Stellungnahme zur öffentlichen Daseinsvorsorge in ländlichen

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Stellungnahme zur öffentlichen Daseinsvorsorge in ländlichen
Beirat für Kommunalentwicklung
Stellungnahme zur öffentlichen Daseinsvorsorge
in ländlichen Räumen des Landes Rheinland-Pfalz
für das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Kurzfassung
Dezember 2006
Beirat für Kommunalentwicklung
Stellungnahme zur öffentlichen Daseinsvorsorge
in ländlichen Räumen des Landes Rheinland-Pfalz
für das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Kurzfassung
Dezember 2006
Einführung
A. Generelle Empfehlungen zur Neuausrichtung der Politik für ländliche Räume
B. Spezielle Vorschläge zu wichtigen Handlungsfeldern öffentlicher Daseinsvorsorge unter besonderer Berück-
sichtigung peripherer Räume und der finanziellen Durchführbarkeit
3
4
Anhänge
14
Anhang I: Grundlagen der Stellung
nahme des Beirats für
Kommunalentwicklung zur
öffentlichen Daseins
vorsorge in ländlichen
Räumen14
Anhang II: Karten15
8
Anhang III: Mitglieder des Beirats
für Kommunalentwicklung19
Einführung
Die sich beschleunigenden sozio-ökonomischen und raumstrukturellen Veränderungsprozesse bei zunehmender Globalisierung, demographischem Wandel und
schrumpfenden Finanzspielraum der öffentlichen Hand erfordern eine Überprüfung und
Neuausrichtung der Konzeptionen und
Maßnahmen für die verschiedenen Bereiche
der Landesentwicklungspolitik und ihre
Integration in eine neue Gesamtstrategie.
Das im Entwurf vorliegende Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) bildet hierfür eine
wichtige Grundlage.
Im Rahmen der tiefgreifenden Veränderungen sehen sich die in Rheinland-Pfalz
dominierenden ländlichen Räume mit ihren
Städten und Dörfern trotz der bisher positiven
Entwicklung vielfach mit besonders schwierigen Herausforderungen bis hin zum längerfristigen Wegbrechen ganzer Siedlungs- und
Sozialstrukturen konfrontiert.
Ähnliche und teilweise noch schwierigere
Probleme treten in anderen Gebieten des
In- und Auslandes in Erscheinung. Vielfältige
Lösungsbemühungen sind im Gange, die oft
noch in den Anfängen stecken. Es zeigt sich
deutlich, dass eine einseitig auf die Metropolen ausgerichtete Entwicklungspolitik, wie sie
immer wieder proklamiert wird, diesen Aufgaben nicht gerecht werden kann. Dies gilt
speziell auch für Rheinland-Pfalz und wird
durch das von der EU vertretene Prinzip der
territorialen Kohäsion unterstrichen.
Der Beirat für Kommunalentwicklung hat
sich mit diesem Problemfeld auf der Grundlage spezieller Voruntersuchungen und Beiträge seiner Mitglieder auch aus anderen
europäischen Ländern beschäftigt und die
nachfolgende Stellungnahme für das Ministerium des Innern und für Sport RheinlandPfalz erarbeitet. Im Sinne einer aufgabengerechten Praxisorientierung werden dabei
ohne Anspruch auf Vollständigkeit generelle
Empfehlungen und spezielle Handlungsvorschläge bezüglich einer zukunftsfähigen
öffentlichen Daseinsvorsorge gemacht, die
als besonders wichtig für Rheinland-Pfalz
eingeschätzt werden.
A
Generelle Empfehlungen zur Neuausrichtung
der Politik für ländliche Räume
1. Grundsätzlich erforderlich ist eine differenzierte und flexibel ausgestaltete Politik für
die ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz
angesichts:
• neuartiger und sich vielfach ändernder
Problemschwerpunkte und Aufgaben
• der vielfältig strukturierten ländlichen Räume
Die speziell auszuarbeitenden Strategien
und Maßnahmen sind stets als Teil einer umfassenden Entwicklungspolitik für das ganze Land einschließlich der Verknüpfung von
großstädtischen und ländlichen Räumen zu
sehen.
