Bluetongue Blauzungenkrankheit

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Bluetongue Blauzungenkrankheit
Bluetongue (BTV-4)
Blauzungenkrankheit
Bluetongue
Blauzungenkrankheit
Dr. Karl Bauer,
Gesundheitsausschuss RZ-Steiermark, 6.8.2015
Steckbrief

Virus (Orbivirus) der Hauswiederkäuer
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Keine Übertragung von Tier zu Tier möglich
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Übertragung: Insekten (Gnitzen/Culicoides)
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auch durch Injektionsnadeln möglich!
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Anzeigepfl. Tierseuche (mit 27 Serotypen!)

Verbreitung in GR, I, ESP, F, P, seit 2006
auch in D, NL, BEL, LUX

Für Menschen und Nicht-Wdk. ungefährlich
Symptome
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In Südeuropa v.a. bei Schafen

Verlauf kann variieren; kaum Klinik bis zu
schweren Erkrankungen!
- Anfangs Fieber, dann Schwellungen am
Kopf (Augen, Ohren, Lippen, Unterkiefer)
und auch der Zunge (Blaufärbung: Name!)
- Schleimhautverletzungen in Maul, Nase
- Speichelfluss, Nasenausfluss
- Lahmheit (Klauenlederhornentzündung)
Symptome
2006 im nördlichen Mitteleuropa: Symptome
vor allem beim Rind!
 Schweregrad des Verlaufes kann variieren:
- Anfangs hohes Fieber
- dann Schwellungen und ev. Blaufärbung
im Maulbereich und an der Zunge
- Schleimhautverletzungen in Maul, Nase
- Schwellung des Kronsaums, Lahmheit
Zitzennekrosen
Mortalitätsrate: Rind bis 4%, SchaZi bis 30%!

Symptome
Symptome
Symptome
Symptome
Sicht des „EU Emergency Team“
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
Ausbreitung wird 2015 angenommen
Beginn der Ausbreitung ab Mai / Juni 2015
Impfung noch vor Beginn der Saison
mehrjährige Impfprogramm als einzige
Möglichkeit der Eradikation der BT
Technische und finanzielle Unterstützung
durch EK wird empfohlen
Risikoabschätzung für D: (FLI, 3.7.)
Eintrag
Risiko
Wind (Vektoren)
wahrscheinlich
Einschleppung durch Handel
gering
Eintrag durch Tiere, S+E.
gering
Vektor C. obsoletus
möglich-hoch
Population
ungeschützt
Aktuelle Zonen in der EU:
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/controlmeasur
es/docs/bluetongue_restrictedzones-map.jpg
Strategie Österreichs (BMG)
1. freien Status aufrecht erhalten
2. Überwachung intensivieren
3. Freiwillige Impfungen ermöglichen
Rind:
(Risikoatlas, AGES, 2015)
Schaf und Ziege: (Risikoatlas, AGES, 2015)
Überwachung
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

intensive Überwachung in „Risikogebieten“
(grenznahe Regionen im Süd/Osten),
beginnend mit April 2015
monatliche Beprobung ungeimpfter Rinder
Evtl. Vergrößerung des Gebietes
Sensibilisierung der Tierhalter und Tierärzte
=> Passive Überwachung
in „freien Gebieten“ Quartals-Beprobungen
Mögliche Szenarien
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

Österreich bleibt frei, dh. nicht betroffen
Österreich kommt durch neue Fälle in
H/HR/SLO in eine Überwachungszone
Vor/Während Impfungen tritt ein Fall ein
Österreich hat einen eigenen Fall mit
Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone (wie 2009?)
Bei „Fall“ bzw. „Ausbruch“:



