34_1 Abstimmung

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34_1 Abstimmung
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Heidrun Müller
Von:
[email protected]
Gesendet: Mittwoch, 4. September 2013 08:14
An:
Heidrun Müller
Betreff:
WG: Landesplanerische Anfrage der Gemeinde Hünxe zur 41. Änderung des FNP vom
17.06.2013 und Besprechung bei der Gemeinde am 28.08.2013
Gemeinde Hünxe
Geschäftsbereich III
Bauen / Planen
Geschäftsbereichsleiter
Peter Strube, Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm.
Dorstener Straße 24
46569 Hünxe
Tel.: 02858- 69302
mailto: [email protected]
----- Weitergeleitet von Peter Strube/Huenxe/DE am 04.09.2013 08:12 -----
Von:
Detlef Wübbenhorst/Kreis Wesel/DE@KREIS WESEL
An:
[email protected],
Kopie:
Peter Strube/Huenxe/DE@Huenxe, Birgit Kern/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel, Klaus Eickelkamp/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel,
Michael Fastring/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel
Datum:
Betreff:
03.09.2013 10:40
Landesplanerische Anfrage der Gemeinde Hünxe zur 41. Änderung des FNP vom 17.06.2013 und Besprechung bei der Gemeinde
am 28.08.2013
Mein Zeichen: 601-1518-2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen eine landesplanerische Zustimmung für die 41. Änderung bestehen zur Zeit
Bedenken.
Begründung:
Der Kreis Wesel unterstützt grundsätzlich die Planug, den Abtransport des Tons und den
Antransport der Verfüllmassen umweltfreundlich über den Wasserweg regeln zu wollen.
Die vorliegende 41. Änderung des FNP der Gemeinde Hünxe ist jedoch noch nicht
entscheidungsreif.
1. Der Hafen Egbert-Constantin soll sowohl fachplanerisch als auch über die
Bauleitplanung gesichert werden. Zur Zeit liegt mir neben der 41. FNP-Änderung nur
Informationen über den Antrag der Tonabgrabung und der nachfolgenden
Wiederverfüllung/Deopnie vor. Der Antrag auf Erstellung des Hafenbeckens nach
dem WHG ist hier nicht bekannt. Aus diesem Grund besteht zur Zeit die
Schwierigkeit, den Geltungsbereich- und -umfang der Bauleitplanung von denen der
Fachplanung abzugrenzen. Bezogen auf das wasserechtliche und abfallrechtliche
Verfahren sind alle Eingriffe in den Naturhaushalt und deren
Kompensationsmaßnahmen im Begleitplan darzustellen und zu regeln. Die
Fachplanung hat grundsätzlich Vorrang gegenüber der Bauleitplanung (§ 38
BauGB). Einer Darstellung (FNP) oder Festsetzung (BPlan) dieser Maßnahmen
bedarf es dann nicht mehr im Bauleitplanverfahren. Ggf. könnte eine nachrichtliche
Darstellung erfolgen.
2. Grundlage aller bisherigen Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Wesel war die
05.09.2013
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zeitliche Befristung des Umschlaghafens. Weder in der Begründung zur FNPÄnderung noch in den Festsetzungen des BPlans Nr. 56 wird auf die Befristung und
eine Nachfolgenutzung eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Detlef Wübbenhorst
Kreis Wesel
- Der Landrat Kreisplanung
eMail: :[email protected]
http://www:kreis-wesel.de/
Fon: +49-(0)281-207-2604
Mobil: +49-(0)1.755.755.456
Fax: +49-(0)281-207-672604
Postanschrift/Postal Address: Reeser Landstr. 31; 46483 Wesel; Germany
Persönliche Termine nach Vereinbarung
-----------------------------------------------------------------------------------------------Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2g CO2 und 2 g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt
denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
05.09.2013
Cramm, Ulrike
Von:
Gesendet:
An:
Cc:
Betreff:
[email protected]
Montag, 16. Dezember 2013 11:50
Cramm, Ulrike
[email protected]; [email protected];
[email protected]; [email protected]; [email protected]
Landesplanerische Anfrage der Gemeinde Hünxe zur 41. Änderung des FNP vom
17.06.2013 und Besprechung bei der Gemeinde am 28.08.2013
Mein Zeichen: 601-1518-2013
Sehr geehrte Frau Cramm,
mit Bezug auf Ihre Vefügung vom 09.12.2013 teile ich mit, dass ich meine Bedenken aufrecht
halte, die ich im Bericht vom 03.09.2013 geäußert hatte. Mir liegen keine Aussagen oder
Planungsänderungen der Gemeinde zur Befristung und Nachfolgenutzung vor.