Wichtige Elemente einer solchen Politik
sind:
• die Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung
• eine teilweise Neugestaltung des Zusammenwirkens des Landes mit den Kommunen
• eine konsequent zielorientierte Neuausrichtung der Förderpolitik des Landes
mit besserer interner bzw. ressortübergreifender Abstimmung und leichterer
Überschaubarkeit
Das ISM hat dazu mit der zukunftsorientierten Evaluation der Förderprogramme
Städtebauförderung, Dorferneuerung und
Investitionsstock einen wichtigen, beispielhaften Schritt getan, dem andere Ressorts
folgen sollten.
2. Zur Bewältigung des demographischen
Wandels sind alsbald neue Strategien und
gebündelte Einzelmaßnahmen insbesondere für gefährdete ländliche Teilgebiete vorzubereiten.
3. Der Entwicklung mittelgroßer, ver-
Angesichts sinkender Auslastungen und einer
Nachfrageverschiebung ist dabei insbesondere dem Infrastruktur-Um- und -Rückbau,
den Sanierungserfordernissen, der Innenentwicklung der Gemeinden sowie nicht zuletzt der Unterstützung des Gemeinschaftslebens besonders Rechnung zu tragen.
Pfalz nur über Teil- bzw. Randgebiete von
Diese und andere Aufgaben sind praxisorientiert über Pilotprojekte bzw. Modellvorhaben
sowie in Anknüpfung an lokale Aktivitäten im
Dialog mit den Akteuren vor Ort vorzubereiten.
insbesondere zu nennen:
netzter Regiopole bzw. Regiopolräume als
innovative Schwerpunkträume wird in Ergänzung des Zentrale-Orte-Systems besondere
Bedeutung beigemessen, zumal RheinlandMetropolregionen verfügt. Es kommen dafür u. a. Koblenz, Trier, Kaiserslautern (einschließlich westpfälzisches Städtenetz) in
Betracht.
Als wichtige Ausbauziele für Regiopole sind
• Wissensstandorte bzw. Wissensmilieus
mit FuE-Transfer sowie Clusterbildung,
Verknüpfung
von
Wissenschaft-Wirt-
schaft-Verwaltung als Kernfunktionen
• intensive Kooperation und Innovationsnetzwerke auch im Stadt-Umland und
PPP-Bezug einschließlich qualifizierter
Aus- und Weiterbildung
• wirksame Außenpositionierung und gemeinsames Marketing sowie Identitätsund Kooperationsförderung im Innern
4. Entwicklung einer integrierten Doppelstrategie des konzentrierten Mitteleinsatzes in Schwerpunkträumen und der
Gewährleistung einer bedarfsgerechten
Daseinsvorsorge in den übrigen ländlichen Gebieten
Das bedeutet: Die Stärken im Lande stärken
durch Konzentration des Mitteleinsatzes
mit gezielter räumlicher Schwerpunktbildung
und Abkehr vom „Gießkannenprinzip“, gleichzeitig aber auch eine sozialverträgliche Gestaltung des Veränderungs- und Schrumpfungsprozesses unter Gewährleistung eines
bedarfsgerechten Niveaus der Daseinsvorsorge in den übrigen ländlichen Gebieten.
5. Neugestaltung des Ineinandergreifens
von landespolitischen Vorgaben (topdown) und regionalen bottom-up-Aktivitäten
Vorgabe eines relativ flexiblen ordnungspolitischen Rahmens (top-down) mit inhaltlichfachlichen und räumlichen Zielprioritäten
durch das Land (u. a. LEP IV) einschließlich Handlungsgrundsätze („Spielregeln“) mit
einer darauf ausgerichteten Förderpolitik.
Ausarbeitung fundierter Struktur- und Entwicklungskonzepte (interkommunal und mit
privaten Akteuren) einschließlich Maßnahmenbündel durch die Kommunen (bottomup).
Auf dieser Grundlage: verbindliche, zeitlich
befristete Zielvereinbarungen zwischen
dem Land und den Kommunen.
6. Durchführung einer Finanzreform in Verbindung mit einer Verwaltungs- bzw. Funktionalreform angesichts wachsender Belastungen der öffentlichen Haushalte unter
dem Einfluss des demographischen Wandels
mit zunehmenden strukturellen Einnahmedefiziten und Ausgabensteigerungen.
In Verbindung damit ist eine zielbezogen
gestraffte Förderpolitik in den ländlichen
Räumen neben der fachlich-räumlichen
Schwerpunktbildung auch verstärkt auf
nicht-investive Maßnahmen im Bereich des
Managements und der Akteursvernetzung
sowie zur Unterstützung neuer Formen des
Gemeinschaftslebens einschließlich der Hilfe
zur Selbsthilfe auszurichten („Soziale Stadt“
bzw. „Soziales Dorf“).
B
Vorschläge zu wichtigen Handlungsfeldern
öffentlicher Daseinsvorsorge
1. Verstärkter Ausbau interkommunaler
Kooperationsnetzwerke mit neuen Anreizinstrumenten unter Einbindung privater
Akteure – auch grenzübergreifend
Hervorzuheben ist die Einbeziehung der relevanten privaten Schlüsselakteure in innovativen Bereichen sowie bezüglich der Mobilisierung privaten Kapitals. Öffentlich-private
Partnerschaften sind jedoch kein Allheilmittel
und ihre Anwendung ist in jedem Einzelfall
sorgsam zu prüfen.
schaffen. Dazu zählen einerseits ein transparentes Abwägen der Vor- und Nachteile, wobei kurz- bis mittelfristig nicht für alle Partner
eine win-win-Situation erwartet werden darf.
Gleichzeitig sollten zur Steigerung der lokalen Kooperationsbereitschaft u. a. Kooperationswettbewerbe mit Informations- und
Erfahrungsaustausch durchgeführt und die
Fördermittelvergabe stärker auf Kooperationen ausgerichtet werden. Auch spezielle
Zielvereinbarungen und Modellvorhaben
sind zu empfehlen.
Kooperationserfordernisse bestehen vor
allem bei der Ausweisung und Bereitstellung
von Bauflächen (Schwerpunkt Innenentwicklung) sowie im gesamten Infrastrukturbereich, insbesondere bei der Aufrechterhaltung eines bürgernahen Leistungsangebotes
im Schul- und Bildungswesen einschließlich
Kinderbetreuung, im Gesundheits- und Sozialwesen.
Da trotz vieler Appelle die interkommunale
Kooperation bei weitem noch nicht im erforderlichen Umfang praktiziert wird, ist verstärkt den Ursachen dafür nachzugehen
sowie ein spezieller Kooperationsanreiz zu
2. Intensivierung von Informationsvermittlung, Dialog und Partizipation zur Erhöhung von Eigenverantwortung und Kooperationsbereitschaft lokaler Akteure
Die Informationsbasis der steuernden und
betroffenen Akteure sollte durch den Aufbau
eines Informationspools (regionale Raumberichterstattung) mit der Vermittlung der
Notwendigkeit von Anpassungsprozessen
verbessert werden. Ebenso ist die laufende
Aufbereitung und Mitteilung von Best-Practice-Beispielen mit Kontaktinformationen und
Beratungsangeboten sowie die Initiierung
von Benchmarking mit der Übertragung innovativer Ansätze auf die speziellen Gegebenheiten hervorzuheben.
3. Verstärkte Durchführung von Pilotvorhaben und Wettbewerben vor allem im
Rahmen der empfohlenen Doppelstrategie
sowohl für die Schwerpunkträume wie für die
Stabilisierungs- und Anpassungsaufgaben in
den übrigen ländlichen Räumen
Neben einer verstärkten Kooperation sollten
dabei insbesondere das Ausprobieren der
Übertragbarkeit anderer Beispiele und der
Anreiz zur Ideenentwicklung und Entfaltung neuer Aktivitäten im lokalen Rahmen
im Vordergrund stehen. Angesichts der unterschiedlichen und vielfach geringen örtlichen
Leistungspotenziale werden bei Wettbewerben zur Wahrung der Chancengleichheit
zweistufige Verfahren mit einer Qualifikationsphase empfohlen.
Als besonders wichtig werden Informationsund Diskussionsveranstaltungen in den
verschiedenen ländlichen Teilräumen eingeschätzt, insbesondere zur Förderung eines
realistischen Problembewusstseins mit Zukunftsperspektiven, der Verdeutlichung notwendiger Veränderungen, zur Vertrauensbildung und der Förderung aktiver Mitwirkung in
lokalen Verantwortungsgemeinschaften.
4. Kostenorientierte Überprüfung und
Neuausrichtung des kommunalen Aufgabenspektrums sowie der Ausstattungsbzw. Qualitätsstandards einschließlich verstärkter Flexibilisierung zur Realisierung von
Einsparungspotenzialen
Von größter Wichtigkeit ist eine stärkere und
konsequente Kostenorientierung bei den
Maßnahmen und Einrichtungen zur Daseinsvorsorge bis hin zur Siedlungsentwicklung
mit dem Ziel der Kostensenkung. Diese muss
bereits bei der Vorbereitung der Projekte
beginnen und sollte auch eine entscheidende
Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln bilden.
Erforderlich sind insbesondere:
• die nachvollziehbare Ermittlung der jeweiligen kostengünstigsten Lösung durch
Auswahl der günstigsten Art bedarfsgerechter Leistungserbringung sowie der
Größe und Ausstattung der Einrichtungen
etc.
• eine realistische und vollständige Abschätzung der Folgekosten
• eine laufende Kostenüberwachung
Es sollten dabei auch verstärkt Methoden
und Erfahrungen der weit entwickelten betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung genutzt werden.
Außerdem sind eine Reduktion der kommunalen Aufgaben (Verlagerung auf andere
Leistungsträger oder genereller Verzicht) und
eine Änderung der Art der Aufgabenerfüllung durch effizientere Organisationsformen,
Kooperationen, Vereinfachungen etc. unumgänglich.
Ebenso ist die durch Gesetze und sonstige
Vorschriften erfolgte überzogene Regelungsdichte zurückzunehmen und mehr
Flexibilität in nahezu allen Bereichen der
Daseinsvorsorge erforderlich. Dasselbe gilt
für die vielfach überperfektionierten Ausstattungs- und Qualitätsstandards für Infrastruktureinrichtungen und -leistungen.
In Verbindung damit bedarf es auch bei der
Ortsentwicklung veränderter Aktivitätsschwerpunkte. Dazu sind hervorzuheben:
• Kombination öffentlicher und privater
Leistungen in Nachbarschaftshäusern,
Nahversorgungszentren etc. (Multifunkti10
onalität öffentlicher Gebäude)
• Förderung des Bauens im Bestand sowie des Quartiersumbaus
• Altersgerechter Umbau und Modernisierung von Wohngebäuden sowie Mehrgenerationenhäuser
• Aktive Gestaltung von Schrumpfungsprozessen mit Rückbau und spezieller
Unterstützung des Gemeinschaftslebens
5. Maßnahmen zur Verbesserung der Ausund Weiterbildung und zur Nutzung angewandter Forschung kommt eine besondere
Bedeutung insbesondere hinsichtlich eines
qualifizierten Arbeitskräfteangebots zu.
Hervorzuheben sind dazu insbesondere Berufsbildungsnetzwerke für Aus-, Fort- und
Weiterbildung, spezielle Ausbildungsangebote für bestehende bzw. entwicklungsfähige
Berufsfelder, ebenso für Ältere (z. B. bezüglich Internet), die Einbeziehung bestehender
Berufsaus- und -fortbildungseinrichtungen,
Sicherung und Ausbau der regionalen Verteilung von Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen etc.
11
6. Mobilität und Erreichbarkeit sind auch
für die Zukunft zu gewährleisten.
