Imanuel Rösch - in der Gemeinde Berghülen

Transcription

Imanuel Rösch - in der Gemeinde Berghülen
48. Jahrgang
Nummer 14
Mittwoch, 01. April 2015
Nachruf
Die Gemeinde Berghülen trauert um Herrn
Imanuel Rösch
Bühlenhausen
der am 21. März 2015 überraschend verstorben ist.
Herr Imanuel Rösch hat sich in vielfältiger Weise um seine Heimatgemeinde verdient gemacht.
Von November 1971 bis August 1994 arbeitete er fast 23 Jahre lang ehrenamtlich im Gemeinderat. Dabei war er von Mai 1975 bis zu seinem
freiwilligen Ausscheiden Mitglied im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Blaubeuren.
Als technischer Geschäftsführer der Fa. albi war er bei den Mitarbeitern
ein ebenso anerkannter und menschlich geschätzter Arbeitgeber.
Für sein langjähriges Wirken in der Gemeinde Berghülen bedanken wir uns.
Wir werden Herrn Imanuel Rösch ein ehrendes Gedenken bewahren.
Für den Gemeinderat und die Gemeinde Berghülen.
Bernd Mangold
Bürgermeister
2
Mitteilungsblatt Berghülen
01. April 2015, Nummer 14
Eilmeldung der EU – 1. April wird Feiertag
In einer Dringlichkeitssitzung im März 2015 hat das EU-Parlament beschlossen, die Harmonisierung der Feiertage innerhalb der
Grenzen von Europa voranzutreiben. So wurde mit sofortiger Wirkung der erste April als neuer Feiertag in Deutschland festgelegt.
Bitte Weitersagen – aber unbedingt zuvor mit dem Arbeitgeber oder der Schule abklären!
Details der neuen Regelung gibt es unter: www.feiertag.de/neuer-feiertag
bzw. im Rathaus am Mittwoch, 1. April von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rahmen einer aktuellen Sprechstunde.
Amtliche Bekanntmachungen
Steinleseplätze
Herzlichen Glückwunsch an folgende Jubilare:
04.04.2015
Alfred Paukner, Berghülen, Kirchstr. 48, 77 Jahre
Kurt Ott, Berghülen, Buchenweg 3, 74 Jahre
06.04.2015
Anna Schwegler, Berghülen, Kirchstr. 13, 89 Jahre
07.04.2015
Reinhold Eberhardt, Berghülen, Friedenstr. 3, 72 Jahre
08.04.2015
Lydia Ruopp, Bühlenhausen, Lange Str. 37, 86 Jahre
Grüngutentsorgung
Die Gemeinde Berghülen bietet ab Samstag, 4. April 2015
bis voraussichtlich November 2015 Ihrer Bevölkerung wieder eine Grüngutentsorgung an.
Das Grüngut / der Grünschnitt - KEINE Gehölze (!) – kann
samstags von 14:00 - 16:00 Uhr auf dem Bauhofgelände
in der Sinkenbreite 5 zur Entsorgung anliefert werden.
Das Grüngut muss lose in einen bereitgestellten Container eingeworfen werden. Das Grüngut darf keine anderen
Materialien, wie Kunststoff, Holz oder sonstigen Unrat beinhalten!
Illegale Müllentsorgung
Nachdem der Schnee nun geschmolzen ist, kommt wieder einiges
auf den Steinleseplätzen zu Tage. Bauschutt und andere Materialien
wie Grünabfall, Gips und Beton werden an den Steinleseplätzen
abgeladen. Wir möchten wiederholt betonen, dass es sich hierbei
um illegale Müllentsorgung handelt, welche mit einem Bußgeld
geahndet wird, sofern der Verursacher ermittelt werden kann!
Solch illegale Müllentsorgung ist insoweit unverständlich, da der
Landkreis legale Entsorgungsmöglichkeiten anbietet:
Deponie „Unter Kaltenbuch“, Laichingen - Suppingen, an der L 1236
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Telefon: 07333/5498
Folgende Abfälle können dort entsorgt werden:
Deponie:
• Asbestzementabfälle
• Bauschutt nicht verwertbar (bis max. 100 kg/Tag kostenlos)
• Erdaushub (bis max. 100 kg/Tag kostenlos)
• Sonstige Abfälle auf Anfrage
Kompostierungsanlage:
• Grüngut (bis max. 100 kg/Tag kostenlos) z. B. Baum- und Gehölzschnitt, Gartenabfälle, Grasschnitt - keine Küchenabfälle!
