Amts- und Mitteilungsblatt
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Amts- und Mitteilungsblatt
Amts- und Mitteilungsblatt für den Markt Eschau Öffnungszeiten der Marktverwaltung: Montag, Mittwoch, Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag: 13.00 – 16.00 Uhr Donnerstag: 13.00 – 18.00 Uhr Internet: www.eschau.de e-mail: [email protected] Nr. 16 Sprechstunden des 1. Bürgermeisters: nach Vereinbarung! Telefon-Nr.: 09374 / 9735-0 Telefax-Nr. 09374 / 9735-122 23. August 2006 Jahrgang 2006 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stellenausschreibung Der Markt Eschau stellt zum 01.11.2006 oder zum anschließend nächstmöglichen Zeitpunkt ein: 1 Arbeiter/in für den gemeindlichen Bauhof Es wird ein/e Arbeiter/in mit handwerklichen Kenntnissen und Fertigkeiten zur Mitarbeit bei allen im gemeindlichen Bauhof anfallenden Tätigkeiten gesucht. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder langjährige Berufserfahrung als Gärtner/in oder Landschaftspfleger/in zur Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen sowie Straßen, Wege und Plätze wäre vorteilhaft. Führerschein Klasse 3 (alt) oder B/BE/C1/C1E (neu) ist Einstellungsvoraussetzung. Führerschein Klasse 2 (alt) oder C/CE (neu) wäre wünschenswert. Im übrigen wird die Bedienung der im gemeindlichen Bauhof eingesetzten Maschinen und sonstigen Arbeitsgeräte erwartet. Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD); im übrigen werden alle im öffentlichen Dienst üblichen sozialen Leistungen gewährt. Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild sowie Zeugnissen und Nachweisen über Ausbildung sowie die bisherige/n n berufliche/n Tätigkeit/en sind bitte bis zum 15.09.2006 an den Markt Eschau, c/o 1. Bürgermeister Michael Günther, Rathausstr. 13, 63863 Eschau zu richten. Michael Günther 1. Bürgermeister 1 Kerbmarkt 2006 - Straßensperrung Straßensperrung Auf Grund der Aufbauarbeiten und zur Durchführung des diesjährigen Kerbmarktes müssen folgende Straßen gesperrt werden: „Elsavastraße“ (zwischen Listmühle und Gasthaus „Zum Löwen“) – Wildenseer Straße“ (zwischen Gasthaus „Zum Löwen“ und Raiffeisenbank) – „Kirchstraße“ (mit Kirchenvorplatz) – Rathausplatz. Diese Sperrung gilt von Samstag, den 09. September 2006, bis Sonntag, den 10. September 2006, 22.00 Uhr! Wir bitten zu beachten, dass ab Samstag, den 09. September 2006, 13.00 Uhr, keine Fahrzeuge mehr in diesen Bereichen abgestellt sein bzw. werden dürfen. Bushaltestelle wird nicht angefahren Wir bitten um Beachtung, dass die Bushaltestellen „Sparkasse“, „Kirchstraße“, „Krone“ und „Edeka-Markt“ wegen des Kerbmarktes am Samstag, den 09. September, und Sonntag, den 10. September 2006, nicht angefahren werden ! Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG) Wir bitten die Gastwirtschaften sowie Vereine und Organisationen, die anlässlich des Kerbmarktes eine vorübergehende Schank- und Speiseerlaubnis benötigen, diese rechtzeitig, d.h. mindestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn, beim Markt Eschau, Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Sachbearbeiter: Herr Matthias Günther – Telefon: 09374 / 9735-114) zu beantragen. Aktuelle Müllabfuhrtermine Eschau sowie Ortsteile Hobbach, Sommerau, Ober-, Unteraulenbach und Wildenstein Mittwoch, 23.08.2006 Restmüll (graue Tonne) Mittwoch, 30.08.2006 Wertstoffe (gelber Sack) und Biomüll (braune Tonne) Mittwoch, 06.09.2006 Restmüll (graue Tonne) Mittwoch, 13.09.2006 Papier (grüne Tonne) und Biomüll (braune Tonne) Ortsteil Wildensee Montag, 28.08.2006 Papier (grüne Tonne), Wertstoffe (gelber Sack) und Biomüll (braune Tonne) Restmüll (graue Tonne) Biomüll (braune Tonne) Restmüll (graue Tonne) Montag, 04.09.2006 Montag, 07.08.2006 Montag, 18.09.2006 Sondermüll! Mittwoch, 13.09.2006, 08.30 – 09.00 Uhr, Glascontainerstandplatz Wildensee Grüngutabgabe Am Samstag, dem 02.09.2006, kann im Bauhof Eschau von 14.00 – 16.00 Uhr Grüngut abgegeben werden. Nächster Termin: 23.09.2006. Sprechtag der Forstdienststelle Altenbuch jeweils am Donnerstag, von 16.00 – 18.00 Uhr im Rathaus Eschau. 2 Reisepässe und Personalausweise Alle bis zum 26.07.2006 beantragten Personalausweise und alle bis zum 17.07.2006 beantragten Reisepässe liegen in der Marktverwaltung, Zimmer-Nr. 1, zur Abholung bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Abholung, soweit noch nicht erfolgt, die alten Ausweispapiere zurückzugeben sind. Sprechtag der AOK Der nächste Sprechtag der AOK findet am 05.09.2006, von 15.00 - 16.00 Uhr im Rathaus Eschau (Sitzungssaal) statt. Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Unterfranken Die Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Unterfranken finden jeweils montags von 8.30 – 12.00 und von 13.00 – 15.30 Uhr in Miltenberg, Ämtergebäude, Fährweg 35, statt. Um rechtzeitige Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 09371 / 501-152 wird gebeten. Notarsprechtag Der nächste Notarsprechtag des Notariats Klingenberg a. Main findet am Donnerstag, den 07.09.2006, von 15.00 – 17.00 Uhr bzw. 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Eschau statt. Zur Koordination und um Wartezeiten zu vermeiden wird um eine telefonische Terminvereinbarung unter Telefon 09372 / 13990 gebeten. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.07.2006 Öffentliche Sitzung 01. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.06.2006 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.06.2006 Beschluss Der Marktgemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12.06.2006. Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen Hinweis Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.06.2006 gilt gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) als genehmigt. Hinweis Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.06.2006 gilt gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) als genehmigt. 02. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 12.06.2006 gefassten Beschlüsse der in nichtöffentlicher Sitzung am 28.06.2006 gefassten Beschlüsse 3 1. Bürgermeister Michael Günther gibt gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) die in nichtöffentlicher Sitzung am 12.06.2006 gefassten Beschlüsse bekannt: TOP 09. Erschließungsmaßnahmen „Wildenstein“ - Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen sowie von Herstellungsbeiträgen (Vorausleistungen) 1. Bürgermeister Michael Günther gibt gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Eschau (GeschO) die in nichtöffentlicher Sitzung am 28.06.2006 gefassten Beschlüsse bekannt: entfällt ! 03. Bauanträge sowie Stellungnahme zu Anträgen im wasserrechtlichen Verfahren a) Bauanträge entfällt ! b) Information Genehmigungsfreistellungsverfahren 1. Bürgermeister Michael Günther informiert die Marktgemeinderatsmitglieder, dass die Marktverwaltung zu folgenden Bauanträgen erklärt hat, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c BayBO): entfällt ! c) Antrag E.ON Bayern AG – Projekt Eschau – Hobbach: Neuverlegung von Mittelspannungskabeln (20-kV-Niederspannungskabel) im Bereich der „Elsava“ und Elsavaüberkreuzung am Brückenbauwerk im Bereich „Am Dillhof“ / Staatsstraße 2308 Beschluss Der Marktgemeinderat erteilt zum Antrag der E.ON Bayern AG vom 19.06.2006 auf Erteilung einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung nach Art. 59 Abs. 1 BayWG im Rahmen des Projekts Eschau – Hobbach zur Neuverlegung von Mittelspannungskabeln (20kV-Niederspannungskabel) im Bereich der „Elsava“ sowie der Elsavaüberkreuzung am Brückenbauwerk im Bereich „Am Dillhof“ / Staatsstraße 2308 das Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 0 NEIN-Stimmen 04. Sicherung Wasserversorgung Markt Eschau Wasserversorgung Ortsteil Hobbach und Weiler Unteraulenbach a) Information zur Situation der Wasserversorgung 1. Bürgermeister Michael Günther begrüßt Herrn Dr. Fritsch, Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Frau Dr. Hradetzky und Herrn Weigl, Staatliches Gesundheitsamt Miltenberg, sowie Frau Dr. Jakowski, Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit der Bitte, die Marktgemeinderatsmitglieder über die Situation der Wasserversorgung des Marktes Eschau und insbesondere des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach zu informieren. 4 Die Fachvorträge von Frau Dr. Hradetzky, Staatliches Gesundheitsamt Miltenberg (Anlage Nr. 1 – Nr. 3), sowie von Frau Dr. Jakowski, Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim (Anlage Nr. 4 – Nr. 7 und Nr. 8 – Nr. 27), sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. 1. Bürgermeister Michael Günther ist, wie auch bereits im Rahmen der Informationsveranstaltung am 29.06.2006 in der Festhalle Hobbach geäußert, der Auffassung, dass die „Judenquelle“ Hobbach auf Grund der vorhandenen hydrogeologischen Gegebenheiten, insbesondere wegen der in weniger als zwei Tagen Fließzeit entfernt in einem ehemaligen Steinbruch befindlichen Altablagerung sowie des vermuteten und auf Grund der „Elsava“-Infiltration unvermeidbaren Abwassereinflusses, als nicht schützbar angesehen werden muss. Die dauerhafte, insbesondere nach Niederschlagsereignissen auftretende, mikrobiologische Belastung des Rohwassers sei auch zukünftig nicht auszuschließen. Im Zeitraum der Jahre von 1997 bis 2006 wurden insgesamt 56 Proben (Rohwasser) entnommen. Die zulässigen Grenzwerte für escherichia coli (frische Wasserverunreinigung mit Fäkalien von Warmblütern) in 11 Fällen, für Coliforme Keime (länger zurückliegende Wasserverunreinigung mit Warmblüterfäkalien sowie allgemein Hinweis auf Verunreinigbarkeit) wurden in 14 Fällen überschritten; im übrigen wurden die zulässigen Koloniezahlwerte (Beeinflussung durch Oberflächenwasser oder obere Bodenschicht; Sagnationswasser, Rohrnetzverkeimung, Korrosion) bei 22° C in 4 Fällen bzw. bei 36° C in 3 Fällen überschritten. Die für Reinwasser zulässigen Grenzwerte für escherichia coli und Coliforme Keime wurden in 1 Fall bzw. in 8 Fällen überschritten; weiterhin wies das Reinwasser Trübungswerte, die über dem höchstzulässigen Grenzwert liegen, auf. Die Wasserversorgung des Marktes Eschau, d.h. für die Ortsteile Eschau und Sommerau sowie ggf. auch für den Ortsteil Hobbach und den Weiler Unteraulenbach, soll langfristig auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim ausgearbeiteten Studie (November 2004) durch eine Erschließung des Grundwasservorkommens der Grundwassererkundungsmaßnahme 1.12 Eschau sichergestellt werden. Nachdem für diese Maßnahme von einem Bau- und Finanzierungsrahmen (geschätzte Kosten: ca. 4,5 Millionen € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) von (mindestens) ca. 6 – 8 Jahren auszugehen ist und im übrigen die Ergebnisse der momentan durchgeführten bzw. zukünftig noch durchzuführenden Untersuchungen, wie beispielsweise die Detailuntersuchung der im potentiellen Einzugsbereich der Grundwassererkundungsbohrungen 1.12.A und 1.12.B gelegenen Altablagerung „Bannholz“ sowie der anschließenden Dauerpumpversuche in den Grundwassererkundungsbohrungen 1.12 A und 1.12 B abzuwarten sind, soll die Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach kurzfristig, d.h. für einen Zeitraum von (mindestens) ca. 10 Jahren, im Rahmen einer Kooperation mit dem Markt Elsenfeld durch einen Anschluss an die vom Markt Elsenfeld geplante und im Herbst 2006 zur baulichen Ausführung vorgesehene Wasserversorgungsleitung Elsenfeld - Eichelsbach unter Benutzung der vorhandenen Wasserleitung vom Wasserwerk Hobbach zum Hochbehälter Eichelsbach sichergestellt werden. Nach der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, mit Schreiben vom 19. und 20.06.2006 durchgeführten Kostenschätzung ist bei einem Anschluss des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach an die Wasserversorgungsleitung Elsenfeld – Eichelsbach mit Investitions- sowie Planungs- und Bauleitungskosten in Höhe von ca. 200.000 € (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu rechnen; im Gegenzug könnten Kosten für im Wasserwerk Hobbach erforderliche Maßnahmen für die ab 01.01.2007 gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung der UV-Aufbereitungsanlage sowie sonstige bauliche Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen eingespart werden. 