Weiterlesen - Mieterschutzbund Eichwalde/Zeuthen

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MIETRECHTSTIPPS – 59
Wenn schwarz auf weiß der Schimmel blüht...
Hausschimmel kann Gesundheit gefährden
Meist blüht er im Dunkeln, vermehrt sich monatelang unbemerkt hinter Schränken und
wird erst beim Frühjahrsputz entdeckt - der Hausschimmel. Er sieht nicht nur eklig aus,
sondern stellt auch eine Gesundheitsgefährdung dar. Doch übereilter Aktionismus kann
den Schaden noch vergrößern.
Wo Hausschimmel lauert
Hausschimmel zeigt sich oft durch dunkle und kreisförmige Flecken auf Wänden oder
flächigen Befall. Er kann je nach Untergrund und Grad des Befalls gräulich, braun,
gelblich oder schwarz erscheinen. Wände mit poröser Struktur, Teppichuntergründe oder
Fugen werden von Hausschimmelsporen befallen. Aber auch hinter Deckenverkleidungen
kann er lauern. Stärkerer Schimmelbefall äußert sich durch einen muffigen Geruch. Oft
wird der ungebetene Gast erst beim Frühjahrsputz oder bei Renovierungsarbeiten
entdeckt. Wer gezielt auf die Suche gehen will, könnte hier fündig werden:
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>hinter Schränken, Regalen, Gardinen oder anderem großem Mobiliar,
>hinter Kücheneinbauten (z. B. Geschirrspülern),
>an der Zimmerdecke (oft am Übergang zur Außenwand),
>hinter und über schlecht belüfteten Wäschetrocknern,
>entlang von Fensterlaibungen,
>im Badezimmer entlang von Verfugungen,
>auf der Unterseite von Matratzen und Sofas,
>hinter welliger Tapete,
>hinter spröden, aufgeplatzten oder undicht verfugten Kacheln (Badezimmer),
>in Rollladenkästen,
>in feuchten Kellerräumen,
>hinter inaktiven Heizkörpern und
>über Küchendunstabzugshauben, die die Abluft nicht nach draußen leiten.
Ursachen
Am ehesten betroffen sind Stellen, an die Feuchtigkeit gelangen kann, denn Feuchte ist
ein idealer Nährboden für Schimmelpilz. Eine erhöhte Raum- oder Stellenfeuchte kann
vielerlei Ursachen haben.
Bauliche Ursachen:
Konstruktionsfehler und Baumängel wie ein undichtes Dach, marode Fallrohre, leckende
Wasserleitungen, verstopfte Dachrinnen und Abflüsse, mangelnde, fehlerhafte oder
beschädigte Wasserisolierungen (z. B. fehlender Dichtring im Abflussrohr), fehlende
Abflüsse an Balkons oder an außenliegenden Kellerabgängen (dadurch fließt Wasser
unter der Außentür in den Keller), mangelnde Außenisolierung (dadurch aufsteigendes
Wasser in den Wänden), Risse im Mauerwerk, mangelnde Isolierung von Außenwänden
und dadurch bedingte Wärmebrücken und Tauwasserbildung, mangelnde Auslüftung
des Mauerwerks und des Estrichs nach Beendigung des Baus (Restbaufeuchte), falsch
angebrachte Wärmedämmungen, unsachgemäße und unvollständige Beseitigung von
vorangegangenen Wasserschäden oder schlecht durchgeführte Renovierungen.
Nutzungsbedingte Ursachen
Mangelnde Lüftung und/oder Beheizung der Wohnräume, Feuchtigkeitsbildung durch
vermehrtes
Duschen,
Waschen,
Anschaffung
eines
Wäschetrockners,
mehr
Zimmerpflanzen, zu dichte Möblierung oder Zuzug weiterer Personen. – Sind aber zum
Teil sehr infrage zu stellen
Hausschimmelbefall kann auch durch eine Kombination von baulichen Mängeln und
Nutzungsbedingten Ursachen auftreten.
Das Schimmelpilzwachstum wird neben der Feuchtigkeit durch das "Nährstoffangebot"
(Kleister, Teppichkleber, Dämmmaterialien, Holz, Tapete etc.) und die Temperatur
beeinflusst. Optimale Wachstumsbedingungen finden Schimmelpilze bei hoher
Feuchtigkeit in Kombination mit Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad. Aber auch bei
Temperaturen unter dieser Bandbreite können sich die Schädlinge unter Umständen
vermehren.
Schimmelpilze
Der Hausschimmel besteht aus vielen verschiedenen Schimmelpilzarten. Der "Leitfaden
zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum"
des Umweltbundesamtes erklärt:
"Schimmelpilze ist ein Sammelbegriff für Pilze, die typische Pilzfäden und Sporen
ausbilden können und dadurch mikroskopisch als (oft gefärbter) Schimmelbelag sichtbar
werden. Es handelt sich dabei aber nicht um eine einheitliche Gruppe von Pilzen,
vielmehr sind unter dem Begriff "Schimmelpilze" Fadenpilze aus mehreren Pilzgruppen
zusammengefasst."
Die verschiedenen Pilzarten haben unterschiedliche Wachstumsbedingungen und sind
nicht im gleichen Maße gesundheitsgefährdend. So wachsen thermophile Schimmelpilze
erst ab Temperaturen von über 20 Grad, während mesophile Schimmelpilze schon
zwischen null und fünf Grad gedeihen können.
Schimmelpilze sind aber kein Produkt feuchter, warmer Räume. Sie kommen in
natürlicher Form in unserer Umwelt vor. Deswegen sind sie auch immer in geringem
Ausmaß in gut belüfteten Räumen vorhanden. Sie vermehren sich durch meist
unsichtbare Sporen, die zwischen drei und 20 mm groß sind. Ein mm entspricht 1/1000
Millimeter. Sie sind also nur in größeren Ansammlungen sichtbar und können über den
Wind verbreitet und eingeatmet werden.
Mietrechtliche Aspekte
Wer Schimmel im Wohnraum entdeckt, für den ist der Schreck zunächst groß. Manche
Mieter scheuen davor zurück, den Vermieter über den ungebetenen Besatz zu
informieren, und weil sie Schwierigkeiten befürchten, greifen sie selbst zu
Hausmittelchen (wie etwa Essig und Schwamm). Doch Mieter sollten sich vor falschem
Aktionismus und Geheimhaltung hüten. Denn solches Handeln kann nicht nur zu
gesundheitlichen Schäden führen, sondern ernsthafte mietrechtliche Konsequenzen
haben. Essig ist zum Beispiel das absolut falsche Mittel.
Schimmelpilzbildung, wie auch Feuchtigkeit in der Wohnung, sind grundsätzlich
Wohnungsmängel. Dieser Mangel löst eine Reihe von Mieteransprüchen aus.
Voraussetzung ist, dass der Mieter den Schimmel nicht selbst verursacht oder
verschuldet hat. Um hier Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen zu können, ist
es unbedingt notwendig, ihn unverzüglich über den Wohnungsmangel zu informieren.
"Diese Informationspflicht muss ernst genommen werden. Solange der Vermieter nicht
informiert ist, kann der Mieter keine weiteren Rechte geltend machen". Schließlich muss
dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt werden, etwas gegen den Schaden zu
unternehmen.
"Ist der Vermieter nicht informiert und vergrößert oder verschlimmert sich deshalb der
Wohnungsmangel, muss der Mieter unter Umständen sogar Schadenersatz leisten." Diese
Mangelanzeige sollten Sie schon zu Beweiszwecken am besten schriftlich machen.
Haben Sie den Vermieter informiert, ist er am Zug. Denn dann ist er verpflichtet, den
Wohnungsmangel abzustellen. Das heißt, er muss so reparieren beziehungsweise
sanieren, dass die Feuchtigkeitsschäden und der Schimmelpilz nachhaltig beseitigt ist.
Für die Dauer des Mangels können Sie die Miete kürzen. "Dabei richtet sich der Umfang
der Mietminderung nach der konkreten Wohnwertbeeinträchtigung. Das bedeutet, er
richtet sich nach Faktoren wie dem Ausmaß der Schimmelpilzbildung und der Anzahl der
betroffenen Zimmer". Hier lässt sich also kein pauschaler Wert weitergeben. Orientierung
bieten die Gerichte: So bestätigten die Richter einem Mieter eine Mietminderung um 75
Prozent, da alle Räume einer Neubauwohnung von Schimmelpilz befallen waren (LG Köln,
Az. WM 2001, 604). Mietminderung bis zu 100 Prozent sprachen die Richter in Berlin
einem Mieter zu, dessen Wohnung durch den extremen Schimmelbefall nicht mehr
bewohnbar war (LG Berlin, Az. MM 88, 148). Doch Vorsicht: Mieter sollten sich von
Experten beraten lassen. Solche finden Si im Mieterschutzbund Eichwalde / Zeuthen und
Umgebung e.V.
In Extremfällen ist sogar eine fristlose Kündigung des Mieters möglich. Das trifft dann zu,
wenn die Schimmelpilzbildung derart gravierend ist, dass Gesundheitsschäden zu
befürchten sind, und wenn der Vermieter sich standhaft weigert, gegen den Schimmel
tätig zu werden oder die erforderlichen Sanierungsarbeiten immer wieder verzögert.
Kündigt der Mieter aus diesen Gründen, können dem Vermieter die Kosten für den
Umzug in Rechnung gestellt werden. Sogar die durch Feuchtigkeit beschädigten Möbel
muss der Vermieter zahlen. Doch Achtung: Kann der Vermieter jedoch nachweisen, dass
nicht er, sondern der Mieter selbst für den Schimmel verantwortlich ist, bleibt der Mieter
auf seinen Kosten sitzen.
Wer ist Schuld?
Insbesondere bei Fragen zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung ist die
Schuldfrage immer wieder strittig. Der Mieter beruft sich auf Mängel am Haus, wie zum
Beispiel eine schadhafte und wenig isolierte Fassade, ein kaputtes Dach oder undichte
Wasserrohre. Gerade bei Altbauten ist das auch häufig der Fall. Demgegenüber
unterstellt der Vermieter seinen Mietern falsches Lüftungs- und Heizverhalten - auch dies
kommt häufig vor. Klar ist, dass, wenn die Feuchtigkeit von außen kommt, zum Beispiel
durch undichte Stellen im Mauerwerk oder am Dach, der Mieter nicht verantwortlich ist.
Hier beruhen die Schäden immer auf Mängeln der Bausache, der Mieter kann eine
Reparatur fordern und bis auf weiteres die Miete kürzen.
Problematischer ist die Entscheidung, wenn die Feuchtigkeit praktisch von innen kommt.
Gemeint sind Fälle, in denen sich Kondenswasser an den Wänden der Wohnung bildet.
Schäden aus Kondenswasserbildung können sowohl auf Bauschäden als auch auf falsches
Heizungs- und Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen sein. Denkbar ist natürlich
auch, dass beide Ursachen zutreffen. Die eindeutige Klärung der Schuldfrage ist oftmals
nur mittels eines Gutachtens möglich.
Gutachter
Im Regelfall müssen sich Mieter nicht um einen Gutachter kümmern. Streiten sich Mieter
und Vermieter, ob Schimmelpilz vorliegt und wer verantwortlich ist, gelten, folgende
Beweisregeln:
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>Der Mieter muss beweisen, dass der Mangel vorliegt, das heißt, dass die
Wohnung feucht ist, dass Schimmelpilz vorhanden ist. Dies ist in der Praxis aber
meistens nicht zu übersehen - für diese Frage müssen Sie keinen
Sachverständigen einschalten. Hier reicht es aus, wenn Fotos gemacht werden
und Zeugen, wie zum Beispiel Nachbarn, bestätigen, dass derartige Mängel und
Schäden aufgetreten sind.
>Will sich der Vermieter gegen den Reparaturanspruch beziehungsweise die
Mietminderung des Mieters wehren, muss er beweisen, dass keine Baumängel
vorliegen, sondern unzureichendes Lüften Ursache für Feuchtigkeit und
Schimmelpilz ist. Nur, wenn ihm dieser Beweis gelingt, ist der Mieter wieder am
Zug.
>Nun muss sich der Mieter entlasten, indem er beweist, dass er die
Feuchtigkeitsschäden nicht zu vertreten hat. Er muss darlegen, wie er geheizt und
gelüftet hat. Messungen mit Temperatur- und Feuchtezählern können hier
weiterhelfen.
>Unabhängig hiervon muss natürlich auch berücksichtigt werden, in welchem
Zustand die anderen Wohnungen im Haus sind. Treten hier ebenfalls
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz auf? Und in welchem Zustand befand sich
die Wohnung beim Vormieter?
Nur wenn echte bauphysikalische und tatsächlich fachspezifische Fragen offen bleiben, ist
es ratsam, einen Gutachter einzuschalten. Hier muss entschieden werden, ob dann nicht
auch sofort ein sogenanntes gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden
sollte. Vorteil ist hier, dass das im Zuge des Beweissicherungsverfahrens erstellte
Gutachten eines neutralen und unabhängigen Sachverständigen auch vor Gericht
unmittelbar verwertet werden kann.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt der Auseinandersetzung sollten Sie unbedingt konkrete
Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die
ebenfalls das Mietrecht einschließt, können Sie sich an einen Mietrechtler wenden. Auch
hier helfen Ihnen die örtlichen Mietervereine weiter. Sollten Sie keine
Rechtschutzversicherung haben, dann können Sie sich trotzdem an den Mieterverein vor
Ort wenden. Hier wird Ihnen auf jeden Fall geholfen. Der Mieterschutzbundbund
Eichwalde
/
Zeuthen
und
Umgebung
e.V.
bietet
die
Erstellung
einer
Schimmelanalyseanalyse an, die Ursache nachweist und die Höhe der Gefährdung.
Kommt es zu einem Gutachten, müssen sich Vermieter und Mieter auf Besuch und viele
Fragen einstellen. Erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme: "Dazu ist eine Begehung der
Räume nötig. Es werden Fotos geschossen, Bewohner und Vermieter befragt,
Feuchtigkeiten und Temperaturen gemessen. Zusätzlich können Proben entnommen oder
Messgeräte aufgestellt werden. Hilfreich für die Bestandsaufnahme sind Bauausführungsoder Sanierungsplanungen, damit wir wissen, welche Materialien verbaut wurden",
erklärt der Frankfurter Bausachverständige Hans Drexler. Auch die Lage der Wohnung,
die Baudichte im Umfeld und mögliche Schimmelpilzquellen in der Umgebung wie etwa
Kompostwerke oder landwirtschaftliche Betriebe werden protokolliert. In selten Fällen
muss eine Bauteileöffnung vorgenommen werden. Da diese aber eine weitere Schädigung
des Bauwerks mit sich bringt, versucht man, diese zu umgehen. Die Vermieter werden
nach
den
eingesetzten
Baumaterialien
befragt,
nach
eventuell
erfolgten
Sanierungsarbeiten und nach dem Baujahr des Hauses. Mieter müssen Fragen zu ihren
Heiz- und Lüftungsgewohnheiten beantworten. Nach der Bestandsaufnahme erfolgt die
Datenauswertung und schließlich die Schadensanalyse.
Schimmel vor Gericht
Ein Streit um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz endet letztlich dann vor Gericht,
wenn der Vermieter eine Mietminderung nicht akzeptiert beziehungsweise nicht bereit ist,
die Schäden zu beseitigen.
Hat der Mieter zu Unrecht die Miete gekürzt, kann der Vermieter die volle Miete
einklagen. Weigert sich der Vermieter zu Recht, die Schäden zu beseitigen, hat der
Mieter mit seiner Klage auf Sanierung der Wohnung keine Chance.
Meistens geht es bei diesen Streitigkeiten um die Frage, ob der Mieter am Mangel selber
schuld war (hat er zu wenig geheizt und gelüftet oder nicht). Letztlich hängt die
Entscheidung des Gerichtes von der "Gretchenfrage" ab, ob ein Baumangel oder falsches
Nutzerverhalten schuld sind. Wichtig ist hier eine vernünftige vorgerichtliche Beratung,
das heißt, eine Abklärung des konkreten Heiz- und Lüftungsverhaltens des Mieters. In
den meisten Fällen, in denen Mietervereine eingeschaltet werden, gelingt es, die
Streitigkeiten ohne gerichtliches Verfahren zu lösen. Die Erfolgsquote für derartige
außergerichtliche Streitigkeiten liegt bei Mietervereinen bei über 95 Prozent. Ist eine
gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich, stellt der Mieterverein auf Wunsch einen
Rechtsanwalt.
Die Gerichtskosten, eventuell die Kosten eines Sachverständigengutachtens und die
Anwaltskosten muss derjenige zahlen, der den Gerichtsprozess verliert. Bei den meisten
Mietervereinen ist im Mitgliedsbeitrag eine Mietrechtschutzversicherung enthalten, so
dass auch dieses Risiko abgedeckt ist.
Schimmel und Gesundheit
Schimmelpilzsporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können von
Menschen eingeatmet werden und allergische Reaktionen oder unangenehme
Atemwegsbeschwerden auslösen. Dass ein Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und
diesen gesundheitlichen Auswirkungen besteht, ist längst wissenschaftlich durch Studien
bewiesen. Doch eine Herstellung einer Dosis-Wirkungsbeziehung ist nicht möglich. Das
heißt, man weiß zwar, dass Schimmelpilze gesundheitliche Beeinträchtigungen
hervorrufen können, man weiß aber nicht, ab welcher Schimmelpilzkonzentration diese
eintreten können.
Der Hausschimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes weist auf reizende und toxische
Wirkungen sowie allergische Reaktionen und Infektionen hin.
Allergische Reaktionen: "Es wird angenommen, dass grundsätzlich alle Schimmelpilze
in der Lage sind, bei empfänglichen Personen allergische Reaktionen auszulösen", heißt
es im Leitfaden. Bei Allergien setzt sich das Immunsystem nicht gegen gefährliche
Fremdstoffe wie Krankheitserreger zur Wehr, sondern gegen eigentlich harmlose
Fremdstoffe wie Pollen oder Lebensmittelbestandteile. In einem ersten Schritt kann der
Mensch durch Hausschimmel "sensibilisiert" werden. Das heißt, es kommt noch nicht zu
einer allergischen Reaktion, aber der Körper produziert Abwehrstoffe gegen den
Fremdstoff. Erst bei einem neuen Kontakt mit dem Fremdstoff reagiert der Körper. Zu
den typischen Reaktionen gehören Niesen, gerötete Augen oder Hautausschläge. "Die
Reaktionen können unmittelbar, innerhalb von Minuten (Allergien des Typs I), nach
Sporenkontakt oder erst nach vier bis acht Stunden (Allergien vom Typ III)
beziehungsweise 24 bis 48 Stunden (Allergien vom Typ IV) entwickeln", so der Leitfaden.
Reizende und toxische Wirkungen: Sie wurden bislang fast ausschließlich an
belasteten Arbeitsplätzen mit hohen Schimmelpilzkonzentrationen nachgewiesen. "Das
Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch Fieber, grippeartige Symptome und
Erschöpfungszustände sowie teilweise auch Haut- und Schleimhautreizungen. Die
Reaktion erfolgt innerhalb weniger Stunden nach der Exposition", heißt es im Leitfaden
des Umweltbundesamtes. Ebenfalls nur aus dem Arbeitsbereich sind schleimhautreizende
Symptomatiken bekannt. Sie treten laut Leitfaden nach mehrwöchiger Exposition
gegenüber mittlerer Schimmelpilzkonzentration auf. Wie eine lang anhaltende Exposition
gegenüber niedrigen Schimmelpilzkonzentrationen gleiche Wirkungen verursachen kann,
ist noch unklar.
Infektionen: Eine Infektion durch Schimmelpilze ist sehr selten und trifft nur besonders
empfängliche, stark immungeschwächte Patienten (etwa Krebspatienten nach einer
Chemotherapie oder Transplantationspatienten).
Dem unsichtbaren Schimmel auf der Spur
Manchmal bleibt der Hausschimmel unsichtbar. Etwa dann, wenn die sichtbaren Folgen
eines Wasserschadens behoben sind, aber die Feuchtigkeit noch in den Wänden unter der
Wandverkleidung steckt. In solchen Fällen kann der Hausschimmel sich beim Bewohner
bemerkbar machen. Zu den Symptomen gehören eine dauernd verstopfte Nase, eine
Erkältung, die einfach nicht verschwinden will, oder tränende Augen. Betroffene mit
Atemwegserkrankungen sollten ihren Hausarzt über eventuelle Wasserschäden, feuchte
Wände und die Möglichkeit von Hausschimmel hinweisen.
Nicht sichtbarer Schimmel wird meist über zwei Verfahren nachgewiesen:
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Luftmessung oder
Schimmelpilzspürhund.
Um Schimmelpilz als Ursache einer Krankheit identifizieren zu können, sind Tests nötig.
So muss die Schimmelpilzkonzentration in der Wohnung und außerhalb gemessen
werden, die Schimmelpilzart muss bestimmt werden. Möglicherweise muss auch
untersucht werden, ob Schimmelpilze im Blut der Menschen vorkommen. Spezialisiert auf
Erkrankungen, die möglicherweise auf Hausschimmel rückführbar sind, sind
Umweltmediziner. Sie absolvieren einen Allergie-Test, bei dem Betroffenen
Schimmelpilzsubstanzen unter die Haut gespritzt werden. Danach werden die Reaktionen
gemessen, die sich alsbald auf der Haut zeigen.
Eigene Beseitigung
"Bis maximal einen halben Quadratmeter große Flecken oder verschimmelte Silikonfugen
kann man selbst entfernen". Von chemischen Präparaten, wie man sie im Baumarkt
kaufen kann, hält er wenig. "Man kann den Schimmel mit 70-prozentigem Ethylalkohol
bei trockenen Flächen und 80-prozentigem Ethanol bei feuchten Flächen behandeln. Dazu
muss der Hausschimmel zunächst entfernt werden und dann kann man mit diesen Mitteln
nachwischen". Diese Hausmittel gibt es für wenige Euro auch in der Apotheke Dabei
sollte man nur kleine Mengen auftragen und den Raum gut lüften.
Das mache aber nur Sinn, wenn auch die Ursache des Hausschimmels bekannt ist.
Verfügt das Haus etwa über keine ausreichende Dämmung, wird der Hausschimmel
wieder auftreten, genauso, wenn der Schimmel nicht vollständig entfernt wird. Deswegen
lohnt sich auch der Blick unter die befallene Tapete. Ist der Schimmel dort schon in den
Putz eingedrungen, muss auch der abgetragen werden. "Polstermöbel und Matratzen sind
am schwersten zu reinigen. Hier empfiehlt sich oft eher die Entsorgung". Grundsätzlich
kommt es auf den Untergrund an, der gesäubert werden muss: Umso rauer die
Oberfläche, je mehr Wasser sie aufnehmen kann (Raufaser, Textilien), desto schwerer
fällt die gründliche Reinigung. Verschimmelte Silikonfugen sollten komplett ausgetauscht
werden. Bei Gipswandteilen und Spanplatten muss entsprechend der Schwere des Befalls
reagiert werden. Holzbauteile sollten nur gereinigt werden, wenn der Schimmel noch
nicht in das Holz eingedrungen ist. Vor dem Gebrauch von Staubsaugern zur
Schimmelbeseitigung wird gewarnt. "Absaugen mit einem handelsüblichen Staubsauger
bringt wenig. Hier wird der Schimmelpilz nur aufgewirbelt und im Raum verbreitet. Nur
ein Staubsauger mit Feinstaubfilter kann Schimmelpilzsporen auffangen". Oft wissen
Baumarktangestellte, wo man diese Geräte mieten kann.
Wichtig: Das Umweltbundesamt rät bei Sanierungen in Eigenregie dazu, dass Allergiker
oder Vorgeschädigte mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie Menschen mit
geschwächtem Immunsystem keinen Schimmelpilz entfernen sollten, da für sie ein
gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.
Zusätzlich empfiehlt die Behörde folgende Schutzmaßnahmen:
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>Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren - Schutzhandschuhe tragen.
>Schimmelpilze nicht einatmen - Mundschutz tragen.
>Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen - Staub-Schutzbrille
tragen.
>Nach Beendigung der Sanierung duschen und Kleidung waschen.
Umfangreiche Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen durchgeführt werden!
Professionelle Beseitigung
Großflächiger und/oder tiefer Schimmelbefall muss von Experten entfernt werden. Der
Umfang der Sanierungsarbeiten wird vom Ausmaß des Schimmelbefalls abhängen
(Ausbreitung, Tiefe, Art des Pilzes). Geeignete Betriebe erfahren Sie über die Industrieund Handelskammern vor Ort. Im Internet können Sie auf der Verbandsseite, die
zuständige Kammer recherchieren.
Das Einholen mehrerer Kostenvoranschläge ist ratsam. Dabei können die von den Firmen
empfohlenen Maßnahmen stark differieren: So schlug in einem Fall ein Handwerker eine
Behandlung mit baumarktüblichen Chemikalien vor, ein zweiter wollte alle Tapeten
abreißen und neue aufkleben und ein dritter Betrieb schlug zusätzlich vor, teilweise einen
schimmelabweisenden Putz rund um die Fenster aufzutragen. Alle drei hatten das gleiche
Objekt begutachtet. Die Kostenspanne reichte von einigen Euros für Antischimmelsprays
bis rund 1.500 Euro.
Wurde ein Gutachter zuvor eingeschaltet, kann er die Kostenvoranschläge überprüfen.
Hilfe erhalten Sie wiederum auch bei Verbraucherzentralen oder Mietervereinen.
Vorbeugende Maßnahmen
Da Schimmelpilze fern aller Regenwälder nicht zu den bedrohten Arten gehören, sollten
Sie das Erblühen von Sporen in Wohnräumen unbedingt verhindern. Und hier ist Ihr
konsequentes Handeln gefordert.
Hält man sich vor Augen, dass ein Dreipersonenhaushalt beim Duschen, Waschen,
Wäschetrocknen, Kochen sowie durch Pflanzen, Aquarien und andere feuchte Quellen
täglich etwa sechs bis 14 Kilogramm Wasser freisetzt, wird klar, dass diese Feuchtigkeit
auch wieder aus dem Innenraum abtransportiert werden muss.
Das A und O ist das richtige Lüften, denn dadurch lässt sich die Feuchtigkeit in
Wohnräumen erheblich verringern. Auch und besonders in der kalten Winterzeit von
Dezember bis Februar sollte kurz aber kräftig gelüftet werden, zumal im Winter durch
das Lüften mit kalter Außenluft mehr Feuchtigkeit aus Räumen entfernt werden kann als
im Sommer. Mindestens zweimal täglich Fenster und Türen aufreißen und eine klassische
Durchlüftung herstellen und das für maximal vier bis fünf Minuten im Winter. Durch den
großen Temperaturunterschied von draußen und drinnen wird die Luft innerhalb
kürzester Zeit komplett ausgetauscht. Auch bei Nebel und Nieselregen sollte man
querlüften. Denn die Luft, die bei plus minus null Grad Celsius 100-prozentige
Luftfeuchtigkeit aufweist, wird dann bei Verschließen der Fenster durch die noch warme
Wohnung sehr schnell wieder aufgeheizt. Dabei sinkt die relative Luftfeuchtigkeit
innerhalb weniger Minuten auf 20 Prozent. Damit verhindert man nicht nur Schimmelund Feuchtigkeitsschäden, sondern spart obendrein Heizkosten.
In den Räumen, in denen keine Fensterlüftung möglich ist, wie zum Beispiel in Bädern
ohne Tageslicht, sollte nach dem Duschen konsequent das Wasser von den Wänden und
vom Boden entfernt werden. Auch nasse Handtücher enthalten sehr viel Feuchtigkeit.
Bei Räumen, die wenig beheizt werden, sollten Sie nicht die Türen offen stehen lassen.
Denn die Warmluft anderer Zimmer kann hier an den kalten Fenstern und Wänden zu
Tauwasserbildung führen und damit beste Voraussetzungen schaffen für Schimmelwuchs.
Sinnvoller ist es hier, morgens und abends kräftig durchzulüften, um den Wasserdampf,
der nachts beispielsweise im Schlafzimmer abgegeben wird, aus den Räumen zu bannen.
Sollten Sie wegen Abwesenheit keine Fensterlüftung vornehmen können, dann ist das
kein Grund zur Panik, da kaum Feuchtigkeit entstehen kann, wenn sich niemand in den
Räumen befindet.
Dauerlüften, das heißt, die Fenster auf Kipp stellen außerhalb des Sommers, ist nicht nur
energetisch falsch, sondern sinnlos, da ein vollständiger Luftwechsel nicht stattfindet.
Fenster- und Mauerbereiche kühlen aus. Hier setzt sich Feuchtigkeit fest.
Führen Sie Wasserdampf, der zum Beispiel beim Kochen entsteht, direkt ab. Hilfreich ist
hier eine Dunstabzugshaube mit Außenanschluss. Hauben mit Umluftführung sind für den
Abtransport der Feuchtigkeit nicht geeignet. Auch hier hilft nur lüften. Halten Sie
außerdem die Türen während des Kochens oder Badens in Küche und Bad geschlossen,
damit sich die Feuchtigkeit nicht in der gesamten Wohnung verteilt.
Stellen Sie Ihre Möbel besonders in schlecht gedämmten Altbauten nicht direkt an
Außenwände. Halten Sie einen Abstand, damit auch hier Luft zirkulieren kann. Damit
verhindern Sie Schimmel an Wänden, den Sie in den meisten Fällen erst viel zu spät
entdecken und der Ihre Möbel angreift.
Da es besonders bei Neubauten immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, sei nochmals
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neu errichtete Wohnräume einen hohen
Lüftungsbedarf haben. Besonders im Winter ist es Mietern nicht zuzumuten, unentwegt
zu lüften, hier könnten mechanische Be- und Entlüftungsanlagen zum richtigen
Raumklima beitragen. Lässt sich die Feuchtigkeit im Wohnraum auf diesem Weg nicht
regulieren, dann liegt die Vermutung nahe, dass Schäden am Bauwerk zu hohe
Feuchtigkeit im Innenraum verursachen.
Überprüfen Sie in diesem Fall die neuralgischen Punkte am Haus. Sind die Schäden nicht
leicht ersichtlich, können Sie sich auch hier fachlichen Rat einholen und beispielsweise
mit einem Architekten, einem Bausachverständigen oder einem Handwerker das Haus
begutachten. Doch Vorsicht vor übereilten Sanierungsaktionen, wie dem Austausch der
Fenster in einem ansonsten alten Gebäude, oder dampfdichten Anstrichen in feuchten
Kellern, denn damit bekommen Sie die Feuchtigkeit nicht in den Griff und verursachen
trotz des kostenintensiven Eingreifens weitere Schimmelherde.
Vor baulichen Veränderungen sollten Sie sich an Fachleute wenden, die Sie bei den
Sanierungsarbeiten beraten können und ihnen helfen, die Feuchtigkeit dauerhaft aus dem
Haus zu bannen.
Weitere Infos
Mietervereine
Bei Schimmelproblemen können sich Mieter an den Mieterschutzbund Eichwalde /
Zeuthen und Umgebung wenden. Nichtmitglieder müssen allerdings dem Mieterverein
beitreten, wenn sie beraten werden wollen. Das schreibt das Rechtsberatungsgesetz in
Deutschland vor. Danach dürfen Mietervereine nur ihre Mitglieder in Miet- und
Wohnungsfragen beraten. Bei Schimmelbefall führen wir auf Wunsch eine
Schimmelanalyse durch um den Grad der Gefährdung nachzuweisen und zu ergründen.
Allerdings gibt es bei den örtlichen Mietervereinen keine Wartezeit. Wer heute Mitglied
wird, hat auch heute noch Anspruch auf Rechtsberatung - allerdings soweit Kapazitäten
vorhanden sind. Als Mitglied des Mietervereins hat man Anspruch auf individuelle
Rechtsberatung, nicht nur einmal im Jahr, sondern das ganze Jahr über. Die meisten
Mietervereine
bieten
neben
den
klassischen
Beratungsgesprächen
auch
Telefonberatungen an. Im Regelfall übernimmt der Mieterverein auch den Schriftwechsel
mit dem Vermieter. Die Mietrechtschutzversicherung ist nicht im Beitrag enthalten. Hier
muss ein gesonderte Eintritt in die RSV mit einem Jahresbeitrag von 20,00 € erforderlich.
Nur so ist auch das Prozesskostenrisiko minimiert. Allerdings gilt bei allen
Rechtschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten. Anders ausgedrückt: Der
Schaden darf frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten sein.