Mitteilungsblatt 04/1997 - Forum Junge Anwaltschaft

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Mitteilungsblatt 04/1997 - Forum Junge Anwaltschaft
FORUM
JUNGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE
DES DEUTSCHEN ANWALTVEREINS
INHALT
Seite
1. Karriereplanung als Jurist
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2. Spezialisierung - ja, aber so?
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3. Weitere Stellungnahme zum Thema "Spezialisierung von Anfang an"?
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4. Weiterbildungsstudium der FernUni Hagen "Einführung in den Anwaltsberuf"
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5. Öffnung der Arbeitsgemeinschaften des DAV für Mitglieder des Forums
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6. Fortbildungsveranstaltungen des Forums
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7.
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Fortbildungsveranstaltungen der ARGE Familienrecht
8. Praktische Fragen der Zwangsvollstreckung
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9. Wahlstation beim Medienanwalt in Los Angeles
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10. Ausbildungsplätze für Rechtsreferendare in San Francisco
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11. Veranstaltung der Anwaltschaft in Caen/Normandie
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12. Jobbörse
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13. Korrespondenzgemeinschaft im Forum
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14. Regionalbeauftragte des Forum
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FORUM
1. Karriereplanung als Jurist - Bericht
über ein Seminar der Deutschen
Anwalt-Akademie
Karriereplanung, da denkt mancher sogleich an schlipstragende BWL-Studenten, die mit Funktelefon, Laptop und
mobilem Faxgerät bewaffnet bereits im 2. Semester an der
zukünftigen Führungsposition in einem künftigen multinationalen Konzern basteln. Aber Karriereplanung für Juristen? Schließlich waren - man ist versucht zu sagen: Jahrhunderte lang - juristische Staatsexamina die Eintrittskarte
in herausragende Stellungen in Politik, Wirtschaft, Kultur
und Gesellschaft. Heute jedoch, in einer Zeit, in der sich
die Anzahl der niedergelassenen Anwälte in den letzten
fünfzehn Jahren verdoppelt hat und die Absolventen des
1. und 2. Staatsexamens immer weiter steigen, wird zunehmend vor dem Jurastudium gewarnt und insbesondere vor
einer Ergreifung des Anwaltsberufs. Da aber auch der öffentliche Dienst angesichts knapper Kassen nicht oder nur
noch vermindert neue Planstellen schafft und alte nicht
wieder besetzt, stellt sich die Frage für denjenigen, der nun
einmal Jura studiert hat oder gerade dabei ist, was tun?
Vielleicht, so dachte ich, könnte mir ein Seminar zu diesem
Thema auch Hilfestellung geben, wie ich - wenn nicht zu
einer großen Karriere - so doch zu einem halbwegs ansprechenden Job kommen könnte. Angesichts des Preises
(immerhin 184,- DM für Studenten und Referendare) für
ein Ein-Tages-Seminar ging ich mit hohen Erwartungen zu
dieser von der Deutschen Anwalt-Akademie getragenen
Veranstaltung. Zudem sollte die Problematik auch von einem Nicht-Juristen, nämlich von einem Professor für Volkswirtschaft, erörtert werden.
Bereits das Tagungshotel Fontana in Stuttgart-Veihingen
machte einen gediegenen Eindruck. Diese positive Grundstimmung verstärkte sich, als der Tagungsleiter, Prof. Dr.
Christoph Hommerich, mit seinen Ausführungen begann.
Im Gespräch mit Tagungsteilnehmern in den Pausen war
man übereinstimmend der Meinung: Diesem Professor
könnte man stundenlang zuhören.
Prof. Hommerich verstand es, das überschaubare Publikum
(30 Teilnehmer) zu fesseln und für den angestrebten Juristenberuf zu motivieren.
Der erste Teil des Seminars behandelte zunächst allgemein
die Frage des Selbstmanagements als Ausgangspunkt eigenverantwortlicher persönlicher Entwicklung. Dahinter
verbirgt sich eine nur scheinbar banale Erkenntnis, da man
sie sich oft nicht ausreichend bewußt macht: Man sollte
sich im Studium, spätestens jedoch im Referendariat frühzeitig darüber klar werden, welche Lebensplanung und
welche beruflichen Ziele man verwirklichen will und welche
Möglichkeiten bestehen, verschiedene Konfliktfelder (Familie und Freunde, Beruf und Wohlstand sowie geistige und
persönliche Entwicklung) miteinander in Einklang zu bringen. Derjenige, der sich ein Ziel immer wieder vor Augen
hält, wird dieses auch erreichen. Man sollte sich dies (z. B.
an hand der ausgegebenen Seminarunterlagen) schriftlich
vergegenwärtigen und seine Zielvorstellungen anhand einer Prioritätsskala von 1 - 5 einordnen sowie mit einem genauen Zeitplan versehen. In diesem Zusammenhang warnte
Prof. Hommerich auch davor, sich nur einseitig auf die (oftmals von vielen mehr oder weniger glücklichen Umständen
abhängende) Examensnote zu konzentrieren. Schließlich
erreichten 85 % aller Juristen das begehrte Prädikat nicht
und fänden auch Arbeit, und vielfach keinesfalls eine
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schlechte. So hätten Untersuchungen seines Instituts zu
den Examensnoten von im öffentlichen Dienst tätigen juristischen Akademikern (insbesondere Richterinnen und
Richtern, Staatsanwältinnen und StaatsanWälten) gezeigt,
daß ein Drittel das so begehrte Prädikatsexamen nicht erreicht und trotzdem einen Arbeitsplatz in der Justiz erlangt
hätten. Es bestehe deshalb immer auch die Möglichkeit,
seine Ziele zu verwirklichen, wenn man flexibel, mobil
(nicht ortsgebunden!) und in seinem Studium und Referendariat Schwerpunkte gesetzt habe, die eher unbeliebt und
deshalb zahlenmäßig geringer gewählt würden (z. B. Steuerrecht).
Dabei ist das Sich-Vertraut-Machen mit den eigenen Stärken und Schwächen, sei es beruflicher, sei es nichtjuristischer Natur, ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem erfolgreichen Berufseinstieg. Schließlich sollte jeder,
der juraübergreifende Interessen und Fähigkeiten habe
(z. B. technisches Verständnis) versuchen, diese auch in
seinem Studium und Referendariat zu intensivieren.
Wer bspw. besonderes Interesse für den Musikbereich hat,
kann im Referendariat in der Wahlstation in die Kulturverwaltung gehen und dort Kontakte u. U. auch für zukünftige
Mandate als Rechtsanwalt knüpfen, wenn er sich bereits
zuvor im Urheber- und Medienrecht kundig gemacht hat, so
daß er mit fachlichem Rat Auskunft geben kann.
Im zweiten Teil des Seminars ging es um Fragen der Bewerbung, speziell in einer Anwaltskanzlei. Auch hier warb
Prof. Hommerich für das persönliche Profil (keine "SI imline"). Bewerbung sei eine aktive Überzeugungsleistung.
Nur der, der sich von anderen unterscheide, ohne gleich
"Überfliegerqualitäten" aufweisen zu müssen, habe die
Chance, an das persönliche Ziel zu gelangen.
Oftmals fehlt den Juristen hierzu der Mut und auch die
Sensibilität für Markterfordernisse. So würden sich auf die
Anzeige "Betriebswirte mit juristischen Kenntnissen gesucht" keine Juristen melden. Auf die Annonce "Juristen
mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen gesucht" würden
sich aber wie im ersten Fall Betriebswirte nicht scheuen,
ihre Unterlagen einzureichen; Juristen jedoch werde man
häufig vergeblich suchen. Die den Juristinnen und Juristen
oftmals fehlenden notwendigen Kenntnisse könnten durch
die Wahrnehmung von Universitätsangeboten, z. B. VWLSchein, und durch Selbststudium ausgeglichen werden.
Man dürfe sich zudem nicht von Inseraten abschrecken
lassen, die kaum machbare Anforderungen (,,25jähriger,
verheirateter Dr. iur., LLM., 1. und 2. Staatsexamen mit oberem Prädikat, englisch, französisch und dritte Fremdsprache fließend, zur Anstellung in überörtlicher Sozietät gesucht") stellten. Schließlich könne der Personalchef nach
außen hin nicht ankündigen, seine Kanzlei nehme gerne
auch schlechte Juristen.
Drei Leitfragen solle man sich deshalb vor Abfassung einer
Bewerbung stellen: Warum (z. B. zur Arbeitsentlastung ...)
und wozu (fachliche Schwerpunkte...) könnte mich ein
potentieller Arbeitgeber brauchen und mit welcher Perspektive (Rechtsabteilung, Management, Partner...) könnte
er mich einsetzen?
Im letzten Teil wurden noch Fragen der Anstellung in einer
Kanzlei (freie Mitarbeit oder Angestelltenverhältnis, Arbeitsund Gehaltsbedingungen) sowie die Gründung einer eigenen Kanzlei angeschnitten. Auch hierbei ist wichtig, sich
darüber klar zu werden, welche Ziele man verfolge. Da der
Trend immer weiter zur Spezialisierung geht (Stichwort:
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neue Fachanwaltschaften für Familien- und Strafrecht), ist
es notwendig, Marktnischen zu erschließen. Denn der
Markt für Rechtsberatung sei, so Prof. Hommerich, noch
keineswegs gesättigt. Da Juristen jedoch selten Marktanalyse (Anwaltsdichte am Niederlassungsort, Bevölkerungsund Wirtschaftsstruktur am Ort, Kooperationsmöglichkeiten
mit Steuerberatern, Banken, Versicherungen, Verbänden
usw.) betrieben, falle vielen der berufliche Einstieg schwer.
Auch sei der Standort einer Kanzlei - auch in Zeiten von
Internet - immer noch wichtig. So müsse man sich über
das Image der Örtlichkeiten, die Verkehrsanbindung, die
die Zielgruppe ebenso viele Gedanken machen wie über
persönliche und sachliche Ausstattung der Kanzlei sowie
über die mögliche Finanzierung. Diejenigen, die bereits
frühzeitig Berufserfahrung in einem Anwaltsbüro erwürben
(z. B. durch Nebentätigkeit während des Referendariats)
sowie Auslandserfahrung besäßen, hätten gute Chancen
für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Auch die Inanspruchnahme von Gründungsberatung (Institut der Anwaltschaft, Lengsdorfer Hauptstraße 75, 53127 Bonn) sei äußerst empfehlenswert.
Das Seminar machte Mut und förderte die Bereitschaft, den
eigenen beruflichen Werdegang stärker in die Hand zu
nehmen. Prof. Hommerich ist ein sehr kompetenter Ratgeber, der abseits ausgetretener juristischer Pfade die künftigen Arbeitsmöglichkeiten junger Juristinnen und Juristen
einmal anders, nämlich vom wirtschaftlichen Standpunkt
aus, beleuchtet und so viele neue Einsichten vermitteln
kann. Auch persönliche Fragen wurden genre beantwortet.
Die Erwartungen wurden voll erfüllt, wenn auch die Seminarunterlagen etwas umfangreicher und detaillierter hätten
sein können.
