Die Gruppe - Boxerklub Kalletal
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Die Gruppe - Boxerklub Kalletal
Ausstellungsordnung BOXER-KLUB E.V. * SITZ MÜNCHEN * GEGR. 1895 * IM VDH DER KALLETALER TRABERPOKAL - wird zum 14. Mal ausgetragen §1 Die Zuchtschau ist vom Boxer-Klub E.V., Sitz München, im VDH anerkannt. Zugelassen sind nur Boxer, die in ein anerkanntes Rassezuchtbuch eingetragen sind. Kranke, krankheitsverdächtige und mit Ungeziefer behaftete Boxer werden abgewiesen, sowie solche mit Hodenfehlern. Die Entscheidung steht allein dem Zuchtschautierarzt zu, dem alle Hunde am Eingang vorzuführen sind. Wer kranke Hunde einbringt, haftet für die Folgen, die dadurch entstehen. §2 Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühren und zur Anerkennung der Zuchtschauordnung. Erfolgte Anmeldungen können nicht zurückgezogen werden. Die Zuchtschauleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe der Gründe zurückzuweisen. Erfüllungs- und Zahlungsort Ist der Ort der Zuchtschau. §3 Jeder Boxer muss zur Zeit der Abmeldung Eigentum des Ausstellers sein und ist nur unter dem im Zuchtbuch eingetragenem Namen anzumelden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt oder Eingriffe macht, die geeignet sind, den Richter zu täuschen, geht zuerkannter Preise vorlustig und Ist von weiteren anerkannten Veranstaltungen ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für den, der einen Preisrichter beleidigt oder dessen Werturteil öffentlich kritisiert. Das Werturteil des Preisrichters ist unanfechtbar formelle Fehler müssen dem Zuchtschauleiter vorgetragen werden, der dann die Angelegenheit zu klären hat. Wer gegen diese Zuchtschauordnung verstößt, kann von allen Zuchtschauen ausgesperrt werden. §4 Jeder Aussteller ist verpflichtet, einen Katalog zu bezahlen, der am Tag der Zuchtschau bezogen werden kann. Aussteller, die nach beendigtem Einlass der Boxer den Katalog nicht abgeholt haben, haben keinen Anspruch auf Nachlieferung. §5 Die Boxer sind persönlich und zur festgesetzten Zeit einzuliefern. Für jeden gemeldeten Boxer hat eine Person freien Einlass. Bissige Boxer sind im Meldeschein als solche zu bezeichnen und während der Zuchtschau mit Maulkorb zu versehen. Der Boxerbesitzer haftet selbst für alle Schäden, die ihre Boxer anrichten, nach dem BGB §6 Die Ahnentafeln der gemeldeten Boxer sind mitzubringen und auf Anordnung vorzulegen. Bei Gebrauchshunden sind die Leistungsurkunden mitzubringen. §7 Boxer, die nicht gemeldet oder nicht angenommen wurden, dürfen nicht eingebracht werden. §9 Die Entfernung ausgestellter Boxer darf nicht vor Zuchtschauschluss erfolgen. Wer eigenmächtig Boxer entfernt, geht zuerkannte Preise verlustig und wird von künftigen Veranstaltungen ausgeschlossen §9 Für rechzeitige Vorführung der Boxer sind die Aussteller selbst verantwortlich. § 10 Die Zuchtschauleitung übernimmt die Haftpflicht als Veranstalter außer für Schäden, die durch die Hunde verursacht werden. Hierfür muss die persönliche Haftpflicht des Hundehalters und Hundebesitzers eintreten. § 11 Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Zuchtschauleitung. Dieser ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umstanden Entfernung von der Zuchtschau und Verlust zuerkannter Preise zur Folge. Die Gruppe Kalletal www.boxerklub-kalletal.de lädt ein zur Landesgruppen-Ausstellung der LG. Westfalen 17. August 2014 auf dem Übungsgelände in Kalletal-Erder Zuchtrichter: Frau Inge Gerwin - Rüden Herr Roland Bebber - Hündinnen