Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2007

Transcription

Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2007
ISSN 0720-3489
2
2007
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
E 1041
62. Jahrgang
Amts- und Mitteilungsblatt
der ärztlichen Körperschaften
Gentner Verlag
Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv)
Villingen-Schwenningen
Inhalt 02 • 2007
Ärzteblatt
Baden-Württemberg
EDITORIAL
KAMMERN UND KV
88
Den Niedergang des demokratischen Parlamentarismus diagnostiziert der
Vizepräsident der LÄK, Dr. med. Max Zollner, am Beispiel Gesundheitsreform
Neujahrsempfang der Landesärztekammer und KV Baden-Württemberg
88
Die Neuen Vorstände der Bezirksärztekammern wurden gewählt
89
Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer – Ergebnisse
91
Das neue „Curriculum Umweltmedizin“ ist verabschiedet
100
Hämotherapie-Richtlinien – Änderungen im Nachweisverfahren
101
Reduzierung der medizinischen Strahlenbelastung
102
Der Gesundheitsfond und die Verteilungswirkungen in BW
103
3. Kassenärztetag Baden-Württemberg
105
VERMISCHTES
FORTBILDUNG
111
116
Noro-Viren – Erreger akuter Gastroenteritiden
WIRTSCHAFT
121
122
Gesundheitsrat Südwest – ein Sachstandsbericht
TERMINE
129
BEKANNTMACHUNGEN
131
IMPRESSUM
150
Villingen-Schwenningen
Das „Morbele“ (fotografiert von der Baden-Württembergischen Bank) ist eine der wichtigsten Figuren in der
­Villinger Fasnet. Sie trägt prächtig verzierte Gewänder und eine kunstvoll geschnitzte Maske aus Lindenholz.
Die freundlichen Gesichtszüge prägen den Charakter der Figur. Die Hauptfigur der Fasnet ist jedoch der Narro –
­einer der „Weißnarren“. Sein weißes Gewand ist über und über bemalt mit Tieren und Blütenknospen als Zeichen
des nahenden Frühlings und der Fruchtbarkeit. Über den Schultern trägt er an Lederbändern befestigte bronzene
Schellen, die Narrorollen. Jede für sich hat ein Gewicht von zirka 18 Kilo. Sie klingen mit dem „Narri–Narro“-Ruf
im Rhythmus des Umzugs. Traditionell verspottet der Weißnarr am Rosenmontag jene Bürger, die Verfehlungen
­begangen haben – die Alemannen nennen das „strählen“. Vom Morbele werden die „Gestrählten“ danach mit
Dörrzwetschgen und Süßem getröstet. Villingen-Schwenningen hat auch außerhalb der fünften Jahreszeit einiges zu bieten: Es beheimatet
das Naturschutzgebiet Schwenninger Moos, das Franziskanermuseum sowie ein Uhrenindustriemuseum mit der ältesten Uhrenfabrik
­Württembergs. Übrigens kommen auch die „SERC Wild Wings“ aus Schwenningen, die in der zweiten Bundesliga im Eishockey spielen.
Zur Attraktivität trägt die Baden-Württembergische Bank ihren Teil bei: Besonders Heil- und Freiberufler haben in ihr einen starken Partner
in Fragen der Finanzierung und Investition. Interessierte finden die BW-Bank in der Friedrich-Ebert-Straße 22 in 78054 Villingen-Schwenningen
sowie im Internet unter www.bw-bank.de. VermögensManagerin Carolin Käfer berät sie gerne persönlich. Telefonisch ist sie unter (0 77 20)
83 02-23 zu erreichen, per Fax unter -11.
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87
Editorial
Der Niedergang des demokratischen Parlamentarismus –
am Beispiel der Gesundheitsreform
Dr. med.
Maximilian Zollner
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
und geheimer Wahl gewählt. Sie
sind Vertreter des ganzen Volkes,
an Aufträge und Weisungen nicht
gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen.“
So steht es im § 38 des Grundgesetzes.
Ein Blick auf diesen Paragraphen
muss dem letzten Bundestagsab­
geordneten klar machen, dass sein
Gewissen nicht Kauder, Struck oder
sonst wer heißen kann und Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin
nicht an Stelle dieses Gewissens
­treten können.
Bei der Verabschiedung des
„GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes“ am 2. Februar 2007 war aber
die hohe ethische Verantwortung
bei den Abgeordneten der Großen
Koalition nicht zu erkennen.
Abgesehen von etlichen Abweichlern, die die notwendige Mehr-
heit nicht gefährden konnten, wurde
so entschieden, wie die Fraktionsspitze vorgegeben hatte. Der endgültige Gesetzestext mit den zahlreichen Änderungen soll den Parlamentariern erst gegen Mitternacht
zugestellt worden sein. Wann also
hätten sie den Text also lesen sollen?
Fatal war nur, dass es sich bei
den Abgeordneten, die ihre Zustimmung aus unterschiedlichen Gründen verweigerten, auch um Experten aus dem Gesundheitsausschuss
handelte. Gerade den Fachleuten,
auf deren Rat und Empfehlung man
sonst gerne hört, und deren Vorschläge bei Abstimmungen gerne
akzeptiert werden. Nicht so hier:
­Aktuell wird mit Abberufung aus
dem Gesundheitsausschuss gedroht.
Der Werdegang des „GKV-WSG“
belegt geradezu exemplarisch,
­welchen Stellenwert die Regierung
dem Parlament, dem Gesundheitsausschuss und den zahlreichen Experten aus dem Gesundheitswesen
Neujahrsempfang
der Landesärztekammer und KVBW
In guter Tradition hatten Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zum Neujahrsempfang 2007 ins Maritim Hotel in Stuttgart eingeladen und Kammerpräsidentin
Dr. med. Ulrike Wahl konnte viele Gäste begrüßen, allen voran die Sozialministerin des Landes,
Dr. med. Monika Stolz – aber auch Landtagsabgeordnete, Vertreter des Ministeriums für Arbeit
und Soziales, die Bürgermeister der Stadt Stuttgart, Repräsentanten der Kirchen, der Wirtschaft
und des Gesundheitswesens und auch die neu gewählten Präsidenten und Vizepräsidenten
der Bezirksärztekammern.
Der Dank der Präsidentin galt allen, die die Ärzteschaft in den vergangenen Monaten
„in stürmischer Zeit“ begleitet haben, „in einer Zeit der Versprechungen, Enttäuschungen, Proteste,
Beschimpfungen und Beleidigungen“. Die Pflicht der Ärzte sei jetzt, nicht zu schweigen, „denn
die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Wahrheit. Unsere Landesregierung hat unsere Anliegen ernst
genommen und sich für uns eingesetzt, wir wissen es zu schätzen.“
Auch Dr. Hoffmann-Goldmayer kam noch einmal auf die jüngsten politischen Ereignisse
zu sprechen, „die der Demokratie geschadet haben“. Die gemeinsame Solidarität der Ärzte sei jetzt
gefragt. „Handeln ist besser als verkünden.“
Die Ministerin schließlich dankte – auch im Namen des Ministerpräsidenten – für die gute
Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, die auch in schwierigen Zeiten die Patienten nie aus den
Augen verloren habe. Doch die Reform – so Dr. Stolz – habe auch positive Seiten, die es jetzt
dr.
auszuloten gelte.
88
ÄBW 02 • 2007
zumisst. Die Grundzüge der Reform
wurden von den Koalitionsspitzen
festgelegt und dann zur Ausformulierung der Ministerialbürokratie
überlassen. Als Versuchsballon, quasi
um die Schmerzgrenze auszuloten,
erschienen mehrere Arbeitsentwürfe
mit dem Vermerk „mit der Leitung
nicht abgestimmt“. Früher wurde ein
derartiger Vorgang als Verluderung
der politischen Sitten bezeichnet,
heute scheint es politisches Stilmittel zu sein. Genauso wie die unanständig kurzen Fristen für die Zustellung von Änderungsanträgen und
für Stellungnahmen zum Gesetzestext.
Dieses Gesetz ist Murks und löst
weder das Problem der zukünftigen
Finanzierung des Gesundheitswesens noch die Frage des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschritts. Es schafft aber
mehr Macht für den Staat und bahnt
so den Weg in die Staatsmedizin.
Unsere großen Demonstrationen
und die anderen zahlreichen Aktionen haben zwar Eindruck hinterlassen, aber sie haben die verantwortlichen Politiker nicht zum Nachdenken und Einlenken bewegt.
Bundeskanzlerin Merkel hat
in ihrer Regierungserklärung aufgerufen „mehr Freiheit zu wagen“.
Nehmen wir uns die Freiheit, die
Patienten über die Auswirkungen
der misslungenen Gesundheits­
reform aufzuklären. Verweigern wir
unsinnige bürokratische Forderungen.
Wehren wir uns gegen staatliche
Bevormundung, die das Vertrauen
zwischen Arzt und Patienten gefährdet. Befreien wir uns vom staat­
lichen Gängelband. Lassen wir nicht
zu, dass die Würde unseres Berufes
zerstört wird.
Frau Merkel und Frau Schmidt
haben die Gesundheitsreform zur
Chefsache gemacht. Sie müssen sich
auch daran messen lassen.
■
Dr. med. Max Zollner
Vizepräsident der LÄK
Kammern und KV
Vorstände der Bezirksärztekammern
­gewählt
Die Delegiertenversammlungen der vier Bezirksärztekammern
Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg
haben sich am Samstag, 3. Februar 2007, neu konstituiert
und unter anderem ihre Vorstände sowie die Delegierten
zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg gewählt. Die Ergebnisse:
aus Freudenstadt, Dipl. pol. Ekkehard Ruebsam-Simon aus Bammental, Dr. Bärbel Kuhnert-Frey aus
­Sinsheim, Dr. Elisabeth Daikeler aus
Karlsruhe, Dr. Ernst Hohner aus
Schwetzingen, Dr. Udo Saueressig
aus Lobbach sowie Dr. Peta Beckervon Rose aus Heidelberg.
Vorstand der Bezirksärzte­
kammer Nordwürttemberg:
Vorstand der Bezirksärzte­
kammer Nordbaden:
Vorstand der Bezirksärzte­
kammer Südbaden:
Dr. Klaus Baier aus Sindelfingen
ist zum dritten Mal in Folge in seinem Amt als Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
­bestätigt worden. Neuer und alter
Vizepräsident ist Dr. Stephan Roder
aus Talheim. Als Rechnungsführer
wurde wiederum Dr. Joachim Koch
aus Pleidelsheim bestätigt.
Als weitere Mitglieder im Vorstand wurden gewählt: Dr. Matthias
Fabian aus Stuttgart, Dr. Wolfgang
Miller aus Leinfelden-Echterdingen,
Prof. Dr. Albrecht Hettenbach aus
Göppingen, Dr. Ludwig Braun aus
Wertheim sowie Dr. Udo Schuss aus
Stuttgart.
PD Dr. Christian Benninger aus
Heidelberg, bisher Vizepräsident der
Bezirksärztekammer Nordbaden, ist
zum Präsidenten der Bezirksärztekammer Nordbaden gewählt worden. Sein Amtsvorgänger Prof. Dr.
Stefan Wysocki aus Heidelberg wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt.
Neuer Vizepräsident ist Dr. Stephan
Bilger, Dossenheim. Rechnungs­
führer wurde Dr. Jürgen Braun aus
Mannheim.
Die weiteren Vorstandsmitglieder: Dr. Herbert Zeuner aus Heidelberg, Dr. Josef Ungemach aus Mannheim, Dr. Ernst-Rainer Sexauer aus
Karlsruhe, Dr. Dorothee Müller-Müll
Der bisherige Präsident Dr.
­ erhard Schade aus Bad Krozingen
G
wurde im Amt bestätigt, ebenso
­Vizepräsident Dr. Christoph von
Ascheraden aus St. Blasien und
Rechnungsführer Dr. Ulrich Clever
aus Freiburg.
Die weiteren Vorstandsmitglieder: Dr. Jens Thiel aus Freiburg, Prof.
Dr. Wilhelm Niebling aus TitiseeNeustadt, Dr. Ulrich Voshaar aus
­Offenburg, Prof. Dr. Klaus-Dieter
Rückauer aus Freiburg, Dr. Christoph
Graf aus Gottmadingen, Dr. Helga
Schulenberg aus Titisee-Neustadt,
Dr. Udo Schulte aus Weil-Haltingen
und Dr. Gerlinde Birmelin aus
­Freiburg.
Vorstand der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg:
Vorstand Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Von links: Dr. Fabian, Dr. Miller, Vizepräsident Dr. Roder, Rechnungsführer
Dr. Koch, Präsident Dr. Baier, Dr. Braun, Prof. Dr. Hettenbach, Dr. Schuss.
Foto: Fiedler
Dr. Michael Datz aus Tübingen
ist in seinem Amt als Präsident der
Bezirksärztekammer Südwürttemberg bestätigt worden. Vizepräsident
wurde wiederum Dr. Michael Schulze aus Tübingen. Zum Rechnungsführer haben die Delegierten Dr.
Norbert Fischer aus Ulm ernannt.
Als weitere Mitglieder im Vorstand wurden gewählt: Dr. Frank
J. Reuther aus Ulm, Dr. Günter Frey
aus Ulm, Dr. Dipl.-Phys. Manfred
­Eissler aus Reutlingen, Dr. Peter Benk
aus Ravensburg sowie Dr. Michael
Häussler aus Ravensburg.
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89
Kammern und KV
Vorstand Bezirksärztekammer Nordbaden
Von links: Dr. Hohner, Rechnungsführer Dr. Braun, Frau Dr. Daikeler, Präsident PD Dr. Benninger, Ehrenpräsident
Prof. Dr. Wysocki, Frau Dr. Becker-von Rose, Frau Dr. Kuhnert-Frey, Dr. Ungemach, Frau Dr. Müller-Müll, Dr. Zeuner,
Dr. Saueressig und Dr. Sexauer. Nicht im Bild sind Vizepräsident Dr. Bilger und Dipl. pol. Ruebsam-Simon.
Foto: Uli Deck
Vorstand Bezirksärztekammer
Südbaden
Von links: Dr. Schulte, Präsident Dr.
Schade, Dr. Thiel, Prof. Dr. Niebling,
Vizepräsident Dr. von Ascheraden,
Frau Dr. Schulenberg, Prof. Dr.
Rückauer, Frau Dr. Birmelin,
Rechnungsführer Dr. Clever,
Dr. Graf und Dr. Voshaar.
Foto: Zaiser
Vorstand Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Von links: Dr. Eissler, Vizepräsident
Dr. Schulze, Dr. Reuther, Dr. Benk,
Präsident Dr. Datz, Dr. Frey
(hinten), Dr. Häussler (vorne) und
Rechnungsführer Dr. Fischer.
Foto: Rücker
90
ÄBW 02 • 2007
Kammern und KV
Wahl zur Vertreterversammlung
der Landesärzte­kammer Baden-Württemberg
14. Wahlperiode – 2007/2011 –
Bekanntmachung des Landeswahlleiters
Die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern haben am 3. Februar 2007 die Mitglieder der Vertreterversammlung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gebe ich nachstehend das Wahlergebnis und die Namen
der gewählten Mitglieder der Landesvertreterversammlung und deren Ersatzpersonen (Ersatzvertreter) bekannt.
Hält ein Wahlberechtigter die Wahl für ungültig, kann er binnen einer Woche nach der Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses den
Landeswahlausschuss bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart anrufen (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung).
Stuttgart, 6. Februar 2007 Wahlbezirk Nordwürttemberg
Anzahl der Wahlvorschläge: 3
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 28
1. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft
Vertreter: 15
Stimmen
1. Dr. med. Klaus Baier
Sindelfingen
113
2. Dr. med. Werner Baumgärtner
Stuttgart
111
3. Dr. med. Norbert Metke
Stuttgart
105
4. Dr. med. Stephan Roder
Talheim
101
5. Dr. med. Anne Gräfin
Vitzthum von Eckstädt
Weinstadt
101
6. Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach Göppingen
96
7. Dr. med. Wolfgang Miller
Leinfelden-Echterdingen 91
8. Dr. med. Joachim Koch
Pleidelsheim
88
9. Dr. med. Ludwig Braun
Wertheim
86
10. Dr. med. Markus Klett
Stuttgart
71
11. Dr. med. Michael Peter Jaumann
Göppingen
70
12. Dr. med. Hans-Michael Oertel
Stuttgart
63
13. Priv.-Doz. Dr. med. Gerd Becker
Göppingen
60
14. Dr. med. Rainer Graneis
Ostfildern
53
15. Dr. med. Heinrich Mauri
Stuttgart
51
Ersatzvertreter
Stimmen
1. Rainer Michael Graeter
Essingen
13
2. Dr. med. Albrecht Gerstenberger
Göppingen
10
3. Dr. med. Ewald Hommel
Stuttgart
9
4. Dr. med. Eberhard Priebe
Ostfildern
7
5. Dr. med. Thomas Gehrig
Bad Friedrichshall
6
6. Dr. med. Robert Heger
Leonberg
5
7. Dr. med. Hans Joachim Rühle
Sindelfingen
4
8. Dr. med. Michael Ruland
Korntal-Münchingen
4
9. Dr. med. Dieter Haack
Stuttgart
4
10. Dr. med. Michael Friederich
Markgröningen
3
Dr. Vogel, Landeswahlleiter
11. Dr. med. Horst Grässel
12. Dr. med. Markus Schuler
13. Dr. med. Thomas Kauth
14. Dr. med. Dieter Kaiser
15. Dr. med. Jürgen Wirth
16. Thomas Dubowy
17. Dr. med. Thomas Engels
18. Dr. med. Klaus Heymann
Leonberg
Leutenbach
Ludwigsburg
Heilbronn
Marbach
Krautheim
Ludwigsburg
Heidenheim
3
2
2
1
1
1
0
0
2. Wahlvorschlag: Marburger Bund
Vertreter: 9
1. Dr. med. Matthias Fabian
Ostfildern
2. Dr. med. Ulrike Wahl
Stuttgart
3. Dr. med. Udo Schuss
Stuttgart
4. Dr. med. Steffen Strobel
Göppingen
5. Dr. med. Walter Imrich
Esslingen
6. Dr. med. Margit Runck
Tamm
7. Dr. med. Harduin Weber
Stuttgart
8. Dr. med. Kristina Zimmermann
Sindelfingen
9. Dr. med. Christoph Wasser
Stuttgart
Stimmen
88
85
82
75
59
52
45
40
36
Ersatzvertreter
1. Dr. med. Ingolf Sinn
Remseck
2. Dr. med. Bernhard Konyen
Steinheim
3. Dr. med. Michael Zieger
Stuttgart
4. Dr. med. Axel Sundermann
Schorndorf
5. Dr. med. Ingrid Stenger
Backnang
6. Dr. med. Stephan Illing
Stuttgart
7. Dr. med. Markus Wilbs
Stuttgart
8. Dr. med. Thomas Aleker
Esslingen
9. Prof. Dr. med. Tilo Andus
Stuttgart
10. Dr. med. Bettina Bach
Plochingen
11. Dr. med. Thomas Klein
Ostfildern
12. Gunther Lemm
Heilbronn
13. Dr. med. Michael Lutz-Dettinger
Stuttgart
Stimmen
32
31
29
25
24
14
13
11
11
9
8
7
7
ÄBW 02 • 2007
91
Kammern und KV
14. Dr. med. Heiko Jens Bablich
15. Winfried Dotterweich
16. Dr. med. Stefan Hilger
17. Sylvia Ottmüller
18. Dr. med. Martin Kerner
19. Harald Rahmig
20. Dr. med. Christel Großmann
21. Dr. med. Bernd Widon
22. Dr. med. Martin Konrad Riedel
23. Dr. med. Ulrich Straile
24. Dr. med. Paul Winklmaier
25. Dr. med. Stephan Doering
26. Dr. med. Hans Wolfgang Schienle
27. Dr. med. Kay Großmann
28. Dr. med. Reinhard Keimer
29. Rainer Kortus
Göppingen
Schwäbisch Hall
Crailsheim
Stuttgart
Esslingen
Waiblingen
Göppingen
Stuttgart
Stuttgart
Stuttgart
Weinsberg
Ludwigsburg
Mutlangen
Stuttgart
Stuttgart
Winnenden
7
7
7
7
4
4
4
4
3
1
1
1
1
0
0
0
3. Wahlvorschlag: Ärztinnen und Ärzte
in sozialer Verantwortung
Vertreter: 4
Stimmen
1. Dr. med. Urban Lanig
Bad Mergentheim
42
2. Thomas Jansen
Stuttgart
40
3. Dr. med. Christoph Ehrensperger
Sindelfingen
39
4. Dr. med. Christian Schmidt
Weinstadt
39
Ersatzvertreter
Stimmen
1. Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger Stuttgart
39
2. Dr. med. Robin Maitra MPH
Hemmingen
39
3. Verena Wollmann-Wohlleben
Stuttgart
36
4. Dr. med. Reinhard Rapp
Stuttgart
30
5. Dr. med. Gisela Dahl
Stuttgart
29
6. Siegfried Knobloch
Kernen
24
7. Dr. med. Jan Dirk Wach
Stuttgart
6
8. Dr. med. Markus Lanig
Igersheim
6
9. Dr. med. Mehmet Tuncay
Ludwigsburg
3
10. Dr. med. Manfred Schmid
Stuttgart
3
11. Dr. med. Bernd Bornscheuer
Waiblingen
3
12. Dr. med. Helga Wollmerstedt
Stuttgart
3
13. Dr. med. Andreas Schwab
Waiblingen
1
14. Dr. med. Doris Heinmüller
Stuttgart
1
15. Dr. med. Albert Kuch
Waiblingen
1
16. Dr. med. Thomas Ledig
Ditzingen
1
17. Dr. med. Ursula Wendling
Stuttgart
0
18. Dr. med. Heinrich Gundert
Neuhausen
0
19. Dr. med. Holger Salge
Stuttgart
0
20. Susanne Thumm
Stuttgart
0
21. Dr. med. Gabriele Will
Stuttgart
0
22. Dr. med. Hans-Peter Dinkel
Fellbach
0
23. Dr. med. Annette Berthold-Brecht Ditzingen
0
24. Dr. med. Dietrich Wendling
Stuttgart
0
25. Elisabeth Steinle-Paul
Stuttgart
0
26. Dr. med. Bernd Gramich
Stuttgart
0
27. Georg Keller
Stuttgart
0
28. Dr. med. Harro Sauter
Leinfelden-Echterdingen
0
29. Dr. med. Alfred Jensio
Waiblingen
0
30. Dr. med. Gerhard Heydt
Stuttgart
0
31. Rolf-Dieter Jansen
Dietzingen
0
92
ÄBW 02 • 2007
Wahlbezirk Nordbaden
Anzahl der Wahlvorschläge: 5
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 26
1. Wahlvorschlag: Gemeinschaftsliste nordbadischer Ärztinnen
und Ärzte und freier Ärzteverbände
Vertreter: 4
1. Dr. med. Wolfgang Herz
Rastatt
2. Prof. Dr. med. Stefan Wysocki
Heidelberg
3. Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer
Karlsruhe
4. Dr. med. Jürgen Reitinger
Karlsruhe
Stimmen
52
44
30
30
Ersatzvertreter
5. Dr. med. Jürgen Braun
Mannheim
6. Dr. med. Dorothee Müller-Müll
Freudenstadt
7. Dr. med. Alexander Gier
Karlsruhe
8. Dr. med. Jens Kirsch
Mannheim
9. Dr. med. Ronald Weiß
Pforzheim
10. PD Dr. med. Volker Helmstädter
Heidelberg
11. Ullrich Waizenegger
Pforzheim
12. Dr. med. Stefan Schorn
Baden-Baden
13. Christine Stiepak
Rastatt
14. Dr. med. Nina Wysocki
Heidelberg
15. Dr. med. Volker Kühn
Heidelberg
16. Prof. Dr. med. Josef Heep
Heidelberg
17. Dr. med. Richard Barabasch
Muggensturm
18. Prof. Dr. med. Eike Martin
Heidelberg
19. Prof. Dr. med. Volker Ewerbeck
Heidelberg
20. Prof. Dr. med. Armin Quentmeier Heidelberg
21. Dr. med. Michael Viapiano
Karlsruhe
22. Dr. med. Ingrid Kath
Baden-Baden
23. Dr. med. Klaus Ditzen
Weinheim
24. Dr. med. Rüdiger Schwenke
Walzbachtal
25. Dr. med. Peter Napiwotzky
Mühlacker
26. Prof. Dr. med. Eberhard Siegel
Karlsruhe
27. Prof. Dr. med. Peter Oster
Heidelberg
28. Thomas König
Rastatt
29. PD Dr. med. Uwe Ikinger
Heidelberg
30. Dr. med. Friedrich Klee
Heidelberg
31. Dr. med. Rüdiger Schönstedt
Heidelberg
32. Dr. med. Dieter Schenk
Heidelberg
33. Dr. med. Mirjam Heidmann
Heidelberg
Stimmen
30
29
16
15
15
15
11
11
10
10
6
5
4
4
3
3
3
3
3
3
2
2
1
0
0
0
0
0
0
2. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 3
1. Dr. med. Peter Engeser
Pforzheim
2. Dr. med. Udo Saueressig
Lobbach
3. Dr. med. Stephan Bilger
Dossenheim
Stimmen
33
30
30
Ersatzvertreter
4. Dr. med. Joachim Nees
Walzbachtal
5. Dr. med. Jörg Barlet
Waibstadt
6. Dr. med. Horst Baumann
Graben-Neudorf
7. Dr. med. Reto Schwenke
Walzbachtal
8. Dr. med. Adelheid
Hüllemann-Fischer
Freudenstadt
Stimmen
27
27
27
27
24
Kammern und KV
9. Dr. med. Volker Pfisterer
10. Dr. med. Manfred Mayer
11. Dr. med. Franz Hack
12. Dr. med. Claus Gerboth
13. drs./NL Albertus Arends
14. Dr. med. Tilo Wachsmuth
15. Hien Nhon Tang
16. Dr. med. Martina Lampert
17. Matthias Lampert
18. Dr. med. Valentin Hoß
19. Dr. med. Felicitas Hoß
20. John Cairns
21. Dr. med. Regina Cairns
22. MUDr./Univ. Prag Vera Zilka
23. Dr. med. Joachim Werner
24. Thomas Kunz
25. Dr. med. Karsten Mrozik
26. Wolfram Ströck
27. Dr. med. Andrea DeMont
28. Veronika Neudert 29. Dr. med. Dr. rer. nat. Willi Feigenbutz
30. Dr. med. Katharina Meier
31. Gunter Schild
32. Dr. med. Ulrich Sieben
33. Dr. med. Sigrid Vierling
34. Dr. med. Dorothea Zeise-Süss
35. Dr. med. Joachim Rösch
36. Dr. med. Richard Michel
Hemsbach
Mannheim
Lobbach
Sandhausen
Heidelberg
Dossenheim
Lobbach
Sandhausen
Sandhausen
Buchen
Buchen
Mühlhausen
Mühlhausen
Mannheim
Mannheim
Wiesenbach
Ketsch
Heddesheim
Heidelberg
Lobbach
Östringen
Eberbach
Eberbach
Eppelheim
Eppelheim
Remchingen
Seckach
Ladenburg
19
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND
Angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 10
1. PD Dr. med. Christian Benninger
Heidelberg
2. Dr. med. Josef Ungemach
Mannheim
3. Dr. med. Ernst Hohner
Schwetzingen
4. PD Dr. med.
Dr. med. dent. Christof Hofele
Heidelberg
5. Dr. med. Manuela Hodapp
Karlsruhe
6. Dr. med. Jürgen Kußmann
Buchen
7. Dr. med. Peter Gasteiger
Schwetzingen
8. Dr. med. Christian Maier
Freudenstadt
9. Dr. med. Wolfgang Schuppert
Karlsruhe
10. Hanspeter Weber
Karlsruhe
Stimmen
102
96
82
Ersatzvertreter
11. Dr. med. Johann-Wilhelm Schmier Heidelberg
12. Prof. Dr. med. Marcus Schiltenwolf Heidelberg
13. Dr. med. Karl-Heinz Seitz
Karlsruhe
14. Dr. med. Friedrich Ebinger
Heidelberg
15. Dr. med. Anne Isabell Schipp
Heidelberg
16. Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey
Sinsheim
17. Dr. med. Moritz von Frankenberg
und Proschlitz
Heidelberg
18. Dr. med. Ulf Backheuer
Pforzheim
19. Dr. med. Alexander Scheuerle
Heidelberg
20. Dr. med. Annette Schneider
Baden-Baden
21. Tip Dr./Univ. Istanbul
Sirun Karagözyan
Bruchsal
22. Dr. med. Bernadette Roth
Heidelberg
Stimmen
19
19
11
9
9
9
79
74
72
66
48
34
20
8
7
6
4
4
3
23. Dr. med. Andreas Ritter von StockertKarlsbad
24. Dr. med. Ernst-Ludwig Karl
Karlsruhe
25. Dr. med. Hermann Gathmann
Pforzheim
26. Dr. med. Michael Zapp
Wiesloch
27. Klaus Ensinger
Neuenbürg
28. Dr. med. Ingbert Knobelspies
Karlsruhe
29. PD Dr. med. Mathias Witzens-Harig Heidelberg
30. Dr. med. Lutz-Michael Maske
Forbach
31. Dr. med. Bernhard Vanselow
Karlsruhe
32. Dr. med. Dieter Scheidet
Mannheim
33. Prof. Dr. med. Burkhard Tönshoff
Heidelberg
34. Dr. med. Philipp Ehlermann
Heidelberg
35. Dr. med. Hans Junkermann
Heidelberg
36. Dr. med. Elke Kowalzick-Hahn
Weinheim
3
3
2
2
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
4. Wahlvorschlag: Gemeinschaftsliste niedergelassener
Ärzte und freier Ärzteverbände
Vertreter: 5
1. Dr. med. Herbert Zeuner
Heidelberg
2. Dipl. pol. Ekkehard Ruebsam-Simon Bammental
3. Dr. med. Bernd Walz
Wildberg
4. Johannes Dietmar Glaser
Leimen
5. Dr. med. Christopherus Kaltenmaier Aglasterhausen
Stimmen
66
51
48
45
44
Ersatzvertreter
6. Dr. med. Bärbel Thiel
Mannheim
7. Dr. med. Dr. rer. nat.
Dipl.-Biol. Thomas Fröhlich
Bammental
8. Dr. med. Andreas Horn
Heidelberg
9. Dr. med. Wolfgang Streibl
Knittlingen
10. Dr. med. univ. Christian Rauscher Karlsruhe
11. Prof. Dr. med. Friedhelm Raue
Heidelberg
12. Martin Holzapfel
Iffezheim
13. Dr. med. Stephanie Gösele
Heidelberg
14. Dr. med. Günter Willinger
Walldorf
15. Dr. med. Stefan Jost
Nagold
16. Dr. med. Hans Gerhard Forstmaier Wiesloch
17. Dr. med. Jürgen Isele
Heidelberg
18. Dr. med. Gerd Grube
Heidelberg
19. Dr. med. Andreas Schwarz
Heidelberg
20. Dr. med. Rainer Schöchlin
Mosbach
21. Dr. med. Dipl.-Volksw. Rolf Otto
Dossenheim
22. Dr. med. Niels Gram
Mannheim
23. Dipl.-Psych. Karla Simon
Bammental
24. Dr. med. Adalbert
Olschewski-Hattenbauer
Heidelberg
25. Dr. med. Hartmut Schiek
Wiesloch
26. Dr. med. Stefan Fiederling
Wiesloch
27. Dr. med. Reinhard Hollwegs
Wiesloch
28. Dr. med. Rita Bangert-Semb
Wiesloch
29. Dr.-medic./IM Temeschburg
Reinhold Reitter
Wiesloch
30. Dr. med. Matthias Schork
Dielheim
31. Dr. med. Georg Schulze-Eyßing
Wiesloch
32. Johanna Stork
St. Leon-Rot
33. Dr. med. Joachim Schulz
Dossenheim
34. Dr. med. Heiner Münsch
Dossenheim
35. Meryl Manigault
Heidelberg
36. Dr. med. Michael Eckstein
Reilingen
Stimmen
44
ÄBW 02 • 2007
93
30
29
17
14
12
8
7
6
5
4
3
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Kammern und KV
Wahlbezirk Südbaden
5. Wahlvorschlag: Liste sprechende Medizin
Vertreter: 4
1. Dr. med. Detlef Lorenzen
Heidelberg
2. Dr. med. Claus-Michael Cremer
Mannheim
3. Dr. med. Andreas Scheffzek
Heidelberg
4. Dr. med. Michael Knoke
Mannheim
Stimmen
35
35
35
31
Ersatzvertreter
5. Dr. med. Elisabeth Daikeler
Karlsruhe
6. Dr. med. Peta Becker-von Rose
Heidelberg
7. Dr. med. Gabriele Löw
Ettlingen
8. Dr. med. Manfred Drücke
Heidelberg
9. Dr. med. Sabine Malisius
Karlsruhe
10. Dr. med. Gerhard Rudnitzki
Heidelberg
11. Dr. med. Karl Freiberg
Mannheim
12. Dr. med. Bernhard Greiner
Heidelberg
13. Dr. med. Michael Schilp
Mannheim
14. Dr. med. Uta Sonneborn
Heidelberg
15. Dr. med. Charlotte Bayer
Ettlingen
16. Prof. Dr. med. Hans Becker
Heidelberg
17. Dr. med. Dipl.-Psych. Kurt Hubalek Schwetzingen
18. Dr. med. Dieter Jakob
Heidelberg
19. Dr. med. Ulrich Peckolt Heddesheim
20. Dr. med. Margarete Rothers
Heidelberg
21. Dr. med. Andreas Pingel
Heidelberg
22. Dr. med. Heidemarie Rudnitzki
Heidelberg
23. Dr. med. Georg Scheer
Mannheim
24. Dr. med. Folkert Fehr
Sinsheim
25. Karl-Dieter Völker
Heidelberg
26. Dr. med. Kerstin Stroemer
Heidelberg
27. Dr. med. Jan Buschmann
Sinsheim
28. Ingeborg Hönekopp
Mannheim
29. Dr. med. Kalliopi Eberhardt-Rittmann Schwetzingen
30. Johanna Konietzko
Heidelberg
31. Dr. med. Konstanze Müller-Gerlach Mannheim
32. Dr. med. Ilse Sievers
Mannheim
33. Dr. med. Frank Bacher
Heidelberg
34. Dr. med. Hans-Dietrich Kortendieck Heidelberg
35. Dr. med. Ulrich Gaitzsch
Weinheim
36. Dr. med. Günther Schmidt
Mannheim
Stimmen
21
19
13
12
12
11
10
8
8
7
7
6
6
5
5
4
3
3
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Anzahl der Wahlvorschläge: 7
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 21
1. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste
Vertreter: 3
1. Dr. Berthold Dietsche
Freiburg
2. Markus Common
Hüfingen
3. Prof. Dr. Wilhelm Niebling
Titisee-Neustadt
Stimmen
37
33
32
Ersatzvertreter
Stimmen
4. Dr. Johannes Probst
St. Georgen
23
5. Dr. Ingolf Lenz
Lörrach
22
6. Alexander Heisler
Teningen-Köndringen
18
7. Dr. Ulrich Dorn
Zimmern o. R.
18
8. Dr. Christoph Venedey
Konstanz
16
9. Dr. Harro Böckmann
Bad Krozingen
8
10. Dr. Dorothee Grünholz
Titisee-Neustadt
5
11. Dr. Winfried Kadow
Villingen-Schwenningen
1
12. Dr. Dieter Glomb
Wehingen
0
13. Dr. Christian P. Rathmer
Freiburg
0
14. Dr. Karin Todoroff
Bad Dürrheim
0
15. Dr. Ralf Berg
Ühlingen
0
16. Dr. Andreas Koch
Zell i. W.
0
17. Dr. Heike Granzow
Konstanz
0
18. Dr. Andreas Reeb
Lauterbach
0
19. Dr. Hildegard Deckers
March
0
20. Dr. Wolfgang Zintl
Konstanz
0
21. Dr. Jürgen Winter
Schramberg
0
22. Dr. Klaus Dold
Villingen-Schwenningen
0
23. Dr. Werner Ade
Oberndorf
0
24. Dr. Peter Mauelshagen
Villingen-Schwenningen
0
25. Dr. Georg Brecke
Bonndorf
0
26. Dr. Klaus Spitzmüller
Freiburg
0
27. Dr. Dipl.-Biol. Klaus P. Hartmann
Niedereschach
0
28. Holger Strauß
Freiburg
0
29. Dr. Andreas Heisler
Freiburg
0
2. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND, Angestellte
und beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 5
1. Dr. Gerhard Schade
Bad Krozingen
2. Dr. Jens Thiel
Freiburg
3. Susanne Henschke
Bad Krozingen
4. Dr. Ulrich Voshaar
Offenburg
5. Dr. Peter Hoppe-Seyler
Badenweiler
Stimmen
47
39
36
30
27
Ersatzvertreter
Stimmen
6. Wolfgang Peck
Bad Krozingen
24
7. Dr. Erich Willke
Lörrach
23
8. PD Dr. Michael Faist
Freiburg
17
9. Prof. Dr. Florian Otto
Freiburg
13
10. Dr. Reinhard Brücker
Villingen-Schwenningen 10
11. Dr. Reinhart Sauter
Freiburg
9
12. Dr. Ernst von Dobschütz
Freiburg
9
13. Dimitrios Alivertis
Freiburg
8
14. Heidi Gromann
Emmendingen
7
94
ÄBW 02 • 2007
Kammern und KV
15. Dr. Thomas Hannemann
16. Dr. Katrin Jaekel
17. Dr. Barbara Kuner
18. Dr. Dipl.-Psych. Andreas Mumm
19. Rainer Linus Beck
20. Dr. Peter Krannich
21. Dr. Klaus Mott
22. Hartmut Wevers
23. Dr. Adolf Novotny
24. Dr. Klaus Engels
25. Dr. Maximilian Edlich
26. Dr. Gudrun Ensle
27. Dr. Roland Fehr
Konstanz
Freiburg
Elzach
Freiburg
Freiburg
Wittnau
Lahr
Konstanz
Tuttlingen
Singen
Haslach i. K.
Donaueschingen
Villingen-Schwenningen
7
6
6
6
3
3
3
3
2
2
0
0
0
3. Wahlvorschlag: Bezirksliste der Ärztlichen Kreisvereine
Vertreter: 4
Stimmen
1. Dr. Ulrich Clever
Freiburg
45
2. Dr. Birgit Clever
Freiburg
36
3. Dr. Karlheinz Bayer
Bad Peterstal-Griesbach 30
4. Dr. Michael Ehret
Villingen-Schwenningen 28
Ersatzvertreter
Stimmen
5. Dr. Klaus Möller
Tuttlingen
27
6. Dr. Regine Simon
Freiburg
22
7. Dr. Olaf Boettcher
Herrischried
14
8. Ulrich Geiger
Offenburg
11
9. Dr. Wolfgang Ralla
Achern-Oberachern
10
10. Dr. Martin Schieber
Freiburg
7
11. Dr. Bettina Randelzhofer
Freiburg
5
12. Dr. Hans Engler
Freiburg
4
13. Dr. Stefan Sigrist
Freiburg
1
14. Joachim Stober
Freiburg
0
15. Dr. Claudia Braig
Villingen-Schwenningen
0
16. Dr. Hans Walter Gerharz
Freiburg
0
17. Dr. Martin Ehmer
Freiburg
0
18. Dr. Klaus Rüdiger
Freiburg
0
19. Gabriele Treutler-Walter
Freiburg
0
20. Dr. Reinhold Hildmann
Freiburg
0
21. Thomas Engels
Tuttlingen
0
22. Dr. Martin Hengsteler
Freiburg
0
23. Franz Bonsch
Emmendingen
0
24. Dr. Bettina Grupp
Freiburg
0
25. Dr. Eleonore Hartmann Freiburg
0
26. Dr. Davor Zavisic
Freiburg
0
4. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft
Vertreter: 2
1. Dr. Michael Deeg
Freiburg
2. Dr. Ursula Haferkamp
Mönchweiler
Stimmen
24
21
Ersatzvertreter
3. Dr. Christine Große-Ruyken
Freiburg
4. Dr. Frank Müller
Biberach
5. Dr. Doris Reinhardt
Friesenheim
6. Dr. Albrecht Hofmeister
Lahr
7. Dr. Alex Furtwängler
Freiburg
8. Dr. Wolfgang Strasser
Freiburg
9. Dr. Roland Merz
Freiburg
Stimmen
21
15
15
12
11
6
5
10. Dr. Axel Schellhorn
11. Dr. Andreas Hupert
12. Dr. Klaus Weigel
13. Dr. Joachim Langhans
14. Dr. Jürgen Lambert
15. Dr. Raymond Karoly
16. Dr. Andreas Schramm
17. Dr. Dietmar Göbel
18. Dr. Christoph Hallermann
19. Dr. Peter Sedlak
20. Dr. Birgitta Halla
21. Dr. Dipl.-Ing. Kurt Heitlinger
22. Dr. Reinhard Jäger
23. Dr. Ludwig Mittelberger
24. Dr. Angelika Joseph
25. Dr. Inge Mehrgardt-Kessler
26. Dr. Rudolf Horn
27. Dr. Hans Lippert
28. Dr. Ann Baumgartner
29. Dr. Bernd Bonorden
30. Dr. Christine Noah-Duesberg
31. Dr. Hans-Jürgen Spratler
Rottweil
Emmendingen
Bad Krozingen
Villingen-Schwenningen
Freiburg
Spaichingen
Freiburg
Donaueschingen
Freiburg
Freiburg
Freiburg
Freiburg
Ettenheim
Freiburg
Bad Krozingen
Oberkirch
Lahr
Lottstetten
Freiburg
Freiburg
Villingen-Schwenningen
Offenburg
3
3
3
3
2
2
2
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5. Wahlvorschlag: Haus- und Fachärzte –
gemeinsam in die Zukunft (V.V.S.)
Vertreter: 4
1. Dr. Christoph Schoultz
von Ascheraden
St. Blasien
2. Dr. Kurt Amann
Radolfzell
3. Dr. Udo Schulte
Weil-Haltingen
4. Dr. Gerlinde Birmelin
Freiburg
Stimmen
45
39
37
33
Ersatzvertreter
Stimmen
5. Dr. Gerhard Dieter
Wehr
30
6. Dr. Fritz Lenz
Schopfheim
25
7. Dr. Claudia Haslacher-Steck
Konstanz
15
8. Dr. Michael Jacobs
Müllheim
12
9. Dr. Christoph Graf
Gottmadingen
7
10. Dr. Bernhard Strittmatter
Freiburg
6
11. Dr. Johannes Fechner
Emmendingen
4
12. Dr. Jan Geldmacher
Emmendingen
4
13. Dr. Christian Lehmann
Weil
3
14. Prof. Dr. Wolfgang Czech
Villingen-Schwenningen
1
15. Prof. Dr. Lothar Schuchmann
Freiburg
0
16. PD Dr. Klaus Deichmann
Herbolzheim
0
17. Dr. Carsten Kurth
Waldshut-Tiengen
0
18. Dr. Gernot Felmet
Villingen-Schwenningen
0
19. Dr. Rüdiger Gellert
Freiburg
0
20. Dr. Manfred Lais
Freiburg
0
21. Marc Kuben
Emmendingen
0
22. Dr. Tilman Kirchhoff
Lauchringen
0
23. Dr. Jens Eckert
Villingen-Schwenningen
0
24. Dr. Herbert Knisatschek
Emmendingen
0
25. Hans Weckler
Lörrach
0
26. Dr. Edwin Feil
Freiburg
0
27. Dr. Andreas Lang
Rielasingen-Worblingen
0
28. Dr. Axel Münch
Freiburg
0
29. Dr. Johannes-Bernhard Mayer
St. Blasien
0
30. Dr. Joachim Balke
Oberndorf
0
ÄBW 02 • 2007
95
Kammern und KV
6. Wahlvorschlag: Demokratische Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 1
1. Dr. Helga Schulenberg
Titisee-Neustadt
Stimmen
9
Ersatzvertreter
Stimmen
2. Dr. Ines Zeller
Waldshut-Tiengen
6
3. Dr. Jens-Uwe Folkens
Offenburg
6
4. Prof. Dr. Jörg Michael Herrmann
Glottertal
6
5. Dr. Wolfgang von Kalckreuth
Freiburg
6
6. Dr. Peter Krimmel
Stegen
3
7. Dr. Johanna Toussaint-Gick
Staufen
3
8. Dr. Claes-Göran Dahlin
Laufenburg
3
9. Dr. Joachim Puf-Schott
Titisee-Neustadt
0
10. Dr. Ulrike Bös
Staufen
0
11. Dr. Kristin Vagedes
Waldshut-Tiengen
0
12. Dr. Leonore Windorfer-Kamgang
Wittnau
0
13. Dr. Martin Heydenreich
Titisee-Neustadt
0
14. Dr. Rolf Busenkell
Titisee-Neustadt
0
15. Dr. Konrad Walzer
Titisee-Neustadt
0
16. Dr. Christof Wettach
Offenburg
0
17. Dr. Harald Rönz
Schluchsee
0
18. Dr. Dr. Martin Dornberg
Freiburg
0
19. Dr. Erika Kilchling-Scharsich
Freiburg
0
20. Dr. Michael Scharsich
Bad Krozingen
0
21. Dr. Sabine Peter
St. Blasien
0
22. Dr. Klaus Rösner
Lahr
0
23. Dr. Antonie Tritschler
Laufenburg
0
24. Dr. Christoph Schaefer
Freiburg
0
25. Bernd Michael Kramer
Bad Säckingen
0
26. Wolfgang Blam
Offenburg
0
27. Werner Kilchling
Freiburg
0
7. Wahlvorschlag: Krankenhausärzte
Vertreter: 2
1. Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer
Freiburg
2. Prof. Dr. Richard Salm
Freiburg
Stimmen
21
18
Ersatzvertreter
3. Prof. Dr. Andreas Ochs
Freiburg
4. Prof. Dr. Jens Rasenack
Freiburg
5. Prof. Dr. Johannes Forster
Freiburg
6. PD Dr. Tobias Keck
Freiburg
7. Prof. Dr. Annette Hasenburg
Freiburg
8. Dr. Peter Franck
Freiburg
9. Prof. Dr. Hans Peter Zahradnik
Freiburg
10. Prof. Dr. Heinrich Josef Prömpeler Freiburg
11. PD Dr. Torsten Loop
Freiburg
12. Dr. Christiane Freising
Freiburg
13. Dr. Peter Baier
Freiburg
14. Dr. Marcus Krüger
Freiburg
15. Dr. Tarik Jamáan
Freiburg
16. Carolin Kayser
Freiburg
17. Dr. Albrecht Schopfer
Freiburg
18. Dr. Josef Schmidt
Freiburg
19. Dr. Susanne Schmidt
Freiburg
20. Dr. Katrin Peschel
Freiburg
21. Dr. Christoph Geiges
Freiburg
22. Dr. Dipl.-Biol. Günter Birkigt
Freiburg
Stimmen
15
15
12
6
6
3
3
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
96
ÄBW 02 • 2007
23. Dr. Tobias Auberle
24. Dr. Christoph Lätsch
25. Dr. Rolf Jehle
26. Dr. Konrad van Aaken
Freiburg
Freiburg
Freiburg
Freiburg
0
0
0
0
Wahlbezirk Südwürttemberg
Anzahl der Wahlvorschläge: 4
Anzahl der zu wählenden Vertreter: 17
1. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND –
angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte
Vertreter: 9
1. Dr. Frank Reuther
Ulm
2. Dr. Peter Benk
Ravensburg
3. Dr. Michael Schulze
Tübingen
4. Dr. Günter Frey
Ulm
5. Dr. Axel Wehrle
Hechingen
6. Dr. Jürgen Ramolla
Reutlingen
7. Dr. Thomas Wagner
Tübingen
8. Dr. Markus Schreiber
Ulm
9. PD Dr. Jens Mayer
Ulm
Stimmen
64
58
57
46
36
26
20
18
17
Ersatzvertreter
10. Dr. Gerhard Leder
Ulm
11. Dr. Borislav Santak
Ulm
12. Dr. Annett Höse
Ulm
13. Dr. Milan Pandurovic
Ravensburg
14. Dr. Oliver Stahn
Ulm
15. Dr. Dr. Burkhard Dirks
Ulm
16. Dr. Christopher Maier
Biberach
17. Dr. Martin Weinmann
Tübingen
18. Andreas Knöll
Zwiefalten
19. Dr. Assen Koitschev
Tübingen
20. Dr. Hermann Hörtling
Ravensburg
21. Dr. Anita Ihle
Tübingen
22. Reinhold Liebl
Albstadt
23. Dr. Thomas Dehmer
Tübingen
24. Dr. Christian Appel
Biberach
25. Dr. Matthias Köhler
Ravensburg
26. Dr. Burkhard Ludescher
Tübingen
27. Dr. Michael Huss
Riedlingen
Stimmen
14
13
12
12
11
9
9
9
5
3
2
1
0
0
0
0
0
0
2. Wahlvorschlag: Zusammen stark!
Vertreter: 5
1. Dr. Michael Datz
Tübingen
2. Dr. Maximilian Zollner
Friedrichshafen
3. Dr. Frank-Dieter Braun
Biberach
4. Dr. Michael Häussler
Ravensburg
5. Dr. Manfred Eissler
Reutlingen
Stimmen
59
30
27
25
21
Kammern und KV
Ersatzvertreter
6. Dr. Norbert Fischer
Ulm
7. Dr. Wilhelm Beiter
Friedrichshafen
8. Prof. Dr. Peter Müller
Tübingen
9. Dr. Udo Gundel
Reutlingen
10. Dr. Germar Büngener
Friedrichshafen
11. Dr. Arnulf Haas
Ochsenhausen
12. Dr. Susanne Blessing
Tübingen
13. Dr. Peter Bär
Mössingen
14. Prof. Dr. Frank Stoz
Ravensburg
15. Prof. Dr. Jürgen Aschoff
Ulm
16. Dr. Rolf Hartmann
Ulm
17. Dr. Edgar Wuchter
Tübingen
18. Dr. Stefan Hehn
Grünkraut
19. Dr. Wolfgang Hirscher
Amtzell
20. Dr. Ursula Steinert
Biberach
21. Dr. Werner Lipke
Bad Buchau
22. Prof. Dr. Gernot Lorenz
Pfullingen
23. Dr. Rüdiger Pfeiffer
Ulm
24. Dr. Dr. Detlev Zaunbrecher
Mössingen
Stimmen
21
17
17
15
12
12
11
9
9
8
6
6
3
3
2
0
0
0
0
3. Wahlvorschlag: Ärztenetze/GNS – sichere Zukunft
Vertreter: 3
1. Dr. Bernhard Nübel
Reutlingen
2. Dr. Martin Wagner
Ehingen
3. Dr. Werner Deigendesch
Metzingen
Stimmen
29
23
21
Ersatzvertreter
4. Dr. Bärbel Grashoff
Ulm
5. Dr. Michael Barczok
Ulm
6. Dr. Friedrich Gagsteiger
Ulm
7. Rolf-Dieter Nerz
Reutlingen
8. Dr. Andrea Reszt
Ulm
9. Dr. Klaus Lenz
Isny
10. Dr. Günther Hudek
Ehingen
11. Dr. Natalie Reeka
Ulm
12. Dr. Norbert Balk
Ehingen
13. Markus Nicolai
Dettingen
14. Dr. Heide-Marie Faul-Wulfert
Blaubeuren
15. Dr. Michael Grossmann
Reutlingen
16. Dr. Rudolf Meessen
Schelklingen
17. Dr. Karl-Heinz Streier
Trochtelfingen
18. Dr. Gotthold Hiller
Metzingen
19. Johannes Kaufmann
Ehingen
20. Dr. Ernst Stein
Bad Saulgau
21. Dr. Raimund Krüger
Bad Saulgau
22. Dr. Uwe Schmidt
Reutlingen
23. Dr. Robert Kübel
Reutlingen
24. Dr. Stefan Küther
Langenau
25. Dr. Wilfent Dalicho
Ehingen
26. Dr. Götz Kitzig
Ehingen
27. Dr. Doris Küther
Langenau
Stimmen
19
19
9
8
4
3
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Nach den §§ 11 Abs. 2 und 15
Abs. 1 des Heilberufe-Kammer­
gesetzes treten zu den gewählten
Mitgliedern der Vertreterversammlung der Landesärztekammer je
ein Vertreter der Universitäten des
Landes, an denen klinische Medizin
gelehrt wird, hinzu. Von den Ver­
tretern wurden folgende Vertreter
benannt:
Freiburg:
Prof. Dr. Gerald Gitsch, Geschäftsführender Direktor des Departements
Universitäts-Frauenklinik, Hugstetter
Straße 55, 79106 Freiburg
Stellvertreter:
(nicht benannt)
Tübingen:
Prof. Dr. Klaus Unertl, Ärztlicher
­Direktor der Universitätsklinik
für Anästhesiologie und Intensiv­
medizin, Hoppe-Seyler-Straße 3,
72076 Tübingen
Stellvertreter:
Prof. Dr. Teut Risler, Leiter der
­Sektion für Nieren- und Hochdruckkrankheiten an der Medizinischen
Universitätsklinik und Poliklinik,
Otfried-Müller-Straße 10,
72076 Tübingen
Heidelberg:
Prof. Dr. Eike Martin, Geschäftsführender Direktor der Universitätsklinik
für Anästhesiologie, Im Neuen­
heimer Feld 110, 69120 Heidelberg
Stellvertreter: (nicht benannt)
Ulm:
Prof. Dr. G. Lang, Klinik für Augenheilkunde, Universitätsaugenklinik,
Prittwitzstraße 43, 89075 Ulm
Stellvertreter:
Prof. Dr. B. Böhm, Klinik für Innere
Medizin I, Medizinische Universitätsklinik, Robert-Bosch-Straße 8,
89081 Ulm
4. Wahlvorschlag: Prävention und Arbeitsmedizin
Kein Vertreter
ÄBW 02 • 2007
97
Kammern und KV
Wahl der Ausschüsse – Bezirksärztekammer NW
Wahl der Mitglieder des Haushalts- und Fürsorgeausschusses der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
1. Dr. Heinrich Mauri, Stuttgart
Haushaltsausschuss
Fürsorgeausschuss
2. Dr. Michael Oertel, Stuttgart
Haushaltsausschuss
Fürsorgeausschuss
3. Dr. Markus Klett, Stuttgart
Haushaltsausschuss
Fürsorgeausschuss
4. Dr. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen
1. Ersatz
Fürsorgeausschuss
5. Dr. Michael Zieger, Stuttgart
2. Ersatz
Fürsorgeausschuss
6. Dr. Thomas Gehrig, Bad Friedrichshall 3. Ersatz
1. Ersatz
7. Dr. Ewald Hommel, Stuttgart
4. Ersatz
2. Ersatz
8. Dr. Rainer Graneis, Ostfildern 5. Ersatz
3. Ersatz
Wahl des Akademie-Ausschusses
Prof. Dr. med. Ingolf Peter Arlart, Stuttgart
Dr. med. Rainer Graneis, Ostfildern
Prof. Dr. med. Rainer Dierkesmann, Gerlingen
Dr. med. Hans Joachim Rühle, Sindelfingen
Dr. med. Stephan Illing, Stuttgart
Dr. med. Ewald Hommel, Stuttgart
Wahl des Ausschusses Psychosomatische Medizin
Dr. med. Ulrich Barthelmes, Heilbronn
Dr. med. Karl Pölzelbauer, Heilbronn
Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart
Dr. med. Askan Hendrischke, Aalen
Dr. med. Götz Basse, Sindelfingen
Dr. med. Dieter Kaiser, Heilbronn
Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Ditzingen
PD Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart
Dr. med. Ekkehard Gaus, Esslingen
Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden für den Weiterbildungsausschuss
Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen
Dr. med. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen
Entschließung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer SW
Facharztqualifikation darf nicht abgewertet werden
Es verstößt gegen Treu und Glauben und gegen die Berufsordnung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg (BO), wenn Krankenhausverwaltungen und Klinikdirektoren die höchstqualifizierte Arbeit
von nachgeordneten Fachärztinnen und Fachärzten aus vergütungstechnischen Gründen als nicht fachärztlich bezeichnen, obwohl sie eine staatliche Facharztqualifikation besitzen und durch ihre Behandlung
an stationären Patienten den Facharztstandard gewährleisten.
Begründung:
Das Universitätsklinikum Ulm praktiziert das oben genannte treuund berufsrechtswidrige Verhalten und gruppiert Fachärztinnen und
Fachärzte entgegen ihrer Facharztqualifikation als Ärztin/Arzt mit
entsprechender Tätigkeit in die Vergütungsgruppe gemäß § 12, Entgeltgruppe Ä 1, des TV-Ärzte ein, obwohl sie als Fachärztin/Facharzt
mit entsprechender Tätigkeit in die Vergütungsgruppe gemäß § 12,
Entgeltgruppe Ä 2, eingruppiert werden müssen.
§ 32 Abs. 2 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg ­
regelt, dass die Ärztekammern die Facharztbezeichnungen für ihre
Mitglieder einzuführen haben, „wenn diese im Hinblick auf die medizinische ... Entwicklung und für eine angemessene Versorgung der
Bevölkerung ... erforderlich sind.“ Facharztbezeichnungen weisen
98
ÄBW 02 • 2007
„auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten
medizinischen Gebiet“ hin (§ 32 Abs. 1 HBKG). Eine Facharztbezeichnung darf nur führen, wer sie nach Absolvierung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und einer Facharztprüfung von der Ärztekammer verliehen bekommen hat (§ 33 Abs. 1 HBKG). Setzt daher
­eine Klinik Fachärztinnen/-ärzte in dem Gebiet ein, in dem sie besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, üben sie eine
entsprechende fachärztliche Tätigkeit und keine weniger qualifizierte
ärztliche Tätigkeit aus.
Das berufsrechtliche Gebot der kollegialen Zusammenarbeit in
§ 29 BO brandmarkt die „unsachliche Kritik ... an dem beruflichen
Wissen von Kolleginnen und Kollegen“ als berufsunwürdig. Klinikdirektoren, die trotz des Einsatzes von Fachärzten im Fachgebiet behaupten, es handele sich nur um ärztliche Tätigkeit im Fachgebiet,
negieren dadurch in besonders unsachlicher Weise die besonderen
fachärztlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ihrer Mitarbeiter/-innen
und verstoßen gegen die Berufsordnung.
Den Zusatz „mit entsprechender Tätigkeit“ haben die Tarifparteien
seinerzeit nur vereinbart, damit die wenigen Ausnahmefälle, in denen ein Facharzt nach Facharztanerkennung noch eine Zweitweiterbildung absolviert oder nur noch arztnah in einer Verwaltung tätig
wird, nicht zwingend eine Höhergruppierung auslösen.
Reutlingen, den 3. Februar 2007
Kammern und KV
Das neue „Curriculum Umweltmedizin“
ist verabschiedet
I
m Mai 2006 hat die Bundesärzte­
kammer das neue Curriculum
„Umweltmedizin“ verabschiedet.
Damit wird nach langer Stagnation
bei der umweltmedizinischen Wei­
terbildung der Weg für eine Wieder­
belebung dieses wichtigen und
­interessanten interdisziplinären
Faches frei.
Wichtige Neuerungen:
Die Umweltmedizin erhält den
Status einer strukturierten curricu­
laren Fortbildung. Das heißt, der Kurs
wird statt bisher 200 Stunden nur
noch 80 Stunden umfassen. Die be­
währten umweltmedizinischen Lern­
inhalte sind aus dem alten Kursbuch
weitgehend übernommen worden.
Die bisher geforderte begleitende
Berufspraxis entfällt. Der Kursab­
schluss führt nicht zu einer Zusatz­
bezeichnung, sondern zu einem Zer­
tifikat des Anbieters. Selbstverständ­
lich kann der Kursabschluss auch auf
den Erwerb des Fortbildungszertifi­
kates gemäß Fortbildungsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg angerechnet werden.
Der Tätigkeitsschwerpunkt ist an­
zeigefähig. Kursanbieter haben die
Freiheit, für einzelne Ärztegruppen
spezielle Schwerpunkte zu setzen.
Damit hat die Bundsärzte­
kammer die häufig als überzogen
kritisierten Anforderungen an die
bisherige umweltmedizinische
­Weiterbildung drastisch gesenkt.
Es ist zu hoffen, dass durch die
­praktikable neue Regelung die Um­
weltmedizin wieder neuen größeren
Zuspruch erfährt.
Umweltmedizin hat individualund bevölkerungsmedizinische
­Aspekte. In individualmedizinischen
Fächern spielen umweltmedizinische
Zusammenhänge oft eine bedeu­
tende Rolle in der täglichen Praxis.
Deswegen sind fundierte umwelt­
medizinische Kenntnisse für den
richtigen Umgang mit den Be­
100
ÄBW 02 • 2007
schwerden des Patienten von groß­
em Vorteil. Dem Arzt hilft es, wenn
er das Augentränen seines Patienten
beim Zeitungslesen als besondere
Empfindlichkeit der Schleimhäute
des Patienten gegenüber flüchtigen
Produkten aus dem Druckerzeugnis
interpretieren kann. Und dem Arzt
hilft es, wenn er den Zusammen­
hang zwischen einer abnehmenden
Lungenfunktion und dem starken
Schimmelbefall der Wohnung des
Patienten sieht. Und wenn eine Leh­
rerin darüber klagt, dass die ständi­
ge Berieselung mit Musik aus der
Nachbarwohnung ihr den letzten
Schlaf raubt, so wird der umwelt­
medizinisch versierte Arzt dies eher
ernst nehmen und Lösungsmöglich­
keiten anregen können.
Das wesentliche Paradigma der
Umweltmedizin liegt in der Annah­
me, dass es empfindliche Personen
bzw. empfindliche Lebensphasen
gibt. Bereits niedrige Expositionen,
gegenüber einzelnen Umweltein­
flüssen wie Chemikalien, Lärm oder
extremen Temperaturen, die für die
meisten Menschen unbedenklich
sind, führen bei den Betroffenen zu
Beschwerden. Die erhöhten Emp­
findlichkeiten sind auch mit moder­
ner Diagnostik oft nicht sicher nach­
weisbar. Der Umweltmediziner über­
nimmt die verantwortungsvolle Auf­
gabe, die Zusammenhänge richtig
zu erkennen und Vermeidungsrat­
schläge zu erteilen.
Umweltmedizinische Unter­
suchungen sind in der Regel nicht
standardisierbar und sehr zeitauf­
wendig. Dies betrifft sowohl die
Erstgespräche, als auch die richtige
Veranlassung von Untersuchungen
und die Interpretation der Ergeb­
nisse. Umweltmedizinisch tätige
Ärzte haben schon immer darüber
geklagt, dass, abgesehen von eini­
gen landesspezifischen Sonderrege­
lungen, umweltmedizinische Leis­
tungen in der Regel nicht zum Leis­
tungsangebot der gesetzlichen
Krankenkassen gehören. Präventive
umweltmedizinische Untersu­
chungen können aber als Individu­
elle Gesundheitsleistungen (IGeL)
angeboten werden. Fundierte
Kenntnisse sind Voraussetzung für
ein seriöses Angebot.
In seiner bevölkerungsmedizi­
nischen Ausprägung ist die Umwelt­
medizin heute ein wichtiger Bau­
stein der Prävention. Grenzwerte
sollen, wenn möglich, so niedrig
­angesetzt werden, dass auch emp­
findliche Personen geschützt wer­
den. Experten an Behörden, Gesund­
heitsämtern und arbeitsmedizi­
nischen Diensten arbeiten mit Enga­
gement für dieses Ziel. Es ist sehr
zu begrüßen, dass der medizinische
Nachwuchs in diesen Arbeitsberei­
chen jetzt wieder die Möglichkeit
­einer strukturierten Fortbildung
­erhält.
In Baden Württemberg ist die
Sozial- und Arbeitsmedizinische
Akademie Baden-Württemberg e. V.
(SAMA) ein traditioneller Anbieter
umweltmedizinischer Kurse.
­Bezüglich der Umsetzung des
neuen Curriculums Umweltmedizin
als Kursangebot ist die SAMA zurzeit
in der Planungsphase.
■
Dr. Baitsch (Bad Säckingen),
Vorsitzender des Umweltausschusses der LÄK
Prof. Dr. Schwenk (Tübingen),
Mitglied des Umweltausschusses der LÄK
Kammern und KV
Hämotherapie-Richtlinien
erweiterte Überwachung – neue Formulare – Gebührenerhebung
Nachweisfrist 1. März 2007
D
ie Novellierung der Richtlinien
zur Gewinnung von Blut und
Blutbestandteilen und zur
­Anwendung von Blutprodukten
­(Hämotherapie) vom 19. September
2005 trat am 6. November 2005 in
Kraft und erforderte einige Ände­
rungen im Nachweisverfahren
­gegenüber der Landesärztekammer.
Diese stellen wir Ihnen im
­Folgenden dar und verweisen er­
gänzend auf den Artikel „Anwen­
dungen von Blutkomponenten und
Plasmaderivaten in Krankenhäusern
und Arztpraxen entsprechend den
Vorgaben des Transfusionsgesetzes
und der Hämotherapie-Richtlinie“
von Christiane Saadé im ÄBW
10/2006, in dem ausführlich die
Neuerungen, die sich für die Funk­
tionsträger Transfusionsverantwort­
licher, Transfusionsbeauftragter,
Qualitätsbeauftragter für Hämo­
therapie, Leiter des immunhämato­
logischen Laboratoriums und
­Blutdepots ergeben, beschrieben
wurden.
Umfang der Überwachung
erweitert
Auch die Anwender von Plasma­
derivaten für die Behandlung von
Hämostasestörungen (außer Fibrin­
kleber) sind verpflichtet, die Ergeb­
nisse der Überprüfung des Qualitäts­
sicherungssystems im Bereich der
Anwendung von Blutprodukten an
die Ärztekammer zu übersenden.
Regelverfahren
Das Regelverfahren zum Nach­
weis der Überwachung (Abschnitt
1.6.2 der Richtlinien) sieht vor, dass
der Träger der Einrichtung im Be­
nehmen mit der zuständigen Ärzte­
kammer den Qualitätsbeauftragten
benennt, der nach Abschnitt 1.6.3
qualifiziert sein muss. Qualifikations­
mängel sind von der Ärztekammer
dem Träger der Einrichtung zu mel­
den. Eine Übergangsregelung sieht
vor, dass Qualitätsbeauftragte, die
zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens
der Richtlinie die Funktion innehat­
ten, diese unter der Bedingung wei­
ter ausüben dürfen, dass die erfor­
derlichen Qualifikationen innerhalb
von zwei Jahren nachgeholt werden.
Nach der Novelle ist es nicht mehr
ausreichend, dass der Qualitätsbe­
auftragte das Bestehen und die
Überprüfung eines Qualitätssiche­
rungssystems erklärt.
Ein Bericht über das Ergeb­
nis der Überprüfung, deren
Inhalte in Anhang 1 der
Richtlinien festgelegt sind,
ist der Ärztekammer und
dem Träger der Einrichtung
bis zum 1. 3. des Folge­
jahres zu übermitteln. Ein
entsprechender maschinen­
lesbarer Erklärungsvordruck
ist zum Download auf
unserer Homepage
(http://www.laek-bw.de/20/
qualitaetssicherung/haemo­
therapie.html) bereitgestellt.
Da er elektronisch aus­
gewertet wird, bitten wir
die Ausfüllhinweise zu
­beachten.
Downloadbereich verfügbar) mit
der Selbstverpflichtung, diese als
Standard zu beachten, sowie den
Nachweis der Verbrauchsmeldung
an das Paul-Ehrlich-Institut ebenfalls
jährlich zum 1. 3. übersendet.
Auch dieses Formular finden Sie
zum Download.
Die Aufgaben der Ärztekammern,
die der Richtliniengeber nun in
die Überwachung der Mängelbehe­
bung aktiv einbezogen hat, wurden
Anzeige
Vereinfachtes Verfahren
Das vereinfachte Verfah­
ren (Abschnitt 1.6.2.1 der
Richtlinien), dessen Voraus­
setzungen Sie bitte den
Richtlinien entnehmen,
sieht vor, dass der Leiter der
Einrichtung an die Ärzte­
kammer den Nachweis der
Qualifikationsvorausset­
zungen, eine Arbeitsanwei­
sung zur Transfusion eines
Erythrozytenkonzentrats
(Musterarbeitsanweisung im
ÄBW 02 • 2007
101
Kammern und KV
erweitert. Werden den Ärztekam­
mern Mängel bei der Anwendung
von Blutkomponenten und/oder
Plasmaderivaten zur Behandlung
von Hämostasestörungen (außer
­Fibrinkleber) bekannt, unterrichten
sie den Träger der Einrichtung und
den Qualitätsbeauftragten darüber.
Durch den Träger lassen sie sich
mitteilen, wie die Mängel behoben
werden, und die Mängelbeseitigung
bestätigen.
Gebührenerhebung
Die erweiterten Aufgaben der
Ärztekammern haben die Vertreter­
versammlung der Landesärztekam­
mer Baden-Württemberg veranlasst,
am 25. November 2006 eine Ände­
rung der Gebührenordnung zu be­
schließen. Diese sieht vor, dass für
die Prüfung und Überwachung des
Bluttransfusionswesens nach dem
Transfusionsgesetz je Einrichtung
pro Jahr eine Gebühr zwischen
50,– und 150,– Euro erhoben wird.
Die Änderung wurde im ÄBW
01/2007 veröffentlicht und trat am
1. Februar 2007 in Kraft.
Die Erklärungen sind –
nur auf den neuen Formularen –
bis zum 1. März 2007 an die
Landesärztekammer BadenWürttemberg, Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung,
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart
zu übermitteln.
Ansprechpartnerin für
Rück­fragen ist Dr. Irene Lüdtke,
Telefon (07 11) 7 69 89-47,
E-Mail: [email protected].
Weitere Informationen zum Trans­
fusionsgesetz und zu den Richtlinien Hämotherapie finden Sie auf
unserer Homepage unter Themen
A-Z/Qualitätssicherung/
Hämotherapie.
■
Dr. Irene Lüdtke
102
ÄBW 02 • 2007
Bekanntmachung des Ministeriums
für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
Reduzierung der medizinischen
Strahlenbelastung
Orientierungshilfe für radiologische
und nuklearmedizinische Untersuchungen
D
er größte Beitrag künstlich
­erzeugter Strahlenexposition
der Bevölkerung in Deutsch­
land wird durch die medizinische
Anwendung ionisierender Strahlung
und radioaktiver Stoffe in der medi­
zinischen Diagnostik verursacht. Eine
wesentliche Ursache für den Anstieg
ist die Zunahme an Untersuchungen
mittels der Computertomographie
(CT). Um die Strahlenbelastung auf
das lediglich notwendige Maß zu
­reduzieren, hat die Strahlenschutz­
kommission (SSK) auf Veranlassung
des Bundesministeriums und auf
der Basis einer entsprechenden EUEmpfehlung eine Orientierungshilfe
für radiologische und nuklearmedi­
zinische Untersuchungen für über­
weisende Ärzte erstellt.
Die Kriterien richten sich an
alle Ärzte, die Patienten mit bild­
gebenden Verfahren – wie zum Bei­
spiel Röntgenaufnahmen, CT oder
nuklearmedizinisch – untersuchen
lassen wollen. Die Leitlinien sollen
den Ärzten als tägliche Arbeitshilfe
dienen.
Die Überweisung von Patienten
zur Durchführung diagnostischer
Verfahren wird in Deutschland im
Rahmen einer Mitbehandlung oder
Weiterbehandlung durchgeführt.
Dem überweisenden Arzt ohne er­
forderliche Fachkunde im Strahlen­
schutz nach Strahlenschutzverord­
nung (StrlSchV) und nach Röntgen­
verordnung (RöV) ist es dabei nicht
gestattet, das anzuwendende
­strahlenmedizinische Verfahren aus­
zuwählen. Dieses ist nur dem die
Strahlenanwendung durchführen­
den Arzt mit der erforderlichen
Fachkunde im Strahlenschutz gestat­
tet. Ein konkreter Untersuchungsauftrag – so genannter „Zielauftrag“
– darf damit nicht von einem Arzt
ohne erforderliche Fachkunde im
Strahlenschutz gestellt werden.
Die jetzt vorliegende Orientierungs­
hilfe der SSK soll dem überwei­
senden Arzt eine Hilfestellung an­
bieten, um das bestgeeignete
­diagnostische Verfahren zur Beant­
wortung der medizinischen Frage­
stellung auszuwählen. Die Orientie­
rungshilfe darf aber nicht das Stellen
der rechtfertigen Indikation durch
den für die Anwendung des Unter­
suchungsverfahrens verantwort­
lichen Arzt ersetzen.
Bei konsequenter Einhaltung der
Kriterien wird eine Senkung der
durchschnittlichen medizinischen
Strahlenbelastung durch diagnosti­
sche Verfahren erwartet, da auch zu
vielen medizinischen Fragestellun­
gen diagnostische Verfahren ohne
Einsatz ionisierender Strahlung
(Kernspintomographie, Ultraschall)
vorgeschlagen werden.
Aufgrund der rasanten Ent­
wicklung von medizinischen Unter­
suchungsverfahren wird eine regel­
mäßige Aktualisierung der Orientie­
rungshilfe erfolgen.
Die Orientierungshilfe steht
auf der Internetseite der SSK
(www.ssk.de) zum Download zur
Verfügung. Sie kann auch in der
Schriftenreihe „Berichte der Strahlen­
schutzkommission (SSK)“ des BMU,
Heft 51 (2006) im Fachverlag
H. Hoffmann GmbH, Berlin, bezogen
werden.
Diese Bekanntmachung ergeht
im Einvernehmen mit dem Umwelt­
ministerium Baden-Württemberg.
Stuttgart, 10. Januar 2007
Markus Schüller,
Ministerium für Arbeit und Soziales
Baden-Württemberg, Referat 36,
Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart,
Telefon (07 11) 1 23-36 15,
E-Mail: [email protected]
Kammern und KV
Einführung des Gesundheitsfonds
und dessen Verteilungs­wirkungen,
­bezogen auf Baden-Württemberg
S
PD und CDU haben sich im
„Gesundheitsstreit“ geeinigt,
der Weg zu dieser unseligen
Gesundheitsreform scheint frei.
In den letzten Wochen wurde die
Diskussion fast nur über die ge­
planten Änderungen im Bereich
„Private Krankenversicherung“ und
über die Geldumverteilung zwischen
den Bundesländern durch Einfüh­
rung des Gesundheitsfonds geführt.
Es gibt einerseits ein Gutachten, das
von einem massiven Geldtransfer
aus Baden-Württemberg in andere
Bundesländer ausgeht (1,3 Milliar­
den Euro), andererseits ist jetzt ein
Gutachten von Rürup und Wille er­
schienen, welches diesen Transfer
auf höchstens 92 Millionen Euro pro
Jahr beziffert. Während das erste
Gutachten aus Kiel den gesamten
Risikostrukturausgleich beschreibt
(92 Prozent dieses Volumens werden
schon jetzt jedes Jahr bewegt),
­stellen Rürup und Wille mit ihren
Zahlen lediglich die zusätzlichen
8 Prozent heraus, die nach Einfüh­
rung des Fonds fließen werden.
Ab 2009 gibt es nämlich einen 100prozentigen Risikostrukturausgleich
bei gleichem Beitragssatz für alle
Krankenkassen des Bundesgebietes.
Warum es, völlig unabhängig
davon, wie viel Geld nun aus BadenWürttemberg abfließt, trotzdem zu
deutlichen Verlusten bei der Hono­
rierung der niedergelassenen Ver­
tragsärzte und Psychotherapeuten
kommen könnte, sei im Folgenden
erläutert.
Wir müssen zunächst unterschei­
den zwischen den so genannten
Bundeskassen (zum Beispiel Ersatz­
kassen, verschiedene BKK´en) und
den regional kalkulierenden Kassen
(zum Beispiel AOK Baden-Württem­
berg).
Die bundesweiten Kassen haben
bereits jetzt schon, zumindest für
die jeweilige Krankenkasse, einen
bundesweit einheitlichen Beitrags­
satz. Damit kommt es für diese Kas­
senarten bisher schon zu keinerlei
gesetzlich vorgeschriebenen Geld­
transfers von einem Bundesland in
das andere. Nun haben aber die
­Ersatzkassen- bzw. Betriebskranken­
kassenverbände durch ihre Landes­
organisationen mit den jeweiligen
Landes-KVen Honorarverträge und
Honorarverteilungsverträge abge­
schlossen. Diese unterscheiden sich
von Bundesland zu Bundesland zum
Teil sehr deutlich. Insbesondere in
Baden-Württemberg hat die Kassen­
ärztliche Vereinigung mit den je­
weiligen Landesverbänden dieser
Bundeskassen (EK, BKK) sehr viele
Einzelleistungsverträge, für die im
bundesweiten Vergleich hohe Punkt­
werte vereinbart werden konnten.
Die Krankenkassen des Ersatzkassenund BKK-Systems müssen die Verträ­
ge in Baden-Württemberg natürlich
bedienen. Somit fließt aus dem bun­
desweiten Topf dieser Kassen ver­
gleichsweise mehr Geld nach BadenWürttemberg als in die anderen
Bundesländer. Bisher findet hier also
eine ungleiche interne Verteilung
der Gelder in die jeweiligen Bundes­
länder statt. Baden-Württemberg
hat von dieser Systematik profitiert.
Die durch geringere Arbeitslosigkeit
und bessere Verdienste gezahlten
höheren Versicherungsbeiträge sind
teilweise ins Land zurückgeflossen.
Anders ist die Situation bei den
regional kalkulierenden Krankenkas­
sen. Hier ist insbesondere die AOK
Baden-Württemberg zu nennen,
aber auch einige landesweit agie­
rende Betriebskrankenkassen und
mit Einschränkung die IKK. Auch mit
diesen Krankenkassen gibt es eine
Vielzahl von Einzelleistungsverträ­
gen zu hohen Punktwerten. Wie
oben bereits ausgeführt, werden
92 Prozent der Einnahmen der
­Krankenkassen bisher schon im
­Risikostrukturausgleich umverteilt.
Über die übrigen 8 Prozent der Ver­
sichertenbeiträge wurde von den
Kassenverbänden frei verfügt. Für
die recht gute Bezahlung der Einzel­
leistungen (ambulantes Operieren,
Prävention, DMP, sonstige Struktur­
verträge) war zusätzlich der relativ
hohe Beitragssatz dieser Kassen
dienlich. Die Beitragssätze liegen
in Baden-Württemberg über dem
Bundesdurchschnitt.
Dr. med.
Wolfgang Herz
Was passiert nun mit
Einführung des Gesundheitsfonds ab Januar 2009?
Die regional operierenden Kran­
kenkassen müssen statt 92 Prozent
nunmehr 100 Prozent ihres Beitrags­
aufkommens in die Berechnungen
des Risikostrukturausgleiches einflie­
ßen lassen. Dadurch wird, nach dem
Gutachten von Rürup und Wille,
Baden-Württemberg zusätzlich
höchstens 92 Millionen Euro pro
Jahr verlieren.
Etwas bisher wenig Diskutiertes
passiert aber über die bundesweite
Angleichung aller Beitragssätze der
Krankenversicherungen. Da diese
in Baden-Württemberg über dem
Durchschnitt im Bundesgebiet lie­
gen, werden die Beitragssätze für
die baden-württembergischen Ver­
sicherten absinken. Dies wird im
Lande von unserer Bevölkerung und
der Politik sicher als Vorteil gesehen
werden und auch die Arbeitgeber
werden stillhalten, denn die Lohn­
nebenkosten werden zumindest
kurzfristig entlastet. Auf der anderen
Seite haben die regional ope­
rierenden Krankenkassen dann aber
weniger Geld, um Zusatzleistungen
für die niedergelassenen Kolle­
ginnen und Kollegen zu honorieren,
ÄBW 02 • 2007
103
Kammern und KV
denn einerseits fließen durch den
Risikostrukturausgleich weitere Milli­
onenbeträge im fünfstelligen Be­
reich ab, andererseits sinken, wie
beschrieben, die Einnahmen durch
Absenkung der Beitragssätze auf das
bundesdurchschnittliche Niveau.
­Unsere regionalen Krankenkassen
werden also unsere Einzelleistungen
mit den bisherigen Punktwerten in
Zukunft nicht mehr bezahlen kön­
nen, es sei denn, sie erheben von
­ihren Versicherten einen Zusatzbei­
trag. Die Krankenkassen stehen aber
in einem starken Wettbewerb. Schon
deshalb wird keine regionale Kran­
kenkasse bereit sein, diese Zusatz­
beiträge ihren Versicherten abzufor­
dern, sofortige Kassenwechsel wären
die Folge.
Auch die bundesweit ope­
rierenden Krankenkassen werden
keine Zusatzbeiträge für unsere Ein­
zelleistungen verlangen. Stattdessen
werden sie die Einführung des Ge­
sundheitsfonds dazu nutzen, die un­
terschiedlichen Vertragsgestaltun­
gen ihrer Landesverbände mit den
Kassenärztlichen Vereinigungen auf
den Prüfstand zu stellen. Dies wird
dadurch erleichtert, dass über das
Wettbewerbsstärkungsgesetz die
­regionalen Landesverbände dieser
Kassen kaum noch Verhandlungs­
kompetenz haben werden. Auch
steht im WSG, dass eine neue Ver­
Trotz Kritik: Mehrheit der Ärzte
hält KVen für alternativlos
„Eine Mehrheit der Vertragsärzte und
-psychotherapeuten hält die Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen) immer noch für eine
­zukunftssichere Interessenvertretung. Sie sehen
trotz zahlreicher Kritikpunkte keine Alternative
zum KV-System. Die Körperschaften sind viel
­akzeptierter als immer wieder behauptet wird.“
Dieses Fazit ziehen Dr. Andreas Köhler und
Ulrich Weigeldt, die Vorstände der Kassen­
ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), aus dem
Vertragsärztlichen Referendum. Zwischen dem
26. September und dem 6. Dezember 2006
hat das Institut für angewandte Sozialwissen­
schaft (infas) im Auftrag der KBV 37 294
­Vertragsärzte und -psychotherapeuten im
­Rahmen von Telefoninterviews zum KV-System
kontaktiert. 20 032 von ihnen haben das Inter­
view vollständig absolviert. Die Ergebnisse
hat die KBV gemeinsam mit infas in Berlin
­vorgestellt.