Hinweis:
Zu den übersandten Unterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf teilt mir meine ULB mit, dass es
aus der Sicht der Eingriffsregelung keinen Widerspruch zur Stellungnahme der Bezirksregierung
gibt.
Nach Rücksprache mit der Fa. Nottenkämper und dem Büro Lange sollte für den Hafen eine
"eigene" CEF maßnahme geplant und durchgeführt werden.Näheres ist aber noch nicht bekannt.
Außerdem sind die Bestimmungen des § 30 BNatSchG für die Gemeinde bindend. Mithin sind die
Beeinträchtigungen der gesetzlich geschützten Biotope im Bereich des gepl. Hafens zwingend
auszugleichen (= Lebensstätte planungsrelevanter - verfahrenskritischer- Arten). Beide
Stellungnahmen zum Artenschutzrecht verlangen eine Aktualisierung und Ergänzung des
Fachbeitrages.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Detlef Wübbenhorst
Kreis Wesel
- Der Landrat Kreisplanung
eMail: :[email protected]
http://www:kreis-wesel.de/
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Mobil: +49-(0)1.755.755.456
Fax: +49-(0)281-207-672604
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----- Weitergeleitet von Detlef Wübbenhorst/Kreis Wesel/DE am 16.12.2013 11:35 ----Von:
Detlef Wübbenhorst/Kreis Wesel/DE
An:
[email protected],
Kopie:
Peter Strube/Huenxe/DE@Huenxe, Birgit Kern/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel, Klaus Eickelkamp/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel, Michael
Fastring/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel
Datum:
03.09.2013 10:40
Betreff:
Landesplanerische Anfrage der Gemeinde Hünxe zur 41. Änderung des FNP vom 17.06.2013 und Besprechung bei der Gemeinde am
28.08.2013
Mein Zeichen: 601-1518-2013
1
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen eine landesplanerische Zustimmung für die 41. Änderung bestehen zur Zeit Bedenken.
Begründung:
Der Kreis Wesel unterstützt grundsätzlich die Planug, den Abtransport des Tons und den
Antransport der Verfüllmassen umweltfreundlich über den Wasserweg regeln zu wollen. Die
vorliegende 41. Änderung des FNP der Gemeinde Hünxe ist jedoch noch nicht entscheidungsreif.
1. Der Hafen Egbert-Constantin soll sowohl fachplanerisch als auch über die Bauleitplanung
gesichert werden. Zur Zeit liegt mir neben der 41. FNP-Änderung nur Informationen über
den Antrag der Tonabgrabung und der nachfolgenden Wiederverfüllung/Deopnie vor. Der
Antrag auf Erstellung des Hafenbeckens nach dem WHG ist hier nicht bekannt. Aus
diesem Grund besteht zur Zeit die Schwierigkeit, den Geltungsbereich- und -umfang der
Bauleitplanung von denen der Fachplanung abzugrenzen. Bezogen auf das
wasserechtliche und abfallrechtliche Verfahren sind alle Eingriffe in den Naturhaushalt und
deren Kompensationsmaßnahmen im Begleitplan darzustellen und zu regeln. Die
Fachplanung hat grundsätzlich Vorrang gegenüber der Bauleitplanung (§ 38 BauGB). Einer
Darstellung (FNP) oder Festsetzung (BPlan) dieser Maßnahmen bedarf es dann nicht mehr
im Bauleitplanverfahren. Ggf. könnte eine nachrichtliche Darstellung erfolgen.
2. Grundlage aller bisherigen Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Wesel war die zeitliche
Befristung des Umschlaghafens. Weder in der Begründung zur FNP-Änderung noch in den
Festsetzungen des BPlans Nr. 56 wird auf die Befristung und eine Nachfolgenutzung
eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Detlef Wübbenhorst
Kreis Wesel
- Der Landrat Kreisplanung
eMail: :[email protected]
http://www:kreis-wesel.de/
Fon: +49-(0)281-207-2604
Mobil: +49-(0)1.755.755.456
Fax: +49-(0)281-207-672604
Postanschrift/Postal Address: Reeser Landstr. 31; 46483 Wesel; Germany
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Heidrun Müller
Von:
Gesendet:
An:
Cc:
Betreff:
Anlagen:
Cramm, Ulrike <[email protected]>
Dienstag, 7. Januar 2014 14:51
[email protected]; Heidrun Müller
Bongartz, Michael
Hafen in Hünxe 41 FNP-Änderung B-Plan 56
Stellungn BezReg Hafen in Hünxe.pdf; Stellungn Forst Hafen in Hünxe.pdf;
Stellungn Kreis.pdf
Sehr geehrter Herr Strube,
sehr geehrte Frau Müller,
anbei übersende ich Ihnen vorab zur Kenntnisnahme die mir vorliegenden Stellungnahmen der
Bezirksregierung Düsseldorf und Kreises Wesel zur Bauleitplanung Hafen Gartruper Busch, die wir im
Rahmen des Anpassungsverfahrens gemäß § 34 LPlG eingeholt haben. Die Ihnen bereits vorliegenden
Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz zur Bauleitplanung habe ich ebenfalls beigefügt.
Da in den Stellungnahmen erhebliche Bedenken geäußert werden, sind wir noch in der Auswertung der
Stellungnahmen und haben in der Sache Rücksprachebedarf mit der Gemeinde.
Für einen telefonischen Rückruf von Ihnen, Herr Strube, wäre ich dankbar. Mit Frau Müller, Büro
Lange, hatte ich heute bereits telefonischen Kontakt. .
Mit freundlichen Grüßen, ein Frohes Neues Jahr
Im Auftrag
Ulrike Cramm
RVR / Regionalplanunsgbehörde
Gutenbergstraße 47
45128 Essen
Fon: +49 201 2069-6352
Fax: +49 201 2069-6368
[email protected]
Die Regionaldirektorin
Kronprinzenstraße 35
45128 Essen
Zentrale: +49 (0) 201 2069-0
Fax: +49 (0) 201 2069-500
www.metropoleruhr.de
Postfach 10 32 64
45032 Essen
Steuernummer: RVR 112/5797/0116
USt.-ldNr.: DE 173867500
Diese E-Mail koennte vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen enthalten.
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese
Mail.
Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.
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If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail.
Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.
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Von: Cramm, Ulrike
Gesendet: Montag, 9. Dezember 2013 12:10
An: '[email protected]'
Betreff: WG: Hafen in Hünxe
Von: Cramm, Ulrike
Gesendet: Montag, 9. Dezember 2013 10:16
An: '[email protected]'
Betreff: Hafen in Hünxe
Sehr geehrter Herr Wübbenhorst,
beiliegend übersende ich wie verabredet die Stellungnahmen der BezReg Düsseldorf und des Forstamtes
Niederrhein zur Bauleitplanung Hünxe verbunden mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme im
Rahmen des Anpassungsverfahren gemäß § 34 LPlG.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ulrike Cramm
RVR / Regionalplanungsbehörde
Gutenbergstraße 47
45128 Essen
Fon: +49 201 2069-6352
Fax: +49 201 2069-6368
[email protected]
Die Regionaldirektorin
Kronprinzenstraße 35
45128 Essen
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