Regierung von Schwaben

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Regierung von Schwaben
REGIERUNG
Geschäftszeichen: 24-8247/152
VON SCHWABEN
Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg
Bearbeiter: Herr Weigand
Telefon: (0821) 327-2085
Telefax: (0821) 327-12085
E-Mail: [email protected]
Augsburg, den 31. Januar 2013
Geplante Errichtung einer Gashochdruckleitung Finsing - Amerdingen, MONACO Teil 2;
Raumordnungsverfahren;
Anlagen:
1 Projektbeschreibung (3 Ordner mit CD); für die Gemeinden mit einer Mehrfertigung des RS samt
Anlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die bayernets GmbH plant den Bau einer Gashochdruckleitung (MONACO Teil 2) von Finsing
(Landkreis Erding) zum Netzkopplungspunkt Amerdingen / Markt Bissingen, Landkreis Dillingen
a.d. Donau. Die geplante Erdgasleitung ist die direkte Fortsetzung der geplanten Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing (MONACO Teil 1) und schließt am Netzkopplungspunkt Amerdingen an
die geplante Gashochdruckleitung SEL nach Lampertheim (Hessen) an.
Die geplante Gashochdruckleitung führt auf einer Länge von ca. 130 km durch Bayern. Von dem
Vorhaben betroffen sind die Regierungsbezirke Oberbayern (ca. 58 km) und Schwaben (ca. 70
km). Den Regierungsbezirk Schwaben erreicht die Leitung im Nordosten der Gemeinde Sielenbach; sie quert die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg und Dillingen a. d. Donau in nordwestlicher Richtung, bis sie ihren Endpunkt am Netzkopplungspunkt Amerdingen / Markt Bissingen,
Landkreis Dillingen a.d. Donau erreicht.
Nähere Angaben zum Leitungsbauvorhaben, u.a. zur energiewirtschaftlichen Bedeutung, zur
Trassenwahl, zu den Trassenvarianten, zur technischen Ausführung und zu den von der Projektträgerin erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt sind der beigefügten Projektbeschreibung zu
entnehmen.
Die Regierung von Schwaben, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie mit Schreiben vom 4. Juni 2012 für zuständig erklärt worden war, überprüft das Vorhaben als erheblich überörtlich raumbedeutsame Maßnahme gemäß Art. 24 Abs. 1
und 2 und Art. 25 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz im Benehmen mit der
Regierung von Oberbayern in einem Raumordnungsverfahren auf seine Übereinstimmung mit den
Erfordernissen der Raumordnung.
Die Regierung von Oberbayern wird für den oberbayerischen Streckenabschnitt eine gesonderte
Anhörung durchführen und der Regierung von Schwaben die landesplanerische Stellungnahme für
den Streckenabschnitt im Regierungsbezirk Oberbayern übermitteln.
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr
TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89
E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater
REGIERUNG
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VON SCHWABEN
Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme bis zum
22. März 2013.
Dabei bitten wir die Trassenvarianten jeweils gesondert zu betrachten.
Wir bitten das Landesamt für Umwelt, Landesamt für Denkmalpflege München, Bergamt Südbayern, Wehrbereichsverwaltung Süd, Luftamt Südbayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
Bund Naturschutz in Bayern e.V., Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald, Bayerischer Waldbesitzerverband e.V., Bayerischer Jagdverband e.V., Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.V., Bayerischer Ziegelindustrieverband e.V., DB Services Immobilien GmbH, DB Netz AG, E.ON Bayern AG, E.ON Netz GmbH und die TenneT TSO
GmbH ihre Stellungnahme für die Gesamtleitung von Finsing bis Amerdingen an die Regierung von
Schwaben zu übermitteln. Wir werden die Regierung von Oberbayern durch Kopie unterrichten.
Sollte zu dem oben genannten Termin keine Äußerung vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus
der Sicht der von Ihnen zu vertretenden Belange keine Einwendungen gegen das Projekt bestehen.
Die Stellungnahmen sollen sich im Rahmen der jeweils wahrzunehmenden Belange bewegen. Das
Raumordnungsverfahren hat die grundsätzliche Frage zum Inhalt, ob das Vorhaben unter überörtlichen raumbedeutsamen Gesichtspunkten mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang
steht, welche konkurrierenden räumlichen Belange dem Vorhaben ggf. entgegenstehen bzw. mit
welchen Maßgaben etwaige Bedenken oder Einwendungen ausgeräumt werden können. Die Projektausformung im Einzelnen, fachliche und technische Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Dieses schließt auch
eine Überprüfung des Vorhabens mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Belangen des Umweltschutzes ein (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung). Die das Raumordnungsverfahren abschließende landesplanerische Beurteilung wird im Übrigen den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreifen und weder danach erforderliche öffentlich-rechtliche
Gestattungen (z.B. Erlaubnisse, Bewilligungen) noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Mayer
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d
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