Der Umfrage zufolge gibt es unter den Nie­
dergelassenen keine Mehrheit für einen System­
wechsel. 73 Prozent sprechen sich für das bis­
herige KV-System, wenn auch mit dringend not­
wendigen Verbesserungen aus. 60 Prozent der
Befragten sehen im Übrigen keine wirkliche
­Alternative zu den KVen. Zwei Drittel bemängeln
aber, dass die meisten Funktionsträger die wirk­
lichen Probleme der Ärzte und Psychothera­
peuten nicht kennen. Grundsätzlich wird das
KV-System nach Altersgruppe unterschiedlich
beurteilt. Es gilt: je jünger, umso kritischer.
104
ÄBW 02 • 2007
Vier von zehn Befragten haben die Rückgabe
der Kassenzulassung schon einmal ernsthaft
­bewogen. Doch nur jeder Neunte hat sich zu
diesem Thema beraten lassen.
Die meisten Befragten stimmten den poli­
tischen Forderungen der KBV und der KVen zu.
95 Prozent der Mediziner bejahen beispielsweise
die Abschaffung der Budgetierung. Deren Durch­
setzung wird den KVen deutlich häufiger zuge­
traut als einer anderen Interessenvertretung.
Über die konkrete Tätigkeit der KVen sind
zwischen 63 und 87 Prozent der Ärzte und Psy­
chotherapeuten genau oder einigermaßen infor­
miert. Am besten wussten die Befragten über
Aufgaben wie Abrechnung, Honorarzahlung und
Sicherstellungsauftrag Bescheid. Große Informa­
tionslücken gab es dagegen bei Themen wie der
Interessenvertretung im Gesetzgebungsverfahren
und der Aushandlung von Kollektivverträgen.
Die in Schulnoten gemessene durchschnitt­
liche Zufriedenheit mit der Aufgabenerfüllung
der KVen schwankt zwischen 2,7 und 4,1.
Am besten bewerteten die Befragten die Zuver­
lässigkeit der Abrechnung und Honorarauszah­
lung sowie die Sicherstellung der ambulanten
medizinischen Versorgung. Die schlechteste Note
gab es für die Interessenvertretung im Gesetzge­
bungsverfahren. Insgesamt fiel die durchschnitt­
liche Bewertung der KVen (3,1) besser aus als die
der KBV (3,8). Dabei beurteilen die Psychothera­
peuten sowohl ihre KV als auch die KBV besser
■
als die Haus- und Fachärzte.
tragsgebührenordnung in Euro und
Cent eingeführt wird, die Honorare
werden bundesweit festgesetzt,
auch für die regionalen KVen gibt es
praktisch nichts mehr zu verhandeln.
Somit werden wir uns von den Mög­
lichkeiten, regional gute Verträge
abschließen zu können, höchstwahr­
scheinlich verabschieden müssen.
Das meiste wird bundesweit und
einheitlich geschehen.
Ich habe versucht, mit meinen
Ausführungen die Auswirkungen
des WSG und des Gesundheitsfonds
für die niedergelassenen Vertrags­
ärzte und Psychotherapeuten des
Landes Baden-Württemberg darzu­
stellen. Nochmals zusammenfassend
gesagt besteht die Gefahr, dass über
den schlagartigen Abbau der Einzel­
leistungsverträge und über die
­zentralistisch festgelegte Bewertung
in Euro und Cent in der neuen
­Vertragsgebührenordnung ein
deutlicher Honorarverlust in BadenWürttemberg eintreten kann, egal
wie viel Geld über das Fondsmodell
nun zusätzlich aus Baden-Württem­
berg abfließen wird. Zusätzlich ent­
scheidend ist auch das geringere
Beitragseinnahmevolumen. Da da­
durch sogar möglicherweise Ent­
lastungen für die Arbeitgeber und
die Versicherten in Baden-Württem­
berg eintreten könnten, werden
auch die Patienten und Politiker in
Baden-Württemberg weniger bereit
sein, mit uns gemeinsam für eine
zukünftig leistungsgerechte Hono­
rierung zu streiten, es sei denn,
wir können sie davon überzeugen,
dass für gute Leistungen auch
­Zusatzzahlungen notwendig sind.
Diese Reform hat erneut keine
Nachhaltigkeit. Nicht nur in BadenWürttemberg, auch in allen anderen
Bundesländern wird sie schnell an
ihre Grenzen stoßen, an einer Zu­
zahlung im Krankheitsfall wird auf
Dauer kein Weg vorbeigehen.
■
Dr. Wolfgang Herz
Stv. Vorsitzender des Vorstandes
der KV Baden-Württemberg
Kammern und KV
3. Kassenärztetag Baden-Württemberg
Wo bleibt der Wettbewerb im WSG?
D
as Reformgesetz heißt offiziell
Wettbewerbsstärkungsgesetz
(WSG), aber auf dem Weg von
den Eckpunkten zum Gesetzentwurf
ist der Wettbewerb weitgehend auf
der Strecke geblieben.
Beim 3. Kassenärztetag der Kas­
senärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg auf dem Stuttgarter
Killesberg wies der stellvertretende
Vorstandsvorsitzende der KV BW,
Dr. Wolfgang Herz, darauf hin, dass
im Laufe der Verhandlungen die
­wenigen Wettbewerbselemente, die
zu Beginn vorhanden waren, mehr
oder weniger stark aus dem Gesetz­
entwurf herausgebrochen worden
sind. Der bundesweit einheitliche
Beitragssatz spreche jedem Wettbe­
werbsgedanken Hohn. Der Zusatz­
beitrag sei inzwischen viel zu stark
begrenzt. Zudem werde das Ge­
schäftsmodell der PKV dadurch rui­
niert, dass ein Basistarif eingeführt
wird, der absolut nicht an den Prin­
zipien der Versicherungswirtschaft
orientiert ist. Zum Glück aber, fand
Herz, würden wichtige Bausteine
des Gesetzes immer weiter nach
hinten geschoben: So wird das
Fonds-Modell frühestens 2009 grei­
fen, eine neue Gebührenordnung in
Euro und Cent ist auf 2011 verscho­
ben. „Für mich keimt hier etwas
Hoffnung auf, dass vielleicht das
ganze Gesetz nach der nächsten
Bundestagswahl vollkommen ver­
worfen wird.“
Allein Franz Knieps, Abteilungs­
leiter im Bundesgesundheitsministe­
rium, befand, dass das WSG den
Wettbewerb auf allen Ebenen stärke.
Die Versicherten könnten sehr viel
stärker den Umfang ihres Versiche­
rungsschutzes mitbestimmen, in­
dem sie sich für Kostenerstattung
entschieden oder für Wahltarife,
zum Beispiel bei besonderen Thera­
pieformen. „Wir sind gespannt, wie
die Krankenkassen den Spagat zwi­
schen den Versichertenpräferenzen
und dem Solidarprinzip organisie­
Dr. Stefan Etgeton vom Bundes­
ren.“ Er glaube auch, dass es mehr
verband der Verbraucherzentralen
Wettbewerb zwischen Kollektivver­
meinte, der Begriff Wettbewerb
trag und Gruppenverträgen geben
­werde von den verschiedenen
wird, exemplarisch in der Hausarzt­Seiten ideologisch höchst unter­
zentrierten Versorgung. Hier können
schiedlich ausgelegt. „Alle sagen,
sowohl die KVen ein Verhandlungs­
sie finden Wettbewerb gut, aber
mandat von Hausärzten bekommen
sie verstehen alle etwas völlig Unter­
als auch Gruppierungen wie etwa
schiedliches darunter.“ Für ihn
der Hausärzteverband.
kommt es darauf an, wer mit
An der Schnittstelle zwischen
wem in Wettbewerb tritt und
ambulant und stationär werde es
wie die Bedingungen sind. Wenn
mehr Möglichkeiten geben, Leistun­
Patienten mit Ärzten in Wettbewerb
gen ambulant zu erbringen. Die
treten müssen und in die Kunden­
KVen seien hier eingebunden wor­
rolle gedrängt werden, habe er
den, indem diese Möglichkeiten zwi­
­gewisse Bedenken, dass die Qualität
schen KV und Krankenkasse abge­
verloren geht und die Innovationen
stimmt werden müssen. Auch in der
auf den Selbstzahlermarkt verlagert
Steuerung des Systems habe man
werden.
eine stärkere Ausdifferenzierung
Der Vorsitzende des Sozialver­
vorgenommen. Schließlich sei der
bands VdK, Walter Hirrlinger, be­
Gemeinsame Bundesausschuss
zweifelte, ob die Patienten über­
haupt den Wettbewerb wollen.
(G-BA) in der Selbstverwaltungs­
struktur belassen worden.
„Wenn Sie die letzten Jahre betrach­
ten, stellen Sie fest, dass die Pati­
Für Dr. Achim Hoffmann-Gold­
mayer, den Vorstandsvorsitzenden
enten stets die Dummen sind.“ Ihn
der KV BW, ist das alles zu wenig.
störe an der jetzigen Diskussion,
Was jetzt im WSG vorgelegt wird,
dass immer nur über Einnahmen
ist nach seinen Worten eben keine
und Ausgaben geredet werde,
Reform. Die Wettbewerbsstärkung,
aber nicht über so entscheidende
von der Knieps gesprochen hat,
Dinge wie Gesundheitsvorsorge und
könnte in einem kleinen Bereich
Prävention.
für die Versicherten eine
Rolle spielen, nur wisse
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man ja aus Erfahrung,
wie viele Versicherte bis­
Prof. Dr. Niels Korte**
Marian Lamprecht*
lang von der Möglichkeit
Constanze Herr*
RECHTSANWÄLTE
Gebrauch gemacht haben,
die Kostenerstattung zu
wählen. Seiner Ansicht
Absage durch Hochschule oder ZVS?
nach ersetzt der Wett­
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bewerbsgedanke in
dieser Reform das, was
Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht
früher Kostendämpfung
erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität.
genannt worden ist.
Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule.
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schlechtern wird.“
KORTE
ÄBW 02 • 2007
105
Kammern und KV
Podium (von rechts):
Dr. Achim HoffmannGoldmayer,
Franz Knieps,
Dr. Christoph Straub,
Walter Hirrlinger,
Dr. Stefan Etgeton
Foto: Schmidt
106
Selbst Knieps zeigte sich skep­
tisch, was Wettbewerb im Gesund­
heitswesen angeht. „Ich halte Ge­
sundheit nicht für ein marktfähiges
Gut – mit Einschränkungen.“ Er halte
Wettbewerb durchaus für ein Instru­
ment, um Innovation zu fördern und
um Effizienz zu steigern, aber er
glaube nicht, dass das Gesundheits­
wesen billiger werden kann und soll.
Allerdings müsse die Mittelvertei­
lung im Gesundheitswesen anders
organisiert werden. Dafür sei Wett­
bewerb ein Element.
So brauche man zum Beispiel
ein Kollektivvertragssystem als Basis
für die Gesundheitsversorgung.
Doch es sei sinnvoll, dass diejenigen,
die etwas anderes wollen, die eine
andere Qualität bieten wollen, die
eine andere Form der Leistungs­
erbringung haben wollen, die sich
anders organisieren wollen, in Ärzte­
netzen etwa, auch die Möglichkeit
erhalten, dies zu tun. Es gehe nicht
um Preisdumping nach unten, nicht
um Qualitätsminderung, sondern
darum, durch Wettbewerb Innovati­
onen schneller und besser in das
System zu bekommen.
Der stellvertretende Vorstands­
vorsitzende der Techniker Kranken­
kasse, Dr. Christoph Straub, schloss
sich der Meinung von HoffmannGoldmayer an, dass dieser Wettbe­
werb vor allem Kosten dämpfen soll,
„denn wir bekommen einen noch­
mals ausgeweiteten Leistungsrah­
men, viele an sich wünschenswerte
Leistungen, aber in Verbindung mit
einem staatlich regulierten Mittelzu­
ÄBW 02 • 2007
fluss“. Der Wettbewerb werde so
­gestaltet, dass erst der Mittelzufluss
abgeklemmt werde, und die Kran­
kenkassen zusehen müssen, alles
billiger zu bekommen. Es kämen
aber nicht die Mittel in den Topf, die
notwendig seien, um Innovationen
zu finanzieren.
Der als Zuhörer anwesende
frühere Vorstandsvorsitzende der
AOK Baden-Württemberg, Roland
Sing, kritisierte den Gesundheits­
fonds als eine Pervertierung. Er tra­
ge dazu bei, dass nur noch Junge
und Gesunde für die Krankenkassen
interessant sind. Seine Sorge sei,
dass der Fonds zu einem absoluten
Zentralismus führt. Es mache wenig
Sinn, wenn die Gelder nur noch
bundesweit verteilt würden und
­regional nur kleine Spielwiesen
­blieben, wo noch ein bisschen ver­
handelt werden könne. Das könnte
durchaus das Ende einer geglie­
derten Krankenversicherung bedeu­
ten. „Meine Hoffnung ist, die nächste
Reform beginnt, wenn die jetzige
in Kraft tritt.“
Auch Hoffmann-Goldmayer
­kritisierte, dass die Vertragspartner
auf der Landesebene in eine Bedeu­
tungslosigkeit rutschen, die sich
schädlich auswirkt. Für BadenWürttemberg sei das mit Sicherheit
eine Katastrophe.
Von den negativen Folgen für
das Bundesland durch den Gesund­
heitsfonds wollte der Vertreter des
BMG jedoch nichts wissen. Mit sei­
ner Behauptung, dass es überhaupt
keinen Mittelabfluss aus Baden-
Württemberg geben werde, provo­
zierte er das ärztliche Auditorium in
der Messehalle. „Zeigen Sie mir eine
nachprüfbare Berechnung, dass
dieses im Fonds stattfindet“, forderte
er auf und räumte dann ein, dass
der Mittelabfluss Ausgestaltung der
Solidarität zwischen Krankenkassen
und Regionen sei. Nun werde der
­Risikostrukturausgleich etwas aus­
geweitet, jedoch mit einer Konver­
genzgrenze. Darüber hinaus werde
kein Land belastet.
Dem widersprach ganz ener­
gisch der Vertreter der TK, Straub.
­Eine Berechnung, die nachweist,
wie viel aus Baden-Württemberg
­abfließt, gebe es nicht und könne
es auch nicht geben. „Die Frage, ob
Baden-Württemberg Mittel verlieren
wird, kann nicht über eine belast­
bare Kalkulation bewiesen oder ent­
kräftet werden.“ Für ihn ist es aber
eine Sache der schlichten Vernunft:
Baden-Württemberg sei pro Kopf
mit das wirtschaftsstärkste Land. Bei
100 Prozent Finanzkraftausgleich
müsse also viel Geld aus dem Land
abfließen. Zudem sei Baden-Würt­
temberg das „jüngste“ Bundesland.
Alter sei zwar ein sehr grober, aber
nicht ganz schlechter Indikator für
Morbidität. Damit sei klar, dass über
die Rückverteilung von Mitteln aus
dem großen Topf über einen MorbiRSA natürlich weniger nach BadenWürttemberg zurückfließen werde,
ob das nun 890 Millionen oder 1,3
oder 1,7 Milliarden Euro sind. Selbst
die Gutachter Rürup und Wille, die
den Morbi-RSA nicht berechnet hät­
ten, gäben als Rahmen 800 Millio­
nen bis 1,7 Milliarden Euro als Ge­
samttransfer an. Eines sei völlig klar:
Aus dem Land Baden-Württemberg
werden zusätzliche Mittel abfließen.
KV BW-Vize Herz machte darauf
aufmerksam, dass in der Diskussion
ein Aspekt völlig vergessen werde:
Die Krankenkassen werden verein­
heitlicht. Und wenn man wisse, dass
in Baden-Württemberg die Kranken­
kassen-Beiträge durchschnittlich
­höher liegen als in anderen Ländern,
dann müsse ja die Folge sein, dass
mit der Nivellierung die Einnahmen
der Krankenkassen in diesem Bun­
desland sinken. Das sei zwar kein
Geld, das abfließe, sondern es
­komme einfach weniger herein.
Kammern und KV
„Das ist der einfache Grund, warum
das für unsere Honorare nicht zur
Verfügung steht.“
Knieps versuchte angesichts
­dieser Argumente gar nicht erst,
das Problem zu bestreiten. Man
­habe diese Probleme durchaus ge­
sehen, aber ein Bundesministerium
sei nicht nur für ein Bundesland zu­
ständig, sondern für die Gesamt­
probleme. So könne man beispiels­
weise an der Grenze zwischen
­Thüringen und Bayern feststellen,
dass ein bayerischer Arzt das Dop­
pelte verdient von dem, was ein
Thüringer Arzt verdient. Es gebe
­daher massive Abwanderungen
aus diesem Bundesland.
In der Tat sei die Honorierung
der Ärzte ein ernst zu nehmendes
Problem, das man auch nicht in
­einer einzigen Reform lösen könne.
Im GMG sei auf Punkt und Komma
die Vorstellung der KBV zur Honorar­
reform Gesetz geworden, doch das
habe nicht funktioniert. Jetzt ver­
suche das BMG eine Honorarreform,
die zugegebenermaßen die Bundes­
ebene stärke, aber auch die Verwer­
fungen zwischen den Ländern klei­
ner werden lasse. Man bleibe dabei,
dass das Morbiditätsrisiko auf die
Krankenversicherungen zurückverla­
gert werde. Es sollen auch regionale
Differenzierungen möglich werden.
Man werde vom Prinzip „gemeinsam
und einheitlich“ auf Länderebene
weggehen, so dass jede Kassenart
und bei den Ersatzkassen auch jede
Kasse die Möglichkeit habe, eigen­
ständige Gesamtvergütungen zu
vereinbaren. Aber leider sei das ex­
trem kompliziert. Es gebe kein ein­
faches Honorierungssystem. Eine
Gebührenordnung ohne Mengenbe­
grenzung könne niemand bezahlen
oder riskieren. Deshalb könne man
nur bis zu einer gewissen Mengen­
grenze einen festen Preis garantie­
ren und müsse dann überlegen,
mit welchen Instrumenten man den
Rest steuere.
Das Problem des Ärztemangels
in bestimmten Regionen könne
man nicht in einem Schritt lösen.
Mit dem Gesetz werde versucht, zu­
mindest die größten Versorgungs­
probleme im ländlichen Raum durch
Sicherstellungszuschläge zu lösen,
die allein von den Kassen aufge­
bracht werden und die nicht an die
Beitragssatzstabilität gebunden sind.
Diese Zuschläge sollen nicht nur
an die neuen Ärzte gezahlt werden,
die in diese Regionen gehen, son­
dern auch an diejenigen, die in
den unterversorgten Regionen die
Lasten der Versorgung tragen.
■
Klaus Schmidt
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ÄBW 02 • 2007
107
Kammern und KV
Kostenerstattung versus Sachleistung
„Patient soll wissen,
was die Leistung kostet“
D
ie Kostenerstattung in der
­gesetzlichen Krankenversiche­
rung wird von vielen Ärzten
seit langem eingefordert. Bislang
haben jedoch erst 0,4 Prozent der
Versicherten von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht. Dabei gibt es
gute Argumente für die Kostener­
stattung, wie eine Diskussion im
Rahmen des Kongresses „Medizin
2007“ auf dem Stuttgarter Killesberg
zeigte.
Nach Ansicht der Allgemein­
ärztin Dr. Anne Gräfin Vitzthum,
­Vorstandsmitglied von Medi BadenWürttemberg, ist die Kostenerstat­
tung längst überfällig. Damit wür­
den die Patienten die Transparenz
erhalten, die die Politik immer forde­
re. Privatpatienten bekämen eine
Rechnung, warum also nicht auch
GKV-Patienten?
Die ärztliche Versorgung in
Deutschland ist nach ihren Worten
nur deshalb so gut, weil die Ärzte
auf ca. 20 Prozent ihres Honorars
verzichten. Das wissen die Patienten
aber nicht. Gäbe es die Kosten­
erstattung, wüssten sie über die
Kosten der Behandlung Bescheid.
Doctor-Hopping und Wartelisten
würden bei Kostenerstattung ein­
fach wegfallen.
Als ärgerlich empfindet die
­Allgemeinärztin das Sinken des
Punktwerts. Er sei bei den Haus­
ärzten von 4,6 Cent auf jetzt
3,8 Cent gesunken. Gleichzeitig
müsse sie erleben, dass eine ihrer
Patientinnen von ihrer Krankenkasse
einen Bonus von 20 Euro für die
Teilnahme an einem Präventions­
programm und 10 Euro für Impfen
bekomme, also 30 Euro –
„Das ist fast so viel, wie ich für
­meine Leistung bekomme.“
108
ÄBW 02 • 2007
Verständnis für die Sorgen der
Ärzte zeigte Markus Truckenmüller,
Leiter des ILCO Verbands der Stoma­
träger in Baden-Württemberg. Pati­
enten sind mündig, stellte er fest,
und sollten wissen, was die einzelne
Leistung kostet. Von jedem Hand­
werker erhalten sie eine detaillierte
Rechnung, aus der klar hervorgeht,
was wie viel kostet. Kostenerstat­
tung schafft seiner Ansicht nach
­Vertrauen. Andernfalls glaube der
Patient, die Leistungen kosteten
nichts.
Prinzipiell ist die Kostenerstat­
tung in der GKV für Dr. Achim Hoff­
mann-Goldmayer, den Vorsitzenden
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, denkbar und
möglich. Er möchte sie aber nicht
generell einführen, sondern prüfen,
welche Leistungen sich für das
­Kostenerstattungssystem eignen.
Bei der Frage, ob Kostenerstattung
oder Sachleistungssystem, solle
man nicht nur schwarz-weiß sehen.
Der Mittelweg ist für ihn der
­richtige.
Der KV-Vorsitzende sieht auch
ein Problem für die Vertragsärzte.
Im Sachleistungssystem geschieht
die Prüfung der Abrechnung durch
Fachleute der KV. Im Kostenerstat­
tungssystem würde die Prüfung
auf Plausibilität und Qualität auf
die Krankenkassen übergehen.
Er plädierte dafür, die Prüfung dort
zu lassen, wo die Experten sitzen,
nämlich in der KV.
Er vergaß nicht, einige weitere
Nachteile der Kostenerstattung zu
erwähnen: Die Ärzte müssten sich
mit ihren Patienten über die Rech­
nung auseinandersetzen, wenn
die Krankenkasse ihnen weniger
­erstattet als den Rechnungsbetrag.
Auch sei der 1-fache Satz der GOÄ
unter Umständen sogar schlechter
als der Punktwert, den der Arzt
von der GKV erhalte, etwa bei einer
Beratung am Samstag. Da führen
die Ärzte im Sachleistungssystem
besser. Nicht zu vergessen auch die
nicht immer vorhandene Zahlungs­
moral: Es bestehe die Gefahr, dass
Ärzte ihren Rechnungen nachlaufen
müssen, wenn die Patienten aus
welchen Gründen auch immer nicht
bezahlen.
In den Augen der Allgemein­
ärztin Vitzthum zählen allerdings
die Vorzüge der Kostenerstattung
mehr als die geringfügigen Nach­
teile. So wären die Ärzte auf einen
Schlag die ungeliebte Praxisgebühr
von 10 Euro los, argumentierte sie,
und wenn sie zum 1-fachen GO-Satz
abrechne, gäbe es auch kein Budget
mehr und das Fallbeil der Honorar­
kürzung wäre weg. Auch könnte
man für bestimmte Leistungen mit
den Krankenkassen einen speziellen
Preis aushandeln. Gar nichts hält
sie allerdings von dem Basistarif
in der PKV, den die Politik jetzt
einführen will. „Ich werde keinen
Patienten zum Basistarif behandeln“,
erklärte sie unumwunden.
Sie glaubt auch nicht daran, dass
sie wie Handwerker dem Geld bei
säumigen Zahlern nachlaufen muss.
Unter ihren Privatpatienten sei es
bislang erst zweimal vorgekommen,
dass diese nicht bezahlt haben.
„Wenn der Patient sich gut behan­
delt fühlt, wird die Rechnung auch
bezahlt.“ Außerdem könne man sich
für die Praxis ein Lesegerät für die
EC-Karte anschaffen; damit sei das
Bezahlen sehr viel leichter.
Hoffmann-Goldmayer vermochte
den Optimismus Vitzthums in Sachen
Kammern und KV
Zahlungsmoral nicht zu teilen.
Er habe ganz andere Erfahrungen
gemacht, genauso wie andere Kolle­
gen, die sogar Anwälte einschalten
mussten, um zu ihrem Geld zu kom­
men. Die Inkasso-Tätigkeit könne
man allerdings delegieren, stellte er
fest, unter anderem an die KV, die
das für ihre Mitglieder erledigen
könnte. Es sei nicht selten bei Privat­
patienten, dass diese zwar einräum­
ten, den Rechnungsbetrag von ihrer
Kasse schon erhalten zu haben, aber
dann doch nicht den Arzt bezahlten,
weil andere Verpflichtungen – etwa
eine unvorhergesehene Autorepara­
tur – dazwischen gekommen sei.
Das Sachleistungssystem sei für die
Ärzte auf jeden Fall bequemer, denn
sie können mit der sicheren Zahlung
durch die KV rechnen. Auch im Refe­
rendum der KBV hätten sich zwei
Drittel für die Kostenerstattung als
die bessere Lösung entschieden.
Auch ILCO-Vertreter Trucken­
müller kann sich vorstellen, dass es
zu unliebsamen Diskussionen in der
Praxis über die Rechnungsstellung
kommen kann. Möglicherweise wür­
den dann einige Patienten weniger
zum Arzt gehen, aber das könne ja
auch durchaus sinnvoll sein, fand er.
Die Medi-Vertreterin berief sich
auf das Beske-Gutachten, in dem
der Kieler Experte festgestellt habe,
dass das Gesundheitssystem nicht
mehr länger bezahlbar sei. Es gehe
nicht an, dass Ministerin Ulla
Schmidt immer neue Leistungen in
das System einführe, die die Ärzte
unter dem Honorardeckel erbringen
sollen. Wie sich die Gewichte ver­
schoben haben, demonstrierte sie
am Ergebnis des dritten Quartals
2006: „Da habe ich mit meinen
20 Prozent Privatpatienten 60 Pro­
zent meines Umsatzes erwirtschaf­
tet.“ Sie sei einfach nicht mehr be­
reit, mitten in der Nacht für ein paar
Euro zu Patienten zu fahren, wenn
ein Schlüsseldienst für eine einfache
Fahrt schon 240 Euro kassiere.
Auch der KV-Vorsitzende sprach
sich im Prinzip für die Kostenerstat­
tung aus, allerdings mit einer Wahl­
möglichkeit sowohl für die Patienten
als auch für die Ärzte. Dieser Stand­
punkt fand die volle Unterstützung
Vitzthums. Ihrer Ansicht nach ge­
hören zum Beispiel alle Wahlleistun­
gen, die die Versorgung optimal
­machen, in die Kostenerstattung.
Für Hoffmann-Goldmayer müssen
die Verhältnisse klar sein: Der Arzt
müsse seinen Patienten mitteilen,
dass er die Kostenerstattung ge­
wählt habe. Das müsse der Patient
dann akzeptieren oder sich einen
anderen Arzt suchen.
Mit allen Mitteln aber müssten
sich die Ärzte gegen den PKV-Basis­
tarif wehren. Wenn da sehr viele
­Patienten hineingedrängt werden,
befürchtete er, werden die Ärzte ein
großes Problem bekommen, denn
die seien zu den Preisen im Grunde
nicht zu behandeln. Der Basistarif sei
jedenfalls schlechter als das jetzige
System.
Er schlug vor, langfristig in
die Kostenerstattung einzusteigen.
Dabei müssten sich die Ärzte aber
auch im Klaren sein, dass Kostener­
stattung nicht automatisch mehr
Geld bedeute. Er glaube nicht daran,
dass 95 Prozent der GKV-Patienten
eine solche Zahlungsmoral hätten,
dass es keine Probleme mit der
­Kostenerstattung gebe. Diejenigen,
die das Sachleistungssystem weiter
anbieten wollen, sollten in einen
ehrlichen Wettbewerb eintreten mit
denjenigen, die sich für die Kosten­
erstattung entschieden haben.
„Wenn das gelingt“, sagte er, „be­
kommen wir auch mehr Zufrieden­
heit unter den Ärzten.“ Auch Vitzt­
hum räumte ein, dass die Kosten­
erstattung nicht alle Probleme der
Ärzte lösen kann, aber wenigstens
wäre dann die jetzige Arzt der
­Honorarverteilung weg, die viele
Leistungen nicht mehr bezahlt.
Die Krankenkassen würden in einen
Wettbewerb einsteigen um die
­Erstattung von Kosten für die
■
­Versorgung ihrer Versicherten.
Klaus Schmidt
Rettungsdienst künftig ohne
niedergelassene Ärzte?
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Kas­
senärztliche Vereinigung Baden-Württemberg haben die Ver­
gütungsregelung für den Rettungsdienst gekündigt. Vorausge­
gangen waren erfolglose Verhandlungen mit den Kostenträ­
gern über eine angemessene Vergütung der niedergelassenen
Ärzte, die sich freiwillig am Rettungsdienst beteiligen. Die Kos­
tenträger hatten eine Anpassung der seit mehr als 13 Jahren
nahezu unveränderten Vergütung für die notärztliche Tätigkeit
von niedergelassenen Ärzten im Rettungsdienst abgelehnt.
Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Rettungsdienstge­
setzes Baden-Württemberg sind die Krankenhausträger im
Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, Ärzte gegen
Kostenausgleich zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkung
der niedergelassenen Ärzte am Rettungsdienst geschieht auf
freiwilliger Basis, ist aber gerade in dünn besiedelten Regi­
onen unverzichtbar, um die Notfallversorgung der Bevölke­
rung aufrechtzuerhalten.
■
Zum Tode von
Dr. med. Karl Otto Hartmann
Im Alter von 85 Jahren ist am 30. Dezember 2006 der
Schorndorfer „Herzpionier“ Dr. med. Karl Otto Hartmann
­gestorben.
Dr. Hartmann wurde deutschlandweit bekannt, weil er
1965 gemeinsam mit Dr. Manfred Scriba die erste Herzsport­
gruppe ins Leben gerufen hat. Die ersten Bewegungsübungen
fanden mit Menschen, die einen Herzinfarkt überlebt hatten,
im damals frisch eingeweihten Schorndorfer Hallenbad statt.
Später ging es dann gemeinsam auch auf den Sportplatz.
Für sein ehrenamtliches Engagement wurde ihm anlässlich
des 20-jährigen Jubiläums der Herz- und Versehrtensport­
gruppe Schorndorf 1984 das Bundesverdienstkreuz am Ban­
de verliehen. Im Jahre 1989 erhielt er die Daimlermedaille
dr.
der Stadt Schorndorf und 1993 die Landesehrennadel.
Reha kompakt auf CD
Ergänzend zu dem bekannten Katalog „Rehakliniken
s­ tellen sich vor“ hat der Arbeitskreis Gesundheit e. V. eine
CD mit dem Titel „Die medizinische Rehabilitation – Informa­
tionen für den Arzt“ entwickelt. Diese CD gibt Antwort auf
Fragen rund um das Thema Rehabilitation, in kompakter
Form, zugeschnitten auf den niedergelassenen Mediziner.
Zusätzlich kann der Arzt für seine Patienten eine spezielle
CD „Zeit für Ihre Gesundheit“ bestellen, die das Thema Reha
verständlich aufbereitet.
Beide CDs können von Ärzten ab sofort kostenlos bei
folgender Adresse angefordert werden: Arbeitskreis Gesund­
heit e. V., Am Römerlager 2, 53117 Bonn, Fax (02 28) 21 22 11,
■
E-Mail: [email protected].
ÄBW 02 • 2007
109
Kammern und KV
Meine Meinung:
ECKPUNKTE – einmal anders …
D
as, was im Moment in
Berlin unter dem Begriff der
„Gesundheitsreform“ läuft, ist
ein Trauerspiel. Diese Reform hilft
weder den Akteuren im Gesund­
heitswesen noch den Patienten;
sie ist in entscheidenden Punkten
verfassungswidrig; sie erhöht in
einem unverständlichen Maße
die Büro­kratie; sie schadet diesem
Lande.
Sie ist weder nachhaltig noch
zukunftsfähig; sie wird die Abwan­
derung von Ärzten und Pharmain­
dustrie weiter verstärken; sie schafft
eine Menge neuer, unlösbarer Pro­
bleme, löst aber kein einziges der
bestehenden; die Kosten sind be­
reits gestiegen und werden weiter
steigen; die Zweiklassenmedizin
wird sich dadurch weiter entwickeln
und verschärfen.
Sie ist auf perfide Weise ein
Schritt in die Einheits- oder Staats­
medizin, in die Planwirtschaft.
Dies ist insofern verwunderlich, da
es genügend Beispiele gibt (Eng­
land, Italien, die Staaten des ehe­
maligen Ostblocks), an denen abzul­
esen ist, wie schlecht diese zentralis­
tischen Systeme funktionieren.
Kontrollierbare, gläserne Ärzte
und Patienten werden Realität mit
der Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte – außer, dass en­
orme Kosten dadurch entstehen,
wird dadurch kein einziger Patient
besser behandelt, eher schlechter.
Rational und mit Vernunft sind
diese Reformen weder zu verstehen
noch nachvollziehbar, allenfalls sind
sie durch Ideologien und Inkompe­
tenz zu erklären.
Politiker sind doch angetreten,
um dem Land zu dienen und Scha­
den davon abzuwenden – haben
es die Zuständigen vergessen?
Nun, alle sprachen von Eckpunk­
ten. Ich möchte versuchen, einige
Eckpunkte zu entwickeln, die viel­
leicht nicht ganz auf einen Bierde­
ckel passen, aber auch keine 300
110
ÄBW 02 • 2007
und mehr völlig unverständliche
­Seiten umfassen.
– Zukunftsfähig ist nur eine Reform,
die vom mündigen und freien
­Bürger ausgeht; dies gilt für den
Bürger – Patient, aber ebenso für
den Bürger – Arzt. Wenn zum Bei­
spiel in Sachen Patientenverfügung
die Autonomie des Patienten so
hochgehalten wird, warum soll diese
im Gesundheitswesen nicht gelten?
– Argumente müssen ideologiefrei
sein, auf Sachverstand, Kompetenz,
Redlichkeit sowie Rationalität
­basieren.
– Ziel muss es sein, die strangulie­
rende Bürokratie drastisch zu redu­
zieren – besser: zu eliminieren.
– Es muss eine generelle Kostener­
stattung anstelle der Sachleistung
eingeführt werden. Der Patient ist
der beste Prüfer. Dieser Schritt ist
sofort einzuführen, kostet weder
Geld noch Bürokratie. Entscheidend
ist, dass der Patient die Rechnung
bekommt (Rechnung in Euro, keine
Quittung in Punkten). Die Beibe­
haltung der Sachleistung erhöht
­Intransparenz und ermöglicht
­dadurch Machtausübung von Seiten
der Politik und der Kassen.
– Generelle Versicherungspflicht
für alle, statt Pflichtversicherung.
Abschaffung von Beitragsbemes­
sungsgrenzen und andere Hürden,
nur so kann Wettbewerb entstehen.
Spätestens mit dem ersten Arbeits­
vertrag (oder mit Beginn der Aus­
bildung) muss diese Versicherungs­
pflicht beginnen. Eine Möglichkeit,
die diskutiert werden muss: Die
­Beiträge für Kinder (für alle Kinder!!)
bis zum fünften Lebensjahr werden
steuerfinanziert, danach gilt der
­halbe Preis.
– Die generelle Versicherungspflicht
bezieht sich auf eine Basisversiche­
rung: Diese versichert die großen
­Risiken, würde – in jetzigen Katego­
rien gedacht – etwa die Hälfte der
Beiträge kosten. Die Gesellschaft
(Politiker und Ärzte) muss die
schwere Diskussion beginnen,
­welche Leistungen in einem solchen
Basistarif enthalten sein sollen.
Erst danach können fundierte
­Kostenkalkulationen erfolgen.
Die Basisversicherung muss
­jeder Versicherer (GKV und PKV)
­anbieten. Darüber hinaus kann jeder
Bürger Zusatzversicherungen oder
­eine Vollversicherung abschließen.
Wo und bei welcher Gesellschaft
der Bürger sich versichert, ist ihm
freigestellt. Es ist nicht Aufgabe
des Staates, hier weitere Regeln
aufzustellen.
– Freie Arztwahl: Jeder Bürger kann
frei zum Arzt seiner Wahl gehen. Der
„Kassenpatient“ kann zum Privatarzt
gehen und umgekehrt; die Versiche­
rung zahlt den versicherten Betrag.
Zwischen Patient und Arzt ist keine
Versicherung, keine Kasse, keine KV
oder sonstige Institution – die Versi­
cherung ist abgeschlossen zwischen
Patient und Versicherer. Der Patient
kann wählen, ob er den Rechnungs­
betrag direkt zahlt und dann von
der Versicherung erstattet bekommt,
oder ob die Versicherung die Rech­
nung begleicht. Vertragspartner des
Arztes ist und bleibt der Patient und
zwischen diesen kommt auch der
Behandlungsvertrag zustande.
– Freiberuflichkeit des Arztes muss
wieder hergestellt werden; verbale
Beteuerungen reichen hierzu nicht
aus.
– Jegliche Form der Deckelung und
der Budgetierung ist aufzuheben.
Gute Leistung muss sich wieder
lohnen, sie hat ihren Preis.
– MDK sowie Ausschuss Ärzte –
Krankenkassen (ebenso wie das
Institut für Qualität im Gesundheits­
wesen …) können aufgelöst wer­
den. Freie Gutachter sind schneller,
billiger, effizienter, besser und un­
abhängiger.
– Die Vorhaltekosten der statio­
nären Strukturen können als merito­
risches Gut (ähnlich wie Polizei und
Feuerwehr) vom Staat bzw. von den
Vermischtes
Ländern getragen werden. Hier liegt
eine genuine Verantwortung der
Länder (politische Instanz vor Ort)
gegenüber den Bürgern. Der Patient
bezahlt die tatsächlich in Anspruch
genommene Leistung.
Diese sind nur wenige Kardinal­
punkte, die als Ziel, als Rahmen
­einer freiheitlichen Ordnung am
­Ende eines Prozesses stehen müs­
sen. Erst wenn die Ziele klar defi­
niert sind, können die notwendigen
Schritte auf die Ziele hin formuliert
und umgesetzt werden. Nur so wird
erkennbar, in welche Richtung die
Reise gehen soll. Die Umsetzung
einiger dieser Punkte kann rasch
und ohne Kosten realisiert werden.
Für die Zukunft der medizi­
nischen Versorgung in unserem
Land ist es wünschenswert und
notwendig, dass sich Menschen,
Gruppierungen (natürlich auch
Ärzte), Verbände sowie Parteien
hinter diese Ziele stellen. Wir sollten
nicht zulassen, dass die jetzigen
„Berliner Reformer“ das Gesund­
heitswesen der Bundesrepublik
in eine komplett falsche Richtung
lenken und dadurch den Patienten
schaden.
Solange eine scheinbare Mehr­
heit von uns Ärzten die Meinung
vertritt, man könne sich im jetzigen,
die Freiberuflichkeit vernichtenden
System irgendwie arrangieren –
solange wird sich nichts ändern:
Die Instrumentalisierung und Ver­
sklavung der Ärzte wird weiter­
schreiten. Wenn wir keine wirk­
samen Strategien entwickeln und
anwenden, trifft uns eine Portion
Mitverantwortung für die jetzige
Misere.
■
Dott. P. Bavastro
Internist, Kardiologe, Stuttgart
„Pharmareferenten sind
von hohem Nutzen“
M
it Hinweis auf den von den
Vertragsärzten artikulierten
hohen Nutzen der Informa­
tionsübermittlung durch Pharma­
referenten eröffnet der Vorsitzende
der Brendan-Schmittmann-Stiftung,
Professor Dr. Harald Mau, die Vor­
stellung der Ergebnisse der Studie
„Der Pharmareferent in der Bewer­
tung der Vertragsärzteschaft“.
Grundlage dieser aktuellsten Studie
der Stiftung sind die Ergebnisse
­einer bundesweiten schriftlichen
­Befragung von 6568 Vertragsärzten
im Oktober 2006. Die 743 Proban­
den (11,31 Prozent) – die den Frage­
bogen beantwortet haben – sind im
Durchschnitt 51,85 Jahre alt; sie
praktizieren überwiegend in einer
Einzelpraxis (65 Prozent) und nur
sehr wenige von ihnen arbeiten in
einer Großstadt über 500 000 Ein­
wohner (7 Prozent).
