Im Dickicht der akademischen Grade (Teil 2)

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Im Dickicht der akademischen Grade (Teil 2)
IOM Wissenswert, 06/2007
Im Dickicht der akademischen Grade (Teil 2)
1. Vorwort
Teil 1 behandelte die neuen akademischen Grade. Diese begegnen uns immer öfter, denn seit die sog.
Bologna-Erklärung umgesetzt wird, führen immer mehr Absolventinnen und Absolventen von
Universitäten und (Fach-)Hochschulen diese neuen Bezeichnungen bei ihrem Namen. In Teil 2 werden
Sie nun über die korrekte Schreibweise und die richtige Angabe von Briefanreden informiert.
2. Aufteilung
Die akademischen Grade werden nach folgendem System gegliedert, wobei – dem „Bologna-Prozess“ für
die Strukturierung der Hochschulstudien folgend – die Aufteilung in drei Ebenen samt einer Sonderform
zwischen zweiter und dritter Ebene erfolgt:
Ebene
Ebene 1
Name
Bachelor-Ebene
Ebene 2
Master-Ebene
(Magistergrade,
Mastergrade,
Diplomgrade)
Ebene 2/3
Spezialisierungs-Ebene
bzw. WeiterbildungsEbene
(Mastergrade in
Universitätslehrgängen,
Lehrgängen zur
Weiterbildung oder
Lehrgängen universitären
Charakters)
Doktorats-Ebene
(Doktorgrade)
Ebene 3
Beispiel
BSc
BA
B. rer. nat.
Mag.
Dipl.-Ing.
MSc (WU)
MAS
MSc
MBA
Dr.
PhD
Details
Zugang mit Sekundarschulabschluss, Dauer
3 bis 4 Jahre, Berechtigung zum
Masterstudium
Zugang mit Sekundarschulabschluss, Dauer
4 bis 6 Jahre, Berechtigung zum
Doktoratsstudium
oder
Zugang mit Bachelor, Dauer 1 bis 2 Jahre,
Berechtigung zum Doktoratsstudium
Zugang mit Bakkalaureat bzw. Magisterium
oder anderen Eingangsvoraussetzungen,
Dauer unterschiedlich,
anwendungsorientiert, „postgraduate“
Zugang mit Master, Dauer 2 bis 3 Jahre,
forschungsorientiert, nur an Universitäten
3. Eintragung
Da die Eintragung akademischer Grade in einer abgekürzten Form erfolgt, wird für jeden Grad, die im
betreffenden Staat offiziell (z. B. durch Gesetz) vorgesehene, ansonsten eine allgemein übliche oder eine
von ENIC NARIC AUSTRIA vorgeschlagene Abkürzung angeführt. Im Einzelfall hat jedoch – in
sinngemäßer Anwendung des § 88 des Universitätsgesetzes 2002 – eine in der Verleihungsurkunde
genannte Abkürzung Vorrang.
4. Schreibweise
§ 88 (2) des Universitätsgesetzes 2002 schreibt vor: „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der
Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade (z. B. „BSc“, „MAS“, „PhD“) sind
dem Namen nachzustellen.
© MANZ Verlag Schulbuch
Autorin: Elisabeth Di Giusto
www.wissenistmanz.at
IOM Wissenswert, 06/2007
Grundsätzlich werden bei Abkürzungen, die dem Namen vorangestellt werden, Punkte gesetzt, bei
nachgestellten Graden eher nicht. Wenn allerdings im Herkunftsstaat regelmäßig eine andere Variante
angewendet wird, hat diese Vorrang.
Bei nachgestellten Graden sollte bei Verwendung eines Trennzeichens das Komma gewählt werden, um
den Grad nicht fälschlicherweise als Teil des Familiennamens erscheinen zu lassen.
Treffen mehrere akademische Grade vor dem Namen zusammen, werden die akademisch höherrangigen
Grade dem Namen am nächsten angeführt – Diplomgrad vor Doktorgrad – z. B. „DI Dr.“ Bei mehreren
nachgestellten Graden sind diese nach Möglichkeit ebenso in aufsteigender Reihenfolge anzugeben,
z. B. „Bakk. MSc“.
Eine Abkürzung ist immer geschlechtsneutral, daher lauten die weiblichen Abkürzungen gleich wie die
männlichen Abkürzungen („Magistra“ = „Mag.“)
Die Spezifikation des Grades kann als Zusatz angegeben werden, z. B. „Bakk. techn.“, „Mag. arch.“.
Mehrere gleiche Abkürzungen werden z. B. mit „Mag. Mag.“ oder „MMag.“ bzw. „Dr. Dr.“ oder „DDr.“
angegeben.
Standesbezeichnungen („Ing.“, „Dipl.-HTL-Ing.“) sind abgekürzt vor den Vornamen zu setzen.
Der Diplomgrad Diplompädagogin/Diplompädagoge „Dipl.-Päd.“ ist kein akademischer Grad, kann aber
abgekürzt vor dem Vornamen angegeben werden.
Beispiele:
Mag. Dr. Peter Muster
DI Julia Muster
Dr. med. Dr. theol. Peter Muster
Julia Muster, B. phil.
Peter Muster MAS
Dkfm. Peter Muster, MIB MSc
5. Briefanrede
Ist der Empfänger namentlich bekannt, sollte die Briefanrede aus Gründen der Höflichkeit aus „Sehr
geehrte Frau“ oder „Sehr geehrter Herr“ und folgenden Elementen bestehen:
– Amtstitel, Funktionsbezeichnung(en), Diensttitel bzw. Dienstgrad(e), kirchliche(r) Titel in ungekürzter
Form oder
– Standesbezeichnung(en), Grad(e) – vorzugsweise in abgekürzter Form – und Familienname
Nachgestellte Grade, z. B. „Bakk.“, „MSc“, werden in der Briefanrede nicht angegeben.
Bei mehreren akademischen Graden sollte die Angabe auf den höchsten akademischen Grad beschränkt
werden.
Beispiele:
Mag. Dr. Peter Muster Sehr geehrter Herr Dr. Muster,
DI Julia Muster Sehr geehrte Frau DI Muster,
Dr. med. Dr. theol. Peter Muster Sehr geehrter Herr Dr. Muster,
Julia Muster, B. phil. Sehr geehrte Frau Muster!
Peter Muster MAS Sehr geehrter Herr Muster!
Dkfm. Peter Muster, MIB MSc Sehr geehrter Herr Dkfm. Muster!
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6. Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen
werden:
http://archiv.bmbwk.gv.at/medienpool/12273/akadgrade07.pdf
http://archiv.bmbwk.gv.at/universitaeten/recht/gesetze/ug02/Universitaetsgesetz_2002_inh.xml
http://www.unigesetz.at
http://www.help.gv.at/Content.Node/173/Seite.1730500.html
http://archiv.bmbwk.gv.at/universitaeten/naric/serviceoesterreich/Naric_Austria_Akademisch5793.xml
http://www.bmwf.gv.at/submenue/service/studieren_in_oesterreich/enic_naric_austria/
http://www.on-norm.at
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