Die Gruppe - Boxerklub Kalletal

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Die Gruppe - Boxerklub Kalletal
Ausstellungsordnung
BOXER-KLUB E.V. * SITZ MÜNCHEN * GEGR. 1895 * IM VDH
DER KALLETALER TRABERPOKAL - wird zum 14. Mal ausgetragen
§1
Die Zuchtschau ist vom Boxer-Klub E.V., Sitz München, im VDH anerkannt. Zugelassen sind nur Boxer, die in ein anerkanntes Rassezuchtbuch
eingetragen sind. Kranke, krankheitsverdächtige und mit Ungeziefer behaftete
Boxer werden abgewiesen, sowie solche mit Hodenfehlern. Die Entscheidung
steht allein dem Zuchtschautierarzt zu, dem alle Hunde am Eingang vorzuführen
sind. Wer kranke Hunde einbringt, haftet für die Folgen, die dadurch entstehen.
§2
Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühren
und zur Anerkennung der Zuchtschauordnung. Erfolgte Anmeldungen können
nicht zurückgezogen werden. Die Zuchtschauleitung ist berechtigt, Meldungen
ohne Angabe der Gründe zurückzuweisen. Erfüllungs- und Zahlungsort Ist der
Ort der Zuchtschau.
§3
Jeder Boxer muss zur Zeit der Abmeldung Eigentum des Ausstellers
sein und ist nur unter dem im Zuchtbuch eingetragenem Namen anzumelden.
Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund
vornimmt oder Eingriffe macht, die geeignet sind, den Richter zu täuschen, geht
zuerkannter Preise vorlustig und Ist von weiteren anerkannten Veranstaltungen
ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für den, der einen Preisrichter beleidigt oder
dessen Werturteil öffentlich kritisiert. Das Werturteil des Preisrichters ist
unanfechtbar formelle Fehler müssen dem Zuchtschauleiter vorgetragen
werden, der dann die Angelegenheit zu klären hat. Wer gegen diese
Zuchtschauordnung verstößt, kann von allen Zuchtschauen ausgesperrt
werden.
§4
Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen Katalog zu bezahlen, der am Tag
der Zuchtschau bezogen werden kann. Aussteller, die nach beendigtem Einlass
der Boxer den Katalog nicht abgeholt haben, haben keinen Anspruch auf
Nachlieferung.
§5
Die Boxer sind persönlich und zur festgesetzten Zeit einzuliefern. Für
jeden gemeldeten Boxer hat eine Person freien Einlass. Bissige Boxer sind im
Meldeschein als solche zu bezeichnen und während der Zuchtschau mit
Maulkorb zu versehen. Der Boxerbesitzer haftet selbst für alle Schäden, die ihre
Boxer anrichten, nach dem BGB
§6
Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf
Anordnung vorzulegen. Bei Gebrauchshunden sind die Leistungsurkunden
mitzubringen.
§7
Boxer, die nicht gemeldet oder nicht angenommen wurden, dürfen nicht
eingebracht werden.
§9
Die Entfernung ausgestellter Boxer darf nicht vor Zuchtschauschluss
erfolgen. Wer eigenmächtig Boxer entfernt, geht zuerkannte Preise verlustig und
wird von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen
§9
Für rechzeitige Vorführung der Boxer sind die Aussteller selbst
verantwortlich.
§ 10
Die Zuchtschauleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter außer
für Schäden, die durch die Hunde verursacht werden. Hierfür muss die
persönliche Haftpflicht des Hundehalters und Hundebesitzers eintreten.
§ 11
Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Zuchtschauleitung.
Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter
Umstanden Entfernung von der Zuchtschau und Verlust zuerkannter Preise zur
Folge.
Die Gruppe
Kalletal
www.boxerklub-kalletal.de
lädt ein zur
Landesgruppen-Ausstellung
der LG. Westfalen
17. August 2014
auf dem Übungsgelände in Kalletal-Erder
Zuchtrichter:
Frau Inge Gerwin - Rüden
Herr Roland Bebber - Hündinnen
Austellungsleitung:
Jürgen Poethke
An der Weser 29
32689 Kalletal - Erder
Tel: 05733 95 288
E-Mail: [email protected]
Meldestelle:
Luise Poethke,
An der Weser 29,
32689 Kalletal - Erder
Tel.: 05733 95 288 * Fax: 05733 955 31
Handy: 0151 141 28 592
E-Mail: [email protected]
Meldegeld:
Boxer-Klub, Sparkasse Schaumburg/Lippe
KTO: 332842236
BLZ 255 514 80
oder V-Scheck mit der Meldung
Vet. Pol. Bestimmungen
Dem Amtstierarzt ist der Impfpass mit
gültiger Tollwutimpfung beim Einlass
vorzulegen - dies gilt für alle Hunde.
