Stellungnahme zur öffentlichen Daseinsvorsorge in ländlichen
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Stellungnahme zur öffentlichen Daseinsvorsorge in ländlichen
Beirat für Kommunalentwicklung Stellungnahme zur öffentlichen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen des Landes Rheinland-Pfalz für das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz Kurzfassung Dezember 2006 Beirat für Kommunalentwicklung Stellungnahme zur öffentlichen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen des Landes Rheinland-Pfalz für das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz Kurzfassung Dezember 2006 Einführung A. Generelle Empfehlungen zur Neuausrichtung der Politik für ländliche Räume B. Spezielle Vorschläge zu wichtigen Handlungsfeldern öffentlicher Daseinsvorsorge unter besonderer Berück- sichtigung peripherer Räume und der finanziellen Durchführbarkeit 3 4 Anhänge 14 Anhang I: Grundlagen der Stellung nahme des Beirats für Kommunalentwicklung zur öffentlichen Daseins vorsorge in ländlichen Räumen14 Anhang II: Karten15 8 Anhang III: Mitglieder des Beirats für Kommunalentwicklung19 Einführung Die sich beschleunigenden sozio-ökonomischen und raumstrukturellen Veränderungsprozesse bei zunehmender Globalisierung, demographischem Wandel und schrumpfenden Finanzspielraum der öffentlichen Hand erfordern eine Überprüfung und Neuausrichtung der Konzeptionen und Maßnahmen für die verschiedenen Bereiche der Landesentwicklungspolitik und ihre Integration in eine neue Gesamtstrategie. Das im Entwurf vorliegende Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) bildet hierfür eine wichtige Grundlage. Im Rahmen der tiefgreifenden Veränderungen sehen sich die in Rheinland-Pfalz dominierenden ländlichen Räume mit ihren Städten und Dörfern trotz der bisher positiven Entwicklung vielfach mit besonders schwierigen Herausforderungen bis hin zum längerfristigen Wegbrechen ganzer Siedlungs- und Sozialstrukturen konfrontiert. Ähnliche und teilweise noch schwierigere Probleme treten in anderen Gebieten des In- und Auslandes in Erscheinung. Vielfältige Lösungsbemühungen sind im Gange, die oft noch in den Anfängen stecken. Es zeigt sich deutlich, dass eine einseitig auf die Metropolen ausgerichtete Entwicklungspolitik, wie sie immer wieder proklamiert wird, diesen Aufgaben nicht gerecht werden kann. Dies gilt speziell auch für Rheinland-Pfalz und wird durch das von der EU vertretene Prinzip der territorialen Kohäsion unterstrichen. Der Beirat für Kommunalentwicklung hat sich mit diesem Problemfeld auf der Grundlage spezieller Voruntersuchungen und Beiträge seiner Mitglieder auch aus anderen europäischen Ländern beschäftigt und die nachfolgende Stellungnahme für das Ministerium des Innern und für Sport RheinlandPfalz erarbeitet. Im Sinne einer aufgabengerechten Praxisorientierung werden dabei ohne Anspruch auf Vollständigkeit generelle Empfehlungen und spezielle Handlungsvorschläge bezüglich einer zukunftsfähigen öffentlichen Daseinsvorsorge gemacht, die als besonders wichtig für Rheinland-Pfalz eingeschätzt werden. A Generelle Empfehlungen zur Neuausrichtung der Politik für ländliche Räume 1. Grundsätzlich erforderlich ist eine differenzierte und flexibel ausgestaltete Politik für die ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz angesichts: • neuartiger und sich vielfach ändernder Problemschwerpunkte und Aufgaben • der vielfältig strukturierten ländlichen Räume Die speziell auszuarbeitenden Strategien und Maßnahmen sind stets als Teil einer umfassenden Entwicklungspolitik für das ganze Land einschließlich der Verknüpfung von großstädtischen und ländlichen Räumen zu sehen. Wichtige Elemente einer solchen Politik sind: • die Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung • eine teilweise Neugestaltung des Zusammenwirkens des Landes mit den Kommunen • eine konsequent zielorientierte Neuausrichtung der Förderpolitik des Landes mit besserer interner bzw. ressortübergreifender Abstimmung und leichterer Überschaubarkeit Das ISM hat dazu mit der zukunftsorientierten Evaluation der Förderprogramme Städtebauförderung, Dorferneuerung und Investitionsstock einen wichtigen, beispielhaften Schritt getan, dem andere Ressorts folgen sollten. 