die regierung von unterfranken

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die regierung von unterfranken
DIE REGIERUNG
VON UNTERFRANKEN
TEILT MIT
PI 218/16 – 30. August 2016
Kulturfonds Bayern – Antragsfrist endet am 01.11.2016
Würzburg (ruf) – Anträge auf Förderungen von Maßnahmen aus dem Kulturfonds Bayern
(Bereich Kunst) müssen bis 01. November 2016 eingereicht werden, wenn sie am
Auswahlverfahren 2017 teilnehmen wollen. Darauf weist die Regierung von Unterfranken hin.
Regierungspräsident
Dr.
Paul
Beinhofer
appelliert
an
die
unterfränkischen
Projektverantwortlichen: „Unterfranken verfügt über eine reiche und vielfältige Kulturszene – wir
sollten die Fördermöglichkeiten des Staates auch in der Zukunft für neue Projektideen nutzen!“
Um der beeindruckenden Vielfalt des kulturellen Lebens in allen Regionen Bayerns zusätzliche
Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung 1996 aus den Erlösen der Privatisierung
der Bayerischen Versicherungskammer den Kulturfonds Bayern geschaffen. Aus den Mitteln
des Kulturfonds werden seither Jahr für Jahr weit über hundert Kulturprojekte in ganz Bayern
gefördert. Der Kulturfonds hat sich damit auch in Zeiten knapper Kassen als verlässliches und
flexibles Instrument der Kulturförderung bewährt.
Aus dem Kulturfonds Bayern können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger
gefördert werden. Die Förderbereiche reichen u. a. von Theatern, Museen und zeitgenössischer
Kunst bis hin zur Laienmusik und der Heimatpflege. Für regelmäßig wiederkehrende
Veranstaltungen beschränkt sich die Förderung auf eine Anschubfinanzierung. Bereits seit
mehreren Jahren laufende Veranstaltungen können daher nicht gefördert werden, ebenso keine
laufenden Betriebskosten.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überörtlicher Bedeutung sein; Maßnahmen mit
zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 € werden daher in der Regel nicht
gefördert. Auch ist eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen
ausgeschlossen.
Anträge für das Auswahlverfahren 2017 (Bereich Kunst) müssen bis spätestens 01.11.2016 der
Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, vorliegen.
Ab 2016 ist die Regierung von Unterfranken auch zuständig für den Bildungsbereich des
Kulturfonds Bayern. Ziel des Kulturfonds, Bereich Bildung, ist es, Projekte mit kulturellem
Schwerpunkt bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu fördern.
Förderbereiche sind: Erwachsenenbildung und Kirchliche Bildungsarbeit, Internationaler
Ideenaustausch und Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte. Für den Bildungsbereich
gelten u.a. abweichende Fristen: Anträge sind bis zum 01. Februar vor Beginn des Schuljahres
(1. August bis 31. Juli), in dem das Projekt stattfinden soll, bei der Regierung von Unterfranken
einzureichen.
Pressesprecher:
Johannes Hardenacke
Postanschrift:
Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Telefon: (09 31)3 80-11 09
[email protected]
Hausadresse:
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefax: (09 31)380-21 03
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de
-2Weitere Hinweise und Auskünfte zum Förderprogramm „Kulturfonds Bayern“ erhalten Sie
telefonisch unter Tel. 0931/380-1536 und zudem auch im Internet-Angebot der Regierung unter
der Adresse www.regierung.unterfranken.bayern.de, Bereich „Schulen“ > „Förderung
Kulturfonds Bayern“. Den aktuellen Flyer zum Kulturfonds Bayern können Sie auch unter
http://www.km.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kulturfonds-bayern.html herunterladen.
Pressesprecher:
Johannes Hardenacke
Postanschrift:
Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Telefon: (09 31)3 80-11 09
[email protected]
Hausadresse:
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefax: (09 31)380-21 03
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http://www.regierung.unterfranken.bayern.de