BGI 521 "Leitern sicher benutzen"

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BGI 521 "Leitern sicher benutzen"
Leitern
sicher benutzen
BG-Information
BGI 521
Informationsschriften
Anschläger (BGI 556)
Arbeiten an Bildschirmgeräten (BGI 742)
Arbeiten an Gebäuden und Anlagen
vorbereiten und durchführen (BGI 831)
Arbeiten in engen Räumen (BGI 534)
Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern (BGI 5074)
Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (BGI 741)
Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den
Sicherheitsbeauftragten (BGI 587)
Arbeitssicherheit durch
vorbeugenden Brandschutz (BGI 560)
Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung und Metallbearbeitung (BGI 722)
Belastungstabellen für Anschlagmittel (BGI 622)
Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Schweißrauche – Hilfestellung für die schweißtechnische Praxis (BGI 616) – (als pdf unter www.vmbg.de)
Damit Sie nicht ins Stolpern kommen (BGI 5013)
Der erste Tag – Leitfaden für den
Unternehmer als Organisationshilfe und zur
Unterweisung von Neulingen (BGI 568)
Der Familienbetrieb – Das Wichtigste für Sicherheit
und Gesundheit in Kleinbetrieben (BGI 5030)
Einsatz von Fremdfirmen
im Rahmen von Werkverträgen (BGI 865)
Elektrofachkräfte (BGI 548)
Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (BGI 839)
Elektrostatisches Beschichten (BGI 764)
Fahrzeug-Instandhaltung (BGI 550)
Gabelstaplerfahrer (BGI 545)
Galvaniseure (BGI 552)
Gasschweißer (BGI 554)
Gebrauch von Hebebändern und
Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873)
Gefährdungen in der
Kraftfahrzeug-Instandhaltung (BGI 808)
Gefahren beim Umgang mit Blei und
seinen anorganischen Verbindungen (BGI 843)
Gefahren durch Sauerstoff (BGI 644)
Gefahrstoffe in Gießereien (BGI 806)
Gießereiarbeiter (BGI 549)
Handwerker (BGI 547)
Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658)
Hitzearbeit
Erkennen – beurteilen – schützen (BGI 579)
Inhalt und Ablauf der Ausbildung
zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838)
Informationen zur Ausbildung
der Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838-1)
Instandhalter (BGI 577)
Jugendliche (BGI 624)
Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe
(BGI 762)
Kranführer (BGI 555)
Lackierer (BGI 557)
Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien (BGI 5017)
Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (BGI 688)
Leitern sicher benutzen (BGI 521)
Lichtbogenschweißer (BGI 553)
Maschinen der Zerspanung (BGI 5003)
Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523)
Metallbau-Montagearbeiten (BGI 544)
Montage, Demontage und Instandsetzung von
Aufzugsanlagen (BGI 779)
Montage von Profiltafeln für Dach und Wand (BGI 5075)
Nitrose Gase beim Schweißen
und bei verwandten Verfahren (BGI 743)
Praxishilfe für Unternehmer
– Schlosserei (BGI 751-1)
Praxishilfe für Unternehmer
– Kfz-Instandhaltung (BGI 751-2)
Praxishilfe für Unternehmer
– Heizung, Klima, Lüftung (BGI 751-3)
Praxishilfe für Unternehmer
– Galvanik (BGI 751-4)
Praxishilfe für Unternehmer
– Stahlbau, Metallbau (BGI 751-5)
Presseneinrichter (BGI 551)
Pressenprüfung (BGI 724)
Prüfung von Pfannen (BGI 601)
Rückengerechtes Verhalten beim Gerüstbau (BGI 821)
Schadstoffe beim Schweißen
und bei verwandten Verfahren (BGI 593)
Schleifer (BGI 543)
Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig
auswählen, anwenden und prüfen (BGI 826)
Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen (BGI 855)
Sichere Reifenmontage (BGI 884)
Sichere Verwendung von
Flüssiggas in Metallbetrieben (BGI 645)
Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (BGI 720)
Sicherheit bei der Blechverarbeitung (BGI 604)
Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung (BGI 5100)
Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen (BGI 533)
Sicherheit durch Betriebsanweisungen (BGI 578)
Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527)
Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei Transport- und Lagerarbeiten (BGI 582)
Sicherheit und Gesundheitsschutz
durch Koordinieren (BGI 528)
Stress am Arbeitsplatz (BGI 609)
Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen in der Metallindustrie (BGI 805)
Überwachung von Metallschrott
auf radioaktive Bestandteile (BGI 723)
Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546)
Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim
Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) (BGI 746)
Verringerung von Autoabgasen in der Kfz-Werkstatt (BGI 894)
Wenn die Seele streikt (BGI 5046)
Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel (BGI 5090)
Auf CD-ROM erhältlich:
„Prävention – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz”
Gerhard Stehfest
Hermann Ryssy
Leitern sicher benutzen
Verantwortlich für den Inhalt:
Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
1
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
1.1
Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
1.2
Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
1.3
Mehrzweckleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
1.4
Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
Leitern sicher benutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
2.1
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
2.1.1 Leitern als Verkehrsweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
2.1.2 Leitern als Arbeitsplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10
2.2
Benutzung von Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11
2.3
Benutzung von Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12
2.4
Sonderformen von Leitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14
2.5
Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
15
3
Leitern regelmäßig prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16
4
Leitern instand halten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
5
Vorschriften und Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
5.1
Staatliche Vorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
5.2
BG-Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
5.3
BG-Regeln, BG-Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
5.4
DIN-Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
2
Leiterarten
Anhang 1
Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges – Beispiele. . . . . . .
