Fusionsprojekt Buchegg

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Fusionsprojekt Buchegg
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Bauland in Mühledorf / Buchegg
Adresse
Hintere Gasse / GB Nr. 49
4583 Mühledorf
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Inhaltsverzeichnis
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Gemeinde Buchegg
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Ortsteil Mühledorf
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
Mühledorf GB Nr. 49
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
Grundstückangaben
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Grundbuchauszug
8
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Nutzung und Bauvorschriften
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Auskünfte, Besichtigung und Verkaufsbedingungen
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Seite
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Gemeinde Buchegg
Am 1. Januar 2014 haben sich die Dörfer Gossliwil, Hessigkofen, Bibern, Tscheppach, Brügglen,
Küttigkofen, Kyburg-Buchegg, Aetingen, Aetigkofen und Mühledorf zur Einheitsgemeinde Buchegg
mit Verwaltungssitz in Mühledorf zusammengeschlossen.
Gemeindestand vor der Fusion zur Einheitsgemeinde Buchegg am 1.1.2014
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Ortsteil Mühledorf
Mühledorf liegt im Herzen vom „Buechibärg“. Das enge und wasserreiche Mühletal ist landschaftlich
von besonderem Reiz. Nirgends anderswo sind Baumgruppen so perfekt in die Szenerie
eingepasst. Sie führen das Auge als Zeugen einer intakten Natur durch das Tal. Aber gerade
dadurch, dass die hoch gewachsenen Bäume oft die Sicht auf das eine oder andere Haus halb
verdecken oder hinter einem Haus stehen und weit über das Dach hinausragen, zeigen sie auch,
wie Mensch und Natur hier im Einklang stehen. Scheint dann noch die Sonne und weht ein leichter
Wind, lebt und bewegt sich die natürliche Landschaft, ohne dass der Mensch etwas dazutut. Farben
und Formen wechseln fliessend, faszinieren den Betrachter.
Wie ein schmales Band von nahezu zwei Kilometern reiht sich Haus an Haus. Im unteren Teil des
Dorfes, dort wo sich Bach und Wiesen zum idyllischen Stelldichein treffen, gruppieren sich alte
Häuser um die grosse Mühle. Das eigentliche Dorfzentrum von Mühledorf liegt im oberen Teil des
Dorfes bei der alten, schönen Kirche.
Etwas Besonderes ist auch das kleine Schwimmbad im Zentrum von Mühledorf. Die Atmosphäre ist
familiär und grosse Bäume spenden Schatten.
Mühledorf ist ein Dorf der Einheitsgemeinde Buchegg und wird durch den öffentlichen Verkehr mit
dem Postauto u.a. zum Bahnhof nach Lohn-Lüterkofen erschlossen. Kindergarten und Primarschule befinden sich in Lüterkofen, die Sekundarstufe ist in Schnottwil. Der Schülertransport erfolgt
mit dem Postauto.
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Die Poststelle befindet sich im Dorf, nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten gibt‘s in Lohn-Lüterkofen,
Arch und Schnottwil, nicht zu vergessen aber auch die vielen örtlichen Bauernbetriebe, die ihre
Erzeugnisse direkt auf dem Hof anbieten, frischer geht’s nicht…Und wer sich kulinarisch verwöhnen lassen möchte, dem sei an dieser Stelle der weitherum
bekannte, gleich gegenüber der Kirche gelegene stattliche Gasthof Kreuz wärmstens empfohlen.
Der Steuerfuss in Mühledorf bzw. in der ganzen Gemeinde Buchegg beträgt derzeit 115%.
Distanzen
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nach Solothurn
15 km, mit dem ÖV 30 Minuten
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nach Bern
30 km, mit dem ÖV 50 Minuten
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nach Biel
20 km, mit dem ÖV 45 Minuten
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zum Anschluss A1 Kriegstetten
15 km
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zum Anschluss A5 Grenchen
10 km
Mühledorf GB Nr. 49
Das von schönen alten Obstbäumen geprägte Grundstück liegt mitten in Mühledorf.
Ansicht von Nordwesten
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Ansicht von Nordwesten
Ansicht von Südosten
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Grundstückangaben
Das trapezförmige Grundstück weist eine leichte, nordwestlich orientierte Hanglage auf. Es ist voll
erschlossen, die Zufahrt erfolgt über die „Hintere Gasse“
Adresse
Hintere Gasse, 4583 Mühledorf SO
Grundbuch-Nr.
49
Grundstückfläche
1185 m2
Bauzone
Kernzone
Grundbuchplan
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Nutzung und Bauvorschriften
Gemäss Zonenvorschriften gilt:
Kernzone
1 Zweck
Erhaltung, Nutzung und Ergänzung des historisch wertvollen Dorfkerns mit
seinen Strassenräumen, Plätzen, Grünräumen und den ortstypischen,
prägenden Bauten.
2 Nutzung
Zulässig sind Wohnungen, nichtstörende Gewerbebetriebe, Landwirtschaftsbetriebe, Gaststätten, Läden, Büros, öffentliche Bauten und weitere,
dem
Charakter
der
Zone
entsprechende
Kleingewerbeund
Dienstleistungsbetriebe.
3 Bauweise
Sämtliche baulichen Massnahmen haben sich typologisch (Proportionen,
Bauart, Dachform, farbliche Gestaltung) in die bestehenden Strukturen
einzuordnen.
4 Baumasse
Grünflächenziffer
Ausnützungsziffer
Geschosszahl
Gebäudehöhe
Gebäudelänge
GZ
AZ
G
GH
GL
5 Gestaltung
Stellung
abgestimmt auf das Ortsbild (umgebende Gebäude,
Ortsstruktur, Gelände)
Sattel- und Krüppelwalmdächer mit beidseits
gleicher Neigung
min. 35° - max. 45°, Gehrschilde max. 50°
naturrote oder braune Tonziegel
traufseitig min. 80 cm, stirnseitig min. 60 cm
gestattet sind Einzellukarnen in aufgelöster Form, die
hinsichtlich
Grösse,
Proportionen,
Gestaltung,
Material
und
Farbgebung
der
traditionellen
Dachlandschaft angepasst sind. Der Charakter der
Dachlandschaft darf durch die Aufbauten nicht
wesentlich verändert werden.
gemäss KBV, Grösse max. 118 x 78 cm
sind nicht zulässig
Traditionelle Baumaterialien wie Stein, Holz.
Verputz in ortsüblichen Strukturen und Farben.
Fenster und Türen sind in traditioneller Weise, d. h.
unter anderem mit Sprossen auszuführen.
Für gut gestaltete neue Elemente können auch
neuzeitliche Strukturen und Materialien bewilligt
werden, sofern sie die Anforderungen nach Abs. 3
erfüllen.
Wo die Kernzone durch die Ortsbildschutzzone
überlagert ist, gelten zusätzlich die Vorschriften der
Ortsbildschutzzone.
Dachformen
Dachneigung
Bedachung
Dachvorsprünge
Dachaufbauten
Dachflächenfenster
Dacheinschnitte
Fassaden
Ortsbildschutz
min.
0.40
max. 0.50
max. 2 G
max. 7.50 m
max. 30.00 m
6 Umgebung
Vorgärten, Plätze
Vorgärten und Vorplätze sind in traditioneller Art zu
erhalten oder zu gestalten. Als Beläge sind
Heissmischteer, Natursteinpflaster, Mergel, Kies
oder passende Verbundsteine zu verwenden.
7 Solaranlagen
Solaranlagen sind nur soweit zulässig, als sie das Ortsbild nicht
beeinträchtigen. Sie haben sich in die Dachgestaltung und in die Umgebung
zu integrieren und dürfen die Dachlandschaft und das Erscheinungsbild der
Gebäude nicht stören.
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8 Denkmalpflege
Alle Baugesuche, welche die Kernzone betreffen, sind der kantonalen
Denkmalpflege zur Stellungnahme zu unterbreiten.
9 Ausnahmen
Kleinere An- und Nebenbauten müssen eingeschossig erstellt werden.
Ausnahmen bezüglich Dachform, Dachneigung, Bedachungsmaterial und
Dachvorsprüngen sind bei eingeschossigen An- und Nebenbauten bis 30 m2
Grundfläche möglich, wenn sie für das Ortsbild von untergeordneter
Bedeutung sind und nicht störend in Erscheinung treten.
Im Weiteren kann der Gemeinderat auf Antrag der Baubehörde und in
Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege für den Ausbau geschützter und
schützens- bzw. erhaltenswerter Gebäude Ausnahmen von den
Bestimmungen bewilligen, wenn dies für die Erhaltung oder sinnvolle
Weiterverwendung des Gebäudes zweckmässig oder aus Gründen des
Ortsbildschutzes nötig ist. Zudem dürfen keine öffentlichen und
schützenswerten nachbarlichen Interessen verletzt werden.
Zufahrt via Hintere Gasse
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Auskünfte, Besichtigung und Verkaufsbedingungen
Für weitere Auskünfte oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermines wenden Sie sich bitte an
die Beauftragte:
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Schachenstrasse 25
4562 Biberist
Tel. 079 629 58 90
[email protected]
www.bib-immobilien.ch
Kaufangebote sind schriftlich an die Beauftragte einzureichen. Im Kaufangebot ist aufzuzeigen,
welche künftige Nutzung vorgesehen ist.
Mit dem Kaufangebot ist ein entsprechender Finanzierungsnachweis einer Schweizerischen Bank
oder Versicherungsgesellschaft einzureichen.
Biberist, 5. August 2015 gbau
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