Den Ratgeber "Praktische Hinweise für junge Anwälte"
(5,- DM) und das Fortbildungsprogramm der Deutschen
Anwalt-Akademie sind zu beziehen bei DAA, Ellerstraße 48,
53119 Bonn, Tel.: 0228/9836677 und Fax: 0228/
9836666.
Rechtsreferendar Alexander Peter, Berlin
Anmerkung d. Redaktion: Dieser Bericht erschien in der
JuS, Septemberheft 1997, Seiten XVI- XVIII.
2. Spezialisierung - ja, aber so? Kritische Stellungnahme zu dem
Bericht von Frau RAin Verspohl,
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11. Die eigene Situation
Meine Situation soll kurz dargestellt werden, weil dies zum
Verständnis meiner Auffassung wohl erforderlich ist - zudem ist mein persönlicher Werdegang in mancherlei Hinsicht vielleicht typischer für die Situation des jungen Kanzleigründers als der der Kollegin Verspohl.
Ich bin 31 Jahre alt, verheiratet und seit Sommer 1996 als
Rechtsanwalt in Kassel zugelassen. Schon im Studium habe ich mich auf EDV-Recht spezialisiert und im Laufe der
Zeit einige Aufsätze dazu veröffentlicht. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit verfasse ich als ständiger freier Mitarbeiter der Redaktion des NJW-CoR eine Leitsatzübersicht
zum EDV-Recht.
Nachdem ich im Studium und im Referendariat in mehreren
Kanzleien Erfahrungen sammeln konnte, war ich nach meiner Zulassung zunächst als sogenannter "freier Mitarbeiter" (= verdecktes Arbeitsverhältnis ohne soziale Absicherung) für ein Vierteljahr in einer "etablierten" Kasseler
Kanzlei tätig. Diese Tätigkeit endete aufgrund persönlicher
Differenzen mit einem der Sozien ziemlich unangenehm,
was mich zunächst an meiner "Berufung" zum Anwaltsberuf
zweifeln ließ.
Ich versuchte danach für ein knappes halbes Jahr, eine Arbeitsstelle außerhalb des Anwaltsbereichs zu bekommen,
was trotz meiner keineswegs schlechten Examina und bundesweiter Bewerbung erfolglos blieb. Eine eigene Existenzgründung als Anwalt hatte ich eigentlich wegen der hohen
wirtschaftlichen Risiken nicht in Betracht gezogen, und im
Anwaltsberuf wollte ich mich nach den außerordentlich negativen Erfahrungen nicht wieder in eine abhängige Position begeben. Außerdem dachte ich, wegen meiner überdurchschnittlichen Qualifikation keine allzu großen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Das war falsch
gedacht.
Schließlich hatte ich keine Lust mehr, mich weiter der erniedrigenden Arroganz von Personalchefs in Behörden und
Firmen auszusetzen, die unter mehreren Hundert Bewerbern die freie Auswahl haben. Daraufhin habe ich in Kassel
etwas außerhalb der Innenstadt, aber noch in fußläufiger
Reichweite der hiesigen Gerichte Büroräume gemietet und
im März 1997 mein Schild an die Wand geschraubt. Ich bin
jetzt überzeugt, die richtige Entscheidung getroffen zu haben; die Kanzlei läuft für das Stadium so kurz nach der
Gründung besser als erwartet, und die Arbeit macht mir viel
Freude.
Seit kurzem arbeite ich in Bürogemeinschaft mit einer jungen Kollegin. An Personal ist aus Kostengründen noch
nicht zu denken; meine Frau (Rechtsreferendarin) hilft gelegentlich mit. Der konsequente EDV-Einsatz macht es leichter, auf Personal zu verzichten.
Ich habe von Anfang an gegenüber der Anwaltskammer
und dem Anwaltssuchdienst Interessenschwerpunkte EDV-Recht, Haftungsrecht (insbes. Arzthaftung), Versicherungsrecht - benannt.
I. Einleitung
Im Prinzip hat die Kollegin Verspohl ja Recht: Spezialisierung ist der richtige - und für die meisten Kanzleigründer
einzig gangbare - Weg. Dennoch möchte ich bezweifeln,
daß das geschilderte Konzept sich zur unreflektierten
Nachahmung empfiehlt. Für eine junge Rechtsanwältin oder
einen jungen Rechtsanwalt, der sich jetzt selbständig
macht, gilt vieles nicht, was für die Kollegin - noch - galt.
111. Die Rahmenbedingungen für junge Kanzleigründer
Entscheidend für den Erfolg einer Kanzleigründung ist es,
sich keine Illusionen über die Rahmenbedingungen zu machen, unter denen die Kanzleigründung vonstatten geht.
Die Zahlen sind alarmierend: Bis zur Jahrtausendwende
wird die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ca. 100.000 steigen.
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Eine beinahe ebenso große Anzahl angehender Juristen
befindet sich derzeit noch in allen Stadien der Ausbildung.
Da der Arbeitsmarkt für Juristen außerhalb des Anwaltsberufs nahezu zusammengebrochen ist, werden immer mehr
Juristen in den Anwaltsberuf drängen. Zu dieser Problematik vgl. statt vieler Koch, AnwBI. 1997, 421.
Im Prinzip wäre der Arbeitsmarkt der Rechtsanwälte ja noch
bis zu einem gewissen, noch lange nicht erreichten Punkt
aufnahmefähig; viele der mir bekannten etablierten Kanzleien nehmen mehr Mandate an, als sie bewältigen können,
oft genug mit entsprechenden Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit. Es wäre jedoch naiv anzunehmen, daß durch
eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeit neue Kanzleigründer profitieren könnten. Die alteingesessenen Kollegen
sitzen fest auf ihren Pfründen; die Qualität der anwaltlichen
Arbeit kann von dem juristischen Laien, der ein Mandant
regelmäßig ist, schwerlich korrekt beurteilt werden, so daß
nur sehr selten Mandanten aus Unzufriedenheit von überlasteten Kanzleien abwandern. Die Tatsache, daß - wie auch
die Kollegin Verspohl berichtet - ein guter Teil der Mandate
aufgrund persönlicher Empfehlungen zustandekommt, wirkt
sich zusätzlich zugunsten der etablierten Anwälte und gegen die Neueinsteiger aus.
Da das Überangebot - auch an wirklich guten Juristen schon eine Weile besteht, haben die etablierten Kanzleien
ihren Nachwuchsbedarf inzwischen weitgehend gedeckt.
Die Konsequenz wird sein, daß die schiere Not noch mehr
Kolleginnen und Kollegen in die Selbständigkeit treibt als
bisher - und keineswegs nur die mit den "ausreichenden"
Examina, wie Koch (a.a.O.) wohl meint.
Um den verhältnismäßig kleinen Marktanteil, den die "Etablierten" übrig lassen, streiten sich nun die Anfänger, die
neuen Kanzleigründer. Mit der Lockerung des Berufsrechts,
das nun aggressivere Werbemethoden erlaubt, ist es kaum
mehr eine gewagte Prognose, für den zukünftigen Kampf
um die Mandate ein nie dagewesenes Hauen und Stechen
vorherzusagen.
IV. Warum ich meine, daß mir der Ansatz der Kollegin
Verspohl nichts nützt
Die Kollegin Verspohl hat sich - nach fünfjähriger abhängiger Berufstätigkeit - schon vor zwei Jahren selbständig gemacht. Zunächst muß man sehen, daß vor zwei Jahren die
Situation auf dem Juristenarbeitsmarkt noch nicht gar so
dramatisch war; die Kollegin hat sicher von der "Gnade der
frühen Geburt" profitiert. Diese Vermutung - mehr ist es ja
nicht - ließe sich sicher auch an hand der Entwicklung der
Duisburger Zulassungszahlen in den letzten zwei Jahren
erhärten.
Entscheidender ist aber die Sache mit der Fachanwaltsbezeichnung. Eine Fachanwaltsbezeichnung fällt nicht vom
Himmel. Sie ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens,
man hat ein (nicht gar so) kleines Vermögen in Qualifikationsmaßnahmen gesteckt, zweitens, man kann eine Mindestzahl an praktischen Fällen in dem betreffenden Rechtsgebiet nachweisen. Beides ist für den jungen Kanzleigründer in der Regel unerreichbar. Da die Fachanwaltsbezeichung eine ganz andere Qualität hat als etwa die
Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, besagen die Erfahrungen der Kollegin für den typischen
Kanzleigründer, der bei "Null" anfängt, nicht viel.
Zwei weitere Aspekte sollen auch nicht unerwähnt bleiben:
Auch die Fachanwälte schwimmen im "Mainstream"; warum
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sollte ein potentieller Mandant ausgerechnet mich beauftragen, wenn er außer mir zwanzig oder hundert oder dreihundert entsprechende Fachanwälte im Telefonbuch findet
oder von der Kammer oder dem Anwaltssuchdienst benannt bekommt? Außerdem ist man als Anfänger darauf angewiesen, schnell viele Mandate zu erlangen. Die Fachanwaltsbezeichnung, beim "Einzelkämpfer" zumal, hinterläßt
bei potentiellen Mandanten den Eindruck einer so hohen
Spezialisierung, daß einem manches allgemeine Mandat
entgeht.
Von den jetzt stark erweiterten Möglichkeiten der anwaltlichen Werbung macht die Kollegin Verspohl keinen Gebrauch. Muß sie auch nicht - sie kann schon von "Telefonbuchmandaten" und persönlichen Empfehlungen leben.
Das kann der "normale" Kanzleigründer nicht, oder jedenfalls nicht so schnell, sei dies auch nur deshalb, weil es
mehr als ein Jahr dauern kann, bis der Eintrag mit Interessenschwerpunkten im Branchenbuch überhaupt erscheint,
und ich brauche kaum zu erwähnen, daß die persönliche
Reputation, die zu Empfehlungen führt, selbst dann nur
sehr langsam wächst, wenn man berufliche Wunderdinge
vollbringt.
V. Eigener Ansatz
In der gegebenen Situation halte ich die "Nischensuche"
für erfolgversprechender. Die Richtigkeit dieses Ansatzes
wird durch meine eigenen Erfahrungen nachdrücklich unterstrichen.
Wichtig ist eine vernünftige Zielgruppenanalyse als Grundlage der Nischensuche. Es wäre sicher verfehlt, sich in
einer ländlichen Kleinstadt auf Urheberrecht zu spezialisieren. Familienrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, Erbrecht - diese
traditionellen Geldtöpfe unserer Branche sind sicher nirgends Nischen.
Ideal ist es bei mir z.B. mit dem EDV-Recht, das in Deutschland noch eine echte Nische ist; soweit ich weiß, bin ich
der einzige (!) Kasseler Anwalt mit diesem Interessenschwerpunkt. Dies hat die Folge, daß ich einen Teil meiner
EDV-Mandate über die Anwaltskammer bekomme, da ich
dort als einziger Anwalt benannt werde, wenn ein Rechtssuchender mit einem EDV-rechtlichen Problem nachfragt.
Ähnlich, wenn auch nicht ganz so schön, ist es beim Arzthaftungsrecht; hier stehe ich in Kassel in Konkurrenz zu
etwa einem Dutzend Kollegen, das ist aber noch nicht zuviel in einer Stadt dieser Größe.
