Im Dickicht der akademischen Grade (Teil 2)
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Im Dickicht der akademischen Grade (Teil 2)
IOM Wissenswert, 06/2007 Im Dickicht der akademischen Grade (Teil 2) 1. Vorwort Teil 1 behandelte die neuen akademischen Grade. Diese begegnen uns immer öfter, denn seit die sog. Bologna-Erklärung umgesetzt wird, führen immer mehr Absolventinnen und Absolventen von Universitäten und (Fach-)Hochschulen diese neuen Bezeichnungen bei ihrem Namen. In Teil 2 werden Sie nun über die korrekte Schreibweise und die richtige Angabe von Briefanreden informiert. 2. Aufteilung Die akademischen Grade werden nach folgendem System gegliedert, wobei – dem „Bologna-Prozess“ für die Strukturierung der Hochschulstudien folgend – die Aufteilung in drei Ebenen samt einer Sonderform zwischen zweiter und dritter Ebene erfolgt: Ebene Ebene 1 Name Bachelor-Ebene Ebene 2 Master-Ebene (Magistergrade, Mastergrade, Diplomgrade) Ebene 2/3 Spezialisierungs-Ebene bzw. WeiterbildungsEbene (Mastergrade in Universitätslehrgängen, Lehrgängen zur Weiterbildung oder Lehrgängen universitären Charakters) Doktorats-Ebene (Doktorgrade) Ebene 3 Beispiel BSc BA B. rer. nat. Mag. Dipl.-Ing. MSc (WU) MAS MSc MBA Dr. PhD Details Zugang mit Sekundarschulabschluss, Dauer 3 bis 4 Jahre, Berechtigung zum Masterstudium Zugang mit Sekundarschulabschluss, Dauer 4 bis 6 Jahre, Berechtigung zum Doktoratsstudium oder Zugang mit Bachelor, Dauer 1 bis 2 Jahre, Berechtigung zum Doktoratsstudium Zugang mit Bakkalaureat bzw. Magisterium oder anderen Eingangsvoraussetzungen, Dauer unterschiedlich, anwendungsorientiert, „postgraduate“ Zugang mit Master, Dauer 2 bis 3 Jahre, forschungsorientiert, nur an Universitäten 3. Eintragung Da die Eintragung akademischer Grade in einer abgekürzten Form erfolgt, wird für jeden Grad, die im betreffenden Staat offiziell (z. B. durch Gesetz) vorgesehene, ansonsten eine allgemein übliche oder eine von ENIC NARIC AUSTRIA vorgeschlagene Abkürzung angeführt. Im Einzelfall hat jedoch – in sinngemäßer Anwendung des § 88 des Universitätsgesetzes 2002 – eine in der Verleihungsurkunde genannte Abkürzung Vorrang. 4. Schreibweise § 88 (2) des Universitätsgesetzes 2002 schreibt vor: „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade (z. B. „BSc“, „MAS“, „PhD“) sind dem Namen nachzustellen. © MANZ Verlag Schulbuch Autorin: Elisabeth Di Giusto www.wissenistmanz.at IOM Wissenswert, 06/2007 Grundsätzlich werden bei Abkürzungen, die dem Namen vorangestellt werden, Punkte gesetzt, bei nachgestellten Graden eher nicht. Wenn allerdings im Herkunftsstaat regelmäßig eine andere Variante angewendet wird, hat diese Vorrang. Bei nachgestellten Graden sollte bei Verwendung eines Trennzeichens das Komma gewählt werden, um den Grad nicht fälschlicherweise als Teil des Familiennamens erscheinen zu lassen. Treffen mehrere akademische Grade vor dem Namen zusammen, werden die akademisch höherrangigen Grade dem Namen am nächsten angeführt – Diplomgrad vor Doktorgrad – z. B. „DI Dr.“ Bei mehreren nachgestellten Graden sind diese nach Möglichkeit ebenso in aufsteigender Reihenfolge anzugeben, z. B. „Bakk. MSc“. Eine Abkürzung ist immer geschlechtsneutral, daher lauten die weiblichen Abkürzungen gleich wie die männlichen Abkürzungen („Magistra“ = „Mag.“) Die Spezifikation des Grades kann als Zusatz angegeben werden, z. B. „Bakk. techn.“, „Mag. arch.“. Mehrere gleiche Abkürzungen werden z. B. mit „Mag. Mag.“ oder „MMag.“ bzw. „Dr. Dr.“ oder „DDr.“ angegeben. Standesbezeichnungen („Ing.“, „Dipl.-HTL-Ing.“) sind abgekürzt vor den Vornamen zu setzen. Der Diplomgrad Diplompädagogin/Diplompädagoge „Dipl.-Päd.“ ist kein akademischer Grad, kann aber abgekürzt vor dem Vornamen angegeben werden. Beispiele: Mag. Dr. Peter Muster DI Julia Muster Dr. med. Dr. theol. Peter Muster Julia Muster, B. phil. Peter Muster MAS Dkfm. Peter Muster, MIB MSc 5. Briefanrede Ist der Empfänger namentlich bekannt, sollte die Briefanrede aus Gründen der Höflichkeit aus „Sehr geehrte Frau“ oder „Sehr geehrter Herr“ und folgenden Elementen bestehen: – Amtstitel, Funktionsbezeichnung(en), Diensttitel bzw. Dienstgrad(e), kirchliche(r) Titel in ungekürzter Form oder – Standesbezeichnung(en), Grad(e) – vorzugsweise in abgekürzter Form – und Familienname Nachgestellte Grade, z. B. „Bakk.“, „MSc“, werden in der Briefanrede nicht angegeben. Bei mehreren akademischen Graden sollte die Angabe auf den höchsten akademischen Grad beschränkt werden. Beispiele: Mag. Dr. Peter Muster Sehr geehrter Herr Dr. Muster, DI Julia Muster Sehr geehrte Frau DI Muster, Dr. med. Dr. theol. Peter Muster Sehr geehrter Herr Dr. Muster, Julia Muster, B. phil. Sehr geehrte Frau Muster! Peter Muster MAS Sehr geehrter Herr Muster! Dkfm. Peter Muster, MIB MSc Sehr geehrter Herr Dkfm. Muster! © MANZ Verlag Schulbuch Autorin: Elisabeth Di Giusto www.wissenistmanz.at IOM Wissenswert, 06/2007 6. Weitere Informationen Weitere Informationen zu diesem Thema können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden: http://archiv.bmbwk.gv.at/medienpool/12273/akadgrade07.pdf http://archiv.bmbwk.gv.at/universitaeten/recht/gesetze/ug02/Universitaetsgesetz_2002_inh.xml http://www.unigesetz.at http://www.help.gv.at/Content.Node/173/Seite.1730500.html http://archiv.bmbwk.gv.at/universitaeten/naric/serviceoesterreich/Naric_Austria_Akademisch5793.xml http://www.bmwf.gv.at/submenue/service/studieren_in_oesterreich/enic_naric_austria/ http://www.on-norm.at © MANZ Verlag Schulbuch Autorin: Elisabeth Di Giusto www.wissenistmanz.at