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Außen- und Binnengrenzen seit dem 19. Jahrhundert Walter Sperling 쐃 Deutscher Bund 1815-1866 3 Hzm. Schleswig 1 Helgoland brit. Bremerhvn. Wilhelmshaven zu Old. zu M.-Str. Hzm. 3 Ghzm. Holstein Lübeck Mecklenburgzu HH Hzm. Schwerin LauenSchwerin Hamburg burg Ghzm. 4 Oldenburg Bremen K g r. Oldenzu Bswg. burg H a n n o v e r zu Kfsm.He. Hannover S.-L. BraunBückeburg schweig P ch we ig Detmold Fsm. Lippe zu Wald. r . K g un s ß 1 Fsm. Ghzm. Hzm. Kfsm. Kgr. Lgft. H.-H. Berlin 2 Dessau Hzm. Anhalt S.-L. Kassel Kfsm. Hessen Dresden en chs Sa r. g K Weimar Thüringische Staaten sse He Hzm. Nassau zu Kfsm. Lgft.H.-H. Homburg Frankfurt He. K Wiesbaden Ghzm. g Luxemburg zu Old. Darm5 stadt G Luxemburg zu Thür. n Pfalz e zu Bay. d Kgr. a Karlsruhe Fürstentum Großherzogtum Herzogtum Kurfürstentum Königreich Landgrafentum HessenHomburg Fürstentum SchaumburgLippe Deutschlands Ausßengrenze 쐅 zu Pr. hz m. 1839 belg. r e u n e Arolsen Fsm. Waldeck n Hzm. Limburg niederl. H z m. Bra Ghzm. Meckl.- Strelitz Neustrelitz K a i s e r t u m B a y e r n G h z m . . B r Stuttgart Württemberg Fsm. Hohenzollern Grenzen Wien München Sigmaringen Grenze des Deutschen Bundes 1815 spätere Änderungen 1818/39 Bodensee 2 3 4 5 Grenze innerhalb des Deutschen Bundes 1815 Staatsgrenze/Grenze außerhalb des Deutschen Bundes Ö s t e r r e i c h Fsm. Liechtenstein Hzm. Anhalt ab 1863 durch Vereinigung von Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg in Personalunion mit Dänemark, ab 1865 unter preußischer bzw. österreichischer Verwaltung Hzm. Lauenburg in Personalunion mit Dänemark, ab 1865 preußisch in Personalunion mit den Niederlanden Gebiet einer freien Stadt 1 Lgft.H.-H. Adriatisches Meer 1848-1851 zum Deutschen Bund Bundesstaat ab 1817 Fsm. Hohenzollern zwischen 1834 und 1865 zu Preußen Bremerhvn. 1827 zu Bremen 쐇 Deutsches Reich 1866-1914 Schle swig -Ho Helgoland bis 1890 brit. zu M.-Str. l st zu HH zu HB zu Old. Hamburg Bremen Fsm. Lippe Detmold zu Wald. H z m. Br a un Fürstentum Großherzogtum Herzogtum Königreich Fürstentum SchaumburgLippe sse He zu Pr. m. K Dresden en chs Sa r. Kg g G n Grenzen B a y B Grenze des Deutschen Reiches 1914 Grenze innerhalb des Deutschen Reiches 1914 . r rin g e n n oth 1866 zu Preußen e -L G h z m . Fsm. Ghzm. Hzm. Kgr. S.-L. Hzm.Anhalt Dessau Weimar Thüringische Staaten e d Kgr. a Karlsruhe Stuttgart Straßburg Württemberg zu Bay. aß ß n Berlin r Els e u e Arolsen hz Darmstadt g s r P ei Hannover Braunschweig c n Fsm. r . Waldeck K g Pfalz Ghzm. Meckl.- Strelitz Neustrelitz zu Bswg. S.-L. Bückeburg zu Old. Ghzm. MecklenburgSchwerin Schwerin Lübeck hw Ghzm. Oldenburg Oldenburg ei n zu Pr. Hohenzollern zu Pr. München Gebiet einer freien Stadt Elsaß-Lothringen, Reichsland 1871 bis 1911 Bodensee © Leibniz-Institut für Länderkunde 2005 40 Die heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sind sehr unterschiedlich alt und werden nicht zuletzt auch verschiedenartig wahrgenommen. Einige gehen auf die Bestimmungen des Westfälischen Friedens (1648) zurück, andere auf die jüngste deutsche Geschichte, die 1990 zu einer weltgeschichtlichen Wende führte. Am nachhaltigsten wirkten die Bestimmungen des Versailler Vertrages (1919), die nicht zuletzt zur Entfesselung des Zweiten Weltkrieges beitrugen. Seit dem Zusammenwachsen Europas werden die deutschen Grenzen kaum noch als Barrieren wahrgenommen, denn sie sind immer durchlässiger geworden. Maßstab 1: 10000000 Autoren: Atlasredaktion, W.Sperling Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland – Deutschland in der Welt Die 67 km lange deutsch-dänische Grenze � wurde 1920 nach einer Volksabstimmung festgelegt, die durch den Versailler Vertrag veranlasst worden war. Sie führt durch sprachliches Mischgebiet, beiderseits gibt es Minderheiten der jeweils anderen Sprachgemeinschaft. Die 567 km lange deutsch-niederländische Grenze, die zum Teil auf eine ältere Territorialgrenze zurückgeht, wurde auf der Strecke von Anholt bis zur Nordsee durch den Westfälischen Frieden 1648 Reichsgrenze. Südlich davon wurde die Grenze des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das spätere Belgien und das Großherzogtum Luxemburg gehörten, durch den Wiener Vertrag vom 31. Mai 1815 bestimmt. Letzte Änderungen nach dem Zweiten Weltkrieg betrafen ein Gebiet von 135 km² mit 13.500 Einwohnern, das an die Niederlande abgetreten wurde. Die 156 km lange deutsch-belgische Grenze entstand 1920 nach einer Volksabstimmung, als die preußischen Landkreise Eupen und Malmedy (die „preußische Wallonie“) an das Königreich Belgien abgetreten werden mussten. Während des Zweiten Weltkrieges wurde dieses Gebiet mit dem Moresnet vorübergehend zurückgegliedert. Die 135 km lange deutsch-luxemburgische Grenze entstand 1815 in ihrem heutigen Verlauf durch den Wiener Vertrag, als die gesamte Linie von Anholt bis nach Perl als Ostgrenze des Königreichs Belgien bestimmt wurde. 1871 wurde sie Reichsgrenze. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden geringfügige Änderungen vorgenommen. Die 448 km lange deutsch-französische Grenze � von Perl bis zum Dreiländereck bei Basel wurde 1919 nach einer wechselvollen Geschichte mit der Rückgabe von Elsass-Lothringen an Frankreich entsprechend dem Versailler Vertrag zur südwestlichen Grenze Deutschlands. Eine Besonderheit bilde- te das Saargebiet, das bis 1935 unter der Verwaltung des Völkerbundes stand. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es – nunmehr Saarland genannt und erheblich erweitert – mit einem Sonderstatus versehen und kehrte 1957 nach einer Volksabstimmung als Land in die Bundesrepublik Deutschland zurück. Damit wurde die deutsche Außengrenze von vor 1870 bzw. 1919 wiederhergestellt. Die 316 km lange deutsch-schweizerische Grenze entstand 1648 mit dem Westfälischen Frieden, als sich die Schweizer Kantone endgültig vom Reich lösten. Kleinere Korrekturen sind vorgenommen worden oder werden noch angestrebt. Der Grenzverlauf im Bodensee ist strittig. Die 815 km lange deutsch-österreichische Grenze 씈 entstand 1867/1871 durch das Ausscheiden des Kaisertums Österreich aus dem Deutschen Bund 1866 und der Gründung des Norddeutschen Bundes im folgenden Jahr als Vorstufe eines von Preußen dominierten Kaiserreiches. Diese Grenze zerschneidet Gebiete gleichen Volkstums und beruht fast ausschließlich auf älteren Territorialgrenzen. Die 811 km lange deutsch-tschechische Grenze 