Regierung von Schwaben

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Regierung von Schwaben
REGIERUNG
Geschäftszeichen: 24-8217.11/55
VON SCHWABEN
Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg
Stadt Augsburg, Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
Stadt Bobingen, Rathausplatz 1, 86399 Bobingen
Markt Diedorf, Lindenstraße 5, 86420 Diedorf
Stadt Friedberg, Marienplatz 5, 86316 Friedberg
Stadt Gersthofen, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing
Stadt Königsbrunn, Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn
Gemeinde Langweid a.Lech, Augsburger Str. 20, 86462 Langweid a.Lech
Markt Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering
Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, 86356 Neusäß
Stadt Stadtbergen, Oberer Stadtweg 2, 86391 Stadtbergen
Regionaler Planungsverband Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg
Handwerkskammer für Schwaben, Siebentischstraße 52 - 58, 86161 Augsburg
Bund der Selbständigen - Gewerbeverband Bayern e.V., Schwanthalerstraße 110, 80339 München
Handelsverband Bayern e.V.- Bezirk Schwaben, Schießgrabenstraße 24, 86150 Augsburg
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d
BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30 – 11:45 und 13:30 – 15:15 Uhr; Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr
TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 – TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89
E-MAIL: [email protected] – INTERNET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater
REGIERUNG
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VON SCHWABEN
Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg
Bearbeiter: Markus Maciolek, Dr. Florian Freund
Telefon: (0821) 327-2338
Telefax: (0821) 327-12338
E-Mail: [email protected]
Augsburg, den 11. Juni 2013
Ansiedlung eines Möbeldiscounters und eines Küchenstudios im Gebiet "Portal Nord-West"
in Augsburg
Anlage:
1 Projektbeschreibung der Fa. Holzer
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Firma Holzer GmbH & Co. Vermietungs- und Beteiligungs KG beabsichtigt, im Bereich des Gebietes „Portal Nord-West“ im Augsburger Stadtteil Oberhausen einen Möbeldiscounter sowie ein
Küchenstudio zu errichten. Für den Möbeldiscounter ist eine Verkaufsfläche von ca. 7.000 m² (davon rund 1.500 m² innenstadtrelevantes Randsortiment) vorgesehen, für das Küchenstudio ist eine
Verkaufsfläche von rund 2.800 m² geplant. Innenstadtrelevante Randsortimente sind für das Küchenstudio nicht vorgesehen. Weitere projektrelevante Angaben, insbesondere zum Standort, zu
den sortimentsbezogenen Verkaufsflächen, zum Projekteinzugsbereich und zur Verkehrserschließung sind aus den beiliegenden Unterlagen zu ersehen.
Die Regierung von Schwaben überprüft das Vorhaben als erheblich überörtlich raumbedeutsame
Maßnahme gemäß Art. 24 Abs. 1 und 2 und 25 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz
(BayLplG) in einem Raumordnungsverfahren (ROV) auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen.
Im Rahmen unserer Sachverhaltsermittlungen erhalten Sie hiermit Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme bis zum
15. Juli 2013.
Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, gehen wir davon aus, dass von Ihrer Seite
keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.
Die Stellungnahmen sollen sich im Rahmen der jeweils wahrzunehmenden Belange bewegen. Das
Raumordnungsverfahren hat die grundsätzliche Frage zum Inhalt, ob das Vorhaben unter überörtlich raumbedeutsamen Aspekten mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang steht, welche konkurrierenden räumlichen Belange dem Vorhaben ggf. entgegenstehen bzw. mit welchen
Maßgaben etwaige Bedenken oder Einwendungen ausgeräumt werden können. Fachliche und
technische Detailfragen sind nicht Gegenstand des ROV. Die das ROV abschließende landesplanerische Beurteilung greift den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vor und
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d
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Regierung von Schwaben – 86145 Augsburg
ersetzt weder danach erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen.
Zusatz bei der Stadt Augsburg
Zur Einbeziehung der Öffentlichkeit im ROV gemäß Art. 25 Abs. 5 BayLplG bitten wir Sie, spätestens zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens eine Mehrfertigung des Regierungsschreibens
einschließlich der Projektbeschreibung während eines angemessenen Zeitraums von höchstens
einem Monat und möglichst auch während der arbeitsfreien Zeit zur Einsicht auszulegen. Die Regierung von Schwaben wird die Projektunterlagen gleichzeitig auf ihrer Internetpräsenz unter
http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_2/ROV_Portal_Nord-West/
ROV_Portal_Nord-West.php?PFAD=:/index.php
einstellen.
Ort und Zeit der Auslegung sowie die o.g. Internetadresse der Regierung von Schwaben sind vorher ortsüblich bekannt zu machen. In dieser Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass der
Öffentlichkeit bis spätestens eine Woche nach Beendigung der Auslegungsfrist Gelegenheit zur
schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegeben wird. Bei der Auslegung des Einleitungsschreibens samt Projektbeschreibung ist auf Folgendes hinzuweisen:
Die Auslegung dient der Einbeziehung der Öffentlichkeit im Raumordnungsverfahren.
Rechtsansprüche werden hierdurch nicht begründet; die Verfolgung von Rechten im nachfolgenden Zulassungsverfahren bleibt unberührt. Im Raumordnungsverfahren können nur
überörtlich raumbedeutsame Belange Eingang finden.
Äußerungen können bis spätestens eine Woche nach Beendigung der Auslegungsfrist bei
der Kommune oder bei der Regierung von Schwaben schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. Sie werden, soweit sie überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte beinhalten, im Raumordnungsverfahren verwertet werden.
Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrichtet werden.
Wir bitten, der Regierung von Schwaben über den Vollzug der Auslegung zu berichten und ihr etwaige Äußerungen der Öffentlichkeit zeitnah zu übermitteln. Die Gemeinde kann hierzu eine eigene Stellungnahme abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Freund
DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)
Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d
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