Planungshilfe Netzanschluss Gas_090817

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Planungshilfe Netzanschluss Gas_090817
Planungshilfe Gas-Netzanschluss
Planungshilfe
GasNetzanschluss
der N-ERGIE Netz GmbH
TRN NZ G HA 05 A1, Datum:17.08.2009
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Planungshilfe Gas-Netzanschluss
Inhaltsverzeichnis
1
2
ALLGEMEIN ....................................................................................................................... 6
1.1
Geltungsbereich..................................................................................................... 6
1.2
Gebietskarte .......................................................................................................... 7
1.3
Telefonverzeichnis ................................................................................................. 8
1.4
Formulare………………………………………………………………………………… 9
TECHNIK .......................................................................................................................... 11
2.1
Allgemeiner Aufbau eines Netzanschlusses......................................................... 11
2.2
Bauausführung .................................................................................................... 13
2.2.1
Allgemeines ......................................................................................................... 13
2.2.2
Grundsätze bei der Wahl der Trasse desNetzanschlusses……………………… 14
2.2.3
Rohrgraben, Rohrdeckung, Verfüllung ................................................................. 15
2.3
Hauseinführung ................................................................................................... 16
2.3.1
Allgemeines ......................................................................................................... 16
2.3.2
Eigentumsgrenze................................................................................................. 17
2.3.3
Einzeleinführung in unterkellerte Gebäude .......................................................... 18
2.3.4
Einzeleinführung in nicht unterkellerte Gebäude .................................................. 19
2.3.5
Mehrspartenhauseinführung ................................................................................ 20
2.3.5.1
Mindesabstände Mehrspartenhauseinführung ..................................................... 21
2.4
Vermessung und Kennzeichnung des Netzanschlusses ...................................... 23
2.5
Druckprüfung ....................................................................................................... 24
2.6
Abnahme und Inbetriebnahme............................................................................. 24
2.7
Störung und Bereitschaftsdienst .......................................................................... 25
2.7.1
Maßnahmen bei Gasgeruch................................................................................. 25
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gebietskarte
7
Abbildung 2: In 5 Schritten zum Netzanschluss
9
Abbildung 3: Allgemeine Anschlussfragen
10
Abbildung 4: Allgemeiner Aufbau Netzanschluss Gas
11
Abbildung 5: Anbohrarmatur für den Netzanschluss
12
Abbildung 6: Gasströmungswächter im Netzanschluss
13
Abbildung 7: Trassenwahl
14
Abbildung 8: Rohrgraben
15
Abbildung 9: Eigentumsgrenze, Hauseinführung
17
Abbildung 10: Einführung in unterkellerte Gebäude
18
Abbildung 11: Einführung in nicht unterkellerte Gebäude
19
Abbildung 12: Mehrspartenhauseinführung
20
Abbildung 13: Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung
21
Abbildung 14: Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung ohne Keller
22
Abbildung 15: Einbaulage Mehrspartenhauseinführung
23
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Abkürzungen und Definitionen
5
Tabelle 2:
Telefonverzeichnis
8
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Planungshilfe Gas-Netzanschluss
Abkürzungen und Definitionen
Abkürzung und
Definitionen
Langtext
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
NNG
N-ERGIE Netz GmbH
VIU
Vertragsinstallationsunternehmen
NDAV
Anschlussnehmer ist jedermann im Sinne des EnWG § 18 Abs. 1
Satz 1, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das
Niederdrucknetz angeschlossen wird, oder im Übrigen jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederdrucknetz angeschlossen ist.
Niederdruckanschlussverordnung
ND
Niederdruck: Netzdruck bis max. 100 mbar
MD
Mitteldruck: Netzdruck bis max. 1000 mbar (1 bar)
HD
Hochdruck: Netzdruck größer 1000 mbar (1 bar)
DVGW
Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.
BGZ
Balgengaszähler
HAE
IBS
Hauptabsperreinrichtung
Inbetriebsetzung
MSB
Messstellenbetreiber
MessZV
Messzugangsverordnung
GS
Gasströmungswächter
G 600
Technische Regeln Gasinstallation (TRGI)
G 687
Technische Mindestanforderungen an die Gasmessung
Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb
Gas
Gasdruckregelgerät
Bauelement der Gas-Druckregelung, das die selbsttätige Reduzierung des in der vorgeschalteten Leitungsanlage herrschenden
Gasdruckes auf einen konstanten, im nachfolgenden Teil der
Gasanlage erforderlichen Betriebsdruck bewirkt.
