Anhang | Checkliste für die Kontrollsituation

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Anhang | Checkliste für die Kontrollsituation
Checkliste zu Verstößen beim § 16 FZV ‐ Rote Kennzeichen
Straftat
Fallvarianten/ Verstöße
Benutzung für andere als zugelassene Zwecke (Probe‐, Prüfungs‐, Überführungsfahrt)
a) zweites Kennzeichen zeitgleich an Nur ein Kenn‐
zeichen am anderem Fzg ODER im Besitz einer Fzg anderen Person
angebracht
b) nur aus Vergesslichkeit
§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
● Nein, Halterfeststellung möglich, Schutzzweck des § 22 StVG nicht berührt
● Ja, Fzg wird widerrechtlich benutzt. Somit Steuerpflicht gem.
§ 1 (1) Nr. 3 KraftStG
● Ja
● Ja, Kennzeichen werden widerrechtlich benutzt. Somit Steuerpflicht gem. § 1 (1) Nr. 3 KraftStG
● Nein
● Nein
● Ja, wenn Kennzeichen Ungültige oder verloren gemeldete angebracht werden, obwohl sie bereits ungültig sind ODER
Kennzeichen angebracht
als verloren gemeldet wurden
Eintragung in das Fahrzeugscheinheft nicht ordnungsgemäß
§ 370 AO Steuerhinterziehung
● Nein, Halterfeststellung möglich, Schutzzweck des § 22 StVG nicht berührt
● Ja, Fzg wird widerrechtl. benutzt. Somit Steuerpflicht gem. § 1 (1) Nr. 3 KraftStG
Ordnungswidrigkeit*
§§ 1, 6 PflVG Versicherungsbetrug
Zulassungsverstoß
Andere
● Nein, da Versicherungsvertrag vorhanden ist
● Ja, durch zweckentfremdete Benutzung keine Zulassung. ‐ zul.pflichtige Fzg: § 3 (1) FZV
‐ zul.freie Fzg: § 4 (1) FZV ● Nein
● Nein, da Versicherungsvertrag vorhanden ist
● Ja, Zulassung nicht gegeben, da Kennzeichen ● Ja, § 16 (5) FZV
nicht eindeutig einem Fzg da beide Kennzeichen zugeordnet
angebracht sein müssen
● Nein
● Ja, wenn Versicherungsvertrag nicht mehr besteht. Ermittlungen bei Versicherung/ LRA. ● Ja
‐ zul.pflichtige Fzg: § 3 (1) FZV
‐ zul.freie Fzg: § 4 (1) FZV ● Nein
● Nein
● Nein, da Zulassung durch Anbringung der Kennzeichen und nicht durch Eintrag im Fzgscheinheft
● Ja, § 16 (2) FZV
● Nein Beachte: Diese Checkliste dient der rechtlichen Orientierung und ersetzt nicht die Einzelfallprüfung.
Sie enthält nicht alle Informationen. Vollständiger Beitrag unter www.daubner‐verkehrsrecht.info
*siehe Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Stand: April 2015
Checkliste zu Verstößen beim § 16a FZV ‐ Kurzzeitkennzeichen
Straftat
Fallvarianten/ Verstöße
Benutzung für andere als zugelassene Zwecke (Probe‐, Überführungsfahrt) ODER
Nichtbeachtung der Einschränkungen (außerhalb erlaubtem Zulassungsbezirk)
a) zweites Kennzeichen Nur ein zeitgleich an Kenn‐
anderem Fzg ODER zeichen am im Besitz einer Fzg ange‐
anderen Person
bracht
b) nur aus Vergesslichkeit
a) Kennz. wieder angebracht, nachdem bereits Gültigkeits‐
abgelaufen ODER als datum verloren gemeldet
abgelaufen
b) Kennzeichen nach Ablauf am Fzg belassen
§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
● Nein, Halterfeststellung möglich, Schutzzweck des § 22 StVG nicht berührt
§ 370 AO Steuerhinterziehung
● Ja, Fzg wird widerrechtlich benutzt. Somit Steuerpflicht gem. § 1 (1) Nr. 3 KraftStG
● Ja
● Ja, Kennzeichen werden widerrechtlich benutzt. Somit Steuerpflicht gem. § 1 (1) Nr. 3 KraftStG
● Nein
● Nein, Kurzzeitkennzeichen unterliegen nicht der Steuerpflicht
● Ja
● Ja, Kennzeichen werden widerrechtlich benutzt. Somit Steuerpflicht gem. § 1 (1) Nr. 3 KraftStG
Ordnungswidrigkeit*
§§ 1, 6 PflVG Versicherungsbetrug
Zulassungsverstoß
Andere
● Nein, da Versicherungsvertrag vorhanden ist.
● Ja, durch zweckentfremdete Benutzung keine Zulassung. ‐ zul.pflichtige Fzg: § 3 (1) FZV
‐ zul.freie Fzg: § 4 (1) FZV ● Ja, mit § 16a (2) FZV in Tateinheit
● Nein, da Versicherungsvertrag vorhanden ist
● Ja, wenn Versicherungsvertrag nicht mehr besteht. Ermittlungen bei Versicherung/ LRA
● Nein
Beachte: Diese Checkliste dient der rechtlichen Orientierung und ersetzt nicht die Einzelfallprüfung.
Sie enthält nicht alle Informationen. Vollständiger Beitrag unter www.daubner‐verkehrsrecht.info
● Ja, § 16a (5) FZV, beide Kennzeichen ● Ja, Zulassung am müssen angebracht zweiten Fzg nicht sein
gegeben, da Kennzeichen ● Ja, § 16a (3) FZV,
für das erste Fzg zweites Kennzeichen ausgegeben
gleichzeitig an anderem Fzg angebracht
● Nein
● Ja, durch widerrechtliche Benutzung keine Zulassung. ‐ zul.pflichtige Fzg: § 3 (1) FZV
‐ zul.freie Fzg: § 4 (1) FZV ● Ja, § 16a (3) FZV
● Ja, § 16 StrGBW, wenn ein Pkw im öVR abgestellt/ geparkt wird (Sondernutzung)
*siehe Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Stand: April 2015