Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in der raumbezogenen

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Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in der raumbezogenen
NuL02-09_AK4
21.01.2009
17:50 Uhr
Seite 36
Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in
der raumbezogenen Umweltplanung
Ein Beitrag zur Methodendiskussion
Von Torsten Lipp
Zusammenfassung
Summary
Ausgehend von der Definition der biologischen
Vielfalt in der internationalen Konvention über
biologische Viefalt (CBD) wird dargestellt,
welche Anforderungen an die Berücksichtigung
der Biodiversität in der Planung zu stellen sind.
Bislang hat sich in der deutschen Planungspraxis noch kein adäquates Herangehen an diese
Thematik heraus gebildet.
Anhand einiger Beispiele aus der Planungspraxis sowie Ansätzen aus der Landschaftsökologie werden grundsätzliche Möglichkeiten der
Berücksichtigung der Biodiversität aufgezeigt.
Beispielhafte neuere Ansätze, die in der Praxis
bereits erprobt wurden, können die Grundlage
für die Entwicklung fachlich fundierter Methoden zur Bewertung der biologischen Vielfalt in
der Planung sein.
Consideration of Biological Diversity in Spatial
Environmental Planning – Contribution to the
discussion of methods
Based on the definition of Biological Diversity
in the CBD (Convention of Biological Diversity) the study investigates which demands have
to be made on the consideration of biodiversity
in planning projects. So far there is no adequate
approach to this topic in the German planning
practice. The paper illustrates general possibilities how to consider biodiversity in planning,
using several examples of practical planning
and of landscape ecological approaches. Recent
exemplary approaches, already practically tested, can serve as a base for the development of
well-founded methods to evaluate biological diversity in planning projects.
1 Biologische Vielfalt in der Planung
Die biologische Vielfalt ist in der raumbezogenen Umweltplanung von zunehmender
Bedeutung. Seit der Formulierung der Konvention über die biologische Vielfalt (englisch: Convention on Biological Diversity,
kurz CBD) in Rio im Jahr 1992 ist der Begriff und das zugrunde liegende Konzept in
zahlreichen Richtlinien, Konventionen und
Gesetzen eingeführt worden. Im deutschen
Umweltrecht tauchte der Begriff erstmalig in
der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes von 2002 (BNatSchG) auf. Dort heißt
es im § 2 (Grundsätze) Nr. 8: „Zur Sicherung
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts ist die biologische Vielfalt zu
erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst die
Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische
Vielfalt innerhalb der Arten.“ Damit werden
die drei Ebenen der biologischen Vielfalt benannt, wie sie auch in der CBD definiert
sind. Im Entwurf zum Buch III (Naturschutz)
des für 2009 angekündigten Umweltgesetzbuches (UGB), ist die biologische Vielfalt an
exponierter Stelle im § 1 (Ziele) angesiedelt.
Im Satz 2 wird der Begriff näher spezifiziert,
allerdings wird dort die genetische Ebene
nicht explizit genannt.
Durch die Einführung der Richtlinie über
die Strategische Umweltprüfung (SUP), hat
der Begriff der biologischen Vielfalt auch für
andere Planungen, etwa die Raumordnung
und Bauleitplanung an Bedeutung gewonnen, da die SUP-Richtlinie die biologische
Vielfalt ausdrücklich als Schutzgut benennt.
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Die Planwerke der Raumordnung und Bauleitplanung, also z.B. Regional- oder Flächennutzungspläne sind generell einer Umweltprüfung zu unterziehen, wobei die Landschaftsplanung wesentliche Beiträge für die
SUP liefert.
Die raumbezogene Umweltplanung hat
bislang noch keine einheitliche Methode
zum Umgang mit diesem „Schutzgut“ gefunden (JANSEN & KOCH 2006). Es wird vielmehr häufig darauf verwiesen, dass die Thematik im Kapitel „Arten und Lebensräume“
hinreichend behandelt wird (SCHMIDT 2004,
s.u). Diese Haltung ist nicht tragfähig, wenn
die Definition der biologischen Vielfalt ernst
genommen wird. Biodiversität sollte nicht
auf den Schutz von Arten und Lebensräumen
reduziert werden, u.a. da dieser häufig im
Widerspruch zum „Prozessschutz“ steht
(vgl. KUHN 2007), der wiederum ausdrücklich Bestandteil des Konzeptes der biologischen Vielfalt ist.
