Sichere Entsorgung von Asbestabfällen - ZAW Donau-Wald

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Sichere Entsorgung von Asbestabfällen - ZAW Donau-Wald
ZAW-Info:
Sichere Entsorgung von Asbestabfällen
Fachgerechter Umgang mit dem Gefahrstoff, Anlieferbedingungen
Achtung! Der Umgang mit Asbest und die Entsorgung von Asbestabfällen unterliegen genauen
Vorschriften, da Asbest ein krebserregender Gefahrstoff ist, der bei unsachgemäßem Umgang zu
schweren Gesundheitsschäden führen kann.
Wo und wann können Sie asbesthaltige Abfälle anliefern?
Auf der Deponie (des ZAW Donau-Wald) Außernzell: Montag bis Freitag von
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Was kostet die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle?
Privatanlieferer zahlen eine Entsorgungsgebühr von 2,95 Euro je angefangene 20 kg. Die
Verwiegung erfolgt über die Fahrzeugwaage auf der Deponie Außernzell. (Für eine grobe
Abschätzung der Entsorgungskosten können Sie bei Welleternit mit einem Flächengewicht
von ca. 20 kg pro Quadratmeter Dachfläche rechnen.)
Wie müssen asbesthaltige Abfälle angeliefert werden?
Kleine Mengen befeuchtet in Folie bzw. Foliensäcken verpackt anliefern. Die Stöße überlappen
und mit einem geeigneten Klebeband verkleben. Entweder die Pakete so klein halten, dass sie
von einer Person von Hand abgeladen werden können oder das Paket auf Vierkanthölzer
legen, so dass eine Entladung mit der Staplergabel möglich ist.
Größere Mengen von nicht stapelbaren Bruchstücken, Fassadenverkleidungen etc. angefeuchtet in Big Bags (Größe: 90 x 90 x 110 cm) anliefern.
Größere Mengen von stapelbaren Platten befeuchtet in Plattenbags anliefern (Größe: 260 x
125 x 30 cm). Bitte beachten Sie, dass Plattenbags für Bruchstücke nicht geeignet sind! Anstatt
des Plattenbags kann auch eine reißfeste Folie verwendet werden. Stöße überlappen und verkleben. Kanthölzer unterlegen!
Big-Bags und Plattenbags können Sie auf der Deponie Außernzell, am ERZ Passau-Hellersberg, ERZ
Passau-Pfenningbach, ERZ Regen, ERZ Waldkirchen und RZ Pocking zum Stückpreis von 10 Euro
(Big-Bag) bzw. 14 Euro (Plattenbag) erwerben.
Wie werden asbesthaltige Abfälle entsorgt?
Asbestabfälle werden mit der Verpackung auf hierfür zugelassenen Deponien fachgerecht eingebaut. Die
vorgeschriebene Verpackung darf deshalb bis zum Einbau nicht zerstört werden. Auch beim Abladen auf
der Deponie sind Asbestabfälle deshalb mit höchster Sorgfalt zu behandeln. Die Abfälle dürfen weder
geworfen, geschüttet noch gekippt werden, damit die Verpackung nicht beschädigt wird.
Hinweis für gewerbliche Anlieferer:
Bitte beachten Sie, dass gewerbliche Anlieferungen nur mit einem gültigen Entsorgungsnachweis möglich sind. Bitte setzen Sie sich vor
der Anlieferung mit der Kundenberatung des
ZAW Donau-Wald in Verbindung.
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
ZAW-Kundenberatung
09903/920 422
Die Öffnungszeiten, Adressen und Anfahrtswege
aller ZAW-Anlagen finden Sie auf der Internetseite
des ZAW Donau-Wald: www.awg.de
Wichtige Hinweise zum Umgang mit Asbest
und asbesthaltigen Produkten
Was ist Asbest und warum ist er so gefährlich?
Asbest ist eine natürlich vorkommende mineralische Faser, die bis in die 1990er Jahre vor allem im
Baubereich zur Isolation, zum Feuerschutz und als Zuschlagsstoff für Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen („Eternit®“), Blumenkästen, Bodenbeläge, Wasserrohre etc. verwendet wurde. Auch in älteren
Nachtspeicheröfen und Elektrogeräten kann Asbest enthalten sein.
Asbest ist ein krebserzeugender Gefahrstoff. Asbesthaltige Produkte können feine lungengängige Fasern
freisetzen. Eingeatmete Asbestfasern verursachen die sog. Asbestose sowie Lungenkrebs und Rippen-/
Bauchfellkrebs. Daher wurde die Herstellung und der Einsatz von asbesthaltigen Produkten verboten.
Das gilt auch für eine Weitergabe durch Privatpersonen: das Verschenken ausgebauter Welleternitplatten o.ä. ist nicht zulässig. Abgebaute oder übriggebliebene asbesthaltige Teile dürfen auch nicht
wieder eingesetzt oder gelagert werden, sondern müssen unverzüglich fachgerecht entsorgt werden.
Was ist beim Abbau von asbesthaltigen Teilen zu beachten?
Jeder Umgang mit Asbest muss fachgerecht erfolgen. Die Gefahrstoffverordnung sowie die Technische Regel Asbest TRGS 519 ist
insofern auch von Privatpersonen zu beachten.
Nicht fachkundigen Personen empfiehlt der ZAW DonauWald dringend, alle Arbeiten mit asbesthaltigen Bauteilen
einer zugelassenen Fachfirma zu überlassen, die dafür geschultes Personal einsetzt!
Sicherheitshinweise für den Umgang mit asbesthaltigen Abfällen
Asbesthaltige Bauteile sind während der Arbeiten zu befeuchten und feucht zu halten und
möglichst zerstörungsfrei abzubauen. Befestigungselemente (Schrauben, Nägel, Klammern)
sind dazu möglichst zu lösen. Asbesthaltige Bauteile dürfen nicht angebohrt, gesägt,
gebrochen oder anders zerkleinert werden. Werfen, Schütten oder Abrutschen lassen
ist ebenfalls unzulässig.
Zum Schutz vor unvermeidbar freiwerdenden Stäuben gibt es in Baumärkten Staubschutzmasken der Filterart P2.
Freiliegende Flächen asbesthaltiger Bauteile dürfen nicht abgeschliffen, dampfgestrahlt,
gebürstet oder auch nur abgekehrt werden.
Asbesthaltige Bauteile sind unmittelbar nach dem Abbau in geeignete und entsprechend
gekennzeichnete Behältnisse (Big-Bag oder Plattenbag) oder in Folie staubdicht zu verpacken.
Eine offene Zwischenlagerung ist verboten.
Während des Transports darf keine Faserfreisetzung erfolgen, d.h. die Beförderung muss ab
Baustelle in der staubdichten Verpackung erfolgen.
Weitere Infos erhalten Sie im Internet unter: www.abfallratgeber.bayern.de, www.lfu.bayern.de
Stand: August 2014