IBAN Konvertierungsservice

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IBAN Konvertierungsservice
SEPA - Der Europäische Zahlungsverkehr
IBAN - International Bank Account Number
Alexander Ortner, Cash Management
Stand: August 2013
IBAN statt Kontonummer – ab 1. Februar 2014
 Die IBAN finden Sie auf Ihrer Bankkarte
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IBAN statt Kontonummer – ab 1. Februar 2014
 …und auf Ihrem Kontoauszug
IBAN – Wie setzt sich die IBAN zusammen?
 Bitte keine IBAN-Rechner verwenden  IBAN Konvertierungsservice
 Bitte beachten Sie, dass das Kreditinstitut Überweisungen ausschließlich anhand
der IBAN durchführt. Alle anderen im Rahmen einer Überweisung erteilten
Informationen (wie etwa der Name des Zahlungsempfängers) sind für das
Kreditinstitut irrelevant. Daher ist das Anführen der korrekten IBAN essentiell.
IBAN Konvertierungsservice
 Details zum IBAN Konvertierungsservice finden Sie auf http://sepa.bankaustria.at
 Excel Tabelle als CSV-Datei
 Trennzeichen Semikolon ;
 Erste Zeile Überschrift (Header) inkl. Kontonummer
 Alle weiteren Zeilen – Kontoangaben der Geschäftspartner
 Rückantwort inkl. IBAN und Status
IBAN Konvertierungsservice
 Statusmeldung - Rückantwortcodes
 CMPT – alles in Ordnung
 AGNX – BLZ nicht existent
 NDAV – keine Daten verfügbar
 ACNX – Konto nicht existent
 ACCL – Konto geschlossen
 OERR – Anderer Fehler
IBAN Konvertierungsservice
 Wann ist der optimale Zeitpunkt um das Konvertierungsservice in Anspruch zu
nehmen?
1. Keine Formulare mit Kontonummern im eigenen System
2. Keine Eingabe von Kontonummern im eigenen System mehr zulässig
 Dann ist der richtige Zeitpunkt das Konvertierungsservice zu nutzen
 Kontrolle vor SEPA Umstellung
 IBAN aller Geschäftspartner im eigenen System gespeichert
IBAN Konvertierungsservice
 Hinweise und Tipps
 Die eindeutige Zuordnung für Ihre Daten ist die Bankleitzahl und Kontonummer
 bitte keine Namen oder internen Kundennummern mit senden
 Nur IBAN Konvertierungsservice (STUZZA) nutzen  keine IBAN Rechner
 ACHTUNG: Es nehmen nicht alle Banken an diesem Service teil
 Nicht auf die Lohn- und Gehaltsdaten vergessen
 Die Kosten für diesen Service erfahren Sie bei Ihrem Kundenbetreuer
 Eine genaue Formatbeschreibung finden Sie auf unserer Website: http://sepa.bankaustria.at
BIC / SWIFT Code
 Innerhalb Österreichs ab 1.2.2014 – IBAN only d.h. kein BIC notwendig
 Im SEPA-Geltungsbereich ab 2016 – IBAN only d.h. kein BIC notwendig
Weiterführende Informationen
 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite:
http://sepa.bankaustria.at oder
fragen Sie Ihre Firmenkunden-Betreuerin bzw. Ihren Firmenkunden-Betreuer
Rechtliche Hinweise zu Ihrer Information
"Hinweis: Die Kundeninformation dient lediglich zu Informationszwecken und bietet einen allgemeinen
Überblick über die Änderungen, welche sich ab 1.2.2014 aufgrund der Umstellung des nationalen und
grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Euro innerhalb des europäischen Währungsraumes auf
SEPA ergeben.
Haftungsausschluss: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben basieren auf sorgfältig
ausgewählten Quellen. Trotz sorgfältiger Recherche und Verwendung verlässlicher Quellen, kann
keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Sämtliche Angaben
in dieser Informationsunterlage erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren, der Herausgeber und
der Medieninhaber ist ausgeschlossen. Die hierin bereitgestellten Informationen dienen nur
allgemeinen Informationszwecken und sind kein Ersatz für eine unabhängige, individuelle und auf die
persönlichen Verhältnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers abgestimmte Finanzberatung. Auch eine
rechtliche Beratung durch die UniCredit Bank Austria AG kann nicht geleistet werden. Die in dieser
Veröffentlichung zum Ausdruck gebrachten Informationen und Meinungen geben unsere derzeitige
Ansicht wieder und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. "
Information gemäß § 5 ECG und Impressum
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Adresse:
1010 Wien, Schottengasse 6 – 8
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Hauptgeschäftstätigkeit:
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Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz (BWG, BGBl Nr. 532/1993 in der geltenden
Fassung), das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG, BGBl. Nr. 753/1996 in der geltenden Fassung) und das Sparkassengesetz (SpG, BGBl Nr.
64/1979 in der geltenden Fassung). Zugang zu diesen Vorschriften: http://www.ris.bka.gv.at
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