0 - Idstein

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0 - Idstein
Ingenieurbüro
Grandpierre & Wille
Gerichtsstraße 11
65510 Idstein
Deckblatt
Tel. 06126 / 9510-0
Fax. 06126 / 9510-50
E-mail: [email protected]
http:// igw-idstein.de
GRANDPIERRE & WILLE
GRANDPIERRE & WILLE
Magistrat der Stadt Idstein und
Stadtwerke der Stadt Idstein
Ausbau der Schützenhausstraße , einschließlich
Erneuerung der Wasserleitung
in Idstein-Kernstadt
Anliegerversammlung am 23. Juni 2016
Ingenieurbüro
Grandpierre & Wille
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INHALT
1. Übersicht
2. Vorstellung der Planung
2.1 Wasserleitung
2.2 Straßenbau
3. Allgemeines
Bauzeit, Bauablauf, Behinderungen,
Müllentsorgung, Notfahrzeuge
4. Kosten
4.1 Wasserleitung
4.2 Straßenbau
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1. Übersicht
Teilausbau
Schützenhausstraße
Länge ca. 320 m
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2.1 LP Wasserleitungsauswechslung Teil 1
WL Bestand:
- PVC – Leitung DN 125
- Baujahr ca. Mitte 60er
WL Neubau:
- ca. mittig der Fahrbahn
- ca. 330 m
- DN 150 GGG
- 5 neue Hydranten
Hausanschlüsse:
- 30 Stück
- HA`s Nordseite bis in Gehweg neu
- HA`s Südseite nur umhängen
Gesamtlageplan
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2.1 LP Wasserleitungsauswechslung Teil 2
Sonstige Tiefbauarbeiten,
seitens Telekom, Unitymedia,
Syna sind nicht vorgesehen
>> jeweils schriftlich bestätigt
WL Bestand:
- PVC – Leitung DN 125
- Baujahr ca. Mitte 60er
WL Neubau:
- ca. mittig der Fahrbahn
- ca. 330 m
- DN 150 GGG
- 5 neue Hydranten
Hausanschlüsse:
- 30 Stück
- HA`s Nordseite bis in Gehweg neu
- HA`s Südseite nur umhängen
Gesamtlageplan
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2.1
Gerichtsstraße 11
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Regelquerschnitt
Nordseite
Südseite
(Altbebauung)
(Neubebauung)
Gesamtlageplan
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2.2
LP Straßenbau Teil 1
Eckdaten Straßenbau:
-
ca. 320 m Gesamtlänge
ca. 8,50 m breit, variiert
Fahrbahnbreite: 5,50 m, Asphalt
Gehwegsbreite Südseite: 1,00 m Pflaster
Gehwegsbreite Nordseite: 1,30 m – 2,40 m, variiert, Pflaster
Rinne beidseitig zwischen Fahrbahn und Gehweg: je 0,50 m breit
Gesamtlageplan
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2.2
LP Straßenbau Teil 2
Eckdaten Straßenbau:
-
ca. 320 m Gesamtlänge
ca. 8,50 m breit, variiert
Fahrbahnbreite: 5,50 m, Asphalt
Gehwegsbreite Südseite: 1,00 m Pflaster
Gehwegsbreite Nordseite: 1,30 m – 2,40 m, variiert, Pflaster
Rinne beidseitig zwischen Fahrbahn und Gehweg: je 0,50 m breit
Gesamtlageplan
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(Altbebauung)
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2.2
Nordseite
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Regelquerschnitt Straßenbau
Südseite
(Neubebauung)
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3. Bauzeit, Bauablauf, Behinderungen , Müll, Notfahrzeuge
Bauzeit:
Baubeginn: August 2016, vor. ab der 33. KW (15.08.2016). Genauer
Termin wird noch bekannt gegeben.
Arbeiten für Wasserleitung: ca. 4 KW
Arbeiten für den Straßenbau: ca. 12 KW
Gesamtbauzeit:
ca. 4 Monate, bis Mitte Dezember
Tägliche Arbeitszeit der Fa. Schäfer in den Sommermonaten:
Mo. – Do. von 7:00 - 17:30 Uhr
Fr. von 7:00 – 14.30 Uhr
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3. Bauzeit, Bauablauf, Behinderungen , Müll, Notfahrzeuge
Bauablauf:
1. Baustelleneinrichtung, Abtragen/Fräsen der Straßenoberfläche
Befahrbarkeit auf Schotter und Zufahrten wird hergestellt
Dauer ca. 1 KW
2. Wasserhauptleitung beginnend ab Zufahrt Reitplatz
>> Wanderbaustelle
Dauer ca. 2 KW
3. Wasserhausanschlüsse, insgesamt 30 Stück
>> Wanderbaustelle, punktuelle Aufbrüche
Dauer ca. 2 KW
4. Abtragen des Gehweges Nordseite, Vorbereitung für das
Versetzen der Rinne Nordseite; ggf. regulieren der Zufahrten, Zugänge
Dauer ca. 2 KW
5. Erdarbeiten zur Herstellung neuer Gehweg Südseite und
Versetzen der Entwässerungsrinne; ggf. regulieren der Zufahrten, Zugänge
Dauer ca. 3 KW
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3. Bauzeit, Bauablauf, Behinderungen , Müll, Notfahrzeuge
Bauablauf:
6. Vorbereitung Fahrbahn und Einbringen der bituminösen Tragschicht
Dauer ca. 2 KW
7. Pflasterarbeiten Gehwege; Asphaltdeckschicht aufbringen
>> sofern die Witterung es zulässt.
