Angemessenheit von Verwaltungskosten bei Komplexträgern

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Angemessenheit von Verwaltungskosten bei Komplexträgern
Angemessenheit von Verwaltungskosten bei
Komplexträgern
Welchen Beitrag kann das Benchmarking für die
Beurteilung der Höhe der Overheadkosten leisten?
WP/StB Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch
[email protected]
BeB Fachtagung Dienstleistungsmanagement
6.10.2015 11:00 – 12:30 h
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Gliederung
A. Fragestellung
B. Die Methode des Betriebsvergleichs
C. Das betriebswirtschaftliche Instrument des Benchmarking
D. Vergleich der betrieblichen Kosten in der Sozialwirtschaft
E. Der schwierige Einsatz von Kennzahlen und
Unternehmenssteuerungsinstrumenten (Controlling) in der Kirche
F.
Analyse der Verwaltungskosten bei caritativen und diakonischen
Organisationen
G. Eigene empirische Untersuchungen zur Angemessenheit der
Overheadkosten
H. Ergebnis und Ausblick
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A. Fragestellung
Kosten der Verwaltung („Overheadkosten“) werden immer kritisch betrachtet
Generalverdacht:
1. Sind nicht bezogen auf die eigentliche Aufgabe der Fürsorge für kranke, behinderte
oder pflegebedürftige Menschen und
2. Sind zu hoch zu sein.
„Die Höhe der Verwaltungskosten ist immer Streitpunkt, intern wie extern. Nach außen,
weil die Kostenträger kaum mehr bereit sind, höhere Verwaltungskosten in den
Entgelten zu berücksichtigen, auch wenn der bürokratische Aufwand kontinuierlich
steigt. Im Innenverhältnis sind die Verwaltungskosten immer ein Streitpunkt mit den
Leistungsbereichen.“ (Eisenreich / Halfar / Moos (2005, S. 80)
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A. Fragestellung
die Angemessenheit von
Verwaltungskosten wurde 2007/2008 in
einer Diplomarbeit an der Ev. Hochschule
für Soziale Arbeit (FH) in Dresden
bearbeitet
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B. Die Methode des Betriebsvergleichs
Nr.
•
Beim Betriebsvergleich werden systematisch betriebliche Größen (z.B. Kosten der Produktion oder
Leistungserstellung) zwischen zwei Betrieben verglichen, um hieraus Erkenntnisse für das Management
abzuleiten
•
Art des Vergleichs her können folgende Betriebsvergleiche unterschieden werden:
Typ des Betriebsvergleichs
1.
1. Selbstvergleich
2.
2. Innerbetrieblicher Vergleich
3.
3. Zwischenbetriebliche Vergleiche.
Inhalt
Anmerkungen
Das Vergleichsmaterial stammt aus einem Unternehmen bzw. Betriebsteil. Der
einbetrieblicher Vergleich
Selbstvergleich kann als Zeitvergleich oder als Soll-Ist-Vergleich durchgeführt werden.
wichtig: bei den Vergleichsobjekten muss es sich um vergleichbare funktionale
zwischen verschiedenen Abteilungen bzw.
Aufgaben handeln. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch
Tochterunternehmen (Zahlenmaterial kann sich einmal Unternehmen verschiedener Branchen verglichen werden. Die zwischenbetrieblichen
auf eine Rechnungsperiode oder einen Zeitpunkt zu
Vergleiche umfassen alle Zahlengrößen oder verbalen Äußerungen aus
beziehen. Darüber hinaus können auch Werte einer
unterschiedlichen Bereichen der gleichen Ebene, gleich ob Größen eines bestehenden
Zeitfolge verglichen werden.
oder solche eines gedachten, konstruierten „Betriebes”.
Bei den zwischenbetrieblichen Vergleichen kann nach der Art des Ausgangsmaterials
unterschieden werden.
3.1.1 - Inhalt des Vergleichs
Vergleich von laufenden Rechengrößen
Zahlenmaterial kann direkt aus dem Rechnungswesen übernommen werden.
3.1.2
Vergleich von Kennzahlen
Informationen werden verdichtet.
3.2.1 - Kontrollmöglichkeit des Vergleichsmaterials Interner Betriebsvergleich
3.2.2
Externer Betriebsvergleich
es bestehen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der untersuchenden Stelle
es werden nur veröffentlichte, jedermann zugängliche Informationen (Jahresabschluss
oder Lagebericht, sonstige Berichte in der Presse) verwandt. Oder Informationen, die
die untersuchende Stelle durch Fragebogen (Interviews) erhält. Wenn der
Vergleichsstelle die Kontrollmöglichkeit fehlt, sind die Ergebnisse des Kostenvergleichs
nur mit Einschränkungen zu interpretieren.
