Bluetongue Blauzungenkrankheit
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Bluetongue Blauzungenkrankheit
Bluetongue (BTV-4) Blauzungenkrankheit Bluetongue Blauzungenkrankheit Dr. Karl Bauer, Gesundheitsausschuss RZ-Steiermark, 6.8.2015 Steckbrief Virus (Orbivirus) der Hauswiederkäuer Keine Übertragung von Tier zu Tier möglich Übertragung: Insekten (Gnitzen/Culicoides) auch durch Injektionsnadeln möglich! Anzeigepfl. Tierseuche (mit 27 Serotypen!) Verbreitung in GR, I, ESP, F, P, seit 2006 auch in D, NL, BEL, LUX Für Menschen und Nicht-Wdk. ungefährlich Symptome In Südeuropa v.a. bei Schafen Verlauf kann variieren; kaum Klinik bis zu schweren Erkrankungen! - Anfangs Fieber, dann Schwellungen am Kopf (Augen, Ohren, Lippen, Unterkiefer) und auch der Zunge (Blaufärbung: Name!) - Schleimhautverletzungen in Maul, Nase - Speichelfluss, Nasenausfluss - Lahmheit (Klauenlederhornentzündung) Symptome 2006 im nördlichen Mitteleuropa: Symptome vor allem beim Rind! Schweregrad des Verlaufes kann variieren: - Anfangs hohes Fieber - dann Schwellungen und ev. Blaufärbung im Maulbereich und an der Zunge - Schleimhautverletzungen in Maul, Nase - Schwellung des Kronsaums, Lahmheit Zitzennekrosen Mortalitätsrate: Rind bis 4%, SchaZi bis 30%! Symptome Symptome Symptome Symptome Sicht des „EU Emergency Team“ Ausbreitung wird 2015 angenommen Beginn der Ausbreitung ab Mai / Juni 2015 Impfung noch vor Beginn der Saison mehrjährige Impfprogramm als einzige Möglichkeit der Eradikation der BT Technische und finanzielle Unterstützung durch EK wird empfohlen Risikoabschätzung für D: (FLI, 3.7.) Eintrag Risiko Wind (Vektoren) wahrscheinlich Einschleppung durch Handel gering Eintrag durch Tiere, S+E. gering Vektor C. obsoletus möglich-hoch Population ungeschützt Aktuelle Zonen in der EU: http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/controlmeasur es/docs/bluetongue_restrictedzones-map.jpg Strategie Österreichs (BMG) 1. freien Status aufrecht erhalten 2. Überwachung intensivieren 3. Freiwillige Impfungen ermöglichen Rind: (Risikoatlas, AGES, 2015) Schaf und Ziege: (Risikoatlas, AGES, 2015) Überwachung intensive Überwachung in „Risikogebieten“ (grenznahe Regionen im Süd/Osten), beginnend mit April 2015 monatliche Beprobung ungeimpfter Rinder Evtl. Vergrößerung des Gebietes Sensibilisierung der Tierhalter und Tierärzte => Passive Überwachung in „freien Gebieten“ Quartals-Beprobungen Mögliche Szenarien Österreich bleibt frei, dh. nicht betroffen Österreich kommt durch neue Fälle in H/HR/SLO in eine Überwachungszone Vor/Während Impfungen tritt ein Fall ein Österreich hat einen eigenen Fall mit Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone (wie 2009?) Bei „Fall“ bzw. „Ausbruch“: Maßnahmen gem. RL 2000/75, TSG und BTB-VO (Zoneneinrichtung, Betriebssperre, Untersuchungen, Überwachung) Tierverkehr in Zonen gem. VO 1266/2007 und BTB-VO (Untersuchungspflicht bei Verlassen der Zone, Betriebssperren) Zeitpunkt der Einrichtung und Größe allfälliger Restriktionszonen Aktuelle Lagebeurteilung Ö: „Da sich die Krankheit diesmal von Süden kommend über infizierte Mücken und bei einem entsprechend feuchtem Klima zu uns evtl. ausbreitet, wird die Impfung zumindest aller Tiere empfohlen, die im Bestand verbleiben. Die Impfung im Sommer schützt dann die geimpften Tiere vor einem Ausbruch der Krankheit im Herbst/Winter 2015 und darüberhinaus. Derzeit gibt es aber keine konkreten Hinweise auf eine weitere Ausbreitung, weder in den angrenzenden Ländern noch aus den eigenen Sentineluntersuchungen (beim Rind). Eine präventive Impfstrategie aller nicht für den Export bestimmten Tiere ist trotzdem empfehlenswert!“ Risikoabschätzung Steiermark: Faktor Risiko Expositionsgefahr (von Süden!) SLO, H (= „Sentinel“- /Pufferzone) Jahreszeit (Herbst-Winter!) Klima: Temp, F%, Seehöhe, Wind Viehdichte Betriebsgröße Biosicherheit (Weidehaltung) Tierverkehr (Schlachtviehtransporte) wahrscheinlich wahrscheinlich HOCH HOCH gering je nachdem HOCH wahrscheinlich Maßnahmen: Sentineltiere, Handel, Repellentien Stallhaltung, Impfung: freiwillig / Impfgürtel? Impfung RL 2000/75 : Impfung ohne Zonenlegung mit Totimpfstoffen erlaubt Bluetongue-Bekämpfungsverordnung: freiwillige Impfung mit zugelassenen Totimpfstoffen ist möglich, Lebendimpfstoffe verboten! Voraussetzung: Einzeltierkennzeichnung & VIS Dokumentation! beabsichtigte Impfung+Durchführung melden! Impfung gegen BTV 2, 4 und 8 wird ermöglicht. Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung: Änderung: Anwendung der in Kroatien und Bulgarien verwendeten Impfstoffe wird ermöglicht BTV- 4 Impfung 2015 (lt. TGD-Info v.7.7.) Freiwilligkeit (Empfehlung: Muttertiere, - Export) Tztl. Bedarfsbescheinigung + Voranmeldung Sonderimport über Firma Richter-Pharma Impfstoff: BLUEVAC 4, Firma CZV Spanien Zulassung für Rinder und Schafe Grundimmunisierung 2x, Abst. 3 - 4 Wochen Dosis: je 2 ml (Gebinde: 100ml, 250ml) Kosten: Impfstoff + Impfung (abh. vom Betrieb) Zuschuss TGD: € 12.- je 2x geimpftem Tier Einzeltierkennzeichnung! Schafe: Bestandsverzeichnis im VIS (?) Impfliste und VIS-Eintragung Paradigmenwechsel seit 2009 Freiwilligkeit, dh. jeder Betrieb muss sein Risiko selbst einschätzen! Ziel: Schutz der Tiere, nicht des Handels! Behörde führt Überwachungsprogramm durch, Impfungen sind voranzumelden. Keine Kostenübernahme durch Behörde! Erst bei Eintreten eines „Falles“ agiert Behörde (Zonen H/HR/SLO, Handel,…)! Keine Entschädigung nach Impfschäden! Entscheidungsbaum Impfen = Schutz der Tiere! - JA, wenn Herde groß, Entfernung zu Fall Klima: heiß, feucht; Wind, … Viehdichte hoch Sommer-Herbst Exposition gegeben (Weide) Tierverkehr, Handel (Schlachttiere!) Alternative: Versicherung ??? Referenzen Silbermayr, Köfer, Fuchs: BMTW, 2011 FLI: Qualitat. Risikobewertung, 3.7.2015 AGES, Risikoatlas 2015 BMG-Rechtstexte und Übersichten FAGP-Erlass BTV-Bekämpfung 2015 http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/ad ns_outbreaks_per_disease_en.pdf http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/co ntrolmeasures/bluetongue_en.htm Danke für die Aufmerksamkeit!