nutzungsordnung - jfc Medienzentrum

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nutzungsordnung - jfc Medienzentrum
JFC MEDIENZENTRUM KÖLN
Jugendfilmclub Köln e.V.
Nutzungsordnung
und
Beitrags- und Gebührenordnung
Stand: Juli 2003
Verwaltung, Film,
Radio, Verleih
Video, Neue Medien
Hansaring 82 - 86
Im MediaPark 7
50670 Köln
50670 Köln
Fon: 0221/130 56 15-0
Fon: 0221/5743 – 222
Fax: 0221/130 56 15 99
Fax: 0221/5743 - 229
www.jfc.info
e-mail: [email protected]
NUTZUNGSORDNUNG
Die Nutzungsordnung ist Bestandteil der Satzung des Jugendfilmclub Köln e.V. /
JFC Medienzentrum Köln.
Gemäß § 3, Abs. 6 dieser Satzung wird sie vom Vorstand beschlossen. Sie tritt mit
der Beschlussfassung des Vorstandes in Kraft.
Änderungen der Nutzungsordnung werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.
Die Nutzungsordnung wird von den Mitgliedern mit der Anerkennung der Satzung
anerkannt.
Nichtmitglieder, die Leistungen des JFC in Anspruch nehmen wollen, müssen die
Nutzungsordnung durch eine entsprechende rechtsverbindliche Unterschrift
anerkennen.
Bestandteile dieser Nutzungsordnung sind:
•
ALLES ÜBER MITGLIEDSCHAFT,
Seite 2
•
DIENSTLEISTUNGEN DES JFC – GRUNDSÄTZLICHES,
Seite 3
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GEBÜHREN- UND BEITRAGSORDNUNG,
Seite 7
•
Preisliste
Seite 8
ALLES ÜBER MITGLIEDSCHAFT
Das JFC Medienzentrum Köln (Jugendfilmclub Köln e.V.) unterstützt medienpädagogische Arbeit im Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich.
Konkret bedeutet das:
•
Der JFC stellt Audio-, Video-, Computer- und Filmtechnik nebst Zubehör für die
Medienarbeit vor Ort und im JFC zur Verfügung und gibt Hilfestellung bei deren
Nutzung.
•
Der JFC führt Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare, Kurse,
Arbeitskreise) in den Bereichen Audio, Film, Video und Neue Medien durch.
•
Der JFC betreut Medienprojekte mit Kindern und Jugendlichen im Audio-, Filmund Videobereich, sowie im Bereich der Neuen Medien.
•
Der JFC stellt Mitgliedern kostenfrei die Zeitschrift Medien Concret zu Verfügung
und gibt Informationen zu einzelnen Filmen sowie zu technischen, pädagogischen
und organisatorischen Fragen.
•
Der JFC berät bei der pädagogischen und organisatorisch-technischen
Konzipierung und Vorbereitung der Medienarbeit.
Mitglied können Einrichtungen und Gruppen werden, die im Sinne der Satzung
§ 1 und § 2 tätig sind, d.h. gemeinnützige Träger und nicht-gewerbliche Träger der
Bildungsarbeit (z.B. Schulen, Universitäten).
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Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt schriftlich, entsprechende Antragsformulare sind
im JFC Medienzentrum Köln (Jugendfilmclub Köln e.V.) erhältlich.
Der Mitgliedsbeitrag ist in der Gebühren- und Beitragsordnung festgelegt.
Natürliche Personen können nicht Mitglied werden, aber im Förderkreis als Mitglied
aufgenommen werden.
Förderkreis
Gemäß §5, Abs. 8 der Satzung können natürliche Personen Mitglied im Förderkreis
des JFC Medienzentrum Köln (Jugendfilmclub Köln e.V.) werden, entsprechende
Aufnahmeanträge sind im JFC Medienzentrum Köln erhältlich.
Die Mitglieder des JFC-Förderkreises können die Angebote und Leistungen des JFC
nachrangig zu ordentlichen Mitgliedern in Anspruch nehmen.
Dabei gelten die Preise und Konditionen der Beitrags- und Gebührenordnung für
Mitglieder. Für die Techniknutzung gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
Eingeschränkte Nutzung durch Nichtmitglieder
Bei Nichtmitgliedern gibt es folgende Einschränkungen:
•
Die Teilnahme an Filmprogrammen ist nur zu den in der Gebühren- und
Beitragsordnung ersichtlichen Konditionen möglich.
•
Der Verleih von bespielten Videokassetten ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht
um Eigenproduktionen des JFC Medienzentrums Köln (Jugendfilmclub Köln e.V.)
handelt.
•
Gebühren und Beiträge sind höher als bei Mitgliedern anzusetzen. Nichtmitglieder
können die Angebote und Leistungen des JFC nachrangig zu ordentlichen
Mitgliedern und Mitgliedern des Förderkreises in Anspruch nehmen.
DIENSTLEISTUNGEN DES JFC - GRUNDSÄTZLICHES
Damit jede Einrichtung die reservierte Technik und die Filme immer rechtzeitig und in
ordnungsgemäßem Zustand erhält, sind die im Folgenden aufgeführten Regeln
unerlässlich. Nutzer/innen, die dagegen verstoßen, müssen damit rechnen, dass ihnen
Mahngebühren in Rechnung gestellt werden oder dass sie von der weiteren Nutzung
der Technik ausgeschlossen werden.
Öffnungszeiten des JFC Medienzentrums Köln:
Hansaring:
Montag bis Freitag von 09.30 - 17.30 Uhr
Komed:
nach Vereinbarung
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1. Geräteverleih und Studionutzung
Die Video-, Audio-, Computer- und Präsentationstechnik im JFC steht grundsätzlich
für die pädagogische Arbeit zur Verfügung. Mitglieder und Fördermitglieder erhalten
eine Ermässigung.
Ausleihmodalitäten
Wer die Audio-, Film-, Computer- oder Videogeräte entleihen oder das Audio/Videostudio nutzen will, sollte im eigenen Interesse entsprechende Reservierungen
frühzeitig vornehmen, am besten ca. drei Wochen vor dem Ausleihtermin. - Anruf
genügt zunächst! - Eine schriftliche Reservierung (per Mail, Fax oder Brief) ist
erforderlich.
Die Audio- und Filmtechnik befindet sich im Hansaring, der Premiere-Videoschnittplatz
im Komed im MediaPark. Grundsätzlich wird Verleihtechnik im Hansaring abgeholt.
Bei jeder Ausleihe / Anmietung aber sollte der/die Nutzer/in unbedingt die aktuelle
Abholstelle mit der Dispo vereinbaren.
Geräte und Anlagen werden in der Regel für einen vollen Tag (von 14.30 Uhr
Ausleihtag bis 12.30 Uhr Rückgabetag oder nach Vereinbarung) bzw. für ein
Wochenende (Freitag 14.30 bis Montag 12.30 Uhr - zählt als ein Tag) ausgeliehen.
Will ein/e Nutzer/in für mehrere Tage entleihen, können Sondervereinbarungen
getroffen werden.
Die Geräte im Filmabspielbereich und 16mm Filme dürfen nur von dafür ausgebildeten
Personen (Vorführschein) genutzt bzw. vorgeführt werden. Der JFC behält sich vor,
einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
Mobile Technik kann grundsätzlich nur für ganze Tage ausgeliehen werden. Stationäre
Technik (Schnittplätze/Studios mit Zubehör) können ganz- und/oder halbtags gebucht
werden. (1/2 Tag = 50%)
Die Ausleihbedingungen gelten für die Nutzung in Deutschland. Mitnahme ins Ausland
ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich. Alle hier entstehende
Mehrkosten trägt der / die NutzerIn.
Die Weitergabe gemieteter Geräte an Dritte ohne Anwesenheit des/r Ausleihenden ist
nur mit gesonderter schriftlicher Genehmigung des JFC gestattet.
Ausleihgebühren
Es gilt die bei Ausleihe / Vertragsabschluß gültige Preisliste. Die Gebühren umfassen
Zubehör wie in der Preisliste aufgeführt. Die Geräte werden in einwandfreiem Zustand
ausgeliehen. Der/die Ausleiher/in quittiert dem JFC den Empfang der Geräte. Sollten
Defekte oder technische Probleme auftreten, ist der JFC spätestens bei der Rückgabe
darüber zu informieren.