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B. Die Methode des Betriebsvergleichs
Vorgehen
(1) Auswahl des Objektes (Produkt, Methode, Prozess), welches analysiert und verglichen werden soll.
(2) Auswahl des Vergleichsunternehmens. Dabei ist wichtig festzulegen, welche Ähnlichkeiten zur
Gewährungsleistung der Vergleichbarkeit gegeben sein müssen.
(3) Datengewinnung (Analyse von Sekundärinformationen; Gewinnung von Primärinformationen, z.B. im
Rahmen von Betriebsbesichtigungen).
(4) Feststellung der Leistungslücken und ihrer Ursachen.
(5) Festlegung und Durchführung der Verbesserungsschritte.
Auswahl des Objektes
Auswahl
des
Vergleichsunternehmens
Datengewinnung
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Feststellungen
Verbesserungen
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C. Das betriebswirtschaftliche Instrument des
Benchmarking
Gängige Definition
Benchmarking ist der kontinuierliche Vergleich von Produkten, Dienstleistungen sowie
Prozessen und Methoden mit (mehreren) Unternehmen, um die Leistungslücke zum sog.
Klassenbesten (Unternehmen, die Prozesse, Methoden etc. hervorragend beherrschen)
systematisch zu schließen. Grundidee ist es, festzustellen, welche Unterschiede bestehen,
warum diese Unterschiede bestehen und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt
•
Die Durchführung eines Benchmarkings beruht auf der Orientierung an den Besten einer
vergleichbaren Gruppe. Diese Vorgehensweise bezeichnet man neudeutsch als „Best
Practice“.
•
Hintergrund: XEROX
•
Generell ist davon auszugehen, dass die im industriellen gewerblichen Bereich entwickelten
Instrumente des Betriebskostenvergleichs und des Benchmarkings auch für kirchliche und
caritative Unternehmen und Organisationen für diverse Fragestellungen mit Gewinn
angewendet werden können. In diesem Beitrag wird der Einsatz für die Beurteilung der
Angemessenheit der Kosten der Verwaltung untersucht.
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C. Das betriebswirtschaftliche Instrument des
Benchmarking
Benchmarking:
• effektiver Wege, externes Wissen rasch in das eigene Unternehmen einzubringen
• Wissen ist praxisorientiert – denn es stammt aus der Praxis und hat sich im Alltag
bewährt
Anwendungen
• im Bereich der öffentlichen Verwaltungen die sog. „Vergleichsringe“ der KGSt
für Kommunen werden Vergleichszahlen zur Stellenbesetzung und zu den
Sachkosten vorgegeben
auch in der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers gab es ein entsprechendes Projekt
(z.B. für KiTa)
• Benchmarking-Clubs: sammeln Vergleichsdaten
• im Bereich der Sozialunternehmen: seit 1996 den Betriebsvergleich der BFS
(regelmäßig im Bereich der Altenpflege, bisher einmalig im Bereich der
Behindertenheime).
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C. Das betriebswirtschaftliche Instrument des
Benchmarking
Nr.
