34_1 Abstimmung
Transcription
34_1 Abstimmung
Page 1 of 2 Heidrun Müller Von: [email protected] Gesendet: Mittwoch, 4. September 2013 08:14 An: Heidrun Müller Betreff: WG: Landesplanerische Anfrage der Gemeinde Hünxe zur 41. Änderung des FNP vom 17.06.2013 und Besprechung bei der Gemeinde am 28.08.2013 Gemeinde Hünxe Geschäftsbereich III Bauen / Planen Geschäftsbereichsleiter Peter Strube, Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. Dorstener Straße 24 46569 Hünxe Tel.: 02858- 69302 mailto: [email protected] ----- Weitergeleitet von Peter Strube/Huenxe/DE am 04.09.2013 08:12 ----- Von: Detlef Wübbenhorst/Kreis Wesel/DE@KREIS WESEL An: [email protected], Kopie: Peter Strube/Huenxe/DE@Huenxe, Birgit Kern/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel, Klaus Eickelkamp/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel, Michael Fastring/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel Datum: Betreff: 03.09.2013 10:40 Landesplanerische Anfrage der Gemeinde Hünxe zur 41. Änderung des FNP vom 17.06.2013 und Besprechung bei der Gemeinde am 28.08.2013 Mein Zeichen: 601-1518-2013 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen eine landesplanerische Zustimmung für die 41. Änderung bestehen zur Zeit Bedenken. Begründung: Der Kreis Wesel unterstützt grundsätzlich die Planug, den Abtransport des Tons und den Antransport der Verfüllmassen umweltfreundlich über den Wasserweg regeln zu wollen. Die vorliegende 41. Änderung des FNP der Gemeinde Hünxe ist jedoch noch nicht entscheidungsreif. 1. Der Hafen Egbert-Constantin soll sowohl fachplanerisch als auch über die Bauleitplanung gesichert werden. Zur Zeit liegt mir neben der 41. FNP-Änderung nur Informationen über den Antrag der Tonabgrabung und der nachfolgenden Wiederverfüllung/Deopnie vor. Der Antrag auf Erstellung des Hafenbeckens nach dem WHG ist hier nicht bekannt. Aus diesem Grund besteht zur Zeit die Schwierigkeit, den Geltungsbereich- und -umfang der Bauleitplanung von denen der Fachplanung abzugrenzen. Bezogen auf das wasserechtliche und abfallrechtliche Verfahren sind alle Eingriffe in den Naturhaushalt und deren Kompensationsmaßnahmen im Begleitplan darzustellen und zu regeln. Die Fachplanung hat grundsätzlich Vorrang gegenüber der Bauleitplanung (§ 38 BauGB). Einer Darstellung (FNP) oder Festsetzung (BPlan) dieser Maßnahmen bedarf es dann nicht mehr im Bauleitplanverfahren. Ggf. könnte eine nachrichtliche Darstellung erfolgen. 2. Grundlage aller bisherigen Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Wesel war die 05.09.2013 Page 2 of 2 zeitliche Befristung des Umschlaghafens. Weder in der Begründung zur FNPÄnderung noch in den Festsetzungen des BPlans Nr. 56 wird auf die Befristung und eine Nachfolgenutzung eingegangen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Detlef Wübbenhorst Kreis Wesel - Der Landrat Kreisplanung eMail: :[email protected] http://www:kreis-wesel.de/ Fon: +49-(0)281-207-2604 Mobil: +49-(0)1.755.755.456 Fax: +49-(0)281-207-672604 Postanschrift/Postal Address: Reeser Landstr. 31; 46483 Wesel; Germany Persönliche Termine nach Vereinbarung -----------------------------------------------------------------------------------------------Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2g CO2 und 2 g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. 