19
Anhang 2
Muster einer Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . .
20
Anhang 3
Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern . . . . . .
21
Anhang 4
Muster einer Frageliste zur sicheren Benutzung von Leitern . .
23
2
Vorwort
Diese BG-Information befasst sich mit
den grundsätzlichen Anforderungen bei
der Benutzung von Leitern.
Eine durchzuführende Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die
sichere Benutzung von Leitern. Es werden die häufigsten Unfallursachen,
Leiterarten und die Bedingungen für die
sichere Benutzung von Leitern dargestellt sowie Hinweise für die erforderlichen Prüfungen aufgeführt.
Jährlich sind ca. 26 000 Unfälle mit
Leitern in der gewerblichen Wirtschaft zu
verzeichnen. Rund 50 % aller Absturzunfälle sind Leiterunfälle.
Leiterunfälle führen zu schweren Verletzungen. Jährlich sind ca. 20 Todesfälle
auf Leiterunfälle zurückzuführen.
Leiterunfälle = Platz 1 bei Absturzunfällen
Unfallursachen
Die Hauptunfallgefahr ist zu über 95 %
auf die Benutzung von Leitern zurückzuführen. Das Versagen von Leiterteilen,
z. B. Brechen eines Holmes, einer
Sprosse oder anderer Bauteile, spielt eine
untergeordnete Rolle.
Die meisten Unfälle ereignen sich bei der
Benutzung von Anlege- und Stehleitern
(Bild 1 auf Seite 4).
Häufigste Unfallursachen sind
● Verwenden einer ungeeigneten Leiter,
● Verwendung einer schadhaften Leiter,
● Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes
oder Leiterkopfes,
● Um- oder Wegkippen der Leiter –
mangelhafte, nicht standsichere Aufstellung,
● Verlust des Gleichgewichtes,
z. B. durch seitliches Herauslehnen
oder unsicheren Stand auf den
Leitersprossen,
● Abrutschen von den Leitersprossen,
● Mitnahme von sperrigem Material,
● Benutzung einer Stehleiter zum
Übersteigen auf höher gelegene
Arbeitsplätze,
● Verwendung einer unverhältnismäßig
langen Leiter (sehr hoher Arbeitsplatz
bzw. Aufstieg) sowie
● Verwendung einer zu kurzen Leiter
als Verkehrsweg (Leiterkopf ragt nicht
mindestens 1 m über die Ausstiegsstellen).
3
Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten” (BGV C 22) besagt, dass
z. B. Anlegeleitern nur für kurzzeitige
Tätigkeiten geringen Umfanges verwendet werden dürfen (siehe Anhang 1).
Ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22)
verbietet sich der Einsatz der Anlegeleiter
als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg.
Ausnahmen hierzu regeln § 7 (5)
und § 10 (4) der BGV C 22.
Bild 1: Verteilung der Leiterunfälle nach Leiterarten (Unfälle bei den
Metall-Berufsgenossenschaften)
Stehleitern
34 %
Anlegeleitern
60 %
Sonstige Leitern
6%
4
1 Leiterarten
Leitern sind tragbar oder fahrbar und
bestehen aus Stufen oder Sprossen, die
mit Wangen oder Holmen verbunden
sind. Sie können mit Anbauteilen und
ggf. Zubehör ausgestattet sein.