5 Bei einer Aufrechterhaltung der Trinkwasseraufbereitungsanlage Hobbach wäre für die durchzuführenden baulichen und technischen Maßnahmen, wie den Neueinbau einer zertifizierten UV-Aufbereitungsanlage und Ultrafiltrationsanlage, Neuausstattung der Entsäuerungsfilter, Vorhaltung einer Chlor- bzw. Chlordioxidanlage, Neubau eines Filterrückspülwasserklärbeckens mit Ablauf zur „Elsava“ sowie einer umfassenden Sanierung des Wasserwerkes mit einer kompletten Neuinstallation von EMSR-Technik mit Überwachungsgeräten, nach der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, auf der Basis vergleichbarer Projekte erstellten Kostenschätzung mit Kosten in Höhe von ca. 500.000 € zu rechnen. Im übrigen würden weitere Kosten für Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Kanalnetz sowie für kontinuierlich durchzuführende Dichtigkeitsprüfungen der Hauptkanäle und der Hausanschlüsse anfallen. Wie Herr Dr. Fritsch, Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, auf Anfrage von Marktgemeinderat Berthold Rüth, erklärt, könnte selbst in dem Falle, dass die zur Aufrechterhaltung der Trinkwasseraufbereitungsanlage Hobbach durchzuführenden baulichen und technischen Maßnahmen, die seiner Aussage nach „grundsätzlich machbar“ seien, realisiert werden sollten, das Wasserwirtschaftsamt einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Judenquelle nicht zustimmen. Die „Gefährdungspotenziale“ seien seiner Aussage nach „zu hoch“. Auch sei der Ausweisung einer auf das gesamte Einzugsgebiet auszudehnenden Schutzgebietszone II des Wasserschutzgebietes seiner Aussage nach „nicht umzusetzen“. Bei einer Aktualisierung wären die bislang festgesetzten Schutzgebietszonen in so erheblichem Ausmaß und Umfang zu erweitern, dass hierdurch eine städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Hobbach stark eingeschränkt bzw. teilweise faktisch nicht mehr möglich wäre, wie beispielsweise auch die geplante und als unerlässlich für die Dorfentwicklung Hobbachs angesehene Friedhofserweiterung. Herr Dr. Fritsch erklärte weiterhin, dass in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Wassergewinnungsanlage - wie im Falle eines Wasserwerkes der Stadt Würzburg, in dem Uferfiltrat (Mainwasser) aufbereitet wird, auch ohne "Schützbarkeit" bestehen könne. Dies sei jedoch nur bei fehlenden Alternativen als Notlösung akzeptabel. Die Trinkwasserversorgung von Hobbach über den Markt Elsenfeld sei nach Aussage von Herrn Dr. Fritsch „nicht nur eine zumutbare, sondern eine mindestens gleichwertige Alternative“. Die Rohwasserqualität des Elsenfelder Wassers sei sogar „wesentlich besser“ als die des Hobbacher Wassers. 1. Bürgermeister Michael Günther ist der Auffassung, im Rahmen einer Kooperation mit dem Markt Elsenfeld die Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach durch einen Anschluss an die vom Markt Elsenfeld geplante und im Herbst 2006 zur baulichen Ausführung vorgesehene Wasserversorgungsleitung Elsenfeld – Eichelsbach unter Benutzung der vorhandenen Wasserleitung vom Wasserwerk Hobbach zum Hochbehälter Eichelsbach kurzfristig, d.h. für einen Zeitraum von (mindestens) ca. 10 Jahren, sicher zu stellen. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass gegenüber dem Markt Elsenfeld kurzfristig eine Aussage über einen Anschluss des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach zu treffen sei. Die Planung für die Wasserversorgungsleitung Elsenfeld - Eichelsbach sei fast vollständig abgeschlossen, es sei beabsichtigt, die Maßnahme kurzfristig auszuschreiben und den Auftrag zu vergeben. 2. Bürgermeister Mathias Breitenbach, der erklärt, dass für ihn persönlich, auch unter dem Kostenaspekt, „nur der Anschluss an Elsenfeld in Frage komme“, sowie die Marktgemeinderäte Rudolf Günther und Walter Stich stimmen diesen Ausführungen zu. 6 1. Bürgermeister Michael Günther teilt auf die Aussage von Marktgemeinderat Berthold Rüth, der erklärt, wenn man eine Wasserversorgung von Elsenfeld beabsichtige, dann sollte man diese dauerhaft anstreben und sich den Aufwand für eine Erschließung des Grundwasservorkommens der Grundwassererkundungsmaßnahme 1.12 Eschau („Quelle“) sparen, mit, dass durch eine Erschließung des Grundwasservorkommens der Grundwassererkundungsmaßnahme 1.12 Eschau langfristig die Wasserversorgung des Marktes Eschau, d.h. für die Ortsteile Eschau und Sommerau, gesichert werden könne. Die Wasserversorgung Eschaus und Sommeraus erfolge momentan ausschließlich über die „Weidenbrunnenquelle“ Eschau. Im Falle einer Störung der Wasserversorgung bestehe momentan keine Möglichkeit einer Notversorgung. Im Rahmen der Erschließung des Grundwasservorkommens der Grundwassererkundungsmaßnahme 1.12 Eschau bestehe auch die Möglichkeit, den Ortsteil Hobbach und den Weiler Unteraulenbach anzuschließen; es sei aber auch denkbar und vorstellbar, dass