Sicherheitsabsperreinrichtung
Sicherheitsarmatur, die eigenes Bauteil darstellt oder meistens
integriert im Gasdruckregelgerät vorliegt.
Anschlussnehmer
G 689
GDR
SAV
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Planungshilfe Gas-Netzanschluss
Gasmangelsicherung
Eine Sicherheitsarmatur, die bewirkt, dass bei Unterschreitung
des Ansprechdruckes die Gaszufuhr selbsttätig abgesperrt wird.
Sie gibt die Gaszufuhr selbsttätig frei, wenn auf der Ausgangsseite der Ansprechdruck wieder erreicht wird.
GMS
Tabelle 1:
Abkürzungen und Definitionen
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1.
Allgemein
1.1
Geltungsbereich
Die Planungshilfe Gas-Netzanschluss gilt für die Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung von Gasnetzanschlüssen mit einem maximalen Anschlusswert von 180 kW und einer maximalen Rohrdimension DN 50.
Die Planungshilfe Gas-Netzanschluss sind Hinweise zum Umgang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Technischen Regeln zum Gas-Netzanschluss
(DVGW-Arbeitsblatt G 459/I) einschließlich den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
Mit Hilfe der Planungshilfe Gas-Netzanschluss soll auch eine klare Abgrenzung der Verantwortung und Zuständigkeit von NNG, VIU und den Anschlussnehmer erreicht werden, um Komplikationen zu vermeiden und das Verhältnis der einzelnen Partner zueinander zu festigen.
Des Weiteren soll die Planungshilfe Gas-Netzanschluss als Leitfaden für Unternehmen, welcher
die Besonderheiten und Bedingungen im Versorgungsgebiet der NNG definiert, dienen. Abläufe
und Schnittstellen zwischen den ausführenden Unternehmen und der NNG sind hier beschrieben
und festgelegt.
Darüber hinaus sind die Technischen Mindestanforderungen an den Netzanschluss Gas sowie
die Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, welche auf Grundlage des § 19
des EnWG im Internet der NNG veröffentlicht sind, zu berücksichtigen. Diese sind zu finden unter:
Pfad:
www.n-ergie-netz.de
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1.2
Standorte und Gebietskarte
Das Netzgebiet der NNG ist in die Standorte Nürnberg, Rothenburg und Weißenburg aufgeteilt.
Abbildung 1: Gebietskarte
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1.3
Telefonverzeichnis
Im Telefonverzeichnis sind die Ansprechpartner zu den jeweiligen Standorten aufgeführt.
Standort Nürnberg:
Telefon
Fax
Dötzer, Friedrich
Groß, Karl-Heinz
Sperber, Eberhard
Glück, Gerhard
(0911) 802-17788
(0911) 802-17778
(0911) 802-17766
(0911) 802-17767
(0911) 802–17581
(0911) 802–17581
(0911) 802–17581
(0911) 802–17581
(0911) 802-17815
(0911) 802-17812
(0911) 802-16795
(0911) 802-16795
(0911) 802-17832
(0911) 802-17831
(0911) 802-16895
(0911) 802-16895
Standort Rothenburg:
Einbecker, Ralf
Kaiser, Gerhard
Standort Weißenburg:
Schülein, Günter
Albrecht, Günter
Tabelle 2: Telefonverzeichnis
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1.4
Formulare
Alle für den Netzanschluss und die Gasinstallation notwendigen Formulare sind nachstehend
aufgeführt und im Internet unter www.n-ergie-netz.de entsprechend dem Verweis zu finden.
Wie komme ich zu meinem Netzanschluss
Pfad: -> Gasnetz -> Netznutzung -> Netzanschluss
In 5 Schritten zum Netzanschluss
Abbildung 2: In 5 Schritten zum Netzanschluss
Es ist zwingend erforderlich, die Unterlagen zur Erstellung eines Angebotes für den Netzanschluss vor Baubeginn an uns zu senden (mittels Formular „Allgemeine Anschlussfragen“).
So ist sicherzustellen, dass eine für alle Parteien einvernehmliche und den technischen Vorschriften entsprechende Lösung gefunden wird.
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-
Allgemeine Anschlussfragen
Pfad: -> Gasnetz -> Technische Unterlagen Gas
Abbildung 3: Allgemeine Anschlussfragen
Die Anschlussfragen zum Anschluss an die Netze sind vollständig auszufüllen.
Sollten Unklarheiten beim Ausfüllen des Antrages bestehen,
stehen Ihnen unsere Ansprechpartner (siehe Seite 8) gerne zur Verfügung.
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2
Technik
2.1
Allgemeiner Aufbau eines Netzanschlusses
Der Netzanschluss verbindet das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der Gasanlage des Anschlussnehmers, gerechnet von der Versorgungsleitung bis zu den Innenleitungen
der Gebäude und Grundstücke.
2
6
1
3
4
5
Abbildung 4: Allgemeiner Aufbau eines Gas-Netzanschlusses
Quelle: Mertik Maxitrol, Friatec, Pipelife
Die Beschreibung der Bauteile ist nachstehend aufgeführt:
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(1)
Hauptversorgungsleitung mit Anbohrarmatur für den Netzanschluss
Abbildung 5: Beispiel Druckanbohrarmatur (DAA) für den Netzanschluss
Quelle: Friatec
Bei neu zu errichtenden Hausanschlussleitungen nach dem Arbeitsblatt G 459/I
muss die Gasversorgung von Gebäuden bei Gefahr (unkontrolliert ausströmendes
Gas oder Brand im Gebäude) von außen ohne Tiefbauarbeiten unterbrochen werden können. Diese Forderung gilt nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen
1/2/3 (Gebäude geringer Höhe), deren Hausanschlussleitung mit einem max. zul.
Betriebsdruck < 1 bar betrieben wird.
„Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der
Geländeoberfläche liegt".
(2)
Gasströmungswächter (GS) nach VP 305-2, GS X (X = Typenschild)
Der GS, als selbsttätig schließendes Bauteil, ist unmittelbar am Abzweig der Versorgungsleitung in den Netzanschluss einzubauen. Durch diese Anordnung nah
der Anbohrung sollen größere unkontrollierte Gasausströmungen aus dem nachgeschalteten System, infolge mechanischer Beschädigung (Bsp. Baggerarbeiten)
verhindert werden.
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Abbildung 6: Gasströmungswächter im Netzanschluss
Quelle: Friatec, Pipelife
(3)
Netzanschlussleitung aus PE-Xa 100 in den Dimensionen d 32 und d 63.
(4)
Hauseinführungskombination
Bestehend aus Hauptabsperreinrichtung (HAE), elektrischer Trennstelle, lösbarer
Verbindung, Festpunkt oder Ausziehsicherung entsprechend Arbeitsblatt G 459/I.
(5)
Hauptabsperreinrichtung (HAE)
Die Hauptabsperreinrichtung ist unmittelbar hinter der Einführung in das
Gebäude an leicht zugänglicher Stelle einzubauen.
(6)
Gas-Druckregelgerät (GDR)
Im Netzgebiet der NNG wird in fast allen Druckstufen (ND, MD, HD) ein
Gasdruckregelgerät eingebaut (Ausnahme: Oettingen).
Alle hier aufgeführten Armaturen und Verbindungselemente des GasNetzanschlusses werden durch die NNG geplant, errichtet (bzw. in Auftrag
gegeben) und verwaltet und sind im Eigentum der NNG.
Die Höhere Thermische Belastbarkeit (HTB) muss für alle Bauteile im Innenbereich des Netzanschlusses gegeben sein.
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2.2
Bauausführung
2.2.1 Allgemeines
Die Planung, Konstruktion, Bauausführung sowie Überwachung des Bauvorhabens erfolgen
durch die NNG oder durch ein von ihr beauftragtes Rohrleitungsbauunternehmen nach den einschlägigen anerkannten Regeln der Technik.
Die Bauaufsicht erfolgt durch Fachkräfte der NNG oder durch eine Fachkraft des von ihm beauftragten Rohrleitungsbauunternehmens.
Netzanschlüsse, einschließlich aller Formstücke und Armaturen müssen dicht und so beschaffen
und eingebaut sein, dass sie den bei bestimmungsgemäßen Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten.
2.2.2
Grundsätze bei der Wahl der Trasse des Netzanschlusses
Bei der Trassierung von Gasleitungen sind die örtlichen Gegebenheiten und die absehbare zukünftige Nutzung des Trassenbereiches zu berücksichtigen. Die Überbauung von Gasleitungen
ist im Allgemeinen nicht zulässig, besondere Ausnahmen sind dem DVGW-Regelwerk 459/I zu
entnehmen. Die Wahl der Trasse obliegt der NNG. Wünsche des Anschlussnehmers werden mit
der NNG besprochen und nach Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Abbildung 7: Trassenwahl
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2.2.3
Rohrgraben, Rohrdeckung und Verfüllung
Die Rohrgräben und Baugruben sind entsprechend dem Verlegeverfahren und der Roh rabmessung unter Beachtung der DIN 4124 herzustellen. Die Grabensohle muss so hergestellt
werden, dass die Rohrleitung gleichmäßig aufliegt.
