Angemessenheit von Verwaltungskosten bei Komplexträgern
Transcription
Angemessenheit von Verwaltungskosten bei Komplexträgern
Angemessenheit von Verwaltungskosten bei Komplexträgern Welchen Beitrag kann das Benchmarking für die Beurteilung der Höhe der Overheadkosten leisten? WP/StB Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch [email protected] BeB Fachtagung Dienstleistungsmanagement 6.10.2015 11:00 – 12:30 h © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 0 Gliederung A. Fragestellung B. Die Methode des Betriebsvergleichs C. Das betriebswirtschaftliche Instrument des Benchmarking D. Vergleich der betrieblichen Kosten in der Sozialwirtschaft E. Der schwierige Einsatz von Kennzahlen und Unternehmenssteuerungsinstrumenten (Controlling) in der Kirche F. Analyse der Verwaltungskosten bei caritativen und diakonischen Organisationen G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der Overheadkosten H. Ergebnis und Ausblick © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 1 A. Fragestellung Kosten der Verwaltung („Overheadkosten“) werden immer kritisch betrachtet Generalverdacht: 1. Sind nicht bezogen auf die eigentliche Aufgabe der Fürsorge für kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen und 2. Sind zu hoch zu sein. „Die Höhe der Verwaltungskosten ist immer Streitpunkt, intern wie extern. Nach außen, weil die Kostenträger kaum mehr bereit sind, höhere Verwaltungskosten in den Entgelten zu berücksichtigen, auch wenn der bürokratische Aufwand kontinuierlich steigt. Im Innenverhältnis sind die Verwaltungskosten immer ein Streitpunkt mit den Leistungsbereichen.“ (Eisenreich / Halfar / Moos (2005, S. 80) © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 2 A. Fragestellung die Angemessenheit von Verwaltungskosten wurde 2007/2008 in einer Diplomarbeit an der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit (FH) in Dresden bearbeitet © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 3 B. Die Methode des Betriebsvergleichs Nr. • Beim Betriebsvergleich werden systematisch betriebliche Größen (z.B. Kosten der Produktion oder Leistungserstellung) zwischen zwei Betrieben verglichen, um hieraus Erkenntnisse für das Management abzuleiten • Art des Vergleichs her können folgende Betriebsvergleiche unterschieden werden: Typ des Betriebsvergleichs 1. 1. Selbstvergleich 2. 2. Innerbetrieblicher Vergleich 3. 3. Zwischenbetriebliche Vergleiche. Inhalt Anmerkungen Das Vergleichsmaterial stammt aus einem Unternehmen bzw. Betriebsteil. Der einbetrieblicher Vergleich Selbstvergleich kann als Zeitvergleich oder als Soll-Ist-Vergleich durchgeführt werden. wichtig: bei den Vergleichsobjekten muss es sich um vergleichbare funktionale zwischen verschiedenen Abteilungen bzw. Aufgaben handeln. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Tochterunternehmen (Zahlenmaterial kann sich einmal Unternehmen verschiedener Branchen verglichen werden. Die zwischenbetrieblichen auf eine Rechnungsperiode oder einen Zeitpunkt zu Vergleiche umfassen alle Zahlengrößen oder verbalen Äußerungen aus beziehen. Darüber hinaus können auch Werte einer unterschiedlichen Bereichen der gleichen Ebene, gleich ob Größen eines bestehenden Zeitfolge verglichen werden. oder solche eines gedachten, konstruierten „Betriebes”. Bei den zwischenbetrieblichen Vergleichen kann nach der Art des Ausgangsmaterials unterschieden werden. 3.1.1 - Inhalt des Vergleichs Vergleich von laufenden Rechengrößen Zahlenmaterial kann direkt aus dem Rechnungswesen übernommen werden. 3.1.2 Vergleich von Kennzahlen Informationen werden verdichtet. 3.2.1 - Kontrollmöglichkeit des Vergleichsmaterials Interner Betriebsvergleich 3.2.2 Externer Betriebsvergleich es bestehen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der untersuchenden Stelle es werden nur veröffentlichte, jedermann zugängliche Informationen (Jahresabschluss oder Lagebericht, sonstige Berichte in der Presse) verwandt. Oder Informationen, die die untersuchende Stelle durch Fragebogen (Interviews) erhält. Wenn der Vergleichsstelle die Kontrollmöglichkeit fehlt, sind die Ergebnisse des Kostenvergleichs nur mit Einschränkungen zu interpretieren. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 4 B. Die Methode des Betriebsvergleichs Vorgehen (1) Auswahl des Objektes (Produkt, Methode, Prozess), welches analysiert und verglichen werden soll. (2) Auswahl des Vergleichsunternehmens. Dabei ist wichtig festzulegen, welche Ähnlichkeiten zur Gewährungsleistung der Vergleichbarkeit gegeben sein müssen. (3) Datengewinnung (Analyse von Sekundärinformationen; Gewinnung von Primärinformationen, z.B. im Rahmen von Betriebsbesichtigungen). (4) Feststellung der Leistungslücken und ihrer Ursachen. (5) Festlegung und Durchführung der Verbesserungsschritte. Auswahl des Objektes Auswahl des Vergleichsunternehmens Datengewinnung © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. Feststellungen Verbesserungen 5 C. Das betriebswirtschaftliche Instrument des Benchmarking Gängige Definition Benchmarking ist der kontinuierliche Vergleich von Produkten, Dienstleistungen sowie Prozessen und Methoden mit (mehreren) Unternehmen, um die Leistungslücke zum sog. Klassenbesten (Unternehmen, die Prozesse, Methoden etc. hervorragend beherrschen) systematisch zu schließen. Grundidee ist es, festzustellen, welche Unterschiede bestehen, warum diese Unterschiede bestehen und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt • Die Durchführung eines Benchmarkings beruht auf der Orientierung an den Besten einer vergleichbaren Gruppe. Diese Vorgehensweise bezeichnet man neudeutsch als „Best Practice“. • Hintergrund: XEROX • Generell ist davon auszugehen, dass die im industriellen gewerblichen Bereich entwickelten Instrumente des Betriebskostenvergleichs und des Benchmarkings auch für kirchliche und caritative Unternehmen und Organisationen für diverse Fragestellungen mit Gewinn angewendet werden können. In diesem Beitrag wird der Einsatz für die Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Verwaltung untersucht. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 6 C. Das betriebswirtschaftliche Instrument des Benchmarking Benchmarking: • effektiver Wege, externes Wissen rasch in das eigene Unternehmen einzubringen • Wissen ist praxisorientiert – denn es stammt aus der Praxis und hat sich im Alltag bewährt Anwendungen • im Bereich der öffentlichen Verwaltungen die sog. „Vergleichsringe“ der KGSt für Kommunen werden Vergleichszahlen zur Stellenbesetzung und zu den Sachkosten vorgegeben auch in der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers gab es ein entsprechendes Projekt (z.B. für KiTa) • Benchmarking-Clubs: sammeln Vergleichsdaten • im Bereich der Sozialunternehmen: seit 1996 den Betriebsvergleich der BFS (regelmäßig im Bereich der Altenpflege, bisher einmalig im Bereich der Behindertenheime). © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 7 C. Das betriebswirtschaftliche Instrument des Benchmarking Nr. Typ 1 Bezeichnung Inhalt Internal Benchmarking innerhalb der eigenen Organisation und Branche bei größeren Unternehmensverbünden (Holding), die aus (internes rechtlich selbständigen Mutter- und Tochterunternehmen Benchmarking) bestehen, die unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung stehen (Konzern) ist eine besondere Form des Typ 1 möglich, das Konzern-Benchmarking. Hierbei wird das interne Benchmarking auf den Unternehmensverbund ausgedehnt Typ 2 Wettbewerbsbenchmarking Typ 3 Funktionales oder markt-übergreifendes Benchmarking Typ 4 Generisches Benchmarking oder Best-PracticeBenchmarking Die Benchmarking-Partner sind Organisationen aus derselben Branche Erforderlich ist eine besonders gute Vorbereitung und offene Kommunikation Jeder Teilnehmer benötigt die Sicherheit, dass die abgegebenen und erhaltenen Informationen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen Vergleich erfolgt mit Unternehmen der gleichen Branche in getrennten Märkten Man vergleicht den Organisationsbereich bezüglich seiner Funktion, wie beispielsweise die interne Logistikabteilung mit einem Versandunternehmen (universelle Art des Benchmarkings) Benchmarking in Reinform Es findet ein branchen- und funktionsübergreifender Vergleich von Prozessen und Methoden statt Es wird ein Vergleich zwischen nicht verwandten Organisationen angestrebt © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. Einschätzung Vorteile: Daten sind gut erhältlich und der Vergleich auf Kennzahlenebene ist möglich Nachteil: mangelnde Akzeptanz ( „der Prophet gilt nichts im eigenen Land“) Vorteil beim Konzern-Benchmarking: gute Verfügbarkeit von Informationen (ein kennzahlenorientiertes Benchmarking ist allerdings nur noch beschränkt möglich, da die beteiligten operativen Einheiten zu unterschiedlichen Branchen (Hilfebereichen) zu rechnen sind Vorteil: klare Positionierung des eigenen Unternehmens innerhalb des Wettbewerbs möglich es gibt fast keinen Unternehmensbereich, der nicht von der Wettbewerbsbeobachtung profitieren kann Nachteile: Es ist schwierig, Kennzahlen oder sogar Prozesse mit der direkten Konkurrenz zu vergleichen Vorteile: sehr hohes Lernpotenzial, da am meisten neue Ideen und Anregungen geboten werden Potenzial kann insbesondere bei Benchmarking auf Konzeptebene voll ausgeschöpft werden Vorteil: kreatives Lernen aufgrund der zunächst überhaupt nicht übereinstimmenden Vergleichbarkeit Ein immer wieder zitiertes Beispiel für das generische Benchmarking ist der Vergleich der Zeiten für Be- und Entladung, Betankung, Reinigung und Sicherheitschecks von Flugzeugen mit den Boxenstopps beim Indy-500-Autorennen, den die Southwest Air Lines durchgeführt hat. Durch das Benchmarking soll eine Zeitreduzierung um 50 % möglich gewesen sein. 8 D. Vergleich der betrieblichen Kosten in der Sozialwirtschaft Betriebskostenvergleich der BfS-Service GmbH • EDV-gestützter Vergleich der Betriebskosten in den Branchen ambulante und stationäre • differenziert nach Bundesländern, Betriebsgröße und Trägern (kommunal, privat und frei-gemeinnützig) • Es beteiligen sich über 500 Träger, deshalb können wertvolle Informationen zur Analyse des eigenen Betriebs gewonnen werden Erhobene Daten • allgemeine Einrichtungsdaten wie Standort, Kapazitäten und Zimmerstruktur erhoben (danach Auswertungskategorien gebildet) • separate weitere Leistungsmerkmale und Kostenstrukturen für folgende Bereiche: • Pflege und Betreuung, • Speisenversorgung, • Gebäudereinigung, • Wäschereinigung, • Verwaltung (allerdings werden nicht die Overheadkosten explizit betrachtet) • Technischer Dienst. Alle Leistungsmerkmale sind differenziert und genau beschrieben. Für den Bereich "Pflege und Betreuung" ist es beispielsweise die Summe der geleisteten Pflegetage, differenziert nach Pflegestufen, für den Bereich "Speisenversorgung" die Anzahl der Beköstigungstage. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 9 D. Vergleich der betrieblichen Kosten in der Sozialwirtschaft weitere Projekte (in Auswahl): • Benchmarkingprojekt zur stationären und ambulanten Altenhilfe der Diakonie Sachsen • Ausgewogenes Benchmarking, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. • Benchmarking zur Personalentwicklung und Qualität der Arbeitsplätze – Kooperationsprojekt des Caritasverbandes der Diözese RottenburgStuttgart e.V., des Diakonischen Werkes Württemberg e.V., des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg e.V., u.a. • DRK Benchmarking für die stationäre Altenhilfe (8 Landesverbände und der Bundesverband) • WGKT-Projekt für Kennzahlen für 31 Krankenhäuser (Forschungsprojekt der Universität Karlsruhe und Opik) • Betriebskostenvergleich für Krankenhäuser (f&w-Krankenhaus-Kompass) © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 10 E. Der schwierige Einsatz von Kennzahlen und Unternehmenssteuerungsinstrumenten (Controlling) in der Kirche • Verwendung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen in der Kirche ist Neuland • Veröffentlichung des Perspektivpapiers des Rates der EKD: Kennzahlen/ Vergleiche im kirchlichen Umfeld propagiert (vgl. die Darstellung bei Held / Vogelbusch (2010)). • Aber gerade vorsichtige Versuch des Perspektivpapiers, mit bezifferten Zielen von Taufquote und Gottesdienstbesuch in dem Impulspapier (S. 52) wurde ein wesentlicher und immer wieder vorgetragener Kritikpunkt • In der Kirche herrschen zwischen Ökonomen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst noch große Sprachbarrieren • Betriebswirte können es sich nicht erlauben, über „Incentives“ oder ähnliches in Bezug auf vorgenommene und erreichte Ziele nachzudenken. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 11 B. Theoretische Vorbemerkungen Überblick über die Vorgehensweise der Diplomarbeit Schultz • grundsätzliche Fragen der Zuordnung und Verrechnung von Verwaltungskosten sind zu klären (hier „theoretische Vorbemerkungen“) • Zunächst: Begriffsklärung und Begriffsabgrenzung • dabei wurde festgestellt, dass die Bezeichnung „Verwaltungskosten“ uneinheitlich und mehrdeutig verwendet wird. Eine allgemein verbindliche Regelung der Zuordnung und Verrechnung existiert nicht, so dass in der Praxis unterschiedlich mit Verwaltungskosten umgegangen wird und ein unternehmensübergreifender Vergleich selten zu sinnvollen Aussagen führt. • Diesbezügliche Konkretisierungen erfolgten im Kapitel zum Benchmarking • Beispiele werden dort näher erläutert. • Analyse: welche Faktoren sind für unterschiedliche Verwaltungskosten verantwortlich © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 12 B. Theoretische Vorbemerkungen kostenbeeinflussende Faktoren: • Unternehmensstruktur (Aufbau- u. Ablauforganisation, Grad der Zentralisation/Dezentralisation) • Unternehmensgeschichte (historisch gewachsen) und Unternehmenskultur (interne Regeln des Systems) • Unternehmensgröße (Vermutung, dass bei steigender Unternehmensgröße der Aufwand für Koordination und Kommunikation im Sinne von Kostensprüngen überproportional steigt • Unternehmenszweck, strategische Ausrichtung und der damit verbundene Verwaltungsaufwand • Managementstruktur, Stabsabteilungen • Qualität der Verwaltungsleistung (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität; Service Levels) • Gesetzliche Anforderungen und den daraus resultierenden Anforderungen an Art und Umfang der Verwaltungsleistung (z.B. rechtsformabhängige Bilanzierungsrichtlinien, Einhaltung der GoB, Vorgaben aus dem Pflegeversicherungsgesetz, Heimgesetz, arbeitsrechtliche Besonderheiten, u.a.) • Finanzierung (verschiedene Kostenträger mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen, Art der Mittelherkunft, Vorhalten eines internes Vermögensmanagement) • Marktanforderungen (z.B. Forderung von Kunden/Lieferanten nach EDV-gestützte Abrechnungssystemen) • Im Einsatz befindliche Systeme, Verfahren, Technologien (IT-Ausstattung) • Personalstruktur (Teilzeitkräfte, Ehrenamt, Altersstruktur), Vielfalt und Art der Tarifstrukturen • Mitarbeiter selbst (deren fachliche Kompetenz, Engagement, Leistungswille, Teamfähigkeit, Wertvorstellungen) Quelle: Diplomarbeit Jörg Schultz (2008) Bewertung der Angemessenheit von Verwaltungskosten eines Sozial(Diakonischen) Unternehmens © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 13 F. Analyse der Verwaltungskosten bei caritativen und diakonischen Organisationen Gemeinnützigkeitsrecht Zu unterscheiden ist zwischen allgemeinen Verwaltungskosten und den Kosten im Zusammenhang mit eingeworbenen Spenden (dabei wird zwischen einer gemeinnützigen Körperschaft im Aufbau und einer etablierten Körperschaft unterschieden): Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für Verwaltungskosten die Festlegung einer allgemeinen Grenze abgelehnt. Angemessen ist - so der BFH - ein Ausgabeverhalten, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist und dazu beiträgt, dass ein möglichst hoher Anteil der Mittel unmittelbar und effektiv den Satzungszwecken zugute kommt. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind 50 Prozent eine absolute Obergrenze. Im Einzelfall kann eine für die Gemeinnützigkeit schädliche Mittelverwendung auch schon bei einem deutlich geringeren prozentualen Anteil der Verwaltungsausgaben vorliegen (Schreiben vom 15.5.2000, IV C 6 - S 0170 35/00). Das Finanzgericht Köln hat es in einem früheren Urteil als gemeinnützigkeitsschädlich angesehen, wenn eine Organisation mehr als 10% des Beitrags- und Spendenaufkommens für Spendenwerbung ausgibt. Diese früher geltende Grenze von 10 % für die Werbung neuer Mitglieder hat die Finanzverwaltung mittlerweile aufgegeben. Seitdem gelten auch für die Mitgliederwerbung und für das Spendensammeln die allgemeinen Regelungen zur Höhe der Verwaltungsausgaben. Grundsätzlich unproblematisch ist es zwar, wenn für die Mitgliederwerbung eine Agentur beauftragt wird. Durch Vergütung auf Provisionsbasis kommen so aber oft hohe Kosten zustande. Der BFH hat einen Satz von 20% der Beträge, der nach der Aufbauphase auf rund 10% sinkt, als unkritisch bewertet (Urteil vom 18.12.2002, I R 60/01). In einem anderen Fall hält der BFH sogar einen Anteil der Kosten für Mitgliederwerbung von 25 bis 35 % der Einnahmen für zulässig (BFH 23.02.1999, XI B 130/98). © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 14 B. Theoretische Vorbemerkungen Das Maecenata Institut für Dritter Sektor Forschung, hat 2003 in einer anhand von Förderstiftungen durchgeführten Analyse die Verwaltungskosten von NonprofitOrganisationen untersucht: „Verwaltungskosten von 10 bis 20% des Gesamtbudgets erscheinen im Durchschnitt mehrerer Jahre als angemessen. In diesen Kosten sind die Kosten des Projektmanagements im wesentlichen enthalten. Eine genauere Eingrenzung ist nur möglich, wenn Einflussfaktoren (z.B. Struktur der Mittelherkunft, Komplexität der Zweckverwirklichung, satzungsmäßige Zielbeschreibung, Externalisierung von Kosten, Einsatz ehrenamtlicher Führungs- und Hilfskräfte usw.) in die Beurteilung einfließen (Sprengel, Strachwitz, & Rindt, 2003, S. 3).“ © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 15 F. Analyse der Verwaltungskosten bei caritativen und diakonischen Organisationen Diplomarbeit Schultz: • Fragebogenstudie für 3 Einrichtungen der Diakonie (A, B und C mit 530 – 2.100 Beschäftigten) aus den Branchen Alten- und Behindertenhilfe (und bei einem Träger auch Krankenhilfe) • Die Fragebögen wurden für das Gesamtunternehmen, die Geschäftsbereiche Alten- und Behindertenhilfe und eine stationäre Altenhilfeeinrichtung erstellt. • Zentrale Fragestellung war, in welcher Größenordnung sich die Verwaltungskosten bei den genannten Einrichtungen bewegen. • Der externe Kostenvergleich kam zu folgendem Ergebnis: • Die Verwaltungskostenquote (Overheadkosten/Gesamtumsatz) schwankt zwischen 8,2% und 11,7% (Abweichung 42%). • Von der Höhe je Platz her differieren die Verwaltungskosten stark (von 1.991 € je Platz bis zu 3.134 € je Platz. Dies bedeutet eine Abweichung von 57%) • Das Unternehmen mit den hohen Verwaltungskosten liegt in den alten Bundesländern, die anderen Unternehmen in den neuen Bundesländern. Offensichtlich haben die Unternehmen, die nach der Wende neu entstanden sind, auf eine effiziente Struktur geachtet und weisen niedrige Verwaltungskosten auf. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 16 G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der Overheadkosten Untersuchung 1 (Basis geprüfte JA 2011) • drei große Träger im Rheinland wurden für einen Kostenvergleich gewonnen • Komplexträger, d.h. Träger mit mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten (Altenhilfe) • Unternehmen 1: 870 Mitarbeiter • Unternehmen 2 : 1.500 • Unternehmen 3 : 2.000 Beschäftigte Dezentral - Zentral • Kosten der zentralen Verwaltung • und dezentrale Verwaltungskosten © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 17 G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der Overheadkosten Folgende Verwaltungskostenquoten wurden ermittelt: Verwaltungskosten Quote (Kosten/Gesamtertrag) Unt. A (Beh.H.) Unt. A (APH) Unt. B Unt. C (Beh.H.) Unt. C APH) Unt. 1 ges. Unt. 2 ges. Unt. 3 ges. 9,3 % 8,2 % k.A. 9,8% 11,7% 5,7% 7,3% 7,7% Hinweise: (1) es werden Werte aus den Jahren vor 2008 und Zahlen aus 2011 dargestellt. Zwischenzeitlich sind die Erträge und Verwaltungskosten wegen Tarifsteigerungen und der allgemeinen Inflation nominell angestiegen. Die „Normierung“ der