Über die Kammer und den Anwaltssuchdienst bekomme
ich ausschließlich Mandate aus meinen Spezialgebieten,
was für den Ansatz spricht, daß mich nur die Spezialisierung aus der Masse der Konkurrenten hervorheben kann.
Dennoch kommen - als "Laufkundschaft", zumeist aus der
Nachbarschaft meiner Kanzlei - auch Mandanten mit Problemen aus anderen Rechtsgebieten, was m.E. mit daran
liegt, daß ich gegenüber der Allgemeinheit den Eindruck
einer zu hohen Spezialisierung vermeide. So finden sich
etwa an meinem Büro (z.B. Praxisschild), auf meinem Briefpapier oder im Telefonbuch keine Hinweise auf meine
Spezialisierung. Ich kann mir erst leisten, auf Allgemeinmandate zu verzichten, wenn meine Spezialgebiete mich
ernähren können. So weit bin ich noch nicht.
Ich mache aber auch die Erfahrung, daß es bei weitem
nicht reicht, sich täglich ins Büro zu setzen und däumchendrehend auf neue Mandate zu warten - von alleine kommen die nicht.
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Die Lockerung des Berufsrechts im Hinblick auf anwaltliche
Werbung bietet erstmals die Chance, aggressiv um Mandate zu werben. Diese Möglichkeit korrespondiert hervorragend mit dem Gedanken einer hohen Spezialisierung. Oft
ist es so, daß mit dem Spezialgebiet ein eng umrissener gewerblicher - potentieller Mandantenkreis angesprochen
werden kann. Gezielte Bewerbung dieser Gruppen ist sicher lohnender als in die Breite gehende Allgemeinwerbung. Ganz entscheidend ist die jetzt vom OLG Stuttgart
(AnwBI. 97, 497) ausdrücklich für zulässig erklärte Möglichkeit, potentielle Mandanten mit informativ gehaltenen Rundschreiben auf das eigene Leistungsangebot hinzuweisen.
Eine bessere Möglichkeit der gezielten Ansprache des gewünschten Adressatenkreises gibt es kaum. Aber auch die
Möglichkeit, in einschlägigen Fachzeitschriften der betroffenen Kreise zu inserieren, ist sicher interessant. Das genannte Urteil des OLG Stuttgart läßt sich sicher auch auf
die elektronische Form des Rundschreibens per E-Mail
übertragen. Überhaupt ist das Internet von vielfältigem Nutzen, zumal es wunderbare Möglichkeiten bietet, an Brancheninformationen der zu bewerbenden Kreise zu gelangen. Eine eigene Homepage im WEB schadet sicher nicht;
ob sie einen Nutzen hat, weiß ich nicht - ich habe mit meiner bisher ein einziges Mandat erlangt. (Das kann aber
auch daran liegen, daß sie nicht gar so professionell gestaltet ist.)
Gerade weil ein hohes Maß der Spezialisierung oft auf einen kleinen und eng umrissenen Mandantenkreis zielt,
sollte sich insbesondere der Anfänger davor hüten, mit einem Gebiet zu werben, das er tatsächlich nicht beherrscht.
Wer auf einem kleinen Markt durch Inkompetenz auf sich
aufmerksam macht, wird langfristig keine Chance haben,
man kennt sich schließlich untereinander.
VI. Fazit
Der Kanzleigründer ist ungeheurem Wettbewerbsdruck
ausgesetzt. Er muß etwas tun, um sich gegenüber seinen
Konkurrenten absetzen zu können. Mit einem Spezialgebiet
können sich Nischen erschließen lassen, die von etablierten Anwälten noch nicht besetzt sind. Die Rechtsgebiete,
für die es Fachanwaltsbezeichnungen gibt, sind einerseits
keine echten Nischen, weil es zuviel Konkurrenz gibt, andererseits hat kaum ein Anfänger eine Chance, schnell
eine Fachanwaltsbezeichnung zu erwerben. Erfolgversprechender ist, sich auf Rechtsgebiete abseits des anwaltlichen "Mainstreams" zu spezialisieren und die neuen Werbemöglichkeiten auszuschöpfen, um eine "maßgeschneiderte" Mandantschaft gezielt anzusprechen.
Rechtsanwalt Peter Volle, Kassel
3. Stellungnahme zum Thema
"Spezialisierung von Anfang an lohnt sich das?",
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Fachanwältin für Arbeitsrecht Ines Verspohl aus Duisburg
ist mit der erfolgreichen Gründung und insbesondere Fortführung eines eigenen Büros zweifellos ein beeindruckender Schritt gelungen. Im Hinblick auf den Titel ihres Beitra-
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ges erscheint es mir gleichwohl angebracht gewisse einschränkende Betrachtungen anzuführen.
Soweit ich das Anliegen der Autorin verstanden habe, geht
sie davon aus, daß eine Spezialisierung in der Form eines
Fachanwalts einerseits eine bestimmte Professionalität insbesondere gegenüber den potentiellen Mandanten (per Firmenschild, Eigenvorstellung, Vorträge usw.) sichert und andererseits (konsequenterweise) diese Spezialisierung "von
Anfang an" wichtiges Kriterium für einen wirtschaftlichen
Erfolg im Rahmen der Selbständigkeit darstellt. Dies ist
sicherlich beides zutreffend.
Zunächst gibt es, wie auch die Autorin bemerkt, letztlich
nur sehr wenig Bereiche in denen sich eine Fachanwaltschaftbezeichnung herausgebildet hat. Damit fallen bereits
zahlreiche Rechtsgebiete ganz aus dieser Betrachtungsweise heraus. So existiert in praxi, abgesehen vom Steuerrecht, im gesamten Wirtschaftsrecht (was immer hierzu
zählen mag) keine vergleichbare Möglichkeit, obwohl gerade auch dieses Gebiet zweifelsohne ein hohes Maß an
Spezialisierung erfordert. Aber auch in anderen Rechtsgebieten, die den privaten Mandanten betreffen, ist eine
Fachanwaltbezeichnung kaum absehbar (obschon zahlreich gefordert).
Überdies werden Fachanwaltschaftsbezeichnungen in gewissem Maße auch durch die immer häufiger anzutreffende
Angabe von sogenannten "Interessenschwerpunkten" aufgeweicht, auch wenn diese nicht in identischer Form mit
den Fachanwaltbezeichnungen kollidieren können bzw.
dürfen.
Einzelanwälte können ferner nicht, so "traurig" dies im Ergebnis erscheinen mag, mit den "großen Sozietäten" konkurrieren. Denn wenn es darauf ankommt, können diese
Kanzleien auf ganz andere Ressourcen zurückgreifen, das
beginnt sicherlich bei der, auch technische, Ausstattung
derartiger Kanzleien und endet nach meiner zugegebenermaßen etwas kurzen "Erfahrung" bei personalen Möglichkeiten. Das heißt natürlich keineswegs, daß auch EinzeIanwälte eine vergleichbare Chance "gegen" derartige
Kanzleien haben. Aber gerade was die Neukundenaquise
angeht, zeigt sich doch, daß Mandanten, die vor der Wahl
stehen, einen Einzelanwalt oder eine Großkanzlei zu beauftragen - Bekanntheitsgrad des Einzelanwalts hin oder
her -, regelmäßig eher eine Großkanzlei beauftragen. Denn
diese kann die Mandantschaft schon dadurch blenden,
daß für jede Frage irgendein "Spezialist" mit der jeweiligen
Fragestellung befaßt sein wird. Zugegebenermaßen gelten
diese Betrachtungsweisen nur auf Gebieten, in denen sich
jene Großkanzleien tummeln, wovon das Arbeitsrecht (abgesehen von Geschäftsübernahmen mit arbeitsrechtlichen
Folgen) glücklicherweise (noch) weitgehend ausgenommen
ist. Insoweit sei jedoch auf die Großkanzleien im angloamerikanischen Raum hinweisen, die zum Großteil auch
Kleinstmandate übernehmen - in Deutschland ist diese
Entwicklung bekanntlich noch nicht abgeschlossen.
Zusammenfassend stellt sich eine Fachanwaltschaftsbezeichnung für Einzelanwälte Frau Verspohl folgend dennoch auch aus meiner Einschätzung äußerst hilfreich dar,
obschon ich letztlich eher dazu tendieren würde, weniger
die auf den ersten Blick werbewirksame Spezialisierung
als entscheidendes Kriterium herauszustellen, als die eigene Persönlichkeit samt dem angestrebten Arbeitsfeld sowie
den kaum überschaubaren sonstigen Faktoren und Zufällen.
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Schließlich möchte ich aber der Autorin, ebenfalls aus
eigener Erfahrung, in besonderem Maße deshalb gratulieren, weil sie neben ihrem beruflichen Werdegang auch ihr
Privatleben nicht unterschlägt, sondern die äußerst schwierige Aufgabe organisiert hat, eine Selbständigkeit trotz
Geburt einer Tochter fortzusetzen (mein zweites Kind wird
im Oktober geboren, wobei meine Lebenspartnerin seit
ca. 1 1/2 Jahren selbständig ist).
Referendar Michael Horak, Wennigsen
7
Die grundlegende Angebotspalette wird jedoch in Kürze
durch Skripten über "besondere" Gebiete anwaltlicher Tätigkeit ergänzt.
Neben den Kurseinheiten ist jedem Themenbereich ein
Materialband mit Rechtsgrundlagen, Gerichtsurteilen und
weiterführender Literatur zugeordnet.
Zur Lernkontrolle erhalten die Teilnehmer, zusätzlich zu
den Kurseinheiten, Einsendearbeiten, die korrigiert und mit
Musterlösungen versehen den Teilnehmern zurückgesandt
werden.
Fakultativ können die Teilnehmer ferner an Seminaren der
Deutschen AnwaltAkademie teilnehmen. In diesen Praxisseminaren wird das Fernstudienmaterial vertieft und im
Rahmen von Diskussionen aufbereitet.
4. Weiterbildungsstudium
"Einführung in den Anwaltsberuf"
der FernUniversität Hagen
Die FernUniversität/Gesamthochschule in Hagen bietet
in Zusammenarbeit mit der Deutschen AnwaltAkademie im Deutschen AnwaltVerein und mit Unterstützung
der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Titel "Einführung in den Anwaltsberuf" sei nunmehr 10 Jahren
ein Weiterbildungsstudium an.
I. Veranstalter, Adressaten
Das Weiterbildungsstudium richtet sich in erster Linie an
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Assessorinnen und
Assessoren und Rechtsreferendarinnen und Referendare.
Das Studium ist auf die Dauer von einem Jahr konzipiert.
Das System der FernUniversität ermöglicht es jedoch, Bedürfnisse der Teilnehmer hinsichtlich der Studiendauer
variabel zu gestalten. Die FernUniversität vermittelt als einzige FernHochschule Deutschlands die für die Ausübung
des Rechtsanwaltsberufs wichtigsten rechtlichen Regelungen, ihre theoretischen Grundlagen und berufspraktische
Kenntnissen.