Bild 1-2: Stufenanlegeleiter
1.1 Anlegeleitern
Anlegeleitern sind Leitern, die zu ihrer
Benutzung an ein Bauteil angelegt
werden (Bilder 1-1, 1-2, 1-3 und 1-4 auf
Seite 6). Zu ihnen zählen insbesondere
einteilige Anlegeleitern, Schiebeleitern,
Steckleitern und Rollleitern.
Bild 1-3: Steckleiter
Rollleitern – auch Regalleitern genannt –
besitzen Rollen, die auf ortsfesten
Schienen laufen.
Bild 1-1: Einteilige Sprossenanlegeleiter
5
Bild 1-4: Schiebeleiter (hier mit Seilzug)
Bild 1-5: Sprossenstehleiter
Bild 1-6: Stufenstehleiter
einseitig besteigbar
1.2 Stehleitern
Stehleitern sind zweischenklige frei
stehende Leitern (Bilder 1-5 und 1-6). Sie
können aus Einzelteilen oder mit einseitig aufgesetzter Schiebeleiter zusammengesetzt werden.
Stehleitern können auch verfahrbar sein
(fahrbare Stehleitern).
6
beidseitig besteigbar
1.3 Mehrzweckleitern
1.4 Podestleitern
Mehrzweckleitern können als Stehoder Anlegeleitern zur jeweils anderen
Bauart umgerüstet werden (Bild 1-7).
Podestleitern sind einseitig oder beidseitig besteigbare Aufstiege mit Stufen
oder Flachsprossen und umwehrter
Plattform (Bild 1-8).
Bild 1-7: Mehrzweckleiter
Bild 1-8: Podestleiter
7
2 Leitern sicher benutzen
2.1 Allgemeines
Bevor der Unternehmer eine Leiter als
Verkehrsweg zu einem hoch gelegenen
Arbeitsplatz oder als Arbeitsplatz bereitstellen und benutzen kann, muss er im
Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Tätigkeiten und den
Verkehrsweg sicherer ist (z. B. Gerüst,
fahrbare Hubarbeitsbühne, Treppen,
Rampen, Aufzüge).
Die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) fordert im Anhang 2 Nr. 5.1.4:
„Die Benutzung einer Leiter als hoch
gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände
zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel
wegen der geringen Gefährdung und
wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen
Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht
ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.“
Beispiele für bauliche Gegebenheiten:
● enge Räume
(Kessel, Behälter, Kanäle),
● enge Regalgänge,
● Zugang zu Dächern,
● Reparatur und Wartung von Maschinen
und Anlagen (kurzzeitig).
Leitern sind in der erforderlichen, der
Arbeitsaufgabe entsprechenden Bauart,
der erforderlichen und zugelassenen
Größe, dem erforderlichen Werkstoff,
dem notwendigen Zubehör und der notwendigen Anzahl bereitzustellen und
vom Benutzer zweckentsprechend zu
8
benutzen. Beim Einsatz von Leitern
ist neben den Tätigkeiten auch die Umgebung zu berücksichtigen.
Bei der Auswahl einer Leiter ist u. a.
Folgendes zu beachten:
● ausreichende Größe,
● ausreichende Tragkraft,
● Bodenbeschaffenheit
(z. B. glatt, nachgiebig, uneben),
● auszuführende Tätigkeiten und
● Arbeitsumgebung.
Zusätzliche Gefahren können ausgehen von
● elektrischen Anlagen,
● Anlagen mit Explosionsgefahr,
● Rohrleitungen, Behältern,
● Schächten, Kanälen, Gruben,
● maschinellen Anlagen,
● Kranen und Förderanlagen,
● Absturzkanten und
● senkrecht stehenden Bewährungsstählen.
Der Hersteller von Leitern erstellt für
den Benutzer eine Betriebsanleitung, die
an der Leiter deutlich erkennbar und
dauerhaft angebracht sein muss.
Die Betriebsanleitung kann in schriftlicher
Form oder als Piktogramm gestaltet sein
(Bild 2-1).
