Verträglichkeit der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben
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Verträglichkeit der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben
Verträglichkeit der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben an der Callenberger Straße 16 in Coburg CIMA Beratung + Management GmbH Brienner Straße 45 D-80333 München Tel.: 089-55 118 154 Fax: 089-55 118 250 E-Mail: [email protected] Internet: www.cima.de Bearbeitung Dipl.-Geogr. Michael Seidel Untersuchungsbericht München, 18. Februar 2014 Stadt- und Regionalmarketing City-Management Stadtentwicklung Einzelhandel Wirtschaftsförderung Immobilienentwicklung Personalberatung Tourismus Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße CIMA Beratung + Management GmbH Es wurden Fotos, Grafiken u.a. Abbildungen zu Layoutzwecken und als Platzhalter verwendet, für die keine Nutzungsrechte für einen öffentlichen Gebrauch vorliegen. Die vorliegende Unterlage kann gutachterliche Ausführungen und Bewertungen enthalten, die bei unsachgemäßer Verwendung (z.B. Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung) einen Vermögensschaden verursachen können. 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Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei der CIMA Beratung + Management GmbH in München. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 I Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße INHALTSVERZEICHNIS 1 AUFGABENSTELLUNG .............................................................................. 1 7 ANHANG ............................................................................................ 20 2 VORHABENBESCHREIBUNG UND LEISTUNGSKENNZIFFERN ................................. 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Vorhabenbeschreibung ........................................................................................ 2 Lage im Ort ........................................................................................................... 3 Erreichbarkeit und Integration ............................................................................. 4 Bewertung hinsichtlich der Großflächigkeit ......................................................... 5 Leistungsdaten ..................................................................................................... 5 7.1 7.2 Bestimmung des Einzugsgebietes und des Umsatzpotenzials ............................20 Erhebung des bestehenden Einzelhandelsangebotes und Analyse der örtlichen Situation ..............................................................................................................22 Begriffsdefinitionen.............................................................................................24 Zentrenrelevanz der Sortimente .........................................................................26 Gravitationsmodell der CIMA ..............................................................................27 3 GRUNDLAGEN ....................................................................................... 7 3.1 3.2 Zentralörtliche Bedeutung und Lage Coburgs ...................................................... 7 Beurteilungsgrundlagen von Einzelvorhaben im Einzelhandel ............................ 9 7.3 7.4 7.5 3.2.1 Landesplanerische Vorgaben................................................................................ 9 3.2.2 Beurteilungsgrundlage der Verträglichkeitsuntersuchung................................... 9 4 MARKTSITUATION UND VERKAUFSFLÄCHENBEDARFE IN COBURG ..................... 11 4.1 4.2 4.3 Aktuelle Versorgungssituation in Coburg ........................................................... 11 Ungedeckte Umsatzpotenziale in Coburg .......................................................... 12 Einzugsgebiet ...................................................................................................... 13 5 AUSWIRKUNGSANALYSE ........................................................................ 14 5.1 5.2 5.3 Untersuchung der Verträglichkeit gemäß LEP .................................................... 14 Untersuchung der Verträglichkeit nach Städtebauförderung ............................ 16 Bezug zum ISEK Coburg 2008 ............................................................................. 18 6 VORHABENBEZOGENE VERTRÄGLICHKEITSBEURTEILUNG ................................ 19 CIMA Beratung + Management GmbH 2014 II Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 1 AUFGABENSTELLUNG Ausgangslage und Aufgabenstellung Die vorliegende gutachterliche Bewertung im Auftrag der Jusa Betriebe Gebr. Sagasser GmbH & Co. KG bezieht sich auf die Absicht des Auftraggebers, am Standort Callenberger Straße 16 in Coburg verschiedene Einzelhandelsbetriebe anzusiedeln. Gegenstand der Untersuchung ist zunächst die Frage, inwieweit durch die Realisierung der geplanten Verkaufsflächen eine negative Beeinflussung der zentralen Bereiche umliegender Städte und Gemeinden ausgeschlossen werden kann. Desweiteren sind die Auswirkungen auf die Funktion den Zentralen Versorgungsbereich der Stadt Coburg (Innenstadt) zu betrachten. Es werden die Sortimentsbereiche Lebensmittel, Naturkost/Bio sowie Drogerie- und Parfümerieartikel/ Körperpflegeartikel/ Wasch- und Putzmittel1 in die Untersuchung einbezogen. Dabei wird die Verträglichkeit von Verkaufsflächen aufgrund der zu erwartenden Abschöpfungsquoten aus dem bestehenden Einzelhandel bzw. der Kaufkraftabschöpfung aus dem anzusetzenden Verflechtungsbereich betrachtet. Da die Stadt Coburg in einem im Dezember 2008 vorgelegten Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Leitlinien zur weiteren Einzelhandelsentwicklung festgelegt hat, ist neben der eigentlichen Verträglichkeitsuntersuchung auch die Frage zu klären, ob die geplante Ansiedlung am vorgesehenen Standort als ISEK-konform anzusehen ist. Auftraggeber Jusa Betriebe Gebr. Sagasser GmbH & Co. KG Gärtnersleite 5 96450 Coburg Bearbeitung Dipl.-Geogr. Michael Seidel Stand der Einzelhandelserhebung 20. Januar 2014 Analysezeitraum Januar bis Februar 2014 1 Im Folgenden kurz als „Drogerieartikel“ bezeichnet. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 1 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 2 VORHABENBESCHREIBUNG UND LEISTUNGSKENNZIFFERN 2.1 Vorhabenbeschreibung Die Jusa Betriebe Gebr. Sagasser GmbH & Co. KG plant am Standort Callenberger Straße 16 in Coburg die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters, der die Verlagerung und Verkaufsflächenerweiterung eines am Standort Mohrenstraße 12 in Coburg bestehenden Aldi-Marktes darstellt, sowie die Neuansiedlung eines Drogeriemarktes (als Betreiber ist dm vorgesehen) und eines Biofachmarktes (denn‘s) mit integriertem Backshop. Die Firma Sagasser betreibt am Standort bereits aktuell einen Getränkeabholmarkt (ohne vom Kunden betretbare Verkaufsfläche, der Verkauf erfolgt über Rampe), der in einen Getränkefachmarkt umgewandelt werden soll. Ein bestehender Lotto- und Tabakshop (Fa. Wöhner) bleibt in neuen Räumlichkeiten erhalten. Abb. 1 Grundriss des Vorhabens Die projektierte Einzelhandelsverkaufsfläche des Vorhabens umfasst rd. 2.930 m². Da es sich bei dem vorgesehenen Aldi-Markt um einen zu verlagernden Betrieben handelt, der am Standort Mohrenstraße 12 aktuell rd. 600 m² Verkaufsfläche aufweist, der Sagasser Getränkehandel aktuell rd. 450 m² Verkaufsfläche aufweist und der Lotto- und Tabakshop mit rd. 25 m² bereits besteht, beträgt der Verkaufsflächenzuwachs am Standort Coburg insgesamt rd. 1.855 m². Gemäß den uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Projekt ist dabei folgende Verkaufsflächenzusammensetzung geplant. Tab. 1: Geplante Verkaufsfläche nach Sortimenten Sortiment Lebensmittel Lebensmitteldiscounter Getränkefachmarkt Lotto- und Tabakshop Geplante Verkaufsfläche 1.660 m² 1.020 m² 600 m² 40 m² Naturkost/Bio 540 m² Drogerieartikel 730 m² SUMME 2.930 m² Quelle: Auftraggeber Bearbeitung: CIMA GmbH 2014 Aufgrund seiner Sortiments- und Betriebszusammensetzung ist das Vorhaben als Nahversorgungszentrum anzusehen. Quelle: Bearbeitung: Auftraggeber CIMA GmbH 2014 CIMA Beratung + Management GmbH 2014 2 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 2.2 Lage im Ort Abb. 3: Lage des Standortes Das für die geplante Ansiedlung zur Verfügung stehende Grundstück an der Callenberger Straße 16 liegt im Norden der Kernstadt Coburg und wird zur Zeit bereits durch verschiedene Einzelhandelsbetriebe genutzt. Dazu gehören auch ein Sagasser Getränkehandel sowie ein Lotto- und Tabakshop, die beide am Standort verbleiben werden. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich umfangreiche Wohn- und Büronutzungen. Über die Callenberger Straße bzw. die Raststraße ist die Spitalgasse als Haupteinkaufsbereich der Coburger Innenstadt ab dem Vorhabenareal in 900 Metern Wegstrecke zu erreichen. Abb. 2 Projektareal Projektareal, aktuelle Situation 1a-Lage Innenstadt Quelle: Bearbeitung: Eigene Fotos CIMA GmbH 2014 Abbildung 3 zeigt die Lage des Projekt-Standortes (rote Schraffur) zu der 1aLage der Innenstadt2 (blaue Markierung) und zur angrenzenden Bebauung im Luftbild. 2 Gemäß Lage-Abgrenzung im Rahmen des 2008 verabschiedeten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEK) Coburg, S. 174 CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Quelle: Bearbeitung: GoogleEarth Pro CIMA GmbH 2014 3 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 2.3 Erreichbarkeit und Integration Der Standort an der Callenberger Straße zeichnet sich durch die unmittelbare Nachbarschaft umfänglicher Wohnbebauung aus, die im Süden, Südwesten und Osten des Projektareals anschließt. Durch das Fehlen einer stark befahrenen Straße zwischen dem ProjektStandort und der umliegenden Wohnbebauung ist das Vorhaben gut zu Fuß erreichbar. Gleiches gilt für die Erreichbarkeit per Fahrrad. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist durch die in 100 Meter Entfernung zum Grundstück gelegene Haltestelle Brückenstraße der Stadtbuslinie 1A der Städtischen Werke Überlandwerke Coburg (SÜC) gewährleistet. Montags bis freitags verkehrt die Linie 1A während der Geschäftszeiten im Halbstundentakt, was einer ortsüblichen Anbindung entspricht. Samstags wird die Haltestelle allerdings nur vormittags in einem 2-Stunden-Takt angefahren. Die Linie 1A fährt über 30 Haltestellen an, so dass die Erreichbarkeit aus verschiedensten Bereichen Coburgs zu den Geschäftszeiten gegeben ist. Die Umlandanbindung wird entweder über Umsteigeverbindung oder direkt an der 250m entfernten Haltestelle Kalenderweg durch die Buslinie 8211 des Omnibusverkehr Franken (OVF) hergestellt, die mehrfach werktäglich in unregelmäßigem Takt verkehrt. Aufgrund der unmittelbaren Anbindung der Callenberger Straße an die B4, welche in geringer Entfernung die Autobahn A73 anbindet, ist die PKWErreichbarkeit für den örtlichen und überörtlichen Verkehr günstig. Die Innenstadt kann, wie bereits beschrieben, unmittelbar über die Callenberger oder die Raststraße erreicht werden. Der Standort ist dementsprechend als städtebaulich integriert anzusehen. Diese Einstufung entspricht auch der des ISEK Coburg 20083. Abb. 4: Ausschnitt Netzplan Stadtbus Coburg Haltestelle Brückenstraße Quelle: Bearbeitung: www.suec.de CIMA GmbH 2014 3 Vgl. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Coburg, S. 174 CIMA Beratung + Management GmbH 2014 4 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 2.4 Bewertung hinsichtlich der Großflächigkeit Der gesamte Verkaufsflächenumfang des Vorhabens von 2.930 m² überschreitet die Grenze der Großflächigkeit und somit die Regelvermutungsgrenze des §11 Abs. 3 BauNVO, welche bei 800 m² Verkaufsfläche zu sehen ist. Daher handelt es sich aus landesplanerischer Sicht um ein Einzelhandelsgroßprojekt, bei dem nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung anzunehmen sind. 2.5 Leistungsdaten Die Umsatzprognosen für das Vorhaben, die eine Grundlage für die weiteren Betrachtungen bilden, müssen in zwei Varianten berechnet werden. Einerseits schreibt die Handlungsanleitung für die landesplanerische Überprüfung von Einzelhandelsgroßprojekten in Bayern zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens die Verwendung von durchschnittlichen Flächenleistungen vor. Durch dieses Verfahren wird es möglich, Projekte in kaufkraftschwachen Regionen (in Bayern z. B. einige Landkreise in der Oberpfalz) nach den gleichen Kriterien zu prüfen wie Projekte in kaufkraftstarken Regionen (z. B. die Region München). Datengrundlage ist hier das Bay. StMWIVT 2009. Die Überprüfung der städtebaulichen Auswirkungen eines solchen Vorhabens hat demgegenüber nicht zwingend nach den vorgenannten Kriterien zu erfolgen, sondern soll die tatsächlichen, realistisch anzunehmenden Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung und die städtebaulichen Wirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (z. B. die Innenstadt) ermitteln. In diesem Punkt ist die gutachterliche Einschätzung eines Projektes von entscheidender Bedeutung, die regionale, standort- und betriebsspezifische Besonderheiten am Mikrostandort berücksichtigen muss (z. B. Kaufkraftniveau, betriebsspezifische Umsatzwerte etc.). Datengrundlage sind hier die durchschnittlichen Flächenleistungen nach eigenen Erhebungen und Erfahrungen der CIMA. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Verwendet man entsprechend der Vorgaben der Handlungsanleitung die durchschnittlichen Flächenleistungen, so würde der anzunehmende Jahresumsatz des Vorhabens auf Basis einer durchschnittlichen Flächenleistung von 3.575 €/m² insgesamt rd. 10,48 Mio. € betragen. Diese Werte (siehe Tab. 2) werden der weiteren Betrachtung der landesplanerischen Überprüfung in Kapitel 5.1 zugrunde gelegt. Das Naturkost- und Biosortiment wird von der Landesregierung als Teil des Lebensmittelsortimentes aufgefasst, sodass für den Biomarkt die SupermarktFlächenleistung anzusetzen ist. Der Lotto- und Tabakshop realisiert seine einzelhandelsrelevanten Umsätze überwiegend im Bereich Tabakwaren und wird daher dem Lebensmittelsektor zugeteilt. Da für Tabakwarengeschäfte keine Bay.StMWIVTFlächenleistungen vorliegen, wird hier der Durchschnittswert aller Lebensmittelbetriebstypen angenommen. Tab. 2 Geschätzte Gesamtumsatzerwartung Bay.StMWIVT Geplante Verkaufsfläche nach Betriebstyp und Sortiment Umsatzleistung p.a. (gerundet) Flächenleistung Gesamtumsatz Lebensmitteldiscounter, 1.020 m² 4.700 €/m² 4,79 Mio. € Getränkefachmarkt, 600 m² 1.600 €/m² 0,96 Mio. € Lotto- und Tabakshop, 40 m² 4.340 €/m² 0,17 Mio. € Biomarkt, 540 m² 3.700 €/m² 2,00 Mio. € Drogeriemarkt, 730 m² 3.500 €/m² 2,56 Mio. € GESAMT-Umsatzleistung (brutto) Quelle: Bearbeitung: Ø 3.575 €/m² 10,48 Mio. € Bay.StMWIVT 2009 CIMA GmbH 2014 Im Vergleich zu den landesplanerischen Durchschnittswerten sind die tatsächlich nach unserer Einschätzung zu prognostizierenden Umsatzwerte des Vorhabens höher anzusetzen und liegen auf Basis einer durchschnittlichen Flächenleistung von rd. 4.845 €/m² Verkaufsfläche bei insgesamt rd. 14,20 Mio. € pro Jahr (siehe Tabelle 3 auf der folgenden Seite). 5 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße Tab. 3 Geschätzte Gesamtumsatzerwartung CIMA Geplante Verkaufsfläche nach Betriebstyp und Sortiment Umsatzleistung p.a. (gerundet) Flächenleistung Gesamtumsatz Lebensmitteldiscounter, 1.020 m² 7.000 €/m² 7,14 Mio. € Getränkefachmarkt, 600 m² 2.500 €/m² 1,50 Mio. € Lotto- und Tabakshop, 40 m² 8.000 €/m² 0,32 Mio. € Biomarkt, 540 m² 4.300 €/m² 2,32 Mio. € Drogeriemarkt, 730 m² 4.000 €/m² 2,92 Mio. € GESAMT-Umsatzleistung (brutto) Quelle: Bearbeitung: Ø 4.845 €/m² 14,20 Mio. € eigene Berechnungen; Projektunterlagen CIMA GmbH 2014 Gegenüber der aktuellen Verkaufsflächen-Situation des Getränkeabholmarktes und des Lotto- und Tabakshops am Standort sowie des zu verlagernden AldiMarktes an der Mohrenstraße gehen wir für das Lebensmittelsortiment von einer um 585 m² erweiterten Verkaufsfläche und einem um rd. 4,06 Mio.€ höheren Umsatz aus. Die Werte aus dieser Umsatzsteigerung im Lebensmittelbereich bzw. den in Tabelle 3 angegebenen Umsätzen für die Bereiche Naturkost/Bio und Drogerieartikel werden der städtebaulichen Überprüfung in Kapitel 5.2 zugrunde gelegt. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 6 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 3 GRUNDLAGEN 3.1 Zentralörtliche Bedeutung und Lage Coburgs Die kreisfreie Stadt Coburg liegt im Regierungsbezirk Oberfranken und gehört zur der Region Oberfranken-West. Der Regionalplan weist Coburg als Oberzentrum aus. Oberzentren sollen als Schwerpunkt von überregionaler Bedeutung die Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs versorgen. Die Stadt Coburg liegt außerhalb eines Verdichtungsraumes im ländlichen Raum. Coburg ist Knotenpunkt mehrerer überregionaler Entwicklungsachsen bzw. ist Ausgangspunkt von überregionalen Entwicklungsachsen Die Stadt Coburg weist 41.022 Einwohner auf (Stand: 31.12.2012). Neben der Kernstadt weist Coburg 12 Stadtteile auf. Die Entfernung in die nächstgelegenen Oberzentren beträgt im Süden 54 km nach Bamberg, im Westen 71 km nach Schweinfurt, im Osten 90 km nach Hof und im Norden 119 km nach Erfurt. Dies verdeutlicht eine ausgeprägte Solitärlage des Oberzentrums Coburg. Das Stadtgebiet wird in Nord-Süd-Richtung zentral von der Bundesstraße 4 durchquert. Durch die östlichen Stadtteile verläuft die A73, wodurch die überregionale Anbindung für den Individualverkehr gesichert ist. Im Bahnverkehr ist Coburg über Regionalbahnen an den überregionalen Verkehr angeschlossen. Der nächste ICE-Halt ist in Lichtenfels. Aufgrund des zukünftig wesentlich verbesserten Bahnanschlusses durch den voraussichtlich Ende 2017 kommenden ICE-Haltepunkt ergeben sich für Coburg auch als Einzelhandelszentrum der Region neue Entwicklungschancen. Die Bedeutung des Oberzentrums Coburg als Versorgungsstandort hat sich in den letzten Jahren stetig weiter verstärkt. Dies macht sich auch in der Neuabgrenzung des Einzelhandesspezifischen Verflechtungsbereiches im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP 2013) bemerkbar, der CIMA Beratung + Management GmbH 2014 sich seit der vorhergehenden Abgrenzung im Jahr 2006 um rd. 17.600 Einwohner oder rd. 9,4% erweitert hat. Dieser Einzelhandelsspezifische Verflechtungsbereich der Stadt Coburg bezieht sich laut LEP 2013 auf insgesamt 205.380 Einwohner4 (siehe auch 5.1). 4 Im Vorgriff auf das im Sommer 2013 neu verabschiedete LEP (LEP 2013) wurden bereits Mitte des Jahres 2012 neue Bezugsräume zum Einwohnerstand 21.6.2012 veröffentlicht, die mit dem In-KraftTreten des LEP zum 1.9.2013 bestätigt wurden. 7 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße Karte 1 Zentralörtliche Bedeutung Quelle: Bearbeitung: Regionalplan Oberfranken West, Raumstruktur CIMA GmbH 2014 CIMA Beratung + Management GmbH 2014 8 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 3.2 Beurteilungsgrundlagen von Einzelvorhaben im Einzelhandel 3.2.1 Landesplanerische Vorgaben Nach den allgemeinen Zielen der Landesplanung gelten für die Einzelhandelsentwicklung in Bayern folgende wesentlichen Grundsätze: (1) Die Schaffung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen im Sinne von gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Landesteilen. (2) Die Sicherung und Entwicklung einer verbrauchernahen Versorgung mit Waren des kurzfristigen, täglichen Bedarfs. (3) Der Innenstadt, ihrer funktionalen Vielfalt und Mischung sowie ihrem ökonomischen Gewicht, kommt eine besondere, zentrumsbildende Magnetfunktion zu. Eine Verdrängung des Einzelhandels in Qualität und Vielfalt soll daher vermieden werden. (4) Einzelhandelsgroßprojekte im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO sollen keine wesentliche Beeinträchtigung der wohnortnahen Versorgungsfunktion herbeiführen. (5) In der Handlungsanleitung für die Bewertung von Einzelhandelsprojekten ist ebenfalls zugrunde gelegt, dass sich dabei Bedarfsprüfungen und Konkurrenzschutz für bestehende Unternehmen aus verfassungsrechtlichen Gründen verbieten5. Vorbemerkung zur Bewertung des Vorhabens Gegenstand der vorliegenden Prüfung ist die Fragestellung, ob die vom Vorhabenträger gewünschte Ansiedlung negative Auswirkungen auf die Versor- gungsstruktur erwarten lässt, die eine Verträglichkeit des Vorhabens nach §11 Abs. 3 BauNVO in Frage stellen. Das vorliegende, projektierte Vorhaben entspricht durch den geplanten Verkaufsflächenumfang einem großflächigen Einzelhandelsvorhaben nach § 11 Abs. 3 BauNVO. 3.2.2 Beurteilungsgrundlage der Verträglichkeitsuntersuchung Die Rahmenfaktoren für die folgende gutachterliche Stellungnahme sind: (1) Die Überschreitung der Regelvermutungsgrenze des dargelegten Vorhabens. (2) Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens innerhalb der zugrunde zu legenden Verflechtungsbereiche. Da für die Stadt Coburg seit 2008 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) vorliegt, ist die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den formulierten Entwicklungszielen zu beachten. Die in diesem ISEK als zentrale Lagen (Lage 1a bis 1c) der Innenstadt festgelegten Bereiche können als Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt (ZV Innenstadt) der Stadt Coburg aufgefasst werden, da hier die höchste Dichte kundenorientierter Einrichtungen zu verzeichnen ist. Die Abgrenzung gemäß ISEKBericht ist in der nachfolgenden Karte wiedergegeben. 5 Vgl. StMWiVT: Handlungsanleitung zur landesplanerischen Überprüfung von Einzelhandelsgroßprojekten; 1. August 2002, S.5. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 9 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße Karte 2: Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt (ZV Innenstadt/1A-, 1B-, 1C-Lage) Innenstadt Quelle: ISEK Coburg 2008 Bearbeitung: CIMA GmbH 2014 CIMA Beratung + Management GmbH 2014 10 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 4 MARKTSITUATION UND VERKAUFSFLÄCHENBEDARFE IN COBURG Rd. 7,7 % des gesamten Verkaufsflächenaufkommens der projektrelevanten Sortimente sind aktuell innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches zu verzeichnen. Das städtische Ansiedlungs- und Genehmigungsverhalten ist also bisher auf Lagen außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches konzentriert, was aufgrund des Nahversorgungscharakters der Sortimente auch zu erwarten ist. 4.1 Aktuelle Versorgungssituation in Coburg Die aktuelle Ausstattung Coburgs mit Einzelhandelsverkaufsflächen in den relevanten Sortimentsbereichen wird aus der nachfolgenden tabellarischen Übersicht deutlich (einschließlich der bei Realisierung des Vorhabens zur Verlagerung vorgesehenen Flächen): Tab. 4 Projektrelevante Einzelhandelsverkaufsflächen nach Sortimenten Ist- Verkaufsfläche Sortiment Zentraler Versorgungsbereich Sonstige Innenstadt 1.090 m² 1.619 m² 20.520 m² 23.229 m² Naturkost, Bio 140 m² 90 m² 140 m² 370 m² Drogerieartikel 895 m² 183 m² 2.882 m² 3.960 m² 2.125 m² 1.892 m² 23.542 m² 27.559 m² Nahrungs- und Genussmittel, Getränke SUMME Quelle: Bearbeitung: Sonstiges Coburg Gesamt-Coburg Eigene Erhebungen CIMA GmbH 2014 CIMA Beratung + Management GmbH 2014 11 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 4.2 Ungedeckte Umsatzpotenziale in Coburg Aufbauend auf einer Umsatzschätzung für die im Bestand befindlichen Einzelhandelsbetriebe berechnet sich ein aktueller Gesamtumsatz in den vorhabenrelevanten Sortimenten von rd. 133,51 Mio. Euro. Bezogen auf die Gesamtverkaufsfläche bedeutet dieser Wert eine Flächenleistung6 von rd. 4.845 Euro. Bezieht man die aktuelle Verkaufsflächenausstattung und Umsatzleistung nach Sortimenten auf die in den einzelnen Sortimenten bestehenden Umsatzchancen, so ergeben sich die aktuell am Standort Coburg bestehenden ungedeckten, also nicht realisierten Umsatzpotenziale. Hier ist festzustellen, dass das Vorhaben sowohl im Lebensmittelbereich als auch im Drogeriebereich nicht auf offene Umsatzpotenziale zurückgreifen kann. Die Bindungsquoten, die den in Coburg getätigten sortimentsspezifischen Umsatz in Relation zum zur Verfügung stehenden Umsatzpotenzial7 setzen, liegen in diesen Sortimenten jeweils knapp über 100 Prozent (siehe Tab. 5). Lediglich im Naturkost-/Biobereich besteht ein umfangreicheres ungedecktes Umsatzpotenzial. Im Lebensmittelbereich weist die Stadt Coburg aktuell eine Verkaufsfläche von 0,57 m² pro Einwohner auf. Dies stellt zwar im Vergleich zu anderen, von der CIMA untersuchten Oberzentren keinen überdurchschnittlich hohen Wert dar8, ist aber dennoch unter Berücksichtigung der Angebote im