Betreut wird das Studium in fachlicher und fachdidaktischer Hinsicht sowie im Kontakt mit Autoren und Teilnehmern vom Lehrgebiet Strafrecht, Strafprozeßrecht und
Juristische Zeitgeschichte, Prof. Dr. Dr. Vormbaum an der
FernUniversität Hagen.
Autoren der Kurseinheiten sind praxiserfahrene und renommierte Rechtsanwälte, die zum überwiegenden Teil
gleichzeitig auch Dozenten der Deutschen AnwaltAkademie
sind.
111. Teilnahmebedingungen und Abschlüsse
Teilnehmer des Weiterbildungsstudiums können grundsätzlich Juristen mit erstem Staatsexamen sein, die über
24 Jahre alt sind.
Nach der Bearbeitung der Kurseinheiten und erfolgreicher
und fristgerechter Teilnahme an den Einsendearbeiten können die Teilnehmer ein Zeugnis erhalten. Dieses Abschlußzeugnis dokumentiert die Zusatzqualifikation im Rahmen
eines berufsspezifischen Hochschulstudienganges. An der
FernUniversität erhalten die Teilnehmer nach der Anmeldung den Status einer Gasthörerin oder eines Gasthörers.
Das Studium steht auch Nicht-Juristen offen. Diese Teilnehmer, die hochschulzugangsberechtigt sein müssen, können
einzelne Themenbereiche belegen und erhalten für die Teilnahme ein Zertifikat.
Der Einstieg in das Studium ist jederzeit möglich.
Eine Anmeldung sollte jedoch 8 Wochen vor Beginn der jeweiligen Bearbeitungszeit erfolgen. Anmeldeformulare sind
in der Broschüre der FernUniversität zum Weiterbildungsstudium enthalten und können unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden.
IV. Gebühren
11. Struktur
Schwerpunkt des Fernstudienganges sind schriftliche
Fernstudienmaterialien in Form von Skripten in Din-A4-Format. Die Skripten (Kurseinheiten) haben durchschnittlich
einen Umfang von 80-100 Druckseiten. Sie sind eigens für
das Fernstudium didaktisch aufbereitet und enthalten auch
Übungsaufgaben zur Lernkontrolle. Zur Bearbeitung eines
Skriptes sind grundsätzlich 20 Stunden anzusetzen.
Die Gesamtgebühren für alle 4 Grundthemenbereiche mit
insgesamt 22 Skripten betragen zur Zeit DM 1260. Dies
entspricht zum Beispiel für das Thema Gebühren-/Gebührenerstattungsrecht mit 8 Kurseinheiten, 2 Materialbänden
und Einsendearbeiten einem Einzelpreis von DM 37
Die Kosten des Studiums können steuerlich in Ansatz gebracht werden.
Bisher werden 4 Themenbereich angeboten:
V. Informationen, Broschüre
- Berufswahl/Praxisgründung/Fristwahrung/
Kanzleiorganisation,
Information und die Broschüre können angefordert werden:
- Abgaben und Steuern aus der Anwaltstätigkeit,
FernUniversität, Lehrgebiet Strafrecht, Strafprozeßrecht
und Juristische Zeitgeschichte, Prof. Dr. Dr. Vormbaum,
Frau Finkenthei Tel.: 02331/987-2900, Telefax: 02331/
987- 3 42, e-mail: [email protected].
- Rechtsanwaltsgebühren-/GebÜhrenerstattungsrecht.
Volker Tausch
- Anwaltliches Berufsrecht/Haftungsrecht,
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5. Öffnung der Arbeitsgemeinschaften
des DAV für Mitglieder des Forums
Möglichkeit der Teilnahme an Veranstaltungen der
Arbeitsgemeinschaften des DAV durch Mitglieder des
Forums:
Spezialisierung und Fortbildung sind - auch und vor allem
für die jungen Kollegen - wichtige Bestandteile der Berufsausübung. Deshalb haben sich im DAV zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Information mittlerweile
15 Arbeitsgemeinschaften gebildet, die der Anwaltschaft
dabei helfen sollen, den an sie gestellten Anforderungen
gerecht zu werden.
Die Mitgliedschaft im "Forum junge Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins" eröffnet den
Rechtsanwälten und Rechtsreferendaren nun nicht nur die
Möglichkeit der Teilnahme an Veranstaltungen des Forums.
Vielmehr bieten mittlerweile (fast) alle der 14 weiteren Arbeitsgemeinschaften des DAV auch den Forums-Mitgliedern an, die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften
zu besuchen. Die Teilnahme wird überwiegend zu den
(teilweise günstigeren) Konditionen gewährt, die gemeinhin nur für die Mitglieder der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften gelten.
Nachfolgend sind die Arbeitsgemeinschaften des DAV aufgeführt. Jeweils vermerkt ist die Möglichkeit der Teilnahme
zu den reduzierten Konditionen.
Anmeldungen zu den jeweiligen Veranstaltungen, die teilweise auch in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht werden,
sind - für die Arbeitsgemeinschaften Sozialrecht und Steuerrecht - an den DAV, Büro Berlin, Schiffbauerdamm 17,
10117 Berlin und - für die Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht - an die Veranstaltungsorganisation der Arbeitsgemeinschaften, Hirschmannstr. 7, 53359
Rheinbach zu richten. Für die weiteren Arbeitsgemeinschaften ist die DAV-Geschäftsstelle, Adenauerallee 106,
53113 Bonn zuständig. Weitere Informationen zu den jeweiligen Ansprechpartnern der einzelnen Arbeitsgemeinschaften sind im Anhang des ANWALTSVERZEICHNIS des DAV
abgedruckt.
Arbeitsgemeinschaft
Öffnung für FORUM-Mitglieder
Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV
Teilnahme an den Veranstaltungen
ist zu den Konditionen möglich, die
auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten
Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für
Arbeitsrecht im
DAV
Teilnahme an den Veranstaltungen
ist zu den Konditionen möglich, die
auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten
ARGE Baurecht
- Arbeitsgemeinschaft für
Privates Bauund Architektenrecht
Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist grundsätzlich zu
den Konditionen möglich, die auch
für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten
~~
Arbeitsgemeinschaft
Öffnung für FORUM-Mitglieder
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins
Teilnahme ist an bestimmten Veranstaltungen möglich, die sich für
junge Kolleginnen und Kollegen eignen; hier wird die ermäßigte Gebühr
gewährt. Die Teilnahme an "Expertengesprächen" ist hingegen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind
im Mitteilungsblatt des FORUMS angekündigt.
Arbeitskreis für
Insolvenzrecht
Teilnahme an den Veranstaltungen
ist grundsätzlich nicht möglich; im
Einzelfall kann die Teilnahme nach
telefonischer Rücksprache mit dem
Vorsitzenden des Vorstandes des
Arbeitskreises gewährt werden
(RA Runkel, Tel.: 0202-302071)
Arbeitsgemeinschaft für Internationalen
Rechtsverkehr
im DAV
Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den Konditionen
möglich, die auch für die Mitglieder
der Arbeitsgemeinschaft gelten
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht
Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den Konditionen
möglich, die auch für die Mitglieder
der Arbeitsgemeinschaft gelten
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV
Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den reduzierten
Konditionen möglich, die auch für
die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten
Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den reduzierten
Konditionen möglich, die auch für
die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
des DAV
Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den Konditionen
möglich, die auch für die Mitglieder
der Arbeitsgemeinschaft gelten
Arbeitsgemeinschaft der Synd ikus-Anwälte
im DAV
Teilnahme an den Veranstaltungen
ist zu den Konditionen möglich, die
auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Teilnahme an den Veranstaltungen
ist zu den Konditionen möglich, die
auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Teilnahme an den Veranstaltungen
ist möglich; eine Gebührenermäßigung wird für Kollegen bis fünf Jahre nach Zulassung gewährt; die Gebührenermäßigung wird im Einzelfall
ausgeschrieben
FORUM
Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht,
darin:
- Landesgruppe
NordwestDeutschland
9
Öffnung tür FORUM-Mitglieder
c. Halle/Saale
In Halle/Saale wird folgende Fortbildungsveranstaltung
stattfinden:
Der Vergleich:
Taktik, typische Inhalte, gebührenrechtliche Fragen
Teilnahme an Vortragsveranstaltungen ist grundsätzlich möglich; soweit hier ein Kostenbeitrag erhoben
wird, soll eine Ermäßigung für junge
Kollegen gelten. Arbeitstagungen
bleiben hingegen den Mitgliedern
der Landesgruppe vorbehalten
Referentin:
Frau Edith Kindermann
Ort:
Landgericht Halle, Hansering 13,
06108 Halle/Saale; Saal: 53
Uhrzeit:
9.00 Uhr bis vorauss. 17.00 Uhr
Datum:
6.12.1997
Preis:
- Landesgruppe
SchleswigHolstein
Teilnahme an den Veranstaltungen
ist kostenlos möglich
DM 100,- für Forum-Mitglieder,
DM 150,- für Nicht-Mitglieder
Anmeldung:
- Landesgruppe
BadenWürttemberg
Teilnahme an den Veranstaltungen
ist zu den Konditionen möglich, die
auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten
bitte schriftlich an
Rechtsanwaltskanzlei Joosten & Kretz,
Hermann-Liebmann-Str. 31,
04315 Leipzig, Tei.: 0341/6899180,
Fax: 0341 /6899182
Stichwort:
Vergleich
- Landesgruppe
Sachsen,
SachsenAnhalt,
Thüringen
- keine Informationen verfügbar -
Bankverbindung:
Dresdner Bank Leipzig,
BLZ: 86080000,
Ander-Konto-Nr.: 0400343301
(Zweckbestimmung :
Fortbildung: Vergleich)
- Landesgruppe
RheinlandPfalz
Mitgliedschaft in der Landesgruppe
zu einem Beitrag von 120,- DM
möglich
Soweit möglich bitten wir um Überweisung des Beitrages
zusammen mit der Anmeldung.
sowie das FORUM
Rechtsreferendar Christoph Podszun,
Gelsenkirchen/Dortmund
1 Fortbildungsveranstaltungen der
ARGE Familienrecht
Herbsttagung und Mitgliederversammlung
Wiesbaden, 28./29. 11. 1997, Kurhaus
Teilnehmergebühr: Mitglieder kostenlos,
Nichtmitglieder DM 250,-
91211-97
Aktuelle OLG-Rechtsprechung 1997
6. Fortbildungsveranstaltungen des
Forums
20. 11. 17.00-20.00 Uhr, Bamberg
91222-97
26. 11. 16.00-20.00 Uhr, Hamburg
91223-97
4. 12. 17.00-20.00 Uhr, Kaiserslautern
(OLG Zweibrücken)
a. Marketing und Werbung und
Mitgliederversammlung
Dortmund, 21./22. 11. 1997, Westfalenhalle
Teilnehmergebühr:
91229-97
11.12.17.00-20.00 Uhr, Hamm
91232-97
Januar 1998
91261-98
Teilnehmergebühr:
Mitglieder DM 100,-,
Nichtmitglieder DM 200,-
Köln
Mitglieder DM 70,-,
Nichtmitglieder DM 170,-
Aktuelle OLG-Rechtsprechung
13. 11. 1997, 19.00-22.00 Uhr, Stuttgart,
Württemb. Automobilclub
b. Forum Junge Rechtsanwälte/Innen 1998
Wiesbaden, 13./14.3.1998, Kurhaus
Timmendorfer Strand, 27./28. 11. 1998, Seehotel Maritim
Teilnehmergebühr:
Mitglieder der ARGE und des AV Stuttgart DM 35,-, Nichtmitglieder DM 60,-
Anmeldungen ausschließlich über den AV Stuttgart,
Olgastr. 35, 70182 Stuttgart
FORUM
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Aktuelle OLG-Rechtsprechung
24. 1. 1998, 9.30-17.00 Uhr, Bremen, Hotel Ibis
Teilnehmergebühr:
91260-98
Mitglieder DM 150,-,
Nichtmitglieder DM 390,inkl. Mittagessen
Anmeldungen und weitere Informationen:
Veranstaltungsbüro der ARGE Familienrecht
Deutsche Anwaltakademie
(unter Hinweis auf die Mitgliedschaft im Forum)
Ellerstr. 48, 53119 Bonn
Tel.: 0228/9836634, Fax 0228/9836667
8. Praktische Fragen der
Zwangsvollstreckung - Diskussion
und Erfahrungsaustausch mit einem
Gerichtsvo IIzieher
Als Regionalbeauftragte des LG-Bezirkes Erfurt versuche
ich, zumindestens in unregelmäßigen Abständen, Veranstaltungen zu organisieren, die dem gegenseitigen Kennenlernen von Mitarbeitern der Gerichte und dem Erfahrungsaustausch dienen.
