DIE REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

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DIE REGIERUNG VON UNTERFRANKEN
DIE REGIERUNG
VON UNTERFRANKEN
TEILT MIT
PI 230/06 – 4. Oktober 2006
Regierung von Unterfranken leitet Raumordnungsverfahren ein:
Neubau eines IKEA Einrichtungshauses sowie eines Furniture Competence Centres
(FCC) in der Stadt Würzburg
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken leitet für die geplante Errichtung eines IKEA
Einrichtungshauses sowie eines Furniture Competence Centres (FCC) im nordöstlichen Würzburger Stadtgebiet im Stadtteil Versbach der Stadt Würzburg ein Raumordnungsverfahren ein.
Projektträgerin ist die Firma IKEA, vertreten durch die IKEA Verwaltungs GmbH (HofheimWallau).
Der geplante, derzeit intensiv ackerbaulich genutzte Standort befindet sich unmittelbar westlich
der vierspurig ausgebauten Bundesstraße B19 (von Würzburg kommend in Richtung Norden
zur A 7). Das Vorhaben ist Bestandteil der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WürzburgNordost. Von dem Gesamtkonzept mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 150 ha, soll in
naher Zukunft ein ca. 38 ha großer Teilbereich westlich der Bundesstraße B19 realisiert werden. Der Teilbereich setzt sich aus einem ca. 14 ha großen Sondergebiet für das vorgenannte
Vorhaben, d.h. IKEA-Einrichtungshaus und Furniture Competence Centre (FCC), einem ca. 8
ha umfassenden Gewerbegebiet sowie aus öffentlichen Straßenverkehrsflächen, d. h. Anschlussknoten zur B19 und Gemeindeverbindungsstraße, zusammen.
Folgende Einzelhandelsflächen sind für das IKEA-Einrichtungshaus sowie für das Furniture
Competence Centre vorgesehen:
Pressesprecher:
Johannes Hardenacke
Postanschrift:
Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Telefon: (09 31)3 80-11 09
[email protected]
Hausadresse:
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefax: (09 31)380-21 03
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de
-2Die Projektträgerin geht von einem Einzugsgebiet mit rund 1.043.300 Einwohnern für das geplante Vorhaben aus.
61 beteiligte Kommunen, Behörden und Institutionen haben bis zum 20. November 2006 die
Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhalten auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg nach ortsüblicher Bekanntmachung die Möglichkeit, sich
zu dem Vorhaben zu äußern. Die angrenzenden Regierungen (Mittel- und Oberfranken) und
Regierungspräsidien
(Stuttgart
und
Karlsruhe)
wurden
gleichfalls
beteiligt.
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde überprüft im Raumordnungsverfahren, ob und gegebenenfalls mit welchen Maßgaben das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Es schließt die Überprüfung des Vorhabens auf
seine Verträglichkeit mit raumbedeutsamen und überörtlichen Belangen des Umweltschutzes
mit ein (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens und unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen trifft die Regierung
von Unterfranken dann die Entscheidung, ob für das Vorhaben aus landesplanerischer Sicht
"Grünes Licht" gegeben werden kann. Die landesplanerische Beurteilung beinhaltet grundsätzlich keine sonstigen notwendigen Genehmigungen und Entscheidungen, wie etwa nach
Bauplanungs- bzw. Baurecht. Letztere liegen in der Entscheidungszuständigkeit der Stadt
Würzburg.
Ergänzender Hinweis:
Aktuell hat die Stadt Würzburg bei der Regierung von Unterfranken (höhere Naturschutzbehörde) auch einen artenschutzrechtlichen Befreiungsantrag (gem. § 62 Bundesnaturschutzgesetz
in Verbindung mit Art. 16 FFH-Richtlinie) bezüglich des im Vorhabensgebiet betroffenen Feldhamstervorkommens gestellt. Hierzu wurden vom Umwelt-Planungsbüro „Fabion“ in enger Abstimmung mit der Stadt Würzburg und der Regierung von Unterfranken verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Über die naturschutzrechtliche Gestattung ist noch nicht entschieden.
Die grundsätzliche naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit ist allerdings auch Vorbedingung für den positiven Abschluss des Raumordnungsverfahrens.
Die Regierung von Unterfranken wird beide Verfahren - auch in Kenntnis der Bedeutung des
Gesamtprojektes - bei Wahrung der notwendigen Sorgfalt auch im Zusammenhang mit den
erforderlichen Anhörungen im Raumordnungsverfahren so zügig wie möglich durchführen.
Anlage
Grundsätzliches zur Raumordnung und Landesplanung
Pressesprecher:
Johannes Hardenacke
Postanschrift:
Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Telefon: (09 31)3 80-11 09
[email protected]
Hausadresse:
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefax: (09 31)380-21 03
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de
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Grundsätzliches zur Raumordnung und Landesplanung
Im Bereich der Raumordnung haben die Regierungen die Aufgabe, "raumbedeutsame" Planungen, d.h. Planungen, die für die nachhaltige Entwicklung und die Zukunft eines Raumes von
Bedeutung sein können (z.B. Planungen für Autobahnen, Bahnlinien, Strom- und Gasleitungen,
Einzelhandelsgroßprojekte, Abbau von Bodenschätzen, Windkraftanlagen oder Freizeitprojekte)
auf ihre Raumverträglichkeit hin zu überprüfen. Dabei werden im Wege so genannter landesplanerischer Überprüfungen, vor allem die Auswirkungen dieser Planungen auf alle raumordnerisch wichtigen Aspekte wie z.B. Wasser, Natur und Landschaft, Verkehr, Wirtschaft, Immissionsschutz, Siedlungsentwicklung usw. untersucht und bewertet.
Die Formen dieser landesplanerischen Überprüfungen orientieren sich vor allem an der Bedeutung des Vorhabens und seinen Auswirkungen. Zu nennen sind demgemäß als mögliche
Verfahrensform insbesondere das Raumordnungsverfahren (gegebenenfalls auch als vereinfachtes Raumordnungsverfahren) und die landesplanerische Stellungnahme.
Die Bewertung der Auswirkungen orientiert sich an den Leitbildern zur Entwicklung Deutschlands und Bayerns bzw. seiner Teilräume, wie sie insbesondere im Raumordnungsgesetz und
in den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des jeweiligen
Regionalplans verbindlich ausgeformt und festgelegt sind. Das Ergebnis der landesplanerischen
Überprüfung stellt fest, ob die Planung mit ihren Auswirkungen diesen Zielen und Grundsätzen
entspricht und somit raumverträglich ist oder nicht, bzw. mit Hilfe welcher Maßgaben sie raumverträglich verwirklicht werden kann.
Im Raumordnungsverfahren erfolgt eine Beteiligung öffentlicher und privater Planungsträger
sowie in aller Regel die Einbeziehung der Öffentlichkeit. Sein Ergebnis wird als Landesplanerische Beurteilung bezeichnet. Mit einer landesplanerischen Stellungnahme werden die Belange der Raumordnung - in der Regel ohne Anhörung Dritter - gegenüber dem Planungsträger
geltend gemacht.
Landesplanerischen Überprüfungen kommt für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung
im Hinblick auf die Zulässigkeit der betreffenden Planung zu. Ihr Ergebnis geht jedoch in die
nachfolgenden Verwaltungsakte (Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen etc) ein.
Wichtigste Zielsetzung ist es, Fehlplanungen zu vermeiden, frühzeitig Konflikte aufzuzeigen
und zu einer Koordinierung unterschiedlicher Planungen beizutragen.
Pressesprecher:
Johannes Hardenacke
Postanschrift:
Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Telefon: (09 31)3 80-11 09
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