PDFCreator, Job 5 - Landkreis Limburg

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Oldtimer – Fahrzeuge
Die wichtigsten
Informationen zum Zulassungsrecht
z. B. LM-0700
z. B. LM-XY 11 H
Probefahrtkennzeichen zur
wiederkehrenden Verwendung
für ein oder mehrere Fahrzeug/e
das/die älter als 20 Jahre ist/sind.
(Ab 01.03.07 müssen Fahrzeuge
älter als 30 Jahre alt).
Historisches Kennzeichen
für ein Fahrzeug das älter
als 30 Jahre ist.
Zuteilungsvoraussetzungen
-Bedarfs- und Zuverlässigkeitsprüfung
vor der Zuteilung des Kennzeichens
(Bedarf:
Antragsteller muss Eigentümer
von Oldtimer- Fahrzeugen sein und die
Fahrzeuge müssen einen kulturhistorischen
Wert haben)
(Zuverlässigkeitsprüfung:
Kfz.-Zulassungsbehörde beantragt
Stellungnahme der örtlichen Polizei
und der zuständigen Gemeinde/Magistrat Der Antragsteller legt ein Führungszeugnis
und einen Auszug aus dem
ZentralVerkehrsRegister vor. )
-Gutachten gemäß § 21 c StVZO
muss bei der Zuteilung des
Kennzeichens vorgelegt werden
Erforderliche Unterlagen
-Bundespersonalausweis/Reisepass
-Versicherungsbestätigungskarte
speziell für „ rotes Kennzeichen „
-Fahrzeugbrief/e
-Evtl. Verkehrssicherheitsnachweise
-Evtl. Nachweis des kulturhistorischen Wertes
-Bundespersonalausweis/Reisepass
-Versicherungsbestätigungskarte
-Fahrzeugbrief
-Gutachten gemäß § 21 c StVZO
-Fahrzeugschein bzw.
Abmeldebescheinigung
-Kennzeichenschilder, wenn noch
zugelassen
-Gutachten gemäß § 21 StVZO,
wenn das Fahrzeug länger als 18
Monate stillgelegt ist
-
-Formloser Antrag
-Ausgefüllte Fragebogen
(siehe Anlage)
-Führungszeugnis
(über Gemeinde-oder Stadtverwaltung beantragen)
-Auszug aus dem ZentralVerkehrsregister in Flensburg
(Kraftfahrt-Bundesamt, Postfach 20 63, 24932 Flensburg) .
-Einzugsermächtigung Kfz.-Steuer
-Einzugsermächtigung Kfz.-Steuer
Auflagen
-Fahrtenbuchführung
(Es dürfen nur folgende Fahrten
unternommen werden:
Prüfungsfahrten, Probefahrten,
Überführungsfahrten, An- und
Abfahrten sowie Teilnahme an
Veranstaltungen, Fahrten zum
Zwecke der Wartung und der
Reparatur des Fahrzeuges)
-Regelmäßige Fahrtenbuchvorlage
bei der Kfz.-Zulassungsbehörde
-Nachweispflicht der Verkehrssicherheit
-Im Zweifelsfall
Nachweispflicht des kulturhistorischen Wertes
-Kfz.-Haftpflichtversicherung
-Kfz.-Steuerpflicht
-Hauptuntersuchung gemäß
§ 29 StVZO
-Kfz.-Haftpflichtversicherung
-Kfz.-Steuerpflicht
Probefahrtkennzeichen zur wiederkehrenden
Verwendung für Oldtimer – Fahrzeuge
Fragebogen I
Persönliche Angaben zur Person:
Familienname
:
Geburtsname
:
Vorname
:
Geburtsdatum
:
Geburtsort
:
PLZ, Wohnort
:
Straße
:
Bundespersonalausweisnummer :
Geburtsname der Mutter
:
……………….., den ………..
……………………………………..
- Unterschrift des Antragstellers –
Probefahrtkennzeichen zur wiederkehrenden
Verwendung für Oldtimer – Fahrzeuge
Fragebogen II
1.
Fahrzeugaufbauart
:
Fahrzeughersteller
:
FahrzeugIdentNummer
:
Tag der 1. Zulassung
:
2.
Fahrzeugaufbauart
:
Fahrzeughersteller
:
FahrzeugIdentNummer
:
Tag der 1. Zulassung
:
3.
Fahrzeugaufbauart
:
Fahrzeughersteller
:
FahrzeugIdentNummer
:
Tag der 1. Zulassung
:
..........................., den ..................... ......................................................
- Unterschrift des Antragstellers -
An das
Kraftfahrt Bundesamt
Postfach 20 63
24932 Flensburg
Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
Ich beantrage, mir Auskunft über die zu meiner Person im
Verkehrszentralregister gespeicherten Entscheidung(en) zu erteilen. Eine
Kopie der Vorder- und Rückseite meines gültigen Personalausweises oder
gültigen Reisepasses füge ich bei.
Ich beantrage, mir Auskunft über die zu meiner Person im
Verkehrszentralregister gespeicherten Entscheidung(en) zu erteilen. Meine
Unterschrift habe ich auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen.
Geburtsdatum
Geburtsname
Familienname
(nur bei Abweichung vom
Geburtsnamen erforderlich)
Sämtliche Vornamen
Geburtsort
Postleitzahl und Wohnort
Straße und Hausnummer
Beglaubigungsvermerk einer siegelführenden Stelle
(Entfällt bei Vorlage der Kopie des Ausweises/Passes)
______________________________________________
Die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers/
der Antragstellerin wird beglaubigt.
_______________________
_______________________________________________
Datum, Unterschrift des
Antragstellers/
der Antragstellerin
Name der Behörde, Ort, Datum und Unterschrift
Sollten Sie noch Fragen haben
Der Landrat des Landkreises
Limburg – Weilburg
Kfz.-Zulassungsbehörde
Westerwaldstraße 111
65549 Limburg
Telefon
06431/296-724 – Herr Wittayer
06431/296-726 – Herr Dahlhaus
Fax
06431/296-730 o. 731
Email
[email protected]
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 17.00 Uhr