die regierung von unterfranken
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die regierung von unterfranken
DIE REGIERUNG VON UNTERFRANKEN TEILT MIT PI 218/16 – 30. August 2016 Kulturfonds Bayern – Antragsfrist endet am 01.11.2016 Würzburg (ruf) – Anträge auf Förderungen von Maßnahmen aus dem Kulturfonds Bayern (Bereich Kunst) müssen bis 01. November 2016 eingereicht werden, wenn sie am Auswahlverfahren 2017 teilnehmen wollen. Darauf weist die Regierung von Unterfranken hin. Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer appelliert an die unterfränkischen Projektverantwortlichen: „Unterfranken verfügt über eine reiche und vielfältige Kulturszene – wir sollten die Fördermöglichkeiten des Staates auch in der Zukunft für neue Projektideen nutzen!“ Um der beeindruckenden Vielfalt des kulturellen Lebens in allen Regionen Bayerns zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung 1996 aus den Erlösen der Privatisierung der Bayerischen Versicherungskammer den Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus den Mitteln des Kulturfonds werden seither Jahr für Jahr weit über hundert Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert. Der Kulturfonds hat sich damit auch in Zeiten knapper Kassen als verlässliches und flexibles Instrument der Kulturförderung bewährt. Aus dem Kulturfonds Bayern können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden. Die Förderbereiche reichen u. a. von Theatern, Museen und zeitgenössischer Kunst bis hin zur Laienmusik und der Heimatpflege. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen beschränkt sich die Förderung auf eine Anschubfinanzierung. Bereits seit mehreren Jahren laufende Veranstaltungen können daher nicht gefördert werden, ebenso keine laufenden Betriebskosten. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überörtlicher Bedeutung sein; Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 € werden daher in der Regel nicht gefördert. Auch ist eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen ausgeschlossen. Anträge für das Auswahlverfahren 2017 (Bereich Kunst) müssen bis spätestens 01.11.2016 der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, vorliegen. Ab 2016 ist die Regierung von Unterfranken auch zuständig für den Bildungsbereich des Kulturfonds Bayern. Ziel des Kulturfonds, Bereich Bildung, ist es, Projekte mit kulturellem Schwerpunkt bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu fördern. Förderbereiche sind: Erwachsenenbildung und Kirchliche Bildungsarbeit, Internationaler Ideenaustausch und Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte. Für den Bildungsbereich gelten u.a. abweichende Fristen: Anträge sind bis zum 01. Februar vor Beginn des Schuljahres (1. August bis 31. Juli), in dem das Projekt stattfinden soll, bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. Pressesprecher: Johannes Hardenacke Postanschrift: Regierung von Unterfranken 97064 Würzburg Telefon: (09 31)3 80-11 09 [email protected] Hausadresse: Peterplatz 9 97070 Würzburg Telefax: (09 31)380-21 03 http://www.regierung.unterfranken.bayern.de -2Weitere Hinweise und Auskünfte zum Förderprogramm „Kulturfonds Bayern“ erhalten Sie telefonisch unter Tel. 0931/380-1536 und zudem auch im Internet-Angebot der Regierung unter der Adresse www.regierung.unterfranken.bayern.de, Bereich „Schulen“ > „Förderung Kulturfonds Bayern“. Den aktuellen Flyer zum Kulturfonds Bayern können Sie auch unter http://www.km.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kulturfonds-bayern.html herunterladen. Pressesprecher: Johannes Hardenacke Postanschrift: Regierung von Unterfranken 97064 Würzburg Telefon: (09 31)3 80-11 09 [email protected] Hausadresse: Peterplatz 9 97070 Würzburg Telefax: (09 31)380-21 03 2 http://www.regierung.unterfranken.bayern.de