Weiterlesen - Mieterschutzbund Eichwalde/Zeuthen
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MIETRECHTSTIPPS – 59 Wenn schwarz auf weiß der Schimmel blüht... Hausschimmel kann Gesundheit gefährden Meist blüht er im Dunkeln, vermehrt sich monatelang unbemerkt hinter Schränken und wird erst beim Frühjahrsputz entdeckt - der Hausschimmel. Er sieht nicht nur eklig aus, sondern stellt auch eine Gesundheitsgefährdung dar. Doch übereilter Aktionismus kann den Schaden noch vergrößern. Wo Hausschimmel lauert Hausschimmel zeigt sich oft durch dunkle und kreisförmige Flecken auf Wänden oder flächigen Befall. Er kann je nach Untergrund und Grad des Befalls gräulich, braun, gelblich oder schwarz erscheinen. Wände mit poröser Struktur, Teppichuntergründe oder Fugen werden von Hausschimmelsporen befallen. Aber auch hinter Deckenverkleidungen kann er lauern. Stärkerer Schimmelbefall äußert sich durch einen muffigen Geruch. Oft wird der ungebetene Gast erst beim Frühjahrsputz oder bei Renovierungsarbeiten entdeckt. Wer gezielt auf die Suche gehen will, könnte hier fündig werden: • • • • • • • • • • • • • >hinter Schränken, Regalen, Gardinen oder anderem großem Mobiliar, >hinter Kücheneinbauten (z. B. Geschirrspülern), >an der Zimmerdecke (oft am Übergang zur Außenwand), >hinter und über schlecht belüfteten Wäschetrocknern, >entlang von Fensterlaibungen, >im Badezimmer entlang von Verfugungen, >auf der Unterseite von Matratzen und Sofas, >hinter welliger Tapete, >hinter spröden, aufgeplatzten oder undicht verfugten Kacheln (Badezimmer), >in Rollladenkästen, >in feuchten Kellerräumen, >hinter inaktiven Heizkörpern und >über Küchendunstabzugshauben, die die Abluft nicht nach draußen leiten. Ursachen Am ehesten betroffen sind Stellen, an die Feuchtigkeit gelangen kann, denn Feuchte ist ein idealer Nährboden für Schimmelpilz. Eine erhöhte Raum- oder Stellenfeuchte kann vielerlei Ursachen haben. Bauliche Ursachen: Konstruktionsfehler und Baumängel wie ein undichtes Dach, marode Fallrohre, leckende Wasserleitungen, verstopfte Dachrinnen und Abflüsse, mangelnde, fehlerhafte oder beschädigte Wasserisolierungen (z. B. fehlender Dichtring im Abflussrohr), fehlende Abflüsse an Balkons oder an außenliegenden Kellerabgängen (dadurch fließt Wasser unter der Außentür in den Keller), mangelnde Außenisolierung (dadurch aufsteigendes Wasser in den Wänden), Risse im Mauerwerk, mangelnde Isolierung von Außenwänden und dadurch bedingte Wärmebrücken und Tauwasserbildung, mangelnde Auslüftung des Mauerwerks und des Estrichs nach Beendigung des Baus (Restbaufeuchte), falsch angebrachte Wärmedämmungen, unsachgemäße und unvollständige Beseitigung von vorangegangenen Wasserschäden oder schlecht durchgeführte Renovierungen. Nutzungsbedingte Ursachen Mangelnde Lüftung und/oder Beheizung der Wohnräume, Feuchtigkeitsbildung durch vermehrtes Duschen, Waschen, Anschaffung eines Wäschetrockners, mehr Zimmerpflanzen, zu dichte Möblierung oder Zuzug weiterer Personen. – Sind aber zum Teil sehr infrage zu stellen Hausschimmelbefall kann auch durch eine Kombination von baulichen Mängeln und Nutzungsbedingten Ursachen auftreten. Das Schimmelpilzwachstum wird neben der Feuchtigkeit durch das "Nährstoffangebot" (Kleister, Teppichkleber, Dämmmaterialien, Holz, Tapete etc.) und die Temperatur beeinflusst. Optimale Wachstumsbedingungen finden Schimmelpilze bei hoher Feuchtigkeit in Kombination mit Temperaturen zwischen 25 und 55 Grad. Aber auch bei Temperaturen unter dieser Bandbreite können sich die Schädlinge unter Umständen