05.09.2013 Cramm, Ulrike Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: [email protected] Montag, 16. Dezember 2013 11:50 Cramm, Ulrike [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected]; [email protected] Landesplanerische Anfrage der Gemeinde Hünxe zur 41. Änderung des FNP vom 17.06.2013 und Besprechung bei der Gemeinde am 28.08.2013 Mein Zeichen: 601-1518-2013 Sehr geehrte Frau Cramm, mit Bezug auf Ihre Vefügung vom 09.12.2013 teile ich mit, dass ich meine Bedenken aufrecht halte, die ich im Bericht vom 03.09.2013 geäußert hatte. Mir liegen keine Aussagen oder Planungsänderungen der Gemeinde zur Befristung und Nachfolgenutzung vor. Hinweis: Zu den übersandten Unterlagen der Bezirksregierung Düsseldorf teilt mir meine ULB mit, dass es aus der Sicht der Eingriffsregelung keinen Widerspruch zur Stellungnahme der Bezirksregierung gibt. Nach Rücksprache mit der Fa. Nottenkämper und dem Büro Lange sollte für den Hafen eine "eigene" CEF maßnahme geplant und durchgeführt werden.Näheres ist aber noch nicht bekannt. Außerdem sind die Bestimmungen des § 30 BNatSchG für die Gemeinde bindend. Mithin sind die Beeinträchtigungen der gesetzlich geschützten Biotope im Bereich des gepl. Hafens zwingend auszugleichen (= Lebensstätte planungsrelevanter - verfahrenskritischer- Arten). Beide Stellungnahmen zum Artenschutzrecht verlangen eine Aktualisierung und Ergänzung des Fachbeitrages. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Detlef Wübbenhorst Kreis Wesel - Der Landrat Kreisplanung eMail: :[email protected] http://www:kreis-wesel.de/ Fon: +49-(0)281-207-2604 Mobil: +49-(0)1.755.755.456 Fax: +49-(0)281-207-672604 Postanschrift/Postal Address: Reeser Landstr. 31; 46483 Wesel; Germany Persönliche Termine nach Vereinbarung -----------------------------------------------------------------------------------------------Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2g CO2 und 2 g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. ----- Weitergeleitet von Detlef Wübbenhorst/Kreis Wesel/DE am 16.12.2013 11:35 ----Von: Detlef Wübbenhorst/Kreis Wesel/DE An: [email protected], Kopie: Peter Strube/Huenxe/DE@Huenxe, Birgit Kern/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel, Klaus Eickelkamp/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel, Michael Fastring/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel Datum: 03.09.2013 10:40 Betreff: Landesplanerische Anfrage der Gemeinde Hünxe zur 41. Änderung des FNP vom 17.06.2013 und Besprechung bei der Gemeinde am 28.08.2013 Mein Zeichen: 601-1518-2013 1 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen eine landesplanerische Zustimmung für die 41. Änderung bestehen zur Zeit Bedenken. Begründung: Der Kreis Wesel unterstützt grundsätzlich die Planug, den Abtransport des Tons und den Antransport der Verfüllmassen umweltfreundlich über den Wasserweg regeln zu wollen. Die vorliegende 41. Änderung des FNP der Gemeinde Hünxe ist jedoch noch nicht entscheidungsreif. 1. Der Hafen Egbert-Constantin soll sowohl fachplanerisch als auch über die Bauleitplanung gesichert werden. Zur Zeit liegt mir neben der 41. FNP-Änderung nur Informationen über den Antrag der Tonabgrabung und der nachfolgenden Wiederverfüllung/Deopnie vor. Der Antrag auf Erstellung des Hafenbeckens nach dem WHG ist hier nicht bekannt. Aus diesem Grund besteht zur Zeit die Schwierigkeit, den Geltungsbereich- und -umfang der Bauleitplanung von denen der Fachplanung abzugrenzen. Bezogen auf das wasserechtliche und abfallrechtliche Verfahren sind alle Eingriffe in den Naturhaushalt und deren Kompensationsmaßnahmen im Begleitplan darzustellen und zu regeln. Die Fachplanung hat grundsätzlich Vorrang gegenüber der Bauleitplanung (§ 38 BauGB). Einer Darstellung (FNP) oder Festsetzung (BPlan) dieser Maßnahmen bedarf es dann nicht mehr im Bauleitplanverfahren. Ggf. könnte eine nachrichtliche Darstellung erfolgen. 