unmittelbaren Umland - hier kommt insbesondere das Real SB-Warenhaus in Dörfles-Esbach zum Tragen - und der dadurch reduzierten Kaufkraftzuflüsse als ausreichende Versorgung anzusehen. Im Bereich der Drogerieartikel kommt das trotz des Wegfalls mehrerer Schlecker-Filialen weiterhin hohe Verkaufsflächenaufkommen dieses Bereiches in Coburg zum Tragen. So bestehen neben den zahlreichen LebensmittelDiscountern sowie Lebensmittel-Vollsortimentern mit umfangreichen Drogerie-Randsortimenten insbesondere die umsatzstarken Drogeriemärkte der spezialisierten Betreiber dm, Müller und Rossmann. Im Naturkost- und Biobereich ist der Standort Coburg mit 2 Reformhäusern des Betreibers Hofmann/Sattran, der Fa. Zimmermann sowie Naturkost Wegwarte durch insgesamt 4 kleinflächige Spezialanbieter und 2 tegutSupermärkten mit einem Biosortiment aufgestellt. Ein Bio-Supermarkt, wie ihn die Planung vorsieht, fehlt jedoch in Coburg. Tab. 5: Ungedeckte Umsatzpotenziale im Coburger Einzelhandel 2014 Aktuelle Bindungsquote Sortiment Nahrungs- und Genussmittel, Getränke Ungedecktes Umsatzpotenzial 101,8 % 0,00 Mio. € Naturkost/Bio 60,5 % 1,02 Mio. € Drogerieartikel 109,3 % 0,00 Mio. € Quelle: Bearbeitung: Eigene Erhebungen und Berechnungen CIMA GmbH 2014 6 Jahresumsatz je Quadratmeter Verkaufsfläche 7 Siehe Begriffserläuterung in Kapitel 7.3 8 Die Vergleichsstädte kommen auf eine Lebensmittel-Verkaufsfläche von 0,59 m² je Einwohner CIMA Beratung + Management GmbH 2014 12 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 4.3 Einzugsgebiet Als Grundlage der Markt- und Umsatzpotenzialanalyse, die mittels des HuffModells (vgl. Kapitel 7.5) ermittelt wurde, dient die einzelhandelsrelevante Kaufkraft der Bevölkerung im Einzugsgebiet. Das vorhabenbezogene Einzugsgebiet ist in der nebenstehenden Karte 4 dargestellt. Die Einwohnerzahl dieses Einzugsgebietes einschließlich Coburgs liegt bei 70.457 (31.12.2012). Auch wenn das Gesamtvorhaben als Nahversorgungszentrum anzusehen ist und eine wesentliche Nahversorgungsfunktion für die nördliche Kernstadt Coburg übernehmen kann, geht das Einzugsgebiet deutlich über Coburg hinaus. Neben Aldi und Sagasser, die jeweils noch 2 weitere Filialen in Coburg betreiben, stellen hier insbesondere der denn’s Biomarkt (Alleinstellung in der Region) sowie der dm-Drogeriemarkt (weiterer Standort im südlichen Stadtgebiet) wesentliche Magneten dar. Coburg verfügt dabei mit einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer von 104,8 über eine über dem deutschen Durchschnitt (100,0) liegende einzelhandelsrelevante Kaufkraft (BBE/CIMA/MBResearch 2013). Auch die Kaufkraft der Orte im Einzugsgebiet liegt meist über dem Bundesdurchschnitt und weist im Mittel einen Wert von 103,6 auf. Karte 4: Einzugsgebiet des Vorhabens Quelle: Bearbeitung: CIMA Beratung + Management GmbH 2014 MS MapPoint 2010, BBE/CIMA/MBResearch 2013 CIMA GmbH 2014 13 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 5 AUSWIRKUNGSANALYSE 5.1 Untersuchung der Verträglichkeit gemäß LEP Nach den allgemeinen Zielen der Landesplanung gelten für die Einzelhandelsentwicklung in Bayern die in Kapitel 3.2.1 des vorliegenden Untersuchungsberichtes aufgeführten Grundsätze. Die Ende 1995 eingeführten Neuregelungen bzw. Vereinfachungen zur landesplanerischen Überprüfung von Einzelhandels-Großprojekten in Bayern weisen als zentrales Prüfkriterium die Orientierung am Verflechtungsbereich auf. Die Berechnung der generellen Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojektes an einem Standort wie Coburg erfolgt seitdem über eine Gegenüberstellung des bestehenden Marktpotentials im Verflechtungsbereich mit dem potentiellen Umsatz des Projektes. Der potenzielle Umsatz darf dann einen durch das LEPZiel (Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013) festgelegten Grenzwert nicht überschreiten, der in der neuen Handlungsanleitung wie folgt festgelegt ist. Abschöpfungsquoten nach dem LEP 2013 Durch Flächenausweisungen für Einzelhandelsgroßprojekte dürfen die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Einzelhandelsgroßprojekte nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Soweit sortimentsspezifische Verkaufsflächen die landesplanerische Relevanzschwelle überschreiten, dürfen Einzelhandelsgroßprojekte soweit in ihnen Nahversorgungsbedarf (hier: Lebensmittel, Naturkost/Bio) oder sonstiger Bedarf (hier: nicht gegeben) verkauft wird, 25 %, soweit in ihnen Innenstadtbedarf (hier: Drogerieartikel) verkauft wird, für die ersten 100.000 Einwohner 30%, für die 100.000 Einwohner übersteigende Bevölkerungszahl 15% der sortimentsspezifischen Kaufkraft im einschlägigen Bezugsraum abschöpfen. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Der Bezugsraum für die maximale Kaufkraftabschöpfung von Nahversorgungsbedarf durch ein Einzelhandelsgroßprojekt ist unabhängig von der Betriebsform einheitlich der landesplanerische Nahbereich, für Gemeinden ohne Nahbereich das Gemeindegebiet. Der Bezugsraum für die maximale Kaufkraftabschöpfung bei Innenstadtbedarf ist der für jeden Zentralen Ort bestimmte Einzelhandelsspezifische Verflechtungsbereich der Standortgemeinde („Verflechtungsbereich“), der die Versorgungsstruktur und Attraktivität eines Zentralen Ortes und seine überörtliche Erreichbarkeit widerspiegelt. Der Bezugsraum für die maximale Kaufkraftabschöpfung bei sonstigem Bedarf ist der im Einzelfall zu bestimmende Projekteinzugsbereich. Der anzusetzende Nahbereich Coburgs umfasst laut Regionalplan die Stadt Coburg und das angrenzende Ahorn und beläuft sich so auf 45.268 Einwohner (31.12.2012). Der Einzelhandelsspezifische Verflechtungsbereich der Stadt Coburg wurde laut LEP 2013 auf insgesamt 205.380 Einwohner festgelegt (siehe Kapitel 3.1). Beide Werte bilden die Grundlage der nachfolgenden Verträglichkeitsberechnungen, da in der perspektivischen Sicht der größere Bezugsraum höhere Abschöpfungsquoten erlaubt und daher umfangreichere Entwicklungsspielräume offen lässt. Die Berechnung zum Einzugsgebiet des Vorhabens in Kapitel 4.3 haben zwar einen abweichenden Einzugsbereich zur Folge, dieser ist jedoch für die Abschöpfungsberechnungen der landesplanerischen Untersuchung im Bereich der durch das Vorhaben geplanten Sortimente nicht relevant. Die gemäß Landesentwicklungsprogramm maximal verträglichen sortimentsspezifischen Verkaufsflächen sind in der nachfolgend abgebildeten Tabelle 6 dargestellt und berechnen sich wie folgt: 14 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße Die Betriebstypen-spezifischen Flächenleistungen in der Spalte „Umsatzannahme in Euro/m² Vkf.“ sind den Angaben der Bayerischen Staatsregierung entnommen und bezeichnen den Mittelwert der von der Staatsregierung vorgegebenen Leistungsspanne. Für den Lebensmittelbereich wurde die höchste, für die geplanten Lebensmittelbetriebstypen gemäß Tabelle 2 angenommene Flächenleistung angesetzt. Einwohnerzahl x sortimentsspezif. Verbrauchsausgabe x Abschöpfungsquote Der aus landesplanerischer Sicht für das Vorhaben anzusetzende Umsatz sollte die jeweiligen Grenzwerte nicht überschreiten, um im Sinne der Landesplanung als verflechtungsbereichsverträglich gelten zu können. Das Landesentwicklungsprogramm geht davon aus, dass eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der zentralen Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung im Einzugsbereich eines Vorhabens bei Einhaltung dieser Grenzwerte entsprechend der angenommenen Richtlinien ausgeschlossen werden kann. Es wird deutlich, dass alle Sortimente im geplanten Umfang aus landesplanerischer Sicht als verträglich anzusehen sind. Tab. 6: Verflechtungsbereichsverträgliche Verkaufsflächen Sortiment/Betriebstyp Einwohnerbasis LEP 2013 Marktpotenzial in Mio. Euro Max. abschöpfbarer Umsatz in Mio. Euro Umsatzannahme in Euro/m² Vkf. Verträgliche Verkaufsfläche Geplante Verkaufsfläche in m² in m² LEP 2013 LEP 2013 (Mittelwert) LEP 2013 LEP 2013 Lebensmittel 45.268 98,04 24,51 4.700 €/m² 5.210 1.660 Naturkost/Bio 45.268 98,04 24,51 3.700 €/m² 6.620 540 Drogerieartikel 205.380 56,48 16,94 3.500 €/m² 4.840 730 Quelle: Bearbeitung: Bayer. Staatsregierung 2009 CIMA GmbH 2014 CIMA Beratung + Management GmbH 2014 15 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 5.2 Untersuchung der Verträglichkeit nach Städtebauförderung Die anzunehmenden Auswirkungen von Einzelhandels-Neuansiedlungen auf die Versorgungsstruktur und den bestehenden Coburger Einzelhandel sind vielschichtig. So wird einerseits die Attraktivität der Stadt als Einzelhandelsstandort insgesamt gesteigert, andererseits stellt jede Angebotserweiterung zugleich eine neue Konkurrenzsituation für die bestehenden Anbieter dar. Hierbei ist insbesondere der Verdrängungseffekt im Einzelhandel des Zentralen Versorgungsbereiches von Interesse, wenn neue Verkaufsflächen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches realisiert werden sollen. Ziel der Stadt Coburg ist es, den Standort nachhaltig über die Ansiedlung moderner Handelskonzepte zu stärken, ohne dass die gewachsenen Strukturen des Zentralen Versorgungsbereiches negativ in ihrer Entwicklungs- und Zukunftsfähigkeit beeinflusst werden. In Anlehnung an ein Urteil des OVG Münster gehen wir davon aus, dass Umsatzverlagerungen ab 7 % (konkret zwischen 7 % und 12 %9) abwägungsrelevant sind und in einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung sämtlicher (städtebaulicher) Kriterien abgewogen werden müssen. Wesentliche städtebauliche Auswirkungen sind laut einer Langzeitstudie der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung ab 10 % Umsatzrückgang der jeweiligen Branche anzunehmen. Zentren-Verträglichkeit In den nachfolgenden Tabellen wird für die vorhabenrelevanten Sortimentsbereiche die jeweilige Umsatzherkunft dargestellt und in Relation zur Umsatzhöhe des Sortimentes in den jeweiligen Quellstandorten gesetzt (prozentuale Abschöpfung). Dabei ist bei der Bezugsgröße in der Lage „Sonstiges Coburg“ 9 Vgl. OVG NRW Az. 7a D 60/99.DE vom 7.12.2000, S. 53ff. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 der Umsatz der zu verlagernden bzw. zu ersetzenden Betriebe (Aldi, Getränkeabholmarkt Sagasser, Fa. Wöhner) jeweils nicht mehr berücksichtigt. Der quantitativen städtebaulichen Auswirkungsanalyse werden die in Kapitel 2.5 tatsächlich vor Ort prognostizierte Umsatzsteigerung bzw. die Umsatzannahmen der Neuansiedlungen zu Grunde gelegt. Wie die folgenden Einzelaufstellungen für die projektrelevanten Sortimente zeigen, berechnen sich dabei überwiegend Abschöpfungsquoten, die deutlich unter 10 % liegen. Wenn die 10%-Abschöpfungen übertreten werden, sind hiervon keine Zentralen Versorgungsbereiche betroffen, sondern die sonstigen Lagen Coburgs (Naturkost/Bio: 18,8%, Drogerieartikel 15,6%). Lebensmittel Umsatz zu Lasten bestehender Anbieter (Mio. €) Umsatz des Vorhabens in Mio. € Offene Umsatzpotenziale in Mio. € Zentraler Versorgungsbereich 4,06* 0,00 0,14 Sonstiges Coburg 2,74 Umlandorte 10 1,18 Umsatz zu Lasten bestehender Anbieter in % des jeweiligen Gesamtumsatzes * Umsatzzuwachs ggü. der Ist-Situation Zentraler Versorgungsbereich 1,8 Sonstiges Coburg 2,6 Umlandorte < 7,0 Im Bereich Lebensmittel geht der Umsatz zu rd. 70% zu Lasten der bereits in Coburg bestehenden Anbieter. Dabei werden die Discountmärkte besonders betroffen sein. Die Abschöpfungsquoten sind jedoch mit 1,8 bzw. 2,6% äußerst 10 Orte des Einzugsgebietes gemäß Kap. 4.3., Karte 4 einschließlich Rödental, in denen Verkaufsflächen des jeweiligen Sortimentes bestehen. 16 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße gering. Die ebenfalls nur geringen aus dem Umland rekrutierten Umsätze sind keinem Einzelstandort in besonderem Maße zuzuordnen. Naturkost/Bio Umsatz zu Lasten bestehender Anbieter (Mio. €) Umsatz des Vorhabens in Mio. € Offene Umsatzpotenziale in Mio. € Zentraler Versorgungsbereich 2,32 1,02 0,05 Sonstiges Coburg 0,18 Umlandorte 8,3 Sonstiges Coburg 18,8 2,09 Offene Umsatzpotenziale in Mio. € Zentraler Versorgungsbereich 2,92 0,00 0,26 Sonstiges Coburg 1,63 Umlandorte 12 1,03 Umsatz zu Lasten bestehender Anbieter in % des jeweiligen Gesamtumsatzes Zentraler Versorgungsbereich 6,2 Sonstiges Coburg 15,6 Umlandorte < 7,0 Umlandorte < 7,0 Im Bereich Naturkost/Bio steht der Ansiedlung ein hohes offenes Umsatzpotenzial zur Verfügung. Durch die Neuheit eines eigenständigen BioSupermarktes am Standort Coburg ist davon auszugehen, dass zusätzliche Kaufkraftzuflüsse von außen zu erwarten sind. Daher geht der Umsatz zu einem großen Teil zu Lasten des Umlandes. Die hohen ungedeckten Umsatzpotenziale zeigen jedoch, dass diese Umsätze auch funktional dem Oberzentrum Coburg zuzuordnen sind. In Coburg liegen die Abschöpfungsquoten aus dem Zentralen Versorgungsbereich mit 8,3% über dem Grenzwert von 7%, jedoch unter der 10%-Schwelle. Unter Abwägung der leicht über 7% liegenden Abschöpfung mit den durch einen neuen Bio-Supermarkt erwartbaren Effekten der Kaufkraft-Rückholung und zusätzlichen Kaufkraftbindung am Oberzentrum Coburg sehen wir die Abschöpfung als insgesamt verträglich an. Aus den sonstigen Lagen werden rd. 18,8% abgeschöpft. 11 Orte des Einzugsgebietes gemäß Kap. 4.3., Karte 4 einschließlich weiterer Konkurrenzorte, in denen Verkaufsflächen des jeweiligen Sortimentes bestehen. Die nächsten Bio-Supermärkte sind vergleichsweise weit entfernt (Kronach, Lichtenfels, Bamberg) weshalb davon auszugehen ist, das die Verbrauchsausgaben im Raum Coburg zur Zeit zu einem Teil gar nicht realisiert werden. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Umsatz zu Lasten bestehender Anbieter (Mio. €) Umsatz des Vorhabens in Mio. € 11 Umsatz zu Lasten bestehender Anbieter in % des jeweiligen Gesamtumsatzes Zentraler Versorgungsbereich Drogerieartikel Auch im Bereich Drogerieartikel sind keine offenen Umsatzpotenziale vorhanden, so dass für Coburg eher geringe zusätzliche Kaufkraftzuflüsse von außen zu erwarten sind. Die zu erwartenden Umsatzrückgänge betreffen die Drogerieabteilungen der größeren Lebensmittelvollsortimenter sowie die Drogeriemärkte. Insgesamt liegt die Abschöpfungsquote aus dem Zentralen Versorgungsbereich Coburgs mit 6,2% niedrig, doch werden aus den sonstigen Lagen rd. 15,6% abgeschöpft. Einzelstandorte im Umland sind aufgrund der geringen Abschöpfung von 1,03 Mio. € nicht in besonderem Maße von dem Ansiedlungsvorhaben betroffen. Unter der Prämisse, dass das Vorhaben nicht mehr als 10 % des derzeit im Zentralen Versorgungsbereich Coburgs realisierten Umsatzes abschöpft, sind die geplanten Verkaufsflächen als verträglich anzusehen. Für die Sortimentsbereiche Naturkost/Bio sowie Drogerieartikel berechnen sich zwar erhöhte Abschöpfungen aus dem Coburger Einzelhandelsbestand außerhalb des Zentralen Versorgungbereiches, doch fallen diese Betriebe nicht unter die beson- 12 Orte des Einzugsgebietes gemäß Kap. 4.3., Karte 4 einschließlich weiterer Konkurrenzorte, in denen Verkaufsflächen des jeweiligen Sortimentes bestehen. 17 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße dere Schutzwürdigkeit, die Betrieben im Zentralen Versorgungsbereich zukommt. Nahversorgungsfunktion Das Vorhaben kann am geplanten Standort in seiner Zusammensetzung aus Lebensmittel-, Naturkost- und Drogerieangebot eine wesentliche Nahversorgungsfunktion für den Coburger Norden übernehmen. Der Standort grenzt an umfangreiche Wohnbebauung und ist fußläufig aus verdichteten Wohngebieten gut erreichbar. Dies ist insbesondere für Aldi bemerkenswert, da sich zahlreiche andere Aldi-Neuansiedlungen eher durch eine autoorientierte Lage abseits der Wohngebiete auszeichnen. Die aus stadträumlicher Sicht nur geringfügige Verlagerung des Aldi-Marktes – der neue Standort ist nur knapp 400 Meter Luftlinie vom Altstandort entfernt – bedeutet trotz der Innenstadtnähe eine Einschränkung der innerstädtischen Lebensmittelversorgung. Zwar ist der bisherige Aldi-Standort außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches gelegen, doch liegt er innerhalb der im Rahmen des ISEK abgegrenzten Innenstadt. Da mit der Verlagerung eine Verbesserung der Nahversorgung in der nördlichen Kernstadt einhergeht, ist die Verlagerung dennoch nicht negativ zu bewerten. Der mit der Verlagerung des Aldi-Marktes einhergehende Verkaufsflächenausbau kommt modernen Kundenerwartungen und sortimentsbezogenen Anforderungen nach einer größeren Verkaufsfläche entgegen. Zudem wird Nahversorgung zukünftig verstärkt auf die speziellen Bedürfnisse älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen einzugehen haben, die breitere Gänge und niedrigere Regale bevorzugen. Dies zieht bereits bei gleichbleibender Artikelzahl eine größere Verkaufsfläche nach sich. Um die Versorgungsfunktion des Marktes auch in Zukunft in kundengerechter Form sicherzustellen, ist die Verkaufsflächenerweiterung daher als sinnvoll anzusehen. Gleiches gilt für die Modernisierung des zur Zeit als Getränkeabholmarkt mit reinem Rampenverkauf konzipierten Sagasser-Marktes. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 5.3 Bezug zum ISEK Coburg 2008 Das „Sagasser-Gelände“ wird im ISEK als eine von vier ausgewiesenen „Schlüsselflächen Innenentwicklung“ aufgeführt (S. 119). Für das Areal werden Möglichkeiten gesehen, „in ebener zentraler Lage gemischte Nutzungen unter Ausnutzung der Lagequalitäten auf dem Grundstück zu realisieren“ (S. 119). Auf Seite 92 des ISEK wir das Gelände als „Schlüsselfläche für die Innenentwicklung Wohnen“ bezeichnet. Durch den Erhalt der Versorgungsfunktion auf dem Grundstück ist eine Wohnnutzung im Rahmen der vorliegenden Planung nicht vorgesehen. Die „Lagequalität“, die für den Ausbau als Nahversorgungsstandort spricht, wird jedoch genutzt. Die Weiternutzung eines bestehenden integrierten Standortes entspricht dabei auch unter dem Aspekt des Flächensparens den ISEK-Zielen. Auf Seite 120 wird die „Vermeidung unnötiger Flächenversiegelung“ als Ziel genannt. Ergänzend wird auf Seite 122 als Ziel einer nachhaltigen Entwicklung auf den „sparsamen Umgang mit Landschaft und Infrastrukturkosten“ Bezug genommen. Insgesamt zielen die Empfehlungen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2008 auf die Stärkung einer ausgewogenen Nahversorgung im Umfeld der Wohngebiete ab. Im Text (S. 67) wird folgende Empfehlung zur Ansiedlungs-Priorisierung gegeben: „Die Ansiedlung (nahversorgungsrelevanter Branchen) nicht nur in der Innenstadt sondern auch in Wohnstandortnähe ist notwendig, um die Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit den Gütern des täglichen Bedarfs – insbesondere mit Lebensmitteln – zu sichern und das durch diese häufig nachgefragten Güter entstehende Verkehrsaufkommen über das Prinzip der kurzen Wege zu reduzieren.“ Unter Berücksichtigung der Vorgaben des 2008er Konzeptes ist der Standort Callenberger Straße daher als Einzelhandelsstandort positiv zu beurteilen. 18 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 6 VORHABENBEZOGENE VERTRÄGLICHKEITSBEURTEILUNG Die projektierten Einzelhandelsflächen sind in der städtebaulichen Sicht als zentrenverträglich anzusehen. Die Abschöpfungsquoten aus den Zentralen Versorgungsbereichen Coburgs sowie dem Umland liegen unterhalb des verträglichkeitsrelevanten Grenzwertes von 10%. Durch die geplanten Ansiedlungen in der vorgesehenen Größenordnung sind daher keine Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit Zentraler Versorgungsbereiche zu erwarten. Entsprechend den landesplanerischen Vorgaben durch LEP 2013 ist die Ansiedlung am Standort Coburg insgesamt als raumverträglich einzustufen. Das Gelände an der Callenberger Straße ist als innenstadtnaher integrierter Standort anzusehen, der sich durch einen maßgeblichen Anteil fußläufig erreichbarer Wohnbebauung im Umfeld auszeichnet. Daher entspricht die Ansiedlung den Vorgaben des ISEK Coburg 2008 sowie den Zielen, die sich die Stadt Coburg mit dem ISEK für die weitere Entwicklung gesetzt hat. Mit dem Vorhaben wird eine von vier im ISEK festgelegten „Schlüsselflächen Innenentwicklung“ einer attraktiven und für die Versorgungssituation der nördlichen Kernstadt sinnvollen Nutzung zugeführt. Die bestehenden Gebäude entsprechen weder im Verkaufsflächenzuschnitt noch in der Architektur den modernen Kundenansprüchen. Der geplante Neubau erscheint daher als notwendig, um den Bestand der momentan bereits ansässigen Betriebe (Sagasser und Wöhner) und ihre ihnen insbesondere im Bereich der Nahversorgung und Kundenbindung zukommende Funktion zu sichern. Das Vorhaben entspricht in seiner Sortiments- und Betriebszusammensetzung einem ausgewogenen Nahversorgungszentrum, das am vorgesehenen Standort eine wichtige Funktion in der Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete wahrnehmen kann. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Der Verkaufsraum-Zuschnitt eines Lebensmittelmarktes sollte in Hinsicht auf gestiegene Kundenansprüche und die speziellen Bedürfnisse älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen möglichst wenig beengt sein. Die Verkaufsflächenerweiterung des zu verlagernden Aldi-Marktes erscheint daher als sinnvoll und notwendig, um den Bestand des Betriebes und seine ihm im Bereich der Nahversorgung zukommende Funktion zu sichern. Aus den genannten Gründen entspricht die geplante Ansiedlung den Zielen einer positiven Stadtentwicklung. Eine negative Beeinflussung des Einzelhandels im Zentralen Versorgungsbereich ist über den normalen Wettbewerb hinaus nicht zu erwarten. Eine Gefährdung des bestehenden Einzelhandels sowie eine Beeinträchtigung der Zentrenentwicklung des Umlandes in unerwünschter Weise können ausgeschlossen werden. Aus Sicht der CIMA kann das Vorhaben eine Genehmigung erhalten. Abschließend noch ein Hinweis zum Alt-Standort des Aldi-Marktes an der Mohrenstraße. Gemäß Seite 143 des ISEK gilt das Ziel, „die Innenstadt in ihrer Einzelhandelsfunktion zu stärken“. Aufgrund der innerstädtischen Lage wäre daher unter Berücksichtigung der ISEK-Vorgaben grundsätzlich eine erneute Einzelhandelsansiedlung möglich. 19 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 7 ANHANG 7.1 Bestimmung des Einzugsgebietes und des Umsatzpotenzials Das Marktgebiet für den Einzelhandel Coburgs wurde mit dem computergestützten Simulationsmodell HUFF berechnet. Einflussgrößen für die Berechnung des Marktgebietes sind: Geographische, örtliche und verkehrsbedingte Faktoren, Zeitdistanzen (Messungen der Wegezeiten) zwischen den Wohnorten der Konsumenten und den zentralen Einkaufsorten im Einzugsbereich, - Attraktivität konkurrierender Einkaufsorte gemessen an der Kaufkraft, - Attraktivität konkurrierender Einkaufsorte gemessen an Zentralitätsindices der verschiedenen Bedarfsbereiche. Das einzelhandelsrelevante Nachfragepotenzial leitet sich ab aus: der Attraktivität der Konkurrenzorte, der geographischen Lage der Konkurrenzorte, der Einwohnerzahl im Einzugsbereich, den Kaufkraftverhältnissen im Einzugsbereich und den einzelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben pro Kopf und Jahr. In das Simulationsmodell wurden neben Coburg weitere 126 Städte und Gemeinden bzw. Postleitzahlbereiche einbezogen. Das tatsächliche Einzugsgebiet umfasst jedoch nur diejenigen Standorte, aus denen ein nennenswerter Anteil der verfügbaren einzelhandelsrelevanten Kaufkraft realistischerweise nach Coburg fließen kann. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer wird nach der folgenden Formel berechnet: KK(Coburg) / E(Coburg) * 100 Dabei ist: KK(Coburg) = Einzelhandelsrelevante Kaufkraft Coburgs in ‰ der einzelhandelsrelevanten Gesamtkaufkraft in Deutschland E(Coburg) = Einwohnerzahl Coburgs in ‰ der Einwohnerzahl Deutschlands Durch diese Berechnung wird, unabhängig von der Größe des Ortes, das für Ausgaben im Einzelhandel verfügbare Netto-Einkommen pro Einwohner im Vergleich zum Bundesdurchschnitt bestimmt. Dabei ist der Bundesdurchschnitt stets 100 %. Geht man zur Anschauung von einem Bundesdurchschnitt von 5.000 Euro aus 13, so würde einem Ort mit einem einzelhandelsrelevanten Ausgabepotenzial von 5.500 Euro die Kaufkraftkennziffer 110,0 zugewiesen, einem Ort mit 4.500 Euro entsprechend die Kennziffer 90,0. 13 die aktuellen Zahlen basieren auf einem Durchschnittswert von genau 5.506 € CIMA Beratung + Management GmbH 2014 20 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße Grundlage für die Potenzialberechnung im Einzelhandel sind die jährlichen Verbrauchsausgaben pro Kopf der Bevölkerung. Hierzu liegen Daten vor, die aus umfangreichem, sekundärstatistischem Material, Eigenerhebungen im Rahmen von Standortanalysen und Betriebsberatungen resultieren. Keine Berücksichtigung finden dabei die Verbrauchsausgaben für Kraftfahrzeuge, Landmaschinen, Brennstoffe und Mineralölerzeugnisse. Charakteristisch für den kurzfristigen Bedarf (v. a. Lebensmittel) ist, dass vergleichsweise häufig kleine Mengen eingekauft werden und ein dichtes Netz von Verkaufseinrichtungen auch in kleineren Ortschaften die Erledigung zahlreicher Einkäufe ermöglicht. Im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich (Textilien, Elektrogeräte, Möbel usw.) befinden sich Versorgungseinrichtungen in der Regel in den größeren zentralen Orten. Einkäufe werden häufig mit dem Auto durchgeführt und sind seltener als im kurzfristigen Bereich. Dem Einkauf geht in der Regel auch ein intensiverer Auswahl- und Vergleichsprozess voraus. Die ausgegebenen Beträge pro Einkauf sind dabei erheblich höher. Die Nachfragepotenziale in den einzelnen Warengruppen ergeben sich aus dem Produkt der (rein rechnerisch) gebundenen Einwohner und den Pro-KopfVerbrauchsausgaben. Unter der Berücksichtigung branchenspezifischer Verkaufsflächenproduktivitäten lassen sich schließlich aus den Umsatzpotenzialen die erforderlichen Verkaufsflächen ableiten. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 21 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 7.2 Erhebung des bestehenden Einzelhandelsangebotes und Analyse der örtlichen Situation Im Rahmen der Untersuchung wurde in Coburg eine Bestandsaufnahme aller projektrelevanten Einzelhandelsbetriebe durchgeführt. Entscheidendes Kriterium für die Erfassung eines Betriebes ist dabei die Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Erhebung von einer branchentypischen Geschäftstätigkeit ausgegangen werden kann. Die Klassifizierung aller erfassten Betriebe erfolgte nach folgenden Merkmalen: Lage des Betriebes (Ortszentrum, integrierte Lage, nicht integrierte Lage) Branche und Betriebstyp Verkaufsfläche und Sortimentsniveau Die Zuordnung eines Betriebes zu einer Branche orientiert sich grundsätzlich am Schwerpunkt des angebotenen Sortiments. Handelt es sich um Betriebe mit mehreren Sortimentsbereichen (z. B. SB-Warenhäuser), so wird für die Bestimmung der gesamten Verkaufsfläche je Branche im betreffenden Untersuchungsort eine Aufspaltung in alle wesentlichen Warengruppen vorgenommen. Nicht zum Einzelhandel werden der Handel mit Kraftfahrzeugen und der Brennstoffhandel gezählt. Tankstellen-Shops werden jedoch aufgenommen. Reinigungen, Reisebüros, Videotheken und Autovermietungen zählen nicht zum Einzelhandel, ebenso wie Friseure, Schneidereien und Schuhmacher. Apotheken, Optiker, Bäcker und Metzger werden dagegen zum Einzelhandel gezählt, da hier die Handelsfunktion im Vordergrund steht. Insgesamt erhebt die CIMA folgende 32 Branchen: CIMA Beratung + Management GmbH 2014 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Lebensmittel Reformwaren Apotheken Drogerien, Parfümerien Schnittblumen (nur Fachgeschäft) Zeitschriften Oberbekleidung Wäsche, Strümpfe, sonst. Bekleidung Heimtextilien, Kurzwaren, Handarbeitsbedarf Sportartikel Schuhe Sanitätshäuser Bücher Papier, Büro, Schreibwaren Spielwaren/Hobby/Basteln Zoobedarf Möbel Antiquitäten, Kunstgegenstände Bau- und Heimwerkerbedarf Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswaren Farben, Lacke, Tapeten, Bodenbeläge Elektrogeräte, Leuchten Unterhaltungselektronik Foto Optik Uhren, Schmuck Lederwaren Musikinstrumente, Musikalien, Sammlerbedarf, Waffen Fahrräder Kfz-Zubehör Büromaschinen, -einrichtung, PC Gartenbedarf 22 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße Die Klassifizierung der Betriebstypen orientiert sich an folgenden Kriterien: Bedienungsform Preisniveau Sortimentstiefe und -breite Verkaufsfläche Wir unterscheiden zwischen folgenden Einzelhandels-Betriebstypen: Fachgeschäft Sehr unterschiedliche Verkaufsflächengrößen, branchenspezialisiert, tiefes Sortiment, in der Regel umfangreiche Beratung und Kundenservice (als Filialisten sind z.B. Benetton oder Fielmann zu nennen). Fachmarkt Meist großflächiges Nonfood-Fachgeschäft (Ausnahme: Getränkemärkte) mit bestimmtem Branchenschwerpunkt, mit breitem und tiefem Sortimentsangebot, in der Regel viel Selbstbedienung und Vorwahl, oft knappe Personalbesetzung (z.B. Obi, Vögele, Media-Markt, Deichmann, ARO-Teppichwelt). Fachmarktzentren vereinen zahlreiche unterschiedliche Fachmarktkonzeptionen unter einem Dach oder auch in offener Bauweise. Shopping-Center Großflächige Konzentration vieler Einzelhandelsfachgeschäfte diverser Branchen, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe meist unter einem Dach, oft ergänzt durch Fachmärkte, Kaufhäuser, Warenhäuser und Verbrauchermärkte; großes Angebot an Kundenparkplätzen; i.d.R. zentrale Verwaltung und Gemeinschaftswerbung. Errichtung häufig aufgrund zentraler Planung. Oft werden bestehende Einkaufszentren auch weiterentwickelt und vergrößert, mit der Folge, dass sich eine gravierende Veränderung der Wettbewerbssituation ergeben kann (z.B. Olympia-Einkaufszentrum in München). CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Supermarkt Ca. 400 bis 3.000 m² Verkaufsfläche, Lebensmittelvollsortiment inkl. Frischfleisch, ab 800 m² Verkaufsfläche bereits höherer Nonfood-Anteil: Umsatzanteil ca. 10 - 15 %, Flächenanteil ca. 10 - 25 % (z.B. Rewe, Edeka, Tengelmann). Lebensmittel- Discounter Meist Betriebsgrößen zwischen ca. 700 und 1.200 m² Verkaufsfläche, ausgewähltes, spezialisiertes Sortiment mit relativ niedriger Artikelzahl, grundsätzlich ohne Bedienungsabteilungen, preisaggressiv, weiter zunehmender Nonfood-Umsatzanteil (Aldi, Lidl, Norma). Verbrauchermarkt Verkaufsfläche ca. 3.000 bis 5.000 m², Lebensmittelvollsortiment, mit zunehmender Fläche ansteigender Flächenanteil an Nonfood-Abteilungen (Gebrauchsgüter), Nonfood-Umsatzanteil ca. 10 - 40 %, Nonfood-Flächenanteil ca. 20 - 50 % (Kaufland). SB-Warenhaus Verkaufsfläche über 5.000 m², neben einer leistungsfähigen Lebensmittelabteilung (Umsatzanteil i.d.R. über 50 %) umfangreiche Nonfood-Abteilungen: Nonfood-Umsatzanteil ca. 35 - 50 %, Nonfood-Flächenanteil ca. 50 - 75 %. Standort häufig peripher, großes Angebot an eigenen Kundenparkplätzen (Globus, Real). Warenhaus In der Regel Verkaufsfläche über 3.000 m², in zentraler Lage, meist mit Lebensmittelabteilung, breites und tiefes Sortiment, hier überwiegend Vorwahlsystem und Bedienung (Karstadt, Galeria Kaufhof). Kaufhaus In der Regel Verkaufsfläche über 1.000 m², in zentraler Lage, breites, tiefes Nonfood-Sortiment, im Gegensatz zum Warenhaus meist mit bestimmtem Branchenschwerpunkt, oft Textil (C&A, H&M). 23 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 7.3 Begriffsdefinitionen Abschöpfungsquote Bedeutung: Die Abschöpfungsquote (auch Bindungsquote oder Umsatzbindungsfaktor) bezeichnet denjenigen Umsatzanteil am gesamten bindungsfähigen Umsatzpotenzial, der zu einem Zeitpunkt x tatsächlich erzielt wird. Berechnung: Die Berechnung kann branchenbezogen oder branchenübergreifend erfolgen. Berechnungsbasis ist der tatsächlich erzielte Umsatz einer Branche/eines Ortes dividiert durch das (bindungsfähige) Umsatzpotenzial dieser Branche/des Ortes. Kaufkraft (nominal / real) Bedeutung: Die nominale Kaufkraft bezeichnet diejenige Geldmenge, die den privaten Haushalten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zur Verfügung steht. Sie setzt sich zusammen aus dem verfügbaren Netto-Einkommen zuzüglich der Entnahmen aus Ersparnissen und aufgenommener Kredite, abzüglich der Bildung von Ersparnissen und der Tilgung von Schulden. Die reale Kaufkraft berücksichtigt das regional sehr unterschiedliche Niveau von Löhnen/Gehältern und Lebenshaltungskosten. Einzugsgebiet Bedeutung: Die Größe des Einzugsgebiets eines Ortes bestimmt zu einem wesentlichen Anteil die Höhe seines bindungsfähigen Umsatzpotenzials. Berechnung und Abgrenzung: Einflussgrößen zur Bestimmung des Einzugsgebiets sind v.a. Kaufkraftkennziffer (KKZ) Bedeutung: Die KKZ bezeichnet die allgemeine Kaufkraft einer Gemeinde pro Einwohner im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (unabhängig von der Größe der Gemeinde). Berechnung: Aus der Einkommensteuer-Statistik der Städte und Gemeinden wird das gesamte im Ort verfügbare Netto-Einkommen aufsummiert und durch die Zahl der Einwohner geteilt. Daraus ergibt sich ein bestimmtes ortsspezifisches Pro-Kopf-Einkommen. Der Bundesdurchschnitt dieses Pro-KopfEinkommens wird gleich 100 gesetzt. Bei den aktuellen 19.221 € würde einem Ort mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 21.143 € die KKZ 110,0 zugewiesen, einem Ort mit € 17.299 entsprechend die KKZ 90,0. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft (Bundesdurchschnitt 5.506 €) bezieht sich nur auf Ausgaben im Einzelhandel. die Zeitdistanzen von den Wohnorten der Konsumenten zu den zentralen Einkaufsorten in der Region; die Marktpotenziale der Gemeinden des potentiellen Einzugsgebiets; die Attraktivitätsgrade der konkurrierenden Einkaufsorte; die unterschiedliche Distanzempfindlichkeit und Ausgabebereitschaft für Güter des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs. Die Abgrenzung erfolgt i.d.R. nach Bedarfsbereichen für Güter des kurz-, mittel- und langfristigen Bereichs. Zum Einzugsgebiet zählen alle Gemeinden, aus denen mindestens 10 % der verfügbaren Kaufkraft in den Untersuchungsort fließen. Dabei ist zu beachten, dass v.a. in Verdichtungsräumen eine unter 10 % liegende Kaufkraftbindung in €-Werten einen erheblichen Umfang erreichen kann. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Marktpotenzial Bedeutung: Das Marktpotenzial bezeichnet das potenzielle Ausgabevolumen eines Ortes im Einzelhandel auf Basis seiner Einwohnerzahl (ohne Kaufkraftzuund -abflüsse aus dem Einzugsgebiet). Berechnung: Berechnungsbasis sind die jährlich neu ermittelten durchschnittlichen einzelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben pro Kopf in der BRD, mul- 24 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße tipliziert mit der Einwohnerzahl des Ortes und der ortsspezifischen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft in Prozent. Umsatzpotenzial (bindungsfähiges) Bedeutung: Das bindungsfähige Umsatzpotenzial bezeichnet den Umfang des Umsatzes, den ein Ort auf Basis seinen eigenen, lokalen Marktpotenzials, abzüglich der Kaufkraftabflüsse der eigenen Bevölkerung und zuzüglich der Kaufkraftzuflüsse der Bewohner des Einzugsgebiets, rechnerisch erreichen kann. Berechnung: Vom ermittelten lokalen Marktpotenzial wird der zu erwartende Kaufkraftabfluss der örtlichen Bevölkerung abgezogen und der zu erwartende Kaufkraftzufluss aus dem Einzugsgebiet hinzugerechnet (Ermittlung des zu erwartenden Kaufkraftzu- bzw. -abflusses über Einfluss von Entfernung und Attraktivität der Konkurrenzzentren = Distanz-Matrix-Modell nach HUFF). Umsatzkennziffer (UKZ) Bedeutung: Die UKZ bezeichnet die Umsatzkraft einer Gemeinde pro Einwohner (also nicht den Umsatz pro Einwohner!). Da am Umsatz eines Ortes zu beträchtlichen Teilen auch die Bewohner des Umlandes beteiligt sind, ist der Umsatz bzw. die Umsatzkennziffer Ausdruck der Zentralität eines Ortes und ein Kriterium für die Beurteilung seiner Standortattraktivität. Berechnungsbasis: Berechnungsbasis ist der (von MB Research jährlich geschätzte) örtliche Einzelhandelsumsatz (ohne Kfz/Mineralöl, aber mit Einzelhandels-Nahrungsmittelhandwerk wie Bäcker/Metzger). Wie bei der KKZ wird der ortspezifische Wert mit dem Bundesdurchschnitt verglichen und auf die Einwohnerzahl des Ortes bezogen. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Einzelhandelszentralität Die Einzelhandelszentralität eines Ortes beschreibt das Verhältnis des am Ort getätigten Einzelhandelsumsatzes zu der am Ort vorhandenen Nachfrage. Wenn die Zentralität einen Wert von über 100 % einnimmt, so fließt Kaufkraft aus dem Umland in den Ort, die die Abflüsse übersteigt. Liegt die Zentralität unter 100 %, so existieren Abflüsse von Kaufkraft, die nicht durch die Zuflüsse kompensiert werden können. Je größer die Zentralität eines Ortes ist, desto größer ist seine Sogkraft auf die Kaufkraft im Umland. Die Zentralität eines Ortes wird z.B. durch die Qualität und Quantität an Verkaufsfläche, den Branchenmix, die Verkehrsanbindung und die Kaufkraft im Marktgebiet gesteuert. Verkaufsfläche Bedeutung: Die Verkaufsfläche bezeichnet den Teil eines Einzelhandelsbetriebes, der für den Kunden begehbar ist und dem Ziel dient, Verkaufsabschlüsse zu tätigen. Dazu gehören der Eingangsbereich, die Standfläche von Einrichtungsgegenständen, Ausstellungsflächen und Schaufenster, die Fläche von Bedientheken mit der dahinter liegenden, für den Kunden sichtbaren Fläche, Umkleidekabinen, Gänge, Kassenzonen, Pack- und Entsorgungszonen, Windfänge und Freiflächen, die nicht nur temporär genutzt werden. Nicht zur Verkaufsfläche gehören demnach z.B. Lager-, Anlieferungs-, Sozial- und Büroräume. Diese bilden gemeinsam mit der Verkaufsfläche die Nutzfläche eines Betriebs, die auch als Gesamtmietfläche oder GLA Gross leasable area bezeichnet wird. Verkehrsflächen in Passagen oder Einkaufszentren werden ebenso nicht zur Verkaufsfläche gezählt. 25 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße 7.4 Zentrenrelevanz der Sortimente Die nachfolgende Aufstellung ist dem ISEK Coburg 2008 (S. 67) entnommen. Diese „Coburger Liste“ unterscheidet folgende Sortimente nach ihrer Zentrenrelevanz: Liste zentrenrelevanter Waren (Coburger Liste) Antiquitäten, Kunstgegenstände Bastelartikel, Briefmarken Bücher EDV-Bedarf, Telekom Foto und Zubehör, Optik Geschenkartikel, Devotionalien Glas-Porzellan-Keramik, Haushaltswaren Heimtextilien [Handtücher, Bettwäsche] Kaffee und Tee, Weine und Spirituosen, Feinkost, Raucherartikel Kurz- und Strickwaren, Handarbeitsartikel, Stoffe Lederwaren, Pelze, Reisegepäck Musikinstrumente, Musikalien Ober- und Unterbekleidung Orthopädische und medizinische Produkte Papierwaren, Schreibwaren Parfümeriewaren, Kosmetika Schuhe Spielwaren Sport- und Outdoorartikel Uhren und Schmuck Baby- und Kinderartikel CIMA Beratung + Management GmbH 2014 Campingartikel, Jagd- und Angelbedarf Fahrräder und Zubehör Groß- und Kleinelektro, Leuchten, Unterhaltungselektronik, Ton- und Bildträger Waffen, feinmechanische Erzeugnisse Zooartikel, Tiere, Tiernahrung. Daneben zählen die folgenden nahversorgungsrelevanten Branchen des kurzfristigen Bedarfsbereichs, deren Ansiedlung wohngebietsnah oder möglichst in der Innenstadt vorgenommen werden sollte, zu den innenstadtrelevanten Sortimenten gemäß „Coburger Liste“: Nahrungs- und Genussmittel allgemein Drogeriewaren, Körperpflege-Artikel, Wasch- und Putzmittel Arzneimittel, Reformwaren, Naturkost Zeitungen, Zeitschriften Blumen und Kleinpflanzen. Liste nicht innenstadtrelevanter Waren (Coburger Liste) Autozubehör, -teile, -reifen Badeinrichtung, Installationsmaterial, Sanitärerzeugnisse Baumarktartikel, Bauelemente, Baustoffe, Eisenwaren Boote und Zubehör Brennstoffe, Holz- und Holzmaterialien, Kohle, Mineralölerzeugnisse Büroeinrichtung, Büromöbel Farben, Lacke, Tapeten, Teppiche, Bodenbeläge Gartenartikel, Gartenbedarf, Pflanzen Möbel, Küchen. 26 Verträglichkeitsuntersuchung Coburg Callenberger Straße Soweit im Einzelfall bestimmte Sortimente in keiner der Listen aufgeführt sind, sind sie nach sachlogischem Zusammenhang einer der jeweiligen Artikelgruppen zuzuordnen. 7.5 Gravitationsmodell der CIMA Zur Prognose der von Einzelhandelsvorhaben ausgehenden Veränderungen von Kaufkraftströmen und den daraus resultierenden Umsatzverlagerungen haben sich in der Einzelhandelsforschung und -begutachtung mathematischstatistische Modelle bewährt, die entsprechend der Methodik zur Abgrenzung von Markt- und Einzugsgebieten auf gravitationstheoretischen Ansätzen basieren. Die CIMA hat auf der Basis des ursprünglich von D. L. Huff entwickelten Modells ein eigenes, rechnergestütztes Simulationsmodell entwickelt, bei dem verschiedene, für den Untersuchungsraum relevante Kennwerte berücksichtigt werden können. Dieses erweiterte, differenzierte Modell berücksichtigt folgende Einflussgrößen: Geographische, örtliche und verkehrsbedingte Faktoren, Zeitdistanzen (Messungen der Wegezeiten mit Hilfe von Routenplanern) zwischen den Wohnorten der Konsumenten und den zentralen Einkaufsorten im Einzugsbereich, Attraktivität konkurrierender Einkaufsorte gemessen am Einzelhandelsumsatz, Attraktivität konkurrierender Einkaufsorte gemessen an Zentralitätsindices der verschiedenen Bedarfsbereiche. CIMA Beratung + Management GmbH 2014 27