2. Zur Bewältigung des demographischen Wandels sind alsbald neue Strategien und gebündelte Einzelmaßnahmen insbesondere für gefährdete ländliche Teilgebiete vorzubereiten. 3. Der Entwicklung mittelgroßer, ver- Angesichts sinkender Auslastungen und einer Nachfrageverschiebung ist dabei insbesondere dem Infrastruktur-Um- und -Rückbau, den Sanierungserfordernissen, der Innenentwicklung der Gemeinden sowie nicht zuletzt der Unterstützung des Gemeinschaftslebens besonders Rechnung zu tragen. Pfalz nur über Teil- bzw. Randgebiete von Diese und andere Aufgaben sind praxisorientiert über Pilotprojekte bzw. Modellvorhaben sowie in Anknüpfung an lokale Aktivitäten im Dialog mit den Akteuren vor Ort vorzubereiten. insbesondere zu nennen: netzter Regiopole bzw. Regiopolräume als innovative Schwerpunkträume wird in Ergänzung des Zentrale-Orte-Systems besondere Bedeutung beigemessen, zumal RheinlandMetropolregionen verfügt. Es kommen dafür u. a. Koblenz, Trier, Kaiserslautern (einschließlich westpfälzisches Städtenetz) in Betracht. Als wichtige Ausbauziele für Regiopole sind • Wissensstandorte bzw. Wissensmilieus mit FuE-Transfer sowie Clusterbildung, Verknüpfung von Wissenschaft-Wirt- schaft-Verwaltung als Kernfunktionen • intensive Kooperation und Innovationsnetzwerke auch im Stadt-Umland und PPP-Bezug einschließlich qualifizierter Aus- und Weiterbildung • wirksame Außenpositionierung und gemeinsames Marketing sowie Identitätsund Kooperationsförderung im Innern 4. Entwicklung einer integrierten Doppelstrategie des konzentrierten Mitteleinsatzes in Schwerpunkträumen und der Gewährleistung einer bedarfsgerechten Daseinsvorsorge in den übrigen ländlichen Gebieten Das bedeutet: Die Stärken im Lande stärken durch Konzentration des Mitteleinsatzes mit gezielter räumlicher Schwerpunktbildung und Abkehr vom „Gießkannenprinzip“, gleichzeitig aber auch eine sozialverträgliche Gestaltung des Veränderungs- und Schrumpfungsprozesses unter Gewährleistung eines bedarfsgerechten Niveaus der Daseinsvorsorge in den übrigen ländlichen Gebieten. 5. Neugestaltung des Ineinandergreifens von landespolitischen Vorgaben (topdown) und regionalen bottom-up-Aktivitäten Vorgabe eines relativ flexiblen ordnungspolitischen Rahmens (top-down) mit inhaltlichfachlichen und räumlichen Zielprioritäten durch das Land (u. a. LEP IV) einschließlich Handlungsgrundsätze („Spielregeln“) mit einer darauf ausgerichteten Förderpolitik. Ausarbeitung fundierter Struktur- und Entwicklungskonzepte (interkommunal und mit privaten Akteuren) einschließlich Maßnahmenbündel durch die Kommunen (bottomup). Auf dieser Grundlage: verbindliche, zeitlich befristete Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Kommunen. 6. Durchführung einer Finanzreform in Verbindung mit einer Verwaltungs- bzw. Funktionalreform angesichts wachsender Belastungen der öffentlichen Haushalte unter dem Einfluss des demographischen Wandels mit zunehmenden strukturellen Einnahmedefiziten und Ausgabensteigerungen. In Verbindung damit ist eine zielbezogen gestraffte Förderpolitik in den ländlichen Räumen neben der fachlich-räumlichen Schwerpunktbildung auch verstärkt auf nicht-investive Maßnahmen im Bereich des Managements und der Akteursvernetzung sowie zur Unterstützung neuer Formen des Gemeinschaftslebens einschließlich der Hilfe zur Selbsthilfe auszurichten („Soziale Stadt“ bzw. „Soziales Dorf“). B Vorschläge zu wichtigen Handlungsfeldern öffentlicher Daseinsvorsorge 1. Verstärkter Ausbau interkommunaler Kooperationsnetzwerke mit neuen Anreizinstrumenten unter Einbindung privater Akteure – auch grenzübergreifend Hervorzuheben ist die Einbeziehung der relevanten privaten Schlüsselakteure in innovativen Bereichen sowie bezüglich der Mobilisierung privaten Kapitals. Öffentlich-private Partnerschaften sind jedoch kein Allheilmittel und ihre Anwendung ist in jedem Einzelfall sorgsam zu prüfen. schaffen. Dazu zählen einerseits ein transparentes Abwägen der Vor- und Nachteile, wobei kurz- bis mittelfristig nicht für alle Partner eine win-win-Situation erwartet werden darf. Gleichzeitig sollten zur Steigerung der lokalen Kooperationsbereitschaft u. a. Kooperationswettbewerbe mit Informations- und Erfahrungsaustausch durchgeführt und die Fördermittelvergabe stärker auf Kooperationen ausgerichtet werden. Auch spezielle Zielvereinbarungen und Modellvorhaben sind zu empfehlen. Kooperationserfordernisse bestehen vor allem bei der Ausweisung und Bereitstellung von Bauflächen (Schwerpunkt Innenentwicklung) sowie im gesamten Infrastrukturbereich, insbesondere bei der Aufrechterhaltung eines bürgernahen Leistungsangebotes im Schul- und Bildungswesen einschließlich Kinderbetreuung, im Gesundheits- und Sozialwesen. Da trotz vieler Appelle die interkommunale Kooperation bei weitem noch nicht im erforderlichen Umfang praktiziert wird, ist verstärkt den Ursachen dafür nachzugehen sowie ein spezieller Kooperationsanreiz zu 2. Intensivierung von Informationsvermittlung, Dialog und Partizipation zur Erhöhung von Eigenverantwortung und Kooperationsbereitschaft lokaler Akteure Die Informationsbasis der steuernden und betroffenen Akteure sollte durch den Aufbau eines Informationspools (regionale Raumberichterstattung) mit der Vermittlung der Notwendigkeit von Anpassungsprozessen verbessert werden. Ebenso ist die laufende Aufbereitung und Mitteilung von Best-Practice-Beispielen mit Kontaktinformationen und Beratungsangeboten sowie die Initiierung von Benchmarking mit der Übertragung innovativer Ansätze auf die speziellen Gegebenheiten hervorzuheben. 3. Verstärkte Durchführung von Pilotvorhaben und Wettbewerben vor allem im Rahmen der empfohlenen Doppelstrategie sowohl für die Schwerpunkträume wie für die Stabilisierungs- und Anpassungsaufgaben in den übrigen ländlichen Räumen Neben einer verstärkten Kooperation sollten dabei insbesondere das Ausprobieren der Übertragbarkeit anderer Beispiele und der Anreiz zur Ideenentwicklung und Entfaltung neuer Aktivitäten im lokalen Rahmen im Vordergrund stehen. Angesichts der unterschiedlichen und vielfach geringen örtlichen Leistungspotenziale werden bei Wettbewerben zur Wahrung der Chancengleichheit zweistufige Verfahren mit einer Qualifikationsphase empfohlen. Als besonders wichtig werden Informationsund Diskussionsveranstaltungen in den verschiedenen ländlichen Teilräumen eingeschätzt, insbesondere zur Förderung eines realistischen Problembewusstseins mit Zukunftsperspektiven, der Verdeutlichung notwendiger Veränderungen, zur Vertrauensbildung und der Förderung aktiver Mitwirkung in lokalen Verantwortungsgemeinschaften. 4. Kostenorientierte Überprüfung und Neuausrichtung des kommunalen Aufgabenspektrums sowie der Ausstattungsbzw. Qualitätsstandards einschließlich verstärkter Flexibilisierung zur Realisierung von Einsparungspotenzialen Von größter Wichtigkeit ist eine stärkere und konsequente Kostenorientierung bei den Maßnahmen und Einrichtungen zur Daseinsvorsorge bis hin zur Siedlungsentwicklung mit dem Ziel der Kostensenkung. Diese muss bereits bei der Vorbereitung der Projekte beginnen und sollte auch eine entscheidende Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln bilden. Erforderlich sind insbesondere: • die nachvollziehbare Ermittlung der jeweiligen kostengünstigsten Lösung durch Auswahl der günstigsten Art bedarfsgerechter Leistungserbringung sowie der Größe und Ausstattung der Einrichtungen etc. • eine realistische und vollständige Abschätzung der Folgekosten • eine laufende Kostenüberwachung Es sollten dabei auch verstärkt Methoden und Erfahrungen der weit entwickelten betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung genutzt werden. Außerdem sind eine Reduktion der kommunalen Aufgaben (Verlagerung auf andere Leistungsträger oder genereller Verzicht) und eine Änderung der Art der Aufgabenerfüllung durch effizientere Organisationsformen, Kooperationen, Vereinfachungen etc. unumgänglich. Ebenso ist die durch Gesetze und sonstige Vorschriften erfolgte überzogene Regelungsdichte zurückzunehmen und mehr Flexibilität in nahezu allen Bereichen der Daseinsvorsorge erforderlich. Dasselbe gilt für die vielfach überperfektionierten Ausstattungs- und Qualitätsstandards für Infrastruktureinrichtungen und -leistungen. In Verbindung damit bedarf es auch bei der Ortsentwicklung veränderter Aktivitätsschwerpunkte. Dazu sind hervorzuheben: • Kombination öffentlicher und privater Leistungen in Nachbarschaftshäusern, Nahversorgungszentren etc. (Multifunkti10 onalität öffentlicher Gebäude) • Förderung des Bauens im Bestand sowie des Quartiersumbaus • Altersgerechter Umbau und Modernisierung von Wohngebäuden sowie Mehrgenerationenhäuser • Aktive Gestaltung von Schrumpfungsprozessen mit Rückbau und spezieller Unterstützung des Gemeinschaftslebens 5. Maßnahmen zur Verbesserung der Ausund Weiterbildung und zur Nutzung angewandter Forschung kommt eine besondere Bedeutung insbesondere hinsichtlich eines qualifizierten Arbeitskräfteangebots zu. Hervorzuheben sind dazu insbesondere Berufsbildungsnetzwerke für Aus-, Fort- und Weiterbildung, spezielle Ausbildungsangebote für bestehende bzw. entwicklungsfähige Berufsfelder, ebenso für Ältere (z. B. bezüglich Internet), die Einbeziehung bestehender Berufsaus- und -fortbildungseinrichtungen, Sicherung und Ausbau der regionalen Verteilung von Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen etc. 11 6. Mobilität und Erreichbarkeit sind auch für die Zukunft zu gewährleisten. Da die gegenwärtigen Bedienungsstandards im ÖPNV durch die Bevölkerungsabnahme und insbesondere durch deutlich rückläufige Schülerzahlen mittelfristig gefährdet sind und ein weiterer Rückzug insbesondere privater, teilweise aber auch öffentlicher Versorgungseinrichtungen nicht zu vermeiden sein wird, bedarf es frühzeitiger Maßnahmen, um einer abrupten Verschlechterung des Verkehrsangebots bzw. der Mobilitätsvoraussetzungen entgegen zu wirken. Dazu wird u. a. vorgeschlagen: • Entwicklung von Pilotprojekten, um ältere Menschen noch mehr an die ÖPNVBenutzung heranzuführen • Förderung von alternativen verkehrlichen Angebotskonzepten unter Nutzung bestehender Erfahrungen • Organisation privater Fahrgemeinschaften • Betrieb von Nebenbahnen in regionaler/ privater Trägerschaft • Erleichterung des Zugangs zu den modernen Informations- und Kommunikationstechnologien 12 7. Eine stärkere Positionierung durch Imagegestaltung und Außendarstellung wird angesichts des zunehmenden Standortwettbewerbs und der erforderlichen eigenen Identitätsbildung auch für ländliche Regionen immer wichtiger. Dazu ist im Rahmen eines diskursiven Prozesses, auch zur Förderung eines „Wir-Gefühls“ bzw. einer Solidargemeinschaft ein jeweils unverwechselbares Profil zu entwickeln. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Kistenmacher Vorsitzender des Beirats für Kommunalentwicklung 13 Anhänge Anhang I: Grundlagen der Stellungnahme des Beirats für Kommunalentwicklung zur öffentlichen Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen • Voruntersuchungen und Auswertung empirischer Untersuchungenund und der Fachdiskussion in Deutschland von Seiten der Beiratsleitung • Expertise von Prof. Dr. Drs. h.c. Jörg Maier, Universität Bayreuth (im Auftrag der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz): „Zum Konzept des Benchmarking in der Raumordnungspolitik von Rheinland-Pfalz – Ziele, Strategien und Maßnahmen für ländliche Räume“ mit speziellen Untersuchungen in dünn besiedelten ländlichen Räume in Ostdeutschland (Westerzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien), Österreich (Steiermark) und der Schweiz (Schwyz, Graubünden) und Vorschlägen für Rheinland-Pfalz. • • • • onen auf lokaler Ebene und in dünn besiedelten Gebieten Lettlands“ Tschechische Republik: Prof. Dr. Jirina Jílková: „Kommunale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum in der Tschechischen Republik“ Slowakische Republik: Prof. Dr.-Ing. Maroš Finka: „Kommunale Daseinsvorsorge unter den Transformationsrahmenbedingungen“ Frankreich: Dr. Patrice Harster: „Die Herausforderungen einer Entwicklungspolitik für ländliche Räume: Das Beispiel Frankreich“ Deutschland: Prof. Dr. Drs. h.c. Jörg Maier: „Neue Rahmenbedingungen für die Raumordnung durch marktwirtschaftliche Instrumente – Diskussion der Chancen für ländlich-periphere Räume in der Bundesrepublik Deutschland • Berichte von Beiratsmitgliedern aus verschiedenen Europäischen Ländern • Litauen: Prof. Dr. Eugenijus Staniūanas: „Kommunale Daseinsvorsorge im ländlichen Raum unter veränderten Rahmenbedingungen – Kreis Vilnius“ • Lettland: Prof. Dr. Zaiga Krisjane: „Funkti- 14 Anhang II: Karten Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg., 2005): Raumordnungsbericht 2005, Bonn, S. 185. 15 Ergebnis der Clusteranalyse für Rheinland-Pfalz Quelle: ILS NRW, Taurus Institut (2006): Evaluation Förderprogramme, Endbericht, Dortmund/Trier, S. 39. 16 Bevölkerungsveränderung 2000 bis 2050 (Modellrechnung) Quelle: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (Hrsg., 2003): Raumordnungsbericht 2003, Mainz, S. 32. 17 Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden 2000-2015 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg., 2005): Statistische Monatshefte 7/2005, S. 408.. 18 Anhang III: Mitgliederliste des Beirats für Kommunalentwicklung Geschäftsführer Dr. Lutz Aengevelt, Aengevelt Immobilien GmbH & Co. KG, Düsseldorf Geschäftsführer Dieter Blase, GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH, Saarbrücken Prof. Dr.-Ing. Klaus Borchard, Institut für Städtebau und Siedlungswesen, Rheinische FriedrichWilhelms-Universität Bonn, Präsident der Akademie für Raumforschung und Landesplanung Bürgermeister Rainer Buttstedt, Verbandsgemeinde Hamm/Sieg Conseiller de Gouvernement 1ére classe Dr. Romain Diederich, Ministère de l’Intérieur et de l’Aménagement du Territoire, Luxembourg Beigeordneter Dipl.-Ing. Peter Dietze, Baudezernent der Stadt Trier Prof. Dr. habil. Marek Dutkowski, Leiter der Abteilung für Regionalentwicklung, Universität Stettin (Polen) Prof. Dr. techn. Andreas Faludi, Professor of Spatial Policy Systems in Europe, University of Technology Delft (Niederlande) Prof. Dr.-Ing. Maroš Finka, Leiter des Instituts für Raumplanung und Stadtgestaltung, Technische Universität Bratislava (Slowakische Republik) Directeur Dr. Patrice Harster, Grenzüberschreitender Zweckverband Regio PAMINA, Lauterbourg (Frankreich) Prof. Dr. rer. pol. Johann Jessen, Städtebau-Institut der Universität Stuttgart – stellvertretender Vorsitzender Institutsdirektorin Prof. Dr. Jirina Jílková, Institut für Wirtschafts- und Umweltpolitik, Wirtschaftsuniversität Prag (Tschechische Republik) Univ.-Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, Fachgebiet Kommunal- und Regionalpolitik, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Beigeordneter Ass. jur. Folkert Kiepe, Leiter des Dezernates Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, Deutscher Städtetag, Köln Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Kistenmacher, Fachbereich Architektur/Raum- und Umweltplanung/Bauingenieruwesen, Technische Universität Kaiserslautern – Vorsitzender 19 Abteilungsleiter Andreas Krey, Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen, Erfurt Giroverband Rheinland-Pfalz, Budenheim/Mainz Prof. Dr. Zaiga Krisjane, Leiterin des Instituts für Humangeographie, Universität Riga (Lettland) Prof. Dr. Gabi Troeger-Weiß, Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung, Technische Universität Kaiserslautern Prof. Dr. Dieter Läpple, Leiter des Instituts für Stadt- und Regionalökonomie/-soziologie, Technische Universität Hamburg-Harburg Direktor ir. Jan C. Vogelij, President of the European Council of Spatial Planners, Soest (Niederlande) Prof. Dr. Drs. h. c. Jörg Maier, Lehrstuhl Wirtschaftsgeographie und Regionalplanung, Universität Bayreuth Geschäftsführer Michael Wenk, Immobilien Wenk GmbH, Kaiserslautern Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis, Stadt Pirmasens Oberbürgermeister Prof. Dr. Helmut Reichling, Stadt Zweibrücken Landrätin Sabine Röhl, Landkreis Bad Dürkheim/ Weinstraße Prof. Dr. Eugenijus Staniunas, Dekan der Architekturfakultät, Technische Universität Vilnius (Litauen) Prof. Dr.-Ing. Gerhard Steinebach, Lehrstuhl Stadtplanung, Technische Universität Kaiserslautern Präsident Hans Otto Streuber, Sparkassen- und 20