Der Anteil der Frauen an der
­Untersuchungspopulation beträgt
45 Prozent. Bei Ausklammerung der
Probanden aus Berlin (Unterschei­
dung war nicht mehr möglich) leben
56 Prozent von ihnen in den neuen
und 39 Prozent in den alten Bundes­
ländern.
Innerhalb des Fragebogenrück­
laufes bilden die Fachrichtungen
„Allgemeinmedizin“, „praktischer
Arzt“ und „hausärztlicher Internist“
mit 81 Prozent die größte Gruppe.
Es lassen sich folgende Grundaus­
sagen ableiten:
– Im Durchschnitt empfangen
die Vertragsärzte wöchentlich etwa
sieben Pharmareferenten (Hausärzte
acht und Fachärzte vier).
– Der Nutzen der Gespräche mit
den Pharmareferenten wird von
63 Prozent der Vertragsärzte als
„wertvoll“ bezeichnet. Für 19 Pro­
zent sind diese Gespräche „wertlos“
und eine Gruppe von 17 Prozent
der Befragten kann den Nutzen
„nicht beurteilen“.
– Die höchste Wertschätzung bei
den Besuchen der Pharmareferenten
erfahren „die Fortbildungsangebote“
(83 Prozent), „die fachlichen Infor­
mationen“ (77 Prozent) und die
„Arzneimittelmuster“ (71 Prozent).
Es folgen „die Informationen zur
Wirtschaftlichkeit“ (35 Prozent) und
die „gesundheitspolitischen Informa­
tionen“ (24 Prozent). Ein Indiz dafür,
dass solche Informationen für die
Praxisführung der Vertragsärzte zu­
nehmend an Relevanz gewinnen.
– „Die Werbegeschenke“ werden
als negativer Aspekt der Besuche
von Pharmareferenten empfunden
(29 Prozent betrachten sie negativ).
Diese Bewertung ist mit Sicherheit
Ausdruck der Tatsache, dass „Werbe­
geschenke“ in den letzten Jahren –
aufgrund der Exzesse in der Vergan­
genheit – ein negatives Ansehen
erworben haben.
– Mehr als die Hälfte (55 Prozent)
der Vertragsärzte würden das Fehlen
von Pharmareferenten als Verlust
empfinden, 23 Prozent sehen dies
dagegen „als Entlastung“ und gut
20 Prozent (21) „will diesen Umstand
nicht beurteilen“.
– Von den Pharmareferenten der
forschenden Arzneimittelfirmen
erwarten die Vertragsärzte den
größten Nutzen (62 Prozent). „Keine
diesbezüglichen Erwartungen“
haben 29 Prozent und lediglich
7 Prozent der Probanden erwarten
von den Pharmareferenten der
Generika-Firmen „den größten
Nutzen“.
Die vollständige Studie kann ge­
gen eine Schutzgebühr von 10 Euro
im Internet (www.nav-virchowbund.
de unter der Rubrik „Stiftung“)
oder in der Geschäftsstelle bestellt
werden:
Brendan-Schmittmann-Stiftung,
Chausseestraße 119b, 10115 Berlin,
Telefon (0 30) 28 87 74-0,
■
Fax (0 30) 28 87 74-15.
ÄBW 02 • 2007
111
Vermischtes
2007 – ein Jahr mit vielen Neuerungen
I
n erster Linie assoziieren Ärzte,
deren Interessenvertretungen,
andere Heilberufler und im Ge­
sundheitswesen Beschäftigte, mit
dem neuen Jahr das voraussichtliche
Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbs­
stärkungsgesetzes zum 1. April.
Dabei gibt es eine Reihe weiterer
Änderungen, die mit dem Jahres­
wechsel Wirksamkeit erlangt haben
– allen voran die deutsche Übernah­
me der EU-Ratspräsidentschaft.
Europäische Union
Turnusgemäß hat Deutschland
zum 1. Januar die EU-Ratspräsident­
schaft übernommen. Bereits im
Herbst 2006 hat sich die Bundes­
regierung auf die gesundheitspoli­
tischen Schwerpunkte in den sechs
Monaten verständigt. Eine wichtige
Rolle wird demnach die gesundheit­
liche Prävention spielen, insbeson­
dere mit Blick auf Infektionskrank­
heiten wie HIV/Aids vor allem in den
mittel- und osteuropäischen Län­
dern. Auf einer Konferenz Mitte
März in Bremen werden sich die EUGesundheitsminister mit gemein­
schaftlichen Präventionsmaßnahmen
beschäftigen. Darüber hinaus wird
eine weitere Konferenz zu gesund­
heitlicher Prävention in Form von
Bewegung und Ernährung Ende
Februar in Badenweiler stattfinden.
Der Bundesregierung ist während
ihrer Ratspräsidentschaft außerdem
daran gelegen, den deutschen Phar­
mastandort zu stärken. Hierbei wird
es insbesondere darum gehen, die
Novellierung der MedizinprodukteRichtlinien und den Verordnungs­
entwurf zu neuartigen Therapien
politisch und legislativ voranzu­
treiben und abzuschließen. Zu „Mög­
lichkeiten und Grenzen der indivi­
dualisierten Medizin“ ist eine Fach­
konferenz Mitte Juni in Bonn ge­
plant. Die Bundesregierung möchte
während der halbjährigen Ratspräsi­
dentschaft zudem eine Diskussion
unter den EU-Gesundheitsministern
darüber entfachen, wie der gemein­
112
ÄBW 02 • 2007
schaftliche Zugang zu Gesundheits­
dienstleistungen zu sichern ist. Eine
Konferenz Mitte Januar in Potsdam
wird sich mit der „sozialen Dimen­
sion im Binnenmarkt: Zukunftspers­
pektiven der Krankenversicherung
in Europa“ beschäftigen.
Gesetz zur Änderung
des Vertragsarztrechts und
anderer Gesetze (VÄG)
Seit dem 1. Januar, dem Tag des
Inkrafttretens des VÄG, haben Ärzte,
Zahnärzte und Psychotherapeuten
mehr Möglichkeiten, ihre Tätigkeit
flexibel zu gestalten. Dadurch soll
dem sich abzeichnenden Ärzteman­
gel in einigen Regionen Deutsch­
lands vorgebeugt und die ärztliche
Tätigkeit attraktiver werden. Unter
anderem ist eine vertragsärztliche
Tätigkeit an mehreren Orten, auch
über die Grenzen der Kassenärzt­
lichen Vereinigung, in deren Zustän­
digkeitsbereich der Vertragsarzt fällt,
hinaus möglich. Vertragsärzten ist
zudem ab sofort erlaubt, sowohl
freiberuflich als auch gleichzeitig an­
gestellt in einem Krankenhaus oder
Medizinischen Versorgungszentrum
(MVZ) tätig zu sein. Auch eine Teil­
zeitarbeit ist möglich. Die bislang
starren Altersgrenzen für den Zu­
gang zur vertragsärztlichen Tätigkeit
von 55 Jahren und die Grenze für
das Ende der Tätigkeit von 68 Jahren
sind in unterversorgten Gebieten ab
sofort aufgehoben. Weitere Rege­
lungen betreffen die Gründung von
MVZ, die Praxisgebühr, die Beteili­
gung von Patientenvertretern in den
Selbstverwaltungsgremien und die
Entschuldung der Krankenkassen.
Stationäre Versorgung/Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Krankenhäuser sind seit 2003
gesetzlich dazu verpflichtet, regel­
mäßig Qualitätsberichte vorzulegen.
Hierin soll Ärzten, Patienten und
Versicherten Auskunft darüber ge­
geben werden, welche Leistungen
wie angeboten und ausgeführt
­werden. Sie sollen zugleich mehr
Transparenz schaffen. Der Gemein­
same Bundesausschuss (G-BA) hat
im Oktober 2006 beschlossen, dass
die Krankenhäuser diese Qualitäts­
berichte ab diesem Jahr übersicht­
licher, vergleichbarer und für Pati­
enten noch verständlicher gestalten
sollen. So müssen die nächsten Be­
richte, die voraussichtlich im Herbst
dieses Jahres für das Berichtsjahr
2006 veröffentlicht werden, ein In­
haltsverzeichnis und eine Einleitung
haben. Darüber hinaus soll die Dar­
stellung von Behandlungsergebnis­
sen der Krankenhäuser künftig nach
einheitlichen Regeln erfolgen. Um
Analysen der Berichte zu erleichtern,
soll es neben den bisherigen Berich­
ten als PDF-Datei eine Datenbank­
version im einheitlichen XML-Format
im Internet geben.
Stationäre Versorgung/
Qualitätssicherung
Die Neufassung der Verein­
barung über Maßnahmen der Quali­
tätssicherung in Krankenhäusern
vom 15. August 2006 ist zum
1. Januar in Kraft getreten.
Ambulante Versorgung/
Qualitätsprüfung
Zum 1. Januar ist die Qualitäts­
prüfungs-Richtlinie vertragsärztliche
Versorgung in der Fassung vom
18. April 2006 in Kraft getreten.
Hierin hat der G-BA ein einheitliches
Verfahren beschlossen, nach dem
die Qualität der vertragsärztlichen
Leistung durch Stichproben zu prü­
fen ist. In der Richtlinie sind Aus­
wahl, Umfang und Verfahren fest­
gelegt, wie die Stichproben durch­
geführt werden sollen. Insgesamt
prüfen so genannte Qualitätssiche­
rungs-Kommissionen – zusammen­
gesetzt aus von der KV berufenen
ärztlichen Mitgliedern – pro Jahr
vier Prozent der Ärzte, die eine
­bestimmte Leistung abgerechnet
Vermischtes
haben. Es werden zum einen solche
Leistungsbereiche überprüft, für die
der G-BA Qualitätskriterien definiert
hat. Leistungsbereiche, für die der
G-BA (noch) keine Richtlinie be­
schlossen hat, können die Kassen­
ärztlichen Vereinigungen auf der
Grundlage eigener Kriterien prüfen.
Krebs-Früherkennung/elektronische Dokumentation
Einer G-BA-Richtlinie vom
20. Dezember 2005 zufolge ist die
Früherkennungs-Koloskopie seit
dem 1. Januar dieses Jahres elektro­
nisch zu dokumentieren. Zur Daten­
erfassung darf nur solche Software
verwendet werden, die die Kassen­
ärztliche Bundesvereinigung zerti­
fiziert hat. Die Ergebnisse hat der
Arzt seiner zuständigen KV zu über­
mitteln.
GKV-Leistungen/Akupunktur
Im April 2006 hatte der G-BA
infolge von zwei Modellprojekten
zur Wirksamkeit von Akupunktur
zur Behandlung von Rücken-, Knieund Kopfschmerzen beschlossen,
die Behandlung künftig durch ge­
setzliche Krankenkassen erstatten
zu lassen; mit Ausnahme der Kopf­
schmerzen. Die Richtlinie, die hierfür
zu ändern war, ist zum 1. Januar in
Kraft getreten. Die Akupunktur kann
ab sofort als Teil einer umfassenden
Schmerztherapie von der GKV ange­
boten werden. Voraussetzung hier­
für ist jedoch, dass Ärzte, die Aku­
punkturleistungen erbringen, be­
stimmte Voraussetzungen erfüllen.
Der Richtlinie zufolge benötigen sie
ab dem 1. Januar dieses Jahres eine
qualitativ hochwertige Ausbildung
zur Akupunktur von 200 Stunden.
Allerdings hat der G-BA ihnen eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezem­
ber 2007 eingeräumt, um aus­
reichend Zeit zu haben, die
erforderlichen Qualifikations­
voraussetzungen zu erlangen.
Arbeitszeitgesetz
Offiziell gilt nun auch in
Deutschland das, was der Euro­
päische Gerichtshof bereits 2003
­beschlossen hat: Bereitschaftsdienst
ist als Arbeitszeit zu werten.
Bundestag und Bundesrat hatten die
Umsetzungsfrist 2005 um ein wei­
teres Jahr verlängert – vor allem an­
gestoßen durch die Kritik der Deut­
schen Krankenhausgesellschaft
(DKG).
Diese hatte mehrfach im Vorfeld
darauf hingewiesen, dass die Kran­
kenhäuser nicht über die finanziel­
len Mittel zur Umsetzung der Richt­
linie in Deutschland verfügten.
Dem Arbeitszeitgesetz zufolge darf
die wöchentliche Arbeitszeit bis zu
60 Stunden betragen, im Durch­
schnitt mehrerer Wochen allerdings
maximal 48 Stunden.
Haushaltsbegleitgesetz/
Mehrwertsteuer
Das teilweise Inkrafttreten
des Haushaltsbegleitgesetzes zum
1. Januar dieses Jahres hat auch
Auswirkungen auf die GKV. So wird
der Steuerzuschuss des Bundes
auf die GKV reduziert – von derzeit
4,2 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden
Euro. Er entfällt ab 2008. Geplant ist
allerdings, den Krankenkassen in
2007 eine Milliarde Euro zukommen
zu lassen, da die Steuereinnahmen
gestiegen sind. Zum 1. Januar ist
zudem die Mehrwertsteuererhö­
hung von 16 auf 19 Prozent in Kraft
getreten. Dies belastet nicht nur
private Haushalte, sondern auch
die Krankenkassen – durch die
Zusatzkosten auf Arzneimittel.
Es wird von einer jährlichen Mehr­
belastung von 950 Millionen Euro
■
ausgegangen.
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Termin:
Dienstag, 20. März 2007 (19.00 Uhr) in Heidelberg
Seminarinhalte:
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ÄBW 02 • 2007
113
Vermischtes
Vertragsarztrecht
D
ie aktuellen Änderungen im
Vertragsarztrecht und die da­
mit verbundenen Auswir­
kungen für Ärztinnen und Ärzte aus
Klinik und Praxis waren Thema einer
von der Firma MSD Sharp & Dohme
GmbH gesponserten Zeno-Veran­
staltung in München. Der Workshop
sollte einen Überblick geben über
die rechtlichen Veränderungen und
die neuen Möglichkeiten für Ärzte
zu kooperieren und Verträge zu
schließen, es ging letztlich um die
konkreten Auswirkungen der Flexibi­
lisierung und Liberalisierung des
Vertragsarztrechtsänderungsge­
setzes für die Leistungserbringer. Die
Rolle der KV im Planungsrecht und
beim Sicherstellungsauftrag mit den
nicht unerheblichen Auswirkungen
auf die Zusammensetzung des
Marktes der Leistungsanbieter war
Thema des Workshops.
Der Facharzt für Allgemeinmedi­
zin und Fachanwalt für Medizinrecht,
Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Dr.
med. Alexander P. F. Ehlers, von 1993
bis 1999 auch Mitglied der Vertreter­
versammlung der KV Bayerns und
Generalsekretär der Deutschen Ge­
sellschaft für Medizinrecht, sieht
nach wie vor erheblichen Reformbe­
darf im Gesundheitswesen, bemän­
gelt aber, dass sich die Gesundheits­
reform ins Zentrum der Politik ge­
stellt habe. Als Ziele des Vertrags­
arztrechtsänderungsgesetzes sieht
er die Flexibilisierung der vertrags­
ärztlichen Leistungserbringung, die
Öffnung der starren Strukturen in
der ambulanten Versorgung und
Verzahnung mit dem stationären
Sektor. Erreicht werde sicherlich
auch die Erweiterung der Wahlund Entscheidungsmöglichkeiten
der Versicherten, die Intensivierung
des Wettbewerbs um Qualität und
Wirtschaftlichkeit und erweiterte
Möglichkeiten für Krankenkassen
zur Kooperation.
Das Mehr an Wettbewerb werde
seiner Meinung nach allerdings er­
heblich zu Lasten der Körper­
schaften gehen. Eine hausarztzent­
rierte Versorgung werde unter
­Ausschluss der KVen stattfinden.
Auch der Sicherstellungsauftrag
durch Teilausschluss der KVen
komme in Gefahr.
Ehlers sieht die Körperschaften
andererseits klar als Dienstleister.
So zum Beispiel
– bei der Beratung beim Abschluss
von Verträgen zur Versorgung von
GKV-Versicherten
– bei der Beratung in Fragen der
Datenverarbeitung, der Datensiche­
rung, des Datenschutzes
– bei der Beratung in allgemeinen
wirtschaftlichen Fragen betreffend
die Vertragsarzttätigkeit
– bei der Vertragsabwicklung
für Vertragspartner von Verträgen
betreffend die Versorgung von
GKV-Versicherten und
– bei der Übernahme von Verwal­
tungstätigkeiten für Praxisnetze.
dr.
WHO ernennt Landesgesundheitsamt
zum Collaborating Centre
D
ie Weltgesundheitsorganisa­
tion (WHO) ernannte das Lan­
desgesundheitsamt BadenWürttemberg (Abteilung 9 des
­Regierungspräsidiums Stuttgart)
zum Collaborating Centre für den
Bereich „Housing and Health“.
„Die Ernennung würdigt die Tätig­
keit des Landesgesundheitsamts bei
der Untersuchung von Zusammen­
hängen zwischen den Wohnbedin­
gungen und der Gesundheit der
­Bewohnerinnen und Bewohner“,
­erklärte Sozialministerin Dr. Monika
Stolz, in deren Zuständigkeit die
Fachaufsicht über das Landes­
gesundheitsamt gehört. Seit über
zehn Jahren untersucht das Landes­
gesundheitsamt mit dem Projekt
114
ÄBW 02 • 2007
„Beobachtungsgesundheitsämter“
Auswirkungen von Lebensstil und
Umwelt auf die Gesundheit. Ein
­besonderer Schwerpunkt seien in
Zusammenarbeit mit verschiedenen
Gesundheitsämtern im Land die
häuslichen Einflüsse auf die Gesund­
heit von Kindern.
Mit der Ernennung des Landes­
gesundheitsamtes zum Collabora­
ting Centre „Housing and Health“
wird insbesondere die Zusammen­
arbeit des Landesgesundheitsamtes
mit dem Bonner Büro des Europä­
ischen Zentrums für Umwelt und
Gesundheit der WHO intensiviert,
bei dem der Bereich „Wohnen und
Gesundheit“ einen Arbeitsschwer­
punkt bildet. Bereits in den vergan­
genen Jahren sind hier Kontakte
entstanden, durch die das Landes­
gesundheitsamt seine Erfahrungen
in die Arbeitsgruppe der WHO ein­
bringen konnte. Gleichzeitig profi­
tiert das Landesgesundheitsamt bei
seiner Arbeit von diesen Kontakten.
„Vor dem Hintergrund, dass wir zwei
Drittel unserer Lebenszeit in unseren
Wohnungen verbringen und der
Wohnbereich durch den demogra­
phischen Wandel der Gesellschaft
­eine immer größere Bedeutung er­
langt, sehen wir im Bereich Wohnen
und Gesundheit eine besondere
­Zukunftsaufgabe gerade auch für
den öffentlichen Gesundheitsdienst“, betonte in diesem Zusam­
menhang Regierungspräsident
Vermischtes
Dr. Udo Andriof. Als Beispiel nannte
Dr. Günter Schmolz, Leiter des
­Landesgesundheitsamtes, Unter­
suchungen von Schulkindern zur
Aufnahme von Flammschutzmitteln
oder Weichmachern, die unter ande­
rem bei der Wohnausstattung und
bei Einrichtungsgegenständen Ver­
wendung finden, oder die Unter­
suchung von Allergien, die mit
Hausstaubmilben, Tierhaaren oder
Schimmelpilzen in der Wohnung
in Verbindung gebracht werden.
Die Weltgesundheitsorganisation
mit Sitz in Genf, die weltweit sechs
Regionalbüros unterhält, ernennt
Collaborating Centres für bestimmte
Aufgabenbereiche und Fragestellun­
gen, in denen sie selbst nicht über
ausreichend Fachwissen verfügt. Bis­
her haben in Deutschland überwie­
gend universitäre Forschungseinrich­
tungen oder wissenschaftliche Insti­
tute des Bundes diese Anerkennung
erfahren. Die Ernennung zum Colla­
borating Centre ist zunächst auf
­einen Zeitraum von vier Jahren
­begrenzt und kann danach weiter
verlängert werden. Das Landesge­
sundheitsamt übernimmt dabei
auch Aufgaben, die über die Landesund Bundesgrenzen hinaus von
■
­Bedeutung sind, so Schmolz.
Neue
Führungsspitze
Am 1. Juli 2007 wird Professor
Dr. Dr. h. c. Jörg Rüdiger Siewert das
Amt des Leitenden Direktors des
Universitätsklinikums Heidelberg
übernehmen. Er tritt damit die
Nachfolge von Professor Dr. Eike
Martin an, der seit 1991 dem Klini­
kumsvorstand angehört und seit
1993 als Vorstandsvorsitzender das
Klinikum leitet. Professor Siewert
wird als erster Leitender Ärztlicher
Direktor des Klinikums das Amt
hauptamtlich wahrnehmen.
Stellvertreter des Leitenden Ärzt­
lichen Direktors wird ab 1. Juli 2007
Professor Dr. Peter Nawroth, Ärzt­
licher Direktor der Abteilung Innere
Medizin und Klinische Chemie der
Medizinischen Universitätsklinik
■
Heidelberg.
Verbesserung
der Patientenversorgung
D
er Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
(AEV) hat unter Federführung der
Gmünder ErsatzKasse GEK mit
der Kassenärztlichen Vereinigung Ba­
den-Württemberg (KVBW) im Rahmen
der vertragsärztlichen Versorgung eine
Vereinbarung zur Förderung der Quali­
tät in der homöopathischen Therapie
für Baden-Württemberg beschlossen.
Mit der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg als Vertragspart­
ner soll eine Behandlungsqualität auf
höchstem Niveau und damit eine Ver­
besserung der Patientenversorgung ge­
währleistet werden.
Zur homöopathischen Therapie
sind in Baden-Württemberg nur Ver­
tragsärzte berechtigt, die eine Zusatz­
weiterbildung „Homöopathie“ absol­
viert haben. Sie verpflichten sich dar­
über hinaus zur regelmäßigen Teil­
nahme an von den Ärztekammern
oder von den Kassenärztlichen Verei­
nigungen anerkannten homöopa­
thischen Fortbildungen oder homöo­
pathischen Qualitätszirkeln.
Folgende Leistungen fallen unter
die Vereinbarung: Die homöopathische
Erstanamnese, die Folgeanamnese und
die Fallanalyse/Repertorisation.
Besonderen Wert legen die Ver­
tragspartner auf einen qualitativ
­hohen Standard der Patientenver­
sorgung, den sie durch Normierung
und Standardisierung der Behand­
lung erreichen. Ein besonderes
­Augenmerk gilt dabei auch der
Wirtschaftlichkeit und der Effizienz
der medizinischen Maßnahmen.
Anspruch auf Leistungen nach
dem jetzt in Stuttgart unterzeichne­
ten Vertrag haben alle Versicherten
der drei beteiligten Arbeiter-Ersatz­
kassen: Die Gmünder ErsatzKasse
GEK, die HZK – Krankenkasse für
Bau- und Holzberufe und die Kran­
kenkasse Eintracht Heusenstamm.
Der stellvertretende Vorstandsvorsit­
zende der Gmünder ErsatzKasse,
Dr. jur. Rolf-Ulrich Schlenker, ist sich
sicher, dass der Vertrag zur Förde­
rung der Qualität in der homöopa­
thischen Therapie für Baden-Würt­
temberg ein echter Meilenstein in
der medizinischen Versorgung ist:
„Die Behandlung mit klassischer Ho­
möopathie ist wieder ein Beleg, dass
die GEK für ihre Versicherten ein
kundenorientiertes und zeitgemäßes
■
Leistungsangebot bereithält.“
Gotthard-Schettler-Preis
Die Gotthard-Schettler-Gesellschaft für Herz- und Kreislaufforschung e. V. Heidelberg schreibt für 2007
einen mit 10 000 Euro dotierten Forschungspreis aus, der anlässlich der 14. Dreiländertagung der
Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaften für Angiologie im September 2007
in München verliehen werden soll.
Ausgezeichnet wird eine wissenschaftlich hochwertige Arbeit aus der Herz-, Kreislauf- und Arteriosklero­
seforschung. Vorzugsweise soll der Preis an eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler aus dem
deutschen Sprachraum, also einschließlich der deutschsprachigen Nachbarländer, verliehen werden.
Eingereicht werden dürfen Arbeiten, die in 2006 und in 2007 bis zum 30. Mai publiziert wurden oder
sich im Druck befinden.
Bewerbungsfrist ist der 31. Mai 2007.
Einzureichen sind folgende Unterlagen (3-fach):
1. Manuskript, 2. Zusammenfassung in deutscher Sprache, 3. Angabe des Eigenanteils und Zu­
stimmung der Mitautorinnen/-autoren, 4. eine Versicherung, dass die Arbeit nicht zu einer anderen
Ausschreibung eingereicht wurde oder wird, 5. Lebenslauf, 6. Publikationsverzeichnis.
Bewerbungen sind zu richten an den Vorsitzenden der Gotthard-Schettler-Gesellschaft
für Herz- und Kreislaufforschung e. V., Prof. Dr. med. C. Diehm, Klinikum Karlsbad-Langensteinbach,
Guttmannstraße 1, 76307 Karlsbad.
ÄBW 02 • 2007
115
Fortbildung
Noro-Viren
Erreger akuter Gastroenteritiden bei Kindern und Erwachsenen
Heike Blessing und Josef Blessing
Gegenwärtige Situation
Abb. 1: Elektronen­
optische Darstellung
von Noroviren im
­Negative-StainingVerfahren, (2 % PWS,
pH 7.0). Es sind kleine,
sphärisch strukturierte
Partikel mit einem
Durchmesser von 27
bis 32 nm. Es handelt
sich um „nackte“, d. h.
nicht mit einer Hülle
(envelope) versehene
Viren. Sie sind sehr
umweltresistent und
außerordentlich kon­
tagiös. Im Inneren des
Kapsids (= ProteinKokon) befindet sich
als Informationsspei­
cher für die Replika­
tion eine EinzelstrangRNA. Noroviren ge­
hören nach § 7 IfSG zu
den meldepflichtigen
Krankheitserregern.
116
Seit Oktober des vergangenen
Jahres gelangen Norovirus-Infektionen in Deutschland vermehrt zur
Beobachtung. Bis Ende 2006 waren
deutlich höhere Erkrankungsziffern
zu verzeichnen als in den vorausgegangenen Jahren. Auch im Januar
2007 setzte sich dieser Trend ungebrochen fort, so dass im Winterhalbjahr 2006/2007 mit einem neuen
Höchststand an Norovirus-bedingten
Gastroenteritiden zu rechnen ist.
Worauf die verstärkte Ausbreitung
des Virus beruht, ist noch ungeklärt.
Den bisher vorliegenden Daten zufolge scheint jedoch antigenen Driftvarianten des Genotyps GGII-4 eine
besondere Bedeutung im Infektionsgeschehen mit erhöhten NorovirusAktivitäten zuzukommen. Von epidemischen Ausbrüchen mit teilweise
sehr hohen Erkrankungszahlen sind
häufig Gemeinschaftseinrichtungen
wie Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie Kindertagesstätten, Kindergärten und Kantinen betroffen.
Erreger
Noroviren wurden erstmals 1968
in Norwalk, Ohio, bei einer epidemisch auftretenden Gastroenteritis,
die mit Übelkeit und massivem
­Erbrechen einherging, beobachtet.
Aus asservierten Stuhlproben dieser
ÄBW 02 • 2007
Epidemie konnten 1972 die Erreger
immunelektronenoptisch nachgewiesen werden (Abb. 1). Nach ihrem
Erstbeschreibungsort wurden sie
­zunächst als Norwalk-Viren bzw.
Norwalk-like-Viruses bezeichnet und
später nach eingehender Charakterisierung in Noro-Viren umbenannt.
Aufgrund ihrer strukturellen Merkmale wurden sie der Familie „Caliciviridae“ zugeordnet. Caliciviren finden sich bei unterschiedlichen Tierspezies (Kaninchen, Katzen, Schweinen, Mäusen) und auch beim
Menschen. Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die tierischen Viren auf den Menschen
übergehen. Zurzeit sind fünf Genogruppen (GGI bis V) bekannt. Zwei
hiervon sind nicht humanpathogen
(GGIII = Jena Virus und GGV = Maus
Virus). Die humanen Caliciviren wurden vom ICTV (International Committee on Taxonomy of Viruses) in
die beiden Genera „Norovirus“ (NV)
und Sapovirus (SV) unterteilt. Ein
besonderes Charakteristikum der
Noroviren ist ihr hochvariables Genom. Bei humanen Virusstämmen
aus unterschiedlichen geographischen Regionen konnten insbesondere in den Genbereichen, welche die RNA-Polymerase und die
Capsidproteine codieren, differente
Nucleotidsequenzen nachgewiesen
werden. Aus diesen Daten ließen
sich bislang drei Genogruppen (GGI,
GGII und GGIV) ableiten, die wiederum in derzeit mindestens 20 Genotypen aufgeschlüsselt werden können. Die Noro-Epidemien in
Deutschland und Europa werden
seit Jahren insbesondere durch Genotypen der Genogruppe II (GGII)
dominiert. Besonders häufig treten
hierbei antigene Driftvarianten des
Genotyps GGII-4 auf. Genotypen der
Genogruppen I und IV treten bei
diesen epidemieartigen Ausbrüchen
deutlich in den Hintergrund.
Epidemiologie
Noroviren sind weltweit verbreitet und die bedeutendste Ursache
der epidemisch auftretenden nicht
bakteriellen Gastroenteritis bei
­älteren Kindern (ca. 30 Prozent) und
bei Erwachsenen (bis zu 50 Prozent).
Der Mensch ist das bislang einzige
bekannte Reservoir. Die Erreger werden mit dem Stuhl ausgeschieden
und die Übertragung von Mensch zu
Mensch erfolgt überwiegend fäkaloral, jedoch auch durch virushaltige
Aerosole während des Erbrechens.
Des Weiteren durch Kontaminationen mit Erbrochenem oder Stuhl.
Indirekt können Infektionen über
verschmutzte Gegenstände und
Oberflächen (Waschbecken, Hand­
tücher, Türgriffe etc.) erfolgen. Die
minimale Infektionsdosis liegt bei
10 bis 100 Viruspartikeln. Ebenso
können Infektionen von kontaminiertem Trinkwasser und Lebens­
mitteln ausgehen. Dies führt in der
Regel zu „explosionsartigen“ Gastroenteritis-Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kliniken,
Altenheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Kantinen etc. Infektionen kommen am häufigsten in
den Herbst- und Wintermonaten vor
(saisonaler Gipfel Oktober bis März),
können aber das ganze Jahr hindurch auftreten.
Kinder unter fünf Jahren und
­ältere Personen über 70 Jahre sind
besonders häufig betroffen. Bei
Säuglingen und Kleinkindern sind
Noroviren nach den Rotaviren die
zweithäufigste Ursache für akute
Gastroenteritiden. Der aktuellen
­Datenlage zufolge korrelierten die
überproportionalen Häufungen an
Norovirus-Infektionen in Deutschland und einigen europäischen
Nachbarländern in den Winterhalbjahren 2002/2003 und 2004/2005
mit einem verstärkten Auftreten von
Fortbildung
antigenen Driftmutanten des Genotyps GGII-4. In den Winterhalbjahren
2001/2002, 2003/2004 und
2005/2006 mit geringer NorovirusAktivität war dagegen eine Kozirkulation differenter Genotypen vorherrschend (Abb. 2). In der gegenwärtigen Saison war in den Monaten
November und Dezember 2006 eine
Kozirkulation unterschiedlicher
­Genotypen der Genogruppen I und
II beobachtbar, mit einer jedoch
schon merklichen Präsenz des Genotyps GGII-4. Im Januar 2007 ergab
die Überprüfung von Norovirus-induzierten gastroenteritischen Ausbrüchen, dass nahezu alle Infektionen durch Varianten des Genotyps
GGII-4 verursacht wurden. Diese
­Daten zusammen mit den Ergebnissen der letzten Jahre zeigen, dass
erhöhte Norovirus-Aktivitäten mit
­einer verstärkten Replikation von
antigenen Driftmutanten des Genotyps GGII-4 einhergehen und dass
für das Winterhalbjahr 2006/2007
­eine weitere Zunahme an Norovirusinduzierten Gastroenteritiden zu
­erwarten ist.
Pathogenese und Klinik
Nach oraler Aufnahme befällt
das Virus die Epithelzellen der Dünndarmmukosa, in denen es sich massenhaft vermehrt. Die Virusreplika­
tion verläuft lytisch und etabliert
sich bereits innerhalb von Stunden
nach der oralen Aufnahme, so dass
die Dünndarmepithelien regelrecht
„abgeweidet“ werden. Nach einer
Inkubationszeit von 10 bis 50 Stunden beginnt die Erkrankung mit
Übelkeit und heftigem Erbrechen,
Diarrhöen, Abdominalschmerzen,
Myalgien, Kopfschmerzen und ge­
legentlich Fieber. Die Dauer der klinischen Symptome liegt bei 24 bis
72 Stunden. Leichtere und asymptomatische Verläufe lassen sich ebenfalls beobachten.
Nach Sistieren der Durchfälle
kann das Virus noch mehrere
­Wochen im Stuhl ausgeschieden
werden. Die üblichen Hygieneregeln
gegenüber Rekonvaleszenten
sind daher zu beachten. Reinfek­
tionen sind möglich, da Noroviren
keine dauerhafte Immunität hinterlassen.
Abb. 2: Vergleichende
Darstellung der dem
RKI p. a. gemeldeten
Norovirus-bedingten
Gastroenteritiden für
den Zeitraum von 2002
bis 2006. Abgebildet
sind auch die im Januar
2007 bereits erfassten
17 244 Fälle.
Nachweis des Erregers
Noroviren können in Stuhlproben sowie in Wasser und Lebensmitteln durch unterschiedliche Nachweisverfahren identifiziert werden.
An erster Stelle ist der Nucleinsäurenachweis zu nennen, der sich als
sensitivste und spezifischste Methode erwiesen hat. Da es sich um RNAViren handelt, kommt die RT-PCR zur
Anwendung (RT = Reverse Transcriptase). Man kann sie als Standard-PCR
oder als real-time-PCR durchführen,
wobei Letzterem für die rasche Abklärung von Ausbrüchen der Vorzug
einzuräumen ist. Erforderliches Untersuchungsmaterial sind bohnengroße Stuhlproben.
Für einen Nachweis des Erregers
über die Identifizierung virusspezifischer Proteine können Antigen-EIATestkits eingesetzt werden. Sie sind
jedoch weit weniger sensitiv und
spezifisch wie das NucleinsäureNachweisverfahren. Der elektronenoptische Virusnachweis wird wegen
des hohen technischen Aufwandes
in der Routine nicht angewandt.
Therapie
Eine antivirale Therapie steht
nicht zur Verfügung. Es ist nur eine
symptomatische Behandlung möglich, die im Ausgleich des teilweise
erheblichen Flüssigkeits- und Elektrolytverlustes besteht.
Präventiv- und
Hygienemaßnahmen
Da kein Impfstoff zur Verfügung
steht, ist die konsequente Beachtung der generellen Hygieneregeln
von besonderer Bedeutung. In Gemeinschaftseinrichtungen sollten
betroffene Patienten in einem Zimmer mit eigenem WC untergebracht
werden, ggf. Kohortenisolierung,
Tragen von Schutzkitteln, Handschuhen und geeignetem Atemschutz.
Nach § 34 Abs.1 IfSG dürfen Kinder
unter sechs Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt
oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Ebenso dürfen erkrankte
Personen nicht in Lebensmittelberufen tätig sein (definiert in § 42 IfSG).
Bei Desinfektionsmaßnahmen ist
darauf zu achten, dass virucide Desinfektionsmittel mit Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren (zum Beispiel
Sterilium Virugard) zum Einsatz
■
kommen.
Dr. Heike Blessing
Prof. Dr. Josef Blessing
BML-Laboratorien
für Biomolekulare Forschung
78224 Singen
Arbeitsgebiete: Immuninfektiologie,
Virologie, molekulare Genetik
ÄBW 02 • 2007
117
Fortbildung
Nur ein Drittel der Alkoholabhängigen
lässt sich behandeln
E
twa zehn Prozent der Bundesbürger haben einen riskanten
Alkoholkonsum, der gesundheitsschädlich sein kann; rund
1,6 Millionen Menschen gelten als
alkoholabhängig. Mehr als 70 Prozent der Alkoholabhängigen nehmen jedoch keine suchttherapeutische Hilfe in Anspruch. „Im Suchthilfesystem besteht eine deutliche
Unterversorgung“, warnte Dr. HansJürgen Rumpf vom Universitäts­
klinikum Schleswig-Holstein in
­Lübeck auf dem 31. Interdisziplinären Forum „Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“ der Bundesärztekammer in Berlin. Nur etwa
15 Prozent der Abhängigen erhielten die „klassischen“ Angebote wie
eine qualifizierte Entgiftung oder
Entwöhnungsbehandlung. „Einmal
süchtig, immer süchtig“ bedeute
aber nicht, dass man eine Sucht
nicht behandeln, bewältigen oder
gar überwinden könne. In der Suchtkrankenhilfe würden insbesondere
verhaltenstherapeutische, systemfamilientherapeutische und analytisch-tiefenpsychologische Verfahren
zur Anwendung kommen. Nach
einem Jahr intensiver Behandlung
lägen die Abstinenzraten bei ca.
50 Prozent, betonte Rumpf.
Mit einem jährlichen Pro-KopfVerbrauch von 10,1 Liter reinem
­Alkohol gehört Deutschland weltweit zu den Ländern mit dem
höchsten Alkoholkonsum; europaweit belegt Deutschland Platz fünf.
Jährlich sterben hierzulande über
70 000 Menschen durch riskanten
Alkoholkonsum oder durch kom­
binierten Konsum von Alkohol und
Tabak.
Auch der Verbrauch von Arzneimitteln mit Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial ist in Deutschland hoch; besonders häufig sind
Frauen und ältere Menschen betroffen. Die Zahl der Arzneimittelabhängigen, insbesondere derer von Benzodiazepinen und Schmerzmitteln,
118
ÄBW 02 • 2007
schätzen die Experten auf ca.
1,4 Millionen. „Wenn die Verschreibungen in diesen beiden Gruppen
über die letzten Jahre auch rückläufig zu sein scheinen, kann doch keine Entwarnung gegeben werden“,
sagte Professor Dr. Fritz Hohagen,
Direktor der Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie am Universitätsklinikum in Lübeck. Bei der Entwöhnungsbehandlung von Medikamentenabhängigen gebe es noch weitaus größere Defizite als bei Alkohol­
abhängigen. Nur wenige Betroffene
nähmen suchtspezifische Hilfen
in Anspruch. Bei der Bewilligung
ambulanter und stationärer Ent­
wöhnungsbehandlungen lägen
­diese jeweils bei unter einem
­Prozent der Gesamtbewilligungen,
so Hohagen.
Dr. von Ascheraden
Eine wichtige Rolle bei der
­ ehandlung von Suchterkrankungen
B
spielen der Hausarzt oder das All­
gemeinkrankenhaus, so Dr. med.
Christoph von Ascheraden, Mitglied
im Arbeitskreis Suchtmedizin der
Landesärztekammer. Insbesondere
Konzepte der Frühintervention kön-
nen die Defizite bei der Versorgung
von Suchtkranken abmildern. Der
Hausarzt gilt vielen Patienten als
Vertrauensperson, zu der zum Teil
ein jahrelanger Kontakt besteht.
Ein auffälliges Trinkverhalten oder
ein Medikamentenmissbrauch können so frühzeitig bemerkt werden.
Zudem steht eine Vielzahl von Erkrankungen direkt oder indirekt mit
dem Alkoholkonsum in Verbindung.
Das bietet günstige Anknüpfungspunkte für ein beratendes Gespräch.
Im Krankenhaus kann die zeitweilige
Abstinenz oder der körperliche Entzug für eine Beratung und weiterführende Maßnahmen genutzt
werden.
Bei der Behandlung von Suchtkranken haben sich Kurzinterven­
tionen als sehr wirksam erwiesen.
Mehrere kurze Beratungsgespräche
oder auch das Aushändigen einer
Broschüre oder von Selbsthilfe­
manuals haben bei Risikokonsumenten zu einer Reduktion des
­Alkoholkonsums geführt. Bei Ab­
hängigen sind allerdings weiter­
gehende suchtspezifische Maßnahmen erforderlich. In der Gesprächsführung mit dem Patienten haben
sich spezifische Methoden sehr bewährt. Diese sind unter dem Begriff
Motivational Interviewing (Motivierende Gesprächsführung) zusam■
mengefasst.
Fortbildung
Prävention: Effektiv vor Pneumokokken
und Meningokokken-C schützen
I
m Mittelpunkt der 102. Jahres­
tagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugend­
medizin (DGKJ) in Mainz stand erstmals ein zentrales Kongressthema:
Prävention – die primäre Verhinderung von Erkrankung und Behinderung. Welchen Beitrag Schutzimpfungen leisten können, wurde auf
dem Symposium „Konjugatimpf­
stoffe: von den Grundlagen zur
­Umsetzung der Impfempfehlung“,
unterstützt von Wyeth Pharma aus
Münster, erörtert. Dabei wurde deutlich: Eine generelle Empfehlung der
STIKO (Ständige Impfkommission
am Robert Koch-Institut, Berlin) ist
immer nur der erste Schritt zum
­effektiven Schutz. Gut informierte
Ärzte und Eltern sowie eine rasche
Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind weitere Bausteine,
um jedem Kind die Impfung zu ermöglichen und alle positiven Effekte
nutzen zu können.