쐉 entstand als Außengrenze Deutschlands 1867/1871 unter den gleichen Bedingungen. Im Grenzgebiet des benachbarten österreichischen Kronlandes Böhmen lebten damals überwiegend Deutschstämmige; erst durch deren gewaltsame Aussiedlung 1945/46 entstand eine Sprachgrenze. Die 442 km lange deutsch-polnische Grenze �, meist Oder-Neiße-Linie genannt, entstand nach dem Potsdamer Abkommen der Siegermächte im Juli/ August 1945 durch die Unterstellung deutscher Ostgebiete unter polnische Gebietshoheit. Im Görlitzer Grenzabkommen vom 6. Juli 1950 dekretierte die DDR diese Grenze als „Friedensgrenze“; in der Bundesrepublik Deutschland ist stets darauf verwiesen worden, dass das Reichsgebiet innerhalb der Grenzen vom 30. September 1937 unter der Viermächteverantwortung stand. In der Folge des 2+4-Vertrags (1990, Bundesrepublik Deutschland und DDR sowie USA, Großbritannien, Frankreich Politisch-administrative Gliederung 1952 - 2004 Kiel S c h l e s w i g - (zu SH) (zu HH) Rostock H o l s t e i n 3 V o r p o m m e r n Schwerin Neubrandenburg Weimarer Republik 1920-1933 Me (zu HB) M e c k l e n b u r g - Hamburg Hamburg vorgesehene Ländergrenze Berlin Berlin BERLIN BERLIN (West) (OST) Potsdam Frankfurt Sachsen- Hannover Nordschleswig Bayern Nordzu Pr. B r a n d e n b u r g Halle (Saale) Düsseldorf Erfurt T h ü r i n g e n H e s s e n R h e i n l a n d - Leipzig Gera Westfalen Münster S a c h s e n Dresden P Karl-Marx-Stadt Suhl EupenMalmedy Rheinland zu Thür. e d Bayern 4 zu Wald. a Schwaben zu Pr. Ober- Protektoratsgebiet schlesien Mandatsgebiet 1920-1935 Hultschiner Ländchen * Inkrafttreten des Vertrages am 10.1.1920 Staatsgrenze 1920 davon abweichende Staatsgrenze 1914 Ländergrenze 1920 Bayern 1922 zu Preußen 1929 zu Preußen München B hringen Stuttgart Schlesien zu Pr. Pfalz Saarn zu Bay. Baden geb. Saarbr. SaarEls Karlsruhe a ß gebiet Stuttgart Württemberg B a y e r n Völkerbund Breslau Sachsen Grenzen Lo t B a d e n - LausitzLeipzig Obersachsen H e s P f a l z Saarland Saarbrücken abgetretene Gebiete 1918-1920 Abstimmungsgebiete 1920/21 Besatzungszonen bis 1926/30 Posen Berlin Anhalt Erfurt Thüringen Thüringen Frankfurt zu Old. Festsetzung der Grenzen im Versailler Vertrag* e Pommern zu Wald. Hessen Mainz 2 e Braunschweig Mark- ß u Schaumb.Lippe Hannover Waldeck Köln Wiesbaden Niedersachsen rLippeDetmold n Meckl.Strelitz Bremen zu Bswg. s e n BONN zu M.Str. Hamburg Oldenburg A n h a l t W e s t f a l e n MecklenburgSchwerin Hamburg sachsen zu HB Cottbus N o r d r h e i n - Ostpreußen Westpreußen zu Old. Lübeck zu HH t Preußen Freie Stadt Danzig vorgesehener Ländername lg e b ie Königsberg vorgesehener Hauptort (Oder) Magdeburg me Geplante Reichsreform 1920 nach W. Tuckermann Bremen Bremen N i e d e r s a c h s e n September 1944 als Demarkationslinie zwischen der Ostzone und den westlichen Besatzungszonen vereinbart worden war, wurde 1949 mit der Gründung von zwei Staaten in Deutschland – der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik – zur „Staatsgrenze West“ der DDR und damit zu einer hochrangigen Systemgrenze (쑺쑺 Beitrag Steinbach, Bd. 1, S. 36). Die zusätzliche Teilung Berlins gipfelte am 13. August 1961 in dem Bau 씮 der Berliner Mauer (쑺쑺 Beitrag (Holstein) zugeordnet. Seit 1946 gehört sie zu Schleswig-Holstein. Die Nordseeinsel Helgoland wurde am 1. Juli 1890 durch einen Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Deutschen Reich gegen koloniale Ansprüche in Ostafrika eingetauscht und durch Gesetz vom 18. Januar 1891 Preußen einverleibt. Heute gehört sie zum Land Schleswig-Holstein. Die 1393 km lange innerdeutsche Grenzlinie , die anlässlich der Londoner Außenministerkonferenz im Freie Hansestadt Bodensee W ü r t t e m b e r g München Bodensee 1 Grenzen Hauptstädte Staatsgrenze ab 3.10.1990 Grenze zwischen BR Deutschland und DDR, Grenze zu Berlin (West)1949 - 2.10.1990 Länder- und Bezirksgrenzen heutige Ländergrenze, Stand 2004 1 Besatzungszonen und Länder 1945-1949 davon abweichende Ländergrenze 1990 1945-1956 Sonderstellung des Landkreises Lindau wegen seiner Zugehörigkeit zur französischen Besatzungszone; 1956 zu Bayern Bundeshauptstadt und Hauptstadt der DDR BERLIN Hauptstadt seit 3.10.1990 BONN Hauptstadt bis 2.10.1990 Ostpreußen Landes- und Bezirkshauptstädte (zu HB) 3 4 Vereinigung zum Land Baden - Württemberg aus Baden, Württemberg - Baden, Württemberg Hohenzollern 1952 0 Autoren: Atlasredaktion, W. Sperling 25 50 Bad Oeynhausen Nordrhein-Westfalen 75 100 km Maßstab 1 : 6 000 000 SachsenAnhalt Halle RheinlandPfalz Saargeb. 3 Französische Zone Amerikanische Zone Sowjetische Zone Dresden Hessen Britische Zone Potsdam Brandenburg Düsseldorf Koblenz in der Ostsee 387 km (쑺쑺 Beitrag Buchholz, S. 44). Die Insel Rügen kam 1648 durch den Westfälischen Frieden an Schweden, 1815 durch den Wiener Vertrag an das Königreich Preußen und damit 1871 zum Deutschen Reich. 1945 wurde sie Teil des von der Sowjetischen Militäradministration gegründeten Landes Mecklenburg (-Vorpommern). Die Insel Fehmarn wurde 1864 im Deutsch-Dänischen Krieg von Preußen erobert und 1867 dem Kreis Oldenburg Besatzungszonen* und Gebietsverluste BERLIN Karlshorst Hannover Erfurt und Sowjetunion) wurde dieser Zustand mit der Unterzeichnung des deutschpolnischen Grenzvertrages am 14. November 1990 bzw. mit seinem Inkrafttreten am 16. Januar 1992 beendet. Seit dem 1. Januar 1995 hat die Bundesrepublik Deutschland ihr Hoheitsgebiet im Meer auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (1982) auf eine Distanz von 12 Seemeilen von der Küste an gerechnet ausgedehnt. Danach beträgt die Staatsgrenze in der Nordsee 267 km und Pommern 1 Niedersachsen Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik am 1.1.1957 zu Niedersachsen bis 1969 © Leibniz-Institut für Länderkunde 2005 Hamburg Mecklenburg Schwerin Bremen Ländergrenze seit 1957/1969: 2 1 Kiel SchleswigHolstein heutige Landeshauptstadt heutige Landes- und ehemalige Bezirkshauptstadt 1952 - 1990 ehemalige Bezirkshauptstadt 1952 - 1990 Bezirksgrenze 1952-1990 auf dem Territorium der DDR 2 * in Berlin Sektoren 1 Schlesien Sachsen Thüringen Durch den 2. Weltkrieg verlorene Gebiete 1 Frankfurt 2 Wiesbaden 3 WürttembergBaden Stuttgart BadenBaden Tübingen WürttembergBaden Hohenzollern Freiburg unter polnischer Verwaltung unter sowjetischer Verwaltung eigene Verwaltung unter französischem Protektorat Grenzen Bayern München Bodensee Ländergrenze 1947, innerhalb Berlins