Die Benutzer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch
einmal jährlich, über die Gefahren und
die notwendigen Schutzmaßnahmen
beim Benutzen von Leitern unterwiesen
werden. Hilfsmittel für die Unterwei-
Bild 2-1:
Betriebsanleitung
mit Piktogrammen
sungen sind die Betriebsanleitung des
Herstellers und die Betriebsanweisung
des benutzenden Unternehmens
(siehe BG-Informationen „Sicherheit
durch Betriebsanweisungen“ [BGI 578]
und „Sicherheit durch Unterweisung“
[BGI 527]).
Die wichtigsten Unterweisungsinhalte
für eine sichere Benutzung von Leitern
können z. B. sein:
● Nur geeignete Leitern einsetzen und
diese bestimmungsgemäß benutzen
(standsicher und sicher begehbar).
● Mängel dem Vorgesetzten melden und
Leiter der Benutzung entziehen.
● Schadhafte Leitern nicht verwenden
und vor Weiterbenutzung von einer
fachlich geeigneten Person (Fachbetrieb oder Hersteller) sachgerecht instand setzen lassen. Schadhaft sind
Leitern z. B. bei eingeschnittenen,
angerissenen Sprossen und Holmen
und Knickstellen (beachte Bedienungsanleitung/Checklisten der Hersteller).
● Aufstellung auf tragfähigem Untergrund.
● Geeignete, sichere Anlegestellen
verwenden (nicht geeignet sind Glasscheiben, Spanndrähte, Stangen,
unverschlossene Türen usw.).
● Sichern der Leiterfüße gegen Wegrutschen, Einsinken usw.
9
● Einhaltung des Anstellwinkels von
Anlegeleitern (siehe Abschnitt 2.2).
● Sicherung des Leiterkopfes von
Anlegeleitern gegen Abrutschen und
Wegkippen.
● Stehleitern nicht zum Übersteigen
auf Bühnen, Galerien oder andere hoch
gelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege verwenden.
● Stehleitern nicht als Anlegeleiter benutzen.
● Stehleitern nur mit Spreizsicherung
verwenden (Ketten, Gurte, Gelenke).
● Sicherung bei Aufstellung von Leitern
in Verkehrswegen (Absperrung, Kennzeichnung, Sicherungsposten).
● Wangen und Holme nicht provisorisch
verlängern.
● Beim Benutzen von Leitern geeignetes
Schuhwerk tragen (z. B. ausreichendes
Profil).
● Immer für sicheren Kontakt zur Leiter
sorgen (dies ist z. B. gegeben, wenn sich
der Benutzer beim Aufstieg immer mit
einer Hand an der Leiter festhalten kann).
Hinweise für eine sichere Benutzung von
Leitern ergeben sich auch aus der auf der
Leiter angebrachten Betriebsanleitung des
Herstellers in Form von Piktogrammen.
Achtung!
Werden Leitern ausgeliehen und benutzt,
so sind diese vor der weiteren Benutzung
auf den sicheren und ordnungsgemäßen
Zustand zu prüfen.
Die zuvor aufgeführten Kriterien sind
dabei zu berücksichtigen.
10
2.1.1 Leitern als Verkehrsweg
Aufstiege zu Arbeitsplätzen sind als
Treppen oder Laufstege auszuführen.
Befinden sich Aufstiege im Verkehrsweg zu Arbeitsplätzen, dürfen nur in Ausnahmefällen Leitern benutzt werden.
Ausnahmen sind:
● Höhe ≤ 5 m
– als Aufstieg für kurzzeitige Bauarbeiten (siehe Anhang 1)
– als Zugänge zu Arbeitsplätzen in
Schächten, wenn Treppen nicht eingebaut werden können
● in Gerüsten
– als innen liegender Leitergang über
maximal zwei Gerüstlagen
– als außen liegender Leitergang bis
maximal 5 m Höhe
2.1.2 Leitern als Arbeitsplatz
Anlegeleitern dürfen als Arbeitsplätze
bei Bauarbeiten nicht verwendet werden
(Bild 2-2).