Nachdem die Veranstaltung mit dem örtlichen Gerichtsvollzieher Herrn Klaus Stein leider mehrfach verschoben werden mußte, konnte sie nun endlich am 22. September 1997
in meinen Kanzleiräumen stattfinden.
Als ehemaliger Diplomsportlehrer hat Gerichtsvollzieher
Stein Mitte 1993 zunächst eine sogenannte Crashausbildung im hessischen Kassel genossen, bevor er hier in Thüringen mit der harten alltäglichen Praxis konfrontiert wurde.
Interessant war vor allem der Vergleich, daß in Erfurt mittlerweile 13 Gerichtsvollzieher tätig sind; in Kassel dagegen,
einer Stadt, die von der Größe und Fläche vergleichbar ist
mit Erfurt, 23 Gerichtsvollzieher. Hinzukommt, daß die Gerichtsvollzieher in den neuen Ländern vor allem sehr hohe
Rückstände abzuarbeiten haben und nach Einschätzung
von Herrn Stein auch wesentlich mehr Aufträge zu bewältigen haben, als die Kollegen in den alten Ländern.
Angesichts der langen Bearbeitungsdauer sei es wohl
bei den Rechtsanwälten "ein Hobby", die Gerichtsvollzieher
mit Dienstaufsichtsbeschwerden regelrecht zu überziehen.
Herr Stein hob in diesem Zusammenhang hervor, daß allein
schon die Stellungnahmen zu den Dienstaufsichtsbeschwerden, die vom Direktor des Amtsgerichtes angefordert werden, unwahrscheinlich viel Zeit in Anspruch nehmen, die man für die eigentliche Zwangsvollstreckung hätte
verwenden können. Es wurde somit deutlich, daß auch die
Rechtsanwälte dazu beitragen, daß sich die Arbeit der Gerichtsvollzieher verzögert durch Beschwerden und ständige
Sachstandsanfragen. Die Teilnehmer an dieser Veranstaltung gelangten somit rasch zu der Erkenntnis, daß die eigentlich gutgemeinten Sachstandsanfragen (zumindest für
die Mandanten) eher kontraproduktiv sind und die eigentliche Vollstreckungstätigkeit nur noch mehr verzögern.
~r
Herr Stein berichtete weiter darüber, daß tätliche Angriffe
auf ihn zum Glück sehr selten seien und es meistens bei
verbalen Wortgefechten bleibt. Er konnte sich jedoch an einen Fall erinnern, bei dem ein Kollege von einem Schuldner so stark durch Schläge verletzt worden ist, daß dieser
auf Dauer berufsunfähig bleiben wird. Herr Stein zeigte
sein Unverständnis darüber, daß im späteren Strafverfahren
der Schuldner lediglich 2 1/2 Jahre auf Bewährung erhalten habe.
Herr Stein verneinte einen sogenannten "Jagdtrieb" der
Gerichtsvollzieher aus finanziellen Gründen. Mit Erstaunen
nahmen die Teilnehmer zur Kenntnis, daß es sogenannte
Monats bzw. Jahresobergrenzen für Gebühren gibt, die die
Gerichtsvollzieher für die Ausführung ihrer Amtshandlungen erhalten. Übersteigen die Gebühren (ohne Wegegeld
und Auslagen der Gerichtsvollzieher) die Obergrenzen, die
für den Monat bzw. für das Jahr, je nach Bundesland unterschiedlich, festgelegt sind, so sind die Gerichtsvollzieher
verpflichtet, ihre Mehreinnahmen an die JustizsteIlen der
jeweiligen Bundesländer abzuführen.
Eine Begründung, warum ab einer bestimmten Größenordnung von Gebühreneinahmen der Überschuß an die Landeskasse abzuliefern ist, konnte uns auch Gerichtsvollzieher Stein nicht geben. Er machte jedoch gleichzeitig deutlich, daß diese geltende Gebührenpraxis, jedenfalls für die
Gerichtsvollzieher, keinen finanziellen Anreiz darstelle,
schneller und effektiver zu arbeiten. Das Einkommen der
Gerichtsvollzieher setzt sich aus der Grundvergütung und
Gebührenanteilen aus der Vollstreckungstätigkeit zusammen.
Nach diesen sehr interessanten Hintergrundinformationen
gab uns Gerichtsvollzieher Stein auch noch ganz konkrete
Tips, wie man die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten
und Gerichtsvollziehern effektiver gestalten kann:
1. Es ist nicht Voraussetzung, alle Zwangsvollstreckungsaufträge über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim
Amtsgericht einzureichen. Sofern dem Rechtsanwalt der
Bezirk (Ort und Straße wo, vollstreckt werden soll) und
der zu diesem Bezirk eingeteilte Gerichtsvollzieher
namentlich bekannt ist, kann man die Zwangsvollstreckungsaufträge auch direkt an den Gerichtsvollzieher schicken. Hierzu lassen sich zumindestens einige
Tage Zeit bei der Vollstreckung gewinnen.
Man sollte sich daher nicht scheuen die Gerichtsvollzieher nach dem Verteilerplan zu fragen und zu erbitten,
ob man hiervon eine Kopie haben könne.
2. Eine Unsitte vieler Rechtsanwälte sei auch, daß die
Zwangsvollstreckungsaufträge zum Teil zwei- oder gar
dreifach eingereicht werden. Für die Ausführung des
Zwangsvollstreckungsauftrages durch den Gerichtsvollzieher ist es vollkommen ausreichend, wenn der
Zwangsvollstreckungsauftrag einmal eingereicht wird.
So lassen sich erhebliche Fluten von Papier eindämmen, die ohnehin eher demotivieren würden, als umgekehrt.
3. Besondere Hinweise, die der Gerichtsvollzieher bei der
AusfÜhrung seines Zwangsvollstreckungsauftrages beachten soll bzw. Anhaltspunkte des Gläubigers dafür, wo
der Schuldner Vermögensgegenstände verwahrt, sollten
im Zwangsvollstreckungsauftrag deutlich hervorgehoben
werden. Dies könne zum Beispiel durch Markierung mit
einem Textmarker geschehen und erleichtert die Arbeit
des Gerichtsvollziehers wesentlich.
FORUM
4. Besondere Sorgfalt ist bei der Bezeichnung des Rubrums in den Zwangsvollstreckungsaufträgen angebracht. Stimmt das Rubrum im Zwangsvollstreckungsauftrag nicht mit dem Rubrum des Vollstreckungstitels
überein, so wird der Zwangsvollstreckungsauftrag unerledigt bleiben und allein wegen dieser Unklarheiten zurückgewiesen werden.
5. Sind bereits Zwangsvollstreckungskosten entstanden
und sollen diese mit dem erneuten Zwangsvollstrekkungsauftrag mitvollstreckt werden, so ist es besonders
wichtig, daß exakt alle Kosten dem Gerichtsvollzieher
nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die Kopie
des Nachnahmekuverts oder der Kostennote der vorangegangenen Zwangsvollstreckungsversuche. Fehlt auch
nur ein Nachweis, wird die Zwangsvollstreckung nicht
vollständig ausgeführt, da eben die Kosten nicht vollständig nachgewiesen worden sind.
6. Vor Einreichung des Zwangsvollstreckungsauftrages
sollte eine genaue Abstimmung zwischen dem Gläubiger
und dem Rechtsanwalt als Gläubigervertreter erfolgen,
da es sehr oft vorkommt, daß die Schuldner Zahlungen
in Form von Raten, teilweise direkt an die Gläubiger, erbringen, der Rechtsanwalt hier jedoch nichts davon erfährt. Es ist also von besonderer Bedeutung, wenn man
dem Zwangsvollstreckungsauftrag eine wirklich aktuelle
Forderungsaufstellung beifügt.
7. Im Normalfall werden die Gerichtsvollzieherkosten per
Nachnahme erhoben. Nach der letzten Portoerhöhung
zum 1. September 1997 erscheint dies jedoch weniger
attraktiv denn je. Gerichtsvollzieher Stein wies auf die
Möglichkeit hin, an den Zwangsvollstreckungsauftrag einen Verrechnungsscheck blanko bis zu einer Höhe von
DM 100,00 anzuheften. Die Gefahr, daß die Blankoschecks mißbraucht werden, sind nach Auffassung von
Gerichtsvollzieher Stein auszuschließen, da sich bei
Pflichtverletzungen im Umgang mit Geld der Gerichtsvollzieher seinen Arbeitsplatz selbst gefährden würde.
Der Gerichtsvollzieher wies auch auf die Möglichkeit
hin, daß man auf den Zwangsvollstreckungsauftrag eine
Einzugsermächtigung per Lastschrift erteilen kann. Einige Anwälte praktizieren dies bereits durch einen vorgefertigten Stempel. Es werden genau dann die Kosten
eingezogen, die auch tatsächlich entstanden sind und
man spart hierbei auch noch die Postgebühren für die
Nachnahme.
8. Sollte es wirklich Anlaß zu Sachstandsanfragen durch
den Rechtsanwalt geben, so ist besonders darauf zu
achten, daß exakt die gleiche Rubrumsbezeichnung verwendet wird, wie sie im Zwangsvollstreckungsauftrag
verwendet wurde. Sachstandsanfragen ohne vollständiges Rubrum und Registernummer des Gerichtsvollziehers, verzögern die Bearbeitung unnötig.
