Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Transcription

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Amtsblatt
des Amtes Scharmützelsee
für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl *
Reichenwalde * Wendisch Rietz
14. Jahrgang
Bad Saarow, 06.10.2014
Sanierte Festwiesen-Brücke in Wendisch Rietz
siehe dazu auch Seite 14
Sprechzeiten des Amtes:
Dienstag
Donnerstag
E-Mail:
Internet:
9:00-12:00 und 13:00-16:00
9:00-12:00 und 13:00-18:00
[email protected]
www.amt-scharmuetzelsee.de
oder nach Vereinbarung
Nr. 11
14. Jahrgang
A
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
Nr. 11
Amtliche Bekanntmachungen
Seite
1.
Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee
1.1.
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des
Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von
Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“
03
1.2.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes
Scharmützelsee in seiner 02. Sitzung am 30.09.2014 gefasst wurden
04
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
2.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow
am 29.09.2014 gefasst wurden
05
3.
Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow
3.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am
25.09.2014 gefasst wurden
06
3.2.
Stellenausschreibung für die Stelle eines Gemeindearbeiters (m/w) für den kommunalen
Bereich der Gemeinde Diensdorf-Radlow
07
4.
Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl
4.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer
02. Gemeindevertretersitzung am 04.09.2014 gefasst wurden
08
4.2.
2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Langewahl
09
B
Bekanntmachung anderer Stellen
1.
Information des Kommunalen Wirtschaftsunternehmens Entsorgung zur
Herbsttour des Schadstoffmobils
10
C
Nichtamtliche Bekanntmachungen
1.
Aufgaben der Gemeinden und des Amtes
11
2.
Ergebnis der Sanierung der Festwiesen-Brücke in Wendisch Rietz
14
3.
Ausflug in den Heimattiergarten Fürstenwalde
15
2
14. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
Nr. 11
A
Amtliche Bekanntmachungen
1.
Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee
1.1.
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des
Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
an das Bundesamt für Wehrverwaltung“
Amt Scharmützelsee
Der Amtsdirektor
Forsthausstr. 4
15526 Bad Saarow
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des
Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von
Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“
Nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne
des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür
tauglich sind.
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem
Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes jährlich bis
zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten
Jahr volljährig werden:
1.
2.
3.
Familienname,
Vornamen,
gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des
Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben.
Nach § 18 des Melderechtsrahmengesetzes ist eine Datenübermittlung nach
§ 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht
widersprochen haben.
Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt
werden.
Bad Saarow, 29.09.2014
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
3
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
14. Jahrgang
1.2.
Nr. 11
Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in
seiner 02. Sitzung am 30.09.2014 gefasst wurden
Bekanntmachung
der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 02. Sitzung
am 30.09.2014 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
___________________________________________________________________________
Öffentlicher Teil
10-500-004/14
Beschluss
des
Amtsausschusses
zur
Kündigung
der
„Kooperationsvereinbarung der Städte Beeskow, Friedland, Storkow, der
amtsfreien Gemeinden Rietz-Neuendorf, Tauche und des Amtes
Scharmützelsee des Mittelbereiches Beeskow“ vom 09.05.2011 und Beschluss
zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Mittelzentrum
Fürstenwalde
Nicht öffentlicher Teil
10-100-005/14
Beschluss zur Auszeichnung mit der „Ehrennadel des Amtes Scharmützelsee“
10-523-006/14
Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 393 (im Amtsgewerbepark) in der
Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 20, Größe 983 m²
10-523-007/14
Beschluss zum Ankauf des Flurstücks 143 (neben der Grundschule) in der
Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 11, Größe 1122 m²
Bad Saarow, 01.10.2014
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
4
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
14. Jahrgang
Nr. 11
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
2.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow
am 29.09.2014 gefasst wurden
Bekanntmachung
der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss
Bad Saarow am 29.09.2014 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
Öffentlicher Teil
11-452-H 004/14
Beschluss Anträge auf Bezuschussung von Kurkonzerten
11-452-H 005/14
Beschluss Bezuschussung von Vereinen und Interessengruppen
11-452-H 006/14
Beschluss Antrag auf Zuschuss zur Sanierung der Kirche Bad Saarow
Bad Saarow, 30.09.2014
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
5
14. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
Nr. 11
3.
Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow
3.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow
am 25.09.2014 gefasst wurden
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow
am 25.09.2014 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
Nicht öffentlicher Teil
06-523-009/14
Verkauf der Grundstücke, Gemarkung Diensdorf, Flur 02, Flurstücke
12/1, 18/1,18/5 und Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 8,
Flurstück 25 gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow, Am
Scharmützelsee in Gesamtgröße von 680 m²
06-523-010/14
Vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages und Weiterverpachtung
einer Teilfläche des Flurstückes 279, Flur 2, Gemarkung Diensdorf in
Größe von ca. 250,00 m², gelegen in 15864 Diensdorf-Radlow,
Bergstraße 24 b
Bad Saarow, 30.09.2014
gez. Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
6
14. Jahrgang
3.2.
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
Nr. 11
Stellenausschreibung für die Stelle eines Gemeindearbeiters (m/w) für den
kommunalen Bereich der Gemeinde Diensdorf-Radlow
Die Gemeinde Diensdorf - Radlow
schreibt zum 01.01.2015 die Stelle eines
Gemeindearbeiter (m/w)
für den kommunalen Bereich der Gemeinde Diensdorf - Radlow aus.
Zu den Arbeiten des Gemeindearbeiters / der Gemeindearbeiterin gehören unter anderem:
- Straßen - und Wegereinigungsarbeiten
- Ausführung von handwerklichen Arbeiten, Reparaturarbeiten, Tätigkeiten als Hausmeister an
kommunalen Gebäuden und Grundstücken
- Grünanlagenpflege, gärtnerische Tätigkeiten
- Be- und Aufräumarbeiten der gemeindlichen Flächen
- Beseitigung von Müllablagerungen
- Winterdienst
- Ausführen kleinerer Bau- und Instandsetzungsarbeiten
- Bewässerung gemeindlicher Flächen
- Einsatzbereithaltung und Pflege der Fahrzeuge und Werkzeuge
- Vorbereitungsarbeiten von Veranstaltungen
Zu den weiteren Voraussetzungen gehören:
- Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit und Hilfsbereitschaft
- Flexibilität und Belastbarkeit
- freundliches Auftreten in der Öffentlichkeit
- gutes Sozial – und Kommunikationsverhalten
- umsichtiges und selbständiges Handeln, eigenverantwortliches Arbeiten
- sorgfältiger Umgang mit der vorhandenen Technik und Ausstattung
- hohe Einsatzbereitschaft auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
- eine entsprechende Berufserfahrung im Aufgabenbereich sowie gute handwerkliche Fähigkeiten
- PKW / LKW Führerschein
Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 2 nach TVöD vergütet.
Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich und ist flexibel zu gestalten.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Ausbildungs- und
Beschäftigungsnachweise, Zeugnisse) richten Sie bitte bis zum 31.10.2014 an das:
Amt Scharmützelsee
Personalamt, z.Hd. Frau Jänicke
15526 Bad Saarow, Forsthausstraße 4
Bitte verwenden Sie keine Klarsichthüllen. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen, werden
vom Amt Scharmützelsee nicht übernommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag
beigefügt ist.
Die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern werden sonst nach Ablauf von 6 Monaten vernichtet.
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
7
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
14. Jahrgang
Nr. 11
4.
Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl
4.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer
02. Gemeindevertretersitzung am 04.09.2014 gefasst wurden
Bekanntmachung
der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer
02. Gemeindevertretersitzung am 04.09.2014 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
__________________________________________________________________________________
Öffentlicher Teil
04-112-002/14
Beschluss zur Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen des
ehrenamtlichen Bürgermeisters und der Gemeindevertretung am 25.05.2014
04-523-003/14
Beschluss zur Verwendung der Kaltmietenüberschüsse 2013 der kommunalen
Wohnungen der Gemeinde Langewahl
04-568-004/14
Beschluss über die 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde
Langewahl
04-523-005/14
Beschluss zum Erwerb von Flurstücken in der Gemarkung Langewahl, Flur 2,
Flurstücke 332; 406; 407
Bad Saarow, 05.09.2014
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
8
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
14. Jahrgang
4.2.
Nr. 11
2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Langewahl
2. Änderungssatzung
zur Friedhofssatzung der Gemeinde Langewahl
Auf der Grundlage §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013, (GVBl. I Nr. 18), sowie § 34 des Gesetzes über
Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens im Land Brandenburg (Brandenburgisches
Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07. November 2001 (GVBl I S. 226), zuletzt geändert
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13 März. 2012 (GVBl. I Nr. 16), hat die
Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 04.09.2014 folgende 2. Änderungssatzung
beschlossen:
§ 1 Änderungen
§ 16 Abs. 2 b wird wie folgt geändert:
Allgemeine Gestaltungsvorschriften für Grabmale
(2) Auf den Grabstätten sind Grabmale mit folgenden Abmessungen zulässig:
b) Urnengrabstätten
- liegende Grabmale:
Größe 0,40 m x 0,50 m
§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese 2. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.09.2014 in Kraft.
Bad Saarow, den 08.09.2014
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
9
14. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
B
Bekanntmachung anderer Stellen
1.
Information des Kommunalen Wirtschaftsunternehmens Entsorgung zur
Herbsttour des Schadstoffmobils
10
Nr. 11
14. Jahrgang
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
C
Nichtamtliche Bekanntmachungen
1.
Aufgaben der Gemeinden und des Amtes
Nr. 11
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 25.05.2014 fanden die Kommunalwahlen statt, bei welchen Sie die ehrenamtlichen Bürgermeister,
Gemeindevertreter und Ortsbeiräte Ihrer Gemeinde gewählt haben.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um Sie einmal in kurzer Form über deren Aufgaben und Zuständigkeiten
zu informieren.
Aufgaben der Gemeinden und des Amtes
Gemeinden können amtsfrei sein oder aber einem Amt angehören - wie in unserem Fall dem Amt
Scharmützelsee. 1992 aus ursprünglich 9 Gemeinden gegründet, zählen zum Amt Scharmützelsee aktuell die
Gemeinde Bad Saarow einschließlich der Ortsteile Petersdorf und Neu Golm, die Gemeinde Diensdorf-Radlow,
die Gemeinde Langewahl, die Gemeinde Reichenwalde einschließlich der Ortsteile Dahmsdorf und Kolpin
sowie die Gemeinde Wendisch Rietz.
Gemäß § 135 Abs. 2 BbgKVerf verwaltet das Amt die amtsangehörigen Gemeinden, berät sie bei der
Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und wirkt auf deren Erfüllung hin.
Die Aufgaben einer Gemeinde wiederum sind in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg u.a. in § 2
BbgKVerf geregelt. Demnach erfüllt die Gemeinde in ihrem Gebiet alle Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in
eigener Verantwortung, soweit die Gesetze nicht etwas anderes bestimmen.
Pflichtige
Pflichtaufgaben (zur
AuftragsangeAufgabentyp Freiwillige
SelbstverwaltungsSelbstverwaltungs- Erfüllung)
legenheiten
z.B.
aufgaben
aufgaben
nach
Standesamt,
z.B. öffentliches
z.B. Straßenbau,
Weisung
Grün, Sportstätten,
Schulen,
z.B. Meldewesen,
Passwesen,
Feuerwehren,
Wahlen, VolksMuseen, Theater,
Bebauungsplanung,
zählungen
Badeanstalten, BibWasserver- und Ab- Gefahrenabwehr
liotheken,
wasserentsorgung
(„Ordnungsamt“),
Gewerbeangelegenheiten
Kindertagesstätten….
Bei der
“Ob“ die Gemeinde Hier ist das “Ob“ der
Das “Ob“ und
Ermessen
Aufgabenerfüllung
pflichtige
Aufgabenerfüllung ge“Wie“ der
bestimmt die
Selbstverwaltungsregelt. Beim “Wie“ der
AufgabenGemeinde selbst,
aufgaben erfüllt, ist
Aufgabenerfüllung
erfüllung sind
„ob“ und “wie“ sie
gesetzlich
hat die Gemeinde
geregelt.
tätig wird. Die Entvorgeschrieben. Hier teilweisen
scheidung hierüber
besteht kein
Ermessensspielraum.
liegt also
Ermessensspielraum.
komplett in den
Das “Wie“ der
Händen der
AufgabendurchKommune.
führung jedoch ist
der Gemeinde überlassen.
durch
Rechtsaufsicht
(Kommunalsaufsicht
durch den Landrat)
Staatsaufsicht
Gemeindevertretung Hierfür ist das Amt
Hierfür ist das
Zuständigkeit Die
entscheidet;
Gemeindevertretung
(Verwaltung) zuAmt
trifft die
die Vorbereitung
ständig.
(Verwaltung)
Entscheidungen; die
und Durchführung
zuständig.
erfolgt durch das
Vorbereitung
und Durchführung
Amt (Verwaltung).
hingegen erfolgt
durch das Amt
(Verwaltung).
11
14. Jahrgang
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
Nr. 11
Es besteht für die Gemeinden jedoch auch die Möglichkeit, Aufgaben auf Dritte zu übertragen. Z.B.
sehen die Wassergesetze der Länder die Möglichkeit vor, dass die öffentliche Wasserversorgung von
den Gemeinden auf einen anderen Träger übertragen werden kann, beispielsweise auf einen
Zweckverband. Dann sind diese für die Aufgaben zuständig.
So erfolgt die Wasserver- und Abwasserentsorgung für die Gemeinden Bad Saarow (mit dem OT Neu
Golm), Diensdorf-Radlow, Reichenwalde und Wendisch Rietz durch den Wasser- und
Abwasserzweckverband Scharmützelsee-Storkow.
Für die Gemeinde Langewahl und den Ortsteil Petersdorf der Gemeinde Bad Saarow ist der
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland zuständig.