der Anschluss an die Wasserversorgung Elsenfeld dauerhaft bestehen bleibe. b) Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Sicherung der Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach 1. Bürgermeister Michael Günther gibt bekannt, dass mit der Einladung vom 03.07.2006 die von der Marktverwaltung ausgearbeitete Sitzungsvorlage vom 30.06.2006 übersandt wurde. Die Marktgemeinderatsmitglieder wurden hierbei über den Sachverhalt sowie den Sach- und Rechtsstand informiert und ihnen gleichzeitig Beschlussvorschläge mitgeteilt. Antrag 3. Bürgermeister Reinhold Zimmermann und Marktgemeinderat Berthold Rüth beantragen, die Abstimmung über die von der Marktverwaltung vorgelegte Beschlussvorlage vom 30.06.2006 über eine Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Sicherung der Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach zu vertagen, nachdem ihrer Auffassung nach noch nicht alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Trinkwasseraufbereitungsanlage Hobbach, auch unter finanziellen Aspekten, hinreichend geklärt seien; im übrigen sei es auch Wunsch der Bürgerinnen und Bürgern Hobbachs, ihre eigenständige Wasserversorgung beizubehalten. Der geschäftsleitende Beamte, Herr Walter Wölfelschneider, teilt auf Anfrage von Markgemeinderat Berthold Rüth mit, dass Herr Manfred Zimmermann, wohnhaft TheodorHerrmann-Str. 10, 63863 Eschau, heute im Vorfeld der Sitzung des Marktgemeinderates persönlich im Rathaus Eschau vorgesprochen und gebeten habe, a) die Abstimmung zu vertagen und b) ihm Unterlagen über die Qualität des Trinkwassers der „Judenquelle“ Hobbach auszuhändigen bzw. entsprechende Fotokopien zu fertigen. Herr Manfred Zimmermann wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag 1. Bürgermeister Michael Günther bzw. dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werde (siehe § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Eschau). Marktgemeinderat Rudolf Günther ist der Auffassung, es sollte heute über die von der Marktverwaltung vorgelegte Beschlussvorlage abgestimmt werden. Die Thematik sei hinreichend geklärt und neue Erkenntnisse auch bis zu der für den 31.07.2006 terminierten Sitzung des Marktgemeinderates nicht zu erwarten. Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt (gemäß Antrag von 3. Bürgermeister Reinhold Zimmermann und Marktgemeinderat Berthold Rüth) die Abstimmung über die von der Markt7 verwaltung vorgelegte Beschlussvorlage vom 30.06.2006 über eine Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Sicherung der Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach zu vertagen. Abstimmungsergebnis: 4 JA-Stimmen : 11 NEIN-Stimmen - Der Antrag ist damit abgelehnt. Antrag Marktgemeinderat Berthold Rüth beantragt, in der von der Marktverwaltung vorgelegten Beschlussvorlage vom 30.06.2006 über eine Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Sicherung der Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach im Grundsatzbeschluss den abschließenden Halbsatz „mittel- bis langfristig soll die Wasserversorgung des Marktes Eschau auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, ausgearbeiteten Studie (November 2004) durch eine Erschließung des Grundwasservorkommens der Grundwassererkundungsmaßnahme 1.12 Eschau sichergestellt werden“ zu streichen. Beschluss Der Marktgemeinderat beschließt (gemäß Antrag von Marktgemeinderat Berthold Rüth) in der von der Marktverwaltung vorgelegten Beschlussvorlage vom 30.06.2006 über eine Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Sicherung der Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach im Grundsatzbeschluss den abschließenden Halbsatz „mittel- bis langfristig soll die Wasserversorgung des Marktes Eschau auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, ausgearbeiteten Studie (November 2004) durch eine Erschließung des Grundwasservorkommens der Grundwassererkundungsmaßnahme 1.12 Eschau sichergestellt werden“ zu streichen. Abstimmungsergebnis: 4 JA-Stimmen : 11 NEIN-Stimmen - Der Antrag ist damit abgelehnt. Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Sicherung der Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach 1. Bürgermeister Michael Günther stellt die von der Marktverwaltung vorgelegte Beschlussvorlage vom 30.06.2006 über eine Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Sicherung der Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach zur Abstimmung. Grundsatzbeschluss Der Markgemeinderat beschließt, im Rahmen einer Kooperation mit dem Markt Elsenfeld die Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach durch einen Anschluss an die vom Markt Elsenfeld geplante und im Herbst 2006 zur baulichen Ausführung vorgesehene Wasserversorgungsleitung Elsenfeld – Eichelsbach unter Benutzung der vorhandenen Wasserleitung vom Wasserwerk Hobbach zum Hochbehälter Eichelsbach kurzfristig, d.h. für einen Zeitraum von (mindestens) ca. 10 Jahren, sicher zu stellen; mittel- bis langfristig soll die Wasserversorgung des Marktes Eschau auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Jung GmbH, Kleinostheim, ausgearbeiteten Studie (November 2004) durch eine Erschließung des Grundwasservorkommens der Grundwassererkundungsmaßnahme 1.12 Eschau sichergestellt werden. Abstimmungsergebnis: 11 JA-Stimmen : 4 NEIN-Stimmen 8 Beschluss Der Marktgemeinderat beauftragt die Marktverwaltung, im Rahmen der Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach die im Herbst 2006 vorgesehenen baulichen und technischen Maßnahmen abzustimmen und zeitlich zu koordinieren. Der Marktgemeinderat beschließt, die Investitions- sowie Planungs- und Bauleitungskosten, die nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Jung GmbH, Kleinostheim, vom 19. und 20.06.2006 ca. 200.000 € (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) betragen, zu tragen bzw. dem Markt Elsenfeld zu erstatten. Im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2006 (Anfinanzierung) und 2007 (Schlussfinanzierung) sind die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen : 1 NEIN-Stimme - 2. Bürgermeister Mathias Breitenbach nimmt gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Beschluss Der Marktgemeinderat beauftragt die Marktverwaltung, im Rahmen der Kooperation mit dem Markt Elsenfeld zur Wasserversorgung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach Verhandlungen über den Abschluss eines Wasserlieferungsvertrages zu führen; dabei ist anzustreben, dass der vom Markt Eschau für die Wasserbelieferung des Ortsteils Hobbach und des Weilers Unteraulenbach zu entrichtende Wasserpreis dem bislang vom Markt Elsenfeld für die Wasserbelieferung des Ortsteils Eichelsbach gezahlten Wasserpreis in Höhe von 0,65 DM/m³ = 0,33 €/m³ (zuzüglich 7 v.H. gesetzliche Mehrwertsteuer) entspricht. Abstimmungsergebnis: 14 JA-Stimmen : 1 NEIN-Stimmen 05. Sonstiges entfällt ! Eschau, den 18.07.2006 / 16.08.2006 Michael Günther Marina Vornberger 1. Bürgermeister Schriftführerin Walter Wölfelschneider Schriftführer Neuerlass der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Der Marktgemeinderat des Marktes Eschau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.07.2006 die Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) neu erlassen. Die Satzung wird gemäß Art. 26 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 GO amtlich bekannt gemacht. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2006 in Kraft. Eschau, den 23.08.2006 Markt Eschau gez. Günther 1. Bürgermeister 9 Hundesteuersatzung Der Markt Eschau erlässt auf Grund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) §1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. §2 Steuerfreiheit Steuerfrei ist das Halten von 1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, 2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter Samariterbundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerkes oder des Bundesluftschutzverbandes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen, 3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, 4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind, 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen, 7. Hunden in Tierhandlungen. §3 Steuerschuldner, Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen 10 Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer. §4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden. (2) Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufenden Steuerjahr keine neue Steuerpflicht. (3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet. §5 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt für den ersten Hund 30,00 Euro, für jeden weiteren Hund 45,00 Euro. (2) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 a beträgt die Steuer für jeden Hund das zwanzigfache des einfachen Steuersatzes für den ersten Hund (erhöhter Steuersatz) und damit 600,00 Euro. §5a Kampfhunde Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl. S. 268 – BayRS 2011-2-7-I) in ihrer jeweils geltenden Fassung genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. §6 Entstehung der Steuerpflicht, Fälligkeit der Steuer (1) Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. 11 (2) Die Steuer wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Hundesteuerbescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Hundesteuerbescheides ist die Hundesteuer jeweils zum 1. April eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten. §7 Anzeigepflichten (1) Wer einen über vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der Gemeinde anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des vierten Monats nach der Geburt als angeschafft. (2) Der Hundehalter (Steuerschuldner) hat die für die Steuererhebung nach dieser Satzung erheblichen Tatsachen der Gemeinde mitzuteilen und auf Anforderung der Gemeinde sie in geeigneter Form nachzuweisen. Bei der Anmeldung ist bereits die Anschrift des Halters, das Alter und die Rasse des Hundes anzugeben. Handelt es sich bei dem anzumeldenden Hund um einen Kampfhund im Sinne von § 5 a dieser Satzung, ist dies der Gemeinde bereits bei der Anmeldung mitzuteilen. (3) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus, das der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes gut sichtbar tragen muss. (4) Der steuerpflichtige Hundehalter hat den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abzumelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. Mit der Abmeldung ist das Hundezeichen an die Gemeinde zurückzugeben. §8 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2006 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.04.1992, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.12.2005, außer Kraft. E s c h a u , den 02.08.2006 Markt Eschau Günther 1. Bürgermeister 12 Veranstaltungen im BIZ Donnerstag, 24.08.2006, 15.00 Uhr Dienstag, 05.09.2006, 19.00 Uhr Donnerstag, 14.09.2006, 14.00 Uhr Operationstechnische/r Assistent/in Eltern wirken mit – Eine Infoveranstaltung für Eltern von Haupt- und Realschüler/innen Diätassistent/in Begrenzte Teilnehmerzahl! Anmeldung erforderlich unter Tel.: 06021/390-360. Agentur für Arbeit Aschaffenburg, Goldbacher Straße 25-27 (Kinopolis - Gebäude). Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Amtsblatts: Mittwoch, 06.09.2006 (12.00 Uhr)! Erscheinungstermin: Mittwoch, 13.09.2006! Anzeigen und Nachrichten für das Amtsblatt können per e-mail (Adresse: [email protected]) als Worddokument (Schriftart: Arial 9) übersandt werden ! Anzeigen und Nachrichten, die (ohne vorherige Information der Marktverwaltung) direkt an die Druckerei übersandt werden, können nicht veröffentlicht werden. PERSONENSTANDSMELDUNGEN Geburten: Broßler, Julian, Mutter: Broßler, Melanie Langer, Justus, Eltern: Langer, Matthias und Judith, geb. Schreck Romanowski, Jonas, Mutter: Romanowski, Anja Eheschließungen: Martin, Uwe und Günther, Stephanie, geb. Sinnasamy, Eschau Krauß, René und Heyder, Stephanie, Sommerau Siegler, Theobald und Koch, Monika, geb. Renkel, Sommerau Rück, Lars und Goldhammer, Tina, Sommerau Sterbefälle: Rex, Charlotte, geb. Schönrock, Eschau Lutterbeck, Wilhelm, OT Wildensee NOTFALLDIENSTE Notruf Polizei: 110 - Feuerwehr: 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Neue Rufnummer: 01805 – 19 12 12. Ein Service der kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Dienstzeiten: von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, an Feiertagen von 18.00 Uhr am Vorabend bis 8.00 Uhr des folgenden Werktages, am Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr). Sofern 13 Ihr Hausarzt/behandelnder Arzt nicht erreichbar ist, vermittelt Ihnen in dringenden Behandlungsfällen die Vermittlungs- und Beratungszentrale KVB, Tel.: 01805 – 19 12 12 (0,12 €/Min.), einen diensthabenden Arzt des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes sowie ggf. auch einen diensthabenden Facharzt. In dringenden Fällen, bzw. lebensbedrohlicher Erkrankung kann nach wie vor die Rettungsleitstelle (Telefon 19222) angerufen werden! Ärzte Sa./So., 26./27.08.2006 Mi., 30.08.2006 Sa./So., 02./03.09.2006 Mi., 06.09.2006 Sa./So., 09./10.09.2006 Mi., 13.09.2006 Dr. Kemper, Eschau (OT So) Dr. Kemper, Eschau (OT So) Dr. Schüßler, Mönchberg Dr. Schüßler, Mönchberg Dr. Staiger, Eschau Dr. Staiger, Eschau Tel.-Nr. Tel.-Nr. Tel.-Nr. Tel.-Nr. Tel.-Nr. Tel.-Nr. 1221 1221 583 583 1235 1235 Für diese Angaben wird keine Gewähr übernommen! Lebensrettende Sofortmaßnahmen 26.08.2006 von 08.30 – 15.30 Uhr in der alten Volksschule Miltenberg an der Mainstraße 09.09.2006 von 08.30 – 15.30 Uhr, Leersaal im BRK-Haus Obernburg, Römerstr. 93 a 23.09.2006 von 08.30 – 15.30 Uhr in der alten Volksschule Miltenberg an der Mainstraße Bayerisches Rotes Kreuz - Blutspende Der nächste Blutspendetermin ist am Donnerstag, 07.09.2006, von 18.00 bis 20.30 Uhr, in der Volksschule Eschau, Ludwig-Caps-Straße 4. Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit, zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Zahnärzte Die Termine des zahnärztlichen Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse! VEREINSNACHRICHTEN Veranstaltungstermine 27.08.2006 30.08. – 03.09.06 03.09.2006 01.09. – 03.09.06 01.09. – 03.09.06 03.09.2006 10.09.2006 BRK-Ortsgruppe Eschau – Aktionstag – Gem.haus Sommerau Ferienspiele in Eschau Vereinsring Eschau – Seniorennachmittag - Elsavahalle Jugendfeuerwehr Wildensee – Zeltlager Sportverein Hobbach e.V. – Fußballcamp – Sportgelände SV Hobbach Wanderverein Eschau e.V. - Odenwaldtour Markt Eschau / Verkehrsverein Eschau e.V. – Kerbmarkt in Eschau 14 Vereinsring Eschau - Seniorennachmittag Am Sonntag, den 03.09.2006 findet ab 17.00 Uhr in der Elsavahalle in Eschau ein Seniorennachmittag statt. Hierzu werden alle Senioren recht herzlich eingeladen. Falls Fahrgelegenheiten benötigt werden, setzen Sie sich bitte mit der Marktverwaltung unter Tel. 09374/9735-0 in Verbindung. Seniorenkreis Sommerau Am 07. September 2006, 13.00 Uhr Fahrt nach Würzburg ins Clarentiner-Kloster. Besichtigung: Klostermuseum und Klosterkapelle. Einkehr „Würzburger Hofbräu“. Info und Anmeldung: Rosemarie Bachmann, Tel. 7592 und Christel Völker, Tel. 2914. TuSpo Sommerau 1919 e.V. Hinweis: In den nächsten Tagen werden die Mitgliedsbeiträge gebucht. Wir bitten alle Mitglieder bei eventuellen Unklarheiten keinen „Widerspruch“ gegen die Abbuchung zu erheben, da dies erhebliche (unnötige) Kosten für den Verein verursacht. Bitte rufen sie uns in diesem Fall an. Vielen Dank! Tel. 2830 (W. Aichinger), Tel. 2745 (J. Pfeifer) Freiwillige Feuerwehr Sommerau – Ausflug ins Erzgebirge Einladung an alle Freunde der FFW Sommerau zum Ausflug am 16.09. und 17.09.2006 ins Erzgebirge nach Oberwiesenthal 1. Tag: Abfahrt am Samstag den 16.09. um 6.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus, gegen 9.00 Uhr Frühstück, ca. 12.00 Uhr Ankunft in Oberwiesenthal und check in (Hotel Karlsbad oder Rathaus Hotel ). Nach dem Mittagessen Besuch des Tschechenmarktes oder eine Wanderung auf den Fichtelberg. 18.00 Uhr Abendessen vom Erzgebirgsbuffet. Ab 20.00 Uhr geselliger Abend mit Schnapsprobe und Brennmeisterschmankerl. 2.Tag: Heimreise am Sonntag den 17.09. um 11.00 Uhr über Bamberg (Aufenthalt in Bamberg ca. 2 Std zur freien Verfügung) nach Sommerau, Ankunft gegen 19.00 Uhr. Reisekosten pro Person: Euro 89,00. Im Preis enthalten: Fahrt, Frühstück im Bus, Abendessen, Schnapsprobe, Übernachtung in modern ausgestatteten Komfortzimmern, reichhaltiges vitality Frühstück-Buffet. Anmeldung bei Dieter Völker Tel. 7194 oder Gisbert Roth Tel. 2898 Klassentreffen Jahrgang 1935/36 Das schon zur Tradition gewordene Klassentreffen des Jahrgangs 1935/36 auf der Geishöhe findet in diesem Jahr am Samstag, den 02.09.2006 ab 15.00 Uhr statt. Alle Klassenkameraden/innen sind mit ihren Partnern herzlich dazu eingeladen. Jahrgang 1938 mit Partner! Der Jahrgang 1938 von Eschau, Sommerau und Wildensee trifft sich am Samstag, den 02.09.2006 um 14.00 Uhr am Parkplatz Schule Eschau. Von dort aus wollen wir zur Waldmühle Mönchberg wandern. Für diejenigen, die gleich mit dem Auto zur Waldmühle kommen möchten ist der Treffpunkt 15.00 Uhr an der Waldmühle. 15 Musikverein „Liedertafel 1844“ Eschau und der Kinder-/Jugendchor Die Liedertafel bedankt sich auf diesem Wege noch einmal bei allen, die vor und während des Besuchs der Sänger und Sängerinnen aus Lettland zu einem reibungslosen Ablauf beigetragen haben. Durch diesen Besuch wurden viele herzliche Kontakte geschaffen. Besonders bedanken möchten wir uns noch einmal bei allen Gastgebern, der Gemeinde für die Übernahme der Hallenkosten, Gärtnerei Köberl für die Dekoration und den Herren Herbert und Wiedemann für die Beschallung und Erstellung einer CD. Diese CD des Konzerts kann bei Frau Brigitte Martin, Tel. 09374/2385 für 4.-€ erworben werden. Die erste Probe während der Ferienzeit findet am 24.08.2006 um 19.30 Uhr im Hirschen statt. Die mittlere Gruppe (Spatzen) und der Jugend-Chor proben für das Musical „Mary Poppins“ am 25.08.2006 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gasthof Löwen und am 08.09.2006 zur gleichen Zeit im Gasthof Hirschen. Der reguläre Beginn ist dann für alle Kinder am Freitag, dem 15.09.2006 zu gewohnter Zeit und an den gewohnten Orten. Basar im Kindergarten Eschau Am Samstag, den 16. September 2006 findet von 14.00 bis 16.00 Uhr unser Basar statt. Angeboten werden kann alles „Rund ums Kind“ (z.B. Kleider, Spielsachen, Bücher, Umstandsmoden etc.). Dazu wird Kaffee und Kuchen zugunsten des Kindergartens verkauft. Tischmiete: 5,00 Euro und ein Kuchen. Nähere Infos und Tischreservierungen erhalten Sie beim Elternbeirat, Tel. 09374/978966 oder 7008. Auf rege Teilnahme freut sich der Elternbeirat und das Kindergartenteam. KIRCHLICHE NACHRICHTEN Evang.-Luth. Kirchengemeinde Eschau Gottesdienste 27.08.2006 03.09.2006 10.09.2006 13.09.2006 09.00 Uhr 09.00 Uhr gleichzeitig 10.30 Uhr 09.00 Uhr 08.15 Uhr Veranstaltungen 12.09.2006 15.00 Uhr Eschau Eschau mit Taufe Kindergottesdienst im Kindergarten Wildensee Eschau Eschau - Gottesdienst für Schulanfänger Bibelstunde - Musikraum Schule Eschau „FerienUni“ an der Fachhochschule Aschaffenburg Der Fachbereich Ingenieurwissenschaften der FH Aschaffenburg bietet auch dieses Jahr in den Sommerferien einen „FerienUni“-Tag an. Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klasse sind eingeladen, „Technik zum Anfassen“ zu erleben. „Die FerienUni soll Begeisterung für technisch-naturwissenschaftliche Themen wecken“, erklärt Prof. Dr. Hinrich Mewes, der Dekan des Fachbereichs Ingenieurwissenschaften. Der rege Zuspruch bei der Veranstaltung im letzten Jahr war erfreulich und lässt hoffen, dass die FerienUni bei einigen der Teilnehmer vielleicht auch Interesse an einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang nach dem Schulabschluss wecken konnte. 16 Die FerienUni findet am Mittwoch, dem 6. September 2006, statt. Die Anmeldung ist unbedingt notwendig. Das Programm mit Anmeldeformular ist ab sofort unter www.fhaschaffenburg.de abrufbar. Bayerisches Rotes Kreuz Helfer für ein Freiwilliges Soziales Jahr gesucht 19-jährige Schulabgänger, die sich noch nicht sicher sind welchen beruflichen Weg sie einschlagen möchten, haben die Möglichkeit sich im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres in Ruhe zu orientieren. Der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes sucht für den Aufgabenbereich Schulbegleitung und Behindertenfahrdienst im Raum Erlenbach noch Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr (auch anstatt Zivildienst möglich) oder Interessierte, die ein Jahrespraktikum absolvieren möchten. Voraussetzung sind vor allem Freude im Umgang und Kontakt mit Menschen, Führerschein Klasse B mit möglichst einem Jahr Fahrpraxis, Vollendung des 18. Lebensjahres. Ansprechpartner: Ralph Aesche, Beauftragter für Zivildienst und FSJ Tel. 06022/618140 oder www.kvmiltenberg.brk.de Zur Heideblüte in die Lüneburger Heide Menschen, die nicht mehr alleine reisen können oder wollen, bietet der Kreisverband Miltenberg-Obernburg des Bayerischen Roten Kreuzes vom 10. bis 24. September 2006 eine betreute BRK-ServiceReise zur Heideblüte nach Bad Bodenteich an. Erholung ab der Haustüre ist für uns Programm. Die Reiseteilnehmer werden während der gesamten Reise von erfahrenen ehrenamtlichen Betreuern begleitet. Natürlich werden die Reisegäste mit Ihrem Gepäck von zu Hause abgeholt und am Ende der Reise nach Hause gebracht. Nähere Informationen sind zu erfragen bei Frau Rita Bernard, BRK-ServiceCenter Obernburg Wendelinusplatz 5, Tel. 06022/6181-82 [email protected], sowie in den BRK-ServiceCentern Miltenberg Tel. 09371/947330, Dorfprozelten Tel. 09392/936762, oder über das Internet www.kvmiltenberg.brk.de Arbeiterwohlfahrt Es sind noch einige Plätze frei bei der Freizeit für Grundschulkinder und Kinder der 5. Klassen. Neben Kreativität, Sport und Spiel steht auch „Englisch“ auf dem Programm. Wir werden in Spielen, Gesprächen, Liedern usw. unsere Englischkenntnisse in der Praxis anwenden. Aber es ist kein Nachhilfeunterricht! Es soll Spaß machen und jeder kann sich einbringen, so gut er kann. Termin: Montag, 04.09.2006 bis Donnerstag, 07.09.2006 Anmeldung: Jugendgästehaus Klotzenhof 09371/2791 oder AWO Kreisverband 09372/8033 Herzsportgruppen in der HSG-Sporthalle Erlenbach Donnerstag, 14.9.2006 - "Kultur am Nachmittag" Um 13.00 Uhr fahren wir ab HSG-Parkplatz Richtung Erbach. Dort lassen wir uns durch das Schloss - eine barocke Residenz - mit seinen interessanten Sammlungen führen. 17 Nach einer Kaffeepause haben alle Interessierte zudem die Möglichkeit, an einer geführten Wanderung durch den Eulbacher Park (Englischer Garten der Erbacher Grafenfamilie) teilzunehmen. Erste Übungsabende nach der Sommerpause: Montag, 18.9.2006, 18.30 Uhr - 20.00 Uhr (Montagsgruppen) und Dienstag, 19.9.2006, 19.30 Uhr - 21.00 Uhr (Dienstagsgruppen). Freizeitclub Kreis Miltenberg e.V. 10.09. – 17.09.2006 8 Tage auf den Spuren von R. Pilcher in Südengland, 663,- Euro, F, HP, alle Rundfahrten und Fähren 30.09. – 03.10.2006 4 Tage Rügen mit Hiddensee, alle Rund- und Schiffahrten 273,- Euro, F, HP, Ermäßigungen auf Anfrage. Teilnehmen können alle Interessenten. Auskünfte unter [email protected], Anmeldung bei Rosemarie Beck, Gasthaus Waldfrieden, Tel. 328, Fax 970228. Herbstprogramm der VHS – Anmeldungen ab sofort möglich Am 25. September beginnt das Herbstsemester der Volkshochschule Erlenbach mit 250 neuen Veranstaltungen. Das Programmheft liegt am 02. September dem Main-Echo bei. Gleichzeitig liegt es in Rathäusern, Geldinstituten, Apotheken und Geschäften aus. Anmeldungen zu den Kursen werden ab sofort entgegen genommen. Anmeldungen zum Angebot der Volkshochschule sind persönlich während der Öffnungszeiten des Rathauses sowie telefonisch unter 09372 / 704-31 und 704-32 und per Fax unter 704-20 möglich. Im Internet ist das Angebot unter www.vhs-erlenbach.de zu finden. Kolping-Erwachsenen-Bildungswerk „Es war einmal …“ Märchenwochenende vom 06. bis 08. Oktober 2006 in Retzbach, Benediktushöhe. Märchen hören, Märchen deuten, Märchen erzählen, Märchen spielen – das alles soll uns an diesem Wochenende beschäftigen. Alle Märchen durchzieht wie ein roter Faden der Glaube an die elementaren Werte des Lebens, an Liebe, an Treue, an Hoffnung und den Sinn des Lebens. Darüber wollen wir ins Gespräch kommen und uns spielerisch und kreativ durch verschiedene Märchen diesen Themen nähern. Das Angebot richtet sich besonders an Familien. Mutter-Kind-Woche vom 16. bis 20. Oktober 2006 auf der Benediktushöhe, Retzbach. In dieser Woche bieten wir Frauen mit nichtschulpflichtigen Kindern die Möglichkeit, sich Zeit für sich selbst und für die Kinder zu nehmen. Während dieser Tage wollen wir miteinander ins Gespräch kommen und kreativ tätig sein. Dabei werden sich Einheiten, in denen Mütter unter sich sein können und die Kinder betreut werden, gut mit gemeinsamen Aktivitäten verbinden. Programminhalte sind: Austausch über die Erfahrungen des Alltags als Frau und Mutter; Gespräche über Erziehung, Glaube und vieles mehr; Entspannung; Vorbereitung und Feier eines Familiengottesdienstes; gemeinsames Singen und Spielen mit den Kindern; Entdecken der eigenen Kreativität. 18 Urlaub in Kärnten vom 30. September 2006 bis 07. Oktober 2006 Kärnten ist Österreichs südlichstes Bundesland – ein Bergland. Besser gesagt: Von Gebirgen eingerahmt. Aber Kärntens natürliche Mitte liegt im Klagenfurter Becken, zu dem sich alle Täler öffnen. Im Herbst ist der Wörther See fest in der Hand von sportlichen Genießern und Erholungssuchenden. Am Wörther See ist das Herbstvergnügen grenzenlos. Anmeldung und Information für alle Veranstaltungen: Kolping-Erwachsenen-Bildungswerk Würzburg e.V., Kolpingplatz 1, 97070 Würzburg, Tel. 0931/41999-420, Fax 0931/41999-401, E-Mail: [email protected] 2. Offizieller Lauftag des Landkreises Miltenberg mit 9. Halbmarathon Am Sonntag, 10. September 2006 veranstaltet das Sportreferat des Landkreises Miltenberg gemeinsam mit dem LAZ Obernburg-Miltenberg seinen zweiten Lauftag in Verbindung mit dem bekannten Halbmarathonlauf. Die Veranstaltungen finden alle rund um die Elsenfelder Sparkassen-Arena (früher Untermainhalle) statt. Dort befindet sich der Startund Zielbereich. Der Halbmarathon erfreut sich jedes Jahr einer immer größer werdenden Beliebtheit, was nicht zuletzt an dem Streckenverlauf und der reizvollen Landschaft liegt. So stieg die Teilnehmerzahl beim Halbmarathon von 80 auf mittlerweile bis zu knapp 500 Läufer und Läuferinnen. Der Startschuss für den Halbmarathon fällt um 10.00 Uhr vor der „Sparkassen-Arena“ im Elsenfelder Schulzentrum und führt über eine Schleife im Wald nach Erlenbach und zurück nach Elsenfeld. Dort geht es weiter auf dem Radweg nach Eschau und wieder zurück zur „Sparkassen-Arena“. Die Strecke ist amtlich vermessen und genehmigt. Der Zehn-Kilometer-Lauf führt als Wendepunktstrecke auf dem Radweg ElsenfeldEschau bis zum Kloster Himmelthal und wieder zurück. Ebenso ist eine schöne NordicWalking-Strecke durch den Elsenfelder Forst mit angenehm zu laufendem Gefälle auf einer Länge von etwa zehn km vorgesehen. Weiterhin finden zwei Schüler/innen-Läufe über je 1.000 Meter vor der Halle statt. Auf den Strecken und am Ziel befinden sich mehrere Verpflegungsstellen. Die Freiwilligen Feuerwehren aus Elsenfeld, Erlenbach und Rück-Schippach sorgen zusammen mit dem LAZ-Obernburg-Miltenberg und der BRK-Kreisgruppe Obernburg für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Parkgelegenheiten, sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Voranmeldungen werden bis zum 03.09.2006 unter http://lauftag.kreis-mil.de angenommen. Nachmeldungen können am Veranstaltungstag im Startbereich bis 30 Minuten vor dem entsprechenden Laufbeginn erfolgen. Weitere Auskünfte gibt es unter Tel. 09371/501-508. Der Organisationsbeiträge belaufen sich für den Halbmarathon auf 9,-- Euro; Nachmeldungen in Höhe von 11,-- Euro. Für den 10 Km Lauf 7,-- € / Nachmeldung 9,-- €, NordicWalking 6,-- € / Nachmeldung 8,-- € sowie für die Schüler/innen-Läufe 2,-- € (Nachmeldung 3,-- €) pro Person. Die Nachmeldegebühren sind am Veranstaltungstag zu entrichten. Siegerehrungen sind für 10.45 Uhr und 12.30 Uhr geplant. Jeder Teilnehmer erhält ein T-Shirt und auf Wunsch eine Urkunde. Wichtiger Hinweis: Der Radweg zwischen Elsenfeld und Eschau ist an diesem Tag in der Zeit von 7.30 Uhr bis ca. 13.00 Uhr gesperrt. 19