vermehren. Schimmelpilze Der Hausschimmel besteht aus vielen verschiedenen Schimmelpilzarten. Der "Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum" des Umweltbundesamtes erklärt: "Schimmelpilze ist ein Sammelbegriff für Pilze, die typische Pilzfäden und Sporen ausbilden können und dadurch mikroskopisch als (oft gefärbter) Schimmelbelag sichtbar werden. Es handelt sich dabei aber nicht um eine einheitliche Gruppe von Pilzen, vielmehr sind unter dem Begriff "Schimmelpilze" Fadenpilze aus mehreren Pilzgruppen zusammengefasst." Die verschiedenen Pilzarten haben unterschiedliche Wachstumsbedingungen und sind nicht im gleichen Maße gesundheitsgefährdend. So wachsen thermophile Schimmelpilze erst ab Temperaturen von über 20 Grad, während mesophile Schimmelpilze schon zwischen null und fünf Grad gedeihen können. Schimmelpilze sind aber kein Produkt feuchter, warmer Räume. Sie kommen in natürlicher Form in unserer Umwelt vor. Deswegen sind sie auch immer in geringem Ausmaß in gut belüfteten Räumen vorhanden. Sie vermehren sich durch meist unsichtbare Sporen, die zwischen drei und 20 mm groß sind. Ein mm entspricht 1/1000 Millimeter. Sie sind also nur in größeren Ansammlungen sichtbar und können über den Wind verbreitet und eingeatmet werden. Mietrechtliche Aspekte Wer Schimmel im Wohnraum entdeckt, für den ist der Schreck zunächst groß. Manche Mieter scheuen davor zurück, den Vermieter über den ungebetenen Besatz zu informieren, und weil sie Schwierigkeiten befürchten, greifen sie selbst zu Hausmittelchen (wie etwa Essig und Schwamm). Doch Mieter sollten sich vor falschem Aktionismus und Geheimhaltung hüten. Denn solches Handeln kann nicht nur zu gesundheitlichen Schäden führen, sondern ernsthafte mietrechtliche Konsequenzen haben. Essig ist zum Beispiel das absolut falsche Mittel. Schimmelpilzbildung, wie auch Feuchtigkeit in der Wohnung, sind grundsätzlich Wohnungsmängel. Dieser Mangel löst eine Reihe von Mieteransprüchen aus. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Schimmel nicht selbst verursacht oder verschuldet hat. Um hier Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen zu können, ist es unbedingt notwendig, ihn unverzüglich über den Wohnungsmangel zu informieren. "Diese Informationspflicht muss ernst genommen werden. Solange der Vermieter nicht informiert ist, kann der Mieter keine weiteren Rechte geltend machen". Schließlich muss dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt werden, etwas gegen den Schaden zu unternehmen. "Ist der Vermieter nicht informiert und vergrößert oder verschlimmert sich deshalb der Wohnungsmangel, muss der Mieter unter Umständen sogar Schadenersatz leisten." Diese Mangelanzeige sollten Sie schon zu Beweiszwecken am besten schriftlich machen. Haben Sie den Vermieter informiert, ist er am Zug. Denn dann ist er verpflichtet, den Wohnungsmangel abzustellen. Das heißt, er muss so reparieren beziehungsweise sanieren, dass die Feuchtigkeitsschäden und der Schimmelpilz nachhaltig beseitigt ist. Für die Dauer des Mangels können Sie die Miete kürzen. "Dabei richtet sich der Umfang der Mietminderung nach der konkreten Wohnwertbeeinträchtigung. Das bedeutet, er richtet sich nach Faktoren wie dem Ausmaß der Schimmelpilzbildung und der Anzahl der betroffenen Zimmer". Hier lässt sich also kein pauschaler Wert weitergeben. Orientierung bieten die Gerichte: So bestätigten die Richter einem Mieter eine Mietminderung um 75 Prozent, da alle Räume einer Neubauwohnung von Schimmelpilz befallen waren (LG Köln, Az. WM 2001, 604). Mietminderung bis zu 100 Prozent sprachen die Richter in Berlin einem Mieter zu, dessen Wohnung durch den extremen Schimmelbefall nicht mehr bewohnbar war (LG Berlin, Az. MM 88, 148). Doch Vorsicht: Mieter sollten sich von Experten beraten lassen. Solche finden Si im Mieterschutzbund Eichwalde / Zeuthen und Umgebung e.V. In Extremfällen ist sogar eine fristlose Kündigung des Mieters möglich. Das trifft dann zu, wenn die Schimmelpilzbildung derart gravierend ist, dass Gesundheitsschäden zu befürchten sind, und wenn der Vermieter sich standhaft weigert, gegen den Schimmel tätig zu werden oder die erforderlichen Sanierungsarbeiten immer wieder verzögert. Kündigt der Mieter aus diesen Gründen, können dem Vermieter die Kosten für den Umzug in Rechnung gestellt werden. Sogar die durch Feuchtigkeit beschädigten Möbel muss der Vermieter zahlen. Doch Achtung: Kann der Vermieter jedoch nachweisen, dass nicht er, sondern der Mieter selbst für den Schimmel verantwortlich ist, bleibt der Mieter auf seinen Kosten sitzen. Wer ist Schuld? Insbesondere bei Fragen zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung ist die Schuldfrage immer wieder strittig. Der Mieter beruft sich auf Mängel am Haus, wie zum Beispiel eine schadhafte und wenig isolierte Fassade, ein kaputtes Dach oder undichte Wasserrohre. Gerade bei Altbauten ist das auch häufig der Fall. Demgegenüber unterstellt der Vermieter seinen Mietern falsches Lüftungs- und Heizverhalten - auch dies kommt häufig vor. Klar ist, dass, wenn die Feuchtigkeit von außen kommt, zum Beispiel durch undichte Stellen im Mauerwerk oder am Dach, der Mieter nicht verantwortlich ist. Hier beruhen die Schäden immer auf Mängeln der Bausache, der Mieter kann eine Reparatur fordern und bis auf weiteres die Miete kürzen. Problematischer ist die Entscheidung, wenn die Feuchtigkeit praktisch von innen kommt. Gemeint sind Fälle, in denen sich Kondenswasser an den Wänden der Wohnung bildet. Schäden aus Kondenswasserbildung können sowohl auf Bauschäden als auch auf falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen sein. Denkbar ist natürlich auch, dass beide Ursachen zutreffen. Die eindeutige Klärung der Schuldfrage ist oftmals nur mittels eines Gutachtens möglich. Gutachter Im Regelfall müssen sich Mieter nicht um einen Gutachter kümmern. Streiten sich Mieter und Vermieter, ob Schimmelpilz vorliegt und wer verantwortlich ist, gelten, folgende Beweisregeln: • • • • >Der Mieter muss beweisen, dass der Mangel vorliegt, das heißt, dass die Wohnung feucht ist, dass Schimmelpilz vorhanden ist. Dies ist in der Praxis aber meistens nicht zu übersehen - für diese Frage müssen Sie keinen Sachverständigen einschalten. Hier reicht es aus, wenn Fotos gemacht werden und Zeugen, wie zum Beispiel Nachbarn, bestätigen, dass derartige Mängel und Schäden aufgetreten sind. >Will sich der Vermieter gegen den Reparaturanspruch beziehungsweise die Mietminderung des Mieters wehren, muss er beweisen, dass keine Baumängel vorliegen, sondern unzureichendes Lüften Ursache für Feuchtigkeit und Schimmelpilz ist. Nur, wenn ihm dieser Beweis gelingt, ist der Mieter wieder am Zug. >Nun muss sich der Mieter entlasten, indem er beweist, dass er die Feuchtigkeitsschäden nicht zu vertreten hat. Er muss darlegen, wie er geheizt und gelüftet hat. Messungen mit Temperatur- und Feuchtezählern können hier weiterhelfen. >Unabhängig hiervon muss natürlich auch berücksichtigt werden, in welchem Zustand die anderen Wohnungen im Haus sind. Treten hier ebenfalls Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz auf? Und in welchem Zustand befand sich die Wohnung beim Vormieter? Nur wenn echte bauphysikalische und tatsächlich fachspezifische Fragen offen bleiben, ist es ratsam, einen Gutachter einzuschalten. Hier muss entschieden werden, ob dann nicht auch sofort ein sogenanntes gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet werden sollte. Vorteil ist hier, dass das im Zuge des Beweissicherungsverfahrens erstellte Gutachten eines neutralen und unabhängigen Sachverständigen auch vor Gericht unmittelbar verwertet werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt der Auseinandersetzung sollten Sie unbedingt konkrete Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die ebenfalls das Mietrecht einschließt, können Sie sich an einen Mietrechtler wenden. Auch hier helfen Ihnen die örtlichen Mietervereine weiter. Sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben, dann können Sie sich trotzdem an den Mieterverein vor Ort wenden. Hier wird Ihnen auf jeden Fall geholfen. Der Mieterschutzbundbund Eichwalde / Zeuthen und Umgebung e.V. bietet die Erstellung einer Schimmelanalyseanalyse an, die Ursache nachweist und die Höhe der Gefährdung. Kommt es zu einem Gutachten, müssen sich Vermieter und Mieter auf Besuch und viele Fragen einstellen. Erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme: "Dazu ist eine Begehung der Räume nötig. Es werden Fotos geschossen, Bewohner und Vermieter befragt, Feuchtigkeiten und Temperaturen gemessen. Zusätzlich können Proben entnommen oder Messgeräte aufgestellt werden. Hilfreich für die Bestandsaufnahme sind Bauausführungsoder Sanierungsplanungen, damit wir wissen, welche Materialien verbaut wurden", erklärt der Frankfurter Bausachverständige Hans Drexler. Auch die Lage der Wohnung, die Baudichte im Umfeld und mögliche Schimmelpilzquellen in der Umgebung wie etwa Kompostwerke oder landwirtschaftliche Betriebe werden protokolliert. In selten Fällen muss eine Bauteileöffnung vorgenommen werden. Da diese aber eine weitere Schädigung des Bauwerks mit sich bringt, versucht man, diese zu umgehen. Die Vermieter werden nach den eingesetzten Baumaterialien befragt, nach eventuell erfolgten Sanierungsarbeiten und nach dem Baujahr des Hauses. Mieter müssen Fragen zu ihren Heiz- und Lüftungsgewohnheiten beantworten. Nach der Bestandsaufnahme erfolgt die Datenauswertung und schließlich die Schadensanalyse. Schimmel vor Gericht Ein Streit um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz endet letztlich dann vor Gericht, wenn der Vermieter eine Mietminderung nicht akzeptiert beziehungsweise nicht bereit ist, die Schäden zu beseitigen. Hat der Mieter zu Unrecht die Miete gekürzt, kann der Vermieter die volle Miete einklagen. Weigert sich der Vermieter zu Recht, die Schäden zu beseitigen, hat der Mieter mit seiner Klage auf Sanierung der Wohnung keine Chance. Meistens geht es bei diesen Streitigkeiten um die Frage, ob der Mieter am Mangel selber schuld war (hat er zu wenig geheizt und gelüftet oder nicht). Letztlich hängt die Entscheidung des Gerichtes von der "Gretchenfrage" ab, ob ein Baumangel oder falsches Nutzerverhalten schuld sind. Wichtig ist hier eine vernünftige vorgerichtliche Beratung, das heißt, eine Abklärung des konkreten Heiz- und Lüftungsverhaltens des Mieters. In den meisten Fällen, in denen Mietervereine eingeschaltet werden, gelingt es, die Streitigkeiten ohne gerichtliches Verfahren zu lösen. Die Erfolgsquote für derartige außergerichtliche Streitigkeiten liegt bei Mietervereinen bei über 95 Prozent. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich, stellt der Mieterverein auf Wunsch einen Rechtsanwalt. Die Gerichtskosten, eventuell die Kosten eines Sachverständigengutachtens und die Anwaltskosten muss derjenige zahlen, der den Gerichtsprozess verliert. Bei den meisten Mietervereinen ist im Mitgliedsbeitrag eine Mietrechtschutzversicherung enthalten, so dass auch dieses Risiko abgedeckt ist. Schimmel und Gesundheit Schimmelpilzsporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können von Menschen eingeatmet werden und allergische Reaktionen oder unangenehme Atemwegsbeschwerden auslösen. Dass ein Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und diesen gesundheitlichen Auswirkungen besteht, ist längst wissenschaftlich durch Studien bewiesen. Doch eine Herstellung einer Dosis-Wirkungsbeziehung ist nicht möglich. Das heißt, man weiß zwar, dass Schimmelpilze gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können, man weiß aber nicht, ab welcher Schimmelpilzkonzentration diese eintreten können. Der Hausschimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamtes weist auf reizende und toxische Wirkungen sowie allergische Reaktionen und Infektionen hin. Allergische Reaktionen: "Es wird angenommen, dass grundsätzlich alle Schimmelpilze in der Lage sind, bei empfänglichen Personen allergische Reaktionen auszulösen", heißt es im Leitfaden. Bei Allergien setzt sich das Immunsystem nicht gegen gefährliche Fremdstoffe wie Krankheitserreger zur Wehr, sondern gegen eigentlich harmlose Fremdstoffe wie Pollen oder Lebensmittelbestandteile. In einem ersten Schritt kann der Mensch durch Hausschimmel "sensibilisiert" werden. Das heißt, es kommt noch nicht zu einer allergischen Reaktion, aber der Körper produziert Abwehrstoffe gegen den Fremdstoff. Erst bei einem neuen Kontakt mit dem Fremdstoff reagiert der Körper. Zu den typischen Reaktionen gehören Niesen, gerötete Augen oder Hautausschläge. "Die Reaktionen können unmittelbar, innerhalb von Minuten (Allergien des Typs I), nach Sporenkontakt oder erst nach vier bis acht Stunden (Allergien vom Typ III) beziehungsweise 24 bis 48 Stunden (Allergien vom Typ IV) entwickeln", so der Leitfaden. Reizende und toxische Wirkungen: Sie wurden bislang fast ausschließlich an belasteten Arbeitsplätzen mit hohen Schimmelpilzkonzentrationen nachgewiesen. "Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch Fieber, grippeartige Symptome und Erschöpfungszustände sowie teilweise auch Haut- und Schleimhautreizungen. Die Reaktion erfolgt innerhalb weniger Stunden nach der Exposition", heißt es im Leitfaden des Umweltbundesamtes. Ebenfalls nur aus dem Arbeitsbereich sind schleimhautreizende Symptomatiken bekannt. Sie treten laut Leitfaden nach mehrwöchiger Exposition gegenüber mittlerer Schimmelpilzkonzentration auf. Wie eine lang anhaltende Exposition gegenüber niedrigen Schimmelpilzkonzentrationen gleiche Wirkungen verursachen kann, ist noch unklar. Infektionen: Eine Infektion durch Schimmelpilze ist sehr selten und trifft nur besonders empfängliche, stark immungeschwächte Patienten (etwa Krebspatienten nach einer Chemotherapie oder Transplantationspatienten). Dem unsichtbaren Schimmel auf der Spur Manchmal bleibt der Hausschimmel unsichtbar. Etwa dann, wenn die sichtbaren Folgen eines Wasserschadens behoben sind, aber die Feuchtigkeit noch in den Wänden unter der Wandverkleidung steckt. In solchen Fällen kann der Hausschimmel sich beim Bewohner bemerkbar machen. Zu den Symptomen gehören eine dauernd verstopfte Nase, eine Erkältung, die einfach nicht verschwinden will, oder tränende Augen. Betroffene mit Atemwegserkrankungen sollten ihren Hausarzt über eventuelle Wasserschäden, feuchte Wände und die Möglichkeit von Hausschimmel hinweisen. Nicht sichtbarer Schimmel wird meist über zwei Verfahren nachgewiesen: • • Luftmessung oder Schimmelpilzspürhund. Um Schimmelpilz als Ursache einer Krankheit identifizieren zu können, sind Tests nötig. So muss die Schimmelpilzkonzentration in der Wohnung und außerhalb gemessen werden, die Schimmelpilzart muss bestimmt werden. Möglicherweise muss auch untersucht werden, ob Schimmelpilze im Blut der Menschen vorkommen. Spezialisiert auf Erkrankungen, die möglicherweise auf Hausschimmel rückführbar sind, sind Umweltmediziner. Sie absolvieren einen Allergie-Test, bei dem Betroffenen Schimmelpilzsubstanzen unter die Haut gespritzt werden. Danach werden die Reaktionen gemessen, die sich alsbald auf der Haut zeigen. Eigene Beseitigung "Bis maximal einen halben Quadratmeter große Flecken oder verschimmelte Silikonfugen kann man selbst entfernen". Von chemischen Präparaten, wie man sie im Baumarkt kaufen kann, hält er wenig. "Man kann den Schimmel mit 70-prozentigem Ethylalkohol bei trockenen Flächen und 80-prozentigem Ethanol bei feuchten Flächen behandeln. Dazu muss der Hausschimmel zunächst entfernt werden und dann kann man mit diesen Mitteln nachwischen". Diese Hausmittel gibt es für wenige Euro auch in der Apotheke Dabei sollte man nur kleine Mengen auftragen und den Raum gut lüften. Das mache aber nur Sinn, wenn auch die Ursache des Hausschimmels bekannt ist. Verfügt das Haus etwa über keine ausreichende Dämmung, wird der Hausschimmel wieder auftreten, genauso, wenn der Schimmel nicht vollständig entfernt wird. Deswegen lohnt sich auch der Blick unter die befallene Tapete. Ist der Schimmel dort schon in den Putz eingedrungen, muss auch der abgetragen werden. "Polstermöbel und Matratzen sind am schwersten zu reinigen. Hier empfiehlt sich oft eher die Entsorgung". Grundsätzlich kommt es auf den Untergrund an, der gesäubert werden muss: Umso rauer die Oberfläche, je mehr Wasser sie aufnehmen kann (Raufaser, Textilien), desto schwerer fällt die gründliche Reinigung. Verschimmelte Silikonfugen sollten komplett ausgetauscht werden. Bei Gipswandteilen und Spanplatten muss entsprechend der Schwere des Befalls reagiert werden. Holzbauteile sollten nur gereinigt werden, wenn der Schimmel noch nicht in das Holz eingedrungen ist. Vor dem Gebrauch von Staubsaugern zur Schimmelbeseitigung wird gewarnt. "Absaugen mit einem handelsüblichen Staubsauger bringt wenig. Hier wird der Schimmelpilz nur aufgewirbelt und im Raum verbreitet. Nur ein Staubsauger mit Feinstaubfilter kann Schimmelpilzsporen auffangen". Oft wissen Baumarktangestellte, wo man diese Geräte mieten kann. Wichtig: Das Umweltbundesamt rät bei Sanierungen in Eigenregie dazu, dass Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem keinen Schimmelpilz entfernen sollten, da für sie ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich empfiehlt die Behörde folgende Schutzmaßnahmen: • • • • >Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren - Schutzhandschuhe tragen. >Schimmelpilze nicht einatmen - Mundschutz tragen. >Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen - Staub-Schutzbrille tragen. >Nach Beendigung der Sanierung duschen und Kleidung waschen. Umfangreiche Sanierungsarbeiten sollten von gewerblichen Firmen durchgeführt werden! Professionelle Beseitigung Großflächiger und/oder tiefer Schimmelbefall muss von Experten entfernt werden. Der Umfang der Sanierungsarbeiten wird vom Ausmaß des Schimmelbefalls abhängen (Ausbreitung, Tiefe, Art des Pilzes). Geeignete Betriebe erfahren Sie über die Industrieund Handelskammern vor Ort. Im Internet können Sie auf der Verbandsseite, die zuständige Kammer recherchieren. Das Einholen mehrerer Kostenvoranschläge ist ratsam. Dabei können die von den Firmen empfohlenen Maßnahmen stark differieren: So schlug in einem Fall ein Handwerker eine Behandlung mit baumarktüblichen Chemikalien vor, ein zweiter wollte alle Tapeten abreißen und neue aufkleben und ein dritter Betrieb schlug zusätzlich vor, teilweise einen schimmelabweisenden Putz rund um die Fenster aufzutragen. Alle drei hatten das gleiche Objekt begutachtet. Die Kostenspanne reichte von einigen Euros für Antischimmelsprays bis rund 1.500 Euro. Wurde ein Gutachter zuvor eingeschaltet, kann er die Kostenvoranschläge überprüfen. Hilfe erhalten Sie wiederum auch bei Verbraucherzentralen oder Mietervereinen. Vorbeugende Maßnahmen Da Schimmelpilze fern aller Regenwälder nicht zu den bedrohten Arten gehören, sollten Sie das Erblühen von Sporen in Wohnräumen unbedingt verhindern. Und hier ist Ihr konsequentes Handeln gefordert. Hält man sich vor Augen, dass ein Dreipersonenhaushalt beim Duschen, Waschen, Wäschetrocknen, Kochen sowie durch Pflanzen, Aquarien und andere feuchte Quellen täglich etwa sechs bis 14 Kilogramm Wasser freisetzt, wird klar, dass diese Feuchtigkeit auch wieder aus dem Innenraum abtransportiert werden muss. Das A und O ist das richtige Lüften, denn dadurch lässt sich die Feuchtigkeit in Wohnräumen erheblich verringern. Auch und besonders in der kalten Winterzeit von Dezember bis Februar sollte kurz aber kräftig gelüftet werden, zumal im Winter durch das Lüften mit kalter Außenluft mehr Feuchtigkeit aus Räumen entfernt werden kann als im Sommer. Mindestens zweimal täglich Fenster und Türen aufreißen und eine klassische Durchlüftung herstellen und das für maximal vier bis fünf Minuten im Winter. Durch den großen Temperaturunterschied von draußen und drinnen wird die Luft innerhalb kürzester Zeit komplett ausgetauscht. Auch bei Nebel und Nieselregen sollte man querlüften. Denn die Luft, die bei plus minus null Grad Celsius 100-prozentige Luftfeuchtigkeit aufweist, wird dann bei Verschließen der Fenster durch die noch warme Wohnung sehr schnell wieder aufgeheizt. Dabei sinkt die relative Luftfeuchtigkeit innerhalb weniger Minuten auf 20 Prozent. Damit verhindert man nicht nur Schimmelund Feuchtigkeitsschäden, sondern spart obendrein Heizkosten. In den Räumen, in denen keine Fensterlüftung möglich ist, wie zum Beispiel in Bädern ohne Tageslicht, sollte nach dem Duschen konsequent das Wasser von den Wänden und vom Boden entfernt werden. Auch nasse Handtücher enthalten sehr viel Feuchtigkeit. Bei Räumen, die wenig beheizt werden, sollten Sie nicht die Türen offen stehen lassen. Denn die Warmluft anderer Zimmer kann hier an den kalten Fenstern und Wänden zu Tauwasserbildung führen und damit beste Voraussetzungen schaffen für Schimmelwuchs. Sinnvoller ist es hier, morgens und abends kräftig durchzulüften, um den Wasserdampf, der nachts beispielsweise im Schlafzimmer abgegeben wird, aus den Räumen zu bannen. Sollten Sie wegen Abwesenheit keine Fensterlüftung vornehmen können, dann ist das kein Grund zur Panik, da kaum Feuchtigkeit entstehen kann, wenn sich niemand in den Räumen befindet. Dauerlüften, das heißt, die Fenster auf Kipp stellen außerhalb des Sommers, ist nicht nur energetisch falsch, sondern sinnlos, da ein vollständiger Luftwechsel nicht stattfindet. Fenster- und Mauerbereiche kühlen aus. Hier setzt sich Feuchtigkeit fest. Führen Sie Wasserdampf, der zum Beispiel beim Kochen entsteht, direkt ab. Hilfreich ist hier eine Dunstabzugshaube mit Außenanschluss. Hauben mit Umluftführung sind für den Abtransport der Feuchtigkeit nicht geeignet. Auch hier hilft nur lüften. Halten Sie außerdem die Türen während des Kochens oder Badens in Küche und Bad geschlossen, damit sich die Feuchtigkeit nicht in der gesamten Wohnung verteilt. Stellen Sie Ihre Möbel besonders in schlecht gedämmten Altbauten nicht direkt an Außenwände. Halten Sie einen Abstand, damit auch hier Luft zirkulieren kann. Damit verhindern Sie Schimmel an Wänden, den Sie in den meisten Fällen erst viel zu spät entdecken und der Ihre Möbel angreift. Da es besonders bei Neubauten immer wieder zu Schwierigkeiten kommt, sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass neu errichtete Wohnräume einen hohen Lüftungsbedarf haben. Besonders im Winter ist es Mietern nicht zuzumuten, unentwegt zu lüften, hier könnten mechanische Be- und Entlüftungsanlagen zum richtigen Raumklima beitragen. Lässt sich die Feuchtigkeit im Wohnraum auf diesem Weg nicht regulieren, dann liegt die Vermutung nahe, dass Schäden am Bauwerk zu hohe Feuchtigkeit im Innenraum verursachen. Überprüfen Sie in diesem Fall die neuralgischen Punkte am Haus. Sind die Schäden nicht leicht ersichtlich, können Sie sich auch hier fachlichen Rat einholen und beispielsweise mit einem Architekten, einem Bausachverständigen oder einem Handwerker das Haus begutachten. Doch Vorsicht vor übereilten Sanierungsaktionen, wie dem Austausch der Fenster in einem ansonsten alten Gebäude, oder dampfdichten Anstrichen in feuchten Kellern, denn damit bekommen Sie die Feuchtigkeit nicht in den Griff und verursachen trotz des kostenintensiven Eingreifens weitere Schimmelherde. Vor baulichen Veränderungen sollten Sie sich an Fachleute wenden, die Sie bei den Sanierungsarbeiten beraten können und ihnen helfen, die Feuchtigkeit dauerhaft aus dem Haus zu bannen. Weitere Infos Mietervereine Bei Schimmelproblemen können sich Mieter an den Mieterschutzbund Eichwalde / Zeuthen und Umgebung wenden. Nichtmitglieder müssen allerdings dem Mieterverein beitreten, wenn sie beraten werden wollen. Das schreibt das Rechtsberatungsgesetz in Deutschland vor. Danach dürfen Mietervereine nur ihre Mitglieder in Miet- und Wohnungsfragen beraten. Bei Schimmelbefall führen wir auf Wunsch eine Schimmelanalyse durch um den Grad der Gefährdung nachzuweisen und zu ergründen. Allerdings gibt es bei den örtlichen Mietervereinen keine Wartezeit. Wer heute Mitglied wird, hat auch heute noch Anspruch auf Rechtsberatung - allerdings soweit Kapazitäten vorhanden sind. Als Mitglied des Mietervereins hat man Anspruch auf individuelle Rechtsberatung, nicht nur einmal im Jahr, sondern das ganze Jahr über. Die meisten Mietervereine bieten neben den klassischen Beratungsgesprächen auch Telefonberatungen an. Im Regelfall übernimmt der Mieterverein auch den Schriftwechsel mit dem Vermieter. Die Mietrechtschutzversicherung ist nicht im Beitrag enthalten. Hier muss ein gesonderte Eintritt in die RSV mit einem Jahresbeitrag von 20,00 € erforderlich. Nur so ist auch das Prozesskostenrisiko minimiert. Allerdings gilt bei allen Rechtschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten. Anders ausgedrückt: Der Schaden darf frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten sein.