Bauschuttaufbereitung:
• Mauerwerk, Ziegel
• Betonabbruch
- jeweils sortiert und unbelastet Altholzannahmestelle:
• u. a. Abbruchholz, Altmöbel
Lagerplätze für Kompost bei den Friedhöfen
Herausgeber:
Bürgermeisteramt, 89180 Berghülen
Hauptstraße 2
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Mangold oder sein Vertreter im Amt
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Fink GmbH, Druck und Verlag,
Postfach 7140, 72784 Pfullingen
(Sandwiesenstraße 17)
Telefon 0 7121/97 93-0
Telefax 0 71 21/97 93 - 993
Wir weisen zum wiederholten Male darauf hin, dass die Lagerplätze für Kompost auf unseren Friedhöfen ausschließlich für
die ausgedienten Grabbepflanzungen gedacht sind.
Es ist nicht erlaubt, dort Küchenabfälle (Biomüll), Grüngut von
Privatflächen oder gar Hundekottüten zu entsorgen! Dies stellt
eine illegale Müllentsorgung dar und kann daher mit einem
Bußgeld geahndet werden.
Wir hoffen künftig aber inständig auf die Vernunft unserer Bürgerinnen und Bürger.
Die Gemeindeverwaltung
01. April 2015, Nummer 14
Mitteilungsblatt Berghülen
Übung
Am Donnerstag, 2. April 2015 findet eine Atemschutzübung in Kirchheim statt. Pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird erwartet.
Änderungen bei der Kfz-Zulassung
Bundesweit gibt es eine Reihe von Änderungen bei der Kfz-Zulassung.
Kurzzeitkennzeichen
Ab 1. April 2015 können Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten auch von der Zulassungsstelle erteilt werden, in
deren Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug steht. Bisher brauchte
man dafür von der Zulassungsbehörde seines Wohnortes eine extra
Bescheinigung.
Kennzeichen auch nach Umzug behalten
Seit dem 1. Januar diesen Jahres besteht die Möglichkeit beim Umzug, beispielsweise in den Alb-Donau-Kreis oder in die Stadt Ulm,
das bisher zugeteilte Kennzeichen weiter verwenden zu können.
Gleiches gilt, wenn man aus dem Alb-Donau-Kreis oder der Stadt
Ulm in einen anderen Stadt- oder Landkreis umzieht.
Online-Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Seit 1. Januar diesen Jahres können Kraftfahrzeuge, die ab dem Jahr
2015 zugelassen worden sind, online abgemeldet werden, ohne die
Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen. Dafür gibt es das so
genannte „i-Kfz“, das über die Homepage der gemeinsamen Zulassungsstelle des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm – www.
zulassung-ulm.de – erreichbar ist.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesverkehrsministeriums, www.bmvi.de.
Telefonische Auskunft erteilen die Zulassungsstellen in Ulm (Tel.
0731/185-1444), Ehingen ( Tel. 07391/779-2412) und Langenau
(Tel. 07345/9640-760).
Straßenverkehrszählung 2015: Verkehrszähler gesucht
Für die Straßenverkehrszählung 2015 an Bundesstraßen im AlbDonau-Kreis und Stadtkreis Ulm suchen wir zuverlässige Rentner,
Hausfrauen, Schüler (mind. 15 Jahre) und Studenten.
Alle fünf Jahre veranlasst das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur eine bundesweite Verkehrszählung auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Damit sollen Erkenntnisse über
die aktuellen Verkehrsmengen und die zukünftige Verkehrsentwicklung gewonnen werden.
Die Zählungen werden von April bis September an acht Tagen
durchgeführt:
• Zwei Normalwerktage (Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag) von
7 bis 9 Uhr und 15 bis 18 Uhr
3
• Zwei Freitage von 15 bis 18 Uhr
• Zwei Ferientage (Dienstag oder Mittwoch) von 15 bis 18 Uhr
• Zwei Sonntage von 16 bis 19 Uhr
Das Beschäftigungsverhältnis erfolgt als „Kurzfristig Beschäftigte“
mit einem Auszahlungsbetrag von 8,50 Euro/Stunde. Fahrkosten
werden nicht gesondert vergütet.
Formlos anmelden und informieren kann man sich unter dieser
Mailadresse des beauftragten Ingenieurbüros Modus-Consult, Ulm:
E-Mail: [email protected], Tel. 0731/399494-12.
Fortbildung für Kita-Fachkräfte
Ernährung mit allen Sinnen praxisorientiert und handlungsbezogen
vermitteln, kindgerechte Speiseplanung sowie Wahrnehmung unterschiedlicher Esstypen – darum geht es bei einer Fortbildung für
Kita-Fachkräfte am 21. April zwischen 15 und 18 Uhr im Haus des
Landkreises (Landratsamt) in Ulm, Schillerstraße 30.
