Praxis-Akademie Compliance

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Praxis-Akademie Compliance
Praxis-Akademie Compliance
Termin
Titel und Thema
8. November 2012
“Compliance ist ein Marathon und kein Sprint!” Die rechtlichen Anforderungen an den Aufbau und die Struktur eines effizienten Compliance-Systems haben sich in den letzten Jahren stark
verändert und weiterentwickelt. Die erste Einheit der Praxis-Akademie gibt einen Überblick der aktuellen deutschen und internationalen
Neueste Entwicklungen der rechtlichen
Rechtsgrundlagen. Ein Bericht aus der Praxis und die abschließende Paneldiskussion erläutern Trends und besprechen die häufigsten ProbRahmenbedingungen für den Aufbau eines
lemfelder bei Abfassung, Kommunikation und Einsatz von Compliance-Richtlinien.
Compliance-Systems.
13:00 – 14:15 Uhr
Gegenstand und Ziel des Kurses
22. November 2012 „Ein Haus mit Dach, statt einem Haufen
Steine und Ziegel.“
13:00 – 14:15 Uhr
Struktur und Zusammenspiel der einzelnen
Komponenten eines effizienten ComplianceSystems in der Praxis.
Compliance-Systeme sind so vielfältig wie die Unternehmenswelt selbst. Statt der Verwendung standardisierter Lösungen muss jedes Unternehmen aus dem großen Compliance-Baukasten die Elemente auswählen, die der Größe, dem jeweiligen Risiko und der Kultur des Unternehmens gerecht werden.
6. Dezember 2012
„Was du heute kannst besorgen…“
13:00 – 14:15 Uhr
Die schnelle, geräuschlose und effiziente
Durchführung interner Ermittlungen im
Unternehmensalltag.
Interne Ermittlungen bringen den Unternehmensalltag aus dem Tritt und führen zur Verunsicherung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Dennoch sind interne Ermittlungen in vielen Fällen ein unverzichtbares Mittel, um schnell und strukturiert mögliche Rechtsverstöße
im Unternehmen oder bei Geschäftspartnern zu identifizieren. Die richtige Planung, Strukturierung und Durchführung entscheidet dabei über
den Erfolg.
13. Dezember 2012 „Wenn morgens um halb sieben die Welt nicht
mehr in Ordnung ist.“
13:00 – 14:15 Uhr
Richtiges Verhalten bei Ermittlungen und
Durchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft,
Steuerfahndung oder Polizei.
10. Januar 2013
13:00 – 14:15 Uhr
17. Januar 2013
13:00 – 14:15 Uhr
Die Vermeidung von gängigen Fehlern bei der Struktur und Umsetzung wird im Rahmen einer Paneldiskussion mit Teilnehmern aus der
Compliance-Praxis erläutert und anhand von Beispielen diskutiert.
Ein Panel aus Anwälten, Forensikern und Unternehmensjuristen gibt Einblicke in die Praxis und erläutert die rechtssichere und effiziente
Strukturierung und Durchführung interner Ermittlungen.
Der unangemeldete Besuch staatlicher Ermittlungsbehörden trifft ein Unternehmen meistens zur Unzeit und passiert häufiger als man denkt.
Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen ist für das weitere Ermittlungsverfahren von entscheidender Bedeutung.
Im Diskurs zwischen Unternehmensanwälten und einem Vertreter der Staatsanwaltschaft werden die typischen Situationen bei einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung besprochen und die Rolle des Unternehmens im weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren dargelegt.
„Einen guten Ruf zu erwerben dauert Jahre — Zur Wahrung des Ansehens der Marke in der Öffentlichkeit versuchen Unternehmen, unnötige Publizität im Zusammenhang mit Rechtsverstößen
zu vermeiden. In einigen Fällen sieht das Gesetz aber Anzeige- und Berichtspflichten vor, die zu beachten sind. Läuft die Meldung über einen Verstoß
ihn zu verlieren nur fünf Minuten.“
dann über den News-Ticker, sind Schnelligkeit und ein kühler Kopf gefordert. Hier hilft ein detaillierter Krisenkommunikationsplan.
Unternehmenskommunikation in der Krise.
Neben Erläuterungen zu den zentralen Anzeige- und Berichtspflichten beleuchtet ein Experte für Krisenkommunikation die Rolle der MediPflichten und Verhalten gegenüber Dritten.
en bei der Verstärkung und Bewältigung von Krisen und gibt Anregungen für den richtigen Umgang mit der Presse.
