Mitteilungsblatt 04/1997 - Forum Junge Anwaltschaft
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Mitteilungsblatt 04/1997 - Forum Junge Anwaltschaft
FORUM JUNGE RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE DES DEUTSCHEN ANWALTVEREINS INHALT Seite 1. Karriereplanung als Jurist 3 2. Spezialisierung - ja, aber so? 4 3. Weitere Stellungnahme zum Thema "Spezialisierung von Anfang an"? 6 4. Weiterbildungsstudium der FernUni Hagen "Einführung in den Anwaltsberuf" 7 5. Öffnung der Arbeitsgemeinschaften des DAV für Mitglieder des Forums 8 6. Fortbildungsveranstaltungen des Forums 9 7. 9 Fortbildungsveranstaltungen der ARGE Familienrecht 8. Praktische Fragen der Zwangsvollstreckung 10 9. Wahlstation beim Medienanwalt in Los Angeles 12 10. Ausbildungsplätze für Rechtsreferendare in San Francisco 13 11. Veranstaltung der Anwaltschaft in Caen/Normandie 13 12. Jobbörse 14 13. Korrespondenzgemeinschaft im Forum 14 14. Regionalbeauftragte des Forum 14 FORUM 1. Karriereplanung als Jurist - Bericht über ein Seminar der Deutschen Anwalt-Akademie Karriereplanung, da denkt mancher sogleich an schlipstragende BWL-Studenten, die mit Funktelefon, Laptop und mobilem Faxgerät bewaffnet bereits im 2. Semester an der zukünftigen Führungsposition in einem künftigen multinationalen Konzern basteln. Aber Karriereplanung für Juristen? Schließlich waren - man ist versucht zu sagen: Jahrhunderte lang - juristische Staatsexamina die Eintrittskarte in herausragende Stellungen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Heute jedoch, in einer Zeit, in der sich die Anzahl der niedergelassenen Anwälte in den letzten fünfzehn Jahren verdoppelt hat und die Absolventen des 1. und 2. Staatsexamens immer weiter steigen, wird zunehmend vor dem Jurastudium gewarnt und insbesondere vor einer Ergreifung des Anwaltsberufs. Da aber auch der öffentliche Dienst angesichts knapper Kassen nicht oder nur noch vermindert neue Planstellen schafft und alte nicht wieder besetzt, stellt sich die Frage für denjenigen, der nun einmal Jura studiert hat oder gerade dabei ist, was tun? Vielleicht, so dachte ich, könnte mir ein Seminar zu diesem Thema auch Hilfestellung geben, wie ich - wenn nicht zu einer großen Karriere - so doch zu einem halbwegs ansprechenden Job kommen könnte. Angesichts des Preises (immerhin 184,- DM für Studenten und Referendare) für ein Ein-Tages-Seminar ging ich mit hohen Erwartungen zu dieser von der Deutschen Anwalt-Akademie getragenen Veranstaltung. Zudem sollte die Problematik auch von einem Nicht-Juristen, nämlich von einem Professor für Volkswirtschaft, erörtert werden. Bereits das Tagungshotel Fontana in Stuttgart-Veihingen machte einen gediegenen Eindruck. Diese positive Grundstimmung verstärkte sich, als der Tagungsleiter, Prof. Dr. Christoph Hommerich, mit seinen Ausführungen begann. Im Gespräch mit Tagungsteilnehmern in den Pausen war man übereinstimmend der Meinung: Diesem Professor könnte man stundenlang zuhören. Prof. Hommerich verstand es, das überschaubare Publikum (30 Teilnehmer) zu fesseln und für den angestrebten Juristenberuf zu motivieren. Der erste Teil des Seminars behandelte zunächst allgemein die Frage des Selbstmanagements als Ausgangspunkt eigenverantwortlicher persönlicher Entwicklung. Dahinter verbirgt sich eine nur scheinbar banale Erkenntnis, da man sie sich oft nicht ausreichend bewußt macht: Man sollte sich im Studium, spätestens jedoch im Referendariat frühzeitig darüber klar werden, welche Lebensplanung und welche beruflichen Ziele man verwirklichen will und welche Möglichkeiten bestehen, verschiedene Konfliktfelder (Familie und Freunde, Beruf und Wohlstand sowie geistige und persönliche Entwicklung) miteinander in Einklang zu bringen. Derjenige, der sich ein Ziel immer wieder vor Augen hält, wird dieses auch erreichen. Man sollte sich dies (z. B. an hand der ausgegebenen Seminarunterlagen) schriftlich vergegenwärtigen und seine Zielvorstellungen anhand einer Prioritätsskala von 1 - 5 einordnen sowie mit einem genauen Zeitplan versehen. In diesem Zusammenhang warnte Prof. Hommerich auch davor, sich nur einseitig auf die (oftmals von vielen mehr oder weniger glücklichen Umständen abhängende) Examensnote zu konzentrieren. Schließlich erreichten 85 % aller Juristen das begehrte Prädikat nicht und fänden auch Arbeit, und vielfach keinesfalls eine 3 schlechte. So hätten Untersuchungen seines Instituts zu den Examensnoten von im öffentlichen Dienst tätigen juristischen Akademikern (insbesondere Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und StaatsanWälten) gezeigt, daß ein Drittel das so begehrte Prädikatsexamen nicht erreicht und trotzdem einen Arbeitsplatz in der Justiz erlangt hätten. Es bestehe deshalb immer auch die Möglichkeit, seine Ziele zu verwirklichen, wenn man flexibel, mobil (nicht ortsgebunden!) und in seinem Studium und Referendariat Schwerpunkte gesetzt habe, die eher unbeliebt und deshalb zahlenmäßig geringer gewählt würden (z. B. Steuerrecht). Dabei ist das Sich-Vertraut-Machen mit den eigenen Stärken und Schwächen, sei es beruflicher, sei es nichtjuristischer Natur, ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem erfolgreichen Berufseinstieg. Schließlich sollte jeder, der juraübergreifende Interessen und Fähigkeiten habe (z. B. technisches Verständnis) versuchen, diese auch in seinem Studium und Referendariat zu intensivieren. Wer bspw. besonderes Interesse für den Musikbereich hat, kann im Referendariat in der Wahlstation in die Kulturverwaltung gehen und dort Kontakte u. U. auch für zukünftige Mandate als Rechtsanwalt knüpfen, wenn er sich bereits zuvor im Urheber- und Medienrecht kundig gemacht hat, so daß er mit fachlichem Rat Auskunft geben kann. Im zweiten Teil des Seminars ging es um Fragen der Bewerbung, speziell in einer Anwaltskanzlei. Auch hier warb Prof. Hommerich für das persönliche Profil (keine "SI imline"). Bewerbung sei eine aktive Überzeugungsleistung. Nur der, der sich von anderen unterscheide, ohne gleich "Überfliegerqualitäten" aufweisen zu müssen, habe die Chance, an das persönliche Ziel zu gelangen. Oftmals fehlt den Juristen hierzu der Mut und auch die Sensibilität für Markterfordernisse. So würden sich auf die Anzeige "Betriebswirte mit juristischen Kenntnissen gesucht" keine Juristen melden. Auf die Annonce "Juristen mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen gesucht" würden sich aber wie im ersten Fall Betriebswirte nicht scheuen, ihre Unterlagen einzureichen; Juristen jedoch werde man häufig vergeblich suchen. Die den Juristinnen und Juristen oftmals fehlenden notwendigen Kenntnisse könnten durch die Wahrnehmung von Universitätsangeboten, z. B. VWLSchein, und durch Selbststudium ausgeglichen werden. Man dürfe sich zudem nicht von Inseraten abschrecken lassen, die kaum machbare Anforderungen (,,25jähriger, verheirateter Dr. iur., LLM., 1. und 2. Staatsexamen mit oberem Prädikat, englisch, französisch und dritte Fremdsprache fließend, zur Anstellung in überörtlicher Sozietät gesucht") stellten. Schließlich könne der Personalchef nach außen hin nicht ankündigen, seine Kanzlei nehme gerne auch schlechte Juristen. Drei Leitfragen solle man sich deshalb vor Abfassung einer Bewerbung stellen: Warum (z. B. zur Arbeitsentlastung ...) und wozu (fachliche Schwerpunkte...) könnte mich ein potentieller Arbeitgeber brauchen und mit welcher Perspektive (Rechtsabteilung, Management, Partner...) könnte er mich einsetzen? Im letzten Teil wurden noch Fragen der Anstellung in einer Kanzlei (freie Mitarbeit oder Angestelltenverhältnis, Arbeitsund Gehaltsbedingungen) sowie die Gründung einer eigenen Kanzlei angeschnitten. Auch hierbei ist wichtig, sich darüber klar zu werden, welche Ziele man verfolge. Da der Trend immer weiter zur Spezialisierung geht (Stichwort: FORUM ~ 'f 4 neue Fachanwaltschaften für Familien- und Strafrecht), ist es notwendig, Marktnischen zu erschließen. Denn der Markt für Rechtsberatung sei, so Prof. Hommerich, noch keineswegs gesättigt. Da Juristen jedoch selten Marktanalyse (Anwaltsdichte am Niederlassungsort, Bevölkerungsund Wirtschaftsstruktur am Ort, Kooperationsmöglichkeiten mit Steuerberatern, Banken, Versicherungen, Verbänden usw.) betrieben, falle vielen der berufliche Einstieg schwer. Auch sei der Standort einer Kanzlei - auch in Zeiten von Internet - immer noch wichtig. So müsse man sich über das Image der Örtlichkeiten, die Verkehrsanbindung, die die Zielgruppe ebenso viele Gedanken machen wie über persönliche und sachliche Ausstattung der Kanzlei sowie über die mögliche Finanzierung. Diejenigen, die bereits frühzeitig Berufserfahrung in einem Anwaltsbüro erwürben (z. B. durch Nebentätigkeit während des Referendariats) sowie Auslandserfahrung besäßen, hätten gute Chancen für einen erfolgreichen Berufseinstieg. Auch die Inanspruchnahme von Gründungsberatung (Institut der Anwaltschaft, Lengsdorfer Hauptstraße 75, 53127 Bonn) sei äußerst empfehlenswert. Das Seminar machte Mut und förderte die Bereitschaft, den eigenen beruflichen Werdegang stärker in die Hand zu nehmen. Prof. Hommerich ist ein sehr kompetenter Ratgeber, der abseits ausgetretener juristischer Pfade die künftigen Arbeitsmöglichkeiten junger Juristinnen und Juristen einmal anders, nämlich vom wirtschaftlichen Standpunkt aus, beleuchtet und so viele neue Einsichten vermitteln kann. Auch persönliche Fragen wurden genre beantwortet. Die Erwartungen wurden voll erfüllt, wenn auch die Seminarunterlagen etwas umfangreicher und detaillierter hätten sein können. Den Ratgeber "Praktische Hinweise für junge Anwälte" (5,- DM) und das Fortbildungsprogramm der Deutschen Anwalt-Akademie sind zu beziehen bei DAA, Ellerstraße 48, 53119 Bonn, Tel.: 0228/9836677 und Fax: 0228/ 9836666. Rechtsreferendar Alexander Peter, Berlin Anmerkung d. Redaktion: Dieser Bericht erschien in der JuS, Septemberheft 1997, Seiten XVI- XVIII. 