Im Folgenden sollen mögliche Herangehensweisen zur Berücksichtigung der Biodiversität in der Planung vorgestellt und diskutiert werden. Dazu wird zunächst kurz auf
die Entstehung des Konzeptes der Biodiversität eingegangen, ehe der Umgang mit der
Thematik anhand einiger Beispiele aus der
Planungspraxis in Deutschland beschrieben
wird. Danach werden Ansätze vorgestellt,
die sich stärker auf Methoden der Landschaftsökologie stützen. Daraus leiten sich
Anforderungen ab, die eine Herangehensweise erfüllen sollte, um Biodiversität in
Planungsverfahren fundiert zu berücksichtigen. Dabei werden methodische Ansätze,
Datengrundlagen, zeitliche und räumliche
Bezugseinheiten sowie die Zielsetzung berücksichtigt. Abschließend werden kurz zwei
viel versprechende methodische Ansätze
vorgestellt, die eine Grundlage für die Einführung einer anerkannten Methodik darstellen könnten.
2 Das Konzept der biologischen
Vielfalt
2.1 Entwicklung des Begriffs
Die Entstehung des Begriffs der biologischen Vielfalt lässt sich vergleichsweise eindeutig zeitlich einordnen. 1974 tauchte das
Begriffspaar „biotic diversity“ erstmalig im
Wissenschaftsjournal „Science“ auf, im Jahr
1980 erschien der „Global 2000-Report“ in
dem über „changes in Biological diversity“
berichtet wird, 1986 fand das „US National
Forum on BioDiversity“ statt, ein Ereignis,
dass oft als Geburtsstunde des Begriffs genannt wird (TÜRKAY 2003, HOBOHM 2000).
Es folgte zwei Jahre später die Buchveröffentlichung „Biodiversity“ von Edward
Wilson und schließlich 1992 auf dem „Earth
summit“ von Rio de Janeiro die Verabschiedung der CBD, die innerhalb kurzer Zeit von
170 Staaten und der EU unterzeichnet wird.
Dass die CBD entscheidend zur Verbreitung
und Anwendung des Konzeptes der biologischen Vielfalt beigetragen hat, wird deutlich,
wenn als Indikator die Verwendung des Begriffs in wissenschaftlichen Zeitschriften herangezogen wird (Abb. 1). Während das
Schlagwort „Biodiversity“ in internationalen Bio- und Umweltwissenschaftlichen
Zeitschriften zwischen 1980 und 1992 lediglich 45-mal genannt wird, ergibt die Anfrage
im ISI Thompson Web of Science im Zeitraum zwischen 1993 und 2000 1028 Treffen
und von 2001 bis 2008 sogar 2942 „Hits“.
2.2 Definitionen und Konzepte
Die Definition der Biodiversität im Artikel 2
der CBD ist allgemein anerkannt. Auch
wenn sich darin Inkonsistenzen feststellen
lassen (BEIERKUHNLEIN 2003), soll sie hier
zugrunde gelegt werden. Im Artikel 2 heißt
es: „[Biodiversität ist] die Variabilität unter
lebenden Organismen jeglicher Herkunft,
darunter unter anderem Land-, Meeres- und
sonstige aquatische Ökosysteme und die
ökologischen Komplexe, zu denen sie gehö-
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Abb. 1: Zunahme der Nennung des Begriffs der „Biodiversity“ in bio- und umweltwissenschftlichen
Fachzeitschriften – im Vergleich dazu geistes- und sozialwissenschaftlichen Zeitschriften.
ren; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der
Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme“.
„Diversity“ sollte allerdings nicht, wie im
deutschen Sprachraum mittlerweile üblich
(vgl. „Nationale Strategie zur biologischen
Vielfalt“, BMU 2007) mit „Vielfalt“ übersetzt werden1, da eher die Mannigfaltigkeit
bzw. Variabilität und nicht die reine Anzahl
gemeint ist (BEIERKUHNLEIN 2003, JEDICKE
2001). Vielfalt alleine ist kein Gütesiegel.
Bei der Auseinandersetzung mit Biodiversität ist die angesprochene Hierarchie zu beachten, also die drei Ebenen der Gene, Arten
und Ökosysteme. „Ökosysteme“ werden in
der CBD definiert als „ein dynamischer
Komplex von Gemeinschaften aus Pflanzen,
Tieren und Mikroorganismen sowie deren
nicht lebender Umwelt, die als funktionelle
Einheit in Wechselwirkung stehen“ (Artikel
2 CBD). Dynamik und Prozesse spielen also
innerhalb und zwischen den natürlichen Systemen eine wichtige Rolle (BEIERKUHNLEIN
2003) und sind als ein grundlegender Aspekt
bei der Betrachtung der Biodiversität – auch
in der Planung – zu berücksichtigen.