Sektorengrenze Grenze zum Saargebiet, Oder-Neiße-Grenze und Grenze zwischen den sowjetisch bzw. polnisch verwalteten Gebieten Ostpreußens davon abweichende Grenze zum Saargebiet von 1946 bis zum 6.6.1947 Grenze des Deutschen Reiches 31.12.1937 Landeshauptstadt Sitz der Landesregierung Hauptquartier einer Besatzungsmacht © Leibniz-Institut für Länderkunde 2005 Maßstab 1: 10000000 Autoren: Atlasredaktion, W.Sperling Außen- und Binnengrenzen seit dem 19. Jahrhundert 41 Deutsch-dänische Grenze in Nordfriesland Die deutsch-dänische Grenze ist das Ergebnis einer Volksabstimmung im Jahre 1920, die durch den Versailler Vertrag veranlasst worden war. Es handelte sich weder um eine Sprachgrenze noch um eine Konfessionsgrenze noch um eine kulturlandschaftliche Scheidelinie. Erst im 19.Jh. hatte sich die schleswig-holsteinische Frage erhoben. Nach kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Dänemark und dem Deutschen Bund 1849 und 1864 fiel ganz Schleswig einschließlich einer beachtlichen dänischen Minderheit an Preußen. Die nach 1945 entstandenen Probleme sind gütlich geregelt worden. Die unterschiedliche Regionalpolitik in SchleswigHolstein (Programm Nord) und im Königreich Dänemark haben sich in Form von unterschiedlichen Parzellierungen und Nutzungen in der Kulturlandschaft niedergeschlagen. DÄNEMARK Grundlage: Topographische Karte 1 : 100000; Vervielfältigt mit Genehmigung des Landesvermessungsamtes Schleswig-Holstein vom 15.03.2005; Geschäftszeichen: 1-562.6 S 203/05 Blatt Nr. C1114, Ausgabe 5-DMG, 1992 und Blatt Nr. C1118, Ausgabe 5-DMG, 1992 Deutsch-französische Grenze am Oberrhein Deutsch-polnische Grenze an der Neiße Steinbach, Bd. 1, S. 40). Die Phase der Wiedervereinigung begann mit der Öffnung der Mauer und der deutsch-deutschen Grenze. Bedingung für den Beitritt der Länder der DDR zur Bundesrepublik Deutschland war die Auflösung der Bezirke, die als wichtiges Instrument der sowjetischen Einflussnahme gedient hatten. Durch den Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 9. Oktober 1990 (2+4-Vertrag) wurde die deutsche Wiedervereinigung rechtlich und weitgehend auch politisch und wirtschaftlich vollendet. Die Binnengliederung POLEN FRANKREICH Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet der französischen Sprache hat sich im Mittelalter und in der Neuzeit nur unwesentlich nach Osten verschoben, doch war das französische Königtum energisch bestrebt, seine Macht bis an die Rheinlinie als der natürlichen Ostgrenze Frankreichs auszudehnen. Ab 1681 ließ Ludwig XIV. einen ho chmodernen Festungsgürtel anlegen, zu dem auch die Bastionen von Neuf-Brisach (Neu-Breisach) gehörten. Seit dem Versailler Vertrag (1919) bildet der Rhein in diesem Abschnitt die Außengrenze Frankreichs. Die wasserbaulichen Maßnahmen der französischen Administration besonders die Flussbegradigung im 19.Jh. haben die Kulturlandschaft erheblich verändert (vgl. Bd. 2, S. 93). Grundlage der Karte: Topographische Karte 1 : 100000 Baden-Württemberg © Landesvermessungsamt Baden-Württemberg vom 16.3.05, AZ.: 2851.2-D/3875 Blatt Nr. C7910, Ausgabe 1994 und Blatt Nr. C8310, Ausgabe 1995 Die Stadt Görlitz, deren östlich der Neiße gelegener und zu Polen gehörender Teil den