Der / die Nutzer/in verpflichetet sich zur sorgsamen, fachgerechten Handhabung der
entliehenen Geräte und zur kompletten Rückgabe aller Zusatz- und Ersatzteile (Kabel,
Akku etc.). Schäden bzw. Verluste sind spätestens bei der persönlichen Rückgabe
anzumelden. Bei der Anmietung von stationärer Studiotechnik sind Störungen /
Fehler / Verluste unverzüglich während der Öffnungszeiten mitzuteilen.
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Gebühren für beschädigte bzw. nicht zurückgebrachte Zubehörteile
Der /die Nutzer/in oder dessen Beauftragter sind verpflichtet, sich bei der Übernahme
der Geräte und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion
und Vollständigkeit zu überzeugen.
Zur Behebung von Schäden bzw. zur Wiederbeschaffung nicht zurückgebrachter Teile
der ausgeliehenen Geräte/Anlagen erhebt der JFC eine entsprechende Gebühr.
Erforderlich werdende Gerätereparaturen sind vom Entleiher zu tragen.
Bei Totalverlust werden die Wiederbeschaffungskosten zzgl. 15% Bearbeitungsgebühr
in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Zubehör.
Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluß einer entsprechenden Versicherung.
Verzugsgebühren
Bei verspäteter Rückgabe der Geräte werden pro Tag die vollen Gebühren zzgl. 10,00
Euro Bearbeitungsgebühr erhoben. In Ausnahmefällen kann hiervon nach vorheriger,
rechtzeitiger telefonischer Absprache abgesehen werden.
Stornogebühren
Stornierungen sind bis spätestens 10 Tage vor dem Termin möglich. Bei kurzfristigen Stornierungen werden die Entleihgebühren voll in Rechnung gestellt.
Für bestellte und nicht abgeholte Technik wird die normale Ausleihgebühr berechnet.
Eine nicht wahrgenommene Reservierung des Schnittstudios wird mit den vollen
Kosten in Rechnung gestellt.
Haftung
Für die Sicherung der erstellten Daten (insbesondere bei Schnittplatznutzung) ist
der / die NutzerIn selbst zuständig. Vom JFC wird keine Haftung übernommen.
Der /die NutzerIn haftet bei Schlüsselvergabe (insbesondere bei Schnittplatzanmietung) für den Schlüssel. Bei Verlust übernimmt der JFC keine Haftung.
Der JFC ist bemüht, die vorhandene Technik in einwandfreiem, voll funktionsfähigen
Zustand zu verleihen / vermieten. Sollten einmal Fehler auftreten, wird ggf. über die
Gebühren für Verleih / Vermietung verhandelt. Für mögliche Folgekosten übernimmt
der JFC keine Haftung.
2. Filmverleih
Als Ersatz für das ehemalige Hauptprogramm bietet der JFC die individuelle
Filmbeschaffung für Sichtung und öffentliche Veranstaltungen an. Bei Interesse führt
der JFC Filmreihen in Kooperation mit Trägern durch. Die Verleihgebühren richten sich
nach den Kosten beim entsprechenden Filmverleih, hinzu kommen ggf. Versandkosten
in Höhe von 8,00 Euro bis 15,00 Euro je Versandart. Für Nichtmitglieder wird
zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro erhoben.
Informationen zu den Filmen werden bei Bedarf vermittelt.
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Bei Bedarf wird Filmabspieltechnik (16 mm) und andere Präsentationstechnik (Beamer
und Leinwand) gegen geringe Gebühr zur Verfügung gestellt.
Bei Einsatzterminen während der Woche (Mo.-Fr.) müssen alle Filme nachmittags von
13.30 bis 16.30 Uhr im JFC Medienzentrum Köln am Hansaring 82-86 in 50670 Köln
abgeholt werden.
