Regierung von Schwaben
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Regierung von Schwaben
REGIERUNG Geschäftszeichen: 24-8247/152 VON SCHWABEN Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg Bearbeiter: Herr Weigand Telefon: (0821) 327-2085 Telefax: (0821) 327-12085 E-Mail: [email protected] Augsburg, den 31. Januar 2013 Geplante Errichtung einer Gashochdruckleitung Finsing - Amerdingen, MONACO Teil 2; Raumordnungsverfahren; Anlagen: 1 Projektbeschreibung (3 Ordner mit CD); für die Gemeinden mit einer Mehrfertigung des RS samt Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, die bayernets GmbH plant den Bau einer Gashochdruckleitung (MONACO Teil 2) von Finsing (Landkreis Erding) zum Netzkopplungspunkt Amerdingen / Markt Bissingen, Landkreis Dillingen a.d. Donau. Die geplante Erdgasleitung ist die direkte Fortsetzung der geplanten Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing (MONACO Teil 1) und schließt am Netzkopplungspunkt Amerdingen an die geplante Gashochdruckleitung SEL nach Lampertheim (Hessen) an. Die geplante Gashochdruckleitung führt auf einer Länge von ca. 130 km durch Bayern. Von dem Vorhaben betroffen sind die Regierungsbezirke Oberbayern (ca. 58 km) und Schwaben (ca. 70 km). Den Regierungsbezirk Schwaben erreicht die Leitung im Nordosten der Gemeinde Sielenbach; sie quert die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg und Dillingen a. d. Donau in nordwestlicher Richtung, bis sie ihren Endpunkt am Netzkopplungspunkt Amerdingen / Markt Bissingen, Landkreis Dillingen a.d. Donau erreicht. Nähere Angaben zum Leitungsbauvorhaben, u.a. zur energiewirtschaftlichen Bedeutung, zur Trassenwahl, zu den Trassenvarianten, zur technischen Ausführung und zu den von der Projektträgerin erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt sind der beigefügten Projektbeschreibung zu entnehmen. Die Regierung von Schwaben, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie mit Schreiben vom 4. Juni 2012 für zuständig erklärt worden war, überprüft das Vorhaben als erheblich überörtlich raumbedeutsame Maßnahme gemäß Art. 24 Abs. 1 und 2 und Art. 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz im Benehmen mit der Regierung von Oberbayern in einem Raumordnungsverfahren auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung. Die Regierung von Oberbayern wird für den oberbayerischen Streckenabschnitt eine gesonderte Anhörung durchführen und der Regierung von Schwaben die landesplanerische Stellungnahme für den Streckenabschnitt im Regierungsbezirk Oberbayern übermitteln. DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude) Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89 E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater REGIERUNG -2- VON SCHWABEN Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg Sie erhalten hiermit Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme bis zum 22. März 2013. Dabei bitten wir die Trassenvarianten jeweils gesondert zu betrachten. Wir bitten das Landesamt für Umwelt, Landesamt für Denkmalpflege München, Bergamt Südbayern, Wehrbereichsverwaltung Süd, Luftamt Südbayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bund Naturschutz in Bayern e.V., Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Bayerischer Waldbesitzerverband e.V., Bayerischer Jagdverband e.V., Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.V., Bayerischer Ziegelindustrieverband e.V., DB Services Immobilien GmbH, DB Netz AG, E.ON Bayern AG, E.ON Netz GmbH und die TenneT TSO GmbH ihre Stellungnahme für die Gesamtleitung von Finsing bis Amerdingen an die Regierung von Schwaben zu übermitteln. Wir werden die Regierung von Oberbayern durch Kopie unterrichten. Sollte zu dem oben genannten Termin keine Äußerung vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus der Sicht der von Ihnen zu vertretenden Belange keine Einwendungen gegen das Projekt bestehen. Die Stellungnahmen sollen sich im Rahmen der jeweils wahrzunehmenden Belange bewegen. Das Raumordnungsverfahren hat die grundsätzliche Frage zum Inhalt, ob das Vorhaben unter überörtlichen raumbedeutsamen Gesichtspunkten mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang steht, welche konkurrierenden räumlichen Belange dem Vorhaben ggf. entgegenstehen bzw. mit welchen Maßgaben etwaige Bedenken oder Einwendungen ausgeräumt werden können. Die Projektausformung im Einzelnen, fachliche und technische Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Dieses schließt auch eine Überprüfung des Vorhabens mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Belangen des Umweltschutzes ein (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung). Die das Raumordnungsverfahren abschließende landesplanerische Beurteilung wird im Übrigen den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreifen und weder danach erforderliche öffentlich-rechtliche Gestattungen (z.B. Erlaubnisse, Bewilligungen) noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzen. Mit freundlichen Grüßen Ingrid Mayer DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude) Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89 E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater