Tabellarischer Vergleich Strasseninitiative und Gegenvorschläge

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Tabellarischer Vergleich Strasseninitiative und Gegenvorschläge
Quervergleich Strassen‐Initiative, Gegenvorschlag Regierungsrat, Gegenvorschlag UVEK Initiative Inhalt der Initiative / • Alle verkehrsorientierten Strassen Forderungskaskaden verfügen über VSS‐normgerechte der Gegenvorschläge Trottoirbreiten. Der Strassenquer‐
schnitt darf hierzu nicht verbreitert, Trottoirs nicht verschmälert werden • Alle verkehrsorientierten Strassen verfügen über Velomassnahmen (Radwege ausserorts, Radstreifen in‐
nerorts). Der Strassenquerschnitt darf hierzu nicht verbreitert, Trottoirs nicht verschmälert werden. (!) Alternativ kann innerorts auch Tempo 30 signalisiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss mit „ge‐
eigneten Massnahmen“ (?) eine „deutliche Verminderung“ (?) des MIV gewährleistet werden. (!) Alternativ kann ausserorts der Ve‐
loverkehr über bestehende Verkehrs‐
anlagen geführt werden • Der ÖV wird konsequent bevorzugt Betroffene Strassen‐ Sämtliche verkehrsorientierten Strassen Kilometer in BS (73 km). Von den Velomassnahmen sind 46 km betroffen (verkehrsorientierte Strassen ohne bestehende Velomass‐
nahmen) Kosten 184 Mio. Fr. (bei konsequenter Umset‐
zung) 145 Mio. Fr. (mit mehr Tempo‐30‐Zonen) Umsetzungsdauer 5 Jahre (innerorts), 10 Jahre (ausserorts) Gegenvorschlag Regierungsrat 1. Auf allen verkehrsorientierten Stras‐
sen sind die Anforderungen für den Fussverkehr (generell), für den Velo‐
verkehr (nur auf Velorouten) und für den ÖV (wo vorhanden) gemäss Initia‐
tive zu erfüllen 2. Falls dies nicht möglich ist, muss auf den entsprechenden Strecken Tempo 30 signalisiert werden (optional Tem‐
po 20) 3. Falls dies nicht möglich ist, müssen mindestens die Parkierungsflächen aufgehoben werden Gegenvorschlag UVEK 1. Auf allen verkehrsorientierten Strassen sind die Anforderungen für den Fussver‐
kehr (generell), für den Veloverkehr (nur auf Velorouten) und für den ÖV (wo vor‐
handen) gemäss Initiative zu erfüllen. Dies mit signalisations‐ und markierungs‐
technischen sowie einfachen baulichen Massnahmen (inkl. Aufhebung von Fahr‐
spuren und Parkierungsflächen) 2. Falls dies nicht möglich ist, muss auf den entsprechenden Strecken Tempo 30 sig‐
nalisiert werden (optional Tempo 20) Grössere bauliche Massnahmen erfolgen im Rahmen von Erhaltungsmassnahmen an der Strasseninfrastruktur Sämtliche verkehrsorientierten Strassen in BS (73 km). Von den Velomassnahmen sind 34 km betroffen (Verkehrsorientierte Strassen, die als Veloroute definiert sind, ohne bestehende Velomassnahmen) 136 Mio. Fr. (bei konsequenter Umset‐
zung) 44 Mio. Fr. (mit mehr Tempo‐30‐Zonen und Fokus auf Parkplatzummarkierung) 20 Jahre generell Sämtliche verkehrsorientierten Strassen in BS (73 km). Von den Velomassnahmen sind 34 km betroffen (Verkehrsorientierte Stras‐
sen, die als Veloroute definiert sind, ohne bestehende Velomassnahmen) 5 Mio. Fr. Rahmenkredit für Massnahmen gemäss Punkt 1 7 Jahre für die Massnahmen gemäss Punkt 1