Ein umfassendes und dennoch gut nachvollziehbares Konzept zur biologischen Vielfalt hat R.F. NOSS mit seinem hierarchischen
Indikator Ansatz bereits 1990 vorgelegt
(NOSS 1990, WALDHARDT & OTTE 2000). Er
stützt sich dabei auf drei wesentliche Merkmale der Biodiversität, die auf allen drei
Ebenen definiert und bestimmt werden können (Abb. 2). Bei den Merkmalen handelt es
sich um
Ü die Komposition,
Ü die Struktur und
Ü die Funktion.
Die Komposition beschreibt die Individualität und Mannigfaltigkeit von Elementen, z.B.
1 In diesem Text werden die Begriffe „Biodiversität“ und
„biologische Vielfalt“ synonym verwendet.
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Arten und Gene, innerhalb eines zu betrachtenden Raumes. Struktur bezieht sich dagegen auf die Anordnung oder die Konstruktion von Einheiten, die Verteilung von Elementen und ihre Beziehung untereinander.
Funktion schließlich umfasst Prozesse aller
Art; etwa demografische Entwicklungen,
Stoffkreisläufe oder Störungen. Diese Merkmale sind hierarchisch ineinander verschachtelt und lassen sich auf den Betrachtungsebenen Landschaft, Ökosystem, Population und Genetik identifizieren. Dabei
weist NOSS (1990) darauf hin, dass die übergeordnete Ebene für die nachfolgenden bestimmend ist. Er macht dies anschaulich, indem er das Bild von kleineren Systemkugeln
entwirft (z.B. Gene, Arten), die in eine größere Systemkugel (z.B. Biosphäre, Ökosystem) eingeschlossen sind. Rollt nun die größere Kugel symbolisch den Berg hinunter,
trifft dies zwangsläufig auch auf die eingeschlossenen Systeme zu. Damit wird verdeutlicht, dass sich Veränderungen in verschachtelten Systemen auf die nachgeordneten Ebenen auswirken.
NOSS (1990) hat sein hierarchisches Konzept für das Monitoring der Biodiversität
entwickelt und beispielhaft eine Reihe von
Indikatoren für die unterschiedlichen Merkmale und Ebenen benannt, die im Rahmen
von Monitoring Konzepten Anwendung finden können. Er bietet damit aber auch einen
hilfreichen Rahmen für die Auseinandersetzung mit der biologischen Vielfalt in der
raumbezogenen Umweltplanung. Insbesondere Komposition und Struktur sind Merkmale, die mit Hilfe von Daten, die i.d.R. für
Planungsaufgaben verfügbar sind (z.B. Biotoptypenkartierungen), und modernen Auswertemethoden (z.B. Landschaftsstrukturmaße) relativ gut erfasst und bewertet werden können. Dass Konzept von NOSS (1990)
wird daher den folgenden Ausführungen zugrunde gelegt.
3 Die Auseinandersetzung mit
der biologischen Vielfalt in
Planungsverfahren in Deutschland
In Deutschland ist der Begriff der biologischen Vielfalt vergleichsweise spät in das
Bundesnaturschutzgesetz eingeführt wor-
Abb. 2: Das hierarchische Konzept der Biodiversität nach NOSS (1990).
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den. Es gibt daher bislang auch noch wenige
Ansätze, dieses „Schutzgut“ im Rahmen von
Planungsverfahren adäquat zu behandeln.
„Schutzgüter“ ist eine Formulierung, die so
nicht im BNatSchG vorkommt, wohl aber
im UVPG. Dennoch hat sich dieser Begriff
eingebürgert, obwohl „Naturgüter“ der Richtige wäre.
Insbesondere die Bewertung bzw. die
Festlegung von Zielszuständen gestaltet sich
schwierig (DIERSSEN 2008). So kann z.B. das
Ziel einer möglichst hohen Gesamt-Biodiversität mit einem Rückgang von gefährdeten Arten einhergehen (MAYER et al. 2002).
Auch die Frage, ob eine hohe Biodiversität,
die aber auf eine regelmäßige Nutzung angewiesen ist, bzw. erst in Folge intensiver
menschlicher Tätigkeiten entstanden ist, Ziel
des Naturschutzes sein sollte, lässt sich nicht
pauschal beantworten, sondern muss im jeweiligen regionalen Kontext entschieden
werden.
Einige grundsätzliche Überlegungen zum
Umgang mit Biodiversität in Planungsverfahren stellt SCHMIDT (2004) im Rahmen
eines Forschungsvorhabens zur Umweltprüfung für Regionalpläne an. Dabei empfiehlt
sie u.a. die Ebene der genetischen Vielfalt
außer Acht zu lassen, da diese in der Regionalplanung per se nicht erfassbar sind. Diese Überlegung geht mit dem Ansatz von
NOSS (1990) konform, der eine hierarchische
Vorgehensweise empfiehlt und die ökosystemare Ebene als die Entscheidende ansieht.
Weiterhin regt SCHMIDT (2004) an, bei der
Erfassung und Bewertung der biologischen
Vielfalt Parameter der Arten und Lebensgemeinschaften zu betrachten also die Artenvielfalt und/oder die Biotopvielfalt. Als weitere
Empfehlung gibt sie den Hinweis, biologische Vielfalt als Teilaspekt des Schutzgutes
Arten und Biotope aufzufassen. Sie begründet dies damit, dass das Kriterium Vielfalt als
Bewertungskriterium nicht ausreicht, da in
einigen Lebensräumen per se eine geringe
Artenvielfalt herrscht, diese aber trotzdem
(oder gerade) selten und schützenswert sind.
Mit dieser Empfehlung wird das Konzept der
biologischen Vielfalt auf die Artenvielfalt als
Messgröße reduziert. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Artenvielfalt nur einen Teilaspekt der biologischen Vielfalt darstellt
(WALDHARDT & OTTE 2000), der bis zu einem gewissen Grad der Mannigfaltigkeit der
Ökosysteme untergeordnet ist. Die Vielfalt
der Arten ist nur ein Parameter, der zur Beurteilung der Biodiversität in der Planung herangezogen werden sollte.
Grundsätzlich erscheint eine Kombination
von Aspekten der Lebensraum- oder Biotopvielfalt mit solchen der Artenvielfalt als ein
Ansatz, der sowohl wissenschaftlich fundiert
als auch praktisch anwendbar ist. So gibt es
mindestens zwei Vorhaben aus der planerischen Praxis, in denen eine solche Kombination Anwendung findet. Zum einen berichten
JANSEN & KOCH (2006) von einem methodischen Ansatz im Rahmen der Umweltprüfung für den Flächennutzungsplan der Stadt
Ostfildern, bei dem Informationen aus der
Biotoptypenkartierung mit den Ansprüchen
von faunistischen Zielarten kombiniert wurden. Dabei konnte auf das in langjährigen
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Forschungen entwickelte Zielartenkonzept
Baden-Württemberg (JOOß et al. 2006, 2007)
zurückgegriffen werden, das eine besondere
Verantwortung der Gemeinden für bestimmte Tierarten formuliert.
Ein anderer Ansatz stammt aus der Stadt
Leipzig, die sich bei der Aufstellung ihres
Landschaftsplans auf ein Gutachten zur Berücksichtigung der Biodiversität gestützt hat
(agl 2005). Dabei wurden ebenfalls Daten
der Biotoptypenkartierung mit faunistischen
Informationen verschnitten. In diesem Fall
wurden die Daten der Brutvögelkartierung
genutzt, die flächendeckend für das Stadtgebiet vorliegt. Vögel sind als Indikator- bzw.
Leitarten zur Bewertung im Naturschutz
weit verbreitet und fachlich anerkannt (FLADE 2000). Da die Daten der Brutvögel den
Quadranten der TK 25 zugeordnet sind, wurde auch die Biotoptypenkartierung mit diesem Raumbezug aufbereitet. Während die
Auswertung bezogen auf alle vorkommenden Vogelarten plausibel erscheint, d.h. hohe
Biotopvielfalt als Voraussetzung für eine
große Anzahl von Brutvögeln zu erkennen
ist, lassen sich bei der Auswertung in Bezug
auf spezialisierte Vogelarten keine Zusammenhänge mehr ausmachen (agl 2005). Dieses Verfahren, das sich ebenfalls an verschiedenen Forschungsergebnissen orientiert, erscheint daher (noch) nicht für die Praxis ausgereift. Andere Verfahren weisen allerdings
ebenfalls Mängel auf, eine allgemein anerkannte Methode liegt bislang nicht vor.