älteren Namen Zgorzelec trägt, entstand an einem Flussübergang der Hohen Straße (via regia), die von Frankfurt am Main über Leipzig nach Breslau und weiter nach Krakau führte. Nachdem es 1815 zu Preußen gekommen war, wuchs Görlitz im Zuge der Industrialisierung stürmisch. Nach dem 2.Weltkrieg stellte das Potsdamer Abkommen (1945) den Teil östlich der Neiße unter polnische Verwaltung, am 6. Juni 1950 wurde hier der Vertrag zwischen der Volksrepublik Polen und der gerade gegründeten DDR unterzeichnet, der die Oder-Neiße-Linie zur Friedensgrenze erklärte. Seit 1990 gilt sie endgültig als polnische Westgrenze mit wachsender Durchlässigkeit seit dem EU-Beitritt Polens im Jahr 2004. Grundlage: Topographische Karte 1 : 100000 mit Erlaubnis des Landesvermessungsamtes Sachsen; Erlaubnis-Nr. 1272/2005. Blatt Nr. C5154, Ausgabe 1995 Ehemalige deutsch-deutsche Grenze an der Elbe zur Gemeinde Amt Neuhaus (Lkr. Lüneburg) Als sich in der Zeit der Völkerwanderung die Po laben im Raum beiderseits der unteren Elbe niedergelassen hatten und die Sachsen durch Karl den Großen unterworfen worden waren, bildete die Elbe die Ostgrenze des Frankenreiches. In der Neuzeit konnte das Herzogtum Braunschweig-Lüneburg sich auch jenseits der Elbe einrichten. Nach einem Gebietstausch zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Besatzungsmacht wurde der Fluss unter Ausschluss des Neuhauser Streifens 1945 Zonengrenze und schließlich Staatsgrenze West der DDR und damit Teil des Eisernen Vorhangs. 1991 kam das Amt Neuhaus zum Land Niedersachsen, so dass die Elbe heute an diesem Abschnitt keine Ländergrenze mehr bildet. Lkr. Lüchow-Danneberg Kartengrundlage: Ausschnitt aus der Topographischen Karte 1 : 50000 - Blatt L2730, Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGN - Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen - D 8164 Legende für Abb.6 bis 9 und 11 bis 13 Thematisch behandelte Grenzabschnitte Staatsgrenze Autor: W.Sperling Ländergrenze © Leibniz-Institut für Länderkunde 2005 42 0 Die Zeichenschlüssel für das deutsche Gebiet und das benachbarte Ausland unterscheiden sich gegebenenfalls. Kreisgrenze Nationalatlas Bundesrepublik Deutschland – Deutschland in der Welt 0,5 1 km Maßstab 1: 50 000 zur Lage der Kartenausschnitte siehe Karte 10 0 1 Maßstab 1: 100 000 2 km Grundlage und Ursache der Binnengliederung Deutschlands sind der Territorialismus, der Föderalismus und der Regionalismus. Im Alten Reich gab es in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges etwa 2000 Herrschaften, darunter 400 größere und kleinere Territorien, 1000 Freie Reichsstädte (und sogar einige Reichsdörfer!) sowie 1500 Reichsritterschaften, alle mit eigener Souveränität versehen. Durch den Reichsdeputationshauptschluss am 25. Februar 1803 wurde das Heilige Römische Reich deutscher Nation aufgelöst und dieser Vielfalt ein Ende bereitet. Der anlässlich des Wiener Kongresses am 8. Juni 1815 gegründete Deutsche Bund, dem 35 souveräne Fürsten und vier Freie Reichsstädte beitraten, stand unter österreichischer Leitung und nahm seinen Sitz in Frankfurt am Main (쑺쑺 Beitrag Steinbach, Bd. 1, S. 28 ff.). Während der Bürgerrevolution 1848/49 wurde im Frankfurter Vorparlament ein Verfassungsentwurf vorgelegt, der unter den Farben SchwarzRot-Gold einen deutschen Nationalstaat vorsah, der (unter Einschluss Österreichs) rechtsstaatlich, demokratisch und föderal verfasst sein sollte. Der Gründung des zweiten deutschen Kaiserreiches durch Bismarcks Proklamation zu Versailles am 28. Januar 1871 war 1867 die Gründung eines Norddeutschen Bundes vorausgegangen, dessen Verfassung bei der Reichsgründung weitgehend übernommen wurde; ihm gehörten 26 Bundesstaaten als Mitglieder an, erst 1911 wurde zusätzlich das Reichsland Elsass-Lothringen aufgenommen . 65% der Fläche und 62% der Bevölkerung des Reiches gehörten zu Preußen; das größte Manko war der Ausschluss Österreichs. Das Deutsche Reich der Zwischenkriegszeit, das 1920 aus 26, 1933 aus 17 Ländern bestanden hatte, versuchte diese Unausgeglichenheit durch eine Reichsreform zu beheben . Der Geograph Walter Tuckermann (1880-1950) hatte dazu schon 1920 einen Reformversuch vorgelegt, der 14 Länder vorsah, aber nie realisiert wurde. Staaten, die Bundesrepublik Deutschland sowie im Bereich der sowjetischen Besatzungszone die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Bald erfolgte die Gründung von Ländern, die von der DDR 1952 zugunsten einer Gliederung in 14 Bezirke plus der Hauptstadt (Ost-) Berlin außer Funktion gesetzt wurden. 1990 stellte die DDR diese Länder wieder her, um die rechtliche Voraussetzung für einen Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Am 3. Oktober 1990 traten die fünf neuen Länder der Bundesrepublik formell bei .웇 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden durch die Berliner Viermächteerklärung vom 5. Juni 1945 die Gebiete östlich von Oder und Neiße Polen und der Sowjetunion zugeteilt, das Saargebiet blieb unter französischer Verwaltung. Das restliche Deutschland wurde in vier Besatzungszonen und das besondere Gebiet von Berlin in vier Sektoren eingeteilt . 1949 entstanden kurz hintereinander zwei getrennte deutsche Ehemalige deutsch-deutsche Grenze im Grabfeld Bayern Thüringen © Topographische Karte 1 : 50000, Blatt Nr. L5728, Ausgabe 1992; Bayer. Landesvermessungsamt, Nr.1068/05 Merkmale der Außengrenzen 1920 1995 Karte 6 95 19 Kiel 1890 1995 S c h l e s w i g - (zu SH) H o l s t e i n (zu HH) 19 Karte 9 Bremen 48 Schwerin Hamburg Bremen 16 M e c k l e n b u r g V o r p o m m e r n Hamburg (zu HB) 60 19 4 9 1990 / 5/ 4 194 N i e d e r s a c h s e n BERLIN SachsenMagdeburg Berlin Potsdam 2 1990 /49- Hannover B r a n d e n b u r g TSCHECHIEN A n h a l t N o r d r h e i n - 15 Deutsch-tschechische Grenze im Erzgebirge 1815 1995 1866 Das Grabfeld, eine fruchtbare süddeutsche Gäulandschaft, wird von der Grenze zwischen Thüringen und Bayern durchzogen. Die Landesgrenze wird begleitet von einer wallartigen Anlage, der Sächsischen Landwehr, die im 15.Jh. Verteidigungszwecken diente und sich über weite Strecken verfolgen lässt. Nach der Beendigung des 2.Weltkrieges verlief hier die Grenze zwischen sowjetisch und amerikanisch besetzter Zone, die ab 1949 als deutsch-deutsche Grenze tief in das Landschaftsgefüge eingriff. Auch nach der Wiedervereinigung sind die Folgen dieser Teilung z.B. an dem breiten vegetationslosen Streifen entlang der Grenze, abbrechenden Straßen und fehlenden Wirtschaftswegen im Raum der ehemaligen LPG Gompertshausen noch sichtbar. 18 W e s t f a l e n Düsseldorf S a c h s e n T h ü r i n g e n 1 94 192 0 871 /1 67 8 1 4/ 9-1 4 9 Karte 12 0 9 /1956 H e s s e n Karte 8 Dresden Erfurt Rheinland- Karte 11 Wiesbaden Mainz 1815 P f a l z Saarland 18 19 /1 9 56 Grundlage: Topographische Karte 1 : 50000 mit Erlaubnis des Landesvermessungsamtes Sachsen; Erlaubnis-Nr. 1272/2005. Blatt Nr. L5544, Ausgabe1993 Deutsch-österreichische Grenze im Wettersteingebirge 7/ 1 71 8 35 einer Staatsgrenze seit dem 28.10.1918 als Grenze der neu gegründeten Tschechoslowakischen Republik den sie bis heute behalten hat. Infolge der Vertreibung der Sudetendeutschen nach 1945 wurde die Staatsgrenze auch zu einer Sprachgrenze. 6 Saarbrücken Die Grenze zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik war in der Zeit des Alten Reiches (bis 1806) nichts anderes als eine Binnengrenze, denn zu beiden Seiten lebten Menschen gleicher Herkunft, Sprache und Kultur, und der Bergbau auf der Höhe des Erzgebirges trug zum Werden einer unverwechselbaren Kulturlandschaft bei. Durch die Gegenreformation wurde die Landesgrenze zu einer Konfessionsgrenze. Erst durch das Ausscheiden Österreichs aus dem Deutschen Bund 1867 bekam sie den Status 19 19 B a y e r n Stuttgart B a d e n W ü r t t e m b e r g München 1919 Karte 7 Bodensee Karte 13 164 8 1871 67/ 18 Staatsgrenze seit 1990 nach dem Alter* 1648 1815 1919 Grenzen in Nord- und Ostsee Staatsgrenze im Meer Staatsgrenze im Meer umstritten Jahr der Festlegung und Anerkennung 1648 (gem. Ems - Dollart - Vertrag 1960) 1815 -1871/1890 Ehemalige innerdeutsche Grenze und Ländergrenzen 1919 oder später *ohne kleinräumige Gebietsaustausche ehemalige Grenze zwischen BR Deutschland und DDR, Staatsgrenze West der DDR und Grenze zu Berlin (West) Grund der Grenzziehung und Verlauf im Gelände historischfeudalstaatlich begründet nationalstaatlich begründet heutige Ländergrenze, Stand 2004 an oro-hydrographische Gegebenheiten angelehnt nicht an oro-hydrographische Gegebenheiten angelehnt © Leibniz-Institut für Länderkunde 2005 ÖSTERREICH deutsch-niederländisches Grenzgebiet Autor: W. Sperling Lage der Kartenausschnitte zu den Grenzbeispielen 0 25 50 Zwar reichte das Heilige Römische Reich Deutscher Nation in der Stauferzeit bis nach Sizilien, doch der nur an wenigen Pässen überwindbare Wall der Alpen mit seinen Gipfeln und Kämmen bildete immer eine natürliche Barriere. Auf dem Wettersteingebirge verlief die Grenze zwischen dem Erzbistum Salzburg, dessen Fürstbischof seit 1529 den Titel Primas Germaniae trug, und dem späteren Königreich Bayern. Mit dem Beitritt Bayerns zum zweiten Deutschen Kaiserreich entstand hier 1871 unversehens die südliche deutsche Reichsgrenze, die einheitliches bajuwarisches Sprachgebiet durchschnitt. Inzwischen haben Verkehr und Tourismus der deutsch-österreichischen Alpengrenze den Charakter einer Ab- und Ausgrenzung genommen. © Topographische Karte 1 : 50000, Blatt Nr. L8532, Ausgabe1994; Bayer. Landesvermessungsamt, Nr.1068/05 75 100 km Maßstab 1 : 6 000 000 Autor: W.Sperling © Leibniz-Institut für Länderkunde 2005 Außen- und Binnengrenzen seit dem 19. Jahrhundert 43