Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2007
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2007
ISSN 0720-3489 2 2007 Ärzteblatt Baden-Württemberg E 1041 62. Jahrgang Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Gentner Verlag Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv) Villingen-Schwenningen Inhalt 02 • 2007 Ärzteblatt Baden-Württemberg EDITORIAL KAMMERN UND KV 88 Den Niedergang des demokratischen Parlamentarismus diagnostiziert der Vizepräsident der LÄK, Dr. med. Max Zollner, am Beispiel Gesundheitsreform Neujahrsempfang der Landesärztekammer und KV Baden-Württemberg 88 Die Neuen Vorstände der Bezirksärztekammern wurden gewählt 89 Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer – Ergebnisse 91 Das neue „Curriculum Umweltmedizin“ ist verabschiedet 100 Hämotherapie-Richtlinien – Änderungen im Nachweisverfahren 101 Reduzierung der medizinischen Strahlenbelastung 102 Der Gesundheitsfond und die Verteilungswirkungen in BW 103 3. Kassenärztetag Baden-Württemberg 105 VERMISCHTES FORTBILDUNG 111 116 Noro-Viren – Erreger akuter Gastroenteritiden WIRTSCHAFT 121 122 Gesundheitsrat Südwest – ein Sachstandsbericht TERMINE 129 BEKANNTMACHUNGEN 131 IMPRESSUM 150 Villingen-Schwenningen Das „Morbele“ (fotografiert von der Baden-Württembergischen Bank) ist eine der wichtigsten Figuren in der Villinger Fasnet. Sie trägt prächtig verzierte Gewänder und eine kunstvoll geschnitzte Maske aus Lindenholz. Die freundlichen Gesichtszüge prägen den Charakter der Figur. Die Hauptfigur der Fasnet ist jedoch der Narro – einer der „Weißnarren“. Sein weißes Gewand ist über und über bemalt mit Tieren und Blütenknospen als Zeichen des nahenden Frühlings und der Fruchtbarkeit. Über den Schultern trägt er an Lederbändern befestigte bronzene Schellen, die Narrorollen. Jede für sich hat ein Gewicht von zirka 18 Kilo. Sie klingen mit dem „Narri–Narro“-Ruf im Rhythmus des Umzugs. Traditionell verspottet der Weißnarr am Rosenmontag jene Bürger, die Verfehlungen begangen haben – die Alemannen nennen das „strählen“. Vom Morbele werden die „Gestrählten“ danach mit Dörrzwetschgen und Süßem getröstet. Villingen-Schwenningen hat auch außerhalb der fünften Jahreszeit einiges zu bieten: Es beheimatet das Naturschutzgebiet Schwenninger Moos, das Franziskanermuseum sowie ein Uhrenindustriemuseum mit der ältesten Uhrenfabrik Württembergs. Übrigens kommen auch die „SERC Wild Wings“ aus Schwenningen, die in der zweiten Bundesliga im Eishockey spielen. Zur Attraktivität trägt die Baden-Württembergische Bank ihren Teil bei: Besonders Heil- und Freiberufler haben in ihr einen starken Partner in Fragen der Finanzierung und Investition. Interessierte finden die BW-Bank in der Friedrich-Ebert-Straße 22 in 78054 Villingen-Schwenningen sowie im Internet unter www.bw-bank.de. VermögensManagerin Carolin Käfer berät sie gerne persönlich. Telefonisch ist sie unter (0 77 20) 83 02-23 zu erreichen, per Fax unter -11. ÄBW 02 • 2007 87 Editorial Der Niedergang des demokratischen Parlamentarismus – am Beispiel der Gesundheitsreform Dr. med. Maximilian Zollner „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ So steht es im § 38 des Grundgesetzes. Ein Blick auf diesen Paragraphen muss dem letzten Bundestagsab geordneten klar machen, dass sein Gewissen nicht Kauder, Struck oder sonst wer heißen kann und Fraktionszwang und Fraktionsdisziplin nicht an Stelle dieses Gewissens treten können. Bei der Verabschiedung des „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes“ am 2. Februar 2007 war aber die hohe ethische Verantwortung bei den Abgeordneten der Großen Koalition nicht zu erkennen. Abgesehen von etlichen Abweichlern, die die notwendige Mehr- heit nicht gefährden konnten, wurde so entschieden, wie die Fraktionsspitze vorgegeben hatte. Der endgültige Gesetzestext mit den zahlreichen Änderungen soll den Parlamentariern erst gegen Mitternacht zugestellt worden sein. Wann also hätten sie den Text also lesen sollen? Fatal war nur, dass es sich bei den Abgeordneten, die ihre Zustimmung aus unterschiedlichen Gründen verweigerten, auch um Experten aus dem Gesundheitsausschuss handelte. Gerade den Fachleuten, auf deren Rat und Empfehlung man sonst gerne hört, und deren Vorschläge bei Abstimmungen gerne akzeptiert werden. Nicht so hier: Aktuell wird mit Abberufung aus dem Gesundheitsausschuss gedroht. Der Werdegang des „GKV-WSG“ belegt geradezu exemplarisch, welchen Stellenwert die Regierung dem Parlament, dem Gesundheitsausschuss und den zahlreichen Experten aus dem Gesundheitswesen Neujahrsempfang der Landesärztekammer und KVBW In guter Tradition hatten Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zum Neujahrsempfang 2007 ins Maritim Hotel in Stuttgart eingeladen und Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl konnte viele Gäste begrüßen, allen voran die Sozialministerin des Landes, Dr. med. Monika Stolz – aber auch Landtagsabgeordnete, Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die Bürgermeister der Stadt Stuttgart, Repräsentanten der Kirchen, der Wirtschaft und des Gesundheitswesens und auch die neu gewählten Präsidenten und Vizepräsidenten der Bezirksärztekammern. Der Dank der Präsidentin galt allen, die die Ärzteschaft in den vergangenen Monaten „in stürmischer Zeit“ begleitet haben, „in einer Zeit der Versprechungen, Enttäuschungen, Proteste, Beschimpfungen und Beleidigungen“. Die Pflicht der Ärzte sei jetzt, nicht zu schweigen, „denn die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Wahrheit. Unsere Landesregierung hat unsere Anliegen ernst genommen und sich für uns eingesetzt, wir wissen es zu schätzen.“ Auch Dr. Hoffmann-Goldmayer kam noch einmal auf die jüngsten politischen Ereignisse zu sprechen, „die der Demokratie geschadet haben“. Die gemeinsame Solidarität der Ärzte sei jetzt gefragt. „Handeln ist besser als verkünden.“ Die Ministerin schließlich dankte – auch im Namen des Ministerpräsidenten – für die gute Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, die auch in schwierigen Zeiten die Patienten nie aus den Augen verloren habe. Doch die Reform – so Dr. Stolz – habe auch positive Seiten, die es jetzt dr. auszuloten gelte. 88 ÄBW 02 • 2007 zumisst. Die Grundzüge der Reform wurden von den Koalitionsspitzen festgelegt und dann zur Ausformulierung der Ministerialbürokratie überlassen. Als Versuchsballon, quasi um die Schmerzgrenze auszuloten, erschienen mehrere Arbeitsentwürfe mit dem Vermerk „mit der Leitung nicht abgestimmt“. Früher wurde ein derartiger Vorgang als Verluderung der politischen Sitten bezeichnet, heute scheint es politisches Stilmittel zu sein. Genauso wie die unanständig kurzen Fristen für die Zustellung von Änderungsanträgen und für Stellungnahmen zum Gesetzestext. Dieses Gesetz ist Murks und löst weder das Problem der zukünftigen Finanzierung des Gesundheitswesens noch die Frage des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschritts. Es schafft aber mehr Macht für den Staat und bahnt so den Weg in die Staatsmedizin. Unsere großen Demonstrationen und die anderen zahlreichen Aktionen haben zwar Eindruck hinterlassen, aber sie haben die verantwortlichen Politiker nicht zum Nachdenken und Einlenken bewegt. Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrer Regierungserklärung aufgerufen „mehr Freiheit zu wagen“. Nehmen wir uns die Freiheit, die Patienten über die Auswirkungen der misslungenen Gesundheits reform aufzuklären. Verweigern wir unsinnige bürokratische Forderungen. Wehren wir uns gegen staatliche Bevormundung, die das Vertrauen zwischen Arzt und Patienten gefährdet. Befreien wir uns vom staat lichen Gängelband. Lassen wir nicht zu, dass die Würde unseres Berufes zerstört wird. Frau Merkel und Frau Schmidt haben die Gesundheitsreform zur Chefsache gemacht. Sie müssen sich auch daran messen lassen. ■ Dr. med. Max Zollner Vizepräsident der LÄK Kammern und KV Vorstände der Bezirksärztekammern gewählt Die Delegiertenversammlungen der vier Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg haben sich am Samstag, 3. Februar 2007, neu konstituiert und unter anderem ihre Vorstände sowie die Delegierten zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt. Die Ergebnisse: aus Freudenstadt, Dipl. pol. Ekkehard Ruebsam-Simon aus Bammental, Dr. Bärbel Kuhnert-Frey aus Sinsheim, Dr. Elisabeth Daikeler aus Karlsruhe, Dr. Ernst Hohner aus Schwetzingen, Dr. Udo Saueressig aus Lobbach sowie Dr. Peta Beckervon Rose aus Heidelberg. Vorstand der Bezirksärzte kammer Nordwürttemberg: Vorstand der Bezirksärzte kammer Nordbaden: Vorstand der Bezirksärzte kammer Südbaden: Dr. Klaus Baier aus Sindelfingen ist zum dritten Mal in Folge in seinem Amt als Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg bestätigt worden. Neuer und alter Vizepräsident ist Dr. Stephan Roder aus Talheim. Als Rechnungsführer wurde wiederum Dr. Joachim Koch aus Pleidelsheim bestätigt. Als weitere Mitglieder im Vorstand wurden gewählt: Dr. Matthias Fabian aus Stuttgart, Dr. Wolfgang Miller aus Leinfelden-Echterdingen, Prof. Dr. Albrecht Hettenbach aus Göppingen, Dr. Ludwig Braun aus Wertheim sowie Dr. Udo Schuss aus Stuttgart. PD Dr. Christian Benninger aus Heidelberg, bisher Vizepräsident der Bezirksärztekammer Nordbaden, ist zum Präsidenten der Bezirksärztekammer Nordbaden gewählt worden. Sein Amtsvorgänger Prof. Dr. Stefan Wysocki aus Heidelberg wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt. Neuer Vizepräsident ist Dr. Stephan Bilger, Dossenheim. Rechnungs führer wurde Dr. Jürgen Braun aus Mannheim. Die weiteren Vorstandsmitglieder: Dr. Herbert Zeuner aus Heidelberg, Dr. Josef Ungemach aus Mannheim, Dr. Ernst-Rainer Sexauer aus Karlsruhe, Dr. Dorothee Müller-Müll Der bisherige Präsident Dr. erhard Schade aus Bad Krozingen G wurde im Amt bestätigt, ebenso Vizepräsident Dr. Christoph von Ascheraden aus St. Blasien und Rechnungsführer Dr. Ulrich Clever aus Freiburg. Die weiteren Vorstandsmitglieder: Dr. Jens Thiel aus Freiburg, Prof. Dr. Wilhelm Niebling aus TitiseeNeustadt, Dr. Ulrich Voshaar aus Offenburg, Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer aus Freiburg, Dr. Christoph Graf aus Gottmadingen, Dr. Helga Schulenberg aus Titisee-Neustadt, Dr. Udo Schulte aus Weil-Haltingen und Dr. Gerlinde Birmelin aus Freiburg. Vorstand der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg: Vorstand Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Von links: Dr. Fabian, Dr. Miller, Vizepräsident Dr. Roder, Rechnungsführer Dr. Koch, Präsident Dr. Baier, Dr. Braun, Prof. Dr. Hettenbach, Dr. Schuss. Foto: Fiedler Dr. Michael Datz aus Tübingen ist in seinem Amt als Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg bestätigt worden. Vizepräsident wurde wiederum Dr. Michael Schulze aus Tübingen. Zum Rechnungsführer haben die Delegierten Dr. Norbert Fischer aus Ulm ernannt. Als weitere Mitglieder im Vorstand wurden gewählt: Dr. Frank J. Reuther aus Ulm, Dr. Günter Frey aus Ulm, Dr. Dipl.-Phys. Manfred Eissler aus Reutlingen, Dr. Peter Benk aus Ravensburg sowie Dr. Michael Häussler aus Ravensburg. ÄBW 02 • 2007 89 Kammern und KV Vorstand Bezirksärztekammer Nordbaden Von links: Dr. Hohner, Rechnungsführer Dr. Braun, Frau Dr. Daikeler, Präsident PD Dr. Benninger, Ehrenpräsident Prof. Dr. Wysocki, Frau Dr. Becker-von Rose, Frau Dr. Kuhnert-Frey, Dr. Ungemach, Frau Dr. Müller-Müll, Dr. Zeuner, Dr. Saueressig und Dr. Sexauer. Nicht im Bild sind Vizepräsident Dr. Bilger und Dipl. pol. Ruebsam-Simon. Foto: Uli Deck Vorstand Bezirksärztekammer Südbaden Von links: Dr. Schulte, Präsident Dr. Schade, Dr. Thiel, Prof. Dr. Niebling, Vizepräsident Dr. von Ascheraden, Frau Dr. Schulenberg, Prof. Dr. Rückauer, Frau Dr. Birmelin, Rechnungsführer Dr. Clever, Dr. Graf und Dr. Voshaar. Foto: Zaiser Vorstand Bezirksärztekammer Südwürttemberg Von links: Dr. Eissler, Vizepräsident Dr. Schulze, Dr. Reuther, Dr. Benk, Präsident Dr. Datz, Dr. Frey (hinten), Dr. Häussler (vorne) und Rechnungsführer Dr. Fischer. Foto: Rücker 90 ÄBW 02 • 2007 Kammern und KV Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg 14. Wahlperiode – 2007/2011 – Bekanntmachung des Landeswahlleiters Die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern haben am 3. Februar 2007 die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gebe ich nachstehend das Wahlergebnis und die Namen der gewählten Mitglieder der Landesvertreterversammlung und deren Ersatzpersonen (Ersatzvertreter) bekannt. Hält ein Wahlberechtigter die Wahl für ungültig, kann er binnen einer Woche nach der Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses den Landeswahlausschuss bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart anrufen (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung). Stuttgart, 6. Februar 2007 Wahlbezirk Nordwürttemberg Anzahl der Wahlvorschläge: 3 Anzahl der zu wählenden Vertreter: 28 1. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft Vertreter: 15 Stimmen 1. Dr. med. Klaus Baier Sindelfingen 113 2. Dr. med. Werner Baumgärtner Stuttgart 111 3. Dr. med. Norbert Metke Stuttgart 105 4. Dr. med. Stephan Roder Talheim 101 5. Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt Weinstadt 101 6. Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach Göppingen 96 7. Dr. med. Wolfgang Miller Leinfelden-Echterdingen 91 8. Dr. med. Joachim Koch Pleidelsheim 88 9. Dr. med. Ludwig Braun Wertheim 86 10. Dr. med. Markus Klett Stuttgart 71 11. Dr. med. Michael Peter Jaumann Göppingen 70 12. Dr. med. Hans-Michael Oertel Stuttgart 63 13. Priv.-Doz. Dr. med. Gerd Becker Göppingen 60 14. Dr. med. Rainer Graneis Ostfildern 53 15. Dr. med. Heinrich Mauri Stuttgart 51 Ersatzvertreter Stimmen 1. Rainer Michael Graeter Essingen 13 2. Dr. med. Albrecht Gerstenberger Göppingen 10 3. Dr. med. Ewald Hommel Stuttgart 9 4. Dr. med. Eberhard Priebe Ostfildern 7 5. Dr. med. Thomas Gehrig Bad Friedrichshall 6 6. Dr. med. Robert Heger Leonberg 5 7. Dr. med. Hans Joachim Rühle Sindelfingen 4 8. Dr. med. Michael Ruland Korntal-Münchingen 4 9. Dr. med. Dieter Haack Stuttgart 4 10. Dr. med. Michael Friederich Markgröningen 3 Dr. Vogel, Landeswahlleiter 11. Dr. med. Horst Grässel 12. Dr. med. Markus Schuler 13. Dr. med. Thomas Kauth 14. Dr. med. Dieter Kaiser 15. Dr. med. Jürgen Wirth 16. Thomas Dubowy 17. Dr. med. Thomas Engels 18. Dr. med. Klaus Heymann Leonberg Leutenbach Ludwigsburg Heilbronn Marbach Krautheim Ludwigsburg Heidenheim 3 2 2 1 1 1 0 0 2. Wahlvorschlag: Marburger Bund Vertreter: 9 1. Dr. med. Matthias Fabian Ostfildern 2. Dr. med. Ulrike Wahl Stuttgart 3. Dr. med. Udo Schuss Stuttgart 4. Dr. med. Steffen Strobel Göppingen 5. Dr. med. Walter Imrich Esslingen 6. Dr. med. Margit Runck Tamm 7. Dr. med. Harduin Weber Stuttgart 8. Dr. med. Kristina Zimmermann Sindelfingen 9. Dr. med. Christoph Wasser Stuttgart Stimmen 88 85 82 75 59 52 45 40 36 Ersatzvertreter 1. Dr. med. Ingolf Sinn Remseck 2. Dr. med. Bernhard Konyen Steinheim 3. Dr. med. Michael Zieger Stuttgart 4. Dr. med. Axel Sundermann Schorndorf 5. Dr. med. Ingrid Stenger Backnang 6. Dr. med. Stephan Illing Stuttgart 7. Dr. med. Markus Wilbs Stuttgart 8. Dr. med. Thomas Aleker Esslingen 9. Prof. Dr. med. Tilo Andus Stuttgart 10. Dr. med. Bettina Bach Plochingen 11. Dr. med. Thomas Klein Ostfildern 12. Gunther Lemm Heilbronn 13. Dr. med. Michael Lutz-Dettinger Stuttgart Stimmen 32 31 29 25 24 14 13 11 11 9 8 7 7 ÄBW 02 • 2007 91 Kammern und KV 14. Dr. med. Heiko Jens Bablich 15. Winfried Dotterweich 16. Dr. med. Stefan Hilger 17. Sylvia Ottmüller 18. Dr. med. Martin Kerner 19. Harald Rahmig 20. Dr. med. Christel Großmann 21. Dr. med. Bernd Widon 22. Dr. med. Martin Konrad Riedel 23. Dr. med. Ulrich Straile 24. Dr. med. Paul Winklmaier 25. Dr. med. Stephan Doering 26. Dr. med. Hans Wolfgang Schienle 27. Dr. med. Kay Großmann 28. Dr. med. Reinhard Keimer 29. Rainer Kortus Göppingen Schwäbisch Hall Crailsheim Stuttgart Esslingen Waiblingen Göppingen Stuttgart Stuttgart Stuttgart Weinsberg Ludwigsburg Mutlangen Stuttgart Stuttgart Winnenden 7 7 7 7 4 4 4 4 3 1 1 1 1 0 0 0 3. Wahlvorschlag: Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung Vertreter: 4 Stimmen 1. Dr. med. Urban Lanig Bad Mergentheim 42 2. Thomas Jansen Stuttgart 40 3. Dr. med. Christoph Ehrensperger Sindelfingen 39 4. Dr. med. Christian Schmidt Weinstadt 39 Ersatzvertreter Stimmen 1. Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger Stuttgart 39 2. Dr. med. Robin Maitra MPH Hemmingen 39 3. Verena Wollmann-Wohlleben Stuttgart 36 4. Dr. med. Reinhard Rapp Stuttgart 30 5. Dr. med. Gisela Dahl Stuttgart 29 6. Siegfried Knobloch Kernen 24 7. Dr. med. Jan Dirk Wach Stuttgart 6 8. Dr. med. Markus Lanig Igersheim 6 9. Dr. med. Mehmet Tuncay Ludwigsburg 3 10. Dr. med. Manfred Schmid Stuttgart 3 11. Dr. med. Bernd Bornscheuer Waiblingen 3 12. Dr. med. Helga Wollmerstedt Stuttgart 3 13. Dr. med. Andreas Schwab Waiblingen 1 14. Dr. med. Doris Heinmüller Stuttgart 1 15. Dr. med. Albert Kuch Waiblingen 1 16. Dr. med. Thomas Ledig Ditzingen 1 17. Dr. med. Ursula Wendling Stuttgart 0 18. Dr. med. Heinrich Gundert Neuhausen 0 19. Dr. med. Holger Salge Stuttgart 0 20. Susanne Thumm Stuttgart 0 21. Dr. med. Gabriele Will Stuttgart 0 22. Dr. med. Hans-Peter Dinkel Fellbach 0 23. Dr. med. Annette Berthold-Brecht Ditzingen 0 24. Dr. med. Dietrich Wendling Stuttgart 0 25. Elisabeth Steinle-Paul Stuttgart 0 26. Dr. med. Bernd Gramich Stuttgart 0 27. Georg Keller Stuttgart 0 28. Dr. med. Harro Sauter Leinfelden-Echterdingen 0 29. Dr. med. Alfred Jensio Waiblingen 0 30. Dr. med. Gerhard Heydt Stuttgart 0 31. Rolf-Dieter Jansen Dietzingen 0 92 ÄBW 02 • 2007 Wahlbezirk Nordbaden Anzahl der Wahlvorschläge: 5 Anzahl der zu wählenden Vertreter: 26 1. Wahlvorschlag: Gemeinschaftsliste nordbadischer Ärztinnen und Ärzte und freier Ärzteverbände Vertreter: 4 1. Dr. med. Wolfgang Herz Rastatt 2. Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Heidelberg 3. Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer Karlsruhe 4. Dr. med. Jürgen Reitinger Karlsruhe Stimmen 52 44 30 30 Ersatzvertreter 5. Dr. med. Jürgen Braun Mannheim 6. Dr. med. Dorothee Müller-Müll Freudenstadt 7. Dr. med. Alexander Gier Karlsruhe 8. Dr. med. Jens Kirsch Mannheim 9. Dr. med. Ronald Weiß Pforzheim 10. PD Dr. med. Volker Helmstädter Heidelberg 11. Ullrich Waizenegger Pforzheim 12. Dr. med. Stefan Schorn Baden-Baden 13. Christine Stiepak Rastatt 14. Dr. med. Nina Wysocki Heidelberg 15. Dr. med. Volker Kühn Heidelberg 16. Prof. Dr. med. Josef Heep Heidelberg 17. Dr. med. Richard Barabasch Muggensturm 18. Prof. Dr. med. Eike Martin Heidelberg 19. Prof. Dr. med. Volker Ewerbeck Heidelberg 20. Prof. Dr. med. Armin Quentmeier Heidelberg 21. Dr. med. Michael Viapiano Karlsruhe 22. Dr. med. Ingrid Kath Baden-Baden 23. Dr. med. Klaus Ditzen Weinheim 24. Dr. med. Rüdiger Schwenke Walzbachtal 25. Dr. med. Peter Napiwotzky Mühlacker 26. Prof. Dr. med. Eberhard Siegel Karlsruhe 27. Prof. Dr. med. Peter Oster Heidelberg 28. Thomas König Rastatt 29. PD Dr. med. Uwe Ikinger Heidelberg 30. Dr. med. Friedrich Klee Heidelberg 31. Dr. med. Rüdiger Schönstedt Heidelberg 32. Dr. med. Dieter Schenk Heidelberg 33. Dr. med. Mirjam Heidmann Heidelberg Stimmen 30 29 16 15 15 15 11 11 10 10 6 5 4 4 3 3 3 3 3 3 2 2 1 0 0 0 0 0 0 2. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste Vertreter: 3 1. Dr. med. Peter Engeser Pforzheim 2. Dr. med. Udo Saueressig Lobbach 3. Dr. med. Stephan Bilger Dossenheim Stimmen 33 30 30 Ersatzvertreter 4. Dr. med. Joachim Nees Walzbachtal 5. Dr. med. Jörg Barlet Waibstadt 6. Dr. med. Horst Baumann Graben-Neudorf 7. Dr. med. Reto Schwenke Walzbachtal 8. Dr. med. Adelheid Hüllemann-Fischer Freudenstadt Stimmen 27 27 27 27 24 Kammern und KV 9. Dr. med. Volker Pfisterer 10. Dr. med. Manfred Mayer 11. Dr. med. Franz Hack 12. Dr. med. Claus Gerboth 13. drs./NL Albertus Arends 14. Dr. med. Tilo Wachsmuth 15. Hien Nhon Tang 16. Dr. med. Martina Lampert 17. Matthias Lampert 18. Dr. med. Valentin Hoß 19. Dr. med. Felicitas Hoß 20. John Cairns 21. Dr. med. Regina Cairns 22. MUDr./Univ. Prag Vera Zilka 23. Dr. med. Joachim Werner 24. Thomas Kunz 25. Dr. med. Karsten Mrozik 26. Wolfram Ströck 27. Dr. med. Andrea DeMont 28. Veronika Neudert 29. Dr. med. Dr. rer. nat. Willi Feigenbutz 30. Dr. med. Katharina Meier 31. Gunter Schild 32. Dr. med. Ulrich Sieben 33. Dr. med. Sigrid Vierling 34. Dr. med. Dorothea Zeise-Süss 35. Dr. med. Joachim Rösch 36. Dr. med. Richard Michel Hemsbach Mannheim Lobbach Sandhausen Heidelberg Dossenheim Lobbach Sandhausen Sandhausen Buchen Buchen Mühlhausen Mühlhausen Mannheim Mannheim Wiesenbach Ketsch Heddesheim Heidelberg Lobbach Östringen Eberbach Eberbach Eppelheim Eppelheim Remchingen Seckach Ladenburg 19 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte Vertreter: 10 1. PD Dr. med. Christian Benninger Heidelberg 2. Dr. med. Josef Ungemach Mannheim 3. Dr. med. Ernst Hohner Schwetzingen 4. PD Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele Heidelberg 5. Dr. med. Manuela Hodapp Karlsruhe 6. Dr. med. Jürgen Kußmann Buchen 7. Dr. med. Peter Gasteiger Schwetzingen 8. Dr. med. Christian Maier Freudenstadt 9. Dr. med. Wolfgang Schuppert Karlsruhe 10. Hanspeter Weber Karlsruhe Stimmen 102 96 82 Ersatzvertreter 11. Dr. med. Johann-Wilhelm Schmier Heidelberg 12. Prof. Dr. med. Marcus Schiltenwolf Heidelberg 13. Dr. med. Karl-Heinz Seitz Karlsruhe 14. Dr. med. Friedrich Ebinger Heidelberg 15. Dr. med. Anne Isabell Schipp Heidelberg 16. Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey Sinsheim 17. Dr. med. Moritz von Frankenberg und Proschlitz Heidelberg 18. Dr. med. Ulf Backheuer Pforzheim 19. Dr. med. Alexander Scheuerle Heidelberg 20. Dr. med. Annette Schneider Baden-Baden 21. Tip Dr./Univ. Istanbul Sirun Karagözyan Bruchsal 22. Dr. med. Bernadette Roth Heidelberg Stimmen 19 19 11 9 9 9 79 74 72 66 48 34 20 8 7 6 4 4 3 23. Dr. med. Andreas Ritter von StockertKarlsbad 24. Dr. med. Ernst-Ludwig Karl Karlsruhe 25. Dr. med. Hermann Gathmann Pforzheim 26. Dr. med. Michael Zapp Wiesloch 27. Klaus Ensinger Neuenbürg 28. Dr. med. Ingbert Knobelspies Karlsruhe 29. PD Dr. med. Mathias Witzens-Harig Heidelberg 30. Dr. med. Lutz-Michael Maske Forbach 31. Dr. med. Bernhard Vanselow Karlsruhe 32. Dr. med. Dieter Scheidet Mannheim 33. Prof. Dr. med. Burkhard Tönshoff Heidelberg 34. Dr. med. Philipp Ehlermann Heidelberg 35. Dr. med. Hans Junkermann Heidelberg 36. Dr. med. Elke Kowalzick-Hahn Weinheim 3 3 2 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 4. Wahlvorschlag: Gemeinschaftsliste niedergelassener Ärzte und freier Ärzteverbände Vertreter: 5 1. Dr. med. Herbert Zeuner Heidelberg 2. Dipl. pol. Ekkehard Ruebsam-Simon Bammental 3. Dr. med. Bernd Walz Wildberg 4. Johannes Dietmar Glaser Leimen 5. Dr. med. Christopherus Kaltenmaier Aglasterhausen Stimmen 66 51 48 45 44 Ersatzvertreter 6. Dr. med. Bärbel Thiel Mannheim 7. Dr. med. Dr. rer. nat. Dipl.-Biol. Thomas Fröhlich Bammental 8. Dr. med. Andreas Horn Heidelberg 9. Dr. med. Wolfgang Streibl Knittlingen 10. Dr. med. univ. Christian Rauscher Karlsruhe 11. Prof. Dr. med. Friedhelm Raue Heidelberg 12. Martin Holzapfel Iffezheim 13. Dr. med. Stephanie Gösele Heidelberg 14. Dr. med. Günter Willinger Walldorf 15. Dr. med. Stefan Jost Nagold 16. Dr. med. Hans Gerhard Forstmaier Wiesloch 17. Dr. med. Jürgen Isele Heidelberg 18. Dr. med. Gerd Grube Heidelberg 19. Dr. med. Andreas Schwarz Heidelberg 20. Dr. med. Rainer Schöchlin Mosbach 21. Dr. med. Dipl.-Volksw. Rolf Otto Dossenheim 22. Dr. med. Niels Gram Mannheim 23. Dipl.-Psych. Karla Simon Bammental 24. Dr. med. Adalbert Olschewski-Hattenbauer Heidelberg 25. Dr. med. Hartmut Schiek Wiesloch 26. Dr. med. Stefan Fiederling Wiesloch 27. Dr. med. Reinhard Hollwegs Wiesloch 28. Dr. med. Rita Bangert-Semb Wiesloch 29. Dr.-medic./IM Temeschburg Reinhold Reitter Wiesloch 30. Dr. med. Matthias Schork Dielheim 31. Dr. med. Georg Schulze-Eyßing Wiesloch 32. Johanna Stork St. Leon-Rot 33. Dr. med. Joachim Schulz Dossenheim 34. Dr. med. Heiner Münsch Dossenheim 35. Meryl Manigault Heidelberg 36. Dr. med. Michael Eckstein Reilingen Stimmen 44 ÄBW 02 • 2007 93 30 29 17 14 12 8 7 6 5 4 3 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kammern und KV Wahlbezirk Südbaden 5. Wahlvorschlag: Liste sprechende Medizin Vertreter: 4 1. Dr. med. Detlef Lorenzen Heidelberg 2. Dr. med. Claus-Michael Cremer Mannheim 3. Dr. med. Andreas Scheffzek Heidelberg 4. Dr. med. Michael Knoke Mannheim Stimmen 35 35 35 31 Ersatzvertreter 5. Dr. med. Elisabeth Daikeler Karlsruhe 6. Dr. med. Peta Becker-von Rose Heidelberg 7. Dr. med. Gabriele Löw Ettlingen 8. Dr. med. Manfred Drücke Heidelberg 9. Dr. med. Sabine Malisius Karlsruhe 10. Dr. med. Gerhard Rudnitzki Heidelberg 11. Dr. med. Karl Freiberg Mannheim 12. Dr. med. Bernhard Greiner Heidelberg 13. Dr. med. Michael Schilp Mannheim 14. Dr. med. Uta Sonneborn Heidelberg 15. Dr. med. Charlotte Bayer Ettlingen 16. Prof. Dr. med. Hans Becker Heidelberg 17. Dr. med. Dipl.-Psych. Kurt Hubalek Schwetzingen 18. Dr. med. Dieter Jakob Heidelberg 19. Dr. med. Ulrich Peckolt Heddesheim 20. Dr. med. Margarete Rothers Heidelberg 21. Dr. med. Andreas Pingel Heidelberg 22. Dr. med. Heidemarie Rudnitzki Heidelberg 23. Dr. med. Georg Scheer Mannheim 24. Dr. med. Folkert Fehr Sinsheim 25. Karl-Dieter Völker Heidelberg 26. Dr. med. Kerstin Stroemer Heidelberg 27. Dr. med. Jan Buschmann Sinsheim 28. Ingeborg Hönekopp Mannheim 29. Dr. med. Kalliopi Eberhardt-Rittmann Schwetzingen 30. Johanna Konietzko Heidelberg 31. Dr. med. Konstanze Müller-Gerlach Mannheim 32. Dr. med. Ilse Sievers Mannheim 33. Dr. med. Frank Bacher Heidelberg 34. Dr. med. Hans-Dietrich Kortendieck Heidelberg 35. Dr. med. Ulrich Gaitzsch Weinheim 36. Dr. med. Günther Schmidt Mannheim Stimmen 21 19 13 12 12 11 10 8 8 7 7 6 6 5 5 4 3 3 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anzahl der Wahlvorschläge: 7 Anzahl der zu wählenden Vertreter: 21 1. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste Vertreter: 3 1. Dr. Berthold Dietsche Freiburg 2. Markus Common Hüfingen 3. Prof. Dr. Wilhelm Niebling Titisee-Neustadt Stimmen 37 33 32 Ersatzvertreter Stimmen 4. Dr. Johannes Probst St. Georgen 23 5. Dr. Ingolf Lenz Lörrach 22 6. Alexander Heisler Teningen-Köndringen 18 7. Dr. Ulrich Dorn Zimmern o. R. 18 8. Dr. Christoph Venedey Konstanz 16 9. Dr. Harro Böckmann Bad Krozingen 8 10. Dr. Dorothee Grünholz Titisee-Neustadt 5 11. Dr. Winfried Kadow Villingen-Schwenningen 1 12. Dr. Dieter Glomb Wehingen 0 13. Dr. Christian P. Rathmer Freiburg 0 14. Dr. Karin Todoroff Bad Dürrheim 0 15. Dr. Ralf Berg Ühlingen 0 16. Dr. Andreas Koch Zell i. W. 0 17. Dr. Heike Granzow Konstanz 0 18. Dr. Andreas Reeb Lauterbach 0 19. Dr. Hildegard Deckers March 0 20. Dr. Wolfgang Zintl Konstanz 0 21. Dr. Jürgen Winter Schramberg 0 22. Dr. Klaus Dold Villingen-Schwenningen 0 23. Dr. Werner Ade Oberndorf 0 24. Dr. Peter Mauelshagen Villingen-Schwenningen 0 25. Dr. Georg Brecke Bonndorf 0 26. Dr. Klaus Spitzmüller Freiburg 0 27. Dr. Dipl.-Biol. Klaus P. Hartmann Niedereschach 0 28. Holger Strauß Freiburg 0 29. Dr. Andreas Heisler Freiburg 0 2. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND, Angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte Vertreter: 5 1. Dr. Gerhard Schade Bad Krozingen 2. Dr. Jens Thiel Freiburg 3. Susanne Henschke Bad Krozingen 4. Dr. Ulrich Voshaar Offenburg 5. Dr. Peter Hoppe-Seyler Badenweiler Stimmen 47 39 36 30 27 Ersatzvertreter Stimmen 6. Wolfgang Peck Bad Krozingen 24 7. Dr. Erich Willke Lörrach 23 8. PD Dr. Michael Faist Freiburg 17 9. Prof. Dr. Florian Otto Freiburg 13 10. Dr. Reinhard Brücker Villingen-Schwenningen 10 11. Dr. Reinhart Sauter Freiburg 9 12. Dr. Ernst von Dobschütz Freiburg 9 13. Dimitrios Alivertis Freiburg 8 14. Heidi Gromann Emmendingen 7 94 ÄBW 02 • 2007 Kammern und KV 15. Dr. Thomas Hannemann 16. Dr. Katrin Jaekel 17. Dr. Barbara Kuner 18. Dr. Dipl.-Psych. Andreas Mumm 19. Rainer Linus Beck 20. Dr. Peter Krannich 21. Dr. Klaus Mott 22. Hartmut Wevers 23. Dr. Adolf Novotny 24. Dr. Klaus Engels 25. Dr. Maximilian Edlich 26. Dr. Gudrun Ensle 27. Dr. Roland Fehr Konstanz Freiburg Elzach Freiburg Freiburg Wittnau Lahr Konstanz Tuttlingen Singen Haslach i. K. Donaueschingen Villingen-Schwenningen 7 6 6 6 3 3 3 3 2 2 0 0 0 3. Wahlvorschlag: Bezirksliste der Ärztlichen Kreisvereine Vertreter: 4 Stimmen 1. Dr. Ulrich Clever Freiburg 45 2. Dr. Birgit Clever Freiburg 36 3. Dr. Karlheinz Bayer Bad Peterstal-Griesbach 30 4. Dr. Michael Ehret Villingen-Schwenningen 28 Ersatzvertreter Stimmen 5. Dr. Klaus Möller Tuttlingen 27 6. Dr. Regine Simon Freiburg 22 7. Dr. Olaf Boettcher Herrischried 14 8. Ulrich Geiger Offenburg 11 9. Dr. Wolfgang Ralla Achern-Oberachern 10 10. Dr. Martin Schieber Freiburg 7 11. Dr. Bettina Randelzhofer Freiburg 5 12. Dr. Hans Engler Freiburg 4 13. Dr. Stefan Sigrist Freiburg 1 14. Joachim Stober Freiburg 0 15. Dr. Claudia Braig Villingen-Schwenningen 0 16. Dr. Hans Walter Gerharz Freiburg 0 17. Dr. Martin Ehmer Freiburg 0 18. Dr. Klaus Rüdiger Freiburg 0 19. Gabriele Treutler-Walter Freiburg 0 20. Dr. Reinhold Hildmann Freiburg 0 21. Thomas Engels Tuttlingen 0 22. Dr. Martin Hengsteler Freiburg 0 23. Franz Bonsch Emmendingen 0 24. Dr. Bettina Grupp Freiburg 0 25. Dr. Eleonore Hartmann Freiburg 0 26. Dr. Davor Zavisic Freiburg 0 4. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft Vertreter: 2 1. Dr. Michael Deeg Freiburg 2. Dr. Ursula Haferkamp Mönchweiler Stimmen 24 21 Ersatzvertreter 3. Dr. Christine Große-Ruyken Freiburg 4. Dr. Frank Müller Biberach 5. Dr. Doris Reinhardt Friesenheim 6. Dr. Albrecht Hofmeister Lahr 7. Dr. Alex Furtwängler Freiburg 8. Dr. Wolfgang Strasser Freiburg 9. Dr. Roland Merz Freiburg Stimmen 21 15 15 12 11 6 5 10. Dr. Axel Schellhorn 11. Dr. Andreas Hupert 12. Dr. Klaus Weigel 13. Dr. Joachim Langhans 14. Dr. Jürgen Lambert 15. Dr. Raymond Karoly 16. Dr. Andreas Schramm 17. Dr. Dietmar Göbel 18. Dr. Christoph Hallermann 19. Dr. Peter Sedlak 20. Dr. Birgitta Halla 21. Dr. Dipl.-Ing. Kurt Heitlinger 22. Dr. Reinhard Jäger 23. Dr. Ludwig Mittelberger 24. Dr. Angelika Joseph 25. Dr. Inge Mehrgardt-Kessler 26. Dr. Rudolf Horn 27. Dr. Hans Lippert 28. Dr. Ann Baumgartner 29. Dr. Bernd Bonorden 30. Dr. Christine Noah-Duesberg 31. Dr. Hans-Jürgen Spratler Rottweil Emmendingen Bad Krozingen Villingen-Schwenningen Freiburg Spaichingen Freiburg Donaueschingen Freiburg Freiburg Freiburg Freiburg Ettenheim Freiburg Bad Krozingen Oberkirch Lahr Lottstetten Freiburg Freiburg Villingen-Schwenningen Offenburg 3 3 3 3 2 2 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5. Wahlvorschlag: Haus- und Fachärzte – gemeinsam in die Zukunft (V.V.S.) Vertreter: 4 1. Dr. Christoph Schoultz von Ascheraden St. Blasien 2. Dr. Kurt Amann Radolfzell 3. Dr. Udo Schulte Weil-Haltingen 4. Dr. Gerlinde Birmelin Freiburg Stimmen 45 39 37 33 Ersatzvertreter Stimmen 5. Dr. Gerhard Dieter Wehr 30 6. Dr. Fritz Lenz Schopfheim 25 7. Dr. Claudia Haslacher-Steck Konstanz 15 8. Dr. Michael Jacobs Müllheim 12 9. Dr. Christoph Graf Gottmadingen 7 10. Dr. Bernhard Strittmatter Freiburg 6 11. Dr. Johannes Fechner Emmendingen 4 12. Dr. Jan Geldmacher Emmendingen 4 13. Dr. Christian Lehmann Weil 3 14. Prof. Dr. Wolfgang Czech Villingen-Schwenningen 1 15. Prof. Dr. Lothar Schuchmann Freiburg 0 16. PD Dr. Klaus Deichmann Herbolzheim 0 17. Dr. Carsten Kurth Waldshut-Tiengen 0 18. Dr. Gernot Felmet Villingen-Schwenningen 0 19. Dr. Rüdiger Gellert Freiburg 0 20. Dr. Manfred Lais Freiburg 0 21. Marc Kuben Emmendingen 0 22. Dr. Tilman Kirchhoff Lauchringen 0 23. Dr. Jens Eckert Villingen-Schwenningen 0 24. Dr. Herbert Knisatschek Emmendingen 0 25. Hans Weckler Lörrach 0 26. Dr. Edwin Feil Freiburg 0 27. Dr. Andreas Lang Rielasingen-Worblingen 0 28. Dr. Axel Münch Freiburg 0 29. Dr. Johannes-Bernhard Mayer St. Blasien 0 30. Dr. Joachim Balke Oberndorf 0 ÄBW 02 • 2007 95 Kammern und KV 6. Wahlvorschlag: Demokratische Ärztinnen und Ärzte Vertreter: 1 1. Dr. Helga Schulenberg Titisee-Neustadt Stimmen 9 Ersatzvertreter Stimmen 2. Dr. Ines Zeller Waldshut-Tiengen 6 3. Dr. Jens-Uwe Folkens Offenburg 6 4. Prof. Dr. Jörg Michael Herrmann Glottertal 6 5. Dr. Wolfgang von Kalckreuth Freiburg 6 6. Dr. Peter Krimmel Stegen 3 7. Dr. Johanna Toussaint-Gick Staufen 3 8. Dr. Claes-Göran Dahlin Laufenburg 3 9. Dr. Joachim Puf-Schott Titisee-Neustadt 0 10. Dr. Ulrike Bös Staufen 0 11. Dr. Kristin Vagedes Waldshut-Tiengen 0 12. Dr. Leonore Windorfer-Kamgang Wittnau 0 13. Dr. Martin Heydenreich Titisee-Neustadt 0 14. Dr. Rolf Busenkell Titisee-Neustadt 0 15. Dr. Konrad Walzer Titisee-Neustadt 0 16. Dr. Christof Wettach Offenburg 0 17. Dr. Harald Rönz Schluchsee 0 18. Dr. Dr. Martin Dornberg Freiburg 0 19. Dr. Erika Kilchling-Scharsich Freiburg 0 20. Dr. Michael Scharsich Bad Krozingen 0 21. Dr. Sabine Peter St. Blasien 0 22. Dr. Klaus Rösner Lahr 0 23. Dr. Antonie Tritschler Laufenburg 0 24. Dr. Christoph Schaefer Freiburg 0 25. Bernd Michael Kramer Bad Säckingen 0 26. Wolfgang Blam Offenburg 0 27. Werner Kilchling Freiburg 0 7. Wahlvorschlag: Krankenhausärzte Vertreter: 2 1. Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer Freiburg 2. Prof. Dr. Richard Salm Freiburg Stimmen 21 18 Ersatzvertreter 3. Prof. Dr. Andreas Ochs Freiburg 4. Prof. Dr. Jens Rasenack Freiburg 5. Prof. Dr. Johannes Forster Freiburg 6. PD Dr. Tobias Keck Freiburg 7. Prof. Dr. Annette Hasenburg Freiburg 8. Dr. Peter Franck Freiburg 9. Prof. Dr. Hans Peter Zahradnik Freiburg 10. Prof. Dr. Heinrich Josef Prömpeler Freiburg 11. PD Dr. Torsten Loop Freiburg 12. Dr. Christiane Freising Freiburg 13. Dr. Peter Baier Freiburg 14. Dr. Marcus Krüger Freiburg 15. Dr. Tarik Jamáan Freiburg 16. Carolin Kayser Freiburg 17. Dr. Albrecht Schopfer Freiburg 18. Dr. Josef Schmidt Freiburg 19. Dr. Susanne Schmidt Freiburg 20. Dr. Katrin Peschel Freiburg 21. Dr. Christoph Geiges Freiburg 22. Dr. Dipl.-Biol. Günter Birkigt Freiburg Stimmen 15 15 12 6 6 3 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 96 ÄBW 02 • 2007 23. Dr. Tobias Auberle 24. Dr. Christoph Lätsch 25. Dr. Rolf Jehle 26. Dr. Konrad van Aaken Freiburg Freiburg Freiburg Freiburg 0 0 0 0 Wahlbezirk Südwürttemberg Anzahl der Wahlvorschläge: 4 Anzahl der zu wählenden Vertreter: 17 1. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND – angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte Vertreter: 9 1. Dr. Frank Reuther Ulm 2. Dr. Peter Benk Ravensburg 3. Dr. Michael Schulze Tübingen 4. Dr. Günter Frey Ulm 5. Dr. Axel Wehrle Hechingen 6. Dr. Jürgen Ramolla Reutlingen 7. Dr. Thomas Wagner Tübingen 8. Dr. Markus Schreiber Ulm 9. PD Dr. Jens Mayer Ulm Stimmen 64 58 57 46 36 26 20 18 17 Ersatzvertreter 10. Dr. Gerhard Leder Ulm 11. Dr. Borislav Santak Ulm 12. Dr. Annett Höse Ulm 13. Dr. Milan Pandurovic Ravensburg 14. Dr. Oliver Stahn Ulm 15. Dr. Dr. Burkhard Dirks Ulm 16. Dr. Christopher Maier Biberach 17. Dr. Martin Weinmann Tübingen 18. Andreas Knöll Zwiefalten 19. Dr. Assen Koitschev Tübingen 20. Dr. Hermann Hörtling Ravensburg 21. Dr. Anita Ihle Tübingen 22. Reinhold Liebl Albstadt 23. Dr. Thomas Dehmer Tübingen 24. Dr. Christian Appel Biberach 25. Dr. Matthias Köhler Ravensburg 26. Dr. Burkhard Ludescher Tübingen 27. Dr. Michael Huss Riedlingen Stimmen 14 13 12 12 11 9 9 9 5 3 2 1 0 0 0 0 0 0 2. Wahlvorschlag: Zusammen stark! Vertreter: 5 1. Dr. Michael Datz Tübingen 2. Dr. Maximilian Zollner Friedrichshafen 3. Dr. Frank-Dieter Braun Biberach 4. Dr. Michael Häussler Ravensburg 5. Dr. Manfred Eissler Reutlingen Stimmen 59 30 27 25 21 Kammern und KV Ersatzvertreter 6. Dr. Norbert Fischer Ulm 7. Dr. Wilhelm Beiter Friedrichshafen 8. Prof. Dr. Peter Müller Tübingen 9. Dr. Udo Gundel Reutlingen 10. Dr. Germar Büngener Friedrichshafen 11. Dr. Arnulf Haas Ochsenhausen 12. Dr. Susanne Blessing Tübingen 13. Dr. Peter Bär Mössingen 14. Prof. Dr. Frank Stoz Ravensburg 15. Prof. Dr. Jürgen Aschoff Ulm 16. Dr. Rolf Hartmann Ulm 17. Dr. Edgar Wuchter Tübingen 18. Dr. Stefan Hehn Grünkraut 19. Dr. Wolfgang Hirscher Amtzell 20. Dr. Ursula Steinert Biberach 21. Dr. Werner Lipke Bad Buchau 22. Prof. Dr. Gernot Lorenz Pfullingen 23. Dr. Rüdiger Pfeiffer Ulm 24. Dr. Dr. Detlev Zaunbrecher Mössingen Stimmen 21 17 17 15 12 12 11 9 9 8 6 6 3 3 2 0 0 0 0 3. Wahlvorschlag: Ärztenetze/GNS – sichere Zukunft Vertreter: 3 1. Dr. Bernhard Nübel Reutlingen 2. Dr. Martin Wagner Ehingen 3. Dr. Werner Deigendesch Metzingen Stimmen 29 23 21 Ersatzvertreter 4. Dr. Bärbel Grashoff Ulm 5. Dr. Michael Barczok Ulm 6. Dr. Friedrich Gagsteiger Ulm 7. Rolf-Dieter Nerz Reutlingen 8. Dr. Andrea Reszt Ulm 9. Dr. Klaus Lenz Isny 10. Dr. Günther Hudek Ehingen 11. Dr. Natalie Reeka Ulm 12. Dr. Norbert Balk Ehingen 13. Markus Nicolai Dettingen 14. Dr. Heide-Marie Faul-Wulfert Blaubeuren 15. Dr. Michael Grossmann Reutlingen 16. Dr. Rudolf Meessen Schelklingen 17. Dr. Karl-Heinz Streier Trochtelfingen 18. Dr. Gotthold Hiller Metzingen 19. Johannes Kaufmann Ehingen 20. Dr. Ernst Stein Bad Saulgau 21. Dr. Raimund Krüger Bad Saulgau 22. Dr. Uwe Schmidt Reutlingen 23. Dr. Robert Kübel Reutlingen 24. Dr. Stefan Küther Langenau 25. Dr. Wilfent Dalicho Ehingen 26. Dr. Götz Kitzig Ehingen 27. Dr. Doris Küther Langenau Stimmen 19 19 9 8 4 3 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nach den §§ 11 Abs. 2 und 15 Abs. 1 des Heilberufe-Kammer gesetzes treten zu den gewählten Mitgliedern der Vertreterversammlung der Landesärztekammer je ein Vertreter der Universitäten des Landes, an denen klinische Medizin gelehrt wird, hinzu. Von den Ver tretern wurden folgende Vertreter benannt: Freiburg: Prof. Dr. Gerald Gitsch, Geschäftsführender Direktor des Departements Universitäts-Frauenklinik, Hugstetter Straße 55, 79106 Freiburg Stellvertreter: (nicht benannt) Tübingen: Prof. Dr. Klaus Unertl, Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensiv medizin, Hoppe-Seyler-Straße 3, 72076 Tübingen Stellvertreter: Prof. Dr. Teut Risler, Leiter der Sektion für Nieren- und Hochdruckkrankheiten an der Medizinischen Universitätsklinik und Poliklinik, Otfried-Müller-Straße 10, 72076 Tübingen Heidelberg: Prof. Dr. Eike Martin, Geschäftsführender Direktor der Universitätsklinik für Anästhesiologie, Im Neuen heimer Feld 110, 69120 Heidelberg Stellvertreter: (nicht benannt) Ulm: Prof. Dr. G. Lang, Klinik für Augenheilkunde, Universitätsaugenklinik, Prittwitzstraße 43, 89075 Ulm Stellvertreter: Prof. Dr. B. Böhm, Klinik für Innere Medizin I, Medizinische Universitätsklinik, Robert-Bosch-Straße 8, 89081 Ulm 4. Wahlvorschlag: Prävention und Arbeitsmedizin Kein Vertreter ÄBW 02 • 2007 97 Kammern und KV Wahl der Ausschüsse – Bezirksärztekammer NW Wahl der Mitglieder des Haushalts- und Fürsorgeausschusses der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 1. Dr. Heinrich Mauri, Stuttgart Haushaltsausschuss Fürsorgeausschuss 2. Dr. Michael Oertel, Stuttgart Haushaltsausschuss Fürsorgeausschuss 3. Dr. Markus Klett, Stuttgart Haushaltsausschuss Fürsorgeausschuss 4. Dr. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen 1. Ersatz Fürsorgeausschuss 5. Dr. Michael Zieger, Stuttgart 2. Ersatz Fürsorgeausschuss 6. Dr. Thomas Gehrig, Bad Friedrichshall 3. Ersatz 1. Ersatz 7. Dr. Ewald Hommel, Stuttgart 4. Ersatz 2. Ersatz 8. Dr. Rainer Graneis, Ostfildern 5. Ersatz 3. Ersatz Wahl des Akademie-Ausschusses Prof. Dr. med. Ingolf Peter Arlart, Stuttgart Dr. med. Rainer Graneis, Ostfildern Prof. Dr. med. Rainer Dierkesmann, Gerlingen Dr. med. Hans Joachim Rühle, Sindelfingen Dr. med. Stephan Illing, Stuttgart Dr. med. Ewald Hommel, Stuttgart Wahl des Ausschusses Psychosomatische Medizin Dr. med. Ulrich Barthelmes, Heilbronn Dr. med. Karl Pölzelbauer, Heilbronn Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, Stuttgart Dr. med. Askan Hendrischke, Aalen Dr. med. Götz Basse, Sindelfingen Dr. med. Dieter Kaiser, Heilbronn Dr. med. Annette Berthold-Brecht, Ditzingen PD Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, Stuttgart Dr. med. Ekkehard Gaus, Esslingen Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden für den Weiterbildungsausschuss Dr. med. Klaus Baier, Sindelfingen Dr. med. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen Entschließung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer SW Facharztqualifikation darf nicht abgewertet werden Es verstößt gegen Treu und Glauben und gegen die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (BO), wenn Krankenhausverwaltungen und Klinikdirektoren die höchstqualifizierte Arbeit von nachgeordneten Fachärztinnen und Fachärzten aus vergütungstechnischen Gründen als nicht fachärztlich bezeichnen, obwohl sie eine staatliche Facharztqualifikation besitzen und durch ihre Behandlung an stationären Patienten den Facharztstandard gewährleisten. Begründung: Das Universitätsklinikum Ulm praktiziert das oben genannte treuund berufsrechtswidrige Verhalten und gruppiert Fachärztinnen und Fachärzte entgegen ihrer Facharztqualifikation als Ärztin/Arzt mit entsprechender Tätigkeit in die Vergütungsgruppe gemäß § 12, Entgeltgruppe Ä 1, des TV-Ärzte ein, obwohl sie als Fachärztin/Facharzt mit entsprechender Tätigkeit in die Vergütungsgruppe gemäß § 12, Entgeltgruppe Ä 2, eingruppiert werden müssen. § 32 Abs. 2 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg regelt, dass die Ärztekammern die Facharztbezeichnungen für ihre Mitglieder einzuführen haben, „wenn diese im Hinblick auf die medizinische ... Entwicklung und für eine angemessene Versorgung der Bevölkerung ... erforderlich sind.“ Facharztbezeichnungen weisen 98 ÄBW 02 • 2007 „auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten medizinischen Gebiet“ hin (§ 32 Abs. 1 HBKG). Eine Facharztbezeichnung darf nur führen, wer sie nach Absolvierung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und einer Facharztprüfung von der Ärztekammer verliehen bekommen hat (§ 33 Abs. 1 HBKG). Setzt daher eine Klinik Fachärztinnen/-ärzte in dem Gebiet ein, in dem sie besondere Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, üben sie eine entsprechende fachärztliche Tätigkeit und keine weniger qualifizierte ärztliche Tätigkeit aus. Das berufsrechtliche Gebot der kollegialen Zusammenarbeit in § 29 BO brandmarkt die „unsachliche Kritik ... an dem beruflichen Wissen von Kolleginnen und Kollegen“ als berufsunwürdig. Klinikdirektoren, die trotz des Einsatzes von Fachärzten im Fachgebiet behaupten, es handele sich nur um ärztliche Tätigkeit im Fachgebiet, negieren dadurch in besonders unsachlicher Weise die besonderen fachärztlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ihrer Mitarbeiter/-innen und verstoßen gegen die Berufsordnung. Den Zusatz „mit entsprechender Tätigkeit“ haben die Tarifparteien seinerzeit nur vereinbart, damit die wenigen Ausnahmefälle, in denen ein Facharzt nach Facharztanerkennung noch eine Zweitweiterbildung absolviert oder nur noch arztnah in einer Verwaltung tätig wird, nicht zwingend eine Höhergruppierung auslösen. Reutlingen, den 3. Februar 2007 Kammern und KV Das neue „Curriculum Umweltmedizin“ ist verabschiedet I m Mai 2006 hat die Bundesärzte kammer das neue Curriculum „Umweltmedizin“ verabschiedet. Damit wird nach langer Stagnation bei der umweltmedizinischen Wei terbildung der Weg für eine Wieder belebung dieses wichtigen und interessanten interdisziplinären Faches frei. Wichtige Neuerungen: Die Umweltmedizin erhält den Status einer strukturierten curricu laren Fortbildung. Das heißt, der Kurs wird statt bisher 200 Stunden nur noch 80 Stunden umfassen. Die be währten umweltmedizinischen Lern inhalte sind aus dem alten Kursbuch weitgehend übernommen worden. Die bisher geforderte begleitende Berufspraxis entfällt. Der Kursab schluss führt nicht zu einer Zusatz bezeichnung, sondern zu einem Zer tifikat des Anbieters. Selbstverständ lich kann der Kursabschluss auch auf den Erwerb des Fortbildungszertifi kates gemäß Fortbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg angerechnet werden. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist an zeigefähig. Kursanbieter haben die Freiheit, für einzelne Ärztegruppen spezielle Schwerpunkte zu setzen. Damit hat die Bundsärzte kammer die häufig als überzogen kritisierten Anforderungen an die bisherige umweltmedizinische Weiterbildung drastisch gesenkt. Es ist zu hoffen, dass durch die praktikable neue Regelung die Um weltmedizin wieder neuen größeren Zuspruch erfährt. Umweltmedizin hat individualund bevölkerungsmedizinische Aspekte. In individualmedizinischen Fächern spielen umweltmedizinische Zusammenhänge oft eine bedeu tende Rolle in der täglichen Praxis. Deswegen sind fundierte umwelt medizinische Kenntnisse für den richtigen Umgang mit den Be 100 ÄBW 02 • 2007 schwerden des Patienten von groß em Vorteil. Dem Arzt hilft es, wenn er das Augentränen seines Patienten beim Zeitungslesen als besondere Empfindlichkeit der Schleimhäute des Patienten gegenüber flüchtigen Produkten aus dem Druckerzeugnis interpretieren kann. Und dem Arzt hilft es, wenn er den Zusammen hang zwischen einer abnehmenden Lungenfunktion und dem starken Schimmelbefall der Wohnung des Patienten sieht. Und wenn eine Leh rerin darüber klagt, dass die ständi ge Berieselung mit Musik aus der Nachbarwohnung ihr den letzten Schlaf raubt, so wird der umwelt medizinisch versierte Arzt dies eher ernst nehmen und Lösungsmöglich keiten anregen können. Das wesentliche Paradigma der Umweltmedizin liegt in der Annah me, dass es empfindliche Personen bzw. empfindliche Lebensphasen gibt. Bereits niedrige Expositionen, gegenüber einzelnen Umweltein flüssen wie Chemikalien, Lärm oder extremen Temperaturen, die für die meisten Menschen unbedenklich sind, führen bei den Betroffenen zu Beschwerden. Die erhöhten Emp findlichkeiten sind auch mit moder ner Diagnostik oft nicht sicher nach weisbar. Der Umweltmediziner über nimmt die verantwortungsvolle Auf gabe, die Zusammenhänge richtig zu erkennen und Vermeidungsrat schläge zu erteilen. Umweltmedizinische Unter suchungen sind in der Regel nicht standardisierbar und sehr zeitauf wendig. Dies betrifft sowohl die Erstgespräche, als auch die richtige Veranlassung von Untersuchungen und die Interpretation der Ergeb nisse. Umweltmedizinisch tätige Ärzte haben schon immer darüber geklagt, dass, abgesehen von eini gen landesspezifischen Sonderrege lungen, umweltmedizinische Leis tungen in der Regel nicht zum Leis tungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Präventive umweltmedizinische Untersu chungen können aber als Individu elle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden. Fundierte Kenntnisse sind Voraussetzung für ein seriöses Angebot. In seiner bevölkerungsmedizi nischen Ausprägung ist die Umwelt medizin heute ein wichtiger Bau stein der Prävention. Grenzwerte sollen, wenn möglich, so niedrig angesetzt werden, dass auch emp findliche Personen geschützt wer den. Experten an Behörden, Gesund heitsämtern und arbeitsmedizi nischen Diensten arbeiten mit Enga gement für dieses Ziel. Es ist sehr zu begrüßen, dass der medizinische Nachwuchs in diesen Arbeitsberei chen jetzt wieder die Möglichkeit einer strukturierten Fortbildung erhält. In Baden Württemberg ist die Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. (SAMA) ein traditioneller Anbieter umweltmedizinischer Kurse. Bezüglich der Umsetzung des neuen Curriculums Umweltmedizin als Kursangebot ist die SAMA zurzeit in der Planungsphase. ■ Dr. Baitsch (Bad Säckingen), Vorsitzender des Umweltausschusses der LÄK Prof. Dr. Schwenk (Tübingen), Mitglied des Umweltausschusses der LÄK Kammern und KV Hämotherapie-Richtlinien erweiterte Überwachung – neue Formulare – Gebührenerhebung Nachweisfrist 1. März 2007 D ie Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) vom 19. September 2005 trat am 6. November 2005 in Kraft und erforderte einige Ände rungen im Nachweisverfahren gegenüber der Landesärztekammer. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden dar und verweisen er gänzend auf den Artikel „Anwen dungen von Blutkomponenten und Plasmaderivaten in Krankenhäusern und Arztpraxen entsprechend den Vorgaben des Transfusionsgesetzes und der Hämotherapie-Richtlinie“ von Christiane Saadé im ÄBW 10/2006, in dem ausführlich die Neuerungen, die sich für die Funk tionsträger Transfusionsverantwort licher, Transfusionsbeauftragter, Qualitätsbeauftragter für Hämo therapie, Leiter des immunhämato logischen Laboratoriums und Blutdepots ergeben, beschrieben wurden. Umfang der Überwachung erweitert Auch die Anwender von Plasma derivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrin kleber) sind verpflichtet, die Ergeb nisse der Überprüfung des Qualitäts sicherungssystems im Bereich der Anwendung von Blutprodukten an die Ärztekammer zu übersenden. Regelverfahren Das Regelverfahren zum Nach weis der Überwachung (Abschnitt 1.6.2 der Richtlinien) sieht vor, dass der Träger der Einrichtung im Be nehmen mit der zuständigen Ärzte kammer den Qualitätsbeauftragten benennt, der nach Abschnitt 1.6.3 qualifiziert sein muss. Qualifikations mängel sind von der Ärztekammer dem Träger der Einrichtung zu mel den. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Qualitätsbeauftragte, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Richtlinie die Funktion innehat ten, diese unter der Bedingung wei ter ausüben dürfen, dass die erfor derlichen Qualifikationen innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Nach der Novelle ist es nicht mehr ausreichend, dass der Qualitätsbe auftragte das Bestehen und die Überprüfung eines Qualitätssiche rungssystems erklärt. Ein Bericht über das Ergeb nis der Überprüfung, deren Inhalte in Anhang 1 der Richtlinien festgelegt sind, ist der Ärztekammer und dem Träger der Einrichtung bis zum 1. 3. des Folge jahres zu übermitteln. Ein entsprechender maschinen lesbarer Erklärungsvordruck ist zum Download auf unserer Homepage (http://www.laek-bw.de/20/ qualitaetssicherung/haemo therapie.html) bereitgestellt. Da er elektronisch aus gewertet wird, bitten wir die Ausfüllhinweise zu beachten. Downloadbereich verfügbar) mit der Selbstverpflichtung, diese als Standard zu beachten, sowie den Nachweis der Verbrauchsmeldung an das Paul-Ehrlich-Institut ebenfalls jährlich zum 1. 3. übersendet. Auch dieses Formular finden Sie zum Download. Die Aufgaben der Ärztekammern, die der Richtliniengeber nun in die Überwachung der Mängelbehe bung aktiv einbezogen hat, wurden Anzeige Vereinfachtes Verfahren Das vereinfachte Verfah ren (Abschnitt 1.6.2.1 der Richtlinien), dessen Voraus setzungen Sie bitte den Richtlinien entnehmen, sieht vor, dass der Leiter der Einrichtung an die Ärzte kammer den Nachweis der Qualifikationsvorausset zungen, eine Arbeitsanwei sung zur Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats (Musterarbeitsanweisung im ÄBW 02 • 2007 101 Kammern und KV erweitert. Werden den Ärztekam mern Mängel bei der Anwendung von Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten zur Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) bekannt, unterrichten sie den Träger der Einrichtung und den Qualitätsbeauftragten darüber. Durch den Träger lassen sie sich mitteilen, wie die Mängel behoben werden, und die Mängelbeseitigung bestätigen. Gebührenerhebung Die erweiterten Aufgaben der Ärztekammern haben die Vertreter versammlung der Landesärztekam mer Baden-Württemberg veranlasst, am 25. November 2006 eine Ände rung der Gebührenordnung zu be schließen. Diese sieht vor, dass für die Prüfung und Überwachung des Bluttransfusionswesens nach dem Transfusionsgesetz je Einrichtung pro Jahr eine Gebühr zwischen 50,– und 150,– Euro erhoben wird. Die Änderung wurde im ÄBW 01/2007 veröffentlicht und trat am 1. Februar 2007 in Kraft. Die Erklärungen sind – nur auf den neuen Formularen – bis zum 1. März 2007 an die Landesärztekammer BadenWürttemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart zu übermitteln. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Dr. Irene Lüdtke, Telefon (07 11) 7 69 89-47, E-Mail: [email protected]. Weitere Informationen zum Trans fusionsgesetz und zu den Richtlinien Hämotherapie finden Sie auf unserer Homepage unter Themen A-Z/Qualitätssicherung/ Hämotherapie. ■ Dr. Irene Lüdtke 102 ÄBW 02 • 2007 Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Reduzierung der medizinischen Strahlenbelastung Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen D er größte Beitrag künstlich erzeugter Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutsch land wird durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der medi zinischen Diagnostik verursacht. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg ist die Zunahme an Untersuchungen mittels der Computertomographie (CT). Um die Strahlenbelastung auf das lediglich notwendige Maß zu reduzieren, hat die Strahlenschutz kommission (SSK) auf Veranlassung des Bundesministeriums und auf der Basis einer entsprechenden EUEmpfehlung eine Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedi zinische Untersuchungen für über weisende Ärzte erstellt. Die Kriterien richten sich an alle Ärzte, die Patienten mit bild gebenden Verfahren – wie zum Bei spiel Röntgenaufnahmen, CT oder nuklearmedizinisch – untersuchen lassen wollen. Die Leitlinien sollen den Ärzten als tägliche Arbeitshilfe dienen. Die Überweisung von Patienten zur Durchführung diagnostischer Verfahren wird in Deutschland im Rahmen einer Mitbehandlung oder Weiterbehandlung durchgeführt. Dem überweisenden Arzt ohne er forderliche Fachkunde im Strahlen schutz nach Strahlenschutzverord nung (StrlSchV) und nach Röntgen verordnung (RöV) ist es dabei nicht gestattet, das anzuwendende strahlenmedizinische Verfahren aus zuwählen. Dieses ist nur dem die Strahlenanwendung durchführen den Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz gestat tet. Ein konkreter Untersuchungsauftrag – so genannter „Zielauftrag“ – darf damit nicht von einem Arzt ohne erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz gestellt werden. Die jetzt vorliegende Orientierungs hilfe der SSK soll dem überwei senden Arzt eine Hilfestellung an bieten, um das bestgeeignete diagnostische Verfahren zur Beant wortung der medizinischen Frage stellung auszuwählen. Die Orientie rungshilfe darf aber nicht das Stellen der rechtfertigen Indikation durch den für die Anwendung des Unter suchungsverfahrens verantwort lichen Arzt ersetzen. Bei konsequenter Einhaltung der Kriterien wird eine Senkung der durchschnittlichen medizinischen Strahlenbelastung durch diagnosti sche Verfahren erwartet, da auch zu vielen medizinischen Fragestellun gen diagnostische Verfahren ohne Einsatz ionisierender Strahlung (Kernspintomographie, Ultraschall) vorgeschlagen werden. Aufgrund der rasanten Ent wicklung von medizinischen Unter suchungsverfahren wird eine regel mäßige Aktualisierung der Orientie rungshilfe erfolgen. Die Orientierungshilfe steht auf der Internetseite der SSK (www.ssk.de) zum Download zur Verfügung. Sie kann auch in der Schriftenreihe „Berichte der Strahlen schutzkommission (SSK)“ des BMU, Heft 51 (2006) im Fachverlag H. Hoffmann GmbH, Berlin, bezogen werden. Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Umwelt ministerium Baden-Württemberg. Stuttgart, 10. Januar 2007 Markus Schüller, Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Referat 36, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart, Telefon (07 11) 1 23-36 15, E-Mail: [email protected] Kammern und KV Einführung des Gesundheitsfonds und dessen Verteilungswirkungen, bezogen auf Baden-Württemberg S PD und CDU haben sich im „Gesundheitsstreit“ geeinigt, der Weg zu dieser unseligen Gesundheitsreform scheint frei. In den letzten Wochen wurde die Diskussion fast nur über die ge planten Änderungen im Bereich „Private Krankenversicherung“ und über die Geldumverteilung zwischen den Bundesländern durch Einfüh rung des Gesundheitsfonds geführt. Es gibt einerseits ein Gutachten, das von einem massiven Geldtransfer aus Baden-Württemberg in andere Bundesländer ausgeht (1,3 Milliar den Euro), andererseits ist jetzt ein Gutachten von Rürup und Wille er schienen, welches diesen Transfer auf höchstens 92 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Während das erste Gutachten aus Kiel den gesamten Risikostrukturausgleich beschreibt (92 Prozent dieses Volumens werden schon jetzt jedes Jahr bewegt), stellen Rürup und Wille mit ihren Zahlen lediglich die zusätzlichen 8 Prozent heraus, die nach Einfüh rung des Fonds fließen werden. Ab 2009 gibt es nämlich einen 100prozentigen Risikostrukturausgleich bei gleichem Beitragssatz für alle Krankenkassen des Bundesgebietes. Warum es, völlig unabhängig davon, wie viel Geld nun aus BadenWürttemberg abfließt, trotzdem zu deutlichen Verlusten bei der Hono rierung der niedergelassenen Ver tragsärzte und Psychotherapeuten kommen könnte, sei im Folgenden erläutert. Wir müssen zunächst unterschei den zwischen den so genannten Bundeskassen (zum Beispiel Ersatz kassen, verschiedene BKK´en) und den regional kalkulierenden Kassen (zum Beispiel AOK Baden-Württem berg). Die bundesweiten Kassen haben bereits jetzt schon, zumindest für die jeweilige Krankenkasse, einen bundesweit einheitlichen Beitrags satz. Damit kommt es für diese Kas senarten bisher schon zu keinerlei gesetzlich vorgeschriebenen Geld transfers von einem Bundesland in das andere. Nun haben aber die Ersatzkassen- bzw. Betriebskranken kassenverbände durch ihre Landes organisationen mit den jeweiligen Landes-KVen Honorarverträge und Honorarverteilungsverträge abge schlossen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland zum Teil sehr deutlich. Insbesondere in Baden-Württemberg hat die Kassen ärztliche Vereinigung mit den je weiligen Landesverbänden dieser Bundeskassen (EK, BKK) sehr viele Einzelleistungsverträge, für die im bundesweiten Vergleich hohe Punkt werte vereinbart werden konnten. Die Krankenkassen des Ersatzkassenund BKK-Systems müssen die Verträ ge in Baden-Württemberg natürlich bedienen. Somit fließt aus dem bun desweiten Topf dieser Kassen ver gleichsweise mehr Geld nach BadenWürttemberg als in die anderen Bundesländer. Bisher findet hier also eine ungleiche interne Verteilung der Gelder in die jeweiligen Bundes länder statt. Baden-Württemberg hat von dieser Systematik profitiert. Die durch geringere Arbeitslosigkeit und bessere Verdienste gezahlten höheren Versicherungsbeiträge sind teilweise ins Land zurückgeflossen. Anders ist die Situation bei den regional kalkulierenden Krankenkas sen. Hier ist insbesondere die AOK Baden-Württemberg zu nennen, aber auch einige landesweit agie rende Betriebskrankenkassen und mit Einschränkung die IKK. Auch mit diesen Krankenkassen gibt es eine Vielzahl von Einzelleistungsverträ gen zu hohen Punktwerten. Wie oben bereits ausgeführt, werden 92 Prozent der Einnahmen der Krankenkassen bisher schon im Risikostrukturausgleich umverteilt. Über die übrigen 8 Prozent der Ver sichertenbeiträge wurde von den Kassenverbänden frei verfügt. Für die recht gute Bezahlung der Einzel leistungen (ambulantes Operieren, Prävention, DMP, sonstige Struktur verträge) war zusätzlich der relativ hohe Beitragssatz dieser Kassen dienlich. Die Beitragssätze liegen in Baden-Württemberg über dem Bundesdurchschnitt. Dr. med. Wolfgang Herz Was passiert nun mit Einführung des Gesundheitsfonds ab Januar 2009? Die regional operierenden Kran kenkassen müssen statt 92 Prozent nunmehr 100 Prozent ihres Beitrags aufkommens in die Berechnungen des Risikostrukturausgleiches einflie ßen lassen. Dadurch wird, nach dem Gutachten von Rürup und Wille, Baden-Württemberg zusätzlich höchstens 92 Millionen Euro pro Jahr verlieren. Etwas bisher wenig Diskutiertes passiert aber über die bundesweite Angleichung aller Beitragssätze der Krankenversicherungen. Da diese in Baden-Württemberg über dem Durchschnitt im Bundesgebiet lie gen, werden die Beitragssätze für die baden-württembergischen Ver sicherten absinken. Dies wird im Lande von unserer Bevölkerung und der Politik sicher als Vorteil gesehen werden und auch die Arbeitgeber werden stillhalten, denn die Lohn nebenkosten werden zumindest kurzfristig entlastet. Auf der anderen Seite haben die regional ope rierenden Krankenkassen dann aber weniger Geld, um Zusatzleistungen für die niedergelassenen Kolle ginnen und Kollegen zu honorieren, ÄBW 02 • 2007 103 Kammern und KV denn einerseits fließen durch den Risikostrukturausgleich weitere Milli onenbeträge im fünfstelligen Be reich ab, andererseits sinken, wie beschrieben, die Einnahmen durch Absenkung der Beitragssätze auf das bundesdurchschnittliche Niveau. Unsere regionalen Krankenkassen werden also unsere Einzelleistungen mit den bisherigen Punktwerten in Zukunft nicht mehr bezahlen kön nen, es sei denn, sie erheben von ihren Versicherten einen Zusatzbei trag. Die Krankenkassen stehen aber in einem starken Wettbewerb. Schon deshalb wird keine regionale Kran kenkasse bereit sein, diese Zusatz beiträge ihren Versicherten abzufor dern, sofortige Kassenwechsel wären die Folge. Auch die bundesweit ope rierenden Krankenkassen werden keine Zusatzbeiträge für unsere Ein zelleistungen verlangen. Stattdessen werden sie die Einführung des Ge sundheitsfonds dazu nutzen, die un terschiedlichen Vertragsgestaltun gen ihrer Landesverbände mit den Kassenärztlichen Vereinigungen auf den Prüfstand zu stellen. Dies wird dadurch erleichtert, dass über das Wettbewerbsstärkungsgesetz die regionalen Landesverbände dieser Kassen kaum noch Verhandlungs kompetenz haben werden. Auch steht im WSG, dass eine neue Ver Trotz Kritik: Mehrheit der Ärzte hält KVen für alternativlos „Eine Mehrheit der Vertragsärzte und -psychotherapeuten hält die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) immer noch für eine zukunftssichere Interessenvertretung. Sie sehen trotz zahlreicher Kritikpunkte keine Alternative zum KV-System. Die Körperschaften sind viel akzeptierter als immer wieder behauptet wird.“ Dieses Fazit ziehen Dr. Andreas Köhler und Ulrich Weigeldt, die Vorstände der Kassen ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), aus dem Vertragsärztlichen Referendum. Zwischen dem 26. September und dem 6. Dezember 2006 hat das Institut für angewandte Sozialwissen schaft (infas) im Auftrag der KBV 37 294 Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen von Telefoninterviews zum KV-System kontaktiert. 20 032 von ihnen haben das Inter view vollständig absolviert. Die Ergebnisse hat die KBV gemeinsam mit infas in Berlin vorgestellt. Der Umfrage zufolge gibt es unter den Nie dergelassenen keine Mehrheit für einen System wechsel. 73 Prozent sprechen sich für das bis herige KV-System, wenn auch mit dringend not wendigen Verbesserungen aus. 60 Prozent der Befragten sehen im Übrigen keine wirkliche Alternative zu den KVen. Zwei Drittel bemängeln aber, dass die meisten Funktionsträger die wirk lichen Probleme der Ärzte und Psychothera peuten nicht kennen. Grundsätzlich wird das KV-System nach Altersgruppe unterschiedlich beurteilt. Es gilt: je jünger, umso kritischer. 104 ÄBW 02 • 2007 Vier von zehn Befragten haben die Rückgabe der Kassenzulassung schon einmal ernsthaft bewogen. Doch nur jeder Neunte hat sich zu diesem Thema beraten lassen. Die meisten Befragten stimmten den poli tischen Forderungen der KBV und der KVen zu. 95 Prozent der Mediziner bejahen beispielsweise die Abschaffung der Budgetierung. Deren Durch setzung wird den KVen deutlich häufiger zuge traut als einer anderen Interessenvertretung. Über die konkrete Tätigkeit der KVen sind zwischen 63 und 87 Prozent der Ärzte und Psy chotherapeuten genau oder einigermaßen infor miert. Am besten wussten die Befragten über Aufgaben wie Abrechnung, Honorarzahlung und Sicherstellungsauftrag Bescheid. Große Informa tionslücken gab es dagegen bei Themen wie der Interessenvertretung im Gesetzgebungsverfahren und der Aushandlung von Kollektivverträgen. Die in Schulnoten gemessene durchschnitt liche Zufriedenheit mit der Aufgabenerfüllung der KVen schwankt zwischen 2,7 und 4,1. Am besten bewerteten die Befragten die Zuver lässigkeit der Abrechnung und Honorarauszah lung sowie die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung. Die schlechteste Note gab es für die Interessenvertretung im Gesetzge bungsverfahren. Insgesamt fiel die durchschnitt liche Bewertung der KVen (3,1) besser aus als die der KBV (3,8). Dabei beurteilen die Psychothera peuten sowohl ihre KV als auch die KBV besser ■ als die Haus- und Fachärzte. tragsgebührenordnung in Euro und Cent eingeführt wird, die Honorare werden bundesweit festgesetzt, auch für die regionalen KVen gibt es praktisch nichts mehr zu verhandeln. Somit werden wir uns von den Mög lichkeiten, regional gute Verträge abschließen zu können, höchstwahr scheinlich verabschieden müssen. Das meiste wird bundesweit und einheitlich geschehen. Ich habe versucht, mit meinen Ausführungen die Auswirkungen des WSG und des Gesundheitsfonds für die niedergelassenen Vertrags ärzte und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg darzu stellen. Nochmals zusammenfassend gesagt besteht die Gefahr, dass über den schlagartigen Abbau der Einzel leistungsverträge und über die zentralistisch festgelegte Bewertung in Euro und Cent in der neuen Vertragsgebührenordnung ein deutlicher Honorarverlust in BadenWürttemberg eintreten kann, egal wie viel Geld über das Fondsmodell nun zusätzlich aus Baden-Württem berg abfließen wird. Zusätzlich ent scheidend ist auch das geringere Beitragseinnahmevolumen. Da da durch sogar möglicherweise Ent lastungen für die Arbeitgeber und die Versicherten in Baden-Württem berg eintreten könnten, werden auch die Patienten und Politiker in Baden-Württemberg weniger bereit sein, mit uns gemeinsam für eine zukünftig leistungsgerechte Hono rierung zu streiten, es sei denn, wir können sie davon überzeugen, dass für gute Leistungen auch Zusatzzahlungen notwendig sind. Diese Reform hat erneut keine Nachhaltigkeit. Nicht nur in BadenWürttemberg, auch in allen anderen Bundesländern wird sie schnell an ihre Grenzen stoßen, an einer Zu zahlung im Krankheitsfall wird auf Dauer kein Weg vorbeigehen. ■ Dr. Wolfgang Herz Stv. Vorsitzender des Vorstandes der KV Baden-Württemberg Kammern und KV 3. Kassenärztetag Baden-Württemberg Wo bleibt der Wettbewerb im WSG? D as Reformgesetz heißt offiziell Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG), aber auf dem Weg von den Eckpunkten zum Gesetzentwurf ist der Wettbewerb weitgehend auf der Strecke geblieben. Beim 3. Kassenärztetag der Kas senärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg auf dem Stuttgarter Killesberg wies der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV BW, Dr. Wolfgang Herz, darauf hin, dass im Laufe der Verhandlungen die wenigen Wettbewerbselemente, die zu Beginn vorhanden waren, mehr oder weniger stark aus dem Gesetz entwurf herausgebrochen worden sind. Der bundesweit einheitliche Beitragssatz spreche jedem Wettbe werbsgedanken Hohn. Der Zusatz beitrag sei inzwischen viel zu stark begrenzt. Zudem werde das Ge schäftsmodell der PKV dadurch rui niert, dass ein Basistarif eingeführt wird, der absolut nicht an den Prin zipien der Versicherungswirtschaft orientiert ist. Zum Glück aber, fand Herz, würden wichtige Bausteine des Gesetzes immer weiter nach hinten geschoben: So wird das Fonds-Modell frühestens 2009 grei fen, eine neue Gebührenordnung in Euro und Cent ist auf 2011 verscho ben. „Für mich keimt hier etwas Hoffnung auf, dass vielleicht das ganze Gesetz nach der nächsten Bundestagswahl vollkommen ver worfen wird.“ Allein Franz Knieps, Abteilungs leiter im Bundesgesundheitsministe rium, befand, dass das WSG den Wettbewerb auf allen Ebenen stärke. Die Versicherten könnten sehr viel stärker den Umfang ihres Versiche rungsschutzes mitbestimmen, in dem sie sich für Kostenerstattung entschieden oder für Wahltarife, zum Beispiel bei besonderen Thera pieformen. „Wir sind gespannt, wie die Krankenkassen den Spagat zwi schen den Versichertenpräferenzen und dem Solidarprinzip organisie Dr. Stefan Etgeton vom Bundes ren.“ Er glaube auch, dass es mehr verband der Verbraucherzentralen Wettbewerb zwischen Kollektivver meinte, der Begriff Wettbewerb trag und Gruppenverträgen geben werde von den verschiedenen wird, exemplarisch in der HausarztSeiten ideologisch höchst unter zentrierten Versorgung. Hier können schiedlich ausgelegt. „Alle sagen, sowohl die KVen ein Verhandlungs sie finden Wettbewerb gut, aber mandat von Hausärzten bekommen sie verstehen alle etwas völlig Unter als auch Gruppierungen wie etwa schiedliches darunter.“ Für ihn der Hausärzteverband. kommt es darauf an, wer mit An der Schnittstelle zwischen wem in Wettbewerb tritt und ambulant und stationär werde es wie die Bedingungen sind. Wenn mehr Möglichkeiten geben, Leistun Patienten mit Ärzten in Wettbewerb gen ambulant zu erbringen. Die treten müssen und in die Kunden KVen seien hier eingebunden wor rolle gedrängt werden, habe er den, indem diese Möglichkeiten zwi gewisse Bedenken, dass die Qualität schen KV und Krankenkasse abge verloren geht und die Innovationen stimmt werden müssen. Auch in der auf den Selbstzahlermarkt verlagert Steuerung des Systems habe man werden. eine stärkere Ausdifferenzierung Der Vorsitzende des Sozialver vorgenommen. Schließlich sei der bands VdK, Walter Hirrlinger, be Gemeinsame Bundesausschuss zweifelte, ob die Patienten über haupt den Wettbewerb wollen. (G-BA) in der Selbstverwaltungs struktur belassen worden. „Wenn Sie die letzten Jahre betrach ten, stellen Sie fest, dass die Pati Für Dr. Achim Hoffmann-Gold mayer, den Vorstandsvorsitzenden enten stets die Dummen sind.“ Ihn der KV BW, ist das alles zu wenig. störe an der jetzigen Diskussion, Was jetzt im WSG vorgelegt wird, dass immer nur über Einnahmen ist nach seinen Worten eben keine und Ausgaben geredet werde, Reform. Die Wettbewerbsstärkung, aber nicht über so entscheidende von der Knieps gesprochen hat, Dinge wie Gesundheitsvorsorge und könnte in einem kleinen Bereich Prävention. für die Versicherten eine Rolle spielen, nur wisse Anzeige man ja aus Erfahrung, wie viele Versicherte bis Prof. Dr. Niels Korte** Marian Lamprecht* lang von der Möglichkeit Constanze Herr* RECHTSANWÄLTE Gebrauch gemacht haben, die Kostenerstattung zu wählen. Seiner Ansicht Absage durch Hochschule oder ZVS? nach ersetzt der Wett - Klagen Sie einen Studienplatz ein! bewerbsgedanke in dieser Reform das, was Wir haben seit 1998 zahlreiche Mandate im Bereich Hochschulrecht früher Kostendämpfung erfolgreich betreut. Unsere Kanzlei* liegt direkt an der Humboldt-Universität. genannt worden ist. Prof. Dr. Niels Korte lehrt selbst an einer Berliner Hochschule. „Hier haben wir große Entfernung spielt keine Rolle - wir werden bundesweit für Sie tätig. Angst, dass insbesondere auch im Lande Baden*Unter den Linden 12 24-Stunden-Hotline: www.anwalt.info 10117 Berlin-Mitte Württemberg sich die 030-226 79 226 Fax 030-226 79 661 **Rudower Chaussee 12 Situation deutlich ver www.studienplatzklagen.com [email protected] 12489 Berlin-Adlershof schlechtern wird.“ KORTE ÄBW 02 • 2007 105 Kammern und KV Podium (von rechts): Dr. Achim HoffmannGoldmayer, Franz Knieps, Dr. Christoph Straub, Walter Hirrlinger, Dr. Stefan Etgeton Foto: Schmidt 106 Selbst Knieps zeigte sich skep tisch, was Wettbewerb im Gesund heitswesen angeht. „Ich halte Ge sundheit nicht für ein marktfähiges Gut – mit Einschränkungen.“ Er halte Wettbewerb durchaus für ein Instru ment, um Innovation zu fördern und um Effizienz zu steigern, aber er glaube nicht, dass das Gesundheits wesen billiger werden kann und soll. Allerdings müsse die Mittelvertei lung im Gesundheitswesen anders organisiert werden. Dafür sei Wett bewerb ein Element. So brauche man zum Beispiel ein Kollektivvertragssystem als Basis für die Gesundheitsversorgung. Doch es sei sinnvoll, dass diejenigen, die etwas anderes wollen, die eine andere Qualität bieten wollen, die eine andere Form der Leistungs erbringung haben wollen, die sich anders organisieren wollen, in Ärzte netzen etwa, auch die Möglichkeit erhalten, dies zu tun. Es gehe nicht um Preisdumping nach unten, nicht um Qualitätsminderung, sondern darum, durch Wettbewerb Innovati onen schneller und besser in das System zu bekommen. Der stellvertretende Vorstands vorsitzende der Techniker Kranken kasse, Dr. Christoph Straub, schloss sich der Meinung von HoffmannGoldmayer an, dass dieser Wettbe werb vor allem Kosten dämpfen soll, „denn wir bekommen einen noch mals ausgeweiteten Leistungsrah men, viele an sich wünschenswerte Leistungen, aber in Verbindung mit einem staatlich regulierten Mittelzu ÄBW 02 • 2007 fluss“. Der Wettbewerb werde so gestaltet, dass erst der Mittelzufluss abgeklemmt werde, und die Kran kenkassen zusehen müssen, alles billiger zu bekommen. Es kämen aber nicht die Mittel in den Topf, die notwendig seien, um Innovationen zu finanzieren. Der als Zuhörer anwesende frühere Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Roland Sing, kritisierte den Gesundheits fonds als eine Pervertierung. Er tra ge dazu bei, dass nur noch Junge und Gesunde für die Krankenkassen interessant sind. Seine Sorge sei, dass der Fonds zu einem absoluten Zentralismus führt. Es mache wenig Sinn, wenn die Gelder nur noch bundesweit verteilt würden und regional nur kleine Spielwiesen blieben, wo noch ein bisschen ver handelt werden könne. Das könnte durchaus das Ende einer geglie derten Krankenversicherung bedeu ten. „Meine Hoffnung ist, die nächste Reform beginnt, wenn die jetzige in Kraft tritt.“ Auch Hoffmann-Goldmayer kritisierte, dass die Vertragspartner auf der Landesebene in eine Bedeu tungslosigkeit rutschen, die sich schädlich auswirkt. Für BadenWürttemberg sei das mit Sicherheit eine Katastrophe. Von den negativen Folgen für das Bundesland durch den Gesund heitsfonds wollte der Vertreter des BMG jedoch nichts wissen. Mit sei ner Behauptung, dass es überhaupt keinen Mittelabfluss aus Baden- Württemberg geben werde, provo zierte er das ärztliche Auditorium in der Messehalle. „Zeigen Sie mir eine nachprüfbare Berechnung, dass dieses im Fonds stattfindet“, forderte er auf und räumte dann ein, dass der Mittelabfluss Ausgestaltung der Solidarität zwischen Krankenkassen und Regionen sei. Nun werde der Risikostrukturausgleich etwas aus geweitet, jedoch mit einer Konver genzgrenze. Darüber hinaus werde kein Land belastet. Dem widersprach ganz ener gisch der Vertreter der TK, Straub. Eine Berechnung, die nachweist, wie viel aus Baden-Württemberg abfließt, gebe es nicht und könne es auch nicht geben. „Die Frage, ob Baden-Württemberg Mittel verlieren wird, kann nicht über eine belast bare Kalkulation bewiesen oder ent kräftet werden.“ Für ihn ist es aber eine Sache der schlichten Vernunft: Baden-Württemberg sei pro Kopf mit das wirtschaftsstärkste Land. Bei 100 Prozent Finanzkraftausgleich müsse also viel Geld aus dem Land abfließen. Zudem sei Baden-Würt temberg das „jüngste“ Bundesland. Alter sei zwar ein sehr grober, aber nicht ganz schlechter Indikator für Morbidität. Damit sei klar, dass über die Rückverteilung von Mitteln aus dem großen Topf über einen MorbiRSA natürlich weniger nach BadenWürttemberg zurückfließen werde, ob das nun 890 Millionen oder 1,3 oder 1,7 Milliarden Euro sind. Selbst die Gutachter Rürup und Wille, die den Morbi-RSA nicht berechnet hät ten, gäben als Rahmen 800 Millio nen bis 1,7 Milliarden Euro als Ge samttransfer an. Eines sei völlig klar: Aus dem Land Baden-Württemberg werden zusätzliche Mittel abfließen. KV BW-Vize Herz machte darauf aufmerksam, dass in der Diskussion ein Aspekt völlig vergessen werde: Die Krankenkassen werden verein heitlicht. Und wenn man wisse, dass in Baden-Württemberg die Kranken kassen-Beiträge durchschnittlich höher liegen als in anderen Ländern, dann müsse ja die Folge sein, dass mit der Nivellierung die Einnahmen der Krankenkassen in diesem Bun desland sinken. Das sei zwar kein Geld, das abfließe, sondern es komme einfach weniger herein. Kammern und KV „Das ist der einfache Grund, warum das für unsere Honorare nicht zur Verfügung steht.“ Knieps versuchte angesichts dieser Argumente gar nicht erst, das Problem zu bestreiten. Man habe diese Probleme durchaus ge sehen, aber ein Bundesministerium sei nicht nur für ein Bundesland zu ständig, sondern für die Gesamt probleme. So könne man beispiels weise an der Grenze zwischen Thüringen und Bayern feststellen, dass ein bayerischer Arzt das Dop pelte verdient von dem, was ein Thüringer Arzt verdient. Es gebe daher massive Abwanderungen aus diesem Bundesland. In der Tat sei die Honorierung der Ärzte ein ernst zu nehmendes Problem, das man auch nicht in einer einzigen Reform lösen könne. Im GMG sei auf Punkt und Komma die Vorstellung der KBV zur Honorar reform Gesetz geworden, doch das habe nicht funktioniert. Jetzt ver suche das BMG eine Honorarreform, die zugegebenermaßen die Bundes ebene stärke, aber auch die Verwer fungen zwischen den Ländern klei ner werden lasse. Man bleibe dabei, dass das Morbiditätsrisiko auf die Krankenversicherungen zurückverla gert werde. Es sollen auch regionale Differenzierungen möglich werden. Man werde vom Prinzip „gemeinsam und einheitlich“ auf Länderebene weggehen, so dass jede Kassenart und bei den Ersatzkassen auch jede Kasse die Möglichkeit habe, eigen ständige Gesamtvergütungen zu vereinbaren. Aber leider sei das ex trem kompliziert. Es gebe kein ein faches Honorierungssystem. Eine Gebührenordnung ohne Mengenbe grenzung könne niemand bezahlen oder riskieren. Deshalb könne man nur bis zu einer gewissen Mengen grenze einen festen Preis garantie ren und müsse dann überlegen, mit welchen Instrumenten man den Rest steuere. Das Problem des Ärztemangels in bestimmten Regionen könne man nicht in einem Schritt lösen. Mit dem Gesetz werde versucht, zu mindest die größten Versorgungs probleme im ländlichen Raum durch Sicherstellungszuschläge zu lösen, die allein von den Kassen aufge bracht werden und die nicht an die Beitragssatzstabilität gebunden sind. Diese Zuschläge sollen nicht nur an die neuen Ärzte gezahlt werden, die in diese Regionen gehen, son dern auch an diejenigen, die in den unterversorgten Regionen die Lasten der Versorgung tragen. ■ Klaus Schmidt Anzeige !* 1* E( $%&' C4 F +(( @7$ * 1 %+($(+C*(! 1 !(((11@C7(7$ ( ((7$ $#(7$, (/(&+C!(((111A+ 7$1#C+ (!')$%&' * * + ! &+>%(./(( &+>?$@ ./(( &+>@A7$0 A1+ &+>./((. &+>&./(( &+>=./(((#@( &+>BCD$./(( &+>>($7@./(( &+>0'E$$(#F &+>@'-1./((=C &+>BF+./(( ! " !#---++ <3 <: "#$%$& '() *+ ! ( (* !, -(./( 0$#12 3 4 567$1894: 56!(((118 )1;<<5=67$ !(((118 'F1(7$+(G3: 23:+---++ ---+H++ =I; <3 <: ÄBW 02 • 2007 107 Kammern und KV Kostenerstattung versus Sachleistung „Patient soll wissen, was die Leistung kostet“ D ie Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversiche rung wird von vielen Ärzten seit langem eingefordert. Bislang haben jedoch erst 0,4 Prozent der Versicherten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei gibt es gute Argumente für die Kostener stattung, wie eine Diskussion im Rahmen des Kongresses „Medizin 2007“ auf dem Stuttgarter Killesberg zeigte. Nach Ansicht der Allgemein ärztin Dr. Anne Gräfin Vitzthum, Vorstandsmitglied von Medi BadenWürttemberg, ist die Kostenerstat tung längst überfällig. Damit wür den die Patienten die Transparenz erhalten, die die Politik immer forde re. Privatpatienten bekämen eine Rechnung, warum also nicht auch GKV-Patienten? Die ärztliche Versorgung in Deutschland ist nach ihren Worten nur deshalb so gut, weil die Ärzte auf ca. 20 Prozent ihres Honorars verzichten. Das wissen die Patienten aber nicht. Gäbe es die Kosten erstattung, wüssten sie über die Kosten der Behandlung Bescheid. Doctor-Hopping und Wartelisten würden bei Kostenerstattung ein fach wegfallen. Als ärgerlich empfindet die Allgemeinärztin das Sinken des Punktwerts. Er sei bei den Haus ärzten von 4,6 Cent auf jetzt 3,8 Cent gesunken. Gleichzeitig müsse sie erleben, dass eine ihrer Patientinnen von ihrer Krankenkasse einen Bonus von 20 Euro für die Teilnahme an einem Präventions programm und 10 Euro für Impfen bekomme, also 30 Euro – „Das ist fast so viel, wie ich für meine Leistung bekomme.“ 108 ÄBW 02 • 2007 Verständnis für die Sorgen der Ärzte zeigte Markus Truckenmüller, Leiter des ILCO Verbands der Stoma träger in Baden-Württemberg. Pati enten sind mündig, stellte er fest, und sollten wissen, was die einzelne Leistung kostet. Von jedem Hand werker erhalten sie eine detaillierte Rechnung, aus der klar hervorgeht, was wie viel kostet. Kostenerstat tung schafft seiner Ansicht nach Vertrauen. Andernfalls glaube der Patient, die Leistungen kosteten nichts. Prinzipiell ist die Kostenerstat tung in der GKV für Dr. Achim Hoff mann-Goldmayer, den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, denkbar und möglich. Er möchte sie aber nicht generell einführen, sondern prüfen, welche Leistungen sich für das Kostenerstattungssystem eignen. Bei der Frage, ob Kostenerstattung oder Sachleistungssystem, solle man nicht nur schwarz-weiß sehen. Der Mittelweg ist für ihn der richtige. Der KV-Vorsitzende sieht auch ein Problem für die Vertragsärzte. Im Sachleistungssystem geschieht die Prüfung der Abrechnung durch Fachleute der KV. Im Kostenerstat tungssystem würde die Prüfung auf Plausibilität und Qualität auf die Krankenkassen übergehen. Er plädierte dafür, die Prüfung dort zu lassen, wo die Experten sitzen, nämlich in der KV. Er vergaß nicht, einige weitere Nachteile der Kostenerstattung zu erwähnen: Die Ärzte müssten sich mit ihren Patienten über die Rech nung auseinandersetzen, wenn die Krankenkasse ihnen weniger erstattet als den Rechnungsbetrag. Auch sei der 1-fache Satz der GOÄ unter Umständen sogar schlechter als der Punktwert, den der Arzt von der GKV erhalte, etwa bei einer Beratung am Samstag. Da führen die Ärzte im Sachleistungssystem besser. Nicht zu vergessen auch die nicht immer vorhandene Zahlungs moral: Es bestehe die Gefahr, dass Ärzte ihren Rechnungen nachlaufen müssen, wenn die Patienten aus welchen Gründen auch immer nicht bezahlen. In den Augen der Allgemein ärztin Vitzthum zählen allerdings die Vorzüge der Kostenerstattung mehr als die geringfügigen Nach teile. So wären die Ärzte auf einen Schlag die ungeliebte Praxisgebühr von 10 Euro los, argumentierte sie, und wenn sie zum 1-fachen GO-Satz abrechne, gäbe es auch kein Budget mehr und das Fallbeil der Honorar kürzung wäre weg. Auch könnte man für bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen einen speziellen Preis aushandeln. Gar nichts hält sie allerdings von dem Basistarif in der PKV, den die Politik jetzt einführen will. „Ich werde keinen Patienten zum Basistarif behandeln“, erklärte sie unumwunden. Sie glaubt auch nicht daran, dass sie wie Handwerker dem Geld bei säumigen Zahlern nachlaufen muss. Unter ihren Privatpatienten sei es bislang erst zweimal vorgekommen, dass diese nicht bezahlt haben. „Wenn der Patient sich gut behan delt fühlt, wird die Rechnung auch bezahlt.“ Außerdem könne man sich für die Praxis ein Lesegerät für die EC-Karte anschaffen; damit sei das Bezahlen sehr viel leichter. Hoffmann-Goldmayer vermochte den Optimismus Vitzthums in Sachen Kammern und KV Zahlungsmoral nicht zu teilen. Er habe ganz andere Erfahrungen gemacht, genauso wie andere Kolle gen, die sogar Anwälte einschalten mussten, um zu ihrem Geld zu kom men. Die Inkasso-Tätigkeit könne man allerdings delegieren, stellte er fest, unter anderem an die KV, die das für ihre Mitglieder erledigen könnte. Es sei nicht selten bei Privat patienten, dass diese zwar einräum ten, den Rechnungsbetrag von ihrer Kasse schon erhalten zu haben, aber dann doch nicht den Arzt bezahlten, weil andere Verpflichtungen – etwa eine unvorhergesehene Autorepara tur – dazwischen gekommen sei. Das Sachleistungssystem sei für die Ärzte auf jeden Fall bequemer, denn sie können mit der sicheren Zahlung durch die KV rechnen. Auch im Refe rendum der KBV hätten sich zwei Drittel für die Kostenerstattung als die bessere Lösung entschieden. Auch ILCO-Vertreter Trucken müller kann sich vorstellen, dass es zu unliebsamen Diskussionen in der Praxis über die Rechnungsstellung kommen kann. Möglicherweise wür den dann einige Patienten weniger zum Arzt gehen, aber das könne ja auch durchaus sinnvoll sein, fand er. Die Medi-Vertreterin berief sich auf das Beske-Gutachten, in dem der Kieler Experte festgestellt habe, dass das Gesundheitssystem nicht mehr länger bezahlbar sei. Es gehe nicht an, dass Ministerin Ulla Schmidt immer neue Leistungen in das System einführe, die die Ärzte unter dem Honorardeckel erbringen sollen. Wie sich die Gewichte ver schoben haben, demonstrierte sie am Ergebnis des dritten Quartals 2006: „Da habe ich mit meinen 20 Prozent Privatpatienten 60 Pro zent meines Umsatzes erwirtschaf tet.“ Sie sei einfach nicht mehr be reit, mitten in der Nacht für ein paar Euro zu Patienten zu fahren, wenn ein Schlüsseldienst für eine einfache Fahrt schon 240 Euro kassiere. Auch der KV-Vorsitzende sprach sich im Prinzip für die Kostenerstat tung aus, allerdings mit einer Wahl möglichkeit sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte. Dieser Stand punkt fand die volle Unterstützung Vitzthums. Ihrer Ansicht nach ge hören zum Beispiel alle Wahlleistun gen, die die Versorgung optimal machen, in die Kostenerstattung. Für Hoffmann-Goldmayer müssen die Verhältnisse klar sein: Der Arzt müsse seinen Patienten mitteilen, dass er die Kostenerstattung ge wählt habe. Das müsse der Patient dann akzeptieren oder sich einen anderen Arzt suchen. Mit allen Mitteln aber müssten sich die Ärzte gegen den PKV-Basis tarif wehren. Wenn da sehr viele Patienten hineingedrängt werden, befürchtete er, werden die Ärzte ein großes Problem bekommen, denn die seien zu den Preisen im Grunde nicht zu behandeln. Der Basistarif sei jedenfalls schlechter als das jetzige System. Er schlug vor, langfristig in die Kostenerstattung einzusteigen. Dabei müssten sich die Ärzte aber auch im Klaren sein, dass Kostener stattung nicht automatisch mehr Geld bedeute. Er glaube nicht daran, dass 95 Prozent der GKV-Patienten eine solche Zahlungsmoral hätten, dass es keine Probleme mit der Kostenerstattung gebe. Diejenigen, die das Sachleistungssystem weiter anbieten wollen, sollten in einen ehrlichen Wettbewerb eintreten mit denjenigen, die sich für die Kosten erstattung entschieden haben. „Wenn das gelingt“, sagte er, „be kommen wir auch mehr Zufrieden heit unter den Ärzten.“ Auch Vitzt hum räumte ein, dass die Kosten erstattung nicht alle Probleme der Ärzte lösen kann, aber wenigstens wäre dann die jetzige Arzt der Honorarverteilung weg, die viele Leistungen nicht mehr bezahlt. Die Krankenkassen würden in einen Wettbewerb einsteigen um die Erstattung von Kosten für die ■ Versorgung ihrer Versicherten. Klaus Schmidt Rettungsdienst künftig ohne niedergelassene Ärzte? Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Kas senärztliche Vereinigung Baden-Württemberg haben die Ver gütungsregelung für den Rettungsdienst gekündigt. Vorausge gangen waren erfolglose Verhandlungen mit den Kostenträ gern über eine angemessene Vergütung der niedergelassenen Ärzte, die sich freiwillig am Rettungsdienst beteiligen. Die Kos tenträger hatten eine Anpassung der seit mehr als 13 Jahren nahezu unveränderten Vergütung für die notärztliche Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten im Rettungsdienst abgelehnt. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Rettungsdienstge setzes Baden-Württemberg sind die Krankenhausträger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, Ärzte gegen Kostenausgleich zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkung der niedergelassenen Ärzte am Rettungsdienst geschieht auf freiwilliger Basis, ist aber gerade in dünn besiedelten Regi onen unverzichtbar, um die Notfallversorgung der Bevölke rung aufrechtzuerhalten. ■ Zum Tode von Dr. med. Karl Otto Hartmann Im Alter von 85 Jahren ist am 30. Dezember 2006 der Schorndorfer „Herzpionier“ Dr. med. Karl Otto Hartmann gestorben. Dr. Hartmann wurde deutschlandweit bekannt, weil er 1965 gemeinsam mit Dr. Manfred Scriba die erste Herzsport gruppe ins Leben gerufen hat. Die ersten Bewegungsübungen fanden mit Menschen, die einen Herzinfarkt überlebt hatten, im damals frisch eingeweihten Schorndorfer Hallenbad statt. Später ging es dann gemeinsam auch auf den Sportplatz. Für sein ehrenamtliches Engagement wurde ihm anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Herz- und Versehrtensport gruppe Schorndorf 1984 das Bundesverdienstkreuz am Ban de verliehen. Im Jahre 1989 erhielt er die Daimlermedaille dr. der Stadt Schorndorf und 1993 die Landesehrennadel. Reha kompakt auf CD Ergänzend zu dem bekannten Katalog „Rehakliniken s tellen sich vor“ hat der Arbeitskreis Gesundheit e. V. eine CD mit dem Titel „Die medizinische Rehabilitation – Informa tionen für den Arzt“ entwickelt. Diese CD gibt Antwort auf Fragen rund um das Thema Rehabilitation, in kompakter Form, zugeschnitten auf den niedergelassenen Mediziner. Zusätzlich kann der Arzt für seine Patienten eine spezielle CD „Zeit für Ihre Gesundheit“ bestellen, die das Thema Reha verständlich aufbereitet. Beide CDs können von Ärzten ab sofort kostenlos bei folgender Adresse angefordert werden: Arbeitskreis Gesund heit e. V., Am Römerlager 2, 53117 Bonn, Fax (02 28) 21 22 11, ■ E-Mail: [email protected]. ÄBW 02 • 2007 109 Kammern und KV Meine Meinung: ECKPUNKTE – einmal anders … D as, was im Moment in Berlin unter dem Begriff der „Gesundheitsreform“ läuft, ist ein Trauerspiel. Diese Reform hilft weder den Akteuren im Gesund heitswesen noch den Patienten; sie ist in entscheidenden Punkten verfassungswidrig; sie erhöht in einem unverständlichen Maße die Bürokratie; sie schadet diesem Lande. Sie ist weder nachhaltig noch zukunftsfähig; sie wird die Abwan derung von Ärzten und Pharmain dustrie weiter verstärken; sie schafft eine Menge neuer, unlösbarer Pro bleme, löst aber kein einziges der bestehenden; die Kosten sind be reits gestiegen und werden weiter steigen; die Zweiklassenmedizin wird sich dadurch weiter entwickeln und verschärfen. Sie ist auf perfide Weise ein Schritt in die Einheits- oder Staats medizin, in die Planwirtschaft. Dies ist insofern verwunderlich, da es genügend Beispiele gibt (Eng land, Italien, die Staaten des ehe maligen Ostblocks), an denen abzul esen ist, wie schlecht diese zentralis tischen Systeme funktionieren. Kontrollierbare, gläserne Ärzte und Patienten werden Realität mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte – außer, dass en orme Kosten dadurch entstehen, wird dadurch kein einziger Patient besser behandelt, eher schlechter. Rational und mit Vernunft sind diese Reformen weder zu verstehen noch nachvollziehbar, allenfalls sind sie durch Ideologien und Inkompe tenz zu erklären. Politiker sind doch angetreten, um dem Land zu dienen und Scha den davon abzuwenden – haben es die Zuständigen vergessen? Nun, alle sprachen von Eckpunk ten. Ich möchte versuchen, einige Eckpunkte zu entwickeln, die viel leicht nicht ganz auf einen Bierde ckel passen, aber auch keine 300 110 ÄBW 02 • 2007 und mehr völlig unverständliche Seiten umfassen. – Zukunftsfähig ist nur eine Reform, die vom mündigen und freien Bürger ausgeht; dies gilt für den Bürger – Patient, aber ebenso für den Bürger – Arzt. Wenn zum Bei spiel in Sachen Patientenverfügung die Autonomie des Patienten so hochgehalten wird, warum soll diese im Gesundheitswesen nicht gelten? – Argumente müssen ideologiefrei sein, auf Sachverstand, Kompetenz, Redlichkeit sowie Rationalität basieren. – Ziel muss es sein, die strangulie rende Bürokratie drastisch zu redu zieren – besser: zu eliminieren. – Es muss eine generelle Kostener stattung anstelle der Sachleistung eingeführt werden. Der Patient ist der beste Prüfer. Dieser Schritt ist sofort einzuführen, kostet weder Geld noch Bürokratie. Entscheidend ist, dass der Patient die Rechnung bekommt (Rechnung in Euro, keine Quittung in Punkten). Die Beibe haltung der Sachleistung erhöht Intransparenz und ermöglicht dadurch Machtausübung von Seiten der Politik und der Kassen. – Generelle Versicherungspflicht für alle, statt Pflichtversicherung. Abschaffung von Beitragsbemes sungsgrenzen und andere Hürden, nur so kann Wettbewerb entstehen. Spätestens mit dem ersten Arbeits vertrag (oder mit Beginn der Aus bildung) muss diese Versicherungs pflicht beginnen. Eine Möglichkeit, die diskutiert werden muss: Die Beiträge für Kinder (für alle Kinder!!) bis zum fünften Lebensjahr werden steuerfinanziert, danach gilt der halbe Preis. – Die generelle Versicherungspflicht bezieht sich auf eine Basisversiche rung: Diese versichert die großen Risiken, würde – in jetzigen Katego rien gedacht – etwa die Hälfte der Beiträge kosten. Die Gesellschaft (Politiker und Ärzte) muss die schwere Diskussion beginnen, welche Leistungen in einem solchen Basistarif enthalten sein sollen. Erst danach können fundierte Kostenkalkulationen erfolgen. Die Basisversicherung muss jeder Versicherer (GKV und PKV) anbieten. Darüber hinaus kann jeder Bürger Zusatzversicherungen oder eine Vollversicherung abschließen. Wo und bei welcher Gesellschaft der Bürger sich versichert, ist ihm freigestellt. Es ist nicht Aufgabe des Staates, hier weitere Regeln aufzustellen. – Freie Arztwahl: Jeder Bürger kann frei zum Arzt seiner Wahl gehen. Der „Kassenpatient“ kann zum Privatarzt gehen und umgekehrt; die Versiche rung zahlt den versicherten Betrag. Zwischen Patient und Arzt ist keine Versicherung, keine Kasse, keine KV oder sonstige Institution – die Versi cherung ist abgeschlossen zwischen Patient und Versicherer. Der Patient kann wählen, ob er den Rechnungs betrag direkt zahlt und dann von der Versicherung erstattet bekommt, oder ob die Versicherung die Rech nung begleicht. Vertragspartner des Arztes ist und bleibt der Patient und zwischen diesen kommt auch der Behandlungsvertrag zustande. – Freiberuflichkeit des Arztes muss wieder hergestellt werden; verbale Beteuerungen reichen hierzu nicht aus. – Jegliche Form der Deckelung und der Budgetierung ist aufzuheben. Gute Leistung muss sich wieder lohnen, sie hat ihren Preis. – MDK sowie Ausschuss Ärzte – Krankenkassen (ebenso wie das Institut für Qualität im Gesundheits wesen …) können aufgelöst wer den. Freie Gutachter sind schneller, billiger, effizienter, besser und un abhängiger. – Die Vorhaltekosten der statio nären Strukturen können als merito risches Gut (ähnlich wie Polizei und Feuerwehr) vom Staat bzw. von den Vermischtes Ländern getragen werden. Hier liegt eine genuine Verantwortung der Länder (politische Instanz vor Ort) gegenüber den Bürgern. Der Patient bezahlt die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung. Diese sind nur wenige Kardinal punkte, die als Ziel, als Rahmen einer freiheitlichen Ordnung am Ende eines Prozesses stehen müs sen. Erst wenn die Ziele klar defi niert sind, können die notwendigen Schritte auf die Ziele hin formuliert und umgesetzt werden. Nur so wird erkennbar, in welche Richtung die Reise gehen soll. Die Umsetzung einiger dieser Punkte kann rasch und ohne Kosten realisiert werden. Für die Zukunft der medizi nischen Versorgung in unserem Land ist es wünschenswert und notwendig, dass sich Menschen, Gruppierungen (natürlich auch Ärzte), Verbände sowie Parteien hinter diese Ziele stellen. Wir sollten nicht zulassen, dass die jetzigen „Berliner Reformer“ das Gesund heitswesen der Bundesrepublik in eine komplett falsche Richtung lenken und dadurch den Patienten schaden. Solange eine scheinbare Mehr heit von uns Ärzten die Meinung vertritt, man könne sich im jetzigen, die Freiberuflichkeit vernichtenden System irgendwie arrangieren – solange wird sich nichts ändern: Die Instrumentalisierung und Ver sklavung der Ärzte wird weiter schreiten. Wenn wir keine wirk samen Strategien entwickeln und anwenden, trifft uns eine Portion Mitverantwortung für die jetzige Misere. ■ Dott. P. Bavastro Internist, Kardiologe, Stuttgart „Pharmareferenten sind von hohem Nutzen“ M it Hinweis auf den von den Vertragsärzten artikulierten hohen Nutzen der Informa tionsübermittlung durch Pharma referenten eröffnet der Vorsitzende der Brendan-Schmittmann-Stiftung, Professor Dr. Harald Mau, die Vor stellung der Ergebnisse der Studie „Der Pharmareferent in der Bewer tung der Vertragsärzteschaft“. Grundlage dieser aktuellsten Studie der Stiftung sind die Ergebnisse einer bundesweiten schriftlichen Befragung von 6568 Vertragsärzten im Oktober 2006. Die 743 Proban den (11,31 Prozent) – die den Frage bogen beantwortet haben – sind im Durchschnitt 51,85 Jahre alt; sie praktizieren überwiegend in einer Einzelpraxis (65 Prozent) und nur sehr wenige von ihnen arbeiten in einer Großstadt über 500 000 Ein wohner (7 Prozent). Der Anteil der Frauen an der Untersuchungspopulation beträgt 45 Prozent. Bei Ausklammerung der Probanden aus Berlin (Unterschei dung war nicht mehr möglich) leben 56 Prozent von ihnen in den neuen und 39 Prozent in den alten Bundes ländern. Innerhalb des Fragebogenrück laufes bilden die Fachrichtungen „Allgemeinmedizin“, „praktischer Arzt“ und „hausärztlicher Internist“ mit 81 Prozent die größte Gruppe. Es lassen sich folgende Grundaus sagen ableiten: – Im Durchschnitt empfangen die Vertragsärzte wöchentlich etwa sieben Pharmareferenten (Hausärzte acht und Fachärzte vier). – Der Nutzen der Gespräche mit den Pharmareferenten wird von 63 Prozent der Vertragsärzte als „wertvoll“ bezeichnet. Für 19 Pro zent sind diese Gespräche „wertlos“ und eine Gruppe von 17 Prozent der Befragten kann den Nutzen „nicht beurteilen“. – Die höchste Wertschätzung bei den Besuchen der Pharmareferenten erfahren „die Fortbildungsangebote“ (83 Prozent), „die fachlichen Infor mationen“ (77 Prozent) und die „Arzneimittelmuster“ (71 Prozent). Es folgen „die Informationen zur Wirtschaftlichkeit“ (35 Prozent) und die „gesundheitspolitischen Informa tionen“ (24 Prozent). Ein Indiz dafür, dass solche Informationen für die Praxisführung der Vertragsärzte zu nehmend an Relevanz gewinnen. – „Die Werbegeschenke“ werden als negativer Aspekt der Besuche von Pharmareferenten empfunden (29 Prozent betrachten sie negativ). Diese Bewertung ist mit Sicherheit Ausdruck der Tatsache, dass „Werbe geschenke“ in den letzten Jahren – aufgrund der Exzesse in der Vergan genheit – ein negatives Ansehen erworben haben. – Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Vertragsärzte würden das Fehlen von Pharmareferenten als Verlust empfinden, 23 Prozent sehen dies dagegen „als Entlastung“ und gut 20 Prozent (21) „will diesen Umstand nicht beurteilen“. – Von den Pharmareferenten der forschenden Arzneimittelfirmen erwarten die Vertragsärzte den größten Nutzen (62 Prozent). „Keine diesbezüglichen Erwartungen“ haben 29 Prozent und lediglich 7 Prozent der Probanden erwarten von den Pharmareferenten der Generika-Firmen „den größten Nutzen“. Die vollständige Studie kann ge gen eine Schutzgebühr von 10 Euro im Internet (www.nav-virchowbund. de unter der Rubrik „Stiftung“) oder in der Geschäftsstelle bestellt werden: Brendan-Schmittmann-Stiftung, Chausseestraße 119b, 10115 Berlin, Telefon (0 30) 28 87 74-0, ■ Fax (0 30) 28 87 74-15. ÄBW 02 • 2007 111 Vermischtes 2007 – ein Jahr mit vielen Neuerungen I n erster Linie assoziieren Ärzte, deren Interessenvertretungen, andere Heilberufler und im Ge sundheitswesen Beschäftigte, mit dem neuen Jahr das voraussichtliche Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbs stärkungsgesetzes zum 1. April. Dabei gibt es eine Reihe weiterer Änderungen, die mit dem Jahres wechsel Wirksamkeit erlangt haben – allen voran die deutsche Übernah me der EU-Ratspräsidentschaft. Europäische Union Turnusgemäß hat Deutschland zum 1. Januar die EU-Ratspräsident schaft übernommen. Bereits im Herbst 2006 hat sich die Bundes regierung auf die gesundheitspoli tischen Schwerpunkte in den sechs Monaten verständigt. Eine wichtige Rolle wird demnach die gesundheit liche Prävention spielen, insbeson dere mit Blick auf Infektionskrank heiten wie HIV/Aids vor allem in den mittel- und osteuropäischen Län dern. Auf einer Konferenz Mitte März in Bremen werden sich die EUGesundheitsminister mit gemein schaftlichen Präventionsmaßnahmen beschäftigen. Darüber hinaus wird eine weitere Konferenz zu gesund heitlicher Prävention in Form von Bewegung und Ernährung Ende Februar in Badenweiler stattfinden. Der Bundesregierung ist während ihrer Ratspräsidentschaft außerdem daran gelegen, den deutschen Phar mastandort zu stärken. Hierbei wird es insbesondere darum gehen, die Novellierung der MedizinprodukteRichtlinien und den Verordnungs entwurf zu neuartigen Therapien politisch und legislativ voranzu treiben und abzuschließen. Zu „Mög lichkeiten und Grenzen der indivi dualisierten Medizin“ ist eine Fach konferenz Mitte Juni in Bonn ge plant. Die Bundesregierung möchte während der halbjährigen Ratspräsi dentschaft zudem eine Diskussion unter den EU-Gesundheitsministern darüber entfachen, wie der gemein 112 ÄBW 02 • 2007 schaftliche Zugang zu Gesundheits dienstleistungen zu sichern ist. Eine Konferenz Mitte Januar in Potsdam wird sich mit der „sozialen Dimen sion im Binnenmarkt: Zukunftspers pektiven der Krankenversicherung in Europa“ beschäftigen. Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (VÄG) Seit dem 1. Januar, dem Tag des Inkrafttretens des VÄG, haben Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mehr Möglichkeiten, ihre Tätigkeit flexibel zu gestalten. Dadurch soll dem sich abzeichnenden Ärzteman gel in einigen Regionen Deutsch lands vorgebeugt und die ärztliche Tätigkeit attraktiver werden. Unter anderem ist eine vertragsärztliche Tätigkeit an mehreren Orten, auch über die Grenzen der Kassenärzt lichen Vereinigung, in deren Zustän digkeitsbereich der Vertragsarzt fällt, hinaus möglich. Vertragsärzten ist zudem ab sofort erlaubt, sowohl freiberuflich als auch gleichzeitig an gestellt in einem Krankenhaus oder Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig zu sein. Auch eine Teil zeitarbeit ist möglich. Die bislang starren Altersgrenzen für den Zu gang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren und die Grenze für das Ende der Tätigkeit von 68 Jahren sind in unterversorgten Gebieten ab sofort aufgehoben. Weitere Rege lungen betreffen die Gründung von MVZ, die Praxisgebühr, die Beteili gung von Patientenvertretern in den Selbstverwaltungsgremien und die Entschuldung der Krankenkassen. Stationäre Versorgung/Qualitätsberichte der Krankenhäuser Krankenhäuser sind seit 2003 gesetzlich dazu verpflichtet, regel mäßig Qualitätsberichte vorzulegen. Hierin soll Ärzten, Patienten und Versicherten Auskunft darüber ge geben werden, welche Leistungen wie angeboten und ausgeführt werden. Sie sollen zugleich mehr Transparenz schaffen. Der Gemein same Bundesausschuss (G-BA) hat im Oktober 2006 beschlossen, dass die Krankenhäuser diese Qualitäts berichte ab diesem Jahr übersicht licher, vergleichbarer und für Pati enten noch verständlicher gestalten sollen. So müssen die nächsten Be richte, die voraussichtlich im Herbst dieses Jahres für das Berichtsjahr 2006 veröffentlicht werden, ein In haltsverzeichnis und eine Einleitung haben. Darüber hinaus soll die Dar stellung von Behandlungsergebnis sen der Krankenhäuser künftig nach einheitlichen Regeln erfolgen. Um Analysen der Berichte zu erleichtern, soll es neben den bisherigen Berich ten als PDF-Datei eine Datenbank version im einheitlichen XML-Format im Internet geben. Stationäre Versorgung/ Qualitätssicherung Die Neufassung der Verein barung über Maßnahmen der Quali tätssicherung in Krankenhäusern vom 15. August 2006 ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Ambulante Versorgung/ Qualitätsprüfung Zum 1. Januar ist die Qualitäts prüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung in der Fassung vom 18. April 2006 in Kraft getreten. Hierin hat der G-BA ein einheitliches Verfahren beschlossen, nach dem die Qualität der vertragsärztlichen Leistung durch Stichproben zu prü fen ist. In der Richtlinie sind Aus wahl, Umfang und Verfahren fest gelegt, wie die Stichproben durch geführt werden sollen. Insgesamt prüfen so genannte Qualitätssiche rungs-Kommissionen – zusammen gesetzt aus von der KV berufenen ärztlichen Mitgliedern – pro Jahr vier Prozent der Ärzte, die eine bestimmte Leistung abgerechnet Vermischtes haben. Es werden zum einen solche Leistungsbereiche überprüft, für die der G-BA Qualitätskriterien definiert hat. Leistungsbereiche, für die der G-BA (noch) keine Richtlinie be schlossen hat, können die Kassen ärztlichen Vereinigungen auf der Grundlage eigener Kriterien prüfen. Krebs-Früherkennung/elektronische Dokumentation Einer G-BA-Richtlinie vom 20. Dezember 2005 zufolge ist die Früherkennungs-Koloskopie seit dem 1. Januar dieses Jahres elektro nisch zu dokumentieren. Zur Daten erfassung darf nur solche Software verwendet werden, die die Kassen ärztliche Bundesvereinigung zerti fiziert hat. Die Ergebnisse hat der Arzt seiner zuständigen KV zu über mitteln. GKV-Leistungen/Akupunktur Im April 2006 hatte der G-BA infolge von zwei Modellprojekten zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knieund Kopfschmerzen beschlossen, die Behandlung künftig durch ge setzliche Krankenkassen erstatten zu lassen; mit Ausnahme der Kopf schmerzen. Die Richtlinie, die hierfür zu ändern war, ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Die Akupunktur kann ab sofort als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von der GKV ange boten werden. Voraussetzung hier für ist jedoch, dass Ärzte, die Aku punkturleistungen erbringen, be stimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Richtlinie zufolge benötigen sie ab dem 1. Januar dieses Jahres eine qualitativ hochwertige Ausbildung zur Akupunktur von 200 Stunden. Allerdings hat der G-BA ihnen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezem ber 2007 eingeräumt, um aus reichend Zeit zu haben, die erforderlichen Qualifikations voraussetzungen zu erlangen. Arbeitszeitgesetz Offiziell gilt nun auch in Deutschland das, was der Euro päische Gerichtshof bereits 2003 beschlossen hat: Bereitschaftsdienst ist als Arbeitszeit zu werten. Bundestag und Bundesrat hatten die Umsetzungsfrist 2005 um ein wei teres Jahr verlängert – vor allem an gestoßen durch die Kritik der Deut schen Krankenhausgesellschaft (DKG). Diese hatte mehrfach im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Kran kenhäuser nicht über die finanziel len Mittel zur Umsetzung der Richt linie in Deutschland verfügten. Dem Arbeitszeitgesetz zufolge darf die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 60 Stunden betragen, im Durch schnitt mehrerer Wochen allerdings maximal 48 Stunden. Haushaltsbegleitgesetz/ Mehrwertsteuer Das teilweise Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes zum 1. Januar dieses Jahres hat auch Auswirkungen auf die GKV. So wird der Steuerzuschuss des Bundes auf die GKV reduziert – von derzeit 4,2 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro. Er entfällt ab 2008. Geplant ist allerdings, den Krankenkassen in 2007 eine Milliarde Euro zukommen zu lassen, da die Steuereinnahmen gestiegen sind. Zum 1. Januar ist zudem die Mehrwertsteuererhö hung von 16 auf 19 Prozent in Kraft getreten. Dies belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch die Krankenkassen – durch die Zusatzkosten auf Arzneimittel. Es wird von einer jährlichen Mehr belastung von 950 Millionen Euro ■ ausgegangen. Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet zwei Existenzgründer-Seminare für niederlassungswillige Ärzte. Termin: Mittwoch, 28. Februar 2007 (19.00 Uhr) in Stuttgart Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Termin: Dienstag, 20. März 2007 (19.00 Uhr) in Heidelberg Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: Für den 28. Februar 2007: BW-Bank Stuttgart, Telefon (07 11) 1 24 – 3 20 29, für den 20. März 2007: BW-Bank Heidelberg, Telefon (0 62 21) 9 18-2 01. Anzeige Fi-med-Buchungsservice - Erfassung und Buchung aller laufenden Geschäftsvorfälle Ihrer Praxis pauschal 50,- EUR/Monat - laufende Lohnabrechnung und Fertigung der Lohnsteueranmeldung für Ihr gesamtes Team pauschal 30,- EUR/Monat medconsult dr. heberlein Unternehmensberatung und Serviceagentur für Medizin und Pharmazie medconsult - dr. heberlein Am Burgholz 1 86697 Oberhausen-Kreut Tel.: 08 431/53 66 17 Fax: 08 431/53 66 26 [email protected] www.medconsult-heberlein.de ÄBW 02 • 2007 113 Vermischtes Vertragsarztrecht D ie aktuellen Änderungen im Vertragsarztrecht und die da mit verbundenen Auswir kungen für Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis waren Thema einer von der Firma MSD Sharp & Dohme GmbH gesponserten Zeno-Veran staltung in München. Der Workshop sollte einen Überblick geben über die rechtlichen Veränderungen und die neuen Möglichkeiten für Ärzte zu kooperieren und Verträge zu schließen, es ging letztlich um die konkreten Auswirkungen der Flexibi lisierung und Liberalisierung des Vertragsarztrechtsänderungsge setzes für die Leistungserbringer. Die Rolle der KV im Planungsrecht und beim Sicherstellungsauftrag mit den nicht unerheblichen Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Marktes der Leistungsanbieter war Thema des Workshops. Der Facharzt für Allgemeinmedi zin und Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, von 1993 bis 1999 auch Mitglied der Vertreter versammlung der KV Bayerns und Generalsekretär der Deutschen Ge sellschaft für Medizinrecht, sieht nach wie vor erheblichen Reformbe darf im Gesundheitswesen, bemän gelt aber, dass sich die Gesundheits reform ins Zentrum der Politik ge stellt habe. Als Ziele des Vertrags arztrechtsänderungsgesetzes sieht er die Flexibilisierung der vertrags ärztlichen Leistungserbringung, die Öffnung der starren Strukturen in der ambulanten Versorgung und Verzahnung mit dem stationären Sektor. Erreicht werde sicherlich auch die Erweiterung der Wahlund Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten, die Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit und erweiterte Möglichkeiten für Krankenkassen zur Kooperation. Das Mehr an Wettbewerb werde seiner Meinung nach allerdings er heblich zu Lasten der Körper schaften gehen. Eine hausarztzent rierte Versorgung werde unter Ausschluss der KVen stattfinden. Auch der Sicherstellungsauftrag durch Teilausschluss der KVen komme in Gefahr. Ehlers sieht die Körperschaften andererseits klar als Dienstleister. So zum Beispiel – bei der Beratung beim Abschluss von Verträgen zur Versorgung von GKV-Versicherten – bei der Beratung in Fragen der Datenverarbeitung, der Datensiche rung, des Datenschutzes – bei der Beratung in allgemeinen wirtschaftlichen Fragen betreffend die Vertragsarzttätigkeit – bei der Vertragsabwicklung für Vertragspartner von Verträgen betreffend die Versorgung von GKV-Versicherten und – bei der Übernahme von Verwal tungstätigkeiten für Praxisnetze. dr. WHO ernennt Landesgesundheitsamt zum Collaborating Centre D ie Weltgesundheitsorganisa tion (WHO) ernannte das Lan desgesundheitsamt BadenWürttemberg (Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Stuttgart) zum Collaborating Centre für den Bereich „Housing and Health“. „Die Ernennung würdigt die Tätig keit des Landesgesundheitsamts bei der Untersuchung von Zusammen hängen zwischen den Wohnbedin gungen und der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner“, erklärte Sozialministerin Dr. Monika Stolz, in deren Zuständigkeit die Fachaufsicht über das Landes gesundheitsamt gehört. Seit über zehn Jahren untersucht das Landes gesundheitsamt mit dem Projekt 114 ÄBW 02 • 2007 „Beobachtungsgesundheitsämter“ Auswirkungen von Lebensstil und Umwelt auf die Gesundheit. Ein besonderer Schwerpunkt seien in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gesundheitsämtern im Land die häuslichen Einflüsse auf die Gesund heit von Kindern. Mit der Ernennung des Landes gesundheitsamtes zum Collabora ting Centre „Housing and Health“ wird insbesondere die Zusammen arbeit des Landesgesundheitsamtes mit dem Bonner Büro des Europä ischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit der WHO intensiviert, bei dem der Bereich „Wohnen und Gesundheit“ einen Arbeitsschwer punkt bildet. Bereits in den vergan genen Jahren sind hier Kontakte entstanden, durch die das Landes gesundheitsamt seine Erfahrungen in die Arbeitsgruppe der WHO ein bringen konnte. Gleichzeitig profi tiert das Landesgesundheitsamt bei seiner Arbeit von diesen Kontakten. „Vor dem Hintergrund, dass wir zwei Drittel unserer Lebenszeit in unseren Wohnungen verbringen und der Wohnbereich durch den demogra phischen Wandel der Gesellschaft eine immer größere Bedeutung er langt, sehen wir im Bereich Wohnen und Gesundheit eine besondere Zukunftsaufgabe gerade auch für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, betonte in diesem Zusam menhang Regierungspräsident Vermischtes Dr. Udo Andriof. Als Beispiel nannte Dr. Günter Schmolz, Leiter des Landesgesundheitsamtes, Unter suchungen von Schulkindern zur Aufnahme von Flammschutzmitteln oder Weichmachern, die unter ande rem bei der Wohnausstattung und bei Einrichtungsgegenständen Ver wendung finden, oder die Unter suchung von Allergien, die mit Hausstaubmilben, Tierhaaren oder Schimmelpilzen in der Wohnung in Verbindung gebracht werden. Die Weltgesundheitsorganisation mit Sitz in Genf, die weltweit sechs Regionalbüros unterhält, ernennt Collaborating Centres für bestimmte Aufgabenbereiche und Fragestellun gen, in denen sie selbst nicht über ausreichend Fachwissen verfügt. Bis her haben in Deutschland überwie gend universitäre Forschungseinrich tungen oder wissenschaftliche Insti tute des Bundes diese Anerkennung erfahren. Die Ernennung zum Colla borating Centre ist zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren begrenzt und kann danach weiter verlängert werden. Das Landesge sundheitsamt übernimmt dabei auch Aufgaben, die über die Landesund Bundesgrenzen hinaus von ■ Bedeutung sind, so Schmolz. Neue Führungsspitze Am 1. Juli 2007 wird Professor Dr. Dr. h. c. Jörg Rüdiger Siewert das Amt des Leitenden Direktors des Universitätsklinikums Heidelberg übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge von Professor Dr. Eike Martin an, der seit 1991 dem Klini kumsvorstand angehört und seit 1993 als Vorstandsvorsitzender das Klinikum leitet. Professor Siewert wird als erster Leitender Ärztlicher Direktor des Klinikums das Amt hauptamtlich wahrnehmen. Stellvertreter des Leitenden Ärzt lichen Direktors wird ab 1. Juli 2007 Professor Dr. Peter Nawroth, Ärzt licher Direktor der Abteilung Innere Medizin und Klinische Chemie der Medizinischen Universitätsklinik ■ Heidelberg. Verbesserung der Patientenversorgung D er Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) hat unter Federführung der Gmünder ErsatzKasse GEK mit der Kassenärztlichen Vereinigung Ba den-Württemberg (KVBW) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eine Vereinbarung zur Förderung der Quali tät in der homöopathischen Therapie für Baden-Württemberg beschlossen. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg als Vertragspart ner soll eine Behandlungsqualität auf höchstem Niveau und damit eine Ver besserung der Patientenversorgung ge währleistet werden. Zur homöopathischen Therapie sind in Baden-Württemberg nur Ver tragsärzte berechtigt, die eine Zusatz weiterbildung „Homöopathie“ absol viert haben. Sie verpflichten sich dar über hinaus zur regelmäßigen Teil nahme an von den Ärztekammern oder von den Kassenärztlichen Verei nigungen anerkannten homöopa thischen Fortbildungen oder homöo pathischen Qualitätszirkeln. Folgende Leistungen fallen unter die Vereinbarung: Die homöopathische Erstanamnese, die Folgeanamnese und die Fallanalyse/Repertorisation. Besonderen Wert legen die Ver tragspartner auf einen qualitativ hohen Standard der Patientenver sorgung, den sie durch Normierung und Standardisierung der Behand lung erreichen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz der medizinischen Maßnahmen. Anspruch auf Leistungen nach dem jetzt in Stuttgart unterzeichne ten Vertrag haben alle Versicherten der drei beteiligten Arbeiter-Ersatz kassen: Die Gmünder ErsatzKasse GEK, die HZK – Krankenkasse für Bau- und Holzberufe und die Kran kenkasse Eintracht Heusenstamm. Der stellvertretende Vorstandsvorsit zende der Gmünder ErsatzKasse, Dr. jur. Rolf-Ulrich Schlenker, ist sich sicher, dass der Vertrag zur Förde rung der Qualität in der homöopa thischen Therapie für Baden-Würt temberg ein echter Meilenstein in der medizinischen Versorgung ist: „Die Behandlung mit klassischer Ho möopathie ist wieder ein Beleg, dass die GEK für ihre Versicherten ein kundenorientiertes und zeitgemäßes ■ Leistungsangebot bereithält.“ Gotthard-Schettler-Preis Die Gotthard-Schettler-Gesellschaft für Herz- und Kreislaufforschung e. V. Heidelberg schreibt für 2007 einen mit 10 000 Euro dotierten Forschungspreis aus, der anlässlich der 14. Dreiländertagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaften für Angiologie im September 2007 in München verliehen werden soll. Ausgezeichnet wird eine wissenschaftlich hochwertige Arbeit aus der Herz-, Kreislauf- und Arteriosklero seforschung. Vorzugsweise soll der Preis an eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler aus dem deutschen Sprachraum, also einschließlich der deutschsprachigen Nachbarländer, verliehen werden. Eingereicht werden dürfen Arbeiten, die in 2006 und in 2007 bis zum 30. Mai publiziert wurden oder sich im Druck befinden. Bewerbungsfrist ist der 31. Mai 2007. Einzureichen sind folgende Unterlagen (3-fach): 1. Manuskript, 2. Zusammenfassung in deutscher Sprache, 3. Angabe des Eigenanteils und Zu stimmung der Mitautorinnen/-autoren, 4. eine Versicherung, dass die Arbeit nicht zu einer anderen Ausschreibung eingereicht wurde oder wird, 5. Lebenslauf, 6. Publikationsverzeichnis. Bewerbungen sind zu richten an den Vorsitzenden der Gotthard-Schettler-Gesellschaft für Herz- und Kreislaufforschung e. V., Prof. Dr. med. C. Diehm, Klinikum Karlsbad-Langensteinbach, Guttmannstraße 1, 76307 Karlsbad. ÄBW 02 • 2007 115 Fortbildung Noro-Viren Erreger akuter Gastroenteritiden bei Kindern und Erwachsenen Heike Blessing und Josef Blessing Gegenwärtige Situation Abb. 1: Elektronen optische Darstellung von Noroviren im Negative-StainingVerfahren, (2 % PWS, pH 7.0). Es sind kleine, sphärisch strukturierte Partikel mit einem Durchmesser von 27 bis 32 nm. Es handelt sich um „nackte“, d. h. nicht mit einer Hülle (envelope) versehene Viren. Sie sind sehr umweltresistent und außerordentlich kon tagiös. Im Inneren des Kapsids (= ProteinKokon) befindet sich als Informationsspei cher für die Replika tion eine EinzelstrangRNA. Noroviren ge hören nach § 7 IfSG zu den meldepflichtigen Krankheitserregern. 116 Seit Oktober des vergangenen Jahres gelangen Norovirus-Infektionen in Deutschland vermehrt zur Beobachtung. Bis Ende 2006 waren deutlich höhere Erkrankungsziffern zu verzeichnen als in den vorausgegangenen Jahren. Auch im Januar 2007 setzte sich dieser Trend ungebrochen fort, so dass im Winterhalbjahr 2006/2007 mit einem neuen Höchststand an Norovirus-bedingten Gastroenteritiden zu rechnen ist. Worauf die verstärkte Ausbreitung des Virus beruht, ist noch ungeklärt. Den bisher vorliegenden Daten zufolge scheint jedoch antigenen Driftvarianten des Genotyps GGII-4 eine besondere Bedeutung im Infektionsgeschehen mit erhöhten NorovirusAktivitäten zuzukommen. Von epidemischen Ausbrüchen mit teilweise sehr hohen Erkrankungszahlen sind häufig Gemeinschaftseinrichtungen wie Kliniken, Alters- und Pflegeheime sowie Kindertagesstätten, Kindergärten und Kantinen betroffen. Erreger Noroviren wurden erstmals 1968 in Norwalk, Ohio, bei einer epidemisch auftretenden Gastroenteritis, die mit Übelkeit und massivem Erbrechen einherging, beobachtet. Aus asservierten Stuhlproben dieser ÄBW 02 • 2007 Epidemie konnten 1972 die Erreger immunelektronenoptisch nachgewiesen werden (Abb. 1). Nach ihrem Erstbeschreibungsort wurden sie zunächst als Norwalk-Viren bzw. Norwalk-like-Viruses bezeichnet und später nach eingehender Charakterisierung in Noro-Viren umbenannt. Aufgrund ihrer strukturellen Merkmale wurden sie der Familie „Caliciviridae“ zugeordnet. Caliciviren finden sich bei unterschiedlichen Tierspezies (Kaninchen, Katzen, Schweinen, Mäusen) und auch beim Menschen. Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die tierischen Viren auf den Menschen übergehen. Zurzeit sind fünf Genogruppen (GGI bis V) bekannt. Zwei hiervon sind nicht humanpathogen (GGIII = Jena Virus und GGV = Maus Virus). Die humanen Caliciviren wurden vom ICTV (International Committee on Taxonomy of Viruses) in die beiden Genera „Norovirus“ (NV) und Sapovirus (SV) unterteilt. Ein besonderes Charakteristikum der Noroviren ist ihr hochvariables Genom. Bei humanen Virusstämmen aus unterschiedlichen geographischen Regionen konnten insbesondere in den Genbereichen, welche die RNA-Polymerase und die Capsidproteine codieren, differente Nucleotidsequenzen nachgewiesen werden. Aus diesen Daten ließen sich bislang drei Genogruppen (GGI, GGII und GGIV) ableiten, die wiederum in derzeit mindestens 20 Genotypen aufgeschlüsselt werden können. Die Noro-Epidemien in Deutschland und Europa werden seit Jahren insbesondere durch Genotypen der Genogruppe II (GGII) dominiert. Besonders häufig treten hierbei antigene Driftvarianten des Genotyps GGII-4 auf. Genotypen der Genogruppen I und IV treten bei diesen epidemieartigen Ausbrüchen deutlich in den Hintergrund. Epidemiologie Noroviren sind weltweit verbreitet und die bedeutendste Ursache der epidemisch auftretenden nicht bakteriellen Gastroenteritis bei älteren Kindern (ca. 30 Prozent) und bei Erwachsenen (bis zu 50 Prozent). Der Mensch ist das bislang einzige bekannte Reservoir. Die Erreger werden mit dem Stuhl ausgeschieden und die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt überwiegend fäkaloral, jedoch auch durch virushaltige Aerosole während des Erbrechens. Des Weiteren durch Kontaminationen mit Erbrochenem oder Stuhl. Indirekt können Infektionen über verschmutzte Gegenstände und Oberflächen (Waschbecken, Hand tücher, Türgriffe etc.) erfolgen. Die minimale Infektionsdosis liegt bei 10 bis 100 Viruspartikeln. Ebenso können Infektionen von kontaminiertem Trinkwasser und Lebens mitteln ausgehen. Dies führt in der Regel zu „explosionsartigen“ Gastroenteritis-Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kliniken, Altenheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Kantinen etc. Infektionen kommen am häufigsten in den Herbst- und Wintermonaten vor (saisonaler Gipfel Oktober bis März), können aber das ganze Jahr hindurch auftreten. Kinder unter fünf Jahren und ältere Personen über 70 Jahre sind besonders häufig betroffen. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind Noroviren nach den Rotaviren die zweithäufigste Ursache für akute Gastroenteritiden. Der aktuellen Datenlage zufolge korrelierten die überproportionalen Häufungen an Norovirus-Infektionen in Deutschland und einigen europäischen Nachbarländern in den Winterhalbjahren 2002/2003 und 2004/2005 mit einem verstärkten Auftreten von Fortbildung antigenen Driftmutanten des Genotyps GGII-4. In den Winterhalbjahren 2001/2002, 2003/2004 und 2005/2006 mit geringer NorovirusAktivität war dagegen eine Kozirkulation differenter Genotypen vorherrschend (Abb. 2). In der gegenwärtigen Saison war in den Monaten November und Dezember 2006 eine Kozirkulation unterschiedlicher Genotypen der Genogruppen I und II beobachtbar, mit einer jedoch schon merklichen Präsenz des Genotyps GGII-4. Im Januar 2007 ergab die Überprüfung von Norovirus-induzierten gastroenteritischen Ausbrüchen, dass nahezu alle Infektionen durch Varianten des Genotyps GGII-4 verursacht wurden. Diese Daten zusammen mit den Ergebnissen der letzten Jahre zeigen, dass erhöhte Norovirus-Aktivitäten mit einer verstärkten Replikation von antigenen Driftmutanten des Genotyps GGII-4 einhergehen und dass für das Winterhalbjahr 2006/2007 eine weitere Zunahme an Norovirusinduzierten Gastroenteritiden zu erwarten ist. Pathogenese und Klinik Nach oraler Aufnahme befällt das Virus die Epithelzellen der Dünndarmmukosa, in denen es sich massenhaft vermehrt. Die Virusreplika tion verläuft lytisch und etabliert sich bereits innerhalb von Stunden nach der oralen Aufnahme, so dass die Dünndarmepithelien regelrecht „abgeweidet“ werden. Nach einer Inkubationszeit von 10 bis 50 Stunden beginnt die Erkrankung mit Übelkeit und heftigem Erbrechen, Diarrhöen, Abdominalschmerzen, Myalgien, Kopfschmerzen und ge legentlich Fieber. Die Dauer der klinischen Symptome liegt bei 24 bis 72 Stunden. Leichtere und asymptomatische Verläufe lassen sich ebenfalls beobachten. Nach Sistieren der Durchfälle kann das Virus noch mehrere Wochen im Stuhl ausgeschieden werden. Die üblichen Hygieneregeln gegenüber Rekonvaleszenten sind daher zu beachten. Reinfek tionen sind möglich, da Noroviren keine dauerhafte Immunität hinterlassen. Abb. 2: Vergleichende Darstellung der dem RKI p. a. gemeldeten Norovirus-bedingten Gastroenteritiden für den Zeitraum von 2002 bis 2006. Abgebildet sind auch die im Januar 2007 bereits erfassten 17 244 Fälle. Nachweis des Erregers Noroviren können in Stuhlproben sowie in Wasser und Lebensmitteln durch unterschiedliche Nachweisverfahren identifiziert werden. An erster Stelle ist der Nucleinsäurenachweis zu nennen, der sich als sensitivste und spezifischste Methode erwiesen hat. Da es sich um RNAViren handelt, kommt die RT-PCR zur Anwendung (RT = Reverse Transcriptase). Man kann sie als Standard-PCR oder als real-time-PCR durchführen, wobei Letzterem für die rasche Abklärung von Ausbrüchen der Vorzug einzuräumen ist. Erforderliches Untersuchungsmaterial sind bohnengroße Stuhlproben. Für einen Nachweis des Erregers über die Identifizierung virusspezifischer Proteine können Antigen-EIATestkits eingesetzt werden. Sie sind jedoch weit weniger sensitiv und spezifisch wie das NucleinsäureNachweisverfahren. Der elektronenoptische Virusnachweis wird wegen des hohen technischen Aufwandes in der Routine nicht angewandt. Therapie Eine antivirale Therapie steht nicht zur Verfügung. Es ist nur eine symptomatische Behandlung möglich, die im Ausgleich des teilweise erheblichen Flüssigkeits- und Elektrolytverlustes besteht. Präventiv- und Hygienemaßnahmen Da kein Impfstoff zur Verfügung steht, ist die konsequente Beachtung der generellen Hygieneregeln von besonderer Bedeutung. In Gemeinschaftseinrichtungen sollten betroffene Patienten in einem Zimmer mit eigenem WC untergebracht werden, ggf. Kohortenisolierung, Tragen von Schutzkitteln, Handschuhen und geeignetem Atemschutz. Nach § 34 Abs.1 IfSG dürfen Kinder unter sechs Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberufen tätig sein (definiert in § 42 IfSG). Bei Desinfektionsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass virucide Desinfektionsmittel mit Wirksamkeit gegen unbehüllte Viren (zum Beispiel Sterilium Virugard) zum Einsatz ■ kommen. Dr. Heike Blessing Prof. Dr. Josef Blessing BML-Laboratorien für Biomolekulare Forschung 78224 Singen Arbeitsgebiete: Immuninfektiologie, Virologie, molekulare Genetik ÄBW 02 • 2007 117 Fortbildung Nur ein Drittel der Alkoholabhängigen lässt sich behandeln E twa zehn Prozent der Bundesbürger haben einen riskanten Alkoholkonsum, der gesundheitsschädlich sein kann; rund 1,6 Millionen Menschen gelten als alkoholabhängig. Mehr als 70 Prozent der Alkoholabhängigen nehmen jedoch keine suchttherapeutische Hilfe in Anspruch. „Im Suchthilfesystem besteht eine deutliche Unterversorgung“, warnte Dr. HansJürgen Rumpf vom Universitäts klinikum Schleswig-Holstein in Lübeck auf dem 31. Interdisziplinären Forum „Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“ der Bundesärztekammer in Berlin. Nur etwa 15 Prozent der Abhängigen erhielten die „klassischen“ Angebote wie eine qualifizierte Entgiftung oder Entwöhnungsbehandlung. „Einmal süchtig, immer süchtig“ bedeute aber nicht, dass man eine Sucht nicht behandeln, bewältigen oder gar überwinden könne. In der Suchtkrankenhilfe würden insbesondere verhaltenstherapeutische, systemfamilientherapeutische und analytisch-tiefenpsychologische Verfahren zur Anwendung kommen. Nach einem Jahr intensiver Behandlung lägen die Abstinenzraten bei ca. 50 Prozent, betonte Rumpf. Mit einem jährlichen Pro-KopfVerbrauch von 10,1 Liter reinem Alkohol gehört Deutschland weltweit zu den Ländern mit dem höchsten Alkoholkonsum; europaweit belegt Deutschland Platz fünf. Jährlich sterben hierzulande über 70 000 Menschen durch riskanten Alkoholkonsum oder durch kom binierten Konsum von Alkohol und Tabak. Auch der Verbrauch von Arzneimitteln mit Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial ist in Deutschland hoch; besonders häufig sind Frauen und ältere Menschen betroffen. Die Zahl der Arzneimittelabhängigen, insbesondere derer von Benzodiazepinen und Schmerzmitteln, 118 ÄBW 02 • 2007 schätzen die Experten auf ca. 1,4 Millionen. „Wenn die Verschreibungen in diesen beiden Gruppen über die letzten Jahre auch rückläufig zu sein scheinen, kann doch keine Entwarnung gegeben werden“, sagte Professor Dr. Fritz Hohagen, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum in Lübeck. Bei der Entwöhnungsbehandlung von Medikamentenabhängigen gebe es noch weitaus größere Defizite als bei Alkohol abhängigen. Nur wenige Betroffene nähmen suchtspezifische Hilfen in Anspruch. Bei der Bewilligung ambulanter und stationärer Ent wöhnungsbehandlungen lägen diese jeweils bei unter einem Prozent der Gesamtbewilligungen, so Hohagen. Dr. von Ascheraden Eine wichtige Rolle bei der ehandlung von Suchterkrankungen B spielen der Hausarzt oder das All gemeinkrankenhaus, so Dr. med. Christoph von Ascheraden, Mitglied im Arbeitskreis Suchtmedizin der Landesärztekammer. Insbesondere Konzepte der Frühintervention kön- nen die Defizite bei der Versorgung von Suchtkranken abmildern. Der Hausarzt gilt vielen Patienten als Vertrauensperson, zu der zum Teil ein jahrelanger Kontakt besteht. Ein auffälliges Trinkverhalten oder ein Medikamentenmissbrauch können so frühzeitig bemerkt werden. Zudem steht eine Vielzahl von Erkrankungen direkt oder indirekt mit dem Alkoholkonsum in Verbindung. Das bietet günstige Anknüpfungspunkte für ein beratendes Gespräch. Im Krankenhaus kann die zeitweilige Abstinenz oder der körperliche Entzug für eine Beratung und weiterführende Maßnahmen genutzt werden. Bei der Behandlung von Suchtkranken haben sich Kurzinterven tionen als sehr wirksam erwiesen. Mehrere kurze Beratungsgespräche oder auch das Aushändigen einer Broschüre oder von Selbsthilfe manuals haben bei Risikokonsumenten zu einer Reduktion des Alkoholkonsums geführt. Bei Ab hängigen sind allerdings weiter gehende suchtspezifische Maßnahmen erforderlich. In der Gesprächsführung mit dem Patienten haben sich spezifische Methoden sehr bewährt. Diese sind unter dem Begriff Motivational Interviewing (Motivierende Gesprächsführung) zusam■ mengefasst. Fortbildung Prävention: Effektiv vor Pneumokokken und Meningokokken-C schützen I m Mittelpunkt der 102. Jahres tagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugend medizin (DGKJ) in Mainz stand erstmals ein zentrales Kongressthema: Prävention – die primäre Verhinderung von Erkrankung und Behinderung. Welchen Beitrag Schutzimpfungen leisten können, wurde auf dem Symposium „Konjugatimpf stoffe: von den Grundlagen zur Umsetzung der Impfempfehlung“, unterstützt von Wyeth Pharma aus Münster, erörtert. Dabei wurde deutlich: Eine generelle Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, Berlin) ist immer nur der erste Schritt zum effektiven Schutz. Gut informierte Ärzte und Eltern sowie eine rasche Kostenübernahme durch die Krankenkassen sind weitere Bausteine, um jedem Kind die Impfung zu ermöglichen und alle positiven Effekte nutzen zu können. Streptococcus pneumoniae ist ein grampositiver Erreger, der von einer Polysaccharid-Kapsel umgeben ist – so entgeht er der antikörperunabhängigen Phagozytose und kann invasive Erkrankungen wie Pneumonie, Sepsis und Meningitis verursachen. Jährlich gibt es in Deutschland etwa 600 diagnostizierte Fälle von invasiven Pneumokokken-Infektionen – besonders schwer verläuft oftmals die Meningitis: Etwa 10 Prozent der Fälle enden tödlich, 20 Prozent der erkrankten Kinder müssen mit Spätfolgen, wie Hirnschäden oder einem beidseitigem Hörverlust, leben. PD Dr. Johannes Liese, Kinderklinik und Poliklinik im Dr. v. Haunerschen Kinderspital, München, führte in seinem Vortrag auf dem DGKJ-Kongress aus, dass noch 1995 in den USA die drei häufigster Erreger von Meningitiden die Pneumokokken, Meningokokken und Haemophilus influenzae waren – durch die HiB-Impfung wurde dann H. influenzae Typ B quasi vollständig zurückgedrängt. „Eine konsequente Impfung gegen Pneumokokken und Meningokokken kann also einen wirksamen Schutz gegen Meningitis bilden“, betonte Liese. Experten schätzten: Bei einer etwa 80 Prozent-Durchimpfungsrate können etwa 300 Fälle aller invasiven Pneumokokken-Erkrankungen verhindert werden. Zusätzlich profitieren auch ungeimpfte Personen: Die durch die Impfung aufgebaute Herdenimmunität schützt ältere Geschwisterkinder und Großeltern ebenfalls. Beispiel England: Konsequent impfen – konsequent schützen Der Vortrag von Dr. Jens Rüggeberg, Klinik der Allgemeinen Pädiatrie an der Universität Düsseldorf, machte deutlich, wie erfolgreich eine konsequente Impfstrategie sein kann: Aufgrund einer steigenden Inzidenz von Meningokokken-Erkrankungen mit zuletzt über 2500 mikrobiologisch bestätigten Fällen jährlich führte Großbritannien 1999 als erstes Land ein Impfprogramm mit Konjugat-Impfstoffen gegen Meningokokken der Gruppe C ein. Innerhalb eines Jahres wurde u. a. durch eine Informationskampagne eine Durchimpfungsrate von über 80 Prozent aller unter 18-Jährigen erreicht – die Effektivität betrug mehr als 90 Prozent bei Kleinkindern und Jugendlichen. „Hier war ein erfolgreiches Impfprogramm ganz klar gewollt und es wurden entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt – nur so lassen sich not wendige Impfungen durchsetzen!“, bekräftigte Rüggeberg. Erfolgreiche PneumokokkenImpfung in den USA Prof. Ulrich Heininger vom Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) berichtete aus den USA, in denen die generelle Pneumokokken- Impfung von unter Zweijährigen bereits im Jahr 2000 eingeführt wurde. Die Wirksamkeit des sieben-valenten Konjugat-Impfstoffes wurde durch die doppelblinde, multizentrische Kaiser-Permanente-Studie (Zulassungsstudie) mit beinahe 40 000 Säuglingen belegt. Die Vakzine wies im Studienverlauf einen 97,4-prozentigen Schutz gegen invasive Pneumokokken-Erkrankungen auf – insgesamt wurden 66,7 Prozent der Infektionen durch die im Impfstoff enthaltenen Pneumokokken-Serotypen verhindert. Schon zwei Jahre später war die Rate von Kleinkindern in diesem Alter mit invasiven Infekten um 69 Prozent von 188 auf 59 Fälle pro 100 000 gesunken. Eine weitere Studie aus den USA zeigt zudem, wie der Schutzaufbau in Abhängigkeit mit den verabreichten Impfdosen voranschreitet *. „Ein zeitgerechter Impfbeginn mit dem vollendeten zweiten Lebensmonat bietet dem einzelnen Kind schon einen gewissen Schutz, bereits die zweite Impfdosis bringt relevante Effekte“, führte Heininger aus: „Von Anfang an ist also jede einzelne Dosis wichtig!“ Aber das Impfprogramm in den USA zeigte weitere positive Effekte: Rückgang der schweren (invasiven) Pneumokokken-Erkrankungen bei der geimpften Altersgruppe und anderen Altersgruppen ebenso wie ein Rückgang der antibiotikaresistenten Pneumokokken-Stämme. Von der Impfempfehlung bis zur praktischen Umsetzung Dr. Ursula Lindlbauer-Eisenach, Fachärztin für Kinder und Jugendmedizin aus München und Mitglied der STIKO, erläuterte die notwendigen Schritte, bis eine Impfempfehlung tatsächlich zu einer Impfung führt: Nach einer Empfehlung der STIKO beschließen die Gesundheitsbehörden der einzelnen Bundes ÄBW 02 • 2007 * Mahon B, Hsu K, Karumuri S, Kaplan Sh, Mason E, Pelton S. Effectiveness of abbreviated and delayed 7-valent pneumococcal conjugate vaccine dosing regimens. Vaccine 2006; 24: 2514 119 Fortbildung länder, ob und in welchem Umfang sie diese Empfehlungen übernehmen wollen. Danach entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), ob sie diese empfohlenen Impfungen, die derzeit noch Satzungs- und keine Pflichtleistungen sind, für ihre Versicherten übernehmen wollen. Hier wird manchmal regional eine Kostenübernahme zugesichert, manchmal auch für das gesamte Bundesgebiet – verwirrend für Pädiater und Eltern. Denn für den niedergelassenen Impfarzt ist verbindlich, was die Kassenärztliche Vereinigung des entsprechenden Bezirks mit der GKV verhandelt. Nur das kann auch über die Versichertenkarte abgerechnet werden. „Derzeit bekommen wir täglich Anrufe von Kollegen, die Fragen zur Kostenübernahme der Impfung haben – unnötig und ärgerlich, wenn doch die Impfung der Kinder im Vordergrund stehen sollte“, berichtet Lindlbauer-Eisenach. So wird zum Teil abhängig von der Kassenzugehörigkeit geimpft und hier kann es auch noch von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben – ohne ein gutes Praxismanagement sei es da kaum noch möglich, den Überblick zu behalten. Doch auch die Pädiater selbst sind gefordert, solche Impfungen, die von den Kassen gezahlt werden, auch durchzuführen: „Würden alle empfohlenen Schutzimpfungen auch in Anspruch genommen, entstünden der GKV für alle Altersgruppen Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich“, machte die Expertin deutlich, „tatsächlich sind aber 2004 nur 0,68 Milliarden Euro ausgegeben worden – eine Differenz von über einer halben Milliarde Euro!“ Hier wird unnötig auf sinnvolle Präven tion für die Kinder verzichtet. Der BVKJ fordert seit vielen Jahren eine einheitliche, durchgängige Verpflichtung für den Impfschutz. In der anstehenden Gesundheitsreform sollen nun die von der STIKO empfohlenen Impfleistungen generell zu Pflichtleistungen für die Krankenkassen werden. Dann würde auch die Pneumokokken-Impfung, die noch immer nicht von allen Kassen übernommen wird, allen Kindern zu Gute kommen. 