Streptococcus pneumoniae ist
ein grampositiver Erreger, der von
einer Polysaccharid-Kapsel umgeben
ist – so entgeht er der antikörperunabhängigen Phagozytose und kann
invasive Erkrankungen wie Pneumonie, Sepsis und Meningitis verursachen. Jährlich gibt es in Deutschland
etwa 600 diagnostizierte Fälle von
invasiven Pneumokokken-Infektionen – besonders schwer verläuft
oftmals die Meningitis: Etwa 10 Prozent der Fälle enden tödlich, 20 Prozent der erkrankten Kinder müssen
mit Spätfolgen, wie Hirnschäden
oder einem beidseitigem Hörverlust,
leben. PD Dr. Johannes Liese, Kinderklinik und Poliklinik im Dr. v.
Haunerschen Kinderspital, München,
führte in seinem Vortrag auf dem
DGKJ-Kongress aus, dass noch 1995
in den USA die drei häufigster Erreger von Meningitiden die Pneumokokken, Meningokokken und Haemophilus influenzae waren – durch
die HiB-Impfung wurde dann H.
­influenzae Typ B quasi vollständig
zurückgedrängt. „Eine konsequente
Impfung gegen Pneumokokken und
Meningokokken kann also einen
wirksamen Schutz gegen Meningitis
bilden“, betonte Liese. Experten
schätzten: Bei einer etwa 80 Prozent-Durchimpfungsrate können etwa 300 Fälle aller invasiven Pneumokokken-Erkrankungen verhindert
werden. Zusätzlich profitieren auch
ungeimpfte Personen: Die durch die
Impfung aufgebaute Herdenimmunität schützt ältere Geschwisterkinder und Großeltern ebenfalls.
Beispiel England: Konsequent
impfen – konsequent schützen
Der Vortrag von Dr. Jens Rüggeberg, Klinik der Allgemeinen Pädiatrie an der Universität Düsseldorf,
machte deutlich, wie erfolgreich
­eine konsequente Impfstrategie sein
kann: Aufgrund einer steigenden
­Inzidenz von Meningokokken-Erkrankungen mit zuletzt über 2500
mikrobiologisch bestätigten Fällen
jährlich führte Großbritannien 1999
als erstes Land ein Impfprogramm
mit Konjugat-Impfstoffen gegen
­Meningokokken der Gruppe C ein.
Innerhalb eines Jahres wurde u. a.
durch eine Informationskampagne
eine Durchimpfungsrate von über
80 Prozent aller unter 18-Jährigen
erreicht – die Effektivität betrug
mehr als 90 Prozent bei Kleinkindern
und Jugendlichen. „Hier war ein erfolgreiches Impfprogramm ganz klar
gewollt und es wurden entsprechende Ressourcen zur Verfügung
gestellt – nur so lassen sich not­
wendige Impfungen durchsetzen!“,
bekräftigte Rüggeberg.
Erfolgreiche PneumokokkenImpfung in den USA
Prof. Ulrich Heininger vom Universitäts-Kinderspital beider Basel
(UKBB) berichtete aus den USA, in
denen die generelle Pneumokokken-
Impfung von unter Zweijährigen bereits im Jahr 2000 eingeführt wurde.
Die Wirksamkeit des sieben-valenten
Konjugat-Impfstoffes wurde durch
die doppelblinde, multizentrische
Kaiser-Permanente-Studie (Zulassungsstudie) mit beinahe 40 000
Säuglingen belegt. Die Vakzine wies
im Studienverlauf einen 97,4-prozentigen Schutz gegen invasive
Pneumokokken-Erkrankungen auf –
insgesamt wurden 66,7 Prozent der
Infektionen durch die im Impfstoff
enthaltenen Pneumokokken-Serotypen verhindert. Schon zwei Jahre
später war die Rate von Kleinkindern
in diesem Alter mit invasiven Infekten um 69 Prozent von 188 auf
59 Fälle pro 100 000 gesunken. Eine
weitere Studie aus den USA zeigt
zudem, wie der Schutzaufbau in
­Abhängigkeit mit den verabreichten
Impfdosen voranschreitet *. „Ein
­zeitgerechter Impfbeginn mit dem
vollendeten zweiten Lebensmonat
bietet dem einzelnen Kind schon
­einen gewissen Schutz, bereits die
zweite Impfdosis bringt relevante
­Effekte“, führte Heininger aus:
„Von Anfang an ist also jede einzelne Dosis wichtig!“ Aber das Impfprogramm in den USA zeigte weitere
positive Effekte: Rückgang der
schweren (invasiven) Pneumokokken-Erkrankungen bei der geimpften
Altersgruppe und anderen Altersgruppen ebenso wie ein Rückgang
der antibiotikaresistenten Pneumokokken-Stämme.
Von der Impfempfehlung
bis zur praktischen Umsetzung
Dr. Ursula Lindlbauer-Eisenach,
Fachärztin für Kinder und Jugendmedizin aus München und Mitglied
der STIKO, erläuterte die notwendigen Schritte, bis eine Impfempfehlung tatsächlich zu einer Impfung
führt: Nach einer Empfehlung der
STIKO beschließen die Gesundheitsbehörden der einzelnen Bundes­
ÄBW 02 • 2007
* Mahon B, Hsu K,
Karumuri S, Kaplan
Sh, Mason E, Pelton
S. Effectiveness of
abbreviated and
delayed 7-valent
pneumococcal
conjugate vaccine
dosing regimens.
Vaccine 2006;
24: 2514
119
Fortbildung
länder, ob und in welchem Umfang
sie diese Empfehlungen übernehmen wollen. Danach entscheiden
die gesetzlichen Krankenkassen
(GKV), ob sie diese empfohlenen
Impfungen, die derzeit noch Satzungs- und keine Pflichtleistungen
sind, für ihre Versicherten übernehmen wollen. Hier wird manchmal
­regional eine Kostenübernahme zugesichert, manchmal auch für das
gesamte Bundesgebiet – verwirrend
für Pädiater und Eltern. Denn für
den niedergelassenen Impfarzt ist
verbindlich, was die Kassenärztliche
Vereinigung des entsprechenden
Bezirks mit der GKV verhandelt. Nur
das kann auch über die Versichertenkarte abgerechnet werden. „Derzeit bekommen wir täglich Anrufe
von Kollegen, die Fragen zur Kostenübernahme der Impfung haben –
unnötig und ärgerlich, wenn doch
die Impfung der Kinder im Vordergrund stehen sollte“, berichtet
Lindlbauer-Eisenach. So wird zum
Teil abhängig von der Kassenzugehörigkeit geimpft und hier kann es
auch noch von Bundesland zu Bundesland ­Unterschiede geben – ohne
ein gutes Praxismanagement sei es
da kaum noch möglich, den Überblick zu behalten. Doch auch die
Pädiater selbst sind gefordert, solche
Impfungen, die von den Kassen
­gezahlt werden, auch durchzuführen: „Würden alle empfohlenen
Schutzimpfungen auch in Anspruch
genommen, entstünden der GKV
für alle Altersgruppen Kosten in
Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich“, machte die Expertin deutlich,
„tatsächlich sind aber 2004 nur
0,68 Milliarden Euro ausgegeben
worden – eine Differenz von über
einer halben Milliarde Euro!“ Hier
wird unnötig auf sinnvolle Präven­
tion für die Kinder verzichtet. Der
BVKJ fordert seit vielen Jahren eine
einheitliche, durchgängige Verpflichtung für den Impfschutz. In der anstehenden Gesundheitsreform sollen
nun die von der STIKO empfohlenen
Impfleistungen generell zu Pflichtleistungen für die Krankenkassen
werden. Dann würde auch die
Pneumokokken-Impfung, die noch
immer nicht von allen Kassen übernommen wird, allen Kindern zu Gute
kommen.
120
ÄBW 02 • 2007
Speziell für die Kleinsten
entwickelt
Der sieben-valente Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (Prevenar®)
ist von dem forschenden pharmazeutischen Arzneimittelhersteller
Wyeth entwickelt worden. Es ist
der einzige Impfstoff weltweit, der
Säuglinge und Kleinkinder bis zum
vollendeten fünften Lebensjahr vor
invasiven Pneumokokken-Erkrankungen schützt. Die Impfung kann
zeitgleich mit dem derzeit auf dem
Markt befindlichen hexavalenten
Impfstoff, anderen TDaP-Kombinations-Impfstoffen, dem MMR-Impfstoff sowie dem Varizellen-Impfstoff
im Rahmen der üblichen Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen
■
werden.
Hufeland-Preis 2007
Am 31. März endet die Ausschreibung des mit 20 000 Euro dotierten Hufeland-Preises. Prämiert
wird jährlich die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der
­Präventivmedizin. Zur Teilnahme
­berechtigt sind Ärzte/-innen und
Zahnärzte/-innen mit deutscher
­Approbation.
Träger des Hufeland-Preises sind
neben der Stifterin Deutsche Ärzteversicherung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer
sowie die Bundesvereinigung für
Gesundheit.
Weitere Informationen unter
■
www.aerzteversicherung.de
Anzeige
Ausschreibung
des Fritz-WörwagForschungspreises
Um Forschung und Wissenschaft
zu unterstützen, schreibt das mittelständische Familienunternehmen
Wörwag Pharma aus Böblingen in
diesem Jahr zum 6. Mal den FritzWörwag-Forschungspreis aus. Er ist
mit 10 000 Euro dotiert. Prämiert
werden Arbeiten, die zu dem Thema
„Die Bedeutung von Thiamin und
dessen Derivaten, wie zum Beispiel
Benfotiamin in der Prävention und
Therapie schwerwiegender Erkrankungen, insbesondere diabetischer
Begleiterkrankungen“ einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag
leisten und neue experimentelle
oder klinische Erkenntnisse enthalten. Auch fundierte Übersichtsarbeiten können eingereicht werden.
Der Preis wird auf der Basis der
Entscheidung einer unabhängigen
Jury vergeben. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Weitere Informationen und ein
Einreichungsformular stehen auf der
Homepage www.woerwagpharma.
de zur Verfügung.
Die Einsendung des Manuskriptes (in deutscher oder englischer
Sprache) sowie eines kurzen Lebenslaufes und einer Kurzfassung der
Zielsetzung der Arbeit wird bis zum
31. März 2007 an folgende Adresse
erbeten:
Wörwag Pharma GmbH & Co. KG,
Dr. Ulrike Achenbach, Calwer Straße 7,
71034 Böblingen.
■
Wirtschaft
Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
Was sollte im Ernstfall geregelt sein
Betreuungsverfügungen,
Patientenverfügung, Vorsorge­
vollmacht – was sollte tatsächlich
für den Ernstfall geregelt sein
Schicksalsschläge wie eine
schwere Krankheit oder ein Unfall
gehören leider zum Alltag. Dennoch
ist es unangenehm, sich mit dem
Gedanken „was wäre, wenn…“
zu befassen. Verständlich, denn die
Auseinandersetzung mit dem Thema
bedeutet, Ängste zu überwinden, ei­
nen kühlen Kopf zu bewahren und
Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Für den Todesfall verfassen viele
ein Testament und verbinden damit
zugleich eine Nachlassregelung.
Vielleicht aus Unbedachtheit oder
Unwissenheit denken nur wenige
daran, auch Bestimmungen im Falle
einer schweren Krankheit oder eines
Pflegefalls zu treffen. Wer entschei­
det, was mit dem Patienten ge­
schieht, wenn dieser geschäftsun­
fähig ist? Wer regelt die Vermögensund Rentenangelegenheiten?
Ohne Regelung entscheidet
das Vormundschaftsgericht
Verbreitet ist der Irrglaube, dass
Ehepartner oder nächste Angehörige
automatisch einen hilflosen Patienten
rechtlich vertreten dürfen. Allerdings
hat sich der Gesetzgeber für eine an­
dere Lösung entschieden: Zuständig
ist das Vormundschaftsgericht – eine
Abteilung des Amtsgerichts – das
vom behandelnden Arzt informiert
wird. Daraufhin bestellt es einen Be­
treuer für den betroffenen Patienten.
Meist handelt es sich um einen An­
gehörigen oder eine nahe stehende
Person. Genauso gut kann das Ge­
richt aber eine fremde Person benen­
nen – zum Beispiel einen Rechtsan­
walt. Wer sein Schicksal nicht in die
Hände einer fremden Person legen
will, der ist gut beraten, im Vorfeld
einen Betreuer zu benennen.
Betreuungsverfügung –
wer soll Betreuer sein?
Die einfachste Form ist die Be­
treuungsverfügung. Darin ist festge­
halten, wen das Gericht im Krank­
heits- oder Pflegefall als Betreuer
bestellen soll. An diesen Wunsch hat
sich das Gericht dann zu halten. Die
Verfügung sollte sicherheitshalber
schriftlich abgefasst werden.
Patientenverfügung –
was darf der Heilberufler?
In der Patientenverfügung wird
für den behandelnden Heilberufler
eine Handlungsanweisung im Krank­
heitsfall ausformuliert. Sie sollte hin­
sichtlich der medizinischen Behand­
lung eindeutig und präzise sein. Der
Inhalt orientiert sich ausschließlich
am persönlichen Wunsch. So können
zum Beispiel lebensverkürzende
Schmerztherapien angeordnet sein.
Weiter kann darin der gewünschte
Abbruch von lebenserhaltenden
Maßnahmen (passive Sterbehilfe)
bei unwiederbringlicher, dauerhafter
Hirnschädigung oder bei Demenz
mit Bewusstseinsverlust festgehalten
werden. Außerdem ist es sinnvoll, in
der Patientenverfügung zu bestim­
men, ob man seine Organe spenden
möchte oder ob die eigene Leiche
seziert werden darf. Der Patienten­
wille hat oberste Priorität. Ist jedoch
der Wille des Patienten aus der Ver­
fügung nicht eindeutig abzuleiten,
wird wiederum das Vormundschafts­
gericht bemüht.
Vorsorgevollmacht – die um­
fassende Regelungsmöglichkeit
Mit einer Vorsorgevollmacht
wird eine Vertrauensperson bevoll­
mächtigt, im Falle einer Notsituation
alle oder auch nur definierte Auf­
gaben für den Vollmachtgeber zu er­
ledigen. Die Willenserklärung kann
sowohl Vermögensangelegenheiten
umfassen als auch die Versorgung
im Krankheits- oder Pflegefall. Der
Bevollmächtigte wird zum Vertreter
„im Willen“ – das heißt, er entschei­
det an Stelle des nicht mehr ent­
scheidungsfähigen Vollmachtgebers.
Deshalb setzt eine Vorsorgevoll­
macht uneingeschränktes persön­
liches Vertrauen zum Bevollmächtig­
ten voraus und sollte nicht leichtfer­
tig erteilt werden. Um Missbrauch
vorzubeugen, sollte bei einem grö­
ßeren Vermögen ein Kontrollbevoll­
mächtigter eingesetzt werden.
Der Verfügende bestimmt den
Inhalt individuell und passt ihn ge­
zielt den eigenen Bedürfnissen an.
Unterschieden werden Vollmachten
für Teilbereiche sowie Generalvoll­
machten. Generalvollmachten sind
zwar ohne detaillierte Beschrei­
bungen möglich. Sind die Bestim­
mungen jedoch zu pauschal, bleiben
kritische Entscheidungen dem Ge­
richt vorbehalten. Wird die Voll­
macht auf einen bestimmten Tätig­
keitsbereich wie „Vermögensangele­
genheiten“ beschränkt, lässt sie sich
problemlos mit einer Betreuungs­
verfügung oder zumindest mit einer
Patientenverfügung ergänzen.
Sandra Berger
Baden-Württem­bergische Bank
Zielgruppenmanagement Anlagekunden
und gehobene
Privatkunden
Telefon
(07 11) 1 24-4 49 72
Telefax
(07 11) 1 24-4 25 47
E-Mail: sandra.berger@
bw-bank.de
Form und Gestalt der Vollmacht
Allgemein gibt es keine Form­
vorschriften, wie eine Vollmacht
auszusehen hat. Und dennoch:
­Sicherheitshalber sollte sie schriftlich
erteilt werden. In manchen Fällen
bedarf sie sogar einer notariellen
Beurkundung – zum Beispiel, wenn
der Bevollmächtigte über die Ver­
mögensangelegenheiten hinaus
auch über Immobilien verfügen soll
oder Entscheidungen für das Han­
delsgewerbe des Patienten treffen
soll. Außerdem erkennen Banken
„bankfremde“ Vollmachten oft nicht
an. Daher ist es ratsam, die ent­
sprechenden Bankformulare zu ver­
wenden oder über eine notarielle
Beurkundung nachzudenken.
Um den eigenen Wunsch mög­
lichst präzise zu formulieren, ohne
damit versteckte Risiken einzuge­
hen, wird grundsätzlich der Gang
zum Rechtsanwalt empfohlen.
Als kompetenter Ansprechpartner
kann dieser in einem vertraulichen
Beratungsgespräch entscheidende
■
Hinweise geben.
ÄBW 02 • 2007
121
Gesundheitsrat Südwest
Sachstandsbericht
1. Einleitung
Der als unabhängige Kommis­
sion bei der Landesärztekammer
­Baden-Württemberg eingerichtete
Gesundheitsrat Südwest hat in der
Wahlperiode 2003 bis 2006 das The­
ma „Rationierung und Fehlallokation
im Gesundheitswesen“ behandelt.
Die Auswahl des engeren Arbeits­
schwerpunkts, nämlich der heutigen
und zukünftigen medizinischen Ver­
sorgung und Betreuung älterer Men­
schen, erfolgte angesichts der be­
sonderen Herausforderungen, denen
unser Versorgungssystem durch die
demographische Entwicklung, die
Änderungen in den sozioökono­
mischen Verhältnissen und den da­
mit verbundenen Verschiebungen
im Morbiditätsspektrum bei anhal­
tendem wissenschaftlichem Fort­
schritt gegenübersteht.
Schon die Vielzahl der aufge­
führten Bestimmungsfaktoren des
zukünftigen Leistungsgeschehens
gibt einen Eindruck von der Komple­
xität des Problems und den daraus
resultierenden Schwierigkeiten, ein­
deutige und schlüssige Empfeh­
lungen für die Politik der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
zu geben. Es hatte nach Überzeu­
gung des Gesundheitsrats keinen
Sinn, die Unausweichlichkeit von
­Rationierungen und die Notwendig­
keit von Reallokationen theoretisch,
ohne Rückkopplung mit der Ärzte­
schaft und ohne Einbeziehung
­weiteren Sachverstandes zu begrün­
den und in der Praxis tragfähige
­Lösungsvorschläge zu entwickeln.
Vorgesehen war daher folgendes
mehrstufiges Vorgehen:
1. Analyse der aktuellen und
­zukünftigen Situation auf dem
­benannten Gebiet mit den daraus
folgenden Anforderungen an das
Versorgungssystem.
2. Darlegen denkbarer Lösungs­
ansätze aus der Sicht des Gesund­
heitsrats.
122
ÄBW 02 • 2007
3. Diskussion der vom Gesundheits­
rat erarbeiteten Lösungsansätze mit
der Ärzteschaft.
4. Berücksichtigung der in den
­Diskussionen vorgebrachten Argu­
mente für oder gegen die vorgestell­
ten Lösungsansätze im Rahmen
eines erweiterten und argumentativ
besser gestützten Vorschlages.
5. Erörterung des erweiterten Vor­
schlages auf einer Tagung in der
Evangelischen Akademie Bad Boll
mit Sachverständigen verschiedener
Fachrichtungen.
6. Erarbeitung eines Abschlussbe­
richtes mit konkreten Empfehlungen
unter Berücksichtigung der auf der
Tagung in Bad Boll vorgebrachten
Gesichtpunkte.
7. Zuleitung des Berichtes an die
Vertreterversammlung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
mit anschließendem Beschluss über
die vorgeschlagenen Empfehlungen.
Die vollständige Realisierung
dieses ehrgeizigen Vorhabens, des­
sen Struktur sich an der Behandlung
des Themas „Patientenautonomie“ in
der vorangegangenen Wahlperiode
orientierte, war zum einen wegen
der Vielschichtigkeit der Probleme,
zum anderen wegen des Mangels an
Zeit und personellen Ressourcen
nicht möglich. Der Gesundheitsrat
stellt daher im Folgenden im Rah­
men eines abschließenden Berichtes
den aktuellen Stand der Diskussi­
onen dar.
Zunächst wird der Problemhin­
tergrund des Themas „Fehlallokation
und Rationierung im Gesundheits­
wesen“ kurz erläutert, dann werden
die nach Auffassung des Gesund­
heitsrats daraus resultierenden An­
forderungen an das Versorgungs­
system dargestellt, insbesondere
im Hinblick auf die Qualifikation des
Personals, die Neuordnung der Ver­
sorgungsprozesse und Reallokation in
der medizinischen Versorgung. Dabei
werden auch Meinungen der Ärzte­
schaft aufgeführt, soweit sie in den
Arbeitskreissitzungen auf dem
­Baden-Württembergischen Ärztetag
in Karlsruhe (21. Juli 2006) einge­
fangen werden konnten.
Im Weiteren referiert der Ge­
sundheitsrat mögliche Perspektiven,
wie die Überlegungen zum Thema
„Fehlallokation und Rationierung im
Gesundheitswesen“ nach dem Ende
der Tätigkeit des jetzigen Gesund­
heitsrats fortgesetzt und konkrete
Empfehlungen für die Arbeit
der Landesärztekammer BadenWürttemberg gewonnen werden
könnten.
2. Problemhintergrund
Die finanzielle Situation der
­ esetzlichen Krankenversicherung
G
(GKV) dürfte sich in den kommen­
den Jahren aus zahlreichen Gründen
verschlechtern: Der medizinische
Fortschritt eröffnet immer neue, häu­
fig kostspielige Diagnose- und The­
rapiemöglichkeiten, die das Angebot
an medizinischen Leistungen und
damit die Gesundheitsausgaben in
die Höhe treiben. Dabei verändert
sich nicht nur das Spektrum der ver­
fügbaren Maßnahmen, sondern
auch das Leistungsvolumen, nicht
zuletzt, weil Indikationen auf ältere
Menschen ausgedehnt werden.
Gleichzeitig verschärfen die Verände­
rungen im Altersaufbau der Bevölke­
rung die Finanzierungsprobleme im
Gesundheitswesen: Aufgrund der
anhaltend steigenden Lebenserwar­
tung und auf niedrigem Niveau
­stagnierenden Geburtenraten nimmt
nicht nur die Zahl, sondern auch
der Anteil älterer Menschen an der
Gesamtbevölkerung zu. Die Alterung
der Bevölkerung geht mit einer
­erhöhten Krankheitslast einher, da
ältere Menschen vermehrt an chro­
nischen Erkrankungen leiden. Ver­
breitet ist zudem das gleichzeitige
Vorliegen mehrerer Erkrankungen
(Multimorbidität): die durchschnitt­
liche Diagnosenzahl pro Patient
nimmt mit dem Alter exponentiell
zu. Hinzu kommt ein steigender
­Hilfe- und Pflegebedarf durch die
zunehmende Anzahl chronisch-de­
generativer Erkrankungen vor allem
des Nervensystems (zum Beispiel
Demenzerkrankungen).
In Verbindung mit dem medizi­
nischen Fortschritt führt der demo­
graphische Wandel zu einer stei­
genden Nachfrage nach Gesund­
heitsleistungen, in erster Linie für
die medizinische und pflegerische
Versorgung multimorbider, an chro­
nischen Erkrankungen leidender
­älterer Patienten. Durch den stei­
genden Altenquotient (Zunahme
beitragsschwacher Rentner) und die
ungünstigen wirtschaftlichen Rah­
menbedingungen (hohe Arbeits­
losigkeit, stagnierende oder real
­sogar sinkende Einkommen) stehen
der damit verbundenen Ausgaben­
expansion in GKV und Pflegever­
sicherung sinkende Einnahmen
­gegenüber.
Es ist allgemein anerkannt, dass
im deutschen Gesundheitswesen
– wie in denen anderer Länder auch
– Wirtschaftlichkeitsreserven vor­
handen sind, die nach bestem Ver­
mögen auszuschöpfen sind. Bei der
aus sozialpolitischen Gründen ak­
zeptierten Art der Verteilung von
Gesundheitsgütern nach Bedürftig­
keit sind diese aber unvermeidlich
nur in Grenzen und mit verständli­
chen Widerständen der Beteiligten
zu mobilisieren. Sie werden auf kei­
nen Fall ausreichen, um den be­
schriebenen Kostenanstieg zu kom­
pensieren. Damit steht das Gesund­
heitswesen vor zwei gleichermaßen
unangenehmen Alternativen: Entwe­
der müssen die Mittel für Gesund­
heitsversorgung und Pflege weiter
erhöht oder das solidarisch finan­
zierte Leistungsspektrum begrenzt
werden. Da der Gesundheitssektor
mit alternativen Verwendungszwe­
cken wie Bildung, Forschung, Um­
weltschutz, öffentliche Sicherheit
oder die Bekämpfung von Armut
und Arbeitslosigkeit um prinzipiell
begrenzte öffentliche Finanzmittel
konkurriert, kann eine weitere Erhö­
hung der Gesundheitsausgaben nur
mit kaum vertretbaren Einschrän­
kungen („Opportunitätskosten“) in
anderen sozialstaatlichen Bereichen
erkauft werden. Dies hätte seiner­
seits negative Auswirkungen auf die
Gesundheit der Bevölkerung, da die
Arbeitsbedingungen, Wohnverhält­
nisse und verfügbaren Mittel für
den sinnvollen Privatkonsum einen
erheblichen Einfluss auf Morbidität
und Lebenserwartung haben. Hinzu
kommt, dass viele neue medizi­
nische Verfahren einen abneh­
menden Grenznutzen haben:
Ein oft nur geringer Nutzengewinn
erfordert überproportional hohe
Ausgaben.
Wenn Effizienzsteigerungen den
Kostenanstieg nicht ausreichend
kompensieren können und eine wei­
tere Erhöhung der Gesundheitsaus­
gaben sozialpolitisch und ökono­
misch nicht vertretbar ist, verbleibt
als Alternative nur die Begrenzung
des Leistungsumfangs in der GKV
(„Rationierungen“). Prima facie han­
delt es sich dabei grundsätzlich um
eine problematische Strategie, da
der Zugang zu medizinisch nütz­
lichen Maßnahmen, die einen posi­
tiven Effekt auf die Lebensqualität
und/oder Lebenserwartung der Pati­
enten haben, eingeschränkt wird.
Angesichts der demographischen
Entwicklung mit der daraus fol­
genden höheren Nachfrage nach
medizinischen und pflegerischen
Leistungen bei anhaltender Fort­
schrittsdynamik stellt sich jedoch
nicht die Frage, ob medizinische
Leistungen zu begrenzen sind, son­
dern lediglich wie, das heißt, nach
welchen Verfahren und Kriterien die­
se Einschränkungen in einer ethisch
vertretbaren Form durchgeführt
werden können. Der steigende Ver­
sorgungsbedarf durch die Alterung
der Bevölkerung muss aus den an­
geführten Gründen vornehmlich
durch eine Umschichtung von Mit­
teln innerhalb der medizinischen
Versorgung („Reallokationen“)
­gedeckt werden.
Angesichts dieser dramatischen
Entwicklungen hat der Gesundheits­
rat das genannte Thema aufge­
griffen mit dem Ziel, Vorschläge zu
erarbeiten, wie dem qualitativ und
quantitativ veränderten Versor­
gungsbedarf und den damit einher­
gehenden Finanzierungsproblemen
angemessen begegnet werden
kann. Bei der Diskussion über Ratio­
nierung und Reallokation im
­Gesundheitswesen fokussiert der
Gesundheitsrat die medizinische
und pflegerische Versorgung älterer
Menschen, da in diesem Bereich be­
reits heute erhebliche Versorgungs­
defizite bestehen, die sich in den
kommenden Jahren – ohne ent­
sprechende Gegenmaßnahmen –
weiter vergrößern werden.
Die Vorschläge zielen auf neue
Anforderungen und damit Verände­
rungen des Versorgungssystems,
­insbesondere auf Änderungen der
Strukturqualität der personellen
­Ressourcen, Änderungen in den In­
halten und Prozessen der Leistungs­
erstellung (Prozessqualität) und
­Änderungen in der Verteilung des
Ressourceneinsatzes und der damit
verbundenen Finanzierung. Erst mit
solchen Änderungen wird sich auch
die vom Gesundheitsrat angestrebte
Verbesserung der Ergebnisse bei der
Versorgung der älteren Menschen
verwirklichen lassen (Ergebnis­
qualität).
3. A
nforderungen an das Versorgungssystem
3.1 Q
ualifikation des Personals
im Gesundheitswesen
Nach Auffassung des Gesund­
heitsrats müssen die Aus- und Wei­
terbildung von Ärzten und Ange­
hörigen anderer Gesundheitsberufe
an die vor allem aus der demogra­
phischen Entwicklung resultie­
renden Anforderungen angepasst
werden. Neben der Entwicklung ge­
eigneter Ausbildungskonzepte muss
auch eine ausreichende Mittelalloka­
tion hierfür sichergestellt sein. Dies
entspricht auch den Zielvorstellun­
gen des Geriatriekonzepts des
Landes Baden-Württemberg (2001).
Im Bereich der ärztlichen Berufe
sollten die Veränderungen bereits
bei der Ausbildung beginnen:
Das Medizinstudium trägt derzeit
weder den aktuellen noch den zu­
künftigen Erfordernissen hinrei­
chend Rechnung. Die Vermittlung
medizinischer Basiskenntnisse, ärzt­
licher Fähigkeiten und Einstellungen,
die für die Versorgung alter und
hochbetagter Menschen von beson­
derer Bedeutung sind, muss dabei
ÄBW 02 • 2007
123
ebenso ein größeres Gewicht erhal­
ten wie die Reflexion grundsätz­
licher Einstellungen zur Betreuung
alter Menschen, um mehr Ärzte für
geriatrische Weiterbildungsgänge
zu gewinnen. Die Verantwortung für
diese Veränderungen liegt primär
bei den medizinischen Fakultäten
(Anpassung der Studienpläne) und
beim Gesetzgeber (Modifizierung
der Approbationsordnung). Nach
Meinung des Gesundheitsrats soll­
ten Anstöße für die notwendigen
Veränderungen in der Mediziner­
ausbildung aber auch von niederge­
lassenen Vertragsärzten und außer­
universitären Institutionen kommen,
die heute von Gesetzes wegen zu­
allererst für die Sicherstellung der
Versorgung alter und hochbetagter
Menschen verantwortlich sind.
Dies war der Grund, die Thematik
im Arbeitskreis 1 auf dem BadenWürttembergischen Ärztetag in
Karlsruhe zu behandeln.
Im Arbeitskreis wurden denk­
bare Maßnahmen für eine stärkere
Gewichtung der Altersmedizin in der
Ärzteausbildung vorgestellt und dis­
kutiert. Folgende Veränderungen
sind bereits innerhalb der derzeit
geltenden Approbationsordnung
oder mit nur geringfügigen Ände­
rungen möglich:
– Die verstärkte Gewichtung des
Querschnittsbereiches „Medizin des
Alterns und des alten Menschen“ im
Studien- und Stundenplan. Hierfür
müssen die Universitäten eine an­
gemessene Stellenausstattung in
geriatrischen Lehreinrichtungen
­gewährleisten.
– Die verstärkte Berücksichtigung
der Versorgung alter Menschen in
den einzelnen Lehrfächern.
– Einführung eines Blockpraktikums
im Bereich der Altersmedizin unter
Leitung von Lehrärzten aus Geria­
trischen Zentren, Geriatrischen
­Rehabilitationskliniken oder geeig­
neten Alten- und Pflegeheimen.
Mehrheitlich vertrat die Arbeits­
gruppe die Meinung, dass eine
­Praktikumsdauer von vier Wochen
anzustreben sei.
Kontrovers diskutiert wurde die
Frage, ob die Altersmedizin durch
­eine Änderung der Approbations­
ordnung als ein weiterer, vierter
Pflichtabschnitt im Praktischen Jahr
124
ÄBW 02 • 2007
verankert werden sollte. Dabei ist es
nach Ansicht des Gesundheitsrats
bereits jetzt möglich – und von die­
ser Möglichkeit sollte auch Gebrauch
gemacht werden –, die Geriatrie als
Wahlfach in das Praktische Jahr auf­
zunehmen, wenn altersmedizinische
Einrichtungen als Akademische
Lehrkrankenhäuser bzw. Abtei­
lungen anerkannt werden.
Darüber hinaus sollte die Alters­
medizin verstärkt in der Weiter­
bildung Berücksichtigung finden.
Aufgrund der vor allem von nieder­
gelassenen Ärzten und Ärzten an
nichtuniversitären Krankenhäusern
vorgebrachten Argumente empfiehlt
der Gesundheitsrat, die bereits gel­
tende Zusatzweiterbildung „Geria­
trie“ beizubehalten, sie aber in Hin­
sicht auf die Ausgewogenheit der
Weiterbildung in den Klinischen
­Fächern und hier insbesondere in
der Allgemeinmedizin von 18 auf
12 Monate zu verkürzen. Der Ge­
sundheitsrat schlägt zudem vor,
­einen Facharzt für Geriatrie einzu­
führen, am ehesten in der bereits in
den Weiterbildungsordnungen der
Länder Brandenburg und SachsenAnhalt realisierten Form eines Fach­
arztes für Innere Medizin mit Schwer­
punkt Geriatrie. Wenn, wie im Ar­
beitskreis von niedergelassenen
Ärzten, insbesondere von Allge­
meinmedizinern, nach Meinung des
Gesundheitsrats sachgerecht aus­
geführt wurde, die Versorgung eine
genuine Aufgabe der Hausärzte
­bleiben soll, ist eine solche Schwer­
punktbezeichnung für die Perspek­
tive von Ärzten, die sich speziell
der Altersmedizin widmen wollen,
notwendig. Dies betrifft sowohl die
Leitung geriatrischer Abteilungen in
Rehabilitationskliniken und Kranken­
häusern mit der Möglichkeit zu Leh­
re und Forschung, als auch die ärzt­
liche Koordinierungs- und Leitungs­
funktion in großen Alten- und
­Pflegeheimen oder die Tätigkeit
von Heimfachärzten an mehreren
kleinen und mittleren Heimen.
Die Verbesserung der Aus- und
Weiterbildung, sowohl in qualitativer
als auch in quantitativer Hinsicht,
betrifft gleichermaßen die Qualifika­
tion und die Arbeitsmöglichkeiten
nichtärztlicher Gesundheits­
berufe. Vor allem in Regionen mit
einem hohen Anteil alter Menschen
wird bei einer abnehmenden Zahl
von Ärzten der Primärversorgung
die Übertragung von Versorgungs­
aufgaben notwendig werden, die
bisher Ärzten vorbehalten sind, wo­
bei auf eine enge Kooperation zwi­
schen Ärzten und nichtärztlichen
Gesundheitsberufen Wert zu legen
ist. Dazu hat der Gesundheitsrat
zwei Vorschläge unterbreitet, die in
Regionen mit einer vergleichsweise
noch guten Versorgungssituation –
wie zum Beispiel in Baden-Württem­
berg – als derzeit noch nicht dring­
lich empfunden werden dürften.
Sie betreffen einerseits die Verbesse­
rung der Ausbildung von Pflegekräf­
ten für die Versorgung Alter und
Hochbetagter (insbesondere im am­
bulanten Sektor), verbunden mit
verbesserten Verdienstmöglichkeiten
und Aufstiegschancen zum Fach­
pfleger. Andererseits erscheint es
notwendig, die Zahl akademisch
ausgebildeter Pflegekräfte (wie sie
bereits heute in Universitätskliniken
und anderen Großkliniken tätig sind)
zu erhöhen, um in der stationären
und ambulanten Altenpflege die
­benötigten Pflegekräfte zu leiten
und zu qualifizieren.
3.2 N
euorientierung
der Versorgungsprozesse
Der durch die demographische
Entwicklung qualitativ und quantita­
tiv veränderte Bedarf an Behand­
lung und Pflege erfordert nicht nur
eine bessere Qualifizierung der im
Gesundheitswesen Tätigen, sondern
auch eine Neuorientierung der Ver­
sorgungsprozesse. Im Vordergrund
stehen dabei die Bedürfnisse älterer,
von Krankheit und Behinderung
­betroffener Menschen, durch eine
angemessene medizinische, pflege­
rische und soziale Betreuung, um
möglichst lange ein selbstständiges
und selbstbestimmtes Leben zu
Hause führen zu können. Aufgrund
der veränderten Familienstrukturen
können diese Menschen immer
­seltener durch Angehörige im häus­
lichen Umfeld versorgt werden. Der
Gesundheitsrat hat dabei vor allem
den notwendigen Veränderungen in
der ambulanten Versorgung, bei der
Prävention und Rehabilitation älterer
Anzeige
3.2.1 E ntwicklung
der ambulanten Versorgung
Zukünftig wird eine zuneh­
mende Anzahl älterer Menschen
mit chronischen Erkrankungen wie
Schlaganfällen, Demenzerkran­
kungen oder muskulo-skelettalen
Problemen ambulant zu versorgen
sein, wobei der Bedarf an kurativmedizinischen Leistungen gegen­
über palliativen, rehabilitativen und
pflegerischen Maßnahmen abneh­
men wird. Bislang ist das deutsche
Gesundheitswesen durch eine frag­
mentierte Versorgung gekennzeich­
net, bei der die ambulante, statio­
näre und rehabilitative Versorgung
sowie die häusliche Betreuung und
Pflege weitgehend unabhängig von­
einander organisiert sind. Dieser
Desintegration liegt unter anderem
ein sequentielles Modell des Krank­
heitsverlaufs mit der Abfolge Prä­
vention, Kuration, Rehabilitation und
Pflege zugrunde. Der zunehmenden
Multimorbidität können diese Struk­
turen und das sequentielle Krank­
heitsmodell nur unzureichend ge­
recht werden, da bei vielen Pati­
enten zum gleichen Zeitpunkt ver­
schiedene Arten von Erkrankungen
in verschiedenen Phasen von Krank­
heit und Behinderung vorliegen. In
zunehmendem Maße wird es des­
halb erforderlich sein, Prävention,
Kuration, Rehabilitation und Pflege
gleichzeitig und gleichberechtigt in
einer patientenzentrierten Versor­
gungslandschaft anzubieten, ver­
bunden mit einem erhöhten Abstim­
mungsbedarf zwischen den einzel­
nen Leistungserbringern. Dieses
Fallmanagement wurde 1993 durch
§ 73 SGB V dem Hausarzt übertra­
gen, wobei die Vergütung der Leis­
tung nicht dem dafür erforderlichen
Zeitaufwand entspricht.
Im Arbeitskreis 3 wurde kontro­
vers diskutiert, inwiefern Hausärzte
derzeit und vor allem auch zukünf­
tig in der Lage sein werden, diese
Koordinierungsfunktionen zu über­
nehmen. Da bereits heute in einzel­
nen Regionen der alten Bundes­
länder, vor allem aber in den struk­
turschwachen Regionen der neuen
Bundesländer, die niedergelassenen
Hausärzte nicht mehr in der Lage
sind, alle alten und hochbetagten
Menschen zu betreuen, schlägt der
Gesundheitsrat vor, alternative
­Modelle zu prüfen, bei denen Ange­
hörige nicht-ärztlicher Gesundheits­
berufe in Kooperation mit Hausärz­
ten Versorgungs- und Koordinations­
aufgaben für chronisch Kranke über­
nehmen. Beispielhaft erwähnt seien
hier die Versorgung chronischer
Wunden, die Behandlung der Inkon­
tinenz und die Sturzprävention.
Sinnvoll erscheint die Einführung
von speziell für diese Aufgaben wei­
tergebildeten Pflegekräften (Pflege­
experten, vgl. die „Advanced Nursing
Practice“ und die „Nurse Practi­
tioners“ in den angelsächsischen
­Ländern). Erfolg versprechende Ver­
sorgungsansätze finden sich nicht
nur in Skandinavien und England
(höhere Patientenzufriedenheit, ver­
gleichbar gute Ergebnisse, geringere
Kosten), sondern werden auch in
Deutschland in Modellprojekten
evaluiert (zum Beispiel Projekt Am­
bulantes Geriatrisches Team, pflege­
integrierte Hausarztpraxis in NRW,
„Community Health Nurse Modell“
in Mecklenburg-Vorpommern).
Der Gesundheitsrat verkennt
nicht, dass die Diskussion einer
­solchen weiteren Versorgungsebene
in hausärztlich gut versorgten Regi­
onen derzeit auf Anhieb nicht not­
wendig scheint und auf Ablehnung
stößt, weil sie als Konkurrenz zur
hausärztlichen Versorgung empfun­
den werden kann. Es ist aber zu be­
denken, dass es sich bei den erfor­
derlichen Koordinierungs- und Be­
treuungsaufgaben alter und hoch­
betagter Patienten nicht allein um
ärztliche Aufgaben handelt. Durch
den Einsatz von nicht-ärztlichem
Personal könnten die Hausärzte zum
Beispiel von organisatorischen Auf­
gaben entlastet werden und mehr
Freiräume für ihre genuin ärztlichen
Aufgaben gewinnen, was vor allem
bei der zu erwartenden rückläufigen
Zahl der Hausärzte von zuneh­
mender Bedeutung sein dürfte.
Der Gesundheitsrat ist deshalb der
Meinung, dass die Diskussion der­
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ÄBW 02 • 2007
125
artiger zukunftsweisender Modelle,
deren Realisierung längere Zeit
­erfordert, Aufgabe der gesamten
Ärzteschaft ist. Solche weitrei­
chenden Versorgungsfragen müssen
auch in Baden-Württemberg recht­
zeitig diskutiert werden, zumal
­bereits andere richtungweisende
­Lösungen für Versorgungsfragen,
zum Beispiel mit der Brückenpflege
im onkologischen Bereich, erfolg­
reich verwirklicht werden konnten
und inzwischen als selbstverständ­
lich akzeptiert werden. Der Gesund­
heitsrat fordert die Landesärztekam­
mer auf, die Neuorientierung der
Versorgungsprozesse, insbesondere
die Weiterentwicklung der ambu­
lanten Versorgung, als wichtige
und unaufschiebbare Aufgabe der
ärztlichen Selbstverwaltung wahr­
zunehmen.
3.2.2 P
rävention und Rehabilita­
tion älterer Menschen
Die Möglichkeiten der Präven­
tion werden bei älteren Menschen
bislang nur unzureichend genutzt,
obwohl die vorbeugende Wirkung
etwa von Impfungen, vermehrter
körperlicher Aktivität oder präven­
tiven Hausbesuchen zur Verhinde­
rung funktioneller Einbußen wissen­
schaftlich nachgewiesen ist. Eine
Unterversorgung besteht auch bei
der Rehabilitation älterer Menschen,
vor allem im Bereich ambulanter
­Rehabilitationsangebote, zum Teil
weil die jeweiligen Wohn- und
­Lebensverhältnisse die konsequente
ambulante Versorgung erschweren
können. Der Gesundheitsrat emp­
fiehlt, das Wissen der beteiligten
­Akteure über präventive Maßnah­
men zu fördern und deren Durch­
führung mit geeigneten – auch
­materiellen – Anreizen zu unter­
stützen. Präventive Hausbesuche
sollten in Baden-Württemberg für
­ältere Menschen ab dem 75. Lebens­
jahr zweimal jährlich angeboten
werden. Die erforderlichen Mittel
könnten zumindest teilweise über
die vermiedenen Krankheitsfälle
­finanziert werden. Die Rehabilitation
älterer Menschen sollte zunehmend
als fallabschließende Rehabilitation
unter Einschluss der ambulanten
Versorgung organisiert werden.
126
ÄBW 02 • 2007
3.2.3 M
edizinische Versorgung
in Pflegeheimen
Angesichts der zunehmenden
Anzahl von pflegebedürftigen alten
Menschen, die unter verschiedenen
chronischen Erkrankungen leiden,
sollte nach Auffassung des Gesund­
heitsrates die medizinische Versor­
gung in Langzeitpflegereinrich­
tungen verbessert werden. Inwie­
weit derzeit eine ausreichende me­
dizinische Versorgung gewährleistet
ist, wurde in der Arbeitsgruppe kon­
trovers diskutiert. Unabhängig da­
von scheint es aber auch hier – wie
beim Fallmanagement in der ambu­
lanten Versorgung – sinnvoll zu sein,
die Versorgungsstrukturen frühzeitig
auf den mit der Alterung der Bevöl­
kerung einhergehenden qualitativ
wie quantitativ veränderten Bedarf
an Pflege und Behandlung einzu­
stellen. Insgesamt sollte die Rolle
der Ärzte, auch bei der Leitung der
Pflegeheime gestärkt werden, um
eine qualifizierte medizinische Ver­
sorgung der Bewohner zu gewähr­
leisten und unnötige Krankenhaus­
einweisungen zu verhindern. Hierfür
liegen verschiedene bereits evaluier­
te Konzepte vor. Denkbar sind –
neben der im Arbeitkreis 1 diskutier­
ten Erweiterung der Weiterbildungs­
ordnung – Schwerpunktpraxen, die
eine besondere Erfahrung in der
Heimbetreuung aufweisen (Berliner
Modell) oder das niederländische
bzw. schweizerische Heimfacharzt­
modell. Ärzte, die im Heimbereich
tätig werden wollen, sollten über
­eine altersmedizinische Weiterbil­
dung verfügen. Mit Blick auf die
­abnehmende, aber auch in Zukunft
wichtige Einbindung der Versorgung
alter Menschen in die Familienmedi­
zin und im Interesse der Wahlfreiheit
der Patienten, sollten Bewohner in
Alten- und Pflegeheimen auch von
ihrem Hausarzt mitbetreut werden
können.
3.2.4 B
ehandlung terminal
­kranker älterer Patienten
Ältere Menschen haben im
­ ergleich zu jüngeren schlechtere
V
Zugangschancen zu ambulanter
Pflege, Hospizen und Palliativstatio­
nen. Überdies beschränken sich die
Angebote überwiegend auf die Ver­
sorgung onkologischer Patienten.
Die unzureichende Versorgung im
ambulanten Bereich führt zu ver­
meidbaren Krankenhauseinwei­
sungen (Fehlallokation). Der Ge­
sundheitsrat empfiehlt deshalb, die
palliativmedizinische Kompetenz
der Ärzte zu fördern, ambulante
Versorgungsangebote auszubauen
(mit angemessener Finanzierung)
und diese auch Patienten mit neuro­
degenerativen, cerebrovaskulären
und kardiovaskulären Erkrankungen
zugänglich zu machen sowie den
Übergang von schwerstkranken/ster­
benden Menschen vom stationären
in den ambulanten Sektor und
­umgekehrt besser zu koordinieren.
Hoffnungsvoll stimmt dabei die zu­
nehmende Bereitschaft vieler Haus­
ärzte, die medizinische Sterbebeglei­
tung in der Familie zu übernehmen.
3.3 R
eallokation in der
medizinischen Versorgung
Wie ausgeführt, lässt sich der
mit dem demographischen Wandel
und medizinischem Fortschritt
­steigende Bedarf an Behandlung
und Pflege bei stagnierenden oder
sinkenden Einnahmen der GKV nur
durch strukturelle Änderungen im
Leistungsgeschehen und Mittel­
umschichtungen („Reallokationen“)
finanzieren. Dazu müssen Prioritäten
gesetzt, also eine Rangfolge zu be­
wältigender Versorgungsaufgaben
erstellt und die Mittel so umge­
schichtet werden, dass die als be­
sonders wichtig eingestuften Auf­
gaben finanziert werden können.
Am ehesten vertretbar erscheinen
Einschränkungen bei denjenigen
Leistungen, bei denen einem frag­
lichen oder marginalen Nutzen er­
hebliche Kosten gegenüberstehen.
Die freiwerdenden Mittel könnten
dann in anderen Bereichen – vor­
zugsweise der Prävention, Palliativ­
medizin, Rehabilitation und Pflege –
eingesetzt werden, in denen mit
den gleichen Ressourcen ein größe­
rer gesundheitlicher Nutzen erzielt
werden kann. Dies setzt eine syste­
matische Erfassung von Kosten und
Nutzen medizinischer Maßnahmen
voraus, was vor allem im Hinblick
auf die Quantifizierung und interper­
sonale Vergleichbarkeit des Nutzens
methodische Probleme aufwirft.
Strategien zur Leistungsbegrenzung
werden folglich neben einer ge­
zielten Steuerung des Leistungsge­
schehens auch eine stärkere finan­
zielle Eigenbeteiligung der Patienten
umfassen müssen. Der Gesundheits­
rat hatte die Textvorlage für die
­Diskussion im Arbeitskreis 2 („Aus­
wirkungen der sozioökonomischen
Herausforderungen auf das Leis­
tungsangebot und den Leistungs­
katalog“) bewusst offen gestaltet,
um eine möglichst unvoreingenom­
mene Einschätzung der Ärzteschaft
zu erhalten. Im Folgenden werden
die im Arbeitskreis von den an­
wesenden Ärzten genannten Hand­
lungsoptionen referiert.
Die Vorschläge stehen teilweise
in einem Spannungsverhältnis zu­
einander (zum Beispiel die Forde­
rung objektiverer Entscheidungen
des Gemeinsamen Bundesaus­
schusses (GBA) bei gleichzeitiger
Skepsis gegenüber der evidenz­
basierten Medizin), was die Komple­
xität der Materie unterstreicht.
­Darüber hinaus finden sich unzu­
lässige Verallgemeinerungen von
Einzelfallbetrachtungen. Die erfor­
derliche Abwägung und Konkre­
tisierung der verschiedenen Opti­
onen bleibt deshalb ein Desiderat,
das der Gesundheitsrat – sofern
von der Landesärztekammer BadenWürttemberg gewünscht – in der
nächsten Wahlperiode in Angriff
nehmen könnte.
3.3.1 F inanzielle Beteiligung
der Patienten
Viele Teilnehmer des Arbeits­
kreises favorisierten eine verant­
wortliche Mitsprache der Versicher­
ten und Patienten, verbunden mit
einer verstärkten finanziellen Beteili­
gung an den Behandlungskosten,
um über eine Inanspruchnahme­
dämpfung Mittel für die zusätzlichen
Versorgungsaufgaben einzusparen.
Dabei sollten die Möglichkeiten
­einer differenzierten Selbstbeteili­
gung genutzt werden, um die Inan­
spruchnahme medizinischer Leistun­
gen gezielt lenken zu können (zum
Beispiel bei unterschiedlich teuren
Behandlungsalternativen, Berück­
sichtigung unterschiedlicher Bedürf­
nisse und Perspektiven). Damit die
Selbstbeteiligung der Patienten
nicht einfach zu einer Erhöhung der
Mittel innerhalb der bisherigen Leis­
tungsstrukturen führt, müssen zu­
sätzliche Instrumente eingesetzt
werden, die eine gezielte Umschich­
tung der eingesparten Mittel ermög­
lichen. Als ein Instrument käme zum
Beispiel eine erhöhte Vergütung der
ambulanten und stationären Leis­
tungen für die bessere Versorgung
älterer Menschen in Frage. Erfah­
rungsgemäß verändern sich dadurch
das Angebot und die Nachfrage
nach diesen Leistungen. Dies lässt
sich aber nur realisieren, wenn die
Vergütung anderer Leistungen ent­
sprechend gesenkt wird. Finanzielle
Beteiligungen der Patienten alleine
reichen mit Sicherheit nicht aus, um
Rationierungen und die erforder­
lichen Reallokationen zu vermeiden.
3.3.2 S teuerung des Leistungs­
geschehens
In der Diskussion im Arbeitskreis
wurden viele Beispiele genannt, die
aus Sicht der Ärzte einer „rationalen“
Mittelverwendung im Wege stehen:
– die unterschiedliche Erstattung
der Krankentransporte bei der
­ambulanten und stationären Versor­
gung, die zu vermehrten Kranken­
hausaufenthalten führe,
– die Erstattung sog. komplemen­
tärmedizinischer Gesundheits­
leistungen wie der Akupunktur als
Folge des Wettbewerbs zwischen
den ­Kassen,
– das Fehlen evidenzgestützter
­Indikationen für die Verordnung
von Heilmitteln,
– die Erstattung von Medikamenten
mit zweifelhafter oder marginaler
Wirkung wie zum Beispiel die
­Statine,
– die Einführung des aufwendigen
Mammographie-Screenings im
­jüngeren Lebensalter trotz unzu­
reichender Effekte und bedenklicher
Begleitwirkungen,
– dubiose, interessengeleitete
­schulmedizinische Innovations­
bewertungen,
– der Verzicht auf eine Festbetrags­
regelung für Insuline mit der
­ öglichkeit von Zuzahlungen für
M
Analoginsuline.
Nicht ausreichend diskutiert
wurde, mit welchen Verfahren eine
höhere Entscheidungsrationalität
­erreicht und damit mehr Mittel für
die Reallokation gewonnen werden
können. Nachdrücklich kritisiert
­wurden die Entscheidungen des
­Gemeinsamen Bundesausschusses
(GBA), die unter anderem aufgrund
der beteiligten Interessenvertreter
und populistisch motivierter Ein­
flussnahmen des Bundesgesund­
heitsministeriums tendenziell zu
Leistungsausweitungen und nicht zu
Einsparungen führten. Im derzei­
tigen System der GKV ist der GBA
diejenige Institution, die über die
Zusammensetzung des (nicht kodifi­
zierten) Leistungskatalogs entschei­
det und damit eine zentrale Funk­
tion in der Steuerung des Leistungs­
geschehens wahrnimmt. Zu prüfen
wäre deshalb, wie die Entschei­
dungsverfahren des GBA verbessert
werden könnten.
Neben einer zentralen Regulie­
rung des Angebots bietet sich
eine Steuerung über die Leistungs­
vergütung an. Hierzu wären für den
stationären Bereich das Regelwerk
der DRGs und für den ambulanten
Bereich die Honorierung ärztlicher
Leistungen so zu ändern, dass die
aus medizinischer und pflegerischer
Sicht für die Versorgung älterer
Menschen besonders geeigneten
und notwendigen Leistungen in
ausreichender Qualität und Quanti­
tät erbracht werden.
Von einigen Teilnehmern des Ar­
beitskreises wurde in der Diskussion
die Auffassung vertreten, Leitlinien,
Versorgungsstandards und die evi­
denzbasierte Medizin seien für das
Freisetzen von Ressourcen zum
­Zwecke der Reallokation untauglich.
Sie trieben die Kosten eher in die
Höhe als sie zu senken. Als Begrün­
dungen wurden u. a. genannt:
– In die Leitlinien gingen die Inter­
essen der Anbieter ein. Selbst wenn
dies nicht monetäre Interessen wäre,
triebe das Bedürfnis nach Sicherheit
die Kosten in die Höhe, wenn dieses
Prinzip via Leitlinien auf das ganze
System ausgedehnt würde.
– Nicht aufeinander abgestimmte
Leitlinien könnten bei multimorbi­
ÄBW 02 • 2007
127
den Patienten zum Beispiel durch
­eine Arzneimittelüberversorgung zu
Kostensteigerungen führen.
– Eine durchgehende Verwirkli­
chung der evidenzbasierten Medizin
könne sich in Einzelfällen kosten­
treibend auswirken.
Als weitere Instrumente der Versor­
gungssteuerung wurden genannt
und kontrovers diskutiert:
– Ein Hausarztsystem mit Gate­
keeper-Funktion sei zwar grundsätz­
lich ein wirkungsvolles Instrument
zur Steuerung des Leistungsgesche­
hens. Die derzeitigen Rahmenbedin­
gungen stünden aber der Realisie­
rung eines solchen Ansatzes ent­
gegen.
– Die Einführung einer verbindlich
einzuholenden second opinion bei
Indikationen zu aufwendigen Ver­
fahren wird zwar als ein taugliches
Instrument angesehen. Doch gab es
Zweifel, ob dadurch mehr einge­
spart werden kann als zusätzlich
ausgegeben werden muss.
Es bleiben das Risiko und die Be­
fürchtung, eine Auseinandersetzung
um die Reallokation und damit um
die Freisetzung von Mitteln für die
bessere Versorgung älterer Men­
schen könne auch dazu führen, dass
die unter günstigen Bedingungen
frei werdenden Mittel unter dem
Druck divergierender Interessen der
verschiedenen Beteiligten und als
Folge des Wettbewerbs der Ärzte
um die Patienten in ganz andere als
die vom Gesundheitsrat intendierten
Verwendungen gelenkt werden.
4. Perspektiven
Der Gesundheitsrat hat sich im
„ungefähren“ Wissen über die abzu­
sehenden Herausforderungen durch
die demographische Entwicklung
und dem damit unter anderem ver­
bundenen Anstieg der Nachfrage
nach pflegerischen Leistungen für
die IV. Wahlperiode das Thema
„Fehlallokation und Rationierung im
Gesundheitswesen“ am Beispiel der
Altersmedizin gestellt. Das „Unge­
fähre“ wurde durch die Anhörung
von Sachverständigen und eine
­Auswertung einschlägiger Veröffent­
lichungen und Statistiken zum
„sicheren Wissen“: Unter Berücksich­
tigung des anhaltenden wissen­
128
ÄBW 02 • 2007
schaftlichen Fortschritts werden die
Anforderungen an das medizinische
Versorgungssystem in den nächsten
Jahren und Jahrzehnten so anstei­
gen, dass Einschränkungen im Leis­
tungsangebot auf einigen Gebieten
und Mehrzuweisungen an andere
unausweichlich sind. Diese Vorher­
sage ist wegen der Trägheit des
­Systems mit hoher Zuverlässigkeit
möglich: Die Mehrzahl der Pflege­
bedürftigen des Jahres 2020 ist
­bereits geboren und die Erhöhung
ihres Anteils an der Bevölkerung ist
mit hoher Sicherheit zu erwarten.
Auf der Grundlage der Analyse
und Diskussion der abzusehenden
Probleme wurden Lösungsansätze
in Erwägung gezogen, wobei die
Zusammensetzung des Rates mit
Mitgliedern, die Erfahrungen in
­verschiedenen Berufen und auf
­unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern
gewonnen haben, durchaus zu kon­
troversen Standpunkten führte, ide­
ologische oder durch Eigeninteres­
sen verzerrte Lösungen jedoch weit­
gehend ausschloss. Nicht auszu­
schließen, sondern im Gegenteil zu
erwarten war, dass auch bei einer
intensiven Diskussion der Sachver­
halte im Gesundheitsrat nicht alle
Aspekte bedacht und unter Umstän­
den wichtige Gesichtspunkte über­
sehen worden sein könnten. Daraus
folgte der Gedanke eines stufenwei­
sen Vorgehens bei der Erarbeitung
von Empfehlungen (siehe Einlei­
tung), die geeignet sind, die Heraus­
forderungen zu bewältigen und mit
denen die LÄK an die allgemeine
und ärztliche Öffentlichkeit sowie
an die Politik herantreten kann.
Der Gesundheitsrat hat aus den
oben genannten Gründen dieses
mehrstufige Vorgehen nicht voll­
ständig realisieren können. Es liegt
im Ermessen und in der Verant­
wortung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, zu entschei­
den, ob das vom Gesundheitsrat
bis zu Punkt 4 gediehene Projekt
weitergeführt werden soll. Dafür
spricht, dass an der vom Rat auf
dem 10. Baden-Württembergischen
Ärztetag 2006 in Karlsruhe unter­
breiteten Darstellung der Problema­
tik selbst (siehe Einleitungsvortrag)
keine Zweifel möglich und Über­
legungen zu den daraus folgenden
Problemen gerade von Seiten der
Ärzteschaft unverzichtbar sind. Frei­
lich sind die vom Gesundheitsrat
durch die Analyse gestützten Vor­
schläge nach dem konventionellen
Selbstverständnis vieler Ärzte uner­
freulich: Sie scheinen vordergründig
nicht vereinbar zu sein mit bishe­
rigen Regeln der ärztlichen Berufs­
ausübung und ihres aus der fach­
lichen Qualifikation folgenden An­
spruchs, alleine für Fragen von
Krankheit und Gesundheit zuständig
zu sein. Insofern wird die Entschei­
dung über die Fortführung oder
Nichtfortführung des vom Gesund­
heitsrat in der IV. Wahlperiode in An­
griff genommenen Projektes auch
eine Antwort auf die Frage geben,
inwieweit die Ärzteschaft aus sich
heraus bereit ist, sich den Heraus­
forderungen der Zukunft durch
­Anpassung an die veränderten
­Verhältnisse zu stellen.
Die Mitglieder des Gesundheits­
rats plädieren – auch unter Berück­
sichtigung der bisher mit hohem
Zeitaufwand geleisteten Arbeit und
der eingesetzten Ressourcen – für
eine Weiterführung des Projektes.
Erst dann können konkrete Empfeh­
lungen für die Arbeit der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg
erarbeitet werden. Eine zentrale Be­
deutung käme dabei einer Tagung
in Bad Boll zu, in der die vom Ge­
sundheitsrat erarbeiteten Thesen mit
Sachverständigen verschiedener
Fachrichtungen diskutiert und
­Erfahrungen aus bereits laufenden
Pilotprojekten gesichtet werden
könnten.
Reutlingen, 23. Oktober 2006
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Arnold,
Akademiedirektor Joachim Beck,
PD Dr. med. Clemens Becker,
Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Firnkorn,
Prof. Dr. med. Hermann Heimpel,
Prof. Lotte Kaba-Schönstein,
Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Prof.
Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann,
Prof. Dr. med. Georg Marckmann,
Ministerin a. D. Helga Solinger
Termine
Termine
Thema
Thema
5. Symposium „Infektionen
bei Mutter und Kind“
Bad Schönborner
Schmerzkonferenzen
mit Patientenvorstellung
und Diskussion
K Termin
Thema
Thema
Balintgruppe
neu in Freudenstadt (anerkannt
von LÄK und Balintgesellschaft)
1. Interdisziplinäres Chirurgisches
Symposium „Polytrauma“
K Termin
Sa, 10. 03. 2007, 9–15 Uhr
Beginn: März 2007
mittwochs, jeweils 2 Doppelstunden
7 Info
>>> Ort: Fachklinik Schloz
(Ltd. Arzt Abass Abtahi), Ikarusweg 14,
72250 Freudenstadt.
Auskunft: Tel. (0 74 41) 91 95 05-0,
E-Mail: [email protected]
Thema
112. ZAEN-Kongress
ärztlicher Naturheilverfahren
Leitthema „Regulative Therapien
kombiniert – Tipps für die Praxis“
K Termin
7 Info
>>> Ort: Forum des Klinikums
Esslingen.
Auskunft:
Sekretariat Prof. Dr. med. Degreif,
Frau Kallhardt, Tel. (07 11) 31 03-26 52,
Fax 31 03-26 56.
Thema
Freiburger Kurs „Ultraschall­
diagnostik in der Inneren Medizin“
K Termin
15.–18. 03. 2007 (Do–So)
K Termin
7 Info
01.–06. 03. 2007 (Do–Di)
>>> Ort: Medizinische
7 Info
>>> Ort: Freudenstadt.
Auskunft/Anmeldung: ZAEN,
Am Promenadenplatz 1,
72250 Freudenstadt,
Tel. (0 74 41) 9 18 58-0, Fax 9 18 58-22,
E-Mail: [email protected]
Thema
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
K Termin
Mo, 05. 03. 2007
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Bitte melden Sie Patienten, die Sie
vorstellen möchten, so rechtzeitig an,
dass die notwendigen konsiliarischen
Fachkollegen zugezogen werden
können (Frau Mickan, Tel. (0 71 61)
97 64-5). Für teilnehmende Kolleginnen
und Kollegen ist keine Anmeldung
erforderlich.
Universitätsklinik Freiburg,
Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg.
Auskunft: M. Bartberger,
Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59,
E-Mail:
[email protected]
Thema
29. Sonographie-Seminar
K Termin
16.–17. 03. 2007 (Fr–Sa)
(Fr, 15–19 Uhr, Sa, 9–13.30 Uhr)
7 Info
>>> Ort/Veranstalter:
Caritas-Krankenhaus, Bad Mergentheim,
Zentrum für Innere Medizin
(in Zusammenarbeit mit der Degum);
Teilnahmegebühr am Freitag 50 Euro.
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat
Innere Medizin, Tel. (0 79 31) 58-21 01,
Fax 58-21 90.
23.–24. 03. 2007
(Fr, 13.30–18 Uhr, Sa, 9–13.30 Uhr)
K Termin
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum auf
dem Schnarrenberg, Crona-Kliniken,
Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen,
Crona, Ebene B04, Hörsaal 210.
Veranstalter: Interdisziplinäres Zentrum
für Infektionsmedizin Tübingen (IZIT),
Sprecher: Prof. Dr. med. Michael Gregor,
Rückfragen: Prof. Dr. med. Gerhard Jahn.
Weitere Informationen: www.izit.de
Auskunft/Anmeldung:
Astrid Lutz-von Platen, M. A.,
Tel. (0 70 71) 29-8 15 46 (Di, Mi, Do),
E-Mail: astrid.lutz-von-platen@
med.uni-tuebingen.de
Thema
K Termin
K Termin
30.–31. 03. 2007 (Fr–Sa)
Fr, 14.45–20 Uhr: Workshop,
Vorsymposium, Podiumsdiskussion.
Sa, 9–16 Uhr: Hauptsymposium,
Lernen in Erwachsenengruppen,
neue Therapieangebote, Epidemiologie
und Prävention
a) Vollausbildung
„Akupunktur und Traditionelle
Chinesische Medizin“
(Projektleiter: Dr. med. Ulrich März)
1. Ausbildungsjahr,
mit Prüfung zum A-Diplom:
Beginn: 15./16. 06. 2007
2. Ausbildungsjahr, Zusatzbezeichnung
Akupunktur:
Beginn: 08./09. 09. 2007
3. Ausbildungsjahr,
mit Prüfung zum B-Diplom:
Beginn: 16./17. 06. 2007
(Ort: Villa Eberhardt, Ulm)
b) 31. Kompaktseminar
Notfallmedizin
(zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
Notfallmedizin); in Zusammenarbeit
mit der Arbeitsgemeinschaft
Südwestdeutscher Notärzte:
30. 09.–07. 10. 2007 (So–So)
(Ort: Schloss Montfort,
Langenargen/Bodensee)
7 Info
>>> Ort: Pädagogische Hochschule
Schwäbisch Gmünd, Oberbettringer
Str. 200, neue Mensa und großer Hörsaal.
Kontakt: DSZ, Tel./Fax (0 71 71) 99 96 60,
Wetzgauer Str. 93, 73557 Mutlangen,
E-Mail: [email protected];
www.diabetes-sz-gd.de
Thema
Neue Balintgruppe
K Termin
7 Info
K Termin
>>> Ort: Praxis Dr. Neumeier,
Auskunft/Anmeldung:
www.hohomkurse.de bzw.
bei Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46,
73037 Göppingen, Tel. (0 71 61) 68 33 44.
Prof.-Kurt-Sauer-Str. 4,
76669 Bad Schönborn-Mingolsheim.
Veranstaltungen
der Akademie Ulm
Hohenheimer Homöopathie-Kurse
7 Info
>>> Ort: Gotthard-Schettler-Klinik,
Thema
Thema
>>> Ort: Birkach bei Stuttgart.
7 Info
2. Symposium Praktische Diabetologie 2007 „Lernen neu zu leben“
ca. ab April/Mai 2007
3-mal wöchentlich, jeweils 3 Stunden,
alternierend Mittwoch (nachmittags)
und Samstag (vormittags).
Genaue Terminabsprache ist möglich.
21.–25. 03. 2007 (Mi–So)
A- bis D-Kurse und E-Kurs
(parallel) zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung Homöopathie
(jeweils 19.30–21 Uhr)
a) Prävention von Rückenschmerz:
Do, 19. 04. 2007
b) Schmerztherapie mit Opioidanalgetika – muss sich Obstipation
einstellen?:
Do, 10. 05. 2007
c) Spurenelemente (Kupfer, Selen,
Zink), Magnesium und Vitamin C
bei Schmerzpatienten:
Do, 14. 06. 2007
Maximilianstr. 6, 68165 Mannheim.
Die Gruppe eignet sich auch für
Kolleginnen und Kollegen, die
die Balintgruppe im Rahmen ihrer
Akupunkturzulassung besuchen.
Auskunft/Anmeldung:
Tel. (06 21) 4 18 25 95,
E-Mail: [email protected]
7 Info
>>> Nähere Informationen und
Anmeldung zu beiden Veranstaltungen:
Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft
und Technik an der Universität Ulm e. V.;
www.uni-ulm.de/akademie
ÄBW 02 • 2007
129
Termine
Onkologische Termine
Thema
Freiburger Tumorforum
„Aktuelle chirurgische Therapie
von Lebermetastasen kolorektaler
Karzinome“
K Termin
Mi, 07. 03. 2007, 18.15 Uhr
7 Info
>>> Ort: Medizinische
Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55,
79106 Freiburg, großer Hörsaal.
Auskunft: Geschäftsstelle des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF,
Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98.
Anzeige
130
ÄBW 02 • 2007
Zum Gedenken
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Dr. med. Liselotte Brill, Oberriexingen
Dr. med. Maria Förster, Aichwald
Dr. med. Herbert Federle, Salach
Dr. med. Ursula Vollmann, Baden-Baden Dr. med. Dr. rer. nat. Klaus-Peter Kisten, Bad Herrenalb
Dr. med. Maximilian Hudalla, Schwäbisch Gmünd
Gerhard Steinhilber, Heidenheim
Dr. Medic/Univ. Bukarest Crisan-Gheorghe Museteanu, Freiburg
Prof. Dr. med. Friederike Berger-Sallawitz, Denzlingen
Dr. med. Lotte Korfmann, Karlsbad
Dr. med. Ludwig Schmitt, Stuttgart
Dr. med. Reinhard Schreck, Göppingen
Dr. med. Dr. med. dent. Werner Krauth, Reutlingen
Prof. Dr. med. Jürgen Peiffer, Tübingen
Dr. med. Herta Zimmermann, Weinheim Heinz Günter Mann, Steinen
Dr. med. Otto Mader, Allensbach
Dr. med. Edwin Gehrlein, Bretten
Dr. med. Karl-Heinz Möser, Stuttgart
Dr. med. Ludovic Ionescu, Baden-Baden Dr. med. Viktor Mayer, Fellbach
Dr. med. Robert Heidenreich, Heiligenberg
Dr. med. Karl Otto Hartmann, Schorndorf
Dr. med. Rolf Gehse, Iffezheim Dr. med. Hanny Tritschler, Lahr
Dr. med. Max Maisch, Dossenheim Dr. med. Hans Miklaw, Neckargemünd Dr. med. Paras Jain, Oberhausen-Rheinhausen Dr. med. Josef Schmittner, Karlsruhe
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06. 01. 1916
20. 01. 1917
21. 05. 1919
01. 01. 1906
14. 02. 1930
19. 01. 1915
11. 05. 1958
25. 04. 1915
10. 12. 1956
11. 06. 1931
16. 05. 1925
28. 02. 1947
05. 03. 1914
01. 12. 1922
13. 01. 1938
04. 10. 1918
29. 05. 1903
01. 01. 1926
31. 01. 1924
19. 03. 1928
02. 08. 1921
11. 09. 1917
20. 06. 1921
14. 06. 1921
15. 09. 1911
12. 04. 1922
06. 12. 1928
13. 09. 1933
21. 10. 1914
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11. 07. 2006
13. 09. 2006
11. 11. 2006
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22. 11. 2006
26. 11. 2006
28. 11. 2006
04. 12. 2006
05. 12. 2006
07. 12. 2006
07. 12. 2006
07. 12. 2006
09. 12. 2006
11. 12. 2006
11. 12. 2006
16. 12. 2006
18. 12. 2006
22. 12. 2006
23. 12. 2006
26. 12. 2006
27. 12. 2006
29. 12. 2006
30. 12. 2006
31. 12. 2006
02. 01. 2007
04. 01. 2007
04. 01. 2007
06. 01. 2007
17. 01. 2007
Bekanntmachungen
1.3.2 ICSI
Unter der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) versteht man
ein Verfahren der IVF, bei dem eine menschliche Samenzelle in eine
menschliche Eizelle injiziert wird.
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 76 98 90
Fax 7 69 89 50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Satzung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
zur Änderung der Berufsordnung
vom 17. Januar 2007
Aufgrund von §§ 9 und 10 Nr. 15 des Heilberufe-Kammergesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des HeilberufeKammergesetzes und des Versorgungsanstaltsgesetzes vom 14. Februar
2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83) hat die Vertreterversammlung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg am 25. November 2006 folgende
Satzung beschlossen:
§1
Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der
Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (Ärzteblatt BadenWürttemberg, Beilage Heft 2/2005) wird wie folgt geändert:
Der Anhang 2 (Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion) wird wie folgt gefasst:
„Nr. 2
Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion
1. Begriffsbestimmungen
Als assistierte Reproduktion im Sinne dieser Richtlinie wird die ärztliche
Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische
Hilfen und Techniken bezeichnet. In der Regel wird im Zusammenhang
mit diesen Verfahren eine hormonelle Stimulation durchgeführt. Darunter versteht man den Einsatz von Medikamenten zur Unterstützung der
Follikelreifung, so dass im Zyklus ein oder mehrere Follikel heranreifen.
Die hormonelle Stimulation (mit oder ohne Insemination) ist von dieser
Richtlinie erfasst.
1.1 Insemination
Unter Insemination versteht man das Einbringen des Nativspermas in
die Zervix (intrazervikale Insemination) oder des aufbereiteten Spermas
in den Uterus (intrauterine Insemination) oder in die Eileiter (intratubare
Insemination).
1.2 GIFT
Unter GIFT (Gamete-Intrafallopian-Transfer; intratubarer Gametentransfer) versteht man den Transfer der männlichen und weiblichen Gameten
in den Eileiter.
1.3 Extrakorporale Befruchtung
1.3.1 IVF
Unter In-vitro-Fertilisation (IVF), auch als „extrakorporale Befruchtung“
bezeichnet, versteht man die Vereinigung einer Eizelle mit einer Samenzelle außerhalb des Körpers.
1.4 ET
Die Einführung des Embryos in die Gebärmutter wird als Embryotransfer
(ET) bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich um den Transfer von
einem Embryo (Single-Embryo-Transfer/SET), von zwei Embryonen
(Double-Embryo-Transfer/DET) oder drei Embryonen handelt.
1.5 homologer/heterologer Samen
Als homolog gilt der Samen des Ehemannes oder des Partners in stabiler
Partnerschaft. Als heterolog gilt der Samen eines Samenspenders.
1.6 PKD
Bei der Polkörperdiagnostik (PKD) wird eine mütterliche, genetische oder
chromosomale Veränderung des haploiden weiblichen Chromosomensatzes durch Beurteilung des ersten und – wenn möglich – auch des
zweiten Polkörpers im Ablauf einer IVF vor der Bildung des Embryos
untersucht. Es handelt sich um eine indirekte Diagnostik der Eizelle.
1.7 PID
Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in einem sehr frühen
Entwicklungsstadium ein oder zwei Zellen eines durch extrakorporale
Befruchtung entstandenen Embryos entnommen und auf eine Chromosomenstörung oder eine spezifische genetische Veränderung hin untersucht.
Diese Form einer PID ist nicht als Regelungsgegenstand zugrunde gelegt,
da sie in Deutschland nicht durchgeführt wird.
2. Medizinische Voraussetzungen für die assistierte Reproduktion
Jeder Anwendung der Maßnahmen der assistierten Reproduktion hat
eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern vorauszugehen, die alle
Faktoren berücksichtigt, die sowohl für den unmittelbaren Therapieerfolg als auch für die Gesundheit des Kindes von Bedeutung sind. Bei der
Wahl der Methode sollten die Dauer des Kinderwunsches und das Alter
der Frau Berücksichtigung finden.
2.1 Methoden und Indikationen
Die Voraussetzungen für die Methoden der alleinigen Insemination
(ohne hormonelle Stimulation) sind durch die Richtlinie nicht geregelt.
2.1.1 Hormonelle Stimulation der Follikelreifung
Indikationen:
– Follikelreifungsstörungen
– leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen
2.1.2 Homologe Insemination
Indikationen:
– leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen
– nicht erfolgreiche hormonelle Stimulationsbehandlung
– somatische Ursachen (z. B. Hypospadie, retrograde Ejakulation,
­Zervikal-Kanal-Stenose)
– idiopathische Unfruchtbarkeit
2.1.3 Homologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem Embryotransfer (IVF mit ET) von einem (SET), von zwei (DET) oder drei
Embryonen
Uneingeschränkte Indikationen:
– Tubenverschluss bzw. tubare Insuffizienz
– männliche Fertilitätsstörungen nach erfolgloser Insemination
ÄBW 02 • 2007
131
Bekanntmachungen
Eingeschränkte Indikationen:
– Endometriose von hinreichender Bedeutung
– idiopathische Unfruchtbarkeit
Eine unerklärbare (idiopathische) Unfruchtbarkeit kann nur als Indikation für eine assistierte Reproduktion angesehen werden, wenn alle diagnostischen Maßnahmen durchgeführt und hormonelle Stimulation,
intrauterine und/oder intratubare Insemination nicht erfolgreich waren
oder keine hinreichende Aussicht zur Erreichung einer Schwangerschaft
darstellen.
2.1.4 Intratubarer Gametentransfer (GIFT)
Indikationen:
– einige Formen männlicher – mit anderen Therapien einschließlich der
intrauterinen Insemination nicht behandelbarer – Fertilitätsstörungen
– idiopathische Unfruchtbarkeit
2.1.5 Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Indikationen:
– schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen
– fehlende oder unzureichende Befruchtung bei einem IVF-Versuch
2.1.6 Heterologe Insemination
Indikationen:
– schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen
– erfolglose Behandlung einer männlichen Fertilitätsstörung mit
­intrauteriner und/oder intratubarer Insemination und/oder In-vitroFertilisation und/oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion im
homologen System
– ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes Risiko für
ein Kind mit schwerer genetisch bedingter Erkrankung
Voraussetzung sind funktionsfähige, offene Eileiter.
Beim Einsatz heterologer Spermien sind die unter 5.3 genannten Voraussetzungen zu beachten.
2.1.7 Heterologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem
­Embryotransfer (IVF mit ET), heterologe intrazytoplasmatische
Spermieninjektion (ICSI mit ET)
Indikationen:
– schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen
– erfolgloser Einsatz der intrauterinen und/oder intratubaren Insemination und/oder der In-vitro-Fertilisation und/oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion im homologen System (nach Vorliegen der
jeweiligen Indikation)
– erfolgloser Einsatz der heterologen Insemination
– ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes Risiko für
ein Kind mit schwerer genetisch bedingter Erkrankung
Beim Einsatz heterologer Spermien sind die unter 5.3 genannten Voraussetzungen zu beachten.
2.1.8 Polkörperdiagnostik (PKD)
Indikationen:
– Erkennung eines spezifischen genetischen einschließlich chromosomalen kindlichen Risikos mittels indirekter Diagnostik der Eizelle
– Erkennung unspezifischer chromosomaler Risiken im Rahmen von IVF
zur möglichen Erhöhung der Geburtenrate
Die PKD ist an die Anwendung der IVF und ICSI geknüpft, obwohl eine
Fertilitätsstörung nicht vorliegen muss. Soweit diese Untersuchungen
vor Verschmelzung der Vorkerne erfolgen, ist das Embryonenschutz­
gesetz nicht berührt.
132
ÄBW 02 • 2007
2.2 Kontraindikationen
Absolute Kontraindikationen:
– alle Kontraindikationen gegen eine Schwangerschaft
Eingeschränkte Kontraindikationen:
– durch eine Schwangerschaft bedingtes, im Einzelfall besonders hohes
medizinisches Risiko für die Gesundheit der Frau oder die Entwicklung
des Kindes
– psychogene Fertilitätsstörung: Hinweise auf eine psychogene Fertilitätsstörung ergeben sich insbesondere dann, wenn Sexualstörungen
als wesentlicher Sterilitätsfaktor angesehen werden können (seltener
Geschlechtsverkehr, Vermeidung des Verkehrs zum Konzeptionsoptimum, nicht organisch bedingte sexuelle Funktionsstörung). In diesem
Fall soll zuerst eine Sexualberatung/-therapie des Paares erfolgen.
2.3 Humangenetische Beratung
Eine humangenetische Beratung soll die Partner in die Lage versetzen,
auf der Grundlage ihrer persönlichen Wertmaßstäbe eine Entscheidung
in gemeinsamer Verantwortung über die Vornahme einer genetischen
Untersuchung im Rahmen der assistierten Reproduktion und über die
aus der Untersuchung zu ziehenden Handlungsoptionen zu treffen. Im
Rahmen dieser Beratung sollen ein mögliches genetisches Risiko und
insbesondere die mögliche medizinische und ggf. psychische und soziale
Dimension, die mit einer Vornahme oder Nicht-Vornahme einer genetischen Untersuchung sowie deren möglichem Ergebnis verbunden ist,
erörtert werden.
Eine genetische Untersuchung darf erst vorgenommen werden, nachdem die betreffende Person schriftlich bestätigt hat, dass sie gemäß dem
oben genannten Verfahren über die Untersuchung aufgeklärt wurde und
in diese eingewilligt hat.
3. Allgemeine Voraussetzungen
Bei der assistierten Reproduktion handelt es sich um ein besonderes
medizinisches Verfahren gem. § 13 der Berufsordnung (BO). Ärztinnen
und Ärzte haben bei der Anwendung dieses Verfahrens insbesondere
das Ebryonenschutzgesetz und diese Richtlinie zu beachten.