Werte erfolgt durch die Bildung eines Quotienten. (2) Für die Unternehmen A und C werden Werte für die Fachbereiche Behindertenhilfe und Altenhilfe angegeben. Für Unternehmen B können nur Verwaltungskosten je Mitarbeiter bzw. je Platz angegeben werden. Die Werte für die Unternehmen 1,2 und 3 werden für die gesamte Einheit (Unternehmensverbund) angegeben.) © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 18 G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der Overheadkosten • Die Übersicht zeigt unterschiedliche Verwaltungskostenquoten. Im Unternehmen 1 betragen diese lediglich 5,7% der gesamten Erträge. Im Unternehmen C (Fachbereich Altenhilfe) liegen sie mit 11,7% am höchsten. Bei allen Trägern handelt es sich um diakonische Träger mit mehr als 500 Beschäftigten. In der Tendenz weisen die größeren Unternehmen eine höhere Verwaltungskostenquote auf, was darauf schließen lässt, dass bei diesen Unternehmen zusätzliche und aufwendigere Leistungen in der Verwaltung erbracht werden (z.B. Fundraising, Öffentlichkeitsarbeit). Für weitergehende Aussagen wären vertiefte Analysen erforderlich. • Es ist in jedem Fall festzustellen, dass bei den betrachteten Unternehmen die Verwaltungskostenquote deutlich unter den in der Rechtsprechung des BFH, der Empfehlung des maecenata-Instituts und den Vorgaben des DZI liegt (hier waren Größenordnungen von 20 – 35% noch akzeptiert worden). © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 19 G. Ergebnis • die Untersuchung der Verwaltungskosten in caritativen Unternehmen ist ein hoch komplexes Thema. In diesem Zusammenhang ist auf die Darstellung der kostenbeeinflussenden Faktoren von Schultz zu verweisen, der damit die Komplexität veranschaulichte. • Generell sehen sich Organisationen mit hohen Verwaltungskosten dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie die Spenden und Mitgliedsbeiträge in der Verwaltung absorbieren und nur zu einem geringeren Anteil als möglich bei den schutzbefohlenen Personen ankommen lassen. • Bei kleinen, mittleren und großen Trägern liegt ein unterschiedliches Niveau an Verwaltungshandeln vor: Bei großen Trägern ist auf der einen Seite ein stark ausdifferenziertes Verwaltungssystem für die Steuerung eines großen Betriebes einzurichten. Auf der anderen Seite verteilen sich die Kosten über eine große Geschäftstätigkeit (Economies of Scale). Bei kleineren Trägern sind Verwaltungsangelegenheiten z.T. ehrenamtlich zu erledigen, so dass nur geringe Aufwendungen in der Kostenrechnung verbucht sind. Die ehrenamtlichen Leistungen werden i.d.R. nicht buchhalterisch erfasst. • Der Kostenvergleich bzw. das Benchmarking sind ein sehr aussagefähiges betriebswirtschaftliches Instrument, um den Umfang der Verwaltung und die mit dieser verbundenen Overheadkosten beurteilen zu können. • Für einen geeigneten Vergleich können die in der Sozialwirtschaft bekannten Betriebskostenvergleiche nur bedingt heran gezogen werden, da diese sich nicht explizit auf die Verwaltungskosten beziehen. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 20 G. Ergebnis • Wer eine hilfreiche, untersetzte Aussage zu den Verwaltungskosten eines Trägers treffen will, wird regelmäßig auf den Vergleich zu anderen Einrichtungen zurückgreifen. Von entscheidender Bedeutung ist es, einen wirklich vergleichbaren Benchmarkingpartner zu finden. • Werden höhere Verwaltungskosten in Bezug auf die Platzzahl bzw. den Gesamtumsatz festgestellt, bietet diese Erkenntnis einen ersten Anhaltspunkt für weitere betriebswirtschaftliche Untersuchungen. Es ist ja durchaus möglich, dass der Träger mit den relativ hohen Overheadkosten besondere Leistungen für die Klienten, Kunden, Mitarbeiter oder Interessenträger anbietet, die höhere Verwaltungskosten erklären können. Ein festgestellter hoher IT-Aufwand kann darin begründet sein, dass die in der Pflege oder beim Patienten tätigen Ärzte oder Pflegekräfte durch eine EDV-gestützte Dokumentation entlastet werden. • Weitere Ursachen für höhere Verwaltungskosten können in der Forderung des Aufsichtsgremiums begründet sein, eine