Die Gemeinden des Amtes Scharmützelsee haben die Zuständigkeit für die Kindertagesstätten, die
Schule (ausgenommen Langewahl), den Baumschutz auf das Amt übertragen, damit ist hier ebenfalls
das Amt zuständig.
Aufgaben/Rechtsstellung des ehrenamtlichen Bürgermeisters
Die Aufgaben/Rechtstellung des ehrenamtlichen Bürgermeisters ist im § 51 BbgKVerf geregelt.
In den amtsangehörigen Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Er repräsentiert seine
Gemeinde nach außen hin und ist Ansprechpartner und Fürsprecher der Bürger seiner Gemeinde und
nimmt im Übrigen die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr. Insbesondere
. beteiligt und unterrichtet er die Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten
(z.B. bei einer Einwohnerfragestunde oder Einwohnerversammlung),
. führt den Vorsitz in der Gemeindevertretung,
. wirkt bei Eilentscheidungen mit
. und vertritt die Gemeinde im Amtsausschuss.
Ortsbeirat
Der Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung in folgenden Angelegenheiten
anzuhören:
1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,
2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Satzungen
nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtliche Satzungen, soweit sie sich auf den
Ortsteil beziehen,
3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen
Einrichtungen im Ortsteil,
4. Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem
Ortsteil,
5. Änderung der Grenzen des Ortsteils und
6. Erstellung des Haushaltsplanes.
Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen.
12
14. Jahrgang
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
Nr. 11
Ortsvorsteher
Der Ortsvorsteher vertritt den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde. Er hat in den
öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ein
aktives Teilnahmerecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteils berührt sind.
An wen wende ich mich bei Fragen in der Gemeinde?
Für alle Belange, die die Gemeinden oder das Amt betreffen, ist das Amt Scharmützelsee, also die
Verwaltung, Ansprechpartner. Das gilt für Hinweise zu defekten Straßenlampen genauso wie zur
Beantragung
eines
Personalausweises.
Anregungen
und
Hinweise
in
Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinden können Sie an das Amt, die ehrenamtlichen
Bürgermeister, Ortsvorsteher oder an die anderen Gemeindevertreter und Ortsbeiratsmitglieder
herantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.amt-scharmuetzelsee.de
oder im Internet auf der Seite Service www.brandenburg.de beim Zuständigkeitsfinder:
http://service.brandenburg.de/apps/brasuma/zf/zf.faces
13
14. Jahrgang
2.
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
Nr. 11
Ergebnis der Sanierung der Festwiesen-Brücke in Wendisch Rietz
Die Gemeinde Wendisch Rietz kann sich über die grundhaft sanierte Festwiesen-Brücke über dem
Stichgraben freuen. Diese wurde im Zuge der Gestaltung der Festwiese im Jahre 1999/2000 errichtet.
Die Sanierung war leider erforderlich, nachdem bei der letzten Brückenprüfung erhebliche Mängel
festgestellt wurden.
Die fertige Festwiesen-Brücke im neuen Glanz
Die Brücke vor der Sanierung
14
14. Jahrgang
3.
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 06.10.2014
Nr. 11
Ausflug in den Heimattiergarten Fürstenwalde
Wir Kinder und Erzieher der Häschengruppe der Kita „Abenteuerland“ in Bad Saarow
besuchten im August 2014 den Heimattiergarten Fürstenwalde. Die Zugfahrt mit der ODEGBahn war bereits der erste Höhepunkt des Tages. Jedes Kind bekam eine Kinderfahrkarte,
welche sogar abgestempelt wurde. Im Tierpark angekommen konnten wir die Ziegen und
Rehe füttern und streicheln. Bei den Rehen musste man schon etwas mutig sein, denn die
waren ziemlich frech und stibitzten uns die Futtertüten aus der Hand. Nachdem wir die großen
Elche, die Affen, Känguruhs und Eulen beim Essen, Spielen und Ausruhen zugesehen hatten,
wurden unsere Beinchen doch langsam müde. Ein schöner Ausflug neigte sich dem Ende zu.
Wieder am Bahnhof angekommen hieß es: „Der Schaffner sagt, die Fahrkarten bitte…“
15
Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen
Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Herausgeber: Amt Scharmützelsee
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Amtsdirektor
Forsthausstraße 04
15526 Bad Saarow
Tel.
Fax:
Redaktion:
033631 45-141
033631 45-1811
oder
45-124
Hauptamt
Erscheinen: Erscheint nach Bedarf
Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes
Scharmützelsee"
1.
Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im
Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
Amtsverwaltung, Zimmer 111
2.
Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter
3.
Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow,
Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.
4.
Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.
Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee
Dienstag
09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00
16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
________________________________________________________________________________________________
E-Mail
[email protected]
post@amt
16