2. Spezialisierung - ja, aber so? Kritische Stellungnahme zu dem Bericht von Frau RAin Verspohl, Forum 3/97 S. 7 11. Die eigene Situation Meine Situation soll kurz dargestellt werden, weil dies zum Verständnis meiner Auffassung wohl erforderlich ist - zudem ist mein persönlicher Werdegang in mancherlei Hinsicht vielleicht typischer für die Situation des jungen Kanzleigründers als der der Kollegin Verspohl. Ich bin 31 Jahre alt, verheiratet und seit Sommer 1996 als Rechtsanwalt in Kassel zugelassen. Schon im Studium habe ich mich auf EDV-Recht spezialisiert und im Laufe der Zeit einige Aufsätze dazu veröffentlicht. Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit verfasse ich als ständiger freier Mitarbeiter der Redaktion des NJW-CoR eine Leitsatzübersicht zum EDV-Recht. Nachdem ich im Studium und im Referendariat in mehreren Kanzleien Erfahrungen sammeln konnte, war ich nach meiner Zulassung zunächst als sogenannter "freier Mitarbeiter" (= verdecktes Arbeitsverhältnis ohne soziale Absicherung) für ein Vierteljahr in einer "etablierten" Kasseler Kanzlei tätig. Diese Tätigkeit endete aufgrund persönlicher Differenzen mit einem der Sozien ziemlich unangenehm, was mich zunächst an meiner "Berufung" zum Anwaltsberuf zweifeln ließ. Ich versuchte danach für ein knappes halbes Jahr, eine Arbeitsstelle außerhalb des Anwaltsbereichs zu bekommen, was trotz meiner keineswegs schlechten Examina und bundesweiter Bewerbung erfolglos blieb. Eine eigene Existenzgründung als Anwalt hatte ich eigentlich wegen der hohen wirtschaftlichen Risiken nicht in Betracht gezogen, und im Anwaltsberuf wollte ich mich nach den außerordentlich negativen Erfahrungen nicht wieder in eine abhängige Position begeben. Außerdem dachte ich, wegen meiner überdurchschnittlichen Qualifikation keine allzu großen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Das war falsch gedacht. Schließlich hatte ich keine Lust mehr, mich weiter der erniedrigenden Arroganz von Personalchefs in Behörden und Firmen auszusetzen, die unter mehreren Hundert Bewerbern die freie Auswahl haben. Daraufhin habe ich in Kassel etwas außerhalb der Innenstadt, aber noch in fußläufiger Reichweite der hiesigen Gerichte Büroräume gemietet und im März 1997 mein Schild an die Wand geschraubt. Ich bin jetzt überzeugt, die richtige Entscheidung getroffen zu haben; die Kanzlei läuft für das Stadium so kurz nach der Gründung besser als erwartet, und die Arbeit macht mir viel Freude. Seit kurzem arbeite ich in Bürogemeinschaft mit einer jungen Kollegin. An Personal ist aus Kostengründen noch nicht zu denken; meine Frau (Rechtsreferendarin) hilft gelegentlich mit. Der konsequente EDV-Einsatz macht es leichter, auf Personal zu verzichten. Ich habe von Anfang an gegenüber der Anwaltskammer und dem Anwaltssuchdienst Interessenschwerpunkte EDV-Recht, Haftungsrecht (insbes. Arzthaftung), Versicherungsrecht - benannt. I. Einleitung Im Prinzip hat die Kollegin Verspohl ja Recht: Spezialisierung ist der richtige - und für die meisten Kanzleigründer einzig gangbare - Weg. Dennoch möchte ich bezweifeln, daß das geschilderte Konzept sich zur unreflektierten Nachahmung empfiehlt. Für eine junge Rechtsanwältin oder einen jungen Rechtsanwalt, der sich jetzt selbständig macht, gilt vieles nicht, was für die Kollegin - noch - galt. 111. Die Rahmenbedingungen für junge Kanzleigründer Entscheidend für den Erfolg einer Kanzleigründung ist es, sich keine Illusionen über die Rahmenbedingungen zu machen, unter denen die Kanzleigründung vonstatten geht. Die Zahlen sind alarmierend: Bis zur Jahrtausendwende wird die Anzahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ca. 100.000 steigen. FORUM Eine beinahe ebenso große Anzahl angehender Juristen befindet sich derzeit noch in allen Stadien der Ausbildung. Da der Arbeitsmarkt für Juristen außerhalb des Anwaltsberufs nahezu zusammengebrochen ist, werden immer mehr Juristen in den Anwaltsberuf drängen. Zu dieser Problematik vgl. statt vieler Koch, AnwBI. 1997, 421. Im Prinzip wäre der Arbeitsmarkt der Rechtsanwälte ja noch bis zu einem gewissen, noch lange nicht erreichten Punkt aufnahmefähig; viele der mir bekannten etablierten Kanzleien nehmen mehr Mandate an, als sie bewältigen können, oft genug mit entsprechenden Auswirkungen auf die Qualität der Arbeit. Es wäre jedoch naiv anzunehmen, daß durch eine gleichmäßigere Verteilung der Arbeit neue Kanzleigründer profitieren könnten. Die alteingesessenen Kollegen sitzen fest auf ihren Pfründen; die Qualität der anwaltlichen Arbeit kann von dem juristischen Laien, der ein Mandant regelmäßig ist, schwerlich korrekt beurteilt werden, so daß nur sehr selten Mandanten aus Unzufriedenheit von überlasteten Kanzleien abwandern. Die Tatsache, daß - wie auch die Kollegin Verspohl berichtet - ein guter Teil der Mandate aufgrund persönlicher Empfehlungen zustandekommt, wirkt sich zusätzlich zugunsten der etablierten Anwälte und gegen die Neueinsteiger aus. Da das Überangebot - auch an wirklich guten Juristen schon eine Weile besteht, haben die etablierten Kanzleien ihren Nachwuchsbedarf inzwischen weitgehend gedeckt. Die Konsequenz wird sein, daß die schiere Not noch mehr Kolleginnen und Kollegen in die Selbständigkeit treibt als bisher - und keineswegs nur die mit den "ausreichenden" Examina, wie Koch (a.a.O.) wohl meint. Um den verhältnismäßig kleinen Marktanteil, den die "Etablierten" übrig lassen, streiten sich nun die Anfänger, die neuen Kanzleigründer. Mit der Lockerung des Berufsrechts, das nun aggressivere Werbemethoden erlaubt, ist es kaum mehr eine gewagte Prognose, für den zukünftigen Kampf um die Mandate ein nie dagewesenes Hauen und Stechen vorherzusagen. IV. Warum ich meine, daß mir der Ansatz der Kollegin Verspohl nichts nützt Die Kollegin Verspohl hat sich - nach fünfjähriger abhängiger Berufstätigkeit - schon vor zwei Jahren selbständig gemacht. Zunächst muß man sehen, daß vor zwei Jahren die Situation auf dem Juristenarbeitsmarkt noch nicht gar so dramatisch war; die Kollegin hat sicher von der "Gnade der frühen Geburt" profitiert. Diese Vermutung - mehr ist es ja nicht - ließe sich sicher auch an hand der Entwicklung der Duisburger Zulassungszahlen in den letzten zwei Jahren erhärten. Entscheidender ist aber die Sache mit der Fachanwaltsbezeichnung. Eine Fachanwaltsbezeichnung fällt nicht vom Himmel. Sie ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens, man hat ein (nicht gar so) kleines Vermögen in Qualifikationsmaßnahmen gesteckt, zweitens, man kann eine Mindestzahl an praktischen Fällen in dem betreffenden Rechtsgebiet nachweisen. Beides ist für den jungen Kanzleigründer in der Regel unerreichbar. Da die Fachanwaltsbezeichung eine ganz andere Qualität hat als etwa die Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, besagen die Erfahrungen der Kollegin für den typischen Kanzleigründer, der bei "Null" anfängt, nicht viel. Zwei weitere Aspekte sollen auch nicht unerwähnt bleiben: Auch die Fachanwälte schwimmen im "Mainstream"; warum 5 sollte ein potentieller Mandant ausgerechnet mich beauftragen, wenn er außer mir zwanzig oder hundert oder dreihundert entsprechende Fachanwälte im Telefonbuch findet oder von der Kammer oder dem Anwaltssuchdienst benannt bekommt? Außerdem ist man als Anfänger darauf angewiesen, schnell viele Mandate zu erlangen. Die Fachanwaltsbezeichnung, beim "Einzelkämpfer" zumal, hinterläßt bei potentiellen Mandanten den Eindruck einer so hohen Spezialisierung, daß einem manches allgemeine Mandat entgeht. Von den jetzt stark erweiterten Möglichkeiten der anwaltlichen Werbung macht die Kollegin Verspohl keinen Gebrauch. Muß sie auch nicht - sie kann schon von "Telefonbuchmandaten" und persönlichen Empfehlungen leben. Das kann der "normale" Kanzleigründer nicht, oder jedenfalls nicht so schnell, sei dies auch nur deshalb, weil es mehr als ein Jahr dauern kann, bis der Eintrag mit Interessenschwerpunkten im Branchenbuch überhaupt erscheint, und ich brauche kaum zu erwähnen, daß die persönliche Reputation, die zu Empfehlungen führt, selbst dann nur sehr langsam wächst, wenn man berufliche Wunderdinge vollbringt. V. Eigener Ansatz In der gegebenen Situation halte ich die "Nischensuche" für erfolgversprechender. Die Richtigkeit dieses Ansatzes wird durch meine eigenen Erfahrungen nachdrücklich unterstrichen. Wichtig ist eine vernünftige Zielgruppenanalyse als Grundlage der Nischensuche. Es wäre sicher verfehlt, sich in einer