„Von schwarzen Schwänen und anderen
Bestien.“
Die Compliance-Risikoanalyse ist der
Ausgangspunkt für die Gestaltung von
Maßnahmen.
24. Januar 2013
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet...“
13:00 – 14:15 Uhr
Compliance in M&A-Transaktionen und
Joint Ventures.
31. Januar 2013
“Hinter dem Horizont geht’s weiter...”
13:00 – 14:15 Uhr
Datenschutz, Antitrust-Compliance und
Tax-Compliance — Besonderheiten bei
der Integration in ein globales
Compliance-System.
Ein effizientes Compliance-System lässt sich nur aufbauen und steuern, wenn die abstrakten und konkreten Risiken richtig erkannt, eingeordnet und bewertet werden. Durch die Entwicklung eines Algorithmus werden Risiken aus unterschiedlichen Bereichen mess- und
vergleichbar gemacht. Hierin liegt der Schlüssel zu Effizienz und Schlagkraft eines modernen Compliance-Systems.
Experten für Risikoanalyse beleuchten die rechtlichen und methodischen Rahmenbedingungen und geben Anregungen zur Optimierung des
Risk-Assessment-Prozesses anhand von praktischen Beispielen.
Die Mehrzahl der Korruptionsfälle, die vor amerikanischen Behörden verhandelt werden, haben ihre Ursache in M&A- und Joint Venture-Situationen. Der Erwerb eines Unternehmens oder die Vereinbarung eines Joint Ventures sind immer außergewöhnliche Situationen im Leben
eines Unternehmens, in welchen auch für die Compliance-Prüfung besondere Regeln und Herausforderungen gelten.
Unsere Panelexperten stellen die derzeitigen Standards der M&A Due Diligence vor und geben Anregungen für eine effiziente Umsetzung
von Compliance in Joint Venture Gesellschaften.
Die Compliance-Diskussion der vergangenen Jahre hat die Anti-Korruptions-Prävention stark ins Zentrum des Interesses gerückt. Dabei
sind andere Compliance-Felder von mindestens gleicher rechtlicher, wirtschaftlicher und praktischer Bedeutung. Immer mehr Unternehmen
fassen daher diese Bereiche ebenfalls unter der Verantwortung des Chief Compliance Officers zusammen.
Mit Kartell-, Datenschutz- und Steuerexperten wird diskutiert, welche Besonderheiten für den Aufbau von Compliance-Systemen in diesen
Bereichen bestehen und was man von der Anti-Korruptions-Compliance lernen kann.
Die Veranstaltungen werden von den folgenden Partnern von Gibson Dunn begleitet und moderiert
Dr. Benno Schwarz ist Rechtsanwalt und Partner im Münchner Büro von Gibson, Dunn & Crutcher LLP.
Herr Dr. Schwarz verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung deutscher und internationaler Unternehmen auf dem Gebiet der Anti-Korruptions Compliance. Schwerpunkte
sind das deutsche Recht sowie maßgebliche Aspekte des US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), des UK Bribery Acts sowie des russischen Rechts. Herr Dr. Schwarz berät bei den
rechtlichen Aspekten der Planung und Durchführung von unternehmensinternen Ermittlungen im In- und Ausland sowie bei der Strukturierung, Implementierung und Bewertung von
Compliance-Management-Systemen.
Im Zusammenhang mit FCPA Monitorships war Herr Schwarz in leitender Funktion in einem internationalen Team von Gibson Dunn bei der Beratung des Siemens Compliance Monitors sowie bei der Betreuung anderer DAX-30 und Fortune 100-Unternehmen tätig.
Herr Dr. Schwarz wird in den Publikationen JUVE Handbuch, Legal 500 EMEA, Chambers Europe und Best Lawyers Germany in den Kategorien Gesellschaftsrecht und M&A empfohlen.
Chambers Europe 2011 zeichnet Herrn Dr. Schwarz für seinen „ruhigen, logisch aufgebauten und durchdachten Ansatz” aus. Das JUVE Handbuch 2011/2012 beschreibt ihn als „hochintelligent, hervorragend und höchst professionell” und empfiehlt das Münchener Gibson Dunn-Team im Bereich „White Collar Defense” und „Investigations”.