Bei Einsatzterminen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen müssen sich die Spielstellen
unbedingt rechtzeitig mit dem JFC in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob Filme bei
Vorspielern abgeholt werden müssen. Andere Abholorte (etwa bei auswärtigen
Seminaren) müssen mit dem JFC Medienzentrum Köln im Einzelnen abgesprochen
werden. Verpassen Spielstellen Abholtermine oder versäumen sie es, erforderliche
Absprachen zu treffen, so haftet nicht der JFC Medienzentrum Köln für daraus
entstehende Schäden, sondern die Spielstellen. Alle Filme müssen grundsätzlich am
Morgen nach dem Einsatztag in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr zum JFC
Medienzentrum Köln zurückgebracht werden.
Die Filme bitte nicht zurückspulen ! Für selbstverschuldete Kopienschäden werden die
Spielstellen haftbar gemacht!
Erforderlich werdende Gerätereparaturen sind vom Entleiher zu tragen. Die Geräte
und Filme dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen (Vorführschein) benutzt bzw.
vorgeführt werden. Der JFC behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis zu
verlangen.
3. Teilnahme an Videoprojekten, Seminaren, Videokursen,
Projektionskursen, Beratungsgesprächen, Arbeitsgruppen
Unbedingt erforderlich sind Terminabsprachen. Bei Projekten, Seminaren und Kursen
sind schriftliche Anmeldungen notwendig.
Mitglieder und Fördermitglieder werden regelmäßig über aktuelle Angebote informiert
und erhalten auf alle Angebote, sofern sie nicht kostenfrei sind, einen Preisnachlass.
4. Medien Concret und andere Publikationen
Das JFC Medienzentrum erstellt in unregelmäßigen Abständen Print-, Video- und CDPublikationen zu aktuellen medienpädagogischen Themen. Diese Publikationen sind
für Mitglieder und Fördermitglieder kostenlos. Sie werden unaufgefordert an die
Mitglieder versandt.
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GEBÜHREN- UND BEITRAGSORDNUNG
1. Mitgliedsbeiträge
Mitglieder
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Zahl der Einrichtungen bzw.
Spielstellen eines Trägers, die im JFC angemeldet sind. Jährlich sind die Beiträge wie
folgt zu entrichten:
Mitglieder mit einer Einrichtung
Mitglieder mit zwei Einrichtungen
Mitglieder mit drei Einrichtungen:
Mitglieder mit vier Einrichtungen:
Mitglieder mit fünf Einrichtungen:
Über fünf Einrichtungen:
122,00 Euro
112,oo Euro
102,00 Euro
92,00 Euro
82,00 Euro
82,00 Euro
je
je
je
je
je
Einrichtung
Einrichtung
Einrichtung
Einrichtung
Einrichtung
Je nach Umfang, in dem ein Mitglied bzw. eine Spielstelle Leistungen des JFC in
Anspruch nimmt, kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag je Spielstelle auf 31,00 Euro
ermäßigen.
Fördermitglieder
Die Mitgliedschaft von Einzelpersonen ist im Rahmen des Förderkreises möglich
(Jahresbeitrag 26,00 Euro). Fördermitglieder erhalten die Medien Concret kostenfrei
sowie Informationsmaterial, Einladungen etc. des JFC Medienzentrums Köln.
Die Seminargebühren sind für Fördermitglieder ermäßigt.
2. Geräteverleih
Vergleiche hierzu die jeweils aktuelle Preisliste im Anhang
3. Filmbereich
Filmmieten
Die Kosten für Filme mit dem recht der öffentlichen Vorführung richten sich nach den
Verleihkosten. Zu der Verleihmiete werden Gebühren für ggf. Versandkosten in Höhe
von 8,00 Euro/15,00 Euro je Versandart in Rechnung gestellt. Für Nichtmitglieder
erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro.
Bei Stornos von Einzelfilmbestellungen bis zu fünf Werktagen vor Spieltermin wird
eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Bei kurzfristigen Abbestellungen ab dem 5.
Werktag vor Spieltermin muß die volle Leihmiete entrichtet werden.
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1
Mitglied
Bezeichnung
Privatperson
Gemeinnütziger
Verein /
Fördermitglied
Preis pro Tag / WE
PREISLISTE
EB - Set Sony Camcorder VX 1000 DV
70,00 €
56,00 €
42,00 €
EB - Set Sony Camcorder TRV 30 E
40,00 €
32,00 €
25,00 €
EB - Set JVC GR DV 2000
40,00 €
32,00 €
25,00 €
EB - Set Panasonic Camcorder MS4 (S-VHS, VHS)
30,00 €
24,00 €
18,00 €
Tonangel, incl. Micro
40,00 €
32,00 €
25,00 €
Aufpreis Stativ
Lichtkoffer groß 3 x 650 W
6,00 €
30,00 €
5,00 €
24,00 €
4,00 €
18,00 €
Minidisk Reportageeinheit
16,00 €
13,00 €
10,00 €
Analoge Reportageeinheit
12,00 €
10,00 €
7,00 €
Beschallungsanlage dB Opera
Radio/Tonstudio (Tonkabine,2 MD/CD Player, Tapedeck, RevoxMixer,Compressor, Tonbandgerät, Verstärker, Telehybrid)
40,00 €
32,00 €
25,00 €
50,00 €
40,00 €
30,00 €
Digitale Fotokameras ohne opt. Zoom (z.B. Mustek MDC 800)
Digitale Fotokameras mit opt. Zoom (z.B. Kodak DC 240)
16,00 €
24,00 €
13,00 €
20,00 €
10,00 €
15,00 €
Mobiler Schnittplatz Casablanca I
24,00 €
20,00 €
15,00 €
Mobiler Schnittplatz Casablanca I mit DV Anschluss
32,00 €
26,00 €
20,00 €
Mobiler Schnittplatz iMac mit Final Cut Pro und iMovie
60,00 €
48,00 €
36,00 €
Aufpreis Casablanca-/iMac-Schnitt in JFC-Räumen
18,00 €
14,00 €
10,00 €
PC-Schnittplatz (Premiere 6, DV 500 Plus, DVD Brenner)
70,00 €
56,00 €
42,00 €
Aufpreis Daten auf Festplatte erhalten pro Woche
10,00 €
8,00 €
6,00 €
Einweisung/Hilfestellung pro Stunde
Schnitt in JFC-Räumen auch halbtags zum halben Preis
24,00 €
20,00 €
15,00 €
Leinwand ( 3m x 4m) neu
90,00 €
72,00 €
54,00 €
Leinwand ( 3m x 4m) alt
Leinwand (1,7m x 2,3m)
50,00 €
32,00 €
40,00 €
26,00 €
30,00 €
20,00 €
Video- & Datenbeamer Sony CX2 (750 ANSI)
80,00 €
60,00 €
40,00 €
Video- & Datenbeamer JVC LXD 700 (700 ANSI)
100,00 €
75,00 €
50,00 €
Video- & Datenbeamer Sony VPL VW10HT (1200 ANSI)
160,00 €
120,00 €
80,00 €
16mm Projektor (Bauer)
20,00 €
15,00 €
10,00 €
16mm Projektor (lichtstark)
40,00 €
30,00 €
20,00 €
Dia - Projektor
32,00 €
24,00 €
16,00 €
Overhead - Projektor
20,00 €
15,00 €
10,00 €
Fernseher 70 cm
24,00 €
16,00 €
12,00 €
DVD - Player Yamakawa AV- Phile 713
DVD-Brenner Philips
24,00 €
40,00 €
16,00 €
32,00 €
12,00 €
25,00 €
Videorecorder Panasonic NV-HS860EG (VHS,S-VHS)
32,00 €
24,00 €
16,00 €
Videorecorder Samsung
Videorecorder Orion
20,00 €
20,00 €
15,00 €
15,00 €
10,00 €
10,00 €
VHS Video Leerkassette
2,00 €
2,00 €
2,00 €
S-VHS Video Leerkassette
5,00 €
5,00 €
5,00 €
CD-ROM Rohling
2,00 €
2,00 €
2,00 €
Minidisk leer
2,00 €
2,00 €
2,00 €
DVD ROM Rohling
Mini DV Leerkassette
5,00 €
6,00 €
5,00 €
6,00 €
5,00 €
6,00 €
6,00 €
24,00 €
5,00 €
20,00 €
4,00 €
15,00 €
Videokopien (pro Stunde bzw. Kopie, ohne Bandmaterial)
Videoschnitt, Studiohilfe, Transporte pro Std.
8
9