PM Sparkasse O-S

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PM Sparkasse O-S
Pressemitteilung
02/2016
Datum:
25.01.2016
Freigabe
sofort
Ab 1. Februar 2016 nur noch IBAN
Mit Wirkung vom 1. Februar 2016 ist es Kreditinstituten gesetzlich untersagt, von Kunden
angegebene Kontonummern/Bankleitzahlen sowohl bei beleghaften SEPA-Überweisungen als auch im Online-Banking in IBAN/BIC umzuwandeln. Mit dieser Vorschrift läuft
eine langfristig bekanntgegebene Übergangsregelung endgültig aus.
Das bedeutet, dass jeder Kunde verpflichtet ist, ab diesem Datum statt Bankleitzahl und
Kontonummer ausschließlich die IBAN im Zahlungsverkehr zu verwenden. Die technischen Verarbeitungssysteme der Sparkasse Oder-Spree können Zahlungsaufträge mit
Kontonummer und Bankleitzahl dann nicht mehr verarbeiten. In der Folge werden diese
dann als „fehlerhafter Zahlungsbeleg“ an den Kunden zurückgesandt.
Um dem vorzubeugen, hat die Sparkasse in ihren Geschäftsstellen umfängliche Bekanntmachungen vorgenommen und wird ausschließlich nur noch SEPA-Überweisungsaufträge an ihre Kunden ausgeben.
IBAN-Only
Ab 1. Februar 2016 kann die Angabe des BIC bei SEPA-Überweisungen nun auch in
andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes entfallen. Für SEPA-Länder, die
keine EWR-Mitgliedsstaaten sind (Monaco, San Marino, Schweiz), ist weiterhin die Angabe des BIC erforderlich.
Online-Banking
Auch im Onlinebanking ist nur noch die Eingabe von IBAN und BIC zulässig. Eingaben
mit Kontonummer und Bankleitzahl werden abgelehnt.
Die eigene IBAN findet jeder Kunde auf seinem persönlichen Kontoauszug. Für weitergehende Fragen stehen die Kundenberater ihren Kunden gern zur Verfügung.
Ihre Sparkasse Oder-Spree
Ansprechpartner:
Pressesprecher Sparkasse Oder-Spree
Holger Swazinna
Franz-Mehring-Straße 22, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 5541-1119, Telefax: -1129,
[email protected]
Anlage
Hinweis zum Überweisungsträger