Die Tollwutimpfung muss vor 30 Tagen
erfolgt und darf nicht älter als 11 Monate
sein. Aus dem Ausland zusätzlich eine
amtstierärztliche Bescheinigung.
Die Zufahrt ist ausgeschildert.
Anfahrtskizze auf Anfrage.
Die Annahme der Meldung wird durch
einen Brief bestätigt. Wir bitten, die
im Brief bestätigten Meldeangaben
zu überprüfen.
Titel-Anwartschaften und Medaillen
werden nach den jeweiligen Bestimmungen vergeben
Jeder platzierte Boxer erhält einen
Pokal. Alle eine Urkunde und
Erinnerungsgabe
Vom Boxer-Klub E.V. Sitz München
und vom VDH geschützt. Vergabe
von VDH-Championats-Anwartschaften
MELDESCHLUSS:
Montag, den 11.08.2014
Einlaufnummer
Bitte ausfüllen
(Wird von der Meldestelle vergeben)
(Und bitte, bitte deutlich schreiben)
Rüde
Hündin
gelb
gestromt
Baby
Jüngsten
Jugend
Zwischenkl.
Offene
Gebrauchsh.
Sieger
Veteranen
Zuchtgruppe
Nachzuchtgruppe
weiß
Bitte bei Meldung in der Gebrauchshundeklasse eine Kopie der Leistungskarte beilegen
Zuchtgruppe: Drei oder mehr Boxer mit gleichem Zwingernamen, die am
gleichem Tag in der Einzelbewertung mind. die Formwertnote „gut“ oder
„vielverprechend“ erhalten haben oder in der Veteranenklasse ausgestellt
worden sind
!Nachzuchtgruppe: Vater-bzw. Muttertiere mit mindestens 5 Nachkommen
beiderlei Geschlechts.
Name des Boxers
Anerkannte Titel für die Siegerklasse
ZB-Nummer
Wurftag
Ausbildungskennzeichen
Eltern - Vater:
ZB-Nummer
Ausbildungskennzeichen
Eltern - Mutter:
ZB-Nummer
Ausbildungskennzeichen
Art
€
(4-6 Monate)
Baby
Jüngsten (6-9 Monate)
Jugend
(9-18 Monate)
Zwischenkl. (15-24 Monate)
Offene
(Ab 15 Monate)
Gebrauchshunde
Sieger
(Ab 8 Jahre)
Veteran
Zuchtgruppe
Nachzucht
Grundgebühr für alle Boxer
Katalog
PLZ
Telefon
Ort
Fax
Gruppe
Bitte geben Sie Ihre Kommunikationsdaten an, damit wir Sie evtl. erreichen können
20,00
20,00
15,00
00,00
00,00
3,00
2,00
1,00
Scheck
bar (Tageskasse)
Strasse
Bei Meldungen in der
Gebrauchshundeklasse bitte eine
Kopie der VPG-/IPO-Prüfung bzw.
FCI (VDH) anerkannte
Auslandsausbildungs-Kennzeichen
beifügen.
NEU * NEU * NEU
In der Siegerklasse eine Kopie der
Champion-Urkunde, ggf. mit einer
zusätzlichen Anwartschaft beilegen
Zwinger/Vater-/Muttertier bei Zucht- und Nachzuchtgruppen
Züchter: Name, Vorname
20,00
Ort
Besitzer: Name, Vorname
E-Mail
20,00
VDH-Beitrag
ÜW
PLZ
Strasse
20,00
Summe
Züchter: Name, Vorname
Strasse
15,00
15,00
PLZ
Ort
[email protected]
Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde
Nach der Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1.Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende
Hunde aus dem In- und Ausland.
Wir bitten freundlichst um Beachtung:
1. Ohren kupiert nach dem 01.01.87
Beim Erreichen der zulässigen Melde2. Rute kupiert nach dem 01.06.98
05733 95288
1
zahl wird der Meldeschluß vorgezogen. Wir bitten deshalb um frühzeitige
Meldung
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Luise Poethke
An der Weser 29
32689 Kalletal-Erder
2
7
05733 955 31
FAX
Wir kommen mit einem Wohnmobil
Datum:
MELDESCHLUSS am Montag, den 11. August 2014
Unterschrift: