normierungen auf das Maß des tatsächlich
Erforderlichen zurückzuführen. Zu diesem Zweck wurden zunächst einige ausgewählte Regelungsmodelle des europäischen Auslandes untersucht. Nachfolgend wurden internationale Regelungsbestrebungen auf der Ebene des Europarates und der Europäischen Union dargestellt. In einem rechtsvergleichenden Querschnitt wurden sodann die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einzelnen
Regelungsansätze herausgearbeitet. Die so gewonnenen Ergebnisse mündeten schließlich in den
Vorschlag eines legislatorischen Gesamtkonzepts.
Zunächst wurden der das EschG darstellende und kritisierende Teil sowie die Landesberichte für
Frankreich, Großbritannien und Österreich fertiggestellt. Dabei wurde ein breiterer Ansatz gewählt als
ursprünglich geplant, da die untersuchten Regelungen nicht nur den Schutz von Embryonen, sondern
auch weitere Problemstellungen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin betreffen. Dies spiegelt
sich auch in der Änderung des Arbeitstitels von „Regelungsmodelle zum Schutz von extrakorporal
gezeugten menschlichen Embryonen“ in „Gesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin“ wider.
●
Arbeitsbericht 2001:
Die schriftliche Arbeit wurde im Dezember 2000 abgegeben und das Promotionsverfahren mit dem
Rigorosum im Juli 2001 erfolgreich abgeschlossen. Die Arbeit wird voraussichtlich 2002
veröffentlicht.
2.3.6.3
Medizinrechtliche Aspekte des Klonens
●
Bearbeiterin: Silke Hetz
●
Zeitrahmen: seit 2001
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Die von Prof. Albin Eser betreute Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Handhabung des
Klonens. Zentrale Frage der Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der Schutzwürdigkeit des Embryos.
Ausgangspunkt ist das Embryonenschutzgesetz (ESchG), das am 1. Januar 1991 in Kraft getreten ist.
Das ESchG ist ein strafrechtliches Nebengesetz, das sich nach den Zielvorstellungen des Gesetzgebers
darauf beschränkt, nur dort strafrechtliche Verbote aufzustellen, wo dies nach einem Minimalkonsens
zu Schutze besonders hochrangiger Rechtsgüter unverzichtbar erscheint. Es handelt sich somit –
insbesondere unter Berücksichtigung der rasanten naturwissenschaftlich-medizinischen Entwicklung
der letzten Jahre – um ein lückenhaftes Gesetz und nicht etwa um eine umfassende Regelung der
Fortpflanzungsmedizin. Es stellt sich daher grundsätzlich die Frage nach einer Reform des ESchG
sowie die daran anknüpfende Problematik, wie eine solche gegebenenfalls auszusehen habe, welche
Ziele damit angestrebt werden und welche Auswirkungen dies für die medizinisch-naturwissenschaftliche Forschung mit sich bringen wird.
Die Arbeit soll sich in zwei größere Teile untergliedern. Zuerst werden die medizinischen Grundlagen
der Embryonalentwicklung und die Techniken des Klonverfahrens dargestellt. Im juristischen Teil
wird vorab die gegenwärtige Rechtslage in Hinblick auf die neuen naturwissenschaftlichen Entwicklungen dargestellt. Sodann wird sowohl die moralische als auch die rechtliche, das heißt verfassungsrechtliche Position des frühen Embryos erörtert werden. Näher betrachtet wird daher besonders die
Menschenwürde, Art. 1 Abs. I GG; insbesondere wird untersucht werden, woran diese anknüpft, was
dieses „Mensch-Sein“ ausmacht und ob der Embryo in seinen ersten beiden Entwicklungswochen
Träger der Menschenwürde im Sinne des Grundgesetzes ist.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
69
Die rechtliche Problematik, die sich bei der Technik der einzelnen Klonverfahren ergibt, wirkt sich
auch dem gesamten Gebiet der Fortpflanzungsmedizin aus, das heißt, sie besitzt dort Relevanz, wo die
Technik des Klonverfahrens angewandt wird. Daher ist es unerlässlich, strikt zwischen den einzelnen
Bereichen – beispielsweise reproduktiven und therapeutischen Klonen – zu trennen und deren
Zulässigkeit gesondert zu beurteilen.
2.3.6.4
Der Schutz des Menschen in der biomedizinischen Forschung. Ein Vergleich der
Bioethik-Konvention mit dem deutschen und dem griechischen Recht
●
Bearbeiterin: Irini Kiriakaki
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Gegenstand der von Prof. Albin Eser betreuten Dissertation ist es, die biomedizinische Forschung am
Menschen, einschließlich der an Embryonen in vitro, unter Berücksichtigung ethischer und rechtlicher
Fragestellungen auf ihre prinzipielle Zulässigkeit sowie auf ihre Voraussetzungen, Grenzen,
Durchführungs- und Kontrollbedingungen zu prüfen.
Aktueller Anlass und Ausgangspunkt der Untersuchung sind die Vorschriften zur nichttherapeutischen
Forschung (ohne direkten potentiellen Nutzen) an Nichteinwilligungsunfähigen (Art. 17 Abs. 2) und
zur Forschung an Embryonen in vitro (Art. 18) des am 1.12.1999 in Kraft getretenen Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin des Europarats, das von Deutschland noch nicht unterzeichnet
worden ist. Im Anschluss an die kritische Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des Übereinkommens zur Forschung an einwilligungsfähigen und –unfähigen Menschen und an Embryonen in
vitro und den darin niedergelegten Schutzkriterien werden Überlegungen zur deutschen Rechtslage
bezüglich der grundsätzlichen Zulässigkeit der medizinischen Forschung am Menschen und an
Embryonen und ihrer Voraussetzungen angestellt.
Das Hauptaugenmerk gilt dabei zunächst der strafrechtlichen Einordnung und Regelung der Durchführung von Forschungsmaßnahmen am Menschen einschließlich Einwilligungsunfähiger, zunächst
geprüft anhand der spezialgesetzlichen Regelungen für bestimmte Forschungsbereiche (AMG, MPG).
Außerhalb der spezialgesetzlich geregelten Anwendungsbereiche werden allgemeinstrafrechtliche,
nicht auf konkrete Forschungssachverhalte zugeschnittene Grundsätze und Vorschriften auf Grundlage
verfassungsrechtlicher Vorgaben herangezogen, welche zwar Interpretationsspielräume zugunsten der
Zulässigkeit nichttherapeutischer Forschung an Einwilligungsunfähigen lassen, andererseits aber keine
hinreichende Sicherheit in Bezug auf die Voraussetzungen und die Grenzen ihrer Durchführung und
die Überwachung und strafrechtliche Absicherung ihrer Einhaltung zum Schutz der Einwilligungsunfähigen gewährleisten.
Darüber hinaus setzt sich die Arbeit mit den deutschen Regelungen zum Schutz der Embryonen in
vitro im Rahmen der medizinischen Forschung nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) auseinander. Überprüft werden die Regelungen des ESchG und die sich ergebenden Folgerungen zur Embryonenforschung auf ihre weiterreichende Geltung im Hinblick auf die Fragwürdigkeit der Befruchtung und der embryonalen Totipotenz (Entwicklungsfähigkeit) als Ausgangspunkte des strafrechtlichen Schutzes des Embryos in vitro. Dies soll mittels einer systematischen Analyse des ethischen
und rechtlichen Status des Embryos und der neuesten naturwissenschaftlichen Entwicklungen (wie
z.B. das therapeutische Klonen) und der dabei verfolgten Zielsetzungen geschehen.
Schließlich wird auch der rechtspolitischen Fragestellung nachgegangen, ob die einschlägigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin einen ausreichenden
70
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Schutz der Versuchsperson im Sinne des aktuellen deutschen Rechts und verschiedener Überlegungen
de lege ferenda gewährleisten. Hieran schließt sich die Frage an, ob die deutsche Rechtslage hinsichtlich einer möglichen Unterzeichnung und Ratifizierung mit den Konventionsregeln vereinbar ist
oder ob möglicherweise Defizite bestehen, die bei einem Beitritt Deutschlands zur Konvention
beseitigt werden müssten.
In einem letzten Teil wird schließlich durch Berücksichtigung des griechischen Rechts in rechtspolitischer Hinsicht der Frage nachzugehen sein, inwieweit Griechenland, das durch das Gesetz N.
2619/1998 die Konvention ratifiziert hat, über genügende Bestimmungen für die biomedizinische
Forschung zum Schutz des Menschen in jedem Stadium seiner Entwicklung verfügt, die den
Schutzstandards der Konvention entsprechen, oder ob es Maßnahmen zu treffen haben wird, um das
Schutzniveau des Abkommens in verbindliches nationales Recht zu übertragen.
Das Vorhaben wird von der Claussen-Simon-Stiftung im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft
gefördert.
●
Arbeitsbericht 2001:
In der ersten Jahreshälfte wurde ein Entwurf des den Art. 18 Bioethik-Konvention (Forschung an
Embryo in vitro) betreffenden Teils erstellt. Die einschlägige Literatur wurde bearbeitet und erste
Überlegungen aus ethischer und rechtlicher Sicht zur Lage in Deutschland bezüglich der Embryonenforschung am aktuellen Beispiel der Stammzellenforschung angestellt.
Der ethischen und rechtlichen Urteilsbildung ist die Erarbeitung und Darstellung des aktuellen Standes
der Forschung bezüglich der Anwendungsbereiche für den Einsatz humaner ES-Zellen und von
ethisch unbedenklicheren Alternativen (adulte Stammzellen/ Transdifferenzierung somatischer Zellen)
vorausgegangen. Im Anschluß daran wurde die Rechtslage zur Embryonenforschung hinsichtlich des
ESchG zusammengefasst.
●
Arbeitsplanung 2002:
Für die erste Jahreshälfte ist die Bearbeitung des Teils geplant, der die Frage abhandelt, wie die
Verwendung von Embryonen im Frühstadium ihrer Entwicklung zu hochrangigen Forschungszwecken
bzw. zur Gewinnung von Stammzellen im Hinblick auf die Menschenwürde aus ethischer Sicht zu
bewerten ist. Hierfür ist die Klärung der Frage nach dem moralischen und rechtlichen, insbesondere
verfassungsrechtlichen Status des Embryos präjudiziell.
Anschließend wird rechtspolitisch untersucht, ob alleinig das in den fast lückenlosen Straftatbeständen
des ESchG enthaltene Verbot der Embryonenforschung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder sich
normative Vorgaben abzuleiten lassen, welche andere Grenzen für den Gesetzgeber für die Regelung
der Embryonenforschung bzw. der Verwendung und Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken zulassen.
2.4
Länder- und Sachbereiche
2.4.1
Allgemeine Aufgaben
Aus den bereits oben (2.1) genannten Gründen ist die strafrechtliche Forschungsgruppe in Länder- und
Sachbereiche gegliedert. Zu letzteren ist neben den bereits seit längerem existierenden Referaten
„Internationales Strafrecht“ und „Recht und Medizin“ im Jahr 1998 der Sachbereich „Europarecht“
hinzugekommen, um den rechtsvergleichenden Herausforderungen auf diesem Gebiet noch besser
gerecht werden und eine europarechtliche Forschungsplanung entwickeln und umsetzen zu können.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
71
Neben der Mitarbeit in den vorgenannten Projekten, der Erteilung von Auskünften und der Erstattung
von Gutachten, wobei in der Regel jeweils das Gutachtenreferat die Federführung hat, obliegen den
Referentinnen und Referenten noch folgende allgemeine Aufgaben:
●
die ständige Beobachtung der Strafrechtsentwicklung in den zu betreuenden Ländern oder
Sachbereichen,
●
die intensive wissenschaftliche und persönliche Betreuung der ausländischen Gäste des
jeweiligen Bereichs sowie
●
das Beschaffen, Bestellen und Signieren der Referatsliteratur für die Bibliothek.
Diese allgemeinen Aufgaben, werden, soweit keine Besonderheiten dazu Anlaß geben, in der
nachfolgenden Tätigkeitsbeschreibung nicht jeweils eigens erwähnt.
2.4.2
Länderbereich Deutschland
1.
Leitung: Albin Eser
Mitarbeiter: Kai Ambos, Jörg Arnold, Helmut Gropengießer, Peter Hünerfeld, Hans-Georg
Koch, Lucas Schmidt, Thomas Walter
2.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
· Rechtsvergleichende und kriminologische Untersuchungen zum Schwangerschaftsabbruch
(Eser, Koch)
· Allgemeiner Strafrechtlicher Strukturvergleich (Eser, Perron, Gropengießer)
· Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse
(Arnold, J., Eser)
· Völkerstrafrecht (Eser, Gropengießer, Kreicker)
· Gemeinsames Projekt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Falcone-Programm
der Europäischen Union) (Arnold, J.)
· Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol (Gleß, Voß)
· Laufende Arbeiten am StGB-Kommentar von Schönke/Schröder (Eser)
3.
Lehrveranstaltungen:
siehe die Angaben zu den zuvor unter 1. Genannten unten VII.
4.
Gästebetreuung
Informationsleistungen für ausländische Gäste zum deutschen Recht.
5.
Veröffentlichungen:
siehe die Angaben zu den zuvor unter 1. Genannten unten III.
2.4.3
Länderbereich Schweiz und Österreich
1.
Leitung: Jörg Arnold und Ingeborg Zerbes
Mitarbeiter: Jonas Peter Weber (Schweiz)
2.
Erfasste Länder: siehe Titel
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Doping-Bekämpfung in Österreich
72
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
· Bearbeitung und Mitbearbeitung der Bestimmungen zu verdeckter Ermittlung und Scheingeschäft, Observation, Datenermittlung und -verarbeitung, Rasterfahndung, Beschlagnahme,
in H. Fuchs, E. Ratz, Wiener Kommentar zur Österreichischen Strafprozessordnung
b)
·
·
·
·
4.
als Einzelprojekte
Geheime Ermittlung im Strafprozess (Österreich)
Organisierte Kriminalität (Österreich)
Korruptionsbekämpfung, insbesondere im Rahmen der OECD
Das virtuelle Gefängnis – Zur Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes in der
Schweiz
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 3 Gäste, im Jahr 2001 7 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen:
ZERBES, I., Schuldausschluss bei Affekttaten, Springer, Wien 1999.
ZERBES, I., Landesbericht Österreich. In: M. Becker, J. Kinzig (Hrsg.), Rechtsmittel im
Strafrecht, edition iuscrim, Freiburg 2000, 251-316.
ZERBES, I., Landesbericht Österreich. In: P. Tak (Hrsg.), Undercover policing in the MemberStates of the European Union, Intersentia Rechtswetenschappen, Antwerpen 2000, 623-680
(erschienen in niederländischer Übersetzung; englische Fassung in Arbeit).
ZERBES, I., Landesbericht Österreich. In: S. Gleß, R. Grote, G. Heine (Hrsg.), Justitielle
Einbindung und Kontrolle von Europol. Edition iuscrim, Freiburg 2001, 445-529.
ZERBES, I., Bekämpfungsstrategien gegen die OK in der Schweiz, Vortrag zu Studientagungen
der Katholischen Akademie Trier, 15.12.2000 und 17.5.2001 (im Druck)
GLEß, S., „Aus 29 mach 1“ – Die jüngsten Bemühungen um die Vereinheitlichung des Strafverfahrensrechts in der Schweiz, ZStW, 419-426 (2001).
ZERBES, I., Unfaires Verfahren. Der Falter 31, 6 (2001).
ZERBES, I., Anonyme Zeugen – Faires Verfahren in Österreich und der Schweiz? In: Cottier, M.,
Sahlfeld, K., Rüetschi, D., Information und Recht. Helbing und Luchterhand, Basel (im Druck).
2.4.4
Länderbereich Niederlande
1.
Leitung: N.N.
Mitarbeiterin: Claire Daams
2.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Justitielle Einbindung und Kontrolle von Europol (in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. M.
Faure und S. Ubachs)
· Strafrechtsentwicklung in Europa 1992 – 2000 (in Zusammenarbeit mit Drs. A.M. van
Kalmthout)
· Forschungsprojekt § 12 FAG und Überwachung der Telekommunikation; Zeugnisverweigerungsrechten bei Ermittlungsmaßnahmen im Strafprozessrecht und Polizeirecht (Landesbericht Niederlande)
· Doping und Recht (strafrechtlicher Teil des Landesberichts Niederlande)
· Evaluation of Anti-Money Laundering and Asset Confiscation Legislation in Europe
(niederländischer Teil)
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
73
· Pornographieverbot im Rundfunk in den Niederlanden (niederländischer Teil)
b) als Einzelprojekte
· Strafsache gegen Desi Bouterse, ehemaliger Staatschef von Surinam durch die niederländische Staatsanwaltschaft
· Strafrechtliche Maßnahmen im Rahmen der EM Fußball in Belgien und den Niederlanden
2000
· Criminal Asset Forfeiture in Reply to Organised Crime. A legal comparison between the
Netherlands, Switzerland and the U.S.A.
· Behandlung und Betreuung von Schuldunfähigen und vermindert Schuldfähigen
3.
Gästebetreuung:
Im 2000 hat 1 Gast, ebenso im Jahr 2001, aus den Niederlanden das Institut während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurde wissenschaftlich und
persönlich betreut.
4.
Veröffentlichungen:
FAURE, M., VAN RIEL, B., UBACHS, S., Landesbericht Niederlande. In: Justitielle Einbindung
und Kontrolle von Europol. Hrsg. Gleß, S., Grote, R., Heine, G. edition iuscrim, Freiburg i.Br.
2001, 383.
2.4.5
Länderbereich Frankreich
1.
Leitung: Claudia Höfer (2000 bis 2001)
Mitarbeiterin: Juliette Lelieur
2.
Erfasste Länder: Frankreich, Luxemburg, Monaco
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a) im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Strafrechtsentwicklung in Europa - Landesbericht Frankreich für Band 5.3 (bis Dez. 2001)
· Strafrechtlicher Strukturvergleich – Auswertung von Interviews mit Richtern, Staatsanwälten, Strafverteidigern und Professoren in Frankreich über die Lösung bestimmter Musterfälle aus dem Bereich der vorsätzlichen Tötungsdelikte (bis Dez. 2001)
b) als Einzelprojekte
· Promotionsvorhaben: Mitwirkungsrechte des Beschuldigten im französischen Strafverfahren
(Holger Barth)
· Promotionsvorhaben: Zum Prinzip Ne bis in idem. Deutsch-französische Rechtsvergleichung in der Perspektive einer europäischen Harmonisierung (Juliette Lelieur)
4.
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 2 Gäste, im Jahr 2001 wiederum 2 Gäste aus Frankreich das Institut während
eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden wissenschaftlich
und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen:
LEBLOIS-HAPPE, J., La médiation pénale comme mode de réponse à la petite délinquance: état
des lieux et perspectives. Revue de science criminelle et de droit pénal comparé, 525-536 (1994).
BARTH, H., Landesbericht Frankreich. In: Die Beweisaufnahme im Strafverfahrensrecht des
Auslands. Hrsg. W. Perron. edition iuscrim, Freiburg 1995, 89-148.
74
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
BARTH, H., Landesbericht Frankreich. In: Korruptionsbekämpfung durch Strafrecht. Hrsg. A.
Eser, M. Überhofen. edition iuscrim, Freiburg 1997, 99-168.
HÜNERFELD, P., Alleinhandeln und Zusammenwirken aus französischer Sicht. In: Einzelverantwortung und Mitverantwortung im Strafrecht. Hrsg. A. Eser, B. Huber, C. Cornils. edition
iuscrim, Freiburg 1998, 33-46.
BAUKNECHT G., LÜDICKE L., Das französische Strafgesetzbuch Code pénal, Deutsche Übersetzung – Einführung von H. Jung. Edition iuscrim, Freiburg 1999.
LEBLOIS-HAPPE, J., De la transaction pénale à la composition pénale. Loi n° 99-515 du 23 juin
1999. JCP G 2000, I, 198.
LEBLOIS-HAPPE, J., BARTH, H., Landesbericht Frankreich. In: Justitielle Einbindung und
Kontrolle von Europol. Hrsg. S. Gleß, R. Grote, G. Heine. Edition iuscrim, Freiburg 2001, 239328.
2.4.6
Länderbereich Italien
1.
Leitung: Konstanze Jarvers
Mitarbeiterin: Diana Illing (bis Juni 2001), Christoph Grammer (seit Juni 2001)
2.
Erfasste Länder: siehe Titel
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten:
· Organisierte Kriminalität - materiell-rechtliche Initiativen und besondere Ermittlungsmaßnahmen in Italien (Prof. Renzo Orlandi, Universität Bologna)
· Rechtsmittelsystem – Ausgestaltung, rechtspolitische Einordnung und Anwendungspraxis in
Italien (Prof. Renzo Orlandi)
· Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol (Prof. Renzo Orlandi)
· Schengen - Zusammenarbeit und Rechtsintegration in der Europäischen Union – Rechtsvergleichende Übersicht zu Italien (Prof. Enzo Musco)
· Strafrechtlicher Strukturvergleich - Auswertung von Interviews mit Richtern, Staatsanwälten und Strafrechtsprofessoren in Italien über die Lösung bestimmter Musterfälle (Susanne
Hein, Konstanze Jarvers)
· Falcone-Programm der E.U. zur Bekämpfung organisierter Kriminalität – Forschungseinheit
"I proventi illeciti ed il loro contrasto" (Unrechtmäßige Gewinne und ihre Bekämpfung)
(Susanne Hein)
· Strafrechtsentwicklung in Europa - Landesbericht Italien (Prof. Vincenzo Militello, Universität Palermo, Prof. Renzo Orlandi)
4.
Gästebetreung:
Im Jahr 2000 haben 8 Gäste, im Jahr 2001 10 Gäste aus Italien das Institut während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden wissenschaftlich und
persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
HEIN, S., Landesbericht Italien. In: Die Beweisaufnahme im Strafverfahrensrecht des Auslands.
Hrsg. W. Perron. edition iuscrim, Freiburg 1995, 149-193.
HEIN, S., Der Fall Priebke und die italienische Strafjustiz. Deutsche Richterzeitung, 476-484
(1996).
HEIN, S., Landesbericht Italien. In: Korruptionsbekämpfung durch Strafrecht. Hrsg. A. Eser, M.
Überhofen, B. Huber. edition iuscrim, Freiburg 1997, 213-280.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
75
JARVERS, K., Das neue italienische Anti-Dopinggesetz. Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft (2001), 947-954.
JARVERS, K., KINZIG, J, Organisierte Kriminalität und Zeugenschutz – eine vergleichende
Betrachtung der italienischen und der deutschen Situation (voraussichtlich in Band 6/2001 der
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform).
2.4.7
Länderbereich Portugal, Spanien, Belgien und Brasilien
1.
Leitung: Peter Hünerfeld
Mitarbeiter: Gerold M. Jaeger, Roland Kniebühler
2.
Erfasste Länder: siehe Titel
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a) im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Strafrechtlicher Strukturvergleich (s. dort)
· Strafrechtliche Vergangenheitsbewältigung nach politischem Systemwechsel in verschiedenen Ländern (s. dort)
· Strafrechtsentwicklung in Europa 5.3 (Landesbericht Portugal)
· Dopingstrafbarkeit in rechtsvergleichender Sicht (Teilbericht Portugal, Übersetzung Teilbericht Spanien)
b) als Einzelprojekte
· Vergleichende Erschließung der Reform des portugiesischen StGB von 1982 (Gesamtrevision vom 17.2.1995 und Reform vom 2.9.1998)
· Dogmatische Grundfragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts im deutsch-brasilianischen
Vergleich (Betrachtung im Lichte des neuen Allgemeinen Teils - 1984 - des brasilianischen
StGB)
· Dogmatische Grundfragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts im deutsch-brasilianischen
Vergleich (Betrachtung im Lichte des neuen Allgemeinen Teils - 1984 - des brasilianischen
StGB)
· Portugal (Reform der StPO von 1987 durch Gesetz vom 25.8.1998)
· Portugiesisches Strafgesetzbuch (Einführung und Übersetzung)
· Vorüberlegungen zu einer rechtsvergleichenden Typologie des Verbrechens
· Probleme der Strafrechtsanwendung bei Auslandstaten unter dem besonderen Aspekt der
Tatortstrafbarkeit
· Rechtsvergleichende Überlegungen zur Strafbarkeit juristischer Personen in Belgien und
Deutschland (Jaeger/Kniebühler)
4.
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 18 Gäste, im Jahr 2001 17 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden
wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
HÜNERFELD, P., Landesbericht Portugal und Landesbericht Brasilien. In: Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich, Teil 1. Hrsg. A. Eser, H.-G. Koch. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1988, 1246-1311 und Teil 2, Nomos Verlagsgesellschaft, BadenBaden 1989, 133-169 und Teil 3, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, 761 ff. und
833 ff.
76
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
HÜNERFELD, P., La perception de la faute dans la responsabilité pénale et la responsabilité civile
en droit allemand. In: Le défaut de prévoyance à l'épreuve des faits et du droit - droit belge et
droit comparé, Séminaire sous la direction de Christiane Hennau-Hublet. Revue de droit pénal et
de criminologie 74, 229 ff., hier 305-312 (1994).
HÜNERFELD, P., Landesbericht Belgien und Landesbericht Portugal. In: Korruptionsbekämpfung
durch Strafrecht. Hrsg. A. Eser, M. Überhofen, B. Huber. edition iuscrim, Freiburg 1997, 9-19
und 359-371.
HÜNERFELD, P., La participation populaire et la justice pénale en Allemagne. In: Quelle
participation des citoyens au jugement des crimes? Edition Cujas, Paris 1997.
HÜNERFELD, P., Landesbericht Portugal. In: Umweltstrafrecht in mittel- und südeuropäischen
Ländern. Hrsg. G. Heine. edition iuscrim, Freiburg 1997, 359-371.
HÜNERFELD, P., Alleinhandeln und Zusammenwirken aus französischer Sicht. In: Einzelverantwortung und Mitverantwortung im Strafrecht. Hrsg. A. Eser, B. Huber, C. Cornils. edition
iuscrim, Freiburg 1998, 33-46.
Die europäischen Referatsländer sind repräsentiert in der Reihe A. Eser, B. Huber (Hrsg.),
Strafrechtsentwicklung in Europa. edition iuscrim, Freiburg (s. dort, Belgien ab Folge 2).
Gegenwärtiger Stand:
- Belgien (TULKENS),1993-1996. In: Folge 5, Band 2.
- Portugal (HÜNERFELD), 1993-1998. In: Folge 5, Band 3 (in Vorbereitung).
- Spanien (PÉREZ DEL VALLE), 1993-1996. In: Folge 5, Band 1, 729-789.
2.4.8
Länderbereich Common-Law-Länder (ausgenommen USA)
1.
Leitung: Christiane Rabenstein (bis November 2000: Barbara Huber)
Mitarbeiter(in): Lucia Herrmann (bis Oktober 2001: Andreas Günther)
2.
Erfasste Länder: Kernbereich: Großbritannien, außerdem: Nordirland, Republik Irland, Südafrika, Kanada, Australien und Neuseeland.
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a) im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Legal Comparison and Harmonisation of Doping Rules – Landesbericht England und Wales
(Christiane Rabenstein); Landesbericht Irland (Andreas Günther)
· Strafrechtsentwicklung in Europa - Landesbericht Großbritannien (veröffentlicht 1999 in
Teilband 5.2; redaktionelle Vorbereitung von Teilband 5.3; Barbara Huber)
· Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht - Landesbericht Südafrika (Barbara Huber)
· Strafrechtlicher Strukturvergleich – Auswertung von Interviews mit Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Strafrechtsprofessoren in England über die Lösung bestimmter
Musterfälle aus dem Bereich der vorsätzlichen Tötungsdelikte (Barbara Huber)
b) Einzelprojekte
· Vorbereitung des Kolloquiums „Strafjustiz im Spannungsfeld von Effizienz und Fairness“,
Mai 2002
4.
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 3 Gäste, im Jahr 2001 7 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden
wissenschaftlich und persönlich betreut.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
5.
77
Veröffentlichungen (Auswahl):
HUBER, B. U. UMBREIT, D., Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. – Kurzbericht Südafrika.
In: Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse.
Criminal Law in Reaction to State Crime. Comparative Insights into Transitional Processes, Bd.
1. Hrsg. A. Eser, J. Arnold. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 273-290.
HUBER, B., Die wichtigsten Strafverfahrensprinzipien der Europäischen Konvention für
Menschenrechte im Lichte der englischen Rechtsprechung. In: Zasady procesu karnego wobec
wyzwań wspólczesności. Hrsg. J. Czapska, A.Gaberle u.a. Warszawa 2000, 211-225.
ESER, A., RABENSTEIN, C. (Hrsg.), Neighbours in Law. Edition iuscrim, Freiburg 2001, 213.
GROPP, W., HUBER, B. (Hrsg.), Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität; darin
Huber, Landesbericht England. Edition iuscrim, Freiburg 2001, 103-286.
HUBER, B., RABENSTEIN, C., Landesbericht England und Wales, in: Gleß/Grote/Heine (Hrsg.),
Justitielle Einbindung und Kontrolle von Europol. Edition iuscrim, Freiburg 2001, 161-238.
2.4.9
Länderbereich Vereinigte Staaten von Amerika
1.
Leitung: Emily Silverman
Mitarbeiter: Thorsten Wilhelm
2.
Erfasste Länder: USA
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a) im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Wiedergutmachung im Kriminalrecht - Internationale Perspektiven
b) Einzelprojekte
· Neuere Entwicklungen im US-amerikanischen Recht; Rechtsvergleichende Beobachtungen
zur Rolle von Strafmündigkeit im amerikanischen und deutschen Jugendstrafrecht
· Wiedergutmachungsansätze für Kriminalitätsopfer im deutschen und amerikanischen Recht
4.
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 6 Gäste, im Jahr 2001 2 Gäste aus den USA das Institut während eines
Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden wissenschaftlich und
persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
SILVERMAN, E., The Role of Capacity in the Adjudication and Punishment of Youthful Offenders
in Germany and the United States: A Legal Comparison. In: Konflikt der Rechtskulturen? Die
USA und Deutschland im Vergleich. Hrsg. H. Breinig. Publikationen der Bayerischen AmerikaAkademie (im Erscheinen).
WALTHER, S., Wiedergutmachung im Kriminalrecht: Internationale Perspektiven / Reparation in
Criminal Law: International Perspectives (Hrsg. mit Albin Eser) edition iuscrim, Freiburg, Bd. S
57/1 (1996), 635 S.; Bd. S 57/2 (1997), 465 S.; Bd. S. 57/3 (in Vorbereitung).
WALTHER, S., SILVERMAN, E., Lauschangriffe durch Informanten: Rechtsvergleichende
Beobachtungen zum Schutz der Privatsphäre anläßlich der Clinton-Affäre. Zeitschrift für
Rechtspolitik 32, 100-106 (1999).
FEDERLE, M., Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act der USA (RICO) Übertragbarkeit auf deutsche Verhältnisse? - Ein Rechtsvergleich. Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft 110, 767-795 (1998).
78
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
WALTHER, S., Mehr Publizität oder mehr Diskretion? Zu den Grundlagen und zum zeitgemäßen
Verständnis von Gerichtsöffentlichkeit aus strafverfahrensrechtlicher Sicht. Juristenzeitung 53,
1145-1153 (1998).
SILVERMAN, E., Der Zugriff auf Profite aus der Vermarktung von Straftaten . Juristenzeitung 53,
552-559 (1998).
2.4.10
Länderbereich Nordische Länder
1.
Leitung: Karin Cornils
Mitarbeiter(in): Tilmann Mohr, Jan Christoph Nemitz, Caroline Winter
2.
Erfasste Länder: Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a)
·
·
·
·
b)
4.
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
Organisierte Kriminalität – materiell-rechtliche Initiativen und besondere Ermittlungsmaßnahmen in Dänemark
Dopingrecht in Dänemark, Finnland und Schweden – gesellschaftliche Diskussion, Regelungskompetenzen, sportrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen, Dopingkontrollsystem
Jugendstrafrecht in Dänemark, Finnland und Schweden – materielles Recht, Besonderheiten
des Verfahrens und Sanktionen
Strafrechtlicher Strukturvergleich – Auswertung von Interviews mit Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Strafrechtsprofessoren in Schweden über die Lösung bestimmter
Musterfälle
als Einzelprojekte
· Übersetzung der nordischen Strafgesetze. In zweisprachiger Ausgabe mit Einführung liegen
vor:Cornils, K., Jareborg, N., Das schwedische Kriminalgesetzbuch – Brottsbalken, edition
iuscrim, Freiburg 2000 sowie Cornils, K., Greve, V., Das dänische Strafgesetz – Straffeloven, 2. aktualisierte Aufl., edition iuscrim, Freiburg 2001. Die Übersetzung des finnischen
Strafgesetzes (gemeinsam mit Frände, Helsinki) befindet sich in der Bearbeitung.
· Die Entwicklung des Sanktionensystems in Schweden und Deutschland
· Neue Strafvollzugsgesetze in Dänemark und Norwegen
· Theoretische Grundlagen und praktische Anforderungen der Strafrechtsvergleichung
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 3 Gäste, im Jahr 2001 5 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
HAMDORF, K., MARÍN DE ESPINOSA CEBALLOS, E., Die Integrität der Person als Rechtsgut – eine
Betrachtung der spanischen und schwedischen Regelungen zur familiären Gewalt, Monatsschrift
für Kriminologie und Strafrechtsreform, 163-175 (2000).
HAMDORF, K., LERNESTEDT, C., Die Kriminalisierung des Kaufes sexueller Dienste in
Schweden, Kritische Justiz, Jg. 33 (2000), 352-375; Sexköpskriminalisering – till skydd av vad?
Juridisk Tidskrift 1999/2000, 846-858 und 2000/2001, 111-131.
CORNILS, K., JAREBORG, N., Das schwedische Kriminalgesetzbuch – Brottsbalken. Deutsche
Übersetzung mit Einführung. edition iuscrim, Freiburg 2000.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
79
CORNILS, K., GREVE, V., Das dänische Strafgesetz – Straffeloven. Deutsche Übersetzung mit
Einführung, 2. aktualisierte Aufl., edition iuscrim, Freiburg 2001.
CORNILS, K., VERCH, U., Landesbericht Dänemark. In: Justitielle Einbindung und Kontrolle von
Europol, Hrsg. S. Gleß, R. Grote, G. Heine. edition iuscrim, Freiburg 2001, 11-74.
CORNILS. K., GREVE, V., Landesbericht Dänemark. In: Rechtliche Initiativen gegen organisierte
Kriminalität. Hrsg. W. Gropp, B. Huber. edition iuscrim, Freiburg 2001, 1-68.
CORNILS, K., Die territorialen Grenzen der Strafgerichtsbarkeit und Internet. In: Recht und
Internet, Hrsg. G. Hohloch. Arbeiten zur Rechtsvergleichung Bd. 197, Baden-Baden 2001, 71-84.
2.4.11
Länderbereich Osteuropa – Schwerpunkt ehemalige sowjetische Republiken
1.
Leitung: Siegfried Lammich
2.
Erfasste Länder: Ehemalige sowjetische Republiken, Tschechische Republik, Slowakische
Republik, Ungarn, Rumänien, Bulgarien
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
4.
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Das Völkerstrafrecht in einigen dem Referat zugeordneten Ländern
b)
als Einzelprojekte
· Aktuelle strafrechtliche Entwicklung in den osteuropäischen Ländern unter besonderer
Berücksichtigung der Regelungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. der Korruption, der Geldwäsche, der Rauschgiftkriminalität und anderer durch die internationalen
Konventionen erfassten Delikte
· Aktuelle strafrechtliche Entwicklungen in Deutschland unter dem Gesichtspunkt der
Information der interessierten Kreise in den dem Referat zugeordneten Ländern
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 10 Gäste, im Jahr 2001 auch wiederum 10 Gäste aus den Ländern des
Referats das Institut während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht
und wurden wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl aus den Jahren 2000/2001)
LAMMICH, S., Rechtliche Grundlagen der OK- und der Korruptionsbekämpfung. In: Bundeskriminalamt (Hrsg.), Entwicklung der Russischen organisierten Kriminalität in Deutschland.
Tagungsband, Wiesbaden 2000, 51-67.
LAMMICH, S., Operative Ermittlungstätigkeit bei der Verbrechensaufklärung in Deutschland
(Russisch), in: Rechtsabteilung der Verwaltung des Krasnojarsk-Landes u.a. (Hrsg.). Aktualnyje
problemy borby z prestupnostju v sibireskim regionie, Krasnojarsk 2000, 177-183.
LAMMICH, S., Die Verfolgung des grenzüberschreitenden Frauenhandels in Polen. der kriminalist
32, 273 (2000).
LAMMICH, S., Strafbarkeit des „grenzüberschreitenden Frauenhandels“ in Tschechien. Osteuropa-Recht 46, 367-376 (2000).
LAMMICH, S., Menschenraub und Menschenhandel im Kaukasus. Osteuropa 51, A7-A20 (2001).
LAMMICH, S., Die neuen Strafgesetzbücher der GUS-Länder. In: M. Hoffmann, H. Küpper
(Hrsg.), Kontinuität und Neubeginn. Staat und Recht in Europa zu Beginn des 21. Jahrhunderts,
Baden-Baden 2001, 312-323.
LAMMICH, S., Hintergründe und Auswirkungen der russischen Amnestie vom Mai 2000. WGOMonatshefte für osteuropäisches Recht 43, 173-184 (2001).
80
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
LAMMICH, S., mit E. CIKLAURI-LAMMICH, Aktuelle Situation des Strafvollzugs in Rußland.
Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 50, 94-99 (2001).
LAMMICH, S., Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Deutschland. Ermittlung und
Abschöpfung vom kriminell erlangten Gewinn (Russisch). In: Universität Krasnojarsk (Hrsg.),
Organizowannaja prestupnost, Krasnojarsk 2001, 25-31.
2.4.12
Länderbereich Osteuropa – Schwerpunkt Polen und zusätzlich Israel
1.
Leitung: Ewa Weigend
2.
Erfasste Länder: Polen, Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Slowenien, Mazedonien, Albanien und zusätzlich Israel
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
4.
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse.
Landesbericht Polen erstellt unter Mitarbeit von A. Zoll, Universität Krakau (vorgelegt Juni
2000)
b)
als Einzelprojekte
· Die deutsche Übersetzung der polnischen Strafprozeßordnung – Kodeks postępowania
karnego – vom 6. Juni 1997 für die Institutsreihe „Sammlung ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung“
· Einführung in das geltende polnische Strafprozeßrecht (endgültige Fertigstellung erst nach
Vollendung der derzeitigen Novellierungsvorhaben durch das Parlament)
· Vorbereitung der 2. Auflage der Übersetzung des polnischen StGB ins Deutsche für die
Institutsreihe „Sammlung ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung“ (1.
Auflage der Übersetzung von 1998 bereits vergriffen), Übersetzung und Veröffentlichung
einer aktuellen Fassung des polnischen StGB von 1997 Mitte des Jahres 2002 unter
Berücksichtigung der bisher ergangenen und bis dahin zu erwartenden Änderungen
· Neue Entwicklungen in der polnischen Kriminalpolitik unter Berücksichtigung der Novellen
des StGB und der StPO aus den Jahren 2000 und 2001
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 3 Gäste, im Jahr 2001 5 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden
wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
WEIGEND, E., ZIELINSKA, E., Schutz der Wirtschaftinteressen der Europäischen Union und
das polnische Strafrecht. Osteuropa-Recht 4, 274-288 (2001).
WEIGEND, E., Więcej wyjątków niż reguły [Mehr Ausnahmen als Regeln] (polnisch),
Rzeczpospolita vom 22.3.2001, C3.
WEIGEND, E., Der Lügendetektorbeweis im deutschen und polnischen Strafprozeß auf der
Schwelle zum XXI. Jahrhundert (polnisch). In: Festschrift für S.Waltoś. Hrsg. J. Czapska, A.
Gaberle, A. Światłowski, A. Zoll, Wydawnictwo Prawnicze, Warszawa 2000, 641-654.
WEIGEND, E., ZIELINSKA, E., Aktuelle Entwicklungen im polnischen Recht des Schwangerschaftsabbruchs. Goltdammer’s Archiv für Strafrecht 7, 320-328 (2000).
WEIGEND, E., Deutsche Übersetzung und Einführung des polnischen Strafgesetzbuches vom 6.
Juni 1997. Zweisprachige Ausgabe, Band 112, Reihe: Sammlung ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, edition iuscrim, Freiburg 1998, 264 S.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
81
WEIGEND, E., Landesbericht Polen. In: Strafrechtsentwicklung in Europa, Landesberichte
1993/1996 über Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Hrsg. A. Eser, B. Huber. edition
iuscrim, Freiburg 1997, 564-609.
WEIGEND, E., Strafrecht und politischer Systemwechsel in Polen. In: Aufgeklärte Kriminalpolitik oder Kampf gegen das Böse?, Band V: Lernprozesse im Vergleich der Kulturen. Hrsg. K.
Lüderssen. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1998, 151-166.
WEIGEND, E., Das neue polnische Strafgesetzbuch von 1997. Zeitschrift für die gesamte
Strafrechtswissenschaft 110, 114-142 (1998).
2.4.13
Länderbereich Türkei, Iran, arabische Staaten
1.
Leitung: Silvia Tellenbach
2.
Erfasste Länder: Ägypten, Afghanistan, Algerien, Bahrain, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kuwait,
Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Qatar, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien, Türkei, Tunesien,
Vereinigte Arabische Emirate. Schwerpunktländer sind Türkei und Iran
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
4.
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Ehre und Strafrecht (Projektleitung)
b)
als Einzelprojekte
· Islamisches Strafrecht in der modernen Welt
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 6 Gäste, im Jahr 2001 7 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden
wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
TELLENBACH, S., Einige Betrachtungen zu den Staatsschutzdelikten im Entwurf eines Türkischen
Strafgesetzbuchs, in: Ceza Hukuku Reformu, Sempozyum, 20-23 Ekim 1999, Istanbul Goethe
Enstitüsü, Heinrich Böll Vakfı, Marmara Üniversitesi Hukuk Fakültesi, University of Kansas
School of Law, Yeditepe Üniversitesi Hukuk Fakültesi (Hrsg.). Istanbul 2001, 635-642
(Türkisch: Devlete Karşı İşlenen Suçlar, 643-650).
TELLENBACH, S., L’apostasia nel diritto islamico. Daimon – Annuario di diritto comparato delle
religioni 1, 53-70 (2001).
TELLENBACH, S., Sobre la pena de muerte en el mundo musulmán. Revista penal nr. 8, 80-94
(2001).
TELLENBACH, S., Das Türkische Strafgesetzbuch - Türk Ceza Kanunu, Sammlung ausländischer
Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, Band 110. edition iuscrim, 2. Aufl. Freiburg 2001,
339 S.
2.4.14
Länderbereich Ostasien
1.
Leitung: Thomas Richter
Mitarbeiter: Zhao Yang
2.
Erfasste Länder: China (Volksrepublik und Taiwan), Japan und Korea
82
3.
4.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Strafrechtliche Vergangenheitsbewältigung nach politischem Systemwechsel in verschiedenen Ländern. Hier wird die strafrechtliche Bewältigung der sog. Kulturrevolution in der
Volksrepublik China in einem Landesbericht untersucht.
· Außergerichtliche Beendigung von Strafverfahren in der Volksrepublik China und in der
Bundesrepublik Deutschland
· Nationale Strafverfolgung völkerrechtlicher Verbrechen im internationalen Vergleich (vgl.
2.2.5)
b)
als Einzelprojekte
· Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China (Promotionsvorhaben)
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 17 Gäste, im Jahr 2001 21 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
ALBRECHT, H.-J., ESER, A., RICHTER, TH. (Hrsg.): Drittes deutsch-chinesisches Kolloquium
über Strafrecht und Kriminologie. Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminalität, Staatsanwaltschaft und Diversion, Strafvollzugsanstalten und ihre Überfüllung. Freiburg i.Br. 2000.
RICHTER, TH., Zur Diversion im chinesischen Strafverfahren – Eindrücke einer Reise, in:
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 1, 23-29 (2000).
RICHTER, TH., Volksrepublik China, in: Eser, A., Arnold, J., Strafrecht in Reaktion auf
Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 1: Internationales
Kolloquium Freiburg 1999. Freiburg i.Br. 2000, 79-87.
CHO, Vergangenheitsbewältigung in Südkorea aus strafrechtlicher Perspektive. In: Internationales Asienforum 3-4 (Vol.29), 239-276 (1998).
LENZ, K.-F., Landesbericht Japan. In: Korruptionsbekämpfung durch Strafrecht. Ein rechtsvergleichendes Gutachten zu den Bestechungsdelikten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Hrsg. A. Eser, M. Überhofen, B. Huber. edition iuscrim, Freiburg i. Br.
1997, 281-322.
RICHTER, TH., Landesbericht Volksrepublik China, sowie LENZ, K.-F., Landesbericht Japan. In:
Korruptionsbekämpfung durch Strafrecht. Ein rechtsvergleichendes Gutachten zu den Bestechungsdelikten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Hrsg. A. Eser, M.
Überhofen, B. Huber. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 1997, 21-67 bzw. 281-322.
RICHTER, TH., Das Gesellschaftsgesetz wird strafrechtlich nachgebessert (Einführung in den
Beschluß vom 28.2.1995 betreffend die Bestrafung der Delikte, die gegen das Gesellschaftsgesetz verstoßen und dessen Übersetzung (zusammen mit Fan Jianhong)). In: China aktuell 11,
1088-1090 (1996).
LENZ, K.-F., HEUSER, R., Strafrechtsentwicklung in Japan und der Volksrepublik China,
Freiburg 1995.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.4.15
83
Länderbereich Hispanoamerika
1.
Leitung: Kai Ambos
Mitarbeiterin: Teresa Manso
2.
Erfasste Länder: Mittel- und Südamerika (außer Brasilien), Mexiko, sowie spanischsprachige
karibische Staaten (insbesondere Kuba)
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
4.
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Strafverfahrensreform in Lateinamerika
· Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht - Betreuung des spanischen und der
lateinamerikanischen Landesberichte (Argentinien, Chile, Uruguay, Paraguay, Guatemala,
Brasilien)
· Die Polizei im lateinamerikanischen Rechtsstaat
b)
als Einzelprojekte
· Drogenkontrolle in Kolumbien, Peru und Bolivien
· Menschenrechte und Justizreform in Lateinamerika
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 haben 6 Gäste, im Jahr 2001 8 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden
wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
AMBOS, K., Der Fall Pinochet und das anwendbare Recht. Juristenzeitung 54, 16-24 (1999).
AMBOS, K., Die Bedrohung Lateinamerikas durch Kriminalität. In: Wolfgang Wagner/Marion
Gräfin Dönhoff/Lutz Hoffmann/Karl Kaiser/Werner Link/Hanns W. Maull, Jahrbuch Internationale Politik 1995-1996. München 1998, 316-323.
AMBOS, K., Acerca de la antijuridicidad de los disparos mortales en el muro. Cuadernos de
Conferencias y Articulos No. 21. Universidad Externado de Colombia. Centro de Investigaciones
de Derecho Penal y Filosofía de Derecho. Übersetzung von Claudia López Díaz. Bogotá 1999.
AMBOS, K., Pinochet II. International Enforcement Law Reporter 15, 189-193 (1999).
AMBOS, K., Hrsg. mit H. AHLBRECHT, Der Fall Pinochet(s). Auslieferung wegen staatsverstärkter
Kriminalität? Baden-Baden 1999.
AMBOS, K., Erscheinungsformen der impunidad und Gegenmaßnahmen. In: Thomas
Fischer/Michael Krennerich (Hrsg.), Politische Gewalt in Lateinamerika. Frankfurt a. M. 2000,
231-257.
AMBOS, K., Impunidad, derechos humanos y derecho penal internacional. Nueva Sociedad
(Venezuela, Friedrich Ebert Stiftung) No. 161, 86-102 (1999).
AMBOS, K., STEINER, CHR., Legislación penal de drogas en países bajos (NL), Alemania (D),
España (E), Gran Bretaña (GB) y Dinamarca (DK) a la vista de la armonización legal. Revista
Canaria de Ciencias Penales Nr. 6, 41-61 (2000).
2.4.16
Länderbereich Afrika (südlich der Sahara)
1.
Leitung: Kumelio Koffi A. Afanđe (z.Zt. beurlaubt) und Adome Blaise Kouassi
Mitarbeiter: Simon Paulenz
2.
Erfasste Länder: Afrika (südlich der Sahara) außer Südafrika, die arabophonen und lusophonen
Länder sind ausgeschlossen
84
3.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Aktuelle Forschungsschwerpunkte
a) im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten:
· Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse
(Fertigstellung des Landesberichts Mali [im Druck], Mitarbeit an den Landesberichten
Ghana und Rwanda)
4.
b)
als Einzelprojekte
· Sanktionensystem in afrikanischen Ländern südlich der Sahara im Spannungsfeld zwischen
Tradition und Moderne (Erfassung der für die Projektfrage relevanten Literatur zu den
Beispielsländern, Suche nach Kontaktpersonen in den Beispielsländern)
c)
Allgemeine Referatsarbeit
· Beantwortung von Gutachtenanfragen (Nigeria, Benin, Togo, Uganda, Äthiopien)
· Bibliothek, Beschaffung von Literatur (Afrika allgemein, Benin, Burkina Faso, GuineaKonakry, Mali, Nigeria, Tanzania, Togo etc.)
· Zusammenarbeit mit dem Rwanda-Tribunal bei der Beschaffung der Literatur für die
Bibliothek des Tribunals
· Pflege der bereits geknüpften Kontakte und Knüpfung neuer Kontakte mit einzelnen Personen und Institutionen in und außerhalb von Afrika (Deutschland, Großbritannien, USA,
Nigeria, Simbabwe, Kenia, Ghana)
· Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen
· Datenbank: Überarbeitung der Stichwörter, Erfassung der im MPI vorhandenen Literatur
zur Thematik des Referats
· Ergänzung des schriftlichen Eingabemodells (Festlegung des Umfangs der Angaben, Präzisierung der Angaben für die jeweiligen Felder, etc.)
Gästebetreuung:
Im Jahr 2000 hat 1 Gast, im Jahr 2001 haben 5 Gäste aus den Ländern des Referats das Institut
während eines Forschungsaufenthalts von mindestens einem Monat besucht und wurden wissenschaftlich und persönlich betreut.
5.
Veröffentlichungen:
AFANDE, K., Brouillon de culture – culture de brouillon In: Papyrus Nr. 2, Dez. 1994,
Toulouse/Frankreich, 20.
AFANDE, K., Jeune de la rue et jeune délinquant au Togo, aperçus de comparaison avec
l’Allemagne et la France. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 1997, 336 S.
AFANDÉ, KUMELIO KOFFI A., «Jeune délinquant et jeune marginal au Togo. Apercu de
comparaison Allemagne-France», Edition iuscrim, Freiburg/Germany 1997, ca. 336 Seiten
AFANDÉ, KUMELIO KOFFI A., «le jeune togolais de la rue: au carrefour du droit et du non-droit»,
in: Recht in Afrika. Zeitschrift der Gesellschaft für afrikanisches Recht – Journal of the Society
for African Law, 1998, Nr. 1, S. 87-113
AFANDÉ, KUMELIO KOFFI A., “Brouillon de culture – culture de brouillon”; in: Papyrus Nr. 2;
Dezember 1994; TOULOUSE/France; S.20ff
AFANDÉ, KUMELIO KOFFI A., „Recht und Rechtswesen in afrikanischen Ländern – früher und
heute“; in: «Freiburger Afrika-Tage, Afrika – Wir über uns»; (im Druck).
AFANDÉ, KUMELIO KOFFI A., „Die Einstellung der AfrikanerInnen gegenüber dem Recht europäischen URSPRUNGS: Krise oder neue Identität“; in: “Enquête Black and White, afrikanischeuropäische Identitäten”; (Publisher) Universität Karl-Franzens Graz/Österreich (im Druck).
AFANDÉ, KUMELIO KOFFI A., “Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht in Mali (im Druck)
PAULENZ, SIMON, Selbstjustiz in Benin. Zur Debatte über den Charakter außerstaatlicher Sanktionen in Afrika, in: afrika spectrum 1999, Nr. 1, pages 99-115
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.4.17
85
Sachbereich Internationales Strafrecht
1.
Leitung: Kai Ambos
Mitarbeiter: Steffen Wirth
2.
Erfasste Sachbereiche: Völkerstrafrecht und Internationaler Strafgerichtshof, Strafanwendungsrecht, Auslieferung und Rechtshilfe.
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· „The Role of the Prosecutor before an International Criminal Court“ International Workshop mit dem Office of the Prosecutor von ICTY/ICTR („Freiburg-Deklaration“)
· Völkerstrafrechtliche Aspekte von Vergangenheitsbewältigung, Mitarbeit im Projekt „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht“
· New approaches in international criminal justice
· Systematic International Criminal Law – Systematische Erfassung der völkerstrafrechtlichen
Rechtsprechung
b)
als Einzelprojekte
Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung der ad hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien
(ICTY) und Ruanda (ICTR)
Internationaler Strafgerichtshof (ICC):
- Materielles Strafrecht
- Prozeßrecht
- völkerrechtliche Stellung des Gerichts als Internationale Organisation
- Implementation des ICC-Statuts in nationales Recht
Völkerstrafrecht, insbes. Allgemeiner Teil (Habilitation bei den Herrn Professoren Volk und
Simma, München)
Völkerrechtliche Immunitäten
Humanitäres Völkerrecht mit strafrechtlichem Bezug
·
·
·
·
·
4.
Veröffentlichungen (Auswahl):
ARBOUR, L., ESER, A., AMBOS, K., SANDERS, A. (eds.), The Prosecutor of a Permanent International Criminal Court. Le Procureur d‘une Cour pénale internationale permanente. El Fiscal de
una Corte Penal Internacional Permanente. International workshop in co-operation with the Office of the Prosecutor of the International Criminal Tribunals (ICTY and ICTR). Freiburg im
Breisgau, May 1998. Freiburg i. Br. 2000, 708 S.
AMBOS, K., The ICTY‘s contribution to the development of the general principles of substantive
international criminal law. In: Humanitarian Law Center (ed.), Proceedings on the International
Conference on War-Crimes Trials. Belgrad 2000, 103-117.
AMBOS, K., Zur Bestrafung von Verbrechen im internationalen, nicht-internationalen und internen Konflikt. S+F (Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden) 18 (2000), 12-24.
AMBOS, K., The status, role and accountability of the Prosecutor of the International Criminal
Court: a comparative overview on the basis of 33 national reports. European Journal of Crime,
Criminal Law and Criminal Justice 8, 89-118 (2000).
AMBOS, K., mit WIRTH, S., Commentary. In: Klip, A./Sluiter, G. (eds.), Annotated leading cases
of International Criminal Tribunals. Volume 2. The International Criminal Tribunal for Rwanda
1994-1999. Antwerpen et al. 2001, 701-708.
AMBOS, K., mit NEMITZ, J.-C., Commentary. In: Klip, A./Sluiter, G. (eds.), Annotated leading
cases of International Criminal Tribunals. Volume 2. The International Criminal Tribunal for
Rwanda 1994-1999. Antwerpen et al. 2001, 835-840.
86
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
AMBOS, K., Die Rechtsprechung zum internationalen Straf- und Strafverfahrensrecht. NStZ-RR
2001, 225-237.
AMBOS, K., WIRTH, S., Genocide and War Crimes in the Former Yugoslavia Before German
Criminal Courts (1994 – 2000). In: Fischer / Kreß / Lüder (Hrsg.), International and National
Prosecution of Crimes under International Law. Current Developments. Berlin 2001, 769-797.
AMBOS, K., Immer mehr Fragen im internationalen Strafrecht, NStZ 2001, 628-633.
AMBOS, K., Article 25: Grounds for excluding criminal responsibility. In: Triffterer (Hrsg.),
Commentary on the Rome Statute of the International Criminal Court. Observers‘ Notes, Article
by Article. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999.
ESER, A., Article 31: Grounds for excluding criminal responsibility. In: Triffterer (Hrsg.), Commentary on the Rome Statute of the International Criminal Court. Observers‘ Notes, Article by
Article. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, 537-554.
ESER, A., Das „Internationale Strafrecht“ in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. In: Canaris / Heldrich / Hopt / Roxin / Schmidt / Widmaier (Hrsg.), 50 Jahre Bundesgerichtshof. Festgabe aus der Wissenschaft. C.H. Beck Verlag. München 2000, 3-28.
ESER, A., GOYDKE, J., MAATZ, K.R., MEURER, D. (Hrsg.), Strafverfahrensrecht in Theorie und
Praxis. Festschrift für Lutz Meyer-Goßner zum 65. Geburtstag. C.H. Beck Verlag, München
2001.
ESER, A., Völkermord und deutsche Strafgewalt. Zum Spannungsverhältnis von Weltrechtsprinzip und legitimierendem Inlandsbezug. In: Eser / Goydke / Maatz / Meurer (Hrsg.), Strafverfahrensrecht in Theorie und Praxis. Festschrift für Lutz Meyer-Goßner zum 65. Geburtstag. C.H.
Beck Verlag, München 2001, 3-31.
WIRTH, S., Immunität des irakischen Staatspräsidenten, Anmerkung zum Beschluß des OLG
Köln vom 16.5.2000 – 2 Zs 1330/99, NStZ 2001, 665-667.
2.4.18
Sachbereich Europarecht
1.
Leitung: Sabine Gleß (z.Zt. beurlaubt), Anke Biehler
Mitarbeiterin: Maya Baußmann
2.
Erfasste Sachbereiche: Europäisches Gemeinschaftsrecht, Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (3. Säule der EU)
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Koordination des Projektes „Justitielle Einbindung und Kontrolle von Europol“, Ausarbeitung des Berichtes über „Justizielle Einbindung und Kontrolle von polizeilicher Ermittlungstätigkeiten auf der Ebene der Europäischen Union“
· Koordination des Projektes „Rechtsvergleichende Übersichten – die Schengen-Zusammenarbeit und Rechtsintegration in der Europäischen Union“
· „Report on the Cooperation in the European Union” für das Projekt “The Individual Facing
International Cooperation in Criminal Matters – The Legal Position of the Individual in the
Law of International Cooperation in Criminal Matters from a Comparative Perspective”
b)
als Einzelprojekte
· Beweisrechtsgrundsätze einer europäischen Strafverfolgung
· Terrorismusbekämpfung im Rahmen der 1. Säule der EU – Das Einfrieren von Geldern von
mit dem Terrorismus in Verbindung gebrachten Organisationen
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
4.
87
Veröffentlichungen:
GLEß, S., Zur Verwertung von Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlungen im Ausland im inländischen Strafverfahren. Neue Zeitschrift für Strafrecht, 57-62 (2000).
GLEß, S., Zum Begriff des mildesten Gesetzes (§ 2 Abs. 3 StGB). Goltdammer’s Archiv, 224-236
(2000).
GLEß, S., LÜKE, M., Rechtsschutz gegen grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa. JURA
Juristische Ausbildung, 400-406 (2000).
GLEß, S., NELLES, U., Grenzenlose Strafverfolgung. Neue Kriminalpolitik 3, 22-25 (2000).
GLEß, S., „...daß überall dem Gesetz ein Genüge geschehe. Justitielle Kontrolle des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“. Deutsche Richterzeitung, 367-375 (2000).
GLEß, S., ZEITLER, H. E., Fair Trial Rights and the European Community’s Fight against Fraud.
European Law Journal 7, 219-237 (2001).
2.4.19
Sachbereich Recht und Medizin
1.
Leitung: Hans-Georg Koch
Mitarbeiter(innen): Julia Heilshorn, René Kieselmann, Vigor Fröhmke, Silke Hetz
2.
Erfasster Bereich: Das 1982 eingerichtete Referat widmet sich den Rechtsfragen, die durch die
Medizin aufgeworfen werden, und zwar schwerpunktmäßig solchen, die strafrechtliche Bezüge
aufweisen, ohne sich auf diese zu beschränken. Neben der Betreuung umfangreicher rechtsvergleichender Projekte befasst sich das Referat mit zahlreichen Fragestellungen zum deutschen
Medizinrecht und wirkt interdisziplinär am Freiburger Zentrum für Ethik und Recht in der Medizin (ZERM) mit.
3.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte:
a)
im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten
· Rechtsvergleichende und kriminologische Untersuchungen zum Schwangerschaftsabbruch:
Kurzfassung und englische Version des Abschlussbandes, siehe oben 1.1
· Legal Comparison and Harmonisation of Doping Rules: Koordination des rechtsvergleichenden Teilprojekts zur Bekämpfung des Dopings im Sport mit 19 Landesberichten, Erstellung des Landesberichts Deutschland und des Querschnitts mit rechtspolitischen
Schlussfolgerungen (siehe oben 2.2.14)
· Möglichkeiten und Grenzen standardisierter Patientenverfügungen: Mitwirkung im Rahmen
eines von der Akademie für Ethik in der Medizin (Göttingen) koordinierten Projekts (Gutachten für das Bundesministerium für Gesundheit, 124 Seiten)
b)
als Einzelprojekte
Neben den gesondert dargestellten Promotionsvorhaben seien folgende aktuelle Arbeitsschwerpunkte genannt:
· Allgemeines Medizinrecht: Im Rahmen der Perspektivendiskussion der Geisteswissenschaftlichen Sektion der MPG wird in Zusammenarbeit mit dem MPI für Sozialrecht eine
Konzeption für einen „Forschungsverbund Medizinrecht und Medizinethik“ erarbeitet. Die
Ergebnisse eines internationalen Kolloquiums „Perspektiven des Medizinrechts“ werden in
einem Tagungsband zusammengefasst. Das Referat „Recht und Medizin“ betreut die im
Nomos-Verlag herausgegebene Reihe „Medizin in Recht und Ethik“ und pflegt eine umfangreiche Datenbank zu medizinrechtlichen Quellen (Gesetzgebung, Rechtsprechung, Literatur, derzeit knapp 17.000 Datensätze).
· Themenschwerpunkt Fortpflanzungsmedizin: Neben einschlägigen Dissertationsprojekten
(Jungfleisch, Hetz, Kiriakaki) sowie der Mitwirkung an einem EU-Biomed-Projekt zu The-
88
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
rapeutic Research in Assisted Conception (TRAC) ist auf die Internet-Präsentation einer Übersicht zu rechtlichen Regelungen im Bereich der Reproduktionsmedizin in verschiedenen
europäischen Ländern zu verweisen. - Im Anschluss an Arbeiten zur Frage, inwieweit das
deutsche Embryonenschutzgesetz noch als zeitgemäß betrachtet werden kann, wurden aus
aktuellem Anlass Fragen im Hinblick auf den rechtlichen Status des Embryos in vitro unter
Einbeziehung rechtsvergleichender Aspekte analysiert. Die Expertise des Referats auf diesem Gebiet wird in ein projektiertes interdisziplinäres Projekt zum Status des extrakorporalen Embryos (Koordination durch das Zentrum für Ethik und Recht in der Medizin)
eingebracht, das 2002 in Angriff genommen werden soll.
· Themenschwerpunkt Recht der Organtransplantation: Es wurden verschiedene Fragen im
Zusammenhang mit der Implementation des Transplantationsgesetzes behandelt, insbesondere im Hinblick auf die Regelung die Lebendorganspende in § 8 Transplantationsgesetz.
· Themenschwerpunkt Sterbehilfe: Mit Rücksicht auf andere Vorhaben wurde das Projekt einer Fortschreibung der „Materialien zur Sterbehilfe“ zurückgestellt. Aktuelle Forschungsarbeiten betreffen insbesondere den Problembereich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Daneben sind Fragen der Behandlungsbegrenzung im klinischen Einzelfall regelmäßiger Gegenstand interdisziplinärer Ethik-Konsile des ZERM.
4.
Gästebetreuung:
Besonders hervorzuheben ist die Betreuung von Doktoranden und Magisterstudenten aus dem
Ausland, die in deutscher Sprache promovieren, bis hin zur Veröffentlichungsreife ihrer Arbeiten.
5.
Veröffentlichungen (Auswahl):
ESER, A., „Sanctity“ and „Quality of Life“: an Historical Review from a German Perspective. Israel Yearbook on Human Rights 29, 11-22 (2000).
ESER, A., „Medical Discretion“ in the Patient-Physician Relationship. Israel Yearbook on Human
Rights 29, 79-90 (2000).
ESER, A., Suizid: Rechtlich. In: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 9, Verlag Herder, Freiburg 2000, Sp. 1106.
ESER, A., Statement zu Rechtsfragen bei Forschung mit humanen Stammzellen. In: Statusseminar „Die Verwendung humaner Stammzellen in der Medizin - Perspektiven und Grenzen“.
Hrsg. bmb+f/Bundesministerium für Bildung und Forschung. Berlin 2000, 115-118, 125-126.
ESER, A., KOCH, H.-G., Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich: Befunde - ESER,
A., Einsichten - Vorschläge, Ein Projektbericht. forschung aktuell - research in brief/1, edition iuscrim. Freiburg i. Br. 2000, 33 S.
ESER, A., FRÜHWALD, W. u.a., La Clonación Humana. Fundamentos biológicos y valoración ético-jurídica (Klonierung beim Menschen. Biologische Grundlagen und ethisch-rechtliche Bewertung). Revista Peruana de Ciencias Penales 10, 107-126 (2000).
ESER, A., Rechtliche Fragen im Rahmen des Embryonenschutzgesetzes. In: Was darf der
Mensch? Neue Herausforderungen durch Gentechnik und Biomedizin,. Hrsg. K. Grünwaldt, U.
Hahn, Luth. Verl.-Haus, Hannover 2001, 86-107.
ESER, A., KOCH, H.-G. (Hrsg.), Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich, Rechtliche Regelungen – Soziale Rahmenbedingungen – Empirische Grunddaten, Teil 1: Europa, 1744
S., Teil 2: Außereuropa, 1353 S., Teil 3: Rechtsvergleichender Querschnitt – Rechtspolitische
Schlußbetrachtungen – Dokumentation zur neueren Rechtsentwicklung, XLIV, 932 S., Nomos
Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1988, 1989 und 1999.
KOCH, H.-G., Fortpflanzungsmedizin im europäischen Rechtsvergleich. Aus Politik und Zeitgeschichte/Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ B27/2001, 44-53. Erweiterte Fassung in:
Fortpflanzungsmedizin – Ethik und Rechtspolitik, (Hrsg.) Bundesministerium für Justiz/Bundes-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
89
ministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Schriftenreihe des Bundesministeriums für
Justiz Bd. 105, Wien 2001, 45-70.
HANSCHEL, I., Legal Approaches in Germany. in: J. Gunning (Hrsg.), Assisted Conception, Reseach, ethics and law. Ashgate/Dartmouth, Aldershot 2000, 163-173.
KOCH, H.-G., Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen der Forschung an Embryonen. Nationale
und internationale Aspekte. In: Geburtshilfe und Frauenheilkunde 60, M67-M72 (2000).
KOCH, H.-G., Aktuelle Rechtsfragen der Sterbehilfe im deutschen Recht. In: B. Gordijn (Hrsg.),
Medizinethik und Kultur, Grenzen des medizinischen Handelns in Deutschland und den Niederlanden. Medizin und Philosophie, Bd. 5, Verlag Frommann-Holzboog, Stuttgart-Bad Cannstatt
2000, 225-265.
KOCH, H.-G., Aktuelle Rechtsfragen der Lebendorganspende. In: G. Kirste (Hrsg.) NierenLebendspende, Rechtsfragen und Versicherungs-Regelungen für Mediziner. Pabst Science Publishers, Lengerich u.a. 2000, 49-68.
2.5
Gutachtenreferat
1.
Leitung: Günter Heine (Universität Bern), Hans-Georg Koch (MPI)
2.
Zuständigkeit:
Koordination und gegebenenfalls eigenständige Beantwortung von Rechtsfragen zum Strafrecht,
die von außen, insbesondere von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten, an die strafrechtliche
Forschungsgruppe des Instituts gerichtet werden.
Die „Richtlinien für die Bearbeitung von Anfragen auf dem Gebiet des deutschen, ausländischen
und internationalen Strafrechts“ vom 17.10.1996 regeln Art und Weise der Erledigung, das Verfahren sowie die Zeichnungsberechtigung. Die „Gebührenregelung für die Bearbeitung von Anfragen durch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht“ vom
17.10.1996 regelt die Erhebung und Berechnung der Gebühren für die Bearbeitung dieser Anfragen; sie richtet sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und
Sachverständigen vom 1.10.1969 in seiner jeweils gültigen Fassung.
3.
Gegenstand:
Mit Blick auf zunehmende Internationalisierung und Globalisierung nimmt das Max-PlanckInstitut für ausländisches und internationales Strafrecht mit seinen vielfältigen Spezialkenntnissen
gesellschaftliche Aufgaben wahr, die andernorts nicht zu leisten sind. Der Gegenstand umfaßt
sowohl Fragen der Strafbarkeit nach ausländischem Strafrecht bei Auslandsbezügen von Tat und
Täter, der Zusammenarbeit von Behörden im Wege der Rechtshilfe, der Auslieferung, ausländische Strafverfahrensrechte, Völkerstrafrecht, Menschenrechte als auch sonstige Fragen des
transnationalen Strafrechts. Spezialbereiche im In- und Ausland betreffen vor allem Recht und
Medizin, daneben auch Umwelt-, Unternehmens- und Wirtschaftsstrafrecht. Besondere Bedeutung kommt der Klärung strafrechtlicher Vorfragen im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten zu, etwa bei Asylverfahren, zivilrechtlichem Schadensersatz, Personenstandsfragen, oder
bei unternehmerischen Investitionsentscheidungen. Gutachtliche Stellungnahmen dienen nicht
nur der Klärung im konkreten Einzelfall, sondern betreffen auch rechtsvergleichende kriminalpolitische Anliegen von Gesetzgebern und Institutionen im In- und Ausland.
Das Gutachtenreferat betreut sämtliche Anfragen und sorgt für die Weiterleitung an den zuständigen Referenten/die zuständige Referentin bzw. vermittelt sonstige kompetente Auskunftspersonen. Im regelmäßigen Falle einer institutsinternen Beantwortung wird die schriftliche Stellungnahme dem Gutachtenreferenten zur Kontrolle vorgelegt und von diesem der weitere Fortgang
veranlasst. Ein erheblicher Teil der Anfragen wird erfahrungsgemäß vom Gutachtenreferat ohne
Beiziehung der Länderreferenten erledigt.
90
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Die Anzahl der vom Gutachtenreferat beantworteten Anfragen beträgt pro Jahr ca. 200. Dabei hat
der Bearbeitungsaufwand in den letzten Jahren ständig zugenommen. Dies betrifft namentlich
Anfragen zum internationalen sowie zum europäischen Strafrecht. Über den Kreis der traditionellen Fragesteller hinaus (Gerichte, Behörden) gelangen zusehends Anfragen von anderen Teilen
der Gesellschaft, wie insbesondere von gemeinnützigen Institutionen oder Wirtschaftsunternehmen, an das Institut. Bei Anfragen aus dem Mediensektor (Presse, Funk, Fernsehen) nimmt das
Gutachtenreferat auch Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit des Instituts wahr.
4.
Gutachten und Auskünfte:
Die Zunahme des Bearbeitungsaufwands beruht vor allem auf drei Gründen: Von den einzelnen
Landesreferaten wird eine besondere Sachkunde erwartet auf Gebieten, die gesellschaftlich immer mehr Bedeutung erlangen, etwa - wie schon in den Jahren zuvor - Asylverfahren, Wirtschafts- und Umweltdelikte, Computerkriminalität und Korruption. Bei einer Vielzahl von Anfragen geht es weiter um Probleme des internationalen Strafrechts, die neben vertieften nationalen
Untersuchungen auch völkerstrafrechtliche Stellungnahmen erfordern. Zahlreiche Anfragen
betreffen zudem eine Mehrheit von Ländern, so dass jeweils eine aufwendige Koordination erforderlich ist. Es geht dabei insbesondere um Fragen eines zusammenwachsenden Europas, wie
beispielsweise Strafmündigkeit, Steuerhinterziehung, Verantwortung von Unternehmen, Abfalltourismus, Korruption oder Strafvollstreckung sowie traditionell um vielfältige Fragen des Medizinrechts.
Aus manchen Anfragen wurden größere Projekte entwickelt (z.B. „Justizielle Kontrolle von Europol“, „Rechtsfragen von Schengen II“; siehe dazu die jeweilige gesonderte Darstellung). Einen
großen Umfang nehmen nach wie vor Anfragen zum internationalen Strafrecht ein, und zwar über Auslieferung hinaus zu Fragen der kleinen Rechtshilfe und der Menschenrechte (Ambos) sowie des Asylrechts (Lammich, Richter, Tellenbach, Weigend). Bedeutsam waren ferner – aus
konkretem Anlass – Anfragen zum US-amerikanischen Strafrecht (Todesstrafe: Silverman, Walther) sowie zu Bestechung. Je ein besonders umfangreiches Gutachten war für Großverfahren
wegen Geldwäsche sowie wegen in mehreren Ländern begangener Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen zu erstatten. Weitere Themen betrafen u.a. Tötungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte,
Doppelehe, Unterhaltspflichtverletzung, Sexualdelikte, Amnestie sowie Kronzeugenregelungen
nach ausländischen Strafverfahrensordnungen. Traditionell einen Schwerpunkt bilden die Anfragen, die gleichsam im Wege eines kleinen Rechtshilfeverkehrs von Freiburg zu den skandinavischen Staaten erledigt werden (Cornils). Seit langem etabliert haben sich aufgrund der besonderen Sachkunde Anfragen zu verschiedenen Aspekten des Medizinrechts (Koch) sowie zu Fragen
des Umwelt-, Unternehmens- und Wirtschaftsstrafrechts (Heine).
2.6
Veröffentlichungsreferat (Strafrechtliche Abteilung)
1.
Leitung: Barbara Huber
Mitarbeiterinnen: Irene Kortel, Petra Lehser, Lieselotte Lüdicke, Christa Wimmer; Käte Obermaier-Hiß
2.
Zuständigkeit:
Das Referat betreut die institutseigenen Reihen „Beiträge und Materialien aus dem Max-PlanckInstitut für ausländisches und internationales Strafrecht“, „Sammlung ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung“ und „Interdisziplinäre Untersuchungen aus Strafrecht und Kriminologie“, soweit strafrechtliche Arbeiten betroffen sind. Hinzu tritt die sog. „Geburtstagsreihe“
mit Beiträgen zu Festkolloquien des Instituts. Dem Referat obliegt zudem die Redaktion des
Auslandsteils der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, die im Verlag de Gruyter,
Berlin, viermal jährlich erscheint.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
3.
91
Gegenstand:
Die Aufgabe des Referats umfasst die redaktionelle Aufbereitung der Manuskripte für den Druck,
Einleitung und Überwachung der Herstellung in der Druckerei sowie Vertrieb der Bücher im Inund Ausland. In möglichst engem Kontakt mit Herausgebern und Autoren bringen die auch
fremdsprachlich ausgebildeten Mitarbeiterinnen die Skripten sprachlich und häufig auch inhaltlich zur Veröffentlichungsreife, wobei ein in jeder Hinsicht hoher Maßstab angestrebt wird. Für
die in fremden Verlagen veröffentlichten Reihen „Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft“, „Medizin in Recht und Ethik“ (beide bei Nomos, Baden-Baden)
und „Strafrecht und Kriminologie“ (bei de Gruyter, Berlin) entfällt die kaufmännische Seite.
Der Schwerpunkt der Arbeit im Berichtszeitraum lag erneut im Bereich der in der edition iuscrim
erscheinenden Reihen: es wurden 6 aus Institutsprojekten hervorgegangene Titel (z.T. zweibändig), 6 Tagungsbände und 6 Dissertationen veröffentlicht. 4 neue Übersetzungen von Strafgesetzbüchern konnten erscheinen bzw. bis zur Druckreife gebracht werden, 2 Bände dokumentieren
Geburtstagskolloquien. 3 vergriffene Bände wurden nachgedruckt.
Einzelheiten der Veröffentlichungen und die in Vorbereitung stehenden Publikationen können der
Zusammenstellung unter III. des Berichts (Veröffentlichungen) entnommen werden.
2.7
Übersetzungsreferat (Deutsch-Englisch)
1.
Leitung: Emily Silverman
2.
Erfasste Sachbereiche:
Übersetzung sowie sprachliche Überarbeitung und Korrektur von deutsch bzw. englisch gefassten
wissenschaftlichen Beiträgen der strafrechtlichen Forschungsgruppe.
3.
Gegenstand:
Die Beiträge von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen des Instituts sollten eine möglichst
weitreichende Verbreitung finden und möglichst internationale Aufmerksamkeit erlangen. Da
Englisch die lingua franca sowohl für schriftliche Publikationen als auch für Vorträge auf internationalen Veranstaltungen und Konferenzen geworden ist, besteht die Notwendigkeit von terminologisch exakten Übersetzungen in die englische Fachsprache. Voraussetzung dafür und für die
Aufrechterhaltung der vom Institut gesetzten hohen sprachlichen Maßstäbe sind - neben der Beherrschung der deutschen und der englischen Sprache - profunde Kenntnisse sowohl im deutschen als auch im Common Law-Recht.
In den Jahren 2000/2001 wurden insbesondere folgende relevanten Übersetzungen für das Institut
bearbeitet. Für das Referat Recht und Medizin: Abschlussbericht des Anti-Doping-Projekts sowie
Monographie zum Abschluss des Projekts Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich. Ferner wurden mehrere Beiträge von Albin Eser zu verschiedenen aktuellen internationalen Rechtsfragen übersetzt, u.a. Entstehung und Grundzüge des Rom-Statuts, nationale und internationale Aspekte des ne bis in idem-Prinzips, Univeralitätsprinzip und die transnationale Verfolgung von Genozid. Die Beiträge werden 2002 veröffentlicht.
4.
Veröffentlichungen/Vorträge (Auswahl):
AMBOS, K., On the rationale of punishment at the domestic and international level. Colloque
L'internationalisation du droit pénal. Université de Genève. Faculté de droit. Département de
droit pénal. 16.-17.3.2001 (Vortrag) (Übersetzung mit Guy Cumes).
AMBOS, K., Individual Criminal responsibility in International Criminal Law: A Jurisprudential
Analysis - From Nuremberg to The Hague. In: Substantive and Procedural Aspects of Inter-
92
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
national Criminal Law: The Experience of International and National Courts, Commentary, Bd. I,
(Hrsg.) G. Kirk McDonald, O. Swaak-Goldman. The Hague et al. 2000, 1-31 (korrigierter Text).
ESER, A., The Law of Incitement and the Use of Speech to Incite Others to Commit Criminal
Acts: German Law in Comparative Perspective. In: D. Kretzmer/F. Kershman Hazan (Hrsg.),
Freedom of Speech and Incitement Against Democracy (2000), 119-146 (Übersetzung).
ESER, A., Preface. In: Eser, A., Rabenstein C. (Hrsg.), Neighbors in Law, edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001, V-VII (Übersetzung).
GLESS, S., Discussion of “Conditions for a European Corpus Juris Criminalis”. Conference at the
occasion of the 20th anniversary of the Maastricht Faculty of Law. 25.-26.10.2001 (Vortrag)
(korrigierter Text).
WALTHER, S., Foreword. In: Eser, A, Walther, S. (Hrsg.), Wiedergutmachung im Strafrecht: Internationale Perspectiven, Bd. S 57/3, edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001, IX-XII (Übersetzung).
WALTHER, S., Reparation in the German Criminal Justice System: What is, and What Remains to
be Done. International Review of Victimology Bd. 7, 265-280 (2000) (korrigierter Text).
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
3.
Forschungsschwerpunkte und Forschungsplanung auf dem Gebiet der Kriminologie
3.1
Arbeitsschwerpunkte und Forschungsplanung
3.1.1
Arbeitsschwerpunkte
93
Die laufenden Arbeiten der kriminologischen Forschungsgruppe lassen sich insgesamt sechs Schwerpunkten, und zwar „Sanktions- und Vollzugsforschung“, „Organisierte Kriminalität und Innere Sicherheit“, „Normanwendung im Strafverfahrensrecht“, „Opferforschung“, dem „LEA – Laboratoire Européen Associé“ sowie dem Thema „Sozialer Wandel, Veränderung von Lebenslagen, Kriminalität und
Kriminalitätskontrolle“ zuordnen. Im Berichtszeitraum 2000-2001 wurden 16 Untersuchungen mit
Forschungsberichten fertiggestellt („Kinderzeugenschutz im Strafverfahren“, „Evaluation der Sozialtherapie in Nordrhein-Westfalen“, „Implementation der UN-Mindeststandards im Falle von Freiheitsentziehung bei jungen Menschen“, „Ansätze und Strategien kommunaler Kriminalitätsprävention“,
„Gemeinde und Kriminalität (Jena/Freiburg I)“, „Punitivität (Jena-Freiburg I)“, „Drug Trade in Russia“, „Non-Prosecution Policies in China and Germany“ (englisch und chinesisch), „Viktimisierung
und Verbrechensfurcht in Pusan/Südkorea“, „Jugendstrafrecht, Delinquenz und Normorientierung
Jugendlicher“, „Sanktionskarrieren – eine Analyse der Sanktionshärteentwicklung bei mehrfach registrierten Personen anhand von Daten der Freiburger Kohortenuntersuchung“, „Elektronisch überwachter
Hausarrest in Deutschland und Schweden“, „Polizeiliche Kooperation im Grenzgebiet FrankreichDeutschland“, „Geldwäsche und Gewinnabschöpfung in internationaler Perspektive“, „Mutual Recognition of Alternative Sanctions within the EU“, „Kriminalpräventive Risikoabschätzung im Gesetzgebungsprozess“). Ferner erschienen Berichtsbände aus den Forschungsschwerpunkten „Soziale
Lebenslagen und Delinquenz von Jugendlichen“ sowie „Freiburger Kohortenstudie“.
Im Schwerpunkt „Sanktions- und Vollzugsforschung“ wurden die Studie „Resozialisierung im Strafvollzug - Eine vergleichende Längsschnittstudie zu Regelvollzugs- und sozialtherapeutischen Modellanstalten in Nordrhein-Westfalen“ und die Untersuchung zum elektronisch überwachten Hausarrest,
die dieses Thema rechtsvergleichend wie empirisch in Schweden und Deutschland behandelt, mit der
Vorlage von Forschungsberichten abgeschlossen. In der Studie zur Evaluation des hessischen Experiments zum elektronisch kontrollierten Hausarrests wurde die Datenerhebung den Planungen entsprechend fortgeführt.
Im Schwerpunkt „Organisierte Kriminalität und Innere Sicherheit“ wurden die Untersuchungen zu
„Drug Trade in Russia“, „Risk Assessment in the Legislative Process“ sowie „Geldwäsche und Gewinnabschöpfung in internationaler Perspektive“ mit der Vorlage von Forschungsberichten abgeschlossen. Im Projekt „Die justizielle Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität“ wurde die intensive Datenerhebung weitgehend beendet, ein Auswertungsplan wurde erstellt. Im
Projekt „The Double Construction of Crime“, das Kriminalität in Frankfurt und Mailand zum Gegenstand hat, sowie „Drug Markets in Frankfurt and Milan“ sind Auswertungen und Datenerhebungen
fortgeführt worden.
Im Schwerpunkt „Normanwendung im Strafverfahrensrecht“ wurden Berichte zu den Projekten
„Kinderzeugenschutz im Strafverfahren“ und „Die Regelwerke der Vereinten Nationen zum Jugendstrafrecht in Theorie und Praxis“ veröffentlicht. In der Untersuchung „Implementation- und Evaluation
des Täter-Opfer-Ausgleichs und Wiedergutmachung im allgemeinen Strafrecht im deutsch-österreichischen Vergleich“ sind die Daten nunmehr vollständig erfasst; die Auswertungen haben begonnen.
Innerhalb des vierten Forschungsschwerpunktes „Opferforschung“, wurde die Untersuchung „Viktimisierung im Vergleich Freiburg/Jena I“ veröffentlicht. Ein weiterer Forschungsbericht zur „Punitivität“, der auf den Datensätzen der Jena-Freiburg Studien I und II beruht, wurde vorgelegt. Ferner ist
der Band „Ansätze und Strategien kommunaler Kriminalitätsprävention“ im Jahre 2001 erschienen. Im
94
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Rahmen des Projekts „Viktimisierung in den alten und neuen Bundesländern Deutschlands - Vergleich
Jena/Freiburg II“ erfolgten weitere Auswertungen der Datensätze, wobei besondere Aufmerksamkeit
den Veränderungen im Vergleich zur Freiburg-Jena I Studie und methodischen Fragestellungen gewidmet wurde.
Im Schwerpunkt „LEA – Laboratoire Européen Associé“ sind verschiedene deutsch-französische
Kooperationsprojekte zusammengefaßt. Das Laboratoire wurde anlässlich des im Juni 2001 in Freiburg abgehaltenen Deutsch-Französischen Gipfels am Institut vorgestellt. Ferner wurden verschiedene
workshops zu den einzelnen Schwerpunkten des Laboratoire in Frankreich und in Deutschland durchgeführt. Weitgehend abgeschlossen wurden die Projektteile „Sanktionen und Strafzumessung im
deutsch-französischen Vergleich“, „Viktimisierungsforschung im deutsch-französischen Vergleich“
sowie „Polizeiliche Kooperation in der deutsch-französischen Grenzregion“. Im übrigen sind neue
Projekte begonnen worden, die sich auf die Mediation im Strafverfahren, den Vergleich der deutschen
und französischen Experimente zur elektronischen Kontrolle und die Rolle und Funktion der Arbeit im
Strafvollzug beziehen.
Im Schwerpunkt „Sozialer Wandel, Veränderung von Lebenslagen, Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ ist die Studie „Sanktionsprofile, abweichendes Verhalten, Gewalt- und Wertorientierungen Jugendlicher“ in Teilen fertiggestellt worden. In der Untersuchung „Gewalt- und Jugenddelinquenz im sozialökologischen Kontext“, die zum Ziel hat, die urbane Jugenddelinquenz und die
sie bedingenden Einflussfaktoren am Beispiel zweier westdeutscher Städte sowie im internationalen
Vergleich zu analysieren, wurden die Datenerhebungen abgeschlossen und Auswertungen durchgeführt, die in Zwischenberichte eingeflossen sind. In der „Kohortenstudie zur Entwicklung polizeilich registrierter Kriminalität und strafrechtlicher Sanktionierung“ wurde ein erster Berichtsband zur
Kohortenstudie fertiggestellt, dem nunmehr in regelmäßigen Abständen weitere Berichtsbände folgen
sollen. Eine Teilstudie, die die Sanktionshärteentwicklung im Längsschnitt zum Gegenstand hat, wurde ebenfalls mit der Vorlage eines Forschungsberichts beendet. Schliesslich wurde eine weitere Teilstudie zu Praktiken der Diversion begonnen.
3.1.2
Forschungsplanung
Auch im Jahr 2002 wird sich die Tätigkeit der Forschungsgruppe Kriminologie auf die genannten
Schwerpunkte und deren Fortentwicklung konzentrieren. Neben der Vernetzung zwischen Datensätzen
und Informationen aus den verschiedenen Schwerpunkten richtet sich die Aufmerksamkeit nunmehr
auch auf die Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungsinstituten des In- und Auslands. Besondere Bedeutung wird weiterhin der Entwicklung international vergleichender (insbesondere europäischer) Forschung, der Untersuchung von Transaktionskriminalität und organisierter Kriminaität
sowie der interdisziplinären, strafrechtlich-kriminologischen Bearbeitung von Forschungsfragen beigemessen.
Im Schwerpunkt „Sanktions- und Vollzugsforschung“ soll zunächst die Evaluation des hessischen
Experiments zum elektronisch kontrollierten Hausarrest abgeschlossen werden. Besonderes Augenmerk gilt hier so genannten „net widening“ Effekten sowie den Auswirkungen der elektronischen
Kontrolle auf das Legalverhalten sowie auf die in demselben Haushalt lebenden Angehörigen. Es ist
daran gedacht die Evaluationsstudie zu vertiefen und die geplante regionale Erweiterung des hessischen Experiments in einer Anschlussuntersuchung einzubeziehen. Im übrigen soll auch das Bundesland Thüringen – sollte dort, wie derzeit vorgesehen – eine experimentelle Erprobung des elektronisch
kontrollierten Hausarrests begonnen werden, im Laufe des Jahres 2002 in die vertiefte Evaluationsphase eingeschlossen werden. Die Arbeiten am Projekt „Diagnose und Behandlung gefährlicher Straftäter, insbesondere Sexualstraftäter“, in dem der Frage nachgegangen wird, welche Ansätze zur Behandlung gefährlicher Straftäter derzeit im In- und Ausland implementiert und diskutiert werden und
inwiefern diese Ansätze zur Rückfallvermeidung beitragen, werden mit der Phase der Datenerhebung
weitergeführt. Mit dieser Arbeit soll eine Grundlage für eine umfassende empirische Untersuchung zur
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
95
Implementation und Evaluation der Behandlung gefährlicher (Sexual-)Straftäter entstehen. Dabei wird
auf eine bereits durchgeführte Literaturanalyse sowie auf die aus den Evaluationsforschungen zur Sozialtherapie Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Daten und Befunde aufgebaut werden.
Nach dem Abschluss der Evaluationstudie Nordrhein-Westfalen wird derzeit in Gesprächen mit dem
Sächsischen Justizministerium und zusammen mit dem Lehrstuhl Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht der TU Dresden über eine weitere Evaluationsstudie zur Sozialtherapie nachgedacht, die sich auf die in der Zukunft im Mittelpunkt sozialtherapeutischer Bemühungen stehenden Sexualstraftäter konzentrieren soll. In den Zusammenhang der Sanktionierung und Behandlung gefährlicher Straftäter und deren Folgen wird im übrigen auch die Nachuntersuchung zur
Legalbewährung und zu justiziellen Karrieren von Sicherungsverwahrten im Vergleich zu einer Kontrollgruppe „gefährlicher Straftäter“ gestellt. In dieser Studie soll nunmehr die Auswertung der erhobenen Registerauszüge beginnen. Der Bericht soll im Jahre 2002 fertiggestellt werden. Verknüpfungen
mit den aus der Kohortenuntersuchung verfügbaren Informationen zur längsschnittlichen Entwicklung
von Sexualkriminalität werden erfolgen.
Im Schwerpunkt „Organisierte Kriminalität und Innere Sicherheit“ werden im Projekt „Die justizielle Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität“ die Auswertungen fortgeführt.
Die Arbeiten am Abschlussbericht sollen im Jahre 2002 weitgehend abgeschlossen werden. Im Projekt
„Rechtsberatungs- und Wirtschaftsprüfungsberufe aus der Perspektive von Geldwäsche und Geldwäschekontrolle“ werden die Aktenerhebung und –auswertung fortgesetzt und voraussichtlich im Frühjahr 2002 abgeschlossen. Im Projekt „The Double Construction of Crime“ werden die Auswertungen
ebenfalls beendet und in einem englischsprachigen Bericht dokumentiert. Die auf zwei europäische
Städte reduzierte Drogenmarktstudie wird im Jahre 2002 abgeschlossen werden können. Die Analysen
zur organisierten Kriminalität werden in verschiedenen Teilprojekten fortgeführt, die in Zusammenarbeit mit der RAND Corporation USA sowie der Universität Tilburg geplant und umgesetzt werden.
In einer Untersuchung „Examining the Consequences of the Reduction in Afghanistan’s Heroin Production“, die gemeinsam mit RAND durchgeführt wird, geht es um die Entwicklung von Modellen,
mit denen die Auswirkungen von Ereignissen wie die Unterbindung des Mohnanbaus in Afghanistan
auf den Weltheroinmarkt beschrieben und erklärt werden können. Das in Zusammenarbeit mit der
Universität Tilburg geplante Projekt “Organized Crime in Europe: Manifestations and Policies in the
European Union and Beyond” zielt auf eine umfassende theoretische und empirische Erfassung von
Erscheinungsformen organisierter Kriminalität für Länder der Europäischen Union und der Kandidatenländer. Anfang 2001 wurde dann in Zusammenarbeit mit Transcrime/Universität Trento, Universität Tilburg, CESDIP/Paris, Universität Cardiff, Universität Malaga ein Programm zur Entwicklung
einer „Agenda für die Erforschung von Wirtschafts- und organisierter Kriminalität“ entworfen (AIDA)
und mit der Europäischen Kommission in verschiedenen Sitzungen erörtert. Es wird ab November
2001 von der EU im Rahmen des Falcone Programms gefördert.
Im Schwerpunkt „Normanwendung im Strafverfahrensrecht“ wird die Datenerhebung nach Überwindung recht erheblicher Pobleme im Datenzugang im Rahmen der Studie zur „Rechtswirklichkeit
und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation“ fortgesetzt. Ein erster Zwischenbericht zum
Teilprojekt „Aktenuntersuchung“ soll bereits Ende März 2002 vorgelegt werden. Eine in der Planungsphase befindliche Untersuchung zu „Prosecution Policies in Cannabis Cases“ geht auf die Zusammenarbeit mit RAND USA zurück. Die Studie ist Teil einer vergleichenden Untersuchung zur
Strafverfolgungspolitik bei Cannabis, in der Auswirkungen von Entkriminalisierungsstrategien analysiert werden sollen. Schließlich wurde in Zusammenarbeit mit der Sam Houston State University und
verbunden mit der weiter unten vorgestellten Teilstudie zum Sonderforschungsbereich 541 „Identitäten und Alteritäten. Die Funktion von Alterität für die Konstitution und Konstruktion von Identitäten“ der Universität Freiburg eine vergleichende Untersuchung zur polizeilichen Definition und
justiziellen Erledigung von Hass- (ausländerfeindlicher) Kriminalität in Angriff genommen.
96
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Im Schwerpunkt „Opferforschung“ geht es nunmehr um den Abschluss der Untersuchungen zu Freiburg Jena I und II. Dabei ist vorgesehen, im Jahre 2002 einen Bericht zu methodischen Fragestellungen der Opferforschung abzuschliessen. In diesem Band wird die Aufmerksamkeit insbesondere
auf Unterschiede in den Befragungsergebnissen bei unterschiedlicher Fragebogentechnik und auf unterschiedliche Formen der Befragung gerichtet. Im Projekt „Täter und Opfer von Sexualstraftaten“
werden die Datenerhebungen beendet; vorgesehen ist, die Datenauswertung ebenfalls im Laufe des
Jahres 2002 abzuschliessen und Ende des Jahres den Abschlussbericht vorzulegen. Mit neuen Untersuchungen zu Viktimisierungsfragestellungen soll dann die klassische Opferforschung fortentwickelt
werden. Hier geht es zunächst um eine in Planung befindliche Studie zu „Unerwünschte Einwanderer
als Opfer und als Bedrohung an den Aussengrenzen der EU“. In einem komparativen Ansatz sollen in
dieser Untersuchung Opfererleben und Risikowahrnehmung in der besonderen Situation der illegalen
Immigration in mehreren Ländern erforscht werden. In einer weiteren Untersuchung werden Besonderheiten der Viktimisierung und der Viktimisierungsverarbeitung in und nach Bürgerkriegssituationen im ehemaligen Jugoslawien thematisiert. Beide Projekte befinden sich in der Planungsphase.
Im Schwerpunkt „LEA – Laboratoire Européen Associé“ wurde die vergleichende empirische Strafzumessungsstudie weitgehend abgeschlossen. Im Forschungsbereich „Grenzüberschreitende polizeiliche Kooperation: (Neue) Praktiken und Strukturen formaler sozialer Kontrolle in einer deutschfranzösischen Grenzregion“ wurde ein Forschungsbericht fertiggestellt. Nach verschiedenen Vorarbeiten der Arbeitsgruppe „Drogenkonsum, Drogenhandel und die Ökonomie der Droge unter prohibitiven
Bedingungen“ ist nunmehr ein Band zum Stand der deutschen und französischen Drogenkontrollforschung erstellt worden, der in französischer Sprache Anfang 2002 in einem französischen Verlag
erscheinen wird. Im übrigen wurde in französischer und deutscher Sprache ein zusammenfassender
Text „Vergleichende Opferforschung Deutschland-Frankreich“ vorgelegt, in dem im wesentlichen
methodische Fragestellungen der Viktimisierungs- und Kriminalitätsfurchtsforschung behandelt werden. Die Veröffentlichung ist ebenfalls für Anfang 2002 geplant. Neu begonnen wurden im Laboratoire vergleichende empirische Untersuchungen zur „Mediation im Strafverfahren“ und zur „Arbeit im
Strafvollzug“, wobei sich letztere neben Deutschland und Frankreich auch auf England bezieht. Ferner
wurden die Forschungen zur Evaluation der französischen und hessischen Experimente zum elektronisch kontrollierten Hausarrest so angelegt, dass nach Abschluss in eine vergleichende Betrachtung
und Bewertung eingetreten werden kann. Sowohl von deutscher als auch von französischer Seite aus
werden die bisherigen Arbeiten im LEA als ertragreich und gewinnbringend bewertet; deshalb wird
von beiden Seiten eine Verlängerung des Laboratoire um weitere 4 Jahre angestrebt.
Im Rahmen des Schwerpunkts „Sozialer Wandel, Veränderung von Lebenslagen, Kriminalität
und Kriminalitätskontrolle“ wird die für Südwestdeutschland abgeschlossene Jugendstudie fortgeführt in einer vergleichenden empirischen Studie zur selbstberichteten und –erlittenen Jugendgewalt
im „Dreiländereck“ Südbaden, Elsass und Nordschweiz. Eine Teiluntersuchung widmet sich dem
Vergleich Deutschland/Schweiz; sie soll bis Mitte 2002 abgeschlossen sein. Bei der Untersuchung
„Soziale Probleme, Gewalt- und Jugenddelinquenz in der Stadt“ steht die Fortführung der Auswertungen und die Erstellung des Abschlussberichts im Vordergrund. Daneben wurden in zwei Teilstudien
Vertiefungen für die Fragestellungen „Ethnizität und Jugendkriminalität“ sowie „Anzeigebereitschaft“
eingeleitet. Im Rahmen einer Dissertation wurde die Fragestellung „Subjektive Kriminalitätstheorien –
Alltagswissen und Vorstellungen über Kriminalität in der Bevölkerung” aufgegriffen, die in ein Gemeinschaftsprojekt zusammen mit dem Kriminologischen Institut der Universität zu Köln führen soll.
Ein für Februar 2002 geplantes Kolloquium wird der Vorbereitung der Studie dienen. Dem Schwerpunkt ist dann eine neue (in der Planung befindliche) Studie zugeordnet, die auch in den Sonderforschungsbereich 541 "Identitäten und Alteritäten. Die Funktion von Alterität für die Konstitution und
Konstruktion von Identitäten" der Universität Freiburg eingegliedert ist. Sie geht zurück auf die Ausbildung eines entsprechenden Schwerpunkts im SFB. Es handelt sich dabei um eine Untersuchung zu
„Hassgewalt und Anders sein. Identitätsbildung in Gruppierungen junger Männer“, die wiederum in
ein Teilgebiet „Norm, Recht und Kriminalisierung: Gesellschaftliche und Innerstaatliche Ausgren-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
97
zungsmechanismen“ fällt, das zusammen mit den Lehrstühlen Fludernik/Anglistik-Freiburg und Gander/Philosophie-Freiburg sowie Metzler (MPI für Gesellschaftsforschung Köln und Universität Tübingen) im Laufe des Jahres 2001 entwickelt wurde. Im Rahmen der „Kohortenstudie zur Entwicklung
polizeilich registrierter Kriminalität und strafrechtlicher Sanktionierung“ ist nach Abschluss der Teilstudie „Sanktionierung im Längsschnitt“ eine weitere Teilstudie geplant, die sich mit Diversionsfragestellungen befassen wird. Schließlich werden die regelmäßigen Berichte aus der Kohortenstudie fortgeführt.
3.2
Schwerpunkt „Sanktions- und Vollzugsforschung“
3.2.1
Resozialisierung im Strafvollzug - Eine vergleichende Längsschnittstudie zu Regelvollzugs- und sozialtherapeutischen Modellanstalten in Nordrhein-Westfalen
●
Bearbeiter: Rüdiger Ortmann (Psychologe)
●
Zeitrahmen: 1982 bis 2000
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche bereits die Anlagen zu den Tätigkeitsberichten 1994 S. 5-19, 1995 S. 1-8,
1996 S. 6-32, 1997 S. 44-49)
Die Studie ist eine Langzeituntersuchung zur Resozialisierung im Strafvollzug. Dabei geht es zum
einen um den Effekt bzw. seine Größe, der mit sozialtherapeutischen Maßnahmen nach dem wichtigsten Kriterium, der offiziell registrierten Legalbewährung, erreicht wird. Zum zweiten und hauptsächlich geht es um die Einschätzung des im und durch den Strafvollzugs an Resozialisierung überhaupt Möglichen. Das erste Ziel fordert von der Anlage der Untersuchung eine möglichst hohe interne
Validität, die im Regelfall nur durch eine (in der Bundesrepublik nur schwer zu realisierende) Zufallszuweisung der Probanden auf die Untersuchungsgruppen erreicht werden kann. Beide Ziele, insbesondere aber das zweite, verlangen zudem nach einer hohen Begründungsqualität der Ergebnisse. Sie
kann sich erst im Nachvollziehen des Prozesses einer möglichen Resozialisierung einstellen. Das setzt
einen Längsschnitt der Betrachtung sowie ein theoretisches Konzept für die Auswahl der untersuchten
Merkmalsschwerpunkte voraus. Sie gilt es in ihrer Ausprägung zu den einzelnen im Längsschnitt erfaßten Zeitpunkten der Untersuchung, in ihrer Beziehung zueinander und in ihrem Einfluß auf das
Rückfallverhalten nach der Entlassung sowie anderen als Kriterien des Erfolgs auszuweisenden
Merkmalen zu erfassen und zu analysieren.
Gemäß diesen Zielen sind Experimental- und Kontrollgruppe der Studie per Zufallszuweisung entstanden. Zu ihnen gibt es fünf zeitlich aufeinander folgende Datenerhebungen. Die erste fällt auf den
Beginn der Sozialtherapie der Experimentalprobanden, zwei weitere gelten gleichfalls der Haftphase
bis kurz vor der Entlassung aus der Haft, eine vierte folgt zwei Jahre nach der Entlassung aus der Haft
zur „sozialen Integration“, und fünf Jahre nach der Entlassung aus der Haft gibt es einen fünften Zeitpunkt mit Daten zur offiziell registrierten Kriminalität. Merkmalsschwerpunkte sind die vorinstitutionelle Biographie, die Eignung für Sozialtherapie, die therapeutischen und sonstigen auf Resozialisierung zielenden Maßnahmen der Anstalt, Aspekte der Persönlichkeit, die Haft- und Lebensbedingungen im Gefängnis, das Anstaltsklima, Aspekte der Prisonisierung, die soziale Integration nach der
Entlassung einschließlich der selbstberichteten Delinquenz sowie die offiziell registrierte Rückfallkriminalität.
98
●
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Berichtszeitraum der Jahre 2000 und 2001 wurden die Auswertungsarbeiten fortgeführt und das
Projekt mit einem Abschlussbericht für das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
einem Manuskript für die wissenschaftliche Veröffentlichung abgeschlossen. Ferner wurde ein ausführlicher Theorieteil zu mutmaßlich wichtigen Einflussgrößen der Legalbewährung konzipiert und
die Ergebnisse auf diesem Hintergrund eingeordnet und bewertet.
●
Drittmittel: Justizministerium Nordrhein-Westfalen
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
ORTMANN, R., Zur Evaluation der Sozialtherapie. Ergebnisse einer experimentellen Längsschnittstudie zu Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 106, 782-821 (1994).
ORTMANN, R., Zum Resozialisierungseffekt der Sozialtherapie anhand einer experimentellen Längsschnittstudie zu Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen. Empirische Ergebnisse und
theoretische Analysen. In: Strafvollzug in den 90er Jahren. Perspektiven und Herausforderungen.
Festgabe für Karl Peter Rotthaus. Hrsg. H. Müller-Dietz, M. Walter. Centaurus, Pfaffenweiler 1995,
86-114.
ORTMANN, R., The Effectiveness of Social therapy in Prison – A Randomized Experiment. Crime &
Delinquency 46, 214-232 (2000).
ORTMANN, R., Eine experimentelle Studie zur Evaluation der Sozialtherapie in Gefängnissen. In: Experimente im Strafrecht. Wie genau können Erfolgskontrollen von kriminalpräventiven Maßnahmen
sein? Internationales Symposium an der Universität Bremen, (Hrsg.) Bremer Institut für Kriminalpolitik. Bremen 2000, 110-136.
3.2.2
Der elektronisch überwachte Hausarrest. Eine rechtsvergleichende und empirische
Untersuchung in Schweden und Deutschland
●
Bearbeiterin: Rita Haverkamp (Juristin)
●
Zeitrahmen: 1997 bis 2001
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (zugleich Promotionsvorhaben)
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1996/1997 S. 50 f., 1998/99, S. 85-88)
Ziel der Untersuchung ist eine rechtsvergleichende Analyse der Sanktionssysteme in Schweden und
Deutschland, wobei die Regelung des elektronisch überwachten Hausarrestes in Schweden im Vordergrund steht. In einem weiteren Schritt werden die Ergebnisse einer empirischen Studie zur elektronischen Überwachung in Schweden und Deutschland aus dem Jahre 1998 vorgestellt. Anschließend
werden die Probleme, die eine Übertragung des schwedischen Modells auf deutsche Verhältnisse bereitet, und Perspektiven für eine Einführung des elektronisch überwachten Hausarrestes erörtert.
In der internationalen Kriminalpolitik kommt dem elektronisch überwachten Hausarrest als ambulante
Sanktions- oder Vollzugsform zunehmend mehr Bedeutung zu. Seit 1997 läßt sich zum elektronisch
überwachten Hausarrest in Deutschland eine kontrovers geführte Debatte in Politik, Wissenschaft und
Praxis beobachten. Nachdem das Land Berlin 1997 einen Gesetzesantrag zur Erprobung der elektronischen Überwachung im Bundesrat (BR-Drucksache 698/97) eingebracht hatte, setzte der Rechtsausschuss des Bundesrates die Entscheidung über den Antrag aus. Aus diesem Grund bildete sich eine
Arbeitsgruppe aus sieben Bundesländern, die sich mit den Einsatzmöglichkeiten der elektronischen
Überwachung beschäftigt. Nach Veröffentlichung ihres Abschlussberichtes im Frühjahr 1999 äußerte
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
99
sich der Rechtsausschuss des Bundesrates positiv zu einer Durchführung von befristeten Modellversuchen. Der Bundesrat brachte eine geänderte Fassung des ursprünglichen Gesetzesantrages am 9.
Juli 1999 in den Bundestag ein. Danach soll die Erprobung des elektronischen Hausarrests als besondere Form der Unterbringung im Rahmen eines neuen § 10a Strafvollzugsgesetzes (BR-Drs. 401/99)
möglich sein. Am 25. August 1999 befürwortete das Bundeskabinett Pilotprojekte mit der elektronischen Überwachung und betonte zugleich den hohen Stellenwert einer persönlichen Betreuung.
Während der ersten Lesung vom 7. Oktober 1999 entspann sich im Bundestag eine Kontroverse (BTDrs. 14/1519, BT Plenarprotokoll 14/61). In dieser Legislaturperiode wird die Bundesratsinitiative
nicht mehr weiterverfolgt, weil der Gesetzesantrag am Widerstand des Koalitionspartners Bündnis90/Die Grünen scheitern würde. Bereits im Rahmen der geltenden Gesetzeslage läuft seit dem 2.
Mai 2000 im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main das erste Pilotprojekt zum elektronisch überwachten Hausarrest.
In Schweden stößt das Versuchsprojekt, das am 01.08.1994 in sechs Bewährungshilfebezirken begonnen und am 01.01.1997 auf das ganze Land ausgedehnt wurde, auf breite Akzeptanz. Seit 1999 stellt
die sogenannte Intensivüberwachung mit elektronischer Kontrolle eine dauerhafte Alternative zum
Strafvollzug kurzer Gefängnisstrafen bis zu drei Monaten dar. Der Gesetzgeber behielt mit kleinen
Änderungen die von 1997 bis 1998 erprobte gesetzliche Regelung bei.
Angesichts dieser Unterschiede zwischen diesen beiden Ländern liefert die empirische Untersuchung
in Schweden und Niedersachsen eine Grundlage dafür, ob in Deutschland ein Modell des elektronischen Hausarrestes eingeführt werden könnte. Die explorativ angelegte Untersuchung bezweckt
daher, anhand von Fragebögen Einstellungen von Praktikern zum elektronischen Hausarrest in
Schweden und Niedersachsen zu erheben, um die Unterschiede zwischen den in Deutschland mit dem
Untersuchungsgegenstand verknüpften Erwartungen und den in Schweden gemachten Erfahrungen
gegenüberzustellen und zu interpretieren. Erst diese Analyse erlaubt eine abschließende Stellungnahme zur Anwendbarkeit des elektronisch überwachten Hausarrests in Deutschland.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Für die schriftliche Befragung wurde ein Erhebungsinstrument zur Einstellungsmessung von Experten
im Strafrecht und Strafvollzug entwickelt, das den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen
in Deutschland und Schweden entspricht. Zunächst wurde eine quantitative schriftliche Befragung in
Niedersachsen im April/Mai durchgeführt. Daran schloß sich im August/September die Untersuchung
in Schweden an. Im Frühjahr erfolgte eine Gesamterhebung in Niedersachsen unter Strafrichtern an
Amts- und Landgerichten, Staatsanwälten, Leitern von Justizvollzugsanstalten sowie Bewährungshelfern. Die Rücklaufquote von 1.202 versandten Fragebögen betrug 45 % (541 Fragebögen). In
Schweden konnte im Sommer die schriftliche Erhebung zur Intensivüberwachung mit elektronischer
Kontrolle stattfinden unter Strafrichtern, die keine Entscheidung über den elektronisch überwachten
Hausarrest treffen, Leitern von regionalen und lokalen Strafvollzugsbehörden sowie mit der Durchführung befassten Bewährungshelfern. Wie auch in Niedersachsen wurde eine Gesamterhebung durchgeführt. Von 802 befragten Personen antworteten 442 (55 %).
Im Jahr 2001 lag der Schwerpunkt auf der Niederschrift des Projektberichtes. Um den spezifischen
Charakter der beiden Rechtssysteme zu berücksichtigen, erfolgte zunächst eine Einzelauswertung der
Datensätze. Erst danach wurde die vergleichende Analyse vor dem Hintergrund des jeweiligen Systems vorgenommen.
Der Vergleich der Befunde ergibt in den Einstellungen der deutschen und schwedischen Befragten
einige Übereinstimmungen. Die Experten beider Länder (n=941) haben grundsätzlich eine positive
Einstellung zur elektronischen Überwachung. Naturgemäß fällt die Zustimmung unter den schwedischen Praktikern (93%) aufgrund ihres Erfahrungsvorsprungs höher als unter ihren deutschen Kollegen (68%) aus (Cramer`s V=.369; p=.000). Die Befragten beider Länder (n=793; Schweden 78%,
Niedersachsen 77%) möchten die elektronische Überwachung als Strafvollzugsform in das Sanktions-
100
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
und Vollzugsgefüge integriert wissen. Weitgehende Einigkeit herrscht ebenfalls über die Zielsetzung.
Danach soll der Freiheitsentzug in einer Justizvollzugsanstalt (n=868; Schweden 92%, Niedersachsen
82%) abgewendet werden. Die deutschen Befragten tendieren aber eher zu einer strafverschärfenden
Anwendung. Mehr als ein Drittel möchte eine „härtere“ Bewährung bei bedingten Freiheitsstrafen bis
zu sechs Monaten, während dies in Schweden nur einzelne Befragte begrüßen würden (n=790; Cramer`s V=.330; p=.000). Unterschiede in der Strafzumessung und das implementierte Projekt in
Schweden machen diese Abweichung erklärlich.
Weitere Gemeinsamkeiten lassen sich im Hinblick auf eine Anwendung zur Haftvermeidung ermitteln. Die Befragten beider Länder wünschen den Einsatz bei kurzen Freiheitsstrafen. Abweichungen
bestehen hinsichtlich der Straflänge (n=673; Cramer`s V=289; p=.000). In Schweden liegt die Obergrenze einer Anwendbarkeit bei drei Monaten (33,5%) und in Niedersachsen bei sechs Monaten
(62,5%). Während in Deutschland die kurze Freiheitsstrafe nicht zuletzt auch aufgrund des von Lisztschen kriminalpolitischen Programms „verpönt“ ist, kommt ihr in Schweden zentrale Bedeutung in der
Sanktionspraxis zu.
Die Einstellungen korrespondieren in beiden Ländern zum idealen Tätertypus für den elektronischen
Hausarrest. Danach eignen sich am besten Ersttäter oder –verbüßer mit festem Wohnsitz und Beschäftigung. Leichte bis mittlere Straftaten und eine geringe Rückfallwahrscheinlichkeit runden das Profil
ab. Als günstige Zielgruppen gelten Minderheiten im stationären Vollzug (Ältere, Behinderte,
Schwangere, Alleinerziehende), deren spezifischen Bedürfnissen die Justizvollzugsanstalten trotz besonderer Einrichtungen nur unzureichend gerecht werden. Die typische Anstaltspopulation wie Betäubungsmittelabhängige und Wiederholungstäter wird ausgenommen. Während nach diesem Ergebnis in
der Bundesrepublik Deutschland lediglich eine kleine Zielgruppe für die elektronische Überwachung
übrig bleibt, findet sich in Schweden eine große Anzahl von sozial integrierten Verurteilten mit kurzen
Freiheitsstrafen wie beispielsweise schweren Trunkenheitstätern.
Divergenzen zwischen den Befragten beider Länder lassen sich bei den Begleitmaßnahmen beobachten. In Schweden heißen fast alle Experten die implementierten Kontroll- und Behandlungseinsätze
gut. Demgegenüber begegnen die Praktiker in Niedersachsen solchen Maßnahmen mit Zurückhaltung.
Unterschiede zwischen den Bewährungshelfern beider Länder treten vor allem im Hinblick auf unangemeldete Hausbesuche auf. Während in Schweden diese Kontrollmaßnahme auf fast ungeteilte Zustimmung stößt, steht lediglich ein gutes Drittel in Niedersachsen dahinter (Cramer`s V=.632; p=.000).
Dieser Befund könnte auf ein abweichendes Berufsverständnis hinweisen. In Schweden akzeptieren
Bewährungshelfer Kontroll- und Unterstützungsmaßnahmen. In Niedersachsen steht allein die helfende Tätigkeit im Vordergrund. Der elektronische Hausarrest könnte deshalb die Tätigkeit der deutschen
Bewährungshilfe um ein unerwünschtes Kontrollelement erweitern. Uneins sind die Experten aus beiden Ländern ebenso hinsichtlich des Durchführungsträgers. In Schweden hat sich die Bewährungshilfe
als ideales Durchführungsorgan erwiesen, während in Niedersachsen mehrheitlich die Justizvollzugsanstalten in Erwägung gezogen werden. Vermutlich verbinden diese in den Augen der deutschen
Praktikern am besten die Pole Kontrolle und Hilfe.
Der elektronische Hausarrest ist nach seiner Schwere im Sanktionsgefüge für viele Befragte aus beiden Ländern im intermediaten Bereich anzusiedeln. In Niedersachsen reicht eine große Spannbreite an
Einschätzungen von ambulanter bis freiheitsentziehender Ebene. Demgegenüber liegt in Schweden der
Schwerpunkt eindeutig im intermediaten Bereich und auf der Stufe der kurzen Freiheitsstrafe. Die
unterschiedlichen Rahmenbedingungen dürften der Grund für diese Abweichung bilden.
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Schweden offenbar keine Tendenz zur Netzausweitung.Zwar
halten die schwedischen Befragten eher sozial integrierte Straftäter für die elektronische Überwachung
geeignet, doch werden dort viele kurze Freiheitsstrafen gegen den Durchschnittsbürger verhängt. Bekannt sind die zahlreichen kurzen Gefängnisstrafen gegen betrunkene Autofahrer, die die wichtigste
Zielgruppe für die elektronische Überwachung darstellen. Dieses Ergebnis verdeutlicht das in der
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
101
Wissenschaft häufig erörterte Problem, eine geeignete Zielgruppe für den elektronischen Hausarrest in
Deutschland zu finden.
Der Forschungsbericht wurde im Dezember 2001 vorgelegt. Er wird in der ersten Jahreshälfte 2002
veröffentlicht werden.
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
HAVERKAMP, R., Einstellungen von Praktikern aus der Justiz zum elektronisch überwachten Hausarrest. In: Täterbehandlung und neue Sanktionsformen. Kriminalpolitische Konzepte in Europa. Hrsg. J.M. Jehle. Mönchengladbach 2000. S. 369-378.
HAVERKAMP, R., Könnte der Einsatz neuer technischer Mittel wie z.B. elektronischer Fußfesseln die
Gefahr von Entweichungen aus den Maßregelvollzugseinrichtungen reduzieren sowie die Sicherheit
sowohl bei Maßregelvollzugslockerungen als auch nach der Entlassung der Betroffenen aus dem Maßregelvollzug erhöhen? In: Anhörung zum Thema: "Bestandsaufnahme zur Forensik in Bayern". Hrsg.
Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik. 14. Wahlperiode / 08.11.2001.
Anhang 5a, S. 67-70.
3.2.3
Legalbewährung von Sicherungsverwahrten und gefährlichen Straftätern – eine
Nachuntersuchung
●
Bearbeiter: Jörg Kinzig (Jurist)
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/99, S. 90-92)
Am Max-Planck-Institut wurde in den Jahren von 1992 bis 1996 eine umfangreiche Studie zur Sicherungsverwahrung durchgeführt und im Jahr 1996 unter dem Titel „Die Sicherungsverwahrung auf dem
Prüfstand“ in der edition iuscrim veröffentlicht.
Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht eine empirische Untersuchung über die Anwendungspraxis der
Sicherungsverwahrung und die zu ihr verurteilten Straftäter.
Die Studie gründete auf folgendem Datenfundament: Vom Bundeszentralregister (BZR) wurden für
die Bundesländer Baden–Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen alle Aktenzeichen mit Anordnungen von Sicherungsverwahrung in den Jahren von 1981 bis 1990 gezogen. Insoweit handelte es
sich um eine Vollerhebung. Zu diesen Fällen wurden alle diejenigen Anordnungen vor dem Jahr 1981
hinzugenommen, aufgrund derer in diesen drei Bundesländern Mitte des Jahres 1993 Sicherungsverwahrte noch oder schon wieder im Vollzug dieser Maßregel einsaßen. Insgesamt wurden auf diese
Weise die Anlaßtaten, Verfahren, Sanktionen, Gutachten und Legalbiographien von 318 zu Sicherungsverwahrung verurteilten Personen erfaßt.
Da eine Fragestellung der damaligen Untersuchung darin bestand, den möglicherweise über das im
Gesetz verankerte Merkmal des Hangs zu weiteren Straftaten hinaus bestehenden Kriterien nachzuspüren, nach denen die Anordnung dieser schärfsten Maßregel des deutschen Strafrechts erfolgt, war
die Bildung einer Kontrollgruppe notwendig. In diese wurden alle Straftäter aufgenommen, die in den
drei genannten Bundesländern in den Jahren 1988-1990 wegen Sexual-, Raub- oder Erpressungsdelikten verurteilt worden waren und die außerdem die formellen Voraussetzungen für die Anordnung
von Sicherungsverwahrung nach § 66 I a. F. StGB erfüllt hatten. Bei ihnen aber durfte die Maßregel,
aus welchem Grund auch immer, nicht angeordnet worden sein. So ergab sich eine Kontrollgruppe,
die aus weiteren 183 Personen bestand.
102
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Die Legalbewährungsergebnisse der entlassenen Sicherungsverwahrten erwiesen sich zum Zeitpunkt
der Hauptuntersuchung als überraschend günstig. Jedoch war der Legalbewährungszeitraum bei einigen Probanden wegen der vorangehenden langen Haft- bzw. Sicherungsverwahrungszeiten noch zu
kurz, um valide Aussagen treffen zu können.
Mittlerweile sind seit dem ersten Untersuchungszeitpunkt mehr als sieben Jahre vergangen, so dass
jetzt fundiertere Berechnungen über die Legalbewährung dieser insgesamt 501 Probanden möglich
sind. Die oben genannte Anschlußuntersuchung soll im Sinne einer Längsschnittstudie die weitere
(strafrechtliche) Entwicklung dieser Personen (ehemals Sicherungsverwahrter sowie Probanden der
Kontrollgruppe) beleuchten. Behandelt werden sollen Fragen der Legalbewährung wie der justiziellen
Karriere, wobei der Vergleich zwischen Sicherungsverwahrungs- und Kontrollgruppe besonders ertragreich zu werden verspricht. Geplant sind auch Quervergleiche dieser beiden Gruppen besonders
hoch belasteter Straftäter zu ausgewählten Straftätern (vor allem Sexual- und Gewalttäter) aus der
Freiburger Kohortenuntersuchung.
Eine besondere Aktualität erhält die Studie zum einen durch das „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ vom 26.1.1998, das Änderungen sowohl bei den Anordnungsmodalitäten der Sicherungsverwahrung wie bei den Kriterien gebracht hat, nach denen die Entlassung aus der Sicherungsverwahrung zu verfügen ist. Zum anderen hat mittlerweile BadenWürttemberg als erstes Bundesland durch das im Frühjahr 2001 in Kraft getretene Gesetz über die
Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter (LT-Dr 12/6037) einen landesrechtlichen Weg
eingeschlagen, um im Wege des Polizeirechts mittels einer sogenannten nachträglichen Sicherungsverwahrung eine Unterbringung von Strafgefangenen über das Ende ihrer Freiheitsstrafe hinaus zu
ermöglichen, wenn von ihnen eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für bestimmte höchstpersönliche
Rechtsgüter ausgeht.
Außerdem stellt die strafrechtliche Behandlung vor allem schwerer Sexualstraftäter nach wie vor einen
Brennpunkt der kriminalpolitischen Diskussion dar. Obwohl sich die kriminologischen Bemühungen
um diese Tätergruppe verstärkt haben, fehlt es nach wie vor an aussagekräftigen Untersuchungen über
die als besonders gefährlich angesehenen Straftäter, die ja vor allem mit der Maßregel der Sicherungsverwahrung erfaßt werden sollen.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Nachdem über die einzelnen Staatsanwaltschaften der drei beteiligten Bundesländer zunächst erneut
die jeweiligen Personaldaten der Probanden in Erfahrung gebracht worden waren, wurde bereits zu
Beginn des Jahres 2000 das Bundeszentralregister (BZR) um die Überlieferung der aktuellen BZRDaten gebeten. Bisher (Stand: 21.10.2001) konnte die Datenlieferung wegen anderer vom BZR zu
erfüllender Aufgaben noch nicht erfolgen, wurde aber für die nächste Zeit zugesagt.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des neuen baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes
nahm der Projektleiter im Frühjahr 2001 an einer Expertenanhörung der SPD-Landtagsfraktion teil.
Daneben wird auf die im Berichtszeitraum entstandenen Artikel verwiesen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Die angeforderten Daten aus den BZR-Auszügen sind zunächst einzugeben und mit den Ausgangsdaten zu verknüpfen. Bereits jetzt ist abzusehen, dass in Einzelfällen Staatsanwaltschaften um die Bekanntgabe des genauen Entlassungsdatums nachgesucht werden müssen, da dieses sich nicht immer
mit hinreichender Sicherheit aus den vorliegenden Auszügen ergibt. Danach sollen zunächst Fragen
der Legalbewährung von Sicherungsverwahrungs- wie Kontrollgruppe im Vergleich, sodann solche
der kriminellen Karriere bearbeitet werden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
103
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen (Auszug):
KINZIG, J., Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand, Freiburg i.Br. 1996 (Ausgangsstudie).
BECKER, M./KINZIG, J., Therapie bei Sexualstraftätern und die Kosten: Von den Vorstellungen des
Gesetzgebers und den Realitäten im Strafvollzug. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 47,
259-264 (1998).
KINZIG, J., Die Sicherungsverwahrung: ein geeignetes Instrument zum Schutz vor gefährlichen Straftätern? In: Kriminalität, Prävention und Kontrolle. Hrsg. D. Rössner, J.-M. Jehle. Heidelberg 1999,
281-294.
KINZIG, J., Schrankenlose Sicherheit? - Das Bundesverfassungsgericht vor der Entscheidung über die
Geltung des Rückwirkungsverbots im Maßregelrecht, Strafverteidiger 20 (2000), 330-335.
KINZIG, J., Sicherungsverwahrung: Perspektive für nichtsozialisierungsfähige Jugendliche? In: Gehl,
G. (Hrsg.): Kinder- und Jugendkriminalität. Über den Umgang mit einem gesellschaftspolitischen
Sprengsatz (Perspektiven und Konzepte), Weimar 2000, 123-141.
KINZIG, J., Sicherungsverwahrung. In: Strafrechtsausschuß des Deutschen Anwaltvereins: Reform des
strafrechtlichen Sanktionensystems, Bonn 2000, 106-107.
KINZIG, J., Als Bundesrecht gescheitert – als Landesrecht zulässig? Das neue baden-württembergische
Gesetz über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Straftäter, Neue Juristische Wochenschrift 54 (2001), 1455-1459.
3.2.4
Differentialdiagnostische Typisierung von Sexualstraftätern: Die Entwicklung eines
empirisch begründeten Modells zur Typisierung von Sexualstraftätern nach therapie- und indikationsrelevanten psychometrischen Daten
●
Bearbeiterin: Gunda Wößner (Psychologin)
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (zugleich Promotionsvorhaben)
Vor dem Hintergrund des am 28.01.1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten, das jedem behandelbaren Sexualstraftäter ab dem Jahre
2003 therapeutische Maßnahmen zusichert, kommt der Diskussion um effektive Interventionen und
die adäquate Zuordnung der Täter zu solchen sowohl in der Politik, in Fachkreisen als auch in der
Öffentlichkeit ein hoher Stellenwert zu. Dabei wird v.a. in Fachkreisen eine differenziertere Diskussion und Herangehensweise gefordert. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine erfolgreiche
Therapie generell auf eine Therapiezuordnung zurückzuführen ist, die auf differentialdiagnostischen
Aussagen basiert. Beruhend auf interindividuellen Unterschieden und Eigenschaftswerten werden
klassischerweise Behandlungsstrategien für eine psychotherapeutische Intervention abgeleitet bzw.
Patienten/Klienten einer adäquaten Therapie zugeordnet. Da es gegenwärtig keine konformen Kriterien für eine Zuordnung von Sexualstraftätern zu einer bestimmten Intervention gibt, sollen im vorliegenden Projekt als Ausgangspunkt für eine gezielte Therapie Indikationsgrundlagen zur Therapiefähigkeit und zur Intervention bei entsprechenden Typen von Tätern ermittelt werden. Ziel des Projektes ist es, als Grundlage für eine effiziente Behandlung aber auch als Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung ein empirisch begründetes Indikationsmodell bereit zu stellen.
Ausgangspunkt für die Notwendigkeit zur Erstellung eines Indikationsmodells ist die Tatsache, dass
sowohl in der juristischen als auch in der psychologischen Literatur verallgemeinernd von „den“ Sexualstraftätern die Rede ist, und eine Differenzierung der Täter allenfalls noch nach der Art des begangenen Delikts stattfindet. Sexualstraftäter stellen jedoch hinsichtlich psychologischer Dimensionen
keine homogene Gruppe dar. Man ist sich dabei weitgehend einig, dass für gleiche Deliktsgruppen
104
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
nicht notwendigerweise eine gleiche Behandlung angezeigt ist. Strittig ist hingegen, welche Täter entsprechend des Wortlautes des Gesetzes vom 28.01.1998 als „behandelbar“ gelten können. Eine spezifischere (also Differential-) Diagnostik könnte demzufolge zu einem effizienteren und gezielteren
Einsatz von Behandlungsprogrammen oder –elementen führen. Eine genauere Klassifikation einzelner
Untergruppen von Sexualstraftätern ist für den Umgang mit Sexualdelinquenten unabdingbar. Bei der
Behandlung oder Behandelbarkeit der Täter scheint gegenwärtig jedoch nicht die Diagnose oder Ätiologie des abweichenden Verhaltens der ausschlaggebende Faktor für die jeweilige Intervention zu
sein, sondern vielmehr welche Therapierichtung in der jeweiligen Institution eben gerade angeboten
wird.
Für die empirische Untersuchung sind aktuelle Forschungsresultate über veränderungsrelevante Variablen in der Straftäterbehandlung zu berücksichtigen. Dies sind solche Persönlichkeitsaspekte, die
zum Einen veränderbar sind und deren Veränderung zum Anderen auch tatsächlich dazu beitragen
kann, dass ein Täter möglichst keine Sexualdelikte mehr begeht. Die wenigen bisherigen Versuche
einer Klassifizierung von Sexualstraftätern bleiben mehr oder weniger eine Antwort schuldig, welche
praktische Relevanz die jeweilige Typologie hat. Hierbei werden zudem noch psychiatrische bzw.
klinisch psychologische Konstrukte verwandt (wie z.B. Depression), die nur wenig mit Rückfälligkeit
und Delinquenz in Verbindung gebracht werden. Grundlage für die zu erarbeitende Klassifizierung
sollen tatsächlich therapierelevante psychometrische Variablen sein. Zahlreiche Metaevaluationen
haben gezeigt, dass sich kognitiv-behaviorale, auf konkrete Fertigkeiten abzielende Interventionsmaßnahmen für die Behandlung von Sexualstraftätern als am effektivsten erwiesen haben. Deshalb
sollen auch solche psychometrischen Variablen für die Erstellung eines differentialdiagnostischen Modells berücksichtigt werden, die aus diesem Blickwinkel relevante Daten und Eigenschaften erfassen.
Hierunter fallen beispielsweise: Selbstwert, soziale Kompetenz und Angemessenheit, Umgang des
Täters mit seiner Tat, Empathie und kognitive Verzerrungen sowie Impulsivität und Gewalt.
Fragestellung
Das generelle Ziel der Arbeit ist es Sexualstraftäter so zu differenzieren, dass anhand dieser Differenzierung bzw. Typisierung Indikationshilfen geschaffen werden können, die
a) die Identifikation behandelbarer und nicht behandelbarer Täter erleichtert und
b) Entscheidungen über Behandlungsschwerpunkte erlauben.
Der Fokus liegt auf der Entwicklung einer objektiven, validen und realiblen Methodik, d.h. die Typisierung und die Methode der Zuordnung soll dazu beitragen, methodologische Fehlerquellen zu minimieren und die Wissenschaftlichkeit und Einsetzbarkeit in der „scientific community“ zu erhöhen.
Hierzu werden zwei untergeordnete Ziele verfolgt:
1. Ziel: Darstellung der gegenwärtigen Praktiken im Umgang mit Sexualtätern in Deutschland.
Hierunter fällt auch die Frage inwieweit es überhaupt erforderlich ist, Sexualstraftäter nach Typen zu
unterscheiden und inwiefern es übereinstimmende Konzepte der Typisierung aber auch der Behandlungspraxis gibt.
2. Ziel: Versuch einer Typisierung von Sexualstraftätern.
Die konkrete Fragestellung lautet somit: Inwieweit ist es möglich, ein differentialdiagnostisches Modell zu entwickeln, mit dem Sexualstraftäter nach therapeutisch relevanten Variablen klassifiziert werden können? Gibt es also Tätersubgruppen, die sich in psychometrischen Daten so unterscheiden, dass
man auf deren Basis Aussagen machen kann über adäquate, spezifische Interventionsansätze bzw. die
Therapiefähigkeit bestimmter Tätersubgruppen? Hierfür soll folgende Hypothese geprüft werden:
Sexualstraftäter unterscheiden sich hinsichtlich der in der Untersuchung erhobenen therapierelevanten
Variablen wie Empathiefähigkeit, Selbstwert, Vorstellungen über Sexualität, soziale Kompetenz, kognitive Verzerrungen, Impulsivität und Gewalt etc. Sowohl über verschiedene Deliktsgruppen hinweg
als auch bspw. innerhalb der Gruppe der Vergewaltiger gibt es Subgruppen, die sich durch Bündel
diagnostischer Merkmale voneinander unterscheiden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
105
Methodik
Die Untersuchung besteht aus zwei empirischen Teilen, einer Expertenbefragung und einer diagnostischen Befragung von Sexualdelinquenten.
Der erste Teil der empirischen Untersuchung, die Expertenbefragung, wurde im Vorfeld der Interviews mit den Straftätern durchgeführt. Hierfür wurde ein Fragebogen entwickelt, der an Berufsgruppen, die mit Sexualstraftätern arbeiten, versandt wurde. Anhand der hierdurch gewonnenen Ergebnisse soll das Erhebungsinstrument für die Klassifizierung der Sexualstraftäter gegebenenfalls
überarbeitet werden. Mit der Expertenbefragung werden folgende Ziele verfolgt:
- Darstellung der gegenwärtigen Praktiken im Umgang mit Sexualtätern in Deutschland, im speziellen: Deskriptive Analyse von diagnostischem und therapeutischem Vorgehen, Beurteilung der
Frage der Notwendigkeit einer Differenzierung von Tätertypen, Analyse der Wirksamkeitsfrage
von Therapie bei bestimmten Tätertypen.
- Sammeln und Selektion von Variablen, die im zweiten empirischen Schritt des Projekts – den
Täterinterviews – erhoben werden sollen, sowie Zusammenführen von Information zur Behandelbarkeit und somit Ergänzen der Ergebnisse der Täterinterviews, um Selektionseffekt der Täterstichprobe ausgleichen zu können.
Eine wichtige Aufgabe der Expertenbefragung liegt in der Ergänzung der Ergebnisse der Täterinterviews. Die Ergebnisse der Expertenbefragung sollen dazu dienen, die Lücke an Repräsentativität
und Validität zu schließen, die durch die zu erwartende Selektion der Täterstichprobe entstehen dürfte.
Für die Interviews mit den Sexualstraftätern sollen folgende Methoden angewandt werden: 1.) Aktenanalyse zur Erfassung von Tathergang, bisherige Delinquenzbiographie und Rückfälle, Gewaltpotential und Opfereigenschaften. 2.) Durchführung eines speziell für dieses Projekt entwickelten
strukturierten Interviews mit Sexualstraftätern. Anhand dieses Interviews sollen die relevanten Persönlichkeitsvariablen von Sexualstraftätern erfasst werden, von denen erwartet wird, dass sich Sexualdelinquenten in deren Ausprägung so unterscheiden, dass sie für die Erstellung von Differentialdiagnosen ausschlaggebend sind.
Erfasst werden sollen folgende Kriterien, die sich aufgrund der Ergebnisse der Expertenbefragung und
der gegenwärtigen Literatur als relevant erweisen:
- Kognitive Verzerrungen
- Sexualität
- Selbstwert
- Empathie
- Soziale Kompetenz
- Beziehung und Bindung (Bindungsstile, Intimitätskonzepte)
- Impulsivität und inhärentes, individuelles Gewaltpotential
- Persönlichkeitsstörungen und Psychopathologien
- Tatmerkmale
Stichprobe
Um ein möglichst breites Spektrum in der Stichprobe abzudecken und somit statistische Fehler zu
minimieren, sollen Täter in unterschiedlichen Institutionen interviewt werden:
- Sexualstraftäter im Regelvollzug
- Sexualstraftäter in sozialtherapeutischen Einrichtungen
- Sexualstraftäter im Maßregelvollzug
●
Arbeitsbericht 2001:
In den ersten Monaten des Jahres 2001 lag der Tätigkeitsschwerpunkt auf der Entwicklung der Projektkonzeption. Parallel hierzu wurde mit der stets weiter durchzuführenden Aufarbeitung relevanter
Literatur begonnen. Bis Mai 2001stand die Erarbeitung des Fragebogens für die Expertenbefragung im
Vordergrund. Im Anschluss daran wurde im Sommer des Jahres 2001 die Expertenbefragung durchge-
106
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
führt. Zeitgleich wurde mit der Erarbeitung von Variablen und Items für die Erhebungsinstrumente
(strukturierter Interviewleitfaden und Erfassungsbogen für die Aktenanalyse) für den zweiten Teil der
empirischen Untersuchung und der Entwicklung eines Datenschutzkonzepts begonnen. Neben der
Weiterführung dieser Arbeitsschritte steht für das Ende des Jahres 2001 die Auswertung der schriftlichen Expertenbefragung im Mittelpunkt der Forschungstätigkeit.
●
Arbeitsplanung 2002:
Für das erste Quartal des Jahres 2002 ist die Fertigstellung des Ergebnisberichtes der Expertenbefragung und der Erhebungsinstrumente für die Aktenanalyse und das Interview geplant. Danach soll
bis im Sommer 2002 die Datenerhebung mit den Sexualstraftätern durchgeführt werden. Hierzu werden Täter in Einrichtungen des Bundeslandes Sachsen und Berlins interviewt und deren Akten untersucht. Danach soll ab Herbst 2002 die Dateneingabe und ~auswertung erfolgen.
3.2.5
Evaluation eines Modellprojekts zum elektronisch überwachten Hausarrest (Hessen)
●
Bearbeiter(innen): Markus Mayer (Soziologe), Rita Haverkamp (Juristin), Cathérine
Mutzig (stud. Soziologie)
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (zugleich Promotionsvorhaben)
Im Mai 2000 hat das Hessische Justizministerium im Rahmen eines Modellversuchs die Möglichkeit
geschaffen, im Land- und Amtsgerichtsbezirk Frankfurt unter bestimmten Voraussetzungen den elektronisch überwachten Hausarrest anzuordnen. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht wurde mit der wissenschaftlichen Begleitung dieses auf zwei Jahre angelegten Modellversuchs betraut.
Beschreibung des Modellprojekts in Frankfurt:
Für das Modellprojekt wurde ein Stab von Bewährungshelfern zusammengestellt, der die Betreuung
der betroffenen Personen während des Überwachungszeitraums übernimmt. Elektronisch überwachter
Hausarrest kann in folgenden Fällen angeordnet werden:
- als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 ff. StGB)
- als Weisung zur Vermeidung eines anstehenden Bewährungswiderrufs (§§ 56 ff. StGB)
- als Weisung bei Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung (§§ 57 f. StGB)
- als Weisung innerhalb der Führungsaufsicht (§§ 68 ff. StGB)
- als Maßnahme bei Aussetzung des Vollzuges eines Haftbefehls (§ 116 StPO)
- als Weisung im Rahmen eines Gnadenaktes entsprechend der Hessischen Gnadenordnung
Auf Vorschlag eines oder mehrerer Prozessbeteiligten (Staatsanwaltschaft, Richter, Haftrichter,
Rechtsanwalt, Angeklagter, Verurteilter, Bewährungshilfe, ...) prüfen die Mitarbeiter des Projekts, ob
die betroffene Person für eine Teilnahme am Programm geeignet ist. Wenn die betroffene Person einverstanden ist und der elektronisch überwachte Hausarrest angeordnet wird, dann werden Fußfessel
und Empfangsgerät in Zusammenarbeit mit der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in der
Wohnung des Betroffenen eingerichtet.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
107
Überwachungstechnik
Die überwachte Person trägt am Fußgelenk einen Sender, der beständig Signale abgibt. Die Signale
werden von einem Empfangsgerät registriert, das in der Wohnung der überwachten Person steht und
über den Telefonanschluss mit einem Rechner der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
verbunden ist.
Die Mitarbeiter des Projekts nehmen mindestens ein Mal pro Woche persönlichen Kontakt mit der
überwachten Person auf. Grundsätzlich ist rund um die Uhr ein Bereitschaftsdienst der Bewährungshilfe erreichbar. Werden die vom Gericht festgelegten An- und Abwesenheitszeiten überschritten, so
kann die Bewährungshilfe unmittelbar reagieren. Jede gravierende Überschreitung wird dem zuständigen Gericht gemeldet.
Derzeitiger Stand des Modellprojekts (31. Dezember 2001)
Im bisherigen Verlauf wurden die Mitarbeiter/innen des Projekts „Elektronische Fußfessel“ in insgesamt 104 Fällen (darunter in fünf Fällen mehrmals) gebeten, potentielle Probanden auf ihre Eignung
zur Teilnahme am Projekt zu überprüfen.
Anfrage im Rahmen von
Strafaussetzung zur Bewährung
Vermeidung des Widerrufs der Bewährung
Vermeidung von Untersuchungshaft
Gnadenentscheidung
nicht vorgesehenen Fällen
Summe
davon noch an der Fußfessel
davon Maßnahme beendet
davon Maßnahme widerrufen/abgebrochen
nehmen teil
nehmen nicht teil
noch offen
20
9
13
2
33
10
3
3
1
4
48
1
44
10
31
3
7
Summe
56
22
13
4
4
99
Auffallend ist zum einen, dass bisher alle Fälle von U-Haft-Vermeidung in das Projekt aufgenommen
wurden, Ablehnungen gab es hingegen in Fällen, in denen die Strafe von Beginn an zur Bewährung
ausgesetzt werden sollte bzw. bei der Vermeidung eines Bewährungswiderrufs. Zweitens überrascht,
dass bisher weder Fälle zur Strafrestaussetzung noch von Führungsaufsicht dem Projekt zur Prüfung
vorgelegt wurden. Viermal wurde das Projekt mit der Prüfung eines Falles beauftragt, der außerhalb
des durch den Erlass des HMdJ vorgegebenen Rahmens lag und deshalb abgelehnt werden musste. In
drei Fällen kam es zum Widerruf der Maßnahme. Trotz der geringen Fallzahlen lässt dies den Schluss
zu, dass die Widerrufsquote im Rahmen des Erwartbaren liegt und liegen wird.
Fragestellungen des Forschungsprojekts
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung sollen folgende Themenbereiche untersucht werden:
- Kriterien für die Auswahl der überwachten Personen
- Möglichkeiten und Probleme der technischen Installation
- Form der Begleitung und Betreuung durch die Mitarbeiter des Projekts
- Auswirkungen der elektronischen Überwachung auf die überwachte Person und ihre Angehörigen
108
-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Wirkung der elektronischen Überwachung auf den Bewährungsverlauf
Einstellung von Experten zum elektronisch überwachten Hausarrest
Vergleich zwischen elektronischer Überwachung und anderen Sanktionsformen bezüglich der
Wirkungen auf Betroffene
Analyse des Diskurses zur elektronischen Überwachung
Die Datenerhebung findet überwiegend durch Leitfadeninterviews mit den Betroffenen und durch
Expertengespräche mit den Projektmitarbeitern statt. Gleichzeitig werden die Akten aller Personen,
die dem Projekt vorgestellt werden, ausgewertet.
Parallel wurde im Januar 2001 in Hessen eine schriftliche Expertenbefragung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Bewährungshelfern und Leitern von Justizvollzugsanstalten durchgeführt.
Der Vergleich zwischen elektronischer Überwachung und anderen Sanktionsformen soll über Kontrollgruppen hergestellt werden.
Bisherige Erfahrungen aus der Sicht der überwachten Personen:
Im Rahmen der Begleitforschung wurde mit den elektronisch überwachten Personen zu Beginn und
nach Abschluss des Überwachungszeitraumes ein Leitfadeninterview geführt. Dabei zeigten sich die
überwachten Personen mit ihrer Situation und dem Projekt überwiegend zufrieden, wenngleich sie
sich durchaus durch die elektronische Fußfessel belastet fühlten. Die hier dargestellten Erfahrungen
beschreiben erste Eindrücke, wie sie sich auf der Basis des bislang erhobenen Datenmaterials ergaben.
Einschränkungen im Alltag
Als Einschränkung oder Kontrolle wird vor allem die ständige Erinnerung an die Überwachung empfunden, die durch das physische Empfinden des Fußbandes entsteht. Die überwachten Personen sehen
sich gezwungen, ihren Tagesablauf stärker als bisher zu strukturieren, was der Mehrzahl mit fortschreitender Überwachungsdauer auch gelingt. Ebenso wird einschränkend erlebt, dass die bisherige
Form der Freizeitgestaltung nicht mehr möglich ist, da die Überwachten in aller Regel die Abende und
das Wochenende (von einigen Stunden „Ausgang“ abgesehen) zu Hause verbringen müssen. In Familien verändert sich somit auch der Alltag der Angehörigen, da die Überwachten für manche Haushaltsarbeiten ausfallen (Einkäufe, Besorgungen). Kinder nehmen ebenfalls Veränderungen wahr, wenn
ihnen auch mitunter die Wahrheit vorenthalten wird. Umgekehrt scheint die elektronische Überwachung gerade in Familien die Position der Angehörigen, insbesondere aber der Partnerinnen zu
stärken, da nun deren Bedürfnis nach einer geregelten Lebenssituation von außen unterstützt wird.
Stigmatisierungsängste
Bei der großen Mehrheit der elektronisch Überwachten wissen nur nahe Verwandte und gute Freunde
von der Fußfessel und der elektronischen Überwachung. Die Probanden befürchten vor allem negative
Konsequenzen, sollte der Arbeitgeber von der Fußfessel erfahren. Leben die Überwachten in dörflichen oder kleinstädtischen Milieus, sorgen sie sich auch um das Gerede der Nachbarn. Manche beschreiben ein Schrumpfen des Freundeskreises, da sie einerseits nicht wie bisher gewohnt an dessen
Aktivitäten teilnehmen können, andererseits aus Angst vor Stigmatisierung nicht jedem von der Fußfessel erzählen wollen. Weiter befürchten einige, die Fußfessel könne von Fremden entdeckt und als
solche erkannt werden. Viele wünschen sich ein kleineres Gerät, das beispielsweise als Armbanduhr
getarnt weniger Aufmerksamkeit auf sich ziehen würde. Insoweit decken sich freilich die Befürchtungen mit dem, was von strafgerichtlichen Verurteilungen im allgemeinen und Verurteilungen zu
Freiheitsstrafe im besonderen an negativen Konsequenzen erwartet wird. Diesen Ängsten steht dann
die Tatsache gegenüber, dass die Träger der Fußfessel bisher nur äußerst selten von Fremden als solche erkannt wurden. Jedoch bleibt hier abzuwarten, welche Erfahrungen in den Sommermonaten bei
entsprechender Bekleidung gemacht werden.
Technische Probleme
Die Überwachungsgeräte funktionieren im wesentlichen zuverlässig, wenngleich es in Einzelfällen zu
Fehlermeldungen kam, deren Ursache sich nicht klären ließ. Schwierigkeiten gab es mitunter auch,
wenn sich die Installation des Telefonanschlusses aufgrund noch bestehender Forderungen seitens der
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
109
Telekom gegenüber der überwachten Person verzögerte. Die hiermit verbundenen Probleme erweisen
sich allerdings als durchaus überwindbar.
Betreuung und Förderung der Verurteilten durch die Projektmitarbeiter/innen
Die Betreuung durch die Mitarbeiter/innen des Projekts Elektronische Fußfessel wird von den Überwachten als positiv bewertet. Hervorgehoben wird, dass die Mitarbeiter/innen neben den Kontrollaufgaben den Überwachten Unterstützung beim Umgang mit Behörden, der Suche nach einem Arbeitsplatz oder der Schuldenregulierung bieten. In verschiedenen Fällen hat sich dadurch die Zukunftsperspektive für die Betroffenen aus ihrer eigenen Sicht deutlich verbessert. In nahezu allen Fällen gelang es, für arbeitslose Teilnehmer nach relativ kurzer Zeit einen Arbeitsplatz zu finden. Dies
macht deutlich, dass eine Kombination von effizienter Kontrolle und Resozialisierungsbemühungen
bei einem entsprechenden Konzept grundsätzlich möglich und erfolgversprechend ist.
Expertenbefragung zur elektronischen Überwachung:
Teil der Evaluation des Modellprojekts ist die Befragung von Experten der Praxis. In den Monaten
Januar bis März 2001 fand eine erste Befragung zur Elektronischen Fußfessel statt. Dazu wurden in
Hessen alle Bewährungshelfer, Staats- und Amtsanwälte, JVA-Leiter sowie alle in Strafsachen tätigen
Richter um Teilnahme gebeten. Von den 1037 angeschriebenen Befragten wurden 539 verwertbare
Fragebogen (51,9%) zurückgesandt.
Generelle Einschätzung der elektronischen Überwachung
Auf die Frage: „Käme Ihrer Ansicht nach eine generelle Anwendung der elektronischen Überwachung
in Deutschland in Betracht?“ antworteten:
Richter
(N = 222)
ja, wünschenswert
ja, denkbar
weiß nicht
nein, eher nicht
nein, überhaupt nicht
Gesamt
11,3%
47,3%
5,0%
20,7%
15,8%
100,0%
Staats-/ Amtsanwälte
(N = 184)
7,6%
45,1%
3,8%
19,6%
23,9%
100,0%
Bewährungshelfer
(N = 108)
4,6%
27,8%
4,6%
31,5%
31,5%
100,0%
Leiter JVA alle Befragten
(N = 16)
(N = 532)
25,0%
18,8%
18,8%
37,5%
100,0%
9,0%
41,5%
5,0%
22,9%
21,4%
100,0%
Etwa die Hälfte der Befragten hält die Anwendung der elektronischen Überwachung in Deutschland
für wünschenswert oder denkbar, wobei sich zwischen den Berufsgruppen deutliche Unterschiede
ausmachen lassen: Besonders aufgeschlossen zeigen sich die Richter, gefolgt von Staats- und Amtsanwälten. Die Bewährungshelfer stehen der elektronischen Überwachung dagegen mehrheitlich reserviert bis ablehnend gegenüber.
Einschätzung des Frankfurter Modellprojekts
Auf die Frage: „Was halten Sie von dem seit dem 2. Mai 2000 laufenden Versuchsprojekt zur elektronischen Überwachung in Frankfurt?“ antworteten:
110
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Staats-/
Richter
Amtsanwälte
(N = 222)
(N = 181)
Ich begrüße das Projekt
22,5%
20,4%
Ich begrüße das Projekt
22,5%
26,0%
überwiegend
Ich weiß es nicht
14,4%
11,0%
Ich bin eher skeptisch
31,5%
29,8%
Ich bin dagegen
9,0%
12,7%
Gesamt
100,0%
100,0%
alle Befragten
BewährungsLeiter JVA
helfer
(N = 528)
(N = 16)
(N = 107)
10,3%
25,0%
19,3%
LG-Bezirk
Frankfurt
(N = 125)
19,2%
16,8%
37,5%
22,9%
25,6%
9,3%
35,5%
28,0%
100,0%
18,8%
18,8%
100,0%
11,9%
31,3%
14,6%
100,0%
8,0%
33,6%
13,6%
100,0%
In der Einschätzung des Frankfurter Modellprojekts zeigen sich ebenfalls Unterschiede zwischen verschiedenen Befragtengruppen. Insgesamt begrüßen 42,2% aller Befragten das Projekt; dem steht eine
ähnlich große Gruppe (45,9%) mit skeptischen bis ablehnenden Einstellungen gegenüber. Dabei überwiegen bei Richtern, Staatsanwälten und Anstaltsleitern die positiven Einschätzungen, während bei
der Gruppe der Bewährungshelfer eine ablehnende Haltung überwiegt. Dagegen unterscheidet sich die
Beurteilung der im Landgerichtsbezirk Frankfurt Tätigen kaum gegenüber der Gesamtheit der Befragten.
Bisherige Bewertung aus Sicht der Begleitforschung:
Soweit sich anhand der vorliegenden Daten ein erstes Fazit ziehen lässt, kann der bisherige Projektverlauf durchaus positiv beurteilt werden. In vielen Fällen stabilisierte sich die soziale Situation der
Überwachten zumindest während der Überwachungszeit. Misserfolge und Abbrüche sind in einem
Modellprojekt selbstverständlich zu erwarten und im übrigen auch notwendig, um die Grenzen der
Maßnahme bestimmen und Grundlagen für eine mögliche Erweiterung auf Landes- und Bundesebene
schaffen zu können. Die weiteren Forschungsschritte werden dazu dienen, Fragestellungen aufzuarbeiten, die erst mit größeren Fallzahlen und mit einem ausgedehnteren Zeitrahmen angegangen werden
können. Hierzu gehören die präzise Bestimmung der Auswirkungen der elektronischen Überwachung
auf Teilnehmer und Familien- bzw. Haushaltsangehörige, Fragen des so genannten "net widening" und
der Veränderungen in den Einstellungen der Justiz.
Fasst man die vorläufigen Evaluationsbefunde zusammen, so kann folgendes hervorgehoben werden:
1.
2.
3.
4.
Die Überwachung mittels elektronischer Fußfessel ist durchführbar. Dies gilt in technischer Hinsicht wie aus der Perspektive der Strafjustiz.
Erwartungsgemäß wird die elektronische Fußfessel von einer Mehrheit von Richtern, Staats- und
Amtsanwälten sowie Strafvollzugsleitern begrüßt, während in der Berufsgruppe der aus der Sozialarbeit kommenden Bewährungshelfer bzw. Sozialen Dienste der Justiz eine eher skeptische
Haltung überwiegt.
Offensichtlich ist ein beachtliches Anwendungspotential für die elektronische Fußfessel vorhanden. Denn wenn allein in Frankfurt und aus der Praxis einer geringen Zahl von Straf- und Haftrichtern am Amtsgericht binnen 12 Monaten 24 Fälle resultieren, dann ist bei flächendeckender
Anwendung, durchschnittlicher Akzeptanz in der Praxis und gesetzlicher Verankerung der elektronischen Überwachung in Deutschland ein weites Anwendungsfeld anzunehmen, das Effizienz
bezüglich der Kosten sowie der Ersetzung von Freiheitsstrafen gewährleisten könnte. Diese auf
den bisherigen Fallzahlen aufbauende Einschätzung deckt sich mit den in Holland, Schweden und
England gemachten Erfahrungen.
Die Verteilungen zeigen an, dass neben der Strafaussetzung zur Bewährung durch das erkennende
Gericht auch die Vermeidung des Bewährungswiderufs sowie die Vermeidung der Untersuchungshaft relevante Anwendungsbereiche darstellen. Das Frankfurter Projekt bietet in Europa
zum ersten Mal die Möglichkeit, das Potential der elektronischen Fußfessel gerade in diesen Bereichen auszuloten.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
5.
6.
7.
111
Das Anwendungspotential wäre noch höher anzunehmen, wenn eine Strafvollzugslösung systematisch einbezogen würde. Darauf weisen die Erfahrungen in Holland und in England hin.
Die Wahrnehmung der Überwachung durch die Probanden zeigt, dass die elektronische Fußfessel
als fühlbare Beschränkung und als Drohung mit Stigmatisierung empfunden wird. Insoweit erfüllt
die elektronische Überwachung aus dieser Perspektive die Voraussetzungen für eine intermediäre
Sanktion, die zwischen vollstreckter Freiheitsstrafe einerseits und Geldstrafe oder bloßer Bewährungsstrafe andererseits angesiedelt werden kann.
Jedoch wird darüber hinaus aus der Befragung der Verurteilten deutlich, dass wie erwartet ebenfalls ein Resozialisierungsaspekt der elektronischen Fußfessel vorhanden ist. Denn hervorgehoben wird eine soziale Stabilisierung durch die elektronische Überwachung bzw. durch den damit
verbundenen strukturierten Tagesablauf und durch die Unterstützung der Bewährungshilfe.
●
Arbeitsplanung 2002:
Die Datenerhebungsarbeiten werden fortgeführt und abgeschlossen. Nach Abschluss der ersten Phase
des Experiments (Mai 2002) werden die Daten analysiert und in einem Forschungsbericht zusammengefasst.
3.3
Schwerpunkt „Organisierte Kriminalität und Innere Sicherheit“
3.3.1
Die justizielle Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität
●
Bearbeiter: Jörg Kinzig (Jurist)
●
Zeitrahmen: 1997 bis vorläufig 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (zugleich Habilitationsvorhaben)
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1996/97 S. 52-55, 1998/99, S. 92-94)
Die organisierte Kriminalität steht bereits seit einiger Zeit im Mittelpunkt kriminalpolitischer Überlegungen und Aktivitäten. Eine Änderung dieses Zustandes ist vorerst nicht zu erwarten. Während es
inzwischen weitgehend anerkannt zu sein scheint, dass es unter den vielfältigen Erscheinungsformen
delinquenten Verhaltens einen Bereich organisierter Kriminalität gibt, enden mit dieser Feststellung
aber auch schon die Gemeinsamkeiten in der Einschätzung der Größe der von ihr ausgehenden Gefahr,
ihres Inhalts und der notwendigen gesetzgeberischen Aktivitäten. Die unterschiedliche Wahrnehmung
dieses Phänomens ist darauf zurückzuführen, dass ein hinreichend klar konturierter Begriff und eine
Vorstellung davon, was organisierte Kriminalität ausmacht und worin ihre besondere Gefährlichkeit
begründet liegt, sowie differenzierte empirische Erkenntnisse hierüber nach wie vor nicht vorhanden
sind.
Ziel der Arbeit ist zu erforschen, wie die Strafjustiz das Phänomen organisierte Kriminalität aufgreift
und bewältigt. Die Untersuchung begegnet dabei der Schwierigkeit, dass es kaum Grundlagen gibt, auf
denen eine empirische Studie auf diesem Gebiet in Deutschland aufbauen könnte. Dessen ungeachtet
sind drei Aspekte zu nennen, auf die das Projekt fokussiert wurde.
A. Zunächst sollen die in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Bereich organisierter Kriminalität geführten Ermittlungsverfahren unter unterschiedlichen Aspekten (Kriminalitätsbereich, Komplexität des Ermittlungsverfahrens) kategorisiert und in Beziehung zu den geläufigen Definitionen organisierter Kriminalität gesetzt werden. Die Sinnhaftigkeit und Funktionalität des Begriffs organisierte
Kriminalität in der Strafrechtspflege ist zu erörtern.
112
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
B. Komplexität entsteht bei Strafverfahren mit organisierter Kriminalität jedenfalls durch eine Vielzahl von Beschuldigten sowie zu ermittelnden und vom System zu verarbeitenden Straftaten. Dies
stellt besondere Anforderungen an einen Strafprozeß, der sich traditionell mit einer Straftat eines
Straftäters befaßt. Die Ebene der Mehrtäterschaft bei organisierter Kriminalität und ihre Behandlung
durch die Justiz bildet den zweiten Schwerpunkt der Untersuchung. Materiell-rechtlich stehen hier die
Teilnahmeformen von der bloßen Mittäterschaft über die Bande bis zur kriminellen Vereinigung im
Vordergrund der Überlegungen.
C. Unter Berufung auf ihre Notwendigkeit zur Bekämpfung organisierter Kriminalität wurden eine
Reihe strafprozessualer Maßnahmen neu geschaffen, über deren Einsatz und Effizienz ebenfalls noch
keine Erkenntnisse vorliegen. Die Anwendung der besonderen Ermittlungsmaßnahmen bei der Aufklärung organisierter Kriminalität, insbesondere ihre Bedeutung zur Ermittlung und Aburteilung der
Straftaten stellt daher einen weiteren Forschungsschwerpunkt dar. Damit verbunden ist auch die Frage,
inwieweit sich in der Behandlung der organisierten Kriminalität die sogenannte Verpolizeilichung des
Strafverfahrens dokumentiert. Prozessual ist außerdem zu verfolgen, welche verfahrensökonomischen
Strategien zur Bewältigung des Verhandlungsstoffes angewandt werden.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
In den Berichtsjahren konnte die Auswahl der Datenquellen vorgenommen und deren Erhebung fast
vollständig abgeschlossen werden. Mit ersten Auswertungen wurde begonnen.
Schaubild 1: Darstellung der Datenquellen für das Forschungsprojekt OK
Justitielle bzw. gemeinsame Lagebilder
der Länder
Bundesweites OKLagebild des BKA
LKA Ba-Wü
OK-Raster
ZOK Ba-Wü
OK-Raster
Projekt: Die justitielle Bewältigung von
Erscheinungsformen organisierter Kriminalität
Täterinterviews
Aktenanalyse
OK-Abstimmung
LKA/ZOK Ba-WÜ
Interviews zum Zeugenschutz
Acht Datenquellen werden für die Untersuchung nutzbar gemacht.
Am Anfang der Untersuchung steht selbstverständlich eine Analyse des bundesweiten OK-Lagebildes
des BKA (1). Daneben werden von uns auch die in einzelnen Bundesländern erstellten justiziellen
bzw. gemeinsamen Lagebilder OK ausgewertet (2). Eine weitere Quelle (3) bildet die Analyse der uns
vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg überlassenen Raster von 153 OK-Komplexen, die aus
den Jahren 1994 bis 1998 stammen. Mit diesem bundesweit weitgehend einheitlichen Raster werden
jeweils grundlegende Verfahrensdaten für jeden OK-Ermittlungskomplex erhoben. Sie werden später
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
113
zur Aufnahme der jeweiligen Verfahren in das bundeseinheitliche OK-Lagebild an das BKA gemeldet. Sie enthalten also z.B. Angaben zur Art der Verfahrenseinleitung, den durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen, der Höhe des entstandenen Schadens bzw. dem (geschätzten) Gewinn, der Zahl der
Tatverdächtigen sowie eine Beschreibung des Grundes für die jeweils verwirklichte Alternative der
Definition organisierter Kriminalität. In Baden-Württemberg sammelt zudem die bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart angesiedelte Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität (kurz: ZOK) wenige
justizielle Daten, etwa über die Tatverdächtigen, die zu einem Komplex gehörigen Ermittlungsverfahren sowie den Verfahrensausgang. Diese Datensammlung mit 92 OK-Komplexen wurde uns freundlicherweise von der ZOK zur Verfügung gestellt (4).
Des Weiteren erhielten wir durch Vermittlung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg die
Möglichkeit, zehn Personen zu interviewen, die in Verfahren verurteilt wurden, die von der Polizei als
Formen organisierter Kriminalität angesehen wurden. Diese Interviews fanden teilweise in Justizvollzugsanstalten statt (5). Die Interviews werden ergänzt durch die Auswertung wichtiger weiterer Unterlagen, die in diesen Verfahren entstanden sind, wie dem polizeilichen Ermittlungsbericht, der Anklage oder auch dem Urteil. Eine weitere, sechste Quelle bildeten Interviews zum Zeugenschutz. Fünf
der interviewten Straftäter waren in den Strafverfahren als sogenannte Kronzeugen aufgetreten und
wegen einer befürchteten Gefährdung in das Zeugenschutzprogramm des Bundeslandes BadenWürttemberg aufgenommen worden. Die Zeugenschutzmaßnahmen reichen dabei bis zur Annahme
bzw. Verleihung eines neuen Namens. Weiterhin wurde ein Interview mit einem dem Zeugenschutzdezernat angehörigen Beamten durchgeführt.
Soweit mir bekannt, ist Baden-Württemberg eines der wenigen Bundesländer, in dem zum Jahreswechsel Vertreter des LKA und der Justiz (ZOK) auf mehreren Besprechungen eine Verständigung
darüber herbeiführen, welche Komplexe die OK-Definition erfüllen und daher als organisierte Kriminalität anerkannt werden. So konnten wir uns zu Ende der Jahre 1999 und 2000 durch die Teilnahme
an diesen Sitzungen einen Eindruck von diesem Auswahlprozeß verschaffen (7). Kernstück der Untersuchung ist jedoch eine Aktenanalyse (8).
Ausgehend von der These, dass es sich bei organisierter Kriminalität vor allem um schwer ermittelbare bzw. umfangreiche Kriminalität, kurz besonders komplexe Ermittlungsverfahren, handeln dürfte,
haben wir aus verschiedenen Variablen einen Summenscore gebildet (Schaubild 2). Danach haben wir
aus den 153 OK-Komplexen für die Aktenanalyse 52 ausgewählt: und zwar die 26 OK-Komplexe mit
der höchsten und die 26 OK-Komplexe mit der niedrigsten Komplexität.
Schaubild 2: Auswahlvorgang bei der Aktenanalyse
Aktenanalyse:
Auswahl
Pool
n= 153 Komplexe
Auswahl
52 Komplexe
26 Komplexe mit
niedriger OK-Relevanz
26 Komplexe mit
hoher OK-Relevanz
114
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Betrachtet man den Variablenpool Ermittlungsaufwand, werden die Unterschiede zwischen den komplexen A- und den einfacheren B-Verfahren deutlich (Schaubild 3):
Schaubild 3: Ermittlungsaufwand (unterschieden nach A- und B-Verfahren)
A-Verfahren
B-Verfahren
Eingesetzte Beamte
4,1
2,4
Objektdurchsuchungen
19,3
5,6
VE-Einsatz
52,2
%
13,6
VP-Einsatz
76,0
%
12,5
DM
Polizeikosten allgemein
84.145
19.867
Telephonüberwachungen
8,5
Zeugenschutz
53,8
%
7,7
Ermittlungsdauer
17,4
Monate
10,7
4,6
In A-Verfahren werden mehr Polizeibeamte eingesetzt. Es wird wesentlich häufiger durchsucht. Besondere Ermittlungsmethoden wie der Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen
sowie die Telefonüberwachung sind die Regel. Oft erfolgen Maßnahmen des Zeugenschutzes. Eine
Ermittlungsdauer von rund eineinhalb Jahren sowie die Polizeikosten von über 80.000 DM verdeutlichen anschaulich die Ermittlungsintensität bei diesen umfangreichen A-Verfahren mit organisierter
Kriminalität.
Mittlerweile (Stand: 31.10.2001) konnten von den 52 ausgewählten Komplexen 44 komplett und weitere fünf überwiegend ausgewertet werden. Zu beachten ist dabei, dass sich auf der justiziellen Ebene
hinter einem OK-Komplex eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren (im Einzelfall bis zu 24) verbergen
können, daher inzwischen bereits mehr als 200 zum Teil äußerst umfangreiche Ermittlungsverfahren
analysiert wurden.
●
Arbeitsplanung 2002:
Bis zum Jahresende 2001 soll die Aktenerhebung endgültig abgeschlossen werden. Die sich anschließende Auswertung wird quantitative sowie qualitative Formen beinhalten. Es ist zu erwarten, dass sich
in der Gesamtschau zeigen lässt, dass sich die Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter
Kriminalität in einer Weise vollzieht, die in vielfältigen Beziehungen an die Grenzen des herkömmlichen strafprozessualen Systems stößt.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
115
Zum Projekt vorliegende neuere Veröffentlichungen:
KINZIG, J., The Judicial Handling of Manifestations of Organized Crime. In: Research on Crime and
Criminal Justice at the Max Planck Institute – Summaries. Hrsg. H.-J. Albrecht, H. Kury. edition iuscrim, Freiburg i.Br. 1998, 77-80.
KINZIG, J., Die justizielle Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität – Skizze
eines empirischen Forschungsprojektes. In: Forschungen zu Kriminalität und Kriminalitätskontrolle
am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Hrsg. H.-J. Albrecht. Freiburg 1999, 111-134.
KINZIG, J., Bewegung in der Lockspitzelproblematik nach der Entscheidung des EGMR: Muß die
Rechtsprechung ihre strikte Strafzumessungslösung verabschieden? Strafverteidiger, 288-292 (1999).
KINZIG, J., Organisierte Kriminalität in Deutschland: Tätigkeitsgebiete und Einflußnahme auf Politik,
Wirtschaft und Justiz. In: Gemeinsames Forschungsprojekt zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Tagungsunterlage. Hrsg. V. Militello. Freiburg 1999, 69-74 und 75-80 (ital.).
KINZIG, J., ENDRIß, R., Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.1999, 1 StR
221/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht 20, 269-274 (2000). (zur Lockspitzelproblematik)
KINZIG, J., Der XVI. Internationale Strafrechtskongress der Association Internationale de Droit Pénal.
Bericht über die Verhandlungen der II. Sektion: Strafrecht Besonderer Teil: Spezifische Tatbestände
der organisierten Kriminalität, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 112, 710-715
(2000).
KINZIG, J., Organisierte Kriminalität und ihre Einflußnahme auf Politik, Wirtschaft und Justiz in
Deutschland, In: Organisierte Kriminalität als transnationales Phänomen. Erscheinungsformen, Prävention und Repression in Italien, Deutschland und Spanien. Hrsg. V. Militello, J. Arnold, L. Paoli.
Edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 191-222.
KINZIG, J., La criminalità organizzata e le sue infiltrazioni nella politica, nell`economia e nella giustizia in Germania, In: Il crimine organizzato come fenomeno transnazionale. Forme di manifestiazione,
prevenzione e repressione in Italia, Germania e Spagna. Hrsg. V. Militello, L. Paoli, J. Arnold. Edition
iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 267-271.
KINZIG, J., Organised Crime in Germany: Areas of Activity and Influence on Politics, the Economic
Sector, and the Judicial System (Summary). In: Towards a European Criminal Law Against Organised
Crime. Proposals and Summaries of the Joint European Project to Counter Organised Crime. Hrsg. V.
Militello, B. Huber. Edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001, 61-66.
KINZIG, J., Organisierte Kriminalität in Deutschland: Begriff – Rechtliche Maßnahmen – empirische
Erkenntnisse. Vortrag anläßlich des 2. Gerhard-Wurzbacher-Symposiums der Universität ErlangenNürnberg (erscheint demnächst).
3.3.2
Organisierte Kriminalität im internationalen Kontext
●
Bearbeiterin: Anna Luczak (Juristin)
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: neu begonnen
●
Projektbeschreibung:
Ziel der Studie
Sowohl auf internationaler wie auf europäischer Ebene werden Anstrengungen unternommen, das
Vorgehen gegen organisierte Kriminalität zu koordinieren und zu vereinheitlichen.
Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob derartige vereinheitlichende Maßnahmen zweckmäßig sind.
Voraussetzung für die kriminalpolitische Notwendigkeit international koordinierter Aktivitäten ist,
116
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
dass auf internationaler Ebene eine bestimmte Erscheinungsform „organisierte“ Kriminalität tatsächlich existiert.
Wenn die Untersuchung des Verständnisses von organisierter Kriminalität in verschiedenen Ländern
zeigt, dass ein derartiges Phänomen übereinstimmend festzustellen ist, schließt sich die Frage an, wie
ein international koordiniertes Vorgehen aussehen könnte. Hinweise auf eine mögliche Ausgestaltung
von Regelungen kann ein Vergleich der nationalen Rechtsordnungen geben.
Inhalt der Studie
Zur Beantwortung der Frage, ob ein international koordiniertes Vorgehen gegen organisierte Kriminalität kriminalpolitisch notwendig und zweckmäßig ist, soll zunächst geklärt werden, ob auf internationaler Ebene eine besondere Erscheinungsform von Kriminalität, nämlich organisierte Kriminalität
überhaupt nachzuweisen ist.
In den Dokumenten zu internationalen Maßnahmen wird die Existenz einer derartigen Gefahr stillschweigend vorausgesetzt, ohne dass dafür Belege angeführt werden. Dem Inhalt der politischen Konzepte ist danach nicht zu entnehmen, ob eine reale Gefahr durch organisierte Kriminalität als Sonderform der Kriminalität zu belegen ist. Es könnte jedoch sein, dass diese Konzepte sich nicht im einzelnen mit dem Nachweis organisierter Kriminalität befassen, weil dazu bereits gesicherte Erkenntnisse
aus der kriminologischen Forschung vorliegen. Ein eindeutig faßbares Phänomen „organisierte Kriminalität“ ist jedoch bisher empirisch nicht nachgewiesen. Das Fehlen von Tatsachenkenntnis hat zur
Folge, dass die theoretische Begriffsbildung erschwert wird. Verschiedentliche Definitionsversuche,
auch auf internationaler Ebene, haben keine allgemeine Anerkennung gefunden.
Zusammenfassend läßt sich sagen, dass der in den internationalen Konzepten verwandte Ausdruck
„organisierte Kriminalität“ keinen theoretisch eindeutigen Sachverhalt bezeichnet, und dass zudem
nicht geklärt ist, ob in der Realität eine besondere Form von Kriminalität zu beobachten ist, die nicht
nur die Existenz des Begriffs, sondern auch die dagegen unternommenen rechtlichen und politischen
Schritte rechtfertigen würde.
Zur Klärung der somit offenen Frage, ob international tatsächlich eine bestimmte Erscheinungsform
„organisierter Kriminalität“ existiert, soll ein Vergleich des jeweiligen Verständnisses von organisierter Kriminalität in verschiedenen Ländern durchgeführt werden.
Wenn danach erkennbar ist, dass in den einzelnen Ländern übereinstimmende Sachverhalte unter dem
Begriff organisierte Kriminalität zusammengefaßt werden, so bedeutet das, dass auch ein international
koordiniertes Vorgehen plausibel sein kann. Ergibt sich dagegen, dass jedes Land etwas anderes
meint, wenn es von organisierter Kriminalität spricht, so verliert nicht nur der Begriff, sondern auch
der internationale politische und gesetzgeberische Aktivismus seine Zweckmäßigkeit. Eine dazwischen liegende Möglichkeit ist die Herausbildung des kleinsten gemeinsamen Nenners, der Essenz des
Phänomens.
Für eine länderübergreifende Untersuchung der Referenzsachverhalte bietet sich die Sekundäranalyse
als Methode an, bei der bereits vorhandenes Material unabhängig von dem ursprünglichen Zweck und
Bezugsrahmen ausgewertet wird. Es gibt verschiedene Quellen, aus denen sich das jeweilige Verständnis von organisierter Kriminalität herleiten läßt. Zum einen sollen bei vorhandenen kriminalstatistischen und anderen empirischen Untersuchungen sekundär Fragestellung und Auswertung in Hinblick auf die darin zum Ausdruck kommende Grundvorstellung von organisierter Kriminalität analysiert werden. Zum anderen sollen bei bereits umgesetzten normativen Konzepten die in Gesetzesbegründungen angeführten Deutungen organisierter Kriminalität herangezogen werden. Ergänzend
soll auf die die nationale Situation referierende Literatur zurückgegriffen werden.
In einem zweiten Schritt sollen die nationalen Rechtsordnungen daraufhin untersucht werden, wie das
jeweils festgestellte Konzept von der organisierten Kriminalität dort seinen Niederschlag findet. Insbesondere anhand eines Vergleich der Strafbarkeit assoziierten Vorgehens sowie des Umgangs mit be-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
117
stimmten Verfahrens- und Beweisproblemen, die auf der Art der Kriminalität beruhen, soll festgestellt
werden, ob nationale Besonderheiten existieren, die auf unterschiedliche Phänomene zurückzuführen
sind, oder ob im Gegenteil Ähnlichkeit der Gesetzgebung auf gemeinsame kriminelle Erscheinungsformen verweist.
Die so gefundenen Ergebnisse erhalten eine Vertiefung durch die qualitative Befragung von Expertinnen und Experten in den jeweiligen Einzelstaaten, die darüber Auskunft geben sollen, ob die Instrumentarien für ausreichend gehalten werden.
Aus einer solchen Analyse von verschiedenen normativen Antworten auf das Phänomen organisierte
Kriminalität sollen Schlußfolgerungen für die mögliche Ausgestaltung etwaiger vereinheitlichender
Regelungen auf zwischenstaatlicher Ebene gezogen werden.
Die Auswahl der in die Untersuchung einbezogenen Länder richtet sich danach, ob in den entsprechenden Ländern Daten für die Sekundäranalyse vorhanden sind. Nach einer ersten Sichtung ergibt
sich das Bild, dass, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, eine Einengung der in Frage kommenden
Staaten auf den europäischen Raum geboten ist. Sinnvoll ist darüber hinaus eine Eingrenzung auf die
EU-Mitgliedstaaten, da es hier zum einen die weitreichensten Konzeptionen zur Vereinheitlichung und
zum anderen in Gestalt der jährlichen Berichte an Europol zumindest eine empirische Erhebung gibt,
die in allen Ländern an denselben Parametern ausgerichtet ist.
Innerhalb der europäischen Staaten ist die Entwicklung der Auseinandersetzung mit organisierter
Kriminalität unterschiedlich weit fortgeschritten. Zu den Ländern, in denen neben den jährlichen Berichten an den Europarat und die Europäische Union auch eigenständige Datenerhebungen durchgeführt werden sowie umfangreiche Literatur zum Thema vorliegt, zählen neben Deutschland insbesondere die Niederlande und England. Ein Vorteil der Einbeziehung Englands ist, dass damit ein Land mit
der Rechtstradition des common law vertreten ist.
Wissenschaftliche Studien meist qualitativer Art gibt es in großem Umfang in Italien. Die Aufnahme
Italiens in die Untersuchung ist zwiespältig zu beurteilen: dafür spricht die Tatsache, dass Italien das
Land ist, das gemeinhin vor allen anderen Ländern mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht wird, und dass es ein ganzes Regelungssystem aufweist, das konkret auf die organisierte Kriminalität zugeschnitten ist, dagegen spricht jedoch, dass das in Italien beheimatete Phänomen der Mafia
wohl als singuläre Erscheinung vor einem bestimmten kulturellen und historischen Hintergrund anzusehen ist. Eine Mitberücksichtung Italiens kommt damit nur zum Zwecke der Kontrastierung in Betracht.
Den Ausgangpunkt der Untersuchung bilden also neben Deutschland die Länder England und die Niederlande.
Die Sekundäranalyse verschiedener Quellen in Hinblick auf die Frage, was auf nationaler Ebene in
Deutschland, England und den Niederlanden unter organisierter Kriminalität verstanden wird, wird
zeigen, ob auf internationaler Ebene ein spezifisches Phänomen festzustellen ist, das überall als organisierte Kriminalität bezeichnet wird, und was darunter verstanden wird. Daraus wird sich ergeben, ob
und in welcher Form ein zwischenstaatlich koordiniertes Vorgehen zweckmäßig ist. Hinweise auf die
Ausgestaltung möglicher international zu ergreifender Maßnahmen lassen sich aus den normativen
Konzepten ableiten, die in den drei ausgewählten Ländern als im Kampf gegen diese spezifische Erscheinungsform von Kriminalität taugliche Instrumente erkannt wurden.
●
Arbeitsplanung 2002:
Im Jahre 2002 sollen die Literaturarbeiten und Sekundäranalysen weitgehend abgeschlossen werden.
118
3.3.3
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Geldwäsche und Geldwäschekontrolle
Ein eigener thematischer Schwerpunkt innerhalb der Forschungsprojekte zu Erscheinungsformen und
Bewältigungsstrategien der organisierten Kriminalität befaßt sich mit Problemstellungen im Zusammenhang mit der Geldwäsche. Obwohl sich Rechtspolitik und Wissenschaft bereits seit etwa zehn
Jahren recht intensiv mit der Geldwäsche als besonderer Erscheinungsform der organisierten Kriminalität und – so zumindest der herrschende rechtspolitsche Ansatz – zugleich als besonderem Anknüpfungspunkt hierauf bezogener Bekämpfungsstrategien befassen, erscheint das empirische Wissen in
diesem Bereich immer noch ziemlich lückenhaft.
3.3.3.1
Geldwäsche und Gewinnabschöpfung
●
Bearbeiter(innen): Michael Kilchling (Projektkoordinator, Jurist), Mark Pieth, Mike Levi,
Ferenc Irk, Letizia Paoli, Claire Daams, Thierry Godefroy, Anne Kletzlen
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2000
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (zugleich Teil von Habilitationsprojekt)
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1996/1997 S. 56 f. und 1998/1999 S. 9598)
Ein eigenes Teilprojekt befaßte sich mit der praktischen Relevanz der Geldwäsche im Kontext der
internationalen rechtspolitischen Bemühungen um eine möglichst zielgerichteten Bekämpfung der organisierten Kriminalität konzipierten kriminalstrategischen Doppelstrategie aus Geldwäschekontrolle
einerseits und ihrer Nutzbarmachung zur Gewinnabschöpfung andererseits. Weitgehend losgelöst von
materiellrechtlichen Problemstellungen der Geldwäsche sollten die rechtlichen Möglichkeiten des
strafrechtlichen Zugriffs auf illegale Gewinne und ihre Wirksamkeit am Beispiel der Geldwäsche wie
auch einiger anderer OK-relevanter Kriminalitätsformen vergleichend untersucht werden. Hierfür
konnte auf die Erkenntnisse aus dem im wesentlichen zunächst auf die Normimplementationsebene
beschränkten Vorprojekt aufgebaut werden, in dem die in 9 europäischen Ländern sowie den USA
implementierten Gewinnabschöpfungssysteme aufgearbeitet worden waren (vgl. Kilchling/Kaiser
1997 sowie European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice Heft 3/97). Als Ertrag der
damaligen Arbeiten war festzustellen, dass die europäischen Staaten die internationalen Vorgaben auf
diesem Gebiet – den jeweiligen nationalen Rechtstraditionen entsprechend – in rechtlich ganz unterschiedlicher Weise umgesetzt haben, und zwar sowohl im Bereich des Geldwäschetatbestandes selbst
(materiellrechtliche Ebene) als auch auf dem Gebiet der Gewinnabschöpfung (Rechtsfolgenebene).
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Die Konzeption des Projektes wurde im Tätigkeitsbericht 1998/99 ausführlicher beschrieben. Alle dort
aufgeführten Arbeitsschritte konnten im Laufe des Jahres 2000 wie vorgesehen abgeschlossen werden.
Der Forschungsbericht wurde zunächst in einer internen Version an das auftraggebende Bundesministerium des Innern geliefert. Nach Ablauf der vertraglichen Erstverwertungsfrist wurde im Herbst
2001 eine Kurzzusammenfassung in der institutsteigenen Reihe „forschung aktuell/research in brief“
(Heft 9) publiziert, die – wie alle Broschüren aus dieser Reihe – auch als PDF.file über die Homepage
des Instituts abrufbar ist. Die Buchfassung des Forschungsberichtes wird etwa zum Jahreswechsel
2001/02 als Band 99 der Kriminologischen Forschungsberichte in der edition iuscrim lieferbar sein.
Als eines der wesentlichsten Ergebnisse unserer Untersuchung kann festgestellt werden, dass gerade
die Relevanz der Doppelstrategie aus Geldwäschebekämpfung und Gewinnabschöpfung nur sehr geringe Praxisrelevanz hat. Die gilt zunächst mit Blick auf die tatsächlich wegen Geldwäsche erfolgten
Verurteilungen. Mit Ausnahme der Schweiz, wo seit Inkrafttreten des Geldwäschetatbestandes eine im
Vergleich mit allen anderen Ländern ganz signifikante Verurteilungshäufigkeit – von 1991 bis 1997
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
119
insgesamt 243 Fälle – zu verzeichnen ist, bewegen sich die entsprechenden Verurteiltenzahlen in den
übrigen Ländern in aller Regel deutlich niedriger; eine Sonderstellung nimmt zudem Ungarn ein, wo
zum Zeitpunkt unserer Erhebung überhaupt noch keine rechtskräftige Verurteilung registriert wurde.
Berechnet auf die seit Einführung ausgesprochenen rechtskräftigen Verurteilungen haben sich – bei
aller Vorsicht gegenüber den methodischischen Unzulänglichkeiten unseres Vergleichs – im Großen
und Ganzen drei Niveaus herauskristallisiert: Deutschland, Österreich und Frankreich mit jeweils ca.
1,5 Verurteilten pro 1 Mio. Strafmündiger Einwohner, Italien mit 4,7 sowie die Schweiz mit nicht
weniger als 41,3.
Bei den vertiefenden Fallanalysen, die lediglich in Deutschland flächendeckend erfolgen konnten und
daher nicht nur spektakuläre Einzelfälle erfassen, erscheint die besondere 'OK-Haltigkeit' der den
Geldwäscheverfahren zugrundeliegenden Sachverhalte oft gering. Ein besonders wichtiges Indiz dafür, dass dies in anderen Ländern ähnlich sein dürfte – Italien mag hier unter Umständen eine Ausnahme bilden –, könnte aus dem Befund erwachsen, dass auch die Vermögenszugriffe ausgerechnet
im Geldwäschebereich selten sind. Neben Deutschland (mit insgesamt 26 Abschöpfungsfällen bei 143
Verurteilten bis 1999 einschl.) zeigte sich dieses Phänomen zum Beispiel auch in Frankreich (mit 3
von 26 Fällen in 1997) und der Schweiz (mit immerhin 12 von 25 Fällen im ersten Jahr der MROSErhebung). Ganz generell haben alle bisherigen Novellierungen der Strafvorschriften zur Geldwäsche
letzten Endes nichts an dem deliktsstrukturell bedingten Kernproblem1 bei der Verfolgung dieser besonderen Deliktsform zu ändern vermocht: dem meist nicht nachweisbaren unmittelbaren Konnex
zwischen einer konkreten Vortat und den gewaschenen Geldern. Es erscheint daher fraglich, ob die
derzeitige Fokussierung der OK-Bekämpfung auf die strafrechtliche Geldwäscheverfolgung (auch in
Anbetracht der zunehmenden Probleme, elektronische Geldtransaktionen ermittlungstechnisch überhaupt noch nachzeichnen zu können) nicht bereits wieder überholt sein könnte und statt dessen eine
Rückbesinnung auf die Bestrafung der Vortaten – der eigentlichen Frontkriminalität der OK – sowie
der organisationellen Betätigung als solcher angezeigt wäre, freilich ergänzt einen gezielt(er)en Einsatz der Gewinnabschöpfung in allen Deliktsbereichen.
Ein direkter Vergleich der Gewinnabschöpfungshäufigkeit bleibt ebenfalls schwierig. Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Gewinnzugriffe im Verhältnis zur Gesamtzahl der strafgerichtlichen
Verurteilungen wieder. Dabei zeigen Großbritannien und die Niederlande, jedenfalls was die absolute
Zahl der Anordnungen anbetrifft, deutlich höhere Anteile als die anderen hier untersuchten Länder.
Allerdings liegt die Zahl der tatsächlich vollstreckten Zugriffe aufgrund ganz evidenter Vollstreckungsdefizite in beiden Ländern erheblich niedriger. Im Mittelfeld liegt Ungarn, während
Deutschland, Österreich und Frankreich ein nahezu gleich niedriges Niveau von etwas mehr als 0,1
Prozent aufweisen; Italien schließlich liegt sogar noch weit darunter; nicht einmal halb so viele Gewinnabschöpfungsmaßnahmen als in den vorgenannten Ländern werden dort rechtskräftig. Nicht zu
ermitteln war bezogen auf die Praxis in Deutschland im übrigen der Anteil der Verfahren, die mit einem Verzicht von Beschuldigten bzw. Angeklagten zugunsten der Staatskasse endeten; dieses Phänomen hat mutmaßlich recht hohe Praxisrelevanz, so dass der tatsächliche Wert für Deutschland wahrscheinlich dem von Großbritannien bzw. den Niederlanden nahekommen dürfte.
1
Siehe hierzu ausführlicher KILCHLING, wistra 2000, 242ff. (m.w.N.).
120
Tabelle:
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Gesamtübersicht über die (endgültigen) Gewinnabschöpfungen im Verhältnis zur Häufigkeit der Verurteilungen (1998)*
Verurteilungen
Gewinnzugriffe
Anteil
Deutschland
791.549
1.031
0,13 %
Österreich
63.864
65
0,10 %
Frankreich**
537.353
674
0,12 %
Italien**
414.490
170
0,04 %
Niederlande
113.932
3.193
2,80 %
1,47 Mio.
44.757
3,04 %
Schweiz
70.877
k.A.
k.A.
Ungarn
88.524
1.542
1,74 %
Großbritannien
*) Berechnet nach den Angaben in den einzelnen Landesberichten, ergänzt um eigene Recherchen; nur allg.
Strafrecht (keine Spezialgesetze);
**) Werte für Frankreich und Italien bezogen auf 1997.
Ganz unabhängig von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung der Rechtsvorschriften zur Gewinnabschöpfung hat sich im übrigen gezeigt, dass der Erfolg der Gewinnabschöpfungsbemühungen mit
der Durchführung effektiver Finanzermittlungen in Kombination mit möglichst zügigen (vorläufigen)
Zugriffen steht und fällt. Und dies gilt unabhängig davon, ob die Abschöpfung in den einzelnen
Rechtsordnungen im strafrechtlichen oder präventiven Bereich angesiedelt ist, wie die Beweisregeln
im einzelnen ausgestaltet sind, ob ein eher naturalistisch geprägtes Einziehungskonzept verfolgt wird,
das schwerpunktmäßig an den Originalwerten ansetzt, oder ob verstärkt oder ausschließlich das gegenwärtig besonders auf EU-Ebene favorisierte Wertersatzmodell verfolgt wird. Eingezogen werden
können letzten Endes immer nur Vermögenswerte, die bekannt geworden sind. Die Ermittlung dieser
Werte erscheint, insbesondere vor dem Hintergrund der immer schwerer nachvollziehbaren Finanztransaktionen im modernen elektronischen Geldverkehr gerade im professionellen Tatbereich (sei es
im Einzelfall mit oder ohne konkreten OK-Bezug), als die eigentliche Herausforderung einer effektiven Gewinnabschöpfungspolitik. Gerade die jüngsten Erfolge der Polizei in Deutschland, die im Erhebungsjahr 1999 Gelder und Vermögensgegenstände im Wert von ca. 430 Mio. DM vorläufig sichergestellt hat, erscheinen als ein deutliches Indiz dafür, dass das Potential des vermögensbezogenen Kriminalitätsbekämpfungsansatzes tatsächlich sehr viel höher sein kann, als aufgrund der geringen Anwendungszahlen gerade in Deutschland lange Zeit angenommen wurde.
Die wichtigsten Befunde werden Eingang finden in das laufende Habilitationsvorhaben Kilchling.
●
Drittmittel: Förderung mit Mitteln der EU-Kommission aus dem FALCONE-Programm.
●
Ausgewählte Literatur:
OSWALD, K. (1997): Die Implementation gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
in der Bundesrepublik Deutschland. Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-PlanckInstitut für ausländisches und internationales Strafrecht. Band 76. Freiburg i. Br. 1997.
EUROPEAN JOURNAL OF CRIME, CRIMINAL LAW AND CRIMINAL JUSTICE 5 (1997), Schwerpunktheft
3/97 mit Beiträgen von H.-J. Albrecht, J. Benseler, C. Daams, C. Fijnaut, T. Godefroy, F. Irk, M.
Kilchling, A. Kletzlen, M. Levi, M. Löschnig-Gspandl, A. Manna, J. Natterer, K. Oswald, L. Paoli, I.
van de Reyt, T. Schea, M. Tonry, J. Udvaros, F. Verbruggen (in engl. Sprache).
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
121
KILCHLING M. U. KAISER, G. (Hg.) (1997): Möglichkeiten der Gewinnabschöpfung zur Bekämpfung
der Organisierten Kriminalität. Bestandsaufnahme und Perspektiven im internationalen Vergleich.
Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Band 61. Freiburg i. Br. 1997.
KILCHLING, M. (1998): Evaluation of Anti-Money-Laundering and Asset Confiscation Legislation in
Europe. In: H.-J. Albrecht & H. Kury (Hg.): Research on Crime and Criminal Justice at the Max
Planck Institute - Summaries. Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht. Band 83. Freiburg i. Br. 1998, 71-76.
KILCHLING, M. (1999): Geldwäsche und Gewinnabschöpfung in internationaler Perspektive – rechtliche und rechtstatsächliche Grundlagen für ein vergleichendes empirisches Forschungsprojekt. In: H.J. Albrecht (Hg.): Forschungen zu Kriminalität und Kriminalitätskontrolle am Max-Planck-Institut.
Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Freiburg i. Br. 1999, 79-110.
KILCHLING, M. (1999): Gewinnabschöpfung als Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im europäischen Vergleich. In: G. Gehl (Hg.): Das Mafiose in unserer Gesellschaft und seine
Bekämpfung. Weimar 1999, 157-179.
KILCHLING, M. (2000): Unrechtmäßige Gewinne und ihre Bekämpfung in Deutschland. In: V. Militello et al. (Hg.): Organisierte Kriminalität als transnationales Phänomen. Freiburg 2000, 241-269.
KILCHLING, M. (2000): Die vermögensbezogene Bekämpfung der Organisierten Kriminalität - Recht
und Praxis der Geldwäschebekämpfung und Gewinnabschöpfung zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Wistra 19 (2000), 241-249.
3.3.3.2
Rechtsberatungs- und Wirtschaftsprüfungsberufe aus der Perspektive von Geldwäsche und Geldwäschekontrolle
●
Bearbeiter: Ulrich Baumann (Soziologe), Michael Kilchling (Jurist)
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 98 f.)
Die Zielsetzung des Forschungsprojekts liegt in der Beantwortung der bislang ungeklärten Frage nach
dem quantitativen Umfang des Phänomens Geldwäsche im Bereich der Rechtsberatungs- und Wirtschaftsprüfungsberufe und der Gefährdung dieser Berufsgruppen durch Geldwäsche insgesamt. Im
Sinne einer Prä-Implementationsstudie wurden (nach der Durchführung zahlreicher Experteninterviews) als Untersuchungsmethoden zum einen die eingehende Analyse von (Straf-) Verfahrensakten sowie die postalische Befragung mittels eines Erhebungsbogens gewählt.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Entgegen der ursprünglich geplanten Vorgehensweise wurde die Abfolge der Untersuchungsschritte
geändert: Die schriftliche Befragung der Berufsgruppenvertreter wurde der Aktenanalyse vorgezogen,
da sich herausstellte, dass schon die Genehmigungsebene in nahezu allen Bundesländern schleppend
verlief, bedingt durch die Änderung des § 478 StPO in der Fassung des Strafverfahrensänderungsgesetzes von 1999, welches im Oktober 2000 in Kraft trat. Zudem erwies es sich als notwendig, vorab
eine förmliche Verpflichtung aller im Hause mit der Auswertung von Akten befaßten Personen unmittelbar durch das BMJ vornehmen zu lassen.
Die Konzeption der schriftlichen Befragung beinhaltet nach einleitenden Fragen zum Tätigkeitsbereich zunächst solche zur allgemeinen Relevanz der Geldwäscheproblematik innerhalb des jeweili-
122
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
gen Berufsstandes (Informantenperspektive). Daran anschließend folgen Fragen zu eigenen Erfahrungen mit Geldwäscheangelegenheiten innerhalb der Berufsausübung (Selbstberichtsperspektive) sowie
zur praktischen Gefährdung der Berufsgruppe durch Geldwäsche (Viktimisierungsperspektive). Nach
der Erhebung von Items zur Attraktivität des Berufsstandes für potentielle Geldwäscher (Geldwäscheperspektive) und zum möglichen Informationspotenzial der Berufsgruppen für Zwecke der Strafverfolgung (Kontrollperspektive) werden im Anschluß Perzeptionen zur Praktikabilität und Geeignetheit der erweiterten EU-Geldwäscherichtlinie und ihrer Umsetzung in nationales Recht erfragt
(Implementationsperspektive).
Auf der Grundlage einer Zufallsstichprobe von 4065 Berufsgruppenvertretern haben von den angeschriebenen Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern insgesamt 18.9% geantwortet.
Die Ergebnisse der Auswertung der schriftlichen Befragung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Unter einer Informantenperspektive sind Fälle eines Geldwäscheverdachts einem Viertel der Befragten bekannt, darunter am ehesten Rechtsanwälten. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kennen solche
Fälle deutlich seltener. Die Kenntnis resultiert eher aus Informationen der Massenmedien, als dass sie
durch Fachpublikationen oder persönliche Kommunikation erworben wäre. Durchschnittlich drei Fälle
nennen die Antwortenden. Selten wird zu diesen Fällen angegeben, dass bekannt ist, ob auch die örtlichen Berufskammern darüber informiert sind. Von den Rechtsanwälten wird in erster Linie auf die
mögliche Problematik bei der Honorarannahme bei Strafverteidigung hingewiesen. Mit Schwarzgeld,
z.B. aus Steuerhinterziehung herrührend, häufig mit einem Auslandsbezug versehen und mit Barabwicklungen sehen sich Anwälte konfrontiert. Wirtschaftsprüfer nennen nur wenige geldwäscherelevante Aktivitäten, wie Spendenaffären, Warentermingeschäfte und Immobilienerwerb. Steuerberatern erscheinen bestimmte Kapitalanlagen, Immobiliengeschäfte und Barzahlungen geldwäscheverdächtig. Die Häufigkeit der Verbreitung derartiger Fälle wird von allen Berufsgruppen überwiegend als eher selten bis sehr selten eingeschätzt.
In einer Selbstberichtsperspektive bejahen den Eindruck, dass innerhalb der eigenen Berufsausübung
Geldwäsche schon einmal eine Rolle gespielt haben könnte, zwei Drittel der Rechtsanwälte, ein Viertel der Steuerberater und jeder zehnte Wirtschaftsprüfer. Bezüglich der Häufigkeit geben Rechtsanwälte und Steuerberater durchschnittlich zwei Fälle, Wirtschaftsprüfer einen Fall im letzten Jahr an.
Deutlich über die Hälfte der antwortenden Rechtsanwälte bestätigen, aus rechtlichen Bedenken schon
einmal die Annahme eines Mandats unter dem Eindruck eines möglichen Geldwäscherisikos abgelehnt zu haben. Steuerberater hegen diesbezügliche Zweifel zu mehr als einem Viertel, Wirtschaftsprüfern noch zu 13.8%. Die Folgefrage nach der Häufigkeit des Vorkommens einer Mandatsablehnung aufgrund der Vermutung eines Geldwäscheversuchs wird von über der Hälfte der Antworten
mit bislang einer derartigen Ablehnung beantwortet, allerdings bei einem Durchschnitt von zwei für
alle Berufsgruppen. Jeder fünfte gibt an, dass sich bei einigen Mandaten nicht ausschließen lassen
konnte, dass im Hintergrund illegale Vermögenswerte eine Rolle spielten, darunter signifikant eher
Rechtsanwälte und Notare. Dies sei in der Praxis durchschnittlich in 6 Fällen vorgekommen, was für
Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer zutrifft, wohingegen Steuerberater durchschnittlich zwei Fälle
angeben.
Ein Geldwäscherisiko wird unter einer Viktimisierungsperspektive vor allem im Straf-, Steuer-, Gesellschafts-, Unternehmens-, und Wirtschaftrecht hervorgehoben, für andere Rechtsbereiche von den
Anwälten weitgehend ausgeschlossen. Als risikoreich werden typischerweise die Strafverteidigung bei
allen Vortaten des § 261 StGB genannt und Barzahlung (z.B. des Honorars). Daneben gelten vor allem
verschiedene Beratungsformen und Auslandsbezüge als geldwäscherelevant. Wirtschaftsprüfer nennen
Beratungs-, Prüf- und Treuhandtätigkeiten sowie unterschiedliche Rechtsbeziehungen zum Ausland
als risikoreich. Steuerberater verweisen auf Kenntnisse, die über Steuerberatung und Steuererklärun-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
123
gen gewonnen werden und nennen Branchen mit hohem Barmittelumlauf und ebenfalls Auslandsberührungen.
Aus einer Geldwäscheperspektive wurde die Frage formuliert, welches unterstellte Wissen zu Geldwäscheaktivitäten mißbraucht werden könnte. Sie wird von Rechtsanwälten dahingehend beantwortet,
dass eine Fülle fachspezifischer Kenntnisse von Recht und Gesetz und damit auch die unterstellte
Kenntnis von Umgehungsmöglichkeiten in Frage käme. Neben dem Wissen um Bankusancen wird vor
allem auf die Kenntnis der Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden hingewiesen. Wirtschaftsprüfer
nennen ebenfalls Fachkenntnisse, u.a. der Regelungen des Geldwäschegesetzes und Kenntnisse bezüglich der Aufdeckung und Verfolgung möglicher Geldwäscheaktivitäten. Steuerberater verweisen
auf ihr steuerrechtliches Fachwissen und Kenntnisse über die Prüfungskriterien und Vorgehensweisen
der Steuerbehörden. Als weitere Qualitäten des jeweiligen Berufsstandes werden von allen drei Gruppen in erster Linie die Seriosität genannt, daneben das Renomée, das Ansehen, der Stand und der Ruf
(bei der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege) angeführt. Bezüglich spezieller Geldwäschetechniken, zu deren Durchführung die Berufsgruppen besonders attraktiv sein könnten, werden von
Rechtsanwälten Beispiele aus dem Geldverkehrs- und Treuhandbereich gegeben, Wirtschaftsprüfer
nennen Vermögensanlageformen und Jahresabschlüsse, Steuerberater geben Kapitalanlagen aller Art,
Gestaltungsberatungen und Treuhandtätigkeiten an. Als typisierter “Kundenkreis” erscheinen Rechtsanwälten, neben Tätern aus den Bereichen der Vermögens- und organisierten Kriminalität, Personen
aus dem Rotlichtmilieu, der Baubranche und Schwarzgeldbesitzer aller Art. Letztere werden auch von
Wirtschaftsprüfern genannt, daneben Milieu- und Gastronomieangehörige. Steuerberater geben bevorzugt „Kunden“ an, die ihre Umsätze überwiegend bar erzielen. Von Rechtsanwälten wird darauf hingewiesen, dass weniger das Fachwissen besonders attraktiv sei, sondern es eher um die Ausnutzung
von Aspekten des Berufsstandes als der Berufsausübung geht. Wirtschaftsprüfer halten ihre Kenntnisse üblicher Kontrollen wie möglicher Verschleierung für ausschlaggebend. Steuerberatern scheinen
neben ihren steuerlichen Kenntnissen die Erfahrungen mit den Finanzverwaltungen von hohem Interesse für solche “Kunden” zu sein.
Unter einer Kontrollperspektive werden als relevante Informationen für die Strafverfolgungsbehörden,
die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallen, von Rechtsanwälten alle mandatsinternen Kenntnisse und alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandanten gesehen. Zugleich wird
dezidiert auf die Verschwiegenheitspflicht verwiesen, die keinerlei Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden zulasse. Wirtschaftsprüfer nennen das gesamte Prüfwissen, sprechen sich aber ebenfalls für
die Schweigepflicht aus. Dies trifft in gleicher Weise für Steuerberater zu, die daneben alle Unterlagen
zu Geldbewegungen und Vermögensanlage nennen.
Bezogen auf eine Implementationsperspektive ist die EU-Richtlinie zum Zeitpunkt der Befragung in
den Berufszweigen gleichermaßen zu einem Viertel bekannt, wobei Rechtsanwälte früher von der
Novellierung Kenntnis genommen haben, als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Probleme bei der
Umsetzung der Richtlinie werden mehrheitlich erwartet, besonders von Rechtsanwälten. Als problematisch wird ganz überwiegend von allen Berufsgruppen die Kollision mit der Schweigepflicht gesehen und eine Störung des Vertrauensverhältnisses zur Mandantschaft befürchtet. Die in der Richtlinie
vorgesehene Verpflichtung zur Identifizierung, Aufzeichnung und Aufbewahrung wird von einem Teil
der Antwortenden nicht als Änderung der bisherigen Praxis gesehen, andere würden sich diesen
Pflichten unterwerfen. Vehement wird die geplante Einführung einer Meldepflicht bei Verdacht der
Geldwäsche von den Berufsgruppen abgelehnt. Keine Lösung sehen die Befragten darin, wenn eine
Meldung nicht unmittelbar an die Strafverfolgungsbehörden, sondern an die Berufskammern zu richten wäre. Eher werden Probleme bei den Anwaltskammern als in der eigenen Kanzlei erwartet und
insgesamt breite Kritik an der vorgesehenen Regelung artikuliert. Eine Mehrheit in allen Berufszweigen sieht den Schutz des Vertrauensverhältnisses nach Umsetzung der Richtlinie nicht mehr als
gegeben an. Die Hälfte der Antwortenden hält die Richtlinie dennoch grundsätzlich für sinnvoll. Ob
sie ein geeignetes Mittel sei, um die Gefährdung des Berufstandes durch Geldwäscheaktivitäten zu
124
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
reduzieren, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verbessern und dieser die finanzielle
Basis zu entziehen, wird mehrheitlich von allen Berufsgruppen bezweifelt.
●
Arbeitsplanung 2002:
Fortgeführt und abgeschlossen wird die Aktenanalyse aller Verfahren, denen der Verdacht auf Geldwäsche gegen Vertreter der erfassten Berufszweige zugrunde lag. Die Ergebnisse der Datenerhebungen aus Befragung und Akten werden in der zweiten Jahreshälfte in einem Forschungsbericht zusammengefasst.
●
Drittmittel: Bundesministerien der Justiz und des Inneren (je zur Hälfte)
3.3.4
Organized Crime in Europe: Manifestations and Policies in the European Union
and Beyond
●
Bearbeiter(innen): Letizia Paoli (Projektkoordinatorin, Soziologin), Cyrille Fijnaut (Projektkoordinator, Jurist, Tilburg and Leuven Universities) and other external researchers
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003:
●
Projektstatus: neu begonnen
●
Projektbeschreibung:
Long regarded as an issue that concerned only a limited number of nations, during the last fifteen
years organized crime has been recognised as a truly international problem. Today, at the dawn of the
twenty-first century, it attracts the attention of international organisations as well as of state institutions and the general public of many countries, which did not previously consider themselves affected
by the problem. Since the late 1980s, in fact, the expression ‘organized crime’ has been used as a
catch-phrase to express the growing anxieties of national and supranational public institutions and
private citizens in view of the expansion of domestic and world illegal markets, the increasing mobility of criminal actors across national borders, and their perceived growing capability to pollute the
licit economy and undermine political institutions.
In the past decade, at both the national and international level, numerous initiatives have been launched to tackle the problem of organized crime, which culminated in the adoption of a ‘United Nations
Convention on Transnational Organized Crime’ in December 2000. Despite these international coordination efforts, very little comparative research has yet been done on the perception and empirical
manifestations of organized crime in Europe, or on the concrete implementation and the effectiveness
of the organized crime policies of the single European States. The present project, which is jointly coordinated by Letizia Paoli and Cyrille Fijnaut, aims to fill such a gap.
The Project Aims and Structure:
Relying on the expertise and contacts of the two projects co-ordinators, a team of leading international
scholars has been set up to analyse the current and historical manifestations of organized crime in several European countries and their organized crime policies.
To make our endeavour more interesting, we have decided not to focus merely on the Member States
of the European Union, but we have adopted a wider, geographical definition of Europe, which by and
large takes the membership criteria of the Council of Europe into account. This means that some EU
Candidate States also take part in the project. Additionally, the latter includes a few other European
countries, which have either no interest or no means to enter the European Union, but host organized
crime activities and actors representing a potential or actual threat to the European Union.
In particular, experts from the following countries have been recruited:
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
l EU-Member States:
Denmark
France
Germany
Italy
The Netherlands
Spain
United Kingdom
125
l
Other European States:
Albania
Czech Republic
Poland
Russia
Switzerland
Turkey
Depending on their interests and specialisation, the country experts have been requested – and have
agreed – to write a report on either the historical and current manifestations of organized crime or the
policies that have been developed to counter the phenomenon. These country reports will be edited
and compared by Paoli and Fijnaut and then published in a two-volume book, which will be composed
of three parts:
Part I:
Part II:
Part III:
The History of Organized Crime
Organized Crime Today
The Organized Crime Policies
Not all of the above-mentioned countries are included in Part I of the project. This, in fact, concerns
only the countries where organized crime has the deepest roots (i.e. Italy and Russia) or where historical research on crime and deviance at the dawn of modernity has been more extensive (such as Germany, the Netherlands, and the United Kingdom). For each of the five above-mentioned countries, the
two project co-ordinators have appointed a renowned historian to write a report on the historical manifestations of organized crime and related phenomena (such as, the underworld and the development of
the first illegal markets).
All the above-listed countries are, instead, involved in the following two parts of the project, which
respectively concern the current manifestations of organized crime and the organized crime policies.
Depending on the country, one or two national experts are being selected to participate in the second
and third part of the project.
Each of the national experts involved in Part II has been commissioned a report on the perceptions and
the empirical manifestations of organized crime in his/her country of origin and/or specialisation. As
much as possible, the two project co-ordinators have selected scholars who are currently carrying out
empirical research on these issues. Besides summarising the findings of their own research projects,
the experts participating in Part II have been invited to rely on a plurality of sources: police statistics
and reports, judicial proceedings, reports written by other government and private bodies and media
articles in addition to the scientific and grey literature.
The research hypothesis underlying the whole project is that organized crime is defined and understood in various ways in different countries and this plurality of definitions constitutes a relevant
hindrance to smooth international co-operation. Hence, each national expert involved in Part II has
been asked to open his/her report with a section on the perception of organized crime in his/her
country.
A second section of each country report is devoted to the most relevant manifestations of organized
crime in that specific context. To ensure comparability, however, each national expert has been asked
to focus on some illicit activities, which are considered typical of organized crime (such as drug trafficking, the smuggling and exploitation of prostitutes and racketeering) and to describe how and by
whom these activities are carried out. In the third section of their reports, the experts are finally called
to assess the infiltration of organized crime into the legitimate economy and its capability to corrupt
government officials and to pollute the political life of each selected country.
126
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Likewise, all the contributions of Part III follow a common outline. A first section has to be devoted to
explaining the legal provisions, which are resorted to for the prevention and repression of organized
crime. A second will focus on the law enforcement and other government agencies that are formally
responsible for the prevention and control of organized crime. Finally, the third section will more generally assess the effectiveness of the policies being implemented, the threat they may represent to
individuals’ rights and the support they receive from the civil society.
The contributions of each part will be critically compared by Fijnaut and Paoli in a concluding essay at
the end of that section. Moreover, the two project co-ordinators will write the opening chapters of each
part. Paoli, together with Harald Arnold, will critically summarise the evolution of the concept ‘organized crime’ itself at the beginning of Part I. At the onset of the following one, Fijnaut will describe
organized crime in Europe, as it emerges from the reports published by supra-national organisations,
ranging from Europol to the Council of Europe. Finally, in Part III, he will also be in charge of reviewing the policy initiatives adopted by the European Union and Council of Europe to prevent and repress organized crime.
●
Arbeitsbericht 2001 und Arbeitsplanung 2002:
To ensure comparability, at the very beginning of the project Paoli and Fijnaut developed a detailed
outline, specifying the issues to be dealt with and the methods to be employed, and transmitted it to all
the researchers involved in the project. The outline was discussed at an informal meeting with several
project participants, which took place at the margins of the conference on the UN Convention on
Transnational Organized Crime, hosted by the Max Planck Institute in Freiburg in December 2001.
In early 2002 the final version of the outline will be sent by the two project co-ordinators to the national experts and on the basis of this document these will write their country reports. A first draft of the
latter will have to be submitted to the two project co-ordinators by mid-September 2002 and will be
circulated to all the participants in the project. A two-day conference is scheduled for mid-October
2002, during which each draft will be briefly presented by the author and discussed jointly. The conference, whose working language will be English, will be open to representatives of national and supranational law enforcement institutions and international organisations, who may participate at their own
costs. At the end of the conference, the two project co-ordinators will provide each national expert
with a list of suggestions and amendments.
The national experts will submit their final reports by the end of January 2003. In the following
months, Paoli and Fijnaut will be in charge of editing and comparing the national reports. The latter,
together with the two co-ordinators’ comparative sections, will be published in a two-volume book,
which will be printed within the first half of the year 2003.
3.3.5
Organized Crime, Drug Trafficking and Drug Markets
3.3.5.1
The Double Construction of Crime. Patterns of Definition and of Organization of
Crime in Two European Cities (Milan and Frankfurt)
●
Bearbeiterin: Letizia Paoli (Soziologin)
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 103-106.)
The present investigation aims to analyse the patterns of definition and social organisation of crime
during the post-war period in two European cities: Milan and Frankfurt. The underlying conviction is
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
127
that crime does not exist in se, but must, in a social constructivist perspective, be conceived as the
result of a double process of social construction. First of all, crime is the result of an on-going process
of social interaction through which specific sets of action are perceived as dangerous or deviant and
are codified as criminal. Secondly, crime is the product of individuals’ action, who violate public laws,
taking precautions to avoid prosecution and occasionally establishing relationships with each other.
To examine this double process of social construction, already in 1998 it was decided to focus on the
topic of organized crime. I) On the one hand, in fact, organized crime has clearly been ‘constructed’ as
a social problem over the past ten years. II) On the other hand, the patterns of interaction between
offenders emerge most vividly in those spheres of activity that are usually referred to with the term
‘organized crime’: that is, illegal markets. In particular, in order to circumscribe the field work, the
two largest illegal markets in Milan and Frankfurt were selected: the illegal drug and sex markets.
I) Traditionally regarded as an issue that concerned only a limited number of nations, organized crime
has over the last fifteen years become a ‘hot topic’ in world public discourse. It has attracted a great
deal of attention from international organisations, state institutions and the public opinion of many
countries that did not previously consider themselves affected by the problem. As a result, a large
number of initiatives have been launched culminating with the adoption of the EU Action Plan to
Combat Organized Crime in April 1997 and a UN Convention on Transnational Organized Crime in
December 2000.
What organized crime is, however, remains unclear. Due to the history of this concept and the development of the debate in the United States, several meanings are attached to this term. In Italy, where
the mafia phenomenon has lasting roots, the expression ‘organized crime’ usually carries the meaning
long attributed to it by U.S. public bodies: that is, it implies a set of lasting and structured collectivities
– in primis Southern Italian mafia groups – engaged in a plurality of crimes.
In Germany as well as in most Northern European countries, there is not such a clear reference point.
While the media frequently presents organized crime as a set of foreign mafias, German scholars and
practitioners more often subscribe to an alternative conception of organized crime, that was developed
by American criminologists in opposition to the official view. The expression ‘organized crime’ is
thus used to refer to all forms of illegal entrepreneurship and, specifically, to enterprises active in urban illegal markets. This conception has much lower organisational requirements than the previous
one. Reference is no longer made only to organisations strictu sensu, but also to looser partnerships as
well as networks of individual and collective actors or, tout court, to sectors of the criminal economy.
Understanding how organized crime came to be constructed as a social problem in the two countries
under consideration is a major aim of the present research. In fact, the first part of the research intends
to reconstruct how the public sphere as well as the legislative and law enforcement bodies of the two
countries and, specifically, of the two cities under examination have framed the problem of organized
crime.
II) The second part of the present research is, instead, devoted to the analysis of the organisation of
crime in Frankfurt and Milan. In particular, its goals are the following:
1.
2.
3.
4.
to reconstruct the development of illegal markets in the two cities since the end of the Second
World War, as registered by law enforcement bodies, the media and the public
to focus on the development and the organisation of the two largest urban illegal markets – that is,
the illegal drug and sex markets – exploring as far as possible their links to national and foreign
suppliers
to examine the organisation and action of the enterprises supplying the above-mentioned illegal
commodities
to look for the presence of organized clusters of illegal actors – such as mafia families or terrorist
groups – assessing their position and role in the criminal economy and examining their internal
organisation and culture
128
5.
6.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
to investigate the role of non-conventional criminal actors in illegal markets (i.e. actors who are
not involved full-time in illegal activities and do not regard themselves as criminal)
to analyse the relationships – or to highlight the lack of relationships – among the abovementioned actors. In particular, special attention will be given to the relationships (or absence of
which) among subjects involved in illegal activities with a different ethnic or regional origin (for
example, Turkish vis-à-vis Sicilian drug traffickers) as well as a contrasting socio-economic
background or criminal expertise (i.e. white-collar criminals vis-à-vis members of traditional organized crime groups).
The organisation of the two cities’ illegal markets will ultimately be confronted with the different conceptions of organized crime developed in the two contexts.
●
Arbeitsbericht 1998 bis 2001:
To investigate how organized crime came to be perceived as an important social problem, a media
analysis in both cities was conducted in 1998-2000. The investigation, in particular, focused on Frankfurt’s and Milan’s two main newspapers, which are also two of the most widely sold in Italy and Germany: the ‘Frankfurter Allgemeine Zeitung’ (FAZ) and ‘Il Corriere della Sera’. In 1993 both newspapers started to be available on CD-Rom. A systematic analysis of the articles on organized crime
published from 1993 to 1999 was conducted. To fully appreciate the emergence of organized crime as
a problem, the CD-Rom investigation was complemented in Frankfurt by archival research. Due to
friendlier conditions and lower prices, the archival research was started at the ‘Frankfurter Rundschau’, Frankfurt’s second newspaper. An analogous investigation was pursued in 2000 in the Milanese archive of ‘La Repubblica’, Italy’s and Milan’s second-largest newspaper. Additionally, the articles
on organized crime and illegal markets which were published in the two countries’ most important
weeklies were selected and are now being analysed: ‘Der Spiegel’ and ‘L’Espresso’.
In addition to the analysis of the media discourse, interviews with experts – prosecutors, judges, police
officials, journalists and politicians of the two cities – were conducted. Fifteen in-depth interviews
were carried out both in Frankfurt and Milan. These interviews suit both the aims of the first and second parts of the research. In fact, they are utilised not only to reconstruct the emergence of organized
crime as a social problem but also to analyse the development and organisation of Frankfurt and Milan’s illegal markets and, specifically, the illegal drug and sex markets.
Interviews were finally conducted with the players of these two illegal markets. Since the end of 1999,
in particular, Paoli focused her attention on the two cities’ local drug markets, because she had won a
tender to carry out a study on that topic on behalf of the European Monitoring Centre for Drugs and
Drug Addiction (see the project ‘Drug Markets in Frankfurt and Milan’). With the help of Nimet Güller and Salvatore Palidda, Paoli interviewed seventy drug users and suppliers in Frankfurt and fiftyfive in Milan. To ensure the comparability of the results, the in-depth interviews were conducted on
the basis of a open-ended questionnaire, which was available in three languages: German, English and
Italian. Twelve interviews with drug dealers were carried out in one high-security prison of the State
of Hessen: Butzbach. Additional interviews with convicted drug offenders will be carried out in early
2002 in the Hessian prison of Schwalmstadt and the Milanese prison of San Vittore.
Interviews are complemented by the analysis of statistics, police reports, and judicial documents. In
both cities statistics and police reports were collected and studied. At each of the two sites, moreover,
fifty penal proceedings were gathered and analysed. The analysis of judicial files will be furthered in
year 2002.
On the basis of the data collected so far, several publications on both the debate and the empirical manifestations of organized crime in Italy and Germany were published by Paoli in 1999-2001.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
129
Arbeitsplanung 2002:
The different research activities, which were conducted in the previous years, will be continued. Those
planned for 2002 will be implemented. The findings concerning the illegal drug markets in the two
cities will be published in a separate report (see the project „Drug Markets in Frankfurt and Milan“).
The other findings will be thoroughly discussed in Paoli’s Habilitationsschrift and briefly presented in
several short publications.
●
Drittmittel: Europäische Union, Marie-Curie Programm (1998-2001)
●
Zum Projekt vorliegende Veröffentlichungen:
PAOLI, L., Organized Crime in Germany. In: The Mafia. 150 years of facts, stories and faces, CDRom. Cliomedia Officina. Torino, 1999.
PAOLI, L., Organized Crime: Criminal Organizations or the Organization of Crime? In: Forschungen
zu Kriminalität und Kriminalitätskontrolle am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Hrsg. H.-J. Albrecht. edition iuscrim, Freiburg 1999, 135-173.
PAOLI, L., Die italienische Mafia: Paradigma oder Spezialfall der organisierten Kriminalität? Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtreform 6, 425-440 (1999).
PAOLI, L., Fratelli di Mafia: Cosa Nostra e ‘Ndrangheta, Il Mulino, Bologna 2000.
MILITELLO, V., J. ARNOLD, und L. PAOLI (eds.), Organisierte Kriminalität als transnationale Phänomen: Erscheinungsformen, Prävention und Repression in Italien, Deutschland und Spanien, edition
iuscrim, Freiburg i. Br. 2000.
MILITELLO, V., L. PAOLI und J. ARNOLD (eds.), Il crimine organizzato come fenomeno transnazionale: manifestazioni empiriche, prevenzione e repressione in Italia, Germania e Spagna, edition iuscrim,
Freiburg i. Br. 2000
PAOLI, L., Organisierte Kriminalität: Erscheinungsformen, Prävention und Repression in Italien,
Deutschland und Spanien. In: Verwaltung der Max-Planck-Gesellschaft (ed.), Max-Planck-Gesellschaft: Jahresbuch 2000. Vandenhouck & Ruprecht, Göttingen 2000, 857-863.
PAOLI, L., La criminalità organizzata. In: Appendice 2000, Enciclopedia Italiana. Treccani Roma,
997-1004 (2000).
PAOLI, L., Il crimine organizzato in Italia e in Germania. In: V. Militello, L. Paoli, und J. Arnold
(eds.), Il crimine organizzato come fenomeno transnazionale: manifestazioni empiriche, prevenzione e
repressione in Italia, Germania e Spagna. Edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 85-122.
PAOLI, L., Das Organisierte Verbrechen in Italien und Deutschland. In: V. Militello, J. Arnold, und L.
Paoli (eds.), Organisierte Kriminalität als transnationale Phänomen: Erscheinungsformen, Prävention
und Repression in Italien, Deutschland und Spanien. Edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 55-62.
PAOLI, L., ‘Criminal Fraternities or Criminal Enterprises?’. In: P. Williams and D. Vlassis (eds.),
Combating Transnational Crime. Concepts, Activities and Responses. Frank Cass, London 2001, 88108.
PAOLI, L., Crime, Italian Style. Daedalus Summer 2001, 157-185.
PAOLI, L., La mafia è sconfitta? Il Mulino 2001, 477-485.
PAOLI, L., Organised Crime in Italy and Germany: A Sociological and Criminological Perspective. In:
V. Militello and B. Hüber (eds.), Towards a European Criminal Law Against Organised Crime. Proposals and Summaries of the Joint European Project to Counter Organised Crime. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001, 161-166.
PAOLI, L., Da Caino a Caino. Narcomafie IX (10), 35-38 (2001).
PAOLI, L., Mafia: modello universale di crimine organizzato? Rassegna italiana di sociologia XLII,
579-608 (2001).
PAOLI, L., Il crimine all’italiana. In: S. Graubard and T. Padoa-Schioppa (eds.), Il caso italiano 2. Dove sta andando il nostro paese? Garzanti, Milano 2001, 467-503.
130
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
PAOLI, L., Mafia e Paradigm Shifts: atteggiamento, impresa, industria della protezione o fratellanze
multifunzionali e segrete? Polis 4 (2001).
PAOLI, L., The Paradoxes of Organised Crime. Crime, Law and Social Change 37 (1), 51-97 (2002).
3.3.5.2
Drug Trafficking and Related Organized Crime in Russia
●
Bearbeiter(innen): Letizia Paoli (Projektkoordinatorin, Soziologin), Eliko Ciklauri (Juristin, Freiburg), Jacov Gilinskiy, Yakov Kostjukovski und Maya Rusakova (Soziologen, Institut für Soziologie, Russische Akademie der Wissenschaften), Irina Korobko (stud. Soziologie) Ljudmila Majorowa (Juristin, Universität Krasnoyarsk), Ljudmila Obidina (Juristin, Universität Nizhniy Novgorod) und weitere externe Mitarbeiter
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2001
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 106-109.)
The present study was carried out on behalf of the United Nations Office for Drug Control and Crime
Prevention (UNODCCP). It is part of a larger project of ‘Immediate Technical Assistance on the
Control and Prevention of Drugs and Related Organized Crime in the Russian Federation’, which was
launched by the UNODCCP in early 1999.
To reconstruct the evolution of illegal drug consumption and trade in Russia, a research team was set
up under the leadership of Dr. Letizia Paoli, which was composed of the following researchers: Dr.
Siegfried Lammich (MPI, Freiburg) and Dr. Eliko Ciklauri (Freiburg and Vladikavkaz, North Ossetia); the staff of the Research Institute of the Prosecutor General’s Office (Moscow); Prof. Dr. Yacov
Gilinsky, Yakov Kostukovsky, and Maya Rusakova (Institute of Sociology of the Russian Academy of
Sciences, St. Petersburg branch); Prof. Dr. Ludmila Obidina (University of Nizhniy Novgorod); and
Dr. Ludmila Maiorova (University of Krasnoyarsk). Smaller contributions were also provided by:
Sergej Poliatikin from NAN (No to Alcoholism and Drugs, Moscow), Sergej Saukhat from Anti-AIDS
South (Rostov-on-Don), Ludmila Markoryan and Gennadiy Rakitsky from the Balakovo and Khabarovsk sections of NAN, and Yelena Zavadskaya from the Vladivostok AIDS-Centre.
Ever since the study began in October 1999, the MPI research team applied a variety of research methods, drawing information from a plurality of primary and secondary sources. It carried out ninety indepth interviews with key observers (law enforcement officials, drug-treatment providers, members of
relevant NGOs, and journalists) in different parts of the Russian Federation and thirty in-depth interviews with drug users in Moscow and St. Petersburg. Additionally, it analysed fifty judicial sentences,
as well as all the relevant statistics, the Russian and international secondary literature, and articles
published on the topic in the Russian press.
Besides collecting nationwide data, field research work was conducted in several Russian cities and
regions where the members of the research teams were settled: Moscow, St. Petersburg, Nizhniy Novgorod, Rostov-on-Don, Balakovo, the Republic of North Ossetia-Alanja, Krasnoyarsk, Khabarovosk,
and Vladivostok.
The final report, written by Letizia Paoli, was submitted to the UNODCCP in late 2000. In early 2001
it was published as a book in both English and in Russian under the authorship of Letizia Paoli. The
report constitutes the first large-scale empirical analysis of illegal drug trade in post-Soviet Russia and
has largely confirmed the hypotheses which led the UNODCCP to launch the project of immediate
technical assistance.
Main Findings:
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
131
Russia is today a country in which a variety of illegal drugs are produced, transited to final markets in
Western Europe, and are consumed by a growing number of young people. The former USSR did not
participate significantly in the international narcotics markets as a consumer or supplier of illicit substances. This pattern of relative self-sufficiency, however, drastically changed during the 1990s, at the
same time as Russian drug demand consistently expanded and diversified.
Though large drug quantities merely transit through Russian territory to reach final consumers in
Western Europe, the domestic market absorbs today a growing and overwhelming portion of the illegal drugs that are produced, smuggled and sold in the country. The 1990s, in fact, registered a rapid
growth of illegal drug use in Russia. Since 1990 the number of registered drug users increased almost
400 percent and in 1999 359,067 drug users were registered in state drug-treatment centres. According
to most experts, however, the true number of drug users is eight to ten times that figure. The Russian
Ministry of the Interior estimates that 2.5-3 million people regularly or occasionally use illegal drugs
in the Russian Federation, representing 2.1 percent of the whole population.
In absolute values, this figure is not staggering. What is really impressive is the explosion of injecting
drug use and, specifically, of heroin consumption. The latter substance became available in Moscow
and other Russian cities in the second half of the 1990s and rapidly substituted the less powerful home-made opiates that were previously injected by Russian users. Today heroin attracts not only intravenous drug addicts, but also teenagers of all social backgrounds. Six percent of 15-16 year-olds interviewed in Moscow in 1999 admitted to having used heroin at least once in their lives. In none of the
21 other countries involved in the survey, did the lifetime prevalence rate exceed two percent. In the
late 1990s, injecting use of heroin and other drugs has turned to be a formidable means of spreading
HIV and AIDS.
Following the rapid increase of illegal drug use, the market itself has expanded in both its turnover and
geographic extension, so much that illegal drugs of some kind are available even in the most remote
parts of the country. The drug supply, too, has diversified tremendously. In order to get their ‘high’ or
forget their sorrows, drug users all over Russia are no longer obliged to rely on home-made products
or derivatives of locally-grown plants. If they can afford it, they can easily buy the same illicit psychoactive drugs that can be found in any Western European or North American city and which are imported from countries as far away as Colombia, Afghanistan and Holland.
Particularly rapid has been the spread of heroin, as the rapid multiplication of heroin seizures in different parts of the country shows. In 1996 the MVD seized heroin in 14 Russian regions; in 1997 in 43;
in 1998 in 67, and in 1999, heroin seizures were conducted in more than 70 different regions of the
Russian Federation. Heroin largely comes from Afghanistan, the source of two thirds to three quarters
of the global supply of illicit opiates in recent years. It is largely smuggled into Russia through the
former Soviet Central Asian republics and, above all, Tajikistan. In the latter country, weakened by
civil war and economic recession, many people have no choice but to deal illegal drugs in order to
survive. According to reliable estimates, thirty-five percent of Tajikistan’s gross domestic product
comes from drug trafficking.
Through Tajikistan and the other CIS states, heroin is also increasingly smuggled into Eastern and
Western Europe along the old ‘Silk Road’. The International Narcotics Control Board estimates that
up to sixty-five percent of opiates intended for export from Afghanistan may pass through the porous
Central Asian borders to Europe. In most cases, Russia is also transited by these heroin cargos.
Furthermore, Russia is increasingly used to transfer large amounts of cannabis products, originating
from Southern CIS countries and Afghanistan, into Western Europe.
The expansion of the Russian drug consumption and trade during the 1990s entailed the emergence of
a nationwide drug distribution system, which brings illicit drugs from producers to consumers, and the
consolidation of the professional role of the drug dealer. As much as in Western Europe and the USA
up to the mid-1970s, the latter role did not exist in Russia up to the early 1990s. In Soviet times, drug
132
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
users largely consumed psychoactive substances that were available in their region and often either
harvested or produced the drugs themselves.
In most Russian cities a multi-level drug distribution system has developed and today users increasingly buy their drugs from the dealers, instead of cultivating or harvesting themselves. However, contrary
to sensationalistic accounts, drug users’ demands seem to be neither satisfied nor promoted by large,
hierarchically-organized firms that monopolise local markets. It is understandable that professional
and non-professional observers hypothesise the involvement of a powerful Mafia to explain the sudden expansion of illegal drug consumption and trade in Russia. Nonetheless, neither the fieldwork nor
the analysis of judicial sentences provide any backing for such a hypothesis. The phenomenal growth
of drug use can rather be attributed to the ‘invisible hand’ of the market. The local drug markets of
Russian cities are today largely supplied by a myriad of dealers who tend to operate alone or in small
groups and often consume illegal drug themselves. In many cases the latter do not even possess previous criminal expertise and deal with illegal drugs to make a living or to supplement the meagre income they obtain from licit activities.
The retail and wholesale levels of the local drug distribution systems are often occupied by dealers
belonging to ethnic minorities, most notably members of the Roma community, Caucasians as well as
Tajik and Afghan nationals. Nevertheless, although the members of some ethnic communities may be
overproportionally represented in the drug distribution system of many Russian cities, they are far
from occupying it all. Illegal drugs are today produced and sold also by many people who cannot be
easily classified in a precise scheme, because they belong to the mainstream Russian population.
The large criminal organisations, that are presented as the dreadful ‘Russian Mafia’ by the domestic
and foreign press, are at the moment apparently not interested in the drug business, though some of
their younger affiliates may deal drugs. The extraordinary enrichment chances offered by the transition
to a market economy explain, according to some interviewees, their lack of interest in drug trafficking.
As a law enforcement officer put it, ‘they have such huge opportunities to make money in the socalled legal economy, that it makes no sense for them to deal drugs’.
Despite the recent expansion and the increasing sophistication and professionalisation of drug
suppliers, the threat of the illegal drug trade should hence not be overemphasised. Rather, this contra
legem activity should be matter-of-factly assessed within the larger context of Russia’s economic and
organized crime. Illegal drug trade, in fact, still represents a relatively small part of the booming
Russian illegal and semi-legal economy and it has not yet become the primary source of revenue for
the galaxy of Russian organized crime. Though drug trafficking certainly has huge potential for
growth, the largest fortunes in Russia are still collected in the wide ‘grey area’, where the distinctions
between the legal and illegal economy are blurred.
●
Drittmittel: United Nations Office for Drug Control and Crime Prevention
●
Veröffentlichungen:
PAOLI, L., Illegal Drug Trade in Russia. Forschung Aktuell - Research in Brief 3 (2000).
PAOLI, L., Illegal Drug Trade in Russia. A Research Project Commissioned by the United Nations
Office for Drug Control and Crime Prevention. Kriminologische Forschungsberichte, Band 93, Freiburg 2000, 194 S.
PAOLI, L., Nezakonnaja Torgovlja Narkotikami v Rossii (Illegal Drug Trade in Russia), UNODCCP,
Moscow 2001.
PAOLI, L., The Development of an Illegal Market: Drug Consumption and Trade in Post-Soviet Russia. British Journal of Criminology 42, 21-39 (2001).
PAOLI, L., Drug Trafficking in Russia: A Form of Organized Crime? Journal of Drug Issues 31, 10051034 (2001).
PAOLI, L., Arcipelago Droga. Narcomafie IX, 35-39.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
133
PAOLI, L., The Price of Freedom: Illegal Drug Markets and Policies in Post-Soviet Russia. The Annals
of the American Academy of Political and Social Science 1 (2002).
3.3.5.3
Drug Markets in European Cities
●
Bearbeiter(innen): Letizia Paoli (Projektkoordinatorin, Soziologin), Nimet Güller (Juristin), Salvatore Palidda (Soziologe, externer italienischer Mitarbeiter)
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 109-111.)
By analysing the illegal drug markets of two major European cities, the project aims to fill a serious
gap in the European drug research. In fact, as a recent review of the European Monitoring Centre on
Drugs and Drug Addiction (EMCDDA) proves, drug market research is still rather underdeveloped in
Europe. Though a few studies on single drug (usually heroin) markets were carried out, the focus has
usually been on consumption patterns, whereas the interplay of demand and supply has hardly been
studied yet. This interplay is, instead, the main research object of the present project. Moreover, the
latter does not concern a single illegal substance, but analyses and compares the Frankfurt and Milan
drug markets as a whole.
The research project is co-ordinated by Dr. Letizia Paoli, who also leads the field-work at both sites.
During the first phase of the research, she was assisted, in Frankfurt, by Nimet Güller (MPI, Freiburg
and Universität Bielefeld), in Milan by Prof. Dr. Salvatore Palidda (Politecnico di Milano).
The first phase of the project, which began in September 1999 and lasted twelve months, was financed
by the EMCDDA. It was originally planned to extend the project to three additional cities during a
year-long second phase: Amsterdam, Copenhagen, and Paris. Due to the unavailability of funds, however, this extended second phase was cancelled by the EMCDDA. The research work is, thus, being
completed in Frankfurt and Milan with funds provided by the Max Planck Institute.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Ever since the project began, Paoli’s team has employed a multifaceted methodology which emphasises qualitative research instruments and whose rationale is to collect information from as many different perspectives as possible. In particular, both primary and secondary sources have been used, as
shown in Figure 1.2
2
In order to represent the sources graphically, we have relied on the distribution categories elaborated from
the empirical observations of heroin markets made by several American and European researchers. These
categories, however, have not been considered as a blueprint. In each city and for each substance, Paoli’s
team aims to assess to what extent local markets resemble or differ from this ideal-typical distribution system.
134
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
135
As far as primary sources are concerned, the research teams in Frankfurt and Milan have collected
first-hand information from the four main actors of today’s illegal markets: consumers, suppliers, law
enforcement personnel, as well as public and private drug treatment providers. In particular, during
1999, 2000 and 2001 the two research teams carried out more than thirty interviews with law enforcement officials, public drug treatment providers, and the representatives of drug-related NGOs in
each of the two cities. Additionally, seventy drug users and suppliers were interviewed in Frankfurt
and fifty-five in Milan. In order to obtain standardised and comparable results, a questionnaire was
developed. At both sites, more than half of the interviews with drug users and dealers were carried out
by the core members of the two research teams, the rest by ad-hoc recruited interviewers.
Among secondary sources, four main ones can be listed:
-
existing studies, including grey literature
the periodical and ad hoc information released by local and national law enforcement agencies,
drug treatment services, and other public bodies
judicial files, and
media articles and reports.
Besides collecting all the existing publication and grey literatures on drug markets at the local, regional and national level, Paoli and her team collected more than fifty criminal cases in each of the two
cities. These cases, which are currently being analysed, are to be added to a considerable sample of
criminal cases that were examined by Paoli and her team members in both Milan and Frankfurt in
previous research projects. The case sample will be updated with a limited number of new cases in
2002.
Additionally, the articles published by Milan’s and Frankfurt’s main dailies (respectively, Il Corriere
della Sera and the Frankfurter Rundschau) on the local drug markets from the early 1970s onwards
were collected and are currently being analysed.
Preliminary Findings:
The findings that were gathered so far show surprising similarities between the Frankfurt and Milan
drug markets. In both cities, drug markets seem to have evolved in parallel ways, by and large following analogous time sequences. The similarities are most evident on the demand side. In both cities,
the substances preferred by the users, the latter’s social characteristics and the meanings they attach to
drug use seem to have evolved along roughly parallel paths over the last thirty years.
In the late 1960s and early 1970s, at both sites cannabis and LSD consumption spread among the youths who participated in the 1968 collective movement and who were most closely influenced by the
‘flower power’ American subculture. Around the mid-1970s opiates and then heroin made their appearance on both markets and heroin use spread among those who were disappointed by the failure of the
youth protest movements and, increasingly among marginalised, lower-class youths.
While LSD largely disappeared from both cities in the late 1970s, during the following decade two
large, parallel drug markets developed: one for heroin and one for cannabis. In both cities, these markets have always (with an initial exception in Frankfurt) been physically separate, as they have been
located in different, though changing, parts of the two metropolises. During the 1990s, however, the
polarisation of the illegal drug market was shaken by the diffusion of several new illegal drugs. Some
of them, such as ecstasy, were indeed entirely new. Others, such as cocaine, amphetamines, and LSD,
were largely rediscovered and/or became attractive to a wider pool of consumers. In both contexts, the
turn of the century recorded a strong diffusion of cocaine, which has become a ‘passe-partout’ drug
and is increasingly used by a wide-ranging spectrum of people. Since the early 1990s, even crack cocaine has registered a veritable boom on the Frankfurt open drug scene. Long a peculiarity of Frankfurt, crack cocaine has also become available in Milan in the late 1990s.
136
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
The wider drug supply has been paralleled in both contexts by the growing diversification of drug
consumers. Today the latter can no longer be described with reference to a single cluster of demographic, social, and cultural characteristics, nor can their drug use be explained by referring to one
or few economic or social variables.
In both cities, there is a strong core of heavy drug addicts, for whom drug use and the search for drugs
represent two of the most important daily activities. In Frankfurt as well as in Milan, the latter are
estimated between 4.000 and 7.000. At both sites, a growing portion of these marginalised, dependent
drug users are foreign migrants.
Neither in Frankfurt nor in Milan, however, are illegal drugs exclusively used by the former category
of people, the so-called ‘junkies’. Though they are the most visible component of the drug using population, the latter by no means exhaust the demand for illegal drugs in either city. Indeed, ‘traditional’ heavy drug addicts represent only a minority. At least some illegal drugs – above all, hashish, but
also increasingly cocaine, ecstasy and other synthetic drugs – are regularly or occasionally consumed
by dozens of thousands of teen-agers and young (and not so young) adults, who belong to all social
strata and cultural backgrounds.
In Milan, about thirty percent of high-school students admit to having smoked cannabis at least once
in their life and eight percent say that they have used cocaine or acid. Roughly seven percent have
allegedly used ecstasy and more than fifty percent have friends who use it. Analogous percentages of
cannabis and cocaine users can also be estimated among Milanese in their twenties and thirties. At
least 12-14.000 residents of Frankfurt are assumed to smoke cannabis regularly, 6.000 of whom are
young adults. About twenty-four percent of the German young adults (age 18-24) admit to having used
cannabis at least once in their life, whereas 13,2 percent report use in the last twelve months. Slightly
more than five percent have tried ecstasy pills at least once and 3,2 percent admit use in the last twelve
months.
The drug use of this new generation of consumers can certainly not be explained with reference to
their supposed marginalisation. Rather, it is fostered by the mass youth culture, which –through songs,
movies and entertainment stars– spreads the same myths, values, and expectations among young people at all corners of the world. This international cultural movement has also spread the positive,
mythical image of psychoactive drugs and, above all, stimulants. Over the past ten years, both metropolises have registered a normalisation of drug use. Despite their illegal status, the use of some drugs –
above all, hashish, but in some contexts also cocaine and ecstasy– has by and large become ‘normal’
and it is widely practised and accepted. It is no longer the expression of a rebellious counterculture,
but it has instead entered the mass youth culture. Though it may have dangerous consequences for
some, the use of some illegal substances seems to have become a sort of generalised rite de passage
from childhood into adulthood.
On the supply side too, there are striking similarities. In both cities, drug entrepreneurs of all kinds are
subject to the constraints deriving from the illegal status of the products they sell. These constraints
have so far prevented the rise of large, hierarchically organized firms to mediate economic transactions in the illegal marketplace. The factors promoting the development of bureaucracies in the legal
section of the economy – namely, the advantages deriving from economies of scale and specialisation
of roles – are outbalanced in the illegal arena by the very consequences of product illegality. Due to
these constraints, within the drug economy there is no immanent tendency towards the consolidation
of large-scale, modern bureaucracies.
In Frankfurt as well as in Milan, the great majority of drug deals, even those involving large quantities
of drugs, seem to be carried out by numerous, relatively small, and often ephemeral enterprises. Some
of them are family businesses: that is, they are run by the members of a blood family, who resort on an
ad hoc basis to non-kin people in order to carry out the most dangerous tasks. Some are veritable nonkin groups, which are formed around a (charismatic) leader and then manage to acquire a certain de-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
137
gree of stability and develop a rudimentary division of labour. Others are ‘crews’: loose associations
of people, which form, split, and come together again as opportunity arises.
Even Southern Italian mafia families, whose members were deeply involved in large drug deals in
Milan during the 1980s and early 1990s, do not seem to operate like monolithic productive and commercial units. On the contrary, their members frequently set up crews with a few other mafia affiliates
or even with external people to make drug deals. These crews are far from being stable working units
that could be compared to the branch office of a legal firm. Their composition frequently changes depending on the moment when deals take place or on the availability of single members. After one or a
few drug transactions some teams are disbanded, while others continue to operate for a longer time,
eventually changing their composition to some extent.
Especially at the intermediate and lower levels, many dealers work alone, either to finance their own
drug consumption habits or, more rarely, to earn fast money. Most of these drug entrepreneurs have no
contact whatsoever with the underworld, but instead are often inconspicuous persons, who can hardly
be distinguished from ‘normal’ people.
In both cities, the street drug market is largely dominated by foreign dealers, as both police statistics
and interviews with key witnesses, drug users and dealers point out. Within a few years a veritable
substitution process has taken place: the lowest and most dangerous positions, which used to be occupied by the most marginalised Italian/German drug users, are now taken over by foreigners, especially
those who have immigrated recently, are applicants for political asylum or do not have a residence
permit. Like other forms of crime in the past, the involvement in today’s largest illegal market is used
by immigrants as a ‘queer ladder of social mobility’. To a greater extent than in the past, moreover,
migrants today have a harder time accessing the legal economy and, due to the restrictive policies adopted by most Western European states, are more likely to find survival means only in the informal
and illegal economies. Many of them, finally, are also drug users, who have begun to deal drugs in
order to finance their consumption patterns.
Especially during the 1980s, several mafia and underworld drug dealing enterprises operating in Milan
tried to exercise monopoly claims over the areas in which they were settled, obliging the local intermediate and street dealers to buy drugs from them. Nonetheless, neither in Milan nor in Frankfurt has
a person or group ever succeeded in controlling the city market for any illegal substance. The drug
markets of both cities have always been open markets, in which anybody can try to earn his/her fortune, selling, importing, or producing drugs.
In both cities, illegal drugs arrive on the market through a plurality of different channels and the drug
distribution chain is frequently much shorter than the six-level hierarchical model developed by Preble
and Casey in the late 1960s for the New York heroin market. At both sites, empirical evidence additionally shows that the relationships between drug dealing enterprises are closer to competition than to
collusion. Although some suppliers may occasionally enjoy a considerable monopolistic power over a
local (usually small) market, in Frankfurt, as in Milan, most drug enterprises seem to be price-takers
rather than price-givers. That is, none of them are able to influence the commodity’s price appreciably
by varying the quantity of the output sold.
It is not by chance that the wholesale and retail prices of all the main substances – with the exception
of cannabis– have steadily decreased in both contexts. This decline has been accompanied by a comparable fall of purity levels. Only cannabis prices are reported stable in Frankfurt and increasing in
Milan. Apparently following international trends, the prices for all the main illegal substances are strikingly similar in both cities, though slightly higher in Milan than in Frankfurt.
●
Arbeitsplanung 2002:
During 2002 additional information will be gathered from the sources above described in order to update the first report, to answer questions left open by the original fieldwork and to check hypotheses
138
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
developed during the first year. In Frankfurt, it is necessary to carry out some additional interviews
with foreign street dealers and with socially integrated users of cannabis, ecstasy, and cocaine. Eventually, external interviewers will have to be recruited. Paoli also intends to interview offenders convicted for drug offences in the Hessian prison of Schwalmstadt.
Interviews with people convicted for drug offences also need to be carried out in the Milanese prison
of San Vittore. Paoli and Palidda have already obtained the authorisation to carry out the interviews. In
Milan, interviews also need to be made with some experienced users and dealers of heavy drugs and
cannabis, who can provide information about the evolution of the city’s open drug scene.
More generally, all the research material collected in the field needs to be thoroughly analysed. On this
basis the final report will be written, which will confirm (or, eventually, disprove) the hypotheses set
forth in the first-year report.
●
Drittmittel: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction (1999-2000)
●
Veröffentlichungen:
PAOLI, L., Pilot Project to Describe and Analyse Local Drug Markets – First Phase Final Report: Illegal Drug Markets in Frankfurt and Milan. EMCDDA, Lisbon 2000, 155 S.
PAOLI, L., Milano-Francoforte: I Supermercati della Droga’. Narcomafie IX (4), 41-44 (2001).
PAOLI, L., Il confronto tra Milano e Francoforte’. In: Ufficio Tossicodipendenze del Comune di Milano (ed.), Tossicodipendenze a Milano 2000. Comune di Milano, Milano 2001.
PAOLI, L., “Flexible Hierarchies and Dynamic Disorder”: The Drug Distribution System in Frankfurt
and Milan. Drugs: Education, Prevention and Policy (2002).
PAOLI, L., Drug Trafficking. In: D. Levinson (ed.), Encyclopedia of Crime and Punishment. Sage,
London 2002.
3.3.5.4
Examining the Consequences of the Reduction in Afghanistan’s Heroin Production
●
Bearbeiter(innen): Letizia Paoli (Projektkoordinatorin, Soziologin), Peter Reuter (Projektkoordinator, Wirtschaftswissenschaftler, University of Maryland and RAND), Victoria Greenfield (RAND)
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: in Vorbereitung
●
Projektbeschreibung:
The past fifteen months have recorded a significant drop in opium production in most of Afghanistan,
the source of two thirds to three quarters of the global supply of illicit opiates in recent years. This cutback has so far been largely determined by a Taliban’s edict again opium production, which was enacted in the summer of 2000 and effectively enforced for over a year in most of Afghanistan. The ban
slashed the 2001's harvest to a mere 185 tons, the lowest level in living memory and a 95% drop on
the previous year. Despite the recent fall of the Taliban regime, there are no indications that large
quantities of opium and heroin will again flow from the country anytime soon. Limited amounts of
poppies may have been sown in the chaotic weeks of the transition provoked by the American bombing campaign, but the new Afghan government will certainly make the continuation of the opium ban
one of its primary objectives. The international community is also likely to be deeply involved in programs in Afghanistan to control poppy crops and heroin production and export. Indeed, it will probably make the flow of international aid at least partially dependent on the concrete achievement of
such an objective.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
139
It is hard to think of a more dramatic event in the global drug industry in the last century. The cutback, if sustained for even two years, will have profound and varied effects in many parts of Asia and
Europe where consumption and/or trafficking of heroin and opium are major problems. It also allows
for a testing of one of the core beliefs of the U.S. War on Drugs, namely that large cut-backs in source
country production will substantially reduce drug problems in wealthy consumer nations.
Currently there exists no basis for systematic analysis of the consequences of the Afghan cut-back,
beyond broad speculations. Preliminary analysis suggests that the consumption effects will be greatest
in Iran, Pakistan and other nations near Afghanistan, moderate in Western Europe and small in the
United States. However this depends on how rapidly production can expand in other nations and on
the speed with which new trafficking connections among producer and consumer nations can be developed.
The Max Planck Institute and RAND have thus launched an international collaborative effort to develop the capacity to make projections of the consequences of the cut-back and to identify the major
policy problems and opportunities. The core will be the first model of the global heroin market which
will identify the countries likely to be most substantially affected. Policy interventions arising from
the analysis may be as broad as the need to expand treatment capacity for heroin addicts in Thailand or
as narrow as focusing on Western European traffickers with Burmese connections. The project should
also generate a base for longer-term policy actions.
●
Arbeitsplanung 2002:
The project, which will begin in the Spring of 2002, has three stages:
1.
As background for an initial working conference, RAND and MPI will prepare a first round simulation model of the global drug trade. This will provide preliminary estimates of the major effects and also identify the critical data needed for improving those short-term projections. The
model and its results will be circulated to participants in a working conference, who will include
(a) private and government funders from Europe and the United States, (b) officials and researchers from Asia (including Iran, Pakistan and Thailand) (c) researchers from the U.S. and Europe
and (d) U.N. and international agency officials. The product of this conference will be agreement
on the rationale, goals and structure of the project, as well as the principal data collection needs.
2.
The second phase will consist principally of data collection by researchers in the region, in collaboration with Western researchers. European and U.S. data will also be assembled from a variety
of dispersed sources. The model will be refined and re-estimated, perhaps generating a smaller
second round of data collection. This will be followed by a second working conference for researchers to review the findings. Results will be disseminated rapidly to interested governments.
These will include estimates of the consequences of the cut-back in the most important countries
and regions, both on demand (e.g., retail prices, number of addicts, addict-related crime, consumption) and supply (location and scale of production, farm-gate and export prices, trafficking
routes and value added in trafficking). The model itself will be made available to interested governments. Results will also be reported in a variety of publication formats, aimed at both lay and
technical audiences.
3.
The final phase is development of an infrastructure for continued monitoring and assessment of
the effects of the Afghan cut-back. Some of the principal consequences of the cut-back, if sustained, are likely to occur over a three to five year period. Additional data over the period will allow
further testing of the forecasting capacities of the model and identification of continued policy
opportunities. That infrastructure should be funded by national and international agencies.
The schedule is to hold the working conference within six months of starting the project. The
second phase would then take another nine to twelve months. Dissemination will require six
months. The project will produce a number of policy documents (how the cut-back has affected
140
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
various nations and the opportunities presented) as well as technical reports (the model, price
changes in various regions etc.). In addition to its scientific relevance, it will also be of significance to decision makers in the Middle East (particularly Iran and Turkey), East Asia (particularly Thailand and Burma; perhaps also China), Europe and the United States.
●
Drittmittel: Smith Richardson Foundation ($161,255), Trans-Coop Program of the Alexander von Humboldt Foundation (requested: € 45,000) and Dutch Ministry of Justice requested: (€ 54,000)
3.3.6
Kriminalpräventive Risikoabschätzung im Gesetzgebungsprozess
●
Bearbeiter(in): Thomas Karger (Soziologe, vor Abschluss ausgeschieden), Michael
Kilchling (Jurist), Elisabeth Braun (Juristin)
●
Zeitrahmen: Juli 1999 bis Mai 2001
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 111-113.)
Das Forschungsprojekt steht in engem Zusammenhang mit der Entschließung des Rates der Europäischen Union vom 21. Dezember 1998 zur „Prävention organisierter Kriminalität im Hinblick auf
die Ausarbeitung einer umfassenden Strategie zu deren Bekämpfung“ (98/C 408/01). Hier wird u.a.
daran erinnert, „wie wichtig es ist, beim Abfassen von Rechtsakten und bei der Überprüfung von bestehenden Gesetzen die Aspekte der Verbrechensverhütung zu berücksichtigen...“ (Nr. 15) und die
Kommission und Europol ersucht, bis Ende 2000 u.a. Vorschläge zu machen, „wie in der künftigen
Arbeit auf europäischer Ebene Präventionsmaßnahmen gefördert und insbesondere im Rechtsetzungsprozess berücksichtigt werden könnten“ (Nr. 33).
Hintergrund dieses Forschungsvorhabens ist die folgende Ausgangslage: Bei der Verabschiedung von
Gesetzen werden nicht selten Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen, die dem intendierten Gesetzeszweck zuwiderlaufen können. Dies gilt insbesondere dort, wo sich materielle oder strategische Anreize
ergeben, die für die ‚organisierte Kriminalität‘ lukrativ genug erscheinen, um als Angriffsziel zu dienen. Nicht nur im Bereich der EU-Gesetzgebung, sondern auch im nationalen Bereich bis hin zur lokalen Ebene (Verwaltungsvorschriften), sind solche Problemkonstellationen vorstellbar. Eine häufig
praktizierte Methode, Missbrauchsmöglichkeiten im Zusammenhang mit neuen Rechtsetzungsakten zu
beschneiden, ist die begleitende Pönalisierung von Handlungen, die dem Gesetzesziel entgegenstehen
(z.B. Umweltrecht oder Subventionsbetrug). Diese Strategie setzt aber bereits eine genaue und umfangreiche Kenntnis von zukünftigen Missbrauchsmöglichkeiten voraus und bindet zudem nicht unerhebliche Ressourcen bei den Strafverfolgungsorganen. Eine Prävention im eigentlichen Sinn kann
durch diese Vorgehensweise, die in der Regel auf der traditionellen Abschreckung basiert, nur unzureichend geleistet werden. Effektiver scheinen daher – im Sinne echter Prävention – solche Maßnahmen zu sein, die bereits im Vorfeld das Entstehen möglicher Verstöße oder Missbräuche verhindern
können. Erforderlich ist hierfür eine bereits antizipierende Risikoabschätzung während des Gesetzgebungsprozesses. Wie eine solche Risikoabschätzung in praxi aussehen könnte, ist unter anderem Ziel
der Studie.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Die Untersuchung ist abgeschlossen. Die Länderberichte wurden ausgewertet, zusammenfassend analysiert sowie in einem Sammelband zusammengestellt. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt Anfang 2002.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
141
●
Drittmittel: Europäische Union (Falcone-Programm)
3.3.7
AIDA - Association of Institutes for the Development of an Organized and Economic
Crime Agenda in Europe
●
Bearbeiter: Hans-Jörg Albrecht (Freiburg), Michael Levi (Cardiff), Per Stangeland
(Malaga), René Lévy (CESDIP-Paris), Ernesto Savona (Trento), Cyrille Fijnaut (Tilburg)
(Juristen)
●
Laufzeit: 2001 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Objectives
Although, there exist considerable bodies of research on organized and economic crime in various
European countries, what is still lacking concerns a network of documentation and research on orgamized and economic crime which – on the basis of a comparable definition of organized and economic
crime – would establish for Europe a reliable and ongoing system of information and links which
create a common area of European research in these fields. Information collected and made available
through AIDA will cover not only research in a narrow sense but moreover information on researchers
and research institutes as well as data sources relevant for the study of organized and economic research.
With AIDA - the Association of Institutes for the Development of an Organized and Economic Crime
Agenda in Europe - such a system of information on organized and economic crime research will be
established. The core institutes making up the nucleus of such an information system consist of the
Max-Planck-Institute of Foreign and International Criminal Law, Freiburg, TransCrime/University of
Trento, Tilburg University, CESDIP/Paris, University of Malaga as well as Cardiff University. This
core of institutions will provide for a sound basis to extend the system of data collection not only to all
member of European Union countries but also to those countries of central and eastern Europe which
are already candidates for membership in the European Union as well as to such neighbouring countries which under the perspectives of economic and organized crime constitute an important area of
research and information (because of their serving either as illicit markets or transit areas or shelter
areas for organized acitivities such as drug trafficking, trafficking in humans or trafficking in stolen
goods). In particular the extension of an information system on organized and economic crime research to those countries of the European Union where up to now systematic information and research
on economic and organized crime are not available (eg. Greece, Portugal, Spain) seems to be of paramount importance for developing and enhancing research in these key areas. Furthermore, inclusion
on neighbouring countries seems also to be important as many of the organized and economic crime
problems stem from social and economic interactions between European Union member countries and
their immediate neighbours.
Aims and Means
The main aims of AIDA therefore will consist of
1.
2.
Networking of organized and economic crime researchers in Europe
Preparation, mobilisation and exchange of data on forms of organized and economic crime
throughout the network.
The specific means of achieving these aims will be to
142
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Collect information for a Website Directory on organized and economic crime research and researchers,
Prepare a Directory of data sources on organized and economic crime,
Review comparability of these data sources and concepts, and organize website forums as well as
practitioner and scientific meetings to discuss these,
Enhance and widen research capabilities and researcher mobility throughout Member States and
applicant countries, as well as in significant peripheral countries,
Identify gaps in research knowledge in key areas,
Assist the Commission in developing their research priorities.
Benefits to Result From AIDA
The benefits expected to result from AIDA for the applying institute, the research institutes participating in the action as well as the European Union concern the following:
-
-
-
-
For the applying institute as well as for the participating institutes the network will provide a steady flow of information on organized and economic crime research including data sets as made available eg. also through police, prosecution services or other justice administration. The data base
will allow to have information on ongoing research as well as information on researchers and research institutes. This kind of information will permit to do analytical, empirical or theoretical
studies as regards organized and economic crime which on the one hand can build on the state of
the art (in the field of research on organized and economic crime) as well as all available scientific
and professional evidence and on the other hand will avoid repetition and with that redundance in
research activities.
This approach is in particular important for those European member countries where - as is certainly the case in the South of Europe like Spain, Italy and Greece – methodological, empirical
and in particular also theoretical knowledge on the study areas in question is not yet available to a
sufficient extent. The gap that exists in the fields of methods and theories of organized and economic crime research between European Union member countries will close down faster and with
much better results than could be imagined without a concept as the one which underlies AIDA.
The aforementioned perspective is even more important for applicant countries in central and eastern Europe where before and in particular during the period of joining the European Union risk analysis with respect to economic (cross border and transnational) organized crime is of paramount
importance in order to plan for harm reduction strategies. The basis of this will be research and analytical studies which have to be carried out in the applicant countries themselves as well as
through reseachers familiar with the legal and social contexts there. However, this necessitates a
support structure which then will be found in AIDA.
The core group then will profit from AIDA insofar as the institutes organizing the data collection
process will acquire valuable knowledge in the field of organized and ecoonomic crime research
and in particular will be able to remain at the centre of networking in these fields of research.
Moreover, the approach adopted in this field will serve as an experimental test for developing
similar approaches in other areas of European research on crime, deviance, victimization and crime control (including prevention). The visions as emerging from the concept of Europe as a common area of justice requires an infra structure which will identify those areas where and what kind
of research is needed to prepare for proper creation and implementation of European policies.
In order to achieve these aims the core institutes will organise a preparatory meeting end of 2001 where concepts and in particular the planning for a workshop to be held in spring 2001 will be finalised.
The immediate results of the operation will be
1.
The preparation and implementation of a home page of AIDA which will host the documentation
and the exchange routines necessary in order to create an all encompassing system of retrievable
information on economic and organized crime research.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
2.
3.
4.
143
The AIDA Home Page will be accessible for all members of the network. Membership is dependent on active contribution to the data sets.
The core of the home page will consist of information on economic and organized crime research
provided by the network members.
The strategies to be pursued in collecting systematic information consist of active and passive
components. The active components concern active identification and recruitment of member institutes, the passive elements concern offering a platform and an information network where relevant information may be entered.
The Content
1.
2.
3.
4.
The concept of AIDA, in particular data collection forms and procedures as well as related problems of comparability of concepts and common definitions will be discussed on a workshop to be
held in spring of 2002. The workshop participants shall consist of the major research institutes in
Europe which are also covering economic and organized crime research (ca. 15). The proceedings
of this workshop will be published during spring 2002 latest and will serve as a basis for the future operation of AIDA. Its outcomes in terms of data collection forms will make AIDA operational. The data collection process therefore will start in full (and along the content as described above) after data collection forms have been developed and distributed among the members.
AIDA then will provide for discussion forums and electronic ways of exchanging views and informations.
AIDA will be headed by a consortium of institutes (or representatives of these institutes, a maximum of five) which will decide on upcoming questions related to access, costs and other issues.
The consortium will be elected by the members and for a period of three years.
In order to allow for regular discussions and ongoing revisions and reflections of the concept a
three-annual workshop will invite members of the network to discuss relevant questions.
●
Drittmittel: Europäische Union (Falcone-Programm)
3.4
Schwerpunkt „Normanwendung im Strafverfahrensrecht“
3.4.1
Kinderzeugenschutz im Strafverfahren
●
Bearbeiter: Oliver Kipper (Jurist)
●
Zeitrahmen: 1996 bis 2000
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1996/1997, S. 63 f., 1998/1999, S. 113116)
Mit der Studie „Kinderzeugenschutz im Strafverfahren“ soll die opfer- und zeugenbezogene Implementation des Strafverfahrensrechts in vergleichender Perspektive untersucht werden. Dabei zielt diese vergleichende Perspektive einmal auf die Einbeziehung nicht nur von Sexualstraftaten, sondern
darüber hinaus von allgemeinen Gewaltdelikten. Ferner wurde eine Kontrollgruppe von erwachsenen
Opfern von Sexualstraftaten gebildet.
Tatsächlich ist das empirische Wissen zur Frage des Umgangs mit Zeugen, insbesondere kindlichen
Opferzeugen, im Strafverfahren recht gering. Insbesondere ist kaum erforscht, wie sich die Implementation des Opferschutzgedankens im gesamten Strafverfahren im Hinblick beispielsweise auf Einstellungspraxis, Verteidigungsstrategien und Strafzumessung auswirkt. Existierende Studien sind bislang auf einen Landgerichtsbezirk, respektive eine Staatsanwaltschaft, beschränkt oder unkontrolliert
144
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
durchgeführt worden. Darüber hinaus sind systematische Erkenntnisse zu opferschutzbezogenen Veränderungen in der Gerichtsumwelt (Ausgestaltung von Aufenthaltsräumen, Betreuung etc.) nicht vorhanden. Die Studie soll diese Defizite mit Hilfe einer Aktenanalyse und einer schriftlichen Befragung
von Gerichten aufarbeiten.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Die Auswertung der Daten und die Niederschrift des Forschungsberichts wurden im Jahre 2000 abgeschlossen. Der Forschungsbericht wurde 2001 veröffentlicht.
3.4.2
Implementations- und Evaluationsprojekt zu Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung im allgemeinen Strafrecht im deutsch-österreichischen Vergleich
●
Bearbeiter(in): Michael Kilchling (Jurist); Marianne Löschnig-Gspandl (Juristin)
●
Zeitrahmen: 1997 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1996/1997, S. 78-81, 1998/1999, S. 116122)
Die rechtsvergleichende Implementations- und Evaluationsstudie zum Täter-Opfer-Ausgleich im allgemeinen Strafrecht in Österreich (ATA-E) und Deutschland (TOA - eigentlich TOA-E) wird seit
1997 in enger Kooperation mit dem Institut für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie der
Universität Graz durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist die ausführliche Analyse der justiziellen
Anwendungspraxis in einem Setting, das sowohl durch unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen als auch durch eine gerade im Erwachsenenbereich zu verzeichnende unterschiedliche Anwendungshäufigkeit gekennzeichnet ist. Auf der Grundlage verschiedener quantitativer und qualitativer
Forschungsschritte werden nicht nur die rechtlichen und praktischen Gründe für das unterschiedliche
Anwendungsverhalten der Justiz erforscht, darüber hinaus geht es auch um die Untersuchung, ob diese
Unterschiede lediglich ein rein quantitatives Phänomen darstellen oder ob sich die Ausgleichsfälle
auch qualitativ unterscheiden. In diesem Zusammenhang soll insbesondere der Frage nachgegangen
werden, ob sich die evident häufigere Anwendung in Österreich möglicherweise in einer erkennbaren
Ausdehnung auf schwerere Fallkategorien niederschlägt oder ob der österr. ATA-E nicht eher ein Fallspektrum erfaßt, das in Deutschland im Wege weniger eingriffsintensiver Diversionsalternativen erledigt wird und somit erst gar nicht in den Täter-Opfer-Ausgleich gelangt.
Konzeption und Methodik der Studie wurden im vorigen Tätigkeitsbericht ausführlicher beschrieben.
Sie umfaßt insgesamt drei Teile: (1.) die Identifizierung eines quantitativen Anwendungsprofils (Makro-Ebene), (2.) die Ermittlung eines qualitativen Anwendungsprofils durch vertiefende Analyse der
Anwendungsstrukturen sowohl nach sachlichen (Fallmerkmale) als auch nach personenbezogenen
Kriterien (Täter- bzw. Opfermerkmale) mittels ausführlicher Aktenanalysen sowie (3.) eine retrospektive Ertragsanalyse, in deren Mittelpunkt die Kontrolle der Legalbewährung der rechtlich unterschiedlich behandelten TOA-Probanden (Deutschland) bzw. der ATA-Probanden (Österreich) sowie entsprechender Vergleichsgruppen andererseits steht.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Berichtszeitraum wurden sämtliche noch ausstehenden Akten ausgewertet; dies betraf vor allem
die zweite Erhebungswelle in Baden-Württemberg (Juni 1996 bis November 1997) mit insgesamt 460
Zuweisungen. Darüber hinaus wurden auch die Dateneingabe vollständig abgeschlossen und zunächst
ein Rohdatensatz zur weiteren Bearbeitung erstellt. Insgesamt wurden 161 Variablen erhoben. Davon
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
145
entfallen 82 auf die detaillierte Fallanalyse (44 zum Täter, 12 zum Opfer sowie 26 zum Tatbild), 27
auf die inhaltliche Analyse des Ausgleichs selbst (bzw. seiner Substitute) und 52 auf die Feststellung
des genauen Verfahrensgangs von der staatsanwaltlichen Kenntnisnahme bis zum rechtskräftigen
(justiziellen) Verfahrensabschluß.
Eine erste Zwischenauswertung auf der Basis der ersten Welle in Baden-Württemberg sowie der Gesamtstichprobe aus der Steiermark läßt über die aus den nationalen Statistiken wie aus unseren Stichprobengrößen ersichtlichen Unterschiede in der Anwendungshäufigkeit hinaus auch bereits deutliche
Unterschiede in der jeweiligen Anwendungspraxis erkennen. Diese betreffen u.a. die Fallstruktur, die
Ausgleichspraxis selbst sowie das justizielle Zuweisungs- und Endentscheidungsverhalten. So lassen
zum Beispiel sehr deutliche Unterschiede in der Vorstrafenbelastung der Täter – bezogen auf alle Täter ergibt sich eine durchschnittliche Vorstrafenbelastung von 1,03 in Deutschland bzw. 0,30 in Österreich, bezogen auf die bereits vorbelasteten Probanden ein Mittel von 3,78 in Deutschland und nur
2,41 in Österreich – auf strengere Anforderungen seitens der österreichischen Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte schließen. Großzügiger erscheint dort dagegen das staatsanwaltliche Entscheidungsverhalten nach einem TOA (-versuch): während in der Steiermark im Untersuchungszeitraum 83 % aller
ATA-Fälle anschließend durch Diversion erledigt wurden, addieren sich die verschiedenen diversionellen Entscheidungen in Baden-Württemberg auf lediglich 50 %. Hier wurde im übrigen nur etwa
jedes vierte nach TOA eingestellte Verfahren in der prozeßordnungsgemäß 'richtigen' Form beendet (§
153b dStPO i.V.m. § 46a dStGB). Ein Drittel wurde dagegen gemäß § 153 dStPO eingestellt; in diesen
Fällen stellt sich die Frage, ob die Zuweisung zum Täter-Opfer-Ausgleich nicht in systemwidriger
Weise eine Art 'Sanktionsfunktion' erfüllen sollte; angesichts der Eingriffsintensität des TOA kann
insoweit von einer 'folgenlosen' Einstellung eigentlich keine Rede sein. Über diese Fälle hinaus waren
– übrigens in beiden Ländern – auch allgemeine Einstellungen (§ 170 Abs. 2 dStPO) bzw. Zurücklegungen (§ 90 öStPO) festzustellen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Das Projekt wird im Jahr 2002 abgeschlossen. Für das erste Quartal ist die ausführliche Datenauswertung angesetzt (Projektteil 2). Für die Erfassung des Legalverhaltens der Probanden aus der Experimental- und Kontrollgruppe müssen zudem noch die entsprechenden Registerdaten angefordert und
ausgewertet werden (Projektteil 3). Vorlage und Publikation des Forschungsberichts können dann im
Sommer 2002 erfolgen.
●
Ausgewählte Literatur:
LÖSCHNIG-GSPANDL, M., Gegenwärtige Tendenzen der internationalen Kriminalpolitik: „Täter-OpferAusgleich“ und „Schadenswiedergutmachung“ im allgemeinen Strafrecht - deren rechtliche Implementierung in Österreich und Deutschland. In: Die internationale Dimension des Rechts. Festschrift
für W. Posch zum 50. Geb. Hrsg. U. Terliza et al.. Wien 1996, 147-177.
KILCHLING, M., Aktuelle Perspektiven für Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung im Erwachsenenstrafrecht. Eine kritische Würdigung der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu
§ 46a StGB aus viktimologischer Sicht. Neue Zeitschrift für Strafrecht 16, 309-317 (1996).
LÖSCHNIG-GSPANDL, M., New Developments in Victim/Offender Mediation and Victim Participation
in two European Countries - Part 1: Austria. Global Journal on Crime and Criminal Law 3 (1996/97)
issue 2, 7-32 (1997).
KILCHLING, M., New Developments in Victim/Offender Mediation and Victim Participation in two
European Countries - Part 2: Germany. Global Journal on Crime and Criminal Law 3 (1996/97) issue
2, 33-59 (1997).
LÖSCHNIG-GSPANDL, M. U. KILCHLING, M., Victim/Offender Mediation and Victim Compensation in
Austria and Germany – Stocktaking and Perspectives for Future Research. European Journal of Crime,
Criminal Law and Criminal Justice 5, 58-78 (1997).
146
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
LÖSCHNIG-GSPANDL, M., The Meaning of Victim/Offender Mediation in Austria and Germany from
the Legal and Criminological Point of View - Part 1: Austria. In: Council of Europe (Hg.): Mediation
as a Method for Conflict Solving. Demo-Droit CR (97) 2, Straßburg 1997, 31 S.
KILCHLING, M., The Meaning of Victim/Offender Mediation in Austria and Germany from the Legal
and Criminological Point of View - Part 2: Germany. In: Council of Europe (Hg.): Mediation as a
Method for Conflict Solving. Demo-Droit CR (97) 2, Straßburg 1997, 23 S.
KILCHLING, M. u. LÖSCHNIG-GSPANDL, M., Evaluating Victim/Offender Mediation Dealing with
Adult Offenders in Austria and Germany. In: H.-J. Albrecht u. H. Kury (Hg.): Research on Crime and
Criminal Justice at the Max Planck Institute - Summaries. Kriminologische Forschungsberichte aus
dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Band 83. Freiburg i. Br.
1998, 95-97.
LÖSCHNIG-GSPANDL, M., Vergleichende Perspektiven zum Täter-Opfer-Ausgleich in BadenWürttemberg und der Steiermark – Rechtliche und rechtstatsächliche Ausgangslage. In: Der TäterOpfer-Ausgleich (TOA): Moderner Beitrag zur Konfliktregulierung und zur Sicherung des sozialen
Friedens. Hrsg. Friedrich-Ebert-Stiftung. Potsdam 1998, 142-162.
KILCHLING, M., Vergleichende Perspektiven zum Täter-Opfer-Ausgleich in Baden-Württemberg und
der Steiermark – Ausblick auf ein vergleichendes empirisches Forschungsprojekt. In: Der Täter-OpferAusgleich (TOA): Moderner Beitrag zur Konfliktregulierung und zur Sicherung des sozialen Friedens.
Hrsg. Friedrich-Ebert-Stiftung. Potsdam 1998, 163-172.
LÖSCHNIG-GSPANDL, M., KILCHLING, M., Täter-Opfer-Ausgleich und Wiedergutmachung im allgemeinen Strafrecht von Deutschland und Österreich - Konzeptualisierung einer vergleichenden Implementations- und Evaluationsforschung. In: Forschungen zu Kriminalität und Kriminalitätskontrolle am
Max-Planck-Institut. Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Hrsg. H.-J. Albrecht. Freiburg i. Br. 1999, 243-290.
LÖSCHNIG-GSPANDL, M., Der außergerichtliche Tatausgleich im allgemeinen Strafrecht: Voraussetzungen und Anwendungsmöglichkeiten. In: R. Miklau u. H.V. Schroll (Hg.): Diversion, Ein anderer
Umgang mit Straftaten, Analysen zur Strafprozeßnovelle 1999. Wien 1999, 85-97.
KILCHLING, M. u. LÖSCHNIG-GSPANDL, M., Legal and Practical Perspectives on Victim/Offender
Mediation in Austria and Germany. International Review of Victimology 7 (2000), 305-332.
LÖSCHNIG-GSPANDL, M., TOA-E versus ATA-E - Ausgewählte Fragen zu den normativen Grundlagen. In: J.M. Jehle (Hg.): Täterbehandlung und neue Sanktionsformen. Kriminalpolitische Konzepte
in Europa. Neue Kriminologische Schriftenreihe Bd. 106, Mönchengladbach 2000, 277-294.
KILCHLING, M., TOA-E versus ATA-E - empirische Befunde zur Praxis des Täter-Opfer-Ausgleichs.
In: J.M. Jehle (Hg.): Täterbehandlung und neue Sanktionsformen. Kriminalpolitische Konzepte in
Europa. Neue Kriminologische Schriftenreihe Bd. 106, Mönchengladbach 2000, 295-321.
KILCHLING, M., «TOA ¹ TOA = TOA?» – Anmerkungen zur derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung
des Täter-Opfer-Ausgleichs im deutschen Erwachsenenstrafrecht. TOA-Infodienst Nr. 12 (November
2000), 26-30.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
147
3.4.3
Die Regelwerke der Vereinten Nationen zum Jugendstrafrecht in Theorie und Praxis. Eine empirische Untersuchung über ihre Anwendung hinsichtlich der freiheitsentziehenden Maßnahmen bei delinquenten Kindern und Jugendlichen in Südafrika
●
Bearbeiterin: Heidrun Kiessl (Juristin)
●
Zeitrahmen: 1997 bis 2001
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (zugleich Promotionsvorhaben)
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999 S. 85-88)
Das Ziel des Forschungsvorhabens ist es, der Frage nachzugehen, wie die Regelwerke der Vereinten
Nationen zum Jugendstrafrecht3 in Südafrika implementiert werden und den Versuch zu unternehmen,
empirisch umsetzbare Instrumente zur Kontrolle der Implementation von „Mindestgrundsätzen“ zu
entwickeln. Insbesondere soll ein Beitrag zur Verbesserung des Entwicklungsprozesses von Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen und ihrem korrespondierenden „Implementations“-Problem geleistet werden. Als Konsequenz der empirischen Untersuchung erfolgt ferner eine Analyse der Chancen und Probleme hinsichtlich des Freiheitsentzuges für junge Rechtsbrecher im gegenwärtigen südafrikanischen Jugendstrafvollzug.
Der Einfluß der Regelwerke auf die subjektive Situation von Kindern und Jugendlichen4 im Freiheitsentzug und ihre Anwendung in der Praxis wurde am Beispiel Südafrikas als Fallstudie untersucht.
Da sich Südafrika in einem Prozeß der Transition und sozialem Wandel befindet, eignet es sich als
Beispiel für globale Entwicklungen und Phänomene gerade auch im Hinblick auf die Implementation
der Regelwerke in anderen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Mit der näheren Erkundung der
Implementation von Gemeinschaftsvorgaben befindet sich die Studie im Bereich der Implementationsforschung.
Für die empirische Untersuchung wurde als Erhebungsmethode die Befragung gewählt. Sie umfaßt
einerseits die schriftliche Befragung der Bediensteten im Jugendstrafvollzug, der „Durchführungsinstanz“ für die Regelwerke in der Praxis. Die Regelwerke erfassen sämtliche Bereiche des Vollzugs
und dementsprechend erfolgt die Befragung der verschiedenen Dienste. Der Fokus dieses Fragebogen
richtet sich auf Arbeits- und Trainingsbedingungen und die Einstellung des Personals zu den Kindern
sowie die Funktionen und Service-Angebote des Jugendstrafvollzugs. Gefragt wird u.a. nach der Ausgestaltung der Unterbringung, Kleidung, Hygiene, Ernährung, Disziplinarmaßnahmen, medizinischem
und sozialem Dienst, Schulunterricht und praktischen Ausbildungsmöglichkeiten. Korrespondierend
dazu war die schriftliche Befragung inhaftierter Kinder angelegt. Nach einer Pretestphase wurde im
Mai 1998 eine Kurzbefragung aller südafrikanischen Gefängnisse und places of safety zur konkreten
Auswahl der an der Untersuchung zu beteiligenden Anstalten durchgeführt. Nach anschließender Überarbeitung und logistischen Planung der Erhebung erfolgte selbige unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede sowie von Untersuchungs- und Strafhaft im Oktober/November in 12 Vollzugsanstalten verschiedener Größenordnungen sowie 4 places of safety (spezielle Vollzugsanstalten für Untersuchungshaft von Kindern). Um geschlechtsspezifische Besonderheiten hinsichtlich der Ausgestaltung des Anstaltsvollzugs erfassen zu können, wurde die Erhebung auch in einer Frauenvollzugsan3
4
Mindestgrundsätze für die Jugendgerichtsbarkeit (Beijing Rules), 1985; Konvention über die Rechte des
Kindes (CRC), 1989; Richtlinien zur Prävention von Jugendkriminalität (Ryadh-Guidelines), Mindestgrundsätze zum Schutz inhaftierter Jugendlicher (JDL), 1990.
Die südafrikanische Verfassung definiert Kinder als Personen jünger als 18 Jahre (section 28). Die südafrikanische Vollzugspraxis verwendet immer noch die Kategorie Jugendlicher (Personen jünger als 21 Jahre).
Es erfolgt getrennte Unterbringung von Erwachsenen und Jugendlichen. Deswegen wurden in diese Erhebung sowohl Kinder als auch Jugendliche einbezogen. In den folgenden Ausführungen wird der Begriff
Kinder für beide Kategorien verwendet.
148
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
stalt durchgeführt. Bei den Bediensteten wurden insgesamt n=779 Fragebögen verteilt wobei die
Rücklaufquote ca. 52% (n=404) beträgt. Befragt wurden 806 Kinder. Nahezu alle (n=804) füllten die
Fragebögen aus. Zu weiteren konzeptionellen, logistischen und methodischen Einzelheiten, vgl. den
Projektbericht.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Das Jahr 2000 stand im Zeichen der Fertigstellung des Projektberichtes. Die Auswertung des Personaldatensatzes wurde abgeschlossen. Der Kinderdatensatz wurde mit dem Personaldatensatz zusammengeführt und die letzten, gemeinsamen Auswertungsschritte vollzogen. Die Ergebnisse wurden in
Schaubilder und Tabellen umgesetzt. Im Jahr 2001 erfolgte die Veröffentlichung des Projektberichtes.
Mit der Konzeption des Trainingskurses für Strafvollzugsbeamte wurde zusammen mit dem Technikon Southern Africa begonnen.
Im folgenden soll ein Einblick in den Ertrag der Untersuchung gegeben werden:
In bestimmten Themenbereichen stimmt die Ausgestaltung der Haftbedingungen aus Sicht von Bediensteten und Insassen im Ist-Zustand der Vollzugspraxis mit dem Sollzustand der Vorgaben der
Regelwerke überein. Dies betrifft den strukturellen Rahmen, die Serviceangebote sowie die Einhaltung des Trennungsgrundsatzes. Die Existenz komplexer Programme wie für Bildung und Freizeit, die
leicht zu installieren sind, suggerieren, dass die Versorgung der Insassen gewährleistet ist. Seit der
Ratifikation der CRC im Jahre 1995 kam es bei der Ausgestaltung des Freiheitsentzugs für delinquente
Kinder zu vielen Fortschritten und positiven Veränderungen, die auch von vielen der Bediensteten so
wahrgenommen wurden.
Wichtig ist der Blick auf die Schattenseiten des südafrikanischen Jugendstrafvollzugs: die anstaltsübergreifenden Defizite. Sie beeinflussen zunächst die Insassen als unmittelbar davon Betroffene negativ. Vor allem betreffen sie Mängel in der Grundversorgung und der Unterbringung und der Hygiene, die Interaktion und Umgangsweise der Bediensteten mit den Insassen sowie die Existenz von Subkultur. Gerade Mängel in der Grundversorgung verstärken in der Regel im Vollzug wiederum subkulturelle Aktivitäten und beeinflussen auch die Interaktion zwischen Bediensteten und Insassen negativ.
Die weiterhin ansteigende Vollzugspopulation und die steigende Jugendkriminalität gekoppelt mit der
bestehenden Ressourcenknappheit stellt die Bediensteten in ihrer täglichen Arbeit vor eine schwierige
Situation. Diese Rahmenbedingungen prägen die Gestaltung des Vollzugsalltags und machen eine
gewisse „Ohnmacht“ gegenüber den vorherrschenden Verhältnissen als Grundhaltung sichtbar.
Gleichzeitig artikulieren die Bediensteten ein großes Lernbedürfnis hinsichtlich des fachlichen und
sachgemäßen Umgangs mit Kindern sowie Kenntnissen der Verfassung und Kinderrechten.
Es bestehen Qualitätsabstufungen in der Ausgestaltung der Haftbedingungen zwischen den einzelnen
Anstalten. Dies bestätigen die Einschätzungen von Insassen und Bediensteten, denn aus beider Sicht
konnten verschiedene Vollzugsprofile erstellt werden, in denen deutliche Unterschiede in der Umsetzung der Mindeststandards auftreten. Deutlich schätzen Insassen und Bedienstete die Situation in den
places of safety als tendenziell besser ein. Dies artikulieren die Bediensteten klar und die Insassen
etwas verhaltener. Bereiche wie Unterbringung, Hygiene, psychosoziale Betreuung sowie Kontaktbesuche werden positiv hervorgehoben. Aus ihrer Sicht ist das Verhältnis zu den Bediensteten weniger
von Kontrollen geprägt, und tätliche Übergriffe von Bediensteten auf Insassen finden seltener statt.
Bedienstete in den Gefängnisse äußern häufiger, die Haftbedingungen der Insassen verbessern zu
wollen. Der Wunsch nach Veränderung ist bei den Bediensteten in den Gefängnissen zahlreicher vorhanden. Dies ist auch ein Indiz für den schlechteren Standard und Zustand der Gefängnisse. Aufgrund
obiger Erkenntnisse kann man von einer Benachteiligung der Kinder ausgehen, die ihre Untersuchungshaft in einem Gefängnis verbringen. Die Unterbringung in den places of safety ist in vielen
Punkten deutlich besser als in den Gefängnissen. Allerdings gibt es auch in den places of safety empfindliche Bereiche, in denen in ähnlich hohem Maße Defizite bestehen wie in den Gefängnissen. Dies
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
149
betrifft Indikatoren, die das Anstaltsklima am deutlichsten charakterisieren, z.B. die Disziplinarpraxis
und die Probleme der Insassen untereinander, Bedrohungen durch Mitinsassen und Banden sowie
Viktimisierung. Diese Bereiche, die in beiden Anstaltstypen als Problem identifiziert wurden, bieten
einen der wichtigsten Ansatzpunkte für Reformen, da die Gefährdung des physischen und psychischen
Wohlergehens der Kinder reduziert werden muss, um zu verhindern, dass Schäden von größerem
Ausmaß für die Kinder und nach ihrer Entlassung auch für die Gesellschaft entstehen können. Reformansätze sollen gleichzeitig in zwei Richtungen wirken: Sie betreffen die Verbesserung der elementaren Haft- bzw. Lebensbedingungen der Insassen im Strafvollzug sowie des Arbeitsumfeldes der
Bediensteten.
Die Auswertung der Bedienstetenbefragung weist auf eine besondere Wechselwirkung hin: Die Arbeitszufriedenheit des Anstaltspersonals ist dort größer, wo die Haftbedingungen für die Insassen akzeptabel sind. Ferner zeigt sich in den places of safety eine höhere Zufriedenheit als in den Gefängnissen. Aus Sicht der Bediensteten sind Reformansätze in den Gefängnissen wichtiger als in den places of
safety. Somit wird klar, dass Bedienstete und Insassen von einer möglichen Verbesserung der elementaren Haftbedingungen profitieren. Gefängnisse haben derzeit in Südafrika mit Personalmangel,
nicht ausreichend qualifiziertem Personal sowie einem hohen Krankenstand des Personals zu kämpfen.
Die Arbeitssituation der Bediensteten ist dort häufig überfordernd und belastend. Aus Sicht der Bediensteten sind wichtige Veränderungen zunächst im Management der Anstaltsleitung zu vollziehen.
Dort befindet sich die Schaltstelle für die Verbesserung der Haftbedingungen von Insassen, die Gestaltung der Interaktion zwischen Bediensteten und Insassen sowie für die Arbeitsbedingungen und
Arbeitsatmosphäre der Bediensteten untereinander. Letzteres ist ein häufig vernachlässigtes Thema.
Dazu erbrachten vor allem die Freiantworten der Bediensteten wertvolle Hinweise zu Defiziten, die
auf Leitungsebene bestehen. Sie unterstreichen die Bedeutung, welche die Führungskräfte für die
Vermittlung von sozialer Kompetenz und den Umgang der Bediensteten untereinander haben. Besondere Aufmerksamkeit sollte bei Aus- und Fortbildung auf der Arbeit an der Identifikation der Bediensteten mit diesem neuen Rollenverständnis liegen und vor allem die einfachen Vollzugsbediensteten einbeziehen.
Hauptschwierigkeit für die Veränderung der Haftbedingungen und somit auch der Arbeitszufriedenheit der Bediensteten bildet der Ressourcenmangel. Er betrifft zunächst die Bereitstellung der nötigen
personellen und finanziellen Ressourcen durch das Ministerium. Dieses Thema ist bedeutsamer in den
Gefängnissen, wo die Bediensteten das Bedürfnis nach anstaltsunabhängiger Verbesserung externer
Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs sehr viel deutlicher artikulieren. Trotz erfolgversprechender positiver Veränderungen des Jugendstrafvollzugs stellt die Realität in den Anstalten das Ministerium für Strafvollzug sowie die Anstaltsleitung vor immer neue Aufgaben. Da Reformen finanzierbar sein müssen, gewinnt die Allokation und die Konzentration der vorhandenen Ressourcen auf
bestimmte Themen, wie z.B. zur Verbesserung der elementarsten Lebensbedingungen für die Insassen
sowie für Fortbildung der Bediensteten, an Bedeutung. Die Knappheit von lebensnotwendigen Dingen,
fehlende Leitbilder durch mangelnde Betreuung oder beschränkte Freizeitaktivitäten steigern subkulturelle Aktivitäten der Insassen. Im Vollzugsalltag erhöhen sich für die Insassen Bedrohungen dramatisch, und auch die Arbeitsbedingungen für Bedienstete verschlechtern sich dadurch. Auch für sie
nimmt die Gefährdung am Arbeitsplatz ein sehr viel höheres Ausmaß an. Gerade bei knappen Ressourcen sollte eine Konzentration darauf erfolgen, die existenziellsten Bedürfnisse der Insassen zu
stillen, welche die Einhaltung ihrer Menschenwürde betreffen, wie z.B. bestimmte Anforderungen an
Hygiene und Unterbringung. Vor allem die herrschende Überbelegung erschwert diesbezügliche Veränderungen. Die vollzugsexternen Bedingungen wie z.B. der gesetzliche Rahmen, insbesondere die
Verkürzung langer Freiheitsstrafen und langer Untersuchungshaftperioden sowie der Einsatz ambulanter Sanktionen, ist maßgebend für die Reduzierung der Vollzugspopulation. Bis diese Rahmenbedingungen geschaffen sind und umgesetzt werden, gilt es in Anbetracht der kontinuierlichen Erhöhung
der Gefangenenpopulation im Vollzug selbst Maßnahmen zu entwickeln und anzuwenden, die darauf
zielen, die negativen Folgen der Überbelegung möglichst einzugrenzen.
150
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
Drittmittel: Technicon Pretoria SA.
●
Zum Projekt vorliegende neuere Veröffentlichungen:
KIESSL, H., Empirische Sozialforschung im südafrikanischen Jugendstrafvollzug. Basler Afrika Bibliographien Working Paper No. 3, 2000.
KIESSL, H., United Nations Standards and Norms in the Area of Juvenile Justice in Theory and Practice. Research in Brief, Freiburg 2001.
KIESSL, H., Die Regelwerke der Vereinten Nationen zum Jugendstrafrecht in Theorie und Praxis. Eine
empirische Untersuchung über ihre Anwendung hinsichtlich der freiheitsentziehenden Maßnahmen bei
delinquenten Kindern und Jugendlichen in Südafrika. Bd. 94, 630 Seiten, Freiburg 2001.
3.4.4
Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der Telekommunikation nach
den §§100a, 100b StPO
●
Bearbeiter(innen): Hans-Jörg Albrecht (Jurist), Harald Arnold (Psychologe), Daniela
Demko (Juristin), Elisabeth Braun (Juristin) und weitere Mitarbeiter(innen)
●
Laufzeit: 1999 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 125-129)
Die rechtstatsächliche Untersuchung des MPI zur „Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung
der Telekommunikation nach §§ 100 a, 100 b StPO“ nimmt insofern eine Schlüsselstellung ein, als im
Mittelpunkt der Untersuchung die Bedeutung der Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung für das
Strafverfahren steht. Eingriffe in die Telekommunikation haben im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einen besonderen Stellenwert eingenommen und die TÜ zählt zu den Ermittlungsmaßnahmen, denen insbesondere in der Kontrolle und Bekämpfung der organisierten Kriminalität hohe
Aufmerksamkeit geschenkt und hohes Potential zugeordnet wird. Damit sind die Effizienzfragen angesprochen, die natürlich in der Abwägung zwischen dem aus der Überwachung der Telekommunikation sich ergebenden Nutzen für die Strafverfolgung einerseits und dem in der Überwachung
der Telekommunikation besonders deutlichen Eingriff in Bürgerrechte andererseits einer Klärung zugeführt werden müssen. Ohne verlässliche empirische Erkenntnisse zum Nutzen dieser Ermittlungsmaßnahme ist eine solche Abwägung nicht sachgerecht durchzuführen. Unsere Untersuchung enthält
daher deskriptive, theoretische und als Kern der Untersuchung evaluative Bestandteile. Zum einen
geht es nämlich um eine möglichst präzise beschreibende Aufbereitung von Daten, mit denen Entwicklungen und Strukturen der TÜ nachgewiesen werden können. Zum zweiten geht es um die Erklärung der Anordnung von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, also um theoretisch geleitete Korrelationsanalysen, in denen Bedingungen und Ursachen der TÜ-Anordnungen aufgedeckt
werden. Schließlich geht es um die Evaluation der TÜ-Maßnahmen, womit der Nutzen der TÜ (in
Form von Ermittlungs-, Aufklärungs- und Verurteilungsresultaten) in ein kausal interpretierbares Verhältnis zu ihrer Verwendung, und zwar ihrer Verwendung insgesamt, zu spezifischen Eingriffsfolgen
sowie auch zu den finanziellen Kosten gebracht wird.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Ab Oktober 1999 wurde die empirische Strafverfahrensforschung ab 1990 auch zu „Neuen Ermittlungsmaßnahmen“, insbesondere zur Telefonüberwachung erfaßt und in einer Datenbank aufbereitet.
Die Arbeiten sind abgeschlossen.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
151
Angesichts der Bedeutung der Überwachung der Telekommunikation und insbesondere angesichts des
ihr zugeordneten Potentials an Ermittlungseffizienz wäre daher eigentlich zu erwarten gewesen, dass
rechtstatsächliche Forschungen hierzu vorliegen. Dennoch sind hierzu rechtstatsächliche Erkenntnisse
kaum vorhanden, was sowohl eine vom Max-Planck-Institut 1994 abgeschlossenen Sekundäranalyse
deutschsprachiger Rechtstatsachenforschung zum Strafverfahren, welche einschlägige rechtstatsächliche Forschungen zum Strafprozess bis zum Jahre 1990 zusammenfasst, ergeben hat als auch von
weiteren am MPI durchgeführten und die rechtstatsächliche Forschung zum Strafverfahren ab dem
Jahre 1990 einbeziehenden Studien bestätigt wird.
Wie die Analyse offizieller Daten anhand der aktuellen Statistiken über die Eingriffe in die Telekommunikation zeigt, hat die Bedeutung dieser Eingriffsmaßnahme im Ermittlungsverfahren in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Die Auswertung der administrativ dokumentierten Daten zu
Anordnungen der TÜ läßt dabei verschiedenen Aussagen zu, die auch zur Gestaltung des Untersuchungsdesigns genutzt wurden. Den nachfolgenden tabellarischen Übersichten betreff der Verfahren
nach § 100 a StPO sind fortwährende Steigerungsraten zu entnehmen, und zwar zum einen dahingehend, dass die Anzahl der Verfahren mit TÜ-Maßnahmen und zum anderen auch die durchschnittliche Zahl der TÜ-Anordnungen pro Verfahren in den letzten Jahren angestiegen ist.
152
Tabelle 1:
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Zunahme der Verfahren nach § 100a StPO (Angaben nach BT-Drs. 14/4055, S. 16f. DuD
1998, S. 605, DuD 1999, S. 733
Verfahren nach Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Generalbundesanwalt
Summe
1999
557
438
112
46
17
150
411
93
284
479
162
56
125
118
96
58
30
3232
1998
438
421
128
46
15
159
329
90
240
319
118
60
95
80
86
49
32
2705
1997
394
375
111
37
18
133
289
61
277
216
125
63
68
49
76
58
34
2384
Grafik 1: Anordnung der Überwachung der
Telekommunikation (TÜ)
12000
9802
10000
8000
7776
6428
6000
4000
3964
2494
2000
3730
3499
3667
2797
0
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Tabelle 2:
153
Anordnungen in Ermittlungsverfahren nach § 100a StPO (Angaben nach Bundesregierung: BT-Drs. 14/4055, S. 14; 14/1522, S. 6; 13/11354; 13/10386, S. 3, 5f., und BMJ,
DuD 1998, S. 605, DuD 1999, S. 733); Landesregierung Baden-Württemberg, LT-Drs.
12/5494, S. 2
Anordnung je
Verfahren
Generalbundesanwalt
1999
1998
1997
Bundeskriminalamt
1999
1998
1997
Zollfahndung
1999
Justizverwaltung mit
GBA
1999
1998
1997
Ermittlungsverfahren
Anordnungen
32
32
34
203
167
96
k.A.
292
257
349
296
257
832
1616
3034
2705
2384
12651
9802
7776
Bei den in Grafik 1 verarbeiteten Daten, welche die zeitliche Entwicklung in den 90er Jahren zeigt,
handelt es sich um Maßnahmen, d.h. um Anordnungen von TÜ, also nicht um Verfahren, Anschlüsse
oder Betroffene. Für 1998 ist damit eine Zunahme von 26 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Bemerkenswert ist ferner die deutliche Zunahme (75 %) im Jahr 1996 (nach einem kurzfristigen
Rückgang in den Jahren 1994 und 1995). Im Vergleich zu 1990 hat sich nach diesen Daten die Zahl
der TÜ-Maßnahmen 1998 fast vervierfacht. Insofern bleibt natürlich nunmehr untersuchungsbedürftig,
ob diese Steigerungsraten durch entsprechende Veränderungen in der Handhabung der TÜ, in Veränderungen der Kriminalitätslagen oder durch die Einführung systematischer Erhebungen zur TÜ bedingt waren. Letzteres dürfte - soviel kann bereits jetzt gesagt werden - den sprunghaften Anstieg zwischen 1995 und 1996 sicher zu einem beträchtlichen Anteil erklären. Denn zum 1.1.1996 ist die statistische Erhebung zur Überwachung der Telekommunikation in den Bundesländern und beim Bund
umgesetzt worden, wonach kalenderjährlich einheitliche Erhebungen zur Zahl der Verfahren, in denen
TÜ-Maßnahmen angeordnet wurden und insbesondere ein Aufschlüsselungen der Verfahren nach
Katalogstraftaten (§§100aff StPO) erfolgen.
Hervorzuheben bleibt insofern, dass insbesondere die Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt
und Sachsen auch 1999 erheblich über dem Durchschnitt liegende Zuwachsraten aufweisen und sich
ebenfalls Baden-Württemberg und Hessen durch eine signifikanten Zuwachs auszeichnen.
Was die Verteilung der TÜ-Anordnungen über die einzelnen Bundesländer sowie die Verteilung der
von den TÜ-Maßnahmen Betroffenen betrifft, deuten sich zudem erhebliche Unterschiede entlang der
Dimension Neue und Alte Bundesländer sowie entlang eines Nord-Süd Gefälles an.
154
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Grafik 2: TÜ-Verfahren und TÜ-Betroffene nach Bundesländern 1998
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be
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1000
900
800
700
600
500
400
300
200
100
0
Verfahren
Betroffene
Aus den offiziellen Daten läßt sich weiterhin entnehmen, dass die Überwachungen der Telekommunikation weitgehend durch den Richter angeordnet werden, hingegen staatsanwaltschaftliche Eilentscheidungen relativ selten sind.
Tabelle 3:
Anordnungen nach § 100b Abs. 1 StPO (Angaben nach Bundesregierung, BT-Drs.
14/4863, S. 9; 14/1522, S. 4; 13/11354, S. 2f.; RegTP, Jahresbericht 1998/99 S. 96)
Anordnungen Gesamtzahl
1999
1998
1997
1996
12651
9802
7776
6428
durch Richter
10832
8446
7356
6170
durch die Staatsanwaltschaft
(Eilfälle)
1819
14 %
1356
14 %
420
5%
258
4%
Von ganz besonderem Interesse ist natürlich die Verteilung der TÜ-Anordnungen über die Katalogstraftaten des § 100 a StPO, d.h. die Frage, welche Katalogstraftaten schwerpunktmäßig eine Telefonüberwachung veranlasst haben.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Tabelle 4:
155
Zuordnung der Verfahren zu Katalogstraftaten. (Angaben BT-Drs. 14/4055, S. 15f. sowie
DuD 1998, S. 605, DuD 1999, S. 733)
Straftaten gegen ....
Verfahren 1999
(Mehrfachnennung möglich)
BetäubungsmittelG, § 100a S. 1 Nr. 4 StPO
1810
Raub oder räub. Erpressung, § 100a S. 1 Nr.
238
2 stop
Mord, Totschlag, Völkermord, § 100a S. 1
189
Nr. 2 stop
Gewerbsmäßige Hehlerei etc., § 100a S. 1
164
Nr. 2 stop
Straftaten nach dem AuslG/AsylVerfG, §
160
100a S. 1 Nr. 5 stop
Straftaten nach dem WaffenG, AWG,
125
KriegsWaffKG, § 100a S. 1 Nr. 3 StPO
(Schwerer) Bandendiebstahl, § 100a S. 1 Nr.
95
2 StPO
Öffentliche Ordnung, § 100a S. 1 Nr. 1c
86
StPO
Restliche Deliktsgruppen jeweils bis 3%
Verfahren insgesamt
3034
Verfahren 1998
Verfahren 1997
1583
237
1393
253
214
171
159
145
146
81
96
85
99
72
82
102
2705
2384
Dabei zeigen die entsprechenden tabellarischen Darstellungen, dass die Betäubungsmitteldelikte fortwährend die Mehrheit der Anlassstraftaten darstellen. Diese Verteilung stimmt im übrigen mit Einschätzungen von erfahrenen Praktikern der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft überein, die gleichermaßen im Bereich der Betäubungsmitteldelikte den größten Anwendungsbereich der TÜ sehen.
Die drei nächst häufigen Katalogtaten sind – in den Jahren 1996-1999 mit nur leichten Verschiebungen in der Gewichtung – der Raub/räuberische Erpressung, dem folgend Mord/Totschlag und sodann
die gewerbsmäßige Hehlerei.
Im übrigen verteilen sich die weiteren Katalogtaten relativ gleichmäßig, wobei jedoch bei zwei Deliktsgruppen – Anstiftung und Beihilfe zur Fahnenflucht und Straftaten gegen NATO-Gruppen – seit
1997 bzw.1996 keine Überwachungsmaßnahmen angeordnet wurden.
Es kann aufgrund der offiziellen Daten daher als Zwischenergebnis zusammenfassend festgestellt
werden, dass
(1) die Anordnungen der TÜ im Laufe der neunziger Jahre zugenommen haben (freilich handelt es
sich offensichtlich um einen seit Einführung der TÜ beobachtbaren Trend, der wohl maßgeblich auch
durch die Entwicklung der Betäubungsmittelkriminalität bedingt ist), (2) das größte Anwendungsfeld
im Bereich der Betäubungsmitteldelikte liegt, (3) der staatsanwaltschaftlichen Eilentscheidung eine
relativ geringe Rolle zukommt, was im übrigen auch für eine weitgehende Planung und genaue Zielsetzung der TÜ spricht, (4) erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Anordnung der TÜ sowie hinsichtlich der durchschnittlich von einer TÜ Betroffenen im Vergleich der Bundesländer beobachtet
werden können, wobei die Unterschiede entlang Ost/West und Nord-Süd verlaufen.
Die Beantwortung der einleitend vorgestellten Fragestellungen der Studie bedingt einen entsprechenden Untersuchungsaufbau, der sich in dem von uns entwickelten Untersuchungsdesign wiederspiegelt.
Unabdingbar, und zwar gerade auch für die Effizienzfragen ist ein Mehrmethoden- bzw. Mehrebenenansatz, der sich neben der Analyse der bislang vorhandenen Statistiken zur TÜ auf eine Akten-
156
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
analyse, auf schriftliche Befragungen, Interviews mit Schlüsselpersonen sowie die Analyse von Urteilsbegründungen und Abschriften von TÜs stützt.
Mit der Aktenuntersuchung werden die deskriptiven und partiell auch die analytisch/theoretischen
Fragestellungen der Studie beantwortet werden können. Aus der Aktenuntersuchung werden sich im
übrigen auch Grunddaten für die Evaluation ergeben.
Aus einer schriftlichen Befragung von Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und Verteidigern lassen
sich subjektive Einschätzungen und Beurteilungen entnehmen, die im übrigen auf die Aktendaten
grundsätzlich bezogen werden können. Interviews mit Schlüsselpersonen sind schließlich von Bedeutung für Evaluationsfragestellungen sowie zur Erhebung von Informationen, die sich aus den Akten
nicht ergeben.
Wir entschieden uns für diesen Mehrmethodenansatz, weil allein eine Aktenuntersuchung zwar –
wenn auch gewichtige – Ansatzpunkte und Grunddaten zur Beschreibung der TÜ bereitstellen wird,
jedoch allein aus diesen Aktendaten heraus die im Mittelpunkt stehenden Evaluationsfragen nicht hinreichend beantwortet werden können. Denn im Zentrum der Evaluationsfragestellungen stehen zunächst die Probleme der angemessenen Erfassung von Kausalität, Unmittelbarkeit und Mittelbarkeit
der Wirkungen der TÜ-Befunde, Überführungsgeeignetheit sowie der wesentlichen Erschwernis/Aussichtslosigkeit anderer Ermittlungsmaßnahmen. Die hiermit verbundenen Fragen sind aber aus den
Aktendaten heraus nicht vollständig beantwortbar. Denn die Aktenuntersuchung selbst kann zwar
Fragen nach der nach einer TÜ auftretenden Verurteilungshäufigkeit beantworten; ferner können Urteilsbegründungen auf das Aufgreifen der TÜ-Ergebnisse hin untersucht werden; schließlich bietet die
Analyse von Abschriften der TÜ z.B. die Möglichkeit, die Anteile unwesentlicher, aber die Intimsphäre oder die Verteidigung bzw. das Zeugnisverweigerungsrecht berührender Gespräche aufzubereiten.
Jedoch erlaubt selbst ein solcher Zugang nicht die Feststellung der Effizienz der TÜ-Maßnahme insgesamt bzw. die Abschätzung der gesamten, mit der TÜ verbundenen Auswirkungen und Kosten. Denn
hieraus werden die mittelbaren Folgen der TÜ nicht ersichtlich. Dies betrifft freilich nicht bloß die
Verwertbarkeit von Befunden aus einer TÜ als Auslöser für neue, weiterführende und letztlich erfolgreiche Ermittlungen, sondern insbesondere die Auswirkungen der TÜ-Ergebnisse auf das gesamte
Verfahren und insbesondere auf das Verteidigungsverhalten des Beschuldigten sowie die Strategie der
Anklagevertretung. So ist es durchaus möglich, dass im Verlaufe eines Verfahrens TÜ-Befunde zu
einem Geständnis führen oder Abreden auslösen, die so - bzw. in dieser kausalen Verknüpfung - aus
den Akten nicht zu entnehmen sind.
Aus diesen Gründen sieht unser Untersuchungsaufbau wie folgt aus:
1.
2.
3.
An erster Stelle steht die Untersuchung und Analyse der seit 1996 (und bereits für frühere Zeiträume) erfassten (Aggregat-)Daten zur TÜ einschließlich der Ermittlung von Grunddaten zu den
mit TÜ-Maßnahmen verbundenen Kosten mit dem Ziel der Analyse von regionalen Unterschieden und längsschnittlichen Entwicklungen unter Einbeziehung insbes. polizeilicher Kriminalstatistiken und Statistiken der Strafverfolgung.
Es folgt die Aktenanalyse, wobei zum einen Akten zu Verfahren mit TÜ-Anordnungen unter
besonderer Berücksichtigung von Urteilsbegründungen und TÜ-Protokollen untersucht werden.
Zur Beantwortung insbes. der deskriptiven Fragen und zur hinreichenden Erfassung von Grunddaten zur Beschreibung der TÜ ist dabei eine Ausgangsstichprobengrösse von zirka 1000 Verfahren gewählt worden.
Zudem wird eine Kontrollgruppe von Akten zu Verfahren ohne TÜ-Anordnung, jedoch zu vergleichbaren Delikten, d.h. ebenfalls aus den Katalogtaten untersucht werden. Im Vordergrund
dieser etwa 250 Verfahren umfassenden Kontrollgruppe stehen BtMG-Delikte, banden- und gewerbsmässige Straftaten und Menschenhandel.
Ziel dieser Untersuchung von Akten mit und ohne TÜ-Anordnungen ist die genauere Bestimmung der
die TÜ auslösenden Bedingungen sowie die Analyse der Erforderlichkeit bzw. Subsidiarität der TÜ.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
4.
5.
6.
157
Die schriftliche Befragung von Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und Verteidigern dient der
Erhebung von subjektiven Einstellungen und Einschätzungen zur Entwicklung der TÜ, zu Problemen in der Handhabung und Verwertung, zu Strategien der Strafverfolgung, Verteidigung und
Beweiswürdigung sowie zu den Auswirkungen auf die jeweiligen beruflichen Bereiche.
Aus der Aktenstichprobe der TÜ-Verfahren wird sodann eine Teilaktenstichprobe unter Auswahl
von zirka 100 Verfahren untersucht, und zwar unter Einbeziehung von Interviews mit den am
Verfahren beteiligten Polizisten, Staatsanwälten, Richtern und Verteidigern. Ziel ist die Rekonstruktion des Verlaufs der TÜ und ihrer Auswirkungen auf den Gang des Ermittlungsverfahrens
und der Hauptverhandlung aus den verschiedenen Perspektiven, einschliesslich der Rolle der TÜ
für die abschließende Entscheidung.
Die deutsche Studie wird in einen sich gegenwärtig in der Durchführung befindlichen europäischen Vergleich zu Voraussetzungen und Praxis der TÜ in den Niederlanden, England, Frankreich, Belgien, Dänemark, Italien, Schweiz und Österreich eingebettet (Projekt von Elisabeth
Braun) - mit dem Ziel der Aufbereitung und Analyse der Gesetzgebung, der polizeilichen und
justiziellen Praxis sowie vorhandener empirischer Untersuchungen und Datenmaterials zur TÜ
und der vergleichenden Bewertung der deutschen Theorie und Praxis vor dem Hintergrund europäischer Systeme und Erfahrungen.
Der Aktenanalyse selbst liegt ein von uns auf vorgeschalteter Stufe entwickeltes Erhebungsinstrument
in Form eines Fragebogens zugrunde, welches ursprünglich ausschließlich aufgrund theoretischer
Vorüberlegungen und dem Kenntnisstand aus anderen Themenbereichen bzw. Projekten, damit aber
auch anderen Sachlagen erarbeitet worden war. In einer Art Testphase anhand der ersten eingegangenen Akten wurde das Erhebungsinstrument dann auf Verständlichkeit, Stimmigkeit und Praktikabilität geprüft, um die Wahrscheinlichkeit von Mißverständnissen und Kodierfehlern seitens der auswertenden Mitarbeiter möglichst gering zu halten. Erst die Anwendung des Fragebogens an der konkreten Akte führte zu weiteren Erkenntnissen betreff notwendiger Modifizierungen und hatte dementsprechend mehrfache Überarbeitungen und Ausdifferenzierungen zur Folge, wodurch der Fragebogen
sukzessive an Umfang gewonnen hat. Zudem wurde in der Phase der Ausdifferenzierung des Fragebogens eine „Kommentierung“ zum Fragebogen entwickelt, die Anmerkungen, Erläuterungen, Beispielsfälle und Besonderheiten der einzelnen Untersuchungsvariablen beinhaltet. Auf der Grundlage dieser
Kommentierung des Fragebogens kann ein Gleichklang bei der Aktenauswertung unter den aktenauswertenden Mitarbeitern gewährleistet werden; zudem schafft diese – auch zukünftig fortzusetzende Kommentierung eine gute Basis für die Vorbereitung der Fragebögen für die Richter/Staatsanwälte/Polizisten und Verteidiger und die damit einhergehenden schriftlichen Befragungen und ebenso für
die mündlichen Interviews. Nicht zuletzt lassen sich dieser Kommentierung gute Anhaltspunkte für
die zukünftige Beantwortung der rechtlichen und evaluativen Fragestellungen entnehmen.
Auch, was die Beschaffenheit und den Zustand der Akten in Bezug auf die Erhebbarkeit der im Fragebogen vorliegenden Einzelvariablen betrifft, konnte der Fragebogen erst in der Testphase anhand der
ersten Akten zu einem probaten differenzierten Erhebungsinstrument entwickelt und im November
2001 eine endgültige drucklegungsreife Version des Fragebogens erstellt werden, die natürlich betreff
einer evtl. notwendig werdenden Erweiterung/Änderung der einzelnen Variablen aufgrund eines zukünftigen Auftretens von gegenwärtig noch nicht in Erscheinung getretenen Besonderheiten offen zu
bleiben hat.
Ausgangspunkt für die Aktenauswertung war das Bundesland Hessen, in dessen Rahmen betreff des
zeitlichen Verlaufs des Akteneingangs und des zeitlichen Aufwandes für die Aktenanalyse insgesamt
gute Erfahrungen zu dem erforderlichen Zeit- und Personalbudget gewonnen wurden.
158
●
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Arbeitsplanung 2002:
Dem erstellten Plan für die zeitlich gestaffelte Aktenanforderung der Verfahrensakten aus den weiteren Bundesländern entsprechend, sind anschließend die Aktenauswertungen in den übrigen Bundesländern geplant.
Auf der Basis erster Grunddaten aus der Aktenauswertung werden sodann die schriftlichen Befragungen der Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Verteidiger vorbereitet und der dazu notwendige
Fragebogen im Frühjahr 2002 entwickelt werden. Die Durchführung der schriftlichen Befragungen ist
im Anschluß daran geplant; die Rekonstruktionsuntersuchungen und die damit einhergehenden mündlichen Interviews sollen parallel dazu stattfinden, um sich sodann der Datenaufbereitung und der Beantwortung der rechtlichen und evaluativen Fragestellungen der Studie zu widmen.
●
Drittmittel: Bundesministerium der Justiz
3.4.5
Cannabis Non-Prosecution Policies in Germany
●
Bearbeiter(in): Hans-Jörg Albrecht (Jurist), Letizia Paoli (Soziologin)
●
Zeitrahmen: 2002 bis 2004
●
Projektstatus: in Vorbereitung
●
Projektbeschreibung:
The Max Planck Institute has been commissioned by RAND Drug Policy Research Centre a study of
cannabis non-prosecution policies in Germany. The study is part of a larger research project on the
effects of cannabis depenalization in the United States and in several other Western countries. The
overall aim of the project is to learn more about the likely effects of widespread decriminalization, by
examining changes in cannabis use associated with changes in cannabis laws in the United States,
Italy, Spain, Australia and Germany. Whereas the overall project is coordinated by Robert MacCoun
(University of California at Berkeley and RAND) and Peter Reuter (University of Maryland and
RAND), Hans-Jörg Albrecht and Letizia Paoli will be in charge of the study in Germany.
The German study basically aims at understanding under which conditions and for which drug amounts criminal cases against cannabis users are dismissed by the prosecutor’s offices and courts in
different German Länder. According to the Article 29, fifth paragraph, of the Act on Narcotics (Betäubungsmittelgesetz), certain drug offences may be exempted from punishment (by a criminal court), if
small amounts of drugs are involved and if these are exclusively intended for personal use. The offences concern cultivation, production, import, export, transfer, possession, purchase and acquiring of
illegal drugs. The non-prosecution of such cases is also imposed by Article 31a of the Act on Narcotics, which was added by the German Parliament in 1992.
According to the jurisprudence of several high courts (Oberlandesgerichte), small amounts encompass
quantities corresponding to three consumption units of a non-addicted drug user. Up to 0.15 grams of
heroin, three hundred micrograms of cocaine and up to six grams of hashish are accordingly usually
considered small amounts. These limits, however, are — except for hashish — not compulsory and
can be further restricted by state courts. In 2000, for example, the Bavarian High Court decided that a
small amount of heroin cannot be larger than 0.03 gram, thus drastically reducing the scope of application of Article 29, fifth paragraph of the Narcotics Act. As far as cannabis is concerned, however, in
1994 the Federal Constitutional Court ruled that the above-mentioned limit of three consumption units
(corresponding to about 6 grams of hashish) has to be considered mandatory and therefore all cases
involving the possession, purchase or import of lower amounts of cannabis for personal use must be
dismissed because hashish use does not threaten public health.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
159
In that landmark decision, the Federal Constitutional Court further argued that criminal drug laws
outlawing the purchase and possession of controlled substances for personal consumption do not
infringe on human rights, but that dramatic differences in non-prosecution policies cannot be accepted
because they would amount to a serious violation of the right of equal and non-discriminatory treatment. The court further stated that under certain conditions the criminal prosecution of the possession
of small quantities of illegal drugs — specifically cannabis — could amount to excessive state intervention and thus seriously infringe upon the principle of proportionality. The highest German judicial
body thus concluded that the infringements of the basic rights of equal treatment and proportionality
could be avoided by properly applying criminal drug laws and implementing consistent nonprosecution policies throughout Germany in cases involving the possession of small drug quantities
for personal use.
Despite this ruling, German states are far from having developed and implemented a uniform policy of
non-prosecution. In the German federal system, the implementation of the law is entrusted to the single states. Except by enacting or amending laws — and the German Constitutional Court has been
criticised for not formally requesting a legislative amendment in its 1994 landmark decision — federal
bodies can in no way interfere with the implementation of criminal law at the state level. It must be
considered, furthermore, that the public prosecutor has a monopoly in prosecuting criminal cases and
selecting the cases which have to be brought to the criminal court. And although the German criminal
system subscribes to the principle of legality, in terms of statutory powers and practical outcomes
public prosecutors enjoy a relatively high degree of discretion, when he or she has to decide whether
to prosecute a criminal case or to dismiss it.
The implementation of the Constitutional Court’s verdict should have thus been based on consensual
policy decisions in the single states, which were supposed to enact uniform guidelines for their prosecutor’s offices. Such a consensus, however, has not been reached and huge regional differences continue, therefore, to exist. While some states have adopted guidelines requiring or allowing the nonprosecution in cases involving up to thirty grams of cannabis and usually up to one gram of heroin and
cocaine (but in Schleswig-Holstein up to five grams of cocaine are allowed), others have issued no
such guidelines so far.
●
Arbeitsplanung 2002:
To appreciate the variations in cannabis non-prosecution policies among German Länders, the MPI
team will carry out the empirical study in four states, with different drug policy approaches: a southern
one (either Bayern or Baden-Württemberg), which is assumed to be more conservative than the rest of
the nation; a middle one (Hesse) and a northern one (Nord-Rhine Westphalia), which have more liberal drug policies and a eastern one (probably Sachsen), where drug use became a widespread problem
only after Germany’s reunification in 1989.
In each jurisdiction the team led by Albrecht and Paoli will interview a number of prosecutors, judges
and police officers to determine their understanding of the law, attitudes toward it and perceptions of
its effectiveness. In-depth interviews will also be supplemented by a mail survey: a written questionnaire will be sent to a larger pool of prosecutors, judges and police officers in the four abovementioned states.
In a major city in each Land, a sample of two hundred marijuana cases opened by the prosecutor will
be examined. One hundred will have been initiated in 1993, before the Constitutional Court ruling; the
other one hundred will be from 1999, after the system has had time to mature post-ruling but allowing
enough time for final disposition. In principle, German police cannot use discretion in making arrests;
all the discretion is left to prosecutors, so that starting with referrals to prosecutors should pick up all
arrests. Each case will be tracked from prosecution through final sentence.
160
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Finally, the initial findings of the research will be shown to a small number of prosecutors and judges
in each jurisdiction. The goal here is to ensure that the research realistically interpretes the observed
behaviors.
The design permits us to make comparisons over time and across jurisdictions, removing some elements of heterogeneity. Within jurisdiction comparisons permit us to determine how much the penalty
risks of marijuana use actually changed following the new policies. Comparing jurisdictions within the
same nation permits comparison of how uniformly the earlier non-depenalization regime was implemented and whether the observed differences in post-court ruling implementation is partly driven by
state characteristics.
●
Drittmittel: Robert Wood Johnson Foundation
3.4.6
Die justizielle Verarbeitung von Hasskriminalität
●
Bearbeiterin: Didem Aydin (Juristin)
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: in Planung
●
Projektbeschreibung:
Das Projekt soll Fragestellungen der Definition und der Strafverfolgung von so genannter Hasskriminalität in international vergleichender Perspektive (Deutschland/USA) aufgreifen. Dies betrifft
zunächst die Definition der Hasskriminalität (fremdenfeindliche Gewalt) durch die Polizei, sodann
eventuelle Besonderheiten in der Einstellungs- bzw. Anklagepolitik der Staatsanwaltschaften sowie in
der Strafzumessung durch die Gerichte. Es ist daran gedacht sowohl in den USA (Texas) als auch in
Deutschland Stichproben von Ermittlungs- und Strafverfahren zu ziehen, die von der Polizei entweder
als fremdenfeindliche (oder Hass-) Gewalt (bzw. in den USA als hate crimes) eingestuft werden.
Kontrollgruppen von Strafverfahren, die dieselben Tatbestände zum Ausgangspunkt haben, sollen eine
vergleichende betrachtung ermöglichen und feststellen lassen, ob und inwieweit auf den verschiedenen
Entscheidungsebenen in der Verarbeitung von Hasskriminalität Besonderheiten auftreten. Mit der
international vergleichenden Perspektive wird es möglich, unterschiedliche Formen der rechtlichen
Konstruktion von Hasskriminalität auf Konsequenzen hin zu untersuchen. In den USA sehen so genannte hate crime statutes Ansätze zur Definition (Motivrekonstruktion) und besonderen Behandlung
(in der Strafzumessung) vor. In Deutschland beschränkt sich die generelle Festlegung der „fremdenfeindlichen Gewalt“ auf die polizeiliche Ebene, während für die Erfassung sonstiger Hassdelikte besondere Tatbestände (beispw. Volksverhetzung) vorhanden sind, die in den USA wiederum keine Entsprechung haben.
●
Arbeitsbericht 2001:
Die Projektplanung begann in der zweiten Hälfte des Jahres 2001. Die Fragestellungen wurden in Zusammenarbeit mit den amerikanischen Forschungspartnern (R. Teske/Sam Houston State University;
J.B. Gould/George Mason University, Fairfax, Virginia) diskutiert und festgelegt. Der Untersuchungsplan wurde zwischen den beteiligten Forschern erörtert.
●
Arbeitsplanung 2002:
Im Jahre 2002 wird der Untersuchungsplan in Absprache mit den Amerikanischen Forschungspartnern
fertiggestellt. Die Stichproben werden gezogen. Die Datenerhebung (Aktenauswertungen und Interviews mit Polizisten, Staatsanwälten und Richtern) soll im Laufe des Jahres 2002 durchgeführt werden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
161
3.5
Schwerpunkt „Opferforschung“
3.5.1
Viktimisierung und Verbrechensangst in den alten und neuen Bundesländern
Deutschlands - Vergleich Jena-Freiburg I und II
●
Bearbeiter: Helmut Kury (Psychologe)
●
Zeitrahmen: 1997 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits die Tätigkeitsberichte 1996/1997, S. 67-73, 1998/1999, S. 130 f.)
Zur Fragestellung möglicher Opferwerdungen im kommunalen Nahraum wurde zur Jahreswende
1991/92 in Zusammenarbeit zwischen dem MPI für ausländisches und internationales Strafrecht in
Freiburg und der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Befragung repräsentativ ausgewählter Bürger aus den ostdeutschen Kommunen Jena und Kahla/Thüringen sowie aus den westdeutschen Städten
Freiburg, Emmendingen und Löffingen durchgeführt. Erhoben wurden neben Viktimisierungen auch
subjektive Parameter wie z.B. die Zufriedenheit mit den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden, die
Einschätzung der Kriminalitätsentwicklung und deren Ursachen sowie die Verbrechensfurcht und die
Einstellungen zu Sanktionen. Ein besonderer Schwerpunkt der Untersuchung war der Vergleich der
ost- und westdeutschen Populationen hinsichtlich der speziellen Erfahrung der Umbruchsituation und
den damit verbundenen gesellschaftlichen Veränderungen. Das Untersuchungsdesign sollte zudem
einen Vergleich der Kriminalitätsbelastungen und der Einstellungen der Bürger in Gemeinden unterschiedlicher Größe ermöglichen. Dabei standen Parameter wie z.B. unterschiedliche Gelegenheitsund Freizeitstrukturen sowie eine verschieden starke informelle Sozialkontrolle im Mittelpunkt.
Zur Frage, inwieweit sich im Laufe des Anpassungsprozesses in den neuen Ländern auch Einstellungsänderungen der Bürger ergeben haben und ob eine Angleichung der Kriminalitätsbelastung erfolgt ist, wurde zum Jahreswechsel 1995/96 eine weitere Vergleichsstudie zwischen Freiburg und Jena
mit einem weitgehend identischen Untersuchungsinstrument durchgeführt.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Die Auswertungen der Studie von 1995/96 (Freiburg-Jena-2) wurden weitergeführt. Eine Teilauswertung zur Punitivität ist weiter unten separat beschrieben; die Ergebnisse wurden in einem Berichtsband
dokumentiert.
●
Arbeitsplanung 2002:
Neben methodischen Fragestellungen wird ein Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Analyse der Veränderungen der Variablenausprägungen zwischen 1991/92 und 1995/96 liegen.
Die Datenauswertung zum Methodenteil der Studie soll sich auf die Fragen konzentrieren, welchen
Einfluß einerseits verschiedene Erhebungsmodalitäten (schriftliche Befragung im Vergleich zu mündlichen Interviews) und andererseits eine unterschiedliche Gestaltung des Fragebogens auf die gewonnenen Ergebnisse haben. Die Diskussion solcher Methodeneinflüsse auf Umfrageergebnisse ist in der
deutschen Kriminologie noch am Anfang, Untersuchungen hierzu können zu einer Verfeinerung der
Erhebungsmethodik bei zukünftigen Umfragen, etwa im Rahmen der Viktimologie beitragen. Das
Design war in allen Untersuchungsschritten experimentell, d.h. es erfolgte eine Zufallszuteilung der
einzelnen Erhebungsmethoden auf die Befragtengruppen, was die Herausarbeitung kausaler Zusammenhänge erlaubt. Neben der Datenerhebungsart wurde insbesondere der Einfluß der Fragebogengestaltung auf die Resultate geprüft. Hierbei wurde der Schwerpunkt auf folgende Bereiche gelegt: -
162
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Fragebogeninstruktion, - Erfassung der Verbrechensangst, - Erfassung der Schwere der Viktimisierung, - Sanktionseinstellung, - demographische Variablen (wie Einkommen). Der Einfluß der Position
dieser inhaltlichen Bereiche im Fragebogen auf deren Ausprägung aber auch auf die Ausprägung der
anderen Bereiche kann aufgrund des Forschungsdesigns jeweils geprüft werden. Vor diesem Hintergrund können Aussagen gemacht werden zum Einfluß der Fragebogengestaltung auf die Erfassung
solch sensibler Bereiche wie Verbrechensfurcht oder Sanktionseinstellungen und die Validität der
gewonnen Ergebnisse. Vor dem Hintergrund der breiten politischen Diskussion von Ergebnissen zu
Verbrechensfurcht oder Sanktionseinstellungen kommt deren möglichst exakten Erfassung eine nicht
unerhebliche Bedeutung zu.
●
Veröffentlichungen zum Projekt:
KURY, H., WÜRGER, M., Opfererfahrungen und Kriminalitätsfurcht - Ein Beitrag zur Viktimisierungsperspektive. In Kriminologische Forschung in den 90er Jahren. Hrsg. G. Kaiser, H. Kury. Freiburg: Eigenverlag Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br.
1993, 411-462.
KURY, H., OBERGFELL-FUCHS, J., Kriminalität Jugendlicher in Ost und West. Auswirkungen gesellschaftlicher Umwälzungen auf psychisches Erleben und Einstellungen. In: Jugend und Gewalt. Devianz und Kriminalität in Ost und West. Hrsg. S. Lamnek. Leske + Budrich, Opladen 1995, 291-314.
3.5.2
Strafeinstellungen der Bevölkerung
●
Bearbeiter: Helmut Kury (Psychologe)
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2001
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 131 f.)
Strafeinstellungen haben sich in Deutschland aber auch den anderen westlichen Industrieländern, vor
allem den USA, in den letzten Jahren erheblich verhärtet. Zum Teil haben die Forderungen der Öffentlichkeit nach schärferen und längeren Strafen auch Eingang in neuere gesetzliche Regelungen gefunden. Ziel des Projekts ist es, vor dem Hintergrund der Opferstudien des Instituts einen Längsschnittvergleich der Strafeinstellungen der Bevölkerung zu erarbeiten. Anhand der vorhandenen Daten, ergänzt durch weitere Umfragedaten, soll die Entwicklung der Strafeinstellungen aufgezeigt werden und
geprüft werden, von welchen gesellschaftlichen Indikatoren diese Strafeinstellungen moderiert werden.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Die Datenauswertungen wurden weitergeführt und der Forschungsbericht wurde im Jahre 2001 vorgelegt. Im Rahmen der eigenen Untersuchung wurden Daten zur Punitivität aus verschiedenen lokalen
Stichproben Ost- und Westdeutschlands (Jena und Kahla sowie Freiburg, Emmendingen und Löffingen) verglichen. Die Operationalisierung des Konstrukts erfolgte durch ein modifiziertes TodesstrafeItem, vor allem aber durch eine umfangreiche Frage zu Sanktionsvorschlägen zu 21 vorgegebenen
unterschiedlich schweren Straftaten.
Da in einer Jenaer Teilstichprobe im Gegensatz zur sonst schriftlichen Befragung auch mündlich interviewt wurde, konnte ein Methodenvergleich zwischen beiden Vorgehensweisen durchgeführt werden.
Dieser zeigte erwartungsgemäß, dass bei schriftlicher - und damit anonymerer – Befragung insgesamt
härtere Strafeinstellungen geäußert werden als bei mündlicher. Dies spricht für die Bedeutung des
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
163
Faktors „soziale Erwünschtheit“ und bedeutet, dass bereits die Datenerhebungsmethode einen Einfluß
auf die gefundenen Ergebnisse hat.
Wenig überraschend konnte beobachtet werden, dass die ostdeutschen Befragten eine durchgängig
harschere Strafeinstellung zeigten als die Westdeutschen, ein Ergebnis, das sich auch in anderen vergleichbaren Studien einhellig fand. Besonders auffallend war dies in Bezug auf die Bewertung solcher
Straftaten, die in der ehemaligen DDR so gut wie keine Rolle spielten, z.B. der Haschisch- oder Heroinkonsum Andererseits waren die Ostdeutschen z.B. in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch
oder auch die Vergewaltigung in der Ehe weniger straforientiert als die Westdeutschen. Dies spiegelt
die unterschiedliche Erfahrung und Bewertung von Kriminalität Anfang der 90er Jahre wieder.
Hinsichtlich der weiteren berücksichtigten demographischen Variablen zeigte die Studie teilweise
wenig eindeutige Zusammenhänge, was auch die in der Forschungsliteratur berichteten Ergebnisse
weitgehend bestätigt. Als relativ stabil erwies sich der Einfluß des Geschlechts: Männer erweisen sich
in der ost- wie auch in der westdeutschen Stichprobe deutlich punitiver als Frauen. Was das Alter betrifft, zeigte sich deutlich, dass die Punitivität bei den einzelnen Altersklassen erheblich vom Delikt,
auf das sich die Sanktionsvorstellungen beziehen, abhängt. Bei eher von Jugendlichen begangenen
Straftaten („jugendtypische Delikte“) erwiesen sich die älteren Befragten deutlich als punitiver als die
jüngeren, während sich letztere als punitiver bei solchen Straftaten darstellten, die vor allem in neuerer
Zeit problematisiert und kritisch diskutiert wurden, so z.B. der Kindesmisshandlung oder der Vergewaltigung in der Ehe. Dies weist auf den Einfluss der altersspezifischen Sozialisationserfahrungen hin.
Die Punitivität nahm zwar mit steigendem Ausbildungsstand (Schulbildung) ab, allerdings spielte hier
die Ortsgröße eine moderierende Rolle: In den kleineren Kommunen unterschieden sich die besser
Gebildeten relativ weniger von den anderen Gruppen, wohingegen sie in den Großstädten deutlich
mildere Strafeinstellungen zeigten. Hier mag der in Großstädten intensivere Austausch innerhalb der
vergleichsweise großen Akademikergruppen eine wichtige Rolle spielen. Zwar ließ sich bei der Bildungsvariablen der moderierende Einfluss des Stadt-Land-Gefälles zeigen, was jedoch die Bedeutung
des Urbanisierungsgrades generell betrifft, waren die Resultate weniger eindeutig. Zwar wiesen einige
Ergebnisse darauf hin, dass mit steigendem Urbanisierungsgrad auch die Punitivität abnimmt, die Unterschiede waren jedoch weniger deutlich, als dies erwartet wurde. Hier mag sicherlich eine Rolle
spielen, dass eine traditionelle Trennung von städtischer und ländlicher Bevölkerung weitgehend aufgehoben wurde, dass vielfach das ländliche Umfeld von Großstädten ein attraktives Wohngebiet vermögender und gut ausgebildeter Schichten darstellt und so auch eine Durchmischung von Einstellungen stattfindet.
Was letztlich den Einfluß eigener Viktimisierungserfahrungen auf Strafeinstellungen betrifft, so waren
auch hier die Resultate nicht einheitlich. Während in der Freiburger Stichprobe die Opfer vielfach
weniger punitiv waren als die Nichtopfer, war es in Jena umgekehrt. Dies gilt auch über die verschiedenen Schweregrade hinweg.
Ein Vergleich der Ergebnisse allgemeiner Strafeinstellungen mit der Befürwortung der Todesstrafe
zeigte, dass mit diesen beiden Operationalisierungen von Punitivität unterschiedliche Einstellungsmuster gemessen werden. Je nach vorgegebenem Delikt stellen sich Befragte, die für die Todesstrafe
plädieren, hinsichtlich ihrer präferierten Sanktionsvorschläge für Delikte bei denen Todesstrafe nicht
als mögliche Sanktionsform vorgegeben wurde, teils als sanktionsorientierter andererseits aber auch
als weniger punitiv dar. Besonders deutlich war, dass die Freiburger Befürworter der Todesstrafe besonders im leichten Straftatenbereich (z.B. Schwarzfahren, Haschischkonsum) relativ zu den Gegnern
härtere Sanktionen vorschlagen. Dies deutet darauf hin, dass mit dem Todesstrafe-Item ein „Mix“
punitiver Einstellungen erfaßt wird, der letztlich schwer zu interpretieren ist, da wohl auch Aspekte
des Konservatismus mit eingehen.
Da in der zugrunde liegenden Vergleichsstudie Freiburg- Jena eine Fülle weiterer Einstellungsskalen
vorlagen, wurde der Einfluß dieser Dimensionen auf Sanktionseinstellungen untersucht. Dabei zeigte
164
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
sich, dass insbesondere Befragte mit geringem Anomieerleben, die sich gegenüber kleineren Abweichungen als tolerant erwiesen und die eine positive Zukunftssicht hatten, auch - zumindest bei leichteren Delikte - weniger zu harten Strafeinstellungen neigten.
Multivariate Zusammenhangsanalysen (Multiple Lineare Regressionen) mit der Kriteriumsvariablen
Strafeinstellungen erwiesen sich in Jena als nur bedingt ertragreich (Multiples R = .20), in Freiburg
konnte dagegen ein vorsichtig akzeptables Zusammenhangsmodell ermittelt werden (Multiples R =
.35), das die besondere Bedeutung genereller Befürwortung von Sicherheit und Ordnung, einem geringen Interesse an Politik sowie den demographischen Variablen Geschlecht und Alter belegte. Die
Befürwortung der Todesstrafe wurde insbesondere moderiert durch politisch rechte Einstellungen
sowie durch politisches Desinteresse, Variablen die im Zusammenhang mit dem Konstrukt der „Modernisierungsverlierer“ im Hinblick auf die Folgen der Wende häufig diskutiert wurden.
Die Datenauswertung zum Methodenband soll sich auf die Fragen konzentrieren, welchen Einfluß
einerseits verschiedene Erhebungsmodalitäten (schriftliche Befragung im Vergleich zu mündlichen
Interviews) und andererseits eine unterschiedliche Gestaltung des Fragebogens auf die gewonnenen
Ergebnisse haben. Die Diskussion solcher Methodeneinflüsse auf Umfrageergebnisse ist in der deutschen Kriminologie noch am Anfang, Untersuchungen hierzu können zu einer Verfeinerung der Erhebungsmethodik bei zukünftigen Umfragen, etwa im Rahmen der Viktimologie beitragen. Das Design
war in allen Untersuchungsschritten experimentell, d.h. es erfolgte eine Zufallszuteilung der einzelnen
Erhebungsmethoden auf die Befragtengruppen, was die Herausarbeitung kausaler Zusammenhänge
erlaubt. Neben der Datenerhebungsart wurde insbesondere der Einfluß der Fragebogengestaltung auf
die Resultate geprüft. Hierbei wurde der Schwerpunkt auf folgende Bereiche gelegt: - Fragebogeninstruktion, - Erfassung der Verbrechensangst, - Erfassung der Schwere der Viktimisierung, - Sanktionseinstellung, - demographische Variablen (wie Einkommen). Der Einfluß der Position dieser inhaltlichen Bereiche im Fragebogen auf deren Ausprägung aber auch auf die Ausprägung der anderen Bereiche kann aufgrund des Forschungsdesigns jeweils geprüft werden. Vor diesem Hintergrund können
Aussagen gemacht werden zum Einfluß der Fragebogengestaltung auf die Erfassung solch sensibler
Bereiche wie Verbrechensfurcht oder Sanktionseinstellungen und die Validität der gewonnen Ergebnisse. Vor dem Hintergrund der breiten politischen Diskussion von Ergebnissen zu Verbrechensfurcht
oder Sanktionseinstellungen kommt deren möglichst exakten Erfassung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu.
●
Veröffentlichung:
KURY, H., OBERGFELL-FUCHS, J., Public attitudes towards sanctioning. In: Research on crime and
criminal justice at the Max Planck Institute Freiburg. Hrsg. H.-J. Albrecht, H. Kury. edition iuscrim,
1998, 41-49.
3.5.3
Opfer und Täter von Sexualstraftaten
●
Bearbeiter: Joachim Obergfell-Fuchs (Psychologe)
●
Zeitrahmen: 1999 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 135 f.)
In den vergangenen Jahren ist, nicht zuletzt auf der Grundlage besonders schwerer Fälle sexueller
Straftaten gegen Kinder, eine intensive Diskussion zum Thema Sexualstraftaten geführt worden. Dabei stand jedoch in erster Linie der Umgang mit den Tätern im Vordergrund. So wurde auf der einen
Seite durch die Verabschiedung neuer Gesetze, so z.B. dem „Gesetz zur Bekämpfung schwerer und
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
165
Sexualstraftaten“ von 1998 oder der baden-württembergischen Fassung des Straftäterunterbringungsgesetzes aus dem Jahr 2001, versucht, durch verstärkte Repression die Bürger vor Sexualstraftaten, insbesondere durch Rückfalltäter, zu schützen. Auf der anderen Seite wurde vermehrt die
Forderung nach effektiven therapeutischen Interventionen für die Täter gestellt, wenngleich hier in
Deutschland bislang nur zögerliche Fortschritte erzielt wurden.
Zwar wurde bereits durch das 1976 eingeführte Opferentschädigungsgesetz sowie das 1987 in Kraft
getretene Opferschutzgesetz sowohl die finanzielle Unterstützung für Verbrechensopfer wie auch deren Stellung im Strafverfahren verbessert und auch im Zusammenhang mit genannten repressiven
Maßnahmen gegenüber Tätern werden immer wieder Belange des Opferschutzes in den Mittelpunkt
gerückt, eine evaluierte flächendeckende psychische Betreuung der Opfer ist jedoch in Deutschland
bislang nicht verwirklicht.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, in erster Linie die Wirksamkeit von Opferhilfe zu untersuchen.
Dabei wird, ausgehend von verschiedenen situationsbezogenen Opfertypen, zunächst das Verhalten
der Opfer und der Täter vor und nach der Tat betrachtet. Eine wichtige Frage hierbei ist, wie es zur
Viktimisierungssituation kam und welche Reaktionen danach erfolgten. Darauf aufbauend wird untersucht, welche Rolle professionelle (z.B. psychotherapeutische Interventionen) und semi-professionelle
(z.B. Selbsthilfegruppen) Opferhilfen für die Bewältigung der erlittenen Straftat spielen. Das heißt,
gibt es Formen der Hilfe welche eine Bewältigung erleichtern und welche Rolle spielen hierbei Unterschiede auf Grundlage des Grades der Professionalität. Es wird angenommen, dass Opferhilfen, die
eine umfassendere, tiefergehende und die Lebensumstände berücksichtigende Intervention beinhalten,
eher zur Bewältigung post-traumatischer Streßstörungen beitragen als nur auf die Verarbeitung des
Delikts ausgerichtete, evtl. sogar „parteiliche“ Hilfsangebote. Erstgenannte dürften vermehrt im Bereich professioneller Hilfe anzusiedeln sein, letztere dagegen vermehrt bei semiprofessionellen Angeboten. Es wird angenommen, dass Opfergruppen, die professionelle Hilfe, erhalten rascher und nachhaltiger sich von posttraumatischen Streßsymptomen erholen als Gruppen, die keine Hilfe erhalten
(Spontan-Remission), dagegen sich aber Gruppen mit semi-professioneller Unterstützung kaum von
der Gruppe ohne Behandlung unterscheiden. Auch der Einfluss der Reaktionen der Umwelt sowie der
eigenen Verhaltensweisen des Opfers wird dabei erfasst.
Diese Informationen sollen durch die Befragung von weiblichen Opfern schwerer Sexualstraftaten
(Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung) erhoben werden, als Datenquelle
dient hierbei in erster Linie die Opferdatenbank des Weissen Rings. Daneben sollen weitere Informationen über den Zugang zu lokalen Opferhilfseinrichtungen gewonnen werden.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Berichtszeitraum wurden zunächst umfassende Informationen zur Situation der Opferhilfe in
Deutschland erhoben. Dabei stand auch die Frage polizeilicher Initiativen des Opferschutzes im Vordergrund. Da bei anzeigenden Opfern die Polizei einen sehr frühen Ansprechpartner im Verlauf des
Geschehens darstellt, werden oftmals auf dieser Ebene bereits Weichen für weitere Interventionen
gestellt. Es fanden Expertengespräche mit Opferschutzbeauftragten der Polizei in verschiedenen
Kommunen bzw. Landeskriminalämtern statt, um so weitergehende Informationen hinsichtlich des
Umgangs mit Sexualdeliktsopfern zu erhalten und Hilfsangebote zu erfassen.
Daneben wurden Gespräche mit unabhängigen Beratungsstellen für Opfer von Sexualdelikten geführt,
insbesondere mit der Freiburger Beratungsstelle „Frauenhorizonte – Gegen sexuelle Gewalt e.V.“. Ziel
war es auch hier, Informationen zum Umgang mit Sexualdeliktsopfern zu sammeln sowie Art und
Umfang von Angeboten zu erfragen.
Die so erhobenen Informationen fanden Eingang in die Entwicklung eines ausführlichen Fragebogens,
der den Opfern von Sexualdelikten per Post zugehen soll. Der Fragebogen erfaßt Daten zur Viktimisierungssituation und zu deren subjektivem Erleben, zur etwaigen Anzeige und zu Erfahrungen zum
166
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
justiziellen Umgang mit der Tat, zur Einschätzung der Hilfsangebote des Weissen Rings, zur Bewertung psychotherapeutischer Interventionen sowie von Angeboten weiterer Beratungsstellen und von
Selbsthilfegruppen. Weiterhin werden Informationen zu Reaktionen des sozialen Umfeldes, d.h. Partner, weitere Angehörige, Bekannte und Kollegen, erhoben. Ergänzt wird der Fragebogen durch ein
standardisiertes Inventar zur Erfassung posttraumatischer Belastungsstörungen.
Der Fragebogen wurde in der zweiten Jahreshälfte ca. 30 Frauen und Expertinnen im Rahmen eines
Pretests vorgelegt, Anregungen sowie Kritikpunkte dieses Pretests führten zur Überarbeitung des Instruments, das nun in seiner endgültigen Form vorliegt und noch Ende des Jahres an Sexualdeliktsopfer aus der Datenbank des Weissen Ring verschickt werden soll. Dabei ist eine Bruttostichprobe von 5.000 Frauen vorgesehen, der Zeitpunkt der erlebten Viktimisierung kann dabei bis zu
10 Jahren zurückliegen.
Die nationale Erhebung anhand der Daten des Weissen Rings sollten zudem um die Betrachtung der
Arbeit einer konkreten lokalen Opferberatungsstelle für sexuell viktimisierte Frauen ergänzt werden.
Dies bietet die Möglichkeit anhand konkreter Gegebenheiten genaueren Einblick in die Einflussnahme
des sozialen Umfeldes der Frauen auf die Bewältigung der Opferwerdung zu nehmen und auch die
Arbeit einer Opferhilfsstelle direkt zu bewerten. Hierzu wurde Kontakt zur unabhängigen städtischen
Freiburger Beratungsstellen „Frauenhorizonte – Gegen sexuelle Gewalt e.V.“ aufgenommen. Es wurde ein Fragebogen entwickelt, der angelehnt an das Instrument der Untersuchung der durch den Weissen Ring vermittelten Opfer, Frauen, die Kontakt zur Beratungsstelle Frauenhorizonte hatten, vorgelegt werden soll. Dieser Fragebogen erfasst insbesondere auch die Bewertung der Effizienz der Beratungsstelle im Vergleich zu anderen professionellen, semiprofessionellen bzw. Laienangeboten.
Zum Ende des Jahres werden Gespräche mit der Beratungsstelle Frauenhorizonte hinsichtlich Art und
Umfang der zu ziehenden Stichprobe geführt, vorgesehen sind ca. 500 Opfer aus den zurückliegenden
Jahren.
●
Arbeitsplanung 2002:
Zu Beginn des Jahres 2002 soll die Erhebung der Daten auf der Grundlage der Befragung der Opfer
des Weissen Rings fortgeführt und abgeschlossen werden. Auch die Befragung der Opfer der Freiburger Beratungsstelle Frauenhorizonte soll in dieser Zeit durchgeführt und abgeschlossen werden.
Noch in der ersten Jahreshälfte 2002 sollen die Auswertungen im Hinblick auf die beschriebenen Fragestellungen erfolgen, so dass zum Jahresende der Abschlußbericht vorgelegt werden kann.
●
Drittmittel: Das Projekt wird mit Mitteln des Weissen Rings gefördert.
3.5.4
Unerwünschte Einwanderer als Opfer und „Bedrohung“ an EU-Außengrenzen
(Deutschland, Großbritannien, Ungarn) - mit einer vergleichenden Betrachtung zur
Situation in den USA und Kanada - Eine interdisziplinäre, kriminologischviktimologische Untersuchung
●
Bearbeiter: Uwe Ewald (Jurist)
●
Zeitrahmen: 2002 bis 2005
●
Projektstatus: in Planung
●
Projektbeschreibung:
Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist ein neuer Sicherheits-Diskurs im Entstehen, der vor dem
Hintergrund der Globalisierung die Auflösung von traditioneller Unterscheidung zwischen äußerer
und innerer Sicherheit reflektiert. Die Tatsache einer nahezu unterschiedslos, weltweit existierenden
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
167
krisenhaften Umbruchssituation ist augenfällig. Es besteht weitgehend Einigkeit dahingehend, dass die
stattfindenden Transformationsprozesse im Wesentlichen als Auflösungserscheinungen bestehender
traditioneller sozialer Strukturen mit zum Teil unüberschaubaren Risiken für die Gesellschaft als Ganzes wie auch den Einzelnen wahrgenommen werden. Dies hat erhöhte Unsicherheit und Vulnerabilität
auf der einen und ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis auf der anderen Seite zur Folge. Der hier beschriebene Konflikt in Form einer Konfrontation großer Teile der Weltbevölkerung tritt auch in Gestalt anschwellender, weltweiter Wanderungsbewegungen auf. Das Aufeinandertreffen von unerwünschten
Einwanderern und Grenzkontrolleuren an den Außengrenzen wohlhabender Zielregionen stellt gewissermaßen den physischen persönlichen und institutionellen Kontakt zwischen Vertretern der Herkunfts- und Zielregionen dar; hier begegnen sich wechselseitige Vorannahmen und Bilder, die bestätigt, relativiert oder widerlegt werden.
Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, das Problemgemenge „unerwünschte Immigration“ in der
Situation der konkreten Begegnung von illegalen Einwanderern und Grenzschützern zu untersuchen
und damit die Konfliktsituation (welche auch im Kontext anderer multikultureller Probleme von der
Asylpolitik bis zu Hate Crimes auf jeweils spezifische Weise ihren Ausdruck finden) verstehbarer zu
machen. Dazu werden mittels qualitativer Methoden (Interviews, Focus Groups)
a)
b)
Opfererfahrungen von Flüchtlingen und Migranten im Kontext illegaler Grenzüberschreitung und
Einstellungen und Wahrnehmungen von Grenzbeamten gegenüber diesen unerwünschten Immigranten
für Europa am Beispiel Deutschlands, Großbritanniens, Ungarns und - wegen der globalen Natur des
Themas - in vergleichender Betrachtung mit der Situation in den USA und Kanada analysiert sowie
der jeweilige Einfluss wesentlicher Faktoren empirisch untersucht. Theoretische und methodische
Zugänge sind zum einen von konventioneller Opferforschung, Forschung zur Viktimisierung von
Minderheiten sowie der Migrations- und Flüchtlingsforschung wie auch von Untersuchungen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen abgeleitet; zum anderen werden Konzepte der Einstellungsforschung bei Polizisten und Grenzbeamten zur Untersuchung der Einstellungen von Grenzschützern
gegenüber illegalen Einwanderern angewendet. Die Einbeziehung verschiedener Länder wird neben
Gemeinsamkeiten Differenzen zwischen den untersuchten Grenzregimes sichtbar machen, die unter
anderem Rückschlüsse auf konkrete Gestaltungsmöglichkeiten z.B. mit Blick auf Risikominimierung
und Schutz von elementaren Rechten der Immigranten zulassen werden.
Die Studie ist darauf gerichtet, differenzierte Befunde zur Vielschichtigkeit unerwünschter Immigration zu erbringen und kriminelle Gefahrenpotentiale von anderen sozialen Problemen unterscheidbarer
machen. Damit wird zugleich ein tieferes Verständnis von der Entstehung und Veränderung von Gefühlen des Leidens und Hoffens auf Seiten der unerwünschten Immigranten entwickelt und das Umschlagen von Einstellungen und Orientierungen wie auch das Abgleiten in Ausweglosigkeit und Resignation als Erleben von Opferwerdung auf der Flucht und besonders in der Situation illegalen Grenzübertritts nachvollziehbar. Andererseits geben Einsichten in die Sichtweisen der Grenzbeamten Aufschluss darüber, welche Vorannahmen und auch Vorbehalte bestehen und auf welche Umstände sie
zurückzuführen sind. Gestützt auf Befunde zu dem wechselseitigen Erleben und Bewerten von illegalen Einwanderern und Grenzschützern können Hinweise für mediatisierende Konzepte abgeleitet werden.
●
Arbeitsplanung 2002:
Der Beginn des Projektes ist für Januar 2002 geplant. In Kooperation mit den Projektpartnern in Großbritannien und Ungarn sind die einzelnen Untersuchungsschritte abzustimmen und vorzubereiten. Es
wird zunächst für die einbezogenen Länder eine Sekundärdaten- und Normenanalyse erfolgen. Die
bereits begonnene Auswertung der relevanten Literatur wird über den gesamten Untersuchungszeitraum fortgesetzt.
168
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Im Zeitraum von April bis Juni 2002 werden die Interviewleitfäden wie auch die Kurzfragebögen fertiggestellt. In diesem Zeitraum sind die organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der
Interviews und Focus Groups zu schaffen.
Von Juli bis September 2002 werden die Instrumente in einem Pretest getestet, und es erfolgt die
Auswertung der Befunde. Nach Überarbeitung der Leitfäden und Fragebögen beginnt dann die konkrete Vorbereitung und Durchführung der Datenerhebung, und es setzt der Parallelprozess von Datenerhebung und Auswertung ein.
3.5.5
Viktimisierung und Viktimisierungsverarbeitung in den Bürgerkriegsregionen des
ehemaligen Jugoslawien
●
Bearbeiter: Uwe Ewald (Jurist)
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2004
●
Projektstatus: in Vorbereitung
●
Projektbeschreibung:
Ein neues Forschungsprojekt wird die Situation in den Bürgerkriegsregionen des ehemaligen Jugoslawien in mikro- und makro-viktimologischer Perspektive untersuchen und dabei die konventionelle
individualistisch orientierte Viktimisierungsforschung mit Fragestellungen weiterentwickeln, die sich
aus dem Kontext von Krieg und Bürgerkrieg ergeben (und damit im übrigen auch an Fragen anknüpfen, die sich aus Phänomenen der Hassgewalt und hieraus resultierender Viktimisierung ergeben).
Zur Vorbereitung der Studie wurde vom 2. bis 4. November 2001 ein internationaler Workshop unter
dem Thema „War – Victimization – Security: The Case of the Former Yugoslavia“ durchgeführt.
Der Workshop wurde gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und finanziell unterstützt vom Stabilitätspakt organisiert. Mit Beiträgen aus Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Jugoslawien
(Serbien, Montenegro) und Mazedonien sowie Deutschland und der Schweiz wurde das Ziel verfolgt,
konzeptionelle und methodologische Voraussetzungen einer komplexen Studie zur Opferwerdung in
ehemaligen Kriegsgebieten und anderen von struktureller Gewalt (wie z.B. ethnische Auseinandersetzungen, Terror, Vertreibungen) betroffenen Gebieten zu diskutieren. Dabei soll gerade der Vergleich der verschiedenen Teile des ehemaligen Jugoslawiens differenzierte Befunde möglich machen.
Gleichzeitig wurden die für eine solche Studie notwendigen organisatorischen Rahmenbedingungen
sowie die Beteiligung von Forschungspartnern aus dem ehemaligen Jugoslawien diskutiert. Die auf
dem Workshop gehaltenen Beiträge werden für eine Publikation vorbereitet.
●
Arbeitsplanung 2002:
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Workshops wird das Forschungsdesign für die geplante Studie
gemeinsam mit den bereits feststehenden Partnern des Projektes (aus Serbien, Slowenien, Kroatien,
Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien) bis Anfang 2002 erarbeitet werden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
169
3.6
Schwerpunkt „LEA – Laboratoire Européen Associé“
3.6.1
Rechtliche und tatsächliche Kriterien der Strafzumessung im deutsch–französischen
Vergleich – ein Beitrag zur Sanktionsforschung im Rahmen des Laboratoire Européen Associé
●
Bearbeiter(in): Bruno Aubusson de Cavarlay (CESDIP - Centre de Recherches Sociologiques sur le Droit et les Institutions Pénales, Paris); Pierre Tournier (CESDIP); France-Line Mary (CESDIP); seit 1.1.1999 Susanne Müller (Richterin am Amtsgericht Kehl)
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (zugleich Promotionsprojekt)
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 136 f.)
Strafzumessungsforschung nimmt in Deutschland seit langem einen wichtigen Rang sowohl in der
kriminologischen Justizforschung als auch in der strafrechtsdogmatischen Diskussion ein. Hierin
kommt unter anderem das Vorverständnis zum Ausdruck, dass der Akt der Bestimmung der konkreten
Strafe im Einzelfall wie alle Ausübung staatlicher und damit auch justizieller Macht nachvollziehbaren
Kriterien folgen sollte und unter diesem Gesichtspunkt beobachtet und erforscht werden kann. Dieses
in Deutschland wohl allgemein geteilte Vorverständnis findet seinen gesetzlichen Niederschlag in
§ 267 Abs. 3 S. 1 StPO, wonach in den Gründen des Urteils die Umstände anzuführen sind, die für die
Zumessung der Strafe bestimmend gewesen sind. Dabei wird zwar auch in Deutschland begrifflich
zwischen Strafzumessung in weiterem Sinn, nämlich der Auswahl der Sanktionsart, und Strafzumessung im engeren Sinn, nämlich der Auswahl der konkreten Strafhöhe innerhalb der ausgewählten
Sanktionsart, unterschieden. Die Wahl zwischen den verschiedenen Sanktionsarten spielt aber keine
vorherrschende Rolle, sondern wird im Zusammenhang mit der Frage der Bestimmung der konkreten
Strafhöhe diskutiert.
Gänzlich anders erscheinen sowohl das Vorverständnis als auch die Rechts- und Forschungslage in
Frankreich: Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird dort unter dem Begriff „individualisation de la peine“
nahezu ausschließlich die Frage diskutiert, wie eine möglichst große Flexibilität des Gesetzes erreicht
werden kann, um dem Gericht ein weitmöglichstes Reagieren auf den Einzelfall zu gestatten. Vorangetrieben wurde diese Ausrichtung seit Mitte dieses Jahrhunderts durch die Bewegung der défense
sociale nouvelle, die die Resozialisierung des Täters in den Vordergrund stellte und die Einführung
unterschiedlicher Sanktionsarten forderte. Dies führte dazu, dass im Laufe der 70er und 80er Jahre des
20. Jahrhunderts bis hin zur großen Strafrechtsreform und dem neuen Strafgesetzbuch, das am
01.03.1994 in Kraft trat, das Spektrum der Sanktionsarten deutlich erweitert wurde. Inzwischen können im Bereich der Sanktionierung von Vergehen durch das Gericht neben oder anstelle von Freiheitsstrafe und Geldstrafe gemeinnützige Arbeit, Führerscheinentzug bzw. –sperre, Verbot der Ausübung
unterschiedlichster Rechte wie zum Beispiel der Fahrerlaubnis oder des Rechts, mit Schecks zu zahlen, als selbständige, von der Art der Anlasstat unabhängige Rechtsfolgen verhängt werden. Gleichzeitig wurden die gesetzlich vorgesehenen Strafrahmen dadurch erweitert, dass durch den neuen Code
Pénal die Untergrenze der Strafen für Vergehen – mit Ausnahme der gemeinnützigen Arbeit (Art. 1318 und 131-17 Cod.Pén.) – aufgehoben wurden (Art. 132-18 Cod.Pén). Innerhalb dieses erheblichen
Spielraums wurde dem Gericht (erst) durch den neuen Code Pénal nur in einem Fall eine Begründungspflicht auferlegt, nämlich wenn Freiheitsstrafe ohne Bewährung von einem Korrektionalgericht
verhängt wird ( Art. 132-19 Abs. 2 Cod.Pén. i.V.m. Art. 362 C.Pr.P). Ansonsten gilt nach wie vor in
ständiger Rechtsprechung der Cour de cassation, dass die Strafzumessung innerhalb der Grenzen des
Gesetzes auf einer eigenständigen Befugnis des Richters beruht, über die er keinerlei Rechenschaft
schuldet. Dementsprechend minimal wird das Thema in der strafrechtsdogmatischen Literatur behan-
170
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
delt. Kriminologische Forschungen wurden in weit geringerem Umfang durchgeführt als in Deutschland oder den angelsächsischen Ländern.
Diese Situation macht den Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland einerseits besonders faszinierend, geht es doch auch um einen hierin zum Ausdruck kommenden Unterschied der Rechtskulturen, der gerade angesichts der Bedeutung der beiden zu untersuchenden Staaten für die Europäischen Einheit als beispielhaft für die Schwierigkeiten einer europäischen Rechtsharmonisierung
gelten darf.
Andererseits erhöht sie die methodischen Schwierigkeiten, die die rechtsvergleichende empirische
Sanktionsforschung ohnehin kennzeichnen.
Im Rahmen der Dissertation sollen zunächst die Grundlagen für einen solchen Vergleich geschaffen
werden, indem die französische Rechtslage in ihrer historischen Entwicklung und Bedeutung vor dem
Hintergrund des deutschen Verständnisses von Strafzumessung nachvollzogen wird.
Die Arbeit besteht aus einem theoretischen und einem empirischen Teil.
Im theoretischen Teil wird die Rechtslage in Frankreich dargestellt, soweit sie für die Strafzumessung
von Bedeutung ist. Dies betrifft also die Strafarten, die Strafrahmen, die gesetzlichen Strafzumessungsregeln und ihre Ausgestaltung durch die Rechtsprechung, Teile des Verfahrensrechts, Grundzüge
der Strafvollstreckung sowie die historische Entwicklung hin zur heutigen Situation. Dabei soll auch
die französische Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in
Straßburg sowie der Studien und Beschlüsse des Europarats zu Fragen der Strafzumessung erörtert
werden.
Auch die Frage des Richterbildes in Frankreich soll im Zusammenhang mit den sehr weiten Kompetenzen des Gerichts gerade im Bereich der Strafzumessung angesprochen werden. Die kulturtheoretischen Implikationen dieses Aspekts können allerdings im Rahmen dieser Dissertation nicht
erschöpfend behandelt werden.
Der empirische Teil der Arbeit besteht aus einem Fragebogen, der zweisprachig, im übrigen aber identisch erstellt wurde. Er enthält in seinem ersten Teil fiktive Fälle aus dem Bereich der Alltags- und
Massenkriminalität, in denen Strafzumessungsvorschläge angegeben werden sollen. Es handelt sich in
der Regel um Grundfälle mit verschiedenen Variationen, die überwiegend Strafzumessungsmerkmale
betreffen, die in Frankreich und/oder Deutschland gesetzlich geregelt sind. Sodann folgen noch diverse Fragen zu Theorie und Praxis der Strafzumessung aus der Sicht der Befragten.
Der Fragebogen richtet sich an alle Richterinnen und Richter im Bezirk der Cour d’Appel in Colmar
und alle Erwachsenenstrafrichterinnen und –richter in den grenznahen Landgerichtsbezirken des OLGBezirks Karlsruhe (Landgerichtsbezirke Karlsruhe, Baden-Baden, Offenburg und Freiburg). Hiermit
war eine ungefähr ausgewogenen Anzahl von Befragten diesseits und jenseits des Rheins (jeweils
zwischen 100 und 150 Richterinnen und Richter) gewährleistet. Es wurde aus forschungsökonomischen Gründen davon abgesehen, weitere Gerichtsbezirke in Frankreich in die Befragung mit
einzubeziehen, wodurch gleichzeitig ein relativ homogenes Untersuchungsfeld entstand (badischelsässisches Grenzgebiet).
Ob, wie ursprünglich beabsichtigt, noch eine persönliche Expertenbefragung durchgeführt werden
kann, sobald die Ergebnisse der Fragebögen ausgewertet sind, steht noch nicht fest. Allenfalls kann es
sich wegen der für die geplante Arbeit bestehenden Begrenzung des zeitlichen und personellen Aufwands nur um wenige, ausgewählte Gespräche handeln, soweit möglich mit Richterinnen und Richtern
der Berufungs- oder Revisionsinstanzen beider Länder. Dieses Instrument der qualitativen Sozialforschung bietet sich aber deshalb an, weil die Verfasserin als Kollegin der zu beobachtenden Akteure
möglicherweise auf geringe Vorbehalte und wenige interdisziplinäre Verständigungsschwierigkeiten
stoßen wird.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
171
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Jahr 2000 wurde die Diskussion bezüglich der angewandten Forschungsmethode nachvollzogen
und die entsprechende Begründung verfasst, der Fragebogen konzipiert und ein Pretest bei je zwei
französischen und deutschen Richtern durchgeführt. Die sich hieraus ergebenden Änderungen wurden
eingearbeitet. Der Fragebogen wurde sodann mit Bruno Aubusson de Cavarlay diskutiert, der am
CESDIP in Paris seit langem statistisch und im Wege der Aktenauswertung quantitativ über Sanktionierungswege im französischen Strafrechtssystem forscht. Die sich auch hieraus ergebenden Änderungen wurden ebenfalls eingearbeitet.
Der Fragebogen wurde im Oktober 2000 verteilt. Zuvor waren das französische Justizministerium
über das Forschungsvorhaben mit Hilfe von René Lévy, Direktor des CESDIP in Paris, informiert
worden und beim baden-württembergischen Justizministerium eine Genehmigung eingeholt worden.
In Frankreich stellte die Verf. zudem persönlichen Kontakt mit dem Präsidenten der Cour d’Appel in
Colmar und den Präsidenten der vier Tribunaux de Grande Instance (entspricht ungefähr den deutschen Landgerichten) her, um eventuelle Vorbehalte dem Forschungsprojekt gegenüber zu überwinden, und überbrachte die Fragebögen diesen dann persönlich. In Deutschland wurden sie nach Vorliegen der ministeriellen Genehmigung mit einem entsprechenden Anschreiben per Post verschickt.
Der Rücklauf gestaltete sich langsam. Ende Februar 2001 waren schließlich nach mehreren Erinnerungsschreiben in Deutschland und in Frankreich sowie nach persönlicher Vorsprache bei zwei Gerichten (Tribunal de Grande Instance in Straßburg und Amtsgericht Freiburg) von beiden Seiten ca.
40% Antworten eingegangen.
Im Frühjahr 2001 wurde zudem mit der Eingabe der Ergebnisse der Fragebögen sowie der computergestützten Auswertung begonnen.
Die Analyse der so erhaltenen Daten hat im Herbst 2001 begonnen und soll im Januar 2002 abgeschlossen sein.
Seit November 2000 und im Laufe des Jahres 2001 wurde der Länderbericht für Frankreich erstellt. Es
stellt sich heraus, dass eine historische Herleitung der Charakteristika des französischen Sanktionenrechts zum Verständnis erforderlich ist. Hierbei werden spezifische Eigenarten insbesondere der
französischen Gesetzgebungstechnik deutlich, die das Thema der Strafzumessung prägen.
So hat der französische Gesetzgeber seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Bereich der Sanktionierung von Vergehen auf jeweils aktueller Kritik am geltenden Sanktionensystem in entscheidenden Punkten (Höhe der Mindestgrenzen, Strafarten) mit der Verabschiedung einer Generalklausel
reagiert, die den Gerichten die verlangte Flexibilisierung in den umstrittenen Bereichen ermöglicht,
ohne allerdings tat- oder täterbezogene, spezifische Voraussetzungen für die Verhängung dieser milderen oder anderen Strafen vorzusehen. Mangels entsprechender Kriterien ist daher auch – abgesehen
von Art. 132-19 Abs. 2 C. Pén. –eine Begründungspflicht für die richterliche Sanktionenauswahl in
der Regel weder gesetzlich vorgesehen noch von der Rechtsprechung gefordert. Der französische Gesetzgeber scheint dagegen das Instrument der Begründungspflicht im Bereich des Strafrechts überwiegend zu dem Zweck einzusetzen, die Gerichte zu den Entscheidungsalternativen hinzulenken, die sie
nicht begründen müssen.
Erst in letzter Zeit ist eine Tendenz zur vermehrten Begründungspflicht richterlicher Strafzumessungsentscheidungen zu erkennen: Zum einen wird eine solche seit kurzem auch von Teilen der strafrechtlichen Literatur gefordert. Zum anderen sieht auch das geltende Recht mehr und mehr Begründungspflichten vor. Hierzu gehört nicht nur der bereits erwähnte 132-19 Abs. 2 C. Pén., sondern auch die
Begründungspflicht gemäß Art. 2 Abs. 3 der Ordonnance relative à l’enfance délinquante, die dem
Jugendgericht auferlegt wird, wenn es sich für die Verhängung einer Gefängnisstrafe mit oder ohne
Bewährung gegen einen Jugendlichen entscheidet.
172
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Eine Begründungspflicht, die unter dem Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte insbesondere im Hinblick auf Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
eingeführt wurde, enthält zudem Art. 131-30 Abs. 4 C. Pén.. Diese Vorschrift verlangt, die Zusatzbzw. Alternativstrafe der Ausweisung gegenüber straffälligen Ausländern (interdiction du territoire
français) dann besonders zu begründen, wenn sie gegenüber Ausländern mit verfestigtem Bleiberecht
bzw. in besonderen humanitären Notlagen ausgesprochen wird.
Ein Überblick über die hierzu ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen macht deutlich, dass die
Cour de cassation in diesem Bereich insbesondere in Fällen von Ausländern, die mit französischen
Staatsangehörigen verheiratet sind, inzwischen ansatzweise auch eine inhaltliche Überprüfung der
Begründung durchführt, ohne dass dies allerdings bislang theoretisch diskutiert wird.
●
Arbeitsplanung 2002:
Die Schlussredaktion der Arbeit soll im Februar 2002 erfolgen.
●
Ausgewählte Literatur:
OTTENHOF, R. (Hrsg.): L’individualisation de la peine – de Saleilles à aujourd’hui, Ramonville
St.Agne 2001
PRADEL, J. (Hrsg.): Prison: Sortir avant terme ; Paris 1996.
ZIESCHANG, F.: Das Sanktionensystem in der Reform des französischen Strafrechts im Vergleich mit
dem deutschen Strafrecht, Berlin 1992.
AUBUSSON DE CAVARLY, B., GODEFROY, TH.: Condamnations et condamnés: Qui condamne-t-on? A
quoi? Pourquoi? Paris, 1981.
AUBUSSON DE CAVARLY, B., BERNARD, M.A.: Les filières pénales, étude quantitative des cheminements judiciaires, Paris 1986.
AUBUSSON DE CAVARLY, B., HURE, M.-S.: Arrestations, classements, déferrements, jugements – suivi
d’une cohorte d’affaires pénales de la police à la justice; Paris 1995.
LEBLOIS-HAPPE, J.: Quelles réponses à la petite délinquance ? Diss. Strasbourg 1998 (Buchveröffentlichung in Vorbereitung).
3.6.2
Grenzüberschreitende polizeiliche Kooperation – Praktiken, Institutionen und
Strukturen entlang der deutsch-französischen Grenze
●
Bearbeiter(in): Detlef Nogala (Kriminologe/Psychologe); seit 1.2.1999 Azilis Maguer
(Politologin)
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 138-140)
Das Forschungsprojekt untersucht die Anlässe, Modalitäten, Effekte und (Erfolgs-)Bilanzen der polizeilichen Zusammenarbeit von deutschen und französischen Sicherheitsbehörden entlang der gemeinsamen Grenze. Untersucht wird im einzelnen, welche "kriminogenen Anlässe" zur grenzüberschreitenden Kooperation gegeben sind, unter welchen organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen
die verschiedenen Polizei- und Zollbehörden an der Grenze operieren, welche Problematiken dabei zu
bewältigen sind und in welcher Weise bzw. inwieweit sich die beteiligten Organisationen über Eigenheiten der nationalen Rechts- und Organisationskulturen hinweg miteinander arrangieren (können).
Angestrebt wird einerseits die Produktion empirisch gesicherten Wissens über konkrete Formen,
Probleme und Ergebnisse der grenzüberschreitenden polizeilichen Kooperationspraxis, andererseits
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
173
sollen sich aus der Untersuchung qualifizierte Aussagen über deren kriminologische Relevanz sowie
Bedeutung im Kontext einer sich abzeichnenden "transnationalen Kultur innerer Sicherheit" ableiten
lassen. Die Untersuchung berührt neben organisationssoziologischen und rechtlichen Problemperspektiven vor allen Dingen auch übergreifende Fragestellungen der effizienten Produktion von Sicherheit in modernen, sich rasch wandelnden demokratischen Gesellschaften. So haben sich mit der zunehmenden Verdichtung ökonomischer Austauschprozesse über nationale Grenzen hinweg und den
politisch begleitenden Abbau von Zirkulationshürden für Kapital, Waren und Menschen in der Europäischen Union und darüber hinaus, aus der Perspektive der Sicherheitsbehörden auch neue Erfordernisse für Eingriffsmechanismen ergeben. Im Politikfeld "Innere Sicherheit" standen dabei von Anfang
an Fragen und Probleme der Polizei- und Justizkooperation über nationale Souveränitäts- und Territorialgrenzen hinweg im Vordergrund. Ein besonders prägnantes Beispiel für diese Entwicklung ist die
deutsch-französische Grenzregion. Erst 1997 wurde hier ein weiterer Ausbau der regionalen Polizeiund Justizkooperation zwischen Frankreich und Deutschland vertraglich vereinbart. In diesem Zusammenhang ist auch die Einrichtung eines deutsch-französischen Polizeizentrums in Offenburg beschlossen worden, in dem erstmals deutsche wie französische Beamte unterschiedlicher Polizei- und
Zollbehörden unter einem Dach gemeinsam regionale grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen
und Hindernisse der konkreten Zusammenarbeit unbürokratisch überwinden sollen.
Die ursprünglich angezielte weitergreifende Anlage des Projekts, die durch den Einbezug der polizeilichen Kooperationspraxis in mindestens drei weiteren Grenzbereichen eine breitere empirische Datenbasis und eine bessere Vergleichbarkeit der Befunde vorgesehen hatte, musste im Verlauf der Untersuchung zurückgenommen werden, da Bemühungen entsprechende Fördermittel aus dem EUBereich anzuwerben an den unzureichenden Finanzierungspotentialen der einschlägigen EU-Programmtitel gescheitert waren.
Das Forschungsprojekt ist Teil der LEA-Rahmenvereinbarung zwischen der Max-Planck-Gesellschaft
und dem französischen Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS). Die Untersuchung wird
in Abstimmung und enger Zusammenarbeit mit dem Centre de Recherches Sociologiques sur le Droit
et les Institutions Pénales (CESDIP, Paris) und dem IFRESI in Lille durchgeführt.
Die gemeinsamen Arbeiten an der Projektfragestellung wurden im Mai 1998 aufgenommen, als in
einem ersten Arbeitstreffen mit den französischen Forschungspartnern in Lille die Problemstellung
und das Untersuchungsdesign der Studie herausgearbeitet wurden. Im Verlauf wurde das Untersuchungskonzept präzisiert und empirisch operationalisiert sowie die Kontakte im Forschungsfeld aufgebaut.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
In der ersten Phase der Empirie wurden Expertengespräche mit Vertretern der Gendarmerie auf lokaler
und zentraler Ebene, der Police Nationale, der Douanes, der Landespolizei Baden-Württemberg, des
Bundesgrenzschutzes und des Zolls auf lokaler Ebene geführt. Einbezogen wurden auch einzelne
Staatsanwaltschaften im deutsch-französischen Grenzraum, die intensiv mit Rechtshilfeersuchen beschäftigt sind. Im Mittelpunkt der zweiten empirischen Phase standen verschiedene mehrtägige Feldbeobachtungen im neueröffneten "Gemeinsamen Zentrum für deutsch-französische Polizei- und Zollkooperation" in Offenburg. Die während des Aufenthalts generierten Feldnotizen waren Grundlage für
eine weitere Interviewrunde mit einer Reihe von dort tätigen deutschen und französischen Beamten.
Im Oktober wurde in Verbindung mit dem Forschungsprojekt und in Zusammenarbeit mit GERN am
Institut ein eintägiger, mit internationalen Experten und Praktikern besetzter Workshop (Interlabo) zur
Thematik regional grenzüberschreitender polizeilicher Zusammenarbeit veranstaltet.
Im Frühjahr 2001 wurde eine Reihe von Interviews mit Staatsanwälten und Oberstaatsanwälten in
Elsass und Lothringen sowie in Baden-Württemberg gemacht. Als Abschluß für die empirische Phase
wurde auch eine Beobachtungsphase in lokalen Polizeidienststellen realisiert. Die Entwicklung der
174
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Arbeit im Gemeinsamen Kooperationszentrum wurde weiterhin begleitet und es wurden entsprechend
zusätzliche Interviews durchgeführt. Im Vordergrund standen seit dem Frühjahr aber die Auswertungen und die Analyse des Datenmaterials. Im Verlauf parallel dazu wurde mit der Abfassung der Doktorarbeit begonnen, die voraussichtlich im Frühjahr 2002 abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus
wurde an einem Forschungsbericht gearbeitet, der sich insbesondere mit den engeren kriminologischen Aspekten des Forschungsthemas befassen wird.
●
Arbeitsplanung 2002:
Der kriminologische Forschungsbericht soll noch im Januar publikationsreif gemacht werden.
Zeit wurde auch der Vorstellung von Teilaspekte der Arbeit in verschiedenen Tagungen gewidmet. Bis
zum Frühjahr soll die Doktorarbeit fertig gestellt und abgeschlossen werden. Auch sind mehrere Artikel zu den Projektergebnissen in französischen Zeitschriften in Vorbereitung.
●
Veröffentlichungen:
Vorläufige Ergebnisse des Forschungsprojekts wurden bereits bei einer Tagung des CESDIP (Paris)
im Oktober 1999, während des Süddeutschen Kriminologischen Kolloquiums im Juli 2000 sowie im
Rahmen eines Interlabos der GERN zum Thema „Grenzüberschreitende Polizeikooperation“ im Oktober 2000 in Freiburg, sowie auf einem internationalen Polizeiseminar des CESDIP im März 2001 in
Paris vorgestellt und mit anderen Forschern diskutiert. U.a. wurde aus der Projektarbeit heraus ein
Entwurf für ein umfassendes Modell der Strukturentwicklung und des Entwicklungsstandes der polizeilich-justiziellen Kooperationsnetzwerke an der Grenze präsentiert.
3.6.3
Abschiebungshaft in Deutschland und in Frankreich
●
Bearbeiter(in): Nimet Güller, René Levy (CESDIP), Jean-Pierre Masse (CESDIP)
●
Zeitrahmen: Mai 1999 bis 2001
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 140 f.)
Im Rahmen des LEA untersucht das MPI gemeinsam mit dem Centre de Recherches Sociologisques
sur le Droit et les Institutions Pénales, Ministère de la Justice (CESDIP) die Abschiebungshaft in
Deutschland und in Frankreich.
In den letzten Jahren hat die Zahl der sich in Abschiebungshaft befindenden Personen in Europa stark
zugenommen, insbesondere nach Verschärfungen in der Überwachung der EU - Außengrenzen. Auf
nationaler und internationaler Ebene werden immer häufiger repressive Maßnahmen eingesetzt, um
den Zustrom von unerwünschter Immigration zu drosseln. So werden die EU - Außengrenzen stärker
kontrolliert; Für die Schleussung von Immigraten, Menschenhandel, illegalen Grenzübertritt und illegalen Aufenthalt werden schärfere Sanktionen vorgesehen. Gleichwohl sind Zuwächse in der illegalen
Immigration und in der Zahl der Abschiebehäftlinge in Europa zu beobachten.
Ziel dieses Projektes ist es, die Problematik der Abschiebungshaft in einem größeren immigrationspolitischen und rechtlichen Zusammenhang zu diskutieren sowie die rechtliche Gestaltung der Abschiebungshaft und die Zuständigkeiten darzustellen. Ferner sollen der Abschiebehaftvollzug, dessen
organisatorische und rechtliche Voraussetzungen, Dauer, Häufigkeit sowie Bedingungen in den Abschiebungshaftzentren untersucht werden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
175
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Zentrum der Arbeiten standen die Vorbereitung und Durchführung des Workshops vom 10. – 12.
Februar 2000.
Die folgenden Themenkomplexe waren Inhalt des Workshops:
1.
Legale Aspekte und Evolution der Immigrations- und Ausländerpolitik
In einem ersten Themenkomplex wurden die nationalen und supranationalen Gesetzgebungen
dargestellt, insbesondere auch im Hinblick auf eine Beeinflussung des nationalen Rechts durch
das europäische Recht. Hierbei wurden die historische Perspektiven der immigrationspolitische
Entwicklung berücksichtigt.
2.
Komplementarität oder Konkurrenz zwischen Strafrecht und Ausländerrecht:
Bei diesem Themenkomplex ging es um die Frage, ob und inwieweit Komplementarität oder
Konkurrenz zwischen Strafrecht und Ausländerrecht gegeben ist.
3.
Implementation der Ausländer- und Immigrationsgesetze unter besonderer Berücksichtigung der
aufenthaltsbeendenden Maßnahmen:
Das Ziel in diesem dritten Schwerpunkt war die Darstellung der Praxis der aufenthaltsbeendenden
Maßnahmen und der Abschiebungshaft, der Bedingungen in den Abschiebungshaftzentren sowie
der unterschiedlichen Erfahrungen der betroffenen Institutionen.
4.
Formen und Gestaltungen der Abschiebungshaft:
In diesem Komplex wurden nicht nur die verschiedenen Formen der Abschiebungshaft dargelegt,
sondern auch in einen weiteren rechtlichen und empirischen Zusammenhang gestellt, indem sie
mit anderen Formen der Haft verglichen wurden.
●
Arbeitsplanung 2002:
Die Ergebnisse des workshops und deren Aufarbeitung sollen nunmehr Grundlage für eine empirische
Untersuchung bilden. Dabei wird es um die Fragen gehen, durch was die Abschiebehaft ausgelöst
wird, in welchen Verfahren die Abschiebehaft angeordnet wird, wie die Abschiebehaft vollzogen wird
und was sich an die Abschiebehaft anschliesst (insbesondere, wie die Abschiebung vollzogen wird).
Die Durchführung der Untersuchung wird auf Befragung und Aktenuntersuchungen beruhen. Für die
empirische Untersuchung der Verfahrensfragen ist an eine Untersuchung von Stichproben von Akten
gedacht. Ferner sollen Abschiebehäftlinge, Vollzugsbeamte (auch der Polizei) und Mitarbeiter von
NGOs schriftlich und mündlich befragt werden. In der Befragung von Abschiebhäftlingen sollen auch
Informationen zu Migrationsmotiven und Schleusungsvorgängen erhoben werden. In die Durchführung der Befragungen werden insbesondere NGOs, die in der Abschiebehaft tätig sind, einbezogen
werden. Die Befragung soll an repräsentativen Stichproben durchgeführt werden. Hierfür werden die
sekundärstatistischen Befunde zu Immigration und Abschiebung ausgewertet. Die Untersuchungen
werden sich nach den bisherigen Planungen im Schwerpunkt auf Deutschland und Frankreich, sodann
auf Holland, Spanien, Italien und Engand beziehen.
176
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
3.6.4
Vergleichende deutsch-französische Forschungen zu Drogenkonsum, Drogenhandel
und der Ökonomie der Droge unter prohibitiven Bedingungen
●
Bearbeiter(innen): Frankreich: Marie-Danielle Barre (CESDIP - Centre de Recherches
Sociologiques sur le Droit et les Institutions Pénales, Paris); Dominique Duprez, Michel
Kokoreff, Stephanie Pryen (IFRESI - Institut Fédératif de Recherche sur les Economies et
les Societés Industrielles, Lille); Deutschland: Axel Groenemeyer (Soziologe, Universität
Bielefeld); Hans-Jörg Albrecht (Jurist, Freiburg)
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Im Rahmen des LEA beschäftigt sich ein Programmteil mit vergleichender deutsch-französischer Forschung zu „Drogenkonsum, Drogenhandel und Ökonomie der Droge unter prohibitiven Bedingungen“. Beteiligt an der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sind einerseits das Centre de Recherches
Sociologiques sur le Droit et les Institutions Pénales (CESDIP), das Institut Fédératif de Recherche sur
les Economies et les Societés Industrielles (IFRESI) und andererseits das Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht (MPI).
In der Rangskala sozialer Probleme in Deutschland und Frankreich hat - wie übrigens auch in den
anderen europäischen Ländern - der Konsum von und Handel mit illegalen Drogen einen herausgehobenen Platz inne. Angesichts der Komplexität des Drogenproblems haben die Staaten eine recht vielschichtige Drogenpolitik implementiert, die sowohl repressive als auch gesundheitspolitische und
sozialpolitische Elemente beinhaltet. Die Bedeutung und Wirkung der Strategien im Umgang mit dem
Drogenproblem wird lebhaft und kontrovers diskutiert. Der internationale Charakter des Drogenproblems ist dazu angetan, Fragen der Konvergenz in der Drogenpolitik und Fragen der Kooperation
in den Mittelpunkt der Forschungen zu stellen.
Im Hinblick auf das vorhandene breite Spektrum von bereits abgeschlossener und laufender Forschung
der beteiligten Institute geht es zunächst darum, die theoretischen Konzepte und empirischen Befunde
zusammenzufassen, um hieraus ein vergleichendes Forschungsprogramm entwickeln zu können, das
sich entlang der folgenden vier Linien entfalten wird:
a) Zusammenhänge zwischen Drogenkonsum, Beschaffungskriminalität und ihre Konsequenzen im
Strafprozeß
b) Karrieren im Drogenhandel
c) Interdependenzen zwischen Drogenhandel und Kriminalität (insbesondere Hehlerei), Korrelate
des Drogenhandels in großstädtischen Räumen bzw. Vorstädten und in bestimmten professionellen Milieus, Perspektiven der Entstehung eines Drogenmilieus
d) Vergleich der Praxis von Polizei und Zoll sowie derjenigen anderer Akteure der Strafjustiz, insbesondere Anpassungen der Kriminalpolitik an ökonomische Zusammenhänge und lokale soziale
Räume.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Im Berichtszeitraum fanden mehrere Treffen der Arbeitsgruppe statt. Dabei wurden Texte diskutiert,
die deutsche und französische Forschungen zu den mit dem Projekt berabeiteten Fragestellungen zusammenfassen, auswerten und die Grundlage für eine in deutscher und französischer Sprache erscheinenden Publikation werden. Die Arbeiten an diesen Manuskripten wurden bis Ende 2001 abgeschlossen; die Übersetzung der deutschen Texte in die französische Sprache ist ebenfalls erfolgt.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
●
177
Arbeitsplanung 2002:
Die Arbeiten des Teilprojekts sollen Anfang 2002 zunächst in französischer Sprache veröffentlicht
werden. Im Anschluss ist an eine Publikation in deutscher Sprache gedacht. Die Arbeiten werden
schlieslich zur Grundlage von Vorbereitungen für weitergehende Projekte, die mit der Fortsetzung des
LEA umgesetzt werden sollen.
3.6.5
Arbeit und Strafvollzug: eine rechtsvergleichende Studie der Aufgaben und Ausgestaltung der Gefangenenarbeit in Frankreich, Deutschland und England
●
Bearbeiterin: Evelyn Shea (Juristin)
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
Die Gefangenenarbeit - seit Jahrhunderten ein Pfeiler des Strafvollzugs - ist in den letzten Jahren in
vielen europäischen Ländern unter Kritik geraten: in ihrer jetzigen Form sei sie kaum geeignet, ihrer
Resozialisierungsaufgabe gerecht zu werden. In erster Linie wird der Mangel an Arbeitsplätzen, die
niedrige Entlohnung, der ungenügende Rechtsschutz und die oft unqualifizierte, monotone Art der
Beschäftigung bemängelt. Sind diese Vorwürfe gerechtfertigt? Anders ausgedrückt: entsprechen Gesetzgebungen und Praxis im europäischen Raum den Aufgaben und Erfordernissen einer zeitgemässen
Arbeitstätigkeit im Vollzug? Im Rahmen der Vollzugsforschung des Laboratoire Européen Associé
möchte das vorliegende Projekt diesen Fragen in drei europäischen Ländern (Frankreich, Deutschland
und England) nachgehen.
Als Erstes werden dazu, nach einer kurzen historischen Einleitung, die rechtlichen Grundlagen der
Gefangenenarbeit in den drei Ländern dargelegt und verglichen , insbesondere:
1. Die rechtlichen Zielsetzungen und die zu Grunde liegenden Prinzipien
2. Die Organisationsformen der Arbeit
3. Die Rechtsstellung des arbeitenden Strafgefangenen
4. Die Finanzierung der Gefangenenarbeit
Als Zweites werden statistische Daten zur Gefangenenarbeit erhoben: Zahl der Arbeitsplätze, Arbeitslosenquote, Entlohnung, Art der angebotenen Beschäftigungen, etc.
Diese Informationen sollten bereits eine erste Antwort auf die Frage erlauben, in welchem Mass die
rechtlichen und organisatorischen Strukturen in den jeweiligen Ländern die verschiedenen Aufgaben,
insbesondere den Resozialisierungsauftrag, der Gefangenenarbeit fördern oder hindern.
Im Strafvollzug ist oft von der Kluft zwischen Theorie und Praxis die Rede. Um ein möglichst wirklichkeitsgetreues Bild der Gefangenenarbeit zu geben und zu prüfen, in welchem Mass die Arbeit im
Gefängnis konkret zur Resozialisierung und Wiedereingliederung der Gefangenen beitragen kann, ist
deshalb eine ergänzende empirische Untersuchung vorgesehen. Diese Untersuchung beschränkt sich,
den Möglichkeiten eines Promotionsprojekts entsprechend, pro Land auf drei Vollzugsanstalten für
männliche Strafgefangene, die zu Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren verurteilt wurden.
Ein Fragebogen (in dreisprachiger Ausführung), der an 20% der arbeitenden Strafgefangenen verteilt
wird, soll Arbeit und Wiedereingliederung vom Standpunkt der Gefangenen beleuchten. Vorgesehen
sind zudem detaillierte Interviews mit fünf arbeitenden und fünf arbeitslosen Gefangenen pro Vollzugsanstalt, Gespräche mit dem Leiter der Arbeitsverwaltung, Werkbeamten, Auftraggebern, Sozialarbeitern etc. Diese Informationen werden durch interne Dokumente und durch persönliche Beobachtungen in den Werkstätten und Arbeitsplätzen vervollständigt. Dabei interessiert uns nicht nur die
Gefängnisarbeit im engeren Sinn, d.h. die Arbeit intra muros, sondern auch Arbeitsleistungen im
178
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Rahmen einer Vollzugslockerung (Aussenbeschäftigung, Freigang), da man gerade da den effektiven
Beitrag der Arbeit als Vorbereitung auf ein straffreies Leben am ehesten überprüfen kann. Wir erhoffen uns auch Aufschluss über den Stellenwert der Arbeit als Kriterium für die Gewährung einer Vollzugserleichterung oder Strafverkürzung.
Die empirische Komponente des Projekts gestattet einen Einblick in die konkreten Schwierigkeiten,
mit denen das vollzugliche Arbeitswesen konfrontiert ist, erlaubt es aber auch, Lösungsmodelle und
innovative Projekte in die Antwort auf unsere Kernfrage einzubeziehen, ob das vollzugliche Arbeitswesen in seiner jetzigen Form seinem Resozialisierungsauftrag gerecht werden kann. Der Vergleich
zwischen Frankreich, Deutschland und England ist dabei besonders fruchtbar, da die drei Länder trotz
einer ähnlichen Entwicklung der Strafarbeit bis zum zweiten Weltkrieg heute unterschiedliche
Schwerpunkte setzen und die Reformen von verschiedenen Gesichtspunkten aus angehen.
●
Arbeitsbericht November 2000 bis Dezember 2001:
In den ersten sechs Monaten wurde die Literatur zur Gefangenarbeit in den drei Ländern aufgearbeitet.
Zwischen Mai und August erfolgten die Einarbeitung in die empirische Forschung, die Erstellung
eines Fragebogens für arbeitende Gefangenen sowie die Ausarbeitung der Fragen für die Interviews
(dreisprachig). Im gleichen Zeitraum wurden die Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt, um Zugang
zu den Gefängnissen zu erhalten. Diese Genehmigungen sind nun erteilt worden, und zwar in Frankreich für das Centre de détention de Montmédy und zwei Maisons centrales, Ensisheim und Poissy; in
Deutschland für die bayrischen Langzeitjustizvollzugsanstalten Straubing und Kaisheim und die Vollzugsanstalt Schwalmstadt in Hessen; in England schliesslich für die HMP Frankland, Featherstone und
Swaleside. Anfangs Dezember führte ich während einer Woche die erste empirische Untersuchung in
einem französischen Gefängnis (Centre de détention de Montmédy) durch. Obwohl es verfrüht wäre
von einer einzigen Untersuchung bereits allgemeine Rückschlüsse zu ziehen, lassen sich, mit aller
Vorsicht, doch einige Aussagen machen.
1.
Die Arbeitslage in Montmédy entspricht ziemlich genau dem Mangelkatalog, der letztes Jahr von
den parlamentarischen Kommissionen in Paris angeprangert wurde:
a) Von den 296 Strafgefangenen sind im Moment nur 134 beschäftigt oder in einer Berufsausbildung. (64 arbeiten in den Werkstätten oder im Freigang, 38 machen Unterhalts- und Hausarbeiten, 32 stehen in einer Berufsausbildung). Dies entspricht einer Beschäftigungsrate von
knapp 46 %.
b) Die Arbeit in den Werkstätten ist zu 80 % unqualifiziert, weitere 10% der Arbeitsplätze verlangen eine gewisse Anlernzeit; tatsächliche Berufskenntnisse sind nur für fünf bis sechs Arbeitsplätze erforderlich.
c) Die Entlohnung ist entsprechend niedrig: der durchschnittlicher Monatslohn im November
entsprach 2030 F brutto. Die Spanne ist jedoch recht weit: zwei Arbeiter verdienten unter 200 F,
wohl wegen einer stark reduzierten Stundenzahl, vier über 7000 F, mit einem Spitzengehalt von
13.545.97 F.
d) Die Rechtsstellung der arbeitenden Gefangenen ist, wie überall in Frankreich, derjenigen von
freien Arbeitern nur sehr begrenzt angeglichen.
2.
Die Gründe für diese wenig befriedigende Situation sind vielfältig.
a) In erstere Linie werden wirtschaftliche Faktoren genannt, über die das Centre de détention
keine Kontrolle hat: die allgemeine Stagnation der Wirtschaft, die ungünstige geographische Lage
von Montmédy in einer abgelegenen und relativ ärmlichen Gegend Frankreichs, die Konkurrenz
der ehemaligen Ostblockländer, etc.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
179
b) Als zweites werden Restrukturierungsmassnahmen5 im Arbeitssektor verantwortlich gemacht,
die, obwohl prinzipiell positiv, in der Überganszeit zu Arbeitsplatzverlusten geführt haben.
c) Personalmangel und ein dadurch entstehendes Führungsvakuum haben das ihrige dazu beigetragen, die angespannte Arbeitslage zu verschärfen. Die Position des Werkleiters ist seit Monaten
unbesetzt, der Leiter der Berufs- und Weiterbildung ist auf unbestimmte Zeit krank gemeldet. Resultat: niemand ist zuständig, die beiden jüngeren Werkmeister fühlen sich überfordert, der Beamte, der für die Qualität der Produktion verantwortlich ist, ist frustriert, kurz, nichts wird unternommen, um die Erosion der Arbeitsplätze aufzuhalten.
Diese negative Bilanz ist um so bedauerlicher, als Montmédy als Arbeitsort einiges zu bieten hat und
bis vor wenigen Monaten als Musterbeispiel einer Vollzugsanstalt galt, die trotz schwierigem Umfeld
gute Arbeitsbedingungen bieten konnte. Montmédy hat zwei Trumpfkarten, die sie von anderen Vollzugsanstalten abhebt: eine Zertifikation ISO 9002 für sämtliche Werkstätten und einen überdurchschnittlich qualifizierten Arbeiterpool6. Es ist zu hoffen, dass die internen Schwierigkeiten abgebaut
werden können, um wenigstens die Erneuerung der Qualitätszertifikation nicht zu gefährden, nicht nur
wegen der Aufträge, die davon abhängen, sondern vor allem wegen der Wiedereingliederungschancen
der Gefangenen, die durch die Qualitätsanforderungen bei der Arbeit deutlich erhöht werden.
●
Arbeitsplanung 2002:
Von Januar bis April wird die empirische Untersuchung in den verbleibenden acht Vollzugsanstalten
durchgeführt. Anschliessend finden die Auswertung der Daten und die Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Forschungsbericht statt.
3.6.6
Strukturlogik und Strukturprobleme von Mediationsverfahren im Rahmen des
Strafrechts – ein deutsch-französischer Vergleich
●
Bearbeiterin: Stefanie Tränkle (Soziologin)
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: neu begonnen
●
Projektbeschreibung: (zugleich Promotionsprojekt)
1.
Gegenstand und Fragestellung
Dieses Forschungsprojekt ist eine soziologische, qualitative Untersuchung von Mediationsverfahren,
die im Rahmen des Strafrechts durchgeführt werden. Es geht darum, Strukturprobleme zu identifizieren, mit denen bei der Durchführung solcher Verfahren zu rechnen ist. Das Projekt ist komparativ
angelegt und vergleicht die Mediationspraxis unter den Bedingungen verschiedener Rechtssysteme am
Beispiel von Deutschland (Täter-Opfer-Ausgleich) und Frankreich (médiation pénale). Die Frage ist,
unter welchen Bedingungen es gelingen kann, die mediative Verfahrenslogik zu entfalten, obwohl es
sich um eine abgeschwächte Form justizieller Reaktion handelt. Dazu wird das Verhältnis zwischen
Justiz und Mediation und seine Auswirkung auf die Falldurchführungspraxis beleuchtet.
5
Die Werkstätten und die Verträge mit den Fremdbetrieben fallen nicht mehr unter die Kompetenz des Gefängnisdirektors, sondern die Leitung und Organisation der wirtschaftlich ergiebigen Arbeit wird nun zentral von der Régie
Industrielle des Établissements Pénitentiaires (RIEP) wahrgenommen. Die deutlich angestiegenen Anforderungen an
die Fremdbetriebe haben zu einem (anfänglichen) Rückgang der Aufträge geführt.
6
Das Durchschnittsalter der Population liegt bei 43 Jahren; 52 % sind wegen Sexualstraftaten verurteilt; die meisten
verfügen über eine langjährige Beruferfahrung und wollen und können arbeiten.
180
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
In Voruntersuchungen (Tränkle 1999, 2001) konnten Strukturprobleme beschrieben werden, mit denen
Einrichtungen eines bestimmten Organisationstyps7 bei der Durchführung von TOA-Fällen zu rechnen
haben. Als Hauptproblem hat sich die Art der Einbindung des TOA in das deutsche Rechtssystem
erwiesen, denn TOA und zuweisendes Justizsytem bilden eine Art unfreiwilliger mésalliance: Zwei
nach unterschiedlicher Logik funktionierende Systeme werden unter einen Hut gebracht. Das Verhältnis zwischen TOA- und Strafverfahren ist daher ein besonderes: Zwar ist jeder Fall ursprünglich
juristisch gerahmt, aber der Idee nach ist TOA der Versuch der Umgehung der juristischen Rahmung,
weil das Verfahren als autonomer, außergerichtlicher Gegenentwurf zum Strafverfahren gesehen wird.
Tatsächlich aber kann die Tatsache, dass das Verfahren als sozialpädagogische Warteschleife in die
justizielle Fallbearbeitung eingebunden bleibt, während der Durchführung eines TOA nicht ausgeblendet werden, sondern nimmt im Gegenteil auf die Interaktion Einfluss, indem die juristische Rahmung die Handlungsmöglichkeiten der Akteure determiniert. Das Hauptproblem des TOA ist das Dilemma aus institutioneller Abhängigkeit vom Justizsystem einerseits und der Entwurf des Selbstverständnisses ex negativo zu ihm andererseits. Wenngleich die Fälle als Mediation durchgeführt werden, handelt es sich doch um eine abgeschwächte Form justitieller Reaktion. Daraus ergibt sich die
Frage, unter welchen Bedingungen es gelingen kann, trotz der juristischen Rahmung die mediative
Verfahrenslogik zu entfalten. In anderen Worten geht es darum, was passiert, wenn ein Verfahren aus
der justitiellen Fallbearbeitungslogik ausgekoppelt und in einem anderen Kontext bearbeitet wird.
In der sozialpädagogischen und kriminologischen Literatur, insbesondere im Forschungsfeld der
“restorative justice”, das sich mit Formen wiedergutmachender Justiz beschäftigt, wird das neue Verfahren mit hochfliegenden Erwartungen verbunden – wohl nicht zuletzt deshalb, um die Institutionalisierung des neuen Verfahrens neben der Justiz zu legitimieren. Ein TOA sei, so die Argumentation der Vertreter der „restorative justice“-Forschung und der Praktiker, im Vergleich zum Gerichtsverfahren humaner, die subjektive Wahrnehmung des „Konflikts“ und persönliche Bedürfnisse würden bei der Aushandlung der Wiedergutmachung berücksichtigt. Die Prinzipien werden unter dem eingängigen Schlagwort „von Repression zu Restitution“ dazu benutzt, einen Paradigmenwechsel entweder zu behaupten oder einzufordern.
2.
Interaktionsanalyse des Mediationsverlaufs in mikrosoziologischer Perspektive
Die Tatsache, dass das Verfahren mit solch hochfliegenden Erwartungen verbunden wird, weckt das
soziologisches Interesse daran, was passiert, wenn solche Konzepte in die Alltagspraxis umgesetzt
werden. Die Fragestellung dieses Projektes zielt daher auf die Konfrontation von Anspruch und Wirklichkeit, von Idealen und Alltagspraxis des TOA. Um dies untersuchen zu können, wird das Mediationsgeschehen in soziologischer Perspektive als Interaktion aufgefaßt, die eine neue Handlungsform
darstellt und die unter speziellen Bedingungen erfolgt. Soziologisch gesehen stellt sich TOA als Verfahren dar, dessen Interaktionen riskanter, anspruchsvoller und voraussetzungsvoller sind als Interaktionen, die im Rahmen eines Strafverfahrens (Gerichtsverhandlung) zustande kommen:
a. riskanter, weil die Akteure vor dem Hintergrund des drohenden Strafverfahrens agieren;
b. anspruchsvoller, weil es zur Herstellung eines Erfolges nicht genügt, eine Leistungserbringung
(Wiedergutmachung durch den Täter an das Opfer) zu erzielen; das Verfahren ist vielmehr darauf
angewiesen, beim Täter Unrechtseinsicht zu erzeugen;
c. voraussetzungsvoller, weil die Durchführung eines solchen Verfahrens den Beteiligten abverlangt, die Auffassung zu teilen, dass einer Straftat ein zwischenmenschlicher Konflikt zugrunde
liegt oder sich daraus ergibt. Ein TOA-Verfahren ist daher darauf angewiesen, die Akteure in die
Rollen von Konfliktbeteiligten zu bringen.
Die Interaktionsprozesse, die zwischen den Akteuren während einer Mediation im Strafrechtsbereich
stattfinden, stellen den Untersuchungsgegenstand dar, der auf seine Strukturlogik und Struktur7
Merkmale der untersuchten Einrichtung: freier Träger, jugendliche Klientel; Vermittler im Herkunftsberuf Sozialpädagoge.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
181
probleme hin untersucht wird. Der Begriff Strukturlogik meint: Welchen Gesetzmäßigkeiten unterliegt
dieses Gefüge an Akteuren, Erwartungen, Rollen, Vorschriften und Rechten? Was geschieht eigentlich
zwischen den Akteuren (Täter/Opfer/Mediator) während einer Mediation und aus welchen Gründen?
Um Strukturprobleme dieses Verfahrens zu identifizieren, werden rechtliche und organisatorische
Rahmenbedingungen daraufhin untersucht, ob und inwiefern sie den Mediationsverlauf in problematischer Weise beeinflussen. Dazu wird untersucht, wie eine solche Mediationssituation strukturiert ist
und wie die Akteure darauf reagieren, d.h. welche der Möglichkeiten sie realisieren und welche Konsequenzen das für den Verlauf der Interaktion hat.
Die o.g. Charakteristika eines TOA-Verfahrens können aus dieser Perspektive als Teilfragestellungen
reformuliert werden:
ad a. Wie wirkt sich die Rahmenbedingung der Eingebundenheit in ein Strafverfahren auf das Mediationsverfahren aus? Wie agieren die Akteure unter dem Druck des im Falle eines Scheiterns drohenden
Strafverfahrens? Wie können unter diesen Bedingungen die Grundprinzipien des TOA realisiert werden („Freiwilligkeit der Teilnahme“, „Neutralität des Vermittlers“)?
ad b. Unter welchen Bedingungen ist das Verfahren erfolgswahrscheinlich? Was heißt in diesem
Kontext überhaupt „Erfolg“ und wie wird er hergestellt? Ein Charakterwandel des Täters kann in einer
als Kurzintervention konzipierten Maßnahme nicht grundsätzlich erwartet werden und die Situation
erzeugt eher Rechtfertigungsdruck denn ehrliche Reue. Wie kann also in der Interaktion Unrechtseinsicht als Voraussetzung für einen Erfolg erzeugt werden? Der hier gewählte interaktionsanalytische
Zugang ermöglicht es zu prüfen, ob z.B. ein Mediator die strukturelle Asymmetrie (zwischen Täter
und Opfer) und die daraus entstehenden eingeschränkten Handlungschancen des Täters ausnützt, um
Druck auszuüben. Möglicherweise ist auch der Aktenvermerk „Erfolg“ letztlich eine Interpretationsleistung des Mediators, der eine Unterschrift auf einem Stück Papier, sprich: der Wiedergutmachungsvereinbarung als Deutungsgrundlage verwendet – gleichviel, ob eine „Versöhnung“ zwischen
den Klienten erreicht werden kann oder nicht.
ad c. Die Akteure in Rollen von Konfliktbeteiligten zu bringen, bedeutet auch, sie systematisch mit
prekären Entscheidungssituationen zu konfrontieren (Schuldeingeständnis als Teilnahmebedingung,
Aushandlung der Wiedergutmachung, Verzicht auf strafrechtliche Würdigung und zivilrechtliche Ansprüche auf Seiten des Opfers etc.). Damit wird unter dem Euphemismus „Parteiautonomie“ die Verantwortung für den Ausgang eines TOA auf die Akteure (Opfer/Täter) verlagert. Infolgedessen kann
ihnen gegebenenfalls ein Scheitern verantwortlich zugeschrieben werden. Der interaktionsanalytische
Ansatz ermöglicht es zu verfolgen, wie die Akteure mit den an sie gerichteten Verhaltenserwartungen
umgehen, ob sie ihnen gerecht werden bzw. was in der Interaktion passiert, wenn ein Fall zu scheitern
droht.
Mit der Skizzierung der spezifischen Bedingungen, unter denen ein solches Verfahren in Deutschland
durchgeführt wird, sollte deutlich werden, dass sich in einer als Mediation inszenierten Situation Interaktionsdynamiken wirksam werden können, die vermuten lassen, dass ein TOA nicht unbedingt „entlastender“ oder „humaner“ sein muss als ein herkömmliches Gerichtsverfahren. Handelt es sich wirklich um eine „justice plus douce“ (Bonafé-Schmitt 1992), zeugt die Teilnahme an einem TOA wirklich von einer „höheren Konfliktkultur“ (Walter 1993) oder ist nicht TOA, so meine These, vielmehr
eine neue Normierungsmacht im sozialpädagogischen Mantel und eine Institution zur Durchsetzung
eines bestimmten Verständnisses von Moral (nämlich wie man mit „Konflikten“ umzugehen hat)?
3.
Komparativer Untersuchungsplan: Vergleich der Mediationspraxis unter den Bedingungen eines
anderen Rechtssystems am Beispiel Frankreichs
Um untersuchen zu können, ob die (in Vorarbeiten beschriebenen und neu zu entdeckenden) Strukturprobleme tatsächlich ursächlich auf das dilemmatische Verhältnis von Mediation und Justiz zurückgeführt werden können, ist das Projekt komparativ angelegt. Die Mediationspraxis am Beispiel von
182
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Deutschland und Frankreich wird unter der Frage verglichen, wie Mediation unter den Bedingungen
eines anderen Rechtssystems funktioniert.
Beide Länder haben das Mediationskonzept etwa zeitgleich Mitte der 1980er Jahre im Rahmen des
Strafrechts eingeführt (als „Täter-Opfer-Ausgleich“ bzw. als „médiation pénale“). Mediationsverfahren im Rahmen des Strafrechts haben in beiden Ländern ein gemeinsames Grundproblem: als außergerichtlich zu gelten, aber doch in vielerlei Hinsicht abhängig vom Justizsystem (z.B. hinsichtlich
Fallzuweisung und –entscheidung sowie Finanzierung) zu sein. Allerdings unterscheiden die Länder
sich hinsichtlich der Rechtslage, der Institutionalisierungsform sowie der Anwendungspraxis. In
Deutschland kann ein TOA in einer Anwaltskanzlei, bei der Gerichtshilfe oder bei freien Trägern
durchgeführt werden. In Frankreich hingegen wurde die Institutionalisierung der „médiation pénale“8
ursprünglich von Opferhilfeorganisationen forciert, die dem Typus der „médiation déléguée“9 zuzurechnen sind. Heute spielt eine Institution eine große Rolle, die in Deutschland weitgehend unbekannt
ist: die „Maisons de Justice et du Droit“ (MJD)10 , in denen die sog. „médiation retenue“11 praktiziert
wird (Wyvekens 1997).
Die Mediationspraxis im Strafrechtsbereich innerhalb beider Länder ist äußerst heterogen; dies hat
historische Gründe: In beiden Ländern wurde die neue Maßnahme nicht von oben, d.h. vom Justizsystem einheitlich implementiert, sondern entwickelte sich in verschiedenen Modellprojekten in Abhängigkeit von den jeweiligen regionalen Strukturen. Die Sanktionsalternative „Mediation in Strafsachen“ weist also in Deutschland und Frankreich wesentliche Unterschiede auf institutioneller Ebene
auf.
Das ermöglicht den Vergleich, wie Fälle, die sich hinsichtlich einiger Merkmale (u.a. Delikt, Alter und
Anzahl der Beteiligten) ähneln, in beiden Ländern behandelt werden.
Es geht nicht darum, in welchem Land Mediation „besser“ praktiziert wird. Deutschland und Frankreich sind vielmehr zwei Beispiele für dasselbe Grundproblem. Der Vergleich beider Länder ermöglicht es zu untersuchen, unter welchen (rechtlichen, professionellen und organisatorischen) Bedingungen es möglich ist, die mediative Verfahrenslogik zu entfalten und wann mit strukturell bedingten
Problemen zu rechnen ist.
4.
Feldzugang und Datenerhebung
Für diesen Gegenstand und diese Fragestellung bietet sich ein qualitativer Zugang an. Vorgesehen ist
die Dokumentation der Fallbearbeitung in deutschen und französischen Mediationseinrichtungen während der Dauer ihrer durchschnittlichen Fallerledigung, so dass einige Fälle vollständig begleitet und
dokumentiert werden können. Zur Validierung der Interaktionsanalysen wird die Technik der methodologischen Triangulation angewendet, d.h. es werden nach Möglichkeit verschiedene Datenquellen
berücksichtigt:
- Im Zentrum der Datenerhebung stehen Tonbandaufnahmen von
- Mediationsgesprächen (Erst- und Ausgleichsgespräche),
- Kurzfragebogen für Täter und Opfer
- (über ihre Teilnahmemotive, Erwartungen, Wahrnehmung des Mediators etc.),
- Expertengespräche mit je einem Vermittler pro Mediationseinrichtung,
- Feldnotizen anhand teilnehmender Beobachtung der Praxisarbeit,
8
médiation pénale: Mediation im Strafrechtsbereich.
9
médiation déléguée: „zugewiesene“ Mediation, d.h. Verfahren, die zur Bearbeitung Institutionen zugewiesen werden,
die nicht zur Justiz gehören, z.B. Opferhilfeorganisationen.
10
Maisons de Justice et du Droit: Häuser der Justiz und des Rechts; Institutionen, die alltagspraktische und bürgernahe
Rechtshilfe anbieten.
11
médiation retenue: „zurückgehaltene“ Mediation; d.h. Verfahren, die zur Bearbeitung Institutionen zugewiesen werden, die zur Justiz gehören.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
183
- Akteneinsicht.
Die Analyse folgt der strukturell-interaktionalen Perspektive von Strauss/Corbin (1996), deren Methode der Grounded Theory für diese Art von Daten und Fragestellung geeignet ist.
5.
Organisatorischer Rahmen
Das Forschungprojekt ist als Dissertation in das „Laboratoire Européen Associé“ (LEA) integriert.
LEA ist eine von der Max-Planck-Gesellschaft und dem Centre National de la Recherche Scientifique
gegründetes deutsch-französisches Forschungsprogramm, das Fragen der Kriminalität und Sicherheitsbzw. Präventionspolitik behandelt.
●
Arbeitsbericht 2001:
Konzeption: Literaturrecherche, Fragestellung, Erstellung des Untersuchungsplans; Recherche geeigneter Einrichtungen für die Datenerhebung; Kontaktaufnahme zu Mediationseinrichtungen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Feldphase: Datenerhebung, Transkription, Datenaufbereitung, Auswertung: Entwicklung der Grounded Theory (offenes und axiales Kodieren).
●
Arbeitsplanung 2003:
Selektives Kodieren, Verschriftlichung der Ergebnisse, Endredaktion.
●
Literatur:
BONAFÉ-SCHMITT, J.-P., La médiation: une justice douce. Paris 1992.
STRAUSS, A./CORBIN, J. Grounded Theory: Grundlagen Qualitativer Sozialforschung. Weinheim
1996.
TRÄNKLE, S., Täter-Opfer-Ausgleich. Eine Analyse von Gesprächen unter Mediationsbedingungen.
Magisterarbeit, Universität Tübingen 1999.
TRÄNKLE, S., Mediation im Rahmen des Strafrechts. Eine interaktionsanalytische Untersuchung der
Strukturprobleme im Täter-Opfer-Ausgleich. Sozialer Sinn 3, 485-509 (2001).
WALTER, M., Täter-Opfer-Ausgleich statt Strafe – zum Wandel im Kriminalitätsverständnis. In:
Marks, Erich et al. (Hg): Wiedergutmachung und Strafrechtspraxis. Erfahrungen, neue Ansätze, Gesetzesvorschläge. Bonn 1993, 63-69.
WYVEKENS, A., Les maisons de justice: sous la médiation, quelle troisième voie? In: Robert Cario: La
médiation pénale. Entre répression et réparation. Paris, Montréal 1997, 61-82.
184
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
3.7
Schwerpunkt „Sozialer Wandel, Veränderung von Lebenslagen, Kriminalität
und Kriminalitätskontrolle“
3.7.1
Sanktionsprofile, abweichendes Verhalten, Gewalt- und Wertorientierungen Jugendlicher
●
Bearbeiter: Michael Rößner (Jurist), Ben Backmann (Jurist), Michael Würger (Pädagoge),
Ulrich Schiller (Psychologe, Pädagogische Hochschule Freiburg)
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2002
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 143-145)
Vor dem Hintergrund der Diskussion um abweichendes Verhalten und Gewalt von/unter Jugendlichen
und den "angemessenen" Reaktionen hierauf, z.B. von Eltern oder staatlichen Institutionen, konzentriert sich diese Jugendstudie auf die Sanktionsvorstellungen, Wertorientierungen und selbstberichtete Delinquenz und Viktimisierung Jugendlicher.
1. Zielsetzung des Projekts
a) Das zentrale Ziel der Untersuchung ist es, die Punitivität Jugendlicher zu ermitteln. Es soll analysiert werden, welche Sanktionen bei verschiedenen Formen von Fehlhandlungen und Straftaten (von
alltäglichen Fehlhandlungen wie „Häufig den Unterricht stören“ bis hin zum Tötungsdelikt) nach Meinung der Jugendlichen angemessen sind. Im Erhebungsinstrument sind als Reaktion auf die Fehlhandlungen/Delikte jeweils elf konkrete Sanktionsmöglich-keiten zur Auswahl vorgegeben. Diese sind der
Lebens- und Erfahrungswelt der Jugendlichen angepasst und gliedern sich auf in:
- „Keine Reaktion/nichts tun“
- „Hilfe/Beratung“, „Entschuldigen/Schaden ersetzen“
(Reaktionen im privaten Bereich ohne öffentliche Institutionen)
- „Taschengeldsperre“, „Haus-/Zimmerarrest“
(Reaktionen im familiären Bereich ohne öffentliche Institutionen)
- „Jugendamt informieren“, „Ermahnung durch Polizei/Gericht“
(Reaktion durch öffentliche Institutionen ohne förmliches Gerichtsverfahren“
- „Geldstrafe“, „gemeinnützige Arbeit als Strafe“
(Reaktionen durch öffentliche Institutionen nach förmlichem Gerichtsverfahren)
- „Erziehungsheim“, „Gefängnis“
(Reaktionen durch öffentliche Institutionen nach förmlichem Gerichtsverfahren)
In diesem Zusammenhang werden auch Fragen zu persönlicher Delinquenz und Viktimisierung gestellt.
Durch die Verbindung der Schwerebewertung hinsichtlich der verschiedenen vorgegebenen Formen
von Fehlverhalten bzw. Straftaten mit Fragen zur eigenen Täter- bzw. Opferschaft können differenzierte Qualitäten von Hemmschwellen Jugendlicher erfaßt werden.
Bisher findet sich in keiner der zugänglichen Untersuchungen der Jugendforschung zu Werten, Normen und Einstellungen Jugendlicher die Fragestellung nach der Normorientierung. Insofern wurde
auch noch keine umfassend angelegte Untersuchung zu Sanktionseinstellungen Jugendlicher durchgeführt. Der Stand der Forschung zu Punitivität und Sanktionseinstellungen zeigt, dass Sanktionseinstellungen in keiner der Studien in Einbettung ihres Entstehungskontextes untersucht wurden. Dieser Entstehungskontext kann als das kulturell und sozial prägende Umfeld, also als Lebenshintergrund
bezeichnet werden. Nur wenige Untersuchungen (z.B. Kilchling, M., "Opferinteressen und Strafverfolgung", Freiburg 1995) beziehen Elemente dieses Lebenshintergrundes mit ein, die dann z.T. auch
Erklärungswert für die Ausprägung von Punitivität besitzen. Als Ausdruck der Normorientierung wur-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
185
den Sanktionseinstellungen in der bisherigen Jugendforschung nahezu nicht erfaßt. Das Untersuchungsdesign ermöglicht es, unterschiedlichste individuelle Normen zu erfassen und sie in der Auswertung der Daten zu berücksichtigen. Eine Aufteilung der Stichprobe in Gruppen von Jugendlichen
mit identischen Normen kann differenziertere Hinweise auf Gewalt- bzw. Wertorientierungen Jugendlicher geben.
b) In zusätzlichen Fragestellungen sind alle gängigen Begründungsmodelle für Gewaltbereitschaft
enthalten, um die Abhängigkeit der Sanktionsprofile von unabhängigen Variablen, wie zum Beispiel
allgemeine Wertorientierungen Jugendlicher, Alter, Geschlecht, sozialer Hintergrund (auch ethnische
Zugehörigkeit), wahrgenommener Erziehungsstil, Zukunftsorientierung, Freizeit-/Medienverhalten,
Urbanisierungsgrad der Wohngemeinde, usw. zu erfassen.
2. Konzeptionierung als ländervergleichende Untersuchung
Die Studie gliedert sich auf in Grund- und Vergleichsstudie. Die Grundstudie beruht auf einer im Jahre
1998 in Baden-Württemberg durchgeführten Schülerbefragung. Dem schloß sich im Jahre 2000 eine
Untersuchung in der Nordwestschweiz an. Bei ihr sollte neben dem Vergleich mit der Grundstudie des
weiteren die Frage nach der selbstberichteten Delinquenz und den Lebensumständen der Jugendlichen
in den einbezogenen schweizer Städten im Vordergrund stehen.
3. Ablauf der Grundstudie
a) In der zweiten Jahreshälfte 1998 wurden in sieben baden-württembergischen Gemeinden - Karlsruhe, Pforzheim, Heilbronn, Lahr, Singen, Achern und Titisee-Neustadt - Schüler der 7. und 9. Klassenstufe von Sonder/Förder-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien sowie BVJ-Klassen (Berufsvorbereitungsjahr) in den Berufsschulen während der Unterrichtszeit von Projektmitarbeitern in den
Klassenräumen schriftlich befragt. Die Auswahl der Gemeinden wurde nach bestimmten demographischen Merkmalen getroffen. Es beteiligten sich in den Gemeinden insgesamt 70 Schulen an der
Untersuchung. In jeder Gemeinde sind dies zumindest 50 % der vorhandenen Schulen, in kleineren
Kommunen kann fast von einer Vollerhebung (der Schulen mit ihren 7. und 9. Klassen) gesprochen
werden. Dies ergibt eine Stichprobengröße von 3.641 Schülern. Die Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Befragung in der Regel zwischen 13 und 17 Jahre alt.
b) Im Juni 1999 wurde die Studie zusätzlich in Albstadt im Auftrag des Ausschusses "Gemeinsam
gegen Gewalt", der sich aus Schulleitern und Gemeindevertretern zusammensetzt, durchgeführt. Hier
umfaßt die Stichprobe ca. 1200 Schülerinnen und Schüler. Die Erhebung in Albstadt ist als Teilerhebung in das Gesamtprojekt eingebettet. Das Vorgehen der Datenerhebung war analog zu den Erhebungen in den sieben Kommunen der Hauptstichprobe.
Die Ergebnisse dieser Teilstudie wurden im Februar 2001 im Rahmen einer Ergebnispräsentation in
Albstadt dargestellt. Der Forschungsbericht wurde vorgelegt. Die erhobenen Daten flossen in die baden-württembergische Studie mit ein.
4. Ergebnisse der Grundstudie
a) Mit der Auswertung und Interpretation der Daten der Hauptstudie wurde im Frühjahr 1999 begonnen. Insgesamt nahmen die Jugendlichen zu 64 Fehlverhaltensweisen/Delikten Stellung. Nach einer
ersten deskriptiven Beschreibung verlief die Analyse der Sanktionsvorschläge auf zwei getrennten
Wegen: die kriminologisch-strafrechtliche Bearbeitung (M. Rössner) erbrachte eine Reduktion des zu
erfassenden Spektrums auf 42 "strafrechtlich" relevante Bereiche. Im pädagogisch-psychologischen
Interesse (U. Schiller/M. Würger) stand die Frage nach der kognitiven Strukturierung der Fehlverhaltensweisen durch die Jugendlichen im Vordergrund. Dabei ergaben sich zehn wesentliche Dimensionen in einer Faktorenanalyse; über 50 % Varianzaufklärung), die über die Berücksichtigung unterschiedlicher Sanktionshöhen in 24 Teilaspekte aufgeteilt wurden. Sowohl die "strafrechtlichen" wie
auch die "pädagogisch-psychologischen" Basis-Dimensionen wurden separat dazu verwendet, die
befragten Jugendlichen als Repräsentanten von Sanktionsmustern zu beschreiben.
186
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
b) In der von M. Roessner im Sommer 2001 fertiggestellten Arbeit (kriminologisch-strafrechtliche
Bearbeitung) konnte die Zielsetzung erreicht werden. Neben der Darstellung von Basisdaten (Delinquenz und Viktimisierung) gelang es mit Hilfe der Clusteranalyse die Besonderheiten der verschiedenen Sanktionstypen anhand ihrer Delinquenzdisposition, ihrer Viktimisierungserfahrung und der
erfaßten Lebenshintergründe zu beschreiben.
So ergab sich, dass sich die Jugendlichen hinsichtlich ihrer Einstellungen charakteristisch unterscheiden und dass es wiederum Gruppen von Jugendlichen (= Sanktionstypen) mit ähnlichen Einstellungen
gibt, die den Vorstellungen des Gesetzgebers näher oder ferner sind.
Die These, dass die Sanktionseinstellungen von der Delinquenz- und Viktimisierungserfahrung beeinflußt wird, konnte nur hinsichtlich der Delinquenzbelastung verifiziert werden: So zeigte sich, dass die
Jugendlichen mit einer höheren Täterschaft tatsächlich zu niedrigen Sanktionseinstellungen neigen,
eine hohe Viktimisierung aber nicht notwendigerweise mit höheren Sanktionseinstellungen einhergehen muss. Dies bedeutet gleichzeitig, dass Typen mit ähnlichen Einstellungen zu Strafe ähnliche Delinquenzdispositionen aber nicht unbedingt ähnliche Viktimisierungserfahrungen aufweisen müssen.
Weiterhin zeigen die Resultate der baden-württembergischen Erhebung, dass sich die einzelnen Sanktionstypen anhand des Lebenshintergrundes und der persönlichen Lebensgestaltung der Jugendlichen
beschreiben lassen. Der von der Forschung wiederholt festgestellte Zusammenhang dieser Variablen
mit delinquentem Verhalten, ließ sich dabei jedoch nur tendenziell bestätigen. Ähnliches ergab sich
auch bei der Überprüfung der Lebenshintergründe der einzelnen Sanktionstypen. Diese zeigen nur in
Bezug auf einzelne Variablen der Lebenshintergründe spezifische Ausprägungen, die sich je nach dem
auch für ähnliche Sanktionstypen wiederfinden. Auf diesem Wege gelang es M. Roessner die befragten Jugendlichen in „gewaltferne, -nahe und gewalttätige“ Jugendliche einzuteilen und damit eine
Grundlage für zielgruppenadaptive Präventionsarbeit zu schaffen, die es ermöglicht, präventive Maßnahmen gezielter als bisher auf die vorliegende Gewaltbereitschaft (-nähe) und deren Gründe einzusetzen.
c) Die Methode, die Analyse der Sanktions-Einstellungen nach strafgesetzlichen Ordnungsprinzipien
vorzunehmen, wurde gewählt, um die Repräsentanz des bzw. die Diskrepanz zum StGB in den „Köpfen“ der Jugendlichen aufzuspüren. Die „logische“ Struktur des StGB wird allerdings kaum mit
der/den logischen Struktur(en) in der Kognition der Jugendlichen übereinstimmen. Welchen Grundmustern ordnen die Jugendlichen das Angebot an Fehlverhaltensweisen zu? Bestehen überhaupt deutliche Zuordnungs- bzw. Gruppierungsprinzipien? Wenn solche Prinzipien und Regeln bestehen, welche „Rechts-Auffassung“ ist dabei führend? Dieses Ziel verfolgt der „pädagogisch-psychologische“
Ansatz der Untersuchung (U. Schiller/M. Würger)
Die Anlage des Forschungsvorhabens folgt übergeordneten theoretischen Annahmen: Die Jugendlichen leben in komplexen Umwelten, Erziehungswelten, Erfahrungswelten, Einstellungswelten usw.,
die sie entsprechend ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten kognitiv und emotional abbilden. Ziel des
Vorhabens war es, besonders in der Konstruktion des Fragebogens, wesentliche „Welten“ zu erfassen.
Dafür mussten die einzelnen Fragebogenbereiche jeweils möglichst repräsentativ die jeweiligen komplexen Inhaltsbereiche erfassen. Die Analyse soll nun nicht nur die Einzelfragen, sondern die komplexen Inhaltsbereiche je Person simultan beschreiben (konstruktivistischer Ansatz) und in Form von
Profilen die unterschiedlichen Ausprägungen darstellen. Entsprechend werden Profildarstellungen
erfolgen für die folgenden Fragenkomplexe:
-
Sanktionseinstellungen (Normen/Werte)
Delinquenz
Viktimisierung
Delinquenz und Bereitschaft zur Tat
Kombination von Delinquenz und Viktimisierung
-
Erfahrene Erziehung im Elternhaus
Kontaktpräferenzen
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
-
187
Freizeitgestaltung
Mediennutzung
Persönliche Wertorientierung
Jeder Jugendliche ist durch diese zehn für ihn charakteristischen Profile gekennzeichnet. Diese Profile
lassen sich über die Häufigkeiten des Auftretens in kombinierter Form in ihren gegenseitigen Beziehungen beschreiben.
Für bestimmte Schwerpunktbereiche lassen sich so Folgerungen für allgemeine präventive Maßnahmen ziehen. Hinsichtlich einer „Norm- und Werteerziehung“ werden die Lehrpläne der allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg geprüft.
5. Die schweizer Vergleichsstudie (B. Backmann)
a) Die Untersuchung wurde trinational auf Frankreich (Elsaß) und die Schweiz (Basel-Land, Zürich)
ausgeweitet. Während sich die Frankreich - Studie noch in der Vorbereitungsphase befindet, konnte
die Erhebung in der Schweiz bereits im Jahr 2000 erfolgreich abgeschlossen werden. Seitdem werden
die Daten von etwa 1300 befragten Schülerinnen und Schülern aus 7.- und 9. Klassen jeglichen Schulniveaus ausgewertet und interpretiert.
Anlaß für eine solche Studie waren nicht nur das von Deutschland abweichende Jugendstrafrechtssystem, sondern auch die unterschiedliche Kriminalitätsentwicklung in beiden Ländern sowie ein gewisser Bedarf in der Schweiz an Forschungen zum Thema Jugendkriminalität.
Während ein Blick auf den Forschungsstand in Deutschland zeigt, dass die Anzahl jugendkriminologischer Untersuchungen mit Schwerpunkten in Ausmaß und Begründbarkeit von Jugendkriminalität
sowie deren rechtliche Behandlung beträchtlich ist, ist in der Schweiz bislang keine vergleichbare
Datenlage vorhanden. Zwar lassen die gegen Ende der 90er Jahre zunehmende Anzahl von Schülerbefragungen zu Gewalt an Schulen ein wachsendes kriminologisches Interesse an der „Jugendforschung“ erkennen, umfassende empirische Studien zur Jugendgewalt stehen aber noch aus. Auch die
polizei- und strafurteilsstatistischen Datenquellen weisen insbesondere im Bereich der Jugendgewalt
erhebliche Defizite auf und sind daher nur bedingt verwertbar.
Die Einschätzung des tatsächlichen Ausmaßes der Jugendkriminalität in der Schweiz erweist sich aufgrund der dürftigen Datenlage somit als äußerst schwierig. Umfassende empirische Untersuchungen,
die Gründe für die Entwicklung der Jugendgewalt nachweisen könnten, gibt es ebenfalls nicht.
Zwar wird die Schweiz immer noch als eines der Länder mit der niedrigsten Kriminalitätsrate Europas
angesehen, doch lassen die in letzter Zeit durchgeführten Untersuchungen zur „Jugend und Gewalt“Thematik sowie die Einführung der KRISTA (Kantonale Polizeistatistik des Kantons Zürich) ein beachtliches Ausmaß an Delinquenz auch in der Schweiz erkennen. Inzwischen ist Gewaltkriminalität zu
einem wichtigen Thema in den schweizerischen Medien, im Alltagsbewußtsein der Bevölkerung und
im politischen Diskurs geworden.
6. Zielsetzung der vergleichenden Untersuchung
Im Mittelpunkt der schweizer Erhebung stehen die Beschreibung der Jugendlichen des an der Befragung teilnehmenden Kantons Basel-Landschaft und der Stadt Zürich und ein Ländervergleich mit den
in Baden-Württemberg gewonnenen Ergebnissen.
Der Ländervergleich soll dabei nicht allein eine Überprüfung der „deutschen“ Erkenntnisse dienen und
damit Rückschlüsse auf deren Aussagekraft ermöglichen, sondern vor allem Unterschiede in den Lebenssituationen der Jugendlichen beider Länder, ihren Sanktionsvorstellungen (als Ausdruck von
Normorientierungen und ggfs. auch als Ausdruck unterschiedlicher Gestaltung des Jugendstrafrechts
in Deutschland und in der Schweiz) und deren Bedeutung für Täter- und Opfersituationen aufzeigen.
Desweiteren sind aufgrund der erheblichen Unterschiede im deutschen und schweizerischen Strafrecht
weitere Erkenntnisse zur generalpräventiven Wirkung des Strafrechts bei Jugendlichen zu erwarten.
188
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
7. Arbeitsplanung 2002:
Nachdem die Arbeit von M. Roessner im Sommer 2001 abgeschlossen wurde, ist mit dem Abschluß
des „pädagogisch-psychologischen“ Forschungsberichts (U. Schiller/M. Würger) zum Jahresbeginn
2002 zu rechnen.
Für die schweizer Studie (B. Backmann) konnte im Jahr 2001 mit der Auswertung und Beschreibung
der Daten begonnen werden. Der Abschluß der Arbeit erfolgt Mitte 2002.
3.7.2
Soziale Probleme und Jugenddelinquenz
3.7.2.1
Gewalt- und Jugenddelinquenz im sozialökologischen Kontext
●
Bearbeiter: Dietrich Oberwittler (Sozialwiss., Projektleiter); Tom Blank (Soziologe);
Tilman Köllisch (Soziologe); Thomas Naplava (Soziologe); Arno Schiffert (stud. soz.);
Marc Wiesenhütter (stud. soz.).
●
Zeitrahmen: 1998 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 146-149)
Das Ziel des Projektes liegt in der empirischen Analyse der urbanen Jugenddelinquenz und der sie
bedingenden Einflussfaktoren am Beispiel zweier westdeutscher Städte (Köln und Freiburg) und - als
Kontrastfolie - einer benachbarten ländlichen Region (Breisgau/Markgräfler Land). Der besondere
theoretische und methodische Zugang der Studie liegt in der Einbeziehung des Raumes in die Deskription und Erklärung von delinquentem Verhalten und in der Verknüpfung verschiedener Datenquellen
auf individueller und kollektiver Ebene im Rahmen eines Mehrebenenmodells. Die Fragestellung des
Projekts knüpft an die aktuelle sozialwissenschaftliche Diskussion über eine Gefährdung des städtischen Zusammenlebens durch die Zunahme von sozialen Problemen im städtischen Raum an. Zwar
spielen räumliche Kontexteinflüsse in soziologischen Erklärungsansätzen abweichenden Verhaltens
seit langem eine wichtige Rolle, doch mangelt es bislang an entsprechenden empirischen Umsetzungen. Dies gilt sowohl für die klassischen Ansätze der sozialen Desorganisation, die die Bedeutung der
informellen Sozialkontrolle über Jugendliche betont, und der Subkulturtheorie, die Prozesse der Delinquenzverstärkung durch differentielle Kontakte untersucht, als auch für neuere Ansätze wie routine
activities approach und broken windows – Theorie. Allen Ansätzen ist die Überlegung gemein, dass
delinquentes Verhalten nicht nur durch individuelle, sondern auch durch soziale Kontextfaktoren beeinflusst wird, die in der konkreten räumlichen Umgebung der Menschen zu finden sind. Dies können
im Falle der Jugendlichen Wohnquartiere, aber auch Schulen als ein weiterer sozialökologischer
Kontext sein. In der aktuellen Forschungsdiskussion, die sich vor allem auf die Verhältnisse in U.S.amerikanischen Großstädten bezieht, werden vergröbert zwei wesentliche Wirkungsmechanismen
solcher Kontexteinflüsse angenommen: Zum einen führen räumliche Konzentrationen sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen in bestimmten Wohnquartieren über die Zunahme von Kontakten zu
gleichfalls benachteiligten Personen und die Verminderung von Sozialkapital zu einer zusätzlichen
Benachteiligung und letztlich zu einer Ausbreitung devianter Einstellungen und Verhaltensmuster,
zum anderen verlieren diese Wohnquartiere ihre „kollektive Selbstwirksamkeit“, um der Ausbreitung
von ‚Disorder‘ und Delinquenz effektiv entgegenzuwirken. Die komplexen Wirkungszusammenhänge
zischen individuellen Lebenslagen und Verhalten und ihren Wechselwirkungen mit kollektiven Faktoren legen einen breiten empirischen Zugang im Rahmen von lokalen Fallstudien und die Verknüpfung
unterschiedlicher Perspektiven nahe.
Im folgenden soll zunächst ein Überblick über diese unterschiedlichen Datenquellen gegeben werden,
bevor anschließend die wesentlichen Fragestellungen des Projekts beschrieben werden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
189
Datenquellen
1) Stadtviertelbezogene Sozial- und Polizeidaten (Aggregatdaten)
Die kleinsten räumlichen Untersuchungseinheiten sind die amtlich definierten Stadtviertel der Städte
Köln (n= ca. 300, durchschnittlich ca. 3.500 EW) und Freiburg (n = ca. 40, durchschnittlich ca. 4.500
EW) sowie die ländlichen Gemeinden im Freiburger Umland (n = ca. 15). Diese Stadtviertel repräsentieren „natürliche“ Siedlungseinheiten, ohne in sich wirklich homogen zu sein. Zu Analysezwecken
werden diese kleinsten Einheiten teilweise zu größeren Gebietseinheiten zusammengelegt, wodurch
sich die interne Heterogenität der Gebietseinheiten, aber auch die statistische Robustheit der Ergebnisse erhöht.
Für die Stadtviertel beider Städte liegen umfangreiche und sehr differenzierte Sozial- und Infrastrukturdaten vor, die als Einzelindikatoren oder verdichtete Faktoren eine sozialräumliche Beschreibung der Städte ermöglichen. Zu den Sozialdaten zählen neben alters- und nationalitätsspezifischen
demographischen Informationen vor allem Indikatoren sozialer Ungleichheit und sozialer Probleme
wie z.B. Soziahilfedaten und Wohnraumdaten. Für die Messung der städtischen Infrastruktur, die wir
kriminologisch als Gelegenheitsstrukturen interpretieren, wurden Adressen von Geschäften, Arztpraxen und Gaststätten/Cafés geokodiert und den Stadtvierteln zugeordnet. Zusätzlich dienen die Fahrgastdaten des ÖPNV in Köln als Proxy-Variable der Aufenthaltsbevölkerung im Stadtgebiet.
Für Köln bilden die Einzelfalldaten der polizeilichen Registrierungen aller Gewaltdelikte sowie aller
Delikte von Personen unter 21 Jahren aus den Jahren 1994, 1998 und 1999 die Datenbasis. Durch die
Geokodierung der Wohnsitzadressen von Tatverdächtigen und Opfern sowie der Tatortadressen sind
kleinräumliche Auswertungen möglich. Zusätzlich konnten die vollständigen und bereits geokodierten
Computerdaten der Einsatzleitzentrale der Kölner Polizei, die auch alle Notrufe enthalten, zur Auswertung herangezogen werden. In Freiburg sind die Registrierungen von Tatverdächtigen unter 21
Jahre für den Zeitraum von ca. 1998/99 verfügbar.
2) ‚MPI-Schulbefragung 1999/2000‘ zur selbstberichteten Delinquenz (Individualdaten)
Die Befragung von SchülerInnen der 8. bis 10. Klassen aller allgemeinbildenden Schulformen fand in
Köln und Freiburg im Herbst 1999 und im Freiburger Umland im Herbst 2000 statt. Insgesamt wurden
dabei ca. 6.500 Jugendliche überwiegend im Alter von 13 bis 16 Jahren schriftlich befragt. Die Ausschöpfungsrate beträgt auf der Schulebene ca. 86% und auf der Schülerebene (innerhalb der ausgewählten Klassen) ca. 85%. Der 16 Seiten umfassende Fragebogen war zunächst bei einer Pilotstudie
an Emmendinger Schulen im Mai 1999 sowie bei einer Reihe weiterer kleiner Pretests an Freiburger
und Kölner Schulen getestet worden. Nach umfangreichen Datenkontrollen und -bereinigungen können wir nunmehr einen Ergebnisbericht vorlegen, der sich primär an die Schulen, kommunale Einrichtungen und die interessierte Öffentlichkeit richtet. Dieser Bericht steht auch als PDF-Datei zur
Verfügung (siehe unten, Veröffentlichungsverzeichnis), so dass an dieser Stelle auf weitere Informationen verzichtet werden kann.
Die Befragungsdaten stehen sowohl für Analysen auf der ‚konventionellen‘ Individualdatenebene als
auch auf der Aggregatdatenebene von Stadtvierteln sowie für Mehrebenenanalysen zur Verfügung.
Dazu war es von entscheidender Bedeutung, die Wohnadressen der SchülerInnen während der Befragung über ein Straßenverzeichnis den kleinräumlichen Stadtvierteln exakt zuzuordnen. In Köln erfolgte aus Kapazitätsgründen zunächst eine Gebietsauswahl von ca. einem Drittel aller Stadtviertel,
deren sozialstrukturelle Merkmale ungefähr der Verteilung in der Gesamtstadt entsprechen. Anschließend wurden die Schulen in diesen Stadtvierteln und in ihrer Nähe ausgewählt. Aufgrund der
relativ großen räumlichen Mobilität der SchülerInnen innerhalb des Stadtgebietes streuen ihre Wohnorte erheblich um dieses ausgewählte Zielgebiet. Erste Analysen zeigen jedoch, dass die befragten
SchülerInnen die jugendlichen Grundgesamtheiten in den ausgewählten Stadtvierteln recht gut abbilden. Um eine ausreichende Fallzahl von Befragten pro räumlicher Untersuchungseinheit zu gewähr-
190
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
leisten, wurden in Köln, Freiburg und im Freiburger Umland viele benachbarte Stadtviertel bzw. Gemeinden anhand sozialstruktureller Kriterien zu größeren Einheiten zusammengelegt. Diese neu geschaffenen Einheiten bilden gleichzeitig die Gebietsstichprobe für die Bewohnerbefragung.
Die als Methodenelement konzipierte zusätzliche mündliche Befragung von männlichen Jugendlichen
in Freiburg wurde in Zusammenarbeit mit FIFAS e.V. im Mai und Juni 2000 durchgeführt. Hier wurden 499 Jungen im Alter von 14 bis 17 Jahren mit dem gleichen Erhebungsinstrument wie bei der
Schulbefragung interviewt. Bei ca. 300 Befragten konnte mit deren Einverständnis ein Abgleich ihrer
selbstberichteten Delinquenz mit den tatsächlichen Polizeiregistrierungen durchgeführt werden.
3) Bewohnerbefragung
Die postalische Befragung der erwachsenen Wohnbevölkerung (Alter 18 bis 79 Jahre, deutsche und
nicht-deutsche Nationalität) wurde im Frühjahr 2001 in den Stadtvierteln und Gemeinden durchgeführt, in der auch eine ausreichende Anzahl von jugendlichen Befragten vorhanden ist. Der Fragebogen wurde mit nur 8 Seiten sehr kurz gehalten. Die Nettostichprobe umfasst insgesamt ca. 2.500 Befragte, die Ausschöpfungsrate liegt insgesamt bei 49%.
Die Bewohnerbefragung ergänzt die anderen Datenquellen v.a. in Hinblick auf die Wechselwirkungen
zwischen sozialer Benachteiligung, Disorder und Delinquenz sowie den kollektiven Reaktionsformen
im Wohnquartier. Das theoretische Konzept der Bewohnerbefragung lehnt sich an den erneuerten Ansatz der sozialen Desorganisation an, wie er im Projekt "Human Development in Chicago Neighborhoods" von Robert Sampson et al. operationalisiert wurde. Die Bewohner werden in erster Linie als
Beobachter ihrer Wohnquartiere befragt; weniger ihre eigenen Einstellungen oder Verhaltensweisen,
sondern das sich ergebene Bild überindividueller sozialer Eigenschaften des Wohnquartiers wie z.B.
informelle Sozialkontrolle oder soziale Kohäsion zwischen Nachbarn sind hier von Interesse.
Beschreibung der Projektziele und -ergebnisse
Projektteil A: Kleinräumliche Verteilungen von registrierter Kriminalität und ihre sozial- und
infrastrukturellen Korrelate
Analysen von innerstädtischen Verteilungen registrierter Kriminalität haben wiederholt eine starke
Konzentration der Gewalttatorte in den Innenstädten und der Tatverdächtigen in den sozial besonders
benachteiligten Stadtvierteln ergeben. Dies zeigt sich auch bei den Analysen, die bislang mit den Kölner Polizeidaten durchgeführt wurden. Neben ökologischen Regressionen werden hier auch kartographische Verfahren mit Hilfe der GIS-Software ArcView und des Programms CrimeStat eingesetzt.
Multiple Regressionsanalysen der wohnsitzbezogenen Tatverdächtigen- und Opferraten zeigen die
überragende Bedeutung der Sozialhilfequote als dem zentralen Sozialindikator für niedrigen Sozialstatus und soziale Probleme für die Höhe der Deliktbelastung an. Die Varianzaufklärung ist für die
Jugendkriminalitätsraten niedriger als für die altersübergreifenden Gewaltkriminalitätsraten, was vermutlich die stärkere soziale Streuung der registrierten Kriminalität im Jugendalter und die stärkere
soziale Konzentration der registrierten Gewaltkriminalität reflektiert. Übliche Indikatoren der ‚sozialen Desorganisation‘ wie z.B. Fluktuation oder Scheidungsrate sind dagegen für die Erklärung von
Tatverdächtigenraten weniger relevant.
Bei der räumlichen Verteilung der Gewalttatorte im Stadtgebiet stellt sich zunächst die Frage der angemessenen Bezugsgröße für die Berechnung von Belastungsziffern. Weder die auf die Fläche noch
die auf die Wohnbevölkerung bezogenen Raten spiegeln die Tatsache wider, dass sich in den Innenstädten eine ganz erhebliche Personenzahl zusätzlich zur Wohnbevölkerung aufhält, die das statistische Risiko von Gewaltereignissen relativiert. Eine zentrale Frage bei der Analyse von Gewaltverteilungen innerhalb des Stadtgebietes ist daher, welche sozialen und infrastrukturellen Einflussfaktoren
unter Kontrolle der räumlichen Verteilung dieser „Aufenthaltsbevölkerung“ bedeutsam bleiben. Vorläufige Regressionsanalysen zeigen, dass dies - wie bei der Wohnsitzverteilung der Gewalttatverdächtigen auch – in erster Linie Indikatoren der sozialen Benachteiligung sind. Daneben erweisen sich
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
191
v.a. die Anzahl der Gaststätten als spezifische Gelegenheitsstruktur als zweiter wesentlicher Einflussfaktor auf die Gewaltverteilung, insbesondere während der Abend- und Nachtstunden.
Weitere Analysen werden zum einen stärker nach bestimmten Deliktsgruppen – z.B. Wohnungseinbrüchen, Tötungsdelikten – differenzieren, andererseits im Längsschnitt die Veränderungen in der
Kriminalitätsbelastung über ein Jahrfünft (1994 – 1999) mit sozialstrukturellen Faktoren in Verbindung setzen.
Projektteil B: Einflussfaktoren der polizeilichen Registrierung jugendlicher Delinquenz
(zugleich Dissertationsprojekt von Tilman Köllisch)
Siehe dazu Abschnitt 3.7.2.3.
Projektteil C: Individual- und Mehrebenenanalysen zu den sozialen Einflussfaktoren von Jugenddelinquenz
Sozialräumliche Kontexteffekte
In diesem Projektbereich sollen Hypothesen zu den sozialen Verursachungsmechanismen von Jugenddelinquenz, die v.a. aus der anomie- und subkulturtheoretischen Tradition abgeleitet wurden, überprüft werden. Eine zentrale Fragestellung ist dabei, ob sozialräumliche Kontexteffekte als zusätzliche
Einflussfaktoren neben individuellen Faktoren messbar sind, und wenn ja, wie die Wirkungsmechanismen solcher Kontexteffekte modelliert werden können. Eine wichtige Rolle dürften dabei Konzentrationseffekte von sozialen Benachteiligungen spielen, wie sie in bestimmten Wohnquartieren (‚soziale Brennpunkte‘) und – häufig in Kombination – bestimmten Schulen zu beobachten sind. Die bisherigen Analysen mithilfe hierarchisch-linearer Modelle (Mehrebenenanalye) haben schwache Kontexteffekte auf der Ebene der Wohnquartiere und deutlich stärkere Kontexteffekte auf der Schulebene
ergeben, die sich recht gut durch Indikatoren eines niedrigen durchschnittlichen Sozialstatus erklären
ließen. Dies deutet darauf hin, dass der Effekt von niedrigem Sozialstatus oder ‚Armut‘ auf Delinquenz, der ja in der kriminologischen Diskussion sehr umstritten ist, nicht nur auf der Individualdatenebene, sondern auch auf der sozialökologischen Kontextebene wirksam wird, die in bisherigen Studien jedoch meist unberücksichtigt blieb. Für die Vermittlung dieser Effekte dürften u.a. die
Kontakte mit anderen delinquenten Jugendlichen und das elterliche Kontrollverhalten von Bedeutung
sein. Zu einem späteren Zeitpunkt können auch die durch die Bewohnerbefragung gewonnenen Daten
zur informellen Sozialkontrolle und sozialen Desorganisation im Wohnquartier in die Mehrebenenmodelle aufgenommen werden .
Jugenddelinquenz im interethnischen Vergleich (zugleich Dissertationsprojekt von Thomas Naplava)
Siehe dazu Abschnitt 3.7.2.2.
Risikoorientierungen und Delinquenz bei männlichen Jugendlichen
In der Delinquenzforschung hat in den letzten Jahren die empirische Überprüfung des ,self-control‘ –
Paradigmas der General Theory of Crime eine zunehmende Bedeutung erlangt, wobei v.a. die SubSkalen zur Risikoneigung die konstantesten Zusammenhänge mit Delinquenz aufwiesen. In der
mündlichen Befragung männlicher Jugendlichen in Freiburg wurde vor diesem Hintergrund eine kurze
Skala zur Risikoorientierung im Freizeitverhalten erprobt. In Pfadmodellen zeigt sich, dass diese Risikoorientierung als eine kausal vorgelagerte Variable vor allem indirekt über normverletzende Einstellungen, Zugehörigkeit zu delinquenten Cliquen und ‚action‘-orientierte Freizeitaktivitäten eine
zentrale Rolle in der Erklärung der Delinquenz einnimmt. Diese Ergebnisse können dazu beitragen,
die Bedeutung des Freizeitverhaltens für die Deliquenzentstehung bei Jugendlichen neu zu bewerten.
Projektteil D: Kollektive Selbstwirksamkeit und soziale Desorganisation im Wohnquartier
Im klassischen Ansatz der sozialen Desorganisation wird angenommen, dass die soziale Kohäsion und
die informelle Sozialkontrolle in Wohnquartieren mit hoher Fluktuation, hohem Migrantenanteil und
192
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
niedrigem durchschnittlichem Sozialstatus zu gering ist, um delinquentes Verhalten Jugendlicher effektiv zu verhindern. In die Definition dieser sogenannten ,kollektiven Selbstwirksamkeit‘ von Wohnquartieren wird heute auch das Sozialkapital der Bewohner, insbesondere die Kontakte zwischen Familien, einbezogen. Neuere Studien, die die relevanten Teilaspekte der kollektiven Selbstwirksamkeit
von Wohnquartieren nicht nur aufgrund amtlicher Strukturdaten annehmen, sondern durch Bewohnerbefragungen zu messen versuchen, zeigen, dass Delinquenz und andere Disorder-Phänomene
einerseits und soziale Desorganisation andererseits in einem reziproken Wechselverhältnis zueinander
stehen. Desorganisation kann Delinquenz fördern, und Delinquenz kann Desorganisation fördern.
Die Bewohnerbefragung dient dazu, diese Wechselwirkungen zwischen strukturellen Benachteiligungen, kollektiver Selbstwirksamkeit und Delinquenz zu untersuchen. Auch für die Perspektive der
Bewohner werden Mehrebenenmodelle berechnet, um den relativen Einfluss individueller und kollektiver Faktoren in der Entstehung von sozialer Desorganisation einzuschätzen, wobei die Daten der
Bewohnerbefragung mit den anderen Datenquellen verknüpft werden.
●
Arbeitsbericht 2001:
Datenerhebungen und –aufbereitungen
Im Mai und Juni wurde die postalische Bewohnerbefragung in Köln, Freiburg und im Freiburger Umland zeitgleich durchgeführt. Dem gingen verschiedene schriftliche, mündliche und telefonische Pretests zur Entwicklung des Erhebungsinstruments voraus. Der Bruttostichprobe von insgesamt ca. 5.300
Adressen (Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister) stehen nach zwei Erinnerungswellen
2563 ausgefüllte Fragebögen gegenüber (Rücklaufquote 48,7%; Freiburg und Freiburger Umland: ca.
59%, Köln: ca. 43%). Das Ziel einer Mindestzahl von ca. 35 Befragten pro Gebietseinheit konnte nicht
überall erreicht werden, obwohl teilweise Adressen nachgezogen wurden. Problematisch waren vor
allem die Adressaten nicht-deutscher Nationalität in Köln, die nur zu 27% an der Befragung teilnahmen (Freiburg: 43%).
Die Fragebögen der ‚MPI-Schulbefragung‘ für das Freiburger Umland wurden zu Beginn des Jahres
2001 eingegeben, aufbereitet, und in den Datensatz der Kölner und Freiburger Befragung integriert.
Ein Methodenbericht zur Schulbefragung ist in Vorbereitung, ebenso wurde eine Skalendokumentation für alle Skalen angelegt, die die Ergebnisse von Faktorenanalysen und die deskriptiven Eigenschaften der Skalen enthält.
Im Bereich der amtlichen Sozialdaten der Städte wurden die bestehenden Datensätze überarbeitet und
vereinheitlicht. Alle verfügbaren Daten stehen nun auf mehreren räumlichen Ebenen zur Verfügung:
Auf der kleineren Verwaltungsebene der Stadtviertel (Köln: fünfstellige Einheiten, Freiburg: dreistellige Einheiten), auf der größeren Verwaltungsebene der Stadtteile (Köln: dreistellige Einheiten, Freiburg: zweistellige Einheiten) sowie auf zwei für die Befragungsdaten relevanten Raumebenen, die
durch die Zusammenlegung kleiner Stadtviertel zu größeren Einheiten definiert wurden, um eine Mindestzahl von ca. 20 bzw. 50 befragten Jugendlichen pro Einheit zu erreichen. Dabei wurde die Ähnlichkeit angrenzender Stadtviertel anhand mehrerer Kriterien wie z.B. der Sozialhilferate berücksichtigt. In Köln wurden auf der größeren Raumebene 35 Einheiten aus 107 Stadtvierteln gebildet, in
Freiburg 16 Einheiten aus 33 Stadtvierteln, im Freiburger Umland 10 Einheiten aus 15 Gemeinden.
Die Daten der Fahrgastzählungen im Kölner Verkehrsverbund, die die Benutzungshäufigkeit aller
über 500 Haltestellen im Kölner Stadtgebiet enthalten (Gesamtzahl der Fahrgäste pro Tag: 1,5 Millionen, maximale Haltestellenfrequenz: 95.000 Personen), konnten mithilfe des GIS-Programms ArcView so aufbereitet werden, dass allen Stadtvierteln Wahrscheinlichkeitswerte für eine „Aufenthaltsbevölkerung“ zugeordnet wurden. Dabei wurden die Fahrgäste aller Haltestellen allen jeweils in
einem Radius von 300 Metern angrenzenden Stadtvierteln anteilig in zwei Varianten zugerechnet. In
einer Variante erfolgte eine Gleichverteilung, in einer anderen Variante wurde die Anzahl der öffentlichen und kommerziell genutzten Gebäude als Gewichtungsfaktor verwendet, da angenommen werden
kann, dass solche Gebiete stärker aufgesucht werden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
193
Die Aufarbeitung der Polizeidaten aus Köln und Freiburg für die Jahre 1998 und 1999 (Köln) bzw.
1998 bis 2000 (Freiburg) bildete einen weiteren Arbeitsschwerpunkt. Die von der Polizei gelieferten
Rohdaten wurden in SPSS-Systemdateien umgewandelt, was die Geokodierung der Tatort- und
Wohnsitzadressen sowie die Identifizierung gleicher Individuen (‚Echttäterzählung‘) einschloss. Die
Kölner Daten stehen nunmehr als Individualdatensatz und als stadtviertelbezogener Aggregatdatensatz
für Analysen bereit; bei den Freiburger Daten steht die Geokodierung noch aus.
Analysen
Im Projektteil B (Einflussfaktoren der polizeilichen Registrierung jugendlicher Delinquenz) wurde mit
explorativen Analysen zu den Einflussfaktoren der polizeilichen Anzeige bei Gewaltdelikten aus Opferperspektive auf der Basis der MPI-Schulbefragung begonnen. Hier erweisen sich die Deliktschwere, die eigene Delinquenz und vor allem die Bekanntschaft mit dem Täter als signifikante Prediktoren einer Anzeige. In einem historischen Längsschnitt wurden die selbstberichteten Raten des
Polizeikontaktes zwischen der alten Emmendinger Delinquenzbefragung von 1973 und der neuen
Emmendinger Schulbefragung von 1999 verglichen. Hier zeigt sich speziell für die Gewaltdelikte ein
signifikanter Anstieg des Anteils der polizeilich bekannt gewordenen Delikte, was für die These eines
langfristig veränderten Anzeige- und Registrierungsverhaltens spricht. Der detaillierte Abgleich der
selbstberichteten mit den tatsächlichen Polizeikontakten wurde mit der Aufbereitung der Polizeidaten
vorbereitet.
Für den Projektteil C wurden erstmals Mehrebenenmodelle mit dem Programm HLM 5 berechnet, die
auf die Existenz schwacher Kontexteffekte auf der Stadtviertelebene hindeuten (siehe oben). Ausführlich wurden anomietheoretisch orientierte Hypothesen zur Delinquenzverursachung durch ökonomische Deprivationen getestet und im Wesentlichen widerlegt. Ökonomische Mangelsituationen (gemessen an Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfeempfang) üben demnach weder direkt noch indirekt über ein
verschlechtertes Familienklima starke Effekte auf die Delinquenzneigung aus, wobei jedoch schwache
Zusammenhänge zwischen ökonomischer Deprivation und schwerer Delinquenz festzustellen sind.
Von den Dimensionen der Eltern-Kind-Interaktion erweist sich die informelle Kontrolle durch die
Eltern als besonders relevant.
Für die Analyse der freizeitbezogenen Risikoorientierungen (siehe oben) wurden LISREL-Pfadmodelle gerechnet. Hier wie in anderen thematischen Bereichen sind Veröffentlichungen in Vorbereitung.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Fertigstellung des Ergebnisberichts „Soziale Lebenslagen und Delinquenz von Jugendlichen“, der auch als PDF zum Download bereit steht (siehe im Literaturverzeichnis).
●
Arbeitsplanung 2002:
Für das kommende Jahr ist die Weiterführung der Analysen in allen Projektbereichen geplant; die
Daten der Bewohnerbefragung werden nach der derzeit laufenden Eingabe erstmals in die Analysen
eingehen. Bis zum Frühjahr 2003 sollen die wesentlichen Analysen abgeschlossen und das Projekt mit
dem Auslaufen der Drittmittelfinanzierung beendet werden.
●
Drittmittel: Das Projekt wird seit April 2000 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft
für voraussichtlich 3 Jahre gefördert (Ob 143/3-1,2).
●
Veröffentlichungen:
OBERWITTLER, D., Social Problems, Violence and Juvenile Delinquency in the City - A Socio-Ecological, Multi-Level Approach. Albrecht, Hans-Jörg; Kury, Helmut (Hg), Research on Crime
and Criminal Justice at the Max-Planck-Institute (Summaries). Freiburg 1998, edition iuscrim
OBERWITTLER, D., Soziale Probleme, Gewalt und Jugendkriminalität in der Stadt. Ansätze einer sozialökologischen Forschung. Albrecht, H.-J. (Hg), Forschungen zu Kriminalität und Kriminalitäts-
194
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
kontrolle am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg i.Br.
Freiburg 1999., edition iuscrim, 403-418.
OBERWITTLER, D., Wird die Jugend immer gewalttätiger? Kriminologische Erkenntnisse über die
Entwicklung jugendlicher Gewaltdelinquenz in Deutschland. Schimmel, Kerstin (Hg), Das macht
doch jeder mal - Jugendkriminalität. Frankfurt/Main 2000: IKO-Verlag, 14-37.
OBERWITTLER, D., BLANK, T.; KÖLLISCH, T.; NAPLAVA, T., Soziale Lebenslagen und Delinquenz
von Jugendlichen. Ergebnisse der MPI-Schulbefragung 1999 in Köln und Freiburg (Arbeitsberichte
des Max-Planck-Instituts; Heft 1). Freiburg 2001: edition iuscrim.
OBERWITTLER, D., Täter, Opfer, Tatorte - Zu den innerstädtischen Verteilungsmustern der registrierten Kriminalität und ihren sozialen Korrelaten am Beispiel Kölns. Jehle, J.-M. (Hg), Raum und Kriminalität: Sicherheit in der Stadt, Migrationsprobleme. Mönchengladbach 2001: Forum Verlag, 121-146.
OBERWITTLER, D.; KÖLLISCH, T.; WÜRGER, M. (eingereicht). Selbstberichtete Delinquenz bei Jugendlichen. A. Glöckner-Rist (Hg.), ZUMA-Informationssystem. Elektronisches Handbuch sozialwissenschaftlicher Erhebungsinstrumente. Mannheim: Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen
Arbeitsberichte:
OBERWITTLER, D. 1999. Sozialökologisch orientierte Analyse der Jugenddelinquenz und ihrer sozialstrukturellen Korrelate im urbanen Raum. DFG-Antrag auf Gewährung einer Sachbeihilfe (Auszüge)
(working paper / No. 1)
OBERWITTLER, D.; WÜRGER, M. 1999. Emmendinger Schülerbefragung zur Jugenddelinquenz 1999.
Ergebnisbericht.
OBERWITTLER, D. 2001. Juvenile Delinquency in Urban Neighborhoods – Do Community Contexts
Matter? Paper Presented at the First Annual Meeting of the European Society of Criminology, Lausanne Sept. 2001 (working paper / No. 2)
OBERWITTLER, D. 2001. Neighborhood Cohesion and Mistrust - Ecological Validity and Structural
Conditions (working paper / No. 3)
NAPLAVA, T./OBERWITTLER, D. 2001. Family Factors and Adolescents’ Ddelinquency. Findings from
Sociological Rresearch in Germany (working paper / No. 4)
3.7.2.2
Jugenddelinquenz im interethnischen Vergleich
●
Bearbeiter: Thomas Naplava (Soziologe)
●
Zeitrahmen: 2001 bis 2003
●
Projektstatus: neu begonnen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsprojekt)
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der sozialen Lage von Jugendlichen ausländischer Herkunft
und den sozialen Ursachen delinquenten Verhaltens Jugendlicher unterschiedlicher ethnischer Gruppen im Vergleich. Ziel ist es einerseits, die Verallgemeinerung theoretischer Ansätze zur Erklärung
abweichenden Verhaltens über ethnische Gruppen hinweg zu prüfen, und daran anschließend andererseits spezifische Faktoren für einzelne ethnische Gruppen zu identifizieren, die mit delinquentem Verhalten der Jugendlichen in Beziehung stehen, indem die einzelnen theoretischen Ansätze hinsichtlich
ihrer relativen Bedeutung für die Erklärung der Delinquenz für die ethnischen Gruppen bewertet werden. Darauf aufbauend sollen spezifische Zusammenhangsmuster zwischen Lebensbedingungen und
Delinquenz innerhalb ethnischer Gruppen identifiziert werden. Die ethnischen Gruppen beinhalten
deutsche, osteuropäische, türkische und Jugendliche aus Jugoslawien, Albanien und Kosovo. Die Arbeit ist Teil des Forschungsprojektes „Soziale Probleme und Jugenddelinquenz im sozialökologischen
Kontext“ unter der Leitung von Dr. D. Oberwittler. Die empirischen Auswertungen basieren auf den
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
195
Schulbefragungen, die 1999 in Köln und Freiburg an allgemeinbildenden Schulen im Rahmen des
Projektes durchgeführt wurden.
Die Forschung zum Zusammenhang zwischen Ethnie und Kriminalität konzentriert sich vorwiegend
auf sozialstrukturelle Aspekte sowie als problematisch zu bewertende Integrationsprozesse ausländischer Personen, um die in offiziellen Statistiken ausgewiesene höhere Kriminalitätsbelastung vor allem ausländischer Jugendlicher zu erklären, obwohl über das genaue Ausmaß der Differenz in der
Kriminalitätsbelastung zwischen autochthonen und ausländischen Personengruppen Unklarheit
herrscht. Befunde zur Delinquenzbelastung Jugendlicher aus Befragungsstudien zeigen dagegen, dass
zwar Unterschiede zwischen einzelnen ethnischen Gruppen vorhanden sind, diese aber nicht annähernd so dramatisch ausfallen wie in offiziellen Statistiken. Sofern Unterschiede erkennbar sind, beziehen sich diese auch hauptsächlich nur auf schwerere Formen der Delinquenz. Zudem ist auch in offiziellen Statistiken verschiedener Länder im Vergleich abzulesen, dass einzelne ethnische Gruppen
nicht in allen Ländern die gleiche Delinquenzbelastung aufweisen, d.h. der Rückschluss von sozialstrukturellen Benachteiligungen auf höhere Kriminalitätsraten ausländischer Personen erscheint zu
einfach.
Empirische Arbeiten zu dem Zusammenhang zwischen Ethnie und Kriminalität bestehen häufig allgemein darin, die Eigenschaft der Ethnie bzw. Rasse neben weiteren Variablen mit Kriminalität in
Beziehung zu setzen, und zu prüfen, ob sich unter Kontrolle der anderen Eigenschaften die Differenz
zwischen den ethnischen Gruppen aufhebt. Diesem Vorgehen liegt häufig die Annahme zugrunde,
dass eine höhere Kriminalitätsbelastung von Ausländern auf den benachteiligten sozioökonomischen
Status dieser Bevölkerungsgruppen zurückzuführen ist, so dass sich unter Kontrolle entsprechender
Variablen die Differenz aufhebt. Ethnische Gruppen unterscheiden sich aber nicht nur in sozialstrukturellen Merkmalen, sondern auch in weiteren Lebensbereichen wie Einstellungen, Zukunftsorientierungen, sozialen Netzwerken und kulturellen Mustern. Die Komplexität der Unterschiede zwischen
ethnischen Gruppen wird durch das nominale Merkmal der Ethnie bzw. der Rasse nicht ausreichend
abgebildet. Um den vielfältigen Unterschieden ethnischer Gruppen und den sich möglicherweise daraus ergebenden Konsequenzen für die Ursachenzusammenhänge abweichenden Verhaltens Rechnung
zu tragen, sind Gruppenvergleiche zwischen verschiedenen Ethnien erforderlich. Diese bieten die
Möglichkeit, die Verallgemeinerung theoretischer Erklärungen über ethnische Gruppen hinweg zu
prüfen, und auch spezielle Erklärungsmodelle für ethnische Minderheiten zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund sind bei der Erklärung von Delinquenz ausländischer Jugendlicher den
Wechselwirkungen zwischen der Situation im Herkunftsland, dem Migrationsprozess sowie den Lebensumständen im Gastland Rechnung zu tragen. Die Prüfung der Erklärungsgüte von Theorien abweichenden Verhaltens innerhalb ethnischer Gruppen stellt einen Ansatz dar, das Zusammenspiel
verschiedener Ursachenfaktoren zu berücksichtigen und auf diese Weise auch Grundlagen für präventive Maßnahmen zu entwickeln. Neben der individuellen Prüfung von Annahmen aus der sozialen
Kontrolltheorie, der Anomie- bzw. Strain-Theorie und der Theorie Differentieller Assoziationen wird
auch ein integriertes Modell zur Erklärung abweichenden Verhaltens zwischen ethnischen Gruppen
entwickelt. Darüber hinaus werden auch Einflüsse des sozialräumlichen Kontextes auf das Verhalten
geprüft, um Thesen über einen Zusammenhang zwischen räumlicher Segregation ethnischer Gruppen
und Delinquenz zu testen.
●
Arbeitsbericht 2001:
Es erfolgte die Ausarbeitung des Konzeptes der Dissertation. Erste explorative Auswertungen zu der
Bedeutung familiärer Bedingungen für delinquentes Verhalten Jugendlicher haben gezeigt, dass trotz
bestehender Unterschiede in den Ausprägungen zwischen ethnischen Gruppen die Bedeutung einzelner Dimensionen der familiären Interaktionen vergleichbar ist. Dagegen stehen zudem nur bei Jugendlichen deutscher Herkunft sozialstrukturelle Merkmale unter Kontrolle der Eltern-KindBeziehung in nennenswertem Zusammenhang mit delinquentem Verhalten.
196
●
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Arbeitsplanung 2002:
Zu Beginn wird die vorhandene Literatur zum Thema zusammengestellt und der Stand der Forschung
zum Thema dargestellt. Parallel dazu erfolgen Auswertungen zu Zusammenhängen zwischen sozialen
Faktoren und delinquentem Verhalten innerhalb der ethnischen Gruppen im Vergleich. Aufbauend auf
der Prüfung der relativen Bedeutung der theoretischen Ansätze wird daran anschließend ein integriertes Modell entwickelt und getestet.
3.7.2.3
Individuelle und strukturelle Determinanten von Anzeigeverhalten und Entdeckungsrisiko delinquenter Jugendlicher
●
Bearbeiter: Tilman Köllisch (Soziologe)
●
Zeitrahmen: 2000 bis 2003
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsprojekt)
Ziel der Untersuchung ist die Identifizierung sozialer und individueller Faktoren, die das Risiko eines
Jugendlichen beeinflussen, wegen eines strafbaren Deliktes bei der Polizei registriert zu werden. Da
die Arbeit Teil des umfangreicheren, von der DFG geförderten Projektes „Soziale Probleme und Jugenddelinquenz im sozialökologischen Kontext“ ist, liegt ein Schwerpunkt in der Identifizierung und
Untersuchung sozialökologischer Einflüsse auf das Anzeigeverhalten und Registrierungsrisiko der
Jugendlichen.
Ein Schlüsselmechanismus bei der Produktion von (registrierter) Kriminalität ist bei allen Delikten der
Bringkriminalität das Anzeigeverhalten von betroffenen Opfern oder dritten Personen, die von dem
Delikt Kenntnis erhalten. Wenn also bei Kriminalitätsopfern Diskriminierung im Anzeigeverhalten
vorliegt, wird sich diese auch als Diskriminierung der Täter in den Polizeistatistiken niederschlagen.
Ein weiterer Schlüsselmechanismus ist das Verfolgungsverhalten der Polizei. Dieses kann allerdings
mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht erfasst werden.
Die Relevanz der Arbeit ergibt sich auch aus der aktuellen kriminalpolitischen Diskussion in der BRD.
Dabei stellt sich die entscheidende Frage, ob einem erheblichen Anstieg jugendlicher Gewaltkriminalität im Hellfeld auch ein Anstieg im Dunkelfeld des nicht kriminalisierten abweichenden Verhaltens entspricht, oder ob der Anstieg weitgehend auf eine Erhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen
ist. Eine Veränderung von Anzeigeverhalten und Registrierungsrisiko von Jugendlichen über die Zeit
hinweg könnte den Hellfeldanstieg zum Teil erklären.
In den bereits vorliegenden Untersuchungen zu diesem Thema – die sich natürlich nicht immer auf das
Registrierungsrisiko Jugendlicher beschränken - lassen sich zwei unterschiedlich orientierte Vorgehensweisen unterscheiden, die im folgenden als ergebnisorientiert und als prozessorientiert bezeichnet
werden.
Die ergebnisorientierte Vorgehensweise zeichnet sich dadurch aus, dass in einem Modell gezeigt werden kann, anhand welcher Merkmale von Tätern und Taten sich die Dunkel- und Hellfeldpopulation
unterscheiden bzw. welche Tätermerkmale dessen Entdeckungsrisiko steigern. Der Nachteil der ergebnisorientierten Vorgehensweise besteht darin, dass zwar eine Diskriminierung nach sozialen
Merkmalen im Ergebnis (also der Registrierung) festgestellt werden kann. Über die sozialen Mechanismen, die zur Produktion dieses Ergebnisses führen, können aber nur Vermutungen aufgestellt werden.
Die zwischen der Tatbegehung und der Registrierung eines Jugendlichen bei der Polizei ablaufenden
Prozesse sind allerdings keineswegs trivial, wie im folgenden gezeigt werden soll. Die hauptsäch-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
197
lichen Determinanten des Anzeigeverhaltens sind folgende: Zunächst einmal muss das abweichende
Verhalten von den Geschädigten oder Dritten überhaupt bemerkt werden (z.B. Ladendiebstahl, Diebstähle allgemein). Im Anschluss an seine Entdeckung muss ein wahrgenommenes Verhalten als abweichend definiert werden, bzw. das Opfer muss festlegen, für wie schwerwiegend es das Delikt hält.
Allerdings muss der Geschädigte nicht nur definieren, ob er ein bestimmtes Verhalten als normabweichend beurteilt. Vielmehr muss er auch entscheiden, ob das Verhalten ihn so stark geschädigt
hat, dass es sich lohnt, sich die Mühe einer Anzeige zu machen. Ein weiterer intervenierender Faktor
zwischen Tatentdeckung und Anzeigeerstattung ist die informelle Einigung zwischen den Konfliktparteien. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Möglichkeit von Selbstjustiz hinzuweisen. Ein
weiterer Selektionsfaktor ist die Einstellung des betroffenen Opfers zu Bestrafung im allgemeinen und
der Polizei im besonderen. Ein zentraler Faktor, der sich in zahlreichen Untersuchungen als relevant
herausgestellt hat, ist weiterhin die Einschätzung des Erfolges einer Anzeige. Je schlechter die Erfolgsaussichten der Anzeige eingeschätzt werden, desto geringer ist die Anzeigeneigung. Ein weiterer
Mechanismus, der vor allem für die Variation des Anzeigerisikos nach unterschiedlichen Deliktsarten
sorgt, sind unterschiedliche institutionelle Rahmenbedingungen der Schadensregelung. Damit ist gemeint, dass beispielsweise Versicherungen Schäden aufgrund von Ein- oder Aufbrüchen oder auch
Diebstahl in der Regel nur begleichen, wenn eine Anzeige erstattet wurde. Auch Ladendiebstähle werden bei vielen Unternehmen mittlerweile routinemäßig zur Anzeige gebracht. Das bedeutet, dass Täter
von Diebstahlsdelikten ein größeres Basisrisiko tragen, von der Polizei registriert zu werden, als beispielsweise Gewalttäter.
Der letzte Selektionsmechanismus zwischen einer Tat und der Registrierung des Täters ist die Behandlung von Anzeigevorgängen durch die Polizei. Hier sind im wesentlichen zwei Faktoren wirksam:
Zum einen die „Eingangskontrolle“ der Anzeigen durch die Polizei. Weiterhin können je nach organisationalen Rahmenbedingungen unterschiedliche Prioritäten bei der Verfolgung einzelner Delikte oder
Deliktsarten gesetzt werden, um beispielsweise Erfolgsquoten anzupassen. Es könnte durchaus sein,
dass diese Rahmenbedingungen polizeilichen Handelns sich auf den einzelnen Polizeiwachen unterscheiden und daher zusätzliche Streuung in der Registrierungswahrscheinlichkeit Jugendlicher auf
Aggregatebene produzieren.
Der Nachteil der prozessorientierten Betrachtungsweise liegt auf der Hand. Aufgrund der Komplexität
des Modells ist es (zumindest mit den vorliegenden Daten) unmöglich, alle Faktoren simultan zu prüfen. Werden dagegen ausschließlich einzelne Bereiche des Modells betrachtet, so ist nicht geklärt,
welche Verzerrungen zwischen Hell- und Dunkelfeld sich letztlich ergeben.
Für den empirischen Teil der Dissertation bietet es sich daher an, eine kombinierte Strategie zu verfolgen und sowohl ein ergebnisorientiertes Modell zu berechnen als auch mehrere prozessorientierte.
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
In den Jahren 2000 und 2001 wurden im wesentlichen Vorleistungen erbracht, die sowohl dem Dissertationsprojekt als auch dem dieses einschließende Gesamtprojekt „Soziale Probleme und Jugenddelinquenz im sozialökologischen Kontext“ zugute kommen. Dies beinhaltete u.a. die Vorbereitung
und Durchführung einer Schülerbefragung, die Aufbereitung von Individualdaten, und Literaturrecherche. Darüber hinaus wurden Beiträge zu Veröffentlichungen erarbeitet.
●
Arbeitsplanung 2002:
Eine wichtige Grundlage der Arbeit (insbesondere für das ergebnisorientierte Modell) ist die Validität
der selbstberichteten Delinquenz und Polizeikontakte. Um die Validität dieser Daten zu prüfen, können für einen Teildatensatz die selbstberichteten Polizeikontakte mit den tatsächlich vorgenommenen
Registrierungen überprüft werden. Eine weitere Vorarbeit ist die Untersuchung des Mobilitätsverhaltens der Täter. Insbesondere ist dabei interessant, ob Täter, die außerhalb ihres sozialen Nah-
198
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
raumes (ihres Stadtviertels) delinquent werden, ein höheres Entdeckungsrisiko tragen als solche, die
dies in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung tun. Auf der (Aggregat-) Ebene der räumlichen Einheiten
(Stadtviertel) können Hell-Dunkelfeldrelationen berechnet werden. Mittels einer ökologischen Regression soll daraufhin überprüft werden, welche Faktoren (insbesondere soziale Integration und soziales Kapital der Bewohner) das Registrierungsrisiko der Jugendlichen vermindern oder vergrößern.
Die Berechnung eines ergebnisorientierten Modells (aus der Täterperspektive) mittels einer LogitAnalyse, bei der sozialräumliche Merkmale der Jugendlichen eingehen, kann als erste Annäherung
einen Überblick darüber geben, welche Merkmale das Registrierungsrisiko eines Jugendlichen beeinflussen. Die Resultate des ergebnisorientierten Modells sollen auch als Grundlage für (mehrere) multivariate Modelle dienen, mit denen einzelne Aspekte des Anzeigeverhaltens aus der Opferperspektive
tiefergehend überprüft werden können. Parallel zur Bearbeitung des empirischen Teils der Arbeit soll
weitere Literatur – auch zum theoretischen Kontext des Themas - gesichtet werden.
●
Drittmittel: Gefördert mit Mitteln der DFG
3.7.3
Freiburger Kohortenstudie
3.7.3.1
Kohortenstudie zur Entwicklung polizeilich registrierter Kriminalität und strafrechtlicher Sanktionierung
●
Bearbeiter(in): Volker Grundies (Physiker); Carina Tetal (Soziologin/
Mathematikerin)
●
Zeitrahmen: seit 1985
●
Projektstatus: Langzeitstudie
●
Projektbeschreibung:
(vergleiche bereits die Anlagen in den Tätigkeitsberichten 1994 S. 31-35, 1995 S. 20-31,
1996 S. 34-57, 1996/1997 S. 90-94, 1998/1999, S. 154-156)
Im Rahmen der Kohortenstudie wird u.a. folgenden zentralen Fragestellungen nachgegangen:
-
Welche Zusammenhänge bestehen zwischen der offiziellen Registrierung in einem frühen Lebensabschnitt und der strafrechtlichen Auffälligkeit in späteren Lebensphasen?
Welche altersabhängigen Verläufe offiziell registrierter Kriminalität lassen sich, auch im Hinblick
auf Deliktsperseveranz und -spezialisierung, feststellen?
Inwieweit ist das Auftreten und die Entwicklung offiziell registrierter Kriminalität einem sozialen
Wandel unterworfen?
Welche Zusammenhänge bestehen zwischen justiziellen Reaktionen und erneuter polizeilicher
Registrierung im Verlauf der Delinquenzentwicklung?
Die genannten sowie weitere Fragestellungen werden anhand von zwei Sekundärdatenquellen untersucht. Dies sind zum einen Informationen zur polizeilichen Registrierung aus der Personenauskunftsdatei (PAD), zum andern – auf justizieller Ebene – entsprechende Einträge im Bundeszentralregister (BZR).
Das Design der Studie gewährleistet durch wiederholte Datenziehung für ausgewählte Geburtskohorten, dass die personenbezogene Zuordnung der Daten sowohl im Längsschnitt als auch zwischen den
Datenquellen möglich ist. Die Erhebungsintervalle und -modalitäten sind so gewählt, dass Ausfälle
durch routinemäßige Löschungen ab der ersten Datenziehung ausgeschlossen sind.
Die im Rahmen der Studie durchzuführenden Arbeiten können drei Schwerpunkten zugeordnet werden.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
199
1. Aufbereitung der Daten
Unter diesen Punkt fällt zum einen die Integration der jährlich vom Bundeszentralregister und der
Polizei neu übermittelten Daten in die Datenbestände. Von Bedeutung ist dabei die eindeutige personenbezogene Zuordnung nicht nur zwischen den polizeilichen und justiziellen Datenbeständen, sondern auch in der temporären Abfolge insbesondere bei Personen, deren frühere Registrierungen in den
offiziellen Datensammlungen gelöscht wurden, so dass erneute Registrierungen als Erstregistrierungen
fehlgedeutet werden könnten.
Zum anderen zählt zu diesem Schwerpunkt auch die Aufbereitung der in den Datensätzen enthaltenen
Informationen in einer Form, die sie für weitere statistische Analysen zugänglich werden lässt. Dies
betrifft vor allem Informationen in sog. Freitextfeldern, die einen einfachen Zugriff nicht gestatten. So
z.B. die freitextliche Angabe des Geburtsorts, dessen Umkodierung in länderspezifische Kennungen
die Identifikation der Aussiedler ermöglichte.
Aus arbeitsökonomischen Gründen wurde auf eine getrennte Aufbereitung der Datenlieferung 2000
und 2001 verzichtet, da bei der zusammengefassten Aufbereitung von zwei Jahreslieferungen der
Aufwand gegenüber getrennter Bearbeitung um ca. ein Drittel reduziert werden kann. Die Aufbereitung der Datensätze der PAD wurde abgeschlossen, während die Aufbereitung der justiziellen Daten
noch in Arbeit ist. Hierzu müssen die Aufbereitungsprogramme so umgestellt werden, dass trotz der
Neu- und Umstrukturierung durch das 6. Strafrechtsänderungsgesetz die Zuordnungen zu den einzelnen Deliktskategorien möglichst einheitlich und konsistent bleiben.
Die Auswertung des in den BZR-Daten enthaltenen Freitextfeldes „Tatbezeichnung“ wurde mit Hilfe
eines im Vorjahr entwickelten Programms im Jahr 2000 begonnen. Dabei wird neben der Art vor allem die Anzahl der abgeurteilten Delikte bestimmt. Leider konnte diese Auswertung wegen den nicht
immer eindeutig festzulegenden Bezügen innerhalb der jeweiligen Texte nur in ca. 82% der Einträge
automatisch erfolgen. Der Rest musste „von Hand“ bestimmt werden. Da dies relativ zeitaufwendig
ist, wurden vorläufig nur die ca. 64.000 Einträge der Kohorte 1970 bearbeitet. Auswertungen sowohl
im Zusammenhang mit Untersuchungen zu Sanktionierung, wie auch bei der Untersuchung des Übergangs von der polizeilichen zur justiziellen Registrierung bestätigten den vermuteten Erklärungsgehalt
dieser Informationen, so dass auch die Einträge der anderen Kohorten recodiert werden sollen.
Für das Projekt Sanktionsentwicklung bei mehrfach registrierten Personen wurde ein aus PAD und
BZR-Daten anhand von Personenkennung und Tatdatum zusammengeführter Datensatz erzeugt. Dabei
stellte sich heraus, dass bei ca. 1 ‰ der Personen eine doppelte Erfassung vorlag, die anlässlich dieser
Zusammenführung korrigiert werden konnte.
2. Bereitstellung von Basisdaten
In der Freiburger Kohortenstudie werden, obgleich durch die Zahl der Kohorten beschränkt, Daten
erfasst, die grundlegende Auskunft über Entwicklung und Verteilung der Registrierungshäufigkeiten
und damit, wenn auch auf das Hellfeld begrenzt, über die Kriminalitätsbelastung geben. Da sie in dieser Differenzierung bzw. Spezifikation nicht in PKS oder Strafverfolgungstatistik zu finden sind, sollen sie als Basisdaten verfügbar gemacht werden.
Die Auswertungen und ein deskriptiver Kommentar wurden für den ersten Band der Basisdaten (Prävalenz und Inzidenz) abgeschlossen. Er beinhaltet jährliche Inzidenz- und Prävalenzraten, die Auskunft über den Umfang und die Entwicklung polizeilicher Registrierung in den 80er und 90er Jahren
geben. Neben der Differenzierung der Registrierungsraten nach Geschlecht, Nationalität und Deliktstyp werden als zusätzliche Informationen die mittleren Zahlen von 'Taten pro Täter' und 'Tatgenossen
pro Tat' angegeben. Darüber hinaus werden für verschiedene Altersspannen kumulierte Raten berechnet, die den genauen Anteil der in einer Altersspanne betroffenen Bevölkerung angeben. Sie können,
da jede Person nur einmal gezählt werden soll, nicht aus den aggregierten jährlichen Raten berechnet
werden und sind nur durch Kohortenstudien bestimmbar.
200
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Im Jahr 2002 soll ein entsprechender Band zur justiziellen Registrierung folgen. Im Zentrum steht
dabei die alters- und deliktsspezifische Darstellung formeller vs. informeller Reaktionen bei den Jugendlichen.
In dieser Reihe, die in einem zwei- bis dreijährigen Turnus aktualisiert werden soll, ist als weiterer
Schwerpunkt die Entwicklung und regionale Verteilung (auf Kreisebene) der polizeilichen und justiziellen Registrierungsraten in Baden-Württemberg vorgesehen. Dann können die Registrierungsraten
entlang der differierenden sozio-ökonomischen Bedingungen analysiert, aber auch regionale Unterschiede in der Sanktionspraxis weiter verfolgt werden.
3. Vertiefende Analysen
Ausgehend von den Analysen zur Registrierungshäufigkeit bei Aussiedlern (s. dazu die unten genannte Veröffentlichung) stellte sich die Frage, ob die zusätzliche Berücksichtigung einer Spezifität
der einzelnen Kohorte neben den untersuchten Faktoren für das Alter und die Periode notwendig ist.
Es stellte sich heraus, dass die gleichzeitige Bestimmung der drei Faktoren für das Alter, die Periode
und die Kohorte nur bedingt möglich ist. Wegen des linearen Zusammenhangs der drei Faktoren (Alter = Periode – Kohorte) ist deren Bestimmung nur möglich, wenn die lineare Komponente eines der
drei Faktoren a priori festgelegt wird. Da dieses Problem bei vielen Analysen im Projekt auftritt und
eine theoretisch fundierte Fixierung eines Faktors nicht immer möglich ist, wurde nach Lösungswegen
gesucht. Die gefundenen Möglichkeiten begründen aber nur eine Sonderstellung gewisser Lösungen
und nicht ihre Richtigkeit. Leider muss damit festgestellt werden, dass diese Festlegung in keiner Weise aus den Daten selbst erfolgen kann. Hervorzuheben sind zwei Lösungen: Zum einen existiert eine
einfachste Lösung in dem Sinne, dass die linearen Änderungen der drei Faktoren insgesamt minimal
werden, zum andern kann bedingt aus dem Fehlen nicht linearer Verläufe eines Faktors vermutet werden, dass auch seine lineare Komponente vernachlässigbar sein könnte. Beide Lösungen, die nicht
unbedingt übereinstimmen und nicht in jedem Falle richtig sein müssen, legen Konstellationen fest,
die beachtet werden sollten, insbesondere wenn andere theoretische Überlegungen fehlen (s.a. die
unten angeführte online Publikation).
Des weiteren wurde der Übergang von polizeilicher Registrierung zu justizieller Registrierung sowohl
auf Personenebene als auch auf Tatebene genauer untersucht. Bei der justiziellen Registrierung wurden sowohl alle Abgeurteilten betrachtet als auch zwischen formellen und informellen Strafen unterschieden. Bei den Jugendlichen unterscheiden sich sowohl bei informeller, wie auch bei formeller
Sanktionierung die Übergangsraten klar entlang der Kohorten. Die Differenzen erklären sich – so zu
sagen kohortenunabhängig – aus einem mit der Zeit (Periode) geänderten Sanktionsstil. So nimmt der
Anteil der informellen Sanktionen von 1985 bis 1991 deutlich zu, während die formellen Sanktionen
im gleichen Zeitraum entsprechend rückläufig sind.
Schwerpunktmäßig wurden 2001 die sexuellen Gewaltdelikte (Vergewaltigung und Nötigung) analysiert. Im Zentrum stand dabei die Frage, inwieweit sexuelle Gewalttäter der Gruppe der chronisch
Delinquenten zuzuordnen sind. Aus einem breiten Spektrum von Auswertungsergebnissen sind hier
zwei hervorzuheben: Die Alters(un)abhängigkeit polizeilicher Registrierungen sexueller Gewaltdelikte
und die Häufigkeit allgemeiner Delinquenz bei Sexualtätern. Im Gegensatz zur üblichen age-crimeKurve mit ihrem nach einem Maximum in den Jugendjahren abfallenden Verlauf zeigen die Registrierungsraten wegen sexueller Gewalt nach einem Anstieg während der Adoleszenz einen bis zum
letzten ausgewerteten Alter (27 Jahre) konstanten Verlauf (s. Abbildung). Diese Konstanz legt eine
Interpretation im Sinne chronischer Delinquenz nahe. Allerdings ist hier – abgesehen von der Schwierigkeit, von einem aggregierten Datenniveau auf individuelle Verläufe zu schließen – zu beachten,
dass diese niedrige jährliche Rate von ca. 23 Registrierten / 100.000 sich zum überwiegenden Teil aus
Erstregistrierungen ergibt. Über die Altersspanne von 14 bis 27 Jahren haben die Erstregistrierungen
einen Anteil von fast 77% an den Registrierungen wegen sexueller Gewalt. Über 'alle Delikte' liegt
dieser Anteil bei 28%.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
201
Abbildung: Jährliche polizeiliche Prävalenzraten der männlichen Deutschen bei sexuellen Gewaltdelikten (mit logistischer Anpassung).
40
Kohorte 70
Kohorte 73
30
Kohorte 75
Registrierte pro 100.000 WB
Kohorte 78
Modell
20
10
0
5
10
15
20
25
Alter
30
Weiter war festzustellen, dass die Registrierungshäufigkeit bezüglich beliebiger Delikte bei Personen,
die u.a. bis zu einem Alter von 27 Jahren auch wegen sexueller Gewalt registriert sind, wesentlich
höher ist als die derjenigen, bei denen kein Eintrag wegen sexueller Gewalt vorlag. So sind z.B. innerhalb eines 4jährigen Zeitraums (18-21 Jahre) über 40% der sexuellen Gewalttäter mehr als 4mal registriert (25% einmal). Dies ist mit der Registrierungshäufigkeit von Jugendlichen zu vergleichen für
die keine Registrierung wegen sexueller Gewalt vorlag (mehr als 4 mal 14%, einmal 61%). Auch dies
weist darauf hin, dass es sich bei den wegen sexueller Gewalt registrierten zu einem großen Teil um
chronisch Delinquente handelt. Allerdings sollten auch hier nicht die 25% übersehen werden, bei denen eine delinquente Handlung vereinzelt auftritt.
Diese Ergebnisse sollen 2002 veröffentlicht werden und durch Analysen des Rückfallverhaltens, wie
auch der justiziellen Reaktion ergänzt werden.
Promotionsvorhaben im Rahmen der Studie:
Zum Thema „Sanktionsentwicklungen bei mehrfach registrierten Personen“ wurde von Herrn Sven
Höfer Ende 2001 eine Arbeit vorgelegt.
Herr Christian Bareinske hat Ende 2001 eine Arbeit mit dem Thema „Diversion im Jugendstrafverfahren in Baden-Württemberg – Eine Analyse der Legalbewährung von jugendlichen Straftätern nach
einer formellen bzw. informellen Erledigung des Verfahrens anhand der Freiburger Kohortenstudie“
begonnen.
Beteiligung an internationalen Kooperationen:
Im Rahmen eines für Sommer 2002 geplanten Forschungsaufenthalts von Frau Victoria Titterington
(Sam Houston State University) soll eine Kooperation zum Thema "Auswirkungen der Täter-Opfer
Beziehung auf die Sanktionierung von Gewaltdelikten mit tödlichem Ausgang im interkulturellen
Vergleich" begonnen werden. Bei diesem Projektvorhaben wird davon ausgegangen, dass die Art der
justiziellen Reaktion auf tödliche (innerfamiliäre) Gewalt ein Indikator der gesellschaftlichen Einstellung gegenüber solcher Gewalt ist. Schwerpunktmäßig sollen dabei einerseits die Entwicklungen in
den letzten 15 Jahren, insbesondere bei innerfamiliärer Gewalt, aufgezeigt werden und andererseits ein
202
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
interkultureller Vergleich an Hand der Daten der Freiburger Kohortenstudie und amerikanischen Daten durchgeführt werden.
●
Zum Projekt vorliegende neuere Veröffentlichungen:
GRUNDIES, V., The Freiburg Cohort Study. In: Research on Crime and Criminal Justice at the Max
Planck Institute. Hrsg. H.-J. Albrecht u. H. Kury. edition iuscrim, Freiburg i.Br. 1998, 29-32.
GRUNDIES, V., Polizeiliche Registrierungen von 7-23jährigen - Befunde der Freiburger Kohortenuntersuchung. In: Forschungen zu Kriminalität und Kriminalitätskontrolle am Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Hrsg. H.-J. Albrecht. Freiburg i.Br. 1999,
371-402.
GRUNDIES, V., Kriminalitätsbelastung junger Aussiedler. Ein Längsschnittvergleich mit in Deutschland geborenen jungen Menschen anhand polizeilicher Registrierungen. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 5, 290-305 (2000).
3.7.3.2
Sanktionsentwicklung bei mehrfach registrierten Personen
●
Bearbeiter: Sven Höfer (Jurist)
●
Zeitrahmen:1999 bis 2001
●
Projektstatus: abgeschlossen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
(vergleiche dazu bereits den Tätigkeitsbericht 1998/1999, S. 157 f.)
Der Begriff der Karriere wird in der kriminologischen Forschung selten in Verbindung mit Sanktionen
gebraucht. In der Regel bezieht er sich auf den Terminus der kriminellen Karriere, womit in der einfachsten Interpretation wiederholte Delinquenz gemeint ist. Das Erkenntnisinteresse der Karriereforschung richtet sich primär auf die Entwicklung abweichenden Verhaltens und auf die diese Entwicklung erklärenden Faktoren. Im Vordergrund steht der Täter und sein Verhalten. Weniger Beachtung findet die Entwicklung, die Karrieretäter im Hinblick auf die gegen sie verhängten Sanktionen
durchlaufen. Die Reaktionsmuster der Instanzen formeller Sozialkontrolle auf mehrfache Auffälligkeit
spielen im Vergleich eine nur untergeordnete Rolle.
Die Täterorientierung der Karriereforschung zeigt sich in den mit ihr verbundenen Längsschnittuntersuchungen. Die Konzeption vieler dieser Studien ist darauf ausgerichtet, Parameter individuellen Verhaltens zu ermitteln, um so zu einer möglichst kausalen Erklärung von Karriereverläufen zu kommen.
Die Attraktivität einer solchen Erklärung liegt dabei in der durch sie eröffneten Möglichkeit der Prognose. Gelingt es die relevanten Parameter für individuell abweichendes Verhalten zu ermitteln, dann
kann dieses auch vorhergesagt werden. Dies ist einmal aus einer juristischen Perspektive interessant,
denn das normative Programm verlangt an verschiedenen Stellen eine Prognose bzgl. des zukünftigen
Verhaltens einer Person. Es ist aber auch kriminalpolitisch von Interesse. Können Karrieretäter frühzeitig identifiziert werden, so erlaubt dies gezielt Maßnahmen gegen diese Gruppe zu ergreifen.
Die Erwartungen hinsichtlich der Prognostizierbarkeit von Karrieretätern haben sich allerdings bislang
nicht erfüllt und es ist erkenntnistheoretisch auch sehr fraglich, ob sie sich überhaupt erfüllen können.
In jedem Fall aber wird ein ätiologisches Modell, welches die Erklärung für abweichendes Verhalten
ausschließlich in individuellen Defiziten sucht, der Komplexität des Forschungsgegenstandes nicht
gerecht. Es blendet einmal den konstruktiven Aspekt von Kriminalität aus und vermag zum anderen
die vielfachen Interaktionen zwischen individuellen, sozialen, räumlichen und situativen Variablen
nicht zu erfassen. Ungeachtet dieser Einwände haben die Längsschnittuntersuchungen zur Karriere für
die kriminologische Forschung allerdings wichtige Informationen geliefert. Ihr wesentlicher Beitrag
liegt in einer exakten Beschreibung von Karriereverläufen.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
203
An diesen Beitrag soll mit dem Projekt angeknüpft werden, allerdings hinsichtlich des bisher weniger
beachteten Teils krimineller Karrieren, den Reaktionen formeller Sozialkontrolle. Im Zentrum des
Interesses stehen die Sanktionen, die gegen mehrfach registrierte Personen im Verlauf ihrer ‚Registriertenkarriere‘ verhängt werden. Es geht um die Frage, wie die Instanzen formeller Sozialkontrolle
hinsichtlich der Sanktionshärte auf eine durch sie wahrgenommene kriminelle Karriere reagieren. Das
Ziel der Arbeit ist eine Darstellung und Analyse der Sanktionshärtentwicklung in Sanktionskarrieren.
Die Problemstellung erfordert eine Betrachtung im Längsschnitt und stellt damit besondere Anforderungen an das Datenmaterial. Für die vorliegende Arbeit stehen die Längsschnittdaten der Freiburger Kohortenstudie zur Verfügung. Diese erlauben durch die Möglichkeit einer Verknüpfung von polizeilichen und justiziellen Daten die nahezu vollständige Abbildung der offiziellen Karriere einer
Person. Es stehen Informationen zu den formellen als auch zu den informellen Sanktionen zur Verfügung und dies in einem quantitativ großen Umfang. Letzteres ermöglicht einen hohen Grad an Differenzierung, sowohl hinsichtlich der Sanktionen als auch der Delikte und erfüllt damit eine für die
adäquate Darstellung von Sanktionskarrieren notwendige Bedingung. Durch die Möglichkeit einer
personenbezogenen Zuordnung der Sanktionsentscheidungen im Längsschnitt können sowohl interwie auch intraindividuelle Sanktionsverläufe dargestellt und hinsichtlich der wesentlichen Einflussfaktoren analysiert werden. Ein weiterer interessanter Aspekt ergibt sich aus der langen Laufzeit des
Kohortenprojektes. Der dadurch erfasste Registrierungszeitraum erlaubt es, die Entwicklung der Sanktionshärte sowohl für nach Jugendstrafrecht Sanktionierte als auch für nach Allgemeinem Strafrecht
Sanktionierte aufzuzeigen und miteinander zu vergleichen.
Das Projekt beschränkt sich auf die Darstellung und Analyse von Sanktionskarrieren. Interaktionen
zwischen Sanktionen auf der einen und individuellem Verhalten auf der anderen Seite sind nicht Gegenstand der Betrachtung. Das zur Verfügung stehende Datenmaterial erlaubt nur bedingt die Wirkung
von Sanktionen zu untersuchen. Aber auch wenn der Effekt von Sanktionen auf den Verlauf individuell abweichenden Verhaltens nicht ermittelt werden kann, so lassen sich dennoch Verbindungen zwischen den beiden Bereichen einer Karriere, der Delinquenz und der Reaktion darauf, herstellen. Gelingt eine differenzierte Darstellung der Sanktionskarriere, so kann diese den Erkenntnissen der Karriereforschung gegenübergestellt und unter der Frage der Kompatibilität diskutiert werden. Darüber
hinaus – und dies soll hier im Vordergrund stehen - ist die Ermittlung der Reaktionsmuster der Institutionen formeller Sozialkontrolle auch aus einer originär juristischen Perspektive von Interesse. Die
Kenntnis dieser Reaktionsmuster ermöglicht es, die Umsetzung des normativen Programms in der
Praxis zu beurteilen. Dies kann Ausgangspunkt für Diskussionen über mögliche Anpassungen des
normativen Modells sein
●
Arbeitsbericht 2000/2001:
Nach der Aufbereitung der normativen Grundlagen sowie des Standes empirischer Strafzumessungsforschung konzentrierte sich die Arbeit in den Berichtsjahren auf die Auswertung des Datenmaterials.
Im Sommer 2001 wurde die Datenanalyse abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer
Dissertation zusammengefasst und im Dezember 2001 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
eingereicht.
Das Projekt ergab folgende wesentliche Ergebnisse:
Ausgehend von der Problemstellung, einer Evaluation der Strafzumessungspraxis bei mehrfach registrierten Personen, war zunächst zu prüfen, welcher Sanktionshärteverlauf nach dem normativen Programm zu erwarten ist. Es wurde versucht, das Strafmaß und in der Folge die Strafhärteentwicklung
aus dem normativen Programm abzuleiten. Dieser Versuch schlug allerdings weitgehend fehl. Die
Betrachtung des Strafzumessungsrechts einschließlich seiner straftheoretischen Grundlagen ergab,
dass das normative Programm der Strafzumessung vor allem durch Unbestimmtheit gekennzeichnet
ist. Gemäß dem Wunsch, möglichst alle Umstände des Einzelfalles berücksichtigen zu können, werden Festlegungen weitgehend vermieden. Dies gilt für das Allgemeine Strafrecht und in noch stärke-
204
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
rem Maße für das Jugendstrafrecht. Die gewollte Unschärfe findet ihren Ausdruck bereits in der Vereinigungstheorie. Die Vereinigungstheorie versucht miteinander inkompatible Straftheorien zu vereinen. Sie bildet daher eine theoretisch inkonsistente Basis für die Bestimmung des Strafmaßes. Auf
dieser Grundlage setzt dann die Spielraumtheorie des Bundesgerichtshofes als herrschende Strafzumessungstheorie auf. Sie vergrößert das Maß an Unbestimmtheit, denn bei ihr ist die Unschärfe Bestandteil der Theorie selbst. Unsicherheiten bei der Bestimmung eines konkreten Strafmaßes resultieren weiterhin aus den Strafzumessungskriterien. So ist ihre Zahl nicht abschließend, ihr Inhalt eröffnet große Interpretationsspielräume, ihre Bewertungsrichtung steht teilweise nicht fest und ihre relative Bedeutung wird nicht angegeben. Erschwert wird eine Ableitung der Strafe ferner durch die vorherrschende Methode der intuitiven Prognose. Da die unterstellte Theorie nicht offengelegt wird, lässt
sich das Prognoseergebnis kaum vorhersagen. Insgesamt eröffnet das Strafzumessungsrecht damit
mehr Spielräume, als es schließt. Es lässt sich so zwar flexibel auf jeden individuellen Fall anpassen,
eine Deduktion des Strafmaßes ist aber ausgeschlossen. Als Konsequenz lässt sich auch die Strafhärteentwicklung bei wiederholter Registrierung nicht ableiten. Dies gilt um so mehr, als die Bedeutung des
hierzu wichtigen Strafzumessungsfaktors Vorstrafenbelastung ebenfalls unbestimmt bleibt.
Die intendierte Unbestimmtheit des normativen Programms schließt eine Deduktion des Strafmaßes
und in der Folge auch der Strafhärteentwicklung aus. Sanktionskarrieren lassen sich daher alleine unter Bezugnahme auf das normative Programm nicht darstellen. Notwendig ist somit eine Ergänzung
durch empirische Informationen, mithin also eine Evaluation der Strafzumessungspraxis.
Die Aufarbeitung der Ergebnisse empirischer Strafzumessungsforschung ergab, dass entgegen dem
normativen Programm tatsächlich wenige Variablen auszureichen scheinen, um die in der Strafzumessungspraxis beobachtete Varianz in Strafart und Strafmaß zu erklären. Bei den Einflussvariablen
dominieren die im normativen Modell vorgesehenen Strafzumessungskriterien, insbesondere die Tatschwere und die Vorstrafenbelastung. Außerhalb des normativen Programms liegende Faktoren spielen im Vergleich dazu eine nur untergeordnete Rolle. Studien, die sich explizit mit der Abfolge von
Sanktionsentscheidungen beschäftigen, sind relativ selten. Sie beziehen sich in Deutschland vornehmlich auf das Jugendstrafrecht, wobei das Ergebnis aber eindeutig ist. Festgestellt wird eine Zunahme
der Sanktionshärte mit den Registrierungen. Diese Zunahme wird zu einem großen Teil durch die Zahl
und Schwere der Vorstrafen erklärt.
Die Aufbereitung des Forschungsstandes offenbarte auch Defizite der bisherigen Untersuchungen. So
beschränken sich die Erkenntnisse über den Sanktionshärteverlauf weitgehend auf das Jugendstrafrecht. Die Entwicklung im Allgemeinen Strafrecht ist bis dato selten thematisiert worden. Dies
gilt in der Folge auch für den Vergleich zwischen beiden Systemen. Darüber hinaus bleibt der genaue
Verlauf der festgestellten Sanktionseskalation weitgehend offen, was vor allem mit methodischen
Problemen zusammenhängt. Die Messung der Sanktions- wie auch der Deliktsschwere ist teilweise
unzureichend. So erreicht die Skalierung der Sanktionen und Delikte häufig nicht den erforderlichen
Differenzierungsgrad sowie das notwendige Messniveau.
Die Lösung der methodischen Probleme stand am Anfang der eigenen empirischen Untersuchung.
Von den in der Literatur verwendeten Skalierungsverfahren konnte nur eine empirische Skalierung der
Delikte und Rechtsfolgen überzeugen. Da eine Übernahme anderer Skalierungen nicht möglich war,
hätte eine eigene empirische Skalierung eine aufwendige zusätzliche Datenerhebung erfordert, denn
erforderlich wäre eine Skalierung der Delikte sowie der Rechtsfolgen gewesen und letzteres jeweils
für die Sanktionen des Jugendstrafrechts sowie die des Allgemeinen Strafrechts. Dies war aus forschungsökonomischen Gründen nicht möglich. In der Konsequenz stand damit kein unabhängig vom
Datensatz konstruierter Maßstab für die Sanktionshärte und Deliktsschwere zur Verfügung. Die Problemlösung war aus dem bereits vorhandenen Datenmaterial zu entwickeln.
Der Lösungsansatz bestand in der Überlegung, dass die Kohortendaten die gesuchte Information selbst
enthalten. Die Bundeszentralregisterdaten geben darüber Auskunft welche Delikte wie sanktioniert
wurden. Die Zuordnungen von Sanktionen zu Delikten enthalten in Verbindung mit anderen Strafzu-
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
205
messungskriterien die von der Justiz verwendete Skala für die Sanktionen und die Delikte. Gefordert
war ein Verfahren, welches diese Informationen analysiert und darüber hinaus nutzt, um Rechtsfolgen
und Delikte zu skalieren. Verwendung fand die in der Forschung bisweilen selten genutzte Methode
der Optimalen Skalierung. Diese Methode erlaubt die Quantifizierung kategorialer Daten. Eingesetzt
in Verbindung mit einem Regressionsmodell lassen sich die relevanten Einflussfaktoren für die Sanktionsentscheidung ermitteln. Ferner stehen für die Sanktionskategorien wie auch für die Kategorien
der relevanten Einflussfaktoren die Quantifikationen zur Verfügung. Mit Hilfe der Quantifikationen
lässt sich die Art des Einflusses der relevanten Strafzumessungsfaktoren abbilden. Darüber hinaus und
dies ist die entscheidende Überlegung, können diese Quantifikationen im Sinne eines Maßstabs für die
Sanktionsschwere und Deliktsschwere interpretiert werden. Das metrische Messniveau der Quantifikationen erlaubt die Darstellung inter- wie auch intraindividueller Sanktionshärte- und Deliktsschwereverläufe.
Die Datenanalyse mit Hilfe der beschriebenen Methode ergab für das Allgemeine Strafrecht ein mit
dem normativen Modell übereinstimmendes Ergebnis. Außerhalb des normativen Programms liegende
Faktoren wie Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder auch der Aussiedlerstatus haben keinen bedeutsamen Einfluss auf die Strafzumessungsentscheidung. In diesem Ergebnis erschöpft sich allerdings die
Übereinstimmung von normativem Modell und Strafzumessungspraxis. Entgegen den normativen
Vorgaben konnte ein großer Teil der Varianz in den Sanktionen durch die Tatschwere und die Vorstrafenbelastung erklärt werden. Die Analyse der Quantifikationen ergab eine schematische Strafschärfung aufgrund der Anzahl und der Schwere der Vorstrafen. Dieser Effekt der Vorstrafen zeigte sich
dann auch in der Sanktionshärteentwicklung (Abbildung 1; Die Werte sind im Sinne eines Maßes für
die Sanktionshärte bzw. Deliktsschwere zu interpretieren). Im Verlauf von Registriertenkarrieren
steigt die Sanktionshärte kontinuierlich an. Für das Allgemeine Strafrecht kann der Verlauf gut durch
eine Gerade modelliert werden. Ebenfalls durch eine Gerade, allerdings mit deutlich geringerer Steigung, lässt sich die Entwicklung der Deliktsschwere beschreiben. Aufgrund der unterschiedlichen
Steigung fallen Sanktionshärte und Deliktsschwere mit zunehmender Karrieredauer immer weiter
auseinander. Der Grund dafür liegt in der Bedeutung der Vorstrafenbelastung. Sie führt zu einer Eigendynamik im Sanktionshärteverlauf, d. h. die Sanktionshärte steigt alleine aufgrund der Vorregistrierungen.
206
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Abbildung 1: Mittlere Sanktions- und Deliktsquanten (Allgemeines Strafrecht)
2
Mittleres Sanktionsquantum (individuelle Registrierungen)
Mittleres Deliktsquantum (individuelle Registrierungen)
Fit (mittleres Sanktionsquantum)
Fit (mittleres Deliktsquantum)
1,5
Quantifikation
1
y = 0,0943x - 0,3487
2
R = 0,9931
0,5
0
y = 0,0219x - 0,0847
2
R = 0,8856
-0,5
-1
1
2
3
4
5
6
BZR-Registrierung
7
8
9
>=10
Analoge Ergebnisse fanden sich bei nach Jugendstrafrecht Sanktionierten. Außerhalb des normativen
Modells liegende Faktoren spielen auch hier kaum eine Rolle für die Strafzumessungsentscheidung.
Relevanz haben vielmehr wieder nur die Tatschwere und die Vorstrafenbelastung. Mit ihnen lässt sich
auch im Jugendstrafrecht eine großer Teil der Varianz aufklären. Daneben zeigt sich noch ein Einfluss
der Landgerichtsbezirke/Bundesländer, d. h. es gibt regionale Unterschiede hinsichtlich der Sanktionshärte. Die hohe Varianzaufklärung erstaunt im Jugendstrafrecht noch mehr als im Allgemeinen Strafrecht, denn sie steht im Widerspruch zu einer noch stärker auf den Täter zugeschnittenen Strafzumessung. Dies gilt auch für die Art des Einflusses der Vorstrafenbelastung. Die Quantifikationen
ergaben auch im Jugendstrafrecht eine schematische Strafschärfung durch Schwere und Anzahl der
Vorstrafen. Dies schlägt sich auch im Sanktionshärteverlauf nieder (Abbildung 2). Im Jugendstrafrecht
steigt die Sanktionshärte mit den Registrierungen ebenfalls kontinuierlich an. Die Entwicklung lässt
sich mit einem Polynom zweiter Ordnung beschreiben, d. h. der Anstieg ist zu Beginn einer Karriere
am größten und nimmt dann ab. Dies gilt auch für die Deliktsschwere, allerdings mit einer geringeren
Steigung. Als Folge fallen auch im Jugendstrafrecht mit zunehmender Karrieredauer Sanktionshärte
und Deliktsschwere immer weiter auseinander. Die Bedeutung der Vorstrafenbelastung führt auch hier
zu einer Eigendynamik im Sanktionshärteverlauf.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
207
Abbildung 2: Mittlere Sanktions- und Deliktsquanten (Jugendstrafrecht)
2
Mittleres Sanktionsquantum
Mittleres Deliktsquantum
1,5
Fit (mittleres Sanktionsquantum)
2
y = -0,0229x + 0,4788x - 0,8328
2
R = 0,9981
Fit (mittleres Deliktsquantum)
Quantifikation
1
0,5
2
y = -0,0098x + 0,1668x - 0,2703
2
R = 0,9941
0
-0,5
-1
1
2
3
4
5
6
BZR-Registrierung
7
8
9
>=10
Ein direkter Vergleich zwischen Jugendstrafrecht und Allgemeinem Strafrecht zeigt eine weitgehende
Übereinstimmung in der Sanktionspraxis. Darüber hinaus findet sich kein Anhaltspunkt für eine mildere Sanktionierung im Jugendstrafrecht.
Die gefundenen Ergebnisse geben Anlass zur Diskussion. Die Unvereinbarkeit der verschiedenen
Strafzwecke ist kein neuer Befund, es gibt eine lange Diskussion über die Strafzweckantinomie. Einzig zu einer Lösung kann man sich nicht durchringen. Will man den Anspruch auf Kompatibilität zwischen Straf- und Strafzumessungstheorie nicht aufgeben, dann ist die Entscheidung für einen leitenden
Strafzweck notwendig. Nur so entsteht die theoretische Konsistenz, vor deren Hintergrund die Straftheorie die Konkretisierung der Strafe leiten kann. Erst an eine solche Straftheorie kann eine Strafzumessungstheorie sinnvoll anknüpfen und die straftheoretischen Vorgaben umsetzen.
Auch wenn durch klare theoretische Grundlagen die Strafzumessung stärker strukturiert wird, verbleibt dennoch der wohl entscheidende Zielkonflikt zwischen einer gebundenen und einer freien Strafzumessung. Eine weitgehend freie, in das Ermessen des Richters gestellte Strafzumessung ermöglicht
eine flexible Anpassung der Strafhärte an die Bedingungen des individuellen Falls. Die Umstände des
Einzelfalles können berücksichtigt werden. Es leidet allerdings die Berechenbarkeit des Strafmaßes.
Ferner erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Strafzumessungsunterschiede in zeitlicher, personeller
und räumlicher Hinsicht. Eine stärker gebundene Strafzumessung kann dem entgegenwirken, allerdings um den Preis einer Abstraktion vom Einzelfall.
Die derzeitige theoretische Konzeption der Strafzumessung orientiert sich am Einzelfall. Seine individuellen Bedingungen sollen zur Schaffung von Einzelfallgerechtigkeit das Strafmaß zu großen Teilen
bestimmen. Dies gilt insbesondere im Jugendstrafrecht. Täterorientierung und der erzieherische Anspruch verbieten ein schematisches Vorgehen, sondern fordern eine am einzelnen Täter orientierte
Strafe. Dieser normative Anspruch scheint allerdings an den Bedürfnissen der Praxis vorbeizugehen.
Hier herrscht eine von wenigen Strafzumessungskriterien abhängige, an Straftaxen orientierte Strafzumessung vor. Dies zeigen die vorliegenden Ergebnisse. Faktisch existiert damit für die Mehrzahl der
Fälle eine gebundene Strafzumessung. Sie ist allerdings nur bedingt berechenbar, denn Staatsanwaltschaften und Gerichte mögen sich zwar weitgehend an die informellen Regelungen halten, zwingend
ist dies jedoch nicht. Die Berechenbarkeit leidet ferner darunter, dass es keine bundes- oder auch nur
208
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
landeseinheitlichen Handhabung gibt. Die informellen Regelungen können von Landgericht zu Landgericht differieren, wie die regionalen Strafzumessungsunterschiede im Jugendstrafrecht belegen. Insgesamt fallen damit Anspruch und Wirklichkeit der Strafzumessung auseinander.
Die Lösung könnte in verbindlichen Strafzumessungsrichtlinien liegen. Ihre Aufgabe wäre eine Anbindung der Strafzumessungspraxis an die Strafzumessungstheorie. Strafzumessungsrichtlinien müssten kompatibel mit den straftheoretischen Grundlagen anhand der wichtigsten Strafzumessungskriterien konkrete Strafmaße festlegen. Für die überwiegende Zahl der Fälle entstünde damit ein adäquates und verlässliches System. Den Fällen, in denen das vorgesehene Strafmaß aus individuellen
Gründen unbillig erscheint, kann dadurch Rechnung getragen werden, dass in bestimmten Grenzen
eine Abweichung von der definierten Strafe möglich ist. Um die Ausnahme nicht zur Regel werden zu
lassen, bedarf es allerdings eines Begründungszwanges.
Strafzumessungsrichtlinien lösen allerdings nicht den angesprochenen Zielkonflikt. Die Forderung
nach einer Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles auf der einen Seite und der Anspruch auf
eine gleichmäßige, berechenbare Strafzumessung auf der anderen Seite lassen sich nicht gleichzeitig
maximieren. Es bedarf auch hier einer Prioritätensetzung. Strafzumessungsrichtlinien verschieben den
Schwerpunkt weg von einer stark individualisierten Strafzumessung hin zu einer mehr gebundenen
Strafzumessung. Geschaffen wird dadurch Berechenbarkeit, allerdings um den Preis einer Abstraktion
vom Einzelfall.
Strafzumessungsrichtlinien erfordern eine Festlegung der für das Strafmaß relevanten Strafzumessungskriterien. Ihre Auswahl bestimmt sich vor dem Hintergrund der straftheoretischen Grundlagen.
In diesem Rahmen muss dann auch die Behandlung mehrfach registrierter Personen, mithin also die
Bedeutung des Faktors Vorstrafenbelastung, eingeordnet werden. Die Praxis ist auch hier eindeutig.
Die Vorstrafenbelastung gehört zu den wichtigsten Strafzumessungskriterien. Ihre Wirkung ist strafschärfend. In den USA bildet die Vorstrafenbelastung neben der Tatschwere auch das zweite Kriterium innerhalb der Strafzumessungsrichtlinien. Dies ist allerdings theoretisch inkonsistent. Die Berufung auf ‚just desert‘ ist mit der Handhabung der Vorstrafen in den Strafzumessungsrichtlinien nicht in
Einklang zu bringen, selbst wenn man die Variante mit abnehmender Milderung akzeptiert. Überhaupt
verträgt sich die Berücksichtigung von Vorstrafen grundsätzlich nicht mit einer tatproportionalen
Strafzumessung, egal ob diese völlig unabhängig von einer Straftheorie, absolut oder mit positiver
Generalprävention begründet wird. Dies ist nur vor dem Hintergrund relativer Theorien möglich. Nach
der hiesigen Analyse ist die einzige Straftheorie, die eine strafschärfende Berücksichtigung der Vorstrafen fordert, die negative Spezialprävention.
Unabhängig von der Frage, ob und wie die negative Spezialprävention in ein theoretisch konsistentes
System eingebaut werden kann, macht eine Steigerung der Sanktionshärte mit den Vorstrafen aber nur
dann Sinn, wenn berechtigt angenommen werden kann, dass die Rückfallwahrscheinlichkeit durch die
härtere Sanktionierung sinkt. Dies ist empirisch mehr als zweifelhaft. Vielmehr scheint es so zu sein,
„... daß, je mehr Arzenei der Kranke bekommt, er um so sicherer stirbt – daß, je mehr Vorstrafen der
Verbrecher erlitten hat, um so sicherer sein Rückfall ist“12.
Wenn aber die Berücksichtigung von Vorstrafen straftheoretisch nicht begründet werden kann bzw.
die einzige mögliche Begründung empirisch nicht haltbar ist, dann sollte der Faktor Vorstrafenbelastung bei der Konstruktion von Strafzumessungsrichtlinien unberücksichtigt bleiben. Im Gegenteil, Strafzumessungsrichtlinien hätten dann gerade die Aufgabe, den derzeitigen bürokratischen Entscheidungsprozess, der aufgrund falscher Theorien dazu führt, dass die früheren registrierten Entscheidungen die künftigen determinieren, abzuschaffen.
Die Veröffentlichung der Untersuchung erfolgt Anfang 2002.
12
Radbruch, G. (1932). Der Erziehungsgedanke im Strafwesen. Fest-Vortrag anläßlich des hundertjährigen Bestehens
der Gefangenenfürsorge Baden. In Kaufmann, A. (1993). Gustav Radbruch Gesamtausgabe. Strafvollzug. Heidelberg:
C. F. Müller.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
209
3.7.3.3
Diversion im Jugendstrafverfahren in Baden-Württemberg – Eine Analyse der
Legalbewährung von jugendlichen Straftätern nach einer formellen bzw. informellen Erledigung des Verfahrens anhand der Freiburger Kohortenstudie
●
Bearbeiter: Christian Bareinske (Jurist)
●
Zeitrahmen: November 2001 bis November 2003
●
Projektstatus: neu begonnen
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Mit der Reform des JGG durch das 1. JGGÄndG 1990 wurden zuvor in der Praxis entwickelte und
erprobte neue Konzepte zur Sanktionierung von jugendlichen Tätern in die Normen des Jugendstrafrechts integriert. Dem lag das kriminalpolitische Konzept der Diversion zugrunde, also das „Wegführen“ des strafrechtlich auffälligen Jugendlichen von einem förmlichen Jugendstrafverfahren bzw. einer
Verurteilung, hin zu ambulanten Maßnahmen, wie z.B. einer Betreuungseinweisung, einem sozialen
Trainingskurs oder dem Täter-Opfer-Ausgleich.
Ausgangspunkt für diese neue Konzeption war eine zunehmende Skepsis bezüglich der Wirkungen
strafrechtlicher Sanktionen, insbesondere die kriminologische Erkenntnis, dass eingriffsintensiven,
insbesondere den stationären, Sanktionen des Strafrechts in spezialpräventiver Hinsicht keine positiven, sondern eher schädliche Wirkungen zuzuschreiben sind. Des Weiteren lag die kriminologische
Einsicht zugrunde, dass Kriminalität im Jugendalter meist nicht Indiz für ein erzieherisches Defizit ist,
sondern überwiegend als entwicklungsbedingte Auffälligkeit mit dem Eintritt in das Erwachsenenalter
abklingt und sich nicht wiederholt. Hieraus folgt die Konsequenz, dass eine Verurteilung von Jugendlichen in weitaus weniger Fällen geboten ist, als es der Gesetzgeber von 1953 noch für erforderlich
erachtete.
Mit dem Projekt soll die praktische Anwendung dieser neuen Konzeption durch die Gerichte in Baden-Württemberg seit Ende der 80iger Jahre, sowie die Wirkung der staatlichen Reaktion auf das
weitere Verhalten der auffälligen Jugendlichen in ihrem Lebenslauf empirisch untersucht und der
Rückfallsverlauf nach einer formellen bzw. informellen Reaktion detailliert analysiert werden. Dabei
stellt sich die Frage, inwieweit eine positivere Legalbewährung direkt auf die unterschiedliche staatliche Reaktion und nicht auf andere Ursachen zurückgeht, die die Verfahrensentscheidung mitbeeinflusst haben. Insoweit wird versucht, den Einfluss der formellen bzw. informellen Reaktion dadurch zu
isolieren, dass die Legalbewährung von Jugendlichen miteinander verglichen werden soll, deren Verfahren zu Zeiten endete, in denen in unterschiedlichem Ausmaß von der Möglichkeit formeller bzw.
informeller Erledigung Gebrauch gemacht wurde. Zum anderen wird versucht, den Effekt herauszuarbeiten, indem die Legalbewährung der Jugendlichen, deren Verfahren in Baden-Württemberg
verlief, mit der Legalbewährung von Jugendlichen verglichen wird, die in einem Bundesland justiziell
behandelt wurden, in dem relativ häufiger informelle Erledigungen des Verfahrens erfolgten als in
Baden-Württemberg.
Zugrundegelegt werden die Daten der Kohortenstudie zur Entwicklung polizeilich registrierter Kriminalität und strafrechtlicher Sanktionierung des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Diese beinhaltet vier Kohorten der Geburtsjahrgänge 1970, 1973, 1975
und 1978. Anhand der dort gewonnenen Längsschnittdaten ist es möglich, im Lebenslauf der Jugendlichen, sowohl vorangegangene Auffälligkeiten anhand der Registrierung in der Personenauskunftsdatei der Polizei zu dokumentieren, als auch anhand der Daten aus dem BZR die Art der staatlichen
Reaktion und das sich daran anschließende Verhalten im weiteren Verlauf des Lebens der auffällig
gewordenen Person zu untersuchen.
210
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Dabei soll die Analyse auf solche Delikte bzw. Deliktsgruppen begrenzt werden, die Jugendliche häufig verwirklichen und die weniger schwerwiegend sind, so dass seitens der Justiz in den meisten Fällen
die Alternative einer formellen oder informellen Reaktion besteht, wie z.B. einfacher Diebstahl.
●
Arbeitsplanung 2002:
Zunächst sollen die theoretischen Grundlagen und die bisher in diesem Zusammenhang durchgeführten Forschungsprojekte aufgearbeitet werden. Weiter ist beabsichtigt, die einzelnen Kohorten hinsichtlich der ausgewählten Deliktsgruppen und Merkmale zu analysieren und mit den Hilfsmitteln der
deskriptiven Statistik darstellen. Anschließend sollen die Datensätze für eine „Survival-Analyse“ vorbereitet und dann durch eine „Survival-Analyse“ untersucht werden.
3.7.4
Subjektive Kriminalitätstheorien – Alltagswissen und Vorstellungen über Kriminalität in der Bevölkerung
●
Bearbeiter: Harald Kania (Psychologe)
●
Zeitrahmen:2000 bis 2002 (vorläufig)
●
Projektstatus: in Bearbeitung
●
Projektbeschreibung: (Promotionsvorhaben)
Mit diesem Projekt soll versucht werden, ein „Lagebild“ der subjektiven Vorstellungen über Kriminalität in der deutschen Bevölkerung zu erstellen. Dabei werden qualitative Erhebungs- und Auswertungsmethoden verwendet, die einen unmittelbareren und flexibleren Zugang zum Forschungsgegenstand ermöglichen als standardisierte Verfahren. Im Rahmen des Projekts wird mit 36 Befragten
ein weitgehend offenes Gespräch (qualitatives Interview) über Kriminalität im weiteren Sinne geführt.
Die inhaltsanalytische Auswertung des transkribierten Datenmaterials soll dann einerseits einen Überblick über die in der Bevölkerung vorherrschenden subjektiven Kriminalitätsvorstellungen geben und
andererseits helfen, die Instrumente für standardisierte Erhebungen zu optimieren.
1. Fragestellung und Zielsetzung
Was wissen und denken „normale“ Menschen über Kriminalität? Wofür steht „Kriminalität“ in ihren
Vorstellungen, was daran ist faszinierend und welche Aspekte des Themenbereichs machen ihnen
Angst – und warum? Welche eigenen Erfahrungen wurden, als Täter wie als Opfer, gemacht und auf
welche Weise stehen diese in Verbindung mit allgemeinem Wissen und Vorstellungen über Kriminalität? Und welche Folgerungen ziehen die Menschen aus diesen Kognitionen und Emotionen – implizit und explizit? In welchem Zusammenhang stehen beispielsweise die eigene Strafhaltung (liberal
vs. punitiv) mit Erfahrungen, Wissen, Annahmen und Vorstellungen?
Das Ziel dieses Projekts ist es, den genannten und weiteren Fragen in umfassender und differenzierter
Form nachzugehen und deren Zusammenhänge zu erfassen. Dabei geht es um eine Erforschung der in
der Bevölkerung vorherrschenden Vorstellungen von und des Wissens über Kriminalität, die über die
Abfrage isolierter und zuweilen simplifizierender Einzelmomente hinausgehen möchte. In dieser Erhebung sollen die Befragten weitgehend frei und uneingeengt über alle Aspekte des Phänomens „Kriminalität“ sprechen, die ihnen, nicht dem Forscher, wichtig erscheinen. Idealerweise erhalten wir dadurch am Ende einerseits eine Zustandsbeschreibung der Vorstellungswelt(en) über Kriminalität in der
deutschen Bevölkerung, eine Art (Alltags-) Psychologie der Kriminalität. Andererseits könnten die
derart erhaltenen Befunde aber auch helfen, die bestehenden standardisierten Befragungsinstrumente
zu erweitern und damit möglicherweise deren Erklärungskraft zu verbessern.
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
211
2. Hintergrund des Projekts
Die bisherige Forschung hat mittlerweile eine Vielzahl empirischer Arbeiten zu subjektiven Aspekten
der Wahrnehmung von Kriminalität hervorgebracht, beispielsweise zur Kriminalitätsfurcht und zur
Schwere von Delikten sowie einige Arbeiten zur Strafmentalität bzw. Punitivität in der Bevölkerung.
Die bevorzugte Erhebungsmethode ist dabei der Einsatz von Fragebögen. Die dort verwendeten Operationalisierungen können allerdings – aus prinzipiellen Gründen – nicht die ganze Bandbreite des
subjektiven Erlebens berücksichtigen und „kratzen“ vielfach nur an der Oberfläche des Forschungsgegenstands. Unter anderem deshalb ist auch häufig das Erklärungspotenzial bzw. die erreichte Varianzaufklärung vergleichbarer standardisierter Untersuchungen eher gering.
Im Rahmen eines laufenden Kooperationsprojekts mit der Kriminologischen Forschungsstelle der
Universität Köln (KFS Köln) ist eine möglichst europaweite standardisierte und möglichst repräsentative Erhebung der verschiedensten kriminalitätsrelevanten Themenbereiche geplant, die helfen
soll, die Divergenzen und Konvergenzen zwischen den verschiedenen Ländern, Kulturen und Ethnien
aufzuzeigen. Denn gerade im Hinblick auf eine zunehmende Globalisierung, in Europa, insbesondere
die Erweiterung der Europäischen Union, stellt sich verstärkt auch die Frage nach der Homogenität
der Einstellungen und Wahrnehmungen in den verschiedenen (Teilnehmer-) Ländern.
Aus den oben genannten Gründen erscheint allerdings eine multinationale repräsentative Fragebogenerhebung zum aktuellen Zeitpunkt noch verfrüht und nur begrenzt Erfolg versprechend. Unter diesen
Voraussetzungen haben wir uns deshalb entschlossen, zuerst ein solides erlebensbasiertes Fundament
der relevanten Untersuchungskonzepte zu erarbeiten. Für diese Aufgabe wurde die hier beschriebene
Untersuchung der subjektiven Kriminalitätstheorien konzipiert, die sich dem Thema mit einer erlebensnahen, qualitativ orientierten Methodik nähert.
Mithilfe einer solchen Untersuchung könnte (1) eine erste Bestandsaufnahme des Spektrums an Vorstellungen, Meinungen und Prototypen über Kriminalität in der Gesellschaft durchgeführt werden.
Darüber hinaus ist es (2) möglich, die Vereinbarkeit solcher individueller Einschätzungen mit gesamtgesellschaftlichen Wertungen (repräsentiert durch formelle Sozialkontrolle, Kriminalpolitik usw.) zu
beleuchten. Und (3) soll die Studie auch der inhaltlichen Weiterentwicklung und Validierung bestehender quantitativer Erfassungsinstrumente, beispielsweise zu Fragen der Kriminalitätsfurcht, der
Punitivität und der Deliktsschwere, dienen.
Aufgrund der Perspektive der bereits genannten geplanten internationalen standardisierten Erhebung
sollten schon in dieser ersten qualitativen Untersuchung möglichst auch kriminalitätsexterne Variablen, wie etwa Lebensstil, Erziehung, Sozialisation und moralisches Urteil mit berücksichtigt werden.
3. Erhebungs- und Auswertungsmethoden
Es ist geplant, eine nach Geschlecht (zwei Gruppen), Alter und „sozioökonomischer Status“ (jeweils
drei Gruppen) quotierte Stichprobe der Bevölkerung in ca. 2-3-stündigen offenen Interviews zum
Thema Kriminalität zu befragen. Dadurch ergeben sich 18 verschiedene Befragungsgruppen. Aus jeder dieser Gruppen sollen wiederum jeweils 2 Personen befragt werden, um ein breiteres Meinungsspektrum gewährleisten zu können und möglichen zufälligen Selektionseffekten entgegenzuwirken.
Damit beläuft sich die geplante Gesamtstichprobe auf insgesamt 36 Befragte. Nach der eigentlichen
Durchführung der Interviews werden die angefertigten Tonbandaufzeichnungen der Gespräche wörtlich transkribiert. Durch die inhaltsanalytische Auswertung und Verdichtung der solchermaßen erhobenen Daten sollen (1) die wesentlichen Faktoren subjektiver Kriminalitätstheorien ermittelt werden,
um dadurch (2) verschiedene kriminologische Konzepte (s. o.) zu konkretisieren und mit Leben zu
füllen. Dies ermöglicht, (3) Annahmen über die Zusammenhänge zwischen den genannten Konzepten
zu formulieren, die dann durch später folgende und auf diesen Ergebnissen aufbauende (Fragebogen-)
Untersuchungen überprüfbar wären.
212
●
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Arbeitsbericht 2000/2001:
Seit dem Projektstart im September 2000 wurden die wesentlichen Vorarbeiten für die eigentliche
Erhebung geleistet, insbesondere die Aufarbeitung und Erfassung der internationalen Literatur zu den
verschiedenen inhaltlichen Bereichen der Untersuchung und die Ausarbeitung einer angemessenen
methodischen Anlage für die Erhebung. Im März 2001 wurden Planungen und Struktur dieses Projekts
und des bereits erwähnten Kooperationsprojekts mit der Universität Köln in einem Vortrag am MPI
vorgestellt. Aufgrund der intensiven Diskussion, die diesem Vortrag folgte, wurde ein vertiefender
Workshop unter Beteiligung der beiden Institute im Juni 2000 durchgeführt.
●
Arbeitsplanung 2002:
Bis Mitte des Jahres sollen die Interviews durchgeführt und die Transkripte fertig gestellt werden. Im
Anschluss daran wird die inhaltsanalytische Kodierung und Auswertung in der zweiten Jahreshälfte
durchgeführt. Parallel dazu wird der Forschungsstand bzw. der theoretische Teil der Arbeit erstellt.
Daneben stellen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Ende Februar 2002 in Köln
stattfindenden Symposions zu „Alltagsvorstellungen von Kriminalität – Individuelle und gesellschaftliche Bedeutung für die Lebensgestaltung“ einen weiteren zentralen Punkt der Arbeitsplanung der
ersten Jahreshälfte dar.
●
Ausgewählte Literatur:
KANIA, H., Kriminalitätsdarstellung in den Massenmedien. In: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.):
Kriminalität in den Medien. Mönchengladbach 2000, 78-97.
3.7.5
Hassgewalt und Anders sein. Identitätsbildung in Gruppierungen junger Männer
●
Bearbeiterin: Heidrun Kiessl (Juristin)
●
Zeitrahmen:2002 bis 2005
●
Projektstatus: in Planung
●
Projektbeschreibung:
Die Untersuchung gliedert sich ein in den Sonderforschungsbereich 541 "Identitäten und Alteritäten.
Die Funktion von Alterität für die Konstitution und Konstruktion von Identitäten" der Universität
Freiburg und dort wiederum in das Teilgebiet „Norm, Recht und Kriminalisierung: Gesellschaftliche
und Innerstaatliche Ausgrenzungsmechanismen“.
Haßgewalt und Fremdenfeindlichkeit, Ausschreitungen gegen Ausländer und Asylbewerber sowie
nationalistische und nationalsozialistische Zeichen verweisen in ganz Europa auf Prozesse, in denen
Gewalt gegen ethnische Minderheiten, Immigranten, allerdings auch Gewalt gegen Obdachlose, Behinderte und sexuelle 'Abweichler' eine zentrale Rolle spielt. Dabei finden sich auf der anderen Seite,
nämlich auf der Seite der Täter, Hinweise, die dafür sprechen, dass die Gewalt gegen Minderheiten
eine identitätsstiftende Funktion erfüllt. Es geht im wesentlichen um die Annahme einer Identität, für
die ein rechtsextremistisches Weltbild und nationalistische Ideologien Bedeutung haben, inklusive
organisatorischer Verfestigungen wie der Zugehörigkeit/dem Beitritt zu einer rechtsextremistischen
Gruppierung oder Partei. Die so gekennzeichnete Gewalttätigkeit wird – auch dies ist charakteristisch
für alle europäischen Länder - im wesentlichen von jungen Männern ausgeübt. Die Gewalt ist darüber
hinaus häufig Teil von Gruppenaktivitäten und richtet sich gegen einzelne Personen, die freilich allein
wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Ziel von Gewalt werden. Eben diese Gewalt
und die die Gewalt ausübenden Gruppen werden jedoch im Prozeß der Gewaltausübung und durch die
hieran anschließenden Reaktionen der Gesellschaft sowie der Strafverfolgungseinrichtungen selbst zu
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
213
Anderen und damit zu einem Anlaß für ausgrenzende Politik. Im übrigen führt eine solche Politik auch
zum Streitpunkt bei der Frage, ob und inwieweit in derartigen Zusammenhängen "akzeptierende Jugendarbeit" angesetzt werden dürfe, um desintegrierende oder exkludierende Folgen so gering wie
möglich zu halten. Der genannte Ausgrenzungsprozeß äußert sich so, dass sofort nach den ersten Anzeichen für das Aufflackern von Gewaltausbrüchen gegenüber Minderheiten Strafschärfung und besondere Behandlung der Täter gefordert werden. Gerade die besondere Sensibilität gegenüber Haßgewalt hat offensichtlich mit der Wahrnehmung zu tun, dass Haßgewalt – die letztlich gegen Gruppen
gerichtet ist und deshalb auch zwischen Gruppen stattfindet – ein besonderes Risikopotential in sich
trägt. Dies macht den prinzipiellen Unterschied zu "normaler Gewalt" aus, die zwischen einzelnen
stattfindet.
Die Untersuchung setzt sich zum Ziel, Fragen der Identität, der Identitätsbildung und des Andersseins
anhand von Phänomenen der Haßgewalt und rechtsextremistischer Gewalt zu untersuchen. Sie greift
mit diesen Fragen auch Ambivalenzen und Paradoxe normativ strukturierter Gesellschaften auf, die
darin zum Ausdruck kommen, dass die in Strafrecht und strafrechtlichen Sanktionen sowie in der
hierin liegenden Ausgrenzung und Isolierung sichtbar werdende Selbstvergewisserung der Gesellschaft (im Sinne von Normvalidierung) unter bestimmten Bedingungen des-integrierende, aus-grenzende und entsolidarisierende (und damit ungewollte) Wirkungen entfaltet, die andererseits wiederum
identitätsstiftende, subkulturbildende und integrierende Folgen nach sich ziehen. Diese Wirkungen
sollen auf der Basis der Beckerschen Überlegungen zu "labelling", "Stigma" und Karriere theoretisch
und methodisch teilweise aufbereitet werden (Becker 1963). Sie sind im strafrechtlichen Konzept der
positiven Generalprävention bzw. der Integrationsprävention ebenfalls von besonderer Bedeutung.
Im einzelnen geht es damit um Fragestellungen, die seit langer Zeit Kriminologie und Devianzsoziologie beschäftigen, nämlich um die Fragen, welche Rolle die Gewalt und darüber hinaus "Maskulinität" in Vergesellschaftungsprozessen junger Männer spielen, welche Funktion die angesprochene
ausgrenzende Gewalt hat und unter welchen Bedingungen sich dabei verfestigende Prozesse einer
Identitätsbildung ergeben, in denen neben Gewalt und "Maskulinität" Extremismus und politischer
Radikalismus zentrale Elemente darstellen. Schließlich geht es um die Frage, wie sich die Reaktionen
der Gesellschaft – insbesondere in Gestalt der strafrechtlichen Reaktion und Sanktion – auf diesen
Prozeß der Identitätsbildung auswirken. Denn die strafrechtliche Reaktion wirkt nicht nur stigmatisierend; sie wirkt – wie Becker theoretisch und empirisch bereits vor fast vier Jahrzehnten nachgewiesen hat – in einer Interaktion mit den Stigmatisierten als handlungsoptionsreduzierende and deshalb den Ausgrenzungsprozeß konstituierende Kraft.
Bisher weitgehend ungeklärt sind einerseits Fragen, die im Zusammenhang mit der Verfestigung fremdenfeindlicher Einstellungen stehen und andererseits auch Fragen, die den Übergang von Einstellungen zu tatsächlichem Handeln betreffen. Ebenfalls unklar ist bislang die Bedeutung dieses Übergangs und der damit ausgelösten Reaktionen der Gesellschaft für die Selbsterfahrung des Handelnden.
Die Untersuchung obiger Fragestellungen verlangt nach einem Kontrollgruppendesign, in das die Erfassung von Prozessen, und das heißt eines Längsschnitts, eingezogen ist. Denn die Frage, warum
junge Menschen sich an ausgrenzender Haßgewalt beteiligen und welche Konsequenzen dies im Sinne
der ebenfalls angesprochenen Ausgrenzung und ggfs. einer organisatorischen Verfestigung ausgegrenzter Gruppen hat, mehr noch, welche Rolle das Strafrecht in den mit Ausgrenzung und Stigmatisierung verbundenen Prozessen der Identitätsbildung und Solidarisierung spielt, läßt sich nur dann
angemessen beantworten, wenn beobachtet werden kann, wie sich Gewalttätigkeit und mit welchen
Konsequenzen in anderen sozialen Gruppen und in anderen Vergesellschaftungsformen junger Männer
ausbildet. Die Unterschiede geben dann die Möglichkeit der empirischen Überprüfung der skizzierten
Annahmen.
Sodann wird angenommen, dass die gesellschaftliche Reaktion, die die Botschaft, die in Haßgewalt
begründet liegt, aufgreift und in Unrecht und damit selbstverschuldete Ausgrenzung umdeutet, einen
spezifischen Beitrag zur Identitätsbildung von Gewalttätern leisten kann. Dieser Beitrag liegt in einer
214
Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit
Verfestigung der Motive und Zuschreibungen, die zur Gewalt geführt haben, in eine identitäts- und
zugehörigkeitsstiftende Wert- und Normenwelt (die unter wiederum besonderen Umständen auch
durch politische Parteien repräsentiert sein kann). Zugrundegelegt wird an diesem Punkt ein "Karriere"-Modell, mit dem eine (als Aufschaukelungsprozeß abbildbare) Verstärkung der extremistischen
(und durch Gewalt geprägten) Identität angenommen wird.
Im einzelnen geht es um die folgenden Gruppen, die als Kontrollgruppen Kontraste herstellen und die
Frage beantworten sollen, ob und inwieweit in der Haßgewalt und der Reaktion auf Haßgewalt Besonderheiten liegen, die spezifische Identitäts- und Gruppenbildungsprozesse auszulösen in der Lage sind.
Die Gruppen, in denen einerseits Gewalttätigkeit nach den bisherigen Erfahrungen eine Rolle spielt
und in denen Zugehörigkeit (zur Gruppe) auch die Einbindung in eine Subkultur der (abweichenden)
Normen und Werte mit sich bringt, sind (a) Straßengangs; und (b) "Eckensteher"-Gruppen. Mit diesen
Gruppen sind konventionelle Gruppierungen junger Männer angesprochen, die ganz wesentlich durch
städtische Milieus und städtische (Sub-)Kulturen bestimmt werden. Sie sind unterschiedlich stabil und
dauerhaft; sie sind in die großstädtischen Ghettos und in den großstädtischen Subkulturen eingebettet
(und heute im übrigen weitgehend ethnisiert).
Demgegenüber stellen (c) Hooligans; (d) Skinhead-Gruppen (in verschiedenen Ausformungen); und
(e) polizeilich registrierte/verurteilte/inhaftierte (Haß-)Gewalttäter und Gewalttäter nach dem Vollzug
von Strafe Gruppen dar, aus denen sich einerseits Haßgewalttäter im Prinzip auch rekrutieren, die
andererseits aber auch solche Personen umfassen, die sich in verschiedenen Stadien strafrechtlicher
Reaktion auf Haßgewalt befinden.
Einen weiteren Bereich bilden (f) politische Gruppierungen der rechten bzw. rechtsextremistischen
Szene (insbesondere auch Jugendorganisationen der klassischen rechten Parteien). Mit dem hier verwendeten Untersuchungsansatz können im übrigen Kontrollgruppen gewonnen werden, die auch im
Dunkelfeld verbleibende Täter erfassen, also solche Personen, die sich von den Tatverdächtigen, Angeklagten und Verurteilten lediglich in der ausbleibenden strafrechtlichen Reaktion unterscheiden (g).
Die Untersuchungen werden auf der Grundlage von Interviews anhand eines halbstrukturierten Fragebogens durchgeführt werden. Die Stichprobengrößen werden sich auf etwa 50 pro angesprochene
Gruppe belaufen.
●
Arbeitsplanung 2002:
Im Mittelpunkt steht im Jahr 2002 die Entwicklung des Erhebungsinstruments. Ferner erfolgt die Analyse möglicher Zugänge zu verschiedenen Befragtengruppierungen, die Stichprobenkonstruktion
und Festlegung der Erhebungsorte sowie die etwaige Rekrutierung von Interviewern vor Ort. Es werden vorbereitende Experteninterviews durchgeführt sowie Interviews mit Jugendlichen.
Das Projekt ist ein Teilvorhaben (Teilprojekt X3: Norm, Recht und Kriminalisierung im Sonderforschungsbereich SFB 541 "Identitäten und Alteritäten. Die Funktion von Alterität für die Konstitution
und Konstruktion von Identitäten" der Universität Freiburg, das von den Fachbereichen Literaturwissenschaft/Anglistik; Philosophie; Kriminologie und Geschichte/Zeitgeschichte getragen werden soll).
●
Drittmittel: Bei der DFG ist der Drittmittelantrag gestellt.
Veröffentlichungen
215
III.
Publikationen (Veröffentlichungen)
1.
Institutsreihen, Zeitschriften
Im Berichtszeitraum 2000/2001 wurden bei der edition iuscrim insgesamt 36 Bände veröffentlicht. Im
Einzelnen entfielen auf die „Beiträge und Materialien“ 13 Bände mit 5.562 Seiten, auf die „Sammlung
ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung“ 4 mit 1.108 Seiten, auf die „Kriminologischen Forschungsberichte“ 10 mit 4473 Seiten, auf die „Festgaben-Reihe“ 2 mit 405 Seiten und auf
die „Interdisziplinären Untersuchungen“ 7 Bände mit 4.153 Seiten.
Vom 1.1.2000 bis 31.12.2001 wurden insgesamt 4.895 Exemplare verkauft.
In der neuen Reihe „forschung aktuell – research in brief“ erschienen 10 Hefte mit 241 Seiten. Von
der ebenfalls neuen Serie „Arbeitsberichte“ wurde Band 1/2001 mit 124 Seiten publiziert.
1.1
Auslandsrundschau der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW)
112. Jg., Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2000.
113. Jg., Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2001.
Herausgeber:
Professor Dr. Albin Eser
Professor Dr. Günther Kaiser
Schriftleitung: Professor Dr. Albin Eser
Redaktion:
Dr. Barbara Huber
Der Umfang der Auslandsrundschau, des Publikationsorgans des Instituts, betrug 2000:
186 Seiten. 2001: 205 Seiten.
1.2
Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht Freiburg
edition iuscrim, Freiburg i.Br.
2000
Band S 81
Arbour, Louise/Eser, Albin/Ambos, Kai/Sanders, Andrew (eds.), The Prosecutor of a Permanent International Criminal Court International Workshop in co-operation with the Office of the Prosecutor of the International
Criminal Tribunals (ICTY and ICTR) Freiburg im Breisgau, May 1998
(English, French, Spanish). Freiburg i.Br. 2000, 708 S.
Band S 82.1
Eser, Albin/Arnold, Jörg (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht/Criminal Law in Reaction to State Crime. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse/Comparative Insights into Transitional Processes. Band 1: Internationales Kolloquium/International Colloquium.
Freiburg i.Br. 2000, 477 S.
216
Veröffentlichungen
Band S 82.2
Eser, Albin/Arnold, Jörg (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 2:
Deutschland. Freiburg i.Br. 2000, 662 S.
Band S 83
Hilgers, Benno Maria, Verantwortlichkeit von Führungskräften in Unternehmen für Handlungen ihrer Mitarbeiter. Vergleichende Untersuchung
zum französischen und deutschen Strafrecht. Freiburg i.Br. 2000, 255 S.
Band S 85
Kawaguchi, Hirokazu, Strafrechtliche Probleme der Organtransplantation
in Japan. Freiburg i.Br. 2000, 160 S.
Band S 86
Brunkow, Gesine, Der Minderjährige als Beweisperson im Straf- und
Sorgerechtsverfahren. Freiburg i.Br. 2000, 316 S.
Band S 87
Huber, Barbara (Hrsg.), Das Corpus Juris als Grundlage eines europäischen Strafrechts. Europäisches Kolloquium Trier, 4.-6. März 1999. Freiburg i.Br. 2000, 498 S.
Band S 88
Faure, Michael/Heine, Günter (Hrsg.), Environmental Criminal Law in
the European Union. Documentation of the main provisions with introductions. Freiburg i.Br. 2000, 443 S.
2001
Band S 57/3
Eser, Albin/Walther, Susanne (Hrsg.), Wiedergutmachung im Kriminalrecht/Reparation in Criminal Law. Internationale Perspektiven/International Perspectives. Band/Volume 3. Freiburg i.Br. 2001, 343 S.
Band S 82.4
Eser, Albin/Arnold, Jörg (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 4: Griechenland. Freiburg i.Br. 2001, 142 S.
Band S 84
Gropp, Walter/Huber, Barbara (Hrsg.), Rechtliche Initiativen gegen organisierte Kriminalität. Freiburg i.Br. 2001, 991 S.
Band S 89
Gröger, Heide, Die materielle Vorverlegung des Strafrechtsschutzes im
Exportkontrollrecht. Freiburg i.Br. 2001, 406 S.
Band S 90
Woischnik, Jan, Untersuchungsrichter und Beschuldigtenrechte in Argentinien. Freiburg i.Br. 2001, 293 S.
2001 (nachgedruckt)
Band S 66
Swart, Bert/Klip, André (eds.), International Criminal Law in the Netherlands. Freiburg i.Br. 1997. 431 S.
Band S 81
Arbour, Louise/Eser, Albin/Ambos, Kai/Sanders, Andrew (eds.), The Prosecutor of a Permanent International Criminal Court International Workshop in co-operation with the Office of the Prosecutor of the International
Criminal Tribunals (ICTY and ICTR) Freiburg im Breisgau, May 1998
(English, French, Spanish). Freiburg i.Br. 2000, 708 S.
Veröffentlichungen
Band S 82.2
217
Eser, Albin/Arnold, Jörg (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 2: Deutschland. Freiburg i.Br. 2000, 662 S.
2002 (geplant)
1.3
Band S 82.3
Eser, Albin/Arnold, Jörg (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 3: Argentinien. Freiburg i.Br. 2002, ca. 450 S.
Band S 82.5
Eser, Albin/Arnold, Jörg (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 5: Ungarn.
Freiburg i.Br. 2002.
Band S 82.6
Eser, Albin/Arnold, Jörg (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 6: Mali,
Ghana. Freiburg i.Br. 2002.
Band S 82.8
Eser, Albin/Arnold, Jörg (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 8: Polen.
Freiburg i.Br. 2002.
Band S 91
Richter, Thomas, Umweltstrafrecht in der Volksrepublik China. Freiburg
i.Br. 2002, ca. 300 S.
sowie:
Tellenbach, Silvia, Einführung in das türkische Strafrecht. Freiburg i.Br.
2002, ca. 260 S.
European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice
8. Jg., Kluwer Law International, The Hague, London, Boston 2000.
9. Jg., Kluwer Law International, The Hague, London, Boston 2001.
Editors:
Professor Dr. Hans-Jörg Albrecht
Professor Dr. Cyrille Fijnaut
Professor Dr. Günther Kaiser
Schriftleitung: Professor Dr. Hans-Jörg Albrecht
Redaktion:
Kische Buess-Watson
Michael Knecht
Der Umfang des Journals betrug in 2000 400 Seiten, 2001 ca. 380 Seiten.
1.4
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
83. Jg., Carl Heymanns Verlag KG, Köln 2000.
84. Jg., Carl Heymanns Verlag KG, Köln 2001.
218
Veröffentlichungen
Herausgeber:
Professor Dr. Hans-Jörg Albrecht
Professor Dr. Dr. Helmut Remschmidt
Professor Dr. Stephan Quensel
Schriftleitung: Professor Dr. Hans-Jörg Albrecht
Redaktion:
Ulrike Auerbach, Dipl.-Psych.
Der Umfang der Monatsschrift (6 Hefte) betrug in 2000 437 Seiten, 505 Seiten in 2001.
1.5
Kriminologische Forschungsberichte
edition iuscrim, Freiburg i.Br.
2000
Band 57
Kury, Helmut/Obergfell-Fuchs, Joachim/Würger, Michael, Gemeinde
und Kriminalität. Eine Untersuchung in Ost- und Westdeutschland. Freiburg i.Br. 2000, 770 S.
Band 89
Ortmann, Rüdiger, Abweichendes Verhalten und Anomie Entwicklung
und Veränderung abweichenden Verhaltens im Kontext der Anomietheorien von Durkheim und Merton. Freiburg i.Br. 2000, 768 S.
Band 90
Baumann, Ulrich, Das Verbrechensopfer in Kriminalitätsdarstellungen
der Presse. Eine empirische Untersuchung der Printmedien. Freiburg i.Br.
2000, 242 S.
Band 91
Kräupl, Günther/Ludwig, Heike, Wahrnehmung von Kriminalität und
Sanktionen im Kontext gesellschaftlicher Transformation Theoretische
Reflexion und Ergebnisse von Kriminalitätsbefragungen in Thüringen
Freiburg i.Br. 2000, 350 S.
2001
Band 93
Paoli, Letizia, Illegal Drug Trade in Russia. Freiburg i.Br. 2001, 166 S.
Band 94
Kiessl, Heidrun, Die Regelwerke der Vereinten Nationen zum Jugendstrafrecht in Theorie und Praxis. Eine empirische Untersuchung über ihre
Anwendung hinsichtlich der freiheitsentziehenden Maßnahmen bei delinquenten Kindern und Jugendlichen in Südafrika. Freiburg i.Br. 2001, 632
S.
Band 95
Obergfell-Fuchs, Joachim, Ansätze und Strategien kommunaler Kriminalprävention. Begleitforschung im Pilotprojekt kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg anhand der Stadt Freiburg im Breisgau.
Freiburg i.Br. 2001, 650 S.
Band 96
Becker, Monika, Kriminalität, Herrschaft und Gesellschaft im Königreich
Württemberg. Ein Beitrag zur Historischen Kriminologie unter Berücksichtigung von Normen- und Sozialgeschichte in Württemberg von 1830
bis 1848. Freiburg i.Br. 2001, 245 S.
Veröffentlichungen
219
Band 97
Albrecht, Hans-Jörg/Koukoutsaki, Afroditi,/Serassis, Telemach, Images
of Crime. Representations of Crime and the Criminal in Science, the Arts
and the Media. Freiburg i.Br. 2001, 310 S.
Band 98
Kipper, Oliver, Schutz kindlicher Opferzeugen im Strafverfahren. Freiburg i.Br. 2001, 340 S.
1.6
Reihe „Sammlung ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung“
edition iuscrim, Freiburg i.Br.
2000
Bd. 114
Das schwedische Kriminalgesetzbuch - Brottsbalken. Zweisprachige
Ausgabe. Übersetzung und Einführung von Karin Cornils und Nils Jareborg. Freiburg i.Br. 2000, 260 S.
2001
Band 107
Das dänische Strafgesetz - Straffeloven. Zweisprachige Ausgabe. Übersetzung und Einführung von Karin Cornils und Vagn Greve.
2., aktualisierte Auflage. Freiburg i.Br. 2001, 187 S.
Bd. 110
Das Türkische Strafgesetzbuch - Türk Ceza Kanunu. Zweisprachige Ausgabe. Übersetzung und Einführung von Silvia Tellenbach. 2. Auflage.
Freiburg i.Br. 2001, 339 S.
Bd. 111
Das spanische Strafgesetzbuch - Código Penal. Zweisprachige Ausgabe.
Übersetzung von Markus Hoffmann und Manuel Cancio Meliá. Einführung von Enrique Bacigalupo. Freiburg i.Br. 2001, ca. 322 S.
2002 (geplant)
Band 113
1.7
Die niederländische Strafprozeßordnung. Zweisprachige Ausgabe. Übersetzung und Einführung von Hans-Joseph Scholten. Freiburg i.Br. 2002.
Reihe „Interdisziplinäre Untersuchungen aus Strafrecht und Kriminologie“
2000
Bände 1/1
und 1/2
Becker, Monika/Kinzig, Jörg (Hrsg.), Rechtsmittel im Strafrecht. Eine
international vergleichende Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz von Rechtsmitteln. Freiburg i.Br. 2000. 2 Bände, 695 + 236 S.
Band 2
Albrecht, Hans-Jörg/Eser, Albin/Richter, Thomas (Hrsg.), Drittes
deutsch-chinesisches Kolloquium überStrafrecht und Kriminologie Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminalität, Staatsanwaltschaft und Diversion, Strafvollzugsanstalten und ihre Überfüllung. Freiburg i.Br. 2000,
274 S.
220
Veröffentlichungen
Band 3/1
Militello, Vincenzo/Paoli, Letizia/Arnold, Jörg (cur.), Il crimine organizzato come fenomeno transnazionale. Forme di manifestazione, prevenzione e repressione in Italia, Germania e Spagna. Freiburg i.Br. 2000, 505
S.
Band 3/2
Militello, Vincenzo/Arnold, Jörg/Paoli, Letizia (Hrsg.) Organisierte Kriminalität als transnationales Phänomen. Erscheinungsformen, Prävention
und Repression in Italien, Deutschland und Spanien. Freiburg i.Br. 2000,
470 S.
2001
Band 3/3
Militello, Vincenzo/Huber Barbara (eds.), Towards a European Criminal
Law Against Organised Crime. Proposals and Summaries of the Joint
European Project to Counter Organised Crime. Freiburg i.Br. 2001,
302 S.
Band 4
Mehrens, Stefanie, Die Kronzeugenregelung als Instrument zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. Freiburg i.Br. 2001, 389 S.
Band 5/1 u. 5/2 Gleß, Sabine/Grote, Rainer/Heine, Günter (Hrsg.), Justitielle Einbindung
und Kontrolle von Europol. Rechtsvergleichendes Gutachten im Auftrag
des Bundesministeriums der Justiz. 2 Bände. Freiburg i.Br. 2001, 1.332 S.
2002 (geplant)
Band 6
1.8
Gleß, Sabine (Hrsg.), Auslieferungsrecht der Schengen-Vertragsstaaten.
Neuere Entwicklungen. Freiburg i.Br. 2002.
Reihe „Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft“
Verlag Nomos, Baden-Baden
2002 (geplant)
Vest, Hans, Genozid durch organisatorische Machtapparate. An der Grenze von individueller und kollektiver Verantwortlichkeit. Baden-Baden
2002 (bereits erschienen).
Eser, Albin/Lagodny, Otto/Blakesley, Christopher L. (eds.), The Individual as Subject of International Cooperation in Criminal Matters. A Comparative Study. Baden-Baden 2002, ca. 800 S.
1.9
Reihe „Strafrecht und Kriminologie“
Verlag Duncker & Humblot, Berlin
2002 (geplant)
Band 16
Ambos, Kai, Der „Allgemeine Teil“ des Völkerstrafrechts. Ansätze zu einer Dogmatisierung. Berlin 2002, ca. 1050 S.
Veröffentlichungen
1.10
221
„forschung aktuell / research in brief“
2000
Heft 0
Becker, Monika/Kinzig, Jörg, Rechtsmittel im Strafrecht. Eine international vergleichende Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz
von Rechtsmitteln. Freiburg i.Br. 2000, 15 S.
Heft 1
Eser, Albin/Koch, Hans-Georg, Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich. Befunde – Einsichten – Vorschläge. Ein Projektbericht.
Freiburg i.Br. 2000, 33 S.
2001
Heft 2
Gropp, Walter/Huber, Barbara, Rechtliche Initiativen gegen organisierte
Kriminalität. Freiburg i.Br. 2001, 18 S.
Heft 3
Paoli, Letizia, Illegal Drug Trade in Russia. A Research Project commissioned by the UN Office for Drug Control and Crime Prevention. Freiburg i.Br. 2001, 20 S.
Heft 4
Gleß, Sabine/Grote, Rainer/Heine, Günter, Justitielle Einbindung und
Kontrolle von Europol. Rechtsvergleichendes Gutachten im Auftrag des
Bundesministeriums der Justiz. Freiburg i.Br. 2001, 20 S.
Heft 5
Kiessl, Heidrun, United Standards and Norms in the Area of Juvenile
Justice in Theory and Practice. An empirical Study on the Use and Application of UN Rules for the Protection of Juveniles Deprived of their Liberty in South African Practice. Freiburg i.Br. 2001, 20 S.
Heft 6
Eser, Albin/Arnold, Jörg/Kreicker, Helmut, Strafrecht in Reaktion auf
Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Freiburg
i.Br. 2001, 30 S.
Heft 7
Frase, Richard S., Sentencing in Germany and the United States: Comparing Äpfel with Apples. Freiburg i.Br. 2001, 57 S.
Heft 8
Militello, Vincenzo, Towards a European Criminal Law Against Organised Crime. Proposals and Summaries of the Joint European Project to
Counter Organised Crime. Freiburg i.Br. 2001, 27 S.
Heft 9
Kilchling, Michael, Die Praxis der Gewinnabschöpfung in Europa. Freiburg i.Br. 2001, 30 S.
2002 (geplant)
Eser, Albin/Lagodny, Otto/Blakesley, Christopher L. (eds.), The Individual as Subject of International Cooperation in Criminal Matters. A Comparative Study. Freiburg i.Br. 2002, ca. 25 S.
222
1.11
Veröffentlichungen
Festgaben-Reihe
2001
Albrecht, Hans-Jörg/Arnold, Jörg/Koch, Hans-Georg (Hrsg.), Wechselwirkungen. Beiträge zum 65. Geburtstag von Albin Eser. Freiburg i.Br. 2001,
192 S.
Eser, Albin/Rabenstein, Christiane (eds.), Neighbours in Law. Are
Common Law and Civil Law Moving Closer Together? Papers in honour
of Barbara Huber on her 65th birthday. Freiburg i.Br. 2001, 213 S.
1.12
Reihe „Arbeitsberichte“
2001
Oberwittler, Dietrich/Blank, Tom/Köllisch, Tilman/Naplava, Thomas,
Soziale Lebenslagen und Delinquenz von Jugendlichen. Ergebnisse der
MPI-Schulbefragung 1999 in Freiburg und Köln. Freiburg 2001, 126 S.
2.
Veröffentlichungen
Albrecht, Hans-Jörg
Zur Entwicklung des Zusammenhanges zwischen Strafe und Therapie. In:
Das Strafbegehren der Suchtgesellschaft. Dokumentation des Symposiums im
Rahmen der Europäischen Woche zur Suchtprävention, Innsbruck 18.20.11.1998. Hrsg. H. Oberarztbacher, K. Dornauer. Tiroler Landesregierung,
Innsbruck 1999 (Nachtrag).
Countries in Transition: Effects of Political, Social and Economic Change on
Crime and Criminal Justice - Sanctions and Their Implementation. European
Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice 7, 448-479 (1999)
(Nachtrag).
u. Boers, K., La investigación sobre la delincuencia y el systema de justicia
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Rechtsstaatliche Grenzen. In: Aktuelle Rechtsprobleme im Zusammenhang
mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Hrsg. Polizeiführungsakademie. Münster 2000, 45-66.
Rechtliche Bestimmungen und Rechtsprechung. In: Suchtmedizin. Konzepte,
Strategien und therapeutisches Management. Hrsg. A. Uchtenhagen, W.
Zieglgänsberger. Urban & Fischer, München, Jena 2000, 519-565.
The Death Penalty in China from a European Perspective. In: EU-China Human Rights Dialogue. Proceedings of the Second EU-China Legal Expert Seminar held in Beijing on 19 and 20 October 1998. Hrsg. M. Nowak, Ch. Xin.
Studienreihe des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, Vol. 4.
Verlag Österreich, Wien 2000, 95-118.
Veröffentlichungen
223
Die Europäisierung des Strafrechts und die Innere Sicherheit in Europa. In:
Kriminalitätsbekämpfung im zusammenwachsenden Europa. Vorträge und
Diskussionen anlässlich der Arbeitstagung des BKA vom 23.-25.11.1999.
Hrsg. Bundeskriminalamt. BKA-Reihe Polizei und Forschung Bd.2. Luchterhand, Neuwied 2000, 39-63.
Cong ouzhou jiaodu kann zhongguo de sixing wenti. In: Susong faxue xintan.
Hrsg. Cheng Rongbin, u.a.: [Verlag] Zhongguo fazhi chubanshe, Beijing
2000, 867-875.
Kriminologische Aspekte des Beigebrauchs von Drogen. In: Beigebrauch:
Offene Grenzen der Substitution. Hrsg. C. Jellinek u.a. Deutscher Studien
Verlag, Weinheim 2000, 185-190.
Foreigners, Migration, Immigration and the Development of Criminal Justice
in Europe. In: Criminal Justice 2000. Workshop of the International Institute
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Rutherford, P. Green. Hart Publishing, London 2000, 131-150.
A büntetöjog európaizálása és a belsö biztonság Európában (Europäisierung
des Strafrechts und Innere Sicherheit in Europa). Belügyi Szemle 3, 17-41
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Zweisprachige Ausgabe. Übersetzung und Einführung von Karin Cornils und
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Kriminalität, Kriminalitätsangst, Unsicherheitsgefühle, Kriminalpolitik und
deren Folgen. In: Criminologische Vereinigung Hrsg. Retro-Perspektiven der
Kriminologie - Stadt - Kriminalität - Kontrolle. Freundschaftsgabe zum 70.
Geburtstag von Fritz Sack. BOD-Druck, Hamburg, Freiburg 2001, 59-76.
Gibt es tatsächlich überzeugende Alternativen zur (staatlichen) Strafe? Ethik
und Sozialwissenschaften 12, 83-86 (2001).
Migration und Kriminalität. In: Raum und Kriminalität. Sicherheit der Stadt –
Migrationsprobleme. Hrsg. J.-M. Jehle. Neue Kriminologische Schriftenreihe.
Forum Verlag Godesberg, Mönchengladbach 2001, 195-210.
Simplification of Criminal Procedure: Settlements out of Court - A Comparative Study of European Criminal Justice Systems. South African Law Commission, Research Paper 19. Pretoria 2001, 56 S.
Opening of the Colloquium. In: Neighbours in Law. Are Common Law and
Civil Law Moving Closer Together? Papers in honour of Barbara Huber on
her 65th birthday. Hrsg. A. Eser, C. Rabenstein. edition iuscrim, Freiburg i.Br.
2001, 3-6.
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Veröffentlichungen
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comprobaciones empíricas. In: Modernas Tendencias en la Ciencia del Derecho Penal y en la Criminologia. Hrsg. Universidad Nacional de Education a
Distancia. Actas del Congreso internacional, Madrid, 6-10 de noviembre de
2000. UNED, Madrid 2001, 259-281.
Entwicklungen der Kriminalität, Ursachen und die Rolle der Kriminalpolitik.
In: Krise des Strafrechts und der Kriminalwissenschaften? Tagungsbeiträge
eines Symposiums der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn-Bad Godesberg, veranstaltet vom 1. bis 5. Oktober 2000 in Bamberg. Hrsg. H.J. Hirsch.
Schriften zum Strafrecht, H. 129. Duncker & Humblot, Berlin 2001, 17-58.
Der Elektronische Hausarrest – Probleme und Potential als Alternative zur
Freiheitsstrafe. In: Die Strafrechtswissenschaften im 21. Jahrhundert. Festschrift für Professor Dr. Dionysios Spinellis. Hrsg. N. Courakis. Bd. I u. II.
Verlag Sakkoulas, Athen-Komotini 2001, 13-36.
Immigration, Kriminalität und Innere Sicherheit. In: Gewaltkriminalität zwischen Mythos und Realität. Hrsg. G. Albrecht, O. Backes, W. Kühnel. Edition
Suhrkamp, Frankfurt 2001, 259-281.
Sentencing and Punishment in Germany. In: Penal Reform in Overcrowded
Times. Hrsg. M. Tonry. Oxford University Press, Oxford 2001, 139-145.
Restorative Justice – Answers to Questions that Nobody has Put Forward. In:
Victim policies and criminal justice on the road to restorative justice. Essays
in honour of Tony Peters. Hrsg. E. Fattah, S. Parmentier. Leuven University
Press, Leuven 2001, 295-314.
Postadjudication Dispositions in Comparative Perspective. In: Sentencing and
Sanctions in Western Countries. Hrsg. M. Tonry, R. Frase. Oxford University
Press, Oxford, New York 2001, 293-330.
The International System of Drug Control: Developments and Trends. In:
Drug War American Style - The Internationalization of Failed Policy and its
Alternatives. Hrsg. J. Gerber, E.L. Jensen. Garland Publishing, New York/NY, London 2001, 49-60.
Drug Policies in the Federal Republic of Germany: Development, Trends, and
Influences from North America. In: Drug War American Style - The Internationalization of Failed Policy and its Alternatives. Hrsg. J. Gerber, E.L. Jensen. Garland Publishing, New York/NY, London 2001, 219-240.
Violencia y deporte. Fenomenología, explicación y prevención. Revista Penal
7, 25-39 (2001).
Criminalidad transnacional, comercio de narcóticos y lavado de dinero (übersetzt v. O.J. Guerrero Peralta). Colección de estudios N° 19, Universidad Externado de Colombia, Bogotá 2001, 83 S.
Science and Society: Role of the Social Sciences and the Legal Systems. In:
Reconstruction of Scientific Cooperation in South East Europe. International
Conference of Experts, Venice, Italy, 24-27 March 2001 – Proceedings. Hrsg.
UNESCO Venice Regional Bureau for Science (Roste). Venice 2001, 247249.
Veröffentlichungen
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Forschung nach dem Absehen von Anklageerhebung zwischen chinesischem
und deutschem System). Zhongguo Jiancha Chubanshe [Verlag der chinesischen Staatsanwaltschaft], Beijing 2001.
(als Autor) Geleitwort mit Inhaltsüberblick, Kapitel 2 und 13, I-IV, 52-61,
156-159.
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[Zeitschrift in russischer Sprache] 6, 64-74 (2001).
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Maßregel. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2001, 169 S.
(als Autor) Das deutsche Konzept der verminderten Schuldfähigkeit in
Deutschland und Lösungen im ausländischen Strafrecht, 7-32.
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Crime and the Criminal in Science, the Arts and the Media. edition iuscrim,
Freiburg i. Br. 2001, 308 S.
(als Autor mit Koukoutsaki, A., Serassis, T.) Introduction, 1-8.
(als Autor) Preface, Vf.
u. Eser, A. (Hrsg.) Das türkische Strafgesetzbuch - Türk Ceza Kanunu. Zweisprachige Ausgabe. Deutsche Übersetzung und Einführung Silvia Tellenbach.
edition iuscrim, Freiburg i. Br., 2001, 339 S.
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Control - A Global View. Hrsg. G. Barak. Greenwood Press, Westport/CT
2000, 29-63.
u. Arnold, J., Koch, H.-G. (Hrsg.), Wechselwirkungen, Beiträge zum 65. Geburtstag von Albin Eser. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001, 192 S.
(als Autor) Grußwort, 1-6.
u. Eser, A., Richter, Th. (Hrsg.), Drittes deutsch-chinesisches Kolloquium
über Strafrecht und Kriminologie. Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminalität, Staatsanwaltschaft und Diversion, Strafvollzugsanstalten und ihre Überfüllung. Band 2. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 264 S.
(als Autor) Konversionspolitik im Strafprozeß und die Rolle des Staatsanwalts
vor dem Beginn der Hauptverhandlung in Deutschland, 27-44.
u. Eser, A., Geleitwort mit Inhaltsüberblick. In: Organisierte Kriminalität als
transnationales Phänomen. Erscheinungsformen, Prävention und Repression
in Italien, Deutschland und Spanien. Hrsg. V. Militello, L. Paoli, J. Arnold
(curatori). edition iuscrim, Freiburg i.Br. 2000, XI-XVIII.
u. Eser, A., Prefazione. In: Il Crimine Organizzato Come Fenomeno Transnazionale. Hrsg. V. Militello, L. Paoli, J. Arnold (curatori). edition iuscrim,
Freiburg i.Br. 2000, XI-XVIII.
u. Eser, A. (Hrsg.), Towards a European Criminal Law Against Organised
Crime. Proposals and Summaries of the Joint European Project to Counter
Organised Crime. Reihe „Interdisziplinäre Untersuchungen aus Strafrecht und
Kriminologie“, edition iuscrim, Freiburg 2001.
226
Veröffentlichungen
(als Autor mit Eser, A.) Preface, V-VI.
La delincuencia organizada transnacional y los instrumentos internacionales
de control. Regista Catalana de Seguretat Pública 8, 87-105 (2001)
Veröffentlichungen auf CD-ROM
Informationsfeld „Rechtspflege/Gerichtsbarkeit/innere/äußere Sicherheit”. In:
Wege zu einer besseren informationellen Infrastruktur. Hrsg. Kommission zur
Verbesserung der informationellen Infrastruktur zwischen Wissenschaft und
Statistik, eingesetzt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Nomos, Baden-Baden 2001, CD-ROM, ebk06.pdf.
Kriminalitätstrends. In: Gedankengefängnisse aufbrechen. Festschrift zum 65.
Geburtstag von Stephan Quensel. Hrsg. B. Kolte, S. Prepeliczay, H. SchmidtSemisch, H. Stöver (CD-ROM 2001).
Ambos, Kai
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Myrna Mack) 2000, 337 S.
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The International Criminal Court and the traditional principles of international
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Der praktische Fall - Strafrecht: Mauerschützen. Juristische Schulung 40, 465471 (2000).
Zur Bestrafung von Verbrechen im internationalen, nicht-internationalen und
internen Konflikt. Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden 18, 12-24
(2000).
Beihilfe durch Alltagshandlungen. Juristische Arbeitsblätter 32, 721-725
(2000).
The status, role and accountability of the Prosecutor of the International Criminal Court: a comparative overview on the basis of 33 national reports. European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice 8, 89-118
(2000).
Judicial Accountability of Perpetrators of Human Rights and the Role of Victims. International Peacekeeping 6, 67-77 (2000).
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Rezension von G.P. Fletcher, Basic concepts of criminal law. Goltdammer's
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Immer mehr Fragen im internationalen Strafrecht. Neue Zeitschrift für Strafrecht 21, 628-633 (2001).
Temas del derecho penal internacional. Universidad Externado de Colombia,
colección de estudios No. 24, Bogotá 2001, 213 S.
Arnold, Harald
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Arnold, Jörg
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Beispiel der DDR. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2000, 273 S.
(als Autor mit Eser, A.) Strafrechtsprobleme im geeinten Deutschland: Die
Strafrechtswissenschaft vor neuen Herausforderungen. Einige Schwerpunkte
gegenwärtiger und zukünftiger Forschung, 55-99.
u. Eser, A. (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende
Einblicke in Transitionsprozesse. Criminal Law in Reaction to State Crime.
Comparative Insights into Transitional Processes, Bd. 1: Internationales Kolloquium. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 477 S.
(als Autor mit Eser, A.) Geleitwort zum Gesamtprojekt, IX-XX. (Zugleich auf
Englisch: Introduction to the Projects as a Whole, XXI-XXXI).
(als Autor) Einführungsvortrag: Modelle strafrechtlicher Reaktion auf Systemunrecht, 11-18. (Zugleich auf Englisch: Keynote Address: Models of Criminal Law Reactions to State Crime, 19-25); Resümee, 427-441. (Zugleich auf
Englisch: Résumé, 443-455).
Veröffentlichungen
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Einblicke in Transitionsprozesse, Bd. 2: Deutschland (von H. Kreicker u.a.).
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(als Autor mit Eser, A.) Geleitwort zum Gesamtprojekt, V-XVI.
u. Eser, A. (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende
Einblicke in Transitionsprozesse. Bd. 4: Landesbericht Griechenland (von St.
E. Kareklás u. Ch. Papacharalambous). edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001,
142 S.
(als Autor mit Eser, A.) Einführung in das Gesamtprojekt, 1-25.
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Geburtstag von Albin Eser. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001, 192 S.
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u. Militello, V., Paoli, L. (Hrsg.), Organisierte Kriminalität als transnationales
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(als Autor) Kriminelle Vereinigung und organisierte Kriminalität in Deutschland und anderen europäischen Staaten, 87-178.
u. Militello, V., Paoli, L. (Hrsg.), Il crimine organizzato come fenomeno
transnazionale. Forme die manifestazione, prevenzione e repressione in Italia,
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(als Autor) L’associazione criminale e la criminalità organizzata in Germania
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Überpositives Recht und Andeutungen völkerrechtsfreundlicher Auslegung
von Strafrecht. In: Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte. Hrsg. Th. Vormbaum. Bd. 1 (1999/2000). Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2000,
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Konversionspolitik im Strafprozeß und die Rolle der Staatsanwaltschaft vor
Beginn des Strafprozesses. In: Drittes deutsch-chinesisches Kolloquium über
Strafrecht und Kriminologie. Hrsg. H.-J. Albrecht, A. Eser, Th. Richter. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 19-22.
Überfüllung der Strafvollzugsanstalten und deren Lösungen, a.a.O., 253-258.
La „superación del pasado de la RDA ante las barreras del Derecho penal del
Estado de Derecho. In: La insostenible situatión del Derecho Penal. Hrsg. Instituto de Ciencias Criminales de Frankfurt, span. Hrsg. Área de Derecho Penal de la Universidad Pompeu Fabra. Editorial Comares, Granada 2000, 307340.
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(als Autorin mit Kinzig, J.) Einführung in die gesamte Untersuchung. Bd. 1, 13.
(mit Kinzig, J.) Synthese: Rechtsmittel im Strafverfahren in rechtsvergleichender und rechtstatsächlicher Perspektive. Bd., 200-212.
u. Kinzig, J., Rechtsmittel im Strafrecht. Eine international vergleichende
Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz von Rechtsmitteln. forschung aktuell, Freiburg i. Br. 2000, 16 S.
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„Menschengerechte“ Strafjustiz im Zeitalter von Europäisierung und Globalisierung. In: Zasady procesu karnego wobec wyzwan wspólczesnosci (Strafprozeßrechtsgrundsätze angesichts der Herausforderungen der Gegenwart),
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C.-W. Canaris, A. Heldrich, K.J. Hopt, C. Roxin, K. Schmidt, G. Widmaier.
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(als Autor mit Arnold, J.) Geleitwort zum Gesamtprojekt, IX-XX. (Zugleich
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u. Arnold, J. (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse, Bd. 2: Deutschland (von H. Kreicker
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(als Autor mit Arnold, J.) Geleitwort zum Gesamtprojekt, V-XVI.
u. Arnold, J., Strafrechtsprobleme im geeinten Deutschland: Die Strafrechtswissenschaft vor neuen Herausforderungen. Einige Schwerpunkte gegenwärtiger und zukünftiger Forschung. In: Strafrechtliche Auseinandersetzung mit
Systemvergangenheit am Beispiel der DDR. Hrsg. J. Arnold. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2000, 55-99.
u. Arnold, J. (Hrsg.), Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Bd. 4: Landesbericht Griechenland (von
St. E. Kareklás u. Ch. Papacharalambous). edition iuscrim, Freiburg i. Br.
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(als Autor mit Arnold, J.) Einführung in das Gesamtprojekt, 1-25.
u. Arnold, J., Kreicker, H., Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Ein Projektbericht. Forschung aktuell – research in brief (Heft 6). edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001, 30 S.
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permanente. El Fiscal de una Corte Penal Internacional Permanente. International workshop in co-operation with the Office of the Prosecutor of the
International Criminal Tribunals (ICTY and ICTR), Freiburg i. Br., May
1998. Freiburg i. Br. 2000, 708 S.
(als Autor) Opening Remarks, 603-605.
u. Ambos, K., Maier, J.B., Woischnik, J. (Hrsg.), Las reformas procesales
penales en América Latina. Buenos Aires (Ad Hoc i.V.m. Konrad-AdenauerStiftung und Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht) 2000, 896 S.
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(als Autor) Zur neuesten Entwicklung des deutschen Wirtschaftsstrafrechts,
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u. Albrecht, H.-J., Geleitwort mit Inhaltsüberblick. In: Organisierte Kriminalität als transnationales Phänomen. Erscheinungsformen, Prävention und
Repression in Italien, Deutschland und Spanien. Hrsg. V. Militello, L. Paoli,
J. Arnold (curatori). edition iuscrim, Freiburg i.Br. 2000, XI-XVIII.
u. Albrecht, H.-J., Prefazione. In: Il Crimine Organizzato Come Fenomeno
Transnazionale. Hrsg. V. Militello, L. Paoli, J. Arnold (curatori). edition iuscrim, Freiburg i.Br. 2000, XI-XVIII.
u. Albrecht, H.-J. (Hrsg.) Das schwedische Kriminalgesetzbuch – Brottsbalken. Zweisprachige Ausgabe. Übersetzung und Einführung von Karin
Cornils und Nils Jareborg. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 260 S.
u. Koch, H.-G., Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich: Befunde - Einsichten - Vorschläge, Ein Projektbericht. forschung aktuell - research in brief/1, edition iuscrim. Freiburg i. Br. 2000, 33 S.
u. Yamanaka, K., Einflüsse deutschen Strafrechts auf Polen und Japan. In:
Zweites Deutsch-Polnisch-Japanisches Strafrechtskolloquium 1999 in Osaka.
Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 2001 (erschienen 2000).
(als Autor) Vorwort der Herausgeber, V; Der Wandel des Strafrechts: Einführung, 11-12.
u. Hassemer, W., Burkhardt, B. (Hrsg.), Die deutsche Strafrechtswissenschaft
vor der Jahrtausendwende. Rückbesinnung und Ausblick. Verlag C.H. Beck,
München 2000, 465 S.
(als Autor) Vorwort, V-VII; Eröffnungsansprache, 3-9; Schlussbetrachtungen,
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u. W. Frühwald u.a., La Clonación Humana. Fundamentos biológicos y valoración ético-jurídica (Klonierung beim Menschen. Biologische Grundlagen
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„Daten wurden weggelassen“. Interview über die neuesten Erkenntnisse im
größten deutschen Forschungsskandal und die Möglichkeit zukünftiger Kontrollen. biomedpark 3, 20-21 (2001).
„Sozialadäquanz“: eine überflüssige oder unverzichtbare Rechtsfigur? – Überlegungen anhand sozialüblicher Vorteilsgewährungen. Festschrift für Claus
Roxin zum 70. Geburtstag. Hrsg. B. Schünemann, W. Bottke, H. Achenbach,
B. Haffke, H.-J.-Rudolphi. de Gruyter, Berlin 2001, 199-212.
Todesstrafe: Politisch-rechtlich. In: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd.
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Wahrheit. Wissen um das Nichtwissen. In: Was kommt. Was geht. Was
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Rechtliche Fragen im Rahmen des Embryonenschutzgesetzes. In: Was darf
der Mensch? Neue Herausforderungen durch Gentechnik und Biomedizin,.
Hrsg. K. Grünwaldt, U. Hahn, Luth. Verl.-Haus, Hannover 2001, 86-107.
Zur Entwicklung von Maßregeln der Besserung und Sicherung als zweite
Spur im Strafrecht. In: Grundfragen staatlichen Strafens. Festschrift für Heinz
Müller-Dietz zum 70. Geburtstag. Hrsg. G. Britz, H. Jung, H. Koriath, E.
Müller. C.H. Beck Verlag, München 2001, 213-236.
La Evolución del Derecho Penal Alemán en las Ultimas Décadas del Siglo
XX (Die Entwicklung des deutschen Strafrechts im letzten Jahrzehnt des
20. Jahrhunderts). Übersetzung ins Spanische von D. Crespo. In: Homenaje al
Dr. Marino Barbero Santos, Vol. 1. Hrsg. L.A. Arroyo Zapatero, I.B. Gómez
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„Una Justicia penal en la época de la europeización y la globalización“.
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Madrid 2001, 15-38.
u. Lenckner, Th., Cramer, P., Stree, W., Heine, G., Perron, W., SternbergLieben, D., Schönke-Schröder, Kommentar zum StGB. 26. Aufl. 2000. Verlag
C.H. Beck, München.
(als Autor)
- Einführung, S. 1-9
- Vorbemerkung zu § 1, S. 11-22
- Nullum Crimen sine lege – Wahlfeststellung (§§ 1, 2), S. 22-67
- Geltungsbereich – Internationales Strafrecht (§§ 3-12), S. 68-139
- Versuch und Rücktritt (§§ 22-24), S. 399-452
- Verfall und Einziehung (§§ 73-76a), S. 957-1003
- Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102-104a), S. 1105-1108
- Straftaten gegen Verfassungsorgane (§§ 105-108e), S. 1108-1119
- Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109-109k), S. 1119-1133
- Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110-121), S. 1133-1162
- Straftaten gegen das Leben (§ 211-222), S. 1668-1796
- Körperverletzung – Ärztliche Heilbehandlung (§ 223), S. 1796-1825
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 234-241a), S. 1855-1908
- Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242-249), S. 1908-1969
- Raub und Erpressung (§§ 249-256), S. 1969-1990
(als Mitautor mit Heine, G.)
- Strafbarer Eigennutz (§§ 284-290), S. 2296-2309
- Wilderei (§§ 292-297), S. 2320-2327
- Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329), S. 2545-2554.
u. Albrecht, H.-J. (Hrsg.) Das türkische Strafgesetzbuch - Türk Ceza Kanunu.
Zweisprachige Ausgabe. Deutsche Übersetzung und Einführung Silvia Tellenbach. edition iuscrim, Freiburg i. Br., 2001, 339 S.
u. Huber, B., Prólogo a la Edición Alemana. Evolución del Derecho Penal y
Sancionador Comunitario Europeo (Strafrechtsentwicklung in Europa). Hrsg.
G. Dannecker. Madrid 2001, 7-9.
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Justiz. Nationale und europäische Strafverfolgung. Hrsg. S. Gleß, R. Grote, G.
Heine. Reihe „Interdisziplinäre Untersuchungen aus Strafrecht und Kriminologie“ des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. edition iuscrim, Bd. 5/1 und 5/2. Freiburg 2001, V-VI.
u. Albrecht, H.-J. (Hrsg), Towards a European Criminal Law Against Organised Crime. Proposals and Summaries of the Joint European Project to Counter
Organised Crime. Reihe „Interdisziplinäre Untersuchungen aus Strafrecht und
Kriminologie“, edition iuscrim, Freiburg 2001.
(als Autor mit Albrecht, H.-J.) Preface, V-VI.
u. Goydke, J., Maatz, K.R., Meurer, D. (Hrsg.), Strafverfahrensrecht in Theorie und Praxis. Festschrift für Lutz Meyer-Goßner zum 65. Geburtstag. C.H.
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(als Autor) Völkermord und deutsche Strafgewalt. Zum Spannungsverhältnis
von Weltrechtsprinzip und legitimierendem Inlandsbezug, 3-31.
u. Walther, S. (Hrsg.), Wiedergutmachung im Kriminalrecht/Reparation in
Criminal Law. Internationale Perspektiven/International Perspectives.
Band/Volume 3. Freiburg i.Br. 2001, 343 S.
Ewald, Uwe
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Strafverfahren.
In: Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Protokoll
der 55. Sitzung des Rechtsausschusses am 7. Juni 2000, Berlin, Protokoll Nr.
55.
Criminal victimisation and social adaptation in modernity: fear of crime and
risk perception in the new Germany. In: Crime, risks and insecurity. Law and
order in everyday life and political discourse. Hrsg. T. Hope, R. Sparks. London, New York 2000, 166-199.
Rezension von: K. Marxen, G. Werle, Die strafrechtliche Aufarbeitung von
DDR-Unrecht. Eine Bilanz. Neue Justiz 10, 531 (2000).
Gleß, Sabine
Zur Verwertung von Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlungen im Ausland
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(2000).
Zum Begriff des mildesten Gesetzes (§ 2 Abs. 3 StGB). Goltdammer's Archiv
147, 224-236 (2000).
u. Lüke, M., Rechtsschutz gegen grenzüberschreitende Strafverfolgung in
Europa. JURA Juristische Ausbildung, 400-406 (2000).
u. Nelles, U., Grenzenlose Strafverfolgung. Neue Kriminalpolitik 12, 22-25
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„...daß überall dem Gesetz ein Genüge geschehe. Justitielle Kontrolle des
strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“. Deutsche Richterzeitung 78, 365-375
(2000).
„Aus 29 mach 1“ – Vereinheitlichung der Strafprozessordnungen in der
Schweiz“. Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 113, 419-426
(2001).
Europol. Neue Zeitschrift für Strafrecht 21, 623-628 (2001).
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Veröffentlichungen
Polizeiliche Zusammenarbeit in Europa – Justizielle Einbindung und Kontrolle von Europol. In: Jahrbuch 2001, Hrsg. Max-Planck-Gesellschaft, 805808.
u. Zeitler, H.E., Fair Trial Rights and the European Community’s Fight against Fraud. European Law Journal 7, 219-237 (2001).
Regionalisierung oder Zentralisierung europäischer Polizei(-zusammenarbeit)? – „Europäisches Justitielles Netz“ und „Eurojust“. In: Regionalisierung und Internationalisierung der Sicherheitsexekutive. Hrsg. J. Fehérváry,
W. Stangl. SIAK-Band 3, Wien 2001, 85-99.
Zur „Beweiswürdigungs-Lösung“ des BGH. Neue Juristische Wochenschrift 54, 306f. (2001).
u. Grote, R., Heine, G. (Hrsg.), Justitielle Einbindung und Kontrolle von Europol. Bd. 1, edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001, 694 S.
(als Autorin mit Zeitler, H.E.) Europäische Union, 531-642.
(als Autorin) Rechtsvergleichender Querschnitt und rechtspolitische Bemerkungen, 645-695.
Rezension von:
J. Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen
Gemeinschaften, Peter Lang Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris,
Wien 1997. XXVI. 460 S., Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht. Bd. 17 Herausgegeben von Gilbert Gornig. Goltdammer's Archiv, 553-554 (1999) (Nachtrag).
L. Harings, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei- und Zollverwaltungen und Rechtsschutz in Deutschland, Duncker & Humblot Berlin
1998, 381 S. Goltdammer's Archiv, 301-302 (2000).
U. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, Spezialkommentar, 3. vollständig überarbeitete Auflage, C.H. Beck München 1999. Monatsschrift für Kriminologie
und Strafrechtsreform, 197-198 (2000).
S. Ulrich, Kontrollen der EG-Kommission bei Wirtschaftsbeteiligten zum
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, Frankfurt a. M., 1999.
Common Market Law Review 38, 237-238 (2001).
Gropengießer, Helmut „Das Konkurrenzverhältnis von Notwehr (§ 32 StGB) und rechtfertigendem
Notstand (§ 34 StGB)“. JURA, 262-267 (2000).
Bericht über die Diskussion zum Thema „Geglückte und folgenlose Strafrechtsdogmatik“. In: Die deutsche Strafrechtswissenschaft vor der Jahrtausendwende. Hrsg. A. Eser, W. Hassemer, B. Burkhardt. Verlag C.H. Beck,
München 2000, S. 221-231.
Bericht über die Abschlußdiskussion. In: Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht. Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Band 1: Internationales Kolloquium in Freiburg i.Br. vom 2. bis 5. Juni 1999. Hrsg. A. Eser, J.
Arnold. Freiburg i.Br. 2000, 407-416.
Bericht über die Tagung „Die deutsche Strafrechtswissenschaft vor der Jahrtausendwende - Rückbesinnung und Ausblick –„ in Berlin vom 3.-6. Oktober
1999. MaxPlanckForschung 1999, 42-43 (erst im Jahr 2000 erschienen).
Grundies, Volker
Kriminalitätsbelastung junger Aussiedler. Ein Längsschnittvergleich mit in
Deutschland geborenen jungen Menschen anhand polizeilicher Registrierungen. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 5, 290-305 (2000).
Veröffentlichungen
Hamdorf, Kai
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u. Marín de Espinosa Ceballos, E., Die Integrität der Person als Rechtsgut –
eine Betrachtung der spanischen und schwedischen Regelungen zur familiären
Gewalt. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 83, 163-175
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Mitarbeit an den Beiträgen aus Spanien und Lateinamerika:
Veröffentlichungen
255
Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht – Vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse. Internationales Kolloquium Freiburg 1999. Hrsg. A. Eser, J.
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Jurisdicción Universal: La perspectiva del Derecho Internacional Público.
Jahrbuch für Iberoamerikanisches Verfassungsrecht 2001 (Konrad-AdenauerStiftung, Buenos Aires), 283-318.
Im Internet unter <www.unifr.ch/derechopenal/articulos/Simon1.pdf>.
Tellenbach, Silvia
Bericht über die Diskussion zum Thema „Die deutsche Strafrechtswissenschaft im Spiegel der Rechtsvergleichung“. In: Die deutsche Strafrechtswissenschaft vor der Jahrtausendwende - Rückbesinnung und Ausblick. Hrsg. A.
Eser, W. Hassemer, B.Burkhardt. Verlag C.H. Beck, München 2000, 295-304.
Alternative Sanctions to Imprisonment in the German Penal Sanctioning System. The National Review of Criminal Sciences (Kairo) 41, 35-56 (1998, erschienen 2000).
Tagungsbericht: Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung. VII: Fachgruppe für vergleichende Rechtsgeschichte, orientalische Rechte und ethnologische Rechtsforschung. JZ 55, 771-773 (2000).
Tagungsbericht: Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Sektion VI:
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Rechtsforschung, Freiburg, 22.-25. September 1997. Mitteilungen der Gesellschaft für Rechtsvergleichung Nr. 28, 131-137 (2000).
Das Türkische Strafgesetzbuch – Türk Ceza Kanunu. Deutsche Übersetzung
und Einführung. Sammlung ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, edition iuscrim, 2. Aufl. Freiburg 2001, 339 S.
u. H. Scholler (Hrsg.), Die Bedeutung der Lehre vom Rechtskreis und der
Rechtskultur. Duncker & Humblot, Berlin 2001, 133 S.
(als Autorin) Diskussionsbericht, 129-133.
Einige Betrachtungen zu den Staatsschutzdelikten im Entwurf eines Türkischen Strafgesetzbuchs. In: Ceza Hukuku Reformu, Sempozyum, 20-23 Ekim
1999, Istanbul Goethe Enstitüsü, Heinrich Böll Vakfı, Marmara Üniversitesi
Hukuk Fakültesi, University of Kansas School of Law, Yeditepe Üniversitesi
Hukuk Fakültesi. Hrsg. Umut Vakfı. Istanbul 2001, 635-642 (in Türkisch:
Devlete Karşı İşlenen Suçlar, 643-650).
L’apostasia nel diritto islamico. Daimon – Annuario di diritto comparato delle
religioni 1, 53-70 (2001).
Sobre la pena de muerte en el mundo musulmán. Revista Penal nr. 8, 90-94
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Zur Ehre im türkischen Strafrecht. In: Akten des 27. Deutschen Orientalistentages - Norm und Abweichung. Hrsg. S. Wild, H. Schild. Würzburg 2001,
473-479.
Tränkle, Stefanie
Mediation im Rahmen des Strafrechts. Eine interaktionsanalytische Untersuchung der Strukturprobleme im Täter-Opfer-Ausgleich. Sozialer Sinn 3, 485509 (2001).
256
Walther, Susanne
Veröffentlichungen
Vom Rechtsbruch zum Realkonflikt. Grundlagen und Grundzüge einer Wiedergutmachung und Strafe verbindenden Neuordnung des kriminalrechtlichen
Sanktionensystems. Duncker & Humblot, Berlin u.a. 2000, 460 S.
Tagungsbericht, Gesellschaft für Rechtsvergleichung v. 22.-25.09.1999 in
Freiburg - Fachgruppe Strafrechtsvergleichung. Juristenzeitung 55, 769-770
(2000).
Reparation in the German Criminal Justice System: What is and what remains
to be done. International Review of Victimology 7, 265-280 (2000).
The Position and Structure of the Prosecutor's Office in the United States.
European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice 8, 283-295
(2000).
u. Eser, A. (Hrsg.), Wiedergutmachung im Kriminalrecht/Reparation in Criminal Law. Internationale Perspektiven/International Perspectives.
Band/Volume 3. Freiburg i.Br. 2001, 343 S.
Weigend, Ewa
Więcej wyjątków niż reguły (Mehr Ausnahmen als Regeln) /polnisch/,
Rzeczpospolita v. 22.3.2001, C3.
u. Zielińska, E.,, Schutz der Wirtschaftinteressen der Europäischen Union und
das polnische Strafrecht. Osteuropa-Recht 2001, Heft 4, 274-288.
Der Lügendetektorbeweis im deutschen und polnischen Strafprozeß auf der
Schwelle zum XXI. Jahrhundert (polnisch). In: Festschrift für S.Waltoś. Hrsg.
J. Czapska, A. Gaberle, A. Światlowski, A. Zoll. Wydawnictwo Prawnicze,
Warszawa 2000, 641-654.
II. Deutsch-polnisch-japanisches Strafrechtskolloquium „Der Einfluß des
deutschen Strafrechts und der deutschen Strafrechtswissenschaft auf die Entwicklung in Polen und Japan“, 31.10.-5.11.1999 in Osaka, Japan. Zeitschrift
für die gesamte Strafrechtswissenschaft 112, 920-927 (2000).
u. Arnold, J., Strafrecht, politischer Systemwechsel und Vergangenheitsaufarbeitung in Polen und in Deutschland: Versuch einer Bestandsaufnahme.
In: Strafrechtliche Auseinandersetzung mit Systemvergangenheit am Beispiel
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Wirth, Steffen
Staatenimmunität und internationale Verbrechen - das zweite Pinochet-Urteil
des House of Lords, Juristische Ausbildung. JURA 22, 70-76 (2000).
Fehler des Bebauungsplans. Das in Baden-Württemberg geltenden Recht mit
Hinweisen zur Beachtlichkeit von Verstößen. Die Gemeinde (BWGZ) 123,
56-62 (2000).
Zum subjektiven Tatbestand des Völkermordes. Zerstörungsabsicht und Vertreibungsverbrechen. In: Gegen Völkermord und Vertreibung. Die Überwindung des zwanzigsten Jahrhunderts. Hrsg. Rill. München 2001, 59.
Anmerkung zum Beschluß des OLG Köln (Immunität des irakischen Staatspräsidenten) vom 16.5.2000 - 2 Zs 1330/99. Neue Zeitschrift für Strafrecht,
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Veröffentlichungen
257
u. Harder, J., Die Anpassung deutschen Rechts an das Römische Statut des
Internationalen Strafgerichtshofes aus Sicht deutscher Nichtregierungsorganisationen. Zeitschrift für Rechtspolitik 33, 144-147 (2000).
u. Harder, J., Bearbeitung des Positionspapiers: Zu Ratifizierung und Implementierung des IStGH-Statuts - Die gemeinsame Position deutscher Nichtregierungsorganisationen -; dokumentiert in: Humanitäres Völkerrecht - Informationsschriften (HuV-I) 13, 111-118 (2000).
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German criminal courts. In: International and national prosecution of crimes
under international law. Current developments. Hrsg. H. Fischer, C. Kreß,
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Würger, Michael
u. Kiessl, H., Die Umsetzung von internationalen Mindeststandards im südafrikanischen Jugendstrafvollzug. Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 51, 216-225 (2001).
u. Kiessl, H., Die Implementierung von internationalen Mindeststandards im
südafrikanischen Jugendstrafvollzug. Recht in Afrika, Heft 2, 193-214 (2001).
u. Obergfell-Fuchs, J., Kury, H., Gemeinde und Kriminalität. Eine Untersuchung in Ost- und Westdeutschland. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000,
691 S.
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Jugendlicher, Arbeitsbericht Albstadt, Freiburg 2000, 155 S.
Zerbes, Ingeborg
Landesbericht Österreich. In: Rechtsmittel im Strafrecht. Hrsg. M. Becker, J.
Kinzig. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2000, 251-316.
Geheime Ermittlungsmethoden in Österreich. In: Undercover policing in the
Member-States of the European Union (erschienen in niederländischer Sprache, englische Übersetzung in Arbeit). Hrsg. P. Tak. Intersentia Rechtswetenschappen, Antwerpen 2000, 623-680.
Landesbericht Österreich. In: Justitielle Kontrolle und Einbindung von Europol. Hrsg. S. Gless, R. Grote, G. Heine. edition iuscrim, Freiburg i. Br. 2001,
445-529.
Falllösung, JAP 2000, 100ff.
258
Wissenschaftliche Veranstaltungen
IV.
Wissenschaftliche Veranstaltungen des Instituts
1.
Tagungen am oder in Zusammenarbeit mit dem Institut
Internationaler Workshop zur Abschiebungshaft in Deutschland und in Frankreich im
Rahmen des LEA (Laboratoire européen associé: „Délinquances et politiques de sécurité
et de prévention, recherches comparatives franco-allemandes“). Paris, 10.-12.2.2000
(Albrecht als Veranstalter und Referent, Güller).
Computersicherheit in der Max-Planck-Gesellschaft: Workshop unter Beteiligung des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, der Fraunhofer-Gesellschaft und
des Datenschutzbeauftragten der Max-Planck-Gesellschaft. MPI, Freiburg, 16.-18.2.2000
(Jähnke als Veranstalter).
Workshop im Rahmen des Laboratoire Européen Associé (CNRS/MPG) zur Drogenkontrolle in Lille, 30.-31.3.2000 (Albrecht als Mitveranstalter).
Deutsch-japanisch-koreanisches Strafrechtskolloquium zu Ehren von Professor Eser
„‘Vergangenheit‘ und ‚Zukunft‘ des deutschen, japanischen und koreanischen Strafrechts“ an der Chongju Universität vom 20.-22.4.2000 und am Korea Institute of Criminology Seoul vom 24.-26.4.2000 (Eser, Richter als Referenten).
International Research Workshop in Cooperation with Centre of Crimonology, University
of Toronto „Understanding expansion and dynamic of private security in comparative
perspective – developments and prospects in Europe and North America“, MPI, Freiburg,
27.-30.4.2000 (Albrecht als Veranstalter, Nogala als Veranstalter/Referent).
International Conference „Lay Participation in the Judicial Process in Japan in Comparison with other Legal Systems“, Organized by the Japan Federation of Bar Associations in
cooperation with the Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law
(Freiburg/Germany), the International Institute for Higher Studies in Criminal Sciences
(Siracusa/Italy) and the St. Louis University Center for International and Comparative
Law (St. Louis/USA), Tokyo - Kyoto – Osaka, 1.–6.6.2000 (Eser als Referent).
3. Workshop zum Falcone-Programm der EU als Gemeinsames Forschungsprojekt zur
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zwischen dem Max-Planck-Institut, der Città
di Palermo und der Kommission der Europäischen Union. Madrid, 15.-18.6.2000 (Albrecht als Mitveranstalter, Eser als Mitveranstalter und Moderator, J. Arnold, Huber,
Kilchling, Kinzig als Referenten).
Strafrechtsvergleichendes Drei-Länder-Seminar „Ehre und Strafrecht“ (DeutschlandÖsterreich-Schweiz). Katholische Akademie, Freiburg, 22.-25.6.2000 (Eser, Gropengießer, Jescheck, Kniebühler, Tellenbach, Walter).
36. Kolloquium der südwestdeutschen und schweizerischen kriminologischen Institute,
Lehrstühle und sonstigen Forschungseinrichtungen. Freiburg i. Br., 29.6.-2.7.2000 (Albrecht als Veranstalter, Oberwittler als Organisator und Referent, Grundies, Kiessl, Kilchling, Maguer, Nogala, Paoli als Referenten, Obergfell-Fuchs als Diskutant und Referent,
Kinzig, Köllisch, Lang, Naplava).
4. Deutsch-Chinesisches Kolloquium zu kriminologischen und strafrechtlichen Fragen,
veranstaltet vom Max-Planck-Institut Freiburg, Berlin, 6.-7.7.2000 (Albrecht als Veran-
Wissenschaftliche Veranstaltungen
259
stalter, Ewald als Referent, Kilchling, Kinzig als Referenten von Statements, Richter als
Dolmetscher und Diskussionsteilnehmer).
„Towards the Global Abolition of Capital Punishment?“ Internationaler Workshop in Zusammenarbeit mit dem Otto-Suhr-Institut für Politische Wissenschaft der Freien Universität Berlin, MPI, Freiburg i. Br., 6.10.2000 (Albrecht als Referent und Mitveranstalter, Kania, Kilchling).
Interlabo (GERN) zu „Regional configurations of cross-border police co-operation / Configurations régionales de la coopération policière transfrontalière“, MPI, Freiburg,
27.10.2000 (Albrecht als Veranstalter, Nogala als Veranstalter/Referent, Maguer als Referentin).
StPO-Seminar Seminario Internacional „Las Reformas Procesales Penales en América
Latina“ in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung, dem Max-Planck-Institut
und der GTZ in Santiago de Chile, 29.-31.10.2000 (Ambos als Referent, Eser als Mitveranstalter und Moderator).
Buchpräsentation der NOMOS Verlagsgesellschaft „Der Rechtsstaat lebt von Reformen“
von Prof. Jürgen Meyer, MdB am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Freiburg, 26.3.2001 (Eser mit Laudatio).
3. Methodenworkshop zur Jugenddelinquenz- und Jugendgewaltforschung. Max-PlanckInstitut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., 22.-23.6.2001
(Oberwittler als Leiter und Referent, Grundies, Kania, Köllisch, Naplava).
Gemeinsamer Workshop des Institut de Police Scientifique et de Criminologie, Université de Lausanne (CH) und der Kriminologischen Forschungsgruppe des Max-PlanckInstituts Freiburg i. Br., Université de Lausanne, 13.-14.7.2001 (Kinzig, Köllisch, Oberwittler als Referenten).
Sino-German Symposium on Criminal Evidence. Sichuan University, Law School,
Chengdu/China, 15.8.2001 (Albrecht als Referent).
3. Deutsch-Ungarisches Kolloquium „Systems and Developments of Penal Sanctions in
Western and Central Europe“. National Institute of Criminology, Budapest, 1.-3.10.2001
(Albrecht, Eser, Kilchling, Kinzig als Referenten, Biehler).
5. Interdisziplinäres Kolloquium Geschichte und Kriminologie zum Schwerpunktthema
„Jugend und Kriminalität“. Waldhof e. V., Freiburg i. Br., 11.-13.10.2001 (Kania, Oberwittler als Leiter und Referent).
International Workshop on „War – Victimization – Security: The Case of the Former
Yugoslavia“. Harnack-Haus Berlin, 2.-4.11.2001 (Albrecht und Ewald als Veranstalter,
Ewald als Referent, Simon als Moderator, J. Arnold).
International Conference „UN Convention against Transnational Organized Crime“, organized by the Max Planck Institute Freiburg and Tilburg University (NL), Faculty of
Law. Freiburg i. Br., 13.-15.12.2001 (Albrecht als Mitveranstalter, Gleß, Kilchling als Referenten, Braun, Cornils, Huber, Kinzig).
260
Wissenschaftliche Veranstaltungen
2.
Kolloquien am Institut
2.1
Im Berichtszeitsraum fanden folgende allgemeine Kolloquien am Institut
statt, an denen die wissenschaftlichen Mitarbeiter und die als Gäste anwesenden Wissenschaftler teilnahmen:
„The death penalty – a world-wide perspective“ (Prof. Roger Hood, Universität Oxford),
6.10.2000.
„Die nichtkriminologischen Bestandteile der Kriminologie“ (Prof. Dr. Fritz Sack, Universität Hamburg), 12.10.2000.
„The development of prison systems in Central and Eastern Europe since the political and
social changes of 1989-91“ (Dr. Roy Walmsley, Home Office Research and Planning Unit, London), 23.10.2000.
„Von der Schwereeinschätzung deliktischen Verhaltens zu Strukturen ‚subjektiver Kriminalität‘“ (Prof. Dr. Michael Walter, Kriminalwissenschaftliches Institut der Universität zu
Köln und Harald Kania, MPI), 19.3.2001.
„Die kanadische Kriminologie zwisichen Europa und Amerika – La criminologie canadienne entre l’Europe et l’Amérique“ (Prof. Dr. Denis Szabo, Centre International de
Criminologie Comparé, Université de Montréal, Canada), 8.5.2001.
„The minimum culpability requirements for criminal homicide“ (Barry Mitchell, Reader
in Law, Director, Criminal Justice Research Centre, Coventry University/England),
31.5.2001.
„Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Vereinbarkeit der
strafrechtlichen Ahndung der Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze mit der
EMRK“ (Helmut Kreicker mit Nora Karsten, Max-Planck-Institut), 26.9.2001.
„Dopingbekämpfung aus rechtsvergleichender Sicht“ (Dr. Hans-Georg Koch, MPI),
29.10.2001.
„Wiedervereinigung und Menschenrechte (unter besonderer Berücksichtigung der Artikel
7, 8 und 10 EMRK)“ (Martina Keller, Referentin in der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg), 12.12.2001.
„Die internationale Zusammenarbeit bei grenzüberschreitender Kriminalität“ (Drago Kos,
Innenministerium von Slowenien in Ljubljana. Vizepräsident von GRECO beim Europarat in Straßburg), 17.12.2001.
2.2
Im Berichtszeitraum fanden folgende wissenschaftliche Kolloquien der strafrechtlichen Forschungsgruppe statt:
„Über den Vorsatz“ (lic.iur. Jussi Matikkala, Helsinki/Finnland), Freiburg, 25.1.2001.
„Zu den neuesten Amnestieregelungen in der Türkei“ (Dr. Adem Sözüer, Istanbul/Türkei),
Freiburg. 25.1.2001.
„Funktionen der koreanischen Staatsanwaltschaft im Strafverfahren“ (Wan Kyu Lee, Seoul/Korea), Freiburg. 21.2.2001.
„Die Human Rights Chamber in Sarajevo – Ein Erfahrungsbericht“ (Jan Woischnik, Freiburg), Freiburg, 21.2.2001.
Wissenschaftliche Veranstaltungen
261
„Zur strafrechtlichen Problematik der Organtransplantation von Lebendspendern in Japan“ (Ass.Prof. Masami Okaue, Niigata/Japan), Freiburg. 27.4.2001.
„Über den Tatbestand des Betrugs im Wirtschaftsleben“ (lic.iur. Jussi Tapani, Joensum/Finnland), Freiburg, 27.4.2001.
„Die speziellen Rechtswidrigkeitsmerkmale in der italienischen und deutschen Strafrechtslehre“ (Dr. Gaetana Morgante, Pisa/Italien), Freiburg, 29.6.2001.
„Die Anwendbarkeit des positiven Rechts in Afrika: Der Fall Togo“ (Klousseh Attiogbevi-Somado, Aneho/Togo), Freiburg, 29.6.2001.
„Die speziellen Rechtswidrigkeitsmerkmale in der italienischen und deutschen Strafrechtslehre“ (Dr. Gaetana Morgante, Pisa/Italien), Freiburg, 25.9.2001.
„Zum Stand der Rechtsgutslehre im Spiegel der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichts“ (Dr. Vittorio Manes, Bologna/Italien), Freiburg, 25.9.2001.
„Der Vorsatzbegriff in der deutschen Strafrechtsliteratur und der koreanischen Rechtsprechung“ (Prof. Dr. Nak-Hyong Seong, Kyongsan/Südkorea), Freiburg, 9.11.2001.
„Criminalization in Iranian Criminal Justice: Important Sources and Aspects“ (Firouz
Mahmoudi, Teheran/Iran), Freiburg. 9.11.2001.
3.
Institutskonferenzen und Forschungsgruppensitzungen
Im Jahre 2000 haben 2 Institutsbesprechungen aller wissenschaftlicher Mitglieder des
Instituts, 6 Sitzungen der strafrechtlichen Forschungsgruppe und 9 Sitzungen der kriminologischen Forschungsgruppe stattgefunden.
Im Jahre 2001 waren es 2 Institutsbesprechungen, 8 Sitzungen der strafrechtlichen bzw. 8
der kriminologischen Forschungsgruppe.
4.
Doktorandensprecher/Doktorandentreffen
Im Rahmen des monatlich am Institut stattfindenden DoktorandInnentreffens gab es auch
in diesem Berichtszeitraum wieder ein breit gefächertes Programm. So wurden zum einen
verschiedene Dissertationsvorhaben von den DoktorandInnen vorgestellt und im Anschluss daran diskutiert. Karin Cornils hielt ein Referat über „Aufbau rechtsvergleichender Dissertationen“. Daneben gab es Vorträge zu aktuellen rechtlichen Fragen: Emily
Silverman erläuterte vor den Präsidentschaftswahlen das US-amerikanische Wahlsystem,
Jörg Meißner sprach zur Rechtmäßigkeit der militärischen Maßnahmen gegen Afghanistan, und Nora Karsten und Helmut Kreicker beleuchteten die Mauerschützen-Entscheidung des EGMR unter dem Blickwinkel des Schutzgehalts von Art. 7 EMRK.
Neben diesen juristischen Aktivitäten gab es auch gemeinsame Freizeitaktivitäten wie
eine Fahrt zur Fondation Beyeler und zur Agatha Christie-Ausstellung nach Basel sowie
Besuche im Freiburger Stadttheater.
262
V.
Kongresse und Tagungen
Kongresse und Tagungen
2000
International Conference „Transnational Crime Research“. Institute of Criminology, University of Cambridge/England, 7.-8.1.2000 (Albrecht).
„Wechselwirkungen“, Kolloquium aus Anlass des 65. Geburtstags von Prof. Dr. Dres.
h.c. Albin Eser, M.C.J. Max-Planck-Institut, Freiburg i. Br., 28.-29.1.2000 (Albrecht Eröffnung, Arnold, Cornils, Huber, Hünerfeld, Koch und Walther als Moderatoren).
Seminar über „Aktuelle Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ in der Polizei-Führungsakademie Hiltrup, 2.-4.2.2000 (Albrecht
als Referent).
HSFR-seminarium „Kriminalvetenskaplig forskning“. Stockholm, 8.-9.2.2000 (Haverkamp als Teilnehmerin und Referentin).
Arbeitskreistagung der SIRENEN in der Europäischen Union. Brüssel, 9.2.2000 (Gleß als
Referentin).
Colloque franco-allemand sur la rétention administrative des étrangers en situation irrégulière en Europe. Maison des sciences de l’homme, Paris, 10.-12.2.2000 (Albrecht als
Veranstalter und Referent).
Internationaler Workshop zur Abschiebungshaft in Deutschland und in Frankreich im
Rahmen des LEA (Laboratoire européen associé: „Délinquances et politiques de sécurité
et de prévention, recherches comparatives franco-allemandes“). Paris, 10.-12.2.2000
(Albrecht als Veranstalter und Referent, Güller).
Seminar „Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung“ des Pro Familia Bundesverbandes, Darmstadt, 11.-13.2.2000 (Koch als Referent).
Computersicherheit in der Max-Planck-Gesellschaft: Workshop unter Beteiligung des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, der Fraunhofer-Gesellschaft und
des Datenschutzbeauftragten der Max-Planck-Gesellschaft. MPI, Freiburg, 16.-18.2.2000.
1. Tagung Sicherheitsgewerberecht, Hamburg 17.2.2000 (Nogala).
Sitzung des Beirats zum Forschungsvorhaben „Gefährdung von Rechtsanwälten, Notaren,
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern durch Geldwäsche“ des Bundesjustizministeriums,
BJM, Berlin, 17.2.2000 (Albrecht als Referent).
Lebenswelten und Perspektiven junger Menschen. Frühjahrstagung der Sektion Jugendsoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Bielefeld, 17.2.2000 (Oberwittler
als Referent).
Gutachtersitzung zur Bekanntmachung des BMG vom 29.9.1999 zur „Erstellung eines
Studiendesigns für ein wissenschaftliches Modellprojekt zur heroingeschützten Behandlung Opiatabhängiger“, Airport Center, Frankfurt a. M., 18.2.2000 (Albrecht als Gutachter).
Marburger Strafrechtslehrergespräch. Marburg, 19.2.2000 (Jescheck als Referent).
1. Tagung für Medienpsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie [DGPs].
Universität zu Köln, 22.2.2000 (Kania als Referent).
Kongresse und Tagungen
263
Organisationsseminar im Rahmen des „China Human Rights Dialogue“ der Europäischen
Gemeinschaft, Ministério dos Negocios Estrangeiros, Lissabon, 23.-24.2.2000 (Albrecht
als deutscher Experte).
Vorstellung des Max-Planck-Instituts Freiburg anlässlich der Veranstaltung der MaxPlanck-Gesellschaft im Europäischen Parlament in Brüssel, 29.2.-2.3.2000 (Albrecht).
Studientagung für Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Interessierte: „Geldwäsche,
Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz: Wege zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität? – Ein europäischer Vergleich“, Katholische Akademie Trier, 3.-5.3.2000 (Paoli
und Kilchling als Referenten).
Fortbildungsveranstaltung „Patientenverfügung“. St. Josephs-Krankenhaus in Verbindung mit der Katholischen Akademie in Berlin e.V. und der Evangelischen Akademie zu
Berlin, Berlin-Tempelhof, 4.3.2000 (Koch als Referent).
Tagung der Deutschen Richterakademie zum Leitthema „Einführung in das Jugendstrafrecht“, Wustrau, 8.-18.3.2000 (Albrecht als Referent).
24. Strafverteidigertag. Würzburg, 10.-12.3.2000 (Becker und Kinzig als Referenten).
Erstes Forum Geographische Kriminalitätsanalyse des Bundeskriminalamts, SeeheimJugendheim, 14.3.2000 (Oberwittler als Referent).
Vortragsveranstaltung der Wiesbadener Juristischen Gesellschaft e.V. Wiesbaden,
15.3.2000 (Albrecht als Referent).
Beweiserhebung und Beweisverwertung im Strafverfahren. Seminar der Verwaltungsakademie des Bundes, Schloss Laudon Wien, 15.-16.3.2000 (Zerbes als Referentin).
9. Medizinisch-Juristisches Kolloquium der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen in Verbindung mit dem Institut für Rechtsmedizin der Friedrich Schiller-Universität Jena, Jena, 18.3.2000 (Koch als Referent).
Seminar „Schwangerschafts-Konfliktberatung - § 218 StGB (Teil 1)“ der Akademie für
ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen, Bad Nauheim, 18.19.3.2000 (Koch als Referent).
56th Session of the Commission of Human Rights. United Nations, Genf, 20.3.-28.4.2000
(Simon als Delegationsmitglied der International Commission of Jurists für den Tagesordnungspunkt 11d).
Symposium „Meet the expert“ beim 24. Deutschen Krebskongress, Berlin, 20.-23.3.2000
(Koch als Referent).
Colloquium „Insecurity and Safety in the New Millennium“. Centre for Criminal Justice
Studies, Law Department, University of Leeds, 23.3.2000 (Albrecht als Referent).
Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung zum Thema Humanitäre Intervention und Internationaler Strafgerichtshof, Wildbad Kreuth, 27.-29.3.2000 (Nemitz als Referent).
International Research Workshop in Cooperation with Centre of Crimonology, University
of Toronto „Understanding expansion and dynamic of private security in comparative
perspective – developments and prospects in Europe and North America“, MPI, Freiburg,
27.-30.4.2000 (Albrecht als Veranstalter, Nogala als Veranstalter/Referent).
264
Kongresse und Tagungen
„Die Verwendung humaner Stammzellen in der Medizin – Perspektiven und Grenzen“.
Podiumsdiskussion zu Rechtsfragen bei Forschung mit humanen Stammzellen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Berlin, 29.3.2000 (Eser als Diskutant).
Workshop im Rahmen des Laboratoire Européen Associé (CNRS/MPG) zur Drogenkontrolle in Lille, 30.-31.3.2000 (Albrecht als Referent).
10. Teinacher Tagung der Rechtsberater und Rechtslehrer der Bundeswehr und der Konventionsbeauftragten des Deutschen Roten Kreuzes in Zusammenarbeit mit dem Institut
für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum,
31.3.-1.4.2000 (Ambos als Referent).
Sitzung des Arbeitskreises „Ärzte und Juristen“ der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich-Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF), Würzburg, 31.3.-1.4.2000 (Eser als
Mitglied).
Deutsch-schwedisches Kolloquium der Gesellschaft für Rechtsvergleichung. Lund, 31.3.2.4.2000 (Cornils als Rererentin).
Foundation Meeting der „European Society of Criminology“, Den Haag, 7.4.2000 (Albrecht als Gründungsmitglied).
Conference der International Society for the Reform of Criminal Law und dem International Centre for Criminal Law Reform and Criminal Justice Policy. Vancouver, 7.4.2000
(Eser als Referent).
5. Tübinger forensisch-psychiatrisches Gespräch, Universität Tübingen, 7.4.2000 (Kinzig
als Referent).
Seminar „Wirtschaftskriminalität und Auslandsermittlungen“. Akademie der Polizei Baden-Württemberg, Freiburg i. Br., 12.4.2000 (Gleß als Referentin)
10th International United Nations Congress on the Prevention of Crime and the Treatment of Offenders. Wien, 10.-17.4.2000 (Albrecht, Braun als Rapporteur).
Kongress des Justizministeriums. Prag, 17.4.2000 (Jescheck als Referent).
Deutsch-japanisch-koreanisches Strafrechtskolloquium zu Ehren von Professor Eser
„‘Vergangenheit‘ und ‚Zukunft‘ des deutschen, japanischen und koreanischen Strafrechts“ an der Chongju Universität vom 20.-22.4.2000 und am Korea Institute of Criminology Seoul vom 24.-26.4.2000 (Eser, Richter als Referenten).
EU-Seminar „The Establishment of a European Area of Freedom, Security and Justice:
Status and Prospects“. European Parliament, Brüssel 27.4.2000 (Albrecht als Referent).
International Seminar on the International Criminal Court, European Law Students Association (elsa). München, 28.4.-1.5.2000 (Ambos).
106. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, Wiesbaden, 29.4.-3.5.2000
(Koch als Referent).
Presseveranstaltung zum hessischen Modellversuch „Elektronische Fußfessel“ im Landgericht Frankfurt a. M., 2.5.2000 (Albrecht als Referent).
Europäische Konferenz „Die Umsetzung europäischer Standards für den Strafvollzug und
die nicht-freiheitsentziehenden Sanktionen und Maßnahmen“ (European Conference on
„The implementation of European standards for imprisonment and community sanctions
and measures”), Berlin, 2.-5.5.2000 (Albrecht als Referent).
Kongresse und Tagungen
265
Journée d’étude „Délinquance des jeunes: expériences novatrices en Europe“. Ecole Supérieure en Travail Social et Educatif, Straßburg, 6.5.2000 (Maguer als Referentin).
Symposium über das Haager Jugoslawientribunal, Opatija/Kroatien, 8.-9.5.2000 (Nemitz
als Referent).
Seminar „EU-China Human Rights Dialogue“. Lissabon, 8.-9-5.2000 (Albrecht als deutscher akademischer Experte).
Expertensitzung der Europäischen Union über „Gegenseitige Anerkennung von verfahrensbeendenden Entscheidungen in Strafsachen“, Brüssel, 10.5.2000 (Eser als Gutachter).
Erfahrungsaustausch über „Humane Stammzellen. Therapeutische Chancen, Risiken,
Ethik, Recht und gesellschaftliche Akzeptanz“ der Schering Research Foundation, Berlin,
15.5.2000 (Eser als Referent).
Teilnahme am Seminar der Universität Mannheim unter Beteiligung von Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern über „Probleme des Strafrechts in Theorie und Praxis“,
Mannheim, 16.5.2000 (Eser als Diskussionsteilnehmer).
Sonderprogramm der baden-württembergische Polizeifachhochschule. Villingen-Schwenningen, 16.5.2000 (Paoli als Referentin).
Symposium „Die neue georgische Strafgesetzgebung“. Institut für Staat und Recht der
Georgischen Akademie der Wissenschaften, Tbilisi, 17.-18.5.2000 (Lammich als Referent).
Women on the Edge for Being Imprisoned: Examples from Europe – Germany and Great
Britain. International Congress of Women Judges, Buenos Aires, 16.-20.5.2000 (Huber
als Referentin).
Tagung der Ambulanz für integrierte Drogenhilfe in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin zu „Beigebrauch: Offene Grenzen der Substitution“, Berlin, 19.-20.5.2000
(Albrecht als Referent).
Developments in Criminal Law. TAIEX-Office in Zusammenarbeit mit dem polnischen
Innenministerium, Warschau, 22.5.2000 (Gleß als Referentin).
Meeting der DFG zum Abschlußbericht der Task Force zur Aufklärung von Fälschungsvorwürfen bei wissenschaftlichen Publikationen. Berlin, 23.5.2000 (Eser als Kommissionsvorsitzender).
Paradigmen und Analyseprobleme der Gewaltforschung. Tagung des Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung, Bielefeld, 24.-26.5.2000 (Oberwittler).
Servicios Legales y Derechos Humanos en América Central y México. Fundación Myrna
Mack, International Human Rights Law Group. Guatemala, 24.-26.5.2000 (Simon als Sitzungsleiter).
Conference on „The Future of the Public Prosecutor’s Office in the European Union“,
Leuven, 25.5.2000 (Albrecht als Referent).
Studientagung Kinder- & Jugendkriminalität. Katholische Akademie Trier, 23.5.25.5.2000 (Kinzig als Referent).
Symposium „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland“. Diskussionsveranstaltung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes,
Berlin, 24.-26.5.2000 (Koch als Referent).
266
Kongresse und Tagungen
„Rechtsmittelsysteme in den europäischen Ländern“. Universität Ferrara, 26.5.2000 (Kinzig als Referent).
Expertentagung der Hanns Seidel-Stiftung „Gegen Völkermord und Vertreibung – die
Überwindung des 20. Jahrhunderts“, Wildbad Kreuth, 28.-30.5.2000 (Wirth als Referent).
Segundo Seminario de Derecho Comparado: Derecho Penal Internacional y Proceso de
Paz, Universidad Externado de Colombia., Bogotá, 29.-30.5.2000 (Albrecht, Ambos als
Referenten).
„Grenzen ärztlicher Schweigepflicht – Medizinische, ethische und rechtliche Aspekte“.
Ärztliche Fortbildungsveranstaltung, Markus-Krankenhaus (in Zusammenarbeit mit der
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen), Frankfurt a. M., 30.5.2000 (Kieselmann als Referent).
International Conference „Lay Participation in the Judicial Process in Japan in Comparison with other Legal Systems“, Organized by the Japan Federation of Bar Associations in
cooperation with the Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law
(Freiburg/Germany), the International Institute for Higher Studies in Criminal Sciences
(Siracusa/Italy) and the St. Louis University Center for International and Comparative
Law (St. Louis/USA), Tokyo - Kyoto – Osaka, 1.–6.6.2000 (Eser als Referent).
Internationale Konferenz „Lay Participation in the Judicial Process in Japan“, Tokyo,
Kyoto und Osaka, 31.5.-7.6.2000 (Eser als Referent).
Nordisk Kriminalistmøte. Gesamtnordischer Strafrechtskongreß, Oslo 5.-7.6.2000 (Cornils).
Roundtable: University of Barcelona: „Enseignement de Criminologie en Europe“. International Conference on instruments to analyse security. Current state of the research, Escola de Policia de Catalunya, Mollet del Vallès/Barcelona, 13.-15.6.2000 (Albrecht als
Referent).
3. Workshop zum Falcone-Programm der EU als Gemeinsames Forschungsprojekt zur
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zwischen dem Max-Planck-Institut, der Città
di Palermo und der Kommission der Europäischen Union. Madrid, 15.-18.6.2000 (Albrecht als Mitveranstalter, Eser als Mitveranstalter und Moderator, J. Arnold, Huber,
Kilchling, Kinzig als Referenten).
Arbeitskreis Überseeische Verfassungsvergleichung. Würzburg, 16.-18.6.2000 (Tellenbach als Referentin).
Studientagung „Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz: wirksame Waffen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität?“ Katholische Akademie, Trier, 19.-21.6.2000 (Kilchling als Referent).
Workshop des Projekts „Criminalité organisée: vers une définition opérationnelle“ des
Schweizer Nationalen Forschungsprogramms 40, Paris, 22.-25.6.2000 (Kinzig als Referent).
Strafrechtsvergleichendes Drei-Länder-Seminar „Ehre und Strafrecht“ (DeutschlandÖsterreich-Schweiz). Katholische Akademie, Freiburg, 22.-25.6.2000 (Eser, Gropengießer, Jescheck, Kniebühler, Tellenbach, Walter).
Workshop on the South African Draft Sentencing Law. Robben Island, Cape Town/Südafrika, 28.-29.6.2000 (Albrecht als Referent und Berater).
Kongresse und Tagungen
267
36. Kolloquium der südwestdeutschen und schweizerischen kriminologischen Institute,
Lehrstühle und sonstigen Forschungseinrichtungen. Freiburg i. Br., 29.6.-2.7.2000 (Albrecht als Veranstalter, Oberwittler als Organisator und Referent, Grundies, Kiessl, Kilchling, Maguer, Nogala, Paoli als Referenten, Obergfell-Fuchs als Diskutant und Referent,
Kinzig, Köllisch, Lang, Naplava).
Tagung des NFP 40 „Sicherheit in der Stadt“. Zürich, 30.6.2000 (Köllisch, Naplava, Oberwittler).
Gymnasiallehrer-Fortbildungstagung Ethik: „Recht und Gerechtigkeit“, Freiburg, 3.5.7.2000 (Koch als Referent).
Surveillance-Seminar, University of Hull, Hull, England, 5.7. 2000 (Nogala als Referent).
British Society of Criminology Conference „Crimes of the Future: The Future(s) of Criminology“, Leicester, England, 5.-7.7.2000 (Nogala als Referent).
4. Deutsch-Chinesisches Kolloquium zu kriminologischen und strafrechtlichen Fragen,
veranstaltet vom Max-Planck-Institut Freiburg, Berlin, 6.-7.7.2000 (Albrecht als Veranstalter, Ewald als Referent, Kilchling, Kinzig als Referenten von Statements, Richter als
Dolmetscher und Diskussionsteilnehmer).
V. Congreso de Justicia Penal „Deporte y Delito“ (Sport und Strafrecht) der Huelva Universität, Huelva/Spanien, 12.-14.7.2000 (Albrecht, Eser als Referenten).
Podiumsdiskussion „Zukunft der europäischen Kriminalitätsbekämpfung“. EL§A Bayreuth, Universität Bayreuth, 13.7.2000 (Voß als Diskussionsteilnehmer).
Daedalus Conference on Italy. European University Institute, Firenze, 13.-15.7.2000 (Paoli als Referentin).
Salzburger Hochschulwochen 2000 „Gerechtigkeit heute – Anspruch und Wirklichkeit“.
Salzburg, 24.-27.7.2000 (Koch als Referent).
Workshop “Settlement out of Court”, South African Law Reform Commission, Pretoria/Südafrika, 25.7.2000 (Albrecht als Referent und Berater).
„Raising Military and Civil Awareness of the ICC in Eastern European Countries“. Projekt der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Minsk/Weißrussland, 5.8.8.2000 (Nemitz als Referent).
10th International Symposium on Victimology. Montréal, 6.-11.8.2000 (Kilchling als
Referent m. Löschnig-Gspandl).
V Congreso Internacional de Derecho Penal „Sanción penal y criminalidad contemporánea“. Pontificia Universidad Católica del Perú, 21.-25.8.2000 (Ambos als Referent).
Strafferetslærerseminaret 2000. Dänische Strafrechtslehrertagung, Ry, 31.8.-2.9.2000
(Cornils).
Deutsch-japanisches Verfassungssymposium der Albert-Ludwigs-Universität. Freiburg,
4.-7.9.2000 (Eser als Diskutant).
Seminar „Rechtsprobleme der internationalen Zusammenarbeit“. Polizei-Führungsakademie, Münster, 12.-14.9.2000 (Kilchling als Referent).
„Opferschutz und der Strafanspruch des Staates – ein Widerspruch?“. Opferhilfe Sachsen,
Dresden, 13.-14.9.2000 (Kilchling als Referent).
268
Kongresse und Tagungen
„Verpolizeilichung der Bundesrepublik – Polizei und Bürgerrechte in den Städten“, Arbeitstagung des „Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V“., Evangelische Akademie Arnoldshain, 15.-17.9.2000 (Nogala als Referent).
Den IV. Nordiske Workshop i Strafferett. Gesamtnordisches strafrechtliches Forscherseminar, Bergen, 15.-17.9.2000 (Cornils).
Fortbildungsveranstaltung des Zentrums für Unternehmensführung (Thalwil/Schweiz)
über „Forensic Accounting, Wirtschaftskriminalität als Geschäftsrisiko“. Zürich,
18.9.2000 (Albrecht als Referent).
Tagung für Rechtsvergleichung. Hamburg, 19.-22.9.2001 (Jescheck jeweils mit mehreren
Diskussionsbeiträgen).
17. DBH-Bundeskongress. Dresden, 20.-22.9.2000 (Kilchling als Referent).
Meeting with Chinese Prosecutors from the Chinese Supreme People‘s Procuratorate at
The Danish Centre for Human Rights, Copenhagen, 22.9.2000 (Albrecht als Referent).
Colloquium zum Erfolg und der zukünftigen Ausgestaltung der Sozialtherapie. Justizvollzugsschule Wuppertal, 25.9.2000 (Ortmann als Referent).
Forum der Stadt Freiburg „Attraktivität und Sicherheit der Innenstadt“. Freiburg i. Br.,
27.9.2000 (Obergfell-Fuchs als Referent).
30. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Soziologie „Gute Gesellschaft? Zur Konstruktion sozialer Ordnungen“, Universität Köln, 26.-29.9.2000 (Nogala als Referent).
63. Deutscher Juristentag. Leipzig, 26.-29.9.2000 (Becker und Kinzig als Referenten).
Totalitarianism and Authoritaranism in Europe: short- and long-term perspectives. Deutsches Historisches Institut in Warschau, 28.-30.9.2000 (J. Arnold als Referent).
4th International Conference on Restorative Justice. Universität Tübingen, 1.-4.10.2000
(Kania als Referent, Braun).
17. Fachsymposium der Alexander von Humboldt-Stiftung über „Krise des Strafrechts
und der Kriminalwissenschaften?“ Bamberg, 1.-5.10.2000 (Albrecht als Referent, Eser
als Sitzungsleiter, Jescheck mit Schlusswort).
Seminario técnico armonización legislativa en materia de drogas en los paises de la comunidad andina (Comisión Europea/Communidad Andina), Lissabon, 4.-6.10.2000 (Ambos als Referent und unabhängiger Experte).
Fortpflanzungsmedizinisch-juristisches Expertenmeeting der DGGEF und der DGGG:
Vorbereitung einer Stellungnahme zum geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz, Freiburg, 6.10.2000 (Koch als Referent).
„Towards the Global Abolition of Capital Punishment?“ Internationaler Workshop in Zusammenarbeit mit dem Otto-Suhr-Institute für Polizeiliche Wissenschaft der Freien Universität Berlin,. MPI, Freiburg i. Br., 6.10.2000 (Albrecht als Referent und Mitveranstalter, Kania, Kilchling).
Jahrestagung der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht. Gummersbach,
6.10.2000 (Tellenbach als Referentin).
Seminar „Ein rechtlicher Rahmen für Europol“. Europäische Rechtsakademie Trier,
6.10.2000 (Voß).
Kongresse und Tagungen
269
CESDIP Seminar ‚Policing matters‘, „Pratiques et techniques policières: l'enquête“. Maison Sciences d‘Hommes, Paris, 6.-7.10.2000 (Nogala als Referent).
Strategiediskussion „Bekämpfung Organisierter Kriminalität“. Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, 24.-25.10.2000 (Würger).
Internationales Symposium „Vorschläge zur Harmonisierung des Wirtschaftsstrafrechts
in der Europäischen Union – Allgemeiner und Besonderer Teil“. Universität Freiburg, Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht, Freiburg i. Br., 13.-14.10.2000 (Eser als
Diskutant, Huber, Cornils, Kinzig).
Wiedervereinigung Koreas, Tagung der Deutsch-Koreanischen Juristischen Gesellschaft
e.V., National-Universität Seoul, Korea, 8.-14.10.2000 (J. Arnold als Referent).
Mainzer Opferforum 2000. Mainz, 14.-15.10.2000 (Höfer als Referent).
1. Koordinierungstreffen
17.10.2000 (Koch).
des
Ethik-Netzwerks
Baden-Württemberg,
Tübingen,
Gemeinsamer BMBF-Workshop der Suchtforschungsverbünde Tübingen/Mannheim/Würzburg und Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen,
18.10.2000 (Albrecht als Referent).
„Opferschutz als zentrale Aufgabe für Gesellschaft und Politik“. Tagung des Justizministeriums Baden-Württemberg, Ulm, 18.10.2000 (Kilchling).
Kolloquium: «Le Parquet européen, peut-on encore attendre?» Centre de droit de
l’entreprise und IECS de l’Université Robert Schuman de Strasbourg, Straßburg, 19.20.10.2000 (Lelieur).
Zweites Symposion der Zeitschrift Strafverteidiger. Frankfurt a. M., 20.10.2000 (Kinzig).
1. Methodenworkshop zur Jugenddelinquenz- und Jugendgewaltforschung „Jugend, Urbanität, Ethnisierung, Delinquenz und Gewalt“. Universität Bielefeld, 20.-21.10.2000
(Naplava, Oberwittler als Referenten, Köllisch).
Gemeinsame Jahrestagung der Österreichischen und Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, Graz, 21.-25.10.2000 (Koch als Referent).
Workshop des Forschungsprojekts „Ermittlungs- und Sanktionserfolge der OK-Ermittlungen in Baden-Württemberg“. Fachhochschule Villingen-Schwenningen, 24.25.10.2000 (Kinzig).
Ringvorlesung anläßlich des 10jährigen Bestehens des Interfakultären Zentrums für Ethik
in den Wissenschaften (IZEW) der Universität Tübingen, 25.10.2000 (Eser als Referent).
Convegno sul tema: „I sistemi informativi per la prevenzione della criminalità e la giustizia“. Facoltà di Scienze Statistiche, Bologna, 26.-27.10.2000 (Paoli als Referentin).
International Conference “Political Systems and Death Penalty”. Comune di Palermo,
Università di Palermo, amnesty international, Palermo, 27.10.2000 (Tellenbach als Referentin, Voß).
Interlabo (GERN) zu „Regional configurations of cross-border police co-operation / Configurations régionales de la coopération policière transfrontalière“, MPI, Freiburg,
27.10.2000 (Albrecht als Veranstalter, Nogala als Veranstalter/Referent, Maguer als Referentin).
270
Kongresse und Tagungen
Symposium „Ethik-Konsil im Klinikalltag“, Heidelberg, 28.10.2000 (Koch als Referent).
StPO-Seminar Seminario Internacional „Las Reformas Procesales Penales en América
Latina“ in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung, dem Max-Planck-Institut
und der GTZ in Santiago de Chile, 29.-31.10.2000 (Ambos als Referent, Eser als Mitveranstalter und Moderator).
„Wahlfälschung in der DDR“, Präsentations- und Diskussionsveranstaltung des Projekts
der Humboldt-Universität zu Berlin, 31.10.2000 (J. Arnold).
Jahrestagung der Gesellschaft für Afrikanisches Recht. Heidelberg, 3.-4.11.2000 (Albrecht als Referent).
„Connaissance des systèmes“. Tagung zur Vorbereitung der Gründung einer Europäischen Polizeiakademie, Lyon, 6.-9.11.2000 (Nogala als Referent).
Fachkonferenz „Grenzen und Risiken der Videoüberwachung“, Schwerin 7.-8.11. 2000
(Nogala)
MPG-Workshop on Convergence and Diversity of European Societies – Legal and Economic, Social and Cultural Aspects of the Research Framework, Brüssel, 7.11.2000 (Albrecht als Referent).
Congreso Internactional sobre Tendencias Modernas en la Ciencia del Derecho Penal y
en la Criminología (Moderne Tendenzen in Strafrechtswissenschaft und Kriminologie).
Universidad Nacional de Educación a Distancia, Madrid, 6.-10.11.2000 (Albrecht, Eser
als Referenten, Manso Porto als Berichterstatterin).
Triangulum – Ottavo Simposio: „Utilizzabilità del Farmaco in fase di sperimentazione“
der Universitäten Freiburg, Innsbruck und Padua, Padua, 9.-10.11.2000 (Koch als Referent).
Die schwierige Transformation kriegszerrütteter Gesellschaften. Menschliche Sicherheit,
institutionelle Reform und gesellschaftlicher Wandel – Erfahrungen aus Äthiopien, Guatemala und Georgien. Stiftung Entwicklung und Frieden. Katholisches Soziales Institut,
Bad Honnef, 9.-11.11.2000 (Simon als Diskussionsteilnehmer).
International Conference „Principals of Criminal Procedure Challenged by the Contemporary World“. Kolloquium aus Anlass der Festschriftübergabe an Prof. S. Waltos,
Universität Kraków, 13.-14.11.2000 (Eser als Referent, Huber).
Seminare der Europäischen Kommission über Wirtschaftsstrafrecht, Prag 19.-20.1.2000;
Brünn 7.-9.6.2000; Ljubljana, 10.-11.10.2000; Warschau 13.-15.11.2000 (Huber als Referentin).
59th Annual Conference of the American Society of Criminology “Crime and Criminology in the Year 2000“. San Francisco, 15.-18.11.2000 (Albrecht m. R. Teske, Ewald,
Grundies, Höfer, Kilchling, Obergfell-Fuchs, Ortmann als Referenten, Nogala als Referent, Session Chair).
Seminar „Schwangerschafts-Konfliktberatung - § 218 StGB (Teil 2)“ der Akademie für
ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen, Bad Nauheim,
18.11.2000 (Koch als Referent).
Enquête „Fortpflanzungsmedizin – Ethik und Rechtspolitik“, Österreichisches Bundesministerium für Justiz, Wien, 22.11.2000 (Koch als Referent).
Kongresse und Tagungen
271
Symposium „Probleme der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“, veranstaltet
vom Europarat und der Universität Krasnojarsk, Krasnojarsk, 22.-23.11.2000 (Lammich
als Referent).
Jahrestagung der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung, Freiburg i. Br., 23.25.11.2000 (Eser mit Grußwort, Hünerfeld als Referent).
Expert Meeting on Local Drug Markets. European Monitoring Centre for Drugs and Drug
Addiction, Lissabon, 28.11.2000 (Paoli als Referentin).
Workshop „Kommunale Kriminalprävention“. Akademie der Polizei Freiburg i. Br.,
30.11.-1.12.2000 (Obergfell-Fuchs).
Kolloquium aus Anlass des 65. Geburtstags von Dr. Barbara Huber, Max-Planck-Institut
für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg, 1.12.2000 (Albrecht, Eser als
Veranstalter).
„Recht und Politik unter den Bedingungen der Globalisierung und Dezentralisierung“.
Seminar der geisteswissenschaftlichen Max-Planck-Institute, MPI für Gesellschaftsforschung, Köln 1.-2.12.2000 (Albrecht als Referent, Nogala).
13. Berliner Dialyseseminar, 1.-2.12.2000 (Koch als Referent).
Das innenpolitische Seminar 2000: Kriminalprävention. Bundesakademie für Sicherheitspolitik, Bonn, 5.-7.12.2000 (Obergfell-Fuchs als Referent).
Tagung „Keine Macht den Drogen?“ Mitwelt – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt
e.V., Halle, 9.-10.12.2000 (Ambos als Referent).
“Die Polizei als Organisation mit Gewaltlizenz. Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle”. Tagung der “Patriotischen Gesellschaft von 1765”, der “Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten”, des “Hamburger Instituts für Sozialforschung” und der “Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur” in
Kooperation mit dem “Kommunikationsverein Hamburger Juristen”, Hamburg, 10.12.12.2000 (Nogala).
Studientagung für Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Interessierte: „Geldwäsche,
Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz: Wege zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität? – Ein europäischer Vergleich“. Katholische Akademie Trier, 12.-14.12.2000
(Kilchling, Paoli, Zerbes als Referenten).
High-level Political Signing Conference for the United Nations Convention against
Transnational Organized Crime. Ancillary Meeting: „Prevention Strategies against Organized Crime: The Role of Non-Governmental Organizations“, Palermo, 12.-15.12.2000
(Paoli als Diskutantin).
EU-China Dialog, Paris, 18.-19.12.2000 (Albrecht als Referent und deutscher Experte).
2001
Monatliches Treffen der Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen e.V. Regionalgruppe Freiburg, Freiburg i. Br., 9.1.2001 (Maguer als Referentin).
Seminar „Planung der Kriminalitätskontrolle“, Polizeiführungsakademie Hiltrup,
12.1.2001 (Albrecht als Referent)
272
Kongresse und Tagungen
Seminar „Strategische Kriminalitätsanalyse“. Akademie der Polizei Baden-Württemberg,
Freiburg i. Br., 8.-12.1.2001 (Obergfell-Fuchs als Referent).
IV Curso Iberoamericano de Especialización en Ciencias Penales (Iberocurso 2001). Hotel Escuela de Las Palmas de Gran Canaria, 17.-18.1.2001 (Manso Porto als Referentin).
Seminar der Europäischen Kommission über Wirtschaftsstrafrecht. Riga, 17.-19.1.2001
(Huber als Referentin).
International Conference on „Strategies of the EU and the US in Combating Transnational Organised Crime“, Gent/Belgien, 23.-26.1.2001 (Albrecht as a Member of the Scientific Committee).
European Police Academy Seminar „Finanz- und High-Tech-Kriminalität in Europa“.
Polizei-Führungsakademie, Münster, 24.-26.1.2001 (Kilchling als Referent).
„Démocratie et Télésurveillance“, Conférence Citoyenne. INFRESI Université Lille,
26./27.1.2001 (Mayer als Referent).
„Verschwunden in Argentinien - aus und vorbei? Menschenrechte in den künftigen
deutsch-argentinischen Beziehungen“. Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll,
Bad Boll, 31.1.-2.2.2001 (Eser als Diskutant bei der Podiumsdiskussion: Schritte zur Verbesserung der internationalen Strafverfolgung von schweren Menschenrechtsverletzungen, Simon als Sitzungsleiter, Gropengießer).
9. Ethik-Tag des Zentrum für Ethik und Recht in der Medizin (ZERM) über „Wissenschaft und Medien“. Freiburg, 7.2.2001 (Eser als Diskussionsleiter, Koch).
Weiterbildung PsychoSoziale Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft e.V.), Aufbaukurs
Block 4, Freiburg, 14.-17.2.2001 (Koch als Referent).
Wissenschaftliche Fachtagung „Rückfallforschung und Rückfallstatistiken“. Bonn, 15.17.2.2001 (Albrecht als Referent).
Seminar „Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft“ des Pro
Familia Bundesverbandes, Darmstadt, 16.-18.2.2001 (Koch als Referent).
Prozessuale Zwangsmittel im Strafverfahren, Mainz, Europäische Rechtsakademie Trier,
Mainz, 19.2.2001 (Rabenstein als Referentin).
2. Arbeitstagung der Beauftragten für Opferschutz der Polizeidirektionen des Freistaates
Thüringen. Erfurt, 19.-20.2.2001 (Obergfell-Fuchs als Referent).
Richterseminar. Ottenstein, 19.-23.2.2001 (Zerbes).
4. Sitzung der Europäischen Polizeiakademie „Les drogues en Europe et les trafics d’êtres
humains“. Lyon, 20.-22.2.2001 (Maguer als Referentin).
Tagung „Selbstbestimmung bis zuletzt, Patientenrechte und Menschenwürde am Lebensende“, Evangelische Akademie Baden, Bad Herrenalb, 23.-25.2.2001 (Koch als Referent).
„Les enjeux théoriques et politiques de la sécurité“. Grenoble, 1.-2.3.2001 (Maguer).
I Congreso Internacional sobre Derechos Humanos y el Principio de Justicia Universal.
Asociación Argentina Pro Derechos Humanos. Universidad Autónoma de Madrid, Madrid, 1.-3.3.2001 (Simon als Referent).
Kongresse und Tagungen
273
Kolloquium „Fremder, kommst Du nach Deutschland...“. Zum institutionellen Umgang
mit Fremden in Staat und Gesellschaft. Konferenztage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg/KZV in Kooperation mit der Gesellschaft für praxisorientierte Kriminalitätsforschung e.V. (GpK), Potsdam, 8.3.2001 (Albrecht als Referent).
25. Strafverteidigertag zur Erosion der Rechtsstaatlichkeit, Berlin, 9.-11.3.2001 (Albrecht
als Referent).
10. Medizinisch-Juristisches Kolloquium „Die ärztliche Aufklärungspflicht“, Akademie
für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen/Institut für
Rechtsmedizin der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Jena, 10.3.2001 (Koch als Referent).
„Rechtliche Fragen im Rahmen des Embryonenschutzgesetzes.“ Klausurtagung der deutschen Bischofskonferenz der VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche
Deutschlands) über „Herausgefordert durch neue Entwicklungen in Medizin und Genetik.
Theologische Fragen an die Reproduktionsmedizin“ in Rothenburg ob der Tauber,
12.3.2001 (Eser als Referent).
Arbeitstreffen zum Entwurf eines neuen bulgarischen Strafgesetzbuches und seiner Übereinstimmung mit den europäischen Standards. Justizministerium, Sofia, 12.-13.3.2001
(Lammich).
„Ethical social and legal aspects“, Kamingespräch der Schering Research Foundation
über „Pharmacogenetics – risks and chances of individualized medicine and genetic
testing“. Berlin, 14.3.2001 (Eser als Diskussionsleiter).
„Zwischen Anomie und Inszenierung“, Tagung des Zentrums für interdisziplinäre Forschung Bielefeld, 15.-17.3.2001 (Nogala als Referent).
Colloque „L'internationalisation du droit pénal“. Université de Genève, Faculté de droit,
Département de droit pénal, Genf, 16.-17.3.2001 (Ambos als Referent).
Internationale Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten. Deutsche Richterakademie Wustrau und Trier, Wustrau, 21.3.2001(Gleß als Referentin).
Öffentliches Hearing „25 Jahre Militärputsch und Völkermord in Argentinien“. Koalition
gegen Straflosigkeit. Reichstag Berlin, 21.3.2001 (Ambos als Referent).
„Eurojust und Europol“. Rosenburggespräch der Bundesakademie für Sicherheitspolitik,
Berlin, 23.3.2001 (Gleß).
Interlabo GERN zu „l’analyse de processus de décision relatifs à des mesures de
contrainte“. Bruxelles, 23.3.2001 (Albrecht).
International Criminal Trial Project Seminar. Nottingham Law School, London,
23.3.2001 (Kinzig als Referent).
Round table „Command Responsibility“. Croatian Helsinki Committee/Croatian Law
Centre, Trakošćan/Kroatien, 23.-24.3.2001 (Ambos als Referent).
CESDIP-Seminar ‘Policing matters’ „Les enjeux nationaux de l'unification européenne
dans le domaine policier“. Maison Sciences d‘Hommes, Paris, 23.-24.3.2001 (Maguer als
Referentin, Nogala).
274
Kongresse und Tagungen
International Conference of Experts on „Reconstruction of Scientific Cooperation in
South East Europe“. UNESCO ROSTE, Venedig, 24.-27.3.2001 (Albrecht als Referent
und Beobachter für die MPG).
Seminaire „Travail, Education, Ville“ der Institut Fédératif de Recherche sur les Economies et les Sociétés Industrielles, „Le processus d’apprentissage professionnel policier:
La formation en alternance et le compagnonnage policier, un comparaison France/Angleterre“, Lille, 26.3.2001 (Maguer als Diskussionsleiterin).
Tagung „Eurojust“. Europäische Rechtsakademie Trier, 26.3.2001 (Biehler, Lelieur, Rabenstein).
Buchvorstellung der NOMOS Verlagsgesellschaft „Der Rechtsstaat lebt von Reformen“
von Prof. Dr. Jürgen Meyer, MdB. Freiburg, 26.3.2001 (Eser mit Laudatio).
El Precedente Pinochet: Responsabilidad Individual por Crímenes contra la Humanidad.
American University-Washington College of Law, Institute for Policy Studies, Washington D.C., 26.3.2001 (Simon als Referent).
UNESCO, International Conference of Experts „Reconstruction of scientific co-operation
in South-East Europe“, Venedig, 24.-27.3.2001 (Albrecht als Beobachter für die MPG).
Pressekonferenz zum Pilotprojekt Elektronische Fußfessel. Landgericht Frankfurt a. M.,
3.4.2001 (Albrecht).
Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Berlin, 6.4.2001 (Gleß als
Referentin).
Annual Conference of the Academy of Criminal Justice Sciences. Washington/DC, 3.7.4.2001 (Albrecht als Referent).
Soziale Ungleichheit und Raum – Frühjahrstagung der Sektion Soziale Ungleichheit und
Sozialstrukturanalyse der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Wien, 8.4.2001 (Oberwittler als Referent).
Workshop on „The Global Study on Illicit Drug Markets“, jointly organised by the United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute and Gruppo Abele. Torino,
22.-23.4.2001 (Paoli als Diskutantin).
2. Arbeitstreffen des Ethik-Netzwerks Baden-Württemberg, Stuttgart, 23.4.2001 (Koch
als Referent).
107. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, Seminar über „Fehlverhalten in der medizinischen Forschung“. Wiesbaden, 21.-23.4.2001 (23.4.2001) (Eser als
Referent).
Symposium „GENial? – Der Mensch von Morgen“, Heidelberger Club für Wirtschaft und
Kultur e.V., Heidelberg, 26.-28.4.2001 (Koch als Referent).
Symposium zum Thema „Ethik als Schranke der Programmfreiheit im Medienrecht“.
Institut für Urheber- und Medienrecht, München, 4.5.2001 (Kaiser als Referent).
Workshop „Ethik in der Wissenschaft“ der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Jena 4.5.5.2001 (Eser als Gesprächsteilnehmer).
Sertürner Workshop „Ethik und Schmerz“, Westerburg, 4.-5.5.2001 (Koch als Referent).
Kongresse und Tagungen
275
Wissenschaftliches Symposion zu einer Festveranstaltung aus Anlass des 10-jährigen
Bestehens der Juristischen Fakultät der TU Dresden, 5.5.2001 (Albrecht).
„‘Nachträgliche Sicherungsverwahrung‘ - Tragfähiges Konzept oder populärer Aktionismus?“. Veranstaltung des Vereins der Richter und Staatsanwälte Freiburg sowie des Anwaltvereins Freiburg, Emmendingen, 7.5.2001 (Kinzig als Referent).
Hyperion Training Course „How to Write a Competitive Proposal for EU R&D Framework Programmes“. Brüssel, 9.-10.5.2001 (Paoli).
Second Meeting of the GERN Research Project “Economic and Financial Crime in Europe”. Barcelona, 11.5.2001 (Paoli als Referentin).
EU-China Seminar on Human Rights, Including the Death Penalty and the Right to Education, Beijing/China, 10.-12.5.2001 (Albrecht als Referent und Experte)
Seminar „Polen – Das Frankreich des Ostens?“ der Friedrich-Ebert-Stiftung. Görlitz,
13.5.2001 (Kreicker als Referent).
„Kirche und Staat in einer sich neu formierenden Bürgergesellschaft“. Gesprächskreis des
Rats der Evangelischen Kirchen in Deutschland und des Katholischen Büros, Berlin, 14.15.5.2001 (Eser).
Studientagung für Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Interessierte: „Geldwäsche,
Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz: Wege zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität? – Ein europäischer Vergleich“. Katholische Akademie Trier, 16.-18.5.2001
(Kilchling, Paoli, Zerbes als Referenten).
EU Forum on the Prevention of Organized Crime. Brüssel, 17.-18.5.2001 (Paoli).
Konflikt der Rechtskulturen? Die USA und Deutschland im Vergleich. 3. Jahrestagung
der Bayrischen Amerika Akademie, München, 17.-19.5.2001 (Silverman als Referentin).
Tagung der Sektion „Staatslehre und politische Verwaltung“ und des Arbeitskreises Politikfeldanalyse Innere Sicherheit in der DVPW. Polizei-Führungsakademie Münster, 17.19.5.2001 (Albrecht als Referent).
3. Kongress für Strafverteidigung zum Thema „Die Polizei, Herrin des Strafverfahrens?“
des Forums Strafverteidigung, Bern 19.5.2001 (Albrecht als Referent, Zerbes).
Strafrechtslehrertagung, Passau, 24.-26.5.2001 (Eser und Jescheck mit mehreren Diskussionsbeiträgen, Huber, Zerbes).
DRK-Fortbildung Humanitäres Völkerrecht – Humanitäre Ethik / Genfer Rotkreuz-Abkommen, DRK-Landesschule Münster, 25.-27.5.2001 (Biehler als Referentin).
Interdisziplinärer Workshop „Soziale Kohäsion, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
Kriminalität in Europa“. Europäisches Jean-Monnet-Zentrum, Universität Würzburg, 28.29.5.2001 (Albrecht als Referent).
Expertengespräch „Drogenhilfe und Drogenpolitik: Internationaler Austausch zwischen
Deutschland, Kolumbien und Mexiko“. Deutscher Caritasverband, Berlin 28.-30.5.2001
(Ambos als Verfasser eines Statements und Moderator).
Fortbildungsveranstaltung zur Elektronischen Überwachung im Westfälischen Zentrum
für Forensische Psychiatrie Lippstadt, 30.5.2001 (Albrecht als Referent)
276
Kongresse und Tagungen
Global Forum on Fighting Corruption and Safeguarding Integrity II. Den Haag, 28.31.5.2001 (Huber als Referentin).
Ringvorlesung zum DDR-Recht. Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, 31.5.2001
(J. Arnold als Referent).
Expertenseminar „El nuevo escenario de (in)seguridad en América Latina: amenaza para
la democracia?“ Institut für Iberoamerika-Kunde/Instituto de Estudios Iberoamericanos,
Hamburg, 7.6.2001 (Ambos).
Seminar „Rechtliche und strategische Aspekte der Kontrolle der organisierten Wirtschaftskriminalität“. Polizei-Führungsakademie Münster, 7.6.2001 (Albrecht als Referent).
„Recht und Politik unter den Bedingungen der Globalisierung und Dezentralisierung“.
Workshop der geisteswissenschaftlichen Max-Planck-Institute, MPI f. Europäische
Rechtsgeschichte. Frankfurt a. M., 8.-9.6.2001 (Albrecht, Nogala als Referenten).
Jahrestreffen des Board of Directors der Association Internationale de Droit Pénal
(AIDP), Paris, 8.-10.6.2001 (Eser als Mitglied).
10. Trinationales Seminar über Kinder- und Jugenddelinquenz. Mittelwihr, 11.6.2001
(Albrecht, Backmann, Würger als Referenten).
Kongreß „International Congress of the young penalists section: Contemporary problems
of international criminal Law (International Criminal Court: Ratification and National
Implementation Legislation; International Trafficking in Women and Children)“. International Association of penal Law und International Institute of Higher Studies in Criminal Sciences (ISCIS), Syracusa/Italien, 14.-20.6.2001 (Lelieur).
Interlabo GERN zu „International Tribunals and Conflict Resolution“. Leiden/Niederlande, 15.6.2001 (Albrecht).
Hauptversammlung der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin, 19.-22.6.2001 (J. Arnold, Lang,
Oberwittler, Paoli, Rabenstein als Referenten von Schulvorträgen).
3. Methodenworkshop zur Jugenddelinquenz- und Jugendgewaltforschung. Max-PlanckInstitut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., 22.-23.6.2001
(Oberwittler als Leiter und Referent, Grundies, Kania, Köllisch, Naplava).
Interim Conference „Legal Comparison and Harmonisation of Doping Rules“, Berlin,
20.6.2001 (Koch als Referent, Fröhmcke).
Expert meeting on benchmarking in the Dutch Criminal Justice System. Niederländisches
Justizministerium, Den Haag, 21.-22.6.2001 (Albrecht als Experte).
Workshop on „The Global Study on Illicit Drug Markets“, jointly organised by the United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute and Gruppo Abele. Torino,
21.-22.6.2001 (Paoli als Diskutantin).
IV. Workshop „Lebend-Nieren-Transplantation“, Freiburg, 22.-23.6.2001 (Koch als Referent).
Arbeitskreis Überseeische Verfassungsvergleichung. Heidelberg, 22.-24.6.2001 (Tellenbach).
Kongresse und Tagungen
277
Wissenschaftliche Tagung „Wahrnehmung afrikanischer Transformationsvorgänge - das
Bild Afrikas in den deutschen/europäischen Medien“. Evangelische Akademie, Loccum,
22.-24.6.2001 (Kouassi).
Hyperion Training Course „How to Write a Competitive Proposal for EU R&D Framework Programmes“. Brüssel, 26.6.2001 (Paoli).
Laboratoire Européen Associé. Maison des Sciences de l’Homme, Paris, 27.6.2001 (Mayer).
Ethik-Kolloquien des ZERM, Freiburg, 20.11.2000; 18.12.2000; 15.1.2001; 26.3.2001;
7.5.2001; 25.6.2001 (Koch).
„Training for Democracy and Human Rights in the Ukrainian Military“, Projekt der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, Wesseling b. Bonn, 2.-3.7.2001 (Nemitz
als Referent).
Étude comparée des critères juridictionelle en matière de crimes internationaux. Séminaire des 2 et 3 Juillet 2001, Paris (Ambos als als Berichterstatter für Lateinamerika).
Seminar der ELSA Freiburg e.V. „Europa gefangen im Netz der Organisierten Kriminalität? – Herausforderung für Recht, Freiheit und Demokratie“. Universität Freiburg, 5.8.7.2001 (Jarvers, Kilchling, Kinzig als Referenten).
37. Kolloquium der südwestdeutschen und schweizerischen kriminologischen Institute,
Lehrstühle und sonstigen Forschungseinrichtungen. Kirkel, 6.-8.7.2001 (Albrecht, Braun,
Höfer, Kania, Kinzig, Lang, Tränkle).
First meeting of the scientific advisory board, German project of heroin assisted treatment
of opiate dependent patients. Frankfurt a. M., 9.7.2001 (Albrecht als Gutachter).
Markt für deutsche Umwelttechnik in China: Rechtliche Rahmenbedingungen – Handel Investitionen. München, 9.7.2001 (Richter als Diskussionsteilnehmer).
10. Ethik-Tag des Universitätsklinikums Freiburg „Wissenschaft, Medien, Öffentlichkeit“. Freiburg, 11.7.2001 (Eser als Gesprächsleiter, Koch).
Historical Justice. Einsteinforum, Potsdam, 12.-14.7.2001 (Simon als Diskussionsteilnehmer).
1. Österreichische Bioethik-Konferenz, Wien, 13.7.2001 (Koch als Referent).
Gemeinsamer Workshop des Institut de Police Scientifique et de Criminologie, Université de Lausanne (CH) und der Kriminologischen Forschungsgruppe des Max-PlanckInstituts Freiburg i. Br., Université de Lausanne, 13.-14.7.2001 (Kinzig, Köllisch, Oberwittler als Referenten).
Tagung „Der Wunsch nach einem gesunden Kind“, Evangelische Akademie Tutzing,
Tutzing, 16.-17.7.2001 (Koch als Referent).
2. Gerhard-Wurzbacher-Symposium „Organisierte Kriminalität oder ‚invisible hands‘?“
Universität Erlangen-Nürnberg, 20.-21.7.2001 (Kinzig als Referent).
Congresso Internacional de Direito Processual Penal; workshop „Die Polizei im lateinamerikanischen Rechtsstaat“. Sao Paulo/Brasilien, 31.7-3.8.2001 (Ambos als Leiter und
Organisator; Manso Porto als Berichterstatterin und organisatorische Tätigkeit im Rahmen des Polizeiprojekts).
278
Kongresse und Tagungen
Novos Rumos do Direito Processual Penal na América Latina. Ministerio Público do
Estado de Sao Paulo/Universidad de Sao Paulo/Max Planck Institut für ausl. u. intern.
Strafrecht (MPI) u.a., Brasilien, 31.7.-3.8.2001 (Ambos als Referent).
„Information und Recht“. Tagung der Assistierenden der Juristischen Fakultät Basel,
Basel, 3.-4.8., Saanen, 9.-12.8.2001 (Zerbes als Referentin).
International Seminar on Privatization of Social and Justice Services for Young People.
Theodor-Heuss-Akademie, Gummersbach, 11.-15.8.2001 (Obergfell-Fuchs als Referent).
Arbeitstagung des Hessischen Ministeriums der Justiz zu Gewinnabschöpfung und Rückgewinnungshilfe. Wiesbaden-Naurod, 13.-15.8.2001 (Kilchling als Referent).
Sino-German Symposium on Criminal Evidence. Sichuan University, Law School,
Chengdu/China, 15.8.2001 (Albrecht als Referent).
V. Nordisk Workshop för Forskare i Straffrätt. Gesamtnordisches strafrechtliches Forscherseminar. Aske Kursgård /Schweden, 24.-26.8.2001 (Nemitz als Referent, Cornils).
3. Fortbildungsseminar 2001 der Universität Freiburg „China und der Schwarzwald –
Umweltschutz und Waldwachstum“. Hohhot/Innere Mongolei/China 24.-27.8.2001 (Albrecht als Referent).
Meeting of the Law Society of Inner Mongolia. Hohhot/Innere Mongolei/China,
25.8.2001 (Albrecht als Referent).
Tagung „Palliativmedizin – Sterbebegleitung – Patientenverfügung“, Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen, Bad Nauheim,
25.8.2001 (Koch als Referent).
15th International Conference der Society for the Reform of Criminal Law „Politics,
Crime and Criminal Justice“ in Canberra/Australien, 26.-30.8.2001 (Eser als Mitglied des
Managing Committee und als Referent und Moderator).
Strafferetslærerseminaret 2001. Dänische Strafrechtslehrertagung. Kerteminde, 30.8.1.9.2001 (Cornils als Referentin).
5th Bi-Annual Conference of the Eastern Southern And Central African Heads of Correctional Services (CESCA): Efficiency in Corrections. Windhoek/Namibia, 4.-7.9.2001
(Kiessl als Referentin).
CEPOL-Course, Polizeiführungsakademie Münster. Münster, 6.9.2001 (Gleß als Referentin).
Rechtswissenschaftliches Symposium Freiburg – Osaka über „Rechtsfragen des Internet
und der Informationsgesellschaft aus deutscher und japanischer Sicht. Freiburg i. Br., 5.8.9.2001 (Eser als Referent).
First Annual International Conference of the European Society of Criminology. University of Lausanne, Lausanne, 6.-9.9.2001 (Kury als Referent und Organisator von 2 Workshops, Albrecht, Kania, Maguer, Nogala, Oberwittler als Referenten, Braun, Kilchling,
Mayer, Naplava, Paoli).
PHARE Seminar on the Introduction of the Initial Declaration, Legal Presumption and
the Reverse Burden of Proof in Latvia. Riga, 12.-13.9.2001 (Kilchling als Referent).
Kongresse und Tagungen
279
Internationales Strafrechtskolloquium über Lebensschutz im Strafrecht, veranstaltet von
der Koreanischen Gesellschaft für Strafrecht. Seoul, 12.-15.9.2001 (Huber als Referentin).
„Das 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union – Perspektiven für die
Sozial- und Geisteswissenschaften“. Wissenschaftszentrum für Sozialforschung, Berlin,
13.9.2001 (Paoli).
1. Europäischer Juristentag. Nürnberg, 13.-15.9.2001 (Gleß, Rabenstein, Zerbes).
6e réunion plenière du Groupe d’Etats contre la Corruption (GRECO), Conseil de
l’Europe, Strasbourg, 10.-14.9.2001 (Albrecht als Gutachter und Referent).
Arbeitsgruppe IT in der Geisteswissenschaftlichen Sektion der Max-Planck-Gesellschaft.
Frankfurt a. M., 17.9.2001 (Albrecht).
Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung. Hamburg, 19.-22.9.2001 (Tellenbach
als Fachgruppensekretärin der Fachgruppe 6, Eser, Jescheck mit mehreren Diskussionsbeiträgen).
Autumn Conference on Cross Border Co-operation. The Risk and Security Management
Forum. Schloss Lebenberg Kitzbühel, 22.-24.9.2001 (Albrecht als Referent).
Internationales Kolloquium „Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität im Rechtsstaat
– Möglichkeiten und Grenzen“. Izmir/Türkei, 22.-29.9.2001 (Cornils als Referentin).
Studientagung Kinder- & Jugendkriminalität. Katholische Akademie Trier, 24.-26.9.2001
(Backmann, Kinzig als Referenten).
Tagung der Deutschen Richterakademie Wustrau „Stellung und Funktion der Staatsanwaltschaft im europäischen Vergleich“. Wustrau, 25.9.2001 (Albrecht als Referent).
„Forum Medizinethik: Patientenverfügung?“, Kathedralforum/Sächsische Landeszentrale
für politische Bildung, Dresden, 26.9.2001 (Koch als Referent).
Caritas-Tagung in der Paulus-Akademie Zürich zum Thema „Mitgefangen: Die Gefangenen und ihre Angehörigen“. Zürich, 27.-28.9.2001 (Albrecht als Referent).
Internationaler Experten-Workshop „Organisierte Kriminalität im Fokus von Polizei und
Justiz“. Universität Bremen und Hochschule für Öffentliche Verwaltung, 28.9.2001 (Kinzig als Referent).
Seminar Föderative Weiterbildung in Rechtspsychologie. Schwerpunkt E: Psychologische Begutachtung im Strafverfahren der Deutschen Psychologen Akademie. Köln, 28.30.9.2001 (Albrecht als Referent).
Encuentro Interdisciplinario sobre Jurisdicción Universal. Fundación Konrad Adenauer,
Fundación Rigoberta Menchú Tum, Universidad Iberoamericana, México D.F., 1.2.10.2001 (Simon als Referent).
Neue Entwicklungen in Biomedizin und Medizintechnik – Universität und Wirtschaft im
Gespräch, Universitätstag Freiburg „Innovation am Oberrhein“, Universitätsklinikum
Freiburg, 2.10.2001 (Koch).
3. Deutsch-Ungarisches Kolloquium „Systems and Developments of Penal Sanctions in
Western and Central Europe“. National Institute of Criminology, Budapest, 1.-3.10.2001
(Albrecht, Eser, Kilchling, Kinzig als Referenten, Biehler).
280
Kongresse und Tagungen
„Europastrafrecht und die Schweiz“. Europäische Kommission/Schweizerische Vereinigung für internationales und europäisches Strafrecht, Basel, 4.-5.10.2001 (Gleß, Huber,
Zerbes).
Encuentro Interdisciplinario sobre Jurisdiccion Universal. Fundación Konrad Adenauer,
Fundación Rigoberta Menchú Tum, Universidad Rafael Landívar, Guatemala, 4.5.10.2001 (Simon als Referent).
Tagung der Neuen Kriminologischen Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie zum Thema „Kriminologie zwischen Grundlagenwissenschaften und Praxis”. Basel, 4.-6.10.2001 (Kaiser als Moderator, Kinzig als
Referent, Tränkle).
12th Annual Conference of the European Society of Social Drug Research. Venice,
5.10.2001 (Paoli als Referentin).
Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats des ZERM mit Kolloquium, Freiburg, 11.10.2001
(Eser, Koch).
1st European Conference on Drug Trafficking and Law Enforcement. London,
11.10.2001 (Paoli als Referentin).
Presseseminar der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Freiburg i. Br., 12.13.10.2001 (Koch als Referent).
5. Interdisziplinäres Kolloquium Geschichte und Kriminologie zum Schwerpunktthema
„Jugend und Kriminalität“. Waldhof e. V., Freiburg i. Br., 11.-13.10.2001 (Kania, Oberwittler als Leiter und Referent).
EU-China Legal and Judicial Co-operation Programme – Judges and Prosecutors Programme Seminar. Beijing/China, 15.-17.10.2001 (Albrecht als Referent).
NATO (EAPC/PfP) Workshop on Prosecuting War Crimes (organised by the German
and Swiss Governments). Interlaken, 17.-19.10.2001 (Ambos als Referent).
Crime and Justice Youth Justice Conference. Cambridge/England, 18.-20.10.2001 (Albrecht als Referent).
International Conference on Policing in Multicultural Societies. Sam Houston State University, Criminal Justice Center, Huntsville, Texas/USA, 17.-27.10.2001 (Albrecht als
Referent).
„Giornata di Studio in Onore di Winfried Hassemer“ der Universität Florenz, 20.10.2001
(Eser als Referent).
Workshop Forschungsprojekt „Ermittlungs- und Sanktionserfolge der OK-Ermittlungen
in Baden-Württemberg“. Fachhochschule Villingen-Schwenningen, 22.-24.10.2001 (Kinzig als Referent, Würger).
Podiumsdiskussion des Freiburg-Seminars über „Biomedizin und Ethik“. Freiburg,
25.10.2001 (Eser als Diskutant).
Towards a Europen Ius Commune in Legal Education and Research. Conference at the
Maastricht Faculty of Law, Maastricht 25.-26.10.2001 (Gleß als Referentin).
4th Annual Meeting of the Association of Clinical Research Professionals, 26.10.2001
(Hägele als Referent).
Kongresse und Tagungen
281
Workgroup 3 der European Commission Research Directorate-General Political Coordination and Strategy (COST 18), „Migration and Violence“. Budapest, 26.-28.10.2001
(Ewald).
13. Mainzer Opferforum zu dem Thema: „Schutz von Opferzeugen im Strafverfahren“,
Mainz, 27.-28.10.2001 (Kury).
Tagung „Elektronische Fußfessel, Arbeit und Co. Reform der Sanktionen im Erwachsenenstrafrecht“. Evangelische Akademie Hofgeismar, 29.-31.10.2001 (Albrecht als Referent).
International Workshop on „War – Victimization – Security: The Case of the Former
Yugoslavia“. Harnack-Haus Berlin, 2.-4.11.2001 (Albrecht als Veranstalter, Ewald als
Referent, Simon als Moderator, J. Arnold).
Tagung „Recht und Medizin“ der Deutschen Richterakademie, Wustrau, 31.10.10.11.2001 (Koch als Referent).
ERA-Tagung zum Schutz für Verbrechensopfer in der Europäischen Union, Trier, 5.6.11.2001 (Kilchling als Referent).
International Workshop (T.M.C. Asser Institute/Flemish Ministry for Sports) „Legal
Comparison and the Harmonisation of Doping Rules“, Brüssel, 7.11.2001 (Koch als Referent).
60th Annual Meeting of the American Society of Criminology „Criminology, Justice, and
Public Policy in the Twenty-First Century“. Atlanta, 7.-10.11.2001 (Kury als Organisator
eines Workshops und Referent, Obergfell-Fuchs, Ewald als Referenten, Albrecht).
Conference „Integrated Security in Europe, A Democratic Perspective“. Brügge, 14.17.11.2001 (Paoli als Chairperson).
Symposion der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zum Medienrecht. München, 15.11.2001 (Albrecht als Referent).
Konferenz „Verdad, justicia y reparación: Corte Penal Internacional“. Vicepresidencia de
la República, Bogotá, 19.-22.11.2001 (Ambos, Gropengießer als Referenten).
Seminar „Stammzellforschung und Präimplantationsdiagnostik in der Diskussion – Wo
stehen wir?“, Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Freiburg,
21.11.2001 (Koch als Referent).
15. Freiburger Tagung „Ethische und psychologische Grundlagen genetischer Beratung“,
Freiburg-Littenweiler, 21.-23.11.2001 (Koch als Referent).
Fachkongreß Kommunale Kriminalprävention – Netzwerk der Zukunft. Karlsruhe,
22.11.2001 (Obergfell-Fuchs als Referent).
Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder e.V. (KrimZ)
„Illegale Migration und Schleusungskriminalität“, Dresden 22.-23.11.2001 (Albrecht als
Referent).
Die Umsetzung von Maßnahmen der Dritten Säule in den Mitgliedstaaten der EU: Eine
generelle Bestandsaufnahme vor Laeken. Europäische Rechtsakademie Trier, 22.23.11.2001 (Gleß als Referentin, Biehler).
282
Kongresse und Tagungen
Tagung „Les règles pénitentiaires européennes, un outil pour les associations?“. Fédération des Associations Réflexion Action Prison Et Justice (FARAPEJ), Straßburg, 23. und
24.11.2001 (Lelieur).
10-Jahresfeier der Staatlichen Universität Nishnij Novgorod. Rußland, 27.-30.11.2001 (J.
Arnold als Referent).
„Opferhilfe – Opferschutz: Pflichtaufgabe des Staates? Fachtagung der Opferhilfe Mecklenburg-Vorpommern. Rostock, 28.11.2001 (Kilchling als Referent).
High Level Expert Meeting on East European Organized Crime. Europol, Den Haag,
29.11.2001 (Paoli als Referentin).
Tagung „Probleme der Multireligiosität in Europa am Beginn des 21. Jahrhunderts“.
Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt a. M., 29.11.-1.12.2001
(Jarvers als Referentin).
50. Kuratoriumssitzung der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Bonn, 30.11.2001
(Albrecht als Entsandtes Mitglied).
14. Berliner Dialyseseminar, 30.11.-1.12.2001 (Koch als Referent).
Regional Conference, „ICC and the Implementation of the Rome Statute in the Stability
Pact Countries“. Croatian Law Centre, Zagreb/Kroatien, 1.-2.12.2001 (Ambos als Referent und Moderator des Panel „The Implementation and other Issues of the ICC“).
„EU-China Seminar on Human Rights“ zum Thema „Prohibition and Prevention of Torture“. Brüssel, 5.-7.12.2001 (Richter als Diskussionsteilnehmer).
European City Conference on Cannabis Policy. Justizministerium der Niederlande, Utrecht, 6.-8.12.2001 (Albrecht als Referent).
Konferenz „Direito Penal Internacional para a Protecção dos Direitos Humanos“. GoetheInstitute Lissabon und Porto/Faculdade de Direito da Universidade de Coimbra, Coimbra,
10./11.12.2001 (Ambos, J. Arnold als Referenten).
Symposium „Genomforschung – Wissenschaft und Öffentlichkeit“ des JapanischDeutschen Zentrums Berlin, 10.12.2001 (Eser als Panelist).
Soziologisches Oberseminar. Forschungsinstitut für Soziologie, Universität zu Köln,
12.12.2001 (Oberwittler als Referent).
Studientagung „Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz: wirksame Waffen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität?“ Katholische Akademie, Trier, 13.12.2001 (Kilchling
als Referent).
International Seminar on Chinese Law. Passau 14.-16.12.2001 (Richter als Referent).
International Conference „UN Convention against Transnational Organized Crime“, organized by the Max Planck Institute Freiburg and Tilburg University (NL), Faculty of
Law. Freiburg i. Br., 13.-15.12.2001 (Albrecht als Mitveranstalter mit Eröffnungsansprache, Gleß, Kilchling als Referenten, Braun, Cornils, Eser, Huber, Kinzig).
Wissenschaftliche Vorträge
VI.
283
Wissenschaftliche Vorträge
Albrecht, Hans-Jörg
Einführung. Kolloquium aus Anlass des 65. Geburtstages von Prof. Dr. Dres.
h.c. Albin Eser, M.C.J. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, 28.-29.1.2000.
„Rechtsstaatliche Grenzen bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität“.
Seminar über „Aktuelle Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ in der Polizei-Führungsakademie
Hiltrup, 2.2.2000.
„Droit pénal et droit administratif dans le cadre de la rétention administrative
en Allemagne“. Colloque franco-allemand sur la rétention administrative des
étrangers en situation irrégulière en Europe. Maison des sciences de l’homme,
Paris, 11.2.2000.
„Gefährdungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
durch Geldwäscheaktivitäten: Ein Ansatz zur empirischen Erforschung und
ein Zwischenbericht“. Sitzung des Beirats zum Forschungsvorhaben Gefährdung von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
durch Geldwäsche“ des Bundesjustizministeriums, BJM, Berlin, 17.2.2000.
„Jugendkriminalität und Jugendstrafrechtspflege – Stellt die Jugendkriminalität die Justiz vor neue Herausforderungen?“ Tagung der Deutschen Richterakademie zum Leitthema „Einführung in das Jugendstrafrecht“. Wustrau,
9.3.2000.
„Europäisierung des Strafrechts“. Vortragsveranstaltung der Wiesbadener
Juristischen Gesellschaft e.V. Wiesbaden, 15.3.2000.
„Migration and Insecurity“. Colloquium on Insecurity and Safety in the New
Millennium. Centre for Criminal Justice Studies, Law Department, University
of Leeds, 23.3.2000.
„Drug Policies and Drug Problems in the Federal Republic of Germany –
Construction, Development and Trends“. LEA-Workshop zur Drogenkontrolle, Lille/F, 30./31.3.2000.
„Current Research on Criminology at the Max Planck Institute“; Economic
Crimes in Germany and Europe“, Chinese People’s Public Security University, Beijing/China, 17.4.2000.
„New Types of Crime in Germany/Europe and the Problems in Criminal Investigation Proceedings. Law School, Sichuan University, Cheng Du/China,
18.4.2000.
„New Developments of International Criminal Cooperation“, Wu Han University, Law School, Wu Han/China, 24.4.2000.
„Methods, Concepts and Findings from Evaluation Research on European
Drug Policies“. Seminar „The Establishment of a European Area of Freedom,
Security and Justice: Status and Prospects“. European Parliament Brussels,
27.4.2000.
284
Wissenschaftliche Vorträge
„Eine Einführung in die Evaluationsuntersuchung“. Presseveranstaltung zum
hessischen Modellversuch zur “Elektronischen Fußfessel“, Landgericht
Frankfurt a. M., 2.5.2000.
„Die Sanktionspraxis in Europa im internationalen Vergleich“. Europäische
Konferenz „Die Umsetzung europäischer Standards für den Strafvollzug und
die nicht-freiheitsentziehenden Sanktionen und Maßnahmen“, (“Sentencing
Practice in Europe in Comparative Perspective”. European Conference on
„The implementation of European standards for imprisonment and community sanctions and measures). Berlin, 3.5.2000.
„Death Penalty in China from a European Perspective“. Seminar, EU-China
Human Rights Dialogue. Lissabon, 8.5.2000.
„Die empirische Evaluation der Anordnung und Durchführung von TÜs im
Strafverfahren“. Treffen der Landesdatenschutzbeauftragten, München,
11.5.2000.
„Trafficking in Humans“ Juristische Fakultät der Universität Warschau,
17.5.2000.
„Kriminologische Aspekte des Beigebrauchs von Drogen“. Tagung der Ambulanz für integrierte Drogenhilfe in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer
Berlin zu „Beigebrauch: Offene Grenzen der Substitution“, Berlin, 20.5.2000.
„Developments in the Public Prosecutor’s Office in Germany“. Conference
„The Future of the Public Prosecutor’s Office in the European Union“ organised by the Department of Criminal Law and Criminology of the Catholic University of Leuven, Law and Society Institute. Leuven, 25.5.2000.
„Transnationale Kriminalität und internationale Instrumente zu ihrer Bekämpfung (Criminalidad transnacional e instrumentos internacionales para
combatirla)“ / „Drogenhandel, kriminelle Profite und Geldwäsche – unter besonderer Berücksichtigung von Kolumbien (Narcotráfico, criminalidad organizada y lavado de dinero en las perspectivas internacional y Colombiana)“.
Segundo Seminario de Derecho comparado, Universidad Externado de Colombia, Bogotá, 29./30.5.2000.
„Transnational Organised Crime and International Instruments for its
Control“ (La delinqüència organitzada transnacional i els instruments internacionals de control)“. International Conference on instruments to analyse security. Current state of the research, Escola de Policia de Catalunya, Mollet del
Vallès/Barcelona, 14.6.2000.
”A Comment on the South African Draft Sentencing Law from a ContinentalEuropean Perspective ”. Workshop on the South African Draft Sentencing
Law. Robben Island, Cape Town/Südafrika, 28.6.2000.
„Sport und Gewalt – Phänomene, Erklärungsansätze und Prävention (La violencia en los espectáculos deportivos – Aspectos penales y criminológicos). V
Congreso de Justicia Penal „Deporte y Delito“. Universidad de Huelva/Spanien, 13.7.2000.
„Settlements out of Court. A comparative study on European criminal justice
systems“. Law Reform Commission South Africa, Pretoria. 25.7.2000.
Wissenschaftliche Vorträge
285
„Drug Policies and Drug Problems in the Federal Republic of Germany –
Construction, Development and Trends in the Nineties. Bureau of Drug
Control at the Ministry of Public Security, Beijing/China, 21.8.2000.
„New Types of Crime and Developments in Criminal Investigation and Criminal Procedure“. Supreme Court of the People’s Republic China, Beijing/China, 22.8.2000.
„New Types of Crime and Developments in Criminal Investigation and Criminal Procedure“. Police Department of the Province of Yunan, and Police
Station of Kun Ming/China, 24.8.2000.
„Was ist Wirtschafts- und Unternehmenskriminalität?“. Fortbildungsveranstaltung des Zentrums für Unternehmensführung (ZfU), Zürich, 18.9.2000.
„The role of public prosecution services – a European perspective“. The Danish Centre for Human Rights, Copenhagen, 22.9.2000.
„Entwicklungen der Kriminalität, Ursachen und die Rolle der Kriminalpolitik.
17. Fachsymposium der Alexander von Humboldt Stiftung über „Krise des
Strafrechts und der Kriminalwissenschaften?“, Bamberg, 1.-5.10.2000,
2.10.2000.
„The Death Penalty in China“. Workshop „Towards the Global Abolition of
Capital Punishment“ in cooperation with the Otto Suhr Institute for Political
Science, Free University Berlin. Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Strafrecht, Freiburg, 6.10.2000.
„Juristische und ethische Grundsätze in der Suchtforschung“. Gemeinsamer
BMBF-Workshop der Suchtforschungsverbünde Tübingen/Mannheim/Würzburg und Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen,
18.10.2000.
„Kriminalität und Strafrechtsreform im südlichen Afrika“. Jahrestagung der
Gesellschaft für Afrikanisches Recht, Heidelberg, 4.11.2000.
„Crime and Criminal Justice in Europe“. Workshop on „Convergence and
Diversity of European Societies – Legal and Economic, Social and Cultural
Aspects of the Research Framework“ der Max-Planck-Gesellschaft in Brüssel,
7.11.2000.
„Forschungen zur Wirtschaftskriminalität in Europa – Konzepte und empirische Befunde“. Internationaler Kongreß über „Moderne Tendenzen in der
Strafrechtswissenschaft und der Kriminologie“. Juristische Fakultät der UNED Madrid, 8.11.2000.
“Trends in Crime, Causes of Crime, and the Role of Criminal Policy“. Department of Sociology, University of Miami, 9., 10.11.2000.
u. Teske, R., „Politically Motivated Crimes against Foreigners in the Federal
Republic of Germany“. Annual Meeting of the American Society of Criminology, San Francisco, 14.-18.11.2000 (15.11.2000).
“International Human Rights Standards and Law Enforcement”. Roundtable.
Annual Meeting of the American Society of Criminology, San Francisco, 14.18.11.2000 (17.11.2000).
286
Wissenschaftliche Vorträge
„Die Europäisierung nationalen Rechts“ Workshop der Max-Planck-Gesellschaft zu „Politik und Recht unter den Bedingungen der Globalisierung und
Dezentralisierung“, Köln, 2.12.2000.
„Intermediate, Community and Alternative Penalties: European Developments in Conceptions and Use of Non-Custodial Criminal Sanctions. EUChina Dialog, Ministry of Foreign Affairs, Paris, 18.12.2000.
„Transnationale Kriminalität und internationale Instrumente zu ihrer Bekämpfung“. Seminar „Planung der Kriminalitätskontrolle“, Polizeiführungsakademie Hiltrup, 12.1.2001.
„Untersuchungen von Registrierten- und Bestraftenkohorten in der Bundesrepublik Deutschland“. Wissenschaftliche Fachtagung „Rückfallforschung
und Rückfallstatistiken“, Bonn, 15.-17.2.2001 (16.2.2001).
„Ausländerkriminalität und Entwicklungen in behördlichen Reaktionsmustern“. Kolloquium „Fremder, kommst Du nach Deutschland...“. Zum institutionellen Umgang mit Fremden in Staat und Gesellschaft. Konferenztage
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg/KZV in Kooperation mit
der Gesellschaft für praxisorientierte Kriminalitätsforschung e.V. (GpK),
Potsdam, 8.3.2001.
„Fehlerquellen im Ermittlungsverfahren“. 25. Strafverteidigertag. Berlin,
10.3.2001.
„Science and Society: Role of the Social Sciences and the Legal Systems“.
International Conference of Experts on Reconstruction of Scientific Cooperation in South East Europe, UNESCO-ROSTE, Venedig, 24.-27.3.2001
(26.3.2001).
„Les tendances récentes des politiques pénales en Europe“. Ecole Internationale de Criminologie Comparée, Université de Montréal, 30.3.2001.
„Les politiques et les pratiques de prescription d’héroine en Allemagne“.
Centre International de Criminologie Comparée (CICC), Université de
Montréal, 2.4.2001.
„Developments in Crime and Criminal Justice: A Comparative View on Europe and North America“. Annual Conference of the Academy of Criminal
Justice Sciences (ACJS), Washington/DC, 5.4.2001.
„The Impact of Criminological Research on Public Policy: The Example of
the Federal Republic of Germany“. Annual Conference of the Academy of
Criminal Justice Sciences (ACJS), Washington/DC, 6.4.2001.
„The System of Criminal Sanctions in German Criminal Law“. Hainan University, Hainan/China, 10.-21.4.2001.
„Introduction into German Criminal Law and Criminology“. Hainan University, Hainan/China, 13.4.2001.
„German Criminological Research and New Developments“. Police University Beijing/China, 20.4.2001.
„Alternatives to the Death Penalty“. EU-China Seminar on Human Rights,
Including the Death Penalty and the Right to Education, Beijing/China, 10.12.5.2001.
Wissenschaftliche Vorträge
287
„Kriminologische Erfahrungen und kriminalpräventive Räte“. Tagung der
Sektion „Staatslehre und politische Verwaltung“ und des Arbeitskreises Politikfeldanalyse Innere Sicherheit in der DVPW. Polizei-Führungsakademie
Münster, 17.-19.5.2001 (17.5.2001).
„Zur veränderten Rolle der Polizei im Strafverfahren“. 3. Kongress für Strafverteidigung zum Thema „Die Polizei, Herrin des Strafverfahrens?“des Forums Strafverteidigung, Bern, 19.5.2001.
„Wirtschaftskriminalität in Europa“. Interdisziplinärer Workshop „Soziale
Kohäsion, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Kriminalität in Europa“. Europäisches Jean-Monnet-Zentrum, Universität Würzburg, 28./29.5.2001.
„Der Elektronische Hausarrest – Probleme und Potential in Maßregelvollzug
und Rehabilitation“. Fortbildungsveranstaltung zur Elektronischen Überwachung im Westfälischen Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt,
30.5.2001.
„Organisierte Wirtschaftskriminalität – Ein fassbarer Tatbestand?“. Seminar
„Rechtliche und strategische Aspekte der Kontrolle der organisierten Wirtschaftskriminalität. Polizei-Führungsakademie Münster, 7.6.2001.
“Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht – Ein Überblick über neuere Entwicklungen”. 10. Trinationales Seminar Jugendrecht und Jugendkriminalität
der Evanglischen Fachhochschule Freiburg in Mittelwihr/Elsaß, 11.6.2001.
„New Investigation Methods and Questions of Evidence as well as Use of
Evidence“. Sino-German Symposium on Criminal Evidence, Sichuan University, Law School, Chengdu/China, 15.8.2001.
„Protection of the Environment between Administrative and Criminal Law“.
3. Fortbildungsseminar 2001 der Universität Freiburg „China und der
Schwarzwald – Umweltschutz und Waldwachstum“, Hohhot/Innere Mongolei/China 24.8.2001.
„Trends in Crime and Criminal Justice in the Federal Republic of Germany“.
Law Society, Hohhot/Innere Mongolei/China, 25.8.2001.
“Immigration, Crime and Control of Immigrants in the Federal Republic of
Germany”. First International Annual Conference of the European Society of
Criminology. University of Lausanne, 6-8.9.2001 (6.9.2001).
„Draft Evaluation Report on France: Introductory Remarks“. 6th plenary session of GRECO, Council of Europe, Straßburg 10.-14.9.2001 (10.9.2001).
„Fortress Europe? Controlling Illegal Immigration“. Autumn Conference on
Cross Border Co-operation. The Risk and Security Management Forum.
Schloss Lebenberg Kitzbuhel, 22.-24.9.2001 (22.9.2001).
„Der Staatsanwalt zwischen Recht und Politik“. Tagung der Deutschen Richterakademie Wustrau „Stellung und Funktion der Staatsanwaltschaft im europäischen Vergleich“. Wustrau, 25.9.2001.
„Angehörige zwischen Strafzwecken des Staates und der Integration des Täters“. Caritas-Tagung in der Paulus-Akademie Zürich zum Thema „Mitgefangen: Die Gefangenen und ihre Angehörigen“, Zürich, 27.9.2001.
288
Wissenschaftliche Vorträge
„Current Criminal Policies and Criminal Justice in Western Europe“. 3.
Deutsch-Ungarisches Kolloquium zum Thema „Systems and Developments
of Penal Sanctions in Western and Central Europe“. National Institute of Criminology, Budapest, 1.-3.10.2001 (2.10.2001).
„Independence in Systems Based Upon the Rule of Law - A European Perspective“ und „Crime Risk Assessment, Crime Prevention, The Legislative
Process and Law Reform - A European Perspective“. EU-China Legal and
Judicial Co-operation Programme – Judges and Prosecutors Programme Seminar, Beijing/China, 15.-17.10.2001.
„Draft Essay on Stability in the German Juvenile Criminal Justice System- A
Theoretical and Empirical Account of the History of and Trends in Juvenile
Criminal Justice“. Crime and Justice Youth Justice Conference, Institute of
Criminology, Cambridge/England, 18.-20.10.2001, 19,10.
„Transnational Organized Crime“. International Conference on Policing in
Multicultural Societies. Sam Houston State University, Criminal Justice Center, Huntsville/USA, 17.-27.10.2001, 23.10.
„Erwachsenensanktionenrecht in westlichen Ländern“. Tagung „Elektronische
Fußfessel, Arbeit und Co. Reform der Sanktionen im Erwachsenenstrafrecht“.
Evangelische Akademie Hofgeismar, 29.-31.10.2001.
„Effizienter Jugendschutz im Rundfunk durch Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht?“ Symposion der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zum Medienrecht, München, 15.11.2001.
„Kriminologische Aspekte der Schleusungskriminalität“. Fachtagung der
Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder e.V. (KrimZ) „Illegale Migration und Schleusungskriminalität“, Dresden, 22./23.11.2001.
„Cannabis Policies in Frankfurt“; „Distribution of Cannabis in Europe – Between Prohibition and the Market” (7.12.); „Cannabis Regimes in 5 European
Cities – A Summary of City Studies“ (8.12.). European City Conference on
Cannabis Policy, Justizministerium der Niederlande, Utrecht, 6.-8.12.2001.
Ambos, Kai
„Der neue Internationale Strafgerichtshof. Seine materiellrechtliche und formelle Zuständigkeit“. Vortrag im Rahmen der Vorlesung „Strafrechtsvergleichung und internationales Strafrecht“ von Prof. Dr. Drs. h.c. Albin Eser,
Albert Ludwig Universität Freiburg, WS 1999/2000, 25.1.2000.
„Nachsorge - Deutsche Gerichtsbarkeit für internationale Verbrechen“. 10.
Teinacher Tagung der Rechtsberater und Rechtslehrer der Bundeswehr und
der Konventionsbeauftragten des Deutschen Roten Kreuzes in Zusammenarbeit mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum, 31.3./1.4.2000.
„Responsabilidad del superior en el Derecho Penal Internacional“. Universidad Externado de Colombia. Segundo seminario de derecho comparado: Derecho Penal Internacional y proceso de paz. Bogotá, 30.5.2000.
„La nueva Corte Penal Internacional y el caso Pinochet“. Defensoría del
Pueblo, Lima, 24.8.00; Coordinadora Nacional de Derechos Humanos, Lima,
25.8.2000.
Wissenschaftliche Vorträge
289
„El sistema de penas y su ejecución en el derecho penal supranacional“. V
Congreso Internacional de Derecho Penal „Sanción penal y criminalidad
contemporánea“. Pontificia Universidad Católica del Perú, 21.-25.8.2000
(25.8.2000).
„Globalización como desafío para el derecho internacional“. Mesa redonda
„Globalización, integración regional y derecho internacional“. Goethe Institut/ILDIS (Friedrich-Ebert-Stiftung), La Paz/Bolivien, 29.8.2000.
„Estrategias europeas para la armonización legislativa (Legislación penal de
drogas en Países Bajos (NL), Alemania (D), España (E), Gran Bretaña (GB) y
Dinamarca (DK) a la vista de la armonización legal)“. Seminario técnico armonización legislativa en materia de drogas en los paises de la comunidad
andina, Comisión Europea/Communidad Andina, Lissabon, 4.-6.10.2000
(4.10.2000).
Vortrag zum Thema „Justicia“. Procesos de Transición y Reconciliación en
Alemania y Colombia, Pontificia Universidad Javeriana/Deutsche Botschaft/KAS/FES, Bogota/Kolumbien, 26.10.2000.
„El nuevo Tribunal Penal Internacional“. Universidad del Rosario, Bogota,
Kolumbien, 27.10.2000.
„Breve presentación de los resultados del estudio comparativo sobre las reformas procesales penales en América Latina“. Seminario Internacional „Las
Reformas Procesales Penales en América Latina“ (KAS/MPI/GTZ), Santiago
de Chile, 30.-31.10.2000.
„El nuevo Tribunal Penal Internacional“. Universidad de Antofagasta und
Universidad Catolica del Norte, Coquimbo (beide Chile), 2.11.2000; Universidad Arcis, Santiago de Chile, 3.11.2000.
„Drogenbekämpfung in den Anden: Drogenökonomie und Drogenpolitik global“. Tagung „Keine Macht den Drogen?“ Mitwelt – Heinrich-Böll-Stiftung
Sachsen Anhalt e.V., Halle, 9.-10.12.2000.
„On the rationale of punishment at the domestic and international level“.
Colloque „L'internationalisation du droit pénal“. Université de Genève, Faculté de droit, Département de droit pénal, 16.-17.3.2001.
„Völkermord im Lichte des internationalen Strafrechts“. Öffentliches Hearing
„25 Jahre Militärputsch und Völkermord in Argentinien“, Koalition gegen
Straflosigkeit, Reichstag Berlin, 21.3.2001.
„Some problematic aspects of the doctrine of command responsibility from a
criminal law perspective“. Round table „Command Responsibility“. Croatian
Helsinki Committee/Croatian Law Centre, Trakošćan/Kroatien, 23.24.3.2001.
„The elements of crimes against humanity according to section 5 UNTAET
regulation 15“. Lecture for the investigators of the Office of the General Prosecutor UN Transitional Administration in East Timor, Dili/East Timor,
4.5.2001.
290
Wissenschaftliche Vorträge
„Comentario“ im Rahmen des Expertenseminars „El nuevo escenario de
(in)seguridad en América Latina: amenaza para la democracia?“ zu Tema 4:
„El futuro: los desafíos internos de la (in)seguridad en la región“. Institut für
Iberoamerika-Kunde/Instituto de Estudios Iberoamericanos, Hamburg,
7.6.2001.
„Étude comparée des critères juridictionelle en matière de crimes internationaux“. Séminaire des 2 et 3 Juillet 2001, Paris (Teilnahme als Berichterstatter
für Lateinamerika).
„Controle da atividade policial no processo penal“. Congresso internacional
de direito processual penal. Novos Rumos do Direito Processual Penal na América Latina. Ministerio Público do Estado de Sao Paulo/Universidad de Sao
Paulo/Max-Planck-Institut für ausl. u. intern. Strafrecht (MPI) u.a., Brasilien,
31.7.-3.8.2001.
„ICTY and providing it legal assistance“. Lecture im Rahmen des EU-Robert
Schuman training programme „Towards an Area of Freedom, Security and
Justice in Europe: Coordinating International Cooperation in Criminal Matters“. Vantaa education center for prison service, Vantaa/Finnland, 14.9.2001.
„Individual Criminal Responsibility“. NATO (EAPC/PfP) Workshop on Prosecuting War Crimes organised by the German and Swiss Governments, Interlaken, 17.-19.10.2001.
„Código de Derecho Penal Internacional en la legislación alemana“. Vortrag
im Rahmen der Konferenz „Verdad, justicia y reparación: Corte Penal Internacional“, Bogotá 19.-22.11.2001.
„Legal and political bases of the International Criminal Court (ICC)“. Einführungsvortrag im Rahmen der Regional Conference, „ICC and the Implementation of the Rome Statute in the Stability Pact Countries“ sowie Moderation
des Panel „The Implementation and other Issues of the ICC“. Croatian Law
Centre, Zagreb/Kroatien, 1./2.12.2001.
„Bases da Perseguição Penal dos Tribunais ad-hoc da ONU“. Konferenz „Direito Penal Internacional para a Protecção dos Direitos Humanos“, GoetheInstitute Lissabon und Porto/Faculdade de Direito da Universidade de Coimbra, Coimbra, 10./11.12.2001.
Arnold, Jörg
„Landesbericht Deutschland“, Vergangenheit und Zukunft des deutschen,
japanischen und koreanischen Strafrechts. Chongju Universität, Korea,
21.4.2000 (Vortrag wurde schriftlich vorgelegt und konnte wegen Krankheit
nicht gehalten werden).
„Beteiligung an einer kriminellen Organisation als europäisches Tatbestandsmodell“, Kommentar. Dritte Tagung des Europäischen gemeinsamen Forschungsprojekts zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Falcone-Programm der Europäischen Union), Oberster Gerichtshof Spaniens, Madrid,
16.6. 2000.
„Criminal law in reaction to Tate crime. Politics dealing with the past and
European transitions“. Totalitarianism and Authoritarianism in Europe: shortand long-term perspectives, Deutsches Historisches Institut Warschau,
29.9.2000.
Wissenschaftliche Vorträge
291
„Strafrechtliche Vergangenheitspolitik und Wiedervereinigung“. Wiedervereinigung Koreas, Deutsch-Koreanische Juristische Gesellschaft e.V., National-Universität Seoul, Korea, 10.10.2000.
„Strafrechtliche Vergangenheitspolitik und Wiedervereinigung“. KansaiUniversität, Osaka, Japan, 16.10.2000.
„Beteiligung bei Organisationsdelikten“. Juristische Fakultät der Universität
Graz, 7.12.2000.
„Kriminalitätsentwicklung und Strafvollzug in der DDR“. Ringvorlesung zum
DDR-Recht an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, 31.5.2001.
„Rache und Vergeltung oder Versöhnung und Amnestie?“ Schulvortrag im
Rahmen der Jahresversammlung der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin, 19.6
und 20.6.2001.
„Menschenrechtsschutz durch Strafrecht“. Konferenz „Direito Penal Internacional para a Protecção dos Direitos Humanos“. Goethe-Institute Lissabon
und Porto/Faculdade de Direito da Universidade de Coimbra, Coimbra/Portugal, 10./11.12.2001 (10.12.2001).
Backmann, Ben
„Rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und schweizerischen Jugendstrafrechts“; „Sanktions- und Wertvorstellungen Jugendlicher im Ländervergleich Deutschland-Schweiz - Eine Projektvorstellung“; „Sanktionseinstellungen und abweichendes Verhalten Jugendlichen im internationalen
Vergleich“ (mit Würger, M., Schiller, U.). 10. Trinationales Seminar über
Kinder- und Jugenddelinquenz. Mittelwihr/Elsaß, 11.6.2001.
„Entwicklung und Ursachen der Jugendkriminalität in der Bundesrepublik
Deutschland“. Studientagung Kinder- & Jugendkriminalität. Katholische Akademie Trier, 24.9.2001.
Becker, Monika
u. Kinzig, J., „Rechtsmittel im Strafrecht - Eine international vergleichende
Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz“. Vortrag anläßlich der
Sitzung des Fachbeirats und des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für
ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., 25.2.2000.
u. Kinzig, J., „Rechtsmittel im Strafrecht - Eine international vergleichende
Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz“. 24. Strafverteidigertag,
Würzburg, 11.3.2000.
u. Kinzig, J., „Rechtsmittel im Strafrecht - Eine international vergleichende
Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz“. 63. Deutscher Juristentag, Leipzig 27.9.2000.
Biehler, Anke
„Probleme der Waffenverbote und verbotenen Kriegspraktiken“. DRK-Fortbildung Humanitäres Völkerrecht – Humanitäre Ethik / Genfer RotkreuzAbkommen, DRK-Landesschule Münster, 25.-27.5.2001.
„Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung“. Zonta-Club Darmstadt,
8.11.2001.
Cornils, Karin
„Die territorialen Grenzen der Strafgerichtsbarkeit und Internet“. Deutschschwedisches Kolloquium der Gesellschaft für Rechtsvergleichung, Lund,
1.4.2000.
„Aktuelle spørgsmål på straffuldbyrdelseområdet i Tyskland“. Dänische
Strafrechtslehrertagung 2001, Kerteminde, 31.8.2001.
292
Wissenschaftliche Vorträge
„Aufenthalts- und Zutrittsverbote als kriminalpräventive Mittel im dänischen
Recht“. Internationales Kolloquium „Maßnahmen gegen Organisierte Kriminalität im Rechtsstaat – Möglichkeiten und Grenzen“, Izmir/Türkei,
24.9.2001.
Eser, Albin
„Herausforderungen an der Jahrtausendwende“. Festansprache auf dem Neujahrsempfang des Landkreises Miltenberg/Main, 3.1.2000.
u. Koch, H.-G., „Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich –
Befunde, Einsichten, Vorschläge“. Vortrag anlässlich der Sitzung des Fachbeirats und des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und
internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., 25.2.2000.
„Die Verwendung humaner Stammzellen in der Medizin – Perspektiven und
Grenzen“. Statement zu Rechtsfragen bei Forschung mit humanen Stammzellen des Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin, 29.3.2000.
„On the Way to a Permanent International Criminal Court: Genesis and Main
Features of the Rome Statute“. Vortrag bei der International Society for the
Reform of Criminal Law und dem International Centre for Criminal Law Reform and Criminal Justice Policy. Vancouver, 7.4.2000.
„Auf dem Weg zu einem Internationalen Strafgerichtshof: Entstehung und
Grundzüge des Rom-Statuts“. Vortrag anläßlich des Kolloquiums der Chongju Universität zu Ehren von Professor Albin Eser „‘Vergangenheit‘ und ‚Zukunft‘ des deutschen, japanischen und koreanischen Strafrechts“, Chongju,
24.4.2000.
„Funktionen, Methoden und Grenzen der Strafrechtsvergleichung“. Vortrag
am Legal Research Institute der Korea University, Seoul, 26.4.2000.
„Rechtsprobleme bei Forschung mit humanen Stammzellen“. Vortrag bei der
Schering Research Foundation, Berlin, 15.5.2000.
„Laienbeteiligung im Strafverfahren“. Vortrag anlässlich der Internationalen
Konferenz „Lay Participation in the Judicial Process in Japan“, Tokyo,
3.6.2000.
„Why should citizens participate in the administration of justice“? Vortrag
anläßlich der Internationalen Konferenz „Lay Participation in the Judicial
Process in Japan“, Kyoto, 4.6.2000.
„Lay Participation and Its Effects in Germany“. Vortrag anläßlich der Internationalen Konferenz „Lay Participation in the Judicial Process in Japan“, Osaka, 5.6.2000.
„Deporte y Justicia Penal“. Vortrag auf dem V. Congreso de Justicia Penal
„Deporte y Delito“ (Sport und Strafrecht) der Universidad de Huelva,
12.7.2000.
„Wahrheit und Wahrhaftigkeit in der Wissenschaft“. Vortrag auf Einladung
des Fördervereins Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-LiebigUniversität Gießen zur Eröffnung des Wintersemesters 2000/2001, Gießen,
19.10.2000.
Wissenschaftliche Vorträge
293
„Verfolgung von Völkermord und Humanitätsverbrechen durch internationale
Strafjustiz: Auf dem Weg zu einem Internationalen Strafgerichtshof“. Vortrag
im Rahmen des Studium Generale der Fachhochschule Furtwangen,
23.10.2000.
„Wahrheit und Wahrhaftigkeit in der Wissenschaft.“ Festvortrag anläßlich der
10-Jahresfeier des Interdisziplinären Zentrums für Ethik in der Wissenschaft
(IZEW) der Universität Tübingen, 25.10.2000.
„Una justicia penal a la medida del ser humano“. Vortrag an der Universidad
Nacional Bello Santiago de Chile, 30.10.2000.
„Una justicia penal humana en la época de la integración europea y de la globalización“. („Menschengerechte Strafjustiz im Zeitalter von Europäisierung
und Globalisierung“). Vortrag anlässlich des Congreso Internactional sobre
Modernas Tendencias en la Ciencia del Derecho Penal y en la Criminología.
Madrid, 6.-10.11.2000 (6.11.2000).
„‚Humane‘ Criminal Justice in the Age of Europeanization and Globalization“
(„‚Menschengerechte‘ Strafjustiz im Zeitalter von Europäisierung und Globalisierung“). Einführungsvortrag auf der International Conference „Principals
of Criminal Procedure Challenged by the Contemporary World“, Kraków,
13.-14.11.2000 (13.11.2000) sowie Vortrag an der Juristischen Fakultät der
Universität Warschau, 15.11.2000.
Grußwort anlässlich der Jahrestagung der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung vom 24.-15.11.2000, Freiburg, 24.11.2000.
„Rechtliche Fragen im Rahmen des Embryonenschutzgesetzes.“ Vortrag auf
der Klausurtagung der deutschen Bischofskonferenz der VELKD (Vereinigte
Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) über „Herausgefordert durch
neue Entwicklungen in Medizin und Genetik. Theologische Fragen an die Reproduktionsmedizin“, Rothenburg ob der Tauber, 12.3.2001.
„Rechtliche und sozialpolitische Probleme der modernen Biotechnologie: Ein
Überblick aus bundesdeutscher Sicht.“ Vortrag an der Hiroshima-Universität,
Hiroshima, 5.4.2001.
„Umgang mit Fehlverhalten“. Vortrag auf dem 107. Kongress der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin im Seminar über „Fehlverhalten in der medizinischen Forschung“, Wiesbaden, 21.-23.4.2001 (23.4.2001).
„Auf dem Weg zu einem internationalen Strafgerichtshof: Entstehung und
Grundzüge des Rom-Statuts.“ Vortrag im Rahmen des Semesterprogramms
der K.D.St.V. Arminia, Freiburg, 3.5.2001.
„Verso una Corte penale internazionale: Nascita e fondamenti dello Statuto di
Roma“ (Auf dem Weg zu einem internationalen Strafgerichtshof: Entstehung
und Grundzüge des Rom-Statuts). Vortrag auf Einladung der Università di
Trento, 29.5.2001 und der Università di Bologna, 30.5.2001.
„Funzioni, metodi e limiti della ricerca in diritto penale comparato“. Vortrag
auf Einladung der Università di Modena, 31.5.2001.
„The Status of the Embryo in Comparative Perspective – New Challenges to
Law and Ethics by Modern Biomedical Techniques“. Vortrag an der Charles
Sturt University, Canberra, 28.8.2001.
294
Wissenschaftliche Vorträge
E.W. Turner Memorial Lecture „Towards an International Criminal Court:
Genesis and Main Features of the Rome Statute“. Vortrag auf Einladung der
Faculty of Law, University of Tasmania, Hobart, 3.9.2001.
„Functions, Methods and Limitations of Comparative Law“. Vortrag auf Einladung der University of Tasmania, Hobart, 4.9.2001.
„The Legal Status of the Embryo in Comparative Perspective.“ Vortrag auf
Einladung des Centre for Law and Genetics der University of Tasmania, Hobart, 4.9.2001.
„Internet und internationales Strafrecht“. Vortrag anläßlich des Rechtswissenschaftlichen Symposiums Freiburg – Osaka über „Rechtsfragen des Internet
und der Informationsgesellschaft aus deutscher und japanischer Sicht“, Freiburg, 5.-8.9.2001 (7.9.2001).
„‘Humane‘ Criminal Justice in the Face of Europeization and Globalization“.
Vortrag anlässlich des 3. Deutsch-Ungarischen Kolloquiums zum Thema
„Systems and Developments of Penal Sanctions in Western and Central Europe“, Budapest, 1.-3.10.2001 (1.10.2001).
„I protagonisti della cultura giuridica europea“. Laudatio für Winfried Hassemer anläßlich des Kolloquiums „Giornata di Studio in Onore di Winfried
Hassemer“ der Università di Firenze, 20.10.2001.
„Fehlverhalten in der Wissenschaft“. Vortrag auf dem 3. Jahreskongress der
Pharmakologischen Gesellschaft, Köln, 15.-17.11.2001 (16.11.2001).
„Medicinas y Derecho Penal“. 5 Vorträge zu Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Arztes allgemein sowie zur Reproduktionsmedizin, Embryoforschung, Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe im Rahmen des Magisterkurses „Master Internacional de Derecho“ der Universidad Autonoma de
Barcelona und der Universidad Autonoma Metropolitana de Mexico in Mexiko-Stadt vom 22.-27.11.2001.
„Una justicia penal ‚a la medida del ser humano‘ en la epoca de la globalización“. Vortrag auf dem Encuentro Internacional „Tendencias del Derecho
Penal y la Politica Criminal del Tercer Milenio“ in Mexiko-Stadt, 27.29.11.2001 (28.11.2001).
Ewald, Uwe
“Viktimisierungserleben und moderne Gesellschaft“, Statement zum Vortrag
„Das Opfer der Straftat“. 4. Deutsch-Chinesisches Kolloquium zu kriminologischen und strafrechtlichen Fragen, veranstaltet vom Max-Planck-Institut für
internationales und ausländisches Strafrecht Freiburg, Berlin, 7.7.2000.
Vorlesung „Crime in Germany - An Overview“. Universitäten Belgrad und
Kragujevac, Jugoslawien, 25./26.10.2000.
Chair of panel, entitled: “State Crime in East Germany: Facts vs. Fiction or
Competetive Narratives?“ ‘Wall-Shootings‘ in the DDR as Social Phenomenon and Manufacturing Guilt: ‘False Truth‘?“ 59th Annual Meeting of the
American Society of Criminology, San Francisco, 17.11.2000.
„Introduction: Victimization in the Context of War – ‚History‘ and Perspectives of a Research Project“; „Features of a Research Design – Methodological and Organizational Issues“. Workshop „War – Victimization – Security: The Case of the Former Yugoslavia“. Berlin, 2.-4.11.2001.
Wissenschaftliche Vorträge
295
„Migration Control as a Matter of State Crime: The Case of Border Policing
in Europe“. 60th Annual Meeting of the American Society of Criminology,
Atlanta, 9.11.2001.
Gleß, Sabine
„Europol- (Neue) Möglichkeiten der Polizei bei der grenzüberschreitenden
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität“. Seminar: Wirtschaftskriminalität
und Auslandsermittlungen, Akademie der Polizei Baden-Württemberg, Freiburg i. Br., 12.4.2000.
„Rechtsvergleichende Übersichten und Rechtsintegration in der Europäischen
Union“. Arbeitskreistagung der SIRENEN in der Europäischen Union, Brüssel, 9.2.2000.
„The Schengen Acquis and its Implementation in National Systems“. Followup Seminar on Developments in Criminal Law (TAIEX-Office), Warschau,
22.5.2000.
„Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen und ihre Auswirkungen auf
das nationale Recht“. Internationale Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten – Deutsche Richterakademie Wustrau und Trier, Wustrau,
21.3.2001.
„Rechtsstaatliche Kontrolle von Europol“. Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Berlin, 6.4.2001.
„The Relationship of Police and Justice in Europe”. CEPOL-Course, Polizeiführungsakademie Münster, Münster, 6.9.2001.
„Discussion: Devepolments towards a Corpus Iuris”. Towards a Europen Ius
Commune in Legal Education and Research – Conference at the Maastricht
Faculty of Law, Maastricht, 25.10.2001.
„Überwindung von Auslieferungshindernissen in der EU - erstrebenswert aber
unmöglich?“. Die Umsetzung von Maßnahmen der Dritten Säule in den Mitgliedstaaten der EU: Eine generelle Bestandsaufnahme vor Laeken, Europäische Rechtsakademie, Trier, 22.11.2001.
„The prominent procedural issues: Obtaining Evidence Abroad – a European
Approach”. International Conference „UN Convention against Transnational
Organized Crime“, Freiburg i. Br., 13.-15.12.2001.
Gropengießer, Helmut „Amnistías e indultos en el contexto del Estatuto de Roma“. Internationaler
Kongress „Verdad, Justicia y Reparación: Corte Penal Internacional“, Bogotá/Kolumbien, 22.11.2001.
Grundies, Volker
„Die Auswirkung von Periodeneffekten auf den Verlauf der Age-CrimeKurve am Beispiel der Spätaussiedler“. 36. Kolloquium der südwestdeutschen
und schweizerischen kriminologischen Institute und Lehrstühle, Freiburg,
1.7.2000.
„The Effect of Period on the Age-Crime Curve. A Log-Linear Analysis of
Crime Rates Estimated by a Study of Four Cohorts.“ Annual Conference of
the American Society of Criminology, San Francisco, 16.11.2000.
Hägele, Ralf
„Die GCP-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-GCP)
und ihre Bedeutung für die Zulässigkeit und Durchführung klinischer Arzneimittelstudien in Deutschland, Österreich und der Schweiz“. 4th Annual Meeting of the Association of Clinical Research Professionals, 26.10.2001.
296
Haverkamp, Rita
Wissenschaftliche Vorträge
„Attityder hos praktiker till intensivövervakning med elektronisk kontroll i
Sverige.“ Vortrag auf dem HSFR-seminarium, Stockholm, 8.2.2000.
„Statement zur Anwendung von elektronischen Fußfesseln im Maßregelvollzug.“ Anhörung des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik im Bayerischen Landtag zum Thema „Bestandsaufnahme zur Forensik in
Bayern“, München, 8.11.2001.
„Electronic Monitoring as an Alternative to Imprisonment. Attitudes towards
Electronic Monitoring among practicians in Lower Saxony/Germany and
Sweden.“ Vortrag im Rahmen des „Master of Criminology“ an der katholischen Universität Leuven, Leuven, 27.11.2001.
Höfer, Sven
„Development of Sanction Severity in Criminal Careers“. 59th Annual Conference of the American Society of Criminology: Crime and Criminology in the
Year 2000, San Francisco, 14.-18.11.2000.
„Täter-Opfer-Konstellationen. Eine Analyse anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik“. Mainzer Opferforum 2000, Mainz, 14.-15.10.2000.
Huber, Barbara
„La responsibilità penale delle persone giuridiche - Requisiti previsti dalle
convenzioni internazionali e applicazione nei Paesi Europei“. Universität
Trient, Trient, 18.4.2000.
„Corpus Juris and the Amsterdam Treaty“. Universität Zagreb, 26.4.2000.
„Corporate Criminal Liability – Requirements under International Conventions and Application in European Countries“. Seminare der Europäischen
Kommission über Wirtschaftsstrafrecht, Prag 20.-21.1.2000 (am 20.1.2000);
Brünn 7.-9.6.2000 (am 8.6.2000); Ljublejana, 10.-11.10.2000 (am
10.10.2000); Warschau 13.-15.11.2000 (am 19.11.2000).
„Women on the Edge for Being Imprisoned: Examples from Europe – Germany and Great Britain“. International Congress of Women Judges, Buenos
Aires 16.-20.5.2000 (17.5.2000).
„Instrumente des Verfahrensrechts gegen die organisierte Kriminalität – Aufklärungsgehilfen, verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen der Polizei“.
Gemeinsames Forschungsprojekt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Falcone), III. Workshop, Madrid 15.-17.6.2000 (17.6.2000).
„Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität in England. Universität Teramo/Italien, 30.10.2000“.
„Corporate Criminal Liability – Requirements under International Conventions and Application in European Countries“. Seminare der Europäischen
Kommission über Wirtschaftsstrafrecht, Riga 17.-19.1.2001 (18.1.2001)
„La lotta a la corruzione da una perspettiva sovranazinale“. Universität Trient,
Trient, 5.4.2001.
„Sanctions against Corruption in Criminal Law“. Global Forum on Fighting
Corruption and Safeguarding Integrity II, Den Haag, 28.-31.5.2001
(29.5.2001).
„Zeugnisverweigerungsrechte bei Überwachung der Telekommunikation im
rechtsvergleichenden Überblick“. Mannheimer Arbeitskreis Strafprozeßrecht
und Polizeirecht, 13.7.2001.
Wissenschaftliche Vorträge
297
„Die Kindstötung aus rechtsvergleichender Sicht“. Internationales Strafrechtskolloquium, Seoul, 12.-15.9.2001 (14.9.2001).
Hünerfeld, Peter
„Grundfragen des Allgemeinen Teils des Strafrechts im deutsch-brasilianischen Vergleich“. Jahrestagung der Deutsch-Brasilianischen Juristenvereinigung, Freiburg i. Br, 24.11.2000.
Jarvers, Konstanze
„Einführung in das italienische Straf- und Strafprozeßrecht“. Vortrag im Rahmen der Universitäts-Vorlesung von Prof. Eser: „Strafrechtsvergleichung und
transnationales Strafrecht“ WS 1999/2000, Max-Planck-Institut Freiburg,
2.2.2000.
„Straf- und strafprozessuale Aspekte organisierter Kriminalität in Italien“.
Seminar „Europa gefangen im Netz der Organisierten Kriminalität? – Herausforderung für Recht, Freiheit und Demokratie“. ELSA-Freiburg e.V., Universität Freiburg, 7.7.2001.
„Profili generali del diritto processuale penale tedesco“. Corso di perfezionamento „Procedure Penali in Europa“, Università degli Studi di Roma 2, Tor
Vergata, 26.10.2001.
„Zum Tatbestand der Verunglimpfung der Staatsreligion (Art. 402 c.p.) –
Eine Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts und ihre Hintergründe“. Tagung „Probleme der Multireligiosität in Europa am Beginn des 21.
Jahrhunderts“, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Frankfurt a.M., 29.11.2001.
Jescheck,
Hans-Heinrich
Synthese auf dem Marburger Strafrechtslehrergespräch zur actio libera in
causa und anderen Themen, Marburg, 19.2.2000.
„Probleme der Neukodifikation des tschechischen StGB (Allgemeiner Teil)“.
Kongress des Justizministeriums in Prag, 17.4.2000.
Schlusswort zum Thema „Der Internationale Strafgerichtshof“. 17. Fachsymposium der Alexander von Humboldt-Stiftung über „Krise des Strafrechts
und der Kriminalwissenschaften?“ Bamberg, 5.10.2000.
„Don Marino Barbero Santos y su significado para las relaciones del Instituto
Max Planck de Friburgo con España y la América Latina.“ Akademische Gedenkfeier der Universität Castilla-La Mancha, Toledo, 4.10.2001.
Kaiser, Günther
„Internationale Tendenzen der Jugendkriminalität und des Jugendkriminalrechts“. Symposium zum 80 Geburtstag von Dr. Rudolf Brunner, Heidelberg,
17.6.2000.
„Von der Kriminalberichterstattung zur Kriminalität als Medienrealität“.
Symposium zum Thema „Ethik als Schranke der Programmfreiheit im Medienrecht“, Institut für Urheber- und Medienrecht, München, 4.5.2001.
Kania, Harald
„Kriminalität in den Massenmedien“. 1. Tagung für Medienpsychologie der
Deutschen Gesellschaft für Psychologie [DGPs], Universität zu Köln,
22.2.2000.
„Victim-Offender-Mediation Programs (VOM). Views and Acceptance among German Lawyers“. 4th International Conference on Restorative Justice,
Universität Tübingen, 1.-4.10.2000.
298
Wissenschaftliche Vorträge
u. Walter, M., „Von der Schwereeinschätzung deliktischen Verhaltens zu
Strukturen ‚subjektiver Kriminalität‘“. Öffentlicher Vortrag am Max-PlanckInstitut für ausländisches und internationales Strafrecht Freiburg, 19.3.2001.
„Diverging Realities? Comparing the Perception of Crime and Illness“. 1st
International Conference of the European Society of Criminology, University
of Lausanne, 6.-8.9.2001.
Kieselmann, René
„Schweigen oder Auskunft geben – Rechtliche Sicht“. Grenzen ärztlicher
Schweigepflicht – Medizinische, ethische und rechtliche Aspekte. Ärztliche
Fortbildungsveranstaltung, Markus-Krankenhaus (in Zusammenarbeit mit der
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen), Frankfurt a.M., 30.5.2000.
Kiessl, Heidrun
„Empirische Sozialforschung im südafrikanischen Jugendstrafvollzug“, Basler
Afrika Bibliographien. Basel, 18.4. 2000.
„Use and Application of UN Minimum Standards for Juveniles Deprived of
their Liberty in South African Practice”. Home Office, Research, Development and Statistics Directorate, London, 6.4.2000.
„Anwendung von UN-Mindestgrundsätzen zum Jugendstrafvollzug in der
Praxis: eine Studie des südafrikanischen Jugendstrafvollzugs“. 36. Kolloquium der südwestdeutschen und schweizerischen kriminologischen Institute
und Lehrstühle, Freiburg i. Br., 30.6.2000.
„Implementation of international minimum standards for incarcerated children
and juveniles in South Africa“. Polytech of Namibia, School of Communication and Applied Legal Training, Windhoek/Namibia, 3.9.2001.
Kilchling, Michael
„Gewinnabschöpfung als Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im europäischen Vergleich“. Katholische Akademie Trier, 19.-21.6.2000
(21.6.2000), 12.-14.12.2001 (13.12.20001).
„Die Bedeutung der Geldwäschebekämpfung als gezielte Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der aktuellen kriminalpolitischen
Diskussion auf europäischer und internationaler Ebene“. Katholische Akademie Trier, 3.-5.3.2000 (5.3.2000), 13.-15.12.2000 (13.12.2000), 16.-18.5.2001
(18.5.2001).
„Opferentschädigung und Opferschutz in Deutschland“. Expertenanhörung im
Verfassungs- und Rechtsausschuß des Sächsischen Landtags, Dresden,
15.5.2000.
Statement zur Bedeutung der Gewinnabschöpfung. Gemeinsames Projekt zur
Bekämpfung der organisierten Kriminalität, 3. Workshop, Madrid, 15.18.6.2000 (16.6.2000).
„Geldwäsche und Gewinnabschöpfung in Europa“. 36. Kolloquium der südwestdeutschen und schweizerischen kriminologischen Institute und Lehrstühle, Freiburg, 29.6.-2.7.2000 (2.7.2000).
Statement zu den Vorträgen „Neue Ermittlungsmaßnahmen und die damit
verbundenen Beweisprobleme“. Viertes Deutsch-Chinesisches Kolloquium,
Berlin, 6.-7.7.2000 (6.7.2000).
Wissenschaftliche Vorträge
299
u. Löschnig-Gspandl, M., „Quantitative and Qualitative Profiles of Victim/Offender Mediation in Austria and Germany“. 10th International Symposium on Victimology, Montréal, 6.-11.8.2000 (7.8.2000).
„Rechtsstaatliche Grundsätze zur Gewinnabschöpfung, Beweislastumkehr
und Interventionsbündnisse“. Seminar „Rechtsprobleme der internationalen
Zusammenarbeit“, Polizei-Führungsakademie, Münster, 12.-14.9.2000
(12.9.2000).
„Opferschutz und der Strafanspruch des Staates – ein Widerspruch?“. Opferhilfe Sachsen, Dresden, 13.-14.9.2000 (13.9.2000).
„Aktuelle Bestandsaufnahme zur Situation des Täter-Opfer-Ausgleich in
Deutschland und Europa“. 17. DBH-Bundeskongress, Dresden, 20.-22.9.2000
(21.9.2000).
u. Löschnig-Gspandl, M., „Comparative Perspectives on Victim/Offender
Mediation With Adult Offenders in Austria and Germany – Selected Findings
from an Empirical Research Project“. 52. ASC Symposium, San Francisco,
15.-18.11.2000 (16.8.2000).
„Empirische Befunde zu Geldwäsche und Gewinnabschöpfung in Europa“.
Bundeskriminalamt, Wiesbaden, 9.1.2001.
„Finanzermittlungen – ausgewählte rechtliche Rahmenbedingungen in Europa
– eine Gegenüberstellung“. European Police Academy Seminar „Finanz- und
High-Tech-Kriminalität in Europa“, Polizei-Führungsakademie, Münster, 24.26.1.2001 (24.1.2001).
„Geldwäsche und Gewinnabschöpfung“, elsa Seminar „Europa gefangen im
Netz der Organsierten Kriminalität?“ Universität Freiburg, 5.-8.7.2001
(8.7.2001).
„Vermögensabschöpfung in Deutschland und im europäischen Ausland“,
Arbeitstagung des Hessischen Ministeriums der Justiz zu Gewinnabschöpfung
und Rückgewinnungshilfe, Wiesbaden-Naurod, 13.-15.8.2001 (15.8.2001).
„Legal Possibilities to Trace, Seize and Confiscate Proceeds Obtained through
Corruption and Other Forms of Illegal Activity Within or Outside the Criminal Justice System“. PHARE Seminar on the Introduction of the Initial Declaration, Legal Presumption and the Reverse Burden of Proof in Latvia, Riga,
12.-13.9.2001 (13.9.2001).
„The Development of Pecuniary Sanctions“. 3. Deutsch-Ungarisches Kolloquium zum Thema „Systems and Developments of Penal Sanctions in Western and Central Europe“. National Institute of Criminology, Budapest, 1.3.10.2001 (1.10.2001).
„Beschleunigte Verfahren und Schlichtung – Möglichkeiten in Deutschland“.
ERA-Tagung zum Schutz für Verbrechensopfer in der Europäischen Union,
Trier, 5.-6.11.2001 (6.11.2001).
„Opferfreundliche Kriminalpolitik in Deutschland zwischen Anspruch und
Wirklichkeit“. Rostock, 8.11.2001.
„Prominent Issues of Substantive Criminal Law“. International Conference
„UN Convention against Transnational Organized Crime“, Freiburg i. Br.,
13.-15.12.2001 (14.12.2001).
300
Kinzig, Jörg
Wissenschaftliche Vorträge
u. Becker, M., „Rechtsmittel im Strafrecht - Eine international vergleichende
Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz“. Vortrag anläßlich der
Sitzung des Fachbeirats und des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für
ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., 25.2.2000.
u. Becker, M., „Rechtsmittel im Strafrecht - Eine international vergleichende
Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz“. 24. Strafverteidigertag,
Würzburg, 11.3.2000.
„Der Hang zu erheblichen Straftaten – der juristische Standpunkt“. 5. Tübinger forensisch-psychiatrisches Gespräch, Universität Tübingen, 7.4.2000.
„Sicherungsverwahrung: Perspektive für nichtsozialisierungsfähige Jugendliche?“ Studientagung Kinder- & Jugendkriminalität, Katholische Akademie
Trier, 25.5.2000.
„Rechtsmittelsysteme in den europäischen Ländern“. Universität Ferrara,
26.5.2000.
„Perspektiven einer supranationalen Kriminalpolitik gegen organisierte Kriminalität“. Europäisches Gemeinsames Forschungsprojekt zur Bekämpfung
der organisierten Kriminalität, Madrid, 17.6.2000.
„Rechtliche Maßnahmen gegen organisierte Kriminalität in Deutschland“.
Workshop des Projekts „Criminalité organisée: vers une définition opérationnelle“ des Schweizer Nationalen Forschungsprogramms 40, Paris,
24.6.2000.
Statement zu den Vorträgen „Neue Ermittlungsmaßnahmen und die damit
verbundenen Beweisprobleme“. 4. Deutsch-Chinesisches Kolloquium zu kriminologischen und strafrechtlichen Fragen, veranstaltet vom Max-PlanckInstitut für internationales und ausländisches Strafrecht Freiburg, Berlin,
7.7.2000.
u. Becker, M., „Rechtsmittel im Strafrecht - Eine international vergleichende
Untersuchung zur Rechtswirklichkeit und Effizienz“. 63. Deutscher Juristentag, Leipzig 27.9.2000.
„Some remarks on the criminal appeals system as seen from an international
perspective“. International Criminal Trial Project Seminar, Nottingham Law
School, London, 23.3.2001.
„‘Nachträgliche Sicherungsverwahrung‘ - Tragfähiges Konzept oder populärer Aktionismus?“. Veranstaltung des Vereins der Richter und Staatsanwälte
Freiburg sowie des Anwaltvereins Freiburg, Emmendingen, 7.5.2001.
„Organisierte Kriminalität in Deutschland“. Seminar der ELSA Freiburg „Europa gefangen im Netz der Organisierten Kriminalität? – Herausforderung für
Recht, Freiheit und Demokratie“, Universität Freiburg, 5.7.2001.
„Das Forschungsprojekt ‚Die justitielle Bewältigung von Erscheinungsformen
organisierter Kriminalität‘“. Gemeinsamer Workshop des Institut de Police
Scientifique et de Criminologie, Université de Lausanne (CH) und der Kriminologischen Forschungsgruppe des Max-Planck-Instituts Freiburg i.Br., Université de Lausanne, 13.7.2001.
Wissenschaftliche Vorträge
301
„Organisierte Kriminalität in Deutschland: Begriff – Rechtliche Maßnahmen
– empirische Erkenntnisse“. 2. Gerhard-Wurzbacher-Symposium „Organisierte Kriminalität oder „invisible hands“?“, Universität Erlangen-Nürnberg,
20.7.2001.
„Sicherungsverwahrung: Perspektive für nichtsozialisierungsfähige Jugendliche?“ Studientagung Kinder- & Jugendkriminalität, Katholische Akademie
Trier, 26.9.2001.
„Organisierte Kriminalität in Deutschland: Begriff – Rechtliche Maßnahmen
– empirische Erkenntnisse“. Internationaler Experten-Workshop „Organisierte
Kriminalität im Fokus von Polizei und Justiz“, Universität Bremen und Hochschule für Öffentliche Verwaltung, 28.9.2001.
„How to deal with dangerous offenders?“ 3. Deutsch-Ungarisches Kolloquium zum Thema „Systems and Developments of Penal Sanctions in
Western and Central Europe“. National Institute of Criminology, Budapest,
1.10.2001.
„Die strafrechtliche Verfolgung organisierter Kriminalität, Eindrücke aus
einem empirischen Forschungsvorhaben“. Wissenschaftliche Fachtagung der
Neuen Kriminologischen Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Kriminologie, Basel, 5.10.2001.
„Die justitielle Bewältigung von Erscheinungsformen organisierter Kriminalität. Zwischenbericht aus einem Forschungsvorhaben“. Workshop Forschungsprojekt „Ermittlungs- und Sanktionserfolge der OK-Ermittlungen in
Baden-Württemberg“. Fachhochschule Villingen-Schwenningen, 24.10.2001.
Koch, Hans-Georg
„Schwangerschaftsabbruch im Spätstadium: Ist der Gesetzgeber gefordert?“
Interfraktioneller Gesprächskreis des Deutschen Bundestages, Berlin,
26.1.2000.
„Regelungen zum Umgang mit biologischen Materialien“. Kommission für
Öffentlichkeitsarbeit und ethische Fragen der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik e.V./Institut für Humangenetik im Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M., 3.2.2000.
„Aktuelle Rechtsfragen des Schwangerschaftsabbruchs“. Seminar „Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung“ des Pro Familia Bundesverbandes,
Darmstadt, 11.-13.2.2000 (12.2.2000).
u. Eser, A., „Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich – Befunde, Einsichten, Vorschläge“. Vortrag anlässlich der Sitzung des Fachbeirats
und des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., 25.2.2000.
„Patientenverfügungen – juristische Sicht“. Fortbildungsveranstaltung „Patientenverfügung“, St. Josephs-Krankenhaus in Verbindung mit der Katholischen Akademie in Berlin e.V. und der Evangelischen Akademie zu Berlin,
Berlin-Tempelhof, 4.3.2000.
302
Wissenschaftliche Vorträge
„Grenzen des Kollegialitätsprinzips bei Verdacht auf Behandlungsfehler“;
„Beurteilung von Sorgfaltspflichtverletzungen aus haftungsrechtlicher Sicht“;
„Forschung am Menschen als Rechtsproblem“. 9. Medizinisch-Juristisches
Kolloquium der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen in Verbindung mit dem Institut für Rechtsmedizin
der Friedrich Schiller-Universität Jena, Jena, 18.3.2000.
„Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz“; „Juristische Probleme beim Erkennen von Mißbildungen des Kindes nach der 12. Schwangerschaftswoche“. Seminar „Schwangerschafts-Konfliktberatung - § 218 StGB
(Teil 1)“ der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen, Bad Nauheim, 18.-19.3.2000 (19.3.2000).
„Anforderungen durch Ethik-Kommissionen“. Symposium „Meet the expert“
beim 24. Deutschen Krebskongress, Berlin, 20.-23.3.2000 (20.3.2000).
„Betreuungsrechtliche Aspekte der Sterbehilfe“. Präsidiumssitzung der
DGHS, Augsburg, 24.3.2000.
„Rationierung medizinischer Ressourcen: Haftungsfragen“. Seminar „Ärztliche Aufgaben und ökonomische Zwänge,“ 106. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, Wiesbaden, 29.4.-3.5.2000 (3.5.2000).
„Fortpflanzungsmedizin: Überblick über die internationale Rechtslage“. Symposium „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland“, Diskussionsveranstaltung
des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes, Berlin, 24.-26.5.2000 (25.5.2000).
„Lebensbeginn und Lebensende – Herausforderungen an das Recht“. Gymnasiallehrer-Fortbildungstagung Ethik: „Recht und Gerechtigkeit“, Freiburg,
3.-5.7.2000 (4.7.2000).
„Biologie und Medizin: Neue Möglichkeiten – neue Rechtsprobleme“. Vortragsreihe (vier Vorlesungen) im Rahmen der Salzburger Hochschulwochen
2000 „Gerechtigkeit heute – Anspruch und Wirklichkeit“. Salzburg, 24.7.27.7.2000.
„Forschung am Präimplantationsembryo – rechtliche Fragestellungen“; „Forschung an embryonalen Stammzellen aus rechtlicher Sicht“. Fortpflanzungsmedizinisch-juristisches Expertenmeeting der DGGEF und der DGGG: Vorbereitung einer Stellungnahme zum geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz,
Freiburg, 6.10.2000.
„Patientenverfügungen – Rechtslage in Deutschland“. Gemeinsame Jahrestagung der Österreichischen und Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und
Onkologie, Graz, 21.-25.10.2000 (23.10.2000).
„Ethik-Konsile: Erfahrungen und Perspektiven aus juristischer Sicht“. Symposium „Ethik-Konsil im Klinikalltag“, Heidelberg, 28.10.2000.
„Dopingbekämpfung aus rechtsvergleichender Sicht“. Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg i. Br., 29.10.2001.
„Die klinische Prüfung von Arzneimitteln aus juristischer Sicht“. Triangulum
– Ottavo Simposio: „Utilizzabilità del Farmaco in fase di sperimentazione“
der Universitäten Freiburg, Innsbruck und Padua, Padua, 9.-10.11.2000
(10.11.2000).
Wissenschaftliche Vorträge
303
„Aktuelle Informationen zu rechtlichen Fragen“. Seminar „SchwangerschaftsKonfliktberatung - § 218 StGB (Teil 2)“ der Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen, Bad Nauheim, 18.11.2000.
„Fortpflanzungsmedizin im europäischen Rechtsvergleich“. Enquête „Fortpflanzungsmedizin – Ethik und Rechtspolitik“, Österreichisches Bundesministerium für Justiz, Wien, 22.11.2000.
„Organspende vom Lebenden – rechtliche Voraussetzungen“. 13. Berliner
Dialyseseminar, 1.-2.12.2000.
„Zum Umgang mit dem menschlichen Embryo in vitro – juristische und
rechtspolitische Aspekte“. Veranstaltungsreihe zur Bioethik des Saarländischen Rundfunks, Saarbrücken, 13.12.2000.
„Nutzen-Risiko-Abwägung: Wie, was und wozu? – Aus der Sicht eines Juristen“. Ehtik-Kolloquium des ZERM, Universitätsklinikum Freiburg,
18.12.2000.
„Sterbehilfe und Patientenverfügungen unter rechtlichen Aspekten.“ Weiterbildung PsychoSoziale Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft e.V.), Aufbaukurs Block 4, Freiburg, 14.-17.2.2001 (16.2.2001).
„Die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Seminar „Grundlagen der
Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft“ des Pro Familia Bundesverbandes, Darmstadt, 16.-18.2.2001 (17.2.2001).
„Ist die Crossover-Spende zulässig?“ Pressekonferenz der Albert-LudwigsUniversität, Freiburg, 23.2.2001.
„Sterbehilfe“ und Patientenverfügungen im europäischen Vergleich.“ Tagung
„Selbstbestimmung bis zuletzt, Patientenrechte und Menschenwürde am Lebensende“, Evangelische Akademie Baden, Bad Herrenalb, 23.-25.2. 2001
(24.2.2001).
„Grund und Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht – Haftungsfragen“. 10.
Medizinisch-Juristisches Kolloquium „Die ärztliche Aufklärungspflicht“, Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen/Institut für Rechtsmedizin der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Jena, 10.3.2001.
„Medizinethischer Forschungsbedarf aus rechtlicher Sicht.“ 2. Arbeitstreffen
des Ethik-Netzwerks Baden-Württemberg, Stuttgart, 23.4.2001.
„Präimplantationsdiagnostik – Optimierung menschlichen Lebens?“, Symposium „GENial? – Der Mensch von Morgen“, Heidelberger Club für Wirtschaft und Kultur e.V., Heidelberg, 26.-28.4.2001 (26.4.2001).
„Recht auf Schmerztherapie“. Sertürner Workshop „Ethik und Schmerz“,
Westerburg, 4.-5.5.2001 (4.5.2001).
„Ist das Embryonenschutzgesetz noch zeitgemäß?“ Antrittsvorlesung, Medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg, 9.5.2001.
„Interim Report on the Activity undertaken by the Max Planck Institute for
Foreign and International Criminal Law“, Interim Conference „Legal Comparison and Harmonisation of Doping Rules“, Berlin, 20.6.2001.
304
Wissenschaftliche Vorträge
„Erfahrungen aus der Lebendspende-Kommission.“ IV. Workshop „LebendNieren-Transplantation“, Freiburg, 22.-23.6.2001 (22.6.2001).
„Der Status des Embryos in vitro aus rechtsvergleichender Perspektive.“, 1.
Österreichische Bioethik-Konferenz, Wien, 13.7.2001.
„Was können Gesetze bei ethischem Dissens in einer Gesellschaft leisten?“
Tagung „Der Wunsch nach einem gesunden Kind“, Evangelische Akademie
Tutzing, Tutzing, 16.-17.7.2001 (16.7.2001).
„Probleme der Patientenverfügung und des Behandlungsverzichts aus rechtlicher Sicht.“ Tagung „Palliativmedizin – Sterbebegleitung – Patientenverfügung“, Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen, Bad Nauheim, 25.8.2001.
„Patientenverfügungen – Ethische und rechtliche Aspekte“. „Forum Medizinethik: Patientenverfügung?“, Kathedralforum/Sächsische Landeszentrale für
politische Bildung, Dresden, 26.9.2001.
„Lebend-Spende-Kommission: Rechtslage und Erfahrungen aus BadenWürttemberg“. Presseseminar der Landesärztekammer Baden-Württemberg,.
Freiburg, 12.-13.10.2001 (13.10.2001).
„National Legislation on Doping in Sport in the EU Member States“. International Workshop (T.M.C. Asser Institute/Flemish Ministry for Sports) „Legal
Comparison and the Harmonisation of Doping Rules“, Brüssel, 7.11.2001.
„Fortpflanzungsmedizin aus rechtlicher Sicht“ (8.11.2001); „Rechtliche und
rechtspolitische Aspekte der Sterbehilfe“ (9.11.201). Tagung „Recht und Medizin“ der Deutschen Richterakademie, Wustrau, 31.10.-10.11.2001.
„Zum rechtlichen Status des Embryos“. Seminar „Stammzellforschung und
Präimplantationsdiagnostik in der Diskussion – Wo stehen wir?“ Akademie
für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Freiburg, 21.11.2001.
„Medizinrechtliche Probleme in der humangenetischen Praxis“. 15. Freiburger Tagung „Ethische und psychologische Grundlagen genetischer Beratung“,
Freiburg-Littenweiler, 21.-23.11.2001 (23.11.2001).
„Die Xenotransplantation in rechtlicher Perspektive“. 14. Berliner Dialyseseminar, 30.11.-1.12.2001 (1.12.2001).
Köllisch, Tilman
„Gibt es sozialräumliche Kontexteffekte auf die Registrierung von Jugenddelinquenz?“ Gemeinsamer Workshop des Institut de Police Scientifique et de
Criminologie, Université de Lausanne (CH) und der kriminologischen Forschungsgruppe des Max-Planck-Instituts Freiburg i.Br., Université de Lausanne, 14.7.2001.
Kreicker, Helmut
Gemeinsam mit Karsten, N., „Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte zur Vereinbarkeit der strafrechtlichen Ahndung der Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze mit der EMRK“. Max-Planck-Institut,
26.9.2001.
„Vergangenheitspolitik in Polen nach 1989“. Seminar „Polen – Das Frankreich des Ostens?“ der Friedrich-Ebert-Stiftung. Görlitz, 13.5.2001.
Kury, Helmut
„Victimisation of Crime“; „Victimisation and Fear of Crime“. 1st International Annual Conference of the European Society of Criminology, University of Lausanne, 6.-8.9.2001 (6.8.2001).
Wissenschaftliche Vorträge
305
„Attitudes to Punishment in Germany“. 60th Annual Meeting of the American
Society of Criminology: Criminology, Justice, and Public Policy in the
Twenty-First Century. Atlanta, 7.-10.11.2001.
Lammich, Siegfried
„Strafrechtliche Probleme in Zusammenhang mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Deutschland“. Symposium „Die neue georgische
Strafgesetzgebung“, Institut für Staat und Recht der Georgischen Akademie
der Wissenschaften, Tbilisi, 17.5.2000.
„Ermittlung und Abschöpfung von kriminell erworbenen Gewinn in
Deutschland“. Symposium „Probleme der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität“, Krasnojarsk 22.11.2000.
„Hintergründe und Auswirkungen der russischen Amnestie vom Mai 2000“.
Polizeiakademie der Tschechischen Republik, Prag, 19.4.2001.
Lang, Bettina
„Rache und Vergeltung oder Versöhnung und Amnestie? Über die Bewältigung der politischen Vergangenheit durch Strafrecht am Beispiel der DDR
und Südafrika“. Schulvortrag im Rahmen der Jahresversammlung der MaxPlanck-Gesellschaft, Berlin, 19.6 und 20.6.2001.
Maguer, Azilis
„Délinquance des jeunes et sanctions pénales en Allemagne: expériences novatrices“. Journée d’étude „Délinquance des jeunes: expériences novatrices en
Europe“ Ecole Supérieure en Travail Social et Educatif, Straßburg, 6.5.2000.
„Mikropolitik der europäischen Polizeikooperation: Aspekte der Zusammenarbeit an der deutsch-französischen Grenze“. 36. Kolloquium der Südwestdeutschen und Schweizerischen Kriminologischen Institute und Lehrstühle,
Freiburg i. Br., 1.7.2000.
„Acteurs et réseaux de la coopération transfrontalière“. Interlabo der Groupe
Européen de Recherches sur les Normativités, Freiburg i. Br., 27.10.2000.
„Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in Deutschland und
Frankreich“. Monatliches Treffen der Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen e.V. Regionalgruppe Freiburg, Freiburg i. Br.,
9.1.2001.
„Les réponses nationales entre logiques pénales et logiques sanitaires: quels
ajustements?“. 4. Sitzung der Europäischen Polizeiakademie „Les drogues en
Europe et les trafics d’êtres humains“, Lyon, 21.2.2001.
„Les conséquences du développement de la coopération transfrontalière sur
les organisations de sécurité françaises, au niveau central et au niveau local“.
Séminaire „Questions de police“ des Centre d’Etudes Sociologiques sur le
Droit et les Institutions Pénales, Paris, 23.3.2001.
„Un examen des liens de causalité directe et indirecte entre criminalité et coopération policière transfrontalière“. First International Annual Conference of
the European Society of Criminology, Lausanne, 6.9.2001.
Manso Porto, Teresa
„La regulación del delito ecológico en España y Alemania“(Die Regelung der
Umweltdelikte in Spanien und Deutschland); „Problemas de causalidad“
(Kausalitätsprobleme). IV Curso Iberoamericano de Especialización en Ciencias Penales (Iberocurso 2001), Hotel Escuela de Las Palmas de Gran Canaria, 17./18.01.2001.
306
Mayer, Markus
Wissenschaftliche Vorträge
„Placement sous surveillance électronique - Projet de pilot à Francfort/Allemagne“. Démocratie et Télésurveillance, Conférence Citoyenne, INFRESI Université Lille, 26./27.1.2001.
„Evaluation of a Pilot Project on Electronic Monitoring“. 1. Kongress der
Europäischen Gesellschaft für Kriminologie, Universität Lausanne, 5.8.9.2001.
„The German Pilot Project on Electronic Monitoring“. Université Leuven,
27.11.2001.
Müller, Susanne
„L’organisation judiciaire en Allemagne“. Vortrag im Rahmen der berufsgeleitenden Fortbildung für greffiers und magistrats an der Cour d’appel in
Colmar, 9.11.2000.
„Le choix de la sanction – principes et pratiques de la détermination de la
peine en Allemagne“. Fortbildungsveranstaltung der École Nationale de la
Magistrature, Bordeaux und Paris, organisiert von Bruno Aubusson de Cavarlay, CESDIP, Paris, Bordeaux und Paris, Paris, 22.5.2000 und 5.3.2001.
„Le procès civil allemand“. Vortrag im Rahmen der berufsgeleitenden Fortbildung für Richter und Staatsanwälte an der Cour d’appel in Colmar, März
2001.
„Le choix de la sanction pénale par le juge, essai en droit comparé francoallemand“. Vortrag im Rahmen des Forschungsseminars „Mesures pénales,
privation de liberté“, organisiert von Pierre V. Tournier (Centre de recherches
sociologiques sur le droit et les Institutions pénales, CESDIP, CNRS) und
Antoinette Chauvenet (Centre d’études des mouvements sociaux, EHESS/MSH), Paris, 30.11.2001.
Naplava, Thomas
„Zur Validität von SRD-Raten in Befragungsstudien“. 1. Methodenworkshop
zur Jugenddelinquenz- und Jugendgewaltforschung „Jugend, Urbanität, Ethnisierung, Delinquenz und Gewalt“, Universität Bielefeld, 20.-21.10.2000.
Nemitz, Jan Christoph „Entwicklungen in der Rechtsprechung der ad hoc-Tribunale“. Vortrag vor
dem Arbeitskreis Völkerstrafrecht an der Universität Konstanz, 13.1.2000.
„Die Verfahrens- und Beweisregeln des Internationalen Strafgerichtshofes ein Überblick“. Tagung der Hanns-Seidel-Stiftung zum Thema Humanitäre
Intervention und Internationaler Strafgerichtshof in Wildbad Kreuth, 27.29.3.2000.
„The Purposes of Sentencing - a Comparison between Nürnberg, The Hague,
and Rome“. Symposium über das Haager Jugoslawientribunal in Opatija/Kroatien, 8./9.5.2000.
„Der Internationale Strafgerichtshof - der Durchbruch für das Völkerstrafrecht?“. Universität Freiburg, 17.7.2000.
„Die Bedeutung der ad hoc-Tribunale für den Internationalen Strafgerichtshof“ und weitere Vorträge im Rahmen des IGFM-Projekts „Raising Military and Civil Awareness of the ICC in Eastern European Countries“ in
Minsk/Weißrussland, 5.-8.8.2000.
Zwei Vorträge zu Themen des allgemeinen Völkerrechts und des Völkerstrafrechts im Rahmen des IGFM-Projekts ‘Training for Democracy and Human Rights in the Ukrainian Military’ in Wesseling b. Bonn, 2./3.7.2001.
Wissenschaftliche Vorträge
307
„Straffteorier och straffmätning inom den internationella straffrätten“. V.
Nordisk Workshop För Forskare i Straffrätt. Gesamtnordisches strafrechtliches Forscherseminar, Aske Kursgård/Schweden, 24.-26.8.2001 (24.8.).
Nogala, Detlef
„Outlining Topics and Issues of Private Security – Germany“. International
Comparative Research Workshop “Understanding expansion and dynamic of
private security in comparative perspective – developments and prospects in
Europe and North America”, Freiburg i. Br., 28.4.2000.
„Mikropolitik europäischer Polizeikooperation - Aspekte der Zusammenarbeit
an der deutsch-französischen Grenze“; „Videoüberwachung im öffentlichen
Raum - ein wirksames und zulässiges Mittel der Kriminalpolitik?“ (Statement). 36. Südwestdeutsches Kriminologisches Kolloquium, Freiburg i. Br.
1.7.2000.
„DNA-Evidence and Surveillance of Risk-Populations in Germany“. Surveillance-Seminar, University of Hull, Hull, England, 5.7.2000.
„CCTV Surveillance of Public Space: The Debate in Germany“. British Society of Criminology Conference (Crimes of the Future: The Future(s) of
Criminology), Leicester, 6.7.2000.
„Kontrolltechniken im öffentlichen Raum, insbesondere Videoüberwachung“.
Tagung über „Verpolizeilichung der Bundesrepublik – Polizei und Bürgerrechte in den Städten“, Evangelische Akademie Arnoldshain, 16.9.2000.
„Die Polizei und das Polizieren: Institutioneller vs. funktionsorientierter Forschungsansatz“. 30. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie zum
Thema „Gute Gesellschaft? Zur Konstruktion sozialer Ordnungen“, Köln,
26.9.2000.
„The Impact of Advanced Technologies on Modern Police/Policing“. Seminar
‘Policing matters’, Cesdip, Paris, 6.10.2000.
„The Challenge of Regional Cross-Border Police Co-operation: the Case of
the French-German Border”. Interlabo der GERN „Configurations régionales
de la coopération policière transfrontalière“, MPI, Freiburg i. Br., 27.10.2000.
„Police Systems in Europe, Connaissance des systèmes“. Tagung zur Vorbereitung der Gründung einer Europäischen Polizeiakademie, Lyon, 7.11.2000.
„Techno-Policing: Promises, Limits and Social Acceptance“. 52nd Annual
Meeting der American Society of Criminology, San Francisco, 15.11.2000.
„Technisierung und Kommerzialisierung als Struktrurmomente spätmoderner
Sozialkontrolle“. Tagung des Zentrums für interdisziplinäre Forschung „Zwischen Anomie und Inszenierung“, Bielefeld, 16.3.2001.
„Globale Rekonfiguration polizeilicher Sicherheits- und Schutzgewährung:
'Privatisierung', 'Responsibilisierung', 'Governance'“. Workshop der MaxPlanck-Gesellschaft „Recht und Politik unter den Bedingungen der Globalisierung und Dezentralisierung“, MPI f. Europäische Rechtsgeschichte,
Frankfurt a. M., 8.6.2001.
„Criminology and Knowledge about Police – In Need of a European Approach?“. First International Annual Conference of the European Society of Criminology, Lausanne, 8.9.2001.
Obergfell-Fuchs,
„Kriminalpolitisches Diskussionsforum: Videoüberwachung im öffentlichen
308
Joachim
Wissenschaftliche Vorträge
Raum – ein wirksames und zulässiges Mittel der Kriminalpolitik? Pro-Statement“. 36. Kolloquium der südwestdeutschen und schweizerischen kriminologischen Institute und Lehrstühle, Freiburg i. Br., 1.7.2000.
„Kriminalitätsbelastung und subjektives Sicherheitserleben in der Freiburger
Innenstadt.“ Forum der Stadt Freiburg „Attraktivität und Sicherheit der Innenstadt“, Freiburg i. Br., 27.9.2000.
„Victims‘ reporting behavior and police recording procedures in Germany.“
59th Annual Conference of the American Society of Criminology: Crime and
Criminology in the Year 2000, San Francisco, 17.11.2000.
„Der situative Ansatz“. Das innenpolitische Seminar 2000: Kriminalprävention. Bundesakademie für Sicherheitspolitik, Bonn, 5.12.2000.
„Kriminalitätsprognosen – vom Kriminalitätslagebild zur Kriminalitätsprognose“. Seminar „Strategische Kriminalitätsanalyse. Akademie der Polizei
Baden-Württemberg, Freiburg i. Br., 12.1.2001.
„Hilfsangebote für Opfer“. 2. Arbeitstagung der Beauftragten für Opferschutz
der Polizeidirektionen des Freistaates Thüringen. Erfurt, 19.2.2001.
„Attitudes towards Privatization of Public Security in Germany“. International
Seminar on Privatization of Social and Justice Services for Young People.
Theodor-Heuss-Akademie, Gummersbach, 12.8.2001.
„Punishment and ‚Punitivity‘ in European Comparison“. 60th Annual Meeting
of the American Society of Criminology: Criminology, Justice, and Public
Policy in the Twenty-First Century. Atlanta, 9.11.2001.
„Erfahrungen Perspektiven der Kommunalen Kriminalprävention aus wissenschaftlicher Sicht“. Fachkongreß Kommunale Kriminalprävention – Netzwerk
der Zukunft, Karlsruhe, 22.11.2001.
Oberwittler, Dietrich
„Sozialraumanalyse und Jugenddelinquenz“. 1. Methodenworkshop zur Jugenddelinquenz- und Jugendgewaltforschung „Jugend, Urbanität, Ethnisierung, Delinquenz und Gewalt“, Universität Bielefeld, 20.-21.10.2000
(21.10.2000).
„Jugenddelinquenz in urbanen Kontexten - Erste Ergebnisse einer neuen Jugendlichenbefragung in Köln und Freiburg“. 36. Südwestdeutsches Kriminologisches Kolloquium, Freiburg, 1.7.2000.
„Integration sozio-ökonomischer Daten in die räumliche Kriminalitätsanalyse:
Grundsätzliche Überlegungen und Anwendungsbeispiele“. Bundeskriminalamt, 1. Forum Geographische Kriminalitätsanalyse, Seeheim-Jugendheim,
14.3.2000.
„Sozialökologische Analyse der Jugenddelinquenz in ausgewählten Stadtvierteln Kölns“. Frühjahrstagung der Sektion Jugendsoziologie der Deutschen
Gesellschaft für Soziologie, Bielefeld, 17.2.2000.
„Gibt es sozialräumliche Kontexteffekte auf Jugenddelinquenz? Ansätze zur
Mehrebenenanalyse selbstberichteter Delinquenz am Beispiel Kölns und Freiburgs“. Soziologisches Oberseminar, Forschungsinstitut für Soziologie, Universität zu Köln, 12.12.2001.
Wissenschaftliche Vorträge
309
„Der Staat und seine Jugendlichen. Varianten eines problematischen Verhältnisses am Beispiel der Jugendkriminalpolitik in England und Deutschland im
frühen 20. Jahrhundert.” 5. interdisziplinäres Kolloquium Geschichte und
Kriminologie ‚Jugend und Kriminalität‘, Freiburg i. Br., 12.10.2001.
„Juvenile delinquency in urban neighborhoods - do community contexts matter?“. First International Annual Conference of the European Society of Criminology, Lausanne, 7.9.2001.
„Gibt es sozialräumliche Kontexteffekte auf Jugenddelinquenz?“ Gemeinsames Kolloquium des Institut de Police Sientifique et de Criminologie, Université de Lausanne und der Kriminologischen Forschungsgruppe des MaxPlanck-Instituts, Lausanne, 14.7.2001.
„Eine Skala zur Wahrnehmung von Disorder und Gewalt durch Jugendliche
und ihre ökologische Validierung“; „Risikoorientierung, Freizeitverhalten und
Delinquenz von männlichen Jugendlichen“ (mit T. Blank, 22.6.). 3. Methodenworkshop Jugenddelinquenz- und Jugendgewaltforschung, Freiburg,
23.6.2001.
„Jugendkriminalität“. Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Berlin. Schulvortrag
im Rahmen der MPG-Hauptversammlung, 19.6.2001.
„Jugendgewalt zwischen Verharmlosung und Panikmache“. 1. Fachtag Kriminalprävention, Kehl, 21.5.2001.
„Soziale Segregation und psycho-soziale Auswirkungen für Jugendliche in
westdeutschen Großstädten“. Soziale Ungleichheit und Raum – Frühjahrstagung der Sektion Soziale Ungleichheit und Sozialstrukturanalyse der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Wien, 8.4.2001.
„Violence in German Cities: Patterns and Recent Trends“. Prefiguration du
Collège Européen de Police, 5. Session, Lyon, 27.3.2001.
Ortmann, Rüdiger
„Anomie as a Consequence of Disturbances of Equilibrium in Case of Suddenly Occurring Social or Personal Changes“. Annual Meeting of the American Society of Criminology, San Francisco, 17.11.2000.
„Evaluation der Wirkung der Sozialtherapie in Nordrhein-Westfalen sowie
Ansätze zur Effizienzsteigerung“. Vortrag anlässlich eines Colloquiums zum
Erfolg und der zukünftigen Ausgestaltung der Sozialtherapie. Justizvollzugsschule Wuppertal, 25.9.2000.
Paoli, Letizia
„Die italienische Mafia: Paradigma oder Spezialfall der organisierten Kriminalität?“. Seminare am hessischen Landeskriminalamt, Wiesbaden, 21.1.2000.
„Die Mafia in Italien: Ihre Geschäfte und ihre Gewinne“ und „Gewinnabschöpfung, Zeugenschutz als wirksame Waffen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Italien“. Studientagung für Polizeibeamte, Richter,
Staatsanwälte und Interessierte: „Geldwäsche, Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz: Wege zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität? – Ein europäischer Vergleich“, Katholische Akademie Trier, 3.-4.3.2000.
„Die italienische Mafia“. Sonderprogramm der baden-württembergische Polizeifachhochschule, Villingen-Schwenningen, 16.5.2000.
„Drogenmärkte in Europa am Beispiel Frankfurt und Mailand“. 36. Südwestdeutsches Kriminologisches Kolloquium, Freiburg i. Br., 1.7.2000.
310
Wissenschaftliche Vorträge
„Crime and Illegality: Is Italy a Special Case?“. Daedalus Conference on Italy, European University Institute, Firenze, 15.7.2000.
„Illegal Drug Markets in Frankfurt and Milan – Preliminary Findings of an
Ongoing Project“. Expert Meeting on Drug Markets and Modelling, European
Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, Lissabon, 24.10.2000.
„Mafia: Modello universale di crimine organizzato?“. Convegno sul tema: „I
sistemi informativi per la prevenzione della criminalità e la giustizia“, Facoltà
di Scienze Statistiche, Bologna, 27.10.2000.
„Pilot Project to Describe and Analyse Local Drug Markets – The First Phase
Final Report: Illegal Drug Markets in Frankfurt and Milan“. Meeting on „Local Drug Markets“, European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, Lissabon, 28.11.2000.
„Die Mafia in Italien: Ihre Geschäfte und ihre Gewinne“ und „Gewinnabschöpfung, Zeugenschutz als wirksame Waffen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Italien“. Studientagung für Polizeibeamte, Richter,
Staatsanwälte und Interessierte: „Geldwäsche, Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz: Wege zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität? – Ein europäischer Vergleich“, Katholische Akademie Trier, 13.12.2000.
„Illegal Drug Trade in Russia: The Results of the UN Project“. RIA, Moscow,
6.4.2001.
„Economic Crime in Italy“, Second Meeting of the GERN Research Project
„Economic and Financial Crime in Europe“, Barcelona, 11.5.2001.
„Die Mafia in Italien: Ihre Geschäfte und ihre Gewinne“ und „Gewinnabschöpfung, Zeugenschutz als wirksame Waffen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Italien“. Studientagung für Polizeibeamte, Richter,
Staatsanwälte und Interessierte: „Geldwäsche, Gewinnabschöpfung und Zeugenschutz: Wege zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität? – Ein europäischer Vergleich“, Katholische Akademie Trier, 16.-17.5.2001.
„Mafia, organisierte Kriminalität und illegale Märkte“, Schulvortrag anlässlich der Hauptversammlung der Max-Planck-Gesellschaft 2001 in Berlin,
Max-Reinhardt-Oberschule, 21.6.2001.
„The ‚Invisible Hand of the Market‘: Illegal Drug Trade in Germany, Italy,
and Russia“, 12th Annual Conference of the European Society of Social Drug
Research, Venice, 5.10.2001.
„Mafia or Organised Crime?“ 1st European Conference on Drug Trafficking
and Law Enforcement, London, 11.10.2001.
„Drug Trafficking in Russia: A Case of Organised Crime?“, High Level Expert Meeting on East European Organised Crime, Europol, Den Haag,
29.11.2001.
„Implementation: Concept and Actors“, International Conference: UN Convention against Transnational Organized Crime, Freiburg, 15.12.2001.
Rabenstein, Christiane „Prozessuale Zwangsmittel im Strafverfahren – England“. Prozessuale
Zwangsmittel im Strafverfahren, Europäische Rechtsakademie Trier, Mainz,
19.2.2001.
Wissenschaftliche Vorträge
311
„Children who kill children - Die strafrechtliche Behandlung von jugendlichen Mördern am Beispiel des Verfahrens gegen die Mörder des zweijährigen James Bulger vor englischen Gerichten und vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte“. Schulvorträge anlässlich der Hauptversammlung der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin 19.-22.6.2001.
Richter, Thomas
„Modelle der Vergangenheitsaufarbeitung im internationalen Vergleich“.
Strafrechtskolloquium „Vergangenheit und Zukunft des deutschen, japanischen und koreanischen Strafrechts“, Chongju/Südkorea, 22.4.2000.
„Aspekte der strafrechtlichen Reaktion auf überwundene autokratische Herrschaftsformen“. Gastvortrag an der Nara-Sangyo-Universität in Nara/Japan,
28.4.2000.
„Chinese Criminal Law“. International Seminar on Chinese Law, Passau,
14.12.2001.
Silverman, Emily
„Introduction to American Law“. Vorlesung „Strafrechtsvergleichung und
transnationales Strafrecht“ von Professor Eser im WS 1999/2000 an der Universität Freiburg, 9.2.2000.
„Juvenile Justice in the United States of America- Quo Vadis?”. Tagung
„Konflikt der Rechtskulturen? Die USA und Deutschland im Vergleich“,
München, 18.5.2001.
Simon, Jan-Michael
„Justicia Universal y el Genocidio en Guatemala: Perspectivas Europeas“, I
Congreso Internacional sobre Derechos Humanos y el Principio de Justicia
Universal, Universidad Autónoma de Madrid, Madrid, 1.-3.3.2001.
„Justicia Universal y el Genocidio en Guatemala: Perspectivas Europeas“, El
Precedente Pinochet: Responsabilidad Individual por Crímenes contra la Humanidad, American University, Washington D.C., 26.3.2001.
„Jurisdicción Universal: La perspectiva del Derecho Internacional Público“,
Encuentro Interdisciplinario sobre Jurisdicción Universal, Universidad Iberoamericana, México D.F., 1.-2.10.2001.
Im Internet unter <www.unifr.ch/derechopenal/articulos/Simon1.pdf>.
„Jurisdicción Universal: La perspectiva del Derecho Internacional Público“,
Encuentro Interdisciplinario sobre Jurisdiccion Universal, Universidad Rafael
Landívar, Guatemala, 4.-5.10.2001.
Im Internet unter <www.unifr.ch/derechopenal/articulos/Simon1.pdf>.
Tellenbach, Silvia
„Zur Freiheit der Meinungsäußerung in der Islamischen Republik Iran“. Arbeitskreis Überseeische Verfassungsvergleichung, Würzburg, 16.-18.6. 2000.
„Die Islamische Republik Iran zwischen konservativem Islam und Reformislam“. Heidelberger Kreis, Heidelberg, 29.6.2000.
„Streiflichter zum Strafrecht der Islamischen Republik Iran“. Jahrestagung der
Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht, Gummersbach, 6.10.2000.
„La pena di morte nel mondo musulmano“. International Conference
“Political Systems and Death Penalty”. Comune di Palermo, Università di
Palermo, amnesty international, 27.10.2000.
Wirth, Steffen
„Pinochet und das Problem der Immunität“. Arbeitskreis Völkerstrafrecht,
Universität Konstanz, 17.2.2000.
312
Wissenschaftliche Vorträge
„Der Tatbestand des Völkermordes“. Expertentagung der Hanns Seidel-Stiftung „Gegen Völkermord und Vertreibung – die Überwindung des 20. Jahrhunderts“, Wildbad Kreuth, 28.-30.5.2000.
„Das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof“. Komitee für ein
Effektives Völkerstrafrecht, Universität Freiburg, 17.7.2000.
„Recht statt Gewalt - Internationale Strafverfolgung durch den Internationalen
Gerichtshof“. Carl-von-Ossietzky-Tage 2001, Carl-von-Ossietzky-Universität
Oldenburg, 29.11.2001.
Würger, Michael
u. Schiller, U., „Sanktionsvorstellungen und Lebenshintergrund Jugendlicher“. Projektpräsentation. Albstadt, 19.9.2000.
u. Backmann, B., Schiller, U., „Sanktionseinstellungen und abweichendes
Verhalten Jugendlichen im internationalen Vergleich“. 10. Trinationales Seminar über Kinder- und Jugenddelinquenz. Mittelwihr, 11.6.2001
Zerbes, Ingeborg
„Zeugenbeweis“. Seminar der Verwaltungsakademie des Bundes zur Beweiserhebung und Beweisverwertung im Strafverfahren, Schloss Laudon Wien,
15.3.2000.
u. Capus, N., „Wirtschaftskriminalität in der Schweiz“. Seminar, WirtschaftsFachhochschule Chur, 25.4.2001.
„Bekämpfungsstrategien gegen die organisierte Kriminalität in der Schweiz“.
Studientagung für Polizeibeamte, Richter und Staatsanwälte an der Katholischen Akademie Trier, 15.12.2000 und 17.5.2001.
„Anonyme Zeugen – Faires Verfahren in Österreich und der Schweiz?“, Tagung „Information und Recht“ der Assistierenden der Juristischen Fakultät
Basel, Basel, 3.-4.8., Saanen, 9.-12.8.2001.
Beteiligung an der Lehre
VII.
313
Beteiligung an der Lehre
Die Lehrtätigkeiten wurden an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. abgehalten,
sofern nicht jeweils bei den Semesterangaben auf andere Lehreinrichtungen verwiesen
wird.
Albrecht: SS 2000: Vorlesung „Jugendstrafrecht” (2stündig), Vorlesung „Kriminologie
II“ (2stündig), Blockseminar zum Rahmenthema „Privatisierung der Verbrechenskontrolle”; WS 2000/01: Blockseminar zum Rahmenthema “Wiedergutmachung und Mediation in Strafrecht und Strafverfahren”; SS 2001: Vorlesung „Kriminologie II“, Blockseminar zum Rahmenthema „Internationale und Europäische Mindeststandards für strafrechtliche Sanktionen und Strafvollzug”; WS 2001/02: Vorlesung „Kriminologie I“,
Blockseminar zum Rahmenthema „Cyber Crime and Cyber Crime-Kontrolle”.
Seminar Föderative Weiterbildung in Rechtspsychologie. Schwerpunkt E: Psychologische Begutachtung im Strafverfahren. Deutsche Psychologen Akademie. Köln, 28.30.9.2001.
Ambos: WS 2000/01: Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht für Anfänger, Allgemeiner
Teil (2stündig); SS 2000: Übung im Strafrecht für Anfänger II; SS 2000: Workshop „jurisdiction/role of the prosecutor“ (mit Frank Jarrasch). European Law Students Association (elsa), International Seminar on the International Criminal Court. München, 28.4.1.5.2000, „Hacia una nueva Justicia Penal Internacional“. „Estructura de la parte general
del Derecho Penal Internacional“, Universidad Externado de Colombia, Segundo seminario de derecho comparado: Derecho Penal Internacional y proceso de paz, Bogotá,
29.5.2000. Kurs im Rahmen des Masterprogramm der Universidad Autonoma de Mexico
(UAM) i.V.m. der Universität Barcelona (Spanien), Ciudad de Mexico und Mazatlan,
27.-29.7.2000 und 31.7.-2.8.2000 (jew. 15 Stunden), „International crimes and their punishment“. Vorlesung (8 Stunden) im Rahmen des Master of Laws (LL.M.) Programm
der Universität Helsinki, 16.-17.10.2000; WS 2000/01: Arbeitsgemeinschaften für Anfänger im Strafrecht, Allgemeiner Teil; SS 2001: Übung im Strafrecht für Anfänger II; WS
2001/02: Vorlesung „Internationales und europäisches Strafrecht“ im Rahmen der Zusatzausbildung „Internationales Recht“, Arbeitsgemeinschaft für Anfänger im Strafrecht, Allgemeiner Teil, Vorlesung (18 Stunden) im Rahmen des Master of Laws (LL.M.) Programms „Towards a New International Criminal Justice - From Nuremberg to The Hague“, Universität Helsinki, 11.-13.9.2001, „Aplicación del Derecho Internacional Humanitario en los ámbitos interno e internacional“, 13-stündiger Kurs im Rahmen der
Especialización „Derecho Internacional Humanitario“ der Universidad Externado de Colombia, Bogotá 16./17.11.2001.
Arnold, J.: WS 1999/2000: Kriminologisches und strafrechtsdogmatisches Seminar
(Wahlfachgruppe) „Organisierte Kriminalität und Strafrecht“ (2stündig) an der Humboldt-Universität zu Berlin; WS 2000/2001: Rechtsphilosophisches Seminar (Wahlfachgruppe) „Rechtsphilosophische Probleme der Rechtsvergleichung“ (2stündig) an der
Humboldt-Universität zu Berlin; SS 2001: Zeitgeschichtliches und strafrechtsdogmatisches Seminar „Zehn Jahre Auseinandersetzung mit DDR-Vergangenheit unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR in Straßburg“ (2stündig) an der
Humboldt-Universität zu Berlin; SS 2001: Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung
Strafrecht, Besonderer Teil, (2stündig), an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Cornils: Referat „Der nordische Rechtskreis“ im Rahmen der Universitäts-Vorlesung
„Strafrechtsvergleichung und transnationales Strafrecht“, 16.2.2000.
314
Beteiligung an der Lehre
Ewald: Seminar „Einführung in die Kriminologie der Staatskriminalität“, Kriminologische Forschungsstelle Berlin 2000, Humboldt-Universität Berlin.
Gleß: WS 2001/02: Vorlesung „Europäisches Strafrecht“, Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf.
Gropengießer: SS 2000: Mitwirkung an dem Seminar „Ehre und Strafrecht“ bei Prof. Dr.
Albin Eser (22.-25.6.2000).
Hünerfeld: SS 2000: Vergleichende Einführung in das französische Strafrecht (1stündig),
Vorlesung im Aufbau-Studium des Frankreich-Zentrums; WS 2000/2001: Rechtsvergleichende Vertiefungsvorlesung im Strafrecht: Einführung in das Strafrecht romanischer
Länder (2stündig); WS 2001/2002: Grundfragen des Strafrechts (Allgemeiner Teil) aus
rechtsvergleichender Sicht (2stündig).
Kinzig: SS 2000, SS 2001: Übung im Strafrecht für Anfänger (2stündig). WS 2001/02:
Stellung und Besprechung einer strafrechtlichen Klausur im Examensklausurenkurs der
Assistenten; Prüfungsabnahme im Rahmen des Programms „Master in European Criminology“ an der Katholieke Universiteit Leuven (K.U.Leuven).
Koch: WS 1999/2000, SS 2000, WS 2000/01, SS 2001, WS 2001/2002: Gastvorlesungen
zu medizinrechtlichen Grundfragen im Rahmen des rechtsmedizinischen Teils des „Ökologischen Kurses“ für MedizinstudentInnen; WS 1999/2000: Vorlesung „Medizinrecht“ (auch für MedizinstudentInnen); SS 20000: Medizinrechtliches Seminar über Patientenrechte (mit Prof. Dr. Ulrich Tröhler, Med. Fakultät; WS 2000/2001: Vorlesung Medizinrecht (auch für MedizinstudentInnen); SS 2001: Medizinrechtliches Seminar zu Fragen der Fortpflanzungsmedizin; WS 2001/2002: Vorlesung Medizinrecht (auch für MedizinstudentInnen). Universität Ulm, Medizinische Fakultät, Aufbaustudiengang „Gesundheitswissenschaften“: Lehrauftrag Vorlesung „Medizinrecht“ (2-stündig, mit Dr. HansDieter Lippert, Ulm, WS 1999/2000 und SS 2000).
Köllisch: „Einführung in die Jugendsoziologie“, Proseminar; Vortrag (zusammen mit D.
Oberwittler) „Wie dunkel ist das Dunkelfeld? Befragungen zur selbstberichteten Delinquenz von Jugendlichen“. Institut für Soziologie, Lehrveranstaltung im Rahmen der Methodenausbildung, 19.12.2001.
Kury: WS 1999/2000, SS 2000, WS 2000/2001, SS 2001, WS 2001/2002: „Forensische
Kinder- und Jugendpsychologie“ (3stündig) am Institut für Psychologie (mit Dr. Joachim
Obergfell-Fuchs).
Lelieur: WS 2000/2001: Leitung von zwei Arbeitsgemeinschaften (travaux dirigés):
Französisches Strafrecht - Allgemeiner Teil (3. Semester); SS 2001: Strafprozeßrecht (4.
Semester), Université Robert Schuman, Strasbourg.
Mayer: WS 2001/02: „Normen und Sanktionen“, Institut für Soziologie.
Nogala: SS 2000, WS 2000/01: „Vorbereitungs- und Begleitseminar für OE-Tutorium“
im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg; SS 2001: Seminar „Criminology of the Internet“ am Aufbaustudium Kriminologie der Universität Hamburg. WS
2001/2: Lehrauftrag „Kriminologie“ am Fachbereich Polizei der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung Hamburg.
Obergfell-Fuchs: WS 1999/2000, SS 2000, WS 2000/2001, SS 2001, WS 2001/2002:
„Forensische Kinder- und Jugendpsychologie“ (3stündig) am Institut für Psychologie
(mit Prof. Dr. Helmut Kury); SS 2000, SS 2001: „Kriminalpolitische Konzeptionen und
Beteiligung an der Lehre
315
Entwicklungen“ (2stündig), Evangelische Fachhochschule für Sozialwesen, Religionspädagogik und Gemeindediakonie, Freiburg i. Br.
Oberwittler: WS 2000/01: „Gewalt als Forschungsgegenstand von Soziologie und Geschichte“. Interdisziplinäres Proseminar (zusammen mit P. Wagner, Historisches Seminar); WS 2001/02: „Einführung in die Jugendsoziologie“, Proseminar; Vortrag (zusammen mit T. Köllisch) „Wie dunkel ist das Dunkelfeld? Befragungen zur selbstberichteten
Delinquenz von Jugendlichen“. Institut für Soziologie, Lehrveranstaltung im Rahmen der
Methodenausbildung, 19.12.2001.
Paoli: WS 1999/2000: Seminar „Organisierte Kriminalität: Zwischen Mythos und Realität“, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte und Soziologie; SS 2000: Seminar
„Drogenmärkte und Drogenpolitik(en)“, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte
und Soziologie; WS 2000/01: Seminar (mit D. Zacharine) „Prozesse der staatlichen
Transformation am Beispiel der ehemaligen Sowjetunion: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik“, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte und Soziologie; Seminar „Il crimine
organizzato“, Master en Criminología, Universiat de Lleida, 11.-12.1.2001; SS 2001:
Seminar „Klientelismus, Mafia und Korruption: Kennzeichen des Übergangs zur Modernität oder Bestandteile jeder Gesellschaft?“, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte und Soziologie; WS 2001/02: Seminar „The Sociology of Crime and Deviance –
An Introduction“, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte und Soziologie.
Schmidt: SS 2001: Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht für Anfänger, Besonderer Teil (2
Arbeitsgemeinschaften à 2 Wochenstunden).
Simon: SS 2001: Mitwirkung an dem Blockseminar „Zehn Jahre strafrechtliche Auseinandersetzung mit DDR-Vergangenheit, insbesondere am Beispiel der Rechtsprechung
des EUGMR“ bei PD Dr. Jörg Arnold, Humboldt-Universität zu Berlin, Juli 2001.
Tellenbach: Seminare für Einzelentscheider des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zum türkischen und iranischen Straf- und Strafprozeßrecht
(26.1.2000, 15.3.2000, 18.10.2000, 16.5.2001, 22.5.2001, 27.6.2001, 12.9.2001,
9.10.2001).
Voß: WS 1999/2000: Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht für Anfänger, Allgemeiner Teil
(2stündig).
Wirth: SS 2000: AG-Leiter, Strafrecht für Anfänger II; Seminarleitung im Seminar “Raising Military and Civil Awareness of the ICC in Eastern European Countries“ (International Society for Human Rights, EU), Moskau/Russland, 11.-14.8.2000.
Zerbes: SS 2000: 2 Übungen aus (österreichischem) Strafrecht, Universität Wien;
SS 2001: Anfängerübung aus (schweizerischem) Strafrecht, Universität Basel; (fallweise
Vorlesungsvertretung für Prof. Pieth, Universität Basel). Seminar zur Wirtschaftskriminalität in der Schweiz. Wirtschafts-Fachhochschule Chur, 25.4.2001 (mit Capus, N.).
316
VIII.
Studienaufenthalte, Informationsreisen
Studienaufenthalte, Vortragsreisen, Kontakt- und Informationsreisen
2000
Vortragsreise nach Vancouver mit Vortrag bei der International Society for the Reform of
Criminal Law und dem International Centre for Criminal Law Reform and Criminal
Justice Policy. Vancouver, 7.4.2000 (Eser).
Forschungsaufenthalt am Institut des Etudes Juridiques de l‘Urbanisme et de la Contruction, Université de Toulouse I, Frankreich, Februar/März 2000 (Gleß).
Reise in die Volksrepublik China zu Vorträgen und wissenschaftlichen Gesprächen zur
Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen der Strafrechtsreform in China, 15.25.4.2000 (Albrecht).
Vortragsreise nach Korea mit zwei Veranstaltungen: Chongju, 24.4.2000; Seoul,
26.4.2000 (Eser, Richter).
Vortragseise nach Warschau zur Juristischen Fakultät der Universität, 16.-18.5.2000
(Albrecht).
Vortrags- und Forschungsreise nach Guatemala, 22.5.-7.6.2000 (Simon).
Vortragsreise nach Japan mit drei Vorträgen anläßlich der Internationalen Konferenz
„Lay Participation in the Judicial Process in Japan“: Tokyo, 3.6.2000; Kyoto, 4.6.2000;
Osaka, 5.6.2000 (Eser).
Vortragsreise im Rahmen des IGFM-Projekts „Raising Military and Civil Awareness of
the ICC in Eastern European Countries“ nach Minsk/Weißrussland, 5.-8.8.2000 (Nemitz).
Vortragsreise in die Volksrepublik China: Beijing Police Station, Supreme Court Beijing,
Public Prosecutor’s Office Chao Yang and Tong Cheng, Police Department and Public
Prosecutor’s Office Kun Ming, Drugs Withdrawal Treatment Center Kun Ming, Police
Station at the Border of Golden Triangle, 20.8.-2.9.2000 (Albrecht).
Kontakt- und Informationsaufenthalt an der Universität Wien, 6.12.2000 (J. Arnold).
Teilnahme an der Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in den
Sachen Streletz, Kessler, K.-H. W. und Krenz gegen Deutschland in Straßburg am
8.11.2000 (Gropengießer).
Teilnahme an der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
in den Sachen Streletz, Kessler, K.-H. W. und Krenz gegen Deutschland in Straßburg am
22.3.2001 (Gropengießer).
2001
Vortragsreise zum Centre international de Criminologie Comparée, Université de
Montréal, 29.3.-3.4.2001 (Albrecht).
Vortragsreise in die Volksrepublik China (Beijing, Hainan), 10.-21.4.2001 (Albrecht).
Studienaufenthalte, Informationsreisen
317
Mission nach Osttimor zur Vorbereitung eines Rechtsgutachtens zu Verbrechen gegen die
Menschlichkeit für das Office of the Prosecutor General, UN Transitional Administration
for East Timor (UNTAET), 28.4.-7.5.2001 (Ambos).
Vortragsreise nach Italien mit drei Vorträgen: Trento, 29.5.2001; Bologna, 30.5.2001;
Modena, 31.5.2001 (Eser).
Forschungsaufenthalt am Institut des Etudes Juridiques de l‘Urbanisme et de la Contruction, Université de Toulouse I, Frankreich, Juni 2001 (Gleß).
„Gender and Human Rights“, Human Rights Law, 12th Session, Academy of European
Law, European University Institute, Florenz, 18.-29.6.2001 (Biehler).
Vortragsreise nach Australien mit vier Vorträgen: Canberra, 28.8.2001; Hobart,
3./4.9.2001 (Eser).
Vortrags- und Forschungsreise nach Mexiko und Guatemala, 29.9.-15.10.2001 (Simon).
Vortrags- Kontakt- und Informationsreise nach Rom, 26.-30.10.2001 (Jarvers).
Vortragsreise nach Mexiko mit sechs Vorträgen: Mexiko-Stadt, 22.-28.11.2001 (Eser).
318
IX.
Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen
Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen
des In- und Auslands
Das Max-Planck-Institut verfolgt eine Politik der engen Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen des In- und Auslandes, die sowohl im Rahmen der gemeinsamen Projekte der beiden
Forschungsgruppen als auch in den gemeinschaftlichen Projekten auf dem Gebiet des Strafrechts, in
den Schwerpunktbereichen der kriminologischen Forschungsgruppe wie auch in den jeweiligen Einzelprojekten eine variantenreiche und unterschiedliche Ausgestaltung erfahren und im übrigen mit
unterschiedlichen Zielen versehen sind. Die Ziele beziehen sich auf die Steigerung von Innovation und
Effizienz in der Durchführung vergleichender und interdisziplinärer Forschung durch die Schaffung
eines verlässlichen Netzwerkes von Forschungseinrichtungen, auf die systematische Erweiterung und
Zentrierung von Informationen zu ausländischem Strafrecht und internationalem Strafrecht sowie
interkulturell vergleichender Forschung am Institut, auf die Belebung und Intensivierung des kritischen wissenschaftlichen Diskurses über europäische und internationale Strafrechtsreformen und Kriminalitätskontrolle durch regelmässigen wissenschaftlichen Austausch und Kontakt mit anderen inund ausländischen Forschern und durch die aktive Beteiligung und Förderung der Schaffung europäischer Foren wissenschaftlicher Veröffentlichungen sowie die Teilnahme am Aufbau europäischer
Ausbildungsgänge im Bereich von Strafrecht und Kriminologie. Zu diesen Zielen gehören auch die
Unterstützung von Übergangsländern im Prozess der Schaffung moderner, rechtsstaatlicher und an
internationalen Standards orientierter Strafjustizsysteme. Das Gerüst der wissenschaftlichen Kooperation bilden die einzelnen Länderreferate, die Einbindung des Instituts in interdisziplinäre und empirische vergleichende Untersuchungen sowie zu einem gewissen Teil förmliche Kooperationsverträge
(beispielsweise mit der Universität Montreal, der China University of Political Sciences and Law Beijing oder mit dem Institute of Crime Prevention am Chinesischen Justizministerium Beijing).
In der Umsetzung des angedeuteten Programms nimmt das Institut zunächst an verschiedenen europäischen und internationalen Forschungsnetzwerken teil. Beispielhaft sei die Teilnahme an der „Groupe
de Recherches sur les Normativites“ genannt, in dessen Rahmen regelmässige workshops und Seminare zu Erträgen europäischer Forschung zu Strafjustizsystemen organisiert werden.
Den Kern der Zusammenarbeit bilden freilich vergleichende interdisziplinäre, normative und empirische Untersuchungen, die aus unterschiedlichen Programmen und Initiativen resultieren.
Verschiedene Projekte sind im Rahmen des Falcone-Programms der Europäischen Union zustande
gekommen und werden in Kooperation mit Universitäten des europäischen Auslands durchgeführt.
Genannt werden sollen die Forschungsaktivitäten zur Organisierten Kriminalität, welche die Universitäten Palermo und Madrid einschliessen. Zu nennen ist dann die Untersuchung der Geldwäsche und
der Geldwäschekontrolle, in die Forschungseinrichtungen aus England (Cardiff), Holland (Tilburg),
Frankreich (Paris), Ungarn (Budapest), Österreich (Wien) und Schweiz (Basel) einbezogen sind. Die
Untersuchung zur Risikoabschätzung im Gesetzgebungsverfahren ist auf die Zusammenarbeit mit
Universitäten und Forschungseinrichtungen aus elf europäischen Ländern gegründet. Ferner wird im
Rahmen von AIDA das MPI Freiburg zusammen mit Transcrime/Universität Trento, der Universität
Tilburg, CESDIP/Paris, der Universität Cardiff und der Universität Malaga ein Programm zur Entwicklung einer „Agenda für die Erforschung von Wirtschafts- und organisierter Kriminalität“ entwerfen. Forschungen werden auch im Zusammenhang mit der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle
Lissabon durchgeführt.
Weiterhin zu nennen ist aus dem Bereich „Recht und Medizin“ die Beteiligung an mehreren internationalen Projekten im Rahmen verschiedener EU-BIOMED-Programme. Diese besteht teils in koordinierender und projektleitender Form (wie - in Zusammenarbeit mit der Akademie für Ethik in der Medizin - beim Projekt „Informed Consent in Psychiatry“), teils findet sie ihren Ausdruck neben der
Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen
319
fachlichen Kooperation in der Mitarbeit auf der Ebene der „Project Managment Group“ (wie beim
vom Centre of Medical Law and Ethics am King’s College London organisierten Projekt „The Moral
and Legal Issues Surrounding the Treatment and Care of Patients in Persistent Vegetative State“), teils
äußert sie sich in der Wahrnehmung einer Landesberichterstattern vergleichbaren Rolle (wie im Rahmen des „European Network for Biomedical Ethics“, des Projekts „Therapeutic Research in Assisted
Conception“ sowie – beantragt – des Projekts „Consensus autour de la recherche sur l’embryon humain). Auf lokaler Ebene ergeben sich vielfältige Aktivitäten im Grenzbereich von Recht und Medizin
vor allem daraus, dass das MPI mit seinem Referat „Recht und Medizin“ als Mitträger des „Zentrums
für Ethik und Recht in der Medizin“ (ZERM) am Klinikum der Universität Freiburg fungiert.
Das Institut beteiligt sich nunmehr am Sonderforschungsbereich 541 "Identitäten und Alteritäten. Die
Funktion von Alterität für die Konstitution und Konstruktion von Identitäten" der Universität Freiburg.
Die Beteiligung geht zurück auf die Ausbildung eines entsprechenden Schwerpunkts im SFB. Das
vom Institut vorgelegte Teilprojekt betrifft eine Untersuchung zu „Hassgewalt und Anders sein. Identitätsbildung in Gruppierungen junger Männer“, die wiederum in ein Teilgebiet „Norm, Recht und
Kriminalisierung: Gesellschaftliche und Innerstaatliche Ausgrenzungsmechanismen“ fällt, das zusammen mit den Lehrstühlen Fludernik/Anglistik-Freiburg und Gander/Philosophie-Freiburg sowie Metzler (MPI für Gesellschaftsforschung Köln und Universität Tübingen) im Laufe des Jahres 2001 entwickelt wurde. In Planung befindet sich im übrigen eine europäisch-vergleichende empirische Untersuchung zur Kriminalitätswahrnehmung, die auf einer Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen
Institut der Universität zu Köln beruht.
Schließlich hat sich eine Zusammenarbeit mit der RAND Corporation ergeben, in der Fragestellungen
des weltweiten Heroinmarktes und der Kontrolle von Cannabismärkten thematisiert werden. Zusammen mit der Sam Houston State University/Texas ist ein Projekt in Angriff genommen worden, das die
Untersuchung der polizeilichen und justiziellen Bewältigung von Hassgewalt zum Gegenstand hat.
Die Forschungen zu Europol und den Schengen-Verträgen sind ebenfalls auf die Europäische Union
bezogen und enthalten eine enge Kooperation mit dem MPI für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht in Heidelberg.
Seit Ende der siebziger Jahre hat das Institut ein System bilateraler wissenschaftlicher Kooperation
mit Universitäten der ehemals sozialistischen Staaten entwickelt, aus dem Veranstaltungen wie
deutsch-sowjetische, deutsch-polnische, deutsch-ungarische Kolloquien zu Strafrecht und Kriminologie samt nachfolgenden Veröffentlichungen der Erträge entstanden sind. Dieses System der Kooperation hat sich sodann weiterentwickelt in eine eher inhaltlich denn bilateral bestimmte ad-hoc Kooperation zu beispielsweise „Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe“, „Intermediate Sanctions In
Europe“, „Tatproportionalität in der Strafzumessung“ oder „Systems and Developments of Penal
Sanctions in Western and Central Europe“. Im Unterschied zu den bilateral ausgelegten Kooperationen ist die Zusammenarbeit mit dieser Strategie von teils durchgehenden Forschungsthemen bestimmt.
Ihren Ausdruck findet diese Kooperation auch in den weiter oben dokumentierten Veranstaltungen
(beispielsweise die zusammen mit dem Otto-Suhr Institut Berlin durchgeführte Veranstaltung zur Todesstrafe).
Der wissenschaftliche Austausch in der kriminologischen Forschung wird ferner durch regelmäßige
workshops mit Forschungseinrichtungen des In- und Auslands sichergestellt, anlässlich derer laufende
Untersuchungen vorgestellt und diskutiert werden. Zu nennen sind hier beispw. workshops, die zusammen mit der Kriminologischen Forschungsstelle Wiesbaden (Freiburg), dem kriminologischen
Institut der Universität zu Köln (Freiburg) sowie dem Institut de Criminologie der Universität Lausanne (Lausanne) durchgeführt worden sind.
Aus einer auf regelmäßige gemeinsame Seminare angelegten Kooperation mit dem Institute for Crime
Prevention am Chinesischen Justizministerium/Beijing hat sich seit 1996 eine nunmehr auf die Durchführung gemeinsamer Untersuchungen erweiterte intensive Zusammenarbeit mit der Volksrepublik
320
Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen
China ergeben, die auf chinesischer Seite ganz wesentlich durch die China University of Political
Sciences and Law getragen wird. Die Zusammenarbeit bezieht sich im einzelnen auf eine Untersuchung von „Non-Prosecution Policies“ (China University of Political Sciences and Law), eine Studie
zu „Neuen Formen der Kriminalität und Neue Ermittlungsmethoden“ (China University of Political
Sciences and Law) sowie Studien zur Geldwäsche und Geldwäschekontrolle (University of Wuhan).
Fortgeführt werden gemeinsame Sino-Deutsche Kolloquien zu Strafrecht und Kriminologie sowie
gemeinsame workshops beispw. mit der Sichuan University zu Fragen des Beweisrechts. In der
Implementation dieser Kooperation kommen dem DAAD sowie dem Büro des DAAD in Beijing im
übrigen herausragende Bedeutung zu. Die weiteren Planungen, die nunmehr auch in Zusammenarbeit
mit der Universität Freiburg sowie der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg stattfinden und
nicht zuletzt den Aufbau eines Ostasien-Forschungszentrums zum Gegenstand haben, wurden zu Beginn des Jahres 2002 anlässlich eines die wissenschaftliche Zusammenarbeit betreffenden Besuchs des
Präsidenten der China University of Political Sciences and Law an der Universität Freiburg und am
Institut fortgesetzt.
Die Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen des In- und Auslands äussert
sich ferner in regelmäßigen wissenschaftlichen Kolloquien am Institut, zu denen in- und ausländische
Forscherinnen und Forscher eingeladen werden.
Auf der Basis eines Vertrags zwischen MPG und CNRS ist das Institut seit 1998 Teil eines Laboratoire Européen Associé (LEA); darin arbeiten das CESDIP (Centre d‘Etudes Sur le Droit et Les Institutions Pénales/Paris) sowie das IFRESI/Lille) mit. Die hier entwickelten und in deutsch-französischen
Forscherteams bearbeiteten Schwerpunkte betreffen die Innere Sicherheit, die Immigration, Viktimisierung und Verbrechensangst, Drogenmärkte sowie Strafrechtliche Sanktionen und Strafzumessung.
Die Kooperation bezieht sich auch auf die Herausgabe europäischer Veröffentlichungsreihen. Zusammen mit der Universität Leuven/Belgien wird das European Journal of Crime, Criminal Law and Criminal Justice herausgegeben. In Vorbereitung ist in Zusammenarbeit mit den Universitäten Leuven
und Sheffield die Herausgabe einer beim Kluwer Verlag erscheinenden Reihe „Research On Crime
and Justice: An Annual Review of European Research“.
Ferner ist auf die Teilnahme an der Entwicklung und Umsetzung europäischer Ausbildungsgänge
hinzuweisen. So ist das Institut in das Masters Programm der Universität Leuven einbezogen.
Nicht zuletzt bildet auch die Mitgliedschaft des MPI und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in wissenschaftlichen Gesellschaften des In- und Auslandes, wie namentlich in der Association Internationale de Droit Pénal (AIDP) und der International Society for the Reform of Criminal Law nicht zu
unterschätzende Plattformen für Forschungsanstöße und Kooperation.
Beziehungen zu Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
X.
321
Beziehungen zu Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
Die Beziehungen des Instituts zu Wirtschaft, Politik und Gesellschaft lassen sich in vier Schwerpunktbereiche unterteilen. Es handelt sich dabei einmal um die aus Grundlagenforschung oder Auftragsforschung fliessende Beratung von Rechts- und Innenpolitik sowie Gesetzgebung. Daneben stellt das
Gutachtenreferat ein wichtiges Bindeglied zur Justizpraxis, zur Anwaltschaft sowie zur Wirtschaft
her. Ferner ist das Institut über beratende und organisierende Tätigkeit in unterschiedlicher Art und
Weise in die Entwicklungs- und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union eingebunden. Schließlich wirkt das Institut an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen - insbesondere im Justizbereich – mit. Naheliegenderweise sind die Beziehungen des MaxPlanck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht mit der Rechts- und Innenpolitik sowie mit den Parlamenten in besonderer Weise ausgebaut.
Die beratende und sachverständige Tätigkeit für Rechts-, Innenpolitik und Parlamente lässt sich in
grosse Projekte der Grundlagen- und Auftragsforschung sowie die individuelle Beratung von Einzelprojekten, Kommissionen etc. unterscheiden. Die am Institut betriebene Grundlagenforschung ist in
mancher Hinsicht Ausdruck der besonderen Beziehungen zwischen Institut und Rechts- und Innenpolitik. Dasselbe gilt für die Auftragsforschung, die das Institut ebenfalls mit Justiz- und Innenministerien sowie dem Bundeskriminalamt verbindet. Zur systematischen Vorbereitung von Reformvorhaben im Bereich des Strafrechts auf nationaler (Bundes- oder auch Landesebene) wie auch supraund internationaler Ebene wird in immer stärkerem Umfang auf Untersuchungen zurückgegriffen, die
als Grundlagenprojekte am Institut betrieben werden oder auf Aufträge von Ministerien zurückzuführen sind. Hierzu zählen beispielsweise das vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene
Projekt „Rechtswirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittelsystems im Strafrecht unter Berücksichtigung des internationalen Standards“ sowie das gleichfalls vom Bundesministerium der Justiz
veranlasste Projekt zur „Evaluation der Telephonüberwachung“. Hierzu gehören auch Forschungen
zur Behandlung der Gewalt in der Ehe und Untersuchungen zu „Möglichkeiten der Privatisierung polizeilicher Aufgabenbereiche“. Die individuelle Beratertätigkeit umfasst gutachtliche Stellungnahmen
zu Einzelvorhaben der Politik wie das „Strafrechtliche Sanktionensystem“, ebenso wie die Reform des
Schwangerschaftsabbruchsrechts oder die Mitwirkung an der Begutachtung des wissenschaftlichen
Begleitmodells zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger, aber auch die Mitarbeit in EthikKommissionen zur Prüfung von Forschungsvorhaben sowie in Gremien zur praktischen Handhabung
des neuen Transplantationsgesetzes. Im Übrigen ist auf regelmäßige Anhörungen von Institutsangehörigen zu den unterschiedlichsten Fragen des Strafrechts und der Inneren Sicherheit im Rahmen
der Parlaments- und Fraktionsarbeiten zu verweisen.
Mit den im Gutachtenreferat zusammengefassten und gebündelten Aktivitäten sind vor allem Beziehungen zu Justizpraxis, Anwaltschaft und Wirtschaft bzw. zum privaten Bereich verbunden. Hier wird
die beständig zunehmende Nachfrage nach Information