2. Grundlage aller bisherigen Abstimmungsgespräche mit dem Kreis Wesel war die zeitliche Befristung des Umschlaghafens. Weder in der Begründung zur FNP-Änderung noch in den Festsetzungen des BPlans Nr. 56 wird auf die Befristung und eine Nachfolgenutzung eingegangen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Detlef Wübbenhorst Kreis Wesel - Der Landrat Kreisplanung eMail: :[email protected] http://www:kreis-wesel.de/ Fon: +49-(0)281-207-2604 Mobil: +49-(0)1.755.755.456 Fax: +49-(0)281-207-672604 Postanschrift/Postal Address: Reeser Landstr. 31; 46483 Wesel; Germany Persönliche Termine nach Vereinbarung -----------------------------------------------------------------------------------------------Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 2g CO2 und 2 g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. 2 Heidrun Müller Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: Cramm, Ulrike <[email protected]> Dienstag, 7. Januar 2014 14:51 [email protected]; Heidrun Müller Bongartz, Michael Hafen in Hünxe 41 FNP-Änderung B-Plan 56 Stellungn BezReg Hafen in Hünxe.pdf; Stellungn Forst Hafen in Hünxe.pdf; Stellungn Kreis.pdf Sehr geehrter Herr Strube, sehr geehrte Frau Müller, anbei übersende ich Ihnen vorab zur Kenntnisnahme die mir vorliegenden Stellungnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf und Kreises Wesel zur Bauleitplanung Hafen Gartruper Busch, die wir im Rahmen des Anpassungsverfahrens gemäß § 34 LPlG eingeholt haben. Die Ihnen bereits vorliegenden Stellungnahmen des Landesbetriebes Wald und Holz zur Bauleitplanung habe ich ebenfalls beigefügt. Da in den Stellungnahmen erhebliche Bedenken geäußert werden, sind wir noch in der Auswertung der Stellungnahmen und haben in der Sache Rücksprachebedarf mit der Gemeinde. Für einen telefonischen Rückruf von Ihnen, Herr Strube, wäre ich dankbar. Mit Frau Müller, Büro Lange, hatte ich heute bereits telefonischen Kontakt. . Mit freundlichen Grüßen, ein Frohes Neues Jahr Im Auftrag Ulrike Cramm RVR / Regionalplanunsgbehörde Gutenbergstraße 47 45128 Essen Fon: +49 201 2069-6352 Fax: +49 201 2069-6368 [email protected] Die Regionaldirektorin Kronprinzenstraße 35 45128 Essen Zentrale: +49 (0) 201 2069-0 Fax: +49 (0) 201 2069-500 www.metropoleruhr.de Postfach 10 32 64 45032 Essen Steuernummer: RVR 112/5797/0116 USt.-ldNr.: DE 173867500 Diese E-Mail koennte vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. 1 Von: Cramm, Ulrike Gesendet: Montag, 9. Dezember 2013 12:10 An: '[email protected]' Betreff: WG: Hafen in Hünxe Von: Cramm, Ulrike Gesendet: Montag, 9. Dezember 2013 10:16 An: '[email protected]' Betreff: Hafen in Hünxe Sehr geehrter Herr Wübbenhorst, beiliegend übersende ich wie verabredet die Stellungnahmen der BezReg Düsseldorf und des Forstamtes Niederrhein zur Bauleitplanung Hünxe verbunden mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Anpassungsverfahren gemäß § 34 LPlG. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ulrike Cramm RVR / Regionalplanungsbehörde Gutenbergstraße 47 45128 Essen Fon: +49 201 2069-6352 Fax: +49 201 2069-6368 [email protected] Die Regionaldirektorin Kronprinzenstraße 35 45128 Essen Zentrale: +49 (0) 201 2069-0 Fax: +49 (0) 201 2069-500 www.metropoleruhr.de Postfach 10 32 64 45032 Essen Steuernummer: RVR 112/5797/0116 USt.-ldNr.: DE 173867500 Diese E-Mail koennte vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet. This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden. 2