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Allgemeine Geschäftsbestimmungen des Darmstädter Tagblatt – erscheint bei MP:M Marktplatz Medien GmbH & Co. KG Begriffsbestimmung - 1 „Anzeigenauftrag" und „Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) ist der Vertrag über die Erstellung und / oder Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (im Folgenden „Kunden") in der Darmstädter Tagblatt und / oder deren Onlineausgabe zum Zweck der Verbreitung. Geltungsbereich - 1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Anzeigen- und Werbeaufträge, die vom Kunden im Darmstädter Tagblatt bzw. der Onlineausgabe in Auftrag gegeben werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen zu den AGB des Darmstädter Tagblatt werden nur dann wirksam, wenn diese vom Verlag schriftlich bestätigt wurden. Leistungsinhalt - 1 Das Darmstädter Tagblatt bietet in seiner Druckausgabe und / oder in der Onlineausgabe Anzeigenplätze an. So zum Beispiel auch Banner, Texte und Links, etc. (im Folgenden allgemein „Anzeigen“ genannt). - 2 Das Darmstädter Tagblatt gewährleistet die regelmäßige Verteilung der Druckausgabe an Privathaushalte im jeweils aktuellen Erscheinungsgebiet mit jeweils gültiger Auflagenzahl (siehe Mediadaten), bzw. die Onlinestellung der jeweils aktuellen Ausgabe. - 3 Das Darmstädter Tagblatt entwirft und gestaltet gegebenenfalls gegen zu vereinbarendes Honorar Anzeigen zur Veröffentlichung in der Druckausgabe und / oder Onlineausgabe - 4 Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Darmstädter Tagblatt mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Vertragsabschluss, -laufzeit und -kündigung - 1 Anzeigenaufträge des Kunden können persönlich, per schriftlichem Anzeigenauftrag, per E-Mail, Brief, oder über [email protected] erfolgen. - 2 Der Anzeigenauftrag des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Erhalt des Anzeigenauftrages wird vom Darmstädter Tagblatt bestätigt. Der Vertrag zwischen dem Darmstädter Tagblatt und dem Kunden kommt jedoch erst durch diese Auftragsbestätigung des Darmstädter Tagblatt zustande. - 3 Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Kunde befugt, innerhalb der (in Satz 2 ) genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmengen hinaus weitere Anzeigen in Auftrag zu geben. - 4 Die vorzeitige Kündigung eines bestehenden Auftrages ist nicht möglich, es sei denn der Kunde kann seinen geschäftlichen Konkurs nachweisen. Rechte und Pflichten des Kunden - 1 Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, nachweislich unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige das Recht auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber maximal in dem Ausmaß des vereinbarten Entgeltes für die Anzeige. Ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. - 2 Wird ein Auftrag in gegenseitigem Einvernehmen nicht vollständig erfüllt, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen den gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Staffelrabatt deem Verlag zurückerstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Darmstädter Tagblatt beruht. - 3 Um die Veröffentlichung einer Anzeige zum vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen, ist der Kunde verpflichtet, die Anzeigendaten in einwandfreier Qualität so rechtzeitig vor der geplanten Veröffentlichung der Darmstädter Tagblatt zur Verfügung stellen, dass dem Kunden noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag so nicht auszuführen ist. Verzögerungen der Veröffentlichung der Anzeige, die auf den Inhalt, etwaige technische Mängel der Anzeige oder die bereitgestellten Unterlagen zurückzuführen sind, hat das Darmstädter Tagblatt nicht zu verantworten. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert das Darmstädter Tagblatt unverzüglich Ersatz an. Wenn der Kunde dennoch keine Druckunterlage in druckfähiger Form bis zum Anzeigenschluss liefert, wird der vereinbarte Preis für die in Auftrag gegebene Anzeige trotzdem fällig. Das Darmstädter Tagblatt ist nicht verpflichtet, den bestellten Anzeigenplatz im Druck freizulassen. Der Anzeigenplatz wird zum Druck anderer Anzeigen frei. - 4 Sofern der Kunde in den Anzeigen Marken, Logos oder sonstige geschützte Elemente verwendet, versichert er gegenüber der Darmstädter Tagblatt die geltenden Urheberrechte nicht zu verletzen und räumt dem Darmstädter Tagblatt die für die Veröffentlichung der Anzeige notwendigen, uneingeschränkte Nutzungsrechte ein. - 5 Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm zur Verfügung gestellten Anzeigen verantwortlich. Er stellt sicher, dass der Anzeigeninhalt und die Veröffentlichung der Anzeige keine Rechte Dritter verletzt. Die Verantwortung insbesondere für die wettbewerbs- und presserechtliche Zulässigkeit der Anzeige liegt ausschließlich bei dem Kunden. Das Darmstädter Tagblatt übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Anzeige. - 6 Zusätzliche Kosten, die für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Kunden gewünschte Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Kunde zu tragen. - 7 Der Kunde hat ein Recht auf Preisminderung im Falle einer Auflagenminderung. Dies ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 95.000 Exemplaren mindestens 20 % beträgt. Weiter sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn das Darmstädter Tagblatt dem Kunden von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. - 8 Ein Anzeigenauftrag ist grundsätzlich unabhängig von der Redaktion zu sehen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Redaktion. - 9 Sofern der Kunde schuldhaft seine Pflichten verletzt, stellt er das Darmstädter Tagblatt von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Anzeige des Kunden geltend machen. Die Verteidigung des Darmstädter Tagblatt gegen sämtliche Klagen, Verfahren oder Ansprüche erfolgt in diesen Fällen auf Kosten des Kunden. Das Darmstädter Tagblatt kann ihre Rechtsanwälte und Verteidigung frei bestimmen. Rechte und Pflichten des Darmstädter Tagblatt - 1 Das Darmstädter Tagblatt veröffentlicht die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit, im vereinbarten Medium. - 2 Das Darmstädter Tagblatt ist berechtigt und vom Gesetzgeber verpflichtet, jederzeit Anzeigen und Inhalte des Kunden zu entfernen, die direkt (oder indirekt durch, z.B. Links) gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, sittlich anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische, rufschädigende und/oder strafrechtlich relevante Inhalte enthalten oder deren Veröffentlichung aus sonstigen Gründen des Darmstädter Tagblatt unzumutbar ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt in diesen Fällen bestehen. Das Darmstädter Tagblatt behält sich vor, Anzeigenaufträge jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen - 3 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, zusätzlich entstehende Kosten trägt der Kunde. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Korrekturen der zurückgesandten Probeabzüge. Das Darmstädter Tagblatt berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Bei Ansichtsmustern in digitaler Form, zum Beispiel PDF oder JPG Dateien, kommt es im Vergleich zur gedruckten Ausgabe immer zu Farbabweichungen. Diese sind technisch bedingt nicht zu verhindern und sind somit kein Reklamationsgrund. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Anzeige zugrunde gelegt. - 4 Das Darmstädter Tagblatt überprüft Anzeigen des Kunden weder sprachlich, inhaltlich noch rechtlich. Das Darmstädter Tagblatt ist nicht verpflichtet, Unterlagen, Daten, Anzeigen oder sonstige Informationen zu archivieren, die ihr im Rahmen eines Anzeigenauftrages überlassen wurden. Datentechnische Zwischenerzeugnisse stehen im Eigentum des Darmstädter Tagblatt und unterliegen ebenso keiner Archivierungspflicht. Als datentechnische Zwischenerzeugnisse gelten auch angelieferte bzw. übertragene Dateien, die zur Erstellung der Anzeige bearbeitet wurden. Für nicht angeforderte Bilder, Manuskripte und Daten übernimmt das Darmstädter Tagblatt keine Haftung und es besteht keine Archivierungspflicht. Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und unter Beilegung eines frankierten Rückumschlags - 5 Das Darmstädter Tagblatt liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. - 6 Anzeigen, die vom Darmstädter Tagblatt im Kundenauftrag erstellt wurden, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne Genehmigung des Darmstädter Tagblatt anderweitig verwendet werden. - 7 Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Darmstädter Tagblatt wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass der Kunde den Auftrag für bestimmte Ausgaben unterzeichnet hat und für bestimmte Plätze den Plazierungszuschlag zu zahlen bereit ist. - 8 Das Darmstädter Tagblatt behält sich vor, Anzeigen-, Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – nach einheitlichen Grundsätzen des Darmstädter Tagblatt wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Mitarbeitern des Darmstädter Tagblatts aufgegeben wurden. Beilagenaufträge sind für das Darmstädter Tagblatt erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die ein größeres Format als DIN A4 haben, werden nicht beigelegt. Zahlungsbedingungen - 1 Der Kunde schuldet für die jeweilige Leistung die in zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Vergütung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. - 2 Ist keine Vorauszahlung geleistet worden, erfolgt die Rechnungsstellung in Euro sofort nach Erscheinen der Anzeige. Die Rechnungen sind zahlbar sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nicht schriftlich im einzelnen Fall andere Zahlungsfristen vereinbart sind. Bei Zahlungsverzug behält sich das Darmstädter Tagblatt das Recht vor, neue Aufträge zur Erstellung und / oder Veröffentlichung von Anzeigen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. - 3 Bei Zahlungsverzug ist das Darmstädter Tagblatt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz, sowie die Einziehungskosten, bzw. Rückbuchungskosten zu berechnen. Sofern ein Kunde in Verzug gerät, ist das Darmstädter Tagblatt ferner berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vorübergehend einzustellen. Die Veröffentlichungszeit verlängert sich dadurch nicht. - 4 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Gewährleistung - 1 Das Darmstädter Tagblatt gewährleistet, dass die Anzeigen entsprechend dem jeweils üblichen technischen Standard wiedergegeben werden. Im Falle der Gewährleistung ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Sofern die vereinbarte Verfügbarkeit eingeschränkt ist und die Einschränkung der Verfügbarkeit vom Darmstädter Tagblatt zu vertreten ist, verlängert sich im Rahmen der Nacherfüllung die Veröffentlichungszeit der Anzeige entsprechend. - 2 Der Kunde ist verpflichtet, die veröffentlichte Anzeige unverzüglich mit der Veröffentlichung zu überprüfen und etwaige Mängel binnen sechs Tagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt der Auftrag als erfüllt. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr. - 3 Unwesentliche Abweichungen im Farb- und Schriftbild, insbesondere aufgrund variierender technischer Darstellung oder Datenverarbeitung, berechtigen nicht zur Gewährleistung. - 4 Druckerzeugnisse werden im CMYK-Modus gedruckt. Haftung - 1 Das Darmstädter Tagblatt haftet unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde. - 2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten gesetzlicher Vertreter, sonstiger Organe, leitender und nicht leitender Angestellter sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen des Darmstädter Tagblatts. - 3 Für Störungen des Telekommunikationsnetzes (Internet) haftet das Darmstädter Tagblatt nicht. Für den Verlust von Daten haftet das Darmstädter Tagblatt nach den Maßgaben der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein Datenverlust nicht durch angemessene Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre. - 4 Auf der Webseite des Darmstädter Tagblatt befinden sich Links auf andere Webseiten. Das Darmstädter Tagblatt prüft diese Webseiten inhaltlich nicht oder hat auf deren Inhalt Einfluss. Das Darmstädter Tagblatt macht sich die Inhalte der Webseiten Dritter nicht zu Eigen und übernimmt daher keinerlei Haftung oder Gewährleistung für diese Webseiten. - 5 Das Setzen von Links durch den Kunden in den Anzeigen auf Webseiten Dritter bedarf der Zustimmung des Darmstädter Tagblatts. Für deren Inhalte haftet das Darmstädter Tagblatt nicht. Datenschutz - 1 Der Kunde verpflichtet sich, aufgrund der Anzeige erhaltene personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verpflichtet. - 2 Das Darmstädter Tagblatt verpflichtet sich, aufgrund der Anzeige erhaltene personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Das Darmstädter Tagblatt ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verpflichtet. Schlussbestimmungen - 1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. - 2 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen bemühen sich die Parteien, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. - 3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.