Typ 1
Bezeichnung
Inhalt
Internal Benchmarking innerhalb der eigenen Organisation und Branche
bei größeren Unternehmensverbünden (Holding), die aus
(internes
rechtlich selbständigen Mutter- und Tochterunternehmen
Benchmarking)
bestehen, die unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung
stehen (Konzern) ist eine besondere Form des Typ 1
möglich, das Konzern-Benchmarking. Hierbei wird das
interne Benchmarking auf den Unternehmensverbund
ausgedehnt
Typ 2
Wettbewerbsbenchmarking
Typ 3
Funktionales oder
markt-übergreifendes
Benchmarking
Typ 4
Generisches
Benchmarking oder
Best-PracticeBenchmarking
Die Benchmarking-Partner sind Organisationen aus
derselben Branche
Erforderlich ist eine besonders gute Vorbereitung und
offene Kommunikation
Jeder Teilnehmer benötigt die Sicherheit, dass die
abgegebenen und erhaltenen Informationen in einem
ausgewogenen Verhältnis stehen
Vergleich erfolgt mit Unternehmen der gleichen Branche
in getrennten Märkten
Man vergleicht den Organisationsbereich bezüglich
seiner Funktion, wie beispielsweise die interne
Logistikabteilung mit einem Versandunternehmen
(universelle Art des Benchmarkings)
Benchmarking in Reinform
Es findet ein branchen- und funktionsübergreifender
Vergleich von Prozessen und Methoden statt
Es wird ein Vergleich zwischen nicht verwandten
Organisationen angestrebt
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Einschätzung
Vorteile: Daten sind gut erhältlich und der Vergleich auf
Kennzahlenebene ist möglich
Nachteil: mangelnde Akzeptanz ( „der Prophet gilt nichts im
eigenen Land“)
Vorteil beim Konzern-Benchmarking: gute Verfügbarkeit von
Informationen (ein kennzahlenorientiertes Benchmarking ist
allerdings nur noch beschränkt möglich, da die beteiligten
operativen Einheiten zu unterschiedlichen Branchen
(Hilfebereichen) zu rechnen sind
Vorteil: klare Positionierung des eigenen Unternehmens innerhalb
des Wettbewerbs möglich
es gibt fast keinen Unternehmensbereich, der nicht von der
Wettbewerbsbeobachtung profitieren kann
Nachteile: Es ist schwierig, Kennzahlen oder sogar Prozesse mit
der direkten Konkurrenz zu vergleichen
Vorteile: sehr hohes Lernpotenzial, da am meisten neue Ideen
und Anregungen geboten werden
Potenzial kann insbesondere bei Benchmarking auf
Konzeptebene voll ausgeschöpft werden
Vorteil: kreatives Lernen aufgrund der zunächst überhaupt nicht
übereinstimmenden Vergleichbarkeit
Ein immer wieder zitiertes Beispiel für das generische
Benchmarking ist der Vergleich der Zeiten für Be- und Entladung,
Betankung, Reinigung und Sicherheitschecks von Flugzeugen mit
den Boxenstopps beim Indy-500-Autorennen, den die Southwest
Air Lines durchgeführt hat. Durch das Benchmarking soll eine
Zeitreduzierung um 50 % möglich gewesen sein.
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D. Vergleich der betrieblichen Kosten in der
Sozialwirtschaft
Betriebskostenvergleich der BfS-Service GmbH
•
EDV-gestützter Vergleich der Betriebskosten in den Branchen
ambulante und stationäre
•
differenziert nach Bundesländern, Betriebsgröße und Trägern
(kommunal, privat und frei-gemeinnützig)
•
Es beteiligen sich über 500 Träger, deshalb können wertvolle
Informationen zur Analyse des eigenen Betriebs gewonnen werden
Erhobene Daten
• allgemeine Einrichtungsdaten wie Standort, Kapazitäten und Zimmerstruktur erhoben
(danach Auswertungskategorien gebildet)
• separate weitere Leistungsmerkmale und Kostenstrukturen für folgende Bereiche:
• Pflege und Betreuung,
• Speisenversorgung,
• Gebäudereinigung,
• Wäschereinigung,
• Verwaltung (allerdings werden nicht die Overheadkosten explizit betrachtet)
• Technischer Dienst.
Alle Leistungsmerkmale sind differenziert und genau beschrieben. Für den Bereich
"Pflege und Betreuung" ist es beispielsweise die Summe der geleisteten Pflegetage,
differenziert nach Pflegestufen, für den Bereich "Speisenversorgung" die Anzahl der
Beköstigungstage.
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D. Vergleich der betrieblichen Kosten in der
Sozialwirtschaft
weitere Projekte (in Auswahl):
•
Benchmarkingprojekt zur stationären und ambulanten Altenhilfe der
Diakonie Sachsen
•
Ausgewogenes Benchmarking, Diözesan-Caritasverband für das
Erzbistum Köln e.V.
•
Benchmarking zur Personalentwicklung und Qualität der Arbeitsplätze –
Kooperationsprojekt des Caritasverbandes der Diözese RottenburgStuttgart e.V., des Diakonischen Werkes Württemberg e.V., des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg e.V., u.a.
•
DRK Benchmarking für die stationäre Altenhilfe (8 Landesverbände und
der Bundesverband)
•
WGKT-Projekt für Kennzahlen für 31 Krankenhäuser (Forschungsprojekt
der Universität Karlsruhe und Opik)
•
Betriebskostenvergleich für Krankenhäuser (f&w-Krankenhaus-Kompass)
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E. Der schwierige Einsatz von Kennzahlen und
Unternehmenssteuerungsinstrumenten (Controlling) in der Kirche
•
Verwendung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen in der Kirche ist
Neuland
•
Veröffentlichung des Perspektivpapiers des Rates der EKD:
Kennzahlen/ Vergleiche im kirchlichen Umfeld propagiert
(vgl. die Darstellung bei Held / Vogelbusch (2010)).