Herr Dr. Schwarz veröffentlicht und referiert regelmäßig über Themen zur Anti-Korruptions Compliance. Jüngste Veröffentlichungen sind: „Im Fadenkreuz der Regulatoren — worauf
strategische und Private-Equity-Investoren bei M&A-Transaktionen achten müssen“ (Betriebsberater 3/2012), „Russland überarbeitet korruptionsrechtliche Regelungen im Hinblick
auf seinen OECD-Beitritt“ (Corporate Compliance Zeitschrift 6/2011) sowie „FCPA Compliance Monitorships — US Marotte oder Flavor of the New Times?“ (Corporate Compliance
Zeitschrift 2/2011).
Herr Dr. Schwarz spricht Deutsch, Englisch und ist staatlich anerkannter Übersetzer (IHK) für Russisch.
Michael Walther ist Rechtsanwalt und Partner im Münchner Büro von Gibson, Dunn & Crutcher LLP.
Herr Walther verfügt über detaillierte Kenntnisse in der Compliance-Beratung mit deutschen und ausländischen Korruptionsvorschriften, vor allem dem US Foreign Corruption Practice
Act (FCPA) und dem UK Bribery Act. Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind neben internen Audits und Untersuchungen vor allem die Erstellung und Implementierung von Compliance-Programmen und -Schulungen auf Geschäftsführungsebene. Herr Walther ist Mitglied eines internationalen Projektteams zur Beratung des Siemens Compliance Monitors.
Michael Walther wird als führender Berater von Legal Experts EMEA 2012 für EU und Wettbewerb in Deutschland und von Best Lawyers 2012 für Wettbewerb/Antitrust in Deutschland geführt. Das JUVE Handbuch zeichnet Herrn Walther und sein Team als führende Antitrust Kanzlei in Deutschland aus. In der Ausgabe 2011/2012 des JUVE Handbuch wird die
White Collar Defense and Investigations Practice Group in München empfohlen. Seine Mandanten empfehlen Herrn Walther als „Spezialisten in Antitrust und IT“ sowie als „herausragende Persönlichkeit“.
Herr Walther veröffentlicht regelmäßig zu Themen im Zusammenhang mit Antitrust. Die letzten Publikationen waren „Standardisierungs-Kooperationen und Kartellrecht” (Wirtschaft
und Wettbewerb, Band 58, Ausgabe 2), und „The UK Bribery Act and its implications on German companies” (Recht der internationalen Wirtschaft 04/2011). Herr Michael Walther spricht Deutsch und Englisch.
Dr. Mark Zimmer ist Partner im Münchner Büro von Gibson, Dunn & Crutcher LLP. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Herr Dr. Zimmer berät Unternehmen in arbeitsrechtlichen und Compliance-Fragen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden nationale und internationale Untersuchungen wegen Betrug,
Untreue und Korruption (Fraud) – auch im Zusammenhang mit US-Anti-Korruptionsvorschriften (FCPA) und dem UK Bribery Act. Herr Dr. Zimmer leitete Compliance-Untersuchungen in Europa sowie vor Ort in Ägypten, Brasilien, im Libanon, Marokko, Nigeria, Russland und Usbekistan. Ferner vertritt er einen NATO-Staat in einem Pilot-Rechtsstreit
über Haftung für Militäreinsätze.
Das JUVE Handbuch 2010/2011 empfiehlt Herrn Dr. Zimmer für seine „hervorragende Fachkompetenz“, und in der Ausgabe 2011/2012 wird er in der Kategorie Compliance-Untersuchungen hervorgehoben. Im Handbuch Chambers Europe 2011 wird er unter den führenden Rechtsanwälten für Arbeitsrecht in Deutschland geführt und vor allem für „seine
hervorragende Beratung sowie seine Verfügbarkeit und seinen Sinn für wirtschaftliche Zusammenhänge“ empfohlen. Best Lawyers Germany 2011 führt Herrn Dr. Zimmer als einen
der führenden Rechtsanwälte in der Kategorie „Litigation“.
Herr Dr. Zimmer veröffentlicht und referiert regelmäßig zu Themen aus dem Bereich Anti-Korruptions-Compliance wie zuletzt „Internationale Korruptionsbekämpfung“ (Corporate
Compliance Zeitschrift 2/2011) und „Rolle der Mitarbeiter bei unternehmensinternen Ermittlungen“ (Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance 6/2011).
Herr Dr. Zimmer spricht Englisch, Französisch und Arabisch. Im Jahr 2010 führte ihn ein Lehrauftrag an die Universität der Bundeswehr München.
Die weiteren Experten und Panelteilnehmer werden kurz vor der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben und vorgestellt.