120 ÄBW 02 • 2007 Speziell für die Kleinsten entwickelt Der sieben-valente Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (Prevenar®) ist von dem forschenden pharmazeutischen Arzneimittelhersteller Wyeth entwickelt worden. Es ist der einzige Impfstoff weltweit, der Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr vor invasiven Pneumokokken-Erkrankungen schützt. Die Impfung kann zeitgleich mit dem derzeit auf dem Markt befindlichen hexavalenten Impfstoff, anderen TDaP-Kombinations-Impfstoffen, dem MMR-Impfstoff sowie dem Varizellen-Impfstoff im Rahmen der üblichen Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen ■ werden. Hufeland-Preis 2007 Am 31. März endet die Ausschreibung des mit 20 000 Euro dotierten Hufeland-Preises. Prämiert wird jährlich die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Präventivmedizin. Zur Teilnahme berechtigt sind Ärzte/-innen und Zahnärzte/-innen mit deutscher Approbation. Träger des Hufeland-Preises sind neben der Stifterin Deutsche Ärzteversicherung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer sowie die Bundesvereinigung für Gesundheit. Weitere Informationen unter ■ www.aerzteversicherung.de Anzeige Ausschreibung des Fritz-WörwagForschungspreises Um Forschung und Wissenschaft zu unterstützen, schreibt das mittelständische Familienunternehmen Wörwag Pharma aus Böblingen in diesem Jahr zum 6. Mal den FritzWörwag-Forschungspreis aus. Er ist mit 10 000 Euro dotiert. Prämiert werden Arbeiten, die zu dem Thema „Die Bedeutung von Thiamin und dessen Derivaten, wie zum Beispiel Benfotiamin in der Prävention und Therapie schwerwiegender Erkrankungen, insbesondere diabetischer Begleiterkrankungen“ einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag leisten und neue experimentelle oder klinische Erkenntnisse enthalten. Auch fundierte Übersichtsarbeiten können eingereicht werden. Der Preis wird auf der Basis der Entscheidung einer unabhängigen Jury vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen und ein Einreichungsformular stehen auf der Homepage www.woerwagpharma. de zur Verfügung. Die Einsendung des Manuskriptes (in deutscher oder englischer Sprache) sowie eines kurzen Lebenslaufes und einer Kurzfassung der Zielsetzung der Arbeit wird bis zum 31. März 2007 an folgende Adresse erbeten: Wörwag Pharma GmbH & Co. KG, Dr. Ulrike Achenbach, Calwer Straße 7, 71034 Böblingen. ■ Wirtschaft Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Was sollte im Ernstfall geregelt sein Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung, Vorsorge vollmacht – was sollte tatsächlich für den Ernstfall geregelt sein Schicksalsschläge wie eine schwere Krankheit oder ein Unfall gehören leider zum Alltag. Dennoch ist es unangenehm, sich mit dem Gedanken „was wäre, wenn…“ zu befassen. Verständlich, denn die Auseinandersetzung mit dem Thema bedeutet, Ängste zu überwinden, ei nen kühlen Kopf zu bewahren und Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Für den Todesfall verfassen viele ein Testament und verbinden damit zugleich eine Nachlassregelung. Vielleicht aus Unbedachtheit oder Unwissenheit denken nur wenige daran, auch Bestimmungen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Pflegefalls zu treffen. Wer entschei det, was mit dem Patienten ge schieht, wenn dieser geschäftsun fähig ist? Wer regelt die Vermögensund Rentenangelegenheiten? Ohne Regelung entscheidet das Vormundschaftsgericht Verbreitet ist der Irrglaube, dass Ehepartner oder nächste Angehörige automatisch einen hilflosen Patienten rechtlich vertreten dürfen. Allerdings hat sich der Gesetzgeber für eine an dere Lösung entschieden: Zuständig ist das Vormundschaftsgericht – eine Abteilung des Amtsgerichts – das vom behandelnden Arzt informiert wird. Daraufhin bestellt es einen Be treuer für den betroffenen Patienten. Meist handelt es sich um einen An gehörigen oder eine nahe stehende Person. Genauso gut kann das Ge richt aber eine fremde Person benen nen – zum Beispiel einen Rechtsan walt. Wer sein Schicksal nicht in die Hände einer fremden Person legen will, der ist gut beraten, im Vorfeld einen Betreuer zu benennen. Betreuungsverfügung – wer soll Betreuer sein? Die einfachste Form ist die Be treuungsverfügung. Darin ist festge halten, wen das Gericht im Krank heits- oder Pflegefall als Betreuer bestellen soll. An diesen Wunsch hat sich das Gericht dann zu halten. Die Verfügung sollte sicherheitshalber schriftlich abgefasst werden. Patientenverfügung – was darf der Heilberufler? In der Patientenverfügung wird für den behandelnden Heilberufler eine Handlungsanweisung im Krank heitsfall ausformuliert. Sie sollte hin sichtlich der medizinischen Behand lung eindeutig und präzise sein. Der Inhalt orientiert sich ausschließlich am persönlichen Wunsch. So können zum Beispiel lebensverkürzende Schmerztherapien angeordnet sein. Weiter kann darin der gewünschte Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen (passive Sterbehilfe) bei unwiederbringlicher, dauerhafter Hirnschädigung oder bei Demenz mit Bewusstseinsverlust festgehalten werden. Außerdem ist es sinnvoll, in der Patientenverfügung zu bestim men, ob man seine Organe spenden möchte oder ob die eigene Leiche seziert werden darf. Der Patienten wille hat oberste Priorität. Ist jedoch der Wille des Patienten aus der Ver fügung nicht eindeutig abzuleiten, wird wiederum das Vormundschafts gericht bemüht. Vorsorgevollmacht – die um fassende Regelungsmöglichkeit Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevoll mächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder auch nur definierte Auf gaben für den Vollmachtgeber zu er ledigen. Die Willenserklärung kann sowohl Vermögensangelegenheiten umfassen als auch die Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter „im Willen“ – das heißt, er entschei det an Stelle des nicht mehr ent scheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevoll macht uneingeschränktes persön liches Vertrauen zum Bevollmächtig ten voraus und sollte nicht leichtfer tig erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte bei einem grö ßeren Vermögen ein Kontrollbevoll mächtigter eingesetzt werden. Der Verfügende bestimmt den Inhalt individuell und passt ihn ge zielt den eigenen Bedürfnissen an. Unterschieden werden Vollmachten für Teilbereiche sowie Generalvoll machten. Generalvollmachten sind zwar ohne detaillierte Beschrei bungen möglich. Sind die Bestim mungen jedoch zu pauschal, bleiben kritische Entscheidungen dem Ge richt vorbehalten. Wird die Voll macht auf einen bestimmten Tätig keitsbereich wie „Vermögensangele genheiten“ beschränkt, lässt sie sich problemlos mit einer Betreuungs verfügung oder zumindest mit einer Patientenverfügung ergänzen. Sandra Berger Baden-Württembergische Bank Zielgruppenmanagement Anlagekunden und gehobene Privatkunden Telefon (07 11) 1 24-4 49 72 Telefax (07 11) 1 24-4 25 47 E-Mail: sandra.berger@ bw-bank.de Form und Gestalt der Vollmacht Allgemein gibt es keine Form vorschriften, wie eine Vollmacht auszusehen hat. Und dennoch: Sicherheitshalber sollte sie schriftlich erteilt werden. In manchen Fällen bedarf sie sogar einer notariellen Beurkundung – zum Beispiel, wenn der Bevollmächtigte über die Ver mögensangelegenheiten hinaus auch über Immobilien verfügen soll oder Entscheidungen für das Han delsgewerbe des Patienten treffen soll. Außerdem erkennen Banken „bankfremde“ Vollmachten oft nicht an. Daher ist es ratsam, die ent sprechenden Bankformulare zu ver wenden oder über eine notarielle Beurkundung nachzudenken. Um den eigenen Wunsch mög lichst präzise zu formulieren, ohne damit versteckte Risiken einzuge hen, wird grundsätzlich der Gang zum Rechtsanwalt empfohlen. Als kompetenter Ansprechpartner kann dieser in einem vertraulichen Beratungsgespräch entscheidende ■ Hinweise geben. ÄBW 02 • 2007 121 Gesundheitsrat Südwest Sachstandsbericht 1. Einleitung Der als unabhängige Kommis sion bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingerichtete Gesundheitsrat Südwest hat in der Wahlperiode 2003 bis 2006 das The ma „Rationierung und Fehlallokation im Gesundheitswesen“ behandelt. Die Auswahl des engeren Arbeits schwerpunkts, nämlich der heutigen und zukünftigen medizinischen Ver sorgung und Betreuung älterer Men schen, erfolgte angesichts der be sonderen Herausforderungen, denen unser Versorgungssystem durch die demographische Entwicklung, die Änderungen in den sozioökono mischen Verhältnissen und den da mit verbundenen Verschiebungen im Morbiditätsspektrum bei anhal tendem wissenschaftlichem Fort schritt gegenübersteht. Schon die Vielzahl der aufge führten Bestimmungsfaktoren des zukünftigen Leistungsgeschehens gibt einen Eindruck von der Komple xität des Problems und den daraus resultierenden Schwierigkeiten, ein deutige und schlüssige Empfeh lungen für die Politik der Landes ärztekammer Baden-Württemberg zu geben. Es hatte nach Überzeu gung des Gesundheitsrats keinen Sinn, die Unausweichlichkeit von Rationierungen und die Notwendig keit von Reallokationen theoretisch, ohne Rückkopplung mit der Ärzte schaft und ohne Einbeziehung weiteren Sachverstandes zu begrün den und in der Praxis tragfähige Lösungsvorschläge zu entwickeln. Vorgesehen war daher folgendes mehrstufiges Vorgehen: 1. Analyse der aktuellen und zukünftigen Situation auf dem benannten Gebiet mit den daraus folgenden Anforderungen an das Versorgungssystem. 2. Darlegen denkbarer Lösungs ansätze aus der Sicht des Gesund heitsrats. 122 ÄBW 02 • 2007 3. Diskussion der vom Gesundheits rat erarbeiteten Lösungsansätze mit der Ärzteschaft. 4. Berücksichtigung der in den Diskussionen vorgebrachten Argu mente für oder gegen die vorgestell ten Lösungsansätze im Rahmen eines erweiterten und argumentativ besser gestützten Vorschlages. 5. Erörterung des erweiterten Vor schlages auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen. 6. Erarbeitung eines Abschlussbe richtes mit konkreten Empfehlungen unter Berücksichtigung der auf der Tagung in Bad Boll vorgebrachten Gesichtpunkte. 7. Zuleitung des Berichtes an die Vertreterversammlung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg mit anschließendem Beschluss über die vorgeschlagenen Empfehlungen. Die vollständige Realisierung dieses ehrgeizigen Vorhabens, des sen Struktur sich an der Behandlung des Themas „Patientenautonomie“ in der vorangegangenen Wahlperiode orientierte, war zum einen wegen der Vielschichtigkeit der Probleme, zum anderen wegen des Mangels an Zeit und personellen Ressourcen nicht möglich. Der Gesundheitsrat stellt daher im Folgenden im Rah men eines abschließenden Berichtes den aktuellen Stand der Diskussi onen dar. Zunächst wird der Problemhin tergrund des Themas „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheits wesen“ kurz erläutert, dann werden die nach Auffassung des Gesund heitsrats daraus resultierenden An forderungen an das Versorgungs system dargestellt, insbesondere im Hinblick auf die Qualifikation des Personals, die Neuordnung der Ver sorgungsprozesse und Reallokation in der medizinischen Versorgung. Dabei werden auch Meinungen der Ärzte schaft aufgeführt, soweit sie in den Arbeitskreissitzungen auf dem Baden-Württembergischen Ärztetag in Karlsruhe (21. Juli 2006) einge fangen werden konnten. Im Weiteren referiert der Ge sundheitsrat mögliche Perspektiven, wie die Überlegungen zum Thema „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“ nach dem Ende der Tätigkeit des jetzigen Gesund heitsrats fortgesetzt und konkrete Empfehlungen für die Arbeit der Landesärztekammer BadenWürttemberg gewonnen werden könnten. 2. Problemhintergrund Die finanzielle Situation der esetzlichen Krankenversicherung G (GKV) dürfte sich in den kommen den Jahren aus zahlreichen Gründen verschlechtern: Der medizinische Fortschritt eröffnet immer neue, häu fig kostspielige Diagnose- und The rapiemöglichkeiten, die das Angebot an medizinischen Leistungen und damit die Gesundheitsausgaben in die Höhe treiben. Dabei verändert sich nicht nur das Spektrum der ver fügbaren Maßnahmen, sondern auch das Leistungsvolumen, nicht zuletzt, weil Indikationen auf ältere Menschen ausgedehnt werden. Gleichzeitig verschärfen die Verände rungen im Altersaufbau der Bevölke rung die Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen: Aufgrund der anhaltend steigenden Lebenserwar tung und auf niedrigem Niveau stagnierenden Geburtenraten nimmt nicht nur die Zahl, sondern auch der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zu. Die Alterung der Bevölkerung geht mit einer erhöhten Krankheitslast einher, da ältere Menschen vermehrt an chro nischen Erkrankungen leiden. Ver breitet ist zudem das gleichzeitige Vorliegen mehrerer Erkrankungen (Multimorbidität): die durchschnitt liche Diagnosenzahl pro Patient nimmt mit dem Alter exponentiell zu. Hinzu kommt ein steigender Hilfe- und Pflegebedarf durch die zunehmende Anzahl chronisch-de generativer Erkrankungen vor allem des Nervensystems (zum Beispiel Demenzerkrankungen). In Verbindung mit dem medizi nischen Fortschritt führt der demo graphische Wandel zu einer stei genden Nachfrage nach Gesund heitsleistungen, in erster Linie für die medizinische und pflegerische Versorgung multimorbider, an chro nischen Erkrankungen leidender älterer Patienten. Durch den stei genden Altenquotient (Zunahme beitragsschwacher Rentner) und die ungünstigen wirtschaftlichen Rah menbedingungen (hohe Arbeits losigkeit, stagnierende oder real sogar sinkende Einkommen) stehen der damit verbundenen Ausgaben expansion in GKV und Pflegever sicherung sinkende Einnahmen gegenüber. Es ist allgemein anerkannt, dass im deutschen Gesundheitswesen – wie in denen anderer Länder auch – Wirtschaftlichkeitsreserven vor handen sind, die nach bestem Ver mögen auszuschöpfen sind. Bei der aus sozialpolitischen Gründen ak zeptierten Art der Verteilung von Gesundheitsgütern nach Bedürftig keit sind diese aber unvermeidlich nur in Grenzen und mit verständli chen Widerständen der Beteiligten zu mobilisieren. Sie werden auf kei nen Fall ausreichen, um den be schriebenen Kostenanstieg zu kom pensieren. Damit steht das Gesund heitswesen vor zwei gleichermaßen unangenehmen Alternativen: Entwe der müssen die Mittel für Gesund heitsversorgung und Pflege weiter erhöht oder das solidarisch finan zierte Leistungsspektrum begrenzt werden. Da der Gesundheitssektor mit alternativen Verwendungszwe cken wie Bildung, Forschung, Um weltschutz, öffentliche Sicherheit oder die Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit um prinzipiell begrenzte öffentliche Finanzmittel konkurriert, kann eine weitere Erhö hung der Gesundheitsausgaben nur mit kaum vertretbaren Einschrän kungen („Opportunitätskosten“) in anderen sozialstaatlichen Bereichen erkauft werden. Dies hätte seiner seits negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, da die Arbeitsbedingungen, Wohnverhält nisse und verfügbaren Mittel für den sinnvollen Privatkonsum einen erheblichen Einfluss auf Morbidität und Lebenserwartung haben. Hinzu kommt, dass viele neue medizi nische Verfahren einen abneh menden Grenznutzen haben: Ein oft nur geringer Nutzengewinn erfordert überproportional hohe Ausgaben. Wenn Effizienzsteigerungen den Kostenanstieg nicht ausreichend kompensieren können und eine wei tere Erhöhung der Gesundheitsaus gaben sozialpolitisch und ökono misch nicht vertretbar ist, verbleibt als Alternative nur die Begrenzung des Leistungsumfangs in der GKV („Rationierungen“). Prima facie han delt es sich dabei grundsätzlich um eine problematische Strategie, da der Zugang zu medizinisch nütz lichen Maßnahmen, die einen posi tiven Effekt auf die Lebensqualität und/oder Lebenserwartung der Pati enten haben, eingeschränkt wird. Angesichts der demographischen Entwicklung mit der daraus fol genden höheren Nachfrage nach medizinischen und pflegerischen Leistungen bei anhaltender Fort schrittsdynamik stellt sich jedoch nicht die Frage, ob medizinische Leistungen zu begrenzen sind, son dern lediglich wie, das heißt, nach welchen Verfahren und Kriterien die se Einschränkungen in einer ethisch vertretbaren Form durchgeführt werden können. Der steigende Ver sorgungsbedarf durch die Alterung der Bevölkerung muss aus den an geführten Gründen vornehmlich durch eine Umschichtung von Mit teln innerhalb der medizinischen Versorgung („Reallokationen“) gedeckt werden. Angesichts dieser dramatischen Entwicklungen hat der Gesundheits rat das genannte Thema aufge griffen mit dem Ziel, Vorschläge zu erarbeiten, wie dem qualitativ und quantitativ veränderten Versor gungsbedarf und den damit einher gehenden Finanzierungsproblemen angemessen begegnet werden kann. Bei der Diskussion über Ratio nierung und Reallokation im Gesundheitswesen fokussiert der Gesundheitsrat die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen, da in diesem Bereich be reits heute erhebliche Versorgungs defizite bestehen, die sich in den kommenden Jahren – ohne ent sprechende Gegenmaßnahmen – weiter vergrößern werden. Die Vorschläge zielen auf neue Anforderungen und damit Verände rungen des Versorgungssystems, insbesondere auf Änderungen der Strukturqualität der personellen Ressourcen, Änderungen in den In halten und Prozessen der Leistungs erstellung (Prozessqualität) und Änderungen in der Verteilung des Ressourceneinsatzes und der damit verbundenen Finanzierung. Erst mit solchen Änderungen wird sich auch die vom Gesundheitsrat angestrebte Verbesserung der Ergebnisse bei der Versorgung der älteren Menschen verwirklichen lassen (Ergebnis qualität). 3. A nforderungen an das Versorgungssystem 3.1 Q ualifikation des Personals im Gesundheitswesen Nach Auffassung des Gesund heitsrats müssen die Aus- und Wei terbildung von Ärzten und Ange hörigen anderer Gesundheitsberufe an die vor allem aus der demogra phischen Entwicklung resultie renden Anforderungen angepasst werden. Neben der Entwicklung ge eigneter Ausbildungskonzepte muss auch eine ausreichende Mittelalloka tion hierfür sichergestellt sein. Dies entspricht auch den Zielvorstellun gen des Geriatriekonzepts des Landes Baden-Württemberg (2001). Im Bereich der ärztlichen Berufe sollten die Veränderungen bereits bei der Ausbildung beginnen: Das Medizinstudium trägt derzeit weder den aktuellen noch den zu künftigen Erfordernissen hinrei chend Rechnung. Die Vermittlung medizinischer Basiskenntnisse, ärzt licher Fähigkeiten und Einstellungen, die für die Versorgung alter und hochbetagter Menschen von beson derer Bedeutung sind, muss dabei ÄBW 02 • 2007 123 ebenso ein größeres Gewicht erhal ten wie die Reflexion grundsätz licher Einstellungen zur Betreuung alter Menschen, um mehr Ärzte für geriatrische Weiterbildungsgänge zu gewinnen. Die Verantwortung für diese Veränderungen liegt primär bei den medizinischen Fakultäten (Anpassung der Studienpläne) und beim Gesetzgeber (Modifizierung der Approbationsordnung). Nach Meinung des Gesundheitsrats soll ten Anstöße für die notwendigen Veränderungen in der Mediziner ausbildung aber auch von niederge lassenen Vertragsärzten und außer universitären Institutionen kommen, die heute von Gesetzes wegen zu allererst für die Sicherstellung der Versorgung alter und hochbetagter Menschen verantwortlich sind. Dies war der Grund, die Thematik im Arbeitskreis 1 auf dem BadenWürttembergischen Ärztetag in Karlsruhe zu behandeln. Im Arbeitskreis wurden denk bare Maßnahmen für eine stärkere Gewichtung der Altersmedizin in der Ärzteausbildung vorgestellt und dis kutiert. Folgende Veränderungen sind bereits innerhalb der derzeit geltenden Approbationsordnung oder mit nur geringfügigen Ände rungen möglich: – Die verstärkte Gewichtung des Querschnittsbereiches „Medizin des Alterns und des alten Menschen“ im Studien- und Stundenplan. Hierfür müssen die Universitäten eine an gemessene Stellenausstattung in geriatrischen Lehreinrichtungen gewährleisten. – Die verstärkte Berücksichtigung der Versorgung alter Menschen in den einzelnen Lehrfächern. – Einführung eines Blockpraktikums im Bereich der Altersmedizin unter Leitung von Lehrärzten aus Geria trischen Zentren, Geriatrischen Rehabilitationskliniken oder geeig neten Alten- und Pflegeheimen. Mehrheitlich vertrat die Arbeits gruppe die Meinung, dass eine Praktikumsdauer von vier Wochen anzustreben sei. Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob die Altersmedizin durch eine Änderung der Approbations ordnung als ein weiterer, vierter Pflichtabschnitt im Praktischen Jahr 124 ÄBW 02 • 2007 verankert werden sollte. Dabei ist es nach Ansicht des Gesundheitsrats bereits jetzt möglich – und von die ser Möglichkeit sollte auch Gebrauch gemacht werden –, die Geriatrie als Wahlfach in das Praktische Jahr auf zunehmen, wenn altersmedizinische Einrichtungen als Akademische Lehrkrankenhäuser bzw. Abtei lungen anerkannt werden. Darüber hinaus sollte die Alters medizin verstärkt in der Weiter bildung Berücksichtigung finden. Aufgrund der vor allem von nieder gelassenen Ärzten und Ärzten an nichtuniversitären Krankenhäusern vorgebrachten Argumente empfiehlt der Gesundheitsrat, die bereits gel tende Zusatzweiterbildung „Geria trie“ beizubehalten, sie aber in Hin sicht auf die Ausgewogenheit der Weiterbildung in den Klinischen Fächern und hier insbesondere in der Allgemeinmedizin von 18 auf 12 Monate zu verkürzen. Der Ge sundheitsrat schlägt zudem vor, einen Facharzt für Geriatrie einzu führen, am ehesten in der bereits in den Weiterbildungsordnungen der Länder Brandenburg und SachsenAnhalt realisierten Form eines Fach arztes für Innere Medizin mit Schwer punkt Geriatrie. Wenn, wie im Ar beitskreis von niedergelassenen Ärzten, insbesondere von Allge meinmedizinern, nach Meinung des Gesundheitsrats sachgerecht aus geführt wurde, die Versorgung eine genuine Aufgabe der Hausärzte bleiben soll, ist eine solche Schwer punktbezeichnung für die Perspek tive von Ärzten, die sich speziell der Altersmedizin widmen wollen, notwendig. Dies betrifft sowohl die Leitung geriatrischer Abteilungen in Rehabilitationskliniken und Kranken häusern mit der Möglichkeit zu Leh re und Forschung, als auch die ärzt liche Koordinierungs- und Leitungs funktion in großen Alten- und Pflegeheimen oder die Tätigkeit von Heimfachärzten an mehreren kleinen und mittleren Heimen. Die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht, betrifft gleichermaßen die Qualifika tion und die Arbeitsmöglichkeiten nichtärztlicher Gesundheits berufe. Vor allem in Regionen mit einem hohen Anteil alter Menschen wird bei einer abnehmenden Zahl von Ärzten der Primärversorgung die Übertragung von Versorgungs aufgaben notwendig werden, die bisher Ärzten vorbehalten sind, wo bei auf eine enge Kooperation zwi schen Ärzten und nichtärztlichen Gesundheitsberufen Wert zu legen ist. Dazu hat der Gesundheitsrat zwei Vorschläge unterbreitet, die in Regionen mit einer vergleichsweise noch guten Versorgungssituation – wie zum Beispiel in Baden-Württem berg – als derzeit noch nicht dring lich empfunden werden dürften. Sie betreffen einerseits die Verbesse rung der Ausbildung von Pflegekräf ten für die Versorgung Alter und Hochbetagter (insbesondere im am bulanten Sektor), verbunden mit verbesserten Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen zum Fach pfleger. Andererseits erscheint es notwendig, die Zahl akademisch ausgebildeter Pflegekräfte (wie sie bereits heute in Universitätskliniken und anderen Großkliniken tätig sind) zu erhöhen, um in der stationären und ambulanten Altenpflege die benötigten Pflegekräfte zu leiten und zu qualifizieren. 3.2 N euorientierung der Versorgungsprozesse Der durch die demographische Entwicklung qualitativ und quantita tiv veränderte Bedarf an Behand lung und Pflege erfordert nicht nur eine bessere Qualifizierung der im Gesundheitswesen Tätigen, sondern auch eine Neuorientierung der Ver sorgungsprozesse. Im Vordergrund stehen dabei die Bedürfnisse älterer, von Krankheit und Behinderung betroffener Menschen, durch eine angemessene medizinische, pflege rische und soziale Betreuung, um möglichst lange ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause führen zu können. Aufgrund der veränderten Familienstrukturen können diese Menschen immer seltener durch Angehörige im häus lichen Umfeld versorgt werden. Der Gesundheitsrat hat dabei vor allem den notwendigen Veränderungen in der ambulanten Versorgung, bei der Prävention und Rehabilitation älterer Anzeige 3.2.1 E ntwicklung der ambulanten Versorgung Zukünftig wird eine zuneh mende Anzahl älterer Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Schlaganfällen, Demenzerkran kungen oder muskulo-skelettalen Problemen ambulant zu versorgen sein, wobei der Bedarf an kurativmedizinischen Leistungen gegen über palliativen, rehabilitativen und pflegerischen Maßnahmen abneh men wird. Bislang ist das deutsche Gesundheitswesen durch eine frag mentierte Versorgung gekennzeich net, bei der die ambulante, statio näre und rehabilitative Versorgung sowie die häusliche Betreuung und Pflege weitgehend unabhängig von einander organisiert sind. Dieser Desintegration liegt unter anderem ein sequentielles Modell des Krank heitsverlaufs mit der Abfolge Prä vention, Kuration, Rehabilitation und Pflege zugrunde. Der zunehmenden Multimorbidität können diese Struk turen und das sequentielle Krank heitsmodell nur unzureichend ge recht werden, da bei vielen Pati enten zum gleichen Zeitpunkt ver schiedene Arten von Erkrankungen in verschiedenen Phasen von Krank heit und Behinderung vorliegen. In zunehmendem Maße wird es des halb erforderlich sein, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Pflege gleichzeitig und gleichberechtigt in einer patientenzentrierten Versor gungslandschaft anzubieten, ver bunden mit einem erhöhten Abstim mungsbedarf zwischen den einzel nen Leistungserbringern. Dieses Fallmanagement wurde 1993 durch § 73 SGB V dem Hausarzt übertra gen, wobei die Vergütung der Leis tung nicht dem dafür erforderlichen Zeitaufwand entspricht. Im Arbeitskreis 3 wurde kontro vers diskutiert, inwiefern Hausärzte derzeit und vor allem auch zukünf tig in der Lage sein werden, diese Koordinierungsfunktionen zu über nehmen. Da bereits heute in einzel nen Regionen der alten Bundes länder, vor allem aber in den struk turschwachen Regionen der neuen Bundesländer, die niedergelassenen Hausärzte nicht mehr in der Lage sind, alle alten und hochbetagten Menschen zu betreuen, schlägt der Gesundheitsrat vor, alternative Modelle zu prüfen, bei denen Ange hörige nicht-ärztlicher Gesundheits berufe in Kooperation mit Hausärz ten Versorgungs- und Koordinations aufgaben für chronisch Kranke über nehmen. Beispielhaft erwähnt seien hier die Versorgung chronischer Wunden, die Behandlung der Inkon tinenz und die Sturzprävention. Sinnvoll erscheint die Einführung von speziell für diese Aufgaben wei tergebildeten Pflegekräften (Pflege experten, vgl. die „Advanced Nursing Practice“ und die „Nurse Practi tioners“ in den angelsächsischen Ländern). Erfolg versprechende Ver sorgungsansätze finden sich nicht nur in Skandinavien und England (höhere Patientenzufriedenheit, ver gleichbar gute Ergebnisse, geringere Kosten), sondern werden auch in Deutschland in Modellprojekten evaluiert (zum Beispiel Projekt Am bulantes Geriatrisches Team, pflege integrierte Hausarztpraxis in NRW, „Community Health Nurse Modell“ in Mecklenburg-Vorpommern). Der Gesundheitsrat verkennt nicht, dass die Diskussion einer solchen weiteren Versorgungsebene in hausärztlich gut versorgten Regi onen derzeit auf Anhieb nicht not wendig scheint und auf Ablehnung stößt, weil sie als Konkurrenz zur hausärztlichen Versorgung empfun den werden kann. Es ist aber zu be denken, dass es sich bei den erfor derlichen Koordinierungs- und Be treuungsaufgaben alter und hoch betagter Patienten nicht allein um ärztliche Aufgaben handelt. Durch den Einsatz von nicht-ärztlichem Personal könnten die Hausärzte zum Beispiel von organisatorischen Auf gaben entlastet werden und mehr Freiräume für ihre genuin ärztlichen Aufgaben gewinnen, was vor allem bei der zu erwartenden rückläufigen Zahl der Hausärzte von zuneh mender Bedeutung sein dürfte. Der Gesundheitsrat ist deshalb der Meinung, dass die Diskussion der Die Nummer 1 im Ultraschall Mit unseren S/W- und FarbdopplerUltraschallsystemen gut gerüstet für Ihre Vielfalt, Herausforderungen im neuen Jahr. Qualität & Sicherheit www.dormed-stuttgart. de Menschen, in der medizinischen Versorgung der Pflegeheime und bei der Behandlung terminal kranker älterer Patienten Aufmerksamkeit gewidmet. im Ultraschall Sonotheken in: 70771 Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. 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Der Gesund heitsrat fordert die Landesärztekam mer auf, die Neuorientierung der Versorgungsprozesse, insbesondere die Weiterentwicklung der ambu lanten Versorgung, als wichtige und unaufschiebbare Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung wahr zunehmen. 3.2.2 P rävention und Rehabilita tion älterer Menschen Die Möglichkeiten der Präven tion werden bei älteren Menschen bislang nur unzureichend genutzt, obwohl die vorbeugende Wirkung etwa von Impfungen, vermehrter körperlicher Aktivität oder präven tiven Hausbesuchen zur Verhinde rung funktioneller Einbußen wissen schaftlich nachgewiesen ist. Eine Unterversorgung besteht auch bei der Rehabilitation älterer Menschen, vor allem im Bereich ambulanter Rehabilitationsangebote, zum Teil weil die jeweiligen Wohn- und Lebensverhältnisse die konsequente ambulante Versorgung erschweren können. Der Gesundheitsrat emp fiehlt, das Wissen der beteiligten Akteure über präventive Maßnah men zu fördern und deren Durch führung mit geeigneten – auch materiellen – Anreizen zu unter stützen. Präventive Hausbesuche sollten in Baden-Württemberg für ältere Menschen ab dem 75. Lebens jahr zweimal jährlich angeboten werden. Die erforderlichen Mittel könnten zumindest teilweise über die vermiedenen Krankheitsfälle finanziert werden. Die Rehabilitation älterer Menschen sollte zunehmend als fallabschließende Rehabilitation unter Einschluss der ambulanten Versorgung organisiert werden. 126 ÄBW 02 • 2007 3.2.3 M edizinische Versorgung in Pflegeheimen Angesichts der zunehmenden Anzahl von pflegebedürftigen alten Menschen, die unter verschiedenen chronischen Erkrankungen leiden, sollte nach Auffassung des Gesund heitsrates die medizinische Versor gung in Langzeitpflegereinrich tungen verbessert werden. Inwie weit derzeit eine ausreichende me dizinische Versorgung gewährleistet ist, wurde in der Arbeitsgruppe kon trovers diskutiert. Unabhängig da von scheint es aber auch hier – wie beim Fallmanagement in der ambu lanten Versorgung – sinnvoll zu sein, die Versorgungsstrukturen frühzeitig auf den mit der Alterung der Bevöl kerung einhergehenden qualitativ wie quantitativ veränderten Bedarf an Pflege und Behandlung einzu stellen. Insgesamt sollte die Rolle der Ärzte, auch bei der Leitung der Pflegeheime gestärkt werden, um eine qualifizierte medizinische Ver sorgung der Bewohner zu gewähr leisten und unnötige Krankenhaus einweisungen zu verhindern. Hierfür liegen verschiedene bereits evaluier te Konzepte vor. Denkbar sind – neben der im Arbeitkreis 1 diskutier ten Erweiterung der Weiterbildungs ordnung – Schwerpunktpraxen, die eine besondere Erfahrung in der Heimbetreuung aufweisen (Berliner Modell) oder das niederländische bzw. schweizerische Heimfacharzt modell. Ärzte, die im Heimbereich tätig werden wollen, sollten über eine altersmedizinische Weiterbil dung verfügen. Mit Blick auf die abnehmende, aber auch in Zukunft wichtige Einbindung der Versorgung alter Menschen in die Familienmedi zin und im Interesse der Wahlfreiheit der Patienten, sollten Bewohner in Alten- und Pflegeheimen auch von ihrem Hausarzt mitbetreut werden können. 3.2.4 B ehandlung terminal kranker älterer Patienten Ältere Menschen haben im ergleich zu jüngeren schlechtere V Zugangschancen zu ambulanter Pflege, Hospizen und Palliativstatio nen. Überdies beschränken sich die Angebote überwiegend auf die Ver sorgung onkologischer Patienten. Die unzureichende Versorgung im ambulanten Bereich führt zu ver meidbaren Krankenhauseinwei sungen (Fehlallokation). Der Ge sundheitsrat empfiehlt deshalb, die palliativmedizinische Kompetenz der Ärzte zu fördern, ambulante Versorgungsangebote auszubauen (mit angemessener Finanzierung) und diese auch Patienten mit neuro degenerativen, cerebrovaskulären und kardiovaskulären Erkrankungen zugänglich zu machen sowie den Übergang von schwerstkranken/ster benden Menschen vom stationären in den ambulanten Sektor und umgekehrt besser zu koordinieren. Hoffnungsvoll stimmt dabei die zu nehmende Bereitschaft vieler Haus ärzte, die medizinische Sterbebeglei tung in der Familie zu übernehmen. 3.3 R eallokation in der medizinischen Versorgung Wie ausgeführt, lässt sich der mit dem demographischen Wandel und medizinischem Fortschritt steigende Bedarf an Behandlung und Pflege bei stagnierenden oder sinkenden Einnahmen der GKV nur durch strukturelle Änderungen im Leistungsgeschehen und Mittel umschichtungen („Reallokationen“) finanzieren. Dazu müssen Prioritäten gesetzt, also eine Rangfolge zu be wältigender Versorgungsaufgaben erstellt und die Mittel so umge schichtet werden, dass die als be sonders wichtig eingestuften Auf gaben finanziert werden können. Am ehesten vertretbar erscheinen Einschränkungen bei denjenigen Leistungen, bei denen einem frag lichen oder marginalen Nutzen er hebliche Kosten gegenüberstehen. Die freiwerdenden Mittel könnten dann in anderen Bereichen – vor zugsweise der Prävention, Palliativ medizin, Rehabilitation und Pflege – eingesetzt werden, in denen mit den gleichen Ressourcen ein größe rer gesundheitlicher Nutzen erzielt werden kann. Dies setzt eine syste matische Erfassung von Kosten und Nutzen medizinischer Maßnahmen voraus, was vor allem im Hinblick auf die Quantifizierung und interper sonale Vergleichbarkeit des Nutzens methodische Probleme aufwirft. Strategien zur Leistungsbegrenzung werden folglich neben einer ge zielten Steuerung des Leistungsge schehens auch eine stärkere finan zielle Eigenbeteiligung der Patienten umfassen müssen. Der Gesundheits rat hatte die Textvorlage für die Diskussion im Arbeitskreis 2 („Aus wirkungen der sozioökonomischen Herausforderungen auf das Leis tungsangebot und den Leistungs katalog“) bewusst offen gestaltet, um eine möglichst unvoreingenom mene Einschätzung der Ärzteschaft zu erhalten. Im Folgenden werden die im Arbeitskreis von den an wesenden Ärzten genannten Hand lungsoptionen referiert. Die Vorschläge stehen teilweise in einem Spannungsverhältnis zu einander (zum Beispiel die Forde rung objektiverer Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesaus schusses (GBA) bei gleichzeitiger Skepsis gegenüber der evidenz basierten Medizin), was die Komple xität der Materie unterstreicht. Darüber hinaus finden sich unzu lässige Verallgemeinerungen von Einzelfallbetrachtungen. Die erfor derliche Abwägung und Konkre tisierung der verschiedenen Opti onen bleibt deshalb ein Desiderat, das der Gesundheitsrat – sofern von der Landesärztekammer BadenWürttemberg gewünscht – in der nächsten Wahlperiode in Angriff nehmen könnte. 3.3.1 F inanzielle Beteiligung der Patienten Viele Teilnehmer des Arbeits kreises favorisierten eine verant wortliche Mitsprache der Versicher ten und Patienten, verbunden mit einer verstärkten finanziellen Beteili gung an den Behandlungskosten, um über eine Inanspruchnahme dämpfung Mittel für die zusätzlichen Versorgungsaufgaben einzusparen. Dabei sollten die Möglichkeiten einer differenzierten Selbstbeteili gung genutzt werden, um die Inan spruchnahme medizinischer Leistun gen gezielt lenken zu können (zum Beispiel bei unterschiedlich teuren Behandlungsalternativen, Berück sichtigung unterschiedlicher Bedürf nisse und Perspektiven). Damit die Selbstbeteiligung der Patienten nicht einfach zu einer Erhöhung der Mittel innerhalb der bisherigen Leis tungsstrukturen führt, müssen zu sätzliche Instrumente eingesetzt werden, die eine gezielte Umschich tung der eingesparten Mittel ermög lichen. Als ein Instrument käme zum Beispiel eine erhöhte Vergütung der ambulanten und stationären Leis tungen für die bessere Versorgung älterer Menschen in Frage. Erfah rungsgemäß verändern sich dadurch das Angebot und die Nachfrage nach diesen Leistungen. Dies lässt sich aber nur realisieren, wenn die Vergütung anderer Leistungen ent sprechend gesenkt wird. Finanzielle Beteiligungen der Patienten alleine reichen mit Sicherheit nicht aus, um Rationierungen und die erforder lichen Reallokationen zu vermeiden. 3.3.2 S teuerung des Leistungs geschehens In der Diskussion im Arbeitskreis wurden viele Beispiele genannt, die aus Sicht der Ärzte einer „rationalen“ Mittelverwendung im Wege stehen: – die unterschiedliche Erstattung der Krankentransporte bei der ambulanten und stationären Versor gung, die zu vermehrten Kranken hausaufenthalten führe, – die Erstattung sog. komplemen tärmedizinischer Gesundheits leistungen wie der Akupunktur als Folge des Wettbewerbs zwischen den Kassen, – das Fehlen evidenzgestützter Indikationen für die Verordnung von Heilmitteln, – die Erstattung von Medikamenten mit zweifelhafter oder marginaler Wirkung wie zum Beispiel die Statine, – die Einführung des aufwendigen Mammographie-Screenings im jüngeren Lebensalter trotz unzu reichender Effekte und bedenklicher Begleitwirkungen, – dubiose, interessengeleitete schulmedizinische Innovations bewertungen, – der Verzicht auf eine Festbetrags regelung für Insuline mit der öglichkeit von Zuzahlungen für M Analoginsuline. Nicht ausreichend diskutiert wurde, mit welchen Verfahren eine höhere Entscheidungsrationalität erreicht und damit mehr Mittel für die Reallokation gewonnen werden können. Nachdrücklich kritisiert wurden die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), die unter anderem aufgrund der beteiligten Interessenvertreter und populistisch motivierter Ein flussnahmen des Bundesgesund heitsministeriums tendenziell zu Leistungsausweitungen und nicht zu Einsparungen führten. Im derzei tigen System der GKV ist der GBA diejenige Institution, die über die Zusammensetzung des (nicht kodifi zierten) Leistungskatalogs entschei det und damit eine zentrale Funk tion in der Steuerung des Leistungs geschehens wahrnimmt. Zu prüfen wäre deshalb, wie die Entschei dungsverfahren des GBA verbessert werden könnten. Neben einer zentralen Regulie rung des Angebots bietet sich eine Steuerung über die Leistungs vergütung an. Hierzu wären für den stationären Bereich das Regelwerk der DRGs und für den ambulanten Bereich die Honorierung ärztlicher Leistungen so zu ändern, dass die aus medizinischer und pflegerischer Sicht für die Versorgung älterer Menschen besonders geeigneten und notwendigen Leistungen in ausreichender Qualität und Quanti tät erbracht werden. Von einigen Teilnehmern des Ar beitskreises wurde in der Diskussion die Auffassung vertreten, Leitlinien, Versorgungsstandards und die evi denzbasierte Medizin seien für das Freisetzen von Ressourcen zum Zwecke der Reallokation untauglich. Sie trieben die Kosten eher in die Höhe als sie zu senken. Als Begrün dungen wurden u. a. genannt: – In die Leitlinien gingen die Inter essen der Anbieter ein. Selbst wenn dies nicht monetäre Interessen wäre, triebe das Bedürfnis nach Sicherheit die Kosten in die Höhe, wenn dieses Prinzip via Leitlinien auf das ganze System ausgedehnt würde. – Nicht aufeinander abgestimmte Leitlinien könnten bei multimorbi ÄBW 02 • 2007 127 den Patienten zum Beispiel durch eine Arzneimittelüberversorgung zu Kostensteigerungen führen. – Eine durchgehende Verwirkli chung der evidenzbasierten Medizin könne sich in Einzelfällen kosten treibend auswirken. Als weitere Instrumente der Versor gungssteuerung wurden genannt und kontrovers diskutiert: – Ein Hausarztsystem mit Gate keeper-Funktion sei zwar grundsätz lich ein wirkungsvolles Instrument zur Steuerung des Leistungsgesche hens. Die derzeitigen Rahmenbedin gungen stünden aber der Realisie rung eines solchen Ansatzes ent gegen. – Die Einführung einer verbindlich einzuholenden second opinion bei Indikationen zu aufwendigen Ver fahren wird zwar als ein taugliches Instrument angesehen. Doch gab es Zweifel, ob dadurch mehr einge spart werden kann als zusätzlich ausgegeben werden muss. Es bleiben das Risiko und die Be fürchtung, eine Auseinandersetzung um die Reallokation und damit um die Freisetzung von Mitteln für die bessere Versorgung älterer Men schen könne auch dazu führen, dass die unter günstigen Bedingungen frei werdenden Mittel unter dem Druck divergierender Interessen der verschiedenen Beteiligten und als Folge des Wettbewerbs der Ärzte um die Patienten in ganz andere als die vom Gesundheitsrat intendierten Verwendungen gelenkt werden. 4. Perspektiven Der Gesundheitsrat hat sich im „ungefähren“ Wissen über die abzu sehenden Herausforderungen durch die demographische Entwicklung und dem damit unter anderem ver bundenen Anstieg der Nachfrage nach pflegerischen Leistungen für die IV. Wahlperiode das Thema „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“ am Beispiel der Altersmedizin gestellt. Das „Unge fähre“ wurde durch die Anhörung von Sachverständigen und eine Auswertung einschlägiger Veröffent lichungen und Statistiken zum „sicheren Wissen“: Unter Berücksich tigung des anhaltenden wissen 128 ÄBW 02 • 2007 schaftlichen Fortschritts werden die Anforderungen an das medizinische Versorgungssystem in den nächsten Jahren und Jahrzehnten so anstei gen, dass Einschränkungen im Leis tungsangebot auf einigen Gebieten und Mehrzuweisungen an andere unausweichlich sind. Diese Vorher sage ist wegen der Trägheit des Systems mit hoher Zuverlässigkeit möglich: Die Mehrzahl der Pflege bedürftigen des Jahres 2020 ist bereits geboren und die Erhöhung ihres Anteils an der Bevölkerung ist mit hoher Sicherheit zu erwarten. Auf der Grundlage der Analyse und Diskussion der abzusehenden Probleme wurden Lösungsansätze in Erwägung gezogen, wobei die Zusammensetzung des Rates mit Mitgliedern, die Erfahrungen in verschiedenen Berufen und auf unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gewonnen haben, durchaus zu kon troversen Standpunkten führte, ide ologische oder durch Eigeninteres sen verzerrte Lösungen jedoch weit gehend ausschloss. Nicht auszu schließen, sondern im Gegenteil zu erwarten war, dass auch bei einer intensiven Diskussion der Sachver halte im Gesundheitsrat nicht alle Aspekte bedacht und unter Umstän den wichtige Gesichtspunkte über sehen worden sein könnten. Daraus folgte der Gedanke eines stufenwei sen Vorgehens bei der Erarbeitung von Empfehlungen (siehe Einlei tung), die geeignet sind, die Heraus forderungen zu bewältigen und mit denen die LÄK an die allgemeine und ärztliche Öffentlichkeit sowie an die Politik herantreten kann. Der Gesundheitsrat hat aus den oben genannten Gründen dieses mehrstufige Vorgehen nicht voll ständig realisieren können. Es liegt im Ermessen und in der Verant wortung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, zu entschei den, ob das vom Gesundheitsrat bis zu Punkt 4 gediehene Projekt weitergeführt werden soll. Dafür spricht, dass an der vom Rat auf dem 10. Baden-Württembergischen Ärztetag 2006 in Karlsruhe unter breiteten Darstellung der Problema tik selbst (siehe Einleitungsvortrag) keine Zweifel möglich und Über legungen zu den daraus folgenden Problemen gerade von Seiten der Ärzteschaft unverzichtbar sind. Frei lich sind die vom Gesundheitsrat durch die Analyse gestützten Vor schläge nach dem konventionellen Selbstverständnis vieler Ärzte uner freulich: Sie scheinen vordergründig nicht vereinbar zu sein mit bishe rigen Regeln der ärztlichen Berufs ausübung und ihres aus der fach lichen Qualifikation folgenden An spruchs, alleine für Fragen von Krankheit und Gesundheit zuständig zu sein. Insofern wird die Entschei dung über die Fortführung oder Nichtfortführung des vom Gesund heitsrat in der IV. Wahlperiode in An griff genommenen Projektes auch eine Antwort auf die Frage geben, inwieweit die Ärzteschaft aus sich heraus bereit ist, sich den Heraus forderungen der Zukunft durch Anpassung an die veränderten Verhältnisse zu stellen. Die Mitglieder des Gesundheits rats plädieren – auch unter Berück sichtigung der bisher mit hohem Zeitaufwand geleisteten Arbeit und der eingesetzten Ressourcen – für eine Weiterführung des Projektes. Erst dann können konkrete Empfeh lungen für die Arbeit der Landes ärztekammer Baden-Württemberg erarbeitet werden. Eine zentrale Be deutung käme dabei einer Tagung in Bad Boll zu, in der die vom Ge sundheitsrat erarbeiteten Thesen mit Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen diskutiert und Erfahrungen aus bereits laufenden Pilotprojekten gesichtet werden könnten. Reutlingen, 23. Oktober 2006 Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Arnold, Akademiedirektor Joachim Beck, PD Dr. med. Clemens Becker, Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Firnkorn, Prof. Dr. med. Hermann Heimpel, Prof. Lotte Kaba-Schönstein, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Ministerin a. D. Helga Solinger Termine Termine Thema Thema 5. Symposium „Infektionen bei Mutter und Kind“ Bad Schönborner Schmerzkonferenzen mit Patientenvorstellung und Diskussion K Termin Thema Thema Balintgruppe neu in Freudenstadt (anerkannt von LÄK und Balintgesellschaft) 1. Interdisziplinäres Chirurgisches Symposium „Polytrauma“ K Termin Sa, 10. 03. 2007, 9–15 Uhr Beginn: März 2007 mittwochs, jeweils 2 Doppelstunden 7 Info >>> Ort: Fachklinik Schloz (Ltd. Arzt Abass Abtahi), Ikarusweg 14, 72250 Freudenstadt. Auskunft: Tel. (0 74 41) 91 95 05-0, E-Mail: [email protected] Thema 112. ZAEN-Kongress ärztlicher Naturheilverfahren Leitthema „Regulative Therapien kombiniert – Tipps für die Praxis“ K Termin 7 Info >>> Ort: Forum des Klinikums Esslingen. Auskunft: Sekretariat Prof. Dr. med. Degreif, Frau Kallhardt, Tel. (07 11) 31 03-26 52, Fax 31 03-26 56. Thema Freiburger Kurs „Ultraschall diagnostik in der Inneren Medizin“ K Termin 15.–18. 03. 2007 (Do–So) K Termin 7 Info 01.–06. 03. 2007 (Do–Di) >>> Ort: Medizinische 7 Info >>> Ort: Freudenstadt. Auskunft/Anmeldung: ZAEN, Am Promenadenplatz 1, 72250 Freudenstadt, Tel. (0 74 41) 9 18 58-0, Fax 9 18 58-22, E-Mail: [email protected] Thema Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen K Termin Mo, 05. 03. 2007 7 Info >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können (Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5). Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. Universitätsklinik Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg. Auskunft: M. Bartberger, Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59, E-Mail: [email protected] Thema 29. Sonographie-Seminar K Termin 16.–17. 03. 2007 (Fr–Sa) (Fr, 15–19 Uhr, Sa, 9–13.30 Uhr) 7 Info >>> Ort/Veranstalter: Caritas-Krankenhaus, Bad Mergentheim, Zentrum für Innere Medizin (in Zusammenarbeit mit der Degum); Teilnahmegebühr am Freitag 50 Euro. Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Innere Medizin, Tel. (0 79 31) 58-21 01, Fax 58-21 90. 23.–24. 03. 2007 (Fr, 13.30–18 Uhr, Sa, 9–13.30 Uhr) K Termin 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum auf dem Schnarrenberg, Crona-Kliniken, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen, Crona, Ebene B04, Hörsaal 210. Veranstalter: Interdisziplinäres Zentrum für Infektionsmedizin Tübingen (IZIT), Sprecher: Prof. Dr. med. Michael Gregor, Rückfragen: Prof. Dr. med. Gerhard Jahn. Weitere Informationen: www.izit.de Auskunft/Anmeldung: Astrid Lutz-von Platen, M. A., Tel. (0 70 71) 29-8 15 46 (Di, Mi, Do), E-Mail: astrid.lutz-von-platen@ med.uni-tuebingen.de Thema K Termin K Termin 30.–31. 03. 2007 (Fr–Sa) Fr, 14.45–20 Uhr: Workshop, Vorsymposium, Podiumsdiskussion. Sa, 9–16 Uhr: Hauptsymposium, Lernen in Erwachsenengruppen, neue Therapieangebote, Epidemiologie und Prävention a) Vollausbildung „Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin“ (Projektleiter: Dr. med. Ulrich März) 1. Ausbildungsjahr, mit Prüfung zum A-Diplom: Beginn: 15./16. 06. 2007 2. Ausbildungsjahr, Zusatzbezeichnung Akupunktur: Beginn: 08./09. 09. 2007 3. Ausbildungsjahr, mit Prüfung zum B-Diplom: Beginn: 16./17. 06. 2007 (Ort: Villa Eberhardt, Ulm) b) 31. Kompaktseminar Notfallmedizin (zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin); in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte: 30. 09.–07. 10. 2007 (So–So) (Ort: Schloss Montfort, Langenargen/Bodensee) 7 Info >>> Ort: Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd, Oberbettringer Str. 200, neue Mensa und großer Hörsaal. Kontakt: DSZ, Tel./Fax (0 71 71) 99 96 60, Wetzgauer Str. 93, 73557 Mutlangen, E-Mail: [email protected]; www.diabetes-sz-gd.de Thema Neue Balintgruppe K Termin 7 Info K Termin >>> Ort: Praxis Dr. Neumeier, Auskunft/Anmeldung: www.hohomkurse.de bzw. bei Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel. (0 71 61) 68 33 44. Prof.-Kurt-Sauer-Str. 4, 76669 Bad Schönborn-Mingolsheim. Veranstaltungen der Akademie Ulm Hohenheimer Homöopathie-Kurse 7 Info >>> Ort: Gotthard-Schettler-Klinik, Thema Thema >>> Ort: Birkach bei Stuttgart. 7 Info 2. Symposium Praktische Diabetologie 2007 „Lernen neu zu leben“ ca. ab April/Mai 2007 3-mal wöchentlich, jeweils 3 Stunden, alternierend Mittwoch (nachmittags) und Samstag (vormittags). Genaue Terminabsprache ist möglich. 21.–25. 03. 2007 (Mi–So) A- bis D-Kurse und E-Kurs (parallel) zur Erlangung der Zusatz bezeichnung Homöopathie (jeweils 19.30–21 Uhr) a) Prävention von Rückenschmerz: Do, 19. 04. 2007 b) Schmerztherapie mit Opioidanalgetika – muss sich Obstipation einstellen?: Do, 10. 05. 2007 c) Spurenelemente (Kupfer, Selen, Zink), Magnesium und Vitamin C bei Schmerzpatienten: Do, 14. 06. 2007 Maximilianstr. 6, 68165 Mannheim. Die Gruppe eignet sich auch für Kolleginnen und Kollegen, die die Balintgruppe im Rahmen ihrer Akupunkturzulassung besuchen. Auskunft/Anmeldung: Tel. (06 21) 4 18 25 95, E-Mail: [email protected] 7 Info >>> Nähere Informationen und Anmeldung zu beiden Veranstaltungen: Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik an der Universität Ulm e. V.; www.uni-ulm.de/akademie ÄBW 02 • 2007 129 Termine Onkologische Termine Thema Freiburger Tumorforum „Aktuelle chirurgische Therapie von Lebermetastasen kolorektaler Karzinome“ K Termin Mi, 07. 03. 2007, 18.15 Uhr 7 Info >>> Ort: Medizinische Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg, großer Hörsaal. Auskunft: Geschäftsstelle des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF, Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98. Anzeige 130 ÄBW 02 • 2007 Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Dr. med. Liselotte Brill, Oberriexingen Dr. med. Maria Förster, Aichwald Dr. med. Herbert Federle, Salach Dr. med. Ursula Vollmann, Baden-Baden Dr. med. Dr. rer. nat. Klaus-Peter Kisten, Bad Herrenalb Dr. med. Maximilian Hudalla, Schwäbisch Gmünd Gerhard Steinhilber, Heidenheim Dr. Medic/Univ. Bukarest Crisan-Gheorghe Museteanu, Freiburg Prof. Dr. med. Friederike Berger-Sallawitz, Denzlingen Dr. med. Lotte Korfmann, Karlsbad Dr. med. Ludwig Schmitt, Stuttgart Dr. med. Reinhard Schreck, Göppingen Dr. med. Dr. med. dent. Werner Krauth, Reutlingen Prof. Dr. med. Jürgen Peiffer, Tübingen Dr. med. Herta Zimmermann, Weinheim Heinz Günter Mann, Steinen Dr. med. Otto Mader, Allensbach Dr. med. Edwin Gehrlein, Bretten Dr. med. Karl-Heinz Möser, Stuttgart Dr. med. Ludovic Ionescu, Baden-Baden Dr. med. Viktor Mayer, Fellbach Dr. med. Robert Heidenreich, Heiligenberg Dr. med. Karl Otto Hartmann, Schorndorf Dr. med. Rolf Gehse, Iffezheim Dr. med. Hanny Tritschler, Lahr Dr. med. Max Maisch, Dossenheim Dr. med. Hans Miklaw, Neckargemünd Dr. med. Paras Jain, Oberhausen-Rheinhausen Dr. med. Josef Schmittner, Karlsruhe * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * 06. 01. 1916 20. 01. 1917 21. 05. 1919 01. 01. 1906 14. 02. 1930 19. 01. 1915 11. 05. 1958 25. 04. 1915 10. 12. 1956 11. 06. 1931 16. 05. 1925 28. 02. 1947 05. 03. 1914 01. 12. 1922 13. 01. 1938 04. 10. 1918 29. 05. 1903 01. 01. 1926 31. 01. 1924 19. 03. 1928 02. 08. 1921 11. 09. 1917 20. 06. 1921 14. 06. 1921 15. 09. 1911 12. 04. 1922 06. 12. 1928 13. 09. 1933 21. 10. 1914 † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † † 11. 07. 2006 13. 09. 2006 11. 11. 2006 12. 11. 2006 22. 11. 2006 26. 11. 2006 28. 11. 2006 04. 12. 2006 05. 12. 2006 07. 12. 2006 07. 12. 2006 07. 12. 2006 09. 12. 2006 11. 12. 2006 11. 12. 2006 16. 12. 2006 18. 12. 2006 22. 12. 2006 23. 12. 2006 26. 12. 2006 27. 12. 2006 29. 12. 2006 30. 12. 2006 31. 12. 2006 02. 01. 2007 04. 01. 2007 04. 01. 2007 06. 01. 2007 17. 01. 2007 Bekanntmachungen 1.3.2 ICSI Unter der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) versteht man ein Verfahren der IVF, bei dem eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle injiziert wird. Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 76 98 90 Fax 7 69 89 50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung der Berufsordnung vom 17. Januar 2007 Aufgrund von §§ 9 und 10 Nr. 15 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des HeilberufeKammergesetzes und des Versorgungsanstaltsgesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83) hat die Vertreterversammlung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg am 25. November 2006 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (Ärzteblatt BadenWürttemberg, Beilage Heft 2/2005) wird wie folgt geändert: Der Anhang 2 (Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion) wird wie folgt gefasst: „Nr. 2 Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion 1. Begriffsbestimmungen Als assistierte Reproduktion im Sinne dieser Richtlinie wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische Hilfen und Techniken bezeichnet. In der Regel wird im Zusammenhang mit diesen Verfahren eine hormonelle Stimulation durchgeführt. Darunter versteht man den Einsatz von Medikamenten zur Unterstützung der Follikelreifung, so dass im Zyklus ein oder mehrere Follikel heranreifen. Die hormonelle Stimulation (mit oder ohne Insemination) ist von dieser Richtlinie erfasst. 1.1 Insemination Unter Insemination versteht man das Einbringen des Nativspermas in die Zervix (intrazervikale Insemination) oder des aufbereiteten Spermas in den Uterus (intrauterine Insemination) oder in die Eileiter (intratubare Insemination). 1.2 GIFT Unter GIFT (Gamete-Intrafallopian-Transfer; intratubarer Gametentransfer) versteht man den Transfer der männlichen und weiblichen Gameten in den Eileiter. 1.3 Extrakorporale Befruchtung 1.3.1 IVF Unter In-vitro-Fertilisation (IVF), auch als „extrakorporale Befruchtung“ bezeichnet, versteht man die Vereinigung einer Eizelle mit einer Samenzelle außerhalb des Körpers. 1.4 ET Die Einführung des Embryos in die Gebärmutter wird als Embryotransfer (ET) bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich um den Transfer von einem Embryo (Single-Embryo-Transfer/SET), von zwei Embryonen (Double-Embryo-Transfer/DET) oder drei Embryonen handelt. 1.5 homologer/heterologer Samen Als homolog gilt der Samen des Ehemannes oder des Partners in stabiler Partnerschaft. Als heterolog gilt der Samen eines Samenspenders. 1.6 PKD Bei der Polkörperdiagnostik (PKD) wird eine mütterliche, genetische oder chromosomale Veränderung des haploiden weiblichen Chromosomensatzes durch Beurteilung des ersten und – wenn möglich – auch des zweiten Polkörpers im Ablauf einer IVF vor der Bildung des Embryos untersucht. Es handelt sich um eine indirekte Diagnostik der Eizelle. 1.7 PID Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in einem sehr frühen Entwicklungsstadium ein oder zwei Zellen eines durch extrakorporale Befruchtung entstandenen Embryos entnommen und auf eine Chromosomenstörung oder eine spezifische genetische Veränderung hin untersucht. Diese Form einer PID ist nicht als Regelungsgegenstand zugrunde gelegt, da sie in Deutschland nicht durchgeführt wird. 2. Medizinische Voraussetzungen für die assistierte Reproduktion Jeder Anwendung der Maßnahmen der assistierten Reproduktion hat eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern vorauszugehen, die alle Faktoren berücksichtigt, die sowohl für den unmittelbaren Therapieerfolg als auch für die Gesundheit des Kindes von Bedeutung sind. Bei der Wahl der Methode sollten die Dauer des Kinderwunsches und das Alter der Frau Berücksichtigung finden. 2.1 Methoden und Indikationen Die Voraussetzungen für die Methoden der alleinigen Insemination (ohne hormonelle Stimulation) sind durch die Richtlinie nicht geregelt. 2.1.1 Hormonelle Stimulation der Follikelreifung Indikationen: – Follikelreifungsstörungen – leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen 2.1.2 Homologe Insemination Indikationen: – leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen – nicht erfolgreiche hormonelle Stimulationsbehandlung – somatische Ursachen (z. B. Hypospadie, retrograde Ejakulation, Zervikal-Kanal-Stenose) – idiopathische Unfruchtbarkeit 2.1.3 Homologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem Embryotransfer (IVF mit ET) von einem (SET), von zwei (DET) oder drei Embryonen Uneingeschränkte Indikationen: – Tubenverschluss bzw. tubare Insuffizienz – männliche Fertilitätsstörungen nach erfolgloser Insemination ÄBW 02 • 2007 131 Bekanntmachungen Eingeschränkte Indikationen: – Endometriose von hinreichender Bedeutung – idiopathische Unfruchtbarkeit Eine unerklärbare (idiopathische) Unfruchtbarkeit kann nur als Indikation für eine assistierte Reproduktion angesehen werden, wenn alle diagnostischen Maßnahmen durchgeführt und hormonelle Stimulation, intrauterine und/oder intratubare Insemination nicht erfolgreich waren oder keine hinreichende Aussicht zur Erreichung einer Schwangerschaft darstellen. 2.1.4 Intratubarer Gametentransfer (GIFT) Indikationen: – einige Formen männlicher – mit anderen Therapien einschließlich der intrauterinen Insemination nicht behandelbarer – Fertilitätsstörungen – idiopathische Unfruchtbarkeit 2.1.5 Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) Indikationen: – schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen – fehlende oder unzureichende Befruchtung bei einem IVF-Versuch 2.1.6 Heterologe Insemination Indikationen: – schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen – erfolglose Behandlung einer männlichen Fertilitätsstörung mit intrauteriner und/oder intratubarer Insemination und/oder In-vitroFertilisation und/oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion im homologen System – ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes Risiko für ein Kind mit schwerer genetisch bedingter Erkrankung Voraussetzung sind funktionsfähige, offene Eileiter. Beim Einsatz heterologer Spermien sind die unter 5.3 genannten Voraussetzungen zu beachten. 2.1.7 Heterologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem Embryotransfer (IVF mit ET), heterologe intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI mit ET) Indikationen: – schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen – erfolgloser Einsatz der intrauterinen und/oder intratubaren Insemination und/oder der In-vitro-Fertilisation und/oder der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion im homologen System (nach Vorliegen der jeweiligen Indikation) – erfolgloser Einsatz der heterologen Insemination – ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes Risiko für ein Kind mit schwerer genetisch bedingter Erkrankung Beim Einsatz heterologer Spermien sind die unter 5.3 genannten Voraussetzungen zu beachten. 2.1.8 Polkörperdiagnostik (PKD) Indikationen: – Erkennung eines spezifischen genetischen einschließlich chromosomalen kindlichen Risikos mittels indirekter Diagnostik der Eizelle – Erkennung unspezifischer chromosomaler Risiken im Rahmen von IVF zur möglichen Erhöhung der Geburtenrate Die PKD ist an die Anwendung der IVF und ICSI geknüpft, obwohl eine Fertilitätsstörung nicht vorliegen muss. Soweit diese Untersuchungen vor Verschmelzung der Vorkerne erfolgen, ist das Embryonenschutz gesetz nicht berührt. 132 ÄBW 02 • 2007 2.2 Kontraindikationen Absolute Kontraindikationen: – alle Kontraindikationen gegen eine Schwangerschaft Eingeschränkte Kontraindikationen: – durch eine Schwangerschaft bedingtes, im Einzelfall besonders hohes medizinisches Risiko für die Gesundheit der Frau oder die Entwicklung des Kindes – psychogene Fertilitätsstörung: Hinweise auf eine psychogene Fertilitätsstörung ergeben sich insbesondere dann, wenn Sexualstörungen als wesentlicher Sterilitätsfaktor angesehen werden können (seltener Geschlechtsverkehr, Vermeidung des Verkehrs zum Konzeptionsoptimum, nicht organisch bedingte sexuelle Funktionsstörung). In diesem Fall soll zuerst eine Sexualberatung/-therapie des Paares erfolgen. 2.3 Humangenetische Beratung Eine humangenetische Beratung soll die Partner in die Lage versetzen, auf der Grundlage ihrer persönlichen Wertmaßstäbe eine Entscheidung in gemeinsamer Verantwortung über die Vornahme einer genetischen Untersuchung im Rahmen der assistierten Reproduktion und über die aus der Untersuchung zu ziehenden Handlungsoptionen zu treffen. Im Rahmen dieser Beratung sollen ein mögliches genetisches Risiko und insbesondere die mögliche medizinische und ggf. psychische und soziale Dimension, die mit einer Vornahme oder Nicht-Vornahme einer genetischen Untersuchung sowie deren möglichem Ergebnis verbunden ist, erörtert werden. Eine genetische Untersuchung darf erst vorgenommen werden, nachdem die betreffende Person schriftlich bestätigt hat, dass sie gemäß dem oben genannten Verfahren über die Untersuchung aufgeklärt wurde und in diese eingewilligt hat. 3. Allgemeine Voraussetzungen Bei der assistierten Reproduktion handelt es sich um ein besonderes medizinisches Verfahren gem. § 13 der Berufsordnung (BO). Ärztinnen und Ärzte haben bei der Anwendung dieses Verfahrens insbesondere das Ebryonenschutzgesetz und diese Richtlinie zu beachten. 3.1 Rechtliche Voraussetzungen 3.1.1 Statusrechtliche Voraussetzungen Methoden der assistierten Reproduktion sollen unter Beachtung des Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren angewandt werden. Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Ehemannes verwandt werden; sollen Samenzellen eines Dritten verwandt werden, sind die unter 5.3 genannten Voraussetzungen zu beachten. Methoden der assistierten Reproduktion können auch bei einer nicht verheirateten Frau angewandt werden. Dies gilt nur, wenn die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu der Einschätzung gelangt ist, dass – die Frau mit einem nicht verheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und – dieser Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen wird. Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Partners verwandt werden; sollen Samenzellen eines Dritten verwandt werden, sind die unter 5.3 genannten Voraussetzungen zu beachten. 3.1.2 Embryonenschutzrechtliche Voraussetzungen Für die Unfruchtbarkeitsbehandlung mit den genannten Methoden dürfen maximal drei Embryonen einzeitig auf die Mutter übertragen werden (§ 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 5 ESchG). An den zum Transfer vorge sehenen Embryonen dürfen keine Maßnahmen vorgenommen werden, die nicht unmittelbar der Erhaltung der Embryonen dienen. Beim Einsatz Bekanntmachungen der oben genannten Methoden dürfen nur die Eizellen der Frau befruchtet werden, bei der die Schwangerschaft herbeigeführt werden soll. 3.1.3 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen Sofern Leistungen der Verfahren zur assistierten Reproduktion von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, sind ferner die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V (insbes. §§ 27a, 92, 121a und 135 ff. SGB V) und die Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künst lichen Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 3.1.4 Berufsrechtliche Voraussetzungen Ärztinnen und Ärzte, die solche Maßnahmen durchführen wollen und für die sie die Gesamtverantwortung tragen, haben die Aufnahme der Tätigkeit bei der Landesärztekammer anzuzeigen und nachzuweisen, dass die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, außerdem haben sie an den Maßnahmen der Qualitätssicherung teilzunehmen. Änderungen sind der Landesärztekammer unverzüglich anzuzeigen. Ärztinnen und Ärzte können nicht dazu verpflichtet werden, entgegen ihrer Gewissensüberzeugung Verfahren der assistierten Reproduktion durchzuführen. 3.2 Information, Aufklärung, Beratung und Einwilligung Das Paar muss vor Beginn der Behandlung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt über die vorgesehene Behandlung, die Art des Eingriffs, die Einzelschritte des Verfahrens, seine zu erwartenden Erfolgsaussichten, Komplikationsmöglichkeiten, Risiken, mögliche Alternativen, sonstige Umstände, denen erkennbar Bedeutung beigemessen wird, und die Kosten informiert, aufgeklärt und beraten werden. 3.2.1 Medizinische Aspekte Im Einzelnen sind Information, Aufklärung und Beratung insbesondere zu folgenden Punkten zu geben: – Ablauf des jeweiligen Verfahrens – Erfolgsrate des jeweiligen Verfahrens – Möglichkeit einer behandlungsunabhängigen Schwangerschaft – Zystenbildung nach Stimulationsbehandlung – Überstimulationsreaktionen – Nebenwirkungen von Medikamenten – operative Komplikationen bei Follikelpunktionen – Festlegung der Höchstzahl der zu transferierenden Embryonen – Kryokonservierung für den Fall, dass Embryonen aus unvorhergesehenem Grund nicht transferiert werden können – Abortrate in Abhängigkeit vom Alter der Frau – Eileiterschwangerschaft – durch die Stimulation bedingte erhöhte Mehrlingsrate und den damit verbundenen mütterlichen und kindlichen Risiken (u. a. mit Folge der Frühgeburtlichkeit) – möglicherweise erhöhtes Risiko von Auffälligkeiten bei Kindern, insbesondere nach Anwendung der ICSI-Methode – mögliche Risiken bei neuen Verfahren, deren endgültige Risikoeinschätzung nicht geklärt ist Neben diesen behandlungsbedingten Risiken müssen Faktoren, die sich auf das Basisrisiko auswirken (z. B. erhöhtes Alter der Partner, Verwandtenehe), Berücksichtigung finden. Hierzu sollte eine Stammbaumerhebung beider Partner über mindestens drei Generationen hinweg (u. a. Fehlgeburten, Totgeburten, Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, andere Familienmitglieder mit Fertilitätsstörungen) durchgeführt werden. Ergeben sich Hinweise auf Chromosomenstörungen oder auf Erkrankungen, die genetisch bedingt sein könnten, so muss über Information und Aufklärung hinaus das Angebot einer humangenetischen Beratung erfolgen und dies dokumentiert werden. 3.2.2 Psychosoziale Aspekte Im Einzelnen sind Information, Aufklärung und Beratung insbesondere zu folgenden Punkten zu geben: – psychische Belastung unter der Therapie (der psychische Stress kann belastender erlebt werden als die medizinischen Schritte der Behandlung) – mögliche Auswirkung auf die Paarbeziehung – mögliche Auswirkung auf die Sexualität – mögliche depressive Reaktion bei Misserfolg – mögliche Steigerung des Leidensdrucks der Kinderlosigkeit bei erfolgloser Behandlung – Alternativen (Adoption, Pflegekind, Verzicht auf Therapie) – mögliche psychosoziale Belastungen bei Mehrlingen 3.2.3 Aspekte der humangenetischen Beratung Dem Paar muss über Information und Aufklärung hinaus eine humangenetische Beratung (vgl. Kapitel „Humangenetische Beratung“) insbesondere angeboten werden bei: – Anwendung der ICSI-Methode im Zusammenhang mit einer schweren Oligoasthenoteratozoospermie oder nicht entzündlich bedingter Azoospermie – genetisch bedingten Erkrankungen in den Familien – einer Polkörperdiagnostik (PKD) – habituellen Fehl- und Totgeburten – Fertilitätsstörungen in der Familienanamnese 3.2.4 Aspekte der behandlungsunabhängigen Beratung Unabhängig von dieser Art der Information, Aufklärung und Beratung muss die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt dem Paar die Möglichkeit einer behandlungsunabhängigen ärztlichen Beratung empfehlen und auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinweisen. 3.2.5 Aspekte der Kostenübernahme Fragen zur Übernahme der Kosten der Behandlung durch gesetzliche oder private Krankenkassen bzw. Beihilfeträger sind zu erörtern. 3.2.6 Aspekte der Dokumentation Die erfolgte Information, Aufklärung, Beratung und die Einwilligung der Partner zur Behandlung müssen dokumentiert und von beiden Partnern und der aufklärenden Ärztin/dem aufklärenden Arzt unterzeichnet werden. 4. Fachliche, personelle und technische Voraussetzungen Die Durchführung der Methoden – homologe Insemination nach hormoneller Stimulation – IVF mit ET – GIFT – ICSI mit ET – heterologe Insemination nach hormoneller Stimulation – heterologe IVF / ICSI – PKD als Verfahren setzt die Erfüllung der nachstehend festgelegten fachlichen, personellen und technischen Mindestanforderungen voraus. Die Anzeige umfasst den Nachweis, dass die sachgerechte Durchführung der erforderlichen Leistungen sowohl fachlich (Ausbildungs- und Qua lifikationsnachweis) als auch personell und sachlich (räumliche und apparative Ausstattung) auf den nachstehend genannten Teilgebieten gewährleistet ist. ÄBW 02 • 2007 133 Bekanntmachungen 4.1 Homologe Insemination nach Stimulation 4.1.1 Fachliche Voraussetzungen Die anwendende Ärztin/der anwendende Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe muss über den Schwerpunkt bzw. über die fakultative Weiterbildung „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktions medizin“ verfügen. 4.1.2 Technische Voraussetzungen Folgende Einrichtungen müssen ständig verfügbar bzw. einsatzbereit sein: – Hormonlabor – Ultraschalldiagnostik – Labor für Spermiendiagnostik und Spermienpräparation 4.2 Heterologe Insemination nach Stimulation Es gelten die gleichen fachlichen und technischen Voraussetzungen wie für die homologe Insemination nach Stimulation (siehe hierzu: 4.1.1 und 4.1.2). 4.3 IVF mit ET, GIFT, ICSI, PKD Diese Methoden setzen für die Patientenbetreuung das Zusammenwirken in einer ständig einsatzbereiten interdisziplinären Arbeitsgruppe voraus. 4.3.1 Fachliche Voraussetzungen Die Leitung bzw. die stellvertretende Leitung der Arbeitsgruppe obliegt Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt bzw. mit der fakultativen Weiterbildung „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“. Ihnen obliegen die verantwortliche Überwachung der in dieser Richtlinie festgeschriebenen Maßnahmen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe müssen über folgende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen: – Endokrinologie der Reproduktion – Gynäkologische Sonographie – Operative Gynäkologie – Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur – Andrologie – Psychosomatische Grundversorgung Von diesen sechs Bereichen können nur zwei gleichzeitig von einer Ärztin oder Wissenschaftlerin/einem Arzt oder Wissenschaftler der Arbeitsgruppe neben der Qualifikation der Psychosomatischen Grundversorgung verantwortlich geleitet werden. Grundsätzlich sollen Ärztinnen/Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Andrologie“ in Diagnostik und Therapie im Rahmen der assistierten Reproduktion integriert sein. Die regelmäßige Kooperation mit einer Humangenetikerin/einem Humangenetiker und einer ärztlichen oder Psychologischen Psycho therapeutin/einem Psychotherapeuten muss gewährleistet sein. Es empfiehlt sich weiterhin eine Kooperation mit einer psychosozialen Beratungsstelle. Falls eine PKD durchgeführt werden soll, obliegt die humangenetische Beratung Fachärztinnen/Fachärzten für Humangenetik oder Ärztinnen/ Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“. 