4 Ansätze zur Bewertung der
biologischen Vielfalt auf Grundlage
landschaftsökologischer Forschung
In der landschaftsökologischen Forschung
wird die Biodiversität überwiegend auf die
Artenvielfalt reduziert (JEDICKE 2001, WALDHARD & OTTE 2000), wobei landschaftliche
Faktoren als Voraussetzung für die Lebensbedingungen der Arten berücksichtigt werden. Zunehmend werden dabei Modellierungsansätze verwendet (DIERSSEN 2008),
die u.a. in Habitateignungs- und Metapopulationsmodelle differenziert werden können
(DIEMBECK et al. 2008, HÄNEL 2007, GONTIER et al. 2006). Während die Habitateignungsmodelle vornehmlich Informationen
über Größe, Lage und Ausstattung der potenziellen Habitate berücksichtigen, werden für
die Ausbreitungsmodelle auch Informationen über das Ausbreitungsverhalten (dispersal) der Art berücksichtigt. Für beide Formen
der Modellierung sind populationsbiologische Untersuchungen erforderlich, da das
Vorkommen bzw. nicht Vorkommen (presence/absence) der Individuen eine wichtige
Eingangsgröße darstellt. Hierfür sind in der
Regel aufwändige Freilanduntersuchungen
oder qualitativ hochwertige, möglichst aktuelle Verbreitungsdaten erforderlich. Die
computergestützten Modelle sind heute in
der Landschaftsökologie „state of the art“.
Für die Anwendung in der Planung ist allerdings eine Kopplung bzw. Integration in
ein GIS erforderlich, um einen Raumbezug
herzustellen und weitere planungsrelevante
Daten überlagern oder verschneiden zu kön-
nen. Da nicht für alle relevanten Arten entsprechende Modellierungen vorgenommen
werden können (KAULE et al. 1999), müssen
geeignete Zielarten ausgewählt werden. Die
Wahl der „richtigen“, also für die Fragestellung am besten geeigneten Arten ist dabei
entscheidend für die Ergebnisse.
Neben den artbezogenen Eingangsdaten
sind auch standörtliche Informationen etwa
zum Boden oder zur Landbedeckung für die
Modellierung erforderlich. Solche Informationen liegen in Form von Karten und zunehmend auch digital aufbereitet vor. Allerdings
sind die zugrunde liegenden Kartierungen
nicht immer aktuell (z.B. Bodenschätzungsdaten) oder nicht detailliert genug (z.B. CORINE Landcoverdaten). Daraus resultiert
das Problem, mit unterschiedlich exakten
Daten arbeiten zu müssen; dadurch wird die
Genauigkeit bzw. die Validität der Ergebnisse negativ beeinflusst. Die Durchführung
von Kartierungen zur exakten Bestimmung
der Gegebenheiten wird in der Praxis aufgrund der hohen Kosten allerdings nur selten
in Auftrag gegeben.
Die beschriebenen Modellierungsansätze
wurden z.B. erfolgreich zur Auswahl von
Schutzgebieten eingesetzt (FERRIER et al.
2002). In der raumbezogenen Umweltplanung, die auch innerhalb der „Normallandschaft“ Räume aufzeigen soll, in denen eine
hohe Biodiversität erhalten bzw. entwickelt
werden kann, ist die Anwendung dieser Methoden noch kaum verbreitet. In einer Untersuchung von 38 europäischen Umweltverträglichkeitsuntersuchungen zeigen GONTIER
et al. 2006, dass es noch große Lücken zwischen den Erkenntnissen der Forschung und
den Anwendungen in der Praxis gibt. Insbesondere in Skandinavien gibt es aber Bemühungen, die forschungsorientierte Landschaftsökologie enger mit der anwendungsbezogenen Planung zu verknüpfen. So entwickelten z.B. MÖRTBERG et al. 2007 ein
GIS-gestütztes Werkzeug zur Beurteilung
der Auswirkung von Infrastrukturprojekten,
das auf Habitatmodellen für ausgewählte
Arten beruht. LÖFVENHAFT et al. (2004) kombinieren Biotopmuster und die Verteilung
von Amphibienpopulationen als Grundlage
für die Bewertung der Biodiversität in der
städtischen Landschaftsplanung. PEDERSEN
et al. (2004) schließlich präsentieren ein
GIS-gestütztes Managementsystem zur Erhaltung der Biodiversität in Oslo. Diese
Beispiele zeigen, dass der Einsatz landschaftsökologischer Ansätze in der Planung
zielführend sein kann.
5 Anforderungen an Verfahren zur
Berücksichtigung der biologischen
Vielfalt in der Planung
5.1 Anforderungen
Aufbauend auf die vorhergehenden Ausführungen sollen im Folgenden Anforderungen
an Methoden formuliert werden, die geeignet sind, biologische Vielfalt in der raumbezogen Umweltplanung zu berücksichtigen.
Solche Verfahren sollten mindestens berücksichtigen, dass
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Ü biologische Vielfalt sich anhand der Krite-
rien Struktur, Komposition und Funktion auf
unterschiedlichen Ebenen charakterisieren
lässt;
Ü die wesentlichen Indikatoren, mit denen
sich Biodiversität in der Planung bestimmen
lässt, die Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten sowie der Prozesse, die zwischen diesen Komponenten ablaufen sind. Wenn entsprechende Informationen verfügbar sind
oder besondere Umstände vorliegen, sollten
auch genetische Aspekte einbezogen werden;
Ü biologische Vielfalt nicht per se immer
und überall gleich sein kann – dem entsprechend ist eine räumliche und zeitliche Bezugseinheit zu definieren bzw. eine Regionalisierung notwendig;
Ü biologische Vielfalt auch eine zeitliche
Komponente hat, d.h. auch historische Zustände und künftige Entwicklungen Eingang
in eine Betrachtung finden sollten.
Struktur, Komposition und Funktion lassen sich für die Lebensräume und für ausgewählte Zielarten bestimmen. In Bezug auf die
Struktur sind die zu bewertenden Elemente
auszuwählen. Dabei spielen wertgebende
Eigenschaften wie Naturnähe, Seltenheit
oder Gefährdung eine Rolle. Die Komposition wird anhand von Landschaftsmaßzahlen, wie Größe, Konvektivität oder Dichte
bestimmt. Funktion kann aufgrund der Naturnähe bewertet werden, unter der Prämisse, dass dann der Ablauf weitgehend natürlicher Prozesse möglich ist (vgl. WULF 2001).
Als Indikator können Biotoptypen herangezogen werden, die keiner oder nur extensiver
menschlichen Nutzung unterliegen, z.B. Naturwaldreservate, Feuchtwiesen oder Moore,
oder es können die Anteile von Kernzonen
ausgewiesener Schutzgebiete in die Bewertung einfließen. Die Auswahl der Kriterien,
die für die Bewertung der Biodiversität
herangezogen werden, hängt von der Betrachtungsebene sowie insbesondere von den
verfügbaren Datengrundlagen ab. Da Biodiversität ein hoch aggregierter Bewertungsgegenstand ist, erscheint eine regionale Betrachtungsebene angezeigt, die einerseits relativ detailreiche Aussagen zulässt, andererseits aber auch den Faktor Raum (und Repräsentativität) angemessen berücksichtigt.
Mindestens erforderliche Datengrundlage
sind flächendeckende Biotoptypenkartierungen, wie sie in den meisten Bundesländern –
allerdings nicht immer aktuell – verfügbar
sind. Ergänzt werden diese durch selektive
Biotopkartierungen gesetzlich geschützter
Biotope, Informationen zu den Schutzgebieten im Untersuchungsgebiet und zu ausgewählten Tier- und Pflanzenarten. Dabei ist
nicht nur das Vorkommen besonders seltener
oder gefährdeter Biotoptypen als Bewertungskriterium heranzuziehen, sondern auch
die Bedeutung von Biotopkomplexen als
Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten.
5.2 Kriterien
Genetische Aspekte können in der Planung
sicher nur eine Nebenrolle spielen. Wenn
entsprechende Umstände vorliegen bzw. notwendige Daten vorhanden sind, sollte diese
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auch in die Bewertung einbezogen werden.
Als Beispiel sei das massenhafte Vorkommen von Neophyten genannt, das den regionalen Genpool beeinträchtigt, oder als positives Beispiel ein historischer Waldstandort,
der Indiz dafür sein kann, dass hier eine jahrhundertlange Reinheit der genetischen Ausstattung besteht. Insbesondere in solchen
Fällen, ist bei der Umsetzung von Maßnahmen die Verwendung von autochthonem
Pflanz- und Saatmaterial erforderlich. Auch
die Schaffung von Verbundmöglichkeiten für
Arten, die letztendlich auch als Genaustausch fungieren, dient der biologischen
Vielfalt.
Eine Regionalisierung ist für die Bewertung der Biodiversität notwendig, da unterschiedliche Landschaften bereits aufgrund
der naturräumlichen Verhältnisse, der historischen oder rezenten Nutzung und anderer
Einflussfaktoren unterschiedliche Biodiversitätswerte erzielen. Eine agrarisch geprägte
ländliche Region wird sich unter dem Aspekt
der Biodiversität nicht mit einem verdichteten städtischen Raum vergleichen lassen. Für
die räumliche Planung sollten Ziele auf der
regionalen Ebene bezogen auf naturräumliche Einheiten festgelegt werden. Diese
können dann für den jeweils zu betrachteten
Untersuchungsraum, z.B. Landkreise, Planungsregionen oder Gemeinden als Maßstab
herangezogen werden.