Maßnahmen gem. RL 2000/75, TSG und
BTB-VO (Zoneneinrichtung, Betriebssperre, Untersuchungen, Überwachung)
Tierverkehr in Zonen gem. VO 1266/2007
und BTB-VO (Untersuchungspflicht bei
Verlassen der Zone, Betriebssperren)
Zeitpunkt der Einrichtung und Größe
allfälliger Restriktionszonen
Aktuelle Lagebeurteilung Ö:
„Da sich die Krankheit diesmal von Süden kommend
über infizierte Mücken und bei einem entsprechend
feuchtem Klima zu uns evtl. ausbreitet, wird die Impfung
zumindest aller Tiere empfohlen, die im Bestand
verbleiben. Die Impfung im Sommer schützt dann die
geimpften Tiere vor einem Ausbruch der Krankheit im
Herbst/Winter 2015 und darüberhinaus. Derzeit gibt es
aber keine konkreten Hinweise auf eine weitere
Ausbreitung, weder in den angrenzenden Ländern noch
aus den eigenen Sentineluntersuchungen (beim Rind).
Eine präventive Impfstrategie aller nicht für den Export
bestimmten Tiere ist trotzdem empfehlenswert!“
Risikoabschätzung Steiermark:
Faktor
Risiko
Expositionsgefahr (von Süden!)
SLO, H (= „Sentinel“- /Pufferzone)
Jahreszeit (Herbst-Winter!)
Klima: Temp, F%, Seehöhe, Wind
Viehdichte
Betriebsgröße
Biosicherheit (Weidehaltung)
Tierverkehr (Schlachtviehtransporte)
wahrscheinlich
wahrscheinlich
HOCH
HOCH
gering
je nachdem
HOCH
wahrscheinlich
Maßnahmen: Sentineltiere, Handel, Repellentien
Stallhaltung, Impfung: freiwillig / Impfgürtel?
Impfung
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
RL 2000/75 : Impfung ohne Zonenlegung mit
Totimpfstoffen erlaubt
Bluetongue-Bekämpfungsverordnung: freiwillige
Impfung mit zugelassenen Totimpfstoffen ist
möglich, Lebendimpfstoffe verboten!
 Voraussetzung: Einzeltierkennzeichnung & VIS
Dokumentation!
 beabsichtigte Impfung+Durchführung melden!
 Impfung gegen BTV 2, 4 und 8 wird ermöglicht.
Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung: Änderung:
Anwendung der in Kroatien und Bulgarien verwendeten Impfstoffe wird ermöglicht
BTV- 4 Impfung 2015 (lt. TGD-Info v.7.7.)
 Freiwilligkeit (Empfehlung: Muttertiere, - Export)
 Tztl. Bedarfsbescheinigung + Voranmeldung
 Sonderimport über Firma Richter-Pharma
 Impfstoff: BLUEVAC 4, Firma CZV Spanien
 Zulassung für Rinder und Schafe
 Grundimmunisierung 2x, Abst. 3 - 4 Wochen
 Dosis: je 2 ml (Gebinde: 100ml, 250ml)
 Kosten: Impfstoff + Impfung (abh. vom Betrieb)
 Zuschuss TGD: € 12.- je 2x geimpftem Tier
 Einzeltierkennzeichnung!
 Schafe: Bestandsverzeichnis im VIS (?)
 Impfliste und VIS-Eintragung
Paradigmenwechsel seit 2009
Freiwilligkeit, dh. jeder Betrieb muss sein
Risiko selbst einschätzen!
 Ziel: Schutz der Tiere, nicht des Handels!
 Behörde führt Überwachungsprogramm
durch, Impfungen sind voranzumelden.
 Keine Kostenübernahme durch Behörde!
 Erst bei Eintreten eines „Falles“ agiert
Behörde (Zonen H/HR/SLO, Handel,…)!
 Keine Entschädigung nach Impfschäden!

Entscheidungsbaum
Impfen = Schutz der Tiere! - JA, wenn
Herde groß, Entfernung zu Fall
 Klima: heiß, feucht; Wind, …
 Viehdichte hoch
 Sommer-Herbst
 Exposition gegeben (Weide)
 Tierverkehr, Handel (Schlachttiere!)
Alternative: Versicherung ???
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Referenzen
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Silbermayr, Köfer, Fuchs: BMTW, 2011
FLI: Qualitat. Risikobewertung, 3.7.2015
AGES, Risikoatlas 2015
BMG-Rechtstexte und Übersichten
FAGP-Erlass BTV-Bekämpfung 2015
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/ad
ns_outbreaks_per_disease_en.pdf
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/co
ntrolmeasures/bluetongue_en.htm
Danke für die Aufmerksamkeit!