Anmelden kann man sich bis zum 13. April beim Fachdienst Landwirtschaft im Landratsamt unter Tel. 0731/185-3098 oder [email protected]. Dort gibt es auch nähere Informationen.
Backen im Backhaus Stubersheim:
Aktion für Kinder und Erwachsene
Leckeres Brot, Kleingebäck und Kuchen ganz traditionell in einem
mit Holz beheizten Backhaus backen: Dazu lädt der Fachdienst
Landwirtschaft des Landratsamts Alb-Donau-Kreis Kinder ab sieben
Jahre und Erwachsene ins Backhaus nach Stubersheim (Treffpunkt
direkt am Backhaus) ein.
Der Termin ist am Samstag, 18. April von 8:30 bis 13 Uhr für
Erwachsene und von 14 bis 17 Uhr für Kinder im Alter von sieben
bis zwölf Jahren.
Anmelden kann man sich beim Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes bis Montag, 13. April per E-Mail unter ernaehrung@
alb-donau-kreis.de oder telefonisch, montags von 13 bis 16 Uhr
oder donnerstags von 8 bis 12 Uhr unter der Nr. 0731/185-3175.
Für Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag erhoben.
Seminar: Crashkurs Hauswirtschaft für Männer
- Den Haushalt erfolgreich managen Den häuslichen Alltag in den Griff zu bekommen, erfordert einiges
an Fachwissen und Management. Doch wie macht man es richtig?
Um für das Waschen, Putzen und Kochen mit möglichst wenig Zeit
und Geld ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen, darüber informiert ein Seminar des Fachdienstes Landwirtschaft des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, das nur für Männer bestimmt ist.
Es findet jeweils mittwochs am 15., 22. und 29. April beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Schillerstraße 30 in Ulm von 18 bis 21:30
Uhr statt.
Anmelden kann man sich bis Freitag, 10. April beim Fachdienst
Landwirtschaft des Landratsamtes per E-Mail [email protected] oder unter Tel. 0731/185-3175 (montags von 13
bis 16 Uhr oder donnerstags von 8 bis 12 Uhr). Dort gibt es auch
weitere Informationen zum Seminar.
Schulnachrichten
Ein herzliches Dankeschön für ein Jahr
„Schulfrucht“
Die Grundschule Berghülen konnte im letzten Jahr am Schulfruchtprogramm des Landes Baden-Württemberg teilnehmen, was konkret heißt, dass wir einmal in der Woche mit frischem Obst oder
Gemüse beliefert wurden. So erhielt jedes Schulkind seine knackige,
gesunde Fruchtportion, die jedes Mal mit Neugier und Begeisterung
aufgenommen wurde!
Möglich wurde dies, neben der Berücksichtigung einer EU-Beihilfe,
insbesondere durch das finanzielle Engagement der folgenden örtlichen Sponsoren: Özbek Elektrotechnik/Photovoltaik, Steuerberatung Christa Traube, Getränke Oase Fuchs, albi GmbH + Co. KG,
Physiotherapie Klingler und der Klempnerei Stein.
Die Grundschule Berghülen sagt „Herzlichen Dank!“.
Für dieses Jahr hat sich die Raiffeisenbank Berghülen bereit erklärt,
die Finanzierung des Schulfrucht-Programms zu übernehmen - wir
freuen uns sehr darüber und bedanken uns recht herzlich!
4
Mitteilungsblatt Berghülen
01. April 2015, Nummer 14
Notdienste
Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst 112
Notruf Polizei110
Ärztlicher Notdienst
Zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes:
0731/1400140
Die Zentrale Notfallpraxis beim Bundeswehrkrankenhaus Ulm übernimmt den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Woche abends
(18:00-23:00 Uhr), an den Wochenenden und Feiertagen (8:0023:00 Uhr). Während der Öffnungszeiten ist dort ein Arzt vor Ort.
Die Patienten können ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Die
Anschrift lautet: Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm. Die Rufnummer
ist auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar!
HNO - und Augenärztlicher Notfalldienst
Zu erfragen über DRK, Telefon: 07 31/1 40 01 40
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Zu erfragen über Telefon: 01 80/5 91 16 01
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Dr. Pfetsch, Merklingen, Tel. 0 73 37/4 98
Störungsnummer Albwerk Geislingen
0 73 31/2 09-777
Störungsnummer Gasversorgung
08 00/0 82 45 05
Der tägliche Notdienst beginnt um 8.30 Uhr und endet am nächsten
Morgen um 8.30 Uhr.
Die Apothekennotdienste in unserer näheren Umgebung können
un­ter der Rufnummer 01805/002963 erfragt werden oder Sie fin­
den eine Aufstellung im Internet: www.lak-bw.notdienst-portal.de!