Ausnahmen:
● Standplatz nicht höher als 7 m
● Arbeitsdauer ≤ 2 Stunden bei Standplatzhöhe > 2 m
● Werkzeug und Material nicht schwerer
als 10 kg
● mitgeführte Gegenstände nicht größer
als 1 m2 (Windangriffsfläche)
● keine zusätzlichen Gefahren durch
Arbeitsstoffe, z. B. Gefahrstoffe, oder
Geräte, z. B. Hochdruckreiniger
● Kraftaufwand für Ausführung der
Arbeiten gering
● Beschäftigte stehen mit beiden Füßen
auf einer Sprosse
Bild 2-2: Gefährdungen beim
Benutzen von Leitern
2.2 Benutzung
von Anlegeleitern
Anlegeleitern müssen im richtigen Winkel
angelegt werden. Sie sind so anzulegen,
dass sie mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen. Auch wenn die
Leiter als Verkehrsweg/Zugang genutzt
wird, muss sie an der Austrittsstelle
mindestens 1 m überstehen. Andernfalls
sind gleichwertige Haltevorrichtungen,
z. B. Griffe, vorzusehen.
Anlegewinkel α bei Stufenanlegeleiter
60° bis 70°, bei Sprossenanlegeleiter
65° bis 75° (Bild 2-3).
Bild 2-3: Anlegewinkel und Überstand
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Anlegeleitern sind am Leiterfuß und/
oder Leiterkopf so zu sichern, dass ein
Umkippen, Wegrutschen, Versinken
usw. vermieden wird (Bild 2-4).
Bild 2-4: Sicherungsmaßnahmen für
Anlegeleitern und Einsatz von Zubehör
2.3 Benutzung von Stehleitern
Stehleitern
● müssen an den Schenkeln fest angebrachte Spreizsicherungen (z. B.
Ketten, Gurte, Drahtseile, siehe Bild 2-5)
haben oder mit selbsteinrastenden
Gelenken ausgestattet sein.
● dürfen zusammengeklappt nicht als
Anlegeleiter und nicht als Verkehrsweg
zum Übersteigen auf hoch gelegene
Arbeitsplätze verwendet werden.
● müssen – wenn verfahrbar (fahrbare
Stehleiter) – gegen Verschieben gesichert sein, selbsttätig wirkend beim
Besteigen (Bild 2-6).
● müssen sicher aufgestellt sein, z. B. durch
geeignete Holmverlängerung (Bild 2-7).
Bild 2-5: Sichere Benutzung von Stehleitern
tragfähige Standfläche
Spreizsicherung
oberhalb der Gelenke
kein Widerlager
Holmverlängerung auf
Treppen und schiefen Ebenen
Stehleiter nicht als
Anlegeleiter benutzen
von der Stehleiter nicht
auf andere Einrichtungen
übersteigen
oberste Stufe bzw.
Sprosse ohne besondere
Einrichtung nicht besteigen
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Bild 2-6: Sicherungen gegen Wegrollen
Bild 2-7: Sichere Aufstellung
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2.4 Sonderformen von Leitern
Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter
(Mehrzweckleiter) können als Anlege-,
Schiebe- oder Stehleiter benutzt werden
(Bild 2-8).
Die Anforderungen an die jeweilige Bauart
(siehe Betriebsanleitung der Hersteller,
z. B. Piktogramme) sind zu beachten.
Bild 2-8: Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter – dreiteilige Mehrzweckleiter
Schiebeleiter
Stehleiter
a) Beispiel einer druckfesten Verbindung,
(Drucksicherung), z. B. Strebe,
eine Seite drehbar und
fest, eine Seite lösbar
b) Beispiel einer zugfesten Verbindung,
(Spreizsicherung), z. B. Kette, Band
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2.5 Podestleitern
Bild 2-10: Klappbare Podestleiter
… müssen
● ausreichend standsicher und tragfähig sein,
● rutschhemmend ausgeführte Stufen,
Flachsprossen und Podeste haben
(profilierte Trittfläche, Bild 2-9),
● bei mehr als 1 m Standhöhe mit
einer Plattformumwehrung (Bild 2-10)
und einem mindestens einseitigen
Handlauf ausgestattet sein,
● vor der Benutzung gegen Verfahren
gesichert werden, wenn sie mit
hand- oder fußbetätigten Feststellvorrichtungen ausgestattet sind.
● Podestleitern dürfen nicht gleichzeitig
von mehreren Personen betreten werden.