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sich als sinnvoll erweisen, wenn man dem Gerichtsvollzieher zwar einen Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt,
der Gerichtsvollzieher aber, ohne sich an Ort und Stelle
zur Vollstreckung zu begeben, direkt die Zwangsvollstreckungsmaßnahme einstellt und eine Pfandabstandserklärung nach § 63 GVGA ausstellt. Dies ist jedoch nur
in den Fällen möglich, in denen es dem Gerichtsvollzieher amtsbekannt ist, daß beim Schuldner nicht erfolgreich vollstreckt werden kann. In solchen Fällen kann
auch ein Hinweis nützlich sein, daß um Mitteilung gebeten wird, bei welchem Gericht und wann der Schuldner
bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben
hat.
9. Eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher kann
dadurch beschleunigt werden, daß man zusammen mit
dem Räumungsauftrag gleichzeitig eine Überweisung
über die voraussichtlich entstehenden Auslagen auf das
Dienstkonto des Gerichtsvollziehers veranlaßt. Als
Faustregel gilt für die Räumung einer Ein- bis Zweizimmerwohnung ein Auslagenvorschuß von DM 3000,00
und für die Räumung einer Drei- bis Vierzimmerwohnung bzw. der Räumung von Geschäftsräumen ein Auslagenvorschuß von DM 6000,00. Diese Auslagenvorschuß hat jedoch nichts mit Gebühren für den Gerichtsvollzieher zu tun, sondern diese Kosten fallen an für die
bestellung des Möbelwagens und der Einlagerungskosten für die Möbel. Auch hier lassen sich Kosten für den
Gläubiger sparen, wenn zum Beispiel der Vermieter Kellerräume im Haus zur Verfügung stellt. Dann fallen keine
Einlagerungskosten an. Gleichzeitig wird vom Gerichtsvollzieher auch das Ordnungsamt informiert, um eventuell die Einweisung in das städtische Obdachlosenheim
vorzubereiten bzw. die Einweisung in ein Notquartier zu
veranlassen.
Abschließend kam noch das Problem zur Sprache, daß
bei nicht freiwilliger Öffnung der Wohnung bzw. der Herausgabe von Gegenständen immer ein Durchsuchungsbeschluß des Richters notwendig ist. Hier läuft einem
aber die Zeit davon, da ein Durchsuchungsbeschluß nie
sofort zu erhalten ist, sondern erst nach einer erfolglosen Sachpfändung. Hier hängt es sehr viel vom Geschick des Gerichtsvollziehers ab, wie er mit den
Schuldnern umgeht. Trotz aller Belehrungspflichten des
Gerichtsvollziehers gegenüber den Schuldnern gelangen die Gerichtsvollzieher nicht selten dazu, daß die
Schuldner freiwillige Angaben über ihren Arbeitsplatz,
ihre Lebensversicherung bzw. andere Vermögenswerte
machen. Diese Angaben im Vollstreckungsprotokoll erleichtern dem Rechtsanwalt spätere, hoffentlich erfolgreichere, Zwangsvollstreckungsversuche.
Fazit der Veranstaltung ist vor allen, daß wertvolle Tips für
die tägliche Zwangsvollstreckungspraxis gegeben wurden,
gleichzeitig war aber auch der Gerichtsvollzieher dankbar,
daß durch die Veranstaltung eine Entspannung der zum Teil
sehr angespannten Atmosphäre zwischen Gerichtsvollziehern und Rechtsanwälten erreicht werden konnte.
Man kann auch an die Sachstandsanfrage eine Kopie
der ersten Seite des Zwangsvollstreckungsauftrages,
auf den sich die Sachstandsanfrage bezieht, beifügen.
Das erleichtert die Bearbeitung der Sachstandsanfrage
und der Rechtsanwalt hat Gewähr, daß die Sachstandsanfrage in angemessener Zeit auch tatsächlich bearbeitete wird.
Ich kann daher nur empfehlen, daß auch in anderen LGBezirken solchen Veranstaltungen mit örtlichen Gerichtsvollziehern zustande kommen.
Um Zeit zu gewinnen und den Schuldner zur Abgabe
der eidesstattlichen Versicherung zuzwingen, kann es
Rechtsanwältin Petra Geißinger,
Regionalbeauftragte des LG-Bezirkes Erfurt
12
9. Wahlstation beim Medienanwalt in
Los Angeles
Los Angeles - unzählige Filmstudios, auf der Senderskala
alle 0,5 Megahertz eine andere Radio-Station, dazu jede
Menge Promis, Stars und Sternchen. Wer sich für Medienrecht interessiert und die Arbeitsweise amerikanischer Anwälte, für den ist ein Aufenthalt in der 14-Millionenstadt ein
Muß!
Genauso ein Muß: Die Wahlstation bei Fredricks & von der
Horst.
Die Anwaltskanzlei Fredricks & von der Host residiert am
Wilshire Boulevard im modernsten und begehrtesten Geschäftsviertel von Los Angeles - zwischen dem Freeway
405 und der Stadtgrenze zu Santa Monica. Von den geräumigen Büroräumen im neunten Stock fällt der Blick zur einen Seite auf die Skyline von Downtown zur anderen auf
Santa Moncia und den glitzernden Pazifik. In bester Nachbarschaft zur Kanzlei befinden sich die Konsulate der
Österreicher, Schweizer, Italiener und anderer europäischer Staaten sowie zahlreiche Handelskammern.
Kopf der Kanzlei ist Managing Partner Dennis F. Fredricks.
Er (selbst deutscher Abstammung) fördert seit acht Jahren
Referendare und Praktikanten aus Deutschland, ist für sie
bei Fragen und Unklarheiten jederzeit erreichbar. KanzleiPartner Dr. Rutger von der Horst, schwerpunktmäßig tätig
im Multimediarecht und als Autor von Medienrechts-Fachartikeln bekannt, leitet das Kanzleibüro in MünsterlWestfalen.
Während meines Aufenthalts war er ebenfalls im Law Office
Los Angeles, so daß ich beide Partner kennen lernte.
Insgesamt besteht die 1989 gegründete Kanzlei aus vier
Anwälten und einem Außenberater in Deutschland. Darüber
hinaus arbeitet Fredricks & von der Horst eng mit Korrespondenzanwälten in Hamburg, Budapest und Sao Paulo
(Brasilien) zusammen.
Bei der Suche nach einer geeigneten Auslandsstation war
mir die Kanzlei, ehemals Fredricks & Associates, in der liste des Deutschen Anwaltvereins (DAV-Informationen zur
Ausbildung im Ausland und in ausländischen Rechten)
besonders aufgefallen. Wegen der Zusatzbemerkung:
"Seeking specialist interns - entertainment: film, television,
radio, music, publishing usw.".
Auf meine Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Foto) erhielt ich per Fax einen dreiseitigen Fragebogen, in dem
schwerpunktmäßig nach Erfahrungen bzw. Interessen im
Medienbereich oder im Wirtschaftsrecht gefragt wurde.
Aufgrund meiner praktischen journalistischen Erfahrungen
und neben dem Studium angeeigneten MedienrechtsKenntnisse hatte ich keine Probleme, die meisten Fragen
zu bejahen. Zwei Wochen später erhielt ich eine Zusage
von Fredricks & von der Horst, die bis heute gut dreißig Referendare und Praktikanten aus Deutschland ausgebildet
haben.
Die ersten Tage in der Kanzlei bestanden im Zuhören bei
Telefonkonferenzen und Mandantengesprächen sowie dem
Aktenstudium. Dann folgte der Sprung ins kalte Wasser.
Nun hieß es, eigene Fälle lösen, selbst mit Klienten telefonieren, Briefe aufsetzen, Mandantengespräche führen. Zunächst auf deutsch, mit wachsendem Fachvokabular auf
englisch.
FORUM
~r
Bald lagen auf meinem Schreibtisch Kostenkalkulationen
und Drehbücher für Spielfilme. Die analysierte ich, verhandelte anschließend mit Studios und Produzenten über die
Realisierung der Filmprojekte.
Schließlich ist Tätigkeitsschwerpunkt von Fredricks & von
der Horst das Medienrecht. Wobei die Kanzlei vor allem Regisseure, Autoren, Musiker, Filmproduzenten, Schauspieler
und andere Künstler in Vertragsverhandlungen vertritt, internationale Filmproduktions- und Finanzierungsverträge
aushandelt und bei der Verwirklichung von Filmprojekten
vermittelt und berät. Aber auch die Printmedien, Multi-Media, Copyright- und Tademark-Dienste spielen bei der täglichen Arbeit eine große Rolle.
Weiteres Standbein der Kanzlei ist das heimische und das
internationale Handels- und Gesellschaftsrecht. Hierbei
vertritt Fredicks & von der Horst vor allem europäische Firmen und Geschäftsleute in den USA aber auch Amerikaner
in Europa. Die Kanzlei handelt Verträge zwischen den Geschäftspartnern aus, ist beim Kauf und Verkauf von Grundeigentum behilflich und gründet Gesellschaften für europäische Investoren in Kalifornien.
Das Klientel von Fredricks & von der Horst besteht zu 38 %
(1995) aus deutschsprachigen Mandanten (daneben 42 %
Amerikaner, 20 % restliche Welt, insbesondere Zentral- und
Mitteleuropa). Damit ist Fredricks & von der Horst eine von
nur rund zehn Kanzleien bzw. Rechtsanwälten in Los Angeles, die regelmäßig mit deutschen Klienten zu tun haben.
Und das bei einer Dichte von über 48000 paktizierenden
Anwälten im Großraum Los Angeles.
Neben den Filmprojekten waren deutsche Kaufleute, die ihr
Vermögen an zweifelhafte Geschäftspartner verloren hatten,
zu betreuen. Erschreckend war zu sehen, wie schleppend
sich in Kalifornien die Erlangung eines Titels vor Gericht
trotz eindeutiger Ansprüche hinziehen kann und wie
schwer die anschließende Vollstreckung des Titels ist.
Um auch mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht vertraut
zu werden, gründete ich für Mandanten eine Filmproduktionsgesellschaft in Form einer kalifornischen Aktiengesellschaft (stock corporation). Dazu entwarf ich By-Laws (= Interne Statuten) und Minutes (= Gesellschaftsprotokoll) und
kümmerte mich um die sonstigen Formalitäten. Bei der
Gründungsversammlung und Unterzeichnung der Gesellschaftsverträge war ich natürlich "live" dabei - wie bei all
den anderen Anlässen.
Ich begleitete Kanzlei-Chef Dennis F. Fredricks zu Geschäftsessen, Filmprämieren (z. B. im berühmten Mann's
Chinese Theatre am Walk of Fame) zu Klienten am Film-Set
und Konsulats-Empfängen - meist im dunklen Anzug, mit
Business-Krawatte und von der Kanzlei zur Verfügung gestellten Visitenkarten. Denn das Auftreten als Anwalt in der
Öffentlichkeit, die Repräsentation der Kanzlei und das Gewinnen neuer Mandanten bilden weitere Schwerpunkte der
Ausbildung.
Auch hier mangelte es nicht an Gelegenheiten, das Gelernte in die Tat umzusetzen, Kontakte zu knüpfen und
Visitenkarten loszuwerden.
Da die Anwälte von Fredricks & von der Horst Transcation
Lawyers sind, d. h. überwiegend eine beratende und vermittelnde Funktion ausüben, treten sie selten vor Gericht
auf. Jedoch läßt einem der wöchentlich gewährte Studientag genug Zeit, das Gericht in L. A. Downtown und das in
der Nähe gelegene Court-House von Santa Monica (be-
FORUM
kannt durch den O. J. Simpson Zivilprozeß) auf eigene
Faust zu erkunden oder in der Rechtsbibliothek der berühmten University of California Los Angeles (UCLA) zu stöbern.
Die anfangs vereinbarte Arbeitszeit von 10 bis 17 Uhr war
bei der abwechslungsreichen Ausbildung für mich bald
Nebensache. Abends blieb ich oft länger im Büro. Wenn
viele Termine anstanden, kam ich früher.
Auch nach Feierabend und an den Wochenenden hatte
Langeweile keine Chance. Fredricks & von der Horst unterhalten enge Kontakte zum Deutschen Generalkonsulat und
zur Deutsch-Amerikanischen Handelskammer. Schnell
hatte ich mit den dortigen Rechtsreferendaren Freundschaften geschlossen. Gemeinsam erkundeten wir das
Nachtleben von L. A. (z. B. abtanzen in den berühmten
Clubs am Sunset-Boulevard, "Viper-Room", "Billboard"),
trafen uns zum Rollerbladen und Beach-Volleyball am
Strand oder besuchten TV-Shows-Produktionen LEine
schrecklich nette Familie", Jay Leno's "Tonight-Show").
Bleibt noch anzumerken, daß die Anwälte von Fredricks &
von der Horst an über die Wahlstation hinaus dauernden
Freundschaften und Kontakten interessiert sind. Hierzu veranstaltet die Kanzlei in Deutschland Ehemaligentreften.
Fazit: Wer sich wirklich für den Anwaltsberuf und das Alltagsleben in einer Kanzlei interessiert und darüber hinaus
Medieninteressen hat, der ist bei Fredricks & von der Horst
genau richtig. Wer seine Wahlstation in L. A. lieber mit Sonnenbaden oder Parties verbringen möchte, sollte besser
woanders anklopfen.
Kontaktadresse: Fredricks & von der Horst, 12121 Wilshire
Boulevard, Suite 960, Los Angeles, California 90025,
Tel: 001 (310) 472 1122; Fax: 001 (310) 8201832; E-Mail:
[email protected]
Oder in Deutschland: Fredricks & von der Horst, Rudolfstraße 15, 48145 Münster, Tel.: (0251) 13 62 20; Fax (0251)
16 62 21; E-Mail: [email protected]; InternetAdresse langet: www.fvdh-Iaw.com
Bewerber sollten über ein Faxgerät oder E-Mail-Anschluß
verfügen, da Fredricks & von der Horst in Los Angeles
wegen der neunstündigen Zeitverschiebung mit Europa
einfachheitshalber per Fax kommuniziert.
Tip: Wegen der großen Nachfrage mit detailliertem Lebenslauf ein Jahr im Voraus bewerben.
Ref. jur. Mathias Bruchmann, Gießen
13
Bedingt durch kurzfristige Ausfälle sind zur Zeit zwei Ausbildungsplätze neu zu besetzen, und zwar je einer zum
1. Oktober 1997 (für Kurzentschlossene) sowie zum 1. Januar 1998. Um diese normalerweise sehr begehrten Ausbildungsplätze nicht unbesetzt lassen zu müssen, wären wir
Ihnen für eine geeignete Bekanntmachung dankbar. Aufgrund der Kurzfristigkeit können Bewerbungen auch gerne
per Fax eingereicht werden.
Daniel Biene (Assistant to Jörn-Eric W. Brugger, Esq.)
Anderlini, Finkelstein, Emerick & McSweeney
A Professional Corporation, Attorneys at law, 400 South el
Camino Real, Suite 700, San Mateo, California 94402,
Telephone (415) 348-0102, Telecopier (415) 348-0962,
E-Mail [email protected]
11. Veranstaltung der Anwaltschaft in
Caen/Normandie
- Einladung Dear Sir,
Since opening in 1988, the Caen Memorial has remained
true to its calling, attaching itself on a day-by-day basis to
the building of peace in the world.
With its original design, this "Museum for Peace" ofters
visitors a unique journey through history, from 1918 to the
present day. The Memorial is a place for emotion and
remembrance and also organizes events on the theme of
World War 11, conflicts in all parts of the world and their
consequences, and more generally, Human Rights.
That is the reason why the City council of Caen, the Bar of
Caen and the MEMORIAL, supported by the International
Lawyers Union (UIA) joined together in order to ofter
laywers from all over the world a forum from wh ich they
can denounce current violations of Human Rights.
The ninth International Competition of Counsel's Speeches
will be held on January 25, 1998 at the MEMORIAL - Caen
- Normandy.
During this day, ten lawyers from all over the world will
defend in public the cause they would habe liked to
choose in 1997 for the defense of Human Rights.
Five prizes may be awarded for the best counsel's speech.
10. Ausbildungsplätze für
Rechtsreferendare
Diese Rechtsanwaltssozietät, die sich in unmittelbarer Nähe
von San Francisco befindet, bildet seit einiger Zeit regelmäßig deutsche Rechtsreferendare während ihrer Wahlstation aus. Die Ausbildung wird durch einen deutschsprachigen Anwalt auf dem Gebiet des Zivilrechts (vorwiegend
Business, Corporate, Commercial, Real Estate, Wills and
Trust, lnsurance, Automotive Law) durchgeführt. Der Ausbilder ist Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Industrieund Handelskammer und Vertrauensanwalt des schweizerischen und des deutschen Generalkonsulats in San Francisco.
Therefore, in order to help us with the promotion of our
international competition, we would be most grateful if you
could forward the information to the lawyers registered at
your bar and especially to young lawyers.
You will find enclosed the new competition rules for 1998
with a registration form.
Thank you very much in advance for your help.
We remain,
yours faithfully.
Jacques BELlN, General Director, Esplanade Dwight Eisenhower, BP 6261, 14066 CEAN Cedes, Tel. 0231060644,
Fax 0231060670, Minitel 36.15 MEMORIAL, SAEM capital
7950000 F, Siret 34871369400019, TVA FR 71348713694
FORUM
14
12. Jobbörse
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gute Idee halten (oder eine bessere haben) können sich
gern mit mir in Verbindung setzen.
Rechtsanwältin Nicole Schlimme,
Rostocker Straße 13, 10553 Berlin, Tel.: 030/391 3875
Wir sind eine in Wiesbaden und Frankfurt tätige Anwaltskanzlei.
Für unsere Büros, überwiegender Einsatzort Wiesbaden,
suchen wir eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, gerne
auch Anfänger/in.
Der/die Bewerber/in sollte neben Interessen an allgemeinem Zivilrecht insbesondere dem Miet- und Baurecht offen
gegenüberstehen und selbständiges Arbeiten gewöhnt
sein.
Interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
wenden sich bitte an Rechtsanwälte Paule & Partner, z. Hd.
Herrn RA Traut, Bierstadter Straße 17, 65189 Wiesbaden,
Telefon: 0611/3081551, Telefax: 0611/3081508, E-Mail
CIS 100067,2077
b)
Für meine jüngere, zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im
Landgerichtsbezirk Fulda suche ich zum nächstmöglichen
Zeitpunkt einen Kollegen für die Dezernate Familienrecht
und Verwaltungsrecht im Rahmen einer Bürogemeinschaft.
Zuschriften bitte an: Rolf Schwedux, Florengasse 18,
36043 Fulda, Tel.: 0661 /9012233, Fax: 0661/9012234
14. Regionalbeauftragte
Unsere Liste der Regionalbeauftragten wächst unaufhaltsam. Nachstehend der aktuelle Stand per 16. 10. 1997.
Landgerichtsbezirk Regionalbeauftragte
Aachen
Assessor Georg H. Amian
Stolberger Str. 9, 52068 Aachen,
Tel.: 0241 /9003230, Fax: 0241/90032330
Arnsberg
Rechtsanwalt Ulrich Pauli, Habichtweg 3, 59469 Ense,
Tel.: 02938/971440, Tel.: 02938/971410
Aurich
Rechtsanwalt Rainer Tertilt
c/o Rechtsanwälte Apetz & Winterhoff,
Julianenburger Str. 6, 26603 Aurich,
Tel.: 04941 /96880, Fax: 04941 /644068
Berlin
Rechtsanwalt Marc Andreas Rumpf, Selerweg 33,
12169 Berlin, Tel.: 03017955343, Fax: 03017958074
Bielefeld
Rechtsanwältin Simone Bendfeld, Zimmerstr. 20,
33602 Bielefeld, Tel.: 0521 /965560, Fax: 0521 /60292
13. Korrespondenzgemeinschaft im
Forum
Anläßlich eines Telefonanrufes eines Düsseldorfer Kollegen, welcher mich um eine Vertretung beim Landgericht
Berlin bat, hatte ich die Idee, daß man sich im Forum Junge
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eigentlich bei gerichtlichen Wahrnehmungen in anderen LG-Bezirken gegenseitig tatkräftig unterstützen könnte.
Ich habe derartige Mandate (wenn unumgänglich) an größere Sozietäten vergeben ohne darüber nachzudenken, ob
nicht eine Beauftragung eines jungen Kollegen sinnvoller
wäre.
Erstens würden man sich im Forum unter Kollegen solidarisch unterstützen. Zweitens kann man Kontakte zu Kollegen knüpfen und sich auch über andere juristische Probleme mit diesen austauschen. Gerade als Einzelkämpfer
weiß man dies zu schätzen.
Hat man sich aber entschieden, daß Korrespondenzmandat
an solche Kollegen abzugeben, taucht das Problem auf,
daß einerseits das Datum der Zulassung ja nicht im Briefkopf steht und andererseits die Kollegen oftmals noch nirgends als Rechtsanwälte geführt werden (z. B. Branchenbuch usw.).