Da die gegenwärtigen Bedienungsstandards
im ÖPNV durch die Bevölkerungsabnahme
und insbesondere durch deutlich rückläufige
Schülerzahlen mittelfristig gefährdet sind und
ein weiterer Rückzug insbesondere privater,
teilweise aber auch öffentlicher Versorgungseinrichtungen nicht zu vermeiden sein wird,
bedarf es frühzeitiger Maßnahmen, um
einer abrupten Verschlechterung des Verkehrsangebots bzw. der Mobilitätsvoraussetzungen entgegen zu wirken.
Dazu wird u. a. vorgeschlagen:
• Entwicklung von Pilotprojekten, um ältere Menschen noch mehr an die ÖPNVBenutzung heranzuführen
• Förderung von alternativen verkehrlichen Angebotskonzepten unter Nutzung bestehender Erfahrungen
• Organisation
privater
Fahrgemeinschaften
• Betrieb von Nebenbahnen in regionaler/
privater Trägerschaft
• Erleichterung des Zugangs zu den modernen Informations- und Kommunikationstechnologien
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7. Eine stärkere Positionierung durch
Imagegestaltung und Außendarstellung
wird angesichts des zunehmenden Standortwettbewerbs und der erforderlichen eigenen
Identitätsbildung auch für ländliche Regionen immer wichtiger. Dazu ist im Rahmen
eines diskursiven Prozesses, auch zur Förderung eines „Wir-Gefühls“ bzw. einer Solidargemeinschaft ein jeweils unverwechselbares Profil zu entwickeln.
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Kistenmacher
Vorsitzender des Beirats
für Kommunalentwicklung
13
Anhänge
Anhang I: Grundlagen der Stellungnahme des Beirats für Kommunalentwicklung zur öffentlichen Daseinsvorsorge in
ländlichen Räumen
• Voruntersuchungen und Auswertung empirischer Untersuchungenund und der Fachdiskussion in Deutschland von Seiten der Beiratsleitung
• Expertise von Prof. Dr. Drs. h.c. Jörg Maier,
Universität Bayreuth (im Auftrag der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz): „Zum Konzept
des Benchmarking in der Raumordnungspolitik von Rheinland-Pfalz – Ziele, Strategien
und Maßnahmen für ländliche Räume“ mit
speziellen Untersuchungen in dünn besiedelten ländlichen Räume in Ostdeutschland (Westerzgebirge,
Oberlausitz-Niederschlesien),
Österreich (Steiermark) und der Schweiz
(Schwyz, Graubünden) und Vorschlägen für
Rheinland-Pfalz.
•
•
•
•
onen auf lokaler Ebene und in dünn besiedelten Gebieten Lettlands“
Tschechische Republik: Prof. Dr. Jirina
Jílková: „Kommunale Daseinsvorsorge im
ländlichen Raum in der Tschechischen Republik“
Slowakische Republik: Prof. Dr.-Ing. Maroš
Finka: „Kommunale Daseinsvorsorge unter
den Transformationsrahmenbedingungen“
Frankreich: Dr. Patrice Harster: „Die Herausforderungen einer Entwicklungspolitik
für ländliche Räume: Das Beispiel Frankreich“
Deutschland: Prof. Dr. Drs. h.c. Jörg Maier: „Neue Rahmenbedingungen für die
Raumordnung durch marktwirtschaftliche
Instrumente – Diskussion der Chancen für
ländlich-periphere Räume in der Bundesrepublik Deutschland
• Berichte von Beiratsmitgliedern aus verschiedenen Europäischen Ländern
• Litauen: Prof. Dr. Eugenijus Staniūanas:
„Kommunale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum unter veränderten Rahmenbedingungen – Kreis Vilnius“
• Lettland: Prof. Dr. Zaiga Krisjane: „Funkti-
14
Anhang II: Karten
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg., 2005): Raumordnungsbericht 2005, Bonn, S. 185.
15
Ergebnis der Clusteranalyse für Rheinland-Pfalz
Quelle: ILS NRW, Taurus Institut (2006): Evaluation Förderprogramme, Endbericht, Dortmund/Trier, S. 39.
16
Bevölkerungsveränderung 2000 bis 2050 (Modellrechnung)
Quelle: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (Hrsg., 2003):
Raumordnungsbericht 2003, Mainz, S. 32.
17
Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden 2000-2015
Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg., 2005): Statistische Monatshefte 7/2005, S. 408..
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Anhang III: Mitgliederliste des Beirats
für
Kommunalentwicklung
Geschäftsführer Dr. Lutz Aengevelt, Aengevelt
Immobilien GmbH & Co. KG, Düsseldorf
Geschäftsführer Dieter Blase, GIU Gesellschaft
für Innovation und Unternehmensförderung mbH,
Saarbrücken
Prof. Dr.-Ing. Klaus Borchard, Institut für Städtebau und Siedlungswesen, Rheinische FriedrichWilhelms-Universität Bonn, Präsident der Akademie für Raumforschung und Landesplanung
Bürgermeister Rainer Buttstedt, Verbandsgemeinde Hamm/Sieg
Conseiller de Gouvernement 1ére classe Dr.
Romain Diederich, Ministère de l’Intérieur et de
l’Aménagement du Territoire, Luxembourg
Beigeordneter Dipl.-Ing. Peter Dietze, Baudezernent der Stadt Trier
Prof. Dr. habil. Marek Dutkowski, Leiter der
Abteilung für Regionalentwicklung, Universität
Stettin (Polen)
Prof. Dr. techn. Andreas Faludi, Professor of
Spatial Policy Systems in Europe, University of
Technology Delft (Niederlande)
Prof. Dr.-Ing. Maroš Finka, Leiter des Instituts für
Raumplanung und Stadtgestaltung, Technische
Universität Bratislava (Slowakische Republik)
Directeur Dr. Patrice Harster, Grenzüberschreitender Zweckverband Regio PAMINA, Lauterbourg (Frankreich)
Prof. Dr. rer. pol. Johann Jessen, Städtebau-Institut der Universität Stuttgart – stellvertretender
Vorsitzender
Institutsdirektorin Prof. Dr. Jirina Jílková, Institut
für Wirtschafts- und Umweltpolitik, Wirtschaftsuniversität Prag (Tschechische Republik)
Univ.-Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, Fachgebiet Kommunal- und Regionalpolitik, Westfälische
Wilhelms-Universität Münster
Beigeordneter Ass. jur. Folkert Kiepe, Leiter des
Dezernates Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen
und Verkehr, Deutscher Städtetag, Köln
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Kistenmacher, Fachbereich Architektur/Raum- und Umweltplanung/Bauingenieruwesen, Technische Universität Kaiserslautern – Vorsitzender
19
Abteilungsleiter Andreas Krey, Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen, Erfurt
Giroverband Rheinland-Pfalz, Budenheim/Mainz
Prof. Dr. Zaiga Krisjane, Leiterin des Instituts für
Humangeographie, Universität Riga (Lettland)
Prof. Dr. Gabi Troeger-Weiß, Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung, Technische
Universität Kaiserslautern
Prof. Dr. Dieter Läpple, Leiter des Instituts für
Stadt- und Regionalökonomie/-soziologie, Technische Universität Hamburg-Harburg
Direktor ir. Jan C. Vogelij, President of the European Council of Spatial Planners, Soest (Niederlande)
Prof. Dr. Drs. h. c. Jörg Maier, Lehrstuhl Wirtschaftsgeographie und Regionalplanung, Universität Bayreuth
Geschäftsführer Michael Wenk, Immobilien Wenk
GmbH, Kaiserslautern
Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis, Stadt
Pirmasens
Oberbürgermeister Prof. Dr. Helmut Reichling,
Stadt Zweibrücken
Landrätin Sabine Röhl, Landkreis Bad Dürkheim/
Weinstraße
Prof. Dr. Eugenijus Staniunas, Dekan der Architekturfakultät, Technische Universität Vilnius
(Litauen)
Prof. Dr.-Ing. Gerhard Steinebach, Lehrstuhl
Stadtplanung, Technische Universität Kaiserslautern
Präsident Hans Otto Streuber, Sparkassen- und
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