Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Transcription
Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.10.2014 Sanierte Festwiesen-Brücke in Wendisch Rietz siehe dazu auch Seite 14 Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 9:00-12:00 und 13:00-18:00 [email protected] www.amt-scharmuetzelsee.de oder nach Vereinbarung Nr. 11 14. Jahrgang A Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 Nr. 11 Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“ 03 1.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 02. Sitzung am 30.09.2014 gefasst wurden 04 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am 29.09.2014 gefasst wurden 05 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am 25.09.2014 gefasst wurden 06 3.2. Stellenausschreibung für die Stelle eines Gemeindearbeiters (m/w) für den kommunalen Bereich der Gemeinde Diensdorf-Radlow 07 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 02. Gemeindevertretersitzung am 04.09.2014 gefasst wurden 08 4.2. 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Langewahl 09 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Information des Kommunalen Wirtschaftsunternehmens Entsorgung zur Herbsttour des Schadstoffmobils 10 C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Aufgaben der Gemeinden und des Amtes 11 2. Ergebnis der Sanierung der Festwiesen-Brücke in Wendisch Rietz 14 3. Ausflug in den Heimattiergarten Fürstenwalde 15 2 14. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 Nr. 11 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“ Amt Scharmützelsee Der Amtsdirektor Forsthausstr. 4 15526 Bad Saarow Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“ Nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1. 2. 3. Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Nach § 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Datenübermittlung nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Bad Saarow, 29.09.2014 gez. Krappmann Amtsdirektor 3 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 14. Jahrgang 1.2. Nr. 11 Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 02. Sitzung am 30.09.2014 gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 02. Sitzung am 30.09.2014 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses ___________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 10-500-004/14 Beschluss des Amtsausschusses zur Kündigung der „Kooperationsvereinbarung der Städte Beeskow, Friedland, Storkow, der amtsfreien Gemeinden Rietz-Neuendorf, Tauche und des Amtes Scharmützelsee des Mittelbereiches Beeskow“ vom 09.05.2011 und Beschluss zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Mittelzentrum Fürstenwalde Nicht öffentlicher Teil 10-100-005/14 Beschluss zur Auszeichnung mit der „Ehrennadel des Amtes Scharmützelsee“ 10-523-006/14 Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 393 (im Amtsgewerbepark) in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 20, Größe 983 m² 10-523-007/14 Beschluss zum Ankauf des Flurstücks 143 (neben der Grundschule) in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 11, Größe 1122 m² Bad Saarow, 01.10.2014 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 4 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 14. Jahrgang Nr. 11 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am 29.09.2014 gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am 29.09.2014 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 11-452-H 004/14 Beschluss Anträge auf Bezuschussung von Kurkonzerten 11-452-H 005/14 Beschluss Bezuschussung von Vereinen und Interessengruppen 11-452-H 006/14 Beschluss Antrag auf Zuschuss zur Sanierung der Kirche Bad Saarow Bad Saarow, 30.09.2014 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 5 14. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 Nr. 11 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am 25.09.2014 gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am 25.09.2014 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Nicht öffentlicher Teil 06-523-009/14 Verkauf der Grundstücke, Gemarkung Diensdorf, Flur 02, Flurstücke 12/1, 18/1,18/5 und Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 8, Flurstück 25 gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Am Scharmützelsee in Gesamtgröße von 680 m² 06-523-010/14 Vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages und Weiterverpachtung einer Teilfläche des Flurstückes 279, Flur 2, Gemarkung Diensdorf in Größe von ca. 250,00 m², gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Bergstraße 24 b Bad Saarow, 30.09.2014 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 6 14. Jahrgang 3.2. Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 Nr. 11 Stellenausschreibung für die Stelle eines Gemeindearbeiters (m/w) für den kommunalen Bereich der Gemeinde Diensdorf-Radlow Die Gemeinde Diensdorf - Radlow schreibt zum 01.01.2015 die Stelle eines Gemeindearbeiter (m/w) für den kommunalen Bereich der Gemeinde Diensdorf - Radlow aus. Zu den Arbeiten des Gemeindearbeiters / der Gemeindearbeiterin gehören unter anderem: - Straßen - und Wegereinigungsarbeiten - Ausführung von handwerklichen Arbeiten, Reparaturarbeiten, Tätigkeiten als Hausmeister an kommunalen Gebäuden und Grundstücken - Grünanlagenpflege, gärtnerische Tätigkeiten - Be- und Aufräumarbeiten der gemeindlichen Flächen - Beseitigung von Müllablagerungen - Winterdienst - Ausführen kleinerer Bau- und Instandsetzungsarbeiten - Bewässerung gemeindlicher Flächen - Einsatzbereithaltung und Pflege der Fahrzeuge und Werkzeuge - Vorbereitungsarbeiten von Veranstaltungen Zu den weiteren Voraussetzungen gehören: - Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein - Teamfähigkeit und Hilfsbereitschaft - Flexibilität und Belastbarkeit - freundliches Auftreten in der Öffentlichkeit - gutes Sozial – und Kommunikationsverhalten - umsichtiges und selbständiges Handeln, eigenverantwortliches Arbeiten - sorgfältiger Umgang mit der vorhandenen Technik und Ausstattung - hohe Einsatzbereitschaft auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit - eine entsprechende Berufserfahrung im Aufgabenbereich sowie gute handwerkliche Fähigkeiten - PKW / LKW Führerschein Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 2 nach TVöD vergütet. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich und ist flexibel zu gestalten. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Ausbildungs- und Beschäftigungsnachweise, Zeugnisse) richten Sie bitte bis zum 31.10.2014 an das: Amt Scharmützelsee Personalamt, z.Hd. Frau Jänicke 15526 Bad Saarow, Forsthausstraße 4 Bitte verwenden Sie keine Klarsichthüllen. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen, werden vom Amt Scharmützelsee nicht übernommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern werden sonst nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet. gez. Krappmann Amtsdirektor 7 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 14. Jahrgang Nr. 11 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 02. Gemeindevertretersitzung am 04.09.2014 gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 02. Gemeindevertretersitzung am 04.09.2014 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses __________________________________________________________________________________ Öffentlicher Teil 04-112-002/14 Beschluss zur Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen des ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Gemeindevertretung am 25.05.2014 04-523-003/14 Beschluss zur Verwendung der Kaltmietenüberschüsse 2013 der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Langewahl 04-568-004/14 Beschluss über die 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Langewahl 04-523-005/14 Beschluss zum Erwerb von Flurstücken in der Gemarkung Langewahl, Flur 2, Flurstücke 332; 406; 407 Bad Saarow, 05.09.2014 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 8 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 14. Jahrgang 4.2. Nr. 11 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Langewahl 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Langewahl Auf der Grundlage §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013, (GVBl. I Nr. 18), sowie § 34 des Gesetzes über Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07. November 2001 (GVBl I S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13 März. 2012 (GVBl. I Nr. 16), hat die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 04.09.2014 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen: § 1 Änderungen § 16 Abs. 2 b wird wie folgt geändert: Allgemeine Gestaltungsvorschriften für Grabmale (2) Auf den Grabstätten sind Grabmale mit folgenden Abmessungen zulässig: b) Urnengrabstätten - liegende Grabmale: Größe 0,40 m x 0,50 m § 2 Inkrafttreten (1) Diese 2. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.09.2014 in Kraft. Bad Saarow, den 08.09.2014 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 9 14. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Information des Kommunalen Wirtschaftsunternehmens Entsorgung zur Herbsttour des Schadstoffmobils 10 Nr. 11 14. Jahrgang Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Aufgaben der Gemeinden und des Amtes Nr. 11 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 25.05.2014 fanden die Kommunalwahlen statt, bei welchen Sie die ehrenamtlichen Bürgermeister, Gemeindevertreter und Ortsbeiräte Ihrer Gemeinde gewählt haben. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie einmal in kurzer Form über deren Aufgaben und Zuständigkeiten zu informieren. Aufgaben der Gemeinden und des Amtes Gemeinden können amtsfrei sein oder aber einem Amt angehören - wie in unserem Fall dem Amt Scharmützelsee. 1992 aus ursprünglich 9 Gemeinden gegründet, zählen zum Amt Scharmützelsee aktuell die Gemeinde Bad Saarow einschließlich der Ortsteile Petersdorf und Neu Golm, die Gemeinde Diensdorf-Radlow, die Gemeinde Langewahl, die Gemeinde Reichenwalde einschließlich der Ortsteile Dahmsdorf und Kolpin sowie die Gemeinde Wendisch Rietz. Gemäß § 135 Abs. 2 BbgKVerf verwaltet das Amt die amtsangehörigen Gemeinden, berät sie bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und wirkt auf deren Erfüllung hin. Die Aufgaben einer Gemeinde wiederum sind in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg u.a. in § 2 BbgKVerf geregelt. Demnach erfüllt die Gemeinde in ihrem Gebiet alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Pflichtige Pflichtaufgaben (zur AuftragsangeAufgabentyp Freiwillige SelbstverwaltungsSelbstverwaltungs- Erfüllung) legenheiten z.B. aufgaben aufgaben nach Standesamt, z.B. öffentliches z.B. Straßenbau, Weisung Grün, Sportstätten, Schulen, z.B. Meldewesen, Passwesen, Feuerwehren, Wahlen, VolksMuseen, Theater, Bebauungsplanung, zählungen Badeanstalten, BibWasserver- und Ab- Gefahrenabwehr liotheken, wasserentsorgung („Ordnungsamt“), Gewerbeangelegenheiten Kindertagesstätten…. Bei der “Ob“ die Gemeinde Hier ist das “Ob“ der Das “Ob“ und Ermessen Aufgabenerfüllung pflichtige Aufgabenerfüllung ge“Wie“ der bestimmt die Selbstverwaltungsregelt. Beim “Wie“ der AufgabenGemeinde selbst, aufgaben erfüllt, ist Aufgabenerfüllung erfüllung sind „ob“ und “wie“ sie gesetzlich hat die Gemeinde geregelt. tätig wird. Die Entvorgeschrieben. Hier teilweisen scheidung hierüber besteht kein Ermessensspielraum. liegt also Ermessensspielraum. komplett in den Das “Wie“ der Händen der AufgabendurchKommune. führung jedoch ist der Gemeinde überlassen. durch Rechtsaufsicht (Kommunalsaufsicht durch den Landrat) Staatsaufsicht Gemeindevertretung Hierfür ist das Amt Hierfür ist das Zuständigkeit Die entscheidet; Gemeindevertretung (Verwaltung) zuAmt trifft die die Vorbereitung ständig. (Verwaltung) Entscheidungen; die und Durchführung zuständig. erfolgt durch das Vorbereitung und Durchführung Amt (Verwaltung). hingegen erfolgt durch das Amt (Verwaltung). 11 14. Jahrgang Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 Nr. 11 Es besteht für die Gemeinden jedoch auch die Möglichkeit, Aufgaben auf Dritte zu übertragen. Z.B. sehen die Wassergesetze der Länder die Möglichkeit vor, dass die öffentliche Wasserversorgung von den Gemeinden auf einen anderen Träger übertragen werden kann, beispielsweise auf einen Zweckverband. Dann sind diese für die Aufgaben zuständig. So erfolgt die Wasserver- und Abwasserentsorgung für die Gemeinden Bad Saarow (mit dem OT Neu Golm), Diensdorf-Radlow, Reichenwalde und Wendisch Rietz durch den Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow. Für die Gemeinde Langewahl und den Ortsteil Petersdorf der Gemeinde Bad Saarow ist der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland zuständig. Die Gemeinden des Amtes Scharmützelsee haben die Zuständigkeit für die Kindertagesstätten, die Schule (ausgenommen Langewahl), den Baumschutz auf das Amt übertragen, damit ist hier ebenfalls das Amt zuständig. Aufgaben/Rechtsstellung des ehrenamtlichen Bürgermeisters Die Aufgaben/Rechtstellung des ehrenamtlichen Bürgermeisters ist im § 51 BbgKVerf geregelt. In den amtsangehörigen Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Er repräsentiert seine Gemeinde nach außen hin und ist Ansprechpartner und Fürsprecher der Bürger seiner Gemeinde und nimmt im Übrigen die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr. Insbesondere . beteiligt und unterrichtet er die Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten (z.B. bei einer Einwohnerfragestunde oder Einwohnerversammlung), . führt den Vorsitz in der Gemeindevertretung, . wirkt bei Eilentscheidungen mit . und vertritt die Gemeinde im Amtsausschuss. Ortsbeirat Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung in folgenden Angelegenheiten anzuhören: 1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil, 2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtliche Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen, 3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen im Ortsteil, 4. Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil, 5. Änderung der Grenzen des Ortsteils und 6. Erstellung des Haushaltsplanes. Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. 12 14. Jahrgang Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 Nr. 11 Ortsvorsteher Der Ortsvorsteher vertritt den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde. Er hat in den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein aktives Teilnahmerecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteils berührt sind. An wen wende ich mich bei Fragen in der Gemeinde? Für alle Belange, die die Gemeinden oder das Amt betreffen, ist das Amt Scharmützelsee, also die Verwaltung, Ansprechpartner. Das gilt für Hinweise zu defekten Straßenlampen genauso wie zur Beantragung eines Personalausweises. Anregungen und Hinweise in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden können Sie an das Amt, die ehrenamtlichen Bürgermeister, Ortsvorsteher oder an die anderen Gemeindevertreter und Ortsbeiratsmitglieder herantragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.amt-scharmuetzelsee.de oder im Internet auf der Seite Service www.brandenburg.de beim Zuständigkeitsfinder: http://service.brandenburg.de/apps/brasuma/zf/zf.faces 13 14. Jahrgang 2. Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 Nr. 11 Ergebnis der Sanierung der Festwiesen-Brücke in Wendisch Rietz Die Gemeinde Wendisch Rietz kann sich über die grundhaft sanierte Festwiesen-Brücke über dem Stichgraben freuen. Diese wurde im Zuge der Gestaltung der Festwiese im Jahre 1999/2000 errichtet. Die Sanierung war leider erforderlich, nachdem bei der letzten Brückenprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden. Die fertige Festwiesen-Brücke im neuen Glanz Die Brücke vor der Sanierung 14 14. Jahrgang 3. Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 06.10.2014 Nr. 11 Ausflug in den Heimattiergarten Fürstenwalde Wir Kinder und Erzieher der Häschengruppe der Kita „Abenteuerland“ in Bad Saarow besuchten im August 2014 den Heimattiergarten Fürstenwalde. Die Zugfahrt mit der ODEGBahn war bereits der erste Höhepunkt des Tages. Jedes Kind bekam eine Kinderfahrkarte, welche sogar abgestempelt wurde. Im Tierpark angekommen konnten wir die Ziegen und Rehe füttern und streicheln. Bei den Rehen musste man schon etwas mutig sein, denn die waren ziemlich frech und stibitzten uns die Futtertüten aus der Hand. Nachdem wir die großen Elche, die Affen, Känguruhs und Eulen beim Essen, Spielen und Ausruhen zugesehen hatten, wurden unsere Beinchen doch langsam müde. Ein schöner Ausflug neigte sich dem Ende zu. Wieder am Bahnhof angekommen hieß es: „Der Schaffner sagt, die Fahrkarten bitte…“ 15 Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. Fax: Redaktion: 033631 45-141 033631 45-1811 oder 45-124 Hauptamt Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111 2. Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung ________________________________________________________________________________________________ E-Mail [email protected] post@amt 16