Ich stelle mich gerne als Kontaktperson für interessierte
Kollegen zur Verfügung. Alle Kollegen, die dies für eine
Bochum
Rechtsanwältin Jutta Sedlaczek,
Am Hülsenbusch 54, 44803 Bochum,
Tel.: 0234/935620, Fax: 0234/9356260
Bonn
Referendar Joerg Bereths, Kaiserstr. 73, 53113 Bonn,
Tel.: 0228/224555, E-mail: [email protected]
Braunschweig
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Echternstraße 68,
38100 Braunschweig, Tel.: 0531/49692, Fax: 0531 /17790
Bremen
Rechtsanwalt Markus Appel, Obernstr. 35, 28195 Bremen,
Tel.: 0421 /1655040, Fax: 0421 /1655042
Cottbus
Rechtsanwältin Barbara Judith Gärtner,
c/o Rechtsanwälte Cornelius, Bartenbach, Haesemann u. a.,
Sprembergerstr. 4, 03046 Cottbus, Tel.: 0355/381020
Deggendorf
Referendarin Petra Geiger, Starenstr. 10,
93077 Bad Abbaeh, Tel./Fax: 09405/96030
Düsseldorf
Rechtsanwalt Axel Thoenneßen, Gutenbergstr. 27,
40235 Düsseldorf'
Tel.: 0211 /9660171, Fax: 0211 /9660172
FORUM
Duisburg
Rechtsanwältin Maria Bandick, Werdener Str.,
40878 Ratingen, Tel.lFax: 021 02/873774,
Kanzlei: Königstr. 7 -11,47051 Duisburg,
Tel.: 0203/286310, Fax: 0203/2863131
Ellwangen
Rechtsanwalt Thomas Jensen, Nördlicher Stadtgraben 1,
73430 Aalen, Tel.: 07361 /961766, Fax: 07361 /961768
Erfurt
Rechtsanwältin Petra Geißinger, Lilienstr. 12,
99084 Erfurt, Tel.: 0361/558140, Fax: 0361/5581455
Essen
Rechtsanwalt Jörg Holzmeier, Amselstr. 58,
45134 Essen, Tel.: 0201 /440910, Fax: 0201/440911
Frankenthai
Rechtsanwältin Christina la Londe, Schubertstr. 2,
67061 Ludwigshafen,
Tel.: 0621/565400, Fax: 0621/5889696
Frankfurt/Main
Referendarin Daniela Best, Viktoriastr. 11 a,
65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 /3082268
Frankfurt/Oder
Referendarin Ellen Neugebauer, Große Oderstr. 18,
15230 Frankfurt/Oder, Tel.lFax: 0335/535635
Freiburg
Rechtsanwältin Sylvia Pilarsky-Grosch,
Unter dem Dorf 18 a, 79189 Bad Krozingen,
Tel.: 07633/948256, Fax: 07633/948257
Fulda
Rechtsanwalt Rolf Schwedux, Florengasse 18, 36043 Fulda,
Tel.: 0661/9012233, Fax: 0661 /9012234
Göttingen
Rechtsanwältin Silke Kaufmann, Baurat-Gerber-Str. 18,
37073 Göttingen, Tel.: 0551 /49705-0, Fax: 0551/4970555
Hagen
Rechtsanwalt Klaus Peter Kniffka, Mittelstr. 17,
58095 Hagen, Tel.: 02331 /924224, Fax: 02331/924223
Halle/Saale
Rechtsanwältin Ines Langen, Neustädter Passage 3,
06122 Halle/Saale,
Tel.: 0345/6902743, Fax: 0345/8060428
Hamburg
Referendarin Tanja Irion, Asmusweg 20, 22043 Hamburg,
Tel.: 040/6526676, Fax: 040/6528254,
E-mail: [email protected]
Hanau
Rechtsanwältin Isabella Steigerwald, Rheinstr. 16
63477 Maintal-Dörnigheim, Tel.lFax: 061 81 /491189
Hannover
Rechtsanwalt Rainer Bohnsack, Podbielskistr. 33,
30163 Hannover, Tel.: 0511 /965640, Fax: 0511 /9656420
Heidelberg
Martin Dosch, Hauptstr. 20, 69231 Rauenberg,
Tel.: 06222/62002, Fax: 06222/61073
Heilbronn
Rechtsanwältin Ines Schwarz,
Gerichtshof 8,74389 Cleebronn,
Tel.: 07135/974120, Fax: 07135/9741223
15
Hildesheim
Assessor Jur. Jürgen Dietze, Schaumburgstr. 23,
30419 Hannover, Tel.: 0511/3031274, Fax: 0511/3031257
Ingolstadt
Rechtsanwalt Klaus Wittmann, Sustrisstr. 31,
85049 Ingolstadt, Tel.: 0841 /44550, Fax: 0841/46440
Karlsruhe
Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Bachstr. 22, 76185 Karlsruhe,
(ab 1. 12. 1997:Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe)
Tel.: 0721 /985220, Fax: 0721 /9852250
Kassel
Referendar Dirk Osthoff, Philippinenhöfer Weg 8,
34127 Kassel, Tel.: 0561/83779
Kiel
Referendarin Birgit Hermann, Blocksberg 8, 24103 Kiel,
Tel.: 0431/556289
Kleve
Rechtsanwalt Christian Bock, Meißnerstr. 21,47533 Kleve,
Tel.: 0282117512-0, Fax: 0282117512275
Koblenz
Rechtsanwalt Thomas Dingendorf, Simmerner Str. 76,
56075 Koblenz, Tel.: 0261 /9524020, Fax: 0261 /55851
Köln
Rechtsanwalt Klaus Weskamp, Am Justizzentrum 3,
50939 Köln, Tel.: 0221/443048
Konstanz
Rechtsanwältin Michaela Hebsacker, Schottenstr. 11,
78462 Konstanz, Tel.: 07531 /23720, Fax: 07531 /16456
Krefeld
Rechtsanwalt Guido Hagemeier, Grüner Dyk 30,
47803 Krefeld, Tel.: 02151 /959140, Fax: 02151 /959199
Landau/Pfalz
Rechtsanwalt Michael Ko rte , Am Hirschgraben 9,
67360 Lingenfeld, Tel./Fax: 06344/939492,
Tel. mobil: 0171/4561294
Landshut
Rechtsanwältin Heike von Malottki, Hohenbachernstr. 61,
85354 Freising, Tel.: 081 61 /42047, Fax: 081 61 /44295
Leipzig
Rechtsanwältin Barbara H. Joosten,
Hermann-Liebmann-Str. 31, 04315 Leipzig,
Tel.: 0341 /68991 80/1, Fax: 0341/6899182
Lübeck
Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Hagener Allee 29,
22926 Ahrensburg, Tel.lFax: 041 02/54733
Magdeburg
Rechtsanwalt Stefan Lück,
Otto-v.-Guericke-Str. 56 b, 39104 Magdeburg,
Tel.: 0391 /5432733, Fax: 0391 /5431060
Mainz
Rechtsanwältin Verena Schnatterer, Drechslerweg 23,
55128 Mainz, Tel.: 06131 /368213, Fax: 06131/368211
Mannheim
Rechtsanwältin Susanne Weber-Käßer, Mannheimer Str. 5,
68309 Mannheim, Tel.: 06211739690, Fax: 06211739687
FORUM ~
'f
16
Mönchengladbach
Rechtsanwalt Stefan Wimmers,
Hohenzollernstr. 190, 41063 Mönchengladbach,
Tel.: 02161 1181093, Fax: 02161 112202
Ulm
Rechtsanwalt Roland Bischoff,
Hauptstr. 19, 73098 Rechberghausen,
Tel.: 07161/57477, Fax: 07161/57439
München I
Rechtsanwalt Marcus Lettschulte, Würmtalstr. 125,
81375 München, Tel.: 08917 409594, Fax: 08917 409404
Verden / Aller
Rechtsanwalt Thomas Bruckmann,
Hauptstr. 30, 27337 Blender,
Tel.: 04233/941 00, Fax: 04233/941 02
München 11
Rechtsanwältin Sabine Feiler,
Fürstenrieder Str. 74, 80686 München,
Tel.: 089/562509 und 562604, Fax: 089/583497
Neubrandenburg
Rechtsanwalt Harald Urban, Schloßstr. 8, 17252 Mirow,
Tel.: 039833/2500, Fax: 039833/20339
Nürnberg
Rechtsanwalt Stefan Wolf,
c/o Rechtsanwälte Bühl, Thume & Partner,
Neudörfer Str. 3-7, 90402 Nürnberg,
Tel.: 0911 19462131, Fax: 0911/9462139
Potsdam
Rechtsanwalt Frank Dressler, Maxim-Gorki-Str. 5,
19711 Königs-Wusterhausen,
Tel.: 03375/293658, Fax: 03375/292956
Ravensburg
Rechtsanwalt Jan van Bruggen, Markdorfer Str. 36,
88048 Friedrichshafen,
Tel.: 07544/913184, Fax: 07544/913186,
E-mail: [email protected]
Wiesbaden
Rechtsanwalt Stefan Huschke,
Adolfsallee 14, 65185 Wiesbaden,
Tel.: 0611/372828, Fax: 0611/372872
Würzburg
Rechtsanwalt Jens Löcher,
Otto-Hahn-Str. 31,97218 Gerbrunn,
Tel.: 093117059304, Fax: 093117059306
Wuppertal
Rechtsanwalt Wolfram Schnurbusch,
c/o Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber,
Bosshauer Str. 27, 42697 Solingen,
Tel.: 0212/2494200, Fax: 0212/2494201
Zweibrücken
Rechtsanwältin Astrid Deller, Kreuzstr. 1,
66482 Zweibrücken, Tel.: 06332 I 7 521 0
Anmerkung der Redaktion:
Regensburg (wird vorläufig von der Regionalbeauftragten
LG Deggendorf vertreten)
Referendar Andreas Neumann, Engelburgergasse 18,
93047 Regensburg, Tel.lFax: 0941 1566957
In dieser Ausgabe wurde von der Veröffentlichung der
Stammtische Abstand genommen, da wir in der Vergangenheit feststellen mußten, daß unsere Angaben nicht aktuell
waren.
Rostock
Rechtsanwältin Katja Kerscher, Neue Werberstr. 42,
18057 Rostock, Tel.: 0381 12002344, Fax: 0381/2002347
Wir möchten daher sämtliche Mitglieder, die an einem
Stammtisch teilnehmen möchten, bitten, sich an ihren zuständigen Regionalbeauftragten zu wenden.
Saarbrücken
Rechtsanwalt Jean-Oliver Boghossian,
Trierer Str. 8, 66111 Saarbrücken,
Tel.: 0681/948320, Fax: 0681 19483230
Da zukünftig die Stammtische wieder veröffentlicht werden
sollen, bitten wir sämtliche Regionalbeauftragte uns den
Veranstaltungsort und die jeweiligen Termine mitzuteilen.
Schwerin
Rechtsanwalt Michael Ankermann, Turnerweg 4C,
23966 Wismar, Tel.: 03841/212112, Fax: 03841 1212114
Stade
Rechtsanwältin Katharina Andrae,
Marienstr. 2, 27472 Cuxhaven,
Tel.: 04721 1554044, Fax: 04721 /554045
Es wird um Nachricht an das
FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
Büro Berlin, Schiffbauerdamm 17, 10117 Berlin,
Telefon: 030/2808004, Telefax: 030/2808005,
E-Mail: anwaltverein @-t-online-de,
gebeten.
Weiterhin bitten wir unsere Mitglieder, uns auch zukünftig
Adressenänderungen u. ä. mitzuteilen unter der o. a. Anschrift.
Stuttgart
Rechtsanwalt Mario Axmann,
Cannstatter Str. 24, 70734 Fellbach,
Tel.: 0711/5780456, Fax: 0711 1580359
Trier
Rechtsanwalt Lutz Förster, Im Sonnenschein 56,
54292 Trier, Tel.: 0651 /29791, Fax: 0651 /29789
Tübingen
Rechtsanwalt Ulrich Emmert, Payerstr. 26, 72074 Tübingen,
Tel.: privat 07071 /27397,
Büro 07071/925954, Fax: 07071/550721
Impressum
Das Mitteilungsblatt wird vom FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein e. V.,
Adenauer Allee 106, 53113 Bonn, Telefon: 0228/2607-0,
Fax: 0228/260742/66, im Selbstverlag herausgegeben.
Redaktion: Rechtsanwältin Elke Dörrenhaus, Overath.
Satz und Druck: Hans Soldan GmbH, 45333 Essen