Vollmacht zur An- oder Ummeldung eines
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Vollmacht zur An- oder Ummeldung eines
Formular leeren Vollmacht zur An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes Die Meldepflicht ist eine höchstpersönliche Pflicht. Damit trägt der Meldepflichtige die Verantwortung für das Ausfüllen des Meldevordrucks und die dabei gemachten Angaben. Insofern kann er sich nicht vertreten lassen. Der Meldepflichtige braucht den An- oder Abmeldeschein nicht persönlich der Meldebehörde übergeben. Die Abgabe kann durch eine andere, hierzu geeignete Person getätigt werden, (Auszug Kommentar Bünz zu § 13 Meldegesetz NRW) Hiermit bevollmächtige ich Name, Vorname geboren am wohnhaft (Straße, Hausnummer, PLZ Ort) nachstehend genannte Person, die melderechtlichen Angelegenheiten für mich zu erledigen. Dieses gilt auch für etwaig betroffene Familienangehörige. Name, Vorname geboren am wohnhaft (Straße, Hausnummer, PLZ Ort) Meine / Unsere neue Anschrift lautet seit dem E-Mail: [email protected] • Telefon: +49 (0)29 41.980-0 Straße, Hausnummer, PLZ Ort Lippstadt, Unterschrift Bitte beachten Sie: Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und bzgl. der Meldung evtl. Fragen zur Person der Antragstellerin / des Antragstellers beantworten können. Außerdem sind die Ausweispapiere aller anzumeldenden Personen zwingend vorzulegen. Seite 1 von 1