3.1 Rechtliche Voraussetzungen
3.1.1 Statusrechtliche Voraussetzungen
Methoden der assistierten Reproduktion sollen unter Beachtung des
Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren angewandt werden. Dabei
darf grundsätzlich nur der Samen des Ehemannes verwandt werden;
sollen Samenzellen eines Dritten verwandt werden, sind die unter 5.3
genannten Voraussetzungen zu beachten.
Methoden der assistierten Reproduktion können auch bei einer nicht
verheirateten Frau angewandt werden. Dies gilt nur, wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu der Einschätzung gelangt ist,
dass
– die Frau mit einem nicht verheirateten Mann in einer festgefügten
Partnerschaft zusammenlebt und
– dieser Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen
wird.
Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Partners verwandt werden;
sollen Samenzellen eines Dritten verwandt werden, sind die unter 5.3
genannten Voraussetzungen zu beachten.
3.1.2 Embryonenschutzrechtliche Voraussetzungen
Für die Unfruchtbarkeitsbehandlung mit den genannten Methoden
dürfen maximal drei Embryonen einzeitig auf die Mutter übertragen
werden (§ 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 5 ESchG). An den zum Transfer vorge­
sehenen Embryonen dürfen keine Maßnahmen vorgenommen werden,
die nicht unmittelbar der Erhaltung der Embryonen dienen. Beim Einsatz
Bekanntmachungen
der oben genannten Methoden dürfen nur die Eizellen der Frau befruchtet werden, bei der die Schwangerschaft herbeigeführt werden soll.
3.1.3 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen
Sofern Leistungen der Verfahren zur assistierten Reproduktion von der
Gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, sind ferner die
Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V (insbes. §§ 27a, 92, 121a und
135 ff. SGB V) und die Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künst­
lichen Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und
Krankenkassen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
3.1.4 Berufsrechtliche Voraussetzungen
Ärztinnen und Ärzte, die solche Maßnahmen durchführen wollen und
für die sie die Gesamtverantwortung tragen, haben die Aufnahme der
Tätigkeit bei der Landesärztekammer anzuzeigen und nachzuweisen,
dass die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, außerdem haben sie an den Maßnahmen der Qualitätssicherung teilzunehmen. Änderungen sind der Landesärztekammer unverzüglich anzuzeigen.
Ärztinnen und Ärzte können nicht dazu verpflichtet werden, entgegen
ihrer Gewissensüberzeugung Verfahren der assistierten Reproduktion
durchzuführen.
3.2 Information, Aufklärung, Beratung und Einwilligung
Das Paar muss vor Beginn der Behandlung durch die behandelnde
­Ärztin/den behandelnden Arzt über die vorgesehene Behandlung, die
Art des Eingriffs, die Einzelschritte des Verfahrens, seine zu erwartenden
Erfolgsaussichten, Komplikationsmöglichkeiten, Risiken, mögliche Alternativen, sonstige Umstände, denen erkennbar Bedeutung beigemessen
wird, und die Kosten informiert, aufgeklärt und beraten werden.
3.2.1 Medizinische Aspekte
Im Einzelnen sind Information, Aufklärung und Beratung insbesondere
zu folgenden Punkten zu geben:
– Ablauf des jeweiligen Verfahrens
– Erfolgsrate des jeweiligen Verfahrens
– Möglichkeit einer behandlungsunabhängigen Schwangerschaft
– Zystenbildung nach Stimulationsbehandlung
– Überstimulationsreaktionen
– Nebenwirkungen von Medikamenten
– operative Komplikationen bei Follikelpunktionen
– Festlegung der Höchstzahl der zu transferierenden Embryonen
– Kryokonservierung für den Fall, dass Embryonen aus unvorhergesehenem Grund nicht transferiert werden können
– Abortrate in Abhängigkeit vom Alter der Frau
– Eileiterschwangerschaft
– durch die Stimulation bedingte erhöhte Mehrlingsrate und den damit
verbundenen mütterlichen und kindlichen Risiken (u. a. mit Folge der
Frühgeburtlichkeit)
– möglicherweise erhöhtes Risiko von Auffälligkeiten bei Kindern, insbesondere nach Anwendung der ICSI-Methode
– mögliche Risiken bei neuen Verfahren, deren endgültige Risikoeinschätzung nicht geklärt ist
Neben diesen behandlungsbedingten Risiken müssen Faktoren, die sich
auf das Basisrisiko auswirken (z. B. erhöhtes Alter der Partner, Verwandtenehe), Berücksichtigung finden. Hierzu sollte eine Stammbaumerhebung beider Partner über mindestens drei Generationen hinweg (u. a.
Fehlgeburten, Totgeburten, Personen mit körperlichen oder geistigen
Behinderungen, andere Familienmitglieder mit Fertilitäts­störungen)
durchgeführt werden. Ergeben sich Hinweise auf Chromo­somenstörungen oder auf Erkrankungen, die genetisch bedingt sein könnten, so
muss über Information und Aufklärung hinaus das Angebot einer humangenetischen Beratung erfolgen und dies dokumentiert werden.
3.2.2 Psychosoziale Aspekte
Im Einzelnen sind Information, Aufklärung und Beratung insbesondere
zu folgenden Punkten zu geben:
– psychische Belastung unter der Therapie (der psychische Stress kann
belastender erlebt werden als die medizinischen Schritte der Behandlung)
– mögliche Auswirkung auf die Paarbeziehung
– mögliche Auswirkung auf die Sexualität
– mögliche depressive Reaktion bei Misserfolg
– mögliche Steigerung des Leidensdrucks der Kinderlosigkeit bei erfolgloser Behandlung
– Alternativen (Adoption, Pflegekind, Verzicht auf Therapie)
– mögliche psychosoziale Belastungen bei Mehrlingen
3.2.3 Aspekte der humangenetischen Beratung
Dem Paar muss über Information und Aufklärung hinaus eine humangenetische Beratung (vgl. Kapitel „Humangenetische Beratung“) insbesondere angeboten werden bei:
– Anwendung der ICSI-Methode im Zusammenhang mit einer schweren
Oligoasthenoteratozoospermie oder nicht entzündlich bedingter
Azoospermie
– genetisch bedingten Erkrankungen in den Familien
– einer Polkörperdiagnostik (PKD)
– habituellen Fehl- und Totgeburten
– Fertilitätsstörungen in der Familienanamnese
3.2.4 Aspekte der behandlungsunabhängigen Beratung
Unabhängig von dieser Art der Information, Aufklärung und Beratung
muss die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt dem Paar die Möglichkeit einer behandlungsunabhängigen ärztlichen Beratung empfehlen und auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinweisen.
3.2.5 Aspekte der Kostenübernahme
Fragen zur Übernahme der Kosten der Behandlung durch gesetzliche
oder private Krankenkassen bzw. Beihilfeträger sind zu erörtern.
3.2.6 Aspekte der Dokumentation
Die erfolgte Information, Aufklärung, Beratung und die Einwilligung der
Partner zur Behandlung müssen dokumentiert und von beiden Partnern
und der aufklärenden Ärztin/dem aufklärenden Arzt unterzeichnet
­werden.
4. Fachliche, personelle und technische Voraussetzungen
Die Durchführung der Methoden
– homologe Insemination nach hormoneller Stimulation
– IVF mit ET
– GIFT
– ICSI mit ET
– heterologe Insemination nach hormoneller Stimulation
– heterologe IVF / ICSI
– PKD
als Verfahren setzt die Erfüllung der nachstehend festgelegten fachlichen, personellen und technischen Mindestanforderungen voraus.
Die Anzeige umfasst den Nachweis, dass die sachgerechte Durchführung
der erforderlichen Leistungen sowohl fachlich (Ausbildungs- und Qua­
lifikationsnachweis) als auch personell und sachlich (räumliche und
­apparative Ausstattung) auf den nachstehend genannten Teilgebieten
gewährleistet ist.
ÄBW 02 • 2007
133
Bekanntmachungen
4.1 Homologe Insemination nach Stimulation
4.1.1 Fachliche Voraussetzungen
Die anwendende Ärztin/der anwendende Arzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe muss über den Schwerpunkt bzw. über die fakultative
Weiterbildung „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktions­
medizin“ verfügen.
4.1.2 Technische Voraussetzungen
Folgende Einrichtungen müssen ständig verfügbar bzw. einsatzbereit
sein:
– Hormonlabor
– Ultraschalldiagnostik
– Labor für Spermiendiagnostik und Spermienpräparation
4.2 Heterologe Insemination nach Stimulation
Es gelten die gleichen fachlichen und technischen Voraussetzungen
wie für die homologe Insemination nach Stimulation (siehe hierzu: 4.1.1
und 4.1.2).
4.3 IVF mit ET, GIFT, ICSI, PKD
Diese Methoden setzen für die Patientenbetreuung das Zusammenwirken in einer ständig einsatzbereiten interdisziplinären Arbeitsgruppe
voraus.
4.3.1 Fachliche Voraussetzungen
Die Leitung bzw. die stellvertretende Leitung der Arbeitsgruppe obliegt
Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit
dem Schwerpunkt bzw. mit der fakultativen Weiterbildung „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“. Ihnen obliegen die
verantwortliche Überwachung der in dieser Richtlinie festgeschriebenen
Maßnahmen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe müssen über folgende Kenntnisse und
Erfahrungen verfügen:
– Endokrinologie der Reproduktion
– Gynäkologische Sonographie
– Operative Gynäkologie
– Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur
– Andrologie
– Psychosomatische Grundversorgung
Von diesen sechs Bereichen können nur zwei gleichzeitig von einer
Ärztin oder Wissenschaftlerin/einem Arzt oder Wissenschaftler der
­Arbeitsgruppe neben der Qualifikation der Psychosomatischen Grundversorgung verantwortlich geleitet werden.
Grundsätzlich sollen Ärztinnen/Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Andrologie“ in Diagnostik und Therapie im Rahmen der assistierten Reproduktion integriert sein.
Die regelmäßige Kooperation mit einer Humangenetikerin/einem
­Humangenetiker und einer ärztlichen oder Psychologischen Psycho­
therapeutin/einem Psychotherapeuten muss gewährleistet sein.
Es empfiehlt sich weiterhin eine Kooperation mit einer psychosozialen
Beratungsstelle.
Falls eine PKD durchgeführt werden soll, obliegt die humangenetische
Beratung Fachärztinnen/Fachärzten für Humangenetik oder Ärztinnen/
Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“.
4.3.2 Technische Voraussetzungen
Folgende Einrichtungen müssen ständig verfügbar bzw. einsatzbereit
sein:
– Hormonlabor
– Ultraschalldiagnostik
– Operationsbereitschaft mit Anästhesie-Team
– Labor für Spermiendiagnostik und -präparation
134
ÄBW 02 • 2007
– Labor für In-vitro-Fertilisation, In-vitro-Kultur und ggf. Mikroinjektion
– EDV-gestützte Datenerfassung
– Möglichkeit der Kryokonservierung
Falls eine PKD durchgeführt werden soll, muss die untersuchende Institution über diagnostische Erfahrung mittels molekulargenetischer und
molekular-zytogenetischer Methoden an Einzelzellen verfügen.
5. Voraussetzungen für spezielle Methoden und Qualitätssicherung
5.1 Embryotransfer
Ziel einer Sterilitätstherapie ist die Herbeiführung einer Einlingsschwangerschaft, da diese Schwangerschaft im Vergleich zu Mehrlingsschwangerschaften das geringste Risiko für Mutter und Kind darstellt.
Zwillingsschwangerschaften beinhalten für die Mutter erhöhte Risiken
(schwangerschaftsinduzierter Hypertonus, Präeklampsie), die in der
Beratung mit zu berücksichtigen sind. Die Risiken für das Kind sind bei
Zwillingen im Vergleich zu Einlingen ebenfalls erhöht, wobei besondere
Komplikationen bei monozygoten Zwillingsschwangerschaften zu erwarten sind (z. B. fetofetales Transfusionssyndrom).
Höhergradige Mehrlinge (mehr als Zwillinge) sollen verhindert werden,
da hierbei sowohl das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet
als auch die Morbidität und Mortalität der meist frühgeborenen Kinder
deutlich erhöht sein können.
Das Risiko besonders für höhergradige Mehrlinge mit allen gesundheitlichen und sozialen Problemen für Kinder und Eltern wiegt so schwer,
dass das Ziel, eine Schwangerschaft herbeizuführen, untergeordnet
werden muss. Zur Senkung des Mehrlingsrisikos müssen folglich die
wesentlichen Parameter wie Alter der Mutter, Anzahl der bisherigen
Versuche und Indikation zur Therapie abgewogen werden.
Es ist daher unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes zu
empfehlen, bei Patientinnen unter 38 Jahren im ersten und zweiten IVFund/oder ICSI-Versuch nur zwei Embryonen zu transferieren. Wenn von
dem Paar der Transfer von drei Embryonen gewünscht wird, darf dies
nur nach ausführlicher Information und Aufklärung über das erhöhte
Risiko für höhergradige Mehrlingsschwangerschaften und den damit
verbundenen Risiken für Mutter und Kind sowie nach entsprechender
Dokumentierung der hiermit verbundenen Gefahren erfolgen.
5.2 Kryokonservierung
Kryokonservierung von Eizellen im Stadium der Vorkerne zur Behandlung
der Infertilität von Patientinnen ist zulässig. Kryokonservierung von
Embryonen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn die im Behandlungszyklus vorgesehene Übertragung nicht möglich ist.
Die weitere Kultivierung von Eizellen im Vorkernstadium darf nur zum
Zwecke des Transfers und nur mit der Einwilligung beider Partner vorgenommen werden. Das Paar ist darauf hinzuweisen, dass über konservierte Eizellen im Vorkernstadium beide nur gemeinschaftlich verfügen
können. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Die Kryokonservierung von Eizellen ist ebenfalls möglich, jedoch nicht
so erfolgreich wie die Kryokonservierung von Eizellen im Vorkernstadium. Die Kryokonservierung von Ovarialgewebe ist als experimentell
anzusehen.
Die Kryokonservierung von ejakulierten, epididymalen und testikulären
Spermatozoen bzw. von Hodengewebe kann ohne Einschränkung durchgeführt werden.
Bekanntmachungen
5.3 Verwendung von heterologem Samen
5.3.1 Medizinische Aspekte
Der Einsatz von heterologem Samen ist medizinisch zu begründen, und
es ist darzulegen, warum der Einsatz von homologem Samen nicht erfolgreich war oder nicht zum Einsatz kommen konnte (siehe 2.1.6).
Ärztinnen und Ärzte haben sicherzustellen, dass
– kein Mischsperma verschiedener Samenspender verwendet wird,
– kein frisches Spendersperma verwendet wird,
– der Samenspender vor der ersten Samenprobe auf HIV 1 und 2 untersucht wurde,
– weitere HIV-Kontrollen in regelmäßigen Abständen von sechs Monaten erfolgt sind,
– die heterologe Insemination mit kryokonserviertem Sperma nur erfolgen darf, wenn es über eine Quarantänezeit von mindestens
180 Tagen gelagert wurde und wenn der Spender auch nach Ablauf
dieser Zeit frei von HIV 1- und 2-Infektionen geblieben ist und
– eine serologische Untersuchung auf Hepatitis B und C, Treponema
pallidum, Cytomegalieviren (Verwendung von CMV-positivem Spendersperma nur für CMV-positive Frauen) durchgeführt wurde.
Dies gilt auch bei der Kooperation mit Samenbanken.
Eine Erfassung von medizinischen und phänotypischen Merkmalen wie
Blutgruppe, Augenfarbe, Haarfarbe, Körpergröße, Körperstatur und
Ethnie erscheint sinnvoll. Ärztinnen und Ärzte sollen darauf achten, dass
ein Spender nicht mehr als zehn Schwangerschaften erzeugt.
5.3.2 Psychosoziale Beratung
Vor einer heterologen Insemination müssen die künftigen Eltern über
die möglichen psychosozialen und ethischen Probleme, welche die heterologe Insemination mit sich bringt, beraten werden. Dabei soll auf die
künftige Entwicklung ihrer Beziehung sowie auf die Frage der künftigen
Aufklärung des Kindes über seine Abstammung besonderes Gewicht
gelegt werden. Die Beratung erfolgt im Rahmen eines ärztlichen Gesprächs; dabei soll den künftigen Eltern eine weiterführende, qualifizierte
Beratung durch ärztliche oder Psychologische Psychotherapeuten oder
auch psychosoziale Beratungsstellen angeboten werden.
5.3.3 Rechtliche Aspekte
Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt muss sich über die möglichen rechtlichen Folgen der Verwendung von heterologem Samen für
alle Beteiligten unterrichten. Unbeschadet dieser eigenverantwortlich
durchzuführenden Unterrichtung wird empfohlen, folgende Grundsätze
zu beachten:
5.3.3.1 Unterrichtung über Rechtsfolgen
Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt sollte sich vor der Verwendung von heterologem Samen vergewissern, dass der Samenspender und die künftigen Eltern über mögliche rechtliche Konsequenzen
unterrichtet worden sind.
5.3.3.2 Dokumentation
Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt muss
– die Identität des Samenspenders und die Verwendung der Samenspende dokumentieren;
außerdem muss sie/er dokumentieren,
– dass sich der Samenspender mit der Dokumentation von Herkunft
und Verwendung der Samenspende und – für den Fall eines an sie/ihn
gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes – mit einer Bekanntgabe
seiner Personalien einverstanden erklärt hat,
– dass sich die künftigen Eltern mit der Verwendung von heterologem
Samen und der Dokumentation von Herkunft und Verwendung der
Samenspende einverstanden erklärt haben und die behandelnde
Ärztin/den behandelnden Arzt – für den Fall eines an diese/diesen
gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes oder eines der künftigen
Elternteile – von ihrer/seiner Schweigepflicht entbunden haben.
Dies gilt auch für den Fall, dass die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt mit einer Samenbank kooperiert; die Dokumentation kann nicht
auf die Samenbank delegiert werden.
5.4 Verfahrens- und Qualitätssicherung
Erforderlich sind die Qualitätssicherung der medizinisch angewendeten
Verfahren und deren Dokumentation.
5.4.1 Dokumentation
Zum Zwecke der Verfahrens- und Qualitätssicherung führt die Landesärztekammer gemeinsam mit den anderen Ärztekammern der Bundesrepublik Deutschland ein Dokumentationszentrum (Deutsches IVFRegister = DIR). Jede Arbeitsgruppe hat eine EDV-gestützte Dokumentation entsprechend dem Fragenkatalog des DIR zu erstellen.
Die Landesärztekammer beauftragt das DIR, jährlich einen Bericht über
die Arbeit der IVF-/ET-Zentren zu erstellen und zu veröffentlichen. Die
erhobenen Daten sollen regelmäßig so ausgewertet werden, dass der
Ärztin/dem Arzt die individuelle Beurteilung seiner Tätigkeit ermöglicht
wird.
Im Einzelnen müssen mindestens dokumentiert werden:
– IVF mit ET
– GIFT
– ICSI
– heterologe / homologe Insemination nach hormoneller Stimulation
– heterologe IVF/ICSI
– PKD
bezüglich:
– Alter der Patientin
– Indikation der Methoden
– Verlauf der Stimulation
– Anzahl und Befruchtungsrate der inseminierten Eizellen bei IVF/ICSI
– Anzahl der transferierten Eizellen bei GIFT
– Anzahl der transferierten Embryonen bei IVF/ICSI
– Schwangerschaftsrate
– Geburtenrate
– Fehlgeburten
– Eileiterschwangerschaften
– Schwangerschaftsabbrüche
– Mehrlingsrate
– Fehlbildungen
Die Beurteilung dieser Kriterien ist nur auf der Grundlage einer prospektiven Datenerfassung möglich. Konkret bedeutet die Prospektivität der
Datenerhebung, dass die ersten Angaben zum Behandlungszyklus
­innerhalb von acht Tagen nach Beginn der hormonellen Stimulation
eingegeben werden sollen. Dies ist notwendig, um eine nachträgliche
Selektion nach erfolgreichen und nicht erfolgreichen Behandlungszyklen
und somit eine bewusste oder unbewusste Manipulation der Daten zu
vermeiden.
Durch die prospektive Erfassung der Daten wird eine Auswertung im
Sinne der Qualitätssicherung ermöglicht, die nicht nur der interessierten
Ärztin/dem interessierten Arzt, sondern auch der interessierten Patientin
den Behandlungserfolg sowie die Bedeutung eventuell beeinflussender
Faktoren transparent macht.
5.4.2 Weitere Regelungen
Soweit die Behandlung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird, sind neben den vorstehenden Regelungen die
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 92 SGB V zu
beachten.
ÄBW 02 • 2007
135
Bekanntmachungen
5.4.3 Zuständige Kommissionen bei den Ärztekammern
Die Landesärztekammer bildet eine Ständige Kommission, welche die
Einhaltung der in den Richtlinien definierten fachlichen, personellen und
technischen Voraussetzungen prüft. Zugleich soll die Kommission die
Qualität der Arbeitsgruppen verfahrens- und ergebnisbezogen prüfen
und sie beraten. Ihr sollen geeignete Ärztinnen/Ärzte und Juristinnen/
Juristen angehören, wobei mindestens eine Ärztin/ein Arzt Erfahrungen
in der Reproduktionsmedizin haben muss.
Die Kommission kann sich in speziellen Fragen durch Vertreter anderer
Gebiete ergänzen.
5.4.4 Meldung von Verstößen
Verdacht auf Verstöße gegen die Richtlinie, auch auffälliges Ausbleiben
der Dokumentationen nach 5.4.1, sind der Landesärztekammer zu
­melden.
5.5 Berufsrechtliche Folgen
Die Nichtbeachtung des ESchG und dieser Richtlinie kann neben den
strafrechtlichen auch berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.“
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.
Vorstehende Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Landes­
ärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes in
der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes
und des Versorgungsanstaltgesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23,
ber. S. 83), nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums BadenWürttemberg vom 03. 01. 2007, Az: 55-5415.2-1.5.2 hiermit ausgefertigt
und bekannt gemacht.
Stuttgart, den 17. Januar 2007
Dr. med. U. Wahl Präsidentin Dr. med. A. Gräfin Vitzthum
Schriftführerin
136
ÄBW 02 • 2007
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen
im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten
und des Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer
Baden-Württemberg vom 17. Januar 2007
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. September 2006 erlässt die Landesärztekammer Baden-Württemberg als
zuständige Stelle hiermit gemäß § 71 Abs. 6 i. V. m. §§ 47 Satz 1 und 79
Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.)
die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter“ (§ 9 Verordnung über die Berufsausbildung
zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006, BGBl. S. 1097):
I. ABSCHNITT
Prüfungsausschüsse
§1
Errichtung
(1) Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Prüfung
errichtet die Landesärztekammer Prüfungsausschüsse (§ 39 Abs. 1 Satz 1
BBiG).
(2) Bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen,
können mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. Werden mehrere
Prüfungsausschüsse errichtet, sollen Sitz und Zusammensetzung der
Ausschüsse nach regionalen Gesichtspunkten bestimmt werden.
§2
Zusammensetzung und Berufung
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die
Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG).
(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der
­Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens
eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei
Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit­
geber und Arbeitnehmer sein (§ 40 Abs. 2 Satz 1 und 2 BBiG). Von dieser
Zusammensetzung darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls
die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht
berufen werden kann (§ 40 Abs. 5 BBiG).
(3) Die Mitglieder haben Stellvertreterinnen und Stellvertreter (§ 40
Abs. 2 Satz 3 BBiG).
(4) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden von der
Landesärztekammer für fünf Jahre berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 BBiG).
Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der
Amtszeit aus, erfolgt die Nachberufung bis zum Ablauf der Amtszeit.
(5) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im
Bereich der Landesärztekammer bestehenden Gewerkschaften und
selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 BBiG).
(6) Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen werden im Einvernehmen
mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle be­
rufen (§ 40 Abs. 3 Satz 3 BBiG).
(7) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb
einer von der Landesärztekammer gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die Landesärztekammer die Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 Abs. 3 Satz 4 BBiG).
Bekanntmachungen
(8) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus
wichtigem Grund abberufen werden (§ 40 Abs. 3 Satz 5 BBiG).
(9) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus­
lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von
anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen,
deren Höhe von der Landesärztekammer mit Genehmigung der obersten
Landesbehörde festgesetzt wird (§ 40 Abs. 4 BBiG).
§3
Ausschluss/Befangenheit
(1) Im Zulassungs- und Abschlussprüfungsverfahren dürfen Prüfungsausschussmitglieder nicht mitwirken, die von der Teilnahme gem. § 20
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) ausgeschlossen sind oder
bei denen ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine
unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen (§ 21 LVwVfG).
(2) Prüfungsausschussmitglieder, die sich befangen fühlen, oder Prüflinge, die die Besorgnis der Befangenheit geltend machen wollen, haben
dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der
Prüfung dem Prüfungsausschuss.
(3) Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft
die zuständige Bezirksärztekammer, während der Prüfung der Prüfungsausschuss.
(4) Wenn infolge Ausschluss oder Befangenheit oder aus anderen
­Gründen eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses
nicht möglich ist, kann die Durchführung der Prüfung einem anderen
Prüfungsausschuss übertragen werden.
§4
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
(1) Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein Mitglied, das den
Vorsitz führt und ein weiteres Mitglied, das es vertritt. Das vorsitzende
Mitglied und sein Stellvertreter sollen nicht derselben Mitgliedergruppe
angehören (§ 41 Abs. 1 BBiG).
(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der
Mitglieder, mindestens drei, mitwirken (§ 41 Abs. 2 BBiG). Er beschließt
mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 41 Abs. 2
BBiG).
§5
Geschäftsführung
(1) Die Bezirksärztekammer regelt im Benehmen mit dem Prüfungs­
ausschuss dessen Geschäftsführung.
(2) Die Sitzungsprotokolle sind vom vorsitzenden Mitglied und dem
protokollführenden Mitglied zu unterzeichnen. § 23 Abs. 7 bleibt un­
berührt.
§6
Verschwiegenheit
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie Gäste gemäß § 16 Abs. 1
haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit
zu wahren.
II. ABSCHNITT
Vorbereitung der Prüfung
§7
Prüfungstermine
(1) Die Landesärztekammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Termine im Jahr. Diese Termine sollen auf
den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein.
(2) Die Landesärztekammer gibt die Prüfungstermine einschließlich der
Anmeldefristen rechtzeitig, mindestens zwei Monate vorher, bekannt.
(3) Wird die Prüfung im schriftlichen Teil mit einheitlichen überregionalen Prüfungsaufgaben durchgeführt, sind einheitliche Prüfungstage
anzusetzen.
§8
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen,
1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
2. wer an der Zwischenprüfung teilgenommen sowie den schriftlichen
Ausbildungsnachweis geführt hat,
3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufs­
ausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht
ein­getragen ist, den weder die Auszubildende oder der Auszubildende noch dessen gesetzliche Vertreterin oder dessen gesetzlicher
Vertreter zu vertreten hat (§ 43 Abs. 1 BBiG).
(2) Behinderte Menschen sind zur Prüfung auch zuzulassen, wenn
die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen (§ 65 Abs. 2
Satz 2 BBiG).
§9
Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
(1) Die Auszubildende oder der Auszubildende kann nach Anhörung der
oder des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Prüfung zugelassen werden, wenn in den maßgebenden schulischen Fächern mindestens die Durchschnittsnote 2,0, und in der Berufsfachlichen Kompetenz mindestens die Note 2,0 erreicht wird (§ 45
Abs.1 BBiG).
(2) Zur Prüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens
4 ½ Jahre im Beruf der Medizinischen Fachangestellten oder des Medizinischen Fachangestellten oder der Arzthelferin oder des Arzthelfers
tätig gewesen ist. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis
der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden,
wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft
dargelegt wird, dass die Bewerberin oder der Bewerber die berufliche
Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit
im Ausland sind dabei zu berücksichtigen (§ 45 Abs. 2 BBiG).
(3) Zur Prüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser
Bildungsgang der Berufsausbildung „Medizinische Fachangestellte und
Medizinischer Fachangestellter“ entspricht (§ 43 Abs. 2 Satz 1 BBiG).
(4) Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und ehemalige Soldatinnen und
Soldaten sind auch ohne den Nachweis der in Abs. 2 Satz 1 genannten
Zeit zur Prüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium für Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass die Bewerberin oder der Bewerber berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
(§ 45 Abs. 3 BBiG).
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137
Bekanntmachungen
§ 10
Anmeldung zur Prüfung
(1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich nach den von der Landesärztekammer bestimmten Anmeldefristen und Formularen durch die
Ausbildende oder den Ausbildenden mit Zustimmung der Auszubildenden oder des Auszubildenden zu erfolgen.
(2) In besonderen Fällen kann der Prüfungsbewerber selbst den Antrag
auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen gemäß
§ 9 Abs. 2–4 und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungs­
verhältnis nicht mehr besteht.
(3) Örtlich zuständig für die Anmeldung ist die Bezirksärztekammer,
in deren Bezirk
– in den Fällen des § 8 und § 9 Abs. 1 die Ausbildungsstätte liegt,
– in den Fällen des § 9 Abs. 2 und Abs. 3 die Arbeitsstätte oder, soweit
kein Arbeitsverhältnis besteht, der Wohnsitz der Prüfungsbewerberin
oder des Prüfungsbewerbers liegt.
(4) Der Anmeldung sind beizufügen:
a) in den Fällen des § 8
– Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Anschrift, Name und Anschrift der oder des
Ausbildenden),
– eine schriftliche Bestätigung über das Führen des schriftlichen Aus­
bildungsnachweises (Berichtsheft),
– für den Fall, dass eine Zulassung ohne die Voraussetzungen des § 43
Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBiG beantragt wird und Erleichterungen auf Grund
einer Behinderung im Prüfungsverfahren begehrt werden, einen
Nachweis über Art und Umfang der Behinderung,
– Nachweis über den Besuch eines Kurses in Erste Hilfe im Umfang von
2 x 8 Stunden;
b) in den Fällen des § 9 Abs. 1
– Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Anschrift, Name und Anschrift der oder des
Ausbildenden),
– eine schriftliche Bestätigung über das Führen des schriftlichen Aus­
bildungsnachweises (Berichtsheft),
– Nachweis über den Besuch eines Kurses in Erste Hilfe im Umfang von
2 x 8 Stunden,
– das zuletzt erteilte Zeugnis der Berufsschule in Ablichtung;
c) in den Fällen des § 9 Abs. 2 und Abs. 3
– Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Anschrift),
– das letzte Zeugnis der berufsbildenden Schule in beglaubigter Abschrift (vgl. § 34 Abs. 2 Nr. 2 BBiG),
– Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung
über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit gem. § 9 Abs. 2
und 3, ggf. in übersetzter und beglaubigter Form,
– für den Fall, dass Erleichterungen auf Grund einer Behinderung im
Prüfungsverfahren begehrt werden, einen Nachweis über Art und
Umfang einer Behinderung,
– Nachweise über ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der
Berufstätigkeit im Ausland in übersetzter und beglaubigter Form.
(5) Die Prüfung ist für Auszubildende gebührenfrei (§ 37 Abs. 4 BBiG).
In den Fällen der §§ 8 und 9 Abs. 1 hat die oder der Ausbildende, in den
übrigen Fällen die Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber, die
Prüfungsgebühr zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühr wird in der
Gebührenordnung der Landesärztekammer festgesetzt.
138
ÄBW 02 • 2007
§ 11
Entscheidung über die Zulassung
(1) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Bezirksärztekammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben,
teilt sie dies der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber
schriftlich mit. Gegen die Nichtzulassung besteht die Möglichkeit des
Widerspruchs beim zuständigen Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).
Bestätigt der Prüfungsausschuss die Entscheidung der zuständigen
­Bezirksärztekammer, teilt sie dies der Prüfungsbewerberin oder dem
Prüfungsbewerber, bei minderjährigen Bewerbern den Personensorgeberechtigten, und der oder dem Ausbildenden unverzüglich unter
­Angabe der Gründe mit.
(2) Die zuständige Bezirksärztekammer teilt der Prüfungsbewerberin
oder dem Prüfungsbewerber die zustimmende Entscheidung über die
Zulassung zur Prüfung rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und
-ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mit. Auf das
Antragsrecht behinderter Menschen nach § 12 ist dabei hinzuweisen.
(3) Die Zulassung zur Prüfung ist in der Regel von der zuständigen
­Bezirksärztekammer zurückzunehmen, wenn
1. sie durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder
Bestechung erwirkt worden ist,
2. sie die Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber durch
­Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder
­unvollständig waren,
3. ihre Rechtswidrigkeit der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungs­
bewerber bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt
war.
Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der §§ 48, 49 LVwVfG unberührt.
(4) Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf
bei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen (§ 46
Abs. 2 BBiG).
§ 12
Regelungen für behinderte Menschen
Behinderte Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung ange­
messenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Art
und Umfang der im Einzelfall zu gewährenden Erleichterungen sind
rechtzeitig mit dem Behinderten zu erörtern.
III. ABSCHNITT
Durchführung der Prüfung
§ 13
Prüfungsgegenstand
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Die Prüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan, der Verordnung über die Berufsausbildung zur
Medizinischen Fachangestellten und zum Medizinischen Fachangestellten aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den
im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist (vgl. § 38 BBiG).
§ 14
Prüfungsaufgaben
Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben sowie Musterlösungen, Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfs­
mittel auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung.
Bekanntmachungen
§ 15
Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen
Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung kann in programmierter Form
durchgeführt werden.
(2) Die Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten und zum Medizinischen Fachangestellten erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf
den im Berufschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die
Berufsausbildung wesentlich ist.
(3) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Bereiche
­Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde.
1. Prüfungsbereich Behandlungsassistenz
Folgende Gebiete sind zugrunde zu legen:
a) Qualitätssicherung,
b) Zeitmanagement,
c) Schutz vor Infektionskrankheiten,
d) Arzneimittel, Sera, Impfstoffe, Heil- und Hilfsmittel,
e) Patientenbetreuung und -beratung,
f) Grundlagen der Prävention und Rehabilitation,
g) Laborarbeiten,
h) Datenschutz und Datensicherheit,
i) Dokumentation,
j) Handeln bei Notfällen,
k) Abrechnung erbrachter Leistungen.
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der
Prüfung zeigen, dass er im Bereich der Diagnostik und Therapie Arbeitsabläufe planen und die Durchführung der Behandlungsassistenz beschreiben kann. Dabei soll er gesetzliche und vertragliche Bestimmungen
der medizinischen Versorgung, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit, Umweltschutz sowie Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
berücksichtigen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachliche Zusammenhänge verstehen, Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann.
2. Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltung
Hierzu gehören folgende Gebiete:
a) Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung,
b) Arbeiten im Team,
c) Verwaltungsarbeiten,
d) Dokumentation,
e) Marketing,
f) Zeitmanagement,
g) Datenschutz und Datensicherheit,
h) Organisation der Leistungsabrechnung,
i) Materialbeschaffung und -verwaltung.
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der
Prüfung zeigen, dass er Betriebsabläufe beschreiben, Arbeitsabläufe
systematisch planen sowie interne und externe Koordinierungsaufgaben
darstellen kann. Dabei soll er Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit, Umweltschutz, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten berücksichtigen.
3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche
und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen kann.
(4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgenden zeitlichen
Höchstwerten auszugehen:
1. im Prüfungsbereich Behandlungsassistenz
120 Minuten,
2. im Prüfungsbereich Betriebsorganisation
und -verwaltung
120 Minuten,
3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten.
(5) Die in Abs. 4 genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form
durchgeführt wird.
(6) Sind im schriftlichen Teil der Prüfung die Prüfungsleistungen in bis
zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und im weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag
des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der
mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung
durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen,
wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung
des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis
und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1
zu gewichten.
(7) Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er
praxisbezogene Arbeitsabläufe entsprechend der folgenden Nummer 1
oder 2 simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren
kann:
1. Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich
Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der
Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen, Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der
Prävention,
2. Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich
Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der
Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie Durchführen von Laborarbeiten.
Der Prüfling soll zeigen, dass er in höchstens 75 Minuten eine komplexe
Prüfungsaufgabe bearbeiten sowie während dieser Zeit in höchstens
15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen kann. Dem Prüfling ist
eine angemessene Vorbereitungszeit einzuräumen. Er soll zeigen, dass
er mit den Patienten situationsgerecht und personenorientiert kommunizieren, sie sachgerecht informieren und zur Kooperation motivieren
kann. Er soll nachweisen, dass er Arbeitsabläufe planen, Betriebsabläufe
organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen, Mittel der technischen
Kommunikation nutzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
und Belange des Umweltschutzes berücksichtigen sowie die für die
Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die
Vorgehensweise bei Durchführung der Prüfungsaufgabe begründen
kann. Schließlich soll er nachweisen, dass er Erste-Hilfe-Maßnahmen
durchführen kann.
§ 16
Nichtöffentlichkeit
(1) Die Prüfungen sind nichtöffentlich. Vertreterinnen oder Vertreter der
die Aufsicht über die Landesärztekammer führenden Behörde und der
Landesärztekammer sowie die Mitglieder oder stellvertretenden Mitglieder des Berufsbildungsausschusses können anwesend sein. Der
Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der Bezirksärztekammer
andere Personen als Gäste zulassen.
ÄBW 02 • 2007
139
Bekanntmachungen
(2) Die in Abs. 1 bezeichneten Personen sind nicht stimmberechtigt und
haben sich auch sonst jeder Einwirkung auf den Prüfungsablauf zu
enthalten.
(3) Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.
§ 17
Leitung und Aufsicht
(1) Die Prüfung wird unter Leitung des vorsitzenden Mitglieds vom
Prüfungsausschuss abgenommen.
(2) Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen
Bezirksärztekammer bei der Durchführung der Prüfung zur Mithilfe
weitere Personen einbinden.
(3) Bei schriftlichen Prüfungen regelt die zuständige Bezirksärztekammer im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung. Sie
muss sicherstellen, dass der Prüfling die Arbeiten selbständig und nur
mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ausführt. Die Prüfungsaufgaben müssen dem Aufsichtsführenden im verschlossenen Umschlag
übergeben werden, der erst bei Prüfungsbeginn geöffnet werden darf.
§ 18
Ausweispflicht und Belehrung
Die Prüflinge haben sich auf Verlangen des vorsitzenden Mitglieds oder
der oder des Aufsichtsführenden über ihre Person auszuweisen. Sie sind
vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung
stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, über die Folgen
von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.
§ 19
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
(1) Prüflinge, die bei der Prüfung getäuscht oder zu täuschen versucht
haben, die andere als zugelassene Hilfsmittel im Prüfungsraum mit sich
geführt oder die sonst erhebliche Ordnungsverstöße begangen haben,
können von der oder dem Aufsichtsführenden oder dem vorsitzenden
Mitglied des Prüfungsausschusses von der Prüfung vorläufig ausgeschlossen werden.
(2) Der Prüfungsausschuss kann nach Anhörung des Prüflings für die
betreffenden Prüfungsarbeiten die Note „6“ (ungenügend) erteilen. In
schwerwiegenden Fällen kann der Prüfling von der Fortsetzung der
Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht
bestanden.
(3) Wird ein Fehlverhalten nach Abs. 1 erst nach Abschluss der Prüfung
bekannt, kann die zuständige Bezirksärztekammer innerhalb von drei
Jahren nach Abschluss der Prüfung und nach Anhörung des Prüflings
die Prüfung für nicht bestanden erklären. Diese Frist gilt nicht in den
Fällen, in denen der Prüfling über seine Teilnahme an der Prüfung getäuscht hat. Das Abschlusszeugnis und der Brief zur oder zum Medizinischen Fachangestellten sind einzuziehen.
§ 20
Rücknahme, Rücktritt, Nichtteilnahme
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann vom Prüfling bis zum
Zugang des Zulassungsbescheides ohne Angabe von Gründen durch
schriftliche Erklärung zurückgenommen werden. In diesem Fall gilt die
Prüfung als nicht begonnen.
(2) Tritt ein Prüfling nach Zugang des Zulassungsbescheides von einem
Prüfungsbereich oder Prüfungsteil zurück, so hat er die Gründe für seinen
Rücktritt unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen.
Genehmigt die zuständige Bezirksärztekammer den Rücktritt, so gilt der
140
ÄBW 02 • 2007
Prüfungsbereich oder Prüfungsteil als nicht unternommen. Bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen werden anerkannt.
Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Im Falle einer Erkrankung kann die zuständige Bezirksärztekammer
die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch durch einen von ihr
benannten Arzt verlangen.
(3) Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder unterlässt
es der Prüfling, die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich mitzuteilen,
so gilt der Prüfungsbereich oder Prüfungsteil als nicht bestanden.
§ 21
Versäumnis
(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder gibt er eine
­Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die
Prüfung, so hat er den Prüfungsabschnitt oder den Prüfungsteil nicht
bestanden. Liegt ein wichtiger Grund für das Verhalten des Prüflings
vor, so gilt der Prüfungsabschnitt oder der Prüfungsteil als nicht unternommen.
(2) Der Prüfling hat die Gründe für sein Versäumnis unverzüglich der
zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen. Im Falle einer Erkrankung
kann die zuständige Bezirksärztekammer die Vorlage einer ärztlichen
Bescheinigung auch durch einen von ihr benannten Arzt verlangen.
(3) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die
zuständige Bezirksärztekammer, ggf. nach Anhörung des Prüfungsausschusses.
IV. ABSCHNITT
Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
§ 22
Bewertung
(1) Die Prüfungsleistungen gemäß der Gliederung der Prüfung nach § 15
sowie die Gesamtleistung sind – unbeschadet der Gewichtung von
einzelnen Prüfungsleistungen auf Grund der Ausbildungsverordnung –
wie folgt zu bewerten:
eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
= Note 1 = sehr gut (1,0 bis 1,4)
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
= Note 2 = gut (1,5 bis 2,4)
eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung
= Note 3 = befriedigend (2,5 bis 3,4)
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
= Note 4 = ausreichend (3,5 bis 4,4)
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen
lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind
= Note 5 = mangelhaft (4,5 bis 5,4)
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst
die Grundkenntnisse lückenhaft sind
= Note 6 = ungenügend (5,5 bis 6,0).
(2) Jede Prüfungsleistung ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses getrennt und selbständig zu beurteilen und zu bewerten.
(3) Zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach § 22 Abs. 2 kann das
vorsitzende Mitglied mindestens zwei Mitglieder mit der Bewertung
einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen beauftragen (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BBiG). Die Beauftragten sollen nicht derselben
Mitgliedergruppe angehören. Sie dokumentieren die wesentlichen Abläufe und halten die für die Bewertung erheblichen Tatsachen fest (§ 42
Abs. 3 BBiG).
Bekanntmachungen
(4) Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen
Dritter, insbesondere berufsbildender Schulen, einholen (§ 39 Abs. 2
BBiG). Im Rahmen der Begutachtung sind die wesentlichen Abläufe zu
dokumentieren und die für die Bewertung erheblichen Tatsachen festzuhalten (§ 39 Abs. 3 BBiG).
§ 23
Feststellung des Prüfungsergebnisses
(1) Der Prüfungsausschuss stellt das Gesamtergebnis der Prüfung fest
und bezeichnet es mit einer Note nach § 22 Abs. 1. Er stellt ferner fest,
welcher Tag als Tag des Bestehens der Prüfung gilt.
(2) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Behandlungsassistenz
40 Prozent,
2. Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltung 40 Prozent,
3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
20 Prozent.
Der schriftliche und der praktische Teil der Prüfung sind gleich zu gewichten.
(3) Das Ergebnis des schriftlichen Teils der Prüfung ist dem Prüfling
spätestens vor Beginn des praktischen Teils der Prüfung bekannt zu
geben.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich der Ergänzungsprüfung gemäß § 15 Abs. 6 sind das bisherige Ergebnis und
das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu
gewichten.
(5) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im schriftlichen und im
praktischen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der
Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die
Prüfung nicht bestanden.
(6) Der Prüfungsausschuss teilt dem Prüfling am letzten Prüfungstag
mit, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber
ist dem Prüfling eine vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden zu unterzeichnende Bescheinigung auszuhändigen.
(7) Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der
einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, in der
die wesentlichen Abläufe der Prüfung und alle für die Bewertung erheblichen Tatsachen zu dokumentieren sind. Sie ist von den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses zu unterzeichnen und nach Abschluss der Prüfung
an die zuständige Bezirksärztekammer zu übermitteln.
(8) Bei nicht bestandener Prüfung kann der Prüfungsausschuss unbeschadet des § 26 Abs. 2 bestimmen, in welchen Prüfungsbereichen oder
Prüfungsteilen eine Wiederholungsprüfung nicht erforderlich ist.
§ 24
Prüfungszeugnis
(1) Die zuständige Bezirksärztekammer stellt dem Prüfling ein Prüfungszeugnis aus (§ 37 Abs. 2 BBiG).
(2) Das Prüfungszeugnis enthält:
– die Bezeichnung „Prüfungszeugnis“ nach § 37 BBiG,
– Angaben zur Person des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum),
– die Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
– die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile und Prüfungsbereiche
sowie eine Gesamtnote,
– das Datum des Bestehens der Prüfung,
– die Unterschriften des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses und des oder der Beauftragten der Bezirksärztekammer mit
Siegel.
(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der oder des Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen.
Auf Antrag der oder des Auszubildenden kann das Ergebnis berufs­
schulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen
werden (§ 37 Abs. 3 BBiG).
(4) Die Bezirksärztekammer erteilt nach bestandener Prüfung den Brief
einer Medizinischen Fachangestellten oder eines Medizinischen Fach­
angestellten.
(5) Der oder dem Ausbildenden wird auf Antrag das Ergebnis der
­Prüfung ihrer oder seiner Auszubildenden mitgeteilt.
§ 25
Nicht bestandene Prüfung
(1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und ggf. sein
gesetzlicher Vertreter sowie die oder der Ausbildende von der zuständigen Bezirksärztekammer einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchem Prüfungsteil oder in welchen Prüfungsbereichen ausreichende Leistungen nicht erbracht worden sind und welche Prüfungsteile oder Prüfungsbereiche in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr
wiederholt zu werden brauchen (§ 23 Abs. 8).
(2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gem.
§ 26 ist hinzuweisen.
V. ABSCHNITT
Wiederholungsprüfung
§ 26
Wiederholungsprüfung
(1) Die Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt
werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG).
(2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einem Prüfungsbereich oder Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen erbracht,
so ist dieser Prüfungsbereich oder Prüfungsteil auf Antrag des Prüflings
nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren –
­gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung
an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
(3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
(4) Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung (§§ 8 bis 11)
gelten sinngemäß. Bei der Anmeldung sind außerdem Ort und Datum
der vorausgegangenen Prüfung anzugeben.
VI. ABSCHNITT
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 27
Rechtsbehelfsbelehrung
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der
Landesärztekammer sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an die
Prüfungsbewerberin bzw. -teilnehmerin mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Verwaltungsgerichtsordnung und den Ausführungsbestimmungen des Landes
­Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.
ÄBW 02 • 2007
141
Bekanntmachungen
§ 28
Prüfungsunterlagen
Auf Antrag ist dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine
Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten
sind drei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gem. §§ 10 und
23 Abs. 6 sind zehn Jahre aufzubewahren.
§ 29
Übergangsregelung
Arzthelferinnen und Arzthelfer, die sich bei Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung in der Ausbildung befinden, beenden die Ausbildung nach den
Bestimmungen der früheren Arzthelfer-Ausbildungsverordnung vom
10. Dezember 1985 und der früheren Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Arzthelferinnen und Arzthelfer vom 30. März 1988, es sei
denn, es erfolgt eine Vereinbarung des Ausbilders mit der Auszubildenden oder dem Auszubildenden über die Anwendung der Verordnung
über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur
Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 in Verbindung mit
dieser Prüfungsordnung (vgl. § 10 AusbVO).
§ 30
Inkrafttreten, Genehmigung
Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündigung im Ärzteblatt
­Baden-Württemberg am 01. März 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Prüfungsordnung der Landesärztekammer vom 30. März 1988 außer
Kraft.
Die vorstehende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten
und des Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer BadenWürttemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes
und § 47 Abs. 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung
mit Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
vom 12. 12. 2006 Az: 55-5418-14 hiermit bekannt gemacht.
Stuttgart, 17. Januar 2007
Dr. med. U. Wahl Präsidentin Dr. med. A. Gräfin Vitzthum
Schriftführerin
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. September 2006 erlässt die Landesärztekammer Baden-Württemberg
als zuständige Stelle gemäß § 71 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 1
Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) unter
Berücksichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum
Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten
vom 26. April 2006, BGBl. S. 1097 ff. die folgenden
Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen
1. Zweck
Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes,
um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.
142
ÄBW 02 • 2007
2. Inhalt und Gliederung
(1) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2
zu § 5 der Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur
Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 für die ersten
18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan
zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(2) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Auf­
gaben in höchstens 120 Minuten in folgenden Prüfungsbereichen
durchzuführen:
1. Arbeits- und Praxishygiene,
2. Schutz vor Infektionskrankheiten,
3. Verwaltungsarbeiten,
4. Datenschutz und Datensicherheit,
5. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten.
(3) Die Zwischenprüfung kann in programmierter Form durchgeführt
werden. Insbesondere in diesem Fall kann die Prüfungsdauer unterschritten werden.
3. Aufgabenstellung
Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung die Prüfungsaufgaben. Er kann überregional erstellte Prüfungsaufgaben übernehmen, soweit diese von Gremien erstellt oder
ausgewählt werden, die entsprechend § 40 BBiG zusammengesetzt
sind.
4. Prüfungsausschüsse
Für die Durchführung der Zwischenprüfung kann die Landesärztekammer Prüfungsausschüsse, die bereits für Abschlussprüfungen errichtet
sind, für zuständig erklären oder besondere Prüfungsausschüsse er­
richten. Bei der Zusammensetzung und Berufung sind die sich aus den
§§ 40, 41 BBiG ergebenden Grundsätze zu wahren.
5. Prüfungstermin
Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung soll so abgestimmt werden, dass
einerseits die Ausbildung so weit fortgeschritten ist, dass hinreichende
Kenntnisse und Fertigkeiten prüfbar sind und andererseits ggf. notwendige Korrekturen erfolgen können. Die Zwischenprüfung soll vor dem
Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden, frühestens aber nach
18 Monaten Ausbildungszeit.
6. Anmeldung
Die Bezirksärztekammer fordert den ausbildenden Arzt/die ausbildende
Ärztin rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubildenden für die Teilnahme an der Zwischenprüfung auf.
7. Feststellung des Ausbildungsstandes
Mängel im Ausbildungsstand sind gegeben, wenn die Leistungen den
Anforderungen im Allgemeinen nicht entsprechen.
8. Aufsicht
(1) Die Bezirksärztekammern regeln ggf. im Benehmen mit den
­Prüfungsausschüssen die Aufsichtsführung, die sicherstellen muss, dass
der Prüfling die Arbeiten selbständig und nur mit den erlaubten Arbeitsund Hilfsmitteln ausführt.
(2) Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist in einer Liste zu ver­
merken.
Bekanntmachungen
9. Prüfungsbescheinigung
(1) Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt.
(2) Die Bescheinigung erhalten der Auszubildende/die Auszubildende
und auf Verlangen der ausbildende Arzt/die ausbildende Ärztin.
(3) Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung
für die Abschlussprüfung.
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax 7 69 81-5 00
10. Übergangsbestimmungen
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei der Bekanntgabe dieser
Grundsätze bereits bestehen, sind die Grundsätze für die Durchführung
der Zwischenprüfung für Arzthelferinnen vom Dezember 1986 weiterhin
anzuwenden.
11. Bekanntgabe
Die Grundsätze zur Durchführung der Zwischenprüfung werden im
Ärzteblatt Baden-Württemberg bekannt gegeben.
Bezirksberufsgericht
für Ärzte in Stuttgart
Kombinierter Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 10 der StrlSchV
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenund anderen ionisierenden
­Strahlen liegt.
Termin:
Mittwoch, 9. Mai 2007,
ca. 11.00 Uhr s.t.–ca. 21.00 Uhr.
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal.
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt der
Fachkunde (der Kurs ist gem.
§ 18a Abs. 2 RöV und § 30 der
StrlSchV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt
Stuttgart als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT):
Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
– Neues aus der StrlSchV
– Abschlusstestat für StrlSchV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Teilnahmegebühr:
90 Euro für den Einzelkurs bzw.
100 Euro für den kombinierten
Kurs; Brezel und Kaffee in der
großen Pause sind inklusive;
­Gebühreneinzug erfolgt vor Ort
in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine Be­
arbeitungsgebühr von 30 Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
­danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
­erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
­abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
­unter Angabe von Name, Adresse,
Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail
bei Frau Loredana Esposito,
Ärztliche Stelle, Telefon (07 11)
7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75,
E-Mail:
[email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und Soziales
Baden-Württemberg vom
22. 01. 2007 – Az. 55-5415.2-1.2 –
wurde im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom
16. März 1995 (GBl. S. 314),
­zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 14. Februar
2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83) mit
Wirkung vom 25. Januar 2007
für die Dauer von 5 Jahren
als 1. ärztlicher Beisitzer:
Dr. med. Volker Hofmann
Salzburger Straße 10
71229 Leonberg
des Bezirksberufsgerichts für
Ärzte in Stuttgart bestellt.
Landeseinheitliche Zwischen­
prüfung 2007 für Arzthelferinnen
Die landeseinheitliche Zwischenprüfung für Arzthelferinnen
­findet am Samstag,
dem 21. Juli 2007 statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass
die Verwendung von Hilfsmitteln
wie Textausgabe der Gebührenordnung und dergleichen nicht
gestattet sein wird. Handys
­dürfen zur Prüfung nicht mit­
gebracht werden.
ÄBW 02 • 2007
143
Bekanntmachungen
Psychotherapeuten
Landkreis Böblingen
71101 Schönaich
psychologisch
PP/VHT EK
Nr. 0206
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax 7 87 52 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Augenärzte
Stadtkreis Stuttgart
70563 Stuttgart
Nr. 0201
Frauenärzte
Rems-Murr-Kreis
73614 Schorndorf
Nr. 0202
Stadtkreis Stuttgart
70178 Stuttgart
Nr. 0207
Hausärzte
Landkreis Heidenheim
89518 Heidenheim
Allgemeinarzt
Nr. 0208
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie über die Abteilung Ärztebe­
ratung bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon
(07 11) 78 75-3 00. Wir machen
ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Die formlose Bewerbung ist
­innerhalb von vier Wochen unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Ziffer bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart,
schriftlich einzureichen und muss
die vollständige Anschrift, Facharztanerkennung, Angaben zum
frühestmöglichen Praxisüber­
nahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der
Bewerbung an den Praxisüber­
geber enthalten.
Auf folgende, bereits früher veröffentlichte Ausschreibung können noch Bewerbungen eingehen:
Hausärzte
in 73312 Geislingen
Nr. 0203
Zu diesen und insbesondere
auch zu weiteren Niederlassungs-,
Kooperations- und Übernahme­
möglichkeiten bietet Ihnen die
Bezirksdirektion Stuttgart eine
persönliche Beratung an.
Terminvereinbarung bitte unter
Telefon (07 11) 78 75-3 00.
Hautärzte
Stadtkreis Stuttgart
70186 Stuttgart
Nr. 0203
Nervenärzte
Stadtkreis Stuttgart
70597 Stuttgart
Nr. 0204
Main-Tauber-Kreis
97996 Niederstetten
Nr. 0205
144
ÄBW 02 • 2007
Ausschuss Ärztinnen
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 40
Bezirksberufsgericht
für Ärzte in Karlsruhe
Durch Verfügung des Ministe­
riums für Arbeit und Soziales
­Baden-Württemberg vom 09. 01.
2007 – Az. 55-5415.2-1.2 – ­
wurde im Einvernehmen mit
dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4
i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom
16. März 1995 (GBl. S. 314),
­zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes zur Änderung des
Heilberufe-Kammergesetzes und
zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften vom 09. Juni
2004 (GBl. S. 279) mit Wirkung
vom 18. 03. 2007 für die Dauer
von 5 Jahren
Herr
Leonhard Schmidt
Heidelberger Straße 7
76199 Karlsruhe
zum Vorsitzenden
des Bezirksberufsgerichts für
Ärzte in Karlsruhe bestellt und
Herr
Thomas Kleinheinz
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Straße 7
76133 Karlsruhe
zum stellvertretenden
­ orsitzenden des BezirksberufsV
gerichts für Ärzte in Karlsruhe
bestellt.
Fortbildungsseminar für Ärztinnen
„Cardiopulmonale Reanimation“
(Theorie und praktische Übungen)
Termin:
Samstag, 12. Mai 2007
Kurs 1: 08.30–12.00 Uhr
Kurs 2: 13.30–17.30 Uhr
Ort: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.,
Saarburger Ring 61,
Mannheim-Friedrichsfeld
Gebühr: 45 Euro
Anmeldeschluss: 27. April 2007
(Teilnehmerzahl beschränkt)
Die Zertifizierung mit 6 Fort­
bildungspunkten wird bei der
Landesärztekammer beantragt.
Anmeldung:
Es wird um schriftliche verbindliche Anmeldung (entweder zu
Kurs 1 oder Kurs 2) gebeten:
Bezirksärztekammer
Nordbaden, Frau Isolde Maisch,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe.
Überweisung:
Konto der Bezirksärztekammer
Nordbaden, Nr. 0001 299 573,
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe
(BLZ 660 906 21), Überweisungsvermerk: „Reanimationstraining“.
Nach schriftlicher Anmeldung
und Überweisungseingang
­erfolgt die Anmeldebestätigung.
Anmeldungen ohne Zahlungs­
eingang können leider nicht
­berücksichtigt werden.
Bei Stornierung der Anmeldung
nach dem Anmeldeschluss oder
bei Nichterscheinen ist die volle
Teilnahmegebühr zu bezahlen.
Bekanntmachungen
Transfusionsmedizin
Fortbildungsveranstaltung
zur Qualifikation als Transfusionsverantwortliche/-r und
­Transfusionsbeauftragte/-r
Gemäß den aktuellen Richtlinien
zur Gewinnung von Blut und
Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten
(Hämotherapie) ist für Trans­
fusionsverantwortliche und
Transfusionsbeauftragte und für
Ärzte, die ein Blutdepot oder ein
blutgruppenserologisches Laboratorium leiten, eine theoretische
Fortbildung einer Landesärztekammer erforderlich.
Das Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie Mannheim
des DRK-Blutspendedienstes
­Baden-Württemberg – Hessen
gGmbH veranstaltet am 23. und
24. März 2007 in Mannheim ein
entsprechendes Seminar in zwei
Blöcken.
Es handelt sich hierbei um einen
– jeweils 8 Stunden umfassenden
– theoretischen Unterricht,
­gemäß den Fortbildungsinhalten
des Curriculums der Bundesärztekammer zur Qualifikation als
Transfusionsverantwortlicher/
-Beauftragter.
Teil A
Für Ärzte, welche nur Plasma­
derivate anwenden:
Freitag, 23. März 2007
(ganztägig)
Gebühr: 75,– Euro inkl. Arbeitsunterlagen und Essen
Teil A und B
Für Transfusionsverantwortliche
und -beauftragte und für Leiter
von Blutdepots bzw. blutgruppenserologischen Laboratorien:
Freitag, 23. März 2007 und
Samstag, 24. März 2007
(jeweils ganztägig)
Gebühr: 100,– Euro
inkl. Arbeitsunterlagen und Essen
Anmeldung:
Um verbindliche Anmeldung
wird bis 2. März 2007 gebeten
an:
Prof. Dr. med. H. Klüter
Institut für Transfusionsmedizin
und Immunologie
Friedrich-Ebert-Straße 107
68167 Mannheim
Weitere Informationen erhalten
Sie bei Frau Dezius-Heß unter der
Rufnummer (06 21) 37 06-8 17
oder per Fax 37 06-8 18.
Mündlich-praktische Prüfungstermine für die Abschlussprüfung der
Arzthelferinnen im SOMMER 2007
für den Kammerbezirk Nordbaden
Karlsruhe:
07. 07. 2007
11. 07. 2007
14. 07. 2007
18. 07. 2007
21. 07. 2007
Heidelberg:
09. 07. 2007
11. 07. 2007
12. 07. 2007
13. 07. 2007
Pforzheim:
06. 07. 2007
07. 07. 2007
11. 07. 2007
Mannheim:
02. 07. 2007
03. 07. 2007
05. 07. 2007
09. 07. 2007
Mosbach:
13. 07. 2007
Calw:
11. 07. 2007
Frauenärztliche Praxis
im Planungsbereich Enzkreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
02. 01. 2008
Kennziffer FR/151,
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/198,
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax 5 96 11 88
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Augenärztliche Praxis
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Zeitpunkt
Kennziffer AU/54,
Chirurgische Praxis
(bisherige „Job-SharingGemeinschaftspraxis“)
im Planungsbereich Heidelberg
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer CH/59,
Frauenärztliche Praxis
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
bzw. spätestens 30. 06. 2007
Kennziffer FR/149,
Frauenärztliche Praxis
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
bzw. spätestens 30. 06. 2007
Kennziffer FR/150,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/210,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer HÄ/221,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/223,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich Mannheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. 2007
Kennziffer HÄ/237,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil
mit HÄ/239)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/238,
Horb:
29. 06. 2007
30. 06. 2007
ÄBW 02 • 2007
145
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil
mit HÄ/238)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/239,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich Calw
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer HÄ/240,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil)
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. 2007
Kennziffer HÄ/241,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer HÄ/242,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil
mit HÄ/246)
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer HÄ/247,
Hautärztliche Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil
mit HG/57)
im Planungsbereich
Karlsruhe-Stadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. 2007
Kennziffer HG/56,
Hautärztliche Praxis
(Gemeinschaftspraxis-Anteil
mit HG/56)
im Planungsbereich
Karlsruhe-Stadt
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 04. 2007
Kennziffer HG/57,
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer HÄ/243,
Nervenärztliche Praxis
im Planungsbereich Calw
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 10. 2007
Kennziffer NP/65.
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/244,
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
im Planungsbereich
Rhein-Neckar-Kreis
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer HÄ/245,
146
Hausärztliche Praxis
– allgemeinmedizinisch –
(Gemeinschaftspraxis-Anteil
mit HÄ/247)
im Planungsbereich Pforzheim
Praxisübernahmezeitpunkt:
01. 07. 2007
Kennziffer HÄ/246,
Nähere Informationen zu diesen
ausgeschriebenen Praxen sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
­Telefon (07 21) 59 61-3 12.
­Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­
ÄBW 02 • 2007
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
02. 03. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Des Weiteren wird folgender
­Psychotherapeutensitz ausgeschrieben:
Praxis eines Kinderund Jugendlichen­
psychotherapeuten
im Planungsbereich
Baden-Baden, Stadt/Rastatt
Praxisübernahmezeitpunkt:
nächstmögl. Termin
Kennziffer KJP/18.
Nähere Informationen zu dieser
ausgeschriebenen Praxis sowie
ggf. Antragsunterlagen erhalten
Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,
Bezirksdirektion Karlsruhe,
­Telefon (07 21) 59 61-1 63.
­Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit
Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen
(Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän­
digen Zulassungsunterlagen
sind unter dem Stichwort
­„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Kennziffer bis zum
02. 03. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Karlsruhe, Keßlerstraße 1,
76185Karlsruhe, einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
­Warteliste eingetragenen Psychotherapeuten nicht automatisch
als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten.
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 89 28 68
Akademie für Ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Basisseminar Reisemedizin
gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Stunden) „Reise­
medizinische Gesundheitsberatung“
30 Millionen Bundesbürger reisen jährlich ins Ausland. Jeder
Vierte fühlt sich während oder
nach einer Fernreise krank. Der
Bedarf an fundierter reisemedizinischer Beratung in der Arztpraxis wächst ständig. Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für
eine qualifizierte, individuelle
reisemedizinische Beratung. In
zwei Wochenendblöcken werden
Grundlagen der Tropenmedizin
behandelt, Gesundheitsrisiken im
Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden
Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauchund Höhenmedizin sind ebenso
Inhalt wie Erkrankungen bei
­Reiserückkehrern. In Ergänzung
zu den Vorträgen wird aktuelles
Lern- und Informationsmaterial
zur Verfügung gestellt und die
Möglichkeit geboten, eigene
„Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern.
Teilnehmer, die das komplette
Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem
Multiple-Choice-Test teilnehmen.
Bei erfolgreichem Abschluss
­erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „Reise-Gesundheits-Beratung“
vom Deutschen Fachverband
Reisemedizin (DFR) anerkannt
wird.
Bekanntmachungen
Wissenschaftliche Leitung: Frau
Dr. med. R. Mazzola, Freiburg
Termine:
(jeweils Freitag/Samstag)
02./03. März und
23./24. März 2007
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 350,– Euro
Seminar Psychosomatische
­Grundversorgung
In den letzten Jahren sind bei
vielen psychischen Erkrankungen
Versorgungsleitlinien mit Behandlungspfaden für psychische,
psychosomatische und SuchtErkrankungen erarbeitet worden.
Diese zielen jeweils auf die Ko­
operation von Hausärzten, Fachärzten und die Abstimmung von
ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung. Dies war
zur Qualitätsverbesserung und
insbesondere zur Verbesserung
der Schnittstellenproblematik erforderlich. Diese Versorgungsleitlinien entsprechen der Tatsache,
dass die große Mehrzahl aller
psychisch erkrankten Patienten
primär in der hausärztlichen Praxis versorgt wird. Viele Patienten
mit psychischen, psychosomatischen sowie Suchterkrankungen
kontaktieren aber auch wegen
spezieller körperlicher Symptome
primär andere Fachärzte wie
­Orthopäden, Hals-Nasen-OhrenÄrzte, Kardiologen, etc. Im stationären Bereich stellen etwa in
­internistischen Kliniken Alkoholfolgeerkrankungen die häufigste
Diagnose dar.
Aufgrund dieser Entwicklung
zu kooperativen, vernetzten Versorgungsstrukturen, die sich
an Versorgungsleitlinien und
­Behandlungspfaden nach den
Prinzipien der Evidenz basierten
Medizin ausrichten, hat die
­Akademie die Fort- und Weiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung neu
strukturiert.
Termine:
(jeweils samstags,
9.00 s.t.–17.00 Uhr)
17. März 2007:
Psychoonkologie am Beispiel
des Mammakarzinoms
21. April 2007:
Chronischer Rückenschmerz
16. Juni 2007:
Sexuelle Störungen
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Gebühr: 75,– Euro pro Samstag
8-stündiger Fortbildungskurs
zur Verordnung von Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation
gemäß den Richtlinien
des Gemeinsamen Bundes­
ausschusses in Zusammenarbeit
mit der SAMA, Stuttgart und
dem MDK Baden-Württemberg
Ab 01. April 2007 können Vertragsärzte medizinische Rehabilitationsleistungen durch die
­gesetzliche Krankenversicherung
nur noch verordnen, wenn sie
­eine besondere Qualifikation
nachweisen. Diese fachliche
­Befähigung kann u. a. durch den
neu konzipierten 8-stündigen
Fortbildungskurs mit Lernerfolgskontrolle erworben werden.
Termin:
Sa, 10. März 2007
Beginn: 9.00 Uhr s.t.
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 80,– Euro
Anmeldung: SAMA, Stuttgart,
Telefon (07 11) 84 88 84-11
oder über E-Mail:
[email protected]
Eröffnungsveranstaltung 2007
der Akademie:
Kinder und Jugendliche
in der modernen Gesellschaft
(Prof. Dr. Jörg Fegert, Ulm)
Pharmakotherapie der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts­
störung unter aktuellen Gesichtspunkten
(Klaus Kresse, Offenburg)
Wie die Medien funktionieren
und wie sie uns verändern
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax 8 41 07
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Termin:
Mi, 18. April 2007
Beginn: 19.00 Uhr s.t.
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Notarztseminar zum Erwerb der
­Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“
gemäß der aktuellen WBO
in Zusammenarbeit mit der
­Landesrettungsschule Baden
Termin:
Mo, 02.–Di, 10. Juli 2007
(außer Sonntag)
Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Gebühr: 550,– Euro
Folgende Vertragsarztsitze werden
nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4
SGB V auf Antrag der ­betreffenden
Ärzte/Psycho­therapeuten bzw.
deren Erben ausgeschrieben:
Hausarzt
Stadtkreis Freiburg
79098 Freiburg
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 04. 2007
Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007
Chiffre-Nr. 02/07-1
Hausarzt
Landkreis Lörrach
(allgemeinärztliche Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007
Chiffre-Nr. 02/07-2
Notfalltraining für Ärzte
(Grundkurs)
in Zusammenarbeit mit der
­Landesrettungsschule Baden
Termin:
Sa, 24. März 2007
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Gebühr: 100,– Euro
Bitte Programme und An­
meldeformulare anfordern!
Auskunft und Anmeldung:
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Postfach 63 80, 79039 Freiburg,
Telefon (07 61) 8 84-1 44/-1 42/
-1 41, Fax (07 61) 8 84-4 00,
E-Mail: [email protected]
Hausärztliche Praxis
– internistisch –
Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis
78050 VS-Villingen
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: zum nächstmöglichen
Termin
Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007
Chiffre-Nr. 02/07-3
Hausarzt
Landkreis Ortenaukreis
77933 Lahr
(örtliche BAG/
internistischer Anteil)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007
Chiffre-Nr. 02/07-4
ÄBW 02 • 2007
147
Bekanntmachungen
Chirurgie
Landkreis BreisgauHochschwarzwald
79822 Titisee-Neustadt
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007
Chiffre-Nr. 02/07-5
Chirurgie
Landkreis Rottweil
78713 Schramberg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007
Chiffre-Nr. 02/07-6
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Landkreis Rottweil
78713 Schramberg
(örtliche BAG)
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007
Chiffre-Nr. 02/07-7
HNO-Heilkunde
Stadtkreis Freiburg
(Einzelpraxis)
Zeitpunkt: 01. 08. 2007
Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007
Chiffre-Nr. 02/07-8
Nähere Informationen erhalten
Sie über die Kassenärztliche Ver­
einigung Baden-Württemberg,
­Bezirksdirektion Freiburg, Telefon
(07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung
müssen alle Zulassungsvoraus­
setzungen erfüllt sein (z. B. Arzt­
registereintragung, Facharzt u. a.).
Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruflichen Werdegangs beizufügen.
Die Bewerbung ist bis zur jeweils
genannten Bewerbungsfrist bei
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27,
79114 Freiburg, einzureichen.
Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V) aufgenommenen Ärzte werden hiermit aufgefordert, sich bei Interesse
ebenfalls zu bewerben. Eine gesonderte Mitteilung ­ergeht nicht.
148
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 74 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin (80-Stunden-Kurs) zur
­Erlangung der Gebietsbezeichnung
„Facharzt für Allgemeinmedizin“
lt. WBO vom 01. 06. 1999
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg plant das 80stündige Weiterbildungsseminar
Allgemeinmedizin im Rahmen
der 5-jährigen Weiterbildung
(WBO vom 01. 06. 1999) vom
5.–13. Mai 2007 im Ärztehaus
Reutlingen durchzuführen. Dieses
Seminar wird nur einmal jährlich
durchgeführt. Wir bitten deshalb
alle Kolleginnen und Kollegen,
die sich in der Weiterbildung
zum Facharzt für Allgemeinmedizin nach der 5-jährigen Weiter­
bildung nach der WBO von 1999
befinden, die Teilnahme an diesem Kurs rechtzeitig einzuplanen.
Ort: Ärztehaus Reutlingen
Gebühr: 590,– Euro
(Anmeldungs-Nr. 8/2007)
Mindestteilnehmerzahl: 35
Falls die Mindestteilnehmerzahl
8 Wochen vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt oder
die Teilnahmegebühr erhöht
­werden. Ebenso wird 8 Wochen
vor Kursbeginn die Anmeldung
verbindlich. Bei Abmeldung
nach diesem Termin wird die
volle Teilnahmegebühr fällig.
Bei der Landesärztekammer
­Baden-Württemberg
mit 80 Punkten angemeldet.
ÄBW 02 • 2007
Niedergelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Krankenhausärzte
und Fachärzte, die in nach § 108
SGB V zugelassenen Kliniken
­angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der
Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen
Fortbildungskategorien keine
Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte
heute die Möglichkeit, frei zu
entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit
wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig
auch über Printmedien, CD-ROMs
und Online-Fortbildung zu
­gestalten.
Diese Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“ wurde von
der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des
Curriculums der Dt. Gesellschaft
für Palliativmedizin entwickelt
und ist von der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg mit
10 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-ROM (39,–
Euro) wenden Sie sich bitte an
die unten angegebene Adresse.
8-stündiger Fortbildungskurs zur
Verordnung von Leistungen zur
­medizinischen Rehabilitation gemäß
den Rehabilitations-Richtlinien des
Gemeinsamen Bundesausschusses
Termin:
Samstag, 10. März 2007,
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 3/2007)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
­Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 90,– Euro
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Der Fortbildungskurs endet
mit einer Lernerfolgskontrolle.
Bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
mit 21 Punkten angemeldet.
Grundlagen der Medizinischen
­Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas an­
nehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
­Curriculum ausgearbeitet, das
den Teilnehmern das für die
­Erstellung von Gutachten notwendige Wissen vermittelt.
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg bietet
dieses Curriculum in modifizierter
Form an:
Termine:
Freitag, 20. April 2007,
9.00–16.15 Uhr
Samstag, 21. April 2007,
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 15. Juni 2007,
9.00–16.05 Uhr
Samstag, 16. Juni 2007,
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2007)
Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen
Bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
mit 34 Punkten angemeldet.
Bekanntmachungen
10. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
„... bis der Notarzt kommt“
Für viele Ärztinnen und Ärzte,
die nicht die Zusatzbezeichnung
„Notfallmedizin“ erworben
haben, ergeben sich in Bereitschafts- und Notdiensten oft
nicht alltägliche Situationen mit
ungewohnten Problemen, die
häufig unter Zeitdruck bewältigt
werden müssen. Das 10. Gesundheitsforum Südwürttemberg wird
dieser Thematik mit typischen
Beispielen vor dem Hintergrund
der Reanimationsrichtlinien sowie juristischen und finanziellen
Aspekten gewidmet sein.
Termin:
Samstag, 24. März 2007,
10.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 7/2007)
Programm:
10.00–10.15 Uhr:
Begrüßung
Herr Dr. med. Michael Datz,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Tübingen
10.15–10.40 Uhr:
Reanimationsrichtlinien
Referent: Dr. med. Michael
­Schulze, Leitender Oberarzt
der Abteilung Anästhesie der
Universitätsklinik, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Fachkunde
Leitender Notarzt, Tübingen
10.40–11.05 Uhr:
Der kardiale Notfall
Referent: Dr. med. Ralph Schulze,
niedergelassener Facharzt für
­Innere Medizin, Schwerpunkt
Kardiologie, Fachkunde Rettungsdienst, Fachkunde Leitender
­Notarzt, Ulm
11.05–11.30 Uhr:
Der psychiatrische Patient
Referent: Dr. med. Tim Petersdorff, niedergelassener Facharzt
für Psychiatrie und Psycho­
therapie, Fachkunde Rettungsdienst, Friedrichshafen
11.30–11.55 Uhr:
Der Notfall beim Kind
Referent: Dr. Michael Armann,
niedergelassener Facharzt für
Kinder- und Jugendmedizin,
Schwerpunkt Neonatologie,
­Fachkunde Rettungsdienst,
­Tübingen
11.55–12.20 Uhr:
Juristische Fallstricke
(Haftung, der tot
aufgefundene Patient, etc.)
Referent: Prof. Dr. iur. Hans
Kamps, Geschäftsführer
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
12.20–12.45 Uhr:
Abrechnungsaspekte
und Dokumentation
Referent: Gernot Haug,
Abrechnungsleiter Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksstelle Reutlingen
12.45–13.15 Uhr:
Diskussion mit den Referenten
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Tübingen
Gebühr: keine
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.
Erwerb der Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungs­
ordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatz­
bezeichnung ist u. a. die Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
­Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 12. Oktober 2007,
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 13. Oktober 2007,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 14. Oktober 2007,
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 26. Oktober 2007,
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 27. Oktober 2007,
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 28. Oktober 2007,
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2007)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Chefarzt am Kreiskrankenhaus
Laupheim
Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 350,– Euro
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
mit 40 Punkten angemeldet.
Palliativmedizin –
Fallseminar Modul III
Termin:
26.–29. September 2007
(Mittwoch–Samstag)
(Anmeldungs-Nr. 11/2007)
Gebühr: 425,– Euro
Teilnehmerzahl: 15 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Nach der Neufassung der Weiterbildungsordnung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg vom 15. 03. 2006 (In Kraft
getreten am 01. 05. 2006) und
den allgemeinen Übergangsbestimmungen des § 20 Abs. 8 sind
eine mindestens 12-monatige
­regelmäßige und überwiegende
Tätigkeit in der Palliativmedizin
innerhalb der letzten 8 Jahre
vor Einführung der neuen Weiterbildungsordnung sowie umfassende Erfahrungen, Kenntnisse
und Fertigkeiten in diesem
­Bereich nachzuweisen.
Dies kann entweder geschehen
durch:
– Nachweis einer 12-monatigen
Tätigkeit bei einem Weiter­
bildungsbefugten oder
– durch dokumentierten Nachweis über die palliativmedizinische Versorgung von 25 Patienten innerhalb von 5 Jahren
oder
– durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, welche die letztgenannten
Möglichkeiten in Betracht ziehen,
bietet die Akademie für Ärztliche
Fortbildung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg die Fallseminare Module I–III im Ärztehaus
Reutlingen an.
Fallseminare Module I–II
Termin:
23.–30. Juni 2007
(Samstag–Samstag)
(Anmeldungs-Nr. 10/2007)
Gebühr: 845,– Euro
Teilnehmerzahl: 15 Personen
Internet für Ärzte
Termin:
Samstag, 19. Mai 2007,
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2007)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer
Reutlingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: 50,– Euro
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Power Point-Seminar
Termine:
Samstag, 16. Juni 2007,
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2007)
Samstag, 20. Oktober 2007,
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2007)
Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med.
Manfred Eissler, Reutlingen
Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer
Reutlingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten zertifiziert.
ÄBW 02 • 2007
149
Bekanntmachungen
Notfallmedizinisches Training
für Arzthelferinnen
Termine:
Teil I: Basismaßnahmen der Reanimation
Mittwoch, 7. März 2007,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 21. März 2007,
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH6/2007
und AH7/2007)
Teil 1: Basismaßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 11. April 2007,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 18. April 2007,
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH8/2007
und AH9/2007)
Teil I: Basismaßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 2. Mai 2007,
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Erweiterte Maßnahmen
der Reanimation
Mittwoch, 9. Mai 2007,
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. AH10/2007
und AH11/2007)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
akademie, 89077 Ulm,
Einsteinstr. 59, 5. Stock
Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag
pro Person inkl. Skript
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche Fort­
bildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16,
Fax (0 71 21) 9 17-4 00,
E-Mail: [email protected]
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 91 71 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen werden gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte bzw. deren
Erben die folgenden Vertrags­
arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Innere Medizin
(fachärztlich)
Gastroenterologie
Reutlingen
(Stadt)
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
RT 46
Verkürzte Bewerbungsfrist:
Bitte beachten Sie, dass die
Bewerbung auf diesen Sitz
(RT 46) der KVBW – BD
­Reutlingen, bis spätestens
zum 07. 03. 2007 zuge­
gangen sein muss!
Chirurgie
Sigmaringen
(Stadt)
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: baldmöglichst
SI 62
Anästhesiologie
Stadtkreis Ulm
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
UL 25
Radiologie
Reutlingen
(Stadt)
Übernahme eines Gemeinschafts­
praxisanteils
Zeitpunkt: 01. 07. 2007
RT 48
Kinder- und
Jugendheilkunde
Kreis Reutlingen
Bad Urach
Übernahme einer Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2007
RT 47
Nähere Informationen vorab
­erhalten Sie bei der Kassen­
ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion
Reutlingen, Telefon (0 71 21)
9 17-2 39, Frau Kaupp.
Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort
„Ausschreibung“ unter Angabe
der jeweiligen Chiffre-Nummer
bis zum 20. 03. 2007 bei der
­Kassenärztlichen Vereinigung
­Baden-Württemberg, Bezirks­
direktion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen,
­einzureichen, die vollständigen
Bewerbungsunterlagen können
in Ausnahmefällen spätestens
bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses
nachgereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass die
in der Warteliste eingetragenen
Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten. Eine
gesonderte Mitteilung ergeht
nicht.
Impressum
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende),
Dr. med. Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender),
Dr. med. Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Gisela Dahl,
Dr. med. Herz, Dr. med. Geldmacher, Dr. med. Schade,
Dr. med. Datz, PD Dr. med. Christian Benninger
Verantwortlicher Chefredakteur:
Jürgen Dreher
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89 45
Telefax (07 11) 76 98 98 59
E-Mail: [email protected]
Verlag und Anzeigenverwaltung:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
Forststraße 131, 70193 Stuttgart
Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,
Anzeigenverkaufsleitung:
Sebastian von Beckerath
Telefon (07 11) 63 67 28 49
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Anzeigenverwaltung:
Angela Grüssner (Leitung)
Rudolf Beck
Telefon (07 11) 63 67 28 61
Telefax (07 11) 63 67 27 60
E-Mail: [email protected]
Gesamt-Anzeigenleitung:
Christian Hennig (verantwortlich)
Abonnement/Einzelhefte:
Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg
Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen
Telefon (0 89) 8 58 53-5 55
Telefax (0 89) 85 85 36 25 51
Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 50 vom 1. 1. 2007 gültig.
Gesamtherstellung:
Layout: GreenTomato Süd GmbH,
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Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg
Bezugspreise:
Inland: jährlich 109,20 € zzgl. Versand­kosten 18,00 €
(inkl. der ­jeweils gül­tigen MwSt.).
EU-Länder-­Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland:
jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 24,60 €
EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 109,20 €
zzgl. Versandkosten 24,60 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
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Bestell­eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den
Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der
Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.
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Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei
Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht
schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende
des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden.
Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei
den Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Bei­träge ist jeweils
der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und
­S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen
Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein­
sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis
zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vor­
ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von
Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten
Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse
für das ÄBW ist ­ausschließlich
an die zuständige Bezirks­ärztekammer zu melden.
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ÄBW 02 • 2007