Stelle für Interne Revision einzurichten. Wenn eine Organisation der Sozialbranche eine entwickelte Personalpolitik betreibt und eine Personalentwicklung vorsieht, hat sie gegenüber einer Organisation ohne dieses moderne Managementinstrument höhere Kosten. • Ansätze der sog. Balanced Scorecard (BSC) versuchen die eindimensionale Sichtweise alleine auf die Kosten zu vermeiden. Die BSC betrachtet mehrere Dimensionen für die Zielsetzung und Steuerung des Unternehmens. Auf die BSC kann in diesem Beitrag nicht weiter eingegangen werden. Vor einfachen und schnellen Interpretationen der gefundenen Ergebnisse ist deshalb grundsätzlich zu warnen. • Wenn allerdings gar keine Vergleichsinformationen vorliegen, kann auch kein Anhaltspunkt für die Angemessenheit der Verwaltung (Stellen und Sachausgaben) gefunden werden. Die Overheadkosten in den Blick zu nehmen, ist eine wichtige Aufgabe für jedes Unternehmen in der Kirche und Sozialwirtschaft. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 21 G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der Overheadkosten Untersuchung 2 (Basis geprüfte JA 2014) • fünf große Träger der Diakonie im Rheinland, Niedersachsen und in Berlin-Brandenburg wurden für einen Kostenvergleich gewonnen. • Es handelt sich um Komplexträger, d.h. Träger mit mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten (Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, ein Träger: 2 Krankenhäuser) Konzernabschluss Mitarbeiter (VZÄ) Umsatz (Mio.€) Diakonie 0 (Berlin-Brandenburg) 2.772 157.209 Diakonie 1 (Niedersachsen) 2.878 125.189 Diakonie 2 (Berlin-Brandenburg) 2.211 134.131 Diakonie 3 (Rheinland) 1.044 72.059 Diakonie 4 (Rheinland) 1.538 76.114 Teilnehmer beim Vergleich Zusätzlich konnten Ergebnisse eines Vergleichs des „Brüsseler Kreises“, der für 2007 eine vergleichende Untersuchung zu den IT-Kosten vorgenommen hat, ermittelt werden. *Die Angaben aus diesem Vergleich sind nur für die Gesamtleistung und das Geschäftsjahr 2017 möglich. Dezentral – Zentral gebuchte Verwaltungskosten • Hier speziell: IT-Abteilung • IT Aufwendungen = Personal- und Sachaufwendungen sowie Abschreibungen) der jeweiligen IT-Abteilungen bzw. der Aufwendungen, die für eigene IT-Servicegesellschaften gezahlt wurden © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 22 G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der Overheadkosten Untersuchung 2 (Basis geprüfte JA 2014) Vergleich der Kostenquoten (IT-Kosten zu Erträgen) Diakonie 0 (Berlin-Brandenburg) GJ 2014 Diakonie 1 (Niedersachsen) GJ 2014 Diakonie 2 (Berlin-Brandenburg) GJ 2014 Diakonie 3 (Rheinland) GJ 2014 Diakonie 4 (Rheinland) GJ 2014 Vergleich der Kostenquoten (IT-Kosten zu Erträgen) Brüsseler Kreis (insgesamt 8 Sozialunternehmen) GJ 2007 IT-Kostenquote (in %) bezogen auf Umsatzerlöse Gesamtleistung 1,53% 1,45% 1,09% 1,05% 1,47% 1,21% 1,50% 1,27% 1,01% 0,84% IT-Kostenquote (in %) bezogen auf Umsatzerlöse Gesamtleistung 1,42% Anmerkung zum Vergleich mit den Ergebnissen des Brüsseler Kreises: • Zu beachten ist, dass in diesem Vergleich Kosten aus dem Jahre 2007 mit Kosten aus dem Jahre 2014 verglichen werden. • Zwar standardisiert die Ermittlung einer Kostenquote (IT-Kosten/Umsatz) die zwischenzeitlich eingetretene Preissteigerungen. • Allerdings wird nicht abgebildet, dass sich die IT-Kosten strukturell anders entwickelt haben als die Umsatzerlöse. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 23 G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der Overheadkosten Untersuchung 2 (Basis geprüfte JA 2014) Vergleich der Kostenquoten (IT-Kosten pro Mitarbeiter) Diakonie 0 (Berlin-Brandenburg) GJ 2014 Diakonie 1 (Niedersachsen) GJ 2014 Diakonie 2 (Berlin-Brandenburg) GJ 2014 Diakonie 3 (Rheinland) GJ 2014 Diakonie 4 (Rheinland) GJ 2014 Vergleich der Kostenquoten (IT-Kosten pro Mitarbeiter) Brüsseler Kreis (insgesamt 8 Sozialunternehmen) GJ 2007 IT-Kosten (€) bezogen auf Köpfe VZÄ 718 € 870 € 474 € 756 € 624 € 893 € 693 € 1.034 € 501 € 681 € IT-Kosten (€) bezogen auf Köpfe VZÄ 690 € © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. - € 24 G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der Overheadkosten Ergänzung der Untersuchung 2 Lexta Consultants Group • • • • • • • Quelle: Beitrag in der „Computerwoche“ vom 15. Mai 2014 Kosten des Bereich IT werden ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen gesetzt Diese Untersuchung hat einen deutlich höherer Wert für die IT-Kosten ermittelt als die Untersuchung der gemeinnütziger Sozialunternehmen durch den Brüsseler Kreis und den Kostenvergleich durch Warth & Klein Grant Thornton. An der Befragung durch die Unternehmensberatung Lexta Consultants Group haben sich 648 Unternehmen beteiligt. Für die „Gesundheitsbranche“ wird eine IT-Kosten-Quote von 2,73 % bezogen auf den Umsatz genannt. Neben dem arithmetischen Mittelwert wird der Median ausgewiesen, er liegt bei unter 2% deutlich niedriger. Wie viele „Gesundheitsunternehmen“ beteiligt waren, ist nicht zu ermitteln. Es ist zu vermuten, dass sich bei den antwortenden Gesundheitsunternehmen vornehmlich Krankenhäuser beteiligt haben, für die eine aufwendiger IT-Lösung zu erwarten ist. • 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. © Vgl. http://www.computerwoche.de/a/itkosten-richtig-bewertet,2536810 (Zugriff am 25. August 2015). 25 G. Ergebnis • Einschränkend ist anzumerken, dass jeder Kostenvergleich davon abhängig ist, dass es gelingt, die inhaltlich entsprechenden Leistungen und Aufwendungen zu vergleichen. • Wenn bei einem Unternehmen das Leistungsniveau höher ist (weil z.B. aufwendige EDV für den Krankenhausbetrieb angeboten werden muss oder die Miete von Druckern) oder wenn bei einem Unternehmen eine höhere Anzahl von IT-Arbeitsplätzen vorhanden ist, müssten in einem weiteren Schritt diese Besonderheiten berücksichtigt werden. • Mit diesen Untersuchungen soll auf die besonderen Herausforderungen hingewiesen werden, die mit der Beurteilung der Angemessenheit der Verwaltungskosten im Bereich von Sozialunternehmen verbunden sind. Es wäre wünschenswert, wenn zu diesem Problemkreis weitere Untersuchungen erfolgen würden. © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten. 26 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG ist eine Mitgliedsfirma von Grant Thornton International Ltd (Grant Thornton International). Die Bezeichnung Grant Thornton bezieht sich auf Grant Thornton International oder eine ihrer Mitgliedsfirmen. Grant Thornton International und die Mitgliedsfirmen sind keine weltweite Partnerschaft. Jede Mitgliedsfirma erbringt ihre Dienstleistungen eigenverantwortlich und unabhängig von Grant Thornton International oder anderen Mitgliedsfirmen. wkgt.com Aachen Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Laurentiusstraße 16-20 52072 Aachen T +49 241 70508 50 F +49 241 70508 59 Hamburg Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kleiner Burstah 12 20457 Hamburg T +49 40 4321862 0 F +49 40 4321862 49 Viersen Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eindhovener Straße 37 41751 Viersen T +49 2162 91811 0 F +49 2162 91811 60 Dresden Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schubertstraße 41 01307 Dresden T +49 351 31821 0 F +49 351 31821 635 Leipzig Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Springerstraße 11 04105 Leipzig T +49 341 59083 0 F +49 341 59083 733 Wiesbaden Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hagenauer Straße 59 65203 Wiesbaden T +49 611 18890 0 F +49 611 260133 Düsseldorf Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rosenstraße 47 40479 Düsseldorf T +49 211 9524 0 F +49 211 9524 200 München Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ganghoferstraße 31 80339 München T +49 89 36849 0 F +49 89 36849 4299 Stuttgart Frankfurt a.M. Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Warth & Klein Grant Thornton GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ulmenstraße 22 Jahnstraße 6 70597 Stuttgart 60325 Frankfurt a. M. T +49 69 905598 0 T +49 711 16871 0 F +49 711 16871 40 F +49 69 905598 677 © 2015 Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Alle Rechte vorbehalten.