•
Aber gerade vorsichtige Versuch des Perspektivpapiers, mit bezifferten Zielen
von Taufquote und Gottesdienstbesuch in dem Impulspapier (S. 52) wurde
ein wesentlicher und immer wieder vorgetragener Kritikpunkt
•
In der Kirche herrschen zwischen Ökonomen und Mitarbeitern im
Verkündigungsdienst noch große Sprachbarrieren
•
Betriebswirte können es sich nicht erlauben, über „Incentives“ oder ähnliches
in Bezug auf vorgenommene und erreichte Ziele nachzudenken.
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B. Theoretische Vorbemerkungen
Überblick über die Vorgehensweise der Diplomarbeit Schultz
•
grundsätzliche Fragen der Zuordnung und Verrechnung von Verwaltungskosten sind zu klären
(hier „theoretische Vorbemerkungen“)
•
Zunächst: Begriffsklärung und Begriffsabgrenzung
•
dabei wurde festgestellt, dass die Bezeichnung „Verwaltungskosten“ uneinheitlich und
mehrdeutig verwendet wird. Eine allgemein verbindliche Regelung der Zuordnung und
Verrechnung existiert nicht, so dass in der Praxis unterschiedlich mit Verwaltungskosten
umgegangen wird und ein unternehmensübergreifender Vergleich selten zu sinnvollen
Aussagen führt.
•
Diesbezügliche Konkretisierungen erfolgten im Kapitel zum Benchmarking
•
Beispiele werden dort näher erläutert.
•
Analyse: welche Faktoren sind für unterschiedliche Verwaltungskosten verantwortlich
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B. Theoretische Vorbemerkungen
kostenbeeinflussende Faktoren:
•
Unternehmensstruktur (Aufbau- u. Ablauforganisation, Grad der Zentralisation/Dezentralisation)
•
Unternehmensgeschichte (historisch gewachsen) und Unternehmenskultur (interne Regeln des Systems)
•
Unternehmensgröße (Vermutung, dass bei steigender Unternehmensgröße der Aufwand für Koordination und
Kommunikation im Sinne von Kostensprüngen überproportional steigt
•
Unternehmenszweck, strategische Ausrichtung und der damit verbundene Verwaltungsaufwand
•
Managementstruktur, Stabsabteilungen
•
Qualität der Verwaltungsleistung (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität; Service Levels)
•
Gesetzliche Anforderungen und den daraus resultierenden Anforderungen an Art und Umfang der
Verwaltungsleistung (z.B. rechtsformabhängige Bilanzierungsrichtlinien, Einhaltung der GoB, Vorgaben aus dem
Pflegeversicherungsgesetz, Heimgesetz, arbeitsrechtliche Besonderheiten, u.a.)
•
Finanzierung (verschiedene Kostenträger mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen, Art der Mittelherkunft,
Vorhalten eines internes Vermögensmanagement)
•
Marktanforderungen (z.B. Forderung von Kunden/Lieferanten nach EDV-gestützte Abrechnungssystemen)
•
Im Einsatz befindliche Systeme, Verfahren, Technologien (IT-Ausstattung)
•
Personalstruktur (Teilzeitkräfte, Ehrenamt, Altersstruktur), Vielfalt und Art der Tarifstrukturen
•
Mitarbeiter selbst (deren fachliche Kompetenz, Engagement, Leistungswille, Teamfähigkeit, Wertvorstellungen)
Quelle: Diplomarbeit Jörg Schultz (2008) Bewertung der Angemessenheit von Verwaltungskosten eines Sozial(Diakonischen) Unternehmens
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F. Analyse der Verwaltungskosten bei caritativen und
diakonischen Organisationen
Gemeinnützigkeitsrecht
Zu unterscheiden ist zwischen allgemeinen Verwaltungskosten und den Kosten im Zusammenhang mit eingeworbenen Spenden
(dabei wird zwischen einer gemeinnützigen Körperschaft im Aufbau und einer etablierten Körperschaft unterschieden):
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für Verwaltungskosten die Festlegung einer allgemeinen Grenze abgelehnt. Angemessen ist - so
der BFH - ein Ausgabeverhalten, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist und dazu beiträgt, dass ein möglichst hoher Anteil der Mittel
unmittelbar und effektiv den Satzungszwecken zugute kommt. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind 50
Prozent eine absolute Obergrenze. Im Einzelfall kann eine für die Gemeinnützigkeit schädliche Mittelverwendung auch schon bei
einem deutlich geringeren prozentualen Anteil der Verwaltungsausgaben vorliegen (Schreiben vom 15.5.2000, IV C 6 - S 0170 35/00).
Das Finanzgericht Köln hat es in einem früheren Urteil als gemeinnützigkeitsschädlich angesehen, wenn eine Organisation mehr als
10% des Beitrags- und Spendenaufkommens für Spendenwerbung ausgibt. Diese früher geltende Grenze von 10 % für die
Werbung neuer Mitglieder hat die Finanzverwaltung mittlerweile aufgegeben. Seitdem gelten auch für die Mitgliederwerbung und für
das Spendensammeln die allgemeinen Regelungen zur Höhe der Verwaltungsausgaben.
Grundsätzlich unproblematisch ist es zwar, wenn für die Mitgliederwerbung eine Agentur beauftragt wird. Durch Vergütung auf
Provisionsbasis kommen so aber oft hohe Kosten zustande. Der BFH hat einen Satz von 20% der Beträge, der nach der
Aufbauphase auf rund 10% sinkt, als unkritisch bewertet (Urteil vom 18.12.2002, I R 60/01). In einem anderen Fall hält der BFH
sogar einen Anteil der Kosten für Mitgliederwerbung von 25 bis 35 % der Einnahmen für zulässig (BFH 23.02.1999, XI B 130/98).
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B. Theoretische Vorbemerkungen
Das Maecenata Institut für Dritter Sektor Forschung, hat 2003 in einer anhand von
Förderstiftungen durchgeführten Analyse die Verwaltungskosten von NonprofitOrganisationen untersucht:
„Verwaltungskosten von 10 bis 20% des Gesamtbudgets erscheinen im Durchschnitt
mehrerer Jahre als angemessen. In diesen Kosten sind die Kosten des
Projektmanagements im wesentlichen enthalten. Eine genauere Eingrenzung ist nur
möglich, wenn Einflussfaktoren (z.B. Struktur der Mittelherkunft, Komplexität der
Zweckverwirklichung, satzungsmäßige Zielbeschreibung, Externalisierung von Kosten,
Einsatz ehrenamtlicher Führungs- und Hilfskräfte usw.) in die Beurteilung einfließen
(Sprengel, Strachwitz, & Rindt, 2003, S. 3).“
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F. Analyse der Verwaltungskosten bei caritativen und
diakonischen Organisationen
Diplomarbeit Schultz:
•
Fragebogenstudie für 3 Einrichtungen der Diakonie (A, B und C mit 530 – 2.100 Beschäftigten) aus den
Branchen Alten- und Behindertenhilfe (und bei einem Träger auch Krankenhilfe)
•
Die Fragebögen wurden für das Gesamtunternehmen, die Geschäftsbereiche Alten- und Behindertenhilfe und
eine stationäre Altenhilfeeinrichtung erstellt.
•
Zentrale Fragestellung war, in welcher Größenordnung sich die Verwaltungskosten bei den genannten
Einrichtungen bewegen.
•
Der externe Kostenvergleich kam zu folgendem Ergebnis:
•
Die Verwaltungskostenquote (Overheadkosten/Gesamtumsatz) schwankt zwischen 8,2% und 11,7%
(Abweichung 42%).
•
Von der Höhe je Platz her differieren die Verwaltungskosten stark (von 1.991 € je Platz bis zu 3.134 € je
Platz. Dies bedeutet eine Abweichung von 57%)
•
Das Unternehmen mit den hohen Verwaltungskosten liegt in den alten Bundesländern, die anderen
Unternehmen in den neuen Bundesländern. Offensichtlich haben die Unternehmen, die nach der Wende neu
entstanden sind, auf eine effiziente Struktur geachtet und weisen niedrige Verwaltungskosten auf.
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G. Eigene empirische Untersuchungen zur
Angemessenheit der Overheadkosten
Untersuchung 1 (Basis geprüfte JA 2011)
• drei große Träger im Rheinland wurden für einen Kostenvergleich gewonnen
• Komplexträger, d.h. Träger mit mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten
(Altenhilfe)
• Unternehmen 1: 870 Mitarbeiter
• Unternehmen 2 : 1.500
• Unternehmen 3 : 2.000 Beschäftigte
Dezentral - Zentral
• Kosten der zentralen Verwaltung
• und dezentrale Verwaltungskosten
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G. Eigene empirische Untersuchungen zur
Angemessenheit der Overheadkosten
Folgende Verwaltungskostenquoten wurden ermittelt:
Verwaltungskosten
Quote (Kosten/Gesamtertrag)
Unt. A
(Beh.H.)
Unt. A
(APH)
Unt. B
Unt. C
(Beh.H.)
Unt. C
APH)
Unt. 1
ges.
Unt. 2
ges.
Unt. 3
ges.
9,3 %
8,2 %
k.A.
9,8%
11,7%
5,7%
7,3%
7,7%
Hinweise:
(1) es werden Werte aus den Jahren vor 2008 und Zahlen aus 2011 dargestellt. Zwischenzeitlich sind die Erträge und
Verwaltungskosten wegen Tarifsteigerungen und der allgemeinen Inflation nominell angestiegen. Die „Normierung“ der Werte erfolgt
durch die Bildung eines Quotienten.
(2) Für die Unternehmen A und C werden Werte für die Fachbereiche Behindertenhilfe und Altenhilfe angegeben. Für Unternehmen
B können nur Verwaltungskosten je Mitarbeiter bzw. je Platz angegeben werden. Die Werte für die Unternehmen 1,2 und 3 werden
für die gesamte Einheit (Unternehmensverbund) angegeben.)
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G. Eigene empirische Untersuchungen zur
Angemessenheit der Overheadkosten
• Die Übersicht zeigt unterschiedliche Verwaltungskostenquoten. Im Unternehmen 1 betragen
diese lediglich 5,7% der gesamten Erträge. Im Unternehmen C (Fachbereich Altenhilfe) liegen
sie mit 11,7% am höchsten. Bei allen Trägern handelt es sich um diakonische Träger mit mehr
als 500 Beschäftigten. In der Tendenz weisen die größeren Unternehmen eine höhere
Verwaltungskostenquote auf, was darauf schließen lässt, dass bei diesen Unternehmen
zusätzliche und aufwendigere Leistungen in der Verwaltung erbracht werden (z.B. Fundraising,
Öffentlichkeitsarbeit). Für weitergehende Aussagen wären vertiefte Analysen erforderlich.
• Es ist in jedem Fall festzustellen, dass bei den betrachteten Unternehmen die
Verwaltungskostenquote deutlich unter den in der Rechtsprechung des BFH, der Empfehlung
des maecenata-Instituts und den Vorgaben des DZI liegt (hier waren Größenordnungen von 20 –
35% noch akzeptiert worden).
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G. Ergebnis
• die Untersuchung der Verwaltungskosten in caritativen Unternehmen ist ein hoch komplexes Thema. In diesem Zusammenhang
ist auf die Darstellung der kostenbeeinflussenden Faktoren von Schultz zu verweisen, der damit die Komplexität
veranschaulichte.
• Generell sehen sich Organisationen mit hohen Verwaltungskosten dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie die Spenden und
Mitgliedsbeiträge in der Verwaltung absorbieren und nur zu einem geringeren Anteil als möglich bei den schutzbefohlenen
Personen ankommen lassen.
• Bei kleinen, mittleren und großen Trägern liegt ein unterschiedliches Niveau an Verwaltungshandeln vor: Bei großen Trägern ist
auf der einen Seite ein stark ausdifferenziertes Verwaltungssystem für die Steuerung eines großen Betriebes einzurichten. Auf
der anderen Seite verteilen sich die Kosten über eine große Geschäftstätigkeit (Economies of Scale). Bei kleineren Trägern sind
Verwaltungsangelegenheiten z.T. ehrenamtlich zu erledigen, so dass nur geringe Aufwendungen in der Kostenrechnung verbucht
sind. Die ehrenamtlichen Leistungen werden i.d.R. nicht buchhalterisch erfasst.
• Der Kostenvergleich bzw. das Benchmarking sind ein sehr aussagefähiges betriebswirtschaftliches Instrument, um den Umfang
der Verwaltung und die mit dieser verbundenen Overheadkosten beurteilen zu können.
• Für einen geeigneten Vergleich können die in der Sozialwirtschaft bekannten Betriebskostenvergleiche nur bedingt heran
gezogen werden, da diese sich nicht explizit auf die Verwaltungskosten beziehen.