Bild 2-9: Podestleiter mit Handlauf
und Plattformumwehrung
15
3 Leitern regelmäßig prüfen
Leitern sind Arbeitsmittel, die einer hohen
Belastung ausgesetzt sind. Daher soll
der Benutzer sie vor jedem Einsatz auf
augenscheinliche Mängel prüfen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen,
dass Leitern wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
(Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu
sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
● Die Zeitabstände für die Prüfung
richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere von der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung
bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel
bei vorangegangenen Prüfungen.
● Der Unternehmer hat weiter zu ermitteln und festzulegen, welche notwendigen Voraussetzungen die Person
erfüllen muss, die von ihm mit der
Prüfung von Leitern zu beauftragen ist
(BetrSichV § 3 Abs. 3).
Der Zweck der Prüfungen ist die Feststellung der sicheren Funktion des
Arbeitsmittels Leiter, um Arbeitsunfälle
zu vermeiden.
Unterliegen die Arbeitsmittel (Leitern)
schädigenden Einflüssen, die die Standsicherheit beeinträchtigen können und zu
gefährlichen Situationen führen, hat der
Arbeitgeber die Arbeitsmittel in kürzeren
Abständen durch die beauftragte Person
prüfen zu lassen.
Erfahrungsgemäß bereiten die Einhaltung
von Prüffristen und die systematische
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Erfassung aller im Betrieb vorhandenen
Leitern und anderen Aufstiegen Schwierigkeiten, wenn hierfür nicht bestimmte
Hilfsmittel verwendet werden. Um die Erfassung und regelmäßige Prüfung aller
Leitern sicherzustellen, empfiehlt es sich,
diese zu nummerieren und in einem Kontrollbuch zu erfassen.
Beispiel eines Leitern-Kontrollblattes –
siehe Anhang 3.
Bei der regelmäßigen Prüfung sollte
besonders auf folgende Kriterien geachtet
werden:
● Verschleiß, Verformung (Knickstellen)
und Zerstörung von Bauteilen,
● fehlende Bauteile und
● ordnungsgemäße Funktion der
Verbindungselemente.
Eine Liste, die konkrete Fragen zur
sicheren Benutzung von Leitern enthält,
ist im Anhang 4 aufgeführt.
Achtung!
Ausgeliehene Leitern vor der Benutzung
auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen!
Die zuvor aufgeführten Kriterien sind
dabei zu berücksichtigen.
4 Leitern instand halten
Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte hat
schadhafte Leitern sicher der Benutzung
zu entziehen (z. B. Sperrlager, eindeutige
und auffällige Kennzeichnung, anketten
oder abschließen).
Sie dürfen diese erst nach sachgerechter
Instandsetzung, wenn die ursprüngliche
Stabilität wiederhergestellt und das
sichere Begehen gewährleistet ist, für
die Benutzung wieder freigeben.
Unsachgemäßes Instandsetzen, z. B.
Bandagen um gebrochene Leiterholme
und das unsachgemäße Schweißen von
Leichtmetall-Leitern, ist nicht erlaubt.
Bei der Auswechslung von schadhaften
oder beim Einbau von fehlenden Sprossen
ist darauf zu achten, dass Sprossen
gleicher Art und vom gleichen Hersteller
verwendet werden.
Beachte:
Die Instandsetzungsarbeiten größeren
Umfangs von Leitern dürfen nur
von Fachpersonal (Fachbetrieb oder
Hersteller) durchgeführt werden.
17
5 Vorschriften und Regeln
5.1 Staatliche Vorschriften
● Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
● Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
5.2 BG-Vorschriften
● „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1)
● „Bauarbeiten“ (BGV C 22)
● „Leitern und Tritte“ (BGV D 36)
5.3 BG-Regeln, BG-Informationen
● „Grundsätze der Prävention“ (BGR A 1)
● „Stehleitern“ (BGI 607)
● „Podestleitern“ (BGI 637)
● „Umgang mit Mehrzweckleitern“ (BGI 651)
● „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (BGI 694)
5.4 DIN-Normen
● DIN EN 131-1 „Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“
● DIN EN 131-2 „Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
● DIN EN 131-3 „Leitern; Benutzerinformationen“
● DIN EN 131-4 „Leitern; Ein- oder Mehrgelenkleitern“
● DIN EN 61478 „Leitern aus isolierendem Material“
18
Anhang 1
Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges – Beispiele
● Wartungs- und Inspektionsarbeiten
● Mess-, Richt- und Lotarbeiten
● Lampenwechsel in Leuchten
● An- und Abschlagen von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
● Ausrichten von Montageteilen
● Verschrauben von einzelnen Montageteilen
● Anbringen von Schildern
● Reparatur von Rolltorantrieben
● Anbringen und Reparatur von Markisen und Vordächern
● Montage- und Instandhaltungsarbeiten an Lüftungs-, Klima- und Heizungsanlagen
● Anbringen von Geländern und Verkleidungen in Wohnungen und an Häusern
● Montage von kleinen Bühnen und kleinen Regalanlagen
● Anstricharbeiten von kleinen Bauteilen – Reparaturanstriche
● Auswechslung von Platten in Verkleidungen
● Setzen von Dübeln
● Reparatur und Säuberung von Dachrinnen
● Spannen und Lösen von Verankerungen
● Kleinreparaturen an Fassadenverkleidungen
● Schießen von Ankerlöchern
19
Anhang 2 – Muster einer Betriebsanweisung –
20
Anhang 3 – Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern –
Leitern-Kontrollblatt
Formblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“ (BGV D 36) bzw. GUV-VD360.
Das Formblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss „Bauliche Einrichtungen“
der Berufsgenossenschaften entwickelt.
Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass eine beauftragte Person Tritte und Leitern wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich
insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung
sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel von vorausgegangenen Prüfungen.
Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich.
Inventar-Nr. der Leiter
Standort/Abteilung
Leiterart
□ Anlegeleiter
□ Schiebeleiter
□ Mehrzweckleiter
□ Podestleiter
□ Seilzugleiter
□ Stehleiter
□ Steckleiter
□ Tritt
□ sonstige _________________________
Werkstoff
□ Aluminium
□ Kunststoff
□ Holz
□ Stahl
□ Edelstahl
Anzahl der Sprossen/Stufen
Leiterlänge/Leiter gekürzt auf
Hersteller/Händler
Artikel/Typ-Nr.
Datum der Anschaffung
Datum der Aussonderung
Name der beauftragten Person
Nächste Prüfung
→ siehe Prüfplakette
Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der umseitig aufgeführten Tabelle festzuhalten.
21
noch
Anhang 3 – Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern –
Prüfkriterien
1. Prüfung
1. Holme
Verformung
Beschädigung (z. B. Risse)
Scharfe Kanten, Splitter, Grate
Abnutzung
Schutzbehandlung (bei Holz)
2. Sprossen/Stufen/Plattform
Verformung
Beschädigung
Scharfe Kanten, Splitter, Grate
Verbindung zum Holm (z. B. Bördelung,
Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht)
Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage)
3. Spreizsicherungen
Vollständigkeit/Befestigung
Funktionsfähigkeit
Beschädigung
4. Beschlagteile
Beschädigung/Korrosion
Vollständigkeit/Befestigung
Funktionsfähigkeit
Abnutzung
Schmierung (mech. Teile)
5. Leiter-/Trittfüße/Rollen
Vollständigkeit/Befestiung
Abnutzung/Beschädigung
Funktionsfähigkeit
6. Zubehör (z. B. Holmverlängerung,
Fußverbreiterung, Wandabstützung)
Vollständigkeit/Befestigung
7. Kennzeichnung
Betriebsanleitung (z. B. Piktogramm)
8. Kontrollergebnis
Leiter i. O. und verwendungsfähig
Reparatur notwendig
Leiter sofort aussondern
Bemerkungen
Nächste Prüfung (Monat/Jahr)
Leiter überprüft
Datum
Unterschrift
22
2. Prüfung
3. Prüfung
4. Prüfung
5. Prüfung
Anhang 4 – Muster einer Frageliste zur sicheren Benutzung von Leitern –
Frageliste zu:
Leitern
Meister, Sicherheitsbeauftragter
oder Sicherheitsfachkraft:
Abt.:
weitergegeben an:
am:
Feststellungen und Bemerkungen
1. Werden die Mitarbeiter regelmäßig im richtigen Umgang mit den
im Betrieb vorhandenen Leitern unterwiesen?
2. Ist organisiert, dass die Leitern im Betrieb regelmäßig geprüft werden?
3. Ist sichergestellt, dass Leitern in ausreichender Art, Zahl und Länge
abhängig vom Einsatzfall zur Verfügung stehen?
4. Werden die Mitarbeiter dazu angehalten, eine Leiter vor Gebrauch
auf augenfällige Mängel (durch Sichtkontrolle) zu prüfen und bei Mängeln diese sofort der Benutzung zu entziehen?
5. Ist sichergestellt, dass Leitern nur zu dem Zweck benutzt werden, für
den sie nach ihrer Bauart bestimmt sind (z. B. Stehleitern dürfen nicht als
Anlegeleitern, Anlegeleitern nicht als Laufstege benutzt werden)?
6. Ist allen Mitarbeitern bekannt, dass Stühle, Hocker oder Kisten nicht
als Aufstiege benutzt werden dürfen?
7. Wird darauf geachtet, dass Holzleitern einen nicht deckenden Anstrich
haben, damit Schäden erkennbar sind?
8. Versetzen die Mitarbeiter Leitern rechtzeitig, damit beim Arbeiten
ein seitliches Hinausbeugen mit der Gefahr des Kippens der Leiter vermieden wird?
9. Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn Leitern auf Verkehrswegen
benutzt werden (z. B. Absperrung oder Warnposten)?
10. Ist den Mitarbeitern bekannt, dass Glasscheiben, Spanndrähte,
Stangen und unverschlossene Türen keine sicheren Anlegepunkte für
Leitern sind?
11. Werden Arbeiten, die einen hohen Kraftaufwand erfordern,
nicht von einer Leiter ausgeführt, sondern z. B. von geeigneten anderen
Einrichtungen (Fahrgerüste, Hebebühnen etc.)?
12. Wird darauf geachtet, dass beim Arbeiten von der Leiter aus
Werkzeuge und Materialien in geeigneten Behältnissen, z. B. Umhängetaschen, mitgeführt werden?
13. Ist sichergestellt, dass Leitern für den sicheren Stand abhängig
vom Untergrund Füße mit Erdspitzen, Niveauausgleich, Holmverlängerungen oder Fußverbreiterungen besitzen?
14. Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den richtigen Anstellwinkel
von ca. 65° bis 75° bei Sprossenanlegeleitern und 60 bis 70° bei Stufenanlegeleitetern (durch Ellenbogenprobe) geachtet?
Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:
23
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Baden-Württemberg
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24
Vereinigung der
Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG)
40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45
Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 und 5 45
Internet: www.vmbg.de
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG)
Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG)
40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45
Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44
Internet: www.mmbg.de · www.hwbg.de
Präventionsabteilung
40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45
Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-5 45
E-Mail: [email protected]
Außendienststellen der Präventionsabteilung
33602 Bielefeld · Oberntorwall 13/14
Telefon (05 21) 96 70 47-4
Telefax (05 21) 9 67 04-99
E-Mail: [email protected]
06842 Dessau-Roßlau · Raguhner Straße 49 b
Telefon (03 40) 25 25-1 04
Telefax (03 40) 25 25-3 62
E-Mail: [email protected]
44263 Dortmund · Semerteichstraße 98
Telefon (02 31) 41 96-1 28
Telefax (02 31) 41 96-1 99
E-Mail: [email protected]
01109 Dresden · Zur Wetterwarte 27
Telefon (03 51) 8 86-32 13
Telefax (03 51) 8 86-45 76
E-Mail: [email protected]
40239 Düsseldorf · Graf-Recke-Straße 69
Telefon (02 11) 82 24-8 38
Telefax (02 11) 82 24-8 44
E-Mail: [email protected]
51065 Köln · Berg. Gladbacher Straße 3
Telefon (02 21) 67 84-2 65
Telefax (02 21) 67 84-2 22
E-Mail: [email protected]
04109 Leipzig · Elsterstraße 8 a
Telefon (03 41) 1 29 91-17
Telefax (03 41) 1 29 91-11
E-Mail: [email protected]
39104 Magdeburg · Ernst-Reuter-Allee 45
Telefon (03 91) 5 32 29-13
Telefax (03 91) 5 32 29-11
E-Mail: [email protected]
Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM)
Präventionshotline
55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15
Telefon (0 61 31) 8 02-8 02
Telefax (0 61 31) 8 02-1 28 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bg-metall.de
02.08
Federführung: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
Ausgabe 2008
Bestell-Nr. BGI 521
07.2008/18.200
Herausgeber:
Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durch
Carl Heymanns Verlag GmbH; Ein Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland,
Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.

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