Abbildung 8: Rohrgraben
Die Rohrdeckung ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen, wobei der Wert von 0,7 m nicht
unterschritten bzw. von 1,0 m nicht überschritten werden sollte. Die verlegte Gasleitung muss in
einer ausreichenden Schichtdicke allseitig mit Bodenmaterial umgeben sein, welches im Hinblick
auf die mechanische Widerstandsfähigkeit der Rohre zur Einbettung der Gasleitung geeignet ist.
Die Hausanschlussleitung ist mit einem gelben Warnband zu versehen, dessen Beschriftung auf
eine Gasleitung verweist („Achtung Gasleitung“). Das Warnband ist in einer Tiefe von ca. 40 cm
(GOK) unterhalb der Oberfläche verlegt werden. Bei Pressung mittels Bodendurchschlagsrakete
ist vorgenannte Forderung nicht zu erfüllen.
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2.3.
Hauseinführung
2.3.1
Allgemeines
Die Hauseinführung kann mit oder ohne Mantelrohr (Schutzrohr) eingebaut werden.
Eine Netzanschlussleitung aus PE darf nicht ins Gebäude geführt werden. Der Werkstoffübergang von PE auf Stahl muss vor dem Gebäude erfolgen. Bei einer Flex-HEK
(siehe Abbildung 11) ist der Werkstoffübergang in einer metallenen Rohrkapsel nach dem DVGW
Arbeitsblatt VP 601 vorzunehmen.
Die Art der Einführung ins Gebäude ist zum einen von der Bauweise des zum Anschluss vorgesehenen Hauses und zum anderen von der Entscheidung der NNG abhängig. Mit Bauweise ist in
diesem Fall gemeint, ob das Gebäude eine Unterkellerung aufweist oder nicht. Nach Analyse der
vorliegenden Fakten entscheidet die NNG bzw. das beauftragte Rohrleitungsbauunternehmen,
welche spezielle Form der Einführung ins Gebäude gewählt wird.
Die üblichsten Arten der Hauseinführung sind im DVGW-Arbeitsblatt G 459/I aufgeführt.
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2.3.2 Eigentumsgrenze
Niederdruck
Mittel- oder Hochdruck
AN
NNG
AN
Mehrspartenhauseinführung
NNG
Einzeleinführung
Abbildung 9: Eigentumsgrenze, Hauseinführung
Ausführung der Verbindung am Ausgang der HAE:
ND
Überwurfmutter
MD
Flansch
HD
Flansch
Die Messeinrichtung ist im Eigentum der NNG, sofern die NNG den Messstellenbetrieb durchführt.
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2.3.3
Einzeleinführung in unterkellerte Gebäude
Gas
Fenster
Abbildung 10: Einzeleinführung unterkellerte Gebäude
Mindestabstände
Quelle: Mertik-Maxitrol, Friatec, Pipelife
Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder in Gewerbe- oder Industriebetrieben ist
ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 erforderlich. Bis zu 4 Wohneinheiten ist die DIN 18012
sinngemäß anzuwenden.
Folgende Sachverhalte müssen gegeben und eingehalten werden.
•
Hausanschlussraum muss als solcher kenntlich gemacht werden
•
Hausanschluss und Haus-Druckregelgerät muss frei zugänglich sein
•
Hausanschlussrum muss eine Lüftungsmöglichkeit haben
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min 500 mm
min 150 mm
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2.3.4
Einzeleinführung in nicht unterkellerte Gebäude
Flex-HEK DN 25
Flex-HEK DN 50
Abbildung 11: Einzeleinführung in nicht unterkellerte Gebäude
Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder in Gewerbe oder Industriebetrieben ist ein
Hausanschlussraum nach DIN 18012 erforderlich. Bis zu 4 Wohneinheiten ist die DIN 18012
sinngemäß anzuwenden.
Folgende Sachverhalte müssen gegeben sein und eingehalten werden.
•
Hausanschlussraum muss als solcher kenntlich gemacht werden
•
Hausanschluss und Haus-Druckregelgerät muss frei zugänglich sein
•
Hausanschlussraum muss eine Lüftungsmöglichkeit haben
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2.3.5
Mehrspartenhauseinführung
Nachstehend ist eine Mehrspartenhauseinführungen aufgeführt, welche als Standardausführung
im Netzgebiet der NNG gilt.
Abbildung 12: Mehrspartenhauseinführung
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2.3.5.1 Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung
Nachstehende Mindestabstände sind bei der Planung der Mehrspartenhauseinführung unbedingt
zu berücksichtigen und einzuhalten.
Überdeckung
min 1200 mm unter Terrain
jedoch min 500 mm
Deckenabstand
150 – 180 mm
Gas
Telekom
Wasser
Strom
min 1200 mm (Wasser)
min 1500 mm
150 – 180 mm
Abbildung 13: Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung
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Planungshilfe Gas-Netzanschluss
Telekom
min 1500 mm
min 150 mm
min 150 mm
Mehrsparteneinführung bei Gebäude ohne Keller
min 1500 mm
min 150 mm
Abbildung 14: Mindestabstände Mehrspartenhauseinführung ohne Keller
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Einbaulage Mehrspartenhauseinführung
min 1500 mm
Telekom
Gas
W asser
Strom
Abbildung 15: Einbaulage Mehrspartenhauseinführung
2.4 Vermessung und Kennzeichnung des Netzanschlusses
Vor dem vollständigen Verfüllen des Grabens erfolgt die endgültige Vermessung und Erfassung
des Netzanschlusses durch Fachkräfte der NNG oder dafür zuständige Fachkräfte des beauftragten Rohrleitungsbauunternehmens. Diese Arbeiten werden in einem Bestandsplan festgehalten.
Von großer Bedeutung ist die Erfassung wichtiger Eckdaten, wie Gefälle, Position von außen
liegenden Absperrarmaturen, Position der Anbohrung an die Versorgungsleitung, Verlauf anderer
Leitungen oder Ort und Art der Hauseinführung.
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2.5 Druckprüfung
Die Druckprüfung des Netzanschlusses erfolgt nach der Fertigstellung des NA durch die NNG
oder durch beauftragte Fachkräfte des Rohrleitungsbauunternehmens. Die Prüfung der Anlage
kann entweder zusammenhängend oder abschnittsweise erfolgen, muss dabei den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 469 „Druckprüfverfahren für Leitungen der Gasversorgung“ entsprechen.
Die Prüfung ist in der Regel als Druckprüfung mit Luft oder inertem Gas durchzuführen, wobei
der Druck des Prüfmediums mindestens 2 bar höher sein muss als der zulässige Betriebsdruck.
Der Prüfdruck ist anschließend gefahrlos zu entspannen.
Bei der NNG werden alle Leitungen mit mindestens 7 bar geprüft.
2.6 Abnahme und Inbetriebnahme
Die Abnahme der Anlage erfolgt durch eine Fachkraft der NNG bzw. durch eine Fachkraft des
Rohrleitungsbauunternehmens und gilt als abgeschlossen, wenn die Fachkraft der NNG die Abnahmebescheinigung (Fertigmeldung Netzanschluss Gas) bescheinigt und aushändigt.
Die Bestätigung der Abnahme durch die NNG bzw. durch das Rohrleitungsbauunternehmen erfolgt nur bei erfolgreich bestandener Druckprüfung, um so eine ordnungsgemäße Versorgung der
Kundenanlage sicherstellen zu können.
Danach ist die Leitung unter Beachtung der BGR 500, Kapitel 2.3.1 und der DVGW-Richtlinien zu
entlüften.
Fertig gestellte und nicht mit der Gas-Hausinstallation verbundene Netzanschlüsse sind zu verwahren und dürfen nicht allgemein zugänglich sein.
Geschlossene Absperreinrichtungen gelten nicht als dichter Verschluss.
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2.7 Störung und Bereitschaftsdienst
Störungsmeldungen innerhalb des Netzgebietes der NNG sind unverzüglich zu melden.
•
Störungsnummer: 0911 263984 oder 0180 2713600
Um eine Störung im Netzgebiet der NNG schnellstmöglich beheben zu können, ist es wichtig, alle
Details der Störung zu kennen. Deshalb sollte die Erstinformation so präzise wie möglich formuliert sein, so dass in kürzester Zeit alle nötigen Maßnahmen getroffen werden können.
Um eine konkrete und präzise Auskunft der Störung mitteilen zu können, sind folgende Angaben
erforderlich:
•
Wer meldet?
•
Wo befindet sich die Störungsstelle (allgemein)?
•
Wann ist die Störung eingetreten oder festgestellt worden?
•
Was wurde festgestellt (z.B. Gasgeruch, Beschädigung usw.)?
•
Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet?
2.7.1 Maßnahmen bei Gasgeruch
•
Keine Panik
•
Gashähne schließen
•
Keine Flamme, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon benutzen
•
Mitbewohner warnen (klopfen, nicht klingeln)
•
Alle Fenster und Türen aufmachen, für Durchzug sorgen
•
Störungsnummer anrufen - von außerhalb des Hauses!
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