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G. Ergebnis
• Wer eine hilfreiche, untersetzte Aussage zu den Verwaltungskosten eines Trägers treffen will, wird regelmäßig auf den Vergleich
zu anderen Einrichtungen zurückgreifen. Von entscheidender Bedeutung ist es, einen wirklich vergleichbaren
Benchmarkingpartner zu finden.
• Werden höhere Verwaltungskosten in Bezug auf die Platzzahl bzw. den Gesamtumsatz festgestellt, bietet diese Erkenntnis einen
ersten Anhaltspunkt für weitere betriebswirtschaftliche Untersuchungen. Es ist ja durchaus möglich, dass der Träger mit den
relativ hohen Overheadkosten besondere Leistungen für die Klienten, Kunden, Mitarbeiter oder Interessenträger anbietet, die
höhere Verwaltungskosten erklären können. Ein festgestellter hoher IT-Aufwand kann darin begründet sein, dass die in der
Pflege oder beim Patienten tätigen Ärzte oder Pflegekräfte durch eine EDV-gestützte Dokumentation entlastet werden.
• Weitere Ursachen für höhere Verwaltungskosten können in der Forderung des Aufsichtsgremiums begründet sein, eine Stelle für
Interne Revision einzurichten. Wenn eine Organisation der Sozialbranche eine entwickelte Personalpolitik betreibt und eine
Personalentwicklung vorsieht, hat sie gegenüber einer Organisation ohne dieses moderne Managementinstrument höhere
Kosten.
• Ansätze der sog. Balanced Scorecard (BSC) versuchen die eindimensionale Sichtweise alleine auf die Kosten zu vermeiden. Die
BSC betrachtet mehrere Dimensionen für die Zielsetzung und Steuerung des Unternehmens. Auf die BSC kann in diesem
Beitrag nicht weiter eingegangen werden. Vor einfachen und schnellen Interpretationen der gefundenen Ergebnisse ist deshalb
grundsätzlich zu warnen.
• Wenn allerdings gar keine Vergleichsinformationen vorliegen, kann auch kein Anhaltspunkt für die Angemessenheit der
Verwaltung (Stellen und Sachausgaben) gefunden werden. Die Overheadkosten in den Blick zu nehmen, ist eine wichtige
Aufgabe für jedes Unternehmen in der Kirche und Sozialwirtschaft.
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G. Eigene empirische Untersuchungen zur
Angemessenheit der Overheadkosten
Untersuchung 2 (Basis geprüfte JA 2014)
•
fünf große Träger der Diakonie im Rheinland, Niedersachsen und in Berlin-Brandenburg wurden für einen
Kostenvergleich gewonnen.
•
Es handelt sich um Komplexträger, d.h. Träger mit mehreren Betrieben an verschiedenen Standorten
(Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe,
ein Träger: 2 Krankenhäuser)
Konzernabschluss
Mitarbeiter (VZÄ) Umsatz (Mio.€)
Diakonie 0 (Berlin-Brandenburg)
2.772
157.209
Diakonie 1 (Niedersachsen)
2.878
125.189
Diakonie 2 (Berlin-Brandenburg)
2.211
134.131
Diakonie 3 (Rheinland)
1.044
72.059
Diakonie 4 (Rheinland)
1.538
76.114
Teilnehmer beim Vergleich
Zusätzlich konnten Ergebnisse eines Vergleichs des „Brüsseler Kreises“, der für 2007 eine vergleichende
Untersuchung zu den IT-Kosten vorgenommen hat, ermittelt werden.
*Die Angaben aus diesem Vergleich sind nur für die Gesamtleistung und das Geschäftsjahr 2017 möglich.
Dezentral – Zentral gebuchte Verwaltungskosten
•
Hier speziell: IT-Abteilung
•
IT Aufwendungen = Personal- und Sachaufwendungen sowie Abschreibungen) der jeweiligen IT-Abteilungen
bzw. der Aufwendungen, die für eigene IT-Servicegesellschaften gezahlt wurden
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G. Eigene empirische Untersuchungen zur
Angemessenheit der Overheadkosten
Untersuchung 2 (Basis geprüfte JA 2014)
Vergleich der Kostenquoten (IT-Kosten zu Erträgen)
Diakonie 0 (Berlin-Brandenburg)
GJ 2014
Diakonie 1 (Niedersachsen)
GJ 2014
Diakonie 2 (Berlin-Brandenburg)
GJ 2014
Diakonie 3 (Rheinland)
GJ 2014
Diakonie 4 (Rheinland)
GJ 2014
Vergleich der Kostenquoten (IT-Kosten zu Erträgen)
Brüsseler Kreis (insgesamt 8 Sozialunternehmen) GJ 2007
IT-Kostenquote (in %)
bezogen auf
Umsatzerlöse Gesamtleistung
1,53%
1,45%
1,09%
1,05%
1,47%
1,21%
1,50%
1,27%
1,01%
0,84%
IT-Kostenquote (in %)
bezogen auf
Umsatzerlöse Gesamtleistung
1,42%
Anmerkung zum Vergleich mit den Ergebnissen des Brüsseler Kreises:
• Zu beachten ist, dass in diesem Vergleich Kosten aus dem Jahre 2007 mit Kosten aus dem Jahre 2014 verglichen werden.
• Zwar standardisiert die Ermittlung einer Kostenquote (IT-Kosten/Umsatz) die zwischenzeitlich eingetretene Preissteigerungen.
• Allerdings wird nicht abgebildet, dass sich die IT-Kosten strukturell anders entwickelt haben als die Umsatzerlöse.
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G. Eigene empirische Untersuchungen zur
Angemessenheit der Overheadkosten
Untersuchung 2 (Basis geprüfte JA 2014)
Vergleich der Kostenquoten (IT-Kosten pro Mitarbeiter)
Diakonie 0 (Berlin-Brandenburg)
GJ 2014
Diakonie 1 (Niedersachsen)
GJ 2014
Diakonie 2 (Berlin-Brandenburg)
GJ 2014
Diakonie 3 (Rheinland)
GJ 2014
Diakonie 4 (Rheinland)
GJ 2014
Vergleich der Kostenquoten (IT-Kosten pro Mitarbeiter)
Brüsseler Kreis (insgesamt 8 Sozialunternehmen) GJ 2007
IT-Kosten (€)
bezogen auf
Köpfe
VZÄ
718 €
870 €
474 €
756 €
624 €
893 €
693 €
1.034 €
501 €
681 €
IT-Kosten (€)
bezogen auf
Köpfe
VZÄ
690 €
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-
€
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G. Eigene empirische Untersuchungen zur
Angemessenheit der Overheadkosten
Ergänzung der Untersuchung 2
Lexta Consultants Group
•
•
•
•
•
•
•
Quelle: Beitrag in der „Computerwoche“ vom 15. Mai 2014
Kosten des Bereich IT werden ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen
gesetzt
Diese Untersuchung hat einen deutlich höherer Wert für die IT-Kosten
ermittelt als die Untersuchung der gemeinnütziger Sozialunternehmen
durch den Brüsseler Kreis und den Kostenvergleich durch Warth & Klein
Grant Thornton.
An der Befragung durch die Unternehmensberatung Lexta Consultants
Group haben sich 648 Unternehmen beteiligt.
Für die „Gesundheitsbranche“ wird eine IT-Kosten-Quote von 2,73 %
bezogen auf den Umsatz genannt. Neben dem arithmetischen Mittelwert
wird der Median ausgewiesen, er liegt bei unter 2% deutlich niedriger.
Wie viele „Gesundheitsunternehmen“ beteiligt waren, ist nicht zu ermitteln.
Es ist zu vermuten, dass sich bei den antwortenden
Gesundheitsunternehmen vornehmlich Krankenhäuser beteiligt haben, für
die eine aufwendiger IT-Lösung zu erwarten ist.
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Vgl. http://www.computerwoche.de/a/itkosten-richtig-bewertet,2536810 (Zugriff am
25. August 2015).
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G. Ergebnis
• Einschränkend ist anzumerken, dass jeder Kostenvergleich davon abhängig ist, dass es gelingt,
die inhaltlich entsprechenden Leistungen und Aufwendungen zu vergleichen.
• Wenn bei einem Unternehmen das Leistungsniveau höher ist (weil z.B. aufwendige EDV für den
Krankenhausbetrieb angeboten werden muss oder die Miete von Druckern) oder wenn bei
einem Unternehmen eine höhere Anzahl von IT-Arbeitsplätzen vorhanden ist, müssten in einem
weiteren Schritt diese Besonderheiten berücksichtigt werden.
• Mit diesen Untersuchungen soll auf die besonderen Herausforderungen hingewiesen werden,
die mit der Beurteilung der Angemessenheit der Verwaltungskosten im Bereich von
Sozialunternehmen verbunden sind. Es wäre wünschenswert, wenn zu diesem Problemkreis
weitere Untersuchungen erfolgen würden.
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