ländlichen Kleinstadt auf Urheberrecht zu spezialisieren. Familienrecht, Baurecht, Arbeitsrecht, Erbrecht - diese traditionellen Geldtöpfe unserer Branche sind sicher nirgends Nischen. Ideal ist es bei mir z.B. mit dem EDV-Recht, das in Deutschland noch eine echte Nische ist; soweit ich weiß, bin ich der einzige (!) Kasseler Anwalt mit diesem Interessenschwerpunkt. Dies hat die Folge, daß ich einen Teil meiner EDV-Mandate über die Anwaltskammer bekomme, da ich dort als einziger Anwalt benannt werde, wenn ein Rechtssuchender mit einem EDV-rechtlichen Problem nachfragt. Ähnlich, wenn auch nicht ganz so schön, ist es beim Arzthaftungsrecht; hier stehe ich in Kassel in Konkurrenz zu etwa einem Dutzend Kollegen, das ist aber noch nicht zuviel in einer Stadt dieser Größe. Über die Kammer und den Anwaltssuchdienst bekomme ich ausschließlich Mandate aus meinen Spezialgebieten, was für den Ansatz spricht, daß mich nur die Spezialisierung aus der Masse der Konkurrenten hervorheben kann. Dennoch kommen - als "Laufkundschaft", zumeist aus der Nachbarschaft meiner Kanzlei - auch Mandanten mit Problemen aus anderen Rechtsgebieten, was m.E. mit daran liegt, daß ich gegenüber der Allgemeinheit den Eindruck einer zu hohen Spezialisierung vermeide. So finden sich etwa an meinem Büro (z.B. Praxisschild), auf meinem Briefpapier oder im Telefonbuch keine Hinweise auf meine Spezialisierung. Ich kann mir erst leisten, auf Allgemeinmandate zu verzichten, wenn meine Spezialgebiete mich ernähren können. So weit bin ich noch nicht. Ich mache aber auch die Erfahrung, daß es bei weitem nicht reicht, sich täglich ins Büro zu setzen und däumchendrehend auf neue Mandate zu warten - von alleine kommen die nicht. 6 Die Lockerung des Berufsrechts im Hinblick auf anwaltliche Werbung bietet erstmals die Chance, aggressiv um Mandate zu werben. Diese Möglichkeit korrespondiert hervorragend mit dem Gedanken einer hohen Spezialisierung. Oft ist es so, daß mit dem Spezialgebiet ein eng umrissener gewerblicher - potentieller Mandantenkreis angesprochen werden kann. Gezielte Bewerbung dieser Gruppen ist sicher lohnender als in die Breite gehende Allgemeinwerbung. Ganz entscheidend ist die jetzt vom OLG Stuttgart (AnwBI. 97, 497) ausdrücklich für zulässig erklärte Möglichkeit, potentielle Mandanten mit informativ gehaltenen Rundschreiben auf das eigene Leistungsangebot hinzuweisen. Eine bessere Möglichkeit der gezielten Ansprache des gewünschten Adressatenkreises gibt es kaum. Aber auch die Möglichkeit, in einschlägigen Fachzeitschriften der betroffenen Kreise zu inserieren, ist sicher interessant. Das genannte Urteil des OLG Stuttgart läßt sich sicher auch auf die elektronische Form des Rundschreibens per E-Mail übertragen. Überhaupt ist das Internet von vielfältigem Nutzen, zumal es wunderbare Möglichkeiten bietet, an Brancheninformationen der zu bewerbenden Kreise zu gelangen. Eine eigene Homepage im WEB schadet sicher nicht; ob sie einen Nutzen hat, weiß ich nicht - ich habe mit meiner bisher ein einziges Mandat erlangt. (Das kann aber auch daran liegen, daß sie nicht gar so professionell gestaltet ist.) Gerade weil ein hohes Maß der Spezialisierung oft auf einen kleinen und eng umrissenen Mandantenkreis zielt, sollte sich insbesondere der Anfänger davor hüten, mit einem Gebiet zu werben, das er tatsächlich nicht beherrscht. Wer auf einem kleinen Markt durch Inkompetenz auf sich aufmerksam macht, wird langfristig keine Chance haben, man kennt sich schließlich untereinander. VI. Fazit Der Kanzleigründer ist ungeheurem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Er muß etwas tun, um sich gegenüber seinen Konkurrenten absetzen zu können. Mit einem Spezialgebiet können sich Nischen erschließen lassen, die von etablierten Anwälten noch nicht besetzt sind. Die Rechtsgebiete, für die es Fachanwaltsbezeichnungen gibt, sind einerseits keine echten Nischen, weil es zuviel Konkurrenz gibt, andererseits hat kaum ein Anfänger eine Chance, schnell eine Fachanwaltsbezeichnung zu erwerben. Erfolgversprechender ist, sich auf Rechtsgebiete abseits des anwaltlichen "Mainstreams" zu spezialisieren und die neuen Werbemöglichkeiten auszuschöpfen, um eine "maßgeschneiderte" Mandantschaft gezielt anzusprechen. Rechtsanwalt Peter Volle, Kassel 3. Stellungnahme zum Thema "Spezialisierung von Anfang an lohnt sich das?", Mitteilungsblatt 3/97 Fachanwältin für Arbeitsrecht Ines Verspohl aus Duisburg ist mit der erfolgreichen Gründung und insbesondere Fortführung eines eigenen Büros zweifellos ein beeindruckender Schritt gelungen. Im Hinblick auf den Titel ihres Beitra- FORUM ~ f( ges erscheint es mir gleichwohl angebracht gewisse einschränkende Betrachtungen anzuführen. Soweit ich das Anliegen der Autorin verstanden habe, geht sie davon aus, daß eine Spezialisierung in der Form eines Fachanwalts einerseits eine bestimmte Professionalität insbesondere gegenüber den potentiellen Mandanten (per Firmenschild, Eigenvorstellung, Vorträge usw.) sichert und andererseits (konsequenterweise) diese Spezialisierung "von Anfang an" wichtiges Kriterium für einen wirtschaftlichen Erfolg im Rahmen der Selbständigkeit darstellt. Dies ist sicherlich beides zutreffend. Zunächst gibt es, wie auch die Autorin bemerkt, letztlich nur sehr wenig Bereiche in denen sich eine Fachanwaltschaftbezeichnung herausgebildet hat. Damit fallen bereits zahlreiche Rechtsgebiete ganz aus dieser Betrachtungsweise heraus. So existiert in praxi, abgesehen vom Steuerrecht, im gesamten Wirtschaftsrecht (was immer hierzu zählen mag) keine vergleichbare Möglichkeit, obwohl gerade auch dieses Gebiet zweifelsohne ein hohes Maß an Spezialisierung erfordert. Aber auch in anderen Rechtsgebieten, die den privaten Mandanten betreffen, ist eine Fachanwaltbezeichnung kaum absehbar (obschon zahlreich gefordert). Überdies werden Fachanwaltschaftsbezeichnungen in gewissem Maße auch durch die immer häufiger anzutreffende Angabe von sogenannten "Interessenschwerpunkten" aufgeweicht, auch wenn diese nicht in identischer Form mit den Fachanwaltbezeichnungen kollidieren können bzw. dürfen. Einzelanwälte können ferner nicht, so "traurig" dies im Ergebnis erscheinen mag, mit den "großen Sozietäten" konkurrieren. Denn wenn es darauf ankommt, können diese Kanzleien auf ganz andere Ressourcen zurückgreifen, das beginnt sicherlich bei der, auch technische, Ausstattung derartiger Kanzleien und endet nach meiner zugegebenermaßen etwas kurzen "Erfahrung" bei personalen Möglichkeiten. Das heißt natürlich keineswegs, daß auch EinzeIanwälte eine vergleichbare Chance "gegen" derartige Kanzleien haben. Aber gerade was die Neukundenaquise angeht, zeigt sich doch, daß Mandanten, die vor der Wahl stehen, einen Einzelanwalt oder eine Großkanzlei zu beauftragen - Bekanntheitsgrad des Einzelanwalts hin oder her -, regelmäßig eher eine Großkanzlei beauftragen. Denn diese kann die Mandantschaft schon dadurch blenden, daß für jede Frage irgendein "Spezialist" mit der jeweiligen Fragestellung befaßt sein wird. Zugegebenermaßen gelten diese Betrachtungsweisen nur auf Gebieten, in denen sich jene Großkanzleien tummeln, wovon das Arbeitsrecht (abgesehen von Geschäftsübernahmen mit arbeitsrechtlichen Folgen) glücklicherweise (noch) weitgehend ausgenommen ist. Insoweit sei jedoch auf die Großkanzleien im angloamerikanischen Raum hinweisen, die zum Großteil auch Kleinstmandate übernehmen - in Deutschland ist diese Entwicklung bekanntlich noch nicht abgeschlossen. Zusammenfassend stellt sich eine Fachanwaltschaftsbezeichnung für Einzelanwälte Frau Verspohl folgend dennoch auch aus meiner Einschätzung äußerst hilfreich dar, obschon ich letztlich eher dazu tendieren würde, weniger die auf den ersten Blick werbewirksame Spezialisierung als entscheidendes Kriterium herauszustellen, als die eigene Persönlichkeit samt dem angestrebten Arbeitsfeld sowie den kaum überschaubaren sonstigen Faktoren und Zufällen. FORUM Schließlich möchte ich aber der Autorin, ebenfalls aus eigener Erfahrung, in besonderem Maße deshalb gratulieren, weil sie neben ihrem beruflichen Werdegang auch ihr Privatleben nicht unterschlägt, sondern die äußerst schwierige Aufgabe organisiert hat, eine Selbständigkeit trotz Geburt einer Tochter fortzusetzen (mein zweites Kind wird im Oktober geboren, wobei meine Lebenspartnerin seit ca. 1 1/2 Jahren selbständig ist). Referendar Michael Horak, Wennigsen 7 Die grundlegende Angebotspalette wird jedoch in Kürze durch Skripten über "besondere" Gebiete anwaltlicher Tätigkeit ergänzt. Neben den Kurseinheiten ist jedem Themenbereich ein Materialband mit Rechtsgrundlagen, Gerichtsurteilen und weiterführender Literatur zugeordnet. Zur Lernkontrolle erhalten die Teilnehmer, zusätzlich zu den Kurseinheiten, Einsendearbeiten, die korrigiert und mit Musterlösungen versehen den Teilnehmern zurückgesandt werden. Fakultativ können die Teilnehmer ferner an Seminaren der Deutschen AnwaltAkademie teilnehmen. In diesen Praxisseminaren wird das Fernstudienmaterial vertieft und im Rahmen von Diskussionen aufbereitet. 4. Weiterbildungsstudium "Einführung in den Anwaltsberuf" der FernUniversität Hagen Die FernUniversität/Gesamthochschule in Hagen bietet in Zusammenarbeit mit der Deutschen AnwaltAkademie im Deutschen AnwaltVerein und mit Unterstützung der Bundesrechtsanwaltskammer unter dem Titel "Einführung in den Anwaltsberuf" sei nunmehr 10 Jahren ein Weiterbildungsstudium an. I. Veranstalter, Adressaten Das Weiterbildungsstudium richtet sich in erster Linie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Assessorinnen und Assessoren und Rechtsreferendarinnen und Referendare. Das Studium ist auf die Dauer von einem Jahr konzipiert. Das System der FernUniversität ermöglicht es jedoch, Bedürfnisse der Teilnehmer hinsichtlich der Studiendauer variabel zu gestalten. Die FernUniversität vermittelt als einzige FernHochschule Deutschlands die für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs wichtigsten rechtlichen Regelungen, ihre theoretischen Grundlagen und berufspraktische Kenntnissen. Betreut wird das Studium in fachlicher und fachdidaktischer Hinsicht sowie im Kontakt mit Autoren und Teilnehmern vom Lehrgebiet Strafrecht, Strafprozeßrecht und Juristische Zeitgeschichte, Prof. Dr. Dr. Vormbaum an der FernUniversität Hagen. Autoren der Kurseinheiten sind praxiserfahrene und renommierte Rechtsanwälte, die zum überwiegenden Teil gleichzeitig auch Dozenten der Deutschen AnwaltAkademie sind. 111. Teilnahmebedingungen und Abschlüsse Teilnehmer des Weiterbildungsstudiums können grundsätzlich Juristen mit erstem Staatsexamen sein, die über 24 Jahre alt sind. Nach der Bearbeitung der Kurseinheiten und erfolgreicher und fristgerechter Teilnahme an den Einsendearbeiten können die Teilnehmer ein Zeugnis erhalten. Dieses Abschlußzeugnis dokumentiert die Zusatzqualifikation im Rahmen eines berufsspezifischen Hochschulstudienganges. An der FernUniversität erhalten die Teilnehmer nach der Anmeldung den Status einer Gasthörerin oder eines Gasthörers. Das Studium steht auch Nicht-Juristen offen. Diese Teilnehmer, die hochschulzugangsberechtigt sein müssen, können einzelne Themenbereiche belegen und erhalten für die Teilnahme ein Zertifikat. Der Einstieg in das Studium ist jederzeit möglich. Eine Anmeldung sollte jedoch 8 Wochen vor Beginn der jeweiligen Bearbeitungszeit erfolgen. Anmeldeformulare sind in der Broschüre der FernUniversität zum Weiterbildungsstudium enthalten und können unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden. IV. Gebühren 11. Struktur Schwerpunkt des Fernstudienganges sind schriftliche Fernstudienmaterialien in Form von Skripten in Din-A4-Format. Die Skripten (Kurseinheiten) haben durchschnittlich einen Umfang von 80-100 Druckseiten. Sie sind eigens für das Fernstudium didaktisch aufbereitet und enthalten auch Übungsaufgaben zur Lernkontrolle. Zur Bearbeitung eines Skriptes sind grundsätzlich 20 Stunden anzusetzen. Die Gesamtgebühren für alle 4 Grundthemenbereiche mit insgesamt 22 Skripten betragen zur Zeit DM 1260. Dies entspricht zum Beispiel für das Thema Gebühren-/Gebührenerstattungsrecht mit 8 Kurseinheiten, 2 Materialbänden und Einsendearbeiten einem Einzelpreis von DM 37 Die Kosten des Studiums können steuerlich in Ansatz gebracht werden. Bisher werden 4 Themenbereich angeboten: V. Informationen, Broschüre - Berufswahl/Praxisgründung/Fristwahrung/ Kanzleiorganisation, Information und die Broschüre können angefordert werden: - Abgaben und Steuern aus der Anwaltstätigkeit, FernUniversität, Lehrgebiet Strafrecht, Strafprozeßrecht und Juristische Zeitgeschichte, Prof. Dr. Dr. Vormbaum, Frau Finkenthei Tel.: 02331/987-2900, Telefax: 02331/ 987- 3 42, e-mail: [email protected]. - Rechtsanwaltsgebühren-/GebÜhrenerstattungsrecht. Volker Tausch - Anwaltliches Berufsrecht/Haftungsrecht, FORUM 8 5. Öffnung der Arbeitsgemeinschaften des DAV für Mitglieder des Forums Möglichkeit der Teilnahme an Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften des DAV durch Mitglieder des Forums: Spezialisierung und Fortbildung sind - auch und vor allem für die jungen Kollegen - wichtige Bestandteile der Berufsausübung. Deshalb haben sich im DAV zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Information mittlerweile 15 Arbeitsgemeinschaften gebildet, die der Anwaltschaft dabei helfen sollen, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Die Mitgliedschaft im "Forum junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins" eröffnet den Rechtsanwälten und Rechtsreferendaren nun nicht nur die Möglichkeit der Teilnahme an Veranstaltungen des Forums. Vielmehr bieten mittlerweile (fast) alle der 14 weiteren Arbeitsgemeinschaften des DAV auch den Forums-Mitgliedern an, die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften zu besuchen. Die Teilnahme wird überwiegend zu den (teilweise günstigeren) Konditionen gewährt, die gemeinhin nur für die Mitglieder der jeweiligen Arbeitsgemeinschaften gelten. Nachfolgend sind die Arbeitsgemeinschaften des DAV aufgeführt. Jeweils vermerkt ist die Möglichkeit der Teilnahme zu den reduzierten Konditionen. Anmeldungen zu den jeweiligen Veranstaltungen, die teilweise auch in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht werden, sind - für die Arbeitsgemeinschaften Sozialrecht und Steuerrecht - an den DAV, Büro Berlin, Schiffbauerdamm 17, 10117 Berlin und - für die Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht - an die Veranstaltungsorganisation der Arbeitsgemeinschaften, Hirschmannstr. 7, 53359 Rheinbach zu richten. Für die weiteren Arbeitsgemeinschaften ist die DAV-Geschäftsstelle, Adenauerallee 106, 53113 Bonn zuständig. Weitere Informationen zu den jeweiligen Ansprechpartnern der einzelnen Arbeitsgemeinschaften sind im Anhang des ANWALTSVERZEICHNIS des DAV abgedruckt. Arbeitsgemeinschaft Öffnung für FORUM-Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV Teilnahme an den Veranstaltungen ist zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV Teilnahme an den Veranstaltungen ist zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für Privates Bauund Architektenrecht Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist grundsätzlich zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten ~~ Arbeitsgemeinschaft Öffnung für FORUM-Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins Teilnahme ist an bestimmten Veranstaltungen möglich, die sich für junge Kolleginnen und Kollegen eignen; hier wird die ermäßigte Gebühr gewährt. Die Teilnahme an "Expertengesprächen" ist hingegen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind im Mitteilungsblatt des FORUMS angekündigt. Arbeitskreis für Insolvenzrecht Teilnahme an den Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht möglich; im Einzelfall kann die Teilnahme nach telefonischer Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Vorstandes des Arbeitskreises gewährt werden (RA Runkel, Tel.: 0202-302071) Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr im DAV Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten Arbeitsgemeinschaft Mietrecht Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des DAV Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den reduzierten Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den reduzierten Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten Arbeitsgemeinschaft der Synd ikus-Anwälte im DAV Teilnahme an den Veranstaltungen ist zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV Teilnahme an den Veranstaltungen ist zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht Teilnahme an den Veranstaltungen ist möglich; eine Gebührenermäßigung wird für Kollegen bis fünf Jahre nach Zulassung gewährt; die Gebührenermäßigung wird im Einzelfall ausgeschrieben FORUM Arbeitsgemeinschaft Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht, darin: - Landesgruppe NordwestDeutschland 9 Öffnung tür FORUM-Mitglieder c. Halle/Saale In Halle/Saale wird folgende Fortbildungsveranstaltung stattfinden: Der Vergleich: Taktik, typische Inhalte, gebührenrechtliche Fragen Teilnahme an Vortragsveranstaltungen ist grundsätzlich möglich; soweit hier ein Kostenbeitrag erhoben wird, soll eine Ermäßigung für junge Kollegen gelten. Arbeitstagungen bleiben hingegen den Mitgliedern der Landesgruppe vorbehalten Referentin: Frau Edith Kindermann Ort: Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle/Saale; Saal: 53 Uhrzeit: 9.00 Uhr bis vorauss. 17.00 Uhr Datum: 6.12.1997 Preis: - Landesgruppe SchleswigHolstein Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos möglich DM 100,- für Forum-Mitglieder, DM 150,- für Nicht-Mitglieder Anmeldung: - Landesgruppe BadenWürttemberg Teilnahme an den Veranstaltungen ist zu den Konditionen möglich, die auch für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gelten bitte schriftlich an Rechtsanwaltskanzlei Joosten & Kretz, Hermann-Liebmann-Str. 31, 04315 Leipzig, Tei.: 0341/6899180, Fax: 0341 /6899182 Stichwort: Vergleich - Landesgruppe Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen - keine Informationen verfügbar - Bankverbindung: Dresdner Bank Leipzig, BLZ: 86080000, Ander-Konto-Nr.: 0400343301 (Zweckbestimmung : Fortbildung: Vergleich) - Landesgruppe RheinlandPfalz Mitgliedschaft in der Landesgruppe zu einem Beitrag von 120,- DM möglich Soweit möglich bitten wir um Überweisung des Beitrages zusammen mit der Anmeldung. sowie das FORUM Rechtsreferendar Christoph Podszun, Gelsenkirchen/Dortmund 1 Fortbildungsveranstaltungen der ARGE Familienrecht Herbsttagung und Mitgliederversammlung Wiesbaden, 28./29. 11. 1997, Kurhaus Teilnehmergebühr: Mitglieder kostenlos, Nichtmitglieder DM 250,- 91211-97 Aktuelle OLG-Rechtsprechung 1997 6. Fortbildungsveranstaltungen des Forums 20. 11. 17.00-20.00 Uhr, Bamberg 91222-97 26. 11. 16.00-20.00 Uhr, Hamburg 91223-97 4. 12. 17.00-20.00 Uhr, Kaiserslautern (OLG Zweibrücken) a. Marketing und Werbung und Mitgliederversammlung Dortmund, 21./22. 11. 1997, Westfalenhalle Teilnehmergebühr: 91229-97 11.12.17.00-20.00 Uhr, Hamm 91232-97 Januar 1998 91261-98 Teilnehmergebühr: Mitglieder DM 100,-, Nichtmitglieder DM 200,- Köln Mitglieder DM 70,-, Nichtmitglieder DM 170,- Aktuelle OLG-Rechtsprechung 13. 11. 1997, 19.00-22.00 Uhr, Stuttgart, Württemb. Automobilclub b. Forum Junge Rechtsanwälte/Innen 1998 Wiesbaden, 13./14.3.1998, Kurhaus Timmendorfer Strand, 27./28. 11. 1998, Seehotel Maritim Teilnehmergebühr: Mitglieder der ARGE und des AV Stuttgart DM 35,-, Nichtmitglieder DM 60,- Anmeldungen ausschließlich über den AV Stuttgart, Olgastr. 35, 70182 Stuttgart FORUM 10 Aktuelle OLG-Rechtsprechung 24. 1. 1998, 9.30-17.00 Uhr, Bremen, Hotel Ibis Teilnehmergebühr: 91260-98 Mitglieder DM 150,-, Nichtmitglieder DM 390,inkl. Mittagessen Anmeldungen und weitere Informationen: Veranstaltungsbüro der ARGE Familienrecht Deutsche Anwaltakademie (unter Hinweis auf die Mitgliedschaft im Forum) Ellerstr. 48, 53119 Bonn Tel.: 0228/9836634, Fax 0228/9836667 8. Praktische Fragen der Zwangsvollstreckung - Diskussion und Erfahrungsaustausch mit einem Gerichtsvo IIzieher Als Regionalbeauftragte des LG-Bezirkes Erfurt versuche ich, zumindestens in unregelmäßigen Abständen, Veranstaltungen zu organisieren, die dem gegenseitigen Kennenlernen von Mitarbeitern der Gerichte und dem Erfahrungsaustausch dienen. Nachdem die Veranstaltung mit dem örtlichen Gerichtsvollzieher Herrn Klaus Stein leider mehrfach verschoben werden mußte, konnte sie nun endlich am 22. September 1997 in meinen Kanzleiräumen stattfinden. Als ehemaliger Diplomsportlehrer hat Gerichtsvollzieher Stein Mitte 1993 zunächst eine sogenannte Crashausbildung im hessischen Kassel genossen, bevor er hier in Thüringen mit der harten alltäglichen Praxis konfrontiert wurde. Interessant war vor allem der Vergleich, daß in Erfurt mittlerweile 13 Gerichtsvollzieher tätig sind; in Kassel dagegen, einer Stadt, die von der Größe und Fläche vergleichbar ist mit Erfurt, 23 Gerichtsvollzieher. Hinzukommt, daß die Gerichtsvollzieher in den neuen Ländern vor allem sehr hohe Rückstände abzuarbeiten haben und nach Einschätzung von Herrn Stein auch wesentlich mehr Aufträge zu bewältigen haben, als die Kollegen in den alten Ländern. Angesichts der langen Bearbeitungsdauer sei es wohl bei den Rechtsanwälten "ein Hobby", die Gerichtsvollzieher mit Dienstaufsichtsbeschwerden regelrecht zu überziehen. Herr Stein hob in diesem Zusammenhang hervor, daß allein schon die Stellungnahmen zu den Dienstaufsichtsbeschwerden, die vom Direktor des Amtsgerichtes angefordert werden, unwahrscheinlich viel Zeit in Anspruch nehmen, die man für die eigentliche Zwangsvollstreckung hätte verwenden können. Es wurde somit deutlich, daß auch die Rechtsanwälte dazu beitragen, daß sich die Arbeit der Gerichtsvollzieher verzögert durch Beschwerden und ständige Sachstandsanfragen. Die Teilnehmer an dieser Veranstaltung gelangten somit rasch zu der Erkenntnis, daß die eigentlich gutgemeinten Sachstandsanfragen (zumindest für die Mandanten) eher kontraproduktiv sind und die eigentliche Vollstreckungstätigkeit nur noch mehr verzögern. ~r Herr Stein berichtete weiter darüber, daß tätliche Angriffe auf ihn zum Glück sehr selten seien und es meistens bei verbalen Wortgefechten bleibt. Er konnte sich jedoch an einen Fall erinnern, bei dem ein Kollege von einem Schuldner so stark durch Schläge verletzt worden ist, daß dieser auf Dauer berufsunfähig bleiben wird. Herr Stein zeigte sein Unverständnis darüber, daß im späteren Strafverfahren der Schuldner lediglich 2 1/2 Jahre auf Bewährung erhalten habe. Herr Stein verneinte einen sogenannten "Jagdtrieb" der Gerichtsvollzieher aus finanziellen Gründen. Mit Erstaunen nahmen die Teilnehmer zur Kenntnis, daß es sogenannte Monats bzw. Jahresobergrenzen für Gebühren gibt, die die Gerichtsvollzieher für die Ausführung ihrer Amtshandlungen erhalten. Übersteigen die Gebühren (ohne Wegegeld und Auslagen der Gerichtsvollzieher) die Obergrenzen, die für den Monat bzw. für das Jahr, je nach Bundesland unterschiedlich, festgelegt sind, so sind die Gerichtsvollzieher verpflichtet, ihre Mehreinnahmen an die JustizsteIlen der jeweiligen Bundesländer abzuführen. Eine Begründung, warum ab einer bestimmten Größenordnung von Gebühreneinahmen der Überschuß an die Landeskasse abzuliefern ist, konnte uns auch Gerichtsvollzieher Stein nicht geben. Er machte jedoch gleichzeitig deutlich, daß diese geltende Gebührenpraxis, jedenfalls für die Gerichtsvollzieher, keinen finanziellen Anreiz darstelle, schneller und effektiver zu arbeiten. Das Einkommen der Gerichtsvollzieher setzt sich aus der Grundvergütung und Gebührenanteilen aus der Vollstreckungstätigkeit zusammen. Nach diesen sehr interessanten Hintergrundinformationen gab uns Gerichtsvollzieher Stein auch noch ganz konkrete Tips, wie man die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Gerichtsvollziehern effektiver gestalten kann: 1. Es ist nicht Voraussetzung, alle Zwangsvollstreckungsaufträge über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht einzureichen. Sofern dem Rechtsanwalt der Bezirk (Ort und Straße wo, vollstreckt werden soll) und der zu diesem Bezirk eingeteilte Gerichtsvollzieher namentlich bekannt ist, kann man die Zwangsvollstreckungsaufträge auch direkt an den Gerichtsvollzieher schicken. Hierzu lassen sich zumindestens einige Tage Zeit bei der Vollstreckung gewinnen. Man sollte sich daher nicht scheuen die Gerichtsvollzieher nach dem Verteilerplan zu fragen und zu erbitten, ob man hiervon eine Kopie haben könne. 2. Eine Unsitte vieler Rechtsanwälte sei auch, daß die Zwangsvollstreckungsaufträge zum Teil zwei- oder gar dreifach eingereicht werden. Für die Ausführung des Zwangsvollstreckungsauftrages durch den Gerichtsvollzieher ist es vollkommen ausreichend, wenn der Zwangsvollstreckungsauftrag einmal eingereicht wird. So lassen sich erhebliche Fluten von Papier eindämmen, die ohnehin eher demotivieren würden, als umgekehrt. 3. Besondere Hinweise, die der Gerichtsvollzieher bei der AusfÜhrung seines Zwangsvollstreckungsauftrages beachten soll bzw. Anhaltspunkte des Gläubigers dafür, wo der Schuldner Vermögensgegenstände verwahrt, sollten im Zwangsvollstreckungsauftrag deutlich hervorgehoben werden. Dies könne zum Beispiel durch Markierung mit einem Textmarker geschehen und erleichtert die Arbeit des Gerichtsvollziehers wesentlich. FORUM 4. Besondere Sorgfalt ist bei der Bezeichnung des Rubrums in den Zwangsvollstreckungsaufträgen angebracht. Stimmt das Rubrum im Zwangsvollstreckungsauftrag nicht mit dem Rubrum des Vollstreckungstitels überein, so wird der Zwangsvollstreckungsauftrag unerledigt bleiben und allein wegen dieser Unklarheiten zurückgewiesen werden. 5. Sind bereits Zwangsvollstreckungskosten entstanden und sollen diese mit dem erneuten Zwangsvollstrekkungsauftrag mitvollstreckt werden, so ist es besonders wichtig, daß exakt alle Kosten dem Gerichtsvollzieher nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die Kopie des Nachnahmekuverts oder der Kostennote der vorangegangenen Zwangsvollstreckungsversuche. Fehlt auch nur ein Nachweis, wird die Zwangsvollstreckung nicht vollständig ausgeführt, da eben die Kosten nicht vollständig nachgewiesen worden sind. 6. Vor Einreichung des Zwangsvollstreckungsauftrages sollte eine genaue Abstimmung zwischen dem Gläubiger und dem Rechtsanwalt als Gläubigervertreter erfolgen, da es sehr oft vorkommt, daß die Schuldner Zahlungen in Form von Raten, teilweise direkt an die Gläubiger, erbringen, der Rechtsanwalt hier jedoch nichts davon erfährt. Es ist also von besonderer Bedeutung, wenn man dem Zwangsvollstreckungsauftrag eine wirklich aktuelle Forderungsaufstellung beifügt. 7. Im Normalfall werden die Gerichtsvollzieherkosten per Nachnahme erhoben. Nach der letzten Portoerhöhung zum 1. September 1997 erscheint dies jedoch weniger attraktiv denn je. Gerichtsvollzieher Stein wies auf die Möglichkeit hin, an den Zwangsvollstreckungsauftrag einen Verrechnungsscheck blanko bis zu einer Höhe von DM 100,00 anzuheften. Die Gefahr, daß die Blankoschecks mißbraucht werden, sind nach Auffassung von Gerichtsvollzieher Stein auszuschließen, da sich bei Pflichtverletzungen im Umgang mit Geld der Gerichtsvollzieher seinen Arbeitsplatz selbst gefährden würde. Der Gerichtsvollzieher wies auch auf die Möglichkeit hin, daß man auf den Zwangsvollstreckungsauftrag eine Einzugsermächtigung per Lastschrift erteilen kann. Einige Anwälte praktizieren dies bereits durch einen vorgefertigten Stempel. Es werden genau dann die Kosten eingezogen, die auch tatsächlich entstanden sind und man spart hierbei auch noch die Postgebühren für die Nachnahme. 8. Sollte es wirklich Anlaß zu Sachstandsanfragen durch den Rechtsanwalt geben, so ist besonders darauf zu achten, daß exakt die gleiche Rubrumsbezeichnung verwendet wird, wie sie im Zwangsvollstreckungsauftrag verwendet wurde. Sachstandsanfragen ohne vollständiges Rubrum und Registernummer des Gerichtsvollziehers, verzögern die Bearbeitung unnötig. 11 sich als sinnvoll erweisen, wenn man dem Gerichtsvollzieher zwar einen Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt, der Gerichtsvollzieher aber, ohne sich an Ort und Stelle zur Vollstreckung zu begeben, direkt die Zwangsvollstreckungsmaßnahme einstellt und eine Pfandabstandserklärung nach § 63 GVGA ausstellt. Dies ist jedoch nur in den Fällen möglich, in denen es dem Gerichtsvollzieher amtsbekannt ist, daß beim Schuldner nicht erfolgreich vollstreckt werden kann. In solchen Fällen kann auch ein Hinweis nützlich sein, daß um Mitteilung gebeten wird, bei welchem Gericht und wann der Schuldner bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. 9. Eine Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher kann dadurch beschleunigt werden, daß man zusammen mit dem Räumungsauftrag gleichzeitig eine Überweisung über die voraussichtlich entstehenden Auslagen auf das Dienstkonto des Gerichtsvollziehers veranlaßt. Als Faustregel gilt für die Räumung einer Ein- bis Zweizimmerwohnung ein Auslagenvorschuß von DM 3000,00 und für die Räumung einer Drei- bis Vierzimmerwohnung bzw. der Räumung von Geschäftsräumen ein Auslagenvorschuß von DM 6000,00. Diese Auslagenvorschuß hat jedoch nichts mit Gebühren für den Gerichtsvollzieher zu tun, sondern diese Kosten fallen an für die bestellung des Möbelwagens und der Einlagerungskosten für die Möbel. Auch hier lassen sich Kosten für den Gläubiger sparen, wenn zum Beispiel der Vermieter Kellerräume im Haus zur Verfügung stellt. Dann fallen keine Einlagerungskosten an. Gleichzeitig wird vom Gerichtsvollzieher auch das Ordnungsamt informiert, um eventuell die Einweisung in das städtische Obdachlosenheim vorzubereiten bzw. die Einweisung in ein Notquartier zu veranlassen. Abschließend kam noch das Problem zur Sprache, daß bei nicht freiwilliger Öffnung der Wohnung bzw. der Herausgabe von Gegenständen immer ein Durchsuchungsbeschluß des Richters notwendig ist. Hier läuft einem aber die Zeit davon, da ein Durchsuchungsbeschluß nie sofort zu erhalten ist, sondern erst nach einer erfolglosen Sachpfändung. Hier hängt es sehr viel vom Geschick des Gerichtsvollziehers ab, wie er mit den Schuldnern umgeht. Trotz aller Belehrungspflichten des Gerichtsvollziehers gegenüber den Schuldnern gelangen die Gerichtsvollzieher nicht selten dazu, daß die Schuldner freiwillige Angaben über ihren Arbeitsplatz, ihre Lebensversicherung bzw. andere Vermögenswerte machen. Diese Angaben im Vollstreckungsprotokoll erleichtern dem Rechtsanwalt spätere, hoffentlich erfolgreichere, Zwangsvollstreckungsversuche. Fazit der Veranstaltung ist vor allen, daß wertvolle Tips für die tägliche Zwangsvollstreckungspraxis gegeben wurden, gleichzeitig war aber auch der Gerichtsvollzieher dankbar, daß durch die Veranstaltung eine Entspannung der zum Teil sehr angespannten Atmosphäre zwischen Gerichtsvollziehern und Rechtsanwälten erreicht werden konnte. Man kann auch an die Sachstandsanfrage eine Kopie der ersten Seite des Zwangsvollstreckungsauftrages, auf den sich die Sachstandsanfrage bezieht, beifügen. Das erleichtert die Bearbeitung der Sachstandsanfrage und der Rechtsanwalt hat Gewähr, daß die Sachstandsanfrage in angemessener Zeit auch tatsächlich bearbeitete wird. Ich kann daher nur empfehlen, daß auch in anderen LGBezirken solchen Veranstaltungen mit örtlichen Gerichtsvollziehern zustande kommen. Um Zeit zu gewinnen und den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zuzwingen, kann es Rechtsanwältin Petra Geißinger, Regionalbeauftragte des LG-Bezirkes Erfurt 12 9. Wahlstation beim Medienanwalt in Los Angeles Los Angeles - unzählige Filmstudios, auf der Senderskala alle 0,5 Megahertz eine andere Radio-Station, dazu jede Menge Promis, Stars und Sternchen. Wer sich für Medienrecht interessiert und die Arbeitsweise amerikanischer Anwälte, für den ist ein Aufenthalt in der 14-Millionenstadt ein Muß! Genauso ein Muß: Die Wahlstation bei Fredricks & von der Horst. Die Anwaltskanzlei Fredricks & von der Host residiert am Wilshire Boulevard im modernsten und begehrtesten Geschäftsviertel von Los Angeles - zwischen dem Freeway 405 und der Stadtgrenze zu Santa Monica. Von den geräumigen Büroräumen im neunten Stock fällt der Blick zur einen Seite auf die Skyline von Downtown zur anderen auf Santa Moncia und den glitzernden Pazifik. In bester Nachbarschaft zur Kanzlei befinden sich die Konsulate der Österreicher, Schweizer, Italiener und anderer europäischer Staaten sowie zahlreiche Handelskammern. Kopf der Kanzlei ist Managing Partner Dennis F. Fredricks. Er (selbst deutscher Abstammung) fördert seit acht Jahren Referendare und Praktikanten aus Deutschland, ist für sie bei Fragen und Unklarheiten jederzeit erreichbar. KanzleiPartner Dr. Rutger von der Horst, schwerpunktmäßig tätig im Multimediarecht und als Autor von Medienrechts-Fachartikeln bekannt, leitet das Kanzleibüro in MünsterlWestfalen. Während meines Aufenthalts war er ebenfalls im Law Office Los Angeles, so daß ich beide Partner kennen lernte. Insgesamt besteht die 1989 gegründete Kanzlei aus vier Anwälten und einem Außenberater in Deutschland. Darüber hinaus arbeitet Fredricks & von der Horst eng mit Korrespondenzanwälten in Hamburg, Budapest und Sao Paulo (Brasilien) zusammen. Bei der Suche nach einer geeigneten Auslandsstation war mir die Kanzlei, ehemals Fredricks & Associates, in der liste des Deutschen Anwaltvereins (DAV-Informationen zur Ausbildung im Ausland und in ausländischen Rechten) besonders aufgefallen. Wegen der Zusatzbemerkung: "Seeking specialist interns - entertainment: film, television, radio, music, publishing usw.". Auf meine Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Foto) erhielt ich per Fax einen dreiseitigen Fragebogen, in dem schwerpunktmäßig nach Erfahrungen bzw. Interessen im Medienbereich oder im Wirtschaftsrecht gefragt wurde. Aufgrund meiner praktischen journalistischen Erfahrungen und neben dem Studium angeeigneten MedienrechtsKenntnisse hatte ich keine Probleme, die meisten Fragen zu bejahen. Zwei Wochen später erhielt ich eine Zusage von Fredricks & von der Horst, die bis heute gut dreißig Referendare und Praktikanten aus Deutschland ausgebildet haben. Die ersten Tage in der Kanzlei bestanden im Zuhören bei Telefonkonferenzen und Mandantengesprächen sowie dem Aktenstudium. Dann folgte der Sprung ins kalte Wasser. Nun hieß es, eigene Fälle lösen, selbst mit Klienten telefonieren, Briefe aufsetzen, Mandantengespräche führen. Zunächst auf deutsch, mit wachsendem Fachvokabular auf englisch. FORUM ~r Bald lagen auf meinem Schreibtisch Kostenkalkulationen und Drehbücher für Spielfilme. Die analysierte ich, verhandelte anschließend mit Studios und Produzenten über die Realisierung der Filmprojekte. Schließlich ist Tätigkeitsschwerpunkt von Fredricks & von der Horst das Medienrecht. Wobei die Kanzlei vor allem Regisseure, Autoren, Musiker, Filmproduzenten, Schauspieler und andere Künstler in Vertragsverhandlungen vertritt, internationale Filmproduktions- und Finanzierungsverträge aushandelt und bei der Verwirklichung von Filmprojekten vermittelt und berät. Aber auch die Printmedien, Multi-Media, Copyright- und Tademark-Dienste spielen bei der täglichen Arbeit eine große Rolle. Weiteres Standbein der Kanzlei ist das heimische und das internationale Handels- und Gesellschaftsrecht. Hierbei vertritt Fredicks & von der Horst vor allem europäische Firmen und Geschäftsleute in den USA aber auch Amerikaner in Europa. Die Kanzlei handelt Verträge zwischen den Geschäftspartnern aus, ist beim Kauf und Verkauf von Grundeigentum behilflich und gründet Gesellschaften für europäische Investoren in Kalifornien. Das Klientel von Fredricks & von der Horst besteht zu 38 % (1995) aus deutschsprachigen Mandanten (daneben 42 % Amerikaner, 20 % restliche Welt, insbesondere Zentral- und Mitteleuropa). Damit ist Fredricks & von der Horst eine von nur rund zehn Kanzleien bzw. Rechtsanwälten in Los Angeles, die regelmäßig mit deutschen Klienten zu tun haben. Und das bei einer Dichte von über 48000 paktizierenden Anwälten im Großraum Los Angeles. Neben den Filmprojekten waren deutsche Kaufleute, die ihr Vermögen an zweifelhafte Geschäftspartner verloren hatten, zu betreuen. Erschreckend war zu sehen, wie schleppend sich in Kalifornien die Erlangung eines Titels vor Gericht trotz eindeutiger Ansprüche hinziehen kann und wie schwer die anschließende Vollstreckung des Titels ist. Um auch mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht vertraut zu werden, gründete ich für Mandanten eine Filmproduktionsgesellschaft in Form einer kalifornischen Aktiengesellschaft (stock corporation). Dazu entwarf ich By-Laws (= Interne Statuten) und Minutes (= Gesellschaftsprotokoll) und kümmerte mich um die sonstigen Formalitäten. Bei der Gründungsversammlung und Unterzeichnung der Gesellschaftsverträge war ich natürlich "live" dabei - wie bei all den anderen Anlässen. Ich begleitete Kanzlei-Chef Dennis F. Fredricks zu Geschäftsessen, Filmprämieren (z. B. im berühmten Mann's Chinese Theatre am Walk of Fame) zu Klienten am Film-Set und Konsulats-Empfängen - meist im dunklen Anzug, mit Business-Krawatte und von der Kanzlei zur Verfügung gestellten Visitenkarten. Denn das Auftreten als Anwalt in der Öffentlichkeit, die Repräsentation der Kanzlei und das Gewinnen neuer Mandanten bilden weitere Schwerpunkte der Ausbildung. Auch hier mangelte es nicht an Gelegenheiten, das Gelernte in die Tat umzusetzen, Kontakte zu knüpfen und Visitenkarten loszuwerden. Da die Anwälte von Fredricks & von der Horst Transcation Lawyers sind, d. h. überwiegend eine beratende und vermittelnde Funktion ausüben, treten sie selten vor Gericht auf. Jedoch läßt einem der wöchentlich gewährte Studientag genug Zeit, das Gericht in L. A. Downtown und das in der Nähe gelegene Court-House von Santa Monica (be- FORUM kannt durch den O. J. Simpson Zivilprozeß) auf eigene Faust zu erkunden oder in der Rechtsbibliothek der berühmten University of California Los Angeles (UCLA) zu stöbern. Die anfangs vereinbarte Arbeitszeit von 10 bis 17 Uhr war bei der abwechslungsreichen Ausbildung für mich bald Nebensache. Abends blieb ich oft länger im Büro. Wenn viele Termine anstanden, kam ich früher. Auch nach Feierabend und an den Wochenenden hatte Langeweile keine Chance. Fredricks & von der Horst unterhalten enge Kontakte zum Deutschen Generalkonsulat und zur Deutsch-Amerikanischen Handelskammer. Schnell hatte ich mit den dortigen Rechtsreferendaren Freundschaften geschlossen. Gemeinsam erkundeten wir das Nachtleben von L. A. (z. B. abtanzen in den berühmten Clubs am Sunset-Boulevard, "Viper-Room", "Billboard"), trafen uns zum Rollerbladen und Beach-Volleyball am Strand oder besuchten TV-Shows-Produktionen LEine schrecklich nette Familie", Jay Leno's "Tonight-Show"). Bleibt noch anzumerken, daß die Anwälte von Fredricks & von der Horst an über die Wahlstation hinaus dauernden Freundschaften und Kontakten interessiert sind. Hierzu veranstaltet die Kanzlei in Deutschland Ehemaligentreften. Fazit: Wer sich wirklich für den Anwaltsberuf und das Alltagsleben in einer Kanzlei interessiert und darüber hinaus Medieninteressen hat, der ist bei Fredricks & von der Horst genau richtig. Wer seine Wahlstation in L. A. lieber mit Sonnenbaden oder Parties verbringen möchte, sollte besser woanders anklopfen. Kontaktadresse: Fredricks & von der Horst, 12121 Wilshire Boulevard, Suite 960, Los Angeles, California 90025, Tel: 001 (310) 472 1122; Fax: 001 (310) 8201832; E-Mail: [email protected] Oder in Deutschland: Fredricks & von der Horst, Rudolfstraße 15, 48145 Münster, Tel.: (0251) 13 62 20; Fax (0251) 16 62 21; E-Mail: [email protected]; InternetAdresse langet: www.fvdh-Iaw.com Bewerber sollten über ein Faxgerät oder E-Mail-Anschluß verfügen, da Fredricks & von der Horst in Los Angeles wegen der neunstündigen Zeitverschiebung mit Europa einfachheitshalber per Fax kommuniziert. Tip: Wegen der großen Nachfrage mit detailliertem Lebenslauf ein Jahr im Voraus bewerben. Ref. jur. Mathias Bruchmann, Gießen 13 Bedingt durch kurzfristige Ausfälle sind zur Zeit zwei Ausbildungsplätze neu zu besetzen, und zwar je einer zum 1. Oktober 1997 (für Kurzentschlossene) sowie zum 1. Januar 1998. Um diese normalerweise sehr begehrten Ausbildungsplätze nicht unbesetzt lassen zu müssen, wären wir Ihnen für eine geeignete Bekanntmachung dankbar. Aufgrund der Kurzfristigkeit können Bewerbungen auch gerne per Fax eingereicht werden. Daniel Biene (Assistant to Jörn-Eric W. Brugger, Esq.) Anderlini, Finkelstein, Emerick & McSweeney A Professional Corporation, Attorneys at law, 400 South el Camino Real, Suite 700, San Mateo, California 94402, Telephone (415) 348-0102, Telecopier (415) 348-0962, E-Mail [email protected] 11. Veranstaltung der Anwaltschaft in Caen/Normandie - Einladung Dear Sir, Since opening in 1988, the Caen Memorial has remained true to its calling, attaching itself on a day-by-day basis to the building of peace in the world. With its original design, this "Museum for Peace" ofters visitors a unique journey through history, from 1918 to the present day. The Memorial is a place for emotion and remembrance and also organizes events on the theme of World War 11, conflicts in all parts of the world and their consequences, and more generally, Human Rights. That is the reason why the City council of Caen, the Bar of Caen and the MEMORIAL, supported by the International Lawyers Union (UIA) joined together in order to ofter laywers from all over the world a forum from wh ich they can denounce current violations of Human Rights. The ninth International Competition of Counsel's Speeches will be held on January 25, 1998 at the MEMORIAL - Caen - Normandy. During this day, ten lawyers from all over the world will defend in public the cause they would habe liked to choose in 1997 for the defense of Human Rights. Five prizes may be awarded for the best counsel's speech. 10. Ausbildungsplätze für Rechtsreferendare Diese Rechtsanwaltssozietät, die sich in unmittelbarer Nähe von San Francisco befindet, bildet seit einiger Zeit regelmäßig deutsche Rechtsreferendare während ihrer Wahlstation aus. Die Ausbildung wird durch einen deutschsprachigen Anwalt auf dem Gebiet des Zivilrechts (vorwiegend Business, Corporate, Commercial, Real Estate, Wills and Trust, lnsurance, Automotive Law) durchgeführt. Der Ausbilder ist Mitglied der Deutsch-Amerikanischen Industrieund Handelskammer und Vertrauensanwalt des schweizerischen und des deutschen Generalkonsulats in San Francisco. Therefore, in order to help us with the promotion of our international competition, we would be most grateful if you could forward the information to the lawyers registered at your bar and especially to young lawyers. You will find enclosed the new competition rules for 1998 with a registration form. Thank you very much in advance for your help. We remain, yours faithfully. Jacques BELlN, General Director, Esplanade Dwight Eisenhower, BP 6261, 14066 CEAN Cedes, Tel. 0231060644, Fax 0231060670, Minitel 36.15 MEMORIAL, SAEM capital 7950000 F, Siret 34871369400019, TVA FR 71348713694 FORUM 14 12. Jobbörse a) ~f( gute Idee halten (oder eine bessere haben) können sich gern mit mir in Verbindung setzen. Rechtsanwältin Nicole Schlimme, Rostocker Straße 13, 10553 Berlin, Tel.: 030/391 3875 Wir sind eine in Wiesbaden und Frankfurt tätige Anwaltskanzlei. Für unsere Büros, überwiegender Einsatzort Wiesbaden, suchen wir eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, gerne auch Anfänger/in. Der/die Bewerber/in sollte neben Interessen an allgemeinem Zivilrecht insbesondere dem Miet- und Baurecht offen gegenüberstehen und selbständiges Arbeiten gewöhnt sein. Interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wenden sich bitte an Rechtsanwälte Paule & Partner, z. Hd. Herrn RA Traut, Bierstadter Straße 17, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611/3081551, Telefax: 0611/3081508, E-Mail CIS 100067,2077 b) Für meine jüngere, zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei im Landgerichtsbezirk Fulda suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Kollegen für die Dezernate Familienrecht und Verwaltungsrecht im Rahmen einer Bürogemeinschaft. Zuschriften bitte an: Rolf Schwedux, Florengasse 18, 36043 Fulda, Tel.: 0661 /9012233, Fax: 0661/9012234 14. Regionalbeauftragte Unsere Liste der Regionalbeauftragten wächst unaufhaltsam. Nachstehend der aktuelle Stand per 16. 10. 1997. Landgerichtsbezirk Regionalbeauftragte Aachen Assessor Georg H. Amian Stolberger Str. 9, 52068 Aachen, Tel.: 0241 /9003230, Fax: 0241/90032330 Arnsberg Rechtsanwalt Ulrich Pauli, Habichtweg 3, 59469 Ense, Tel.: 02938/971440, Tel.: 02938/971410 Aurich Rechtsanwalt Rainer Tertilt c/o Rechtsanwälte Apetz & Winterhoff, Julianenburger Str. 6, 26603 Aurich, Tel.: 04941 /96880, Fax: 04941 /644068 Berlin Rechtsanwalt Marc Andreas Rumpf, Selerweg 33, 12169 Berlin, Tel.: 03017955343, Fax: 03017958074 Bielefeld Rechtsanwältin Simone Bendfeld, Zimmerstr. 20, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521 /965560, Fax: 0521 /60292 13. Korrespondenzgemeinschaft im Forum Anläßlich eines Telefonanrufes eines Düsseldorfer Kollegen, welcher mich um eine Vertretung beim Landgericht Berlin bat, hatte ich die Idee, daß man sich im Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eigentlich bei gerichtlichen Wahrnehmungen in anderen LG-Bezirken gegenseitig tatkräftig unterstützen könnte. Ich habe derartige Mandate (wenn unumgänglich) an größere Sozietäten vergeben ohne darüber nachzudenken, ob nicht eine Beauftragung eines jungen Kollegen sinnvoller wäre. Erstens würden man sich im Forum unter Kollegen solidarisch unterstützen. Zweitens kann man Kontakte zu Kollegen knüpfen und sich auch über andere juristische Probleme mit diesen austauschen. Gerade als Einzelkämpfer weiß man dies zu schätzen. Hat man sich aber entschieden, daß Korrespondenzmandat an solche Kollegen abzugeben, taucht das Problem auf, daß einerseits das Datum der Zulassung ja nicht im Briefkopf steht und andererseits die Kollegen oftmals noch nirgends als Rechtsanwälte geführt werden (z. B. Branchenbuch usw.). Ich stelle mich gerne als Kontaktperson für interessierte Kollegen zur Verfügung. Alle Kollegen, die dies für eine Bochum Rechtsanwältin Jutta Sedlaczek, Am Hülsenbusch 54, 44803 Bochum, Tel.: 0234/935620, Fax: 0234/9356260 Bonn Referendar Joerg Bereths, Kaiserstr. 73, 53113 Bonn, Tel.: 0228/224555, E-mail: [email protected] Braunschweig Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Echternstraße 68, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/49692, Fax: 0531 /17790 Bremen Rechtsanwalt Markus Appel, Obernstr. 35, 28195 Bremen, Tel.: 0421 /1655040, Fax: 0421 /1655042 Cottbus Rechtsanwältin Barbara Judith Gärtner, c/o Rechtsanwälte Cornelius, Bartenbach, Haesemann u. a., Sprembergerstr. 4, 03046 Cottbus, Tel.: 0355/381020 Deggendorf Referendarin Petra Geiger, Starenstr. 10, 93077 Bad Abbaeh, Tel./Fax: 09405/96030 Düsseldorf Rechtsanwalt Axel Thoenneßen, Gutenbergstr. 27, 40235 Düsseldorf' Tel.: 0211 /9660171, Fax: 0211 /9660172 FORUM Duisburg Rechtsanwältin Maria Bandick, Werdener Str., 40878 Ratingen, Tel.lFax: 021 02/873774, Kanzlei: Königstr. 7 -11,47051 Duisburg, Tel.: 0203/286310, Fax: 0203/2863131 Ellwangen Rechtsanwalt Thomas Jensen, Nördlicher Stadtgraben 1, 73430 Aalen, Tel.: 07361 /961766, Fax: 07361 /961768 Erfurt Rechtsanwältin Petra Geißinger, Lilienstr. 12, 99084 Erfurt, Tel.: 0361/558140, Fax: 0361/5581455 Essen Rechtsanwalt Jörg Holzmeier, Amselstr. 58, 45134 Essen, Tel.: 0201 /440910, Fax: 0201/440911 Frankenthai Rechtsanwältin Christina la Londe, Schubertstr. 2, 67061 Ludwigshafen, Tel.: 0621/565400, Fax: 0621/5889696 Frankfurt/Main Referendarin Daniela Best, Viktoriastr. 11 a, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 /3082268 Frankfurt/Oder Referendarin Ellen Neugebauer, Große Oderstr. 18, 15230 Frankfurt/Oder, Tel.lFax: 0335/535635 Freiburg Rechtsanwältin Sylvia Pilarsky-Grosch, Unter dem Dorf 18 a, 79189 Bad Krozingen, Tel.: 07633/948256, Fax: 07633/948257 Fulda Rechtsanwalt Rolf Schwedux, Florengasse 18, 36043 Fulda, Tel.: 0661/9012233, Fax: 0661 /9012234 Göttingen Rechtsanwältin Silke Kaufmann, Baurat-Gerber-Str. 18, 37073 Göttingen, Tel.: 0551 /49705-0, Fax: 0551/4970555 Hagen Rechtsanwalt Klaus Peter Kniffka, Mittelstr. 17, 58095 Hagen, Tel.: 02331 /924224, Fax: 02331/924223 Halle/Saale Rechtsanwältin Ines Langen, Neustädter Passage 3, 06122 Halle/Saale, Tel.: 0345/6902743, Fax: 0345/8060428 Hamburg Referendarin Tanja Irion, Asmusweg 20, 22043 Hamburg, Tel.: 040/6526676, Fax: 040/6528254, E-mail: [email protected] Hanau Rechtsanwältin Isabella Steigerwald, Rheinstr. 16 63477 Maintal-Dörnigheim, Tel.lFax: 061 81 /491189 Hannover Rechtsanwalt Rainer Bohnsack, Podbielskistr. 33, 30163 Hannover, Tel.: 0511 /965640, Fax: 0511 /9656420 Heidelberg Martin Dosch, Hauptstr. 20, 69231 Rauenberg, Tel.: 06222/62002, Fax: 06222/61073 Heilbronn Rechtsanwältin Ines Schwarz, Gerichtshof 8,74389 Cleebronn, Tel.: 07135/974120, Fax: 07135/9741223 15 Hildesheim Assessor Jur. Jürgen Dietze, Schaumburgstr. 23, 30419 Hannover, Tel.: 0511/3031274, Fax: 0511/3031257 Ingolstadt Rechtsanwalt Klaus Wittmann, Sustrisstr. 31, 85049 Ingolstadt, Tel.: 0841 /44550, Fax: 0841/46440 Karlsruhe Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Bachstr. 22, 76185 Karlsruhe, (ab 1. 12. 1997:Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe) Tel.: 0721 /985220, Fax: 0721 /9852250 Kassel Referendar Dirk Osthoff, Philippinenhöfer Weg 8, 34127 Kassel, Tel.: 0561/83779 Kiel Referendarin Birgit Hermann, Blocksberg 8, 24103 Kiel, Tel.: 0431/556289 Kleve Rechtsanwalt Christian Bock, Meißnerstr. 21,47533 Kleve, Tel.: 0282117512-0, Fax: 0282117512275 Koblenz Rechtsanwalt Thomas Dingendorf, Simmerner Str. 76, 56075 Koblenz, Tel.: 0261 /9524020, Fax: 0261 /55851 Köln Rechtsanwalt Klaus Weskamp, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln, Tel.: 0221/443048 Konstanz Rechtsanwältin Michaela Hebsacker, Schottenstr. 11, 78462 Konstanz, Tel.: 07531 /23720, Fax: 07531 /16456 Krefeld Rechtsanwalt Guido Hagemeier, Grüner Dyk 30, 47803 Krefeld, Tel.: 02151 /959140, Fax: 02151 /959199 Landau/Pfalz Rechtsanwalt Michael Ko rte , Am Hirschgraben 9, 67360 Lingenfeld, Tel./Fax: 06344/939492, Tel. mobil: 0171/4561294 Landshut Rechtsanwältin Heike von Malottki, Hohenbachernstr. 61, 85354 Freising, Tel.: 081 61 /42047, Fax: 081 61 /44295 Leipzig Rechtsanwältin Barbara H. Joosten, Hermann-Liebmann-Str. 31, 04315 Leipzig, Tel.: 0341 /68991 80/1, Fax: 0341/6899182 Lübeck Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Hagener Allee 29, 22926 Ahrensburg, Tel.lFax: 041 02/54733 Magdeburg Rechtsanwalt Stefan Lück, Otto-v.-Guericke-Str. 56 b, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391 /5432733, Fax: 0391 /5431060 Mainz Rechtsanwältin Verena Schnatterer, Drechslerweg 23, 55128 Mainz, Tel.: 06131 /368213, Fax: 06131/368211 Mannheim Rechtsanwältin Susanne Weber-Käßer, Mannheimer Str. 5, 68309 Mannheim, Tel.: 06211739690, Fax: 06211739687 FORUM ~ 'f 16 Mönchengladbach Rechtsanwalt Stefan Wimmers, Hohenzollernstr. 190, 41063 Mönchengladbach, Tel.: 02161 1181093, Fax: 02161 112202 Ulm Rechtsanwalt Roland Bischoff, Hauptstr. 19, 73098 Rechberghausen, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161/57439 München I Rechtsanwalt Marcus Lettschulte, Würmtalstr. 125, 81375 München, Tel.: 08917 409594, Fax: 08917 409404 Verden / Aller Rechtsanwalt Thomas Bruckmann, Hauptstr. 30, 27337 Blender, Tel.: 04233/941 00, Fax: 04233/941 02 München 11 Rechtsanwältin Sabine Feiler, Fürstenrieder Str. 74, 80686 München, Tel.: 089/562509 und 562604, Fax: 089/583497 Neubrandenburg Rechtsanwalt Harald Urban, Schloßstr. 8, 17252 Mirow, Tel.: 039833/2500, Fax: 039833/20339 Nürnberg Rechtsanwalt Stefan Wolf, c/o Rechtsanwälte Bühl, Thume & Partner, Neudörfer Str. 3-7, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911 19462131, Fax: 0911/9462139 Potsdam Rechtsanwalt Frank Dressler, Maxim-Gorki-Str. 5, 19711 Königs-Wusterhausen, Tel.: 03375/293658, Fax: 03375/292956 Ravensburg Rechtsanwalt Jan van Bruggen, Markdorfer Str. 36, 88048 Friedrichshafen, Tel.: 07544/913184, Fax: 07544/913186, E-mail: [email protected] Wiesbaden Rechtsanwalt Stefan Huschke, Adolfsallee 14, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/372828, Fax: 0611/372872 Würzburg Rechtsanwalt Jens Löcher, Otto-Hahn-Str. 31,97218 Gerbrunn, Tel.: 093117059304, Fax: 093117059306 Wuppertal Rechtsanwalt Wolfram Schnurbusch, c/o Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber, Bosshauer Str. 27, 42697 Solingen, Tel.: 0212/2494200, Fax: 0212/2494201 Zweibrücken Rechtsanwältin Astrid Deller, Kreuzstr. 1, 66482 Zweibrücken, Tel.: 06332 I 7 521 0 Anmerkung der Redaktion: Regensburg (wird vorläufig von der Regionalbeauftragten LG Deggendorf vertreten) Referendar Andreas Neumann, Engelburgergasse 18, 93047 Regensburg, Tel.lFax: 0941 1566957 In dieser Ausgabe wurde von der Veröffentlichung der Stammtische Abstand genommen, da wir in der Vergangenheit feststellen mußten, daß unsere Angaben nicht aktuell waren. Rostock Rechtsanwältin Katja Kerscher, Neue Werberstr. 42, 18057 Rostock, Tel.: 0381 12002344, Fax: 0381/2002347 Wir möchten daher sämtliche Mitglieder, die an einem Stammtisch teilnehmen möchten, bitten, sich an ihren zuständigen Regionalbeauftragten zu wenden. Saarbrücken Rechtsanwalt Jean-Oliver Boghossian, Trierer Str. 8, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681/948320, Fax: 0681 19483230 Da zukünftig die Stammtische wieder veröffentlicht werden sollen, bitten wir sämtliche Regionalbeauftragte uns den Veranstaltungsort und die jeweiligen Termine mitzuteilen. Schwerin Rechtsanwalt Michael Ankermann, Turnerweg 4C, 23966 Wismar, Tel.: 03841/212112, Fax: 03841 1212114 Stade Rechtsanwältin Katharina Andrae, Marienstr. 2, 27472 Cuxhaven, Tel.: 04721 1554044, Fax: 04721 /554045 Es wird um Nachricht an das FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Büro Berlin, Schiffbauerdamm 17, 10117 Berlin, Telefon: 030/2808004, Telefax: 030/2808005, E-Mail: anwaltverein @-t-online-de, gebeten. Weiterhin bitten wir unsere Mitglieder, uns auch zukünftig Adressenänderungen u. ä. mitzuteilen unter der o. a. Anschrift. Stuttgart Rechtsanwalt Mario Axmann, Cannstatter Str. 24, 70734 Fellbach, Tel.: 0711/5780456, Fax: 0711 1580359 Trier Rechtsanwalt Lutz Förster, Im Sonnenschein 56, 54292 Trier, Tel.: 0651 /29791, Fax: 0651 /29789 Tübingen Rechtsanwalt Ulrich Emmert, Payerstr. 26, 72074 Tübingen, Tel.: privat 07071 /27397, Büro 07071/925954, Fax: 07071/550721 Impressum Das Mitteilungsblatt wird vom FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein e. V., Adenauer Allee 106, 53113 Bonn, Telefon: 0228/2607-0, Fax: 0228/260742/66, im Selbstverlag herausgegeben. Redaktion: Rechtsanwältin Elke Dörrenhaus, Overath. Satz und Druck: Hans Soldan GmbH, 45333 Essen