Dauer ca. 3 KW
8. Restarbeiten und Räumen der Baustelle
Dauer ca. 1 KW
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3. Bauzeit, Bauablauf, Behinderungen , Müll, Notfahrzeuge
Behinderungen:
→ Parken im Baufeld während der Arbeitszeit nur bedingt möglich.
Es können die Stellplätze in der vorderen Schützenhausstraße
zwischen Bauhof und Zufahrt Tennisplätze genutzt werden.
→ Andienung der Grundstücke:
- fußläufig: immer
- mit PKW: während der Arbeitszeit bedingt nach Bauablauf;
abends und am Wochenende sollte die Zufahrt an das
bzw. auf das Grundstück möglich sein.
Als Umfahrung können die Straßen/Wege zum Zinsgrabenweg und
der verlängerte Himmelsbornweg genutzt werden.
→ Abstellen Wasser: wird 2 x notwendig
- Anbindung der neu gelegten Wasserleitung an den Bestand
Dauer: ca. 4 Stunden
- Anbindung des jeweiligen Hausanschlusses
Dauer: ca. 2-3 Stunden
Das Abstellen des Wassers wird vom Auftragnehmer/Baufirma
2 Tage vor Ausführung bekannt gegeben.
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3. Bauzeit, Bauablauf, Behinderungen , Müll, Notfahrzeuge
Müllentsorgung, Notfahrzeuge:
→ Müllentsorgung
- Die Müllentsorgung findet an zwei dafür vorgesehenen Stelle statt.
- Die Detailabstimmung mit EAW läuft gerade.
- Die Baufirma ist beauftragt beim Transport der Tonnen Hilfestellung
zu leisten.
- Die Tonnen sind vom Eigentümer in geeigneter Weise zu
kennzeichnen.
→ Notfahrzeuge
Die Bauabläufe sind so ausgelegt, dass in kürzester Zeit
Notfahrzeuge die Baustelle passieren können.
- Info an die Leitstelle vor Baubeginn
- Stahlplatten als Überfahrten
- kurzfristiges Entfernen von Baumaschinen
- Nutzen der Umfahrungen
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4. 1
Kosten Wasser
WL - Schützenhausstraße (Kosten Hausanschlüsse):
Es handelt sich um überschläglich ermittelte Kosten. Die tatsächlichen
Kosten werden gemäß dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
1. Eigentümer Nordseite:
ca. 4,50 m Neubau, einschl. Anbohrschieber
netto ca. 1.000,00 € bis 1.500,00 €
2. Eigentümer Südseite:
nur Umbinden, einschl. Anbohrschieber
netto ca. 500,00 € bis 1.000,00 €
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4. 2
Kosten Straßenbau
Straßenbeitragssatzung Stadt Idstein
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Wiederkehrende Straßenbeiträge
Anwendung der wiederkehrenden Straßenbeiträge
Beitrag im Sinne
des KAG
Erstmalige Herstellung in
Vergangenheit erfolgt?
erfolgt 1966
Merkmale einer endausgebauten Straße erfüllt?
Satzung v. 1961
Grundhafte Sanierung
der Verkehrsfläche?
ja
Satzung zur Erhebung
von Straßenbeiträgen?
Satzung v. 2013
24.06.2016
Magistrat der Stadt Idstein
17
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Beitragsfreie- und pflichtige Aufwendungen
Grundhafte Erneuerungsmaßnahmen
Beitragspflichtig
Voraussetzungen: Ablauf der Nutzungsdauer
(ca. 30 Jahre und älter) eingetretener Verschleiß
Verbesserungsmaßnahmen / Umbau
z. B. Gehweg bisher: Asphalt / neu: Pflasterbelag
Erweiterungsmaßnahmen / Ausbau
z. B. Gehwegverbreiterung
Reparaturmaßnahmen
Beitragsfrei
Ausbesserungsmaßnahmen
24.06.2016
Magistrat der Stadt Idstein
18
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Kurzüberblick zum wiederkehrenden Straßenbeitrag
Der wiederkehrende Beitrag wird anstelle eines einmaligen Beitrags erhoben.
Der Beitrag wird für den besonderen Vorteil erhoben, den ein Grundstück durch die
Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen erhält.
Erhoben werden ausschließlich die jährlichen Investitionsaufwendungen für den
Um- und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Idstein.
Es werden nur investive Aufwendungen berücksichtigt, die innerhalb
des jeweiligen Abrechnungsgebiet entstehen.
Der Anteil der Stadt Idstein an den Kosten beträgt 35%.
Für Maßnahmen in Idstein-Kern erfolgt die Verteilung über die
Veranlagungsfläche der Grundstücke in Idstein-Kern.
24.06.2016
Magistrat der Stadt Idstein
19
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Übersicht Kostenermittlung & Umlageverfahrens
Straßenbau
Straßenbau
151.800 €
beitragsfähige
beitragsfäKosten
hige
Kosten
255.900
€
Straßenent-
Straßenentwässerung
wässerung
28.900 €
Straßen-
Straßenbeleuchtung
beleuchtung
0€
Gehwege
Gehwege
75.200 €
Städtischer
Städtischer
Anteil 35%
Anteil
35%
89.565
€
Berechnungsbeispiel über Fläche ohne
Gewichtung mit Geschoßigkeit / Nutzung ect.
ä
166.335€
= 7,70 €/m²
ß
21.590 ²
Einmalige Beiträge
UmlageUmlagefähige
Kosten
fähige
166.335
Kosten€
24.06.2016
Idstein
Wiederkehrende
Beiträge
Magistrat der Stadt Idstein
ä
166.335€
= 0,05 €/m²
3.350.000 ²
20
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit .