PM Sparkasse O-S
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PM Sparkasse O-S
Pressemitteilung 02/2016 Datum: 25.01.2016 Freigabe sofort Ab 1. Februar 2016 nur noch IBAN Mit Wirkung vom 1. Februar 2016 ist es Kreditinstituten gesetzlich untersagt, von Kunden angegebene Kontonummern/Bankleitzahlen sowohl bei beleghaften SEPA-Überweisungen als auch im Online-Banking in IBAN/BIC umzuwandeln. Mit dieser Vorschrift läuft eine langfristig bekanntgegebene Übergangsregelung endgültig aus. Das bedeutet, dass jeder Kunde verpflichtet ist, ab diesem Datum statt Bankleitzahl und Kontonummer ausschließlich die IBAN im Zahlungsverkehr zu verwenden. Die technischen Verarbeitungssysteme der Sparkasse Oder-Spree können Zahlungsaufträge mit Kontonummer und Bankleitzahl dann nicht mehr verarbeiten. In der Folge werden diese dann als „fehlerhafter Zahlungsbeleg“ an den Kunden zurückgesandt. Um dem vorzubeugen, hat die Sparkasse in ihren Geschäftsstellen umfängliche Bekanntmachungen vorgenommen und wird ausschließlich nur noch SEPA-Überweisungsaufträge an ihre Kunden ausgeben. IBAN-Only Ab 1. Februar 2016 kann die Angabe des BIC bei SEPA-Überweisungen nun auch in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes entfallen. Für SEPA-Länder, die keine EWR-Mitgliedsstaaten sind (Monaco, San Marino, Schweiz), ist weiterhin die Angabe des BIC erforderlich. Online-Banking Auch im Onlinebanking ist nur noch die Eingabe von IBAN und BIC zulässig. Eingaben mit Kontonummer und Bankleitzahl werden abgelehnt. Die eigene IBAN findet jeder Kunde auf seinem persönlichen Kontoauszug. Für weitergehende Fragen stehen die Kundenberater ihren Kunden gern zur Verfügung. Ihre Sparkasse Oder-Spree Ansprechpartner: Pressesprecher Sparkasse Oder-Spree Holger Swazinna Franz-Mehring-Straße 22, 15230 Frankfurt (Oder) Telefon: 0335 5541-1119, Telefax: -1129, [email protected] Anlage Hinweis zum Überweisungsträger