4.3.2 Technische Voraussetzungen Folgende Einrichtungen müssen ständig verfügbar bzw. einsatzbereit sein: – Hormonlabor – Ultraschalldiagnostik – Operationsbereitschaft mit Anästhesie-Team – Labor für Spermiendiagnostik und -präparation 134 ÄBW 02 • 2007 – Labor für In-vitro-Fertilisation, In-vitro-Kultur und ggf. Mikroinjektion – EDV-gestützte Datenerfassung – Möglichkeit der Kryokonservierung Falls eine PKD durchgeführt werden soll, muss die untersuchende Institution über diagnostische Erfahrung mittels molekulargenetischer und molekular-zytogenetischer Methoden an Einzelzellen verfügen. 5. Voraussetzungen für spezielle Methoden und Qualitätssicherung 5.1 Embryotransfer Ziel einer Sterilitätstherapie ist die Herbeiführung einer Einlingsschwangerschaft, da diese Schwangerschaft im Vergleich zu Mehrlingsschwangerschaften das geringste Risiko für Mutter und Kind darstellt. Zwillingsschwangerschaften beinhalten für die Mutter erhöhte Risiken (schwangerschaftsinduzierter Hypertonus, Präeklampsie), die in der Beratung mit zu berücksichtigen sind. Die Risiken für das Kind sind bei Zwillingen im Vergleich zu Einlingen ebenfalls erhöht, wobei besondere Komplikationen bei monozygoten Zwillingsschwangerschaften zu erwarten sind (z. B. fetofetales Transfusionssyndrom). Höhergradige Mehrlinge (mehr als Zwillinge) sollen verhindert werden, da hierbei sowohl das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet als auch die Morbidität und Mortalität der meist frühgeborenen Kinder deutlich erhöht sein können. Das Risiko besonders für höhergradige Mehrlinge mit allen gesundheitlichen und sozialen Problemen für Kinder und Eltern wiegt so schwer, dass das Ziel, eine Schwangerschaft herbeizuführen, untergeordnet werden muss. Zur Senkung des Mehrlingsrisikos müssen folglich die wesentlichen Parameter wie Alter der Mutter, Anzahl der bisherigen Versuche und Indikation zur Therapie abgewogen werden. Es ist daher unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes zu empfehlen, bei Patientinnen unter 38 Jahren im ersten und zweiten IVFund/oder ICSI-Versuch nur zwei Embryonen zu transferieren. Wenn von dem Paar der Transfer von drei Embryonen gewünscht wird, darf dies nur nach ausführlicher Information und Aufklärung über das erhöhte Risiko für höhergradige Mehrlingsschwangerschaften und den damit verbundenen Risiken für Mutter und Kind sowie nach entsprechender Dokumentierung der hiermit verbundenen Gefahren erfolgen. 5.2 Kryokonservierung Kryokonservierung von Eizellen im Stadium der Vorkerne zur Behandlung der Infertilität von Patientinnen ist zulässig. Kryokonservierung von Embryonen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn die im Behandlungszyklus vorgesehene Übertragung nicht möglich ist. Die weitere Kultivierung von Eizellen im Vorkernstadium darf nur zum Zwecke des Transfers und nur mit der Einwilligung beider Partner vorgenommen werden. Das Paar ist darauf hinzuweisen, dass über konservierte Eizellen im Vorkernstadium beide nur gemeinschaftlich verfügen können. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Die Kryokonservierung von Eizellen ist ebenfalls möglich, jedoch nicht so erfolgreich wie die Kryokonservierung von Eizellen im Vorkernstadium. Die Kryokonservierung von Ovarialgewebe ist als experimentell anzusehen. Die Kryokonservierung von ejakulierten, epididymalen und testikulären Spermatozoen bzw. von Hodengewebe kann ohne Einschränkung durchgeführt werden. Bekanntmachungen 5.3 Verwendung von heterologem Samen 5.3.1 Medizinische Aspekte Der Einsatz von heterologem Samen ist medizinisch zu begründen, und es ist darzulegen, warum der Einsatz von homologem Samen nicht erfolgreich war oder nicht zum Einsatz kommen konnte (siehe 2.1.6). Ärztinnen und Ärzte haben sicherzustellen, dass – kein Mischsperma verschiedener Samenspender verwendet wird, – kein frisches Spendersperma verwendet wird, – der Samenspender vor der ersten Samenprobe auf HIV 1 und 2 untersucht wurde, – weitere HIV-Kontrollen in regelmäßigen Abständen von sechs Monaten erfolgt sind, – die heterologe Insemination mit kryokonserviertem Sperma nur erfolgen darf, wenn es über eine Quarantänezeit von mindestens 180 Tagen gelagert wurde und wenn der Spender auch nach Ablauf dieser Zeit frei von HIV 1- und 2-Infektionen geblieben ist und – eine serologische Untersuchung auf Hepatitis B und C, Treponema pallidum, Cytomegalieviren (Verwendung von CMV-positivem Spendersperma nur für CMV-positive Frauen) durchgeführt wurde. Dies gilt auch bei der Kooperation mit Samenbanken. Eine Erfassung von medizinischen und phänotypischen Merkmalen wie Blutgruppe, Augenfarbe, Haarfarbe, Körpergröße, Körperstatur und Ethnie erscheint sinnvoll. Ärztinnen und Ärzte sollen darauf achten, dass ein Spender nicht mehr als zehn Schwangerschaften erzeugt. 5.3.2 Psychosoziale Beratung Vor einer heterologen Insemination müssen die künftigen Eltern über die möglichen psychosozialen und ethischen Probleme, welche die heterologe Insemination mit sich bringt, beraten werden. Dabei soll auf die künftige Entwicklung ihrer Beziehung sowie auf die Frage der künftigen Aufklärung des Kindes über seine Abstammung besonderes Gewicht gelegt werden. Die Beratung erfolgt im Rahmen eines ärztlichen Gesprächs; dabei soll den künftigen Eltern eine weiterführende, qualifizierte Beratung durch ärztliche oder Psychologische Psychotherapeuten oder auch psychosoziale Beratungsstellen angeboten werden. 5.3.3 Rechtliche Aspekte Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt muss sich über die möglichen rechtlichen Folgen der Verwendung von heterologem Samen für alle Beteiligten unterrichten. Unbeschadet dieser eigenverantwortlich durchzuführenden Unterrichtung wird empfohlen, folgende Grundsätze zu beachten: 5.3.3.1 Unterrichtung über Rechtsfolgen Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt sollte sich vor der Verwendung von heterologem Samen vergewissern, dass der Samenspender und die künftigen Eltern über mögliche rechtliche Konsequenzen unterrichtet worden sind. 5.3.3.2 Dokumentation Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt muss – die Identität des Samenspenders und die Verwendung der Samenspende dokumentieren; außerdem muss sie/er dokumentieren, – dass sich der Samenspender mit der Dokumentation von Herkunft und Verwendung der Samenspende und – für den Fall eines an sie/ihn gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes – mit einer Bekanntgabe seiner Personalien einverstanden erklärt hat, – dass sich die künftigen Eltern mit der Verwendung von heterologem Samen und der Dokumentation von Herkunft und Verwendung der Samenspende einverstanden erklärt haben und die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt – für den Fall eines an diese/diesen gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes oder eines der künftigen Elternteile – von ihrer/seiner Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch für den Fall, dass die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt mit einer Samenbank kooperiert; die Dokumentation kann nicht auf die Samenbank delegiert werden. 5.4 Verfahrens- und Qualitätssicherung Erforderlich sind die Qualitätssicherung der medizinisch angewendeten Verfahren und deren Dokumentation. 5.4.1 Dokumentation Zum Zwecke der Verfahrens- und Qualitätssicherung führt die Landesärztekammer gemeinsam mit den anderen Ärztekammern der Bundesrepublik Deutschland ein Dokumentationszentrum (Deutsches IVFRegister = DIR). Jede Arbeitsgruppe hat eine EDV-gestützte Dokumentation entsprechend dem Fragenkatalog des DIR zu erstellen. Die Landesärztekammer beauftragt das DIR, jährlich einen Bericht über die Arbeit der IVF-/ET-Zentren zu erstellen und zu veröffentlichen. Die erhobenen Daten sollen regelmäßig so ausgewertet werden, dass der Ärztin/dem Arzt die individuelle Beurteilung seiner Tätigkeit ermöglicht wird. Im Einzelnen müssen mindestens dokumentiert werden: – IVF mit ET – GIFT – ICSI – heterologe / homologe Insemination nach hormoneller Stimulation – heterologe IVF/ICSI – PKD bezüglich: – Alter der Patientin – Indikation der Methoden – Verlauf der Stimulation – Anzahl und Befruchtungsrate der inseminierten Eizellen bei IVF/ICSI – Anzahl der transferierten Eizellen bei GIFT – Anzahl der transferierten Embryonen bei IVF/ICSI – Schwangerschaftsrate – Geburtenrate – Fehlgeburten – Eileiterschwangerschaften – Schwangerschaftsabbrüche – Mehrlingsrate – Fehlbildungen Die Beurteilung dieser Kriterien ist nur auf der Grundlage einer prospektiven Datenerfassung möglich. Konkret bedeutet die Prospektivität der Datenerhebung, dass die ersten Angaben zum Behandlungszyklus innerhalb von acht Tagen nach Beginn der hormonellen Stimulation eingegeben werden sollen. Dies ist notwendig, um eine nachträgliche Selektion nach erfolgreichen und nicht erfolgreichen Behandlungszyklen und somit eine bewusste oder unbewusste Manipulation der Daten zu vermeiden. Durch die prospektive Erfassung der Daten wird eine Auswertung im Sinne der Qualitätssicherung ermöglicht, die nicht nur der interessierten Ärztin/dem interessierten Arzt, sondern auch der interessierten Patientin den Behandlungserfolg sowie die Bedeutung eventuell beeinflussender Faktoren transparent macht. 5.4.2 Weitere Regelungen Soweit die Behandlung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird, sind neben den vorstehenden Regelungen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 92 SGB V zu beachten. ÄBW 02 • 2007 135 Bekanntmachungen 5.4.3 Zuständige Kommissionen bei den Ärztekammern Die Landesärztekammer bildet eine Ständige Kommission, welche die Einhaltung der in den Richtlinien definierten fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen prüft. Zugleich soll die Kommission die Qualität der Arbeitsgruppen verfahrens- und ergebnisbezogen prüfen und sie beraten. Ihr sollen geeignete Ärztinnen/Ärzte und Juristinnen/ Juristen angehören, wobei mindestens eine Ärztin/ein Arzt Erfahrungen in der Reproduktionsmedizin haben muss. Die Kommission kann sich in speziellen Fragen durch Vertreter anderer Gebiete ergänzen. 5.4.4 Meldung von Verstößen Verdacht auf Verstöße gegen die Richtlinie, auch auffälliges Ausbleiben der Dokumentationen nach 5.4.1, sind der Landesärztekammer zu melden. 5.5 Berufsrechtliche Folgen Die Nichtbeachtung des ESchG und dieser Richtlinie kann neben den strafrechtlichen auch berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.“ §2 Erlaubnis zur Neufassung Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Vorstehende Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Landes ärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und des Versorgungsanstaltgesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83), nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums BadenWürttemberg vom 03. 01. 2007, Az: 55-5415.2-1.5.2 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 17. Januar 2007 Dr. med. U. Wahl Präsidentin Dr. med. A. Gräfin Vitzthum Schriftführerin 136 ÄBW 02 • 2007 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten und des Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 17. Januar 2007 Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. September 2006 erlässt die Landesärztekammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle hiermit gemäß § 71 Abs. 6 i. V. m. §§ 47 Satz 1 und 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter“ (§ 9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006, BGBl. S. 1097): I. ABSCHNITT Prüfungsausschüsse §1 Errichtung (1) Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Prüfung errichtet die Landesärztekammer Prüfungsausschüsse (§ 39 Abs. 1 Satz 1 BBiG). (2) Bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen, können mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. Werden mehrere Prüfungsausschüsse errichtet, sollen Sitz und Zusammensetzung der Ausschüsse nach regionalen Gesichtspunkten bestimmt werden. §2 Zusammensetzung und Berufung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit geber und Arbeitnehmer sein (§ 40 Abs. 2 Satz 1 und 2 BBiG). Von dieser Zusammensetzung darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann (§ 40 Abs. 5 BBiG). (3) Die Mitglieder haben Stellvertreterinnen und Stellvertreter (§ 40 Abs. 2 Satz 3 BBiG). (4) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden von der Landesärztekammer für fünf Jahre berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 BBiG). Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, erfolgt die Nachberufung bis zum Ablauf der Amtszeit. (5) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bereich der Landesärztekammer bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 BBiG). (6) Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle be rufen (§ 40 Abs. 3 Satz 3 BBiG). (7) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der Landesärztekammer gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die Landesärztekammer die Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 Abs. 3 Satz 4 BBiG). Bekanntmachungen (8) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden (§ 40 Abs. 3 Satz 5 BBiG). (9) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der Landesärztekammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird (§ 40 Abs. 4 BBiG). §3 Ausschluss/Befangenheit (1) Im Zulassungs- und Abschlussprüfungsverfahren dürfen Prüfungsausschussmitglieder nicht mitwirken, die von der Teilnahme gem. § 20 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) ausgeschlossen sind oder bei denen ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen (§ 21 LVwVfG). (2) Prüfungsausschussmitglieder, die sich befangen fühlen, oder Prüflinge, die die Besorgnis der Befangenheit geltend machen wollen, haben dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. (3) Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Bezirksärztekammer, während der Prüfung der Prüfungsausschuss. (4) Wenn infolge Ausschluss oder Befangenheit oder aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die Durchführung der Prüfung einem anderen Prüfungsausschuss übertragen werden. §4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung (1) Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein Mitglied, das den Vorsitz führt und ein weiteres Mitglied, das es vertritt. Das vorsitzende Mitglied und sein Stellvertreter sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören (§ 41 Abs. 1 BBiG). (2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, mitwirken (§ 41 Abs. 2 BBiG). Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 41 Abs. 2 BBiG). §5 Geschäftsführung (1) Die Bezirksärztekammer regelt im Benehmen mit dem Prüfungs ausschuss dessen Geschäftsführung. (2) Die Sitzungsprotokolle sind vom vorsitzenden Mitglied und dem protokollführenden Mitglied zu unterzeichnen. § 23 Abs. 7 bleibt un berührt. §6 Verschwiegenheit Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie Gäste gemäß § 16 Abs. 1 haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren. II. ABSCHNITT Vorbereitung der Prüfung §7 Prüfungstermine (1) Die Landesärztekammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende Termine im Jahr. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein. (2) Die Landesärztekammer gibt die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen rechtzeitig, mindestens zwei Monate vorher, bekannt. (3) Wird die Prüfung im schriftlichen Teil mit einheitlichen überregionalen Prüfungsaufgaben durchgeführt, sind einheitliche Prüfungstage anzusetzen. §8 Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an der Zwischenprüfung teilgenommen sowie den schriftlichen Ausbildungsnachweis geführt hat, 3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufs ausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildende oder der Auszubildende noch dessen gesetzliche Vertreterin oder dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat (§ 43 Abs. 1 BBiG). (2) Behinderte Menschen sind zur Prüfung auch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen (§ 65 Abs. 2 Satz 2 BBiG). §9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen (1) Die Auszubildende oder der Auszubildende kann nach Anhörung der oder des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Prüfung zugelassen werden, wenn in den maßgebenden schulischen Fächern mindestens die Durchschnittsnote 2,0, und in der Berufsfachlichen Kompetenz mindestens die Note 2,0 erreicht wird (§ 45 Abs.1 BBiG). (2) Zur Prüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens 4 ½ Jahre im Beruf der Medizinischen Fachangestellten oder des Medizinischen Fachangestellten oder der Arzthelferin oder des Arzthelfers tätig gewesen ist. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargelegt wird, dass die Bewerberin oder der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen (§ 45 Abs. 2 BBiG). (3) Zur Prüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung „Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter“ entspricht (§ 43 Abs. 2 Satz 1 BBiG). (4) Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und ehemalige Soldatinnen und Soldaten sind auch ohne den Nachweis der in Abs. 2 Satz 1 genannten Zeit zur Prüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium für Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass die Bewerberin oder der Bewerber berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 45 Abs. 3 BBiG). ÄBW 02 • 2007 137 Bekanntmachungen § 10 Anmeldung zur Prüfung (1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich nach den von der Landesärztekammer bestimmten Anmeldefristen und Formularen durch die Ausbildende oder den Ausbildenden mit Zustimmung der Auszubildenden oder des Auszubildenden zu erfolgen. (2) In besonderen Fällen kann der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen gemäß § 9 Abs. 2–4 und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungs verhältnis nicht mehr besteht. (3) Örtlich zuständig für die Anmeldung ist die Bezirksärztekammer, in deren Bezirk – in den Fällen des § 8 und § 9 Abs. 1 die Ausbildungsstätte liegt, – in den Fällen des § 9 Abs. 2 und Abs. 3 die Arbeitsstätte oder, soweit kein Arbeitsverhältnis besteht, der Wohnsitz der Prüfungsbewerberin oder des Prüfungsbewerbers liegt. (4) Der Anmeldung sind beizufügen: a) in den Fällen des § 8 – Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Anschrift, Name und Anschrift der oder des Ausbildenden), – eine schriftliche Bestätigung über das Führen des schriftlichen Aus bildungsnachweises (Berichtsheft), – für den Fall, dass eine Zulassung ohne die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBiG beantragt wird und Erleichterungen auf Grund einer Behinderung im Prüfungsverfahren begehrt werden, einen Nachweis über Art und Umfang der Behinderung, – Nachweis über den Besuch eines Kurses in Erste Hilfe im Umfang von 2 x 8 Stunden; b) in den Fällen des § 9 Abs. 1 – Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Anschrift, Name und Anschrift der oder des Ausbildenden), – eine schriftliche Bestätigung über das Führen des schriftlichen Aus bildungsnachweises (Berichtsheft), – Nachweis über den Besuch eines Kurses in Erste Hilfe im Umfang von 2 x 8 Stunden, – das zuletzt erteilte Zeugnis der Berufsschule in Ablichtung; c) in den Fällen des § 9 Abs. 2 und Abs. 3 – Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Anschrift), – das letzte Zeugnis der berufsbildenden Schule in beglaubigter Abschrift (vgl. § 34 Abs. 2 Nr. 2 BBiG), – Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit gem. § 9 Abs. 2 und 3, ggf. in übersetzter und beglaubigter Form, – für den Fall, dass Erleichterungen auf Grund einer Behinderung im Prüfungsverfahren begehrt werden, einen Nachweis über Art und Umfang einer Behinderung, – Nachweise über ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland in übersetzter und beglaubigter Form. (5) Die Prüfung ist für Auszubildende gebührenfrei (§ 37 Abs. 4 BBiG). In den Fällen der §§ 8 und 9 Abs. 1 hat die oder der Ausbildende, in den übrigen Fällen die Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber, die Prüfungsgebühr zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühr wird in der Gebührenordnung der Landesärztekammer festgesetzt. 138 ÄBW 02 • 2007 § 11 Entscheidung über die Zulassung (1) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Bezirksärztekammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, teilt sie dies der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber schriftlich mit. Gegen die Nichtzulassung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs beim zuständigen Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG). Bestätigt der Prüfungsausschuss die Entscheidung der zuständigen Bezirksärztekammer, teilt sie dies der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber, bei minderjährigen Bewerbern den Personensorgeberechtigten, und der oder dem Ausbildenden unverzüglich unter Angabe der Gründe mit. (2) Die zuständige Bezirksärztekammer teilt der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber die zustimmende Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mit. Auf das Antragsrecht behinderter Menschen nach § 12 ist dabei hinzuweisen. (3) Die Zulassung zur Prüfung ist in der Regel von der zuständigen Bezirksärztekammer zurückzunehmen, wenn 1. sie durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist, 2. sie die Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren, 3. ihre Rechtswidrigkeit der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungs bewerber bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der §§ 48, 49 LVwVfG unberührt. (4) Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen (§ 46 Abs. 2 BBiG). § 12 Regelungen für behinderte Menschen Behinderte Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung ange messenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Art und Umfang der im Einzelfall zu gewährenden Erleichterungen sind rechtzeitig mit dem Behinderten zu erörtern. III. ABSCHNITT Durchführung der Prüfung § 13 Prüfungsgegenstand Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Die Prüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan, der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten und zum Medizinischen Fachangestellten aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist (vgl. § 38 BBiG). § 14 Prüfungsaufgaben Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben sowie Musterlösungen, Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfs mittel auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung. Bekanntmachungen § 15 Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung kann in programmierter Form durchgeführt werden. (2) Die Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten und zum Medizinischen Fachangestellten erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. 1. Prüfungsbereich Behandlungsassistenz Folgende Gebiete sind zugrunde zu legen: a) Qualitätssicherung, b) Zeitmanagement, c) Schutz vor Infektionskrankheiten, d) Arzneimittel, Sera, Impfstoffe, Heil- und Hilfsmittel, e) Patientenbetreuung und -beratung, f) Grundlagen der Prävention und Rehabilitation, g) Laborarbeiten, h) Datenschutz und Datensicherheit, i) Dokumentation, j) Handeln bei Notfällen, k) Abrechnung erbrachter Leistungen. Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er im Bereich der Diagnostik und Therapie Arbeitsabläufe planen und die Durchführung der Behandlungsassistenz beschreiben kann. Dabei soll er gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene berücksichtigen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachliche Zusammenhänge verstehen, Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten entwickeln und darstellen kann. 2. Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltung Hierzu gehören folgende Gebiete: a) Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, b) Arbeiten im Team, c) Verwaltungsarbeiten, d) Dokumentation, e) Marketing, f) Zeitmanagement, g) Datenschutz und Datensicherheit, h) Organisation der Leistungsabrechnung, i) Materialbeschaffung und -verwaltung. Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er Betriebsabläufe beschreiben, Arbeitsabläufe systematisch planen sowie interne und externe Koordinierungsaufgaben darstellen kann. Dabei soll er Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten berücksichtigen. 3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben aus der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen kann. (4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen: 1. im Prüfungsbereich Behandlungsassistenz 120 Minuten, 2. im Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltung 120 Minuten, 3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten. (5) Die in Abs. 4 genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird. (6) Sind im schriftlichen Teil der Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und im weiteren Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (7) Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Arbeitsabläufe entsprechend der folgenden Nummer 1 oder 2 simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren kann: 1. Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen, Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der Prävention, 2. Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie Durchführen von Laborarbeiten. Der Prüfling soll zeigen, dass er in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten sowie während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen kann. Dem Prüfling ist eine angemessene Vorbereitungszeit einzuräumen. Er soll zeigen, dass er mit den Patienten situationsgerecht und personenorientiert kommunizieren, sie sachgerecht informieren und zur Kooperation motivieren kann. Er soll nachweisen, dass er Arbeitsabläufe planen, Betriebsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen, Mittel der technischen Kommunikation nutzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Belange des Umweltschutzes berücksichtigen sowie die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die Vorgehensweise bei Durchführung der Prüfungsaufgabe begründen kann. Schließlich soll er nachweisen, dass er Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen kann. § 16 Nichtöffentlichkeit (1) Die Prüfungen sind nichtöffentlich. Vertreterinnen oder Vertreter der die Aufsicht über die Landesärztekammer führenden Behörde und der Landesärztekammer sowie die Mitglieder oder stellvertretenden Mitglieder des Berufsbildungsausschusses können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der Bezirksärztekammer andere Personen als Gäste zulassen. ÄBW 02 • 2007 139 Bekanntmachungen (2) Die in Abs. 1 bezeichneten Personen sind nicht stimmberechtigt und haben sich auch sonst jeder Einwirkung auf den Prüfungsablauf zu enthalten. (3) Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein. § 17 Leitung und Aufsicht (1) Die Prüfung wird unter Leitung des vorsitzenden Mitglieds vom Prüfungsausschuss abgenommen. (2) Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksärztekammer bei der Durchführung der Prüfung zur Mithilfe weitere Personen einbinden. (3) Bei schriftlichen Prüfungen regelt die zuständige Bezirksärztekammer im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung. Sie muss sicherstellen, dass der Prüfling die Arbeiten selbständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ausführt. Die Prüfungsaufgaben müssen dem Aufsichtsführenden im verschlossenen Umschlag übergeben werden, der erst bei Prüfungsbeginn geöffnet werden darf. § 18 Ausweispflicht und Belehrung Die Prüflinge haben sich auf Verlangen des vorsitzenden Mitglieds oder der oder des Aufsichtsführenden über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, über die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren. § 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1) Prüflinge, die bei der Prüfung getäuscht oder zu täuschen versucht haben, die andere als zugelassene Hilfsmittel im Prüfungsraum mit sich geführt oder die sonst erhebliche Ordnungsverstöße begangen haben, können von der oder dem Aufsichtsführenden oder dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses von der Prüfung vorläufig ausgeschlossen werden. (2) Der Prüfungsausschuss kann nach Anhörung des Prüflings für die betreffenden Prüfungsarbeiten die Note „6“ (ungenügend) erteilen. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfling von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden. (3) Wird ein Fehlverhalten nach Abs. 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, kann die zuständige Bezirksärztekammer innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Prüfung und nach Anhörung des Prüflings die Prüfung für nicht bestanden erklären. Diese Frist gilt nicht in den Fällen, in denen der Prüfling über seine Teilnahme an der Prüfung getäuscht hat. Das Abschlusszeugnis und der Brief zur oder zum Medizinischen Fachangestellten sind einzuziehen. § 20 Rücknahme, Rücktritt, Nichtteilnahme (1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann vom Prüfling bis zum Zugang des Zulassungsbescheides ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung zurückgenommen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht begonnen. (2) Tritt ein Prüfling nach Zugang des Zulassungsbescheides von einem Prüfungsbereich oder Prüfungsteil zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen. Genehmigt die zuständige Bezirksärztekammer den Rücktritt, so gilt der 140 ÄBW 02 • 2007 Prüfungsbereich oder Prüfungsteil als nicht unternommen. Bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen werden anerkannt. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Falle einer Erkrankung kann die zuständige Bezirksärztekammer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch durch einen von ihr benannten Arzt verlangen. (3) Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder unterlässt es der Prüfling, die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt der Prüfungsbereich oder Prüfungsteil als nicht bestanden. § 21 Versäumnis (1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so hat er den Prüfungsabschnitt oder den Prüfungsteil nicht bestanden. Liegt ein wichtiger Grund für das Verhalten des Prüflings vor, so gilt der Prüfungsabschnitt oder der Prüfungsteil als nicht unternommen. (2) Der Prüfling hat die Gründe für sein Versäumnis unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen. Im Falle einer Erkrankung kann die zuständige Bezirksärztekammer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch durch einen von ihr benannten Arzt verlangen. (3) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die zuständige Bezirksärztekammer, ggf. nach Anhörung des Prüfungsausschusses. IV. ABSCHNITT Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 22 Bewertung (1) Die Prüfungsleistungen gemäß der Gliederung der Prüfung nach § 15 sowie die Gesamtleistung sind – unbeschadet der Gewichtung von einzelnen Prüfungsleistungen auf Grund der Ausbildungsverordnung – wie folgt zu bewerten: eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = Note 1 = sehr gut (1,0 bis 1,4) eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = Note 2 = gut (1,5 bis 2,4) eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung = Note 3 = befriedigend (2,5 bis 3,4) eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht = Note 4 = ausreichend (3,5 bis 4,4) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind = Note 5 = mangelhaft (4,5 bis 5,4) eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind = Note 6 = ungenügend (5,5 bis 6,0). (2) Jede Prüfungsleistung ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses getrennt und selbständig zu beurteilen und zu bewerten. (3) Zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach § 22 Abs. 2 kann das vorsitzende Mitglied mindestens zwei Mitglieder mit der Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen beauftragen (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BBiG). Die Beauftragten sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Sie dokumentieren die wesentlichen Abläufe und halten die für die Bewertung erheblichen Tatsachen fest (§ 42 Abs. 3 BBiG). Bekanntmachungen (4) Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen Dritter, insbesondere berufsbildender Schulen, einholen (§ 39 Abs. 2 BBiG). Im Rahmen der Begutachtung sind die wesentlichen Abläufe zu dokumentieren und die für die Bewertung erheblichen Tatsachen festzuhalten (§ 39 Abs. 3 BBiG). § 23 Feststellung des Prüfungsergebnisses (1) Der Prüfungsausschuss stellt das Gesamtergebnis der Prüfung fest und bezeichnet es mit einer Note nach § 22 Abs. 1. Er stellt ferner fest, welcher Tag als Tag des Bestehens der Prüfung gilt. (2) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten: 1. Prüfungsbereich Behandlungsassistenz 40 Prozent, 2. Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltung 40 Prozent, 3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent. Der schriftliche und der praktische Teil der Prüfung sind gleich zu gewichten. (3) Das Ergebnis des schriftlichen Teils der Prüfung ist dem Prüfling spätestens vor Beginn des praktischen Teils der Prüfung bekannt zu geben. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich der Ergänzungsprüfung gemäß § 15 Abs. 6 sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (5) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. (6) Der Prüfungsausschuss teilt dem Prüfling am letzten Prüfungstag mit, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber ist dem Prüfling eine vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden zu unterzeichnende Bescheinigung auszuhändigen. (7) Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, in der die wesentlichen Abläufe der Prüfung und alle für die Bewertung erheblichen Tatsachen zu dokumentieren sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen und nach Abschluss der Prüfung an die zuständige Bezirksärztekammer zu übermitteln. (8) Bei nicht bestandener Prüfung kann der Prüfungsausschuss unbeschadet des § 26 Abs. 2 bestimmen, in welchen Prüfungsbereichen oder Prüfungsteilen eine Wiederholungsprüfung nicht erforderlich ist. § 24 Prüfungszeugnis (1) Die zuständige Bezirksärztekammer stellt dem Prüfling ein Prüfungszeugnis aus (§ 37 Abs. 2 BBiG). (2) Das Prüfungszeugnis enthält: – die Bezeichnung „Prüfungszeugnis“ nach § 37 BBiG, – Angaben zur Person des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum), – die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, – die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile und Prüfungsbereiche sowie eine Gesamtnote, – das Datum des Bestehens der Prüfung, – die Unterschriften des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses und des oder der Beauftragten der Bezirksärztekammer mit Siegel. (3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der oder des Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der oder des Auszubildenden kann das Ergebnis berufs schulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden (§ 37 Abs. 3 BBiG). (4) Die Bezirksärztekammer erteilt nach bestandener Prüfung den Brief einer Medizinischen Fachangestellten oder eines Medizinischen Fach angestellten. (5) Der oder dem Ausbildenden wird auf Antrag das Ergebnis der Prüfung ihrer oder seiner Auszubildenden mitgeteilt. § 25 Nicht bestandene Prüfung (1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und ggf. sein gesetzlicher Vertreter sowie die oder der Ausbildende von der zuständigen Bezirksärztekammer einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, in welchem Prüfungsteil oder in welchen Prüfungsbereichen ausreichende Leistungen nicht erbracht worden sind und welche Prüfungsteile oder Prüfungsbereiche in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt zu werden brauchen (§ 23 Abs. 8). (2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gem. § 26 ist hinzuweisen. V. ABSCHNITT Wiederholungsprüfung § 26 Wiederholungsprüfung (1) Die Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG). (2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einem Prüfungsbereich oder Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser Prüfungsbereich oder Prüfungsteil auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. (3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. (4) Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung (§§ 8 bis 11) gelten sinngemäß. Bei der Anmeldung sind außerdem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzugeben. VI. ABSCHNITT Übergangs- und Schlussbestimmungen § 27 Rechtsbehelfsbelehrung Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der Landesärztekammer sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an die Prüfungsbewerberin bzw. -teilnehmerin mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Verwaltungsgerichtsordnung und den Ausführungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. ÄBW 02 • 2007 141 Bekanntmachungen § 28 Prüfungsunterlagen Auf Antrag ist dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind drei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gem. §§ 10 und 23 Abs. 6 sind zehn Jahre aufzubewahren. § 29 Übergangsregelung Arzthelferinnen und Arzthelfer, die sich bei Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung in der Ausbildung befinden, beenden die Ausbildung nach den Bestimmungen der früheren Arzthelfer-Ausbildungsverordnung vom 10. Dezember 1985 und der früheren Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Arzthelferinnen und Arzthelfer vom 30. März 1988, es sei denn, es erfolgt eine Vereinbarung des Ausbilders mit der Auszubildenden oder dem Auszubildenden über die Anwendung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 in Verbindung mit dieser Prüfungsordnung (vgl. § 10 AusbVO). § 30 Inkrafttreten, Genehmigung Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündigung im Ärzteblatt Baden-Württemberg am 01. März 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung der Landesärztekammer vom 30. März 1988 außer Kraft. Die vorstehende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten und des Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer BadenWürttemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes und § 47 Abs. 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 12. 12. 2006 Az: 55-5418-14 hiermit bekannt gemacht. Stuttgart, 17. Januar 2007 Dr. med. U. Wahl Präsidentin Dr. med. A. Gräfin Vitzthum Schriftführerin Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. September 2006 erlässt die Landesärztekammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle gemäß § 71 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) unter Berücksichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006, BGBl. S. 1097 ff. die folgenden Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen 1. Zweck Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. 142 ÄBW 02 • 2007 2. Inhalt und Gliederung (1) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 zu § 5 der Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (2) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Auf gaben in höchstens 120 Minuten in folgenden Prüfungsbereichen durchzuführen: 1. Arbeits- und Praxishygiene, 2. Schutz vor Infektionskrankheiten, 3. Verwaltungsarbeiten, 4. Datenschutz und Datensicherheit, 5. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten. (3) Die Zwischenprüfung kann in programmierter Form durchgeführt werden. Insbesondere in diesem Fall kann die Prüfungsdauer unterschritten werden. 3. Aufgabenstellung Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung die Prüfungsaufgaben. Er kann überregional erstellte Prüfungsaufgaben übernehmen, soweit diese von Gremien erstellt oder ausgewählt werden, die entsprechend § 40 BBiG zusammengesetzt sind. 4. Prüfungsausschüsse Für die Durchführung der Zwischenprüfung kann die Landesärztekammer Prüfungsausschüsse, die bereits für Abschlussprüfungen errichtet sind, für zuständig erklären oder besondere Prüfungsausschüsse er richten. Bei der Zusammensetzung und Berufung sind die sich aus den §§ 40, 41 BBiG ergebenden Grundsätze zu wahren. 5. Prüfungstermin Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung soll so abgestimmt werden, dass einerseits die Ausbildung so weit fortgeschritten ist, dass hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten prüfbar sind und andererseits ggf. notwendige Korrekturen erfolgen können. Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden, frühestens aber nach 18 Monaten Ausbildungszeit. 6. Anmeldung Die Bezirksärztekammer fordert den ausbildenden Arzt/die ausbildende Ärztin rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubildenden für die Teilnahme an der Zwischenprüfung auf. 7. Feststellung des Ausbildungsstandes Mängel im Ausbildungsstand sind gegeben, wenn die Leistungen den Anforderungen im Allgemeinen nicht entsprechen. 8. Aufsicht (1) Die Bezirksärztekammern regeln ggf. im Benehmen mit den Prüfungsausschüssen die Aufsichtsführung, die sicherstellen muss, dass der Prüfling die Arbeiten selbständig und nur mit den erlaubten Arbeitsund Hilfsmitteln ausführt. (2) Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist in einer Liste zu ver merken. Bekanntmachungen 9. Prüfungsbescheinigung (1) Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. (2) Die Bescheinigung erhalten der Auszubildende/die Auszubildende und auf Verlangen der ausbildende Arzt/die ausbildende Ärztin. (3) Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax 7 69 81-5 00 10. Übergangsbestimmungen Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei der Bekanntgabe dieser Grundsätze bereits bestehen, sind die Grundsätze für die Durchführung der Zwischenprüfung für Arzthelferinnen vom Dezember 1986 weiterhin anzuwenden. 11. Bekanntgabe Die Grundsätze zur Durchführung der Zwischenprüfung werden im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekannt gegeben. Bezirksberufsgericht für Ärzte in Stuttgart Kombinierter Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 10 der StrlSchV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenund anderen ionisierenden Strahlen liegt. Termin: Mittwoch, 9. Mai 2007, ca. 11.00 Uhr s.t.–ca. 21.00 Uhr. Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal. Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 30 der StrlSchV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV – Neues aus der StrlSchV – Abschlusstestat für StrlSchV Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Teilnahmegebühr: 90 Euro für den Einzelkurs bzw. 100 Euro für den kombinierten Kurs; Brezel und Kaffee in der großen Pause sind inklusive; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Be arbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Loredana Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Durch Verfügung des Ministe riums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 22. 01. 2007 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83) mit Wirkung vom 25. Januar 2007 für die Dauer von 5 Jahren als 1. ärztlicher Beisitzer: Dr. med. Volker Hofmann Salzburger Straße 10 71229 Leonberg des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart bestellt. Landeseinheitliche Zwischen prüfung 2007 für Arzthelferinnen Die landeseinheitliche Zwischenprüfung für Arzthelferinnen findet am Samstag, dem 21. Juli 2007 statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Hilfsmitteln wie Textausgabe der Gebührenordnung und dergleichen nicht gestattet sein wird. Handys dürfen zur Prüfung nicht mit gebracht werden. ÄBW 02 • 2007 143 Bekanntmachungen Psychotherapeuten Landkreis Böblingen 71101 Schönaich psychologisch PP/VHT EK Nr. 0206 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax 7 87 52 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Augenärzte Stadtkreis Stuttgart 70563 Stuttgart Nr. 0201 Frauenärzte Rems-Murr-Kreis 73614 Schorndorf Nr. 0202 Stadtkreis Stuttgart 70178 Stuttgart Nr. 0207 Hausärzte Landkreis Heidenheim 89518 Heidenheim Allgemeinarzt Nr. 0208 Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie über die Abteilung Ärztebe ratung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75-3 00. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der „Warteliste“ eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Die formlose Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Postfach 80 06 08 in 70506 Stuttgart, schriftlich einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Facharztanerkennung, Angaben zum frühestmöglichen Praxisüber nahmezeitpunkt sowie das Einverständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisüber geber enthalten. Auf folgende, bereits früher veröffentlichte Ausschreibung können noch Bewerbungen eingehen: Hausärzte in 73312 Geislingen Nr. 0203 Zu diesen und insbesondere auch zu weiteren Niederlassungs-, Kooperations- und Übernahme möglichkeiten bietet Ihnen die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. Terminvereinbarung bitte unter Telefon (07 11) 78 75-3 00. Hautärzte Stadtkreis Stuttgart 70186 Stuttgart Nr. 0203 Nervenärzte Stadtkreis Stuttgart 70597 Stuttgart Nr. 0204 Main-Tauber-Kreis 97996 Niederstetten Nr. 0205 144 ÄBW 02 • 2007 Ausschuss Ärztinnen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 40 Bezirksberufsgericht für Ärzte in Karlsruhe Durch Verfügung des Ministe riums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 09. 01. 2007 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrechtlicher Vorschriften vom 09. Juni 2004 (GBl. S. 279) mit Wirkung vom 18. 03. 2007 für die Dauer von 5 Jahren Herr Leonhard Schmidt Heidelberger Straße 7 76199 Karlsruhe zum Vorsitzenden des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Karlsruhe bestellt und Herr Thomas Kleinheinz Landgericht Karlsruhe Hans-Thoma-Straße 7 76133 Karlsruhe zum stellvertretenden orsitzenden des BezirksberufsV gerichts für Ärzte in Karlsruhe bestellt. Fortbildungsseminar für Ärztinnen „Cardiopulmonale Reanimation“ (Theorie und praktische Übungen) Termin: Samstag, 12. Mai 2007 Kurs 1: 08.30–12.00 Uhr Kurs 2: 13.30–17.30 Uhr Ort: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Saarburger Ring 61, Mannheim-Friedrichsfeld Gebühr: 45 Euro Anmeldeschluss: 27. April 2007 (Teilnehmerzahl beschränkt) Die Zertifizierung mit 6 Fort bildungspunkten wird bei der Landesärztekammer beantragt. Anmeldung: Es wird um schriftliche verbindliche Anmeldung (entweder zu Kurs 1 oder Kurs 2) gebeten: Bezirksärztekammer Nordbaden, Frau Isolde Maisch, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe. Überweisung: Konto der Bezirksärztekammer Nordbaden, Nr. 0001 299 573, Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 660 906 21), Überweisungsvermerk: „Reanimationstraining“. Nach schriftlicher Anmeldung und Überweisungseingang erfolgt die Anmeldebestätigung. Anmeldungen ohne Zahlungs eingang können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Stornierung der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bekanntmachungen Transfusionsmedizin Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Transfusionsverantwortliche/-r und Transfusionsbeauftragte/-r Gemäß den aktuellen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) ist für Trans fusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte und für Ärzte, die ein Blutdepot oder ein blutgruppenserologisches Laboratorium leiten, eine theoretische Fortbildung einer Landesärztekammer erforderlich. Das Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie Mannheim des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen gGmbH veranstaltet am 23. und 24. März 2007 in Mannheim ein entsprechendes Seminar in zwei Blöcken. Es handelt sich hierbei um einen – jeweils 8 Stunden umfassenden – theoretischen Unterricht, gemäß den Fortbildungsinhalten des Curriculums der Bundesärztekammer zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/ -Beauftragter. Teil A Für Ärzte, welche nur Plasma derivate anwenden: Freitag, 23. März 2007 (ganztägig) Gebühr: 75,– Euro inkl. Arbeitsunterlagen und Essen Teil A und B Für Transfusionsverantwortliche und -beauftragte und für Leiter von Blutdepots bzw. blutgruppenserologischen Laboratorien: Freitag, 23. März 2007 und Samstag, 24. März 2007 (jeweils ganztägig) Gebühr: 100,– Euro inkl. Arbeitsunterlagen und Essen Anmeldung: Um verbindliche Anmeldung wird bis 2. März 2007 gebeten an: Prof. Dr. med. H. Klüter Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie Friedrich-Ebert-Straße 107 68167 Mannheim Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Dezius-Heß unter der Rufnummer (06 21) 37 06-8 17 oder per Fax 37 06-8 18. Mündlich-praktische Prüfungstermine für die Abschlussprüfung der Arzthelferinnen im SOMMER 2007 für den Kammerbezirk Nordbaden Karlsruhe: 07. 07. 2007 11. 07. 2007 14. 07. 2007 18. 07. 2007 21. 07. 2007 Heidelberg: 09. 07. 2007 11. 07. 2007 12. 07. 2007 13. 07. 2007 Pforzheim: 06. 07. 2007 07. 07. 2007 11. 07. 2007 Mannheim: 02. 07. 2007 03. 07. 2007 05. 07. 2007 09. 07. 2007 Mosbach: 13. 07. 2007 Calw: 11. 07. 2007 Frauenärztliche Praxis im Planungsbereich Enzkreis Praxisübernahmezeitpunkt: 02. 01. 2008 Kennziffer FR/151, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/198, Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 88 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Augenärztliche Praxis im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Zeitpunkt Kennziffer AU/54, Chirurgische Praxis (bisherige „Job-SharingGemeinschaftspraxis“) im Planungsbereich Heidelberg Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer CH/59, Frauenärztliche Praxis im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin bzw. spätestens 30. 06. 2007 Kennziffer FR/149, Frauenärztliche Praxis im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin bzw. spätestens 30. 06. 2007 Kennziffer FR/150, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Baden-Baden, Stadt/Rastatt Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/210, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/221, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/223, Hausärztliche Praxis – internistisch – (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Mannheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer HÄ/237, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – (Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HÄ/239) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/238, Horb: 29. 06. 2007 30. 06. 2007 ÄBW 02 • 2007 145 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – (Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HÄ/238) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/239, Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich Calw Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/240, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – (Gemeinschaftspraxis-Anteil) im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer HÄ/241, Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/242, Hausärztliche Praxis – internistisch – (Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HÄ/246) im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/247, Hautärztliche Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HG/57) im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer HG/56, Hautärztliche Praxis (Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HG/56) im Planungsbereich Karlsruhe-Stadt Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer HG/57, Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/243, Nervenärztliche Praxis im Planungsbereich Calw Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2007 Kennziffer NP/65. Hausärztliche Praxis – internistisch – im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/244, Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – im Planungsbereich Rhein-Neckar-Kreis Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/245, 146 Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch – (Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HÄ/247) im Planungsbereich Pforzheim Praxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/246, Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-3 12. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän ÄBW 02 • 2007 digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 02. 03. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Des Weiteren wird folgender Psychotherapeutensitz ausgeschrieben: Praxis eines Kinderund Jugendlichen psychotherapeuten im Planungsbereich Baden-Baden, Stadt/Rastatt Praxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer KJP/18. Nähere Informationen zu dieser ausgeschriebenen Praxis sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-1 63. Sollten Sie sich zu einer Bewerbung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewerbung sämtliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Führungszeugnis etc.). Die vollstän digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 02. 03. 2007 bei der KV BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Psychotherapeuten nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragspraxen gelten. Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 89 28 68 Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Stunden) „Reise medizinische Gesundheitsberatung“ 30 Millionen Bundesbürger reisen jährlich ins Ausland. Jeder Vierte fühlt sich während oder nach einer Fernreise krank. Der Bedarf an fundierter reisemedizinischer Beratung in der Arztpraxis wächst ständig. Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, individuelle reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauchund Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „Reise-Gesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Bekanntmachungen Wissenschaftliche Leitung: Frau Dr. med. R. Mazzola, Freiburg Termine: (jeweils Freitag/Samstag) 02./03. März und 23./24. März 2007 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 350,– Euro Seminar Psychosomatische Grundversorgung In den letzten Jahren sind bei vielen psychischen Erkrankungen Versorgungsleitlinien mit Behandlungspfaden für psychische, psychosomatische und SuchtErkrankungen erarbeitet worden. Diese zielen jeweils auf die Ko operation von Hausärzten, Fachärzten und die Abstimmung von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung. Dies war zur Qualitätsverbesserung und insbesondere zur Verbesserung der Schnittstellenproblematik erforderlich. Diese Versorgungsleitlinien entsprechen der Tatsache, dass die große Mehrzahl aller psychisch erkrankten Patienten primär in der hausärztlichen Praxis versorgt wird. Viele Patienten mit psychischen, psychosomatischen sowie Suchterkrankungen kontaktieren aber auch wegen spezieller körperlicher Symptome primär andere Fachärzte wie Orthopäden, Hals-Nasen-OhrenÄrzte, Kardiologen, etc. Im stationären Bereich stellen etwa in internistischen Kliniken Alkoholfolgeerkrankungen die häufigste Diagnose dar. Aufgrund dieser Entwicklung zu kooperativen, vernetzten Versorgungsstrukturen, die sich an Versorgungsleitlinien und Behandlungspfaden nach den Prinzipien der Evidenz basierten Medizin ausrichten, hat die Akademie die Fort- und Weiterbildung in der Psychosomatischen Grundversorgung neu strukturiert. Termine: (jeweils samstags, 9.00 s.t.–17.00 Uhr) 17. März 2007: Psychoonkologie am Beispiel des Mammakarzinoms 21. April 2007: Chronischer Rückenschmerz 16. Juni 2007: Sexuelle Störungen Ort: Haus der Ärzte, Freiburg Gebühr: 75,– Euro pro Samstag 8-stündiger Fortbildungskurs zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundes ausschusses in Zusammenarbeit mit der SAMA, Stuttgart und dem MDK Baden-Württemberg Ab 01. April 2007 können Vertragsärzte medizinische Rehabilitationsleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung nur noch verordnen, wenn sie eine besondere Qualifikation nachweisen. Diese fachliche Befähigung kann u. a. durch den neu konzipierten 8-stündigen Fortbildungskurs mit Lernerfolgskontrolle erworben werden. Termin: Sa, 10. März 2007 Beginn: 9.00 Uhr s.t. Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 80,– Euro Anmeldung: SAMA, Stuttgart, Telefon (07 11) 84 88 84-11 oder über E-Mail: [email protected] Eröffnungsveranstaltung 2007 der Akademie: Kinder und Jugendliche in der modernen Gesellschaft (Prof. Dr. Jörg Fegert, Ulm) Pharmakotherapie der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts störung unter aktuellen Gesichtspunkten (Klaus Kresse, Offenburg) Wie die Medien funktionieren und wie sie uns verändern Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 8 41 07 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Termin: Mi, 18. April 2007 Beginn: 19.00 Uhr s.t. Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß der aktuellen WBO in Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden Termin: Mo, 02.–Di, 10. Juli 2007 (außer Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg Gebühr: 550,– Euro Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben: Hausarzt Stadtkreis Freiburg 79098 Freiburg (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 04. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-1 Hausarzt Landkreis Lörrach (allgemeinärztliche Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-2 Notfalltraining für Ärzte (Grundkurs) in Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden Termin: Sa, 24. März 2007 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Bitte Programme und An meldeformulare anfordern! Auskunft und Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Postfach 63 80, 79039 Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-1 44/-1 42/ -1 41, Fax (07 61) 8 84-4 00, E-Mail: [email protected] Hausärztliche Praxis – internistisch – Landkreis SchwarzwaldBaar-Kreis 78050 VS-Villingen (Einzelpraxis) Zeitpunkt: zum nächstmöglichen Termin Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-3 Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77933 Lahr (örtliche BAG/ internistischer Anteil) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-4 ÄBW 02 • 2007 147 Bekanntmachungen Chirurgie Landkreis BreisgauHochschwarzwald 79822 Titisee-Neustadt (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-5 Chirurgie Landkreis Rottweil 78713 Schramberg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-6 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Landkreis Rottweil 78713 Schramberg (örtliche BAG) Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-7 HNO-Heilkunde Stadtkreis Freiburg (Einzelpraxis) Zeitpunkt: 01. 08. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-8 Nähere Informationen erhalten Sie über die Kassenärztliche Ver einigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen alle Zulassungsvoraus setzungen erfüllt sein (z. B. Arzt registereintragung, Facharzt u. a.). Der formlosen schriftlichen Bewerbung (bitte Chiffre-Nr. angeben) ist eine Auflistung des beruflichen Werdegangs beizufügen. Die Bewerbung ist bis zur jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Die in der Warteliste der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V) aufgenommenen Ärzte werden hiermit aufgefordert, sich bei Interesse ebenfalls zu bewerben. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. 148 Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 74 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin (80-Stunden-Kurs) zur Erlangung der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ lt. WBO vom 01. 06. 1999 Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg plant das 80stündige Weiterbildungsseminar Allgemeinmedizin im Rahmen der 5-jährigen Weiterbildung (WBO vom 01. 06. 1999) vom 5.–13. Mai 2007 im Ärztehaus Reutlingen durchzuführen. Dieses Seminar wird nur einmal jährlich durchgeführt. Wir bitten deshalb alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin nach der 5-jährigen Weiter bildung nach der WBO von 1999 befinden, die Teilnahme an diesem Kurs rechtzeitig einzuplanen. Ort: Ärztehaus Reutlingen Gebühr: 590,– Euro (Anmeldungs-Nr. 8/2007) Mindestteilnehmerzahl: 35 Falls die Mindestteilnehmerzahl 8 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt oder die Teilnahmegebühr erhöht werden. Ebenso wird 8 Wochen vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 80 Punkten angemeldet. ÄBW 02 • 2007 Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbildungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CMEPunkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und Online-Fortbildung zu gestalten. Diese Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärzte kammer Baden-Württemberg mit 10 Punkten auf das Fortbildungszertifikat anerkannt. Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. 8-stündiger Fortbildungskurs zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß den Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Termin: Samstag, 10. März 2007, 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 3/2007) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 90,– Euro Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Der Fortbildungskurs endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 21 Punkten angemeldet. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas an nehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das den Teilnehmern das für die Erstellung von Gutachten notwendige Wissen vermittelt. Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg bietet dieses Curriculum in modifizierter Form an: Termine: Freitag, 20. April 2007, 9.00–16.15 Uhr Samstag, 21. April 2007, 9.00–17.30 Uhr Freitag, 15. Juni 2007, 9.00–16.05 Uhr Samstag, 16. Juni 2007, 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 4/2007) Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 34 Punkten angemeldet. Bekanntmachungen 10. Gesundheitsforum Südwürttemberg „... bis der Notarzt kommt“ Für viele Ärztinnen und Ärzte, die nicht die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ erworben haben, ergeben sich in Bereitschafts- und Notdiensten oft nicht alltägliche Situationen mit ungewohnten Problemen, die häufig unter Zeitdruck bewältigt werden müssen. Das 10. Gesundheitsforum Südwürttemberg wird dieser Thematik mit typischen Beispielen vor dem Hintergrund der Reanimationsrichtlinien sowie juristischen und finanziellen Aspekten gewidmet sein. Termin: Samstag, 24. März 2007, 10.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 7/2007) Programm: 10.00–10.15 Uhr: Begrüßung Herr Dr. med. Michael Datz, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Tübingen 10.15–10.40 Uhr: Reanimationsrichtlinien Referent: Dr. med. Michael Schulze, Leitender Oberarzt der Abteilung Anästhesie der Universitätsklinik, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Fachkunde Leitender Notarzt, Tübingen 10.40–11.05 Uhr: Der kardiale Notfall Referent: Dr. med. Ralph Schulze, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, Fachkunde Rettungsdienst, Fachkunde Leitender Notarzt, Ulm 11.05–11.30 Uhr: Der psychiatrische Patient Referent: Dr. med. Tim Petersdorff, niedergelassener Facharzt für Psychiatrie und Psycho therapie, Fachkunde Rettungsdienst, Friedrichshafen 11.30–11.55 Uhr: Der Notfall beim Kind Referent: Dr. Michael Armann, niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Schwerpunkt Neonatologie, Fachkunde Rettungsdienst, Tübingen 11.55–12.20 Uhr: Juristische Fallstricke (Haftung, der tot aufgefundene Patient, etc.) Referent: Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 12.20–12.45 Uhr: Abrechnungsaspekte und Dokumentation Referent: Gernot Haug, Abrechnungsleiter Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksstelle Reutlingen 12.45–13.15 Uhr: Diskussion mit den Referenten Leitung: Dr. med. Michael Datz, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Tübingen Gebühr: keine Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungs ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatz bezeichnung ist u. a. die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 12. Oktober 2007, 14.00–17.30 Uhr Samstag, 13. Oktober 2007, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 14. Oktober 2007, 9.00–15.00 Uhr Freitag, 26. Oktober 2007, 14.00–18.15 Uhr Samstag, 27. Oktober 2007, 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 28. Oktober 2007, 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2007) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Chefarzt am Kreiskrankenhaus Laupheim Ort: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 350,– Euro Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 40 Punkten angemeldet. Palliativmedizin – Fallseminar Modul III Termin: 26.–29. September 2007 (Mittwoch–Samstag) (Anmeldungs-Nr. 11/2007) Gebühr: 425,– Euro Teilnehmerzahl: 15 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Nach der Neufassung der Weiterbildungsordnung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg vom 15. 03. 2006 (In Kraft getreten am 01. 05. 2006) und den allgemeinen Übergangsbestimmungen des § 20 Abs. 8 sind eine mindestens 12-monatige regelmäßige und überwiegende Tätigkeit in der Palliativmedizin innerhalb der letzten 8 Jahre vor Einführung der neuen Weiterbildungsordnung sowie umfassende Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Bereich nachzuweisen. Dies kann entweder geschehen durch: – Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiter bildungsbefugten oder – durch dokumentierten Nachweis über die palliativmedizinische Versorgung von 25 Patienten innerhalb von 5 Jahren oder – durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, welche die letztgenannten Möglichkeiten in Betracht ziehen, bietet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg die Fallseminare Module I–III im Ärztehaus Reutlingen an. Fallseminare Module I–II Termin: 23.–30. Juni 2007 (Samstag–Samstag) (Anmeldungs-Nr. 10/2007) Gebühr: 845,– Euro Teilnehmerzahl: 15 Personen Internet für Ärzte Termin: Samstag, 19. Mai 2007, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2007) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer Reutlingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten zertifiziert. Power Point-Seminar Termine: Samstag, 16. Juni 2007, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2007) Samstag, 20. Oktober 2007, 9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2007) Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, Reutlingen Ort: Bildungs- und TechnologieZentrum der Handwerkskammer Reutlingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Gebühr: jeweils 50,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten zertifiziert. ÄBW 02 • 2007 149 Bekanntmachungen Notfallmedizinisches Training für Arzthelferinnen Termine: Teil I: Basismaßnahmen der Reanimation Mittwoch, 7. März 2007, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 21. März 2007, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH6/2007 und AH7/2007) Teil 1: Basismaßnahmen der Reanimation Mittwoch, 11. April 2007, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 18. April 2007, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH8/2007 und AH9/2007) Teil I: Basismaßnahmen der Reanimation Mittwoch, 2. Mai 2007, 14.30–18.00 Uhr Teil II: Erweiterte Maßnahmen der Reanimation Mittwoch, 9. Mai 2007, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH10/2007 und AH11/2007) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fort bildung bei der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16, Fax (0 71 21) 9 17-4 00, E-Mail: [email protected] Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 71 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags arztsitze zur Übernahme/Wiederbesetzung ausgeschrieben: Innere Medizin (fachärztlich) Gastroenterologie Reutlingen (Stadt) Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort RT 46 Verkürzte Bewerbungsfrist: Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung auf diesen Sitz (RT 46) der KVBW – BD Reutlingen, bis spätestens zum 07. 03. 2007 zuge gangen sein muss! Chirurgie Sigmaringen (Stadt) Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: baldmöglichst SI 62 Anästhesiologie Stadtkreis Ulm Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst UL 25 Radiologie Reutlingen (Stadt) Übernahme eines Gemeinschafts praxisanteils Zeitpunkt: 01. 07. 2007 RT 48 Kinder- und Jugendheilkunde Kreis Reutlingen Bad Urach Übernahme einer Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2007 RT 47 Nähere Informationen vorab erhalten Sie bei der Kassen ärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Bezirksdirektion Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-2 39, Frau Kaupp. Die formlose schriftliche Bewerbung ist unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Chiffre-Nummer bis zum 20. 03. 2007 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirks direktion Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, einzureichen, die vollständigen Bewerbungsunterlagen können in Ausnahmefällen spätestens bis zum Tag der Sitzung des relevanten Zulassungsausschusses nachgereicht werden. Wir weisen darauf hin, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht. Impressum Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende), Dr. med. Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Herz, Dr. med. Geldmacher, Dr. med. Schade, Dr. med. Datz, PD Dr. med. Christian Benninger Verantwortlicher Chefredakteur: Jürgen Dreher Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] Verlag und Anzeigenverwaltung: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenverkaufsleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Anzeigenverwaltung: Angela Grüssner (Leitung) Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Gesamt-Anzeigenleitung: Christian Hennig (verantwortlich) Abonnement/Einzelhefte: Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen Telefon (0 89) 8 58 53-5 55 Telefax (0 89) 85 85 36 25 51 Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 50 vom 1. 1. 2007 gültig. Gesamtherstellung: Layout: GreenTomato Süd GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Bezugspreise: Inland: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 18,00 € (inkl. der jeweils gültigen MwSt.). EU-Länder-Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 109,20 € zzgl. 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