Der Faktor Zeit ist sowohl unter historischen Aspekten (welches Potenzial an Biodiversität gibt/gab es im betrachteten Raumausschnitt), als auch unter dem Aspekt der
zukünftigen Entwicklung (welche Optionen
bieten sich zur Entwicklung der biologischen Vielfalt) von Bedeutung.
Dementsprechend sollten Prognosen über
die zukünftigen Zustände in die Bewertung
einbezogen werden, da ein Raum mit hoher
Biodiversität, die absehbar keinen Bestand
haben wird, anders zu beurteilen ist, als eine
Gegend, der langfristig positive Entwicklungen mit Bezug auf die Biodiversität prognostiziert wird. Dabei müssen stärker als bislang
in der Planung üblich, übergeordnete Einflüsse, insbesondere die Auswirkungen des
Klimawandels einbezogen werden (HEILAND
et al. 2008, JESSEL 2008, IBISCH & KREFT
2008). Durch die Klimaänderungen kommt
es z.B. zu Arealverschiebungen von Arten, so
dass sich die Artenzusammensetzung langfristig ändern wird. Es wird aber auch zum
Aussterben von Arten kommen, wenn diese
sich nicht schnell genug an die veränderten
Bedingungen anpassen können. Diesbezüglich müssen planerische Entscheidungen getroffen werden: Welchen Arten, die zu einer
hohen Biodiversität beitragen, wollen und
können wir helfen, sich an die veränderten
Bedingungen anzupassen, z.B. durch die
Schaffung von Verbundsystemen, die die
Ausbreitung erleichtern oder durch das Management von Habitate, z.B. die Steuerung
der Wasserstandes.
Insbesondere bei der Berücksichtigung
historischer Aspekte und zukünftiger Entwicklungen wird es in der Regel nicht möglich sein, alle Kriterien vollständig zu berücksichtigen, da die Daten z.B. zum früheren Vorkommen bestimmter Arten fehlen.
Für die Beurteilung zukünftiger Entwicklungen sind Methoden der Landschaftsökologie, insbesondere der Modellierung geeignet. Diese liefern statistisch abgesicherte
Prognosen zum möglichen Vorkommen von
Arten und werden z.B. auch für den Einsatz
zur Maßnahmenplanung nach der Wasserrahmenrichtlinie empfohlen (DIEMBECK et
al. 2008). Dort dienen sie u.a. „zur Abschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit der Ausbreitung und Besiedlung“, sie „simulieren
das Vorkommen von Arten in bestimmten
Habitaten“ und „die Überlebenswahrscheinlichkeiten von Populationen“ (DIEMBECK et
al. 2008). RUDNER et al. (2004) betonen, dass
der entscheidende Vorteil der Modellierungsansätze – und der Grund, warum diese
auch in der Planung Anwendung finden sollten – in der Quantifizierung der Arten-Umwelt-Beziehung liegt, die eine Prognose der
Vorkommenswahrscheinlichkeit erlaubt.
5.3 Zielentwicklung
Zur Festlegung von Zielen zur Optimierung
der Biodiversität können einige der Zielvorgaben herangezogen werden, die in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
(BMU 2007) vorgegeben sind:
Ü Bis zum Jahr 2010 ist der Anteil der vom
Aussterben bedrohten und stark gefährdeten
Arten verringert.
Ü Auf 2 % der Fläche Deutschlands entwickelt sich bis 2020 Wildnis.
Ü Bis 2015 nimmt der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope
(hochwertiges Grünland, Streuobstwiesen)
um mindestens 10 % gegenüber 2005 zu.
Ü Im Jahr 2010 beträgt in agrarisch genutzten Gebieten der Anteil naturnaher Landschaftselemente (z.B. Hecken, Raine, Feldgehölze, Kleingewässer) mindestens 5 %.
Ü Der derzeitige Anteil der unzerschnittenen
verkehrsarmen Räume > 100 km2 bleibt erhalten.
Diese Ziele beinhalten quantitative Vorgaben zur Struktur (Artenvielfalt, Agrarbiotope, Landschaftselemente), zur Komposition
(unzerschnittene Räume) und – indirekt – zu
Prozessen (Wildnis). Damit treffen sie Aussagen zu den wesentlichen Aspekten von Biodiversität, wie sie hier dargelegt wurden.
Diese bundesweiten Ziele bzw. Leitbilder
müssen im Rahmen der Landschaftsplanung
weiter regionalisiert und konkretisiert werden, damit sie auf der Umsetzungsebene Akzeptanz erfahren und realisiert werden
(MARSCHALL et al. 2008). Um eine fundierte
Konkretisierung vornehmen zu können, sind
die beschriebenen Anforderungen zu Grunde zu legen.
6 Diskussion
Für die Berücksichtigung der Biodiversität
in der raumbezogenen Umweltplanung lassen sich vielfältige Anforderungen ableiten.
Denen stehen Methoden gegenüber, die für
eine sachgerechte Bearbeitung der biologischen Vielfalt zugrunde gelegt und weiter
entwickelt werden können bzw. müssen.
Zwei aktuelle Ansätze, die einerseits die Er-
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reichung dieser Ziele durch Planung unterstützen und dabei jeweils die Aspekte des
Anforderungsprofils berücksichtigen, sollen
abschließend kurz vorgestellt werden:
Ü Ermittlung der regionalen Mindestdichten,
Ü Zielartensystem Baden-Württemberg.
Während MÜLLER et al. (2008), die regionalisierte Zielwerte für Mindestdichten an
Kleinstrukturen für Planungsregionen in
Mecklenburg-Vorpommern bestimmen, weisen JOOß et al. (2006) eine „besondere
Schutzverantwortung“ für Gemeinden in Bezug auf schützenswerte Arten in BadenWürttemberg aus.
Ausgehend von der Ausstattung der naturräumlichen Einheiten mit Kleinstrukturen
bestimmen MÜLLER et al. (2008) „Soll-Werte“, denen „Ist-Werte“ auf Gemeindebasis
gegenübergestellt werden. Die so ermittelten
Defizite in der Ausstattung mit bedeutsamen
Kleinstrukturen sind künftig durch die Anlage von Hecken oder anderen Elementen auszugleichen. JOOß et al. (2006) definieren für
die Gemeinden in Baden-Württemberg eine
besondere Verantwortung für Arten aus dem
landesweiten Zielartenkatalog, in dem sie
die Anteile an geeigneten Habitaten berechnen. Neben dem Indikator „Flächengröße“
werden auch potenzielle Verbundräume ausgemacht, die für ein langfristiges Überleben
der Arten von Bedeutung sind.
Gemeinsam ist den beiden Methoden,
dass sie einen hierarchischen Ansatz verfolgen, als Bezugsräume naturräumliche
Einheiten verwenden, quantitative Ziele
festlegen und moderne Methoden der Landschaftsökologie, wie Landschaftsstrukturmaße und Habitatmodelle, verwenden. Damit liegen zwei fundierte und erprobte
Methoden vor, die aufzeigen, wie die Anforderungen an die Berücksichtigung der Biodiversität in der Planung praktisch umgesetzt werden können. Diese Ansätze können
daher Grundlage für weitere Überlegungen
und Anwendungen zur Berücksichtigung
der Biodiversität in Planungsverfahren sein.
Ob daraus eine konsistente und übertragbare Methode zur Berücksichtigung der Biodiversität entwickelt werden kann, bleibt abzuwarten, denn die Erfahrungen aus anderen
Untersuchungen zeigen, das „Standardmethoden“ bislang kaum etabliert sind (PLACHTER et al. 2002, GRUEHN 2005). Aufgrund
der heterogenen Datenlage, unterschiedlicher Planungseinheiten und Verfahrensweisen gestaltet sich der Versuch, einheitliche
Bewertungsmethoden zu etablieren, in
Deutschland generell schwierig. Mit den
hier vorgestellten Anforderungen und den
diskutierten Beispielen liegt aber ein Rahmenkonzept vor, dass in der Praxis der
raumbezogenen Umweltplanung hilfreich
sein kann, um das „Schutzgut“ Biodiversität
fachgerecht zu behandeln.
Literatur
Agl (Hrsg., 2005): Integration des Schutzguts „Biodiversität“ in die Landschaftsplanung der Stadt
Leipzig. Unveröff. Gutachten.
BEIERKUHNLEIN, C. (2003): Der Begriff Biodiversität.
Nova Acta Leopoldina NF 87, (328), 51-71.
40
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU, Hrsg., 2007): Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt. Berlin/Bonn.
DIEMBECK, D., LORENZEN, D., RECK, H., TREPEL, M.,
WINDHORST, W. (2008): Anforderungen an Habitatmodelle als Planungshilfe für die Wasserrahmenrichtlinie. WasserWirtschaft (1-2), 13-17.
DIERSSEN, K. (2008): Perspektiven einer integrierten
Landschaftsplanung auf der Basis der Biodiversitätskonvention und des Millenium Assessments.
In: FEIT, U., ZANDER, U., Hrsg., Vilmer Handlungsempfehlungen zur Förderung einer umsetzungsorientierten Biodiversitätsforschung in
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Anschrift des Verfassers: Dr. Torsten Lipp, Institut für
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Naturschutz und Landschaftsplanung 41, (2), 2009