Austellungsleitung: Jürgen Poethke An der Weser 29 32689 Kalletal - Erder Tel: 05733 95 288 E-Mail: [email protected] Meldestelle: Luise Poethke, An der Weser 29, 32689 Kalletal - Erder Tel.: 05733 95 288 * Fax: 05733 955 31 Handy: 0151 141 28 592 E-Mail: [email protected] Meldegeld: Boxer-Klub, Sparkasse Schaumburg/Lippe KTO: 332842236 BLZ 255 514 80 oder V-Scheck mit der Meldung Vet. Pol. Bestimmungen Dem Amtstierarzt ist der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung beim Einlass vorzulegen - dies gilt für alle Hunde. Die Tollwutimpfung muss vor 30 Tagen erfolgt und darf nicht älter als 11 Monate sein. Aus dem Ausland zusätzlich eine amtstierärztliche Bescheinigung. Die Zufahrt ist ausgeschildert. Anfahrtskizze auf Anfrage. Die Annahme der Meldung wird durch einen Brief bestätigt. Wir bitten, die im Brief bestätigten Meldeangaben zu überprüfen. Titel-Anwartschaften und Medaillen werden nach den jeweiligen Bestimmungen vergeben Jeder platzierte Boxer erhält einen Pokal. Alle eine Urkunde und Erinnerungsgabe Vom Boxer-Klub E.V. Sitz München und vom VDH geschützt. Vergabe von VDH-Championats-Anwartschaften MELDESCHLUSS: Montag, den 11.08.2014 Einlaufnummer Bitte ausfüllen (Wird von der Meldestelle vergeben) (Und bitte, bitte deutlich schreiben) Rüde Hündin gelb gestromt Baby Jüngsten Jugend Zwischenkl. Offene Gebrauchsh. Sieger Veteranen Zuchtgruppe Nachzuchtgruppe weiß Bitte bei Meldung in der Gebrauchshundeklasse eine Kopie der Leistungskarte beilegen Zuchtgruppe: Drei oder mehr Boxer mit gleichem Zwingernamen, die am gleichem Tag in der Einzelbewertung mind. die Formwertnote „gut“ oder „vielverprechend“ erhalten haben oder in der Veteranenklasse ausgestellt worden sind !Nachzuchtgruppe: Vater-bzw. Muttertiere mit mindestens 5 Nachkommen beiderlei Geschlechts. Name des Boxers Anerkannte Titel für die Siegerklasse ZB-Nummer Wurftag Ausbildungskennzeichen Eltern - Vater: ZB-Nummer Ausbildungskennzeichen Eltern - Mutter: ZB-Nummer Ausbildungskennzeichen Art € (4-6 Monate) Baby Jüngsten (6-9 Monate) Jugend (9-18 Monate) Zwischenkl. (15-24 Monate) Offene (Ab 15 Monate) Gebrauchshunde Sieger (Ab 8 Jahre) Veteran Zuchtgruppe Nachzucht Grundgebühr für alle Boxer Katalog PLZ Telefon Ort Fax Gruppe Bitte geben Sie Ihre Kommunikationsdaten an, damit wir Sie evtl. erreichen können 20,00 20,00 15,00 00,00 00,00 3,00 2,00 1,00 Scheck bar (Tageskasse) Strasse Bei Meldungen in der Gebrauchshundeklasse bitte eine Kopie der VPG-/IPO-Prüfung bzw. FCI (VDH) anerkannte Auslandsausbildungs-Kennzeichen beifügen. NEU * NEU * NEU In der Siegerklasse eine Kopie der Champion-Urkunde, ggf. mit einer zusätzlichen Anwartschaft beilegen Zwinger/Vater-/Muttertier bei Zucht- und Nachzuchtgruppen Züchter: Name, Vorname 20,00 Ort Besitzer: Name, Vorname E-Mail 20,00 VDH-Beitrag ÜW PLZ Strasse 20,00 Summe Züchter: Name, Vorname Strasse 15,00 15,00 PLZ Ort [email protected] Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde Nach der Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1.Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland. Wir bitten freundlichst um Beachtung: 1. Ohren kupiert nach dem 01.01.87 Beim Erreichen der zulässigen Melde2. Rute kupiert nach dem 01.06.98 05733 95288 1 zahl wird der Meldeschluß vorgezogen. Wir bitten deshalb um frühzeitige Meldung 3 5 6 8 9 * 0 # 4 Luise Poethke An der Weser 29 32689 Kalletal-Erder 2 7 05733 955 31 FAX Wir kommen mit einem Wohnmobil Datum: MELDESCHLUSS am Montag, den 11. August 2014 Unterschrift: